Niederschrift

über die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
am 13.03.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:08 - 18:12 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Böhm (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Baran (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Meyer (SPD)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen) i.V.f. Frau RM Märkel
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)
Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr RM Thieme (Gruppe der NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch
Herr sE Clemens – Seniorenbeirat
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
3. Verwaltung:
Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/stv. AL
Herr Schließler - 66/AL
Herr Dr. Falk - 66/7
Herr Krieg - 66/3
Herr Heynen - 68/stv. BL
Frau Steckelbach - 23
Herr Müller - 11/1
Herr Lahn - 11/1
Herr Klüh - 6/Dez.
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.


4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 13.03.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 06.02.2013

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.12.2012 vor -

3.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)

3.3 Smart Metering
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09024-13)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09024-13-E1)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Dortmunder Sortimentsliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08363-12)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.12.2012 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung vom 06.12.2012
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung vom 11.12.2012
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 11.12.2012
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung vom 11.12.2012
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der Sitzung vom 11.12.2012
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung vom 12.12.2012
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 12.12.2012
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der Sitzung vom 03.01.2013
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der Sitzung vom 29.01.2013
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung vom 30.01.2013
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 05.02.2013
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung vom 05.02.2013
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 06.02.2013
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 06.02.2013

4.2 Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08611-12)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.02.2013 vor -

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08611-12-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.02.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08611-12-E4)





4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauuungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 3 BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09084-13)

4.4 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)

4.5 Realisierung des Einzelhandelsstandortes am Bärenbruch, VEP Hu 148
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2013
(Drucksache Nr.: 08878-13)

4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08662-12)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.02.2013 vor -

4.7 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2012 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09001-13)

4.8 Thier-Galerie

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08988-13-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.02.2013 vor -

4.9 Indupark
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09163-13)

5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Kanalsanierung Elsborn / Westerwikstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08889-13)



7.2 Neuer Standort für das Spiegelzelt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09151-13)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09325-13)

7.3 Lichtsignalanlagenschaltungen in Schwachlastzeiten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08985-13)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.02.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08985-13-E1)

7.4 Fußgänger- und Radfahrbrücke Rombergpark/Westfalenpark
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08545-12-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.12.2012 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08545-12-E2)

7.5 Kupferschlackegranulat im Tiefbau
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09235-13)

7.6 Lärmemission Schnettkerbrücke
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09336-13)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Handbuch für Vermieter, Verwalter und Verkäufer - Wie umgehen mit Anmietungs- und Kaufversuchen Rechtsextremer?
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2013
(Drucksache Nr.: 09042-13)

10.2 Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Münsterstraßen- und Schleswiger Viertel"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08613-12)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2013

10.3 Bericht über den Ankauf von Problemimmobilien in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord und Eving durch die DOGEWO21
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 09107-13)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09132-13)

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Dortmunder Wald-Jugendspiele, Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08973-13)

12.2 Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung im Jahr 2012; Abschließender Bericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09204-13)

12.3 Rodungsarbeiten auf der Fläche "Dortmunder Feld"
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08544-12-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.12.2012 vor -

hierzu -> Informationsvorlage
(Drucksache Nr.: 08928-13)

13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen

14.1 Nachfrage: Erfolgskontrolle der Schutzmaßnahmen für FFH-Arten auf Industriebrachen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (FBI)
(Drucksache Nr.: 08642-12-E2)
- Lag bereits zur Sitzung am 06.02.2013 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08642-12-E3)

15. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.







1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Lührs benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Ergänzungen:

Nachfolgende Vorlagen sollen heute im Wege der Dringlichkeit mit auf die Tagesordnung genommen werden:

- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Die Dringlichkeit wird anerkannt. Die Tagesordnung wird erweitert. Dieser Punkt wird unter TOP 4.10 aufgeführt.




Änderungen:

Man einigt sich darauf, nachfolgende Vorlage wegen weiteren Beratungsbedarfes in die nächste Sitzung am 24.04.2013 zu schieben:


TOP 4.6: Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08662-12)
Man einigt sich darauf, nachfolgende Vorlage wegen weiteren Beratungsbedarfes in die Sitzung de Rates der Stadt durchlaufen soll:

TOP 4.8: Thier-Galerie

hierzu Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08988-13-E1) Lag bereits zur Sitzung am 06.02.2013 vor –

Hierzu Vorlage der Verwaltung. (Drucksache Nr.: 09258-13)



Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht, mit den o.a. Ergänzungen und Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 06.02.2013

Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 06.02.2013 wird genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Lärmschutz an der A 2 in Dortmund
hier: Dauermessung an der A2 in Dortmund Brechten
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012
(Drucksache Nr.: 00577-10-E5)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt nachfolgende Überweisung des Rates der Stadt Dortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 15.11.2012 vor:



„Zum o. g. Tagesordnungspunkt lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgende Überweisung der
Bezirksvertretung Eving vom 26.09.2012 vor:

Die Verwaltung wird gebeten, in der nächsten Sitzung am 13.06.2012 über den Sachstand der
Dauermessung der Lärmbelästigung durch die A2 zu berichten:

Begründung:

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving wurde auf Antrag der SPD Fraktion am 09.02.2011
beschlossen, die – mit dem Schreiben der Verwaltung vom 01.06.2010 aufgrund der Anträge der der
SPD-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving (Drucksachen Nr.: 00577-10 und 16010-09)
– vorgeschlagene Dauermessung durchzuführen. (Drucksache Nr.: 16010-09-E4).
Mit Schreiben vom 05.07.2011 und 12.02.2012 (Drucksachen Nr. 16010-09-E5 und 16010-09-E4)
haben wir um Mitteilung des Sachstands gebeten. Insbesondere möchten wir wissen, wann die
Ergebnisse vorliegen werden. Bisher ist uns keine Antwort zugegangen. Aus diesem Grund bitten wir
uns den Sachstand im Rahmen einer Berichterstattung mitzuteilen.
Als Berichterstatter ist Herr Müller, Tiefbauamt, anwesend.
Herr Müller geht zunächst auf die unter dem Tagesordnungspunkt 3.1.1 der heutigen Sitzung
vorliegende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Lürwer ein, die darlegt, dass aus rechtlichen
Gründen keine Möglichkeit besteht eine Abänderung der derzeit bestehenden Situation
herbeizuführen. Die Verkehrsentwicklung wird weiter beobachtet, die nächste amtliche
Verkehrszählung, bei der auch die Lärmsituation erneut beurteilt wird, ist für das Jahr 2015 geplant.
Wie bereits in der Stellungnahme erläutert, werden die im Planfeststellungsverfahren niedergelegten
Prognosewerte nicht erreicht und zurzeit ist auch nicht erkennbar ob sie zukünftig erreicht werden.
Nur, falls die die nächste Verkehrszählung eine Überschreitung der Prognosewerte aufzeigen sollte,
wären ggf. weitere Maßnahmen gerechtfertigt.
Auf Nachfragen geht Herr Müller auf eventuelle Möglichkeiten ein, zur Lärmreduzierung
Tempobegrenzungen anzuordnen. Die im Planfeststellungsbeschluss verankerten Maßnahmen
wurden umgesetzt, eine Geschwindigkeitsreduzierung war nicht Bestandteil dieses Beschlusses. Die
Lärmschutzwände wurden, wie im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, für eine „freie“ Strecke,
dimensioniert. Bei einer Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h wären die
Lärmschutzwände nicht in der jetzigen Höhe errichtet worden. Bei der Anordnung einer
Geschwindigkeitsbegrenzung ohne rechtlichen Anspruch wären daher die Investitionen, die für die
Lärmschutzwände in der bestehenden Höhe getätigt wurden, nicht notwendig gewesen,
entsprechende Fördermittel müssten zurückerstattet werden.
Einige Mitglieder der Bezirksvertretung Eving beanstanden, dass sich gerade durch die
Lärmschutzmaßnahmen die Lärmimmission, auch bedingt durch Wetter und Windrichtung, anders als
früher und weitaus störender darstellen. Eine Langezeitmessung ist hier nach Ansicht der SPDFraktion
die einzig mögliche Alternative um zunächst objektive und verlässliche Werte zu erhalten und
dann zeitnah entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Anwohner und Anlieger einleiten zu
können. Im Interesse der Betroffenen kann hier keinesfalls die nächste, für das Jahr 2015, geplante
Verkehrszählung abgewartet werden, ohne schon jetzt Lösungsmöglichkeiten für die derzeitige
Lärmsituation zu suchen. Es fehlen z.B. jegliche Lärmschutzmaßnahmen am Brückenbauwerk
Schiffhorst, die Lärmimmissionen erreichen bei überwiegend aus westlicher Richtung wehendem Wind
ungehindert die Wohnbereiche. Völlig unverständlich ist auch die Tatsache, dass eine erhöhte
Lärmschutzwand dort errichtet wurde, wo sich zum Zeitpunkt des Planfeststellungsverfahrens lediglich
eine landwirtschaftlich genutzte Ackerfläche befand.
Um die Lärmbelästigung zu verringern und zuminderst auf ein etwas erträglicheres Maß zu reduzieren
fordert die SPD-Fraktion auch weiterhin auf der Fahrbahnfläche „Flüsterasphalt“ aufzubringen und die
zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu begrenzen. Tempoeinschränkungen aus
Lärmschutzgründen sind an vielen Autobahnen mittlerweile übliche Praxis, es ist daher nicht
nachvollziehbar, warum es ausgerechnet auf diesem Streckeabschnitt der A2 nicht möglich sein soll.
In seiner Antwort verweist Herr Müller auf die 16. Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes,
die eindeutig und abschließend festlegt, dass keine weiteren Rechtsansprüche, als die ohnehin schon
durch die Lärmschutzwände entschädigten, gegeben sind.
Da eine Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich im Planfeststellungsverfahren nicht
vorgesehen war, wurden die Lärmschutzwände entsprechend der gesetzlichen Regelungen geplant
und errichtet. Sollte eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu wahrnehmbar geringeren Lärmwerten
führen (was nachweislich durch Berechnungen nicht belegt ist) wären wesentlich niedrigere
Lärmschutzwände ausreichend. Die in diesem Fall dann zu hohen Investitionskosten würden
unweigerlich zu Regressansprüchen führen.
Zu der, von der SPD-Fraktion geforderten Dauermessung und auf unterschiedliche
Kostenberechnungen für diese Messung angesprochen, erläutert Herr Müller, dass Lärmmessungen
grundsätzlich in Verbindung mit Verkehrszählungen zu erfolgen haben. Über einen bestimmen
Zeitraum wird Lärm gemessen und gleichzeitig der Verkehr gezählt, diese Zahlen werden auf den
Jahresdurchschnitt hochgerechnet und ergeben zusammen den entsprechenden Immissionswert.
Messung und Berechnung können also nicht getrennt werden.
Im Rahmen einer Kurzzeitmessung kann, wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge, bei einer
Autobahn mit derart hoher Verkehrsbelastung, innerhalb einer zehnminütigen oder stündlichen
Messung eine sichere Prognose aufgestellt werden.
Die Ergebnisse dieser Kurzzeitmessung wurden aber seitens der Bezirksvertretung Eving als nicht
aussagekräftig abgelehnt.
Um die Aussagekraft einer Kurzzeitmessung zu verdeutlichen erklärt Herr Müller, dass bei einer
Autobahn immer ein gleichmäßiges „Rauschen“, verbunden mit einer hohen Verkehrsdichte,
vorhanden ist. Im Gegensatz zu kurzzeitigen Lärmbeeinträchtigungen, wie z.B. Motorradfahrern in
ruhigen Wohnstraßen, die einem kurzen Störwert bei langen zwischenzeitlichen Ruhezeiten
darstellen.
Auf Autobahnen mit hoher Verkehrsdichte und dem daraus resultierenden ständigen Geräuschpegel
ist es widersinnig eine Langzeitmessung durchzuführen, besonders auch in Anbetracht der damit
verbundenen hohen Kosten, die sich bei einer Messung über einen längeren Zeitraum durch
Witterungsverhältnisse, Verkehrsstaus und Unfälle zudem noch verzögern würden.
Im Regelfall werden die Berechnungen der Kurzzeitmessungen immer zu Gunsten des Betroffenen
ausgelegt. Dies zeigt sich eindeutig in der Vergleichsmessung die der Landesbetrieb Straßenbau
NRW in Auftrag gegeben hat. Die Berechnungsergebnisse liegen hier gegenüber der Messung
deutlich höher, da bei der Berechnung immer der ungünstigste Fall zu Grunde gelegt wird.
Aufgrund einer erneuten Nachfrage stellt Herr Müller nochmals deutlich fest, dass durch die Höhe der
vorhandenen Lärmschutzwände Forderungen nach einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 100 km/h
nicht durchgesetzt werden können. Ein Rechtsanspruch auf die Aufbringung von „Flüsterasphalt“ lässt
sich ebenso nicht begründen, da während des Berechnungsverfahrens der vorhandene
Splittmastixasphalt berücksichtigt wurde.
Abschließend geht Herr Müller noch einmal auf die gesetzliche Grundlage, die 16 Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz ein. Hier werden, bei Straßenneubauten, zu denen auch der
sechsspurige Ausbau der A2 gezählt wird, Grenzwerte als Entschädigungswerte festgelegt. Diese
Grenzwerte, die eine Betroffenheit begründen, wurden im Planfeststellungsverfahren öffentlich
ausgelegt. Im Rahmen der Auslegung hatten alle Betroffenen die Möglichkeit des Widerspruchs. Das
Planfeststellungsverfahren ist jetzt abgeschlossen und rechtskräftig.
Die Anordnung eines Tempolimits aus Lärmschutzgründen auf anderen Teilstrecken oder anderen
Autobahnen erfolgte nur dort, wo die Lärmschutzwände älteren Datums sind, nicht den heutigen
Anforderungen entsprechen und eigentlich erhöht werden müssten.
Der Vertreter FBI weist daraufhin, dass Grenzwerte, die derzeit lediglich einen Kompromiss zwischen
wirtschaftlichen Erfordernissen und der Gesundheit darstellen, Änderungen unterworfen sind. Die
WHO (Weltgesundheitsorganisation) fordert schon seit längerem eine Herabsetzung der Richtwerte,
da hier eindeutig der Schutz der menschlichen Gesundheit vorrangig bewertet wird. Es ist also
durchaus möglich, dass Lärmgrenzwerte zukünftig herabgesetzt werden, um gesundheitliche Schäden
zu minimieren.
Genauso denkbar wäre, dass ein schon seit längerer Zeit diskutiertes Tempolimit bundesweit auf
Autobahnen eingeführt wird und sich hierdurch ggf. Lärmreduzierungen ergeben.
Den Anliegern der A2 kann aber nicht zugemutet werden, solange mit den jetzt vorhandenen
tatsächlichen Lärmimmissionen zu leben, bis Grenzwerte endlich geändert werden, oder sich der
Gesetzgeber entschließt eine bundesweite Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen
einzuführen.
Der Vertreter FBI beantragt daher, dass die Bezirksvertretung Eving den Rat der Stadt bitten soll, sich
an den NRW-Verkehrsminister zu wenden, um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten,
auf der A2 zu erreichen.
Nach einer, von der SPD-Fraktion zur Beratung geforderten Unterbrechung der Sitzung, stellt der
Bezirksbürgermeister – Herr Stens – folgenden Antrag des Vertreters FBI, mit einem Zusatz der SPDFraktion
bezüglich der räumlichen Abgrenzung zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen –:
Die Bezirksvertretung Eving bittet den Rat der Stadt, sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden,
um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten, beidseitig, innerhalb der Grenzen des
Stadtbezirkes Eving, auf der A2 zu erreichen.
Der Bezirksbürgermeister – Herr Stens – dankt dem Berichterstatter, Herrn Müller und beendet diesen
Tagesordnungspunkt.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, die o. g. Thematik zunächst im Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu beraten.
OB Sierau empfiehlt weiterhin, Vertreter des Landes sowie der Bezirksvertretung Eving zu der
Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einzuladen.
Eine erneute Beratung im Rat der Stadt soll am 20.12.2012 erfolgen“


AUSWI, 13.03.2013:

RM Dr. Brunsing weist darauf hin, dass es in Bezug auf die Lärmbelästigung an Schnellstraßen bekannt sei, dass es immer wieder zu Diskrepanzen zwischen Lärmberechnungen und den tatsächlich, vor Ort festgestellten Emissionen komme. Als ein Beispiel für eine besonders eklatante Diskrepanz führt er hierzu die Lärmschutzwand in Hamm-Rhynern an, welche tatsächlich nicht den dortigen ursprünglich formulierten Ansprüchen entsprochen habe und die Bedenken der Anwohner sich dann letztendlich bewahrheitet hatten. Aus seiner Sicht sei es daher notwendig, dass ein Vertreter/eine Vertreterin von Straßen NRW auf solche Fragen im Ausschuss einmal direkt Auskünfte geben würde.
Ergänzend zu dem weiter bestehenden Informationsbedarf zu der Problematik an der A2 in Dortmund –Brechten deklariert Herr Dr. Brunsing zusätzlich hohen Informationsbedarf zu dem Modellvorhaben bezüglich der A45, wo es zu einer Geschwindigkeitsbeschränkung kommen und untersucht werden soll, inwiefern diese Auswirkungen auf die Lärmimissionen des Stadtteils Dortmund - Eichlinghofen haben wird, sowie zu der Problematik: Lärmemission an der A 40 / Schnettkerbrücke (siehe hierzu TOP 7.6 der heutigen Tagesordnung).
Vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei bereits um ein ganzes Bündel an Maßnahmen handele, wozu der Ausschuss Informationsbedarf habe, sehe er es als erforderlich an, dass ein Vertreter / eine Vertreterin von Straßen NRW hierzu im Ausschuss umfassend und im direkten Dialog Auskunft gebe.

RM Pisula möchte sich gerne inhaltlich mit der Problematik auseinander setzen, um zu der vorliegenden Thematik auch einen fundierten Beschluss fassen zu können. Deswegen wäre auch aus seiner Sicht die direkte und umfassende Information im Ausschuss durch einen Vertreter/ eine Vertreterin von Straßen NRW sehr hilfreich.

RM Harnisch verdeutlicht zu diesem Punkt den Unmut und die Kritik seiner Fraktion über das heutige Nichterscheinen von Straßen NRW und bittet ebenso darum, diese mit Nachdruck erneut für die nächste Ausschuss-Sitzung einzuladen.

Vor dem Hintergrund der o.a. Gründe bekräftigt die Ausschusssvorsitzende, Frau RM Reuter, dass man nun noch mal vehement darauf hinwirken solle, damit ein Berichterstatter / eine Berichterstatterin von Straßen NRW für den o.a. gewünschten, direkten Dialog zu einer der nächsten Sitzungen des AUSWI tatsächlich anwesend sein wird.



RM Münch teilt diese Meinung nicht und stellt deswegen folgenden Antrag:

Der AUSWI greift die Anregung der Bezirksvertretung - Eving auf und bittet den Rat der Stadt sich an den NRW-Verkehrsminister zu wenden, um ein Tempolimit auf 100 km/h für den Bereich Brechten, beidseitig, innerhalb der Grenzen des Stadtbezirkes Eving, auf der A2 zu erreichen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag von RM Münch einstimmig ab.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien äußert insgesamt seinen Unmut darüber, dass entgegen der ursprünglichen Zusage heute doch kein Berichterstatter/in von Straßen NRW anwesend ist. Es besteht Einigkeit darin, dass erneut und mit Nachdruck ein Berichterstatter/in von Straßen NRW zur nächsten Sitzung eingeladen werden soll, damit dieser/diese die Mitglieder des Ausschusses direkt und umfassend zu den o.a. Themen informieren kann.



zu TOP 3.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 06.03.2013:

„Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion stellt sich die Frage, warum die
Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für
den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später
anmietet. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet hierzu um schriftliche Stellungnahme.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lässt folgende Beschlussfassung an den Rat
durchlaufen und empfiehlt dem Rat die oben genannte Fragestellung vor Beschlussfassung
durch die Fachverwaltung klären zu lassen:

Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011
(DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12)
für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum
Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB
öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen
Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-
Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der
Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO)
kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der
Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die
Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell)
unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s.
Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit
Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der
Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von
anfänglich 116.286,24 €.
Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der
Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51 berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan
StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff.
Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche
Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von
anfänglich 116.286,24 €.“

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013:

„Nach ausführlicher Diskussion nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 17 Ja-Stimmen und einer Enthaltung
(SPD) bis auf Punkt 4 c „ TEK An der Witwe in Hombruch“ (Seite 6 der Vorlage), wie von
der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Punkt 4 c wird aus folgenden Gründen abgelehnt (s. auch Ausführungen zu TOP 5.2 der
Sitzung „Nutzung des Grundstücks „An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung
für Kinder, TEK, Drucksache-Nr. 08929-13).
Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im
Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung
des Grundstückes vermutet.
Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein
idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.“


hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E1):

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2013 die Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ in dem Punkt 4 c) der Begründung (Verkauf des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe in Hombruch zum Bau einer drei- bis viergruppigen Tageseinrichtung für Kinder) abgelehnt.

Die Verwaltung nimmt hierzu im Folgenden Stellung.


1. Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.

Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum Krückenweg wird aber ausgeschlossen, da damit eine Anbindung von Südosten nicht möglich ist. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/ Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.


2. Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des Grundstückes vermutet.

Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind (Zone 1).

3. Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ-Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.

Die KFZ-Werkstatt muss Immissionsrichtwerte an den näher liegenden Wohngebäuden (An der Teithe) bereits einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten.

Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.


4. Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.

Die TEK scheint auf dem Grundstück An der Witwe/An der Teithe kurzfristig zeitlich realisierbar und ist nach den bisherigen Prüfungen für eine Bebauung geeignet. Bei einer alternativen Standortsuche ist mit einem nicht absehbaren mehrmonatigen Zeitverzug zu rechnen, unabhängig von der Frage, ob ein alternatives städtisches Grundstück vorhanden ist. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung vom 06.03.2013 dem Rat empfohlen vor Beschluss der Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ die Fragestellung klären zu lassen „(...) warum die Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später anmietet.“

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.



AUSWI: 13.03.2013:


Herr Clemens (Seniorenbeirat) bezieht sich auf die Anlage 1 der Vorlage (hierin enthalten: die Anforderungen, wie die TEK auszubauen sind), in welcher, seiner Meinung nach, jeglicher Bezug zu den Vorgaben im Rahmen von Inklusion fehle. Er bittet daher, als Vertreter des Seniorenbeirates aber auch stellvertretend für das Behindertenpolitische Netzwerk darum, dass hier in den nutzungsspezifischen baulichen Standards noch entsprechende Vorkehrungen getroffen werden.

Frau Steckelbach beantwortet Nachfragen zur Vorlage und zu der hiermit korrespondierenden Vorlage unter TOP. 4.4. Weiter stellt sie in Aussicht, dass die aus der Sitzung der Bezirksvertretung - Lütgendortmund vom 12.03.2013 noch offenen Fragen zur Sitzung des Rates durch die Verwaltung beantwortet werden.

Aufgrund der Äußerungen durch Frau Steckelbach und nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu, in Anlehnung an die Empfehlung der BV-Hombruch wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion FDP/BL sowie der Gruppe der NPD mit Ausnahme von Punkt 4 c "TEK An der Witwe in Hombruch" und von Punkt 4 i „TEK Vorstenstraße (Fläche an der Friedens-GS) in Lütgendortmund (Seite 6 der Vorlage) wie folgt zu beschließen:

Beschluss

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr. 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr. 04838-11) und 29.03.2012 (DS-Nr. 06273-12) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landesverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe Punkt 3).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. den Beschluss vom 01.10.2003 (DS-Nr. 03772-03) dahingehend aufzuheben, dass die Realisierung des Ersatzneubaus im Rahmen der Vergabe (sog. Investorenmodell) unabhängig vom Verkauf des bisherigen Grundstückes Steinkühlerweg 235 erfolgt (s. Punkt 1) und einen entsprechenden Mietvertrag zum Betrieb einer TEK mit Wirtschaftsküche und einer förderfähigen Mietfläche in Höhe von ca. 1.060 m² an der Strohnstr./Kipsburg abzuschließen.
7. die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2015 ff in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.

Die Auswirkungen in der Ergebnisrechnung ab 2015 ff werden im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2014 ff wie unten dargestellt in der Ergebnisrechnung des Amtes 51 berücksichtigt. Daneben ergeben sich haushaltsneutrale Veränderungen im Teilergebnisplan StA 65 und Wirtschaftsplan FABIDO, die ebenfalls in der Haushaltsplanung 2014 ff. Berücksichtigung finden müssen. Durch die Anmietung ergibt sich ab 2015 ff eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des StA 51 unter dem Auftrag 510601010100 in Höhe von anfänglich 116.286,24 €.


zu TOP 3.3
Smart Metering
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09024-13)

hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09024-13):

„die CDU-Fraktion bittet darum, folgende Bitte um Stellungnahme bis zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien durch die Verwaltung beantworten zu lassen, ggf. auch unter Zuhilfenahme der Fachkenntnisse der DEW21:

Der Gesetzgeber hat bei Neubau und Grundsanierung den Einbau von intelligenten Stromzählern (Smart Meter) vorgeschrieben. Auch Kunden mit einem Jahresstrombedarf von zurzeit über 6000 kWh müssen Smart Meter einsetzen. Die CDU-Fraktion hat dazu folgende Fragen:

hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09024-13-E1):

„Die Anfrage der CDU-Fraktion zu Smart Metering beantworte ich unter Zuhilfenahme der Fachkenntnisse
von DEW21 wie folgt:

1. Welche Stromeinsparungen werden pro Haushalt und stadtweit (Netz der DEW21) durch den
Einsatz von Smart Metern prognostiziert?

Nach den Erfahrungen von DEW21 aus Pilotprojekten kann die Stromeinsparung durch Smart Meter
in Einzelfällen anfangs bis zu 12% betragen. Nach einer Zeitspanne von wenigen Wochen lässt
das Interesse der Kunden allerdings erheblich nach, so dass dann kaum noch Einsparungen zu erwarten
sind.
Der überwiegende Teil der Haushalte wird voraussichtlich von Beginn an kein oder nur wenig Interesse
für den Bereich Smart Metering haben, so dass Minderverbräuche hierdurch von vornherein
nicht zu erwarten sind.
Die Stromeinsparungen werden stadtweit nach der derzeitigen Einschätzung von DEW21 kaum
spürbar sein.

2. Welcher Strommehrbedarf wird durch den höheren Verbrauch der Smart Meter selbst gegenüber
herkömmlichen Stromzählern und die zur Nutzung der Funktionen notwendige IT-Verbindungen
(24-Stunden Router und ähnliches) beim Kunden bzw. zum Versorger verursacht?

Der Strommehrbedarf wird zukünftig insbesondere durch die sog. "Smart-Meter-Gateways" steigen.
Da die Geräte einen erheblichen Funktionsumfang im Bereich Datenverarbeitung und -übertragung
besitzen, wird auch der Stromverbrauch entsprechend hoch sein. Die Gateways sind 24h / 365 Tage/
a in Betrieb bei einer voraussichtlichen Anzahl von 38.000 Stück in Dortmund. Bisher sind jedoch
keine Geräte am Markt verfügbar, da für die Hersteller noch wichtige Vorgaben fehlen. Somit
kann noch keine abschließende Aussage zu Strommehrbedarf prognostiziert werden.
Darüber hinaus ist die Kostenträgerschaft noch nicht geregelt. Daher ist unklar, wer u.a. die Kosten
für den Mehrverbrauch der Geräte übernimmt (Kunde, Netzbetreiber oder Messstellenbetreiber)

3. Wie wirkt sich der Saldo der Effekte unter 1. und 2. auf die durch das Netz der DEW21 transportierten Strommenge aus und welche Effekte sind damit in Zukunft bei der Konzessionsabgabe an die Stadt Dortmund zu erwarten?

Bezüglich des Saldos kann aus Sicht von DEW21 nach den Erläuterungen zu 1. und 2. keine Aussage
gemacht werden. Ggf. liefert die beauftragte Kosten-Nutzen-Analyse des Bundeswirtschaftsministeriums hierzu Antworten. Die Fertigstellung / Veröffentlichung steht aber noch aus. Eine Aussage zur Konzessionsabgabe an die Stadt Dortmund kann ebenfalls noch nicht gemacht werden.

4. Was IT-Sicherheit und Datenschutz angeht, bestehen in der Fachöffentlichkeit massive Zweifel
an der Sicherheit der Geräte. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konnte
den angekündigten Entwurf für entsprechende Standards bisher nicht vorlegen. Gibt es daher
Konzepte bei der Stadt Dortmund, wie die Bevölkerung bei den jetzt möglichen Manipulationen der
Technik (z.B. Stromabschaltungen durch Hackerangriffe) geschützt werden soll? Welche Kosten
sind ggf. damit für die Stadt Dortmund verbunden?

Nach unserer Auffassung können nur Messsysteme ausgerollt werden, die in vollem Umfang den
Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit entsprechen. Dies muss durch die BSIZertifizierung gewährleistet werden. Ansonsten ist der Betrieb nicht möglich.
5. Welche Auswirkung hat die um 1/3 niedrigere Lebensdauer der Geräte gegenüber den bisherigen
Stromzählern beim zukünftigen Einsatz solcher Geräte allein in Dortmund auf das Abfallwirtschaftskonzept?
Gibt es Recycling-Konzepte?
Altgeräte (Zähler/Gateways) werden durch die DEW21 der Entsorgung zugeführt. Hierbei handelt
es sich um Elektronikschrott, der als Wertstoff an Recyclingbetriebe innerhalb und außerhalb von
Dortmund verkauft wird. Dies sehen wir nach derzeitiger Einschätzung als eher unkritisch an.

6. Ist mit einer vorzeitigen Verschrottung der zurzeit nicht standardisierten Geräte nach Einführung
entsprechender Standards oder Normen zu rechnen? Mit welchen zusätzlichen Abfallmengen ist zu
rechnen? Welche Kosten kommen auf DEW, Stadt und den Bürger durch einen vorzeitigen Austausch
der bisherigen Smart Meter gegen zukünftige standardkonforme Geräte zu?
Sind diese Kosten,da es sich um einen Austausch vor Ende der technischen Lebensdauer handelt, allein durch DEW21 zu tragen und wenn ja, welche Auswirkungen auf das Ergebnis von DEW21 hat dieses?

Im Bereich der heute eingesetzten Zähler bei Haushalten >6.000 kWh/a ist in den meisten Fällen
ein vorzeitiger Austausch erforderlich. Hierbei handelt es sich überwiegend um elektromechanische
Geräte (sog. Ferraris-Zähler), die einen gewissen Wertstoffanteil haben. Daher werden allein für die
Entsorgung kaum Kosten entstehen. Aber auch in diesem Bereich existieren zur Kostenträgerschaft
bisher keine Vorgaben.

7. Verspricht sich die DEW21 höhere Erträge durch die schnellere und einfachere (ohne Personaleinsatz vor Ort) Trennung säumiger Zahler vom Stromnetz? Welche Auswirkungen auf das Zahlungsverhalten der DEW21 Kunden werden durch den zukünftig flächendeckenden Einsatz von
Smart Metern erwartet?

Bisher ist nicht klar, inwiefern Smart Meter bei DEW21 mit Abschalteinrichtungen überhaupt ausgerüstet
werden. Bereits heute existieren Messeinrichtungen mit Prepayment-Funktion und Schalteinrichtung.
Hier waren die Erfahrungen nicht nur positiv. DEW21 war bisher eher zurückhaltend
diesbezüglich.

8. Verspricht sich die DEW21 höhere Erträge durch Personalreduzierung (Automatische Ablesung,
Zu- und Abschalten des Stromzugangs der Kunden ohne Personaleinsatz vor Ort), die in Zusammenhang mit Smart Metering möglich wird?

Mit höheren Erträgen ist nicht zu rechnen. Im Gegenteil: Die Ableser werden weiterhin benötigt für
die Stromzähler <6.000 kWh/a sowie die Gas, Wasser und Wärmezähler. Zusätzlich entstehen erhebliche Kosten für die gesamte Systeminfrastruktur, die mit dem Aufbau und dem Betrieb der
Messsysteme verbunden ist.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Auf Wunsch der CDU-Fraktion sollen die o.a. Informationen auch den Dortmunder Bundestagsabgeordneten zur Verfügung gestellt werden.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Dortmunder Sortimentsliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08363-12)

hierzu liegen vor die Empfehlungen aller Bezirksvertretungen sowie des Seniorenbeirates und des Behindertenpolitischen Netzwerkes

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilig Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt hierzu abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund Ziffer 1 und 3 des nachfolgenden Beschlussvorschlages einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Gruppe der NPD zu beschließen.
Zu Ziffer 2 des nachfolgenden Beschlussvorschlages empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund die Variante b (nicht-zentrenrelevant) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B'90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke zu beschließen.

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Dortmunder Sortimentsliste zur Kenntnis und beschließt die Dortmunder Sortimentsliste als Grundlage zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung.

2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Zentrenrelevanz von Fahrrädern zur Kenntnis und beschließt das Sortiment „Fahrräder und technisches Zubehör“

a) als zentrenrelevant einzustufen oder
b) als nicht-zentrenrelevant einzustufen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Dortmunder Sortimentsliste bei der Prüfung von Ansiedlungsvorhaben und im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.



zu TOP 4.2
Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08611-12)

hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08611-12-E1):

Die aktuelle Diskussion, am Phoenix-See gezielt Wohnungsbau auch für Menschen mit
niedrigerem Einkommen zu ermöglichen, wird grundsätzlich begrüßt.
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet deshalb unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird gebeten, Flächen innerhalb des aktuellen Bebauungsplan Phoenix-
See Südufer zu identifizieren, die geeignet sind für:

- geförderte Mieteinfamilienhäuser/ Reihenhäuser mit ca. 5-6 Einheiten
- geförderten Geschosswohnungsbau mit 3 oder 4 Etagen mit max 20-30 Wohneinheiten

Die Verwaltung prüft, inwieweit ein zeitlich befristetes Angebot für einen Sonderpreis von
220€/qm umsetzbar ist bzw. prüft dieses in Zusammenarbeit mit der Phoenix-See Entwicklungsgesellschaft.
Die Verwaltung wird gebeten, darzustellen, ob und inwieweit Festsetzungen in vorliegenden
B-Plan geändert werden müssen.“

Die hierin von der Verwaltung erbetenen Prüfergebnisse sind in der nachfolgenden Stellungnahme unter Ziff. 2. enthalten. Somit kann der o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag als erledigt angesehen werden.

Hierzu siehe -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08611-12-E 4):

„…zu den unter 1. und 2. genannten Beschlüssen der BV Hörde und des AUSWI kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

zu 1.: Beschluss der BV-Hörde
In der Sitzung der Bezirksvertretung Hörde am 19.02.2013 wurde der Entwurf des Satzungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- eingehend diskutiert. Die BV Hörde empfiehlt dem Rat unter Berücksichtigung der Anregungen der Bezirksvertretung Hörde, dem Vorschlag der Verwaltung für den Bebauungsplan Hö 252, Teilbereich C zu folgen und den Satzungsbeschluss zu fassen.

Von der Planungsverwaltung wurde der Entwurf des Bebauungsplanes aufgrund der bisherigen Beschlüsse, der während der im August 2012 durchgeführten öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen und der in der am 21.08.2012 erfolgten Einwohnerversammlung vorgebrachten Anregungen weiterentwickelt.
Hierbei wurde auf Grundlage des Städtebaulichen Rahmenplans „PHOENIX See“ (Stand 02/2012) und der zum Offenlegungsplan erstellten Gestaltungsregeln in den Allgemeinen Wohngebieten 4 (WA 4) u. a. die Bauweise mit Einzel- bzw. Doppelhäusern gemäß § 22 Abs. 2 Baunutzungsverordnung (BauNVO) festgesetzt.

Die im Januar 2013 von der Bezirksvertretung nun vorgebrachte Anregung, in den
Allgemeinen Wohngebieten 4 (WA 4) die Erstellung von Hausgruppen (Reihenhausbebauung) vorzusehen, wurde mit der Eigentümerin der Fläche, der PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft, ausführlich erörtert. Die von der Änderung betroffene Eigentümerin hat mitgeteilt, dass sie der geforderten Anpassung zustimmt. Der Entwurf des Satzungsplanes soll daher gemäß Deckblatt angepasst werden.
Die veränderte Bauweise in den Allgemeinen Wohngebieten 4 (WA 4) ist der folgenden Darstellung zu entnehmen und wird entsprechend als Deckblatt zum Satzungsplan eingearbeitet.




Der Entwurf des Satzungsplanes mit Stand 06.12.2012 wurde durch das Deckblatt mit Stand 25.02.2013 wie folgt modifiziert:
Die Allgemeinen Wohngebiete 4 (WA 4) wurden zur Realisierung von Hausgruppen (Reihenhäuser) angepasst und Flächen für Nebenanlagen eingefügt. Im Weiteren wurde die

Bauweise von bzw. in geändert und diese Bauweise in die Legende



zum Plan aufgenommen.

Bei diesen Ergänzungen des Bebauungsplanes handelt es sich um Modifizierungen im Sinne des § 4a Abs. 3 BauGB, die die Grundzüge der Planung nicht berühren. Von daher ist eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nicht erforderlich. Das Satzungsverfahren kann somit zum Abschluss gebracht werden.
Das modifizierte Deckblatt ist aus Gründen der Lesbarkeit diesem Schreiben nicht beigefügt. Es wird jedoch elektronisch der Beschlussvorlage angehängt und steht wie bisher während der Sitzungen der politischen Gremien zur Einsichtnahme zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die durch das Deckblatt dargelegte Modifizierung des Satzungsplanes vom 06.12.2012 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt in Ergänzung der DS.-Nr. 08611-12, Beschlussvorschlag VI., den vorgelegten Bebauungsplanentwurf einschließlich der Modifizierung durch das Deckblatt vom 25.02.2013 als Satzung zu beschließen.

Des Weiteren wurde von der Bezirksvertretung Hörde festgestellt, dass eine Steuerung der Bebauungsstruktur und deren Nutzung für den Bereich nördlich der Hermann-/Schüruferstraße nach § 34 BauGB als nicht ausreichend angesehen wird. Es wurde von der Verwaltung daher die Aufstellung eines Bebauungsplanes gefordert.
Entsprechend diesem Beschluss wird derzeit von der Planungsverwaltung der Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Hö 252 PHOENIX See,
Teilbereich D
-Hermann-/Schüruferstraße-“ vorbereitet.



zu 2.: Beschluss des AUSWI
+ Reihenhäuser-Mietfamilienhäuser


+ Geschosswohnungsbau

Abstimmung AUSWI, 13.03.2013 hierzu:

Ziff 1. / Beschluss der Bezirksvertretung – Hörde:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Beschlussvorschlag unter Ziff 1. einstimmig zu (siehe hierzu auch den u. a. geänderten Beschlusstext unter VI.).


Ziff. 2. / Beschluss des AUSWI, wurde zu Abs.1 und Abs. 2. getrennt abgestimmt:

Abs. 1 „ Reihenhäuser-Mietfamilienhäuser“ :

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt diesem Vorschlag einstimmig zu.

Abs 2. „ Geschosswohnungsbau“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt diesem Vorschlag mehrheitlichem, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion zu.


Weiter liegt vor-> Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 08611-12-E 5):

„Mit Schreiben vom 27.02.2013, Drucksachen-Nr. 08611-12-E4, macht die Verwaltung in
Abänderung der ursprünglichen Vorlage Vorschläge, wie den Empfehlungen der Bezirksvertretung
Hörde vom 19.02.2013 sowie des Antrages der Grünen im AUSWI vom
05.02.2013 Folge geleistet werden könnte.

Vor dem Hintergrund dieses Schreibens möge der AUSWI beschließen:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien begrüßt den
ergänzenden Vorschlag der Verwaltung, im Bereich der Allgemeinen Wohngebiete
4 (WA 4) auch Hausgruppen (Reihenhäuser) entlang des Binsenwegs und Schilfwegs
zuzulassen.
-
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien begrüßt den
Vorschlag der Verwaltung, entlang der Hermann-/Schüruferstraße einen Bebauungsplan
„Hö 252 Phoenix See, Teilbereich D – Hermann-/Schüruferstraße“ aufzustellen,
um damit die Bebauungsstruktur stärker steuern zu können. Der Ausschuss
spricht sich weiter dafür aus, dass die Phoenix See Entwicklungsgesellschaft in
diesem Bereich am ursprünglich vorgesehenen Ausgangspreis von 280 Euro/qm
festhält. Damit ist gewährleistet, dass auch Familien mit durchschnittlichem Einkommen
ein attraktives Grundstück / eine attraktive Wohnung am See angeboten
werden kann.“

Abstimmung AUSWI, 13.03.2013 hierzu:


Ziff. 1.: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Vorschlag einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion die Linke) zu.

Ziff 2. wird getrennt zu Satz 1 und 2 abgestimmt.

Satz 1: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Vorschlag mehrheitlich gegen die Stimmen (Fraktionen Die Linke und B’90 Die Grünen) zu.

Satz 2: Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Vorschlag mehrheitlich gegen die Stimmend er CDU-Fraktion ab.

________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________________

AUSWI, 13.03.2013:

Verständnisfragen werden durch die Verwaltung beantwortet.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage sowie zu ihrem Abstimmungsverhalten zu den vorliegenden Änderungsvorschlägen der Verwaltung sowie des Zuatz-/ Ergänzungsantrages der CDU-Fraktion verdeutlicht haben, wird wie oben o.a. einzeln und wie folgt insgesamt zur Vorlage abgestimmt:

Unter Einbeziehung der o.a. Abstimmungsergebnisse zum Beschlussvorschlag unter Ziff. 1. und Ziff. 2 der Stellungnahme der Verwaltung sowie zu dem Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion Ziff. 1. und Ziff. 2., Satz 1, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dem Rat der Stadt Dortmund die Vorlage mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion wie folgt zu beschließen:

Beschlussvorschlag

I. Der Rat der Stadt nimmt die für den Planbereich des Bebauungsplanes
Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer - erstellten modifizierten
Gestaltungsregeln zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994
(GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 7.1 bis 7.4 dieser Vorlage
dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur 47. Änderung des Flächennutzungsplanes
und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See,
Teilbereich C -Südufer- geprüft und beschließt,
a) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 7.1.4, 7.2, und 7.4.1 dieser Vorlage
zu berücksichtigen,
b) die Stellungnahmen der Einsprecher unter Ziffer 7.1.1 bis 7.1.3, 7.3 und 7.4.2 dieser
Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4, § 4a Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004
(BGBL I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes
offengelegte Begründung vom 01.06.2012 entsprechend den Ausführungen
unter Ziffer 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom
06.12.2012 der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt die 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter
Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes offengelegte
Begründung vom 01.06.2012 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 9 dieser
Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 06.12.2012 dem Bebauungsplan
Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW

VI. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C
-Südufer- für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als
Satzung.
Der Rat der Stadt nimmt die durch das Deckblatt dargelegte Modifizierung des Satzungsplanes vom 06.12.2012 zur Kenntnis und beschließt den Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C -Südufer- einschließlich der Modifizierung durch das Deckblatt vom 25.02.2013 für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauuungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße- nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 und § 33 Abs. 3 BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09084-13)

AUSWI, 13.03.2013:

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wir hierzu wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktionen B’90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 103- südlich Hermannstraße -
für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich in einem vereinfachten Verfahren zu ändern (Änderung Nr. 8).
II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Hö 103 -südlich Hermannstraße und dem Entwurf der Begründung vom 11.02.2013 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbe­teiligung). III. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Bauge­nehmigung für den Fahrradfachmarkt vor Rechtskraft der Änderung Nr. 8 des Bebau­ungsplanes Hö 103 - südlich Hermannstraße - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.


zu TOP 4.4
Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)

hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013:

„Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.

Begründung
- Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im
„Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
- Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung
des Grundstückes vermutet.
- Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein
idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die
Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.“


hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E1):

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2013 die Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ in dem Punkt 4 c) der Begründung (Verkauf des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe in Hombruch zum Bau einer drei- bis viergruppigen Tageseinrichtung für Kinder) abgelehnt.

Die Verwaltung nimmt hierzu im Folgenden Stellung.


5. Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.

Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum Krückenweg wird aber ausgeschlossen, da damit eine Anbindung von Südosten nicht möglich ist. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/ Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.


6. Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des Grundstückes vermutet.

Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind (Zone 1).

7. Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ-Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.

Die KFZ-Werkstatt muss Immissionsrichtwerte an den näher liegenden Wohngebäuden (An der Teithe) bereits einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten.

Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.


8. Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.

Die TEK scheint auf dem Grundstück An der Witwe/An der Teithe kurzfristig zeitlich realisierbar und ist nach den bisherigen Prüfungen für eine Bebauung geeignet. Bei einer alternativen Standortsuche ist mit einem nicht absehbaren mehrmonatigen Zeitverzug zu rechnen, unabhängig von der Frage, ob ein alternatives städtisches Grundstück vorhanden ist. Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung vom 06.03.2013 dem Rat empfohlen vor Beschluss der Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ die Fragestellung klären zu lassen „(...) warum die Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später anmietet.“

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.

AUSWI: 13.03.2013:

Man ist sich darin einig, dass die Vorschläge und Bedenken, welche in der Bezirksvertretung - Hombruch geäußert wurden, ernst zu nehmen sind und beschließt daher wie folgt zu verfahren:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage, wegen weiteren Informationsbedarfes, in seine nächste Sitzung. Die Verwaltung wird gebeten, bis dahin Alternativstandorte zu prüfen und hierzu einen entsprechenden Bericht abzugeben.





zu TOP 4.5
Realisierung des Einzelhandelsstandortes am Bärenbruch, VEP Hu 148
Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2013
(Drucksache Nr.: 08878-13)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 30.01.2013 vor:


„Die Fraktionen bekräftigen noch einmal ihre zu diesem Thema bereits in der Sitzung am
03.11.2010 unter TOP 11.1.3 dargestellten Positionen (vgl. Drucksache Nr.: 02367-10):
Die CDU-Fraktion und die Fraktion Bündnis '90/Die Grünen sprechen sich gegen das
Vorhaben aus, da weiterer Einzelhandel in Kirchlinde nicht erforderlich sei, die aus der
Maßnahme resultierenden Verkehrsprobleme am Bärenbruch nicht gelöst seien und der Erhalt
des Parkplatzes als notwendig angesehen werde.
Herr Hendler (SPD-Fraktion) verweist auf die Untersuchung zur Kaufkraftbindung, nach der
in Kirchlinde weiterer Einzelhandel notwendig sei, um der Versorgungsfunktion des
Nebenzentrums gerecht zu werden. Mit der Maßnahme sei auch ein Neubau an der Stelle des
alten Aldi-Marktes verbunden.
Herr Goosmann (Mitglied des Rates, SPD-Fraktion) führt aus, dass sich die
Mehrheitsverhältnisse im zuständigen Ausschuss nach der Wiederholungswahl geändert
hätten. Daher bestünde nun die Aussicht, die notwendige Mehrheit für das Projekt zu
bekommen.

Beschluss:
Der Antrag wird mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis '90/Die
Grünen) und 1 Enthaltung (Herr Galle, NPD) beschlossen.“


AUSWI: 13.0.3.2013:

RM Keller begründet den Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Bezirksvertretung –Huckrade vom 30.01.2013.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der vorliegenden Empfehlung verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion B'90/Die Grünen, das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zu beauftragen, dass Verfahren des VEP Hu 148 zur Realisierung des Einzelhandelsstandortes Am Bärenbruch wieder aufzunehmen und wenn möglich zu beschleunigen.



zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08662-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung
mit der Vorlage in die nächste Sitzung am 24.04.2013.


zu TOP 4.7
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2012 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09001-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 4.8
Thier Galerie
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08988-13-E1)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lag bereits zur Sitzung am 06.02.2013 nachfolgende Bitte um Stellungnahme zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 08988-13-E1) vor:

„Bündnis 90 / Die Grünen bitten die Verwaltung, nach mehr als einem Jahr nach der Eröffnung des Einkaufscenters „Thier-Galerie“ über den aktuellen Sachstand zu informieren und folgende Fragen zu beantworten:



Hierzu liegt heute vor-> Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09258-13) , womit gleichzeitig die o.a. Fragen beantwortet werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.9
Indupark
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09163-13)

hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 09163-13-E1):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtentwicklung, Wohnen und Immobilien
hat großes Interesse an einer effizienten und nachhaltigen Entwicklung des Dortmunder
Induparks. Zu diesem Zwecke benötigt die SPD-Fraktion Informationen über ein Teilgebiet
des Dortmunder Induparks. Es handelt sich hierbei um die Fläche, die durch die Straßen
Rheinlanddamm - Overhoffstraße – Brennaborstraße – Kämpchenstraße – Kleyer
Weg eingegrenzt wird.
Für das genannte Teilgebiet des Dortmunder Induparks wird die Verwaltung gebeten den
Besatz mit GI/GE/SO-Flächen darzustellen und den aktuellen Ist-Zustand dem Ausschuss
in seiner Sitzung am 13.03.2013 mitzuteilen bzw. darzustellen.“

hierzu liegt vor-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksachenr.: 09163-13-E1)

„für Ihre Anfrage zum Indupark danke ich Ihnen.

Die betreffende Fläche des Induparks zwischen Rheinlanddamm, Overhoffstraße,
Brennaborstraße und Kleyer Weg beträgt insgesamt ca. 58 ha.

In den rechtskräftigen Bebauungsplänen Lü 121, 152 und 171n sind folgende Arten der
baulichen Nutzung festgesetzt:

- Industriegebietsflächen: 6,9 ha
- Gewerbegebietsflächen: 20,6 ha
- Sondergebietsflächen: 25,4 ha
- private Grünflächen (Tierfriedhof): 0,3 ha
- Straßenflächen: 5,0 ha

Die 25,4 ha Sondergebietsflächen gliedern sich in folgende Nutzungskategorien:
- Büronutzung, Großflächiger Einzelhandel der Branchen Sport- und Kommunikationsartikel,
Küchen und –zubehör (Lü 171n; Brandschachtstraße 2-4) 0,9 ha

- Großflächiger Einzelhandel (B-Pläne Lü 152, Lü 171n): 24,5 ha

Innerhalb der textlichen Festsetzungen wurden hierzu folgende Sortimentsbeschränkungen
vorgenommen:

Bebauungsplan Lü 152:
 Wulfshofstraße 1: Einzelhandelsbetriebe und großflächige Einzelhandelsbetriebe der
Branchen Bau- und Heimwerkerbedarf, Gartenbedarf, Auto/Autozubehör und
Camping/Caravan
 Wulfshofstraße 3: Einzelhandelsbetriebe und großflächige Einzelhandelsbetriebe der
Branchen Unterhaltungselektronik, Bau- und Heimwerkerbedarf, Gartenbedarf,
Auto/Autozubehör und Camping/Caravan
 Wulfshofstraße 5: Einzelhandelsbetriebe und großflächige Einzelhandelsbetriebe der
Branchen Lebensmittel, Bekleidung, Gardinen, Bau- und Heimwerkerbedarf,
Gartenbedarf, Auto/Autozubehör und Camping/Caravan
 Wulfshofstraße 5a-c: Einzelhandelsbetriebe und großflächige Einzelhandelsbetriebe
der Branchen Bekleidung, Schuhe, Sport, Bau- und Heimwerkerbedarf,
Gartenbedarf, Auto/Autozubehör und Camping/Caravan
 Wulfshofstraße 6-8 („Real“):Einzelhandelsbetriebe ohne Sortimentsbeschränkung
 Wulfshofstraße 6-8 („Roller): Einzelhandelsbetriebe und großflächige
Einzelhandelsbetriebe der Branche „Möbelgroßanbieter“

Bebauungsplan Lü 171n: Borussiastraße 120 (Ikea)
 Möbelgroßanbieter mit begrenztem Warenhausangebot (Die zulässigen Sortimente
werden innerhalb der textlichen Festsetzungen genau definiert.)
Gemäß der Kartierung „Atlas der Gewerbe- und Industrieflächen“ (ruhrAGIS) für das Jahr
2012 ist innerhalb des Untersuchungsraums der überwiegende Anteil der Flächen belegt. Auf
diesen Flächen dominieren der Handel (z.B. IKEA, Roller, Metro, Real; insgesamt 35,5 ha)
sowie Betriebe der Verkehr- und Nachrichtenübermittlung (Logistikdienstleister, Marketingund
Logistikagentur; insgesamt 4,2 ha). Darüber hinaus sind im Bearbeitungsraum Betriebe
der Hardwareberatung, des Gastgewerbes und Sporteinrichtungen vorhanden. Vereinzelt ist
Wohnbebauung eingestreut.
Lediglich folgende Immobilien standen laut ruhrAGIS 2012 leer (insgesamt 2,7 ha):
 Wulfshofstraße 3 und 5 (B-Plan Lü 152, textliche Festsetzungen s.o.),
 Brennaborstraße 12 (B-Plan Lü , GE, Einzelhandelsbetriebe sind nicht zulässig,
ausnahmsweise zulässig sind untergeordnete an Endverbraucher gerichtete
Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben)
Folgende Grundstücke waren gemäß ruhrAGIS 2012 nicht genutzt (insgesamt 1,8 ha):
 Brandschachtstraße 16 (B-Plan Lü171n: GE, Einzelhandelsbetriebe sind nicht
zulässig, ausnahmsweise zulässig sind KfZ und Caravan-Handel sowie
untergeordnete an Endverbraucher gerichtete Verkaufsstellen von
Handwerksbetrieben)
 Wulfshofstraße 23 (B-Plan Lü 152, GE, Einzelhandelsbetriebe sind nicht zulässig,
ausnahmsweise zulässig sind KfZ und Caravan-Handel sowie untergeordnete an
Endverbraucher gerichtete Verkaufsstellen von Handwerksbetrieben).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.10
EU Ziel 2 Programm - Stadtumbau Hörde Zentrum:
Schulhof Phoenix-Gymnasium und Stadteingang Faßstraße - Wettbewerbsergebnis, Planungsauftrag und Bürgerbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08792-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde stimmt dem Wettbewerbsentwurf des 1. Preisträgers als Grund­lage zur Umgestaltung des Schulhofs des Phoenix-Gymnasiums und des Stadteingangs an der Faßstraße zu.

Die Bezirksvertretung beschließt die Auftragsvergabe für die Entwurfs- und Ausführungs­planung sowie die Durchführung einer Bürgerbeteiligung.
Hierdurch kommt es zu Gesamtauszahlungen in Höhe von 80.000 Euro.


zu TOP 4.11
Absage der Ausstellung „Nordstadt ist (nicht) überall“
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013
(Drucksache Nr.: 09201-13)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013 vor:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen vor:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Kultur, Sport, Freizeit bitten die Verwaltung
um einen Sachstandsbericht zur kurzfristigen Absage der Ausstellung „Nordstadt ist (nicht)
überall“ in den Räumen des Quartiersbüros am Nordmarkt. Dabei bitten wir insbesondere
um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wer hat die "Nicht-Eröffnung" entschieden und den Abbau der Ausstellung veranlasst?
2. Welche Klärungsmöglichkeiten zu möglicherweise juristisch kritischen Inhalten gab
es im Vorfeld der Ausstellung?
3. Wie verschaffen sich die Stadt und die Quartierbüros im Vorfeld ein ausreichendes
Bild über die Ausstellungsinhalte?
4. Wie sollen Kommunikationsprobleme wie in diesem Fall in Zukunft vermieden werden?
Begründung:
Eine für den 15. Februar fest geplante Ausstellungseröffnung der Künstlerin Barbara
Meisner im Quartiersbüro Nordstadt wurde eine Stunde nach Aufbau von der Stadt telefonisch
abgesagt. Die Einladungen waren längst verschickt, Kosten waren entstanden und
trotz Absage erschienen BesucherInnen zur Ausstellungseröffnung. Die kurzfristige Absage
der Kunstausstellung zur Situation in der Nordstadt irritierte Dortmund BürgerInnen und
kunstinteressierte Gäste. Es entstand der Eindruck, als sei hier ein Eingriff der Stadt in die
freie Kunstszene erfolgt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Bitte um Stellungnahme der
Fraktion Die Linke vor:
wir bitten um eine Berichterstattung seitens der Verwaltung zu dem im Betreff genannten
Tagesordnungspunkt.
Begründung:
Die Ausstellung von Barbara Meisner im Aktionsbüro am Borsigplatz konnte aufgrund der
Kritik der Verwaltung nicht stattfinden. Dieses hat in der Öffentlichkeit starkes Unverständnis
hervorgerufen. Auch uns sind die Gründe für das Vorgehen der Verwaltung nicht verständlich.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, die Bitte um Stellungnahme
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke in
den zuständigen Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu
überweisen und bittet darum, die Antwort der Verwaltung ebenfalls dem Ausschuss für Kultur,
Sport und Freizeit zur Verfügung zu stellen.“


Des Weiteren liegt zu den o.a. Anträgen der Fraktionen B’90/Die Grünen und der Fraktion die Linke folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Zu den Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Bitte um Stellungnahme der
Fraktion Die Linke jeweils vom 21.02.2013 zur Ausstellung "Nordstadt ist (nicht) überall"
nehme ich im Folgenden Stellung.

A. Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

1. Wer hat die "Nicht-Eröffnung" entschieden und den Abbau der Ausstellung veranlasst?
zu 1.: Die Entscheidung wurde von der Stadt Dortmund, unter Beteiligung des
Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes, der Pressestelle und dem OB-Büro getroffen.

2. Welche Klärungsmöglichkeiten zu möglicherweise juristisch kritischen Inhalten gab es im
Vorfeld der Ausstellung?
zu 2.: Es gab im Vorfeld der Ausstellung keine Möglichkeit zur juristischen Prüfung, da von
Frau Meisner die gesamten Inhalte erst mit Aufbau der Ausstellung am 14.02.2013
vorgelegt wurden.

3. Wie verschaffen sich die Stadt und Quartiersbüros im Vorfeld ein ausreichendes Bild über
die Ausstellungsinhalte?
zu 3.: Das Quartiersmanagement Nordstadt verschafft sich immer im Vorfeld einer
Ausstellung einen Überblick über die geplanten Ausstellungsinhalte. Im Fall der
Ausstellung von Frau Meisner sind Teile der Ausstellung von ihr erst im Anschluss an
diese Abstimmung entstanden/erstellt worden.
Diese Ausstellungsinhalte sind dem Quartiersmanagement von Frau Meisner erst mit
dem Aufbau der Ausstellung vorgelegt worden, so dass erst zu diesem Zeitpunkt dazu
eine Beurteilung erfolgen konnte. Dass in der Ausstellung juristisch kritische Inhalte
enthalten sein könnten, war im Vorfeld für das Quartiersmanagement Nordstadt nicht
erkennbar.

4. Wie sollen Kommunikationsprobleme wie in diesem Fall in Zukunft vermieden werden?
zu 4.: Um Kommunikationsprobleme in Zukunft zu vermeiden, werden für Ausstellungen
(von Künstlern) im Aktionsbüro am Borsigplatz 1 alle erforderlichen Absprachen zur
Art, Umfang, Inhalt und Durchführung verschriftlicht. Weiterhin sind von den
Ausstellern zukünftig alle Exponate und die Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit mit
einem ausreichenden zeitlichen Vorlauf dem Quartiersmanagement Nordstadt und der
Stadt Dortmund vorzulegen, um so ggfs. erforderliche juristische Prüfungen zu
ermöglichen. Erst danach wird eine Zusage zur Durchführung erteilt.
B. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke:
Die von Frau Meisner mit dem Quartiersmanagement Nordstadt verabredete Ausstellung im
Aktionsbüro am Borsigplatz 1 konnte nicht stattfinden, da Teile der Ausstellung aus Texten
besteht, die Passagen enthalten, die auf eine Verletzung von Persönlichkeitsrechten von
Mitarbeitern des Quartiersmanagements, der Stadt Dortmund und weiteren Dritten sowie
einer möglichen Verletzung der Datenschutzbestimmungen zu überprüfen waren. Dem
Quartiersmanagement waren von Frau Meisner erst mit dem Aufbau der Ausstellung alle
Ausstellungsinhalte präsentiert worden. Daher war vom Zeitpunkt der Kenntnisnahme der
Stadt Dortmund (am 14.02.2013) über diese Ausstellungsbestandteile bis zum Termin der
geplanten Ausstellungseröffnung (am 15.02.2013) eine juristische Prüfung nicht mehr
möglich. Im Sinne der Fürsorgepflicht für Mitarbeiter und Dritte und zur Schadensabwehr für
alle Beteiligten hat die Stadt Dortmund daher die Entscheidung getroffen, die Ausstellung am
15.02.2013 nicht zu eröffnen. Diese Entscheidung und die zugrunde liegenden Hintergründe
sind den Medien in einer Pressekonferenz am 15.02.2013 erläutert worden.
Abschließend darf ich darauf aufmerksam machen, dass die Ausstellung nicht im
Quartiersbüro Nordmarkt stattfinden sollte. Das Quartiersmanagement organisiert
ausschließlich für das gemeinsam mit dem Jobcenter genutzte Aktionsbüro am Borsigplatz 1,
hier im Warte-/ Aufenthaltsbereich des Aktionsbüros, Ausstellungen. In den anderen
Quartiersbüros (Hafen und Nordmarkt) finden aus Platzgründen keine Ausstellungen statt.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Kanalsanierung Elsborn / Westerwikstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08889-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Kanalsanierung Elsborn / Westerwikstraße mit Gesamtkosten in Höhe von 300.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66U01104014908 – Kanalsanierung Elsborn / Westerwikstraße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2013: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 6.919,00 Euro, der bei der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühren den Aufwand decken.

zu TOP 7.2
Neuer Standort für das Spiegelzelt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09151-13)

Zur heutigen Sitzung des AUSWI lag die Information vor, dass die Bezirksvertretung
Innenstadt-Ost die Vorlage in ihrer Sitzung am 12.03.13 nicht beschlossen habe, da der zum
Beschlussvorschlag zugrunde liegende Mietvertrag nicht vorlag.

Daher konnte eine Befassung und Beratung nicht erfolgen.

Es liegt heute vor-> Bitte um Stellungnahme zum TOP der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09151-13-E1) vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beantwortung der
nachfolgenden Fragen (ggf. im nichtöffentlichen Teil):

1. Bei dem neuen Standort des Spiegelzelts werden durch Baumfällungen und die Herrichtung
der Rasenfläche erhebliche Eingriffe in die Fläche vorgenommen. Wurden für die
dauerhafte Verlagerung des Spiegelzelts alternative Standorte zu dem vom Veranstalter
beantragten Areal geprüft, die solche Eingriffe unnötig machen, z.B. der Standort Stadtbahnhaltestelle
Remydamm und Sporthalle Eintracht (Zirkus FlicFlac)?

2. Ist das Gelände für diese Art der Nutzung erschlossen? Wenn nicht, welche zusätzlichen
Kosten entstehen (z. B. für die Abwasserentsorgung, Stromversorgung oder Herrichtung)
und wer trägt diese Kosten?

3. Wie hoch ist die in der Vorlage DS-Nr. 09151-13 für die Nutzung der Fläche und der
Durchführung der Außengastronomie erwähnte jährliche Gebühr, die zwischen Mieter und
Stadt vereinbart wurde?

4. Wurden bei dem geplanten Standort die notwendigen Rettungswege für die Feuerwehr
berücksichtigt?

Wenn nicht: Hat die Anlage von Rettungswegen weitere Auswirkungen auf die Flächenversiegelung
oder den Baumbestand und wer kommt für die daraus entstehenden Kosten
auf?“

Weiter liegt vor-> Bitte um Stellungnahme zum TOP der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 09151-13-E3) vor:

„wie der Beratungsfolge zu o.g. Verwaltungsvorlage zu entnehmen ist, nimmt
der AUSWI die – alleinig von der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zu beschließende
- Beauftragung der Verwaltung zum Abschluss eines Mietvertrages mit dem Theater Fletch Bizzel im Rahmen der Errichtung des Spiegelzeltes auf der Grünfläche an der B1 zur Kenntnis.
Eine konkrete Ausfertigung des Mietvertrages inkl. der darin zu treffenden Regelungen
ist der Verwaltungsvorlage allerdings nicht beigefügt, so dass die
Voraussetzungen für eine gewissenhafte Beschlussfassung bzw. Kenntnisnahme
nicht gegeben sind.
Ebenfalls sind der Verwaltungsvorlage keine Ausführungen zu entnehmen, die
die Entbehrlichkeit einer über die bloße Kenntnisnahme hinausgehenden Befassung
(Beschluss/Empfehlung) des Fachausschusses nachvollziehbar darlegen.
So wären in Hinblick auf den Anwendungsbereich des Zuständigkeitsverzeichnisses
der Ausschüsse Erläuterungen zur bauordnungsrechtlichen Bewertung
des Spiegelzeltes (bspw. Fliegender Bau vs. gem. § 75 BauONW genehmigungsrelevante
Anlage) wünschenswert gewesen.
Erläuterungsbedarf besteht auch hinsichtlich der Beurteilung der finanziellen Auswirkungen. Hier steht die einleitende Feststellung, dass „keine finanziellen Auswirkungen“ bestehen, im offensichtlichen Widerspruch zur Begründung der Verwaltungsvorlage, wonach „für die Nutzung der Fläche des Spiegelzeltes und die Durchführung der Außengastronomie während des Veranstaltungszeitraumes
die Zahlung einer (Anm.: im Weiteren in ihrer Höhe nicht näher bezifferten)jährlichen Gebühr vereinbart wird.“

Die Verwaltung wird daher im Rahmen eines Sachstandberichts gebeten, insbesondere
zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Welche Regelungen werden in welchem Wortlaut in dem zwischen der
Stadt und dem Theater Fletch Bizzel in Hinblick auf den avisierten neuen
Standort des Spiegelzeltes abzuschließenden Mietvertrag getroffen?
Die Stellungnahme kann auch durch Vorlage eines Mietvertragsentwurfs
zu den Sitzungen der jeweils beteiligten Gremien erfolgen.

2. Mit welcher (bauordnungs-)rechtlichen Begründung wird der Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lediglich im Rahmen
einer `Kenntnisnahme` mit den Planungen zu einem neuen Standort
des Spiegelzeltes befasst?
Soweit es darauf ankommt, ist dabei auch zur Frage einer wesentlich
über den Stadtbezirk hinausgehenden Bedeutung des Standortes des
Spiegelzeltes Stellung zu nehmen.

3. Welche finanziellen Effekte/Auswirkungen sind für den städtischen Haushalt
oder ggf. die kommunalen Gesellschaften mit der neuen Standortplanung
für das Spiegelzelt verbunden?
Soweit mit der Beantwortung Interessen Dritter tangiert sind, sind wir mit einer
Beantwortung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.


AUSWI, 13.03.2013:

Herr Wilde schildert den heute aktuellsten Sachstand, wonach man aufgrund der aktuellen Beschlusslage zum ursprünglich geplanten Standort und der Tatsache, dass sich der Betreiber bereits in der Vermarktungsphase der Veranstaltungen befindet, im Rahmen eines Abstimmungsgespräches der Beteiligten zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es für das Jahr 2013 zunächst eine vorübergehende Alternativlösung geben müsse.
Er führt weiter an, dass in diesem Gespräch vereinbart wurde, dass das Spiegelzelt für das Jahr 2013 vorübergehend auf dem Stellplatz an der Westfalenhalle, westlich der Stadtbahnhaltestelle stehen könne.
Da dieser Platz auch heute schon als Stellplatzfläche genehmigt sei, lägen aus Sicht der Verwaltung hier grundsätzlich keine Hindernisse für die entsprechende Abnahme als Fliegender Bau vor.

Für die weitere Vorgehensweise hinsichtlich der langfristigen Planung des zukünftigen Standortes (ab 2014) für das Spiegelzelt, schlägt Herr Wilde vor, den Punkt insgesamt heute nicht weiter zu behandeln. Er kündigt an, dass die Verwaltung alle noch offenen Fragen weiter aufbereiten und in der zweiten Jahreshälfte der Bezirksvertretung sowie dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltug, Wohnen und Immobilien zu Beratung vorlegen wird.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltug, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen des Herrn Wilde zur Kenntnis und signalisiert Zustimmung zu der hiermit geplanten Vorgehensweise.




zu TOP 7.3
Lichtsignalanlagenschaltungen in Schwachlastzeiten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08985-13)

hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08985-13)

„Bündnis 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten, den oben genannten Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen und folgenden Antrag zur Abstimmung zu stellen:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stellt fest, dass es in Schwachlastzeiten bei anforderungsgesteuerten Lichtsignalanlagen an Kreuzungen und Einmündungen zu unnötigen Wartezeiten für Fußgänger und Radfahrer kommt. Grund dafür sind Unterschiede in der Freigabe für gleiche Fahrtrichtungen, je nach Art des Anforderungskontakts (Kfz-Verkehr durch Anforderungsschleife, Fußgänger und Radfahrer durch Drucktaster/ Berührungssensoren).

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, diese Differenzierung im Sinne einer unfallpräventiven Gleichbehandlung der Verkehrsteilnehmer aufzuheben.

Begründung :
In Schwachlastzeiten wie den Abend- und Nachtstunden weisen zahlreiche Lichtsignalanlagen an Kreuzungen und Einmündungen Dauergrün für alle Verkehrsarten in der Hauptrichtung auf. Die Nebenrichtung wird nur auf Anforderung geschaltet. Bei Grünanforderung durch Fußgänger und Radfahrer aus der Nebenrichtung werden die Signalgeber für den Kfz-Verkehr aus gleicher Richtung ebenfalls frei geschaltet. Bei entsprechender Grünanforderung durch den Kfz-Verkehr bleiben die entsprechenden Signalgeber für Fußgänger und Radfahrer jedoch auf Rot und springen erst in der nächsten Umlaufphase auf Grün. Das bedeutet eine zusätzliche Wartezeit für Fahrradfahrer und Fußgänger ohne verkehrliche Notwendigkeit und führt vermehrt zu Rotgehern. Im Sinne einer Unfallprävention und der Gleichberechtigung von Verkehrsteilnehmern wird um eine Überprüfung und mögliche Änderung der Schaltung gebeten.“

hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08985-13-E1)

„zu dem Antrag nehme ich wie folgt Stellung:

Die derzeitige Situation:

Nicht wenige Lichtsignalanlagen in Dortmund sind nach dem Prinzip „Hauptrichtung Dauergrün“
geschaltet. Eine Freigabe der Nebenrichtung erfolgt nur auf Anforderung, wie dies im
Antrag zutreffend dargestellt ist. In den verschiedenen „Tagesprogrammen“ erhalten bei
Grünanforderung auch nur eines Verkehrsteilnehmers aus der Nebenrichtung im Regelfall alle
miteinander verträglichen Verkehrsströme der Nebenrichtung zugleich Grün, also Kraftfahrer,
Radfahrer und Fußgänger.
Richtig ist auch, dass es im Nachtprogramm an einigen Lichtsignalanlagen eine Differenzierung
gibt: Fordern Fußgänger ihr Grün an, erhalten mit ihnen alle verträglichen Verkehrsströme
zeitgleich Grün. Fordert dagegen ein Kraftfahrzeug Grün an, ohne dass ein damit verträglicher
Fußgänger noch vor dem Grünbeginn für die Kfz einen Anforderungstaster betätigt
hat, erhalten nur die Kraftfahrzeuge Grün. Jede Grünanforderung von Fußgängern wird zum
nächstmöglichen Zeitpunkt bedient.
Die Gefahr dadurch begünstigter Unfälle wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Tatsächlich
sind die Wartezeiten an verkehrsabhängig geschalteten Lichtsignalanlagen nachts eher
geringer als am Tage, weil das geringere Verkehrsaufkommen in der Hauptrichtung einen
vorgezogenen Grünzeitabbruch in der Hauptrichtung erlaubt, wodurch die Nebenrichtung
früher freigegeben werden kann. Auch sind die Umlaufzeiten (d. h. der Turnus, in dem sich
die Signalbilder wiederholen) zur Schwachverkehrszeit oft kürzer, was wiederum kürzere
Wartezeiten für alle Verkehrsteilnehmer zur Folge hat.

Für beide Schaltungsvarianten gibt es gute Gründe:

Die gleichzeitige Freigabe aller Verkehrsströme der Nebenrichtung ist gerade für Fußgänger
und Radfahrer komfortabel. Sie erspart ihnen das Drücken des Anforderungstasters und lässt
sie auch bei Eintreffen nach dem theoretischen Anforderungszeitpunkt noch bei Grün die
Fahrbahn betreten. Diese Schaltung ist in den „Tagesprogrammen“ daher die Regel.
Allerdings haben Fußgänger eine längere Mindestgrünzeit und eine wesentlich geringere
Räumgeschwindigkeit als Kraftfahrzeuge. Wegen ihres niedrigeren Tempos ist die Schutzzeit
zwischen Grünende für Fußgänger und Grünbeginn für „feindliche“ Kraftfahrzeuge erheblich
länger als zwischen Kfz und Kfz. Hinzu kommt noch die längere Mindestgrünzeit. Die Folge
ist, dass bei Freigabe der Fußgängerquerung über die Hauptrichtung ihr Zeitbedarf maßgebend
ist für die Sperrzeit der Hauptrichtung. Die Kraftfahrzeuge der Nebenrichtung laufen
quasi im zeitlichen Schatten mit, benötigten aber eigentlich nicht so viel Zeit. Im Umkehrschluss
bedeutet das, dass der Kraftfahrzeugverkehr in der Hauptrichtung unnötig lange aufgehalten
wird, wenn die Rotzeit durch ein Grünangebot für nicht anwesende Fußgänger bestimmt wird.
Da das Fußgängeraufkommen nachts stark reduziert ist und die durch Ampelstopps hervorgerufenen
Brems- und Anfahrvorgänge für die Anwohner nachts besonders belastend sind, wurde
für die Nachtprogramme vielfach die oben beschriebene differenzierte Freigabe eingerichtet.
Bei einem realitätsnahen Blick auf das Fußgängerverhalten wird man auch eingestehen
müssen, dass die Querungsvorgänge nachts oft außerhalb signalisierter Kreuzungen stattfinden,
weil die Verkehrsverhältnisse dann einfach zu überschauen sind.
Die Konzepte zur Luftreinhaltung und zur Verkehrslärmreduzierung verfolgen neben der Reduktion
des motorisierten Individualverkehrs und der Stärkung des Umweltverbundes immer
auch die Verflüssigung des Kraftfahrzeugverkehrs. Dazu soll die differenzierte Schaltung in
den Nachtprogrammen ihren Beitrag leisten. Fordert nur ein Kraftfahrzeug in der Nebenrichtung
sein Grün an, dann ist die Rotzeit in der Hauptrichtung nur kurz. Fußgänger haben zwar
einen gewissen Komfortverlust hinzunehmen, die Wartezeiten sind aber kaum verschieden.
Eine Änderung der bisherigen Praxis wird daher nicht empfohlen.“

Änderung: RM Dr. Brunsing verdeutlicht, dass seine Fraktion in mehreren Punkten mit dieser Stellungnahme nicht zufrieden sei.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.

zu TOP 7.4
Fußgänger- und Radfahrbrücke Rombergpark/Westfalenpark
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08545-12-E1)

„die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Planungsstand für den Bau der Fußgänger- und radfahrbrücke, die Phoenix-West mit dem Rombergpark verbinden soll, darzustellen.“

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.: 08545-12-E2)

„mit dem o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich das Tiefbauamt, Abteilung
für Brücken- und Ingenieurbau, befasst.

Zum Planungsstand kann mitgeteilt werden, dass die Entwurfspläne für die Brückenbauwerke
über die Nortkirchenstraße und die B 54 einschließlich des Treppenabganges zum Haltepunkt
„Rombergpark“ der Stadtbahnlinie vom Kooperationspartner NRW Urban vorgelegt und
stadtseitig unterschrieben und freigegeben wurden. Dies beinhaltet die Option eines Aufzuges
von der Brücke zum südlichen Ende des Bahnsteiges der Stadtbahn-Haltestelle Rombergpark.
Zurzeit befinden sich die Pläne in der konkretisierenden Ausführungsphase, parallel dazu
wird der Ausschreibungstext vorbereitet.
Die Wegeanbindungen sowohl im südlichen als auch im nördlichen Bereich des
Rombergparkes werden mit 6 % Gefälle weitgehend barrierefrei realisiert werden können; sie
schließen an die vorhandene Wegeverbindung zum Rombergpark an. Im nördlichen Bereich
wird zusätzlich eine streckenverkürzende Treppenanlage zur Nortkirchenstraße gebaut. Die
Wegeanbindung vom Landschaftsbauwerk zwischen den beiden Brücken zur
Nortkirchenstraße wird zurzeit landschaftsplanerisch mit dem Ziel einer Barrierefreiheit
überarbeitet. Die Ausschreibung und Realisierung der Brückenmaßnahme soll nach aktueller
Zeit-Maßnahmen-Planung ab Mitte 2013 bis Mitte 2014 erfolgen.
Durch eine im Vorfeld durchgeführte Machbarkeitsprüfung wurde deutlich, dass der Bau der
Brückenbauwerke nicht zwingend zeitgleich mit dem Umbau des Anschlusses B 54 und der
Nortkirchenstraße (Phoenix West) erfolgen muss.
Für den Umbau des Knotenpunktes Nortkirchenstraße wird ein Baubeschluss für das 3.
Quartal 2013 vorbereitet und ein Baubeginn für 2014 angestrebt.

Als Anlage (siehe Anlage zur Niederschrift) füge ich Ihnen einen Gesamtübersichtsplan bei, der durch sechs Detailblätter in einem vergrößerten Maßstab die oben beschriebenen Baulösungen verdeutlicht. Für die im Zuge der Offenlegung Schondelle zurzeit unterbrochene Fuß- und Radwegeverbindung nach Phoenix-West wurde für die neue Querung bereits im letzten Jahr das
Durchlassbauwerk hergestellt. Mit der Wiederherstellung des Dammes einschließlich der
Fuß- und Radwegeverbindung wird in Kürze begonnen. Das Tiefbauamt beabsichtigt, diese
Wegeverbindung im Herbst 2013 wieder freizugeben.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schneider unter der Rufnummer 0231/50-24082 zur
Verfügung.“


AUSWI: 13.03.2013:

RM Dr. Brunsing möchte wissen, ob dass genannte Zeitziel „Mitte 20142„ realistisch sei, ob also zu diesem Zeitpunkt tatsächlich mit einer Nutzung der Brücken gerechnet werden könne.

Zum parallelen Bau des Anschlusses der B54 und der Brückenanlage möchte RM Dr. Brunsig wissen, ob diese beiden Maßnahme sich evtl. gegenseitig behindern.


Zur ersten Frage teilt Herr Schließer mit, dass die Zeitangabe (Mitte 2014) von „NRW Urban“ stamme und die Verwaltung davon ausgehe, dass diese Zeitplanung auch eingehalten werde.

Zur zweiten Frage verneint Herr Schließler eine gegenseitige Behinderung der genanten Maßnahmen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 7.5
Kupferschlackegranulat im Tiefbau
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09235-13)

„die Fraktion DIE LINKE bittet die Verwaltung um die Beantwortung der nachstehenden Fragen anlässlich einer ausschreibungswidrigen Verwendung von Kupferschlackegranulaten im Tiefbau in unserer Nachbarstadt Bochum.

Kupferschlackegranulat ist bis zu 100fach stärker mit Schwermetallen wie Zink belastet als das eigentlich einzusetzende SchmelzkVorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09235-13)ammergranulat. Auch der Blei- und Kupfergehalt ist höher. Daher sollte Kupferschlackegranulat nicht in Grundwassernähe eingesetzt werden. Da in NRW rund 400.000 Tonnen Kupferschlackegranulat verkauft wurden, ist es denkbar, dass dieses nicht nur der Stadt Bochum untergejubelt wurde.


Frage 1: Werden bei der Stadt Dortmund Kupferschlackegranulate eingesetzt oder wird wie in Bochum der Einsatz von Schmelzkammergranulaten in den Ausschreibungen von den Bauunternehmern gefordert?

Frage 2: Wurden nach dem Bekanntwerden der Bochumer Situation durch Stichproben die Korrektheit von Schmelzkammergranulatverwendungen überprüft? In Bochum ist die falsche Verwendung durch Bodenproben aufgefallen.

Frage 3: Zu welchen auch für Dortmund relevanten Ergebnissen ist das anhängige Überprüfungsgutachten für die Granulatverwendung in Bochum gekommen?

Frage 4: Wie sieht die Empfehlung des in den Bochumer Fall einbezogenen Landesumweltministeriums in Bezug auf den Einsatz von Kupfergranulaten oder Schmelzkammergranulaten aus – sowohl im Allgemeinen, als auch auf den konkreten Anlass bezogen?“

das Umweltamt befasst. Hierzu ist Folgendes mitzuteilen:
Frage 1: Werden bei der Stadt Dortmund Kupferschlackegranulate eingesetzt oder wird wie
in Bochum der Einsatz von Schmelzkammergranulaten in den Ausschreibungen von
Bauunternehmern gefordert?


hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 09235-13-E1):

„mit der o.a. Angelegenheit haben sich das Tiefbauamt-Abteilung für Baudurchführung- und
das Umweltamt befasst. Hierzu ist Folgendes mitzuteilen:

Frage 1: Werden bei der Stadt Dortmund Kupferschlackegranulate eingesetzt oder wird wie
in Bochum der Einsatz von Schmelzkammergranulaten in den Ausschreibungen von
Bauunternehmern gefordert?

Bei Tiefbaumaßnahmen der Stadt Dortmund werden weder Kupferschlackengranulate, noch
Schmelzkammergranulate ausgeschrieben und auch nicht verwendet. Die „Richtlinien für den
Straßenbau in Dortmund“ geben klar den Einsatz von Naturgestein bzw. güteüberwachten
Recyclingbaustoffen (RC-Material der Güteklasse I – RCL I) vor. Grundsätzliche sind auch
alle Versorgungsunternehmen, die in öffentlichen Flächen arbeiten, an die Einhaltung der
Richtlinien gebunden.
Nach Informationen der Bezirksregierung Arnsberg soll Kupferschlackegranulat auch als
Streumittel zum Einsatz gekommen sein. In Dortmund wird nach Auskunft der Entsorgung
Dortmund GmbH (EDG) ausschließlich Streumittel aus natürlichem Lavamaterial aus der
Eifel verwendet.

Frage 2: Wurden nach dem Bekanntwerden der Bochumer Situation durch Stichproben die
Korrektheit von Schmelzkammergranulatverwendungen überprüft? In Bochum ist die falsche
Verwendung durch Bodenproben aufgefallen.

Da Schmelzkammergranulat nicht ausgeschrieben und auch nicht verwendet wurde, erfolgte
keine derartige Entnahme von Bodenproben. Unabhängig davon wurde anhand der
Lieferanten, der Lieferwege und der Produktbezeichnungen in den verschiedenen Baumaßnahmen
geprüft, ob das belastete Material zum Einsatz gekommen sein könnte. Dies ist nach
vorliegenden Erkenntnissen nicht der Fall.

Frage 3: Zu welchen auch für Dortmund relevanten Ergebnissen ist das anhängige
Überprüfungsgutachten für die Granulatverwendung in Bochum gekommen?

Die Stadt Bochum hat ein mit dem Landesumweltamt abgestimmtes Untersuchungsprogramm
gestartet, um das Gefährdungspotenzial und den tatsächlichen Schadstoffaustrag des bei
einigen städtischen Kanalbaumaßnahmen eingebauten Kupferschlackengranulats zu untersuchen.
Mit der Vorlage der Ergebnisse ist nach Auskunft des Bochumer Umweltamtes Ende
März/Anfang April zu rechnen.

Frage 4: Wie sieht die Empfehlung des in den Bochumer Fall einbezogenen
Landesumweltministeriums in Bezug auf den Einsatz von Kupfergranulaten oder
Schmelzkammergranulaten aus sowohl im Allgemeinen, als auch auf den konkreten Anlass
bezogen?

Die Verwendung von mineralischen Stoffen aus industriellen Prozessen im Straßen- und
Erdbau regelt der gemeinsame Runderlass des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) und des Ministeriums für
Wirtschaft und Mittelstand, Energie und Verkehr NRW (MWMEV) vom 09.10.2001. Für den
Einbau der Nebenprodukte werden wasser- und bodenschutzrechtliche Anforderungen
definiert. Berücksichtigt werden müssen u. a. stofftypische Schadstoffobergrenzen (in erster
Linie Eluatwerte), wasserwirtschaftliche Merkmale des Einsatzgebietes (z.B. Wasserschutzzonen)
und Mindestabstände zu Oberflächengewässern und Grundwasserhorizonten. Stoffspezifische
Regelungen werden in ergänzenden Verwertererlassen getroffen. Das Umweltministerium
MKULNV sieht bei Einhaltung der Vorgaben der Verwertererlasse die
bodenschutz- und wasserrechtlichen Sorgfalts- und Vorsorgepflichten ausreichend
berücksichtigt.
Empfehlungen des MKULNV auf den konkreten Fall im Stadtgebiet Bochum bezogen sind
nach Auskunft der Stadt Bochum zu erwarten, wenn die Ergebnisse der laufenden
Untersuchungen vorliegen.
Die Verwertung von Materialien aus industriellen Prozessen hat grundsätzlich so zu erfolgen,
dass keine schädlichen Verunreinigungen oder nachteilige Veränderungen zu besorgen sind.
Daher bedarf der Einbau von RC-Material oder industriellen Nebenprodukten einer
wasserrechtlichen Erlaubnis. Die zuvor genannten Landeserlasse stellen – bei Einhaltung der
o. g. Maßgaben - die öffentlichen Straßenbaulastträger von der Pflicht einer Einbaugenehmigung
(hier: wasserrechtlichen Erlaubnis) frei. Alle übrigen Verwertungsvorhaben im Kanaloder
Tiefbau bedürfen einer wasserrechtlichen Beurteilung und einer entsprechenden
Erlaubnis. Da die Verwertererlasse in erster Linie den Schadstoffaustrag, also das
Auswaschungs- oder Elutionsverhalten von Schadstoffen und nur untergeordnet die
Gesamtschadstoffgehalte als Beurteilungsmaßstab heranziehen, beschreitet die Stadt
Dortmund seit 1998 einen eigenen Weg.
Mit Einführung der Dortmunder Einbauwerte wird das Schadstoffpotential an
Schwermetallen (Einheit mg/kg) und nicht nur der wasserlösliche Anteil geprüft. Somit wären
die hohen Schwermetallkonzentrationen in den Kupferschlackengranulaten schon bei der
vorzulegenden Analytik ins Auge gefallen. Diese Zulassungspraxis hat sich bewährt und stellt
weitgehend sicher, dass industrielle Reststoffe mit hohen Schadstoffkonzentrationen nicht
zum Einsatz kommen.

Als Ansprechpartner stehen Ihnen Herr Dr. Mackenbach vom Umweltamt unter der
Rufnummer 50-22603 und Frau Uehlendahl vom Tiefbauamt unter 50-22665 zur Verfügung.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.





zu TOP 7.6
Lärmemission Schnettkerbrücke

Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09336-13)

hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09336-13-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung,
Wohnen und Immobilien die Bezirksregierung aufzufordern:

1. eine Lärmmessung im Bereich Schnettkerbrücke zu veranlassen und damit alle
spezifischen Lärmemissionsquellen zu identifizieren, die ggf. auch nicht primär
fahrzeugspezifisch sind und möglicherweise zu einer Überschreitung der Lärmgrenzwerte
führen,

2. zu prüfen, ob eine Tempo-Trichterung auf der A40 in Höhe der Schnettkerbrücke in
West-Ost-Richtung vorgezogen werden kann, bzw. eine Geschwindigkeitsanhebung
stadtauswärts hinter der Schnettkerbrücke erfolgen kann,

3. das schon jetzt geltende Nachtfahrverbot für LKW von mehr als 7,5 t zwischen dem
Autobahnkreuz West und dem Autobahnkreuz Unna auf ein 24-stündiges Durchfahrtsverbot
auszudehnen.

Begründung

Nach dem dreispurigen Ausbau und der Anhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von
60 km/h auf 100 km/h auf der A 40 ab Südwestfriedhof ist die Lärmbelastung für die
Wohngebiete Schönau und Leierweg/Tremoniapark trotz der errichteten Lärmschutzwand
hoch. Bündnis 90/DIE GRÜNEN halten es anlässlich der von den AnwohnerInnen der B 1
an die Bezirksvertretung Innenstadt-West, an den Rat der Stadt Dortmund und die Bezirksregierung
Arnsberg eingereichten Anträge für notwendig, auf das berechtigte Anliegen
der AnwohnerInnen einzugehen. Eine Erweiterung des bestehenden B1-Tempolimits
von 50 km/h auf den Bereich zwischen Wittekindstraße und Schnettkerbrücke mit einer
stufenweisen Anhebung, bzw. Absenkung ist neben dem bestehenden Lärmschutz eine
wirkungsvolle Maßnahme zur Verbesserung der Wohnqualität.
Zusätzlich sollte diese Maßnahme um ein generelles Durchfahrtsverbot für LKW über 7,5 t
ergänzt werden, um eine spürbare Verminderung der Lärm- und Abgasbelastung zu erreichen.
Die Umsetzung eines vollständigen Durchfahrtsverbots für LKW ist aufgrund des
bestehenden Angebots von Umleitungsstrecken über die A1, die A2 oder die A45 möglich
(s. Urteil des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen vom 21.06.06). Gleichzeitig gehört die
B1 zu den am stärksten mit Stickstoffdioxid belasteten Straßen. Ursächlich dafür sind unter
anderem Dieselabgase, die vornehmlich durch LKW-Verkehr eingebracht werden. Mit
einem erweiterten Tempolimit und dem Durchfahrverbot für LKW wird also auch ein Beitrag
zur EU-Forderung nach der Verminderung der Stickstoffdioxid-Belastung geleistet.“


AUSWI: 13.03.2013:

Nachdem Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu dem Antrag verdeutlicht haben, einigt man sich unter Bezug auf TOP 3.1 der heutigen Sitzung darauf, auch dieses Thema in die nochmalige Einladung an Straßen NRW aufzunehmen, um dieses in einer der nächsten Sitzungen im persönlichen Dialog mit Vertretern /Vertreterinnen von Straßen NRW zu debattieren.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit dem Antrag in eine der nächsten Sitzungen.


zu TOP 7.7
Kultur der Dortmunder Straßennamen
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013
(Drucksache Nr.: 09185-13)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) liegt nachfolgende Überweisung vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vor:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
vor:

wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

In Ergänzung der 1987 erlassenen Richtlinien für die Benennung von Straßen,
Wegen und Plätzen im Stadtgebiet wird die Verwaltung im Sinne einer neuen Kultur
zur Namengebung mit der Erstellung einer Leitlinie beauftragt, die den Bezirksvertretungen
und dem Rat als verbindlicher Maßstab dient. Dabei sind insbesondere
folgende Aspekte zu berücksichtigen:

■ nach Personen oder historischen Ereignissen benannte Straßen, Wege und Plätze
werden flächendeckend mit erläuternden Zusatzschildern ausgestattet.

■ bei der Namengebung ist dem Umstand einer über die Zeit abnehmenden historischen
Bedeutsamkeit ausreichend Rechnung zu tragen.

■ Herstellung eines Einklangs zwischen der Namengebung und der infrastrukturellen
Bedeutung einer Straße, eines Weges oder eines Platzes für die Stadt
Die Leitlinie ist den zuständigen Gremien zur Beratung zuzuleiten.

Begründung

Vorbehaltlich einer gesamtstädtischen Interessenlage gehören die Widmung, Einziehung
und Benennung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 20
II lit. e) der Hauptsatzung der Stadt Dortmund grundsätzlich zum Aufgabenbereich
einer Bezirksvertretung und ist ergänzend in den 1987 erlassenen Richtlinien
für die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen im Stadtgebiet Dortmund geregelt.
Die Namengebung folgt den Grundsätzen eines auf Dauer angelegten, eindeutigen
und in seiner Häufigkeit beschränkten Namens. Die – nicht nur in Dortmund - präsenten
Straßennamen spiegeln dabei häufig ebenfalls auch die unterschiedlichen
Epochen einer Stadt wieder und bezeichnen nicht selten historische Berufe, Personen
oder Geschehnisse.
Damit beinhaltet die Namengebung einer Straße im weiteren Sinn auch immer die
Absicht einer Kommune, sich mit bestimmten Menschen des öffentlichen Lebens
oder geschichtlichen Ereignissen in besonderem Maße zu identifizieren um diese
lebendig zu erhalten.
Durch die im Bewusstsein der Bürger über die Jahre und Jahrzehnte abnehmende
Präsenz von Namenspaten, ist diese Intention jedoch oftmals nur sehr schwer aufrechtzuerhalten.
Dies umso mehr, als dass es zahlreichen Straßennamen in Dortmund
an erläuternden Beschreibungen zu ihrer Namengebung fehlt, wie dies z.B.
am Willy-Brandt-Platz oder am Platz von Hiroshima vorbildlich der Fall ist.
Stattdessen stellt es selbst für langjährige Anwohner oftmals eine besondere Herausforderung
dar, nachzuvollziehen, welchen Namensursprung die Straße hat, in
der sie wohnen. So geht weder die seit rd. 80 Jahren bestehende Lübkestraße in
der Innenstadt-Ost auf den Bundespräsidenten Heinrich Lübke, noch die seit dem
2. Weltkrieg bestehende Kinkelstraße in Hörde auf den FDP-Außenminister Klaus
Kinkel zurück.
Um nicht nur Anwohnern, sondern auch auswärtigen Besuchern Dortmunds die
Namengebung unserer Straßen nachvollziehbar zu ermöglichen, erscheint es sinnvoll,
eine neue Kultur der Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen einzuführen.
Dies kann für vorhandene Straßen bereits durch geringfügige Ergänzungen
wie der Anbringung von erläuternden Zusatzschildern, die über das historische Ereignis
oder die jeweilige Person informieren, gewährleistet werden.
Aber auch bei der Benennung von neuen Straßen, Wegen und Plätzen ist dem Umstand
einer möglicherweise historisch veränderlichen Bedeutsamkeit bereits im
Vorfeld ausreichend Rechnung zu tragen, um Namengebungen, deren Bedeutung
nach allgemeinem Verständnis im Laufe der Zeit an Nachvollziehbarkeit verliert,
von Beginn an zu vermeiden. So kann ein aus heutiger Sicht bedeutsamer Straßenname
bereits in einigen Jahrzehnten an Strahlkraft verloren haben. So erscheint
es bspw. nicht unvernünftig, an der avisierten Benennung des künftigen
Platzes vor dem DFB-Museum als `Platz der Deutschen Einhalt` - anstelle eines
fußballaffineren Namens – festgehalten zu haben.
Ferner erscheint es zweckmäßig, die Bedeutsamkeit eines zu vergebenden Namens
mit der infrastrukturellen Bedeutung, die eine Straße oder ein Platz für die
Stadt besitzt, abzustimmen. So ist es angesichts der aktuellen Diskussion um eine
Benennung nach Alt-Oberbürgermeister und Ehrenbürger Günter Samtlebe nachvollziehbar,
hierfür eine Straße, einen Platz oder ein Gebäude von besonderem
städtischen Interesse zu wählen, ohne bereits etablierte Namen in ihrem Bestand
zu gefährden.
Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung daher gehalten, einen in den politischen
Gremien abzustimmenden Maßnahmenkatalog zur Kultur der Dortmunder
Straßennamen (im weiteren Sinn) zu erarbeiten, der – in Ergänzung bestehender
Regelungen - als verbindliche Leitlinie für die künftige Benennung von Straßen,
Wegen und Plätzen durch die Bezirksvertretungen und den Rat gleichermaßen
dient.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, den Antrag als Prüfauftrag
an die Verwaltung zu verstehen und überweist ihn an den zuständigen Fachausschuss für
Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien“



AUSWI: 13.03.2013:

RM Wlost erläutert den vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu dem Antrag geäußert haben und die Verwaltung, vor dem Hintergrund der finanziellen Situation über die realistischen Realisierungsmöglichkeiten informiert hat, verständigt sich der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien hierzu wie folgt:

Der vorliegende Antrag der Fraktion FDP/Bürgeliste ist dahingehend als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen, als dass diese Prüfung zukünftig bei laufenden Baumaßnahmen mit einzubinden ist.




8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- nicht besetzt -

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Handbuch für Vermieter, Verwalter und Verkäufer - Wie umgehen mit Anmietungs- und Kaufversuchen Rechtsextremer?
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2013
(Drucksache Nr.: 09042-13)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) liegt nachfolgende Überweisung vom Rat der Stadt Dortmund vor:

„Folgender Antrag der Fraktion Die Linke vom 07.02.2013 (Drucksache Nr.: 09042-13-E1) lag
den Mitgliedern des Rates der Stadt vor:

„… die Fraktion DIE LINKE bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden
Antrages.
Die Stadt Dortmund gibt ein „Handbuch für Vermieter, Verwalter und Verkäufer – Wie
umgehen mit Anmietungs- und Kaufversuchen Rechtsextremer?“ heraus. Die Finanzierung
wird aus dem allg. Haushalt sichergestellt.

Begründung
Die Erfahrungen an der Rheinischen Straße und in Dorstfeld zeigen, dass das friedliche
Zusammenleben der Menschen durch (zugezogene) Rechtsextreme oftmals erheblich gestört
wird und gezielt Angsträume geschaffen werden. Dies ist auch nach dem Kauf eines
Ladenlokals durch Rechtsextreme im Stadtteil Huckarde zu befürchten. In vielen Städten
und Gemeinden Deutschlands sind ähnliche oder schlimmere Erfahrungen gemacht worden.
Die Schwierigkeit besteht darin, dass Rechtsextreme nicht als solche auftreten oder sich zu
erkennen geben, wenn sie bspw. ein Ladenlokal oder eine Wohnung anmieten wollen. Ein
Handbuch zur Beratung von Akteuren der Wohnungswirtschaft soll künftig eine Hilfestellung
bieten ungewünschte rechtsextreme Störer als Mieter zu vermeiden.
Die Federführung sollte unseres Erachtens beim Amt für Wohnungswesen und beim
Rechtsamt der Stadt Dortmund liegen, in Kooperation mit der Koordinierungsstelle für
Vielfalt, Toleranz und Demokratie.
Zur beratenden Mitarbeit könnten die im Arbeitskreis Mietspiegel Vertretenen eingeladen
werden. Das sind: Die Arbeitsgemeinschaft Dortmunder Wohnungsunternehmen, Haus &
Grund Dortmund e.V., Mieterverein Dortmund und Umgebung e.V., DMB Deutscher
Mieterbund Dortmund Mieter und Pächter e.V. und der Gutachterausschusses für
Grundstückswerte in der Stadt Dortmund.
Zusätzlicher Sachverstand soll bei in Dortmund im Bereich Antifaschismus engagierten
Initiativen und Einzelpersonen gesammelt werden. Es soll recherchiert werden, ob es in
anderen Städten und Gemeinden ähnliche Handreichreichungen gibt, die für die Erstellung
in Dortmund hilfreich sein können.“

Es bestand im Rat der Stadt Einigkeit, dass der Antrag an den Fachausschuss, den Ausschuss
für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien überwiesen wird.“


Weiter liegt dem AUSWI heute, als Tischvorlage, folgender Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 09042-13-E2) vor:


„…nachstehend finden Sie einen Ersetzungsantrag für den vom Rat an den AUSWI überwiesenen
Antrag unserer Fraktion. Dieser Ersetzungsantrag enthält gegenüber der ursprünglichen
Fassung Klarstellungen, die aufgrund der Debatte des Rates und der darin deutlich
gewordenen Missverständnisse zur Intention des Antrages notwendig geworden sind.
Beschluss:

Die Stadt Dortmund gibt ein „Handbuch für Vermieter, Verwalter und Verkäufer – Wie umgehen
mit Anmietungs- und Kaufversuchen Rechtsextremer ?“ (Arbeitstitel) heraus. Die
inhaltliche Grundlage dafür soll die gemeinsame Broschüre der Info- und Bildungsstelle
gegen Rechtsextremismus der Stadt Köln (IBS), der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus
Berlin, der DEHOGA Nordrhein, des Kölner DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften
ver.di und NGG sein. Die Finanzierung wird aus dem allg. Haushalt sichergestellt.

Begründung:

Die Erfahrungen an der Rheinischen Straße in Dorstfeld zeigen, dass das friedliche Zusammenleben
der Menschen durch Rechtsextreme oftmals erheblich gestört wird und gezielt
Angsträume geschaffen werden. Dies war in Dorstfeld der Fall. Dies ist auch nach
dem Kauf eines Ladenlokals durch Rechtsextreme im Stadtteil Huckarde zu befürchten. In
vielen Städten und Gemeinden Deutschlands sind ähnliche oder schlimmere Erfahrungen
gemacht worden. Nicht umsonst hat der Innenminister des Landes NRW unter anderem
die in Dortmund tätige Nazikameradschaft aufgrund ihrer Gefährlichkeit als verfassungswidrig
verboten.
Die Schwierigkeit für Vermieter besteht darin, dass Rechtsextreme nicht als solche auftreten
oder sich zu erkennen geben, wenn sie bspw. ein Ladenlokal anmieten wollen. Ein
Handbuch zur Beratung soll künftig eine Hilfestellung bieten ungewünschte rechtsextreme
Störer zu vermeiden.


AUSWI, 13.03.2013:

RM Kowalewski erläutert den heute zusätzlich vorliegenden Antrag seiner Fraktion.

Nachdem Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen sowie RM Münch ihre jeweilige Haltung zu dem Antrag verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 09042-13-E2) mehrheitlich ab.


zu TOP 10.2
Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Münsterstraßen- und Schleswiger Viertel"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08613-12)

hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.02.2013:

„Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen folgenden Antrag der
SPD-Fraktion (TOP 12.7):

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt ausdrücklich die Erstellung der
kleinräumigen Quartiersanalyse „Münsterstraßen- und Schleswiger Viertel“, die nach
ihrem Anspruch weit über eine reine Problemanalyse hinausgehen und zielgerichtete
Handlungsoptionen darstellen soll. Die aufgezeigten Handlungsoptionen sind aber
völlig unzureichend. Damit wird das angestrebte Ziel, die Wohnquartiere
zukunftsfähig zu gestalten, eindeutig verfehlt!
Bei der Bewohnerbefragung geben 46 % aus dem Münsterstraßenquartier und 45 %
aus dem Schleswiger Viertel an, einen Umzug zu planen. Als wichtigste Gründe für
den Fortzug aus dem Quartier werden genannt:
„Schlechte Wohngegend, Zuzug von Armutswanderinnen und –zuwandern aus
Südosteuropa, hohe Kriminalität, Drogen und Lärm“
Die Bewohner halten es u. a. für notwenig, den Zuzug von Armutszuwanderinnen und
–zuwandern aus Südosteuropa zu begrenzen. Die Antwort der Verwaltung findet sich
in den wichtigsten Handlungsoptionen. Sie lautet: „Projekte im Zusammenhang mit
der Armutswanderung aus Südosteuropa entwickeln“. Abgesehen davon, dass schon
einige Projekte in der Nordstadt durchgeführt werden oder geplant sind, ist das kein
geeignetes Mittel, der Forderung der Bewohner, Rechnung zu tragen, die
Zuwanderung zu stoppen. Im Gegenteil, sie bieten diesem Personenkreis einen
zusätzlichen Anreiz, ihren Wohnort in die Nordstadt zu verlegen.
Um die Probleme nicht allein der Nordstadt zu überlassen, muss eine gleichmäßige
Verteilung dieses Personenkreises auf das gesamte Stadtgebiet angestrebt werden! Zur
Erreichung dieses Ziels sind folgende Möglichkeiten gegeben, die mit Nachdruck
ausgeschöpft werden müssen:

1. Nach der Satzung zur Begründung kommunaler Benennungsrechte im
geförderten Mietwohnungsbau im Gebiet der Stadt Dortmund vom 18.06.2012
darf freier oder bezugsfertig werdender Wohnraum, der der Sozialbindung
unterliegt, nur einem durch die Stadt Dortmund benannten Wohnungssuchenden zum Gebrauch überlassen werden. Dieses Belegungsrecht der Stadt Dortmund muss als Steuerungsinstrument genutzt werden, um den Zuzug der Zuwanderer in andere Stadtbezirke sicherzustellen.

2. Ziel des im Oktober 2012 gestarteten Projektes „Integrierte Wohnungsnotfallstrategie für EU-Zuwanderer/innen aus Bulgarien und Rumänien in Dortmund“ ist es, EU-Neuzuwanderer fit für den
Wohnungsmarkt zu machen und entsprechende Mietobjekte, z. B. über Mieterverein und Wohnungsunternehmen zu finden. Die Verwaltung wird aufgefordert, ausschließlich Wohnungen außerhalb der Nordstadt anzubieten.

3. Einrichtung von Auffangklassen für Kinder aus Rumänien und Bulgarien im
gesamten Stadtgebiet

4. Restriktives Vorgehen gegen Eigentümer von Problemhäusern unter Festsetzung hoher Strafgelder. Vermietung von Wohnraum, der mit Matratzenlager völlig überbelegt ist, unterbinden.

5. Erteilung von Platzverweisen für die Arbeitssuchenden im öffentlichen Straßenraum (Gehwege), der sog. Arbeiterstrich Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Münsterstraßen- und Schleswiger Viertel“ mit oben genannten Zusätzen zur Kenntnis.

Weiterhin nehmen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord in diesem
Zusammenhang die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis
und bitten um Weiterleitung an die Verwaltung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt folgende Anfrage zur Kenntnis und bittet um
Beantwortung der folgenden Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Zur Zuwanderung von EU-Bürgern aus Rumänien und Bulgarien nach Dortmund
Seit einigen Jahren kommen verstärkt Menschen aus den neuen EU-Staaten Rumänien und
Bulgarien nach Dortmund, um hier einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Leider müssen die
Ankommenden zunächst oft in Armut, Obdachlosigkeit und menschenunwürdigen
Verhältnissen leben.
Obwohl die Dortmunder Nordstadt durchaus über zahlreiche Hilfseinrichtungen für
Obdachlose verfügt, wurde kürzlich durch einen Fernsehbericht der ARD[1] bekannt, dass in
diesen Einrichtungen osteuropäische Obdachlose wegen Ihrer Herkunft abgewiesen werden.
Diese Praxis ist diskriminierend und verstößt gegen das Grundgesetz (Art. 1 Abs. 1 „Die
Würde des Menschen ist unantastbar“).
- Welche Vereinbarungen zwischen der Verwaltung und den städtisch und öffentlich
unterstützten Hilfseinrichtungen gibt es bezüglich der Aufnahme von hilfsbedürftigen
Menschen?
- Welche Einrichtungen sind verpflichtet, Menschen in Notsituationen zu helfen?
Der Rat der Stadt Dortmund hat seinem Beschluss zum Haushalt 2013 vom 20.12.2012 die
Verwaltung dazu aufgefordert, „eine Konzeption für eine soziale Beratungsstelle für EUZuwanderInnen
in der Nordstadt zu erarbeiten und vorzulegen“. Diese soll speziell Menschen,
die sich im Rahmen des EU-Freizügigkeitsgesetzes in Deutschland aufhalten, über rechtliche
Grundlagen informieren, sie bei Behördenangelegenheiten unterstützen und
Dolmetscherleistungen anbieten.
- Wie ist der derzeitige Status der Konzeption?
- Wann wird die Konzeption fertig gestellt werden?

[1] Elend zweiter Klasse - Wie deutsche Kommunen osteuropäische Obdachlose im Stich
lassen
von: Isabel Schayani, Esat Mogul; ausgestrahlt am 24.01.2013 im Magazin Monitor der ARD
Darüber hinaus bitten die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord um
Berichterstattung in der nächsten Sitzung.“


AUSWI, 13.03.2013:

RM Frank nimmt die o.a. Berichterstattung zur Kenntnis, führt aber in Bezug auf die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und der darin aufgeführten Forderungen einige Bedenken u.a. zu deren Durchsetzbarkeit an und macht deutlich, dass er diesen nicht zustimmen könne.

RM Neumann-Lieven zeigt Verständnis für die o.a. Forderungen, hält diese aber ebenfalls so nicht für durchsetzbar. Sie bittet die Verwaltung um Aufklärung darüber, wie man die Gesetze richtig zu interpretieren habe und welche der genannten Forderungen überhaupt durchsetzbar seien. Sie hält u. a. die weitere Zusammenarbeit mit dem Projekt „IDEE“ für wichtig, da die alleinige Problembewältigung durch die Verwaltung hier nicht leistbar sei.

RM Pohlmann hält die Forderungen der BV- Innenstadt –Nord, trotz der tatsächlichen Gesamtproblematik im Bezirk Innenstadt -Nord für überzogen. Sie macht deutlich dass es wichtiger sei, dass es dort verantwortlich handelnde Vermieter gäbe, die dafür Sorge tragen, dass ordentlicher Mietraum zu bezahlbaren Mieten angeboten werde. Mit Ausnahme des Punktes 4. hält sie die Forderungen aus der Bezirksvertretung für nicht durchsetzbar und kann ebenfalls hierzu keine Zustimmung signalisieren.

Herr Böhm klärt auf, dass die Menschen die derzeit von Rumänien oder Bulgarien zurzeit zuwandern keinen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hätten. Dies könne sich natürlich ab 01.01.2014 im Rahmen der geplanten, vollumfänglichen Freizügigkeit ändern. Weiter erläutert er, dass die Verwaltung insgesamt nicht die o.a., geforderte Steuerungsmöglichkeit habe. Im Rahmen der Freizügigkeit könne der einzelne Wohnungssuchende frei wählen, in welchem Stadtteil er /sie wohnen möchte. Die Verwaltung erteile lediglich den Wohnberechtigungsschein (WBS) und schlage dem Vermieter mindestens 3 Haushalte mit WBS vor. Auch hier gelte das Prinzip der Freizügigkeit, wonach der Vermieter sich für einen dieser Vorgeschlagenen entscheiden und mit diesem dann rein zivilrechtlich den entsprechenden Mietvertrage abschließen könne.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Münsterstraßen- und Schleswiger Viertel“ zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Bericht über den Ankauf von Problemimmobilien in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord und Eving durch die DOGEWO21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09107-13)

Sowohl die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen als auch Herr Punge vom Mieter- und Pächter e. V. äußern sich insgesamt positiv zu dem Ankauf und der Renovierung der Problemimmobilien durch die DOGEWO. Man erhofft sich eine Signalwirkung auf die Hauseigentümer der benachbarten Objekte und möchte auch zukünftig durch die Verwaltung über die hierdurch hervorgerufenen Auswirkungen informiert werden.

Herr Böhm beantwortet Nachfragen zu der Vorlage und teilt mit, dass der Impuls durch die Aktion der DOGEWO bereits bei benachbarten Hauseigentümern angekommen sei und dass teilweise auch schon positive Resonanzen dazu verzeichnet werden konnten, dass einzelne Hauseigentümer ebenfalls über entsprechende Renovierungsvorhaben nachdenken.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Friedhöfe Dortmund - 4. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09132-13)
Rückfragen hierzu werden durch die Verwaltung beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.



12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Dortmunder Wald-Jugendspiele, Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08973-13)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung über die Durchführung der Wald-Jugendspiele in Dortmund zur Kenntnis.




zu TOP 12.2
Realisierung von Maßnahmen der Landschaftsplanung im Jahr 2012; Abschließender Bericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09204-13)
RM Münch bittet die Verwaltung darum, eine der nächsten Vorlagen zu diesem Thema mit konkreteren Angaben über die Evolutionsentwicklung der FFH-Arten zu versehen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht
der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 12.3
Rodungsarbeiten auf der Fläche "Dortmunder Feld"
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08544-12-E1)

hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08544-12-E1) - lag bereits zur Sitzung am 05.12.2012 vor -


hierzu liegt vor Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08928-13) (diese beinhaltet gleichzeitig die Beantwortung der Fragen aus der o.a. Bitte um Stellungnahme).

Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Die Informationen der Verwaltung zur planungsrechtlichen Situation im Bereich „Dortmunder Feld“ werden durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zur Kenntnis genommen.



zu TOP 12.4
Aufgabenkritik im Umweltamt – StA 60
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2013
(Drucksache Nr.: 08580-12)

Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 28.02.2013 inkl. der dazugehörigen Vorlage (Drucksache Nr.: 08580-13) vor:

„Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.02.2013 (Drucksache Nr.: 08580-12-E1) zur
Sitzung vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beantwortung der
nachfolgenden Fragen:
1. Welchen Zeitpunkt bildet die Aufgabenkritik ab?

2. Das jüngst beschlossene NRW-Klimaschutzgesetz wird zu neuen, verpflichtenden
Aufgaben in der kommunalen Verwaltung führen.
Inwieweit wurden die zukünftigen Aufgaben bei den Ergebnissen der Aufgabenkritik
für das Umweltamt berücksichtigt?

3. In der Vorlage ist von 27 freiwilligen Aufgaben die Rede. Um welche Aufgaben handelt
es sich konkret?

Da wir weiteren Beratungsbedarf zu dem Thema in den Fachausschüssen sehen, beantragen
wir zudem die Vorlage in den AUSWI zu verweisen.“

Bereits unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – wird das Einvernehmen des
Ausschusses signalisiert, die Vorlage an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen
und Immobilien (AUSWI) zu überweisen und anschließend noch einmal im Ausschuss für
Personal und Organisation zu behandeln.
Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist der Meinung, dass bei möglichen
Einsparungen des Umweltamtes zunächst der Gesamtzusammenhang gesehen werden sollte.
Sie bittet um Auskunft nach den Inhalten bzw. Aufgaben der wegfallenden Planstellen und
stellt die Frage nach dem Zeitpunkt der Einsparmaßnahmen.
Frau Rm Pohlmann schlägt vor, die Vorlage wegen der inhaltlichen Diskussion an den
AUSWI zu überweisen.
Herr OB Sierau macht deutlich, dass die Grundlage für diese Vorlage der Ratsbeschluss zur
Aufgabenkritik sei. Die Vorlage zeige, was vertretbar sei. Es könne nicht sein, dass die
Konsolidation des Haushaltes gefordert werde und die anschließenden Vorschläge der
Verwaltung passen dann nicht. Zur Frage des Zeitpunktes der Einsparungen gefragt, erläutert
Herr OB Sierau, dass es sich um die Gegenwart handle. Bei aller Aufgabenkritik, die
notwendig sei, müsse er die Leistung des Umweltamtes hervorheben, deren Renommee und
Leistungen hoch seien, der Fachbereich sei bei der Stadt und der Bevölkerung, den
Interessensgruppen und Kooperationspartnern gut angesehen.
Herr Rm Weintz (CDU-Fraktion) erklärt, dass ein gewisser Vertrauensvorschuss gegeben
werden müsse. Ob die vorgeschlagene Lösung optimal im Rahmen der Aufgabenkritik sei,
könne nicht beantwortet werden.
Auf die Frage, ob die Vorlage nicht in den Rat muss und welche Art politische Beteiligung
erforderlich ist.
Anschließend erklärt Herr Rm Berndsen (SPD-Fraktion), dass die Fachausschüsse Vorlagen
zur Aufgabenkritik zur Kenntnis erhalten sollen. Der Ausschuss für Personal und
Organisation habe aufgrund der Vorschläge der Verwaltung zu entscheiden. Es sei
anzunehmen, dass die Fachausschüsse möglicherweise alle vorgeschlagenen
Einsparungsvorschläge ablehnen werden.
Herr Rm Schilff merkt an, dass er davon ausgegangen sei, Aufgabenkritik einzelner
Fachbereiche sei eine einvernehmliche Angelegenheit.
Frau Rm Pohlmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hält es für erforderlich, dass die Politik
inhaltliche Veränderungen der Fachbereiche nachvollziehen bzw. ggf. auch noch diskutieren
können müsse.
Herr OB Sierau spricht die Zuständigkeiten des OB und des Rates der Stadt an. Er habe ein
hohes Interesse an Transparenz und an einem Meinungsbildungsprozess der Politik. Eine
Diskussion sollte in dem Bewusstsein erfolgen, dass die Konsolidierung des Haushaltes mit
der Aufgabenkritik verbunden ist.
Im Anschluss gibt Herr Dr. Grote an, dass zu den freiwilligen Aufgaben z. B. die innere
Verwaltung des Amtes, wie Personalangelegenheiten und Beschaffung, gehören. Die sieben
Sonderordnungsbehörden zählen zu den Pflichtaufgaben zur Erfüllung nach Weisung. Zu
Frage 1 der Bitte um Stellungnahme erläutert er, dass die Aufgabenkritik jetzt stattfinde. Das
Amt habe im Rahmen der Aufgabenkritik drei Planstellen vorgeschlagen, es sind die im
Bereich der Wasserbehörde, der Landschaftsbehörde und des Forstbetriebes. Bereits vor zwei
Jahren wurde mit der Kämmerei vereinbart, dass auf die Stellen verzichtet werde, dass die
Aufgaben entfallen können.
In der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wurde das
Klimaschutzgesetz genannt. Das Umweltamt werde dem AUSWI eine Vorlage über das
Gesetz geben, um über die Konsequenzen des Gesetzes diskutieren zu können. Das
Aufgabenspektrum des Umweltamtes ändere sich ständig. Immer wieder gebe es Gespräche
mit der Personalverwaltung wegen dadurch entstehenden Personalbedarfs.
Herr Rm Waßmann (CDU-Fraktion) macht deutlich, dass dazustellen sei, aufgrund welcher
Zuständigkeit der Ausschuss für Personal und Organisation zu beteiligen sei. Außerdem sei es
sicherlich erforderlich, im Rahmen der Aufgabenkritik genauer hinzuschauen. Zudem weist er
darauf hin, dass gemäß Seite 2 (letzter Absatz) der Vorlage die Aufhebung von
Ratsbeschlüssen bzw. die Zustimmung politischer Gremien erforderlich ist. Demnach können
im Ausschuss für Personal und Organisation keine fachübergreifenden Entscheidungen gefällt
werden.
Herr OB Sierau erklärt die Aufgabenkritik sei ein Thema dieses Ausschusses, der
Aufgabeninhalt sei im AUSWI zu besprechen und der Rat könnte die aufgabenkritischen
Ergebnisse zur Kenntnis nehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Personal und Organisation überweist die Vorlage zusammen mit der Bitte
um Stellungnahme zunächst an den AUSWI und wird die Vorlage anschließend im Ausschuss
für Personal und Organisation erneut behandeln.“


Hierzu liegt heute vor ->Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08580-12-E3)

„zu den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen zu den Ergebnissen der
Aufgabenkritik im Umweltamt nehme ich wie folgt Stellung
:
Frage 1: Welchen Zeitpunkt bildet die Aufgabekritik ab?

Die Aufgabenkritik ist im Jahr 2012 durchgeführt worden und umfasst das aktuelle
Aufgabenspektrum des Umweltamtes.

Frage 2: Das jüngst beschlossene NRW-Klimaschutzgesetz wird zu neuen, verpflichtenden
Aufgaben in der kommunalen Verwaltung führen. Inwieweit wurden
die zukünftigen Aufgaben bei den Ergebnissen der Aufgabenkritik für das
Umweltamt berücksichtigt?

Der derzeit hohe Stellenwert des Klimaschutzes und auch die Auswirkungen des
Klimaschutzgesetzes NRW auf die Stadt Dortmund sind insoweit berücksichtigt
worden, als man die Aufgabenfelder im Klimaschutz von der aufgabenkritischen
Betrachtung ausgenommen hat. Einzig die bereitgestellten Personalressourcen zur
Betreuung der Klimapartnerschaft mit der Stadt Kumasi in Ghana, wurde im Sinne der
Einordnung als „freiwillige Aufgabe“ als verzichtbar betrachtet.

Frage 3: In der Vorlage ist von 27 freiwilligen Aufgaben die Rede. Um welche Aufgaben
handelt es sich konkret?

Die 27 als freiwillig eingestuften Aufgaben umfassen insbesondere in den zentralen
Diensten anfallende administrative Tätigkeiten wie Controlling, Beschaffung etc., aber
auch Fachaufgaben, die das Umweltamt ohne ausdrückliche gesetzliche Zuweisung
wahrzunehmen hat wie z.B. Baumschutz, Elektromagnetische Verträglichkeit und zum
Zeitpunkt der Erhebung auch Klimaschutz. Die Liste der als freiwillig klassifizierten
Aufgaben füge ich als Anlage bei.“(siehe Anlage zur Niederschrift)


AUSWI: 13.03.2013:

Verständnisfragen zur Vorlage werden durch die Verwaltung beantwortet.

Die verschiedenen, durch die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen mündlich geäußerten Fragestellungen können heute nicht beantwortet werden.

Herr RM Münch stellt folgenden Antrag:

"Der AUSWI empfiehlt keine Stellen im Bauschutz zu streichen."

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Überweisung, inklusive der dazu gehörigen Vorlage sowie den Antrag des Herrn RM Münch in seine nächste Sitzung.

Die Fraktionen werden darum gebeten, zeitnah die verschiedenen noch offenen Fragen schriftlich zu formulieren, damit diese bis zur nächsten Sitzung von der Verwaltung schriftlich beantwortet werden können.


13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen

zu TOP 14.1
Nachfrage: Erfolgskontrolle der Schutzmaßnahmen für FFH-Arten auf Industriebrachen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt (FBI)
(Drucksache Nr.: 08642-12-E2)

„kann die Verwaltung ihre Behauptungen zu den angeblich positiven Bestandsentwicklungen durch konkrete Zahlen bezüglich Individuenanzahl oder Reproduktionserfolge belegen?
Wenn ja, warum nennt sie diese nicht?
Wenn nein, wie kommt die Verwaltung dazu, ohne konkrete Bestandsdaten derartige Behauptungen aufzustellen?“

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (DrucksacheNr.:08642-12-E3):

„die Verwaltung hat die zu Grunde liegende Anfrage der Freien Bürgerinitiative vom
29.11.2012 mit Schreiben vom 17.01.2013 ausführlich beantwortet; den dortigen
Ausführungen ist nichts hinzuzufügen.

Wenn mehrere sachkompetente Mitarbeiter der Umweltverwaltung z.B. im Phoenix Park zu
verschiedenen Zeiten eine große Anzahl von Kreuzkrötenlarven in den dortigen
Kleingewässer vorfinden und wenn weiterhin Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
Amphibien- und Reptilienschutz in Dortmund (AGARD) den Phoenix Park als „idealen
Lebensraum“ mit einer „stabilen Kreuzkrötenpopulation“ bezeichnen (siehe AGARD Magazin,
14. Jg, Ausgabe 2012, S. 25), dann kann auch ohne aufwändige und womöglich
teure Zählaktionen davon ausgegangen werden, dass die Situation für die Kreuzkröte dort
mehr als zufriedenstellend ist.

Gestatten Sie mir vor diesem Hintergrund bitte den Hinweis, dass ich die Nachfrage der
Freien Bürgerinitiative hinsichtlich ihrer Formulierung und des darin zum Ausdruck
kommenden Misstrauens nicht für angemessen erachte.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.

15. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -





Die öffentliche Sitzung wird um 18:12 Uhr beendet.



Reuter Lührs Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


Anlagen:
Zu TOP 4.2: Deckblatt Bebauungsplan Hö 252 PHOENIX See, teilbereich C -Südufer-Stand: 25.02.2013

zu TOP 7.4: Gesamtübersichtsplan:

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