über die 27. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 15.02.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:07 Uhr
Nicht anwesend: Rm Dr. Suck
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
StD Stüdemann
Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 14.12.2017
Die Niederschrift über die 26. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 14.12.2017 wurde einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09776-17)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hom 220 – Harkortstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Einleitungsbeschluss, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Zustimmung zum Abschluss des Durchführungsvertrages, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gemäß § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07968-17)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 07.02.2018 vor:
· Durch die beiden Geschosswohnungsbauten mit drei- bis vier Vollgeschossen für 35 Wohnungen werde eine große Fläche versiegelt.
· 74 der dort wachsenden 83 Bäume müssten gefällt werden.
· Die bisherige Begrünung des Wohnkarrees werde erheblich reduziert.
· Die Nachverdichtung im begrünten Innenbereich der vorhandenen im Karree angeordneten Wohnbebauung durch zwei mehrgeschossige große Wohngebäude hätte erhebliche negative Auswirkungen für die dort im Altbestand wohnenden Menschen, bzgl. Schallemissionen, Besonnung und Belichtung.
· Der Anbau von Balkonen in der Altbebauung sei keine Attraktivitätssteigerung, da aufgrund der nahliegenden neuen Baukörper nur der Ausblick auf die gegenüberliegenden Häuserwände bliebe. Außerdem seien Mieterhöhungen aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen im Altbestand zu erwarten.
· Der vorgesehene Stellplatzschlüssel von 1:1 sei unrealistisch, da auch größere Wohnungen von 89 und 99 qm errichtet werden sollen. Dies würde bedeuten, dass sich der Parkdruck in diesem Bereich noch erheblich erhöhen würde.
· Eine dermaßen vorgesehen Verdichtung der Wohnbebauung zu Lasten der dort im Altbestand wohnenden Menschen sei nicht hinzunehmen, da genügend Wohnungen – auch sozialer Wohnungsbau - zurzeit gebaut oder geplant würden, wie z. B. an der Steinäckerstraße, am Harkortbogen, auf dem früheren Gelände der Fa. Schreck Mieves und im Bereich der Straße „Luisenglück“.
· Die Pläne und Zeichnungen würden einen aufgelockerten Eindruck vermitteln. Diesen Eindruck hätte man nicht, wenn man sich die Gegebenheiten vor Ort ansehen würde.
Ergänzend weist Herr Demtröder darauf hin, dass keine Ausgleichsflächen ausgewiesen würden. Im Übrigen kritisierte er, dass der Bauträger vor drei Jahren die Pflege der Grabeländer unterbunden habe. Dadurch wirke der Innenbereich aktuell ungepflegt. Diesen Zustand nehme der Bauträger jetzt als Grund dafür, dass kein Interesse mehr an der Nutzung bestünde. Grundsätzlich seien Nachverdichtungen zwar ökologisch betrachtet positiv zu bewerten, in diesem Fall aufgrund der extremen Nachverdichtung allerdings nicht. Die sozialverträglichen Aspekte seien nicht berücksichtigt worden. Die negativen Effekte für die dort wohnenden Menschen seien gravierend.
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Hans-Jürgen Grotjahn erklärt, er könne die Bedenken der SPD-Fraktion nachvollziehen. Nach seiner Erinnerung sei immer nur von der Errichtung eines Baukörpers im Innenbereich des Altbestandes die Rede gewesen. Nach seiner Kenntnis seien die Mieten für die Wohnungen im Altbestand aufgrund von schall- und winddichten Türen und Fenstern, wodurch angeblich Heizmittel eingespart werden könnten, um über 100 Euro pro Monat gestiegen. Es fehlten zwar aus seiner Sicht Mietwohnungen im Stadtbezirk, ob diese aber in dieser Form geschaffen werden sollten, zweifle er an. Auch die steigenden Mieten seien problematisch.
Auch der Gestaltungsbeitrat habe Nachbesserungen nach seiner Kenntnis eingefordert.
Die Fraktion würde zwar eine Bebauung des Innenbereiches nicht generell ablehnen. Ein Wohnflügel sollte allerdings wegfallen. Da die Altbebauung und die geplante Neubebauung sehr dicht aneinander grenzen würden, könne man von den Balkonen in die Wohnzimmer der gegenüberliegenden Wohnungen schauen. Auch er habe bei Besichtigung der Örtlichkeit den Eindruck gewonnen, dass die Pläne und Bilder keinen realistischen Eindruck von der Dichte der Bebauung vermitteln würden.
Der stellv. Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Volker Schultebraucks, ergänzt, dass viele Menschen dort seit 50 – 60 Jahren wohnen würden. Bzgl. der sich im Innenbereich befindlichen Grabeländer wurde vor rund drei Jahren seitens der Vermietungsgesellschaft erklärt, dass diese nicht mehr bewirtschaftet werden sollen. Sie wurden eingeebnet und eingesät. Dann seien Balkone angebracht worden, so dass der Eindruck von Wohnen im Park entstand. Sollten diese beiden „Klötze“ errichtet werden, würden die Bewohner/-innen des Altbestandes auf Häuserwände schauen. Aus seiner Sicht bezwecke der Investor nur eines: Geldverdienen. Aus seiner Sicht müssen die dort Wohnenden vor so einer massiven Verdichtung der Wohnbebauung geschützt werden.
Die stellv. Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Anne Lotz, erklärt, ihre Fraktion sehe den Bedarf an Wohnungsbau im Mietsektor in Dortmund und befürworte grundsätzlich eine Nachverdichtung, bzw. Innenverdichtung. Hinsichtlich dieses massiven Bauvorhabens habe die Fraktion aber deutliche Bedenken aufgrund ökologischer Beeinträchtigungen für den Gesamtbereich wie auch in der Einschätzung der Unteren Naturschutzbehörde erläutert. Der Erhalt der Grünfläche mitsamt ihres Baumbestands sei als Trittsteinbiotop und für die Erholung der Anwohner/-innen vor Ort wünschenswert. Die zusätzliche Versiegelung durch Parkflächen sollte ebenfalls vermieden werden. Auch die Massivität der Bebauung stelle eine deutliche Beeinträchtigung der Anwohner/-innen im direkten Umfeld dar. Weiterhin ist die Darstellung der verwilderten Gärten in der Vorlage irreführend, da den Anwohner/-innen zuvor die Nutzung der Gärten untersagt wurde. Die Fraktion könne daher dem Rat nicht empfehlen, die Vorlage zu beschließen.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler übergibt um 15:55 Uhr die Sitzungsleitung an seinen Stellvertreter, Herrn Steinmann. Er möchte selbst zur Sache sprechen.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler erklärt, überall im Stadtbezirk gebe es Verdichtungen in der vorhandenen Wohnbebauung. Die gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Abstände bei den Wohnkörpern bei diesem Bauprojekt würden eingehalten. Menschen wollen heutzutage in Wohnungen mit Balkonen und Terrassen wohnen. Er selbst habe die Verdichtung in seinem Wohnumfeld erlebt. Es sei normal, dass ein Vermieter Modernisierungskosten auf die Miete umlegen würde. Schade sei es gewesen, dass so wenige Mitglieder der Bezirksvertretung die Möglichkeit genutzt hätten, sich in der letzten Woche die Baumaßnahem durch den Investor vorstellen zu lassen. Dortmund sei eine wachsende Stadt, die neuen Wohnraum benötige.
BV-Mitglied, Herr Hasan Ilgün (Die Linke.) erklärt, dass er die Bedenken der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilen würde. Er werde ebenfalls keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund aussprechen.
BV-Mitglied Klaus-Werner Schröter (parteilos) erklärt, diese extreme Verdichtung der Wohnbebauung sei den dort wohnenden Menschen nicht zuzumuten. Es sei ein Bauprojekt, um Geld zu verdienen.
BV-Mitglied Frau Dr. Christa Rogge (parteilos) kritisiert ebenfalls die starke Verdichtung der Wohnbebauung. Sie sei nicht zumutbar. Konflikte im Miteinander seien vorprogrammiert.
BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) erklärt, er habe von diesem Bauprojekt erst jetzt erfahren. Aus seiner Sicht soll auf der „Überholspur“ diese Maßnahme durchgezogen werden: Beschleunigtes Verfahren ohne Umweltverträglichkeitsprüfung, Bürgerbeteiligung fand bisher nicht statt, 87 % der Bäume würden gefällt, große Bodenflächen versiegelt. Auf die Wohnqualität müsse geachtet werden. Dies sei bei der vorgesehenen massiven Verdichtung nicht gewährleistet. Die Menschen des Altbestandes müssen seitens der Politik geschützt werden.
Rm Detlef Münch (FBI) erklärt, er sei sicher, dass nach Baurecht die Wohnkörper errichtet werden können. Im Moment herrsche Wohnungsnot in Dortmund. Ob dies anhalte, könne keiner wissen. Eine Verdichtung sei grundsätzlich positiv zu bewerten. Entscheidend sei aber daneben auch die Lebensqualität der Menschen, die dort wohnen. Diese sei nicht mehr gegeben, wenn man die Ausmaße der Baukörper betrachte. Jetzt herrsche dort eine optimale Situation mit viel Grün. Diese Wohnqualität sollte erhalten bleiben. Er könne der Bezirksvertretung nur empfehlen, dem Rat kein positives Votum zu übermitteln. Er selbst werde die Vorlage bei der Ratssitzung ablehnen.
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn beantragt um 16:20 Uhr eine Sitzungsunterbrechung. Seine Fraktion habe Beratungsbedarf. Diesem Antrag wird seitens der Mitglieder der BV-Hombruch zugestimmt.
Der stellv. Bezirksbürgermeister, Herr Steinmann, eröffnet um 16:35 Uhr wieder die Sitzung.
In der Diskussion erklärt der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, dass seine Fraktion mehrheitlich eine derartige Verdichtung der Wohnbebauung ablehne.
Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, informiert, dass seine Fraktion die Baumaßnahme in diesem Bereich gänzlich aus den oben ausgeführten Gründen ablehne und keine Empfehlung für den Rat der Stadt Dortmund, die Vorlage zu beschließen, aussprechen werde.
Beschluss:
Danach nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 14.06.2017 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 1 Ja-Stimmen (CDU)) und 15 Nein-Stimmen (5 x CDU, 5 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke, 2 x parteilos - Frau Dr. Rogge, Herr Schröter.), die Vorlage abzulehnen.
Hierzu liegt vorZusatz-/ Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:07968-17-E1 :
„..die oben genannte Vorlage zur Wohnraumnachverdichtung des Unternehmens Vonovia
erreichte die Politik und die Gremien von Stadt und Bezirksvertretung leider nur sehr kurzfristig.
Die Anwohner bzw. Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader Straße in Hombruch
wurden ebenfalls von der Ankündigung einer Wohnraumverdichtung in „ihrem“ Innenhof
überrascht. Gerade wegen dieser unzureichenden Kommunikation im Vorfeld des Bauvorhabens,
ist eine verstärkte Transparenz von Seiten Vonovias und eine stärkere Einbindung
der Mieter dringend erforderlich.
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt vor diesem
Hintergrund folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Entscheidung zur Vorlage wird in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) geschoben.
2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu nehmen. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung von Wohnraumnachverdichtungen
zu entwickeln und dieses in einer gesonderten, öffentlichen, Veranstaltung zu präsentieren.“
AUSW, 20.09.2017:
Herr sB Tietz regt an, Ziff. 2 des o.a. Antrags wie folgt zu ergänzen:
2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu nehmen. In diesem Zusammenhang sind auch alternative Konzepte zu entwickeln. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.
Mit dieser Ergänzung stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion in folgender Fassung einstimmig zu:
1. Die Entscheidung zur Vorlage wird in eine der nächsten Sitzungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) geschoben.
2. Der AUSW fordert Vonovia dazu auf, die Mieter an der Harkortstraße/Karlsbader Straße in das Verfahren einzubinden und ihre Ängste und Bedenken ernst zu nehmen. In diesem Zusammenhang sind auch alternative Konzepte zu entwickeln. Zudem sollen Entscheidungen bei Bauvorhaben grundsätzlich transparenter gestaltet sowie die Mieter frühzeitiger informiert werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Umsetzung von Wohnraumnachverdichtungen zu entwickeln und dieses in einer gesonderten, öffentlichen, Veranstaltung zu präsentieren.“
AUSW, 07.02.2018:
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion dieser Vorlage heute eine Empfehlung aussprechen und im Rat der Stadt ebenso zustimmen werde. Aufgrund des in der letzten AUSW Sitzung beschlossenen Antrages der SPD-Fraktion sei inzwischen einiges in Bewegung gekommen. Dies alles habe seine Fraktion dahingehend überzeugt, dass man diese Maßnahme im Kern als gut bewerte und der Meinung sei, dass man zum Thema „Nachverdichtung“ in der Stadt weiter vorgehen müsse.
Herr sB Tietz erinnert daran, dass man in der letzten Sitzung auch beschlossen habe, dass in diesem Zusammenhang Alternativen geprüft und vorgelegt werden sollten. Da diese heute nicht vorliegen würden und man auch nicht den Eindruck gewonnen habe, dass sich die Grundvoraussetzungen, die seine Fraktion so kritisch gegenüber dieser Nachverdichtungsmaßnahme haben werden lassen, geändert hätten, sehe man diese Maßnahme, in dieser nach wie vor hohen Massivität, kritisch.
Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass man heute, auch aufgrund der inzwischen erfolgten Entwicklung und der Tatsache, dass die die kritischen Töne deutlich geringer geworden seien, beschlussfähig sei und der Vorlage zustimmen werde.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion diese Maßnahme nach wie vor nicht mittragen könne, da sich inhaltlich an der Vorlage und somit der Maßnahme nichts geändert habe
Herr Rm Garbe erläutert, dass seine Fraktion die Verdichtung durch Bebauung von schützenswerten Blockinnenflächen grundsätzlich ablehne. Insofern werde er auch heute dieser Vorlage nicht zustimmen.
Herr Rm Logermann ergänzt, dass auch aus seiner Sicht keinerlei Veränderungen zu der Vorlage im Sommer 2017 zu erkennen seien und man somit die Vorlage ablehnen werde.
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 04.07.2017 sowie der inzwischen erfolgten Maßnahmen, welche aufgrund des o. a., in der Sitzung am 20.09.2017 beschlossenen, Zusatz-/Ergänzungsantrages der SPD-Fraktion realisiert wurden, ergeht heute folgende Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Die Linke & Piraten, Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss zu fassen.
Beschluss
I. Der Rat der Stadt beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220 - Harkortstraße - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 13a Baugesetzbuch einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 12 Abs. 2 und § 13a Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004(BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Hom 220
– Harkortstraße – unter Ziffer 9 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Hierin enthalten: Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerkes vom 14.11.2017:
Das BPN gibt nach einstimmiger Beschlussfassung folgende ergänzende Empfehlung:
„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Kuratorium des Projekts Nordwärts, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW aufzunehmen, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Begründung:
Ziel des Projekts Nordwärts ist die Verbesserung der Lebensumstände in den betroffenen Gebieten. Dazu zählt unserer Ansicht nach auch die Herstellung von Barrierefreiheit. Die Agentur Barrierefrei NRW hat die Kompetenz, darin umfassend zu beraten. Sie ist auch in der Lage Möglichkeiten der Finanzierung aufzuzeigen.“
Empfehlung des Seniorenbeirates vom 30.11.2017:
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgenden, um Punkt c) erweiterten (fett) Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl bei 1 Enthaltung (Herr Utecht / Fraktion B‘90/Die Grünen) mit den o. g. Anmerkungen dem Rat
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 06.12.2018:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.
Empfehlung des ASAG vom 23.01.2018:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Anmerkungen der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis und empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlungen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk, des Seniorenbeirates und der Bezirksvertretung Eving einstimmig folgenden, um die Punkte c) und d) erweiterten (in Fett) Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.
d) Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.
Empfehlung des BuNB vom 24.01.2018:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat begrüßt das Projekt ˮnordwärts“ grundsätzlich und bittet, bei Projekten, die in die Kompetenz des Beirates fallen, also die Entwicklung und den Schutz von Natur und Landschaft betreffen, im Weiteren beteiligt zu werden.
Der Beirat regt an, dass im Projektsteckbrief „Grüner Ring Westfalenhütte“ neben der Erholungs und Freizeitfunktion der Aspekt des Artenschutzes und des Biotopverbundes aufgenommen wird. U.a. sollten dort vorkommende seltene Arten durch geeignete Maßnahmen vor Störungen geschützt werden.
Empfehlung des APO vom 25.01.2018:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der vorangegangenen Empfehlungen einstimmig folgenden, um Punkt c) erweiterten (in Fett) Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe/NPD/Die Rechte), ebenfalls der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation (APO) an.
AFBL 08.02.2018
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich ebenfalls einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation an.
Durch weitere Gewerbeansiedlungen würde die Wohn- und Lebensqualität deutlich leiden, hier muss für eine gerechtere gesamtstädtische Lastenverteilung gesorgt werden. Wickede allein hätte mit der Fläche Osterschleppweg doppelt so viele Gewerbeflächen wie der gesamte Stadtbezirk Hörde und dreimal mehr als der gesamte Stadtbezirk Scharnhorst. Dazu kommt in Wickede der Flughafen, dessen Belastung durch die zurzeit beklagte Betriebszeitenverlängerung und die geplante längere Landebahn unkalkulierbar jederzeit steigen kann. Den Bewohnern ist daher eine weitere Massierung von Gewerbeflächen nicht zuzumuten.
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08015-17E2)
„…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zum Tagesordnungspunkt „Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund“ folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Punkt 4 des Beschlussvorschlages wird geändert zu: Die Fläche Werner Hellweg soll weiterhin als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan dargestellt werden. Für die Fläche Groppenbruch wird die Verwaltung beauftragt, eine mögliche Wohnbebauung zu prüfen.
2. Punkt 5 des Beschlussvorschlages wird geändert zu: Die Verwaltung wird beauftragt, alle potentiell möglichen Gewerbeflächen im Stadtgebiet zu untersuchen und zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-Süd und Osterschleppweg zugunsten einer Gewerbeflächenentwicklung im weiteren Stadtgebiet aufgegeben werden können.
Begründung:
Der Rat der Stadt Dortmund hatte 2012 im Rahmen der Ergebnisse einer Machbarkeitsstudie beschlossen, die Entwicklung der Fläche Groppenbruch zurückzustellen, die planerische Darstellung als Gewerbefläche jedoch beizubehalten. Die Grünfläche Groppenbruch gilt mittlerweile als wichtiges Naherholungsgebiet im Stadtbezirk Mengede. Eine Entwicklung der Fläche zu einem gewerblich-industriellen Bereich würde nicht nur der Lebensqualität der Menschen in Mengede und Umgebung schaden, sondern auch zu einer weiteren Versiegelung wichtiger Grünflächen im Stadtgebiet führen.
Der Stadtbezirk Brackel trägt mit dem Flughafen, größeren Logistikansiedelungen und Gewerbegebieten bereits eine große Last. Die im Bereich der Flächen Buddenacker, Osterschleppweg und Asseln-Süd lebenden Bürger sind so schon über die Maße mit verschiedensten, mit der gewerblichen Entwicklung einhergehenden, Problemen belastet. Eine Entwicklung der genannten Flächen wäre jedoch nicht nur eine unzumutbare weitere Bürde für die dort lebenden Bürger, sondern auch eine weitere Versiegelung von landwirtschaftlich nutzbaren Grünflächen. Aus diesem Grund sollten vorrangig andere Flächen im gesamten Stadtgebiet geprüft und zur Entwicklung vorgeschlagen werden.“
Weiter liegt vorStellungnahme der Verwaltung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08015-17-E4) :
„…die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Aus Sicht der Stadtentwicklung ist die Eignung des Gewerbestandorts Groppenbruch für eine Wohnbauflächenentwicklung nicht gegeben. Hervorzuheben sind insbesondere folgende Aspekte:
1. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes wäre erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass eine mögliche Wohnbauflächenentwicklung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung widerspricht (vgl. LEP und Regionalplan).
2. Das potenzielle Wohnquartier läge isoliert am Stadtrand, ohne Anbindung an bestehende Dortmunder Wohnsiedlungen mit den daraus resultierenden Schwierigkeiten für die erforderliche infrastrukturelle Versorgung (z.B. Schule, Kindertageseinrichtungen). Auch eine siedlungsstrukturelle Anbindung an den Ortsteil Brambauer auf Lüner Stadtgebiet ist als eher ungünstig einzustufen.
3. Eine Vielzahl von standortspezifischen Restriktionen ist zu beachten. Neben bekannten Baugrundhemmnissen ist dies insbesondere der direkt angrenzende Gewerbestandort „Minister Achenbach I/II“ auf dem Lüner Stadtgebiet. Dort sind im westlichen Bereich überwiegend Bauflächen für Industriebetriebe ausgewiesen. Ebenfalls befindet sich dort ein Umspannwerk, von dem eine 110 k/V Freileitung nach Westen verläuft und den angesprochenen Dortmunder Planbereich durchquert.
Im Jahr 2012 wurde im Geschäftsbereich Stadtentwicklung eine Machbarkeitsstudie für eine potenzielle Gewerbeflächenentwicklung im Bereich Groppenbruch erstellt. Im Ergebnis wurde deutlich, dass die Entwicklungskosten über den Marktpreisen liegen. Da das Gewerbegebiet unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht kostendeckend entwickelt werden kann, wurde der Ratsbeschluss gefasst, die Entwicklung zunächst zurückzustellen, die Darstellung als Gewerbeflächen jedoch beizubehalten.
Der o.g. Zusatz- und Ergänzungsantrag beinhaltet den Vorschlag, alle potentiellen Gewerbe-flächen nach einheitlichen Kriterien zu untersuchen und zu bewerten. Der Geschäftsbereich Stadtentwicklung unterstützt aus fachlicher Sicht diesen Ansatz und wird diesen in zwei aufeinander abgestimmten Arbeitsschritten durchführen:
(1) Suche neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Eine Flächeninanspruchnahme im Freiraum muss landes- und regionalplanerische Vorgaben erfüllen. Die Eignung der Freiflächen wird festgestellt, indem verschiedene qualitative Auswahlkriterien drei Flächenkategorien zugeordnet werden:
- Tabuflächen: Gegenüber Eingriffen weisen Tabuflächen aufgrund ihrer hohen Wertigkeit eine hohe Empfindlichkeit auf. Sie genießen einen hohen Schutzstatus, der nachrichtlich übernommen wird. Die Flächen unterliegen nicht der kommunalen Abwägung und weisen keine Eignung als potenzielle Wirtschaftsfläche auf, beispielsweise Waldflächen oder Naturschutzgebiete.
- Freihalteflächen: Aufgrund ihrer hohen Schutzwürdigkeit und Empfindlichkeit gegenüber Eingriffen sollten diese Flächen nach Möglichkeit vor Bebauung freigehalten werden. Die Freihalteflächen unterliegen der kommunalen Abwägung im Planungsprozess, beispielsweise Ausgleichs- und Ersatzflächen.
- Vorrangflächen: Im Landesentwicklungsplan und dem Regionalplan werden qualitative Kriterien aufgeführt, die eine grundsätzliche Eignung für Siedlungserweiterungen aufweisen, beispielsweise Flächen, die unmittelbar an bestehende Siedlungsflächen grenzen. Auch zählen im F-Plan dargestellte Wirtschaftsflächen hierzu.
Die angewandte Methodik, die untersuchten Kriterien und die Ergebnisse werden in einem Bericht erläutert. Die räumliche Flächenanalyse erfolgt durch graphische Überlagerung der einzelnen Flächenkategorien mit Hilfe eines Geographischen Informationssystems. Ziel ist es, Flächen zu identifizieren, die eine grundsätzliche Eignung als Wirtschaftsfläche aufweisen.
Die Ergebnisse dieser Standortsuche werden der Politik vorgestellt, voraussichtlich im Sommer 2018.
Analog zur Machbarkeitsstudie Groppenbruch werden für alle geeignet erscheinenden Standorte sukzessive Machbarkeitsuntersuchungen erarbeitet, in denen die wesentlichen inhaltlichen, zeitlichen und finanziellen Aspekte der potentiellen Gewerbeflächenentwicklungen herausgearbeitet werden. Aufgrund ihrer einheitlichen Methodik können die Ergebnisse miteinander verglichen werden, so dass die Vor- und Nachteile der einzelnen Standorte gegeneinander abgewogen werden können. Im Ergebnis kann aus fachlicher Sicht eine Prioritätenliste für künftige Gewerbeflächenentwicklungen als Empfehlung für die politische Beschlussfassung erarbeitet werden. In diese Untersuchung werden konsequenterweise auch die Flächen Groppenbruch, Buddenacker, Asseln-Süd sowie der Osterschleppweg inhaltlich einbezogen.
Aus Sicht der Stadtentwicklung sollte zunächst das Ergebnis der Machbarkeitsstudien abgewartet werden, um auf fundierter inhaltlicher Grundlage weitere Gewerbeflächenentwicklungen anzustoßen, Flächentausche vorzunehmen oder neue Wirtschaftsflächen im Freiraum planerisch zu sichern.“
Weiter liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 24.01.2018:
Hierin zusätzlich enthalten:
Gem. Zusatz-/Ergänzungsantrag SPD-Fraktion und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09740-17):
„… die Fraktionen der SPD und CDU bitten, den folgenden Antrag zur Vorlage "Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund" auf die TO zu nehmen und die Drucksache Nr.: 08015-17 wie folgt zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:
1. Logistik-Standorte sollen auf bestehenden Altflächen bzw. innerhalb bestehender Logistikflächen realisiert werden. Im Freiraum sollen keine Flächen für Logistikunternehmen ausgewiesen werden.
2. Die Verwaltung prüft, ob und wenn ja, wo zukünftige Flächenbedarfe für die Ansiedlung von größeren Gewerbebetrieben im Freiraum realisiert werden können. Hierfür sind parallel zu einer ersten Standortsuche durch die Verwaltung Machbarkeitsstudien zu erstellen und dem Rat und seinen Ausschüssen unverzüglich vorzustellen.
3. Die Verwaltung prüft, welche Flächen für eine stadtweite Ausweitung des Angebotes für Gewerbe, dienstleistungsorientierte Unternehmen sowie Büroimmobilien in Frage kommen. Hierbei bezieht die Verwaltung die bestehenden Gewerbebetriebe in die Untersuchungen ein.
4. Die Flächen Werner Hellweg und Groppenbruch sollen weiterhin als Gewerbegebiete im FNP dargestellt werden. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, parallel die Möglichkeit einer
Wohnbebauung auf der Fläche Groppenbruch zu prüfen.
Die Gewerbeflächenentwicklung in Dortmund steht vor der Prämisse endender ausgewiesener Potentialflächen und damit vor der Gefahr endender Flächenangebote zur Ansiedlung neuer Unternehmen und Unternehmensstandorte oder Erweiterungen bestehender Betriebe. In dem Wissen, dass letztlich nur die langfristige Ansiedlung neuer Betriebe bzw. die Erweiterung bestehender Betriebe jeglicher Ausrichtung sowohl Arbeitsplätze als auch eine verlässliche zukünftige Gewerbesteuereinnahme (ohne eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes) generiert, bekennen sich die beiden Fraktionen der SPD und CDU im Rat der Stadt Dortmund zu der Unterstützung und Begleitung in Dortmund bestehender Unternehmen sowie deren mögliche Erweiterungsvorhaben als auch zur offensiven Ansiedlung neuer Unternehmen in unserer Stadt.
Dabei soll das Vorhalten von und die Werbung mit Angebotsflächen und nicht das Abwarten auf Flächennachfragen im Vordergrund stehen.
In dem weiteren Wissen über die lange Entwicklungs- und Planungszeit für neue Potentialflächen (insbesondere im Freiraum) sollen die bislang im FNP als Gewerbegebiete dargestellten Flächen - auch wenn sie möglicherweise auf Grund von Restriktionen letztlich der geplanten Entwicklung nicht zugeführt werden können - weiterhin als solche dargestellt werden, bis hierfür adäquate, d. h. zu Größe, Festsetzung der Art der baulichen Nutzung und Entwicklungsstand, eins zu eins vergleichbare
Alternativflächen zur Verfügung stehen. Dies gilt auch für Flächen, bei denen mögliche Restriktionen auf Grund des derzeitigen Planungsstandes noch nicht sicher feststehen.“
Antrag Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Drucksache Nr.: 08015-17-E5):
„… die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrag zur Vorlage „Zukünftige Wirtschaftsflächenentwicklung in Dortmund“:
1. Grundsätzlich hat die Mobilisierung von Brachflächen und überörtlichen, vorhandenen Gewerbeflächenpotenzialen Vorrang vor der Neuausweisung von Gewerbestandorten im Freiraum. Die Nachfrage nach Gewerbe- und Industrieflächen wird deshalb mit oberster Priorität auf gewerbliche Altstandorte und Brachflächen gelenkt.
2. Für die Beseitigung von bestehenden Restriktionen und/oder die Aufbereitung derartiger Standorte soll die Inanspruchnahme vorhandener Fördermöglichkeiten weiter intensiviert werden. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat der Stadt ein zielorientiertes Entwicklungsprogramm für diese Flächen vorzulegen.
3. Für die Flächen Groppenbruch, Buddenacker und Asseln-Süd wird die Ausweisung als Gewerbefläche aufgegeben. Entsprechende Bebauungspläne werden aufgehoben.
4. Der Osterschleppweg bleibt weiterhin als Grünfläche für die naturnahe Erholung, bzw. für die Landwirtschaft erhalten.“
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung der Anträge:
Der gem. Antrag der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion wird mit Mehrheit beschlossen.
(Pkt. 1 , gegen die Stimmen Fraktion Die Linke & PIRATEN, Pkt. 2 – 5 gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimmen der Fraktion Die Linke & PIRATEN)
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Stimmen der Fraktion Die Linke & PIRATEN abgelehnt.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & PIRATEN unter Einbeziehung folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur zukünftigen strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsflächenentwicklung zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse:
1. Logistik-Standorte sollen auf bestehenden Altflächen bzw. innerhalb bestehender Logistikflächen realisiert werden. Im Freiraum sollen keine Flächen für Logistikunternehmen ausgewiesen werden.
2. Die Verwaltung prüft, ob und wenn ja, wo zukünftige Flächenbedarfe für die Ansiedlung von größeren Gewerbebetrieben im Freiraum realisiert werden können. Hierfür sind nach einer ersten Standortsuche durch die Verwaltung Machbarkeitsstudien zu erstellen.
3. Die Verwaltung prüft, welche Flächen für eine stadtteilbezogene Ausweitung des Angebotes für Gewerbe, dienstleistungsorientierte Unternehmen sowie Büroimmobilien in Frage kommen. Hierbei bezieht die Verwaltung die bestehenden Gewerbegebiete in die Untersuchungen ein.
4. Die Flächen Groppenbruch und Werner Hellweg sollen weiterhin als Gewerbegebiet im Flächennutzungsplan dargestellt werden.
5. Die Verwaltung prüft, ob die Gewerbeflächen Buddenacker und Asseln-Süd im Stadtbezirk Brackel zugunsten einer Gewerbeflächenentwicklung im Bereich Osterschleppweg aufgegeben werden können.
Weiter liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 24.01.2018:
Der Beirat nimmt Bezug auf seinen Beschluss vom 28.10.2015 und beschließt mit einer Enthaltung wie folgt:
Er lehnt nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum – insbesondere in Landschaftsschutzgebieten - aus ökologischen Gründen ab und verweist u.a. auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen. Hier nimmt der Beirat positiv zur Kenntnis, dass die Fläche Buddenacker nicht weiter als Gewerbegebiet entwickelt wird.
Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan enthalten sind:
- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.
Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a. in den Bereichen Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld, Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.
Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.
Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².
Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen - sind somit gar nicht erforderlich.
Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen. Jedoch muss bei der Inanspruchnahme von „Altflächen“ eine Untersuchung dieser Flächen im Sinne des Natur- und Artenschutzes erfolgen.
Des Weiteren fordert der Beirat, bei der Entwicklung von Gewerbe- und Industriegebieten flächensparend zu bauen, u.a. durch mehrgeschossige Bauweise sowie Anlage von Parkplätzen in Parkhäusern bzw. Tiefgaragen. Ferner sollten vorrangig solche Branchen berücksichtigt werden, die möglichst viele Arbeitsplätze auf der Fläche platzieren. Logistikbetriebe haben in dieser Hinsicht ein schlechtes Verhältnis. Deren Ansiedlung sollte nicht weiter verfolgt werden.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08015-17-E6):
ergänzend zur Vorlage beantragt die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgendes:
1) Angesichts der Aussagen der Verwaltung zu den fehlenden Möglichkeiten einer
wirtschaftlichen Erschließung der Fläche wird die Fläche Groppenbruch künftig
nicht mehr als Gewerbegebiet, sondern als Landschaftsschutzgebiet bewertet. Diese
Bewertung soll in das Verfahrung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes
eingehen.
2) Die Verwaltung wird beauftragt, alle potentiell möglichen Gewerbeflächen im Stadtgebiet
zu untersuchen und zu bewerten. Auf der Grundlage dieser Bewertung wird
die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob die Gewerbeflächen Buddenacker, Asseln-
Süd und Osterschleppweg aufgegeben werden können. Insbesondere ist auch die
Reaktivierung von Altlastenbrachflächen wie in Dortmund-Kurl in die Prüfung aufzunehmen.
Begründung
Bereits im Jahr 2010 hat die Verwaltung gegenüber dem Umweltausschuss eingeräumt
(siehe DrNr: 01848-10), dass es sich aufgrund der Biotopstruktur bei dem Bereich von der
Bachaue des Herrentheyer Bachs über die Halde Groppenbruch sowie die Gehölz- und
Wiesenflächen am Brockenscheidter Weg bis hin zum Naturschutzgebiet Groppenbruch
um einen Biotopverbund handelt. In diesem Biotopverbund kommen zahlreiche planungsrelevante
Arten, zum Teil sogar rote-Liste Arten vor. Dieser Biotopverbund rechtfertigt
nach Ansicht der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ohne Weiteres eine Einstufung als
Landschaftsschutzgebiet.
Hinsichtlich der Schwierigkeiten der Erschließung argumentiert die Stadtverwaltung konsistent.
Bereits 2012 heißt es in der RN: Es ist ein Lieblingsprojekt der Wirtschaftsförderer
und ein „rotes Tuch“ für die Naturschützer. Doch letztere scheinen sich nun mit ihren Bedenken
zur Ausweisung eines interkommunalen Gewerbegebietes im Groppenbruch an
der Stadtgrenze zu Lünen durchzusetzen. „Es wird als ökonomisch wie ökologisch sehr
schwierig bewertet“, erklärte der Leiter des Planungs- und Bauordnungsamtes, Ludger
Wilde. „Denn der Aufwand für Erschließung und den nötigen Ausgleich wäre enorm.“
Diese Schwierigkeiten bestehen sowohl für ein Wohngebiet (siehe Antrag der SPDFraktion)
und hinsichtlich des ökologischen Ausgleiches in noch stärkeren Maße als für
Wohngebiete auch für Gewerbegebiete. Daher wäre es sinnvoll sich vom Gedanken der
Bebauung dieses ökologisch wertvollen Areals zu verabschieden und sich als Rat der
Stadt Dortmund in dieser Hinsicht ehrlich zu machen. Ein als Gewerbegebiet deklariertes
Gebiet, das niemals dem Gewerbe zur Verfügung stehen wird, hilft auch der Dortmunder
Wirtschaft keinen Schritt weiter.
AUSW, 07.02.2018:
Nach ausführlicher Diskussion erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:
1. Zum o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 08015-17-E6).:
„1. Der Bereich „Soziale Innovation“ wird ein eigenständiger Geschäftsbereich,
in den auch die Themen „Arbeit und Qualifizierung“ sowie „Beschäftigungsförderung“
integriert werden.
Hier wird der Fokus auf die Zukunftsherausforderungen gesetzt, die sich aus Veränderungen
von Arbeit und Arbeitsmarkt, Anforderungen an Arbeitskräfte und deren Qualifikationen, so wie Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit ergeben.
2. Das DLZW, FamUnDo und das Gründerinnenzentrum bleiben erkennbar als
eigenständige Einheiten in der neuen Organisationsstruktur erhalten.
Das DLZW ist bereits seit vielen Jahren zukunftsfähig aufgestellt, weil es durch seine Vernetzung mit den relevanten Ämtern der Stadtverwaltung Unternehmen in den wichtigen Fragen einen Service aus einer Hand liefert.
Work-Life-Balance ist ein Thema, das schon jetzt über die Konkurrenzfähigkeit von Unternehmen auf dem Arbeitsmarkt wesentlich mitentscheidet. Dortmunder Unternehmen können sich durch das Beratungsangebot von FamUnDo besser aufstellen, weshalb FamUnDo weiterhin in diesem Bereich aktiv sein soll.
Frauen gründen anders - sie haben andere Fragen und stoßen auf andere Probleme und Widerstände bei der Gründung eines Unternehmens. Dies ist nach wie vor der Fall, weshalb das Gründerinnenzentrum mit seinem Unterstützungsangebot für gründungswillige Frauen aktiv bleibt. Es wird erkennbarer Teil des neuen Gründungszentrums im Hafen.
3. Die Themen „Digitalisierung“ sowie „Gender und Diversity“ werden als Stabsstellen unmittelbar der Geschäftsführung zugeordnet.
Beide Themen sind Querschnittsthemen von besonderer Bedeutung und bedürfen deshalb auch Expert*innen in der Wirtschaftsförderung.
4. Mindestens einer der vier neuen Geschäftsbereiche wird von einer Frau geleitet; die Anzahl der weiblich besetzten Teamleitungen wird nicht reduziert.
Der Anteil an Frauen in Führungspositionen ist in Dortmund in der Verwaltung und den Betrieben des Konzerns Dortmund gering; in Dortmunder Unternehmen liegt er Ruhrgebiets- und NRW- sowie bundesweit zurück. Mit der vorgeschlagenen Besetzung von Führungspositionen sorgt die Wirtschaftsförderung dafür, intern den Frauenanteil in Führungspositionen nicht zu reduzieren. Gleichermaßen sendet sie damit auch Signale nach außen.
5. Unter Berücksichtigung der oben genannten Prämissen startet die Wirtschaftsförderung einen Prozess, in dem gemeinsam mit den zentralen Dortmunder Akteuren (z. B. IHK, Handwerkskammer, DGB, Arbeitsagentur, Gründerinnenzentrum, Arbeitgeberverbände, Unternehmer*innen, Beschäftigungsträger) diskutiert wird, wohin sich die Dortmunder Wirtschaft entwickeln soll und welchen Herausforderungen sie sich stellen muss.
Daraus abgeleitete Unterstützungsbedarfe für eine erfolgreiche Wirtschaft und einen prosperierenden Arbeitsmarkt in Dortmund, muss die Wirtschaftsförderung so weit wie möglich decken.
Hierauf ist die Organisationsstruktur am Ende des Prozesses anzupassen.
Mit dem von der Wirtschaftsförderung in dieser Vorlage dargestellten Prozess wurde bisher eine große Chance vertan, sich bei der Entwicklung einer neuen Struktur der Wirtschaftsförderung mit wichtigen Wirtschaftsakteur*innen der Stadt stärker zu vernetzen und das, obwohl in der Vorlage Vernetzung als wesentliche Herausforderung für eine Wirtschaftsförderung angeführt wird.“
Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 09191-17-E3):
„In der Organisationseinheit, in der nach der Umstrukturierung zukünftig die Aufgaben des DLZWs wahrgenommen werden, soll die Genehmigung von Bauanträgen beschleunigt und die Vernetzung mit den entsprechenden städtischen Ämtern (Bauordnungs-, Bauplanung-, Tiefbauamt und Feuerwehr) sowie die Unterstützung und Begleitung von Unternehmen bei der Beantragung, Prüfung und Erteilung von Baugenehmigungen verstärkt und optimiert werden.
Begründung:
Zentrale Frage bei der Ansiedlung von Unternehmen auf dem Dortmunder Stadtgebiet oder der Expansion bestehender Dortmunder Unternehmen ist die Zeit, die seitens der Verwaltung für die Genehmigung von Bauanträgen notwendig ist. Diese entscheidet über die Errichtung der notwendigen Firmengebäude und den Start der Produktion, sprich die Erzielung von Umsätzen, als auch letztendlich über die Einstellung von Arbeitskräften. Die Dortmunder Wirtschaftskraft ist wiederum Indikation einer gesunden städtischen Struktur und entscheidet bei entsprechendem Steueraufkommen letztendlich auch über die Möglichkeiten der Lösung arbeitsmarktpolitischer und sozialer Fragen.
Baugenehmigungen sind zudem die Ader des Dortmunder Handwerks.
In dem Verständnis eines Dienstleisters (DLZW - Dienstleistungszentrum Wirtschaft) hatte sich die Wirtschaftsförderung bereits in der Vergangenheit bemüht, in der Rolle eines Scharniers langwierige Genehmigungsprozesse durch Vorprüfungen auf dem Weg in die Verwaltung zu beschleunigen, jedoch keine nennenswerten Erfolgen erzielen können.
Dies zeigte die jährlich durchgeführte Befragung von Unternehmerinnen und Unternehmern in der Stadt im Hinblick auf deren Zufriedenheit bei der Erteilung von Baugenehmigungen.
Im Rahmen der Umstrukturierung soll die Wirtschaftsförderung Dortmund daher ihre Bemühungen für die vorbezeichneten Vorhaben erhöhen, auf der Grundlage eines Konzepts mit intelligenten Lösungen ihre Dienstleistung verbessern und so die Zeit für die Erteilung von Baugenehmigungen spürbar verkürzen. Das Konzept und die Eruierung der Ergebnisse – durch Evaluationen – sind dem Ausschuss regelmäßig vorzustellen.
Die Verwaltung wird korrespondierend dazu beauftragt, in sämtlichen betroffenen Ämtern den dienstleistungsorientierten Ansatz betreffend die Baugenehmigungen sowohl von ansiedlungswilligen aber auch bestehenden und erweiterungswilligen Unternehmen zu leben und durch entsprechende Schnittstellen die Unterstützung der Wirtschaftsförderung sicherzustellen, aber auch der Dortmunder Unternehmen wohlwollend zu begleiten und zu fördern.“
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Neuorganisation der Wirtschaftsförderung zur Kenntnis und beschließt den in der Vorlage dargestellten neuen Aufbau der Wirtschaftsförderung Dortmund.
Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt nach ausführlicher Diskussion folgende Beschlussfassung der Anträge:
Der Antrag der SPD-Fraktion wird empfohlen.
(Pkt. 1 einstimmig, Pkt. 2 mit Mehrheit gegen die Fraktion Bündnis 90/die Grünen bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste,Pkt. 3 + 4 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste)
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Ulrich Langhorst Ratsmitglied |
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