N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 30.01.2019
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Thomas Quittek (BUND NRW)
Michael Soinski (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)
Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.) bis 17.15 Uhr.
Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.) bis 18.30 Uhr.
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Bruno Schreurs (BUND NRW)
Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Anke Gerlach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
3. Verwaltung
Herr Dr. Rath (60/2)
Frau Viets (60/ 2)
Frau Scheffel-Seeler (60/2)
Frau Oeynhausen (60/2)
Frau Perschbacher (60/2)
Frau Wendel (60/2)
Frau Zadow (60/1)
Herr Vetter (60/4)
Herr Dr. Rettberg (1/CIO)
Herr Bläser (1/GB III)
4.Gäste
Herr Rysi (AGARD)
Frau Wetzold-Schubert (AGARD)
Herr Heimel (NABU)
Herr Althans
Herr Gerdes
Herr Kooke
Herr Greve (NaturFreunde Do-Kreuzviertel)
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 24. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 30.01.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

2.2 Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11109-18)

2.3 Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)

2.4 Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13087-18)




3. Berichte

3.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund, hier: Vorstellung des Biotopvernetzungsplanes, Ergebnisse der Evaluierung der bestehenden Landschaftspläne, Schwerpunktthemen des Entwurfes zur erneuten öffentlichen Auslegung
Bericht

3.2 Entwurf des Regionalplans Ruhr

3.3 Asphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel"

3.4 Bunker-Buschei, Sicherung als Fledermausquartier - Sachstand

3.5 Ausgleichs- und Ersatzmanagement, Sachstand

3.6 Mountainbike Trailprojekt Dortmund - Konzeptvorschlag

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Stangl benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Aus aktuellem Anlass wurde die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 3.7 Verlagerung des Dortmunder Reitervereins e.V. an die Stockumer Straße/Bolmke erweitert.

Des Weiteren wurde der Tagesordnungspunkt 3.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund, hier: Vorstellung des Biotopvernetzungsplanes, Ergebnisse der Evaluierung der bestehenden Landschaftspläne, Schwerpunktthemen des Entwurfes zur erneuten öffentlichen Auslegung vorgezogen und als erster Tagesordnungspunkt nach den Regularien behandelt. Im übrigem wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht abgehandelt.

Die Änderung der Tagesordnung wurde einstimmig beschlossen.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 22. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde ohne Änderungswünsche einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11109-18)

Herr Dr. Otterbein leitete kurz in die Diskussion zu o.g. Tagesordnungspunkt ein.

Auf Nachfrage erklärte Herr Bläser (1/GB III), dass das Projekt ZUKUR bei der Koordinierungsstelle ‟nordwärts“ angesiedelt sei. Die Themenbereiche Klimaresilienz und sozial-ökologische Gerechtigkeit werden in dieser Vorlage besonders betrachtet. Da im jetzigen Projektstatus zunächst noch bis Mitte des nächsten Jahres Maßnahmen und Ideen gesammelt würden, können diese derzeit noch nicht kartografisch abgebildet werden.

Laut Herrn Bläser beziehe sich hier die sozial-ökologische Gerechtigkeit z.B. auf den Zugang zum Grünraum im Stadtgebiet. Wieviel Grünfläche steht jedem Einwohner in Form eines Parks oder einer Grünfläche zur Verfügung. Hierzu gebe es Erhebungen, die von der TU Dortmund durchgeführt worden sind. Auch die Stadt Dortmund habe bereits Daten für den Stadtbezirk Marten erhoben.

Herr Quittek verwies in diesem Zusammenhang auf die Stadtgrünpläne, in denen auch Bilanzierungen vorgenommen worden wären. Er bat Herrn Bläser, dem Beirat die Studie der TU Dortmund zur Verfügung zu stellen. Auch bat er, weitere Projekte anzustoßen und diese im Beirat vorzustellen.

Auf Nachfrage erklärte Herr Bläser, dass bereits eine Zusammenarbeit mit der Klimaanpassungs-beauftragten existiere. Empfohlen wurde von Herrn Quittek eine Kontaktaufnahme mit Herrn Rüthers und Herrn Hundorf vom Tiefbauamt, die das Projekt Labeling-Verfahren "StadtGrün naturnah" betreuen sowie auch mit der Klimaabteilung des Umweltamtes.




Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)

Herr Dr. Otterbein leitete in die Abstimmung ein.

Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13087-18)

Herr Dr. Otterbein leitete in den Tagesordnungspunkt und die darauffolgende Abstimmung zur o.g. Vorlage ein.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde bekräftigt seinen Beschluss vom 20.06.2018 und beschließt wie folgt:

Der Naturschutzbeirat unterstützt grundsätzlich die Reaktivierung der Flächen des alten Gutes Brünninghausen unter Erhalt der zentralen Grünstrukturen auf dem Plangebiet.

Kritisch wird die – gemäß Rahmenplanung Rombergpark von 2014 – geplante verkehrliche Erschließung des Geländes über eine Rampe entlang der B 54 und die Brücke für Fußgänger und Radfahrer gesehen.

• Auf die besondere Bedeutung der Biotop- und Grünvernetzung der Fläche des ehemaligen Gutes Brünninghausen wird hingewiesen.

• Bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes wird die Rücknahme im Bereich der offengelegten Schondelle begrüßt. Eine Erweiterung im Süden des Plangebietes wird aufgrund der Bedeutung und der ökologischen Sensibilität der Flächen jedoch abgelehnt.

• Die Erholungsfunktion ist für das Plangebiet besonders hervorzuheben und sollte bei der Nutzung des Areals entsprechend besonders berücksichtigt werden.

• Die im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II formulierten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung müssen beachtet werden.

• Ein barrierefreier Zugang vom Stadtbahnnetz zum Rombergpark wird grundsätzlich begrüßt. Dafür wird jedoch der Umbau der U-Bahn-Haltestelle mit einem Aufzug anstelle einer Rolltreppe grundsätzlich für ausreichend gehalten.

• Das Oberflächenwasser sollte vor Ort versickern oder mittels Rigolen in die Schondelle eingeleitet werden.

• Die Klimaanalyse für die Stadt Dortmund 1986 (Hrsg. Kommunalverband Ruhrgebiet) weist in der Karte „Planungshinweise“ auf „Lokal begrenzter Kaltluftabfluss“ und „Park und Grünanlagen“ hin und gibt die Empfehlung, „vorhandene Strukturen erhalten und ausbauen“. Aus diesem Grund, sowie aus Bodenschutzgründen, sollte die Versiegelung durch zusätzliche Parkplätze und Zufahrten unterbleiben.

• Die Gebäudehöhen müssen dem Orts- und Landschaftsbild gerecht werden und sollten die absoluten Höhen der vorhandenen Alt-Gebäude nicht überschreiten.

• Bei der Planung sollte dem Schutz des Kulturgutes neben dem Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Beirat regt den Erhalt und die Sanierung der alten Gebäude auch aus Artenschutzgründen an, insbesondere in Bezug auf die ehemalige Rentei, den Pferdestall, die Molkerei mit Kuhstall, die Brauerei, die Scheune Nord und die Katakomben.

• Da der B-Plan in direkter Verbindung zum Rombergpark steht, der erhöhte Vogeldichten besitzt, ist bei der Gestaltung der Gebäude das Vogelschlagrisiko an Glasscheiben zu berücksichtigen. Insbesondere Situationen und Anordnungen von Glasscheiben, die den Vögeln eine Durchsicht in dahinterliegende Freiräume ermöglichen, sowie Spiegelungen, gilt es zu vermeiden oder wirksam zu begegnen. Dies ist insbesondere für Glasfronten in direkter Nähe zu Wald- und Gehölzbereichen sowie Wasserflächen von großer Bedeutung.

• Der Umfang der Beleuchtungseinrichtungen und die Dauer der Beleuchtung ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.

• Der Beirat kritisiert im aktuellen Planungsentwurf die Lage der Parkplätze im hinteren Bereich. Die Stellplätze sollten nach vorne an die Straße Am Rombergpark gelegt werden.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund, hier: Vorstellung des Biotopvernetzungsplanes, Ergebnisse der Evaluierung der bestehenden Landschaftspläne, Schwerpunktthemen des Entwurfes zur erneuten öffentlichen Auslegung

Frau Perschbacher (60/2-1) stellte anhand einer PowerPoint-Präsentation (siehe Anlage zur TOP 3.1) den o.g. Tagesordnungspunkt vor.

In der darauffolgenden Diskussion wurden verschiedene Fragestellungen von Frau Perschbacher und Herrn Dr. Rath beantwortet.

So ist der Pestizideinsatz in Naturschutzgebieten im Bundesnaturschutzgesetz bislang nicht verboten. Dieses sieht lediglich vor, dass eine ordnungsgemäße Landwirtschaft sichergestellt sein muss.

Die Anlage neuer Amphibiendurchlässe ist nur realisierbar, wenn eine Straße neu gebaut oder grundsaniert wird. Bislang nicht realisierte Pflegemaßnahmen aus den derzeit noch gültigen Landschaftsplänen waren zum überwiegenden Teil nicht zu realisieren, weil es sich um Privatflächen bzw. aus anderen Gründen nicht verfügbare Flächen handelt. Da Flächen zum Teil aufgrund fehlender personeller Kapazität nicht ausreichend gepflegt werden können, wird daran gearbeitet, die Kapazitäten für die Verbesserung der Pflegemaßnahmen zu schaffen.

Der Biotopvernetzungsplan sollte laut Beirat auf der Basis des Umweltplanes von 2002
(„Karte 29“) nochmals überarbeitet werden, so dass erkennbar würde, wo ein „Handlungsbedarf“ für die Biotopvernetzung bestünde und wo langfristige Maßnahmen, wie z.B. Entsiegelungen zur Vernetzung von Naturschutzgebieten, geplant werden sollten. Hierzu erklärte Herr Dr. Rath, dass der Biotopvernetzungsplan nachjustiert werden könne, um dabei konkrete Bereiche zu ermitteln, die für die weitere Planung entscheidend und wichtig seien. Hierbei könne man hinsichtlich der Umsetzung des Planes, während der nächsten 15 – 20 Jahre, Prioritäten setzen, sodass hierdurch festgelegt werden würde, welche Flächen vorrangig betrachtet und entwickelt werden sollten.

Hinsichtlich der Nachfrage zur Pflege von Kopfweidenbeständen erklärte Frau Perschbacher, dass hierzu keine Festsetzungen im neuen Landschaftsplan erfolgen. Eine Aufarbeitung des Themas war aus Zeitgründen nicht mehr möglich. Die Verwaltung wäre jedoch dankbar, wenn man ihr Informationen über Standorte von Kopfweiden zukommen lassen würde. Damit könne ein „Kopfweidenkataster“ angelegt werden.

Auch wäre ein Forum „Landwirtschaft und Naturschutz“ geplant.

Frau Perschbacher begrüßt das Engagement der Naturschutzverbände bei den Gesprächen mit der Jägerschaft. Wichtig wäre es hier, eine gemeinsame Lösung zu erarbeiten, welche für beide Seiten tragbar ist. Kritisch von Seiten der Naturschutzverbände werden derzeit noch die Jagdabschusszeiten gesehen, hier wären laut Herrn Quittek noch Nachbesserungen nötig.

Des Weiteren habe sich die Verwaltung zwar von einer Null-Prozent-Düngung in Naturschutzgebieten verabschiedet. Als Kompromiss wird die Nutzung von Wirtschaftsdüngern mit bis zu 80 kg Stickstoff pro Hektar pro Jahr erlaubt sein. Der Stickstoffeintrag in Naturschutzgebieten sei kritisch zu sehen, da er nachweislich zu einer „Artenverarmung“ führe. Diese Einschränkung im Düngemitteleinsatz für Landwirte wurde juristisch von Seiten der Verwaltung mit dem Ergebnis geprüft, dass betroffene Landwirte diesen eventuellen Verlust des Ertrages bei der Einschränkung von Düngemitteln in Naturschutzgebieten hinzunehmen haben. Aus Sicht des Naturschutzes wäre es jenseits der juristischen Notwendigkeit, laut Herrn Quittek, durchaus zu befürworten, wenn Landwirte einen Ausgleich für Ertragseinbußen bekämen. Hierzu kritisierte Herr Rohden, dass auch die Waldbauern durch die Festsetzungen des Landschaftsplans Einschränkungen in der Bewirtschaftung ihrer Wälder in Naturschutzgebieten mit wirtschaftlichen Einbußen zu rechnen hätten.

Frau Perschbacher wies ferner hinsichtlich der Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten darauf hin, dass es verschiedene Ansichten und Differenzen in den verschiedenen Gremien und der Politik gebe. Vom Beirat wird hier weiterhin ein strenger Leinenzwang vertreten.


zu TOP 3.2
Entwurf des Regionalplans Ruhr

Herr Quittek stellte die Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf des Regionalplans Ruhr (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt 3.2*) dem Beirat vor.

Beschluss

Der Beirat beschließt bei einer Enthaltung, der von Herrn Quittek vorgetragenen Stellungnahme der Naturschutzverbände zum Entwurf des Regionalplans Ruhr (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt 3.2*) zu folgen und bittet, diese sowohl dem Planungsamt als auch dem Rat der Stadt Dortmund zuzuleiten.

*) Die Anlage ist nur elektronisch verfügbar.

zu TOP 3.3
Asphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel"

Herr Dr. Otterbein leitete in den Tagesordnungspunkt ein und verwies hierzu auf den Beschluss des Beirates vom 05.09.2018 einer beabsichtigten Befreiung zur Asphaltierung des o.g. Weges zu widersprechen.

Hierzu hat es einen Beschluss des Rates der Stadt Dortmund am 15.11.2018 gegeben. Dieser Beschluss wurde widersprüchlich aufgefasst, da der Ratsbeschluss laut Herrn Quittek letztlich anders lauten würde als es sich in der vorgegangenen Diskussion in der betreffenden Ratssitzung und auch nach Rücksprachen mit der Politik erschließen lasse.

Nach eingehender Diskussion wurde u.g. Beschluss gefasst.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt seine maximale Forderung zur Nichtasphaltierung des Rheinischen Esels zurück und modifiziert hiermit seinen Beschluss vom 05.09.2018.

Der Beirat plädiert für die Nichtasphaltierung des Bereiches zwischen Hellerstraße und der Autobahn A45, wie es auch der Rat laut Ausführungen von Herrn Quittek in seiner Sitzung am 15.11.2018 inhaltlich diskutiert und gewollt hätte.

Der Beirat bittet daher die Verwaltung, in Gespräche mit den Fraktionen zu gehen und zu erfragen, ob diese Interpretation der zugrundeliegenden Informationen aus der o.g. Ratssitzung richtig ist.

Erst nach diesen Klärungsgesprächen wird der Beirat über seinen Widerspruch entscheiden.


zu TOP 3.4
Bunker-Buschei, Sicherung als Fledermausquartier - Sachstand

Herr Dr. Otterbein verwies auf die Behandlung des o.g. Tagesordnungspunktes in 2017.

Herr Dr. Rath erklärte hierzu, dass die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hier Eigentümer sei. Zu dieser wurde von Seiten der Verwaltung versucht, Kontakt aufzunehmen und auch hergestellt, um eine Klärung herbeizuführen. Leider gibt es hier inhaltlich noch keine Rückmeldung von der Bundesanstalt.


zu TOP 3.5
Ausgleichs- und Ersatzmanagement, Sachstand

Herr Dr. Rath erklärte hierzu, dass es 2017 eine intensive Prozessprüfung von Ausgleich und Ersatz im Fachbereich 60 durch das Rechnungsprüfungsamt gegeben habe. Als Ergebnis habe es zwei Empfehlungen des Rechnungsprüfungsamtes gegeben. Zum einen sollte eine strukturierte Dokumentation dieses Aufgabengebietes und zum anderen eine angemessene Prozessbeschreibung entwickelt werden. Daraufhin habe man sich zu Beginn 2018 regelmäßig unter Beteiligung von Amts- und Dienstleitung zusammengesetzt. In diesem Kreis wurde dieser Themenbereich strukturiert und differenziert, sodass nun unterschieden werde nach Baudispensverträgen, Baumschutz, Bauleitplanung, Außenbereichsvorhaben nach § 35 BauGB, Planfeststellungsverfahren, Genehmigungsverfahren und Befreiungen. Dieses Spektrum an unterschiedlichen Aufgaben würde auch auf der Geldseite mit verschiedenen Facetten belegt. Dieses sind Ausgleichsgelder, Ersatzgelder, Ausgleichszahlungen, ökologische Ausgleichsgelder oder aber auch die Festsetzungen von Maßnahmen, etc.

Derzeit werde ein Sachstandsbericht für das 2. Quartal 2019 für den Rechnungsprüfungsausschuss vorbereitet. Parallel werde eine Dienstanweisung zum Thema Ausgleich und Ersatz entwickelt, die den Umgang mit Ausgleich und Ersatz im Fachbereich 60 regeln soll. Dieser Sachstandbericht inklusive der entwickelten Dienstanweisung würde dem Beirat ebenfalls zur Kenntnis gegeben werden.

Diese Erkenntnisse können so dann als Grundlage für das Ersatzgeld- und Kompensationsverzeichnis dienen. Infolgedessen würden entsprechende Listen entwickelt, so dass ein erster Bericht vor oder nach den Sommerferien für den Beirat geplant wäre. Des Weiteren wäre zur Information des Beirates folgend ein kontinuierliches Berichtswesen geplant.

Laut Herrn Dr. Otterbein ergibt sich diese Verpflichtung aus dem Landesnaturschutzgesetz NRW, welches 2016 in Kraft getreten ist.

Auf Nachfragen nach einer Liste, in der Streuobstwiesen mittels Ausgleich und Ersatz realisiert worden sind, erklärte Herr Dr. Rath, dass die Vorlage einer solchen Liste mittelfristig möglich wäre.


zu TOP 3.6
Mountainbike Trailprojekt Dortmund - Konzeptvorschlag

Herr Kooke sowie Herr Althans stellten den mit der Forst- und Naturschutzverwaltung abgestimmten ersten Konzeptvorschlag anhand einer PowerPoint-Präsentation (s. Anlage zu TOP 3.6) dem Beirat vor. Im Vordergrund stünde der Wunsch zur Legalisierung einiger Strecken als Alternative zu der Nutzung von illegal gebauten Strecken, deren Ausmaß mittlerweile laut Herrn Vetter, Mitarbeiter der städtischen Forstverwaltung, zu einem großen Problem geworden seien. Auch würden durch das Publikwerden der illegalen Trails durch soziale Medien sogar Mountainbikefahrer außerhalb Dortmunds diese Strecken nutzen. Bei Bekanntwerden dieser Strecken und einer Duldung dieser könne im Schadensfalle die Stadt Dortmund für Ansprüche haftbar gemacht werden, so dass die Verwaltung daran gehalten sei, solche Strecken zurückzubauen.

Mittlerweile gebe es aktuell einen Auftrag des AUSW gegen widerrechtliches Mountainbiken vorzugehen und gleichzeitig zu prüfen, ob es eine Möglichkeit zur Schaffung einer legalen Alternative gebe. Problematisch sei jedoch, dass viele Waldbereiche unter Naturschutz stehen würden und dies nicht konform mit der Ausweisung einer Mountainbikestrecke gehen würde. Auch Bereiche mit tagesnahem Bergbau sowie ökologisch sensible Bereiche können hierfür nicht frei gegeben werden. Das nun hier präsentierte Konzept mit den dort genannten Strecken sei nach Prüfung der Verwaltung mit diesen Punkten vereinbar und werde von der Verwaltung unterstützt.

Die hier ausgewählten Strecken lägen laut Frau Viets in Waldgebieten, die nach der Einstufung des LANUV NRW in Verbundstufe 2 kategorisiert wurden, sodass für diesen Waldbereich zukünftig das Naturschutzgebiet zurückgenommen werde.

Dr. Otterbein wies nochmals auf die Probleme der Legalisierung von illegalen Mountainbike-Trails hin. Hier wären die Eingriffe in die Natur sowie die Störungen von Wild, die Schädigung des Bodens zu nennen, die beim Querwaleinfahren auftreten. Zudem nannte er ein Beispiel aus Österreich, wo sich durch Werbung die Anzahl von 20.000 Fahrten auf 210.000 Fahrten in wenigen Jahren mehr als verzehnfacht hätte. Durch die Legalisierung könnte es sein, dass die Häufigkeit der Nutzung der Strecken und somit die Belastung der Natur zunimmt.

Nach angeregter Diskussion über die illegale Nutzung vorhandener Trails, mögliche Kennzeichnung der zukünftigen legalen Strecken, eventuell betroffener ökologisch sensibler Bereiche, möglicher Verbesserungen durch die Legalisierung der vorgeschlagenen Strecken für den Naturschutz, konkreter Wegfall anderer illegaler Strecken, Verbreitung dieser eventuell später legalen Strecken über die sozialen Medien wurde u.g. Beschluss gefasst.




Beschluss

Nach Vorstellung des Konzeptvorschlags für das Mountainbike Trailprojekt wurde per Beschluss folgendes festgestellt.

Den vorgestellten Konzeptvorschlag lehnten 5 Stimmen aus dem Beirat grundsätzlich ab.

Mit Mehrheit von 6 Stimmen wurde jedoch beschlossen, dass dem Beirat bis zur folgenden bzw. bis zur übernächsten Sitzung ein detailliertes Konzept vorzustellen ist. Hier sollte die Verbesserung des Ist-Zustand bei einer Legalisierung einzelner Trails hinsichtlich der illegalen Mountainbike-Trails analysiert werden. Von besonderer Wichtigkeit ist ebenfalls herauszustellen, welcher substanzielle Gewinn sich durch die Legalisierung dieser vorgestellten Mountainbike-Trails für die Natur ergebe. Auch ist zu erläutern, wie bei einer Legalisierung der vorgeschlagenen Strecken die Befahrung der weiterhin als illegal geltenden Strecken dann verhindert wird. Des Weiteren ist die Fachexpertise von Herrn Soinski bei der Prüfung der vorgeschlagenen Strecken einzubeziehen.


zu TOP 3.7
Verlagerung des Dortmunder Reitervereins e.V. an die Stockumer Straße/Bolmke

Herr Quittek leitete in den o.g. Tagesordnungspunkt ein. Der Rat habe zwar die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins e.V. an die Stockumer Straße/Bolmke beschlossen, jedoch war dies mit einem Prüfauftrag hinsichtlich der weiteren Suche nach einem alternativen Standort verbunden. Laut Presse wäre nun ein alternativer Standort in Dortmund-Löttringhausen gefunden worden, der jedoch vom Verein abgelehnt werde. Hier würde vom Verein befürchtet, dass auf Grund der weiteren Entfernung zu seinem ursprünglichen Standort Mitglieder aus dem Verein austreten würden und somit das Weiterbestehen des Vereines gefährdet sei.

Der vom Beirat abgelehnte Standort an der Stockumer Straße/Bolmke sei, laut Herrn Quittek, im aktuellen Regionalplanentwurf als Fläche mit herausragender Bedeutung für das Landschaftsbild kategorisiert. Auch lege hier laut diesem Entwurf ein Biotopverbund mit besonderer Bedeutung vor. Herr Quittek bat Politik und Verwaltung, den Bebauungsplan Hom 266 aufzuheben und den Flächennutzungsplan dahingehend zu ändern, dass dort statt einer Fläche für eine Kleingartenanlage eine Fläche für die Landwirtschaft dargestellt wird. Ferner bittet er Politik und Verwaltung, die Fläche im neuen Landschaftsplan (Festsetzungskarte) wie geplant als Landschaftsschutzgebiet und in der Entwicklungskarte mit dem Ziel 1 „Erhaltung“ darzustellen. Herr Quittek wies auf die Bedeutung des Bereiches als Frischluftschneise hin, die nicht bebaut werden sollte.

Der Beirat befürwortet den Alternativstandort, behält sich jedoch vor, nach Kenntnis der genauen Lage den Eingriff dort zu bewerten, wobei dieser laut Herrn Quittek sicherlich ausgleichbar wäre.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bekräftigt seinen Beschluss vom 05.09.2018 und begrüßt, dass die Verwaltung einen Alternativstandort gefunden hat, der ökologisch besser geeignet sei.

Der Beirat nimmt mit Unverständnis zur Kenntnis, dass der Reiterverein diesen Standort ablehnt. Er bittet den Reiterverein, seine Auffassung zu überdenken und gemeinsam mit Verwaltung, Politik und Beirat diesen neuen gefundenen Standort zu entwickeln.






zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Antrag von Herrn Horn zur Absperrung eines Fußweges auf der nordwestlichen Seite des Phoenix-Sees
Dieser o.g. Weg laufe parallel zum Phoenix-See direkt am Schilf entlang und sollte während der Brutzeit vom 15.4 bis 31.7 wie der Weg im östlichen Abschnitt laut Herrn Horn abgesperrt werden. Dort würden im Schilf u.a. Rohrammer, Sumpfrohrsänger und der Teichrohrsänger brüten. Laut Herrn Quittek ist im Planfeststellungsverfahren vom Beirat der Verzicht der Begehbarkeit des nordöstlichen Uferbereiches ab dem Aussichtspunkt Belevue nach Osten erfolgreich durchgesetzt worden. Dieser Bereich ist mittels Tor abgesperrt. Eine Sperrung des nordwestlichen Abschnittes konnte damals nicht durchgesetzt werden. Trotz dieser Regelung im Planfeststellungsbeschluss unterstützt Herr Quittek diesen Antrag trotzdem, sofern der Nutzen für die Tierwelt nachgewiesen werden kann.

Hier sollte zur fachlichen Untermauerung einer Absperrung der Vorsitzende mit Herrn Sümer, von 70/4-2 als Betreiber, Kontakt aufnehmen, um eine offizielle Bestandsaufnahme der Brutvögel durchzuführen. Hierzu sollte der NABU eine vergleichende Siedlungsdichteuntersuchung des gesperrten und des noch nicht gesperrten Abschnittes in der nächsten Brutperiode im Frühjahr erstellen. Für diese müssen zur Durchführung der Bestandsaufnahme Genehmigungen für den gesperrten Wegabschnitt beim Betreiber eingeholt werden.
Die Ergebnisse dieser vergleichenden Untersuchung sollten dann im Sommer vorliegen und im Beirat nochmals zur Beratung vorgestellt werden. Sollte die Anzahl der Brutvögel im gesperrten Abschnitt erheblich höher als im nicht gesperrten sein, sollte der Betreiber gebeten werden, auch diesen Abschnitt für Fußgänger zu sperren.

Windkraftanlage Westfilder/Bodelschwingher Berg
Herr Budde bat um einen Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung zur o.g. Windkraftanlage. Er wäre grundsätzlich gegen die Errichtung dieser Windkraftanlage.

Bebauungsplan Hom 252 „Am Lennhofe“
Herr Heimel (NABU) berichtete über den Stand des Bebauungsplanverfahrens Hom 252 „Am Lennhofe“. Die Fläche wäre laut FNP als Bauland ausgewiesen und ein Investor für die Bebauung gefunden. Laut Herrn Heimel herrsche dort eine katastrophale Grundwassersituation und Bergbauvorbelastungen. Es lägen inzwischen Anträge einer Bürgerinitiative zur Änderung des FNP vor, um die Festsetzung als Bauland zurücknehmen zu lassen und im Gegenzug die Fläche als Grünfläche und Landschaftsschutzgebiet im späteren neuen Landschaftsplan aufzunehmen.
Auch wären Untersuchungsergebnisse zur Radioaktivität bzgl. der Bergbauvorbelastung dem Umweltamt zwecks Prüfung zugeleitet worden. Diese Untersuchungen könnten laut Herrn Heimel auch entscheidend für die Höhe der Auskofferung sein. Es wäre zudem durch die Bohrungen eine neue Quellsituation dort entstanden. Des Weiteren gebe es auch artenschutzrechtliche Bemängelungen im Verfahren, z.B. fehlende Benennung von Baumhöhlen und fehlen die Horste in der Umgebung. Dadurch könnte die mögliche Anzahl der planungsrelevanten Arten höher als in dem Gutachten angegeben sein. Hier müsse eine ASP 2-Prüfung stattfinden. Auch wäre eine Beteiligung der Naturschutzverbände im Verfahren üblich.

Herr Quittek bat nach den Ausführungen von Herrn Heimel um einen Sachstandsbericht zum Bebauungsplanverfahren Hom 252 „Am Lennhofe“ in der nächsten Sitzung.

Erlass der Satzung – Nördliche Dorfergänzung Grevel
Herr Dr. Otterbein verwies auf das Schreiben des Stadtplanungs- und Bauordnungsamt vom 10.01.2019, welches als Tischvorlage vorlag. Die Verwaltung habe die Stellungnahme des Beirates abgelehnt.

Neues Grünflächenamt
Herr Dr. Otterbein teilte mit, dass die Stadt zum 02.01.2020 ein Grünflächenamt einrichte. Es werde aus den Aufgabenbereichen Stadtgrün, Planung- und Bauausführung und technische Dienste gewerblich-gärtnerischer Bereich gebildet. Diese Aufgaben wären zurzeit im Tiefbauamt angesiedelt. Ein Thema des neuen Grünflächenamtes wird die Erarbeitung eines Dortmunder Masterplans Grün sein. Diesen habe auch der Beirat in der Vergangenheit gefordert.





Dr. Otterbein Scheffel-Seeler Stangl
Vorsitzender Geschäftsführung Mitzeichnender



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