Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Schulausschusses
am 26.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. f. Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
sB D.T. (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
F.-W. Herkelmann (bis 17 Uhr) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)
Lia Blankenfeldt (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann
Andrea Koester
Thomas Grewe
Birgit Averbeck
Siegfried Flenner
Ahmet Mustafa Gönen

4. Schulaufsicht

./.

5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Michael Boine (Sprecher der Realschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)

Abwesend:

Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Bernd Bandulewitz
Dieter Ihmann
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Joachim Eckardt
Elmar Schebaum



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 3. Sitzung des Schulausschusses,
am 26.11.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 22.10.2014


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
- Unterlagen werden nach versandt. -


2.2 Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13846-14)

2.3 Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13693-14)

2.4 Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)

2.5 Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13927-14)

2.6 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13808-14)

3.2 Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
hier: Elternbefragung in der Dortmunder Nordstadt

Schriftlicher Bericht
- Unterlagen werden nach versandt. -

(Drucksache Nr.: 13844-14)

3.3 SchulbegleiterInnen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13866-14-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13866-14-E3)
- Unterlagen werden nach versandt. -

3.4 Inklusion
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13789-14)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13789-14-E2)
- Unterlagen werden nach versandt. -

3.5 Verpflegungssituation in den Berufskollegs
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13868-14-E1)
- Unterlagen werden nach versandt. -

3.6 Unbekannte Personen in Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13864-14)
- Unterlagen werden nach versandt. -

3.7 Bring- und Abholbereiche
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13891-14-E1)
- Unterlagen werden nach versandt. -

3.8 Schulreinigung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13867-14-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 4. Quartalsbericht 2014 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14083-14)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- unbesetzt -

6. Anträge / Anfragen

6.1 Schülerspezialverkehr
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14487-14)

6.2 Stand des Handlungskonzeptes "Toilettenanlagen an Dortmunder Schulen"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14489-14)

6.3 Schulengel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14488-14)




1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dingerdissen benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Rüding wies darauf hin, dass er sich bei der Abstimmung zum TOP 2.5 enthalten werde..


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

TOP 2.3 wurde von der Tagesordnung abgesetzt.

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

TOP 2.7 Änderung der Finanzierung der Schulsozialarbeit…
TOP 2.8 Ersatzneubau einer 3fach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium…
TOP 5.1 Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung.

Der Schulausschuss stimmte dem Vorschlag der Vorsitzenden zu, den TOP 5.1 vor dem
TOP 2. zu behandeln.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 14569-1):

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um einen aktuellen Sachstand zur Sicherheit und Verkehrstauglichkeit der im Auftrag der Stadt eingesetzten Schulbusse. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:


Begründung:
Die Fragen stellen sich im Zusammenhang mit den jetzt bekannt gewordenen Mängeln eines Busunternehmens, das die Schüler der Max-Wittmann-Förderschule mit unzureichenden Sicherheitsmaßnahmen beförderte.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der momentan geführten öffentlichen Diskussion.“

Die Dringlichkeit wurde nicht festgestellt.


Die Tagesordnung wurde mit den o. g. Ergänzungen/Änderungen einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 22.10.2014

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 22.10.2014 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 5.1
"Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14148-14)

Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung, die Ergebnis der bundesweiten Kinderschutzkonferenz am 05.09.2014 in Dortmund waren, zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese dem Deutschen Städtetag mit der Bitte zuzuleiten, das Thema bundesweit zu platzieren und weiter zu verfolgen.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)

Frau Raddatz-Nowack stellte die Eckdaten des Haushaltes mit einer PowerPoint-Präsentation vor. Diese wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Da der Schulausschuss fraktionsübergreifend Beratungsbedarf anmeldete, wurde der Haushaltsplanentwurf 2015 ohne Empfehlung weitergeleitet.


zu TOP 2.2
Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13846-14)

Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung in Höhe von 2.435.712 Euro exklusive Kosten für Abbruch (8.288 Euro) den Anbau (Pavillonersatz) an der Aplerbecker Grundschule (Planungsbeschluss).

2. beschließt den Abbruch des Lagergebäudes mit Kosten in Höhe von 8.288 Euro.

3. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 3+4 HOAI) sowie die Herbeiführung eines Ausführungsbeschlusses für den Anbau an der Aplerbecker Grundschule (Pavillonersatz) auf Basis der Genehmigungsplanung.


zu TOP 2.3
Errichtung von Ganztagsflächen inkl. Forum an der Martin-Luther-King-Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13693-14)

Die Verwaltung zog die Vorlage zurück.


zu TOP 2.4
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13296-14)

Die Frage von Herrn Rüding nach der Erhöhung der Baukosten sowie des Wegfalls der Modulbauweise beantwortete Herr Gönen kurz. Die Erhöhung der Baukosten sei mit den Ergebnissen der Bodenuntersuchung zu begründen, die aufgrund der späteren Freigabe des Haushaltes bei der Kostenschätzung nicht berücksichtigt werden konnten.
Die erstellten Ausschreibungen seien systemoffen, es werde nicht auf einer Modulbauweise bestanden. Die an der Ausschreibung beteiligten Firmen hätten Angebote zur konventionellen Bauweise abgegeben. (Zur Information wird der Kostenvergleich Sporthallen der Niederschrift beigefügt.)

Der Schulausschuss zeigte sich unzufrieden mit dieser Antwort, der Auftraggeber habe die Aufgabe, seine Anforderungen durchzusetzen.


Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.867.622 € exklusive Abbruchkosten die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI) des erforderlichen Sporthallenneubaus per Funktionalausschreibung über einen Systemanbieter (Planungs- und Baubeschluss).

2. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme
einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 373.000 € zu Lasten des
Haushaltsjahres 2015. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202054133, Finanzposition 780810.

3. beschließt die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 3.210.622 € für 2016 mit Deckung aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004, Finanzposition 780810. 4. beschließt die weitere Planung und die Realisierung des Abbruchs der vorhandenen Sporthalle (Leistungsphasen 3 – 9 HOAI). Die Kostenschätzung für die Abbruchkosten beläuft sich auf 372.230 € zuzüglich 6.880 € nicht aktivierbarer Eigenleistungen (VILV). beschließt die Abweichung zum Ratsbeschluss „Festlegung von Energiestandards für Wohngebäude und Nichtwohngebäude im Rahmen der Bauleitplanung“ (DS-Nr. 11373-08 vom 11.09.2008) und wie beim Neubau der Sporthalle des Reinoldus- und Schiller-Gymnasiums realisiert (DS-Nr. 04419-11 vom 14.07.11), das Dach der zu erstellenden Sporthalle statisch nicht für die Bestückung mit einer Photovoltaikanlage auszulegen. 5. beschließt die Abweichung vom Sporthallen-Grundsatzbeschluss (DS-Nr. 08691-07), um den Ersatzneubau der Dreifach-Sporthalle am Immanuel-Kant-Gymnasium zu ermöglichen.

6. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

7. nimmt die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis, um die Vergabe an einen Systemanbieter für Sporthallen zu ermöglichen.


zu TOP 2.5
Planung und Ausführung zur Errichtung der „Offenen Ganztagsschule“ (OGS) als Passivhaus inkl. Sanierung der WC-Anlagen an der Kirchhörder Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13927-14)

Die folgenden Fragen von Herrn Rüding werden von der Verwaltung schriftlich beantwortet:

- Der Abbruch der WC-Anlagen bedingt zum 31.06.2015 einen einmaligen
Abgangsverlust i. H. v. 65.431,75 € (Restbuchwert). Es handele sich um einen kleinen, 36-jährigen Anbau, der Bau könne seiner Berechnung nach 1979 nicht 1,28 Mill. DM
gekostet haben. Seiner Meinung nach zähle der Restbuchwert für die gesamte Kirch-
hörder Grundschule, der Fachbereich Immobilienwirtschaft habe die Summe in das
Sachkonto des Auftrages geschoben, es sei nicht nur die Toilettenanlage gemeint.

- Jährliche Belastung der Ergebnisrechnung (s. Anlage 2, Seite 3 / 4 Punkt 5) – hier sei nicht klar, ob es sich um Jahres- oder Gesamtwerte handele und woraus die Zahlen
Herr Barrenbrügge stellte die Frage nach den in der Anlage genannten Schülerzahlen für das nächste und übernächste Schuljahr. Es seien mehr Schüler als angegeben an der Schule.
Herr Dallmann sagte eine Überprüfung und Stellungnahme zu.

Frau Plieth bat darum, die nachhaltige Bauweise bei allen Bauvorhaben in Betracht zu ziehen.
Herr Gönen erklärte dazu, dass dieses in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der finanziellen Gegebenheiten geprüft werde.


Der Schulausschuss empfahl einstimmig (bei einer Enthaltung von Herrn Rm Rüding) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt


zu TOP 2.6
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (vierter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13222-14)

Der Schulausschuss nahm den folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund zur Kenntnis:

zu TOP 2.7
Änderung der Finanzierung Schulsozialarbeit in Dortmund für das Jahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14366-14)

Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:


zu TOP 2.8
Ersatzneubau einer Dreifach-Sporthalle am Bert-Brecht-Gymnasium sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14350-14)

Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund:



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13808-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13808-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bitten zu dem Konzept „Gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen“ um die Beantwortung folgender Fragen:
Welche Schulen sind das im Einzelnen? Wie viele Gymnasien sind beteiligt?
Wer ist mit Kunden gemeint?

Sollten einzelne Fragen eine nichtöffentliche Beantwortung notwendig machen, sind wir hiermit einverstanden.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich.


Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage. Bei den Fraktionen bestand weiterer Beratungsbedarf, insbesondere zur Finanzierung.

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass es sich bei der Vorlage um einen ersten Schritt handle, eine Absichtserklärung und nicht um ein fertig gestelltes Strategiekonzept. Finanzielle Zusagen seien noch nicht verbindlich festgelegt. Man befinde sich noch in Gesprächen mit der Walter-Blüchert-Stiftung und dem Land NRW.
Die jetzige Vorlage bilde den Status Quo ab, eine weitere Vorlage werde das Strategiekonzept mit den Zahlen zur Finanzierung genauestens darlegen.

Die Fragen der Faktion B’90/Die Grünen beantwortete sie wie folgt:
- Die Beratung erfolge im Fachbereich Schule, das Dienstleistungszentrum Bildung sei
Anlaufstelle für alle zugewanderten Familien, die einen Schulplatz betragen wollen. Die
Beratung erfolge u. a. mit MitarbeiternInnen aus dem kommunalen Integrationszentrum. Es
sei ein funktionierendes Beratungsnetzwerk vorhanden.
- Die Frage zum Fahrdienst bei dezentraler Wohnsituation werde beantwortet.


Der Schulausschuss beschloss einstimmig bei einer Enthaltung den folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste:

Der Schulausschuss nimmt die gesamtstädtische Strategie zur Beschulung von zugewanderten Kindern und Jugendlichen zur Kenntnis und fordert die Verwaltung auf, weitere konkrete Vorschläge zu entwickeln.“



zu TOP 3.2
Schulentwicklung in der Sekundarstufe I
hier: Elternbefragung in der Dortmunder Nordstadt
(Drucksache Nr.: 13844-14)

Der Schulausschuss nahm den schriftlichen Bericht zur Kenntnis. Eine weitere Befassung erfolgt in einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.3
SchulbegleiterInnen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13866-14-E2)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13866-14-E5)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13866-14-E6)

Es lagen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:

Drucksache Nr.: 13866-14-E2:
„…der Einsatz von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern (Schulbegleitung) erfolgt in unterschiedlichen individuellen Organisationsformen („Betreuungssettings“). Wenn die Betreuung
so organisiert ist, dass eine Schulbegleitung mehrere Schülerinnen und Schüler betreut
(„Pool-Lösung“), wirkt sich die Abwesenheit eines Kindes nicht auf den Einsatz aus. Bei einer
Betreuung einer Schülerin oder eines Schülers durch eine Schulbegleitung („1:1 Betreuung“)
ist der Einsatz an die Anwesenheit der jeweiligen Schülerin oder des jeweiligen Schülers
gebunden. Die Regelung der Bezahlung oder eines anderweitigen Einsatzes der Schulbegleitung
bei Abwesenheit der Schülerin oder des Schülers liegt in der Verantwortung der von
der Stadt Dortmund mit der Erbringung der Personaldienstleistung beauftragten Organisation
(Freie Träger und private Personaldienstleiter).“


Drucksache Nr.: 13866-14-E5:
„… Schulbegleiter und Schulbegleiterinnen werden grundsätzlich von den jeweiligen Leistungserbringer (Freie Träger und private Personaldienstleister) eingestellt. Die jeweiligen Leistungserbringer regeln in eigener Verantwortung die Organisation der Personalgewinnung.

Die fachlichen und beruflichen Voraussetzungen richten sich nach dem individuellen Betreuungsbedarf der jeweils zu betreuenden Schüler und Schülerinnen. Ihre Erfüllung liegt in der Personalhoheit der Leistungserbringer. Im Regelfall ist eine besondere berufliche Qualifikation für die Aufgabe als Schulbegleiter nicht erforderlich, da sich die Tätigkeiten weitgehend unter der Regie der Lehrkräfte vollziehen. So sind auch Absolventen/innen des Bundesfreiwilligendienstes oder des Freiwilligen Sozialen Jahrs grundsätzlich für eine Tätigkeit als Schulbegleiter geeignet und werden auch eingesetzt.

Die Leistungserbringer bereiten ihre Kräfte in unterschiedlichster Weise fachlich auf ihre Tätigkeit als Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter vor, begleiten sie für die Dauer der Einsätze und führen auch Seminare und Schulungen durch.

Die vertraglichen Regelungen zur Gestaltung des Arbeitsverhältnisses von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern werden zwischen den Beschäftigten und den Leistungserbringern individuell privatrechtlich vereinbart.

Aspekte der notwendigen Qualifikation von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern werden
zwischen der Stadt Dortmund und den Leistungserbringern aktuell im Zusammenhang mit der
Neuausrichtung der „Schulbegleitung in Dortmund – SchubiDo“ im Dialog bearbeitet.“
Herr Dallmann erklärte, dass eine Vorlage zu dem Thema erstellt werde, die einen Sachstand und die weitere Entwicklung enthalten solle.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… bezugnehmend auf die Stellungnahme der Verwaltung zum TOP „SchulbegleiterInnen“ (DS-Nr. 13866-14-E3) hat die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN weiteren Klärungsbedarf.

Die Freien Träger haben sich dazu verpflichtet, im Kinder- und Jugendbereich nur Personen einzustellen, die ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72 a SGB VIII vorlegen können. Dies gilt nach unserer Kenntnis auch für die SchulbegleiterInnen.

Wie wird dies bei privaten Personaldienstleistern, die SchulbegleiterInnen einstellen, gehandhabt? Müssen diese SchulbegleiterInnen ein erweitertes Führungszeugnis nach § 72 a SGB VIII vorlegen?

Zu den fachlichen und beruflichen Voraussetzungen der SchulbegleiterInnen bitten wir um eine schriftliche Darstellung der Leistungserbringer, anhand welcher Kriterien die Auswahl des Personals erfolgt. Außerdem soll dargestellt werden, auf welche Art und Weise das Personal fachlich auf seine Tätigkeit vorbereitet wird.

Auf welche Art und Weise wird sichergestellt, dass die SchulbegleiterInnen fachlich korrekt mit den Kindern umgehen? Ist die Verwaltung hier tätig?

Wenn irgendwelche betrieblichen Interna berührt werden, sind wir mit einer Beantwortung im nichtöffentlichen Teil einverstanden.“


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.


zu TOP 3.4
Inklusion
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13789-14-E4)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Zuständigkeit für die statistische Erfassung von Daten zu Schulwechseln liegt in der Verantwortung des Landes NRW. Sie erfolgt mit der Erstellung der „Amtlichen Schulstatistik“ (Stichtag 15.Oktober des jeweiligen Schuljahres) durch den Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW).

Der Stadt Dortmund liegt diese Statistik nicht vor. Informationen (Auszüge) können bei konkretem Bedarf mit direktem Bezug für die Aufgabenerfüllung angefordert werden.“


Die Fraktion Die Linke & Piraten zeigte sich unzufrieden mit der Antwort der Verwaltung. Herr Dallmann erklärte, dass es der Schulverwaltung nicht möglich sei, die angefragten Informationen zur Verfügung zu stellen, da die kommunale Zuständigkeit nicht gegeben sei. Er könne jedoch behilflich sein, die gewünschten Informationen zu erhalten.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Verpflegungssituation in den Berufskollegs
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13868-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Verwaltung gibt keine Bewertung zum Verzicht eines Baus einer Mensa für die
Berufskollegs ab.

Hinsichtlich der Verpflegung der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrkräfte verweise ich
auf die Stellungnahmen der Verwaltung mit der Drucksachen-Nr. 10966-08 und 00524-10.

Die momentanen Planungen sehen keine anderen Verpflegungsmöglichkeiten und –
kapazitäten an den Berufskollegs vor.

Es sind auch keine alternativen Konzepte zur Verpflegung von Schülerinnen und Schülern
sowie Lehrerkollegien außerhalb der Berufskollegs angedacht.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Unbekannte Personen in Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13864-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… das Hausrecht in Schulen nimmt die Schulleitung wahr (§ 59 Schulgesetz NRW). Sie hat
damit direkten Einfluss auf den Aufenthalt von Personen in der Schule.
Die Stadtverwaltung hat eine Übersicht darüber, welche Personen(-gruppen) als Beschäftigte
der Stadt Dortmund oder von der Stadt Dortmund beauftragt regulär in Schulen anzutreffen
sind (z.B. Personal im Schulsekretariat, im Hausmeisterdienst, in der Schulsozialarbeit, in der
Schulbegleitung, im Reinigungsdienst, im Handwerksdienst).
Sozialstunden (sofern damit eine von einem Jugendgericht durch Urteil festgelegte
Erziehungsmaßregel zur Einbringung einer Arbeitsleistung gemeint ist) können in Schulen
nicht abgeleistet werden.
Schulbegleiterinnen und Schulbegleiter werden im Auftrag der Stadt Dortmund von Freien
Träger und privaten Personaldienstleistern eingesetzt. Form und Inhalt des Austauschs von
Informationen, welche für den operativen Ablauf notwendig sind, werden zwischen den
Schulen und dem jeweiligen personalstellenden Freien Träger oder privaten
Personaldienstleister vereinbart.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Bring- und Abholbereiche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13891-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… Bring- und Abholbereiche sind als eine mögliche Maßnahmeoption im „Integrierten Konzept für eine nachhaltige und sichere Mobilität von Kindern und Jugendlichen in Dortmund (KonzeptKinder und Jugendmobilität) enthalten.

Die geplante Umsetzung der im Konzept beschriebenen Maßnahmen ist ausführlich in der
Vorlage Drucksache-Nr. 12301-14 dargestellt, welche der Schulausschuss in seiner Sitzung
am 27.08.2014 zur Kenntnis genommen hat.“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.8
Schulreinigung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13867-14-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… Ihre Anfrage wurde von der Städtischen Immobilienwirtschaft bearbeitet. Im Folgenden
nehme ich zu den Fragen Stellung:

1. Wird inzwischen in allen Schulen wieder eine Grundreinigung in den Ferien
durchgeführt?

Im Jahre 2011 wurde flächendeckend an allen Dortmunder Schulen die Grundreinigung
wieder eingeführt. Die Grundreinigungen finden jährlich in den Schulferien statt.
Für die Schulen mit städtischem Reinigungspersonal stehen hiefür eine Woche in den
Osterferien, drei Wochen in den Sommerferien und eine Woche in den Herbstferien zur
Verfügung.
In fremd gereinigten Schulen findet die jährliche Grundreinigung, nach Absprache mit der
Schule, in einem der zu Verfügung stehenden Ferienzeiträume durch den entsprechenden
Dienstleister statt.

2. Wie sind die Erfahrungen an den Schulen nach der Wiedereinführung der
Grundreinigungsarbeiten?

Die Grundreinigungen werden von den meisten Schulen positiv angenommen.
Die Unterstützung durch die Schulleitungen und Schüler hat seit der Wiedereinführung der
Grundreinigung 2011 stetig zugenommen.
Das Aufbringen von Bodenbeschichtungen in der Grundreinigung trägt zur Werterhaltung der
Bodenbeläge bei und steigert die Qualität der täglichen Unterhaltsreinigung.
Das Erscheinungsbild der Schulen hat sich nach durchgeführten Grundreinigungsarbeiten
deutlich verbessert.
Der Abschlussbericht zum Zustand der Toilettenanlagen an Dortmunder Schulen befindet sich
in Bearbeitung. Die Federführung obliegt dem Schulverwaltungsamt. Das Konzept wird
folgende Themen enthalten:

 Begehungen des Schulverwaltungsamtes und der Städtischen Immobilienwirtschaft
auf Grund der Ergebnisse der Umfrage (Reihenfolge)
 Umsetzung von Sofortmaßnahmen
 Ermittlung der Sanierungsbedarfe/Bedarfsprüfung/Sanierungsprogramm
 Bewirtschaftung der Schultoiletten durch die Schule
 Umgang mit der Forderung nach einer 2. Reinigung“


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
4. Quartalsbericht 2014 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14083-14)

Der Schulausschuss nahm den 4. Quartalsbericht 2014 der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Schulbaumaßnahmen zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
"Forderungen zum Kinderschutz im Rahmen der EU-Armutswanderung"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14148-14)

Der TOP wurde vor dem TOP 2. behandelt.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schülerspezialverkehr
Vorschlag zur Tagesordnung (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14487-14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14487-14-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE& PIRATEN vor:

„… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Die Kriterien bei der Ausschreibung der Schülerspezialverkehre werden geändert. In Zukunft werden als Maßstab zu 50% die Qualität und Sicherheit der eingesetzten Fahrzeuge, zu 40% der Preis und zu 10% der Abgasstandard bewertet.

Es werden nur Firmen zugelassen, die ihre Fahrer/innen tariflich entlohnen sowie einen qualifizierten und vorschriftsgemäßen Umgang mit den Kindern zusichern. Verstöße gegen diese Vertragsbedingungen berechtigen zur fristlosen Kündigung. Alle Fahrer/innen müssen im Umgang mit Kindern unterrichtet werden. Zusätzlich sollen vermehrt Kontrollen durchgeführt werden.

Begründung:

Durch eine Polizeikontrolle am 6. November 2014 wurde bekannt, dass Kinder in einem Schulbus nicht wie vorgeschrieben durch Sicherheitsgurte gesichert waren. Vielmehr waren Kinder mit Ladungssicherungsgurten an Sitzen festgebunden. Die Presse berichtete ausführlich.

Um so etwas für die Zukunft auszuschließen, sollte mehr auf die Qualität des Angebots geachtet werden. Es ist für die Sicherheit und Gesundheit unserer Kinder unerlässlich, dass hier in Zukunft andere Maßstäbe angewendet werden.“


Herr Strack begründeten den Antrag seiner Fraktion. Er ergänzte, dass es beim LWL umfangreiche Richtlinien zum Transport von FörderschülernInnen des LWL gebe. Diese Standards könnten von der Stadt Dortmund übernommen werden.

Frau Schnittker stellte den Antrag, die beiden Punkte Schülerspezialverkehr und Sicherheit von Schulbussen in der nächsten Schulausschuss-Sitzung zu behandeln.

Der Schulausschuss diskutierte das Thema und stellte fest, dass die Standards des LWL nicht eins zu eins auf Dortmund übertragen werden könnten, da die Voraussetzungen andere seien. Es solle aber bei den kommenden Ausschreibungen zum Schülerspezialverkehr besonderes Augenmerk auf die Qualitätsstandards gerichtet werden.


Der Schulausschuss lehnte den o. g. Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN mehrheitlich (2 Ja, 11 Nein, 8 Enthaltungen) ab.
Dem Antrag von Frau Schnittker wurde einstimmig zugestimmt.
Die Verwaltung wird im nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung eine Stellungnahme zur Gesamtproblematik abgeben.


zu TOP 6.2
Stand des Handlungskonzeptes "Toilettenanlagen an Dortmunder Schulen"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14489-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 14489-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

„… die Vorstellung der Handlungskonzepte und Vorschlag zur Maßnahmepriorisierung und –finanzierung wurde in der Vorlage vom 19.02.2014 (DS-Nr. 11790-14) bis Ende des II. Quartals 2014 angekündigt.

Da dies bis heute noch nicht erfolgt ist, bitten wir um einen Sachstandsbericht.“


Die Vorlage zum Handlungskonzept „Toilettenanlagen an Dortmunder Schulen“ soll zum ersten Quartal 2015 in den Schulausschuss gebracht werden.


zu TOP 6.3
Schulengel
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14488-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14488-14-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„… die Verwaltung wird gebeten, eine Einschätzung zur Beteiligung Dortmunder Schulen am Internetportal „schulengel.de“ zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Begründung:

Beim Internetportal „schulengel.de“ handelt es sich nach eigener Darstellung um „Deutschlands erstes aktives Spendennetzwerk im Bildungsbereich, das als Sozialunternehmen sein ganzes Know-how einsetzt, um das gesellschaftliche Problem der finanziellen Unterversorgung im Bildungsbereich zu verbessern“.
Unklar bleibt, wer genau hinter dem Internetportal steckt.
Schulengel.de bietet die Möglichkeit, bei Internet-Käufen Spenden für gemeinnützige Einrichtungen zu sammeln. Dies geschieht, indem man sich zu Beginn einmalig bei Schulengel.de registrieren lässt und eine zu unterstützende Einrichtung auswählt. Anschließend geht man bei jedem Einkauf zunächst auf das Internet-Portal Schulengel.de und wählt hier den gewünschten Partnershop aus einer Liste von über 700 Partnershops aus (Amazon, Jako-o, mytoys, zalando, ebay … u.s.w). Wenn ein Einkauf erfolgt, wird ein Teil des Umsatzes (in der Regel ca. 5%) der zu unterstützenden Einrichtung als Danke-Schön-Prämie gutgeschrieben.

Auch viele Dortmunder Schulen beteiligen sich an „schulengel.de“ und werben zum Teil auf ihren Homepages für eine Teilnahme und damit für den Kauf bei einem der beteiligten Unternehmen.“


Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.







Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.55 Uhr.








A l t u n d a l – K o e s e D i n g e r d i s s e n F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


Anlagen:
Präsentation_FB40_Haushalt_2015.pdfPräsentation_FB40_Haushalt_2015.pdf FB65_Kostenvergleich Spoha_BKI.pdfFB65_Kostenvergleich Spoha_BKI.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus