Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 03.06.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:05 - 18:16 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Rainer Goepfert (Arbeiterwohlfahrt) i. V. f. Andreas Gora
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag

2. Beratende Mitglieder

Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit) i. V. f. Thomas Keyen
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde) i. V. f. Rainer Nehm
Friedhelm Evermann (Kath. Kirche) i. V. f. Annette Kienast
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Anja Stahl (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Björn Gorgs (JobCenterDortmund) i. V. f. Regine Kreickmann
Christian Haselhoff (Stadtelternrat)
Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)
i. V. f. Gabriele Beckmann

Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Oliver Gernhardt
Andreas Hibbeln

Elisabeth Hoppe
Doris Punge
Sigrid Rahmann-Peters

Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Sabine Weber


Arno Lohmann 57/FABIDO
Diane Jägers 3/Dez.
Christiane Sticher 3/Dez.-Büro
Frank Krueger 002/Dez.-Stab Stadtcontrolling



4. Gäste

Joachim Müller Spielbogen e. V.
Alina Pieper Spielbogen e. V.



5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

StR’in Daniela Schneckenburger





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 03.06.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.04.2015


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Antrag des Spielbogen e.V., An der Buschmühle 3, 44139 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01328-15)

2.2 Jugendforen in Dortmund - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00946-15)

2.3 Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01330-15)

2.4 Entwicklung der OGS in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00998-15-E1)

2.5 Jugendschutzstelle und Sleep In
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00984-15-E2)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Haus des Jugendrechts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00510-15)

3.2 Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

3.3 Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 4. Quartal 2014
Kenntnisnahme
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 14.04.2015
(Drucksache Nr.: 00136-15)


3.4 Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

3.5 Finanzierung der Kinder-Ferien-Party
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01164-15)

3.6 WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)
(Den Ratsmitgliedern, Fraktionen, der Presse sowie dem Personalrat wurde die Vorlage bereits zugeleitet)

3.7 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

3.8 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Trendsport
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
(Drucksache Nr.: 01074-15-E1)


4.2 Jugendhilfemaßnahmen im Ausland
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01408-15)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes stellv. beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Herr Björn Gorgs


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Tina Malguth benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Herr Sohn wird weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu TOP 3.5 „Finanzierung der Kinder-Ferien-Party“ teilnehmen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, TOP 3.1 „Haus des Jugendrechts“, Drucksache Nr.: 00510-15, und TOP 3.6 „WOH 2015 – Wirkungsorientierte Haushalt Dortmund“, Drucksache Nr.: 00784-15, vorzuziehen (nach TOP 2.1) und die „Polizeiliche Kriminalstatistik 2014“ als neuen TOP 3.9 in die Tagesordnung aufzunehmen.

Im Wege der Dringlichkeit wurde die Tagesordnung erweitert um

TOP 2.6 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2015/2015
Empfehlung
Drucksache Nr.: 01355-15

sowie
TOP 4.3 Streik im Sozial- und Erziehungsdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B’90/Die Grünen)
Drucksache Nr.: 01590-15


Mit diesen Änderungen / Ergänzungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.04.2015

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 22.04.2015 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Antrag des Spielbogen e.V., An der Buschmühle 3, 44139 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01328-15)

Frau Pieper und Herr Müller stellten den Verein vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte herzlich für die Präsentation.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung des Spielbogen e.V., An der Buschmühle 3, 44139 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe.


zu TOP 3.1
Haus des Jugendrechts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00510-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00510-15-E1)

Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

„…die SPD-Fraktion beantragt folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag:

„Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.“

Begründung:
Der AKJF sollte großen Wert darauf legen, dass die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im neuen Haus des Jugendrechts einen hohen Stellenwert erhalten. Deshalb ist es erforderlich, die inhaltlichen Schwerpunkte der Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen aus jugendpolitischer Sicht zu beraten und zu bewerten.“


Herr Sohn berichtete kurz über den Besuch des Hauses des Jugendrechts in Köln am 02.06.2015.

Auch Frau Schütte-Haermeyer fand den Besuch sehr interessant. Wobei für ihre Fraktion weniger die Verkürzung der Verfahrenszeiten als die Intensivierung der Wahrnehmung von jugendlichen Intensivtätern im Vordergrund stehe.
Dem Antrag der SPD-Fraktion werde zugestimmt.

Für Herrn Barrenbrügge konnten in Köln viele überzeugende Argumente aufgenommen werden. Wobei der präventive Charakter dieser Maßnahme aus seiner Sicht von zentraler Bedeutung ist (mittelfristig Sinken der Fallzahlen erreichen). Auch der Aspekt der Verkürzung der Verfahren sollte nicht vernachlässigt werden, wenn er auch nicht im Fokus stehen sollte.
Er signalisierte Zustimmung zum Antrag der SPD-Fraktion und zur Vorlage.

Herr Oppermann fand den Besuch in Köln sehr erhellend. Man habe einen guten Einblick in die konkrete Arbeit erhalten. Gleichzeitig habe er für sich festgestellt, was man in Dortmund nicht machen sollte. Er plädierte für eine klare und auch nach außen sichtbare Trennung der verschiedenen Bereiche (Polizei, Staatsanwaltschaft, Jugendgerichtshilfe). Außerdem sollten keine anderen Bereiche integriert werden (z. B. wie in Köln Amt für Kinderinteressen). Auch die Einbeziehung der Bearbeitung von rechtsextremen Straftaten lehne er ab. Über die Wichtigkeit der Verkürzung der Verfahren könne man diskutieren. Er tendiere eher zu gründlichen als zu schnellen Verfahren.
Er sah es als wichtig an, dass der Ausschuss den Kooperationsvertrag behandelt. Daher werden die Vertreter der Jugendverbände dem Antrag der SPD-Fraktion zustimmen, sich bei der Vorlage aber enthalten.

Herr Prause berichtete, einige seiner Fragen konnten bereits bei dem gestrigen Besuch in Köln geklärt werden. Es gebe sicherlich unterschiedliche Auffassungen, ob die Einrichtung eines Hauses des Jugendrechts sinnvoll sei oder nicht. Letztlich sei es eine politische Entscheidung, ob man sich eine derartige Einrichtung leisten wolle. Nach der Kriminalstatistik der Polizei betrage der Anteil der Intensivtäter 2,5 – 5 %. Somit gehe es nur um einen geringen Anteil aller Tatverdächtigen. Von daher sollten die Erwartungen nicht zu hoch geschraubt werden. Die Verfahrensbeschleunigung bei Intensivtätern sei sicherlich sinnvoll, dürfe aber kein Selbstzweck sein. Denn die Straftaten wären häufig auch Ausdruck von ganz schwierigen Lebensverhältnissen. Diese könnten nicht mit schnelleren Verfahren beseitigt werden, sondern es müsse daran gearbeitet werden, die Lebensverhältnisse zu ändern.
Er stehe dem Projekt zwar durchaus offen gegenüber, verspreche sich aber nicht all zu viel davon.

Herr Grohmann begründete den Antrag seiner Fraktion.

Herr Niermann fand den Antrag der SPD-Fraktion absolut unterstützenswert.

Herr Barrenbrügge bat darum, dass die Zahlen des jetzigen Zustandes festgehalten werden, um die Entwicklung dann auch unter finanziellen Aspekten von Aufwand und Nutzen darstellen zu können.

Frau Dr. Tautorat zeigte sich von dem Projekt nicht vollständig überzeugt. Sie werde sich daher bei der Abstimmung enthalten. Die Ausführungen von Herrn Prause unterstütze sie voll und ganz.

Frau Jägers ging zunächst auf die Vorlage ein bzw. die anlässlich des Besuchs in Köln geführte Diskussion.
Zwar sei das Haus des Jugendrechts eine freiwillige Organisationsmaßnahme, sie helfe aber, eine organisatorische Herausforderung zu lösen: die dringend notwendige Konzentrierung der Jugendgerichtshilfe an einem Standort.
Die Aufnahme des Aspekts rechtsextremer Straftäter erfolgte vor dem Hintergrund der deutlich angestiegen Zahlen und der Frage der Prävention. Aus ihrer Sicht sei es vernünftig, sich im Zusammenhang mit dem Feinkonzept Gedanken zu machen, ob eine Einbeziehung sinnvoll ist. Sollten die Fachleute das verneinen, werde der Aspekt herausgenommen. Es bestehe selbstverständlich die Bereitschaft der Verwaltung, nach dem Grundsatzbeschluss des Rates dem Ausschuss das Feinkonzept zur Beratung vorzulegen, damit es auf eine breite Basis gestellt und von allen getragen werden kann.


Der Ausschuss für Kinder Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 1 Enthaltung) folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.

Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (10 Ja, 4 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderung in fett):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein "Haus des Jugendrechts" zu schaffen und beauftragt die Verwaltung, hierzu geeignete Räume anzumieten.
Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.


zu TOP 3.6
WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)

Frau Schütte-Haermeyer und Herr Grohmann meldeten für ihre Fraktionen noch Beratungsbedarf an.

Herr Krueger ging kurz auf die Vorlage ein.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat weitergeleitet.




zu TOP 2.2
Jugendforen in Dortmund - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00946-15)

Frau Hoppe ging auf die Nachfragen von Frau Dr. Tautorat, Herrn Barrenbrügge, Herrn Spangenberg und Herrn Oppermann ein:

- Stellenbesetzung
Im September vorigen Jahren konnten alle freien Stellen besetzt werden. Aufgrund der danach eingetretenen Fluktuation gebe es derzeit 6 freie Stellen, die extern ausgeschrieben werden können. Außerdem sind 8 Unterstützungskraftstellen frei, von denen 5 zur Wiederbesetzung freigegeben wurden, und 2 Fachreferentenstellen.
- Unterschiedliche Beteiligung
Die Unterschiede seien auch dadurch begründet, dass die Jugendlichen verschieden sind und in den Stadtteilen und Sozialräumen auch ein unterschiedliches Interesse an einem Jugendforum haben. Die Teilnahme von Jugendlichen an den Jugendforen gehe auch mit der unterschiedlichen Wahrnehmung der Aufgaben durch die Fachreferenten einher. Hier sei die Leitung gefordert, entsprechende Motivationsarbeit zu leisten.
- Qualität
Ein einheitlicher Qualitätsstandard sei auch aus ihrer Sicht erforderlich, aber keine Vereinheitlichung. In der Vertragsverhandlung mit dem Jugendring werde das auch ein Thema sein.
- Anzahl Jugendforen/Teilnehmer
In einigen Stadtbezirken habe zwar kein Jugendforum stattgefunden, aber die Jugendlichen hätten beispielsweise in Jugendfreizeitstätten (Beispiel Stadtbezirk Eving) eine Beteiligungsaktion durchgeführt.
- stadtweites Jugendforum
Der jetzige Sachstandsberichte beziehe sich auf 2014. In dem Jahr stellte das Thema „Mobilitätsradar“ auch einen großen Schwerpunkt im stadtweiten Jugendforum dar. Das bedeute aber nicht, dass die dezentralen Jugendforen prinzipiell den zentralen Jugendforen zuarbeiten sollen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01330-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilungsvorschlag zur Aufteilung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2015.


zu TOP 2.4
Entwicklung der OGS in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00998-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte der SPD-Fraktion um schriftliche Stellungnahme über die Entwicklung der Offenen Ganztagsschule (OGS) in Dortmund beantworte ich wie folgt:

Im Februar 2003 hat das Land NRW mit dem Erlass zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich Inhalte und Rahmenbedingungen für den Offenen Ganztag in Grund- und Förderschulen vorgegeben.

Der Rat der Stadt Dortmund hat am 06. März 2003 den Ausbau und die Qualifizierung der Ganztagsbetreuungsangebote an Schulen des Primarbereichs auf der Grundlage des Landeserlasses beschlossen. Dortmund konnte zu diesem Zeitpunkt auf eine 12-jährige Erfahrung mit Ganztagsbetreuung an den Grundschulen in der Nordstadt zurückblicken.

Bereits zum Schuljahr 2003/2004 richtete das Familien-Projekt fast 1680 offene Ganztagsplätze an 28 Schulstandorten ein. Dortmund stand damit landesweit auf Platz 1.

Kontinuierlich wurde in den nächsten Jahren die Anzahl der Ganztagsplätze ausgebaut. Im Schuljahr 2014/2015 stehen insgesamt 9.300 Ganztagsplätze in der Stadt zur Verfügung.



Mit 9.300 Plätzen beträgt die aktuelle Versorgungsquote im Offenen Ganztag 45,37 %.

Die Nachfrage nach Plätzen an Offenen Ganztagsschulen ist weiterhin steigend. Eine entsprechende Abfrage hat einen zusätzlichen Platzbedarf für das Schuljahr 2015/2016 ergeben. Bei der Bezirksregierung Arnsberg wurden daher für das nächste Schuljahr weitere 200 Plätze beantragt.


Offene Ganztagsschulen sind in allen Dortmunder Stadtbezirken vorhanden. Zum Schuljahr 2014/2015 verfügen 80 Grundschulen und 13 Förderschulen über das verlässliche Angebot.


Entwicklung der Anzahl von OGS-Schulen nach Schuljahren

2003/
2004
2004/
2005
2005/
2006
2006/
2007
2007
/2008
2008/
2009
2009/
2010
20010/
2011
2011/
2012
2012/
2013
2013/
2014
2014/
2015
Grundschulen243548628080808081818180
Förderschulen44561212121212131313
Gesamt283953689292929293949493


Zusammenarbeit Schule und Jugendhilfe

Zentrales Element des Offenen Ganztags ist die Zusammenarbeit von Schule, Kinder- und Jugendhilfe, gemeinwohlorientierten Institutionen und Organisationen aus Kultur und Sport sowie weiteren außerschulischen Partnern. Ziel ist ein attraktives, qualitativ hochwertiges und umfassendes örtliches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich an dem jeweiligen Bedarf der Kinder und Jugendlichen sowie der Eltern orientiert. Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenzen, ihre Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden.

Auf dieser Basis und in Anlehnung an das Schulprogramm entwickeln die Partner standortbezogene pädagogische Konzepte, um den Kindern und Eltern ein bedarfsgerechtes, differenziertes und integriertes Ganztagsangebot zur Verfügung zu stellen.

Eine Vielzahl von Schulen hat sich ihre festen Partner aus dem Bereich der Wohlfahrtspflege und Jugendhilfe gewählt. Die Trägerschaft mit der Anzahl der jeweiligen Offenen Ganztagsschulen verteilte sich in den vergangenen Jahren wie folgt:

SchJ
Träger
2003
2004
2004/
2005
2005/
2006
2006/
2007
2007
/2008
2008/
2009
2009/
2010
2010/
2011
2011/
2012
2012/
2013
2013/
2014
2014/
2015
Evanglische Kirchenkreise121721263131323233333332
Caritasverband81319222525252523232323
PariSozial gGmbH45681111101010101010
dobeq GmbH22381313151617161616
Elternvereine224477655444
SJD –Die Falken----22111111
Jugenhilfe St. Elisabeth----22223444
Stadtteilschule11111111
Jüdische Kultusgemeinde-------
      -
-111
Christliches Jugenddorf---------111
gesamt283953689292929293949493

Ein Trägerwechsel erfolgte in den vergangenen Jahren äußerst selten. Wenn es innerhalb der Schuljahre zu unterschiedlichen Schulzahlen innerhalb einer Trägerschaft kam, lag dies daran, dass es wie in den Schuljahren 2011 - 2015 zu Umwandlungen in Offene Ganztagsschulen
(Gerhart-Hauptmann-GS, Lichtendorfer-GS und Tremonia-FS) oder zu Schulschließungen kam (Elsa-Brandström- und Augustinus-Grundschule). Zusätzlich gab es Trägerwechsel, so dass seit dem Schuljahr 2012/2013 zwei neue Träger der Freien Jugendhilfe (Christliches Jugenddorf und Jüdische Kultusgemeinde) mit jeweils einem Schulstandort die Trägerlandschaft erweitern.

Weitere Veränderungen in den Zahlen der Trägerschaften werden sich zum Schuljahr 2015/2016 durch die Auflösung von Förderschulen (Alfred-Adler-Schule, Frenzelschule, Minister-Stein-Schule) zum Schuljahresende 2014/2015 ergeben. Auch die Änderungen des Schulstufenaufbaus in der Kielhornschule sowie der Dellwigschule zum Schuljahr 2015/2016, beide dann nur noch Sekundarstufe I, haben zur Folge, dass sich die Gesamtzahl der Offenen Ganztagsschulen, aber auch die Anzahl von Schulen bei den Trägerschaften, verringern wird.


Zusammenarbeit mit dem Familien-Projekt

Das Familien-Projekt - und hier die Koordinierungsstelle für den Offenen Ganztag - ist die Schnittstelle zwischen (Schul-)Verwaltung, Politik, den Trägern, schulübergreifenden Kooperationspartnern, Stadteltern, den Schulleitungen und den Koordinatoren im Ganztag vor Ort.

Die Träger, Vertretungen der Schulleitungen und Kooperationspartner treffen zwei- bis dreimal jährlich zusammen. Hier werden für grundsätzliche und trägerübergreifende Angelegenheiten Regelungen und Absprachen getroffen, die die Entwicklung des Ganztags und die Zusammenarbeit vor Ort auf der Grundlage von Erlassen bzw. Erlassänderungen qualitativ weiter voran bringen sollen.

So wurden einheitliche Betreuungsvereinbarungen in Zusammenarbeit mit dem Rechtsamt erarbeitet, die seit 2014/15 für alle Träger und Schulen ebenso gelten wie die Verfahren für die Vergabe oder Absagen und Widerrufe für Ganztagsplätze durch die Schulleitungen.
Seit diesem Schuljahr hat sich aus der Trägerrunde eine Steuerungsgruppe gebildet, die die Trägersitzungen vor- und nachbereitet und die Arbeitsthemen für das laufende bzw. kommende Schuljahr festlegt und die Arbeitsgruppen begleitet. Damit sind bestimmte Verfahrensweisen inzwischen vereinheitlicht und standardisiert worden.

Derzeit wird gemeinsam die Erarbeitung einer trägerübergreifenden Evaluation zu Eltern- und Schülerbefragungen diskutiert.


Rahmenbedingungen der OGS

Der Erlass über gebundene und Offene Ganztagsschulen regelt die Zusammenarbeit zwischen Schulträger, Schule und den Trägern der freien und öffentlichen Jugendhilfe. Grundlage der Zusammenarbeit ist eine Kooperationsvereinbarung. Entsprechend geschlossene Kooperationsvereinbarungen liegen für alle offenen Ganztagsschulen vor und gelten bis Ende des Schuljahres 2015/2016.

Im Weiteren enthält der Erlass u.a. Regelungen zu Öffnungszeiten, Infrastruktur, Organisation und Personal. So werden z. B. Empfehlungen zur Auswahl und zum Personenkreis gegeben, der geeignet sein könnte, entsprechende Angebote im Ganztag durchzuführen.

Weitere Standards, wie sie für die Kindertagesstätten im Kinderbildungsgesetz (Kibiz) geregelt sind, gibt es für den Offenen Ganztag nicht. Allerdings haben sich die Träger in Dortmund schon vor Jahren darauf verständigt, gemeinsame Standards zu entwickeln und diese im Rahmen einer Selbstverpflichtung umzusetzen. Die entwickelten Standards haben Rahmencharakter, so dass abhängig von den jeweiligen Bedingungen vor Ort (räumliche, sächliche, personelle Ausstattung und pädagogischem Konzept) schulstandortbezogene Individualitäten Berücksichtigung finden.


Infrastruktur

Für die sächliche Ausstattung der OGS (Mobiliar, Küchengeräte, Teppiche etc.) ist die Stadt Dortmund als Schulträger zuständig. Das schließt Reparaturen, Umbauten, Ersatzbeschaffungen und Wartungsarbeiten an den vorhandenen Küchengeräten mit ein.

Die anfangs geplanten Raumkapazitäten (1 Küche mit Mensa zzgl. 2 Gruppenräumen) orientierten sich an einer Auslastung von 25 %. Inzwischen liegt die OGS-Quote bei rd. 45%. Das bedeutet, dass die angenommenen Planungsgrößen weit überschritten worden sind und die für den Ganztag vorgesehenen Kapazitäten z. T. nicht mehr ausreichen. Die ursprünglich geplante und umgesetzte Raumausstattung orientierte sich an 80 teilnehmenden Kindern. Inzwischen ist diese Teilnehmerzahl an 60 Schulstandorten z. T. stark überschritten.

Um mehr Kindern den Besuch der OGS zu ermöglichen, werden weitere Schul- und Klassenräume für die Betreuung im Ganztag mitgenutzt (z.B. für AGs oder Schulaufgabenbetreuung). Diese Ausweitung muss wiederum mit anderen Nutzern von Fördermaßnahmen in der Schule wie Jeki (jedem Kind ein Instrument) und Vereinen abgestimmt werden. Von allen Beteiligten ist hier ein hohes Maß an Koordinierung und Absprachen bzgl. der Auslastung der Räume und Gestaltung der Stundenpläne erforderlich. Eine gute Zusammenarbeit zwischen Vor- und Nachmittagsgestaltung ist für das Gelingen der Offenen Ganztagsschule unabdingbar.

Auch Alter und Größe von Schulgebäuden sind mit zu berücksichtigen. Diese sind bis 100 Jahre alt. Die räumlichen Gegebenheiten haben somit entscheidenden Einfluss auf die OGS-Platzkapazitäten und die Angebotsstruktur.

Neben den räumlichen Kapazitäten ist die Auslastung der Küchen ebenfalls an den meisten Standorten an ihre Grenzen gekommen.

Die jeweiligen Raumkapazitäten an den Schulstandorten haben gleichfalls Einfluss auf die Arbeitsplatzsituation der Koordinator/-innen und der Fachkräfte im Offenen Ganztag.
Die Ausstattung der Arbeitsplätze reicht von einem abgetrennten Teil in einem Gruppenraum ohne PC-Arbeitsplatz bis hin zu einem eigenen Büro mit PC und Internetanschluss.


Platzkapazitäten und Platzvergabe

Eine Aufstockung der Platzkapazitäten kann aus den zuvor genannten Gründen an den meisten Standorten nicht mehr realisiert werden. Erwähnenswert ist, dass dennoch rd. ein Drittel der Schulen für das Schuljahr 2015/16 eine weitere Aufstockung der Plätze beantragt hat.

Dies ist aber nur dann noch möglich, wenn die Schulen insgesamt ihre Konzepte verändern (Ganztagsklassen, Veränderung von Stundenplänen und Rhythmisierungen, schulinterne Umzüge, Absenkung der Zügigkeiten, Erhöhung der Gruppenstärken, Verlagerung von Aktivitäten außerhalb der Schule).

Insgesamt ist zu beobachten, dass die Nachfrage nach OGS-Plätzen kontinuierlich weiter steigt, vorwiegend aus Gründen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

Mit der Aufnahme von Flüchtlingsfamilien in Dortmund wächst in den Schulen zunehmend der Wunsch und die Notwendigkeit, für diese Kinder Ganztagsplätze bereit zu halten. Das Land unterstützt die Aufnahme von Flüchtlingskindern in die OGS mit einem erhöhten Fördersatz ab dem 2. Schulhalbjahr 2014/15. Die erhöhte Förderung gilt für maximal ein Jahr, anschließend erfolgt die Grundfinanzierung. Die Stadt Dortmund hat für diesen Zeitraum eine Förderung für 11 Kinder aus Syrien und dem Iran genehmigt bekommen.

Die Offene Ganztagsschule ist ein Angebot, auf das kein Rechtsanspruch besteht. Weil die Nachfrage nach OGS-Plätzen oftmals größer ist als das vorhandene Platzangebot, bedeutet dies für Eltern, dass sie beim Übergang ihres Kindes in die Grundschule möglicherweise nicht automatisch den gewünschten OGS-Platz bekommen. Die Anzahl der vorhandenen OGS-Plätze korrespondiert nicht mit dem Rechtsanspruch für drei- bis sechsjährige Kinder auf einen Betreuungsplatz, der für alle gilt.

Die folgenden Kriterien für die Vergabe eines Ganztagsplatzes sind mit den Schulen und Trägern kommuniziert:

o Alleinerziehend und berufstätig
o beide Eltern sind (voll) berufstätig
o Geschwisterkind ist schon in der OGS
o Schulwechsel mit OGS-Platz
o Sozialpädagogische Gründe

Im Weiteren
o Wohnortnähe
o Flüchtlingskinder
o Betreuungskette (45 Std.)
o Losentscheid bei gleicher Bewertung der Aufnahmekriterien

Diese Kriterien variieren in den Prioritätenlisten von Schule zu Schule bzw. Bezirk zu Bezirk und werden in den Schulkonferenzen verabschiedet. Die Kriterien werden bereits bei der Anmeldung des Kindes für den Ganztag mit den Eltern kommuniziert. Sie sind zukünftig ebenfalls in den Zusagen, Absagen und Widerrufen für einen OGS-Platz verschriftlicht und somit für alle Beteiligten transparent und nachvollziehbar. Diese vereinheitlichte Verfahrensweise gilt ab dem Schuljahr 2015/16.

Weil an vielen Schulstandorten die Nachfrage oft größer ist als das Platzangebot, werden daher auch die persönlichen Voraussetzungen für die weitere Inanspruchnahme eines OGS-Platzes in der Regel jährlich überprüft, um festzustellen ob die Kriterien für den weiteren Verbleib in der OGS auch erfüllt werden. Wenn sich herausstellt, dass sich die familiären Verhältnisse geändert haben und die Voraussetzungen für die Belegung eines OGS-Platzes nicht mehr gegeben sind, kann der OGS-Platz von der Schulleitung unter Einhaltung einer Frist zum nächsten Schuljahr widerrufen werden (siehe auch Betreuungsvereinbarung vom 17.6.2013).

Mit der steigenden Nachfrage nach OGS-Plätzen sowie dem neu eingeführten jährlichen Überprüfungsverfahren häuft sich die Anzahl von Absagen und Widersprüchen der Eltern, Diese konnten jedoch mit der nachträglich genehmigten Erhöhung zum Ausbau weiterer OGS-Plätze durch das Land und den Rat der Stadt zurückgewiesen werden.


Personal im Offenen Ganztag

Aussagen zum Personal- oder Betreuungsschlüssel trifft der Erlass nicht. Die Fördermittel basieren auf einer Pro-Kopf-Finanzierung. Damit ist den Trägern des Offenen Ganztags ein Gestaltungsspielraum gegeben, der schulstandortbezogen gemeinsam mit der Schule im Rahmen des Schulkonzeptes abgestimmt wird. Je nach pädagogischem Konzept und Raumausstattung der Schulen existieren unterschiedliche Betreuungsmodelle. So gibt es das Klassenraum-, das jahrgangshomogene, das jahrgangsübergreifende oder auch das offene Prinzip (die Kinder orientieren sich an ihren Interessen und nicht an festen Gruppen oder Jahrgängen).

Lt. Erlass richtet sich die Qualifikation des Personals nach den Förder- und Betreuungsbedarfen der Kinder. Die Träger haben sich selbst dazu verpflichtet, ausreichend Fachkräfte in jedem Team zu haben, die in der Regel in Teilzeit arbeiten. Der Fachkräftepool reicht von Kinderpflegerinnen über Erzieher/innen und Sozialpädagogen bis hin zu Diplom-Pädagogen.

Darüber hinaus gibt es Personal im Bereich von Minijobs sowie Übungsleiter oder Honorarkräfte, die andere Qualifikationen und z.T. Spezialausbildungen mitbringen bzw. Studierende/Auszubildende im Bereich Lehramt oder Sozial- und Erziehungsdienst.

Jede OGS hat eine(n) Koordinator/-in. Auch diese sind in der Regel teilzeitbeschäftigt mit einem Stundenumfang zwischen 20 und 33 Stunden. Nur in wenigen Ausnahmen handelt es sich um Vollzeitstellen.

In Zusammenarbeit mit dem Familien-Projekt organisiert eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertretungen der Träger des Offenen Ganztags, Schulleitungen und Familien-Projekt, mindestens einmal jährlich einen Fachtag. In den vergangenen drei Jahren waren aktuelle Themen aufgegriffen worden: z.B. „Förderschwerpunkte im Kontext von Inklusion“ oder „Neue Wege und Konzepte in der Zusammenarbeit zwischen Schule und Ganztag“. Diese Fortbildungsangebote sind für das gesamte Schulpersonal geöffnet und sollen zur Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit beitragen.

Die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zu pädagogischen Themen ist je nach Träger erwünscht bzw. verpflichtend. Die Träger gewähren Freistellung und übernehmen die Kosten.
Bei Bedarf räumen die Träger auch Supervision für das Team ein.

Die Einbindung der OGS-Fachkräfte in das Schulteam mit Teilnahme an Elterngesprächen, Lehrerkonferenzen, Schulkonferenzen mit Mitbestimmungsrechten, gemeinsamen Fortbildungen und pädagogischen Tagen wird noch in unterschiedlichem Umfang umgesetzt. Hier sollten noch allgemein verbindliche Strukturen und Handlungsempfehlungen erarbeitet werden. Perspektivisch würde dies auch zu einer engeren ämterübergreifenden Vernetzung zwischen Schulamt, Schulverwaltungsamt, OGS-Koordinierungsstelle und Trägern des Offenen Ganztags führen.


Finanzierung der OGS-Plätze in Dortmund

Schuljahr 2014/2015 OGS-Plätze: 9.300

Landesmittel: 10.274.271 €
Elternbeiträge: 2.666.670 €
Kommunale Mittel: 4.698.786 €

Der Elternbeitrag ist sozial gestaffelt und beträgt derzeit max. 150 € pro Kind/Monat.

In Dortmund findet folgendes Finanzierungsmodell Anwendung:
Das Basisbudget für jeden Standort beträgt ab 01.02.2015 für 50 Plätze einheitlich 96.800 Euro. Vom 51. bis zum 100. Platz werden 1.666 Euro bereitgestellt. Alle weiteren Ganztagsplätze werden mit 1.366 Euro pro Platz gefördert.
Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (GU) wird ein Betrag von 2.724 Euro gezahlt und für die Schüler in den Förderschulen erhalten die Träger eine Finanzierung in Höhe von 2.794 Euro je Ganztagsplatz und Schuljahr.

Ab 01.08.2015 beträgt das Basisbudget für jeden Standort einheitlich für 50 Plätze 97.850 Euro. Vom 51. bis zum 100. Platz werden 1.687 Euro pro Platz bereitgestellt. Alle weiteren Ganztagsplätze werden mit 1.387 Euro pro Platz gefördert.
Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf (GU) wird ein Betrag von 2.758 Euro gezahlt und für die Schüler in den Förderschulen erhalten die Träger eine Finanzierung in Höhe von 2.828 Euro je Ganztagsplatz und Schuljahr.

Ab 2016 ist eine jährliche Erhöhung der Landesförderung sowie des kommunalen Eigenanteils von jeweils 1,5% (kaufmännisch gerundet) vorgesehen.
Mit der jährlichen Anpassung der Landes- und der kommunalen Zuwendung ist das Ziel verbunden, Lohnsteigerungen durch Tarifanpassungen auszugleichen.

Dennoch ist davon auszugehen, dass sich die Träger auch weiter für eine bessere finanzielle Ausstattung und für die Schaffung gesetzlicher Regelungen zur Verbesserung und zum Erhalt der Qualität im Offenen Ganztag (im Sinne eines gesetzlichen Rechtsanspruchs) politisch engagieren werden.“


Frau Opitz stellte folgende Fragen:
- Wie sieht es aus mit der Barrierefreiheit der OGS-Einrichtungen (in Schulen ohne Kinder mit Behinderungen bzw. in Schulen, in denen Kinder bereits inklusiv beschult werden)?
- Wie viele Kinder mit Behinderung nutzen die OGS?
- Können Kinder mit Behinderung nur mit einem Schulbegleiter teilnehmen?
(Wenn ja: Wie wird der Schulbegleiter finanziert?)

- Können Kinder mit Behinderung ohne Schulbegleiter an der OGS teilnehmen?
(Wenn ja: Wie ist der Betreuungsschlüssel in der OGS und verändert er sich, wenn Kinder mit Behinderung daran teilnehmen? Wer sichert/kontrolliert die Qualifikation des Personals?)

- Wie viele Kinder mit Behinderung wurden/werden abgelehnt?
- Warum wurden/werden sie abgelehnt?
- Als Kriterium für die Vergabe der Ganztagsplätze (Seite 6 der Stellungnahme) sollten auch Kinder mit Behinderung aufgeführt werden

Herr Niermann begrüßte, dass ab 2016 (erstmalig) eine Erhöhung des Landesförderung sowie des kommunalen Eigenanteils vorgesehen ist. Allerdings werde diese Erhöhung von 1,5 % mit Sicherheit nicht ausreichen, die Lohnsteigerungen durch Tarifanpassungen auszugleichen. Das könne auch im Zusammenhang mit dem U-3-Ausbau bei den freien Trägern zu einer Abwanderung von qualifiziertem Personal führen.

Herr Burkholz ging auf die Fragen von Herr Grohmann, Frau Schütte-Haermeyer, Frau Dr. Tautorat und Frau Opitz ein:

- Eine endgültige Zusage an die Schulen kann erst gegeben werden, wenn der Bewilligungsbescheid des Regierungspräsidenten vorliegt. Wobei zum jetzigen Zeitpunkt bereits feststeht, an welchen Schulen das der Fall sein wird, da die Schulen entsprechende Meldungen abgegeben haben.
- An einigen Schulstandorten stoße man an räumliche Kapazitätsgrenzen. Bei diesen Schulen werde es auch keinen weiteren Ausbau geben können. Wobei viele Schulen dazu übergegangen sind, nicht nur die „Betreuungsräume“ und die Gemeinschaftsräume, sondern auch Klassenräume und die ganze Schule für den offenen Ganztag zu nutzen. Das schafft räumlich gesehen an einzelnen Standorten durchaus Kapazitäten, die Platzzahl zu erhöhen. Allerdings kommen auch die Küchen bei der Mittagsverpflegung zunehmend an ihre Grenzen. Von daher müsse immer jeder Schulstandort einzeln betrachtet werden.
- Die Fragen zum Bereich Barrierefreiheit werden für die Sitzung des Ausschusses am 12.08.2015 schriftlich beantwortet.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Jugendschutzstelle und Sleep In
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00984-15-E2)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00984-15-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Fragen der CDU Fraktion zu den Vertragsverhältnissen und der Neuorganisation der Jugendschutzstelle und des Sleep In, beantworte ich wie folgt:

Zu 1.:

Die derzeitige Kooperation mit der Jugendschutzstelle beruht auf den Kooperationsvertrag vom 14.06.1995 sowie der Ergänzung vom 14.06.2000. Die allgemeinen Entwicklungen in der Jugendhilfe und die Tatsache, dass der Vertrag seit Jahren unverändert besteht, erfordern eine Überprüfung der Konzeption und des Vertrages. Dies zieht ggf. die Neuausrichtung nach sich. Damit wird nunmehr auch dem Auftrag des Rates in der Beschlussfassung vom 12.10.1995 Rechnung getragen, dass eine inhaltliche Konzeption mit dem Jugendamt zu erstellen und fortzuschreiben ist.

Zu 2.:

Der Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Dortmund und dem Sleep In (Träger VSE Dortmund e.V.) beruht auf der Beschlussfassung des Rates vom 18.03.1999. Das Vertragswerk wurde zuletzt 2009 angepasst. Im Rahmen der Neuausrichtung der Krisenintervention und Inobhutnahme im Stadtgebiet Dortmund wurde der Vertrag mit dem Sleep In zum 31.12.2015 gekündigt, um an einer gemeinsamen Konzeption und Weiterentwicklung zu arbeiten.

Zu 3.:

Die Zusammenarbeit mit beiden Trägern wird fortgesetzt. Mittelfristig sollen bei Bedarf weitere Dortmunder Träger eingebunden werden.

Die Jugendschutzstelle des SKF (Sozialdienst katholischer Frauen e.V.) bleibt als qualifizierte Einrichtung der Inobhutnahme erhalten. In der Einrichtung erhalten Kinder und Jugendliche in Krisen- und Gefährdungssituationen sofort Schutz, Sicherheit und Unterstützung in ihrer aktuell belastenden Lebenssituation. Ein Ausbau der Plätze in den gegebenen Räumlichkeiten ist derzeit nicht möglich. Der SKF wird sich jedoch um ein neues Objekt für die Jugendschutzstelle bemühen. Aus diesem Grund wird der gekündigte Vertrag um ein Jahr, bis zum 31.12.2016, verlängert. Erst nach dem Ausbau von Plätzen in neuen Räumlichkeiten und unter Vorlage einer Kalkulation soll ein neuer Vertrag über die Jugendschutzstelle geschlossen werden.

Das Sleep In bleibt in bewährter Form als Notschlafstelle für Mädchen und Jungen erhalten. Der langjährigen tatsächlichen Belegung entsprechend werden künftig sechs Jungen- und vier Mädchenplätze vorgehalten. Die Möglichkeit der anonymen Erstaufnahme bleibt erhalten, wird aber auf die notwendigen spezifischen Einzelfälle beschränkt.

In den oberen beiden Etagen des Hauses am Körner Hellweg entstehen zusätzlich vier Inobhutnahmeplätze für das Jugendamt Dortmund mit einer Versorgung über Tag und Nacht.

Zu 4.:

Der bestehende Vertrag über das Sleep In wird bis zum 31.12.2015 verlängert. Der Abschluss eines neuen Vertrages soll nach Beratung und Beschlussfassung in den politischen Gremien im September 2015 erfolgen.

Der Vertrag über die Jugendschutzstelle wird, wie bereits erwähnt, vorerst bis zum 31.12.2016 verlängert.

Die Angebote der Jugendschutzstelle des SKF und des Sleep In des VSE fügen sich zu einem arbeitsteiligen Gesamtangebot der Krisenintervention und Krisenhilfe für Jugendliche auf der Grundlage von konkreten Zielgruppenbeschreibungen zusammen. Ein diesbezügliches Konzept wird gemeinsam mit den beteiligten Trägern entwickelt.“


Es lag folgende weitere Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 00984-15-E3):

„…in der Sitzung des Ausschusses am 22.04.2015 stellte die CDU-Fraktion diverse Fragen rund um die Vertragsgestaltung mit der Jugendschutzstelle und dem Sleep In in Dortmund.
Die schriftliche Beantwortung der Fragen ist für uns allerdings in keiner Weise ausreichend und wirft statt dessen weitere Fragen auf, die wir ebenfalls gerne schriftlich und in der Sitzung am 3. Juni mündlich erläutert haben möchten.

Die Verwaltung führt aus, dass das Sleep In in bewährter Form als Notschlafstelle für Mädchen und Jungen erhalten bleiben soll.
Warum wurde dann der Vertrag


Auch bei der Jugendschutzstelle wird ausgeführt, dass diese weiterhin als qualifizierte Einrichtung der Inobhutnahme erhalten bleiben soll.
Auch hier können die Antworten, sofern sie vertragsrechtliche Punkte beinhalten, gerne im nicht öffentlichen Teil behandelt werden.“


Herr Hibbeln wies zunächst darauf hin, dass es unter 2. der Stellungnahme der Verwaltung heißen muss „…. der Vertrag mit dem Sleep In zum 31.12.2014…“. Anschließend ging er auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Spangenberg sowie die zusätzlichen Fragen der CDU-Fraktion ein:

- Die vertrags- und fristgemäße Kündigung des Vertrags mit dem VSE - Sleep In - erfolgte zum 31.12.2014, mit dem SKF – Jugendschutzstelle – zum 31.12.2015 (die Verträge wurden in unterschiedliche Jahren abgeschlossen, daher auch die unterschiedlichen Laufzeiten).
- Schon bei der Kündigung und auch in den bereits geführten Gesprächen wurde zum Ausdruck gebracht, dass keine Beendigung der Zusammenarbeit erfolgen soll, sondern eine Neujustierung der Krisenintervention im Bereich der Inobhutnahme. Gleichzeitig wurde signalisiert, dass ein großes Interesse besteht, die erfolgreiche Zusammenarbeit fortzuführen und zu intensivieren.
- Eine entsprechende Vorlage soll für die Sitzung des Ausschusses am 12.08.2015 vorgelegt werden.

Herr Niermann berichtete, der VSE habe ihm signalisiert, dass die Verhandlungen mit dem Jugendamt absolut transparent gestaltet wurden. Es gebe eine große Zufriedenheit seitens des VSE hinsichtlich des gewählten Verfahrens und der Ausgestaltung der Vertragsverhandlungen.

Herr Sohn teilte mit, dass er ebenfalls diese Informationen erhalten habe.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2015/2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01355-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule um 200 Plätze auf 9.500 Plätze ab dem Schuljahr 2015/2016.

Die Erhöhung der Plätze erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Haus des Jugendrechts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00510-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00510-15-E1)

Der TOP 3.1 wurde nach TOP 2.1 behandelt.


zu TOP 3.2
Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

Herr Grohmann bewertete die Vorlage sehr positiv.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 1. Sachstandsbericht des Masterplans Energiewende zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Bulgarische und rumänische Staatsangehörige in Dortmund - Bericht 4. Quartal 2014
Kenntnisnahme
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 14.04.2015
(Drucksache Nr.: 00136-15)

Es lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 14.04.2015 vor:

„Aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung vor:

Rm Dr. Reinbold bezieht sich auf den letzten Absatz der Verwaltungsvorlage auf Seite 1 -
letzter Satz -, dass der Anstieg der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren eine besondere
Belastung hinsichtlich des gesamten Managements der Stadt Dortmund in Bezug auf
Schulpflicht, Inobhutnahme und Betreuung darstellt und bittet diesbezüglich um
Stellungnahme.
Rm Bohnhof stellt die Nachfrage zum ersten Absatz auf Seite 1 der Vorlage zu den massiven
amtlichen Abmeldungen, ob auch Zwangsabmeldungen vorgenommen wurden und auch
gesichert ist, dass die Menschen wirklich nicht mehr hier leben.
Rm Klausmeier bittet um Auskunft, was unter einschlägiger Überprüfung zu verstehen ist.
Frau Stadträtin Jägers teilt zum Wortbeitrag von Rm Dr. Reinbold mit, dass sie zum
Management der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren keine Aussage tätigen kann und
bittet um Überweisung der Fragestellung in den Schulausschuss und den Ausschuss für
Soziales, Arbeit und Gesundheit als zuständige Fachausschüsse.
Zu den Fragestellungen von Rm Bohnhof und Rm Klausmeier erläutert Frau Stadträtin Jägers
das praktizierte Verfahren und teilt mit, dass nicht sichergestellt werden kann, ob die
Menschen noch vor Ort sind. Es werden Zwangsabmeldungen vorgenommen, wenn die
Personen nicht angetroffen wurden und auch Befragungen in der Nachbarschaft darauf
hinweisen, dass die Menschen nicht mehr dort leben. Es ist davon auszugehen, dass die
Menschen sich melden würden, sollten sie tatsächlich noch dort wohnen.
In Bezug auf die schulpflichtigen Kinder informiert Frau Stadträtin Jägers in diesem
Zusammenhang noch, dass der Fachbereich Bürgerdienste die Anmeldezahlen mit dem
Fachbereich Schule durch ein automatisiertes Verfahren abgleicht, um zu wissen, welche
Kapazitäten in Bezug auf Auffang-/Willkommensklassen und der Betreuung von u. a. Kinder
unter 6 Jahren gebraucht werden.
Darüber hinaus wurde ein Softwaremodul entwickelt, das den Gesamtwohnraum von Häusern
ermittelt. Sollten zu viele Anmeldungen für ein Haus vorliegen, kann gezielt nachgeprüft
werden. Dieses Modul wird zurzeit probehalber für bestimmte Häuser angewandt.
Rm Dr. Reinbold bittet darum, die Anregung von Frau Stadträtin Jägers aufzunehmen und die
Verwaltungsvorlage dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Verfügung zu
stellen, um die Fragestellung dort genauer zu beraten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt
den Bericht zur Kenntnis und überweist einstimmig die Verwaltungsvorlage, verbunden mit
der Fragestellung von Rm Dr. Reinbold, an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und
Gesundheit.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist nicht zuständig und überweist die Vorlage einstimmig weiter an den zuständigen Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.“


Frau Dr. Tautorat bewertete die differenzierte Darstellung des Berichtes sehr positiv.
Eine mögliche Kennzahl aus Sicht ihrer Fraktion könnte die Anzahl der Familienverbände sein.
Für sie stelle sich nun die Frage, wie mit diesem Zahlenmaterial umgegangen bzw. welche Schlüsse daraus gezogen werden sollen.

Herr Burkholz führte aus, zum einen gebe es die Berichterstattung zur Zuwanderung aus Südosteuropa.
Zum anderen würden unterschiedliche Programme seitens des Bundes und des Landes im Kontext mit Flüchtlingen aufgelegt. Für ein Landesprogramm (Betreuung von niederschwelligen Angeboten für die Altergruppe der 0- bis 6-Jährigen) wurden erste Projektanträge gestellt. Nach den Sommerferien werde nach Vorliegen der Bewilligungen im Ausschuss darüber berichtet. Das betreffe nicht nur Flüchtlinge, sondern auch die Zuwanderung aus Südosteuropa.
Natürlich ergäben sich auch Auswirkungen auf den Ausbau im Bereich der Kindertageseinrichtungen. Das werde bei der entsprechenden Bedarfsplanung berücksichtigt und auch regelmäßig im Ausschuss berichtet.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

Frau Dr. Tautorat teilte mit, dass sie sich bei der Abstimmung enthalten werde (das Votum der Bezirksvertretung Lütgendortmund liegt noch nicht vor).

Zu der Nachfrage von Herrn Grohmann teilte Herr Wawrzynek-Lukaschewitz mit, dass es aus Sicht der Verwaltung nur einen geeigneten Standort für eine Kindertageseinrichtung im Stadtteil Marten gebe, der aber von der Bezirksvertretung nicht befürwortet wird. Da kein anderer Standort zur Verfügung stehe, könne die Angelegenheit momentan nicht zum Abschluss gebracht werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (13 Ja, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.


Übernahme der Sitzungsleitung durch Herrn Barrenbrügge um 17.36 Uhr.


zu TOP 3.5
Finanzierung der Kinder-Ferien-Party
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01164-15)

Herr Sohn nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Frau Mais berichtet kurz aus der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 02.06.2015.

Folgender Antrag von Frau Schütte-Haermeyer wurde einstimmig beschlossen:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Zuschuss für 2015 i. H. v. 38.000 € zu und erwartet ein Gesamtkonzept Ferienspiele in Dortmund zum Ende des Jahres 2015 unter Einbeziehung der Kinder-Ferien-Party, um Planungssicherheit für die nächsten Jahre zu gewährleisten.


Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ einen jährlichen für 2015 einen Zuschuss i. H. v. 38.000 € gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird.


Übernahme der Sitzungsleitung durch Herrn Sohn um 17.50 Uhr.


zu TOP 3.6
WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)

Der TOP 3.6 wurde vor TOP 2.2 behandelt.


zu TOP 3.7
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

zu TOP 3.8
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den fünften Sachstandsbericht (Stichtag 31.03.2015) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Polizeiliche Kriminalstatistik 2014
- Kenntnisnahme -

Frau Dr. Tautorat äußerte, die vom Justizminister des Landes NRW in dem Schreiben an den OB (s. Vorlage Haus des Jugendrechts) beschriebene negative Entwicklung werde durch die Statistik nicht bestätigt.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Bericht zur Kriminalitätsentwicklung im Jahr 2014 zur Kenntnis.



4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Trendsport
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
(Drucksache Nr.: 01074-15-E1)

Es lag folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vor:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, dass die Zuständigkeit beim Jugendamt liegt und überweist die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die nächste Sitzung des Ausschusses am 12.08.2015.


zu TOP 4.2
Jugendhilfemaßnahmen im Ausland
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01408-15)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 01408-15-E1)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01408-15-E2)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor (Drucksache Nr. 01408-15-E1):

„… zu o. g. Tagesordnungspunkt haben wir folgende Fragen:

1. Wie viele Kinder und Jugendliche sind derzeit in Jugendhilfemaßnahmen im Ausland untergebracht?
Handelt es sich dabei ausschließlich um Maßnahmen nach §35 SGB VIII oder auch um "normale" Heimunterbringungen?
2. Sind dies Einzel- oder Gruppenunterbringungen?
3. Wer sind die Träger der Maßnahmen?
4. Wer führt die Aufsicht über die Träger bzw. die Einrichtungen?
5. Gibt es in Dortmund private Heimträger?
6. Ist die Anzahl der Heimplätze in Dortmund ausreichend?

Mit einer Beantwortung unter dem TO 2.1 im n.ö. Teil sind wir einverstanden.“


Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor (Drucksache Nr.: 01408-15-E2):

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um einen Sachstandbericht zur Unterbringung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen in Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung im Ausland.
Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Angebote von welchen anerkannten Trägern der Jugendhilfe an welchen Standorten mit wie vielen Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen wurden und werden vom Jugendamt im Ausland in Anspruch genommen? (Bitte eine tabellarische Auflistung von 2013 bis heute)

2. Welche Träger führen diese Auslandsmaßnahmen durch? (bitte ebenfalls tabellarisch den Maßnahmen zuordnen)

3. Gab es in der Vergangenheit bei der Unterbringung in Einrichtungen der Hilfe zur Erziehung eine Zusammenarbeit mit dem Gelsenkirchener Jugendamt oder dem Gelsenkirchener Sankt-Josef-Heim?


4. Wie wird grundsätzlich gewährleistet, dass während der Unterbringung in Einrichtungen der Jugendhilfe im Ausland die Weiterentwicklung des Hilfeplans gemäß §36 SGB XIII umgesetzt wird? Wie ist in solchen Fällen der konkrete Ablauf des Hilfeplanverfahrens?

5. Gibt es genehmigte Nebentätigkeiten bei Beschäftigten des Jugendamtes?


Begründung:
Die aktuellen Vorkommnisse an der Spitze des Jugendamtes Gelsenkirchen, die durch das ARD-Magazin Monitor aufgedeckt wurden, haben viele Menschen zu Recht empört. Zwischen dem Leiter des Gelsenkirchener Jugendamts, seinem Stellvertreter und dem Gelsenkirchener Sankt-Josef-Heim soll es eine Vereinbarung gegeben haben, Jugendliche zielgerichtet dort unterzubringen. Als Gegenleistung soll das Heim Jugendliche aus anderen Jugendämtern in eine Einrichtung nach Ungarn geschickt haben, dessen Inhaber der Leiter und Stellvertreter des Gelsenkirchener Jugendamts sind. Vor diesem Hintergrundstellt sich die Frage, ob davon auch Maßnahmen des Dortmunder Jugendamtes betroffen waren.
Darüber hinaus sollte der Ausschuss grundsätzlich über Jugendhilfemaßnahmen im Ausland informiert werden.“

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag von Herrn Burkholz, die Stellungnahme der Verwaltung mit dem Bericht im nichtöffentlichen Teil zu verbinden.


zu TOP 4.3
Streik im Sozial- und Erziehungsdienst
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01590-15)

Es lag folgende/r Bitte um Stellungnahme bzw. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet auf dem Wege der Dringlichkeit um die Aufnahme des Punktes “Streik im Sozial- und Erziehungsdienst“ auf die Tagesordnung der Sitzung am 3. Juni.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung einen Sachstandsbericht aus ihrer Sicht zum Stand des Streiks und den Auswirkungen zu geben.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Zusätzlich bitten wir um die Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Begründung:
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der unbefristete Streik der Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst zum Zeitpunkt dieses Antrags nun schon die dritte Woche andauert. Insbesondere Eltern von Kindern kommen damit an die Grenzen ihrer Möglichkeiten, alternative Betreuungsmöglichkeiten zu organisieren. Auch in den anderen bestreikten Bereichen spitzt sich die Situation zunehmend zu.“

Frau Schütte-Haermeyer begründete den Antrag ihrer Fraktion.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgte mündlich in der Sitzung.


Herr Lohmann beantwortete die Fragen wie folgt:

Zu 1. In den ersten drei Wochen des Streiks gab es 140 Notplätze in 7 Einrichtungen (= 2%!!). Das war den Eltern nicht mehr zumutbar. Daher werden in dieser Woche 710 Plätze angeboten (= 10 %) in 15 Einrichtungen, in jedem Stadtbezirk mindestens 1 Einrichtung.
Die 7 Einrichtungen sind immer komplett ausgelastet, die neuen Einrichtungen kommen sukzessive dazu.
Sollte es zu keiner Einigung der Tarifparteien bzw. zu einer Aussetzung des Streiks kommen, werden in der nächsten Woche knapp 1035 Plätze angeboten (= 15 %), aber weiterhin in den 15 Einrichtungen.

Zu 2. Es wurden bereits intensive Überlegungen angestellt, wie verfahren werden soll, wenn der Streik bis zu den Sommerferien geht. Es werde in diesem Jahr ein deutlich ausgeweitetes Alternativangebot in der Sommerzeit geben. Dazu werde er dann im Betriebsausschuss entsprechend berichten.

Bezogen auf den Antrag (Punkt. 2) führte Herr Lohmann aus, dass man sich bereits seit den letzten Wochen ausführlich mit dem Thema befasst habe. Aus rechtlicher Sicht gebe es bereits eine Freigabe dafür, dass eine solche Liegenschaft an die Eltern übergeben werden kann. Natürlich gebe es auch viele Bedenken, aber es lägen bereits Entwürfe von Vereinbarungen vor, die von den Eltern unterschrieben werden können. Ein Knackpunk sei, in welcher Form die Eltern die Haftung und das Risiko für die Kinderbetreuung übernehmen. Man sei mit den Eltern im Gespräch. Bei einer Fortführung des Streiks würden die Eltern darüber aufgeklärt, welche vertraglichen Verpflichtungen sie mit der „Übernahme“ der Einrichtung, aber auch mit der Inanspruchnahme dieser Betreuungsform eingehen.

Herr Hibbeln ergänzte

Zu 3. Von den ca. 130 Mitarbeiter/innen verrichten 50 ihren Dienst. Damit können die Jugendhilfedienste zum Teil besser besetzt werden als im Fall einer Notfallregelung. Die bekannten Notruf-Telefonnummern sind geschaltet und die sog. Sitzdienst-Handys sind ebenfalls entsprechend besetzt (wurde über die Presse auch kommuniziert). Die Bereitschaftsdienste sind nicht vom Streik betroffen.
Ein Problem sehe er allerdings in der Nacharbeitung der während des Streiks aufgelaufenen Post, E-Mails.


Zu den Nachfragen von Herrn Oppermann und Herrn Sohn teilte Herr Burkholz mit, aufgrund des hohen Streikgrades gebe es keine Möglichkeit, auch nur in Ansätzen Angebote in den Jugendfreizeitstätten zu machen. Auch bei den Ferienspielen würden bei Fortdauer des Streiks Schwierigkeiten bestehen, die Aktivitäten wie angedacht umzusetzen (fehlende Planungszeit, Öffentlichkeitsarbeit).

Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich sehr erfreut über die Möglichkeit der Betreuung durch die Eltern in den FABIDO-Einrichtungen.

Frau Vennhaus machte noch einmal darauf aufmerksam, dass die Auswirkungen im Bereich der erzieherischen Hilfen und der Jugendhilfedienste auch erheblich sind. Hilfeplangespräche müssten derzeit in großem Umfang ausfallen, was zu erheblichen Problemen in den Familien und bei den Kindern und Jugendlichen führt.

Herr Sohn stimmte Frau Vennhaus zu.
Anschließend schlug er vor, den Antrag an den Betriebsausschuss zu überweisen.

Die Mitglieder kamen überein, den Antrag zuständigkeitshalber an den Betriebsausschuss FABIDO weiterzuleiten



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Termine/Informationen hin:

- Selbsthilfetag am 13.06.2015

- übersandt wurden:
-> Selbsthilfe-Forum, 1. Halbjahr 2015
-> Diakonie 2014/2015 – Jahresbericht –

-> Jahresbericht 2014 Verbraucherzentrale






Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18.16 Uhr.



Sohn Barrenbrügge
Vorsitzender stellv. Vorsitzender




Malguth Lieberknecht
Schriftführerin


Anlage zu TOP 2.1

spielbogenev.pdfspielbogenev.pdf




Anlage zu TOP 5.

BV-Wiedervorlage April 2015.pdfBV-Wiedervorlage April 2015.pdf
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