Niederschrift (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit
am 05.12.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 16:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
RM Edeltraud Kleinhans (SPD-Fraktion) i. V. für sB Andrea Wiesemann (SPD-Fraktion)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Lars Wedekin (SPD)
sB Andrea Wille (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Burak Kaya (Integrationsrat)
sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)
sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (FBI)
Thomas Friedhoff (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

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5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann
StR`in Birgit Zoerner
Michael Steffens – BL 5/Dez
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GL stellv.
Edwin Jacobs, 41/Dortmunder U
Claudia Kokoschka – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Rainer Lahn, 41/BGL
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Levent Arslan, 41/DKH
Tobias Ehinger – 42/TL
Martin Lizan – 42/GfD
Patrick Paulus, 42/Con.
Bernd Kruse – 52/GF
Dr. Frank Brandstätter - 52/GBL

Annette Kulozik - 52/3 GBL
Ute Spreen – 52/4 GBL
Claudia Hanebeck, 23/2
Josef Spitzer, 65/1
Georg Sümer, 70/4

6. Gäste:


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Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 05.12.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 10.10.2017


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

2.1 Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08471-17)
2.2 Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08653-17)

2.3 Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09512-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09512-17-E1)

2.4 Förderung der freien Kulturszene in Dortmund aus dem Etat der Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09599-17)

2.5 Dortmunder Erinnerungskultur mit positiven Gedenktagen und Denkmälern nach 1945
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09041-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09041-17-E1)

2.6 Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09435-17)

2.7 Der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND und die Umsetzung des Themas „Biererlebnis“ durch das städtische Kulturdezernat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08972-17)

2.8 Gestaltung der Wandfläche Brinkhoffstraße/Königswall (Tiefgarage Dortmunder U)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07720-17-E3)


3. Angelegenheiten des Theaters

3.1 4. Quartalsbericht Theater Dortmund 2016/17
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09205-17)


4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

4.1 Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09248-17)

4.2 Sanierung Raubtierhaus - Innenbereich und Technik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09203-17)

4.3 Einführung eines Kassensystems für den Zoo Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09018-17)


4.4 Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023: Zwischenbericht I
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09202-17)

4.5 Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09478-17)

4.6 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung einer weiteren Sportplatzanlage im Jahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09460-17)


5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)

5.2 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)

5.3 PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch die Ausschussvorsitzende Frau Rm Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Jörder fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist die Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Brunsing benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Geschäftsführung bittet darum, folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die wegen eines Systemfehlers erst am 22.11.2017 und daher termingerecht einging, in die Tagesordnung aufzunehmen:

Sportförderrichtlinie
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09665-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09665-17-E1)
Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 4.7 zu behandeln.

Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 10.10.2017

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass sich die Anfrage seiner Fraktion zu TOP 6.1 „Dortmund Ticket / Kartenvergabe“ nach einem kurzen Hinweis von Herrn Stüdemann aus seiner Sicht bereits erledigt habe und keine schriftliche Antwort mehr erforderlich sei.

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 10.10.2017 wird mit dieser Änderung genehmigt.


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 2.1
Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08471-17)

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass in der unter TOP 2.3 der Tagesordnung zum Thema „Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund“ auf Seite 7 bei der Frage 8 zu lesen ist, dass u. a. das Cafe Nordpol durch das Kulturbüro eine Förderung erhalten habe. Es sei nicht erkennbar, ob das auch für das Jahr 2018 wieder so sein werde. Aus seiner Sicht seien die auch in der Presse dargestellten Vorgänge im und um das Cafe Nordpol so, dass er dem Wirtschaftsplan 2018 nicht zustimmen könne und sich enthalten müsse.

Frau Kokoschka (41/GL) teilt mit, dass das Cafe Nordpol im Rahmen der Sparte Rock/Pop einmalig eine Förderung erhalten habe und für das Jahr 2018 keine weitere Förderung vorgesehen sei. Sie werde hierzu aber noch Rücksprache mit dem Fachreferenten halten.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, welchen Umfang die befristeten Planstellen haben.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD stellv.) führt aus, dass im Durchschnitt im Jahr 540 Beschäftigte (unbefristet und befristet) bei den Kulturbetrieben geführt würden und weist darauf hin, dass die Befristungen jeweils von unterschiedlich langer Dauer sein können.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

sowie ergänzt um den Produkt- und Leistungsplan 2018 (Anlage 4).

zu TOP 2.2
Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08653-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018

zu TOP 2.3
Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09512-17)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09512-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Die Anfrage der SPD-Fraktion beantworten wir wie folgt:

Frage 1: Mit welchen Förderprogrammen und- Maßnahmen wird die freie Szene in Dortmund unterstützt?

Neben dem Programmangebot der großen Kultureinrichtungen der Stadt Dortmund wie Opernhaus, Konzerthaus oder Museen schafft das Kulturbüro die Rahmenbedingungen und finanziellen Voraussetzungen zur Verwirklichung zahlreicher kultureller Initiativen und Projekte der freien Kulturszene, die maßgeblich zur Vielfalt und Attraktivität der Dortmunder Kulturlandschaft beitragen.

Durch ein breites Spektrum von Maßnahmen wie z.B. gemeinsame Konzeptentwicklung, Antrags- und Projektberatung, finanzielle Förderung, Hilfe bei der Suche nach Projektpartnern, Einwerben von Drittmitteln oder Hilfen bei der Raumvermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit sowie Beteiligung freier Projektpartner an städtischen Veranstaltungen und Festivals trägt das Kulturbüro zur Realisierung von zahlreichen künstlerischen Projekten bei.
Seit der erstmaligen Einrichtung eines Förderfonds für die Freie Kulturszene Dortmunds im Jahr 1984 mit vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien durch das damals gegründete Kulturbüro - Dortmund war hier bundesweit Vorreiter- wurde das Fördersystem aufgrund von Veränderungen in der Kulturszene sowie der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stets angepasst und ausdifferenziert. Die o. g. Richtlinien sind die Grundlage für die Förderung der Freien Kulturarbeit in Dortmund.

Charakteristisch für diese Programme ist, dass sie von Beginn an in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Vertretern/innen der freien Kulturszene entwickelt wurden. Diese sind demzufolge auch in Beiräten und Beratungsgremien vertreten. Dies wird beispielsweise von Eigenorganisationen der Freien Szene wie der LAG soziokultureller Zentren NRW oder anderen Landesverbänden der freien Szene wie dem Landesbüro Freie Darstellende Künste NRW vergleichbar praktiziert.

In den letzten 40 Jahren ist festzustellen, dass sich neben dem öffentlichen Sektor verstärkt Akteure des zivilgesellschaftlichen sowie des privaten Sektors als Kulturveranstalter- und Anbieter engagieren und sich hier das Angebot gegenüber dem öffentlichen Sektor sehr stark ausgeweitet hat. Diese Entwicklung beschreibt auch für Dortmund eine kürzlich erschienene Untersuchung von StadtArt für den 1. Landeskulturbericht des Landes NRW, in die das Kulturbüro einbezogen war. Demzufolge hat sich in den vergangenen Jahren die Rolle des Kulturbüros neben der finanziellen Förderung und Veranstaltungstätigkeit immer stärker über die Funktion eines Moderators und Netzwerkers definiert.

Hauptsäulen der Arbeit des Kulturbüros sind:

Förderprogramme für die Freie Kulturszene Dortmunds/ Budget 2017

Förderung der freien Kulturzentren 995.900 €

Hier handelt es sich um das größte Förderprogramm des Kulturbüros.
Die Dortmunder Kulturzentren haben sehr unterschiedliche Profile, Größe, Anzahl an järhlichen Projekten/Veranstaltungen und Arbeitsplätzen oder festen Kosten. Eine direkte Vergleichbarkeit ist daher nicht gegeben. Insbesondere die großen Zentren bieten eine verlässliche Struktur und Plattform für Premieren, Ausstellungen und Kulturproduktionen aller Art, die kleineren sind z.T. auch reine Probe-und Atelierorte. Trägervereine, die in städtischen Gebäuden angesiedelt sind, arbeiten dort mietfrei,- gegen Zahlung der Betriebskosten. Trägervereine, die private Vermieter haben und daher zusätzlich Mietkosten aufbringen müssen, erhalten aus Gründen der Gleichbehandlung einen Zuschuss zu den Mietkosten. Die Mittelvergabe erfolgt nach den Richtlinien zur Zentrenförderung.

Förderung der Bildenden Kunst
Förderung der Kulturwirtschaft

Förderung der Darstellenden Künste
Förderung der Musik
Förderung der Literatur
Förderung der Interkulturellen und Internationalen Arbeit
Förderung der Kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche
Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken
- Kindertheater in Schulen ( aus Spendenmitteln der Sparkasse) 7.000 €

Förderung von stadtbezirksübergreifenden Vereinen

Die Vereinsförderung beinhaltet u.a. Dortmunder Chöre und Musikvereine
( Bund Deutscher Zupfmusiker/ Bezirkszupforchester Do./ Oratorienchor/ Bachchor/
MGV Harmonie Hörde/ Volkschor/ Instrumentalverein/ Belcando DO./ Schubertchor/
Russische Musikadademie/ Do.Chor der Türkischen Kunstmusik
sowie die Naturbühne Hohensyburg 15.300 €
Die Förderung des Chorverbandes und Pro Kultur, Ehrenamt für die Kultur 10.300 €

Technische bzw. organisatorische Unterstützung

Auf Empfehlung des Kulturbüros stellt die Schulverwaltung freien Kulturträgern den Zugang zu Veranstaltungsstätten wie der Aula Ostwall zur Verfügung, sofern keine schulische Nutzung erfolgt. Das Kulturbüro trägt die Mietkosten. Diese geldwerte Leistung wurde beispielsweise bereits vom Verein der Freunde des Kabarett e.V. (Cabaret Queue) oder dem Festival Get on stage in Anspruch genommen. 25.000 €

Frage 2 :Wie viele Veranstaltungen und Festivals sowie wie viele geförderte Einzelprojekte wurden im vergangenen Jahr 2016 durchgeführt?

Im Jahr 2016 hat das Kulturbüro 16 Veranstaltungsprogramme inklusive Festivals mit 429 Einzelveranstaltungen sowie 23 Förderprogramme mit 257 Förderfällen realisiert. Insgesamt wurden damit im Veranstaltungsbereich 103.315 Besucher/innen und im Bereich der geförderten Projekte 356.008 Besucher/innen erreicht. Hier sind u.a. die Besucherzahlen der freien Kulturzentren enthalten.

Frage 3: Welche Festivals wurden mit welchen Förderbeträgen unterstützt ?

Die Festivals und deren Förderbudgets sind der folgenden Festival-Liste zu entnehmen:

Festival- Liste


Frage 4: Nach welchen Kriterien richtet sich die Mittelvergabe?

In der Kunst- und Kulturförderung richtet sich die Vergabe von Fördermitteln nach den Prinzipien der Neutralität, Subsidiarität, Gemeinwohl-Orientierung, Pluralität und Autonomie. Grundsätzlich sind außer dem die jeweiligen Richtlinien Entscheidungsgrundlage.
Auf dieser Basis wurden im Dialog mit den jeweiligen Zielgruppen Richtlinien und Förderkriterien für Förderprogramme erstellt und – im Fall der Förderung freier Kultur- vom Rat beschlossen sowie im Fall ausdifferenzierter weiterer Förderprogramme dem AKSF zur Kenntnis gegeben oder beschlossen:

Frage 5: Wie und durch wen wird über Mittelvergaben entschieden?

Der AKSF entscheidet i. R. der freien Kulturförderung über die Grundsätze und Richtlinien/bzw. Kriterien der Mittelvergabe sowie über die Basis- Förderprogramme wie die Rock/Popförderung, Jazzförderung, Theaterförderung, Vereinsförderung und Förderung der freien Kulturzentren sowie über die aus Mitteln der freien Szene finanzierten Festivals Klangvokal und Ruhrhochdeutsch.
Beratende Gremien unter Beteiligung von Vertretern/innen der Freien Dortmunder Kulturszene sind der Theater-Beirat, der Rock/Pop-Beirat, der Literaturbeirat. Dabei hat der Theaterbeirat nur eine beratende Funktion, die anderen beiden Beiräte entscheiden auf der Basis der vom AKSF beschlossenen Förderprogramme über einzelne Projekt-Gelder. Der Verein Pro Jazz legt über seine Programmkommission die geplante Struktur des Jahresprogramms fest, das im AKSF beschlossen wird.
Im Bereich der Bildenden Kunst entscheiden die 4 Künstlerverbände über Ausstellungen in der selbstorganisierten Big Gallery. In Abstimmung mit dem Kulturbüro schlagen sie außer dem KünstlerInnen für die städtische Galerie Torhaus Rombergpark vor.
Für die Ausstellung „Grafik aus Dortmund“ läuft ein online Bewerbungsverfahren mit Jury-Auswahl, ebenso für Emerging Artists.
Den jährlichen Kunstankauf führt eine gewählte Jury aus Mitgliedern des AKSF durch.
Im Bereich der Kulturellen Bildung arbeitet das Kulturbüro mit Jurys in den Bereichen
Förderprogramm „Künste in der KITA und „Kulturrucksack NRW“ .
Die Dortmunder freien Kulturzentren wählen jährlich drei Sprecher/innen als Vertreter/innen und Ansprechpartner/innen für Verwaltung und Politik. Sie sind an der Mittelverteilung nicht beteiligt. Diese erfolgt per Beschluss des AKSF.

Frage 6: In welcher Form muss die Verwendung der Zuschüsse vom Fördernehmern nachgewiesen werden?

Das Kulturbüro orientiert sich an den Förderrichtlinien zum Kulturfördergesetz NRW sowie den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung NRW in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW.
Antragsteller müssen einen Verwendungsnachweis mit den jeweiligen Orginalbelegen vorlegen.
Im Einzelfall kann auf die Vorlage von Originalbelegen verzichtet werden und statt dessen ein zahlenmäßiger Nachweis vorgelegt werden, jedoch müssen die Originalbelege aufbewahrt und dem Fördergeber jederzeit zur Überprüfung vorgelegt werden können.
Zur Erstellung eines Verwendungsnachweises wird bereits im Förderbescheid eine Frist gesetzt.

Frage 7: Wie können sich Antragsteller über Fördermöglichkeiten informieren?

Antragsteller können sich zunächst persönlich an das Kulturbüro wenden und einen Beratungstermin mit den jeweiligen Fachreferenten/innen vereinbaren. Außer dem können sie sich über die Website des Kulturbüros über Programme oder Richtlinien informieren. Bei besonderen stadtweiten Projekten wie z.B. Ruhr 2010, Fußball WM, Emscherkunst u.a. informiert das Kulturbüro unterschiedliche Zielgruppen über seine Verteiler über Kooperations- und Fördermöglichkeiten - auch anderer Träger- oder nutzt die Verteiler von Kooperationspartnern zusätzlich. Für solche Projekte hat das Kulturbüro teilweise zusätzliche Rahmenprogramme konzipiert und die Freie Szene zur Mitwirkung eingeladen.
Außerdem werden ggflls. Aufrufe zur Antragstellung über die Presse kommuniziert.
Im Fall der Kulturellen Bildungsprogramme kommuniziert das Kulturbüro einen newsletter, der von der FSJ-Freiwilligen im kulturellen / sozialen Jahr erstellt wird.

Frage 8: Welche Förderangebote richten sich an den Nachwuchs, an junge Künstlerinnen und Künstler?

Das Kulturbüro fördert eine Vielzahl von Aktivitäten und Formaten junger Kunstschaffender oder für eine junge erwachsene Zielgruppe:

Frage 9: In welcher Form wird von seiten der Kulturverwaltung über die Mittelvergabe, z.B. die Förderung von Kulturzentren und Theaterhäusern, informiert?

Das Kulturbüro stellt auf unterschiedlichen Wegen Transparenz über die Mittelvergabe her:

Frau Thiel (SPD-Fraktion) dankt der Verwaltung für die sehr umfassenden Informationen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) hält es für befremdlich, dass die Kulturförderung auch in Bereiche fließt, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht übereinstimmen. Er bittet dringend darum, diesen Punkt zukünftig bei der Vergabe von Fördermitteln mit dem notwendigen Augenmaß zu prüfen.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) bittet darum, die Kriterien, nach denen die Mittel der Kulturförderung vergeben werden, zusammen zu stellen und zugänglich zu machen, um auf diese Weise einen Überblick zu erhalten.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass die Richtlinien dem Internetauftritt der Kulturbetriebe zu entnehmen seien. Er schlägt vor, nach Abschluss der Haushaltsberatungen, wenn bekannt ist, wie sich der Haushalt bezogen auf die Förderung der freien Kulturarbeit auswirkt, eine Revision durchzuführen. Dies könnte ggf. in einer Sitzung des Ausschusses, aber auch in einem anderen Rahmen geschehen.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt Herrn Stüdemann auch vor dem Hintergrund der sehr differenzierten Kultur- und Sportlandschaft für diesen guten Vorschlag.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt ebenfalls für den Vorschlag des Herrn Stüdemann. So könne beispielsweise ausgelotet werden, wie man auf z. B. neue Strömungen in der Kulturszene reagieren sollte. Hierüber solle gemeinsam mit möglichst allen Akteuren gesprochen werden.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Förderrichtlinien aus ihrer Sicht bereits sehr gut seien. Die Verwaltung werde einen Vorschlag unterbreiten, wie das Thema weiter bearbeitet werden könne.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Förderung der freien Kulturszene in Dortmund aus dem Etat der Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09599-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 2.5
Dortmunder Erinnerungskultur mit positiven Gedenktagen und Denkmälern nach 1945
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09041-17)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09041-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der FBI vor:

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der FBI vor:

Herr Münch (FBI) stellt fest, dass die Stadt Dortmund bereits Gedenktage zu bestimmten Themen wie beispielsweise Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus durchführe. Dies solle seiner Auffassung nach nicht nur für historische Themen gelten sondern auch für Dinge mit einem positiven Hintergrund.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD stellv.) weist darauf hin, dass die Politik sicher ein Problem damit habe, wenn Vorschläge hierzu aus den Reihen der Verwaltung kämen. Anregungen hierzu müssten aus der Bevölkerung kommen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 2.6
Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09435-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den dritten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017 zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND und die Umsetzung des Themas „Biererlebnis“ durch das städtische Kulturdezernat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08972-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der FBI vor:

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND vom Eigenbetrieb Wirtschaft bearbeitet werde. Dort werde auch darüber nachgedacht, ob Ideen, die vom FBI in der Bitte um Stellungnahme eingebracht wurden, berücksichtigt werden können. Das Thema solle im Februar 2018 wieder aufgerufen werden, wenn eine Antwort aus dem Eigenbetrieb Wirtschaft vorliege.
Die Pink Floyd Ausstellung im Dortmunder U sei per Vertrag von einer Einbindung im og. Sinne ausgeschlossen. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zu den Themen Reinheitsgebot und industrielles Brauen jeweils eine große Ausstellung im Dortmunder U und im Brauereimuseum stattgefunden habe.

Herr Münch (FBI) dankt Herrn Stüdemann für seine Antwort. Er bezwecke mit den Aussagen in seiner Bitte um Stellungnahme, dass die vielen dezentralen Veranstaltungen auf den nächsten Level gebracht würden.

zu TOP 2.8
Gestaltung der Wandfläche Brinkhoffstraße/Königswall (Tiefgarage Dortmunder U)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07720-17-E3)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 3.1
4. Quartalsbericht Theater Dortmund 2016/17
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09205-17)

Der Betriebsausschuss nimmt den 4. Quartalsbericht zur Kenntnis.





4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09248-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund und dem städtischen Haushalt abweichend von § 10 Abs. 4 EigVO bis zu einer Wertgrenze von 75 TEUR je Anlagengut bzw. bis zu einer Gesamtsumme von 200 TEUR je Sachzusammenhang eines Übertragungsvorganges ohne weitere Anhörung des Betriebsausschusses und Befassung durch den Rat vorgenommen werden und als genehmigt gelten.

zu TOP 4.2
Sanierung Raubtierhaus - Innenbereich und Technik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09203-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Raubtierhauses im Zoo Dortmund.

zu TOP 4.3
Einführung eines Kassensystems für den Zoo Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09018-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Arbeitsergebnisse aus dem Präqualifizierungsverfahren zur Einführung eines neuen Kassensystems im Zoo Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023: Zwischenbericht I
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09202-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09478-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung einer weiteren Sportplatzanlage im Jahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09460-17)

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) begrüßt, dass die Verhandlungen mit dem Verein Teutonia Lanstrop hinsichtlich der Umwandlung des alten Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz intensiviert werden, zumal der Verein eine sehr gute Jugendarbeit leiste.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung der Sportanlage „Zur Bergeshöh“ an den Verein Sportfreunde Sölderholz und die vom Verein durchzuführende Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1. Der Verein erhält zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €. Alternativ kann der Zuschuss für die Dauer von 15 Jahren mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 26.667,00 € gewährt werden.

3. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Sportanlagen Lindenhorster Straße, Mendesportanlage und Büttnerstraße zur Kenntnis.

zu TOP 4.7
Sportförderrichtlinie
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09665-17)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09665-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.
Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juli 2018 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.

zu TOP 5.2
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 09333-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 30.11.2017 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgt einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

zu TOP 5.3
PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Verlauf und den Auswirkungen des PSD-Bank Triathlon 2017 in Hörde zur Kenntnis.




Jörder Brunsing Helfer
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin



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