Niederschrift

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
am 14.03.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:08 - 17:43 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Barrenbrügge (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Spineux (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Wittkamp (SPD) i.V. f. Frau RM Lührs

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) i. V. f. Herr RM Schilff
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD) bis 17:37 Uhr
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Stackelbeck (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herr RM Wittmann
Herr sB Carl(Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr sB Prof. Richter (Fraktion Die Linke)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Wittling - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Neuhaus - 64/AL
Frau Müller - 68/BL
Frau Uehlendahl - 66/8
Herr Schließler - 69/AL
Herr Ellerkamp - 8/stv. GF
Herr Halfmann - 60/3-3
Frau Jänsch - 1/III-1
Frau Dorka - 23/GB2
Frau Reder - 23/GB2
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.

4. Gäste:

Herr Schmitz-Ebert (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Bremecker (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Pfänder (Ombudsmann PCB)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 14.03.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 08.02.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bewerbung der Metropole Ruhr als "Grüne Hauptstadt Europas 2015"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06494-12)





3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Gesamtstädtische Regelung 'Grillen in öffentlichen Anlagen'
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05945-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2012

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2012

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2012

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2012

3.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06273-12)

3.3 Erweiterung der Anlage zum Kombinierten Verkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06128-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.02.2012 -

3.4 PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens

hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)/ Härtefallfonds für ENVIO-Geschädigte
(Drucksache Nr.: 06681-12)

hierzu -> Antrag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 05562-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 09.11.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05562-11-E1)

3.5 Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06081-11)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06020-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2012
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2012

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 07.02.2012
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2012
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 22.02.2012

4.2 Delegation der "Abwägungsentscheidung bei sogenannten Planersatzverfahren nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Herstellung von Erschließungsanlagen“ auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06292-12)

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 - verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke -; hier: I. Durchführung des Änderungsverfahrens als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, II. Offenlegungsbeschluss, III. Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06377-12)

4.4 Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Süd/Olpe/Viktoriastraße/Balkenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05456-11)

4.5 EU-Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Gestaltung der Erschließungsstraße -Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreisverkehr Hochofen-/Gildenstraße (B 10)
hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06207-12)

4.6 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Gestaltung der Erschließungsstraße -Landesstraße- Gildenstraße (B 9)
hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06208-12)

4.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152-Indupark- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06340-12)

4.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Fortschreibung der Rahmenplanung, Vergrößerung des Änderungsbereiches der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hö 252 und Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06501-12)

4.9 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
hier: I Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
II Satzungsbeschluss zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-,
III Beifügung einer Begründung zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche),
IV Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06628-12)

4.10 Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, 38. Änderung des Flächennutzungsplan -Gartenäcker- und Bebauungsplan Scha 144 -Vorsteherstraße-
hier: I. Feststellungsbeschluss zur 29. Flächennutzungsplanänderung,
II. Feststellungsbeschluss zur 38. Flächennutzungsplanänderung,
III. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
IV. Satzungsbeschluss zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
V. Beifügung einer Begründung zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06629-12)

4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei)
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zu Zulassung von Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit während der Planaufstellung bzw. -änderung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06565-12)

4.12 Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße / Grüne Straße / Steinstraße / Heiligegartenstraße, hier: Haltestellenstandorte der Linie 460 im Königswall
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06061-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2012

4.13 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2011 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06282-12)

4.14 Fertigstellung und Eröffnung des provisorischen ZOB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06485-12)

4.15 Rheinische Straße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05892-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 30.11.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05892-11-E2)

4.16 Radschnellweg Ruhr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06680-12)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Pilotprojekt "Grüner Asphalt" - Erfahrungsbericht und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06210-12)

7.2 Erlass der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See sowie der zugehörigen Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2012
(Drucksache Nr.: 06136-12)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Information über die Ergebnisse durchgeführter Vergabeverfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06284-12)

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06531-12)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06610-12)

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Handlungsprogramm Klimaschutz

hierzu -> Vorlage: Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund
hier: Das Solarkataster Dortmund geht online
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06558-12)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05594-11-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 09.11.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05594-11-E2)

12.2 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Bericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06635-12)

12.3 Trinkwasserqualität im Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06682-12)

13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen

14.1 Erhalt alter gesunder Laubbäume und Kiefern im Stadtwald aufgrund ihrer ästhetischen Bedeutung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06666-12)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Tietz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Absetzung:

Zu TOP 3.1: Die Vorlage „Gesamtstädtisches Grillen in öffentlichen Anlagen“ wurde von der Verwaltung zurückgezogen und wird demzufolge von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.
Ergänzung:

Es liegt folgender Vorschlag der Verwaltung, der im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt werden soll:

Sanierung der Filteranlage im Nordbad, Leopoldstr. 50 – 58
Beschluss (Drucksache Nr.: 06596-12)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 3.6 behandelt.

Änderungen:

Auf Antrag der CDU-Fraktion lässt der Ausschuss die Vorlage zu TOP 3.6 „ Sanierung der Filteranlage im Nordbad, Leopoldstr. 50-58 “ in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.

Auf Antrag der SPD-Fraktion lässt der Ausschuss die Überweisung zu der Vorlage, siehe TOP 7.2 „ Erlass der Satzung der Naherholungsanlage PHOENIX See …(Gebührensatzung PHOENIX-See)
in den Rat der Stadt durchlaufen.

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit der o.a. Absetzung, Ergänzung sowie den sonstigen Änderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 08.02.2012

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 08.02.2012 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Bewerbung der Metropole Ruhr als "Grüne Hauptstadt Europas 2015"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06494-12)

hierzu liegt vor: Memorandum (Drucksache Nr.: 06494-12-E1) (wurde vor der Sitzung an die Mitglieder des Ausschusses versandt)

Nach einleitenden und erläuternden Worten zur Vorlage durch Herrn Lürwer und nachdem die Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/BL nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt das Memorandum zur Bewerbung der Metropole Ruhr als „Grüne
Hauptstadt Europas 2015“ zur Kenntnis und stimmt der dargestellten Vorgehensweise zu.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Gesamtstädtische Regelung 'Grillen in öffentlichen Anlagen'

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05945-11)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen und demzufolge von der heutigen Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06273-12)

hierzu: Empfehlung: Ausschuss Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung am 07.03.2012

Es lagen folgende Anträge vor:

- SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E1


„...die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt die Vorlage zur „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ außerordentlich. Damit kommt die Stadt Dortmund dem Ziel, bis 2013 den Rechtsanspruch für die Betreuung der unter- 3jährigen Kinder zu gewährleisten, ein großes Stück näher.

Die Liegenschaftsverwaltung wird gebeten, darauf zu achten und ggf. zu drängen, dass das Vergabeverfahren und der anschließende Bauverlauf zügig umgesetzt wird keine unnötigen Verzögerungen entstehen.

In dem Zusammenhang fordert der AKJF, die Ausschreibungsmodalitäten – wenn nicht bereits geschehen oder ohnehin geplant – dahingehend zu konkretisieren, dass die Standards für die 14 neuen Einrichtungen den von der Immobilienwirtschaft aufgelegten „Dortmunder Immobilien Standards“ (für Ausbau, Flächen, Raumprogramm, Mobiliar) entsprechen und Grundlage der Ausschreibung werden.

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, in gleicher Weise zu beschließen.“


- CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E2

„...die in Anlage 2 der oben genannten Vorlage dargestellte zu bebauende Fläche zeigt deutlich, dass in unmittelbarer Nähe zu der neu zu bauenden Kindertagesstätte eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft.

Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt diesbezüglich folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen und schriftlich darzustellen, inwieweit es für Kleinkinder von 0-6 Jahren gesundheitsgefährdend ist, wenn in unmittelbarer Nähe zum Aufenthaltsort eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft. Welche kurz- und welche langfristigen gesundheitlichen Einwirkungen sind zu befürchten bzw. zu erwarten.

Begründung

Kleinkinder im Alter von 0-6 Jahren halten sich heutzutage bis zu 45 Stunden/Woche in einer Kindertageseinrichtung auf. Davon auch mehrere Stunden im Freien, sofern das Wetter es zulässt. Da in unmittelbarer Nähe zu dem Grundstück „Gem. Wambel Flur 2 Nr. 916, 917“, auf dem eine Kindertageseinrichtung entstehen soll, eine 110 kilovolt Hochspannungsleitung verläuft ist es im Vorfeld wichtig zu erfahren, ob und welche Auswirkungen eine solche Hochspannungsleitung auf Kleinkinder hat.“


- CDU- Fraktion, Drucksache Nr.: 06273-12-E3

„...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Veräußerung und Bebauung der in der Anlage 3 (westlich Steinbrink-GS) befindlichen Fläche nicht entbehrlich ist und statt dessen Räumlichkeiten in der Steinbrink-Grundschule für eine Kindertageseinrichtung bezogen werden können.

Begründung

Erhebungen des Schulverwaltungsamtes zeigen auf, dass absehbar im Ortsteil Wickede Vakanzen in den drei Grundschul-Standorten entstehen werden. Um einem baldigen Leerstand einer Wickeder Grundschule vorzubeugen und so auch den Grundschulstandort Steinbrink-Grundschule dauerhaft zu sichern, soll geprüft werden, ob nicht durch einen Umbau des Gebäudes und einer Umorganisation der Steinbrink-Grundschule beide Einheiten unter einem Dach existieren können, da andere aufgegebene Schulstandorte aufzeigen, wie schwer Nachfolgenutzungen sind.“


Herr von Kölln äußerte den Wunsch der Träger der freien Jugendhilfe, bereits in den Planungsprozess einbezogen zu werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig mit der Ergänzung von Frau Schütte-Haermeyer, dass die Beantwortung der Prüfaufträge spätestens bis zur Sitzung des Rates am 29.03.2012 vorliegt, die o. a. Anträge der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 06273-12-E2 und 06273-12-E3).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss mehrheitlich (11 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung) o. a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06273-12-E1).

Unter Einbeziehung der o. a. Anträge empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11) und 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.



AUSWI, 14.03.2012:

RM Weyer weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Brackel erst am 15.03.2012 zu dem Thema tagt, Änderung: unterstreicht mit ihren weiteren Ausführungen die beiden o.a. CDU-Anträge gibt die Haltung ihrer Fraktion zur Kenntnis und äußert den Wunsch, noch mal zu prüfen, ob die aufzugebenden Schulgebäude evtl.umgebaut werden können, damit nicht noch mehr Gelände versiegelt wird. Zudem appelliert sie dringend an die Verwaltung, für den Standort Spiegelstraße einen Alternativstandort anzubieten.

RM Pohlmann signalisiert Zustimmung zu der Vorlage, unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.


Ergänzend zu den beiden o.a. CDU-Anträgen möchte RM Barrenbrügge hinsichtlich eines Alternativstandortes für den Standort Spiegelstraße (Brackel/Wambel) geprüft wissen, ob man kompensatorisch, östlich der griechischen Schule (nördlich vom Niedersten Feldweg und östlich der Rüschebrinckstraße ) ggf. eine Realisierungsmöglichkeit sieht, um dort auch relativ nah und ohne die anderen genannten Schwierigkeiten dieses Kita-Ensemble zu errichten. Er bittet um Beantwortung hierzu bis zur nächsten Ratssitzung.

RM Kowalewski signalisiert die Ablehnung der Vorlage und erläutert diese Ablehnung mit Bedenken gegen die Finanzierung.

Herr Carl äußert Bedenken seiner Fraktion hinsichtlich der 25-jährigen Mietdauer und der Gewährleistung, die Einrichtung auch bis dahin zu betreiben. Hierzu kündigt er für den weiteren Beratungsgang noch einen Änderungsantrag an. Außerdem teilt er mit, dass sich weitere Bedenken seiner Fraktion gegen die geplante Trägerschaft richten.

RM Reuter hält zusammenfassend fest, dass mehrheitlich der Standort in Do-Brackel/Wambel als problematisch angesehen wird. Hierzu werden spätesten zur Ratssitzung weitere Informationen erwartet. Außerdem bestehen bei einem Teil der Fraktionen noch Bedenken bezüglich der Finanzierungsfragen.

Herr Wilde signalisiert, dass eine Stellungnahme der Verwaltung zum Standort Spiegelstraße sowie ein Vorschlag für einen möglichen Alternativstandort hierzu (Brackel/Wambel) zur Ratssitzung erfolgen werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der vorliegenden Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und unter Berücksichtigung, der in der heutigen Sitzung besprochenen, speziellen Situation in Brackel/Wambel mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke sowie der FDB/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11) und 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.



zu TOP 3.3
Erweiterung der Anlage zum Kombinierten Verkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06128-11)

hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Stellungnahme(B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06128-11
-E7)-lag bereits in der Sitzung am 08.02.212 vor-

hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die Linke) (Drucksache Nr.: 06128-11-E9)

„zum Tagesordnungspunkt 3.3 bitten wir nachstehenden Ergänzungsantrag zur Beratung
und Beschlussfassung zu stellen.

1) Der AUSWI begrüßt die Absicht der DSW21 eine Anlage zum kombinierten Verkehr
am Standort Dortmunder Hafen zu entwickeln. Güterverkehr von der Straße auf die
Schiene zu verlagern, ist aus grundsätzlichen Erwägungen wünschenswert.

