Niederschrift (öffentlich)
über die 43. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 28.04.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 16:10 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez.
Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Frau Poppe - FB 1
Herr Gruber - FB 23
Herr Ehinger - FB 23
Herr Kruse – FB 33
Herr Legeler – FB 33
Herr Sagolla - FB 61
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
Herr Kinietz - EDG
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 43. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 28.04.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 03.03.2020
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)
3.2 Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)
3.3 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16719-20)
3.4 Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)
3.5 Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17157-20)
3.6 Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16398-20)
3.7 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16588-20)
3.8 Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16687-20)
3.9 Förderung von E-Bikes und Pedelecs für städtische Mitarbeiter*innen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16827-20-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16827-20-E2)
3.10 Regionales Radwegenetz
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16829-20-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16829-20-E2)
3.11 Darstellung der Starkregengefahrenkarte und der Zukunftsinitiative Wasser in der Stadt von morgen in den Vorlagen für die politischen Gremien
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17273-20)
3.12 Umweltspur Brackeler Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17281-20)
hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17281-20-E1)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 Installation von Desinfektionsmittelspendern
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17059-20)
lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17059-20-E1)
4.2 2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)
- Lag bereits zur Sitzung am 04.02.2020 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15814-19-E5)
4.3 Erneuerbare Energien in städtischen Gebäuden
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16825-20-E1)
lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16825-20-E2)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16596-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020
(Drucksache Nr.: 16596-20)
5.2 Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16683-20)
5.3 Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16431-20)
5.4 Erneuerung der LSA 0410 Zeche-Norm-Straße / Elf Kreuzen - Altwickeder Hellweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16336-19)
5.5 Erneuerung der LSA 0369 Huckarder Straße / Mallinckrodtstraße (nördl. Anschluss)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16517-20)
5.6 Personalstellen Radverkehrssicherheit
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16830-20-E1)
lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16830-20-E2)
6. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
6.1 Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)
7. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -
8. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
8.1 Sachstandsbericht zur Zustands und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17137-20)
Die gewünschte mündliche Berichterstattung der Verwaltung erfolgt zur SItzung am 28.04.2020.
8.2 Abarbeitung von Beschlüssen im Bereich ABVG
(Drucksache Nr.: 16506-20-E1)
9. Anfragen
- nicht besetzt -
10. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Dudde benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Redaktionelle Änderung:
Der TOP 8.2 „Abarbeitung von Beschlüssen im Bereich ABVG
(Drucksache Nr.: 16506-20-E1)“ ist versehentlich unter dem Bereich der
Stadtentwässerung einsortiert worden und gehört entsprechend zu TOP 10.1
(Informationen der Verwaltung)
Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Hinweis, festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 03.03.2020
Die Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 03.03.2020 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt iResilience zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat „Runder Tisch Internationales“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:
„Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, die Informationen auch an die anderen Fachausschüsse weiterzugeben.
Dies wird von der Verwaltung zugesagt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.4
Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt das Integrierte Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17157-20)
ABVG, 28.04.2020:
Herr Rm Mader möchte wissen, wann und wo die Schulformen beteiligt worden sind.
Herr StR Rybicki teilt hierzu mit, dass die Schulformen von der Schulverwaltung mit pädagogischer Beteiligung beteiligt worden sind und es habe eine Beteiligung im Kreise der Schulleiter/innen gegeben.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die anliegende Schulbauleitlinie als Grundlage seiner Schulbauprojekte.
2. die selbstständige Weiterentwicklung der Schulbauleitlinie und Anpassung an veränderte übergeordnete Normen durch die Verwaltung. Sofern Grundzüge der Schulbauleitlinie betroffen sind, wird die Verwaltung die Veränderungen dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
3. die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der Schulbauleitlinie.
zu TOP 3.6
Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16398-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
beauftragt das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) auf Grundlage der vorliegenden Kostenzusammenstellung mit einem Investitionsvolumen i.H.v. 8,995 Mio. € brutto mit der weiteren Planung und Ausführung (Ausführungsbeschluss) des Neubaus der Akademie für Theater und Digitalität an der Speicherstraße 19. Die Finanzierung erfolgt durch das SV GVVF.
zu TOP 3.7
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16588-20)
ABVG, 28.04.2020:
Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde. Man sei der Meinung, dass hier sehr viel Geld für eine rein temporäre Einrichtung ausgegeben werde, die zudem auch gestalterisch nicht glücklich mit den Containern vor Ort getroffen sei.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau (nach Projektende) eines temporären Mikrodepots für emissionsfreien Lieferverkehr am Ostwall.
zu TOP 3.8
Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16687-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit
einem Investitionsvolumen in Höhe von 594.870 € den Ausbau des Untergeschosses des
Bürogebäudes Königswall 25-27 und beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter
Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung
(Planungs- und Ausführungsbeschluss) der Ausbaumaßnahme. Die Finanzierung erfolgt
durch das Sondervermögen
zu TOP 3.9
Förderung von E-Bikes und Pedelecs für städtische Mitarbeiter*innen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16827-20-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 16830-20-E1, lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 16827-20-E2):
„Die o.a. Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:
Das von vielen Mitarbeiter*innen gewünschte „Jobradleasing“ ist aufgrund fehlender tarifrechtlicher
(für Beschäftigte) beziehungsweise besoldungsrechtlicher Vorschriften (für Beamt*
innen) zurzeit nicht möglich.
Nach § 2 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW) dürfen Beamt*
innen nicht auf die gesetzlich zustehende Besoldung […] ganz oder teilweise verzichten.
Damit ist eine Gehaltsumwandlung für Beamte, also ein freiwilliger Verzicht auf einen Teil
des Besoldungsanspruchs zugunsten einer Sachleistung wie einem Dienstfahrrad, nicht möglich.
Auch eine nicht rückzahlbare (teilweise oder vollständige) Bezuschussung eines Fahrrades
ist für kommunale Beamt*innen mit den derzeit gültigen besoldungsrechtlichen Vorschriften
nicht umsetzbar. Eine Entgeltumwandlung für sogenannte Leasingmodelle kann die
Stadt Dortmund aufgrund einer fehlenden Öffnungsklausel im Tarifvertrag zudem auch ihren
Tarifbeschäftigten nicht ermöglichen. Die Entgeltumwandlung kommt derzeit ausschließlich
für Zwecke der Altersvorsorge in Betracht.
Um die Idee einer umweltfreundlichen Mobilität dennoch aktiv zu unterstützen, möchte die
Stadt Dortmund ihren Mitarbeiter*innen bis zu einer Änderung der gesetzlichen Grundlagen
daher bereits jetzt die Möglichkeit bieten, ein Darlehen für die Beschaffung eines Fahrrades in
Anspruch zu nehmen. Darlehen werden bei der Stadtverwaltung Dortmund analog der Vorschussrichtlinien
des Landes NRW an die städt. Bediensteten gewährt.
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 beschlossen, die Richtlinien
über die Gewährung von Vorschüssen in besonderen Fällen (Vorschussrichtlinien) um die
Möglichkeit der Bewilligung eines Darlehens mit einem Höchstbetrag von 2560,00 € zur Beschaffung
eines Fahrrads zu erweitern. Die Vorschussrichtlinien wurden aufgrund des Ratsbeschlusses
zum 01.01.2020 hinsichtlich der Gewährung eines zinslosen Darlehens in oben genannter
Höhe für die Anschaffung eines Fahrrades, welches auch für die Wege vom oder zum
Arbeitsplatz genutzt werden soll, erweitert. Die Regelungen umfassen alle muskelbetriebenen,
elektrischen oder elektrisch unterstützten Räder im Sinne der Straßenverkehrsordnung.
Alle städtischen Mitarbeiter*innen wurden durch den FB 11 bereits per Rundverfügung vom
27.01.2020 über diese Möglichkeit informiert.
Zu Ihrer Fragestellung zur Möglichkeit der Anschaffung von Dienstfahrrädern, wurden entsprechende
Bedarfe durch den FB 19 bereits im Jahr 2018 verwaltungsweit ermittelt. Mit der
Vorlage Nr. 13427-19V vom 12.06.2019 wurde diese zur Kenntnis genommen und der FB 19
beauftragt noch im Jahr 2019 10 Pedelecs zu beschaffen. Zusätzlich wurde das Mobilitätszentrum
mit der Beschaffung weiterer rund 15 Fahrräder, 60 Pedelecs und 15 E-Cargobikes
durch die Ausschreibung eines entsprechenden Rahmenvertrages beauftragt. Die Mittel zur
Deckung der Kosten, die sich aus den gemeldeten Bedarfen ergaben, wurden mit der benannten
Vorlage bereitgestellt. Der Rahmenvertrag wird in Kürze ausgeschrieben.
Die geplanten Beschaffungen decken jedoch ausschließlich den rein dienstlichen Anteil an
erforderlichen umweltfreundlichen Fahrten. Privatfahrten sind ausgeschlossen. Dies ergibt
sich aus den Regelungen der Geschäftsanweisung für das Führen und den Betrieb der Dienstfahrzeuge
der Stadtverwaltung Dortmund vom 04.09.2018. Diese gelten sinngemäß auch für
die Nutzung der Pedelecs.
Derzeit werden 23 Pedelecs für die dienstliche Nutzung in zentraler Zuständigkeit durch den
FB 19 bewirtschaftet.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.10
Regionales Radwegenetz
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16829-20-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 16829-20-E1, lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 16829-20-E2):
„Zu der Bitte um Stellungnahme gebe ich nachfolgend die entsprechenden Informationen der
Planungsverwaltung weiter:
Der Regionalverband Ruhr wurde mit Beschluss der Verbandsversammlung in der 23.
Sitzung am 28.06.2019 beauftragt, mit den dafür zuständigen Ministerien auf Landes-
Bundes- und EU-Ebene die Weiterentwicklung, Umsetzung und Finanzierung des Regionalen
Radwegenetzes voranzutreiben. Unter Beteiligung des Arbeitskreises Mobilität soll die
konkrete Umsetzung aktiv angestrebt und gemeinsam mit dem Landesverkehrsministerium
und mit den Kommunen realisiert werden. Die Weiterentwicklung des Regionalen
Radwegenetzes auf Dortmunder Stadtgebiet fließt auch in das Teilkonzept „Radverkehr und
Verkehrssicherheit“, welches im Rahmen der Aufstellung des Masterplan Mobilität 2030
derzeit erarbeitet wird, mit ein.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
Darstellung der Starkregengefahrenkarte und der Zukunftsinitiative Wasser in der Stadt von morgen in den Vorlagen für die politischen Gremien
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17273-20)
Hierzu liegt vor Antrag zur TO (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 17273-20):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Wohnen und Verkehr bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags.
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Erstellung von Vorlagen für die politischen Gremien die verfolgten Ziele der Zukunftsinitiative Wasser in der Stadt von morgen sowie die Starkregengefahrenkarte in den Vorlagen so zu berücksichtigen, dass mögliche Auswirkungen jeweils dargestellt werden.
Begründung:
Am 04.07.2019 hat der Rat der Stadt die Veröffentlichung der Starkregengefahrenkarte und am 26.09.2019 die Teilnahme an der Zukunftsinitiative Wasser in der Stadt von morgen beschlossen. Mit der Zukunftsinitiative sollen Maßnahmen zur Klimaanpassung umgesetzt werden und die Starkregengefahrenkarte hilft Bereiche, in denen Starkregenereignisse zu lokalen Überflutungen führen können, zu identifizieren und Überflutungsereignisse künftig nach Möglichkeit in ihrer Häufigkeit und Ausprägung zu reduzieren. Beides soll in den Vorlagen dargestellt bzw. berücksichtigt werden, um Beschlüsse besser einschätzen zu können.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig den o. a. Antrag.
zu TOP 3.12
Umweltspur Brackeler Straße
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17281-20)
Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (DS-Nr.: 17281-20-E1):
„Vor rund einem Monat wurde die Umweltspur an der Brackeler Straße in Betrieb genommen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet bis zur nächsten Sitzung im Mai um einen
aktuellen Sachstand zur Akzeptanz und Nutzung der Spur.
Begründung:
Seit dem 20. März ist Dortmunds erste Umweltspur an der Brackeler Straße in Betrieb.
Hier gilt jetzt auf einer Spur freie Fahrt für umweltfreundliche Verkehrsmittel. Dazu gehören
Busse, Fahrzeuge mit Elektroantrieb und Fahrräder. Für Privat-Pkw mit Verbrennungsmotor
ist die rechte Spur Richtung Borsigplatz gesperrt. Gerade zu Beginn wurde
die Spur jedoch immer wieder auch von diesen genutzt.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
Installation von Desinfektionsmittelspendern
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17059-20)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 17059-20 lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 17059-20-E1):
„Zu dem in der o.g. Sitzung beschlossenen Antrag sowie dem Auftrag, hierzu ein Gesamtkonzept zu
erstellen, gebe ich Ihnen folgenden Zwischenbericht.
Zur Umsetzung des Beschlusses hat sich die Städtische Immobilienwirtschaft umgehend mit dem
von der Stadt Dortmund eingesetzten Krisenstab zum Coronavirus (SARS-CoV-2 und Covid-19) in
Verbindung gesetzt und auf dessen Wunsch die inhaltliche Fragen mit dem Fachbereich
Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement (Fachbereich 13) abgestimmt. Folgendes
Konzept wurde mit diesem Fachbereich und dem Gesundheitsamt (Fachbereich 53) entwickelt:
- Desinfektionsmittelspender sind im Moment absolute Mangelware und derzeit in der
notwendigen Ausführung nicht zu beschaffen. Zurzeit können nur Spender ohne Standfuß
beschafft werden. Daher wurde der BHD (Betriebshandwerklicher Dienst der Städtischen
Immobilienwirtschaft) beauftragt, 60 Standfüße zu erstellen und auszuliefern.
- Die Standorte werden durch den Fachbereich 13 festgelegt. Von dort erfolgt auch die weitere
Logistik (z. B. Auffüllen der Desinfektionsmittel). Desinfektionsmittel lagern in großen
Gebinden in einer Wache der Feuerwehr Dortmund.
- Inzwischen wurden bereits das Stadthaus und das Rathaus sowie einige Tageseinrichtungen für
Kinder ausgestattet. Durch den Fachbereich 13 wird eine Priorisierung nach dem Infektionsschutzbedürfnis
vorgenommen und die Aufstellung der Desinfektionsmittelspender
entsprechend veranlasst. Hierzu liegen diverse Bedarfsmeldungen vor.
- Die Desinfektionsmittelspender werden in den Eingangsbereichen im Sichtkontakt zu den
Pforten aufgestellt und zusätzlich gegen Diebstahl gesichert. Aus Gründen des Diebstahlschutzes
werden Desinfektionsmittelspender nicht in den öffentlichen Toiletten aufgestellt.
Erst nach dem Ende der Krisenlage wird es der Verwaltung möglich sein, ein gesamtstädtisches
Konzept zur Aufstellung von Desinfektionsmittelspendern zu erstellen und umzusetzen. Im
Moment sind die Festlegungen durch den Krisenstab maßgeblich.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
2. Sachstandsbericht Sporthallenprogramm und Sanierungsfahrplan Turn-/Gymnastikhallen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15814-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2020 (lag bereits zur Sitzung am 04.02.2020 vor)
Hierin enthalten: Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15814-19-E4):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Neu zu bauende Turn- und Sporthallen werden zukünftig grundsätzlich mit elektronischen
und voll-digitalen Schließanlagen ausgestattet.
2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche
Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen.
3. Bei Sanierungsarbeiten an Turn- und Sporthallen wird eine Umrüstung auf elektronische
Schließanlagen im Einzelfall geprüft.
Begründung:
Städtische Turn- und Sporthallen werden häufig in den Abendstunden und an den
Wochenenden von Vereinen genutzt. Um einerseits den Mehraufwand für die
Schulhausmeister*innen zu minimieren und zudem eine optimale Belegverwaltung der
Sportstätten zu ermöglichen, sollten die Hallen zukünftig mit intelligenten Zugangssystemen
ausgestattet werden, die u.a. eine digitale Verwaltung der Zutrittsrechte ermöglichen.
Der Rat hatte schon 2011 im Zusammenhang mit den hohen personellen Aufwänden für die
Bereitschaftsdienste der Schulhausmeister die Verwaltung aufgefordert, zu prüfen, ob die
Schlüsselgewalt der Sporthallen an Wochenenden an die Sportvereine übertragen werden
kann. Die in der Bewertung aus 2012 (Drucksache Nr.: 08174-12) vom Dezernat 3 dargelegten
Probleme, wie die aufwändige zentrale Abwicklung des Vertragsmanagements und die
fehlenden Zuordnungsmöglichkeiten bei verursachten Schäden, würden durch voll-digitale
Schließanlagen ausgeräumt.“
Hierzu liegt HEUTE vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 15814-19-E5):
Zu dem o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag, der vom Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit an
den Schulausschuss sowie an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überwiesen wurde,
nehme ich nach erfolgter Abstimmung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit dem
Schulverwaltungsamt und den Sport- und Freizeitbetrieben wie folgt Stellung.
Der Antrag bezieht sich auf einen komplexen Sachverhalt, der nur durch das
Zusammenwirken der genannten Fachbereiche der Verwaltung umgesetzt werden kann:
- Zunächst muss ein Konzept zur Anpassung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeistern/innen durch digitalisierte Schließanlagen erarbeitet werden, wobei
hier der Personalrat der Stadt Dortmund von Beginn an einzubeziehen ist. Ebenso sind
ein Belegungskonzept für Vereine inkl. der Zugangsrechte, Übergaben und
Schließungen sowie die vertraglichen Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund
von der Verkehrssicherungspflicht (Haftung) zu erarbeiten. Weiterhin ist ein System
zur verursachungsgerechten Zuordnung von Schäden (inkl. Harzverschmutzung)
während der Vereinsnutzung zu entwickeln. Letztlich sind die erarbeiteten
Anforderungen technisch umzusetzen.
- In den Fachbereichen müssen die entsprechenden Personalkapazitäten geschaffen
werden, um einerseits die Berechtigungen einzelner Nutzer in der
Schließanlagensoftware einzugeben und zu verwalten sowie andererseits, um bei
mechatronischen Systemen den dezentralen Batteriewechsel vorzunehmen.
Technisch ist zwischen mechatronischen und elektronischen Schließanlagen zu unterscheiden.
Im Unterschied zur mechatronischen Schließanlage wird bei der elektronischen Schließanlage
eine Verkabelung zum Schließzylinder vorgenommen wird. Dieses System wird deshalb eher
im Neubau oder bei Kernsanierungen eingesetzt. Bei mechatronischen Schließanlagen erfolgt
die Energieversorgung (über Batterien) und Datenübermittlung dezentral.
Vorteile der elektronischen Schließanlage gegenüber der mechatronischen Schließanlage sind:
-Schnelles Löschen von Schlüsseln
-Einfache Neuzuordnung von Schließmedien
-Jede Veränderung ist sofort umsetzbar
-Fernzugriff ist möglich
-Vernetzungsmöglichkeiten
-Geringerer Personalaufwand zur (Um-) Programmierung
-Kein Personalaufwand für den Batterietausch.
Zu den Vorteilen einer elektronischen bzw. mechatronischen Schließanlage gegenüber einer
mechanischen Schließung zählen sicherlich auch:
-Bei Schlüsselverlust muss keine komplette Schließanlage ausgetauscht werden,
sondern der Schlüssel wird einfach ausprogrammiert und ist dann unwirksam.
-Die Schließzylinder können Zutritte protokollieren und Protokolle können an jedem
Schließzylinder jederzeit abgerufen werden.
-Es können zu jeder Schlüsselgruppe Uhrzeiten zugewiesen werden.
-Es ist eine zeitnahe Sperrung einzelner Chips bei Verlust ohne Austausch der
kompletten Anlage möglich.
-Es ergibt sich kein Zeit- und Kostenaufwand für aufwändigen Austausch.
-Hohe Sicherheit ist gewährleistet.
-Es ergibt sich kein Zeitaufwand bei Nachbestellungen.
-Es besteht ein geringerer Abnutzungsgrad gegenüber herkömmlichen Schlüsseln.
-Die Zugangsmöglichkeiten zeitlich definierbar.
Nachteile bzw. Kritikpunkte der elektronischen Schließanlage gegenüber der
mechatronischen Schließanlage sind:
-Kosten
-Umbauaufwand
-Datensammlung und Möglichkeit der Speicherung (Datenschutz)
Die Städtische Immobilienwirtschaft hat beide Systeme bereits geplant und umgesetzt, z. B.
eine elektronische Schließanlage im Bürogebäude Südwall 5 – 9 (Jobcenter Dortmund) oder
mechatronische Schließanlagen an einzelnen Türen (insbesondere Außentüren) im Stadthaus,
im Fritz-Henssler-Berufskolleg und im Phoenix-Gymnasium.
Aus Sicht der Verwaltung muss zwingend erst das Konzept (Ziffer 2 des o.g. Antrags)
vorliegen, bevor die technische Umsetzung (Ziffer 1 und 3 des o.g. Antrags) geplant und
ausgeführt werden kann. Die Federführung dafür würde bei der Schulverwaltung liegen.
Vor dem Hintergrund der vorstehenden Erläuterungen empfiehlt die Verwaltung dem
Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün,
-den Antrag bezüglich des Konzepts (Ziffer 2 des o.g. Antrags) an den Schulausschuss
zu verweisen und
-dem Schulausschuss zu empfehlen, einen entsprechenden Prüfauftrag an die
Verwaltung zu beschließen.
ABVG, 28.04.2020:
Herr Rm Dudde bezieht sich auf den Beschlussvorschlag der Verwaltung (Seite 3) und fragt nach, was genau mit dem Prüfauftrag an die Verwaltung gemeint sei.
Herr Grosse-Holz teilt hierzu mit, dass umfangreiche Abstimmungen für die Einführung von elektronischen Schließsystemen notwendig seien. Nach der Beschlussfassung werde ein Arbeitskreis aus den maßgeblichen Fachbereichen (Sport- und Freizeitbetriebe, Schulverwaltungsamt, Liegenschaftsamt und Immobilienwirtschaft) gebildet, welcher so dann eine gemeinsame Lösung unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte herbeiführen werde.
Nach dieser mündlichen Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Schulausschuss einstimmig folgenden Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15814-19-E4) bezüglich des Konzepts (Ziffer 2) als Prüfauftrag an die Verwaltung zu beschließen:
2. Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Reduzierung der Bereitschaftseinsätze von
Schulhausmeister*innen durch digitalisierte Schließanlagen. Dabei sind auch vertragliche
Regelungen zur Freistellung der Stadt Dortmund von der Haftungsfrage zu
berücksichtigen.
Mit dieser Empfehlung wird die Angelegenheit an den Schulausschuss zurück überwiesen.
zu TOP 4.3
Erneuerbare Energien in städtischen Gebäuden
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16825-20-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 16825-20-E1, lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor).
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 16825-20-E2):
„Sie baten um einen Sachstandsbericht zum Ausbau der Nutzung von Erneuerbaren Energien
bei städtischen Gebäuden und der Verbesserung der Energieeffizienz. Das
Energiemanagement der Städtischen Immobilienwirtschaft hat sich mit Ihrem Anliegen
befasst und ich gebe Ihnen heute die erbetenen Informationen.
Zu Frage 1:
Energieeinsparung, Energieeffizienz und regenerative Energieerzeugung sind die drei
Bausteine der Energiewende und werden grundsätzlich durch das Energiemanagement gezielt
bei allen Neubauten und Sanierungen von Baumaßnahmen berücksichtigt. Durch die ersten
beiden Bausteine wird der Wärmeverbrauch in unseren Liegenschaften reduziert und der
Stromverbrauch konnte trotz der gestiegenen elektrischen Ausstattung der Gebäude verringert
werden. Die Effizienz der Gebäude wird durch den wirtschaftlichen Einsatz regenerativer
Energien noch zusätzlich gefördert.
Durch den Wärmelieferungsvertrag mit der DEW21 erfolgt die Art der Wärmeerzeugung bei
Neubauten und bei Sanierungen in enger Abstimmung mit dem Energiemanagement.
Perspektivisch ist dabei das Ziel, alle Anlagen, sofern möglich, auf regenerative
Wärmeerzeugung umzustellen. Je nach Verfügbarkeit und Entwicklung von Technik und
Technologien sowie Rahmenbedingungen werden unterschiedliche Ansätze in Betracht
kommen. In Zukunft wird DEW21, unter Beachtung wirtschaftlicher Aspekte, verstärkt den
Einsatz regenerativer Energien prüfen, z.B. Luft-Wasser-Wärmepumpen und Wärme aus
Abwasser. Eine Nutzung von Geothermie wird ebenfalls geprüft.
Ein wichtiger Baustein bei der DEW21 ist derzeit die Umstellung des Dampf-
Fernwärmenetzes auf Heißwasser. Dies betrifft auch städtische Liegenschaften. Als
Wärmequelle dient u.a. Abwärme der Gasrußwerke. Durch die Nutzung der Abwärme als
Fernwärme wird die Abwärme nicht ungenutzt in die Umwelt abgegeben, sondern dient der
Raumheizung und Warmwasserbereitung.
Durch die Energieeffizienzstrategie 2050 werden zukünftig weitere Maßnahmen in Bezug auf
Reduzierung des Energieverbrauchs, Steigerung der Energieeffizienz und Einsatz
regenerativer Energien zu erwarten sein. Im Gebäudesektor gibt es ein großes Potenzial im
Bereich Heizwärmeverbrauch. Würden Bestandsgebäude generell mit „Passivhaus-
Komponenten“ saniert und Neubauten in „Passivhausbauweise“ errichtet, könnten hier je
nach Gebäudeart 30 % bis 50 % an Wärmeenergie eingespart werden. Der dann geringe
Wärmebedarf kann mit effizienter Technik aus regenerativen Energiequellen leichter gedeckt
werden.
Im Bereich der regenerativen Stromerzeugung hat das Energiemanagement bereits seit 2009
verstärkt auf den Ausbau von Photovoltaikanlagen gesetzt. Zukünftig wird der Neubau von
weiteren Photovoltaikanlagen zur Eigenstromnutzung vorangetrieben. Es wird angestrebt,
möglichst viele Dachflächen bei Neubauten und bei zukünftigen Dachsanierungen mit PVModulen
zu belegen. Der geplante Zubau von PV-Anlagen auf städtischen Dächern wird auf
rund 3 % pro Jahr geschätzt.
Zu Frage 2:
Der Austausch liegt in der Verantwortung des Messstellenbetreibers (DONETZ/DEW21).
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat mit Wirkung zum 24.02.2020
die „Feststellung der technischen Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme“
bekannt gegeben. Die DEW21 bereitet sich aktuell auf die Umsetzung vor, Angaben zu den
Umsetzungszeiten können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht gemacht werden.
Zu Frage 3:
Die Nutzung dieser Wärmequellen betrifft in der Regel Versorgungsgebiete und ist daher eher
als Thema bei den Energieversorgern angesiedelt. Die Immobilienwirtschaft spricht die
DEW21 bei Baumaßnahmen regelmäßig darauf an, die Nutzung von kalter Nahwärme oder
Grubenwärme zu prüfen.
Zu Frage 4:
Es existieren sowohl einige Ölheizungen im Wärmelieferungsvertrag mit der DEW21 als
auch bei der Stadt Dortmund. Derzeit wird an 42 Standorten Heizöl eingesetzt, vgl. Anlage 1.
Eine alternative Wärmeenergieform wird im Einzelfall individuell ermittelt. Auch hier wird
vorrangig der Einsatz regenerativer Energien geprüft.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16596-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch:
„Auf die Ausführungen zu TOP 2.3 „Einwohnerfragestunde“ der Thematik wird hingewiesen.
Um die Verkehrssicherheit der Schüler/-innen sowie der Radfahrer/-innen zu verbessern
werden der Verwaltung folgende Anregungen gegeben:
Rotmarkierung der Radwege
Der Vorschlag der Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GFÜNEN, Frau Lohse, nicht
nur die Fahrradwege in den Kreuzungsbereichen Zillestraße/Am Hombruchsfeld und
Stockumer Str./Am Hombruchsfeld „rot“ zu markieren, sondern auch in der Straße „Am
Hombruchsfeld“ stößt auf mehrheitliche Zustimmung des Gremiums. Genau wie der
Vorschlag von BV-Mitglied Michael Twardon (SPD), dass die Rotmarkierung nur erfolgen
soll, wenn der Radweg auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geführt wird.
Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GFÜNEN, Frau Lohse, schlägt die
Einrichtung von Hol- und Bringzonen vor, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens
durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, schlägt dafür die Parkstreifen der Stockumer
Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vor. Die Vorschläge der
beiden Fraktionssprecher finden die Zustimmung des Gremiums.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes vom 02.03.2020 zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung
vorgeschlagen unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Anregungen zu beschließen“
ABVG, 28.04.2020:
Zu den o. a. Anregungen der Bezirksvertretung Hombruch informiert Frau Uehlendahl darüber, dass die gewünschte Rotmarkierung nicht möglich sei, da der Radweg einen Teil der Fahrbahn für PKW’s darstelle.
Zum Thema „Hol- und Bringzonen“ verweist sie auf ein bereits erfolgtes Pilotprojekt, wonach lediglich Erfahrungen für den Bereich der Grundschulen vorlägen. Für weiterführende Schulen müsste ggf. ein solches Pilotprojekt vom Schulverwaltungsamt initiiert werden.
Bezüglich des mündlichen Prüfauftrages von Frau Rm Pulpanek-Seidel zum LKW-Fahrverbot in diesem Bereich, kündigt sie an, dass die Verwaltung dieses prüfen und im Rahmen der Umbaumaßnahmen, wenn möglich, auch umsetzen werde.
Hiernach einigt sich der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig darauf, der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch (mit Ausnahme der „Rotmarkierung der Radwege“) zu folgen sowie die Verwaltung darum zu bitten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.284.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 61.125,49 Euro
Haushaltsjahr 2020: 345.160,36 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.977.714,15 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 110.870,67 Euro.
Ergänzungen:
Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schlägt vor, die Einrichtung von Hol- und Bringzonen, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Hierfür werden die Parkstreifen der Stockumer Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vorgeschlagen.
LKW-Verbot:
Die Verwaltung wird darum gebeten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.
zu TOP 5.2
Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16683-20)
ABVG, 28.04.2020:
Frau Uehlendahl weist auf eine Änderung im angehängten Lageplan zur Vorlage hin. Und zwar wurden hier die Schutzstreifen für den Radverkehr auf die erforderlichen 1,50 Meter geändert und man habe auch den 50 Zentimeter Sicherheitsraum zum Parken bzw. zu den Grünstreifen mit eingeplant.
Vom Grundsatz sei die Planung aber nicht verändert worden, man habe hier lediglich die neuen Vorgaben für den Radverkehr umgesetzt.
Mit diesem Hinweis wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Grunderneuerung der Hannöverschen Straße, I. Bauabschnitt - von der Berliner Straße bis 120 m östlich Alte Straße - im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10485-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.045.000,00 Euro um 1.695.0000,00 Euro auf 2.740.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014577 – FE Hannöversche Str. -Berliner b. Alte Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 9.352,96 Euro
Haushaltsjahr 2020: 990.647,04 Euro
Haushaltsjahr 2021: 1.740.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.521,67 Euro.
zu TOP 5.3
Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16431-20)
ABVG, 28.04.2020:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.
Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 341.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.
Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger 6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:
Haushaltsjahr 2020 95.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 69.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 19.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 206.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 144.000,00 Euro
zu TOP 5.4
Erneuerung der LSA 0410 Zeche-Norm-Straße / Elf Kreuzen - Altwickeder Hellweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16336-19)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig den nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0410 Zeche-Norm-Straße / Elf Kreuzen- Altwickeder Hellweg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 105.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2020 105.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 6.590,00 Euro.
zu TOP 5.5
Erneuerung der LSA 0369 Huckarder Straße / Mallinckrodtstraße (nördl. Anschluss)
Beschluss
(Drucksache
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig den nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0369 Huckarder Straße / Mallinckrodtstraße (nördl. Anschluss) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 90.600,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen – (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2020 90.600,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.514,80Euro.
zu TOP 5.6
Personalstellen Radverkehrssicherheit
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16830-20-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 16830-20-E1, lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 16830-20-E2):
„Zu der Fragestellung informiere ich Sie wie folgt:
Die vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen weiteren 8 Planstellen zur Förderung und
Verbesserung des Radverkehrs in Dortmund wurden grundsätzlich dem Tiefbauamt
organisatorisch zugeordnet. Innerhalb des Tiefbauamtes wurden diese zusätzlichen
Planstellen aber nicht in einem Team angesiedelt, sondern sie wurden den jeweiligen
zugeordnet. Amtsintern ist dabei sichergestellt, dass die Bereiche eng abgestimmt im Sinne
der Radverkehrsförderung zusammenarbeiten.
Der aktuelle Sachstand der Zuordnungen bzw. Stellenbesetzungen stellt sich wie folgt dar:
Straßenverkehrsbehörde -66/2-:
Eine Planstelle für verkehrliche Belange und Anordnungen wurde hier zum 01.04.2020
besetzt. („1“)
Straßenplanung (öffentliche Infrastruktur) -66/3-:
Eine Planstelle für die Abwicklung von Beschwerden und Stellungnahmen wurde zum
06.04.2020 besetzt. („2“)
Von zwei Planstellen für die Rad- und Fußwegeplanung ist eine seit September 2019 besetzt,
die zweite Stelle befindet sich derzeit noch im Besetzungsverfahren. („3+4“)
Für eine weitere Stelle im Bereich „Öffentlichkeits-/ Medienarbeit und Marketing“ werden
die Bewerber/innen in Kürze zu den Vorstellungsgesprächen eingeladen. („5“)
Straßenneubau -66/4-:
Hier konnten zwei Planstellen für die Bauleitung und Planungsberatung im Februar 2020
besetzt werden. („6+7“)
Straßenunterhaltung -66/6-:
Eine Planstelle zur Ausführung und Umsetzung konsumtiver Radverkehrsmaßnahmen ist seit
März 2020 besetzt. („8“)
Somit konnten bis jetzt sechs der acht Planstellen besetzt werden. Die noch ausstehenden
zwei Stellenbesetzungsverfahren werden in Kürze abgeschlossen.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
6. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
zu TOP 6.1
Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten der Friedhöfe
- nicht besetzt -
8. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 8.1
Sachstandsbericht zur Zustands und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17137-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 17137-20):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um einen mündlichen aktuellen Sachstandsbericht zur Zustands- und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen.
Begründung.
Im Dezember 2019 hat der Landtag NRW beschlossen, die Fristenvorgabe zur Durchführung der „Dichtheitsprüfung“ von privaten Abwasserleitungen zu streichen. Mit einer Umsetzung in Gesetzesform wird im Laufe dieses Jahres gerechnet. Bei vielen Bürger*innen bestehen aktuell Unklarheiten hinsichtlich ihrer Prüfpflichten. Wir bitten daher um einen aktuellen Sachstandsbericht.“
ABVG, 28.04.2020:
Die Verwaltung stellt als Anlage einen Powerpoint-Vortrag zur Verfügung.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 8.2
Abarbeitung von Beschlüssen im Bereich ABVG
(Drucksache Nr.: 16506-20-E1)
Dieser TOP wird unter 10.1 (Informationen der Verwaltung) aufgeführt.
9. Anfragen
- nicht besetzt -
10. Informationen der Verwaltung
zu TOP 10.1
Abarbeitung von Beschlüssen im Bereich ABVG
Mündlicher Bericht der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16506-20-E1)
ABVG, 28.04.2020:
Die Verwaltung stellt als Anlage einen Powerpoint-Vortrag zur Verfügung.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
Die öffentliche Sitzung endet um 16:10 Uhr.
Dudde Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin
zu TOP 8.1:
zu TOP 8.1_Zustands und Funktionsprüfung privater Abwasserleitungen.pdf
zu TOP 10.1:
zu TOP 10.1_Koordinierungsstelle für Beschlüsse der BVen.pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus