Niederschrift (öffentlich)

über die 20. Sitzung des Integrationsrates
am 15.02.2017
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 16:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

      Name
      Dienststelle o. ä. m.
      Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates:
Frau Aysun TekinVorsitzendeanwesend
Herr Zühtü AydoganDiD---------------
Herr Thomas BahrRM CDUanwesend
Herr Volkan BaranRM SPDentschuldigt
Frau Irina Bürstinghaus(-)anwesend
Herr Andrzej CeglarskiPolnische Listeanwesend
Frau Ute CüceogluInt. SPDanwesend
Herr Emmanouil Daskalakis
      RM CDU
--------------
Herr Antonio DiazInt. SPDanwesend
Frau Sevinc ElmaciInt. SPDanwesend
Herr Emre GülecAAdTVanwesend
Herr Thorsten HoffmannRM CDUentschuldigt
Herr Krzysztof ImielskiPolnische Listeanwesend
Frau Fatma KaracakurtogluRM Die Linke/Piratenentschuldigt
Frau Fatma Karaca-TekdemirAAdTVanwesend
Herr Burak KayaBündnis f. Innov. u. Gerechtigkeitanwesend
Herr Marcin Antoni KoreckiPolnische Listeentschuldigt
Herr Alexander KrimhandKrimhand-Kabatski Osteuropäischer Wählerkreisanwesend
Frau Monika LandgrafRM Bündnis 90/Die Grünenanwesend
Herr Kevin Ndeme Nguba MatukeAfrikaner in Dortmundanwesend
Frau Ute PieperRM SPDentschuldigt
Frau Nadja ReiglRM Die Linke/Piratenanwesend
Herr Nikolai Schaefer Int.SPDanwesend
Herr Fiedhelm SohnRM SPDentschuldigt
Herr Adem SönmezAAdTVentschuldigt
Herr Michael TaranczewskiRM SPDentschuldigt
Herr Arthithan ThevakumaranListe der Vielfaltanwesend
Herr Rafet ÜnalInt.SPDanwesend
Sonstige beratende Mitglieder:
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm SchwarzeSeniorenbeiratanwesend
Frau Ricarda ErdmannArbeiterwohlfahrtanwesend
Herr Leonid ChragaJüdische Kultusgemeinde-
Herr Gunther NiermannParitätische Wohlfahrtsverband-
Verwaltung:
Frau Wolfs1/IIIanwesend
Frau Güntürk1/MIA-DO-KIanwesend
Herr Korkus1/III-IRanwesend
Frau Bonan1/IIIanwesend
Herr HagedornFB 40anwesend
Berichterstattung:
Frau AlićUBV e.V. Dortmundanwesend

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 20. Sitzung des Integrationsrates,
am 15.02.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Integrationsrates am 22.11.2016


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Integrationsrates am 06.12.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -unbesetzt-

3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/mündliche Berichte

3.1 Vorstellung der KAUSA - Servicestelle Dortmund
mündlicher Bericht

4. Anträge/Anfragen

4.1 U-3 Ganztagsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06498-16)

4.2 Unterstützung der Asylsuchenden bei der Ummeldung durch die abgebende Unterbringungseinrichtung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06755-17)

4.3 Beschulung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Flüchtlingsfamilien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06863-17)

4.4 Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Integrationsrates für die Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise und dementsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Antrag zur TO (Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände)
(Drucksache Nr.: 06922-17)

5. Vorlagen

5.1 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2016

(Drucksache Nr.: 06136-16)

hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 31.01.2017

(Drucksache Nr.: 06136-16)

5.2 Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05934-16)

5.3 Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule - Aufgaben und Handlungsschwerpunkte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06609-17)

6. Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen

7. Mitteilungen




Die öffentliche Sitzung des Integrationsrates der Stadt Dortmund wurde um 16:00 Uhr von der Vorsitzenden Frau Aysun Tekin eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Thevakumaran benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Vorsitzende teilt mit, dass die Tagesordnungspunkte 5.1 und 5.3 aus zeitlichen Gründen vorgezogen werden sollen. Anschließend wurde die Tagesordnung inkl. der Änderungen angenommen und festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Integrationsrates am 22.11.2016

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Integrationsrates am 22.11.2016 wurde mit einer Enthaltung genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Integrationsrates am 06.12.2016

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Integrationsrates am 06.12.2016 wurde genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -unbesetzt-
3. Vorstellung von Projekten/Organisationen/mündliche Berichte
zu TOP 3.1
Vorstellung der KAUSA - Servicestelle Dortmund

Frau Salić vom Verein Unternehmen.Bilden.Vielfalt e.V. / KAUSA Servicestelle Dortmund stellt die Arbeits- und Handlungsfelder des Vereins mittels der dieser Niederschrift beigefügten Präsentation vor.
Frau Karaca-Tekdemir (Allg. Aktive Liste der Türkischen Verbände) bedankt sich für den informativen und interessanten Vortrag und möchte wissen mit welchen Schulen zusätzlich zur Gertrud-Bäumer Realschule eine Zusammenarbeit erfolgt.
Frau Salić teilt mit, dass es sich bei der Gertrud-Bäumer Realschule um die Referenzschule handelt. Ansonsten wird mit allen Schulen zusammengearbeitet. Besonders hervorgehoben wird die Ricarda Huch Realschule, da dort die Informationsveranstaltungen und Gespräche stattfinden. Diese Veranstaltungen finden nicht an jeder Schule statt um einen „Überlauf“ zu vermeiden.
Frau Karaca-Tekdemir möchte weiterhin wissen wie die Eltern über die Elternseminare informiert werden bzw. wie diese davon erfahren. Fr. Salić erklärt, dass hierzu Informationsveranstaltungen in den Moscheevereinen und Migrantenselbstorganisationen durchgeführt werden. Sehr viel Informationsweitergabe erfolgt auch durch Mund zu Mund Propaganda. Weiterhin wird erklärt, dass sich das Projekt „KAUSA“ nicht nur auf die Nordstadt sondern auf die gesamte Stadt Dortmund bezieht.
Herr Matuke (Afrikaner in Dortmund) lobt die Arbeit der KAUSA Servicestelle und teilt mit, dass die afrikanische Community bereits schon sehr davon profitiert habe.


4. Anträge/Anfragen
zu TOP 4.1
U-3 Ganztagsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06498-16)
Dem Integrationsrat lag folgender Antrag der Internationale SPD-Liste vor, welcher mehrheitlich bei einer Enthaltung (Linke/Piraten) und mit Gegenstimme der CDU wie folgt beschlossen wurde:

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat bitten den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie darum, sich an den entsprechenden Stellen dafür einzusetzen ein Verfahren zur Änderung des § 24 des SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) in die Wege zu leiten, mit dem Ziel den Paragraphen dahingehend zu ändern,

o dass Kinder von ersten bis zum dritten Jahr einen Rechtsanspruch auf einen KiTa-Ganztagsplatz erhalten,

o dass sich die Verteilung der Plätze in erster Linie am Förderbedarfs der Kinder im Sinne der Herstellung von Chancengleichheit und erst in zweiter Linie an der Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern richtet.

Begründung:

o GG Artikel 3.3 verlangt Chancengleichheit.

o Studien über den Erfolg von Ganztagsbetreuung im U3-Bereich belegen, Kinder aus bildungsbenachteiligten Schichten (Migranten, unteres Einkommensdrittel, ...) profitieren besonders von U3-Ganztagsbetreuuung

o Die Feststellung eines Bedarfs richtet sich bisher an der Bedürftigkeit der Eltern nach zeitlicher Entlastung und nach einem besonderen Bedarf des Kindes (im Sinne eines Handicaps).

o Rechtsanspruch auf Kita Platz ist kaum einklagbar „Der Kita-Rechtsanspruch sieht entgegen landläufiger Meinung keine Ganztagsplätze für alle ein- und zweijährigen Kinder vor. Darauf haben Eltern nur Anspruch, wenn sie den Bedarf individuell nachweisen können – beispielsweise wenn beide Eltern erwerbstätig sind oder ein Kind besondere Förderung benötigt.“
https://www.welt.de/wirtschaft/article116322291/Rechtsanspruch-auf-Kita-Platz-ist-kaum-einklagbar.html


Nikolai Schaefer
(Internationale SPD-Liste)

Anlagen
Auszug SGB VIII

Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe
§ 24 Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege ...Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.

zu TOP 4.2
Unterstützung der Asylsuchenden bei der Ummeldung durch die abgebende Unterbringungseinrichtung
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06755-17)
Dem Integrationsrat liegt folgende Anfrage an die Verwaltung vor.

Die Internationale SPD-Liste im Integrationsrat bittet die Verwaltung um Berichterstattung und um schriftliche Stellungnahme ob bei einem Wechsel der Unterbringung eines/einer Asylsuchenden aus einer Zentralen Unterbringungseinrichtungen (ZUE) oder aus einer sonstigen Flüchtlingsunterkunft (in eigene Wohnung oder in andere ZUE) die abgebende ZUE bzw. die abgebende Flüchtlingsunterkunft, dem/der Asylsuchenden folgendes zukommen lässt

Weiterhin wird darum gebeten, mitzuteilen wie das Verfahren bei Wohnsitzwechsel / Umzug geregelt ist und ob es hierzu einheitliche Regelungen gibt wodurch Asylsuchende entsprechend Unterstützung erfahren.

Begründung:
Berechtigte Asylanträge werden häufig abgelehnt, da die Asylsuchenden es unterlassen ihren Wohnort/Wohnungswechsel fristgerecht bei der für sie zuständigen Außenstelle des BAMF zu melden. In der Folge werden die Asylanträge eingestellt, da eine Zustellung der Einladung zu einer Anhörung nicht möglich ist, weil der Antragsteller unter der bekannten Anschrift nicht zu ermitteln ist und auch das BAMF keine Bemühung unternimmt, die neue Wohnadresse zu ermitteln. Die Asylanträge gelten dann, wegen des Nicht-Erscheinens zu Anhörungsterminen, als zurückgenommen und eine Ausweisung erfolgt.


Nikolai Schaefer
(Internationale SPD-Liste)

zu TOP 4.3
Beschulung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen aus Flüchtlingsfamilien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06863-17)
Dem Integrationsrat liegt folgende Anfrage der Internationalen SPD Liste vor:

Im Zuge der verstärkten Einwanderung von Flüchtlingen stellt sich den Kreisen und kreisfreien Städten auch die Aufgabe der Beschulung einer großen Anzahl schulpflichtiger Flüchtlingskinder und -jugendlicher.

Wir bitten daher die Verwaltung um Beantwortung der folgenden Fragen:


Begründung:
Alle in Nordrhein-Westfalen lebenden Menschen unterliegen der Schulpflicht. Die Schulpflicht besteht nach § 34 Abs. 6 SchulG auch für Kinder von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und für alleinstehende Kinder und Jugendliche, die einen Asylantrag gestellt haben, sobald sie einer Gemeinde zugewiesen sind. Das Weitere regelt der Erlass des Schulministeriums vom 28.06.2016 mit dem Aktenzeichen 322-6.09.03.06.04 – 133027.
Für die Integration der jungen Flüchtlinge in NRW ist es wichtig, dass sie möglichst bald nach der Ankunft gemeinsam mit ihren Altersgenossen den Regelunterricht besuchen zu können. Ziel muss sein, die durch die Flucht verursachte Unterbrechung des Bildungsweges so schnell wie möglich zu beenden. Viele der Flüchtlinge werden auf Dauer in Deutschland bleiben. Daher profitiert die Gesamtgesellschaft davon, wenn junge Flüchtlinge reibungslos in das Bildungssystem integriert werden und sie Bildungserfolge gemäß ihrer Fähigkeiten erzielen können. Auch für das Erlernen der deutschen Sprache sind eine rasche Beschulung und die Möglichkeit, weitere Bildungsangebote wahrnehmen zu können, von großer Bedeutung.




Internationale SPD-Liste


zu TOP 4.4
Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Integrationsrates für die Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise und dementsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates
Antrag zur TO (Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände)
(Drucksache Nr.: 06922-17)
Dem Integrationsrat lag folgender Antrag der Allgemeinen Aktiven Liste der Türkischen Verbände vor, welcher einstimmig bei vier Enthaltungen beschlossen wurde.


Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund den Tagesordnungspunkt

Zahlung von Sitzungsgeldern an die Mitglieder des Integrationsrates für die Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise und dementsprechende Änderung der Geschäftsordnung des Integrationsrates

vorzusehen und bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag:

Für die Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise erhalten die Mitglieder des Integrationsrates Sitzungsgelder analog der Regelungen des Seniorenbeirates. Die Anzahl der Sitzungen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf monatlich drei pro Mitglied beschränkt.
Damit beschließt der Rat die Grundlage für die Ergänzung des § 17 (Entschädigung) der Geschäftsordnung des Integrationsrates um folgenden Inhalt:

Für die Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise erhalten die Mitglieder des Integrationsrates ebenfalls Sitzungsgelder. Die Anzahl der Sitzungen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf monatlich drei pro Mitglied beschränkt.

Begründung:
Die Mitglieder des Integrationsrates erhalten gem. der §§ 10 Abs. 8 i. V. m. § 14 der Hauptsatzung und § 17 der Geschäftsordnung des Integrationsrates für die Teilnahme an den Sitzungen ein Sitzungsgeld im Rahmen der Entschädigungsverordnung NRW i. H. v. 40,30 € nebst Fahrkosten. Das Sitzungsgeld wurde bisher nur für die regulären Integrationsratssitzungen gezahlt. Für die Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise konnte bisher kein Sitzungsgeldanspruch geltend gemacht werden. Den Mitgliedern des Integrationsrates entstehen aber im Rahmen ihres Ehrenamtes zusätzliche Aufwendungen für die Teilnahme an Vorstands- und Arbeitskreissitzungen, welche aus privaten Mitteln finanziert werden müssen. Auf den Ratsbeschluss vom 16.12.2010 (Drucksache Nr. 02941-10) mit welchen den Mitgliedern des Seniorenbeirates Sitzungsgelder für die Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise gewährt wird, wird verwiesen.
Es wird daher empfohlen, den Mitgliedern des Integrationsrates für die Sitzungen des Vorstandes sowie der Arbeitskreise ebenfalls Sitzungsgeld nebst Fahrkosten zu gewähren.
Um die Kosten in einem überschaubaren Rahmen zu halten, ist es vorgesehen, dass die Anzahl der Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise auf max. monatlich drei beschränkt wird.

Die Regelungen hinsichtlich der Sitzungsgelder bei regulären Sitzungen des Integrationsrates bleiben unberührt, sodass unter Berücksichtigung des Antragsinhaltes zukünftig folgende Regelung maßgeblich ist.

§ 17
Entschädigung

Die Mitglieder des Integrationsrates erhalten Sitzungsgelder, Ersatz des Verdienstausfalls und Fahrtkostenerstattung nach den Bestimmungen des § 14 der Hauptsatzung. Für die Teilnahme an den Sitzungen des Vorstandes und der Arbeitskreise erhalten die Mitglieder des Integrationsrates ebenfalls Sitzungsgelder. Die Anzahl der Sitzungen, für die ein Sitzungsgeld zu zahlen ist, wird auf monatlich drei pro Mitglied beschränkt.



Emre Gülec
(Allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände)

5. Vorlagen
zu TOP 5.1
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)
Frau Bonan stellt den Inhalt der Vorlage kurz mündlich vor. Sie erklärt, dass die wesentliche Aufgabe im Jahr 2016 darin bestand neue Projekte zu generieren, die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Sachstand zu informieren und Öffentlichkeitsarbeit zu realisieren. Darüber hinaus wurden mit den Akteurinnen und Akteuren zwölf Drittmittelanträge mit einem Gesamtvolumen von 30 Mio. € formuliert bzw. beantragt. Die Beteiligung erfolgte aktiv und sehr zielgruppenorientiert. Es wurden 46 verschiedene Veranstaltungen durchgeführt. Beispielsweise wurde ein Bürgercafe in einer Moschee in der Nordstadt durchgeführt um die Zielgruppe Migrantinnen und Migranten zu erreichen und um diese nochmal explizit in den Prozess einzubinden. Weiterhin wurde u.a. ein Forum mit der afrikanischen Community durchgeführt. Frau Bonan teilt mit, dass im Sommer 2017 erneut eine Sommerakademie durchgeführt wird. Anfang 2018 wird es eine Auftaktpräsentation der bestehenden Nordwärts-Projekte geben.
Herr Schaefer (Int. SPD) bemängelt, dass sich von den in der Vorlage genannten Projekten nur ca. fünf mit dem Thema Migrantinnen und Migranten befassen. Er möchte wissen, was unternommen werden kann um die Migrantinnen und Migranten besser zu aktivieren.
Frau Bonan erklärt, dass im Rahmen des laufenden durchaus immer wieder versucht wurde und wird die Migrantinnen und Migranten zu aktivieren und einzubinden. Sie verweist in diesem Zusammenhang auf das Bürgercafe in der Nordstadt welches im Rahmen der Internationalen Woche durchgeführt wurde. Weiterhin teilt Frau Bonan mit, dass auch eine Veranstaltung im Haus der Vielfalt stattgefunden hat bei welcher gezielt die Migrantenselbstorganisationen angesprochen wurden. Ergänzend zu den Aktivitäten wurde auch gezielte Pressearbeit in den türkischen Medien gemacht. Leider erfolgte Resonanz.
Frau Tekin (Vorsitzende) bestätigt die Aussagen von Frau Bonan. Die Beteiligungsmöglichkeiten wurden seitens dem Projektbüro immer wieder aufgezeigt und dargestellt und auch der Integrationsrat wurde schon aufgefordert die Informationen zu Nordwärts in die verschiedenen Vereine und Organisationen hinein zu tragen mit der Bitte sich aktiv zu beteiligen. Auch war Nordwärts beispielsweise auf dem Münsterstraßenfest vertreten.

Der Integrationsrat empfiehlt einstimmig den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag.

Beschluss
Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.





zu TOP 5.2
Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05934-16)

Der Integrationsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Huckarde-Nord (IHK Huckarde-Nord mit den lfd. Nrn. 1 bis 10) mit einem Finanzvolumen in Höhe von insgesamt 9.630.000 € und beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.
Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden, soweit erforderlich, von den Fachbereichen gemäß ihrer Zuständigkeit den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegt.

zu TOP 5.3
Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule - Aufgaben und Handlungsschwerpunkte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06609-17)
Herr Hagedorn aus dem Fachbereich Schule (FB 40) stellt den Inhalt der Vorlage kurz vor.
Er erklärt, dass es in Ergänzung zur vorliegenden Vorlage zur Mitte des Jahres auch noch eine Ratsvorlage geben wird.
Herr Schaefer (Int. SPD-Liste) lobt, dass die Themen Chancengleichheit und Bildung in der Vorlage berücksichtigt werden. Er möchte wissen wie hoch die Wahrscheinlichkeit über weitere Aussagen zum Monitoring im Rahmen eines „Vorher – Nachher – Vergleiches“ ist und wann mit entsprechenden Ergebnissen in Form von Zahlen zu rechnen ist.
Herr Diaz (Int. SPD-Liste) möchte wissen wie hoch der Bedarf bei der schulpsychologischen Beratung ist und wie dieser konkret aussieht.
Herr Hagedorn erklärt, dass es gerade im Bildungsbereich schwierig ist datengestützte Aussagen zu treffen. In unterschiedlichen Organisationen werden Daten gesammelt welche aber selten ausgetauscht werden, da sich die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche unterschiedlich darstellen.
Weiterhin erklärt Herr Hagedorn, dass eine Zusammenarbeit mit der Statistikstelle der Stadt Dortmund erfolgt. Es werden zurzeit Daten gesammelt um diese vergleichbar zu machen.
Herr Hagendorn teilt mit, dass es sich bei der schulpsychologischen Beratungsstelle um eine Kooperation mit dem Land handelt. Der Bedarf an die Beratungsstelle ist sehr hoch und sie wird sehr gut angenommen. Es sind künftig aber auch noch Stellenbesetzungen notwendig.

Der Integrationsrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschluss
Der Schulausschuss, der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und der Integrationsrat nehmen den Bericht zu den Aufgaben und Handlungsschwerpunkten des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule zur Kenntnis.

zu TOP 6.
Berichte/Informationen aus den Ausschüssen und Bezirksvertretungen

Herr Diaz (Int. SPD-Liste) und Herr Schaefer (Int. SPD-Liste) regen an, dass der Integrationsrat künftig bei dem Thema „Gute Schule 2020“ in die Beratungsfolge aufgenommen wird. In der im Beratungsgang befindlichen Vorlage DS Nr. 06584-16 Grundsatzbeschluss zum Förderprogramm „Gute Schule 2020“ in Dortmund ist der Integrationsrat nicht berücksichtigt.
Fr. Landgraf (Bündnis90/Die Grünen) erklärt, dass das Thema „Gute Schule 2020“ alle Kinder umfasst und daher Kinder mit Migrationshintergrund nicht extra genannt werden.
Herr Korkus (GF – Integrationsrat) stellt Kontakt mit dem zuständigen Fachbereich her und bittet um Berichterstattung zum Thema in einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 7.
Mitteilungen

Die Vorsitzende teilt mit, dass der im Rahmen der Sondersitzung des Integrationsrates am 22.11.16 beschlossene Antrag DS Nr. 06429-16 zur Erhöhung des Budgets des Integrationsrates leider nicht die erforderlichen Mehrheiten im Rahmen der Haushaltsberatungen erhalten hat.
Frau Karaca-Tekdemir (Allg. aktive Liste der Türkischen Verbände) teilt mit, dass geplant ist Anfang März ein Arbeitskreistreffen zum Thema Bildung zu organisieren und fragt die anwesenden Mitglieder wer dort mitmachen bzw. wer sich dort einbringen möchte.
Es erfolgten keine Meldungen. Im Rahmen der nächsten Sitzung soll eine erneute Abfrage erfolgen.
Fr. Güntürk (MIA-DO-KI) teilt mit, dass am 03./04. April 2017 der Bundeskongress der Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen in Dortmund stattfindet und stellt die bisher geplanten Inhalte kurz vor.
Es besteht die Möglichkeit, dass Mitglieder des Integrationsrates daran teilnehmen können.
Fr. Güntürk bittet in diesem Zusammenhang um verbindliche Zusagen der Mitglieder.








Aysun Tekin Arthithan Thevakumaran Mirko Korkus
Vorsitzende Integrationsrat Schriftführer



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