Niederschrift

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
am 19.09.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:10 - 17:57 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Böhm (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr sB Rüding (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Herr RM Baran (SPD)
Herr RM Keller (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD) bis 17:50 Uhr
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Blotenberg (B’90/Die Grünen) i. V. f. Herrn sB Tietz
Herr RM Dr. Brunsing (B’90/Die Grünen)
Herr sB Happe (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr sB Wlost (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Fraktion Die Linke)
Herr RM Thieme (Gruppe der NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch
Herr sE Clemens – Seniorenbeirat
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Wittling - Polizeipräsidium Dortmund

Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/stv. AL
Herr Gönen - 65
Herr Keune - 66/AL
Herr Herrmann - 69/stv. AL
Frau Reder - 23
Frau Steckelbach - 23
Herr Schulte - 20
Herr Dr. Falk - 66
Herr Dallmann - 40
Herr Klüh - 6/Dez.
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.

4. Gäste:

./.

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 1. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 19.09.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 18.04.2012

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Masterplan Kreatives Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06768-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 14.06.2012; Beschluss neuer Rat

3.2 Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07337-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 14.06.2012; Beschluss neuer Rat

3.3 Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06934-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 28.06.2012; Beschluss neuer Rat

3.4 Sanierung und Ergänzungsneubau Fritz-Henßler-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07457-12)

3.5 Bericht für das Jahr 2011 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07147-12)

3.6 Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07640-12)

3.7 Trinkwasserqualität im Ruhrgebiet
hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06682-12-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.03.2012 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06682-12-E2)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06682-12-E3)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.03.2012 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06682-12-E4)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Bauleitplanung; 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Teilung des Bebauungsplanverfahrens in zwei Bereiche (Teil I und Teil II), Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07614-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 30.08.2012; Beschluss neuer Rat


4.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07493-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 30.08.2012; Beschluss neuer Rat

4.3 Bauleitplanung; 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße - und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 - Bornstraße nördlicher Teil - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung); II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Beschluss zur Reduzierung der Bebauungsplanänderungsbereiche; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße - und der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 - Bornstraße nördlicher Teil -; V. Zurückstellung von Baugesuchen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07216-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 14.06.2012; Beschluss neuer AUSWI

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung der Bebauungspläne Ap 180 - Bedastraße -, Ap 204 - Vahleweg -, Br 195 - Ortskern Wickede -, Hom 215 - Am Kramberg -, Hom 235 - Zentrum Nord -, We 146 - östlich Limbecker Postweg -, Lü 142 - Bezirksfriedhof Marten -, Lü 155 - Alter Hellweg -, VEP Lü 175 - Crengeldanzgraben -
hier: Einstellung der Planverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06150-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 28.06.2012; Beschluss neuer AUSWI

hierzu-> Empfehlung: Beauftragter des Landes NRW für die Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2012

4.5 Beseitigung des Bahnüberganges Husener Straße - Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06926-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 31.05.2012; Beschluss neuer Rat

4.6 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau Hörde Zentrum - Handlungsfeld Wohnen und Freiraum:
Durchführung eines Wettbewerbs zur Gestaltung des Schulhofs des Phoenix-Gymnasiums und des Stadteingangs an der Faßstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06758-12)

4.7 EU Ziel 2 Programm Stadtumbau Hörde Zentrum
Projekt B1 Stadtgestaltungsleitplanung und Umsetzung
hier: Umgestaltung der Hörder Brückenstraße und ihres Umfeldes - Wettbewerbsergebnis, Auftragsvergabe und Durchführung einer Bürgerbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06913-12)


4.8 Stadtumbaugebiet "Hörde Zentrum"
Umsetzung der Ausführungsplanung zum Stadtmobiliar
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07253-12)

4.9 Zeche Crone; Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.11.2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05302-11-E4)

4.10 Entwicklung des Radverkehrs

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07239-12-E1)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07239-12-E2)
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur Sitzung am 31.10.2012.


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

5.1 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2012 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07019-12)




5.2 Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen, vertreten durch den Beauftragten des Landes NRW, im 2. Quartal 2012 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07673-12)

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- nicht besetzt -

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Aufhebungs-/Änderungsbeschlüsse zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen 2010 und 2011
hier: Aufhebung des Beschlusses des Rates zur Erhebung von Gebühren für den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06338-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 31.05.2012; Beschluss neuer Rat

7.2 Durchlasserneuerung Iländer Bach/Schiffhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07047-12)

7.3 Fahrbahnerneuerung Jasminstraße, 2. Bauabschnitt von Sölder Straße bis Am Kapellenufer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07587-12)

7.4 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0159 Münsterstraße / Evinger Straße / Burgweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07650-12)
7.5 Radwegebenutzungspflicht
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06944-12-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 18.04.2012 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06944-12-E2)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Barrierefreier Hauptbahnhof
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05600-11-E4)







9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -




10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Evaluationsbericht über die kleinräumige Quartiersanalyse "Westerfilde"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06898-12)

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06898-12-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06898-12-E2)

10.2 Evaluationsbericht über die kleinräumige Quartiersanalyse "Hörder Neumarkt"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06987-12)

10.3 Wohnungsmarktbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07662-12)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07084-12)

11.2 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07639-12)

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, Realisieren des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06603-12)
Sitzung Beauftragter/OB 28.06.2012; Beschluss neuer Rat

12.2 Verlängerung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des "Pleckenbrink Sees" in Dortmund-Brackel als geschützter Landschaftsbestandteil
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07669-12)



12.3 Bau einer Brücke über die Körne; hier: flankierende Maßnahmen zur Besucherlenkung im Naturschutzgebiet Buschei
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07021-12)

12.4 Landwirtschaft in der Großstadt
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06928-12)
- Lag bereits zur Sitzung am 18.04.2012 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06928-12-E1)

13. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -

14. Anfragen
- nicht besetzt -

15. Informationen aus den Sitzungen des Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt Dortmund mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dortmund (Beauftrager NRW /OB) zur Kenntnis für den AUSWI

Örtliche Potenziale Ladeinfrastruktur E-Mobilität im Rahmen des Projektes metropol-E
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06625-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB vom 31.05.2012

Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06797-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB vom 31.05.2012

Haushaltsplan 2012, Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 36, Wohnbauflächenmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06916-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 31.05.2012

Haushaltsbegleitbeschlüsse 2012; hier lfd. Nr. 37:
Konzeption eines Anreizprogrammes zum Nachtspeicheraustausch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07037-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 31.05.2012

Haushaltsbegleitbeschlüsse 2012; hier lfd. Nr. 38:
Ersatzgelder für Ausgleichsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06961-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 31.05.2012

Haushaltsbegleitbeschlüsse 2012; hier lfd. Nr. 39:
Regionale Kooperation "Geonetzwerk metropoleruhr"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06553-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 31.05.2012

Haushaltsbegleitbeschlüsse 2012; hier lfd. Nr. 40:
Effizienz im Bereich Hochbau
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07016-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 31.05.2012

Geschäftsbericht 2011 des Vereins StadtbezirksMarketing e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07222-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB vom 28.06.2012

Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06969-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 28.06.2012

Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06978-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 28.06.2012

Integration von Tiefbauamt und Stadtbahnbauamt unter Berücksichtigung der Aufgaben der Stadtentwässerung und der betriebstechnischen Ausrüstung Stadtbahnbau
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07379-12)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 02.08.2012

Kommunales Schallschutzfensterprogramm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06116-11)
Sitzung Beauftragter NRW/OB 14.06.2012; hier wurde der Beschluss für das Jahr 2012 gefasst; bzgl. des Beschlusses für die Folgejahre wird die Verwaltung eine neue Ratsvorlage zu einer der nächsten Ratssitzungen nach der Ratssitzung am 27.09.2012 einbringen.










Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Weber benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Vor Feststellung der Tagesordnung erfolgt die Verpflichtung der sachkundigen Bürger Herrn Happe, Herrn Wlost, Herrn Rüding sowie der sachkundigen Einwohner, Herrn Herkelmann, Herrn Clemens und Herrn Punge gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW :


Die Ausschussvorsitzende verpflichtet die o.a. Mitglieder des Ausschusses für Umwelt Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien dazu, ihre Aufgaben als sachkundiger Bürger bzw. sachkundige Einwohner in diesem Ausschuss nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und die Gesetze zu beachten sowie ihre Pflichten zum Wohle der Stadt Dortmund zu erfüllen.


Feststellung der Tagesordnung:

Auf Antrag der CDU-Fraktion einigt man sich darauf, die Tagesordnungspunkte 3.2 (Gründung des Eigenbetriebes „ Stadtentwässerung Dortmund“ und 3.4 ( Sanierung und Ergänzungsneubau Fritz-Henßler-Berufskolleg) über den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zulassen sowie den Tagesordnungspunkt 3.3. (Lehrschwimmbecken Holzen-Nutzungsänderung) in die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu schieben.

Auf Antrag der SPD-Fraktion einigt man sich darauf, den Tagesordnungspunkt 3.1 (Masterplan Kreatives Dortmund) in die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien zu schieben.

Auf Bitte der Fraktion die Linke sichert die Verwaltung die noch ausstehende Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion Die Linke zum Thema „ L663n-aktueller Sachstand (Drucksache Nummer: 06339-12-E 2) zur nächsten Sitzung des Ausschusses am 31.10.2012 zu.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 18.04.2012

Herr Herkelmann vom Behindertenpolitischen Netzwerk bittet um folgende Änderung:

zu TOP 4.1
Radschnellweg Ruhr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06680-12)

hierzu: Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06932-12)

Herr Sagolla präsentiert den der Vorlage beigefügten Powerpoint-Vortrag hierzu.

Die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen, RM Münch sowie Herr Herkelmann vom Behindertenpolitischen Netzwerk äußern ihre Änderung: „ unterschiedlicheHaltung zu dem Thema.



Die Niederschrift über die 26. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 18.04.2012 wird, mit der o.a. Änderung, genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Masterplan Kreatives Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06768-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage in die nächste Sitzung am 31.10.2012.








zu TOP 3.2
Gründung des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07337-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage wegen weiteren Beratungsbedarfs in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie in die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.3
Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06934-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien schiebt die Befassung mit der Vorlage wegen weiteren Beratungsbedarfs und um das Votum aus der Bezirkvertretung Hörde mit einfließen zu lassen in die nächste Sitzung am 31.10.2012.



zu TOP 3.4
Sanierung und Ergänzungsneubau Fritz-Henßler-Berufskolleg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07457-12)
hierzu :Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 07457-12-E1):

„die Fraktion DIE LINKE stellt zum TOP 3.4 „Sanierung und Ergänzungsneubau Fritz-
Henßler-Berufskolleg“ den nachstehenden Ergänzungsantrag zur Beschlussfassung:

1) Der AUSWI begrüßt die Absicht eines Sanierungs- und eines Ergänzungsneubaus
für das Fritz-Henßler-Berufskolleg durch die städtische Immobilienwirtschaft.

2) Der AUSWI bittet die Kämmerei, auskömmliche Budgets für die Bewirtschaftung
und die Instandhaltung des sanierten Fritz-Henßler-Berufskollegs in Absprache mit
der städtischen Immobilienwirtschaft in die Haushaltspläne der kommenden Jahre
einzupflegen.

3) Der AUSWI bittet die Verwaltung den Zeithorizont darzustellen, in dem das Fritz-
Hensler-Berufskolleg beim Sondervermögen „Grundstücksvermögens- und Verwaltungsfonds“
verbleiben soll.

Begründung
Derzeit gibt es in der Stadtverwaltung noch keine auskömmlichen Instandhaltungsbudgets
für die öffentlichen Gebäude. Dies führt zu der Notwendigkeit, vermehrt Großsanierungen
oder Neubauten durchzuführen. DIE LINKE wünscht sich hier ein Umdenken und eine
schrittweise Anpassung der Instandhaltung an den tatsächlichen Bedarf, um die millionenschweren
Folgekosten durch Gebäudeschäden aufgrund zu gering ausgefallener Instandhaltungen
abzubauen. Die Sanierung des Fritz-Henßler-Berufskollegs ist ein guter Anlass
in eine solche auskömmliche Gebäudebewirtschaftungsform einzusteigen.“


AUSWI: 19.09.2012:

Nachfragen zu Vorlage durch RM Pohlmann und RM Neumann werden durch Frau Reder beantwortet.

Herr Herkelmann vom Behindertenpolitischen Netzwerk regt, ergänzend zu den Anmerkungen bezüglich der Barrierefreiheit der in dieser Vorlage erwähnten Aufzüge an, auch Hinweise auf den barrierefreien Zugang zu den der dortigen Sanitärräumen aufzunehmen. Außerdem bittet er darum, diese Vorlage zusätzlich dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzulegen.

RM Kowalewski bittet darum, dass der o.a. vorliegende Zusatz-/Ergänzungsantrag seiner Fraktion zusammen mit der Vorlage zum Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und zum Rat durchlaufen soll.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage und den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 07457-12-E1) in die nächste Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie in die nächste Ratsitzung der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.5
Bericht für das Jahr 2011 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07147-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Jahresbericht 2011 und den ersten Quartalsbericht 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Zweiter Quartalsbericht für das Jahr 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07640-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den zweiten Quartalsbericht 2012 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.





zu TOP 3.7
Trinkwasserqualität im Ruhrgebiet

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06682-12-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.03.2012 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06682-12-E2)

„Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen der Stadt Dortmund
an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
Drucksache Nr.: 06682-12-E1 vom 08.03.2012

I. Allgemeines

Das Thema Trinkwasser in Ruhrgebiet und die Errichtung einer weitergehenden
Wasseraufbereitung bei den Ruhrwasserwerken ist aktuell wieder verstärkt
in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.
Anforderungen an die Qualität des abgegebenen Trinkwassers werden in
Deutschland durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der
Trinkwasserverordnung festgelegt. Den Rahmen bildet dabei die EG -
Trinkwasserrichtlinie. Die Trinkwasserkommission (TWK) des BMG am UBA
hat die dabei Aufgabe, das BMG in Fragen der Trinkwasserhygiene zu
beraten.
Auf ihrer letzten Sitzung am 6. März hat sich die TWK auch mit dem Bericht
"Reine Ruhr" befasst. Nach unseren Erkenntnissen legen die Mitglieder der
TWK Wert darauf, dass es sich weder beim Bericht "Reine Ruhr" noch bei den
in diesem Zusammenhang in den Medien verbreiteten Stellungnahmen ihres
Vorsitzenden Prof. Exner um eine abgestimmte Meinung innerhalb der
Kommission handelt. Im Besonderen legt die Kommission Wert auf die
Feststellung, dass keinerlei akuter Handlungsbedarf besteht, solange die
Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Zusätzliche
Aufbereitungsmaßnahmen können die Sicherheit gegen unvorhergesehene
Belastungen erhöhen, der Schutz der Gewässer stellt aber die erste und
wichtigste Stufe des Multibarrierensystems in der Trinkwasseraufbereitung dar
und darf durch weitergehende technische Maßnahmen nicht vernachlässigt
werden.
Das durch die Wasserwerke Westfalen gewonnene und durch DEW21 bzw.
Gelsenwasserin weiten Teilen des Ruhrgebietes verteilte Trinkwasser weist
eine hohe Qualität auf und kann unbedenklich genutzt werden. Es erfüllt alle
europäischen und bundesdeutschen Standards. Diese hohe Trinkwassergüte
und der einwandfreie technische Zustand der Wassergewinnungsbereiche und
Pumpwerke werden auch bei den regelmäßigen (i.d.R. jährlichen) Kontrollen
durch die für die Überwachung der Wasserversorgung zuständigen Gesundheitsämter
der Kreis Soest, Unna und Ennepe-Ruhr sowie des Märkischen
Kreises immer wieder bestätigt.
Die technischen Anlagen der Wasserwerke Westfalen werden unter Berücksichtigung
anerkannter technischer Regelwerke errichtet und betrieben und
sind auf die aktuelle Rohwasserqualität im Bereich der mittleren Ruhr ausgerichtet.
Durch ein mehrstufiges Multibarrieren-System mit unterschiedlichen
Aufbereitungsverfahren (Flockungssedimentation bzw. Kiesfiltration, Pulverkohle-
Adsorption, Langsamsandfiltration, Untergrundpassage im Grundwasserleiter,
Entsäuerung und Desinfektion) wird im Ruhrtal ein einwandfreies
und gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser erzeugt.
Umfangreiche Untersuchungen der Wasserwerke Westfalen in einer Pilotanlage
im Wasserwerk Echthausen 2006-2008 haben allerdings gezeigt, dass
zusätzliche technische Verfahren eine größere Sicherheit bei außergewöhnlichen
Belastungen in der Ruhr, dem Rohwasserreservoir der
Wasserwerke, bieten. Darüber hinaus können diese ergänzenden Verfahren
auch die im Trinkwasser in geringen Konzentrationen nachzuweisenden
Spurenstoffe weiter vermindern.
Das Umweltministerium NRW und die Bezirksregierung in Arnsberg haben
daher (sich dabei auch auf die Ergebnisse aus der Pilotanlage Echthausen
stützend) aus Gründen der Vorsorge die Forderung nach Errichtung weiterer
Aufbereitungsverfahren in den Ruhrwasserwerken und eine Verbesserung der
Wasserqualität über bundesdeutsche Standards hinaus erhoben.
Wasserwerke werden auf der Basis wasserrechtlicher Bewilligungen
betrieben, die nach umfangreichen Prüfungen von den zuständigen oberen
Wasserbehörden erteilt werden. Die Feststellung erhöhter Anforderungen
obliegt daher den zuständigen Organen in Politik und Verwaltung, die
anschließende Umsetzung den jeweiligen Wasserwerksbetreibern.
Die Wasserwerke Westfalen haben sich mit Zustimmung ihrer Gesellschafter
Gelsenwasser AG und DEW21 schon 2010 grundsätzlich bereit erklärt,
zusätzliche Aufbereitungsverfahren in den Ruhrwasserwerken zu
installieren.Da diese Forderung nach weiteren Aufbereitungsstufen aber auf
eine politische Grundsatzentscheidung in NRW zurück und über bundesweit
bestehende gesetzliche Verpflichtungen hinaus geht, ist eine wasserrechtliche
Anordnung der zuständigen BezirksregierungVoraussetzung zur Schaffung
der notwendigen Rechtssicherheit für diese Investitionen.
Diese Anordnung bzw. Anpassungsverfügung wird durch das Umweltministerium
bzw. die Bezirksregierung seit 2010 angekündigt, liegt den
Wasserwerksbetreibern aber bedauerlicherweise bis heute noch nicht vor,
woraus sich bereits wesentliche Verzögerungen in dem ursprünglichen
Zeitplan für die Maßnahmenumsetzung ergeben haben. Unabhängig von den
fehlenden Bescheiden sind allerdings bereits umfangreiche planerische
Vorarbeiten getätigt worden, um die notwendigen zeitraubenden,
europaweiten Ausschreibungen unverzüglich nach Vorliegen der Bescheide
initiieren zu können.

II. Zu den aufgeworfenen Fragen im Einzelnen:

1. Wie stellt sich der technische Stand der Trinkwasserförderung und -
Aufbereitung entlang der Ruhr, d.h. der Rheinischen Wasserwerke (RWW),
der Wasserwerke Westfalen (WWW) und der Hochsauerland-Wasser im
Vergleich zueinander dar?

Die technischen Verfahren der 12 Wasserwerksbetreiber entlang der Ruhr zur
Wasseraufbereitung und –förderungzwischen Meschede und Duisburg ist auf
die örtlichen qualitativen Verhältnisse im Ruhrwasser (Rohwasser) sowie die
speziellen geologischen Besonderheiten im Untergrund der Wassergewinnung
abgestellt und damit sehrunterschiedlich.
Im Bereich der oberen Ruhr (z.B. bei Hochsauerlandwasser) herrschen sehr
grobe, gut durchlässige Untergrundverhältnisse vor, die eine schnelle
Ausbreitung von eingetragenen Schadstoffen in den Grundwasserleitern
ermöglichen und daher aus Sicherheitsgründen eine aufwendige Aufbereitung
(z.B. Membrantechniken gegen mikrobiologische Parameter) erforderlich
machen.
Im Bereich der unteren Ruhr (RWW / Mülheim) erforderte eine hohe Schadstoffbelastung
der Ruhr bereits vor Jahrzehnten die Errichtung weitergehender
Aufbereitungsverfahren (z.B. Mehrschichtfilter, Aktivkohlestufen, Ozonung),
um den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen zu können.
Die Wasserwerke an der mittleren Ruhr (z.B. Wasserwerke Westfalen) können
aufgrund der vorliegenden Ruhrwasserbeschaffenheit und der guten
Reinigungsleistung des Untergrundes eine einwandfreie Wassergewinnung
und Aufbereitung mit überwiegend naturnahen Verfahren sicherstellen und
damit den Anforderungen der deutschen Trinkwasserverordnung entsprechen.

2. Wird in den Wasserwerke Westfalen (WWW) die Methode der Ultrafiltration
gegen Bakterien eingesetzt?

Nein ! In der Pilotanlage Echthausen wurden 2006-2008 verschiedene
alternative Verfahren, u.a. auch Ultrafiltrationsverfahren, parallel getestet. Im
direkten Vergleich zeigte die konventionelle Aufbereitung mit Flockung,
Ozonung, Mehrschichtfiltration, Aktivkohlefestbett-Filter und UV-Desinfektion
eine Reihe technischer Vorteile, so dass die Wasserwerke Westfalen sich im
Falle einer Errichtung weitergehender Aufbereitungen für diese
Verfahrenskombination entscheiden werden. Ultrafiltrationsanlagen stellen
darüberhinaus hinsichtlich der abzuleitenden Abwässer eine Belastungsquelle
für die Gewässer dar.

Wird ein zweistufiges Verfahren, d.h. Ozonisierung und anschließende
Festbettaktivkohlefiltration eingesetzt, wie dies in den Wasserwerken im
Hochsauerland und bei den Rheinischen Wasserwerken (RWW) längst der
Fall ist?

Die Wasserwerke Westfalen nutzen bereits seit Jahrzehnten ein mehrstufiges
Aufbereitungsverfahren (Multi-Barrierensystem) mit den Komponenten:
Flockungssedimentation bzw. Kiesfiltration, Pulverkohle-Adsorption, Langsamsandfiltration,
Untergrundpassage im Grundwasserleiter, Entsäuerung und
Desinfektion mit Chlordioxid.Eine weitergehende Aufbereitung existiert seit
1983 im Wasserwerk Witten der WWW (zusätzlich Mehrschichtfilter, Ozonung,
Flockung) und im Wasserwerk Echthausen (UV-Desinfektion).

3. Wenn nein, warum nicht? Was macht den Verzicht auf den neuesten Stand
der Technik aus Sicht der WWW verzichtbar?

Die Trinkwasserverordnung legt fest, dass Wasserversorgungsanlagen nach
den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu betreiben sind (§4 Abs. 1).
Das Landeswassergesetz eröffnet darüber hinaus in § 48 die Möglichkeit,
unter bestimmten Bedingungen auch den Stand der Technik zu fordern.
Unabhängig von der Frage, ob diese Bedingungen an der Ruhr und nur dort
gegeben sind, kann diese Vorgabe nicht durch eine wissenschaftliche
Meinung einer Kommission, sondern nur durch eindeutiges Handeln der
zuständigen Behörden gegeben werden. Die Wasserwerke Westfalen
bemühen sich seit nahezu 2 Jahren - bisher leider ohne Erfolg - um eine
entsprechende behördliche Klärung.
Die Anlagen der Wasserwerke Westfalen wurden in den zurückliegenden
Jahren ständig modernisiert und entsprechen den allgemein anerkannten
Regeln der Technik. Die aktuell aus Gründen der Vorsorge diskutierten
zusätzlichen Aufbereitungsverfahren bilden keinen „neueren Stand der
Technik“, sondern würden nur die vorhandenen Anlagen um weitere, bekannte
Verfahren erweitern.
Das in den Wasserwerken Westfalen mit den bisherigen Techniken erzeugte
Trinkwasser erfülltbereits alle gesetzlichen Bestimmungen (siehe Trinkwasserverordnung
bzw. weitere ergänzende behördliche Auflagen).Die Wasserwerke
Westfalen haben bereits erklärt, aus Gründen der Vorsorge weitere
Verfahrenstechniken in den Ruhrwasserwerken zu errichten, die auch die
Ozonung und Festbettaktivkohlefilter umfassen, sobald durch behördliche
Anordnung die entsprechenden Rechtssicherheiten geschaffen wurden.

Von wann sind ggf. die zurzeit dort eingesetzten Anlagen und Verfahren?

Die von den Wasserwerken Westfalen genutzten effektiven Techniken wurden
bereits in den letzten Jahrzehnten installiert, aber ständig modernisiert. So
wurde beispielsweise 2005/2006 die Ozonanlage im WW Witten erneuert
sowie die Schnellfilteranlage optimiert, seit 2000 viele Filterbecken optimiert,
2007/2008 alle Wasserwerke mit modernen Pulverkohledosierungen
ausgestattet und 2010 eine UV-Desinfektion im Wasserwerk Echthausen in
Betrieb genommen. Aktuell werden weitere UV-Desinfektionsanlagen in den
Wasserwerken Witten und Schwerte-Westhofen fertiggestellt.

4. Welche chemischen Verbindungen, Mikroben und Medikamentenreste und in
welchen Mengen, wurden aktuell im Ruhrwasser festgestellt und welche und
in welchen Mengen konnten im Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung
festgestellt werden?

In der Ruhr finden sich, wie in allen größeren deutschen Gewässern, eine
intensive Mikrobiologie (lebendes Gewässer) sowie viele organischchemische
Verbindungen. Einzelne chemische Substanzen können in
geringen, unbedenklichen Spuren auch die Aufbereitungsanlagen passieren
und im Trinkwasser nachgewiesen werden.
Die Wasserwerke Westfalen untersuchen fortlaufend die Wasserqualität des
Roh- und Trinkwasser und berichten hierüber an die Aufsichtsbehörden.
Detaillierte Informationen über die Trinkwasserqualität vermitteln die im
Internet veröffentlichten Beschaffenheitsanalysen(http://www.wasserwerkewestfalen.
de/Trinkwasser/index_trinkwasser.html)
Dass das Trinkwasser einwandfrei ist, belegen auch wiederkehrende
Untersuchungen unabhängiger Institute (z.B. Hygiene-Institut des
Ruhrgebietes / Gelsenkirchen) in enger Zusammenarbeit mit den
Gesundheitsbehörden.

5. Welche technischen Maßnahmen sind erforderlich, um die Trinkwasseraufbereitung
so zu ertüchtigen, dass organische Mikroverunreinigungen und
mikrobielle Krankheitserreger eliminiert werden?

Mikrobielle Krankheitserreger werden bereits heute mit den bestehenden
Aufbereitungsanlagen der Wasserwerke Westfalen eliminiert. Zur weiteren
Erhöhung der Sicherheit errichten die Wasserwerke Westfalen seit 2010 in
allen Wasserwerken UV-Desinfektionsanlagen mit neuester Technik. Diese
Umstellung wird voraussichtlich 2014 abgeschlossen.
Die bereits heute geringen organisch-chemischen Mikroverunreinigungen im
Trinkwasser der Wasserwerke Westfalen stellen keine gesundheitliche
Gefährdung für die Wasserkunden dar. Eine zusätzliche Vorsorge gegen
unvorhersehbare Belastungen ist durch die geplanten Aufbereitungsanlagen
(Flockung, Ozonung, Mehrschichtfiltration und Aktivkohleadsorption) zu
erreichen.

6. Welche Verfahren werden zurzeit zur Überwachung der Hygiene eingesetzt?

Häufigkeit und Art der Überwachung sind in der Trinkwasserverordnung und in
weiteren behördlichen Regelungen detailliert festgeschrieben. Die hygienische
Überwachung der Wasserwerke Westfalen geht über diese Anforderungen
weit hinaus.
Das Trinkwasser der Wasserwerke Westfalen wird durch tägliche Laboranalysen
überwacht. Hierbei kommen die in der Trinkwasserverordnung
vorgeschriebenen Verfahren (siehe auch Deutsche Einheitsverfahren zur
Wasseruntersuchung) zur Anwendung.Im mikrobiologischen Bereich werden
verschiedene Indikatororganismen (darunter E. coli, Enterokokken,
Clostridiumperfringens) regelmäßig untersucht.

7. Welche Empfehlungen enthält der vom Umweltministerium des Landes NRW
veröffentlichte Expertenbericht „Reine Ruhr“, um eine gesundheitlich
unbedenkliche Trinkwasserqualität zu erreichen?

Das Trinkwasser der Wasserwerke Westfalen entspricht allen gesetzlichen
Vorgaben und ist gesundheitlich unbedenklich. Insofern sind aktuell keine
weiteren Maßnahmen zwingend durchzuführen.
Da allerdings ein Gewässer wie die Ruhr nicht gegen außerordentliche
Verunreinigungen vollkommen zu schützen ist, enthält der Expertenbericht
des Umweltministeriums für alle Ruhrwasserwerke aus Gründen der
generellen Vorsorge Vorschläge für einen erweiterten Standard in der
Wasseraufbereitung.
Hierfür werden verschiedene Verfahrenskombinationen aufgezeigt, die alle im
Falle einer größeren Gewässerkontamination mehr Sicherheit in der
Wasseraufbereitung liefern.
Eine im Bericht vorgeschlagene Verfahrenskombination (konventionelle
Aufbereitung) entspricht den Planungen der Wasserwerke Westfalen für ihre
Anlagen.

8. Welche Maßnahmen und Umsetzungsfristen beinhaltet der von
Regierungspräsident Bollermann ausgehandelte Vertrag mit den
Wasserwerken an der Ruhr aus dem Jahr 2010, die der Umweltminister als
unzureichend bezeichnete und daher nicht unterzeichnete?

Die Wasserwerke an der Ruhr (insbesondere die Wasserwerke Westfalen)
haben 2010 mit dem Regierungspräsidenten in Arnsberg keinen Vertrag
ausgehandelt. Es wurden vielmehr Einzelheiten der geplanten behördlichen
Anordnung zur Errichtung der weitergehenden Aufbereitung (Anpassungsverfügung)
abgestimmt. Dabei wurden die technischenVerfahren (konventionelle
Aufbereitung) und eine Frist für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen
(Fertigstellung aller Wasserwerke 7 Jahre nach behördlicher Anordnung)
festgelegt.
Umbaumaßnahmen während des laufenden Betriebes eines Wasserwerkes
sind technisch hochkomplexe und anspruchsvolle Aufgaben. Die vereinbarten
Umsetzungsfristen ergaben sich aus der Verantwortung der Wasserwerke für
eine ordnungsgemäße und sichere Wasserversorgung, die einen zeitgleichen
Umbau aller Werke mit Auswirkung auf die verfügbaren Kapazitäten nicht
zulässt. Sie sind eher als ambitioniert anzusehen und setzen eine kurzfristige
Erteilung aller notwendigen behördlichen Genehmigungen (Befreiungen nach
Landschaftsrecht, Wasserrecht etc.) und ein reibungsloses Vergabeverfahren
voraus. Hochwasserereignisse an der Ruhr sowie Bauzeitbeschränkungen
können zu Verlängerung der Bauzeit beitragen.
Dem Umweltministerium waren die Umsetzungsfristen (zunächst) zu lang. Die
behördliche Anordnung, die den Wasserwerken die notwendige
Rechtssicherheit für die Investitionen liefert, wurde auch aus diesem
Grundden Wasserwerken Westfalen bisher leider noch nicht übermittelt.

9. Auf welche Höhe werden die zukünftigen Investitionskosten der Wasserwerke
Westfalen (WWW) im mittleren Ruhrverlauf geschätzt, die ihre Anlagen
nachrüsten müssen?

Für die weitergehende Wasseraufbereitung in sechs Ruhrwasserwerken
(Echthausen, Halingen, Hengsen, Villigst, Westhofen und Witten) rechnen die
Wasserwerke Westfalen mit Investitionen in Höhe von 120 – 130 Mio. €.

Gibt es bereits konkrete Überlegungen und Konzepte für Finanzierungsmodelle?

Die Wasserwerke Westfalen werden die geplanten Investitionen voraussichtlich
über Bankkredite finanzieren. Erste Gespräche mit Banken sind bereits
erfolgt.

10. In welcher Höhe wurden bis dato Investitionen in die technische Aufrüstung
der Anlagen und in das Sachanlagevermögen der Wasserwerke Westfalen
(WWW) seit dem PFT-Skandal getätigt?

Im Zeitraum 2006-2011 haben die Wasserwerke Westfalen Investitionen in
Höhe von etwa 22,2 Mio. € getätigt; davon bereits etwa 5,1 Mio.€ in
Maßnahmen zur weitergehenden Wasseraufbereitung.
Weitere Modernisierungen wurden als Erneuerungsmaßnahmen (laufender
Aufwand) durchgeführt.
Aktuell werdenInvestitionen in Höhe von 29,2 Mio. € für Maßnahmen zur
weitergehenden Aufbereitung in den Wasserwerken Echthausen, Westhofen 1
und Witten vorbereitet.

11. Welchen Einfluss haben die Kapitalverflechtungen der Wasserwerke
Westfalen (WWW) mit der Gelsenwasser AG und DEW 21 auf die nicht
ausreichende Finanzierung der Umrüstung ihrer technischen Anlagen?

Die Finanzierung der geplanten Maßnahmen zur weitergehenden Wasseraufbereitung
durch WWW ist unproblematisch. Nach Eingang der behördlichen
Anordnung (Rechtssicherheit) können die Maßnahmen entsprechend dem
abgestimmten Zeitplan durchgeführt werden.

12. Was würde eine Ertüchtigung aller technischen Anlagen der Wasserwerke
Westfalen für die Gelsenwasser AG und den städtischen Haushalt bedeuten?

Die Gesellschafter der Wasserwerke Westfalen, die Gelsenwasser AG und
DEW21, sind durch die Investitionen nicht direkt betroffen. Die Wasserpreise
für das von den Wasserwerken Westfalen bezogene Trinkwasser werden sich
allerdings durch die Investitionen in die weitergehende Aufbereitung erhöhen.
Der Haushalt der Stadt Dortmund ist durch die Investitionen nicht betroffen.

13. Welche Gebührenerhöhung wäre zu erwarten, wenn die von Experten als
notwendig erachteten Maßnahmen durchgeführt würden?

Die Wasserwerke Westfalen rechnen über einen Zeitraum von 10 Jahren mit
zusätzlichen Kosten aus der weitergehenden Aufbereitung (Betriebskosten
und Abschreibungen) in Höhe von etwa 12 – 20 ct/m3, die sich auf die
Abgabepreise der Wasserwerke an die Weiterverteiler /
Gesellschafterauswirken werden.

14. Haben alle von der Forderung nach Ertüchtigung betroffenen Wasserwerke
ihren Rechtsmittelverzicht erklärt?

Ein Rechtsmittelverzicht, d.h. einen Verzicht auf eine gerichtliche Klage, kann
nur in Verbindung mit einer behördlichen Anordnung (z.B. Anpassungsverfügung)
erklärt werden. Letztere liegt den Wasserwerken Westfalen noch nicht
vor.
Die Wasserwerke Westfalen haben allerdings gegenüber der Bezirksregierung
Arnsberg schriftlich ihre Bereitschaft zur Umsetzung der Aufbereitungsmaßnahmen
im Falle einer behördlichen Anordnung übermittelt. Es wurde
ebenfalls die Bereitschaft zum Rechtsmittelverzicht im Rahmen einer
behördlichen Anordnung erklärt. Entsprechende Beschlüsse der beiden
Gesellschafter der Wasserwerke Westfalen liegen seit 2010 vor.
Nach unserer Erkenntnis sind alle Wasserwerke an der Ruhr bereit, eine
behördlich angeordnete Anpassung ihrer Aufbereitungsanlagen umzusetzen;
ob dieses jeweils auch einen Rechtsmittelverzicht einschließt, ist z.Z. unklar.
Die Bezirksregierung führt aktuell Gespräche zur weitergehenden Wasseraufbereitung
mit SW Hamm, WWW, Mark E Hagen, Verbundwasserwerk Witten
und WMR Bochum.

Wenn nein, welche nicht?
s.o.
15. Welche Fristen sieht das Umweltministerium als notwendig an, um die
erforderlichen Maßnahmen durchzuführen und welche Diskrepanz gibt es zu
den Vorstellungen der Gelsenwasser AG?

Die Fristen für die Umsetzung der geplanten Maßnahmen zur weitergehenden
Wasseraufbereitung wurden erneut Ende Februar 2012 zwischen Minister
Remmel und den Wasserwerken Westfalen bzw. Anfang März 2012 zwischen
Bezirksregierung Arnsberg und WWW erörtert.
Die Wasserwerke Westfalen konnten die Notwendigkeit angemessener
Umsetzungsfristen dabei nochmals verdeutlichen. Die vorgesehenen UVDesinfektionsanlagen
zur Verbesserung der mikrobiologischen Aufbereitung
können bis 2014, die weiteren Anlagen zur konventionellen Aufbereitung bis
2018 in allen Wasserwerken der WWW fertiggestellt werden. Diese Fristen
sind allerdings ambitioniert und setzen eine schnelle Erteilung behördlicher
Genehmigungen sowie reibungslose Vergabeverfahren voraus.Vielfältige
Erfahrungen aus anderen Projekten geben hier zu Skepsis Anlass.
Den ambitionierten Fristen wurde dennoch in den o.g. Gesprächen seitens der
Wasserwerke Westfalen nicht widersprochen. Eine Diskrepanz zwischen
Umweltministerium und den Wasserwerken wird daher nicht gesehen

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke) (Drucksache Nr.: 06682-12-E3)
- Lag bereits zur Sitzung am 14.03.2012 vor –

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06682-12-E4)

„Anfrage der Fraktion Die Linken der Stadt Dortmund
an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
Drucksache Nr.: 06682-12-E3 vom 08.03.2012

I. Allgemeines

Das Thema Trinkwasser in Ruhrgebiet und die Errichtung einer weitergehenden
Wasseraufbereitung bei den Ruhrwasserwerken ist aktuell wieder verstärkt
in den Fokus der Öffentlichkeit geraten.
Anforderungen an die Qualität des abgegebenen Trinkwassers werden in
Deutschland durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in der
Trinkwasserverordnung festgelegt. Den Rahmen bildet dabei die EG -
Trinkwasserrichtlinie. Die Trinkwasserkommission (TWK) des BMG am UBA
hat die dabei Aufgabe, das BMG in Fragen der Trinkwasserhygiene zu
beraten.
Auf ihrer letzten Sitzung am 6. März hat sich die TWK auch mit dem Bericht
"Reine Ruhr" befasst. Nach unseren Erkenntnissen legen die Mitglieder der
TWK Wert darauf, dass es sich weder beim Bericht "Reine Ruhr" noch bei den
in diesem Zusammenhang in den Medien verbreiteten Stellungnahmen ihres
Vorsitzenden Prof. Exner um eine abgestimmte Meinung innerhalb der
Kommission handelt. Im Besonderen legt die Kommission Wert auf die
Feststellung, dass keinerlei akuter Handlungsbedarf besteht, solange die
Anforderungen der Trinkwasserverordnung eingehalten werden. Zusätzliche
Aufbereitungsmaßnahmen können die Sicherheit gegen unvorhergesehene
Belastungen erhöhen, der Schutz der Gewässer stellt aber die erste und
wichtigste Stufe des Multibarrierensystems in der Trinkwasseraufbereitung dar
und darf durch weitergehende technische Maßnahmen nicht vernachlässigt
werden.
Das durch die Wasserwerke Westfalen gewonnene und durch DEW21 (bzw.
Gelsenwasser) in weiten Teilen des Ruhrgebietes verteilte Trinkwasser weist
eine hohe Qualität auf und kann unbedenklich genutzt werden. Es erfüllt alle
europäischen und bundesdeutschen Standards. Diese hohe Trinkwassergüte
und der einwandfreie technische Zustand der Wassergewinnungsbereiche und
Pumpwerke werden auch bei den regelmäßigen (i.d.R. jährlichen) Kontrollen
durch die für die Überwachung der Wasserversorgung zuständigen
Gesundheitsämter der Kreis Soest, Unna und Ennepe-Ruhr sowie des
Märkischen Kreises immer wieder bestätigt.
Die technischen Anlagen der Wasserwerke Westfalen werden unter Berücksichtigung
anerkannter technischer Regelwerke errichtet und betrieben und
sind auf die aktuelle Rohwasserqualität im Bereich der mittleren Ruhr
ausgerichtet. Durch ein mehrstufiges Multibarrieren-System mit unterschiedlichen
Aufbereitungsverfahren (Flockungssedimentation bzw. Kiesfiltration, Pulverkohle-Adsoption, Langsamsandfiltration, Untergrundpassage im Grundwasserleiter, Entsäuerung und Desinfektion) wird im Ruhrtal ein einwandfreies und gesundheitlich unbedenkliches Trinkwasser erzeugt.
Umfangreiche Untersuchungen der Wasserwerke Westfalen in einer Pilotanlage im Wasserwerk Echthausen 2006-2008 haben allerdings gezeigt, dass zusätzliche technische Verfahren eine größere Sicherheit bei außergewöhnlichen Belastungen in der Ruhr, dem Rohwasserreservoir der
Wasserwerke, bieten. Darüber hinaus können diese ergänzenden Verfahren auch die im Trinkwasser in geringen Konzentrationen nachzuweisenden Spurenstoffe weiter vermindern.
Das Umweltministerium NRW und die Bezirksregierung in Arnsberg haben daher (sich dabei auch auf die Ergebnisse aus der Pilotanlage Echthausen stützend) aus Gründen der Vorsorge die Forderung nach Errichtung weiterer Aufbereitungsverfahren in den Ruhrwasserwerken und eine Verbesserung der Wasserqualität über bundesdeutsche Standards hinaus erhoben.Wasserwerke werden auf der Basis wasserrechtlicher Bewilligungen betrieben, die nach umfangreichen Prüfungen von den zuständigen oberen Wasserbehörden erteilt werden. Die Feststellung erhöhter Anforderungen
obliegt daher den zuständigen Organen in Politik und Verwaltung, die anschließende Umsetzung den jeweiligen Wasserwerksbetreibern.Die Wasserwerke Westfalen haben sich mit Zustimmung ihrer Gesellschafter Gelsenwasser AG und DEW21 schon 2010 grundsätzlich bereit erklärt, zusätzliche Aufbereitungsverfahren in den Ruhrwasserwerken zu installieren.Da diese Forderung nach weiteren Aufbereitungsstufen aber auf eine politische Grundsatzentscheidung in NRW zurück und über bundesweit bestehende gesetzliche Verpflichtungen hinaus geht, fordern die Wasserwerke Westfalen eine wasserrechtliche Anordnung der zuständigen Bezirksregierung zur Schaffung der notwendigen Rechtssicherheit für diese Investitionen.Diese Anordnung bzw. Anpassungsverfügung wird durch das Umweltministerium bzw. die Bezirksregierung seit 2010 angekündigt, liegt den Wasserwerksbetreibern
aber bedauerlicherweise bis heute noch nicht vor, woraus sich bereits wesentliche Verzögerungen in dem ursprünglichen Zeitplan für die Maßnahmenumsetzung ergeben haben. Unabhängig von den fehlenden Bescheiden sind allerdings bereits umfangreiche planerische Vorarbeiten getätigt worden, um die notwendigen zeitraubenden, europaweiten Ausschreibungen unverzüglich nach Vorliegen der Bescheide initiieren zu können.

II. Zu den aufgeworfenen Fragen im Einzelnen:

1. Hält die Verwaltung es für ausgeschlossen, dass das vermehrte Auftreten von
Noroviren in der letzten Zeit an Dortmunder Schulen und in Kindertagesstätten
mit der hygienischen Qualität des Trinkwassers zusammen hängt? Mehrfach
mussten Einrichtungen über Tage hinweg geschlossen werden, um eine
Ausbreitung der Erreger zu verhindern.

Regelmäßige Untersuchungen der Wasserwerke Westfalen, auch durch
externe Institute, haben keine Hinweise auf eine Belastung des Trinkwassers
mit Viren ergeben.
Auch nach Ansicht anerkannter hygienischer Fachleute, z.B. Prof. Dr. K.
Botzenhart und J. Fleischer (2008), ist eine Verbreitung von Noroviren über
den Trinkwasserpfad extrem unwahrscheinlich.
Bei einer Verbreitung von Noroviren über das Trinkwasser wären Epidemien
sicherlich nicht nur auf einzelne Lokalitäten beschränkt, sondern voraussichtlich
größere Bereiche eines Versorgungsgebietes betroffen. Eine Verbindung
zwischen den Noroviren-Erkrankungen und der Trinkwasserversorgung wird
daher nicht gesehen.
Darüber hinaus kann hier als kompetente Fachbehörde vor allem das
Gesundheitsamt der Stadt Dortmund antworten.

Falls ja, auf welcher Grundlage wird eine solche Einschätzung vorgenommen
?
s.o.
2. Der Nachweis von Humanen Noroviren ist in Deutschland nach § 7
Infektionsschutzgesetz namentlich meldepflichtig. Wie haben sich
zahlenmäßig die Norovirenmeldungen in Dortmund in den letzten 10 Jahren
entwickelt ?

Diese Frage kann nur das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund beantworten !

3. Welche Risikoabschätzung ergibt sich aus den Hinweisen der Deutschen
Trinkwasserkommission in Bezug auf Gefahren durch Grippeepidemien
(Influenza) für das Einzugsgebiet an der mittleren Ruhr? Influenzaviren haben
ja Wasservögel als Reservoirwirte, von denen aus neben der Überträgung von
Mensch zu Mensch ebenfalls Neuinfektionen auftreten können.

Die Trinkwasserkommission des BMG am UBA hat sich intensiv und auch
unter Hinzuziehung der Experten des RKI mit der Frage der Übertragbarkeit
von Grippeviren durch Trinkwasser beschäftigt. Ungeachtet der Tatsache,
dass hinsichtlich der Bestimmbarkeit von Viren noch erheblicher
Entwicklungsbedarf besteht, wird eine Gefährdung der Bevölkerung durch
Trinkwasser im Vergleich zu anderen Übertragungswegen als vernachlässigbar
angesehen. Dieses gilt auch für die mittlere Ruhr.
Die regelmäßigen Untersuchungen der Wasserwerke Westfalen auf Viren,
teilweise unter Einbeziehung des anerkannten Hygieneinstitutes des
Ruhrgebietes / Gelsenkirchen, haben bisher keine Hinweise auf Viren
(Influenza) ergeben.

4. Ist es richtig, dass wie in der Presse dargestellt bei starken Regenfällen immer
wieder Kläranlagen überlaufen und somit ungefilterte menschliche Fäkalien in
die Ruhr gelangen, aus denen die Wasserwerke Westfalen dann Trinkwasser
generieren?

Diese Aussage ist grundsätzlich richtig; es handelt sich aber hierbei um keine
Besonderheit der Ruhr, sondern ist bundesweit zu beobachten. Eine
Gefährdung der Trinkwassergewinnung ist jedoch nicht zu befürchten, da die
Aufbereitung der Wasserwerke ist seit Jahrzehnten auch auf solche
Ereignisse ausgelegt ist.
Darüber hinaus ist festzuhalten, dass die bei extremen Starkregenereignissen
überlaufenden Abwässer durch die generelle Abflusssituation ohnehin sehr
stark verdünnt werden.
Zuständig für die Kläranlagen im Einzugsbereich der Ruhr ist der Ruhrverband.

5. Welches gesundheitliche Risiko geht nach Einschätzung der Verwaltung von
Fäkalkeimen aus der Landwirtschaft aus?

Eine besondere Gefährdung der Trinkwasserversorgung durch Fäkalkeime
aus landwirtschaftlichen Quellen ist nicht gegeben. Die Wassergewinnungsbereiche
der Wasserwerke werden durch behördlich festgesetzte
Wasserschutzgebiete gesichert, in denen in Abhängigkeit von der Entfernung
zu den Fassungsanlagen besondere Auflagen für landwirtschaftliche Aktivitäten
(Verbot bestimmter organischer Düngungen) erlassen werden.
Ein evtl. Eintrag landwirtschaftlicher Keime über den Rohwasserpfad Ruhr
wird dagegen durch die bestehenden Multibarrieren-Systeme der
Ruhrwasserwerke ausreichend eliminiert.
Zuständig für die landwirtschaftlichen Belange ist die Landwirtschaftskammer
NRW.

6. Ist es richtig, dass die wassertechnischen Anlagen der Wasserwerke
Westfalen aufgrund ihrer überlangen Laufzeit inzwischen vollständig
abgeschrieben sind?

Diese Aussage trifft nicht zu. Die Wasserwerke Westfalen erneuern ihre
technischen Anlagen in den Wasserwerken fortlaufend und passen sie an
neue technische Standards und erkannte qualitative Problemstellungen an.
Allein im Zeitraum 2006 - 2011 haben die Wasserwerke Westfalen Investitionen
in Höhe von etwa 22,2 Mio. € getätigt; davon etwa 5,1 Mio. € in
Maßnahmen zur weitergehenden Wasseraufbereitung.

7. Wie viele Menschen werden durch die Wasserwerke Westfalen gegenwärtig
mit Trinkwasser versorgt?

Die Wasserwerke Westfalen verteilen das Trinkwasser ausschließlich über die
beiden Muttergesellschaften DEW21 und Gelsenwasser.
Nach letzten Erkenntnissen werden etwa 1,5 Mio. Menschen mit Trinkwasser
aus den Wasserwerken der WWW versorgt.“


RM Märkel, RM Kowalewski sowie RM Pisula verdeutlichen ihre unterschiedliche Haltung zu
Dem Thema.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o.a.
Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Bauleitplanung; 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich A -Seequartier-
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Teilung des Bebauungsplanverfahrens in zwei Bereiche (Teil I und Teil II), Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 103)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07614-12)

Nachfragen durch RM Pohlmann zum Thema der Öffnungszeiten der Außengastronomie im Hafen- bereich sowie zu der Situation der öffentlichen Stellplätze werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Herr Herkelmann vom Behindertenpolitischen Netzwerk Seite bezieht sich auf die, in der Vorlage gemachten Aussagen zur Barrierefreiheit und erinnert in diesem Zusammenhang daran, die bisher einzige Toilette auch nach 17 Uhr begehbar zu machen oder mit einem Euroschließsystem zu versehen sowie für den von der Feuerwehr vorgesehenen Zu- bzw. Abgang zu der bestehenden Insel, eine Zugänglichkeit für Menschen mit Sehbeeinträchtigungen zu konkretisieren.

Da für RM Pohlmann die Frage danach, welche Art der Gastronomie sich dort ansiedeln darf und welche nicht, bisher noch nicht hinreichend konkretisiert wurde, beantragt sie, die Vorlage heute zunächst ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zulassen, damit ggf. noch entsprechende Anträge hierzu gestellt werden können.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die nächste Sitzung des Rates der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg-
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereichs, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07493-12)
Nachfragen zur Vorlage werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen bzw. Gruppen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B’90/Die Grünen, Die Linke sowie der Gruppe der NPD nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-
tägiger Planaushang) unter Ziffer 7 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die
Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414 / FNA 213–1) i.
V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des Lü 148n nach Süden um ca. 3.500 qm
und um die externen Ausgleichsflächen in Dortmund-Persebeck/Salingen zu erweitern.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 BauGB
III. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Lü
148n -Steinsweg- für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und
der Begründung vom 11.07.2012 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit
(öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB.
IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes
Dortmund-Mitte für den unter Ziffer 1 angegebenen Bereich mit der
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.: Seite
07493-12 2
Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 148n teilweise außer Kraft treten (siehe
auch Ziffer 3 dieser Vorlage).
Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).


zu TOP 4.3
Bauleitplanung; 31. Änderung des Flächennutzungsplanes, Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße - und Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 - Bornstraße nördlicher Teil - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (31. Änderung); II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes; III. Beschluss zur Reduzierung der Bebauungsplanänderungsbereiche; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 - Glückaufstraße / Eisenstraße - und der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 - Bornstraße nördlicher Teil -; V. Zurückstellung von Baugesuchen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07216-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig bei einer Stimmenthaltung (NPD) nachfolgenden Beschluss:


Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt,

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (31. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1).

II. den Entwurf der 31. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 23.04.2012 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. die am 14.01.2010 gefassten Änderungsbeschlüsse für den Bebauungsplan 205 (Änderung Nr. 6) und für den Bebauungsplan In N 203 (Änderung Nr. 3) hinsichtlich der räumlichen Änderungsbereiche zu verändern (Reduzierung) und diese, wie unter Punkt 2.1 dieser Beschlussvorlage beschrieben, festzulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 BauGB.

IV. den Entwurf der Änderung Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 – Glückaufstraße / Eisenstraße – und der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 – Bornstraße nördlicher Teil – mit Begründung vom 23.04.2012 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beauftragt die Verwaltung, etwaige zukünftig noch folgende Baugesuche, die in den rechtskräftigen Bebauungsplänen 205 und In N 203 planungsrechtlich zulässig wären, jedoch den Zielen der Änderungen Nr. 6 des Bebauungsplanes 205 und Nr. 3 des Bebauungsplanes In N 203 widersprechen, zurückzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 15 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 3 GO NRW.






zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung der Bebauungspläne Ap 180 - Bedastraße -, Ap 204 - Vahleweg -, Br 195 - Ortskern Wickede -, Hom 215 - Am Kramberg -, Hom 235 - Zentrum Nord -, We 146 - östlich Limbecker Postweg -, Lü 142 - Bezirksfriedhof Marten -, Lü 155 - Alter Hellweg -, VEP Lü 175 - Crengeldanzgraben -
hier: Einstellung der Planverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06150-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt, die Verfahren zur Aufstellung der im Betreff genannten Bebauungspläne einzustellen. Folgende Aufstellungs- bzw. Einleitungsbeschlüsse werden aufgehoben:

1. Bebauungsplanverfahren Ap 180 – Bedastraße – /Aufstellungsbeschluss vom 27.10.87
2. Bebauungsplanverfahren Ap 204 – Vahleweg –/Aufstellungsbeschluss vom 29.01.98
3. Bebauungsplanverfahren Br 195 – Ortskern Wickede –/Aufstellungsbeschluss vom 17.05.90
4. Bebauungsplanverfahren Hom 215 – Am Kramberg – /Aufstellungsbeschluss vom 17.03.83
5. Bebauungsplanverfahren Hom 235 – Zentrum Nord – /Aufstellungsbeschluss vom 23.05.85
6. Bebauungsplanverfahren We 146 – östlich Limburger Postweg – /Aufstellungsbeschluss vom 14.07.75
7. Bebauungsplanverfahren Lü 142 Bezirksfriedhof Marten - /Aufstellungsbeschluss vom 21.06.79
8. Bebauungsplanverfahren Lü 155 – Alter Hellweg –/Aufstellungsbeschluss vom 09.12.82
9. vorgezogener Bebauungsplan-Verfahren Lü 175 – Crengeldanzgraben -/Einleitungsbeschluss vom 27.06.96


Rechtsgrundlage:

§§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBI. L S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).


zu TOP 4.5
Beseitigung des Bahnüberganges Husener Straße - Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06926-12)

RM Waßmann stellt Nachfragen zum aktuellen Sachstand.

Diese werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Aufgrund dieser Ausführungen der Verwaltung, stellt RM Waßmann mündlich den Antrag, den letzten Satz des Beschlussvorschlages der Vorlage zu streichen und heute die Vorlage in der so geänderten Form zu verabschieden.

Herr Wilde sieht einen in der Form geänderten Beschlussvorschlag, für das weitere Vorgehen, als unproblematisch an.

Dem mündlichen Antrag der CDU-Fraktion stimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion B’90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke und der Gruppe der NPD zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei Enthaltung der Fraktion B’90/Die Grünen nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Beseitigung des Bahnüberganges Husener Straße zur Kenntnis, beschließt die Tieferlegung der Husener Straße im Bestand weiterzuverfolgen und beauftragt die Verwaltung eine Planungsvereinbarung für die weitere Planung mit den sachberührten Stellen der Deutschen Bahn AG bzw. DB Netz AG abzuschließen. Gleichzeitig beschließt der Rat die Aufhebung des Grundsatzbeschlusses vom 05.05.1988.


zu TOP 4.6
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau Hörde Zentrum - Handlungsfeld Wohnen und Freiraum:
Durchführung eines Wettbewerbs zur Gestaltung des Schulhofs des Phoenix-Gymnasiums und des Stadteingangs an der Faßstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06758-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, einen Wettbewerb zur Umgestaltung des Schulhofs des Phoenix-Gymnasiums und des Stadteingangs an der Faßstraße mit Gesamtkosten von 65.000 Euro durchführen zu lassen.


zu TOP 4.7
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau Hörde Zentrum
Projekt B1 Stadtgestaltungsleitplanung und Umsetzung
hier: Umgestaltung der Hörder Brückenstraße und ihres Umfeldes - Wettbewerbsergebnis, Auftragsvergabe und Durchführung einer Bürgerbeteiligung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06913-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde stimmt den Grundzügen der Planung zur Umgestaltung der Hörder Brückenstraße und ihres Umfeldes sowie der Auftragsvergabe für die Entwurfs- und Ausführungsplanung zu.
Die Bezirksvertretung beschließt, vorbehaltlich der Zustimmung durch die Bezirksregierung Arnsberg, die Durchführung einer Bürgerbeteiligung einschließlich einer Bürgerversammlung mit Gesamtkosten in Höhe von 40.000 €.

zu TOP 4.8
Stadtumbaugebiet "Hörde Zentrum"
Umsetzung der Ausführungsplanung zum Stadtmobiliar
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07253-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis:

Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt auf Grundlage der vorgebrachten Anregungen die
von der Verwaltung vorgeschlagene Umsetzung der Ausführungsplanung zum Stadtmobiliar.

zu TOP 4.9
Zeche Crone; Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 03.11.2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05302-11-E4)

Es liegt die Stellungnahme der Verwaltung zur CDU-Anfrage aus der Sitzung 03.11.2012 zum Thema „Zeche Crone“ vor:

„nachfolgend nehme ich zu der o. a. Anfrage vom 03.11.2011 Stellung:
Der Eigentümerin des nördlichen Bereiches der ehemaligen „Zeche Crone“, der RAG MI,
wurde vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt der Beschluss des AUSWI mitgeteilt, von
der Entwicklung des Areals als Wohnbebauung Abstand zu nehmen.
Auf der Grundlage der geänderten Zielsetzung, den Bereich als Gewerbefläche zu entwickeln,
wurden in den letzten Monaten intensive Gespräche mit der Eigentümerin geführt. Die Eigentümerin
macht die Fortführung der Planungsarbeiten für den nördlichen Teil der ehemaligen
„Zeche Crone“ davon abhängig, dass konkrete Interessenten bzw. Vorhabenträger für eine
gewerbliche Nutzung gefunden werden können. Sowohl die Planungsverwaltung als auch die
Eigentümerin befinden sich in Gesprächen mit potenziellen Interessenten, die sich noch über
einen längeren Zeitraum hinziehen können.
Die Verwaltung wird bei Vorliegen von konkreten Ergebnissen den Ausschuss unaufgefordert
über diese informieren.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.10
Entwicklung des Radverkehrs


hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07239-12-E1)

„ Bündnis90/Die GRÜNEN bitten Sie um Beratung und Abstimmung folgender Anträge:

1. Die turnusmäßig erstellten Dortmunder Berichte zum Radverkehr werden grundsätzlich
als Anhang zur Beschlussvorlage im Ausschuss beraten.

2. Der jeweils aktuelle Radfahrbericht wird an exponierter Stelle auf der Internetseite
der Stadtverwaltung Dortmund präsentiert.“

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 07239-12-E2)
(Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur Sitzung am 31.10.2012)


AUSWI: 19.09.2012:

Verständnisfragen der SPD-Fraktion sowie der CDU-Fraktion zu dem o.a. Zusatz-
/Ergänzungsantrag
werden durch RM Dr. Brunsing beantwortet. Hierbei macht er deutlich, dass es ihm in erster
Linie darum geht, dass der Fahrradbericht auch zukünftig im Ausschuss vorgestellt und beraten
wird.

Herr Keune klärt darüber auf, wie schnell und an welchen Stellen man den Fahrradbericht
derzeit im Internet finden kann.

RM Dr. Brunsing räumt ein, dass diese, von Herrn Keune dargestellte Form der
Veröffentlichung ggf. bereits ausreicht, der Antrag seiner Fraktion aber inhaltlich zunächst so
bestehen bleiben soll.

Anschließend wird zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem o.a.
Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen (Drucksache Nr.:
0723912-E1) in beiden Punkten mehrheitlich zu.









5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung

zu TOP 5.1
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2012 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07019-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Information an den Fachausschuss (AUSWI) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen, vertreten durch den Beauftragten des Landes NRW, im 2. Quartal 2012 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07673-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die
Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
-nicht besetzt-

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Aufhebungs-/Änderungsbeschlüsse zu den Haushaltsbegleitbeschlüssen 2010 und 2011
hier: Aufhebung des Beschlusses des Rates zur Erhebung von Gebühren für den Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06338-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Stimmenthaltung der CDU-Fraktion gegen die Stimmen der Fraktion B’90/Die Grünen nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der Auftrag an die Verwaltung, ein Konzept zur konsequenten Bewirtschaftung des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB) vorzulegen mit dem Ziel, zusätzliche Einnahmen zu generieren nicht weiter verfolgt wird und somit auch weiterhin keine Gebühren für die Nutzung des Zentralen Omnibusbahnhofs erhoben werden.







zu TOP 7.2
Durchlasserneuerung Iländer Bach/Schiffhorst
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07047-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund
beschließt die Durchlasserneuerung Iländer Bach / Schiffhorst mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 200.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 013 aus der Investitionsfinanzstelle
66E01305014152 – Durchlasserneuerung Iländer Bach / Schiffhorst – mit folgenden
Auszahlungen:
Bis zum Haushaltsjahr 2011: 15.928,35 Euro
Haushaltsjahr 2012: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 84.071,65 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 3.800,00 Euro.


zu TOP 7.3
Fahrbahnerneuerung Jasminstraße, 2. Bauabschnitt von Sölder Straße bis Am Kapellenufer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07587-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig bei einer Stimmenthaltung (NPD) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund
beschließt die Fahrbahnerneuerung Jasminstraße, 2. Bauabschnitt mit einem
Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 150.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle
66A01202014448 – Fahrbahnerneuerung Jasminstraße, 2. Bauabschnitt – mit folgender
Auszahlung:
Haushaltsjahr 2012: 150.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 3.975,00 Euro.

zu TOP 7.4
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0159 Münsterstraße / Evinger Straße / Burgweg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07650-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien einstimmig bei einer Stimmenthaltung (NPD) nachfolgenden Beschluss:


Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Stadt Dortmund
beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0159 Münsterstraße / Evinger Straße /
Burgweg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 95.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle
66_01202014450 – LSA 0159 Münsterstraße/Burgweg – mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2013: 95.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 8.213,33 Euro.


zu TOP 7.5
Radwegebenutzungspflicht
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06944-12-E1)

„BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zu folgendem Sachverhalt:

Auf mehreren Hauptverkehrsstraßen in Dortmund ist die Radwegebenutzungspflicht bereits aufgehoben worden, da die erforderliche Breite der Bordsteinradwege nicht ausreicht. RadfahrerInnen haben somit die Wahl zwischen Fahrbahn und nicht benutzungspflichtigem Radweg. RadfahrerInnen etwa auf der Märkischen Straße und der Ruhrallee machen aktuell die Erfahrung, dass sie angehupt, geschnitten und verbal aufgefordert werden, die Fahrbahn zu verlassen.

Vielen AutofahrerInnen ist der angesprochene Sachverhalt nicht bekannt. Von daher bitten Bündnis 90 / Die Grünen die Verwaltung zu prüfen, ob durch eine mobile Beschilderung nach dem Vorbild Kölns auf das Recht der RadfahrerInnen, die Fahrbahn zu benutzen, aufmerksam gemacht werden kann. Diese Beschilderung sollte für mehrere Wochen an entsprechenden Straßenabschnitten aufgestellt werden.“


->hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06944-12-E2)

„mit dem o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat sich das Tiefbauamt, Abteilung für
Straßen- und Verkehrsrecht befasst. Folgendes ist dazu mitzuteilen:

Wie dem Antrag zu entnehmen ist, wird in Köln mit Beschilderung auf die Änderung der
Verkehrsregelung hingewiesen.
Im Rahmen der regelmäßigen Tagungen des Arbeitskreises der Straßenverkehrsbehörden (Städtetag
NRW) wurde diese Vorgehensweise auch diskutiert. Der Arbeitskreis (auch Dortmund) sah
keine Notwendigkeit für eine derartige Hinweisbeschilderung.
Nach § 39 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist eine Beschilderung auf das notwendigste
Maß zu reduzieren. Verkehrszeichen, die lediglich die gesetzliche Regelung wiedergeben,
sind nicht anzuordnen.
Insofern bitte ich um Verständnis, dass in Übereinstimmung mit dem Städtetag NRW auf eine
zusätzliche Beschilderung verzichtet wird. Für Rückfragen steht Ihnen ggf. Herr Feuser vom
Tiefbauamt unter der Rufnummer 0231/50-22312 zur Verfügung.“



Aufgrund der vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung, äußert RM Dr. Brunsing seinen Unmut darüber, dass seiner Meinung nach, die Stadt Dortmund als „fahrradfreundliche Stadt“ insgesamt zu wenig Initiative zeigt, damit das Fahrrad hier als Alltagsverkehrsmittel genutzt werden kann.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Barrierefreier Hauptbahnhof
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05600-11-E4)

„..im Rahmen der Beratung zu den Planungen von DB Station & Service AB für die
Verkehrsstation Dortmund Hauptbahnhof wurde die Verwaltung um weitere Klärungen zu
temporären Umwegbeschilderungen der Wegeverbindung von der Nordseite des
Hauptbahnhofes zum Empfangsgebäude der DB AG gebeten. Der o.g. Prüfauftrag wurde von
der Verwaltung in Zusammenarbeit mit DSW21 bearbeitet.
Zu den Prüfthemen kann folgendes mitgeteilt werden:

1. Die zu steile Rampe an der Ostseite des Nordbahnhofs soll nach Möglichkeit flacher
gestaltet und mit einem 2. Handlauf auf der linken Seite versehen werden.

DSW21 wird die Rampe mit einem zusätzlichen Handlauf ausstatten.
Wie in der Sitzung des AUSWI vom 30.11.2012 bereits mitgeteilt, gehört die angesprochene
Rampe zum Stadtbahnbereich. Die barrierefreie (flachere) Gestaltung der Rampe befindet
sich derzeit im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Stadtbahnanlagen in Planung.

2. Auf dem langen Gang in der Königswallpassage fehlen Bänke, damit sich altere
Personen oder generell Personen, die auf einen Rollator bzw. einen Gehstock
angewiesen sind, dort hinsetzen können.

Eine Nachrüstung mit Bänken kann DSW21 nicht realisieren. Es wird befürchtet, dass sich
wegen des Umfeldes am Hauptbahnhof dort Personen aufhalten würden, die die Sicherheit
oder das Sicherheitsempfinden massiv stören würden. Durch das Fehlen einer (sozialen)
Kontrolle wäre DSW21 nur mit zusätzlicher massiver Personalpräsenz in der Lage, die
Situation zu beherrschen. Es wäre auch mehr als fraglich, ob die Plätze bei dieser
Ausgangssituation von älteren Personen genutzt werden können bzw. genutzt werden.

3. Zwecks besserer Orientierung soll die dortige Beschilderung möglichst größer
gestaltet werden.

Für die Beschilderung durch DSW21 gibt es Vorgaben, was die Lesbarkeit angeht. Größere
Schilder bedeuten aber nicht unbedingt eine Verbesserung. Außerdem müssen die Schilder so
in das Bauwerk eingefügt werden, dass sie gut erkennbar sind und den Fahrgast zielgerecht
führen. Sie dürfen aber keine anderen wichtigen Einrichtungen verdecken, nicht in den Raum
ragen, möglichst wenig Angriffsfläche für Vandalismus bieten und keine Gefährdung
darstellen. Die heutige Beschilderung erfüllt alle diese Voraussetzungen und wird deshalb bis
auf weiteres so erhalten bleiben. Im Zuge des Umbaus des Bahnhofs muss auch die
Beschilderung angepasst und in weiten Teilen erneuert werden. In diesem Zusammenhang
wird auch über die Größe und Anordnung der Schilder neu beraten werden.
Ergänzend kann ich Ihnen mitteilen, dass die Verwaltung mit der DB Kontakt aufgenommen
hat, um eine geeignete Beschilderung entlang des zurzeit vorhandenen barrierefreien
Umweges zwischen dem nördlichen Bahnhofszugang an der Paul-Winzen-Straße und dem
Empfangsgebäude der DB zu erreichen.

4. An der Rampe der Katharinenpassage soll der fehlende Handlauf wieder angebracht
werden.

An der Rampe am Katharinentor war noch kein Handlauf vorhanden.
Im Rahmen der anstehenden Umfeldgestaltung des DFB-Museums wird dafür gesorgt, dass
der Höhenversprung an der Treppe barrierefrei überwunden werden kann.“


Verständnisfragen hierzu werden durch Herrn Wilde und Herrn Herrmann beantwortet.

Da die vorliegende Stellungnahme, insbesondere hinsichtlich der fehlenden Bänke sowie einer besseren Beschilderung, von verschiedenen Mitgliedern des Ausschusses für unbefriedigend gehalten wird und man sich nicht damit zufrieden geben will, dass langfristig, also im Zuge des Umbaus des Bahnhofs z.B. die Beschilderung angepasst und erneuert wird, sichert Herr Herrmann auf vielfachen Wunsch zu , dass die Verwaltung nun eine kurzfristige Lösung für die heute nochmals geäußerten Wünsche bezüglich des Aufstellens von einigen Sitzgelegenheiten als Zwischenlösung sowie des Anbringens einer übersichtlicheren Beschilderung für die barrierefreie Erreichbarkeit der DB-Bahnsteige noch einmal prüfen wird. Ergänzend erwähnt er, dass diese geschilderten Maßnahmen entbehrlich sind, sobald die DB den Nordzugang ihres Hauptbahnhofs barrierefrei ausgebaut hat.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die o.a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
-nicht besetzt-


10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Evaluationsbericht über die kleinräumige Quartiersanalyse "Westerfilde"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06898-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Evaluationsbericht der Verwaltung über die kleinräumige Quartiersanalyse „Westerfilde“ zur Kenntnis.

Des Weiteren liegt hierzu die Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 06898-12-E1) vor:

„die SPD-Fraktion bittet im Rahmen der Beratung über die Quartiersanalyse darum, zu folgenden
Fragen Stellung zu nehmen.
1. Ist die Nachricht richtig, dass die Fa. Griffin die Absicht hat, ihren gesamten Wohnungsbestand
zu verkaufen? Wie viele Wohnungen sind insgesamt von einem Verkauf
betroffen? Wie viele in Dortmund? Wie viele in Westerfilde?

2. Steht die Verwaltung in Kontakt mit Vertretern der Fa. Griffin und/oder ihren Banken?

3. Ist die Information richtig, dass die Fa. Griffin ihre Wohnungen nicht einzeln, sondern
nur als Gesamtpaket verkaufen will? Kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht in Anspruch
nehmen, wenn der gesamte Wohnungsbestand von Griffin zum Verkauf
steht? Hat die Verwaltung Hinweise darauf, dass Griffin bereit ist, die Wohnungs-
bestände in Westerfilde aus dem Gesamtpaket herauszulösen?

4. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn die Stadt Dortmund ihr Vorkaufsrecht in
Westerfilde ausüben würde?

5. In welchem Zustand befinden sich die Wohnungen in Westerfilde? Mit welchem
Modernisierungsaufwand wäre zu rechnen, wenn die Wohnungen in Westerfilde in
den Besitz der Stadt bzw. einer Tochter übergehen würde?“


-> hierzu: Die Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06898-12-E2) liegt ebenfalls vor:

„mit der o. g. Bitte um Stellungnahme hat sich das Amt für Wohnungswesen befasst. Zu den
einzelnen Fragen wird wie folgt Stellung genommen:

1. Ist die Nachricht richtig, dass die Fa. Griffin die Absicht hat, ihren gesamten
Wohnungsbestand zu verkaufen? Wie viele Wohnungen sind insgesamt von einem
Verkauf betroffen? Wie viele in Dortmund? Wie viele in Westerfilde?
Anfang des Jahres kursierten Nachrichten, wonach die Griffin Rhein-Ruhr GmbH & Co. KG
aufgrund auslaufender Kreditverträge zum Verkauf ihres Wohnungsbestandes gezwungen sei.
Laut Aussage eines Vertreters der Eigentümerin in den Ruhr-Nachrichten vom 07.05.2012 ist
jedoch kein Verkauf geplant. Andere Informationen sind hier derzeit auch nicht bekannt.
Griffin Rhein-Ruhr hat in NRW insgesamt einen Wohnungsbestand von rund 4.900 Wohnungen.
In Dortmund befinden sich rund 1.700 und in Westerfilde 672 Wohnungen.

2. Steht die Verwaltung in Kontakt mit Vertretern der Fa. Griffin und/oder ihren
Banken?

Griffin Rhein-Ruhr hatte im Juli 2009 einen Förderantrag für Westerfilde gestellt. Gefördert
werden sollten bauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz im preisgebundenen
Wohnungsbestand in den Gebäuden Mosselde 6 - 10 und Kiepeweg 2 - 4 nach den Richtlinien
zur Förderung von investiven Maßnahmen im Bestand in NRW.
Zu einer Mittelgewährung ist es nicht gekommen. Die Ablehnungsgründe hierfür können aus
Gründen des Datenschutzes nicht näher benannt werden. Seitdem gibt es keine Kontakte
mehr.

3. Ist die Information richtig, dass die Fa. Griffin ihre Wohnungen nicht einzeln,
sondern nur als Gesamtpaket verkaufen will? Kann die Stadt ihr Vorkaufsrecht
in Anspruch nehmen, wenn der gesamte Wohnungsbestand von Griffin zum
Verkauf steht? Hat die Verwaltung Hinweise darauf, dass Griffin bereit ist, die
Wohnungsbestände in Westerfilde aus dem Gesamtpaket herauszulösen?

Der Wohnungsbestand von Griffin Rhein-Ruhr in NRW ist als Gesamtpaket zum Verkauf
angeboten worden. Nach unseren Kenntnissen ist Griffin Rhein-Ruhr nicht bereit, Einzelbestände
aus ihrem Portfolio herauszulösen.
Grundsätzlich greift die Vorkaufsrechtssatzung, wenn der Wohnungsbestand innerhalb des
Satzungsgebietes ganz oder teilweise verkauft wird. Dies könnte auch gelten bei einem Paketverkauf
für die Wohnungen, die Gegenstand der Satzung sind.
Anders sieht es aus, wenn ein Investor die Geschäftsanteile der Griffin Rhein-Ruhr aufkauft.
Hier würde der Investor durch den Aufkauf der Firma auch die Wohnungsbestände übernehmen,
ohne dass die eigentlichen Wohnungsbestände verkauft worden sind. Ein Beispiel hierfür
ist der Aufkauf der Terra Heimbau durch die Grand City Property. In einem solchen Fall
würde die Vorkaufsrechtssatzung nicht greifen.
4. Mit welchen Kosten wäre zu rechnen, wenn die Stadt Dortmund ihr Vorkaufsrecht
in Westerfilde ausüben würde?

Eine Kostenschätzung für die Ausübung des Vorkaufsrechtes ist bislang nicht erfolgt, weil
dann zunächst ein sehr kostenintensives Wertermittlungsverfahren des Wohnungsbestandes
durchgeführt werden müsste. Darauf wurde bisher verzichtet.

5. In welchem Zustand befinden sich die Wohnungen in Westerfilde? Mit welchem
Modernisierungsaufwand wäre zu rechnen, wenn die Wohnungen in Westerfilde
in den Besitz der Stadt bzw. einer Tochter übergehen würden?

Der Wohnungsbestand in Westerfilde wurde zwischen 1968 und 1978 errichtet und befindet
sich größtenteils in seinem ursprünglichen Bauzustand. Zwischenzeitlich wurden alte Alu-
Fenster gegen moderne Kunststoff-Fenster teilweise (insbesondere im Bereich Kiepeweg)
ausgetauscht. Zur besseren Vermietbarkeit werden leer stehende Wohnungen optisch verschönert
(Anstrich, Laminatböden, neue Sanitärausstattungen).
Eine bestandsweite (insbesondere auch energetische) Modernisierung hat nicht stattgefunden.
Insofern ist davon auszugehen, dass eine vollständige Modernisierung (innen und außen)
notwendig wäre, um die Bestände wieder in einen marktgängigen Zustand zu bringen. Eine
entsprechende Kostenberechnung für solche Modernisierungsmaßnahmen liegt nicht vor.“


Verständnisfrage zur Stellungnahme der Verwaltung werden furch Herrn Böhm beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Evaluationsbericht über die kleinräumige Quartiersanalyse "Hörder Neumarkt"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06987-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Evaluationsbericht der Verwaltung über die kleinräumige Quartiersanalyse „Hörder Neumarkt“ zur Kenntnis.



zu TOP 10.3
Wohnungsmarktbericht 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07662-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Wohnungsmarktbericht 2012 der Verwaltung zur Kenntnis.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07084-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 11.2
Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07639-12)

Nachfragen zu den beiden Vorlagen zu TOP 11.1 und Top 11.2 werden durch Frau Müller beantwortet.

Herr Herkelmann (Behindertenpolitisches Netzwerk) regt in Bezug auf beide Berichte an, zukünftig die Toilettenanlagen, soweit wie möglich für ältere Menschen und Menschen mit Gehbehinderungen zugängig zu machen und diese zusätzlich mit einer Euroschließanlage zu versehen, damit sie zu jeder Zeit verschließbar und zugängig sind.

Frau Müller versichert hierzu, dass bereits jetzt, immer dann, wenn neue Toilettenanlagen eingerichtet bzw. bestehende Anlage renoviert werden, darauf geachtet wird, dass diese barrierefrei gestaltet und zusätzlich mit Euroschließanlagen ausgestattet werden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht zur Kenntnis.


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, Realisieren des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06603-12)

Nachfragen zur Vorlage, insbesondere zur Finanzierbarkeit der Personalkosten werden durch Herrn Dr. Mackenbach beantwortet.

Ergänzung: RM Dr. Brunsing bezieht sich auf die in der Vorlage, auf Seite 40 gemachten Angaben und möchte wissen, wie die drei neuen Stellen für das DLZE besetzt werden sollen.

Herr Dr. Mackenbach antwortet hierzu, dass das hierfür erforderliche Personal vordergründig aus der Verwaltung heraus beworben wird. Nach seinem derzeitigen Kenntnisstand geht er davon aus, dass mindestens zwei Mitarbeiter/-innen über diesen internen Weg rekrutiert werden können.

Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher der Fraktionen ihre jeweilige Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, wird hierzu wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und einer Gegenstimme der Gruppe der NPD nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Abänderung des Ratsbeschlusses vom
31.03.2011 (DS-Nr.: 02984-10) Folgendes:
- Der Rat beschließt, dass die Trägerschaft des DLZE befristet auf 3 Jahre von der
Verwaltung, hier: dem Umweltamt, übernommen wird.
- Der Rat beschließt die Einrichtung und umgehende Besetzung von drei auf 3 Jahre
befristeten Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 als Personalausstattung für das
Beratungszentrum.
Für den Fall, dass diese interne Besetzung am Ende einer Personal-Umsetzungskette
Bedarfe an externen Besetzungen an anderer Stelle innerhalb der Verwaltung auslöst,
beschließt der Rat, das Personalaufwandsbudget bei der Haushaltsplanaufstellung 2013 im
Rahmen kalkulierter bedarfsgerechter Budgets bereitzustellen (siehe Punkt 3).
- Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Gründung eines Vereins zur Förderung des
Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz unter Berücksichtigung der
neuen Organisationsform des Beratungszentrums zu und nimmt zur Kenntnis, dass über
den Beitritt der Stadt Dortmund zu diesem Förderverein ein gesonderter Ratsbeschluss
herbeigeführt wird.
- Der Rat beauftragt die Verwaltung bis zur Beendigung der Pilotphase in 2015 eine
Evaluation des DLZE vorzunehmen und ein Konzept zum weiteren Betrieb und zur
Organisationsform des Beratungszentrums vorzulegen.









zu TOP 12.2
Verlängerung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur einstweiligen Sicherstellung des "Pleckenbrink Sees" in Dortmund-Brackel als geschützter Landschaftsbestandteil
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07669-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Ordnungsbehördlichen
Verordnung zur Verlängerung der Geltungsdauer der Ordnungsbehördlichen Verordnung der
Stadt Dortmund zur einstweiligen Sicherstellung des geplanten geschützten
Landschaftsbestandteiles „Pleckenbrink See“ im Stadtbezirk Dortmund-Brackel.


zu TOP 12.3
Bau einer Brücke über die Körne; hier: flankierende Maßnahmen zur Besucherlenkung im Naturschutzgebiet Buschei
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07021-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die beabsichtigten Maßnahmen zur Kenntnis.

zu TOP 12.4
Landwirtschaft in der Großstadt
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06928-12)


hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 06928-12-E1)

„Beschlussvorschlag

„zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss fordert die die Verwaltung auf zu prüfen, welche (Flach)-dachflächen in Dortmund für ein inFARMING-Projekt in Frage kommen.
2. In Kooperation mit dem Fraunhofer Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik in Oberhausen soll hierfür ein Konzept zur zeitnahen Umsetzung entwickelt werden.
3. Außerdem soll die Verwaltung prüfen, in wieweit hierfür Fördermittel akquiriert werden können.

Begründung:

Auch in Dortmund nimmt die Versiegelung ehemals landwirtschaftlich genutzter Flächen zu. Parallel dazu steigt jedoch auch die Nachfrage nach Lebensmitteln, die möglichst frisch und deren Herkunft möglichst aus ökologischem Anbau seien soll.

Vor diesem Hintergrund hat das Fraunhofer-Institut für Umwelt-, Sicherheits- und Energietechnik in Oberhausen ein Forschungsprojekt namens inFARMING aufgelegt. Durch inFARMING sollen landwirtschaftliche Flächen generiert werden, wo früher (Flach-)dachflächen brach lagen. In Gewächshäusern, die auf den Dachflächen stehen, werden unter Zuhilfenahme der Abwässer und Wärmemissionen des Gebäudes, auf dem diese installiert werden, innerstädtische Grünflächen geschaffen, auf denen unter optimierten Bedingungen hinsichtlich des Flächen- Wasser- und Energieverbrauchs, Nahrungsmittel produziert werden. Wasser kann in einem geschlossenen Kreislauf wieder verwertet werden, pflanzlicher Abfall und überschüssige Wärme, z. B. aus den Gebäuden, als Energie genutzt werden. Kooperationen mit ortsansässigen Lebensmittelmärkten können frische Produkte bereit zu stellen, ohne lange Transportwege in Kauf nehmen zu müssen.

Fraunhofer bietet Kommunen die Mitgestaltung des Projektes inFARMING an. Aus Sicht der CDU-Fraktion könnte auch Dortmund sich daran beteiligen, vorhandene Dachflächen für eine „vertikale“ Landwirtschaft zu nutzen.“

AUSWI, 18.04.2012:

Herr Dr. Grote appelliert daran, den hierin formulierten Prüfauftrag so verstanden zu wissen, dass es sich erst mal nur um eine Vorstufe in Form einer Projektskizze handeln soll.

RM Pisula zeigt sich damit einverstanden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem o.a. Antrag, unter Hinweis auf die zwischen Herrn Dr. Grote und RM Pisula getroffene Absprache hinsichtlich des Umfanges des Prüfauftrags, mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke zu.


AUSWI: 19.09.2012:

-> hierzu: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 06928-12-E2)

. „zum Antrag der CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und
Immobilien teile ich Ihnen Folgendes mit:

Die Idee für das sogenannte „inFarming“ – eine Form urbaner Landwirtschaft – stammt aus
den USA und wird derzeit vom Fraunhofer Institut für Umwelt-, Sicherheits- und
Energietechnik (Fraunhofer UMSICHT) erforscht und weiter entwickelt. Dabei geht es
darum, die Landwirtschaft in den städtischen Raum zu integrieren und künftig Nahrungsmittel
auch auf Dächern und an Fassaden zu erzeugen. In speziellen Gewächshäusern auf
bestehenden oder neuen Dächern werden unter Nutzung der Stoffkreisläufe der Gebäude
Lebensmittel produziert. Dabei kann Wasser in einem geschlossenen Kreislauf wieder
verwertet und pflanzlicher Abfall und Abwärme aus den Gebäuden als Energie genutzt
werden. Diese Strategie der integrierten Produktion von Lebensmitteln unter Nutzung von
Stoffkreisläufen bestehender Gebäude trägt dazu bei, den Energieverbrauch zu optimieren
und den Ressourcenverbrauch bei der Nahrungsmittelerzeugung zu reduzieren. Es eröffnet
sich nach Meinung des Fraunhofer UMSICHT die Möglichkeit, durch Kooperation mit
ortsansässigen Lebensmittelmärkten dem Verbraucher frische Lebensmittel bereitzustellen,
ohne lange Transportwege zu erzeugen.

Weitere Informationen können dem Internet unter http://www.infarming.de sowie der
beigefügten Broschüre (Anlage 1) entnommen werden.

Basierend auf einen CDU Ratsantrag hat die Verwaltung der Stadt Münster mit dem
Fraunhofer UMSICHT als Projektpartner geprüft, welche Möglichkeiten zur Umsetzung des
Projektes inFarming in der Stadt Münster bestehen. Nach gemeinsamer Einschätzung ist
dieses Projekt vorwiegend für Megacities interessant, um auf diese Weise dem Mangel an
landwirtschaftlichen Anbauflächen entgegen zu treten. Pilotprojekte werden zurzeit für
Los Angeles, Dubai und Schanghai entwickelt, und ein Prototyp ist in New York in Betrieb.
Im Fraunhofer Institut in Duisburg entsteht zurzeit ein weiterer Prototyp. Fraunhofer
UMSICHT arbeitet dabei mit BrightFarm Systems (New York) und i+o Industrieplanung +
Organisation GmbH & Co. KG (Heidelberg) zusammen.

Zur Klärung der Voraussetzungen für die Umsetzung eines solches Pilotprojektes bedarf es
eines erheblichen Planungsaufwandes. Das inFarming stellt hohe technische Anforderungen
an die Gebäude. So müssen beispielsweise baukonstruktive Voraussetzungen geklärt werden,
d.h. welchen Lasten durch das Gewächshaus, das Substrat, die Bewässerung und den Anbau
entstehen und welche Lasten ein bestehendes Dach noch tragen kann. Des Weiteren müssen
im Rahmen einer umfassenden Gesamtplanung die Verfügbarkeit potentieller Gebäude,
Geschäftsmodelle, Logistikwege usw. eruiert werden.

Nach Auffassung der Verwaltung der Stadt Münster und des Fraunhofer UMSICHT müsste
zur Entwicklung eines Konzeptes mit entsprechenden Szenarien als erster Schritt eine
Machbarkeitsstudie durchgeführt werden. Die Kosten für eine solche Studie sind für die Stadt
Münster mit mindestens 60.000 Euro anzusetzen, wobei es nach Auskunft des Fraunhofer
UMSICHT keine Fördermöglichkeiten für ein solches Forschungsvorhaben gibt.

Im Rahmen einer öffentlichen Beschlussvorlage im Ausschuss für Umweltschutz und
Bauwesen kommt die Verwaltung der Stadt Münster zu dem Ergebnis, dass es sich zwar um
ein insgesamt interessantes und innovatives Forschungsprojekt handelt, das aber mit einem
hohen Planungsaufwand verbunden ist, der von der dortigen Verwaltung nicht geleistet
werden kann. Die Verwaltung möchte das Projekt in Münster auch deshalb nicht in Angriff
nehmen, weil es keine Fördermöglichkeiten gibt und Haushaltsmittel für ein solches
Forschungsprojekt bisher nicht veranschlagt sind. Die Verwaltung will die Entwicklung im
Bereich inFarming aber weiter beobachten und dem Ausschuss bei Bedarf darüber berichten.
In Anlage 2 ist die öffentliche Vorlage der Stadt Münster beigefügt. Zu einer
Beschlussfassung ist es jedoch auch nach über einem Jahr noch nicht gekommen (die erste
gleichlautende Vorlage stammt aus Mai 2011).

Nach intensiver Befassung der Verwaltung der Stadt Dortmund mit dem Thema schließt sich
diese dem Votum der Stadt Münster an, das Projekt inFarming auch in Dortmund nicht aktiv
zu betreiben. Hierfür sprechen folgende Gründe:

1. InFarming ist eine landwirtschaftliche Nutzungsform, die für extrem verdichtete
Megastädte sinnvoll sein mag, wo Freiräume und landbauliche Flächen Mangelware sind.
In Dortmund sind die Verhältnisse anders; hier und im Umland steht genügend Raum für
die Lebensmittelerzeugung zur Verfügung.

2. InFarming hat nichts mit ökologischem Landbau zu tun; hier werden vielmehr Produkte
„aus der Retorte“ erzeugt. Es ist sinnvoller, wenn einheimische Landwirte auf eigenen
Flächen verstärkt zu ökologischen Anbaumethoden, evtl. verbunden mit einer
Eigenvermarktung, übergehen.

3. InFarming schafft auch keine neuen innerstädtischen Grünflächen; da der Anbau in
Gewächshäusern erfolgt. Das Stadtklima wird nicht verbessert.

4. Es entsteht ein unverhältnismäßig hoher planerischer, logistischer und finanzieller
Aufwand.
Damit soll aber der innovative und zukunftsweisende Charakter von inFarming keineswegs in
Abrede gestellt werden. Ansprechpartner für ein derartiges Projekt sind jedoch zunächst
einmal Forschungseinrichtungen, Universitäten und Fachhochschulen sowie einschlägige
Firmen, z.B. Supermarktketten. Plant eine Firma ein derartiges Projekt in Dortmund, so
könnte die Stadt wertvolle Unterstützung bei der bau-/planungsrechtlichen Zulassung leisten.
Die Verwaltung schlägt in diesem Sinne vor, das Projekt inFarming zunächst weiter zu
beobachten.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

13. Vermessungs- und Katasteramt
-nicht besetzt-

14. Anfragen
-nicht besetzt-


15. Informationen aus den Sitzungen des Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt Dortmund mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dortmund (Beauftrager NRW /OB) zur Kenntnis für den AUSWI

Örtliche Potenziale Ladeinfrastruktur E-Mobilität im Rahmen des Projektes metropol-E
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06625-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.


Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über die verspäteten Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr des Jahres 2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06797-12)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Haushaltsplan 2012, Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 36, Wohnbauflächenmanagement
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06916-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Wohnbauflächenmanagement zur Kenntnis.


Haushaltsbegleitbeschlüsse 2012; hier lfd. Nr. 37:
Konzeption eines Anreizprogrammes zum Nachtspeicheraustausch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07037-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


Haushaltsbegleitbeschlüsse 2012; hier lfd. Nr. 38:
Ersatzgelder für Ausgleichsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06961-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Haushaltsbegleitbeschlüsse 2012; hier lfd. Nr. 39:
Regionale Kooperation "Geonetzwerk metropoleruhr"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06553-12)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien den aktuellen Sachstand zur geschilderten ruhrgebietsweiten Zusammenarbeit im Bereich des Vermessungs- und Katasterwesens zur Kenntnis.

Haushaltsbegleitbeschlüsse 2012; hier lfd. Nr. 40:
Effizienz im Bereich Hochbau
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07016-12)
Verständisfragen zur Vorlage durch Herrn Clemens vom Seniorenbeirat werden durch Herrn Lürwer beantwortet.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Effizienzanalyse für Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
Geschäftsbericht 2011 des Vereins StadtbezirksMarketing e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07222-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. für 2011 zur Kenntnis.


Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06969-12)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den 2. Sachstandsbericht (zum Stichtag 30.04.2012) zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder Schulen zur Kenntnis

Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06978-12)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung , Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.

Integration von Tiefbauamt und Stadtbahnbauamt unter Berücksichtigung der Aufgaben der Stadtentwässerung und der betriebstechnischen Ausrüstung Stadtbahnbau
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07379-12)

Beschluss
Der Beauftragte des Landes NRW nimmt für den Rat der Stadt den genannten Sachstand zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.

Kommunales Schallschutzfensterprogramm
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06116-11)

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Absicht der Verwaltung zu, ein kommunales Schallschutzfensterprogramm aufzulegen.

Der Beauftragte des Landes NRW fasst in seiner Sitzung am 14.06.2012 zu dieser Vorlage für den Rat der Stadt Dortmund den Beschluss für das Jahr 2012. Bezüglich der Folgejahre erfolgt zu einer der nächsten Ratssitzungen eine neue Ratsvorlage.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt Kenntnis.













Der öffentliche Teil der Sitzung endet um 17.57 Uhr.










Reuter Weber Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus