Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Rates der Stadt
am 18.02.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:08 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 88 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Balzer (SPD)
Rm Baran (SPD)
Rm Gottwald (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Mader (CDU)
Rm Dr. Tautorat (Die Linke & Piraten)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOAR Pompetzki


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2015

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Westfalenhütte;
- Information über die Fortführung des Planverfahrens Westfalenhütte
- Bauleitplanung;
I. Aufhebung des Beschlusses des Rates vom 19.06.2008 zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
II. Einleitender Beschluss zur Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03296-15)

3.2 Bauleitplanung und Sicherstellung der Bauleitplanung
Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung); Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03309-15)

3.3 Konzept Ruhr // Wandel als Chance - Perspektive 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03310-15)

3.4 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01749-15)

3.5 Dortmund - eine wachsende Stadt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03687-16)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Förderantrag zum Landeswettbewerb "Regio.NRW"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03582-16)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sachstand Dortmunder Zoo
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03303-15)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Annahme der Schenkung "Intermedia Archiv Hans Breder"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03279-15)




6.2 Sanierung der Heizungs-/Lüftungsanlage für den Zuschauerraum des Schauspielhauses
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung

NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Durchführung der Sanierung der Heizungs-/Lüftungsanlage für den

Zuschauerraum des Schauspielhauses
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03357-15)

6.3 Werkstattumbau Theater Dortmund
hier:
I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Werkstattumbaus des Theater Dortmund

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03356-15)

6.4 DFB-Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03696-16)

7. Schule

7.1 Antrag zur Namensgebung der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015
(Drucksache Nr.: 02698-15)


8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01715-15)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03322-15)

9.2 Satzung zur vierten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03335-15)

9.3 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 01.10.2015, Ziffer 4. ; Ds.-Nr. 02052-15 und Vorschlag des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2015 des Deponiesondervermögens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03435-16)

9.4 STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03616-16)



9.5 Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03692-16)

9.6 Flughafen Dortmund / OVG Münster
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03297-15)

9.7 Betriebszeitenverlängerung am Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03694-16)

9.8 Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2016
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03714-16)

9.9 Auswirkungen aktueller Entscheidungen der Landesregierung NRW auf den Haushalt der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03720-16)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03326-15)

10.2 Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03393-16)

10.3 Neubesetzung Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03625-16)

10.4 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03699-16)

10.5 Personalangelegenheit Theaterleitung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03709-16)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Kennzeichnung von aus Verkehrssicherheitsgründen zu fällenden Bäumen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03250-15)

11.1.2 17 % Syrienflüchtlinge, 33 % Asylbewerber aus den Balkanländern: Konsequenzen für die städtische Asylpolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03251-15)
11.1.3 Differenzierung der in der EAE Hacheney registrierten Asylbewerber nach Nationalitäten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03252-15)

11.1.4 775 Jahre Rat der Stadt Dortmund Consilium Tremoniensis 2016
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03253-15)

11.1.5 Ordnungsrechtliches Vorgehen gegen die Verteilung des Korans ohne Sondernutzungsgenehmigung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03301-15)

11.1.6 Dortmund überrascht ... mit Defiziten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03705-16)

11.1.7 Abschiebeanordnungen und Abschiebungen krimineller Ausländer durch die Dortmunder Ausländerbehörde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03397-16)

11.1.8 Hohe Ausländerkriminalität von 40 % in Köln und Dortmund - Konsequenzen für die Stadt Dortmund nach den Überfällen eines Ausländermobs auf Frauen in Köln und anderen Großstädten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03398-16)

11.1.9 Straftatbestände der 2014 für Dortmund ermittelten 11045 kriminellen Ausländer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03411-16)

11.1.10 Gewalttaten in Dortmunder Asyleinrichtungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03464-16)

11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD) / Rm Brück (Die Rechte)

11.2.1 Konsequenzen aus sexuellen Übergriffen durch Asylanten
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03608-16)

11.2.2 Asylanten nach Stadtbezirken aufgegliedert
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03609-16)

11.2.3 Durch Sicherheitsdienste erfasste Straftaten in Asylheimen
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03610-16)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.
1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Garbe (AfD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau wies darauf hin, dass dem Rat der Stadt ein Dringlichkeitsvorschlag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vom 18.02.2016 mit der Bezeichnung

RWE-Dividende
(Drucksache Nr.: 03848-16)

vorliegt. Der Rat der Stadt stimmte zu, die Angelegenheit als Tagesordnungspunkt 9.11 zu behandeln.


Bezug nehmend auf die im Nachversand zugeleitete Vorlage

9.10 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die Neuregelung des § 108a GO NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03621-16)


wies OB Sierau darauf hin, dass es in der Sache nach gegenwärtigem Kenntnisstand noch zu redaktionellen Anpassungen kommen kann. Vor diesem Hintergrund bestand im Rat der Stadt Einvernehmen, die Vorlage nicht auf die Tagesordnung zu nehmen und sie für die Sitzung des Rates der Stadt am 17.03.2016 vorzusehen.


Weiter stimmte der Rat der Stadt zu, den Tagesordnungspunkt 3.4 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Beschluss
von der Tagesordnung abzusetzen, da der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Beratung der Vorlage in seiner Sitzung am 10.02.2016 zurückgestellt hat.





Darüber hinaus stimmte der Rat der Stadt zu, die Vorlage

3.3 Konzept Ruhr // Wandel als Chance - Perspektive 2020
Beschluss
von der Tagesordnung abzusetzen, da der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Beratung der Vorlage in seiner Sitzung am 26.01.2016 vertagt und in seine Sitzung am 01.03.2016 geschoben hat.


Zudem stimmte der Rat der Stadt zu, die Angelegenheit

7.1 Antrag zur Namensgebung der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015
(Drucksache Nr.: 02698-15)


vor dem Hintergrund, dass die Verwaltung mit Schreiben vom 15.02.2016 angekündigt hat, dem Rat der Stadt zur Sitzung am 17.03.2016 eine Beschlussvorlage vorzulegen, von der Tagesordnung abzusetzen.
Darüber hinaus machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass die Vorschläge zur Tagesordnung 9.5 Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03692-16)


und

9.8. Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2016
Vorschlag zur TO (AfD-Fraktion)

von Seiten der Antragsteller zurückgezogen wurden.


Weiter bestand im Rat der Stadt Einvernehmen, die irrtümlich dem Bereich Soziales, Arbeit und Gesundheit zugeordnete Angelegenheit

5.1 Sachstand Dortmunder Zoo
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03303-15)
zuständigkeitshalber im Bereich Kultur, Sport und Freizeit als Tagesordnungspunkt 6.5 zu behandeln.


Abschließend wies OB Sierau darauf hin, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung, entsprechend der üblichen Praxis, den Umgang mit der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung von drei Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt in der heutigen Ratssitzung erörtert hat. Im Ergebnis hat der Ältestenrat sich mehrheitlich darauf verständigt, dass diese für die gesamte Sitzung gelten soll und dass es pro Tagesordnungspunkt zwei Wortmeldungen je Ratsmitglied geben soll.

Rm Münch (FBI) sprach sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus, da er die politische Debatte als Kernstück der lokalen Demokratie erachtet.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) wies darauf hin, dass seine Fraktion der Redezeitbegrenzung von 3 Minuten zustimme, nicht jedoch der Limitierung der Wortbeiträge.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich unter Bezugnahme auf den Beitrag von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) ebenfalls gegen eine Begrenzung der Anzahl der Wortbeiträge aus.

Rm Brück (Die Rechte) lehnte die Redezeitbegrenzung sowie die Begrenzung der Anzahl der Wortbeiträge ab, da nach seinem Dafürhalten dadurch konstruktive Debatten im Keim erstickt werden.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten sprach sich Rm Kowalewski für eine Redezeitbegrenzung aber gegen eine Limitierung der Wortbeiträge aus.

Rm Bohnhof (AfD) lehnte eine Begrenzung der Wortbeiträge auf irgendeine Zahl ab, stimmte einer Redezeitbegrenzung jedoch zu.

Rm Münch (FBI) sprach sich für eine getrennte Abstimmung in Bezug auf die Redezeitbegrenzung und die Anzahl der Wortbeiträge aus.


Anschließend beschloss der Rat der Stadt einstimmig die zuvor dargestellten Veränderungen der Tagesordnung.

Weiter beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit auf 3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt.

Darüber hinaus stimmte der Rat der Stadt einer Begrenzung von 2 Wortmeldungen pro Tagesordnungspunkt je Ratsmitglied mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, AfD und FDP/Bürgerliste sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) zu.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2015

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03846-16) vom 16.02.2016 vor:

„ … die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt fest, dass das Protokoll der Sitzung unrichtig und der Beschluss zu Tagesordnungspunkt 10.8.: Neufassung des Ratsbeschlusses zur Sitzordnung durch Änderung des Ratsbeschlusses vom 18.06.2014 materiell und formell rechtswidrig ist. Im Einzelnen:

1. Verstoß gegen Verfahrensvorschriften:

b) Ein weiterer noch gravierenderer Verfahrensverstoß liegt darin, dass der Versammlungsleiter,
2. Verstoß gegen materielles Recht

Aus den gesamten vorgenannten Erwägungen hätte der Oberbürgermeister, Ullrich Sierau, wegen des Verstoßes gegen diverse Vorschriften und der Verletzungen der Rechte der AfD-Fraktion den Beschluss gemäß § 54 GO NW aufheben müssen. Da dies nicht geschehen ist, wird die AfD-Fraktion ihre Rechte gerichtlich geltend machen.

3. Unrichtigkeit/Unvollständigkeit der Niederschrift

In der Niederschrift heißt es wörtlich:

Der Rat der Stadt hebt seinen Beschluss vom 18.06.2014 zur Festlegung der Sitzordnung
muss es im Protokoll wie folgt lauten:
* Anmerkung: Die im Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03846-16) vom 16.02.2016 angeführte Klageschrift ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Rm Bohnhof (AfD) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten die nachfolgend dargestellte Änderung der Protokollierung des Tagesordnungspunktes 10.8 der Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2015:

Unter Einbeziehung der vorgenannten Änderung wurde die Niederschrift über die 14. Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2015 genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Westfalenhütte;
- Information über die Fortführung des Planverfahrens Westfalenhütte
- Bauleitplanung;
I. Aufhebung des Beschlusses des Rates vom 19.06.2008 zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
II. Einleitender Beschluss zur Änderung Nr. 15 a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03296-15)

Rm Lührs (SPD) erachtet das Westfalenhüttengelände als eine der wichtigsten Entwicklungsflächen in Dortmund, von der sie in der künftigen Entwicklung u. a. Arbeitsplätze sowie eine Verkehrsentlastung für den Gesamtbereich erwartet. Darüber hinaus begrüßt Rm Lührs (SPD), vor dem Hintergrund der Diskussion um Bevölkerungswachstum und Bereitstellung von preiswertem Wohnraum, die geplante Wohnbebauung und hält es zudem für selbstverständlich, dass vorliegende oder eingehende Anregungen im weiteren Verfahren bewertet werden.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sprach sich für ein Fortgang der Entwicklung auf dem Westfalenhüttengelände aus, betonte aber, dass sie die Bedenken des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde hinsichtlich der Reduzierung der Grünachse zwischen dem Hoeschpark und dem Burgholz und der Zerschneidung durch die geplante Nordspange, für wichtig und bedenkenswert hält, die im weiteren Verfahren Berücksichtigung finden sollten.

Für Rm Kowalewski (Die Linken & Piraten) lässt sich feststellen, dass sich die Art der Grünzüge, vor allem qualitativ, verschlechtert hat und ausgerechnet die Gelände, die ökologisch besonders wertvoll sind, in Mitleidenschaft gezogen werden bzw. nicht geschützt werden.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) signalisierte Zustimmung seiner Fraktion zur Verwaltungsvorlage. In der Abwägung wird, nach seinem Dafürhalten, dem Raum und der Historie in angemessener Form Beachtung geschenkt.

Rm Waßmann (CDU) begrüßt die Vorlage, da sie u. a. neben einer industriellen Nutzung auch Entwicklungen im Bereich von Wohnbebauung und Gewerbeflächen vorsieht.

Rm Münch (FBI) sieht aufgrund der vorliegenden Entwicklungsplanung, den Einklang zwischen Ökologie und Ökonomie für nicht gewährleistet an und hält es für unverständlich, dass die Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde im Planungsausschuss keine Berücksichtigung gefunden hat. Weiter erhob Rm Münch (FBI) die Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde, zwecks Einbeziehung in die Beschlussfassung, zum Antrag.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass auf der Westfalenhütte Arten vorkommen, die in Dortmund ein Alleinstellungsmerkmal haben, da es sich um ein besonders nährstoffarmes Gebiet handelt.

Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und von Rm Münch (FBI) sowie bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) ab.

Der Rat der Stadt beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten und von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD):

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,

I. den Änderungsbeschluss zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes
II. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem unter Punkt 3 in dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Nr. 15a)

zu TOP 3.2
Bauleitplanung und Sicherstellung der Bauleitplanung
Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten – im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung); Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03309-15)

Rm Garbe (AfD) hält es für begrüßenswert, Wettbüros, als besondere Art der lokalen Ökonomie zu vergrämen.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 18.11.2015 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung). II. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 180 – Ortszentrum Marten – (zugleich Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 180) als Satzung.

zu TOP 3.3
Konzept Ruhr // Wandel als Chance - Perspektive 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03310-15)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.4
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01749-15)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.5
Dortmund - eine wachsende Stadt
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03687-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion vom 02.02.2016 (Drucksache Nr.: 03687-16) vor:

„ … die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund schlägt og. TOP für die Ratssitzung am 18.02.16 vor und stellt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

Die Stadt Dortmund wächst.
Die Lebensbedingungen in Dortmund konnten in den letzten Jahren weiter verbessert werden. Soziale, kulturelle und ökonomische Strukturen konnten so ausgebaut werden, dass Menschen gerne nach Dortmund kommen oder gerne hier bleiben. Natürlich sind städtische Leistungen immer auch auf ihre Effizienz und Kostenentwicklung zu überprüfen, positive Bevölkerungsentwicklungen in der Stadt können dabei aber nicht ausgeblendet werden. Auch wenn keiner genau weiß, wie lange diese positive Bevölkerungsentwicklung andauern wird, wird es in der nahen Zukunft noch stärker notwendig
sein, vielmehr städtische Infrastruktur und Dienstleistungsangebote der Verwaltung soziodemografisch
an eine wieder wachsende Bevölkerung flexibel anzupassen. Fast alle Lebensbereiche der Menschen sind davon berührt.

Insbesondere in folgenden Bereichen sind jetzt schon Herausforderungen aufgrund wachsender Bevölkerungszahlen erkennbar:

- Betreuungsangebote im vorschulischen Bereich
- steigende Schülerzahlen
- flexibilisierte Anforderungen an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in Dortmund und in der Region
- Studierendenzahlen
- (geförderter) Wohnraum
- Sport- und Kultureinrichtungen
- Pflege und Wohnen im Alter
- Gesundheitsversorgung der Bevölkerung

Der Beschluss des Rates vom 10.12.15 „Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels“ kann nur ein Beitrag zur demografischen Entwicklung in der Stadt Dortmund sein. Die Gestaltung des demografischen Wandels in der Stadt ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die weit über eine pauschale Betrachtungsweise nach dem Motto - „Wir werden mehr und älter“ - hinaus gehen muss.

Durch die steigenden Einwohnerzahlen verstärkt durch den Zuzug von Zuwanderinnen und Zuwanderern und Flüchtlingen ist klar, dass Dortmund eine prosperierende Zukunft haben kann, wenn das Wachstum richtig behandelt wird. Der Zuzug von Flüchtlingen ist auch eine Chance für die Stadt Dortmund. Vielfalt belebt unsere Kultur und die Entwicklung von Städten und Gemeinden.

Integration von Flüchtlingen findet vor Ort statt. In Orten, die Heimat werden. Gemeinsam sollte es gelingen, durch den Zuzug von Flüchtlingen auch neue Impulse für die Entwicklung der Städte, Gemeinden und Quartiere zu setzen, so dass im Ergebnis alle Bewohner davon profitieren. Stadtteile werden sich durch den Zuzug und die Integration von Flüchtlingen verändern. Das bestehende soziokulturelle Leben und Miteinander steht durch die zahlreichen Zuwanderungen vor großen Herausforderungen.

Vor diesem Hintergrund fasst der Rat der Stadt folgenden Beschluss:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die steigende Bevölkerungszahl weiter zu einem Schwerpunkt ihrer Öffentlichkeitsarbeit und des Standortmarketings zu machen. Die Dortmunder Bevölkerung, Institutionen, Vereine, Kammern, Verbände, die Wirtschaft und die Politik sind für die Herausforderungen einer wieder wachsenden Stadt zu sensibilisieren. Der positive Wanderungssaldo bei der Bevölkerungsentwicklung ist durch geeignete Maßnahmen zu stabilisieren. Der Rat begrüßt alle Maßnahmen der Verwaltung, Neubürger zum Zuzug nach Dortmund zu bewegen und insbesondere junge Menschen in der Stadt zu halten.

2. Der Rat betrachtet den Wachstumsprozess der Stadt Dortmund mit allen demografischen Auswirkungen als eine gesamtstädtische Aufgabe. Durch die INSEKTs und diverse Masterpläne - sowie deren beider Fortschreibungen - und Beobachtungssysteme (insbesondere im Wohnungsbereich), Aktionspläne und Erkenntnisse aus durchgeführten Bürgerbeteiligungsprozessen z.B. aus dem Nordwärtsprojekt verfügt die Verwaltung über hervorragende Grundlagen, den demografischen Entwicklungsprozess in Dortmund zu steuern.

3. Alle Fachbereiche der Verwaltung werden aufgefordert, ihre Leistungen und Angebote hinsichtlich der steigenden Bevölkerungszahlen zu überprüfen und auf die nächsten Jahre auszurichten sowie ihre fachpolitischen Entwicklungspläne fortzuschreiben.
4. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Stadt Dortmund mit einem solchen Zukunftsprogramm für die Stadt im interkommunalen Vergleich Vorreiter ist. Es liegen in anderen Städten mit ähnlichen Wachstumstrends längst keine fertigen Konzepte vor. Das Thema Demografie kann nur ein Teilaspekt eines solchen notwendigen Zukunftsprogramms für die Stadt sein kann.
5. Der Rat erwartet, dass Bund und Land ihrer Verantwortung bei der Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden und Kommunen angemessen finanziell für die Erfüllung der Aufgaben aus diesem Wachstumsprozess ausstatten.

Rm Neumann-Lieven SPD) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion u. a. damit, dass Strukturwandel, Hochschulkultur und Sportlandschaft Menschen anlocken und damit einhergehende, soziokulturelle Änderungen angegangen werden müssen.

Rm Konak (Die Linke & Piraten) hält den vorliegenden Antrag für unausgegoren und begründete die Ablehnung durch ihre Fraktion u. a. dahingehend, dass eine Anpassung von Infrastruktur- und Dienstleistungsangeboten an die steigende Nachfrage, mit Kürzungen im Personalbestand nicht vereinbar sei. Darüber hinaus sei eine Kommune nicht mit einem Unternehmen gleichzusetzen, bei dem es ausschließlich um Wettbewerb geht.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Eckpfeiler für das geforderte Zukunftsprogramm, spätestens mit der Beschlussfassung zum Haushalt im Dezember 2015, bereits als gesetzt und verwies in diesem Zusammenhang auf die seinerzeit vorgelegten Haushaltsanträge.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) kritisierte, dass der vorliegende Antrag zu pauschal gehalten sei und begründete das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion u. a. mit Verweis auf die mit der Flüchtlingsfrage einhergehenden Unwägbarkeiten.

Rm Brück (Die Rechte) begründete seine Ablehnung u. a. dahingehend, dass es bedenklich sei, dass eine Hurra-Stimmung im Hinblick auf eine wachsende Stadt zelebriert werden soll, die in erster Linie auf den anhaltenden Einwandererstrom zurückzuführen sei.

Rm Waßmann (CDU) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion dahingehend, dass der Antrag als Auftrag an die Verwaltung angesehen werde, mit dem komplexen Thema des Wachstums der Bevölkerung umzugehen.

Rm Münch (FBI) lehnt den vorliegenden Antrag ab und begründete sein Abstimmungsverhalten dahingehend, dass keine Konzepte benötigt werden, sondern Maßnahmen, die zügig umgesetzt werden.

Rm Schilff (SPD) wies darauf hin, dass ein Teil des Wachstums der Bevölkerung darin begründet ist, dass Menschen, die der Stadt vor 30 Jahren den Rücken zugekehrt haben, nun wegen der ausgeprägten Infrastruktur zurückkehren. Die Möglichkeit, preiswerten Wohnraum sowie preiswerte Baugrundstücke anbieten zu können, könne zudem dazu beitragen, die Zahl von täglich 70.000 bis 80.000 Einpendlern, die entsprechenden Verkehr verursachen, zu reduzieren.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die steigende Bevölkerungszahl weiter zu einem Schwerpunkt ihrer Öffentlichkeitsarbeit und des Standortmarketings zu machen. Die Dortmunder Bevölkerung, Institutionen, Vereine, Kammern, Verbände, die Wirtschaft und die Politik sind für die Herausforderungen einer wieder wachsenden Stadt zu sensibilisieren. Der positive Wanderungssaldo bei der Bevölkerungsentwicklung ist durch geeignete Maßnahmen zu stabilisieren. Der Rat begrüßt alle Maßnahmen der Verwaltung, Neubürger zum Zuzug nach Dortmund zu bewegen und insbesondere junge Menschen in der Stadt zu halten.

2. Der Rat betrachtet den Wachstumsprozess der Stadt Dortmund mit allen demografischen Auswirkungen als eine gesamtstädtische Aufgabe. Durch die INSEKTs und diverse Masterpläne - sowie deren beider Fortschreibungen - und Beobachtungssysteme (insbesondere im Wohnungsbereich), Aktionspläne und Erkenntnisse aus durchgeführten Bürgerbeteiligungsprozessen z.B. aus dem Nordwärtsprojekt verfügt die Verwaltung über hervorragende Grundlagen, den demografischen Entwicklungsprozess in Dortmund zu steuern.

3. Alle Fachbereiche der Verwaltung werden aufgefordert, ihre Leistungen und Angebote hinsichtlich der steigenden Bevölkerungszahlen zu überprüfen und auf die nächsten Jahre auszurichten sowie ihre fachpolitischen Entwicklungspläne fortzuschreiben.
4. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Stadt Dortmund mit einem solchen Zukunftsprogramm für die Stadt im interkommunalen Vergleich Vorreiter ist. Es liegen in anderen Städten mit ähnlichen Wachstumstrends längst keine fertigen Konzepte vor. Das Thema Demografie kann nur ein Teilaspekt eines solchen notwendigen Zukunftsprogramms für die Stadt sein kann.
5. Der Rat erwartet, dass Bund und Land ihrer Verantwortung bei der Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen gerecht werden und Kommunen angemessen finanziell für die Erfüllung der Aufgaben aus diesem Wachstumsprozess ausstatten.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Förderantrag zum Landeswettbewerb "Regio.NRW"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03582-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 17.02.2016 vor:

„ … Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 03582-16-E1) vor:

Der Rat stimmt dem Förderantrag „In|Die RegionRuhr 4.0: Kompetenznetz Digitale Produktion“ der Wirtschaftsförderung Dortmund zu und beauftragt diese mit der Umsetzung des Projektes sowie mit der Information des Rates über die Ergebnisse.

Rm Penning erklärte für die CDU-Fraktion, dass man dem Antrag nicht zustimmen werde, weil es eine Selbstverständlichkeit sei, dass der Rat über die Ergebnisse von geförderten Projekten unterrichtet werde. Der Vorlage werde man jedoch zustimmen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt dem Förderantrag „In|Die RegionRuhr 4.0: Kompetenznetz Digitale Produktion“ der Wirtschaftsförderung Dortmund zu und beauftragt diese mit der Umsetzung des Projektes.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion die auf Antrag der Fraktion Die Linke & PIRATEN vorgeschlagene Ergänzung:

… sowie mit der Information des Rates über die Ergebnisse.“

Vor dem Hintergrund der erfolgten Zusicherung einer regelmäßigen Berichterstattung, begründete Rm Penning (CDU) das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion dahingehend, dass man der Vorlage zustimmen werde, die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung jedoch ablehne.

Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt stimmt der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 17.02.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) zu.

2. Der Rat der Stadt beschließt unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion zur Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 17.02.2016 einstimmig:


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Annahme der Schenkung "Intermedia Archiv Hans Breder"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03279-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die Schenkung des Intermedia Archivs von Hans Breder anzunehmen und beauftragt die Verwaltung, einen entsprechenden Schenkungsvertrag zwischen der Stadt Dortmund und Hans Breder abzuschließen.


zu TOP 6.2
Sanierung der Heizungs-/Lüftungsanlage für den Zuschauerraum des Schauspielhauses
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Durchführung der Sanierung der Heizungs-/Lüftungsanlage für den Zuschauerraum des Schauspielhauses
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03357-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 11.02.2016 vor:

„ … Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet um folgende Ergänzung des 4. Spiegelstrichs des Beschlussvorschlages:

- bewilligt die Erhöhung des Investitions- und Betriebskostenzuschusses in Höhe von ca. 27.000 € zur Finanzierung der anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen an das Theater Dortmund

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund

- genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
- bewilligt die Durchführung der Sanierung der Heizungs-/-Lüftungsanlage für den - genehmigt die Finanzierung durch Aufnahme eines Darlehns in Höhe von 325.000 Euro brutto.
- bewilligt die Erhöhung des Investitions- und Betriebskostenzuschusses in Höhe von ca. - beauftragt die Verwaltung mit der Abstimmung mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund bezüglich Durchführung von Vergabeverfahren.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 11.02.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

- bewilligt die Durchführung der Sanierung der Heizungs-/-Lüftungsanlage für den Zuschauerraum des Schauspielhaus mit geschätzten Kosten in Höhe von 325.000 Euro brutto

- genehmigt die Finanzierung durch Aufnahme eines Darlehns in Höhe von 325.000 Euro brutto.

- bewilligt die Erhöhung des Investitions- und Betriebskostenzuschusses in Höhe von ca. 27.000 € zur Finanzierung der anfallenden Zins- und Tilgungsleistungen an das Theater Dortmund

- beauftragt die Verwaltung mit der Abstimmung mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum der Stadt Dortmund bezüglich Durchführung von Vergabeverfahren






zu TOP 6.3
Werkstattumbau Theater Dortmund
hier:
I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
II. Beschluss zu erhöhten Kosten bei der Durchführung des Werkstattumbaus des Theater Dortmund
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03356-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 11.02.2016 vor:

„ … Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet um folgende Ergänzung des letzten Spiegelstrichs des Beschlussvorschlages:

- bewilligt die Erhöhung des Investitions- und Betriebskostenzuschusses in Höhe von ca. 35.000 Euro zur Finanzierung der erhöhten Zins- und Tilgungsleistungen, die aus dem erhöhten Kreditrahmen resultieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund

- genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.
- ändert seinen am 07.05.2015 getroffenen Beschluss (DS-Nr. 14318-14) und beschließt für die zusätzlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, die bereits bereitgestellten Investitionsmittel in Höhe von 10,7 Mio. Euro um 500.000 Euro auf die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 11,2 Mio. Euro zu erhöhen.
- ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung der zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 500.000 Euro ein Darlehen in entsprechender Höhe aufzunehmen und den bisher gewährten Kreditrahmen um diesen Betrag zu erweitern.
- bewilligt die Erhöhung des Investitions- und Betriebskostenzuschusses in Höhe von ca. 35.000 Euro zur Finanzierung der erhöhten Zins- und Tilgungsleistungen, die aus dem erhöhten Kreditrahmen resultieren.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 11.02.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung.

- ändert seinen am 07.05.2015 getroffenen Beschluss (DS-Nr. 14318-14) und beschließt für die zusätzlich erforderlichen Brandschutzmaßnahmen, die bereits bereitgestellten Investitionsmittel in Höhe von 10,7 Mio. Euro um 500.000 Euro auf die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von insgesamt 11,2 Mio. Euro zu erhöhen.

- ermächtigt das Theater Dortmund, zur Finanzierung der zusätzlichen Finanzmittel in Höhe von 500.000 Euro ein Darlehen in entsprechender Höhe aufzunehmen und den bisher gewährten Kreditrahmen um diesen Betrag zu erweitern.

- bewilligt die Erhöhung des Investitions- und Betriebskostenzuschusses in Höhe von ca. 35.000 Euro zur Finanzierung der erhöhten Zins- und Tilgungsleistungen, die aus dem erhöhten Kreditrahmen resultieren.

zu TOP 6.4
DFB-Fußballmuseum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03696-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 03696-16-E1) vom 17.02.2016 vor:

„ … wir bitten zum Auftaktjahr des Deutschen Fussballmuseums um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1) Wie viele Besucher haben seit der Eröffnung bis zum 1.1.2016 das Fussballmuseum zahlungspflichtig besucht?

2) Wie viele dieser Besucher sind als Gruppe zum Besuch verpflichtet worden (z.B. Schulveranstaltungen)?

3) Welche Einnahmen hat das Fussballmuseum über die Eintrittsgelder erzielt?

4) Welche Einnahmen wurden auf andere Weise generiert?

5) Wie hoch waren die Ausgaben, die im Jahr 2015 für das Fussballmuseum von der Stadt geleistet wurden?

6) Wie hoch waren die Ausgaben des Fussballmuseums selbst?

7) Wird für 2015 ein Gewinn verzeichnet der zur Ausschüttung kommt, oder muss von einem Defizit für den Haushalt ausgegangen werden? In welcher Höhe?

Die schriftliche Stellungnahme folgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.


zu TOP 6.5
Sachstand Dortmunder Zoo
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03303-15)

Dem Rat der Stadt lag folgende, zur Sitzung des Rates am 10.12.2015 gestellte, Anfrage zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 03303-15) vom 07.12.2015 vor:

„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet für die Ratssitzung am 10.12.2015 um einen mündlichen Bericht zur aktuellen Situation des Dortmunder Zoos. Aufgrund der aktuellen Ereignisse und der Zeitspanne bis zur nächsten Sitzung des AKSF wird diese Anfrage im Rat gestellt.

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03303-15-E1) vom 18.02.2016 vor:

„ … die Verwaltung beantwortet die Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.12.2015 wie folgt:

1. In der Nacht von Sonntag, 09. August 2015, auf Montag, 10. August 2015, wurde in das Amazonashaus eingebrochen. Es wurde der Diebstahl von Zwergseidenäffchen und Zwergagutis festgestellt, weiterhin war der Verlust von Safranfinken und Ohrflecktauben zu beklagen. Der Vorfall wurde bei der Kriminalpolizei zur Anzeige gebracht. Ein nächtlicher Wachdienst wurde beauftragt.

2. Am Donnerstag, 05. November 2015, wurde die Seelöwin „Holly“ tot aufgefunden. Zunächst wurde von einem Unfall ausgegangen und das Tier routinemäßig zur pathologischen Untersuchung überführt. Bei der Begehung der Zaunanlage wurde ein aufgeschnittenes Zaunelement entdeckt.


3. Am Montag, 30. November 2015, wurde ein Pinguin tot liegend am Teich vorgefunden - zwei weitere Pinguine waren von der Anlage verschwunden. Auch dieser Vorfall wurde bei der Kriminalpolizei zur Anzeige gebracht. Der Wachdienst wurde verdoppelt, um zeitlich lückenlos während der Schließungszeit des Zoos präsent zu sein. Die Außenzaunbeauftragung wurde am 03.12.2015 zur Dringlichkeit erklärt und es erfolgte die Abstimmung mit allen Beteiligten. Weiterhin wurde kriminalpolizeiliche Beratung angefordert.

4. Am Dienstag, 02. Februar 2016 wurde die Vorlage zum Neubau des Außenzauns als Sicherheitsmaßnahme durch den AKSF beschlossen. Die geschätzten Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme betragen 405.000 € -netto-.

Der Rat der Stadt nahm die o. a. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03303-15-E1)
vom 18.02.2016 zur Kenntnis.


7. Schule

zu TOP 7.1
Antrag zur Namensgebung der ehemaligen Hauptschule Innenstadt-West
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015
(Drucksache Nr.: 02698-15)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Konzept zur Übertragung des Netzwerkes INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01715-15)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung des Konzeptes Netzwerk INFamilie auf die Aktionsräume der Sozialen Stadt.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03322-15)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhalts:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Genehmigung der überplanmäßigen Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO und die Deckung durch Mehrerträge bei Nachforderungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO.


zu TOP 9.2
Satzung zur vierten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03335-15)

OB Sierau wies darauf hin, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Vorlage in seiner Sitzung am 11.02.2016 unter Berücksichtigung, dass die Fraktion Die Linke & Piraten Punkt 17.2.3 der Satzung ablehnt, einstimmig empfohlen hat.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der Fraktion Die Linke & Piraten zu Punkt 17.2.3 der Satzung einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den der Vorlage (Drucksache Nr.: 03335-15) anliegenden Entwurf als Satzung zur vierten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.3
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 01.10.2015, Ziffer 4. ; Ds.-Nr. 02052-15 und Vorschlag des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2015 des Deponiesondervermögens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03435-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

1. Der Ratsbeschluss vom 01.10.2015, Ziffer 4.; Drucksache Nr.: 02052-15 wird aufgehoben.

2. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2015 zu beauftragen.




zu TOP 9.4
STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03616-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit einer Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 03616-16) vom 25.01.2016 vor:

„ …
STEAG ist ein von kommunalen Stadtwerken beherrschtes Unternehmen. Zur Berichterstattung und Einflussnahme der Räte gegenüber ihrem Beteiligungsunternehmen hatte die Bezirksregierung in Düsseldorf klare Vorgaben gemacht. Auf dieser Grundlage erwartet unsere Fraktion zeitnahe Informationen zum nachstehenden Sachverhalt.

Medienberichte von Ende Dezember kolportieren trotz anders lautender Informationen in den politischen mit der STEAG befassten Gremien nach wie vor ein ernsthaftes Kaufinteresse der STEAG an den Braunkohlekraftwerken von Vattenfall in Brandenburg. Ebenfalls in der politischen Diskussion ist ein eventuelles Interesse von STEAG an der Betriebsführung für diese Kraftwerke in dem Falle, dass ein Kauf durch Dritte – z.B. Finanzinvestoren – erfolgen sollte. Zu diesem Komplex stellen sich die nachstehenden Fragen um deren schriftliche Beantwortung wir bitten.

1) Wurde tatsächlich ein Angebot abgegeben? Wenn ja, mit welcher Absicht?

2) Welches Finanzvolumen würde bei einer Annahme des Angebotes der STEAG bewegt werden? Welche Finanzierung wäre ggf. geplant?

3) Beabsichtigt STEAG die Betriebsführung in den Braunkohlekraftwerken von Vattenfall zu übernehmen? Zu welchen Konditionen würde eine solche Übernahme erfolgen? Welche Auswirkungen auf die Bilanz der STEAG und auf die Ausschüttung an die kommunalen Stadtwerke hätte ein solches Geschäft? Ist es richtig das die australische Macquarie-Gruppe als Finanzinvestor hier ein potentieller Partner für die STEAG darstellt?

4) In welcher Konkurrenzbeziehung stehen die Braunkohlekraftwerke von Vattenfall mit den Steinkohlekraftwerken der STEAG in Bezug auf die Auslastung der Kapazitäten?

5) Wie sind die Rahmenbedingungen für den Betrieb von Braunkohlekraftwerken in Brandenburg ausgestaltet? Gibt es ein belastbares Ausstiegsszenario aus der Braunkohlewirtschaft? Bis wann würde ein solcher Ausstieg durchgreifen? Wann geht die erste Anlage vom Netz?

6) Über welche Kapazitäten der Energieerzeugung verfügt STEAG in Brandenburg derzeit? Welche Pläne im Bereich der erneuerbaren Energien bestehen seitens der STEAG, um mittelfristig zukunftsfähige Anlagen der Energieerzeugung als Ersatz für atomare Anlagen und abgängige Braunkohlekraftwerke anderer Mitbewerber aufzubauen? Wie würde sich eine Übernahme der Betriebsführung auf den Aufbau erneuerbarer Energieanlagen bei der STEAG auswirken?

7) Wäre ein Kauf von Braunkohlekraftwerken oder die Übernahme der Betriebsführung in der bisher dargestellten Dimension in den Räten der Beteiligungskommunen zustimmungspflichtig?

8) Welche Steuerungsmöglichkeiten für die Entwicklung der STEAG sollten die Räte der Beteiligungskommunen künftig erhalten, auch nach den Auflagen der Bezirksregierung Düsseldorf? Welche Steuerungsmöglichkeiten sind den Aufsichtsräten der beteiligten Stadtwerke vorbehalten?

9) Jenseits der Fragestellungen in Bezug auf die Braunkohle in der Lausitz, macht auch das Geschäft der STEAG mit dem Regime in Katar von sich reden. Dort soll dem Vernehmen nach über eine Neugründung einer Tochtergesellschaft Power Minerals GmbH Rohmaterial (Flugasche) exportiert werden. Dazu stellen sich die folgenden Fragen:

Beteiligungskommunen bzw. Beteiligungsunternehmen zustimmungspflichtig?
Hierzu lag dem Rat der Stadt die folgenden Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03616-16-E1) vom 18.02.2016 vor:

„ … auf der Grundlage von seitens DSW21 zur Verfügung gestellten Informationen nehme ich in Bezug auf die im Betreff genannte Anfrage wie folgt Stellung:

Zu Frage 1)
Unter den jetzigen Rahmenbedingungen wird STEAG kein verbindliches Angebot abgeben.

Zu Frage 2)
Über ein mögliches Finanzvolumen und die Finanzierung kann keine Aussage getroffen werden.

Zu Frage 3)
„Vattenfall hat ein Bieterverfahren zur Veräußerung der Braunkohle-Anlagen inklusive der Tagebaue eröffnet. Es gibt derzeit kein Verfahren zur Vergabe von Betriebsführungen dieser Anlagen und Tagebaue, an dem STEAG sich beteiligen könnte.“

Zu Frage 4)
Sowohl die Braunkohlekraftwerke von Vattenfall als auch die Steinkohlekraftwerke von STEAG werden in der Energiewende noch für Jahrzehnte als Brückentechnologie für die Versorgungssicherheit benötigt.
Allerdings sind die Funktionen unterschiedlich: Während Braunkohlekraftwerke eher zur Abdeckung
der Grundlast geeignet sind, werden Steinkohlekraftwerke vorzugsweise im Bereich der Mittellast eingesetzt.

Zu Frage 5)
Derzeit wird kontrovers über die Ausgestaltung der Rahmenbedingungen für ein mögliches Ausstiegsszenario diskutiert – sowohl in der Bundes- als auch in der Landespolitik. Deshalb ist
zurzeit keine Einschätzung möglich.

Zu Frage 6)
Im brandenburgischen Ullersdorf hat STEAG ihren bisher größten Windpark in Deutschland errichtet. 18 Windkraftanlagen erzeugen dort pro Jahr rund 116.000 Megawattstunden Strom. Der Windpark ist eine der vier jüngsten großen Investitionen der STEAG, die allesamt im Bereich der Erneuerbaren Energien erfolgt sind – von 2013 bis 2015 mit einem Volumen von mehr als 500 Millionen Euro.
Das Unternehmen hat auch im Ausland große Windparks realisiert: Den Windpark Crucea in Rumänien (108 Megawatt) und den Windpark Süloglu in der Türkei (60 Megawatt). Aktuell investiert STEAG zudem in Nordrhein-Westfalen sowie im Saarland rund 100 Millionen Euro in sechs Großbatteriesysteme mit zusammen 90 Megawatt.

Zu Frage 7)
Die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 18. Dezember 2014 sieht vor, dass die STEAG sowie sieben weitere wesentliche Gesellschaften innerhalb des STEAGKonzerns gemeinde-wirtschaftsrechtlich relevante Vorgänge (u.a. Anteilsveränderungen) zukünftig den Räten zur Zustimmung vorlegen. Bei allen anderen Gesellschaften innerhalb des STEAG-Konzerns soll die kommunale Anbindung gemäß den Vorgaben der Genehmigungsverfügung über die gemeindlichen Vertreter in den STEAG- und KSBG-Gremien sowie über stringente und fortdauernde Berichtspflichten gegenüber den Räten der beteiligten Städte sichergestellt werden. Im Sommer 2015 wurde den Räten der involvierten Gemeinden erstmals ein entsprechender Bericht vorgelegt.

Zu Frage 8)
Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen.

Zu Frage 9.1)
Hierzu wird auf die Beantwortung der Frage 7 verwiesen.

Zu Frage 9.2)
Die Hawar Power Minerals wurde Mitte 2013 gegründet und vertreibt Baumaterialien im Nahen Osten.

Zu Frage 9.3)
Der STEAG-Konzern operiert im weltweiten Energiemarkt, dessen ständiger Wandel sich in den
kommenden Jahren fortsetzen wird. STEAG richtet ihre Strategie einer modernen Kraftwirtschaft
an den Erfordernissen des Marktes aus, um erfolgreich zu agieren. Erfolg bedeutet jedoch für STEAG nicht nur das Ziel, profitabel zu sein, sondern auch den Weg dorthin, rechtskonform und verantwortungsbewusst die gesetzten Ziele zu verwirklichen. Compliance stellt eine klare, unverzichtbare Zielsetzung und Erfolgsgrundlage des STEAG-Konzerns dar.“

Der Rat der Stadt nahm die o. a. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03616-16-E1) vom 18.02.2016 zur Kenntnis.


zu TOP 9.5
Steag
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03692-16)

Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von Seiten des Antragstellers zurückgezogen.


zu TOP 9.6
Flughafen Dortmund / OVG Münster
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03297-15)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2015 (Drucksache Nr.: 03297-15) vom 03.12.2015 vor:

„ … das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Erlaubnis der Bezirksregierung für die erweiterten Betriebszeiten für rechtswidrig erklärt.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet daher um die Beantwortung folgender Fragen:

- Welche kurz - und mittelfristigen Konsequenzen ergeben sich daraus für den Flugverkehr und den Flughafen Dortmund?
- Welche weiteren rechtlichen Schritte werden von der Flughafen Dortmund GmbH geprüft und in Betracht gezogen?

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (03297-15-E1) vom 10.02.2016 vor:

„ … die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste beantworte ich nach Abstimmung
mit der Flughafen Dortmund GmbH wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Genehmigung erweiterter Betriebszeiten vom 23. Mai 2014 wurde durch das OVG-Urteil vom 3. Dezember 2015 für rechtswidrig erklärt und darf deshalb nicht vollzogen werden. Allerdings hat das Gericht bestätigt, dass die Genehmigung nicht gegen Ziele der Raumordnung auf Landes- und Regionalebene verstößt. Ebenso steht der Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2000 einer Betriebszeitenverlängerung nicht entgegen. Allerdings stellt das OVG fest, dass Abwägungsdefizite bei der Gewichtung der Verkehrsinteressen und der Lärmschutzinteressen der Anwohner die Rechtswidrigkeit der Genehmigung ausgelöst haben. Die Flughafen Dortmund GmbH strebt an, diese Mängel in einem ergänzenden Verfahren zu beheben.

Die schriftliche Urteilsbegründung ist am 15. Januar 2016 zugestellt worden. Mit der Rechtskraft des Urteils sind die Betriebszeiten wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückzuführen (6:00 – 22:00 Uhr zzgl. kontingentierte Verspätungsregelung für Landungen bis 23:00 Uhr). Der Wettbewerbsnachteil gegenüber allen anderen internationalen Verkehrsflughäfen mit längeren Betriebszeiten besteht damit fort.

Wegen der unsicheren Rechtslage in Folge der Klagen gegen die Genehmigung der Betriebszeitenerweiterung vom 23. Mai 2014 haben sich die Fluggesellschaften bisher bei der Nutzung zurückgehalten. Die Passagierzahlenentwicklung und Ergebniserwartung für 2016 werden
insoweit nicht berührt. Auf das für die EU-Kommission relevante Zukunftskonzept 2023 mit der darin enthaltenen Prognose der Passagierzahlen wirkt sich das Urteil ebenfalls nur marginal aus. Mit kaufmännischer Vorsicht wurden darin auch Szenarien ohne Betriebszeitenerweiterung berücksichtigt, die dennoch zu einem ausgeglichenen Betriebsergebnis innerhalb des Übergangszeitraumes führen.

Ebenso unberührt bleibt die weitere Umsetzung des Aufsichtsratsbeschlusses zur Gewährleistung der infrastrukturellen Leistungsfähigkeit. Denn die Bewertung des aktuellen Ausbaustandes wird durch das OVG-Urteil nicht tangiert. Und das gilt im Übrigen auch für die Frage der Einstufung des Flughafens im Rahmen der Neufassung des Landesentwicklungsplanes NRW (LEP), die in keinem Zusammenhang mit den Betriebszeiten steht.

Zu Frage 2:
Das OVG hat die Revision gegen sein Urteil nicht zugelassen. Sowohl die Kläger als auch die
Beklagte (Bezirksregierung Münster) und die Beigeladene (Flughafen Dortmund GmbH) könnten hiergegen Beschwerde einlegen. Nach nunmehr erfolgter Prüfung der Urteilsbegründung wird die Flughafen Dortmund GmbH die Nichtzulassung der Revision nicht mit dem Rechtsmittel der Beschwerde anfechten. Abhängig vom Verhalten der anderen Verfahrensbeteiligten tritt damit voraussichtlich zum 15. Februar 2016 die Rechtskraft ein.

Die Flughafen Dortmund GmbH wird an der ihr erteilten Genehmigung vom 23. Mai 2014 festhalten und die für eine mängelfreie Güterabwägung notwendigen Daten und Informationen nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster zeitnah zur Verfügung stellen. Diese ergänzenden Materialien werden die Bedarfsbegründung weiter plausibilisieren und damit eine stabile Grundlage für die darauf aufsetzende Abwägung der Interessen bilden. Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit und Vollziehbarkeit der Genehmigung wieder herzustellen. Der Antrag auf Durchführung des ergänzenden Verfahrens ist inzwischen gestellt worden. Die Verfahrensdauer ist nicht vorhersehbar, wird aber mit mindestens einem Jahr kalkuliert.

Der Rat der Stadt nahm die Stellungnahme der Verwaltung (03297-15-E1) vom 10.02.2016 zur Kenntnis.


zu TOP 9.7
Betriebszeitenverlängerung am Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 03694-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung mit einer Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 03694-16) vom 02.02.2016 vor:

„ … angesichts der Niederlage der Bezirksregierung Münster vor dem Oberverwaltungsgericht in der Frage der Betriebszeitenverlängerung für den Flughafen Dortmund ist es Zeit für eine politische Aufarbeitung der bisher durch den Flughafen getroffenen Maßnahmen. Die Flughafen Dortmund GmbH war sowohl Antragsteller für die Betriebszeitenverlängerung als auch Beigeladener für die Bezirksregierung Münster und trat mit eigenem Anwalt und eigenen Gutachtern vor Gericht auf.
Politisch ist angesichts der dauerhaft defizitären Lage des Flughafens eine Bestandsaufnahme ein erster Schritt zur politischen Bewertung der Ausbaubemühungen des Flughafens. Dazu stellen wir die folgenden Fragen:

1.1) Wie hoch waren die Anwaltskosten des Flughafen Dortmunds für das angesprochene Verfahren?

1.2) Wie hoch waren die Anwaltskosten zur Vorbereitung des Verfahrens für den Flughafen Dortmund?

1.3) Welchen Stundensatz erhalten die vom Flughafen beauftragten Anwälte? Sind diese Stundensätze marktüblich?

1.4) Wie viele Gutachten und Stellungsnahmen hat der Flughafen Dortmund zur Beantragung der Betriebszeitenverlängerung vorgelegt?

1.5) Wie viele Gutachten und Stellungnahmen wurden speziell zur Begleitung des Verfahrens erstellt?

1.6) Welche Gutachterkosten hat der Flughafen Dortmund bisher für die Erweiterung der Betriebszeiten ausgegeben?

2.1) Unserer Fraktion sind aus dem Rahmen der Verhandlungen vor dem OVG insgesamt 34 Gutachten des Flughafens bekannt geworden. Wie viele Gutachten für den Ausbau der Landebahn oder die Ausweitung der Betriebszeiten hat der Flughafen seit der Vorlage des Entwicklungskonzeptes für den Flughafen aus dem Jahre 2006 tatsächlich erstellen lassen?

2.2) Auf welche Gesamtsumme belaufen sich die Kosten für diese Gutachten?

2.3) Wie viele der Gutachten fallen in den Zeitraum ab dem 18. November 2010 (Ratsbeschluss zur Betriebszeitenerweiterung)?

3.1) In einer Pressemeldung des Flughafens heißt es: „Daher engagiert sich die Flughafen Dortmund GmbH bereits seit 2008 für die Verlängerung der Start- und Landebahn. Der Rat der Stadt Dortmund hat hierzu bisher keine Entscheidung getroffen. Im Juni 2015 hat der Aufsichtsrat der Flughafen Dortmund GmbH die Geschäftsführung damit beauftragt, den aktuellen Ausbaustand der Start- und Landebahn nach sicherheitsrelevanten, technischen, logistischen, ökologischen und finanziellen Kriterien neu zu bewerten.“
Welche Kosten für die damit verbundenen Gutachten sind von Seiten des Flughafens geplant?

3.2) In der Presse wird auch die Absicht des Flughafens kolportiert einen erneuten Antrag zur Verlängerung der Betriebszeiten bei der Bezirksregierung Münster zu stellen. Mit welchen Gutachterkosten plant der Flughafen Dortmund für dieses neue Verfahren?

Mit einer schriftlichen Beantwortung sind wir einverstanden.

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03694-16-E2) vom 18.02.2016 vor:

„ … die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantworte ich nach Abstimmung mit der Flughafen Dortmund GmbH wie folgt:

Zu Frage 1.1:
Die Anwaltskosten der Flughafen Dortmund GmbH für die Begleitung des Verfahrens vor Gericht am 2./3.12.2015 betrugen rd. 30 T€.

Zu Frage 1.2:
Die Anwaltskosten der Flughafen Dortmund GmbH zur Vorbereitung des Verfahrens betrugen
rd. 85 T€.

Zu Frage 1.3:
Die vom Flughafen beauftragte Anwaltskanzlei hat Ihre Leistung zu marktüblichen Stundensätzen
abgerechnet. Zur Höhe der Stundensätze kann aus schutzwürdigen Interessen des Vertragspartners
keine Auskunft gegeben werden.

Zu Frage 1.4:
Die Flughafen Dortmund GmbH hat mit Beantragung der Betriebszeitenverlängerung im Jahr 2010 diverse Gutachten und Stellungsnahmen der Bezirksregierung Münster vorgelegt. Zur Prognose der Passagierentwicklung wurden ein Gutachten sowie zwei ergänzende Stellungnahmen eingereicht. Zur Begründung des Bedarfs der Betriebszeiten wurden drei Gutachten sowie eine ergänzende Stellungnahme eingereicht. Für die Fachgebiete Regionalwirtschaft, Fluglärm, Lärmmedizin, Luftschadstoffe und Flugmeteorologie wurden jeweils ein Gutachten sowie eine ergänzende Stellungnahme eingereicht. Zur Umweltverträglichkeit wurden eine Studie mit zugehörigen Karten und ein Artenschutzfachbeitrag eingereicht.
Sämtliche Antragsunterlagen können im Internet auf der Homepage der Bezirksregierung Münster http://www.bezreg-muenster.nrw.de/de/verkehr/flughaefen_flugplaetze/index.html
unter dem Titel „Antrag auf Änderung der Betriebszeit Flughafen Dortmund“ eingesehen werden.

Zu Frage 1.5:
Zu den vorgenannten Antragsunterlagen wurden auf Anforderung des Oberverwaltungsgerichts ergänzend diverse Stellungnahmen im hierfür üblichen Rahmen erstellt.

Zu Frage 1.6:
Die Gutachter- und Anwaltskosten der Flughafen Dortmund GmbH für die Erweiterung der Betriebszeiten betrugen für die zuvor genannten Gutachten und Verfahrensbegleitung rd. 850
T€ einschließlich der Beträge aus 1.1 und 1.2.

Zu Frage 2.1:
Mit Vorlage der Entwicklungsperspektiven 2020 (EP 2020) im April 2008 und dem daraus abgeleiteten Entwicklungsschritt 2010 (ES2010) im Mai 2010 hat die Flughafen Dortmund GmbH die Ergebnisse der Untersuchungen zur Verlängerung der Start- und Landebahn und Anpassung der Betriebszeiten vorgestellt. Hierzu zählten im Jahr 2008 Gutachten zur Fluggast- und Flugbewegungsprognose, zu den Flugbetriebsflächen sowie der Technischen Planung und Erschließung. Darüber hinaus Gutachten zum Fluglärm, zu den Luftschadstoffen, der Umweltverträglichkeit, der Wertentwicklung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, dem Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie den Regionalwirtschaftlichen Effekten. In 2010 wurden nach Zielanpassung ergänzend Gutachten zum Bedarf für eine Ausweitung der Flugbetriebszeit, zur Prognose der Regionalwirtschaftlichen Effekte, zur Fluggast- und Flugbewegungsprognose, zur Lärmemission aus dem Flugverkehr und zum Verfahren zur Bahnverlängerung erstellt. Mit Ratsbeschluss zur Betriebszeitenerweiterung im November 2010 wurden die unter Antwort 1.4 genannten und mit dem Antrag auf Betriebszeitenverlängerung eingereichten Gutachten nebst ergänzenden Stellungnahmen erstellt.

Zu Frage 2.2:
Die Gutachter- und Anwaltskosten der Flughafen Dortmund GmbH für diese Gutachten betrugen
bis zur Antragsvorbereitung in 2010 in Summe rd. 560 T€.

Zu Frage 2.3:
Mit Ratsbeschluss zur Betriebszeitenerweiterung im November 2010 wurden die unter Antwort 1.4 genannten, und mit dem Antrag auf Betriebszeitenverlängerung eingereichten Gutachten nebst ergänzenden Stellungnahmen erstellt.

Zu Frage 3.1:
Die Flughafen Dortmund GmbH geht von Kosten in Höhe von ca. 200 T€ für Gutachten und juristische Beratung aus.

Zu Frage 3.2:
Die Flughafen Dortmund GmbH wird an der ihr erteilten Genehmigung vom 23. Mai 2014 festhalten. Der Antrag auf Durchführung des ergänzenden Verfahrens ist inzwischen gestellt worden. Ziel ist es, die Rechtmäßigkeit und Vollziehbarkeit der Genehmigung wieder herzustellen.
Die für eine mängelfreie Güterabwägung notwendigen Daten und Informationen wird die Flughafen Dortmund GmbH nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Münster zeitnah zur Verfügung stellen.

Diese ergänzenden Materialien werden die Bedarfsbegründung weiter plausibilisieren und damit eine stabile Grundlage für die darauf aufsetzende Abwägung der Interessen bilden. Die Kostenermittlung für notwendige Gutachterleistungen kann erst nach Abstimmung mit Bezirksregierung Münster erfolgen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erachtet es als misslich, dass der Flughafen selbständig in das ergänzende Verfahren geht und sprach sich angesichts des Ausgangs des letzten Verfahrens, für eine politische Bewertung in den Gremien des Rates der Stadt aus.

Der Rat der Stadt nahm die o. a. Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03694-16-E2) vom 18.02.2016 zur Kenntnis.


zu TOP 9.8
Genehmigungsfähigkeit des Haushalts 2016
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 03714-16)

Der Vorschlag zur Tagesordnung wurde von Seiten des Antragstellers zurückgezogen.


zu TOP 9.9
Auswirkungen aktueller Entscheidungen der Landesregierung NRW auf den Haushalt der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03720-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 03720-16) vom 03.02.2016 vor:

„ … nach Berichten über verminderte Zahlungen bzw. Erstattungen seitens der Landesregierung NRW bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste um mündliche Berichterstattung zum aktuellen Sachstand und eventuellen Konsequenzen für den Haushalt der Stadt Dortmund.“

Weiter lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 03720-16-E2) vom 17.02.2016 vor:

„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Die unzureichende und nicht zeitnahe Abrechnung für die kommunal zugewiesenen Flüchtlinge durch das Land NRW führt im Ergebnis zu einer nicht zu schließenden finanziellen Deckungslücke und gefährdet die Genehmigung der beschlossenen Haushaltssatzung der Stadt Dortmund.

Der Rat fordert die kommunalen Spitzenverbände und die Landesregierung NRW auf, bei den Verhandlungen über die Kosten der kommunalen Flüchtlingsunterbringung sich wie folgt zu verhalten:

1. Die Landesregierung NRW stellt die Erstattungen für die kommunal zugewiesenen Flüchtlinge den Kommunen zeitnah und passgenau zur Verfügung.

2. Um dies zu erreichen, sollen die Zuweisungszahlen der Bezirksregierungen als Grundlage genommen werden, da diese die Flüchtlingszahlen in den Kommunen genauer wiedergeben als die Zahlen und Daten des BAMF.

3. Die Abrechnung soll quartalsweise erfolgen, da alle anderen Zahlungszeiträume für die Kommunen erhebliche Planungsschwierigkeiten bedeuten und die entstehenden finanziellen Deckungslücken auch nicht geschlossen werden können.“

Zudem lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03720-6-E1) vom 18.02.2016 vor:

„ … Gleichlautend zu den mündlichen Ausführungen von Herrn Stadtdirektor Stüdemann in der Sitzung des AFBL am 11.02.16 auf die Anfrage der AfD-Fraktion „Genehmigungsfähigkeit des Haushalts“ (DSNr.: 03711-16), antworte ich auf die o. g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste wie folgt (Auswirkungen der aktuellen Entscheidungen der Landesregierung sind fett vermerkt):

Unterbringungssituation
Zum 31.12.2015 betrug die Anzahl der Flüchtlinge nach Asylbewerberleistungsgesetz 5.347. Hiervon lebten 2.832 in selbst bzw. in von der Stadt Dortmund angemieteten Wohnungen (sogenannte Belegwohnungen aus dem Wohnraumvorhalteprogramm WVP). 2.515 Flüchtlinge lebten in kommunalen Übergangseinrichtungen.

Aktuell (Stand 08.02.16) beträgt die Anzahl der Belegwohnungen 272, in denen insgesamt 1.104 Personen wohnen. 44 Wohnungen mit 132 Plätzen befinden sich derzeit noch in Ausstattung bzw. werden kurzfristig belegt.

Derzeit stehen 16 Übergangseinrichtungen mit insgesamt 2.834 Plätzen zur Verfügung.
Hinweis:
Ende Januar/Anfang Februar wurden zwei Sporthallen frei gezogen. Die erste Traglufthalle ist entgegen ursprünglicher Planung aufgrund von technischen Problemen bislang nicht bezogen worden.

Für das Jahr 2016 sind über 20 weitere Einrichtungen bzw. Erweiterungen bereits bestehender Einrichtungen geplant mit einer Platzkapazität von mehr als 6.800 Plätzen.

Sofern alle Planungen realisiert werden, verfügt die Stadt Dortmund Ende des Jahres 2016 über mehr
als 9.634 Plätze in Einrichtungen.

Zuweisungszahlen
Zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Dortmund bestehen Differenzen hinsichtlich
der Zuweisungszahlen. Hierzu hat es bereits Gespräche auf Dezernatsebene gegeben. Derzeit steht
die Stadt Dortmund mit der Bezirksregierung Arnsberg im Abstimmungsprozess.

Vereinbarung vom16.12.2015 zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden sowie Novellierungsentwurf vom 02.02.2016 zur Finanzierung der Flüchtlingsunterbringung
Das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbänden einigten sich in der o.g. Vereinbarung vom
16.12.15 auf folgende Eckpunke:

Ab dem Jahr 2017 erfolgt eine Umstellung auf eine Monatspauschale je Flüchtling und Monat ab Zuweisung in die Kommune für die Dauer des Verfahrens.
Das Jahr 2016 stellt ein Übergangsjahr dar. Die Mittel sollen für dieses Jahr zunächst auf der Grundlage der im Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) vorgesehenen Bestandsprognose in Höhe von 194.754 Personen vom Land NRW (181.134 Flüchtlinge + 13.620 Geduldete zum Stichtag 31.12.2014) an die einzelnen Kommunen ausgeschüttet werden. Die Aufteilung erfolgt nach festgelegten Zuweisungsschlüsseln (für Dortmund 3,05626066300%). Dabei soll eine Jahrespauschale in Höhe von 10.000 Euro je Flüchtling gezahlt werden.

Daraus folgt für das Jahr 2016:

NRW: 194.754 Menschen x 10.000 Euro = 1.948,0 Mio. Euro
Dortmund: 5.952 Menschen x 10.000 Euro = 59,7 Mio. Euro
Die Differenz zur Angabe der Flüchtlinge zum Stichtag 31.12.2015 (5.347 Flüchtlinge) erklärt sich
durch zwischenzeitliche Aufenthaltstatusänderungen sowie durch Differenzen zwischen Prognoseund
Realwerten.


Ab 2017 soll eine Systemumstellung von Pauschalzuweisung auf Monatspauschale i.H.v. 866 € je Flüchtling und Monat ab Zuweisung in die Kommune für die Dauer des Verfahrens erfolgen. Der Personenkreis setzt sich auch hier aus Asylantragsteller und Geduldete zusammen. Die Erstattung für
geduldete Personen erfolgt für drei Monate nach Vorlage des rechtskräftigen Bescheides bzw. nach
Abschluss des Eilverfahrens. Für Asylsuchende wird die Erstattung bis zum Abschluss des Verfahrens
gewährt.

Das FlüAG sieht eine nachträgliche Überprüfung und ggf. daraus resultierende Nachsteuerung anhand der tatsächlichen Anzahl von Flüchtlingen zum Stichtag 01.01.2016 vor. Das Land hat bereits die Bereitschaft signalisiert, die Beträge noch im Jahr 2016 kassenwirksam werden zu lassen. Sofern Städte dies jedoch bei ihren Haushaltsplanungen 2016 entsprechend berücksichtigen, akzeptiert die Kommunalaufsicht diese Vorgehensweise nicht. Ergänzend zur Verabredung vom 16.12.2015 ist in der Novellierung eine Regelung aufgenommen worden, welche die Kassenwirksamkeit eines eventuellen Abweichungsbetrages der FlüAG-Pauschale aufgrund einer Differenz zwischen der prognostizierte und der tatsächlichen Bestandszahl zum 01.01.2016 zugunsten der Kommunen zum 01.12.2016 sicherstellt (§ 4 Absatz 3 FlüAG).

Angaben zum Kostenselbstbehalt der Stadt
An der Berechnung des verbleibenden Kostenselbstbehalts der Stadt für die Flüchtlinge zum Stichtag 01.01.2016 wird aufgrund des fachbereichsübergreifenden Ergebnisses z. Zt. von der Kämmerei gearbeitet.

Auf das Sozialamt entfielen 2015 für die Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen 41 Mio. €
Aufwendungen; 32 Mio. € Bundes- und Landeszuweisungen wurden auf der Habenseite verzeichnet.
Eine Kalkulation des verbleibenden Kostenselbstbehalts der Stadt für die aufgenommenen Flüchtlinge
2016 kann z. Zt. nicht erstellt werden, da die im Novellierungsentwurf FlüAG vorgesehene, weitere
Entlastung der Kommunen durch Nachsteuerungsbeträge mit Kassenwirksamkeit in diesem Jahr noch zu berechnen sein wird.

In 2015 verausgabte investive Mittel für Flüchtlingsunterbringung
Im Jahre 2015 wurden insgesamt 18,7 Mio. € investive Mittel für die Flüchtlingsunterbringung verbraucht. Insgesamt standen 2015 rund 46 Mio. € zur Verfügung. Somit wurden 27,3 Mio. € in 2015 nicht verbraucht.
Aktuell sind insgesamt 79 Projekte in Betrieb, Planung oder Ausführung, die auf die Unterbringung von Flüchtlingen abzielen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte den folgenden Anlagen!

Anlage 1
Finanzielle Auswirkungen „Flüchtlingshilfen/-unterbringung“ im Jahr 2015 (Ergebnisrechnung)

Anlage 2
Aktuelle Zahlen zur Vorlage „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund“

Anlage 3
Schreiben des Ministerium für Inneres und Kommunales NRW vom 11.02.16*
*Anmerkung: Die Anlagen 1 bis 3 sind als Anlage der Niederschrift beigefügt

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion u. a. mit der Diskrepanz zwischen dem, was die Stadt, gerade im Bereich „kommunale Unterbringung der Flüchtlinge“ finanziell leisten muss und dem, was das Land zahlen möchte. Ziel des Antrages sei weiter, dass die Bemessungszahl für Flüchtlinge nicht davon abhängig gemacht wird, wie viele Menschen über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge registriert werden. Weiter sei die klare Erwartungshaltung, dass Gelder, die durch die Kommunen vorfinanziert werden, zeitnah erstattet werden.

StR’in Zoerner berichtete, dass im Landeshaushalt eine Anzahl von 181.000 Flüchtlingen, die sich zum 01.01.2016 in Nordrhein-Westfalen aufhalten, festgeschrieben worden ist. StR’in Zoerner führte aus, dass die Zahl viel zu niedrig angesetzt sei, da neben der Zahl von 181.000 Flüchtlingen noch diejenigen hinzukommen, die in diesem Zeitraum in den Landeseinrichtungen untergebracht waren. In den Landeseinrichtungen gab es bis zu 86.000 Plätze. Wie viele davon genau belegt sind, ist in Dortmund nicht bekannt. Fakt ist, dass diese Menschen, im Moment und zeitnah, den Kommunen zugewiesen werden.

Weiter wies StR’in Zoerner darauf hin, dass Dortmund, nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz, momentan 3,056 % der Menschen aufzunehmen hat. Eine Orientierung an den jeweiligen Zuweisungszahlen vom Land an die Kommunen würde bedeuten, dass bei 396 aufnehmenden Kommunen in diesem Land, die ein bis dreimal die Woche Zuweisungen bekommen, ein System benötigt wird, welches dies in irgendeiner Form valide nachhalten kann. Dieses gibt es allerdings nicht. Nach Aussagen aus dem Land, wird man frühestens 2018 in die Nähe einer technischen Lösung kommen, so dass tagesscharf nachverfolgt werden kann, wie viele Menschen in der Zuweisung sind bzw. zugewiesen werden sollen.

Nach dem Dafürhalten von StR’in Zoerner sind vordringlich zwei Hauptaufgaben zu erledigen. Zum einen werden dringend valide Zahlen benötigt, die über alle Ebenen nachvollziehbar sind. Zum anderen werden ausreichend finanzielle Mittel benötigt. Derzeit ist viel zu wenig Geld im System, um die Aufgabe auch nur annähernd kostendeckend stemmen zu können.

StD Stüdemann schloss an die Ausführungen von StR’in Zoerner an und berichtete, dass sich die Städte schriftlich an die Landesregierung gewandt und darauf hingewiesen haben, dass eine Dynamisierung der Erträge erforderlich ist. Nach den Prinzipien von Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit kann es nicht sein, dass der ungefähre Aufwand prognostiziert und in den städtischen Haushalt eingestellt wird, aber der Ertrag auf eine bestimmte Höhe gedeckelt ist. Städte und Gemeinden haben mit der Landesregierung Ende letzten Jahres eine sogenannte Revisionsklausel ausgehandelt und festgelegt, dass über das Jahr betrachtet werden soll, wie sich die Flüchtlingszahlen entwickeln, um dann, in einer entsprechenden Dosierung, die finanzielle Unterstützung nachzusteuern. Zur großen Überraschung der Städte ist mit Schreiben aus der Ministerialbürokratie respektive aus den Bezirksregierungen aus Dezember 2015 angenommen worden, dass diese Revisionsklausel lediglich als eine Art mathematischer Klausur begriffen wird. Damit ist nicht verbunden, dass zusätzliche Förderungen erfolgen.

StD Stüdemann wies darauf hin, dass alles in allem deutlich über 100 Mio. Euro aufgewandt wurden, von denen 30 Mio. Euro nicht rückerstattet wurden. Für das nächste Jahr ist davon auszugehen, dass die Kosten noch einmal steigen werden. Aufgrund der jetzt anlaufenden Flüchtlingszahlen ist trotz konservativer Prognose der Verwaltung anzunehmen, dass mehr Geld benötigt wird. Ziel müsse sein, dass nicht noch größere Volumina aus dem Haushalt für die Versorgung und Unterbringung von Flüchtlingen aufgewandt werden müssen. Insofern lautet die Hauptforderung, dass proportional zum Aufwand auch der Ertrag wachsen muss. Städte und Gemeinden haben weiterhin ausgeführt, dass die Lösung „10.000 Euro pro Flüchtling und Jahr“ nicht auskömmlich ist. Vor dem Hintergrund der sich immer weiter verteuernden Zwischenunterkünfte und temporären Einquartierungen, steigen die durchschnittlichen Flüchtlingskosten, so dass man weit entfernt von einer annähernden Kostendeckung ist. StD Stüdemann wies unter Bezug auf die Ausführungen von StR’in Zoerner darauf hin, dass dringend valide Zahlen, als Bezugsgröße für entsprechende Finanzoperationen, benötigt werden.

Rm Thieme (NPD) … (Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt!)

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sieht u. a. unter Bezug auf die Beratungen im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Notwendigkeit, dass sich Land und kommunale Vertreter zusammensetzen, um in einem gemeinsamen System, langfristig zu einer Abwicklung der finanziellen Dimension zu kommen. Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) plädierte dafür, den vorliegenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste an den Fachausschuss zu überweisen.

Rm Garbe (AfD) sieht hinsichtlich des kurzfristig vorgelegten Antrags noch Beratungsbedarf. Für den Fall, dass der Antragsteller auf einer Abstimmung besteht, sprach sich Rm Garbe (AfD) für eine Sitzungsunterbrechung aus.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sieht vor dem Hintergrund der Finanzproblematik den Bund in der Verpflichtung.

Für die CDU-Fraktion sprach sich Rm Reppin, angesichts der angespannten Haushaltslagen in den Städten, für eine angemessene Unterstützung der Kommunen aus. Mit Bezug auf die Ausführungen der Verwaltung regte Rm Reppin (CDU) eine Überweisung des Antrags der Fraktion FDP/Bürgerliste in den Fachausschuss an.

Rm Brück (Die Rechte) sieht die Asyleinwanderung als aus dem Ruder gelaufen an und die Probleme darin begründet, dass in der Mehrzahl Menschen nach Deutschland kommen, die keine Flüchtlinge sind.

Rm Münch (FBI) sieht u. a. eine Schieflage in der Asylproblematik die dazu führt, dass wirklich Bedürftigen nicht geholfen wird und signalisierte Unterstützung hinsichtlich des vorliegenden Antrags der Fraktion FDP/Bürgerliste.

Rm Taranczewski (SPD) wies darauf hin, dass sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit generell in seinen Sitzungen mit der Flüchtlingsfrage beschäftigt und sprach sich für eine entsprechende Überweisung des Antrags der Fraktion FDP/Bürgerliste aus.

Bezug nehmend auf eine Nachfrage von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) führte StR’in Zoerner an, dass über allem stehe, die Frage hinsichtlich auskömmlicher Finanzen zu klären. Voraussetzung ist, dass man sich auf einen gemeinsamen, sachlichen Prozess über alle Ebenen einlässt, um reale Kosten zu ermitteln, statt sie mehr oder minder über den Daumen gepeilt zu beschreiben. Der zweite Punkt ist, dass ein gemeinsames Lagebild zwischen Bund, Ländern und Kommunen benötigt wird. StR’in Zoerner hält es der Aufgabenstellung für nicht würdig, dass dreimal pro Woche Zuweisungen erfolgen, ohne dass auf kommunaler Ebene Zahlen des Bundes oder des Landes bekannt sind.

StR’in Zoerner sieht es als sinnvoll an, die Dynamik des zweiten Halbjahres 2015 als Plangröße heranzuziehen, solange bis politische Maßnahmen real greifen. StR’in Zoerner wies weiter darauf hin, dass Dortmund zum Ende der nächsten Woche soviel Menschen in 2016 zugewiesen bekommen haben wird, wie im gesamten ersten Halbjahr 2015. Um das Durcheinander, was die Zahlen angeht, zu verdeutlichen, führte StR’in Zoerner an, dass Dortmund eine Zahl präsentiert wurde, dass angeblich Ende 2015, 2.500 Menschen zu wenig aufgenommen wurden. Diese Zahl kann von der Bezirksregierung jedoch nicht vorgerechnet werden. Insofern ist es elementar, dass man zu einer Verfahrensweise kommt die ausschließt, dass man permanent mit nicht validen Zahlen konfrontiert wird.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt Dortmund einen Antrag zur Geschäftsordnung von Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten) auf „Schluss der Beratung“, bei Gegenrede von Rm Münch (FBI), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion AfD sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD).

Der Rat der Stadt überwies den o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 03720-16-E2) in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.


zu TOP 9.10
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrages an die Neuregelung des § 108a GO NW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03621-16)

Die im Nachversand verschickte Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung nicht in die Tagesordnung aufgenommen.


zu TOP 9.11
RWE-Dividende
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03848-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03848-16) vom 18.02.2016 vor:

„ … laut aktuellen Medienberichten will RWE den Haltern von Stammaktien für 2015 keine Dividende zahlen. Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN die Verwaltung auf dem Wege der Dringlichkeit um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele RWE-Stammaktien und Vorzugsaktien hält die Stadt Dortmund aktuell direkt und mittelbar über DSW21, bzw. die KEB-Gruppe?

2. Welche Auswirkungen hat der Wegfall bzw. die deutliche Reduzierung der Dividenden-Ausschüttung auf die KEB Holding AG, bzw. die DSW21?

3. Wie wird in der KEB nach dem Wegfall der Dividenden-Ausschüttung der Schuldendienst aus früheren Aktienerwerben bedient?

4. Die DSW21 muss dauerhaft Verluste aus dem Verkehrsbereich kompensieren. Jetzt müssen durch den Verlust der Dividende zusätzliche Ausfallsummen bewältigt werden.
Wie groß ist das Risiko einer nötigen Verlustübernahme durch die Stadt?


Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden aufgefordert, mit den anderen kommunalen Anteileiseignern und der KEB Holding GmbH sowohl im RWE-Aufsichtsrat als auch auf der Hauptversammlung auf eine Änderung des Beschlusses zur Dividenden-Streichung hinzuwirken.

Wir bitten um die Beantwortung der Fragen im öffentlichen Teil. Sollte dies nicht für alle Fragen möglich sein, bitten wir darum, die Fragen im öffentlichen Teil zu beantworten, für welche dies möglich ist.

Begründung:
In einer Stellungnahme vom 4. November 2015 heißt es: „Aus dem Jahresergebnis 2014 hat RWE eine Dividende von 1,00 €/Aktie gezahlt. Für 2015 bedeutet das für DSW21 einen geplanten Beteiligungsbetrag von der KEB Holding AG in Höhe von 14,7 Mio. Euro.“ Nach dem nun bekannt gewordenen Sachstand verschlechtert sich damit die Bilanz der DSW21 deutlich.


Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erklärte, dass ihre Fraktion hinsichtlich der kurzfristig am heutigen Tag eingereichten Bitte um Stellungnahme, mit einer Beantwortung zur Sitzung am 17.03.2016 einverstanden ist. Weiter ergänzte Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen), den von ihrer Fraktion mit gleichem Vorgang vorgelegten Antragstext um den Satz „Der Rat der Stadt missbilligt, dass der Vorstand von RWE vor der Aufsichtsratssitzung mit seinem Dividendenvorschlag an die Öffentlichkeit gegangen ist.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) zeigte sich über die Vorgehensweise des RWE-Vorstandes entsetzt und befürchtet in der Konsequenz, Auswirkungen auf die Beschäftigten und Service-Verschlechterungen für Bürgerinnen und Bürger.

Rm Rettstadt (FDB/Bürgerliste) signalisierte vor dem Hintergrund der befürchteten Auswirkungen auf DSW21, Zustimmung zum vorliegenden Antrag.

Nach dem Dafürhalten von Rm Garbe (AfD) kann es zur Vermeidung, dass die von DSW21 gehaltenen Aktien mittelfristig weiter entwertet werden, von Vorteil sein, die Gelder in der RWE-Kasse zu belassen.

Rm Schilff (SPD) sieht es als einmaligen Vorgang an, dass ein Vorstand, ohne vorherigen Aufsichtsratsbeschluss, eine Dividendenausschüttung verkündet und sprach sich vor diesem Hintergrund für eine Missbilligung des Vorgehens aus.

Rm Reppin (CDU) geht davon aus, dass sich die Vertreter der kommunalen Seite in den entsprechenden Aufsichtsgremien und Beiräten im Sinne der Kommunen verhalten. Weiter wies Rm Reppin (CDU) darauf hin, dass es durchaus Sondereffekte im letzten Jahr gegeben habe, die nicht unerhebliche Mittel in die Kassen der RWE gespült haben. Insofern müsse in Bezug auf den Ausweis des Verlustes geschaut werden, wie die Bilanz der RWE gestaltet ist. Hier müsse sich der Aufsichtsrat die Karten legen, ob es bei der Struktur bleibt.

Rm Urbanek (AfD) wies darauf hin, dass ein Aufsichtsrat prinzipiell beratend in der Lage ist, einen Ausschüttungsbeschluss zu begleiten, jedoch dem Vorstand in seiner Souveränität im Ausschüttungsbereich keine Vorschriften machen kann. Im Sinne der Existenz des Unternehmens sieht es Rm Urbanek (AfD) weiter als Pflicht des Vorstandes an, soviel Mittel wie möglich zu thesaurieren.

Rm Garbe (AfD) stellte klar, dass gem. Aktienrecht ausschließlich die Hauptversammlung über die Dividende befindet. Insofern sei es zwar ungewöhnlich, dass der Vorstand mit seinem Vorschlag zur Dividendenverwendung an die Öffentlichkeit geht, dies sei aber nicht zu beanstanden.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:
Der Oberbürgermeister und die Verwaltung werden aufgefordert, mit den anderen kommunalen Anteileiseignern und der KEB Holding GmbH sowohl im RWE-Aufsichtsrat als auch auf der Hauptversammlung auf eine Änderung des Beschlusses zur Dividenden-Streichung hinzuwirken. Der Rat der Stadt missbilligt, dass der Vorstand von RWE vor der Aufsichtsratssitzung mit seinem Dividendenvorschlag an die Öffentlichkeit gegangen ist.

An der Abstimmung nahm OB Sierau nicht teil.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03326-15)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. für das Jahr 2014 zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03393-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 11.02.2016 vor:

„ … Herr Düdder (SPD-Fraktion) stellt mündlich folgenden Antrag auf Ergänzung und bittet um Nachreichung bis zur Sommerpause:

Der Rat erwartet, dass die Verwaltung das Konzept zur Attraktivitätsoffensive für Innenstadt- und Vorortmärkte sowie eine den aktuellen Erfordernissen angepasste Marktsatzung im Juni 2016 den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt.

Die für die Vorortmärkte zuständigen Bezirksvertretungen sind einzubeziehen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Ergänzung, einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund. 2. Der Rat erwartet, dass die Verwaltung das Konzept zur Attraktivitätsoffensive für Innenstadt- und Vorortmärkte sowie eine den aktuellen Erfordernissen angepasste Marktsatzung im Juni 2016 den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt.

Rm Brück (Die Rechte) lehnt eine Erhöhung der Gebühren ab, da das Konzept, vor dem Hintergrund
des seit Jahren zu verzeichnenden Rückgangs auf Wochenmärkten, fragwürdig sei.

Rm Garbe (AfD) erklärte, dass seine Fraktion die Gebührenerhöhung ablehne, der avisierten Neukonstruktion der Wochenmärkte aber zustimme.

Rm Münch (FBI) hält eine Neukonstruktion der Wochenmärkte für vernünftig, eine Gebührenerhöhung jedoch für kontraproduktiv und bat vor diesem Hintergrund um getrennte Abstimmung.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 11.02.2016 folgende Beschlüsse:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) den der Vorlage (Drucksache Nr.: 03393-16) anliegenden Entwurf als Satzung zur neunten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund.

2. Der Rat erwartet einstimmig, dass die Verwaltung das Konzept zur Attraktivitätsoffensive für Innenstadt- und Vorortmärkte sowie eine den aktuellen Erfordernissen angepasste Marktsatzung im Juni 2016 den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorlegt. Die für die Vorortmärkte zuständigen Bezirksvertretungen sind einzubeziehen.


zu TOP 10.3
Neubesetzung Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03625-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie von Rm Brück (Die Rechte), Rm Münch (FBI) und Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft Bürgermeisterin Birgit Jörder als Repräsentantin der Stadt Dortmund in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung.


zu TOP 10.4
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03699-16)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 03699-16-E1) der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 17.02.2016 vor:

„ … Anstelle von Frau Susanne Noritzsch (s.B.) wird Herr Andre Wilimzig-Scholz (s.B.) Mitglied im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig bei Stimmenthaltung von Rm Brück (Die Rechte) und Rm Thieme (NPD) die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.


zu TOP 10.5
Personalangelegenheit Theaterleitung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03709-16)

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 03709-16-E1) vom 09.02.2016 vor:

„ …die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Personalangelegenheit Theaterleitung. Die Verwaltung wird insbesondere gebeten, darzustellen, ob eine rechtskonforme Kündigung der Theaterleitung möglich ist, ohne den Rat an der Entscheidung zu
beteiligen.

Mit einer Beantwortung ggf. im nicht öffentlichen Teil wären wir einverstanden.

Begründung:
In § 6, b der Betriebssatzung des Theaters wird die Einflussnahme des Rates in Bezug auf grundlegende Angelegenheiten des Eigenbetriebs dargestellt:
„Der Rat entscheidet nach Maßgabe § 41 GO NRW und des § 4 EigVO NRW über die grundlegenden Angelegenheiten des Eigenbetriebs; dazu zählen insbesondere b) die Bestellung und Abberufung von Mitgliedern der Theaterleitung. […]

In der Angelegenheit lag eine Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 03757-16) vom 17.02.2016 für den nichtöffentlichen Sitzungsteil vor.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Kennzeichnung von aus Verkehrssicherheitsgründen zu fällenden Bäumen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03250-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
17 % Syrienflüchtlinge, 33 % Asylbewerber aus den Balkanländern: Konsequenzen für die städtische Asylpolitik
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03251-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Differenzierung der in der EAE Hacheney registrierten Asylbewerber nach Nationalitäten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03252-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
775 Jahre Rat der Stadt Dortmund Consilium Tremoniensis 2016
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03253-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die mündlich gestellte Nachfrage von Rm Münch (FBI) „Stimmen Sie mir zu, dass es das unter einem Oberbürgermeister Samtlebe, aber auch unter einem Oberbürgermeister Dr. Langemeyer nicht gegeben hätte, dass der Rat und die Stadt dieses Ereignis nicht würdig begehen?“ beantworte OB Sierau dahingehend, dass diese Annahme von Seiten der Verwaltung nicht beantwortet werden kann.

zu TOP 11.1.5
Ordnungsrechtliches Vorgehen gegen die Verteilung des Korans ohne Sondernutzungsgenehmigung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03301-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.6
Dortmund überrascht ... mit Defiziten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03705-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.7
Abschiebeanordnungen und Abschiebungen krimineller Ausländer durch die Dortmunder Ausländerbehörde
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03397-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.8
Hohe Ausländerkriminalität von 40 % in Köln und Dortmund - Konsequenzen für die Stadt Dortmund nach den Überfällen eines Ausländermobs auf Frauen in Köln und anderen Großstädten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03398-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.9
Straftatbestände der 2014 für Dortmund ermittelten 11045 kriminellen Ausländer
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03411-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.10
Gewalttaten in Dortmunder Asyleinrichtungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03464-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

11.2 Anfragen Rm Thieme (NPD) / Rm Brück (Die Rechte)

zu TOP 11.2.1
Konsequenzen aus sexuellen Übergriffen durch Asylanten
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03608-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.2
Asylanten nach Stadtbezirken aufgegliedert
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03609-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.3
Durch Sicherheitsdienste erfasste Straftaten in Asylheimen
Anfrage zur TO (NPD, Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 03610-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 17:08 Uhr von OB Sierau beendet.

Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau
Heinrich Theodor Garbe
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer

TOP 1.4: Anlagen_03846-16.pdfAnlagen_03846-16.pdf

TOP 9.9: Anlagen_03720-16-E1.pdfAnlagen_03720-16-E1.pdf
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