über die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 15.05.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
(öffentlich)
Sitzungsdauer: 16:10 - 17:56 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Margot Pöting (SPD) i. V. f. RM Ute Pieper
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) stellv. Vorsitzende
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Wolfram Frebel (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
i. V. f. RM Barbara Blotenberg
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)
Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Waltraud Bonekamp
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Marleen Wildner (Stadtelternrat)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
3. Verwaltung
Birgit Averbeck
Alfred Hennekemper
Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Rainer Siemon
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Bodo Weirauch
Arno Lohmann 57/FABIDO
Reyhan Güntürk StA 1
4. Gäste
Ute Lohde GrünBau
Joachim Thiele dobeq
5. Geschäftsführung
Norbert Drüke
Nicht anwesend waren:
RM Martin Grohmann (SPD)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 15.05.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.03.2013
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
2.1 Antrag der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH (s.i.d. gGmbH), Rheinlanddamm 201, 44139 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe und Aufhebung des Beschlusses in der Drucksache Nr.: 07552-12 (öffentliche Anerkennung des KITZ.do als Träger der freien Jugendhilfe)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09347-13)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09347-13-E2)
hierzu -> Rechtliche Einschätzung Rechtsanwalt/Jugendring
(Drucksache Nr.: 09347-13-E3)
- Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 17.04.2013 übersandt -
2.2 Bericht über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule/Beruf der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09764-13)
2.3 Auswirkungen Schulrechtsänderungsgesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09532-13-E2)
2.4 Betreuungsweisung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09569-13-E2)
2.5 Schutz in der Burg
- mdl. Bericht -
2.6 Stadtumbau Rheinische Straße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07151-12-E2)
2.7 Immobilie "Rheinische Straße 135" - Haus der Kultur, Freizeit und Bildung; Sachstandsbericht zu bisher durchgeführten Maßnahmen und Stand der Umbauplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09780-13)
2.8 Obdachlose Jugendliche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09378-13-E1)
3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
3.1 2. Statusbericht zur Umsetzung des Konzeptes "Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09767-13)
4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
4.1 Masterplan Wissenschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09180-13)
- Die Vorlage wurde breits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernenten, der Presse und dem Personalrat zur Verfügung gestellt -
4.2 Masterplan Migration/Integration: Integrationskonzept der Stadt Dortmund für die Jahre 2013/2014 sowie Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09364-13)
- Die Vorlage wurde breits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernenten, der Presse und dem Personalrat zur Verfügung gestellt -
4.3 Abwicklung von Prüfungen im Bereich der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09274-13)
4.4 Prüfung der Abrechnung von Heimpflegekosten im FB 51 - PB 08/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09327-13)
4.5 Abrechnung der Kosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge durch StA 51 - PB 07/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09136-13)
4.6 Entwicklung der Aufwendungen und Fallzahlen in der wirtschaftlichen Jugendhilfe - PB 06/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09203-13)
hierzu -> Fragestellungen der CDU-Fraktion
(Drucksache Nr.: 09203-13-E1)
Fragestellungen der CDU-Fraktion
4.7 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09531-13)
4.8 Offizielle Städtepartnerschaft zwischen Dortmund und Trabzon (Türkei)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09652-13)
4.9 Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund, Projektbericht - Stand April 2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09595-13)
- Vorlage wird nachversandt -
5. Anträge / Anfragen
5.1 Kinderbetreuungsbeiträge in Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09786-13)
5.2 Kindergarten Evinger Straße 600
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09791-13)
5.3 Pflegefamilien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09784-13)
6. Informationen aus den Bezirksvertretungen
7. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien
Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Zu dem Tagesordnungspunkt 2.2. wurden die Gäste Frau Ute Lohde (GrünBau) und Herr Joachim Thiele (dobeq) und Frau Reyhan Güntürk zu dem Tagesordnungspunkt 4.8 begrüßt.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Uta Schütte-Haermeyer benannt
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte. Es erfolgte keine Meldung.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Vorsitzende schlägt vor, die TOP 4.3 bis einschl. 4.6 gesondert in der Sitzung am 19.06.2013 zu behandeln. Anschließend wurde dies von den Mitgliedern beschlossen.
Auf Vorschlag von Frau Schütte-Haermeyer sagte Herr Sohn zu, dass Frau Seybusch zu dieser Sitzung eingeladen wird.
Herr Rettstadt bat darum, die Tagesordnungspunkte, die in der nächsten Sitzung behandelt werden sollten, von der heutigen Tagesordnung zu nehmen.
Herr Barrenbrügge wies darauf hin, dass die CDU Fraktion die Initiative ergriffen hatte, die Punkte auf die Tagesordnung zu bringen, damit alle Ausschussmitglieder darüber Kenntnis und den gleichen Sachstand haben. Es ist völlig in Ordnung, die angesprochenen Punkte in der nächsten Sitzung zu behandeln.
Frau Bonekamp machte darauf aufmerksam, dass die Prüfanmerkungen des RPA eng verbunden sind, mit der Weiterentwicklung und Neuorientierung des Jugendamtes. In den letzten Monaten wurden vielfältige Maßnahmen initiiert, damit und innerhalb der gesamten Struktur Veränderungen angestoßen werden. Sie verwies auf die positiven Erfahrungen im Rahmen des wirkungsorientierten Haushaltes, wo fraktionsübergreifend der Sachverstand der Parlamentarier, der Wohlfahrtsverbände und der Jugendverbände einbezogen wurde. Sie regte an, ein ähnliches Verfahren beim Umstrukturierungsprozess vorzunehmen.
Herr Rettstadt regte an, dass eine entsprechende Vorlage anschließend erstellt wird.
Unter Berücksichtigung des Vorschlages von Herrn Sohn (TOP 4.3 – 4.6) wurde die Tagesordnung einstimmig beschlossen.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.03.2013
Die Niederschrift über die über die 27. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.03.2013 wurde einstimmig genehmigt.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 2.1
Antrag der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH (s.i.d. gGmbH), Rheinlanddamm 201, 44139 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe und Aufhebung des Beschlusses in der Drucksache Nr.: 07552-12 (öffentliche Anerkennung des KITZ.do als Träger der freien Jugendhilfe)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09347-13)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09347-13-E2)
Rechtliche Einschätzung Rechtsanwalt/Jugendring
(Drucksache Nr.: 09347-13-E3)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 09347-13-E2):
„…es bestand Einvernehmen bei den Mitgliedern des Ausschusses, das Rechtsamt um Prüfung zu bitten, ob eine Anerkennung der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe rechtlich tatsächlich möglich ist. Die Prüfung durch das Rechtsamt ergab folgendes Ergebnis:
Es bestanden Zweifel an der Anerkennungsfähigkeit von KITZ.do, da es sich nach den bisherigen Erkenntnissen weder um eine juristische Person noch um eine anerkennungsfähige Personenvereinigung handelt. Diese Voraussetzung erfüllt die nunmehr benannte Fördergesellschaft, die als Träger von KITZ.do fungiert.
Die weitere Voraussetzung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII sind offensichtlich auch bereits durch Anerkennung der Finanzbehörden nachgewiesen, so dass einer Anerkennung der Fördergesellschaft keine Hindernisse entgegenstehen.
Das Entstehen von Forschergärten in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord und Ost sind beispielhafte Ergebnisse einer Kooperation zwischen der s.i.d. gGmbH bzw. KITZ.do und der städtischen Kinder- und Jugendförderung, in der auch die Themen "Umwelt und nachhaltige Ressourcennutzung" einen neuen Stellenwert bekommen werden.
Im Jugend- und Freizeitzentrum Aplerbeck werden zukünftig im Rahmen der schulischen und außerschulischen Bildung Angebote im Rahmen des MINT-Projekts (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) durchgeführt. Ziel ist die Einrichtung eines Forschungslabors im Jugend- und Freizeitzentrum Aplerbeck.
Die Zusammenarbeit der städtischen Kinder- und Jugendförderung sowohl mit der s.i.d. gGmbH als auch dem KITZ.do wird in den nächsten Jahren weiterentwickelt.
Es wird daher vorgeschlagen, die s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH gemäß § 75 SBG VIII als freien Träger der Jugendhilfe nunmehr endgültig öffentlich anzuerkennen. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung ist mit dieser Anerkennung nicht verbunden.“
Es lag folgende rechtliche Einschätzung vor (Vertreter der Jugendverbände, Drucksache Nr.: 09347-13-E3):
„…. Sehr geehrte Damen und Herren,
wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom 23.04.2013 sowie das mit Ihnen geführte Telefonat.
Hinsichtlich des Antrages auf Anerkennung der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII wird mitgeteilt, dass wir nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen sind, dass auch dieser Antrag abzulehnen sein müsste.
Im Wesentlichen gilt ähnliches, wie in unserem Gutachten vom 22.10.2012 zum damaligen Antrag auf Anerkennung des KITZ.do ausgeführt. Zwar bestand bei KITZ.do seinerzeit das Hauptproblem darin, dass es sich hierbei weder um eine juristische Person, noch um eine Personenvereinigung gehandelt hat, so dass KITZ.do nicht als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen war. Diese Problematik besteht bei der s.i.d. gGmbH zwar nicht, da es sich hierbei um eine juristische Person handelt. Die übrigen in unserem Gutachten vom 22.10.2012 zu KITZ.do genannten Probleme sehen wir allerdings auch bei dem Antrag von s.i.d..
Nach unserem Dafürhalten ist die s.i.d. gGmbH nicht dem Bereich der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zuzuordnen. Es ist nämlich zu unterscheiden zwischen der freien Jugendhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe. Aufgrund der Organisationsstruktur und der Entstehungsgeschichte der s.i.d. gGmbH ist nach unserem Dafürhalten diese eindeutig dem Bereich der öffentlichen Jugendhilfe und nicht dem Bereich der § 75 SGB VIII unterfallenden freien Jugendhilfe zuzuordnen.
Gesellschafter der s.i.d. sind zu 51 % der schul.inn.do e.V. (Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklung in Dortmund) sowie die Fachhochschule Dortmund und das Technologiezentrum Dortmund. Der schul.inn.do e.V. ist eine Ausgliederung aus dem Schulverwaltungsamt, so dass die s.i.d. gGmbH augenscheinlich maßgeblich ein Projekt der Stadt Dortmund ist. Mithin dem Bereich der öffentlichen Jugendhilfe und nicht dem Bereich der freien Jugendhilfe zuzuordnen sein dürfte.
Als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII sind nämlich alle Rechtssubjekte anzusehen, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen, soweit sie nicht Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind oder sonst als öffentliche Körperschaften Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen. Da hinter der s.i.d. gGmbH über den Hauptgesellschafter schul.inn.do (Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklung e.V.) die Stadt Dortmund selbst steht, die als öffentliche Körperschaft Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe selbst wahrnimmt, ist hier kein freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gegeben.
Im Übrigen ist auch hier das unter Ziffer 4 unseres Gutachtens vom 22.10.2012 zu KITZ.do zu beachten. Als Träger der freien Jugendhilfe können nämlich nur solche Träger anerkannt werden, die sich nicht auf die Vermittlung einzelner Kenntnisse und Fähigkeiten beschränken, sondern die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zum Ziel haben (vgl. § 1 Abs. 1 SGB VIII). Ausweislich der Begründung des Antrages auf Anerkennung von s.i.d. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß Drucksache Nr.: 09347-13 führt die s.i.d. gGmbH Projekte im Bereich Kinder- und Jugendbildung durch. Weiter heißt es, dass hier junge Menschen sowohl sinnvoll als auch praxisnah experimentieren und als Gruppen mit gleichaltrigen projektorientiert lernen, so dass die s.i.d. einen wichtigen Beitrag zur Lern- und Berufsorientierung erbringe. Das Projekt KITZ.do bezeichnet sich selbst auf seiner eigenen Homepage als außerordentlicher Lernort, der eine sinnvolle und praxisnahe Ergänzung zum Schulunterricht darstellen soll. Dementsprechend steht insgesamt die Vermittlung einzelner Kenntnisse und Fähigkeiten, also das "Lernen" klar im Vordergrund. Auch das Wecken von Interessen und die Talentförderung zählen zum Bereich "Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten", so dass das Lernen klar im Vordergrund steht und nicht die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die typischerweise förderungsfähigen Ziele der freien Jugendhilfe werden hier nach unserer Auffassung verfehlt, da maßgeblich die typischen Ziele der öffentlichen Hilfe verfolgt werden und maßgeblich die Stadt Dortmund über ihre ausgegliederte Tochtergesellschaft ihrem öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag nachkommt. Dies kann so nicht über § 75 SGB VIII förderungsfähig sein.
Im Übrigen dürfte zu beachten sein, dass zwar rein formal die s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation in Dortmund gGmbH Träger vom KITZ.do ist, dieses allerdings am 01.01.2008 nicht von der s.i.d. gGmbH, sondern vom schul.inn.do e.V. als Trägerverein ins Leben gerufen wurde und dass der schul.inn.do e.V. nunmehr 51 % an der s.i.d. gGmbH beteiligt ist. Dementsprechend steht tatsächlich der schul.inn.do e.V. hinter dem Projekt KITZ.do, mithin eine Ausgliederung aus dem Schulverwaltungsamt, also die Stadt Dortmund. Dementsprechend müsste die Finanzierung dieses Projektes letztendlich auch über die Stadt Dortmund erfolgen und nicht aus den Finanzierungstöpfen**der freien Jugendhilfe.
Im Übrigen verweisen wir auf die Grundsatzentscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 06.04.2006, Aktenzeichen 3 KO 237/05. Im Leitsatz heißt es:
"Jugendhilfeträger kann nicht zugleich freier Träger der Jugendhilfe sein".
Demnach kann eine Gebietskörperschaft (Stadt oder Landkreis), der Aufgaben der Jugendhilfe als örtlicher Träger übertragen sind, nicht zugleich freier gemeinnütziger Träger sein und zwar unabhängig von der privatrechtlichen Handlungsform, in der er sich betätigt (hier gGmbH).
Dementsprechend nimmt eine gemeinnützige GmbH als Ableger einer Gemeinde ebenso wie die Gemeinde selbst die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahr und kann damit nicht auch zugleich freier gemeinnütziger Träger sein. Ebenso urteilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht am 19.10.2004, Aktenzeichen 2 KO 385/03. Demnach sind Eigengesellschaften einer Kommune kein förderfähiger Träger freier Jugendhilfe. Als solche Eigengesellschaft der Stadt Dortmund muss die s.i.d. gGmbH gesehen werden, alleine schon aufgrund der 51 %-igen und damit vorherrschenden Beteiligung des schul.inn.do Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklung in Dortmund e.V..“
Der Vorsitzende verwies auf die vorliegenden Unterlagen. Es wurde angeregt, die ab-schließende Beratung erst nach der erneuten Stellungnahme des Rechtsamtes durchzuführen. Dem wurde von den Mitgliedern nicht widersprochen.
zu TOP 2.2
Bericht über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule/Beruf der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09764-13)
Zu dem Tagesordnungspunkt 2.2. berichtet Frau Lohde (GrünBau) und Herr Thiele (dobeq) über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Bereich Übergang Schule / Beruf der beiden Träger. Frau Lohde wies darauf hin, dass die statistischen Daten in der Präsentation enthalten sind (siehe Anlage).
Frau Schütte-Haermeyer vermisste in der Vorlage die statistischen Daten, die erst später ans Protokoll angehängt werden und somit an dieser Stelle keine differenzierten Fragen gestellt werden können. Das Projekt ist sehr sinnvoll und wenn die Maßnahme wegfallen würde, muss mit einer Kostensteigerung im Bereich der Jugendhilfe gerechnet werden. Im Rahmen einer Mischfinanzierung können die Mittel nur vom Land akquiriert werden, wenn sich die Kommune mit einem Eigenanteil von 25% daran beteiligen. Die Höhe der Beteiligung ist festgelegt oder gibt es eine Marge, die eine Kommune bringen muss und alternative Finanzierungsquellen, was könnte das sein?
Herr Rettstadt stellte fest, dass 75% eine gute Quote ist und was passiert mit den 25%, die sie nicht erreichen.
Herr Thiele teilte mit, dass an der Finanzierung sich nicht nur das Jugendamt beteiligen muss, sondern wie z. B. Schule oder bei Teilnehmern aus Bedarfsgemeinschaften, kann sich auch das Jobcenter daran beteiligen. Kooperationen hat es in der Vergangenheit u. a. mit dem Jobcenter gegeben und weitere Kooperationspartner werden akquiriert.
Frau Lohde teilte zu den 25% (die Personen, die nicht erreicht werden können) mit, dass im Anhang zum Protokoll die 25 % genauer erläutert werden. Von den 25 % geht ein Teil in die Werkstatt für Behinderte und ein weiterer Prozentsatz befindet sich in einer psychiatrischen Behandlung.
Die Zielgruppe ist schwierig, aber eine weiterführende Behandlung kann auch eine Perspektive sein. Von den 25% erledigt sich teilweise durch Umzüge, Haftantritt, Erziehungsurlaub und ähnliches und können dadurch nicht in die Anschlussperspektive gehen. Zu der weiteren Frage von Frau Schütte-Haermeyer zu den Zielgruppen wurde mitgeteilt, dass in den Maßnahmen auch Jugendliche integriert werden können, die sonst nirgendwo im Rahmen der Sozialgesetzgebung eingebunden werden können, wie z. B. unbegleitete Minderjährige oder Jugendliche, die mit ihren Eltern aus EU Ländern kommen und durch alle Raster fallen.
Herr von Kölln teilte vorab seine Wertschätzung für die Einrichtungen Grünbau und dobeq mit. Angesichts zunehmender Probleme von Jugendlichen im Bereich - Übergang – Schule – und Beruf – wird gewünscht, dem Ausschuss eine umfassende Aufstellung mit einer Übersicht von allen Trägern, die auf dem Gebiet tätig sind.
Frau Hoppe bestätigte, dass die Aufstellung entsprechend gefertigt wird.
Herr Gora ging auf die Frage von Herrn Rettstadt ein und teilte mit, dass die Werkstätten der AWO (Einrichtungen der Eingliederungshilfe) zur Zeit ein Angebot für diesen Personenkreis der „Jungen Wilden“ aufbauen für die Jugendlichen, die völlig ohne jeglichen Bezug zu gesellschaftlichen Systemen leben und sich auch nicht abholen lassen. Die AWO hat festgestellt, dass mit einem ganz niederschwelligen Angebot, ein Zugang zu den Jugendlichen möglich ist. Es handelt sich bei den Jugendlichen um Personen, die u. a. schwere psychische Störungen habe.
Herr Niermann hatte eine Frage zu der Finanzierung. Der Träger dobec erhält 150.000 € und ca. 60.000 € Grünbau und die Zahlen sind über die Jahre gleich geblieben, weil es eine Deckelung gibt. Wenn in diesem Zusammenhang nur die Personalkostensteigerung berücksichtigt würde, kann dies nur ein strukturelles Minus bedeuten und dies würde auch eine dynamische Kofinanzierung durch die Kommune bedeuten.
Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer, Herr Rettstadt, Herr Gora und Herr Niermann wurden wie folgt beantwortet. Es gibt eine Pauschalfinanzierung des Landes und der Landesjugendplan legt fest, dass die Kommune verpflichtet wird, eine entsprechende Kofinanzierung zu sichern. Die Frage von Herrn Niermann kann nur bejaht werden und es besteht seit ca. 15 Jahren eine Deckelung. Vor ca. 30 Jahren war die Förderung dynamisch angelegt und irgendwann wurde dies aufgegeben und gesagt: „Wir wollen mit den Projekten in die Breite und der Landesjugendplan ist so ausgelegt, dass die Kommune im Rahmen der Kofinanzierung die Dynamik auszugleichen hat“.
Herr Sohn stellte fest, dass keine weiteren Fragen mehr gestellt wurden und dazu gibt es eine Aufstellung.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den folgenden Bericht zur Kenntnis
zu TOP 2.3
Auswirkungen Schulrechtsänderungsgesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09532-13-E2)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09532-13-E3)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu der Anfrage der Fraktion FDP / Bürgerliste wird wie folgt Stellung genommen:
Kindergartenjahr | 2012/2013 | 2013/2014 | 2014/2015 |
Anzahl Kinder | 400 | 800 | 1200 |
2012/2013 | 2013/2014 | 2014/2015 | |
100% Kosten | 2,6 Mio € | 5,3 Mio € | 8 Mio € |
Abzüglich 36% Land
13%Elternbeiträge | 1,3 Mio € | 2,6 Mio € | 3,9 Mio € |
51% Stadt | 1,3 Mio € | 2,7 Mio € | 4,1 Mio € |
Beschlussvorschlag
Angesichts der bis zu 1.200 Kinder, die in den Schuljahren 2012/2013 bis 2014/2015 aufgrund des von der Landesregierung beschlossenen Schulrechtsänderungsgesetzes ein Jahr länger beschult werden müssen, empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt, die Landesregierung aufzufordern, die dadurch entstehenden Mehrkosten gemäß des Konnexitätsprinzips aus Landesmitteln zu tragen.
Begründung
Nach dem Konnexitätsprinzip, nach dem die Ausgabenlast der Aufgabenlast folgt, hat das Land NRW für die aus dem Schulrechtsänderungsgesetz resultierenden Mehrkosten aufzukommen. Die der Verwaltungsantwort zu entnehmenden Mehrkosten von rund 16 Mio. € für die Schuljahre 2012/2013 bis 2014/2015 sind daher nicht von der Kommune (51%) oder aus Elternbeiträgen (13%) zu finanzieren.“
Herr Rettstadt bedankte sich für die ausführliche Beantwortung und merkte an, dass die Stadt durch das Schulrechtsänderungsgesetz deutlich mehr Geld in die Hand nehmen muss für die notwendigen Kinderbetreuungsplätze, und zwar für das Jahr 2014, 4,1 Mio. und 2013, 2,7 Mio. Wenn ein Gesetz geändert wird und dadurch der Kommune eine finanzielle Belastung entsteht, dann muss das Land die Mehrbelastung erstatten. Diesbezüglich wurde ein Antrag gestellt, in dem der AKJF und der Rat dem Land empfiehlt, das Geld auch der Stadt zu erstatten und deswegen wird um Unterstützung des Antrages gebeten.
Frau Schütte-Haermeyer teilte mit, dass es eine kleine Anfrage von ihrer Landtagsfraktion gibt und da steht in der Beantwortung der Fragen, dass der Landtag den Auftrag erteilt, unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände, die Auswirkungen dieses Gesetzes zu überprüfen und dem Landtag bis zum 31.12.2014 über die Auswirkungen dieses Gesetzes zu berichten. Daher war die Entscheidung der neuen Landesregierung richtig, die Einschulungs-termine aus päd. Gründen zu verändern und den Kindern mehr Kindheit zu gönnen. Die nicht eingetretenen Entlastungen sollen laut Gesetz bis zum 31.12.2014 überprüft werden. Die Konexität wird damit auch im Sinne des Artikels 78 Landesverfassung überprüft. Die Kosten werden in der Rückschau exakt zu ermitteln sein, was auf einer sicheren Datenbasis beruht und wie die Mittel gegebenenfalls zu kompensieren sind. Diese Sichtweise wurde von den kommunalen Spitzenverbänden geteilt und am 19.11.11 in einer Vereinbarung zwischen dem Ministerium und den Spitzenverbänden schriftlich fixiert und unterzeichnet. Je nach Ergebnis der Überprüfung kann zu einem späteren Zeitpunkt die Belastung festgestellt werden. Daher ist der Antrag zum jetzigen Zeitpunkt abzulehnen.
Frau Brandt konnte den Ausführungen von Frau Schütte-Haermeyer nur zustimmen und die Überprüfung abzuwarten sei.
Herr Rettstadt begründete noch einmal den Antrag.
Herr Oppermann hatte die Anmerkung, wenn die Kinder später in die Schule kommen und dafür länger im Kindergarten bleiben, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht eingeschätzt werden, wie hoch die Einsparungen im Bereich der Schule sind. Die Landesregierung hat die Zusage gemacht, dies zu überprüfen und daher hat sich der Antrag erledigt.
Der Ausschuss lehnte mehrheitlich den obengenannten Antrag ab.
zu TOP 2.4
Betreuungsweisung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09569-13-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Ist es zutreffend, dass das Dortmunder Jugendamt keine Betreuungsweisungen (§ 10 JGG) mehr durchführt / übernimmt?
Seit den achtziger Jahren übernimmt das Jugendamt Betreuungsweisungen nur im Ausnahmefall.
2. Sollte dies zutreffend sein, bitten wir um die Beantwortung
- seit wann ist das so?
- welche Überlegungen dazu führten?
- welche testierten Träger dafür stattdessen bereit stehen?
- ob der Betreuungsweisungsauftrag bei den freien Trägern in den Augen des Jugendamts
zielführend und qualitativ hochwertig durchgeführt wird?
Seit Ende der achtziger Jahre werden in Dortmund die Betreuungsweisungen durch die Brücke e.V. durchgeführt. Das Jugendamt übernimmt Betreuungsweisungen nur im Ausnahmefall.
Grund für diese Entscheidung war damals, dass die Kapazitäten im Jugendamt nicht ausreichten um diese Weisungen selbst durchzuführen. Mit dem Träger Brücke e.V. stand ein qualifizierter Träger für diese Arbeit zur Verfügung. Diese Arbeit der Brücke wird zum überwiegenden Teil durch das Land finanziert. Diese Förderung hätte das Jugendamt nicht erhalten.
In all den Jahren hat die Brücke die übernommenen Aufgaben immer zu unserer vollsten Zufriedenheit erledigt. Auch von Seiten des Gerichtes ist keinerlei Kritik an der Arbeit der Brücke an das Jugendamt herangetragen worden.
3. Ist es pädagogisch/gesellschaftspolitisch beabsichtigt, dass auf Dortmunder
Stadtgebiet keine Betreuungsweisungen in Kombination mit Arrest ausgesprochen
werden können?
Der Jugendarrest ist ein, wie es im Jugendgerichtsgesetz (JGG) heißt, Zuchtmittel. Diese Zuchtmittel ist seit Jahren in der Fachöffentlichkeit sehr umstritten. Die Brücke hat sich dazu entschlossen keine Betreuungsweisungen zu übernehmen, wenn diese mit einem Jugendarrest verbunden sind. Diese Haltung wird durch das Jugendamt geteilt.
Allerdings hat die Brücke bereits 2002 erklärt, dass sie bereit ist ihre Haltung zu überdenken, wenn die Bedingungen für den Arrestvollzug verändert werden. Am 24.4.2013 hat der Landtag ein Gesetz zum Jugendarrest verabschiedet. Wenn die Vorschriften dieses Gesetzes umgesetzt werden, wird das Jugendamt mit der Brücke in den Dialog treten um den Sachverhalt erneut zu bewerten.
4. Sind die hiesigen Jugendgerichte mit der gängigen Praxis zufrieden?
Von Seiten des Gerichtes wurde keinerlei Kritik an der Arbeit der Brücke an das Jugendamt herangetragen.“
Herr Barrenbrügge fand die Beantwortung oberflächlich und insbesondere den Begriff „Zuchtmittel“ sehr störend. Gleichzeitig stellte er die Frage, ob die Gerichte überhaupt gefragt wurden, wie in der Stellungnahme dargestellt.
Herr Prause teilte mit, dass die Jugendgerichtshilfe in Dortmund im Bereich der Weisungen gut aufgestellt ist. Neben dem Arrest gibt es eine breite Auswahl wie z. B. soziale Trainingskurse, Betreuungsweisungen, FRED usw., die inhaltlich hervorragend sind. Die Angebote der Brücke finden seine Unterstützung. Grundsätzlich sind Zuchtmittel als solche nicht in Frage zu stellen, denn neben dem Arrest, der eine Form des Zuchtmittels ist, gibt es die Verwarnung und Auflagen, die erteilt werden können. Nach Gesetzeslage ist es durchaus möglich, eine erzieherische Hilfe mit einem Arrest zu kombinieren. Unter Hinweis auf Punkt 4 der Stellungnahme wurde die Zufriedenheit nicht abgefragt. Herr Prause stellte dies seinen Kollegen zur Verfügung und hat ebenfalls keine Antwort erhalten. Wo es Kritik gibt, dass in Einzelfällen die Kombinationsmöglichkeiten nicht vorhanden sind und da wird sich mit der Änderung der Regelung für den Arrest in Zukunft etwas ändern.
Frau Schütte-Haermeyer fragte nach, was gegen eine Kombination von Betreuungsweisung und Jugendarrest spricht?
Herr Weirauch bat um Nachsicht, dass die Terminologie – Zuchtmittel - benutzt wurde. In der Fachwelt ist der Begriff verankert und steht auch so im Gesetz. Es ist trotzdem ein guter Hinweis und vielleicht wird in Zukunft das Wort Zuchtmittel in Klammern gesetzt und ein zeitgemäßer Begriff verwendet. Zu der Frage von Frau Schütte-Haermeyer, ist dies in der Tat ein fachlicher Disput. Es gibt keine gesetzlichen Hindernisse, dass man Betreuungsweisung und Jugendarrest nicht kombinieren darf. Vor vielen Jahren hatte sich die Brücke dazu entschlossen, dass die Betreuungsweisung mit einer Kombination keinen Sinn macht. Dies war zum damaligen Zeitpunkt gut begründet und es wurde die fachliche Sichtweise der Brücke von der Verwaltung mitgetragen. Wenn die Gesetzeslage sich evtl. verändert, wird die Brücke ihren Standpunkt neu überdenken und möchte sich der Sichtweise nicht verschließen.
Mit den Ergänzungen wurde die Stellungnahme zur Kenntnis genommen.
zu TOP 2.5
Schutz in der Burg
- mdl. Bericht -
Herr Weirauch berichtete über die Maßnahme „Schutz in der Burg“ (siehe Anlage).
Der Vorsitzende bedankte sich für den Vortrag.
Frau Brandt fand es sich wichtig, dass ein Zwischenbericht erstellt wurde. Im Stadtbezirk Huckarde wurden damit gute Erfahrungen gemacht und Kinderschutz geht uns alle an.
Herr Rettstadt fragte nach, ob auch den Kindern die Bedeutung des Aufklebers (Schutzburg) bekannt sei und wie dies Kindern vermittelt werde?
Herr Weirauch teilte mit, dass Frau Wulff ganz häufig in Grundschulen ist und dort das Projekt vorstellt, Lehrer darüber informiert und diese Infos an die Schüler weitergegeben werden.
Herr Rettstadt wollte wissen, inwieweit es ein flächendeckendes Konzept für eine Vermarktung gibt oder z. B. mit dem Schulamt zusammen eine gemeinsame Broschüre erstellt wird, die an die Schulen verteilt werden kann.
Herr Weirauch antwortete auf die gestellten Fragen, dies ist richtig und es müssen aber die vorhandenen Kapazitäten berücksichtigt werden. Es werden Flyer und Plakate gedruckt, die sehr kindgerecht gestaltet sind. Wenn dies noch weiter intensiviert würde, wären unsere Kapazitätsgrenzen schnell erreicht.
Frau Liedschulte hielt es für vernünftig, dass in jedem Kindergarten und in jeder Gruppe den Kindern gesagt wird, wenn ihr Sorgen habt, könnt ihr in dieses Geschäft gehen, dass den Aufkleber an der Tür haben.
Herr Rettstadt fragte an, wie eine flächendeckende Vermarktung erreicht werden kann? Er bat darum, in einer der nächsten Sitzungen ein flächendeckendes Konzept über die Vermarktung an Kindergärten und Grundschulen für die Gesamtstadt vorzustellen?
Herr Weirauch gab dem Vorsitzenden diesbezüglich seine Zusage.
Herr Prause fand den Begriff Vermarktung befremdlich, da es sich um eine öffentliche Daseinsfürsorge handelt und dies positiver Weise von Privatleuten übernommen wird.
Herr Rettstadt fand den Begriff positiv im Sinne von bekanntmachen für eine gute Sache.
zu TOP 2.6
Stadtumbau Rheinische Straße
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07151-12-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…leider ist es versäumt worden, die zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.05.2012 gestellten Fragen schriftlich zu beantworten. Ich bitte, dieses Versäumnis zu entschuldigen und nehmen im Folgenden unter Beachtung des heute aktuellen Sachstandes Stellung.
Frage 1
Baumaßnahme „Spiel- und Toberaum Westpark“
Grundlegende Abweichungen vom ursprünglichen Zeitplan ergaben sich durch die im 2. Halbjahr 2009 verhängte Haushaltssperre und die anschließende haushaltslose Zeit. Hierdurch konnte die Beteiligungsaktion, die unbedingte Voraussetzung für die Planung war, statt wie ursprünglich geplant im November 2009, erst im November 2010 stattfinden. Darüber hinaus wurde die ohnehin schon enge Personalsituation bei dem für die Spielplatzplanung zuständigen Bereich bei Stadtgrün ab Sommer 2011 durch den Tod der Planerin für den Westpark verschärft. Aufgrund veränderter Vorgaben und Vorgehensweisen, unter anderem der Entwicklung eines neuen Bewertungssystems, dauerte das Vergabeverfahren für das Spielgerät ca. 2 Monate länger als ursprünglich geplant. Zuletzt verzögerten schlechtes Wetter (zu Beginn starke Niederschläge, im Dezember / Januar lang anhaltender Frost) sowie erforderliche Nacharbeiten zur Erfüllung der sicherheitstechnischen Anforderungen die Fertigstellung.
Da die Benutzbarkeit der Spielplätze im Westpark in der zweiten Jahreshälfte 2012 durch die Bauarbeiten stark eingeschränkt war, wurden im September und Oktober 2012 für sechs Wochen Spiel-Aktionen für Kinder im Westpark angeboten. So konnte zumindest bis zum Ende der Nutzungssaison 2012 eine „Bespielbarkeit“ des Westparks gewährleistet werden.
Der Kinderspielplatz „Ritterhausstraße“ ist seit Anfang März 2013 fertig gestellt und bespielbar, die offizielle Eröffnung fand am 18.03.2013 statt. Für den Spielplatz Möllerstraße ist die Ausschreibung nahezu abgeschlossen. Nach derzeitigem Stand wird der Spielplatz im Sommer 2013 fertig sein.
Projekte „Spielraumgestaltung“ und „Schulhöfe beleben“
Aus dem Stadtumbau Rheinische Straße stehen insgesamt 20.000 € zur Verfügung, um die Schulhöfe im Unionviertel zu beleben. Aufgrund veränderter Rahmenbedingungen (Schließung der Grundschule, umgestalteter Schulhof der Hauptschule, Umzug der Tremoniaschule und Leerstand der Abendrealschule) wurde die ursprüngliche Projektidee überarbeitet. Unter dem Projektnamen „Stadträume erobern“ soll sowohl eine räumliche Ausweitung z.B. auf Spielplätze und wohnungsnahe Freiräume als auch eine inhaltliche Ausweitung erfolgen. Im Rahmen von verschiedenen ein- oder mehrtägigen Einzelaktionen sollen attraktive Angebote zur Freizeitgestaltung für verschiedene Alters- und Zielgruppen gemacht werden. Eine Beschlussvorlage zur Durchführung des Projektes liegt der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 24.04.2013 vor (siehe DS Nr. 09354-13). Die Umsetzung von Aktionen soll ab Sommer 2013 unter Federführung des Quartiersmanagements erfolgen.
Für das Projekt „Spielraumgestaltung“ sind 180.000 € eingeplant. Nach erfolgter Abstimmung mit dem Jugendamt sollen die Mittel zur Aufwertung von vier Spielplätzen im Unionviertel (Adlerstraße / Falkenstraße, Dorotheenstraße 10 und 14 – 16, Adlerstraße / Ecke Siegfriedstraße) verwendet werden (siehe DS Nr. 07350-12). Die Umsetzung des Projektes erfolgt ab 2013.
Frage 2
Zusammenarbeit/Evaluationsbericht
Die Wohnortwahl wird von vielen Faktoren beeinflusst. Das Quartier rund um die Rheinische Straße weist Strukturen auf, die die Eignung als Standort für Familien grundsätzlich einschränken. Bereits der Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse im Jahr 2007 benennt die ungünstige Wohnungsgrößenstruktur (überwiegend kleine Wohnungen) und beengte Raum- und Bebauungsstrukturen, die dem Platzbedarf und den Wohnbedürfnissen von Familien entgegenstehen, als Gründe dafür, dass das Quartier für Familien eher ein Durchgangswohnstandort ist. Die Untersuchung identifizierte daher Starter-, Studenten- und Aufsteigerhaushalte als Hauptzielgruppen für Maßnahmen im Quartier.
Der 1. Evaluationsbericht „Stadtumbaukonzept Rheinische Straße“ (Stand Nov. 2011) bestätigt die Grundtendenz, dass Familien eher andere Wohnstandorte bevorzugen. Ob die aufgrund der rückläufigen Anmeldezahlen erfolgte Schließung der Elsa-Brändström-Grundschule diesen Trend verstärken wird, ist nicht absehbar. Der Stadtumbau kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, den öffentlichen Raum aufzuwerten und so attraktive wohnortnahe Aufenthaltsflächen für Familien zu schaffen. Ziel ist dabei, die Wohnzufriedenheit und –dauer von Familien im Unionviertel zu verlängern. Ein Ergebnis der Evaluation ist, dass dieses Ziel durch die Umsetzung der Projekte „Spiel- und Toberaum Westpark“, „Schulhöfe beleben“ und „Spielraumgestaltung“ erreicht werden kann. Eine Neuausrichtung des Programms ist in diesem Punkt daher nicht erforderlich.
Die Evaluation hat jedoch aufgezeigt, dass Unklarheit über die Bedürfnisse und Wünsche der Jugendlichen aus dem Unionviertel besteht. Es ist daher vorgesehen, eine Befragung durchzuführen und auf dieser Grundlage bei Bedarf passgenaue Angebote für Jugendliche im Viertel zu entwickeln.
Das integrierte Handlungsprogramm Stadtumbau Rheinische Straße wird interdisziplinär umgesetzt. Im regelmäßig tagenden Quartiersbeirat, der "Expertenrunde" für das Unionviertel (Stadt und örtliche Akteure), sind alle relevanten Fachrichtungen vertreten. Hier werden Handlungsbedarfe diskutiert, Maßnahmen entwickelt und Umsetzungswege beschlossen. Neben dieser institutionalisierten Form findet die ämterübergreifende Zusammenarbeit zudem anlass- bzw. projektbezogen statt.
So arbeitet das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt bspw. mit dem Amt für Wohnungswesen im Kontext der kleinräumigen Quartiersanalysen zusammen, mit dem Jugendamt werden gemeinsame Beteiligungs- und Fragebogenaktionen oder konkrete Projekte wie „Jugend checkt Leerstand“ sowie die oben beschriebenen baulichen Maßnahmen durchgeführt.
Frage 3
Rheinische Straße 135
Die Stadt Dortmund hat 2010 das mehrgeschossige Gebäude an der Rheinischen Straße 135 erworben. Das Gebäude wird nun einer neuen Nutzung als „Haus der Kultur, Freizeit und Bildung“ zugeführt und in das Gesamtquartierskonzept „Rheinische Straße“ integriert. In diesem Zusammenhang wird die DOGEWO21 zur Umsetzung der Baumaßnahme als Generalunternehmer beauftragt.
Die DOGEWO21 wird bei der Vergabe der Bauleistungen Jugendberufshilfeträger mit einbeziehen. Somit können bei der Baumaßnahme entsprechende Gewerke mit Jugendlichen ausgeführt werden. Für die Umbaumaßnahme ist eine fünfmonatige Bauzeit in 2013 eingeplant. Der Baubeginn erfolgt mit der Genehmigung der geänderten Nutzung.
Das Objekt Rheinische Str. 135 besteht aus einem ehemaligen Ladenlokal und zwei Etagen, einem ausgebauten Dachgeschoss, einem großen Keller und einem Innenhof. Das Haus wird zu einem Kultur-, Freizeit- und Bildungszentrum für Jugendliche ausgebaut.
Das Ladenlokal wird zu einem Jugend- und Kulturtreff, der kommunikativ und offen ausgerichtet ist. Im Eingangsbereich des Ladenlokals wird es einen offenen Treffbereich mit Café-Charakter geben.
In der ersten Etage siedelt sich das Respekt-Büro an. Die bisherigen Angebote des Respekt-Büros, wie Trainings und Workshops, Projektarbeit, Peerausbildung und Kampagnen werden durch Genderarbeit und Begegnungen im Quartier ergänzt. Hierzu werden Büroräume sowohl für den Leiter und die Mitarbeiter des Respekt-Büros als auch für den Leiter des Treffs benötigt. Ein Besprechungsraum und ein Raum zur Durchführung von Beratungsgesprächen sind ebenfalls erforderlich. Hinzu kommen eine Teeküche und ein Sozialraum.
Nach dem Ausbau des Erdgeschosses und der ersten Etage ist geplant, in einem zweiten Bauabschnitt die weiteren Geschosse zu Seminar- und Kreativräumen auszubauen. Insbesondere wird es einen Werk- und Kunstraum für Kreativangebote sowie eine Medienwerkstatt mit Computerplätzen und einen großen Seminarraum geben.
Das Dachgeschoss wird als großer Seminarraum genutzt.
Bei den Planungen für die Einrichtung finden die Interessen von Jugendlichen stärkere Berücksichtigung. Von daher werden entsprechende Beteiligungsmöglichkeiten entwickelt.
Die umfassenden Angebote in der Rheinischen Straße 135 für den Sozialraum und darüber hinaus können nicht allein durch die Angebote des kommunalen Trägers umgesetzt werden. Im Vorfeld und zu Beginn der Gründung des Hauses spielen Kooperationen und Verknüpfungen in den Stadtteil und stadtweiter Partner eine wichtige Rolle für eine erfolgreiche Arbeit.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis genommen.
zu TOP 2.7
Immobilie "Rheinische Straße 135" - Haus der Kultur, Freizeit und Bildung; Sachstandsbericht zu bisher durchgeführten Maßnahmen und Stand der Umbauplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09780-13)
Herr Sohn schlug vor, die Vorlage an den Integrationsrat zur Kenntnis weiterzuleiten.
Frau Schütte-Haermeyer bedankte sich für die Darstellung und dass der Umbau mit einem Jugendberufshilfeträger durchgeführt werden soll und der Leiter des Respektbüros die Leitung des Hauses übernimmt.
Zur Kooperation im Quartier teilte sie mit, dass die Urbanisten, die zu den Künstlern und Kulturschaffenden gehören, viel in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind. Sie bat darum, die Urbanisten in die Arbeit mit einzubeziehen.
Herr Barrenbrügge fand die Vorlage sehr umfangreich, wirkt aber wie eine verkappte Jugendfreizeitstätte. Im Dez. war im Rat eine Vorlage, in der ein Schulgrundstück an der Beuthstraße verkauft oder in eine andere Nutzung überführt wurde. Dort werden ziemlich ähnliche Sachen durchgeführt und es ergeben sich einige Schnittmengen mit der Rheinischen Straße, die gerade mal 260 m entfernt ist. Wir betreiben einen immensen Aufwand an einer Stelle und da muss geguckt werden. Er merkte kritisch an, dass bereits mehrfach darauf hingewiesen wurde, dass die finanziellen Auswirkungen dargestellt werden sollen. Ebenfalls werden die laufenden Betriebskosten nicht genannt und der Sachstandsbericht hat immer einen Sachstand über die Finanzen auszudrücken. Die Rolle der DOGEWO ist nur angerissen und für die Vorlage zu dünn.
Herr Oppermann fand Vorlage ordentlich, weil sie deutlich skizziert, was dort an Arbeit geleistet wird. Kulturarbeit und Bildungsarbeit zu kombinieren ist für diesen Standort eine sehr gute Entscheidung.
Herr Sohn bemerkte zu der Vorlage, dass der Einwand von Herrn Barrenbrügge richtig ist und auch ihm sei häufiger aufgefallen, dass bei Vorlagen die finanziellen Auswirkungen nicht dargestellt werden. Er regte daher an, die finanziellen Auswirkungen konkret darzustellen und wenn dies nicht geht, muss dies auch so benannt werden.
Frau Hoppe beantwortete die gestellten Fragen. Das Angebot in der Beuthstraße besteht darin, dass der VMDO als Nutzer der Beuthstraße ein stadtweites Angebot für Migranten und einen Kinder- und Familientreff vorhält. In der Kooperations- und Fördervereinbarung ist dadurch geregelt worden, dass der VMDO ein Angebot für Kinder bis zum 13. Lebensjahr anbietet und es ist der Sitz des Trägers für die Gesamtstadt. Die Rheinische Straße ist ein Haus, welches mit den Kindern aus dem Quartier und im Bereich der Jugendkultur arbeitet. Die Zielgruppe in der Rheinischen Straße ist die Altersgruppe der 14 bis 27 jährigen. Die Beteiligung was Herr Oppermann angesprochen hat, ist bereits als ein Merkposten notiert. Die Begrifflichkeit wird wie angesprochen genommen. An Sach- und Betriebskosten sind im Haushalt 40.000 € für die Arbeit eingestellt und im Jahr 2013 für eine Planstelle einen Betrag von 53.000 € eingesetzt. Die Umbaukosten belaufen sich lt. Aussage der DOGEWO auf 166.000 €. Die Umbaumaßnahme wird mit einem Jugendberufshilfeträger und Beteiligung von Jugendlichen durchgeführt. Die 166.000 € sind von der Kämmerei für den Umbau eingestellt worden und belastet nicht das Budget des Jugendamtes. Zu den genauen Betriebskosten muss geprüft werden, wie die Kosten auf die 40.000 € Sachkosten verteilen können.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Obdachlose Jugendliche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09378-13-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Von welcher Zahl von obdachlosen Jugendlichen und auch Heranwachsenden muss in
Dortmund ausgegangen werden; wie werden diese Daten ermittelt?
Zunächst muss in diesem Zusammenhang der Begriff „obdachlos“ geklärt werden. Wenn man den Begriff obdachlos so versteht, dass jemand „kein Dach über dem Kopf“ hat, gibt es keine obdachlosen Minderjährigen. Wenn ein solcher Fall auftritt sind wir verpflichtet den Minderjährigen in Obhut zu nehmen.
In der Diskussion um die Problematik obdachloser Jugendlicher wird der Begriff für Minderjährige gebraucht, die zwar eine Bleibe haben aber diese aus unterschiedlichen Gründen derzeit nicht nutzen.
Diese Personengruppe lässt sich verständlicherweise nicht registrieren.
Es gibt deshalb keine Statistik der obdachlosen Jugendlichen / Heranwachsenden.
Hilfsweise kann man zur Beurteilung der Entwicklung die Zahlen unserer niedrigschwelligen Übernachtungsstelle Stellwerk heranziehen.
2008 | 2009 | 2010 | 2011 | |
Betreute Personen | 223 | 175 | 195 | 175 |
Aufnahmen * | 281 | 221 | 250 | 228 |
Davon ü. 18 | 55 | 47 | 79 | 59 |