über die 19. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 08.12.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 12:00 - 12:10 Uhr
nicht anwesend: Rm Krause (CDU)
anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Monegel
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR´in Schneckenburger
Herr Westphal
5.1 Schuldnerberatung nach § 16a SGB II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06215-16)
5.2 Mehrbedarf des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2016;
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Flüchtlingshilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06335-16)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Übertragung des Tierschutzzentrums von der Stadt Dortmund auf die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05365-16)
6.2 Wirtschaftsplan 2017 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06121-16)
6.3 Weiterentwicklung des Museums für Naturkunde – Gebäudesanierung und -erweiterung sowie Modernisierung der Dauerausstellung – Mehrbedarf –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06248-16)
6.4 Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06279-16)
6.5 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung von bis zu vier weiteren Sportplatzanlagen an Vereine im Jahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05913-16)
6.6 Änderung der Betriebssatzung des Theater Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06240-16)
6.7 Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05429-16)
6.8 Wirtschaftsplan 2017 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05484-16)
7. Schule
7.1 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06134-16)
7.2 Planungsbeschluss: Systematische Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06276-16)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur gestaffelten Beitragserhöhung im Offenen Ganztag ab dem Schuljahr 2017/2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05469-16)
8.2 Erweiterung der Entgeltordnung der Teilnehmerbeiträge für pädagogische Veranstaltungen in der Kinder- und Jugendförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05292-16)
8.3 FABIDO - Wirtschaftsplan 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05981-16)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.0 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16)
hierzu -> Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16-E1)
9.0.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05598-16)
9.0.2 "Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“
- Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05388-16)
9.0.3 Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16)
9.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2016 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05411-16)
9.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05923-16)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -
9.3 Auflösung der Projektgesellschaft "Minister Stein" mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05978-16)
9.4 Satzung zur fünften Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06116-16)
9.5 DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21) - hier: Bestellung eines/einer Arbeitnehmervertreters/in in den Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06203-16)
9.6 DEW21 - hier: Kauf von Anteilen an der Institut für Wasserforschung GmbH (IfW)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06308-16)
9.7 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06291-16)
9.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06317-16)
9.9 Sanierung und Ertüchtigung des städtischen Gebäudes Nollendorfplatz 2 in Dortmund - Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05091-16)
9.10 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Wirtschaftsplan 2017 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06290-16)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Beitritt der Stadt Dortmund zum KDN-Zweckverband
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05209-16)
10.2 Ausweitung der Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund - Beschaffung von mobilen und stationären Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05905-16)
10.3 Mehrbedarf im Bereich der steuerbaren Personalaufwendungen im Haushaltsjahr 2016 gemäß § 83 Abs. 2 GO NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06059-16)
10.4 a) Altersteilzeit für Tarifbeschäftigte ab 2017 aufgrund der Verlängerung des TV FlexAZ im Rahmen des Tarifabschlusses 2016
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte nach § 66 Landesbeamtengesetz Nordrhein-Westfalen (LBG NRW) ab 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05849-16)
hierzu -> Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 05849-16-E1)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 10.11.2016 versandt. -
10.5 Ausweitung des Traineeprogrammes ab dem Einstellungsjahr 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05764-16)
10.6 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahmen an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06330-16)
10.7 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 39. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 30. Mai bis 01. Juni 2017 in Nürnberg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06416-16)
10.8 Änderung der Stimmbezirkseinteilung für das Stadtgebiet Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06311-16)
10.9 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06438-16)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 12:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Monegel (CDU) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte
9.11 Überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2016 aus Niederschlagungen von Steuerforderungen (Amt 29 "Allgemeine Finanzwirtschaft")
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06494-16)
und
3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)
von der Tagesordnung abzusetzen, da der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner Sitzung am 30.11.2016 die Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 08.02.2017 geschoben habe.
Ebenfalls empfahl er, die ursprünglich zur Absetzung von der Tagesordnung vorgeschlagene Vorlage
3.12 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05320-16)
auf der Tagesordnung zu belassen, da es zur Vermeidung finanzieller Risiken und Hindernisse bei der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde entgegen der vom Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in seiner Sitzung am 29.11.2016 - aufgrund des zu diesem Zeitpunktes nicht vorliegenden Votums der Bezirksvertretung Hörde - vorgenommenen Vertagung dieser Angelegenheit auf die Sitzung am 07.02.2016 empfehlenswert sei, die Vorlage heute nicht von der Tagesordnung abzusetzen.
Die inzwischen von der Bezirksvertretung Hörde in der Sitzung am 06.12.2016 mit Anmerkungen ausgesprochene Empfehlung sowie ein entsprechendes Schreiben der Verwaltung vom 07.12.2016 lägen als Tischvorlage vor.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung um die genannten Punkte.
Mit diesen Veränderungen und Empfehlungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat anschließend einstimmig die Tagesordnung.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 10.11.2016
Die Niederschrift (öffentlich) über die 18. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 10.11.2016 wurde einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 237 - Hauptbahnhof Nordseite - und zugleich Änderung des Bebauungsplanes In N 232 - ZOB Steinstraße -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes 166 - Grüne Straße / Kurfürstenstraße - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes 23 - Gneisenaustraße -; Aufstellung einer Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes In N 237 - Hauptbahnhof Nordseite - und zugleich Änderung des Bebauungsplanes In N 232 - ZOB Steinstraße -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes 166 - Grüne Straße / Kurfürstenstraße - sowie teilweise Änderung des Bebauungsplanes 23 - Gneisenaustraße -; II. Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechtes für den zukünftigen Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In N 237 gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05877-16)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes In W 103 - Tremonia - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung;
II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06118-16)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Hö 248 - Godekinsiedlung - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Beifügung einer Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05846-16)
Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.4
Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -; zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Beschluss, den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, III. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf die 56. Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, V. Beschluss zur teilweisen Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke sowie dessen Änderung Nr. 1, VI. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit in Bezug auf den Bebauungsplan (Offenlegungsbeschluss), VII. Zulassung des Vorhabens nach § 33 Abs. 3 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05803-16)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.5
Campus 2030 - Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05595-16)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 23.11.2016 vor:
Hierzu teile ich Folgendes mit und bitte, dies bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen:
Ratsbeschluss vom 10.12.2015 (DS-Nr. 02163-15)
Laut Niederschrift hatte Rm Albrecht-Winterhoff in der Sitzung des AUSW am 02.12.2015 zum Thema „Teilrückbau der Universitätsstraße auf zwei Fahrspuren“ darum gebeten, die Formulierung in der Vorlage auf Seite 15, unter Punkt 2.8 Ziff. 3. dahingehend zu ändern, dass anstelle „mittel-langfristig“ nur noch „mittelfristig“ stehe.
Dieser Punkt wurde daraufhin von der SPD-Fraktion zum Antrag erhoben. Der AUSW hat diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt.
In der darauffolgenden Ratssitzung am 10.12.2015 hat Rm Lührs (SPD) laut Niederschrift angemerkt, dass die zuvor beschriebene Änderung in der Ausschussbefassung zum Antrag erhoben und beschlossen wurde.
Der Rat der Stadt hat daraufhin unter Einbeziehung der Empfehlung des AUSW vom 02.12.2015 und der Anmerkung von Rm Lührs (SPD) mehrheitlich beschlossen: Der Rat nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zum Uni-Umland zur Kenntnis und beschließt, aktuell keinen der vier untersuchten Planfälle umzusetzen, aber die Option für eine Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee offen zu halten.
Campus 2030
Das städtebauliche Entwicklungskonzept ‚Campus 2030‘ beschäftigt sich insbesondere im Kapitel 3.2.2 ‚Verkehr‘ mit dem Teilrückbau der Universitätsstraße. Hierzu heißt es zunächst unter c) Konzept (Auszug Seite 45):
Ein kompletter Rückbau der Universitätsstraße ab östlich der Straße Hauert, wie im Konzept von 1992 aufgezeigt und in der aktuellen Verkehrsuntersuchung als Planfall 4 untersucht, ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht empfehlenswert und soll nicht weiter verfolgt werden. Vielmehr soll langfristig die Möglichkeit bestehen bleiben, die Verkehrsinfrastruktur durch die Anbindung von einem Fahrstreifen pro Fahrtrichtung an die Marie-Curie-Allee zu ergänzen, sofern das veränderte Verkehrsaufkommen durch die Entwicklung der Hochschulen und des Technologieparks dies erfordern sollte. Aktuell ergibt sich kein Bedarf für eine Anbindung. Von den bestehenden vier Fahrspuren der Universitätsstraße werden nur noch zwei, das heißt eine pro Fahrtrichtung, benötigt. Die südliche Fahrbahn mit ihren zwei Fahrspuren sollte daher konsequenterweise zurückgebaut werden und der Verkehr in beiden Richtungen jeweils einspurig über die verbleibenden zwei Fahrspuren der nördlichen Fahrbahn geführt werden.
Sowie anschließend unter d) Maßnahmen (Auszug Seite 46):
Maßnahme Straßennetz Nr. 1: Teilrückbau der Universitätsstraße auf zwei Fahrspuren Es ist nicht verkehrlich begründbar, die Universitätsstraße ab der Straße Hauert in östliche Richtung in Form von zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung, aufgeteilt in zwei getrennten Fahrbahnen, vorzuhalten. Die südliche Fahrbahn soll daher zurückgebaut werden. Es bleibt mit der nördlichen Fahrbahn je Fahrtrichtung ein Fahrstreifen.
Fazit
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass im Rahmen des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes ‚Campus 2030‘ im Allgemeinen, sowie im Hinblick auf die benannten Textpassagen im Besonderen, keine zeitliche Präzisierung zum geplanten Teilrückbau der Universitätsstraße erfolgt.
Ein Widerspruch zu den Inhalten des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 ist daher nicht zu erkennen. Die Verwaltung fühlt sich selbstverständlich an die vorhandene Beschlusslage gebunden und strebt weiterhin einen „mittelfristigen“ Teilrückbau der Universitätsstraße an.
Sofern die Ergänzung der zeitlichen Komponente der Klarstellung dient, könnte das Konzept in dieser Hinsicht wie folgt angepasst werden:
Die südliche Fahrbahn mit ihren zwei Fahrspuren sollte mittelfristig daher konsequenterweise zurückgebaut werden… (Seite 45) Die südliche Fahrbahn soll daher mittelfristig zurückgebaut werden. (Seite 46)
Es wird deshalb empfohlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung unter der Maßgabe zu folgen, dass die beschriebene Formulierung zum „mittelfristigen“ Teilrückbau in dem vorliegenden städtebaulichen Entwicklungskonzept ‚Campus 2030‘ redaktionell angepasst wird.“
Der Beirat kann der Vorlage nicht zustimmen, weil im Konzept Campus 2030 gegenüber dem heutigen Bestand erhebliche weitere Flächenversiegelungen vorgesehen sind und die bisher geplanten Maßnahmen zur Grünordnung nicht mehr enthalten sind.
Der Beirat hat sich seit den 1980er Jahren immer wieder kritisch zur ungebremsten baulichen Inanspruchnahme von Freiraum für die Universität, den Technologiepark, Straßenplanungen und Wohnen geäußert. Zuletzt hat er sich 25.8.2015 kritisch mit dem Verkehrskonzept auseinandergesetzt.
Allein in den letzten 30 Jahren ist fast die Hälfte der Freifläche im Bereich des Campus versiegelt worden, u. a. durch die Ausdehnung der Universität nach Osten und des Technologieparks im Westen (u. a. Ansiedlung von Unternehmen westlich Hauert und „Im weißen Feld“), durch zusätzliche Straßen (verlängerter Vogelpothsweg /Am Gardenkamp, Brennaborstraße, Anbindung der NS IX an die Emil-Figge-Straße) sowie der Erweiterung von Wohnbebauung im Bereich „An der Fillkuhle“, Ortsmühle und von Studentenwohnungen am Vogelpothsweg.
Gegenüber dem Bereichsplanungskonzept Universität und Umland aus dem Jahr 1985 sind durch den Flächennutzungsplan und die Neuaufstellung oder Änderung von Bebauungsplanen zusätzliche Flächenversiegelungen ausgewiesen worden. Diese Flächenversiegelungen wurden 1:1 im Konzept Campus 2030 dargestellt, während ökologische Ausgleichsmaßnahmen wie der Rückbau der Universitätsstraße und die Sperrung der Ostenbergstraße für den motorisierten Verkehr nicht mehr enthalten sind. Das Konzept enthält sogar einen Anschluss des nicht mehr benötigten Teilstücks der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee, was dem rechtsgültigen Bebauungsplan widerspricht.
Zum Ausgleich der über das Bereichsplanungskonzept hinausgehenden Inanspruchnahme von Freiraum westlich Hauert zulasten des Landschaftsparks Meilengraben und der Ausweisung von Technologieflächen „Im Weißen Feld“ sieht es der Beirat für erforderlich an, auf die geplante Erweiterung der Universität nach Osten beidseitig der Emil-Figge-Straße sowie auf den geplanten Park-and-Ride-Platz westlich Hauert zu verzichten.
Bezüglich des Verkehrskonzepts fordert der Beirat die zügige Umsetzung der mit den Umwelt- und Verkehrsverbänden abgestimmten Maßnahmen an der Bushaltestelle unterhalb der Mensabrücke. Der Beirat bittet ferner um die Erstellung eines Radverkehrskonzepts in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen und Verkehrsverbänden. Die dargestellten Radverbindungen innerhalb des Campus und nach außen sind nicht vollständig dargestellt.
Der Beirat fordert die Umsetzung folgender Maßnahmen aus dem Landschaftskonzept 1985 bzw. Grünkonzept 2000 der Bereichsplanung ‚Universität und Umland’:
· Vollständiger Rückbau der Universitätsstraße zwischen Hauert und Marie-Curie-Allee (ehemals Vogelpothsweg) zugunsten eines durchgängigen Grünzuges und eines zusammenhängenden Landschaftsraums, der als „Landschaftspark Universität Dortmund“
· Überführung der Flächen südlich S-Bahn im Bereich Meilengraben in ökologische Landnutzung,
· Vollständige Umsetzung der Gestaltungsmaßnahmen aus dem Grünkonzept 2000 zur landschaftsgerechten Einbindung der Siedlungsstrukturen.
· Dach- und Fassadenbegrünung, vogelfreundliches Bauen mit Glas
Herr Wilde verdeutlicht einleitend zu dieser Angelegenheit, dass die geplanten Maßnahmen mit einem großen Konsens aller Beteiligten vereinbart wurden. Zu der aktuell noch bestehenden Diskussion bezüglich des Knotens „Vogelpothsweg/ Emil-Figge-Straße“, wo es darum ginge, ob dort der Kreisverkehr die richtige Antwort sei oder man es nicht bei einer Signalanlage belassen wolle, würde er allerdings heute gerne noch mal ein entsprechendes Votum aus diesem Ausschuss mitnehmen. Hiernach stellt Herr Draxler das Entwicklungskonzept mittels Powerpoint-Vortrag vor (siehe Anlage). Frau Rm Neumann-Lieven bedankt sich zunächst für diesen Bericht und äußert sich positiv zu den geplanten Maßnahmen. Wo ihre Fraktion allerdings noch Lücken sehe, sei das Radwegenetz und die Überplanung der S1. Ihr persönlich habe die Idee gut gefallen, die Ausgleichsflächen im „Weißen Feld“ als Ackerflächen für ökologischen Landbau anzubieten. Weiter möchte sie wissen, ob es bereits Gespräche bezüglich der angedachten Betriebskindergärten gebe oder, ob man hier, wie im restlichen Stadtgebiet eine Kindertagesstätte mit einem Investor errichten werde.
Frau Rm Albrecht-Winterhoff verweist zum Thema „Uni-Süd-Tangente“ auf den hierzu gefassten Ratsbeschluss vom 10.12.2015, wonach ein „mittelfristiger“ Teilrückbau der Uni-Straße auf zwei Fahrspuren beschlossen worden sei und kein „langfristiger“. In der vorliegenden Vorlage (Seite 45) sei aber erneut von einem langfristigen Rückbau die Rede. Sie bittet hierzu zu Protokoll zu nehmen, dass ihre Fraktion zu diesem Punkt eine entsprechende Klarstellung erwarte.
Zu dem von Herrn Wilde bereits angesprochenen Thema des Kreisverkehrs „Vogelpothsweg/ Emil- Figge-Straße“ verweist sie zunächst auf die hierzu in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün anstehende Entscheidung zum Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes. Wenn dort eine Signalanlage priorisiert würde, was aus ihrer Sicht zu begrüßen wäre, bitte sie auch hierzu um entsprechende Änderung der Planungen. Weiter gehe es ihr in diesem Bereich um die Verlegung des Haltepunktes der S5 an die Stockumer Straße, zum Parkhaus „Bahnhof Barop“. Sie hoffe hierzu, dass diese Angelegenheit nun auch mit Finanzen unterlegt werde, damit diese zentrale Verknüpfung in Hombruch, auch im Zusammenhang mit der Bebauung „Luisenglück“ realisiert werden könne.
Vor dem Hintergrund, dass man zukünftig den „Campus 2030“ stärker an die Stadteile anbinden wolle, regt sie an, mögliche, zukünftige Betriebzeitmodelle der „H-Bahn (auch an Samstagen) “ einmal ausführlicher darzustellen.
Frau Rm Hawighost.-Rüßler führt an, dass ihre Fraktion dem umfänglichen Konzept grundsätzlich zustimme. Weiter gibt sie zu Protokoll, dass man sich allerdings gegen folgende zwei Punkte ausspreche:
1. Gegen den Erhalt der Option der späteren Anbindung der Uni-Tangente an die Marie-Curie-
Allee
2. Gegen die hier genannten Pläne zur Ostenbergstraße.
Bezüglich des bereits angesprochnen Kreisverkehrs werde man dem Vorschlag des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgen und an dieser Stelle eine Signalanlage vor dem Ausbau eines Kreisverkehrs bevorzugen.
Herr Wilde geht auf die heutigen Anmerkungen wie folgt ein: Bezüglich des „Weißen Feldes „ und dem erwähnten „flexiblen Umgang mit diesem Bebauungsplan“ erläutert er, derjenige, der diesen Bebauungsplan kenne, wisse, dass man dort bereits sehr großzügig von den Festsetzungen befreie. Man strebe nicht an, den Bebauungsplan noch einmal zu verändern sondern vielmehr beabsichtige, über den Gestaltungsbeirat entsprechend steuernd zu beurteilen, ob man hier in Bezug auf die jeweiligen Nutzungen und Qualität auf dem richtigen Weg sei, um dann besser und wenn möglich zu „befreien“ als ein neues Planverfahren anzustrengen .
Das neue „Regenwasserkonzept“ der „Dortmunder Stadtentwässerung“ sehe vor, dass das Regenwasser durch die neuen Anlagen nicht mehr in den Kanal abgeführt, sondern vielmehr oberflächlich, über die Bachläufe in den Rüpingsbach und von dort entsprechend in die Emscher transportiert werde.
Zum Thema „Radwegenetz“ führt er an, dass es hierzu ein entsprechendes Konzept gebe, welches die verkehrlichen Auswirkungen zeige. Hiermit werde auch noch mal auf Radwege eingegangen. In diesem Zusammenhang erinnert er an die Realisierung des „RS1“, welcher dann am Nordrand des Universitäts- und Fachhochschulgeländes entlanglaufe. Damit erhalte man natürlich noch mal eine ganz andere Anbindungsqualität sowohl Richtung Dortmunder Innenstadt und auch Richtung Bochum. Diese Aspekte seien alle im Masterplan „Campus 2030“ enthalten. Bezüglich der Betriebskindergärten existiere zurzeit kein entsprechender Antrag eines Betriebes. Man würde eine solche Maßnahme natürlich jederzeit begrüßen und nutze auch jede sich bietende Gelegenheit dazu, diesem Aspekt Rechnung zu tragen und mit Nachdruck entsprechende Anträge zu erbitten.
Zu dem durch Frau Rm Albrecht-Winterhoff erwähnten Ratsbeschluss zum Thema „ Uni-Tangente/ Rückbau“ kündigt er an, diese Angelegenheit zu prüfen und zur nächsten Ratssitzung richtigzustellen.
Bezüglich der Verlagerung des „Bahnhof Barop“ teilt er mit, dass sich diese Angelegenheit aktuell in der Bearbeitung befände. Man beabsichtige, bis zum Ende des Jahres hierzu den entsprechenden Planungsauftrag zu vergeben.
Zum Thema „H-Bahn“ regt er an, zunächst den Testbetrieb sowie die Entscheidung zum Wochenendverkehr abzuwarten. Entsprechende neue Erkenntnis hieraus könne man dann auf jeden Fall noch im Campusbericht aufnehmen. Aus den heutigen Wortmeldungen zum Verkehrsknoten „Vogelpothsweg/ Emil-Figge-Straße“, nehme er mit, dass sich eine deutliche Mehrheit dafür abzeichne, diesen behindertengerecht umzubauen.
Wenn dies die Signalanlage und kein Kreisverkehr sein solle, werde dies so umgesetzt. Im Hinblick auf etwaige Optimierungen könne man dort mit Sicherheit dann noch nachbessern. Er kündigt an, diese Angelegenheit in diesem Sinne gerne so weiterbefördern.
Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann erläutert Herr Wilde, dass die Verwaltung aufgrund der heutigen Anmerkung von Frau Rm Albrecht-Winterhoff, bezüglich des „Rückbaus der Uni- Südtangente“, noch einmal überprüfen und bis zur Ratssitzung schriftlich darstellen werde, was genau der Rat bisher hierzu beschlossen habe. An das Ergebnis dieser Prüfung werde man sich selbstverständlich dann gebunden fühlen.
Herr Rm Waßmann erläutert, dass ihm eine entsprechende Klarstellung hierzu durch die Verwaltung schon wichtig sei, da man nicht wisse, mit welchem Kenntnisstand zu dem Thema „Rückbau und Anbindung“ die Bezirksvertretung Hombruch der Vorlage zugestimmt habe. Daher plädiert er dafür, die Entscheidung zur Vorlage heute nicht zu treffen sondern bis zur abschließenden Klärung in der Ratssitzung zu vertagen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter schlägt danach zusammenfassend vor, dass die heutige Vorlage um den Ratsbeschluss zum Thema „ Uni-Tangente/ Rückbau“ vom 10.12.2015 bis zur Ratsitzung ergänzt werden solle. Dessen ungeachtet könne man ihrer Meinung nach heute aber eine Empfehlung zur Vorlage aussprechen, wobei es von der Fraktion B’90/ Die Grünen eben in zwei Punkten einen Dissens zur Vorlage gebe, welcher zuvor entsprechend zu Protokoll gegeben worden sei. Diesem Vorschlag folgend, erfolgt die heutige Beschlussfassung zur Vorlage wie folgt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der StadtDortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen.“
ABVG 15.11.2016:
Wie zu Beginn der Sitzung vereinbart, werden heute die Tagesordnungspunkte 3.6 „Campus 2030“ und 8.1 „Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße - Kreisverkehre und die Belange von Menschen mit Behinderungen“ zusammen behandelt.
Neben der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen wurden demnach hierzu folgende Anträge in die Beratung der Vorlage einbezogen:
Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (DS-Nr.: 05844-16-E1):
„Auf Einladung des Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks Herrn Herkelmann trafen sich am 21. Juni 2016 Vertreter/innen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und des Tiefbauamtes mit Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks und Menschen, die von den o.g. Planungen in ihrem Alltag betroffen sind. Dabei geht es dem Behindertenpolitischen Netzwerk nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Kreisverkehren, sondern um die Berücksichtigung behinderter Studierender und Mitarbeiter/innen im Umfeld dieser Kreuzung.
Ziel des Behindertenpolitischen Netzwerks ist es, den Beschluss zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an der o.g. Kreuzung im Interesse der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen mit Behinderungen zurückzuholen.
Hier ist u.a. DoBuS, der Bereich "Behinderung und Studium" innerhalb des Zentrums für HochschulBildung an der TU Dortmund angesiedelt. Laut Internetauftritt vom 17.10.2016, 7:56 h ist DoBus „eine zentrale Einrichtung der Technischen Universität Dortmund. DoBuS wird fachlich von der Fakultät Rehabilitationswissenschaften (Frau Prof. Dr. Renate Walthes) begleitet. Ziel von DoBuS ist die Schaffung chancengleicher Studienbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende. Dabei folgt DoBuS einer eigenen Vorgehensweise, dem "Dortmunder Arbeitsansatz". DoBuS ist eine in der Bundesrepublik Deutschland einmalige Institution und sehr daran interessiert, andere Hochschulen dabei zu beraten und zu unterstützen, ebenfalls den Weg zu einer barrierefreien Hochschule und barrierefreier Didaktik einzuschlagen.“
Viele der Mitarbeiter/innen und Nutzer/innen dieses Angebots gehören zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen. „DoBuS arbeitet eng mit der "Interessengemeinschaft behinderter, nichtbehinderter und chronisch kranker Studierender" (IbS), dem "Autonomen Behindertenreferat" (ABeR) der TU Dortmund und der Beauftragten für die Belange behinderter Studierender zusammen.“ U.a. wird ein Arbeitsraum und Hilfsmittel für behinderte Studierende und ein Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender angeboten.
Kreisverkehre sind insbesondere für blinde Fußgänger/innen mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Vogelpothsweg / Emil-Figge-Straße ist in bestimmten Zeitfenstern besonders hoch. In diesen Zeitfenstern zählen auch behinderte Menschen zu den Nutzer/innen. Eine Orientierung nach Gehör ist bei hohem Verkehrsaufkommen mit einem hohen Verunfallungsrisiko verbunden.
Am 21.06.2016 sagten die anwesenden Ausschuss-Vertreter/innen zu, auf Basis des Austauschs mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk die aktuelle Beschlusslage in ihren Fraktionen erneut zu besprechen.
Zum Tagesordnungspunkt stelle ich den folgenden Antrag:
1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Entscheidung für die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vogelpothsweg / Emil-Figge-Straße (Drucksache-Nr.: 13217-14 einschließlich der Beschlüsse der BV Hombruch und des ABVG) zurück und beauftragt die Verwaltung, die vorhandene Ampelkreuzung zu ertüchtigen.
2. Das vorhandene Kreisverkehr-Konzept soll im Rahmen des Masterplans Mobilität und begleitet vom Beirat Nahmobilität aktualisiert werden, Dabei werden insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und von lebensälteren Menschen einbezogen.“
Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05844-16-E2):
„Die Thematik eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße wurde in einem interfraktionellen Gesprächstermin bereits mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk diskutiert. Ein Ergebnis war, dass die Realisierung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle, aufgrund besonderer Umstände, mit einem signifikant erhöhten Unfallrisiko verbunden wäre. Die Hintergründe und Besonderheiten an dieser Stelle sind im Schreiben des Behindertenpolitischen Netzwerkes (Drucksache Nr. 05844-16-E1) hinreichend erläutert worden. In der Vorlage „Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße“ (Drucksache Nr. 13217-14) heißt es zur dort vorhandenen Lichtsignalanlage:
„Im Zuge der Baumaßnahme soll nunmehr auch die Lichtsignalanlage 0353 erneuert werden (Kostenvolumen 123.000,00 Euro). Die Lichtsignalanlage 0353 wurde mit einem Steuergerät M32 der Firma Siemens im Jahre 1986 realisiert. Dieser Steuergerätetyp M32 wurde im Jahre 1994 abgekündigt. Für den Gerätetyp stehen nur noch wenige Ersatzteile zur Verfügung. EinTotalausfall der mehr als 25 Jahre alten Anlage ist in der nächsten Zeit ist nicht auszuschließen. Die Kreuzung befindet sich unmittelbar am Gelände der Universität Dortmund. Der Übergang soll barrierefrei ausgestaltet werden. Die bestehende Signalanlage ist steuerungstechnisch veraltet. Eine verkehrsabhängige Steuerung vor Ort soll im Rahmen der Erneuerung mit sehbehindertengerechter Ausstattung (Blindensignale/Blindentaster) realisiert werden.“
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:
1. Der Beschluss der ABVG-Sitzung vom 21.04.2015, die Kreuzung Vogelpothsweg/Emil Figge-Straße als Kreisverkehr zu realisieren, wird, unter der Berücksichtigung der Belange sehbehinderter Menschen an dieser speziellen Stelle, zurückgenommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Lichtsignalanlage entsprechend der Vorlage Drucksache Nr. 13217-14 zu ertüchtigen sowie die Umgestaltung des Vogelpothsweges entsprechend vorgenannter Vorlage durchzuführen.
3. Die Vorlage „Campus 2030“ (Drucksache Nr. 05596-16) wird unter Punkt 3.2.2 Verkehr, d) Maßnahmen, Punkt 5 (Seite 46) entsprechend der nun aktuellen Beschlusslage angepasst.
4. Das Konzept für Kreisverkehre in Dortmund wird dahingehend überprüft, ob weitere Kreisverkehre mit ähnlicher Situation, die die Mobilität sehbehinderter Menschen einschränken, in Dortmund existieren.“
Beratungen zur gesamten Angelegenheit:
Herr Rm Berndsen erläutert die Hintergründe des o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion.
Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion weiterhin für einen Kreisverkehr an dieser Stelle sei. Dieser habe nicht nur Vorteile hinsichtlich des Verkehrsflusses sondern auch insgesamt erhebliche Vorteile hinsichtlich einer Entschleunigung an dieser Stelle.
Herr sB Jütte schließt sich weitestgehend den Worten von Herrn Rm Urbanek an. Ergänzend verdeutlicht er, dass es derzeit an dieser Stelle zu den Stoßzeiten zu großen Rückstaus komme.
Herr Herkelmann betont, dass es dem Behindertenpoltischen Netzwerk mit dem vorliegenden Antrag ausdrücklich um die besondere Situation an dieser Kreuzung gehe, da es sich hierbei um eine Kreuzung handele, welche mit einer innerstädtischen, stark befahrenen Kreuzung und dem hiermit verbundenen erhöhten Risiko für Menschen mit Behinderungen vergleichbar sei. Er betont, dass man sich hiermit nicht generell gegen Kreisverkehre ausspreche sondern es sich hier um einen besonderen Fall handeln würde. Des Weiteren teilt er mit, dass er sich den Ausführungen des SPD-Antrages selbstverständlich anschließe.
Herr Rm Bartsch geht auf die Lichtsignalanlage an der Emil-Figge-Straße im Bereich der KITA (Bericht Campus 2030 unter dem Punkt 3.2.2 b) Evaluierung Nr. 14) ein und teilt mit, dass es aufgrund dieser Lichtsignalanlage nicht erforderlich sei, eine weitere an der heute zur Diskussion stehenden Stelle zu errichten. Weiter führt er beispielhaft den Innenstadt-Kreisverkehr an der Silberstraße an, welcher ebenso von vielen Menschen mit Behinderungen überquert würde und es dort, nach seinem Kenntnisstand, noch nie zu einem Unfall gekommen sei, an dem Menschen mit Behinderungen beteiligt gewesen seien. Seine Fraktion befürworte daher insgesamt weiterhin den Kreisverkehr an der Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße.
Herr Rm Dudde geht zunächst auf die Vorlage „Campus 2030“ ein und gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion (wie bereits in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erwähnt), dem umfänglichen Konzept grundsätzlich zustimme, man sich allerdings gegen folgende zwei Punkte ausspreche:
1. Gegen den Erhalt der Option der späteren Anbindung der Uni-Tangente an die Marie-Curie-
Allee,
2. Gegen die hier genannten Pläne zur Ostenbergstraße.
Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimmen werde.
Herr Rm Gebel erläutert, dass diese Signalanlage, von welcher Herr Rm Bartsch soeben berichtet habe, u. a. auch der Grund dafür sei, warum seine Fraktion auf eine Lichtsignalanlage an der großen Kreuzung verzichten könne und man sich aus diesem Grund dort ebenfalls einen Kreisverkehr wünsche.
Frau Uehlendahl weist darauf hin, dass die Verwaltung erneut einen entsprechend geänderten Vorgang in den Gremienlauf einzubringen habe, falls anstelle eines Kreisverkehrs eine Lichtsignalanlage beschlossen werden sollte. Dies vor dem Hintergrund, dass die Vorlage, neben der Finanzierung und dem Baubeschluss, nicht nur den Kreisverkehr und die Lichtsignalanlage betroffen habe, sondern auch den Bereich Emil-Figge-Straße.
Da mit dem heute vorliegenden SPD-Antrag dem im Antrag des Behindertenpoltischen Netzwerkes geäußerten Anliegen Rechnung getragen werde, ist man sich darüber einig, dass heute lediglich eine Beschlussfassung zum o. a. SPD-Antrag sowie zur Vorlage zu fassen ist.
Hiernach erfolgt die heutige Beschlussfassung wie folgt:
1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05844-16-E2):
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt nachfolgenden Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU, Die Linke & Piraten, FDP/BL und AfD, zu:
1. Der Beschluss der ABVG-Sitzung vom 21.04.2015, die Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge Straße als Kreisverkehr zu realisieren, wird, unter der Berücksichtigung der Belange sehbehinderter Menschen an dieser speziellen Stelle, zurückgenommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Lichtsignalanlage entsprechend der Vorlage Drucksache Nr. 13217-14 zu ertüchtigen sowie die Umgestaltung des Vogelpothsweges entsprechend vorgenannter Vorlage durchzuführen.
3. Die Vorlage „Campus 2030“ (Drucksache Nr. 05596-16) wird unter Punkt 3.2.2 Verkehr, d) Maßnahmen, Punkt 5 (Seite 46) entsprechend der nun aktuellen Beschlusslage angepasst.
4. Das Konzept für Kreisverkehre in Dortmund wird dahingehend überprüft, ob weitere Kreisverkehre mit ähnlicher Situation, die die Mobilität sehbehinderter Menschen einschränken, in Dortmund existieren.“
2.Zur Vorlage (DS-Nr.: 05595-16):
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, bei Gegenstimmen der Fraktionen CDU und AfD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen.“
Auf Grundlage der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mit Mehrheit gegen die Stimme der Fraktion Alternative für Deutschland folgenden, um die Punkte des SPD-Antrages ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen.“
1. Der Beschluss der ABVG-Sitzung vom 21.04.2015, die Kreuzung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße als Kreisverkehr zu realisieren, wird, unter der Berücksichtigung der Belange sehbehinderter Menschen an dieser speziellen Stelle, zurückgenommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorhandene Lichtsignalanlage entsprechend der Vorlage Drucksache Nr. 13217-14 zu ertüchtigen sowie die Umgestaltung des Vogelpothsweges entsprechend vorgenannter Vorlage durchzuführen.
3. Die Vorlage „Campus 2030“ (Drucksache Nr. 05596-16) wird unter Punkt 3.2.2 Verkehr, d) Maßnahmen, Punkt 5 (Seite 46) entsprechend der nun aktuellen Beschlusslage angepasst.
4. Das Konzept für Kreisverkehre in Dortmund wird dahingehend überprüft, ob weitere Kreisverkehre mit ähnlicher Situation, die die Mobilität sehbehinderter Menschen einschränken, in Dortmund existieren.“
Die Haltestelle für die Buslinie 440 auf der Köln-Berliner Straße, wie sie die jetzt vorliegende Linienführung vorsieht, hat vor Ort zu berechtigten Einwänden der Anwohner*innen und der Bezirksvertretung geführt. Unter Berücksichtigung der aufgeführten Einwendungen und Vorschläge muss die Linienführung des Busses nochmal überdacht werden.“
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 29.11.2016:
„Die Bezirksvertretung Aplerbeck merkt zu der vorgelegten Vorlage der Verwaltung kritisch an:
1. dass der Umsetzungszeitraum bis zum Beginn der Maßnahme (08.01.2017) extrem kurz sei.
2. dass Hinweise der Bezirksvertretung wie z. B. eine mögliche Übergangslösung in der Ruinenstraße oder auch die Fördermittelbindung im Bereich der Ortsmitte und der Nordumgehung in der Vorlage nicht genannt werden.
3. Die Bezirksvertretung weist darauf hin, dass die Busse der DSW 21 ausschließlich an den vorgesehenen Haltestellen anhalten und nicht, wie häufig zu beobachten, an anderen Standorten die Straßen im Ortskern als Haltepunkt nutzen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck erneuert ihren Beschluss an die Verwaltung zum Bau eines Kreisverkehres im Bereich Ringofenstraße/Rodenbergstraße. Sie wünscht die Vorstellung von Planungen mit entsprechenden Kostenangaben.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck lehnt die Variante A in der Vorlage der Verwaltung einstimmig ab. Der Variante B und C stimmt die Bezirksvertretung einstimmig zu.
Aufgrund eines in der Sitzung vorgelegten Antrages aller Fraktionen und Einzelmitglieder begrüßt die Bezirksvertretung Aplerbeck die Reduzierung der angefahrenen Bushaltestellen im Bereich Ortskern Aplerbeck / Aplerbecker Marktplatz und lehnt gleichzeitig einstimmig eine separate Haltestelle für die Buslinie 440 Richtung Flughafen Dortmund / Holzwickede auf der Köln Berliner Straße ab. Die BV wünscht, dass die Buslinie 440 zukünftig (nach Bau des Kreisverkehrs Ringofenstraße / Rodenbergstraße) an der Haltestelle Rodenbergstraße endet.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Zusätzen folgendes zu beschließen:
Der Rat der Stadt beschließt das Linienkonzept zur ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens im Sinne einer Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplanes.“
AUSW, 30.11.2016:
Aufgrund der Beschlusslage aus der Bezirksvertretung Aplerbeck sowie der heutigen Diskussion zur gesamten Angelegenheit, empfiehlt der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung, mit den nachfolgenden Anmerkungen einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt das Linienkonzept zur ÖPNV-Anbindung des Dortmunder Flughafens im Sinne einer Fortschreibung bzw. Aktualisierung des Nahverkehrsplanes.
Die in der Vorlage aufgeführte Variante „A“ wir nicht weiter verfolgt.
Die Variante „C“, mit der Umfahrung des Aplerbecker Zentrums, wird kurzfristig, zunächst unter Vorbehalt, umgesetzt. Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu und auch zu Variante „B“ der Vorlage verträglichere Lösungsalternativen zu erarbeiten und zeitnah eine entsprechende Vorlage in die Gremien einzubringen.“
„…wir bitten um Abstimmung über folgenden Antrag:
Bei der Zusammensetzung des Beirates zur Lärmminderung werden entgegen dem bestehenden Beschlussvorschlag 2 Mitglieder von Dortmunder Bürgerinitiativen berücksichtigt. Dafür wird die Anzahl der Mitglieder aus der Bürgerschaft von 4 auf 2 reduziert.
Begründung
Bei vielen der in Dortmund aktiven Bürgerinitiativen ist eine große Sachkenntnis im Bereich Lärmschutz vorhanden. Diese Kenntnisse sollten in einem Beirat Lärmminderung Berücksichtigung finden. Bei vielen Themen rund um den Lärmschutz sind einzelne Lärmprobleme durchaus auf die Gesamtstadt übertragbar, z. B. Lärm durch Straßen-, Schienen- und Flugverkehr oder durch Gewerbebetriebe. Dadurch ist eine objektive gesamtstädtische Betrachtungsweise gewährleistet.“
AUSW, 30.11.2016:
Herr sB Auffahrt erläutert zunächst die Hintergründe des o. a. Antrages seiner Fraktion.
Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion sich die Frage gestellt habe, wie man sich die konkrete Zusammensetzung dieses Beirates genau vorstellen könne.
Hierzu informiert Herr Dr. Mackenbach darüber, dass Bürgerinnen und Bürger, welche bereits in einer Bürgerinitiative aktiv seien, grundsätzlich nicht von der Mitarbeit in diesem Beirat ausgeschlossen würden. Es könnten interessierte Bürgerinnen und Bürger aus allen Bereichen an diesem Beirat mitwirken. Zudem werde man solche Bürgerinnen und Bürger ansprechen, von denen man aus der Vergangenheit wisse, dass diese an diesem Thema sehr interessiert seien und darüber hinaus über die entsprechenden fachlichen Voraussetzungen verfügen würden. Es sei natürlich verständlich, dass ein solcher Beirat nur eine begrenzte Mitgliederzahl aufweisen könne. Man habe diese hier auf eine Anzahl von 17 Mitgliedern begrenzt und solche Institutionen aufgeführt, die man in diesem Gremium für sinnvoll erachte.
Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter, wer denn festlege, welche Bürgerin/ welcher Bürger Mitglied dieses Gremiums würde, teilt Herr Dr. Mackenbach mit, dass man sich grundsätzlich vorstelle, dass die Verwaltung dies festlege. Sollte aber gewünscht sein, dass der Ausschuss dies beschließe, könne man das gerne so regeln.
Hiernach und in Anlehnung an die Regelung zur Zusammensetzung des Gestaltungsbeirates, einigt man sich auf folgende Ergänzungsregelung zum heutigen Beschlussvorschlag:
Über die konkreten Mitglieder dieses Beirates soll, nach Vorschlag durch die Verwaltung, ein Beschluss des Ausschusses beigeführt werden.
Herr Rm Kowalewski teilt mit, dass auch seine Fraktion mit dieser Regelung einverstanden sei und sich somit ein Beschluss zum o.a. Antrag erübrigt habe.
Frau Lührs bittet die Verwaltung außerdem darum, die Termine dieses Beirates möglichst jeweils auf den späten Nachmittag oder Abend zu legen, damit sichergestellt sei, dass auch alle Mitglieder regelmäßig hieran teilnehmen können.
Mit der o. a. Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Beirates zur Lärmminderung in der beschriebenen Form.
Über die konkreten Mitglieder dieses Beirates soll, nach Vorschlag durch die Verwaltung, ein Beschluss des Ausschusses beigeführt werden.
Diesen Widerspruch stelle ich hiermit wie folgt klar:
Die von der Verwaltung vorbereitete Vorschlagsliste für die Besetzung des Beirates zur Lärmminderung wird dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Empfeh-lung an den Rat vorgelegt.
Durch den Rat der Stadt erfolgt dann – wie in der Vorlage beschrieben – die formale Beru-fung der Mitglieder des Beirates.“
Sitzungstermine der Gremien zum Jahresende 2016. Bei Einhaltung der üblichen Beratungsfolge könnte eine Entscheidung des Rates erst frühestens in der Sitzung am 16.02.2016 getroffen werden.
Die Verwaltung hat ein hohes Interesse daran, noch in diesem Jahr einen Beschlus herbeizuführen, da die Gefahr besteht, dass Kosten für Sicherungsmaßnahmen an den Gebäuden erforderlich werden.
Aus diesem Grunde bitte ich um Beratung und Beschlussfassung trotz der dargelegten Beratungsfolge.“
Die Umsetzung der Maßnahme B8 – Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Piepenstockplatz – wird davon abhängig gemacht, das bei einem Grundstückszukauf keine Altlasten mit übernommen werden und keine weiteren Kosten für Sicherungsmaßnahmen, z. B. der Stützwände zur Schildstraße hin, notwendig werden.
Abstimmungsergebnis:
mit 13 Ja-Stimmen, 1 Gegenstimme (SPD) und 1 Enthaltung (CDU) so beschlossen.
Mit dieser Maßgabe empfiehlt die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. stimmt der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde (Anlage 2) zu und beschließt, vorbehaltlich entsprechender Zuwendungsbescheide zur Förderung, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes.
2. legt auf Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde das in Anlage 4 umgrenzte Gebiet gem. § 171e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Gebiet fest, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen.
Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen (SPD und CDU) und 5 Enthaltungen (Linke/Piraten und Grüne) so beschlossen.
Zwischenzeitlich wurden die aus der Bezirksvertretung formulierten Fragen beantwortet. Die Vorlage wurde von der Bezirksvertretung Hörde in ihrer Sitzung am 06.12.2016 dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung empfohlen. Ergänzt wurde diese Empfehlung durch die Aufforderung der Bezirksvertretung zum Projekt B (Erhöhung der Aufenthaltsqualität am Piepen-stockplatz), die Umsetzung dieser Maßnahme davon abhängig zu machen, dass bei einem Grundstückszukauf keine Altlasten mit übernommen werden und keine weiteren Kosten für Sicherungsmaßnahmen, z. B. der Stützwände zur Schildstraße hin, notwendig werden.
Ich empfehle dem Rat der Stadt, die Vorlage in seiner Sitzung am 08.12.2016 zu behandeln.
Eine Verschiebung der Beschlussfassung auf den 16.02.2017 verursacht folgende Risiken und Erschwernisse für die Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde:
• Das IHK Hörde umfasst 12 sozialintegrative Projekte, von denen 11 Projekte mit ei-nem Aufwand in Höhe von zusammen 986.500 € von einer Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) abhängen. Die ESF-Förderanträge liegen derzeit zur Prüfung beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW (MAIS NRW). Oh-ne die Einbettung der Maßnahmen in ein beschlossenes IHK wird dem Ministerium ein positives Prüfungsergebnis erschwert.
• Die Bezirksregierung Arnsberg hat der Stadt Dortmund 2016 für Hörde Städtebaufördermittel in Höhe von 1.188.560 € bewilligt. Besprochene Grundlage dieser Zuwen-dung ist die Verpflichtung der Stadt, in Hörde noch 2016 ein Soziale Stadt-Gebiet festzulegen. Das Nichteinhalten dieser Verpflichtung wird das Verhältnis zur Bezirks-regierung belasten und die Glaubwürdigkeit der Stadt Dortmund beeinträchtigen.
• Der Beschluss beinhaltet eine Vergrößerung des Gebietes, in dem Städtebaufördermit-tel eingesetzt werden dürfen. Die Umsetzung der bewohner- und eigentümeraktivierenden Projekte (Stadtteilmanagement, Stadtteilfonds, Programm zur Haus-, Hof- und Lichtgestaltung, Stadtökologie – Urbane Landwirtschaft) wird sich im hinzukommen-den Gebiet verzögern.“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (05295-16-E1):
„Die Idee innerhalb des Gasometers auf der Fläche Phönix-West ein Kletterzentrum zu errichten und so dieses imposante Dortmunder Industrie-Denkmal einer neuen und innovativen Nutzung zuzuführen ist grundsätzlich zu begrüßen.
Die hierfür notwendigen weiteren Untersuchen sind daher richtig. Angesichts der städtischen Finanzsituation jedoch und dem Beschluss des Deutschen Alpenvereins (DAV), „sich mit erheblichen Mitteln von rund 1 Mio. € an der Realisierung des Projekts zu beteiligen“, sollte darüber nachgedacht werden, ob sich der DAV auch an den Kosten der weiteren Untersuchungen (bis zu 50.000 €) beteiligen könnte.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.
Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.“
ABVG 15.11.2016:
Herr Rm Berndsen erläutert den Antrag seiner Fraktion und bittet, die gesamte Angelegenheit zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) zu überweisen.
Herr sB Jütte teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag der SPD-Antrag zustimmen werde und an der Akquirierung der Fördermittel in Höhe von bis zu 80% im Sinne dieses integrierten Handlungskonzeptes festhalten wolle.
Herr Rm Mader teilt mit, dass seine Fraktionen dem SPD-Antrag ebenfalls zustimmen werde.
Herr Rm Urbanek verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage heute ablehnen werde, da dieses zwar sympathische Projekt, aus seiner Sicht, aufgrund der hohen Kosten, die hierdurch entstehen würden, nicht realisierbar sei.
Herr Rm Dudde erläutert, dass sich seine Fraktion noch weitere Informationen über den Inhalt des Gutachtens gewünscht hätte. Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion dem SPD-Antrag zustimmen werde.
Auf Nachfragen zu dieser Angelegenheit, teilt Herr Dreiskämper zunächst mit, dass die Verwaltung auf jeden Fall zwei Gutachten benötige, um eine belastbare Aussage zu der Machbarkeit und zu den Kosten machen zu können, da es keine bundesweiten Vergleichsobjekte hierzu gebe. Weiter werde man sich auch mit dem Artenschutz beschäftigen, da sich viele geschützte Arten auf dem Gelände befänden. Es sei z.B. zu klären, zu welchen Zeiten gebaut werden dürfe, ob durchgehend gebaut werden dürfe und/oder welche Einschränkungen für den Betrieb erforderlich werden. Dies müsse man vorher belastbar klären, da diese Fragen Kostenauswirkungen verursachen könnten. Des Weiteren teilt er mit, dass die Zulässigkeit einer Subventionierung einer solchen Anlage inzwischen durch das Rechtsamt bestätigt worden sei. Nicht zulässig sei es, bestimmte Betreiber zu subventionieren. Dies bedeute, dass man als Stadt grundsätzlich in der Lage sei, mit öffentlichen Geldern eine solche Einrichtung zu bauen, es aber wichtig sei, dass der Betreiber dann auch marktübliche Konditionen (keinen subventionierten Mietpreis) für die Inanspruchnahme diese städtischen Räumlichkeiten entrichte. Zum Thema „Zeitperspektive“ teilt er mit, dass man mit dieser Vorlage noch in diesem Jahr einen Ratsbeschluss herbeiführen wolle, um danach umgehend die Beauftragung der Gutachten veranlassen zu können. Somit sei perspektivisch im zweiten Quartal 2017 mit entsprechenden Ergebnissen zu rechnen, welche in Form einer Grundsatzvorlage zu diesem Projekt in den Beratungsgang der entsprechenden Gremien eingebracht werde.
Auf Vorschlag des Vorsitzenden Herrn Pisula, wird wie folgt abgestimmt:
1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 05295-16-E1):
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), zu.
2.Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o. a. Beschlussfassung zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD Fraktion, mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Aktivitäten zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer und ermächtigt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) in einer Größenordnung von bis zu 50.000 € zu beauftragen.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.
Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.
Man einigt sich außerdem darauf, die Vorlage an den Ausschuss für Wirtschafts Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen.
Hierzu liegt vor: Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 24.1.2016:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 15.11.16 und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den ergänzenden Beschluss wie o. a zu fassen.
Hierzu liegt vor: Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 29.11.2016: 24.1.2016:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 24.11.2016 und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion und bei einer Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den ergänzenden Beschluss wie o. a. zu fassen.
AUSW, 30.11.2016:
Frau Rm Brunsing nimmt unter Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 u. 43 Abs. 2 GO NRW nicht an der Beratung und Abstimmung teil.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 15.11.16 und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig, den ergänzenden Beschluss wie folgt zu fassen.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Aktivitäten zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer und ermächtigt die Verwaltung, die hierfür erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) in einer Größenordnung von bis zu 50.000 € zu beauftragen.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Gespräche mit dem Deutschen Alpenverein (DAV) mit dem Ziel aufzunehmen, eine angemessene Beteiligung des DAV an den Kosten der erforderlichen Untersuchungen (u.a. bezüglich Unterhaltungskosten und Artenschutz) zur Weiterqualifizierung des Kletterzentrums im Gasometer zu erreichen.
Zudem stellt der Rat fest, dass mit dem Beschluss zu weiteren Untersuchungen kein Automatismus zu einer möglichen Folgenutzung des Gasometers als Kletterzentrum einhergeht und eine abschließende Entscheidung des Rates erst nach Beantwortung aller offenen Fragen getroffen werden kann.
Herr Rm Gebel bittet die Verwaltung darum, eine Aufstellung zu der internen Leistungsverrechnung vorzulegen.
Frau Müller teilt mit, dass sie diese Aufstellung als Anlage zum Protokoll nachreichen werde. Ebenso weist sie daraufhin, dass in der Sitzung des Ausschusses für Beteiligungen, Finanzen und Liegenschaften am 03.11.2016 auf Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 05811-16-E1) die Gebührensatzung in einigen Positionen, insbesondere im Kremationsbereich, erhöht worden sei. Aufgrund der schnellen Taktung der diesjährigen Gremienreihenfolge sei der Wirtschaftsplan 2017 schon im Geschäftsgang gewesen und konnte in der jetzt vorliegenden Form nicht mehr verändert werden. Sie weist darauf hin, dass die voraussichtlichen Mehrerlöse nach dieser Gebührenerhöhung 71.000,00 € betragen werden, vorausgesetzt, dass die Fallzahlen so übereinstimmen. Demzufolge würde sich der Jahresverlust der Friedhöfe, welcher zurzeit mit 79.000,00€ ausgewiesen sei dann um die erwähnten 71.000,00€ minimieren. Aufgrund der Ausführungen von Frau Müller, einigt man sich darauf, die Vorlage in der durch die o. a Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 03.11.2016 geänderten Fassung zu empfehlen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der durch Beschlussfassung des Ausschusses für Beteiligungen, Finanzen und Beteiligungen vom 03.11.2016 geänderten Fassung, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2017. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) und empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung des ABVG, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2017. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.“
1. Im Bereich des sogenannten Integrationsarbeitsmarktes muss gewährleistet werden, dass bei der kommunalen Arbeitsmarktförderung sorgfältig darauf geachtet wird, dass nur eine marktverträgliche Anzahl von AGH-Kräften in den Arbeitsbereichen wie Grünpflege, Landschaftsreparatur, Altbausanierung und Inwertsetzung von Immobilen eingesetzt wird, um eine mögliche Wettbewerbssituation mit den privaten Unternehmen auszuschließen.
2. Vor dem Hintergrund der Wettbewerbssituation privater Unternehmen ist auch bei der Gründung einer Personaldienstleister GmbH darauf zu achten, dass Konkurrenzsituationen zur Privatwirtschaft unbedingt vermieden und dabei Ansätze verfolgt werden, eine solche Gesellschaft zukünftig dem Wettbewerb auszusetzen, indem eine grundsätzliche zeitliche Befristung kommunaler Förderung vereinbart wird und sie sich am Ende dieser Förderung von selbst trägt. Dies gilt auch unter dem Aspekt der Mindestlohnregelung.
3. Dem Fachausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung wird jährlich zur Effektivität der Maßnahmen berichtet und eine dementsprechende Evaluierung vorgelegt. Die kommunale Arbeitsmarktstrategie darf nicht dazu führen, nur die Arbeitslosenstatistiken zu bereinigen. Ziel muss weiterhin die Vermittlung von Langzeitarbeitslosen in den 1. Arbeitsmarkt sein.
4. Weiterhin müssen Anstrengungen erfolgen die Mobilität von Langzeitarbeitslosen und die Bereitschaft derer zu erhöhen.
5. Die kommunale Arbeitsmarktstrategie muss zeitlich befristet bleiben und darf nicht zu einem Dauerprojekt werden.“
Sowohl die Vorlage als auch der Antrag der CDU-Fraktion wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.
Frau Pesch (Geschäftsführende Direktorin Theater Dortmund) führt aus, dass diese Anmerkungen richtig sind.
Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erfragt, ob die bisherige Vergütung für den Verwaltungsdirektor bestehen bleibt oder ob sich Änderungen ergeben.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass die Vergütung sich nicht verändert hat.
Herr Stüdemann erläutert, dass die Gemeinnützigkeit bereits vorliegt. Er regt an, die von Herrn Pohlmann angesprochenen beiden Passagen für die Sitzung des Rates am 08.12.2016 mittels Änderungsantrag durch die Verwaltung zu aktualisieren.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erklärt sich mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden und lässt die Vorlage ohne Empfehlung für den Rat durchlaufen.
1. § 4 Betriebsleitung
§ 4 Abs. 4 (neu): Die Theaterleitung ist verantwortlich für die Leitung und Beaufsichtigung des Geschäftsganges des gesamten Betriebs. Bei Meinungsverschiedenheiten im nichtkünstlerischen Bereich hat der/die Geschäftsführende Direktor/in das Letztentscheidungsrecht, soweit die Dienstanweisung zur Leitung des Eigenbetriebes Theater Dortmund nichts anderes regelt.
2. § 7 Betriebssauschuss
§ 7 Abs. 3 (neu): Der Betriebsausschuss ist darüber hinaus vor der Bestellung, Anstellung, Kündigung und Abberufung des/der Technischen Direktors/in zu hören sowie über erhebliche Änderungen des Spielplanes zu unterrichten.“
2. Der Ausschuss stellt fest, dass vor diesem Hintergrund eine dauerhafte Unterfinanzierung bis hin zur Existenzbedrohung der Maßnahmen nicht hinnehmbar ist.
3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2017 dem Ausschuss eine Übersicht über vorhandene sowie über notwendige neue Maßnahmen in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule sowie den anderen im Handlungsfeld tätigen Institutionen und Organisationen vorzulegen. Dabei sind vor allem die benötigten finanziellen Mittel zur Absicherung bzw. zum Ausbau darzustellen. Das betrifft insbesondere die oft fehlende Co Finanzierung von Maßnahmen.
4. Benötigte Finanzmittel sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.
Begründung:
„Für eine steigende Anzahl von Jugendlichen, u. a. mit besonderem Förderbedarf, ist es schwierig, einen reibungslosen Übergang in Ausbildung oder Arbeit zu realisieren. Der Anteil der Jugendlichen mit erheblichen Problemlagen steigt. Insbesondere die berufliche Integration neu zugewanderter junger Menschen stellt eine Herausforderung für die nächsten Jahre dar. Deshalb ist es im Sinne der Jugendlichen wichtig, verlässliche, nachhaltige Angebote auszubauen, dynamisch auf Veränderungen zu reagieren und die Netzwerkarbeit, u. a. mit regelmäßig stattfindenden Jugendkonferenzen, zu intensivieren.
Die langjähre Netzwerkarbeit zwischen Jobcenter, Agentur für Arbeit, der vielfältigen Trägerlandschaft und der Verwaltung trägt Früchte: Lücken in der Beratung werden u. a. durch das 2015 eingeweihte Jugendberufshaus geschlossen. Das Beratungsnetzwerk Dortmund, niedrigschwellige Angebote wie Beratungsstellen und Jugendwerkstätten sind ein fester Bestandteil der Jugendberufshilfe/Jugendsozialarbeit im Übergangssystem Schule/Beruf und nicht wegzudenken aus der Lebenswelt vieler Dortmunder Jugendlichen. Die Angebote sind zu etablieren und finanziell zu sichern. Allerdings sind diese Maßnahmen dauerhaft unterfinanziert und dadurch in ihrer Existenz bedroht.“
(Auszug aus dem Kinder- und Jugendförderplan 2015-2020)“
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E6):
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
Für die Entwicklung von Projekten mit dem Ziel des Kinderschutzes, der Bildungsintegration und Verselbständigung von Kindermüttern sind finanzielle und personelle Ressourcen im Jugendhilfedienst bereit zu stellen. Aufgabenbestandteil muss dabei auch die Akquirierung von Fördermitteln sein.
Begründung:
Im Rückblick auf das Jahr 2015 und unter Bezugnahme auf den Sachstandsbericht aus April 2016 lässt sich feststellen, dass sich an der Lebenssituation der vielfach aus großer Armut, Ausgrenzung und Perspektivlosigkeit nach Dortmund gekommenen Menschen aus Rumänien und Bulgarien seit 2013 nichts Wesentliches verändert hat. Gemäß statistischer Erhebungen lebten zum Stichtag 31.12.2015 insgesamt 7.901 Menschen aus Rumänien (4.913) und Bulgarien (2.988) in Dortmund. Mit einem Anteil von gut 62% überwiegt dabei der Anteil mit rumänischen Wurzeln. Dem Sachstandsbericht ist zu entnehmen, dass der Anteil Minderjähriger im Vergleich zur Gesamtbevölkerung deutlich höher liegt, wenngleich hier insgesamt eine Verschiebung in den Altersstrukturen erkennbar ist:
„Der Anteil der unter 6-jährigen aus Bulgarien und Rumänien ist fast dreimal, der Anteil der 6 – 15 jährigen fast doppelt so hoch wie die Gesamtbevölkerung. (…) War 2014 im Saldo noch fast die Hälfte der zugewanderten Personen aus Bulgarien und Rumänien jünger als 15 Jahre, liegt dieser Anteil 2015 nur noch bei 30 %.“ (Sachstandsbericht April 2016)
Aktuell sind dabei auch rund 20 Kindermütter, also Mütter unter 16 Jahren, zu verzeichnen. Diese Mütter sind überwiegend rumänische Staatsbürgerinnen und gehören meist zur Ethnie der Roma. Einhergehend mit der oftmals kulturell begründeten jungen Mutterschaft gehen einerseits der Abbruch des Schulbesuches und andererseits eine sehr abhängige Einbindung in das Familiensystem, das Bildung für Frauen nicht vorsieht. Die jungen Mütter sind in aller Regel nicht krankenversichert, sie nutzen die Sprechstunde für nicht Krankenversicherte beim Gesundheitsamt.
Um den Kinderschutz zu gewährleisten, Schulbesuche der Mütter mittelfristig wieder zu ermöglichen, eine Heranführung an unser frühkindliches Bildungssystem zu schaffen und Armutskarrieren über Generationen zu unterbrechen, ist eine gezielte Unterstützung durch die Jugendhilfedienste notwendig.“
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7):
„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Tagesordnungspunkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder bis sechs Jahren notwendig ist.
2. Der Ausschuss stellt fest, dass es mittel- und langfristige Zielsetzung sein und bleiben muss, eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen zu erreichen.
3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung des wachsenden Bedarfes die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und schnelles Instrument sein kann.
4. Der Ausschuss stellt fest, dass dafür vorübergehend eine Ausweitung der Quote der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen wird.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.
6. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig bereitzustellen.“
a) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (10 Ja, 3 Enthaltungen – CDU-Fraktion) folgenden Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E3):
„… Der AKJF stellt fest, dass der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen auch nach Abarbeitung des Kita-Ausbauprogramms bis 2020 nicht ausreichend abgedeckt sein wird. Der AKJF beschließt, die Verwaltung zu beauftragen, bis Mitte 2017 ein Fortsetzungsprogramm (2. Staffel) für den bedarfsgerechten Kita-Ausbau zu entwickeln. Der Rat wird gebeten, eine gleichlautende Empfehlung zu geben.“
b) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig (9 Ja, 4 Enthaltungen – CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten) folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7):
1. Der Ausschuss stellt fest, dass aufgrund der vorhandenen Bedarfe vieler Eltern, der zusätzlichen Zuwanderung vieler Familien mit Kindern, aber auch vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesgerichtshofes ein weiterer Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder bis sechs Jahren notwendig ist.
2. Der Ausschuss stellt fest, dass es mittel- und langfristige Zielsetzung sein und bleiben muss, eine bedarfsdeckende Versorgung durch Plätze in Kindertageseinrichtungen zu erreichen.
3. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass zur Deckung des wachsenden Bedarfes die Schaffung zusätzlicher Betreuungsplätze in der Kindertagespflege ein flexibles und schnelles Instrument sein kann.
4. Der Ausschuss stellt fest, dass dafür vorübergehend eine Ausweitung der Quote der Betreuungsplätze in der Kindertagespflege in Kauf genommen wird.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Konzeption zum Ausbau der Plätze zu erarbeiten und dem Ausschuss vorzulegen.
4. Die für die Schaffung der Plätze benötigten finanziellen Mittel sind unterjährig bereitzustellen.“
c) Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie kam überein die Anträge Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5 und Drucksache Nr.: 05389-16-E6) ohne Empfehlung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.
d) Unter Berücksichtigung der beschlossenen Anträge (s. a und b) empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (8 Ja, 5 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zu beschließen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des AKJF vom 17.11.16, hinsichtlich der o. g. Anträge der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E3) und der Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E7), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion
Der Ausschussvorsitzende, Herr Monegel (CDU-Fraktion) stellt folgende, an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiter geleitete Anträge aus der Empfehlung des AKJF vom 17.11.16 zur Abstimmung:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E5):
1. Der Ausschuss bekräftigt die Feststellung des Jugendförderplans, dass Maßnahmen im Bereich der Integration junger Menschen in Ausbildung oder Arbeit wichtig und sinnvoll sind und insbesondere vor dem Hintergrund zugewanderter junger Menschen in den kommenden Jahren ausgebaut werden müssen.
2. Der Ausschuss stellt fest, dass vor diesem Hintergrund eine dauerhafte Unterfinanzierung bis hin zur Existenzbedrohung der Maßnahmen nicht hinnehmbar ist.
3. Die Verwaltung des Jugendamtes wird aufgefordert, bis zum Ende des 1. Quartals 2017 dem Ausschuss eine Übersicht über vorhandene sowie über notwendige neue Maßnahmen in Abstimmung mit dem Fachbereich Schule sowie den anderen im Handlungsfeld tätigen Institutionen und Organisationen vorzulegen. Dabei sind vor allem die benötigten finanziellen Mittel zur Absicherung bzw. zum Ausbau darzustellen. Das betrifft insbesondere die oft fehlende Co-Finanzierung von Maßnahmen.
4. Benötigte Finanzmittel sind im Laufe des Haushaltsjahres bereitzustellen.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass pauschale Empfehlungen oder Beschlüsse mit dem Inhalt, unterjährig Mittel bereitzustellen, mit Blick auf § 79 GO NRW nicht gesetzeskonform sind und die Genehmigungsfähigkeit des städtischen Haushalts gefährden. Daher sind diesbezügliche Anträge nicht als vorweggenommene Zusage einer über- oder außerplanmäßigen Bereitstellung von Mitteln nach § 83 GO NRW zu werten, sondern als Ankündigung einer Bereitstellung aus dem vorhandenen Budget des jeweils betroffenen Fachbereiches.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Einschränkung, mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E6):
Für die Entwicklung von Projekten mit dem Ziel des Kinderschutzes, der Bildungsintegration und Verselbständigung von Kindermüttern sind finanzielle und personelle Ressourcen im Jugendhilfedienst bereit zu stellen. Aufgabenbestandteil muss dabei auch die Akquirierung von Fördermitteln sein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der o. g. Einschränkung, mehrheitlich gegen die Stimme der FraktionFDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Integrationsrates aus der Sitzung vom 22.11.16 vor
Dem Integrationsrat liegt folgender Antrag des Vorstandes des Integrationsrates vor:
Die Vorsitzende bittet Herrn Taranczewski (SPD) den Antrag bei Bedarf ergänzend zu begründen.
Herr Taranczewski bezieht sich in seinen Ausführungen auf die bereits vorliegende Antragsbegründung. Weiterhin ergänzt er, dass ohne Mitwirken und vor allem die Unterstützung des Integrationsrates eine Aufarbeitung der Migrationsgeschichte nicht möglich sei. Hier soll eine enge Zusammenarbeit mit dem Stadtarchiv erfolgen. Er betont in diesem Zusammenhang dass es auch sehr wichtig sei, alle Bevölkerungsgruppen einzubeziehen und dass das Projekt zur Aufarbeitung der Migrationsgeschichte daher beispielsweise nicht direkt mit einem Projekt wie „Onkel Hasan“ vom VMDO e.V. vergleichbar sei.
Herr Sönmez (allg. aktive Liste der türkischen Verbände) teilt mit, dass er es grundsätzlich begrüßt, dass das Budget des Integrationsrates um die genannte Summe aufgestockt werden soll. In der Antragsbegründung sei aber nur die Rede davon, dass mit diesen Mitteln das Thema Migrationsgeschichte finanziert werden soll. Die „allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände“ ist der Meinung dass die Mittel nicht nur für einen bestimmten Bereich verwendet werden sollen. Sehr viele Migrantenselbstorganisationen leisten in Bereichen der Bildung, sozialen und kulturellen Tätigkeiten, Kinder- und Jugendarbeit und Seniorenarbeit hervorragende Arbeit.
Diese Arbeit kommt der hiesigen Gesellschaft sehr zu Gute. Aus diesem Grund sollten auch die Migrantenselbstorganisationen von den Mitteln partizipieren was auch verdeutlich werden muss. Die „allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände“ schlägt daher vor den vorliegenden Antrag wie folgt zu ergänzen:
Darüber hinaus sollen mit den Budgetmitteln die allgemeinen Vereinstätigkeiten der Migrantenvereine bzw. Migrantenselbstorganisationen unterstützt werden. Hier sollen vor allem die Bereiche Bildung, soziale und kulturelle Tätigkeiten, Kinder- und Jugendarbeit und Seniorenarbeit unterstützt werden.
Herr Taranczewski (SPD) erklärt, dass man die Ergänzung gerne aufnehmen werde. Frau Karaca-Tekdemir (allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände) teilt mit, dass sie sehr hofft, dass die Migrantenorganisationen auch von den Mitteln profitieren werden und entsprechend Berücksichtigung finden. Herr Taranczewski (SPD) betont nochmal, dass die Migrantenorganisationen natürlich eingebunden werden sollen und vor allem auch müssen. Der Integrationsrat fasst nunmehr unter Berücksichtigung der vorgeschlagenen Ergänzung einstimmig folgenden
Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund folgendes zu beschließen:
Das Budget des Integrationsrates wird ab 2017 um 100.000.- Euro aufgestockt.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen und anschließend dem Rat zur Beschlussfassung zuzuleiten.
Begründung:
Die Budgetmittel sollen verwendet werden um die sehr unterschiedlichen Einwanderungsund Zuwanderungsgeschichten der verschiedenen Migrantengemeinschaften intensiv zu erfassen, zu dokumentieren und zu debattieren. Die Ergebnisse sollen der Öffentlichkeit vorgestellt und zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat wird somit in den nächsten 5 – 7 Jahren in Lage versetzt, die migrationsgeschichtliche Forschung und Ergebnissicherung partizipatorisch zu begleiten bzw. in Einzelfällen diese auch selbst zu initiieren. Darüber hinaus sollen mit den Budgetmitteln die allgemeinen Vereinstätigkeiten der Migrantenvereine bzw. Migrantenselbstorganisationen unterstützt werden. Hier sollen vor allem die Bereiche Bildung, soziale und kulturelle Tätigkeiten, Kinder- und Jugendarbeit und Seniorenarbeit unterstützt werden.
Nach einer ergänzenden Erläuterung von Herrn Taranczewski (SPD-Fraktion) ist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sich einig, die Angelegenheit an den zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit) zu überweisen.
Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlungen der Bezirksvertretungen vor:
Bezirksvertretung West aus der Sitzung vom 30.11.16
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, CDU, Piraten, AfD) gegen 2 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2017 entsprechend der Beratungsfolge. Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig folgenden Beschlusstext: Die Bezirksvertretung Innenstadt-West schliesst sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an und bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bezirksvertretung Ost aus der Sitzung vom 08.11.16
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD- Fraktion (6) und der Fraktion Die Linke & Piraten (2) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (6) bei Enthaltung der Fraktion B´90/Die Grünen (4) und des Herrn Hoefer (FDP) dem Rat der Stadt Dortmund dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zu folgen: Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2017 entsprechend der Beratungsfolge. Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost einstimmig folgenden Beschlusstext:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bezirksvertretung Nord aus der Sitzung vom 30.11.16
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord schließt sich einstimmig dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an und bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5-Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sieht die o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen West, Ost und Nord aufgrund der Abstimmungsverhalten zu den Anträgen der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 9), der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E9, Nr. 3) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E-10, Nr. 18) als erledigt an.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Beschlussvorlage vor:
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16-E1)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und ist sich einig, die Empfehlung an den Rat im Anschluss der Abstimmung über die Fraktionsanträge und Einzelvorlagen abzugeben.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E9)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E14)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E15)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E8)
1 a) Resolution an Bund und Land für eine auskömmliche Finanzausstattung der
Kommunen
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 3) und Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E-10, Nr. 18).
10 Bewirtschaftung städtischer Stellplätze
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389 16-E-9, Nr. 6) und Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05389-16-E-15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr.: 05389-16-E-11, Nr.1).
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E9)
1 Budget der Wirtschaftsförderung
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389 16-E-8, Nr. 9) und Fraktion Bündnis 90/die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E-10, Nr. 18).
4 Budget Dortmunder Systemhaus
Die Planwerte des Dortmunder Systemhauses sind nach der erfolgreich durchgeführten Restrukturierung des Fachbereichs zukünftig in den regulären Planungsprozess zu integrieren. Die Verwaltung wird aufgefordert, die für das Haushaltsjahr 2017 anerkannten Planwerte in die Folgejahre fortzuschreiben.
Die kontinuierliche Berichterstattung im Ausschuss für Personal und Organisation im Rahmen einer Vorlage „IT-Konzept der Stadt Dortmund – Jahresarbeitsprogramm“ wird fortgesetzt.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389 16-E-8, Nr. 11) und Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05389-16-E-15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr.: 05389-16-E-11, Nr.1).
7 Aufstockung der Ordnungspartnerschaften
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389 16-E-8, Nr. 9) und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 3).
19 Verwaltung:
Der Rat stellt fest, dass viele Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2016 nicht oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Der Rat erwartet, dass diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse vorrangig abgearbeitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19 unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
Abstimmung zu 19a):
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19a) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
– siehe auch unter „zugestimmte Anträge“
Abstimmung zu 19b):
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.
– siehe auch „abgelehnte Anträge“
Abstimmung zu 19c):
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
– siehe auch „abgelehnte Anträge“
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)
1 Personal und Organisation:
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389 16-E-8, Nr. 11) und Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05389-16-E-15) und der CDU Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 6).
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E15)
Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert den Zuschnitt des jetzigen Dezernats von Stadtdirektor Stüdemann bei der anstehenden Vertragsverlängerung so zu ändern, dass das Personaldezernat als Personal- und Organisationsdezernat eigenständig wird und eine/n eigene/n Dezernenten/Dezernentin bekommt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
-siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-8, Nr. 11), Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN (Drucksache Nr.: 05389-16-E-11, Nr. 1) und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05389-16-E-9, Nr. 6)
b) Die Verwaltung initiiert im Jahr 2016 einen Prozess zur Neustrukturierung (Neuordnung) der Stadtbezirke. Der Prozess muss transparent und unter Beteiligung der Bevölkerung erfolgen und so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die notwendigen Fristen vor der Kommunalwahl im Jahr 2020 eingehalten werden
c) Der Rat beschließt, ein Prinzip des demografischen Controllings einzuführen. Damit sollen gerade auch vor dem Hintergrund des zu erwartenden Anstiegs der Einwohner*innenzahl alle für die Stadtentwicklung und die Infrastruktur in den nächsten 10 bis 15 Jahren bedeutsamen Maßnahmen und Beschlüsse überprüft werden. Eventuell dafür benötigte Personalkapazitäten sind bereit zu stellen.
Der Rat stellt fest, dass viele Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2016 nicht oder nicht ausreichend umgesetzt worden sind. Der Rat erwartet, dass diese bisher nicht umgesetzten Beschlüsse vorrangig abgearbeitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19 unter Berücksichtigung der o. g. Änderung, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
– siehe auch unter „zugestimmte Anträge“
Abstimmung zu 19a):
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 19a) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
– siehe auch unter „zugestimmte Anträge“
Abstimmung zu 19b):
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.
Abstimmung zu 19c):
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E11)
2 Personal und Organisation:
Im Rahmen der Neuaufstellung des Personaldezernates sollen Personalbedarfe insbesondere dahingehend definiert werden, dass externe Vergaben im Vergleich zur Eigenleistung hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit kritisch geprüft werden.
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, ortsrechtliche Regelungen zur Einführung einer Abgabe für den privaten Waffenbesitz auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die Verwaltung wird beauftragt darzustellen, wie der Leerstand von Wohn-, Büroräumen, Gewerbeimmobilien und anderen Gebäuden in Dortmund zu einem steuerpflichtigen Tatbestand für die Eigentümer nach Art. 106 Abs. 6 GG und §3 KAG werden kann, da infolge von Grundsteuerreduzierung und -befreiung durch Leerstand Mindereinnahmen für die Stadt Dortmund entstehen.
Der Rat der Stadt beschließt die Reduzierung der Aufsichtsratsvergütungen für kommunale Aufsichtsräte auf generell 1.000 Euro pro Jahr. Das Sitzungsgeld wird auf 170 Euro zurückgesetzt.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert den Oberbürgermeister sowie den Kämmerer auf, Nachverhandlungen mit dem Kirchentagsträgerverein zu treffen – mit dem Ziel, die kommunalen Zuschüsse von 2,7 Millionen Euro auf 0 zu setzen.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die EDG auf, die Zahl ihrer GeschäftsführerInnen wieder auf ein branchenübliches Maß zu reduzieren.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die EDG auf, die Zahl ihrer GeschäftsführerInnen wieder auf ein branchenübliches Maß zu reduzieren.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die DSW21 auf, ihre RWE-Aktien zu verkaufen und mit dem Verkaufserlös Schulden zu tilgen, um die Versorgung der Bevölkerung mit Gas, Wasser, Strom sowie Öffentlichem Nahverkehr auf ein sicheres Fundament zu stellen. Damit kann ein Gewinn in zweistelliger Millionenhöhe erzielt werden. Allein die Stadt Bochum hat durch den Verkauf von 2,2 Mio. Aktien, einem Drittel des Aktienbestandes, 33 Mio. Euro eingenommen – und das bei einem Stückpreis von über 15 Euro. Die Dortmunder Stadtwerke DSW21 verfügen über den zehnfachen Bestand.
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Erweiterung der Landebahn am Dortmunder Flughafen nicht mehrheitsfähig ist. Daher werden die kommunalen Vertreter im Aufsichtsrat des Flughafens aufgefordert darauf zu achten, dass kein weiteres öffentliches Geld aus dem Budget des Flughafens oder der Stadtwerke für Planspiele für eine solche Landebahnerweiterung eingesetzt wird.
Der Rat fordert die Flughafen GmbH auf, mit den Flughäfen Münster/Osnabrück und Paderborn/Lippstadt in Verhandlungen zu treten – mit dem Ziel einer dauerhaften Kooperation. Bis dahin gibt es ein Moratorium, keine baulichen Veränderungen auf dem Flughafen-Gelände vorzunehmen. Dem Rat ist hierzu regelmäßig Bericht zu erstatten.
Der Rat lehnt jede weitere Verlängerung der Betriebszeiten in den Nachtflugbereich hinein ab.
1. Der städtische Zuschuss an die Wirtschaftsförderung Dortmund wird auf 6 Millionen € reduziert. Mit den freiwerdenden Haushaltsmitteln wird im Rahmen der „Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020" die Schaffung von sozialversicherungspflichtiger, tariflich entlohnter Einfacharbeit in geeigneten Projekten von Beschäftigungsträgern gefördert.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zeitnah ein Konzept zum grundlegenden Umbau der Wirtschaftsförderung Dortmund in eine „Beschäftigungsförderung für solidarisch organisierte Arbeit“ auszuarbeiten und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Für die Novellierung des Kreisverkehrskonzeptes der Stadt Dortmund werden Mittel in auskömmlicher Höhe in den Haushalt eingestellt.
Der Rat bittet die Verwaltung im Rahmen von Siedlungsplanungen verstärkt Wohnraum in Dortmund zu entwickeln, die Anwendung des Konzeptes der autofreien Siedlung zu prüfen und entsprechende Planungsgelder in die mittelfristige Finanzplanung des Folgejahres einzustellen.
Die mit dem Haushalt 2016 beschlossene Stellenreduzierung im mittleren Dienst des Tiefbauamtes wird für das kommende Haushaltsjahr 2017 wieder zurückgenommen.
Dabei müssen Kennziffern für mindestens folgende Bereiche berücksichtigt werden:
- Investitionskredite
- Kassenkredite
- Einnahmen/Ausgaben insgesamt
- Budget der einzelnen Fachbereiche
- Allgemeine Rücklagen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
2 Die Aufwendungen im Gesamthaushalt werden für das Jahr 2017 um 2% reduziert. Die Gewichtung in den einzelnen Dezernaten kann dabei variabel sein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
3 Die Verwaltung wird beauftragt, unter Einbeziehung der Kennziffern, ein Konzept zu entwickeln, das innerhalb von 5 Jahren zu einem ausgeglichenen Haushalt führt, um danach weiter in die systematische Entschuldung zu kommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
4 Der Memorandumsprozess wird in der jetzigen Form beendet und durch eine Steuerung über die Finanzkennziffern ersetzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
5 Die Kosten für die Flüchtlinge und die Integration werden gesondert dargestellt, ebenso die vom Land NRW und Bund erstatteten Kosten.
Die Stadt Dortmund stattet die „Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft“ mit Grundstücken zweckgebunden zur Errichtung von Sozialwohnungen aus. Die Grundstücke sollen geeignet sein, in einem ersten Schritt mindestens 200 zusätzliche neue Sozialwohnungen in Geschossbauweise zu errichten. DOGEWO21 wird aufgefordert, im Auftrag der Stadt Dortmund die Grundstücke zu bebauen. Nach Fertigstellung sollen die neuen Gebäude zum Selbstkostenpreis von der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft an die DOGEWO veräußert werden. Es ist eine beihilferechtlich sichere Vertragskonstruktion anzustreben. Über die Fortschritte bei der Erstellung von kommunalen Sozialwohnungen ist den Fachausschüssen halbjährlich zu berichten.
Der Zuschuss an den VMDO wird im Jahr 2017 um 75.000 Euro und in den Folgejahren 2018 und 2019 um 100.000 Euro erweitert.
Der Zuschuss an den VMDO wird im Jahr 2017 um 75.000 Euro und in den Folgejahren 2018 und 2019 um 100.000 Euro erweitert.
1 Integration:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich mehrheitlich einig, den Antrag mit der Einschränkung „ohne Summen“ als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und zusätzlich an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, sowie den Integrationsrat zu überweisen.
-siehe auch „abgelehnte Anträge“ und „Überweisung an andere Gremien“
Folgende Anträge sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen aufgrund anderer Abstimmungen als erledigt an:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)
5 Integration:
Mit dem Auslaufen des Vertrages des kaufmännischen Geschäftsführers soll ein Sponsoring für die Pflege städtischer Kinderspielplätze in gleicher Kostengröße eingeführt werden.
Der Stadtfeuerwehrverband empfiehlt den Ratsfraktionen, den Haushalt der Feuerwehr 2017 ff. für den Aufbau von Kinderfeuewehren um Sachaufwendungen in Höhe von 75.000 € zu erhöhen.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der SPD- (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 4)
Die Fraktion DIE LINKE & Piraten erhebt die im Anhang dargestellten Forderungen des Stadtfeuerwehrverbandes zum Antrag und bittet um Beratung und Empfehlung an den Rat der Stadt:
Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr:
Der Stadtfeuerwehrverband empfiehlt den Ratsfraktionen, den Haushalt der Feuerwehr 2017 ff. für die Anpassung der Aufwandsentschädigung für Funktionsträger der Freiwilligen Feuerwehr an die Entschädigungsverordnung für Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse um Sachaufwendungen in Höhe von 300.000 € zu erhöhen.
- siehe Abstimmungsverhalten zum Antrag der SPD- (Drucksache Nr.: 05389-16-E8, Nr. 5)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05389-16-E10)
10 Mobilität und Umwelt:
Der Behindertenfahrdienst wird privatwirtschaftlich ausgeschrieben. Die Vergabekriterien werden vorher mit den Gremien abgestimmt. Der Kostenrahmen wird um 50% gesenkt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16
(Drucksache Nr.: 05388-16)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, CDU, Piraten, AfD) gegen 2 Nein- Stimmen (Fraktion Die Linke) folgenden Beschluss zu fassen
:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020 zur Kenntnis und´überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2017 entsprechend der Beratungsfolge. Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2017 durch den Rat der Stadt Dortmund vorgesehen.
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig folgenden
Beschlusstext:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West schliesst sich dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost an und bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen um eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 6 Jahren deutlich angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten Ortsterminen, Runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an Jahreshauptversammlungen von Gewerbe- und Interessengemeinschaften und die sich daraus ergebenen Kontakten erfordert ebenfalls eine umfängliche Vor- und Nachbereitung in der jeweiligen Geschäftsführung, die mit den vorhandenen Mitarbeiter/innen selten zeitnah erfolgen kann.
Auch zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was wiederum zu vielen oft selbst organisierten und durchgeführten Veranstaltungen und Beratungsgesprächen führt.
Um diese Aufgaben weiterhin in den Innenstadtbezirken sachgerecht gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle zur Unterstützung der Geschäftsführungen für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (TVöD E8), die von einer weiteren Person bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Abstimmung auf.
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05389-16-E1)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Würdigung und Einbeziehung der bisher gefassten Empfehlungen, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
- die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 5),
im Rahmen des Memorandums – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für die nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts wurde das Ziel entwickelt, die Steigerung der Umlagezahlungen an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) zu begrenzen.
Mit Schreiben vom 26.08.16 hat der LWL die Hauptverwaltungsbeamten/innen der Mitgliedskörperschaften zur Einleitung der „Benehmensherstellung zur Festsetzung der Landschaftsumlage“ angeschrieben und eine Erhöhung des Hebesatzes auf 17,85 % angekündigt.
Ein Zusammenschluss betroffener Mitgliedskörperschaften hat sich darauf verständigt, diese Erhöhung nicht zu akzeptieren und dem LWL ein Argumentationspapier übersandt, in dem verschiedene Planungsgrundlagen des LWL hinterfragt wurden.
Am 27.10.16 legte der LWL die „Eckdaten zur Gestaltung des Haushaltsentwurfes 2017“ vor. Im Ergebnis sieht das Eckpunktepapier vor, dass die angekündigte Hebesatzerhöhung von 1,15-% Punkten um 0,25-%-Punkte zurückgenommen werden kann. Dies würde einer Hebesatzerhöhung von 17,6 % anstatt der angekündigten 17,85 % entsprechen.
Am 15.11.16 haben die Kämmerer der Mitgliedskörperschaften in einem gemeinsamen Termin mit dem LWL weitere Punkte aufgezeigt, welche auch in der revidierten Planung des LWL Unstimmigkeiten ausweisen. Als Ergebnis dieses Gesprächs wird in der Haushaltsplanung der Stadt Dortmund davon ausgegangen, dass sich der neue Hebesatz auf 17,2 % belaufen wird. Dadurch beträgt die LWL Umlage 196,2 Mio. Euro für das Jahr 2017. Der Betrag wurde entsprechend für 2017 in den Haushaltsplan aufgenommen und auf dieser Grundlage mit den erwarteten Steigerungsraten für die Folgejahre fortgeschrieben.
Der folgenden Übersicht können die daraus resultierenden erwarteten Umlagezahlungen der Stadt Dortmund entnommen werden:
Eine Prüfung des Rechtsamts ergab, dass in der Haushaltsplanung der Stadt Dortmund die voraussichtlichen Aufwendungen der Landschaftsumlage nach § 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GO NRW berücksichtigt werden müssen. Anderenfalls könnten sich negative Auswirkungen auf das Anzeige- und Genehmigungsverfahren durch die Kommunalaufsichtsbehörde ergeben.
Das in der Ratsvorlage beschriebene Ziel einer Abflachung der Steigerungsraten aus der alten Finanzplanung des Haushaltsplans 2016 zu erreichen, kann aus diesen Gründen nicht umgesetzt werden.
Gleichwohl führte die intensive Auseinandersetzung mit dem LWL und dessen Planungsgrundlagen gegenüber der ursprünglichen Forderung des LWL nach aktueller Einschätzung zu Verbesserungen zwischen 7,4 und 8,3 Mio. Euro für den städtischen Haushalt.
Dem Rat wird aus diesen Gründen empfohlen den Beschluss der Ratsvorlage „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ DS Nr.: 05388-16 unter Berücksichtigung der oben beschriebenen aktuellen Entwicklungen zu fassen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgender Anträge:
- Der Behindertenfahrdienst wird privatwirtschaftlich ausgeschrieben. Die Vergabekriterien werden vorher mit den Gremien abgestimmt. Der Kostenrahmen wird um 50% gesenkt.
- Die bisher angekündigten Zahlungen des LWL müssen vollumfänglich in den Haushalt eingestellt
werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 30.11.16 vor:
Die Fraktionen der SPD/B90-Die Grünen lehnen Einsparungen beim Behindertenfahrdienst
(Punkt 5.1) ab.
Die CDU-Fraktion möchte der Empfehlung unverändert folgen.
Die Fraktion Die Linke und Piraten lehnen die Vorlage in Gänze ab.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt den Antrag der CDU-Fraktion auf unveränderter Empfehlung des Beschlussvorschlages an den Rat mit 12 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, B90 Die Grünen) gegen 5 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) mehrheitlich ab.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt auf Antrag der SPD-Fraktion/B90-Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 9 Ja Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion B90/Die Grünen) gegen 8 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke, Piraten, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage 1 - Entwurf der´Maßnahmenliste Memorandum 2017- in der Spalte „Entscheidung durch“ mit „Rat“ gekennzeichneten Maßnahmen mit Ausnahme des Punktes 5.1. Er beauftragt die Fachbereiche für den Haushaltsplan 2017 im Rahmen des Memorandums mit deren Umsetzung. Im Bedarfsfall sind durch die zuständigen Fachbereiche Einzelvorlagen zur weiteren Umsetzung vorzulegen.
Zu Punkt 5.1 der Anlage „Behindertenfahrdienst“ lehnt der Rat der Stadt Dortmund die Einstellung des Behindertenfahrdienstes bzw. die Einstellung der Finanzierung ab.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die übrigen Memorandumsmaßnahmen der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- zur Kenntnis
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, den ersten Spiegelstrich des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste unter dem TOP 2.5 „Behindertenfahrdienst“ zu behandeln.
Ebenso die o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16.
Herr Suck (CDU-Fraktion) gibt an, dass es seiner Fraktion wichtig sei, im laufenden Diskussionsprozess bei den Stellplätzen, die Höhe des Memorandums dadurch nicht angetastet werde und die Gesamtsumme des Memorandums unverändert bleibe. Zurzeit sei es zweifelhaft, ob der geplante Memorandumsbetrag für die Bewirtschaftung der städtischen Stellplätze in 2017 zumindest erzielt werde.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) macht folgenden Memorandumssvorschlag für 2017:
„Die Maßnahme 2.14 „Bewirtschaftung städtischer Stellplätze“ bleibt Bestandteil des Memorandums. Durch die Bewirtschaftung des virtuellen Amtes „allgemeine Personalwirtschaft“ (Amt 16), Kostenstelle 160093 (Sachkonto 500200) - siehe auch Änderungsliste -, wird der gewünschte Zielbetrag für 2017 erreicht.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) macht zusätzlich folgenden, umfassenden Vorschlag:
„Sobald die, bei den Einzelpositionen genannten quantitativen Ziele, nicht erreichbar sind, sind entsprechende Volumen durch die Verwaltung zu erbringen.“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Vorlage unter Berücksichtigung beider o. g. Vorschläge zu empfehlen.
Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den zweiten Spiegelstrich des o. g. Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 05388-16-E4) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung beider o. g. Vorschläge (fett), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- in der Spalte „Entscheidung durch“ mit „Rat“ gekennzeichneten Maßnahmen. Er beauftragt die Fachbereiche für den Haushaltsplan 2017 im Rahmen des Memorandums mit deren Umsetzung. Im Bedarfsfall sind durch die zuständigen Fachbereiche Einzelvorlagen zur weiteren Umsetzung vorzulegen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die übrigen Memorandumsmaßnahmen der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- zur Kenntnis.
3. Die Maßnahme 2.14 „Bewirtschaftung städtischer Stellplätze“ bleibt Bestandteil des Memorandums. Durch die Bewirtschaftung des virtuellen Amtes „allgemeine Personalwirtschaft“ (Amt 16), Kostenstelle 160093 (Sachkonto 500200) - siehe auch Änderungsliste -, wird der gewünschte Zielbetrag für 2017 erreicht.
4. Sobald die, bei den Einzelpositionen genannten quantitativen Ziele, nicht erreichbar sind, sind entsprechende Volumen durch die Verwaltung zu erbringen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:
ASAG aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.16:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2016 vor:
Mit dem Zusatz die im Rahmen des Masterplans Mobilität erfassten Mobilitätsbedürfnisse, deren Umfang und notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst, bei der Prüfung der beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen zu berücksichtigen empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen umsetzungsreif durchzuprüfen und dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen die Prüfungsergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen. Nach eingehender Diskussion ist sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einig, der Vorlage nicht zuzustimmen.
Der Ausschuss nimmt die Empfehlung des Seniorenbeirates zur Kenntnis und unterbricht die Sitzung für fünf Minuten, um einen gemeinsamen Antrag zu formulieren.
Die Sitzung wird von 17:10 Uhr bis 17:15 Uhr unterbrochen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung der CDU Fraktion,der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion AfD folgenden, gemeinsamen Antrag:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.
Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.16:
Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die heutige Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit folgenden Bausteinen:
Die Kündigung des Vertrages mit DEW zur Durchführung des Behindertenfahrdiensts zum 01.01.2017 wird zurückgenommen.
Im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 wird die Einsparung von 600.000 € im Behindertenfahrdienst gestrichen. Im Rahmen des Masterplans Mobilität wird die Entwicklung des Behindertenfahrdiensts mit dem Ziel geprüft, ein Konzept für den Behindertenfahrdienst ohne Qualitätsverluste zu erstellen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt bei einer Enthaltung:
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15- E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.
Die aktuellen Mobilitäts-Angebote für Menschen mit Behinderungen in Dortmund erfüllen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Mobilität nicht.
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund um folgende Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zwischenstand der Erarbeitung für ein Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität im Rat, seinen Gremien und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzustellen. Grundlage dieses Auftrags ist die Beschlussfassung des Rates zum Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks „Dortmunder Nahmobilitäts- Konzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15). In der Beratung dieses Antrags wurde beschlossen, dass das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität mit erarbeitet werden soll.
2. Der Rat erwartet, dass im Rahmen des Masterplans Mobilität die Mobilitätsbedürfnisse der Dortmunderinnen und Dortmunder mit Behinderungen erfasst werden. Nur auf Basis dieser Analyse kann der erforderlichen Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert werden.
3. Bis zu dieser Definition des erforderlichen Umfang und der notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst und einem Ratsbeschluss zur Entwicklung des Behindertenfahrdiensts wird es keine organisatorischen, finanziellen und personellen Veränderungen bzw. Reduzierungen des Behindertenfahrdiensts geben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Punkt „Umstellung auf ein sogenanntes Marktmodell“ wird in der Vorlage um folgenden Aspekt erweitert:
Zusätzlich wird die Verwaltung einen Städtevergleich erstellen (Köln, Bochum, Essen und Dortmund) hinsichtlich der angebotenen Leistungen für die Nutzer des Behindertenfahrdienstes. Zu vergleichen sind die Standards wie Kosten, Freifahrten, Eigenbeteiligungen der Nutzer, Kontingente an Fahrten, Service- und Präsenzzeiten, Trägerhilfen, Anzahl der Nutzer, Anspruchsberechtigte, etc.
Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien im 1. Quartal 2017 zu präsentieren.
Ziel ist die Neustrukturierung des Behindertenfahrdienstes ohne Qualitätsverlust zum 01.01.2018.
Begründung
In den vergangenen Jahren sind innerhalb der Stadt Dortmund enorme Kraftanstrengungen unternommen worden und werden weiter unternommen, den öffentlichen Raum möglichst barrierefrei umzubauen. Hierzu gehören insbesondere der Einbau von Fahrtreppen und Aufzügen im Stadtbahnnetz, aber auch die behindertengerechte Planung von Lichtsignalanlagen, Querungshilfen, Bahnsteigen, Buscaps, Gehwegen und Stellplätzen. Der Rückgang der Fahrten von über 36500 im Jahr 2004 auf gut 20700 im Jahr 2015 mag hier als Indikator dafür dienen, dass die gehbehinderten Menschen den ÖPNV zunehmend häufiger und besser nutzen können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die folgende Anträge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 05389-16-E10, Nr. 10) und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (05389-16-E11, Nr. 17) in Zusammenhang mit TOP 2.5 zu behandeln.
Weiterhin hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im Diskussionsverlauf zu TOP 2.2 entschieden, folgenden ersten Spiegelstrich des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.:05388-16-E4) und die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16 in Zusammenhang mit TOP 2.5 zu behandeln:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 05389-16-E10, Nr.10)
Mobilität und Umwelt:
Der in der Memorandumsliste aufgeführte Punkt 5.1. „Behindertenfahrdienst“ wird gestrichen, die vorgesehenen Kürzungen werden nicht umgesetzt. Die Mobilitätsbedürfnisse für Menschen mit Behinderungen werden im Rahmen des Masterplans Mobilität erfasst und analysiert. Nur auf dieser Grundlage können der zukünftig erforderliche Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert und diskutiert werden.
Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr. 05389-16-E11, Nr. 17)
Soziales:
Behindertenfahrdienst qualitätsvoll erhalten und nach UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 umsetzen
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, wie der Behindertenfahrdienst zukünftig nach der UN-Behindertenrechtskonvention Artikel 20 ausgestaltet werden kann. In Deutschland ist die UN-Behindertenrechtskonvention seit dem 26. März 2009 rechtsgültig. Artikel 20 besagt, es sind wirksame Maßnahmen zu treffen, um für die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung die größtmögliche Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderung in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern. Die von der Verwaltung geplante Kürzung im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ unter 5.1 beim Behindertenfahrdienst wird nicht vorgenommen.
Antrag Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 05388-16-E4)
Der Behindertenfahrdienst wird privatwirtschaftlich ausgeschrieben. Die Vergabekriterien werden vorher mit den Gremien abgestimmt. Der Kostenrahmen wird um 50% gesenkt.
Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16:
Die Fraktionen der SPD/B90-Die Grünen lehnen Einsparungen beim Behindertenfahrdienst (Punkt 5.1) ab.
Die CDU-Fraktion möchte der Empfehlung unverändert folgen.
Die Fraktion Die Linke und Piraten lehnen die Vorlage in Gänze ab.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt den Antrag der CDU-Fraktion auf unveränderter Empfehlung des Beschlussvorschlages an den Rat mit 12 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, B90 Die Grünen) gegen 5 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, AfD) mehrheitlich ab.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt auf Antrag der SPD-Fraktion/B90-Die Grünen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 9 Ja Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion B90/Die Grünen) gegen 8 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke, Piraten, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- in der Spalte „Entscheidung durch“ mit „Rat“ gekennzeichneten Maßnahmen mit Ausnahme des Punktes 5.1. Er beauftragt die Fachbereiche für den Haushaltsplan 2017 im Rahmen des Memorandums mit deren Umsetzung. Im Bedarfsfall sind durch die zuständigen Fachbereiche Einzelvorlagen zur weiteren Umsetzung vorzulegen.
Zu Punkt 5.1 der Anlage „Behindertenfahrdienst“ lehnt der Rat der Stadt Dortmund die Einstellung des Behindertenfahrdienstes bzw. die Einstellung der Finanzierung ab.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die übrigen Memorandumsmaßnahmen der Anlage 1 - Entwurf der Maßnahmenliste Memorandum 2017- zur Kenntnis
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt wie folgt ab:
1. Empfehlung des Auschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 08.11.16:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich darüber einig, dass Satz 4 des in der Empfehlung enthaltenen, gemeinsamen, folgenden Antrages der CDU Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste in Klammern zu setzen ist.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der Behindertenfahrdienst soll weiterhin ohne Qualitätseinbußen zur Verfügung stehen. (Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert den Rat auf, die 600.000 € für den Behindertenfahrdienst aus dem Memorandum (Drucksache-Nr.: 05388-16) raus zu nehmen und dem Etat zur Verfügung zu stellen)
Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.
Mit dieser Änderung stimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Empfehlung mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP/Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
2. Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 08.11.16:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
3. Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 05199-16-E3)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, zu.
4. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 05389-16-E10, Nr.10)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
5. Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr. 05389-16-E11, Nr. 17)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
6. Antrag Fraktion FDP/Bürgerliste, 1. Spiegelstrich (Drucksache Nr.: 05388-16-E4)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.
7. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.16:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der o. g. zugestimmten Empfehlungen des ASAG und Behindertenpolitisches Netzwerkes, sowie des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, folgenden Beschluss nicht zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen umsetzungsreif durchzuprüfen und dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen die Prüfungsergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig die o. g. zugestimmten Empfehlungen des ASAG und Behindertenpolitisches Netzwerkes, sowie des Änderungsantrages der CDU-Fraktion, wie folgt zu beschließen:
2. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt fest, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 durch die Verwaltung objektiv nicht umgesetzt werden kann.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Kündigung des Vertrages mit DEW21 ab dem 01.01.2017 rückgängig zu machen. Der
Die Verwaltung wird aufgefordert, ggfs. im Jahr 2017 eine Vorlage vorzulegen, wie der
Behindertenfahrdienst in Zukunft ohne Qualitätseinbußen dauerhaft organisiert werden kann. Dies sollte in den Masterplan Mobilität integriert werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zwischenstand der Erarbeitung für ein
Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans
Mobilität im Rat, seinen Gremien und dem Behindertenpolitischen Netzwerk
vorzustellen. Grundlage dieses Auftrags ist die Beschlussfassung des Rates zum
Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks „Dortmunder Nahmobilitäts-
Konzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15). In der
Beratung dieses Antrags wurde beschlossen, dass das Nahmobilitäts-Konzept für
Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität mit erarbeitet
werden soll.
4. Der Rat erwartet, dass im Rahmen des Masterplans Mobilität die
Mobilitätsbedürfnisse der Dortmunderinnen und Dortmunder mit Behinderungen
erfasst werden. Nur auf Basis dieser Analyse kann der erforderlichen Umfang und die
notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert werden.
5. Bis zu dieser Definition des erforderlichen Umfang und der notwendige Qualität des
Angebots im Behindertenfahrdienst und einem Ratsbeschluss zur Entwicklung des
Behindertenfahrdiensts wird es keine organisatorischen, finanziellen und personellen
Veränderungen bzw. Reduzierungen des Behindertenfahrdiensts geben.
Der Punkt „Umstellung auf ein sogenanntes Marktmodell“ wird in der Vorlage um folgenden Aspekt erweitert:
6. Zusätzlich wird die Verwaltung einen Städtevergleich erstellen (Köln, Bochum, Essen und Dortmund) hinsichtlich der angebotenen Leistungen für die Nutzer des Behindertenfahrdienstes. Zu vergleichen sind die Standards wie Kosten, Freifahrten, Eigenbeteiligungen der Nutzer, Kontingente an Fahrten, Service- und Präsenzzeiten, Trägerhilfen, Anzahl der Nutzer, Anspruchsberechtigte, etc.
7. Die Ergebnisse sind den zuständigen Gremien im 1. Quartal 2017 zu präsentieren.
8. Ziel ist die Neustrukturierung des Behindertenfahrdienstes ohne Qualitätsverlust zum 01.01.2018.
Diese Weiterleitung erfolgt unter der Priorisierung der Variante „b“ des Beschlussvorschlages, wobei sich die Fraktionen Die Linke & Piraten, FDP/BL und AfD hierzu enthalten haben.
Des Weiteren lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2016 vor:
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund grundsätzlich auszuweiten.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine der beiden Alternativen bereits in 2016 umzusetzen:
a) die Beschaffung fünf stationärer und einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage alternativ
b) die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne Kameras).
Der Rat beschließt,
- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 11,08 (Alternative a) bzw. 12,24 Planstellen (Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden können, sind externe Einstellungen möglich, und
- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für das
Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 473.000 Euro (Alternative a) bzw. 396.200 Euro (Alternative b) bereit zu stellen.
Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich (17 Stimmen) gegen die Stimmen FDP/ Bürgerliste und AfD (2 Stimmen) bei Enthaltung die Linke&Piraten (2Stimmen) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Geschwindigkeitsüberwachung in Dortmund grundsätzlich auszuweiten.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine der beiden Alternativen bereits in 2016 umzusetzen:
a.)die Beschaffung fünf stationärer und einer mobilen Geschwindigkeitsmessanlage alternativ
b.)die Beschaffung von jeweils zwei voll ausgestatteten stationären und mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen sowie drei voll funktionsfähigen Radarsäulen (ohne Kameras).
Der Rat beschließt,
- die für den Betrieb benötigten zusätzlichen 11,08 (Alternative a) bzw. 12,24 Planstellen (Alternative b) mit dem Stellenplan 2017 einzurichten und ggf. notwendige Vorgriffsbesetzungen zuzulassen. Sollte das Personal nicht intern gewonnen werden können, sind externe Einstellungen möglich, und
- die benötigten investiven Mittel noch im Rahmen der aktuellen Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2017 in Höhe von 473.000 Euro (Alternative a) bzw. 396.200 Euro (Alternative b) bereit zu stellen.
Nach einem Jahr ist in einem Evaluationsbericht der Sachstand über den Erfolg der Maßnahme einschließlich der Personalbedarfe dem Rat zur Kenntnis zu geben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, den Beschluss mit der Alternative b), wie im Beschlussvorschlag dargestellt, zu fassen.
Zur Historie:
Da es bis zum 31.12.2009 eine Altersteilzeitregelung mit besonderen Bedingungen bezüglich der Laufzeit und der Finanzierung gab, sind noch in 2009 eine Vielzahl von Anträgen gestellt worden. Die Besonderheit lag darin begründet, dass diese Verträge u. a. bereits mit dem 55. Lebensjahr und einer Laufzeit von maximal 10 Jahren abgeschlossen werden konnten. Diese Verträge laufen zum Teil bis zum 31.12.2019.
Der TV FlexAZ trat am 01.01.2010 in Kraft. Altersteilzeit ist damit erst ab dem 60. Lebensjahr möglich. Viele Kollegen und Kolleginnen hatten zu diesem Zeitpunkt noch nicht das 60. Lebensjahr erreicht bzw. schon vorher einen Altersteilzeitvertrag zu den o. g. Konditionen abgeschlossen. Zudem konnten und können viele Beschäftigte diese gesetzliche Möglichkeit aufgrund der hohen finanziellen Einschränkungen nicht in Anspruch nehmen. Der bis 2016 befristete TV FlexAZ ist nun im Rahmen der Tarifverhandlungen 2016 bis Ende 2018 verlängert worden.
Im Jahr 2010 hatte der Personalrat erneut einen Vorstoß unternommen, um Kolleginnen und Kollegen eine Altersteilzeitregelung analog der für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten noch gültigen Regelung zu ermöglichen. 118 Betroffene, die bereits über 35 Jahre im Dienst der Stadt Dortmund waren, hätten gerne von diesem Angebot Gebrauch gemacht. Dies wurde von der Verwaltung aus Kostengründen abgelehnt.
Sowohl die Personalverwaltung als auch der Personalrat registrieren in der letzten Zeit ein zunehmendes Interesse an Altersteilzeit.
Durch die seit Jahren verwaltungsweit bestehenden Rahmenbedingungen wie fehlendes Personal, Arbeitsverdichtung, zusätzliche Aufgaben u. a. m., haben viele Kolleginnen und Kollegen den dringenden Wunsch, sich noch einigermaßen gesund aus dem aktiven Arbeitsleben verabschieden zu können. Die Bereitschaft der Kolleginnen und Kollegen auch hohe finanzielle Einbußen in Kauf zu nehmen, ist aus Sicht des Personalrates ein klares Signal an die Verwaltung. Die Beschäftigten sind eher gewillt, auf Geld zu verzichten, als weiterhin in den zunehmend über ein erträgliches Maß hinaus belastenden Arbeitsbedingungen tätig zu sein.
Die verstärkte Nachfrage und die noch laufenden ATZ-Verträge führen nun dazu, dass die im TV FlexAZ für die Inanspruchnahme festgelegte Quote von 2,5 % der Beschäftigten überschritten wird. Somit besteht für die aktuellen Antragstellerinnen und Antragsteller keine Möglichkeit, ab 2017 an der ATZ nach dem TV FlexAZ teilzunehmen.
Dies führt zu Unmut in der Belegschaft. Es ist für die betroffenen Kolleginnen und Kollegen nicht nachvollziehbar, dass es, obwohl sie die Kriterien erfüllen und die hohen finanziellen Einbußen in Kauf nehmen wollen, keine Möglichkeit mehr geben soll, frühzeitig aus dem Arbeitsleben auszuscheiden.
Lediglich eine Reduzierung der Arbeitszeit, die sogenannte „selbstfinanzierte Altersteilzeit“, wäre eine Alternative mit der gefährlichen Konsequenz einer dauerhaft verminderten Altersrente. Altersarmut ist – abgesehen von den daraus entstehenden finanziellen Belastungen für die Kommune – mittlerweile für viele Beschäftigte mit niedrigen bis mittleren Gehaltsstufen, nicht mehr die Ausnahme, sondern die Regel. Deshalb ist dieser Weg möglichst zu vermeiden.
Aus Sicht des Personalrates ist zu prüfen, ob nicht über die Quote von 2,5 % hinaus interessierten Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit zur Teilnahme an der ATZ eingeräumt werden kann.
Im Hinblick auf die Altersteilzeit für die Gruppe der Beamtinnen und Beamten hat die Landesregierung NRW beschlossen, es den Kommunen frei zu stellen, eine unbefristete ATZ Regelung anzubieten. Dies hat die Stadtverwaltung Dortmund bisher aus finanziellen Gründen abgelehnt.
Um den Beamtinnen und Beamten auch eine Form der ATZ zu ermöglichen, schlägt die Personalverwaltung vor, die ATZ analog zum TV FlexAZ mit einer Quote von 2,5 % und ab
dem 60. Lebensjahr einzuführen.
Da in der Gruppe der Beamtinnen und Beamten noch bis Ende 2012 ATZ-Verträge abgeschlossen werden konnten, liegt die Quote dieser Beschäftigtengruppe bei 4,49 %
Im Bereich der Feuerwehr ist die analoge Anwendung des TV Flex nicht sinnvoll. Die betroffenen Kolleginnen und Kollegen können ohnehin bereits mit Vollendung ihres 60. Lebensjahres in den Ruhestand gehen. Hier sollten unseres Erachtens ATZ Regelungen ab dem 55. Lebensjahr greifen.
Der von der Personalverwaltung stets angeführten Argumentation einer über Gebühr hohen finanziellen Belastung für die Stadtverwaltung kann sich der Personalrat nicht anschließen. Unserer Ansicht nach wird außer Acht gelassen, dass bei der Nachbesetzung durch jüngere Beschäftigte Personalkosten beispielsweise aufgrund entsprechend niedrigerer Gehaltsstufen eingespart würden.
Unseres Erachtens sollte die Fürsorgepflicht des Dienstherrn nicht fiskalischen Erwägungen untergeordnet sein. Die Gesundheit der Beschäftigten der Stadtverwaltung sollte immer im Vordergrund stehen. Nicht zuletzt birgt sie das höchste Potenzial zur Kosteneinsparung. Die Sorge mit zunehmendem Alter auch tendenziell einem größeren Risiko von Erkrankungen, insbesondere auch chronischer Art, ausgesetzt zu sein, die ggf. sogar in die Erwerbsminderung führen können, treibt viele älter werdende Beschäftigte um. Deshalb sollte aus Sicht des Personalrates jeder individuell entscheiden können, ob, wann und wie er sich aus dem Arbeitsleben verabschieden kann und möchte. Ein Mitarbeiter bzw. eine Mitarbeiterin, der bzw. die immer häufiger krankheitsbeding ausfällt, wäre für den Dienstherrn in jedem Fall ein höherer Kostenfaktor.
Der Personalrat regt deshalb an, über die Quote von 2,5 % hinaus, allen Antragstellerinnen und Antragstellern Altersteilzeit zu gewähren.
Wir dürfen Sie bitten, unsere Stellungnahme rechtzeitig vor der Beratung bzw. Beschlussfassung den politischen Gremien zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten die Verwaltung um eine Darstellung, welche Auswirkungen die Vorschläge und Darstellungen des Personalrates (DS 05849-16-E1) auf die Haushalte der kommenden Jahre hätten. Insbesondere bitten wir auch um die Darstellung der Einsparungen durch jüngeres bzw. neues Personal und Verringerung der Kosten durch weniger Krankheitsbedingte Ausfälle. Es ist wünschenswert, die Informationen hierzu auch den am weiteren Beratungsgang beteiligten AFBL und dem Rat zu Verfügung zu stellen.
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE &PIRATEN vor:
wir bitten um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags.
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt zu beschließen, über die in der Vorlage dargestellte Quote von 2,5% hinaus, allen Antragstellerinnen und Antragsstellern Altersteilzeit zu gewähren.
Begründung
Ergibt sich aus DS 05849-16-E1
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt fest, dass die Beamtinnen und Beamten der Eigenbetriebe einen minimalen strukturellen Vorteil erhalten werden (5% zu 2,5%). Sie fragt, ob es vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit besser sei, die Bereiche zu kumulieren, um mögliche arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Bezüglich des Antrages der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN teilt sie mit, dass ihre Fraktion es befürworten würde diesen in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Die Kosten müssten erst ermittelt werden, bevor darüber abgestimmt werde. Anderenfalls werde ihre Fraktion den Antrag ablehnen. Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion sich bezüglich es Antrages so verhalten werde wie die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Er halte es für sinnvoll, den Vorgang in den Haushaltsberatungen zu diskutieren, da die Kosten derzeit noch unklar seien. In der Vergangenheit sei die Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamten aufgrund der enormen Rückstellungen durch die Politik abgelehnt worden. Aufgrund des neuen Tarifvertrages, wolle man nun jährlich darüber nachdenken, ob die Altersteilzeit vertretbar auf den Bereich der Beamten übertragbar sei. Dafür sei es wünschenswert, eine Aufstellung zu erhalten, welche finanziellen Auswirkungen dadurch entstünden und wie sich die derzeitige Kohortenverteilung darstelle.
Herr Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) macht deutlich, dass die vorliegenden Zahlen deutlich zeigten, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter trotz erheblicher finanzieller Abzüge in Altersteilzeit gehen würden. Der Grund hierfür sei kritisch zu hinterfragen, da seine Fraktion den Eindruck habe, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter würden es nicht mehr aushalten. Die Arbeitsbedingungen dürften nicht so ein, dass die Kolleginnen und Kollegen fliehen, dadurch würde sich ebenfalls der Krankenstand erhöhen und ein genereller Abwärtstrend ausgelöst werden.
Herr Weber (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Die Umwandlung des Antrages in einen Prüfauftrag befürworte seine Fraktion. Aus seiner Sicht stehe einer Verschiebung in die Haushaltsberatungen nichts im Wege.
Frau Dr. Tautrorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet um Prüfung und Beantwortung der Bitte um Stellungnahme Ihrer Fraktion. Aufgrund der ausstehenden Prüfung der finanziellen Auswirkungen ziehe Ihre Fraktion den Antrag vorläufig zurück und werde ihn gegebenenfalls zu den Haushaltsberatungen wieder einbringen.
Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.
Herr Schilff (Vorsitzender) stellt fest, dass die Vorlage heute lediglich als eingebracht angesehen wird.
Der Ausschuss für Personal und Organisation verschiebt die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.16 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt erneut die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 06.10.2016 vor.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Fraktion Die Linke & Piraten bittet die Verwaltung um eine Darstellung, welche Auswirkungen die Vorschläge und Darstellungen des Personalrates (DS-Nr. 05849-16-E1) auf die Haushalte der kommenden Jahre hätten. Insbesondere bittet sie auch um die Darstellung der Einsparungen durch jüngeres bzw. neues Personal und Verringerung der Kosten durch weniger krankheitsbedingte Ausfälle.
Es wird wie folgt Stellung genommen:
Die Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) NRW schreibt in § 36 Abs. 4 vor, dass für ungewisse Verbindlichkeiten Rückstellungen im Jahresabschluss zu bilden sind: „Für Verpflichtungen, die dem Grunde und der Höhe nach zum Abschlussstichtag noch nicht genau bekannt sind, müssen Rückstellungen angesetzt werden, sofern der zu leistende Betrag nicht geringfügig ist. Es muss wahrscheinlich sein, dass eine Verbindlichkeit zukünftig entsteht, die wirtschaftliche Ursache vor dem Abschlussstichtag liegt und die zukünftige Inanspruchnahme voraussichtlich erfolgen wird.“
Die zukünftige Bewilligung von Altersteilzeitanträgen fällt unter diese Regelung. Der Zeitpunkt eines entsprechenden Ratsbeschlusses ist maßgeblich für eine Bilanzierung in der Rückstellung.
Wie in den Vorlagen der letzten Jahre zur Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte ((DS-Nr. 04095-16, 13208-14 und 10388-13) dargestellt, sind diese Rückstellungen für alle potentiellen Fälle abzubilden. Das Rückstellungserfordernis kann nur durch Ratsbeschluss vermieden bzw. reduziert werden, wenn von der Möglichkeit der Altersteilzeit ganz abgesehen oder sie beschränkt wird.
Sollte allen Beschäftigen und Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund Altersteilzeit in
2017 ermöglicht werden, ergäbe sich im Jahresabschluss 2016 die Verpflichtung einer Rückstellungsbildung in Höhe von insgesamt rd. 24,6 Mio. Euro für die Kernverwaltung (ohne
Eigenbetriebe).
Davon beträgt die Höhe der Rückstellung für potentielle Fälle bei den Tarifbeschäftigten rd. 600.000 Euro unter der Annahme einer voraussichtlichen Inanspruchnahme in Höhe von 5 % der betroffenen Geburtsjahrgänge 1952 bis 1957 und unter Berücksichtigung der tarifvertraglichen Befristung bis zum 31.12.2018.
Durch die Entfristung der Altersteilzeitregelung im Beamtenrecht zählen alle Beamtinnen und Beamten der Stadt Dortmund unabhängig von den Geburtsjahrgängen zu den potentiellen Fällen. Daher beträgt die Höhe der zu bildenden Rückstellung für diesen Personenkreis rd. 24 Mio. Euro. Für die Kalkulation wurde aufgrund der Interessenabfrage im Jahr 2013 und der besseren finanziellen Bedingungen für die Beamtinnen und Beamten eine voraussichtliche Inanspruchnahme von 50 % angenommen (maximale Laufzeit von 5 Jahren analog der Tarifbeschäftigten). In diesem Betrag sind auch die Feuerwehrbeamten berücksichtigt.
Die Höhe der Rückstellungen für potentielle Fälle bei den Eigenbetrieben kann von der Personalverwaltung nicht beurteilt werden, da die Eigenbetriebe die Altersteilzeitrückstellungen durch eine externe Firma berechnen lassen und diese in Absprache mit ihren Wirtschaftsprüfern eigenverantwortlich bilanzieren. Es ist aber davon auszugehen, dass auch in diesen Bereichen die Rückstellungen für potentielle Fälle aufgestockt werden müssen, falls die Möglichkeit zur Inanspruchnahme der Altersteilzeit allen Interessierten bewilligt wird.
Unabhängig von der kostenmäßigen Belastung des Arbeitgebers durch Altersteilzeit ist vor allem auch die Personalsituation der Stadt Dortmund zu berücksichtigen. Durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit wird die natürliche Altersfluktuation beschleunigt und vorgezogen. Langjährige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen vorzeitig mit ihrem umfangreichen Fachwissen und ausgeprägten Kenntnissen für die Aufgabenerledigung nicht mehr zur Verfügung. Geeignete Nachwuchskräfte, die diese Aufgaben sofort und umfassend übernehmen können, stehen nicht ausreichend zur Verfügung. Nachwuchsprobleme und Fachkräftemangel existieren bereits zum jetzigen Zeitpunkt. Eine zeitnahe adäquate Nachbesetzung dieser früher freiwerdenden Stellen wäre daher nicht möglich. Die Arbeitsverdichtung für das verbleibende Personal würde zunehmen.
Altersteilzeit könnte als flankierende personalwirtschaftliche Maßnahme den Ratsbeschluss zum Memorandum mit dem Ziel, strukturelle Verbesserungseffekte durch Personalabbau zu erwirtschaften, unterstützen. Einsparungen beim Personalaufwandsbudget durch Altersteilzeit werden aber nur erreicht, wenn konsequent die entsprechenden Planstellen oder andere adäquate und budgetierte Planstellen dauerhaft eingespart werden. Dies hätte zur Folge, dass Aufgaben gar nicht mehr oder nur sehr minderwertig erledigt werden könnten.
Dass bei einer Nachbesetzung mit jüngeren Beschäftigten aufgrund niedrigerer Gehaltsstufen Personalkosten eingespart werden, ist nicht nachvollziehbar. Im Rahmen von Umsetzungsketten bzw. Neueinstellungen entstehen mit Beginn der Freistellungsphase des Altersteilzeitmitarbeiters annähernd gleich hohe Personalkosten, da die nachrückenden Beschäftigten Anspruch auf Eingruppierung bzw. Besoldung haben. Auch wenn jüngere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter möglicherweise zum Zeitpunkt der Nachbesetzung eine niedrigere Erfahrungsstufe haben, sind Einsparungen dadurch nicht zu erreichen. Denn für die zu leistende Arbeitszeit erhalten die Altersteilzeitbeschäftigten dagegen zusätzlich zum entsprechenden Teilzeitentgelt einen Aufstockungsbetrag sowie eine Rentenbeitragsaufstockung. Erstattungsleistungen durch die Bundesagentur für Arbeit gibt es seit 2010 nicht mehr.
Dass Arbeitgeber durch die Inanspruchnahme von Altersteilzeit kostenmäßig belastet werden und eine Einsparung nur erzielt werden kann, wenn eine entsprechende Stelle nicht wieder besetzt wird, ist in Fachkreisen unstrittig.
Ob und inwieweit ein Zusammenhang zwischen der Möglichkeit einer Altersteilzeit und erhöhter krankheitsbedingter Ausfälle von Mitarbeiter/-innen besteht, ist nicht nachvollziehbar und erkennbar. Altersteilzeit ist kein Instrument der betrieblichen Gesundheitsförderung. Für Beschäftigte, die chronisch krank sind und das Risiko hoher Ausfallzeiten haben, ist Altersteilzeit kein geeignetes Mittel. Zeiten ohne Entgeltfortzahlung im Rahmen eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses sind sozialversicherungsrechtlich nachteilig für die Beschäftigten.
Die Quotenberechnung der Altersteilzeit ist in § 4 des Tarifvertrages zu flexiblen Arbeitszeitregelung für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ), dessen Protokollerklärungen und Kommentierung sehr klar geregelt. Nach der Protokollerklärung Nr. 1 zu § 4 Abs. 2 TV FlexAZ gilt für rechtlich unselbständige Regie- und Eigenbetriebe eine eigene Quote von 2,5 %. Eigen- und Regiebetriebe sind kommunalrechtliche Einrichtungen ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Eigenbetriebe sind wirtschaftliche Unternehmen einer Gemeinde auf der Grundlage der Gemeindeordnung und stellen ein ausgegliedertes Sondervermögen dar. Sie sind organisatorisch und finanzwirtschaftlich aus der jeweiligen Kommunalverwaltung ausgegliedert. Die Bildung einer eigenen Quote für Regie- und Eigenbetriebe soll ausschließen, dass die mit einer Altersteilzeit einhergehende kostenmäßige Belastung des Arbeitgebers überproportional die Betriebsergebnisse dieser Betriebe beeinflusst. Für eigenbetriebsähnliche Einrichtungen gelten die vorstehenden Ausführungen entsprechend.
Die Tarifvertragsparteien haben mit der Aufnahme der Quotenregelung in den TV FlexAZ somit ebenfalls die finanzielle Situation der Kommunen berücksichtigt. Die Anwendung dieser Quotenberechnung auf den Bereich der Beamtinnen und Beamten würde freiwillig aufgrund der Ermächtigungsgrundlage im § 66 Abs. 3 LBG NRW erfolgen, wonach die Inanspruchnahme von Altersteilzeit auf bestimmte Verwaltungsbereiche oder Beamtengruppen beschränkt werden kann.
Nach ausführlicher Diskussion lässt der Ausschuss für Personal und Organisation die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Punkt b) des Beschlussvorschlages erhält folgende Fassung:
b) Altersteilzeit für Beamtinnen und Beamte wird – wie bereits in den Jahren 2013 bis 2016 – auch ab 2017 bis auf weiteres nicht angeboten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation vom 06.10.16und 17.11.16 zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der CDU Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages der CDU-Fraktion (fett), einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt:
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Ulrich Monegel Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |