Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 13.04.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:05 - 17:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend) i. V. f. Tina Malguth (DGB-Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Klaus Burkholz
Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Matthias Siepmann

Marlies Jung-Aswerus 57/FABIDO
Tanja Sieger StA 50
Oliver Walter 8/Wifö



4. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)







Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 13.04.2016, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -

2.2 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04012-16-E2)

2.3 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2016 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
(Drucksache Nr.: 03399-16)

hierzu -> Überweisung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2016
(Drucksache Nr.: 03399-16)

(Die Vorlage wurde bereits in der Sitzung des Ausschusses am 03.02.2016 beschlossen)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
hierzu -> Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)

(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat am 15.02.2016 mit den Ratsunterlagen zugeleitet)

3.2 Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.

Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)

3.3 Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

3.4 Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)

(Die Vorlage wurde bereits den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, der Presse und dem Personalrat von StA 1 am 22.03.2016 zugeleitet)

3.5 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03946-16)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Pädagogische Begleitung für § 75 KJHG anerkannte Träger der Jugendhilfe
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04111-16)


4.2 Situation der Dortmunder Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04112-16)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden







1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Dr. Tautorat benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um den

TOP 3.6 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/17
Empfehlung
Drucksache Nr.: 04106-16


Mit dieser Erweiterung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
- mdl. Bericht -


Frau Schneckenburger berichtete:
Derzeit gibt es einen allgemeinen Rückgang bei den UMF nicht nur in Dortmund, sondern in ganz NRW. Die Verteilstelle im Rheinland meldete noch vor 3 Wochen ca. 10 Jugendliche pro Tag. Wobei die Zahl der kommunal zugewiesenen Flüchtlinge pro Woche weiterhin hoch ist.
Wie die zukünftige Entwicklung im Bereich UMF sein wird, ist derzeit nicht abzusehen. Das Jugendamt hat sich zunächst einmal auf einen Minderzugang eingestellt und Gespräche mit den Trägern von Jugendhilfeeinrichtungen aufgenommen, die über keine Betriebserlaubnis verfügen.
Unabhängig davon bleibt die Integrationsaufgabe dieser Jugendlichen. Das betrifft den Fachbereich Schule. Es wurden fast 200 Auffangklassen eingerichtet, schwierig bleibt aber die Engstelle im Bereich Sek 2.
Zur Zeit arbeitet das Jugendamt, Arbeitsgruppe UMF, die Rückstände aus dem Jahr 2015 auf.

Herr Sohn merkte an, dass nach seinen Erfahrungen die Integration der Kinder hinsichtlich eines Besuchs einer Kita – trotz nicht ausreichender Platzzahlen – recht gut funktioniert.
Wenn sich zeige, dass die Zahlen bei den UMF konstant auf einem niedrigen Niveau bleiben, müsse an einer Rückkehr zu den Jugendhilfestandards gearbeitet werden.

Auf die Nachfragen/Anmerkungen von Herrn Sohn, Herrn Barrenbrügge, Herrn Grohmann und Frau Schütte-Haermeyer teilte Frau Schneckenburger mit:
- Die Anzahl der vorläufige Inobhutnahmen in 2016 betrug für Januar 107, Februar 51 und März 37 (April ist noch nicht abgeschlossen).
- Eine Unterbringung von UMF auswärtiger Kommunen erfolge in Dortmund.
- Die Rückkehr zu den Jugendhilfestandards sei Ziel der Verwaltung. Darauf werde auch das LJA achten.
- Die Kita-Betreuung sei zwar für UMF kein Thema. Allerdings werde der Ausbaubedarf aufgrund des Anstiegs der zu versorgenden Kinder sicherlich eine der größten Herausforderungen sowohl in fachlich/pädagogischer als auch in finanzieller Hinsicht für die Kommune.
- Die Engstelle im Sek 2-Bereich ergibt sich, da die Schulpflicht mit 16 Jahren endet, die Berufsschulpflicht einsetzt und dort in den letzten Jahren ohnehin zu wenig Plätze zur Verfügung standen.
- Die Immobilien Leuthardstraße und Lindemannstraße wurden an das Sozialamt zur Unterbringung von kommunalen Flüchtlingen zurückgegeben, die Immobilien „Zum Kühlen Grund“ und „Wittbräucke“ in Regeleinrichtungen umgewandelt, wobei in der letzten Immobilie auch noch eine Anzahl von Plätzen für vorläufige Inobhutnahmen vorgehalten werden, damit bei einem evtl. Anstieg der Zahlen die Kommune handlungsfähig ist. Es sei natürlich aufgrund der Kosten eines Platzes schwierig, Leerkapazitäten vorzuhalten.
Es gebe Gespräche zur zeitnahen Überleitung des Gebäudes „Iggelhorst“ an das Sozialamt, bei 1, 2 weiteren Objekten werde die Weiterverwendung geprüft (z. B. Barcelonaweg).

- Die Aufnahmeverpflichtung nach dem Köingssteiner Schlüssel beträgt derzeit ca. 450 Jugendliche (die Zahl kann sich aber anhand veränderter Zuwanderungszahlen in jede Richtung verändern).

Herr Gora bestätigte, dass die AWO Jugendliche aus anderen Kommunen aufnehme. Er verwies auf das Clearinghaus in Eving, in dem eine Vielzahl hoch spezialisierter Kräfte arbeite. Der nicht belegte Anteil an Plätzen kostet zur Zeit 1.500 – 2.000 € am Tag. Das könne sich kein Träger auf Dauer erlauben. Von daher müsse man sehen, dass man entweder eine Auslastung erreicht oder einen Rückbau vornimmt.
In den vergangenen Jahren war es gängige Praxis, in einem abgestimmten Verfahren mit den Dortmunder Trägern und dem Jugendamt nach Möglichkeit ein ausgewogenes System zwischen Angebot und Nachfrage zu organisieren. Das sei nach seiner Wahrnehmung nicht mehr der Fall. Nach seiner Prognose werde das dazu führen, dass sich die Träger aus existentiellen Gründen jetzt sehr weiträumig orientieren werden, und zwar ohne auf die Belange der hiesigen Kommune Rücksicht zu nehmen.
Abschließend berichtete er kurz von einem Besuch in einer Grundschule in der In-Nord. Allein in deren Einzugsbereich wurde im Zuge eines Sprachtestes festgestellt, dass 270 Kinder in 2015 keinen Kita-Platz hatten, obwohl sie im 4. Lebensjahr waren. Nach der Prognose der Schulleiterin werden es in diesem Jahr etwa 400 Kinder in diesem Schulbezirk sein. Hier müsse überlegt werden, wie kurzfristig auf diese Entwicklung reagiert bzw. stärker steuernd eingegriffen werden kann, z. B. Aufbau mobiler Systeme.


Frau Schneckenburger teilte mit, auch der Verwaltung lägen entsprechende Rückmeldungen der Grundschulen vor. Nicht nur, dass Kinder keinen Zugang zur frühkindlichen Bildung gefunden haben, sondern sie auch mit Defiziten aus der frühkindlichen Bildung kommen, weil das pädagogische Angebot noch nicht einmal ausreichend ist, andere Defizite zu kompensieren, oder sie aufgrund von Zuzug in einem späteren Lebensalter nur sehr kurz im Bereich der frühkindlichen Bildung waren.
Ein zusätzliches Problem stelle die Grundstücksverfügbarkeit im dicht bebauten Stadtbezirk In-Nord dar. Daher sei die Versorgungsquote im Bereich In-Nord geringer als in anderen Stadtbezirken. Um dieser Diskrepanz entgegenzusteuern, werden flexible Betreuungsangebote geschaffen, z. B. Kinderstuben, Ausbau der Kindertagespflege, Spielangebote in den Grundschulen in In-Nord.

Herr Burkholz verwies auf das in der Februar-Sitzung vorgelegte - jährliche - Ausbauprogramm von Kindertageseinrichtungen/Kindertagespflege, das ständig weiterentwickelt werde. Es werde mit Hochdruck an der Suche nach weiteren Grundstücken gearbeitet. Hinzu kommt das sog. Brückenprojekt für Kinder aus Flüchtlingsfamilien und ähnlichen Lebenssituationen, das beim Land angemeldet wurde. Die Landesmittel betragen in diesem Jahr 900.000 €, die schwerpunktmäßig einerseits in den Notunterkünften für die Realisierung von Spielangeboten/-gruppen und andererseits im Stadtbezirk In-Nord an den Grundschulen eingesetzt werden.
In der Nordstadt kämen zwei Konstellationen zusammen: einmal die hohen Flüchtlingszahlen und andererseits die hohen Zuwanderungszahlen aus SOE. Dadurch würden die Bedarfe natürlich entsprechend steigen. In der nächsten Zeit werden 2 Kitas in Betrieb genommen, 3 weitere Grundstücke zum Bau von Kitas wurden beschlossen.
Auch wenn die Schaffung von Betreuungsplätzen in Kitas aus Sicht der Verwaltung der richtige Weg ist, müsse man sich Gedanken darüber machen, wie man die Situation kurzfristiger verändern kann. Kinderstuben seien ein Weg. Die Aufstellung von Containern halte er für keine gute Lösung, da auch hier wieder Grundstücke benötigt werden, die aber sinnvollerweise für den Bau neuer Tageseinrichtungen genutzt werden. Ein Transport der Kinder im Alter von 1 – 6 Jahren werde nach seiner Auffassung bei den Eltern auf wenig Akzeptanz stoßen (gerade unter Einbeziehung der Erfahrungen im Bereich Kinderstuben/SOE).
Es sei nachvollziehbar, dass es für eine Grundschule extrem schwierig ist, eine große Anzahl von Kindern aufnehmen zu müssen, die die deutsche Sprache nur geringfügig beherrschen und viele andere soziale Kompetenzen noch nicht ausbilden konnten. Eine wirklich richtige Lösung könne aber derzeit ad hoc nicht präsentiert werden. Insofern müsse man sich zukünftig gemeinsam über kreative Maßnahmen Gedanken machen.

Herr Bahr fand die Darstellungen der Verwaltung etwas ernüchternd. Er habe den Eindruck gewonnen, die Verwaltung wisse zwar man um die Probleme, könne aber keine oder irgendwann Lösungsansätze bieten.

Herr Gora bestätigte, dass es schwierig sei, mobile Systeme anzubieten. Die AWO biete an dem Standort 2 Systeme an: einmal die 4 Kinderstuben und zum anderen das Angebot Erdmännchen (Nutzung der Räumlichkeiten der OGS außerhalb der OGS-Zeiten). Das sei selbstverständlich kein Ersatz für eine Kita, aber solche Angebote seien besser, als gar nichts zu haben. Es müsse überlegt werden, welche alternativen Ideen es zur Versorgung der Kinder gibt.

Frau Schneckenburger widersprach dem Eindruck von Herrn Bahr.
Sie verwies auf die von Herrn Burkholz bereits erwähnte Vorlage zum Ausbau von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege, aus der deutlich werde, welche Planungen hinsichtlich Ausbau/Erweiterung insbesondere im Stadtbezirk In-Nord vorgesehen sind. Die Verwaltung sei sich des Problems vollständig bewusst und stehe in engstem Kontakt zu den Grundschulen. Es gebe einen ständigen Austausch mit dem Fachbereich Schule darüber, welche flexiblen Möglichkeiten angesichts der Situation geschaffen werden können. Auch nach anderen mobilen Möglichkeiten werde gesucht. Die Umnutzung von Ladenlokalen werde gern in Anspruch genommen. Sie bat die örtliche Politik um entsprechende Unterstützung im Gespräch mit Gewerbetreibenden. Abschließend berichtete sie kurz über den Besuch in der letzten Woche bei den „Bachwichteln“.

Herr Sohn dankte allen Beteiligten für die engagierte Diskussion.


zu TOP 2.2
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04012-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den Fragen der Fraktion Die Linke & Piraten vom 16.03.2016 nehme ich wie folgt Stellung:

        Vom Beginn des 5. Lebensjahres bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres
        (4 und 5 Jahre)
        4,80 €
        im 7. Lebensjahr
        (6 Jahre)
        9,50 €
        im 8. Lebensjahr
        (7 Jahre)
        14,00 €
        im 9. Lebensjahr
        (8 Jahre)
        19,00 €
        vom Beginn des 10. bis zur Vollendung des 11. Lebensjahres
        (9 und 10 Jahre)
        23,70 €
        im 12. Lebensjahr
        (11 Jahre)
        28,50 €
        im 13. Lebensjahr
        (12 Jahre)
        33,20 €
        im 14. Lebensjahr
        (13 Jahre)
        37,90 €
        im 15. Lebensjahr
        (14 Jahre)
        47,10 €
        im 16. Lebensjahr
        (15 Jahre)
        51,60 €
        im 17. Lebensjahr
        (16 Jahre)
        61,30 €
        im 18. Lebensjahr
        (17 Jahre)
        65,70 €
        Junge Volljährige
109,08 €


Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2016 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Überweisung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 01.03.2016
(Drucksache Nr.: 03399-16)
Überweisung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 02.03.2016
(Drucksache Nr.: 03399-16)

Es lagen folgende Überweisungen vor:

Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung am 01.03.2016
„ Die CDU-Fraktion beklagt die Missachtung der Beratungsfolge; die Bezirksvertretungen sind grundsätzlich vor den Ausschüssen zu beteiligen. Im vorliegenden Fall wurde diese Verfahrensweise bei nicht einer Bezirksvertreung eingehalten.


Die SPD-Fraktion beschließt einstimmig folgenden mündlich vorgetragenen Antrag:

Die Bezirksvertretung Scharnhorst bittet die Verwaltung, auf dem Brachgelände zwischen Buschei 30 (Kindergarten) und der Buschei-Grundschule eine Kindertagesstätte mit Seniorenwohnungen in einer Kombibauweise (wie aktuell in Grevel) zu erstellen.
Eventuell könnte diese Maßnahme kurzfristig als ‚Nachrücker’ aus dem Kommunalinvestitionsfördergesetz geschaffen werden, da immer wieder angemeldete Projekte aus diesem Fördergesetz ‚herausfallen’.

Weiterhin bittet die Bezirksvertretung Scharnhorst im Haus Buschei Nr. 30, in dem sich im Erdgeschoss schon ein Kindergarten befindet, das 1. OG vermietet ist und das Obergeschoss leer steht, ebenfalls noch Möglichkeiten zur Betreuung von Kindern einzurichten. Dies könnte schon mit relativ geringen Umbaumaßnahmen erfolgen.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Beschluss
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2016 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund sowie den in der Vorlage dargestellten Ausbaustand der Kindertagespflege.“

Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung am 02.03.2016
„Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede bemängelten die o. g. Vorlage. Der Stadtbezirk Mengede weise nach ihren Aussagen die geringste Anzahl an TEK’s und KT’s von allen Stadtbezirken in Dortmund auf. Vorschläge, die die Fraktionen in der Vergangenheit gemacht hatten, seien nicht angenommen worden. Der Aufforderung des Gremiums, weitere Standortvorschläge zu prüfen, sei die Verwaltung auch nicht nachgekommen. Der Stadtbezirk Mengede habe zudem die höchste Anzahl an Alleinerziehenden. Die Existenz von 1.100 Familien sei bedroht. Mit der hohen Anzahl an Flüchtlingen nehmen diese Probleme zu. Die Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede stellten dar, dass sie einen gemeinsamen Antrag stellen werden mit dem Ziel, dass zeitnah weitere Einrichtungen geschaffen werden.

Herr Sohn wies eingangs darauf hin, dass der Ausschuss die Vorlage bereits beschlossen hat und sie den Bezirksvertretungen aufgrund der einzuhaltenden Antragsfrist erst danach zur Kenntnis gegeben werden konnte.
Nach seiner Kenntnis handele es sich bei den beiden Überweisungen um Prüfaufträge, die der Ausschuss zur Kenntnis nehme sollte. Die Verwaltung werde dann die beiden Bezirksvertretungen entsprechend informieren.
Weitere abweichende Voten der Bezirksvertretungen würden nicht vorliegen.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Voten der Bezirksvertretungen Scharnhorst und Mengede zur Kenntnis.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Dortmunder Inklusionsplan 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03540-16)
Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2016
(Drucksache Nr.: 03540-16)

Es lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Betriebsausschusses FABIDO am 03.03.2016 vor:

„Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung am 01.03.2016 vor:
„ ……..
Beschluss:
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt einstimmig:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt sehr, dass die Grundlage des von ihm und der Behindertenbeauftragten initiierten Inklusionsplans 2020 nun vorliegt und dankt allen Beteiligten für ihr Engagement. Wohl wissend, dass dieser erste Schritt sich in Anbetracht des zeitlichen Rahmens und des Budget auf einige Teilbereiche konzentrieren musste.

Besonders hervorzuheben ist die Neuordnung in der Berichterstattung über die Lebenslage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund. Diese beschränkt sich nicht auf eine Zusammenstellung von Zahlen und Statistiken. Im Mittelpunkt steht die reale Teilhabe von Dortmunder Menschen mit Einschränkungen und Menschen mit Behinderung im Sinne der UN-Behindertenkonvention. Detailliiert wurde herausgearbeitet, welche Faktoren eine Teilhabe erschweren bzw. verhindern.

Ein zentraler Faktor wurde in fast allen Interviews erwähnt: Ohne ausreichende persönliche Mobilität ist die Teilhabe am gesellschaftlichen – kulturellem – politischen Leben stark eingeschränkt bzw. nicht möglich.

Die verschiedenen Lebensbereiche lassen sich nicht isoliert voneinander betrachten. Ein zentrales Querschnittsthema für die Teilhabe am gesellschaftlichen und sozialen Leben bleibt die Ermöglichung von Mobilität. Dies geht über bauliche Maßnahmen an Straßen und Gebäuden hinaus und betrifft Fragen der begleiteten Mobilität, der Assistenz im Alltag, der Sicherheit und des Schutzes vor Gewalt und Diskriminierung. Ein Schlüssel zum „Selbstbestimmt Leben“ ist persönliche Mobilität. Vorgaben hierzu enthält Artikel 20 der UN-BRK. Diese gehen weit über eine Fortbewegung im Rahmen des ÖPNV (z.B. Stadtbahn- und Busverkehr) hinaus. Vielmehr verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten darauf, Menschen mit Beeinträchtigungen die freie Wahl ihrer Transportmittel zu erleichtern und diese zu erschwinglichen Kosten zur Verfügung zu stellen.

Von daher soll das Thema persönliche „Mobilität“ höchste Priorität bei der weiteren Bearbeitung des Inklusionsplans haben, und zwar ausdrücklich vor allen anderen im Bericht erwähnten Themenbereichen.

Die Überlegungen zum Masterplan Mobilität, die Erarbeitung eines Nahmobilitätsplans, die Vorgaben für den ÖPNV im Personenbeförderungsgesetz sowie der individuelle Anspruch auf „persönliche Mobilität“ durch die Eingliederungshilfe sind hier unbedingt einzubeziehen.

Das BPN weist an dieser Stelle auf seinen Initiativantrag vom 24.03.2015 zur Erarbeitung eines „Nahmobilitätskonzeptes für Menschen mit Einschränkungen und Behinderung“ hin.

Die Rahmenbedingungen und die weiteren Schritte hat der Rat der Stadt Dortmund in der Sitzung am 12.12.2013 mit der Vorlage „Inklusion in Dortmund“ /Drucksache-Nr.: 10684-13) zur Kenntnis genommen. Daraus einige Hinweise:
Die Verantwortung für die inklusive Weiterentwicklung Dortmunds liegt in der Mitte der Gesellschaft und wird von allen gemeinsam wahrgenommen. Die Stadt Dortmund stellt sich mit der Übernahme der Federführung für diesen Prozess in ihre Verantwortung für alle Dortmunderinnen und Dortmunder.

Folgende Schwerpunkte in der Entwicklung inklusiver Lebensverhältnisse setzt sich Dortmund bis zum Ende dieser Ratsperiode:
modellhafte Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in ausgewählten Sozialräumen,
die Entwicklung eines inklusiven Angebots an Kultur und kultureller Bildung und
die inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe, der Schul-Landschaft und weiterer Bildungsangebote.

Die Stadtgesellschaft wird in regelmäßigen Abständen über den Prozess der Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens in Dortmund informiert und in die Überlegungen zu weiteren Schritten einbezogen.“


Mit dieser Ergänzung nimmt das Behindertenpolitische Netzwerk den nachstehenden Beschlussvorschlag an den Rat einstimmig zu Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Bericht über die Lebenslage von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderung in Dortmund und die Dokumentation der Tagung vom 02. September 2015 „Dortmund – sozial innovative Stadt für Teilhabe (Do-iT) und der Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.

2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung zu den ausgewählten Themenfeldern

· Kultur und Freizeit,
· Barrierefreiheit und Mobilität,
· Gesundheit,
· Sicherheit und Schutz vor Gewalt und
· Wohnen und alltägliche Lebensführung einschließlich Pflege

und den dazu auf der Tagung erarbeiteten Zielen in inklusiven Beteiligungsprozessen Maßnahmen zur Inklusion entwickelt und dem Rat zur Beschlussfassung vorlegt.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass zur Begleitung der kommunalen Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates die Stelle einer „Inklusionsbeauftragten“ angesiedelt wird.

4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die kommunale Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch einen Inklusionsbeirat begleitet wird. In diesen Beirat werden Vertreter/innen von Interessenvertretungen verschiedener Dortmunder Bevölkerungsgruppen eingeladen, z.B. für die Dortmunder Frauen eine Vertreterin der AG der Frauenverbände, für die Dortmunder Seniorinnen und Senioren ein/e Vertreter/in des Seniorenbeirates, für die Dortmunder Kinder- und Jugendlichen ein/e Vertreter/in des Dortmunder Jugendrings.“

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.“


Herr Sohn wies darauf hin, dass nach Rücksprache mit Frau Zeuch der Bereich Kinder und Jugend zunächst zurückgestellt wurde und zu einem späteren Zeitpunkt kommt.

Für Frau Dr. Tautorat stellte sich die Frage, inwieweit noch Einfluss auf die Besetzung des Beirates (s. 4. Beschlussvorschlag) genommen werden könne.

Herr Sohn ging davon aus, sobald das Themenfeld Kinder und Jugend einbezogen wird, auch der Ausschuss entsprechend beteiligt wird. Darauf sollte gemeinsam geachtet werden.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage „Dortmunder Inklusionsplan 2020“ zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Sonderprogramm „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss über eine Förderung nach dem Sonderprogramm des Landes NRW „Hilfen im Städtebau für Kommunen zur Integration von Flüchtlingen“ sowie die weitere Qualifizierung und Umsetzung von Projekten mit einem Gesamtbedarf in Höhe von 13.146.263 €.
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 03982-16)
Ergänzungsschreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03982-16-E2)

Herr Sohn verwies auf das Anschreiben des OB vom 05.04.2016, aus dem hervorgeht, dass von den 5 beantragten Projekten nur für 1 Projekt Fördermittel seitens des Landes zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Lokale Agenda 21 - 16. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03972-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 16. Zwischenbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Wirkungsorientierter Haushalt 2016 (Ziel- und Ressourcenplanung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03760-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (11 Ja, 4 Enthaltungen – Fraktion Die Linke & Piraten, Vertreter der Wohlfahrtsverbände) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirkungsorientierten Haushalt 2016 gemäß der in der Anlage beschriebenen Form.


zu TOP 3.5
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03946-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (14 Ja, 1 Enthaltung – Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Durchführung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte zu entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.


zu TOP 3.6
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04106-16)

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte vom Grundsatz her den Ausbau. Allerdings dürfe nicht aus den Augen verloren werden, dass es bereits jetzt Raumprobleme gebe.

Herr Burkholz sah das Problem weniger in den Raumkapazitäten (es gab und gibt immer Absprachen mit dem jeweiligen Träger und den Schulen). Problematisch könnte es u. U. eher hinsichtlich der Mittagsverpflegung werden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule von derzeit 9.500 Plätze auf 9.970 Plätze im ersten Schulhalbjahr 2016/2017 und um weitere 100 Plätze für Flüchtlingskinder ab dem 2. Schulhalbjahr.

Die Erhöhung der Plätze erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung durch die Bezirksregierung Arnsberg.



4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Pädagogische Begleitung für § 75 KJHG anerkannte Träger der Jugendhilfe
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04111-16)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor;

„… zum oben genannten TOP bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. In welcher Art und Weise werden nach § 75 KJHG anerkannte freie Träger der Jugendhilfe durch das Dortmunder Jugendamt nach der Anerkennung begleitet?

2. Existiert ein festgelegtes Verfahren, mit dem seitens des Jugendamtes überprüft wird, ob nach der Anerkennung die Voraussetzungen weiterhin vorliegen?

3. Wenn ja, in welchem Takt wird dies praktiziert?

4. Wenn nein, wurde in Dortmund der Titel „Freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 KJHG“ schon einmal aberkannt?

5. In welcher pädagogischen, zeitlichen und strukturellen Form werden die Träger freier anerkannter Jugendhilfe seitens des Jugendamtes begleitet, die ohne langjährige Vorerfahrung den Betrieb einer Kindertagesstätte / -einrichtung neu gestartet haben?“

Die schriftliche Stellungnahem der Verwaltung erfolgt für die Sitzung am 11.05.2016.


zu TOP 4.2
Situation der Dortmunder Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04112-16)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. In welcher Höhe fließen pro Jahr finanzielle Mittel in die städtischen Jugendfreizeitstätten zwecks Instandhaltungsmaßnahmen?

2. In welcher Höhe ist in der mittelfristigen Finanzplanung der Sanierungsbedarf für die städtischen Jugendfreizeitstätten berücksichtigt?

3. Welcher weitere Finanzbedarf ist für die Liegenschaften und Gebäude der städtischen Jugendfreizeitstätten darüber hinaus schon bekannt?

Es wird jeweils um eine Darstellung nach einzelnen Einrichtungen geben.“

Die schriftliche Stellungnahem der Verwaltung erfolgt für die Sitzung am 11.05.2016.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Aus organisatorischen Gründen konnten keine Informationen vorgelegt werden.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Informationsfahrt des Ausschusses
Herr Sohn teilte mit, dass die Informationsfahrt für das Haushaltsjahr 2017 vorgesehen ist, und bat um entsprechende Themenvorschläge


- Aktionswoche „Zeig ma wat du machst“ 02.05. – 13.05.2016
(Menschen mit und ohne Behinderung erleben zusammen Freizeit)


- Respekt-Beirat
Herr Sohn wies erneut darauf hin, dass sich die Teilnahme an den Sitzungen des Beirates des Respekt-Büros seitens der Politik überwiegend auf seine Person begrenzt hätte. Wenn es, wie er den Eindruck habe, kein Interesse der Politik mehr gebe, dann sollte sie sich aus dem Beirat zurückziehen.

Herr Spangenberg appellierte eindringlich an die Mitglieder des Beirates, die Termine wahrzunehmen. Zum einen gebe es Informationen, an die man ansonsten in dieser Form nicht gelangen könne. Zum anderen werde durch die Teilnahme/Begleitung der Politik bzw. des Beirates Wertschätzung und Anerkennung übermittelt und die Wichtigkeit des Respekt-Büros unterstrichen. Ggf. könnte eine Vertretung einspringen

Herr Sohn erklärte, dass seinerzeit keine Vertretungsregelung geschaffen wurde.

Er bat noch einmal nachdrücklich darum, sich darüber Gedanken zu machen, ob sich die Politik aus dem Beirat zurückziehen möchte, und ihn in absehbarer Zeit dann entsprechend zu informieren.





Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 17:05 Uhr.





Sohn Dr. Tautorat Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus