über die 43. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation
am 10.09.2020
Ratssaal, Rathaus
Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:35 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD-Fraktion
Rm Schilff, Vorsitzender
Rm Balzer - coronabedingt abwesend -
Rm Gottwald
Rm Heymann
Rm Kaminski
Rm Renkawitz - coronabedingt abwesend -
CDU-Fraktion
Rm Bartsch
Rm Krause
Rm Penning - coronabedingt abwesend -
Rm Dr. Suck
Rm Waßmann
Rm Weber - coronabedingt abwesend -
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing - coronabedingt abwesend -
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck
Fraktion Die Linke & Piraten
Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt - coronabedingt abwesend -
Fraktion FDP/Bürgerliste
sB Ossau - coronabedingt abwesend -
Fraktion AfD
Rm Bohnhof
b) Beratende Mitglieder:
sE Tekin– Integrationsrat - coronabedingt abwesend -
c) Verwaltung
Die Zahl der nach bestandener Prüfung nicht übernommen Auszubildenden? (2b)
Die Zahl der Auszubildenden, die nach bestandener Prüfung nicht bei der Stadt übernommen werden wollten? (2c)
Zahl der Auszubildenden, denen die Stadt nach Beendigung der Ausbildung nur ein Arbeitsverhältnis in einer niedrigeren Laufbahn angeboten hat inkl. Zahl der Annahmen dieses Angebots? (2d)
Der jährliche Personalbedarf der Stadt Dortmund steigt aufgrund des demographischen Wandels in den letzten Jahren stetig an. Hinzu kommt ein flächendeckender Fachkräftemangel, der auch den öffentlichen Dienst und somit alle Einstellungsbehörden gleichermaßen trifft. Um dem entgegenzuwirken hat die Stadt Dortmund seit einigen Jahren ihr Ausbildungsplatzangebot kontinuierlich erhöht.
Mit einer qualifizierten Ausbildung unter anderem in den Bereichen Handwerk und Technik, Medien und IT, Soziales, Verwaltung sowie im feuerwehrtechnischen Dienst, die auf Grundlage einer detaillierten und umfassenden Ausbildungsbedarfsplanung erfolgt, wird stets darauf abgezielt, dass die Ausbildung in einer erfolgreichen Übernahme in ein dauerhaftes Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis bei der Stadt Dortmund endet.
abgeschlossene Ausbildungsjahrgänge | 2018 | 2019 | ||
Zahlen | Prozent | Zahlen | Prozent | |
1) Zahl der Absolvent*innen im jeweiligen Ausbildungsjahr. | 194 | 100,00% | 258 | 100,00% |
2) davon | ||||
a) Zahl der nach bestandener Prüfung übernommenen Auszubildenden. | 186 | 95,88% | 242 | 93,80% |
b) Zahl der nach bestandener Prüfung nicht übernommenen Auszubildenden. | 1 | 0,52% | 1 | 0,39% |
c) Zahl der Auszubildenden, die nach bestandener Prüfung nicht in ein Arbeitsverhältnis bei der Stadt übernommen werden wollten. | 7 | 3,60% | 14 | 5,42% |
d) Zahl der Auszubildenden, denen die Stadt nach Beendigung der Ausbildung nur ein Arbeitsverhältnis in einer niedrigeren Laufbahn angeboten hat inkl. Zahl der Annahme dieses Angebots. | 0 | 0,00% | 0 | 0,00% |
Im Ausbildungsjahr 2018 haben 194 Nachwuchskräfte ihre abschließenden Prüfungen in den verschiedenen Ausbildungsberufen abgelegt. Nach bestandener Prüfung wurden 186 Auszubildende bzw. Anwärter*innen in ein Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis bei der Stadt Dortmund übernommen. Das entspricht einer Übernahmequote von ca. 96 %. Von den restlichen acht Absolvent*innen wollten sieben Personen auf eigenen Wunsch nicht in Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis bei der Stadt Dortmund übernommen werden. Lediglich ein*e Auszubildende*r wurde nach bestandener Prüfung seitens der Stadt Dortmund nicht in ein Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis übernommen.
Im Ausbildungsjahr 2019 haben 258 Nachwuchskräfte ihre abschließenden Prüfungen abgelegt. In ein Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis bei der Stadt Dortmund wurden insgesamt 242 Auszubildenden bzw. Anwärter*innen übernommen. Das entspricht einer Übernahmequote von ca. 94 %. 14 Personen wollten, nach bestandener Prüfung nicht in ein Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis übernommen werden und ein*e Auszubildende*r wurde seitens der Stadt Dortmund nicht in ein Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis übernommen.
Im Vorgriff auf die Beantwortung der Frage 2 g) sei an dieser Stelle zu erwähnen, dass eine Person die Abschlussprüfung im Ausbildungsjahr 2019 endgültig nicht bestanden hat und daher bei der Beantwortung der Fragen 2 a) bis 1 d) eine Differenz von eins zur Zahl der Absolventen im Ausbildungsjahr 2019 vorhanden ist.
Als positives Ergebnis ist die gleichbleibend hohe Übernahmequote von nahezu 100 % in den Ausbildungsjahren 2018 und 2019 zu werten. Auch in den Jahren davor lag die Übernahmequote auf diesem hohen Level. Damit zeigt die zielgerichtete und passgenaue Bewerber*innenauswahl sowie eine qualitativ hochwertige Ausbildung mit intensiver Betreuung der Nachwuchskräfte während der gesamten Ausbildungszeit deutlich Wirkung.
Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben inkl. Differenzierung, ob das Nichtbestehen im theoretischen und/oder praktischen Teil der Ausbildung erfolgte? (2g)
abgeschlossene Ausbildungsjahrgänge | 2018 | 2019 | ||
Zahlen | Prozent | Zahlen | Prozent | |
1) Zahl der Absolvent*innen im jeweiligen Ausbildungsjahr. | 194 | 100,00% | 258 | 100,00% |
e) Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung direkt bestanden haben. | 191 | 98,46% | 249 | 96,51% |
f) Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung erst nach Wiederholung bestanden haben. | 3 | 1,54% | 8 | 3,10% |
g) Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben inkl. Differenzierung, ob das Nichtbestehen im theoretischen und/oder praktischen Teil der Ausbildung erfolgte. | 0 | 0,00% | 1 (Theorie) | 0,39% |
Zur besseren
Zur Übersichtlichkeit wurde in der o.a. Tabelle neben den gewünschten Zahlen und Daten zu den Abschlussprüfungen erneut die Gesamtzahl der Absolvent*innen im jeweiligen Ausbildungsjahr eingefügt.
Im Ausbildungsjahrgang 2018 haben 191 Nachwuchskräfte die Abschlussprüfung direkt und drei Auszubildende erst im Wiederholungsversuch bestanden. Zu einem endgültigen Nichtbestehen im Rahmen der Abschlussprüfung ist es nicht gekommen. Somit haben 100 % der Auszubildenden und Anwärter*innen, die im Ausbildungsjahrgang 2018 die abschließenden Prüfungen absolviert haben, diese auch bestanden.
Im Ausbildungsjahrgang 2019 haben 249 Nachwuchskräfte die Abschlussprüfung direkt und acht Auszubildende erst im Wiederholungsversuch bestanden. Eine Nachwuchskraft hat die Abschlussprüfung im theoretischen Teil endgültig nicht bestanden.
Bis auf eine Ausnahme haben in beiden Ausbildungsjahrgängen alle Auszubildenden die abschließenden Prüfungen bestanden. Die beiden Jahrgänge weisen somit eine nahezu 100 %ige Abschlussquote auf.
Das äußerst positive Ergebnis unter Ziff. 1 zur Übernahmequote setzt sich auch bei den erfreulichen Zahlen der bestandenen Abschlussprüfungen fort. Wenn nahezu 100% der zur Abschlussprüfung zugelassenen Nachwuchskräfte die Prüfung erfolgreich ablegen, ist dies ein weiterer Indikator für eine qualitativ hochwertige Ausbildung bei der Stadt Dortmund.
abgeschlossene Ausbildungsjahrgänge | 2018 | 2019 | ||
Zahlen | Prozent | Zahlen | Prozent | |
* Gesamtzahl der Nachwuchskräfte, die im Ausbildungsjahr ihren Abschluss gemacht hätten. | 214 | 100,00% | 271 | 100,00% |
davon: | ||||
1) Zahl der Absolvent*innen im jeweiligen Ausbildungsjahr. | 194 | 90,66% | 258 | 95,20% |
h) Zahl der Auszubildenden, die die Ausbildung von sich aus abgebrochen haben. | 10 | 4,67% | 4 | 1,48% |
i) Zahl der Auszubildenden, bei denen die Stadt die Ausbildung abgebrochen hat. | 4 | 1,87% | 4 | 1,48% |
* Zahl der Anwärter*innen, die durch „endgültiges Nichtbestehen“ an der HSPV NRW ausgeschieden sind. | 6 | 2,80% | 5 | 1,84% |
Im Ausbildungsjahr 2018 befanden sich insgesamt 214 Nachwuchskräfte, die sich aufgrund der unterschiedlichen Dauer einzelner Ausbildungsberufe in unterschiedlichen Einstellungsjahrgängen befanden. Insgesamt haben zehn Auszubildende bzw. Anwärter*innen die Ausbildung von sich aus abgebrochen. Bei vier Auszubildenden wurde das Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis im Laufe der Ausbildung von Seiten der Stadt Dortmund beendet.
Im Hinblick auf einen höheren Detaillierungsgrad wurde die Zahl der Anwärter*innen, die das Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW endgültig nicht bestanden haben, separat ausgewiesen. Hiervon betroffenen sind, aufgrund des modularen Aufbaus der Studiengänge, ausschließlich die Ausbildungen zur*zum Beamt*in des nichttechnischen Dienstes (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, ehem. gehobener Dienst). Insgesamt haben sechs Personen das Studium vorzeitig endgültig nicht bestanden und sind kraft Gesetzes aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden.
Im Ausbildungsjahr 2019 befanden sich insgesamt 271 Nachwuchskräfte, die sich ebenfalls aus unterschiedlichen Einstellungsjahrgängen zusammensetzten. Insgesamt haben vier Auszubildende die Ausbildung von sich aus abgebrochen. Bei weiteren vier Nachwuchskräften wurde das Ausbildungsverhältnis im Laufe der Ausbildung von Seiten der Stadt Dortmund beendet. Die Zahl derjenigen, die im Ausbildungsjahr 2019 endgültig nicht bestanden haben, beläuft sich auf insgesamt fünf Personen.
Im Vergleich zum Ausbildungsjahr 2018 sind Zahlen der vorzeitigen Beendigungen auf eignen Wunsch, durch die Stadt Dortmund sowie aufgrund des endgültigen Nichtbestehens rückläufig.
Der im April erschienene Berufsbildungsbericht 2020, der auf Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) beruht, hat gezeigt, dass mehr als jeder vierte Auszubildende seine Lehre oder Ausbildung vorzeitig abbricht. Dem Bericht zufolge betrug die Abbrecherquote zuletzt 26,5 Prozent.
Im Vergleich zu diesem Zahlen liegt die Abbrecherquote der Nachwuchskräfte bei der Stadt Dortmund um einiges niedriger und auf einem guten Niveau. Trotzdem ist die Stadt Dortmund bestrebt, die Anzahl der Ausbildungsabbrüche noch weiter zu reduzieren. Seit Mitte 2019 unterstützt und begleitet im Team Ausbildung ein Sozialpädagoge die Nachwuchskräfte bspw. bei Problemen in der Berufsschule, bei Schwierigkeiten im Unterricht, bei Prüfungsangst, Differenzen mit Lehrkräften oder Mitschüler*innen und anderweitigen Problemen.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob Ausbildungsbewerber_Innen, welche nach absolviertem Eignungstest und Vorstellungsgespräch in der engen Auswahl verblieben sind, generell einen Beratungs- und Assessment-Tag im Zuge des Auswahlverfahrens durchlaufen sollen.
Begründung
Die realistische Selbsteinschätzung der eigenen Neigungen und Eignungen fällt jugendlichen Bewerber_Innen oft schwer. Zu hohe Ansprüche an sich selbst oder Erwartungen aus dem familiären Umfeld führen immer wieder dazu, dass Bewerbungen auf Stellen eingereicht werden, welche im Ausbildungsverlauf eine Überforderung der künftigen Azubis nach sich ziehen.
Gleichzeitig werden bestimmte Ausbildungsberufe bei der Stadt Dortmund, wie z.B. Hauswirtschafter_In, über Jahre eher „stiefmütterlich“ beworben, da möglicherweise das Image nicht dem Wunschdenken der Bewerber_Innen entspricht.
Ein obligatorischer Beratungs- und Assessmenttag kann fehlerhafte berufliche Orientierung bzw. falsche Erwartungen an den Ausbildungsberuf nicht nur aufdecken, sondern zu einer konstruktiven Neuausrichtung von Bewerber_Innen beitragen. Ziel kann es sein, Bewerber_Innen mit unrealistischen Selbsteinschätzungen „umzuleiten“. Somit kann auch die Akzeptanz und Rekrutierung in tendenziell weniger attraktiven Ausbildungsberufen verbessert werden. Eine Reduzierung der Abbrüche und Nichtbestandenen Prüfungen kann erreicht werden.
Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung von zwei VZ Planstellen zum TEK Bau in Eigenregie bei FABIDO analog DS-Nr. 17617-20 bei der Feuerwehr Dortmund zu prüfen.
2. Inwieweit werden die Netze der Dokom21 (Kabelnetz, Glasfasernetz, Netz für die TV-Versorgung) mit regenerativer Energie betrieben?
3. Bietet die Dokom21 ihren gewerblichen und kommunalen Kunden Verträge mit regenerativer Energieversorgung an? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil am Gesamtgeschäft und in welcher Weise nutzt die Dokom21 dies als Vertriebsargument?
Begründung:
Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 soll eine kontinuierliche Minderung des Treibhausgasausstoßes bis zur Nullemission im Jahr 2050 erreicht werden. Um das Ziel zu erreichen, muss unter anderem der Energiebedarf im Verwaltungsbereich auf die Nutzung von Ökostrom umgestellt werden. Das gilt insbesondere für den energieintensiven Bereich der IT. Viele Rechenzentrums-Dienstleister werben in ihren Angeboten, dass ihre Informationsverarbeitung mit grüner Energie klimaschonend/klimaneutral betrieben wird. Dies sollte auch für den städtischen Dienstleister gelten.
Der Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zum Begegnungszentrum wird gem. bereits vorliegendem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg (02/012/19) mit Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 3.477.015,00 € (70 % von zuwendungsfähigen Kosten i. H. v. 4.967.165,00 €) gefördert. Es wurde ein Antrag auf Kostenerhöhung bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die Bezirksregierung wird hierüber nach Vorlage des Kostenerhöhungsbeschlusses entscheiden.
zu TOP 4.2.2
Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2020
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18037-20-E2)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2020 vor: