über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 24.06.2021
Westfalenhallen, Halle 2
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Westphal
Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen
SPD
Rm Dr. Suck
Rm Mader
B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke+
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Schmidtke-Mönkediek für Rm Kauch
Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser
b) Verwaltung:
OB Westphal macht den Vorschlag, die öffentliche Sitzung um folgende Angelegenheiten zu erweitern:
4.2 Erhalt des finalen Bescheides des Bundes im Förderprogramm „Breitband“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21501-21)
Diese Querung wird auch im Entwurf des Teilkonzepts "Fußverkehr und Barrierefreiheit“ des Masterplan Mobilität als wichtige Verbindung festgehalten und sollte daher im laufenden Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt werden.
Da an dieser Stelle auch die Verlängerung des sogenannten Bananen-Radwegs aus der östlichen Innenstadt enden würde, bietet sich diese Querung der Bahnstrecke auch als Anschluss dieser Verbindung in das neue Quartier und darüber hinaus an.
Insbesondere sollte die weitere Planung aber eine spätere Beschlussfassung für eine solche Wegeverbindung nicht verhindern. Daher müssen Trassen für die Nutzung als Tunnel oder Brücke im Verfahren freigehalten werden.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 6 Bündnis 90/Die Grünen, 3 Die Linke/Die PARTEI gegen die Stimmen von 4 SPD, 1 CDU, 1 AfD und 1 Enthaltung Die Linke/Die PARTEI) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI:
„Prüfauftrag zu Pkt. 12.10 der TO vom 9.6.2021 – 20426-21 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße
Auf den Seiten 33-38 der Vorlage werden aufwändige Untersuchungen zu möglichen Regelungen des Verkehrs im neu zu errichtenden Quartier dargelegt.
Wir bitten zu untersuchen, ob für ein – wie im vorliegenden Fall vollständig neu zu errichtenden Quartiers - die Möglichkeit besteht, dieses komplett von motorisiertem Individualverkehr frei zu gestalten und private KFZ in Quartiersgaragen unterzubringen.
Eine solche MIV-freie Lösung würde erhebliche Flächengewinne generieren, die diversen, im vorliegenden Fall konkurrierenden Nutzungen zu Gute kommen könnten. So könnten u.a. Erdgeschosse in jedem Fall für behindertengerechtes Wohnen vorgesehen werden. Tiefgaragen als klassische Angsträume würden entfallen.
Autofreie Quartiere gibt es bereits in vielen Städten im In- und Ausland. Im Falle des Stahlwerk-Quartiers bestünde der Vorteil einer leichteren Realisierung, da die entsprechenden Strukturen von Anfang an vorgesehen werden könnten.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Beschluss laut Vorlage.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20426-21-E 3):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Das Quartier Stahlwerkstraße soll ein autofreies Wohnquartier nach dem Vorbild von “Nachbarn60” in Köln-Nippes sein.
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Konzept entsprechend anzupassen.
Begründung
Wie der Antrag ausweist, ist das Quartier hervorragend an den ÖPNV angeschlossen. Daher ist ein autofreies Quartier problemlos möglich. Erfahrungen aus autofreien Quartieren liegen vor.
Zudem besteht ein hoher Bedarf an Wohnraum, wodurch es leicht ist, Menschen zu finden, die in einem autofreien Quartier leben möchten.
Über Selbstverpflichtungen, automatisch zugeteilte Dauerkarten für den ÖPNV und exklusive Zuteilung der Stellplätze für CarSharing ist eine hohe Mobilität erreichbar.
Durch die Reduzierung des Park-Schlüssels ist es weiterhin möglich, mehr Wohneinheiten zu realisieren.
Innovative Konzepte für sich aufzeichnende Probleme sollen gemeinsam mit Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft entwickelt werden.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20426-21-E 4):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
1) Zur Planung des Quartiers und zur Gestaltung der Regularien wird ein offener Austausch mit Verwaltung und Bewohner* des "Stellwerk 60" in Köln stattfinden, um auf Erfahrungen aufzubauen.
2) Zur Ermittlung von Bedarf und Interesse richtet die Verwaltung eine einfache Informationsseite (z.B. Stahlwerk.dortmund.de) ein und fordert z.B. über Pressemitteilung an die Medien Menschen auf, sich dort zu informieren und als Interessierte zu registrieren.
3) Für die Lärmschutzmaßnahme wird ein Wettbewerb ausgeschrieben, der zum Einsatz innovativer Maßnahmen wie Fassadenbegrünung etc. auffordert und insbesondere bessere Durchlässigkeit für Fuß-&Radverkehr realisieren soll.
4) Die Verwaltung möge ermitteln, ob man Bewohner* zur Abnahme einer Jahreskarte der DSW verpflichten kann und ob man nördlich einen Bereich als großzügigen P+R Platz für Bewohner* ausloben kann.
Begründung
Es handelt sich bei einem solchen Viertel nicht um Neuland. Unsere Geschwister-Metropole Köln hat bereits ein solches Quartier realisiert und wird sicherlich gerne die gemachten Erfahrungen teilen. Dazu können Verwaltung und Bewohner* eingeladen werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Lärmschutz und für die Durchlässigkeit für Fuß- und Radverkehr bleiben weit hinter den Möglichkeiten zurück. Über einen Wettbewerb können wir alle dazulernen, welche kreativen Ideen heutzutage umsetzbar sind.
AKUSW,16.06.2021:
Herr Rm Kowalewski erhebt die Empfehlung der BV Innenstadt Nord zum Antrag. Der Vorlage werde man heute zustimmen.
Herr sB Jääskeäinen erläutert den Hintergrund zu den beiden o.a. Anträgen seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Den Antrag der FRAKTION Die PARTEI bezüglich des Autofreien Quartiers sehe er nahezu als erfüllt an, da man den Verkehr ja sehr großflächig in Tiefgaragen parken lasse. Von daher werde man diesen Antrag ablehnen und den 2. Antrag auch, der ja dahin gehe, dass man geprüft sehen möchte, ob man nicht Bewohner*innen dazu verpflichten könne, DSW 21-Tickets zu nehmen. Diese Idee teile seine Fraktion nicht. Zur Vorlage habe er folgen Frage, die er gerne beantwortet haben wolle: Aus der öffentlichen Auslegung seien verschiedene Stellungnahmen vom Fachbereich Liegenschaften ergangen, wo der Hinweis gegeben werde, dass es Verhandlungen zum Kauf des „Hoesch Museums“ gebe. Ansonsten empfehle man heute die Vorlage. Die Beschlussfassung aus der BV Innenstadt Nord nehmen man zur Kenntnis und wolle diese ins weitere Verfahren zur Prüfung geben.
Herr Ingenmey führt zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung an, dass er es für sehr wichtig halte, dass in diesem Bereich eine sehr eingehende und durchgehende Bürger*innen-Beteiligung stattfinde. Bisher nehme er diese nicht so wahr. Daher rege er an, hierfür geeignete Formate, wie z. B eines Info- Pavillions wie am Potsdamer Patz einzurichten, um auch die „stilleren“ Menschen zu informieren. Weiter rege er für die weiteren Planungen an, dass man bei einem so großen Bauvorhaben einmal den ersten Praxis-Test zum Thema „Mehr-Generationen-Bewegungspark“ machen sollte, z.B. auf der Fläche der südlichen Westfalenhütte. Ansonsten rege er an, solche Themen (z.B. Wohnungsmix/ Barrierefreiheit für Gebäude und Freiflächen) zukünftig auch in die städtebaulichen Verträge aufzunehmen.
Herr Rm Waßmann verweist zu den heutigen Anregungen zum „Pocket-Park“ auf die Seite 11 der Vorlage, wo erwähnt sei, dass ein Teil der Stellplatzflächen zugunsten eines solchen Parks mit vielfältigen Spielangeboten umgewidmet werden solle. Vielleicht könne man dies heute so bekräftigen und beauftragen, dass das auch senioren-und behindertengerecht umgesetzt werden möge, um diesbezüglich eine Qualifizierung hineinzubekommen.
Zum Thema Information der Öffentlichkeit vor Ort teilt Herr Wilde mit, dass der Vorhabenträger selber vor Ort noch weitere Informationsformate (z.B. auch einen Informations - Pavillon) aufsetzen werde.
Zum Thema „Hoesch.Museum“ werde er die Liegenschaftsverwaltung bitten, Politik die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen, bevor man abschließend hierzu berate.
Die heute zum Antrag erhobene Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord wertet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) als Prüfauftrag an die Verwaltung.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die beiden o.a. Zusatz-Ergänzungsanträge (Die FRAKTION/Die PARTE) (Drucksache Nr.: 20426-21-E3 und E4) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI sowie Fraktion DIE LINKE+) ab.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Jahren 2009 und 2020 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6 und 7) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.
I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
II. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020) geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 7) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.
I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
III. beschließt den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - gemäß Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 226 – westlich Stahlwerkstraße – und der Begründung (Teil A und B) vom 03.05.2021 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW“
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungs-Antrags:
Beschlussvorschlag
Die Erstellung des Gestaltungshandbuchs soll durch einen Bürger*innen-Rat mitbestimmt und mitgestaltet werden und insbesondere die Ergebnisse und Erkenntnisse der Dialogveranstaltung aufgreifen.
AKUSW,16.06.2021:
Frau Neumann Lieven führt zum Antrag der FRAKTION DIE PARTEI an, dass man diesen nicht mittragen werde, da man der Auffassung sei, dass die unter Punkt 3.4 der Vorlage aufgeführten Beteiligungsformate ausreichen werden.
Herr Rm Frank bittet die Verwaltung zur Vorlage um Bestätigung, dass keine Einschränkung der Außen-Gastronomie geplant sei, ansonsten könne man der Vorlage heute nicht zustimmen. Zum vorliegenden Antrag teilt er mit, dass man diesen ablehnen werde.
Herr Sohn bittet darum, bei weiteren Beratungsfolgen zu diesem Thema auch das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.
Herr Wilde sagt dies zu.
Bezüglich der geäußerten Bedenken hinsichtlich evtl. Einschränkungen der Außen-Gastronomie, teilt er mit, dass man deren bestehende Flexibilität nicht einschränken wolle. Vielfalt solle hier durchaus weiter ihren Raum bekommen. Er würde lediglich gerne bei den ca.5 % an Auswüchsen steuern wollen.
Herr Rm Waßmann gibt hierzu zu Protokoll, dass man am Beispiel des “Alten Marktes“ Sorge habe, dass unnötige Eingriffe denkbaren wären, die man als CDU-Fraktion vermieden sehen wolle. Mit diesem Hinweis werde man die Vorlage heute auch empfehlen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag der FRAKTION/Die PARTEI mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI, Fraktion Die LINKE+, Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie 1 Enthaltung (Fraktion FDP) ab.
Unter Beachtung des o. a. Hinweises der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zum „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ zur Kenntnis und beschließt:
1. die Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Erstellung des „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City “ und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. die für die Erstellung des „Masterplan Plätze – Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von voraussichtlich 150.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zur Verfügung zu stellen.“
Begründung:
Auf Seite 5 der Vorlage heißt es:
„Damit sich die positiven Impulse aus der Entwicklung der HSP-Fläche in die angrenzenden Quartiere fortsetzen können und gleichzeitig eine stadträumliche Verknüpfung mit dem neu entstehenden Stadtquartier „SMART RHINO“ hergestellt werden kann, bedarf es eines gebietsübergreifenden, integrierten Konzeptes, das für den Bestand eine Zielentwicklung und abgestimmte Handlungsstrategie formuliert. Die Beantwortung folgender Fragen ist dabei von zentraler Bedeutung:“ Die genannte Auflistung der Fragen soll um die oben genannten Spiegelstriche ergänzt werden, um Maßnahmen auch in Hinblick auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu bewerten. Da sich die Quartiere unter anderem durch „Defizite im Gebäudebestand“ und einem damit einhergehenden Modernisierungsstau auszeichnen, müssen bei den zukünftigen Planungen die Belange der häufig seit vielen Jahren hier wohnenden Mieter*innen berücksichtigt werden.
AKUSW, 16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) zu.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Erstellung eines integrierten Stadterneuerungskonzeptes für die Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche (siehe Lageplan Anlage 2),
2. die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 1 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in dem ermittelten Sanierungsverdachtsgebiet (siehe Lageplan Anlage 3),
3. den Erlass der als Anlage 4 beigefügten Satzung über ein besonderes Vorkaufrecht gem. § 25 BauGB für den Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen.
4. die Aufhebung des Stadtumbaugebietes „Rheinische Straße“ (siehe Lageplan Anlage 5).
Ergänzung:
Die Verwaltung wird darum gebeten, für das jetzt zu erstellende integrierte Stadterneuerungskonzept der Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche die Berücksichtigung der folgenden Leitfragen bei der Zielentwicklung mit aufzunehmen:
- Wie kann das bestehende Milieu (ansässige Menschen) vor Ort gehalten werden?
Wie kann eine deutliche Erhöhung der Mietpreise verhindert werden?
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einschließlich der Ergänzung einstimmig an.“
Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro
Haushaltsjahr 2021: 250.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 460.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 9.037,70 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.“
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.
3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.
Begründung:
Ggf. mündlich
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig als Prüfauftrag an die Verwaltung.
AKUSW,16.06.2021:
Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.
Ergänzung:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.
3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.“
2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.
3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen“
zu TOP 3.24
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20497-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.25
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20449-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20588-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 4.2
Erhalt des finalen Bescheides des Bundes im Förderprogramm „Breitband“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21501-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Erhalt des finalen Förderbescheides des Bundes zur Kenntnis.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt –
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20481-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 6.2
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20699-21)
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
Die Geschlechter der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Einrichtungseröffnung sind nicht auf Dauer gleichbleibend. Derzeit sind männliche Mitarbeiter sehr selten, so dass auch dieses kein gutes Auswahlkriterium ist. Da mittelfristig die Mitarbeiteranzahl von Personen mit weiteren sexuellen Orientierungen Geschlechtsidentitäten zunehmen wird, ist es ratsam "offen" bzw. vorgabenfrei zu bauen, um spätere kostenpflichtige Umbauten vermeiden zu können….
Herr Barrenbrügge (CDU-Fraktion) erklärte, dass die Stadt zum Wohle der Kinder mehr ausgebe, als das Land NRW vorgibt. Da in den FABIDO- Einrichtungen deutlich mehr Frauen als Männer arbeiten und es mehr als zwei Geschlechter gäbe, wäre es einfacher jetzt die Toiletten ohne Vorgaben zu bauen.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) stört sich in der Begründung an der Formulierung „… von Personen mit weiteren sexuellen Orientierungen zunehmen wird…“ und bittet darum das in „..Personen mit weiteren Geschlechtsidentitäten..“ zu ändern.
Dem stimmte Herr Barrenbrügge zu.
Frau Schneckenburger empfahl, den Antrag nicht zu beschließen, ohne prüfen zu lassen, welche rechtlichen Bestimmungen der Ausführung des Antrages entgegenstehen könnten. Eine Arbeitsstättenverordnung z. B., die Vorgaben darüber macht, wie die Ausgestaltung von Toiletten in Kindertagesstätten aussieht.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Antrag der CDU mit der Änderung (fett) als Prüfauftrag an die Verwaltung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung des obigen Prüfauftrags folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt die Anwendung der TEK-Bauleitlinie.
2. beauftragt die Arbeitsgruppe (Jugendamt, FABIDO, städtische Immobilienwirtschaft und Fachbereich Liegenschaften) unter der Federführung des Fachbereichs Liegenschaften die standardisierte Bedarfsplanung in der TEK-Bauleitlinie analog der Schulbauleitlinie zusammenzufassen und als Broschüre zu veröffentlichen.
3. beschließt die Übernahme der durch die Bauleitlinie zusätzlich entstehenden Kosten.
4. beschließt die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der
TEK-Bauleitlinie.“
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
AMIG, 04.05.2021:
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.
Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.
Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.
Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.
Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.
Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.
Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.
Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.
Hierzu liegt vor Informationsvorlage der Verwaltung vom 01.06.2021, Drucksache Nr.: 21142-21:
Siehe Anlage zur Niederschrift
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst in Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) mehrheitlich (bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der FDP-Fraktion) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
Rm Vogeler (CDU) bittet darum, den im AMIG beschlossenen gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU „Neuaufstellung des Tiefbauamtes“ (Drucksache Nr.: 20784-21-E2) an den Rat der Stadt zu überweisen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Vorlage sowie die Empfehlung des AMIG zur Kenntnis und leitet diese an den Rat der Stadt weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des AKUSW aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 08.06.2021:
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20784-21-E2)
…..die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
Begründung
Erfolgt mündlich.
AMIG, 04.05.2021:
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.
Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.
Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.
Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.
Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.
Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.
Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.
Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.
Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst in Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) mehrheitlich (bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der FDP-Fraktion) folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.
3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,
a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.
b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.
c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).
d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.
e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.
f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.
g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.
h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.
i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.
4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.
5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.
AKUSW, 16.06.2021:
In Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion sowie Fraktion FDP) dem o. a. Beschluss des AMIG vom 08.06.201 zu folgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei einer Gegenstimme der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste und fünf Enthaltungen der SPD-Fraktion sowie einer Gegenstimme der AfD-Fraktion an.“