2) Der AUSWI nimmt die Bedenken aus der Bevölkerung in den von möglichen zusätzlichen
LKW-Verkehren betroffenen Stadtteilen sehr ernst. Er beschließt daher
die Beauftragung eines unabhängigen Lärm- und Verkehrsgutachtens. Das Gutachten
soll sich neben den rechtlichen Fragen auch mit den Fragen beschäftigen,
· welcher zusätzlicher Lärmschutz für die Bevölkerung in Huckarde und Deusen
umsetzbar und wünschenswert wäre,
· welche straßenbaulichen Maßnahmen sinnvoll wären, um den Verkehrsfluss im
Einzugsgebiet weiterhin zu gewährleisten, · welche Verkehrslenkungsmaßnahmen möglich wären, um eine Belastung der Bevölkerung zu minimieren.

3) Der AUSWI bittet die Verwaltung darzustellen, welche alternativen Standorte mit
welchem Ergebnis geprüft wurden.“


hierzu: Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06128-11-E11)

„die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beantragt:
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit DSW21 einen Gesamtplan für
das Hafenareal aufzustellen. Darin werden die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens
für die KV-Anlage in den Bezirksvertretungen und Bürgerversammlungen gemachten
Anregungen, Bedenken und Forderungen aufgenommen, die sich überwiegend auf die
verkehrlichen Auswirkungen der neuen Anlage beziehen.

Dazu zählen insbesondere

· die Einrichtung eines Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung der Lindberghstraße in
die Emscherallee,

· der Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa,

· die Trennung von Schiene und Straße auf der Straße Hülshof zwischen Huckarde
Abzweig und Huckarde Bushof, der Bau der Nordspange und

· die Einführung eines LKW-Durchfahrtsverbotes auf der Deusener Straße von
der Franziusstraße bis zur Ellinghauser Straße.

Diese Verkehrsprojekte sollen darin in ihrer Bedeutung geprüft, hinsichtlich ihrer Verkehrseffekte
quantifiziert und nach Dringlichkeit und Realisierbarkeit eingeordnet werden.
Um schon vorher zu Entlastungen im Verkehrsnetz zu kommen und Lärmschutz für die
Anwohner zu gewährleisten, werden je nach Zuständigkeit DSW21 und/oder Verwaltung
aufgefordert:

· das Signalprogramm an der Kreuzung Emscherallee/Lindberghstraße nach dem Vorschlag
des Gutachters anzupassen,

· auf der Huckarder Straße – Hülshof Schlaglöcher und andere Lärm verursachenden
Schäden (z.B. lose oder abgesackte Gullydeckel) zu beseitigen,

· mit der Realisierung der KV-Anlage Maßnahmen für passiven Lärmschutz an den betroffenen
Gebäuden/Wohnungen vorzusehen, · zu prüfen, ob ein Flüsterasphalt die wirksamere Lösung sein kann · und die Ausbesserung von lärmverursachenden Fahrbahnunebenheiten im Bereich der
Rossbachbrücke.“

hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (zu Drucksache Nr.: 06128-11-E7 und 06128-11-E9)

„die o.g. Anfragen haben zu einer Befassung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Geschäftsbereich
Mobilitätsplanung geführt. Es ist dazu folgendes mitzuteilen:

I.
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen 06128-11-E7

zu Antrag 1:

Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die Grundannahmen des Vorhabenträgers zur Berechnung
der Verkehrsbelastung sowie sonstige nicht näher kenntlich gemachte Annahmen, die
dem Gutachter zur Verfügung gestellt wurden, kritisch zu hinterfragen und deutlich zu machen,
welche Szenarien sich bei veränderten Eingangsdaten (z. B. ohne Nordspange) ergeben
könnten.
Die Eingangsgrößen des Verkehrsgutachtens zu Betriebsabläufen, Auslastungsgrad und Umschlagzahlen des Terminals, die zur Ermittlung des Lkw-Aufkommens zugrunde gelegt sind,
wurden von DSW21 bestätigt. Nach Einschätzung der Verwaltung wurden eher ungünstige
Annahmen getroffen, so dass in der Verkehrserzeugung eher zu hohe Werte berechnet wurden.
Das gilt für die mit 250 Tagen niedrig angesetzte jährliche Betriebszeit ebenso wie für
die Spitzenbelastung einzelner Tage, die mit einem hohen Wert von 25% beaufschlagt wurde.
Die Abnahme des Lkw-Verkehrs durch die Stilllegung des Asphaltmischwerkes in der zweiten
Baustufe wurde nicht eingerechnet.
Nach verwaltungsseitiger Prüfung sind die Aussagen des Verkehrsgutachters nachvollziehbar
und nicht anzufechten. Die Umlegung der Verkehre auf das vorhandene Straßennetz ist sachgerecht
durchgeführt und plausibel dargestellt. Die Methodik des Gutachtens entspricht vollständig
derjenigen in Verkehrsgutachten zu vergleichbaren Projekten und damit dem Standard,
wie er in der Mobilitätsplanung üblich ist.

zu Antrag 2:

Um zu einer besseren Einschätzung der Verkehrsbelastung zu kommen, beauftragt der Ausschuss
die Verwaltung mit einer Verkehrszählung an dem aktuellen Containerstandort. Diese
soll an einem normalen Werktag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr stattfinden und sowohl zwischen
An- und Abfahrt der LKW als auch zwischen LKW mit und ohne Containertransport
(Leerfahrten) differenzieren.
Die Zahlen des Gutachtens über die Verkehrserzeugung der KV Terminalanlage sind anhand
empirischer Beobachtungen, Befragungen und Zählungen durch DSW21 auf der eigenen Anlage
an der Kanalstraße und an vergleichbaren Anlagen in der Metropolregion Ruhr gewonnen.
Sie werden verwaltungsseitig nicht angezweifelt.
Die Tatsache, dass die vorhandenen Knotenpunkte bei einer Signalprogrammanpassung im
Sinne des Gutachtervorschlags ausreichende Kapazitätsreserven aufweisen, erlauben auch
Spitzenbelastungen über den 25%-Zuschlag des Gutachters hinaus, ohne dass Verkehrsbeeinträchtigungen in nennenswertem Umfang auftreten.
Die Verwaltung wird die Auswirkungen der KV-Anlage im Sinne einer Evaluation messen
(zählen) und erforderlichenfalls den Gremien Vorschläge zur Behebung unerwünschter Auswirkungen
zur Entscheidung vorlegen.

zu Antrag 3:

Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit eine Ertüchtigung der Emscherbrücke an
der Franz-Schlüter-Straße in Höhe der Einmündung „Am Hafenbahnhof“ möglich wäre, um
einen Abfluss des LKW-Verkehrs über die Franziusstraße/Kanalstraße auf die Mallinckrodtstraße
(OW III a) zu ermöglichen. Eine solche Verkehrsführung würde die Verkehrsbelastung
in Huckarde wesentlich verringern. Die Emscherallee erweist sich schon jetzt als
verkehrsmäßig sehr belastet.

Die genannte Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße ist derzeit für Fahrzeuge mit einem
zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 30t gesperrt. Die „Ertüchtigung“ bedeutet den
Neubau der Brücke und ist kurzfristig nicht zu realisieren. Das Vorhaben ist auch nicht der
Antragstellerin (DSW21) anzulasten. Die Maßnahme ist dagegen im Zusammenhang mit
Überlegungen zur künftigen Hafenentwicklung insgesamt zu prüfen.

zu Frage 1:
Welche Gründe sprechen gegen einen Standort der KV-Anlage am Logistikzentrum
Westfalenhütte, obwohl dort ein Gleisanschluss ist und diese Stelle verkehrlich gut angebunden
ist (B236)?

Ursprünglich sollte das KV-Terminal auf dem Grundstück des ehemaligen Güterbahnhofs der
DB an der Westfaliastraße errichtet werden. Darüber konnte DSW21 mit der DB Liegenschaftsverwaltung keine Einigkeit erzielen. Grundstücke auf der Westfalenhütte kommen
nicht in Frage: Die Flächen südlich der Springorumstraße, sind zum größten Teil an das Logistik-
Unternehmen Garbe veräußert worden und stehen nicht mehr zur Verfügung. Auf dem
Gelände der ehemaligen Sinteranlage muss Planrecht geschaffen werden. Vor der Umnutzung
sind aufwändige Bodenaufbereitungsmaßnahmen durchzuführen. Ein Gleisanschluss ist dort
grundsätzlich ebenfalls möglich, muss aber neu hergestellt werden. Die Fläche müsste zudem
erst von DSW21 erworben werden. Dagegen befindet sich die Fläche an der Franz-Schlüter-
Straße im Eigentum der DE-Infrastruktur GmbH. Sie ist im Flächennutzungsplan als Fläche
für den Bahnbetrieb dargestellt und für Eisenbahnzwecke gewidmet.

zu Frage 2:
Wie ist der aktuelle Stand der Planungen in Bezug auf die Nordspange? Wann wird die Nordspange
fertig gestellt sein?

Nicht alle Grundstücke, die für den durchgehenden Bau der Nordspange benötigt werden,
sind in städtischer Hand. Dazu werden noch Verhandlungen geführt. Eine Realisierung wird –
auch vor dem Hintergrund des Rechtsetzungsverfahrens - nicht vor dem Jahr 2018 erfolgen.
Voruntersuchungen, wie z.B. Baugrunduntersuchungen wurden noch nicht durchgeführt.

zu Frage 3:
Wie hoch sind die Mehrkosten mit Blick auf die Grundstückspreise eines alternativen
Standorts, wenn man sie mit den beim jetzt geplanten Standort zu erwartenden Kosten (für
Lärmschutzmaßnahmen, Einrichtung Kreisverkehr, Ertüchtigung von Brücken etc.) vergleicht?

Der Vergleich ist nicht ohne Weiteres möglich und auch nicht sachgerecht. Grundstückspreise
sind nicht bekannt. Eine Realisierung am Standort „Sinterfläche“ ist darüber hinaus nur mit
aufwändigen Bodenaufbereitungsmaßnahmen möglich. Außerdem müsste die Verlegung der
Rüschebrinkstraße zunächst gebaut werden, ein Gleisanschluss gelegt und genehmigt sowie
Straßen mit Kanal und Lärmschutz gebaut werden. Der Bau des Kreisverkehrs und die Ertüchtigung
der Brücken sind für die Erschließung der KV-Anlage nicht erforderlich und daher
dem Vorhaben nicht anzulasten.
Dagegen befindet sich die Fläche an der Franz-Schlüter-Straße im Eigentum der DEInfrastruktur
GmbH. Sie ist bereits für Eisenbahnzwecke gewidmet.

zu Frage 4:
Ist aktuell eine Verkehrszählung an der Deusener Straße geplant, um zu prüfen, inwieweit die
Mehrbelastung der BewohnerInnen durch die künftigen LKW-Fahrten tragbar ist? Welche
Lärmemissionen lassen sich auf der Grundlage des Verkehrsmodells für 2015 berechnen?

Der Verkehrsgutachter hat Verkehrszählungen an sieben relevanten Knotenpunkten durchgeführt.
Dazu zählt auch der Knoten Deusener Straße Lindberghstraße. Die Verwaltung hat zugesagt,
vor Baubeginn eine eigene Zählung an diesem Knoten vorzunehmen.
Für die Deusener Straße wird eine Verkehrszunahme nicht erwartet. Dennoch werden zurzeit
weitere verkehrsbehördliche Anordnungen, wie die Einrichtung eines Lkw-Fahrverbotes
und/oder eine Streckengeschwindigkeitsbegrenzung geprüft.

zu Frage 5:
Sind die Engstellen am "Abzweig" und an der Brücke "Huckarder Bahnhof" flexibel genug,
um ein erhöhtes LKW-Verkehrsaufkommen zu bewältigen?

Die Engstelle ist für den zusätzlichen Verkehr ausreichend dimensioniert, so dass durch die
neue KV-Anlage kein aktueller Handlungsbedarf ausgelöst wird. Auch ist nicht die Engstelle
selbst sondern sind die Knotenpunkte südlich und nördlich der Eisenbahnbrücke für die Qualität
des Verkehrsablaufs maßgeblich.Eine so umfangreiche Maßnahme wie die Trennung von Schiene und Straße an der Brücke zwischen "Abzweig" und "Huckarder Bahnhof" muss Bestandteil eines Gesamtkonzeptes zur Hafenentwicklung sein, in dem Vorschläge für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur gemacht und deren Auswirkungen quantifiziert werden.

zu Frage 6:
Wie schätzt die Verwaltung das Risiko für Fußgänger, insbesondere Schulkinder und
ältere Menschen, durch das erhöhte Verkehrsaufkommen an der Haltestelle "Abzweig" beim
Überqueren der Straße ein?

Die geringfügige Verkehrszunahme löst kein signifikant höheres Verkehrssicherheitsrisiko
aus. An der Haltestelle „Abzweig“ ist zudem eine signaltechnisch gesicherte Querung der
Straße Hülshof möglich.

II.
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt
(Fraktion Die Linke) 06128-11-E9

Zu 1.
Der AUSWI begrüßt die Absicht der DSW21 eine Anlage zum kombinierten Verkehr am
Standort Dortmunder Hafen zu entwickeln. Güterverkehr von der Straße auf die Schiene zu
verlagern, ist aus grundsätzlichen Erwägungen wünschenswert.
-.-
Antrag zu 2:
Der AUSWI nimmt die Bedenken aus der Bevölkerung in den von möglichen zusätzlichen
LKW-Verkehren betroffenen Stadtteilen sehr ernst. Er beschließt daher die Beauftragung eines
unabhängigen Lärm- und Verkehrsgutachtens. Das Gutachten soll sich neben den rechtlichen
Fragen auch mit den Fragen beschäftigen,
· welcher zusätzlicher Lärmschutz für die Bevölkerung in Huckarde und Deusen
umsetzbar und wünschenswert wäre,
· welche straßenbaulichen Maßnahmen sinnvoll wären, um den Verkehrsfluss im
Einzugsgebiet weiterhin zu gewährleisten,
· welche Verkehrslenkungsmaßnahmen möglich wären, um eine Belastung der
Bevölkerung zu minimieren.

Nach Prüfung der Gutachten durch die Verwaltung sind die Aussagen und Ergebnisse des
Gutachtens nachvollziehbar. Da Untersuchungsmethodik und –umfang dem Standard vergleichbarer
Untersuchungen entsprechen, können die Berechnungen eines anderen Gutachters
auch nicht zu grundsätzlich anderen Ergebnissen kommen. Die Verwaltung empfiehlt die Beauftragung weiterer Gutachter deshalb nicht.
· Die KV-Anlage selbst löst nach den Aussagen des Lärmgutachtens keinen schutzrelevanten
Lärm aus.
Durch Sofortmaßnahmen auf der Huckarder Straße und Hülshof, wie z.B. die Ausbesserung
von Schlaglöchern und Beseitigung anderer Lärm verursachender Schäden (lose Gullydeckel)
können verkehrsbedingte Lärmquellen schon heute behoben werden.
Die obligatorischen Schallschutzmaßnahmen an Gebäuden und Wohnungen, die der
Schallgutachter in seinem Gutachten ermittelt und benannt hat, sind vom Antragsteller
durchzuführen. Die erforderlichen Maßnahmen werden für diese Gebäude nach Prüfung
der vorhandenen baulichen Gegebenheiten dimensioniert.
· Der Verkehrsfluss ist auch bei der zusätzlichen Belastung durch die KV-Anlage grundsätzlich
im vorhandenen Straßennetz gewährleistet. Außer der Anpassung des Signalprogramms
an der Kreuzung Lindberghstraße/Emscherallee, sind weitere Maßnahmen aufgrund
der KV-Anlage nicht zwingend erforderlich.
Partiell können derzeit durch verkehrsrechtliche Anordnungen z.B. im nördlichen Abschnitt
der Deusener Straße, durch Hinweisbeschilderungen oder durch die Verteilung von
mehrsprachigen Faltblättern des Betreibers an die Fahrer der Lkw, Verkehre gezielt von
und zum Terminal gelenkt werden.
Grundlegende Veränderungen der Verkehrsströme durch Neubaumaßnahmen müssen in
einem Gesamtplan geprüft und berücksichtigt werden, der die Hafenentwicklung mit einbezieht
.
Antrag zu 3:
Der AUSWI bittet die Verwaltung darzustellen, welche alternativen Standorte mit welchem
Ergebnis geprüft wurden.

Die Frage ist im Antrag zu I. mit der Antwort auf die Frage zu 1. behandelt.“

hierzu: Empfehlung der BV Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 07.03.2012

„SPD-Fraktionssprecher Locker weist unter Hinweis auf den eingereichten Fragenkatalog darauf hin, dass seine Fraktion nicht grundsätzlich gegen die Errichtung der KV-Anlage sei, möchte aber die Beeinträchtigungen für die Mengeder Bevölkerung minimiert wissen. Er wünscht sich zudem für die nächste Sitzung eine Karte mit den aktuellen Strecken der DB.
Bezirksbürgermeister Wisbar regt an, die Bevölkerung im Rahmen einer Informations-veranstaltung über das geplante Vorhaben einschl. seiner voraussichtlichen Auswirkungen hinsichtlich Verkehr und Lärm zu informieren.

Eine abschließende Behandlung der Vorlage wird auf die nächste Sitzung geschoben.


SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Mengede 06.03.2012

An die
Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede


Erweiterung der Anlage zum Kombinierten Verkehr

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir verweisen auf die Diskussion in der letzten Sitzung der Bezirksvertretung vom
01.02.2012. Wie schon in der letzten Sitzung gibt es bezüglich der Auswirkungen der KVAnlage
noch einige ungeklärte Fragen. Die SPD-Fraktion bittet vor Beschlussfassung
(Empfehlung) diese durch die Verwaltung bzw. Vertreter der DSW 21 zu klären. Im
Einzelnen geht es um Folgendes:
- In der Sitzung am 01.02.2012 wurde darauf hingewiesen, dass der Schienenverkehr im
Stadtgebiet Mengede nicht betroffen sei. Nach unseren Recherchen ist eine Anbindung an
das Schienennetz jedoch durchaus möglich.
- Bei der Untersuchung der verkehrlichen Belastungen wurde der Bau der sogenannten
Nordspange bereits berücksichtigt. Nach unserem Kenntnisstand ist eine Realisierung der
Nordspange jedoch noch in weiter Sicht. Ist die Aussage des Gutachtens hierzu noch
tragfähig?
- Das Lärm- und Verkehrsaufkommen auf der Emscherallee (Mengeder Bereich) ist bei der
gutachterlichen Untersuchung überhaupt nicht berücksichtigt worden. Die SPD-Fraktion
erwartet hierzu ebenfalls ein Gutachten.
- Nach Prüfung der Unterlagen halten wir die Parkbereiche an der neuen KV-Anlage nicht für
ausreichend.
- Der Verlauf der Umweltzone bedeutet aus unserer Sicht eine starke Einschränkung des
Schwerlastverkehrs in südlicher Richtung. Dieser Umstand der Untersuchungen wurde außer
Acht gelassen.
Die SPD-Fraktion bittet zu den vorgenannten Fragenkomplexen um ausführliche
Stellungnahme.“


AUSWI: 14.03. 2012:

RM Märkel erläutert den vorliegenden Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen und bittet
wegen weiteren Beratungsbedarfs darum, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben.

Auch RM Harnisch bittet den heutigen Antrag der SPD-Fraktion zunächst als eingebracht
anzusehen und ebenfalls wegen weiteren Beratungsbedarfs in der nächsten Sitzung zu behandeln.

Nachdem alle Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage, zu
den vorliegenden Anträgen sowie über das heutige Abstimmungsverhalten verdeutlicht haben,……

….wird nachfolgend wie folgt abgestimmt:

2 Anträge RM Münch:

1. RM Münch bittet den Beschlussvorschlag der Vorlage durch folgenden Halbsatz zu ergänzen:
„… insbesondere die Offenlegung der Pläne durchzuführen und die Bürger zu beraten sowie
Vorschläge zur LKW-Verkehrsminderung in den von der KV-Anlage betroffenen Ortsteilen zu
entwickeln und Entsprechende Maßnahmen durchzuführen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag
einstimmig bei Stimmenenthaltung der Fraktion B’90 Die Grünen ab.


2. RM Münch erhebt den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06128-11-E11) zum Antrag:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag mehrheitlich bei einigen Enthaltungen ab.


Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die Linke) (Drucksache Nr.: 06128-11-E9)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag
mehrheitlich ab.

Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Stellungnahme (B’90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 06128-11-E7)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt den Antrag
in seine nächste Sitzung.

Stellungnahme der Verwaltung (zu Drucksache Nr.: 06128-11-E7 und 06128-11-E9)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die
Stellungnahme zur Kenntnis, wird diese aber im Zusammenhang mit der Behandlung des
Zusatz-/ Ergänzungsantrages der Fraktion B’90 Die Grünen (Drucksache Nr.: 06128-11-E7)
in seiner nächsten Sitzung erneut aufrufen.

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) Drucksache Nr.: 06128-11-E11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einigt sich darauf, dass dieser Antrag als eingebracht angesehen und ebenfalls in der nächsten AUSWI-Sitzung behandelt wird.

Abstimmung der Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig bei Stimmenenthaltung der Fraktionen Bündnis 90 Die Grünen sowie Die Linke nachfolgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die
Informationen zur Erweiterung der Anlage zum Kombinierten Verkehr zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, DSW21 im Planfeststellungsverfahren zu unterstützen,
insbesondere die Offenlegung der Pläne durchzuführen und die Bürger zu beraten.

Finanzielle Auswirkungen
Der Haushalt der Stadt Dortmund wird durch den Bau und Betrieb der neuen Anlage nicht
belastet.

zu TOP 3.4
PCB-Belastung im Bereich des Dortmunder Hafens

hierzu : Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)/ Härtefallfonds für ENVIO-Geschädigte
(Drucksache Nr.: 06681-12):

„Härtefallfonds für ENVIO-Geschädigte

Sehr geehrte Frau Vorsitzende,

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten Sie, den oben genannten Tagesordnungspunkt für die
Ausschusssitzung am 14.03. vorsehen zu lassen und folgenden Antrag zur Beratung und
Abstimmung zu stellen:

1. Der Ausschuss/Rat begrüßt, dass die rechtliche Vertretung für einen Teil der Arbeiterinnen
durch die Unterstützung der IG BCE ermöglicht wird und dass im Rahmen
des Strafverfahrens, auf Schmerzensgeld und Schadenersatzforderungen für
schwere vorsätzliche Körperverletzung geklagt wird.

2. Der Ausschuss/Rat stellt mit Sorge fest, dass die Finanzierung einer angemessenen
Rechtsvertretung im Rahmen einer möglichen Sammelklage für viele der nicht
gewerkschaftlich organisierten LeiharbeiterInnen nicht gewährleistet ist.

3. Der Ausschuss/Rat begrüßt, dass es Überlegungen der Landes- und Bezirksregierung
gibt, einen „Härtefallfonds“ einzurichten, der es PCB-Opfern ermöglicht, sowohl
Anträge auf Unterstützung für den Rechtsbeistand als auch zur Milderung von
Notlagen infolge der PCB-Verseuchung zu stellen.

4. Der Ausschuss/Rat bittet um Auskunft, welchen Konkretisierungsgrad diese Überlegungen
zur Einrichtung eines Härtefallfonds haben und welche Organisationsform
angestrebt wird.“


RM Märkel erläutert den Antrag ihrer Fraktion.


Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien, stimmt dem Antrag der
Fraktion B’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 06681-12) mehrheitlich bei Gegenstimmen der
Fraktion FDP/BL zu.

hierzu: Antrag zur TO (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 05562-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 09.11.2011 vor -

hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05562-11-E1)

„in Bezug auf den vg. Antrag der Fraktion Die Linke hat der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien in seiner Sitzung am 09.11.2011 die Verwaltung gebeten, das Gespräch
mit den zuständigen Berufsgenossenschaften zu suchen, um eine Untersuchung der Lkw-Fahrer, die
in der Logistik von Envio beschäftigt waren, zu erreichen.

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Zuständig für arbeitsbedingte Risiken und den Arbeitsschutz ist die Bezirksregierung Arnsberg. Die
Thematik „Untersuchung von Lkw-Fahrern“ fällt zudem in den Verantwortungsbereich des Landesinstitutes für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen (ehemals Landesinstitut für Gesundheit und Arbeit Nordrhein-Westfalen).
Unabhängig von diesen formalen Zuständigkeiten habe ich es jedoch auch für zielführender gehalten,
dass die bislang involvierten Behörden die entsprechenden Verfahren weiter betreiben.
Ich habe daher Herrn Regierungspräsidenten Dr. Gerd Bollermann gebeten, die Verhandlungen mit
den beteiligten Berufsgenossenschaften mit dem Ziel weiterzuführen, eine Blutuntersuchung der
Lkw-Fahrer, die in der Logistik von Envio beschäftigt waren, zu erreichen.

Herr Regierungspräsident Bollermann weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine mögliche
Belastung dieser Lkw-Fahrer bereits mehrfach Gegenstand von Überprüfungen bei der Bezirksregierung Arnsberg war. Er verweist darauf, dass in der Ausschusssitzung des AUSWI vom
09.11.2011 umfangreich zu diesem Punkt berichtet wurde. Zudem wurde dem AUSWI im Nachgang
zur Sitzung eine ergänzende Stellungnahme des Landesinstitutes für Arbeitsgestaltung des
Landes Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt, in der die Problematik aus Sicht des medizinischen Arbeitsschutzes ausführlich thematisiert wird. Die Stellungnahme habe ich diesem Schreiben beigefügt.
Das Landesinstitut erläutert und ergänzt dabei Aussagen von Herrn Prof. Dr. Kraus, die im Vorfeld
teilweise missverständlich interpretiert wurden. Diese Klarstellung ist aus meiner Sicht von beson2
derer Bedeutung, da die Missverständnisse und aufgetretenen Irritationen vermutlich mit ursächlich
für den Beschluss des AUSWI waren. Das Landesinstitut stellt in seiner Stellungnahme die Problematik
einer möglichen PCB-Kontaminierung von Lkw-Fahrern aus medizinischer Sicht umfassend
dar. Im Ergebnis wird dabei eine mögliche PCB-Blutuntersuchung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Logistikbetrieben im Anlieferverkehr von Envio aus gesundheitlicher Sicht für nicht erforderlich
gehalten.
Das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund teilt diese Einschätzung weiterhin. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Stellungnahme der Verwaltung vom 28.03.2011 zur Anfrage der Fraktion Die Linke (DS-Nr.: 03156-11-E2) verwiesen.
Von daher bitte ich um Ihr Verständnis, dass von hier keine weiteren Gespräche mit den Berufsgenossenschaften geführt werden.“

AUSWI, 14.03.2012:

RM Kowalewski äußert sein Befremden zu der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung
deutlich. Er empfindet es als große Missachtung dieses Gremiums, da zuvor hier
der Beschluss dazu gefasst worden ist, dass die Verwaltung mit den Berufsgenossenschaften
entsprechend Kontakt aufnehmen soll und die Verwaltung jetzt, mit ihrer Antwort, signalisiert, dass sie
hierzu nicht bereit ist. Für ihn ist die vorliegende Antwort der Verwaltung insofern inakzeptabel.

Auf Nachfrage der Ausschussvorsitzenden, Frau Reuter, ob die Verwaltung hierzu etwas sagen
möchte, wird dies verneint.

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme
der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05562-11-E1) zur Kenntnis.

hierzu: Sachstandsbericht zu Interseroh (Drucksache Nr.: 06798-12)

hierzu: Informationen zur Gläubigerversammlung und zum weiteren Vorgehen bei der Sanierung des
Envio-Geländes (Drucksache Nr.: 06767-12)

Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den
Sachstandbericht zu Interseroh (Drucksache Nr.: 06798-12) sowie die Informationen zur
Gläubigerversammlung und zum weiteren Vorgehen bei der Sanierung des Envio-Geländes
(Drucksache Nr.: 06767-12) zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Lokale Agenda 21 - 11. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06081-11)

RM Weyer äußert sich lobend zu dem Bericht.

Herr Tietz vermisst die inzwischen beschlossenen Nachaltigkeitskriterien in diesem Bericht und bittet darum, dass der nächste Bericht diese enthält.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung unter Berücksichtigung der Anmerkung zu den Nachaltigkeitskriterien zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
Sanierung der Filteranlage im Hallenbad Nord, Leopoldstr. 50-58
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06596-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt auf Wunsch der CDU-Fraktion die Vorlage in den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften durchlaufen.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06020-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde vom 24.01.12

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat die Vorlage mit folgender Ergänzung zu beschließen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.

Ergänzung:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde regt an zu überprüfen, ob aus Kostengründen z. B. im Zusammenhang mit der Erstellung von Masterplänen, wenn externe Anbieter beauftragt werden, eine interkommunale Zusammenarbeit sinnvoll sein könnte.


Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen“





hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede vom 01.02.12.

„Nach verschiedenen Diskussionsbeiträgen ergeht auf Anregung von Herr Schwenzfeier bei 1 Gegenstimme (Herr Kuck(CDU) und 3 Enthaltungen (CDU-Fraktion) mehrheitlich die Empfehlung zu dem unten stehenden Beschluss mit der Maßgabe, „ . . . die örtliche Politik quartiersbezogen an der Entwicklung des Masterplanes zu beteiligen!“

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.“

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst vom 07.02.12

„Herr Carl (FDP-Fraktion) merkt an, dass er die Vorlage in dieser Form ablehnen wird, da die Stadtverwaltung in der Lage sein sollte, die Arbeiten selbst zu erledigen und die genannten 70 000,00 Euro zu sparen.

Ebenso ist die SPD-Fraktion der Meinung, dass die Stadtverwaltung in der Lage ist, den Masterplan ohne Fremdvergabe aufzustellen.


Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mit Mehrheit, bei der Gegenstimme des Herrn Carl (FDP-Fraktion), dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung – allerdings wie oben erwähnt ohne Fremdvergabe - zu folgen.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.“


hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 08.02.12

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig folgenden Zusatz:

Bestimmte Institutionen, wie z. B. Billardcafés, Programmkinos und Internetcafés sollen von der Vergnügungssteuer befreit werden.

Beschluss:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit oben genanntem Zusatz folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.“





hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 22.02.12


„Die SPD-Fraktion bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:


2. Die Gründe für die Versagung einer Spielhallenerlaubnis sind in § 33 i Gewerbeordnung abschließend aufgeführt: (Seite 4 der Vorlage)

Ein Grund besteht darin, dass eine nicht zumutbare Belästigung der Allgemeinheit befürchtet werden muss.

Nach welchen Kriterien wird die Belästigung der Anwohner beurteilt?


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.“


hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat vom 01.03.12

Dem Seniorenbeirat liegen Empfehlungen der Bezirksvertretung Mengede, der Bezirksvertretung Innenstadt-West, der Bezirksvertretung Scharnhorst und der Bezirksvertretung Hörde vor.

Der Seniorenbeirat nimmt diese zur Kenntnis und folgt folgender Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst:

Empfehlung


Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Seniorenbeirat bei 22 Ja-Stimmen und 2 Gegenstimmen, dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss

hierzu-> Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 07.03.12

„Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie stellt folgenden Antrag zur Abstimmung:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 2 Enthaltungen) den o. a. Antrag der SPD-Fraktion.


Unter Einbeziehung des o. a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (12 Ja, 3 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H. v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.“



AUSWI, 14.03.2012:

Nachfragen zur Vorlage werden durch die Verwaltung beantwortet.

Auf Nachfrage von RM Dr. Hetmeier, ob die noch offenen Fragen aus der Bezirksvertretung Nord noch rechtzeitig beantwortet werden, bestätigt Herr Wilde, dass diese Beantwortung auf jeden Fall rechtzeitig erfolgen wird und bietet zudem an, dass die Verwaltung diese Beantwortung, bei Interesse, auch den Mitgliedern des AUSWI zukommen lassen kann.

Nachdem die Sprecher der Fraktionen ihre Haltung zu dieser Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/BL nachfolgenden Beschluss (in seiner ursprünglichen Form) zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erarbeitung des Masterplans Vergnügungsstätten
und beauftragt die Verwaltung zur Vergabe eines Gutachtens mit einem Gesamtaufwand i. H.
v. 70.000 €. Mit Unterstützung des beauftragten Büros wird in der Verwaltung der Masterplan
Vergnügungsstätten als verbindliches Steuerungskonzept erarbeitet.

zu TOP 4.2
Delegation der "Abwägungsentscheidung bei sogenannten Planersatzverfahren nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch zur Herstellung von Erschließungsanlagen“ auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06292-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt nach § 41 Abs. 2 GO NRW, die „Abwägungsentscheidung bei sogenannten Planersatzverfahren nach § 125 Abs.2 Baugesetzbuch zur Herstellung von Erschließungsanlagen“ auf den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu delegieren. Die Delegation weiterer Aufgaben sowie die Rückholung einzelner Aufgabendelegationen bleiben ausschließlich dem Rat vorbehalten.

Das Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen ist entsprechend anzupassen.


Zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 - verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke -; hier: I. Durchführung des Änderungsverfahrens als vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB, II. Offenlegungsbeschluss, III. Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06377-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. nimmt Kenntnis von der Absicht der Verwaltung, die Änderung des Bebauungsplanes InN 204 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen,

II. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InN 204 - verlängerte Mallinckrodtstraße/Hafenbrücke - und der Begründung vom 27.01.2012 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,

III. beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Pkt. 7 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage: §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW



zu TOP 4.4
Sanierungsgebiet Stadterneuerung City
Neugestaltung der Straßen Betenstraße Süd/Olpe/Viktoriastraße/Balkenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05456-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neugestaltung der Straßen Betenstraße Süd/ Olpe/Viktoriastraße/Balkenstraße zu einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.990.000 €. Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 bei Investitionsfinanzstelle 61W00903015001 mit folgenden Auszahlungen geplant:

Haushaltsjahr 2012 540.000 €
Haushaltsjahr 2013 1.300.000 €
Haushaltsjahr 2014 150.000 €

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung i. H. v. 29.608,75 €.


zu TOP 4.5
EU-Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Gestaltung der Erschließungsstraße -Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreisverkehr Hochofen-/Gildenstraße (B 10)
hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 06207-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geplanten Baumaßnahmen in der Hochofenstraße, in der Gildenstraße (von der Hochofenstraße bis zur Beukenbergstraße) und die Herstellung des Kreisverkehrs Hochofen-/Gildenstraße und stellt ein Budget von 1.800.000,00 € zur Verfügung.
Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 bei Investitionsfinanzstelle 61H00903015010 mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2012 400.000 €
Haushaltsjahr 2013 1.296.000 €
Haushaltsjahr 2014 104.000 €

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung i. H. v. 19.484,08 €.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung zu den Planungen und Kostenberechnungen durch die Bezirksregierung Arnsberg.

zu TOP 4.6
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Gestaltung der Erschließungsstraße -Landesstraße- Gildenstraße (B 9)
hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06208-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geplanten Maßnahmen in der Gildenstraße und stellt ein Budget von 170.000,00 € zur Verfügung. Die Finanzierung ist im Budget des Amtes 61 bei Investitionsfinanzstelle 61H00903015010 mit folgenden Auszahlungen geplant:

Haushaltsjahr 2013 170.000 €

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung i. H. v. 3.488,00 €.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich der Zustimmung zu den Planungen und Kostenberechnungen durch die Bezirksregierung Arnsberg.


zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152-Indupark- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06340-12)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung –Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 13.03.2012:

„Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die Vorlage mehrheitlich (bei 10 Neinstimmen – SPD-Fraktion, Fraktion B90/die Grünen, und 8 Jastimmen – CDU-Fraktion, Fraktion FDP/BL, die Linke) ab. Die ablehnenden Fraktionen befürchten, dass mit der Änderung des B-Planes für die beabsichtigte Nutzung durch die Möbelhäuser, jegliche andere Folgenutzung zuzulassen wäre. Das bestehende Verkehrskonzept würde hierfür nicht ausreichen.“

AUSWI, 14.03.2012:

Herr Wilde entkräftet durch seine Ausführungen die in der Bezirksvertretung Lütgendortmund geäußerten Bedenken und appelliert an den Ausschuss der Vorlage zuzustimmen.

Nachdem einige Sprecher der Fraktionen ihre Haltung zu der Vorlage sowie zu der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund verdeutlicht haben, wird zu der Vorlage wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 152, Änderung Nr. 2 geprüft und beschließt, die Stellungnahmen der Einwender unter der Ziffer 10.1 und 10.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen:

Rechtsgrundlage:

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungsentwurf offengelegte Begründung vom 08.08.2011 entsprechend Ziffer 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 02.02.2012 der Änderung Nr.2 des Bebauungsplanes
Lü 152 beizufügen.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Lü 152 für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich der Änderung als Satzung.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -
hier: Fortschreibung der Rahmenplanung, Vergrößerung des Änderungsbereiches der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) im Rahmen der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes, Verkleinerung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hö 252 und Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) des Bebauungsplanes (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06501-12)

hierzu: Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 13.03.2012:

Herr Greve, Planungsamt, erläuterte als Berichterstatter die Vorlage.
2. Beschluss:
I. Der Rat der Stadt nimmt die Weiterentwicklung des städtebaulichen Rahmenplanes zur Kenntnis und beschließt, die fortgeschriebene Fassung (Stand Februar 2012) als Grundlage für die weitere Entwicklung des Gebietes PHOENIX See zugrunde zu legen.

Rechtsgrundlage:
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 11. Änderung des Flächennutz­ungsplanes wie unter Ziffer 5 dieser Vorlage beschrieben zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 5 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL I S. 2414 / FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich sowie den Entwurf der Begründung vom 10.02.2012 erneut öffentlich auszulegen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des Bebauungsplanes Hö 252
– PHOENIX See,
Teilbereich A - Seequartier - auf den unter Ziffer 8 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu verkleinern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

V. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes Hö 252 – PHOENIX See, Teilbereich A - Seequartier -, für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 10.02.2012 zu (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103) und beschließt die erneute öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB


Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 13 Ja-Stimmen so beschlossen

3. Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt den Beschluss vom 08.11.2011, der folgenden Wortlaut hatte, zurück:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und spricht sich dafür aus, dass im nordöstlichen Hafenbereich die Bauhöhe im Bebauungsplan statt 4-12 geschossig auf 2-5 geschossig festgelegt wird und bittet, keine Vorfestlegungen zu treffen.

Abstimmungsergebnis: bei 2 Gegenstimmen und 13 Ja-Stimmen so beschlossen


AUSWI, 14.03.2012:

Zu der o.a Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde weist Herr Wilde darauf hin, dass die
Verwaltung die Anregungen der Bezirksvertretung Hörde prüft und in Absprache mit dieser eine
Lösung suchen wird.

Diesem Vorschlag können sich die Sprecher der Fraktionen anschließen und sehen daher von weiteren Anträgen hierzu ab.

Weitere Nachfragen zur Vorlage werden durch die Verwaltung beantwortet.

RM Barrenbrügge vermisst eine Regelung dazu, was die Steganlagen und die Nutzung der Wasserfläche angeht. Da man bei den Stegen von festen baulichen Anlagen ausgehen kann, möchte er hierzu gerne wissen, wer regelt, wie viel Stege und wie viel Wassernutzung zukünftig vorhanden sein werden. Für Wassernutzer wird z.B. derzeit nicht klar, wie viel Wasserquantität wer erhält.

Herr Wilde erklärt, dass man sich zu diesem Thema derzeit in einem Abstimmungsprozess befindet und sagt deshalb zu, dass das Tiefbauamt -Herr Dr. Falk- hierzu zeitnah berichten wird.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der
Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss




zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-
hier: I Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
II Satzungsbeschluss zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche)-,
III Beifügung einer Begründung zum Scha 133 -Gneisenau West/Südteil (Logistikfläche),
IV Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06628-12)

RM Frank nimmt an der Beratung zu dieser Vorlage unter Hinweis auf das Mitwirkungsverbot nicht teil.

Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Wilde beantwortet.

RM Kowalewski hat zwei ergänzende Nachfragen die im Nachgang von der Verwaltung wie folgt beantwortet wurden:



RM Münch bittet in diesem Zusammenhang die Verwaltung darum, zukünftig Erfolgskontrollen hierzu durchzuführen und über die Ergebnisse dem Ausschuss zu berichten.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt



zu TOP 4.10
Bauleitplanung; 29. Änderung des Flächennutzungsplanes -Vorsteherstraße-, 38. Änderung des Flächennutzungsplan -Gartenäcker- und Bebauungsplan Scha 144 -Vorsteherstraße-
hier: I. Feststellungsbeschluss zur 29. Flächennutzungsplanänderung,
II. Feststellungsbeschluss zur 38. Flächennutzungsplanänderung,
III. Entscheidung über Anregungen aus der öffentlichen Auslegung,
IV. Satzungsbeschluss zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
V. Beifügung einer Begründung zum Scha 144 -Vorsteherstraße-,
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06629-12)

Nachdem einige Sprecher der Fraktionen ihre Haltung zur Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 - Fußballpark Borussia - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (gleichzeitig Änderung des Bebauungsplanes Br 203 - Hohenbuschei)
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zu Zulassung von Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB (Zulässigkeit während der Planaufstellung bzw. -änderung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06565-12)

RM Kowalewski beantragt die Vorlage zu schieben, da die Bezirksvertretung Brackel ihr Votum hierzu noch nicht abgeben konnte und demnach noch Beratungsbedarf besteht.

Nachdem Herr Wilde darüber aufgeklärt hat, dass die vorliegende Beratungsfolge wegen des Zeitdrucks der Maßnahme bewusst gewählt wurde, die Bezirksvertretung Brackel aber bereits alle notwendigen Informationen im Vorfeld erhalten hat und von dort auch schon Zustimmung zu der Vorlage signalisiert wurde, einigt sich der Ausschuss mehrheitlich darauf, heute hierzu einen Beschluss zu fassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig bei Enthaltung der Stimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, den Bebauungsplan - Fußballpark Borussia - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren zu ändern bzw. zu erweitern (Änderung Nr. 1) und gleichzeitig den Bebauungsplan Br 203 – Hohenbuschei zu ändern. II. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark Borussia - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 17.02.2012 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
III. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,Wohnen und Immobilien nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplanes Br 217 – Fußballpark Borussia – Änderung Nr. 1 nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen zur Kenntnis und beschließt die Zulassung der Vorhaben.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB

IV. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt zur Kenntnis, dass der Geltungsbereich der Änderung Nr. 1 nach Osten präventiv um eine festgesetzte Grünfläche erweitert wird, um hier ggf. eine Fläche für die Rückhaltung von Niederschlagswasser zu sichern. Hierdurch erfolgt jedoch keine Anpassung der Plankostenvereinbarung, weil es sich um eine rein optionale Einbeziehung ohne Auswirkungen auf Art und Umfang der planerischen Leistungen handelt(siehe auch Ziffer 2 der Vorlage).

Rechtsgrundlage:

zu TOP 4.12
Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße / Grüne Straße / Steinstraße / Heiligegartenstraße, hier: Haltestellenstandorte der Linie 460 im Königswall
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06061-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.02.2012:

„Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West sehen eine Beschlussfassung ihrerseits
für nicht erforderlich an, da die Baumaßnahmen bereits fertig gestellt sind.“

AUSWI: 14.03.2012:

RM Dr. Hetmeier möchte wissen, warum die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hier nicht beteiligt wurde.

Hierzu erläutert Herr Wilde, dass sämtliche politischen Gremien, auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Vorlage bezüglich der Verlegung des Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) beteiligt wurden. Da es sich hier jedoch ausschließlich um Bushaltestellen im Bereich der Innenstadt-West handelt, hat man bei dieser Vorlage von der Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord abgesehen.

RM Pohlmann signalisiert, dass ihre Fraktion sich in Anlehnung an die Empfehlung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-West heute enthalten wird.

RM Kowalewski korrigiert, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-West sich hierzu nicht enthalten sonder gar nicht abgestimmt hat, daher äußert er die Absicht, dass seine Fraktion sich heut hier genauso verhalten wird, da man über die Dinge, die bereits existieren nicht mehr abstimmen muss.

Die o.a. Anmerkung aus der Bezirkvertretung Innenstadt- West sowie die vorstehenden Äußerungen einiger Fraktionssprecher/-innen entkräftet Herr Wilde dadurch, dass er darüber informiert, dass die Vorlage sich im Wesentlichen mit einer noch nicht realisierten Baumaßnahme befasst und zwar mit einer neu zu errichtenden Haltestelle vor dem Tiefbauamt, Gebäude Königswall 14.Vor diesem Hintergrund appelliert er an den Ausschuss, sich heute mit der Vorlage zu befassen und einen Beschluss zu fassen.

Hiernach wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der AUSWI beschließt die vorgeschlagenen Standorte der Bushaltestellen

Zu TOP 4.13
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2011 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06282-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.

zu TOP 4.14
Fertigstellung und Eröffnung des provisorischen ZOB
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06485-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis

zu TOP 4.15
Rheinische Straße
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05892-11-E1)
- lag bereits zur Sitzung am 30.11.2012 vor -

hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 05892-11-E2):

„der Antrag von Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung, im Rahmen einer Stellungnahme alle derzeit bekannten Aktivitäten des Stadtumbaus sowie die handelnden Akteure in den Bereichen Kulturarbeit, Kreativwirtschaft, Marketing, Energiesanierung, Leerstandsmanagement, Umnutzung usw. zu benennen. Soweit es die städtischen Projekte betrifft, sollen die jeweiligen Ziele und Aufgaben, die Kosten sowie die Zeitschienen für die jeweiligen Projekte erläutert werden.

Dabei soll deutlich gemacht werden, ob und inwieweit die Steuerung der Projekte im Sinne einer Vermeidung von Doppelstrukturen und einer Bündelung von Aktivitäten verbessert werden kann. Auch auf die Rolle von ecce als neuen Akteur in der Rheinischen Straße und geplante Kooperationen mit dem Stadtumbau soll eingegangen werden.
Darüber hinaus sollte auch darauf eingegangen werden, welche Vorstellungen es für eine Neunutzung der Tremoniaschule gibt und welche Voraussetzungen für eine Umnutzung erfüllt werden müssen.

Dazu ist Folgendes mitzuteilen:
ProjektZielsetzungLaufzeitKostenDS Nr.
QuartiersmanagementAnlaufstelle für Bewohner/innen, 1. Kontaktstelle für Eigentümer/innen5 Jahre578.000 €08620-07
Agentur für neue NutzungIntensivberatung für Eigentümer/innen insbesondere westlich Dorstfelder Brücke, Aufbau eines Beratungsnetzwerks3 Jahre210.000 €13051-08
QuartiersarchitektBauberatung für Eigentümer/innen; Beratung des privaten Fassaden-programms; Durchführung des Modellprojekts „Hausgemeinschaft gesucht!“3 Jahre110.000 €13911-09
Energieeffizienzquartier Rheinische Straße: Sanierungsberatung (Projektleitung StA 60)Beratung von Immobilieneigentümern/innen bzgl. energetischer Gebäude-sanierung3 Jahre120.000 €12267-08
Energieeffizienzquartier Rheinische Straße: Beratung und Kampagnen für Bürger/innen (Projektleitung StA 60)Energetische Beratung der Gebäudenutzer, individuelle Beratung und Kampagnen2 Jahre200.000 €12267-08
StadtteilmarketingImageprofilierung für das Quartier nach außen, Schaf-fung einer Stadtteilidentität nach innen2 Jahre155.000 €14662-09

Kultur/Kreativwwirtschaft/Kreativquartier


Außerdem liegt vor: Evaluationsbericht des Stadtumbaukonzeptes Rheinische Straße (Drucksache Nr.: 06695-12)

RM Pohlmann möchte zu dem Theater „Lebendich“ in der Rheinischen Straße wissen, inwieweit es einen Kenntnisstand dazu gibt, ob dieses in der Rheinischen Straße bleiben kann.

Herr Wilde äußert hierzu, dass er dies nicht spontan beantworten kann, nimmt diese Frage aber gerne mit und stellt in Aussicht, dass die Verwaltung diese beantworten wird.

RM Reuter möchte wissen, ob zukünftig auch eine Berichterstattung dazu erfolgen wird, inwieweit die Verwaltung erreichen konnte, die Strukturen vor Ort zu verbessern.

Herr Wilde erklärt, dass er veranlassen wird, dass die Verwaltung in einem der nächsten Berichte, welche zur Rheinischen Straße regelmäßig erscheinen, hierzu ausführlicher berichten wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr. 05892-11-E2) sowie den Evaluationsbericht (Drucksache Nr.: 06695-12) zur Kenntnis.


zu TOP 4.16
Radschnellweg Ruhr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06680-12)

Die Angelegenheit wird in der nächsten Sitzung am 18.04.2012 behandelt.


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
-nicht besetzt-

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
-nicht besetzt-



7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Pilotprojekt "Grüner Asphalt" - Erfahrungsbericht und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06210-12)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und spricht sich dafür aus, auf Basis des erfolgreich durchgeführten Pilotprojektes des vollständig recycelten Asphaltes, dem sogenannten „Grünen Asphalt“, auch zukünftig die nachhaltige Ressourcenschonung von Gestein und dem aus Erdöl gewonnenen Bitumen fortzusetzen und die Recyclingquote in der hochwertigen Wiederverwendung von Ausbauasphalt deutlich zu erhöhen.

Die Ausschreibungen der Stadt Dortmund werden daher zukünftig standardmäßig das schichtenweise Fräsen beinhalten. Um die Recyclingquote langfristig deutlich zu erhöhen soll, in Abhängigkeit der jeweiligen Asphaltschicht, im Vergabeverfahren ein Wertungsvorteil für die prozentual höhere Asphaltgranulatmenge berücksichtigt werden. Die dadurch erzielte Steigerung der hochwertigen Recyclingquote soll jährlich ausgewertet und der Prozentsatz in Verbindung mit dem Wertungsvorteil der Marktsituation angepasst werden.

zu TOP 7.2
Erlass der Satzung zur Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See sowie der zugehörigen Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2012

(Drucksache Nr.: 06136-12)

hierzu: Überweisung vom Rat der Stadt Dortmund vor (Drucksache Nr.: 06163-12):

„Folgende Unterlagen lagen dem Rat der Stadt zur Sitzung am 23.02.2012 vor:

a) Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
(AFBL) vom 16.02.2012:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende abweichende
Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:

Die SPD-Fraktion sieht in der Vorlage zu starke Einschränkungen bei der allgemein
gebräuchlichen Nutzung des neuen Freizeitgebietes rund um den PHOENIX See. Eine
Auflistung von 37 Tatbeständen als Ordnungswidrigkeit im § 23 ist nicht zu rechtfertigen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen kritisieren besonders, dass das Grillen, das
uneingeschränkte Befahren des Sees mit einem Schlauchboot und Genuss von alkoholischen
Getränken verboten werden soll. Durch die Gebühren für die Nutzung des Sees mit Booten
könnten Bevölkerungsschichten mit geringem Einkommen zugunsten besser verdienender
Bevölkerungsgruppen benachteiligt werden. Der Begriff des allgemeinen „Erholungsgebietes“ im § 16 würde dadurch sehr zweifelhaft.
Das Einzelmitglied der Bürgerliste, Herr Müller-Späth, spricht sich ebenfalls gegen die
Satzung aus. Er ist der Meinung, es muss gleiches Recht für Alle gelten, d.h. gleiche
Regelungen in allen Naherholungsgebieten im Stadtgebiet.
Die CDU-Fraktion lehnt die Satzung ebenfalls ab. Es muss nach dem Gleichheitsgrundsatz
gehandelt werden, nämlich gleiches Recht für alle Stadtbezirke und nicht ein Sonderrecht für
den PHOENIX See.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgendes
nicht zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur
Nutzung der Naherholungsanlage PHOENIX See.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung der Stadt Dortmund über die
Erhebung von Gebühren für die Benutzung des PHOENIX Sees mit
Wasserfahrzeugen (Gebührensatzung PHOENIX See).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die Empfehlung
der Bezirksvertretung Aplerbeck ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.“

b) Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 21.02.2012:

Herr Sümer von der Tiefbauverwaltung stellte die Vorlage vor. Sie setzt sich aus

- der Talsperrenverordnung
- der ordnungsrechtlichen Verordnung seit 1994
- dem „Hausrecht“ der Emschergenossenschaft

zusammen. Die Seesatzung ist aufgrund der vorgenannten Verordnungen zusammen
mit ergänzenden Regelungen entstanden.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zur Kenntnis.

Hinweis:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst zur Vorlage in insgesamt 4
Bereichen Beschlüsse, siehe I. bis IV.

Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Änderungen in
die Beschlussfassung zur Seesatzung aufzunehmen ( I.).

I.
§ 2 Verunreinigungen:
Abs. 3 wird ersatzlos gestrichen
(Bereits im Abs. 1 geregelt)

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 3 Verhalten im Erholungsgebiet:

Abs. 1 a) alle Wegeflächen und sonstigen Flächen sind frei betretbar, mit Ausnahme
der besonders gekennzeichneten Flächen.
Begründung:
Grundsätzlich sollten alle Flächen am See für die Bürger zugänglich sein.
Ausgenommen hiervon sind beispielsweise besonders schützenswerte Bereiche, wie
die Emscherauen oder die Ufergebiete. Die nicht zum Aufenthalt geeigneten Flächen
müssen insbesondere für auswärtige Besucher so oder so gekennzeichnet sein.

Abstimmungsergebnis: mit 1 Gegenstimme, 1 Enthaltung und 15 Ja-Stimmen so beschlossen

Abs.1c) es ist untersagt, auf Straßen oder in Anlagenteilen auf hierfür nicht besonders
freigegebenen Flächen zu lagern, zu campieren oder zu übernachten, es sei denn, es
liegt eine Sondergenehmigung dafür vor.
Begründung:
Bei Regatten oder ähnlichen Veranstaltungen soll es den Teilnehmern ermöglicht
werden, im Satzungsbereich auch zu übernachten.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Abs. 3 b) die Wörter:“ zu spielen“ sind zu streichen, so dass der Text
lautet:“.............und entsprechend gekennzeichneten Stellen Rad zu fahren, Wintersport
zu betreiben.............“.
Begründung:
Kindern soll auch auf Wegen grundsätzlich die Möglichkeit zum Spielen gegeben
werden. Insbesondere hat das letzte Jahr gezeigt, das Kinder auch gerne die
Möglichkeit wahrnehmen, mit Wasser im Hafenbereich zu spielen.

Abstimmungsergebnis: bei 1 Enthaltung mit 16 Ja-Stimmen so beschlossen
§ 4 Benutzung von Spielplätzen

Abs. 1 wird gestrichen
Begründung:
Nach Auskunft des Jugendamtes, Herrn Mlynczak, sind die Spielplätze für alle Bürger
freigegeben. Daher ist keine Einschränkung notwendig.
Es kommen nur die Absätze 2 und 3 zur Anwendung.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 5 Benutzung von Steganlagen

Abs. 3: Der 1. Satz wird gestrichen. „Die Benutzung der Bootsliegeplätze wird durch
die Stadt Dortmund genehmigt.“...............
Begründung:
Die Benutzung der Steganlagen ist bereits im § 5 Abs. 2 geregelt. Hier lautet die
richtige Formulierung: Daher muss der 1. Satz im Abs. 3 ......die Benutzung der
Steganlagen gilt ausschließlich dem Zugang .............gestrichen werden. Es geht nach
Rücksprache mit der Verwaltung tatsächlich um die Vermietung der Bootsliegeplätze.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 8 Benutzung mit Wasserfahrzeugen

Die in Abs. 2 genannten Ausnahmen für Begleit- Rettungs-, Aufsichts- und
Arbeitsboote werden gestrichen.
Begründung:
Grundsätzlich werden auf dem See keine Verbrennungsmotoren zugelassen.
Auch für die o. g. Boote sind entsprechende Außenbordmotoren mit Elektroantrieb in
den notwendigen Leistungsgrößen verfügbar. Elektromotoren sind wartungsärmer und
im Betrieb zuverlässiger, außerdem spielt bei dieser relativ kleinen Wasserfläche die
Kapazität der Batterien eine untergeordnete Rolle, da das Boot jederzeit in den
Ruhephasen an eine Steckdose angeschlossen werden kann.
Aus ökologischer Sicht sollte die Stadt Dortmund hier eine Vorbildfunktion in
Anspruch nehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

Einfügung eines neuen Abs. 5

Die dauerhafte Liegezeit der Boote im Wasser ist auf den Zeitraum von 01. April bis
31. Oktober beschränkt.
Begründung:
Um Schäden durch Herbststürme bzw. Eis zu vermeiden, ist es nicht sinnvoll, dass in
der Winterzeit die Boote dauerhaft im Wasser verbleiben. In Jachthäfen ist es
allgemein üblich, dass Boote in der Winterzeit an Land gebracht werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 9 Befähigungsnachweise für Wasserfahrzeuge

1. Hinweis: Es gibt im Abs. 1 die Formulierung „Wasserfahrzeuge mit
Verbrennungsmotoren“, die ggf. gestrichen werden sollte.
2. Hinweis: Abs. 1, letzter Satz: „Ausgenommen von dieser Regelung sind Dienstund
Rettungsboote“: Die Fachverwaltung soll aufgefordert werden, diese
Formulierung zu überprüfen.
Begründung:
Grundsätzlich müssen nach der Binnenschifffahrtstraßenordnung die Schiffsführer
über ein geeignetes Befähigungszeugnis gemäß obiger Verordnung verfügen.
Ausnahmen sind nicht zugelassen.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 11 Verkehrsvorschriften

Abs. 1 ist durch folgende Formulierung zu ersetzen: „ In der Zeit nach
Sonnenuntergang bis 1 Stunde vor Sonnenaufgang und vor 8.00 Uhr morgens ist das
Befahren mit Wasserfahrzeugen nicht erlaubt“.
Begründung:
Der Phoenixsee ist im Gegensatz zu Talsperren mit einer dichten Wohnbebauung
umgeben. Daher ist ein besonderer Schutz für die Anwohner notwendig. Weiterhin
kann man davon ausgehen, dass die Benutzer aus der näheren Umgebung des Sees
kommen und dass ihnen genügend Zeit zur Ausübung ihres Sports zur Verfügung
steht. Unter diesen Gesichtspunkten ist eine Einschränkung der in der
Talsperrenverordnung genannten Zeit vertretbar.

Abstimmungsergebnis: bei 3 Enthaltungen, 1 Gegenstimme und 13 Ja-Stimmen so beschlossen

Neu einfügen:

Abs. 6 Das Übernachten auf Booten ist nicht erlaubt.
Begründung:
Es sind am See keine sanitären Anlagen hierfür vorhanden. Man kann davon
ausgehen, dass die Besitzer der Boote ausschließlich aus der Region kommen. Daher
wird ein Übernachten auf den Booten nicht notwendig sein.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 12 Baden, Surfen, Tauchen und Eissport

Das Wort Eissport wird in dem Paragraphen gestrichen.
Begründung:
Im Paragraphen 13 ist das Betreten der Eisfläche grundsätzlich verboten. Eissport
ohne Betreten der Eisfläche ist nach Ansicht der Bezirksvertretung nicht möglich.
Ausnahmeregelungen werden in der neuen Formulierung des § 13 geregelt
.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 13 Betreten der Eisfläche

Neue Formulierung:
Das Betreten der Eisfläche ist untersagt. Ausnahmegenehmigungen können durch die
Stadt Dortmund bei entsprechenden Wetterlagen erteilt werden. Welche Eissportarten
dann zulässig sind, wird mit der Ausnahmegenehmigung festgelegt.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

§ 16 Grillen und offenes Feuer

Abs. 1 Grillen ist auf den dafür freigegebenen Flächen erlaubt.
Abs. 2 Offenes Feuer, außer das im Abs. 1 erlaubte Grillen ist im Erholungsgebiet
nicht erlaubt. Offenes Feuer bei Umzügen (Fackelwanderungen, Martinsumzug etc.)
können durch Beantragung einer Ausnahmegenehmigung erlaubt werden.
Begründung
Grundsätzlich sollte auch Grillen am See auf geeigneten Flächen möglich sein.
Entsprechende Flächen könnten am östlich Rand des Phönix See Geländes eingerichtet
werden.

Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen

II. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt die Vorlage zur Seesatzung mit den
zuvor beschlossenen Änderungen:

Abstimmungsergebnis: mit 3 Gegenstimmen, 1 Enthaltung und 13 Ja-Stimmen so beschlossen
III. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Verwaltung auf, zu prüfen, ob
eine Seesatzung ordnungsrechtlich neben den übergeordneten Satzungen
(Talsperrenverordnung , ordnungsbehördliche Verordnung, Hausrecht
Emschergenossenschaft) eigenständig Bestand haben kann.
Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen, 1 Gegenstimme und 14 Ja-Stimmen so beschlossen

IV. Zu § 8 Abs. 2 fordert die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde die Fachverwaltung auf, die
vorhandenen Verbrennungsmotoren an den Wasserfahrzeugen innerhalb von 1 Jahr
entsprechend der beschlossenen Satzungsänderung durch Elektromotoren auszutauschen.
Dadurch ergibt sich im Umkehrschluss, dass das in § 8 aufgeführte „Verbot der Nutzung von
Wasserfahrzeugen mit Verbrennungsmotoren ohne Ausnahme“ für eine Übergangszeit von 1
Jahr außer Kraft gesetzt wird und die Ausnahme damit möglich bleibt.

Abstimmungsergebnis: mit 1 Gegenstimme und 16 Ja-Stimmen so beschlossen.“
c) Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.02.2012
(Drucksache Nr.: 06136-12-E3):

„ ... Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und
Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:
1. Der Rat beschließt, die ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Dortmund vom 15.06.1994, die zuletzt am
19.07.1996 geändert wurde, bis zum 31.12.2013 vollständig zu überarbeiten.
2. Dabei sollten insbesondere im Hinblick auf die Nutzung öffentlicher Grün- und
Erholungsanlagen weniger kleinteilige und restriktive Ge- und Verbote formuliert werden.
3. Darüber hinaus sollte die Verordnung auf geänderte gesellschaftliche Bedürfnisse
und Lebensweisen eingehen.
4. Die notwendigen talsperrenrechtlichen Regelungen für den Phoenix-See werden bis zum
01.04.2012 umgesetzt. Darüber hinaus gehende Regelungen, die ohnehin im Ortsrecht
verankert sind, erübrigen sich.

Die o. g. Verwaltungsvorlage wurde zusammen mit den Empfehlungen des AFBL und
der Bezirksvertretung Hörde sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu
Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt und in die Sitzung des Rates am
29.03.2012 vertagt.

Gleichzeitig wird die Vorlage mit diesen Unterlagen erneut in den Beratungsgang des
AFBL und des AUSWI gegeben mit der Bitte, eine Empfehlung für den Rat
auszusprechen.“

Zur Sitzung des des AUSWI am 14.03.2012 lag vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06136-12-E5):

„für die o.a. Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme danke ich. Mit dieser Angelegenheit hat sich das Tiefbauamt - Abteilung für Stadtentwässerung - befasst.

Die o.g. Verwaltungsvorlage wurde zusammen mit den Empfehlungen des AFBL und der Bezirksvertretungen Aplerbeck und Hörde sowie dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 22.02.2012 zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt und in die Sitzung des Rates am 29.03.2012 vertagt.

Gleichzeitig wurde die Vorlage mit diesen Unterlagen erneut in den Beratungsgang des AFBL und des AUSWI gegeben, mit der Bitte, eine Empfehlung für den Rat auszusprechen.

A. Zu der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck wird wie folgt Stellung genommen:

Sollte entsprechend des Beschlusses der BV Aplerbeck die o.a. Satzung nicht erlassen werden, wird darauf hingewiesen, dass ein Wassersportbootsbetrieb auf dem PHOENIX See bis auf Weiteres nicht möglich sein wird, da Art und Weise, Grundlagen und Gebührenhöhen von bzw. für Genehmigungen nicht vorlägen.

B. Zu den Beschlüssen aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde vom 21.02.2012 wird wie folgt Stellung genommen:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert unter Nr. III ihrer Beschlüsse die Verwaltung auf, zu prüfen, ob eine Seesatzung ordnungsrechtlich neben den übergeordneten Satzungen (Talsperrenverordnung, ordnungsbehördliche Verordnung, Hausrecht Emschergenossenschaft) eigenständig Bestand haben kann.

Das Rechtsamt nimmt zu den Änderungswünschen der BV Hörde wie folgt Stellung:

Der Erlass einer Seesatzung ist grundsätzlich auch neben den genannten Vorschriften möglich. Es ist allerdings zu beachten, dass die Regelungen in der Seesatzung nicht im Widerspruch zu den höherrangigen Vorschriften stehen dürfen. Hierzu gehören insbesondere die Gemeingebrauchsverordnung der Bezirksregierung Arnsberg und die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund. Sollte eine Kollision der Regelungen in der Seesatzung mit den Regelungen der höherrangigen Vorschriften vorliegen, so gelten die Regelungen der höherrangigen Vorschriften.

1) Zu der gewünschten Änderung des § 3 Abs. 1 a)
Nach § 6 Abs. 1 a) der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist es untersagt, öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen außerhalb der Wegflächen und der besonders freigegebenen und entsprechend gekennzeichneten Bereiche zu betreten.
Die geplante Änderung verkehrt diese Regelung genau in ihr Gegenteil und verstößt daher gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung.

2) Zu der gewünschten Streichung von § 4 Abs. 1
Über die genaue (Alters-) Kennzeichnung der Spielplätze ist hier nichts bekannt. Die Richtigkeit der Angabe des Herrn Mlynczak vom Jugendamt kann von hieraus nicht überprüft werden. Wenn tatsächlich keine Altersangabe vorhanden ist, kann die Regelung entsprechend geändert werden.
Falls jedoch wider Erwarten doch eine Altersbeschränkung vorliegt, so ist zu beachten, dass bei Streichung des § 4 Abs. 1 die Gefahr besteht, dass auf die Stadt nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten mit den angrenzenden Grundstückseigentümern zukommen können. Insbesondere bei nächtlichen und / oder lautstarken Aktivitäten von derzeit Nichtbefugten könnten Anwohner von der Stadt Dortmund verlangen, Maßnahmen zu ergreifen, die die Störungen beseitigen.
Zudem würde die angedachte Änderung dann gegen den § 7 Abs. 2 der Ordnungsbehördlichen Verordnung verstoßen, wonach Spielplätze im Sinne des § 3 der Ordnungsbehördlichen Verordnung nur von den entsprechenden Altersgruppen bzw. deren Aufsichtspersonen genutzt werden dürfen.

3) Zu den gewünschten Änderungen an § 5
Es erschließt sich aus dem Text der Niederschrift nicht konkret, welcher Wortlaut genau bestehen bleiben soll. Falls eine Gebühr für die Benutzung erhoben werden soll, so müsste dies auch entsprechend in dem Wortlaut vermerkt werden. Aus hiesiger Sicht sind die Begriffe „Betreten“ und „Benutzen“ zudem nicht deckungsgleich, da ein Steg auch benutzt werden kann, ohne ihn zu betreten (z.B. um Boote daran zu befestigen).

4) Zu der gewünschten Streichung der Ausnahmen in § 8 Abs. 2
Es ist zu beachten, dass der Austausch von Verbrennungsmotoren hin zu Elektromotoren laut Niederschrift innerhalb eines Jahres durchgeführt werden soll. Wenn die bisher geregelte Ausnahme in der Satzung gestrichen wird, wäre es, bis zum erfolgten Austausch, nicht möglich, Begleit-, Rettungs-, Aufsichts- und Arbeitsboote mit Verbrennungsmotoren auf dem See einzusetzen. Hier erscheint eine Übergangslösung sinnvoll.
Die geplante Formulierung steht im Übrigen im Widerspruch zu § 2 Abs. 3 der Gemeingebrauchsgenehmigung, wonach Genehmigungen für die o.g. Boote mit Verbrennungsmotoren erteilt werden können.

5) Zu der gewünschten Änderung im § 13
In der Gemeingebrauchsverordnung ist in § 7 festgelegt, dass u.a. Eissport nicht als Gemeingebrauch zugelassen wird. Die geplante Änderung in der See-Satzung würde daher gegen die Gemeingebrauchsverordnung verstoßen.

6) Zu der gewünschten Änderung in § 16
In der Gemeingebrauchsverordnung ist in § 10 festgelegt, dass Grillen und offenes Feuer auf den in § 1 der Gemeingebrauchsverordnung beschriebenen Phoenix See-Flächen untersagt ist. Hierzu zählen nach § 1 der Gemeingebrauchsverordnung die Uferanlagen und die entsprechenden Grün- und Erholungsanlagen. Eine Einrichtung von Grillflächen auf diesen Gebieten und die Genehmigung von offenem Feuer auf diesen Gebieten würden daher gegen die Gemeingebrauchsverordnung verstoßen.

7) Es wird darauf hingewiesen, dass bei Änderungen der Seesatzung auch die Verweise in dem Rest der Satzung und insbesondere die Verweise und der Wortlaut in dem § 23 der Seesatzung überprüft und angepasst werden müssen. Eine solche Überprüfung und Anpassung ist notwendig, damit insbesondere die Ordnungswidrigkeitstatbestände dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen und anwendbar bleiben.

Demnach stehen die durch die BV Hörde vorgeschlagenen Änderungen im Widerspruch zu den höherrangigen Vorschriften, der Ordnungsbehördlichen Verordnung und der Gemeingebrauchsverordnung. In diesem Fall würden weiterhin die vorgenannten höherrangigen Vorschriften gelten.

Zu dem Beschluss der Änderung des § 8, Abs. 2, wonach bei Wasserfahrzeugen grundsätzliche keine Verbrennungsmotoren zuzulassen seien, ist neben der vorstehenden Anmerkung festzustellen, dass im Falle der Rechtswirksamkeit dieses Beschlusses auch nach Auskunft der Feuerwehr und der DLRG keine Wasserrettung mehr möglich wäre. Verwaltungsseitig würden in diesem Fall Genehmigungen für eine Benutzung des Sees mit Wassersportbooten aufgrund übergebührlicher Risiken nicht ausgesprochen.

C. Zu dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 22.02.2012 wird wie folgt Stellung genommen:

Die vorgemachten Ausführungen umfassen auch die Beantwortung dieses Zusatz-/Ergänzungsantrages.


D. Änderung des § 19 „Ausschluss vom PHOENIX See“
Ferner wurden durch Vertreter der Politik formalrechtliche Bedenken gegen einen dauerhaften Verweis entsprechend § 19 vorgebracht. Nach erneuter rechtlicher Prüfung durch das Rechtsamt wird folgende Änderung zur Beschlussfassung gestellt.
Der § 19 der zu beschließenden Satzung wird wie folgt geändert:
„Benutzer, die gegen die Vorschriften dieser Satzung verstoßen, können vorübergehend von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen und vom Erholungsgebiet verwiesen werden“.

E. Redaktionelle Änderungen des § 23 „Ordnungswidrigkeiten“
Auf redaktionelle Änderungen gem. Anlage wird hingewiesen.

Eine Beschlussfassung entsprechend der vorliegenden Beschlussvorlage (Drucksache Nr. 06136-12) wird daher in unveränderter Form (Ausnahme: siehe Erläuterung unter Punkt D und E, siehe Anlage) empfohlen.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Dr. Falk vom Tiefbauamt - Abteilung für Stadtentwässerung - unter der Rufnummer 02 31/50-2 26 63 und Herr Dr. Schlingloff vom Rechts-amt unter der Rufnummer 02 31/50-2 22 46 zur Verfügung.“



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Überweisung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.





8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Information über die Ergebnisse durchgeführter Vergabeverfahren
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06284-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt das Ergebnis des Vergabeverfahrens „Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Hauptbahnhof, Planungsauftrag“ zur Kenntnis.


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
-nicht besetzt-

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06531-12)

Nachfragen zum Tätigkeitsbericht werden durch Herrn Neuhaus beantwortet.

Auf weitere Nachfrage kündigt er an, dass in den nächsten Monaten ebenso Evaluationsberichte zu den Quartiersanalysen vorgelegt werden, die in den letzten 3-4 Jahren durchgeführt wurden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Tätigkeitsbericht des Amtes für Wohnungswesen zum Geschäftsjahr 2011 zur Kenntnis.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06610-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Handlungsprogramm Klimaschutz

hierzu -> Vorlage: Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in Dortmund
hier: Das Solarkataster Dortmund geht online
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06558-12)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05594-11-E1) - Lag bereits zur Sitzung am 09.11.2011 vor –
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05594-11-E2)

„die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantworte ich wie folgt:

Sachstandsbericht zum Handlungsprogramm Klimaschutz 2020

Der Zeit- und Wirkungsplan für die prioritären Maßnahmen aus dem Handlungsprogramm
Klimaschutz wird bislang eingehalten. Gründe für eine Zurückstellung einzelner Maßnahmen
liegen zurzeit nicht vor. Im Frühjahr 2012 wird im Rahmen des geplanten Berichtswesens
eine ausführliche Berichterstattung an den Rat der Stadt erfolgen. In dieser Berichterstattung
wird auf die Aktivitäten der beteiligten Akteure des Handlungsprogramms und den aktuellen
Sachstand einzelner Projekte detailliert eingegangen werden.

Sind für den Haushalt 2012 und die mittelfristige Finanzplanung ausreichende Mittel
zur Umsetzung der Maßnahmen vorgesehen?

Mit der Verabschiedung des Handlungsprogramms Klimaschutz wurde eine
Grundsatzentscheidung für einen definierten Maßnahmenkatalog zur CO2-Minderung in
Dortmund bis zum Jahr 2020 getroffen. Zur Umsetzung dieser Maßnahmen sind im konkreten
Einzelfall finanzielle Mittel in den jährlichen Haushaltsplanentwürfen bereitzustellen und
auch in der mittelfristigen Finanzplanung vorzusehen. Für die bereits laufenden und für das
Jahr 2012 geplanten Maßnahmen sind Haushaltsmittel in ausreichender Höhe im
Haushaltsplan 2012 eingestellt worden. Die spezifischen Finanzbedarfe der Jahre 2013 bis
2016 werden derzeit ermittelt und mit den vorhandenen Budgetplanungen abgeglichen.
Detaillierte Aussagen zur hinreichenden Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln bzw. zu
eventuellen Mehrbedarfen können erst nach Abschluss dieses Prüfprozesses vorgenommen
werden. Es ist beabsichtigt, den Rat der Stadt im Frühjahr 2012 im Zusammenhang mit der
o.g. Berichterstattung über den Sachstand zu informieren.

Wird die bisher vorgesehene Verteilung der Haushaltsmittel aufrechterhalten?

Bei den Projekten des Handlungsprogramms Klimaschutz handelt es sich um gutachterliche
Vorschläge zu Maßnahmen der CO2-Minderung in Dortmund. Bei der konkreten Umsetzung
2
dieser Maßnahmen können sich Abweichungen zur ursprünglichen Idee durch geänderte
Beteiligungen, gesetzliche Rahmenbedingungen oder technische Machbarkeit ergeben. In
solchen Fällen könnte durch eine Über- oder Unterdeckung des Projektbudgets eine
Umverteilung der Haushaltsmittel erforderlich werden. Aktuell ist die bisher vorgesehene
Verteilung der Haushaltsmittel nicht in Frage gestellt. Ob und inwieweit sich aus dem o.g.
Prüfprozess (Finanzplanung für die Jahre 2013-2016) Anpassungsnotwendigkeiten ergeben,
bleibt den Ergebnissen dieses Prozesses vorbehalten. Auf die entsprechenden Ausführungen
des letzten Absatzes sei hier verwiesen.

Wie weit ist der Aufbau des DLZE gediehen und wann soll die beabsichtigte
Vereinsgründung erfolgen?

Das 3-Säulen-Modell (gGmbH, Verein, Stiftung) der Gutachter zur Einrichtung eines
Dienstleistungszentrums Energieeffizienz wird aus wirtschaftlichen und rechtlichen Gründen
derzeit als nicht realisierbar angesehen. Die Trägerschaft für das DLZE soll daher zunächst
bei der Stadt Dortmund (Umweltamt) verbleiben, während sich die Kooperationspartner über
einen zu gründenden Förderverein einbringen und ideelle und materielle Unterstützung
leisten. Das dem Umweltamt in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellte Budget von
200.000 Euro pro Jahr soll für den Bewilligungszeitraum von drei Jahren insbesondere dafür
verwandt werden, die Personalkosten für den Betrieb des DLZE zu decken. Geplant ist, das
Dienstleistungszentrum mit zwei Beratungskräften (z.B. Energieberater) und einer
Verwaltungskraft für Assistenz und Organisation auszustatten. Das hierfür erforderliche
Ausschreibungsverfahren wird zurzeit vorbereitet. Parallel dazu läuft die Suche nach
geeigneten Geschäftsräumen für das DLZE in der Innenstadt, in zentraler Lage und gut mit
öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar. Zur Vorbereitung der Gründung des Fördervereins
wurde eine Arbeitsgruppe (bestehend aus Verwaltung und den Kooperationspartnern)
einberufen, die in den letzten Monaten intensiv an der Ausgestaltung der Vereinssatzung
gearbeitet hat. Das weitere Vorgehen zur Einrichtung des Dienstleistungszentrums
Energieeffizienz ist wie folgt geplant: Beschlussvorlage an den Rat der Stadt im Frühjahr
2012 zur Fördervereinsgründung für das DLZE, Gründung des Fördervereins im Sommer
2012, Eröffnung des Dienstleistungszentrums Ende August 2012.

Zu welchem Zeitpunkt nehmen die KlimaschutzmanagerInnen ihre Arbeit auf?

Der Klimaschutzmanager hat seine Arbeit im Dezember 2011, die Klimaschutzmanagerin
ihre Arbeit im Januar 2012 aufgenommen. Während sich der Klimaschutzmanager gemäß
Förderantrag im Umweltamt mit der „Initiierung und Umsetzung von konkreten
Klimaschutzprojekten“ beschäftigt, lautet die Aufgabe der Klimaschutzmanagerin dort
„Vernetzung und Initiierung von Beratungsleistungen und stadtweites Marketing“. Dem
Bewilligungsbescheid entsprechend sind die Tätigkeiten des Klimaschutzmanagers bzw. der
Klimaschutzmanagerin auf drei Jahre befristet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage
(Drucksache Nr.: 06558-12 ) sowie die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05594-
11-E2) zur Kenntnis.“


zu TOP 12.2
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung; I. Bericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06635-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 12.3
Trinkwasserqualität im Ruhrgebiet
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06682-12)

hierzu Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 06682-12-E1):

„im Bericht der Landesregierung NRW „Reine Ruhr“ wird von Experten, wie dem Chef der
deutschen Trinkwasserkommission, festgestellt, dass für die Gesundheit der Bürgerinnen
und Bürger eine Vielzahl an bedenklichen Verunreinigungen im Trinkwasser enthalten
sind. Davon sind über 4 Mio Verbraucherinnen und Verbraucher im Ruhrgebiet betroffen,
die Anspruch auf die bestmögliche Trinkwasserqualität haben.
Die Stadt Dortmund ist über ihre Beteiligung an der Gelsenwasser AG und ihre Beteiligung
an den Wasserwerke Westfalen GmbH (WWW) mitverantwortlich für Umfang und Art der
Investitionen zur Sicherung einer unbedenklichen Trinkwasserqualität für ihre Bürgerinnen
und Bürger.
Das Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass Anlagen zur Aufbereitung von Wasser
für die öffentliche Trinkwasserversorgung nach dem neuesten Stand der Technik zu errichten
und zu betreiben sind. Der derzeitige Stand der Technik an der mittleren Ruhr ist
nicht mehr ausreichend.
BÜNDNIS 90 Die Grünen bitten Sie, zum oben genannten Tagesordnungspunkt eine Stellungnahme
der Verwaltung zu veranlassen, die auf folgende Fragen eingeht:

1. Wie stellt sich der technische Stand der Trinkwasserförderung – und Aufbereitung
entlang der Ruhr, d.h. der Rheinischen Wasserwerke (RWW), der Wasserwerke
Westfalen (WWW) und der Hochsauerland-Wasser im Vergleich zueinander dar?

2. Wird in den Wasserwerke Westfalen (WWW) die Methode der Ultrafiltration gegen
Bakterien eingesetzt? Wird ein zweistufiges Verfahren, d.h. Ozonisierung und anschließende
Festbettaktivkohlefiltration eingesetzt, wie dies in den Wasserwerken
im Hochsauerland und bei den Rheinischen Wasserwerken (RWW) längst der Fall
ist?

3. Wenn nein, warum nicht? Was macht den Verzicht auf den neuesten Stand der
Technik aus Sicht der WWW verzichtbar? Von wann sind ggf. die zurzeit dort eingesetzten
Anlagen und Verfahren?

4. Welche chemischen Verbindungen, Mikroben und Medikamentenreste und in welchen
Mengen, wurden aktuell im Ruhrwasser festgestellt und welche und in welchen
Mengen konnten im Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung festgestellt
werden?

5. Welche technischen Maßnahmen sind erforderlich, um die Trinkwasseraufbereitung
so zu ertüchtigen, dass organische Mikroverunreinigungen und mikrobielle Krankheitserreger
eliminiert werden.

6. Welche Verfahren werden zurzeit zur Überwachung der Hygiene eingesetzt?

7. Welche Empfehlungen enthält der vom Umweltministerium des Landes NRW veröffentlichte
Expertenbericht „Reine Ruhr“, um eine gesundheitlich unbedenkliche
Trinkwasserqualität zu erreichen?

8. Welche Maßnahmen und Umsetzungsfristen beinhaltet der von Regierungspräsident
Bollermann ausgehandelte Vertrag mit den Wasserwerken an der Ruhr aus
dem Jahr 2010, die der Umweltminister als unzureichend bezeichnete und daher
nicht unterzeichnete?

9. Auf welche Höhe werden die zukünftigen Investitionskosten der Wasserwerke
Westfalen (WWW) im mittleren Ruhrverlauf geschätzt, die ihre Anlagen nachrüsten
müssen? Gibt es bereits konkrete Überlegungen und Konzepte für Finanzierungsmodelle?

10. In welcher Höhe wurden bis dato Investitionen in die technische Aufrüstung der Anlagen
und in das Sachanlagevermögen der Wasserwerke Westfalen (WWW) seit
dem PFT-Skandal getätigt?
11. Welchen Einfluss haben die Kapitalverflechtungen der Wasserwerke Westfalen
(WWW) mit der Gelsenwasser AG und DEW 21 auf die nicht ausreichende Finanzierung
der Umrüstung ihrer technischen Anlagen?

12. Was würde eine Ertüchtigung aller technischen Anlagen der Wasserwerke Westfalen
für die Gelsenwasser AG und den städtischen Haushalt bedeuten?

13. Welche Gebührenerhöhung wäre zu erwarten, wenn die von Experten als notwendig
erachteten Maßnahmen durchgeführt würden?

14. Haben alle von der Forderung nach Ertüchtigung betroffenen Wasserwerke ihren
Rechtsmittelverzicht erklärt? Wenn nein, welche nicht?

15. Welche Fristen sieht das Umweltministerium als notwendig an, um die erforderlichen
Maßnahmen durchzuführen und welche Diskrepanz gibt es zu den Vorstellungen
der Gelsenwasser AG?“

hierzu Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion die Linke) (Drucksache Nr.: 06682-12-E1):

„der Chef der Deutschen Trinkwasserkommission, Prof. Exner, hat den Zustand der Wasseraufbereitung an der mittleren Ruhr kürzlich deutlich kritisiert. „Die Trinkwasserverordnung
legt fest, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch frei von Krankheitserregern
sein müsse. Das könne so nicht mehr garantiert werden. Dies ist mit erheblichen Risiken
für die öffentliche Gesundheit verbunden und daher nicht mehr akzeptabel“, so Prof. Exner.
Die Experten warnen die Behörden vor Gefahren durch Viren, Bakterien oder Parasiten im
Wasser – vom klassischen Darmkeim bis hin zu Noroviren. Die Fraktion DIE LINKE hatte
den Zustand der Wasseraufbereitung an der mittleren Ruhr erst kürzlich im Rat der Stadt
Dortmund als Minderheitsposition thematisiert und sieht sich hier im Einklang mit den Befürchtungen
der Deutschen Trinkwasserkommission.

Dazu stellen wir folgende ergänzende Fragen an die Verwaltung:

1) Hält die Verwaltung es für ausgeschlossen, dass das vermehrte Auftreten von
Noroviren in der letzten Zeit an Dortmunder Schulen und in Kindertagesstätten mit
der hygienischen Qualität des Trinkwassers zusammen hängt ?

Mehrfach mussten Einrichtungen über Tage hinweg geschlossen werden, um eine Ausbreitung der
Erreger zu verhindern. Falls ja, auf welcher Grundlage wird eine solche
Einschätzung vorgenommen ?

2) Der Nachweis von Humanen Noroviren ist in Deutschland nach § 7
Infektionsschutzgesetz namentlich meldepflichtig. Wie haben sich zahlenmäßig die
Norovirenmeldungen in Dortmund in den letzten 10 Jahren entwickelt ?

3) Welche Risikoabschätzung ergibt sich aus den Hinweisen der Deutschen
Trinkwasserkommission in Bezug auf Gefahren durch Grippeepidemien (Influenza)
für das Einzugsgebiet an der mittleren Ruhr ?
Influenzaviren haben ja Wasservögel als Reservoirwirte, von denen aus neben der Überträgung von Mensch zu Mensch ebenfalls Neuinfektionen auftreten können.

4) Ist es richtig, dass wie in der Presse dargestellt bei starken Regenfällen immer
wieder Kläranlagen überlaufen und somit ungefilterte menschliche Fäkalien in die
Ruhr gelangen, aus denen die Wasserwerke Westfalen dann Trinkwasser
generieren ?

5) Welches gesundheitliche Risiko geht nach Einschätzung der Verwaltung von
Fäkalkeimen aus der Landwirtschaft aus ?

6) Ist es richtig, dass die wassertechnischen Anlagen der Wasserwerke Westfalen
aufgrund ihrer überlangen Laufzeit inzwischen vollständig abgeschrieben sind ?

7) Wie viele Menschen werden durch die Wasserwerke Westfalen gegenwärtig mit
Trinkwasser versorgt?“

RM Märkel und RM Kowalewski erläutern jeweils die vorliegenden Bitten um Stellungnahme ihrer Fraktionen.

Herr Dr. Grote kündigt hierzu an, dass die Beantwortung beider Anfragen aufgrund der Vielzahl der Stellen, die hierbei zu beteiligen sind, längerer Zeit in Anspruch nehmen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien wird die Angelegenheit in einer der nächsten Sitzungen wieder aufrufen.


13. Vermessungs- und Katasteramt
-nicht besetzt-

14. Anfragen

zu TOP 14.1
Erhalt alter gesunder Laubbäume und Kiefern im Stadtwald aufgrund ihrer ästhetischen Bedeutung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 06666-12)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Anfrage zur Tagesordnung der FBI (Drucksache Nr.: 06666-12) vor:

„Die Verwaltung wird um Auskunft gebeten,

Hierzu liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 06666-12-E1):

„Waldbau wird im Stadtwald Dortmund nach ökologischen Gesichtspunkten durchgeführt. Die
Forstverwaltung der Stadt Dortmund im Umweltamt bewirtschaftet den Stadtwald auf der
Basis des 1993 vom Ausschuss für Bau, Verkehr und Grünflächen beschlossenen
ökologischen Waldpflegeprogramms. Die Kiefern im Niederhofer Wald sind überwiegend
hiebsreif, von schlechter Qualität und durch Splitter aus dem Krieg belastet. Viele Bäume
sind bereits geschädigt und müssen im Erholungswald wegen der erhöhten Verkehrssicherungspflicht gefällt werden. Die Kiefer ist auf den Mittelgebirgsstandorten keine natürlich vorkommende Baumart. Ihr Vorkommen ist waldgeschichtlich bedingt. Es handelt sich um Wiederaufforstungen nach vollständiger Abholzung. Die Waldbestände werden durch den derzeitigen Einschlag auf den Umbau zur potenziellen natürlichen Buchenmischwaldgesellschaft vorbereitet. Damit die jungen Bäume aus Naturverjüngung und Pflanzung gedeihen können, müssen auch gesunde alte Bäume entnommen werden. Das anfallende Holz wird zu marktgerechten Preisen als nachwachsender ökologischer Werkstoff veräußert. Im Sinne der Nachhaltigkeit wird dem Stadtwald durch die Waldbaumaßnahmen
weniger Holz entnommen als nachwächst. Hierdurch wird ein Vorratsaufbau an Holzmasse
erreicht. Ästhetische Werte werden im Erholungswald soweit wie möglich berücksichtigt. Die
Wahrung der Verkehrssicherungspflicht setzt jedoch nach der einschlägigen Rechtssprechung
enge Grenzen. In den Kernzonen werden aus ökologischen Gründen ausreichend alte Bäume
erhalten.

Sämtliche Planungen im Stadtwald werden in Natur- und Landschaftsschutzgebieten mit der
unteren Landschaftsbehörde abgestimmt. Bei der Vorbereitung werden die Erkenntnisse der
Naturschutzverbände zur Entscheidungsfindung abgefragt. Alle Maßnahmen werden dem für
Waldangelegenheiten Beauftragten des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vorgestellt. Die Endnutzungen und Durchforstungen im Niederhofer Wald wurden der
Bezirksvertretung Hörde und der interessierten Öffentlichkeit am 14.10.2011 vor Ort
vorgestellt und erläutert. Zu dem Termin wurde über die örtliche Tagespresse eingeladen. Im
Zuge der Veranstaltung hat die Verwaltung neben den aktuellen Hiebsmaßnahmen die
Grundsätze des ökologischen Waldbaus im Stadtwald vorgestellt. Nach Mitteilung der
Bezirksregierung Arnsberg, höhere Landschaftsbehörde, vom 03.08.2011 ist die
Bewirtschaftungspraxis der Forstverwaltung der Stadt Dortmund auch unter Berücksichtigung
naturschutzrechtlicher Gesichtspunkte nicht zu beanstanden.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


Die öffentliche Sitzung wird um 17.43 Uhr beendet.







Reuter Tietz Trachternach
Vorsitzende sachkundiger Bürger Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus