N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
am 10.04.2019
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:43 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Bruno Schreurs (BUND NRW)
Brigitte Bornmann-Lemm (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)
Walter Aukthun (SDW Landesverband NRW e.V.)
Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e.V.)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung
Herr Stadtrat Wilde (bis 15:52 Uhr)
Herr Dr. Rath (60/AL)
Frau Viets (60/2)
Frau Kempmann (60/2)
Frau Oeynhausen (60/2)
Frau Perschbacher (60/2)
Herr Breiholtz (66/5-3)
Frau Kassel (61/2-1)
Herr Reuber (61/2-1)
Herr Tegethoff (61/4-4)
4.Gäste
Frau Kirschner (AGARD)
Frau Wetzold-Schubert (AGARD)
Frau Niehues (AGARD)
Herr Münch (Ratsmitglied)
Herr Regener
Herr Heimel (NABU)
Herr Stake (UNIPER/MGNR)
Herr Brauer (UNIPER)



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde,
am 10.04.2019, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 24. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-19)

2.2 Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13028-18)

2.3 Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13471-19)




2.4 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13296-19)

2.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), II. Beifügung der Begründung vom 30.11.2018,
III. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12083-18)

2.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule) -
hier: Aufstellungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13558-19)

2.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule - sowie des Bebauungsplanes Ap 126 Änderung Nr. 3)
hier: Aufstellungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13559-19)

2.8 Anlage der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222
-ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund

Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019
(Drucksache Nr.: 13112-19)

3. Berichte

3.1 Asphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel"

3.2 Ausbau der Kokereigasleitung im Naturschutzgebiet Im Siesack
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist. Ferner wies er auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 5 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund hin.
1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Westermann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 23. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde ohne Änderungswünsche einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 24. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die Niederschrift über die 24. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde wurde ohne Änderungswünsche einstimmig genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
und der Bürgerinnen und Bürger,
II. Ergebnisse der ersten öffentlichen Auslegung,
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13818-19)

Herr Stadtrat Wilde bedankte sich für seine Einladung in den Beirat und berichtete zunächst über die allgemeine Entwicklung der Stadt Dortmund:

Durch die Zunahme der Bevölkerung in Dortmund ergibt sich auch eine Zunahme der Flächenbedarfe für Gewerbe und Wohnen. Zurzeit lassen sich diese Flächenbedarfe aus dem gültigen Flächennutzungsplan (FNP) und den Nachnutzungsflächen wie Westfalenhütte, Knepper, Hoeschspundwand, Kronprinzenviertel etc. entwickeln. Die Ziele des FNP – Innenentwicklung vor Außenentwicklung - gelten weiterhin, so dass der Landschaftsplan zurzeit nicht in Konkurrenz zu den Flächenbedarfen steht. Dies kann sich in den nächsten 5 – 8 Jahren ändern. Andere Städte lösen das Problem, in dem sie Kooperationen mit Nachbarstädten eingehen. Im Bereich Gewerbe wurde bereits damit begonnen (Beteiligung der Stadt Dortmund am Projekt „NewPark“ in Datteln) und dies ist auch für den Bereich Wohnen denkbar.

Weitere Handlungsfelder sind die Mobilität (Masterplan) insbesondere die Nahmobilität mit Auswirkungen auf die Klimaanpassung, die Flächenentwicklung und die Attraktivität der Stadt sowie die Erarbeitung eines Handlungsprogramms Klima und Luftreinhaltung.

Für Dortmund beginnt zurzeit eine grüne Dekade, die z.B. die IGA 2027 mit dem Zukunftsprojekt „Emscher nordwärts“, Vervollständigung des grünen Rings auf der Westfalenhütte, Projekt „Wasser in der Stadt von morgen“ (u.a. durch Dachbegrünung) und das RVR-Projekt „Grüne Infrastruktur“ beinhaltet. Die Neuaufstellung des Landschaftsplans kommt daher genau zum richtigen Zeitpunkt. Auch um ggf. weitere Fördertöpfe für zusätzliche Maßnahmen zu nutzen.

Da im Rahmen der 1. öffentlichen Auslegung über mehr als 500 Anregungen zu entscheiden war, wurde eine erneute öffentliche Auslegung des Landschaftsplans notwendig. Sie ist für den Zeitraum nach den Sommerferien vorgesehen. Nach Ostern beginnt die politische Beratung, in die das Beiratsvotum einfließen wird.

Eine Vielzahl von Themen wie Jagd in Naturschutzgebieten, Zuschnitte der Naturschutzgebiete, Anteile der geschützten Landschaftsbestandteile, Einschränkung des Pestizideintrags in den Naturschutzgebieten, Leinenregelung für Hunde, Geltungsbereich des Landschaftsplans, spielen auch in der Stellungnahme des Beirates eine Rolle.

Herr Wilde leitete über zu dem Vortrag von Frau Perschbacher und verwies auf die Beantwortung des Fragenkataloges des Beirates im Nachgang zur Beratung.

Frau Perschbacher vom Umweltamt bedankte sich bei den ehrenamtlichen Beiratsmitgliedern für die gute Zusammenarbeit (Bereitstellung von Daten, Beantwortung von Rückfragen etc.) hinsichtlich der Erstellung des Landschaftsplanes. Unterstützt wurde die Gruppe Landschaftsplanung des Umweltamtes von einem Planungsbüro.

Sie gehe davon aus, dass die Satzung im Jahr 2020 vorliegen würde und die praktische Umsetzung dann erfolgen kann. Vom zukünftigen Landschaftsplan erwarte sie viele positive Auswirkungen auf Natur und Landschaft.

So werden u.a. folgende inhaltliche Regelungen neu getroffen:


Damit der Satzungsbeschluss 2020 erreicht werden kann, bat sie um den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung.

Herr Schreurs erkundigte sich bei Herrn Stadtrat Wilde über den Umgang mit sogenannten „steinernen Vorgärten“, bei denen Vorgärten mit Steinen ausgelegt werden und somit dort Hitzeinseln entstünden. Herr Stadtrat Wilde berichtete von den zahlreichen Nachteilen dieser Gartengestaltung. Bei allen neuen Bebauungsplänen werden zur Verhinderung dieser Art der Vorgartengestaltung entsprechende Festsetzungen getroffen. Bei Bestandsflächen könne aus rechtlichen Gründen keine Regelungen getroffen werden.

Herr Budde trug vor, dass er keine Bedenken gegen die Beschränkung von Düngemitteln auf 80 kg Stickstoff in Naturschutzgebieten hat, er aber den Einsatz von Gülle für problematisch hält. Hierdurch würden Kleinstlebewesen getötet. Glyphosat werde in Dortmund bereits seit langer Zeit ausschließlich auf Stoppelfeldern für die Bekämpfung der Quecke eingesetzt. Für diese speziellen Zwecke sollte es seiner Ansicht nach eine Lockerung des Verbotes geben.

Hierzu berichtete Frau Perschbacher, dass die Festsetzung so geändert worden sei, dass auf Grünland in Naturschutzgebieten bis zu 100 kg Stickstoff aufgebracht werden darf. Für die Äcker in den Naturschutzgebieten gibt es keine Vorgabe mehr. Bezüglich des Glyphosateinsatzes könnten Ausnahmen beantragt werden, wenn andere Möglichkeiten zur Bekämpfung der Verunkrautung ausgeschlossen sind.

Herr Westermann fragte nach, ob der Einsatz von Glyphosat nur auf städtischen Flächen verboten ist. Frau Perschbacher erklärte, dass zukünftig jeglicher Einsatz von Pestiziden, nicht nur Glyphosat, in den Naturschutzgebieten verboten wird. In den Landschaftsschutzgebieten soll es keine Verbote geben.

Herr Stadtrat Wilde nahm zu den vom Vorsitzenden schriftlich eingereichten Fragen wie folgt Stellung:

Frage 1:
Durch welche Maßnahmen will die Stadt den Rückgang der Insekten und Feldvögel
stoppen? Wie stehen Sie zum Vorschlag des Beirates, hierzu ein Gutachten in Auftrag zu geben und in einen extern moderierten Diskussionsprozess mit dem Naturschutz und der Landwirtschaft einzutreten?

Die Maßnahmen zur Förderung der Insekten und Feldvögel seien der Verwaltung und dem Beirat bekannt. Hierzu berichtete Herr Stadtrat Wilde von dem am 1. Juli geplanten Fachforum „Naturschutz und Landschaft“. Hier könne auch das Thema Glyphosat behandelt werden. Eine externe Moderation sei seiner Ansicht nach hierbei nicht notwendig. Im Anschluss an dieses Forum soll entschieden werden, ob weitere Gutachten notwendig wären.

Frage 2:
Wie wollen Sie den Anteil der ökologisch bewirtschafteten Flächen erhöhen?

Der Anteil der Ökolandwirtschaft soll aus Sicht der Stadt Dortmund seit mehreren Jahren erhöht werden. Hierbei habe die Stadt Dortmund auf Freiwilligkeit gesetzt. Momentan betreiben zwei Landwirte ihre Felder nach ökologischen Kriterien. Im Rahmen einer Aktion in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer könnte man werbend auf weitere Landwirte zugehen.

Frage 3:
Wollen Sie die Pachtverträge mit Landwirten entsprechend anpassen und die Landwirte hierzu entschädigen?

Wir können die Anreize für eine Umstellung über die Flächenpacht ein bisschen steuern. Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass ein Landwirt über die Einbringung eigener Grundstücke in die Umstellung zum ökologischen Landbau Ökopunkte sammelt (Bildung eines Ökokontos) und diese zum Ausgleich von Eingriffen an anderer Stelle im Stadtgebiet verkauft.

Frage 4:
Wie stehen Sie zum Vorschlag des Beirates, im Rahmen des Regionalplans Ruhr vier Bereiche zum Schutz der Offenlandarten auszuweisen?

Die Kategorie der „Bereiche zum Schutz der Landschaft mit besonderer Bedeutung für Vogelarten des Offenlandes“ würde für Gebiete gewählt, welche gemäß europarechtlichen Vorgaben als Vogelschutzgebiete festgesetzt wurden. Solche Gebiete existieren nicht in Dortmund. Die Bereiche, um die es sich handelt, seien dem Umweltamt jedoch bekannt. Hier sollten in den nächsten Jahren verstärkt Maßnahmen zum Schutz der Feldvögel, insbesondere der Bodenbrüter, umgesetzt werden. Mit der Ausweisung von Vogelschutzgebieten wird sich die Stadt Dortmund nicht durchsetzen können.

Frage 5:
Wie stehen Sie zum Vorschlag des Beirates, den Altholzanteil (Bäume über 150 Jahre) in den Dortmunder Wäldern und den Anteil von nicht bewirtschafteten Flächen von 5 auf 10 Prozent zu erhöhen?

Grundsätzlich positiv, zurzeit existiere schon ein Anteil von 5 % Naturwaldfläche. Die Entwicklung würde beobachtet werden. Sukzessive könnte man auch in den nächsten Jahren über die 5 % hinausgehen.

Frage 6:
Wie stehen Sie zum Vorschlag des Beirates, in den Wald-Naturschutzgebieten – zunächst versuchsweise – bodenschonende Holzernteverfahren wie Rückepferde und Winden einzusetzen?

Pferde könnten keine dicken und schweren Stämme aus dem Wald ziehen. Die von der Stadt Dortmund eingesetzten Harvester mit breiten Reifen seien bodenschonend im Wald unterwegs. Weiterhin hätten diese große Vorteile für die Forstarbeiter. So würde die Arbeitssicherheit deutlich erhöht und die Arbeit erleichtert. Auf diese Art der Holzernte soll auf keinen Fall verzichtet werden. Eine Umstellung auf Rückepferde und Winden sei nicht komplett umsetzbar.

Herr Dr. Otterbein verwies darauf, dass der Einsatz für Rückepferde in der Praxis natürlich beschränkt sei. Versuchsweise würde er sich dies jedoch vorstellen können.

Herr Stadtrat Wilde nahm noch einmal hierzu Stellung. Sinnvoll seien der Einsatz in Sondersituationen, wie z. B. bei der Bearbeitung von Auenböden. Evtl. bestehe die Möglichkeit, dieses modellhaft zu testen. Dies solle geprüft werden.

Frage 7:
Wie stehen Sie zum Vorschlag des Beirates, weitere Maßnahmen zur Vernetzung der Naturschutzgebiete zu ergreifen (z.B. Schaffung von Trittsteinbiotopen, ökologisch gestalteten Verbindungskorridoren, Grünbrücken, Amphibientunnel, Sperrung wenig befahrener Wege für den Kfz – Verkehr)?

Die Stadt Dortmund sei grundsätzlich offen für solche Maßnahmen. Bei größeren Straßenbaumaßnahmen könnten Amphibientunnel (z.B. Gneisenauallee) oder Grünbrücken (z.B. NS 9) mit einbezogen werden. Auf Grund des Aufwandes sei die Anlage von Grünbrücken oder Amphibientunneln allerdings nicht als eigenständige Maßnahmen vorstellbar.

Zuständig für Straßensperrungen sei die jeweilige Bezirksvertretung. Von Seiten des Umweltamtes könnte dies jedoch fachlich unterstützt werden.


Frage 8:
In welchem Zeitraum möchten Sie die Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen der Naturschutzgebiete umsetzen?

Die „Lebensdauer“ eines Landschaftsplanes betrage üblicherweise etwa 20 Jahre. Die Umsetzung der Maßnahme aus den Biotopmanagementplänen soll parallel zur Umsetzung der Maßnahmen des Landschaftsplanes erfolgen. Erforderliche Anpassungen sind möglich. Die Biotopmanagementpläne sind genauso wenig statisch wie der Landschaftsplan.

Herr Dr. Otterbein wies nochmal darauf hin, dass weitere Biotopmanagementpläne aufgestellt werden und sich aus den vorhandenen zahlreiche Maßnahmen angesammelt hätten, aber Ressourcen zur Umsetzung nicht bestünden.

Herr Dr. Rath sprach in diesem Zusammenhang drei Aspekte an:

Zunächst bedankte er sich für den mit dem Beirat sehr stark dialogorientierten Prozess. Mit verschiedenen Stellen wurde fachlich diskutiert, um auch vertretbare, mit Augenmaß getroffene Lösungen zu finden.

Mit dem alten Landschaftsplan ging es mehr um die Maßnahmenumsetzung und weniger um die Pflege und Unterhaltung der Maßnahmen.

Der neue Landschaftsplan sei sehr stark pflegeorientiert, weise viele Maßnahmen auf, um alte früher angelegte Maßnahmen zu ertüchtigen und dauerhaft zu sichern sowie neue behutsam hinzuzufügen.

Wenn der neue Landschaftsplan 2020 als Satzung beschlossen würde, hätte er einen deutlichen Mehrwert und könnte schnell in die Umsetzung eintreten. Hierzu müsse sich die Verwaltung von den Strukturen her so aufstellen, dass die selbst erstellte Aufgabe auch zu leisten sei. So sei auch entsprechend Pflege zu organisieren und umzusetzen. Hierzu würden zahlreiche verwaltungsinterne Gespräche stattfinden. Spätestens im Satzungsbeschluss müsse dann festgelegt werden, welche personellen und finanziellen Auswirkungen bei der Umsetzung erforderlich sind.

Auf Nachfrage zur Unterschutzstellung von Halden im neuen Landschaftsplan nahm Frau Perschbacher hierzu wie folgt Stellung:

In dem neuen Landschaftsplan seien die Halden nicht unter Schutz gestellt. Trotzdem könnten selbstverständlich die dort vorkommenden Vögel, wie z.B. Baum- und Wiesenpieper und Feldlerche, geschützt werden. Hierzu wäre eine Unterschutzstellung der Halden nicht notwendig.

Herr Stadtrat Wilde bedankte sich ausdrücklich für die gute Zusammenarbeit mit dem Beirat und bat darum, eine gemeinsame Linie zu finden, was realistisch, nützlich und vernünftig sei.
Gleichzeitig bat er darum, dass bei Differenzen zwischen dem Beirat und der Verwaltung in Zukunft versucht werden soll, sich ohne Einbeziehung der Aufsichtsbehörde untereinander zu verständigen.

Beschluss

Der Beirat spricht unter 2 Enthaltungen folgende Empfehlung aus:

Der Rat der Stadt

I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis
II. nimmt das Ergebnis der ersten öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.
III.beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.

Der Beirat empfiehlt weiterhin, seinen hier im Beschluss aufgeführten Anregungen zu folgen.
Er nimmt dabei Bezug auf seine Beschlüsse zum Vorentwurf vom 13.4.2015 und Entwurf zur ersten Offenlegung vom 28.11.2017, die er bekräftigt.

Die Größe des räumlichen Geltungsbereichs des Landschaftsplans beträgt 15.198 ha, das sind 54 % des Dortmunder Stadtgebietes. Im Vergleich zu anderen Großstädten ist dies beachtlich. Gegenüber der Fläche der bisherigen Landschaftspläne Dortmund-Nord, Dortmund-Mitte und Dortmund-Süd Fläche (15.815 ha) hat sich der Geltungsbereich jedoch reduziert.


zu TOP 2.2
Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13028-18)

Herr Reuber (61/2-1) stellte die Inhalte der o.g. Vorlage vor.

Auf Nachfrage von Herrn Dr. Otterbein, ob das externe Gutachterbüro auch Artenschutzaspekte prüft, erklärte Herr Reuber, dass im ersten Schritt der Untersuchungen hier nicht in dieser Tiefe geprüft werde. Erst wenn Flächen ermittelt wurden, werden in der Machbarkeitsstudie entsprechend genauere Prüfungen vorgenommen.

Des Weiteren wurde die Frage vom Beirat aufgeworfen, warum die Flächen Groppenbruch, Osterschleppweg und Buddenacker im Entwurf des Regionalplanes Ruhr verbleiben, wenn sie über hochwertigen Böden verfügen und die Machbarkeitsstudie eine Realisierung eines Gewerbegebietes als zu teuer eingestuft habe. Herr Reuber erklärte dazu, dass hier der Regionalverband Ruhr einen Bedarf an Wirtschaftsflächen ermittelt habe, welcher auch entsprechend dargestellt werden müsse. Dieser Bedarf ist derzeit noch auf den planungsrechtlich gesicherten Arealen dargestellt. Diese Darstellung im Regionalplan werde zunächst beibehalten bis Tauschflächen ermittelt werden. Sofern sich zukünftig entsprechende Tauschflächen ergeben würden, könnten diese o.g. Flächen dem Freiraum wieder zugeordnet werden. Diese Tauschflächen würden dann im Regionalplan als neue Fläche übernommen.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fordert, dass die Flächen Buddenacker, Groppenbruch und Osterschleppweg aufgrund ihrer hohen Bodenwertigkeit als landwirtschaftliche Flächen erhalten bleiben. Sie sollten daher nicht mehr als Wirtschaftsflächen geführt werden.


zu TOP 2.3
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13471-19)
Frau Kassel (61/2-1) erläuterte die o.g. Vorlage und gab hier eine kurze Zusammenfassung.

Auf Nachfrage von Herr Budde, ob weitere Windräder im Bereich Bodelschwinger/Westfilder Berg verwirklicht würden, erklärte Frau Kassel, dass in diesem Bereich keine weiteren Windkraftanlagen oder Zonen geplant bzw. verwirklicht werden.

Beschluss

Der Beirat beschließt einstimmig wie folgt:

Der Beirat begrüßt die Entscheidung der Verwaltung, die Ausweisung von neuen Konzentrationszonen nicht weiter aufrecht zu halten und unterstützt den Beschlussvorschlag.


zu TOP 2.4
Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13296-19)

Herr Tegethoff (61/4-4) stellte dem Beirat die o.g. Vorlage vor. Hinsichtlich der Feststellung des Vorkommens eines Mäusebussardhorstes durch den NABU erklärte Herr Tegethoff, dass nach dieser Meldung von der Verwaltung mit dem Vorhabenträger WILO Kontakt aufgenommen worden sei. Auf Grund dessen finden nun nochmals gutachterliche Begehungen statt.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), II. Beifügung der Begründung vom 30.11.2018,
III. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12083-18)

Herr Tegethoff (66/4-4) stellte die o.g. Vorlage dem Beirat vor.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 234 - Sichterweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule) -
hier: Aufstellungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13558-19)
Herr Tegethoff (61/4-4) stellte die o.g. Vorlage dem Beirat vor.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Ap 223 - Emschertal-Grundschule - sowie des Bebauungsplanes Ap 126 Änderung Nr. 3)
hier: Aufstellungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13559-19)

Herr Tegethoff (61/4-4) stellte dem Beirat die o.g. Vorlage vor. Des Weiteren erklärte Herr Tegethoff, dass die Bezirksvertretung Aplerbeck in ihrer Empfehlung beschlossen habe, dass hier sog. Tiny Einfamilienhäuser verwirklicht werden sollten. Die Stadt Dortmund habe eine Kampagne für die kleinen Häuser gestartet. Der AUSW sowie die Bezirksvertretung haben daher beschlossen, dass nun geprüft werden soll, ob dieses Anliegen hier sinnvoll verwirklicht werden kann. Dieses wird die Verwaltung im weiteren Planverfahren prüfen. Da Tinyhäuser meist nicht über mehrere Stockwerke verfügen, wurde der Flächenverbrauch in der Gesamtheit vom Beirat eher als kritisch beurteilt.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Anlage der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222
-ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019
(Drucksache Nr.: 13112-19)

Herr Breiholtz (66/5-3) stellte die o.g. Vorlage dem Beirat vor.

Herr Dr. Otterbein berichtete über die Abstimmungen, u.a. zum Thema Artenschutz und über die zu schaffenden Strukturen, welche es in der Vergangenheit mit der unteren Naturschutzbehörde und der DORLOG gegeben habe.

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass der Beirat die Entwicklung begleitet und auch an verschiedenen Begehungen teilgenommen habe. Die Baureifmachung der sog. Tabuzone auf der Fläche der ehemaligen Sinteranlage sorgte für den Verlust der größten Geburtshelferkröten- und einer der größten Kreuzkrötenpopulationen in Dortmund und Umgebung. Dementsprechend mussten sogenannte vorgezogene CEF-Maßnahmen realisiert werden. Im Abstimmungsgespräch sollte hier u.a. der Wald nicht in dem Umfang, wie nun vorgestellt, geplant werden, da die ehemalige Sinterfläche durch ihren Offenlandbereich gerade wertvoll für die entsprechenden Amphibienarten war. Die Planung von Wald- und Grünanlagen wären somit entsprechend kontraproduktiv. Des Weiteren handelte es sich bei Teilen der Fläche der ehemaligen Sinteranlage um § 30 – Biotope, welche entsprechend nach Norden verlegt worden waren. Hier ginge es laut Herrn Dr. Otterbein nicht nur um die sog. Leitarten, sondern um den gesamten Artenschutz. In dieser Vorlage wäre der Artenschutz nicht genügend berücksichtigt.

Laut Frau Viets (60/2) würden die Artenschutzmaßnahmen jedoch entsprechend berücksichtigt. Hier wären z.B. Bereiche nicht komplett als Wald dargestellt, sondern als Trockenzonen. Auch wären zwei Bereiche für Geburtshelferkröten und Kreuzkröten hergestellt worden. Allerdings setzt der Bebauungsplan fest, dass Waldflächen, die vorher auch bestanden haben, wieder hergerichtet werden müssen. Im nordwestlichen Teil habe es vorher Waldbestand gegeben. Auflage der Forstbehörde ist hier, dass dieser vorher existierende Wald wieder ersetzt werde.

Herr Dr. Otterbein erklärte, dass die Monitoringdaten zur Feststellung der Arten und deren Populationen dringend benötigt werden.

Laut Herr Breitholtz gebe es keine durchgehenden Waldstrukturen, sondern Parzellen, mit dazwischen liegenden Wiesenflächen, so dass unterschiedliche Biotopstrukturen geschaffen werden. Des Weiteren werde auf der Trasse der Westnetz Strukturen aus Schotter geschaffen, die mit der unteren Naturschutzbehörde abgestimmt worden seien. Diese Strukturen sollen entsprechend offen gehalten werden.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bittet dringend darum, dem Artenschutz auf der Fläche der ehemaligen Sinteranlage Priorität einzuräumen und dementsprechend andere Grünbereiche, wie z.B. Wald und Begleitgrün, diesem unterzuordnen.

Des Weiteren bittet der Beirat dringend, ihm die Ergebnisse des Monitorings zur Verfügung zu stellen.


3. Berichte

Aus aktuellem Anlass wurde der Tagesordnungspunkt 3.2 Ausbau der Kokereigasleitung im Naturschutzgebiet Im Siesack den Tagesordnungspunkten 3.1 Asphaltierung des Rad- und Wanderweges “Rheinischer Esel“ und 4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen vorgezogen.


zu TOP 3.2
Ausbau der Kokereigasleitung im Naturschutzgebiet Im Siesack

Herr Brauer (UNIPER) stellte die o.g. Maßnahme dem Beirat vor. Die Variante „Stilllegung und Reinigung der Kokereigasleitung inklusive Dehnerausbau“ kam nach Forderung der Stadt Dortmund nach einem vollständigen Ausbau der Kokereigasleitung für das Naturschutzgebiet Im Siesack nicht mehr in Frage, so dass nun Maßnahmen für den Ausbau der Leitung erforderlich werden.

Frau Kempmann (60/2) berichtete über den Abstimmungstermin am 03.04.2019 im Gelände mit Vertretern der Biologischen Station, Vertretern von UNIPER und der UNB Dortmund, den neuen Betreuern der Heckrinder, Herrn Dr. Otterbein und Herrn Dr. Kretschmar, in dem sowohl auf die verschiedenen Tierarten in diesem Gebiet als auch auf bedeutungsvolle Strukturen/Bereiche hingewiesen wurde. Hier konnten unter anderen sinnvolle Lösungen vor Ort gefunden werden.

Einstimmiger Beschluss

Der Ausbau der Kokereigasleitung ist ein bedeutender Eingriff in das Naturschutzgebiet, welcher jedoch zur uneingeschränkten Entwicklung des Gebietes und aufgrund der öffentlichen Belange nicht vermieden werden kann. Der Dehnerausbau ist als Alternative zum Komplettausbau augenscheinlich zunächst mit geringeren Beeinträchtigungen für das NSG verbunden, da nur punktuelle Baugruben erstellt werden müssten. Eine Baustraße im Heckrindgehege wäre aber bei beiden Varianten „Dehnerausbau“ und „Komplettausbau“ notwendig.

Aus Sicht der unteren Bodenschutzbehörde ist eine Wiederherstellung der Bodenfunktionen in der Form wie sie vor dem Bau der Kokereigasleitung vorhanden waren jedoch nur nach Ausbau der Leitung möglich. Auch der Nachweis, dass die Bauteile, die in der Erde verbleiben würden, erfolgreich von den sehr hohen Schadstoffgehalten gereinigt werden können, ist nicht gegeben.

Die untere Wasserbehörde kommt zu dem Schluss, dass unabsehbare Risiken hinsichtlich des Austrags gefährlicher Stoffe in den Bodenkörper und Grundwasserkörper nur durch den Ausbau vermieden werden könnten. Auch eine mögliche Drainagewirkung der korrodierenden Leitung kann nur durch den Ausbau vermieden werden. Einer Verfüllung der Rohrleitung mit Beton wird nicht zugestimmt. Eine natürliche Entwicklung der die Leitung kreuzenden Fließgewässer kann zudem nur erfolgen, wenn die Leitung ausgebaut wird.
Um den Naturschutz angemessen in der Planung des Ausbaus zu berücksichtigen wurde am 03.04.2019 ein Termin mit den Vertretern aus dem Naturschutz vor Ort vorgenommen. Dabei wurden konkrete Hinweise zum Schutz der Fauna und Flora gegeben und ein möglicher Eingriffszeitraum besprochen. Ein Beginn der Arbeiten nach der Brutzeit – ab August – erscheint grundsätzlich aus faunistischer Sicht mit entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen möglich.

Der Beirat stimmt daher einer beabsichtigten Befreiung durch die untere Naturschutzbehörde für die notwendigen Maßnahmen im Rahmen des Ausbaus der Kokereigasleitung zu, wenn von Seiten des Vorhabenträgers detaillierte Unterlagen zum Eingriff (Landschaftspflegerischer Begleitplan, Artenschutzkonzept, Bodenschutzkonzept) vorgelegt werden und eine ökologische sowie bodenschutzkundliche Baubegleitung durch entsprechende Fachbüros vorgesehen wird. Die Erkenntnisse des o.g. Termins mit den Vertretern aus dem Naturschutz sind in die Planung einzubeziehen.


zu TOP 3.1
Asphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel"

Herr Dr. Otterbein wies auf den vorliegenden Beschlussvorschlag hin und bat um Wortmeldungen hierzu.

Herr Münch (Ratsmitglied) berichtete von seinen aktuellen Feststellungen vor Ort nachts auf dem Rad- und Wanderweg „Rheinischer Esel“ hinsichtlich der dort wandernden Amphibien.
Hier konnte er am 02.04.2019 eine Amphibienwanderung feststellen. Er konnte 9 Erdkröten (4 Weibchen und 5 Männchen) auffinden. Bei einer Hochrechnung wären dies in 30 Minuten 9 Tiere und innerhalb einer Nacht ca. 50 Tiere, die über den „Rheinischen Esel“ auf Dortmunder Stadtgebiet wandern. Da die Hauptwanderzeit der Erdkröte im März läge, werden es in dieser Phase ca. 100 Tiere pro Tag sein, so dass man von einer Wanderungspopulation von ca. 1000 Tieren ausgehen könnte. Hier wäre es unbedingt notwendig, dass sofern an der Asphaltierung festgehalten werden würde, eine Amphibienzählung durchgeführt werde. Wichtig wäre herauszufinden, wo genau die Tiere wandern. Die Tiere, die Herr Münch feststellen konnte, sind außerhalb des Naturschutzgebietes gefunden worden, entsprechend auf dem Abschnitt, der zur Asphaltierung anstünde. Laut Herrn Dr. Otterbein und Herrn Münch könnte zwischen den Amphibien-Hotspots an der Kruckeler Straße, Silberknapp, Großholthauser Straße und Hülsenberg und den Amphibien, insbesondere der Erdkröte, die über den „Rheinischen Esel“ wandern, ein Zusammenhang bestehen. An der Kruckeler Straße, die parallel in einer Entfernung von 250 m Luftlinie zum „Rheinischen Esel“ verläuft, waren in den letzten 3 Jahren bei Sammlungen bis zu 2.500 Amphibien gezählt worden.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bekräftigt seinen Beschluss vom 5.9.2018, in dem er einer Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ aus artenschutzrechtlichen Gründen widersprochen hat.




Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vom 5.9.2018

Der Beirat widerspricht demnach der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund-Süd zur Asphaltierung des Rad- und Wanderweges “Rheinischer Esel“ aus artenschutzrechtlichen Gründen.
Diese Gründe werden wie folgt benannt:


Auf Grund der aktuellen Erkenntnisse hinsichtlich der potentiellen Amphibienwanderung auf dem gesamten, zur Asphaltierung anstehenden, Rad- und Wanderweg „Rheinischer Esel“ auf Dortmunder Stadtgebiet fordert der Beirat auf die Asphaltierung bis zur Feststellung der genauen Amphibienwanderungsstrecke zu verzichten.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Hierzu lagen keine Wortmeldungen vor.






Dr. Otterbein Viets Scheffel-Seeler Westermann
Vorsitzender Geschäftsführung Geschäftsführung Mitzeichnender



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