Niederschrift (öffentlich)

über die 20. Sitzung des Rates der Stadt
am 29.09.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:32 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 91 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Schnittker (SPD)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner (ab 18:00 Uhr)
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR Pompetzki



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Rates der Stadt am 07.07.2016

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017;
BE: OB Sierau, StD/StK Stüdemann

Einbringung

2.1.1 "Memorandum - Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts" - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 -
Einbringung

2.1.2 Behindertenfahrdienst
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05199-16)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05235-16)

3.2 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes We 141 - Pferdebachtal -
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 05236-16)

3.3 Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund - Handlungsstrategien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04710-16)

3.4 Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund: Berufung eines neuen Mitglieds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05249-16)

3.5 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03928-16)

3.6 CO2-Bilanz 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05329-16)

3.7 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05217-16)

3.8 Wohnungsmarktbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05225-16)

3.9 Stadterneuerungsprogramm 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05206-16)
3.10 Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05472-16)

3.11 Energiebericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05371-16)

3.12 Projekt "Kreuzung Märkische Straße/B 1" -Planungsbeschluss-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04546-16)

3.13 Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg/Asselner Hellweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04452-16)

3.14 Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 -Bergfeld-
Hier: 1. Ausbaustufe

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04432-16)

3.15 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) und §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für die erstmalige endgültige Herstellung der Anlage Am Hackenbeck.
Beschluss

(Drucksache Nr.: 04451-16)

3.16 Benennung einer Straße in Dortmund-Dorstfeld nach einer Unternehmensbezeichnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05390-16)

3.17 „Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04055-16)

3.18 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05022-16)

3.19 Rhein-Ruhr Express
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05797-16)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Übernahme der Aufgabe Breitbandkoordination der Stadt Dortmund bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05294-16)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge (PSZ) in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05314-16)

5.2 Eintrittspreisermäßigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05778-16)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Modernisierung der Sportplatzanlage Lindenhorster Straße (Rolandplatz), Innenstadt-Nord, einschließlich Abriss des vorhandenen und Neubau eines Umkleidegebäudes und Aufgabe der Sportplatzanlage Schützenstraße (Hobertsburg), Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05504-16)

6.2 Werkstattumbau des Theater Dortmund
hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Werkstattumbaus im Theater Dortmund und Verlängerung des Mietvertrages der Ersatzspielstätte Schauspiel (MEGASTORE)
Beschluss

(Drucksache Nr.: 05723-16)

7. Schule

7.1 Prüfung der Einrichtung eines zweiten Standortes mit dem Förderschwerpunkt Sprache
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04597-16)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Fortsetzung der Ko-Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser, Mütterzentrum e.V. Do-Dorstfeld und Sozialdienst kath. Frauen e.V. in Do-Hörde für die Jahre 2017 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04690-16)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft SHDO Service GmbH - Genehmigung einer redaktionellen Anpassung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05306-16)

9.2 Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)

9.3 Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz und Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zu Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss

(Drucksache Nr.: 05260-16)

9.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Gewinnverwendung 2015 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05375-16)
9.5 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05412-16)

9.6 Projekt Digitale Wirtschaft NRW: Gründung der Ruhr:HUB GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05466-16)

9.7 Beteiligungsbericht 2015/2016
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 05378-16)

9.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05397-16)

9.9 STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05801-16)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05090-16)

10.2 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04555-16)

10.3 Beschaffung zusätzlicher mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05477-16)

10.4 Benennung von Delegierten für die 11. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05771-16)

10.5 Umbesetzung in Gremien
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05130-16-E1)

10.6 Weiterführung der Zentralen Ausländerbehörde in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion FDP/Bürgerliste, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 05787-16)

10.7 Verwaltungssprache, Transparenz und Bürgernähe
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05794-16)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Sexuelle Übergriffe durch Gruppen muslimischer Männer beim Berliner Karneval der Kulturen und dem Darmstädter Musikfestival - Konsequenzen für den Schutz von Frauen im öffentlichen Raum in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04894-16)

11.1.2 76,3 % Ausländer als Täter beim Menschenhandel mit Zwangsprostitution in Deutschland - Konsequenzen für Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04895-16)

11.1.3 Inhaftierung von Ratsmitgliedern in der Türkei und in Dortmunds Partnerstadt Trabzon
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04896-16)

11.1.4 Frauendiskriminierende Nichtbegrüßung durch islamistisch sozialisierte Männer in der TU Dortmund und der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04901-16)

11.1.5 NRW-Pilotprojekt zur Prävention von Wohnungseinbrüchen - ohne Beteilgung von Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04902-16)

11.1.6 Unzureichende Ersatzpflanzungen für in der Siedlung Kaspar-Schulte-Straße massiv gefällte Bäume
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05122-16)

11.1.7 Fällung von 76 geschützen Alleebäumen an der B 1 für den Haltstellenausbau der U 47
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05123-16)

11.1.8 Sicherheits-Haltelinie für Radfahrer an der Breuhausstraße / Hohe Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05124-16)

11.1.9 Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer auf der Menglinghauser Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05125-16)

11.1.10 Optimierung der Beschilderung des Emscher-Radweges zwischen NSG Bolmke und Schnettkerbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05133-16)

11.1.11 Ausfall der diesjährigen Waldjugendspiele aufgrund der mangelnden Unterstützung durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05134-16)

11.1.12 Neue Leerstände an der Kieferstraße durch die Verlagerung von Betrieben in das geplante Einkaufzentrum Luisenglück
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05135-16)

11.1.13 Nichtdurchführung des gesetzlich vorgeschriebenen FFH-Monitorings auf den Ersatzflächen für Ellinghausen, Gneisenau und Westfalenhütte
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05136-16)

11.1.14 Einladungen des OB an die Mitglieder des Rates nur noch an die fraktionsgebundenen Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)

11.1.15 Gefährdung von Fußgängern und Belästigung von Sitzenden durch Pkw-Verkehr auf dem Alten Markt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05789-16)

11.2 Anfragen vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Angriff auf Kirche in Dortmunder Partnerstadt Trabzon
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 05503-16)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Heidkamp (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug dem Rat der Stadt vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um folgende
Tagesordnungspunkte zu erweitern:

3.20 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 238 -Bornstraße Ecke Brunnenstraße-
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
(Aufhebungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss, Veränderungssperre)
II. Beschluss über die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes InN 210 n - östlich Bornstraße -
III. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes InN 238 - Borsigstraße Ecke Brunnenstraße -
IV. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 05759-16)


9.10 Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05708-16)

Weiter wies OB Sierau darauf hin, dass dem Rat der Stadt ein Dringlichkeitsvorschlag der AfD-Fraktion vom 21.09.2016 mit der Bezeichnung

vorliegt.

Rm Urbanek (AfD) begründete die Dringlichkeit des vorliegenden Antrages seiner Fraktion mit Verweis auf entsprechende Medienberichterstattungen sowie mit einem erheblichen, öffentlichen Interesse, welches nicht durch eine Stellungnahme in nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit befriedigt werden könne.

Nachdem sich Rm Schilff (SPD) gem. § 17 Abs. 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen gegen eine Erweiterung der Tagesordnung aussprach, lehnte der Rat der Stadt den o.a. Vorschlag zur Erweiterung der Tagesordnung der AfD-Fraktion (Drucksache Nr.: 05856-16) vom 21.09.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Stephan (CDU) und Rm Münch (FBI) ab.

Weiter bestand im Rat der Stadt mehrheitlich Einvernehmen, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die o.a. Punkte 3.20 und 9.10 zu erweitern.

Darüber hinaus verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Angelegenheit

3.5 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03928-16)


von der Tagesordnung abzusetzen, da mit Schreiben der Verwaltung vom 29.09.2016 darauf hingewiesen wurde, dass derzeit eine ergänzende Stellungnahme erarbeitet wird und angestrebt ist, die Vorlage in der Sitzung des AUSW am 02.11.2016 und abschließend im Rat am 10.11.2016 zu beraten. Zudem wies OB Sierau darauf hin, dass die Vorlage
10.3 Beschaffung zusätzlicher mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05477-16)
von der Verwaltung zurückgezogen wurde. Ferner wies OB Sierau darauf hin, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung, entsprechend der üblichen Praxis, den Umgang mit der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung in der heutigen Ratssitzung erörtert hat. Der Ältestenrat sprach sich im Ergebnis mehrheitlich dafür aus dem Rat vorzuschlagen, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von für die gesamte Sitzung gelten soll.

Zum Umgang mit der Redezeit stellte Rm Bohnhof (AfD) mündlich den folgenden Antrag:

Zur Begründung führte Rm Bohnhof (AfD) aus, dass seine Fraktion aber auch weitere Ratsvertreter, die praktizierte Begrenzung der Redezeit, aus demokratischen Gesichtspunkten für problematisch erachten, zumal größere Fraktionen die Möglichkeit haben zu replizieren, wenn einzelne Vertreter ihre Redezeit bereits erschöpft haben. Der politische Schlagabtausch und der Austausch der Argumente müssen aber das A und O einer Ratssitzung sein. Dies werde erheblich eingeschränkt. Weiter habe die Vergangenheit gezeigt, dass das Ende der Redezeit nur in ganz seltenen Fällen erreicht wurde. Im Gegenteil habe dies dazu geführt, dass Punkte, die Redner nicht in der Redezeit losgeworden sind, durch das Instrument der persönlichen Erklärung „an den Mann gebracht wurden“.

Ein für die AfD-Fraktion maßgeblicher Grund einer Redezeitbegrenzung gleichwohl zuzustimmen, war das Argument, es werde vorab alles in den Ausschüssen ausführlich besprochen. Hingegen sei das AfD-Fraktionsmitglied Urbanek in der Schulausschusssitzung am 14.09.2016, entgegen aller demokratischen Grundsätze, nach ziemlich genau drei Minuten durch die Ausschussvorsitzende unterbrochen und sinngemäß aufgefordert worden, zum Ende zu kommen. Dieser Vorfall zeige, dass eine ordnungsgemäße und geregelte Ausschussarbeit, mit Erörterung aller Punkte vor einer Ratssitzung offenkundig nicht möglich sei. Insoweit müsse zwingend für den Rat auf eine Redezeitbegrenzung verzichtet werden.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprach sich im Interesse einer zügigen und sachdienlichen Arbeit,
für eine angemessene Anwendung der Redezeitbegrenzung aus, da es sich gezeigt habe, dass längere Redebeiträge nur selten einen Erkenntnisgewinn bringen und tlws. eher der Selbstdarstellung dienen.

Anschließend lehnte der Rat der Stadt den o.a. mündlich gestellten Antrag der AfD-Fraktion zum Umgang mit der Redezeit mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen ab und sprach sich mehrheitlich für die vom Ältestenrat vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten pro Tagesordnungspunkt aus.

Zudem beantragte Rm Münch (FBI) mündlich, den Tagesordnungspunkt 3.17 „Stadtbahn Rhein-Ruhr" als Angelegenheit von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse und ohne Redezeitbegrenzung zu behandeln.

Der Rat der Stadt lehnte den mündlich von Rm Münch (FBI) gestellten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

Unter Einbeziehung der zuvor dargestellten Änderungen und Vereinbarungen wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung des Rates festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Rates der Stadt am 07.07.2016

Die Niederschrift über die 19. öffentliche Sitzung des Rates der Stadt am 07.07.2016 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.


Anschließend übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2017;
BE: OB Sierau, StD/StK Stüdemann
hierzu: Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05389-16) vom 29.09.0216

Der Haushaltsplanentwurf 2017 wurde von OB Sierau und StD/StK Stüdemann eingebracht.

Die entsprechenden Reden von OB Sierau sowie StD/StK Stüdemann sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Im Anschluss an den Beitrag von StD/StK Stüdemann übernahm OB Sierau die Sitzungsleitung.

Rm Münch (FBI) bemängelt fehlende, notwendige Investitionen in die Sicherheit und sieht Dortmund als Hauptstadt des Verbrechens in Westfalen und im Ruhrgebiet.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) empfindet es als Dreistigkeit, wie die Neuverschuldung beschönigt wird und verwies bzgl. des in der Einbringungsrede angeführten Anstiegs der Geburtenrate auf die Öffnung der Grenzen.

Rm Garbe (AfD) schloss sich den Ausführungen von Rm Münch (FBI) an und wies darauf hin, dass es statistisch zwar einen leichten Rückgang der Kriminalität in einigen Bereichen gebe, dies allerdings auf einem extrem hohen Niveau.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, bei Gegenrede von Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI).

Der Haushaltsplanentwurf 2017 sowie die dazugehörigen Beratungsunterlagen wurden anschließend an die zu beteiligenden Bezirksvertretungen und Ausschüsse überwiesen.

Die abschließende Beratung und Beschlussfassung hierüber ist für die Sitzung des Rates am 08.12.2016 geplant.


zu TOP 2.1.1
„Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 –

Die vorgenannte Verwaltungsvorlage wurde eingebracht.

zu TOP 2.1.2
Behindertenfahrdienst
Einbringung
(Drucksache Nr.: 05199-16)

Die vorgenannte Verwaltungsvorlage wurde eingebracht.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05235-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (67. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

III. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes We 141 - Pferdebachtal -
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05236-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan We 141 -Pferdebachtal- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB



zu TOP 3.3
Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund - Handlungsstrategien
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04710-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.2016 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 20.09.16 vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.16 vor:
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage nur mit Ausnahme der drei Teilbereiche „Rhader Hof“, Sölder Waldstraße“ und „Wickede-West“, zustimmen werde. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung“ und nimmt den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis.“

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte die Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage, mit Ausnahme der Flächen Wickede-West, Sölder Waldstraße und Rhader Hof, da diese Flächen im Hinblick auf eine Bebauung als kritisch angesehen werden.

Rm Münch (FBI) sprach sich hinsichtlich des Flächenverbrauchs für einen sensiblen Umgang mit Freiflächen zu Gunsten des Stadtklimas aus.

Für die CDU-Fraktion begrüßte Rm Waßmann ausdrücklich die Aufnahme der Flächen Wickede-West, Sölder Waldstraße und Rhader Hof und führte weiter an, dass seine Fraktion nach wie vor, die pauschale Festlegung der 25%-Regelung im Bereich des geförderten Wohnungsbaus als problematisch erachte.

Rm Neumann-Lieven (SPD) begründete die Zustimmung ihrer Fraktion mit Verweis auf den bestehenden Bedarf im geförderten Wohnungsbau.

Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) wies hinsichtlich der Bebauung Dahlwiese darauf hin, dass seine Fraktion eine Bebauung in zweiter Reihe ablehne und bat darum, die graphische Darstellung im Rahmen des Monitorings zu ändern.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) erläuterte sein Abstimmungsverhalten mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Münch (FBI) und sieht es als eine Panikreaktion an, wie jetzt versucht werde Wohnraum zu schaffen, für eine Situation die man im Hinblick auf die Asyleinwanderung selbst verschuldet habe.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sieht Bedarf an Freiflächen, aber auch Nachholbedarf im Bereich des sozialen Wohnungsbaus. Weiter wies Rm Kowalewski mit Bezug auf die von der Stadt erhobenen Wohnungsmarktdaten darauf hin, dass bereits vor mehr als zwei Jahren absehbar gewesen sei, dass man auf eine Verknappung von Wohnraum für Menschen mit geringen Einkommen zulaufe. Darüber hinaus erachte seine Fraktion die Flächen Wickede-West, Sölder Waldstraße und Rhader Hof ebenfalls als erhaltenswert.

StR Wilde stellte klar, dass in der Vergangenheit die Brachflächenentwicklung in dieser Stadt immer zugunsten des Freiraumes ausgegangen ist. Der Flächennutzungsplan von 2004 sowie die weitere Entwicklung werden zeigen, dass der Freiraum eher größer denn kleiner werden wird. Im Hinblick auf die Bebauung Dahlwiese nahm StR Wilde Bezug auf das bereits durch den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eingeleitete Verfahren, eine Satzung nach § 34 BauGB zu erstellen. Demnach ist nur die Straßenrandbebauung zulässig. Durch die Satzung wird ein Bauen in der Tiefe bzw. in der zweiten Reihe nicht ermöglicht.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) hält die Vorlage für ausgewogen sowie zukunftsorientiert und sieht, unabhängig vom Einkommen, entsprechenden Bedarf an Wohnraum, auch für Familien im Eigentum. Weiter wies Rm Rettstadt darauf hin, dass genauso wie die Mittel zur Verbesserung der Infrastruktur, die neu gebauten Wohnungen allen Dortmundern zu Gute kommen.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der jeweiligen Anmerkungen zum Abstimmungsverhalten mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung“ und nimmt den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund: Berufung eines neuen Mitglieds
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05249-16)

Einleitend dankte OB Sierau Herrn Heinrich Böll für seine langjährige konstruktive Mitarbeit.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass das bisherige Mitglied, Herr Heinrich Böll, auf eigenen Wunsch aus dem Gestaltungsbeirat ausscheidet. An dessen Stelle beruft der Rat ein neues Mitglied, Herrn Prof. Oskar Spital-Frenking, Lüdinghausen. Die Berufung bezieht sich auf den Zeitraum bis zur Neu- bzw. Wiederberufung der Mitglieder des gesamten Beirates am 31.12.2020.




zu TOP 3.5
Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03928-16)

Dem Rat der Stadt lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 29.09.2016 vor:

„ … die für die Ratssitzung am 29.09.2016 vorgesehene o. g. Vorlage befindet sich z. Z. in einer Überarbeitung. Gemeinsam mit einer ergänzenden Stellungnahme wird deren Behandlung nunmehr für die Sitzungstermine des AUSW am 02.11. und des Hauptausschusses, des Ältestenrates sowie des Rates am 10.11.2016 angestrebt.

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6
CO2-Bilanz 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05329-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2012 zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2016
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05217-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2015 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif - Anlage 1 - ab dem 01.10.2016 anzuwenden.


zu TOP 3.8
Wohnungsmarktbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05225-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Wohnungsmarktbericht 2016 der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Stadterneuerungsprogramm 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05206-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der einzelnen Stadterneuerungsprojekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2017 und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel.


zu TOP 3.10
Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05472-16)

Der Rat der Stadt nahm die Broschüre „Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Energiebericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05371-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Projekt "Kreuzung Märkische Straße/B 1" -Planungsbeschluss-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04546-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

- das Projekt „Kreuzung Märkische Straße / B1“ nach einem Stufenkonzept planerisch zu
konkretisieren und ein Brückensanierungsgutachten erstellen zu lassen sowie
- die erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen für die Erstellung des Brückensanierungsgutachtens mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.400.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66/PB 012 mit den folgenden
Auszahlungen:
JahrSumme der Investitionskosten für Planung und vorbereitende MaßnahmenKosten für Planung und vorbereitende Maßnahmen, brutto Investitionsfinanzstelle 66I01202014411

(Straße)

Kosten für Planung
netto Investitionsfinanzstelle 66_01209014152

(Stadtbahnbau)

2016 70.000,00 Euro 50.000,00 Euro 20.000,00 Euro
2017 550.000,00 Euro 510.000,00 Euro 40.000,00 Euro
2018 110.000,00 Euro 50.000,00 Euro 60.000,00 Euro
2019 170.000,00 Euro 90.000,00 Euro 80.000,00 Euro
2020 190.000,00 Euro 70.000,00 Euro 120.000,00 Euro
2021 ff. 310.000,00 Euro 310.000,00 Euro
Gesamtsumme 1.400.000,00 Euro1.080.000,00 Euro 320.000,00 Euro
Das derzeit geschätzte spätere Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beläuft sich einschließlich des Planungsaufwandes nach jetzigem Kenntnisstand auf ca. 12.200.000,00 Euro. Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 3.13
Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg/Asselner Hellweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04452-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den zweigleisigen Ausbau des Brackeler und Asselner Hellwegs mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 3.300.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 / PB 012 über die Investitionsfinanzstelle 66B01202014438 – Asselner Hellweg von In den Börten bis Asselner Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 50.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 2.200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 1.000.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2020 eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 42.261,67 Euro.


zu TOP 3.14
Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 -Bergfeld-
Hier: 1. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04432-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 –Bergfeld- in der ersten Ausbaustufe in Höhe von 600.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.

Die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2016: 80.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 450.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 70.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 1.500,00 Euro im StA 66.




zu TOP 3.15
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) und §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für die erstmalige endgültige Herstellung der Anlage Am Hackenbeck.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04451-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) und §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für die erstmalige endgültige Herstellung der Anlage Am Hackenbeck.


zu TOP 3.16
Benennung einer Straße in Dortmund-Dorstfeld nach einer Unternehmensbezeichnung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05390-16)

Rm Zweier (Die Linke & Piraten) erwartet von einer Umbenennung keine langfristige Standortbindung durch das Unternehmen und sieht somit keine Notwendigkeit den Straßennamen zu ändern.

Rm Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in dem Vorgang einen Systembruch und kritisiert einen fehlenden heimischen oder historischen Bezug.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) sieht die Umbenennung einer Straße nach einem Unternehmen kritisch sowie als Anbiederung und lehnt vor diesem Hintergrund den Vorschlag ab.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) begründete die Zustimmung seiner Fraktion mit dem Hinweis, dass gerade eine Straßenumbenennung ein Unternehmen zwingen könne, am Standort zu verbleiben.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) begründete seine Ablehnung mit Verweis auf Standortschließungen und Arbeitsplatzabbau durch das Unternehmen.

Rm Garbe (AfD) verwies auf die Marktposition des Unternehmens und erläuterte seine Zustimmung mit Bezug auf die vor Ort geschaffenen Industriearbeitsplätze.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie bei Stimmenthaltung von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Stichstraße der Straße Iggelhorst den Namen Caterpillarstraße zu geben.


zu TOP 3.17
„Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04055-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.2016 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 28.06.16, des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 23.08.16, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 13.09.16 und folgende Empfehlung des

Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.16 vor:

Hierzu liegt vor -> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig die Variante 3 und geht bei ihrem
Beschluss davon aus, dass bei dieser Variante max. 4 Bäume gefällt werden müssen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g.Variante 3 den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.“

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2016:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk gibt einstimmig die nachstehende Empfehlung ab:
Das Behindertenpolitische Netzwerk bedankt sich für die sehr intensive Auseinandersetzung der Verwaltung mit der Thematik und die nachvollziehbaren und gut abgewogenen Vorschläge zum weiteren Verfahren.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags:

1. Umfassende Barrierefreiheit wird unabhängig von Planungen bezüglich der zukünftigen Gestaltung der B 1 hergestellt.
2.
3 2. Gleis- und Strassenquerungen für Fußgänger/innen werden mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen ausgerüstet.
4 3. An den Haltestellen werden Einrichtungen installiert, die den Umgebungslärm möglichst weitgehend dämpfen.
5 4. Die mit dem Behindertenpolitischen Netzwerks abgestimmten neuen Notruf- und Informationssäulen werden an allen Haltestellen installiert.
6 5. Alle Informationsangebote zum ÖPNV an den Haltestellen werden im 2-Sinnen-Prinzip und rechtzeitig angeboten.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk den Beschluss laut Beschlussvorlage.“

Hierzu liegt vor-> Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 14.09.2014:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat begrüßt den barrierefreien Umbau Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost. Der Umbau sollte jedoch nicht auf Kosten der schon jetzt geschädigten B1-Allee geschehen.

Der Erhalt der Allee bedeutet letztlich eine Verminderung der Lärm- und Feinstaubbelastung und damit eine Erhöhung der Lebensqualität für die Anwohner. Die Allee als Ganzes hat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, um die Auswirkungen des Klimawandels in Dortmund zu reduzieren.

Es sollte ein übergeordnetes Entwicklungskonzept für die Allee erstellt werden. Hier sollten u.a. genügend große Baumscheiben und auch entsprechende Abstände zwischen den einzelnen Bäumen gewährleistet sein.

Hierzu liegt vor -> Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016:

Neben der bereits o. a. Empfehlungen liegt hierzu vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 04055-16-E3):

„Ergänzend zur Vorlage bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung, die Herstellung einer niveaugleichen Querung (Fußgängerfurt) für die Stadtbahnhaltestelle Max-Eyth-Straße zu prüfen. Dabei sollen insbesondere folgende Sachverhalte berücksichtigt werden:

1. Welche verkehrlichen Auswirkungen wären bei einer niveaugleichen Querung im Bereich der Haltestelle Max-Eyth-Straße zu erwarten?

2. Hätte die weitere Ampelquerung Einfluss auf die NOx- und Feinstaubemissionen am Westfalendamm sowie auf die Lärmbelastung der Anwohner*innen?

3. Wie viele Bäume könnten durch die niveaugleiche Querung im Vergleich zur aktuellen
Vorzugsvariante (inkl. Rampenlösung) erhalten werden?

4. Wie stellen sich die Kostenaufwendungen im Vergleich zur derzeit angedachten umfassenden Sanierung der Brücke dar?

Begründung:
Laut Verkehrsgutachten kann der Verkehr auf der B1 auch bei Ausbildung von niveaugleichen
Übergängen abgewickelt werden. Insbesondere für den Fußgänger*innenverkehr und die angestrebte Barrierefreiheit ergeben sich erhebliche Vorteile. Neben einem deutlich geringeren Kostenaufwand kann möglicherweise auch der Eingriff in die B-1-Allee minimiert werden.
Für die Haltestelle Lübkestraße wurde unter Berücksichtigung der geringeren Kosten und der Auswirkungen auf den Verkehr empfohlen, die niveaugleiche Querung und den Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich zu planen. Eine solche Lösung sollte analog auch für den Haltestellenbereich Max-Eyth-Straße unter Berücksichtigung möglicher Zusatzbelastungen für die Anwohner*innen geprüft werden.“

Hierzu liegt vor -> Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 04055-16-E2):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt
folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass die in der Anlage „G4“ genannte Zahl von ca. 105 zu fällenden Bäumen bei der Variante 4 „Strecke südl. der Baumallee (Bestand) mit optimalen Radien der Gleisverschwenkungen für Mittelbahnsteige (Fahrdynamik)“ durch den nunmehr angedachten Verzicht einer nördlichen Verschwenkung des Gleiskörpers im Bereich der Haltestelle Stadtkrone-Ost obsolet ist.

2. Der Ausschuss legt Wert darauf, dass die jetzt genannte Zahl von 76 zu fällenden Bäumen die absolute Obergrenze darstellt. Im Zuge der Verfeinerung der Planung erwartet der Ausschuss, dass diese Zahl deutlich verringert wird.

3. Hinsichtlich der zu fällenden Bäume sollen möglichst viele „vor Ort“ ausgeglichen werden. Der Ersatz an anderer Stelle soll dabei erst an zweiter Stelle in Frage kommen.

4. Die im Bereich zwischen den Haltestellen Voßkuhle/Semerteichstraße und Max-Eyth-Straße vorhandene Lindenallee stellt sich aufgrund von fünf unterschiedlichen Arten/Sorten äußerst heterogen dar. Im Zuge der notwendigen Fällungen an den beiden Haltestellen und deren Ausgleich „vor Ort“ sowie bei Nach-, Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen zwischen den beiden Haltestellen sollen zukünftig geeignete Platanenarten und –sorten Verwendung finden, um einen homogenen Alleencharakter im gesamten Bereich zwischen Kohlgartenstraße und Stadtkrone Ost zu erreichen
und somit auch die Ferienstraße „Deutsche Alleenstraße“ weiter zu profilieren.“

ABVG 13.09.2016:

Herr Rm Berndsen lobt zunächst die Verwaltung für diese umfangreiche Vorlage und teilt zugleich mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde, bringt hierbei aber zum Ausdruck, dass natürlich jeder Baum der gefällt werden müsse, einer zu viel sei. Der Wunsch seiner Fraktion hierzu sei, dass die Verwaltung im weiteren Verfahren darauf achte, Großbaumverpflanzungen mit stattlichem Ausmaß zu veranlassen und sich für die entsprechende Realisierung frühzeitig mit Baumschulen in Verbindung setze.
Weiter führt er an, dass seine Fraktion dem Antrag der CDU-Fraktion heute zustimmen werde.

Herr Rm Mader schließt sich den Worten seines Vorredners an und erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Weiter teilt Herr Rm Berndsen mit, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass die in der Vorlage angekündigten Bürgerbeteiligungen so früh wie möglich terminiert werden.

Herr Rm Dudde führt an, dass sich seine Fraktion aufgrund weiteren Beratungsbedarfs, insbesondere weiterer noch offener Fragen aus verschiedenen Bürgerinitiativen, bei der heutigen Abstimmung zur Vorlage enthalten werde.

Frau Uehlendahl teilt mit, dass die Verwaltung die gewünschte Art der Großbaumverpflanzung, die frühzeitige Terminierung der Bürgerbeteiligungen sowie die o. a. Empfehlungen aus der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Behindertenpolitischen Netzwerkes, mit den hierin enthaltenen Erwartungen und Ergänzungen, im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigen werde.

Die in dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthaltenen Fragestellungen beantwortet Frau Uehlendahl wie folgt:

1. Welche verkehrlichen Auswirkungen wären bei einer niveaugleichen Querung im Bereich der Haltestelle Max-Eyth-Straße zu erwarten?

„In der Ost–West Richtung führt die Freigabeanforderung der Lichtsignalanlage durch Fußgänger zu einem zusätzlichen Halt, wodurch sich die Fahrzeit des Kfz-Verkehrs verlängert. Da an dieser Stelle viele aus- und einsteigende Fahrgäste zu erwarten sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Fahrzeit für den Pkw-Verkehr um mindestens eine Ampelphase erhöht. Die zusätzlichen Haltezeiten durch die Lichtsignalanlage fallen in den Spitzenstunden in West–Ost Richtung weniger ins Gewicht, als in der Ost-West Richtung. Außerhalb dieser verkehrsreichen Zeiten verhält es sich anders. Da die LSAs in beiden Richtungen aufeinander abgestimmt sind (Grüne Welle), wird es - je nachdem wie oft die Freigabe der Fußgängerquerung angefordert wird - jeweils maximal zu einem Stopp mehr kommen, als es heute der Fall ist.“

2. Hätte die weitere Ampelquerung Einfluss auf die NOx- und Feinstaubemissionen am Westfalendamm sowie auf die Lärmbelastung der Anwohner*innen? „In den Bereichen Lufthygiene und Lärmschutz trägt eine weitere Ampelquerung grundsätzlich zur Verschlechterung der Situation im Einwirkungsbereich der neuen Anlage bei. Das zusätzliche Abbremsen, Warten und Anfahren der Fahrzeugflotte erhöht den Schadstoffausstoß und den Lärmpegel.“

3. Wie viele Bäume könnten durch die niveaugleiche Querung im Vergleich zur aktuellen Vorzugsvariante (inkl. Rampenlösung) erhalten werden?

„Durch die niveaugleiche Querung lassen sich keine Bäume erhalten, da die Gleis- und Haltestellenlage annähernd gleich angeordnet ist.“

4. Wie stellen sich die Kostenaufwendungen im Vergleich zur derzeit angedachten umfassenden Sanierung der Brücke dar?

„Für die Haltestelle Max-Eyth-Straße Variante 1 (Zugang von der Brücke mit 2 Aufzügen) wurden Kosten in Höhe von 6.9 Mio. € geschätzt. Hierin sind Kosten in Höhe von 1,9 Mio. € für einen Neubau der Brücke incl. Zugangsrampen enthalten. Für die Haltestellenvariante 4 (niveaugleicher Zugang mit Überweg) wurden Kosten in Höhe von 3,65 Mio. € geschätzt.“

Zu den noch offenen Fragen aus den Bürgerinitiativen „B1 Dortmund plus“ und „Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1 Initiative Dortmund“ nimmt Frau Uehlendahl wie folgt Stellung:

„Das Schreiben der „B1 Dortmund plus“ setzt sich im Wesentlichen mit der Variantenbewertung der Streckenführung auseinander und argumentiert, in der Bewertung der Verwaltung sei die Variante 4 gegenüber der Variante 8a zu gut bewertet worden und stellt das Bewertungssystem an sich in Frage. Es muss aber keine Variante eine „positive“ Bewertung aufweisen. Es wurde die Abstufung von -2 bis +2 gewählt, um, sofern möglich, zusätzlich, eine Wertung der Veränderungen oder Eingriffe zu verdeutlichen. Dies ist unter Berücksichtigung aller Varianten untereinander in jedem einzelnen Kriterium schlüssig erfolgt. Eine abschließende Wertung der Endergebnisse dient jedoch ausschließlich dem Ziel der Rangreihung. Eine qualitative Wertung nach den Endergebnissen, ob „positiv“ oder „negativ“ ist dagegen methodisch nicht zu vertreten. Im Einzelnen werden in der Stellungnahme der B1 Dortmund plus Initiative einzelne Kriterien gesondert betrachtet: Die Streckenqualität der Variante 4 und 8a ist mit 1 Punkt bewertet worden, da die Variante 4 mit großzügigen optimalen Radien ausgeführt werden soll. Die zu fahrende Geschwindigkeit im Bereich der Haltestelle wird keine Nachteile gegenüber einer gradlinigen Gleisführung Variante 8a erkennen lassen. Die Varianten sind vergleichend bewertet worden, die Anzahl der zu fällenden Bäume ist entsprechend ermittelt worden um eine gute Sichtbeziehung zu ermöglichen. Da die Sichtverhältnisse für beide Strecken gegeben sind und mit gut beurteilt wurden, ist keine Unterscheidung in der Bewertung erforderlich. Bei beiden Varianten wird es kein Kurvenquietschen geben. Die Trassierung der Variante 4 wird mit Radien berechnet, die kein Quietschen verursachen. Eine Veränderung der Lage der Gleise nach Norden wäre eine Veränderung, die eine mögliche Betroffenheit bei zusätzlichen Anwohnern hervorruft. Eine „Verrechnung“ von Immissionen / Emissionen von Fahrzeugen ist rechtlich unzulässig. Der Kriterienpunkt lautet Eingriff in den Baumbestand, daher ist die Anzahl der potenziell zu fällenden Bäume bewertet worden. Es besteht hier ein deutlicher Unterschied in der Anzahl der zu fällenden Bäume zwischen den Varianten 4 und 8a. Die vorgenommene Bewertung mit 0 Punkten ist kein Vergleich mit der heutigen Situation, es handelt sich um eine vorgenommene Abstufung je nach Eingriff in den unterschiedlichen Varianten. Ein Ausgleich ist nicht betrachtet worden, da dieser über die UVP ermittelt und im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens festgesetzt wird. Der Ersatz von Bäumen ist in beiden Varianten möglich, die nicht vor Ort zu ersetzenden Bäume werden als Ausgleich entsprechend bewertet. Die Schädigung der heutigen Allee wurde nicht bewertet. Es wurde betrachtet, wie groß die Bereiche sind, die durch die verschiedenen Streckenführungen betroffen sind. Aufgrund der geschützten Landschaftsbestandteile muss bei jeder Variante eine Wiederherstellung der Allee erfolgen. Die weiter angeführten Belange zum Fortbestehen der Allee wurden im Punkt 16 Entwicklungspotential/langfristiger Erhalt separat bewertet. Das Kriterium schutzwürdiger Kultur-Landschafts-Bereich Nr. 469 ist hier nicht betrachtet worden ist, da der schutzwürdige Kultur-Landschaftsbereich lediglich in einem Fachbeitrag des LWL enthalten ist. Hieraus ist zunächst keine bindend rechtliche Wirkung die zu berücksichtigen ist abzuleiten. Eine Berücksichtigung wäre jedoch problemlos zu ergänzen. Vorteile, die für eine Beseitigung der heutigen Allee und eine vollständige Neuordnung im Sinne der Variante 8a sprechen, lassen sich jedoch aus diesem ggf. zusätzlichen Kriterium nicht ableiten. Der LEP, FNP und Regionalplan werden bei der weiteren Planung als Grundlage berücksichtigt. Die Belange des Denkmalschutzes sind in diesen Grundlagen enthalten und erfordern keine weitere Bedeutung für den Mittelstreifen der B1.“

„Die von der Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1 Initiative Dortmund benannten Themen der Gleisverschwenkung und der signalgesicherten Fußgängerquerungen wurden bereits in der Stellungnahme zu dem Schreiben der B1 Dortmund plus beantwortet. Als neuer Aspekt wird seitens der Initiative die Streckenführung als einspuriger Gleiskörper vorgeschlagen. Gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) sollen Strecken für Zweirichtungsverkehre nicht eingleisig sein. Eine Genehmigung der technischen Aufsichtsbehörde wäre demnach nicht zu erwarten. Hinzu kommen massive betrieblichen Einschränkungen und sicherheitsrelevante Aspekte, die der Eingleisigkeit entgegen stehen. Auch müssten Fördergelder zurückgezahlt werden.“

Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt Herr Rm Dudde, dass er aufgrund der heutigen mündlichen Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung, den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion nicht mehr aufrechterhalte.

Hiernach erfolgt das Abstimmungsverhalten zur gesamten Angelegenheit wie folgt:

1.Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 04055-16-E2):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, zu.

2.Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.“

Hierzu liegt vor-> Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04055-16-E4):

„…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Stadtbahnhaltestellen wird am Haltepunkt Max-Eyth-Straße die bisherige Fußgängerbrücke durch eine niveaugleiche Querung (Fußgängerfurt) mit Ampelanlage ersetzt.
Die Ampelschaltung wird im Sinne einer „grünen Welle“ mit der Ampelanlage an der Lübkestraße synchronisiert.

Begründung:
Laut Verkehrsgutachten kann der Verkehr auf der B1 auch bei Ausbildung von niveaugleichen Übergängen abgewickelt werden. Insbesondere für den Fußgänger*innenverkehr und die angestrebte Barrierefreiheit ergeben sich erhebliche Vorteile. Auch kostenseitig ist die Variante zu empfehlen. Während der barrierefreie Brückenumbau (Zugang von der Brücke mit 2 Aufzügen) für die Haltestelle Max-Eyth-Straße Kosten von geschätzt 6.9 Mio. € verursacht, belaufen sich die Kosten für die Haltestellenvariante 4 (niveaugleicher Zugang mit Überweg) lediglich auf geschätzte 3,65 Mio. €.
Für die Haltestelle Lübkestraße wurde unter Berücksichtigung der geringeren Kosten und der Auswirkungen auf den Verkehr empfohlen, die niveaugleiche Querung und den Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich zu planen. Eine solche Lösung soll analog auch für den Haltestellenbereich Max-Eyth-Straße umgesetzt werden.
Zur Förderung der grünen Welle und zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung soll die Progressionsgeschwindigkeit auf Zusatztafeln angegeben werden.“


AUSW 21.09.2016:

Herr Rm Waßmann erhebt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG)
zum Antrag. Dies vor dem Hintergrund, dass er es aufgrund der Wichtigkeit der gesamten Maßnahme für ein wichtiges Signal halte, wenn der AUSW den dort gefassten Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion auch unter Umweltaspekten und im Hinblick auf eine gute Stadtplanung und -gestaltung bekräftigen würde.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion heute der Vorlage sowie der zum
Antrag erhobenen Beschlussfassung aus dem ABVG zustimmen, den Antrag der Fraktion B’90/Die
Grünen hinsichtlich einer zusätzlichen Ampelschaltung aber ablehnen werde, da dieser nicht
überzeugt habe.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit auch heute vor dem Hintergrund der
bereits im ABVG erfolgten Diskussion argumentiere, erläutert die Hintergründe des heutigen
Antrages seiner Fraktion und bittet um dessen Zustimmung.

Frau Rm Lührs regt an, die Anregungen des Behindertenpolitisichen Netzwerkes in die weitere Planung einzubeziehen und bittet die Verwaltung darum, dem Ausschuss im Laufe der Zeit hierzu einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Weiter führt sie an, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen, sich ebenfalls der Beschlussfassung aus dem ABVG anschließen, der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck sowie dem Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen aber nicht folgen werde. Letzteres könne man nicht mittragen, da man die hierin enthaltene Intention in Bezug auf die Ampelanlage im Vergleich zu den sonstigen Planungen für widersinnig halte.
. Zum Thema „Bäume“ verweist sie auf die bereits im ABVG erfolgte Anregung des Herrn Berndsen („Herr Rm Berndsen lobt zunächst die Verwaltung für diese umfangreiche Vorlage. Der Wunsch seiner Fraktion hierzu sei, dass die Verwaltung im weiteren Verfahren darauf achte, Großbaumverpflanzungen mit stattlichem Ausmaß zu veranlassen und sich für die entsprechende Realisierung frühzeitig mit Baumschulen in Verbindung setze.“)

Danach erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:

1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04055-16-E4):

bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen), ab.

2. Zu der zum Antrag erhobenen Empfehlung des ABVG:

3. Zur Vorlage:

Beschluss

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt das gemeinsam mit DSW21 erarbeitete „B1-Haltestellenkonzept“. Dies bedeutet im Einzelnen:

1. Alle fünf betrachteten Haltestellen sind zu erhalten und der barrierefreie Umbau hierfür ist zu planen.
2. Die Haltestellenvorzugsvarianten sind mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren:
Kohlgartenstraße: Variante 7 – Seitenbahnsteige mit südl. Aufzug und nördl. Treppe
Voßkuhle: Variante 1 – Mittelbahnsteig östlich der Kreuzung
Lübkestraße: Variante 1 – Mittelbahnsteig westlich der Kreuzung
Max-Eyth-Straße: Variante 1 – Mittelbahnsteig mit Aufzug im Bestand bis B1 Umbau
Stadtkrone- Ost: Variante 3 – Mittelbahnsteig östlich der Brücke mit Aufzug und Treppe

3. Die Vorzugsvariante der Streckenführung „Variante 4 – Gleisverschwenkung“ ist vor allem unter Beachtung des vorgesehenen begrenzten Eingriffs in die „B1-Allee“ mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren. Für die Umsetzung erforderliche Umpflanzungen sind, wo möglich, bereits jetzt auf Basis von Befreiungen kurzfristig vorzunehmen, um den Eingriff so weiter zu minimieren.

4. Im Zuge des Vorhabens erforderliche Rückbau-/Umbaumaßnahmen an den vorhandenen Fußgängerbrücken sind durchzuführen. Der vollständige Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich Lübkestraße ist zu planen.

Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung zur Ausgestaltung der weiteren Planung mit der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor Einleitung des formalen Genehmigungsverfahrens in Form einer Bürgerversammlung.

Das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt einschließlich eines Planungsaufwands von ca. 4.200.000,00 Euro insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66_01209014144 – SB Baulose 70 - 73 – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 680.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 430.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 1.275.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 665.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage, zu folgen.“

Rm Münch (FBI) sieht im vorliegenden Fall die Notwendigkeit der Abwägung der gleichwertigen Belange Naturschutz und Barrierefreiheit und stellte mündlich die folgenden Anträge:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, einen Ausbau nur bei Erhalt der geschützten Bäume zuzulassen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in der Wahlperiode bis 2020 keinen Baubeschluss zu fassen.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hält den Verwaltungsvorschlag für eine gelungene Abwägung der verschiedenen Aspekte unter denen man heute öffentlichen Nahverkehr plant und mit dem, auch unter Berücksichtigung des Baumbestandes, ein Schritt in die richtige Richtung gemacht wird. Weiter sieht Rm Dingerdissen den vordringlichen Aspekt in der Erreichbarkeit des ÖPNV im Zuge der B1.
Rm Berndsen (SPD) begründete die Zustimmung seiner Fraktion u.a. mit Verweis auf die Ausführungen von Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) und die intensiven Ausschussberatungen und verwies weiter auf die bundesgesetzlichen Vorschriften zur Herstellung von Barrierefreiheit.

Rm Mader (CDU) nahm Bezug auf die in den vorangegangenen Ausschussberatungen festgelegte Obergrenze der zu fällenden Bäume sowie auf die Regelungen zum Umgang mit Ersatzpflanzungen und sprach sich vor diesem Hintergrund für einen entsprechenden Beschluss aus.

Rm Urbanek (AfD) verwies auf die zwingende Notwendigkeit der Herstellung der Barrierefreiheit und auf bestehende Sachzwänge, problematische Gewächse an der B1 in den nächsten Jahren ohnehin austauschen zu müssen. Vor diesem Hintergrund seien entsprechende Güterabwägungen vorgenommen worden.

Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erläuterte Rm Dudde das Dilemma zwischen einem ordentlichen, barrierefreien Ausbau des ÖPNV und dem Erhalt von geschütztem Baumbestand. Letztlich überwiege die Forderung nach dem barrierefreien Ausbau, bei möglichst geringen Eingriffen in den Baumbestand.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, da man nach Abwägung aller Varianten zu keinem anderen Ergebnis kommen könne. Zudem führte Rm Kowalewski an, dass in der Zeit bis zu einer Bauausführung, ein erheblicher Teil der in der zuvor erwähnten Obergrenze enthaltenen Bäume, aufgrund nicht mehr gegebener Standsicherheit abgängig sein wird.

Rm Brück (vorläufige Gruppe/Die Rechte) erläuterte seine Zustimmung zu den Anträgen von Rm Münch (FBI) mit den gleichen Bedenken und befürchtet den Verlust des Alleecharakters.

Anschließend fasste der Rat der Stadt folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mit Ziffer 1. bezeichneten mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt lehnt den o.a. mit Ziffer 2. bezeichneten mündlich gestellten Antrag von Rm Münch (FBI) mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) ab.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte sowie von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt das gemeinsam mit DSW21 erarbeitete „B1-Haltestellenkonzept“. Dies bedeutet im Einzelnen:

1. Alle fünf betrachteten Haltestellen sind zu erhalten und der barrierefreie Umbau hierfür ist zu planen.

2. Die Haltestellenvorzugsvarianten sind mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren:

Kohlgartenstraße: Variante 7 – Seitenbahnsteige mit südl. Aufzug und nördl. Treppe
Voßkuhle: Variante 1 – Mittelbahnsteig östlich der Kreuzung
Lübkestraße: Variante 1 – Mittelbahnsteig westlich der Kreuzung

Stadtkrone- Ost: Variante 3 – Mittelbahnsteig östlich der Brücke mit Aufzug und Treppe

3. Die Vorzugsvariante der Streckenführung „Variante 4 – Gleisverschwenkung“ ist vor allem unter Beachtung des vorgesehenen begrenzten Eingriffs in die „B1-Allee“ mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren. Für die Umsetzung erforderliche Umpflanzungen sind, wo möglich, bereits jetzt auf Basis von Befreiungen kurzfristig vorzunehmen, um den Eingriff so weiter zu minimieren.

4. Im Zuge des Vorhabens erforderliche Rückbau-/Umbaumaßnahmen an den vorhandenen Fußgängerbrücken sind durchzuführen. Der vollständige Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich Lübkestraße ist zu planen.

Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung zur Ausgestaltung der weiteren Planung mit der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor Einleitung des formalen Genehmigungsverfahrens in Form einer Bürgerversammlung.

Das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt einschließlich eines Planungsaufwands von ca. 4.200.000,00 Euro insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66_01209014144 – SB Baulose 70 - 73 – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 680.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 430.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 1.275.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 665.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 3.18
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05022-16)

Der Rat der Stadt Dortmund fasste gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2015 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 885.994.777,41 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 4.456.701,48 Euro (davon 377.924,45 Euro noch abzuführender Bilanzgewinn aus 2014) festgestellt.

2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2015 in Höhe von 4.078.777,03 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.

3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 468.149,52 Euro reduziert.

4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 3.19
Rhein-Ruhr Express
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05797-16)
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 05797-16-E1) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.09.2016 vor:

„ … die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet in der Sitzung des Rates unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Der Rat bittet die Dortmunder Bundestagsabgeordneten, sich in den anstehenden parlamentarischen Beratungen des Bundesverkehrswegeplans mit Nachdruck für die Hochstufung des zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Münster - Lünen (- Dortmund) in den vordringlichen Bedarf einzusetzen.

Begründung:
In der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans 2030 ist der Ausbau der Bahnstrecke Münster - Lünen (- Dortmund) in die Kategorie „Potenzieller Bedarf“ zurückgestuft worden. Durch diese Einstufung hat der geplante Ausbau keine ausreichende Aussicht auf Realisierung.
Der zweigleisige Streckenausbau wird der Mobilitätsregion „östliches Ruhrgebiet/ Münsterland“ einen nachhaltigen Wachstumsschub bringen. Deshalb hat die Stadt Dortmund den überregionalen Konsens aller Gebietskörperschaften und Industrie- und Handelskammern für den Ausbau der Strecke mitgetragen.
Der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke ist auch für die Realisierung des Projekts „Rhein-Ruhr-Express“ (RRX) von Bedeutung. Der RRX-Ausbau zwischen Köln und Dortmund schreitet voran. Ohne den weiteren Ausbau nach Münster wird die zukünftige RRX-Linie in Dortmund ausgebremst. Nach Aussage der DB Netz AG führt eine Nichtaufnahme in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans dazu, auch Planungen für Dortmund auf den Prüfstand zu stellen. Das betrifft insbesondere die Erweiterung bzw. den Neubau von Brücken. Die Verbesserung der Leistungsfähigkeit der Schienen-Infrastruktur auf der Achse Dortmund-Köln durch den RRX ist aber unverzichtbar, um dem steigenden Bedarf zukünftig gerecht zu werden.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben sich zahlreiche Akteure aus Politik, Wirtschaft und Verkehrsinitiativen für die Aufnahme der o.g. Strecke in den vordringlichen Bedarf des BVWP ausgesprochen – leider bisher ohne Erfolg.
Die anstehenden parlamentarischen Beratungen des BVWP bieten die Möglichkeit, die geforderte Veränderung erneut zu thematisieren und einzufordern.

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 05797-16-E2) vom 29.09.2016 vor:

„ … der Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) ist am 03.08.2016 vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die politischen Beratungen für die entsprechenden darauf aufbauenden Ausbaugesetze laufen derzeit. Am 22.09.2016 war u.a. der „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Bundesschienenwegeausbaugesetzes“ zum ersten Mal in der Beratung. Die Ausbaustrecke Münster-Lünen befindet sich demnach in der Kategorie der „Vorhaben des potentiellen Bedarfs, die in den vordringlichen Bedarf aufsteigen können.“ Sobald diese Projekte die üblichen Kriterien erfüllen, werden sie in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Es ist somit noch nicht endgültig, dass diese Maßnahme nicht in den vordringlichen Bedarf aufgenommen wird. Allerdings geht es bei der dem BVWP 2030 nachfolgenden Prüfung der Maßnahme lediglich um den Ausbau von Begegnungsstellen und nicht um einen vollständigen zweigleisigen Ausbau.

Die Dortmunder Bundes- und Landtagsabgeordneten wurden bereits direkt nach der Veröffentlichung des Entwurfs des BVWP 2030 Ende März 2016 durch die Verwaltung auf das Erfordernis einer Aufstufung der Strecke Lünen-Münster in den vordringlichen Bedarf hingewiesen. Auch hat der RVR in einer gemeinsamen Struktur- und Verbandsausschusssitzung am 11.04.2016 die Höherstufung beschlossen. Darüber hinaus hat sich die Region (Städte, Gemeinden und Kreise, Wirtschaft und Hochschulen) im April im Rahmen einer gemeinsamen Resolution für einen zweigleisigen Ausbau der Strecke Lünen-Münster und die Aufnahme in den vordringlichen Bedarf ausgesprochen.

Von meiner Seite werden die Dortmunder Bundestagsabgeordneten nochmal zu diesem Punkt angeschrieben.
Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion mit der aus seiner Sicht zwingenden Notwendigkeit eines zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Münster - Lünen.

Rm Lührs (SPD) wies darauf hin, dass sich der Thematik bis hin zur Landesgruppe und einem Arbeitskreis Verkehr bereits angenommen wird.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sieht in dem Antrag, in dem Wissen, dass in der Sache bereits eine Menge getan worden ist, eine zusätzliche Unterstützung für die Parlamentarier in den anstehenden Beratungen.

Nachdem Rm Mader (CDU), Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) die Zustimmung ihrer Fraktionen sowie Rm Münch (FBI) und Rm Brück (vorläufige Gruppe/Die Rechte) die Unterstützung des vorliegenden Antrags signalisierten begründete Rm Garbe (AfD) die Ablehnung seiner Fraktion dahingehend, dass der Appell zwar unschädlich aber völlig überflüssig sei.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion den o.a. Zusatz-/ Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 05797-16-E1) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.09.2016.


zu TOP 3.20
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 238 -Bornstraße Ecke Brunnenstraße-
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
(Aufhebungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss, Veränderungssperre)
II. Beschluss über die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes InN 210 n - östlich Bornstraße -
III. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes InN 238 - Borsigstraße Ecke Brunnenstraße -
IV. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 05759-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 21.09.2016 vor:

Herr Finger (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) gibt der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erläuternde Informationen zur Vorlage und begründet die Dringlichkeit. Er weist daraufhin, dass die Vorlage sich nicht auf die Bornstraße, sondern auf die Borsigstraße Ecke Brunnenstraße bezieht.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:

Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. für den unter Punkt 1.1 genannten Teilbereich die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210 n -östlich Bornstraße- vom 01.08.2001

Rechtsgrundlage:
II. den Bebauungsplan InN 238 -Bornstraße Ecke Brunnenstraße- für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen

Rechtsgrundlage:
III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 238 -Borsigstraße Ecke Brunnenstraße - als Satzung.

Zudem lag dem Rat der Stadt folgendes Schreiben der Verwaltung vom 23.09.2016 vor:

„ … bedauerlicherweise haben sich Fehler in die og. Vorlage geschlichen. Auf Seite 1, 2 und 5 der Vorlage mit der Drucksachennummer 05759-16 wurde an einigen Stellen der Name des Bebauungsplanes InN 238 -Borsigstraße Ecke Brunnenstraße- falsch mit InN 238 -Bornstraße Ecke Brunnenstraße- zitiert.

Aus diesem Grund wurde die Dringlichkeitsentscheidung wiederholt herbeigeführt. Ich bitte nun die Eilentscheidung zu dem in der Anlage befindlichen Text zu genehmigen.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der mit Datum 23.09.2016 wiederholt herbeigeführten Dringlichkeitsentscheidung einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. für den unter Punkt 1.1 genannten Teilbereich die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210 n -östlich Bornstraße- vom 01.08.2001

Rechtsgrundlage:
II. den Bebauungsplan InN 238 -Borsigstraße Ecke Brunnenstraße- für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen

Rechtsgrundlage:
III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 238 -Borsigstraße Ecke Brunnenstraße - als Satzung.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Übernahme der Aufgabe Breitbandkoordination der Stadt Dortmund bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05294-16)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erinnerte im Zusammenhang mit dem Memorandumprozess daran, dass „mehr Aufgaben und weniger Geld“ nicht gut zu vereinbaren seien.

Rm Baran (SPD) nahm Bezug auf die Ausschussberatungen und hält die Breitbandkoordination in Dortmund für sinnvoll und für gut investiertes Geld, zumal die Beantragung von Fördergeldern vorgesehen sei.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich der Förderzusage des Landes NRW die Übernahme der Aufgabe „Breitbandkoordination der Stadt Dortmund“ im Rahmen des Masterplans Digitales Dortmund bei der Wirtschaftsförderung Dortmund. Die Wirtschaftsförderung Dortmund wird mit der Beantragung der Fördermittel bei der Bezirksregierung Arnsberg in Höhe von 150.000 EUR gemäß Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk vom 01.06.2016 beauftragt. Der Betriebskostenzuschuss für die Wirtschaftsförderung wird für die Projektlaufzeit um den Eigenanteil in Höhe von 215.098.15 EUR erhöht.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge (PSZ) in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05314-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) lehnt die Verwaltungsvorlage ab, da er vordringlichen Bedarf in der Betreuung bei aufgrund von Arbeitslosigkeit bedrohten oder systembedingt überforderten Deutschen sieht.

Für Rm Garbe (AfD) spricht grundsätzlich wenig gegen ein Psychosoziales Zentrum für Zuwanderer, allerdings müsse dieses Zentrum auch für Deutsche vorgehalten werden, da therapiebedürftige Menschen derzeit überlange Wartezeiten in Kauf nehmen müssen.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) signalisierte die grundsätzliche Zustimmung seiner Fraktion, bat aber um Angabe einer Zahlengrundlage, die einen Beschluss zur Verstärkung der Initiative rechtfertigt.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) warnte davor, den Eindruck zu erwecken, dass ausschließlich Strukturen für Flüchtlinge geschaffen werden, die anderen Leuten vorenthalten sind und sprach sich für einen Beschluss der Verwaltungsvorlage aus.

Rm Taranczewski (SPD) erläuterte die Zustimmung seiner Fraktion u.a. mit Bezug auf die speziellen Anforderungen im Hinblick auf interkulturelle Bedingungen und Beziehungen in der Betreuung traumatisierter Flüchtlinge und verwies auf Angebote für Menschen mit anderen Traumata.

Für Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verbiete sich ein Vergleich von traumatisierten Menschen hierzulande mit Menschen die aus Bürgerkriegssituationen kommen. Mit Verweis auf die LWL-Klinik in Dortmund, die sich u.a. mit der Behandlung von Traumata beschäftigt, sieht Rm Kowalewski die Argumentation einer einseitigen Bevorzugung widerlegt.

Für Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) besteht hinsichtlich der Notwendigkeit eines Psychosozialen Zentrums für Flüchtlinge, bei der großen Mehrheit des Rates, Einvernehmen. Rm Rettstadt kritisierte jedoch die Finanzierung als nicht sachgerecht, da sich die Krankenkassen aus seiner Sicht deutlich mehr beteiligen sollten.

Nach dem Dafürhalten von Rm Mader (CDU) handele es sich um reinen Populismus, kriegstraumatisierte Flüchtlinge mit anderweitig psychisch kranken Menschen zu vergleichen. Weiter warb Rm Mader um Zustimmung zur Verwaltungsvorlage.

Rm Münch (FBI) sieht die dringende Notwendigkeit für die Einrichtung eines psychosozialen Zentrums, aber auch ein großes Defizit bei der Betreuung von bspw. sexuell missbrauchten Kindern.

Rm Urbanek (AfD) kritisierte die fehlende Differenzierung zwischen der Gruppe der Migranten, der Gruppe der subsidiär schutzberechtigten und der, mit unter einem Prozent sehr kleinen Gruppe, der Verfolgten mit Asylrecht. Weiter verwies Rm Urbanek darauf, dass eine Traumabehandlung bei Verfolgten mit Asylrecht aus seiner Sicht wünschenswert sei, dass seine Fraktion jedoch keiner Vorlage, die pauschal von Flüchtlingen spricht, zustimmen werde.

StR’in Zoerner beantworte die Nachfrage, auf welcher Datengrundlage gearbeitet wird dahingehend, dass davon ausgegangen wird, dass rund 40% der kommunal zugewiesenen Flüchtlinge in irgendeiner Form traumatisiert sind. Allerdings bedeute eine Traumatisierung nicht, dass daraus eine Krankheit entsteht. An dieser Stelle setzt das Psychosoziale Zentrum an. Eine der wesentlichen Aufgaben wird sein zu verhindern, dass aus bestehenden Traumata, posttraumatische Störungen entstehen. Genaue Zahlen können erst im Zusammenhang mit der Arbeit in diesem Zentrum erhoben werden.

Weiter stellte StR’in Zoerner klar, dass es in erster Linie nicht um individualtherapeutische Begleitung gehe, sondern darum, die Institutionen, die Menschen die in den Einrichtungen arbeiten, aber auch Lehrer und Lehrerinnen, Erzieher und Erzieherinnen mit der Thematik vertrauter zu machen. So soll in Schulungen vermittelt werden, wie man auf solche Situationen schon im Kleinen reagieren kann.
Eine einzel- und individualtherapeutische Begleitung steht nicht im Fokus. Insofern kann auch kein Vergleich zu dem Problem, welches in der sogenannten Sonderregion Ruhrgebiet hinsichtlich der Versorgung mit niedergelassenen Psychotherapeuten besteht, gezogen werden. Hier soll im Rahmen der Gesundheitskonferenz in Dortmund der Forderung Nachdruck verliehen werden, dass ein anderer Versorgungsschlüssel benötigt wird, um lange Wartezeiten abzubauen.

Weiter wies StR‘in Zoerner darauf hin, dass es sich bei den angegebenen finanziellen Auswirkungen um die Mittel handelt, die für eine Kofinanzierung der Landesmittel aufgewandt werden müssen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt nimmt das in Kooperation mit dem Gesundheitsamt erarbeitete Konzept der AWO zur Einrichtung eines Psychosozialen Zentrums in Dortmund zur Kenntnis und beschließt die Kofinanzierung durch die Stadt Dortmund.

Rm Matzanke (SPD) und Rm Sohn (SPD) nahmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

zu TOP 5.2
Eintrittspreisermäßigungen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05778-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 05778-16-E1) der Fraktion Die Linke & Piraten vom 26.09.2016 vor:

„ … die Fraktion LINKE & PIRATEN bittet den Rat zu beschließen, dass Menschen im Sozialleistungsbezug, die ihren Wohnsitz nicht in Dortmund haben, Ermäßigungen in städtischen Einrichtungen analog zum Dortmund-Pass gewährt werden.

Begründung:

Die Dortmunder Politik und Verwaltung bezeichnet Dortmund gerne als „weltoffene Stadt“. Diese „Weltoffenheit“ macht allerdings zum Teil direkt an der Stadtgrenze wieder Halt, wenn es um ermäßigte Tarife in städtischen Einrichtungen wie Hallenbädern, Bibliotheken, Zoo, Theater u. a. geht. Die dort angebotenen Ermäßigungen gelten nur für Dortmunder* innen, die Sozialleistungen erhalten (DS-Nr. 02901-15-E2), nicht für Menschen aus anderen Städten. Diese Handhabe ist jedoch nicht allgemein üblich, wie ein Blick in andere Städte im Umkreis beweist.

So gibt es z. B. in Bochum, Essen und Duisburg einen ähnlichen Ausweis, jedoch sind in der Regel auch Menschen im Sozialleistungsbezug aus anderen Städten nach Vorlage eines Nachweises ebenfalls berechtigt, Ermäßigungen zu erhalten wie die Inhaber* innen des stadteigenen Ausweises.

Die Ermäßigungen gelten also für alle bedürftigen Menschen.

Von daher ist es an der Zeit, dass auch Dortmund nach dem Vorbild der anderen Städte allen Menschen im Sozialleistungsbezug Teilhabe ermöglicht. Damit würde die Stadt Dortmund ihrem Ruf als Ruhrmetropole gerecht werden.

Rm Reigl (Die Linke & Piraten) begründete den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion u.a. dahingehend, dass aufgrund der derzeitigen Regelung, Menschen aktiv von sozialer Teilhabe ausgeschlossen werden.

Rm Weyer (SPD) begründete die Ablehnung ihrer Fraktion mit Verweis auf die Befassung mit der Thematik im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Rm Bohnhof (AfD) nahm ebenfalls Bezug auf die Beratung im Sozialausschuss und bemängelte einen fehlenden Deckungsvorschlag.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) signalisierte Zustimmung, sprach sich jedoch dafür aus, die Regelung auf deutsche Staatsbürger zu begrenzen, damit nicht jeder der in Dortmund Urlaub macht und eine Arbeitslosigkeit nachweisen kann eine Ermäßigung in Anspruch nehmen könne.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) erläuterte die Zustimmung ihrer Fraktion dahingehend, dass durch die vorgesehenen Ermäßigungen keine zusätzlichen Kosten entstehen, da bspw. hierdurch nicht zwangsläufig ein Mehrbedarf an Personal entstehe.

Rm Reigl (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass auch die Städte Bochum und Duisburg in der Lage sind, die Ermäßigungen in städtischen Einrichtungen zu finanzieren.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion u.a. mit Verweis auf einen fehlenden Deckungsvorschlag.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) führte an, dass durch Preissenkungen in der Regel die Nachfrage erhöht wird, sodass es im vorliegenden Fall nicht notwendigerweise zu Mehrkosten komme.
Der Rat der Stadt lehnte den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 05778-16-E1) der Fraktion Die Linke & Piraten vom 26.09.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte ab.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Modernisierung der Sportplatzanlage Lindenhorster Straße (Rolandplatz), Innenstadt-Nord, einschließlich Abriss des vorhandenen und Neubau eines Umkleidegebäudes und Aufgabe der Sportplatzanlage Schützenstraße (Hobertsburg), Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05504-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 21.09.2016 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung um:

1. Vorlage der aktuellen Belegungspläne und um Mitteilung, wie die Pläne sich zukünftig gestalten.

2. Mitteilung der Gesprächsergebnisse mit den betroffenen Vereinen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgt einstimmig der Ergänzung (Änderungswunsch) des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2016 auf Seite 3 der Vorlage:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit dieser Ergänzung folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 21.09.2016, den ersten Absatz auf Seite 3 der Beschlussvorlage wie o.a. angeführt zu ändern, einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Modernisierung der Sportplatzanlage Lindenhorster Straße, Innenstadt-Nord, in Kunstrasenausführung mit einer Investitionssumme von ca. 682.000,00 Euro zuzüglich der Kosten für Planungsleistungen in Höhe von ca. 91.350,00 Euro und ermächtigt die Verwaltung, entsprechende Planungs- und Bauaufträge zu erteilen.

2. Der Rat der Stadt beschließt den Abriss des vorhandenen sowie die Errichtung eines neuen Umkleidegebäudes inklusive entsprechender Vereinsräume mit einer Investitionssumme von ca. 900.000,00 Euro zuzüglich der Kosten für Planungs-leistungen in Höhe von ca.184.800,00 Euro und ermächtigt die Verwaltung, entsprechende Planungs- und Bauaufträge zu erteilen.

3. Der Rat der Stadt beschließt die Aufgabe und Vermarktung der Sportplatzanlage Schützenstraße, Innenstadt-Nord. Der auf das Sportplatzgelände entfallende Vermarktungserlös wird zur Refinanzierung der Maßnahmen aus Beschlusspunkt 1 und 2 den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund zur Verfügung gestellt.


zu TOP 6.2
Werkstattumbau des Theater Dortmund
hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Werkstattumbaus im Theater Dortmund und Verlängerung des Mietvertrages der Ersatzspielstätte Schauspiel (MEGASTORE)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05723-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion und der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund



7. Schule

zu TOP 7.1
Prüfung der Einrichtung eines zweiten Standortes mit dem Förderschwerpunkt Sprache
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04597-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt folgt dem Vorschlag der Verwaltung und beschließt, keinen weiteren Standort mit dem Förderschwerpunkt Sprache in Dortmund zu errichten.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Fortsetzung der Ko-Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser, Mütterzentrum e.V. Do-Dorstfeld und Sozialdienst kath. Frauen e.V. in Do-Hörde für die Jahre 2017 - 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04690-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der kommunalen Ko-Finanzierung beider Mehrgenerationenhäuser in Dortmund für die Jahre 2017 bis 2020. Sowohl das Mütterzentrum e.V. in Dortmund-Dorstfeld als auch das Mehrgenerationenhaus des Sozialdienstes Kath. Frauen e.V. in Dortmund-Hörde sind bei der Gestaltung des demografischen Wandels und bei der Sozialraumentwicklung im Wirkungskreis der Einrichtungen eingebunden.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft SHDO Service GmbH - Genehmigung einer redaktionellen Anpassung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05306-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt genehmigt die redaktionelle Anpassung des Gesellschaftszwecks der SHDO Service GmbH um die Errichtung, Unterhaltung sowie Bewirtschaftung von Servicewohnungen.


zu TOP 9.2
Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) sprach sich für einen radikalen Wechsel in der Asylpolitik aus, da nach seinem Dafürhalten die Folgen aus dem derzeit unterbrochenen Zustrom jederzeit wieder eskalieren können.

Für Rm Münch (FBI) müsse u.a. sichergestellt werden, dass mit der Flüchtlingswelle keine Kriminellen bzw. Terroristen nach Deutschland kommen.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, bei Gegenrede von Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI).

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Darstellungen in der Vorlage und die in der Begründung dargestellten langfristigen Mietverträge zur Kenntnis. Der Fachbereich Liegenschaften hat hiermit die Pflicht zur Anzeige der genannten Verträge gem. § 24 Abs. 1 Satz 10 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund erfüllt.


zu TOP 9.3
Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz und Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zu Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05260-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz und Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zu Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Dortmund.


zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Gewinnverwendung 2015 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05375-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Lagebericht 2015 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2015 werden festgestellt.

2. Aus der Rücklage des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund wird eine Entnahme in Höhe von 16.614.339,73 € vorgenommen. Die Entnahme wird mit dem Jahresergebnis 2015 von -16.267.839,73 € verrechnet und der verbleibende Betrag von 346.500,00 € an den Haushalt der Stadt Dortmund abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2015 Entlastung erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt wird vorgeschlagen, die audalis Treuhand GmbH, Dortmund, mit der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes des Deponiesondervermögens für das Wirtschaftsjahr 2016 zu beauftragen.


zu TOP 9.5
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05412-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der seit Ende 2015 geführten weiteren Verhandlungen zur Weiterentwicklung des MVA Hamm Verbundes zur Kenntnis.

2) Der Rat der Stadt stimmt der nunmehr ergänzend vereinbarten beabsichtigten Verminderung der Beteiligung der EDG Holding GmbH an der MVA Hamm Eigentümer-GmbH auf 42,864 % des Stammkapitals zu Gunsten des Kreises Unna/der VBU GmbH zu.

3) Der Rat der Stadt stimmt den spätestens zum 1. Januar 2018 beabsichtigten und dieser Vorlage im Entwurf als Anlagen beigefügten Änderungen der Gesellschaftsverträge der MHB Hamm Betriebsführungs-GmbH und der MVA Hamm Eigentümer-GmbH zu.


zu TOP 9.6
Projekt Digitale Wirtschaft NRW: Gründung der Ruhr:HUB GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05466-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.2016 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der Sitzung vom 07.09.16 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung und die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der Sitzung vom 07.09.16 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich nach ausführlicher Diskussion einig, den Gründungbeschluss (einschließlich des Erwerbs des Stammkapitals) heute zu empfehlen und inwieweit der eigentliche, jährliche Eigenanteil der Stadt (135 000 €) von dem Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung selber zu tragen ist, in den Haushaltsberatungen zu erörtern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mit diesem Hinweis, im Sinne der Verwaltungsvorlage und unter Berücksichtigung der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung (DS-NR. 05466-16-E1), einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung am Stammkapital der Ruhr:HUB GmbH mit einem Anteil in Höhe von 27 % zu. In den Aufsichtsrat der Gesellschaft werden als Vertreter der Stadt Dortmund entsandt:

1. ………………………………….. (vom Rat zu bestellen)

2. ………………………………….. (Oberbürgermeister oder Vertreter
gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW)


Die Stadt Dortmund wird in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten, der sich in der Regel durch den Stadtkämmerer vertreten lässt.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich für eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.2016 aus.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der o.a. Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 23.09.2016 einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung am Stammkapital der Ruhr:HUB GmbH mit einem Anteil in Höhe von 27 % zu. In den Aufsichtsrat der Gesellschaft werden als Vertreter der Stadt Dortmund entsandt:

1. Herr Pascal Ledune - 8/stv. GF
2. Herr Thomas Westphal - 8/GF


Die Stadt Dortmund wird in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten, der sich in der Regel durch den Stadtkämmerer vertreten lässt.

Die Frage “Inwieweit der eigentliche, jährliche Eigenanteil der Stadt (135.000 €) von dem Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung selber zu tragen ist“, ist in den Haushaltsberatungen zu erörtern.


zu TOP 9.7
Beteiligungsbericht 2015/2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05378-16)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Beteiligungsbericht 2015/2016 zur Kenntnis und überwies ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


zu TOP 9.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05397-16)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2016 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 83.710,66 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.268.500,99 €.





zu TOP 9.9
STEAG
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05801-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 05801-16-E1) der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 28.09.2016 vor:

„ …die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Bitte beurteilen Sie die derzeitige wirtschaftliche Situation der STEAG.

2. Bitte beurteilen Sie die zukünftigen wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten der STEAG, insbesondere unter Berücksichtigung der Herausforderungen der Energiewende und im Hinblick auf die Struktur der STEAG (z.B. Wirtschaftlichkeit bestehender Kraftwerke etc.).

3. Welche Möglichkeiten bestehen für die Stadt Dortmund bzw. ihrer Töchter, die Beteiligungen an der STEAG abzugeben und welche wirtschaftlichen Konsequenzen wären damit verbunden?

Eine schriftliche Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 9.10
Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05708-16)

Die Nachfrage von Rm Bohnhof (AfD), um welche Minderaufwendungen es sich bei dem Sachkonto 551700 handelt, beantworte StD Stüdemann dahingehend, dass es sich dabei um Minderaufwendungen bei Zinszahlungen handelt.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt mehrheitlich die überplanmäßigen Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO und die Deckung durch Minderaufwendungen bei den Zinsaufwendungen an private Unternehmen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05090-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.


zu TOP 10.2
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04555-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) nahm an der Beratung und Abstimmung nicht teil.


zu TOP 10.3
Beschaffung zusätzlicher mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05477-16)

Die Vorlage wurde zurückgezogen.


zu TOP 10.4
Benennung von Delegierten für die 11. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05771-16)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) sowie bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt folgende Delegierte für die 11. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen am 14.12.2016 in Köln:

1. Rm Volkan Baran (SPD)

2. Rm Christian Barrenbrügge (CDU)

3. Rm Saziye Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen)


zu TOP 10.5
Umbesetzung in Gremien
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05130-16-E1)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 05130-16-E1) vom 05.07.2016 vor:

„ … die Fraktion Die Linke & Piraten beantragt die nachfolgenden Umbesetzungen in den Gremien:


Einleitend wies OB Sierau darauf hin, dass ein Beschluss zu Ziffer 2) des vorliegenden Antrags bereits in der letzten Sitzung des Rates der Stadt erfolgt ist und eine Beschlussfassung zu Ziffer 1) vertagt wurde.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) äußerte seine Befürchtung, dass erstmalig ein Personalvorschlag abgelehnt werden könne, weil die betreffende Person zu kompetent sei und somit das Unternehmen über den Aufsichtsrat in eine Richtung lenken könnte, die möglicherweise nicht im Sinne der herrschenden Politik sei.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) signalisierte Zustimmung zum vorliegenden Antrag, mit Verweis auf das Vorschlagsrecht der beantragenden Fraktion.

Rm Reppin (CDU) begründete die Ablehnung des Personalvorschlags dahingehend, dass Aufsichtsratsmitglieder gem. Aktienrecht entsandt werden, um die Interessen des Unternehmens zu vertreten und weiter eine gewisse Loyalität gegenüber der Entscheidungsfindung des Rates erwartet wird. Aufgrund der bisherigen Arbeitsweise der betreffenden Person bestünden diesbezügliche Bedenken bei der CDU-Fraktion.

Rm Schilff (SPD) betonte, dass seine Fraktion nicht an der entsprechenden Kompetenz zweifle, aber das bisherige Verhalten nicht den Schluss zuließe, dass sich die betreffende Person zum Wohle des Unternehmens einsetzen wird, was letztlich für das Abstimmungsverhalten ausschlaggebend sei.

Mit Bezug auf die Ausführungen von Rm Reppin (CDU) und Rm Schilff (SPD) erläuterte Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) die Ablehnung des Personalvorschlages zum Wohle des Unternehmens.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) begründete das Abstimmungsverhalten dahingehend, dass er sich der Argumentation der Vorredner weitestgehend anschließen könne.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) betonte, dass der Kandidat seiner Fraktion nicht für eine Verlängerung der Piste oder die Ausweitung der Betriebszeiten stehe, sondern einen anderen wirtschaftlichen Ansatz, sehr wohl zum Wohle des Unternehmens, verfolge.

Rm Münch (FBI) erläuterte sein Abstimmungsverhalten u.a. mit Verweis darauf, dass der Kandidat in der Vergangenheit in positiver Weise versucht habe, den Flughafen auf rechtssichere Beine zu stellen.

Rm Monegel (CDU) wies darauf hin, dass es ausdrücklicher Wunsch des Gesetzgebers ist, dass für eine Besetzung in einem Aufsichtsrat, bspw. von Seiten der Arbeitnehmervertreter, dem Rat eine Liste von zu Wählenden vorzulegen ist. Diese müsse in der Regel doppelt so viele Vorschläge enthalten, wie an Mandaten besetzt werden kann. Insofern müsse eindeutig zwischen Vorschlags- und Besetzungsrecht unterschieden werden.

Der Rat der Stadt lehnte Ziffer 1) des o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 05130-16-E1) vom 05.07.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten und von Rm Münch (FBI) ab.


zu TOP 10.6
Weiterführung der Zentralen Ausländerbehörde in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion FDP/Bürgerliste, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 05787-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 05787-16-E1) der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke & Piraten und FDP/Bürgerliste vom 27.09.2016 vor:

„ … die Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen, Linke & Piraten und FDP/BL stellen
zu og. TOP folgenden Antrag und bitten um Beratung und Abstimmung in der Ratssitzung
am 29.09.16:

Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich für den Erhalt der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) in Dortmund aus. Das über Jahrzehnte entwickelte Fachwissen der ZAB in Dortmund mit ihren hoch motivierten und erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern darf nicht aufgegeben werden.
Das Land wird deshalb aufgefordert, die ZAB nach Schließung der Erstaufnahmestandorte in Dortmund auf der Grundlage der bestehenden Rechtsverordnung in Dortmund bestehen zu lassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ihrerseits die Verhandlungen mit dem Land fortzusetzen, die ZAB am Standort Dortmund zu belassen.

Die Dortmunder Landtagsabgeordneten werden gebeten, sich aktiv in die Verhandlungen mit dem Land zum Erhalt der ZAB in Dortmund einzubringen. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Ratsbeschluss der Landesregierung und den Landtagsabgeordneten aus Dortmund weiter zu leiten.
Dem Rat der Stadt und den zuständigen Fachausschüssen ist über das Ergebnis der Verhandlungen mit dem Land zu berichten.

Begründung:

Das Land NRW unterhält neben den Standorten Köln und Bielefeld auch in Dortmund eine Zentrale Ausländerbehörde (ZAB). Im Rahmen des integrierten Rückkehrmanagements für Flüchtlinge haben die zentralen Ausländerbehörde in den letzten Monaten weitere Aufgaben übernommen und sich weiter spezialisiert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZAB in Dortmund sind seit vielen Jahren am Standort tätig und haben sich ein anerkanntes Know-how und Spezialwissen angeeignet.
Die dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen sehr engagiert schon über
einen langen Zeitraum eine sehr schwierige Aufgabe für das Land NRW.

Das Land NRW ist gut beraten, weiter auf eine erfahrene und gut aufgestellte ZAB in Dortmund zurück zu greifen. Die dort vorhandenen 45 Planstellen werden vom Land refinanziert. Bei einer Rückkehr dieser Beschäftigten zur Stadtverwaltung Dortmund würde das Personalkostenbudget der Stadt zusätzlich belastet. Deshalb ist es auch aus personalwirtschaftlichen Erwägungen heraus für die Stadt Dortmund sinnvoll, die ZAB in Dortmund weiterzuführen.

Aktuelle Personalbedarfe in der Stadtverwaltung Dortmund könnten mit den Beschäftigten aus der ZAB, die erst zum Jahresende 2017 für eine Personalvermittlung bereitstünden, nicht abgedeckt werden. Inwieweit sich bis dahin neue Personalbedarfe in der Verwaltung ergeben, ist heute nicht absehbar.

Mit der Aufgabe der EAE in Dortmund ist nicht zwingend die Aufgabe der ZAB verbunden. Während eine Erstaufnahmeeinrichtung die Verwaltungsaufgaben zu Beginn eines Asylverfahrens in einer sog. Asylstraße (Registrieren, Untersuchen, Röntgen, Zuführung zum BAMF, Anlage der Asylakte) erledigt, arbeitet die ZAB schwerpunktmäßig am Ende eines erfolgten Asylverfahrens (Rückkehrmanagement).
Auch deshalb konnte und kann in Köln ein Standort für eine ZAB betrieben werden, ohne dass dort eine EAE existiert oder in Planung ist.

Alle diese Gründe sprechen für den Erhalt der ZAB in Dortmund.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) begründete seine Ablehnung dahingehend, dass er die Betreibung weiterer Migration in Dortmund und einen ungebremsten, schnellstmöglichen Bevölkerungsaustausch ablehne.

Rm Suck (CDU) begründete den vorliegenden gemeinsamen Antrag, als Ergebnis einer konstruktiven, fraktionsübergreifenden Diskussion im Ausschuss für Personal und Organisation. Finanzielle und inhaltliche Aspekte, wie bspw. das über Jahre erworbene, hohe fachliche Know-how der städtischen Beschäftigten sprechen für den Erhalt der Zentralen Ausländerbehörde in Dortmund.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) schloss sich den Ausführungen von Rm Suck (CDU) an und wies weiter darauf hin, dass es sich aus Sicht seiner Fraktion nunmehr räche, dass vor Monaten mehrheitlich die Entscheidung getroffen wurde, nicht mehr Standort für eine Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) sein zu wollen.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten wies Rm Reigl darauf hin, dass sich eine Diskussion über den Erhalt der Zentralen Ausländerbehörde erübrigt hätte, wenn die EAE in Dortmund verblieben wäre. Nunmehr müsse versucht werden, die vorhandene Kompetenz weiter zu nutzen.

Für Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprechen sachliche Gründe dagegen, die EAE mit der Zentralen Ausländerbehörde in Zusammenhang zu bringen. Weiter verwies Rm Rettstadt auf die seinerzeitige, einvernehmliche Entscheidungsfindung im Rat der Stadt.

Rm Münch (FBI) erläuterte seine Zustimmung dahingehend, dass die Vorteile eines Erhalts der Zentralen Ausländerbehörde die Nachteile aus seiner Sicht überwiegen.

Rm Tölch (SPD) nahm Bezug auf die von Rm Suck (CDU) angeführten, sachlichen Argumente wie der Erhalt der vorhandenen Kompetenzen, Weiterbeschäftigung des Personals etc. und wertet eine Beschlussfassung als deutliches, politisches Signal in Richtung Landesregierung.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich den o.a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 05787-16-E1) der Fraktionen SPD, CDU, Bündnis90/Die Grünen, Die Linke & Piraten und FDP/Bürgerliste vom 27.09.2016 gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte.


zu TOP 10.7
Verwaltungssprache, Transparenz und Bürgernähe
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05794-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 05794-16-E1) der AfD-Fraktion vom 27.09.2016 vor:

„ … die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beschlussfassung des Rates zu folgendem Antrag:

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zu erstellen, wie Verwaltungshandeln und Verwaltungssprache bürgernah und transparent gestaltet werden kann. Hierbei soll die Verwaltung insbesondere darstellen, wie sie Doppelungen und doppeldeutige Begrifflichkeiten vermeiden will und kann.

Begründung:

Verwaltungshandeln und Verwaltungssprache sollten transparent und bürgernah sein. Das umfasst insbesondere, dass der Bürger versteht, was Politik und Verwaltung von ihm will oder für ihn tut. Voraussetzung hierfür ist allerdings zwingend, dass zunächst einmal Politik und Verwaltung wissen, wovon sie reden und was sie meinen. Ob dies der Fall ist, kann man berechtigterweise bezweifeln. Die Ratsvorlagen sind aufgebläht mit semantischen Schmankerln und Füllseln. Man kann durchaus den Eindruck gewinnen, jede Vorlage muss eine gewisse Anzahl an „wohlmeinenden und wohlklingenden Phrasen“ enthalten.

So weit, so gut oder schlecht!

Problematisch wird es jedoch, wenn die Begrifflichkeiten innerhalb der Verwaltung und der Politik unterschiedlich und je nach Lust und Laune verwendet werden, so dass der Bürger das verwaltungshandeln nicht mehr verstehen kann, weil er nicht weiß, was denn nun gemeint ist.

So wurde in der Ratsvorlage zur Sitzung des Rates am 28.04.2016 zu TOP 9.1. (DS-Nr. 03760-16): „Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)“ folgende Phrase verwendet:

„Dortmund stärkt das bürgerschaftliche und zivilgesellschaftliche Engagement“.

Auf Nachfrage eines Vertreters der AfD-Fraktion antwortete Oberbürgermeister Sierau sinngemäß, es handele sich um unterschiedliche Gruppen. Bei Bürgern handele es sich um diejenigen, die mit Bürgerrechten (z.B. Wahlberechtigung) ausgestattet seien. Unter dem Begriff Zivilgesellschaft verstehe man auch die Personengruppen ohne diese Rechte, wie z.B. nichtwahlberechtigte Ausländer.

In einer Ratsvorlage „Masterplan Digitales Dortmund“ (DS-Nr. 03339-15) werden auch diese Begrifflichkeiten, aber auch weitere verwendet, so dass es zu einer nicht mehr verständlichen „Durchmischung“ der Begrifflichkeiten und Diskriminierungen kommt.

So heißt es wörtlich:

„Sinn und Zweck eines Masterplanes „Digitales Dortmund“ soll es sein, Antworten auf die Fragen zu finden, wie mit diesem besonderen Veränderungsprozess an der Schnittstelle von Stadtverwaltung und Stadtgesellschaft (Bürgerinnen und Bürger, Politik, Vereine, Wirtschaft und Wissenschaft) erfolgreich umgegangen und gleichzeitig auch eine Positionierung von Dortmund als führende Digitale Stadt erreicht werden kann.“

Man will also (Stadt)Verwaltung und (Stadt)Gesellschaft im weitesten Sinne zusammenbringen. Zur Stadtgesellschaft zählen neben den bereits oben erwähnten Bürgerinnen und Bürgern die Politik, Vereine, Wirtschaft und Wissenschaft.

Leider fehlt die Gruppe der „Zivilgesellschaft“, d.h. der Menschen ohne Bürgerrechte. Diese werden offenbar bei diesem Prozess nicht mitgenommen, wenn man es böswillig sehen will. Eine Diskriminierung wäre -Böswilligkeit unterstellt- offenkundig.

Tatsächlich stellt es sich aus unserer Sicht so, dar, dass Verwaltung sich einer beliebig austauschbaren (Phrasen)Sprache bedient, ohne überhaupt noch über Sinn und Unsinn derartiger Formulierungen zu reflektieren. Transparenz und Bürgernähe sehen anders aus.

Die AfD-Fraktion stellt folgenden Antrag,

der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zu erstellen, wie Verwaltungshandeln und Verwaltungssprache bürgernah und transparent gestaltet werden kann. Hierbei soll die Verwaltung insbesondere darstellen, wie sie Doppelungen und doppeldeutige Begrifflichkeiten vermeiden will und kann.

Rm Urbanek (AfD) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion und sprach sich u.a. dafür aus, dass Verwaltungsvorlagen auf den reinen Informationswert eingedampft werden, statt mit allerlei Allgemeinplätzen zu langweilen. Mittels eines Konzeptes sollen Dinge für die Mandatsträger künftig einfacher handhabbar und lesbarer werden.

Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sieht den Rat der Stadt nicht in der Situation, Nachhilfeunterricht erteilen zu müssen und lehnte den vorliegenden Antrag ab.

Bm Sauer (CDU) hält den Antrag nicht für zielführend. Weiter begründete Bm Sauer die Ablehnung durch seine Fraktion mit Verweis auf einen Ratsbeschluss aus dem Jahr 2006, wonach die Verwaltung ersucht wird, Vorlagen für Rat, Ausschüsse, Beiräte und sonstige Gremien sprachlich so zu gestalten, dass sie für alle Bürgerinnen und Bürger verständlich sind und Fachbegriffe sowie Fremdwörter zu erläutern sind.
Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) ergänzte die Ausführungen von Bm Sauer (CDU) zum dem 2006 gefassten Beschluss um den Hinweis, dass man sich in einer komplexer gewordenen Gesellschaft, um eine einfache, verständliche Verwaltungssprache bemühen solle.

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) signalisierte seine Zustimmung u.a. in der Hoffnung, dass dadurch die inflationäre Verwendung von Begrifflichkeiten eingedämmt werden könne.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einen von Rm Suck (CDU) gestellten Antrag zur Geschäftsordnung auf Schluss der Beratung, bei Gegenrede von Rm Bohnhof (AfD), mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI).

Der Rat der Stadt lehnte den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 05794-16-E1) der AfD-Fraktion vom 27.09.2016 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte ab.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Sexuelle Übergriffe durch Gruppen muslimischer Männer beim Berliner Karneval der Kulturen und dem Darmstädter Musikfestival - Konsequenzen für den Schutz von Frauen im öffentlichen Raum in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04894-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
76,3 % Ausländer als Täter beim Menschenhandel mit Zwangsprostitution in Deutschland - Konsequenzen für Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04895-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Inhaftierung von Ratsmitgliedern in der Türkei und in Dortmunds Partnerstadt Trabzon
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04896-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Frauendiskriminierende Nichtbegrüßung durch islamistisch sozialisierte Männer in der TU Dortmund und der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04901-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die mündlich gestellte Nachfrage von Rm Münch (FBI) „Ist es richtig, dass der Duktus Ihrer Beantwortung derjenige ist, dass jemand der aus religiösen Gründen einer Frau nicht die Hand gibt, dass das nicht frauendiskriminierend ist?“ beantworte OB Sierau dahingehend, dass er der Interpretation nicht zustimmen kann.


zu TOP 11.1.5
NRW-Pilotprojekt zur Prävention von Wohnungseinbrüchen - ohne Beteilgung von Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04902-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die mündlich gestellte Nachfrage von Rm Münch (FBI) „Ist der Kontakt zwischen Stadt, sprich Oberbürgermeister und Polizei, sprich Polizeipräsident so schlecht, dass die Stadt hier keine Chance gehabt hätte, wenn Sie sich ein bisschen engagiert hätten, in ein ähnliches Präventivprojekt hineinzukommen?“ beantworte OB Sierau mit Nein.


zu TOP 11.1.6
Unzureichende Ersatzpflanzungen für in der Siedlung Kaspar-Schulte-Straße massiv gefällte Bäume
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05122-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.7
Fällung von 76 geschützen Alleebäumen an der B 1 für den Haltstellenausbau der U 47
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05123-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.8
Sicherheits-Haltelinie für Radfahrer an der Breuhausstraße / Hohe Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05124-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.9
Erhöhung der Sicherheit für Radfahrer auf der Menglinghauser Straße
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05125-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.10
Optimierung der Beschilderung des Emscher-Radweges zwischen NSG Bolmke und Schnettkerbrücke
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05133-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.11
Ausfall der diesjährigen Waldjugendspiele aufgrund der mangelnden Unterstützung durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05134-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.12
Neue Leerstände an der Kieferstraße durch die Verlagerung von Betrieben in das geplante Einkaufzentrum Luisenglück
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05135-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.13
Nichtdurchführung des gesetzlich vorgeschriebenen FFH-Monitorings auf den Ersatzflächen für Ellinghausen, Gneisenau und Westfalenhütte
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05136-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.14
Einladungen des OB an die Mitglieder des Rates nur noch an die fraktionsgebundenen Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05613-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.15
Gefährdung von Fußgängern und Belästigung von Sitzenden durch Pkw-Verkehr auf dem Alten Markt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 05789-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Angriff auf Kirche in Dortmunder Partnerstadt Trabzon
Anfrage zur TO (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 05503-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


Die öffentliche Sitzung des Rates wurde um 19:32 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister
Ullrich SierauGudrun Heidkamp
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer



Einbringung Haushaltsplanentwurf 2017_OB Sierau.pdfEinbringung Haushaltsplanentwurf 2017_OB Sierau.pdf Einbringung Haushaltsplanentwurf 2017_StD Stüdemann.pdfEinbringung Haushaltsplanentwurf 2017_StD Stüdemann.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus