über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 13.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Monegel
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
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§ Momentan hilft der Masterplan Vergnügungsstätten jedoch nicht, da der Bestandsschutz zu weit geht. § Muss nach einer Nutzung als Vergnügungsstätte wieder eine Vergnügungsstätte in der Immobilie angesiedelt werden? § Wie lange hat die Vergnügungsstätte Bestandsschutz? § Kann man Immobilienbesitzer dazu zwingen, keine Vergnügungsstätte in ihre Gebäude zu nehmen? § Wie kann bei Vergnügungsstätten Offenheit und Transparenz gewährleistet werden? |
§ Insgesamt haben sich die Instrumentarien (BauGB, Masterplan, Konzessionsrecht) zur Einschränkung von Vergnügungsstätten und den damit verbundenen negativen Auswirkungen verbessert. § Bestehende legale Vergnügungsstätten können nicht über städtebauliche Instrumentarien eingeschränkt werden, lediglich über Konzessionsverträge, wobei diese bestimmten Regeln unterliegen. § Wenn eine Vergnügungsstätte in einem Gebäude schließt und dieses mehrere Jahre (in Normalfall 2 Jahre, muss im Einzelfall geprüft werden) leer steht, ist der Bestandsschutz der Vergnügungsstätte erloschen. Eine Wiederinbetriebnahme als Vergnügungsstätte kann somit unter bestimmten Voraussetzungen verhindert werden. § Findet lediglich ein Betreiberwechsel statt oder wird die gleiche Nutzung weiterhin ausgeübt, genießt die Vergnügungsstätte Bestandsschutz. § Immobilienbesitzer können nicht gezwungen werden, auf die Ansiedlung einer Vergnügungsstätte zu verzichten, sofern diese aus bau-, planungs- oder ordnungsrechtlicher Sicht nicht zu verhindern ist. Andernfalls läuft die Stadt Dortmund Gefahr, schadensersatzpflichtig zu werden. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Immobilienbesitzer mehr Sensibilität hinsichtlich der Ansiedlung von Vergnügungsstätten entwickeln würden. § Offenheit und Transparenz wird beispielsweise durch das Nicht-Abkleben von Schaufenstern erreicht. |
§ Das Vorhandensein von Spielhallen und Wettbüros wird aufgrund des Suchtpotenzials bemängelt. |
§ Das Thema Spielsucht wird im Masterplan Vergnügungsstätten nicht behandelt, da hier lediglich städtebauliche Aspekte berücksichtigt werden. |
§ Durch Veränderungen im Einzelhandel ist es unwahrscheinlich, dass kleinere Immobilieneinheiten wieder an Einzelhändler vermietet werden. Daher wird der Masterplan Vergnügungsstätten nicht den gewünschten Erfolg bringen, sondern sich das Problem eher noch verschärfen. |
§ Der Strukturwandel im Einzelhandel wird weitere Ladenleerstände zur Folge haben. Gerade daher ist es sinnvoll, die Entwicklung der Vergnügungsstätten mit Hilfe des Masterplans Vergnügungsstätten sowie der Bauleitplanung gezielt zu steuern. |
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§ Ist als Nachfolgenutzung von einem Wettbüro ein Bordell möglich? |
§ Jede Nutzungsänderung ist im Einzelfall zu prüfen. Bei Anträgen auf Nutzungsänderung kann steuernd eingegriffen werden. |
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Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Heinrich Theodor Garbe Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |