Niederschrift (öffentlich)
über die 12. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 23.06.2022
Westfalenhallen, Halle 2
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:07 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Westphal
Bm Schilff SPD
Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen
SPD
Rm Neumann-Lieven
Rm Rudolf
Rm Schlienkamp
CDU
Rm Frank für Rm Dr. Suck
Rm Mader
B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke+
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Kauch
Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser
b) Verwaltung:
StD/StK Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki
StD Uhr
Frau Marzen
Herr Gacek
Frau Bohm
Herr Kaul
Herr Menzel
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 12. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 23.06.2022, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 31.03.2022
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 12.05.2022
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24247-22)
3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24124-22)
3.3 Bauleitplanverfahren; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23282-21)
3.4 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 3.5) vor.
3.5 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24266-22)
3.6 Denkmalbereichssatzung Südliche Gartenstadt
Aufstellen einer Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24635-22)
3.7 RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24089-22)
3.8 Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23257-21)
3.9 Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:01 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24073-22)
3.10 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und dazugehörige Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
hier: Sachstand und Vorschlag zur Umsetzung der beschlossenen Zusatz- / Ergänzungsanträge und Beschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24464-22)
3.11 Nachnominierung von Stellvertreter*innen für den Klimabeirat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24735-22)
3.12 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24153-22)
Unterlagen per Sonderversand verteilt.
3.13 Städtebauförderprogramm 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24324-22)
3.14 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23698-22)
3.15 Sanierungsgebiet "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24295-22)
3.16 Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24294-22)
3.17 Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23786-22)
3.18 Boulevard Kampstraße / Lichtpromenade - Entscheidungsvorlage weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24426-22)
3.19 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)
3.20 Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)
3.21 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24650-22)
3.22 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24888-22)
3.23 Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24320-22)
3.24 Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede
Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24522-22)
3.25 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24534-22)
3.26 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24349-22)
3.27 Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24674-22)
3.28 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2022
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 31.03.22 (TOP 3.6) bzw. 12.05.22 (TOP 3.4) vor.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)
4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24377-22)
4.3 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vom 01.07.2022 - 30.06.2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24537-22)
4.4 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24568-22)
4.5 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Geräteinvestitionen in die Kompetenzzentren MST.factory dortmund und Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnologie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24839-22)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24461-22)
6.2 Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24504-22)
6.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2022/23 für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23937-22)
6.4 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24226-22)
6.5 Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstr. 268, Dortmund-Husen, Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24506-22)
6.6 Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
6.7 Bearbeitung der noch nicht begonnenen Projekte des Zukunftskonzeptes Zoo 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24471-22)
7. Schule
7.1 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)
7.2 Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft Küche" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24644-22)
7.3 Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24261-22)
7.4 Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)
Unterlagen lagen am 12.05.22 (TOP 7.2) vor.
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24372-22)
8.2 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24352-22)
8.3 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23971-22)
8.4 Prüfauftrag zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge" zur Einführung eines Beitragsguthabens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24561-22)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24540-22)
9.2 Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24740-22)
9.3 Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24745-22)
9.4 Abbruch der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an der Glückaufsegenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24646-22)
9.5 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 -
PB 21/2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24840-22)
9.6 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24841-22)
9.7 STEAG GmbH: Konzernberichterstattung für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24817-22)
9.8 PEAG Holding GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24879-22)
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)
10.2 Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)
10.3 Benennung von Funktionsträger der Stadt Dortmund für die Vollversammlung der KDN und für den Betriebsausschuss der KDN.sozial als Vertreter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24844-22)
10.4 Personalaufwuchs im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23831-22)
hierzu -> Ergänzung zum Vorgang vom 31.05.2022 (Drucksache Nr.: 23831-22-E1)
10.5 Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24597-22)
10.6 Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Empfehlung
Drucksache Nr.: 24657-22
10.7 Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)
Unterlagen lagen zur Sitzung am 12.05.22 (TOP 10.1) vor.
10.8 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 13:00 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Bm Schilff (SPD-Fraktion) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.
OB Westphal schlägt vor, folgende Punkte von der Tagesordnung abzusetzen:
3.21 Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24650-22)
4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24377-22
8.2 Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24352-22)
10.8 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)
Rm Mader (CDU-Fraktion) macht den Vorschlag, die Vorlage
3.28 Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
abzusetzen.
Darüber hinaus bittet Rm Langhorst (B´90/Die Grünen) darum, den Tagesordnungspunkt
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24076-22)
- bisher als TOP 5.4 für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen - nun als TOP 8.5 in der öffentlichen Sitzung zu behandeln.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 10. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 31.03.2022
Die Niederschrift über die 10. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 31.03.2022 wird einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 12.05.2022
Die Niederschrift über die 11. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 12.05.2022 wird einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24247-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 08.06.2022 vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:
Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Er empfiehlt weiterhin auf das südliche, parallel zur Körne verlaufende WA2 zu verzichten. Dadurch reduziert sich der sehr hohe Erschließungsaufwand und der dadurch bedingte hohe Flächenverbrauch sowie die Bodenversiegelung im Plangebiet deutlich und die Funktion des Biotopverbundsystems der Körne wird erhalten.
Im Umweltplan der Stadt ist die Fläche mit hoher und sehr hoher Bedeutung für Biotop- und Artenschutz dargestellt. ...Bauliche Inanspruchnahme nur durch unabweisbaren Bedarf vertretbar...
Der unabweisbare Bedarf ist nicht gegeben. Seit dem Aufstellungsbeschluss sind 17 Jahre vergangen und die Bedarfslage hat sich deutlich verändert. Im aktuellen 5. Regionalen Wohnungsmarktbericht 2021 wird bereits für 2040 von einem Überhang an EFH gesprochen.
Durch Aufgabe der südl. Bebauung (WA2) kann auch die Klimaqualität hier erhalten werden. Die Körne hat die Funktion einer Kaltluftleitbahn, die bei Verzicht auf die südliche Bebauung erhalten werden kann. Anderenfalls reduzieren/ verändern sich die klimatischen Verhältnisse von Freilandklima zu Stadtrandklima. Dies ist auch im Zusammenhang mit den weiteren baulichen Entwicklungen im Bereich Husen/ Kurl zu sehen.
Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde gibt folgende Anregungen, die im weiteren Verfahren Beachtung finden sollten:
• Auf ein Energiekonzept sollte nicht verzichtet werden. Es kann wertvolle Hinweise auf individuelle fossilfreie Wärmeversorgung und evt. Eigenversorgung geben.
• Eine auf Nachhaltigkeit und Suffizienz ausgerichtete Planung darf die Belange des Klimaschutzes nicht dem Markt überlassen. Durch den Abschluss städtebaulicher Verträge kann dies gewährleistet werden,
• Einsatz von nachhaltigen, energiearmen Baustoffen (Holz),
• kein Einsatz von fossilen Brennstoffen,
• Erreichung von KfW40-Standards,
• Erhöhung des Anteils an regenerativer Energieversorgung (Photovoltaik) und damit Erhöhung des Autarkiegrades,
• Schonung der Ressource Wasser durch Grauwassernutzung,
• Bereitstellung von Nisthilfen für Vögel und Insekten sowie Bereitstellung von Fledermausquartieren.
AKUSW, 08.06.2022:
Herr Rm Dudde teilt mit dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne. Zusätzlich wolle er aber zwei Dinge anmerken:
1. Die Stellungnahme des BuNB möge im weiteren Verfahren mit berücksichtigt werden.
2. In den Abwägungsempfehlungen der Verwaltung werde zum Thema Photovoltaik ausgeführt, dass diejenigen Bauvarianten inkl. Vorgaben der Fristrichtung gewählt wurden, die mit der Sonnenenergie bestmöglich ausgenutzt werden können. Vor diesem Hintergrund , dass man ja auch schon eine andere Regelung bei den Bauleitplanungen zu diesem Thema habe, beantrage er hiermit, dass man auch in den städtebaulichen Vertrag mit aufnehme, dass dort Photovoltaikanlagen auf den Dächern mit errichtet werden.
Herr Wilde erläutert hierzu, dass Photovoltaikanlagen auch auf Dächern anzubringen mittlerweile Standard sei und er kein Problem darin sehe, dies im vertraglich nochmal zu fixieren.
Zur Stellungnahme des BuNB hätte er allerdings ein Problem damit, dem Vorhabenträger jetzt schon aufzutragen, als Baustoff ausschließlich nur Holz verwenden zu dürfen, das gehe ihm zu weit.
Sein Vorschlag wäre daher, sich bezüglich der Stellungnahme des BuNB auf die Punkte, Energiekonzept, Nutzung regenerativer Energien, Photovoltaik auf dem Dach und auch den KFW40 Standard zu konzentrieren und dass vertraglich mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren.
Unter Einbeziehung dieses Vorschlags der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund) einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
-siehe Beschlussvorschlag der Vorlage - “
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24124-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.3
Bauleitplanverfahren; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23282-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.4
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt die Empfehlung des Seniorenbeirates aus seiner Sitzung am 10.05.2022 vor:
„Aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen liegt folgende Überweisung zur Beratung und Empfehlung vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 16.03.2022:
Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI moniert die Beratungsfolge. Zudem sei das behindertenpolitische Netzwerk nicht ausreichend miteinbezogen worden.
Die SPD-Fraktion ergänzt, dass der Seniorenbeirat bedauerlicherweise gar nicht miteinbezogen wurde.
Der Vorsitzende befragt die anwesende Vertreterin des Seniorenbeirats dazu. Diese erklärt, dass bereits im Vorfeld eine Einbeziehung erfolgte.
Die AfD weist darauf hin, dass es auf Seite 3 einen gesonderten Hinweis zur Beratungsfolge gibt.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen, den Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan zu beschließen.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Stieglitz verdeutlicht, dass die Zeitschiene in diesem Beitrag etwas ernüchternd sei.
Gerade für die Hellweghaltestellen stehe dort ab 2032, wobei ihm schon klar sei, dass der Hellwegumbau ein eigenes Projekt sei. Aufgrund des ihm bekannten Fahrgastaufkommens appelliere er an die Verwaltung, dringend den Umbau der Haltestellen“ Von-der-Tann-Str.“ und „Berliner Str.“ vorzuziehen und dafür den Umbau der Haltestellen „Auf dem Brümmer“ und „Poth“ hinten anzustellen. Er bitte um Mitteilung, ob 60m-lange barrierefreie Haltestellen, auch für das Ost/West/ Netz, angestrebt würden und ob man nicht versuchen könne Haltestellen mit einer sehr hohen Fahrgastfrequenz vorzuziehen.
Herr Sohn bemängelt, dass das Behindertenpoltische Netzwerk (BPN) hier lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung vorgesehen wurde. Insbesondere da es sich hier um eine klassische Vorlage für das BPN handele und damit auch die Meinung des BPN noch mit in die Ratsentscheidung einfließen könne, bitte er darum, die Angelegenheit entsprechend zu vertagen.
Herr Ingenmey kritisiert, dass der Seniorenbeirat hier gar nicht beteiligt worden sei. Daher bitte er um eine Begründung, warum dies nicht geschehen sei und darum, auch den Seniorenbeirat bei solchen Vorlagen zukünftig mit einzubeziehen. Weiter verweist er auf den Vorschlag der Ampelkoalition zum Personenbeförderungsgesetzt, wonach die Haltestellen bis 2026 barrierefrei gestaltet sein sollen. Da dieses Zeitziel vorliegend schon nicht zu erreichen sei, bitte er die Verwaltung hierzu Stellung zu beziehen. In Bezug auf die Stadtbahnlinie 41 bemängelt er, dass die Haltestelle „ Münsterstraße“ als einzige dieser Linie noch nicht barrierefrei gestaltet worden sei. Da man schon beim Bau (1990) einen zeitnahen, barrierefreien Umbau zugesichert habe, rege er an, dass man diese Haltestelle bereits vor 2026 in Angriff nehmen möge, damit die U41 dann durchgehend barrierefrei nutzbar sei.
Herr Wilde teilt mit, dass er die Fragen nach den 60m langen, barrierefreien Haltestellen und der Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren, prüfen lassen werde. Zur Reihenfolge der Haltestellenausbaumaßnahmen verweist er auf die Ausführungen des Herrn Rybicki in einer der letzten Sitzungen und der hierin erwähnten Arbeitssysthematik des Tiefbauamtes, wonach man das, was umsetzungsreif sei auch umsetze, so auch die Ost/West/Strecke der Hellwegstrecke.
Bezogen auf das Personenbeförderungsgesetz hätte man nicht erst in 2024 sondern bereit in 2022 die Barrierefreiheit der Haltestellen erreichen müssen. Die Möglichkeit das zu verlängern gäbe es nun. Dazu diene das vorgelegte Konzept, welches erlaube, von dem Terminplan abzuweichen, also nach hinten zu strecken. Bezüglich des Beratungsganges gehe der davon aus, dass es jetzt nicht davon abhänge, dass man die Ratsentscheidung tatsächlich bereits im Mai benötige. Daher befürworte er den Vorschlag, sowohl das BPN als auch den Seniorenbeirat noch vor der Ratssitzung im Juni zu beteiligen, damit auch deren Haltung in die Beschlussfassung mit einfließen könne.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung, damit sowohl das Behindertenpolitische Netzwerk als auch der Seniorenbeirat noch vor der Ratsentscheidung im Juni hierzu beraten und deren Empfehlungen mit in den Entscheidungsprozess einfließen können.
Da der Seniorenbeirat bisher noch nicht in der Beratungsfolge berücksichtigt wurde, überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit an den Seniorenbeirat zur dortigen Beratung.
Dr. Ingenmey erläutert, dass der Koalitionsvertrag der Bundesregierung („Ampelkoalition“) vorsehe, die Ausnahmemöglichkeiten des Personenbeförderungskonzepts (ÖPNV) bis 2026 gänzlich abzuschaffen. Die bisherigen Regelungen, dass bis 2022 die Barrierefreiheit im ÖPNV sicherzustellen sei, ließe Ausnahmen zu, wenn die Kommune begründete Annahmen und Pläne vorlege (z.B. Nahverkehrspläne); von dieser Möglichkeit habe auch die Stadt Dortmund mit dem Bushaltestellenprogramm und dem vorliegenden Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestelle“ Gebrauch gemacht.
Dieser Fachbeitrag siehe allerdings mehrere Stadtbahnhaltestellen vor, die erst ab 2026 und später barrierefrei umgebaut würden. Hierbei handele es sich um die Haltestelle Münsterstraße (Baubeginn 2026, einzige, nicht barrierefreie Station der gesamten Linie U41) sowie 12 Haltestellen der Linie U43 im Zuge des östlichen Hellwegs, die erst ab 2032 barrierefrei umgestaltet würden.
Aufgrund dieser Hinweise lehnt der Seniorenbeirat den Fachbeitrag mit dem vorliegenden Zeitplan einstimmig ab und erwartet ein ambitioniertes Vorgehen, um das Zeitziel 2026 zu erreichen.
Der Seniorenbeirat bittet darum, darzulegen,
- Welche Maßnahmen zur Beschleunigung des Haltestellen-Umbaus ergriffen werden, um die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes („barrierefrei bis 2026 ohne Ausnahmen“) zu erfüllen,
- Wie der barrierefreie Umbau dieser Haltestellen nach 2026 mit den Vorgaben des neuen Personenbeförderungsgesetzes („barrierefrei bis 2026 ohne Ausnahmen“) in Einklang gebracht werden kann.“
Außerdem wird dem Hauptausschuss und Ältestenrat die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vorgelegt:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende, aktualisierte Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des AKUSW vom 08.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 16.03.2022:
Siehe oben.
AKUSW, 27.04.2022:
Siehe oben.
Hierzu liegt zur AKUSW-Sitzung am 08.06.2022 vor Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2022 (Drucksache Nr.: 24338-22-E1):
...zu den Fragen aus der o.g. Sitzung zum Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ nehme ich wie folgt Stellung:
1. 60 m lange barrierefreie Haltestellen an der Ost/West-Strecke und die Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren.
An der gesamten Ost/West-Strecke wird bei der Planung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestellen das Halten von 60m langen Zügen (Doppel-Traktion) berücksichtigt.
Inwieweit 60m lange Bahnsteige mit privaten Zufahrten kombinierbar sind wird noch zusammen mit dem Tiefbauamt und DSW21 geprüft. Dies wird dann insbesondere zwingend erforderlich, wenn der erste Abschnitt zwischen Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg realisiert wird.
2. Haltestellen mit hohen Fahrgastfrequenzen vorziehen.
Bedingt durch verschiedene Faktoren wie z. B. Bauabläufe, Planungsstand, Kosten, Ausbauzustand usw. wurden die noch nicht barrierefreien bzw. bedingt barrierefreien Stadtbahnhaltestellen in verschiedene Maßnahmenpakete zusammengefasst. Wie letztendlich innerhalb der Pakete die Reihenfolge sein wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden. Wir werden jedoch den Ansatz „Fahrgastfrequenzen“, sofern es die Planung zulässt, mit berücksichtigen.
3. Das Behindertenpolitische Netzwerk wird lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung beteiligt.
Eine Begründung über die Abweichung der Beratungsfolge wurde in der Vorlage auf Seite 3 verfasst.
„Hintergrund für die Ratsvorlage ist die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) 2013, wo den Aufgabenträgern auferlegt wird, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen und bis zum 01.01.2022 für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen (§8 Abs. 3 Satz 3 PBefG). Da bis zum 01.01.2022 nicht alle Stadtbahnhaltestellen barrierefrei sein konnten, ist es zu einer Überschreitung der Frist gekommen. Das PBefG regelt in §8 Abs. 3 Satz 4 den Umgang mit der gesetzlichen Frist, sofern ein Nahverkehrsplan besteht und Ausnahmen dort konkret benannt und begründet werden. Aufgrund der Dringlichkeit wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen….“
Da das Behindertenpolitische Netzwerk nicht so oft wie die Ausschüsse tagt und der Ratsbeschluss für diese Vorlage frühzeitig erreicht werden sollte, wurde in Abstimmung mit dem BPN von der üblichen Beratungsfolge abgewichen. Dem BPN wurde jedoch der Fachbeitrag vorab per Mail zugesandt. Bei den Baubeschlüssen, wo es um den eigentlichen barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen geht, wird die übliche Beratungsfolge wieder zur Anwendung kommen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk erhält den Fachbeitrag zur Beratung am 14.06.2022.
4. Der Seniorenbeirat wurde nicht beteiligt.
Bei der Erstellung der Beratungsfolge wurde der Seniorenbeirat leider nicht berücksichtigt. Bei zukünftigen Vorlagen dieser Art wird der Seniorenbeirat wieder wie gewohnt beteiligt werden.
Der Seniorenbeirat erhält den Fachbeitrag zur Beratung am 21.06.2022.
5. Umgang mit dem Vorschlag der Ampelkoalition wonach die Haltestellen bereits bis 2026 barrierefrei sein sollen.
Nach Einschätzung des Geschäftsbereiches Mobilitätsplanung wird der Vorschlag der Ampelkoalition in Dortmund nicht umsetzbar sein.
6. Stadtbahnhaltestelle Münsterstraße barrierefreier Ausbau vor 2026
Die Anregung wird mit aufgenommen.
AKUSW, 08.06.2022:
Herr Ingenemey vermisst die Empfehlung des Seniorenbeirates vom 10.05.2022.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Damit die Empfehlungen des Seniorenbeirates (vom 10.05.2022) und des Behindertenpolitischen Netzwerkes (vom 14.06.2022) noch mit in die weitere Beratung bis zur Ratsentscheidung einfließen können, leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.
AFBL, 17.06.2022:
Auch der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen, damit die Empfehlung des Seniorenbeirates noch in die Beschlussfassung einfließen kann.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit den Empfehlungen des AFBL und des Seniorenbeirates ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.5
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24266-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.6
Denkmalbereichssatzung Südliche Gartenstadt
Aufstellen einer Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24635-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.7
RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24089-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 21986-21-E1, lag bereits zur Sitzung am 07.09.2021 vor)
Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+, DS-Nr.: 25543-21, lag bereits zur Sitzung am 26.10.2021 vor)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 24089-22-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags: Die Verwaltung wird beauftragt, für die Umsetzung des RS1 zusätzliches Personal zur Verfügung zu stellen, damit eine ausreichende Personalsituation für die weiteren Planungen des RS1 entsteht. Die hierfür benötigten Stellen sind im Stellplan und in den Haushaltsplanungen für 2023 zu berücksichtigen. Begründung: Die Vorlage der Verwaltung stellt dar, dass eine Umsetzung des RS1 in den nächsten Jahren ohne zusätzliches Personal nicht möglich ist. Der RS1 ist ein bedeutendes Projekt für die Verkehrswende in Dortmund. Daher ist es dringend geboten, weiteres Personal für den RS1 zur Verfügung zu stellen.“
AMIG 14.06.2022:
Herr Thabe informiert den Ausschuss mittels Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage).
Die Fraktion DIE LINKE + bestätigt auf Nachfrage des Vorsitzenden, dass sich die o. a. Anträge ihrer Fraktion (DS-Nr.: 21986-21-E1, DS-Nr.: 25543-21) somit erledigt hätten.
Man ist sich mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) darüber einig, den SPD-Antrag zunächst als Prüftautrag an die Verwaltung zu verstehen. Die Verwaltung wird gebeten, den Prüfbericht sowohl dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung als auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorzulegen, mit dem Ziel, den SPD-Antrag anschließend in die Haushaltsberatungen zu geben.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage –„
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.8
Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23257-21)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor - Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 10.05.2022:
„Frau Murawski (CDU-Fraktion) bezweifelt zunächst den Bedarf für zusätzliche Kleingärten an dieser Stelle. Im Stadtbezirk Lütgendortmund seien derzeit freie Gärten vorhanden, so dass eine Erweiterung nicht zwingend geboten sei. Sollte jedoch die Erweiterung der Kleingartendaueranlage erfolgen ist an dieser Stelle zwingend erforderlich, dass auf dem Gelände Parkplätze für Pkw, Fahrräder und Lastenräder realisiert werden.
Herr Meissner (Bündnis '90/die Grünen) begrüßt grundsätzlich die Errichtung von Grünanlagen. Er sieht die Errichtung der Kleingartendaueranlage an dieser Stelle jedoch in Zusammenhang mit der beabsichtigten Bebauung im Rahmen des Lü 141. Da es sich bei dem Gesamtgebiet um eine Frischluftschneise handle, schlägt er eine Verschiebung der Behandlung dieser Vorlage, bis zur abschließenden Entscheidung über den Lü 141 vor.
Herr Lieven (SPD-Fraktion) teilte mit, dass aufgrund von Hinweisen die Möglichkeit bestehe, dass der Boden Altlasten enthalte. ER machte daher zunächst den Vorschlag, das Umweltamt zu beauftragen, dies nachzuprüfen und der BV hierüber zu berichten. Ferner soll ein Parkraumkonzept (Pkw, Fahrrad, Lastenrad) für diese Anlage (auf dieser Anlage) erarbeitet werden und ebenfalls der BV vorgestellt werden. Bis zur Vorstellung dieser beiden Ergebnisse wird die BV Lütgendortmund die Entscheidung über die Vorlage verschieben.
Mit diesem Vorschlag zeigten sich alle Mitglieder einverstanden.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, die Vorlage in eine der nächsten Sitzungen zu verschieben, bis die Ergebnisse der geforderten Informationen vorliegen.“
Hierzu liegt vor - Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 08.06.2022:
„Hierzu liegt vor - Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 10.05.2022 (siehe oben)
Weiter liegt vor - Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23257-21-E2):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Alternativfläche Br173 „Dietrich Keuning“ (Pleckenbrink III. BA) in Wickede für die Stadt zu erwerben. In Absprache mit dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. und dem Dauerkleingartenverein Dietrich Keuning ist abzuklären, ob die Fläche für die Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Dietrich Keuning genutzt werden kann oder eine neue Kleingartenanlage gegründet werden soll.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Massbruch“ in Schüren zu prüfen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen.
Die Prüfergebnisse sind dem AMIG und dem AKUSW vorzulegen.
Begründung:
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Planungen und Überlegungen der Verwaltung zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen, denn Kleingärten spielen eine wichtige Rolle für den Klimaschutz, die Nahversorgung und Naherholung sowie die Biodiversität in Dortmund. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf zeigt, dass bei vielen Dortmunder Bürger*innen der Wunsch für einen Kleingarten besteht. Daher gilt es weitere Potentiale zu entdecken und auszubauen.
Weiter liegt vor - Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 23257-21-E3):
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Im Zusammenhang mit der möglichen Neuschaffung weiterer Dauerkleingartenanlagen soll mindestens eine Anlage durchgängig als ökologische Anlage konzipiert werden.
Dabei sollen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese,
Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
- Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und
Vereinshaus.
- klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber
„ästhetischen“ Gesichtspunkten.
- Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik
(auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
- individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und
Senior*innen.
- große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten,
Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.
Dabei ist zu prüfen, ob für die genannten Sachverhalte Änderungsbedarf bei der Dortmunder Gartenordnung besteht.
Begründung:
Kleingärten können ihre ökologischen Funktionen umso eher erfüllen, je mehr bei der Gestaltung der Gemeinschaftsflächen und bei der Bewirtschaftung der Einzelgärten die Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt werden. Gerade vor dem Hintergrund ihrer Ausgleichsfunktionen in Bezug auf Klima, Luftbelastung, Wasser- und Bodenhaushalt sollten Kleingartenanlagen nach ökologischen Kriterien angelegt und bewirtschaftet werden. Darüber hinaus spielen Kleingärten eine wichtige Rolle für die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren sowie für den Artenschutz. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Natur- und Umwelterziehung insbesondere für Kinder und Jugendliche. Ein gutes Beispiel dafür ist die Kleingartenanlage „Kraut und Rüben“ in Bochum, die 1998 im Rahmen der IBA Emscherpark als ökologisches Modellprojekt entstand. Bei der Neuanlage von Dauerkleinanlagen sollte jetzt die Möglichkeit genutzt werden, auch in Dortmund eine entsprechende Modellanlage entstehen zu lassen.
AKUSW, 08.06.2022:
Frau Rm Rudolf ergänzt den o .a. Antrag ihrer Fraktion zu Punkt 3. mündlich wie folgt:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen. In diese Prüfung soll auch das schräg gegenüberliegende, unbebaute Grundstück einbezogen werden.
Herr Rm Kowalewski möchte im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kleingartenanlage Wickede von der Verwaltung wissen, wie sie den Prozess im Hinblick auf die dort ebenfalls geplante Renaturierung des Heimbaches zu harmonisieren gedenke.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet aufgrund weiteren Beratungsbedarfs die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter und bittet die Verwaltung, die o. a. offenen Fragestellungen aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund zum Thema „Altlasten und Verkehrskonzept“ sowie der noch offen mündlichen Nachfrage des Rm Kowalewski spätestens bis zur Ratssitzung 23.06.2022 zu beantworten.“
AMIG 14.06.2022:
Herr Wilde macht den Vorschlag, den Beschlussvorschlag laut Vorlage darum zu ergänzen, dass man der Verwaltung aufgebe, auch die Untersuchungsthemen aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund (siehe Empfehlung aus der Sitzung vom 10.05.2022) „Frischluftschneise, Altlasten und Parkraumkonzept“ mit in die Prüfung aufzunehmen.
Weiter schlägt er vor, die Anträge von der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 23257-21-E3), der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 23257-21-E2) inkl. der mündlichen Ergänzung zu Punkt 3 von Frau Rm Rudolf, sowie den mündlichen Antrag von Herrn Rm Kowalewski als Prüfaufträge an die Verwaltung zu werten, mit der Bitte, dass diese hierzu zu einer der nächsten Sitzungen des AMIG und des AKUSW die entsprechenden Prüfberichte vorlegen möge.
Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen informiert Herr Just den Ausschuss wie folgt:
„Die im Antrag aufgeführten Anregungen und Vorschläge werden vom Stadtverband Dortmunder Gartenvereine und dem Grünflächenamt prinzipiell begrüßt.
Die praktische Umsetzung der einzelnen Kriterien bedarf dabei einer genaueren Prüfung.
Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese, Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
Zur ökologischen Bewirtschaftung und Gartengestaltung enthält die Gartenordnung des Stadtverbandes bereits weitreichende Vorgaben:
„Die Gärten sind nach ökologischen Prinzipien anzulegen und zu pflegen.
Auf Biodiversität (Artenvielfalt) ist besonders zu achten. Daher ist generell das Versiegeln von Böden z. B. mit Folien, Steinen sowie das großflächige Aufbringen von Rindenmulch oder Ähnlichem unzulässig. Aufgrund der enormen Bedeutung intakter Torfmoore für den Klima- und Artenschutz
ist die Verwendung von Torf oder torfhaltigen Substraten verboten. Entsprechend dem Bundeskleingartengesetz (BKleingG) ist die kleingärtnerische Nutzung zwingend auszuführen.“
Zu Pflanzenschutz macht die Gartenordnung folgende Aussage:
„Pflanzenschutzmaßnahmen sind unter Berücksichtigung der Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes durchzuführen. Naturnahe Maßnahmen sind der Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel vorzuziehen. Die Anwendung von Unkrautvernichtungsmittel (Herbiziden) aller Art ist verboten. Auch die Anwendung von Essig, Salz und Kalkstickstoff zur Unkrautbekämpfung ist verboten. Die Anwendung von chemisch-synthetischen Insektiziden ist verboten, biologische Insektizide aus dem ökologischen Landbau dürfen verwendet werden. Der Einsatz von Fungiziden ist nur in Ausnahmefällen und nach Genehmigung durch den Gartenvorstand gestattet. Biologische Pflanzenschutzmittel, die im ökologischen Landbau erlaubt sind und für den Haus und Kleingarten zugelassen sind, dürfen verwendet werden.“
Die Drittel-Regelung des BKleingG besagt:
1/3 Anbau von Gartenbauerzeugnissen (Obst und Gemüse)
1/3 Wege, Laube, Terrasse
1/3 Erholung (Ziergehölze, Stauden, Sommerblumen, Rabatten, Rasen)
Eine Verpflichtung von Mindestflächen für Wildblumenwiese, Teich, Trockenbiotop würde über die Vorgaben des Bundekleingartengesetzes (BKleingG) weit hinausgehen. Die Gestaltung des Kleingartens obliegt dem jeweiligen Pächter. Er kann im Rahmen der Vorgaben der Gartenordnung seine Parzelle individuell freigestalten. Dies macht die Vielfalt der über 8.500 Kleingartenparzellen aus.
Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und
Vereinshaus.
Unabhängig von der Wahl der Baumaterialien muss ein Finanzierungsmodel, in erster Linie für die Lauben, gefunden werden. Es kann wahrscheinlich nicht davon ausgegangen werden, dass die Lauben durch die Stadt errichtet werden und ohne finanziellen Ausgleich an die Pächter übergeben werden. Sollten die neuen Pächter die kompletten Kosten für das Errichten der Lauben selber tragen müssen (oder die Lauben in Eigenleistung errichten), ist zu befürchten, dass die Gärten schwer zu vermitteln seien werden. Hier muss ein Modell für eine „Misch-Finanzierung“ gefunden werden. Erhöhte Baukosten aufgrund des Qualität Standards der Baustoffe können diese Problematik verschärfen. Ein zu hoher Eigenanteil an den Baukosten macht einen neuen Garten für einkommensschwache Familien unerreichbar. Die soziale Ausgewogenheit in dem Gartenverein wäre erheblich gestört.
klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber
„ästhetischen“ Gesichtspunkten.
Zu diesem Punkt halten wird die Vorgaben der Gartenordnung und der Satzung für ausreichend. Darüber hinaus impliziert der Vorschlag, dass Gärten mit einem hohen ökologischen Wert weniger ästhetisch als Gärten mit konventioneller kleingärtnerischer Nutzung sind. Diese Annahme teilen wird nicht. Da es sich auch gemäß Bundeskleingartengesetzt um eine Dauerkleingartenanlage handeln soll, darf der Aspekt der kleingärtnerischen Nutzung nicht als „zweitrangiges“ Gestaltungselement eingestuft werden.
Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik (auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
Dieser Vorschlag ist ebenfalls zu begrüßen, allerdings müssen ähnlich wie bei der Finanzierung der Lauben pragmatische und praktikable Lösungen zur Finanzierung (Bau und Instandhaltung) gefunden werden. Eine Photovoltaikanlage kann nur als Insellösung betrieben werden, da eine Einspeisung nicht genutzter Leistungen kaum möglich sein wird.
individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und Senior*innen.
Dabei sind natürlich die unterschiedlichen Parzellengrößen bei der Konzeption und Planung der Gartenanlage gemeint. Eine Veränderung der Parzellen im späteren „Betrieb“ der Gartenanlage wäre nicht realisierbar.
große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten,
Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.
Bereits bei den jüngeren Gartenanlagen in Dortmund wurde beim Bau auf einen großen Anteil an öffentlicher Grünfläche (sogenannte B-Fläche) geachtet. Als Beispiele seien die Gartenanlagen „Fritz Husemann“ oder „Alte Körne“ genannt. Die Gartenvereine sind verpflichtet, diese B-Fläche durch Gemeinschaftsleistung zu pflegen und instand zu halten. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese Gartenvereine bei der Pflege der Gesamtanlage vor große Herausforderungen gestellt werden, die sie oft nur mit zusätzlicher Unterstützung bewältigen können. Daher sollte der Anteil an B-Fläche begrenzt werden. Bei übergroßen B-Flächen müssen ggf. unterstützende Konzepte erarbeitet werden (z.B. teilweise Pflege durch städtisches Personal). Der Aufwand des Gartenpächters für Gemeinschaftsarbeiten darf den zumutbaren Rahmen nicht übersteigen. Es muss also eine entsprechende Ausgewogenheit zwischen Gartenparzellen und öffentlichen Flächen gefunden werden. Diese können dann selbstverständlich ökologisch ausgerichtet werden.
Dabei ist zu prüfen, ob für die genannten Sachverhalte Änderungsbedarf bei der
Dortmunder Gartenordnung besteht.
Satzung und Gartenordnung wurden überarbeitet und im November 2021 von den Delegierten der Gartenvereine in einer Abstimmung mit großer Mehrheit angenommen. Vor allem in der Gartenordnung wurden ökologische Prinzipien bei der Bewirtschaftung des Gartens neben der kleingärtnerischen Nutzung stark in den Vordergrund gerückt. Weiteren Änderungsbedarf sehen wir an dieser Stelle nicht.“
Herr Rybicki macht darauf aufmerksam, dass der Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen sich nicht mit den beiden vorliegenden Kleingartenerweiterungen befasse, sondern mit einer folgenden Kleingartenanlage. Da man dies differenziert betrachten müsse, schlage er dem Antragssteller vor, seinen Antrag insoweit zu ergänzen, als dass man erwarte, dass die Verwaltung hierzu eine getrennte Vorlage erstelle. So wäre dem Rechnung getragen, dass eine der folgenden Kleingartenanlagen ökologisch ausgerichtet werden soll.
Mit den o.a. Verfahrensvorschlägen von Herrn Wilde und Herrn Rybicki sowie unter Berücksichtigung der heute vorgebrachten Ergänzungsvorschläge zu den vorliegenden schriftlichen und mündlichen Prüfaufträgen, empfiehlt der Ausschuss für Mobilität , Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (CDU-Fraktion) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1) die Planung zur Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen. Er beauftragt das Grünflächenamt mit der Planung der Leistungsphasen 1 - 4 auf der Grundlage der bestehenden Bebauungspläne.
Ergänzung: und unter Aufnahme folgender Untersuchungshinweise der Bezirksvertretung Lütgendortmund: Frischluftschneise, Altlasten und Parkraumkonzept.
Bei den zu erweiternden Dauerkleingartenanlagen handelt es sich um:
- „Im Wiesengrund“, Dorstfeld
- „Crengeldanzgraben“, Lütgendortmund
2) darüber hinaus die Durchführung einer Prüfung, welche weiteren Dauerkleingarten-anlagen in einer zweiten Stufe erweitert oder neugeschaffen werden können.
Prüfaufträge an die Verwaltung:
Antrag (SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 23257-21-E2):
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Alternativfläche Br173 „Dietrich Keuning“ (Pleckenbrink III. BA) in Wickede für die Stadt zu erwerben. In Absprache mit dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. und dem Dauerkleingartenverein Dietrich Keuning ist abzuklären, ob die Fläche für die Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Dietrich Keuning genutzt werden kann oder eine neue Kleingartenanlage gegründet werden soll.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Massbruch“ in Schüren zu prüfen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen. In diese Prüfung soll auch das schräg gegenüberliegende, unbebaute Grundstück einbezogen werden.
Mündlicher Antrag Herr Rm Kowalewski:
Herr Rm Kowalewski möchte im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kleingartenanlage Wickede von der Verwaltung wissen, wie sie den Prozess im Hinblick auf die dort ebenfalls geplante Renaturierung des Heimbaches zu harmonisieren gedenke.
Antrag (Fraktion B‘90/die Grünen, Drucksache Nr.: 23257-21-E3):
1. Im Zusammenhang mit der möglichen Neuschaffung weiterer Dauerkleingartenanlagen soll mindestens eine Anlage durchgängig als ökologische Anlage konzipiert werden.
Dabei sollen vor allem folgende Kriterien berücksichtigt werden:
- Festlegung einer ökologisch hochwertigen Mindestfläche (z. B. Wildblumenwiese,
Teich, Trockenbiotop, Hecke aus einheimischen Gehölzen u. ä.).
- Verwendung ökologischer Baumaterialien für die Errichtung von Gartenlauben und
Vereinshaus.
- klares Bekenntnis für strukturreiche Gärten, mit Vorrang der Natur gegenüber
„ästhetischen“ Gesichtspunkten.
- Festlegung von Dachbegrünung und Verwendung von Photovoltaik
(auf Dachflächen und geeigneten Seiten der Lauben).
- individuelle/variable Parzellengrößen für Familien, Alleinlebende und
Senior*innen.
- große Gemeinschaftsflächen, die u. a. für soziale Projekte, z. B. als Tafelgärten,
Streuobstwiesen, für Kooperationen mit Kitas u.ä., genutzt werden können.
AFBL 17.06.2022
Rm Kowalewski bittet bis zur Ratssitzung um die Beantwortung der offenen Fragen aus dem AKUSW.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.9
Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:01 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24073-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.10
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und dazugehörige Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
hier: Sachstand und Vorschlag zur Umsetzung der beschlossenen Zusatz- / Ergänzungsanträge und Beschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24464-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.11
Nachnominierung von Stellvertreter*innen für den Klimabeirat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24735-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.12
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24153-22)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:
Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 unter Berücksichtigung folgender Anmerkungen zur Kenntnis:
Leider fehlen in der Vorlage wie auch im InHK Huckarde-Nord wichtige Aspekte wie Biodiversität, Naturschutz, Umweltbildung und Biotopvernetzung fast völlig (siehe dazu Abb. 7-28).
Zwar wird mehrfach auf den sehr gelungenen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen – dieser zielt aber vor allem darauf ab, Vorhandenes möglichst zu erhalten. Weiterentwicklungen z.B. in Sachen Biodiversität und Biotopvernetzung werden in der Vorlage so gut wie gar nicht berücksichtigt. Stattdessen sollen mit z.T. sehr großem Aufwand (Rad-)Wege vernetzt, Freizeiterlebnisse geschaffen sowie Spiel- und Sportmöglichkeiten hergestellt werden. Auch soll den Besucher*innen Zugang zu bisher nicht erreichbaren Orten ermöglicht werden, was aus Sicht des Naturschutzes durchaus bedenklich sein kann.
Die Abb. 7-18 gibt unseres Wissens nicht den aktuellen Planungsstand bzgl. des Schutzes planungsrelevanter Arten wieder und sollte dahingehend korrigiert werden.
Der Beirat der UNB rät dringend, in zukünftigen Sachstandsberichten auch einen Punkt Biodiversität, Biotopvernetzung, Naturschutz und Umweltbildung im Sinne von BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) aufzunehmen.
AKUSW, 08.06.2022:
Herr Dr. Kretzschmar bittet darum, die o.a. Empfehlung des BuNB heute bei der Beschlussfassung mit zu berücksichtigen.
Herr Sohn gibt an, dass das Behindertenpolitische Netzwerk durch Begehungen wie z. B. „Am Deusenberg“ zu der Erkenntnis gekommen sei, dass es auch für mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit geben sollte, solche Wege zu bewältigen, z. B. durch das Aufstellen von Bänken. Weiter habe man auch angeregt, dass an Aussichtspunkten Schriften für sehbehinderte Menschen angebracht werden sollten, die Aufschluss darüber geben können, wo man sich befindet.
Unter Einbeziehung der o. a. Anregungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde sowie des Behindertenpolitischen Netzwerkes empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage - .
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage - .“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.13
Städtebauförderprogramm 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24324-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat erhält folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der Sitzung am 14.06.2022:
„Frau Opitz weist darauf hin, dass in der Vorlage (S.11) nur Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen aufgeführt sind.
Weitere Behinderungsformen sind ebenfalls zu berücksichtigen.
Frau Dr. Rothenberg weist in Bezug auf die „Spiel- und Erlebnisskulptur Wolke“ darauf hin, dass die geplante barrierefreie Zugänglichkeit nicht die (barrierefreie) Nutzbarkeit der Spiel - und Erlebnisskulptur implementiert.
Mit diesen Anmerkungen nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk die Vorlage zur Kenntnis.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.14
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23698-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.15
Sanierungsgebiet "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24295-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.16
Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24294-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.17
Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23786-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vor:
„Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 23786-22-E1):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der weiteren Konzeption des mobilen Grüns Lager- /Ausweichflächen für Fälle zu berücksichtigen, bei denen eine Aufstellung des mobilen Grüns in der Innenstadt nicht möglich ist, z.B. bei Veranstaltungen. Bei der Auswahl der Pflanzen sind winterharte Pflanzen bzw. Überwinterungsmöglichkeiten bei nicht winterharten Pflanzen zu berücksichtigen.“
AMIG 14.06.2022:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), den o. a Antrag der SPD-Fraktion als Prüfauftrag zu werten.
Danach empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage - .
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.18
Boulevard Kampstraße / Lichtpromenade - Entscheidungsvorlage weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24426-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat folgende Empfehlung des Seniorenbeirats aus der Sitzung am 21.06.2022 vorliegen:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20276-21-E5)-lag bereits zur AKUSW-Sitzung am15.09.2021 und wurde dort als Prüfauftrag an die Verwaltung beschlossen. Das Ergebnis der Prüfung findet sich in der heute vorliegenden Vorlage wieder.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/ Die PARTEI)(Drucksache Nr.: 24009-22):
...wir, die Fraktion DIE FRAKTION – Die PARTEI, bitten Sie, den folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung der nächsten Sitzung vorzusehen:
Antrag:
Um den Anforderungen einer klimafreundlicheren Innenstadt gerecht zu werden, ist eine Überarbeitung des BürgX-Boulevard- Kampstraße notwendig. Im Fokus stehen dabei die magere Grünflächenausbeute, das ungeliebte Lichtband, die teuren aufwändig umsetzbaren Wasserflächen und der dunkle Pflasterbelag, welcher durch Sonneneinstrahlung mehr Hitze aufnimmt als nötig.
1) Die geplanten Wasserflächen werden durch dauerhafte Begrünung ersetzt. Technisch bedingt lassen sich auf den Flächen zwar keine Bäume pflanzen, dennoch sind kleinere Gehölze in Form von Sträuchern oder Gräser realisierbar. Auch Staudenbeete sowie Aussaaten von einheimischen Blumen als Insektennahrung wäre eine Möglichkeit. Zusätzlich könnten die temporären Eventflächen durch mobiles Stadtmobilar oder Parklets mit integrierten Pflanzkästen einen zusätzlichen Beitrag zur Begrünung in der Innenstadt leisten.
Eine Pflanzpatenschaft durch die ansässigen EinzelhändlX und Gastronomiebetriebe könnte das ganze Vorhaben abrunden. Um die PflanzpatX hervorzuheben, könnte man die Infotafeln, welche in der Visualisierung des Lichtbandes zu sehen sind, im betreffenden Pflanzbeet oder Stadtmobiliar integrieren, um den BesuchX des BürgX-Boulevard-Kampstraße zusätzlich darauf aufmerksam zu machen, was die Innenstadt als Einkaufserlebnis zu bieten hat.
2) Das Lichtband wird ebenfalls durch ein „Grünes Band“ ersetzt. Hierbei wird auch diese Möglichkeit in Betracht gezogen, vertikal eine Begrünung durch Kletterpflanzen umzusetzen. Eine Großstadt wie Dortmund ist sich der Verantwortung bewusst, neue Wege der Innenstadtgestaltung gehen zu müssen!
3) Es wird eine Alternative für die dunklen anthrazit gefärbten Pflasterflächen geben. In Betracht gezogen wird eine Farbwahl mit der umliegenden Bebauung (z.B. Neubau Basecamp Dortmund) oder Farbtöne, welche bereits jetzt das durch den Klimawandel zu erwartende mediterrane Flair zum Ausdruck bringt.
Als Inspiration für die Umgestaltung des Bürger- Boulevard-Kampstraße könnte eine Mischung aus High Line-Park in New York und Bergmannstraße in Berlin als Vorbild dienen.
Natürlich muss ein Teil der Flächen weiterhin reserviert bleiben, um einen Zugang für Einsatzfahrzeuge und Anlieferverkehr zu ermöglichen.
Wir danken für Ihre Aufmerksamkeit und möchten gerne nochmal darauf hinweisen, dass auch die Fraktion Die FRAKTION - Die PARTEI zwischen Realität und Wirklichkeit unterscheiden kann.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr:24426-22-E1):
.... die Fraktion DIE LINKE+ beantragt zur Ergänzung der Verwaltungsvorlage die nachstehenden Punkte:
1) Für den Boulevard Kampstraße wird die Verwaltung beauftragt eine, Gestaltungssatzung für die angrenzenden Hausfassaden zu erlassen. Ziel ist es, bei Neubau oder Renovierung der Fassaden eine umfangreiche Fassadenbegrünung durchzusetzen um die Defizite der aktuellen Planung im Grünbereich abzumildern und die Herausbildung einer massiven sommerlichen Hitzeinsel zu vermeiden.
2) Die Farbe der Oberfläche und die Materialität sollte in Absprache mit den Architekten hinsichtlich der Hitzewirkung auf den Straßenraum ausgewählt werden.
3) Als Ersatz für die ökologisch und wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäße Wasserrinne wird ein Brunnenbau (ev. mit Fontäne) an geeigneter Stelle geprüft. Hierbei ist die Erzeugung von Verdunstungskälte erwünscht.
Begründung
Begründung erfolgt ggf. mündlich.
AKUSW / AMIG, 03.05.2022:
Nach einführenden Worten durch Herrn Rybicki informieren Frau Trentz (Tiefbauamt) sowie Herr Prof Stahl (Atelier Fritschi und Stahl) nochmal ausführlich zur gesamten Thematik (PP-Vorträge –siehe Anlagen zur Niederschrift).
Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion sich insgesamt ein einheitliches Bild in der gesamten Gestaltung mit einer hohen Funktionalität und Aufenthaltsqualität wünsche. Man sehe aber noch folgende, kleinere Probleme bzw. habe noch folgende Wünsche:
- Erhöhung der Grüngestaltung durch zusätzliche mobile Elemente oder grüne Fassadengestaltung an der einen oder anderen Stelle
- Man könne sich die Wasserrinne alternativ auch als optisches Element vorstellen, indem man z. B. mit einem Kontrast arbeite.
- Ein großes Problem habe man mit der Farbe und der Hitzeinsel, mit dem Aufheizen des Bodens in dem dunklen Anthrazit. Hier wäre man dafür, von vornherein einen helleren Farbton zu wählen.
Herr Rm Frank teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Man habe sich insgesamt hiermit allerdings sehr schwer getan. Insbesondere appelliere man an die Verwaltung ihre zeitliche Ablaufplanung zu überdenken, da man ansonsten hier eine weitere Dauerbaustelle haben werde. Weiter vertrete seine Fraktion die Meinung, dass man den Dortmunder *innen und Besucher*innen nicht zumuten könne, hier über Jahre eine sichtbare Baustelle zu haben. Daher stelle er hiermit folgenden Antrag:
„Die Verwaltung möge bis zur Ratssitzung am 23.06.2022 einen Vorschlag unterbreiten, wie man die Kampstraße während der langen Bauphase attraktiver gestalten kann (z. B durch mobiles Grün).“
Herr Rupflin verdeutlicht, dass die Barrierefreiheit für behinderte Menschen, insbesondere in Bezug auf mögliche Konflikte mit dem Radverkehr, hier nicht ausreichend gewürdigt wurde. Zudem vermute er, dass die Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) hier aus unterschiedlichen Gründen nicht in ausreichendem Maße stattfinden konnte. Daher bitte er ausdrücklich darum, im weiteren Verlauf das BPN in die Beratung einzubeziehen.
Herr sB Stieglitz knüpft an die zuvor von Herrn Rm Frank geäußerte Kritik zur zeitlichen Ablaufplanung an, indem auch er die Meinung vertrete, dass man hier keine Baupausen während der Durchführung von Großveranstaltungen in der Stadt machen sollte. Was die inhaltlichen Punkte der Vorlage angehe, sei seine Fraktion tatsächlich enttäuscht, dass hier nur marginale Veränderungen vorgenommen werden sollen. Die Mischfläche für Fußgänger und Radfahrer sei für viele sehbehinderte Menschen sehr schwierig. Die dunklen Flächen und die Vollversiegelung sei auch nicht zeitgemäß. Das mobile Grün sei wirklich eine gute Lösung, wenn man das temporär mache. Die Bauarbeiten, die definitiv besser schneller beendet sein sollten als erst 2029 bedeute ja nicht, dass man während der Bauphase mit dem Zustand leben müsse, sondern, dass man auch während dieser Zeit übergangsmäßig schon gute Lösungen finden sollte, die die Fläche etwas attraktiver machen. Dies gelte insbesondere auch für das Umfeld der Rheinoldikirche, wobei diese riesige Asphaltfläche eher den Charakter eines Parkplatzes im Gewerbegebiet habe und nicht den eines Innenstadtplatzes. Seine Fraktion werde diese Vorlage sowie die hierzu vorliegenden Anträge ablehnen.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass man heute bereits die Auslobung zu so einem Projekt anders gestalten und damit sicherlich auch zu einem anderen Ergebnis kommen würde. Vor dem Hintergrund des Klimawandels sei eine vollversiegelte Fläche kaum etwas, was man heute noch planen würde. Gleichwohl sei es so, dass man hier bereits seit Jahrzehnten eine Fläche habe, die man meide.
Insofern verweise er auf den vorliegenden Ergänzungsantrag seiner Fraktion, womit man versuche, wenigstens noch einige Dinge zu heilen. Er sei damit einverstanden, diesen Antrag auch als Prüfauftrag zu verstehen und bitte um Zustimmung. Ansonsten werde seine Fraktion heute der Vorlage zustimmen.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek teilt mit, dass seine Fraktion zu dem ganzen Thema große Bedenken habe. Man könne aber aufgrund der bereits sehr weit fortgeschrittenen Planung und der Bedenken, welche die Verwaltung teilweise in der Vorlage skizziert habe, nachvollziehen, dass hier auch ein gewisser Handlungsbedarf gesehen werde. Deswegen bedanke man sich bei der Verwaltung, dass sie das ganze Thema nochmal so umfangreich erörtert habe. Eine komplette Neuplanung der Maßnahme wäre sicher aus vielerlei Hinsicht sinnvoller, weil man hier einige Konflikte habe, die miteinander abgewogen werden müssten (z.B. mit dem Radverkehr). Man sehe nicht, dass die aktuelle Vorlage diese jetzt löse. Vor diesem Hintergrund habe man als Fraktion wirklich lange mit sich gehadert und werde sich zur Vorlage heute enthalten. Den mündlichen CDU-Antrag befürworte man sehr gerne. Den Antrag der FRAKTION /Die PARTEI werde man ablehnen, weil sich dieser durch die Inhalte der Vorlage bereits erledigt habe. Dem Antrag der Fraktion DIE LINKE + könne man zustimmen, wenn dieser insgesamt als Prüfauftrag gewertet werde.
Frau Rm Neumann –Lieven gibt zu Protokoll, dass sie den Konflikt „Radfahrer/Fußgänger“ für vorprogrammiert halte. Daher bitte ihre Fraktion hierzu um eine entsprechende Evaluierung nach einem Jahr. Für den Fall, dass das Miteinander hier nicht funktioniert habe, sollte der Radverkehr hier verbannt werden.
Herr Sohn unterstützt diesen Wunsch nach einer Evaluierung. Er bitte weiter darum, die gesamte Angelegenheit noch vor der Ratssitzung im Juni dem BPN zur Beratung vorzulegen.
Herr Rm Wagner verdeutlicht, dass es aus Sicht seiner Fraktion keinen Sinn mehr mache, den Entwurf des Ateliers Fritschi u.Stahl fortzuführen. Das, was bereits fertig sei, möge man als das, was es sei annehmen und für den Rest eine einfache, abgespeckte Version des Entwurfs umsetzen.
Herr Ingenmey bittet darum, die Vorlage noch vor der Ratssitzung auch dem Seniorenbeirat vorzulegen. Weiter führt er an, dass die geplanten Sitzbänke nicht für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet wären, da diese keine erhöhte Sitzfläche sowie keine Rücken-und Armlehnen hätten und die gebogene Sitzfläche schwierig zu nutzen sei. Daher plädiere er dafür, auf dem verbleibenden Teil der Kampstraße entsprechende, anders gestaltete Möblierungselemente aufzustellen. Zum Thema „Spielangebote“ plädiere er von der Begrifflichkeit her dafür, dass man das „Spiel-und Bewegungsangebote für unterschiedliche Generationen“ nenne.
Für den verbleibenden Abschnitt bitte er darum, nochmal darüber nachzudenken dort Angebote, die unterschiedliche Generationen ansprechen würden, zu installieren.
Herr Wilde erläutert zum angesprochen Thema des „Rad-und Fußverkehrs“, dass er es für falsch halte, dort mit einer eigenen, reservierten Fläche den Radweg durch dieses Herzstück der City zu führen. Damit schaffe man keine Konfliktlösung. Man habe vielmehr nach wie vor das Nebeneinander und die Übergänge. Richtig sei es hier zu sagen, dass man sich die Fläche teile. Diese sei breit genug, damit alle dortigen Verkehrsteilnehmer*innen gemeinsam klarkommen könnten. Wenn mal feststellen sollte, dass dies nicht funktioniere, könne man immer noch gegensteuern, indem der Radverkehr aus dieser Fläche wieder rausgenommen würde. Für den schnellen Radverkehr, bekomme man den Radwall. Zum Thema „Barrierefreiheit“ sei er sich sicher, dass der Entwurf der Planungen im Laufe der Jahre auch mehrfach im Behindertenpolitischen Netzwerk und auch im Seniorenbeirat mehrfach Gegenstand von Beratungen gewesen sei. Wenn man allerdings Wert darauf lege, dass die Vorlage auch dort nochmal vorgelegt werde, würde man dies tun. Er gehe aber davon aus, dass man hier nun nichtmehr auf die Grundzüge des Entwurfs eingehen werde, da diese, wie erwähnt, bereits abgestimmt worden seien.
Was das Thema „Grün“ angehe, glaube er, dass man auf der Grundlage dieses Entwurfs ein großes Potential dafür habe, dieses in der Zukunft gut zu bespielen, um die Aufenthaltsqualität auf der Kampstraße weiter zu steigern, um die Flächen, die man dort habe, mit dem Format „Mobiles Grün“ zu versehen, auch bereits, wenn diese noch nicht umgebaut sei.
Zum „anthrazitfarbenen Pflaster“ führt er an, dass man dort ein Gestaltelement bzw. eine Materialität, benötige welche langfristig trage. Um hierfür die richtige Farbnuance zu finden, schlage er vor, dass man vor Ort mal eine Bemusterung durchführe, um gemeinsam darüber zu entscheiden, mit welchem Kontrast man hier starten werde.
Zum Thema „Fassadenbegrünung“ teilt er mit, dass diese ja inzwischen verpflichtend sei. Diese werde man jetzt im Zusammenhang mit dem „Masterplan Plätze“ bespielen. Auch die Kampstraße werde mit einer Gestaltungssatzung versehen, um dort auch entsprechende Auflagen/Empfehlungen für die Begrünung von Fassaden zu integrieren.
Das Thema „Zeitplanung“ sei auch eine Frage des iterativen Prozesses, der dort erfolge. Er würde sich allerdings wünschen, dass man bereits zur IGA 2027 auf der Kampstraße einige deutlich veränderte Flächen dort sehe.
Zum mündlichen Antrag des Herrn Rm Frank kündigt Herr Rybicki an, dass die Verwaltung bis zur Ratssitzung im Juni einen Vorschlag vorlegen werde, der verdeutliche, wie man die Kampstraße bereits während der langen Bauphase attraktiver gestalten könne.
Hiernach erfolgen zu den vorliegenden Anträgen sowie zum mündlichen Antrag der CDU-Fraktion folgende und zur Vorlage Beschlüsse:
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION /Die PARTEI) (Drucksache Nr.:24009-22):
Dieser Antrag wird sowohl vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als auch vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION /Die PARTEI) abgelehnt.
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.:24426-22-E1):
Die Fraktion B‘90/Die Grünen gibt hierzu bekannt, dass sie diesen heute, bis auf Punkt 1., ablehnen werden.
Dieser Antrag wird insgesamt als Prüfauftrag gewertet und als solchem sowohl vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als auch vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) zugestimmt.
Zum mündlicher Antrag der CDU-Fraktion:
Die Verwaltung möge bis zur Ratssitzung am 23.06.2022 einen Vorschlag unterbreiten, wie man die Kampstraße während der langen Bauphase attraktiver gestalten kann (z. B durch mobiles Grün).
Diesem Antrag wird sowohl vom Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als auch vom Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün einstimmig (bei einer Enthaltung Die FRAKTION/Die PARTEI) zugestimmt.
Abstimmung zur Vorlage (DS-Nr.: 24426-22):
Unter Einbeziehung der Beschlüsse zu den o. a. Anträgen empfehlen sowohl der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen als auch der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion AfD) sowie bei Enthaltungen (Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Auf der Grundlage der nachfolgenden Erläuterungen nimmt der Rat der Stadt Dortmund die Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ weitere Fahrradbügel für das sichere Abstellen von Fahrrädern vorgesehen werden.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ das „Konzept für mobiles Grün in der City“ Anwendung finden soll.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ ein Kommunikationskonzept zur Reduzierung von Konflikten zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden entwickelt wird.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, bei der Weiterführung der Umsetzung des Entwurfs „Boulevard Kampstraße“ auf die Wasserrinne zu verzichten. Stattdessen erfolgt die Realisierung einer gepflasterten Rinne mit einzelnen Straßenabläufen, um die Straßenentwässerung sicherzustellen.
Prüfauftrag:
1) Für den Boulevard Kampstraße wird die Verwaltung beauftragt eine, Gestaltungssatzung für die angrenzenden Hausfassaden zu erlassen. Ziel ist es, bei Neubau oder Renovierung der Fassaden eine umfangreiche Fassadenbegrünung durchzusetzen um die Defizite der aktuellen Planung im Grünbereich abzumildern und die Herausbildung einer massiven sommerlichen Hitzeinsel zu vermeiden.
2) Die Farbe der Oberfläche und die Materialität sollte in Absprache mit den Architekten hinsichtlich der Hitzewirkung auf den Straßenraum ausgewählt werden.
3) Als Ersatz für die ökologisch und wirtschaftlich nicht mehr zeitgemäße Wasserrinne wird ein Brunnenbau (ev. mit Fontäne) an geeigneter Stelle geprüft. Hierbei ist die Erzeugung von Verdunstungskälte
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die gesamte Angelegenheit an das Behindertenpoltisches Netzwerk und an den Seniorenbereit, damit sich diese noch vor der Ratssitzung mit der Angelegenheit befassen können.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung bis zur Ratssitzung am 23.06.2022 einen Vorschlag unterbreiten, wie man die Kampstraße während der langen Bauphase attraktiver gestalten kann (z. B durch mobiles Grün).
Herr Dr. Ingenmey geht auf seinen Einwand in der Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ein.
Herr Ingenmey bittet darum, die Vorlage noch vor der Ratssitzung auch dem Seniorenbeirat vorzulegen. Weiter führt er an, dass die geplanten Sitzbänke nicht für mobilitätseingeschränkte Personen geeignet wären, da diese keine erhöhte Sitzfläche sowie keine Rücken-und Armlehnen hätten und die gebogene Sitzfläche schwierig zu nutzen sei. Daher plädiere er dafür, auf dem verbleibenden Teil der Kampstraße entsprechende, anders gestaltete Möblierungselemente aufzustellen. Zum Thema „Spielangebote“ plädiere er von der Begrifflichkeit her dafür, dass man das „Spiel-und Bewegungsangebote für unterschiedliche Generationen“ nenne.
Für den verbleibenden Abschnitt bitte er darum, nochmal darüber nachzudenken dort Angebote, die unterschiedliche Generationen ansprechen würden, zu installieren.
Frau Löhken-Mehring (stellv. Vorsitzende) hält den Vorschlag von Herrn Dr. Ingenmey inhaltlich richtig und empfiehlt, diesen aufzunehmen.
Mit diesem Einwand empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat der Stadt einstimmig, die Verwaltungsvorlage zu beschließen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des Seniorenbeirats ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.19
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 28.02.2022 zur Kenntnis.
zu TOP 3.20
Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.21
Umbenennung von Teilbereichen der Hermannstraße sowie der Schüruferstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24650-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 3.22
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24888-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.23
Bau der Straßenüberführung (SÜ) Hildastraße im Bereich des Bebauungsplanes InN219
-Erschließung Westfalenhütte- im Rahmen der Nordspange, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24320-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.24
Antrag auf Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BauGB - innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Gustav Knepper in Dortmund-Mengede
Antragstellerin: LogPoint Ruhr GmbH, Werner-von-Siemens-Str. 18 , 33334 Gütersloh
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24522-22)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 17.06.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
"Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor à Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 08.06.2022:
„Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN moniert, dass in dieser Vorlage ein Gleisanschluss des Geländes nicht vorhanden ist.
Die CDU-Fraktion befürchtet, dass durch die Empfehlung der Vorlage die wichtige Einflussnahme auf das Verkehrskonzept wegfällt.
Die SPD-Fraktion erklärt, dass es ihrer Einschätzung nach, nicht um ein Verkehrskonzept, sondern lediglich um die innere Erschließung des Geländes geht.
Die CDU-Fraktion wendet ein, dass aber auch die in der Vorlage beschriebene Planung des Knotenpunkts zwischen der A2 und A45 ein Problem darstellt. Sie befürchtet, dass bei der Investitionssumme keine spätere Einflussnahme mehr möglich ist. Darüber hinaus wird – nach dem aktuellen Planungsstand – nur der Pkw-Verkehr über Castrop-Rauxel abgeleitet. Der gesamte Lkw-Verkehr soll über Dortmund und damit über Mengede abfließen. Und dies geschieht, weil die Stadt Castrop-Rauxel beschlossen hat, dass der Lkw-Verkehr ihren Bürgern nicht zuzumuten sei. Zudem trägt die Stadt Dortmund die Kosten für den Ausbau der Straßen allein. Dies ist nicht nachvollziehbar.
Die SPD-Fraktion sieht keinen Zusammenhang zwischen dieser Vorlage und einem abschließenden Verkehrskonzept.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (SPD-Fraktion) und 1 Enthaltung (FDP) nicht, die innere Erschließung des Areals des ehemaligen Kraftwerks Knepper in Dortmund-Mengede nach § 11 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in Verbindung mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.11.1993 in Verbindung mit der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund vom 18.12.2020 in der Fassung vom 23.11.2021 mit einem voraussichtlichen Gesamtinvestitionsvolumen von 6.689.194,35 Euro zu beschließen, durch Abschluss eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung der LogPoint Ruhr GmbH zu übertragen.
Die Erschließung umfasst folgende Maßnahmen:
- Kanalbau (Regenwasserkanal parallel zur Nierhausstraße, mündet in den
Heimanngraben -EB 70-; Rückhaltekanal incl. Drosselwerke im Bereich
Planstraße A, im Norden im Bereich Nierhausstraße (FB 66)
- Straßenbau,
- Beleuchtung,
- Verkehrsgrün,
- Lärmschutzeinrichtungen,
- Beschilderung und
- erforderliche Markierung.
Die Erschließung (ohne Regenwasserkanal EB 70) bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 9.019,50 Euro. Der Regenwasserkanalbau EB 70 führt nicht zur Ausweitung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung. Es entsteht kein finanzieller Aufwand bei EB 70, da der Kanal zwischen Planstraße A und Heimanngraben unentgeltlich übertragen wird.“
Hierzu liegt vor à Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 24522-22-E1):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um Informationen, welche weiteren städtebaulichen Verträge zum interkommunalen Gewerbe-/Industriegebiet auf dem Areal des ehemaligen Kraftwerks Knepper z.B. zur Energieversorgung, zu Baustandards o.ä. noch geplant sind und wann diese der Politik vorgelegt werden.
Zudem bitten wir die Verwaltung, bei der Verhandlung des städtebaulichen Vertrags die folgenden Anregungen für das vorgesehene Energiekonzept zu berücksichtigen:
Die Entwicklung möglicher Vermarktungsmodelle für den auf dem Knepper-Areal über den Eigenverbrauch hinaus erzeugten PV-Strom. Dabei sollen insbesondere Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger*innen (Klimafonds) und auch der DEW21 als lokaler Energiedienstleister berücksichtigt werden.
Eine Anpassung des Energie- und Wärmekonzepts sowohl auf die für 2035 geplante Klimaneutralität der Stadt als auch auf den kurzfristigen Ausstieg Deutschlands aus den Gas-, Öl- und Kohleimporten aus Russland. Dabei ist insbesondere der Aufbau eines regenerativen Nahwärmenetzes zu prüfen.
Die Entwicklung von Anreizen und Modellen für eine klimaneutrale Transportlogistik.
Begründung:
Erfolgt mündlich“
AMIG 14.06.2022:
Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage aufgrund der noch offenen Fragen/Bedenken der Bezirksvertretung Mengede ablehnen werde. Des Weiteren bitte er die Verwaltung um regelmäßige Berichterstattung zu dieser Thematik in der Bezirksvertretung Mengede. Die Verwaltung signalisiert hierzu selbstverständlich ihre Zustimmung.
Herr Wilde appelliert an den Ausschuss die Vorlage trotz der Bedenken aus der Bezirksvertretung Mengede die Vorlage zu empfehlen. Um den Bedenken der Bezirksvertretung trotzdem Rechnung zu tragen, werde die Verwaltung mit Vorlage des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan sowohl diese als auch die vorliegende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen entsprechend berücksichtigen.
Unter Berücksichtigung dieses Hinweises der Verwaltung zum Umgang mit den Bedenken aus der Bezirksvertretung Mengede sowie der o. a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion B‘90/Die Grünen empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
AFBL 17.06.2022
Rm Kowaleski bittet darum, die Vorlage zunächst noch einmal im AKUSW zu beraten, um die Bedenken der Bezirksvertretung Mengede zum Verkehrskonzept auszuräumen.
Rm Reuter verdeutlicht, dass es um die innere Erschließung der Fläche gehe. Gleichwohl könne man die Vorlage dem AKUSW zur Kenntnis geben.
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Fraktion Die LINKE+ sowie Die Fraktion Die Partei folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -
Darüber hinaus soll die Vorlage dem AKUSW zur Kenntnis gegeben werden.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.25
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24534-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.26
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24349-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.27
Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24674-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.28
Neufassung der Stellplatzsatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23268-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag zur Sitzung am 12.05.2022 folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 27.04.2022 vor:
„Hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Korrektur der Anlage) (Drucksache Nr.: 23268-21- E1):
...in den Anlage1 zur o.g. Ratsvorlage befindet sich ein Satzungstext zur neuen Stellplatzsatzung,
der aufgrund eines redaktionellen Fehlers bereits eine Bekanntmachungsanordnung enthält.
Dieser Absatz der Bekanntmachungsanordnung wird normalerweise nie vom Rat mitbeschlossen.
Es ist ein reiner Ausfertigungsakt der Verwaltung im Rahmen der nach dem Ratsbeschluss
folgenden Bekanntmachung.
Zudem ist der Text dieser Bekanntmachungsanordnung aufgrund einer Änderung der Gemeindeordnung,
die am 15.12.2021 in Kraft getreten auch fehlerhaft hinsichtlich der dort angegebenen
Frist.
Bei einem Beschluss mit dem in Anlage 1 enthaltenen Absatz der Bekanntmachungsanordnung
wäre die neue Stellplatzsatzung rechtlich angreifbar.
Aus diesem Grund bitte ich um Austausch des Satzungstextes ohne die Bekanntmachungsanordnung,
so dass nur diese zur Beschlussfassung vorgelegt wird.
Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) vom 22.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor-> Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West 02.03..2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 02.02.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 15.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 15.03.20222:
è Siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
Weiter liegt zur Sitzung am 27.04.2022 vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 16.03.2022:
è siehe Stellungnahme der Verwaltung vom 07. 04.2022
Weiter liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-
E4)
...zu den Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen zur Neufassung der Stellplatzsatzung nehme ich wie folgt Stellung:
Bezirksvertretung Mengede (Sitzungstermin 02.02.2022)
Anmerkung:
Es darf nicht ermöglicht werden, sich bei Neubauten aus der Verpflichtung zum Bau von Stellplätzen problemlos „freizukaufen“, insbesondere, wenn Stellplätze möglich sind. Dies sollte nur in absoluten Ausnahmefällen und unter vorher strengen und festgelegten Voraussetzungen möglich sein.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei der Errichtung von Anlagen müssen gem. § 2 Abs. 1 notwendige Stellplätze für Kfz hergestellt werden, die für diese Anlagen erforderlich sind. Nur in begründeten Einzelfällen (§ 3 Abs. 7) kann von den in Anlage 1 definierten Richtzahlen der notwendigen Stellplätze für Kfz abgewichen werden (innovatives Mobilitätskonzept mit Mobilitätsmanagementmaßnahmen). Eine Ablöse ist nur nach den Bedingungen von § 9 Abs. 1 möglich. Soweit die Herstellung notwendiger Stellplätze für Kfz nicht oder wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand erfüllt werden können, so kann die Bauaufsichtsbehörde auf die Herstellung von notwendigen Stellplätzen für Kfz verzichten, wenn die zur Herstellung Verpflichteten an die Stadt Dortmund einen Geldbetrag nach § 11 zahlen.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.
Behindertenpolitisches Netzwerk (Sitzungstermin 22.02.2022)
Anmerkung:
Was passiert mit den Ausgleichzahlungen, wenn Behindertenstellplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.
Behindertenstellplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, stellen für betroffene Menschen eine Gefahr dar, da sie in den fließenden Verkehr geraten.
Stellungnahme der Verwaltung:
Gem. § 3 Abs. 2 sind von den notwendigen Stellplätzen für Kfz 3 Prozent, bei Wohngebäuden mindestens ein Stellplatz für Menschen mit Behinderungen auf dem Baugrundstück entsprechend zu kennzeichnen und barrierefrei herzustellen. Darüber hinaus ist § 49 Abs. 1 BauO NRW anzuwenden (Barrierefreies Bauen). Somit sind Ausgleichszahlungen nicht relevant, da Behindertenstellplätze nicht abgelöst werden dürfen.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahingehend gefolgt, dass unter § 9 Abs. 5 ein zweiter Satz eingefügt wird: „Notwendige barrierefreie Stellplätze nach § 3 Abs. 2 dürfen nicht abgelöst werden.“
Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.03.2022)
Anmerkung:
1. In Wohngebieten und bei Unternehmen sollten in der Stellplatzsatzung Plätze für Lastenräder aufgenommen werden. Ebenso ist es sinnvoll Car Sharing Plätze auszuweisen.
2. Es fehlt der gesamte Punkt der Elektromobilität. Wenn es gesetzlich möglich sein sollte, Ladestationen in der Stellplatzsatzung festzulegen, bzw. deren vorbereitende Baumaßnahme, - wäre es angesichts der künftigen Elektrifizierung des mobilisierten Individualverkehrs vorausschauend, hier Lademöglichkeiten einzufordern.
3. Hier wird zwar dem Fahrrad eine gestiegene Gewichtung zugeschrieben, dennoch bleibt die Neufassung der Satzung hinter den Zielen einer Mobilitätswende. Es ist notwendig das Verhältnis von Kraftfahrzeug- und Fahrradplätzen besonders in Wohngebieten, aber auch bei Unternehmen, sowie Kultur- und Freizeitstätten anzugleichen. In der neuen Satzung wird nach wie vor das Auto zu sehr priorisiert. Es sollte eine gleiche Anzahl von Park- und Fahrradplätzen geben. Am besten sogar mehr Fahrradabstellmöglichkeiten als Parkplätze. Zu sehen auch in der Tabelle 1, wo die Abstellfläche nach Nutzungsfläche berechnet wird. Hier sollte eine Gleichrangigkeit stattfinde. So wird der exklusive Vorrang des (ruhenden) Autoverkehrs zementiert.
4. Damit das Fahrrad bei allen Witterungen genutzt werden kann, muss die Attraktivität insbesondere gesteigert werden, indem witterungsunabhängige und diebstahlgesicherte Unterbringungen garantiert werden. Hier ist die Zahl erst ab 12 Stellplätzen angegeben, wir fordern diese Unterbringung aber bereits ab 6 Fahrrädern.
5. Dem Punkt des innovativen Mobilitätskonzeptes fehlt ein Sanktionskatalog, für die Nichteinhaltung der vertraglich festgelegten Maßnahmen. Darüber hinaus scheint eine Umsetzung nur durch einen Mehraufwand in der Bauordnung realisierbar (Evaluation, Kontrolle, Vergabe etc.). Ohne weiteres Personal und eine klar definierte Zuständigkeit ist dieser Punkt nicht zu unterstützen und birgt die Gefahr von Missbrauch.
6. Dann wäre zu prüfen, ob in § 4 Abs. 6 Genossenschaften noch eine besondere Berücksichtigung zu Minderungsmöglichkeiten bekommen könnten. Für sie ist es wichtig günstig zu bauen und sie könnten gesondert mit anderen Prozentzahlen aufgeführt zu werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Anhand der Anlage 1 der Stellplatzsatzung ist je nach Nutzung die notwendige Anzahl an Stellplätzen für Lastenräder definiert. Innerhalb der Stellplatzsatzung ist die Aufnahme von Car Sharing Stellplätzen nicht sinnvoll. Car Sharing kann aber Bestandteil von Mobilitätskonzepten sein und wird dann durch die Minderung der notwendigen Stellplätze berücksichtigt (vgl. § 6 Abs. 3). Im Rahmen eine gesonderten Vorlage wird sich dem Thema Car Sharing Stellplätze im öffentlichen Straßenraum bereits gewidmet (DS-Nr.: 18070-20).
2. Das Thema Elektromobilität wir anhand des § 7 Abs. 3 definiert. Demnach gelten für die Errichtung von Lade- und Leitungsinfrastruktur für Elektromobilität die Regelungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz-GEIG.
3. Die notwendigen Fahrradabstellplätze sind im Vergleich zu der noch geltenden Stellplatzsatzung angepasst worden. Darüber hinaus wird dem Fahrrad eine höhere Gewichtung zugeschrieben, indem notwendige Fahrradabstellplätze für Wohngebäude und Wohnheime nicht abgelöst werden dürfen (§ 9 Abs. 6).
4. Die Anzahl der Fahrradabstellplätze bei Anlagen für Witterungs- bzw. Diebstahlschutz ist in Anlehnung an die Verordnung über notwendige Stellplätze für Kraftfahrzeuge und Fahrräder (StellplatzVO NRW) entstanden. Darin wird in § 8 Abs. 3 StellplatzVO NRW empfohlen, bei mehr als zehn notwendigen Stellplätzen für Fahrräder eine Überdachung aufzunehmen. In der Neufassung der Stellplatzsatzung muss bei mehr als 12 Fahrradabstellplätzen ein Witterungsschutz vorgesehen werden. Darüber hinaus sind in der Neufassung der Stellplatzsatzung die Qualitäten und Erreichbarkeiten von Fahrradabstellplätzen genauer definiert als in der StellplatzVO NRW.
5. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
6. Unterschiedliche Gesellschaftsformen der Bauherren können in der Stellplatzsatzung nicht berücksichtigt werden. Entscheidend bei der Minderung ist, ob es sich um öffentlich geförderten Wohnungsbau oder freifinanzierten Wohnungsbau handelt
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Den Empfehlungen sollte nicht gefolgt werden.
Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 15.03.2022)
Anmerkung:
Bezirksbürgermeister Berning führt aus, dass die Kennziffer (Anzahl Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes erhöht werden sollte, damit einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss. Andernfalls führt dies zu einer Verschlimmerung der Parksituation. Frau Lohse (B90/Die Grünen) Empfehlung zur Zustimmung ohne Zusatz.
Neuer Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW mit dem Zusatz, die Kennziffer (Anzahl der Stellplätze je Wohneinheit) für die Erstellung eines Stellplatzes zu erhöhen, damit bei einem Neubau verpflichtend pro Wohneinheit mehr Stellfläche erstellt werden muss als im Entwurf vorgesehen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Thema mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz wird nicht nur im politischen Diskurs kontrovers diskutiert. § 3 Abs. 6 eröffnet die Möglichkeit in begründeten Einzelfällen von der Anlage 1 abzuweichen. Dies gilt wohlgleich für mehr oder weniger notwendige Stellplätze für Kfz, sofern die abweichende Stellplatzanzahl begründet ist.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.
Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 15.03.2022)
Anmerkung: Die Bezirksvertretung Hörde fordert bei der Verwaltung ein, bei allen Stellplatzablösungen im Stadtbezirk zustimmen zu müssen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Nach § 9 Abs. 1 kann die Bauaufsichtsbehörde bei Bauvorhaben bei Zahlung einer Ablöse auf die Errichtung von Stellplätzen verzichten, wenn „wegen schwieriger Grundstücks- und Geländeverhältnisse oder wegen ungünstiger vorhandener Bebauung nur mit einem unverhältnismäßigen Mehraufwand [die Herstellung] erfüllt werden kann.“ Diese Regelung war früher direkter Bestandteil der BauO NRW und ist seit über 20 Jahren gängige Praxis. Eine Beteiligung der Bezirksvertretung im Bauantragsverfahren ist nicht vorgesehen.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung sollte nicht gefolgt werden.
Bezirksvertretung Innenstadt Ost (Sitzungstermin 15.03.2022)
Ergänzungsantrag:
1. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung Stellung bezieht, wie ein Hotel-Ticket, wie in §5 aufgeführt, funktionieren soll.
· Bekommt jeder Gast unaufgefordert mit der Buchung ein Ticket, welches für die Dauer des Aufenthalts inklusive An- und Abreise gilt?
· In welchem Geltungsbereich würde es gelten? Dortmund-weit? NRW-weit?
2. Die Bezirksvertretung Innenstadt Ost beschließt, dass die Verwaltung die Anlage 1 in folgenden Punkten anpassen soll:
· 8.1 Kindergärten, Kindertagestätten:
· Fahrrad: „… und mindestens 1 Abstpl. für Lastenräder“
· 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen:
· Fahrrad: „ 1 Abstpl. je 3 Schüler“
· 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen:
· Fahrrad: „1 Abstpl. je 3 Schüler“
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Mobilitätsmanagementmaßnahmen innerhalb eines innovativen Mobilitätskonzeptes werden individuell und vertraglich zwischen den Antragsteller*innen des Vorhabens sowie der Stadt Dortmund vereinbart. Entsprechende Regelungen werden innerhalb des Vertrages festgelegt und sind deshalb nicht Gegenstand der Stellplatzsatzung.
2. In der Anlage 1 befindet sich die Richtzahlentabelle zur Ermittlung der notwendigen Fahrradabstellplätze bzw. notwendigen Stellplätze für Kfz je nach Nutzungsart. Hierbei hat sich bei dem Punkt 8.3 und 8.4 ein Zahlendreher eingeschlichen. Die korrekte Formulierung bei den notwendige Fahrradabstellplätze lautet:
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: 1 Abstpl. je 4 Schüler, davon 10% Besucheranteil
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: 1 Abstpl. je 6 Schüler, davon 10% Besucheranteil
Die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen ist damit gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Satzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrradabstellplätzen angehoben worden. Bei Berufsschulen ist der Bedarf nach Fahrradabstellanlagen durch den weiten Einzugsbereich geringer.
Gesonderte Lastenradstellplätze für Kindergärten und Kindertagesstätten sind nicht vorgesehen, da in § 8 Abs. 4 ein Achsabstand von 1m zwischen den Fahrradbügeln gefordert ist und dies auch das Abstellen von Lastenrädern ermöglicht.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Empfehlung wird dahin gehend gefolgt werden, dass in der Anlage 1 die Anzahl an Fahrradabstellplätzen unter Ziffer 8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen auf 1 Abstpl. je 4 Schüler angehoben wird und unter Ziffer 8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen auf 1 Abstpl. je 6 Schüler reduziert wird.
Bezirksvertretung Huckarde (Sitzungstermin 16.03.2022)
Keine Empfehlung:
„Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den angehängten Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1. Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW nicht zu empfehlen“.
Begründung:
1. unterschieden wird zwischen privaten und öffentlichen bzw. Bauherren von Großprojekten, wobei die Regeln für private Bauherren strenger sind (ungerecht)
2. es zu viel Spielraum bei der Entscheidung gibt, bei Großprojekten oder `wichtigen` Projekten für Dortmund Stellplätze wegfallen zu lassen. (es gibt keine einheitlichen Kriterien nach denen entschieden wird)
3. die Annahme, eine Haltestelle in der Nähe bedeute, der Anwohner könne sein Auto abschaffen und benötige daher keinen Stellplatz, nicht anzunehmen ist.
„Zusammengefasst erhöhe die die neue Stellplatzsatzung in Zukunft den Parkdruck deutlich, ohne dass wirkliche Alternativen angeboten werden und scheine eher dazu gedacht, Bauprojekte auf Kosten der Parksituation möglich oder attraktiver zu machen“.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt die Neufassung der Stellplatzsatzung zu beschließen, um ein klares Signal in Richtung Verkehrswende zu setzen. Dank der Überarbeitung wird die Steuerung des Mobilitätsverhaltens deutlich hin zum Umweltverbund verbessert, indem u.a. die Qualität und Erreichbarkeit der Fahrradstellplätze sowie integrierte Standorte gestärkt werden.
1. Es findet in der Satzung keine Unterscheidung zwischen privaten und öffentlichen Bauherren bzw. Bauherren von Großprojekten statt. Die Stellplatzanzahl richtet sich nach der Nutzung.
2. Es werden nur beispielhafte Mobilitätsmanagementmaßnahmen aufgeführt, damit vermieden wird, dass nach einer vorgegebenen Liste diese abgearbeitet werden. Es wird vorausgesetzt, dass die Antragsteller*innen ein passgenaues innovatives Mobilitätskonzept mit für den Standort geeigneten Mobilitätsmanagementmaßnahmen erarbeiten. Die Minderung durch ein Mobilitätskonzept ist auf 10% der notwendigen Stellplätze beschränkt.
3. Die Minderungsmöglichkeiten (Boni) erfolgen nach dem Erkenntnis, dass es in zentralen Lagen und bei guter ÖPNV-Anbindung weniger Autos und somit einen geringeren Stellplatzbedarf gibt. Es ist aus den Pkw-Zulassungszahlen nachweisbar, dass bspw. in den Innenstadtquartieren mit besserer ÖPNV-Anbindung eine geringe Motorisierung (Pkw pro Haushalt) vorliegt.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht verfolgt werden.
Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauNRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23268-21-E5):
„...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet in Zusammenhang mit der Vorlage zur Stellplatzsatzung um eine Darstellung der Evaluationsergebnisse zu der im Februar 2019 in Kraft getretenen neuen kommunalen Stellplatzsatzung (DS-Nr.: 12565-18).
Zudem bitten wir den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Änderungsantrags:
§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:
- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”
- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens
§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.
(7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.
Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:
1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF
geändert.
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je 20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je 30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2
8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.4: Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende
10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je 5 Kleingärten
geändert.
AKUSW, 27.04.2022:
Herr Rm Weber bittet die Verwaltung auch zum aktuellen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen eine
entsprechende schriftliche Bewertung bis zur Ratssitzung am 12.05.2022 vorzulegen.
Die Verwaltung signalisiert diesem Wunsch zu folgen.
Vor diesem Hintergrund leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Auf Wunsch von Herrn Sohn wird die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung auch
dem BPN vorgelegt.“
Nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 04.05.2022 (Drucksache Nr.: 23268-21-E6) lag dem Hauptausschuss und Ältestenrat auch am 12.05.2022 bereits vor:
„… zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN zur Neufassung der Stellplatzsatzung aus dem AKUSW (27.04.2022) nehme ich wie folgt Stellung:
§ 6 Minderungsmöglichkeiten durch ein innovatives Mobilitätskonzept
(2) wird wie folgt ergänzt:
- Einführung eines Mietertickets (ein übertragbares Monatsticket pro
Haushalt) oder Vorhandensein eines vergleichbaren Angebotes (insbesondere des Semestertickets) bei " Studierenden- und sonstige Wohnheime”
- Errichtung einer 24h/7d öffentlich zugänglichen Fahrradverleihstation auf dem Grundstück des Vorhabens
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Im § 6 Abs. 2 der Stellplatzsatzung sind die vorgeschlagenen Maßnahmen beispielhaft aufgezählt und dienen nicht einem vollumfassenden Maßnahmenkatalog.
2. Der Zusatz öffentlich zugängliche Fahrradverleihstationen auf dem Grundstück des Vorhabens zu errichten, ist hinfällig, da innerhalb der Baubeschreibung des Vorhabens sich die Maßnahmen explizit auf das Grundstück beziehen sollen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.
§ 8 Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen
1. Bei der Definition der Beschaffenheit von Fahrradabstellplätzen werden explizit Vorgaben für Lastenräder aufgenommen.
2. (7) wird wie folgt ergänzt:
Eine sichere und barrierefreie Ein- und Ausfahrtmöglichkeit ist zu gewährleisten.
Stellungnahme der Verwaltung:
1. Die Ergänzung ist nicht erforderlich, da die Maße im Gebäudeinnern Flächenmaße (1,5m² je Fahrradabstellplatz) sind oder der Achsabstand zwischen den Bügeln 1m beträgt (§ 8 Abs. 4) und damit auch für Lastenräder ausreichend Fläche zur Verfügung steht.
2. § 8 Abs. 7 bezieht sich auf Fahrradabstellplätze in Parkhäusern und Tiefgaragen. Barrierefreie Rampen würden eine Neigung von max. 6% erfordern und wären damit als vollständig andere Rampenanlagen zu bewerten. Über den § 8 Abs. 1 ist bereits geregelt, dass Fahrradabstellplätze innerhalb und außerhalb von Gebäuden "ebenerdig oder über Rampen/Aufzüge verkehrssicher und leicht erreichbar" sein müssen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung des Satzungstextes.
Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
Die notwendigen Stellplätze für KFZ:
1. Wohngebäude und Wohnheime:
1.2 Mehrfamilienhäuser: werden auf 1 Stpl. je 100 qm2 NUF
geändert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Veränderung der Stellplatzanzahl auf 1 Stpl. je 100 qm NUF bedeutet eine Halbierung der
Stellplatzpflicht! In einigen Bezirksvertretungen wurde bereits das Verhältnis 1 Stpl. je 50 qm als zu gering angesehen. Über die Minderungsmöglichkeiten wird gewährleistet, dass in guten Lagen nicht zu viele Stellplätze nötig werden. Wenn darüber hinaus Stellplätze reduziert werden sollen, müssen diese abgelöst werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.
Anmerkung:
Die notwendigen Fahrradabstellplätze für
5. Sportstätten:
5.1 Sportplätze: werden auf zusätzlich 1 Stpl. je 20 Besucherplätze
5.2 Spiel- und Sporthallen: werden auf zusätzlich je 30 Besucherplätze
5.3 Freibäder und Freiluftbäder: werden auf 1 Abstpl. je 100 qm2
Stellungnahme der Verwaltung:
Die aufgeführten Anhebungen führen zu einer leicht höheren Anzahl an Fahrradabstellplätzen und sollten im Sinne der Verkehrswende unterstützt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 5.1-5.3. wie vorgeschlagen.
8. Bildungseinrichtungen
8.3 Sonstige allgemeinbildende Schulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.4 Berufsschulen, Berufsfachschulen: werden auf 1 Abstpl. je 3 Schüler*innen
8.6 Fachhochschulen, Universitäten: werden auf 1 Abstpl. je 3 Studierende
Stellungnahme der Verwaltung:
In der Stellungnahme der Verwaltung (07.04.2022) zur Neufassung der Stellplatzsatzung wurde bereits erläutert, dass die Anzahl an Fahrradabstellplätzen an allgemeinbildenden Schulen gegenüber dem Mittelwert der bisherigen Stellplatzsatzung aufgrund des gestiegenen Bedarfs nach Fahrrad-
abstellplätzen bereits angehoben worden ist. Eine Erhöhung darüber hinaus ist seitens der Verwaltung nicht empfehlenswert. Gerade die Berufskollegs und Hochschulen in Dortmund weisen einen großen Einzugsbereich auf und werden daher auch sehr stark mit dem ÖPNV angefahren. Die Anzahl von 1 Abstellplatz je 3 Schüler*innen bzw. Studierenden ist daher als zu hoch anzusehen.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Keine Änderung der Anlage 1.
10. Verschiedenes:
Die notwendigen Stellplätze für KFZ
10.1 Kleingartenanlagen: werden auf 1 Stpl. je 5 Kleingärten
geändert.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bei dem Wert der Kleingartenanlagen handelt es sich um den Mittelwert aus der bisherigen Stellplatzsatzung. Die aufgeführten Reduzierungen sind aber unkritisch und sollten deshalb unterstützt werden.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Änderung der Anlage 1, Ziff. 10.1 wie vorgeschlagen.
Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, den Entwurf als Neufassung der Stellplatzsatzung nach § 48 Abs. 1 in Verbindung mit § 89 Abs. 1 Nr. 4, 5 und 7 BauO NRW einschließlich der o.g. Änderungen zu beschließen.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24270-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Geschäftsbericht 2021 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e. V. zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24377-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen aus seiner Sitzung am 17.06.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2022 vor:
Hierzu liegt vor: Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B´90/Die Grünen, CDU-Fraktion
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bitten um Beratung und Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
1. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.
Begründung
Um mehr Auszubildende für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, beschloss der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22-E1) am 26.01.2022 mehrheitlich den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Gründung und den Aufbau einer privaten Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ gemeinsam mit der Dortmunder Wirtschaft und ihren Verbänden wie die Industrie- und Handelskammer und die Handwerkskammer vorantreibt. Ziel der Stiftung ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszubildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.
Die private Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ soll Zustiftungen aus dem Bereich der Wirtschaft und der Stadt Dortmund (und ihrer Töchter) erhalten. Die Anschubfinanzierung zur Bildung des Stiftungskapitals ist so auszugestalten, dass die Stiftung ohne regelmäßige Zuwendungen und ohne Beiträge der Auszubildenden ihre Arbeit aufnehmen und durchführen kann. Perspektivisch soll die Schaffung weiterer Wohnheime und eine Ausweitung der Unterstützungsangebote für Auszubildende durch die Stiftung selbst realisiert werden können. Bei einem Wegfall des Stiftungszweckes oder einer Auflösung der Stiftung fällt das Vermögen an die Stadt Dortmund zurück.“
Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD-Fraktion
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt dafür genutzt werden, junge Dortmunder Erwachsene bei ihrem Schritt in Ausbildungsberufe zu fördern und sie damit ggfs. auch bei dem Schritt aus ihren Bedarfsgemeinschaften zu unterstützen. Hierbei sollen – orientiert an den Bedarfen der jungen Menschen – Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. auch mit Wohnmöglichkeiten eingerichtet und zielführend begleitet werden. Ziel dieser Beschlussfassung ist es, auf die Schaffung eines Azubi-Wohnheimes hinzuwirken, wie vom Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung in der Sitzung am 26.01.2022 einstimmig beschlossen.
Die Trägerschaft bzw. Struktur oder organisatorische Form dieses Wohnheimes soll nach ersten Erfahrungen und einer Evaluation der zunächst installierten Gemeinschaftseinrichtungen durch den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beschlossen werden. Die Verwaltung wird ferner beauftragt, den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie engmaschig zu informieren und zu beteiligen.
Begründung
Junge Menschen nach ihrem Schulabschluss für Ausbildungsberufe zu begeistern, ist vor dem Hintergrund der Schaffung zukunftsfähiger und dauerhafter Beschäftigung sowie fehlender Fachkräfte ein wichtiges Ziel. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen die Vorteile und Zukunftschancen einer Ausbildung klarer herausgestellt und den jungen Menschen auch außerhalb ihrer familiären Verbünde vermittelt werden. Ein Weg ist bereits das von der HWK und der FH Dortmund ins Leben gerufene Projekt „Zukunftscampus – Bildungszentren von morgen“, mit dem Lernorte der beruflichen Bildung mit der Hochschule verzahnt werden. Es ist sinnvoll, junge Menschen in Gemeinschaften entsprechend ihrer Bedarfe zusammenzubringen, um gemeinsame Lern- und Erfahrungsorte sowie ggfs. auch Wohnmöglichkeiten zielgenau anbieten zu können. Dies ist kann dann besonders wichtig werden, wenn die eigenen Lebensumstände diesen Schritt für die jungen Menschen erschweren.
Um darüber hinaus mehr Auszubildende auch aus den umliegenden Städten für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, fasste der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auf Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU (23370-22) am 26.01.2022 einstimmig den Beschluss, dass die Stadt Dortmund die Gründung und die Einrichtung eines Azubi-Wohnheims vorantreibt. Ziel dieser Einrichtung ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und insbesondere junge Auszubildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.
Um diese Einrichtung dauerhaft auf solide Beine zu stellen und zu verstetigen, soll begleitend zu den oben beschlossenen ersten Maßnahmen (Einrichtung von Gemeinschaftseinrichtungen für Dortmunder junge Erwachsene, Darstellen der Erfahrungen, Evaluation) eine Trägerschaft/Struktur/Organisation dieser Einrichtung erarbeitet und festgelegt werden. Dabei kann es sich sowohl um eine Stiftung, wie auch um eine städtische, eine privatwirtschaftliche Einrichtung oder auch um eine städtisch-private Kooperation handeln. Der nun anlaufende Prozess soll als Grundlage für die Entwicklung der Verstetigung verwandt werden. „
Die Wirtschaftsprüferin Frau Börner stellt die Ergebnisse der Prüfung des Jahresabschlusses der Wirtschaftsförderung sowie des Lageberichts vor. Es lasse sich feststellen, dass der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt werden konnte.
Auf Nachfrage von Rm Dr. Neumann bestätigt Frau Tiews aus, dass Mittel in Höhe von rd. 1,2 Mio. € nicht abgerufen wurden. Dies lasse sich damit erklären, dass pandemiebedingt viele Veranstaltungen rund um die Themen Messen, Smart City, Stadtattraktivität und Erlebnis Dortmund nicht durchgeführt werden konnten. Auch die Verleihung des Wirtschafts- und Unternehmerinnenpreises sei ausgefallen.
Zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B´90/Die Grünen und der CDU-Fraktion erklärt Rm Reppin, dass man sich ja bereits zu Beginn des Jahres mit diesem Thema befasst habe und nun die Mittel, welche der Wirtschaftsförderung bereits bewilligt waren, für die Schaffung von Azubiwohnheimen verwenden möchte.
Rm Ixkes-Henkemeier begründet den vorliegenden SPD-Antrag, der als Mittel der Beschäftigungsförderung begriffen werden soll. Man soll zunächst jugendliche Dortmunder*innen ansprechen, auch solche, die Gefahr laufen, in die Langzeitarbeitslosigkeit zu rutschen, wenn sie nicht aus den Bedarfsgemeinschaften herauskommen. In einem weiteren Schritt kann das Projekt dann auch für andere Jugendliche geöffnet werden.
Rm Brenker entgegnet, dass sich der gemeinsame Antrag auf die bestehende Beschlusslage bezieht, der SPD-Antrag hingegen in seiner Stoßrichtung ein neues Projekt beschreibt, über welches noch zu diskutieren sei.
sB Dr. Klug verweist auf die Diskussion im Januar, bei der bereit die IHK und Handwerkskammer positive Rückmeldungen gegeben habe.
sB Tenbensel schlägt vor, einen Kompromiss aus beiden Anträge zu finden. Es sei wichtig, sich um das Wohnen für Auszubildende zu kümmern. Bei der sozialen Komponente müssten auch die Dortmunder Auszubildenden Berücksichtigung finden. Das Thema des Übergangs von Schule in Ausbildung stelle auch weiterhin eine wichtige Aufgabe dar.
Frau Marzen beschreibt, dass man sich bereits im Austausch mit IHK und HWK befindet. Für die Gründung einer Stiftung seien die genannten rd. 641.000 € jedoch bei weitem nicht ausreichend. Man schlage vor, mit bereits bestehenden Strukturen eines Trägers in der Jugendhilfe zu starten und sich auf Dortmunder Jugendliche zu fokussieren. Es gelte, eigene Projekte wie z. B. der Arbeit der Betriebsakquisiteure nicht zu schwächen. Die Stiftung wolle man nicht ausschließen, jedoch nicht in die anfänglichen Ideen einbeziehen.
Rm Stackelbeck möchte das Projekt nicht auf Jugendliche aus Bedarfsgemeinschaften reduzieren. Man wolle eher den arbeitsmarktpolitischen Gedanken aufgreifen, Auszubildende für Dortmunder Unternehmen zu finden. Sobald das Konzept der Wirtschaftsförderung vorliege, könne man dies ausführlich diskutieren.
Rm Ixkes-Henkemeier schlägt vor, mit Hilfe der Mittel den bestehenden Beschluss dahingehend zu erweitern, bei der Umsetzung mit der Dortmunder Komponente zu beginnen.
Rm Dr. Neumann sieht die Gewinnung von Fachkräften als einen wichtigen Baustein an. Auch gehe es nicht nur um Jugendliche, sondern auch um junge Erwachsene.
Herr Ehrich bezeichnet es als gemeinsames Ziel aller Beteiligten, die Ausbildung zu stärken. Man müsse nun schnelle Lösungen finden, in dem man bestehende Beispiele nutzt.
Rm Stackelbeck betont, dass man mit dem Antrag den bestehenden Beschluss verstärken wolle.
Rm Reppin, Rm Brenker und Rm Nienhoff merken an, dass die Bezeichnung der Stiftung nicht im Beschlusstext aufgeführt ist, sondern aus dem alten Begründungstext übernommen wurde. Bereits bei der Diskussion im Januar habe man deutlich gemacht, dass die Gründung einer Stiftung nur eine Möglichkeit der Trägerschaft sein könnte, man sich anderen Modellen aber auch nicht verschließen werde. Sollte die Wirtschaftsförderung bei der Erstellung des Konzeptes zu einem anderen Ergebnis als einer Stiftung kommen, werde man auch diese Form der Trägerschaft prüfen. Von besonderer Bedeutung sei es, die Wirtschaft und die städtischen Töchter von einer Beteiligung an diesem Azubiwerk zu überzeugen, um dies möglichst breit aufstellen zu können.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der SPD-Fraktion sowie der AfD-Fraktion bei einer Enthaltung folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der ausgewiesene Jahresüberschuss des Jahresabschlusses 2021 in Höhe von 641.516,86 € soll nach Abführung an den städtischen Haushalt entsprechend dem Beschluss DS-Nr. 23370-22-E1 (Schaffung von Azubiwohnheimen durch ein Azubiwerk) zur Verfügung stehen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, zur nächsten Sitzung des Ausschusses ein Konzept zur Umsetzung des Projekts vorzulegen. Der Betriebskostenzuschuss der Wirtschaftsförderung Dortmund ist entsprechend einmalig zweckgebunden zu erhöhen.
HINWEIS der Geschäftsführung:
Eine Abstimmung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung ist versehentlich nicht erfolgt. Die Entlastung der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung wird in der nächsten Sitzung nachgeholt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.
zu TOP 4.3
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet vom 01.07.2022 - 30.06.2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24537-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.4
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24568-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.5
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Geräteinvestitionen in die Kompetenzzentren MST.factory dortmund und Zentrum für Produktions- und Fertigungstechnologie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24839-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt –
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24461-22)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die LINKE+ (Drucksache Nr.: 24461-22-E1) vor:
„…bis heute fehlt immer noch die Umsetzung von gleich zwei Haushaltsbeschlüssen (aus November 2019 und Dezember 2021) zum Thema „freier bzw. ermäßigter Eintritt“ in die Bäder der Stadt Dortmund sowie in die Sportwelt-Bäder und in die Bäder, die von Vereinen geführt werden.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, umgehend, mit Beginn der Sommerferien 2022
- allen DO-Pass-Besitzer*innen einmal wöchentlich einen kostenlosen Besuch in einem Schwimmbad in Dortmund (unabhängig vom Träger) sowie
- allen Menschen mit einem DO-Pass einen unbegrenzten ermäßigten Eintritt in alle o.a. Bäder
zu ermöglichen. Die Mindereinnahmen bei den vereinsgeführten Bädern und den Sportwelt-Bädern sind den Trägern durch die Stadt Dortmund zu erstatten.
Im Haushaltsplan, der im Dezember 2020 verabschiedet wurde, kann nachgelesen werden, dass ein ermäßigter Eintritt durch die Stadt mit 100.000 Euro jährlich gegenfinanziert werden müsste.
Die Kosten für den kostenfreien Besuch, der einmal in der Woche ermöglicht werden soll, sollten im 2. Quartal 2022 vorgelegt werden (laut AFBL vom 02.12.2021).
Begründung
Bereits Ende 2019 gab es einen Haushaltsantrag der damaligen Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, die DO-Pass-Ermäßigungen, die in städtischen Bädern greifen, auch auf die Bäder in Vereinshand und der Sportwelt gGmbH auszuweiten. Die Mindereinahmen dieser Bäder sollten durch die Stadt übernommen werden.
Begründet wurde dies durch die finanzielle Situation von Menschen, die Sozialleistungen beziehen oder von Altersarmut betroffen sind. Der Schwerpunkt lag aber bei den Kindern. Häufig lernen Kinder aus einkommensarmen Familien erst sehr spät oder möglicherweise gar nicht schwimmen. Da spielt es sicher eine große Rolle, ob ein Kind 2,50 Euro (regulär) Eintritt bezahlt - oder nur 0,50 Euro (ermäßigt).
Über die Gespräche, die vor zweieinhalb Jahren in diesem Zusammenhang angekündigt wurden, gibt es immer noch kein offizielles Ergebnis. Frau Zoerner kündigte in der Ratssitzung am 4. April 2022 – vor über zwei Monaten - an, dass die Verwaltung noch berichten werde.
Für das Jahr 2022 folgte ein ergänzender Antrag der SPD-Fraktion zu diesem Thema. Bis zum 2. Quartal des Jahres 2022 sollte die Verwaltung ein Konzept vorlegen, das einmal pro Woche einen kostenfreien Schwimmbad-Besuch für DO-Pass-Inhaber*innen in allen Bädern vorsieht. In diesem Zusammenhang sollte ein Vorschlag für Ausgleichszahlungen erarbeitet werden.
Das 2. Quartal endet in zwei Wochen.
Die nächste Sitzung des AFBL ist für den 15. September 2022 terminiert – das ist zu spät, um gerade Kindern aus finanzschwachen Familien einen ermäßigten und mindestens einen kostenfreien Freibadbesuch in ihren Sommerferien 2022 zu ermöglichen.“
Rm Kowalewski begründet den Antrag seiner Fraktion.
Rm Reuter signalisiert Beratungsbedarf zum Antrag, zumal dieser auch noch nicht vom Fachausschuss beraten worden sei. Der Antrag solle daher ohne Beschlussfassung an den Rat weitergeleitet werden.
Herr Stüdemann berichtet, dass es einen gültigen Betreibervertrag zwischen der Stadt Dortmund und der Sportwelt GmbH gebe, der Modalitäten für Do-Pass Inhabe ausdrücklich ausschließe. In dem neu abzuschließenden Vertrag werde man diese Regelungen dann aufnehmen, nachdem man diese auch finanziell beziffert habe.
Rm Mader und Rm Alexandrowicz schlagen vor, die Angelegenheit noch einmal in die Haushaltsberatungen aufzunehmen, wenn bekannt ist, wie hoch die finanzielle Belastung sein wird.
Der Antrag wird ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.2
Neubau einer Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen: 2. Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24504-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2022/23 für die Zeit vom 01.08.2022 bis 31.07.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23937-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.4
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24226-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.5
Neubau eines Umkleidegebäudes auf der Sportanlage Husen, Husener Eichwaldstr. 268, Dortmund-Husen, Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24506-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.6
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 17.06.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2022 vor:
Mit dem Zusatz, dass die Ausstiegsklausel gewahrt werden soll, empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LNKE+) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt gegen die Fraktion Die LINKE+ bei Enthaltung von Die Fraktion Die Partei folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage –.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.7
Bearbeitung der noch nicht begonnenen Projekte des Zukunftskonzeptes Zoo 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24471-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
7. Schule
zu TOP 7.1
4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2022 zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
Errichtung eines Bildungsganges "Fachkraft Küche" am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24644-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.3
Beteiligung am Programm "Bildungskommunen" des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24261-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 7.4
Entwicklung von zwei Modellstandorten "Kindercampus" und Entwicklung einer "Servicestelle Bildungspartnerschaften"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24046-22)
Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 22.06.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022 vor:
….Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Überweisung aus dem Schulausschuss aus seiner Sitzung vom 01.06.2022 vor:
Frau Dr. Goll erklärte, der AKJF habe die Vorlage vor der Ratssitzung geschoben, um die Frage der Stellenbewertung und Eingruppierung zu klären. Nun werde die Vorlage im AKJF und Schulausschuss wieder behandelt, nur der für die o. g. Fragestellung zuständige APOD sei nicht berücksichtigt. Sie bat darum, die Vorlage in die morgige Sitzung des APOD zur Klärung zu überweisen. Inhaltlich gehe ihre Fraktion mit der schulischen Sicht der Vorlage konform, sie werde sich jedoch bei der Abstimmung enthalten, weil die Frage der Stellendotierung nicht geklärt sei.
Herrn Jansen stellte klar, dass die Vorlage heute empfohlen werden solle, um das Programm in Gang zu bringen. Die Frage der Stellenbewertung soll im zuständigen APOD geklärt werden.
Frau Dr. Tautorat wies darauf hin, dass die Frage der Dotierung von der Qualifikation abhänge. Es gab die Diskussion über Sozialarbeiter*innen oder wissenschaftliche Mitarbeiter*innen, das hänge wiederum von der inhaltlichen Ausrichtung des Programms ab. Darüber müssten sich die Fachausschüsse einigen.
Herr Schmidtke-Mönkediek befürwortete die Vorlage, seine Fraktion halte sie für inhaltlich sinnvoll und werde zustimmen. Die personellen Auswirkungen seien deutlich dargestellt.
Herr Spieß bat Herrn Hagedorn, kurz auf die Eingruppierungsfragen einzugehen. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen, dem APOD könne man die Vorlage zur Kenntnis geben. Die Behandlung im APOD sei der dortigen Vorsitzenden überlassen.
Herr Hagedorn führte aus, dass in der Vorlage Ausführungen zur Stellendotierung enthalten seien. Die Aufgaben seien sehr komplex und anspruchsvoll. Es brauche allerdings Zeit, bis sich das Projekt entwickeln kann.
Frau Dr. Tautorat äußerte den Wunsch, die Vorlage im Schulausschuss zu empfehlen und das Ergebnis dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung für die morgige Sitzung zur Kenntnis zu geben.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 13 Ja (SPD, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE PARTEI), 1 Nein (AfD) und 7 Enthaltungen (CDU, DIE LINKE+), folgenden Beschluss zu fassen:
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.
Einleitend erläutert die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat (Die Linke +), dass die Vorlage bereits im APOD auf der Tagesordnung war und ohne Empfehlung an den Fachausschuss durchgelaufen sei. Noch einmal bekräftigt sie ihre im Schulausschuss getätigten Ausführungen darüber, dass dieses Ergebnis zur Kenntnis zu nehmen sei, da die Anforderungen an die Stelleninhaber*innen und damit die Bewertung der Stellen vom Fachausschuss als Gesamtkonzept empfohlen wurden.
Rm Vogeler (CDU) entgegnet, dies anders zu sehen. Frau Goll habe gestern darum gebeten im hierfür zuständigen Personalausschuss nachzufragen, wie es zu der Bewertung der Stellen gekommen sei. Er bitte daher um eine Rückmeldung darüber bis zum Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF), um im Rat am 23.06.2022 den Beschluss fassen zu können.
Die Vorsitzende bekräftigt, dass auch die Dotierung im Schulausschuss mitbegründet worden sei und mit den Inhalten zusammenhinge.
Herr Hagedorn (FB 40) erklärt, dass er dies gestern im Schulausschuss versucht habe darzustellen und erläutert noch einmal das dahinterstehende Konzept im Zusammenhang mit den dazu erforderlichen Planstellen.
Herr Vogeler macht deutlich, dass es seiner Fraktion nicht darum gehe warum die Stellen eingerichtet werden sollen, sondern wie es zu der Höhe der Dotierung komme und bittet daher noch einmal um eine schriftliche Stellungnahme zur kommenden Sitzung des AKJF.
Rm Giebel (SPD) gibt an, sowohl Herrn Vogeler, als auch der Vorsitzenden Frau Dr. Tautorat Recht geben zu können. Die Anforderungen würden vom Schulausschuss beschrieben und das münde in einer Tätigkeitsdarstellung, die bewertet und ausgeschrieben werde. Wenn der APOD zu einem anderen Entschluss bei der Höhe der Dotierung käme, könnten die Stellen nicht ausgeschrieben werden.
StR Uhr macht auf das Bewertungsrecht aufmerksam, dass jeder Stellenbewertung zugrunde liege. Man werde die Begründung, die zur Bewertung der Stellen geführt habe gerne noch einmal aufschreiben und zur Sitzung des AKJF zur Verfügung stellen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Angelegenheit zur Kenntnis und verfährt wie von Herrn StR Uhr vorgeschlagen.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.06.2022 vor:
… die o.g. Vorlage führte bereits zu einer Befassung im Schulausschuss (04.05.2022, 01.06.2022), im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (11.05.2022) sowie im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (28.04.2022, 02.06.2022). Eine Beschlussfassung hierzu erfolgte bisher aufgrund noch bestehender Klärungsbedarfe bezüglich der Stellenbewertung/Eingruppier-ung der befristet beantragten Planstellen der Projektleitung „Kindercampus“ (Entgeltgruppe 14 TVÖD-V AT/VERW) nicht. Im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung am 02.06.2022 erfolgte der Prüfauftrag an die Verwaltung, die Bewertungskriterien der Projektleitungsstelle klar zu begründen und dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 22.06.2022 erneut zur Befassung vorzulegen.
Nach eingehender Prüfung der Sachlage ist folgendes festzustellen:
Die Aufgabenwahrnehmung einer fachbereichsübergreifend agierenden Projektleitung „Kindercampus“ erfordert aufgrund der vielschichtigen und umfassenden Handlungserfordernisse (Verbesserung der Chancen- und Bildungsgerechtigkeit von Kindern und Jugendlichen) sowie den unterschiedlichsten Akteuren aus Bildungslandschaft und Zivilgesellschaft eine fundierte wissenschaftliche Fachexpertise.
Zur effektiven und zielorientierten Aufgabenwahrnehmung besteht die Notwendigkeit zur Einrichtung einer befristeten Planstelle als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in mit abgeschlossenem wissenschaftlichem Hochschulstudium (Magister/Diplom/Master of Arts) der Fachrichtung Bildungswissenschaften, Kommunikationswissenschaften, Medienpädagogik, Sozialwissenschaften oder Erziehungswissenschaften.
Vergleichbare Planstellen liegen mindestens im Bewertungsrahmen der Entgeltgruppe 13 Fallgruppe 1 TVÖD AT/VERWA, auf die auch diese befristete Planstelle für die vorgesehenen Aufgabenwahrnehmung auszurichten wäre (Vergleich Bewertung Fachexpertise „Programm Bildungskommunen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung“ / Drucksache Nr.: 24261-22). Die Bewertung der zwei befristeten Planstellen Campus-Manager*innen (EG 12) bleiben hiervon unberührt…..
Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) findet die Ausführungen von Herrn Stadtrat Uhr bezüglich der Bewertung der Projektleitungsstelle gut und beantragte, dass die Bewertung der Projektleitungsstelle mit EG 13 für den Beschluss berücksichtigt wird.
Herr Barrenbrügge (CDU) erklärte, dass seine Fraktion der Vorlage mit dem mündlichen Antrag von Frau Gövert bezüglich der Bewertung der Projektleitungsstelle mit EG 13 zustimmen könne.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 1 Enthaltung) folgenden Beschluss (unter Berücksichtigung des mündlichen Antrages s. o.) zu fassen:
- siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung mit der Empfehlung des AKJF an den Rat der Stadt durchlaufen.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24372-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.2
Neufassung der Satzung der Stadt Dortmund über die Förderung von Kindern in der Kindertagespflege zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24352-22)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 22.06.2022 liegt dem Hauptausschuss und Ältestenrat vor:
„Es wurde allgemein bemängelt, dass die Beratungszeit für die Vorlage zu kurz sei und es diverse Rückfrage gibt. Die Fraktionen werden die Fragen dem Jugendamt zusenden, damit diese gebündelt bearbeitet werden können. Zusätzlich erstellt das Jugendamt eine Synopse mit den Veränderungen zur besseren Übersicht.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie schiebt die Vorlage aufgrund von Überarbeitungsbedarf in die nächste Sitzung.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung von der Tagesordnung ab.-
zu TOP 8.3
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23971-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.4
Prüfauftrag zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge" zur Einführung eines Beitragsguthabens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24561-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 8.5
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24076-22)
Unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wurde entschieden, die Vorlage im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln.
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung am 22.06.2022 vor:
„Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus nichtöffentlicher Sitzung vom 02.06.2022 vor:
Rm Vogeler (CDU) berichtet, dass seine Fraktion die Vorlage gerne ohne Empfehlung durchlaufen lassen wolle, da man noch keine Gelegenheit hatte sich mit der Fachfraktion darüber ins Benehmen zusetzen.
sB Dr. Feldhoff (B‘90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage nicht empfehlen könne. Die Grundlage sei ja der Anreiz für Bewerbende in Mangelberufen gewesen. Man habe die 60 Plätze schon damals für zu viel gehalten und könne daher nun einer Ausweitung und Verstetigung der Planstelle - auch im Benehmen mit der Fachfraktion - nicht zustimmen. Die Evaluation habe ja ergeben, dass überhaupt keine Bewerbenden sondern bereits Beschäftigte die Plätze in Anspruch genommen hätten. Die sozialen Kriterien halte man für völlig nachvollziehbar und erkenne auch die Not der Eltern an einen KITA-Platz zu bekommen, nur halte man dies nicht mit der Intention der ursprünglichen Vorlage für vereinbar.
StR Uhr macht deutlich, dass man mit dieser Vorlage einen Erfolgsbericht vorgelegt habe. Nach anfänglicher Skepsis und vieler offener Fragen im Vorfeld zur vorherigen Vorlage könne er sagen, dass die Maßnahme bei den Beschäftigten der Stadtverwaltung gut angekommen sei. Viele Beschäftigte hätten immer wieder eingefordert, dass es bei einem Arbeitgeber mit 11.000 Beschäftigten eine betriebliche Kinderbetreuung geben müsse. Hinter den 60 Plätzen stecke die Formel 5 Plätze pro Stadtbezirk und damit habe man sehr gut gelegen, daher empfehle er jetzt auch die Weiterführung. Herr Uhr betont, dass es unendlich schade wäre, wenn aus der Politik nun das Signal käme, dies nicht weiterführen zu wollen. Er bittet die Mitglieder des Ausschusses daher dringend die Aspekte des Berichtes in ihre Beratungen mit einzubeziehen. Er bittet Herrn Jödicke einmal mit der Irritation aufzuräumen, dass man das Konzept nur allein wegen der Bindung von Fachkräften in Mangelberufen auf den Weg gebracht habe.
Herr Jödicke (FB 11) unterstreicht zunächst die Ausführungen des Herrn StR Uhr. Wenn man die Evaluation lese, könne man erkennen, dass es sich um ein absolutes Erfolgsmodell handele. Es bestand ja im Vorfeld die Schwierigkeit, dass es sich um eine Art Black-Box handelte. Er berichtet weiter, dass es stimme, dass es eine Diskussion über das Thema Fachkräftemangel und externe Besetzungsverfahren gegeben habe und dies ein Fokus gewesen sei. Der Zeitraum für die Evaluation - aufgrund der ausführlichen Beratungen bis zum Beschluss der vorherigen Vorlage - sei sehr gering gewesen und man habe sich daher mangels Bewerbender auf die Beschäftigten der Stadtverwaltung konzentriert, die genau die beschriebenen sozialen Kriterien - wie alleinerziehend und Beschäftigte, die aus der Elternzeit zurückkehren wollten - erfüllten. Die Zahlen zeigten ja hier auch, welchen Erfolg das Konzept gebracht habe. Selbstverständlich werde man - so der Beschluss über die Weiterführung und Ausweitung gefasst werde - die externen Bewerbenden in Priorität im Fokus haben.
Herr Schefers (Personalrat) zeigt sich überrascht über die Diskussion. Er halte es für unabdingbar, dass die Betriebliche Kinderbetreuung eingerichtet worden sei. Leider sei sie erst sehr spät an den Start gegangen, sodass sich viele Eltern schon anderweitig um eine Betreuung bemüht hätten, da die Vorläufe in diesem Bereich zum Teil sehr lang seien. Er gibt an, dass es ein fatales Signal an die Beschäftigten sei, wenn man es nun wieder einstampfe. Fast jedes große Unternehmen habe eine betriebliche Kinderbetreuung, es gehe dabei sowohl um die Attraktivität des Arbeitgebers für die bereits Beschäftigten als auch um die Gewinnung von Fachkräften.
Rm Gebel (Die Linke +) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage heute schon gerne empfehlen könne und keinen Beratungsbedarf mehr habe, dem Beratungsbedarf der anderen Fraktionen wolle man gleichwohl folgen.
sB Löhrer (FDP/Bürgerliste) ist der Meinung, dass dies eine der wichtigsten und zielführendsten Vorlagen sei. 30 - 40 % der Beschäftigten müssten in den nächsten Jahren ausgetauscht werden und daher würden junge Menschen benötigt, die nachwachsen. Es sei eine gute Investition, wenn man diesen jungen Menschen eine Betreuung ihrer Kinder sicherstellen könne. Es handele sich hier um einen Sprung von 60 auf 120 Plätze - und nicht auf 2.000 - und da werde seiner Ansicht nach auch sicher noch nicht Schluss sein. Es sei richtig was Herr Schefers sage. Es gäbe Unternehmen die mit großem Erfolg eine Kinderbetreuung sogar 24/7 anböten, Eltern könnten mit ihren Kindern zusammen Mahlzeiten einnehmen und die Betreuung sei jederzeit gewährleistet. Die Idee dahinter sei, menschenwürdiges Leben für Familien im Berufsleben möglich zu machen.
Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) stellt klar, dass seine Fraktion die Notwendigkeit einer betrieblichen Kinderbetreuung nicht in Abrede stelle. Man bemängele, dass der damalige Beschluss von der Verwaltung anderweitig verkauft worden sei. Wenn in der Zwischenzeit der Fokus geändert wurde und man eine betriebliche Kinderbetreuung mit einer ganz anderen Intention - also nicht zur Gewinnung von Mitarbeitern - wolle, dann könne man dies nicht in der Form durch die Hintertür machen. Daher käme die Ablehnung seiner Fraktion zustande. Er wolle aber gerne konstatieren, noch einmal mit der Fachfraktion seiner Fraktion Rücksprache zu halten und biete daher auch an, heute nicht zu empfehlen.
Rm Heymann (SPD) gibt an, dass auch die SPD-Fraktion heute schon empfehlen könne und es auch richtig und wichtig fände als Fach-Ausschuss schon heute zu entscheiden und zu empfehlen. Er tue sich schwer damit und würde es sehr bedauern, wenn man den Punkt heute nicht empfehlen könne.
Rm Gebel spricht sich dafür aus, dass es gut wäre eine breite Mehrheit für diese Vorlage zu haben und schlägt der Fraktion B‘90/Die Grünen vor - hinsichtlich anderer Vorstellungen für die Ausgestaltung der Vorlage - entsprechende Anträge als Alternative zu formulieren.
Rm Vogeler drückt seine Verwunderung hinsichtlich der Diskussion aus. Er habe Verständnis, wenn man die Vorlage heute beschließen wolle. Herr Gurowietz habe aber dargestellt wo es für seine Fraktion hake und auch die CDU-Fraktion könne sich heute nur enthalten oder ablehnen. Um zu einem guten Ergebnis zu kommen, müsse man noch Rücksprache mit den Fachfraktionen halten und daher bitte er weiterhin dem Beratungsbedarf stattzugeben.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage aufgrund von Beratungsbedarf der CDU-Fraktion und der Fraktion B‘90/Die Grünen ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien durchlaufen.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender gemeinsamer Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen B´90/ Die Grünen und CDU vor:
…die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen bzw. Wiedereingliederungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
2. Für den zweiten Bewerbungslauf für das Kindergartenjahr 2023/24 werden statt der in der Vorlage vorgesehenen 80 Plätze erneut insgesamt 60 Plätze vorgehalten. Das entspricht dem Beschluss des Rates aus dem letzten Jahr, dass zunächst die Anzahl der im ersten Bewerbungsverlauf nicht vergebenen Plätze (20) erneut zur Verfügung gestellt werden.
3. Ein weiterer Ausbau der Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung wird erst dann vorgenommen, wenn gesamtstädtisch die anvisierten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsquoten von U3- Kindern (50%) und Ü3- Kinder (100 Prozent) erreicht sind. Die Verwaltung wird dann eine entsprechende Vorlage vorlegen.
4. Vor diesem Hintergrund wird die Entfristung der eingerichteten Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes abgelehnt.
Begründung:
Der Einstieg in die betriebliche Kinderbetreuung ist geschafft. Eine weitere Steigerung der dafür vorgehaltenen Plätze geht allerdings zu Lasten der freien verfügbaren Betreuungsplätze für alle Eltern und Kinder in der Stadt, die entsprechende Plätze suchen. Eine Ausweitung sollte deshalb erst dann vorgenommen werden, wenn die Versorgungsquoten gesamtstädtisch erreicht sind und damit eine chancengerechte Vergabe der Plätze erfolgen kann. Weitere Begründungen erfolgen mündlich…..
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) sieht den Ratsbeschluss, Mitarbeiter in Mangelberufen anzuwerben, nicht umgesetzt. Sie bittet um eine Aufstellung wie die Plätze in den Stadtbezirken verteilt seien. Grundsätzlich finde sie die betriebliche Kinderbetreuung gut, aber es müsse einen anderen Weg geben, als von den ohnehin zu wenigen Betreuungsplätzen noch welche weg zu nehmen und warb für den Antrag ihrer Fraktion.
Frau Dr. Tautorat (Linke+) erklärte, dass es Ziel sein müsste, eine Betriebs-Kita zu errichten und dies nur ein Hilfskonstrukt sei, welches als erster Aufschlag jedoch begrüßenswert ist. Es sei im APOD immer wieder Thema, wie und mit welchen Mitteln man neue Mitarbeiter gewinne und da sei die Kinderbetreuung ein großer Anreiz.
Herr Müller (Personalamt) wies darauf hin, dass zwischen Ratsbeschluss und Schließung der Antragsliste effektiv vier Wochen lagen, deshalb seien nicht viele Ausschreibungen zur Personalgewinnung erfolgt. Zukünftig gehe man aber davon aus, dass Mitarbeiter in Mangelberufen gewonnen werden könnten. Auch für die Abwerbung von Mitarbeitern aus anderen Kommunen sei die Kinderbetreuung ein wichtiges Argument. Er bat darum, das Instrument der betrieblichen Kinderbetreuung erst einmal weiter laufen zu lassen, wenn auch mit weniger Plätzen. Bei der Stelle der Personalbetreuung würde er sich wünschen, sie zumindest zwei Jahre weiterlaufen zu lassen und dann den weiteren Bedarf zu evaluieren.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach (Jugendamt) erklärte, dass zu den Mangelberufen u. a. auch die Beschäftigten der Jugendhilfedienste gehören und da würde in der Personalentwicklung auch die Kinderbetreuung berücksichtigt, um Mitarbeiter aus der Elternzeit zurück zu gewinnen.
Herr Barrenbrügge (CDU) findet es schade, dass eine Großpflegestelle abgelehnt sei. Er begrüßt, dass die Verwaltung mit den Einschränkungen des Antrages gut umgehen könne und könne dem zustimmen.
Frau Göbel (JAEB) spricht sich auch dafür aus, dass es eine Platzerweiterung erst nach dem allgemeinen Ausbau von Betreuungsplätzen gebe.
Herr Schefers (Personalrat) wirbt dafür, dem Antrag nicht zuzustimmen sondern der Vorlage. Die betriebliche Kinderbetreuung sei ein wichtiger Faktor und 60 Plätze bei weitem nicht genug sind.
Herr Kaminski (SPD) erklärte, dass seine Fraktion den Antrag ablehne und der Vorlage zustimme.
Die Vorsitzende ließ den Antrag mit der Änderung zu Punkt 4 (fett und durchgestrichen) abstimmen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt mehrheitlich (gegen die Stimmen von Linke+ und SPD) folgenden Zusatz-/ Ergänzungsantrag:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, aktiv dafür Sorge zu tragen, dass die Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung vorrangig für die Versorgung von Neueinstellungen bzw. Wiedereingliederungen in Mangelberufen innerhalb der Verwaltung zur Verfügung gestellt werden.
2. Für den zweiten Bewerbungslauf für das Kindergartenjahr 2023/24 werden statt der in der Vorlage vorgesehenen 80 Plätze erneut insgesamt 60 Plätze vorgehalten. Das entspricht dem Beschluss des Rates aus dem letzten Jahr, dass zunächst die Anzahl der im ersten Bewerbungsverlauf nicht vergebenen Plätze (20) erneut zur Verfügung gestellt werden.
3. Ein weiterer Ausbau der Plätze der betrieblichen Kinderbetreuung wird erst dann vorgenommen, wenn gesamtstädtisch die anvisierten bzw. gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsquoten von U3- Kindern (50%) und Ü3- Kinder (100 Prozent) erreicht sind. Die Verwaltung wird dann eine entsprechende Vorlage vorlegen.
4. Vor diesem Hintergrund wird die Entfristung der eingerichteten Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes abgelehnt auf zwei Jahre befristet.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (mit Berücksichtigung des Antrages) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die dauerhafte Weiterführung der Aufgabe „Betriebliche Kinderbetreuung“. Darüber hinaus werden, neben den vorhandenen 60 Betreuungsplätzen, jährlich 20 weitere Plätze bis zu einer Gesamtanzahl von 120 zur Verfügung gestellt.
Die für ein Jahr befristet eingerichtete Stelle in der Personalbetreuung des Personal- und Organisationsamtes mit einer Bewertung nach A10 LBesG / E9c TVöD wird dauerhaft eingerichtet.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des AKJF ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24540-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2022 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 332.892,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 60.000,00 €.
zu TOP 9.2
Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Gemeindewerke Hünxe GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24740-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.3
Umbesetzung im Aufsichtsrat der Städtischen Seniorenheime Dortmund gemeinnützige GmbH aufgrund des Ausscheidens eines Aufsichtsratsmitglieds der Arbeitnehmer*innen aus dem Unternehmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24745-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.4
Abbruch der ehemaligen Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) an der Glückaufsegenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24646-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.5
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2020 -
PB 21/2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24840-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24841-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.7
STEAG GmbH: Konzernberichterstattung für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24817-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Berichterstattung 2021 über den STEAG-Konzern zur Kenntnis.
zu TOP 9.8
PEAG Holding GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrags
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24879-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23982-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis.
zu TOP 10.2
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) vor:
„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der BV-Innenstadt Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den nachfolgenden Beschluss mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen:
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.
2. Er beschließt die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 und beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des APOD aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2022 vor:
Beschluss s.o.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des AKUSW aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022 vor:
Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 01.06.2022:
Empfehlung s.o.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24519-22-E1):
...wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
1. Der Ermittlungsdienst Abfall kann kein Ersatz sein für zusätzliche Angebote seitens der Stadt, wie z. B. mehr Mülleimer und häufigere Reinigungsintervalle, die ebenfalls notwendig sind um die Müllproblematik im Dortmunder Stadtgebiet in den Griff zu bekommen. Genauso müssen Informationen zur richtigen Abfallentsorgung einfach und in verschiedenen Sprachen zugänglich sein.
2. Der Rat bekräftigt aus diesem Grund den Beschluss eines kostenlosen Sperrmülltages, bei dem die Dortmunder Bewohner*innen Sperrmüll direkt vor ihrer Haustür entsorgen können.
3. Der Ermittlungsdienst Abfall dient dazu, die Verursacher*innen größerer „gewerbsmäßiger“ Abfallentsorgungen zu finden. Er darf nicht dazu führen, dass Menschen in schlechten Wohnverhältnissen oder aus Unwissen kriminalisiert werden
Begründung
Die Problematik der illegalen Abfallentsorgung ist vielschichtig und muss daher auch mit verschiedenen Mitteln angegangen werden. Neben den großen Müllablagerungen, die mit Transportern in Grünflächen oder Wohngebieten abgeladen werden und die verfolgt gehören, gibt es die vielen kleineren Verschmutzungen, die durch eine unzureichende Anzahl an Mülleimern oder ein zu seltenes Leerungsintervall entstehen. Genauso entstehen Müllablagerungen durch schlechte Wohnverhältnisse mit einer unzureichenden Müllabholung. Der Ermittlungsdienst Abfall soll die „gewerbsmäßige“ Entsorgung großer Müllmengen verfolgen, darf aber nicht dazu führen, dass Armut kriminalisiert wird.
AKUSW, 08.06.2022:
Nach ausführlicher Diskussion erfolgt die Abstimmung wie folgt:
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24519-22-E1):
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion AfD) sowie Enthaltungen (Fraktion B’90 /Die Grünen und Die FRAKTION /DIE PARTEI) ab.
Zur Vorlage:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss s.o.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der BV Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West sieht eine zu hohe Diskrepanz zwischen Einnahmen und Ausgaben (Bußgeldern und Personalkosten) und schlägt diesbezüglich Nachbesserung vor. Weiterhin ist auch im Bezirk Innenstadt-West eine EDA-Präsenzveranstaltung, wie bereits in anderen Stadtbezirken geschehen, gewünscht und falls bereits terminiert, wird um Bekanntgabe des Termins gebeten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgend, den nachfolgenden Beschluss mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/
Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen.
Beschluss s.o.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der BV Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2022 vor:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN ist der Meinung, dass die Strafgebühren für illegal entsorgten Abfall nicht hoch genug sind und schlägt vor, diese zu erhöhen.
Dem stimmen die CDU- Fraktion, die FDP und die SPD-Fraktion zu.
Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI gibt zu bedenken, ob es nicht auch andere Lösungen gäbe, um dem Problem entgegen zu wirken.
Empfehlung
1. Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Tätigkeitsbericht und die Zwischenevaluation der Verwaltung zum bisherigen Pilotverlauf des Ermittlungsdienstes Abfall zur Kenntnis.
2. Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt mit den gemachten Anmerkungen dem Rat der Stadt einstimmig bei 4 Enthaltungen (2 Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI, 1 FDP, 1 Herr Utech SPD-Fraktion) die Verlängerung des Projektes und der befristeten Arbeitsverträge der vier Mitarbeitenden des Ordnungsamtes bis zum 31.08.2023 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, gemeinsam mit der EDG die Aufbau- und Ablauforganisation bzw. die Arbeitsprozesse des Ermittlungsdienstes weiter zu optimieren, Schnittstellen zu reduzieren und dadurch Synergien zu generieren. Hierzu wird dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung des Haushaltsbegleitbeschlusses Nr. 44 aus der Sitzung vom 16.12.2021 (DS-Nr. 22100-21-E33) und des Beschlusses des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der Sitzung vom 14.09.2021 (DS Nr. 20864-21) rechtzeitig vor Ablauf des verlängerten Projektzeitraumes ein weitergehendes Konzept zur Fortführung des EDA vorgelegt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die vorangehenden Empfehlungen der Gremien zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt - der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgend – mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, den nachfolgenden Beschluss mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen:
– siehe Beschlussvorschlag der Vorlage –“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der Empfehlung des ABöAB ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.3
Benennung von Funktionsträger der Stadt Dortmund für die Vollversammlung der KDN und für den Betriebsausschuss der KDN.sozial als Vertreter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24844-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.4
Personalaufwuchs im Rahmen des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23831-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Ergänzung zur Vorlage vom 31.05.2022 (Drucksache Nr.: 23831-22-E1) vor:
„… zu der oben genannten Ratsvorlage reiche ich das Personalaufwuchskonzept des Gesundheitsamtes nach.
Anlage“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Ergänzung zur Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.5
Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24597-22)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Seniorenbeirats aus der Sitzung am 21.06.2022 vor:
„Frau Löhken-Mehring (stell. Vorsitzende) erklärt, dass die Vorlage stark wissenschaftsbasiert sei. Dem Seniorenbeirat erscheint es vordringlich, die in Dortmund vorhandenen Strukturen in dem breiten Feld der Senioren- und Behindertenarbeit zu qualifizieren. Die Seniorenbüros und Begegnungsstätten arbeiten nahe an den Menschen. Dem Seniorenbeirat scheint es vordringlich, das Thema Einsamkeit bei älteren Menschen als neuen Schwerpunkt zu definieren und den Mitarbeitenden in diesen Arbeitsfeldern Fortbildung und Qualifikation anzubieten um damit andere Wege zu finden! Die neu einzurichtende Koordinierungsstelle erscheint hierfür prädestiniert.
Der Seniorenbeirat begrüßt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle Einsamkeit und empfiehlt dem Rat der Stadt mit der o. g. Anmerkung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
- Siehe Beschlussvorschlag der Vorlage -.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage mit der Empfehlung des Seniorenbeirats ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.6
Ausschreibung der Stelle einer*eines Beigeordneten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24657-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.7
Einrichtung von 22 Planstellen im Abwasserbetrieb der Stadtentwässerung Dortmund als Ergebnis der Organisationsoptimierung und Umwandlung von zwei befristeten Projektstellen im Aufgabenbereich Schutz Kritischer Infrastruktur in Planstellen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23568-22)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 10.8
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplans „Angsträume City“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24381-22)
Die Vorlage wird unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Verwaltung zurückgezogen und von der Tagesordnung abgesetzt.
11. Anfragen
- unbesetzt –
Die öffentliche Sitzung wird um 13:07 Uhr von OB Westphal beendet.
Westphal Schilff Menzel
Oberbürgermeister Bürgermeister / Ratsmitglied Schriftführer
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus