über die 31. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 27.09.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:03 Uhr
Nicht anwesend:
OB Sierau
Rm Weyer
Rm Dr. Suck
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
4.1 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11068-18)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -
6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -
7. Schule
7.1 Errichtung neuer Bildungsgänge am Leopold-Hoesch-Berufskolleg zum Schuljahr 2019/20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11031-18)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Ausgliederung der Erlebniswelt am Fredenbaum aus dem Fredenbaumpark und Einführung einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt am Fredenbaum Big Tipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11143-18)
8.2 Stärkung der personellen Besetzung in FABIDO-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11292-18)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Sachstandsmitteilung zur Verzinsung nach der Abgabenordnung aufgrund von BFH-Entscheidungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11542-18)
9.2 Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11677-18)
9.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11633-18)
9.4 DEW21: Änderung des Gesellschaftsvertrages der GreenPocket GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11862-18)
9.5 Änderung der Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Entscheidungen des Oberbürgermeisters über Abbrüche von Immobilien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11733-18)
9.6 Satzung der Stadt Dortmund für das Deponiesondervermögen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11815-18)
9.7 Zusatzvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna über die Erbringung von Verkehrsleistungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11794-18)
9.8 "Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11764-18)
9.9 Aktueller Sachstand der Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11870-18)
9.10 Beteiligungsbericht 2017/2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11858-18)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie für Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen (§§ 11,12,21 und 22 Brandschutz-, Hilfeleistungs-, Katastrophenschutzgesetz Nordrhein-Westfalen /BHKG NW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10796-18)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Bm´in Jörder eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bm´in Jörder fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Schilff (SPD) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Frau BM´in Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 30. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 12.07.2018
Die Niederschrift über die 30. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 12.07.2018 wurde einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung: 60. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit der teilweisen Änderung der Bebauungspläne In W 210 - Unterdorstfeld - und MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)
I. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 60. Änderung des FNP
III. Offenlegungsbeschluss zur 60. Änderung des FNP
IV. Erweiterung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder-Hellweg/Arminiusstraße - und gleichzeitig Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes MA 107 - Gewerbegebiet Dorstfeld-West -
V. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße -
VI. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanverfahren InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße -
VII. Offenlegungsbeschluss zum Bebauungsplan InW 221 VEP - Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/ Arminiusstraße - mit teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In W 210 - Unterdorstfeld - und des Bebauungsplanes MA 107 Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (Änderung Nr. 22)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11809-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 78. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -
hier: I. Beschluss zur 78. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; II. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper -; III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11700-18)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 19.09.2018 vor:
Der Naturschutzbeirat begrüßt grundsätzlich die Wiedernutzung der betreffenden Fläche. Jedoch bittet der Beirat bei der Planung zu berücksichtigen, dass auf der Fläche möglichst keine
Logistikunternehmen angesiedelt werden, da diese Branche zu flächenintensiv ist. Nachteilig sind ebenfalls die Auswirkungen der LKW-Bewegungen, die Emissionen und die Folgekosten, wie z.B. Straßenschäden durch Schwerlastverkehr.
Des Weiteren bittet der Beirat bei der Gestaltung der Gesamtfläche, die ökologischen Belange im Hinblick auf Grün und Naturschutz entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl den Artenschutz, die Anordnung und Gestaltung der Gebäude als auch den Gebäudebrüterschutz. Hier sollte dem Investor vorschlagen werden, Fassadenbegrünung, Photovoltaik und Dachbegrünung einzuplanen. Der Beirat würde den Investor bei Bedarf beraten und mit Wissen unterstützen.
Hinsichtlich der Artenschutzbeurteilung begrüßt der Beirat, dass bevor ein Abriss des Gebäudes mit Brutplatz des Turmfalken genehmigt wird, ein Ersatzstandort gefunden werden muss.
Des Weiteren wünscht der Beirat, bei Vorlage des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der Detailplanung dieses Projektes beteiligt zu werden.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 12.09.2018:
Die Bezirksvertretung Mengede verwies auf verschiedene Anfragen und Anträge, die die Bahntrasse in Oestrich bei Knepper betrafen. Sollte absehbar sein, dass die Bahntrasse nicht für den Bahnverkehr genutzt wird, ist es wünschenswert, diese als Radweg herzurichten. Frau Dörfler vom Stadtplanungsamt nimmt dies mit und will es mit der Radwegeverkehrsplanung besprechen.
Außerdem soll sich im o. g. Bereich hochwertiges Gewerbe ansiedeln und keine Logistikunternehmen. Die Stadt Dortmund und die Fa. Hagedorn sollen hierauf Einfluss nehmen.
Es wird befürchtet, dass durch Logistik der Straßenverkehr zunimmt. Frau Dörfler stellte dar, dass die Begutachtung der verkehrlichen Wege noch erfolgt. Als Planstraße sei die Oestricher Straße angedacht. Dabei stehe man mit der Stadt Castrop-Rauxel im Austausch.
Weiterhin soll bei der Bebauung auf die Begrünung von Fassaden und Dächer, sowie den Einsatz von Fotovoltaik-Anlagen geachtet werden.
Somit ergeht folgende Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl einstimmig mit den o. g. Anmerkungen den Beschlussvorschlag laut Vorlage.
AUSW, 19.09.2018:
Herr Rm Heymann beantragt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede zum Prüfauftrag zu erheben.
Herr Rm Kowalewski erhebt die o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) zum Antrag. Hierzu bittet er darum, Absatz 1 getrennt von den Absätzen 2-4 abzustimmen.
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle. Man könne sich nicht der Beschlusslage der BV Mengede anschließen und zwar vor dem Hintergrund, dass man im Rat bereits beschlossen habe, die Inanspruchnahme von Logistikflächen beschränken zu wollen. Dem 1. Absatz der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde könne man sich auch nicht anschließen, weil da ja auch schon die Kritik an LKW-Bewegung gegeben sei. Den übrigen Absätzen könne man zustimmen.
Frau Rm Hawighorst-Rüßler teilt mit, dasss man grundsätzlich der Vorlage zustimmen werde. Weiter folge man sowohl der Empfehlung des BuNB als auch der BV Mengede.
Herr Wilde informiert darüber, dass Verwaltung hier dafür antrete, in dem Bereich für Logistikeinrichtungen offen zu sein. Man verfüge in Dortmund mittelfristig nicht über genügend Flächen mehr, wo man Industriebetriebe adäquat unterbringen könne. Daher plädiere er an den Ausschuss, die Vorlage, so wie vorgeschlagen, zu beschließen. Den Wunsch nach Begrünung könne er nachvollziehen und sei auch selbstverständlich. Im Bebauungsplanverfahren werde eine Artenschutzuntersuchung erfolgen. Man werde sich um das gesamte Thema „Ökologie“ kümmern. Auch die Forderung nach Dachbegrünung oder Photovoltaiknutzung sei hier nicht neu, da die Verwaltung diese Aspekte aus diesem Ausschuss heraus ohnehin bereits als Aufgabe mitgenommen habe und bei allen Neuplanungen beherzige.
Frau Neumann-Lieven teilt zur Empfehlung des BuNB mit, dass ihre Fraktion hier auch lediglich die Absätze 2-4 mittragen werde.
Es wird wie folgt abgestimmt:
1. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede (als Prüfauftrag):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Prüfauftrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL und Fraktion AfD), zu.
2. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Empfehlung bei der unteren Naturschutzbehörde):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den 1. Absatz mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion FDP/BL), ab.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Absätzen 2-4 einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), zu.
3. Unter Berücksichtigung der o. a. Beschlussfassungen wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (78. Änderung - ehemaliges Kraftwerk Knepper -).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Mg 116 - ehemaliges Kraftwerk Knepper - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 2)
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW
III. Der Rat der Stadt beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
Prüfauftrag:
Die Bezirksvertretung Mengede verwies auf verschiedene Anfragen und Anträge, die die Bahntrasse in Oestrich bei Knepper betrafen. Sollte absehbar sein, dass die Bahntrasse nicht für den Bahnverkehr genutzt wird, ist es wünschenswert, diese als Radweg herzurichten. Frau Dörfler vom Stadtplanungsamt nimmt dies mit und will es mit der Radwegeverkehrsplanung besprechen.
Außerdem soll sich im o. g. Bereich hochwertiges Gewerbe ansiedeln und keine Logistikunternehmen. Die Stadt Dortmund und die Fa. Hagedorn sollen hierauf Einfluss nehmen.
Es wird befürchtet, dass durch Logistik der Straßenverkehr zunimmt. Frau Dörfler stellte dar, dass die Begutachtung der verkehrlichen Wege noch erfolgt. Als Planstraße sei die Oestricher Straße angedacht. Dabei stehe man mit der Stadt Castrop-Rauxel im Austausch.
Weiterhin soll bei der Bebauung auf die Begrünung von Fassaden und Dächer, sowie den Einsatz von Fotovoltaik-Anlagen geachtet werden.
Ergänzung:
Des Weiteren bittet der Beirat bei der Gestaltung der Gesamtfläche, die ökologischen Belange im Hinblick auf Grün und Naturschutz entsprechend zu berücksichtigen. Dies betrifft sowohl den Artenschutz, die Anordnung und Gestaltung der Gebäude als auch den Gebäudebrüterschutz. Hier sollte dem Investor vorschlagen werden, Fassadenbegrünung, Photovoltaik und Dachbegrünung einzuplanen. Der Beirat würde den Investor bei Bedarf beraten und mit Wissen unterstützen.
Hinsichtlich der Artenschutzbeurteilung begrüßt der Beirat, dass bevor ein Abriss des Gebäudes mit Brutplatz des Turmfalken genehmigt wird, ein Ersatzstandort gefunden werden muss.
Des Weiteren wünscht der Beirat, bei Vorlage des artenschutzrechtlichen Fachbeitrages und der Detailplanung dieses Projektes beteiligt zu werden.
Bei der Überplanung der Fläche an der Hildastraße (B-Plan In N 236) wird vor allem im
nördlichen Bereich die Einrichtung einer breiten Grünschneise berücksichtigt.
Begründung:
Um die Ziele einer umfassenden Grünvernetzung für den Artenschutz und die Naherholung
in Zusammenhang mit dem „Grünen Ring“ um das Gelände der Westfalenhütte zu
erreichen, ist das Freihalten eines Freiraumkorridors zwischen Hoeschpark und Grünanlage
Burgholz zu gewährleisten. Dafür muss auf dem jetzt zur Diskussion stehenden Gelände
an der Hildastraße ein ausreichend breiter Grünkorridor vorgesehen werden. Dieses
Ziel sieht auch der Regionalplan und der Umweltplan (Karte 29 „Planungshinweise Biotopverbund
und Nutzungseignung“) vor.
Weiter liegt vor Antrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10279-18):
-lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-
…die Diskussion um die Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund ist von lokaler und regionaler Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund sind Fragestellungen und Besorgnisse in der Stadt und der Region gründlich zu beraten und sollten der Bedeutung der Stadt Dortmund als Oberzentrum und seiner Verantwortung in der und für die Region gerecht werden.
Mit den Überlegungen, ggf. zwei Möbelhäuser mit insgesamt 85.000 qm Verkaufsfläche in Dortmund anzusiedeln, sind die Wirkungen dieser potenziellen Ansiedlungen ausgiebig zu erörtern und unter Berücksichtigung lokaler und auch regionaler Interessen zu bewerten.
Von daher sollte der Rat der Stadt die Zeit, die noch bis zur Beschlussfassung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bezüglich des Regionalplanes verbleibt, ausführlich nutzen, um das Thema insbesondere im AUSW zu beraten.
Die CDU-Fraktion wirbt daher darum, sich die Zeit zu nehmen, um folgende Fragestellungen umfassend beantwortet zu bekommen, bevor die Vorlage „Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund“ sowie die bisher schon vorliegenden Anträge der verschiedenen Fraktionen beraten bzw. Beschlüsse gefasst werden. Die gestellten Anträge, die schon konkrete Standortentscheidungen beinhalten, könnten als eingebracht gelten und in den weiteren Beratungen behandelt werden.
Mögliche Ansiedlung am Sorbenweg
1. Bezüglich einer möglichen Ansiedlung eines Möbelhauses am Sorbenweg in der Nähe des Indu–Parks ist die vorgesehene Fläche aktuell als „Sondergebiet Technologiegebiet“ im Flächennutzungsplan (FNP) vorgesehen.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, die Entwicklung und Potenziale der „Sondergebiete Technologiegebiete“ vorzustellen und ggf. im Kontext des zu überarbeitenden Masterplan Wirtschaftsflächen Alternativflächen vorzustellen, bevor es zu einer Änderung des FNP/Regionalplanes diesbezüglich käme.
Vor dem Hintergrund der außerordentlichen Bedeutung des Technologiezentrums für den Standort Dortmund und seiner Entwicklungsmöglichkeiten sollte vor einer Änderung des FNP die Auswirkung auch für das TZ Do klar sein.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das ergangene Verträglichkeitsgutachten der GMA Gesellschaft für Markt – und Absatzforschung mbH aus Köln für das Planvorhaben am Sorbenweg im AUSW vorzustellen; dies auch in Konkurrenz zum ergangenen Gutachten der BBE Handelsberatung GmbH aus Köln zum Planvorhaben an der Hildastraße.
3. Laut Vorlage gibt es bezüglich des Vorhabens am Sorbenweg eine erste verkehrliche Untersuchung, die aussagt, dass es durch verschiedene Anpassungen von Lichtsignalanlagen und baulichen Anpassungen eine verträgliche Abwicklung zusätzlicher Verkehre geben kann. Die Verwaltung wird gebeten, auch diese Untersuchung und die daraus gewonnenen Erkenntnisse im AUSW vorzustellen.
Mögliche Ansiedlung an der Hildastraße
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, auch für den Bereich Hildastraße eine aktualisierte Verkehrsuntersuchung vorzunehmen und im AUSW vorzustellen. Die soll insbesondere vor dem Hintergrund geschehen, dass die Planungen zur sog. Nordspange/Hoeschallee noch nicht abgeschlossen sind und deren Bau noch einige Jahre benötigt, so dass die verkehrlichen Auswirkungen bis zu deren Fertigstellung relevant sind.
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, im AUSW darzustellen, welche Auswirkungen die Änderung des FNP von „Grünfläche für die naturnahe Entwicklung“ hin zu „Sondergebiet großflächiger Handel“ für die „naturnahe Grünflächenentwicklung“ in dem Plangebiet mit sich bringen würden.
Änderung Regionalplan/Flächennutzungsplan
1. Vor dem Hintergrund der nicht unerheblichen Verantwortung der Stadt Dortmund in der Region fordert der Rat der Stadt die Verwaltung auf, möglichst einen Konsens in der Region bezüglich der Ansiedlung eines Möbelhauses in Dortmund herzustellen. Dies erscheint nicht zuletzt vor dem Hintergrund weiterer interkommunaler Zusammenarbeiten bei Flächenentwicklungen von großer Bedeutung.
2. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, solange der Beratungsbedarf im Rat der Stadt andauert, den RVR über die Diskussion und Beratung im Rat der Stadt Dortmund zu informieren, um eine regional konsensorientierte Arbeit des Rates der Stadt Dortmund zu verdeutlichen.
3. Sollten die Auswirkungen der „Umwidmung“ der Fläche am Sorbenweg für die Entwicklung des TZ Do nachteilig sein, beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, mit dem Investor über Alternativflächen ins Gespräch zu kommen und an diesem Standort kein Möbelhaus weiterzuverfolgen.
Weitere Erläuterungen bezüglich der Ansiedlung von Möbelhäusern unter dem Aspekt der laufenden Marktkonzentration in der Branche und deren Auswirkungen
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, dem AUSW durch einen externen Branchenexperten eine Marktanalyse sowie eine Marktentwicklungsprognose für den Möbeleinzelhandel für die nächsten 5–10 Jahre darzustellen.
Dabei sollten insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:
· Welche Auswirkungen wird das rasant zunehmende Online–Geschäft auf den großflächigen Möbeleinzelhandel an den Standorten haben?
· Mit welchen Auswirkungen für den Arbeitsmarkt ist durch einen stark veränderten Möbeleinzelhandel zu rechnen?
· Welche Verdrängungsprozesse im Möbeleinzelhandel bringt die derzeit aggressive Konzentration für den Möbeleinzelhandel mit sich?
· Ist bei einer erhöhten Konzentration von Möbeleinzelhandel in der Region Ruhr mit einer Kannibalisierung von Arbeitsplätzen zu rechnen?
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt darzustellen, wie viele Dortmunder Arbeitnehmer/Innen derzeit im Möbeleinzelhandel in Dortmund und in der Region Ruhr (RVR-Gebiet) beschäftigt sind und welche „worst case“-Szenarien es bezüglich des möglichen Wegfalls von Arbeitsplätzen gibt.
Begründung
Aufgrund der erheblichen Ausweitungsvorhaben von ca. 85.000 qm Möbeleinzelhandel in Dortmund und den damit auch regionalweit verbundenen Auswirkungen für den Möbeleinzelhandel erscheint der CDU die vertiefende Befassung mit der Thematik als dringend notwendig.
Vor dem Hintergrund, dass der RVR laut Vorlage ggf. bis Mitte 2018 einen Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr fasst, sollte die Zeit im Rat der Stadt genutzt werden, um eine möglichst konsensorientierte Beschlussgrundlage herbeizuführen.
Weitere Begründungen ggf. mündlich.
Weiter liegt vor Antrag (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 10377-18):
…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:
Die Verwaltung wird aufgefordert ein umfassendes Verkehrskonzept für den Indupark und aller Nebenflächen zu entwickeln das den heutigen “Ist” Zustand des Indupark und die voraussehbare Entwicklung des gesamten Gebietes in den nächsten Jahren berücksichtigt und aufzeigt wo durch eine veränderte Verkehrsführung ( z.B Fahrbahnausbau, zusätzliche Zu- und Abfahrten , moderne Zuflussregelung durch neue Lichtzeichenanlagen) Erweiterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Folgende Aspekte sind dabei insbesondere zu berücksichtigen:
• Überprüfung des aktuellen Verkehrsaufkommens (Verkehrszählung an unterschiedlichen Tagen und Zeiten) auf der Brennerborstraße (Wie hoch ist die Verkehrsauslastung der einzelnen Teilbereiche der Brennerborstraße).
• Über welche Zufahrtsstraßen (Prozentuale Verteilung) fahren die Kunden des Indupark um zu den ausgewählten Warenhäuser zu kommen?
• Wie verändert der zusätzliche Berufsverkehr den Verkehrsfluss auf den Zufahrtstraßen?
• Gibt es aus Sicht der Verwaltung Möglichkeiten des Ausbaus der Zufahrstraßen für den Indupark?
• Wie sieht die Verwaltung die Gefahr, dass der Berufsverkehr sich Ausweichrouten durch Wohnsiedlungen sucht, um den Bereich des Indupark zu den Stosszeiten zu umfahren?
• Sind der Verwaltung Verkehrsprobleme im Umkreis des Indupark bekannt? Wenn ja – gibt es erkennbare Ursachen für die bekannten Fälle und welche wären das?
Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Beschäftigung, Europa und Wissenschaft vom 24.01.2018 -lag bereits am 07.02.2018 vor-:
Es lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09662-17-E1):
„ Dortmund verfügt gegenwärtig über kein ausreichendes Einzelhandelsangebot im Bereich
Möbel. Aktuell fließen rd. 40 % der Dortmunder Kaufkraft an das Umland ab. Vor diesem
Hintergrund unterstützt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund grundsätzlich die Ansiedlung eines entsprechenden Angebotes.
Das Einzelhandelsangebot im Bereich Möbel sollte schon deshalb eine deutliche Verbesserung erfahren, um der Dortmunder Funktion als Oberzentrum noch stärker gerecht zu werden, als dies heute schon geschieht. Zugleich sieht die SPD-Fraktion mit Sorge die
möglichen Auswirkungen einer Neuansiedlung, speziell im Bereich des Stadtbezirks Lütgendortmund, auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt und auch in den Nachbarkommunen.
Es steht zu befürchten, dass sich gewachsene städtebauliche Strukturen negativ entwickeln, insbesondere mit Blick auf das hohe Maß an zentrenrelevanten Sortimenten (in der Summe 5.000 qm Verkaufsfläche), welches durch die Ansiedlung von gleich zwei großen Möbelhäusern als Randsortiment ermöglicht wird. Mit Sorge wird auch gesehen, dass es bei gleichzeitigen Markteintritt beider Möbelhäuser zu Kaufkraftumverteilungswirkungen
von 25 - 30 % im Kernsortiment Möbel kommen kann, was zu einer Gefährdung
vorhandener Einzelhandelslagen in Dortmund und insbesondere innerhalb der Region führen kann. In der Gesamtbetrachtung sollte die Ansiedlung von Möbelhäusern mit Augenmaß betrieben werden, um den unterschiedlichen Erfordernissen zu entsprechen, aber auch um die, vor allem verkehrlichen, Zusatzbelastungen der Bürger vor Ort nicht über zu strapazieren.
Vor diesem Hintergrund wird dem Rat der Stadt Dortmund folgender Beschluss empfohlen:
Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, zunächst, vor dem Hintergrund
der Lage im Stadtgebiet und dem städtischen Entwicklungsziel, insbesondere die nördlichen
Stadtbezirke zu fördern („Nordwärts“), nur ein Möbelhaus auf der Fläche Hildastraße/
Bornstraße zu realisieren.
Sollte sich nach Eröffnung und Betrieb dieses einen Möbelhauses zeigen, dass die städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen sowie die Effekte auf den regionalen Arbeitsmarkt vertretbar sind, so könnte nachfolgend gegebenenfalls ein weiteres Möbelhaus
auf den Weg gebracht werden. Um die Auswirkungen genauer beurteilen zu können, wird
die Verwaltung beauftragt, eine Auswirkungsanalyse zu erstellen, die die Situation in
Dortmund und den Nachbargemeinden vor und nach Eröffnung bewertet.“
Hierzu Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09662-17-E2):
„ Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Planungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Sorbenweg nicht weiter zu verfolgen.
Begründung:
In der Vorlage der Verwaltung wird dargelegt, dass es bei einer gemeinsamen Betrachtung
beider Vorhaben zu „betriebsgefährdenden Auswirkungen“ für bestehende Wettbewerber und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen kommen kann. Das liegt ebenso wenig in Dortmunder Interesse wie ein Aufkündigen des regionalen Konsenses, der bei der Ansiedlung zweier Möbelhäuser nicht gegeben ist. Für eine seriöse Betrachtung der Auswirkungen solcher Ansiedlungen sollte die regionale Perspektive berücksichtigt werden und nicht nur eine allein auf Dortmund bezogene Berechnung der Kaufkraftflüsse. Mit der Ansiedlung nur eines Möbelhauses wäre dennoch sowohl der Versorgung der Dortmunder*innen als auch einer Abschöpfung von Kaufkraft im Oberzentrum Dortmund Rechnung getragen.
Der Standort Hildastraße ist dabei als Ergänzung des Sondergebietsstandorts Bornstraße
besser geeignet als der Standort Sorbenweg, bei dem der Freiraum- und Agrarbereich „mit
einem ,Regionalen Grünzug‘ überlagert“ ist und sich die Verkehrssituation bereits aktuell
als problematisch darstellt.“
Sowohl die Vorlage als auch die beiden Anträge werden ohne Empfehlung weitergeleitet.
Darüber hinaus wird die Vorlage auch an die Bezirksvertretung Eving zur Beratung weitergeleitet.
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 14.02.2018:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor der Eröffnung des Möbelhauses in der Hildastraße:
§ den Abschnitt von der Bahnlinie bis zur Burgholzstraße fertigzustellen,
§ die Kreuzung Hildastraße / Bornstraße auszubauen
§ und durch eine Trassenführung die bestmögliche Verbindung an die Dammstraße zu gewährleisten
Dies ist dringend erforderlich um für die Anwohner in den angrenzenden Quartieren unzumutbare Belastungen durch Zulieferverkehr zu vermeiden.
Begründung:
Grundsätzlich haben wir keine Bedenken gegen die Ansiedlung des o. g. Möbelhauses, erwarten dadurch aber ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen.
Wir entnehmen der o. g. Vorlage mit der Drucksache Nr.: 09662-17, dass für das Möbelhaus an der Hildastraße keine abschließende Verkehrsuntersuchung durchgeführt wird, da zunächst die Planung für die Nordspange durch die Aufstellung des Bebauungsplans InN 219 weitergeführt werden soll.
Die Nordspange soll dann die Verkehre der Westfalenhütte und des Möbelhauses auffangen.
Ferner wird uns mitgeteilt, dass die verträgliche Abwicklung der zusätzlichen Verkehre ohne Nordspange noch untersucht werden muss.
Durch die Ansiedlung diverser Logistikunternehmen können wir schon jetzt eine deutliche Zunahme von LKW-Verkehren auf unseren Straßen erkennen.
Wir fordern schon seit langem mit dem Bau der „Nordspange“ die Wohnbereiche in den Stadtbezirken Nord und Eving von LKW-Verkehren zu entlasten.
Daher ist es dringend angezeigt, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur jetzt deutlich zu verbessern.
Weiter liegt vor Ergänzung zum Vorgang (Stellungnahme der Verwaltung) (Drucksache Nr.: 09662-17-E8) (lag bereits zur Sitzung am 04.07.2018 vor)
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 09662-17-E9):
…nach eingehender Prüfung und Abwägung der Argumente möchten wir den nachstehenden
Antrag zur Beratung und Beschlussfassung stellen:
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund auf eine Ansiedlung von Möbelhäusern
der beabsichtigten Größenordnung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
Begründung
Die Ansiedlung von neuen Möbelhäusern in Dortmund bringt eine ganze Reihe von Problemen
im städtischen, aber auch im regionalen Kontext mit sich. Verkehrliche Schwierigkeiten
vor Ort sind offenkundig. Durch die Konkurrenz der neuen Häuser würden Arbeitsplätze
in nicht abschätzbarer Größenordnung in Dortmund verloren gehen. Ob eine Kompensierung
durch die neuen Häuser gelänge und unter dem Strich ein positiver Impuls für
den Arbeitsmarkt verbleiben würde, ist höchst fraglich. Die Konkurrenz gefährdet zudem
Standorte und Arbeitsplätze in unseren Nachbarkommunen, in denen bereits Bestandsunternehmen
der gleichen Branche bestehen. Solidarisches politisches Handeln zum Wohle
der ganzen Region legt daher einen Verzicht nahe.
AUSW, 19.09.2018:
Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion ihren o.a. Antrag (Drucksache Nr.: 09662-17-E1) auf jeden Fall aufrecht erhalte und zusätzlich die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving mit einbeziehen wolle. Zudem gebe es aus Lütgendortmund noch die Bitte, auch wenn das Möbelhaus hier nicht erwünscht sei, dort wenigstens nochmal die gesamte Verkehrssituation anzusehen. Hierfür möge die Verwaltung die Vorschläge des Gutachters im Hinblick darauf als Prüfauftrag verstehen, was und zu welchen Kosten hiervon umsetzbar sei und den Ausschuss anschließend über die Ergebnisse informieren.
Herr Rm Waßmann führt an, dass der o.a. Antrag seiner Fraktion, welches im Wesentlichen ja als Anfrage zu betrachten war, durch die umfangreichen Informationen in der letzten Sitzung ausgiebig befasst wurde. Weiter wolle man heute dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen, dass am Sorbenweg kein Möbelhaus entstehen soll, zustimmen. Dem SPD-Antrag „Hildastraße“ werde man ebenfalls zustimmen. Sollten sich in der Zeit auch vor Eröffnung des Marktes „Hildastraße“ neue Aspekte zu Fragestellungen: “Wie ist die Entwicklung im Bereich Möbelhäuser?“ oder „Gibt es interessante neue Entwicklungen?“ ergeben, würde er es begrüßen, wenn die Verwaltung diese hier vorstellen würde, damit die Gremien sich politisch hiermit befassen könnten, um ggf. hinsichtlich eines weiteren Möbelhausstandortes nachzusteuern. Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen zum Thema „Grünschneise an der Hildastraße“ erinnere er sich daran, dass Verwaltung hierzu bereits signalisiert habe, dass sie dieses prüfen wolle, soweit das möglich sei. Als Prüfauftrag würde man diesen Antrag auch gerne unterstützen. Auch die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving würde man gerne als Prüfauftrag mitgeben. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten müsse man ablehnen, da dieser sich insgesamt gegen die Errichtung der Möbelhäuser richte.
Frau Rm Hawighorst-Rüßler teilt mit, dass man dem SPD-Antrag zustimmen werde allerdings ohne die von Herrn Waßmann erwähnte vorgezogenen Optionierung. Die Verfolgung der „Hildastraße“
sei in der Antragstellung ihrer Fraktion enthalten und zur Problematik mit der geforderten „Grünschneise“ habe der Investor es so erläutert, dass er die Gebäudefläche zu Lasten von Parkraum vorziehen könne. Auf Nachfrage der Vorsitzenden, halte man diesen Antrag aber auch aufrecht. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man ablehnen.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion entsprechend der Begründung ihres Antrags allen anderen Anträgen sowie der Vorlage heute nicht zustimmen werde.
Herr Rm Garbe führt an, dass seine Fraktion dafür sei, Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen. Deswegen bleibe man dabei, dass man beide Möbelhäuser haben wolle.
Herr Wilde informiert darüber, dass man in Bezug auf die „Grünachse“ ebenfalls mit dem Entwickler gesprochen habe. Danach sei die Bereitschaft, darauf einzugehen vorhanden. Er schlage deshalb vor, diese Angelegenheit nicht als Prüfauftrag sondern als Forderung in das Bauleitplanverfahren hereinzugeben und dort entsprechend zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der großen Komplexität und Parallelität des gesamten Verfahrens in Bezug auf die Realisierung des Möbelhauses „Hildastraße“ bittet er, zu den damit verbundenen „Verkehrsthemen“ darum, diese eher als Prüfauftrag zu werten. Wie bereits in der letzten AUSW-Sitzung näher erläutert, bittet er zum Prüfauftrag „Indupark“ um Nachsicht, dass man diesen in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten der Verwaltung und vor dem Hintergrund der niedrigeren Priorität betrachten müsse, da es sich um ein Projekt ohne zusätzlichen Bedarf durch einen neuen „Ankermieter“ wie ein neues Möbelhaus handeln würde. Hinsichtlich eines optionalen zweiten Möbelhausstandortes schlägt er vor, dass man die Verwaltung damit beauftragen möge, im Falle der Feststellung neuer Marktentwicklungen vor einer Eröffnung des Möbelhaues an der „Hildastraße“, die eine neue Bewertung in Richtung eines zweiten Möbelhauses an einem anderen Standort nach sich ziehen würden, nicht erst die Eröffnung des Möbelhauses XXXL Lutz abzuwarten sondern eine entsprechende neue Entscheidung im Rat herbeizuführen.
Frau Rm Matzanke verdeutlicht mit, dass ihre Fraktion diesen Vorschlag von Herrn Wilde gerne mittragen würde. Zum Prüfauftrag „Indupark“ macht sie aber nochmal deutlich, dass es vor dem Hintergrund der im Gutachten aufgeführten Probleme trotzdem schon mal lohne, sich zeitnah damit zu beschäftigen, auch wenn entsprechend Verbesserungsmaßnahmen nicht zeitnah umgesetzt werden könnten.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich den Ausführungen von Frau Rm Matzanke insgesamt anschließen könne und verbindet damit die Hoffnung, dass die Verwaltung hier doch bereits zu einem früheren Zeitpunkt, ggf. gestuft, die eine oder andere Veränderung angehen könne. Außerdem erhebe er die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zum Antrag.
Herr Wilde informiert auf Nachfrage des Rm Kowalewski darüber, dass sich im derzeit noch gültigen Regionalplan für beide Standorte keine Darstellung finde, die die Ansiedlung eines Möbelmarktes erlauben würde. Eine Änderung dieses Regionalplanes mache allerdings keinen Sinn, da bereits die Neuaufstellung des Regionalplanes eingeleitet sei. Ein, der heutigen Diskussion entsprechender Beschluss würde seiner Ansicht nach dazu führen, dass man nicht nur bei den Nachbarkommunen sondern auch beim RVR ein positives Votum für das Möbelhaus an der „Hildastraße“ erzielen werde.
Auf die Ankündigung der Vorsitzenden, worüber der Ausschuss heute abzustimmen habe, bittet Herr Rm Waßmann darum, in die Abstimmung des SPD-Antrages auch den durch Herrn Wilde formulierten Vorschlag in Bezug darauf, bei anderen Marktentwicklungen bereits vor Fertigstellung des Möbelmarktes an der „Hildastraße“ entsprechende Ratsentscheide einzuholen, einzubeziehen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter erwidert hierauf, dass der SPD-Antrag diese Möglichkeit nicht ausschließe und man sich zudem heute auch ausreichend darüber verständigt hätte, dass das mit diesem Antrag auch so gemeint sei.
Herr Rm Kowalewski gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion beide Prüfaufträge (lt. Empfehlung der Bezirksvertretung Eving und zum Verkehrskonzept Lütgendortmund „Indupark“) unterstützen, den SPD-Antrag jedoch ablehnen werden.
Danach wird wie folgt abgestimmt:
Zum Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09662-17-E1):
Unter Einbeziehung
- der zum Antrag erhobenen Empfehlung der Bezirksvertetung Eving, (mit dem Hinweis: „Soweit die Verwaltung es realisieren kann, den Möbelmarkt „Hildastraße“ und die geforderten Baumaßnahmen entsprechend fertigzustellen“)
- den Prüfauftrag zum Thema „Verkehrskonzept Lütgendortmund (Indupark)“ (mit der Maßgabe an die Verwaltung, dass diese prüft, welche Maßnahmen hiervon ggf. auch schon frühzeitig umsetzbar sind)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten, Fraktion AfD, Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, zunächst, vor dem Hintergrund
der Lage im Stadtgebiet und dem städtischen Entwicklungsziel, insbesondere die nördlichen
Stadtbezirke zu fördern („Nordwärts“), nur ein Möbelhaus auf der Fläche Hildastraße/
Bornstraße zu realisieren.
Sollte sich nach Eröffnung und Betrieb dieses einen Möbelhauses zeigen, dass die städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen sowie die Effekte auf den regionalen Arbeitsmarkt vertretbar sind, so könnte nachfolgend gegebenenfalls ein weiteres Möbelhaus auf den Weg gebracht werden. Um die Auswirkungen genauer beurteilen zu können, wird die Verwaltung beauftragt, eine Auswirkungsanalyse zu erstellen, die die Situation in Dortmund und den Nachbargemeinden vor und nach Eröffnung bewertet.“
Prüfauftrag :
Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor der Eröffnung des Möbelhauses in der Hildastraße:
- den Abschnitt von der Bahnlinie bis zur Burgholzstraße fertigzustellen,
- die Kreuzung Hildastraße / Bornstraße auszubauen
- und durch eine Trassenführung die bestmögliche Verbindung an die Dammstraße zu gewährleisten
Dies ist dringend erforderlich um für die Anwohner in den angrenzenden Quartieren unzumutbare Belastungen durch Zulieferverkehr zu vermeiden.
Prüfauftrag:
Die Verwaltung möge die Vorschläge des Gutachters zum Verkehrskonzept „Indupark“ im Hinblick darauf prüfen, was hiervon, zu welchen Kosten und wann umsetzbar sei und den Ausschuss anschließend über die Ergebnisse informieren.
Zum Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09662-17-E2):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion die Linke & Piraten, Fraktion AfD, Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen:
„ Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Planungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Sorbenweg nicht weiter zu verfolgen.
Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 09662-17-E9):
Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund auf eine Ansiedlung von Möbelhäusern
der beabsichtigten Größenordnung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten ab).
Zusatz-/Ergänzungsantrag (B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09662-17-E3):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Bei der Überplanung der Fläche an der Hildastraße (B-Plan In N 236) wird vor allem im
nördlichen Bereich die Einrichtung einer breiten Grünschneise berücksichtigt.
Man ist sich darüber hinaus darin einig, dass alle anderen, heute erneut vorliegenden Anträge und Anfragen aus den vergangenen Sitzungen durch die umfangreichen Informationen in der AUSW-Sitzung am 04.07.2018 ausreichend befasst wurden.
Wie sich aus der Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes vom 04.09.2018 ergibt, hat die Landesregierung eine generelle Unterstützung der IGA 2027 zugesagt. Im IGA-Konzept wird ein dezentrales Großereignis angestrebt, das laut Machbarkeitsstudie bis zu 5 Mio. Besucher anlocken könnte.
Zur Frage der Finanzierung wird in der Pressemitteilung ein Eigenanteil der Stadt Dortmund von schon jetzt 6,5 Mio. Euro für die Jahre 2019-2028 veranschlagt. Die Bereitstellung dieser Mittel sei Voraussetzung für die Gründung und Finanzierung der Durchführungsgesellschaft zur IGA 2027.
Grundsätzlich ist die Aufwertung der Stadt Dortmund durch das Projekt „Emscher nordwärts“ und die Teilnahme an der IGA 2027 zu begrüßen. Der Finanzierungsbeitrag von 650.000 Euro p.a. erscheint vor dem Hintergrund der für die Stadt Dortmund eintretenden strukturellen Verbesserungen auch nicht überhöht.
Es muss allerdings garantiert werden, dass die Stadt Dortmund nicht mit weiteren maßgeblichen Kosten belastet wird. Insbesondere ist die Zusicherung einzuholen, dass überplanmäßige Verluste nicht durch die Stadt Dortmund getragen werden. Der Vertrag mit dem DFB bezüglich des Deutschen Fußballmuseums ist dafür ein schlechtes Beispiel. Es darf insoweit den Entscheidungsträgern im Dortmunder Rat nicht der Umstand verschwiegen werden, dass die vergangenen IGAs erhebliche Defizite einfuhren. In einer Plenardebatte am 13.07.2018 im Düsseldorfer Landtag erläuterte Ursula Heinen-Esser, Ministerin für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, dass die IGA in Hamburg, die vorletzte große internationale Gartenschau, ein Defizit von 70 Millionen € verursacht habe, welches das Land Hamburg tragen musste. Das Defizit der letzten IGA in Berlin läge bei 36 Millionen €. Hierüber müssten die Kommunen informiert werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich bei Hamburg und Berlin um Stadtstaaten handelt, so dass städtische und Länderinteressen nicht auseinanderfallen. Für die IGA 2027 gilt das nicht. Daher muss sichergestellt werden, dass die Stadt Dortmund nicht über ihren Finanzierungsbeitrag hinaus an Verlusten beteiligt wird.
Die AfD-Fraktion stellt daher folgende Fragen an die Verwaltung:
1. Hat die Verwaltung Kenntnis von der Tatsache, dass die vorhergehenden IGAs in Hamburg und Berlin defizitär waren? Falls ja, war auch die Höhe bekannt?
2. Soweit die Verwaltung Kenntnis hatte, warum wurde bislang der Rat über diesen wichtigen Punkt nicht unterrichtet?
3. Beabsichtigte die Verwaltung eine Information? Falls ja, zu welchem Zeitpunkt?
4. Hat die Verwaltung bereits Vorkehrungen getroffen bzw. Verhandlungen aufgenommen, um dem Risiko der Übernahme von Verlusten entgegenzuwirken? Falls ja, in welcher Form?
Die AfD-Fraktion stellt weiter folgenden Antrag:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Rat der Stadt Dortmund ausführlich über das Gesamtkonzept der IGA 2027 zu informieren und hierbei insbesondere über mögliche Verlustrisiken hinzuweisen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass sich die Stadt nur dann an dem Projekt beteiligt, wenn zuvor festgelegt werden kann, dass die Übernahme von Verlusten nicht über den geplanten Finanzierungsbeitrag hinausgehen wird.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen und entsprechende Verhandlungen zu führen, damit eine Beteiligung der Stadt Dortmund an der IGA 2027 unter diesen Bedingungen erfolgen kann.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Verwaltungsvorlage aufgrund des u. a. Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 11.09.18 vor:
Internationale Gartenausstellung (IGA) 2027
Grunsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksachen Nr.: 11741-18)
hierzu-> Überweisung; Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 11.09.18
Hierzu liegt vor Antrag gemäß § 5 (1) GeschO in Verbindung mit § 25 (3) GeschO des Behindertenpolitischen Netzwerks:
„Angesichts der Bedeutung einer barrierefreien Gestaltung der Umwelt für einen immer größer werdenden Teil der Bevölkerung bitte ich für das Behindertenpolitische Netzwerk bereits im Grundsatzbeschluss zur Teilnahme der Stadt Dortmund an der Internationalen Gartenausstellung 2027 um folgende Ergänzung:
Der Rat der Stadt (…)
f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“
ABVG 11.09.2018:
Herr Rm Urbanek führt an, dass seine Fraktion mit dieser Maßnahme ein hohes Kostenrisiko verbinde. Vor diesem Hintergrund werde man in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen entsprechenden Antrag stellen.
Danach wird wie folgt abgestimmt:
1. Zum o. a. Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerks:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), zu.
2. Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimmen (Fraktion AfD), nachfolgenden ergänzenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,
b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,
c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,
d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028
einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,
e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).
Ergänzung:
f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 19.09.18 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 11.09.2018 (siehe oben)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 12.09.2018.
Verschiedene Bezirksvertreter bemängelten die Vergesellschaftung der Natur und das kleine Biotope wegfallen. Es wurde nachgefragt, wer die Planung machen soll, da schon Planer fehlen. Außerdem sollte die nachträgliche Nutzung gewährleistet sein. Es entstehen
100.000,-- € Kosten für den Rückbau. Das Geld sollte besser in den sozialen Wohnungsmarkt fließen. Eine nachteilige Großprojektierung sollte nicht stattfinden (z. B. Eintritt für Bürger). Eine nachhaltige Planung wäre zu befürworten.
Bezüglich der IGA 2027 bleibt Mengede außen vor (IGA endet in Deusen). Es sollten die vorhandenen Wege attraktiver gemacht werden.
Aus den folgenden Gründen empfahl die Bezirksvertretung Mengede die o. g. Vorlage nicht:
- der finanzielle Aufwand ist unverhältnismäßig zur Nutzung,
- die Rückbaukosten sind nicht nachhaltig und
- die Planung sollte über das Projekt hinaus weiter fortgeführt werden.
Die Bezirksvertretung Mengede folgte einstimmig der Empfehlung nicht.
AUSW, 19.09.2018:
Herr Rm Garbe führt an, dass seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde. Da man finanzielle Folgerisiken ausschließen möchte, werde man in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen entsprechenden Antrag hierzu stellen.
Herr Rm Klösel merkt an, dass man bereits in der Anfangsphase der Planungen entsprechende Sanitäreinrichtungen einplanen solle.
In Kenntnis der o. a. Empfehlungen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,
b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,
c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,
d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028
einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,
e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).
Die Verwaltung sagt die Beantwortung der im Antrag der AfD-Fraktion enthaltenen Fragen für die nächste Sitzung zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o. a. Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden, ergänzenden (fett) Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
a) nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur IGA 2027 zur Kenntnis,
b) stimmt der Teilnahme der Stadt Dortmund an der Durchführung der IGA 2027 zu,
c) beauftragt die Verwaltung, das entstehende investive Gesamtvolumen in Höhe von
insgesamt ca. 61 Mio. Euro zur Durchführung der IGA 2027 bei den kommenden
Haushaltsberatungen bis einschließlich zum Haushaltsjahr 2028 zu berücksichtigen und
als zusätzliche Auszahlungen im Teilfinanzplan des Amtes für Wohnen und Stadt-
erneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen. Der städtische Eigenanteil für das investive
Gesamtvolumen wird dabei auf max. 18,3 Mio. Euro festgesetzt. Dies entspricht einer
Förderquote von 70% bezogen auf das investive Gesamtvolumen. Sofern aufgrund von
Kostensteigerungen und/oder aufgrund einer geringeren Förderquote der städtische
Eigenanteil voraussichtlich über 18,3 Mio. Euro liegt, erfolgt eine erneute
Beschlussfassung in den politischen Gremien,
d) beschließt im Rahmen des IGA-Durchführungshaushalts im Zeitraum 2019 bis 2028
einen konsumtiven Beitrag in Höhe von insgesamt 6,53 Mio. Euro zur Zahlung an den
Regionalverband Ruhr (RVR) und als zusätzliche Aufwendungen (jeweils 653.000 Euro
in den Haushaltsjahren 2019 bis 2028) im Teilergebnisplan des Amtes für Wohnen und
Stadterneuerung zusätzlich zur Verfügung zu stellen,
e) beschließt zur Konkretisierung der Planung „Emscher nordwärts“ Aufwendungen in
Höhe von 200.000 Euro (jeweils 100.000 Euro in den Haushaltsjahren 2019 und 2020).
f) beschließt eine umfassend barrierefreie Gestaltung der Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2017 in enger Abstimmung mit den Gremien zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen.
- unbesetzt -
6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -
7. Schule
zu TOP 7.1
Errichtung neuer Bildungsgänge am Leopold-Hoesch-Berufskolleg zum Schuljahr 2019/20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11031-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Ausgliederung der Erlebniswelt am Fredenbaum aus dem Fredenbaumpark und Einführung einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Erlebniswelt am Fredenbaum Big Tipi (EF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11143-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.2
Stärkung der personellen Besetzung in FABIDO-TEK
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11292-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Sachstandsmitteilung zur Verzinsung nach der Abgabenordnung aufgrund von BFH-Entscheidungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11542-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Sachstandsmitteilung zur Verzinsung nach der Abgabenordnung aufgrund von BFH-Entscheidungen zur Kenntnis.
zu TOP 9.2
Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11677-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11633-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zu den Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat, zur Kenntnis.
zu TOP 9.4
DEW21: Änderung des Gesellschaftsvertrages der GreenPocket GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11862-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.5
Änderung der Entscheidungsbefugnisse hinsichtlich der Entscheidungen des Oberbürgermeisters über Abbrüche von Immobilien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11733-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.6
Satzung der Stadt Dortmund für das Deponiesondervermögen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11815-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.7
Zusatzvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna über die Erbringung von Verkehrsleistungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11794-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Zusatzvereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna über die Erbringung von Verkehrsleistungen zur Kenntnis.
zu TOP 9.8
"Sondervermögen Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11764-18)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.9
Aktueller Sachstand der Umsetzung der "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11870-18)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 20.09.2018 vor:
· Lfd. Nr. 24 und lfd. Nr. 46 ämterübergreifende Koordinierungsstelle für die Bezirksvertretungen
Beschlussvorschlag:
Der AFBL stellt fest, dass die Verwaltung den Beschluss bisher nicht umgesetzt hat.
Auch der mit Beschluss des AFBL vom 05.07.2018 für diese Sitzung eingeforderte Bericht über die Organisation der Projektverantwortung liegt nicht vor.
Der heute vorliegende Sachstandsbericht zeigt unter lfd. Nr. 39 – flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept –
deutlich auf, dass es auch für die Umsetzung von Beschlüssen der Ratsgremien erhebliche Koordinierungsdefizite gibt. Stattdessen plant die Verwaltung eine Vorlage, um den Beschluss aufzuheben.
Die Verwaltung wird daher dringend aufgefordert, eine ämterübergreifende Koordinierungsstelle für Gremienbeschlüsse einzurichten und den AFBL in der Sitzung am 14.02.2019 über den Stand der Umsetzung incl. Projektverantwortung und Geschäftsprozess zu informieren. Die avisierte Vorlage mit DS-Nr. 11652-18 zur Aufhebung des Haushaltsbegleitbeschlusses ist somit obsolet.
· Lfd. Nr. 39 flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und
Vermarktungskonzept
Beschlussvorschlag:
Mit dem Haushaltsbegleitbeschluss hat der Rat Hinweise aus der Bevölkerung und dem Seniorenbeirat aufgegriffen. Die jährliche Bürgerbefragung im Rahmen des WOH zeigt deutlichen Handlungsbedarf auf. Auch im Hinblick auf den steigenden Städtetourismus und geplante Großveranstaltungen sollte die Entwicklung eines Serviceangebots selbstverständlich sein.
Mit dem Sachstandsbericht zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen betrachtet die Verwaltung den Beschluss mit dem Hinweis auf die Sanierung der Toilettenanlage am Nordmarkt als erledigt.
Der AFBL stellt mit starker Betroffenheit fest, dass es nicht gelungen ist, die Verwaltung für die Bedeutung dieses Themas zu sensibilisieren.
Die Verwaltung wird daher aufgefordert, den Sachstand der vorgesehenen Lösungen incl. Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept dem AFBL am 12.02.19 vorzustellen. Das Projekt „Nette Toilette“ aus dem Stadtbezirk Hörde sollte hierbei als Anregung dienen. Eine Abstimmung mit dem Seniorenbeirat und dem Behindertenpolitischen Netzwerk wird empfohlen.
Auf Wunsch der Antragsteller, lässt der Vorsitzende, Herr Monegel (CDU-Fraktion), beide Beschlussvorschläge wie folgt, einzeln abstimmen:
Zu Lfd. 24 und lfd., Nr. 46 ämterübergreifende Koordinierungsstelle für die Bezirksvertretungen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
Zu Lfd. Nr. 39 flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken incl. Umsetzungs- und Vermarktungskonzept
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt zu, einen Bericht zum Bearbeitungsstand der drei o. g. Themen vorzulegen.
Weiterhin nimmt Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die „Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018“ zur Kenntnis.
Die Bürgermeisterin Birgit Jörder | Norbert Schilff Ratsmitglied | |
Matthias Güssgen Schriftführer |