Niederschrift (öffentlich)
über die 43. Sitzung des Hauptausschusses
als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
am 14.05.2020, Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 17:10 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Berndsen
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer
CDU
Rm Krause
Rm Mader
Rm Dr. Suck
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Urbanek
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
StR’in Schneckenburger
StR`in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki
StR Uhr
Herr Westphal
Herr Güssgen
Frau Wosny
Frau Bohm
Veröffentlichte Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
2.1 Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17231-20)
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung;
Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren,
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16698-20)
3.2 Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B;
VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17148-20)
3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17229-20)
3.4 Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16852-20)
3.5 Ergebnisse der Mobilitätsbefragung 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16308-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.2 vor.
3.6 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16588-20)
3.7 Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2018 von DSW21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14376-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.3 vor.
3.8 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17116-20)
3.9 Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17159-20)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 20.04.2020
(Drucksache Nr.: 17159-20-E1)
3.10 Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.4 vor.
3.11 Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17222-20)
3.12 Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16687-20)
3.13 Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16683-20)
3.14 Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16596-20)
3.15 Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16431-20)
3.16 Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16518-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.5 vor.
3.17 Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Hörde
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16397-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.7 vor.
3.18 Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)
3.19 Statistikatlas
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17091-20)
3.20 Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16359-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.10 vor.
3.21 Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.9 vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.9 vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.9 vor.
3.22 Biodiversitätsnotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16516-20)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des HA/ÄR/Rat am 13.02.2020 vor zu TOP 3.7 vor.
3.23 Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17213-20)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Geduldete Flüchtlinge in Ausbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16780-20)
5.2 Erhalt der Arbeitslosenzentren
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17076-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 5.3 vor.
5.3 Resolution zum Erhalt des Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatungsstelle "Wendepunkt" im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17134-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 5.4 vor.
5.4 Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17125-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 5.5 vor.
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 17125-20-E2)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 5.5 vor.
5.5 Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16661-20)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung des Rates am 13.02.2020.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16661-20-E1)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Sanierungsbedarf Schauspielhaus
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15948-19)
6.2 Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16652-20)
6.3 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 6.1 vor.
6.4 Erhöhung der Eintrittspreise Theater Dortmund zur Spielzeit 2020/21
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16551-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 6.2 vor.
6.5 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16703-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 6.3 vor.
7. Schule
7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16487-20)
7.2 Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17157-20)
7.3 Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17105-20)
7.4 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Eving; hier: Zusammenführung der Ketteler-Grundschule und der Osterfeld-Grundschule zum 01.08.2020; Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf drei Schulzüge, Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15800-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 7.1 vor.
7.5 Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 7.2 vor.
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Änderung der Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen - SIEH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16790-20)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 - PB 55/2019
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17014-20)
9.2 Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)
9.3 Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17163-20)
9.4 Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16398-20)
9.5 Jahresabschlussentwurf 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17007-20)
9.6 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17173-20)
9.7 GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der UnnaWasser & Mehr GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17241-20)
9.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16785-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.1 vor.
9.9 ekz.bibliotheksservice GmbH -
Verschmelzung der Tochtergesellschaft NORIS Transportverpackung GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16898-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.2 vor.
9.10 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.3 vor.
9.11 Jahresabschlussentwurf 2019 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16814-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.4 vor.
9.12 Resolution zur Hilfe für Kommunen bei Corona-Folgekosten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17278-20)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17278-20-E1)
9.13 Messe "Jagd & Hund"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16644-20)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des HA/ÄR/Rat am 13.02.2020 zu TOP 9.3 vor.
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16603-20)
10.2 Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)
10.3 Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)
10.4 Nachberufungen für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17228-20)
10.5 Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16605-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.3 vor.
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 27.04.2020
(Drucksache Nr.: 16605-20-E3)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16605-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.3 vor.
10.6 Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16691-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.5 vor.
10.7 Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16692-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.6 vor.
10.8 Sachstand Coronavirus
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17495-20)
10.9 Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlungen der Parteien im Vorfeld der Kommunalwahl
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17522-20)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
11.1.1 Illegale Grünschnittbeseitigung oder kostenfreie Grünschnittabgabe
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16667-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.1.2 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch Hundehalter, die ihre Hunde rechtswidrig unangeleint laufen lassen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16668-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.1.3 Freilaufende Hunde und Katzen als Gefährdung der Dortmunder Vogelwelt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16669-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.1.4 Förderung des Eisvogel an renaturierten Bachläufen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16670-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.1.5 Einhaltung von arten- und tierschutzrechtlichen sowie hygienischen Vorschriften bei der Amphibienuntersuchung Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16678-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.1.6 Gefährdung geschützter Vogelarten durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet "Auf dem Brink"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16679-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.1.7 Bessere fussläufige Anbindung des Friedhofs Eichlinghofen und der Bushaltestelle
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16907-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.1.8 Dortmunder Bierfestival am U wieder als Biergefängnis?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16914-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.1.9 Verbesserung eines Fußgängerweges in Persebeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17081-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.1.10 Fahrradparkhaus in der City als Kunstinstallation der alten Synagoge
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17095-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.1.11 Wieder keine würdige, traditionsgerechte Eröffnung der Dortmunder Biertage mit Fassanstich?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17096-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.1.12 Sinnlose Rodung von Gebüschen und Zerstörung eines Vogelbrutgebietes durch die EDG im Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg als erste Folge der Umstrukturierung der städtischen Grünpflege an Straßen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17097-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.1.13 Bessere Informationen zu barrierefreie Wohnungen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17099-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.1.14 Unfallgefahren für Radfahrer durch vorgezogene Aufstellsteifen minimieren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17100-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.1.15 Mehr Schutz für Radfahrer durch die neuen Überholverbotsschilder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17101-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.1.16 Völlig sinnlose Zerstörung von Vogelbrutplätzen und Insektenlebensräumen durch die Stadt Dortmund am Hallenbad Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17130-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.1.17 EDG-„Grünpflege“ nach dem Motto „Tabula rasa“ zerstört in Dortmund flächendeckend Vogelbrutplätze und Insektenlebensräume
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17131-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.1.18 Sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Zerstörung der Umwelt durch die EDG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17414-20)
Die Anfrage liegt für den regulären Rat am 14.05. vor.
11.1.19 Schizophrener Naturschutz der Stadt Dortmund – Nistkästen aufhängen und gleichzeitige massenhafte Vernichtung von Vogelbrutplätzen durch die EDG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17413-20)
Die Anfrage liegt für den regulären Rat am 14.05. vor.
11.1.20 Unverhältnismäßig hoher städtischer Kostenaufwand, Druck- und Papierverbrauch durch die CDU-Ratsfraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17083-20)
Die Anfrage liegt für den regulären Rat am 14.05. vor.
11.1.21 Ausschluss einer PCB-Belastung für Persebeck und Kruckel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17381-20)
Die Anfrage liegt für den regulären Rat am 14.05. vor.
11.1.22 Waldschäden im NSG Bolmke durch einen illegal angelegten Mountainbiketrail
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17511-20)
11.1.23 Bewässerung der besonders empfindlichen Jungbäume in Ersatzpflanzungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17512-20)
11.1.24 Kosten für die teilweise Asphaltierung eines wassergebundenen Radweges am Rüpingsbach
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17514-20)
11.1.25 „Ästhetische Reinigung“ a la Stüdemann und EDG: Gebüsche werden gerodet – Müll bleibt liegen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17515-20)
11.1.26 Untätigkeit des Umweltdezernats bei der präventiven Bekämpfung von Waldbränden im NSG Ruhrsteilhänge Hohensyburg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17516-20)
11.1.27 Untätigkeit des Umweltdezernenten bei der Verbreitung der tödlichen Salamanderpest durch Hunde, Spaziergänger, Reiter und Mountainbiker
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17518-20)
11.1.28 Namentliche Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens der Ratsmitglieder zum Ersatz des Rates durch den Hauptausschuss
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17519-20)
11.1.29 Nichtumsetzung der seit dem 20. April geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung durch die Städtische Seniorenheime GmbH
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17520-20)
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
11.2.1 Anwesenheit der Ratsmitglieder in der aktuellen Legislaturperiode
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16534-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.2.2 Strafrechtliche Ermittlungen gegen Martener Meilenstein
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16535-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.2.3 Ordnungsrufe im Parteienranking
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16536-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.2.4 Strom- und Gasabstellungen durch die DEW
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16537-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.2.5 Ungleichbehandlung von Bürgern durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16538-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.2.6 Ausländer- und Migrationsanteil an weiterführenden Schulen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16675-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.2.7 Fälle von "illegalem Plakatieren" im Jahr 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16676-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.2.8 Videoüberwachung der Emscherstraße in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16677-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.
11.2.9 Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15870-19)
Mündliche Nachfrage aus der Sitzung des Rates am 12.12.2019.
11.2.10 Einsatz von Schutzzone und Stadtschutz bei zukünftigen Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16985-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.11 Gezielte Überwachung von Ratsmitgliedern, die in der Vergangenheit durch Morddrohungen aufgefallen sind
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16986-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.12 Hinweise auf Todeslisten, die möglicherweise von Mitgliedern der SPD-Fraktion angefertigt worden sind
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16987-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.13 Kontakt zwischen Polizei und Stadtverwaltung während der Ratssitzung am 13. Februar 2020
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16988-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.14 Nach Drohungen am 13. Februar: Wie weit sind Teile der SPD noch vom politischen Mord entfernt?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16989-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.15 Sofortiger Abzug von Ratsmitglied Hans-Peter Balzer aus dem Polizeibeirat
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16990-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.16 Gefährliche Radikalisierung von Sozialdemokraten an Rhein und Ruhr
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16991-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.17 Sicherheit gewählter Mandatsträger vor-, während und nach Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16992-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.18 Oberbürgermeister lässt klares Signal gegen politische Gewalt nach Morddrohungen gegen Rm Brück vermissen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16993-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.19 Städtischer Schutz und städtische Hilfestellungen für Ratsmitglieder außerhalb der Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16994-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.20 Vorfälle an Dortmunder U-Bahnstationen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16995-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.21 Verhalten bei Morddrohungen gegen Politiker im Dortmunder Rathaus
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16996-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.22 Corona-Virus hat NRW erreicht
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17005-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.23 Weitergabe von Daten bzg. Kommunalwahlkandidaten zwischen Stadtverwaltung und Polizei
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17127-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
11.2.24 Kosten für die Umbenennung der Caterpillarstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17128-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.
Einleitend stellte OB Sierau fest, dass mit der vom Landtag am 14.04.2020 beschlossenen Änderung des § 60 Abs. 1 GO NRW der Landesgesetzgeber die Möglichkeit eröffnet habe, dass der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, per Dringlichkeit entscheiden könne, wenn - wie am 14.04.2020 durch den Landtag erfolgt – eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt sei und zwei Drittel der Mitglieder des Rates einer solchen Delegierung an den Hauptausschuss im Umlaufverfahren zustimmen. Unabhängig von der zwischenzeitlich erfolgten Interpretation des Landtagsbeschlusses vom 14.04.2020 durch das Ministerium bleibe man bei der Lesart, die zum Zeitpunkt der Einleitung des Umlaufverfahrens gegolten habe.
Von insgesamt 95 Stimmberechtigten haben sich bis zum 23.04.2020 (gesetzte Frist) 74 Mitglieder des Rates zurückgemeldet. Davon hätten 64 Mitglieder fristgerecht ihr Einverständnis zu der Delegierung an den Hauptausschuss erklärt, 9 hätten dagegen gestimmt und 1 Mitglied habe sich enthalten. Nach der gesetzten Frist (bis zum 30.04.2020) hätten noch 10 Personen ihre Erklärung abgegeben, wovon 8 ihr Einverständnis erteilt und 2 Mitglieder dagegen gestimmt hätten. 11 Mitglieder hätten keine Erklärung abgegeben, was er bedaure.
Angesichts der vorliegenden Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Rates, tage der Hauptausschuss daher als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Weyer benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.
Er schlug vor, die öffentliche Tagesordnung um folgende Angelegenheit zu erweitern:
1.5 Benennung einer Schriftführung für den Rat der Stadt
3.24 Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17583-20)
7.6 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Vergütung
der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkahrs im
Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17360-20)
8.2 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Verzicht auf
die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den
Monat Mai 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17508-20)
8.3 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Aussetzung
der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege
und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17502-20)
9.14 Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17356-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW beschloss einstimmig die Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung um diese Angelegenheiten.
Ferner schlug OB Sierau vor, folgende Vorlage von der Tagesordnung abzusetzen, da eine Beschlussfassung darüber dem regulär tagenden Hauptausschuss und nicht dem Hauptausschuss in seiner Funktion als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW vorbehalten bleiben soll:
2.1 Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17231-20)
Durch die Verschiebung bestünden nach Auskunft der Wirtschaftsförderung keine Nachteile.
Weiter schlug OB Sierau vor, folgende Angelegenheit von der Tagesordnung abzusetzen, da der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Beratung dieser Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 10.06.2020 geschoben hat:
3.8 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
(REHK); 3. Fortschreibung 2020
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17116-20)
Darüber hinaus regte Rm Mader (CDU) an, folgende Angelegenheit wegen Beratungsbedarfs abzusetzen:
6.2 Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ inklusive Rahmenplan
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16652-20)
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärte, dass hinsichtlich des von seiner Fraktion zu der Angelegenheit
10.9 Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlung der Parteien im Vorfeld
der Kommunalwahl
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke & Piraten)
(Drucksache Nr.: 17522-20)
gestellten Zusatz-/Ergänzungsantrags zum Tagesordnungspunkt vom 05.05.2020 (Drucksache Nr. 17522-20-E1) aufgrund des Schreibens der Verwaltung vom 14.05.2020, auf eine Beratung verzichtet werden könne.
Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020
Die Niederschrift über die 42. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.03.2020 wurde einstimmig bei Enthaltung von Rm Urbanek (AfD) genehmigt.
zu TOP 1.5
Benennung einer Schriftführung für den Rat der Stadt
Auf Vorschlag von OB Sierau beschloss der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig, Frau Iris Wosny zur Schriftführerin des Rates der Stadt zu bestellen.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
zu TOP 2.1
Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17231-20)
Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren,
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16698-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
I. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i.V.m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und der Begründung vom 22.01.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 13a BauGB.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B;
VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17148-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 7 unter der Ziffer 7 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).
II. hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zugleich Scoping - zum Vorentwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 und 9 unter der Ziffer 8 - dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Satz 4 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu reduzieren.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW
IV. stimmt dem Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.1 genannten Änderungsbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung § 8 und § 12 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO NRW.
V. stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.3 genannten Planbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 12 BauGB und den §§ 7 und 41 GO NRW.
VI. beschließt, den Grundzügen des zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B (Punkt 11.4 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VII. nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17229-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt
I. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125 n – ehemalige Thier-Brauerei – für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 02.04.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Beteiligung der Öffentlichkeit).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125 n - ehemalige Thier-Brauerei - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
zu TOP 3.4
Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16852-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt unterstützt das vom Regionalverband Ruhr erarbeitete Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr als zukunftsorientiertes Instrument zur Weiterentwicklung einer innovativen Mobilität.
Der Rat beauftragt die Planungsverwaltung, dem Regionalverband Ruhr diese Vorlage inkl. des Beschlusses bis zum 29.05.2020 zu übermitteln.
zu TOP 3.5
Ergebnisse der Mobilitätsbefragung 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16308-19)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Ergebnisse der Mobilitätsbefragung zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16588-20)
Rm Ubanek (AfD) erklärte, dass die Maßnahmen als temporäres Experiment zu teuer seien, so dass er die Vorlage ablehne.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau (nach Projektende) eines temporären Mikrodepots für emissionsfreien Lieferverkehr am Ostwall.
zu TOP 3.7
Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2018 von DSW21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14376-19)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den vorliegenden Qualitätsbericht von DSW21 zur Kenntnis.
zu TOP 3.8
Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17116-20)
Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 3.9
Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17159-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17159-20-E1) vor:
… nach Abschluss der Offenlage des Berichtes zur Überprüfung des Lärmaktionsplanes und der
damit verbundenen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist von der Kreisstadt Unna
eine deutlich verspätete Stellungnahme beim Umweltamt eingegangen. Diese konnte in der
aktuellen Vorlage nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Kreisstadt Unna meldet Bedenken bzgl. des ganztägigen Lkw-Durchfahrverbotes auf der
B1/ A40 an, da nicht auszuschließen sei, dass die Maßnahme Auswirkungen auf das Straßennetz der Stadt Unna habe.
Hierzu teile ich Ihnen Folgendes mit:
Die Ausweitung des Lkw-Durchfahrverbotes auf der B1 auf den Tageszeitraum wurde im
Rahmen des Gerichtsvergleichs zur Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. wegen Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte zwischen dem Land NRW und der Deutschen Umwelthilfe e.V. beschlossen und bereits umgesetzt.
Die Maßnahme basiert somit nicht auf dem Lärmaktionsplan 2014. Sie wurde im Kapitel
5.2.2 des Berichtes zur Überprüfung des Lärmaktionsplans nur nachrichtlich mit aufgeführt.
Im Übrigen ist wegen der Umleitungsbeschilderung an den Autobahnkreuzen nicht damit zu
rechnen, dass die Maßnahme Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßennetz hat. Auf den
Autobahnen ist die Verdrängungswirkung von rund 1000 Lkw pro Tag kaum spürbar, weil
dort die Kfz-Vorbelastung wesentlich höher ist als auf der B1. Eine rechnerische Abschätzung
hat ergeben, dass die Pegelzunahme im Bereich der Autobahnen weniger als 0,2 dB(A) im
Tageszeitraum betragen würde. Insofern ist der Anregung im Rahmen der Abwägung nicht zu folgen. Eine Änderung des Berichtes und der Vorlage ist somit nicht erforderlich.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 20.04.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan 2014 der Stadt Dortmund beizubehalten und die Lärmaktionsplanung auf dessen Grundlage fortzuführen.
zu TOP 3.10
Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17222-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgende
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:
hierzu liegt vor ->Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten)
(Drucksache Nr.: 17222-20-E1):
…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN nimmt das Vorhaben, das nicht mehr zeitgemäße
Wohnkonzept der Stadt Dortmund aus dem Jahre 2009 zu überarbeiten, mit Wohlwollen zur Kenntnis. Die Fraktion DIE LINKE hatte bereits in der letzten Wahlperiode angesichts der damals schon aus den Wohnungsmarktberichten erkennbaren Verknappung von Wohnraum, insbesondere für einkommensarme Haushalte, ein neues Wohnkonzept angeregt, konnte mit diesem Wunsch im Dortmunder Rat aber keine Mehrheit erlangen. Ein neues Wohnkonzept sollte aber auch einige politische Vorgaben umsetzen, die aus der Vorlage nicht deutlich hervorgehen. Daher bitten wir um die Zustimmung des Fachausschusses AUSW zu den folgenden Punkten:
Beschlussvorschlag
1) Um ein neues Wohnkonzept erfolgreich aufstellen zu können, müssen zunächst die
Entwicklungsziele für Dortmund definiert werden. Wo wollen wir mit der Stadtentwicklung hin?
Wie soll Dortmund in 10 Jahren aussehen? Wie viele Wohnungen soll Dortmund in 10 Jahren
haben? Welche Einwohnerentwicklung wollen wir für Dortmund haben? Gibt es eine Grenze
für das Bevölkerungswachstum, wenn der Charakter der Stadt Dortmund erhalten bleiben
soll?
Diese Ziele bedürfen einer Abstimmung zwischen Politik und Verwaltung. Der AUSW bittet
daher die Verwaltung eine Vorlage zur Abstimmung der Zielvorgaben zur nächsten Sitzung
des AUSW vorzulegen. Diese Zielvorhaben sollen dann bei der Bearbeitung des
Wohnkonzeptes Berücksichtigung finden.
2) Angesichts von zunehmenden Freiflächenkonflikten zwischen Wohnen, Verkehr, Gewerbe,
Landwirtschaft, Natur und Erholung, ist im Einzelfall eine Lösung für die Schaffung von
Wohnraum im Bestand oder durch Innenverdichtung vorzuziehen. Dabei sind baulich
klimaresiliente Lösungen zu bevorzugen.
3) Das künftige Wohnkonzept soll Lösungen beinhalten, die dabei mithelfen, Haushaltsgrößen
und Wohnungsgrößen wieder miteinander in Einklang zu bringen. In Dortmund haben die
Singlehaushalte in den letzten Jahren massiv zugenommen, ohne dass sich die
Wohnungsgrößen dem angepasst hätten. Auch Anreize für Wohnprojekte, die sich speziell an
Singles richten, sollten erwogen werden, um Wohnraum für Familien auch ohne Neubau frei
zu bekommen.
4) Die Zahl der Sozialwohnungen hat in Dortmund deutlich abgenommen. Die Prognosen
gehen von einem weiteren Rückgang aus. Das neue Wohnkonzept sollte eine Strategie
enthalten, diesem Schwund an bezahlbarem Wohnraum entgegen zu wirken.
5) Das neue Wohnkonzept sollte die Verständigung des AUSW und der Verwaltung auf den
Bau von Gemeindewohnungen mit Hilfe der Stadtentwicklungsgesellschaft berücksichtigen.
6) Das Wohnkonzept sollte sich mit dem Masterplan Mobilität dahingehend verschränken,
dass Pendelverkehre auf der einen Seite und Wohnraumentwicklung in Dortmund auf der
anderen Seite so aufeinander abgestimmt werden, dass die Ziele der Stadtentwicklung (siehe
Punkt 1) erreicht werden können. Nicht jeder, der in Dortmund arbeitet, muss auch zwingend
in Dortmund wohnen, aber jeder, der in Dortmund arbeitet, muss Dortmund umweltfreundlich
mit öffentlichen Verkehrsträgern erreichen können. Einer verstärkten Landflucht in die Städte
mit der entsprechenden Verknappungswirkung auf den Dortmunder Wohnraum ist
entgegenzuwirken.
Man einigt sich darauf, den o.a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 17222-20-E1 zwecks Berücksichtigung bei der Erstellung des Konzeptes als eingebracht zu betrachten.
Vor diesem Hintergrund wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat beschließt die Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund und die
Erarbeitung von Empfehlungen für ein zukünftiges wohnungspolitisches Arbeitsprogramm, beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf den im Fachausschuss gestellten Antrag seiner Fraktion, der nicht abgestimmt wurde. Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bestand Einvernehmen, dass die Verwaltung die darin genannten Aspekte im Zuge der weiteren Umsetzung als Arbeitsmaterial berücksichtigt.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat beschließt die Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund und die Erarbeitung von Empfehlungen für ein zukünftiges wohnungspolitisches Arbeitsprogramm, beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
zu TOP 3.12
Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16687-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit
einem Investitionsvolumen in Höhe von 594.870 € den Ausbau des Untergeschosses des
Bürogebäudes Königswall 25-27 und beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter
Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung
(Planungs- und Ausführungsbeschluss) der Ausbaumaßnahme. Die Finanzierung erfolgt
durch das Sondervermögen
zu TOP 3.13
Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16683-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 28.04.2020 vor:
ABVG, 28.04.2020:
Frau Uehlendahl weist auf eine Änderung im angehängten Lageplan zur Vorlage hin. Und zwar wurden hier die Schutzstreifen für den Radverkehr auf die erforderlichen 1,50 Meter geändert und man habe auch den 50 Zentimeter Sicherheitsraum zum Parken bzw. zu den Grünstreifen mit eingeplant.
Vom Grundsatz sei die Planung aber nicht verändert worden, man habe hier lediglich die neuen Vorgaben für den Radverkehr umgesetzt.
Mit diesem Hinweis wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Grunderneuerung der Hannöverschen Straße, I. Bauabschnitt - von der Berliner Straße bis 120 m östlich Alte Straße - im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10485-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.045.000,00 Euro um 1.695.0000,00 Euro auf 2.740.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014577 – FE Hannöversche Str. -Berliner b. Alte Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 9.352,96 Euro
Haushaltsjahr 2020: 990.647,04 Euro
Haushaltsjahr2021: 1.740.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.521,67 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich an.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 07.05.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Grunderneuerung der Hannöverschen Straße, I. Bauabschnitt - von der Berliner Straße bis 120 m östlich Alte Straße - im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10485-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.045.000,00 Euro um 1.695.0000,00 Euro auf 2.740.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014577 – FE Hannöversche Str. -Berliner b. Alte Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 9.352,96 Euro
Haushaltsjahr 2020: 990.647,04 Euro
Haushaltsjahr 2021: 1.740.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.521,67 Euro.
zu TOP 3.14
Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16596-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 28.04.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch:
„Auf die Ausführungen zu TOP 2.3 „Einwohnerfragestunde“ der Thematik wird hingewiesen.
Um die Verkehrssicherheit der Schüler/-innen sowie der Radfahrer/-innen zu verbessern
werden der Verwaltung folgende Anregungen gegeben:
Rotmarkierung der Radwege
Der Vorschlag der Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GFÜNEN, Frau Lohse, nicht
nur die Fahrradwege in den Kreuzungsbereichen Zillestraße/Am Hombruchsfeld und
Stockumer Str./Am Hombruchsfeld „rot“ zu markieren, sondern auch in der Straße „Am
Hombruchsfeld“ stößt auf mehrheitliche Zustimmung des Gremiums. Genau wie der
Vorschlag von BV-Mitglied Michael Twardon (SPD), dass die Rotmarkierung nur erfolgen
soll, wenn der Radweg auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geführt wird.
Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GFÜNEN, Frau Lohse, schlägt die
Einrichtung von Hol- und Bringzonen vor, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens
durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, schlägt dafür die Parkstreifen der Stockumer
Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vor. Die Vorschläge der
beiden Fraktionssprecher finden die Zustimmung des Gremiums.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes vom 02.03.2020 zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung
vorgeschlagen unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Anregungen zu beschließen“
ABVG, 28.04.2020:
Zu den o. a. Anregungen der Bezirksvertretung Hombruch informiert Frau Uehlendahl darüber, dass die gewünschte Rotmarkierung nicht möglich sei, da der Radweg einen Teil der Fahrbahn für PKW’s darstelle.
Zum Thema „Hol- und Bringzonen“ verweist sie auf ein bereits erfolgtes Pilotprojekt, wonach lediglich Erfahrungen für den Bereich der Grundschulen vorlägen. Für weiterführende Schulen müsste ggf. ein solches Pilotprojekt vom Schulverwaltungsamt initiiert werden.
Bezüglich des mündlichen Prüfauftrages von Frau Rm Pulpanek-Seidel zum LKW-Fahrverbot in diesem Bereich, kündigt sie an, dass die Verwaltung dieses prüfen und im Rahmen der Umbaumaßnahmen, wenn möglich, auch umsetzen werde.
Hiernach einigt sich der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig darauf, der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch (mit Ausnahme der „Rotmarkierung der Radwege“) zu folgen sowie die Verwaltung darum zu bitten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.284.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 61.125,49 Euro
Haushaltsjahr 2020: 345.160,36 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.977.714,15 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 110.870,67 Euro.
Ergänzungen:
Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schlägt vor, die Einrichtung von Hol- und Bringzonen, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Hierfür werden die Parkstreifen der Stockumer Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vorgeschlagen.
LKW-Verbot:
Die Verwaltung wird darum gebeten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 einstimmig folgenden ergänzten (kursiv) Dringlichkeitsbeschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.284.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 61.125,49 Euro
Haushaltsjahr 2020: 345.160,36 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.977.714,15 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 110.870,67 Euro.
Ergänzungen:
Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schlägt vor, die Einrichtung von Hol- und Bringzonen, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Hierfür werden die Parkstreifen der Stockumer Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vorgeschlagen.
LKW-Verbot:
Die Verwaltung wird darum gebeten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.
zu TOP 3.15
Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16431-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 06.05.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:
„Anfrage: Kann durch die neue Technik ein Vorlaufgrün für Radfahrende von mindestens 2 Sekunden umgesetzt werden.“§
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen ob die geplanten LSA auch an den Kreuzungen "Mallinckroftstraße / Schützenstraße", "Sunderweg / Treibstraße / Westfaliastraße" und "Schützenstraße/Immermannstraße/Schäferstraße" realisiert werden kann und welche Kosten dadurch entstehen.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genanntes Zusatzes (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.
Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 341.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.
Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger 6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:
Haushaltsjahr 2020 95.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 69.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 19.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 206.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 144.000,00 Euro“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.
Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 341.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.
Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger 6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:
Haushaltsjahr 2020 95.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 69.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 19.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 206.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 144.000,00 Euro
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.
Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 341.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.
Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger 6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:
Haushaltsjahr 2020 95.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 69.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 19.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 206.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 144.000,00 Euro
zu TOP 3.16
Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16518-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 03.03.2020:
ABVG, 03.03.2020:
Frau Rm Meyer bittet die Verwaltung darum, hierzu einen Planungsbeschluss herbeizuführen.
Frau Uehlendahl führt hierzu aus, dass eine entsprechende Entscheidungsvorlage frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgelegt werden könne.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei Enthaltungen (B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), eine entsprechende Entscheidungsvorlage hierzu vorzulegen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 11.03.2020:
Den Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:
„Frau Rm Meyer bittet die Verwaltung darum, hierzu einen Planungsbeschluss herbeizuführen.
Frau Uehlendahl führt hierzu aus, dass eine entsprechende Entscheidungsvorlage frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2020 vorgelegt werden könne.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beauftragt die Verwaltung einstimmig, bei Enthaltungen (B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten), eine entsprechende Entscheidungsvorlage hierzu vorzulegen.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:
„Ergänzend zur Kenntnisnahme bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darum, dass das Projekt zügig realisiert wird.
Die Untersuchungen befassen sich im Wesentlichen mit den erwarteten wirtschaftlichen Vorteilen für den Hafenverkehr.
Anlass für die Forderung nach dem Vollanschluss im Hafendialog war aber insbesondere der Wunsch nach Entlastung der umliegenden Gebiete. Dieser Gesichtspunkt wird zwar auf Seite 24 der PTV-Analyse kurz erwähnt, aber ausdrücklich nicht in die Berechnung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses einbezogen.
Unberücksichtigt bleibt auch die Erwartung, dass der Vollanschluss auch dazu beiträgt, dass der Hafenverkehr insgesamt stärker nach Westen an- und abfließt und weniger in Richtung der östlichen Wohngebiete. Die für den Vollanschluss erwarteten Kosten sind deutlich niedriger als die öffentlichen Mittel für die Förderung des Containerterminals. Für die Entlastung der Wohnbevölkerung sollte die Bereitschaft zur Förderung nicht geringer sein als zur Kostenentlastung der Logistikwirtschaft.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ sowie die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 zur Kenntnis und bittet um Berücksichtigung des o. g. Zusatzes (SPD-Antrag).
AUSW, 06.05.2020:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt- Nord nimmt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis und schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an..
Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.05.2020 nahm der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.17
Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Hörde
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16397-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung folgende Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße gewidmet werden:
1. Verlegung der Nortkirchenstraße
2. Verlängerung der Olof-Palme-Straße (Anschluss zum mittleren Kreisverkehr der Nortkirchenstraße)
Der Gemeingebrauch der Straßen unterliegt keiner Beschränkung.
zu TOP 3.18
Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten „nordwärts“- Teilprojekt iResilience zur Kenntnis.
zu TOP 3.19
Statistikatlas
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17091-20)
Rm Berndsen (SPD) regte an, die Verwaltungsvorlage den Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben.
Herr StR Dahmen sicherte zu, dies zu veranlassen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Statistikatlas 2019 zur Kenntnis.
zu TOP 3.20
Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16359-19)
Rm Dr. Suck (CDU) begründete die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion. Zur Begründung führte er aus, dass die Aufgabe mit dem vorhandenen Personal bei der Wirtschaftsförderung erfüllt werden könne, so dass es keiner zusätzlichen Projektstelle bedarf.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die Ablehnung der Vorlage mit dem Hinweis auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis, das nicht den Vorstellungen seiner Fraktion entspreche.
Als Umsetzung einer Initiative der Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen sowie Die Linke & Piraten aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, begründete Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sein Abstimmungsverhalten, wobei er die Einrichtung der Projektstelle als erforderlich erachtete.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Fraktion FPD/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Einstellung eines*er Koordinator*in für Marten, angesiedelt im Projekt "nordwärts"
b) die Organisation einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Marten als Standort
c) einen ca. einjährigen Innovationsprozess „Vision Marten 2025“ zu initiieren, aus dem sich konkrete Handlungsempfehlungen zur Erreichung des gewünschten Gesamtziels ableiten
d) mit dem langfristigen Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Martens, schnelle Hilfen einzuleiten
e) zu prüfen, ob die im Pilotprojekt entwickelte Methodik auf andere Stadtteile übertragbar ist
f) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Rat beschließt die Erprobung des Modells mit folgenden Aufwendungen in den Finanzplanjahren:
HJ 2020 89.200 Euro
HJ 2021 135.900 Euro
HJ 2022 138.100 Euro
HJ 2023 140.300 Euro
HJ 2024 142.600 Euro
Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates.
zu TOP 3.21
Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung am 29.04.2020 vor:
Der Bezirksvertretung Innenstadt-West liegt folgende Eingabe vor:
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wie Ihnen sicherlich bekannt ist, hat der Union Gewerbehof den Wunsch nach einer Ausweitung seiner Aktivitäten. Deshalb haben wir unser Anliegen bereits 2015 in dem Nordwärtsforum für die westliche Innenstadt eingebracht. Im letzten Sommer haben wir in der letzten Runde für Projektvorschläge zu „nordwärts“ diesen Wunsch erneuert. Auch die Erweiterungswünsche ansässiger Unternehmen im Union Gewerbehof und die Nachfrage von Unternehmen und Gründer, sich im Union Gewerbehof neu niederzulassen möchten, sprechen eindeutig dafür, hier neue Arbeitsplätze zu schaffen, und diese Chance nicht durch fehlende Erweiterungsfläche zu verpassen. Wir im Union Gewerbehof versuchen zurzeit in Zusammenarbeit mit anderen Akteuren aus dem Stadtviertel, eine ehemalige Maschinenhalle, die bis Ende Januar 2017 von der Fachhochschule Dortmund als Modellbauwerkstatt für Ihre angehenden Architekten genutzt wurde, zu einem Ort zu entwickeln, an dem Menschen, die in unterschiedlichen Berufen zuhause sind, gemeinsam neue Ideen, Produkte und Dienstleistungen entwickeln können (makerspace oder fablab). Ein besonderes Augenmerk soll dabei auf die Zukunft des urbanen Raums und insbesondere in unserer Stadt gerichtet sein. Die Umsetzung dieser Idee trägt erste Früchte und führt zu einer weiteren Nachfrage nach Ansiedlungen im Umfeld des Union Gewerbehof. Ich würde mich freuen, wenn es uns mit Ihrer Unterstützung gelingen würde, das Vorhaben weiter voran zu treiben und wir als „Nordwärtsprojekt“ weiter berücksichtigt werden.
Hans-Gerd Nottenbohm
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Eingabe zur Kenntnis und ist ebenfalls der Auffassung, dass das Projekt wieder in „nordwärts“ aufgenommen werden muss.
Sie erhebt die Eingabe zum Antrag und beschließt einstimmig, im Sinne des Petenten zu verfahren und das Projekt wieder in „nordwärts“ aufzunehmen.
Sie spricht einstimmig dem Rat/Hauptausschuss der Stadt Dortmund eine Empfehlung aus mit dem Inhalt, dass das Projekt im Rahmen der Beratung zu Vorlage "Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019" (Drucksache Nr. 15927-19) aufgenommen werden soll.
Weiterhin lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der
öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020: (Text siehe u.a. Empfehlung des AWBEWF):
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom
03.03.2020: (Text siehe u.a. Empfehlung des AWBEWF):
Hierzu liegt vor-> Empfehlung des Ausschusses Ausschuss für Wirtschafts-,
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung ( AWBEWF) vom 04.03.2020
Hierzu lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 29.01.2020:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass
a) die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ nochmal überprüft werden sollte, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden sollten.“
ABVG, 03.03.2020:
Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.
Diesem wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion FDBP/BL) zugestimmt.
Danach empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.
Rm Matzanke wies auf die Empfehlung aus der Sitzung des ABVG hin, die Grundlage der Beschlussfassung sein soll.
Rm Penning signalisierte, dass man der Vorlage an sich, nicht jedoch der Empfehlung des BuNB (siehe Auszug aus dem ABVG) zustimmen werde und bat darum, dies im Protokoll zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grünflächen.
Hierzu liegt vor-> Empfehlung des Ausschusses Personal und Organisation (APO) vom
05.03.2020:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor:
Hierzu lag die o.a Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der
öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020 vor.
Der Ausschuss für Personal und Organisation schließt sich mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung an.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Schulausschusses vom 11.03.2020:
Frau Dr. Goll erklärte, der eigentlichen Vorlage zuzustimmen, nicht aber der Empfehlung des BuNB (s. Auszug aus dem APO).
Frau Altundal-Köse ließ die Vorlage und die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einzeln abstimmen.
Der Schulausschuss stimmte mehrheitlich bei 5 Nein (CDU) und 2 Enthaltungen
(FDP/Bürgerliste und AfD) der Empfehlung des BuNB zu.
Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (AfD), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu Liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 10.03.2020:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen die o.a. Empfehlungen aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 und des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vor.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (Die Fraktion Die LINKE & PIRATEN sowie die AfD-Fraktion waren bei der Abstimmung nicht anwesend) gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste (stimmt der Vorlage zu, lehnt die Empfehlungen ab) eine Beschlussfassung unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün.
Hierzu Liegt vorEmpfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.03.2020:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die o. a. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 05.03.2020 vor.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, sich der Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation einschließlich der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde anzuschließen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich dem Vorschlag von Herrn Kowalewski an.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) spricht sich dafür aus, den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde zu fassen.
Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit den Beschluss ohne die Empfehlung des Beirates gefasst habe. Er stellt den Antrag, den Beschluss auch hier ohne die Empfehlung zu fassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
AUSW, 06.05.2020:
Herr Rm Waßmann empfiehlt, über die Vorlage heute in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, also ohne die Empfehlungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde abstimmen zu lassen.
Da man sich aber mehrheitlich darin einig ist, den heutigen Beschluss in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zu fassen, also mit den Ergänzungen aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde, erfolgt folgende Beschlussfassung:
Unter Einbeziehung des Beschlusses des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 03.03.2020 empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, FDP-Bürgerliste und Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
Ergänzung:
a) Die Zuordnung von Projekten zu der Projektfamilie „Ökologie“ soll nochmal überprüft werden, da die Projekte mit Ökologie im eigentlichen Sinne wenig zu tun haben und eher der Kategorie „Soziales“ und die beiden zuletzt in der Vorlage genannten Projekte statt der Kategorie „Soziales“ der Kategorie „Ökologie“ zuzuordnen sind;
b) Die Projekte „Hafen - natürlich bunt!“ und „Patenschaften für Baumscheiben“ sollen entgegen der Entscheidung der Projektgremien doch im Rahmen von „nordwärts“ weiter verfolgt werden.
Hinsichtlich der Empfehlung der BV-Innenstadt West zur Aufnahme des Union-Gewerbehofes in die „nordwärts“ Projektrunde, wies OB Sierau darauf hin, dass dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen diese Empfehlung nicht vorlag. Zudem erläuterte er, dass alle Projekte aus der Liste einen intensiven Bewertungsprozess durchlaufen hätten. So habe es neben verwaltungsinternen Arbeitsgruppen auch eine Befassung im Kuratorium gegeben und seien so auf ihre Realisierbarkeit überprüft worden. Zudem habe es im Anschluss ein online Kommentierungsverfahren gegeben. Für jedes eingereichte Projekt wurde eine Empfehlung hinsichtlich der Ratsvorlage abgegeben. Das Ergebnis des Bewertungsprozesses lief darauf hinaus, dass das Projekt Union Gewerbehof zu unkonkret sei. Er wolle aber nicht ausschließen, dass bei einer Weiterentwicklung, das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt Berücksichtigung finden könne.
Rm Mader (CDU) bat darum klarzustellen, in welcher Form über die Vorlage abgestimmt werde, da man der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde nicht folgen werde.
Da bis auf den Finanzausschuss alle beteiligten Ausschüsse der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde gefolgt seien, regte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) an, bei der Abstimmung ebenfalls unter Berücksichtigung des Beirates zu verfahren.
OB Sierau kündigte an, die Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften abstimmen zu lassen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 12.03.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.
zu TOP 3.22
Biodiversitätsnotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16516-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:
Hierzu liegt vor Überweisung des Rates der Stadt Dortmund vom 13.02.2020:
Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) vor:
.. im Dezember 2019 wurde der Nachfolger des „Dortmunder Brutvogelatlas“ von 2003 vom NABU Dortmund mit dem Titel „Dortmunder Vogelwelt“ veröffentlicht. Die dort beschriebenen Befunde sind dramatisch. Die Vogelpopulationen eignen sich gut als Indikator für den Zustand der Natur insgesamt. Aus diesem Anlass bitten wir, den nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.
Beschlussvorschlag
1. Der Dortmunder Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Dortmunder Vogelwelt in den letzten Jahren einen regelrechten Zusammenbruch erlebt hat. Zahlreiche kürzlich noch häufig vertretene Vogelarten sind in Dortmund ausgestorben oder sind akut vom Aussterben bedroht. Viele weitere Arten leiden unter erheblichen Bestandsrückgängen.
2. Der Dortmunder Rat ruft angesichts der dramatischen Entwicklung der Avifauna den Biodiversitätsnotstand aus. Damit verbunden ist die Erstellung und Umsetzung eines akuten Notfallplans zur Verbesserung der Lebensgrundlagen der Dortmunder Fauna insgesamt (um zu retten, was noch zu retten ist). Der Entwurf des Landschaftsplans ist ggf. um diese Maßnahmen zu ergänzen.
3. Der Rat bekräftigt seinen Beschluss vom 04.07.2019 (DS 14696-19), in allen Vorlagen neben den Klimaauswirkungen und sozialen Auswirkungen auch die Auswirkungen eines Vorhabens auf die Biodiversität darzustellen.
4. Angesichts des drohenden Totalausfalls aller Feldvogelarten in Dortmund ist eine Umkehr in der Landwirtschaft dringend erforderlich. Benötigt wird die Wiedereinführung von Ackerrandstreifen, ein Verzicht auf Pestizide, die Neuanlage von Hecken und Gehölzstrukturen, die Neuanlage von Kleingewässern, ein Verzicht des Einsatzes schwerer Maschinen in der Brutzeit der Offenbrüter und die Anlage von Steinhaufen oder unvermörtelten nischenreichen Natursteinmauern (Trockenmauern). Entsprechende Festsetzungen sind bei der Vergabe von städtischen Pachtgrundstücken an die Landwirtschaft in die Pachtverträge einzuarbeiten.
5. Der Rat beschließt die Begründung eines Nachzucht- und Auswilderungsprogrammes für das in Dortmund seit 2010 ausgestorbene Rebhuhn als Zeigerart für den ländlichen Lebensraum (planerischer Außenbereich). Dazu ist der Zoo Dortmund in die entsprechenden Planungen einzubeziehen. Voraussetzung für die erfolgreiche Wiederansiedlung ist die Schaffung geeigneter Habitatstrukturen (siehe Punkt 4), die ein Überleben dieser auch andernorts selten gewordenen Feldvögel ermöglicht. Mit der Durchführung des Rebhuhnprogrammes verbessern sich auch die Chancen der anderen Feldvogelarten.
6. Der aktuelle Befund beschreibt eine auffällige Sterilität und Artenarmut besonders in neuen Siedlungs- und Gewerbegebieten aus den letzten 20 Jahren. Künftige B-Pläne – insbesondere auch für Gewerbeflächen – sollen immer auch eine ökologische Konzeption beinhalten mit dem Ziel, die Artenvielfalt zu fördern. Diese sind explizit auch in den Verwaltungsvorlagen gegenüber der Politik nachzuweisen und im Rahmen von Satzungsbeschlüssen für die Bauherren festzusetzen.
7. Der massive Rückgang der Insekten fressenden Singvögel – selbst bei den häufigsten Kulturfolgern im Stadtgebiet - zeigt eine Fehlentwicklung auch in den Kulturflächen. Der Rat beschließt daher eine Aufklärungskampagne für die Bevölkerung mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden in privaten Gärten und Kleingärten zu reduzieren und Gärten wieder stärker zu einem Lebensraum auch für Tiere zu machen.
8. Der Rat bittet die in Dortmund tätigen Wohnungsgesellschaften, in ihren Beständen mehr Gehölze vorzusehen. Insbesondere fensterlose Kopfseiten von Gebäuden können im Regelfall ein Mehr an Grün vertragen und somit einen Beitrag für bessere Lebensbedingungen für Mensch und Tier leisten.
9. Die naturnahen städtischen Grünflächen wie der Botanische Garten Rombergpark, der Fredenbaumpark, der Permakulturpark, der Dortmunder Zoo, der Hauptfriedhof und der Revierpark Wischlingen weisen eine gute Artenvielfalt auf. Um diese Vielfalt zu erhalten beschließt der Rat, den naturnahen Charakter dieser Flächen zu erhalten. Dieser Beschluss ist auch für etwaige in Arbeit befindliche Parkkonzepte zu berücksichtigen.
Begründung
Die Bestandserhebungen des NABU sind politisch als dringlicher Warnruf zu verstehen. Einigen wenigen sich ausbreitenden Arten (z.B. Amsel, Rotkehlchen, Kanadagans, Ringeltaube) stehen sehr viele Arten gegenüber, die in Dortmund entweder bereits ausgestorben sind (z.B. Rebhuhn, Haubenlerche, Turteltaube, Trauerschnäpper), vom Aussterben bedroht sind (z.B. Feldsperling, Kiebitz, Wacholderdrossel, Wanderfalke, Nachtigall, Gartenrotschwanz, Waldlaubsänger) oder zeigen kontinuierlich geringere Bestände (z.B. Teich- und Blässhuhn, Weidenmeise, Schwanzmeise, Turmfalke, Feldlerche, Kuckuck). Selbst viele der häufigsten Vogelarten in Dortmund haben Bestandseinbrüche. So haben sich die Bestände von Kohlmeise und Blaumeise in den letzten drei Jahren halbiert. Insgesamt sind rund 55 Prozent der in Dortmund vorkommenden Vogelarten in den letzten zwei Dekaden ausgestorben, stark gefährdet oder in stetigem Rückgang begriffen. Insbesondere das Insektensterben (bis zu 80 Prozent der Biomasse) macht den Populationen der Avifauna schwer zu schaffen.
Diese Fehlentwicklungen sind aber zumindest teilweise gestaltbar. Die Vogelwelt reagiert ebenso positiv auf verbesserte Bedingungen der Lebensumstände wie sie negativ auf die Beeinträchtigung des Lebensraumes und des Nahrungsangebotes reagiert. Schutzmaßnahmen und strukturelle Verbesserungen in den Habitaten können daher sehr großen Einfluss haben.
Hier einige Beispiele für erfolgreiche Maßnahmen:
1) Die Uferschwalbe war bereits Ende der 1960er-Jahre in Dortmund ausgestorben. Durch Anlage eines Erdwalls am Hochwasserrückhaltebecken Ellinghausen im Jahr 2017 konnten die Voraussetzungen für eine Neuansiedlung der Uferschwalbe geschaffen werden. Inzwischen leben dort wieder rund 50 Brutpaare mit steigender Tendenz.
2) Der Graureiher war durch starke Bejagung in seinem Bestand gefährdet worden. Inzwischen gibt es durch das ganzjährige Jagdverbot eine Erholung der Bestände und wieder eine stabile Population in Dortmund.
3) Vor einigen Jahren stand der Bestand des Rotmilans nach seinem Aussterben im Münsterland in der Gefahr, bis ins Sauerland zurückgedrängt zu werden. Der Schutz für den letzten Bruthorst in Dortmund-Kurl hat die örtlichen Reviere erhalten und eine leichte Erholung des Bestandes ermöglicht mit nun drei Brutpaaren in Dortmund und mehreren Brutpaaren im Kreis Unna, sowie eine Vielzahl von unverpaarten Begleitvögeln.
4) Durch die Renaturierung vieler früher kanalisierter Bäche gibt es inzwischen wieder mehrere Brutpaare des Eisvogels in Dortmund mit zunehmender Tendenz.
Durch geeignete Maßnahmen lässt sich also der Bestand auch verloren geglaubter Arten retten. Wir bitten um Zustimmung zum vorliegenden Antrag, um diese Maßnahmen angehen zu können und möglichst viele Tierarten in Dortmund erhalten zu können.
Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der FBI (Drucksache Nr.: 16516-20-E1) vor:
… ob es beim Coronavirus zu der befürchteten Panepidemie kommt, ist noch nicht bekannt. Doch im Tierreich führt der aus Asien eingeschleppte Chytridpilz Batrachochytrium salamandrivorans (Bsal), der Salamanderpilz, bereits zu einer Pandemie und hat nach den Beneluxländern, die Eifel, das westliche Ruhrgebiet nun Bochum und Dortmund erreicht und auch hier die ersten Feuersalamander getötet.
Der Salamanderpilz, der für Menschen und Säugetiere ungefährlich ist, heftet sich oder seine Sporen über Kontakt mit Waldboden oder Schlamm von Gewässerrändern an Tiere und wird so weiterverbreitet. Er ist für den Feuersalamander, der in allen Dortmunder Wäldern vorkommt und in dessen Haut er eindringt, absolut tödlich.
Vor allem Hundehalter können mithelfen, dass nicht ihr Hund zur Verbreitung der Salamanderpest beiträgt und sollten ihren Hund im Wald nur angeleint führen und darauf achten, dass er auch am Wegesrand keinen Kontakt mit dem Waldboden bekommt.
Reiter sollten ebenfalls nur befestigte Waldwege nutzen und auch Mountainbiker sollten nicht länger rechtswidrig im Wald abseits der Wege fahren, um den Pilz nicht über die Reifen weiterzuverbreiten.
Eine strikte Leinenführung der Hunde auf den Waldwegen und Kontrollen gegen die rechtswidrig abseits der Wege im Wald fahrenden Mountainbiker ist deshalb absolut notwendig, da bei einer weiteren Pilzverbreitung es sonst auch in Dortmund, wie bereits in anderen Regionen geschehen, zu einem Massensterben kommen wird und der Feuersalamander, obwohl er als sogenannte „Verantwortungsart“, eine „Art nationaler Verantwortlichkeit Deutschlands“, unter besonderem Schutz steht, auch in Dortmund schon in nur einem Jahr ausgestorben sein könnte.
Denn wenn sich jetzt nicht alle verantwortungsbewusst verhalten, werden wir in Dortmund bald nur noch eine schwarz-gelbe Wand, aber keine schwarz-gelben Feuersalamander mehr haben.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Feuersalamander-Lebensräume in Dortmund:
1. Die sofortige Information der Öffentlichkeit über Medien und Internet.
2. Die sofortige Aufstellung von Hinweistafeln und Verteilung von Flugblättern mit Verhaltensregeln für Spaziergänger, Hundehalter, Reiter und Mountainbiker sowie ihre Kontrolle.
3. Die ausgewiesenen unbefestigten Reitwege sowie unbefestigte Trampelpfade und Mountainbikestrecken zu sperren.
4. Die Untersagung von Amphibienmassenuntersuchungen mit Fangzäunen und Eimerfallen, bei denen Feuersalamander mit anderen Amphibien in Kontakt kommen.
5. Das rechtswidrige Mountainbiking im Rombergholz nicht zu legalisieren.
6. Den Beginn einer Erhaltungszucht des Dortmunder Feuersalamanders, der Unterart Salamandra s. terrestris, im Dortmunder Zoo.
Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 16516-20-E2) vor:
Im Rahmen der Beratungen für den Haushalt 2019 und den Doppelhaushalt 2020/2021 wurden auf Antrag von Bündnis 90/Die GRÜNEN Gelder für die Erstellung und Umsetzung eines Biodiversitätskonzepts in den städtischen Haushalt eingestellt.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung,
bis zum 2. Quartal 2020 einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung dieser Beschlüsse
vorzulegen.
Begründung:
Ende 2018 wurde im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2019 die Erstellung eines Konzepts für den Erhalt der Artenvielfalt in Dortmund beschlossen. Die Gelder wurden jedoch aufgrund fehlender personeller Kapazitäten im Umweltamt 2019 nicht abgerufen und in den Haushalt 2020 übertragen. Zugleich wurden für 2021 weitere Gelder für die Umsetzung des Konzepts und der daraus resultierenden Maßnahmen in den Haushalt eingestellt. Die Umsetzung der Beschlüsse muss jetzt zeitnah erfolgen, um schnellstmöglich wirksame Maßnahmen gegen das Artensterben einzuleiten.
Im Rat der Stadt bestand einvernehmen die Angelegenheit zur Befassung in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu überweisen. Der von RM Münch gestellte Antrag vom 07.02.2020 (Drucksache Nr.: 16516-20-E1) wurde bei Feststellung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit befasst und mehrheitlich abgelehnt.
Hierzu liegt dem AUSW am 06.05.2020 vor Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2020 (Drucksache Nr.:16516-20-E3):
…..zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Untere Naturschutzbehörde richtet den Blick auf die gesamte Fauna und Flora im
Dortmunder Stadtgebiet. Rückläufige Bestandsentwicklungen sind grundsätzlich alarmierend
und fordern gezielte Maßnahmen, um einem weiteren Rückgang entgegenzuwirken bzw. von
vornherein zu verhindern. Nur einzelne Personengruppen für rückläufige Tendenzen verantwortlich zu machen und eine Fokussierung allein auf die Avifauna hält die Fachverwaltung für nicht tragfähig. Der pauschalen Aussage des „regelrechten Zusammenbruchs“ der Dortmunder Vogelwelt kann die Verwaltung ebenfalls nicht folgen.
Die Themen „Erhaltung und Förderung der Artenvielfalt“ sowie „Bewahrung des
Naturhaushaltes“ stellen die Kernaufgaben der Umweltverwaltung und die Grundlage des
Verwaltungshandelns dieses Fachbereiches dar.
Diese Themen sollten als komplexe, stadtweite Aufgabenfelder mit weitreichenden
Auswirkungen betrachtet werden und nicht nur in der Zuständigkeit einer einzelnen
Fachverwaltung. Somit ist es erforderlich, dass in den Aufgabenbereichen der verschiedenen
Fachverwaltungen wie zum Beispiel der Stadtplanung und Bauordnung (z.B. FNP, B-Pläne),
der Wirtschaftsförderung (z.B. Gewerbeflächenentwicklung, Grundstücksvermarktung) und
der Grünflächenverwaltung und –unterhaltung (z.B. Gestaltungs- und Pflegekonzepte) den
Aspekten des Schutzes von Natur- und Landschaft bzw. von Flora und Fauna Rechnung
getragen wird und diesen Schutzgütern generell ein hoher Stellenwert bei der Abwägung der
Belange eingeräumt wird.Hierfür ist ein verbindliches, gesamtstädtisches Vorgehen auf Basis einer Biodiversitätsstrategie erforderlich und unerlässlich. Dieses Handlungsprogramm soll durch die Umweltverwaltung in Auftrag gegeben werden. Grundlage dieser strategischen Überlegungen soll dabei eine Betrachtung der unterschiedlichen städtischen (Frei)Räume und Bewertung ihrer Bedeutung im Hinblick auf die Biodiversität im Rahmen einer Stärken-/Schwächenanalyse sein. Hierunter fallen z.B. der innerstädtische Siedlungsraum, gestaltete Freianlagen, Naturräume, Gewerbegebiete sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen.
Zur Grundlagenermittlung gehört u.a. die Auseinandersetzung mit vorhandenen
Datengrundlagen (z.B. faunistische Erhebungen) und Planwerken (z.B. Dortmunder
Landschaftsplan). Der Status quo soll dargestellt und mögliche Auslöser für den Rückgang
der Artenvielfalt identifiziert werden. Um den nachteiligen Entwicklungen langfristig
entgegenzuwirken, sollen auf Basis der herausgearbeiteten Defizite und Potentiale Strategien
zur Optimierung vorgeschlagen sowie ein konkreter Maßnahmenkatalog für erste
Umsetzungsschritte entworfen werden. Auch der Öffentlichkeitsarbeit als ein wichtiger
Maßnahmenschritt in puncto Sensibilisierung für die Belange des Umwelt- und Artenschutzes
soll hierbei Beachtung geschenkt werden.
Die Einplanung von Haushaltsmitteln sowohl für die Erstellung einer Biodiversitätsstrategie
als auch für konkrete Maßnahmen erfolgte, ohne zeitgleich die Frage nach der Verfügbarkeit
von Personalkapazitäten aufzuwerfen bzw. parallel zu den Haushaltsmitteln auch Budget für
entsprechendes Personal bereitzustellen. Neue und komplexe Themenfelder können nicht „auf Zuruf“ zusätzlich zu den umfangreichen Daueraufgaben mit dem vorhandenen
Personalstamm bearbeitet werden. Abgesehen von den beschriebenen ersten Überlegungen zu den möglichen Inhalten einer Biodiversitätsstrategie konnte sich das Umweltamt mangels
Personal dem Thema im Detail nicht weiter widmen. Bei StA 60 konnte bisher keine Stelle
geschaffen werden, in der die vorbereitenden Arbeiten verankert werden können, die zur
Einleitung eines Vergabeverfahrens zur Erstellung eines Biodiversitätskonzeptes durch Dritte
notwendig sind (Erarbeitung eines umfassendes Leistungsbildes, Bildung von Prioritäten).
Die Vergabe für das Biodiversitätskonzept konnte bis dato daher nicht auf den Weg gebracht
werden. Auf das Personal- und Organisationsentwicklungskonzept 2020 wird in diesem
Zusammenhang verwiesen. Die im endgültigen Haushaltsplan 2020/2021 veranschlagten
Mittel für die Konzepterstellung in Höhe von 50.000 € für das Haushaltsjahr 2020 können
nach aktuellem Stand nicht wie eingeplant verausgabt werden. Ohne das Vorliegen einer
Biodiversitätsstrategie werden perspektivisch betrachtet auch die für 2021 eingeplanten Mittel
für die Umsetzung von Maßnahmen in Höhe von 100.000 € nicht verausgabt werden.
Dies ist im Hinblick auf die Brisanz des Themas durchaus bedauerlich und aus fachlicher
Sicht schwer hinnehmbar. Dezernat 6 wird eine personelle Verstärkung für 2021 anstreben.
AUSW, 06.05.2020:
Herr Rm Kowalewski erläutert zunächst die Hintergründe und Bedeutung des vorliegenden Antrages seiner Fraktion. Die heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung hierzu habe ihn etwas ratlos gemacht, da die Verwaltung hiermit zum einen zustimme, dass man in Sachen „Biodiversität“ jetzt aktiv werden müsse andererseits werde erwähnt, dass man personell so eng aufgestellt sei, dass noch nicht einmal eine externe Vergabe bewältigt werden könne. Vor diesem Hintergrund schlage er vor, dass diese Angelegenheit dem Ausschuss für Personal und Organisation (APO) vorgelegt werden sollte, damit dieser sich hiermit, hinsichtlich der Personalsituation, einmal befasse. Ansonsten bitte er heute um Zustimmung zum Antrag seiner Fraktion.
Herr Rm Münch begrüßt den vorliegenden Antrag. Da ihm dieser aber zu kurz greife stelle er mündlich folgenden Antrag:
Der AUSW empfiehlt, durch eine bessere personelle Ausstattung der unteren Naturschutzbehörde und konkrete Artenschutzmaßnahmen für die Indikatorarten (Kreuzkröte und Eisvogel) die Biodiversität
In Dortmund zu fördern.
Der Ausschuss lehnt diesen Antrag einstimmig ab.
Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass Biodiversität und Artenschutz für seine Fraktion wichtige Themen seien. Daher habe man bereits zum Haushalt 2019 den Antrag auf die Erarbeitung eines Konzeptes für eine entsprechende personelle Ausstattung gestellt. Hierfür habe man im Rat sowohl für das Haushaltsjahr 2019 als auch für 2020/21 eine Mehrheit bekommen. Insofern dokumentiere seine Fraktion schon, dass Ihnen dieses Thema wichtig sei, welches man dann aber auch eher über die Strategie hier im Ausschuss inhaltlich diskutieren wolle, weniger über die Erarbeitung einer Strategie.
Man sei insofern von der Antwort der Verwaltung enttäuscht, dass in diesen 2 Jahren noch keinerlei personelle Initiativen erfolgt seien, um diese Strategie endlich zu erarbeiten. Man appelliere daher auch dringend daran, ggf. auch über den APO gehend, endlich die entsprechenden Personalmittel zur Verfügung zu stellen, damit man das Thema Biodiversität und Artenschutz auch hier im Ausschuss angehen könne. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten sehe man insofern nochmal als Verstärkung der eigenen Position und würde diesem daher folgen. Den heutigen mündlichen Antrag des Herrn Rm Münch werde man ablehnen, da die Ansätze der eigenen Fraktion hierzu weitreichender seien.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass man grundsätzlich, wie von ihrem Vorredner nochmal ausgeführt worden sei, bereits beschlossen habe, dass man dieses Konzept haben wolle.
Das Handlungsprogramm, wie es in der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung beschrieben werde, sei im Ansatz umfangreicher als das, was im Antrag der Fraktion die Linke & Piraten aufgeführt worden sei. Man sehe die Verwaltung insgesamt hiermit auf einen relativ guten Weg. Zur personellen Situation gehe sie davon aus, dass entsprechendes Personal frei werde, nachdem man im Sommer nächsten Jahres den Beschluss zum Landschaftsplan gefasst habe.
Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man ablehnen, weil dieser Ihrer Fraktion eigentlich nicht weit genug gehe.
Herr Rm Waßmann schließt sich zum Thema „Personal“ insofern seiner Vorrednerin an, als dass auch er davon ausgehe, dass man nach Beschluss des Landschaftsplanes wieder über Personalkapazitäten verfügen werde. Vielleicht könne man den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als eingebracht erachten, an die Verwaltung weitergeben, damit diese die Inhalte des Antrages in der Konzeption mit aufgreife. Man sei heute nicht dazu bereit einen „Notstand“ auszusprechen. Man würde somit den Antrag der Fraktion die Linke & Piraten als Prüfauftrag an die Verwaltung unterstützen und gleichzeitig die Verwaltung darum bitten, zeitnah die Entwicklung der personellen Situation für die nächsten 2-3 Jahren einmal dazustellen, damit man diese dann im APO diskutieren könne. Ansonsten werde man heute sowohl den Antrag der Fraktion die Linke & Piraten als auch den heute mündlich gestellten Antrag von Herrn Rm Münch ablehnen.
Herr Rm Kowalewski äußert hierzu, dass er heute nicht auf einen Beschluss zum Antrag seiner Fraktion bestehe, wenn jetzt ein Biodiversitätskonzept erstellt werde und die Inhalte dieses Antrages dort mit eingehen würden. Insofern wolle er wissen, was die Verwaltung benötige um das jetzt auf den Weg zu bringen.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter, betont an dieser Stelle, dass es im Interesse des gesamten Ausschusses sein müsse, dass hier nun etwas passiere. Man habe es zweimal mit großer Mehrheit im Haushalt beschlossen. Von daher sollte es im Interesse aller liegen, dass dieses Konzept möglichst bald auch umgesetzt werde.
Herr Dr. Rath informiert darüber, dass man das Thema so wichtig sei, dass man dieses auch sachgerecht und gründlich bearbeiten wolle, was man mit der vorliegenden Stellungnahme auch deutlich gemacht habe. Auch dass dieses Thema schnell bespielt werden müsse sei überhaupt keine Streitfrage. Dies könne man mit der aktuellen personellen Ausstattung allerdings nicht leisten.
Er sei auch vorsichtig mit der Aussage, dass man nach Beschluss des Landschaftsplanes über freie Personalkapazitäten verfügen werde. Aus seiner Sicht sei es eher so, dass die Arbeit durch die dann folgende Umsetzung des Landschaftsplanes erst anfange.
Herr Wilde macht hiernach folgenden Vorschlag zu weiteren Vorgehensweise zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zum Thema „Biodivsersitätsnotstand“:
Aus seiner Sicht mache es heute keinen Sinn dafür oder dagegen zu stimmen. Er empfehle jetzt nicht den Notstand auszurufen. Viele Dinge, die hierin erwähnt wurden, seien allerdings richtig und sinnvoll. Daher glaube er, dass man sich hierzu positiv zu verhalten sollte, indem man dies in die Strategieerarbeitung zum Thema „ Biodiversität“ hineingebe. Bezüglich des personellen Defizites kündigt er an, dass die Verwaltung mit der Satzungsbeschluss-Vorlage „Landschaftsplan“ auch deutlich machen werde, welche personellen Verstärkungen für die Umsetzung des Landschaftsplanes erforderlich werden. Man strebe dann, so zeitnah wie möglich, eine Vorlage an, die den konkreten Personalbedarf deutlich machen werde. Diese Darstellung würde dann eine konkrete Qualifizierung Quantifizierung des Personalbedarfes enthalten, welche sowohl den Landschaftsplan als auch die Biodiversitätsstrategie umfasse. Diese Vorlage würde auch dem APO vorgelegt werden. Er rate hingegen davon ab, die Angelegenheit bereits zum jetzigen Zeitpunkt ohne qualifizierte und quantifizierte Angaben zum Personalbedarf im APO diskutieren zu wollen.
Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen der Verwaltung ergeht einvernehmlich folgende Empfehlung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) als eingebracht zu betrachten und die Verwaltung damit zu beauftragen, diesen als Prüfauftrag im Rahmen der Strategieerarbeitung zum Thema „Biodiversität“ zu berücksichtigen.
Der o.a. mündliche Antrag des Herrn Rm Münch (FBI) wird einstimmig abgelehnt.
Rm Urbanek (AfD) riet dazu, mit dem Begriff „Notstand“ zurückhaltender umzugehen, da dieser eine Situation beschreibe, bei der die staatliche Gewalt nicht mehr wie gewohnt an Gesetze gebunden sei. Daher interessiere es ihn welche Gesetze mit einem Notstand außer Kraft gesetzt werden sollen. Daher lehne er den Antrag ab, auch wenn er den Grundgedanken nachvollziehen könne.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf die Beratungen und die Verständigung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW), dass in der nächsten Sitzung, in der der Landschaftsplan unter Beifügung einer Stellenbemessung für die Umsetzung des Landschaftsplans beraten wird, auch der Personalbedarf für die Umsetzung eines Biodiversitätskonzepts behandelt wird. Aus diesem Grund soll auch eine Befassung im Ausschuss für Personal und Organisation erfolgen. Daher wurde der Antrag seiner Fraktion auch nicht abgestimmt, sondern an die Verwaltung als Prüfauftrag mitgegeben. Daher müsse auch der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW heute nicht über den Antrag (Drucksache Nr.: 16516-20) abstimmen.
Zudem verstehe er den Begriff „Notstand“ als politischen Begriff, der die Situation beschreibt, dass in Dortmund ein spürbares Vogelsterben besteht.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass er den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten aufgrund einiger Unschärfen nicht mittragen könne. Da er das Problem des Vogelsterbens jedoch ebenfalls sehe, werde er der Empfehlung des AUSW folgen.
Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) betonte unter Hinweis auf die im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellten Gelder, die vom AUSW festgestellte Handlungsnotwendigkeit, die in dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zum Ausdruck komme.
StR Wilde erläuterte, dass im AUSW zum Ausdruck gekommen sei, dass es sich bei dem Begriff des „Notstandes“ nicht um einen Notstand im eigentlich definierten Sinn handelt. Vielmehr bestünde die Notwendigkeit, über Biodiversität zu diskutieren und entsprechende Konzepte zu entwickeln. Zugesagt worden sei, hinsichtlich des Landschaftsplans und der Biodiversität den Personalbedarf zu quantifizieren. Hierzu kündigte StR Wilde eine eigenständige Vorlage an, die jedoch noch nicht zeitgleich mit dem Landschaftsplan erfolgen werde.
OB Sierau stellte fest, dass mit der Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) obsolet ist. Darüber hinaus sei mit der Empfehlung des AUSW und der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2020 (Drucksache Nr.:16516-20-E3) auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 16516-20-E2) erledigt.
Mit dieser Feststellung folgte der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW damit mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) als eingebracht zu betrachten und die Verwaltung damit zu beauftragen, diesen als Prüfauftrag im Rahmen der Strategieerarbeitung zum Thema „Biodiversität“ zu berücksichtigen.
zu TOP 3.23
Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.03.2020 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15539-19-E3, lag bereits zur Sitzung am 26.11.2019 vor):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.
· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.
Begründung:
Mit der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie soll die Energiewende in Dortmund weiter vorangebracht werden. Zwar schreitet der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität weiter voran, doch sollte bereits heute weiter in die nähere Zukunft geschaut werden und die Nutzung von Wasserstoff als Energiequelle in den Fokus genommen werden. Denn Wasserstoff hat zusätzlich nicht nur im Bereich der Mobilität Anwendungsbereiche, sondern z.B. auch im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung. Gelingt es Wasserstoff grün und nachhaltig vor Ort herzustellen, z.B. aus Abfall oder Photovoltaik, und zu nutzen, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen in Dortmund. Mit dem Masterplan Energiezukunft und dem geplanten Energiecampus Huckarde werden bereits Entwicklungen im Bereich Wasserstofftechnologien verfolgt. Diese Aktivitäten gilt es nun auszuweiten. Um eine entsprechende Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft und die benötigte Infrastruktur zu schaffen, soll insgesamt ein Konzept erarbeitet werden und den zuständigen Ausschüssen vorgestellt werden.“
ABVG, 03.03.2020:
Herr Habbes (DSW21) und Herr Flosbach (DEW21) informieren den Ausschuss über den aktuellen Sachstand und geben eine Einschätzung dazu ab, ob und inwieweit die Nutzung von Wasserstoff aus ihrer jeweiligen Sicht möglich sei. Hierbei wurde deutlich, dass man dem Thema grundsätzlich positiv gegenüberstehe allerdings aufgrund der Entscheidungen auf Bundesebene „pro Elektromobilität“ die kurzfristige Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt für schwierig halte.
Herr Rm Dudde berichtet, dass seine Fraktion das Thema bereits seit Jahren sehr intensiv betrachte, hierzu allerdings nicht so euphorisch wie die SPD-Fraktion sei. Seine Fraktion stehe dem sehr kritisch gegenüber, da man davon ausgehen müsse, dass nach vorangeschrittenem Ausstieg aus der Atom- und Kohleenergiegewinnung immer weniger überflüssiger Ökostrom und insofern immer weniger Strommengen für die Wasserstoffgewinnung zur Verfügung stehen würden.
Herr Rm Gebel verdeutlicht, dass seine Fraktion den o. a. Antrag ablehnen werde, da ihm nicht klar sei, weswegen man auf kommunaler Ebene so etwas vorantreiben sollte, während sich auf den Ebenen darüber dazu gar nichts tue.
Da es sich bei der Thematik „Wasserstoffstrategie“ um eine Maßnahme von besonderer Bedeutung handelt, von der nicht nur die Verwaltung sondern auch die städtischen Gesellschaften berührt seien, einigt man sich darauf, dass hier eine abschließende Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund erforderlich sei und man daher den heutigen Beschluss zum o. a. SPD-Antrag in Form einer Empfehlung abgeben werde. Außerdem soll die Angelegenheit an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) mit der Bitte um Beratung und Empfehlung überwiesen werden.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.
· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.
Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) erklärte, dass sich ihre Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da im Zusammenhang mit Wasserstoff bereits einige Projekte – auch innerhalb des Konzerns Stadt Dortmund - angestoßen seien (z.B. H2-Ruhr). Eine eigene Strategie der Stadt werde daher u.a. aus Gründen der Ressourcenschonung bei der Stadtverwaltung für nicht erforderlich gehalten.
Rm Urbanek (AfD) verwies auf die Grenzen der derzeit verfügbaren Wasserstoff-Infrastruktur und der technischen Machbarkeit. Angesichts der mit Wasserstoff als Kraftstoff verbundenen Nachteile (Wirkungsgrad, Sicherheit, Diffusion), könne er der Empfehlung des Ausschusses nicht zustimmen, da er befürchte, dass mit einer Konzentration auf den Wasserstoff die Nutzung anderer synthetischer Kraftstoffe nicht ernsthaft verfolgt werde.
OB Sierau wies darauf hin, dass die Empfehlung des Ausschusses den Auftrag an die Verwaltung beinhalte, eine Wasserstoffstrategie zu erarbeiten. Daher gehe es zunächst vor allem um die Untersuchung von Innovationspotentialen und Nutzungsmöglichkeiten, die nicht von vornherein ausgeschlossen werden sollten.
Auch aus Sicht von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) beinhalte die Wasserstofftechnik Potentiale, die man in Hinblick auf etwaige Nutzungen untersuchen sollte. Daher werde er der Empfehlung aus dem Ausschuss – auch mit Blick auf die Entwicklungsmöglichkeiten der kommunalen Unternehmen – zustimmen.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) kündigte unter Hinweis auf die von seiner Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu diesem Thema gestellte Bitte um Stellungnahme an, der Ausschussempfehlung zuzustimmen. Man sei gut beraten, gegenüber anderen Ländern bei der Nutzung von Wasserstoff nicht den Anschluss zu verlieren. Dabei wies er ergänzend auf die Möglichkeit einer umweltfreundlichen Gewinnung von Wasserstoff durch die Nutzung überschüssiger Energie aus erneuerbaren Energiequellen hin.
Rm Berndsen (SPD) verwies auf die Berichterstattung im Wirtschaftsförderungsausschuss, bei der betont wurde, wie wichtig der Wasserstoff in der Wirtschaft sein könne. Dieses Potential sei der Auslöser des Antrages seiner Fraktion gewesen.
Nach Einschätzung von Rm Mader (CDU) mache es Sinn, unterschiedliche technische Innovationen abzuprüfen um mögliche Potentiale zu ermitteln. Daher werde seine Fraktion der Ausschussempfehlung zustimmen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.03.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
· Die Verwaltung wird beauftragt eine Wasserstoffstrategie für die Stadt Dortmund zu erarbeiten und den zuständigen Ausschüssen im Laufe des Jahres 2020 vorzustellen.
· Im Rahmen der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie sollen u.a. folgende Punkte erarbeitet werden:
o Die Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen, die eine nachhaltige grüne Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft ermöglicht.
o Wie in Dortmund die Fahrzeuge der Stadt und der kommunalen Unternehmen mittel- bis längerfristig auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie ein Tankstellennetz geschaffen werden kann, das auch privaten Unternehmen und Privatpersonen den Umstieg auf Wasserstofffahrzeuge ermöglicht.
o Wie neben dem Verkehr auch andere Bereiche (z.B. Strom- und Wärmeerzeugung) auf Wasserstoff umgestellt werden können.
o Wie und über welche Förderprogramme des Bundes bzw. des Landes Mittel für Projekte in Dortmund eingeworben werden können.
zu TOP 3.24
Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17583-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig nachfolgenden Dringlichkeitsbeschluss:
a) Der Hauptausschuss in seiner Funktion als Dringlichkeitsausschuss beschließt die
coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen nach dem Hygieneplan für
Schulen.
b) Der Rat der Stadt bestätigt diesen Beschluss.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17213-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig nachfolgenden Dringlichkeitsbeschluss:
1. Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Gründung der TZ Net GmbH zu.
2. Der Rat der Stadt beschließt, das Stammkapital der TZ Net GmbH auf 25.000 Euro festzulegen und die Übernahme der Stammkapitalausstattung durch das Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) sowie die Finanzierung der zu gründenden Gesellschaft mit einer Eigenkapitalrücklage in Höhe von 500.000 Euro.
3. Der Rat nimmt den vorgelegten Wirtschaftsplan der Gesellschaft und die damit verbundenen Maßnahmen zur Kenntnis.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Gründung und den Betrieb der TZ Net GmbH notwendigen Verträge abzuschließen.
5. Der Rat stimmt der Bestellung von zwei Geschäftsführern der TZ Net GmbH zu.
6. Gemäß § 108 ff. GO NRW ist der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Oberbürgermeister, Stellvertreter des Oberbürgermeisters in der Gesellschafterversammlung ist der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung.
7. Die Gründung der Gesellschaft steht gemäß § 115 GO NW unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Geduldete Flüchtlinge in Ausbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16780-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage zur Kenntnis
zu TOP 5.2
Erhalt der Arbeitslosenzentren
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17076-20)
Auf Anregung von OB Sierau bestand einstimmig Einvernehmen im Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW, die Tagesordnungspunkte 5.2 „Erhalt der Arbeitslosenzentren“ und 5.3 „Resolution zum Erhalt des Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatungsstelle `Wendepunkt` im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.“ gemeinsam unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 zu behandeln.
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr. 17076-20-E1) vom 06.05.2020 vor:
… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um die Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:
1) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Mittel zur Finanzierung des Dortmunder Arbeitslosenzentrums auch in den kommenden Jahren bereit zu stellen.
2) Der Rat stellt fest, dass das Dortmunder Arbeitslosenzentrum eine unverzichtbare Einrichtung zur Beratung von erwerbslosen Menschen darstellt. Gerade für langzeitarbeitslose Menschen stellt das Arbeitslosenzentrum häufig die einzige Anlaufstelle dar, um ihre schwierige Lebenssituation verbessern zu können. Die Mehrheit der Besucher und Besucherinnen sind erwerbslose Menschen im Leistungsbezug des SGB II. Oft wechseln sich befristete Beschäftigung und Erwerbslosigkeit ab, so dass es immer wieder neue Situationen zu beraten gibt. Darüber hinaus nehmen die Menschen im Bezug des ALG-I zu, die ihre Mittel auf das Existenzminimum aufstocken müssen. Auch diese Menschen brauchen Ansprechpartner.
3) Der Rat stellt weiterhin fest, dass durch die Beratungsleistungen des Arbeitslosenzentrums Dortmund und deren Vermittlungsgesprächen im Vorfeld möglicher Klagen vor den Sozialgerichten, Konflikte außergerichtlich bereits geklärt werden. Das Arbeitslosenzentrum Dortmund entlastet damit die Sozialgerichte deutlich.
4) Der Rat weist es zurück, wenn Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren gegeneinander ausgespielt werden sollen. Beide Strukturen sind mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten wichtig für die Betreuung der betroffenen Menschen und müssen erhalten werden.
Darüber hinaus lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion (DS-Nr. 17134-20-E1) vom 12.05.2020 vor:
„die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Resolution:
Die Landesregierung wird aufgefordert, die Finanzierung des Arbeitslosenzentrum Dortmund und die Erwerbslosenberatungsstelle „Wendepunkt“ im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V. auch über das Jahr 2020 hinaus sicherzustellen.
Begründung:
Seit Anfang der 1990er Jahre werden das Arbeitslosenzentrum Dortmund und die Erwerbslosenberatungsstelle „Wendepunkt“ im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V. durch das Land NRW, den Europäischen Sozialfonds (ESF) und die Stadt Dortmund gefördert. Die aktuelle Förderphase läuft Ende 2020 aus. In den unabhängigen Beratungsstellen erhalten arbeitslose Menschen, viele davon mit Migrationshintergrund, niederschwellig qualitätsgesicherte Beratung rund um die Hilfestrukturen im Rechtssystem bei Arbeitslosigkeit, werden an den Arbeitsmarkt herangeführt oder können Kontakte in Netzwerken knüpfen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung hat nun angekündigt, Veränderungen in der Projektstruktur vorzunehmen und die bestehenden Beratungsprojekte in einem „Beratungsnetzwerk Arbeit“ zusammenzuführen. Dies sorgt für große Unsicherheit bei allen Beteiligten. In Anbetracht einer schwächer werdenden Konjunktur und Umbrüchen auf dem Arbeitsmarkt z. B. durch die Digitalisierung ist absehbar, dass der Bedarf nach guter, qualifizierter Beratung größer wird. Deswegen muss eine Finanzierung und Weiterführung der Arbeitslosenzentren und Erwerbslosenberatungsstellen in Dortmund durch die Landesregierung sichergestellt sein.“
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete den Antrag seiner Fraktion und verwies auf die Beratungen im Sozialausschuss, wo die Idee aufkam, mit einer Resolution in den Rat zu gehen. Da sich beide Resolutionen nicht widersprechen sondern ergänzen, werde seine Fraktion beiden Resolutionen zustimmen.
Rm Krause (CDU) verwies auf die veränderte Förderung und Organisation von Arbeitslosenzentren, mit der Doppelstrukturen abgeschafft werden sollen, so dass es ab dem Jahr 2021 mit den Erwerbslosenberatungsstellen nur noch eine Form dieser Einrichtungen geben soll. Da die Motivation des Landes, Verbesserungen bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und deren Folgen herbeiführen zu wollen, nachvollzogen werden kann, könne ihre Fraktion beiden Resolutionen, die diesem Vorgehen entgegenstünden, nicht zustimmen. Daher werde ihre Fraktion den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ablehnen. Bei dem Antrag der SPD-Fraktion werde man sich angesichts der Sonderrolle, die das Frauenzentrum Huckarde mit der Erwerbslosenberatungsstelle `Wendepunkt` einnimmt, bei der Abstimmung enthalten.
Rm Weyer (SPD) erklärte, dass ihre Fraktion beiden Resolutionen zustimmen werde. Nur so sei das in Dortmund funktionierende System, das durch die landesseitig avisierten Veränderungen nicht verbessert würde, weiter aufrechtzuerhalten.
Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) kündigte für seine Fraktion an, beiden Resolutionen zuzustimmen, da die Struktur einer unabhängigen Arbeitslosenberatung nicht zu unterschätzen sei. Gerade im Zusammenspiel sowohl der unabhängigen Beratungsstellen als auch der Agentur für Arbeit und des JobCenters würden alle Akteure profitieren. Diesen Vorteil sähe man durch die Umstrukturierung des Landes gefährdet.
Rm Urbanek (AfD) begründete die Ablehnung beider Resolutionen durch seine Fraktion mit fehlenden Kontrollmaßnahmen und Effektivitätsbetrachtungen bei den Arbeitslosenzentren, so dass man die vom Land vorgesehene Restrukturierung für sinnvoll erachte.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte für seine Fraktion, dass man die Resolution der Fraktion Die Linke & Piraten ablehnen und sich bei der Resolution der SPD-Fraktion enthalten werde. Zur Begründung führte er aus, dass es keine messbaren Anhaltspunkte gäbe, die der landesseitig vorgesehenen Restrukturierung entgegengehalten werden könne.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
„1) Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, die Mittel zur Finanzierung des Dortmunder Arbeitslosenzentrums auch in den kommenden Jahren bereit zu stellen.
2) Der Rat stellt fest, dass das Dortmunder Arbeitslosenzentrum eine unverzichtbare Einrichtung zur Beratung von erwerbslosen Menschen darstellt. Gerade für langzeitarbeitslose Menschen stellt das Arbeitslosenzentrum häufig die einzige Anlaufstelle dar, um ihre schwierige Lebenssituation verbessern zu können. Die Mehrheit der Besucher und Besucherinnen sind erwerbslose Menschen im Leistungsbezug des SGB II. Oft wechseln sich befristete Beschäftigung und Erwerbslosigkeit ab, so dass es immer wieder neue Situationen zu beraten gibt. Darüber hinaus nehmen die Menschen im Bezug des ALG-I zu, die ihre Mittel auf das Existenzminimum aufstocken müssen. Auch diese Menschen brauchen Ansprechpartner.
3) Der Rat stellt weiterhin fest, dass durch die Beratungsleistungen des Arbeitslosenzentrums Dortmund und deren Vermittlungsgesprächen im Vorfeld möglicher Klagen vor den Sozialgerichten, Konflikte außergerichtlich bereits geklärt werden. Das Arbeitslosenzentrum Dortmund entlastet damit die Sozialgerichte deutlich.
4) Der Rat weist es zurück, wenn Erwerbslosenberatungsstellen und Arbeitslosenzentren gegeneinander ausgespielt werden sollen. Beide Strukturen sind mit ihren unterschiedlichen Schwerpunkten wichtig für die Betreuung der betroffenen Menschen und müssen erhalten werden.“
Darüber hinaus fasste der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
„Die Landesregierung wird aufgefordert, die Finanzierung des Arbeitslosenzentrum Dortmund und die Erwerbslosenberatungsstelle „Wendepunkt“ im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V. auch über das Jahr 2020 hinaus sicherzustellen.“
zu TOP 5.3
Resolution zum Erhalt des Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatungsstelle "Wendepunkt" im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17134-20)
Die Befassung und Beschlussfassung erfolgte unter dem Tagesordnungspunkt 5.2.
zu TOP 5.4
Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17125-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E2) vom 18.03.2020 vor:
die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN, SPD und Linke/Piraten bringen unter dem o.g. Punkt nachfolgende Resolution zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt mit Sorge die Nachrichten zur drohenden Schließung der Caterpillar-Standorte in Dortmund, Lünen und Wuppertal zur Kenntnis. Durch diesen Schritt sind insgesamt 1.300 Arbeitsplätze betroffen, 650 davon in Dortmund.
2. Der Rat steht an der Seite der Beschäftigten in Dortmund und an den anderen Standorten und begrüßt das angekündigte Vorhaben der Stadt Dortmund, sich gemeinsam mit den Betriebsräten und Gewerkschaften, aber auch mit dem NRW-Wirtschaftsministerium bei Caterpillar dafür einzusetzen, Lösungen für den Erhalt der Arbeitsplätze in der Region zu finden.
3. Der Rat erwartet, dass Caterpillar Modelle für den Erhalt des Dortmunder Standorts prüft.
4. Sollte für den Erhalt des Standorts in Dortmund durch Caterpillar keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden, sind alle Akteure aufgerufen, sich für Alternativen zum grundsätzlichen Erhalt des Produktionsstandortes Dorstfeld einsetzen.
Begründung:
Mit der drohenden Schließung des Caterpillar-Werks in Dortmund-Dorstfeld steht ein weiterer Produktionsstandort im Dortmunder Westen auf der Kippe. Kurz zuvor hatte der ebenfalls in Dortmund-Dorstfeld ansässige Automobilzulieferer Continental einen deutlichen Abbau der derzeit 790 Stellen angekündigt. Auch die Schließung des HSP-Standorts hatte 2015 für einen schmerzhaften Verlust von Industriearbeitsplätzen geführt. Dabei gilt der Dortmunder Standort des Bergbauzulieferers Caterpillar mit der Produktion von Großhydraulik-Baggern sowohl aufgrund der speziellen Produktion als auch wegen der vorhandenen großen Erfahrung der Mitarbeitenden und der modernen Produktionsanlage weiterhin als profitabel. Dieser Bereich soll jetzt offenbar im Rahmen einer globalen Strategie des Unternehmens ins Ausland verlegt werden. Um einen Fortbestand des Standorts zu ermöglichen, muss mit aller Unterstützung darauf hingewirkt werden, dass Caterpillar die Konzernstrategie nochmal überdenkt.
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag zudem folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E3) vom 07.05.2020 vor:
anlässlich der aktuellen Entwicklungen bezüglich der Schließung des Caterpillar-Standorts in Dortmund bringen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die GRÜNEN und Die Linke & Piraten unter dem o.g. Punkt nachfolgenden Ergänzungsantrag zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:
1. Der Rat stellt mit großem Bedauern fest, dass die Bemühungen um den Erhalt des Caterpillar-Standorts in Dortmund-Dorstfeld gescheitert sind und empfindet eine große Solidarität mit den von der Schließung bedrohten Beschäftigten vor Ort.
2. Der Rat fordert den Caterpillar-Konzern auf, Verantwortung für die soziale Absicherung der betroffenen Menschen zu übernehmen und umgehend einen Sozialplan für die Mitarbeiter*innen zu entwickeln.
3. Die Verwaltung wird gebeten, sich sowohl um die Vermittlung alternativer Arbeitsplätze und Qualifizierungsangebote für die Mitarbeiter*innen als auch um den grundsätzlichen Erhalt des Industriestandorts Dorstfeld zu bemühen.
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag außerdem folgender Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr. 17125-20-E4) vom 13.05.2020 vor:
zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Beschlussvorschlag Drucksache Nr. 17125-20-E3 wird zu Ziffer 3 wie folgt geändert:
„Mit dem Ziel, den Caterpillar-Mitarbeitern mit ihren Fähigkeiten, ihrem Erfahrungsschatz und Qualifikationen eine Perspektive in Dortmund zu geben und Fachkräfte am Standort Dortmund zu halten, wird die Wirtschaftsförderung Dortmund beauftragt, Unternehmen für eine branchenverwandte Folgenutzung des Caterpillar-Standortes in Dortmund-Dorstfeld zu akquirieren.“
Begründung
Der schwere Maschinenbau hat am Standort Dorstfeld eine lange Tradition. Das hohe Qualifikationsniveau der Mitarbeiter, funktionierende Lieferantennetzwerke und eine gute Verkehrsanbindung sprechen für den Standort und dürften ihn für branchenverwandte Investoren attraktiv machen.
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag weiterhin folgendes Schreiben der Verwaltung (in englischer Sprache) vom 06.04.2020 vor:
Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, mit denen die Folgen der Werksschließung abgemildert werden sollen. Hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion halte er es für schwierig, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, ein Unternehmen zu akquirieren. Allenfalls könne man sie auffordern, alles Mögliche in diese Richtung zu unternehmen. Auch wenn die Zielrichtung des CDU-Antrages klar sei, werde man diesem nicht zustimmen, da der gemeinsame Fraktionsantrag bereits die entsprechenden Aspekte aufgreife.
Auf Nachfrage erklärte OB Sierau, dass eine Reaktion auf das Schreiben der Verwaltung an Caterpillar insoweit erfolgt sei, als dass der Zeitung seitens der IG-Metall zu entnehmen gewesen sei, dass die Unternehmensentscheidung zwar gefallen sei, jedoch etwaige Überlegungen hinsichtlich neuer Konzepte oder Standortnutzungen durch andere Unternehmen im Jahr 2021 erfolgten.
Dr. Suck (CDU) erklärte zu der gemeinsamen Resolution der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, dass seine Fraktion den ersten beiden Punkten zustimmen könne. Bzgl. des dritten Punktes sei jedoch der Anlass für einen Ergänzungsantrag gesehen worden, mit dem der gemeinsame Antrag abgeändert werden sollte. Angesichts der sich nunmehr verlängerten zeitlichen Perspektive würde man sich wünschen, dass an dem Standort weiterhin eine Industrieproduktion stattfindet, so dass es wünschenswert wäre, wenn der von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag in einer gemeinsamen Ratsresolution aufgehen könnte.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verwies auf die Regeln der sozialen Marktwirtschaft. Vor diesem Hintergrund sei die Standortentscheidung des Unternehmens vielleicht nicht nachvollziehbar, müsse aber akzeptiert werden. Notwendig sei es nun, über bestehende Arbeitsmarktinstrumente den qualifizierten Mitarbeitern eine Perspektive zu geben. Dies gehe nur, wenn neue Unternehmen akquiriert würden.
Rm Urbanek (AfD) sah die Ursache der Unternehmensentscheidung von Caterpillar insbesondere in den Abgabenlasten, die Unternehmen in Deutschland zu tragen haben. Daher sähe er Deutschland bei der Frage von Standortvorteilen auch nicht mehr so im Vorteil, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.
OB Sierau erklärte, dass der Dortmunder Standort von Caterpillar ökonomisch profitabel sei. Daher sprächen die Zahlen des Standortes nicht für dessen Schließung. Die in den USA getroffene Entscheidung der Schließung sei daher rein strategisch. Ob diese langfristig profitabel sei, bliebe jedoch abzuwarten.
Herr Westphal erläuterte, dass Caterpillar aus einer Betrachtung der gesamten Produktlinie von Großhydraulikbaggern – die neben Dortmund auch an einem Standort in Indonesien produziert werden - entschieden habe, den Standort zu schließen. Dabei hätten insbesondere auch Absatzmöglichkeiten eine Rolle gespielt. Derzeit befände man sich innerhalb des Konzerns in der Phase, in der darüber nachgedacht werde, wie die Unternehmensentscheidung, nur noch an einem Standort weltweit zu produzieren, umgesetzt werde. Da in diesem Zusammenhang auch Qualitätsfragen in der Produktion und infrastrukturelle Rahmenbedingungen – nunmehr auch vor den Herausforderungen einer Corona-Pandemie - geprüft würden, lohne es sich, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass diese Entscheidung nicht endgültig wird. Daher setze sich die Wirtschaftsförderung weiterhin vorrangig für eine Produktion von Großhydraulikbaggern am Standort Dortmund ein. Für den Fall, dass dies nicht erfolgreich sein sollte, stehe die Wirtschaftsförderung parat, Vermittlungsstrukturen für die gut qualifizierten (Fach-)Arbeiter aufzubauen. Darüber hinaus sei es – auch unabhängig von einer Beauftragung durch die Gremien – die Aufgabe der Wirtschaftsförderung, etwaige Wiederansiedlungen von Unternehmen zu realisieren.
OB Sierau stellte angesichts der Erörterungen fest, dass es sich lohne, sich im Dialog der Beteiligten für den Erhalt des Standortes Dortmund weiter einzusetzen und die Produktion – oder Teile davon - hier zu halten. Hierzu stellte er in Aussicht, sich mit entsprechenden Argumenten noch einmal an den Konzern zu wenden. Vermieden werde müsse auf jeden Fall, dass der Standort schlagartig aufgegeben werde, so dass – insbesondere unter Mitwirkung der Wirtschaftsförderung - Rahmenbedingungen für einen allmählichen Übergang geschaffen werden müssten. Daher regte er an, zum Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 27.05.2020 eine Vorlage zu erstellen, in der das avisierte Vorgehen dargestellt werde. Diese könne zudem im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Hauptausschuss und Rat am 18.06.2020 behandelt werden. Vor diesem Hintergrund könnten die heute vorliegenden Anträge als anberaten betrachtet und in der weiteren Beratung und im Zusammenhang der zu erarbeitenden Verwaltungsvorlage berücksichtigt werden.
Mit diesem von OB Sierau angeregten Vorgehen erklärten sich Rm Dr. Suck (CDU), Rm Matzanke (SPD) und Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) für ihre Fraktionen einverstanden.
Im Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW bestand Einvernehmen, die vorliegenden Anträge an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Beratung im Zusammenhang mit der verwaltungsseitig zu erstellenden Verwaltungsvorlage zu überweisen und die Angelegenheit in die Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu schieben.
zu TOP 5.5
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16661-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
… auf Initiative der Fraktion DIE LINKE im Rat 2011 ist Dortmund seit 2015 Mitglied in der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus.
Seitdem sind 5 Jahre vergangen und wir bitten um eine Berichterstattung über die Zusammenarbeit innerhalb der Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus in diesem Zeitraum und welche Forderungen aus dem 10-Punkte-Plan in Dortmund bis jetzt umgesetzt wurden.
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
… die im Betreff genannte Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:
1. Allgemeines
Die European Coalition of Cities against Racisms (ECCAR) wurde am 10.12.2004 auf Initiative der UNESCO in Nürnberg gegründet. Sie möchte abseits der staatlichen Ebene sicherstellen, dass den kommunalen Aspekten von Rassismus und Diskriminierung im internationalen Bereich Gehör verschafft wird. Dazu wurde ein 10-Punkte-Aktionsplan mit konkreten Handlungsempfehlungen verabschiedet. Die ECCAR ist ein gemeinnütziger Verein nach deutschem Recht.
Ihre wesentlichen Ziele sind:
Die Bekämpfung von jeglicher Form von Rassismus und Diskriminierung auf
kommunaler Ebene, um zum Schutz und zur Förderung der Menschenrechte
sowie der Achtung der Vielfalt in Europa beizutragen.
Die Mitgliedsstädte bei der Umsetzung des 10-Punkte-Plans gegen Rassismus
zu unterstützen und ihnen dabei zu helfen, Prioritäten zu setzen, Strategien zu
optimieren und ihre Zusammenarbeit zu intensivieren.
Das gemeinsame Interesse der Mitgliedsstädte gegenüber der Europäischen
Union, dem Europarat und den Regierungen der europäischen Staaten zu vertreten
und zu fördern.
Die Kooperation mit Institutionen und Organisationen, die sich ebenfalls die
Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung zur Aufgabe gemacht haben,
sowie mit anderen Städtenetzwerken in Europa zu stärken.
Die europäische Öffentlichkeit durch Veranstaltungen und Informationsmaterialien
für den Wert einer gerechten und durch Solidarität geprägten Gesellschaft zu sensibilisieren und sie zu motivieren, rassistische und diskriminierenden Einstellungen und Verhaltensweisen entschieden entgegenzutreten.
Derzeit hat die Koalition europaweit 147 Mitgliedsstädte. Die meisten Mitgliedsstädte
kommen aus Deutschland, den Benelux-Staaten und Frankreich. Süd- und Osteuropa
sind unterrepräsentiert.
Da sich die Stadt Dortmund den Zielen der ECCAR verpflichtet fühlt, hat der Rat in
seiner Sitzung vom 24.11.2011 mehrheitlich folgenden Antrag der Fraktion „Die Linke
im Rat der Stadt Dortmund“ beschlossen:
„Die Stadt Dortmund bewirbt sich bei „European Coalition of Cities against Racisms
(ECCAR)“.
Dem Antrag auf Beitritt der Stadt Dortmund wurde auf der Mitgliederversammlung
der Koalition in Karlsruhe am 07.10.2015 zugestimmt. Seit dem 12.05.2016 ist die
Stadt Dortmund auch Mitglied im Lenkungsausschuss der Koalition.
2. Der 10-Punkte-Aktionsplan – Umsetzung in Dortmund
Mit der Beitrittserklärung der Stadt Dortmund hat diese sich verpflichtet den nachstehend
näher dargestellten 10-Punkte-Aktionsplan der ECCAR mit konkreten Maßnahmen
auf lokaler Ebene umzusetzen.
Die Stadt Dortmund war schon vor dem Beitritt zur ECCAR in vielen Punkten des
Aktionsplans aktiv, so dass die dort formulierten Ziele in Teilen schon erreicht waren.
Der Aktionsplan und die dort formulierten Verpflichtungen sind jedoch nicht als abschließbarer
Prozess zu verstehen. An der Erfüllung der Verpflichtungen muss daher
fortlaufend und nachhaltig weiter gearbeitet werden.
Verpflichtung Nr. 1 – Verstärkte Wachsamkeit gegenüber Rassismus
(Aufbau eines Überwachungs- und Solidaritätsnetzwerks)
Der Sonderbeauftragte des Oberbürgermeisters und die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie unterstützen die demokratische Zivilgesellschaft seit 2008 in ihren Bemühungen den Rechtsextremismus in unserer Stadt zu bekämpfen. Diese Stelle koordiniert darüber hinaus sämtliche Prozesse zur Weiterentwicklung und Umsetzung des „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“. Die Koordinierungsstelle verfügt über kommunale, Landes- und Bundesmittel, um zivilgesellschaftliche Akteur*innen zu unterstützen.
Der Begleitausschuss der Koordinierungsstelle ist ein aus Vertreter*
innen der Zivilgesellschaft, der Politik und der Verwaltung zusammengesetztes Gremium, das dem fachlichen Austausch und der Beratung in allen Fragen, die sich um Strategien, Aktionen und Projekte gegen Rechtsextremismus drehen, dient.
In allen von rechtsextremen Aktivitäten betroffenen Stadtteilen gibt es Runde Tische der demokratischen Zivilgesellschaft, die dem Austausch und der Planung von Aktionen gegen Rechtsextremismus dienen.
Stadtteilübergreifend arbeiten in Dortmund vier zivilgesellschaftliche
Bündnisse gegen Rechtsextremismus.
Am „Dortmunder Runder Tisch gegen Rechtsextremismus“ treffen sich auf Einladung des Oberbürgermeisters in regelmäßigen Abständen wesentliche Entscheidungsträger*innen der Dortmunder Stadtgesellschaft. Dieses Gremium dient dem schnellen und direkten Informationsaus tausch auf Leitungsebene. Es trägt damit dazu bei, dass bürgerschaftliches
Engagement gegen Rechtsextremismus in allen Bereichen und auf allen Ebenen gestärkt wird.
Die Opferberatungsstelle „BackUp“ unterstützt seit 2011 kostenlos Betroffene,
Angehörige, Zeuginnen und Zeugen von rechtsextremer, rassistischer, antisemitischer, LSTIQ-feindlicher oder sozialdarwinistischer Gewalt. Die Beratungsstelle wird mit Mitteln des Bundes, des Landes und der Stadt gefördert.
Das Projekt „Quartiersdemokraten“ unterstützt und berät Menschen, die sich im Stadtteil Dorstfeld aktiv gegen Rechtsextremismus und für Demokratie engagieren möchten. Es entwickelt Handlungsstrategien und Interventionsmöglichkeiten, die sich an den Gegebenheiten im Stadtteil orientieren. Das Projekt wird aus Mitteln des Landesprogramms
„NRWeltoffen“ gefördert und fachlich von der Koordinierungsstelle begleitet.
Annähernd 50 Schulen tragen in Dortmund den Titel „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“. Sie setzten sich intensiv mit den verschiedenen Formen von Diskriminierung und Gewalt auseinander und entwickeln Ideen für einen respektvollen Umgang miteinander. Die
Arbeit der Schulen wird in Dortmund von MIA-DO- Kommunales Integrationszentrum
unterstützt und ist auch über den eigentlichen Schulbereich hinaus, von großer Bedeutung für die Stadtgesellschaft.
Die Stadt Dortmund ist seit Oktober 2018 aktives Mitglied im Netzwerk zur Bekämpfung von Antisemitismus. In seiner Sitzung vom 21.02.2019 hat sich der Rat der Stadt Dortmund mit großer Mehrheit der Grundsatzerklärung des Netzwerks zur Bekämpfung von Antisemitismus in Dortmund angeschlossen. In einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Oberbürgermeister
Ullrich Sierau, Polizeipräsident Gregor Lange und dem Präsidenten der Auslandsgesellschaft Klaus Wegener wurde die Grundsatzerklärung von den Beteiligten unterzeichnet.
Masterplan Migration/Integration:
Im Bereich des städtischen Integrationskonzeptes „Masterplan Migration/ Integration“ werden neben vielen Veranstaltungsformaten zahlreiche Projekte und Projektkooperationen in den vier integrationspolitischen Handlungsfeldern „Bildung“, „Arbeit und Unternehmen“, „Soziale Balance in den Stadtbezirken“ sowie „Weltoffene/Internationale Stadt“ gemeinsam mit den in Dortmund ansässigen Integrationsakteuren durchgeführt. Richtschnur ist dabei die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen unterschiedlicher Herkunft am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben in Dortmund. Dafür stehen
regelmäßig finanzielle Mittel zur Verfügung, die u. a.in Anti-Rassismus-Projekte fließen.
Verpflichtung Nr. 2 – Bewertung der öffentlichen Situation und der
kommunalen Maßnahmen (Aufbau einer Datensammlung, Formulierung
erreichbarer Ziele und Entwicklung von Indikatoren, um die Wirkung
der kommunalen Maßnahmen bewerten zu können)
Die Studie des Instituts für Konflikt- und Gewaltforschung der Universität
Bielefeld zum Thema Rechtsextremismus in Dortmund aus dem Jahr 2009 stellt die wissenschaftliche Grundlage für die Entwicklung des „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ dar.
Mit der Studie „Rechtsextreme Strukturen in Dortmund – Formationen und neuere Entwicklungen“ wurde 2012 ein wissenschaftliches Update erstellt.
Der „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ wurde vom Rat der Stadt Dortmund erstmalig 2011 verabschiedet. Er enthielt fünf Handlungsfelder, die jeweils mit einer Lageanalyse, strategischen Zielen und Maßnahmenvorschlägen versehen waren. Der Aktionsplan wurde 2017 aktualisiert und erweitert. Aufgrund des partizipativen Prozesses bei der Entwicklung des Planes, hat der Aktionsplan breite Unterstützung bei den demokratischen Parteien, der demokratischen Zivilgesellschaft und in der Verwaltung.
Im Jahr 2019 hat die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung eine Analyse zum Engagement im Dortmunder Netzwerk für Vielfalt, Toleranz und Demokratie durchgeführt. Ziel der Analyse war es, die Stärken der gemeinsamen Netzwerkarbeit, aber auch die Potenziale des Netzwerks im Sinne einer Weiterentwicklung zivilgesellschaftlicher
Aktivitäten herauszufinden.
Verpflichtung Nr. 3 – Bessere Unterstützung für die Opfer von Rassismus
und Diskriminierung (Unterstützung für die Opfer, damit sie sich
zukünftig besser gegen Rassismus und Diskriminierung wehren können)
Opferberatungsstelle „BackUp“ s. Ausführungen zu Verpflichtung Nr.1
Deradikalisierungs- und Präventionsarbeit im Rahmen des Projektes „U-Turn“ mit den Zielen Menschen vom Einstieg in die Szene abzuhalten, aber auch Menschen, die ernsthaft aus der Szene aussteigen wollen, zu unterstützen. Das Projekt wird vom Verein „BackUp –
ComeBack e.V“ getragen und aus Mitteln des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ und der Stadt Dortmund gefördert.
Die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie ist ebenfalls Anlaufstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt.
Demokratieerziehung durch das Respekt-Büro des Jugendamtes. Besondere
Schwerpunkte sind antirassistische Bildungsarbeit, universelle Menschenrechte, Förderung demokratischer Werte und vorurteilsbewusste Bildung und Erziehung. Darüber hinaus verfügt das Respekt- Büro über eine Anlaufstelle für Eltern und Bezugspersonen von
rechtsextremen Jugendlichen.
Der Integrationsrat der Stadt Dortmund setzt sich aktiv für die Bekämpfung rechtsextremistischer, menschenfeindlicher und diskriminierender Ideologien ein und hat dies zum Hauptziel seiner politischen Arbeit erklärt.
Verpflichtung Nr. 4 – Bessere Beteiligungs- und Informationsmöglichkeiten
für die Bürger*innen (Bessere Information der Bürger*innen über ihre
Rechte und Pflichten, über Schutzmaßnahmen, rechtliche Möglichkeiten
und Sanktionen für rassistisches Verhalten)
Die Broschüre „Dortmund aktiv gegen Rechtsextremismus“ informiert in der vierten Auflage über Bündnisse und Akteur*innen und gibt dar über hinaus einen kleinen geschichtlichen Abriss zum Antifaschismus in Dortmund.
„Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ s. Ausführungen zu Verpflichtung Nr. 2
Der „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus - leicht erklärt“ bietet eine Kurzfassung des Aktionsplans.
Die Broschüre „Dortmund hat keine Raum für Rechtsextremismus“ bietet Vermieter*innen in Dortmund Tipps und Unterstützung an, wenn Rechtsextremisten versuchen Räumlichkeiten anzumieten.
Förderung zivilgesellschaftlicher Bündnisse mit je 5.000,- € im Jahr.
Förderung von Aktivitäten für Vielfalt, Toleranz und Demokratie mit kommunalen und Mitteln aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“.
KoopLab (Teilhabe und Integration durch kooperative Freiflächenentwicklung) erprobt im Blücherpark in der Dortmunder Nordstadt innovative Methoden der kooperativen Freiraumentwicklung, die Bewohnerinnen und Bewohner zusammenbringen sollen. Ziel ist es Teilhabe zu ermöglichen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken und die ökologische
Qualität im Quartier zu verbessern.
Vermittlung von Freiwilligen:
Unterstützung von zivilgesellschaftlichen Bündnissen bei der Akquise von Mitstreiter*innen. Die FreiwilligenAgentur Dortmund fördert bürgerschaftliches Engagement und agiert an der Schnittstelle zwischen Bürger*innen, die sich engagieren wollen, und Organisationen aus allen
Bereichen, die Freiwillige suchen.
Ehrenamt für Neuzuwanderer:
Das Projekt "Ehrenamt für Zuwanderer" wurde 2016 entwickelt, mit dem Ziel, Geflüchtete und neu zugewanderte Menschen für ein Ehrenamt zu gewinnen. In Sprachkursen, oder Sprachcafés, werden Geflüchtete und Neuzuwanderer über Idee und Möglichkeiten des Ehrenamts informiert, beraten und bei Bedarf vermittelt. Das Projekt fördert die Integration
durch Beteiligung in der Stadtgesellschaft. Nicht nur der Das Projekte fördert einen Zugewinn für Zugewanderten und für die Organisationen, so werden Vorurteile abgebaut und neue Kontakte entstehen.
Regelmäßig stattfindende Veranstaltungen des Gleichstellungsbüros der Stadt Dortmund mit Kooperationspartnerinnen aus den Dortmunder Frauenverbänden, um die Zivilgesellschaft für den Zusammenhang Rechtspopulismus und Angriffe gegen Feminismus, Frauenförderung,
Genderforschung und Gleichstellungspolitik zu sensibilisieren.
Behindertenbeauftragte als Anregungs- und Beschwerdestelle auch in Fällen von Diskriminierung.
Überprüfung von Standards und Verfahren der Stadt Dortmund auf einen diskriminierungs- und barrierefreien Umgang mit Menschen mit Behinderungen und ggf. Anpassungen von Standards und Verfahren.
Einwohnerfragestunde in den Sitzungen des Behindertenpolitischen Netzwerks.
Verpflichtung Nr. 5 – Die Stadt als Förderin gleicher Chancen (Förderung gleicher Chancen auf dem Arbeitsmarkt)
Digitale Wirtschaft, faire Arbeit und gutes Wohnen im Quartier (ESFProjekt BIWAQ IV) Baustein 1 „Nachhaltige Wirtschaft, faire Arbeit und gutes Wohnen im Quartier“ Zielgruppe sind zumeist bulgarische und rumänische Staatsangehörige (EU 2-Bürger). Die ca. 5.000 zugewanderten EU 2-Bürger, die in der Dortmunder Nordstadt wohnen, werden zumeist über eine erste Anlaufstelle, das Büro „Willkommen Europa“ in der Braunschweiger Str. 31, 44145 Dortmund, erreicht. Die Beschaffung von geeignetem Wohnraum, die Vermittlung in Beschäftigung und die Sicherung von Ansprüchen waren erste Ziele der Arbeit im europäischen Vorgängerprojekt BIWAQ III – „Wurzeln schlagen“. Nun finden aufbauend erweiterte Ertüchtigungen statt:
Entwicklung und Erprobung digitaler Ansätze und deren Tools zur Vermittlung von berufsbezogenen Grundkompetenzen in Kooperation mit der TU-Dortmund FB Rehabilitationswissenschaften.
Einsatz digitaler Medien zur Kurzberatung insbesondere in den Bereichen Arbeiten und Wohnen.
Begleitung der schrittweisen Integration in reguläre Beschäftigung mit niedrigschwelligen digitalen Zugängen Baustein 2 „Digitale.Wirtschaft.Nordstadt“ In den Vorgängerprojekten BIWAQ III, Gründung eines „Deutsch- Internationalen-Wirtschaftszentrums (DIWN)“ und „Gründungsfestigung & Qualifizierung von Migrantinnen“ wurde bereits die große Gruppe der kleinen und mittleren migrantisch geführten Betriebe aufgeschlossen. Von den rd. 4.500 Unternehmen im Projektgebiet werden ca. 60 % von Migranten*innen geführt. Nunmehr sollen die Betriebe durch eine Begleitung und Vermittlung von Kompetenzen mit den Veränderungen
durch die Digitalisierung vertraut gemacht und damit robuster aufgestellt werden. Zu den Aufgaben des Bausteins 2 gehören:
Aufbau eines Qualifizierungszentrums zur Vermittlung digitaler Kompetenzen, das Strukturen des Deutsch-Internationalen Wirtschaftszentrums Nordstadt (DIWN) nutzt.
Durchführung aufsuchender Beratung zur Identifizierung digitaler Entwicklungsperspektiven der ortsansässigen Ökonomie.
Sukzessive Qualifizierung der Unternehmer/innen und deren Beschäftigten sowie der Familienangehörigen für die Erschließung wirtschaftlicher Tätigkeiten im Online-Geschäft.
„ABI/ABLA-Prinzip“ Projekt Übergang von der Schule in den Beruf „Abi“ ist türkisch und bedeutet „großer Bruder“, „Abla“ bedeutet „große Schwester“. Obwohl sich in manchen traditionell geprägten migrantischen Familienhierarchien Wert und Bedeutung der Aussagen sehr nach Alter (Senioritätsprinzip) und Geschlecht des*der Autors*in richten, macht das Institut des*der „Abi*Abla“ hier eine Ausnahme. Es akzeptiert auch ein Mann das Wort z.B. einer „großen weisen Schwester“. Diese Sonderform der Deutungshoheit machen sich Beraterinnen insbesondere gegenüber männlichen migrantischen Jugendlichen zu Nutze.
Die „letzte Meile bis zur Lehrstelle“ wird mit den Jugendlichen gemeinsam und eng begleitet zurückgelegt. Darin unterscheidet das „ABI/ABLA-Prinzip“ von einer Berufsorientierungs-Maßnahme. Zielgruppe innerhalb der nordwärts-Gebietskulisse:
Schüler*innen aus Haupt- Real- und Gesamtschulen, die in einem Jahr die Schule beenden
Schüler*innen aus Berufsorientierungs-Projekten
Jugendliche Arbeitssuchende
Instrumente:
Case-Manager*innen, ggf. Nachhilfe-Lehrer*innen und Ausbildungsmessen
Vorgehen:
Erstellung eines Profilings (Was kann ich, wo möchte ich mich verbessern),
Lebens-, Berufsberatung (wie lebe ich jetzt, welchen Beruf strebe ich an), Vorstellung von Berufsbildern und/oder Arbeitgebern* innen, die die Jugendlichen zuvor nicht kannten.
Initiierung von zielgerichteten Qualifizierungen (ggf. Nachhilfeunterricht), Bewerbungstrainings,
Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche, Akquise von Lehrstellen durch Praktika,
Begleitung im Bewerbungsprozess, Unterstützung bei der Verfassung von Bewerbungsunterlagen, Begleitung zu Bewerbungsgesprächen, Bekleidungsberatung,
Begleitung beim Abschluss des Ausbildungs-/Arbeitsvertrages,
Nachbetreuung, ggf. gemeinsame erneute Suche nach einer Ausbildungsstelle,
Animierung und Qualifizierung von Betrieben auszubilden (Ausbildereignungsprüfung
insbes. bei migrantischen Betrieben)
Gründungsfestigung & Qualifizierung für Migrantinnen (ESFTeilprojekt BIWAQ III)
Im Zeitraum vom 01.10.2016-31.12.2018 wurden im Projektgebiet Dortmunder Nordstadt insgesamt 340 migrantische Unternehmerinnen beraten. Insgesamt konnten in diesem Zeitraum 32 Unternehmen nachhaltig und dauerhaft gesichert werden. Für 45 Unternehmerinnen, deren Selbständigkeit keine Perspektive mehr bot, konnten tragfähige alternative Berufswegeplanungen entwickelt werden.
Dortmunder Unternehmerinnen-Preis 2005 wurde von der Stadt Dortmund der „Dortmunder Wirtschaftspreis“ für erfolgreiche Dortmunder Unternehmen ausgelobt. Die Auswahl nimmt eine unabhängige Jury aus Vertretern*innen von Unternehmern, Kammern, Unternehmensberatungen und Banken vor. Sie richtet ihr Hauptaugenmerk auf Erfolgskriterien wie z.B. Umsatzgrößen und Beschäftigtenzahlen. Die zumeist kleineren von Frauen geführten Betriebe kamen kaum in Betracht. Eine bundesweite Diskussion über die niedrige Zahl von Frauen in Führungspositionen ließ den Wunsch deutlicher werden, Frauen in der Dortmunder Wirtschaft sichtbarer zu machen. Daher wurde 2013 der Dortmunder Unternehmerinnenpreis konzipiert und von der Stadt Dortmund ausgelobt. Er war als Achtungspreis ausgelegt und sollte auf von Frauen geführte Unternehmen aufmerksam machen. Es sollten die teilweise ungewöhnlichen Lebenswege Beachtung finden, die Unternehmerinnen auf sich nehmen, bis sie sich etablieren. Die Teilnahme ist natürlichen Personen wirtschaftlich am Markt agierender Unternehmen gestattet. Das Unternehmen muss seinen Sitz in Dortmund haben oder die Mehrzahl seiner geschäftlichen Aktivitäten von
Dortmund aus entfalten. Die Teilnahme von Geschäftsführerinnen als leitende Angestellte ist möglich, wenn sie eine Gestaltungsfreiheit beim Treffen unternehmerischer Entscheidungen besitzen.
TOTAL E-Quality Prädikat
Die Stadt Dortmund hat bereits zweimal das TOTAL E-Quality Prädikat erhalten. Das Prädikat wird mit dem Add-On Diviersity verliehen. Die Stadt Dortmund führt zahlreiche Initiativen und Aktivitäten durch, die über die Regelungen des Landesgleichstellungsgesetz hinausgehen, z.B. Aktionen zum Internationalen Frauentag, Netzwerkveranstaltungen für Führungsfrauen oder das Qualifizierungsprogramm „FrauenMacht-Einfluss“. Dies Stadt Dortmund ist darüber hinaus Gründungsmitglied des Dortmunder Forums „Frau und Wirtschaft“. Sie wird sich auch in diesem Jahr wieder um das Prädikat TOTAL E-Quality bewerben. Die Stadt entwickelt alle Maßnahmen nach Bedarf weiter und entwickelt dabei auch neue Formate wie die „LunchBox“ als Möglichkeit der Fortbildung und Vernetzung.
Beim Thema Diversity hat die Stadt Dortmund alle sechs Dimensionen im Fokus. Die verschiedenen Anlauf- und Beratungsstellen für Gleichstellung, für Schwerbehinderte, für Ältere sowie ein Leitfaden für Führungskräfte und Seminare für Beschäftigte geben praktische Hilfe bei der Umsetzung aller Aktivitäten.
Gleichstellungspreis
Bereits das zweite Mal wurde auf der Veranstaltung zum Internationalen Frauentag der vom Soroptimist-Club Dortmund RuhrRegion und dem Gleichstellungsbüro der Stadt Dortmund ausgeschriebene Gleichstellungspreis verliehen. Dieser mit 1.500 Euro dotierte Preis soll Verdienste um die Verbesserung der Stellung der Frau in der Dortmunder Gesellschaft würdigen. Namensgeberin des Preises ist die Chirurgin Dr. Edith Peritz – sie gründete 1930 den ersten deutschen Soroptimist International Club in Berlin. Der Preis ging 2019 an Bintou Bojang, die sich mit viel Engagement gegen die Genitalverstümmelung von Frauen
in Dortmund einsetzt. Mit ihrer Arbeit bricht sie das Schweigen zu den Themen der Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung und setzt sich für die Unterstützung und Vernetzung betroffener Frauen ein. Sie ist damit eine wichtige Vertrauensperson und Anlaufstelle für Betroffene in Dortmund.
Gleichstellung und Diversity
Eine gelebte und anerkennende Integration und Inklusion aller Menschen, egal welchen Geschlechts, welcher Ethnie oder Religionszugehörigkeit, ob mit oder ohne Behinderung und unabhängig vom Alter, ist ein zentrales Ziel der Stadtverwaltung Dortmund. Dies betrifft dabei
gleichwohl das gesellschaftliche Zusammenleben als auch die Dortmunder Wirtschaft und Verwaltung, wo bei der Entwicklung von Konzepten und Maßnahmen die Zielgruppen immer in all ihrer Differenziertheit wahrgenommen und diskriminierende Strukturen erkannt und
abgebaut werden sollen. Der Kategorie „Geschlecht“ kommt dabei eine besondere Bedeutung zu. Sie zieht sich durch alle weiteren Dimensionen von Diversity (Ethnie/Herkunft, Alter, sexuelle Orientierung, Behinderung, Weltanschauung/Religion) hindurch.
DiverseCity-Kongress
Der Dortmunder DiverseCity-Kongress hat sich inzwischen zu einem wichtigen, jährlich stattfindenden Veranstaltungsformat etabliert. Diversity-Management ist zu einem bedeutsamen Baustein der Personalentwicklung geworden, wie das steigende Interesse von Teilnehmenden aus der regionalen Wirtschaft zeigt. Auf dem Kongress gibt es unterschiedliche Programmpunkte wie ein Keynote, Workshops, Podiumdiskussionen und einen Markt der Möglichkeiten, auf dem sich Institutionen aus dem Themenfeld „Diversity“ präsentieren. Der 8. Diverse- City-Kongress fand am 17. Mai 2019 im Dortmunder Rathaus statt und hatte das Motto: Erlebe Vielfalt! 330 Besucher*innen nahmen am Kongress teil – ein Rekord, den der Kongress Jahr für Jahr aufs Neue bricht, denn DiverseCity steht für Vernetzung, Austausch, persönliche Geschichten
von faszinierenden Menschen und wissenschaftlichen Input von ausgewiesenen Expert*innen.
Masterplan Migration/Integration:
Verleihung des „Ethnischen Wirtschaftspreises“. Ein mit 10.000,- € dotierter Preis, der sich an Betriebsinhaber*Innen mit Zuwanderungsgeschichte richtet.
Antidiskriminierungsarbeit des Respekt-Büros des Jugendamtes
Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor. Ziele sind:
Chancengerechtigkeit und Bildung für Kinder und Jugendliche
Ganzheitliche Betrachtung und Organisation der Präventionsansätze aus der Perspektive des Kindes
Installation und Etablierung kommunaler Präventionsketten
Optimierung und Vernetzung vorhandener Ressourcen und Programme
Langfristige Entlastung der öffentlichen Haushalte durch vorbeugendes Handeln
Verpflichtung Nr. 6 – Die Stadt als Arbeitgeberin und Dienstleisterin die
gleiche Chancen nachhaltig fördert (Die Stadt verpflichtet sich, als Arbeitgeberin
und Dienstleisterin Chancengleichheit und Gleichberechtigungzu gewährleisten)
Masterplan Migration/Integration:
Förderung von Projekten in den integrationspolitischen Handlungsfeldern „Arbeit und Unternehmen“ und „Weltoffene/Internationale Stadt“ sowie die Förderung interkultureller Kompetenz. Zum Bereich „Arbeit und Unternehmen“ gehört z.B. die interkulturelle Öffnung der Verwaltung (u.a. die Gewinnung von Auszubildenden mit Zuwanderungsgeschichte für die
Dortmunder Stadtverwaltung). Dieses Thema wird auch innerhalb der Städtekooperation Integration.Interkommunal gemeinsam mit neun weiteren kreisfreien Ruhrgebietsstädten vorangetrieben.
Einrichtung einer Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente, angesiedelt im Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
Verleihung des Max-Spohr-Preis 2014 an die Stadt Dortmund als Arbeitgeberin, die ein umfassendes Diversity-Management umsetzt und auf vorbildliche Weise Schwule, Lesben, Bisexuelle und Trans* fördert.
Beitritt zur Charta der Vielfalt im November 2008
Verpflichtung Nr. 7 – Chancengleichheit auf dem Wohnungsmarkt (Entwicklung
konkreter Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierung bei Vermittlung und Verkauf von Wohnungen)
Auf Initiative des Integrationsrates der Stadt Dortmund und des Planerladen e.V. wurde das Siegel „Herkunftsunabhängige Gleichbehandlung bei Vermietung von Wohnraum“ ins Leben gerufen, um Vermieter*innen auszeichnen zu können, die herkunftsunabhängig vermieten.
Verpflichtung Nr. 8 – Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung
durch Bildung und Erziehung (Entwicklung von Maßnahmen gegen ungleiche Bildungs- und Erziehungschancen; Förderung von Toleranz und interkultureller Verständigung durch Bildung und Erziehung)
Masterplan Migration/Integration:
Im Themenfeld „Bildung“ sind zentrale Aufgaben die Beratung und Beschulung neu aus dem Ausland zugereister Schülerinnen und Schüler sowie die Konzeptionierung und Umsetzung einer durchgängigen Sprachbildung. Des Weiteren ist die Stadt Dortmund Modellregion für
Projekte zur Mehrsprachigkeit. Die schulpsychologische Beratungsstelle unterstützt außerdem die Arbeit mit Geflüchteten.
Verleihung des Titels "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" als Auszeichnung für vorbildliche anti-rassistische Aktivitäten und gleichzeitig Ansporn, sich regelmäßig mit gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, Diskriminierung und Demokratiebildung auseinander zu setzen.
Regionalkoordination der Dortmunder Schulen, Beratung und Unterstützung.
Verbreitung von Lehrmaterial zur Förderung von Toleranz, Menschenrechten und interkultureller Verständigung.
Die Dortmunder Bildungskommission arbeitet u.a. schwerpunktmäßig in den Themenbereichen Förderung von Toleranz und interkulturelle Verständigung
Verpflichtung Nr. 9 – Förderung der kulturellen Vielfalt (Förderung der kulturellen Vielfalt in den Kulturprogrammen , im öffentlichen Raum und im städtischen Leben)
Seit 2016 veranstaltet die Stadt Dortmund auf Initiative von Akteur* innen aus der Stadtgesellschaft jährlich gemeinsam mit vielen Kooperationspartner* innen das Stadtfest „DORTBUNT“. Ziel ist dabei zu zeigen, dass Dortmund eine Stadt der Vielfalt ist, die attraktiv, lebens und liebenswert ist. Masterplan Migration/Integration:
Verleihung des Integrationspreises der Stadt Dortmund getreu dem städtischen Integrationsleitbild „Gemeinsam in Vielfalt – Zuhause in Dortmund“. Hier sind alle Vereine, Verbände und Organisationen aufgerufen, ihre Integrationsprojekte einzureichen. Der Preis ist insgesamt mit 10.000 Euro dotiert.
Masterplan Migration/Integration:
Internationale Woche/Münsterstraßenfest: Ein jährlich stattfindendes Fest der kulturellen und religiösen Vielfalt in Dortmund gemeinsam mit dem Integrationsrat.
Beschluss zur Festlegung eines Platzes zum Gedenken an Mehmet Kubaşık, einem Mordopfer des so genannten „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU).
Micro!Festival; ein Kulturfest für weltoffene Entdecker und Genießer.
Kampagne „Wir alle sind Dortmund“: Stadt und Religionsgemeinschaften arbeiten proaktiv für Vielfalt und Zusammenhalt. Ein Beispiel hierfür ist das jährlich stattfindende „Fußballspiel der Religionen“.
Das KLANGVOKAL Musikfestival Dortmund präsentiert seit 2009 die Vielfalt der Vokalmusik aus aller Welt – von der Oper, der klassischen Vokalmusik über Jazz und Weltmusik bis hin zum Pop. Es vereint das gesamte Spektrum vokaler Ausdrucksmöglichkeiten in einem Festival, fördert mit interkulturellen Projekten den künstlerischen Dialog zwischen unterschiedlichen Genres und mit aktuellen Themen den gesellschaftlichen Diskurs. Anliegen des KLANGVOKAL Musikfestivals ist es bei solchen Konzerten stets, nicht einfach nur die Konzerte als solche zu präsentieren, sondern auch Kooperationen mit entsprechenden Organisationen zu suchen und so zu einem Dialog anzuregen. Die Diversität unserer Gesellschaft nicht nur auf der Bühne, sondern auch im Publikum zu fördern, ist dabei ein Kernanliegen des Festivals.
Ein weiterer Programmpunkt, bei dem dieser Ansatz stets verfolgt wird, ist das ebenfalls seit 2009 stattfindende FEST DER CHÖRE. An einem Tag verwandeln mehr als 160 Chören und Ensembles die gesamte Dortmunder Innenstadt Tag lang in eine große Gesangslandschaft.
Im Laufe der vergangenen Jahre ist es dabei gelungen, kontinuierlich auch interkulturelle Ensembles und Musikgruppen in diesen Tag des Gesangs einzubinden. So gehören mittlerweile türkische, griechische, portugiesische, polnische, afrikanische und multikulturelle Gruppen zu den aktiven Teilnehmer*innen dieses Gesangsfests. Bereits seit zwei Jahren lädt der Chorverband NRW im Rahmen vom FEST DER CHÖRE zur offenen Chorprobe seines deutsch-türkischen Projektchors und versteht dies als Einladung zum gemeinsamen Singen von deutschen und türkischen Volksliedern.
Seit 2016 beteiligt sich das KLANGVOKAL Musikfestival Dortmund mit einer eigenen Bühne auch an dem seither jährlich stattfindenden Stadtfest DORTBUNT und leistet auch in diesem Rahmen seinen Beitrag, die Vielfalt und den kulturellen Reichtum der Stadt sichtbar zu machen.
Erstmals bringt sich das Festivalteam in diesem Jahr auch bei einem Vorort-Projekt in Dortmund-Marten ein und unterstützt die Veranstalter bei ihrem Ansatz mit Musikprojekten rechtsextremen Tendenzen mutig entgegenzutreten und so die Zivilgesellschaft zu stärken und Vielfalt und Toleranz zu fördern.
Förderung des Roma-Kulturfestivals „Djelem, Djelem“
Verpflichtung Nr. 10 – Rassistische Gewalttaten und Konfliktmanagement
(Entwicklung und Unterstützung von Maßnahmen zum Umgang mit rassistischen
Gewalttaten und Förderung des Konfliktmanagements)
Aufbau eines stadtweiten Konfliktmanagements, um Konflikte im Integrationsprozess
mit Menschen mit Zuwanderungsgeschichte frühzeitig zu erkennen und bearbeiten zu können.
Dortmunder Runder Tisch gegen Rechtsextremismus (Ausführungen
hierzu s. Verpflichtung Nr. 1)
Opferberatungsstelle BackUp (Ausführungen hierzu s. Verpflichtung Nr. 1)
Deradikalisierungsprojekt „U-Turn“ (Ausführungen hierzu s. Verpflichtung Nr. 3)
Servicestelle zur Konfliktbearbeitung im interkulturellen Kontext
(SIK). Ein Angebot des Respekt-Büros des Jugendamtes zur Verbesserung
der Konfliktkultur in Schule und Jugendarbeit
Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit als Anlaufstelle
für Menschen, die sich beschweren wollen, Anregungen haben
oder sich benachteiligt fühlen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Sanierungsbedarf Schauspielhaus
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15948-19)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 21.04.2020 vor:
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) stellt den Antrag, dass die Verwaltung in einem überschaubaren
Zeitrahmen eine Bestandsaufnahme der unabdingbaren Arbeiten vorlegen solle.
Der Antrag wird nach eingehender Diskussion von Herrn Urbanek zurückgezogen.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt mündlich den Antrag, den Punkt 2 des
Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:
„…, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.“
Dem mündlichen Antrag von Herrn Dingerdissen wird bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zugestimmt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei
Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss (fett, kursiv) zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dringenden Sanierungsbedarf des Schauspielhauses zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie, die neben einer logistischen Betrachtung und den Leistungskriterien auch eine fachgerechte Kostenermittlung beinhaltet, zu vergeben, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit hinsichtlich der Ergänzung zu TOP 2 nicht folgen könne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an .
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 15948-19-E1) vom 13.05.2020 vor:
zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, ein ganzheitliches Baukonzept für das „Bühnenviertel am Wall“ (Schauspielhaus, Opernhaus, Junge Bühne Westfalen) zu erstellen und dieses den politischen Gremien im dritten Quartal 2020 vorzulegen.“
2. Die Verwaltung wird gebeten, zur nächsten Sitzung des Rates einen aktuellen Sachstandsbericht zur „Jungen Bühne Westfalen“ vorzulegen.
Rm Mader (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion, der ebenfalls im Finanzausschuss vorgelegen habe, jedoch versäumt wurde abzustimmen. Ziel sei es, einen ganzheitlichen Überblick über die Liegenschaft zu erhalten, da dieser anhand von mitunter sukzessiv seitens der Verwaltung vorgelegten Verwaltungsvorlagen schwer zu erlangen sei.
Sofern es bei dem Antrag der CDU-Fraktion darum ginge, sich den Sachstand vortragen zu lassen, bestünden seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen keine Bedenken, auch wenn seitens der Verwaltung eine Informationsvorlage angekündigt sei. Problematisch sei es nach Einschätzung von Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) jedoch dann, wenn eine Befassung mit diesem Antrag zu zeitlichen Verzögerungen führen würde.
Bezogen auf den in der Verwaltungsvorlage zur Kenntnis zu nehmenden dringenden Sanierungsbedarf erklärte Rm Urbanek (AfD), dass nicht ersichtlich sei, ob sich der Auftrag zur Machbarkeitsstudie auf den dringenden Sanierungsbedarf oder auf sämtliche notwendigen Maßnahmen bezieht. Vor diesem Hintergrund habe sich seine Fraktion bislang gegen die Vorlage ausgesprochen, der erst dann zugestimmt werden könne, wenn der umfassende Sanierungsbedarf in die Machbarkeitsstudie einfließt. Vor diesem Hintergrund könne man auch dem Antrag der CDU-Fraktion folgen.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisierte Zustimmung zur Vorlage gemäß der Empfehlung des Finanzausschusses, zumal die Prüfung eines Neubaus zugesagt wurde.
Für die Fraktion Die Linke & Piraten erklärte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), dass man der Verwaltungsvorlage in der vorliegenden Form, ohne die vom Finanzausschuss empfohlene Neubauvariante folgen wolle, da ein Neubau am gleichen Standort die Gefahr der Beeinträchtigung des Spielbetriebes berge.
Zum Sachstand der Jungen Bühne berichtete StD Stüdemann, dass der Architektenwettbewerb im August 2019 gestartet wurde. Das Rückfragekolloquium sei im Oktober 2019 durchgeführt worden. Im Rahmen der Angebotsfrist habe man insgesamt 23 Entwürfe erhalten, die nunmehr in der Vorprüfung (Brandschutz, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Theaterabläufe) gewesen seien. Corona bedingt abgesagt werden musste die für den 23.03.2020 vorgesehene Preisgerichtssitzung, die inzwischen auf den 30.06.2020 verschoben wurde. Daher befände man sich durchaus im Plan.
Zum Theater verwies StD Stüdemann auf insgesamt 39 Ratsbeschlüsse - darunter mehrere Untersuchungsaufträge - seit 2001. Ein aktueller Untersuchungsauftrag beschäftigt sich mit der gesamttechnischen Infrastruktur, den Sprinklersystemen, den Wasser führenden Systemen, den Heizungssystemen und der Hydraulik. Er sei optimistisch, dass innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate hierzu ein Ergebnis vorliegen werde.
Insgesamt seien 48.560.418 € in die verschiedenen Etappen des Theaterbaus (inkl. Werkstattumbau i.H.v. 17 Mio. €) seit dem Jahr 2001 investiert worden.
Bedenken habe er hinsichtlich einer großen Untersuchung, an deren Ende eine enorme Kostensumme steht, da er als Kämmerer nach der Gemeindeordnung verpflichtet sei, entsprechende Rückstellungen zu bilden, wodurch der Haushalt enorm belastet werde.
Zur Machbarkeitsstudie verwies StD Stüdemann, auf die Begründung in der Verwaltungsvorlage, wonach die Machbarkeitsstudie „über alles“ gemacht werden solle und dass nach 70 Jahren eine grundhafte Sanierung zu besprechen sei.
Seit 2004 seien insgesamt 4,137 Mio. € in das Schauspielhaus (Bühnentechnik, Sicherheit) investiert worden.
Nicht zu raten sei, aus dem Etappenprogramm auszusteigen und eine Generalsanierung anzustreben.
Hinsichtlich der Arbeiten am Opernhaus sei neben der Betonsanierung der Außenhülle, lediglich noch die Terrasse zu berücksichtigen.
StD Stüdemann erklärte, dass die einzelnen Maßnahmen im Rahmen einer Generalbeschreibung zur Verfügung gestellt werden können. Weitere Untersuchung auszulösen, führe jedoch nicht zu weiteren Erkenntnissen.
Bm`in Jörder (SPD) erklärte, dass sie irritiert über die von der CDU-Fraktion beantragte Berichterstattung zum Rat sei, da für solche Berichte der Fachausschuss zuständig sei.
Rm Dr. Suck (CDU) regte an, die hier angesprochenen Aspekte im Rahmen der seitens der Verwaltung angekündigten Informationsvorlage zu berücksichtigen, womit dem Antragsbegehren seiner Fraktion entsprochen wäre.
OB Sierau stellte fest, dass vor dem Hintergrund der zum Finanz- und Kulturausschuss angekündigten Informationen seitens der Verwaltung, der Antrag der CDU-Fraktion nicht aufrechterhalten werde.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgenden geänderten (fett/kursiv) Dringlichkeitsbeschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dringenden Sanierungsbedarf des Schauspielhauses zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie, die neben einer logistischen Betrachtung und den Leistungskriterien auch eine fachgerechte Kostenermittlung beinhaltet, zu vergeben, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.
zu TOP 6.2
Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16652-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW hat den Tagesordnungspunkt zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 6.3
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.
zu TOP 6.4
Erhöhung der Eintrittspreise Theater Dortmund zur Spielzeit 2020/21
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16551-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Betriebsleitung vorgeschlagene Erhöhung der Eintrittspreise im Opernhaus für die Spielzeiten 2020/21 bis 2024/25.
zu TOP 6.5
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16703-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020 in der Sparte Darstellende Kunst
als Fachpreisrichter/innen
Herrn Prof. Dr. Jörn Etzold, Bochum
Frau Monica Fotescu-Uta, Dortmund
Frau Laura N. Junghanns, Dortmund
und Herrn Harald Redmer, Münster
in die Jury.
Für die Dauer seiner Wahlzeit bestätigt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die folgenden Ratsmitglieder als Sachpreisrichter/innen:
Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder
Frau Ratsmitglied Brigitte Thiel
Frau Ratsmitglied Barbara Brunsing
und Herrn Ratsmitglied Dr. Jürgen Eigenbrod.
7. Schule
zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16487-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21 zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17157-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die anliegende Schulbauleitlinie als Grundlage seiner Schulbauprojekte.
2. die selbstständige Weiterentwicklung der Schulbauleitlinie und Anpassung an veränderte übergeordnete Normen durch die Verwaltung. Sofern Grundzüge der Schulbauleitlinie betroffen sind, wird die Verwaltung die Veränderungen dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
3. die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der Schulbauleitlinie.
zu TOP 7.3
Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17105-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
… Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 22.04.2020 vor:
Frau Löffler dankte für die Vorlage und bat darum, folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:
„Die Verwaltung möge prüfen, ob die Schule auch dreizügig ausgelegt werden könne, da es im Stadtbezirk Innenstadt-Ost Neubaugebiete gebe.“
Frau Landgraf schloss sich dem an.
Frau Konak erklärte, das ihre Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde. Sie halte die finanzielle Unterstützung der Stadt Dortmund für eine Ungleichbehandlung gegenüber anderer Ersatzschulen.
Frau Dr. Goll äußerte ebenfalls Zustimmung.
Herr Dingerdissen begrüßte grundsätzlich eine jüdische Grundschule, erklärte jedoch, dass seine Fraktion die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat der Stadt Dortmund schieben wolle, da noch Beratungsbedarf bestehe. Er nannte folgende Beispiele:
- Sei es sinnvoll, im Sinne von Integration eine neue jüdische Grundschule einzurichten?
Seine Fraktion habe dazu Bedenken und Fragestellungen.
- Baulich sei die ehemalige Hauptschule Am Ostpark ein großes Gebäude. Die geplante
Grundschule sei 2-zügig geplant und hätte dann 8 Klassen. Was geschehe mit den anderen
Räumen?
- Wie sehe die Realisierung des Angebotes aus, dass die Schule auch offen für andere
Schülerinnen und Schüler (SuS) sein soll?
Herr Helferich äußerte ebenfalls Zustimmung zur Vorlage.
Frau Schneckenburger merkte an, dass man sich bei der Vorlage von anderen Schulträgern wie der Stadt Düsseldorf habe beraten lassen. Dort sei auch wieder eine jüdische Grundschule eröffnet worden. Sie sehe die Ankündigung der Errichtung einer jüdischen Grundschule der Jüdischen Gemeinde in Dortmund als konsequent an, es gebe bereits einen Kindergarten in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde, der sehr gut angenommen werde. Es sei nachvollziehbar, das Profil jüdischer Pädagogik in der Schule fortzusetzen. Die Jüdische Gemeinde sei mit dem Wunsch an die Stadt Dortmund heran getreten, eine Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde zu errichten. Das pädagogische Konzept werde von der Jüdischen Gemeinde in Absprache mit der Schulaufsicht verantwortet. Wie Konzepte anderer Schulen dieser Stadt ziele es darauf ab, Schulöffnung und Integration zu unterstützen. Nach Ansicht der Schulverwaltung gebe das Gebäude der Hauptschule nicht mehr als Zweizügigkeit her, wenn man die Verfügbarkeit weiterer pädagogischer Räume dazu nehme. Sie sagte eine detaillierte schriftliche Beantwortung zur Raumkapazität des avisierten Gebäudes zu.Es werde Verschiebungen in der Schülerschaft der bestehenden Grundschulen geben, da bisher die jüdischen Kinder die städtischen Grundschulen des Stadtbezirkes besuchen.
Die Vorsitzende fragte Herrn Dingerdissen, ob die Ausführungen von Frau Schneckenburger ausreichend waren. Die Vorlage gebe ebenfalls Antworten auf die Fragen. Die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder habe sich für eine Empfehlung ausgesprochen.
Außerdem erklärte sie, den gewünschten Prüfauftrag der SPD-Fraktion abstimmen zu lassen.
Herr Dingerdissen erklärte, grundsätzlich sei die Schule zu begrüßen, äußerte aber Bedenken, die sich heute nicht zerstreuen ließen – Fragen der Integration und des Schutzes vor Angriffen von außen, werde z. B. einen Hausmeister geben.
Im Allgemeinen werde im Ausschuss dem Wunsch nach Schieben einer Vorlage nachgekommen. Die Vorlage könne auch in den nächsten Schulausschuss geschoben werden.
Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass derzeit die Gremiengänge aufgrund der aktuellen Lage nicht eindeutig seien. Es solle im Mai einen Hauptausschuss und im Juni eine Ratssitzung geben. Die Jüdische Gemeinde brauche einen Beschluss der Stadt Dortmund, um mit der Schulaufsicht über die Gründung der Ersatzschule ins Gespräch zu gehen.
Sie machte Herrn Dingerdissen das Angebot, die Fragestellungen in einem Telefonat zu klären, damit er seine Fraktion informieren könne. Das Gespräch sei auch offen für die anderen Fraktionen, als Telefonkonferenz. Das Ziel solle sein, ein beschlussfassendes Gremium zu erreichen, in diesem Falle den Hauptausschuss im Mai als ersetzendes Gremium für den Rat.
Herr Dingerdissen bestand auf seinem Wunsch, die Vorlage zu schieben.
Frau Löffler erklärte, den Prüfauftrag nicht abstimmen zu lassen, sondern die Fragestellung ebenfalls in der von Frau Schneckenburger angebotenen Telefonkonferenz abzuklären.
Herr Dingerdissen möchte ebenfalls seine Frage nach einem Hausmeister dazu nehmen.
Herr Helferich widersprach dem Schieben der Vorlage und wünschte eine Abstimmung darüber, die Vorlage heute zu empfehlen.
Die Vorsitzende ließ über den Antrag der AfD abstimmen:
Der Schulausschuss lehnte den Antrag der AfD mehrheitlich (1 Ja – AfD, Nein – SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE & PIRATEN) ab.
Der Schulausschuss schob die Vorlage ohne Empfehlung (wg. Beratungsbedarfs der Fraktion FDP/Bürgerliste) in den Ältestenrat der Stadt Dortmund.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Information der Verwaltung vom 29.04.2020 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass seine Fraktion den Eindruck habe, dass es im Vorfeld eine schlechte Kommunikation gegeben habe. Er könne mit einem kritischen Blick und im Sinne von Integration der Vorlage zustimmen.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass seine Fraktion im Schulausschuss den Antrag gestellt habe, über die Vorlage zu entscheiden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Schulausschusses zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Antrag der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund, eine zweizügige jüdische Grundschule als Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Kultusgemeinde am Standort der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark möglichst ab dem Schuljahr 2021/22, spätestens aber zum Schuljahr 2022/23 einziehen zu lassen. Der Rat entspricht damit dem Wunsch der Jüdischen Kultusgemeinde, nach der langen, doch 1942 von den Nationalsozialisten zerstörten Tradition der jüdischen Volks-schulen in Dortmund (seit dem frühen 19. Jahrhundert an den Standorten Breite Gasse, Kampstraße, Lindenstraße, s. Anlage 2) wieder eine jüdische Grundschule einzurichten, die auch Kindern nicht-jüdischen Glaubens offen steht (s. Anlage 1). Den Antrag auf Einrichtung der jüdischen Ersatzschule stellt die Kultusgemeinde bei der Bezirksregierung Arnsberg gemäß des SchulG NRW und der Verordnung über die Ersatzschulen NRW.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark (2.400 qm) nach dem Auszug der Caritas-Übergangseinrichtung für Flüchtlinge zum 01.09.2020 wieder für die Beschulung von Kindern herzurichten.
Die erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen werden analog übriger Schul-bauerfordernisse im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Schulbauprogramm 2020 ff.“ (DS-Nr. 15816-19 vom 12.12.2019) umgesetzt. Damit werden für den Bedarf an Grund-schulplätzen zwei zusätzliche Züge geschaffen. Dieser Beschluss hat zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung des Schulbaus den Verzicht auf einen separaten Planungs- und Ausführungsbeschluss zum Inhalt. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark als Ersatzschule für die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund zur Verfügung zu stellen. Die Miete bemisst sich nach der Höhe der erforderlichen Abschreibungen in Einklang mit den Finanzierungsregelungen der Ersatzschulfinanzierung. Die Jüdische Kultusgemeinde wird ihrerseits in Abstimmung mit dem Land NRW für erforderlich erachtete Sicherheitsmaßnahmen Sorge tragen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen unbefristeten Stadtvertrag mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund (s. Anlage 4) zu schließen, der die Bildungs- und Kulturarbeit der Jüdischen Kultusgemeinde beginnend 2022 jährlich mit einer pauschalen Festbetragsfinanzierung von 200.000 € städtischerseits fördert. Dieser Stadtvertrag steht in der Tradition der kommunalen Vereinbarung mit der Jüdischen Kultusgemeinde aus dem Jahr 1904. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung im Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur budgeterweiternd für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe/ Kulturbüro für das Haushaltsjahr 2021/22 einzurichten. Der Förderbetrag erhöht sich jährlich um die durchschnittliche Teuerungsrate von 1,5 % p.a. ab 2023. Der Stadtvertrag wird von der Stadt Dortmund und der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund jeweils nach 5 Jahren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls modifiziert.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) brachte seine Freude über die Einrichtung einer jüdischen Schule in Dortmund zum Ausdruck. Jedoch hätte man sich eine öffentlich rechtliche Trägerschaft der Schule gewünscht. Da eine private Trägerschaft nicht mit dem Parteiprogramm zu vereinbaren sei, kündigte er an, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass Fragen seiner Fraktion zwischenzeitlich geklärt werden konnten, so dass man der Vorlage zustimmen werde.
Als Zeichen der Wiedergutmachung begrüßte Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) ausdrücklich die Einrichtung der jüdischen Schule und signalisierte Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage.
Verbunden mit den besten Wünschen und Erfolg für das Vorhaben kündigten Rm Schilff (SPD), Rm Urbanek (AfD) und Rm. Dr. Suck (CDU) für ihre Fraktionen an, der Vorlage zuzustimmen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Antrag der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund, eine zweizügige jüdische Grundschule als Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Kultusgemeinde am Standort der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark möglichst ab dem Schuljahr 2021/22, spätestens aber zum Schuljahr 2022/23 einziehen zu lassen. Der Rat entspricht damit dem Wunsch der Jüdischen Kultusgemeinde, nach der langen, doch 1942 von den Nationalsozialisten zerstörten Tradition der jüdischen Volks-schulen in Dortmund (seit dem frühen 19. Jahrhundert an den Standorten Breite Gasse, Kampstraße, Lindenstraße, s. Anlage 2) wieder eine jüdische Grundschule einzurichten, die auch Kindern nicht-jüdischen Glaubens offen steht (s. Anlage 1). Den Antrag auf Einrichtung der jüdischen Ersatzschule stellt die Kultusgemeinde bei der Bezirksregierung Arnsberg gemäß des SchulG NRW und der Verordnung über die Ersatzschulen NRW.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark (2.400 qm) nach dem Auszug der Caritas-Übergangseinrichtung für Flüchtlinge zum 01.09.2020 wieder für die Beschulung von Kindern herzurichten.
Die erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen werden analog übriger Schul-bauerfordernisse im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Schulbauprogramm 2020 ff.“ (DS-Nr. 15816-19 vom 12.12.2019) umgesetzt. Damit werden für den Bedarf an Grund-schulplätzen zwei zusätzliche Züge geschaffen. Dieser Beschluss hat zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung des Schulbaus den Verzicht auf einen separaten Planungs- und Ausführungsbeschluss zum Inhalt. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark als Ersatzschule für die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund zur Verfügung zu stellen. Die Miete bemisst sich nach der Höhe der erforderlichen Abschreibungen in Einklang mit den Finanzierungsregelungen der Ersatzschulfinanzierung. Die Jüdische Kultusgemeinde wird ihrerseits in Abstimmung mit dem Land NRW für erforderlich erachtete Sicherheitsmaßnahmen Sorge tragen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen unbefristeten Stadtvertrag mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund (s. Anlage 4) zu schließen, der die Bildungs- und Kulturarbeit der Jüdischen Kultusgemeinde beginnend 2022 jährlich mit einer pauschalen Festbetragsfinanzierung von 200.000 € städtischerseits fördert. Dieser Stadtvertrag steht in der Tradition der kommunalen Vereinbarung mit der Jüdischen Kultusgemeinde aus dem Jahr 1904. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung im Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur budgeterweiternd für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe/ Kulturbüro für das Haushaltsjahr 2021/22 einzurichten. Der Förderbetrag erhöht sich jährlich um die durchschnittliche Teuerungsrate von 1,5 % p.a. ab 2023. Der Stadtvertrag wird von der Stadt Dortmund und der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund jeweils nach 5 Jahren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls modifiziert.
zu TOP 7.4
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Eving; hier: Zusammenführung der Ketteler-Grundschule und der Osterfeld-Grundschule zum 01.08.2020; Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf drei Schulzüge, Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15800-19)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt beschließt,
a) die Zusammenführung der Ketteler-Grundschule, Falläckerweg 23, 44339 Dortmund und der Osterfeld-Grundschule, Osterfeldstr. 131, 44339 Dortmund, zum 01.08.2020 am Standort Osterfeldstr. 131 unter dem Namen Osterfeld-Grundschule,
b) die Festlegung auf maximal drei Schulzüge,
c) die Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)
zu TOP 7.5
Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm das Ergebnis der systematischen Prüfung und das daraus resultierende Anbindungskonzept der Verwaltung für die Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zur Kenntnis.
zu TOP 7.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17360-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
· Für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs für die Zeit vom 18.03.2020 bis zur vollständigen Wiederaufnahme des Schulbetriebes werden den beauftragten Busunternehmen ohne Anerkennung eines Rechtsgrundes und unter dem Vorbehalt der Rückforderung bzw. Verrechnung mit vorrangigen Hilfsmitteln des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen 50 % vergütet.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Änderung der Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen - SIEH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16790-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf als Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen – SIEH
zu TOP 8.2
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17508-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
· Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020
zu TOP 8.3
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Die Stadt Dortmund setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff, 18 ff. KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 - PB 55/2019
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17014-20)
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an BM´in Jörder.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2016 ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag der Stadt Dortmund in Höhe von 137.269.980,54 € durch die Allgemeine Rücklage gedeckt wird.
zu TOP 9.2
Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm das Integrierte Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 9.3
Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17163-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.
Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) beizufügende Beteiligungsbericht 2017/2018 wurde dem Rat der Stadt Dortmund mit einer separaten Vorlage am 27.09.2018 vorgelegt.
Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2017 vorgelegt hat (§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).
zu TOP 9.4
Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16398-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
beauftragt das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) auf Grundlage der vorliegenden Kostenzusammenstellung mit einem Investitionsvolumen i.H.v. 8,995 Mio. € brutto mit der weiteren Planung und Ausführung (Ausführungsbeschluss) des Neubaus der Akademie für Theater und Digitalität an der Speicherstraße 19. Die Finanzierung erfolgt durch das SV GVVF.
zu TOP 9.5
Jahresabschlussentwurf 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17007-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:
- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 23.645.251,22 Euro.
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 139.507.544,76 Euro
- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 9.922.873,85 Euro und für noch nicht verwendete investive Einzahlungen in Höhe von 2.286,11 Euro.
- Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 86.911.000,00 Euro.
Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Kommunaler Haushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) die entsprechenden Positionen des Jahres 2020 im Haushaltsplan 2020 / 2021 der Stadt Dortmund.
zu TOP 9.6
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17173-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgendes Schreiben vom 14.05.2020 vor:
…zu dem in der Vorlage beschriebenen Gründungsvorhaben hat mich die anliegende Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer zu Dortmund erreicht.
Die darin formulierten Bedenken werden in einer Antwort der Dortmunder Stadtwerke AG vom heutigen Tage behandelt und entkräftet. Auch dieses Schreiben gebe ich Ihnen anliegend zur Kenntnis.
Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 05.05.2020:
… in obiger Angelegenheit kommen wir zurück auf die von Ihnen erhaltenen Unterlagen - Anschreiben, Entwurf der Ratsvorlage und des Gesellschaftsvertrags, nicht aber eine Marktanalyse i.S.d. § 107 Abs. 5 GO NRW - zur geplanten Beteiligung der Stadt Dortmund via Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft (im Folgenden kurz: ,,DSW21 ") und Dortmunder Stadtwerke Beteiligungsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz: ,,DSW-B") an der neu zu gründenden Gesellschaft ,,Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH".
Konkret soll dieses Beteiligungsvorhaben dadurch realisiert werden, dass die DSW-B, die ihrerseits eine 100 %ige Tochtergesellschaft von DSW21 ist, sämtliche Geschäftsanteile der neu zu gründenden Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH übernimmt, deren Stammkapital € 25.000,-betragen soll.
Zentraler Gegenstand des Unternehmens der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH ist ausweislich des uns vorgelegten Entwurfs des Gesellschaftsvertrags dieser Gesellschaft
„(. . .) die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen in Dortmund und Umgebung.“
Im Rahmen von § 107 Abs. 5 GO NRW gibt die IHK eine Stellungnahme dazu ab, ob aus der angestrebten kommunalen Beteiligung negative Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft in ihrem Bezirk resultieren können. Nach interner Beteiligung des bei der IHK zu Dortmund fachlich zuständigen Geschäftsbereichs sind wir zu der Auffassung gelangt, dass dies im vorliegenden Fall jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann.
Denn ausweislich des Entwurfs der Ratsvorlage Drucksache Nr.: 17173-20, Kapitel ,,Marktabgrenzung, Nachfragesituation", wird die Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH „Dienstleistungen aus dem Bereich Telekommunikation für Bürgerinnen, Bürger und Kommune"anbieten. Die mittelständische Wirtschaft ist hier nicht als Kunde vorgesehen. Es erschließt sich damit für uns auch die weitere Einschätzung nicht, wie diese Gesellschaft dann „Partner für (. . .) die lokale Wirtschaft werden" soll.
Hoch relevant für jede Wettbewerbsanalyse ist die Frage, ob vom zu betrachtenden Anbieter eine komplett neue Dienstleistung offeriert wird oder ob bisher auch bereits andere Marktteilnehmer diese Leistung erbringen. Besonders schutzwürdig sind dabei nicht die bekannten Großkonzerne der Telekommunikation, sondern der örtliche bzw. regionale Mittelstand. Aufgrund des im Gesellschaftsvertrag sehr weit gefassten Gegenstands des Unternehmens muss davon ausgegangen werden, dass die Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH umfassende Leistungen der Planung, Beratung und Realisierung von TK-Projekten erbringen soll oder zumindest erbringen könnte. Selbst wenn die bisherige interne Planung von einer gewissen Eingrenzung dieses Tätigkeitsspektrums ausgehen sollte, kommt dies im aktuellen Entwurf des Gesellschaftsvertrags jedenfalls nicht zum Ausdruck. Es wäre daher unseres Erachtens sehr wünschenswert, eine solche restriktive Konkretisierung sowohl im Gesellschaftsvertrag als auch im zu fassenden Ratsbeschluss herbeizuführen. Anderenfalls muss davon ausgegangen werden, dass eine nicht unerhebliche Anzahl mittelständischer Betriebe unseres IHK-Bezirks entsprechende Dienstleistungen entweder bereits ebenfalls erbringt und somit in einem unmittelbaren Wettbewerbsverhältnis zur Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH steht oder eine solche Wettbewerbssituation bei extensiver Auslegung des aktuell formulierten Unternehmensgegenstands jedenfalls nachfolgend eintreten könnte.
Auch die pauschale Darstellung auf Seite 3 der Drucksache Nr.: 17173-20, dass es sich bei dem Leistungsspektrum der Gesellschaft um ein solches handele, das der Daseinsvorsorge zuzurechnen sei und mithin von der Gesellschaft ein öffentlicher Zweck verfolgt werde, kann von uns auf Basis der vorliegenden Unterlagen nicht geteilt werden. Es ist stattdessen davon auszugehen, dass leistungsfähige privatwirtschaftliche Unternehmen aus dieser Branche im hiesigen IHKBezirk bereits existent sind.
Vor dem Hintergrund des Vorstehenden sieht die IHK zu Dortmund das geplante Vorhaben
k r i t i s c h
und vermag auf der vorliegenden Informationsbasis nicht davon auszugehen, dass von diesem negative Auswirkungen auf die mittelständische Wirtschaft des hiesigen IHK-Bezirks nicht ausgehen.
Antwort der Dortmunder Stadtwerke vom 14.05.2020:
… in der vorgenannten Angelegenheit nehmen wir Bezug auf das Schreiben von Herrn Assessor Jost Leuchtenberg vom 05.05.2020.
Der Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH liegt unser Wunsch zugrunde, die lokale mittelständische Wirtschaft zu fördern und vor Konkurrenz durch Großkonzerne der Telekommunikation zu schützen. Die Gesellschaft soll als 100%ige Tochtergesellschaft unserer Tochter, der Dortmunder Beteiligungsgesellschaft mbH, lokale Dienstleistungen aus dem Bereich Telekommunikation für Dortmund, für seine Bürgerinnen und Bürger sowie insbesondere auch lokale Unternehmen erbringen.
Der Schwerpunkt der Tätigkeit der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH wird darin liegen, lokale Netze zur Verfügung zu stellen, um damit Anschlüsse für öffentliche Gebäude wie Verwaltungsgebäude und Schulen zu ermöglichen. Die Verkabelung der jeweiligen Gebäude sowie auch der Anschluss etwaiger Endgeräte wird hingegen nicht Aufgabe der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH sein, sondern soll durch das örtliche Handwerk erbracht werden. Die Gründung der Gesellschaft wird es daher ermöglichen, Aufträge an ein lokales Kommunikationsunternehmen zu geben, das seinerseits wiederum lokale Wirtschaftsunternehmen, insbesondere Mittelstandsunternehmen, beauftragen wird. Das Marktsegment, in dem die Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH tätig sein wird, ist eng begrenzt auf die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen im kommunalen Umfeld.
Wir sehen daher durchweg positive Auswirkungen auf die mittelständische lokale Wirtschaft durch die Gründung der neuen Gesellschaft und gehen davon aus, dass Sie Ihre Bedenken vor diesem Hintergrund aufgeben können.
Mit dem Hinweis, dass insbesondere mittelständische Unternehmen von der kommunalen Auftragsvergabe profitieren, verwies OB Sierau auf das mit dem Vorstandsvorsitzeden von DSW21, Herrn Pehlke, geführte Gespräch und den Anlass des an den Hauptgeschäftsführer der IHK, Herrn Schreiber, gerichteten Schreibens.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig unter Berücksichtigung der o.g. Schreiben folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH,
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Bestellung von Herrn Jörg Figura und Herrn Franz-Josef Senf als nebenamtliche Geschäftsführer der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH zu,
3. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH zu.
zu TOP 9.7
GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der UnnaWasser & Mehr GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17241-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat stimmt der Gründung der UnnaWasser & Mehr GmbH und einer 49%igen Beteiligung der GELSENWASSER AG an dieser Gesellschaft zu.
zu TOP 9.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16785-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 9.9
ekz.bibliotheksservice GmbH -
Verschmelzung der Tochtergesellschaft NORIS Transportverpackung GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16898-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt stimmt der Verschmelzung der NORIS Transportverpackung GmbH auf die Muttergesellschaft ekz.bibliotheksservice GmbH zu.
zu TOP 9.10
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.
zu TOP 9.11
Jahresabschlussentwurf 2019 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16814-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 9.12
Resolution zur Hilfe für Kommunen bei Corona-Folgekosten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17278-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 17278-20-E1) vom 29.04.2020 vor:
… die Corona-Krise trifft alle gesellschaftlichen Bereiche. Auch die Städte und Gemeinden haben mit den Folgen der Pandemie zu kämpfen und benötigen daher finanzielle Hilfen, um die kommunale Handlungsfähigkeit weiter garantieren zu können.
Die zu erwartenden Steuereinnahmeeinbrüche, die zusätzlichen Ausgaben im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus sowie die immer noch nicht gelöste Altschuldenproblematik setzen die Städte und Gemeinden unter Druck und verursachen massive Belastungen in den Kommunalhaushalten.
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Rat deshalb um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Resolution:
1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Absicht der Landesregierung NRW die durch die COVID-19-Pandemie entstandenen Mehrbelastungen in den Kommunen zu isolieren.
2. Der Rat stellt fest, dass die im 2. Nachtragshaushalt beschlossenen Kreditbürgschaften das Problem der Kommunen nicht lösen.
Der Rat fordert deshalb die Verwaltung auf, zur Abfederung der so ermittelten Zusatzbelastungen direkte Finanzhilfen bei der Landesregierung einzufordern.
3. Der Rat stellt fest, dass nur durch die Isolierung der pandemiebedingten Schäden und der Übernahme dieser Lasten durch Land und Bund der Haushalt der Stadt Dortmund langfristig weiter stabilisiert werden kann.
4. Der Rat stellt fest, dass weiterhin einige städtische Unternehmen von den auf Bundesebene zur Verfügung gestellten Mitteln zur Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise ausgenommen sind. Dabei sind gerade Kultureinrichtungen, Messen oder Freizeit- und Sporteinrichtungen von den Einschränkungen des öffentlichen Lebens betroffen.
Der Rat fordert das Land deshalb auf, diese ebenfalls in das vom Land eingerichtete Sonderprogramm aufzunehmen.
5. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet die vollständige Übernahme der Kosten der Elternbeiträge bei Kindertageseinrichtungen und Ganztagsbetreuung an Schulen während der angeordneten (Teil-) Schließung durch das Land.
6. Aktuell laufende kommunale Investitionsprogramme (Kommunalinvestitionsfördergesetz, Gute Schule 2020) werden verlängert, da sich viele Maßnahmenumsetzungen aufgrund der Corona-Krise verzögern werden.
7. Die Kommunen müssen jetzt umgehend die ihnen für ihre Integrationsleistungen zustehende Erhöhung der Pro-Kopf-Pauschale für Asylsuchende nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erhalten. Darüber hinaus ist unverzüglich eine Regelung zur vollständigen landesseitigen Finanzierung der sogenannten Geduldeten herbeizuführen, um die Kommunen zu entlasten.
8. Der Rat stellt fest, dass die Lösung der Altschuldenproblematik angesichts der Corona-Krise dringender denn je geworden ist.
Der Rat fordert die Landesregierung deshalb auf, die Bemühungen zur Einführung eines Altschuldenfonds deutlich zu verstärken.
Begründung:
Städte und Gemeinden brauchen in Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zusätzliche Leistungen des Landes, um die kommunale Handlungsfähigkeit und Daseinsvorsorge weiter garantieren zu können. Allein die Erleichterung bei der Kreditaufnahme hilft den Städten nur kurzfristig weiter. Langfristig wächst der Schuldenberg. Bei dem weiterhin ungelösten Altschuldenproblem verschärft sich damit langfristig die Haushaltslage. Alle Städte, auch Dortmund, werden in Folge der Corona-Krise hohe Einnahmeausfälle im Bereich der Gewerbesteuer und den Einnahmen aus dem kommunalen Anteil an Einkommens- und Umsatzsteuern haben, die sie nicht aufholen können. Gleichzeitig werden perspektivisch durch einen Anstieg der Arbeitslosigkeit die Kosten der Unterkunft für Bezieher*innen von Arbeitslosengeld II steigen. Hier müssen Land und Bund einschreiten und die Belastungen im Rahmen einer Soforthilfe ausgleichen, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten.
RM Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) begründete den Antrag seiner Fraktion und verwies auf die Beratungen im Finanzausschuss, in dem von Corona bedingten Mehrkosten für die Stadt von wesentlich über 150 Mio. € die Rede gewesen sei. Der Antrag solle dafür werben, gegenüber dem Land entsprechende Hilfen für die Kommunen einzufordern, um den Erhalt der Eigenständigkeit der Kommunen zu gewährleisten.
OB Sierau kündigte für die Sitzung des Rates am 18.06.2020 sowie zuvor zum Finanzausschuss eine Verwaltungsvorlage an, die sich mit der aktuellen Corona-Situation, deren Folgen und der Frage der Problembewältigung in einem Gesamtzusammenhang befasse. Ziel sei ein belastbares Konzept, das aufzeigt, wie – ggf. auch gemeinsam im Schulterschluss mit anderen Kommunen – mit den bestehenden Herausforderungen umgegangen werden kann. In diesem Zusammenhang lasse die zu erwartende Steuerschätzung des Bundes keine großen Hoffnungen zu und auch die Richtung des Landes sei nicht ganz eindeutig zu erkennen. In der kommunalen Familie sei klar, dass man kommunale Rettungsschirme benötige, jedoch sei die konkrete Ausgestaltung offen. Erwartet würden Konjunkturprogramme sowohl auf Ebene des Bundes, als auch auf Ebene der Länder, so dass man in einem ständigen Dialog mit den Verantwortlichen stünde. Zudem sei angestrebt, die Ergebnisse aber auch die aus Sicht der Stadt in Betracht kommenden Handlungsmöglichkeiten (z.B. Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für erweiterte Außengastronomieflächen) in der Verwaltungsvorlage darzustellen. Ferner seien die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu sondieren und zu eruieren, wie mit dem Vorschlag des Landes zu einer Kapselung der Corona bedingten Kosten umzugehen ist. Hinsichtlich der Altschuldenproblematik habe OB Sierau nur noch geringe Hoffnungen, dass diese - wie bislang diskutiert - zugunsten der Kommunen gelöst werde. Positiv sei hingegen festzuhalten, dass man in der Verwaltung ohne Kurzarbeit ausgekommen ist, was vom Personalrat entsprechend gewürdigt wurde. Auch konnten die Infektionsketten erfolgreich gesenkt werden. Optimistisch stimmten zudem die in Dortmund bestehenden Projekten (z.B. Phoenix-West, Nordausgang Bahnhof, HSP-Fläche, e-port, Veranstaltungszentrum), die einen wertvollen Beitrag leisten würden, aus der Krise herauszufinden.
Um neben der Wirtschaft, der Verwaltung und der Politik auch weitere Akteure mit ihren gesellschaftlichen Beiträgen - wie z.B. Ehrenamtliche in den Sportvereinen – mitzunehmen, stellte OB Sierau in Aussicht, dass das Gesamtkonzept rechtzeitig zu einer politischen Meinungsbildung vorliegen werde, so dass die Möglichkeit bestünde, entsprechende Anträge zu stellen. Daher schlug er vor, den vorliegenden Antrag in den Kontext der angekündigten Verwaltungsvorlage zu stellen und heute keine Beschlussfassung über die Resolution herbeizuführen.
Rm Mader (CDU) erklärte, dass die Resolution der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zwar gute und richtige Fragen beinhalte, die es zu beantworten gelte. Jedoch täte sich seine Fraktion derzeit schwer, der Resolution beizutreten. Daher begrüße man den Vorschlag des OB, die Resolution in den Kontext einer Verwaltungsvorlage zu stellen. Damit sei auch die Hoffnung auf eine Resolution verbunden, die von einer möglichst großen Mehrheit getragen werde.
Rm Schilff (SPD) erklärte, dass seine Fraktion der Resolution im Grundsatz zustimmen könne. Wünschenswert wäre es, die Resolution als eingebracht zu betrachten und die von der Verwaltung angekündigte Vorlage im Juni durch entsprechende gemeinsame Anträge zu begleiten, um der Stimme des Rates mehr Gewicht zu verleihen.
Für die AfD-Fraktion erklärte Rm Urbanek, dass seine Fraktion der Resolution heute nicht zustimmen könne, da mehrere Aspekte – wie z.B. die Altschuldenproblematik - mit dem Thema Corona-Folgekosten vermischt würden, obwohl sie damit in keinem Zusammenhang stünden. Auch sähe er eine Isolierung der Mehrbelastungen kritisch, da Aufwandspositionen aktiviert würden.
Kritisch sah auch Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) eine Isolierung der Mehrbelastungen. Da auch seine Fraktion der Resolution heute nicht hätte folgen können, sprach er sich für den Vorschlag von OB Sierau zur Befassung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvorlage im Juni aus. In diesem Zusammenhang bat er um eine möglichst frühzeitige Befassung der politische Akteure.
Zur Frage von Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen), ob die zeitlichen Abläufe – insbesondere auch beim Land – ein zeitnahes Handeln erforderlich machen, erklärte OB Sierau, dass die derzeitige Diskussion um mögliche (finanziellen) Hilfen für die Kommunen angesichts ihrer Komplexität nicht vermuten lasse, dass vor den Sommerferien in sich geschlossene Konzepte vorgelegt werden. Daher sei davon auszugehen, dass in Hinblick auf einen Ratsbeschluss noch Zeit zur Verfügung stünde.
StD Stüdemann riet davon ab, zum jetzigen Zeitpunkt eine Resolution zu verabschieden, da die soeben vorgelegte Steuerschätzung des Bundesfinanzministeriums für das Jahr 2020 von einem um 100 Mrd. Euro geringeren Steueraufkommen ausgehe, als ursprünglich geplant. Auch im Jahr 2021 sei von einem über 50 Mrd. Euro geringeren Steueraufkommen auszugehen. Diese deute an, dass mit den avisierten Mindererträgen und Mehrbelastungen von insgesamt 150 Mio. € für das Jahr 2020 gerechnet werden könne. Zur Abkapselung der Corona bedingten Kosten erklärte er, dass damit Schulden zu Vermögen würde, das über die Laufzeit abgeschrieben würde. Verglichen mit einer konventionellen Kreditaufnahme bedeutet dies eine enorme jährliche Mehrbelastung für den städtischen Haushalt, da man - aufgrund einer haushaltsrechtlichen Überlegung des Landes - mit den Kreditzinsen über den Marktgegebenheiten läge. Vor einer etwaigen Beschlussfassung halte er es daher für angebracht, die Ergebnisse der Steuerschätzung für Dortmund zu bewerten.
OB Sierau stellte zur Rückkoppelung der im Zusammenhang mit der zu erstellenden Verwaltungsvorlage eine Befassung dieses Themas in der nächsten Sitzung des Sonderältestenrates in Aussicht. Zur Verfügung gestellt werden können ggf. eine Grundgliederung der Themen und etwaige Überlegungen, diese Themen anzugehen.
Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) sprach sich dafür aus, dass das Ergebnis dieses Prozesses von einer größtmöglichen Mehrheit im Rat getragen würde. Vor diesem Hintergrund sei es nicht hilfreich, wenn die Resolution seiner Fraktion zerpflückt würde.
Hinsichtlich der aus städtischen Mitteln zu finanzierenden Projekte und Maßnahmen, verwies OB Sierau auf städtische, regionale sowie wirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Interessen an einer funktionierenden Daseinsvorsorge und Infrastruktur, so dass Konkurrenzsituationen unter den jeweiligen Maßnahmen nicht auszuschließen seien und sich mitunter Fragen der Priorisierung stellen könnten. Vor diesem Hintergrund bleibe auch abzuwarten, was ggf. an zusätzlichen Geldern – z.B. aus Konjunkturprogrammen - zur Verfügung steht. Da mit dem Konzept ein Stufenkonzept für die nächste Dekade beabsichtigt sei, handele es sich um komplexe Vorgänge, die Zeit zur Bewertung bedürfen.
Im Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW bestand Einvernehmen, den o.g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 17278-20-E1) vom 29.04.2020
nicht zur Abstimmung zu stellen, sondern zum Gegenstand der Beratung im Zusammenhang mit einer von der Verwaltung zu erstellenden Vorlage zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu machen.
zu TOP 9.13
Messe "Jagd & Hund"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16644-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten aus der Ratssitzung am 13.02.2020 vor:
Dem Rat der Stadt lag hierzu folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 12.02.2020 vor:
„ (…) die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Leitung der Dortmunder Westfalenhallen – Bereich Messe – auf, bei der jährlich stattfindenden Messe „Jagd & Hund“ keine Angebote mehr für Trophäenjagden zuzulassen.
Begründung:
Bei der Messe „Jagd & Hund“, die regelmäßig zum Jahresanfang in den Dortmunder Westfalenhallen veranstaltet wird, werden immer wieder Jagdreisen angeboten, etwa die Jagd auf 20 Wildarten in Namibia. Viele Kritiker, nicht nur der Verein Pro Wildlife, der elf renommierte Tier- und Naturschutzorganisationen vertritt, prangern dieses Messe-Angebot an.
Trophäenjagden sind nicht gleichzusetzen mit dem Verhalten heimischer Jäger im deutschen Wald, die sich an die Regeln des Deutschen Jagdverbandes halten. Bei Trophäenjagden geht es insbesondere um die Jagd auf seltene und bedrohte Tierarten - je seltener eine Art ist, desto höher ist der Preis für den Abschuss und umso begehrter die Trophäe.
Leider dürfen derartige Trophäenjagden nicht generell verboten werden. Die Stadt Dortmund – und damit auch die Westfallenhallen – sollten dennoch derartige Verstöße gegen den Tier- und Artenschutz nicht tolerieren.
Das Geschäft mit dem Töten von Tieren darf nicht unterstützt werden, egal ob es sich bei den ohne jeden Sinn abgeschossen Tieren um Löwen, Leoparden oder andere vom Aussterben bedrohte Arten handelt. Schon heute existieren Elefanten in vielen ihrer ehemaligen Lebensräume nicht mehr. Auch die ersten Nashorn-Arten sind ausgestorben.“
Der Rat der Stadt hat die Beratung dieser Angelegenheit in die nächste Sitzung am 26.03.2020 geschoben.
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag ferner nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 18.03.2020 vor:
„ (…) zu dem oben genannten Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten hat mir die Westfalenhallen
Unternehmensgruppe GmbH/Messe Dortmund die als Anlage beigefügte Stellungnahme zukommen
lassen.
Ich schließe mich den Ausführungen der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH/Messe
Dortmund grundsätzlich an und empfehle dem Rat, den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten
vor diesem Hintergrund abzulehnen.
Stellungnahme der Messe Dortmund zum Antrag der Fraktionen
DIE LINKE & PIRATEN zur Messe JAGD & HUND
Drucksache Nr.: 16644-20-E1
Wir beziehen uns auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 12.02.2020, in dem sie
fordern, dass auf der Messe JAGD & HUND keine Angebote mehr für „Trophäenjagden“ zugelassen
werden sollen.
Die Messe Dortmund widerspricht dem Vorwurf der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, dass die Stadt
Dortmund und unser Unternehmen Verstöße gegen den Tier- und Artenschutz tolerieren. Lassen Sie
uns betonen, dass sowohl die Messegesellschaft als auch der Partner der JAGD & HUND, der
Landesjagdverband NRW (LJV), den Tier- und Naturschutz sehr ernst nehmen.
Der Vorwurf des Verstoßes gegen den Tier- und Artenschutz ist falsch
Auf der JAGD & HUND dürfen keine Exponate, Dienstleistungen, Reisen oder Angebote gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, rechtliche Bestimmungen der jeweiligen Reiseländer oder das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verstoßen. Darauf weist die Messe Dortmund sämtliche Aussteller in den Zulassungsbedingungen ausdrücklich hin.
Diese Zulassungsbedingungen wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und
an die Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen angepasst. So sind grundsätzlich für die
Jagdausübung die Rechtsnormen des jeweiligen Reiselandes entscheidend. Die JAGD & HUND geht
hier jedoch noch einen Schritt weiter: In den „Besonderen Ausstellungsbedingungen“ (§ 6) ist das
Vermarkten von Jagdreisen untersagt, die Jagdpraktiken implizieren, die den Grundsätzen der
deutschen Waidgerechtigkeit entgegenstehen. Das Anpreisen und Anbieten von
Abschussgelegenheiten wie beispielsweise die Gatterjagd auf Löwen („Canned Lion Shooting“) ist
untersagt. Gleiches gilt für die Vermarktung von Abschüssen auf Tiere mit künstlich gezüchteten
Farbvarianten und Mutationen („artificial breeding“).
Das Umweltamt der Stadt Dortmund prüft die Rechtmäßigkeit der Angebote
Die Einhaltung der Bedingungen kontrolliert die Messegesellschaft vor und während der gesamten
Messezeit. Gemeinsam mit dem Umweltamt der Stadt Dortmund, dem Landesjagdverband NRW und
ausgewiesenen Artenschutzexperten führt die Messe Dortmund seit vielen Jahren auf der gesamten
JAGD & HUND Kontrollgänge durch. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Bei Hinweisen zu möglichen
Verstößen werden Stände von Unternehmen nochmals gesondert überprüft. Bei Zuwiderhandlungen
gegen die Ausstellungsbedingungen werden Stände und Aussteller von der Teilnahme der Messe
ausgeschlossen.
Auch in diesem Jahr hat die Messegesellschaft bei der JAGD & HUND auf sämtliche Vorwürfe von Tier und Naturschutzorganisationen umgehend reagiert und eine Begutachtung gemeinsam mit dem LJV sowie einem Vertreter des Internationalen Rats zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC)
durchgeführt. Nach Prüfung der Einzelfälle konnten in keinem einzigen Punkt Verstöße gegen nationale oder internationale Rechtsnormen oder Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommen festgestellt werden.
Trophäenjagden betreffen fast 100% aller Jagdreiseangebote
Entgegen der Darstellung im Antrag von DIE LINKE & PIRATEN handelt es sich bei Trophäenjagden
nicht insbesondere um die Jagd auf seltene und bedrohte Tierarten. Vielmehr handelt es sich bei einer
Trophäe um Bestandteile eines Tieres, die nicht für den Verzehr geeignet sind und damit um Geweihe, Gehörne, Federn oder Zähne. Somit können auch Jagden im eigenen heimischen Revier
Trophäenjagden sein.
Das Bundesamt für Naturschutz unterstreicht zudem, dass diverse Programme zur nachhaltigen
konsumtiven (Trophäen-) Nutzung von gefährdeten Wildtieren in der Vergangenheit zu einer
Reduzierung von Wilderei als auch der Ausweitung von landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt
hat.
Nachhaltige Jagd ist positiv für den Wildtierschutz
Die Weltnaturschutzorganisation (IUCN) stellte erst 2016 fest, dass eine beträchtliche Anzahl indigener und örtlicher Kommunen die Jagd selbstbestimmt nutzt, um Anreize für den Wildtierschutz und Einnahmen zu schaffen. Auch der namibische Jagdverband (NAPHA) äußerte sich zur Diskussion: So fördere das namibische Programm den Schutz und sichere gleichzeitig einen greifbaren Nutzen für lokale Gemeinschaften, die Tür an Tür mit oft gefährlichen Wildtieren leben müssen. Zudem betonen der LJV, der Deutsche Jagdverband (DJV) und CIC, dass die Auslandsjagd zusätzlich zu der Bedeutung für die Bevölkerung vor Ort, auch eine hohe Relevanz im weltweiten Artenschutz hat und rufen zu einer faktenbasierten Diskussion auf. Sie verweisen darauf, dass in Ländern mit nachhaltigem Jagdmanagement wie beispielsweise Namibia die Bestände sogenannter „ikonischer“ Arten wie Löwe, Elefant oder Nashorn wachsen (siehe Abbildung 1) oder auf einem hohen Niveau stabil sind. So haben beispielsweise Studien gezeigt, dass Sie sogar zur Erhöhung der Population beitragen. In den afrikanischen Ländern, die nachhaltige Jagd erlauben, haben sich die Bestände einiger Unterarten der Giraffe in 40 Jahren nahezu verdreifacht. In den meisten Ländern mit Jagdverbot hingegen gibt es immer weniger Giraffen.
Übersicht der Weltnaturschutzunion IUCN zum Anstieg der Anzahl von Breit- und
Spitzmaulnashörnern seit Einführung von streng regulierten Jagdprogrammen:
Nachhaltige Jagdsysteme verleihen zudem Wildtieren, die vorher beispielsweise als Konkurrenten um
Weideland angesehen wurden, einen Wert. So konnte sich die Population des Bergzebras in Namibia
von wenigen Hundert übrig gebliebenen Exemplaren in den 1980er Jahren auf heute über 30.000
Tiere vermehren, so DJV und CIC.
Die Hauptursachen für den Populationsrückgang der großen, jagdlich relevanten Säugetiere wie
Afrikanischem Elefant, Afrikanischem Büffel, Spitz- und Breitmaulnashorn, Afrikanischem
Wildhund und Hartmann-Bergzebra sind Lebensraumverlust und -verschlechterung, Konkurrenz mit
Vieh, illegale oder unkontrollierte Wilderei zur Gewinnung von Fleisch und für den Handel mit
tierischen Produkten (Elfenbein, Horn usw.) sowie Tötungen zur Vergeltung aufgrund von Konflikten
zwischen Mensch und Tier (Schipper et al. 2008). In Bezug auf Löwen sind die wichtigsten Ursachen
für den Populationsrückgang das wahllose Töten bei der Verteidigung von Menschenleben und
Viehbestand, Verlust des Lebensraums und Rückgang der Beutewildarten (in der Regel durch Wilderei) (Bauer et al. 2015).
Für alle diese Arten kann, wie die Fallstudien vermerken, gut praktizierte
Trophäenjagd in der Tat die Nachhaltige Jagdsysteme verleihen zudem Wildtieren, die vorher beispielsweise als Konkurrenten um Weideland angesehen wurden, einen Wert. So konnte sich die Population des Bergzebras in Namibia von wenigen Hundert übrig gebliebenen Exemplaren in den 1980er Jahren auf heute über 30.000 Tiere vermehren, so DJV und CIC.
Die Hauptursachen für den Populationsrückgang der großen, jagdlich relevanten Säugetiere wie
Afrikanischem Elefant, Afrikanischem Büffel, Spitz- und Breitmaulnashorn, Afrikanischem
Wildhund und Hartmann-Bergzebra sind Lebensraumverlust und -verschlechterung, Konkurrenz mit
Vieh, illegale oder unkontrollierte Wilderei zur Gewinnung von Fleisch und für den Handel mit
tierischen Produkten (Elfenbein, Horn usw.) sowie Tötungen zur Vergeltung aufgrund von Konflikten
zwischen Mensch und Tier (Schipper et al. 2008). In Bezug auf Löwen sind die wichtigsten Ursachen
für den Populationsrückgang das wahllose Töten bei der Verteidigung von Menschenleben und
Viehbestand, Verlust des Lebensraums und Rückgang der Beutewildarten (in der Regel durch
Wilderei) (Bauer et al. 2015). Für alle diese Arten kann, wie die Fallstudien vermerken, gut praktizierte
Trophäenjagd in der Tat die Erholung des Bestandes, den Schutz und die Erhaltung des Lebensraums fördern (siehe Abbildung 3).
Übersicht der Weltnaturschutzunion IUCN zum Anstieg der Anzahl von Löwen und
Elefanten seit Einführung von streng regulierten Jagdprogrammen in Bubye Valley:
Übersicht des World Wide Fund For Nature WWF zum Anstieg der Anzahl von
Argali seit Einführung von streng regulierten Jagdprogrammen in der Mongolei:
Bei Jagden auf bedrohte Tierarten ist die häufig praktizierte 1% Regelung bzw. eine staatlich quotierte
Regelung vertretbar und trägt zur Erhaltung gefährdeter Wildtiere bei.
Die Bedeutung nachhaltiger Jagd und Nutzung wurde auch auf der Konferenz „Ruhig bleiben und
Afrika die Führung übernehmen lassen“ am 6. März 2018 im Europäischen Parlament in Brüssel noch
einmal bekräftigt. Afrikas Wildbewirtschaftungsbehörden und die Führer naturschutzrelevanter
Organisationen Südafrikas bewirtschaften und erhalten erfolgreich ihre Wildtiere dank Methoden der
nachhaltigen Nutzung, einschließlich der Jagd.
Joanna Drake, stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion Umwelt der Europäischen
Kommission betonte, dass die Einbindung lokaler Gemeinschaften einen Meilenstein und auch ein
Schlüsselelement des Aktionsplans der EU gegen den illegalen Wildtierhandel darstellte und ermutigte
die Organisationen, welche für die nachhaltige Nutzung eintreten, ihre wertvolle Naturschutzarbeit
fortzusetzen und die nachhaltige Jagd weiter zu fördern.
Maxi Louis, NACSO (Namibian Association of Community Based Natural Resource Management
(CBNRM) Support Organisations), Vertreterin der Gemeinschaften aus Namibia, fügte hinzu, dass
Namibia trotz der mit der Wildtierbewirtschaftung verbundenen Herausforderungen durch Dürren,
Konflikten zwischen Mensch und Wildtieren sowie der Wilderei und Fragen der Landnutzung auch
Erfolgsgeschichten geschrieben und große zusammenhängende Landschaften mit ordentlichem
Management und echtem Vorteilsausgleich geschaffen hätte.
Und Tadeous Chifamba, Botschafter von Simbabwe, verwies auf die Wilderei als eine der größten
Bedrohungen für die Wildtiere Simbabwes und unterstrich die Bedeutung der nachhaltigen Jagd als
Gegenmaßnahme hierzu, da die hierdurch erzielten Einkünfte an die lokalen Gemeinschaften
zurückflössen und diese damit motiviert wären, im Einklang mit den dort lebenden Wildtieren zu
leben.
Bedeutung der JAGD & HUND für die Stadt Dortmund und die Messe Dortmund
Eine weitreichende Prüfung europäischer Jagdmessen hat ergeben, dass Jagdreisen stets ein fester
und wesentlicher Bestandteil von Jagdmessen sind. Für die JAGD & HUND stellen sie sogar einen
essentiellen Bereich dar, der den Erfolg der Messe sichert. Ein Wegfall von Trophäenjagden und damit dem größten Teil der angebotenen Jagdreisen gefährdet somit den Bestand der JAGD & HUND.
Der Wegfall der Messe würde für die Gesellschaft bedeuten, dass die umsatzstärkste Messe mit dem
höchsten Deckungsbeitrag fehlt. Laut aktueller ifo-Studie geben JAGD & HUND-Besucher und
Aussteller weltweit jährlich außerhalb der Messe weit über 23 Mio. Euro aus. Davon werden rd. 10
Mio. Euro in Dortmund getätigt. Vier Mitarbeiter wären direkt vom Ausfall der Messe betroffen, weitere
Mitarbeiter der Kongress Dortmund und der Zentralbereiche im gesamten Unternehmen mittelbar.
Inwieweit diese Arbeitsplätze bei Wegfall dieser für die Westfalenhallen besonders wichtigen Messe
weiterhin werden bestehen können, ist unsicher.
Mit Kooperationspartnern besteht eine langfristige Bindung durch Verträge, zu deren Einhaltung wir
rechtlich verpflichtet sind. Wir würden uns damit dem Risiko von Schadensersatzklagen in
Millionenhöhe aussetzen. Dies ermöglicht es uns nicht, die im Antrag gewünschte Änderung an der
JAGD & HUND vorzunehmen.
Sollte sich der politische Wille dennoch für den Ausschluss von Trophäenjagden und damit den
voraussichtlichen Wegfall der Messe JAGD & HUND aussprechen, sehen wir die Gefahr, dass andere
Messestandorte ein der heutigen JAGD & HUND entsprechendes Format etablieren werden. Wir dürfen daran erinnern, dass die Messen Hamburg, Frankfurt und Essen bereits versucht haben die InterTabac abzuwerben und auch schon an dem Thema JAGD & HUND Interesse signalisiert haben.
Im Rahmen der genannten ifo-Studie wurde festgestellt, dass ein Zuwachs bei den wirtschaftlichen
Effekten insbesondere auch der Messe JAGD & HUND zuzuschreiben ist. Ein Wegfall derselben hätte
enorme negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg der Westfalenhallen
Unternehmensgruppe GmbH.“
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete den Antrag seiner Fraktion und verwies auf eine Einschätzung der Weltnaturschutzorganisation, die für Namibia eine positive Entwicklung skizziere, da die Bevölkerung durch die Einnahmen motiviert werden konnte, die Tiere verstärkt zu schützen. Dies sei jedoch nahezu das einzige Positivbeispiel. Wie das Beispiel Sambia zeige, wo ein drastischer Rückgang der Bestände an Löwen zu verzeichnen sei, führe die Trophäenjagd jedoch zu negativen Effekten, da die Einnahmen oftmals nicht bei der Bevölkerung ankommen sondern von Reiseveranstaltern oder den Regierungen vereinnahmt würden. Vor diesem Hintergrund plädierte er dafür, die Angebote auf die Länder mit einer funktionierenden Trophäenjagd zu beschränken.
Rm Krause (CDU) sah die Kritik der Fraktion Die Linke & Piraten durch die Ausführungen der Messe Dortmund als widerlegt an. Man vertraue darauf, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Ein Anlass, die Messe als Wirtschaftsunternehmen in ihrem Handeln einzuschränken, werde nicht gesehen. Den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man daher ablehnen.
Moralisch seien die Trophäenjagden, insbesondere angesichts ihres Umfangs, nach Einschätzung von Rm Schilff (SPD) zwar diskussionswürdig, jedoch grundsätzlich erlaubt und kaum zu verhindern. Da die Angelegenheit darüber hinaus in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates falle, werde seine Fraktion den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ablehnen.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lehnte den o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen sowie Die Linke & Piraten ab.
zu TOP 9.14
Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17356-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund zur Kenntnis:
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16603-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 13.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2020 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus ihrer öffentlichen Sitzung vom 04.03.20 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt zudem folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung vom 21.04.20 vor:
Herr Weber (CDU-Fraktion) bedankt sich bei der Verwaltung für den Sachstandszwischenbericht. Es scheine so, als würde die Ehrenamtskarte ein Erfolgsmodell werden, mit inzwischen 300 ausgegebenen Karten. Es sei jedoch zu bemängeln, dass gerade aus dem Bereich der Kommune und der Kultur keine Vergünstigungen vorgesehen seien. Die Verwaltung sollte hier noch nacharbeiten und auch mit ihren städtischen Betrieben einen Rabatt gewähren.
Herr Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert, dass die Ehrenamtskarte ja nur ein Baustein der Anerkennungskultur sei. Der andere große Baustein sei der Fördertopf und auch der erfreue sich großer Beliebtheit. Die Bezirksvertretung Huckarde habe in ihrer Empfehlung angeregt diesen Förderfonds von 25.000 € deutlich aufzustocken. Auch der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit habe sich dem angeschlossen. Man wolle dies auch tun, aber gleichzeitig an dieser Stelle den Hinweis geben, dass dies in den Haushaltsberatungen bei der Aufstellung des Doppelhaushaltes bereits erfolgt sei.
Frau Noltemeyer (Fraktion B‘90/Die Grünen) schließt sich ihren Vorrednern an. Ihre Fraktion sei auch der Meinung, dass es sich um Erfolgsmodelle handele. Man habe den Förderfonds aber so verstanden, dass über die Anerkennungskultur hinaus auch eine Unterstützungskultur für konkrete Maßnahmen wie beispielsweise Fortbildungen gefördert werden könnten. Frau Noltemeyer nennt einige Beispiele, wo – gerade auch momentan – Bedarfe deutlich würden. Diese Möglichkeit der Nutzung müsse möglicherweise noch besser bekannt gemacht werden.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) erklärt, dass sich das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion gegenüber der Einführung nicht geändert habe. Ehrenamt sei Ehrenamt und Bezahlamt sei Bezahlamt, daher lehne er auch diese Vorlage ab.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) gibt in Richtung Frau Noltemeyer zu bedenken, dass in der Regel jeder Verein einen Dachverband habe, über den die Möglichkeit bestehe – meist sogar kostenlos – Weiterbildungen zu erhalten. Er meine in 98 % der Fälle haben Vereine darüber die Möglichkeit sich zu organisieren, zu informieren und auch weiterzubilden.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, die Vorlage empfehlen zu wollen. Er wisse, dass für den Bereich der Sportvereine bei den Sport- und Freizeitbetrieben etwas in der Pipline sei und der von Frau Noltemeyer genannte Bedarf bereits erkannt worden sei, um die ehrenamtlichen Vorstandsmitglieder zu unterstützen. Und auch im Kulturbereich biete das Kulturbüro – gerade auch jetzt in der Corona Krise – schon Unterstützung und Beratung.
Frau Noltemeyer entgegnet, dass sich die Strukturen verändert hätten – gerade auch bei den Kulturschaffenden – und darauf sollte politisch reagiert werden. Sie kenne einige Vereine, die nicht in einem Dachverband organisiert seien, da sie dies ja auch nicht müssten.
Frau Krause (Vorsitzende) gibt den Hinweis, dass es möglich und willkommen sei, sich mit Ideen und Anregungen an Frau Jaschewski zu wenden. Die CDU-Fraktion habe im Vorfeld die Gelegenheit genutzt und sich von Frau Jaschewski die Vorlage vorstellen lassen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde, mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktionen FDP/Bürgerliste und AfD, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis, aber berücksichtigt sie nicht, da die Aufstockung des Budgets bereits mit Drucksache Nr.: 15415-E1 beschlossen wurde (siehe Seite 5 der Vorlage).
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 13.05.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
zu TOP 10.2
Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Bericht zum Weltfinale der World Robot Olympiad zur Kenntnis.
zu TOP 10.3
Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat „Runder Tisch Internationales“ zur Kenntnis.
zu TOP 10.4
Nachberufungen für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17228-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche persönlichen Voraussetzungen sollten die beiden vom Rat der Stadt Dortmund für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung zu berufenen Persönlichkeiten erfüllen?
2. Was sind die Gründe für die vorgelegten Personalvorschläge?
Begründung:
Aus der Vorlage der Verwaltung geht nicht hervor, an welchen Kriterien sich die Auswahl der ausgesuchten Persönlichkeiten orientiert hat.
Weiterhin lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 vor:
zu Ihrer Frage nehme ich wie folgt Stellung:
Gemäß Satzung der Martin-Schmeißer-Stiftung sind zwei vom Rat der Stadt Dortmund berufene Persönlichkeiten Mitglieder des Kuratoriums. Spezifische persönliche Voraussetzungen werden in der Stiftungssatzung nicht näher ausgeführt.
Die in der Ratsvorlage vorgeschlagenen Persönlichkeiten wurden als mögliche Nachfolger für Frau Burchardt und Herrn Voges seitens der Martin-Schmeißer-Stiftung der TU Dortmund als geeignet erachtet und sind an mein Büro herangetragen worden. In dem angehängten Schreiben begründet die Martin-Schmeißer-Stiftung, warum sie die Wahl von Frau Lüders und Herrn Eickhoff begrüßen würde.
Da ich Frau Lüders und Herrn Eickhoff für das vorgesehene Ehrenamt für geeignet halte, unterstütze ich dies und habe dem Rat der Stadt Dortmund die Nachberufung dieser beiden Persönlichkeiten aus Politik und Kultur vorgeschlagen. Die Wahl trifft der Rat der Stadt Dortmund.
Als Anlage zu dem Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Schreiben der technischen Universität Dortmund vor:
… ohne in das Vorschlagsrecht der Stadt Dortmund eingreifen zu wollen,
würde die Martin-Schmeißer-Stiftung die Wahl von Frau Nadja Lüders und
Herrn Michael Eickhoff als zwei vom Rat der Stadt Dortmund berufene
Persönlichkeiten in das Kuratorium begrüßen. Als Kuratoriumsmitglieder
würden sie die Nachfolge von Frau Ulla Burchardt und Herrn Kay Voges
antreten und erneut die Bereiche Politik und Kultur innerhalb der Stiftung
repräsentieren.
In Hinblick auf den Stiftungszweck zur Förderung der internationalen
Beziehungen der Technischen Universität Dortmund würden Frau Lüders,
die sich stark gegen Rechtsextremismus einsetzt und Herr Eickhoff, der
durch seine Arbeit als Chefdramaturg am Theater Dortmund die kulturelle
Vielfalt unserer Stadt fördert, ausgezeichnete Mitglieder des Kuratoriums
darstellen.
OB Sierau erklärte, dass es sich bei den Namensvorschlägen um Vorschläge der Stiftung handele, die an die Stadt herangetragen worden seien.
BM Sauer (CDU) erklärte, dass für seine Fraktion nicht schlüssig sei, warum gerade die beiden benannten Personen für die Nachberufung vorgeschlagen worden seien. Da andererseits keine Gründe gegen die vorgeschlagenen Personen bestünden, kündigte er an, dass sich die CDU-Fraktion nicht an der Abstimmung beteiligen werde.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kündigte an, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da man sich ein Verfahren gewünscht hätte, wonach die Stadt einen Vorschlag hätte machen können.
OB Sierau wies darauf hin, dass keine Anregung ersichtlich gewesen sei, das bisherige Verfahren zu ändern.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beruft Nadja Lüders und Michael Eickhoff in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung.
zu TOP 10.5
Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16605-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 13.03.2020 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 06.03.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in Zusammenhang mit dem vorgelegten Sachstand zur EURO 2024 um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Der Ausschuss soll 2021 über die Organisationsstruktur der Projektgruppe beraten. Laut Vorlage arbeitet die Projektgruppe schon auf verschiedenen Ebenen.
In welcher Form und wann wird der Ausschuss über die Arbeitspakete und -ergebnisse informiert?
2. Wann und über welchen Prozess wurde die interdisziplinär nebenamtlich besetzte Projektgruppe "EURO 2024"zusammengestellt? Wie ist sie besetzt?
3. Im November wurde Dortmund das "UEFA EURO 2024 - Host City Programm" vorgelegt, in dem die Verpflichtungen aus dem Vertrag mit der UEFA auch für Dortmund als Ausrichterstadt zusammenfasst sind.
Wann wird der Ausschuss über die Inhalte des Programms und die entsprechenden Verpflichtungen unterrichtet?
4. Inwieweit wurden über den Deutschen Städtetag als koordinierende Stelle der Host Cities schon Gespräche mit Bund und Land über etwaige Förderungen von Maßnahmen im Kontext der Fußball-EM 2024 geführt?
5. Aus dem Evaluationsbericht der UEFA vom 19. September 2018 geht hervor, dass sämtliche Flughafenbetreiber der deutschen Ausrichterstädte die Flughafen-Verpflichtungserklärung unterzeichnet haben und das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bestätigt habe, dass mit Ausnahme von Frankfurt keine Nachtflugverbote gelten würden. Wie steht diese Aussage im Verhältnis zu den bestehenden Betriebszeiten am Dortmunder Flughafen?
Die Fragen werden von Herrn Aschenbrenner (37/AL) mündlich wie folgt beantwortet:
zu 1:
Im Frühjahr 2019 habe der Verwaltungsvorstand einen Vorschlag bekommen, der die Einrichtung einer nebenamtlichen Projektlenkungsgruppe vorgesehen habe. Diese Gruppe sei inzwischen einberufen worden und werde folgende Aufgaben haben: Aufbau der notwendigen Infrastrukturen, um das Projekt schwungvoll voranzutreiben, Aufbau der notwendigen Vernetzung in die Gremien (insbesondere Deutscher Städtetag). Es sollen weiterhin frühzeitig die Impulse des DFB und der UEFA aufzugreifen und in Strukturen zu überführen. Die notwendigen Arbeitspakete würden zur Zeit geschnürt.
zu 2.:
Die Projektlenkungsgruppe bestehe aus Herrn Dr. Potthoff (FB 3), Frau Böker (FB 33), Herrn Knoche (52/1GBL) und Herrn Arndt (FB 30). Leiter der Projektlenkungsgruppe sei Herr Aschenbrenner. Alle Personen seien bereits in die Prozesse bei der WM 2006 involviert gewesen, so dass man dieses Knowhow mit transportieren könne. Seit November 2019 gebe es eine relativ enge Taktung der UEFA, die nun aufbereitet werde. Weiterhin würden für die 2. Projektphase die notwendigen Planungseckpunkte vorbereitet, die dem Ausschuss im Herbst vorgestellt würden.
zu 3.:
Es wird auf die Antwort zu Pkt. 1 verwiesen. In der 2. Jahreshälfte 2020 werde der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften umfassend informiert. Der Grund für die hauptamtliche Unterstützung sei, dass das die Aktivitäten deutlich an Fahrt aufgenommen hätten. Eine nebenamtliche Führung der Geschäfte sei nicht mehr möglich.
zu 4.:
Der Deutsche Städtetag sei sehr aktiv, was sehr zu begrüßen sei. Dort würden viele Informationen gebündelt, Meinungen der Austragungsorte zu den vorgelegten Konzepten und Entwürfen abgefragt. Weiterhin befasse er sich mit Finanzierungs- und Refinanzierungsfragen. Dies werde im Vergleich zu 2006 für sehr gut gehalten, da die Austragungsorte so als geschlossene Gemeinschaft auftreten würden und eine gemeinsame Strategie hätten.
zu 5.:
Der Flughafen habe seinerzeit erklärt, dass er – sofern die behördlichen Genehmigungen vorlägen – durchaus auch bereit und in der Lage wäre, einen Nachtbetrieb aufzunehmen. Dies sei jedoch in Abhängigkeit zu den behördlichen Genehmigungen zu sehen. Ein Antrag für diese Genehmigung sei bisher jedoch noch nicht gestellt worden.
Die Fragen der Bitte um Stellungnahme sind somit mündlich beantwortet worden.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Vorlage an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen und bittet für den Rat um eine noch ausführlichere Beantwortung der Fragen durch Herrn Aschenbrenner in schriftlicher Form.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage an den Rat der Stadt ohne Empfehlung durchlaufen und bittet Herrn Aschenbrenner um eine ausführliche Beantwortung der Fragen aus der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen für den Rat.
Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 27.04.2020 vor:
… die im Betreff genannte Bitte um Stellungnahme wurde im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.03.2020 durch den Direktor der Feuerwehr, Dirk Aschenbrenner, mündlich beantwortet.
Die mündliche Beantwortung der Fragen wird auf Wunsch des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften durch eine ausführliche schriftliche Stellungnahme für den
Rat der Stadt Dortmund ergänzt.
Zu Frage 1)
Die im Frühjahr 2019 eingerichtete Projektgruppe „EURO 2024“ hat zum jetzigen Zeitpunkt
die für die Aufgabe notwendigen Strukturen zu schaffen. Hierzu gehören
der Aufbau der notwendigen organisatorischen und personellen Infrastruktur,
der Aufbau der notwendigen Vernetzung in die Gremien (insbesondere Deutscher
Städtetag) und
das Aufgreifen von Impulsen des DFB und der UEFA sowie deren Überführung in die
oben erwähnten Strukturen.
Diese Arbeitspakete werden derzeit geschnürt. Darüber hinaus konkretisieren und mehren
sich seit November 2019 die Vorgaben der UEFA. Diese sind nun in die Projektstrukturen zu
überführen und sukzessive abzuarbeiten. Die für die zweite Projektphase notwendigen Planungseckpunkte werden derzeit vorbereitet.
Eine fundierte Information der Gremien über die Arbeitspakete und -ergebnisse ist im letzten
Quartal 2020 möglich. Unmittelbar anschließend ist eine Information an die zuständigen
Ratsausschüsse vorgesehen.
Zu Frage 2)
Der Verwaltungsvorstand hat im Frühjahr 2019 die Strukturierung, den Aufbau und die Zusammensetzung der verwaltungsinternen Projektgruppe „Euro 2024“ festgelegt.
Die Projektgruppe besteht derzeit aus folgenden Bediensteten, die diese Aufgabe neben ihren
anderen Aufgaben wahrnehmen:
Herr Aschenbrenner (FBL 37, Projektleitung)
Herr Dr. Potthoff (Agenturleitung FB 3)
Frau Böker (stv. FBL 33)
Herr Knoche (GBL 52/1)
Herr Arndts (stv. FBL 30)
Frau Schieber (FB 37; durch FBL 37 eingesetzt)
Frau Bernholz (FB 37; durch FBL 37 eingesetzt)
Die Mehrzahl der Mitglieder der Projektgruppe war bereits in den Prozess der WM 2006 eingebunden. Somit kann auf einen bestehenden Erfahrungsschatz zurückgegriffen werden.
Zu Frage 3)
Mit dem im November 2019 vorgelegten „UEFA EURO 2024 – Host City Programm“ erhöht sich die Dynamik in der Organisation der Euro 2024. Diese Dynamik kann durch nebenamtliche Führung der Geschäfte nicht mehr aufgefangen werden. Voraussichtlich zum Ende der zweiten Jahreshälfte 2020 werden die Gremien über die unter Punkt 1 genannten Arbeitspakete und Inhalte des Host City Programms und den daraus resultierenden Verpflichtungen für die Stadt umfassend informiert.
Zu Frage 4)
Der Deutsche Städtetag bündelt an zentraler Stelle die Informationen. Darüber hinaus koordiniert dieser derzeit die Positionen der zehn Host Cities zum Host City Programm. Hieraus ergeben sich verschiedene Handlungsstränge, die eine konkrete Einbeziehung von Land und Bund zur Folge haben werden (z.B. Thema ÖPNV). Die vier NRW-Host Cities haben den Austausch mit dem Land NRW in 2019 aufgenommen und warten auf eine avisierte Einladung zu einem vom Land NRW organisierten Workshop aller Stakeholder. Der Deutsche
Städtetag befasst sich darüber hinaus mit Finanzierungs- und Refinanzierungs-fragen. Dies
wird als Chance gesehen, da die Austragungsorte so als geschlossene Gemeinschaft auftreten
und eine gemeinsame Strategie verfolgen.
Zu Frage 5)
Die Flughafen Dortmund GmbH hat im Rahmen der Bewerbung der Stadt Dortmund als Austragungsort für die Europameisterschaft 2024 im Hinblick auf Flüge außerhalb der bestehenden Betriebszeiten erklärt, dass sie dies ermöglicht, wenn die Genehmigungsbehörde Bezirksregierung Münster eine Ausnahme hierfür genehmigt. In 2006 wurden Ausnahmegenehmigungen an "Dortmunder" Spieltagen der WM eingeholt. Nach vorläufigem Überlegungsstand könnte dieses Vorgehen auch für 2024 in Betracht kommen. Das Thema wird jedoch aktuell noch nicht bearbeitet. Ein erstes Verkehrskonzept ist Bestandteil des von den Städten in 2022 vorzulegenden Host City Konzeptes.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 27.04.2020 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand zur EURO 2024 zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung mit den damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.
zu TOP 10.6
Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16691-20)
Für Rm Urbanek (AfD) enthalte die Vorlage Selbstverständlichkeiten und Binsen, die mangels Informationen keines Leitbildes bedürfen. Daher werde er die Vorlage ablehnen.
OB Sierau läuterte, dass das Leitbild auf vielfachen Wunsch entwickelt wurde, um in komplexen Prozessen (z.B. Digitalität, Home Office) – auch wenn es sich um vermeintliche Selbstverständlichkeiten handelt - eine Grundorientierung zu vermitteln.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat beschließt das Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund.
zu TOP 10.7
Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16692-20)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
Der Rat beschließt das vorgelegte Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
zu TOP 10.8
Sachstand Coronavirus
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17495-20)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.05.2020 vor (Drucksache Nr.: 17495-20-E1)
„Die Verwaltung wird gebeten, bis auf Weiteres zu den Sitzungen der Fachausschüsse unter dem TOP „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ jeweils einen fachausschussbezogenen aktuellen Sachstandsbericht zur Corona-Situation und ihren Auswirkungen zu erstatten.
Begründung:
Es ist wünschenswert, einen Weg zu finden, die Vertreter der Politik aus erster Hand und unmittelbar und nicht über die Medien zu aktuellen Entwicklungen und Folgen der Corona-Pandemie in Dortmund zu informieren.
Rm Dr. Suck (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion und äußerte die Vermutung, dass das Thema Corona den Rat und seine Ausschüsse noch längere Zeit beschäftigen werde. Daher erscheine es sinnvoll, bei der Aufstellung der Tagesordnungen der Ausschüsse einen Tagesordnungspunkt „von besonderer Bedeutung“ zu berücksichtigen, unter dem entsprechende Sachstandsberichte erfolgen können.
Für Rm Matzanke (SPD) stellte ein solcher Bericht eine Selbstverständlichkeit dar, der durch den jeweiligen Ausschussvorsitz gewährleistet werden könne.
Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begrüßten ein einheitliches Verfahren und sprachen sich für ihre Fraktionen für eine entsprechende fachbereichsbezogene Berichterstattung in den Ausschüssen aus.
OB Sierau erklärte, dass er auch ohne einen entsprechenden Antrag davon ausgegangen sei, dass das Thema in den Ausschüssen behandelt werde und appellierte an die Ausschussvorsitzenden entsprechend zu verfahren. Dabei wies er darauf hin, dass die Befassung dieses Themas Beratungskapazitäten binden werde.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
„Die Verwaltung wird gebeten, bis auf Weiteres zu den Sitzungen der Fachausschüsse unter dem TOP „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ jeweils einen fachausschussbezogenen aktuellen Sachstandsbericht zur Corona-Situation und ihren Auswirkungen zu erstatten.
zu TOP 10.9
Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlungen der Parteien im Vorfeld der Kommunalwahl
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17522-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 GO NRW lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vor:
… vor dem Hintergrund der erschwerten Bedingungen für die Aufstellungsversammlungen der Parteien während einer laufenden Viruspandemie stellt meine Fraktion den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund den zur Kommunalwahl in Dortmund antretenden Parteien hinreichend große Räumlichkeiten zur Durchführung notwendiger Aufstellungsversammlungen zur Verfügung stellt. Die Veranstaltungen sind von jeglicher Aktivität, die als Wahlkampf missgedeutet werden kann, freizuhalten. Der Beschluss kann auch mit Hilfe der kommunalen Unternehmen umgesetzt werden.
Begründung:
Die Landesregierung scheint bisher am Wahltermin 13. September festzuhalten. Damit gerät ein korrekt durchzuführender Wahlvorgang immer mehr in rechtliche Schwierigkeiten. Aufstellungsversammlungen zu Zeiten eines grundsätzlichen Kontaktverbotes aufgrund der Infektionsgefahr mag man mit einer Ausnahmeregelung des Landes abhalten können. Gleiche Rechte für Parteimitglieder oder Kandidat*innen sind so jedoch nur sehr schwer herzustellen.
Unsere Fraktion steht auf dem Standpunkt, dass auch Menschen, die zu einer Risikogruppe zu zählen sind, die gleichen demokratischen Rechte haben wie diejenigen Menschen, die sich sicher wähnen. Auch gefährdete Menschen müssen kandidieren können und an Wahlen zur Listen und Direktkandidaturen teilnehmen können, ohne durch die Infektionsgefahr von diesen Rechten ausgeschlossen zu werden.
Das setzt an eine Aufstellungsversammlung sehr hohe Hürden. Viele Parteien können nicht einfach die Westfalenhallen (Ausweichquartier für den Rat) oder vergleichbar dimensionierte Räumlichkeiten anmieten, um Versammlungen in der entsprechenden Größenordnung durchführen zu können. Es besteht daher die Gefahr von Wahlverzerrungen, denen um der Chancengleichheit willen Abhilfe zu schaffen ist. Die Neutralitätspflicht der Verwaltung wird damit nicht verletzt, da dieses Angebot allen antretenden Parteien verfügbar sein soll und die demokratische Chancengleichheit durch diesen Schritt überhaupt erst hergestellt wird. Verwaltungsbeamte selbst sind an den Veranstaltungen nicht beteiligt, so dass deren Neutralität gewahrt bleibt.
Weiterhin lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW folgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 vor:
… zu dem o.g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
1) Im Hinblick auf die am 13. September 2020 stattfindende Kommunalwahl habe ich im März 2020 eine Rundverfügung an die Verwaltung erlassen (,,Regelungen in Wahlkampfzeiten", siehe Anlage). Nach Ziffer 2 dieser Verfügung werden ab dem 13. Juni 2020 keine städtischen Räumlichkeiten zu Wahlkampfzwecken und Veranstaltungen politischer Art zur Verfügung gestellt. Das gilt insbesondere für politische Parteien und ihre Mitglieder. Hiervon ausgenommen sind lediglich die Fraktionen im Rat und in den Bezirksvertretungen. Ziel dieser Rundverfügung ist die Wahrung der Neutralität seitens der Stadt Dortmund, um die Chancengleichheit zwischen den Parteien im Wahlkampf zu gewährleisten.
Um den Parteien jedoch bei der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlungen behilflich zu sein, hat die Verwaltung eine Liste mit möglichen Veranstaltungsorten zusammengestellt. Diese - nicht abschließende - Liste kann über den Bereich Wahlen den Parteien abgerufen werden und ist als Anlage beigefügt. Zur Sicherstellung des Infektionsschutzes wird die Verwaltung die Parteien gerne beraten.
Im Übrigen ist es nach der bei Abfassung dieses Schreibens geltenden Fassung der Coronaschutzvorschrift des Landes Nordrhein-Westfalen (Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 - Coronaschutzverordnung [CoronaSchVO] in der ab dem 11. Mai 2020 gültigen Fassung) vorgesehen, dass Gastronomiebetriebe Räumlichkeiten u.a. für Aufstellungsversammlungen zu Wahlen und Vorbereitungsversammlungen dazu ohne gastronomisches Angebot zur Verfügung stellen können (§§ 13 Abs. 3 Nr.l, 14 Abs. 3 CoronaSch VO).
2) Im Vertrauen auf die Leistungsfähigkeit der Parteien, dass diese selbst Räumlichkeiten finden können, ist für mich aktuell kein Bedarf erkennbar, städtische Räumlichkeiten anzubieten. Zudem sehen die Coronaschutzvorschriften keine Pflicht der Gemeinden vor, den Parteien für Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl und Vorbereitungsversammlungen dazu Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Lediglich § 1 Abs. 4 der Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-Co V-2 im Bereich der Betreuungsinfrastruktur (Coronabetreuungsverordnung - CoronaBetrVO; bei Abfassung dieses Schreibens in der ab dem 14. Mai 2020 gültigen Fassung) regelt, dass Schulen ausnahmsweise u.a. zwecks Durchführung von Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl betreten werden dürfen. Eine Überlassungspflicht der Gemeinden gegenüber den Parteien in Bezug auf Schulräume wird hierdurch jedoch nicht begründet. Auch aus einer Antwort des Ministeriums des Innern des Landes NRW an den Landesverband der SPD vom 07.05.2020, bzgl. eines Fragekatalogs zur Kommunalwahl 2020, ist keine Verpflichtung abzuleiten.
Auch nach wahlrechtlichen Vorschriften besteht keine Pflicht für die Gemeinden, den Parteien für Aufstellungsversammlungen zur Kommunalwahl und entsprechende Vorbereitungsversammlungen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen. Weder das Kommunalwahlgesetz noch die Kommunalwahlordnung (KWahlO), in der die Aufgaben des Wahlleiters und des (Ober-) Bürgermeisters bei der Wahlvorbereitung im Einzelnen aufgeführt sind (§§ 3, 4 KWahlO) sehen eine derartige Pflicht vor.
3) Den Parteien kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen ein Nutzungsanspruch bezüglich städtischer Räumlichkeiten auf der Grundlage des § 8 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) zustehen.
Gemäß § 8 Abs. 2 GO NRW sind alle Einwohner einer Gemeinde im Rahmen des geltenden Rechts berechtigt, die öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zu benutzen. Dies gilt gemäß § 8 Abs. 4 GO NRW entsprechend für juristische Personen und Personenvereinigungen und damit auch für Parteien.
Allerdings besteht der genannte Zulassungsanspruch nur, sofern die jeweilige öffentliche Einrichtung seitens der Gemeinde für die beantragte Nutzung gewidmet worden ist. Eine derartige Widmung kann durch einen ausdrücklichen Widmungsakt (z.B. Ratsbeschluss, Satzung) oder durch schlüssiges Verhalten, d.h. aufgrund einer entsprechenden Zulassungspraxis, bewirkt werden.
Parteien können daher nur dann die Überlassung gemeindlicher Räumlichkeiten für Aufstellungsversammlungen und die entsprechenden Vorbereitungsversammlungen beanspruchen, wenn diese Räumlichkeiten seitens der Gemeinde - zumindest auch - zu diesem Zweck gewidmet worden sind. Entscheidet die Gemeinde, dass eine Widmung zu diesem Zweck nicht erfolgen soll, besteht auch kein Überlassungsanspruch der Parteien. Das Gleiche gilt, falls eine solche Widmung zwar in der Vergangenheit durch ausdrücklichen Widmungsakt oder eine entsprechende Zulassungspraxis zunächst begründet worden ist, die Gemeinde diese Widmung aber mit Wirkung für die Zukunft ausdrücklich wieder aufhebt.
Der Rat/Hauptausschuss und Ältestenrat ist deshalb grundsätzlich nicht gehalten, einer Überlassung von Räumlichkeiten an Parteien für Aufstellungsversammlungen zuzustimmen. Insbesondere könnte die Überlassung bestimmten Gruppierungen eine Angriffsfläche für Provokationen aller Art bieten.
Gleichwohl sieht die Verwaltung die Möglichkeit, städtische Räumlichkeiten für sog. Aufstellungsveranstaltungen aus Gründen der Prozesserleichterung den Parteien zur Verfügung zu stellen. Insofern ist eine entsprechende Beschlussfassung auf Grundlage des vorliegenden Antrags der Fraktion Linke/ Piraten nicht erforderlich. Somit hätten alle Parteien, die in Dortmund an der Kommunalwahl teilnehmen, die Möglichkeit der Nutzung städtischer Räumlichkeiten. Eine Ungleichbehandlung der Parteien wäre insoweit nicht zulässig. Die Pflicht zur Gleichbehandlung ergäbe sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz, der in Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz Ausdruck gefunden hat, sowie aus § 5 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz.
Nach der letztgenannten Vorschrift sollen alle Parteien gleichbehandelt werden, wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt. Ein etwaiger Verstoß könnte das Risiko einer erfolgreichen Wahlanfechtung bergen.
OB Sierau erinnerte daran, dass sich das Antragsbegehren nach Mitteilung des Antragstellers durch das Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 erledigt habe. Er bat darum, nähere Einzelheiten mit Herrn StR Dahmen als dem für den Bereich Wahlen zuständigen Dezernenten zu erörtern.
Da die Fraktion Die Linke & Piraten den von ihr gestellten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr. 17522-20-E1) durch das Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 für erledigt erklärt hat, erfolgte keine weitere Befassung dieser Angelegenheit.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
zu TOP 11.1.1
Illegale Grünschnittbeseitigung oder kostenfreie Grünschnittabgabe
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16667-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.2
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch Hundehalter, die ihre Hunde rechtswidrig unangeleint laufen lassen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16668-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.3
Freilaufende Hunde und Katzen als Gefährdung der Dortmunder Vogelwelt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16669-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.4
Förderung des Eisvogel an renaturierten Bachläufen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16670-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.5
Einhaltung von arten- und tierschutzrechtlichen sowie hygienischen Vorschriften bei der Amphibienuntersuchung Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16678-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.6
Gefährdung geschützter Vogelarten durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet "Auf dem Brink"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16679-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.7
Bessere fussläufige Anbindung des Friedhofs Eichlinghofen und der Bushaltestelle
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16907-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.8
Dortmunder Bierfestival am U wieder als Biergefängnis?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16914-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.9
Verbesserung eines Fußgängerweges in Persebeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17081-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.10
Fahrradparkhaus in der City als Kunstinstallation der alten Synagoge
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17095-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.11
Wieder keine würdige, traditionsgerechte Eröffnung der Dortmunder Biertage mit Fassanstich?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17096-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.12
Sinnlose Rodung von Gebüschen und Zerstörung eines Vogelbrutgebietes durch die EDG im Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg als erste Folge der Umstrukturierung der städtischen Grünpflege an Straßen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17097-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.13
Bessere Informationen zu barrierefreie Wohnungen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17099-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.14
Unfallgefahren für Radfahrer durch vorgezogene Aufstellsteifen minimieren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17100-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.15
Mehr Schutz für Radfahrer durch die neuen Überholverbotsschilder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17101-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.16
Völlig sinnlose Zerstörung von Vogelbrutplätzen und Insektenlebensräumen durch die Stadt Dortmund am Hallenbad Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17130-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.17
EDG-„Grünpflege“ nach dem Motto „Tabula rasa“ zerstört in Dortmund flächendeckend Vogelbrutplätze und Insektenlebensräume
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17131-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.18
Sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Zerstörung der Umwelt durch die EDG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17414-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.19
Schizophrener Naturschutz der Stadt Dortmund – Nistkästen aufhängen und gleichzeitige massenhafte Vernichtung von Vogelbrutplätzen durch die EDG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17413-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.20
Unverhältnismäßig hoher städtischer Kostenaufwand, Druck- und Papierverbrauch durch die CDU-Ratsfraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17083-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.21
Ausschluss einer PCB-Belastung für Persebeck und Kruckel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17381-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.22
Waldschäden im NSG Bolmke durch einen illegal angelegten Mountainbiketrail
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17511-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.23
Bewässerung der besonders empfindlichen Jungbäume in Ersatzpflanzungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17512-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.24
Kosten für die teilweise Asphaltierung eines wassergebundenen Radweges am Rüpingsbach
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17514-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.25
„Ästhetische Reinigung“ a la Stüdemann und EDG: Gebüsche werden gerodet – Müll bleibt liegen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17515-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.26
Untätigkeit des Umweltdezernats bei der präventiven Bekämpfung von Waldbränden im NSG Ruhrsteilhänge Hohensyburg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17516-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.27
Untätigkeit des Umweltdezernenten bei der Verbreitung der tödlichen Salamanderpest durch Hunde, Spaziergänger, Reiter und Mountainbiker
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17518-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.28
Namentliche Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens der Ratsmitglieder zum Ersatz des Rates durch den Hauptausschuss
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17519-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.29
Nichtumsetzung der seit dem 20. April geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung durch die Städtische Seniorenheime GmbH
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17520-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte
zu TOP 11.2.1
Anwesenheit der Ratsmitglieder in der aktuellen Legislaturperiode
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16534-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.2
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Martener Meilenstein
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16535-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.3
Ordnungsrufe im Parteienranking
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16536-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.4
Strom- und Gasabstellungen durch die DEW
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16537-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.5
Ungleichbehandlung von Bürgern durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16538-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.6
Ausländer- und Migrationsanteil an weiterführenden Schulen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16675-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.7
Fälle von "illegalem Plakatieren" im Jahr 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16676-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.8
Videoüberwachung der Emscherstraße in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16677-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.9
Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15870-19)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.10
Einsatz von Schutzzone und Stadtschutz bei zukünftigen Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16985-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.11
Gezielte Überwachung von Ratsmitgliedern, die in der Vergangenheit durch Morddrohungen aufgefallen sind
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16986-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.12
Hinweise auf Todeslisten, die möglicherweise von Mitgliedern der SPD-Fraktion angefertigt worden sind
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16987-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.13
Kontakt zwischen Polizei und Stadtverwaltung während der Ratssitzung am 13. Februar 2020
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16988-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.14
Nach Drohungen am 13. Februar: Wie weit sind Teile der SPD noch vom politischen Mord entfernt?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16989-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.15
Sofortiger Abzug von Ratsmitglied Hans-Peter Balzer aus dem Polizeibeirat
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16990-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.16
Gefährliche Radikalisierung von Sozialdemokraten an Rhein und Ruhr
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16991-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.17
Sicherheit gewählter Mandatsträger vor-, während und nach Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16992-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.18
Oberbürgermeister lässt klares Signal gegen politische Gewalt nach Morddrohungen gegen Rm Brück vermissen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16993-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.19
Städtischer Schutz und städtische Hilfestellungen für Ratsmitglieder außerhalb der Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16994-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.20
Vorfälle an Dortmunder U-Bahnstationen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16995-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.21
Verhalten bei Morddrohungen gegen Politiker im Dortmunder Rathaus
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16996-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.22
Corona-Virus hat NRW erreicht
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17005-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.23
Weitergabe von Daten bzg. Kommunalwahlkandidaten zwischen Stadtverwaltung und Polizei
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17127-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.2.24
Kosten für die Umbenennung der Caterpillarstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17128-20)
Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW wurde um 17:10 Uhr durch OB Sierau geschlossen.
Der Oberbürgermeister
Ullrich Sierau | | Renate Weyer
Ratsmitglied |
| Matthias Güssgen
Schriftführer | |
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus