über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 25.06.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:06 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
9.17 Zusätzliche Straßen- und Platzreinigungen durch die EDG in der Dortmunder Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01690-15)
und
10.3 Notfallmaßnahmen Rettungsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00842-15)
Darüber hinaus teilte Herr OB Sierau mit, dass es erforderlich geworden ist, die Vorlagen
4.4 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01477-15)
und
9.13 Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01706-15)
von der Tagesordnung abzusetzen, da noch keine abschließende Befassung im Fachausschuss stattgefunden hat.
Ferner teilte Herr OB Sierau mit, dass folgende Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen wurde:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im AMCHA Deutschland e.V.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01216-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 279 -Verkehrsknoten Wittbräucker Straße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01217-15)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2015 vor:
Man einigt sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.
Auf Nachfrage von Herrn Rm Kowalewski, kündigt Herr Wilde an, dem Ausschuss zu einer der nächsten Sitzungen entsprechende Ausführungen des Rechtsamtes zur Ausführbarkeit des §13a BauGB vorzulegen.
Danach wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 279 - Verkehrsknoten Wittbräucker Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten).
Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs.1 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
in der Abwägung der im Rahmen der vorangegangenen Offenlegungen eingegangenen Stellungnahmen unter Pkt. 7 der Vorlage wurde unter 7.9c) auf eine Vorlage der Wirtschaftsförderung zum „Citymanagement“ im Stadtbezirkszentrum Lütgendortmund Bezug genommen. Diese Vorlage wurde nicht beschlossen, so dass der Abwägungsvorschlag zu korrigieren ist.
Der Abwägungsvorschlag ist wie folgt geändert:
7.9 Standort/Einzelhandel:
c) Die Gewerbetreibenden an der Limbecker Straße bangen um Ihre Existenz.
Stellungnahme der Verwaltung:
Das Stadtbezirkszentrum Lütgendortmund erlebt zurzeit einen intensiven Veränderungsprozess.
Durch die Kombination verschiedener Einflüsse wie zum Beispiel der Nähe zu den Konkurrenzstandorten Indupark und Ruhrpark sowie allgemeiner Entwicklungen im Einzelhandel, wie der Zunahme des Online-Handels, sind die Angebotsqualität und die Umsätze im Einzelhandel sowie die Nachfrage nach Immobilien im Stadtbezirkszentrum Lütgendortmund in den letzten Jahren rückläufig. Es ist zu beobachten, dass der inhabergeführte Einzelhandel und der Handel mit kleineren Filialstrukturen Schwierigkeiten hat, den wachsenden Anforderungen in Bezug auf die Sortimentsgestaltung und Warenpräsentation zu folgen und sich an die aktuellen Konsumanforderungen und Zielgruppen anzupassen.
Korrespondierend ist wahrzunehmen, dass Immobilieneigentümer durch die o. g. Entwicklungen zurückhaltend in ihren Bestand investieren. Durch fehlende Investitionen und die Unsicherheit, keinen Gegenwert für getätigte Investitionen zu erhalten, entsprechen einige Objekte im Zentrum nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Folge sind Mietpreisrückgänge und Leerstände.
Um eine Verlagerung der LKW-Verkehre aus der Nordstadt zu erreichen, plant die Verwaltung seit vielen Jahren eine vollständige Ost-West-Verbindung von der Emscherallee im Westen bis zur Brackeler Straße im Osten (Nordspange). Für den Straßenzug von der Brackeler Straße über das Gelände der Westfalenhütte, Born- und Burgholzstraße sowie für die Bahnunterführung in der Seilerstraße ist Planrecht erforderlich. Bisher sind aber lediglich die Bebauungsplanverfahren für die Teile der Nordspange vom Westfalenhüttengelände bis zur Burgholzstraße eingeleitet worden, die voraussichtlich Mitte 2016 Rechtskraft erlangen sollen. Obwohl der Trassenverlauf für den westlichen Teil der Nordspange von Evinger Straße bis Weidenstraße seit 2009 beschlossen ist, wurde für die Bahnunterführung Weidenstraße noch kein Aufstellungsbeschluss gefasst. Zur Entlastung der Anwohner ist die kurzfristige Einleitung bzw. Fortführung der erforderlichen Planverfahren und der zügige Ausbau des gesamten Straßenverlaufs geboten. Die für den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel sind einzuplanen, Fördermittel sind unverzüglich zu beantragen.
Punkt 1 des Antrages wird einstimmig beschlossen.
2. Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa
Die Errichtung eines Brückenbauwerks zur Anbindung der Westfaliastraße an die OWIIIa/Mallinckrodtstraße (Vollanschluss Westfaliastraße) ist in der Beschlussvorlage als langfristige und die Erstellung eines Gutachtens als mittelfristige Maßnahme vorgesehen. Diese Zeitverzögerung können wir nicht hinnehmen. Vom Gutachter und vom Arbeitskreis Hafendialog wird diese Maßnahme zur Minderung der Immissionen als gut bzw. sehr gut geeignet bewertet. Die Auffassung der Verwaltung, dass Wirkung und Aufwand der Maßnahme in einem ungünstigen Verhältnis stehen, ist insoweit inakzeptabel.
Wir fordern daher als kurzfristige Maßnahme die Erstellung des Gutachtens und mittelfristig den Vollanschluss Westfaliastraße. Die für die Planung und den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel sind einzuplanen, Fördermittel sind unverzüglich zu beantragen.
Punkt 2 wird mehrheitlich bei 13 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Herr Urbanek – AfD) und 3 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) beschlossen.
3. Verkehrsführung zum und vom Hafen ausschließlich nach Westen über die OWIIIa zum Autobahnnetz und Sperrung der Ost-West-Verbindungen Borsig- und Mallinckrodtstraße, Immermann- und Eberstraße sowie Treibstraße/Grüne Straße für den LKW-Verkehr des Dortmunder Hafens
Diese Straßenzüge sind weder von ihrer Siedlungsstruktur noch zum Teil von ihrem Querschnitt her für den Schwerlastverkehr geeignet. Außerdem weist der Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund diese Bereiche mit dem höchsten Belastungsschwerpunkt aus, nämlich mit der 1. Priorität. Es ist daher unabdingbar erforderlich, den Verkehrslärm in diesen bewohnten Gebieten zu mindern, zumal langfristig ein Anspruch der Bewohner besteht, sie vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Diese Maßnahme ist kurzfristig zu realisieren. Die vor kurzem wegen Bauarbeiten durchgeführten Sperrungen der Schäferstraße haben zu einer deutlichen Entlastung der Anwohner geführt und somit ergeben, dass die Erschließung nach Osten auf diesen Straßen verzichtbar ist.
Punkt 3 wird mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 4 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek – AfD) beschlossen.
4. Anordnung von Tempo-30 in Immermannstraße und Treibstraße/Grüne Straße
Aus Sicht der Verkehrsplaner ist die Geschwindigkeitsreduzierung ein geeignetes Mittel zur Lärmminderung. Wir fordern daher die Anordnung von Tempo 30 in den stark belasteten Straßenzügen Treibstraße/Grüne Straße und Immermannstraße.
Punkt 4 wird mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Herr Grade – Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ,5 Gegenstimmen (Frau Karacakurtoglu – Fraktion Die Linke & Piraten, Herr Urbanek – AfD und CDU-Fraktion) und 1 Enthaltung (Frau Wimmer – Fraktion Die Linke & Piraten) beschlossen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord verweist in diesem Zusammenhang auf die Eingabe – TOP 4.1 – in der ebenfalls eine Tempo-30-Zone für die Treibstraße angeregt wird.
Gesamtbetrachtung
Das Verkehrskonzept Hafen berücksichtigt nur unzureichend die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung. Die vorgeschlagen Maßnahmen sollen dazu beitragen, kurz- bis mittelfristig Verkehrslärm und Schadstoffausstoße in den belasteten Gebieten zu verringern, um die Anwohner vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
In Änderung und Ergänzung des Beschlussentwurfes vom 02.04.2015 empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Rat der Stadt Dortmund, das Verkehrskonzept Hafen unter Einbeziehung folgender Maßnahmen zu beschließen,
Frau Karacakurtoglu stellt nach § 17 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den Antrag auf Schluss der Beratung.
Dieser Antrag wird bei 1 Ja-Stimme (Frau Karacakurtoglu – Fraktion Die Linke & Piraten) und 15 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 4 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek – AfD) und 3 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgende Beschlussfassung mit oben genannten Zusätzen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Verkehrskonzept Hafen mit der Umsetzung folgender Maßnahmen:
1. kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung in 2015/16):
- Gutachten zur Ermittlung des Ertüchtigungsaufwandes für die Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße (konsumtiv)
- Lärmmindernder Asphalt in der Eberstraße von Burgholzstraße bis Münsterstraße (66N01202014579)
- Optimierung der Lichtsignalanlagen an den Knoten Emscherallee / Lindberghstraße und Emscherallee / Parsevalstraße (Finanzierung durch DSW21)
- Sanierung der Schäferstraße von Speicherstraße bis Kanalstraße (66N01202014472)
- Sanierung der Kanalstraße von OWIIIa / Mallinckrodtstraße bis Schäferstraße (66N01202014519)
- Sanierung der Pottgießerstraße von Lindenhorster Str. bis zur 2. Kurve inkl. Abflachen der Kurven als Maßnahme im Vorgriff auf die Nordspange (66E01202014457)
- Sanierung der Westererbenstraße von Hs Nr. 75 bis Weidenstraße (66E01202014570)
- Umbau des Knotens Schäferstraße / Kanalstraße zu einem Kreisverkehr (Investitionsfinanzstelle wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung eingerichtet)
- Umstellung der Umlaufzeiten an rd. 9 Signalanlagen im Umfeld des Knotens Immermannstraße / Münsterstraße von heute 60s auf 72s (konsumtiv)
Die zügige Fortsetzung der Planverfahren für die einzelnen Teilstücke der Nordspange ist auch erklärtes Ziel der Planungsverwaltung. Für den westlichen Teil der Nordspange mit der Unterführung der Bahntrasse in Höhe Seilerstraße / Lindenhorster Str. erstellt der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt derzeit einen verkehrstechnischen Entwurf. Auf Basis dieses Entwurfs soll im IV. Quartal das erforderliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Für den weiteren Abschnitt in der Pottgießerstraße ist im Zuge der Sanierung der Pottgießerstraße auch gleichzeitig ein Abflachen der Kurven vorgesehen, um das Befahren der Strecke für Lkw leichter zu machen. Die Nordspange ist auch bereits grundsätzlich beim Fördergeber angemeldet und für förderfähig eingestuft worden. Eine Einbeziehung dieser Maßnahme in das Verkehrskonzept Hafen ist somit möglich.
2. Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa
Der Gutachter hat in seiner Bewertung die Maßnahme des Vollanschlusses lediglich bei dem Kriterium „Verkehrsfluss“ als sehr gut (++) und als gut (+) im Bezug auf die Immissionen bewertet. Dies resultiert v.a. daraus, dass die Mallinckrodtstraße und der Sunderweg entlastet werden. Die Realisierbarkeit wurde aber mit sehr schlecht (--) bewertet. Dies bezog sich v.a. auf die Kosten und den Planungszeitraum. In der Gesamtbewertung und v.a. im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie lärmmindernder Asphalt ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig anzusehen. Aufgrund der verkehrs- und lärmmindernden Wirkung – gerade für die Straßen in der Innenstadt-Nord – soll die Maßnahme dennoch weiter verfolgt werden. Die Erstellung des in der Ratsvorlage beschriebenen konkretisierenden Gutachtens ist daher für 2016 eingeplant. Die vorbereitenden Arbeiten wie Erstellung eines Leistungsbildes erfolgen dafür bereits in 2015.
Diese Maßnahme ist somit bereits Bestandteil des Verkehrskonzepts Hafen.
3. Verkehrsführung zum und vom Hafen ausschließlich nach Westen über die OWIIIa zum
Autobahnnetz und Sperrung der Ost-West-Verbindungen für den Lkw-Verkehr des
Dortmunder Hafens
Die Ost-West-Achsen durch die Dortmunder Nordstadt sind bereits heute nicht ausdrücklich für den Lkw-Verkehr ausgewiesen. Keine der drei Routen sind im Lkw-Routennetz für den Lkw Verkehr vorgesehen. Durch die im Jahre 2008 aus Immissionsschutzgründen eingeführte Lkw Entlastungszone (Verbot für Kfz > 3,5t, Lieferverkehr frei) ist auch eine vollständige Ost-West Durchfahrung für Lkw nicht zulässig. Nichtdestotrotz kommt es vor allem in der Immermannstraße zu einer hohen Lkw-Belastung. Das Einfahren für Lkw von der Münsterstraße von Norden über die Immermannstraße / Schäferstraße zum Hafen ist aber durch das Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ zulässig. Beim Großteil der Verkehre handelt es sich um hafenbezogene Lkw-Verkehre. Eine strengere Regelung wie bspw. in der Brackeler Straße, die den Lieferverkehr gänzlich ausschließt, ist nicht sinnvoll, da bisher mögliche Alternativen umwegig und nur schwer verständlich sind. Erst nach Fertigstellung der Nordspange in dem Teilabschnitt zwischen Emscherallee und Evinger Straße ist eine strengere Durchfahrtsregelung für den Lkw-Verkehr geboten.
Diese Maßnahme sollte somit nicht in das Verkehrskonzept Hafen aufgenommen werden.
4. Anordnung von Tempo-30 in Immermannstraße und Treibstraße / Grüne Straße
Die Forderung nach Tempo-30 für die Immermannstraße und Treibstraße / Grüne Straße kann von Seiten der Planungsverwaltung aus Gründen des Lärmschutzes nachvollzogen werden. Die Anregung wir zusammen mit der für die Anordnung zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt geprüft.
Die Maßnahme wird kurzfristig im Verkehrskonzept Hafen geprüft.
AUSW, 17.06.2015:
Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher ihre jeweilige Haltung zur der gesamten Angelegenheit verdeutlicht haben, einigt man sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
Zur Vorlage wird unter Berücksichtigung der o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Verkehrskonzept Hafen mit der Umsetzung folgender Maßnahmen:
1. kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung in 2015/16):
- Gutachten zur Ermittlung des Ertüchtigungsaufwandes für die Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße (konsumtiv)
- Lärmmindernder Asphalt in der Huckarder Straße zwischen OWIIIa / Mallinckrodtstraße und Franziusstraße (66U01202014478)
- Lärmmindernder Asphalt in der Eberstraße von Burgholzstraße bis Münsterstraße (66N01202014579)
- Optimierung der Lichtsignalanlagen an den Knoten Emscherallee / Lindberghstraße und Emscherallee / Parsevalstraße (Finanzierung durch DSW21)
- Sanierung der Schäferstraße von Speicherstraße bis Kanalstraße (66N01202014472)
- Sanierung der Kanalstraße von OWIIIa / Mallinckrodtstraße bis Schäferstraße
(66N01202014519)
- Sanierung der Pottgießerstraße von Lindenhorster Str. bis zur 2. Kurve inkl. Abflachen der Kurven als Maßnahme im Vorgriff auf die Nordspange (66E01202014457)
- Sanierung der Westererbenstraße von Hs Nr. 75 bis Weidenstraße (66E01202014570)
2. mittelfristige Maßnahmen (2016-2020):
- Erstellung eines Gutachtens zur weiteren Qualifizierung des Vollanschlusses der
Westfaliastraße an die OWIIIa / Mallinckrodtstraße und Betreiben des erforderlichen Planverfahrens (66U01202014593)
- Umbau des Knotens Schäferstraße / Kanalstraße zu einem Kreisverkehr (Investitionsfinanzstelle wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung eingerichtet)
- Umstellung der Umlaufzeiten an rd. 9 Signalanlagen im Umfeld des Knotens Immermannstraße / Münsterstraße von heute 60s auf 72s (konsumtiv)
3. langfristige Maßnahmen.
- Erstellung eines Brückenbauwerks zur Anbindung der Westfaliastraße an die OWIIIa /
Mallinckrodtstraße (Vollanschluss Westfaliastraße)
Hiernach erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat nimmt die Ergänzung „Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt 2015“ zum Jahresförderprogramm 2015 zur Kenntnis, beschließt dessen Grundsatz und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Förderzusage der Bezirksregierung Arnsberg, die Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.000.000 € durchzuführen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Fortführung des Integrierten Handlungskonzeptes umfasst in den Jahren 2016 – 2017 ein Gesamtvolumen in Höhe von 1.000.000 €. Dieses wird durch das Programm Soziale Stadt NRW mit Förderung der EU, des Bundes und des Landes zu 80 % refinanziert.
Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0):
Die Teilmaßnahme "Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0)" hat ein Volumen in Höhe von 200.000 € und wird mit 160.000 € (80 %) vom Land bezuschusst, der städtische Eigenanteil beträgt 40.000 € (20 %). Die Bewirtschaftung erfolgt in der Teilergebnisrechnung des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung (StA 64) unter der Projektmaßnahme 64N00913014014 „Nordstadt Soziale Stadt“. Es handelt sich bei diesen Auszahlungen um Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 43 II S.2 GemHVO. Die Ein- und Auszahlungen sind, wie in der DS. Nr. 00809-15-E1 Anlage 1 dargestellt, auf den Finanzpositionen 613 900 (Zuschüsse RAP) und 730 200 (Weiterleitung Zuwendungen) in den Jahren 2016 bis 2017 geplant.
Die jährlichen Nettobelastungen für die städtische Ergebnisrechnung durch die Auflösung der mehrjährigen Rechnungsabgrenzungsposten sind ebenfalls in der DS. Nr.: 00809-15-E1 Anlage 1 dargestellt.
Stadtteilmanagement/Quartiersmanagement (3.1.0):
Die Umsetzung der Teilmaßnahme "Stadtteilmanagement (3.1.0)" bedingt eine mehrjährige Belastung der Ergebnisrechnung des StA 64 in Höhe von insgesamt 535.000 €, welche vom Land mit 428.000 € (80 %) bezuschusst wird. Der städtische Eigenanteil beträgt 107.000 € (20 %). Die Aufwendungen und Erträge sind für 2016 – 2017 in der Teilergebnisrechnung des StA 64 unter der Maßnahme 64N00913014014 „Nordstadt Soziale Stadt“ geplant.
Der im Haushaltsjahr 2016 und 2017 fehlende Eigenanteil in Höhe von je 26.500 € erfolgt durch Deckung bei der Projektmaßnahme 64_00913016300. Die Bewirtschaftung erfolgt auf den PSP-Elementen 64N00913014014NF02110, 64N00913014014NF82110 und 64N00913014014NF92110 wie folgt:
![]() | PSP-Element | Sachkonto | 2016 | 2017 | Summe |
Aufwand | 64N00913014014NF02110 | 529100 529200 | 267.500 | 267.500 | 535.000 |
Ertrag | 64N00913014014NF82110 64N00913014014NF92110 | 413100 413200 | 214.000 | 214.000 | 428.000 |
Saldo / Städtischer Eigenanteil | ![]() | ![]() | 53.500 | 53.500 | 107.000 |
![]() | PSP-Element | Sachkonto | 2016 | 2017 | Summe |
Aufwand | 64N00913014014NF03110 | 529200 | 132.500 | 132.500 | 265.000 |
Ertrag | 64N00913014014NF83110 64N00913014014NF93110 | 413100 413200 | 105.600 | 105.600 | 212.000 |
Saldo / Städtischer Eigenanteil | ![]() | ![]() | 26.500 | 26.500 | 53.000 |
Haushaltsjahr | Auszahlungen für Investitionen (730200) | Einzahlungen aus Zuschüssen/ Beiträgen (613900) | Nettoauswirkung im Finanzplan (städt. Eigenanteil) |
2015 | 50.000 € | - 40.000 € | 10.000 € |
2016 | 100.000 € | - 80.000 € | 20.000 € |
2017 | 50.000 € | - 40.000 € | 10.000 € |
Summe: | 200.000 € | - 160.000 € | 40.000 € |
Die Verwendung von Fördermitteln für die Teilmaßnahme „Hof- und Fassadenprogramm“ ist für einen Zeitraum von 10 Jahren zweckgebunden. Aufgrund dieser Bindung ist gem. § 43 II S. 2 GemHVO ein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.
Es ist grundsätzlich die folgende Buchungssystematik zu beachten:
StA64 bucht zunächst den zahlungswirksamen Aufwand und Ertrag der Zuwendung über die
Sachkonten 531800 und 413200 unter den PSP-Elementen 64N00913014014RF8112R, 64N00913014014RF9112R und 64N00913014014RF0112R. Im Rahmen des Jahresabschlusses werden in Höhe dieser Buchungen Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die über die Laufzeit unter dem Auftrag 6400913010500 (RAP Maßnahmen der Stadterneuerung) aufgelöst werden. Hierdurch werden die oben genannten Sachkonten entlastet und folgende Konten belastet:
Haushaltsjahr | Aufwand aus der Auflösung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (Sachkonto 538 800) | Erträge gem. § 43 II S.2 GemHVO (Sachkonto 416 200) | Nettoauswirkung im Ergebnisplan |
2015 | 5.000,00 € | -4.000,00 € | 1.000,00 € |
2016 | 15.000,00 € | -12.000,00 € | 3.000,00 € |
2017 | 20.000,00 € | -16.000,00 € | 4.000,00 € |
2018 | 20.000,00 € | -16.000,00 € | 4.000,00 € |
2019 | 20.000,00 € | -16.000,00 € | 4.000,00 € |
2020 | 20.000,00 € | -16.000,00 € | 4.000,00 € |
2021 | 20.000,00 € | -16.000,00 € | 4.000,00 € |
2022 | 20.000,00 € | -16.000,00 € | 4.000,00 € |
2023 | 20.000,00 € | -16.000,00 € | 4.000,00 € |
2024 | 20.000,00 € | -16.000,00 € | 4.000,00 € |
2025 | 15.000,00 € | -12.000,00 € | 3.000,00 € |
2026 | 5.000,00 € | -4.000,00 € | 1.000,00 € |
Summe: | 200.000 € | -160.000 € | 40.000 € |
lfd. Nr. | 1.3.0, 3.1.0 und 3.2.0 | |
Projekt | Nordstadt 4014 | |
Politischer Beschluss |
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Förderschwerpunkt | Standortaufwertung, Hof- und Fassaden-, Lichtprogramm; Stadtteilmanagement, Stadtteilbüro | |
Zeitraum | 2015 – 2016 mit der Option der Verlängerung bis 2020 | |
Projektziele / Handlungsleitlinien |
- Verbesserung des Erscheinungsbildes der Nordstadt - Mobilisierung von privatem Kapital - Investitionen in den Immobilienbestand, Verbesserung der Wohnungssituation - motivierender Mitmacheffekt von weiteren Eigentümerinnen und Eigentümern - Stabilisierung und Aufwertung der Dortmunder Nordstadt unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung, insbesondere der Zuwanderung aus Südosteuropa - Verbesserung der Nachbarschaften - Aktivierung und Vernetzung von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Akteurinnen und Akteuren, Schaffung von ehrenamtlichem Engagement, Mobilisierung von privatem Kapital - Imageverbesserung (innerhalb und außerhalb des Stadtteils) | |
Projektbeschreibung | Am 31.12.2014 endet die Umsetzung des EU-ZIEL-II-Programms „Soziale Stadt Nordstadt“. Es ist absehbar, dass die Nordstadt auch nach Abschluss des laufenden Programms einer umfangreichen Unterstützung bedarf. Die Nordstadt ist ein Stadtteil, in dem sich soziale Probleme konzentrieren. So ist die Nordstadt von der Armutsmigration aus Südosteuropa in besonderem Maße betroffen. In Dortmund leben 4.157 der insgesamt 6.500 Bewohnerinnen und Bewohner aus Rumänien und Bulgarien in der Dortmunder Nordstadt (Stand: Juli 2014). Es ist davon auszugehen, dass ca. 90 % dieses Personenkreises zu der Gruppe der Armutszuwanderinnen und Armutszuwanderer zuzurechnen ist. Es leben somit mehr als 50% der Armutszuwanderinnen und Armutszuwanderer aus Südosteuropa in der Nordstadt. Der Sozialstrukturatlas und der Bericht zur Sozialen Lage in Dortmund weisen insgesamt 13 Aktionsräume auf, die benachteiligt sind. Diese Stadtteile sind infolge sozialräumlicher Segregation davon bedroht, ins soziale Abseits abzurutschen. In der Dortmunder Nordstadt gibt es drei Aktionsräume (Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz), die gesamtstädtisch die prekärsten Sozialdaten von allen Aktionsräumen aufweisen. Um eine Stabilisierung der Nordstadt zu erreichen und die Wohn- und Lebensverhältnisse der Nordstadt an die der Gesamtstadt heranzuführen, beabsichtigt die Stadt Dortmund Städtebaufördermittel für die Nordstadt zu akquirieren. Die Ergebnisse der Evaluierung des Programms der Förderphase 2011 - 2014 bilden eine wichtige Grundlage bei der Entwicklung eines neuen Integrierten Handlungskonzepts. Sie finden entsprechende Berücksichtigung. Die städtebaulichen Maßnahmen werden im Rahmen der Jahresförderprogramme im mehrstufigen Verfahren von 2015 bis 2020 beantragt. 1.3.0 Hof- und Fassadenprogramm Im Rahmen der Programmumsetzung Soziale Stadt Dortmund Nordstadt gelang es, Wohnungsunternehmen, Mehrfach- und vereinzelt auch private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer zu motivieren, in ihre Immobilie zu investieren. Dies auch in Form einer ansprechenden Gestaltung der Hausfassade mit Licht oder künstlerischen Farbgestaltung. Damit wurden die entsprechenden Quartiere aufgewertet und nach außen das Bild vermittelt, dass in der Nordstadt neue Akzente gesetzt werden. Gleichzeitig konnte ein Imagegewinn des Stadtbezirks Nordstadt erzielt werden. Um dieses Engagement der Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer weiter zu stärken und entstehende Synergieeffekte wie die weitere Investitionsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer in ihre Bestände oder die Verbesserung des Wohnungsangebotes zu erreichen, soll in der Projektlaufzeit die Förderung der Fassadengestaltung mit Farbe und Licht sowie die Gestaltung von Innenhöfen weiter ermöglicht werden. | |
verwaltungsinterne Abstimmung | Die Maßnahme ist inhaltlich und zeitlich mit den projektbeteiligten Fachbereichen abgestimmt. | |
Finanzierung | Aufwendungen/Auszahlungen Stadterneuerung gesamt 1.000.000 € zuwendungsfähige Aufwendung/Auszahlung 800.000 € städt. Eigenanteil (20 %) 200.000 € Zuwendung (80 %) 800.000 € | |
haushaltsmäßige Veranschlagung | Die Maßnahme wird ab 2015 bei StA 64 veranschlagt. | |
Teilmaßnahmen | zuwendungsfähige Ausgaben | erwartete Zuwendung |
| 200.000 € | 160.000 € |
| 535.000 € | 428.000 € |
| 265.000 € | 212.000 € |
Summe | 1.000.000 € | 800.000 € |
Behindertenpolitische Belange | Die Nutzbarkeit und Teilhabe für Menschen mit Behinderung wird gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 gewährleistet. |
„Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die in Pkt. 10.3 auf Seite 53 aufgeführte
Maßnahme „Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in der Vorstenstraße“ ab. Bereits in ihrer
Sitzung am 18.06.2013 (DS-Nr. 09526-13) lehnte die BV LüDo den Standort Vorstenstraße
aus versch. Gründen ab (z. B. verkehrl. Situation) ab. Die BV Lütgendortmund ist allerdings
zum konstruktiven Dialog bereit.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnt die Vorlage mehrheitlich (bei 2 Neinstimmen – B´90/die
Grünen) ab.“
AUSW, 17.06.2015:
Vor dem Hintergrund der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund wird die Verwaltung darum gebeten, diese weiterhin bei der Suche nach einem passenden Standort für einen Neubau einer Kindertagesstätte zu unterstützen.
Unter Berücksichtigung dieser Anmerkung wird zu Vorlage wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.
„Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die in Pkt. 10.3 auf Seite 53 aufgeführte
Maßnahme „Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in der Vorstenstraße“ ab. Bereits in ihrer
Sitzung am 18.06.2013 (DS-Nr. 09526-13) lehnte die BV LüDo den Standort Vorstenstraße
aus versch. Gründen ab (z. B. verkehrl. Situation) ab. Die BV Lütgendortmund ist allerdings
zum konstruktiven Dialog bereit.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnt die Vorlage mehrheitlich (bei 2 Neinstimmen – B´90/die
Grünen) ab.“
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.
1. Mit Unverständnis stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass die Landesregierung an einer Einordnung des Flughafens Dortmund im Landesentwicklungsplan (LEP) als lediglich regional bedeutsam festhält.
2. Der Rat kritisiert insbesondere, dass dem Kabinettsbeschluss zur Einstufung des Flughafens Fluggastzahlen aus dem Jahr 1999 zugrunde gelegt worden sind, obwohl sich seitdem die Passagierzahlen fast verdreifacht haben.
3. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher noch einmal seinen Beschluss vom 13.02.2014, den Flughafen Dortmund als landesbedeutsamen Flughafen einzustufen. Die seinerzeitige umfangreiche Stellungnahme der Flughafen Dortmund GmbH zur Einstufung des Flughafens macht sich der Rat erneut zueigen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund betont, dass mit einer möglichen Einstufung des Flughafens Dortmund als landesweit bedeutsam deutlich bessere wirtschaftliche und technische Entwicklungsperspektiven für den Airport möglich sind. Ein „Startschuss“ für eine mögliche Verlängerung der Start- und Landebahn ist mit einer Einstufung als landesweit bedeutsam jedoch ausdrücklich nicht gegeben.
5. Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, diesen Ratsbeschluss der Landesregierung sowie allen im Landtag Nordrhein-Westfalens vertretenen Fraktionen zu übermitteln.
Die in der BV Aplerbeck vertretenen Fraktionen sowie die Einzelmitglieder fordern den Rat
der Stadt Dortmund auf, den jetzigen Status Quo des Flughafenausbaus – und damit auch die
Länge der Start- und Landebahn - festzuschreiben und keinerlei Veränderungen mehr
zuzulassen.
Hintergrund dieser Resolution ist das Bestreben des Geschäftsführers der Flughafen
Dortmund GmbH, Herr Udo Mager, die Bahn um 300 m zu verlängern.
- Dellwiger Bachtal (Erweiterung um die Fläche „Rhader Hof“ = Kernzone des Biotopverbundsystems der LANUV)
- Im Siesack (Erweiterung um die ehemalige Hoesch-Deponie am Kanal)
2. Maßnahmen zum Schutz der Feldbrüter
· Ausweisung von Flächen zur Durchführung von Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplans
· Keine Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Flächen, sei es durch Überbauung oder durch Aufforstungen
· Erstellung eines artenbezogenen Schutzkonzeptes zur Stützung der lokalen Populationen der Offenlandarten.
Es wird vorgeschlagen, einen Workshop gemeinsam mit der Umweltverwaltung und der Landwirtschaft unter externer Moderation und Beteiligung externer Experten durchzuführen, um einvernehmliche Lösungen zum Thema „Landwirtschaft und Naturschutz“ zu entwickeln.
3. Ökologisch wirksame Maßnahmen im Wald
In Bezug auf die Waldnaturschutzgebiete sollten Qualitätskriterien für die entsprechenden Ver- und Gebote und konkrete Schutz- und Optimierungsmaßnahmen festgesetzt werden, um einer Ausweisung als Naturschutzgebiet gerecht zu werden:
· Berücksichtigung der Ansprüche aller besonders geschützten Arten im Rahmen der Waldbaumaßnahmen
· Entwicklung von Waldpflegeplänen (Biotopmanagementplänen) in Abstimmung mit den Forstbehörden, den Naturschutzverbänden und der Biologischen Station
· Entwicklung einer naturnahen Altersstruktur mit entsprechendem Alt- und Totholzanteil
· Gebietsspezifische Festsetzung von Schutzmaßnahmen für die einzelnen Naturschutzgebiete
· Strikte Hundeanleinpflicht in allen Naturschutzgebieten
· Erstellung einer Karte mit einem Vorbehaltsnetz der Wege, bei denen eine Verkehrssicherungspflicht besteht. Das Betreten außerhalb der Wege (auch von Trampelpfaden) ist nicht gestattet.
· Durchführung der forstlichen Arbeiten ausschließlich von bestehenden Forstwegen aus mittels Winden und Rückepferden - außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit sowie der Zeit der Amphibienwanderungen.
Es wird vorgeschlagen, einen Workshop gemeinsam mit der Umwelt- und Forstverwaltung unter externer Moderation und Beteiligung externer Experten durchzuführen, um einvernehmliche Lösungen zum Thema „Wald und Naturschutz“ zu entwickeln.
Der Beirat hält die Angabe eines Realisierungszeitraums und der notwendigen Finanzmittel für erforderlich. Zu den drei gültigen Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd hatte der Rat seinerzeit einen 10-Jahres-Zeitraum für die Realisierung und eine entsprechende Finanzierung (Nord: 10 Mio DM, Mitte: 8 Mio DM) verabschiedet.
Der Beirat bittet um eine Bilanzierung/Evaluation der Maßnahmen (s. Anlage 2) aus den drei bestehenden Landschaftsplänen. (Welche Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. nicht umgesetzt – aus welchen Gründen?).
Ferner bittet der Beirat um eine kartografische Darstellung der im Besitz der Stadt befindlichen Flächen, damit dort insbesondere Maßnahmen in der Feldflur vorrangig realisiert werden können.
Der Beirat bittet um Kennzeichnung der Festsetzungen/Maßnahmen im Textteil, bei denen es sich um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handelt. Diese unterliegen einer dauerhaften Verpflichtung zum Erhalt und zur Pflege, anders als „freiwillige“ Landschaftsplanmaßnahmen.
Art (deutsch) | Art (wissenschaftl.) | RL NRW | EHZ NRW atlant. | EHZ NRW kont. | Bestand DO 1997-2002 | Bestand DO aktuell | EHZ lok. Pop. |
Braunkehlchen | Saxicola rubetra | 1S | S | S | 1 BP | 0 | Ausgestorben |
Feldlerche | Alauda arvensis | 3S | U- | U- | 173 – 334 BP | 20 BP | C |
Feldschwirl | Locustella naevia | 3 | U | U | 15 – 17 BP | Ca. 10 BP | C |
Feldsperling | Passer montanus | 3 | U | U | 502 – 1104 BP | 50 – 500 BP Starker Rückgang | C |
Kiebitz | Vanellus vanellus | 3S | U- | S | 98 – 168 BP | 10 BP | C |
Neuntöter | Lanius collurio | VS | U | G- | 1 BP | 7 - 8 BP | C |
Rebhuhn | Perdix perdix | 2S | S | S | 10 – 11 BP | 0 - 1 BP? | C |
Rohrweihe | Circus aeruginosus | 3S | U | U | Unregelm. | 1 - 2 BP | C |
Schafstelze | Motacilla flava | * | k.A. | k.A. | 39 – 66 BP | 10 – 20 BP | C |
Schleiereule | Tyto alba | *S | G | G | 35 – 41 BP | 4 BP (2013) | C |
Schwarzkehlchen | Saxicola rubicola | 3S | G | U- | 0 BP | 1 – 3 BP | C |
Steinkauz | Athene noctua | 3S | G- | S | 15 – 16 BP | 12 BP (2013) | C |
Steinschmätzer | Oenanthe oenanthe | 1S | S | S | 1 BP | 1 BP | C |
Wachtel | Coturnix coturnix | 2S | U | U | ? | 0 – 1 BP | ? |
Wiesenpieper | Anthus pratensis | 2 | S | S | 29 – 48 BP | < 10 BP | C |
G günstig A hervorragend
U unzureichend B gut
S schlecht C mittel – schlecht
- negativer Trend
Rote Liste NRW (RL NRW): Sudmann et al. (2009)
1 vom Aussterben bedroht
2 stark gefährdet
3 gefährdet
V Vorwarnliste
S Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen
* nicht gefährdet
Abkürzungen: BP – Brutpaare
DO – Dortmund
Anlage 2: Festsetzungen im Vergleich zum „alten Landschaftsplan“
![]() | LP neu | LP-Nord | LP-Mitte | LP-Süd | Differenz |
Anlage (und Pflege) von Feuchtbiotopen | 9 | 43 | 10 | 27 | -71 |
Pflege von Streuobstwiesen | 78 | 16 | 5 | 12 | +45 |
Renaturierung von Bachläufen und Rückhaltebecken | 2 (Klärbecken) | 31 | 8 | 14 | -53 |
Entwicklung von Waldrändern und Saumbiotopen | 0 | 32 | 30 | 16 | -78 |
Anlage von Schutzpflanzungen und Aufforstungen | 36 | 39 | 22 | 10 | -35 |
Anlage von Amphibiendurchlässen | 0 | 5 | 0 | 13 | -18 |
Zweckbestimmung für Brachflächen
- Natürliche Entwicklung | 19
davon: 0 | 25
davon: 12 | 17
davon: 8 | 85
davon: 41 | -100 |
Besondere Festsetzungen einzelner Waldflächen | 0 | 40 | 15 | 0 | -55 |
Nutzungseinschränkungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen | 0 | 32 | 0 | 0 | -32 |
Natürliche Entwicklung auf derzeit noch genutzten Flächen | 0 | 23 | 0 | 0 | -23 |
Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Gehölzstreifen, Gehölzgruppen, Hecken, Einzelbäumen, Baumreihen (inkl. Obstbaumreihen) und Flurgehölzen | 151 davon: 45 Gehölzstreifen 102 Baumreihen 4 Baumgruppen | 264 | 117 | 89 | -319 |
Pflege von Hecken | 0 | 67 | 2 | 11 | -80 |
Entwicklung und Pflege von Saumbiotopen | 0 | 40 | 0 | 16 | -56 |
Pflege von Kleingewässern und Bachläufen | 0 | 10 | 1 | 2 | -13 |
Pflege von Uferrandstreifen | 0 | 0 | 0 | 40 | -40 |
Pflege von (Extensiv-)Grünland u. Halden, Steinbrüchen etc. | 4
davon: | 4 | 1 | 21 | -20 |
SUMME | 301 | 671 | 228 | 356 | -954 |
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, mit oben genanntem Zusatz, wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Rechtsgrundlage:
§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).
Darüber hinaus wird die Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2015 zur Kenntnis genommen.
Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 10.06.2015:
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und mit den u. g. Anmerkungen und Ergänzungen zu beschließen.
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Rechtsgrundlage:
§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).
Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass Groppenbruch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Des Weiteren will sie auf Denkmalqualifizierung nicht verzichten.
Frau Hubert von der SPD-Fraktion wünscht sich eine baldige und rege Bürgerbeteiligung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund.
Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 16.06.2015:
„Auf mündlichen Antrag der SPD Fraktion bittet die Bezirksvertretung Scharnhorst einstimmig um Prüfung, ob der Kirchderner Wald aufgrund der vorhandenen Flora und Fauna unter Naturschutz gestellt werden kann. Auf mündlichen Antrag der CDU Fraktion bittet die Bezirksvertretung Scharnhorst einstimmig, das Gebiet „Wickeder Holz“ nicht unter Naturschutz zu stellen, da dies zu
erheblichen Einschränkungen für die BürgerInnen führt.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit oben genannten Zusätzen, wie folgt zu beschließen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Rechtsgrundlage:
§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und
zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).“
Zusatz-Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 00934-15-E2)
„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung am 17.06.2015 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Folgende Flächen werden anders als in der Vorlage vorgeschlagen nicht unter Naturschutz gestellt:
· Bodelschwingher Wald
· Wickeder Holz
· Kruckeler Wald
· Großholthauser Mark
· Bittermark
· Niederhofer Holz
· Kleinholthauser Mark – Romberg Holz
Das bisherige Naturschutzgebiet Fürstenbergholz und Oberes Wannebachtal bleibt in seiner jetzigen Form erhalten und wird nicht in zwei gesonderte Gebiete Fürstenbergholz und Wannebach – Buchholz aufgeteilt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt darüber hinaus, dass für alle bestehenden Naturschutzgebiete zukünftig die gleichen Ge- und Verbote gelten, insbesondere, was die Anleinpflicht für Hunde angeht.
Begründung
In einem stark verdichteten Siedlungsraum wie Dortmund stellen die wohnortnahen Naturräume eine wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung dar. Das im nunmehr vorliegenden Landschaftsplan formulierte Ziel „10% Naturschutzflächen“ mag für ländliche Räume durchaus denk- und machbar sein, für Großstädte allerdings ist dies ein ideologisch überfrachteter Vorschlag. Schon jetzt verfügt Dortmund mit 6% des Stadtgebietes um mehr als das dreifache an Naturschutzflächen wie beispielsweise unsere Nachbarstädte Bochum, Herne und Essen, die allesamt weniger als 2% ihres Stadtgebietes als Naturschutzflächen ausweisen.
Dementsprechend sollten die die für die Bevölkerung wichtigen Flächen
· Bodelschwingher Wald
· Wickeder Holz
· Kruckeler Wald
· Großholthauser Mark
· Bittermark
· Niederhofer Holz
· Kleinholthauser Mark – Romberg Holz
auch in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben und nicht unter Naturschutz gestellt und damit in weiten Teilen ihrer Naherholungsfunktion entzogen werden. Pilze und Beeren sammeln, das Verlassen der Hauptwege, das unangeleinte Mitführen von Hunden, das – wo durch Kennzeichnung erlaubt – Reiten etc. soll auch in Zukunft in den vorgenannten Gebieten möglich sein.
Die Regelung in Naturschutzgebieten für die Anleinpflicht von Hunden zeigte sich in der Vergangenheit als nicht praktikabel, weil für die Bevölkerung auch aufgrund fehlender Beschilderung nicht erkennbar war, dass es sich überhaupt um ein Naturschutzgebiet handelt, geschweige denn, dass es Ausnahmereglungen gibt. Es ist somit auch nicht möglich, den Bürgern die Existenz von Naturschutzgebieten „Erster“ und „Zweiter Klasse“ zu vermitteln. Darüber hinaus wird durch die differenzierte Betrachtung von Naturschutzgebieten der eigentliche Sinn des Naturschutzes konterkariert. Insofern sollten hier zukünftig einheitliche Regelungen gelten.“
AUSW, 17.06.2015:
Man einigt sich darauf, den o. a. Antrag der CDU-Fraktion sowie die zum Antrag erhobene Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde als eingebracht zu werten. Diese sollen im weiteren Verfahren durch die Verwaltung bewertet werden.
Herr sB Auffahrt bittet darum, im laufenden Verfahren die statistischen Daten zu aktualisieren.
Herr Rm Waßmann möchte wissen, wie man auch zukünftig mit den Gebieten umgehen wolle. Hierzu bittet er die Verwaltung um entsprechende rechtliche Prüfung.
Unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkungen, wird wie folgt zur Vorlage abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Rechtsgrundlage:
§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Rechtsgrundlage:
§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).
Haushaltsjahr 2015: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 957.124 Euro
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 957.124 Euro stehen im Budget des FB 40 unter der v.g. Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft in Höhe von 62.335,60 Euro, die Ergebnisrechnung des FB 40 wird mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro belastet.
Die Auszahlungen für die Ausstattung erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006, Finanzposition 780 500:
Haushaltsjahr 2016: 10.989 Euro
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.
Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro.
Die Mittel für die Mehraufwendungen der Abschreibungen und der Bewirtschaftungskosten ab 2017 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. bei FB 65 entsprechend zu berücksichtigen. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. budgetneutral von FB 65 zu FB 40 verlagert.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 366.605 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Hierbei sind in 2014 auf die bestehenden Anlagen im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 37.851,88 Euro berücksichtigt.
Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW.
Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:
Der Rat der Stadt wird aufgefordert, künftig die Beratungsfolge einzuhalten und die Empfehlungs- und Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Eving zu beachten.
Begründung:
Schon bei der Vorlage „Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule“ (TOP 7.1 der heutigen Sitzung) wurde die Beratungsfolge nicht eingehalten und die Vorlage der Bezirksvertretung Eving erst nach Beschluss durch den Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gehören die Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen….. zu den originären Aufgaben der Bezirksvertretungen.
Um das Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen nicht erheblich zu verzögern wird die Vorlage heute zur Kenntnis genommen. Diese Verfahrensweise, die eine Schwächung der Bezirksvertretungen zur Folge hat, ist zukünftig nicht mehr hinnehmbar.
Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving - einstimmig
Der Rat der Stadt wird aufgefordert, die barrierefrei Umgestaltung einer weiteren, nicht konfessionellen, Grundschule im Stadtbezirk Eving, zu beschließen.
Begründung:
Bei der Elisabeth-Grundschule handelt es sich um eine konfessionelle Schule mit einer katholischen Ausrichtung und Erziehung. Die Neutralität des Staates bzw. der Stadt in religiösen Belangen ist nicht gewährleistet, wenn im gesamten Stadtbezirk nur eine barrierefreie Grundschule zur Verfügung steht, die konfessionell gebunden ist. Kinder mit Behinderungen werden gezwungen eine katholische Schule zu besuchen.“
Nach vorausgegangener Diskussion stellt Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) die Vorlage mit der Einschränkung „für das Jahr 2015“ zur Abstimmung. Danach werde die Verwaltung neue Vorschläge machen.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig bei einer Enthaltung, folgenden, geänderten (fett) Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ für das Jahr 2015 einen jährlichen Zuschuss gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird
Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.15:
Herr Sohn nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Folgender Antrag von Frau Schütte-Haermeyer wurde einstimmig beschlossen:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Zuschuss für 2015 i. H. v. 38.000
€ zu und erwartet ein Gesamtkonzept Ferienspiele in Dortmund zum Ende des Jahres 2015
unter Einbeziehung der Kinder-Ferien-Party, um Planungssicherheit für die nächsten Jahre
zu gewährleisten.
Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ einen jährlichen für 2015 einen Zuschuss i. H. v. 38.000 € gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt den Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie einstimmig und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung der Empfehlungen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ für das Jahr 2015 einen jährlichen Zuschuss i. H. v. 38.000 € gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird.
Mit der Vorlage des Jahresberichtes 2014 hat der WOH in Dortmund einen gesamten
Durchlauf von der Aufstellung bis zur Berichterstattung vollzogen und ist damit in
dieser Form etabliert.
Die Datenbasis des WOH wird zukünftig an das Haushaltsmemorandum 2016-2019
ausgerichtet und ergänzt.
Die Stabsstelle Stadtcontrolling, die bisher für den WOH zuständig war, unterstützt
zukünftig den Prozess zur Aufstellung und Umsetzung des Memorandums.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Der Rat der Stadt Dortmund soll unter Punkt 6 der Vorlage beschließen, überplanmäßige Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW für den Erwerb von Containern / Wohnraum bzw. für die Anmietung und Herrichtung von Objekten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Finanzrechnung in Höhe von bis zu 3,3 Mio. Euro und in der Ergebnisrechnung in Höhe von bis zu 1,75 Mio. Euro bereitzustellen.
Gegenstand Ihrer Anfrage ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in der Finanzrechnung. Die Deckung der überplanmäßigen Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen bei diversen Finanzstellen. Die Einzelfinanzstellen sind der Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen. Die dort aufgeführten Beträge sind im Jahresabschluss 2014 im Rahmen des Verfahrens der übertragenen Ermächtigungen (ÜBE) gebildet worden.
Ich lege Ihnen gerne dar, aus welchen Gründen die Fachbereiche die aufgeführten Beträge nicht mehr benötigen. Ich beschränke mich hierbei im Folgenden auf die Beträge in Höhe von jeweils über 100.000 Euro.
Dortmunder Systemhaus (dosys.)
Bei der Finanzstelle 10_00137040002 (Investitionen PC) handelt es sich um eine sog. Sammelfinanzstelle. Für die Beschaffung von PC-Ausstattung wurden im Haushaltsjahr 2014 die veranschlagten Haushaltsmittel nicht vollständig benötigt. Aus Sicht des dosys. ist der vorhandene Haushaltsansatz 2015 ausreichend, sodass die übertragenen Mittel nicht mehr benötigt werden.
Feuerwehr (FB 37)
Die Hochbaumaßnahme der Finanzstelle 37N00217004138 (Neubau Feuerwache 1 und Lageund Führungszentrum) wird anhand der Mittelabflussplanung vom FB 65 veranschlagt. Die veranschlagten Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 nicht vollständig benötigt worden. Ein Teilbetrag in Höhe von 266.826,77 Euro wird für die Fertigstellung der Maßnahme in den Haushaltsjahren 2015 ff. nicht mehr benötigt.
Schulverwaltungsamt (FB 40)
Bei den Finanzstellen 40_00301000005 (Gestaltung und Anpassung von Pausenflächen), 40_00301000006 (Barrierefreiheit) und 40_00301010003 (Förderprogramme Grundschulen) handelt es sich um sog. Sammelfinanzstellen.
Das Schulverwaltungsamt bildet Sammelansätze, um flexibel auf nicht detailliert planbare Notwendigkeiten im Schulbetrieb reagieren zu können. Die für die enthaltenen Einzelmaßnahmen erforderlichen Auszahlungen wurden bei der Planung so genau wie möglich ermittelt und entsprechend im Haushalt eingestellt. Die übertragenen Mittel werden nicht vollständig benötigt.
Die Maßnahmen auf den Finanzstellen 40M00301024174 (Hauptschule Mengede) und 40N00301045001 (Energiesparprogramme Helmholtz-Gymnasium) sind abgeschlossen. Die im Haushalt veranschlagten Mittel sind nicht vollständig benötigt worden.
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (FB 61)
Die Stadterneuerung ist zum 01.01.2015 vom FB 61 in das Amt für Wohnungswesen und Stadterneuerung (FB 64) verlagert worden. Die Maßnahme auf der Finanzstelle 61H00903015010 (Ortskernsanierung Hörde) ist der Stadterneuerung zugeordnet und somit ebenfalls zum 01.01.2015 verlagert worden. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen von Projekten sind die Haushaltsmittel nicht vollständig benötigt worden. Die Veranschlagung ab dem Haushaltsjahr 2015 erfolgt in der Teilfinanzrechnung des FB 64.
Der AKJF sollte großen Wert darauf legen, dass die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im neuen Haus des Jugendrechts einen hohen Stellenwert erhalten. Deshalb ist es erforderlich, die inhaltlichen Schwerpunkte der Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen aus jugendpolitischer Sicht zu beraten und zu bewerten.“ Frau Dr. Tautorat zeigte sich von dem Projekt nicht vollständig überzeugt. Sie werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.
Der Ausschuss für Kinder Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 1
Enthaltung) folgenden Antrag der SPD-Fraktion:
Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.
Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie einstimmig (10 Ja, 4 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund,
folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderung in fett):
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein "Haus des Jugendrechts" zu schaffen und beauftragt die Verwaltung, hierzu geeignete Räume anzumieten. Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.15 vor:
Frau Sticher (Dez3) stellte das Konzept des „Haus des Jugendrechts“ vor und stand für Fragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Verfügung. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgender Änderung zu folgen: Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein „Haus des Jugendrechts“ zu schaffen und beauftragt die Verwaltung hierzu geeignete Räume zu finden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie mit dem darin enthaltenen Antrag der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mehrheitlich ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages des SPD-Fraktion, einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein "Haus des Jugendrechts" zu schaffen und beauftragt die Verwaltung, hierzu geeignete Räume anzumieten.
Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Ulrich Monegel Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |