Niederschrift (öffentlich)

über die 26. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost
am 07.11.2017
Rathaus, Friedensplatz 1, Saal Hanse




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:15 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

Rosemarie Bartelt
Alexander Ceccarelli
Udo Dammer, Bezirksbürgermeister
Roswitha Decking-Hartleif, 1. stellv. Bezirksbürgermeisterin
Christiane Gruyters
Marianne Gurowietz
Dirk Hartleif
Joachim Hoefer
Christian Illmer
Sigrun Katscher
Tobias Klein-Endebrock
Karl Krämer
Günter Marcinkowski
Frank Rupprecht
Marlies Schellbach
Brigitte Steins
Oliver Stieglitz
Carsten Wember

b) Verwaltung:

Thomas Renzel StA 33
Lena Jung StA 33
Herr Dr. Falk StA 70
Herr Anhalt StA 70
Herr Swaton StA 66
Herr Finger StA 61

c) Gäste

Margit Hartmann Seniorenbeirat
Horst Wesnigk Seniorenbeirat







Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 26. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost,
am 07.11.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz 1, Saal Hanse


1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 19.09.2017

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

3.1 Berichterstattung zum Thema "Geforderte Gehwegbreite in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08170-17-E1)
-Lag zur Sitzung am 19.09.2017 vor-

3.2 Kanalbaumaßnahmen 2018ff. der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/ Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07902-17)
-Lag zur Sitzung am 19.09.2017 vor-

hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017
(Drucksache Nr.: 08816-17-E1)

4. Anregungen und Beschwerden

4.1 Verkehrsberuhigung in der Hansbergstraße/ Von-den-Berken Straße
(Drucksache Nr.: 06926-17-E2)

5. Finanzen und Liegenschaften

5.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)


5.2 Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost für das Jahr 2018 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09221-17)

hierzu -> Förderantrag TEK Strohnstraße
(Drucksache Nr.: 09355-17)

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

6.1 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017
(Drucksache Nr.: 08092-17)


hierzu -> Bürgereingabe Chemnitzer Straße
(Drucksache Nr.: 08092-17-E1)

hierzu -> Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08092-17-E2)

hierzu -> Bürgereingabe Geschwister-Scholl-Straße
(Drucksache Nr.: 08092-17-E3)

hierzu -> Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08092-17-E4)

7. Schulen

8. Kultur, Sport und Freizeit

8.1 Südbad 2017; hier: Einschränkung des öffentlichen Badebetriebes
Mitteilung Geschäftsführung/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08762-17)

9. Kinder und Jugend

10. Soziales, Familie und Gesundheit

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

11.1 Aufstellung Multifunktionsgeräte der Telekom im Saarlandstraßenviertel
Mitteilung Tiefbauamt/ Beschluss
(Drucksache Nr.: 08767-17)
-Lag zur Sitzung am 19.09.2017 vor-

11.2 Parkproblem Albrecht-Dürer-Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06511-16-E1)
-Lag zur Sitzung am 27.06.2017 vor-


11.3 Verteilerkästen Düsseldorfer Straße 49
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08170-17)
-Lag zur Sitzung am 27.06.2017 vor-

11.4 Widmung von Straßen in Dortmund-Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08407-17)
-Lag zur Sitzung am 19.09.2017 vor-

11.5 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)

11.6 Novelle des Städtebaurechts 2017
Insbesondere Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08640-17)

11.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
hier: I. Reduzierung des Planbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Baugesetzbuch (BauGB)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09277-17)

11.8 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg - , teilweise Änderung des ´Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09256-17)

11.9 Stadtquartier Ost "Verlängerung des Geh- und Radweges und Erstellung einer Grünanlage zwischen Klönnestraße und Weißenburger Straße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07935-17)

11.10 Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08573-17)

11.11 Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2017 für das 3. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09061-17)

11.12 Antrag der CDU-Fraktion zur Sitzung der BV Innenstadt-West; Hohe Straße 1
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017
(Drucksache Nr.: 08940-17)

11.13 Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08503-17)

hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2017
(Drucksache Nr.: 08503-17)

hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017
(Drucksache Nr.: 08503-17)

11.14 Ortstermin Störung der Müllentsorgung der EDG durch parkende Pkw im Bereich der Frankfurter Str. 26 - 46
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 09378-17)

12. Mitteilungen der Verwaltung

12.1 Abschlussbericht: Verkehrssituation Massener Weg
Mitteilung Tiefbauamt/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08319-17-E1)
-Lag zur Sitzung am 19.09.2017 vor-

12.2 Baubeginnanzeigen
(Tiefbauamt)
(Drucksache Nr.: 09273-17)

12.3 Baubeendigungsanzeige Ruhrallee
(Tiefbauamt)
(Drucksache Nr.: 09325-17)

13. Anfragen

13.1 Gehwegparken in der südlichen Albrecht-Dürer-Straße/ Kenntnisnahme
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 02597-15-E1)

13.2 Baustellen an der Hellwegschiene
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09373-17)




Der Bezirksbürgermeister Herr Dammer eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Katscher benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:

TOP 5.1.2 Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-Bezirksvertretungen


TOP 5.1.3 Personelle Ergänzung des Jugendtreffs Winkelriedweg
TOP 5.3 Antrag auf Bezuschussung von Jugendfußbällen
TOP 5.4 Antrag auf Fördermittel; Ludwig Steil Haus
TOP 5.5 Antrag auf Fördermittel; Triton e. V.
TOP 6.1.6 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
(Drucksache Nr.: 08092-17)


TOP 11.8.1 Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09256-17-E1)


TOP 11.15 Ehemaliges Nixdorf-Gebäude
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09472-17)


TOP 12.4 Baumfällanträge
TOP 12.5 Regelmäßige Lärmemissionen ausgehend von der Liegenschaft Hannöversche Str. 18d und weiteren Gebäuden im Gewerbegebiet Hannöversche Str. 20-26
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08368-17-E1)
Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 25. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 19.09.2017

Die Niederschrift über die 25. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 19.09.2017 wird einstimmig genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1
Planung eines Getränkemarktes an der Geßlerstraße
(Drucksache Nr.: 09354-17-E1)

Herr Diekneite, Herr Weier und weitere Anwohner/innen aus dem Umfeld des Einkaufszentrums an der Stipskuhle sprechen sich dafür aus, dass die seit Jahren angedachte Erweiterung des Getränkemarktes auf der östlichen Grünfläche, aus Sicht der Anwohner nicht gewünscht wird. Eine Unterschriftenliste gegen weitere Realisierungsabsichten eines Getränkemarktes an der o. g. Stelle, wird der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost übergeben.

Der Bezirksbürgermeister sagt zu, über den weiteren Sachstand zu informieren.

zu TOP 2.2
Verkehrssituation vor der Winfried-Grundschule, B54
(Drucksache Nr.: 08944-17-E1)

Die Schulpflegschaftsvorsitzende der Winfried-Grundschule Frau Scharfenberg, sowie weitere Eltern und Kinder der Grundschule erläutern noch einmal ihren Antrag aus der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 19.09.2017. Dieser liegt zur Bearbeitung in der Verwaltung, eine Beantwortung liegt der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost noch nicht vor.

Bezüglich der Erweiterung der Rettungswache an der Ruhrallee fragen die anwesenden Eltern nach einem aktuellen Sachstand. Der Bezirksbürgermeister sichert den Eltern zu, den zuständigen Dezernenten nach dem aktuellen Stand der Baumaßnahme zu fragen.

zu TOP 2.3
Beschilderung und Ausstattung Tempo 30 Zonen im Bereich Geßlerstraße/ An der Stipskuhle
(Drucksache Nr.: 09507-17)

Herr Weier bemängelt, dass in den o. g. Straßen die Beschilderung, Ausstattung mit Warnbaken und die Nachrüstung mit „Kölner Tellern“ aus seiner Sicht nicht ausreichend ist. Weiterhin weist Herr Weier auf die mangelnde Verkehrsführung in diesem Bereich hin. Insbesondere durch parkende Fahrzeuge ist eine zweispurige Verkehrsführung nicht möglich. Er regt an, Ausweichstellen zu schaffen um einen problemlosen Begegnungsverkehr zu ermöglichen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schlägt einen Ortstermin im Frühjahr 2018 unter Beteiligung der Fachverwaltung vor.



3. Berichterstattung

zu TOP 3.1
Berichterstattung zum Thema "Geforderte Gehwegbreite in Dortmund"
(Drucksache Nr.: 08170-17-E1)

Nach Auskunft durch Herrn Swaton (Tiefbauamt) gibt es seit der letzten BV-Sitzung keinen neuen Sachstand zum Thema „Geforderte Gehwegbreite in Dortmund“.
Der Bezirksbürgermeister hat in der vorletzten Woche ein Gespräch mit der Amtsleiterin des Tiefbauamtes geführt, welches ebenfalls keine neuen Erkenntnisse gebracht hat; auf die Anfrage unter TOP 13.1 der heutigen Sitzung wird hingewiesen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Berichterstattung durch Herrn Swaton, sowie die Ankündigung einer neuen Vorlage zur Aufstellung von Verteilerkästen etc. zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Kanalbaumaßnahmen 2018ff. der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/ Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07902-17)

Der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost liegt der Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 17.10.2017 zum TOP 3.5 „Zweiter Rettungsweg“ vor.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bemängelt die in diesem Auszug aufgeführten Auswirkungen der Kanalbaumaßnahmen auf die Bewohner/innen der betroffenen Straßen.

Herr Dr. Falk und Herr Anhalt von der Stadtentwässerung Dortmund erläutern der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost den aktuellen Planungsstand. Demzufolge gibt es eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, die sich wöchentlich mit den geplanten Kanalbaumaßnahmen beschäftigen und in diesem Zusammenhang abstimmen, welche Maßnahmen zur Einrichtung des zweiten Rettungsweges getroffen werden sollen.

Er sichert der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu, insbesondere für die Baumaßnahme in der Saarlandstraße die Bezirksvertretung, anhand von Kartenmaterial und evtl. Berichterstattungen, zu informieren.

Die o. g. Vorlage vom 19.09.2017 bezieht sich auf die Kanalbaumaßnahmen 2018. Für die Kanalbaumaßnahme, zu der auch die Saarlandstraße gehört, gibt es für das Jahr 2019 eine weitere Vorlage.

zu TOP 3.2.1
Zweiter Rettungsweg
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017
(Drucksache Nr.: 08816-17-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis. (Siehe TOP 3.2)

4. Anregungen und Beschwerden

zu TOP 4.1
Verkehrsberuhigung in der Hansbergstraße/ Von-den-Berken Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06926-17-E2)

Die Verwaltung hat die Aufbringung von 30er Piktogrammen auf der Straße zugesagt. Der Wunsch auf Stellung eines Verkehrskonzeptes, wird an die Verwaltung weitergeleitet.
5. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 5.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 zur Kenntnis und schiebt die weitere Beratung in die Sitzung am 12.12.2017.

zu TOP 5.1.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.10.2017
(Drucksache Nr.: 08581-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Überweisung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis und schiebt die weitere Beratung in die Sitzung am 12.12.2017.

zu TOP 5.1.2
Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-Bezirksvertretungen
Mitteilung Geschäftsführung/ Beschluss
(Drucksache Nr.: 08581-17-E3)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den folgenden Antrag und bittet den Rat der Stadt Dortmund die Sachbearbeiterstelle (0,5) einzurichten:

Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-
Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen in den drei
Geschäftsführungen (Nord, Ost und West) um insgesamt eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt
einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:

Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 7 Jahren deutlich
angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten
Ortsterminen, runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an
Jahreshauptversammlungen von Gewerbe- und Interessengemeinschaften und die sich daraus
ergebenen Kontakten erfordert ebenfalls eine umfängliche Vor- und Nachbereitung in der
jeweiligen Geschäftsführung, die mit den vorhandenen Mitarbeiter/innen selten zeitnah
erfolgen kann.

Die Zunahme der Bevölkerung ist in der Zeit vom 31.12.09 bis zum 31.12.16 in den Innenstadtbezirken
von 156.496 auf 168.440 Personen ( + 11.944 ) angewachsen; dies führt auch
zu vermehrten telefonischen und persönlichen Bürgerkontakten, die natürlich Arbeitszeit
binden.

Selbstverständlich zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da
dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was
wiederum zu vielen Beratungsgesprächen führt.
Um diese Aufgaben bei auch weiterhin steigender Bevölkerungszahl in den drei Innenstadt-
Bezirken gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle
für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (E8), die von einer weiteren Person
bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.
zu TOP 5.1.3
Personelle Ergänzung des Jugendtreffs Winkelriedweg
Mitteilung des Bezirksbürgermeisters/ Beschluss
(Drucksache Nr.: 08581-17-E4)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den folgenden Antrag und bittet den Rat der Stadt Dortmund die Mitarbeiterstelle (0,5) einzurichten:

Personelle Ergänzung des Jugendtreffs Winkelriedweg
und Fortführung der aufsuchenden Jugendarbeit im Stbez In-Ost

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für den
Bereich der kommunalen Jugendarbeit im Stadtbezirk Innenstadt-Ost, die organisatorisch zur
Ergänzung der personellen Besetzung des Jugendtreffs Winkelriedweg dringend benötigt
wird. Zum weiteren Aufgabenbereich zählt die Unterstützung der aufsuchenden Jugendarbeit
im Stadtbezirk

Begründung:

Angesichts der hohen Geburtenzahlen im Stbez In-Ost und der derzeitigen Erschließung neuer
Baugebiete ( in den kommenden Jahren entstehen -Stand heute- ca. 1600 neue Wohneinheiten
im Stadtbezirk Innenstadt-Ost) bleibt der Betrieb der einzigen kommunalen stationären
Einrichtung ( Jugendtreff Winkelriedweg ) für die Jugendarbeit im Stadtbezirk Innenstadt-Ost
unerlässlich.
Im Gespräch mit der Leitung des Jugendamtes im Sommer diesen Jahres wurde seitens des
Jugendamtes erklärt, dass im dortigen Stellplan bereits ein freier Stellenanteil von ca. 0,5
Vollzeitstelle für die Jugendarbeit im Stadtbezirk zu Verfügung steht.
Es besteht zwischen Jugendamt und Bezirksvertretung Innenstadt-Ost Konsens darüber, dass
weiterhin die aufsuchende Jugendarbeit die geeignete und bedarfsgerechte Form der Jugendarbeit
im gesamten Stadtbezirk Innenstadt-Ost darstellt. Bislang hat die BV In-Ost hierfür seit
Jahren 10.000 € aus eigenen Mitteln bereitgestellt. Angesichts der weiter ansteigenden Zahl
von Jugendlichen im Stadtbezirk durch Zuzug und Besiedlung weiterer Neubaugebiete ist die
hauptamtliche Wahrnehmung dieser Aufgabe zur nachhaltigen Ausrichtung kommunaler
Jugendarbeit unbedingt geboten.
Die zusätzliche Vollzeitstelle soll die zuverlässige Öffnung des Jugendtreff Winkelriedweg
einerseits sicherstellen und andererseits von dort aus bedarfsgerecht aufsuchende Jugendarbeit
steuern
Laut Stellplan des Jugendamtes könnte hierfür ein freier Stellenanteil von ca. 0,5 Stellen
bereitgestellt werden. Der restliche Stellenanteil in Höhe von 0,5 Stellenanteil müsste von der
Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 beigesteuert werden.
Grundsätzlich besteht seitens der BV In-Ost auch weiterhin die Bereitschaft aufsuchende
Jugendarbeit zu unterstützen, indem in geringerem Umfang wie bisher freiberufliche
Unterstützungskräfte (Studierende ab 3. Semester Sozialarbeit ) der hauptamtlichen Kraft
teilweise durch die BV In-Ost finanziert werden könnten.
Fazit: Erweiterung des Stellenplanes des Jugendamtes im Stadtbezirk In-Ost
um 0,5 Stellenanteil ab Haushalt 2018

zu TOP 5.2
Haushaltsmittel der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost für das Jahr 2018 und Zwischenbericht über den Umsetzungsstand der BV Maßnahmen und die Verwendung der Finanzmittel
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09221-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beratung der Vorlage (Haushaltsmittel BV und Zwischenbericht) in die Sitzung am 12.12.2017.
Folgende Beschlüsse werden aus konsumtiven Restmitteln 2017 (Umwidmung in Vereins- und Kulturförderung) einstimmig beschlossen:

NrMaßnahmeBetrag
1Mondo Mio Weihnachtsprogramm1.000,00 €
2AltenAkademie Finanzierung eines Beamers4.000,00 €
3Ev. Paul-Gerhardt-Kirchengemeinde1.500,00 €
4GeGart1.500,00 €
5Deutsche Bühne1.500,00 €
6Ludwig-Steil-Haus2.000,00 €
7Triton1.200,00 €
8DJK TUS Körne2.000,00 €
9Bezirksjugendpflegerin-Medienkompetenz1.000,00 €
10Seniorenlesung 20182.000,00 €
11Seniorenbüro 1.000,00 €
konsumtive Restmittel 2017 – Stand: 07.11.1718.700 €
Die Bezirksvertretung beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Hoefer (FDP), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und bei Enthaltung von Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten) folgende Mittelverwendung:

1Juniorcard 201813.000,00 €


zu TOP 5.2.1
Förderantrag TEK Strohnstraße
Förderantrag TEK Strohnstraße
(Drucksache Nr.: 09355-17)

Siehe TOP 5.2

Der Tagesordnungspunkt wird in die Sitzung am 12.12.2017 geschoben.


zu TOP 5.3
Antrag auf Bezuschussung von Jugendfußbällen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08543-17)

Siehe TOP 5.2




zu TOP 5.4
Antrag auf Fördermittel; Ludwig Steil Haus
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08786-17)

Siehe TOP 5.2

zu TOP 5.5
Antrag auf Fördermittel; Triton e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08789-17)

Siehe TOP 5.2

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung

zu TOP 6.1
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08092-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Bewohnerparkkonzept zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) den folgenden Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen:

„Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie "Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität) aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Begründung:

Die extreme verkehrliche Belastung dieser Cityrandbereiche infolge gebietsfremder Dauerparker ist seit Jahren bekannt und amtlich dokumentiert. Für die Einführung der Bewohnerparkzonen "Hainallee" und "Markgrafenstraße" in der Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität) sind alle politischen sowie administrativen Schritte wie Beschlüsse der Bezirksvertretung, Gutachten oder Bürgerinformationsveranstaltungen schon erfolgt. Aufgrund der gegebenen Ausgangslage ist daher die aktuelle Einstufung in der Vorlage Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich nicht nachvollziehbar.



zu TOP 6.1.1
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017
(Drucksache Nr.: 08092-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis. (Siehe TOP 6.1)

zu TOP 6.1.2
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Bürgereingabe Chemnitzer Straße
(Drucksache Nr.: 08092-17-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Bürgereingabe zum Bewohnerparkkonzept zur Kenntnis und bittet die Verwaltung die Eingabe zu beantworten.

zu TOP 6.1.3
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08092-17-E2)

siehe TOP 6.1

zu TOP 6.1.4
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Bürgereingabe Geschwister-Scholl-Straße
(Drucksache Nr.: 08092-17-E3)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Bürgereingabe zum Bewohnerparkkonzept zur Kenntnis und bittet die Verwaltung (Planungsamt) die Eingabe zu beantworten und die Weitergabe entsprechend zu veranlassen.

zu TOP 6.1.5
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08092-17-E4)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost lehnt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), bei Ja-Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Hoefer (FDP) den folgenden Antrag der CDU-Fraktion ab:

Weiter spricht sich die Bezirksvertretung dafür aus,
zu TOP 6.1.6
Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 19.10.2017
(Drucksache Nr.: 08092-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis. (Siehe TOP 6.1)

7. Schulen

8. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 8.1
Südbad 2017; hier: Einschränkung des öffentlichen Badebetriebes
Mitteilung Sport- und Freizeitbetriebe/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08762-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung der Sport- und Freizeitbetriebe zur Kenntnis.

9. Kinder und Jugend

10. Soziales, Familie und Gesundheit

11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 11.1
Aufstellung Multifunktionsgeräte der Telekom im Saarlandstraßenviertel
Mitteilung Tiefbauamt/ Beschluss
(Drucksache Nr.: 08767-17)

Siehe TOP 3.1

zu TOP 11.2
Parkproblem Albrecht-Dürer-Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06511-16-E1)

Siehe TOP 3.1

zu TOP 11.3
Verteilerkästen Düsseldorfer Straße 49
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08170-17)

Siehe TOP 3.1


zu TOP 11.4
Widmung von Straßen in Dortmund-Innenstadt-Ost
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08407-17)

Herr Schirmer erläutert den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Auswirkungen einer Straßenwidmung in Dortmund.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die mündliche Berichterstattung zur Kenntnis und beschließt einstimmig:

Mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung werden die folgenden Straßen
gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) als Gemeindestraßen gewidmet:

1. Am Alten Ostbahnhof (Abschnitt Bremer Straße bis Ende)
2. Syndikusweg
3. Verbindungsweg zwischen Am Alten Ostbahnhof und Wismarer Straße
4. Verbindungsweg westlich des Hausgrundstücks Syndikusweg Nr. 23

Die Straßen zu 1. und 2. unterliegen in ihrem Gemeingebrauch keiner Beschränkung. Die
Verbindungswege zu 3. und 4. sind in ihrem Gemeingebrauch auf den Fußgänger- und
Radfahrerverkehr beschränkt.

zu TOP 11.5
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08518-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung der Vorlage in die Sitzung am 12.12.2017.

zu TOP 11.6
Novelle des Städtebaurechts 2017
Insbesondere Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/52/EU im Städtebaurecht und zur Stärkung des neuen Zusammenlebens in der Stadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08640-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.













zu TOP 11.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel - und gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 101 sowie des Durchführungsplanes 25
hier: I. Reduzierung des Planbereiches, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In O 225 - Kronprinzenviertel -, V. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Baugesetzbuch (BauGB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09277-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost schiebt die Beschlussfassung in die nächste Sitzung aufgrund der stark ausgeweiteten Wohnbebauung (gegenüber der ersten Vorlage) und der nicht vorliegenden Pläne wie dieses Areal bebaut und gestaltet werden soll.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost regt einen gemeinsamen Informationstermin mit Vertretern des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und dem Investor Beta-Bau bis zum 30.11.2017 an, welcher beim Stadtplanungsamt stattfinden soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wird gebeten, dem Wunsch der Bezirksvertretung zu folgen um eine möglichst breite Information für dieses große und wichtige Bebauungsprojekt zu erreichen.

zu TOP 11.8
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg - , teilweise Änderung des ´Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09256-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - . II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -.

III. stimmt dem Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 10.10.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 8 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
IV. stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – mit Begründung vom 10.10.2017 und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg – zu und beschließt die öffentliche Auslegung. V. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Entwurf des Durchführungsvertrag Teil B (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VI. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 11.8.1
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 – EKZ Körner Hellweg - , teilweise Änderung des ´Bebauungsplanes In O 215 – Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange, III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg – und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , V. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, VI. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09256-17-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost betrachtet die nachfolgende Änderung/ Ergänzung der CDU-Fraktion als eingebracht; die Befassung geschieht in der nächsten Sitzung am 12.12.2017:

„Die Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-Ost empfiehlt die Vorlage
Drucksache Nr.: 09256-17 mit folgenden Änderungen / Ergänzungen:





1. In der Begründung zum Bebauungsplan ist entgegen teilweiser Auffassungen des
Verkehrsgutachtens vorzusehen,
a. das Linksabbiegen in östliche Richtung vom Plangebiet (Parkplatzanlage
des Lebensmittelmarktes) auf die Straße "Körner Hellweg" ausdrücklich
vorzusehen und
b. in Folge dessen die Lippstädter Straße nicht für den Durchgangsverkehr zu
sperren.

2. Die Errichtung einer zusätzlichen Werbestele (Punkt 6.11 "Werbeanlagen" in der
Vorlage der Verwaltung) ist nicht zulässig.

3. Für die Stellplatznutzung wird eine Maßgabe aufgenommen, die eine ständige
Nutzung der im westlichen Teil liegenden Stellplatzanlage (28 Stellplätze auf den
Flurstücken 838, 414, 415, Nr. 5 – "Bestandsbeschreibung" der Vorlage der
Verwaltung) für die Öffentlichkeit außerhalb der Geschäftszeiten des Marktes vorsieht.
4. Der Punkt VI. der Vorlage der Verwaltung (Ermächtigungserteilung zur Erteilung
vorgezogener Genehmigungen nach § 33 BauGB) zu Streichen.
Sowohl der B-Plan als auch dessen Begründung sowie die Flächennutzungsplan
sind an den entsprechenden Stellen durch die Verwaltung wie vorgenannt
anzupassen.

Begründungen

zu 1.:
Durch die im Entwurf beabsichtigte Sperrung der Lippstädter Straße für den
Durchgangsverkehr und der daraus resultierenden Blockumfahrten ergeben sich
insbesondere in den südlich des "Körner Hellweg" gelegenen Straßen weitere
Probleme:
Wohngebiet kennzeichnet. Dennoch hat diese Straße überwiegend den Wohnnutzung sind dort nur wenige andere, nicht störende Handwerksbetriebe (z.
B. Friseure), kleine Handelsbetriebe (z. B. kleine Versicherungsvertretungsbüros,
Kiosk, kleine Pizzeria) und soziale Einrichtungen (Hospiz mit Verwaltung,
Hebammenpraxis) vertreten. In Bezug auf Emissionsbelastungen wäre die vonder-
Tann-Straße daher mit der Lippstädter Straße gleichzusetzen. Es ist daher
weder verständlich noch im Wege der Abwägung nachvollziehbar, warum die
von-der-Tann-Straße einer Mehrbelastung von Kfz-Verkehren ausgesetzt werden
soll, die Lippstädter Straße jedoch nicht. Bereits im ursprünglich für die 1.200 m²-
Verkaufsflächenvariante des Lebensmittelmarkts vorgelegten Verkehrsgutachtens
des Büros Blanke Ambrosius, Bochum, mit Stand April 2015, welches dem BPlan-
Aufstellungsverfahren unverändert zu Grunde liegen soll, sind die
Auswirkungen von Blockumfahrten über die von-der-Trann-Straße nicht explizit
untersucht worden. Die von-der-Tann-Straße ist bereits heute in ihrer Funktion als
Durchgangsstraße wesentlich mehr mit Kfz-Verkehr vorbelastet als die
Lippstädter Straße. Dennoch bezieht die Verwaltung zu der Belastung der vonder-
Tann-Straße in ihrer Vorlage keine untersuchende Stellung.
Maßnahmen in Form von Einbahnstraßenregelungen u. Einfahrtsbeschränkungen
für die nördlich des "Körner Hellweg" gelegenen Straßen ist eine freie Ein- und
Ausfahrt in das Wohnquartier für den Kfz-Verkehr bereits heute kaum noch
möglich. Eine weitere Einfahrtsbeschränkung in die Lippstädter Straße ist auch
aus diesem Grund nicht opportun.
und zu sanktionieren. Dies funktioniert bereits an anderen Stellen im Stadtgebiet "unechte Einbahnstraße" überhaupt rechtssicher sanktioniert werden kann.
wegen der dortigen schlechten Einsehbarkeit der Straße "Am Ostpark" als
schwierig zu werten; sich aufgrund der dortigen TEK "Am Ostpark" ergebende
Verkehrssituationen sind zusätzlich zu beachten. Die Brücke über den
sogenannten Bananenradweg lässt nur eingeschränkt Begegnungsverkehre zu
und ist aufgrund der damit einhergehenden äußerst schwierigen "Rechts-vor-
Zu 2.:
Eine oder mehrere zusätzliche Werbestelen sind nicht vorzusehen, da aufgrund der
großdimensionierten zwei Firmenlogos (siehe Punkt 6.11 der Vorlage der
Verwaltung) und der zur Straße vorgezogenen Gebäudelage der Markt aus beiden
Richtungen des Körner Hellweg rechtzeitig und ausreichend gut erkennbar ist. Eine
weitere Stele vermittelt den Eindruck einer "Discountermeile" und ist aus
straßengestalterischer Sicht nicht erwünscht.












Zu 3.:
Bereits bei Bekanntwerden der Nutzungsänderung der Grundstücke vom Autohaus
zum Lebensmittelmarkt machten die von einem Wegfall von Stellplätzen betroffenen
Bürger eine Eingabe in der Bezirksvertretung mit dem Ziel, den bisher für die
Öffentlichkeit zur Verfügung stehenden Parkraum zu erhalten. Durch die von der
Straßenverkehrsbehörde befürwortete Möglichkeit zum Linksabbiegen vom Gelände
des Markts auf den "Körner Hellweg" sind aus Gründen der Straßeneinsehbarkeit
weitere Pkw-Stellplätze im öffentlichen Raum entfallen. Die Wohnlage und die
tatsächlichen Handhabungen des Parkens von Kfz entlang des "Körner Hellweg" und
der angrenzenden Wohnstraßen machen den dringenden Bedarf nach weiterem
Raum für das Parken von Fahrzeugen mehr als deutlich. Da es sich um eine
vorhabenbezogene Planung handelt ist der Vorhabenträger gehalten, die
ausgefallenen öffentlichen Parkplätze ansatzweise auf dem ihm zur Verfügung
stehenden Gelände zu kompensieren. Da bereits an Sonn- und Feiertagen die
angegebenen Parkplatzflächen auch ohne Beeinträchtigung der umliegenden
Wohnbebauung den Mitgliedern der Freien Kirchengemeinde zur Verfügung gestellt
werden können ist auch eine Zurverfügungstellung dieser Parkplatzflächen
außerhalb der Geschäftszeiten des Markts für die Öffentlichkeit als unkritisch
anzusehen. Das Interesse des Vorhabenträgers auf Betreiben eines
Lebensmittelmarkts mit 1.200 m² Verkaufsfläche ist im Hinblick auf die teilweise
Einschränkung der Nutzung der ihm zur Verfügung stehenden Grundstücke als
ermessensgerecht als Ermessensgerecht anzusehen. Die Verkaufstätigkeit des
Vorhabenträgers wird hierdurch nicht berührt.

Zu 4.:
Die Voraussetzungen für die Erteilungen von vorzeitigen Genehmigungen nach § 33
BauGB liegen nicht vor. Insbesondere das Verkehrsgutachten wird nachzuarbeiten
sein, da









zu TOP 11.9
Stadtquartier Ost "Verlängerung des Geh- und Radweges und Erstellung einer Grünanlage zwischen Klönnestraße und Weißenburger Straße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07935-17)

Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig mit den unten genannten Zusätzen die Verlängerung des Radweges und die Erstellung einer Grünanlage im Stadtquartier-Ost zwischen Klönnestraße und Weißenburger Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 650.000,00 Euro.

Die Finanzierung des Radweges erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014410 – Linksabbieger Lippestr – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017: 1.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 385.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 10.000,00 Euro

Die Investition in den Radweg bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 22.401,33 Euro.


Die Finanzierung der Grünanlage erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01304014116 – Grünanlage Stadtquartier Ost – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017: 9.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 220.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 25.000,00 Euro

Die Investition in die Grünanlage bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 19.315,33 Euro.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet die Verwaltung vor Verlegung des Denkmals in Kontakt mit der Vereinigung der Sinti und Roma zu treten, damit vorab eine Information der Verwaltung erfolgt.


Zudem bittet sie die Verwaltung nachfolgende Fragen zu beantworten:

zu TOP 11.10
Luftbelastung in Dortmund -Werte aus 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08573-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Bericht des Umweltamtes zur Kenntnis.





zu TOP 11.11
Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2017 für das 3. Quartal 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09061-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Bericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2017 für das 3. Quartal 2017 zur Kenntnis.

zu TOP 11.12
Antrag der CDU-Fraktion zur Sitzung der BV Innenstadt-West; Hohe Straße 1
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017
(Drucksache Nr.: 08940-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Antrag und den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis und begrüßt die Initiative. Die Bezirksvertretung schlägt vor, am Anfang des Jahres 2018 eine kleine Gesprächsrunde zur weiteren Abstimmung mit den Beteiligten beider Bezirksvertretungen auf Initiative der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu initiieren.

zu TOP 11.13
Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08503-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt den Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 11.13
Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.2017
(Drucksache Nr.: 08503-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zur Kenntnis. (Siehe TOP 11.13)

zu TOP 11.13
Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestandes für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017

(Drucksache Nr.: 08503-17)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis. (Siehe TOP 11.13)

zu TOP 11.14
Ortstermin Störung der Müllentsorgung der EDG durch parkende Pkw im Bereich der Frankfurter Str. 26 - 46
Mitteilung Geschäftsführung/ Beschluss
(Drucksache Nr.: 09378-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Protokoll des Ortstermins zur Kenntnis und beschließt einstimmig mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), Herrn Hoefer (FDP) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos) bei Enthaltung der CDU-Fraktion (5) die Umsetzung der im Protokoll genannten Maßnahmen.



zu TOP 11.15
Ehemaliges Nixdorf-Gebäude
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09472-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen:


„Dem Eigentümer an dem ursprünglichen Nixdorf-Gebäude Ecke Max-Eyth-Straße/Westfalendamm ist aufzulegen, das Gebäude so abzusichern, dass von ihm keine akuten Gefahren ausgehen.

Seit Jahren wird dieses Gebäude nicht mehr genutzt. Die Eingänge und die
bodenlangen Glasfassaden im Erdgeschoss, die ursprünglich mit einfachen
Brettern zugenagelt worden sind, bieten offenbar kein Hindernis mehr, in das
Gebäude einzudringen.
Die Fenster der Westfassade sind überwiegend zerschlagen, und große Graffiti
sind im oberen Geschoss angebracht worden; fast jede Nacht kommen weitere
hinzu.
Neben den zahlreichen Bränden, die in dem verlassenen Gebäude gelegt worden
sind, ist es ein Schandfleck und bildet eine akute Gefahrenzone.
Hier muss dringend für Abhilfe gesorgt werden.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt um Berichterstattung in der nächsten Sitzung 12.12.2017 evtl. unter Hinzuziehung des PP Dortmund.

12. Mitteilungen der Verwaltung

zu TOP 12.1
Abschlussbericht: Verkehrssituation Massener Weg
Mitteilung Tiefbauamt/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08319-17-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung des Tiefbauamtes zur Kenntnis. (Siehe Sitzung vom 19.09.2017)

zu TOP 12.2
Baubeginnanzeigen
Mitteilung Tiefbauamt/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09273-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

zu TOP 12.3
Baubeendigungsanzeige Ruhrallee
Mitteilung Tiefbauamt/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09325-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

zu TOP 12.4
Baumfällanträge
Mitteilung Tiefbauamt/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09437-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Mitteilung des Tiefbauamtes zur Kenntnis.
zu TOP 12.5
Regelmäßige Lärmemissionen ausgehend von der Liegenschaft Hannöversche Str. 18d und weiteren Gebäuden im Gewerbegebiet Hannöversche Str. 20-26
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08368-17-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Stellungnahme der Fachverwaltung zur Kenntnis.

Der Polizeipräsident Dortmund wird von der Verwaltung angeschrieben, um die polizeispezifischen Fragen zu beantworten.

13. Anfragen

zu TOP 13.1
Gehwegparken in der südlichen Albrecht-Dürer-Straße/ Kenntnisnahme
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02597-15-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die nachfolgende Anfrage der SPD-Fraktion zur Kenntnis:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün ( ABVG ) dringend um Stellungnahme
1. wie mit der Empfehlung des Beirates Nahmobilität zum Thema „Legalisierung des Gehwegparkens„ anhand der Nichtumsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost vom 06.12.16 ( Anlage 1 ) auf kommunaler Ebene umgegangen werden soll
und
2. darüber zu beraten, inwieweit der Beirat Nahmobilität in die parlamentarischen Rechte und Pflichten von Ausschüssen und Bezirksvertretungen in diesem Fall und zukünftig eingreifen darf und soll.

Begründung:

Nach vorheriger Rücksprache und einem Ortstermin mit der Straßenverkehrsabteilung wurde der in der Anlage beigefügte Beschluss gefasst. Umso überraschender ereilte die Bezirksvertretung die in der Anlage 2 beigefügte Mitteilung, dass dieser Beschluss unter Verweis auf die rubrizierte Empfehlung nicht umgesetzt wird.
Ein Gespräch zu diesem Thema zwischen der Amtsleiterin des Tiefbauamtes und dem BBM In-Ost endete mit dem Festhalten an der obigen Empfehlung.
Die bisherige Praxis, Gehwege in einer Breite von 1,50 m als Fußweg für die Nutzung von Rollatoren, Rollstühlen und Kinderwagen freizuhalten von Einschränkungen hat sich über Jahrzehnte bewährt und trägt gerade den im Innenstadtbereich vorherrschenden verengten Straßenraumbereichen Rechnung. In vielen Straßen beträgt die Fußwegbreite weniger als 2 m.
Anders sieht die Situation in Neubaugebieten aus, die sicherlich eine Planung von breiteren Fußwegen erlauben.
Vor dem Hintergrund, dass einerseits große Teil der Innenstadt dem Altbestand zuzuordnen sind und im Außenbereich und Neubaugebieten die Situation gänzlich anders ist, sollte anstatt einer festen Empfehlung von 2 m Fußwegbreite eine Einzelfallprüfung treten, die auch die Möglichkeit der bisherigen Mindestbreite von 1,50 m zulässt.
Laut § 1 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Beirates Nahmobilität (vgl. Drucksachen Nr. 02597-15 – Anlagen) erarbeitet der Ausschuss Empfehlungen für Verwaltung, Fachausschüsse, Bezirksvertretungen und den Rat. Wie der vorstehende Vorgang belegt, behandelt aber die Verwaltung Empfehlungen des Beirates wie Beschlüsse politischer Gremien. Dies bedarf aus Sicht der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einer Korrektur durch die betroffenen politischen Gremien.“




zu TOP 13.2
Baustellen an der Hellwegschiene
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)/ Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09373-17)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die nachfolgende Anfrage der CDU-Fraktion zur Kenntnis:

„Anwohner berichten uns, dass die Baustellen an der Hellwegschiene (Bereich Körne) wochenlang ruhen würden, Verkehrsschilder und Warnbarken lägen verkehrsbehindernd herum oder sie würden auf den Grünstreifen abgelegt. Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion um Beantwortung der im Folgenden genannten Fragen bzw. um Stellungnahme der Verwaltung zu den folgenden Punkten bis zur Sitzung am 12. Dezember 2017 bzw. um Berichterstattung hierzu in öffentlicher Sitzung:

Sind die Arbeiten im Zeitplan? Worauf gründen gegebenenfalls eingetretene Verzögerungen?
Wann ist mit einer Fertigstellung zu rechnen?
Wie wird sichergestellt, dass nicht benötigte Verkehrsschilder und Warnbarken nicht im Weg liegen?“








Udo Dammer Sigrun Katscher Thomas Renzel
Bezirksbürgermeister Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführer
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