Niederschrift (öffentlich)
über die 5. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
am 22.02.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 17:00 - 18:55 Uhr
Anwesend:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr Barthold (AfD)
Frau Brunner (B‘90/ DIE GRÜNEN)
Herr Gungl (BPN)
Frau Meyer (BPN)
Frau Kürpick (BPN)
Frau Opitz (BPN)
Frau Rischer (BPN, als Vertretung für Frau Beckmann)
Herr Rupflin (BPN)
Frau Schulz (BPN)
Frau Siehoff (DIE LINKE+)
Herr Sohn (BPN)
Stellvertretende Mitglieder:
Herr Zerber (BPN)
Beratende Mitglieder:
Frau Rasche (Behindertenbeauftragte, Geschäftsführung BPN)
Frau Zeuch (Inklusionsbeauftragte)
Gäste:
Herr Keppler (Koordinierungsstelle „nordwärts)
Herr Wittek (Koordnierungsstelle LSBTIQ*)
Herr Volkert (Inklusionsbeirat)
Entschuldigte BPN-Mitglieder:
Frau Beckmann (BPN)
Herr Drohlshagen
Frau Dr. Rothenberg
Frau Volkert (BPN)
Entschuldigte beratende Mitglieder:
Herr Niermann (AG der Wohlfahrtsverbände)
Entschuldigte Vertreter*innen der Ratsfraktionen/Beiräte:
Frau Meyer (SPD)
Frau Stockheim-Shah (Seniorenbeirat)
Veröffentlichte Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 28.10.2021
2. Einwohnerfragestunde - entfällt aufgrund der aktuellen Coronasituation
3. Berichte aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk
3.1 Berichte aus den Ausschüssen - erfolgen schriftlich im Nachgang zur Sitzung
3.2 Klausurtag 2022
3.3 Entscheidung über die Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerkes hinsichtlich der Kampagne "Assistenzhunde Willkommen"
4. Vorlagen der Verwaltung
4.1 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22409-21)
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2021
(Drucksache Nr.: 22409-21)
4.2 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
4.3 Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)
4.4 Neufassung der Stellplatzsatzung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23268-21)
hierzu -> Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 23268-21-E1)
4.5 Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
4.6 EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für eine Wegeverbindung am Deusenberg
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21598-21)
4.7 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21-E3)
4.8 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
(Drucksache Nr.: 23153-21)
hierzu -> Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23153-21)
5. Mitteilungen
Die öffentliche Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes der Stadt Dortmund wurde um 17:00 Uhr von dem Vorsitzenden Herrn Sohn eröffnet und geleitet. Vor Eintritt in die Tagesordnung wurden die ordnungsgemäße Einladung und die Beschlussfähigkeit festgestellt.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Petra Opitz benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Herr Sohn weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 28.10.2021
Die Niederschrift über die 4. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 28.10.2021 wurde genehmigt.
2. Einwohnerfragestunde - entfällt aufgrund der aktuellen Coronasituation
3. Berichte aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk
zu TOP 3.1
Berichte aus den Ausschüssen - erfolgen schriftlich im Nachgang zur Sitzung
Siehe Anlage 1
Frau Beckmann (BPN) – Bericht aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
zu TOP 3.2
Klausurtag 2022
Aufgrund der aktuellen Coronasituation findet der Klausurtag 2022 des Behindertenpolitischen Netzwerkes nicht wie zunächst anvisiert am 17.03.2022, sondern am 29.04.2022 im Dietrich-Keuning-Haus statt. Der Vorstand bereitet den Klausurtag weiter vor und wird in der Forum-Sitzung am 07.04.2022 über den aktuellen Stand berichten. Die Mitglieder des Behindertenpolitischen Netzwerkes können Anregungen zu Themen und Ablauf des Klausurtages an die Behindertenbeauftragte senden.
zu TOP 3.3
Entscheidung über die Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerkes hinsichtlich der Kampagne "Assistenzhunde Willkommen"
Die Behindertenbeauftragte berichtet über die Kampagne „Assistenzhund Willkommen“.
Diese wird von der gemeinnützigen Organisation „Pfotenpiloten“ durchgeführt und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gefördert.
Die Kampagne hat das Ziel, das Verständnis für Assistenzhundeteams bei Wirtschaft und Medien aufzubauen, und die Öffentlichkeit aufzuklären.
Hierdurch soll erreicht werden, dass betroffenen Menschen mit ihren Assistenzhunden zukünftig problemlos der Einlass in Einrichtungen, Geschäften, etc. gewährt wird.
Das Thema „Assistenzhund Willkommen“ ist in der Sitzung des Inklusionsbeirates am 02.03.2022 ebenfalls auf der Tagesordnung. Dort soll ebenfalls über die Beteiligung an der Kampagne abgestimmt werden.
Im Inklusionsprozess wurde der Einsatz von Assistenzhunden bei den jeweiligen Einrichtungen bereits thematisiert. Durch die Beteiligung an der Kampagne soll eine noch breitere Öffentlichkeit erreicht werden.
In einem nächsten Schritt soll der Oberbürgermeister informiert und sein Einverständnis zur Teilnahme an der Kampagne eingeholt werden. Ggf. wird eine entsprechende Presseberichterstattung erfolgen und die Fachbereiche der Stadtverwaltung werden informiert. Eine mögliche gemeinsame Kampagne/Veranstaltung mit den "Pfotenpiloten" kann in diesem Jahr geplant werden.
Das Behindertenpolitische Netzwerk stimmt dieser Vorgehensweise einstimmig zu.
4. Vorlagen der Verwaltung
zu TOP 4.1
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22409-21)
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2021
(Drucksache Nr.: 22409-21)
Der Vorsitzende erläutert, dass ein Beschluss zur Vorlage durch den Rat gefasst wurde.
Des Weiteren teilt er mit, dass das vorherige Behindertenpolitische Netzwerk in die Planungen des Bauprojektes mit einbezogen worden ist. Durch die ehemalige Geschäftsführung des Behindertenpolitischen Netzwerkes wurde ein Testat erstellt. Die Vorlage liegt dem Behindertenpolitischen Netzwerk daher abschließend zur Kenntnis vor.
Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 01.12.2021 vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fragt sich ob das Behindertenpolitische Netzwerk der Vorlage zugestimmt hat, obwohl beim Brückenneubau kein Aufzug mehr vorgesehen ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte die Vorlage unter dem Vorbehalt empfehlen dass die Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vorgelegen hat.
Die CDU Fraktion möchte die Vorlage ohne Vorbehalt empfehlen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 14 Ja Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, SPD, Die Linke, FDP, Die PARTEI) unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerkes gegen 2 Nein Stimmen (CDU Fraktion) dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9.900.000,00 Euro, inklusive Planungskosten.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro
Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 5.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 1.059.037,70 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 67.000,00 Euro.“
Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) bittet um Aufnahme Behindertenpolitische Netzwerk in die Beratungsfolge, da auch Aspekte der Barrierefreiheit in der Vorlage thematisiert werden.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9.900.000,00 Euro, inklusive Planungskosten.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro
Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 5.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 1.059.037,70 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 67.000,00 Euro.
zu TOP 4.2
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23050-21)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 01.02.2022
(Drucksache Nr.: 23050-21)
Frau Zeuch teilt mit, dass sie von Beginn an in den Masterplan Mobilität mit einbezogen worden sei, um die Belange der Menschen mit Behinderungen mit einfließen zu lassen und einzufordern. Für das Behindertenpolitische Netzwerk habe Herr Herkelmann teilgenommen.
Frau Zeuch teilt ferner mit, dass sich das entwickelte Strategiepapier zur Barrierefreiheit, in dem zahlreiche Änderungs- und Ergänzungsvorschläge von ihr im Hinblick auf die Belange der Menschen mit Behinderungen eingebracht worden sind, immer noch in der Abstimmungsphase befindet.
Aktuell hat Herr Gungl den Part für das Behindertenpolitische Netzwerk im Arbeitskreis Masterplan Mobilität 2030 übernommen.
Frau Kürpick stellt Fragen zur Barrierefreiheit in Bezug auf sehbeeinträchtigte und blinde Menschen, insbesondere hinsichtlich der Kreuzung von Fußgänger- und Radwegen.
Die Verwaltung wird in der nächsten Forum-Sitzung um Berichterstattung und Beantwortung offener Fragen gebeten.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage einstimmig bei einer Enthaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Masterplan Sport: Abschlussbericht zum Modellprojekt "Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22963-21)
Frau Opitz äußert ihre Betroffenheit darüber, dass die Anregungen und Hinweise, die seitens des Behindertenpolitischen Netzwerkes zum Masterplan Sport gegeben wurden, bisher wenig eingeflossen sind.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 4.4
Neufassung der Stellplatzsatzung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23268-21)
Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 23268-21-E1)
Der Vorsitzende geht auf die Inhalte der Vorlage ein.
Bezug nehmend auf die Inhalte der Verwaltungsvorlage bittet Herr Gungl die Verwaltung um Stellungnahme zu folgender Fragestellung:
Was passiert mit den Ausgleichszahlungen, wenn Behindertenparkplätze durch Eigentümer von Immobilien nicht eingerichtet werden.
Des Weiteren weist Frau Opitz die Verwaltung darauf hin, dass Behindertenparkplätze entlang von Straßen, parallel zur Fahrbahn, insbesondere beim Ein- und Aussteigen, für betroffene Menschen eine Gefahr darstellen, da sie in den fließenden Verkehr geraten.
Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet die Verwaltung um Berücksichtigung der oben gemachten Anmerkungen und nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 4.5
Projekt "nordwärts": Zwischenbericht zum Monitoring- und Evaluationskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21642-21)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 4.6
EU-Forschungsprojekt zur produktiven grünen Infrastruktur in postindustriellen Stadterneuerungsgebieten (proGIreg - productive Green Infrastructure for post-industrial urban regeneration): Baubeschluss für eine Wegeverbindung am Deusenberg
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21598-21)
Der Vorsitzende teilt mit, dass die Dringlichkeit begründet ist.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 4.7
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21-E3)
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:
Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.
Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.
Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 16.11.2021 vor:
Siehe oben!
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) schlägt vor, dass die Verwaltung mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk Gespräche führen solle, um die Bedarfe zu ermitteln und offene Fragen zu erörtern.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage vor diesem Hintergrund in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit geschoben werden solle.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig an. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag wird mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben. Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die nächste Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 22.02.21 abzuwarten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 24.03.22
Weiterhin liegt nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vor:
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Stellungnahme der Verwaltung zu Fragen aus der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-E3)
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021 sind Fragen zur Vorlage "Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0" (Drucksache Nr.: 21643-21) aufgetreten, die im Rahmen der Berichterstattung beantwortet wurden. Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine Stellungnahme zur Ratssitzung am 16.12.2021 vorlegt, um die Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt zu konkretisieren.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ ist zu Erprobungszwecken in einer nichtöffentlichen und passwortgeschützten Testumgebung getestet worden.
Die Mehrwerte des Portals „Beteiligung.NRW“ sind:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals „Beteiligung.NRW“ aus folgenden Gründen:
Das Beteiligungsportal wird kostenfrei allen interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt
Es fallen keine Kosten für die Inbetriebnahme (Sach- und Personalkosten) und für den zukünftigen sicheren und störungsfreien Betrieb (Personalkosten) für die Stadt Dortmund an
Pflege, Wartung & Service-Anliegen liegen beim Land NRW bzw. dem Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in NRW (KDN), auch diese Angebote sind kostenfrei
Schulungen werden seitens des Landes NRW organisiert und für die Interessierten kostenfrei bereitgestellt (1 Schulung/Monat mind. bis Ende 2022) 2
Über einen Anwender*innen-Beirat wird die Weiterentwicklung des Portals entsprechend der Bedarfe der Anwender*innen ermöglicht
Das Portal ermöglicht die (gleichzeitige/kombinierte) Durchführung informeller und formeller (Bauleitplanung) Beteiligungsverfahren auf einer Plattform/in einem System
Die Integration von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) für Planungsverfahren ist möglich
Es verfügt über weitere nutzbare Bausteine (z. B. Online-Veranstaltungskalender, Dreckmeldeservice)
Es bestehen offene Schnittstellen zum ServicePortal NRW, dem Geodaten-Portal Open.NRW sowie dem offenen Standard Open311, die Verknüpfung mit dem neuen „Bürgerkonto“ (Servicekonto.NRW) befindet sich in Umsetzung
Es entsteht ein interkommunales Netzwerk durch das bereits von vielen Kommunen bekundete Interesse
Das Portal ermöglicht die kooperative Abwicklung überregionaler Projekte
Bisherige Erkenntnisse:
Die Einrichtung von informellen (z. B. Um- und Abfragen) sowie formellen Beteiligungsverfahren (B-Plan-Verfahren) im System ist unkompliziert möglich
Die Integration von Planungsunterlagen (z. B. Abbildungen, Fotos, Dokumenten) ist möglich
Es gibt umfangreiche Auswertungs- und Analyseoptionen, die eine Arbeitserleichterung für Mitarbeitende der Verwaltung darstellen (z. B.: Bearbeitung von Stellungnahmen zu B-Plan-Verfahren)
Es sind eine Vielzahl an individuellen Einstellungsoptionen vorhanden
Die Integration von Kartenmaterial ist möglich; ergänzende Verbesserungsvorschläge sind nach Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt (Abteilung Geoinformation/Kartographie) an das Land NRW übermittelt worden
Die Verwaltung hat Einflussmöglichkeiten individuelle und anlassbezogene Datenschutzerklärungen in Kooperation mit der Datenschutzbeauftragten sowie dem Land NRW zu erarbeiten
Die Verwaltung konzipiert gemeinsam und pilothaft die inhaltliche Ausgestaltung eines notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß DSGVO mit dem Portalanbieter (Land NRW)
Das Thema „Barrierefreiheit“ wird als unabdingbare Nutzungsvereinbarung auf Hinwirken der Pilotstädte seitens des Landes NRW bearbeitet
Allgemeiner Ausblick und nächste Schritte:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals innerhalb der Fachbereiche 1/III, 67 und 61 in einem Zeitraum von weiteren sechs Monaten.
Alle im Rahmen der Erprobungsphase gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse werden Bestandteil der seitens des Dortmunder Systemhauses durchgeführten Vorstudie zum Softwareeinführungsprozess sein. Die endgültige Entscheidung zur Einführung einer Plattform wird dem Rat per Beschlussvorlage vorgelegt.
Herr Keppler (Koordinierungsstelle „nordwärts“) stellt das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ ausführlich vor.
Die Website sei mittlerweile an die Anforderungen zur Barrierefreiheit angepasst.
„Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie ist bemüht, seine Webauftritte barrierefrei zugänglich zu machen. Internetseiten sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Barrierefreie-Websites-Gesetz – BfWebG) stehen.
Maßstab für die Barrierefreiheit sind die Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG –Web Content Accessibility Guidelines) 2.1 auf Level AA, die als W3C Recommendation (Web Standard) veröffentlicht wurden (Kriterien der europäischen Norm EN 301 549, Version 2.1.2) sowie die weiterentwickelte BITV 2.0 (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung).
Die Website wurde geprüft und an die Anforderungen zur Barrierefreiheit angepasst. Sie ist derzeit nicht komplett mit den technischen Anforderungen gemäß der Verordnung BITV 2.0 vereinbar. Die Website wird regelmäßig überarbeitet, um die Zugänglichkeit weiter zu verbessern.
Folgende Inhalte sind zum Teil nur eingeschränkt zugänglich:
- PDF-Dokumente
- Videos
- Kartenanwendungen
Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen prüft regelmäßig, ob und inwiefern Internetseiten und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen des Landes den Anforderungen an die Barrierefreiheit genügen.
Ziel der Arbeit der Überwachungsstelle ist es, die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik sicherzustellen und für eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu sorgen.“
Host der Website sei das Land NRW. Es finde aber ein intensiver Austausch mit der Stadt Dortmund, als eine der Pilotstädte, statt. Anregungen und Hinweise seitens der Verantwortlichen der Stadt Dortmund, auch zum Thema Barrierefreiheit, würden weiter einfließen und Berücksichtigung finden. Somit sei eine Weiterentwicklung der Barrierefreiheit gegeben.
Herr Keppler teilt mit, dass die Begrifflichkeit „barrierearm“ zukünftig nicht mehr verwendet wird. Wenn keine Barrierefreiheit vorliegt, wird diese wörtlich so benannt und begründet.
Nach erfolgter intensiver Diskussion stellt das Behindertenpolitische Netzwerk fest:
Die Formulierung „barrierearm“ ist in der Vorlage nicht korrekt. Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die erläuternden Erklärungen von Herrn Keppler (Koordinierungsstelle „nordwärts) und die nachträgliche Nachbesserung des Portals durch das Land NRW zur Barrierefreiheit positiv zur Kenntnis. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt weitere Aspekte der Barrierefreiheit hinsichtlich der Nutzung des Portals ggf. in einem inklusiven Beteiligungsverfahren aufzunehmen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Berücksichtigung des Hinweises, dass weitere Aspekte der Barrierefreiheit hinsichtlich der Nutzung des Portals ggf. in einem inklusiven Beteiligungsverfahren aufzunehmen sind, den folgenden Beschlussvorschlag.
Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte
Bezug nehmend auf die Berichterstattung durch Herrn Keppler und die
Vorlage stellt Herr Rupflin folgende Fragen bzw. gibt folgende Hinweise.
Diese beziehen sich nicht ausschließlich auf Menschen mit Behinderung.
● Herr Rupflin äußert sich kritisch hinsichtlich des Vorhabens,
Informationen zu Partizipationsangeboten ausschließlich in Form eines
Mailnewsletters zu verbreiten. Dieser Weg habe grundsätzliche Nachteile. Die Interessenten seien gezwungen den Newsletter zu abonnieren, auch wenn nur ein Teil der Informationen für sie relevant ist. Falls es keinen anderen Informationszugang gibt, seien die Interessenten darüber hinaus gezwungen, alle Newsletter für den Fall zu archivieren, dass sich später doch ein Bedarf ergibt, darauf zurückzugreifen.
Des Weiteren würden derartige Newsletter in der Regel dazu führen, dass erhebliche Datenmengen (1MB und mehr pro Adressaten) unnötig transportiert und archiviert werden. Dieses stelle ebenfalls eine Barriere für Menschen dar, die datenverarbeitungsmäßig nicht ausreichend aufgestellt sind.
Es sollte alternative Wege geben. Denkbar wäre die Einstellung/Veröffentlichung der Angebote in einem Web-basierten System, bei dem die Inhalte u.a. nach thematischen Kriterien, nach Stichworten sowie chronologisch geordnet sind.
● Die Verwaltung bietet Beteiligungsangebote an. Aber auch die
Zivilgesellschaft sollte eine Möglichkeit haben, sich mit möglichst geringem technischem Aufwand effektiv zu vernetzen.
Vereine, Bürgerinitiativen, Selbsthilfegruppen etc. benötigen Plattformen für Austausch und Arbeitsorganisation.
Herr Rupflin stellt die Frage, ob die Einrichtung einer Plattform für
Austausch und Arbeitsorganisation für Vereine, Organisation etc. geplant
ist.
● Herr Rupflin weist in Bezug auf den Einsatz von "Microsoft Teams"
darauf hin, dass Barrierefreiheit auch bedeutet nicht gezwungen zu sein
bestimmte proprietäre Programme zu verwenden, die eine bestimmte
Computerausstattung (einschließlich Installation eines proprietären
Betriebssystems) und/oder die Akzeptanz von vorgegebenen Benutzungsbedingungen voraussetzen.
Es sollten Systeme eingesetzt werden, die über jeden standardkonformen
Internetbrowser ohne Installation von separaten Programmen nutzbar sind, unabhängig vom verwendeten Betriebssystem.
Antworten von Herrn Keppler siehe Anlage 2
zu TOP 4.8
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Ergebnisse aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstand 2021)
IV. Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2021)
V. Beifügung der aktualisierten und modifizierten Begründung
VI. Satzungsbeschluss InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
VII.Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulicher Vertrag
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 02.02.2022
(Drucksache Nr.: 23153-21)
Dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 26.01.2022:
Der Vertreter des Seniorenbeirates nimmt zu der Vorlage Stellung und bittet zu Protokoll zu nehmen, das aus Sicht des Seniorenbeirates folgende Aspekte von besonderer Bedeutung sind:
a) Informationen über die Verteilung der Wohnungen (Wohnungsmix)
b) Schaffung von Barrierefreiheit im Wohnungsbestand sowie im Umfeld (hierüber vertragliche Regelung mit den Ausführenden treffen)
c) Lösung der gefährlichen Verkehrslage im Bereich der Brücke Borsigstraße (Sachstandsmitteilung über Lösungsmöglichkeiten)
d) Nachholung von Informations- und Beteiligungsangeboten für die Anwohner/innen bezüglich der Baumaßnahme
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung zur schriftlichen Beantwortung:
„Anfrage: B-Plan InN226 – westlich Stahlwerkstraße
Sehr geehrte Frau Rosenbaum,
Für die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 26.01.2022 wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zum Tagesordnungspunkt 12.3 „B-Plan InN226 – westlich Stahlwerkstraße“ (Drucksache 23153-21) zu beantworten:
1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Verbesserung der Engstelle an der Unterführung Borsigstraße? Wir bitten die Verwaltung um Berichterstattung zu den kurzfristigen Lösungsansätzen innerhalb der heutigen Bestandsbreite und zu den langfristigen Lösungen.
2. In Verbindung mit Drucksache 23050-21 (Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Radverkehrsstrategie und Radzielnetz) und den Ausführungen der Verwaltung in dieser Drucksache ergeben sich folgende Fragen: Wie wird die geplante Verlängerung des Bananenradwegs als Nebenroute des Radzielnetzes im Geltungsbereich des B-Plans InN226 umgesetzt? Wie wird diese Nebenroute bei den kurz- und langfristigen Lösungsansätzen bei der Unterführung Borsigstraße berücksichtigt?
Begründung:
Unter Punkt 7.1 der Vorlage hat die Verwaltung ausführlich Stellung zum Prüfauftrag der BV Innenstadt-Nord zur zusätzlichen Rad- und Fußwegeverbindung genommen. Da eine zusätzliche Verbindung nicht Bestandteil des B-Plan-Verfahren sein soll, wird auf eine kurzfristige Verbesserung der Engstelle an der Unterführung Borsigstraße gesetzt (S. 19 der Drucksache 23153-21).“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und fasst mehrheitlich mit den Stimmen von SPD (3), Bündnis 90/Die Grünen (6), Die Linke/Die Partei (4) und BVT (1), bei einer Gegenstimme AfD (1) und 2 Enthaltungen (SPD) nachfolgenden Beschluss:
„Antrag: Bebauungsplan InN226 westl. Stahlwerkstraße
Sehr geehrte Frau Rosenbaum,
die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags zum TOP 12.3 Bebauungsplan InN226 westl. Stahlwerkstraße (Drucksache 23153-21) in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord am 26.01.2022
Die Verwaltung wird beauftragt folgenden Anregungen zu folgen:
- Anregung (1), Abschnitt 36, S. 91 der Anlage 6 (S. 363 des pdf-Dokuments) zu folgen. Der Vorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.
- Anregung (13) Abschnitt 40, S. 112 der Anlage 6 (S. 344 des pdf-Dokuments) sowie weiterer Anregungen zu folgen und genau darzulegen mit welchen Maßnahmen zu schnelles Fahren auf der Planstraße A verhindert werden soll.
- Anregung (3), Abschnitt 36, S. 92 der Anlage 6 (S. 394 des pdf-Dokuments) zu folgen und im städtebaulichen Vertrag alle geeigneten Dachflächen zusätzlich zur Dachbegrünung mit Photovoltaik auszurüsten. Der Vorschlag der Verwaltung wird abgelehnt.
Begründung:
Anregung (1), Abschnitt 36, S. 91 der Anlage 6 (S. 363 des pdf-Dokuments): der durch die Investoren kommunizierte „Wohnungsmix“ sollte im Sinne einer stärkeren Familienfreundlichkeit (ein höherer Anteil größerer Wohnungen für Familien und für Mehrgenerationenwohnen) im Sinne der Anregung (1), Abschnitt 36, S. 91 der Anlage 6 zu überarbeiten und im städtebaulichen Vertrag festzulegen.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss lau Vorlage zu fassen.AKUSW, 02.02.2022:
Nach ausführlicher Diskussion zur gesamten Angelegenheit einigt sich der Ausschuss einstimmig auf folgende Ergänzung zur Vorlage:
Der Ausschuss bittet die Verwaltung ausdrücklich darum, mit dem Vorhabenträger nochmal intensiv das Gespräch zu suchen mit dem Ziel, Photovoltaik weitgehend auf den Dächern zu etablieren, bezüglich des Wohnungsmix einen höheren Anteil an familienfreundlichen Wohnungen zu verhandeln und Brauchwassernutzung, soweit möglich, einzusetzen.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
I. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Jahren 2009 und 2020 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 4 und 5) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.
I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)
II. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020) geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 5) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. Der Rat der Stadt Dortmund hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB, §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dem Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 03.12.2021, mit den unter Punkt 10.2 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - mit der Begründung vom 03.12.2021 (Teil A) sowie dem Umweltbericht vom 03.05.2021 (Teil B) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 24.06.2021 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 10 beschriebenen Anpassungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VII. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 11 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Vorlag zur Information auch an das Behindertenpolitische Netzwerk sowie den Seniorenbeirat und bittet die Verwaltung, bei künftigen Gremienläufen zu diesem Thema beide Beiräte direkt mit einzubinden.
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Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich darüber einig, dass es wichtig ist zur o.g. Überweisung eine entsprechende Empfehlung für die im nachfolgenden Beratungsgang vorgesehenen Gremien abzugeben.
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis und empfiehlt einstimmig den Beschluss laut Vorlage und weist darauf hin, dass die DIN 18040ff berücksichtigt und eingehalten werden.
zu TOP 5
Mitteilungen
Die Sitzung wird um 18:55 Uhr durch den Vorsitzenden Herrn Sohn beendet.
Die nächste Sitzung findet am 14.06.2022 im Wilhelm-Hansmann-Haus statt.
Friedhelm Sohn Petra Opitz Kathrin Rasche
(Vorsitzender) (Mitunterzeichnung) (Schriftführerin)
Anlage 1 zu TOP 3.1
Zusammenfassung Frau Beckmann
Protokoll für BPN Zusatz.pdf
Anlage 2 zu TOP 4.7
Anlage 2 .pdf
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