Niederschrift (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 17.09.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken) i. V. f. Thomas Oppermann
Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp
Klaus Burkholz
Constance Bock (Richter) i. V. f. Peter Prause
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Monika Röse (Jüdische Kultusgemeinde)
Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund) Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Andreas Hibbeln

Elisabeth Hoppe
Harald Landskröner
Gisela Langrock
Rainer Siemon

Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Sabine Weber
Stefan Woßmann





4. Gäste

./.


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht





Nicht anwesend waren:

Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Andrea Claßen (Stadtelternrat)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 1. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 17.09.2014, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Wahl der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

1.5 Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

1.6 Verpflichtung der Mitglieder

1.7 Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.05.2014


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2013
Kenntnisnahme

2.2 Städtische Beratungsstellen und Parallelangebote
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12361-14-E1)

2.3 Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen
Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13181-14)

2.4 Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände – Verteilerschlüssel 2015 bis 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13182-14)

2.5 Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13287-14)

2.6 Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13174-14)

2.7 Vereinbarungen gemäß § 8a Absatz 4 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13213-14)

2.8 Information über die finanzielle Zuwendung des Jugendamtes an den Stadtelternrat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13246-14)

2.9 Konzept zum Kinderschutz und zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Armutsflüchtlingsfamilien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11987-14-E1)

2.10 Arbeitsbericht 2013 des Jugendrings Dortmund
Kenntnisnahme
hierzu -> Anschreiben Jugendring Dortmund
(Drucksache Nr.: 13145-14)
(Der Bericht wurde bereits den Mitgliedern des Ausschusses vom Jugendring Dortmund übersandt; der Bericht steht nicht elektronisch zur Verfügung, kann aber unter http://www.jugendring-do.de eingesehen/ausgedruckt werden)

2.11 1. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe; Stichtag 30.04.2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12844-14)

2.12 Baukostenzuschuss für die Kindertageseinrichtung AWO Dortmund, Am Bruchheck 71, 44263 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13164-14)

2.13 Zusätzliche Förderung der Miete von einer Dortmunder Tageseinrichtung für Kinder der Elterninitiative "Die kleine Raupe" e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13171-14)

2.14 Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12388-14-E2)

2.15 Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12388-14-E4)

2.16 Sprachförderung
- mdl. Bericht -


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Aufstellen eines Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12301-14)

3.2 Agenda 21 - 14. Zwischenbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13101-14)

3.3 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12296-14)

3.4 Bauvorhaben Skateranlage im Hansemannpark
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12716-14-E1)

3.5 EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-14)

3.6 EU-Ziel-2- Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt
hier 1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13137-14)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Prioritätenliste Spielplätze
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13186-14)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13186-14-E1)

4.2 Institut für Kinderernährung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13247-14)

4.3 Geplante Wohngruppe für Jugendliche in Scharnhorst
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13248-14)

4.4 Projekt "Klaukids"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13249-14)

4.5 Rumänische und Bulgarische Kinder und Jugendliche in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13432-14)
hierzu -> Bericht 2. Quartal 2014
- Kenntnisnahme -

(Drucksache Nr.: 13288-14)

4.6 Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13433-14)

4.7 Umstrukturierung des Dortmunder Jugendamtes
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13434-14)

4.8 Situation von Kindern und Jugendlichen in Bodelschwingh und Westerfilde
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13435-14)
hierzu -> Präsentation
(Drucksache Nr.: 13435-14-E1)

4.9 Beitragsfreiheit für 25-Stunden-Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13497-14)

4.10 Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtbezirken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13498-14)

4.11 Juicy Beats
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13499-14)

4.12 Neuorganisation Jugendamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13500-14)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien

Entsprechend den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW eröffnete Frau Brandt als Altersvorsitzende die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Thomas Bahr benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Altersvorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Sohn und Herr Gora werden weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu TOP 2.12 „Baukostenzuschuss für die Kindertageseinrichtung AWO Dortmund, Am Bruchheck 71, 44263 Dortmund“ (Drucksache Nr.: 13164-14) teilnehmen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Altersvorsitzende teilte mit, dass der TOP 4.9 Beitragsfreiheit für 25-Stunden-Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Drucksache Nr.: 13497-14, von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zurückgezogen wurde.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Wahl der/des Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

Nachdem Frau Brandt die bei der Wahl der/des Vorsitzenden zu beachtenden Bestimmungen des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes und der Gemeindeordnung NRW erläutert hatte, wurde einer offenen Abstimmung nicht widersprochen.

Herr Grohmann schlug

Herrn Friedhelm Sohn SPD-Fraktion

für die Wahl des Vorsitzenden vor.


In offener Wahl wurden 15 Ja-Stimmen für Herrn Friedhelm Sohn abgegeben.
Frau Brandt stellte fest, dass somit Herr Sohn zum Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie gewählt wurde und gratulierte ihm zur Wahl.

Herr Sohn nahm die Wahl an und übernahm die Leitung der Sitzung.
Er bedankte sich für das ausgesprochene Vertrauen.

zu TOP 1.5
Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie

Herr Sohn stellte fest, dass der offenen Abstimmung nicht widersprochen wurde.

Frau Mais schlug

Herrn Christian Barrenbrügge CDU-Fraktion

für die Wahl des stellvertretenden Vorsitzenden vor.

In offener Wahl wurden 14 Ja-Stimmen (1 Enthaltung) für Herrn Christian Barrenbrügge abgegeben.
Herr Sohn stellte fest, dass somit Herr Barrenbrügge zum stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie gewählt wurde und gratulierte ihm zur Wahl.

Herr Barrenbrügge nahm die Wahl an.


zu TOP 1.6
Verpflichtung der Mitglieder

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden die nachstehend aufgeführten stimmberechtigten sowie stellv. stimmberechtigten und beratenden sowie stellv. beratenden Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet:

Frau Sophie Niehaus
Frau Tina Malguth
Herr Reiner Spangenberg
Herr Andreas Gora
Frau Anne Rabenschlag
Herr Frank Ortmann

Frau Constance Bock
Frau Susanne Wächter
Herr Rainer Nehm
Herr Friedhelm Evermann
Herr Jochen Schade-Homann
Frau Monika Röse
Frau Anja Stahl
Frau Regine Kreickmann
Herr Reinhard Preuß


zu TOP 1.7
Genehmigung der Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.05.2014

Die Niederschrift über die 38. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.05.2014 wurde einstimmig (12 Ja, 2 Enthaltungen) genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2013

Herr Sohn schlug vor, den Geschäftsbericht als eingebracht anzusehen und in der nächsten Sitzung abschließend beraten.

Burkholz führte kurz in Geschäftsbericht ein.

Herr Barrenbrügge unterstützte den Vorschlag von Herrn Sohn.
Gleichzeitig bat er, für die nächste Sitzung folgende Fragen zu beantworten:

S. 38 – Inobhutnahme -> Darstellung, mit welchem zeitlichen Verlauf diese Inobhutnahmen beendet werden.
S. 71 – tabell. Darstellungen -> detailliert ausführen, womit die rasanten Veränderungen zusammenhängen (in beiden Tabellen)

Herr Grohmann begrüßte ebenfalls, dass der Geschäftsbericht als eingebracht angesehen werden soll. Das Jugendamt leiste gute und zielführende Arbeit.

Auch Frau Schütte-Haermeyer sah den Bericht als sehr gelungen an.

Der Geschäftsbericht des Jugendamtes wird in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 29.10.2014 abschließend behandelt.


zu TOP 2.2
Städtische Beratungsstellen und Parallelangebote
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12361-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die oben genannte Anfrage der CDU-Fraktion beantworte ich wie folgt:

1.) Welche Service- und Beratungsangebote seitens des Jugendamts bzw. des Dezernats 7 werden aktuell für Kinder, Jugendliche oder auch deren Eltern in Dortmund vorgehalten? Es wird um jeweilige Angabe der zuständigen Verwaltungsabteilung(en) gebeten.

Im Dezernat 7 werden neben allgemeinen Beratungsangeboten in Schulen, Einrichtungen und Diensten institutionalisierte Beratungsangebote vorgehalten. Die Beratungsangebote basieren auf jeweils unterschiedlichen gesetzlichen Grundlagen (Schulrecht, SGB VIII) mit einem eigenständigen Auftrag und Profil.

a. Fachbereich Schule

Im Fachbereich Schule gibt es zwei Beratungsangebote, die Schulpsychologische Beratungsstelle und das Dienstleistungszentrum Bildung.

Schulpsychologische Beratungsstelle

Die Schulpsychologische Beratungsstelle für die Stadt Dortmund stellt Ihr Angebot primär den pädagogischen Fachkräften aller Dortmunder Schulen zur Verfügung. Dieses Angebot beinhaltet z.B. Fortbildungen zu verschiedensten Themen wie Schülermobbing, Lehrergesundheit und Umgang mit schulischen Krisen, Supervision für Lehrkräfte, Unterstützung bei der Verbesserung des Klassenklimas. Zu weiteren psychologischen Themen können Beratung und Fortbildung sowohl von ganzen Kollegien als auch von einzelnen Lehrkräften Dortmunder Schulen angefragt werden. Im Rahmen der Einzelfallberatung legt die Schulpsychologische Beratungsstelle großen Wert auf die gemeinsame Anmeldung von Schule und Elternhaus. Gerade bei massiven Verhaltensauffälligkeiten und psychischen Störungen ist die Zusammenarbeit zwischen Schule, Elternhaus und Beratung unabdingbar. In solchen Fällen steht bei der Beratung durch die Schulpsychologische Beratungsstelle die kooperative Entwicklung und Umsetzung einer Lösung mit allen Beteiligten im Vordergrund. Therapie und Familienberatung gehören nicht zum Angebot der Schulpsychologischen Beratungsstelle. Bei bestimmten schulpsychologischen Anfragen wie zur Unterstützung bei Schülermobbing oder schulvermeidendem Verhalten ist aus fachlicher Sicht ebenfalls die Kooperation mit der Schule Grundlage einer lösungs- und zielorientierten Vorgehensweise.

Dienstleistungszentrum Bildung

Das Dienstleistungszentrum Bildung (DLZB) ist im Januar von Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau eröffnet worden. Es ist eine zentrale Anlaufstelle zu allen Fragen rund um Bildung. Eltern, Schüler/-innen, Lehrkräfte und weitere Multiplikator/-innen bekommen hier entweder direkt eine Antwort auf ihre Frage oder werden an die passende Institution weitervermittelt.

Ziele des DLZB sind der Aufbau einer Servicestelle im Sinne eines „Portales“ zur Verwaltung zu Fragen rund um das Thema Bildung und die Optimierung der Dienstleistungen der Schulverwaltung und der Leistungsschnittstelle „Kunde - Verwaltung“. Orientiert an der Lebensbiografie von Kindern und Jugendlichen wird mehr Transparenz zu möglichen Bildungswegen in Dortmund hergestellt werden. Mit der Einrichtung des DLZB sollen Schnittstellen zwischen den an Bildung beteiligten Institutionen geknüpft werden, so dass Eltern, Schülerinnen, Schüler und Multiplikator/-innen eine zentrale Anlaufstelle haben, in der sie entweder direkt eine Antwort auf ihre Frage bekommen oder aber an andere Institutionen und Dortmunder Schulen weitervermittelt werden.

Das DLZB ist eine Anlaufstelle, die bestehende Beratungs-, Begleitungs- und Unterstützungsangebote nicht ersetzt, sondern ergänzt. Es bietet Beratung zu Kernthemen, vermittelt an andere Beratungseinrichtungen und Fachämter und bietet Erstinformationen zu häufig gestellten Fragen. Die Beratung, Vermittlung und Information erfolgt träger- und schulunabhängig. Das DLZB bildet auch die Schnittstelle zu den unterschiedlichen Angeboten der Dortmunder Bildungslandschaft. Die Entwicklung des Dienstleistungszentrums ist grundsätzlich ein langfristiger Prozess schrittweiser Anpassung an neue Voraussetzungen und
Entwicklungsperspektiven. Er wird unter Berücksichtigung eines mehrstufigen Phasenmodells gestaltet. Die Laufzeit des Projektes ist zunächst auf den Zeitraum 01.05.13 bis 30.04.15 befristet.

b. Jugendamt

Das Beratungsangebot des Jugendamtes besteht aus dem Psychologischen Beratungsdienst.

Der Psychologische Beratungsdienst des Jugendamtes umfasst acht Beratungsstellen zuständig für die Stadtbezirke Aplerbeck, Brackel, Eving, Hörde, Hombruch, Innenstadt-Ost, Lütgendortmund, Mengede. Darüber hinaus gibt es 4 Beratungsstellen freier Träger in 4 weiteren Stadtbezirken.

Nach Einschätzung der Jugendhilfeplanung handelt es sich dabei um ein Mindestangebot, was nicht bedarfsdeckend ist. Der direkte unmittelbare Zugang zu den Leistungen der Erziehungsberatungsstellen ist gem. § 36 a Abs. 2 sichergestellt. Die Beratungsstellen beraten bei allen Familienproblemen, Verhaltensauffälligkeiten, Erziehungsfragen, Beziehungs-störungen, Schul- und Lernproblemen, Entwicklungsstörungen und bei Konflikten in der Partnerschaft und bei Trennung und Scheidung.

Der Arbeitsschwerpunkt der Beratungsstellen umfasst Leistungen gem. § 28 SGB VIII. Hierbei handelt es sich um ein Leistungsangebot in dem das Jugendamt gesetzlich verpflichtet ist, Angebote für Familien vorzuhalten. Im Einzelnen umfasst diese Leistung Beratungs- und Therapieangebote und Hilfeplanung für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und Familien und das soziale Umfeld. (§§ 28, 35 a, 36, 41 SGB VIII). Weitere Angebote im Bereich der Beratungsangebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern und Familien:
- Beratung in allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung und Jugendberatung
(§ 8 Abs. 2, § 11 Abs. 3 Nr. 6, § 16 SGB VIII)

- Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung und bei der Ausübung der
Personensorge (§§ 17, 18 SGB VIII).

Die Beratungsstellen bieten darüber hinaus Fallunabhängige und fallübergreifende Leistungen für den jeweiligen Sozialraum an. Dabei handelt es sich um präventiv unterstützende Angebote für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene, Eltern, Familien und Fachkräfte in anderen Institutionen. (§§ 14, 16 SGB VIII). Im Rahmen ihrer Kooperationsleistungen machen die Beratungsstellen Angebote gem. § 16 SGB VIII, wirken in der Hilfeplanung gem. § 36 SGB VIII und Fachgremien und Arbeitkreisen gem. § 78 und § 80 SGB VIII mit.

2.) Darüber hinaus soll dargestellt werden, wo es diesbezüglich zu Parallelangeboten mit anderen Trägern in Dortmund kommt?

Zwischen den beiden genannten Beratungseinrichtungen im Fachbereich Schule und den Einrichtungen anderer Träger kommt es zu keinen Parallelstrukturen.

Die Schulpsychologische Beratungsstelle bietet, wie oben beschrieben, ein auf die speziellen Bedürfnisse des Systems Schule angepasstes, Angebot. Die bestehenden Schnittstellen sind mit anderen Einrichtungen wie dem psychologischen Beratungsdienst des Jugendamtes der Stadt Dortmund abgestimmt.

Das DLZB ist eine Servicestelle in der Verwaltung. Die Mitarbeiter/-innen des DLZB verstehen sich als Lotsen durch den Bildungsdschungel. An sie können sich Eltern und Schüler/-innen wenden, wenn sie nicht wissen, welche Institution die Richtige für ihr Anliegen/ihre Frage ist. Auch für Berater/-innen anderer Institutionen sind die Anforderungen gestiegen, Themen wie Inklusion, neue/verschiedene Schulformen und EU-Armutszuwanderung sind komplex und erfordern detailliertes Wissen. Das DLZB ist eine zentrale Stelle bei der Informationen und Wissen zum Thema Bildung gebündelt wird.

Sowohl die Schulpsychologische Beratungsstelle als auch das DLZB sind mit unterschiedlichen Institutionen, anderen Fachämtern und weiteren Partnern vernetzt.

Parallelangebote zu anderen Trägern im Bereich des Jugendamtes gibt es nicht, da die 12 Dortmunder Erziehungsberatungsstellen den jeweiligen Stadtbezirken als grundsätzliches niederschwelliges Beratungsangebot durch die Jugendhilfeplanung zugeordnet ist. Darüber hinaus wird durch die Trägervielfalt das Wunsch- und Wahlrecht der Familien sichergestellt. Die Nachfrage nach den Beratungsleistungen der Beratungsstellen ist seit Jahren so hoch, dass es zu Wartezeiten kommt.

3.) In welchem Bereich sieht das Dezernat 7 Entwicklungspotentiale, um bestehende städtische Beratung darüber hinaus an andere Anbieter zu delegieren, um sich bei zu erwartetem Kostendruck (Inklusion, Südosteuropamigration, steigenden Erziehungsproblemen, etc.) noch stärker auf pflichtige Aufgaben konzentrieren zu können?

Bei den beschriebenen Leistungen der Beratungsstellen handelt es sich um pflichtige Leistungen des SGB VIII, auf die Familien und junge Menschen einen Rechtsanspruch haben, dem die Stadt Dortmund mit ausreichenden Angeboten entsprechen muss.

Die Leistungen der Schulpsychologischen Beratungsstelle gründen zudem auf einem Kooperationsvertrag (geschlossen 10.12.2007; entfristet am 24.01.13) zwischen der Stadt Dortmund, dem Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) und der Abteilung Schule der Bezirksregierung Arnsberg, da in der Beratungsstelle auch Schulpsychologinnen im Landesdienst beschäftigt sind. Die Aufgaben der Schulpsychologie sind per Erlass (MSW, 08.01.2007) geregelt, werden dementsprechend in der Schulpsychologischen Beratungsstelle für die Stadt Dortmund umgesetzt und sind somit pflichtige Aufgaben.

Bei den vorhandenen Angeboten handelt es sich um ein Mindestangebot an entsprechenden Leistungen.
Gerade diese Leistungen beziehen insbesondere auch steigende Erziehungsprobleme, Auswirkungen der Inklusion an Schulen und Migrationsprobleme ausdrücklich mit ein.
Die niederschwelligen Angebote der Beratungsstellen sind besonders wichtig, um weitere HzE Maßnahmen vermeiden zu können.“


Herr Barrenbrügge dankte für die übersichtliche Darstellung. Er machte darauf aufmerksam, dass die gesetzlichen Vorschriften durchaus Spielraum für die Einbeziehung von Trägern der freien Jugendhilfe lassen (s. Ausführungen S. 4, Abs. 1).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen
Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13181-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung über die Prüfung der Mittelverwendung und die Auszahlungen an den Ring Politischer Jugend in Dortmund für das Haushaltsjahr 2013 zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände – Verteilerschlüssel 2015 bis 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13182-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den geänderten Verteilerschlüssel für die Förderung des RPJ und der angeschlossenen Mitgliedsverbände für die Jahre 2015 bis 2020 vorbehaltlich der jährlich durch den Rat zu beschließenden Haushaltsmittel.


zu TOP 2.5
Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13287-14)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13287-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„…in dem Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros 2013 wird ausgeführt, dass sich das Büro gegen jede Form von Extremismus und Demokratiefeindlichkeit wendet.

Diesbezüglich bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Frau Hoppe ging auf die Fragen ein:

Zu 1. Das Respekt-Büro beteiligt sich an einem verwaltungsinternen Runden Tisch zum Thema Salafismus unter Federführung von 3/Dez. Der Runde Tisch ist Teil eines Bündels von Maßnahmen zu dem Thema, welches im Verwaltungsvorstand am 24.06.2014 unter dem Tagesordnungspunkt „Salafismus als gesamtstädtische Aufgabe“ beschlossen wurde.

Zu 2. Das Respekt-Büro arbeitet generell gegen demokratiefeindliche Strömungen. Zur Zeit liegt Schwerpunkt im Bereich des Rechtsextremismus.

Zu 3. Die Arbeit des Respekt-Büros steht auf fünf Säulen.
In der ersten Säule werden Workshops und Projekttage vor allem für Dortmunder Schulen zu den Themenschwerpunkten des Respekt-Büros angeboten. Hier sind insbesondere die Schulen ohne Rassismus Kooperationspartner.

Die zweite Säule beinhaltet die Arbeit mit Kooperationspartnern an stadtweiten Kampagnen (z. B. Erstwähler/innen Kampagne „Entscheide selbst“).
Die dritte Säule bilden eigene Projekte und Veranstaltungen (z. B. Aktionen zu den internationalen Wochen gegen Rassismus).
Die vierte Säule ist die Fortbildung für Multiplikatorinnen und Multiplikatoren sowie von Jugendlichen und Fachkräften.
Die fünfte Säule hat den Schwerpunkt internationaler Jugendaustausch.


Zu 4. Die Angebote des Respekt-Büros sind flächendeckend für Gesamtdortmund angelegt und nicht auf einen Stadtbezirk bezogen.


Herr Sohn wies darauf hin, dass die Arbeit des Repekt-Büros durch einen Beirat begleitet wird. Die Mitglieder verständigten sich auf folgende Besetzung:

- Herr Sohn (Vorsitzender)
- Herr Barrenbrügge (stellv. Vorsitzender)
- Frau Brandt (SPD-Fraktion)
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Mitglied wird noch benannt)
- Frau Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten)

Nach Auskunft von Herrn Spangenberg wird er weiterhin den Jugendring vertreten, die/der Vertreter/in vom RPJ muss von der Verwaltung noch erfragt werden.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2014
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13174-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilerschlüssel zur Aufteilung der Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und die Aufteilung der Mittel der Stadt Dortmund für Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger mit offener Jugendarbeit für das Jahr 2014.


zu TOP 2.7
Vereinbarungen gemäß § 8a Absatz 4 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13213-14)#

Auf Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Burkholz mit, dass es sich bei den Kinderschutzfachkräften um erfahrende Fachkräfte sowohl beim Jugendamt als auch bei den Trägern der freien Jugendhilfe handele. Er schlug vor, das Gesamtkonzept in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.

Frau Hoppe teilte auf die Frage von Herrn Barrenbrügge mit, wenn der Verein bescheinige, dass die Person als Übungsleiter o. ä. dort tätig ist, kann das polizeiliche Führungszeugnis ohne Entgelt beim Ordnungsamt beantragt werden. Sie kündigte eine entsprechende Vorlage für die Sitzung am 19.11.2014 an (Thema: Führungszeugnis freier Träger).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Vereinbarungen gemäß § 8a Absatz 4 Sozialgesetzbuch VIII (SBG VIII) zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Information über die finanzielle Zuwendung des Jugendamtes an den Stadtelternrat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13246-14)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Anfrage von Herrn Rettstadt über die ordnungsgemäße Mittelverwendung der finanziellen Zuwendung für den Stadtelternrat in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 20.03.2013 wird wie folgt beantwortet:

Dem Stadtelternrat wurde erstmalig für das Kindergartenjahr 2012/2013 eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 2.000 € bewilligt. Die Vorsitzende des Stadtelternrates hat mittels einfachen Verwendungsnachweises die ordnungsgemäße Mittelverwendung bestätigt.

Für das Kindergartenjahr 2013/2014 wurde erneut eine finanzielle Zuwendung in Höhe von 2.000 € dem Stadtelternrat überwiesen. Das Kindergartenjahr ist erst am 31.07.2014 abgelaufen, daher liegt der vereinfachte Verwendungsnachweis noch nicht vor.

Für das Kindergartenjahr 2014/2015 ist der Bewilligungsbescheid über die erneute finanzielle
Zuwendung in Vorbereitung.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.9
Konzept zum Kinderschutz und zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Armutsflüchtlingsfamilien
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11987-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der Sitzung des AKJF am 5.3.2014 sagte die Verwaltung zu, Kennzahlen zu benennen, anhand derer der Erfolg des Konzeptes zum Kinderschutz und zur Integration von Kindern und Jugendlichen aus Familien von Armutszuwanderern sichtbar wird. Dieses Kennzahlensystem liegt nun vor.

Das Konzept mit seinen drei Bausteinen: hat folgende Hauptziele: Um den Erfolg des Konzeptes zu messen, werden fünf Kennzahlen erhoben:

Die Zahlen werden erstmals zum 31.12.2015 erhoben. Basisjahr für die Kennzahlen 1 bis 3 ist das Jahr 2013.“


Herr Barrenbrügge fand die Überlegungen gut. Allerdings sei es für ihn nicht logisch, bei den Kennzahlen (1. – 5) zunächst Quoten zu wählen und dann absolute Zahlen. Aus Sicht der CDU-Fraktion müssten für alle Punkte Quoten zugrunde gelegt werden.

Frau Schütte-Haermeyer sah die Zielgruppe nicht eindeutig definiert. Die formulierten Hauptziele fand sie richtig, allerdings fehlte bei dem 3. Hauptziel der Hinweis auf die Väter.
Die gebildeten Kennzahlen und Indikatoren fand sie nicht so gelungen. Bei den Quoten fehlte nach ihrer Auffassung die Vergleichsgrößen. Es handele sich auch nicht um Indikatoren für Integration. Insofern sollte das Ganze noch einmal überarbeitet werden. Gute Indikatoren wären z. B. Anzahl der durch die Kinderstuben in die Regeleinrichtungen vermittelte Kinder, Unterschied zwischen den gemeldeten schulpflichtigen Kindern und der Anzahl der schulpflichtigen Kinder in Dortmund.


Auch Frau Dr. Tautorat sah eine Quotendarstellung nicht als zielführend an. Besser wären aus ihrer Sicht absolute Zahlen. Als weitere Kennzahl schlug sie vor, die Durchschnittsverweildauer in den Kinderstuben hinzuzunehmen.

Für Herrn Gora müsste zunächst festgelegt werden, um welchen Personenkreis es sich handelt - Armutszugewanderte oder Zuzug aus Südosteuropa. Das sei nicht zwingend identisch.
Auch stelle sich ihm die Frage, wie eine Quotierung erfolgen könne, wenn die Erkenntnisse fehlen, wie viele Menschen aus Südosteuropa tatsächlich in Dortmund sind. Er gehe davon aus, dass das Zahlenwerk auf den gemeldeten Kindern basiert, wobei die Schätzungen wesentlich höher liegen.
Die hier aufgeführten Ergebnisse würden ihn nicht weiterbringen. Interessant wäre es beispielsweise zu wissen, wie viele Menschen in Dortmund sind, wie viele davon einen Hilfebedarf haben, wie lange sie sich in Dortmund aufhalten, wohin sie gehen.

Nach Abschluss der Diskussion beschloss der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig auf Antrag von Frau Schütte-Haermeyer, dass die Kennzahlen noch einmal zu überarbeiten sind.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
Arbeitsbericht 2013 des Jugendrings Dortmund
Anschreiben Jugendring Dortmund
(Drucksache Nr.: 13145-14)

Herr Spangenberg führte in den Arbeitsbericht ein.

Herr Sohn dankte für den wieder sehr anschaulichen Bericht.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Arbeitsbericht des Jugendrings zur Kenntnis.


zu TOP 2.11
1. Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe; Stichtag 30.04.2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12844-14)

Herr Hibbeln teilte mit, die Erklärung für den Anstieg bei der Prognose unter Ziffer 1. – s. S. 4, 5.4 - bei der Wahrnehmung des Schutzauftrages werde nachgeliefert.
(Hinweis: Nach Auskunft des Jugendamtes werden die Aufwendungen für die Bereitschaftspflege 2014 erstmals in Sopart abgebildet, dies ist in der Prognose im Bereich Wahrnehmung des Schutzauftrages berücksichtigt.)

Die Beantwortung der Frage, aus welchem Grunde die Auswirkungen des Tarifvertrages nicht in größerem Umfang von Anfang an eingerechnet wurden (s. S. 3, 2., Abs. 2), wird ebenfalls von der Verwaltung nachgeliefert.
(Hinweis: Nach Auskunft des EB FABIDO wird der Planansatz für die Tarifveränderung stadtweit für alle Fachbereiche/Eigenbetriebe von der Kämmerei vorgegeben. Die Abweichung zwischen Plansatz und tatsächlicher Tarifveränderung wird bei allen Fachbereichen/
Eigenbetrieben im laufenden Jahr entsprechend eingestellt. Anders als bei den Fachbereichen werden diese haushaltstechnisch bei Eigenbetrieben explizit ausgewiesen. Es ergeben sich aus Personalaufwendungen keinerlei Auswirkungen auf das Budget des Jugendamtes.)

Der Ausschuss für Kinder-, Jugend- und Familie nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 30.04.2014 zur Kenntnis.


Herr Barrenbrügge übernahm um 17.35 Uhr die Sitzungsleitung.


zu TOP 2.12
Baukostenzuschuss für die Kindertageseinrichtung AWO Dortmund, Am Bruchheck 71, 44263 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13164-14)

Herr Sohn und Herr Gora nahmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die AWO Dortmund, als Träger der Kindertageseinrichtung Am Bruchheck, mit einem weiteren Zuschuss zu den Bauerweiterungskosten in Höhe von 120.000,00 € zu unterstützen.


Herr Sohn übernahm um 17.45 Uhr die Sitzungsleitung.
zu TOP 2.13
Zusätzliche Förderung der Miete von einer Dortmunder Tageseinrichtung für Kinder der Elterninitiative "Die kleine Raupe" e. V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13171-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt zur Aufrechterhaltung des Angebots der Elterninitiative „Die kleine Raupe“ e. V. mit Beginn des Kindergartenjahres 2014/2015 ab dem 01.08.2014 die Miete der Einrichtung mit monatlich 522,44 € zu bezuschussen.
Der notwendige Zuschuss wird an die Entwicklung der gesetzlichen Betriebskostenförderung durch das Kinderbildungsgesetz jährlich angepasst.


zu TOP 2.14
Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12388-14-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12388-14-E5)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wird wie folgt Stellung genommen:

Zu 2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, verschiedene Modellrechnungen zur leistungsgerechten Bezahlung von Kindertagespflegeltern zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen. Ein Modell sollte sich dabei an dem im Baden-Württemberg zwischen Verbänden und Kommunen vereinbarten Mindestlohn von 5,50 Euro pro Kind pro Stunde orientieren.

In der Kindertagespflege werden seit 2009 Stundensätze in Höhe von bis zu 4,50 € geleistet. Darunter liegende Stundensätze werden nur für die Dauer der ausbildungsbegleitenden Betreuung von Kindern oder bei unqualifizierten Tagespflegepersonen gezahlt. Der Anteil der nicht qualifizierten Kindertagespflege liegt bei lediglich 0,3%.

Aktuelle Entgeltleistung

QualifikationAnteil Erziehungsbeitrag/Std.Anteil Sachkosten/Std.Stundensatz
Ungelernt (z.B. Verwandschaftspflege)0,00 €1,50 €1,50 €
Während der Hauptqualifizierung1,12 €1,88 €3,00 €
Mit Hauptqualifizierung2,62 €1,88 €4,50 €
Die Verwaltung hat einen Vorschlag erarbeitet, der in der Auswirkung den seit 2009 stagnierenden Entgeltbezug kompensiert und Perspektiven zu einer leistungsgerechteren Vergütung aufzeigt. Darin sind Regelungen zur differenzierten Vergütung bei unterschiedlichen Qualifikationen der Tagespflegepersonen sowie ein Mietkostenzuschuss für den Betrieb von Großpflegestellen berücksichtigt worden.

Die Steigerung der Stundensätze soll analog der Regelungen im KiBiz zur Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen im Anschluss jährlich um 1,5% angehoben werden.

Die finanziellen Mehrbedarfe stellen sich nach aktuellen Berechnungen für die Jahre 2015 ff bei einer Stundensatzerhöhung von durchschnittlich 0,50 Euro ab dem 01.01.2015 wie folgt dar:

Mehraufwand in 20151.536.373,00 €
Mehraufwand in 2016 (Erhöhung um 1,5%)1.776.369,00 €
Mehraufwand in 2017 (Erhöhung um 1,5%)2.019.889,00 €
Mehraufwand in 2018 (Erhöhung um 1,5%)2.267.000,00 €

Die notwendigen Finanzmittel wurden in die Haushaltsplanung 2015 bis 2018 eingestellt.

Vorschlag zur zukünftigen Entgeltleistung

QualifikationAnteil Erziehungsbeitrag/Std.Anteil Sachkosten/Std.Stundensatz
Ungelernt (z.B. Verwandschaftspflege)0,00 €1,50 €1,50 €
Während der Hauptqualifizierung1,12 €1,88 €3,00 €
Mit Hauptqualifizierung2,90 €2,00 €4,90 €
Sozialpädagogische Fachkraft mit mind. 3jähriger beruflicher Ausbildung 3,10 €2,00 €5,10 €

Eine Erhöhung der Leistungsentgelte wäre nach fünf Jahren notwendig und leistungsgerecht. Dortmund hat 2009 im oberen Feld der Entgeltstruktur in NRW gelegen. Die Umlandkommunen und die vergleichsrelevanten Großstädte haben dieses Niveau mittlerweile erreicht oder überschritten (siehe auch Anlage Städtevergleich).

Eine Entgelterhöhung bietet gleichzeitig die Chance, eine leistungsgerechte Vergütung stärker zu differenzieren. Zusätzlich zur aktuellen Differenzierung der Stundensätze (siehe Tabelle) soll eine weitere Leistungsgruppe der beruflich qualifizierten sozialpädagogischen Fachkräfte, im Sinne der Personalvereinbarungen im Bereich der Kindertageseinrichtungen, aufgenommen werden. Dadurch könnten in der Kindertagespflege Anreize für beruflich qualifizierte Tagespflegepersonen, insbesondere für die Tätigkeit in Großpflegestellen, geschaffen werden.

Fazit

Die laufende Geldleistung wird für voll qualifizierte Tagespflegepersonen um 0,40 € auf 4,90 € erhöht. Für beruflich qualifizierte Tagespflegepersonen wird eine Entgeltstufe von 5,10 € eingeführt. Die Geldleistung wird zukünftig, in Anlehnung an die Regelungen im Kinderbildungsgesetz zur Betriebskostenförderung der Kindertageseinrichtungen, jährlich um 1,5 % zum 01.01. des Jahres angehoben.

Die Geldleistung gliedert sich zur Zeit bei einem Stundensatz von 4,50 € in 2,62 € für den erzieherischen Anteil und 1,88 € in den Sachkostenanteil. Der Sachkostenanteil wird zukünftig in Höhe von 2,00 € ausgewiesen, der erzieherische Anteil steigt bei vollqualifizierten Tagespflegepersonen um 0,28 € auf 2,90 € und für beruflich qualifizierte sozialpädagogische Fachkräfte auf 3,10 €.

Dadurch können die in der Zeit seit 2009 gestiegenen Sachkostenanteile, insbesondere bei geringerem Betreuungsumfang, steuerlich besser geltend gemacht werden, grundsätzlich jedoch nur bis zur Höhe von 300,00 € pro Kind und Monat. Dies kommt der Forderung von Tagespflegepersonen nach höherer Betriebskostenentlastung entgegen.

Förderung von Mietkostenanteilen

Ein Anteil von ca. 300 Plätzen wird in Großpflegestellen und den speziellen Kinderstuben angeboten. Dort können maximal 9 Kinder von max. 3 Tagespflegepersonen betreut werden. Diese Großpflegestellen sind insbesondere in Ballungsräumen wie der Dortmunder Nordstadt, der Innenstadtbereiche und den verdichteten Siedlungsräumen wichtig, um eine Kompensationen zu fehlenden Plätzen für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen zu schaffen.

Die Mietkosten für Großpflegestellen werden in anderen Großstädten ebenfalls anteilig finanziert. Eine Finanzierung in Höhe von 50% der Bruttokaltmiete, bzw. maximal 300,00 Euro pro Großpflegestelle schafft eine angemessene Entlastung und einen Anreiz zur Gründung von Großpflegestellen. Die Finanzierung erfolgt nur nach Überprüfung des örtlichen Bedarfs und einer Bewilligung des Standortes durch das Jugendamt.

Insbesondere bei der Vergütung der Tagespflegepersonen in Baden-Württemberg (Stundensatz von 5,50 Euro) wird deutlich, dass die Gegenüberstellung von Stundensätzen allein nicht zielführend ist.

So werden in Karlsruhe weder Urlaubs-, noch Krankheitsausfälle durchgezahlt. Ausfälle in der Betreuung durch Krankheit/Abwesenheit der Kinder werden ebenso nicht vergütet, wie auch im Fall der Kündigung keine zeitlich garantierte Weiterzahlung erfolgt. Selbst die Spitzabrechnung (Leistung nur für die am Monatsende von den Eltern durch Gegenzeichnung in einer Anwesenheitsliste tatsächlich durchgeführte Betreuungszeit) ist in BW noch gängige Praxis.

Eine Erhöhung der Stundensätze auf 5,50 Euro würde in Dortmund zu folgenden finanziellen Mehrbedarfen führen:

Mehraufwand in 20153.072.746,00 €
Mehraufwand in 2016 (Erhöhung um 1,5%)3.552.738,00 €
Mehraufwand in 2017 (Erhöhung um 1,5%)4.039.778,00 €
Mehraufwand in 2018 (Erhöhung um 1,5%)4.534.000,00 €

Im Budget des Jugendamtes stehen keine ausreichenden Finanzmittel zur Finanzierung zur Verfügung.

Zu 3. Die Verwaltung wird aufgefordert, weitere mögliche Verbesserungen der Rahmenbedingungen für Kindertagespflegeeltern aufzuzeigen.

Die Verwaltung steht auf dem Standpunkt, dass die inhaltliche und finanzielle Ausgestaltung der Kindertagespflege mit den getroffenen Regelungen in den „Dortmunder Richtlinien der Kindertagespflege“ bei der o. a. Einführung einer neuen Vergütungsordnung vorbildlich und für Tagespflegepersonen angemessen und auskömmlich ist.

Die Landesregierung hat den Grundsatz des Zuzahlungsverbotes explizit für einen Beitrag zur Verpflegung aufgeweicht. Seit dem 01.08.2014 ist im KiBiz, §23 geregelt: “ Das Jugendamt kann die Zahlung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten an die Tagespflegepersonen zulassen.“ Zu dieser Veränderung im Kinderbildungsgesetz werden Fachgespräche mit den Trägern geführt und Vorschläge für das weitere Verfahren dem AKJF vorgelegt.

Zu 4. Der Ausschuss spricht sich dafür aus, die perspektivische Festanstellung der zurzeit freiberuflich tätigen Kindertagespflegepersonen bei freien Trägern der Jugendhilfe zu prüfen. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Gespräche mit den freien Trägern zu führen und dem Ausschuss über die Ergebnisse zu berichten.

Für die in Planung befindlichen Kinderstuben für die Zielgruppe südosteuropäischer Zuwandererfamilien ist eine Festanstellung beim Träger FABIDO geplant. Diese Festanstellung ist zwingend notwendig, da den Tagespflegepersonen die zu betreuenden Kinder zugewiesen werden. Das Merkmal der freien Vertragsbindung ist nicht mehr gegeben und eine Weisungsbefugnis durch den Träger deutlich erkennbar. Über die Erfahrungen mit diesem Modell wird der Ausschuss informiert.

Der Bund hat mit dem Festanstellungsmodell eine Eingruppierung der Tagespflegepersonen in den Tarifvertrag SuE des TVöD, Gruppe 2, Stufe 2 vorgesehen. Die Bruttovergütung liegt aktuell bei 2.017,23 Euro.

Nachfragen bei Tagespflegepersonen durch die Träger haben ergeben, dass Kindertagespflegepersonen, die in Großpflegestellen arbeiten oder zu Hause durchgängig mehr als drei Kinder vollzeit betreuen, eine Festanstellung wegen der damit einhergehenden möglichen Einkommensverluste in der Regel ablehnen.
Beispiel: Eine Tagespflegeperson, die fünf Kinder mit 35 Wochenstunden betreut erzielt bei einem Stundensatz von 4,50 Euro einen Bruttoerlös von 3.307,50 Euro. Hiervon würden 1.500,00 Euro als Aufwandspauschale auf Antrag steuerlich freigestellt.

Tagespflegepersonen, die ein ausgeprägtes Sicherheitsbedürfnis in der Lebensplanung haben, sind einer Festanstellung eher zugeneigt.

Mit den Trägern der Kindertagespflege ist die grundsätzliche Problemstellung erörtert worden. Weitere Gespräche sind notwendig, um die Chancen und Risiken einer Festanstellung bewerten zu können. Der Ausschuss wird über die Ergebnisse informiert.“


Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr. 12388-14-E5):

„…die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Begründung:

Die Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen die zweite große Säule der Betreuung von Kindern in Dortmund. Seit dem Jahr 2009 ist der Stundensatz für die Tagespflegeeltern nicht mehr angehoben worden.

Die Antworten der Verwaltung auf die Anfrage der GRÜNEN Fraktion zeigen, dass insbesondere finanzielle Verbesserungen auf bis zu 5,10 Euro pro Kind pro Stunde für die Tagespflegeltern nötig und möglich sind. Diese Verbesserungen müssen nun auch umgesetzt werden. Das betrifft neben einer höheren Vergütung auch die Nutzung der Möglichkeiten der KIBIZ-Revision für zusätzliche Verpflegungsentgelte.“



Herr Barrenbrügge brachte die Bedenken seiner Fraktion gegen den Resolutionscharakter des Antrages zum Ausdruck. Inhaltlich könne man den Antrag – bis auf den Punkt 7 – mittragen.

Frau Schütte-Haermeyer begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Grohmann signalisierte Zustimmung seiner Fraktion zu dem Antrag.

Frau Bonekamp kündigte für die Sitzung des Ausschusses am 19.11.2014 eine Ratsvorlage zur Erhöhung der Stundensätze bei der Kindertagespflege an.

Unter Einbeziehung der Einschränkung von Herrn Barrenbrügge zu Punkt 7 beschloss der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig folgenden Antrag der Fraktion (Drucksache Nr.: 12388-14-E5):



Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 12388-14-E1) wurde damit als erledigt angesehen.



zu TOP 2.15
Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12388-14-E4)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu dem Ergänzungsantrag der SPD Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:

1. Der AKJF fordert den Rat auf zu beschließen, die Stundenvergütungen für Tagespflegeeltern um 0,50 € zu erhöhen. Die Verwaltung soll einen entsprechenden Finanzierungsvorschlag unterbreiten.

HINWEIS: Die erste Teil Stellungnahme zu 1. ist identisch mit dem ersten Teil der Stellungnahme zu TOP 2.14, Drucksache Nr. 12388-14-E2, (s. zu 2., Abs. 1 bis einschließlich Fazit)

... Förderung von Mietkostenanteilen

Ein Anteil von ca. 300 Plätzen wird in Großpflegestellen und den speziellen Kinderstuben angeboten. Dort können maximal 9 Kinder von max. 3 Tagespflegepersonen betreut werden. Diese Großpflegestellen sind insbesondere in Ballungsräumen wie der Dortmunder Nordstadt, der Innenstadtbereiche und den verdichteten Siedlungsräumen wichtig, um eine Kompensationen zu fehlenden Plätzen für unter Dreijährige in Kindertageseinrichtungen zu schaffen.

Die Mietkosten für Großpflegestellen werden in anderen Großstädten ebenfalls anteilig finanziert. Eine Finanzierung in Höhe von 50% der Bruttokaltmiete, bzw. maximal 300,00 Euro pro Großpflegestelle schafft eine angemessene Entlastung und einen Anreiz zur Gründung von Großpflegestellen. Die Finanzierung erfolgt nur nach Überprüfung des örtlichen Bedarfs und einer Bewilligung des Standortes durch das Jugendamt.


2. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, weitere Erleichterungen für Tagespflegeeltern zu prüfen, zu bewerten und die finanziellen Auswirkungen darzustellen. Dazu sollen folgenden Fragen beantwortet werden:

- Können mit den Eltern freiwillige Zusatzbeiträge oder Sachleistungen vereinbart
werden, um damit die Betreuungsqualität zu steigern?

Kindertagespflege ist neben den Kindertageseinrichtungen ein gleichrangiges Betreuungsangebot und insbesondere für Kinder unter drei Jahren angelegt und besonders geeignet. Die Gleichrangigkeit bezieht sich sowohl auf den Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab einem Jahr als auch auf die Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsqualität.

Das SGB VIII sieht im Gegensatz zum Betreuungsverhältnis in Kindertageseinrichtungen auch keinen weiteren „Finanzierungsgegner“ als das Jugendamt im Verhältnis zu den Eltern vor. Das Zuzahlungsverbot im Kinderbildungsgesetz ist zum 01.08.2014 geschärft worden und eindeutig in § 23 geregelt: „Soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgt, sind weitere Kostenbeiträge der Eltern an die Tagespflegeperson ausgeschlossen.“

- Warum dürfen Tageseltern keinen Verpflegungszuschlag verlangen, wenn doch auch in Kindertageseinrichtungen das Mittagessen extra bezahlt werden muss?

Die Landesregierung hat den Grundsatz des Zuzahlungsverbotes explizit für einen Beitrag zur Verpflegung aufgeweicht. Seit dem 01.08.2014 ist im KiBiz ebenfalls in § 23 geregelt: ,Das Jugendamt kann die Zahlung eines angemessenen Entgelts für Mahlzeiten an die Tagespflegepersonen zulassen.’

Damit ist die Entscheidung, ob und in welcher Höhe, aber auch mit welcher Qualität Verpflegung erbracht und bezahlt wird, Gegenstand einer intensiv zu führenden Fachdebatte.
Eine Loslösung vom bisherigen Verfahren, eine Verpflegung nach ,Hausmannsart’ in eine kostenpflichtige Leistung zu überführen, setzt ein entsprechendes Qualitätsmanagement voraus und führt zu nicht unerheblichen Regelungsbedarfen.

Gespräche mit den Trägern der Kindertagespflege werden hierzu geführt werden. Der Ausschuss wird über die Ergebnisse informiert und ein möglicher Beschlussvorschlag vorgelegt werden.

- Wie sind die Urlaubs- und Krankheitszeiten der Tageseltern geregelt? Erhalten sie Ersatz für dafür in Anspruch genommene Zeiten?

Tagespflegepersonen sind angehalten, mit den Eltern den Jahresurlaub abzusprechen, um den doppelten Kostenaufwand gering zu halten. Grundsätzlich wird die Fortzahlung der Entgeltleistung für vier Wochen Urlaub der Tagespflegeperson gewährt. Sind Absprachen zwischen Eltern und Tagespflegepersonen nicht möglich, werden auch die Kosten für die Vertretungskräfte gezahlt. - Gibt es bei Beendigung eines Betreuungsverhältnisses bis zur Neuaufnahme eines Kindes Regelungen, die die Tageseltern vor finanziellen Einbußen schützen sollen?

Bei Beendigung eines Betreuungsvertrages ist die Tagespflegeperson durch eine vierwöchige Kündigungsfrist geschützt, in der sie mit dem zuständigen Träger die Neubelegung des Platzes organisieren kann.

- Wird eine Betriebskostenpauschale gezahlt oder gibt es finanzielle Leistungen, die zusätzlich zum Stundenentgelt in Anspruch genommen werden können? Wenn ja, in welcher Höhe und wofür?

- Können Tagespflegepersonen darüber hinaus Mietkostenzuschüsse beanspruchen, besonders wenn sie immer höhere hygienische sowie bau- und sicherheitstechnisch verlangte Anforderungen erfüllen müssen?

Mietkostenzuschüsse werden z. Zt. nicht gewährt.

Tagespflegepersonen unterliegen keinen besonderen hygienischen oder bau- und sicherheitstechnischen Anforderungen, die über das gängige Maß der Unfallverhütung hinausgehen, die ausgehend von üblichen Maßstäben in einer Privatwohnung gelten.

Bei einer Betreuung in Großpflegestellen sind zur Zeit ebenfalls keine besonderen baulichen Maßnahmen erforderlich. Die Hygienestandards von Kindertageseinrichtungen werden ebenfalls nicht angewendet.

3. Tagepflegeeltern gehen unterschiedlichste vertragliche Verpflichtungen ein, von denen einige im „Tagesgeschäft“ als zu starr oder lebensfremd empfunden werden. Sie erwarten, dass ihre Rahmenbedingungen möglichst aktualisiert und der Lebenswirklichkeit angepasst werden.
Der AKJF bittet aus diesem Grund die Verwaltung um Aufklärung darüber, welche Regelungen in den Betreuungsverträgen, die mit den Trägern abgeschlossen werden müssen,
a) einer gesetzlichen Grundlage entsprechen oder
b) auf Bedingungen beruhen, die nicht vorgeschrieben, aber zwischen Trägern und Jugendamt verabredet worden sind.

Die folgenden Hinweise beziehen sich auf den zur Zeit gültigen Betreuungsvertrag.
Die Inhalte des Betreuungsvertrages haben keine besondere gesetzliche Grundlage, da es sich grundsätzlich um einen privatrechtlichen Vertrag handelt.

Hintergrund für den Betreuungsvertrag sind allgemeine gesetzliche Regelungen und die Dortmunder Richtlinie Kindertagespflege. Bedingung für eine öffentliche Förderung der Kindertagespflege in Dortmund ist, den vorgegebenen Betreuungsvertrag anzuwenden.

Es werden nachfolgend Hintergründe der einzelnen §§ beschrieben.

§ 1 des Betreuungsvertrages beschreibt die Vertragsparteien, sowie notwendige Aussagen zu Notfallsituationen und einer Abholberechtigung durch Dritte.

§ 2 beschreibt allgemeine Erziehungsgrundsätze, die durch das GG, das SGB VIII und das KiBiz geregelt werden.

§ 3 beschreibt die Nachweispflicht der Tagespflegeperson über vorhandene Qualifikationen und die Nachweispflicht der Eltern über den Anspruch der Leistungsberechtigung (seit dem 01.08.2013 nur noch für Kinder unter einem Jahr).

§ 4 regelt verbindlich die Betreuungszeiten und dient daher der Sicherheit aller Beteiligten über Rechte und Pflichten, insbesondere die Elternbeitragspflicht wird aufgrund dieser Angaben ermittelt.

§ 5 beschreibt und regelt Ausnahmen von der gesetzlichen Verpflichtung der Tagespflegepersonen, alle Sachleistungen in der Kindertagespflege selbst zu tragen. Insbesondere Kosten der Verpflegung mit Gläschen, Sonderkost und Windeln sind heute schon im § 5 den Eltern zugeordnet. Damit werden Tagespflegepersonen in einem genau beschriebenen Bereich entlastet, obwohl diese Kosten eigentlich durch den Sachaufwand von 1,88 pro Kind und Stunde gedeckt sein sollen.

§ 6 beschreibt die Rechte der Tagespflegepersonen in Bezug auf den Urlaubsanspruch und die Fortzahlung im Krankheitsfall.
Das Zuzahlungsverbot, also die Einforderung von weiteren Leistungen bei den Eltern, wird in diesem Paragrafen geregelt. Im KiBiz ist dieses Zuzahlungsverbot mit Wirkung zum 01.08.2014 landesweit grundsätzlich festgeschrieben.

§ 7 gibt allen Beteiligten bei Krankheitsfällen der Kinder Entscheidungssicherheit. Diese Regelung in den Betreuungsvertrag aufzunehmen entsprach den Forderungen der Tagespflegepersonen, ihnen im Krankheitsfall die notwendige Sicherheit bei allen Fragen und Entscheidungen gegenüber den Eltern zu geben.

Im § 8 ist der Urlaubsanspruch der Tagespflegepersonen geregelt. Da nebenberuflich Selbständige keinen Urlaubsanspruch haben, ist diese Regelung unabdingbar. Sie verdeutlicht auch gegenüber den Eltern die Mitwirkungspflicht einer gemeinsamen Urlaubsplanung.

§ 9 gibt Hinweise zur Haftpflicht und zur gesetzlichen Unfallversicherung

§ 10 regelt die Zusammenarbeit und Verschwiegenheitspflichten zwischen allen Vertragspartnern.

§ 11 regelt die Kündigungsfristen beider Vertragsparteien, dies dient der Feststellung von Ansprüchen der Tagespflegepersonen bzgl. der Fortzahlung des Leistungsentgeltes im Kündigungsfall.

Die §§ 12 bis 14 sind die üblichen Schlussformeln in Verträgen.


4. Um sich einen Überblick über die nicht landeseinheitlich geltenden Rahmenbedingungen in der Kindertagespflege machen zu können, wird die Verwaltung um einen Städtevergleich gebeten.

Ein Städtevergleich mit Umlandkommunen und Kommunen ähnlicher Einwohnergröße ist als Anlage beigefügt.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 12388-14-E3) wurde damit als erledigt angesehen.


zu TOP 2.16
Sprachförderung
- mdl. Bericht -

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz berichtete zu Sprachstandserhebungen und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen (s. Anlage).

Frau Brandt dankte für die Ausführungen, die einen sehr guten Überblick über das neue Verfahren geliefert hätten. Aus ihrer beruflichen Erfahrung begrüßte sie, dass Delfin 4 ausgelaufen ist, auch wenn ihr natürlich klar sei, dass das Dokumentationsverfahren eine zusätzliche Belastung für die Mitarbeiter/innen bedeute. Sie zeigte sich gespannt, wie die Umsetzung in den Einrichtungen erfolgen wird.

Herr Schade-Homann wies darauf hin, dass der Gesetzgeber lediglich eine Fehlentwicklung korrigiert habe, die er selbst seinerzeit eingeführt habe. Die jetzige handwerkliche Ausführung des Gesetzgebers halte er aber für äußerst bescheiden, vieles sei noch nicht richtig geregelt.

Herr Bahr fand das neue Konzept in vielen Bereichen nachvollziehbar. Allerdings sah er ebenfalls die höhere Belastung des Personals durch die Dokumentation. Letztlich müsse abgewartet werden, ob das neue Konzept in der Praxis tatsächlich so gut ist, wie es von den Ansätzen her gedacht ist.

Herr Sohn ging davon aus, dass die Politik das weitere Verfahren und die praktische Umsetzung beobachten werde (beispielsweise im Betriebsausschuss FABIDO). Insofern habe der Ausschuss die Ausführungen zur Sprachstandserhebung und Sprachförderung zur Kenntnis genommen und warte die weitere Entwicklung ab.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Aufstellen eines Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12301-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Aufstellung des Konzeptes zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität als Umsetzung der Maßnahmen Mob i + j aus dem Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 und dessen Umsetzung in den Modell-Stadtteilen Oespel und Kley zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Agenda 21 - 14. Zwischenbericht 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13101-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12296-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den vierten Sachstandsbericht (Stichtag 01.06.2014) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Bauvorhaben Skateranlage im Hansemannpark
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12716-14-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Verwaltung nimmt zu der oben aufgeführten Anfrage wie folgt Stellung:

Die Skateranlage im Hansemannpark wurde im Rahmen einer freihändigen Vergabe nach § 3 Abs. 5 VOB/A durch das Vergabe- und Beschaffungszentrum ausgeschrieben. 11 Unterneh-men wurden eingeladen ein Angebot einzureichen. Bis zum Eröffnungstermin gab lediglich ein Unternehmen ein Angebot ab. Dieser Bieter hat in den Vergabeunterlagen die Beauftragung von Nachunternehmern verneint, wollte aber nach seinen ergänzenden Ausführungen sog. freiberufliche Arbeiter zur Leistungserbringung einsetzen. Die aus zwei Gesellschaftern bestehende GbR erbringt offensichtlich keine eigenen Leistungen zur Auftragserfüllung, sondern bedient sich gänzlich weiterer Personen oder Firmen, deren gewerblicher Status auch nach dreimaliger Aufforderung zur Stellungnahme nicht abschließend geklärt werden konnte. Im vorliegenden Fall bestand der Verdacht der „Scheinselbständigkeit“. Wenn Personen – wie angegeben – ein Gewerbe ausüben, könnte dies durch Gewerbeanmeldung nachgewiesen werden, was jedoch nicht erfolgt ist. Diese Umstände ließen nur den zwingenden Schluss zu, auf das Angebot keinen Zuschlag zu erteilen und das Vergabeverfahren aufzuheben.

Aufgrund der geringen Beteiligung am oben aufgeführten Vergabeverfahren wurde im Weiteren eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt. In der Leistungsbeschreibung wurde vorgegeben, dass die Skateranlage aus einer Kombination von Betonfertigteilen, Ortbeton und Spritzbeton hergestellt werden soll. Es sollte eine vielseitige Anlage angeboten werden, die aus bestimmten miteinander kombinierbaren Elementen bestehen sollte: Hip, Vulkan, Wallie-Curb, Curb, Bananen-Spine, Flatrail und Pocket-Quarter. Andere Elemente und Formate waren auch zugelassen, jedoch durfte die Anzahl der Elemente nicht überschritten werden. Gleichzeitig wurde den Bewerbern eine Budgetobergrenze vorgegeben, die für die Planung und Realisierung der Skateranlage zwingend einzuhalten war.

Das von der Jury, bestehend aus Mitarbeitern/innen des Tiefbauamtes, des Jugendamtes und Jugendlichen als spätere Nutzer als „gute und akzeptable“ Lösung bewertete Angebot konnte dann beauftragt werden. Darüber hinaus fand während der Planungsphase ein reger Austausch zwischen den interessierten Jugendlichen, den zuständigen Vertretern/innen der Stadt Dortmund und dem Auftragnehmer statt, um die Planungen zu konkretisieren. Zurzeit steht die Baumaßnahme kurz vor dem Abschluss.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
EU-Ziel-2-Programm Soziale Stadt NRW, Dortmund Nordstadt
hier: 1.2.1 Umsetzung Albertus-Magnus-Kirche
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13127-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (13 Ja, 2 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Aufhebung der Durchführung der gutachterlichen Prüfung der Bausubstanz und Umnutzung der 1.2.1 Albertus-Magnus-Kirche (DS-Nr.: 03496-11).





zu TOP 3.6
EU-Ziel-2- Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt
hier 1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13137-14)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (14 Ja, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Aufhebung der Durchführung des Projektes „1.3.1 Immobilienstandortgemeinschaften/housing improvement districts (HIDs) in der Nordstadt“ mit einem konsumtiven Aufwand von 13.500 Euro (DS.Nr. 14678-09) in der Teilergebnisrechnung von StA 61.



4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Prioritätenliste Spielplätze
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13186-14)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13186-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„… in den Sommerferien wurde mehrfach in der Presse über abgeräumte Spielgeräte auf Dortmunder Spielplätzen berichtet. In diesem Zusammenhang wurde erläutert, dass derzeit eine Bestandaufnahme der Spielplätze im gesamten Stadtgebiet durchgeführt würde, mit dem Ziel eine Prioritätenliste zu erstellen.

Wir bitten Sie, den Punkt „Prioritätenliste Spielplätze“ für den nächste Sitzung des AKJF vorzusehen. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern,

- welche Absicht mit der Bestandsaufnahmen aller Spielplätze verbunden ist,
- ob bzw. wann die Bestandsaufnahme abgeschlossen ist,
- welche Konsequenzen daraus gezogen werden sollen,
- wie mit den Ergebnissen umgegangen wird und
- mit welchen Mitteln eine Spielplatz-Prioritätenliste ausgestattet werden soll.“


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bestandsaufnahme aller Spielplätze hat den Grund, den aktuellen usstattungsstandard zu dokumentieren. Darüber hinaus wird festgestellt, welche Spielgeräte eventuell kurzmittelfristig aus Sicherheitsgründen abgebaut werden müssen.

Die Verwaltung des Jugendamtes kann aufgrund dessen, den aktuellen Spielgerätebedarf und/oder den Bedarf einer Neugestaltung beurteilen.

Hinsichtlich der Ergänzung der Spielplätze durch neue Spielgeräte werden die Bezirksvertretungen informiert und Mittel für die Beschaffung bei den jeweiligen Bezirksvertretungen beantragt.

Bezüglich erforderlicher Neugestaltungen wird der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie per Beschlussvorlage informiert. Die Finanzierung erfolgt durch die jährliche Mittelbereitstellung für den Neubau und die Neugestaltung von Spielplätzen.

Mit stadtweiten Ergebnissen kann 2015 gerechnet werden“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Institut für Kinderernährung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13247-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„…
die SPD-Fraktion meldet den Punkt „Institut für Kinderernährung“ für die nächste AKJF-Sitzung an. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht zur aktuellen Diskussion um den Fortbestand der wichtigen Dortmunder Einrichtung zu geben.

Bereits 2005/2006 stand das renommierte Institut für Kinderernährung „auf der Kippe“. Damals ist es gelungen, eine bis heute andauernde Lösung zum Erhalt zu finden. Ziel muss es sein, auch in Zukunft eine breite landes- und bundesweite Unterstützung zu erreichen, damit es auch weiter gesunde, kindgerechte Ernährungsalternativen gibt.“

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag von Herrn Sohn, Frau Prof. Dr. Kersting (Forschungsinstitut für Kinderernährung) zur nächsten Sitzung des Ausschusses einzuladen.


zu TOP 4.3
Geplante Wohngruppe für Jugendliche in Scharnhorst
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13248-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„…
die SPD-Fraktion bittet, die o.g. Punkt für die nächste AKJF-Sitzung vorzusehen. In
den Stadtteilnachrichten wurde am 11.08.2014 (s. Anhang) über den Protest der örtlichen CDU gegen ein „geplantes Wohnheim für Jugendliche der Diakonie“ berichtet.

Hingegen scheint beim Diakonischen Werk bislang lediglich die Verlagerung einer von fünf bestehenden Wohngruppen für Jugendliche geplant zu sein.

Wir bitten die Verwaltung bzw. den Träger dieser Einrichtungen um eine Klarstellung sowie um einen Sachstandsbericht, welche Erfahrungen in der Vergangenheit mit den direkten Nachbarn und dem Umfeld der Wohngruppen gemacht worden sind.“

Herr Burkholz berichtete:
Das Diakonische Werk - in diesem Fall das Ev. Jugendhilfezentrum Johannes Falk - plant für April 2015 in der Meuselwitzstraße eine koedukative Regelwohngruppe mit 9 Plätzen für Jugendliche.
Dieses Angebot wird alternativ zur Regelgruppe in Kirchlinde aufgebaut, da diese Anfang 2015 aufgegeben wird.
Im Mai 2014 hat es zu dieser geplanten Maßnahme unter Beteiligung der Einrichtungsleitung und Frau Rabenschlag eine Bürgeranhörung vor Ort gegeben.
Grundsätzlich sind die Träger im Hinblick auf die Erweiterung ihres Angebotes im stationären Bereich autonom – entscheidend ist hier, bezogen auf die angebotene Leistung, der notwendige Bedarf, um den Erfordernissen der Jugendhilfe auf der Grundlage des SGB VIII gerecht zu werden.
Das Jugendamt ist in die örtliche Planung zur Einrichtung einer Wohngruppe bzw. eines Wohnheimes nicht eingebunden. Für die bei neuen Einrichtungen zu erteilende Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII prüfen der örtliche Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) und der überörtliche Träger (Landesjugendamt) aufgrund der eingereichten Leistungsbeschreibung ausschließlich die pädagogisch-fachlichen Inhalte der Maßnahme.

Frau Rabenschlag gab folgende ergänzende Informationen:
Es handelt sich um den schlichten Umzug einer Wohngruppe. Das Ev. Jugendzentrum Johannes Falk hat insgesamt 6 Wohngruppen, davon 4 Wohngruppen im Stadtgebiet von Dortmund. Eine dieser Wohngruppen muss umziehen, da die jetzige angemietete Immobilie sanierungsbedürftig ist. Es wurde sich für einen Neubau in Scharnhorst entschieden.
In dieser Wohngruppe wohnen 9 Jugendliche (Altersstufe 16 Jahre – 18 Jahre). Eine Wohngruppe ist wie eine Familie. Dabei handelt es sich um eine Einrichtung mit 9 Einzelzimmern, mit Mitarbeitern, die Jugendlichen werden rund um die Uhr (365 Tage im Jahr, 24 Stunden) betreut.
In den Wohngruppen erfahren die Jugendlichen Annahme und Wertschätzung, es wird für eine geregelte Tagesstruktur gesorgt, für Erziehung und Förderung, Verselbständigung und ein Stück Elternarbeit. Als besonders wichtig wird immer eine enge Zusammenarbeit mit der Nachbarschaft angesehen.
Bei allen Wohngruppen gab es keinerlei Nachbarschaftsprobleme.
Als die Planung der neuen Wohngruppe in Scharnhorst begann, wurde auch mit dem LJA Kontakt aufgenommen zur Klärung, ist die bauliche Veränderung an dem Standort angemessen und in Ordnung. Sie ist angemessen und in Ordnung.
Es wurde ein Anwohnerversammlung durchgeführt. Auf dem Grundstück soll diese Wohngruppe eingerichtet werden und zu einem späteren Zeitpunkt noch eine Wohngruppe für Demenz-Erkrankte. Aufgrund der Grundstücksgröße kann das gut miteinander kombiniert werden.
Aus der praktischen Arbeit ist bekannt, dass die Nachbarn einer sozialen Einrichtung, die ein solches Angebot noch nicht kennen, zunächst einmal große Sorgen haben. Von daher wird es als ausgesprochen wichtig angesehen, deutlich zu machen, welche Arbeit wird geleistet, welche Jugendlichen/Zielgruppen kommen zu der Einrichtung, wie ist die Betreuung. Das wurde auch bei der neu geplanten Wohngruppe gemacht. Inzwischen liegt die Baugenehmigung vor (Start Ende September, Einzug wahrscheinlich Frühjahr/Sommer nächsten Jahres).

Herr Sohn teilte mit, dass er aus eigener Anschauung einige Einrichtungen kenne. Es habe überhaupt keine Bedenken der Nachbarschaft gegeben.

Herr Barrenbrügge machte deutlich, die CDU-Ratsfraktion unterstütze das Vorhaben. Es gebe keinerlei Bedenken. Er gehe davon aus, dass es durch die inzwischen geflossenen Informationen gelungen ist, rechtzeitig auf allen Seiten zu einer Beruhigung der Situation beizutragen.

Herr Grohmann dankte für die Ausführungen. Auch in diesem Fall zeige sich, dass Informationen zu einem besseren Verständnis führen.


zu TOP 4.4
Projekt "Klaukids"
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13249-14)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13249-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„…in den Medien wurde am 12.08.2014 über ein Projekt „Klaukids“ berichtet, das von Land und dem örtlichen Jugendamt in Dortmund installiert werden soll, um die kriminellen Karrieren von Kindern hauptsächlich aus Osteuropa zu vermeiden und den Betroffen stattdessen Hilfen anzubieten.

Die SPD-Fraktion bittet, dieses Projekt im AKJF inhaltlich vorzustellen sowie die geplante Dauer und die Finanzierung darzulegen.“


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…der Bitte der SPD-Fraktion, das in den Medien sogenannt Projekt „Klaukids“ vorzustellen, komme ich hiermit nach.

Das Projekt „Klarkommen“ ist ein Projekt des Innenministeriums in den Städten Köln Duisburg und Dortmund. Es wird zu 100 % durch das Ministerium finanziert. Es ist zunächst auf dieses Jahr begrenzt, eine Verlängerung ist aber bereits zugesagt worden. In dem Projekt kooperieren die Polizei und die Jugendhilfe in den jeweiligen Städten miteinander. Die Federführung liegt bei der Polizei.

Für die Details verweise ich auf die beigefügte Präsentation.“

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, in einer der nächsten Sitzungen das Projekt im Ausschuss von der Polizei vorstellen zu lassen.


zu TOP 4.5
Rumänische und Bulgarische Kinder und Jugendliche in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13432-14)
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 2. Quartal 2014
Bericht 2. Quartal 2014
- Kenntnisnahme -
(Drucksache Nr.: 13288-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… im 2. Quartalsbericht 2014 der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen in Dortmund (Drucksache Nr.: 13288-14) wird erwähnt, dass momentan u. a. mehr als 1.400 rumänische und mehr als 500 bulgarische Kinder in Dortmund leben.
Durch die hier schon lebenden und weiter steigende Zahl von neu nach Dortmund ziehenden Kindern und Jugendlichen - insbesondere aus Rumänien - sind auch verstärkt die Budgets der Eingliederungshilfen und Hilfen zur Erziehung betroffen.

Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, wie sich die Kosten in diesem Bereich (HzE) in 2014 entwickelt haben und welche internen Maßnahmen ergriffen wurden, um eine Ausweitung des Jugendamts-Budgets zu vermeiden.

Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um Darstellung,

Des weiteren bitten wir darum, die Vorlage mit der Drucksachen Nr.: 13288-14 dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis zu geben.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des Ausschusses.


zu TOP 4.6
Öffnungszeiten von Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13433-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet das Jugendamt darzulegen, wie der Prozess der Verlängerung der Öffnungszeiten der städtischen Jugendfreizeitstätten am Abend als auch am Wochenende umgesetzt wird und wann er abgeschlossen ist.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des Ausschusses.


zu TOP 4.7
Umstrukturierung des Dortmunder Jugendamtes
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13434-14)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet die Verwaltung aufzuzeigen, welche jugendpflegerischen Maßnahmen, Projekte bzw. Aufgaben in den Jahren 2011 bis 2014 seitens der Jugendamtsverwaltung eingestellt wurden und welche Aufgaben neu begonnen wurden.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des Ausschusses.


zu TOP 4.8
Situation von Kindern und Jugendlichen in Bodelschwingh und Westerfilde
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13435-14)
Präsentation
(Drucksache Nr.: 13435-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… in den Dortmunder Medien war zu lesen, dass es im Ortsteil Westerfilde zu dramatischen Veränderungen gekommen ist.
Die Stadtgebiete Westerfilde und Bodelschwingh bilden seit Jahren einen besonderen Aktionsraum der Sozialen Stadt. Zu Beginn des Projekts Soziale Stadt im Jahre 2008 wurden etliche statistische Daten erhoben, bei denen insbesondere die Defizite für den Bereich der Minderjährigen enorm waren. Die Verwaltung wird gebeten, aktuelle Vergleichsdaten zur Vorlage "Aktionsraum Dortmund - Bodelschwingh/Westerfilde, Aktionsplan Soziale Stadt 2008" (Power-Point-Version) daneben zu stellen, welche im Bereich Kinder und Jugend relevant sind; u.a.: Gleichfalls sind im April 2008 einige Maßnahmen gestartet, die zur Verbesserung der Situation der Kinder und Jugendlichen dort beitragen sollten:

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Die CDU-Fraktion im Ausschuss bittet um Darstellung der Effizienz dieser damals beabsichtigten und nun seit einigen Jahren laufenden Aktionen. Ergänzend wird um eine Handlungsskizze gebeten, ob die ergriffenen Maßnahmen zielscharf sind oder wo neue Akzente angegangen werden müssen.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung des Ausschusses.


zu TOP 4.9
Beitragsfreiheit für 25-Stunden-Betreuung in Kindertageseinrichtungen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13497-14)

Der TOP 4.9 wurde zurückgezogen.


zu TOP 4.10
Offene Kinder- und Jugendarbeit in den Stadtbezirken
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13498-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13498-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP die Verwaltung zur ersten Sitzung des Ausschusses im kommenden Jahr um folgende Informationen:

Begründung:
Aktuell werden die Landesmittel für die offene Kinder- und Jugendarbeit neu verteilt; die Verträge mit den Jugendverbänden laufen zum 3.12.2015 aus und müssen neuverhandelt werden. Um eine adäquate und sinnvolle Verteilung der Zuwendungen mittel- und langfristig sicherstellen zu können, ist es erforderlich, sowohl einen stadtweiten Überblick der Jugendfreizeiteinrichtungen in öffentlicher und verbandlicher Trägerschaft, als auch über die Struktur der Zielgruppen in den Sozialräumen zu erhalten.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur ersten Sitzung des Ausschusses im kommenden Jahr.


zu TOP 4.11
Juicy Beats
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13499-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13499-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zum diesjährigen Juicy Beats.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Begründung:
Das jährliche Juicy-Beats-Festival im Westfalenpark war ursprünglich an die Organisationsstruktur des FZW angelehnt. Seit 2007 wird es von der Popmodern GmbH in Kooperation mit dem Verein für urbane Popkultur und dem Jugendamt der Stadt Dortmund veranstaltet.“


Frau Hoppe teilte folgendes mit:
Zu 1. Mit über 33.000 Besucher/innen wurde in 2014 ein Rekordergebnis erzielt (lt. upop e.V.: 33.190).
Zu 2. In den Jahren 2005 - 2008 haben zwischen 9.000 und 15.000 Besucher/innen das Jugendkulturfestival besucht.
Die Zahl ist in den Jahren 2009 - 2013 kontinuierlich angestiegen (zwischen 23.000 und 28.000 Besucher/innen).
Mit dem diesjährigen Rekordergebnis hat sich die Zahl der Besucher/innen innerhalb der vergangenen 10 Jahre verdreifacht.
Zu 3. Der Verein für urbane Popkultur e.V. erhält eine jährliche städtische Förderung des Jugendamtes in Höhe von 25.000 € für eine inhaltlich jugendkulturelle Ausrichtung des Programms. Darüber hinaus übernimmt das Jugendamt die GEMA-Gebühren für das Festival (in 2013: 17.370 €).
Zu 4. Das Jugendamt ist als Emblemwerbung sichtbar und wird an der zentralen Pressekonferenz beteiligt.
Zu 5. Das Jugendamt ist mit keinem eigenen jugendkulturellen Angebot vor Ort vertreten. Eine fachliche Begleitung durch den Bereich Kinder- und Jugendförderung ist sichergestellt.
Zu 6. entfällt
Zu 7. Das Juicy Beats-Festival ist eine überregionale Großveranstaltung mit steigenden Besucher/innenzahlen. Auf Grund der sehr guten Nachfrage hat dieses Festival eine hohe jugendkulturelle Bedeutung für die Stadt Dortmund. Die Austragung des Festivals auf zwei Tage ist bereits angedacht.


zu TOP 4.12
Neuorganisation Jugendamt
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13500-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13500-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„..die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandbericht zur Neuorganisation des Jugendamtes.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Begründung:
Im vergangenen Jahr hat der Ausschuss die Neuorganisation des Jugendamtes beschlossen. Der neu eingerichtete Unterausschuss hat ein Mal getagt. Eine Beschäftigung des AKJF mit der Neuorganisation hat seitdem nicht stattgefunden.“


Herr Sohn verwies eingangs auf den Unterausschuss.
Die Mitglieder verständigten sich auf den 05.11.2014, 15.00 Uhr, als nächsten Termin für den Unterausschuss.

Anschließend beantwortete Herr Hibbeln die Fragen der CDU-Fraktion (s. Anlage).
Der Punkt 6. wird im nichtöffentlichen Teil behandelt.

Herr Sohn dankte für die Beantwortung.

Die Besetzung des Unterausschusses wurde übereinstimmend wie folgt festgelegt:
- Herr Sohn (Vorsitzender)
- Herr Barrenbrügge (stellv. Vorsitzender)
- Herr Grohmann (SPD-Fraktion)
- Herr Bahr (CDU-Fraktion)

- Frau Schütte-Haermeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
- Frau Dr. Tautorat (Fraktion Die Linke & Piraten)
- Herr Oppermann (Jugendverbände)
- Herr Gora (Wohlfahrtsverbände)



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Klausurtagung des Ausschusses
Termin: im Januar 2015
Themen u. a.: Information über das Jugendamt insgesamt
Gesamtthema UMF
Jugendhilfeplanung


- übersandt wurden:
=> Jahresbericht Kinderschutzzentrum Dortmund 2013
=> Jugendhilfe aktuell, LWL, Ausgabe 02.2014
=> Einladung Familienfest Verein Kinder- und Jugendförderung Ute e. V., 20.09.2014, 15.00 Uhr – 18.00 Uhr
=> Einladung Tag der offenen Tür Jüd. Familienzentrum Hagescher, 20.09.2014, ab 14.00 Uhr
=> Einladung Tag der offenen Tür in der Selbsthilfe-Kontaktstelle, Friedensplatz, 27.09.2014, 11.00 Uhr – 16.00 Uhr









Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 19.10 Uhr.










Brandt Sohn Barrenbrügge
Altersvorsitzende Vorsitzender stellv. Vorsitzender








Bahr Lieberknecht
Ratsmitglied Schriftführerin


Anlage zu TOP 2.15

Sprachförderung AKJF.pdfSprachförderung AKJF.pdf


Anlage zu TOP 4.12

Anfrage B90_Gruene13500-14-E1_17.09.2014.pdfAnfrage B90_Gruene13500-14-E1_17.09.2014.pdf



Anlage zu TOP 5.


BV-Wiedervorlage Juni-Juli 2014.pdfBV-Wiedervorlage Juni-Juli 2014.pdf
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