Niederschrift (öffentlich)

über die 43. Sitzung des Hauptausschusses
als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
am 14.05.2020, Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 13:00 - 17:10 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


CDU

Rm Krause
Rm Mader
Rm Dr. Suck

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Urbanek

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StR’in Schneckenburger Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17231-20)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung;
Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren,

Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16698-20)

3.2 Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B;
VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB

Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17148-20)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB

Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17229-20)

3.4 Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16852-20)

3.5 Ergebnisse der Mobilitätsbefragung 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16308-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.2 vor.

3.6 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16588-20)

3.7 Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2018 von DSW21

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14376-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.3 vor.

3.8 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17116-20)

3.9 Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17159-20)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 20.04.2020
(Drucksache Nr.: 17159-20-E1)

3.10 Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.4 vor.

3.11 Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17222-20)

3.12 Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16687-20)

3.13 Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16683-20)

3.14 Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16596-20)


3.15 Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16431-20)

3.16 Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16518-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.5 vor.

3.17 Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Hörde
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16397-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.7 vor.

3.18 Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)

3.19 Statistikatlas
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17091-20)

3.20 Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16359-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.10 vor.

3.21 Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.9 vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.9 vor.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 15927-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 3.9 vor.

3.22 Biodiversitätsnotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16516-20)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des HA/ÄR/Rat am 13.02.2020 vor zu TOP 3.7 vor.



3.23 Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH

Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17213-20)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Geduldete Flüchtlinge in Ausbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16780-20)

5.2 Erhalt der Arbeitslosenzentren
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17076-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 5.3 vor.

5.3 Resolution zum Erhalt des Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatungsstelle "Wendepunkt" im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17134-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 5.4 vor.

5.4 Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17125-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 5.5 vor.
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 17125-20-E2)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 5.5 vor.

5.5 Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16661-20)
Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung des Rates am 13.02.2020.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16661-20-E1)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sanierungsbedarf Schauspielhaus
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15948-19)


6.2 Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16652-20)

6.3 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 6.1 vor.

6.4 Erhöhung der Eintrittspreise Theater Dortmund zur Spielzeit 2020/21
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16551-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 6.2 vor.

6.5 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit

Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16703-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 6.3 vor.

7. Schule

7.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16487-20)

7.2 Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17157-20)

7.3 Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17105-20)

7.4 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Eving; hier: Zusammenführung der Ketteler-Grundschule und der Osterfeld-Grundschule zum 01.08.2020; Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf drei Schulzüge, Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15800-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 7.1 vor.

7.5 Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 7.2 vor.

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Änderung der Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen - SIEH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16790-20)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 - PB 55/2019
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17014-20)

9.2 Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)

9.3 Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17163-20)

9.4 Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16398-20)

9.5 Jahresabschlussentwurf 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17007-20)

9.6 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17173-20)

9.7 GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der UnnaWasser & Mehr GmbH

Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17241-20)

9.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16785-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.1 vor.

9.9 ekz.bibliotheksservice GmbH -
Verschmelzung der Tochtergesellschaft NORIS Transportverpackung GmbH

Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16898-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.2 vor.

9.10 Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.3 vor.

9.11 Jahresabschlussentwurf 2019 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16814-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 9.4 vor.

9.12 Resolution zur Hilfe für Kommunen bei Corona-Folgekosten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17278-20)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17278-20-E1)

9.13 Messe "Jagd & Hund"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16644-20)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des HA/ÄR/Rat am 13.02.2020 zu TOP 9.3 vor.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16603-20)

10.2 Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)

10.3 Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)

10.4 Nachberufungen für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17228-20)

10.5 Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung

Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16605-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.3 vor.
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 27.04.2020
(Drucksache Nr.: 16605-20-E3)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2020
(Drucksache Nr.: 16605-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.3 vor.



10.6 Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16691-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.5 vor.

10.7 Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16692-20)
Die Unterlagen lagen bereits zum Versand der Sitzung des vorgesehenen HA/ÄR/RAT am 26.03.20 zu TOP 10.6 vor.

10.8 Sachstand Coronavirus
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17495-20)

10.9 Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlungen der Parteien im Vorfeld der Kommunalwahl
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17522-20)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Illegale Grünschnittbeseitigung oder kostenfreie Grünschnittabgabe
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16667-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.1.2 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch Hundehalter, die ihre Hunde rechtswidrig unangeleint laufen lassen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16668-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.1.3 Freilaufende Hunde und Katzen als Gefährdung der Dortmunder Vogelwelt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16669-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.1.4 Förderung des Eisvogel an renaturierten Bachläufen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16670-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.1.5 Einhaltung von arten- und tierschutzrechtlichen sowie hygienischen Vorschriften bei der Amphibienuntersuchung Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16678-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.1.6 Gefährdung geschützter Vogelarten durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet "Auf dem Brink"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16679-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.1.7 Bessere fussläufige Anbindung des Friedhofs Eichlinghofen und der Bushaltestelle
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16907-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.1.8 Dortmunder Bierfestival am U wieder als Biergefängnis?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16914-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.1.9 Verbesserung eines Fußgängerweges in Persebeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17081-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.1.10 Fahrradparkhaus in der City als Kunstinstallation der alten Synagoge
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17095-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.1.11 Wieder keine würdige, traditionsgerechte Eröffnung der Dortmunder Biertage mit Fassanstich?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17096-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.1.12 Sinnlose Rodung von Gebüschen und Zerstörung eines Vogelbrutgebietes durch die EDG im Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg als erste Folge der Umstrukturierung der städtischen Grünpflege an Straßen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17097-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.1.13 Bessere Informationen zu barrierefreie Wohnungen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17099-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.1.14 Unfallgefahren für Radfahrer durch vorgezogene Aufstellsteifen minimieren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17100-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.1.15 Mehr Schutz für Radfahrer durch die neuen Überholverbotsschilder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17101-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.1.16 Völlig sinnlose Zerstörung von Vogelbrutplätzen und Insektenlebensräumen durch die Stadt Dortmund am Hallenbad Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17130-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.1.17 EDG-„Grünpflege“ nach dem Motto „Tabula rasa“ zerstört in Dortmund flächendeckend Vogelbrutplätze und Insektenlebensräume
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17131-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.1.18 Sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Zerstörung der Umwelt durch die EDG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17414-20)
Die Anfrage liegt für den regulären Rat am 14.05. vor.

11.1.19 Schizophrener Naturschutz der Stadt Dortmund – Nistkästen aufhängen und gleichzeitige massenhafte Vernichtung von Vogelbrutplätzen durch die EDG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17413-20)
Die Anfrage liegt für den regulären Rat am 14.05. vor.

11.1.20 Unverhältnismäßig hoher städtischer Kostenaufwand, Druck- und Papierverbrauch durch die CDU-Ratsfraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17083-20)
Die Anfrage liegt für den regulären Rat am 14.05. vor.

11.1.21 Ausschluss einer PCB-Belastung für Persebeck und Kruckel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17381-20)
Die Anfrage liegt für den regulären Rat am 14.05. vor.

11.1.22 Waldschäden im NSG Bolmke durch einen illegal angelegten Mountainbiketrail
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17511-20)

11.1.23 Bewässerung der besonders empfindlichen Jungbäume in Ersatzpflanzungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17512-20)

11.1.24 Kosten für die teilweise Asphaltierung eines wassergebundenen Radweges am Rüpingsbach
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17514-20)

11.1.25 „Ästhetische Reinigung“ a la Stüdemann und EDG: Gebüsche werden gerodet – Müll bleibt liegen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17515-20)

11.1.26 Untätigkeit des Umweltdezernats bei der präventiven Bekämpfung von Waldbränden im NSG Ruhrsteilhänge Hohensyburg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17516-20)

11.1.27 Untätigkeit des Umweltdezernenten bei der Verbreitung der tödlichen Salamanderpest durch Hunde, Spaziergänger, Reiter und Mountainbiker
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17518-20)

11.1.28 Namentliche Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens der Ratsmitglieder zum Ersatz des Rates durch den Hauptausschuss
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17519-20)

11.1.29 Nichtumsetzung der seit dem 20. April geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung durch die Städtische Seniorenheime GmbH
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17520-20)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Anwesenheit der Ratsmitglieder in der aktuellen Legislaturperiode
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16534-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.2.2 Strafrechtliche Ermittlungen gegen Martener Meilenstein
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16535-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.2.3 Ordnungsrufe im Parteienranking
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16536-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.2.4 Strom- und Gasabstellungen durch die DEW
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16537-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.2.5 Ungleichbehandlung von Bürgern durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16538-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.2.6 Ausländer- und Migrationsanteil an weiterführenden Schulen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16675-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.2.7 Fälle von "illegalem Plakatieren" im Jahr 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16676-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.2.8 Videoüberwachung der Emscherstraße in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16677-20)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 13.02.2020 vor.

11.2.9 Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15870-19)
Mündliche Nachfrage aus der Sitzung des Rates am 12.12.2019.

11.2.10 Einsatz von Schutzzone und Stadtschutz bei zukünftigen Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16985-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.11 Gezielte Überwachung von Ratsmitgliedern, die in der Vergangenheit durch Morddrohungen aufgefallen sind
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16986-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.12 Hinweise auf Todeslisten, die möglicherweise von Mitgliedern der SPD-Fraktion angefertigt worden sind
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16987-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.13 Kontakt zwischen Polizei und Stadtverwaltung während der Ratssitzung am 13. Februar 2020
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16988-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.14 Nach Drohungen am 13. Februar: Wie weit sind Teile der SPD noch vom politischen Mord entfernt?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16989-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.15 Sofortiger Abzug von Ratsmitglied Hans-Peter Balzer aus dem Polizeibeirat
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16990-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.16 Gefährliche Radikalisierung von Sozialdemokraten an Rhein und Ruhr
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16991-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.17 Sicherheit gewählter Mandatsträger vor-, während und nach Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16992-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.18 Oberbürgermeister lässt klares Signal gegen politische Gewalt nach Morddrohungen gegen Rm Brück vermissen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16993-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.19 Städtischer Schutz und städtische Hilfestellungen für Ratsmitglieder außerhalb der Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16994-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.


11.2.20 Vorfälle an Dortmunder U-Bahnstationen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16995-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.21 Verhalten bei Morddrohungen gegen Politiker im Dortmunder Rathaus
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16996-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.22 Corona-Virus hat NRW erreicht
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17005-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.23 Weitergabe von Daten bzg. Kommunalwahlkandidaten zwischen Stadtverwaltung und Polizei
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17127-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

11.2.24 Kosten für die Umbenennung der Caterpillarstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17128-20)
Die Anfrage lag zum regulären Rat am 26.03. vor.

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Einleitend stellte OB Sierau fest, dass mit der vom Landtag am 14.04.2020 beschlossenen Änderung des § 60 Abs. 1 GO NRW der Landesgesetzgeber die Möglichkeit eröffnet habe, dass der Hauptausschuss in Angelegenheiten, die der Beschlussfassung des Rates unterliegen, per Dringlichkeit entscheiden könne, wenn - wie am 14.04.2020 durch den Landtag erfolgt – eine epidemische Lage von landesweiter Tragweite festgestellt sei und zwei Drittel der Mitglieder des Rates einer solchen Delegierung an den Hauptausschuss im Umlaufverfahren zustimmen. Unabhängig von der zwischenzeitlich erfolgten Interpretation des Landtagsbeschlusses vom 14.04.2020 durch das Ministerium bleibe man bei der Lesart, die zum Zeitpunkt der Einleitung des Umlaufverfahrens gegolten habe.

Von insgesamt 95 Stimmberechtigten haben sich bis zum 23.04.2020 (gesetzte Frist) 74 Mitglieder des Rates zurückgemeldet. Davon hätten 64 Mitglieder fristgerecht ihr Einverständnis zu der Delegierung an den Hauptausschuss erklärt, 9 hätten dagegen gestimmt und 1 Mitglied habe sich enthalten. Nach der gesetzten Frist (bis zum 30.04.2020) hätten noch 10 Personen ihre Erklärung abgegeben, wovon 8 ihr Einverständnis erteilt und 2 Mitglieder dagegen gestimmt hätten. 11 Mitglieder hätten keine Erklärung abgegeben, was er bedaure.

Angesichts der vorliegenden Mehrheit von zwei Drittel der Mitglieder des Rates, tage der Hauptausschuss daher als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Weyer benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.


Er schlug vor, die öffentliche Tagesordnung um folgende Angelegenheit zu erweitern:

1.5 Benennung einer Schriftführung für den Rat der Stadt

3.24 Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17583-20)

7.6 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Vergütung

Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17360-20)

8.2 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Verzicht auf
die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den
Monat Mai 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17508-20)

8.3 Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW – Aussetzung
der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege
und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17502-20)

9.14 Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17356-20)


Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW beschloss einstimmig die Erweiterung der öffentlichen Tagesordnung um diese Angelegenheiten.


Ferner schlug OB Sierau vor, folgende Vorlage von der Tagesordnung abzusetzen, da eine Beschlussfassung darüber dem regulär tagenden Hauptausschuss und nicht dem Hauptausschuss in seiner Funktion als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW vorbehalten bleiben soll:


2.1 Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17231-20)

Durch die Verschiebung bestünden nach Auskunft der Wirtschaftsförderung keine Nachteile.


Weiter schlug OB Sierau vor, folgende Angelegenheit von der Tagesordnung abzusetzen, da der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Beratung dieser Angelegenheit in seine nächste Sitzung am 10.06.2020 geschoben hat:

3.8 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
(REHK); 3. Fortschreibung 2020
Dringlichkeitsbeschluss

(Drucksache Nr.: 17116-20)


Darüber hinaus regte Rm Mader (CDU) an, folgende Angelegenheit wegen Beratungsbedarfs abzusetzen:

6.2 Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ inklusive Rahmenplan
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16652-20)


Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erklärte, dass hinsichtlich des von seiner Fraktion zu der Angelegenheit

10.9 Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlung der Parteien im Vorfeld
der Kommunalwahl
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke & Piraten)
(Drucksache Nr.: 17522-20)

gestellten Zusatz-/Ergänzungsantrags zum Tagesordnungspunkt vom 05.05.2020 (Drucksache Nr. 17522-20-E1) aufgrund des Schreibens der Verwaltung vom 14.05.2020, auf eine Beratung verzichtet werden könne.


Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW am 26.03.2020

Die Niederschrift über die 42. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 26.03.2020 wurde einstimmig bei Enthaltung von Rm Urbanek (AfD) genehmigt.


zu TOP 1.5
Benennung einer Schriftführung für den Rat der Stadt

Auf Vorschlag von OB Sierau beschloss der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW einstimmig, Frau Iris Wosny zur Schriftführerin des Rates der Stadt zu bestellen.



2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund im LOG-IT Club e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17231-20)
Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - nach
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: I. Änderungsbeschluss, II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit im beschleunigten Verfahren,
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16698-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).

Rechtsgrundlage:

II. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 245 - Am Gardenkamp - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und der Begründung vom 22.01.2020 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung). zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -
Hier:
I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur Veränderung (Reduzierung) des räumlichen Geltungsbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes;
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP
VI. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B;
VII. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17148-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 7 unter der Ziffer 7 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
II. hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange - zugleich Scoping - zum Vorentwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 8 und 9 unter der Ziffer 8 - dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
III. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - für den unter Punkt 1.3 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Bereich zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB, §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

IV. stimmt dem Entwurf der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.1 genannten Änderungsbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
V. stimmt dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 – VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - mit der Begründung vom 30.03.2020 für den unter Punkt 1.3 genannten Planbereich zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
VI. beschließt, den Grundzügen des zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag Teil B (Punkt 11.4 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VII. nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP – Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen – nach Vorliegen der Voraussetzungen gemäß § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB, II. Beschluss zur Ermächtigung der Verwaltung für die Zulassung von Vorhaben während der Durchführung des Verfahrens zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In W 125n - ehemalige Thier-Brauerei - nach § 33 Abs. 1 BauGB
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17229-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt

zu TOP 3.4
Entwurf zum Regionalen Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16852-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt unterstützt das vom Regionalverband Ruhr erarbeitete Regionale Mobilitätsentwicklungskonzept für die Metropole Ruhr als zukunftsorientiertes Instrument zur Weiterentwicklung einer innovativen Mobilität.

Der Rat beauftragt die Planungsverwaltung, dem Regionalverband Ruhr diese Vorlage inkl. des Beschlusses bis zum 29.05.2020 zu übermitteln.


zu TOP 3.5
Ergebnisse der Mobilitätsbefragung 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16308-19)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Ergebnisse der Mobilitätsbefragung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" - hier: Emissionsfreier Lieferverkehr (C1) - Errichtung eines temporären Mikrodepots am Ostwall für die emissionsfreie Innenstadtlogistik
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16588-20)

Rm Ubanek (AfD) erklärte, dass die Maßnahmen als temporäres Experiment zu teuer seien, so dass er die Vorlage ablehne.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Errichtung, den Betrieb und den Rückbau (nach Projektende) eines temporären Mikrodepots für emissionsfreien Lieferverkehr am Ostwall.

zu TOP 3.7
Qualitätsmanagementsystem im kommunalen ÖPNV der Stadt Dortmund
- Qualitätsbericht 2018 von DSW21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14376-19)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den vorliegenden Qualitätsbericht von DSW21 zur Kenntnis.

zu TOP 3.8
Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK); 3. Fortschreibung 2020
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17116-20)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.9
Beibehaltung des Lärmaktionsplans 2014
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17159-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 17159-20-E1) vor:


Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 20.04.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Lärmaktionsplan 2014 der Stadt Dortmund beizubehalten und die Lärmaktionsplanung auf dessen Grundlage fortzuführen.


zu TOP 3.10
Eichenprozessionsspinner
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17044-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Informationen der Verwaltung zum weiteren Umgang mit der Problematik „Eichenprozessionsspinner“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.11
Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17222-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgende
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf den im Fachausschuss gestellten Antrag seiner Fraktion, der nicht abgestimmt wurde. Im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bestand Einvernehmen, dass die Verwaltung die darin genannten Aspekte im Zuge der weiteren Umsetzung als Arbeitsmaterial berücksichtigt.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat beschließt die Aktualisierung des Kommunalen Wohnkonzeptes Dortmund und die Erarbeitung von Empfehlungen für ein zukünftiges wohnungspolitisches Arbeitsprogramm, beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


zu TOP 3.12
Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16687-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit
einem Investitionsvolumen in Höhe von 594.870 € den Ausbau des Untergeschosses des
Bürogebäudes Königswall 25-27 und beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter
Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung
(Planungs- und Ausführungsbeschluss) der Ausbaumaßnahme. Die Finanzierung erfolgt
durch das Sondervermögen


zu TOP 3.13
Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16683-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 07.05.2020 einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das für die Grunderneuerung der Hannöverschen Straße, I. Bauabschnitt - von der Berliner Straße bis 120 m östlich Alte Straße - im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10485-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.045.000,00 Euro um 1.695.0000,00 Euro auf 2.740.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014577 – FE Hannöversche Str. -Berliner b. Alte Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019: 9.352,96 Euro
Haushaltsjahr 2020: 990.647,04 Euro
Haushaltsjahr 2021: 1.740.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.521,67 Euro.


zu TOP 3.14
Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16596-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 einstimmig folgenden ergänzten (kursiv) Dringlichkeitsbeschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.284.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2019: 61.125,49 Euro
Haushaltsjahr 2020: 345.160,36 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.977.714,15 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 110.870,67 Euro.

Ergänzungen:

Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schlägt vor, die Einrichtung von Hol- und Bringzonen, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Hierfür werden die Parkstreifen der Stockumer Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vorgeschlagen.

LKW-Verbot:
Die Verwaltung wird darum gebeten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.
zu TOP 3.15
Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16431-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:



Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.

Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 341.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.

Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger 6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:

Haushaltsjahr 2020 95.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 69.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 19.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 206.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 144.000,00 Euro


zu TOP 3.16
Sachstandsbericht zur Untersuchung des Vollanschlusses Mallinckrodtstraße/OWIIIa an die Westfaliastraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16518-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:


Unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 06.05.2020 nahm der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW die Sachstandsinformationen und den Erläuterungsbericht zur Machbarkeitsstudie „Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa“ zur Kenntnis.



zu TOP 3.17
Widmung von Straßen im Bereich Dortmund - Hörde
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16397-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass mit Wirkung vom Tage der öffentlichen Bekanntmachung folgende Straßen gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) als Gemeindestraße gewidmet werden:
Der Gemeingebrauch der Straßen unterliegt keiner Beschränkung.


zu TOP 3.18
Soziale Innovationen und intelligente Stadtinfrastrukturen für die widerstandsfähige Stadt der Zukunft (Projekt iResilience)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16525-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten „nordwärts“- Teilprojekt iResilience zur Kenntnis.


zu TOP 3.19
Statistikatlas
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17091-20)

Rm Berndsen (SPD) regte an, die Verwaltungsvorlage den Bezirksvertretungen zur Kenntnis zu geben.
Herr StR Dahmen sicherte zu, dies zu veranlassen.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Statistikatlas 2019 zur Kenntnis.


zu TOP 3.20
Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells "Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten"
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16359-19)

Rm Dr. Suck (CDU) begründete die Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion. Zur Begründung führte er aus, dass die Aufgabe mit dem vorhandenen Personal bei der Wirtschaftsförderung erfüllt werden könne, so dass es keiner zusätzlichen Projektstelle bedarf.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die Ablehnung der Vorlage mit dem Hinweis auf das Kosten-Nutzen-Verhältnis, das nicht den Vorstellungen seiner Fraktion entspreche.

Als Umsetzung einer Initiative der Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen sowie Die Linke & Piraten aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, begründete Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sein Abstimmungsverhalten, wobei er die Einrichtung der Projektstelle als erforderlich erachtete.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Fraktion FPD/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

a) die Einstellung eines*er Koordinator*in für Marten, angesiedelt im Projekt "nordwärts"
b) die Organisation einer Vor-Ort-Dependance im Ortskern Marten als Standort
c) einen ca. einjährigen Innovationsprozess „Vision Marten 2025“ zu initiieren, aus dem sich konkrete Handlungsempfehlungen zur Erreichung des gewünschten Gesamtziels ableiten
d) mit dem langfristigen Ziel einer deutlichen Revitalisierung und Profilierung eines noch lebenswerteren Martens, schnelle Hilfen einzuleiten
e) zu prüfen, ob die im Pilotprojekt entwickelte Methodik auf andere Stadtteile übertragbar ist
f) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung

und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.
Der Rat beschließt die Erprobung des Modells mit folgenden Aufwendungen in den Finanzplanjahren:

HJ 2020 89.200 Euro
HJ 2021 135.900 Euro
HJ 2022 138.100 Euro
HJ 2023 140.300 Euro
HJ 2024 142.600 Euro

Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates.


zu TOP 3.21
Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15927-19)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung am 29.04.2020 vor:


Weiterhin lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass ABVG, 03.03.2020:
Herr Rm Dudde erhebt die o. a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.

Hinsichtlich der Empfehlung der BV-Innenstadt West zur Aufnahme des Union-Gewerbehofes in die „nordwärts“ Projektrunde, wies OB Sierau darauf hin, dass dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen diese Empfehlung nicht vorlag. Zudem erläuterte er, dass alle Projekte aus der Liste einen intensiven Bewertungsprozess durchlaufen hätten. So habe es neben verwaltungsinternen Arbeitsgruppen auch eine Befassung im Kuratorium gegeben und seien so auf ihre Realisierbarkeit überprüft worden. Zudem habe es im Anschluss ein online Kommentierungsverfahren gegeben. Für jedes eingereichte Projekt wurde eine Empfehlung hinsichtlich der Ratsvorlage abgegeben. Das Ergebnis des Bewertungsprozesses lief darauf hinaus, dass das Projekt Union Gewerbehof zu unkonkret sei. Er wolle aber nicht ausschließen, dass bei einer Weiterentwicklung, das Projekt zu einem späteren Zeitpunkt Berücksichtigung finden könne.

Rm Mader (CDU) bat darum klarzustellen, in welcher Form über die Vorlage abgestimmt werde, da man der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde nicht folgen werde.

Da bis auf den Finanzausschuss alle beteiligten Ausschüsse der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde gefolgt seien, regte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) an, bei der Abstimmung ebenfalls unter Berücksichtigung des Beirates zu verfahren.

OB Sierau kündigte an, die Verwaltungsvorlage unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften abstimmen zu lassen.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste in Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 12.03.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt nimmt die Ergebnisse der "nordwärts"-Projektrunde 2019 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die durch die "nordwärts"-Projektgremien empfohlenen 28 Projekte in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren im Rahmen des Projektes "nordwärts" zu qualifizieren.


zu TOP 3.22
Biodiversitätsnotstand
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16516-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:

Rm Urbanek (AfD) riet dazu, mit dem Begriff „Notstand“ zurückhaltender umzugehen, da dieser eine Situation beschreibe, bei der die staatliche Gewalt nicht mehr wie gewohnt an Gesetze gebunden sei. Daher interessiere es ihn welche Gesetze mit einem Notstand außer Kraft gesetzt werden sollen. Daher lehne er den Antrag ab, auch wenn er den Grundgedanken nachvollziehen könne.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf die Beratungen und die Verständigung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW), dass in der nächsten Sitzung, in der der Landschaftsplan unter Beifügung einer Stellenbemessung für die Umsetzung des Landschaftsplans beraten wird, auch der Personalbedarf für die Umsetzung eines Biodiversitätskonzepts behandelt wird. Aus diesem Grund soll auch eine Befassung im Ausschuss für Personal und Organisation erfolgen. Daher wurde der Antrag seiner Fraktion auch nicht abgestimmt, sondern an die Verwaltung als Prüfauftrag mitgegeben. Daher müsse auch der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW heute nicht über den Antrag (Drucksache Nr.: 16516-20) abstimmen.
Zudem verstehe er den Begriff „Notstand“ als politischen Begriff, der die Situation beschreibt, dass in Dortmund ein spürbares Vogelsterben besteht.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass er den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten aufgrund einiger Unschärfen nicht mittragen könne. Da er das Problem des Vogelsterbens jedoch ebenfalls sehe, werde er der Empfehlung des AUSW folgen.

Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) betonte unter Hinweis auf die im Rahmen der Haushaltsberatungen zur Verfügung gestellten Gelder, die vom AUSW festgestellte Handlungsnotwendigkeit, die in dem Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten zum Ausdruck komme.

StR Wilde erläuterte, dass im AUSW zum Ausdruck gekommen sei, dass es sich bei dem Begriff des „Notstandes“ nicht um einen Notstand im eigentlich definierten Sinn handelt. Vielmehr bestünde die Notwendigkeit, über Biodiversität zu diskutieren und entsprechende Konzepte zu entwickeln. Zugesagt worden sei, hinsichtlich des Landschaftsplans und der Biodiversität den Personalbedarf zu quantifizieren. Hierzu kündigte StR Wilde eine eigenständige Vorlage an, die jedoch noch nicht zeitgleich mit dem Landschaftsplan erfolgen werde.

OB Sierau stellte fest, dass mit der Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Abstimmung über den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) obsolet ist. Darüber hinaus sei mit der Empfehlung des AUSW und der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.04.2020 (Drucksache Nr.:16516-20-E3) auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 16516-20-E2) erledigt.


Mit dieser Feststellung folgte der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW damit mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die schriftliche und mündliche Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 16516-20) als eingebracht zu betrachten und die Verwaltung damit zu beauftragen, diesen als Prüfauftrag im Rahmen der Strategieerarbeitung zum Thema „Biodiversität“ zu berücksichtigen.


zu TOP 3.23
Städtische Infrastruktur / Wasserstoff
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.2020
(Drucksache Nr.: 15539-19-E3)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.03.2020 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 15539-19-E3, lag bereits zur Sitzung am 26.11.2019 vor):

„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag:
Begründung:
Mit der Erarbeitung der Wasserstoffstrategie soll die Energiewende in Dortmund weiter vorangebracht werden. Zwar schreitet der Ausbau der Infrastruktur für E-Mobilität weiter voran, doch sollte bereits heute weiter in die nähere Zukunft geschaut werden und die Nutzung von Wasserstoff als Energiequelle in den Fokus genommen werden. Denn Wasserstoff hat zusätzlich nicht nur im Bereich der Mobilität Anwendungsbereiche, sondern z.B. auch im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung. Gelingt es Wasserstoff grün und nachhaltig vor Ort herzustellen, z.B. aus Abfall oder Photovoltaik, und zu nutzen, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffemissionen in Dortmund. Mit dem Masterplan Energiezukunft und dem geplanten Energiecampus Huckarde werden bereits Entwicklungen im Bereich Wasserstofftechnologien verfolgt. Diese Aktivitäten gilt es nun auszuweiten. Um eine entsprechende Wasserstoff-Kreislaufwirtschaft und die benötigte Infrastruktur zu schaffen, soll insgesamt ein Konzept erarbeitet werden und den zuständigen Ausschüssen vorgestellt werden.“

ABVG, 03.03.2020:

Herr Habbes (DSW21) und Herr Flosbach (DEW21) informieren den Ausschuss über den aktuellen Sachstand und geben eine Einschätzung dazu ab, ob und inwieweit die Nutzung von Wasserstoff aus ihrer jeweiligen Sicht möglich sei. Hierbei wurde deutlich, dass man dem Thema grundsätzlich positiv gegenüberstehe allerdings aufgrund der Entscheidungen auf Bundesebene „pro Elektromobilität“ die kurzfristige Schaffung einer Wasserstoff-Infrastruktur über die kommunalen und privaten Unternehmen zum jetzigen Zeitpunkt für schwierig halte.

Herr Rm Dudde berichtet, dass seine Fraktion das Thema bereits seit Jahren sehr intensiv betrachte, hierzu allerdings nicht so euphorisch wie die SPD-Fraktion sei. Seine Fraktion stehe dem sehr kritisch gegenüber, da man davon ausgehen müsse, dass nach vorangeschrittenem Ausstieg aus der Atom- und Kohleenergiegewinnung immer weniger überflüssiger Ökostrom und insofern immer weniger Strommengen für die Wasserstoffgewinnung zur Verfügung stehen würden.

Herr Rm Gebel verdeutlicht, dass seine Fraktion den o. a. Antrag ablehnen werde, da ihm nicht klar sei, weswegen man auf kommunaler Ebene so etwas vorantreiben sollte, während sich auf den Ebenen darüber dazu gar nichts tue.

Da es sich bei der Thematik „Wasserstoffstrategie“ um eine Maßnahme von besonderer Bedeutung handelt, von der nicht nur die Verwaltung sondern auch die städtischen Gesellschaften berührt seien, einigt man sich darauf, dass hier eine abschließende Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund erforderlich sei und man daher den heutigen Beschluss zum o. a. SPD-Antrag in Form einer Empfehlung abgeben werde. Außerdem soll die Angelegenheit an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) mit der Bitte um Beratung und Empfehlung überwiesen werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss:
Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) erklärte, dass sich ihre Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da im Zusammenhang mit Wasserstoff bereits einige Projekte – auch innerhalb des Konzerns Stadt Dortmund - angestoßen seien (z.B. H2-Ruhr). Eine eigene Strategie der Stadt werde daher u.a. aus Gründen der Ressourcenschonung bei der Stadtverwaltung für nicht erforderlich gehalten.

Rm Urbanek (AfD) verwies auf die Grenzen der derzeit verfügbaren Wasserstoff-Infrastruktur und der technischen Machbarkeit. Angesichts der mit Wasserstoff als Kraftstoff verbundenen Nachteile (Wirkungsgrad, Sicherheit, Diffusion), könne er der Empfehlung des Ausschusses nicht zustimmen, da er befürchte, dass mit einer Konzentration auf den Wasserstoff die Nutzung anderer synthetischer Kraftstoffe nicht ernsthaft verfolgt werde.

OB Sierau wies darauf hin, dass die Empfehlung des Ausschusses den Auftrag an die Verwaltung beinhalte, eine Wasserstoffstrategie zu erarbeiten. Daher gehe es zunächst vor allem um die Untersuchung von Innovationspotentialen und Nutzungsmöglichkeiten, die nicht von vornherein ausgeschlossen werden sollten.

Auch aus Sicht von Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) beinhalte die Wasserstofftechnik Potentiale, die man in Hinblick auf etwaige Nutzungen untersuchen sollte. Daher werde er der Empfehlung aus dem Ausschuss – auch mit Blick auf die Entwicklungsmöglichkeiten der kommunalen Unternehmen – zustimmen.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) kündigte unter Hinweis auf die von seiner Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu diesem Thema gestellte Bitte um Stellungnahme an, der Ausschussempfehlung zuzustimmen. Man sei gut beraten, gegenüber anderen Ländern bei der Nutzung von Wasserstoff nicht den Anschluss zu verlieren. Dabei wies er ergänzend auf die Möglichkeit einer umweltfreundlichen Gewinnung von Wasserstoff durch die Nutzung überschüssiger Energie aus erneuerbaren Energiequellen hin.

Rm Berndsen (SPD) verwies auf die Berichterstattung im Wirtschaftsförderungsausschuss, bei der betont wurde, wie wichtig der Wasserstoff in der Wirtschaft sein könne. Dieses Potential sei der Auslöser des Antrages seiner Fraktion gewesen.

Nach Einschätzung von Rm Mader (CDU) mache es Sinn, unterschiedliche technische Innovationen abzuprüfen um mögliche Potentiale zu ermitteln. Daher werde seine Fraktion der Ausschussempfehlung zustimmen.


Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.03.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


zu TOP 3.24
Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17583-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig nachfolgenden Dringlichkeitsbeschluss:

a) Der Hauptausschuss in seiner Funktion als Dringlichkeitsausschuss beschließt die
coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen nach dem Hygieneplan für
Schulen.

b) Der Rat der Stadt bestätigt diesen Beschluss.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17213-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig nachfolgenden Dringlichkeitsbeschluss:



5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Geduldete Flüchtlinge in Ausbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16780-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage zur Kenntnis


zu TOP 5.2
Erhalt der Arbeitslosenzentren
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17076-20)

Auf Anregung von OB Sierau bestand einstimmig Einvernehmen im Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW, die Tagesordnungspunkte 5.2 „Erhalt der Arbeitslosenzentren“ und 5.3 „Resolution zum Erhalt des Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatungsstelle `Wendepunkt` im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.“ gemeinsam unter dem Tagesordnungspunkt 5.2 zu behandeln.

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr. 17076-20-E1) vom 06.05.2020 vor:

Darüber hinaus lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der SPD-Fraktion (DS-Nr. 17134-20-E1) vom 12.05.2020 vor:
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete den Antrag seiner Fraktion und verwies auf die Beratungen im Sozialausschuss, wo die Idee aufkam, mit einer Resolution in den Rat zu gehen. Da sich beide Resolutionen nicht widersprechen sondern ergänzen, werde seine Fraktion beiden Resolutionen zustimmen.

Rm Krause (CDU) verwies auf die veränderte Förderung und Organisation von Arbeitslosenzentren, mit der Doppelstrukturen abgeschafft werden sollen, so dass es ab dem Jahr 2021 mit den Erwerbslosenberatungsstellen nur noch eine Form dieser Einrichtungen geben soll. Da die Motivation des Landes, Verbesserungen bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit und deren Folgen herbeiführen zu wollen, nachvollzogen werden kann, könne ihre Fraktion beiden Resolutionen, die diesem Vorgehen entgegenstünden, nicht zustimmen. Daher werde ihre Fraktion den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ablehnen. Bei dem Antrag der SPD-Fraktion werde man sich angesichts der Sonderrolle, die das Frauenzentrum Huckarde mit der Erwerbslosenberatungsstelle `Wendepunkt` einnimmt, bei der Abstimmung enthalten.

Rm Weyer (SPD) erklärte, dass ihre Fraktion beiden Resolutionen zustimmen werde. Nur so sei das in Dortmund funktionierende System, das durch die landesseitig avisierten Veränderungen nicht verbessert würde, weiter aufrechtzuerhalten.

Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) kündigte für seine Fraktion an, beiden Resolutionen zuzustimmen, da die Struktur einer unabhängigen Arbeitslosenberatung nicht zu unterschätzen sei. Gerade im Zusammenspiel sowohl der unabhängigen Beratungsstellen als auch der Agentur für Arbeit und des JobCenters würden alle Akteure profitieren. Diesen Vorteil sähe man durch die Umstrukturierung des Landes gefährdet.
Rm Urbanek (AfD) begründete die Ablehnung beider Resolutionen durch seine Fraktion mit fehlenden Kontrollmaßnahmen und Effektivitätsbetrachtungen bei den Arbeitslosenzentren, so dass man die vom Land vorgesehene Restrukturierung für sinnvoll erachte.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte für seine Fraktion, dass man die Resolution der Fraktion Die Linke & Piraten ablehnen und sich bei der Resolution der SPD-Fraktion enthalten werde. Zur Begründung führte er aus, dass es keine messbaren Anhaltspunkte gäbe, die der landesseitig vorgesehenen Restrukturierung entgegengehalten werden könne.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:



Darüber hinaus fasste der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, bei Enthaltung der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

zu TOP 5.3
Resolution zum Erhalt des Arbeitslosenzentrum Dortmund und der Erwerbslosenberatungsstelle "Wendepunkt" im Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17134-20)

Die Befassung und Beschlussfassung erfolgte unter dem Tagesordnungspunkt 5.2.


zu TOP 5.4
Erhalt der Arbeitsplätze bei Caterpillar
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17125-20)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E2) vom 18.03.2020 vor:

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag zudem folgender gemeinsamer Zusatz- und Ergänzungsantrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen, SPD und DIE LINKE & PIRATEN (DS-Nr. 17125-20-E3) vom 07.05.2020 vor:

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag außerdem folgender Antrag der CDU-Fraktion (DS-Nr. 17125-20-E4) vom 13.05.2020 vor:

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag weiterhin folgendes Schreiben der Verwaltung (in englischer Sprache) vom 06.04.2020 vor:


Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) begründet den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, mit denen die Folgen der Werksschließung abgemildert werden sollen. Hinsichtlich des Antrages der CDU-Fraktion halte er es für schwierig, die Wirtschaftsförderung zu beauftragen, ein Unternehmen zu akquirieren. Allenfalls könne man sie auffordern, alles Mögliche in diese Richtung zu unternehmen. Auch wenn die Zielrichtung des CDU-Antrages klar sei, werde man diesem nicht zustimmen, da der gemeinsame Fraktionsantrag bereits die entsprechenden Aspekte aufgreife.

Auf Nachfrage erklärte OB Sierau, dass eine Reaktion auf das Schreiben der Verwaltung an Caterpillar insoweit erfolgt sei, als dass der Zeitung seitens der IG-Metall zu entnehmen gewesen sei, dass die Unternehmensentscheidung zwar gefallen sei, jedoch etwaige Überlegungen hinsichtlich neuer Konzepte oder Standortnutzungen durch andere Unternehmen im Jahr 2021 erfolgten.

Dr. Suck (CDU) erklärte zu der gemeinsamen Resolution der Fraktionen von Bündnis 90 / die Grünen, SPD und Die Linke & Piraten vom 07.05.2020, dass seine Fraktion den ersten beiden Punkten zustimmen könne. Bzgl. des dritten Punktes sei jedoch der Anlass für einen Ergänzungsantrag gesehen worden, mit dem der gemeinsame Antrag abgeändert werden sollte. Angesichts der sich nunmehr verlängerten zeitlichen Perspektive würde man sich wünschen, dass an dem Standort weiterhin eine Industrieproduktion stattfindet, so dass es wünschenswert wäre, wenn der von der CDU-Fraktion vorgelegte Antrag in einer gemeinsamen Ratsresolution aufgehen könnte.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verwies auf die Regeln der sozialen Marktwirtschaft. Vor diesem Hintergrund sei die Standortentscheidung des Unternehmens vielleicht nicht nachvollziehbar, müsse aber akzeptiert werden. Notwendig sei es nun, über bestehende Arbeitsmarktinstrumente den qualifizierten Mitarbeitern eine Perspektive zu geben. Dies gehe nur, wenn neue Unternehmen akquiriert würden.

Rm Urbanek (AfD) sah die Ursache der Unternehmensentscheidung von Caterpillar insbesondere in den Abgabenlasten, die Unternehmen in Deutschland zu tragen haben. Daher sähe er Deutschland bei der Frage von Standortvorteilen auch nicht mehr so im Vorteil, wie dies in der Vergangenheit der Fall gewesen sei.

OB Sierau erklärte, dass der Dortmunder Standort von Caterpillar ökonomisch profitabel sei. Daher sprächen die Zahlen des Standortes nicht für dessen Schließung. Die in den USA getroffene Entscheidung der Schließung sei daher rein strategisch. Ob diese langfristig profitabel sei, bliebe jedoch abzuwarten.

Herr Westphal erläuterte, dass Caterpillar aus einer Betrachtung der gesamten Produktlinie von Großhydraulikbaggern – die neben Dortmund auch an einem Standort in Indonesien produziert werden - entschieden habe, den Standort zu schließen. Dabei hätten insbesondere auch Absatzmöglichkeiten eine Rolle gespielt. Derzeit befände man sich innerhalb des Konzerns in der Phase, in der darüber nachgedacht werde, wie die Unternehmensentscheidung, nur noch an einem Standort weltweit zu produzieren, umgesetzt werde. Da in diesem Zusammenhang auch Qualitätsfragen in der Produktion und infrastrukturelle Rahmenbedingungen – nunmehr auch vor den Herausforderungen einer Corona-Pandemie - geprüft würden, lohne es sich, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass diese Entscheidung nicht endgültig wird. Daher setze sich die Wirtschaftsförderung weiterhin vorrangig für eine Produktion von Großhydraulikbaggern am Standort Dortmund ein. Für den Fall, dass dies nicht erfolgreich sein sollte, stehe die Wirtschaftsförderung parat, Vermittlungsstrukturen für die gut qualifizierten (Fach-)Arbeiter aufzubauen. Darüber hinaus sei es – auch unabhängig von einer Beauftragung durch die Gremien – die Aufgabe der Wirtschaftsförderung, etwaige Wiederansiedlungen von Unternehmen zu realisieren.

OB Sierau stellte angesichts der Erörterungen fest, dass es sich lohne, sich im Dialog der Beteiligten für den Erhalt des Standortes Dortmund weiter einzusetzen und die Produktion – oder Teile davon - hier zu halten. Hierzu stellte er in Aussicht, sich mit entsprechenden Argumenten noch einmal an den Konzern zu wenden. Vermieden werde müsse auf jeden Fall, dass der Standort schlagartig aufgegeben werde, so dass – insbesondere unter Mitwirkung der Wirtschaftsförderung - Rahmenbedingungen für einen allmählichen Übergang geschaffen werden müssten. Daher regte er an, zum Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 27.05.2020 eine Vorlage zu erstellen, in der das avisierte Vorgehen dargestellt werde. Diese könne zudem im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie im Hauptausschuss und Rat am 18.06.2020 behandelt werden. Vor diesem Hintergrund könnten die heute vorliegenden Anträge als anberaten betrachtet und in der weiteren Beratung und im Zusammenhang der zu erarbeitenden Verwaltungsvorlage berücksichtigt werden.

Mit diesem von OB Sierau angeregten Vorgehen erklärten sich Rm Dr. Suck (CDU), Rm Matzanke (SPD) und Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) für ihre Fraktionen einverstanden.

Im Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW bestand Einvernehmen, die vorliegenden Anträge an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Beratung im Zusammenhang mit der verwaltungsseitig zu erstellenden Verwaltungsvorlage zu überweisen und die Angelegenheit in die Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu schieben.
zu TOP 5.5
Europäischen Städtekoalition gegen Rassismus
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16661-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:


Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sanierungsbedarf Schauspielhaus
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15948-19)
Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:


Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 15948-19-E1) vom 13.05.2020 vor:


Rm Mader (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion, der ebenfalls im Finanzausschuss vorgelegen habe, jedoch versäumt wurde abzustimmen. Ziel sei es, einen ganzheitlichen Überblick über die Liegenschaft zu erhalten, da dieser anhand von mitunter sukzessiv seitens der Verwaltung vorgelegten Verwaltungsvorlagen schwer zu erlangen sei.
Sofern es bei dem Antrag der CDU-Fraktion darum ginge, sich den Sachstand vortragen zu lassen, bestünden seitens der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen keine Bedenken, auch wenn seitens der Verwaltung eine Informationsvorlage angekündigt sei. Problematisch sei es nach Einschätzung von Rm Reuter (Bündnis 90 / Die Grünen) jedoch dann, wenn eine Befassung mit diesem Antrag zu zeitlichen Verzögerungen führen würde.

Bezogen auf den in der Verwaltungsvorlage zur Kenntnis zu nehmenden dringenden Sanierungsbedarf erklärte Rm Urbanek (AfD), dass nicht ersichtlich sei, ob sich der Auftrag zur Machbarkeitsstudie auf den dringenden Sanierungsbedarf oder auf sämtliche notwendigen Maßnahmen bezieht. Vor diesem Hintergrund habe sich seine Fraktion bislang gegen die Vorlage ausgesprochen, der erst dann zugestimmt werden könne, wenn der umfassende Sanierungsbedarf in die Machbarkeitsstudie einfließt. Vor diesem Hintergrund könne man auch dem Antrag der CDU-Fraktion folgen.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) signalisierte Zustimmung zur Vorlage gemäß der Empfehlung des Finanzausschusses, zumal die Prüfung eines Neubaus zugesagt wurde.

Für die Fraktion Die Linke & Piraten erklärte Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), dass man der Verwaltungsvorlage in der vorliegenden Form, ohne die vom Finanzausschuss empfohlene Neubauvariante folgen wolle, da ein Neubau am gleichen Standort die Gefahr der Beeinträchtigung des Spielbetriebes berge.

Zum Sachstand der Jungen Bühne berichtete StD Stüdemann, dass der Architektenwettbewerb im August 2019 gestartet wurde. Das Rückfragekolloquium sei im Oktober 2019 durchgeführt worden. Im Rahmen der Angebotsfrist habe man insgesamt 23 Entwürfe erhalten, die nunmehr in der Vorprüfung (Brandschutz, Stadtplanung, Verkehrsplanung, Theaterabläufe) gewesen seien. Corona bedingt abgesagt werden musste die für den 23.03.2020 vorgesehene Preisgerichtssitzung, die inzwischen auf den 30.06.2020 verschoben wurde. Daher befände man sich durchaus im Plan.
Zum Theater verwies StD Stüdemann auf insgesamt 39 Ratsbeschlüsse - darunter mehrere Untersuchungsaufträge - seit 2001. Ein aktueller Untersuchungsauftrag beschäftigt sich mit der gesamttechnischen Infrastruktur, den Sprinklersystemen, den Wasser führenden Systemen, den Heizungssystemen und der Hydraulik. Er sei optimistisch, dass innerhalb der nächsten zwei bis drei Monate hierzu ein Ergebnis vorliegen werde.
Insgesamt seien 48.560.418 € in die verschiedenen Etappen des Theaterbaus (inkl. Werkstattumbau i.H.v. 17 Mio. €) seit dem Jahr 2001 investiert worden.
Bedenken habe er hinsichtlich einer großen Untersuchung, an deren Ende eine enorme Kostensumme steht, da er als Kämmerer nach der Gemeindeordnung verpflichtet sei, entsprechende Rückstellungen zu bilden, wodurch der Haushalt enorm belastet werde.
Zur Machbarkeitsstudie verwies StD Stüdemann, auf die Begründung in der Verwaltungsvorlage, wonach die Machbarkeitsstudie „über alles“ gemacht werden solle und dass nach 70 Jahren eine grundhafte Sanierung zu besprechen sei.
Seit 2004 seien insgesamt 4,137 Mio. € in das Schauspielhaus (Bühnentechnik, Sicherheit) investiert worden.
Nicht zu raten sei, aus dem Etappenprogramm auszusteigen und eine Generalsanierung anzustreben.
Hinsichtlich der Arbeiten am Opernhaus sei neben der Betonsanierung der Außenhülle, lediglich noch die Terrasse zu berücksichtigen.
StD Stüdemann erklärte, dass die einzelnen Maßnahmen im Rahmen einer Generalbeschreibung zur Verfügung gestellt werden können. Weitere Untersuchung auszulösen, führe jedoch nicht zu weiteren Erkenntnissen.

Bm`in Jörder (SPD) erklärte, dass sie irritiert über die von der CDU-Fraktion beantragte Berichterstattung zum Rat sei, da für solche Berichte der Fachausschuss zuständig sei.

Rm Dr. Suck (CDU) regte an, die hier angesprochenen Aspekte im Rahmen der seitens der Verwaltung angekündigten Informationsvorlage zu berücksichtigen, womit dem Antragsbegehren seiner Fraktion entsprochen wäre.

OB Sierau stellte fest, dass vor dem Hintergrund der zum Finanz- und Kulturausschuss angekündigten Informationen seitens der Verwaltung, der Antrag der CDU-Fraktion nicht aufrechterhalten werde.


Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nachfolgenden geänderten (fett/kursiv) Dringlichkeitsbeschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dringenden Sanierungsbedarf des Schauspielhauses zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie, die neben einer logistischen Betrachtung und den Leistungskriterien auch eine fachgerechte Kostenermittlung beinhaltet, zu vergeben, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.
zu TOP 6.2
Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16652-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW hat den Tagesordnungspunkt zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.



zu TOP 6.3
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Erster Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16354-19)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den ersten Zwischenbericht zur Kenntnis.



zu TOP 6.4
Erhöhung der Eintrittspreise Theater Dortmund zur Spielzeit 2020/21
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16551-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die von der Betriebsleitung vorgeschlagene Erhöhung der Eintrittspreise im Opernhaus für die Spielzeiten 2020/21 bis 2024/25.


zu TOP 6.5
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020
- Wahl der Fachpreisrichter/innen
- Bestätigung der Sachpreisrichter/innen für die laufende Wahlzeit
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16703-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat wählt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit für die Verleihung des Förderpreises der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2020 in der Sparte Darstellende Kunst

als Fachpreisrichter/innen

Herrn Prof. Dr. Jörn Etzold, Bochum

Frau Monica Fotescu-Uta, Dortmund

Frau Laura N. Junghanns, Dortmund

und Herrn Harald Redmer, Münster

in die Jury.


Für die Dauer seiner Wahlzeit bestätigt der Rat der Stadt auf Vorschlag des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit die folgenden Ratsmitglieder als Sachpreisrichter/innen:

Frau Bürgermeisterin Birgit Jörder

Frau Ratsmitglied Brigitte Thiel

Frau Ratsmitglied Barbara Brunsing

und Herrn Ratsmitglied Dr. Jürgen Eigenbrod.




7. Schule

zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16487-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren an den Grundschulen der Stadt Dortmund für das Einschulungsjahr 2020/21 zur Kenntnis.



zu TOP 7.2
Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17157-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt




zu TOP 7.3
Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17105-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 vor:


… Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 22.04.2020 vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Information der Verwaltung vom 29.04.2020 vor:




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass seine Fraktion den Eindruck habe, dass es im Vorfeld eine schlechte Kommunikation gegeben habe. Er könne mit einem kritischen Blick und im Sinne von Integration der Vorlage zustimmen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass seine Fraktion im Schulausschuss den Antrag gestellt habe, über die Vorlage zu entscheiden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Schulausschusses zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Antrag der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund, eine zweizügige jüdische Grundschule als Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Kultusgemeinde am Standort der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark möglichst ab dem Schuljahr 2021/22, spätestens aber zum Schuljahr 2022/23 einziehen zu lassen. Der Rat entspricht damit dem Wunsch der Jüdischen Kultusgemeinde, nach der langen, doch 1942 von den Nationalsozialisten zerstörten Tradition der jüdischen Volks-schulen in Dortmund (seit dem frühen 19. Jahrhundert an den Standorten Breite Gasse, Kampstraße, Lindenstraße, s. Anlage 2) wieder eine jüdische Grundschule einzurichten, die auch Kindern nicht-jüdischen Glaubens offen steht (s. Anlage 1). Den Antrag auf Einrichtung der jüdischen Ersatzschule stellt die Kultusgemeinde bei der Bezirksregierung Arnsberg gemäß des SchulG NRW und der Verordnung über die Ersatzschulen NRW.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark (2.400 qm) nach dem Auszug der Caritas-Übergangseinrichtung für Flüchtlinge zum 01.09.2020 wieder für die Beschulung von Kindern herzurichten.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark als Ersatzschule für die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund zur Verfügung zu stellen. Die Miete bemisst sich nach der Höhe der erforderlichen Abschreibungen in Einklang mit den Finanzierungsregelungen der Ersatzschulfinanzierung. Die Jüdische Kultusgemeinde wird ihrerseits in Abstimmung mit dem Land NRW für erforderlich erachtete Sicherheitsmaßnahmen Sorge tragen. 4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen unbefristeten Stadtvertrag mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund (s. Anlage 4) zu schließen, der die Bildungs- und Kulturarbeit der Jüdischen Kultusgemeinde beginnend 2022 jährlich mit einer pauschalen Festbetragsfinanzierung von 200.000 € städtischerseits fördert. Dieser Stadtvertrag steht in der Tradition der kommunalen Vereinbarung mit der Jüdischen Kultusgemeinde aus dem Jahr 1904. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung im Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur budgeterweiternd für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe/ Kulturbüro für das Haushaltsjahr 2021/22 einzurichten. Der Förderbetrag erhöht sich jährlich um die durchschnittliche Teuerungsrate von 1,5 % p.a. ab 2023. Der Stadtvertrag wird von der Stadt Dortmund und der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund jeweils nach 5 Jahren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls modifiziert.


Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) brachte seine Freude über die Einrichtung einer jüdischen Schule in Dortmund zum Ausdruck. Jedoch hätte man sich eine öffentlich rechtliche Trägerschaft der Schule gewünscht. Da eine private Trägerschaft nicht mit dem Parteiprogramm zu vereinbaren sei, kündigte er an, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass Fragen seiner Fraktion zwischenzeitlich geklärt werden konnten, so dass man der Vorlage zustimmen werde.

Als Zeichen der Wiedergutmachung begrüßte Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) ausdrücklich die Einrichtung der jüdischen Schule und signalisierte Zustimmung seiner Fraktion zu der Vorlage.

Verbunden mit den besten Wünschen und Erfolg für das Vorhaben kündigten Rm Schilff (SPD), Rm Urbanek (AfD) und Rm. Dr. Suck (CDU) für ihre Fraktionen an, der Vorlage zuzustimmen.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.05.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Antrag der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund, eine zweizügige jüdische Grundschule als Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Kultusgemeinde am Standort der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark möglichst ab dem Schuljahr 2021/22, spätestens aber zum Schuljahr 2022/23 einziehen zu lassen. Der Rat entspricht damit dem Wunsch der Jüdischen Kultusgemeinde, nach der langen, doch 1942 von den Nationalsozialisten zerstörten Tradition der jüdischen Volks-schulen in Dortmund (seit dem frühen 19. Jahrhundert an den Standorten Breite Gasse, Kampstraße, Lindenstraße, s. Anlage 2) wieder eine jüdische Grundschule einzurichten, die auch Kindern nicht-jüdischen Glaubens offen steht (s. Anlage 1). Den Antrag auf Einrichtung der jüdischen Ersatzschule stellt die Kultusgemeinde bei der Bezirksregierung Arnsberg gemäß des SchulG NRW und der Verordnung über die Ersatzschulen NRW.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark (2.400 qm) nach dem Auszug der Caritas-Übergangseinrichtung für Flüchtlinge zum 01.09.2020 wieder für die Beschulung von Kindern herzurichten.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark als Ersatzschule für die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund zur Verfügung zu stellen. Die Miete bemisst sich nach der Höhe der erforderlichen Abschreibungen in Einklang mit den Finanzierungsregelungen der Ersatzschulfinanzierung. Die Jüdische Kultusgemeinde wird ihrerseits in Abstimmung mit dem Land NRW für erforderlich erachtete Sicherheitsmaßnahmen Sorge tragen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen unbefristeten Stadtvertrag mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund (s. Anlage 4) zu schließen, der die Bildungs- und Kulturarbeit der Jüdischen Kultusgemeinde beginnend 2022 jährlich mit einer pauschalen Festbetragsfinanzierung von 200.000 € städtischerseits fördert. Dieser Stadtvertrag steht in der Tradition der kommunalen Vereinbarung mit der Jüdischen Kultusgemeinde aus dem Jahr 1904. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung im Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur budgeterweiternd für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe/ Kulturbüro für das Haushaltsjahr 2021/22 einzurichten. Der Förderbetrag erhöht sich jährlich um die durchschnittliche Teuerungsrate von 1,5 % p.a. ab 2023. Der Stadtvertrag wird von der Stadt Dortmund und der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund jeweils nach 5 Jahren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls modifiziert.


zu TOP 7.4
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Eving; hier: Zusammenführung der Ketteler-Grundschule und der Osterfeld-Grundschule zum 01.08.2020; Festlegung der maximalen Aufnahmekapazität auf drei Schulzüge, Auflösung der Ketteler-Grundschule zum Schuljahresende 2019/20 (31.07.2020)
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 15800-19)
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,


zu TOP 7.5
Prüfung und Konzeption leistungsfähiger Breitbandanschlüsse Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16294-19)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm das Ergebnis der systematischen Prüfung und das daraus resultierende Anbindungskonzept der Verwaltung für die Breitbandanbindung aller Dortmunder Schulen zur Kenntnis.


zu TOP 7.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Vergütung der beauftragten Busunternehmen für ausgefallene Fahrten des Schülerspezialverkehrs im Zusammenhang mit dem Coronavirus
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17360-20)


Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:



8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Änderung der Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen - SIEH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16790-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Satzungsentwurf als Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen – SIEH
zu TOP 8.2
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat Mai 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17508-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:


zu TOP 8.3
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Mai 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17502-20)


Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Mai 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 - PB 55/2019
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17014-20)

Zu diesem Tagesordnungspunkt übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an BM´in Jörder.
Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2016 ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag der Stadt Dortmund in Höhe von 137.269.980,54 € durch die Allgemeine Rücklage gedeckt wird.


zu TOP 9.2
Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm das Integrierte Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 9.3
Entwurf des Gesamtabschlusses 2017 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17163-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2017 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 6 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.

Der dem Gesamtabschluss gemäß § 49 Abs. 2 Gemeindehaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GemHVO NRW) beizufügende Beteiligungsbericht 2017/2018 wurde dem Rat der Stadt Dortmund mit einer separaten Vorlage am 27.09.2018 vorgelegt.

Die Bestätigung des Gesamtabschlusses ist erst zu beschließen, nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss seinen Bericht zum Gesamtabschluss 2017 vorgelegt hat (§ 116 GO NRW i.V.m. § 96 GO NRW).


zu TOP 9.4
Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16398-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund




zu TOP 9.5
Jahresabschlussentwurf 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17007-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Entwurf des Jahresabschlusses 2019 des Haushalts der Stadt Dortmund zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt Kenntnis von der Übertragung von folgenden Ermächtigungen für den städtischen Haushalt:

- Übertragung von Aufwandsermächtigungen in der Ergebnisrechnung in Höhe von 23.645.251,22 Euro.

- Übertragung von Auszahlungsermächtigungen in der Finanzrechnung in Höhe von 139.507.544,76 Euro - Übertragung von Auszahlungsermächtigungen für noch nicht verwendete konsumtive Einzahlungen in Höhe von 9.922.873,85 Euro und für noch nicht verwendete investive Einzahlungen in Höhe von 2.286,11 Euro. - Übertragung von Kreditermächtigungen in Höhe von 86.911.000,00 Euro. Diese Beträge erhöhen gemäß § 22 Kommunaler Haushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) die entsprechenden Positionen des Jahres 2020 im Haushaltsplan 2020 / 2021 der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.6
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17173-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgendes Schreiben vom 14.05.2020 vor:

Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer vom 05.05.2020:

Antwort der Dortmunder Stadtwerke vom 14.05.2020:


Mit dem Hinweis, dass insbesondere mittelständische Unternehmen von der kommunalen Auftragsvergabe profitieren, verwies OB Sierau auf das mit dem Vorstandsvorsitzeden von DSW21, Herrn Pehlke, geführte Gespräch und den Anlass des an den Hauptgeschäftsführer der IHK, Herrn Schreiber, gerichteten Schreibens.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig unter Berücksichtigung der o.g. Schreiben folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH, 2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Bestellung von Herrn Jörg Figura und Herrn Franz-Josef Senf als nebenamtliche Geschäftsführer der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH zu, 3. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH zu.


zu TOP 9.7
GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der UnnaWasser & Mehr GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17241-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat stimmt der Gründung der UnnaWasser & Mehr GmbH und einer 49%igen Beteiligung der GELSENWASSER AG an dieser Gesellschaft zu.




zu TOP 9.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 3. und 4. Quartal des Haushaltsjahres 2019 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16785-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 9.9
ekz.bibliotheksservice GmbH -
Verschmelzung der Tochtergesellschaft NORIS Transportverpackung GmbH
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16898-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Verschmelzung der NORIS Transportverpackung GmbH auf die Muttergesellschaft ekz.bibliotheksservice GmbH zu.


zu TOP 9.10
Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates zu den Haushaltsplänen 2017-2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16719-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den in der Anlage aufgeführten Sachstand für die Haushaltsbegleitbeschlüsse zu den Haushaltsplänen 2017-2019 zur Kenntnis.


zu TOP 9.11
Jahresabschlussentwurf 2019 des Sonderhaushaltes Grabpflegelegate
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16814-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.12
Resolution zur Hilfe für Kommunen bei Corona-Folgekosten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17278-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 17278-20-E1) vom 29.04.2020 vor:

RM Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) begründete den Antrag seiner Fraktion und verwies auf die Beratungen im Finanzausschuss, in dem von Corona bedingten Mehrkosten für die Stadt von wesentlich über 150 Mio. € die Rede gewesen sei. Der Antrag solle dafür werben, gegenüber dem Land entsprechende Hilfen für die Kommunen einzufordern, um den Erhalt der Eigenständigkeit der Kommunen zu gewährleisten.

OB Sierau kündigte für die Sitzung des Rates am 18.06.2020 sowie zuvor zum Finanzausschuss eine Verwaltungsvorlage an, die sich mit der aktuellen Corona-Situation, deren Folgen und der Frage der Problembewältigung in einem Gesamtzusammenhang befasse. Ziel sei ein belastbares Konzept, das aufzeigt, wie – ggf. auch gemeinsam im Schulterschluss mit anderen Kommunen – mit den bestehenden Herausforderungen umgegangen werden kann. In diesem Zusammenhang lasse die zu erwartende Steuerschätzung des Bundes keine großen Hoffnungen zu und auch die Richtung des Landes sei nicht ganz eindeutig zu erkennen. In der kommunalen Familie sei klar, dass man kommunale Rettungsschirme benötige, jedoch sei die konkrete Ausgestaltung offen. Erwartet würden Konjunkturprogramme sowohl auf Ebene des Bundes, als auch auf Ebene der Länder, so dass man in einem ständigen Dialog mit den Verantwortlichen stünde. Zudem sei angestrebt, die Ergebnisse aber auch die aus Sicht der Stadt in Betracht kommenden Handlungsmöglichkeiten (z.B. Verzicht auf Sondernutzungsgebühren für erweiterte Außengastronomieflächen) in der Verwaltungsvorlage darzustellen. Ferner seien die Auswirkungen auf den städtischen Haushalt zu sondieren und zu eruieren, wie mit dem Vorschlag des Landes zu einer Kapselung der Corona bedingten Kosten umzugehen ist. Hinsichtlich der Altschuldenproblematik habe OB Sierau nur noch geringe Hoffnungen, dass diese - wie bislang diskutiert - zugunsten der Kommunen gelöst werde. Positiv sei hingegen festzuhalten, dass man in der Verwaltung ohne Kurzarbeit ausgekommen ist, was vom Personalrat entsprechend gewürdigt wurde. Auch konnten die Infektionsketten erfolgreich gesenkt werden. Optimistisch stimmten zudem die in Dortmund bestehenden Projekten (z.B. Phoenix-West, Nordausgang Bahnhof, HSP-Fläche, e-port, Veranstaltungszentrum), die einen wertvollen Beitrag leisten würden, aus der Krise herauszufinden.
Um neben der Wirtschaft, der Verwaltung und der Politik auch weitere Akteure mit ihren gesellschaftlichen Beiträgen - wie z.B. Ehrenamtliche in den Sportvereinen – mitzunehmen, stellte OB Sierau in Aussicht, dass das Gesamtkonzept rechtzeitig zu einer politischen Meinungsbildung vorliegen werde, so dass die Möglichkeit bestünde, entsprechende Anträge zu stellen. Daher schlug er vor, den vorliegenden Antrag in den Kontext der angekündigten Verwaltungsvorlage zu stellen und heute keine Beschlussfassung über die Resolution herbeizuführen.

Rm Mader (CDU) erklärte, dass die Resolution der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zwar gute und richtige Fragen beinhalte, die es zu beantworten gelte. Jedoch täte sich seine Fraktion derzeit schwer, der Resolution beizutreten. Daher begrüße man den Vorschlag des OB, die Resolution in den Kontext einer Verwaltungsvorlage zu stellen. Damit sei auch die Hoffnung auf eine Resolution verbunden, die von einer möglichst großen Mehrheit getragen werde.

Rm Schilff (SPD) erklärte, dass seine Fraktion der Resolution im Grundsatz zustimmen könne. Wünschenswert wäre es, die Resolution als eingebracht zu betrachten und die von der Verwaltung angekündigte Vorlage im Juni durch entsprechende gemeinsame Anträge zu begleiten, um der Stimme des Rates mehr Gewicht zu verleihen.

Für die AfD-Fraktion erklärte Rm Urbanek, dass seine Fraktion der Resolution heute nicht zustimmen könne, da mehrere Aspekte – wie z.B. die Altschuldenproblematik - mit dem Thema Corona-Folgekosten vermischt würden, obwohl sie damit in keinem Zusammenhang stünden. Auch sähe er eine Isolierung der Mehrbelastungen kritisch, da Aufwandspositionen aktiviert würden.

Kritisch sah auch Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) eine Isolierung der Mehrbelastungen. Da auch seine Fraktion der Resolution heute nicht hätte folgen können, sprach er sich für den Vorschlag von OB Sierau zur Befassung im Zusammenhang mit einer Verwaltungsvorlage im Juni aus. In diesem Zusammenhang bat er um eine möglichst frühzeitige Befassung der politische Akteure.
Zur Frage von Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen), ob die zeitlichen Abläufe – insbesondere auch beim Land – ein zeitnahes Handeln erforderlich machen, erklärte OB Sierau, dass die derzeitige Diskussion um mögliche (finanziellen) Hilfen für die Kommunen angesichts ihrer Komplexität nicht vermuten lasse, dass vor den Sommerferien in sich geschlossene Konzepte vorgelegt werden. Daher sei davon auszugehen, dass in Hinblick auf einen Ratsbeschluss noch Zeit zur Verfügung stünde.

StD Stüdemann riet davon ab, zum jetzigen Zeitpunkt eine Resolution zu verabschieden, da die soeben vorgelegte Steuerschätzung des Bundesfinanzministeriums für das Jahr 2020 von einem um 100 Mrd. Euro geringeren Steueraufkommen ausgehe, als ursprünglich geplant. Auch im Jahr 2021 sei von einem über 50 Mrd. Euro geringeren Steueraufkommen auszugehen. Diese deute an, dass mit den avisierten Mindererträgen und Mehrbelastungen von insgesamt 150 Mio. € für das Jahr 2020 gerechnet werden könne. Zur Abkapselung der Corona bedingten Kosten erklärte er, dass damit Schulden zu Vermögen würde, das über die Laufzeit abgeschrieben würde. Verglichen mit einer konventionellen Kreditaufnahme bedeutet dies eine enorme jährliche Mehrbelastung für den städtischen Haushalt, da man - aufgrund einer haushaltsrechtlichen Überlegung des Landes - mit den Kreditzinsen über den Marktgegebenheiten läge. Vor einer etwaigen Beschlussfassung halte er es daher für angebracht, die Ergebnisse der Steuerschätzung für Dortmund zu bewerten.

OB Sierau stellte zur Rückkoppelung der im Zusammenhang mit der zu erstellenden Verwaltungsvorlage eine Befassung dieses Themas in der nächsten Sitzung des Sonderältestenrates in Aussicht. Zur Verfügung gestellt werden können ggf. eine Grundgliederung der Themen und etwaige Überlegungen, diese Themen anzugehen.

Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) sprach sich dafür aus, dass das Ergebnis dieses Prozesses von einer größtmöglichen Mehrheit im Rat getragen würde. Vor diesem Hintergrund sei es nicht hilfreich, wenn die Resolution seiner Fraktion zerpflückt würde.

Hinsichtlich der aus städtischen Mitteln zu finanzierenden Projekte und Maßnahmen, verwies OB Sierau auf städtische, regionale sowie wirtschaftliche und gesamtgesellschaftliche Interessen an einer funktionierenden Daseinsvorsorge und Infrastruktur, so dass Konkurrenzsituationen unter den jeweiligen Maßnahmen nicht auszuschließen seien und sich mitunter Fragen der Priorisierung stellen könnten. Vor diesem Hintergrund bleibe auch abzuwarten, was ggf. an zusätzlichen Geldern – z.B. aus Konjunkturprogrammen - zur Verfügung steht. Da mit dem Konzept ein Stufenkonzept für die nächste Dekade beabsichtigt sei, handele es sich um komplexe Vorgänge, die Zeit zur Bewertung bedürfen.

Im Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW bestand Einvernehmen, den o.g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr. 17278-20-E1) vom 29.04.2020
nicht zur Abstimmung zu stellen, sondern zum Gegenstand der Beratung im Zusammenhang mit einer von der Verwaltung zu erstellenden Vorlage zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 zu machen.


zu TOP 9.13
Messe "Jagd & Hund"
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16644-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten aus der Ratssitzung am 13.02.2020 vor:

Der Rat der Stadt hat die Beratung dieser Angelegenheit in die nächste Sitzung am 26.03.2020 geschoben.

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag ferner nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 18.03.2020 vor:

„ (…) zu dem oben genannten Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten hat mir die Westfalenhallen
Unternehmensgruppe GmbH/Messe Dortmund die als Anlage beigefügte Stellungnahme zukommen
lassen.
Ich schließe mich den Ausführungen der Westfalenhallen Unternehmensgruppe GmbH/Messe
Dortmund grundsätzlich an und empfehle dem Rat, den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten
vor diesem Hintergrund abzulehnen.

Stellungnahme der Messe Dortmund zum Antrag der Fraktionen
DIE LINKE & PIRATEN zur Messe JAGD & HUND
Drucksache Nr.: 16644-20-E1

Wir beziehen uns auf den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 12.02.2020, in dem sie
fordern, dass auf der Messe JAGD & HUND keine Angebote mehr für „Trophäenjagden“ zugelassen
werden sollen.
Die Messe Dortmund widerspricht dem Vorwurf der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, dass die Stadt
Dortmund und unser Unternehmen Verstöße gegen den Tier- und Artenschutz tolerieren. Lassen Sie
uns betonen, dass sowohl die Messegesellschaft als auch der Partner der JAGD & HUND, der
Landesjagdverband NRW (LJV), den Tier- und Naturschutz sehr ernst nehmen.
Der Vorwurf des Verstoßes gegen den Tier- und Artenschutz ist falsch
Auf der JAGD & HUND dürfen keine Exponate, Dienstleistungen, Reisen oder Angebote gegen Gesetze der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union, rechtliche Bestimmungen der jeweiligen Reiseländer oder das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verstoßen. Darauf weist die Messe Dortmund sämtliche Aussteller in den Zulassungsbedingungen ausdrücklich hin.
Diese Zulassungsbedingungen wurden in den vergangenen Jahren kontinuierlich weiterentwickelt und
an die Entwicklung rechtlicher Rahmenbedingungen angepasst. So sind grundsätzlich für die
Jagdausübung die Rechtsnormen des jeweiligen Reiselandes entscheidend. Die JAGD & HUND geht
hier jedoch noch einen Schritt weiter: In den „Besonderen Ausstellungsbedingungen“ (§ 6) ist das
Vermarkten von Jagdreisen untersagt, die Jagdpraktiken implizieren, die den Grundsätzen der
deutschen Waidgerechtigkeit entgegenstehen. Das Anpreisen und Anbieten von
Abschussgelegenheiten wie beispielsweise die Gatterjagd auf Löwen („Canned Lion Shooting“) ist
untersagt. Gleiches gilt für die Vermarktung von Abschüssen auf Tiere mit künstlich gezüchteten
Farbvarianten und Mutationen („artificial breeding“).

Das Umweltamt der Stadt Dortmund prüft die Rechtmäßigkeit der Angebote
Die Einhaltung der Bedingungen kontrolliert die Messegesellschaft vor und während der gesamten
Messezeit. Gemeinsam mit dem Umweltamt der Stadt Dortmund, dem Landesjagdverband NRW und
ausgewiesenen Artenschutzexperten führt die Messe Dortmund seit vielen Jahren auf der gesamten
JAGD & HUND Kontrollgänge durch. Dieses Vorgehen hat sich bewährt. Bei Hinweisen zu möglichen
Verstößen werden Stände von Unternehmen nochmals gesondert überprüft. Bei Zuwiderhandlungen
gegen die Ausstellungsbedingungen werden Stände und Aussteller von der Teilnahme der Messe
ausgeschlossen.

Auch in diesem Jahr hat die Messegesellschaft bei der JAGD & HUND auf sämtliche Vorwürfe von Tier und Naturschutzorganisationen umgehend reagiert und eine Begutachtung gemeinsam mit dem LJV sowie einem Vertreter des Internationalen Rats zur Erhaltung des Wildes und der Jagd (CIC)
durchgeführt. Nach Prüfung der Einzelfälle konnten in keinem einzigen Punkt Verstöße gegen nationale oder internationale Rechtsnormen oder Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzabkommen festgestellt werden.

Trophäenjagden betreffen fast 100% aller Jagdreiseangebote
Entgegen der Darstellung im Antrag von DIE LINKE & PIRATEN handelt es sich bei Trophäenjagden
nicht insbesondere um die Jagd auf seltene und bedrohte Tierarten. Vielmehr handelt es sich bei einer
Trophäe um Bestandteile eines Tieres, die nicht für den Verzehr geeignet sind und damit um Geweihe, Gehörne, Federn oder Zähne. Somit können auch Jagden im eigenen heimischen Revier
Trophäenjagden sein.
Das Bundesamt für Naturschutz unterstreicht zudem, dass diverse Programme zur nachhaltigen
konsumtiven (Trophäen-) Nutzung von gefährdeten Wildtieren in der Vergangenheit zu einer
Reduzierung von Wilderei als auch der Ausweitung von landwirtschaftlich genutzten Flächen geführt
hat.

Nachhaltige Jagd ist positiv für den Wildtierschutz
Die Weltnaturschutzorganisation (IUCN) stellte erst 2016 fest, dass eine beträchtliche Anzahl indigener und örtlicher Kommunen die Jagd selbstbestimmt nutzt, um Anreize für den Wildtierschutz und Einnahmen zu schaffen. Auch der namibische Jagdverband (NAPHA) äußerte sich zur Diskussion: So fördere das namibische Programm den Schutz und sichere gleichzeitig einen greifbaren Nutzen für lokale Gemeinschaften, die Tür an Tür mit oft gefährlichen Wildtieren leben müssen. Zudem betonen der LJV, der Deutsche Jagdverband (DJV) und CIC, dass die Auslandsjagd zusätzlich zu der Bedeutung für die Bevölkerung vor Ort, auch eine hohe Relevanz im weltweiten Artenschutz hat und rufen zu einer faktenbasierten Diskussion auf. Sie verweisen darauf, dass in Ländern mit nachhaltigem Jagdmanagement wie beispielsweise Namibia die Bestände sogenannter „ikonischer“ Arten wie Löwe, Elefant oder Nashorn wachsen (siehe Abbildung 1) oder auf einem hohen Niveau stabil sind. So haben beispielsweise Studien gezeigt, dass Sie sogar zur Erhöhung der Population beitragen. In den afrikanischen Ländern, die nachhaltige Jagd erlauben, haben sich die Bestände einiger Unterarten der Giraffe in 40 Jahren nahezu verdreifacht. In den meisten Ländern mit Jagdverbot hingegen gibt es immer weniger Giraffen.
Übersicht der Weltnaturschutzunion IUCN zum Anstieg der Anzahl von Breit- und
Spitzmaulnashörnern seit Einführung von streng regulierten Jagdprogrammen:


Nachhaltige Jagdsysteme verleihen zudem Wildtieren, die vorher beispielsweise als Konkurrenten um
Weideland angesehen wurden, einen Wert. So konnte sich die Population des Bergzebras in Namibia
von wenigen Hundert übrig gebliebenen Exemplaren in den 1980er Jahren auf heute über 30.000
Tiere vermehren, so DJV und CIC.

Die Hauptursachen für den Populationsrückgang der großen, jagdlich relevanten Säugetiere wie
Afrikanischem Elefant, Afrikanischem Büffel, Spitz- und Breitmaulnashorn, Afrikanischem
Wildhund und Hartmann-Bergzebra sind Lebensraumverlust und -verschlechterung, Konkurrenz mit
Vieh, illegale oder unkontrollierte Wilderei zur Gewinnung von Fleisch und für den Handel mit
tierischen Produkten (Elfenbein, Horn usw.) sowie Tötungen zur Vergeltung aufgrund von Konflikten
zwischen Mensch und Tier (Schipper et al. 2008). In Bezug auf Löwen sind die wichtigsten Ursachen
für den Populationsrückgang das wahllose Töten bei der Verteidigung von Menschenleben und
Viehbestand, Verlust des Lebensraums und Rückgang der Beutewildarten (in der Regel durch Wilderei) (Bauer et al. 2015).
Für alle diese Arten kann, wie die Fallstudien vermerken, gut praktizierte
Trophäenjagd in der Tat die Nachhaltige Jagdsysteme verleihen zudem Wildtieren, die vorher beispielsweise als Konkurrenten um Weideland angesehen wurden, einen Wert. So konnte sich die Population des Bergzebras in Namibia von wenigen Hundert übrig gebliebenen Exemplaren in den 1980er Jahren auf heute über 30.000 Tiere vermehren, so DJV und CIC.

Die Hauptursachen für den Populationsrückgang der großen, jagdlich relevanten Säugetiere wie
Afrikanischem Elefant, Afrikanischem Büffel, Spitz- und Breitmaulnashorn, Afrikanischem
Wildhund und Hartmann-Bergzebra sind Lebensraumverlust und -verschlechterung, Konkurrenz mit
Vieh, illegale oder unkontrollierte Wilderei zur Gewinnung von Fleisch und für den Handel mit
tierischen Produkten (Elfenbein, Horn usw.) sowie Tötungen zur Vergeltung aufgrund von Konflikten
zwischen Mensch und Tier (Schipper et al. 2008). In Bezug auf Löwen sind die wichtigsten Ursachen
für den Populationsrückgang das wahllose Töten bei der Verteidigung von Menschenleben und
Viehbestand, Verlust des Lebensraums und Rückgang der Beutewildarten (in der Regel durch
Wilderei) (Bauer et al. 2015). Für alle diese Arten kann, wie die Fallstudien vermerken, gut praktizierte
Trophäenjagd in der Tat die Erholung des Bestandes, den Schutz und die Erhaltung des Lebensraums fördern (siehe Abbildung 3).
Übersicht der Weltnaturschutzunion IUCN zum Anstieg der Anzahl von Löwen und
Elefanten seit Einführung von streng regulierten Jagdprogrammen in Bubye Valley:

Übersicht des World Wide Fund For Nature WWF zum Anstieg der Anzahl von
Argali seit Einführung von streng regulierten Jagdprogrammen in der Mongolei:


Bei Jagden auf bedrohte Tierarten ist die häufig praktizierte 1% Regelung bzw. eine staatlich quotierte
Regelung vertretbar und trägt zur Erhaltung gefährdeter Wildtiere bei.

Die Bedeutung nachhaltiger Jagd und Nutzung wurde auch auf der Konferenz „Ruhig bleiben und
Afrika die Führung übernehmen lassen“ am 6. März 2018 im Europäischen Parlament in Brüssel noch
einmal bekräftigt. Afrikas Wildbewirtschaftungsbehörden und die Führer naturschutzrelevanter
Organisationen Südafrikas bewirtschaften und erhalten erfolgreich ihre Wildtiere dank Methoden der
nachhaltigen Nutzung, einschließlich der Jagd.

Joanna Drake, stellvertretende Generaldirektorin der Generaldirektion Umwelt der Europäischen
Kommission betonte, dass die Einbindung lokaler Gemeinschaften einen Meilenstein und auch ein
Schlüsselelement des Aktionsplans der EU gegen den illegalen Wildtierhandel darstellte und ermutigte
die Organisationen, welche für die nachhaltige Nutzung eintreten, ihre wertvolle Naturschutzarbeit
fortzusetzen und die nachhaltige Jagd weiter zu fördern.

Maxi Louis, NACSO (Namibian Association of Community Based Natural Resource Management
(CBNRM) Support Organisations), Vertreterin der Gemeinschaften aus Namibia, fügte hinzu, dass
Namibia trotz der mit der Wildtierbewirtschaftung verbundenen Herausforderungen durch Dürren,
Konflikten zwischen Mensch und Wildtieren sowie der Wilderei und Fragen der Landnutzung auch
Erfolgsgeschichten geschrieben und große zusammenhängende Landschaften mit ordentlichem
Management und echtem Vorteilsausgleich geschaffen hätte.

Und Tadeous Chifamba, Botschafter von Simbabwe, verwies auf die Wilderei als eine der größten
Bedrohungen für die Wildtiere Simbabwes und unterstrich die Bedeutung der nachhaltigen Jagd als
Gegenmaßnahme hierzu, da die hierdurch erzielten Einkünfte an die lokalen Gemeinschaften
zurückflössen und diese damit motiviert wären, im Einklang mit den dort lebenden Wildtieren zu
leben.

Bedeutung der JAGD & HUND für die Stadt Dortmund und die Messe Dortmund
Eine weitreichende Prüfung europäischer Jagdmessen hat ergeben, dass Jagdreisen stets ein fester
und wesentlicher Bestandteil von Jagdmessen sind. Für die JAGD & HUND stellen sie sogar einen
essentiellen Bereich dar, der den Erfolg der Messe sichert. Ein Wegfall von Trophäenjagden und damit dem größten Teil der angebotenen Jagdreisen gefährdet somit den Bestand der JAGD & HUND.
Der Wegfall der Messe würde für die Gesellschaft bedeuten, dass die umsatzstärkste Messe mit dem
höchsten Deckungsbeitrag fehlt. Laut aktueller ifo-Studie geben JAGD & HUND-Besucher und
Aussteller weltweit jährlich außerhalb der Messe weit über 23 Mio. Euro aus. Davon werden rd. 10
Mio. Euro in Dortmund getätigt. Vier Mitarbeiter wären direkt vom Ausfall der Messe betroffen, weitere
Mitarbeiter der Kongress Dortmund und der Zentralbereiche im gesamten Unternehmen mittelbar.
Inwieweit diese Arbeitsplätze bei Wegfall dieser für die Westfalenhallen besonders wichtigen Messe
weiterhin werden bestehen können, ist unsicher.

Mit Kooperationspartnern besteht eine langfristige Bindung durch Verträge, zu deren Einhaltung wir
rechtlich verpflichtet sind. Wir würden uns damit dem Risiko von Schadensersatzklagen in
Millionenhöhe aussetzen. Dies ermöglicht es uns nicht, die im Antrag gewünschte Änderung an der
JAGD & HUND vorzunehmen.

Sollte sich der politische Wille dennoch für den Ausschluss von Trophäenjagden und damit den
voraussichtlichen Wegfall der Messe JAGD & HUND aussprechen, sehen wir die Gefahr, dass andere
Messestandorte ein der heutigen JAGD & HUND entsprechendes Format etablieren werden. Wir dürfen daran erinnern, dass die Messen Hamburg, Frankfurt und Essen bereits versucht haben die InterTabac abzuwerben und auch schon an dem Thema JAGD & HUND Interesse signalisiert haben.
Im Rahmen der genannten ifo-Studie wurde festgestellt, dass ein Zuwachs bei den wirtschaftlichen
Effekten insbesondere auch der Messe JAGD & HUND zuzuschreiben ist. Ein Wegfall derselben hätte
enorme negative Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg der Westfalenhallen
Unternehmensgruppe GmbH.“





Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begründete den Antrag seiner Fraktion und verwies auf eine Einschätzung der Weltnaturschutzorganisation, die für Namibia eine positive Entwicklung skizziere, da die Bevölkerung durch die Einnahmen motiviert werden konnte, die Tiere verstärkt zu schützen. Dies sei jedoch nahezu das einzige Positivbeispiel. Wie das Beispiel Sambia zeige, wo ein drastischer Rückgang der Bestände an Löwen zu verzeichnen sei, führe die Trophäenjagd jedoch zu negativen Effekten, da die Einnahmen oftmals nicht bei der Bevölkerung ankommen sondern von Reiseveranstaltern oder den Regierungen vereinnahmt würden. Vor diesem Hintergrund plädierte er dafür, die Angebote auf die Länder mit einer funktionierenden Trophäenjagd zu beschränken.

Rm Krause (CDU) sah die Kritik der Fraktion Die Linke & Piraten durch die Ausführungen der Messe Dortmund als widerlegt an. Man vertraue darauf, dass die entsprechenden gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. Ein Anlass, die Messe als Wirtschaftsunternehmen in ihrem Handeln einzuschränken, werde nicht gesehen. Den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man daher ablehnen.

Moralisch seien die Trophäenjagden, insbesondere angesichts ihres Umfangs, nach Einschätzung von Rm Schilff (SPD) zwar diskussionswürdig, jedoch grundsätzlich erlaubt und kaum zu verhindern. Da die Angelegenheit darüber hinaus in die Zuständigkeit des Aufsichtsrates falle, werde seine Fraktion den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten ablehnen.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lehnte den o.g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen sowie Die Linke & Piraten ab.


zu TOP 9.14
Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17356-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund zur Kenntnis:


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Sachstandsbericht zum Dortmunder Modell der Anerkennungskultur
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16603-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 13.05.2020 vor:


Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 13.05.2020 folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Dortmunder Modells zur Förderung der Anerkennungskultur zur Kenntnis. Er beschließt den Ausbau der kommunalen Vergünstigungen und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


zu TOP 10.2
Weltfinale der World Robot Olympiad 2021 in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17188-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm den Bericht zum Weltfinale der World Robot Olympiad zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nahm die Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat „Runder Tisch Internationales“ zur Kenntnis.


zu TOP 10.4
Nachberufungen für das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 17228-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:


Weiterhin lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 vor:

Als Anlage zu dem Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Schreiben der technischen Universität Dortmund vor:


OB Sierau erklärte, dass es sich bei den Namensvorschlägen um Vorschläge der Stiftung handele, die an die Stadt herangetragen worden seien.

BM Sauer (CDU) erklärte, dass für seine Fraktion nicht schlüssig sei, warum gerade die beiden benannten Personen für die Nachberufung vorgeschlagen worden seien. Da andererseits keine Gründe gegen die vorgeschlagenen Personen bestünden, kündigte er an, dass sich die CDU-Fraktion nicht an der Abstimmung beteiligen werde.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) kündigte an, dass sich seine Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde, da man sich ein Verfahren gewünscht hätte, wonach die Stadt einen Vorschlag hätte machen können.

OB Sierau wies darauf hin, dass keine Anregung ersichtlich gewesen sei, das bisherige Verfahren zu ändern.


Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste bei Nichtbeteiligung der CDU-Fraktion folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft Nadja Lüders und Michael Eickhoff in das Kuratorium der Martin-Schmeißer-Stiftung.





zu TOP 10.5
Vorbereitungen EURO 2024
hier: Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16605-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 13.03.2020 vor:


Dem Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 27.04.2020 vor:


Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 27.04.2020 einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand zur EURO 2024 zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung von zwei vzv. Projekteinsätzen zur Besetzung der Geschäftsführung mit den damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.


zu TOP 10.6
Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16691-20)

Für Rm Urbanek (AfD) enthalte die Vorlage Selbstverständlichkeiten und Binsen, die mangels Informationen keines Leitbildes bedürfen. Daher werde er die Vorlage ablehnen.

OB Sierau läuterte, dass das Leitbild auf vielfachen Wunsch entwickelt wurde, um in komplexen Prozessen (z.B. Digitalität, Home Office) – auch wenn es sich um vermeintliche Selbstverständlichkeiten handelt - eine Grundorientierung zu vermitteln.

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat beschließt das Leitbild zur Digitalisierung der Stadt Dortmund.


zu TOP 10.7
Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz
Dringlichkeitsbeschluss
(Drucksache Nr.: 16692-20)

Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

Der Rat beschließt das vorgelegte Umsetzungskonzept zur Stärkung der Digital- und Medienkompetenz


zu TOP 10.8
Sachstand Coronavirus
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17495-20)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 13.05.2020 vor (Drucksache Nr.: 17495-20-E1)


Rm Dr. Suck (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion und äußerte die Vermutung, dass das Thema Corona den Rat und seine Ausschüsse noch längere Zeit beschäftigen werde. Daher erscheine es sinnvoll, bei der Aufstellung der Tagesordnungen der Ausschüsse einen Tagesordnungspunkt „von besonderer Bedeutung“ zu berücksichtigen, unter dem entsprechende Sachstandsberichte erfolgen können.

Für Rm Matzanke (SPD) stellte ein solcher Bericht eine Selbstverständlichkeit dar, der durch den jeweiligen Ausschussvorsitz gewährleistet werden könne.

Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) begrüßten ein einheitliches Verfahren und sprachen sich für ihre Fraktionen für eine entsprechende fachbereichsbezogene Berichterstattung in den Ausschüssen aus.

OB Sierau erklärte, dass er auch ohne einen entsprechenden Antrag davon ausgegangen sei, dass das Thema in den Ausschüssen behandelt werde und appellierte an die Ausschussvorsitzenden entsprechend zu verfahren. Dabei wies er darauf hin, dass die Befassung dieses Themas Beratungskapazitäten binden werde.


Der Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:

„Die Verwaltung wird gebeten, bis auf Weiteres zu den Sitzungen der Fachausschüsse unter dem TOP „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ jeweils einen fachausschussbezogenen aktuellen Sachstandsbericht zur Corona-Situation und ihren Auswirkungen zu erstatten.


zu TOP 10.9
Nutzung städtischer Räumlichkeiten für die Aufstellungsversammlungen der Parteien im Vorfeld der Kommunalwahl
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17522-20)

Dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 GO NRW lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

Weiterhin lag dem Hauptausschuss als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW folgendes Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 vor:


OB Sierau erinnerte daran, dass sich das Antragsbegehren nach Mitteilung des Antragstellers durch das Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 erledigt habe. Er bat darum, nähere Einzelheiten mit Herrn StR Dahmen als dem für den Bereich Wahlen zuständigen Dezernenten zu erörtern.
Da die Fraktion Die Linke & Piraten den von ihr gestellten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr. 17522-20-E1) durch das Schreiben der Verwaltung vom 14.05.2020 für erledigt erklärt hat, erfolgte keine weitere Befassung dieser Angelegenheit.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Illegale Grünschnittbeseitigung oder kostenfreie Grünschnittabgabe
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16667-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.2
Ordnungswidrigkeiten und Straftaten durch Hundehalter, die ihre Hunde rechtswidrig unangeleint laufen lassen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16668-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.3
Freilaufende Hunde und Katzen als Gefährdung der Dortmunder Vogelwelt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16669-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.4
Förderung des Eisvogel an renaturierten Bachläufen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16670-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.5
Einhaltung von arten- und tierschutzrechtlichen sowie hygienischen Vorschriften bei der Amphibienuntersuchung Rheinischer Esel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16678-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.6
Gefährdung geschützter Vogelarten durch freilaufende Hunde im Naturschutzgebiet "Auf dem Brink"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16679-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.7
Bessere fussläufige Anbindung des Friedhofs Eichlinghofen und der Bushaltestelle
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16907-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.8
Dortmunder Bierfestival am U wieder als Biergefängnis?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16914-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.9
Verbesserung eines Fußgängerweges in Persebeck
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17081-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.10
Fahrradparkhaus in der City als Kunstinstallation der alten Synagoge
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17095-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.11
Wieder keine würdige, traditionsgerechte Eröffnung der Dortmunder Biertage mit Fassanstich?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17096-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.




zu TOP 11.1.12
Sinnlose Rodung von Gebüschen und Zerstörung eines Vogelbrutgebietes durch die EDG im Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg als erste Folge der Umstrukturierung der städtischen Grünpflege an Straßen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17097-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.13
Bessere Informationen zu barrierefreie Wohnungen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17099-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.14
Unfallgefahren für Radfahrer durch vorgezogene Aufstellsteifen minimieren
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17100-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.15
Mehr Schutz für Radfahrer durch die neuen Überholverbotsschilder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17101-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.16
Völlig sinnlose Zerstörung von Vogelbrutplätzen und Insektenlebensräumen durch die Stadt Dortmund am Hallenbad Hombruch
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17130-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.17
EDG-„Grünpflege“ nach dem Motto „Tabula rasa“ zerstört in Dortmund flächendeckend Vogelbrutplätze und Insektenlebensräume
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17131-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
zu TOP 11.1.18
Sinnlose Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zur Zerstörung der Umwelt durch die EDG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17414-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.19
Schizophrener Naturschutz der Stadt Dortmund – Nistkästen aufhängen und gleichzeitige massenhafte Vernichtung von Vogelbrutplätzen durch die EDG
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17413-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.20
Unverhältnismäßig hoher städtischer Kostenaufwand, Druck- und Papierverbrauch durch die CDU-Ratsfraktion
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17083-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.21
Ausschluss einer PCB-Belastung für Persebeck und Kruckel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17381-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.22
Waldschäden im NSG Bolmke durch einen illegal angelegten Mountainbiketrail
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17511-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.23
Bewässerung der besonders empfindlichen Jungbäume in Ersatzpflanzungen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17512-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.24
Kosten für die teilweise Asphaltierung eines wassergebundenen Radweges am Rüpingsbach
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17514-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.25
„Ästhetische Reinigung“ a la Stüdemann und EDG: Gebüsche werden gerodet – Müll bleibt liegen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17515-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.26
Untätigkeit des Umweltdezernats bei der präventiven Bekämpfung von Waldbränden im NSG Ruhrsteilhänge Hohensyburg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17516-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.27
Untätigkeit des Umweltdezernenten bei der Verbreitung der tödlichen Salamanderpest durch Hunde, Spaziergänger, Reiter und Mountainbiker
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17518-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.28
Namentliche Bekanntgabe des Abstimmungsverhaltens der Ratsmitglieder zum Ersatz des Rates durch den Hauptausschuss
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17519-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.1.29
Nichtumsetzung der seit dem 20. April geltenden Fassung der Coronaschutzverordnung durch die Städtische Seniorenheime GmbH
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 17520-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.
11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Anwesenheit der Ratsmitglieder in der aktuellen Legislaturperiode
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16534-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.2
Strafrechtliche Ermittlungen gegen Martener Meilenstein
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16535-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.3
Ordnungsrufe im Parteienranking
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16536-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.4
Strom- und Gasabstellungen durch die DEW
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16537-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.5
Ungleichbehandlung von Bürgern durch die Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16538-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.6
Ausländer- und Migrationsanteil an weiterführenden Schulen in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16675-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.7
Fälle von "illegalem Plakatieren" im Jahr 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16676-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.8
Videoüberwachung der Emscherstraße in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16677-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.9
Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15870-19)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.10
Einsatz von Schutzzone und Stadtschutz bei zukünftigen Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16985-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.11
Gezielte Überwachung von Ratsmitgliedern, die in der Vergangenheit durch Morddrohungen aufgefallen sind
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16986-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.12
Hinweise auf Todeslisten, die möglicherweise von Mitgliedern der SPD-Fraktion angefertigt worden sind
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16987-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.



zu TOP 11.2.13
Kontakt zwischen Polizei und Stadtverwaltung während der Ratssitzung am 13. Februar 2020
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16988-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.14
Nach Drohungen am 13. Februar: Wie weit sind Teile der SPD noch vom politischen Mord entfernt?!
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16989-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.15
Sofortiger Abzug von Ratsmitglied Hans-Peter Balzer aus dem Polizeibeirat
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16990-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.16
Gefährliche Radikalisierung von Sozialdemokraten an Rhein und Ruhr
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16991-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.17
Sicherheit gewählter Mandatsträger vor-, während und nach Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16992-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.18
Oberbürgermeister lässt klares Signal gegen politische Gewalt nach Morddrohungen gegen Rm Brück vermissen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16993-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.



zu TOP 11.2.19
Städtischer Schutz und städtische Hilfestellungen für Ratsmitglieder außerhalb der Sitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16994-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.20
Vorfälle an Dortmunder U-Bahnstationen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16995-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.21
Verhalten bei Morddrohungen gegen Politiker im Dortmunder Rathaus
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16996-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.22
Corona-Virus hat NRW erreicht
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17005-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.23
Weitergabe von Daten bzg. Kommunalwahlkandidaten zwischen Stadtverwaltung und Polizei
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17127-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.


zu TOP 11.2.24
Kosten für die Umbenennung der Caterpillarstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 17128-20)

Die Befassung dieser Angelegenheit wurde in die Sitzung des Rates der Stadt am 18.06.2020 geschoben.



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW wurde um 17:10 Uhr durch OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau
Renate Weyer
Ratsmitglied
Matthias Güssgen
Schriftführer
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus