über die 35. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 12.02.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:00 - 18:03 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper (SPD)
RM Florian Meyer (SPD) i. V. f. RM Martin Grohmann
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) stellv. Vorsitzende
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Andreas Roshol (Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Waltraud Bonekamp
Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit) i. V. f. Thomas Keyen
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Monika Röse (Jüdische Kultusgemeinde) i. V. f. Alexander Sperling
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (DPWV)
Önder Alkan (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Christiane Rischer (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)
3. Verwaltung
Birgit Averbeck
Heike Bals
Monika Bornemann
Sonja Carstens
Ellen Czerwinski
Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Jutta Krampe
Rainer Siemon
Sabine Weber
4. Gäste
Dirk Schmiedeskamp – EKK -
Lars Wedekin – RPJ -
5. Geschäftsführung
Gabriele Lieberknecht
Nicht anwesend waren:
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Andrea Claßen (Stadtelternrat)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 35. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 12.02.2014, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 15.05.2013
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.11.2013
1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.12.2013
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
2.1 Vorstellung Gender-Arbeitskreis
- mdl. Bericht -
2.2 Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11250-13-E2)
2.3 Gesamtdarstellung UMF
- mdl. Bericht -
2.4 Ring Politischer Jugend - Rechenschaftsbericht 2012/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11777-14)
2.5 Bericht über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule/Beruf der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09764-13-E3)
2.6 Aufgabe von nicht sanierungsfähigen Kindertageseinrichtungen bei gleichzeitigem Neubau an anderer Stelle
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11224-13-E1)
2.7 Sprachstandserhebungen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09380-13-E2)
2.8 Sprachstandserhebungen Delfin 4
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11208-13-E1)
2.9 Kindeswohl-Gefährdungen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10947-13-E1)
2.10 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10803-13-E18)
2.11 3. Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Stichtag 31.12.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11612-14)
2.12 Obdachlose Jugendliche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09378-13-E2)
2.13 Wegfall der Bürgerarbeit und Konsequenzen für den Bereich Kinder, Jugend, Familie
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11226-13-E1)
2.14 Tanzveranstaltungen nach JuSchG
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11209-13-E1)
2.15 Zuwanderung aus Südosteuropa
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11249-13-E2)
2.16 Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren und Förderung von Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder über drei Jahren in 2013 - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11595-14)
3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -
- unbesetzt –
4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
4.1 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (3. Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10797-13)
4.2 Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09437-13)
4.3 Gesamtstädtische Priorisierung für Hochbaumaßnahmen 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11013-13)
4.4 Entscheidung über die vorzeitige Weiterführung der Planung von vier TEK-Anbauten im Rahmen des U3-Ausbaus des städtischen Trägers FABIDO
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11492-13)
4.5 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11532-13)
5. Anträge / Anfragen
5.1 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11825-14)
5.2 Jugendhilfeplanung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11826-14)
5.3 Zuwanderung von Kindern und Jugendlichen aus Bulgarien und Rumänien nach Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11821-14)
6. Informationen aus den Bezirksvertretungen
7. Mitteilungen des Vorsitzenden
1. Regularien
Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Er beglückwünschte Herrn Burkholz und Herrn Hibbeln zur nunmehr offiziellen Amtsübernahme und begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Manfred von Kölln benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 15.05.2013
Die Niederschrift über die 29. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 15.05.2013 wurde einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.11.2013
Die Niederschrift über die 33. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 20.11.2013 wurde einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.12.2013
Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 04.12.2013 wurde einstimmig genehmigt.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 2.1
Vorstellung Gender-Arbeitskreis
- mdl. Bericht -
Frau Carstens und Herr Schmiedeskamp stellten den Gender-Arbeitskreis vor (s. Anlage).
Nach kurzer Diskussion und Beantwortung der Fragen dankte Herr Sohn herzlich für die Präsentation und wünschte weiterhin viel Erfolg bei der Arbeit. Evt. könnte nach einer gewissen Zeit über den weiteren Fortschritt im Ausschuss berichtet werden.
zu TOP 2.2
Altersfeststellungen bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11250-13-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… in der og. Anfrage wird um einen Sachstandsbericht zum Verfahren der Altersfeststellung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen gebeten. Zusätzlich wird um die Beantwortung verschiedener Fragestellungen gebeten.
Junge Menschen, die ohne geeignete Personaldokumente bei der Zentralen Ausländerbehörde mündliche Angaben bzgl. ihrer Minderjährigkeit tätigen, werden bei Zweifeln bezüglich der Altersangabe der Arbeitsgruppe „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ des Jugendamtes gemeldet.
Die verantwortlichen Fachkräfte der Arbeitsgruppe „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ führen unverzüglich eine qualifizierte Alterseinschätzung in den Räumlichkeiten der Zentralen Ausländerbehörde durch.
An dem Verfahren der Alterseinschätzung sind zwei erfahrene Fachkräfte aus der Arbeitsgruppe „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge“ beteiligt. Darüber hinaus wird grundsätzlich ein/e Dolmetscher/in hinzugezogen, um dem Flüchtling zu ermöglichen, in seiner Muttersprache Erklärungen abzugeben. Zusätzlich wird der junge Mensch über seine Rechte und Pflichten vor dem Interview belehrt.
Die Alterseinschätzung erfolgt unter Einbeziehung unterschiedlicher Faktoren, gestützt durch ein strukturiertes Interview und eine standardisierte Dokumentation. Während des strukturierten und dokumentierten Gespräches werden die Faktoren
· körperlicher Entwicklungsstand,
· Wahrnehmung des Verhaltens,
· Entwicklungsbezogenes Ausdrucksvermögen,
Anschließend werden die oben genannten Faktoren zusammenfassend bewertet und eine Alterseinschätzung vorgenommen. Sofern in der Alterseinschätzung des jungen Menschen offenkundige Zweifel an der Volljährigkeit bestehen, soll von einer Minderjährigkeit des jungen Menschen ausgegangen werden.
In den Fällen, in denen die Inobhutnahmen aufgrund offensichtlicher Volljährigkeit abgelehnt wurde, erfolgte keine Abschiebung, sondern eine Verteilung innerhalb des Asylverfahrens in Deutschland.
Es ist bisher kein Fall bekannt geworden, in dem nachträglich zweifelsfrei Minderjährigkeit bewiesen wurde. Es gibt jedoch Einzelfälle, in denen es zu einem gerichtlichen Verfahren mit unterschiedlichem Ausgang kommt. Das Jugendamt schließt sich in diesen Fällen der Entscheidung des Familiengerichtes an. Vereinzelt gibt es Fälle, in denen nachträglich Ausweispapiere vorgelegt wurden. Obwohl die Echtheit dieser Papiere im Regelfall kritisch zu sehen ist, akzeptiert das Jugendamt hier nachträglich die Minderjährigkeit.
Das Jugendamt investiert einen erheblichen Personalaufwand, um die Altersschätzung fundiert durchzuführen und Fehleinschätzungen soweit wie möglich auszuschließen. Zusätzlich werden Dolmetscher eingesetzt, die dem jungen Menschen die Gelegenheit verschaffen, sein Anliegen in seiner Muttersprache vorzubringen.
Eine ausführliche Behandlung des Themenkomplexes „Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge, UMF“ soll in der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 12.02.2014 erfolgen.“
Frau Schütte-Haermeyer dankte für die Beantwortung. Wenn sie die Beschreibung der Durchführung der qualifizierten Alterseinschätzung lese, könne sie ihres Erachtens nicht qualifiziert sein, weil es überhaupt kein qualifiziertes Verfahren gebe. Es handele sich um eine subjektive Einschätzung, die auf Erfahrungswerten beruht.
zu TOP 2.3
Gesamtdarstellung UMF
- mdl. Bericht -
Nach einer Einführung von Frau Bonekamp stellte Herr Hibbeln das Verfahren bei UMF vor (s. Anlage).
Herr Sohn dankte für die Präsentation.
Herr Prause teilte mit, das Thema erfülle ihn aus dienstlicher Sicht mit großer Sorge. Sowohl Richter als auch Schöffen stünden immer wieder vor der Frage, wie delinquente minderjährige Jugendliche mit pädagogischen Maßnahmen (und welchen) erreicht werden können. Ohne falsch verstanden zu werden, stelle sich für ihn die Frage, wie die Ressourcen sinnvoll eingesetzt werden können, um diese Jugendlichen integrieren zu können – immer vor dem Hintergrund, dass sie irgendwann mit aufenthaltsbeendenden Maßnahmen beschieden werden.
Frau Rabenschlag dankte für den interessanten Bericht.
Sie stellte aus ihrer beruflichen Erfahrung dar, dass über die Kosten- und Problemfragen hinaus an vielen Punkten eine absolute Bereichung für unsere Gesellschaft durch diese jungen Menschen erfolgt.
Herr Hibbeln teilte auf die Nachfrage von Frau Pieper mit, dass derzeit nach Einschätzung der Verwaltung aufgrund der Fallzahlen keine zwingende Notwendigkeit bestehe, über einen dritten Standort für eine Clearingstelle in NRW nachzudenken. Im März finde ein erneuter Fachtag beim Landesministerium statt. Bei dieser Gelegenheit werde man sehen, wie sich das Land und die Städte positionieren. Dies werde im Wesentlichen von der Entwicklung der Gesamtsituation abhängig sein.
Herr Gora erklärte mit Nachdruck, dass diese Jugendlichen einen Rechtsanspruch auf erzieherische Hilfen hätten. Solange die gesetzlichen Grundlagen nicht von politischer Seite aus geändert würden, werde er immer einfordern, dass ihnen dieses Recht auch zugestanden werde und nicht eine Frage der Kosten sein darf.
Auch er kenne aufgrund seiner langjährigen beruflichen Erfahrung hoch motivierte und leistungsbereite Jugendliche.
Letztlich müsse den wirtschaftlichen Risiken auch die positiven Auswirkungen gegenübergestellt werden (beispielsweise Beschäftigungsmaßnahmen). Er fände es interessant zu wissen, ob die Quotierungserlöse aus dem Sozialhilfeetat in die Berechnungen des Jugendamtes eingeflossen sind.
Frau Bals erklärte auf die Frage von Frau Schütte-Haermeyer, die Mitwirkungspflicht bei der Passbeschaffung spiele in der Jugendhilfe keine Rolle. Wenn Jugendliche keine Ausweise vorlegen, habe das keinen Einfluss auf die Gewährung der Jugendhilfe. Es müsse dann eine Alterseinschätzung erfolgen, wobei eine Mitwirkung nicht von Belang sei.
Herr Hibbeln wies darauf hin, dass seit dem vergangenen Jahr die verwaltungsinternen Prozesse zwischen Ausländerbehörde und Jugendamt deutlich optimiert wurden. Es sei seitdem sichergestellt, dass die UMF auf die Zuweisungsquote angerechnet werden. Die vorgestellte Berechnung sei keine Brutto-Netto-Betrachtung, sondern ausdrücklich auf die Perspektive der Jugendhilfe ausgerichtet.
Herr Prause stellte nicht in Abrede, dass ein Rechtsanspruch bestehe oder auch eine Bereicherung unserer Gesellschaft erfolgen könne. Das ändere aber nichts an der Tatsache, dass aufgrund der auf einer Vereinbarung beruhenden Leistungen seitens der Stadt Dortmund immer finanziell zugeschossen werden müsse. Es handele sich bei dem Clearinghaus um eine Aufgabe, die Dortmund freiwillig übernommen habe. Dann müsse auch deutlich die Bereitschaft erklärt werden, dass ein überobligatorischer Beitrag im Verhältnis zu anderen Kommunen in NRW geleistet wird.
Herr Gora vertrat die Auffassung, dass sich das wirtschaftliche Risiko der Clearingverfahren bei einer Gegenüberstellung z. B. mit den ersparten Sozialhilfeaufwänden durch die Anrechnung der UMF auf die Quote als minimal, wenn nicht sogar als ein Nettoertrag in diesem Bereich darstellt.
Herr Hibbeln machte darauf aufmerksam, dass bei einer Brutto-Netto-Betrachtung eine immense Anzahl von Faktoren – auch weichen – einbezogen werden müssten. Er könne sich nicht vorstellen, dass man zu verlässlichen, der sachlichen Debatte dienenden Zahlen kommen werde.
Aus Sicht von Frau Bonekamp bestehe kein direkter Zusammenhang zwischen der Erstaufnahme und dem Zuzug minderjähriger Flüchtlinge. Es sei völlig normal, dass sich in allen Großstädten, insbesondere denen, die sich im Grenzbereich oder an einem Hafen befinden oder einen Flughafen haben, eine höhere Anzahl minderjähriger Flüchtlinge einfinden. Das sei kein Alleinstellungsmerkmal von Dortmund. Dennoch habe das Land aufgrund des massiven Anstiegs der Zahlen die Beteiligung an den Personalkosten des Jugendamtes aufgestockt.
Herr Burkholz wies darauf hin, dass es durch Umstrukturierungen bereits gelungen sei, die Ausfallquote bei der Kostenerstattung auf ca. 10 % zu reduzieren. Er sei der festen Überzeugung, dass der eingeschlagene Weg auf die Zukunft betrachtet zu einer weiteren Minimierung führen werde. Abschließend unterstützte er die Aussagen von Herrn Hibbeln, dass eine gesellschaftspolitische Bewertung nur sehr schwer in Geld ausgedrückt werden könne.
zu TOP 2.4
Ring Politischer Jugend - Rechenschaftsbericht 2012/2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11777-14)
Herr Wedekin führt kurz in den Rechenschaftsbericht ein.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Rechenschaftsbericht 2012/2013 zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
Bericht über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule/Beruf der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09764-13-E3)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie nahmen in der Sitzung vom 20.11.2013 unter dem Tagesordnungspunkt 3.8 (Drucksache Nr.: 09764-13-E2), die von der Verwaltung erstellte Auflistung über den Verbleib der Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die Finanzsituation der Angebote nach den Landesjugendplan NRW der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH in dem Bereich „Übergang Schule und Beruf“ zur Kenntnis.
Herr von Kölln sah die Antwort als nicht ausreichend an. Er vermisste die erbetenen Angaben zu der kommunalen Kofinanzierung der unter 1. der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführten weiteren Träger (s. Drucksache Nr.: 09764-13-E1, Sitzung 29.09.13, TOP 2.2) und bat um entsprechende Auskunft.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1. IN VIA Dortmund e.V. ist Träger einer Beratungsstelle Übergang Schule und Beruf nach dem Landesjugendplan NRW.
Im Zeitraum 2010 – 2012 wurden von der Beratungsstelle IN VIA Dortmund e.V.
insgesamt 1303 junge Menschen im Rahmen der Beratungsarbeit erreicht:
Angebotsentwicklung bei FABIDO im Zusammenhang mit Einrichtungsschließungen | Betreuungsplätze nach KiBiz-Gruppen | ||||||||||
2-6 Jahre | 0-2 J. | 3-6 J. | 0-6 Jahre | ||||||||
I b U3 | I b Ü3 | I c U3 | I c Ü3 | II b U3 | II c U3 | III b Ü3 | III c Ü3 | U3 ges | Ü3 ges. | ges. | |
TEK Evinger Straße 600 | 40 | 40 | 40 | ||||||||
Schließung | |||||||||||
Platzentwicklung | -40 | -40 | -40 | ||||||||
TEK Steinkühlerweg 235 | 12 | 40 | 12 | 40 | 52 | ||||||
Ersatz-/Erweiterungsbau TEK Strohnstraße | 9 | 21 | 9 | 21 | 5 | 5 | 25 | 20 | 28 | 87 | 115 |
Platzentwicklung | 9 | 21 | 9 | 21 | 5 | -7 | 25 | -20 | 16 | 47 | 63 |
TEK Marienborn 8-10 | 30 | 30 | 30 | ||||||||
TEK Volksgartenstr. 33 | 38 | 30 | 68 | 68 | |||||||
TEK Volksgartenstr. 33 | 3 | 7 | 3 | 7 | 10 | 10 | 50 | 20 | 26 | 84 | 110 |
Platzentwicklung | 3 | 7 | 3 | 7 | 10 | 10 | -18 | -10 | 26 | -14 | 12 |
Platzentwicklung gesamt | 12 | 28 | 12 | 28 | 15 | 3 | -33 | -30 | 42 | -7 | 35 |
Jahr | schulpflichtige Kinder | getestete Kinder | hiervon mit Kita | hiervon ohne Kita | offene Fälle |
2007 | 5.506 | 5.390 | 5.312 | 78 | 116 |
2008 | 5.054 | 4.942 | 4.404 | 538 | 112 |
2009 | 5.498 | 5.091 | 4.902 | 189 | 407 |
2010 | 5.080 | 4.843 | 4.672 | 171 | 237 |
2011 | 5.091 | 4.847 | 4.716 | 131 | 244 |
2012 | 5.022 | 4.779 | 4.536 | 243 | 243 |
Jahr | getestete Kinder | Stufe 1 nicht bestanden | Stufe1 und 2 nicht bestanden | hiervon mit Kita | hiervon ohne Kita |
2007 | 5.390 | 709 | 1.050 | 1.025 | 78 |
2008 | 4.942 | 971 | 1.579 | 1.041 | 538 |
2009 | 5.091 | 1.048 | 1.587 | 1.398 | 189 |
2010 | 5.080 | 1.111 | 1.642 | 1.471 | 171 |
2011 | 5.091 | 945 | 1.432 | 1.301 | 131 |
2012 | 5.022 | 1.253 | 1.778 | 1.649 | 129 |
Jahr | schulpflichtige Kinder | nicht getestete Kinder |
2007 | 5.506 | 116 |
2008 | 5.054 | 112 |
2009 | 5.498 | 407 |
2010 | 5.080 | 237 |
2011 | 5.091 | 244 |
2012 | 5.022 | 243 |
Jahr | schulpflichtige Kinder | Bußgeldverfahren |
2007 | 5.506 | 116 |
2008 | .5054 | 40 |
2009 | 5.498 | 58 |
2010 | 5.080 | 54 |
2011 | 5.091 | 26 |
2012 | 5.022 | 21 |
Entsprechend des Bundeskinderschutzgesetzes, welches seit dem 01.01.2012 in Kraft ist, wurde im Jahr 2013 erstmals die Überprüfung von Kindeswohlgefährdungsmeldungen veröffentlicht.
In der Vergangenheit waren einheitliche Vorgehensweisen gem. § 8a SGB VIII gesetzlich nicht vorgegeben. Die Jugendämter und auch die Jugendhilfedienste in Dortmund haben diese Überprüfungen nach unterschiedlichen Kriterien erfasst. Derzeitig erfolgt in den Jugendhilfediensten eine Nacherfassung der Überprüfungen im elektronischen Fachverfahren SoPart.
In diesem Jahr ist davon auszugehen, dass die Erfassung annähernd vergleichbar durchgeführt wird. Analog zu den Vorgaben des Landes wurden die Standards in Dortmund wie folgt festgelegt:
Ø Bei jeder Meldung, die Hinweise auf eine mögliche Gefährdung eines Kindes oder Jugendlichen beinhaltet, ist ein Hausbesuch bzw. ein Besuch in der Tageseinrichtung, OGS oder ähnlichen Einrichtungen durchzuführen und zu dokumentieren bzw. zu erfassen. Dabei soll der gemeldete Schachverhalt durch Inaugenscheinnahme überprüft werden. Zu berücksichtigen ist dabei, dass nicht jede Meldung auch tatsächlich eine Kindeswohlgefährdung darstellt.
Ø Auf der Basis des Ergebnisses, welches durch das Zusammenwirken mehrer Fachkräfte, festgestellt wurde, ist eine Gefährdungseinschätzung vorzunehmen. Eine Eintragung in die Landesstatistik und im elektronischen Fachverfahren SoPart soll unmittelbar erfolgen.
Ø Gezählt wird jede abgeschlossene Gefährdungseinschätzung (Einzelfall). Werden mehrere Kinder in einer Familie gleichzeitig überprüft, muss für jedes einzelne Kind eine separate Gefährdungseinschätzung vorgenommen werden. Müssen im laufenden Jahr in der gleichen Familie mehrere Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung überprüft werden, ist eine erneute Gefährdungseinschätzung vorzunehmen.
Ab 2014 werden die Überprüfungen wie beschrieben erfasst und an das Land weitergegeben. Es wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen, bis die Zahlen in Dortmund und für NRW belastbar sind und evaluiert werden können.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.10
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2014
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10803-13-E18)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… zu der oben genannten Anfrage vom 27.11.2013 nehme ich wie folgt Stellung:
Ziel eines „Fallpauschale-Verfahrens“ ist Planungssicherheit, Transparenz der Kosten und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Außerdem ermöglicht das Verfahren Flexibilität und Gestaltungsspielraum in den Hilfen und sorgt für Kostensicherheit auf beiden Seiten.
Das Modell in Kiel
Das Kieler Fallpauschalen-Verfahren ist eine Form der Vergütung von Leistungen im Jugendhilfesystem. Die Fallpauschalen beinhalten ausschließlich die Vergütung von Leistungen im ambulanten Bereich und kommen diagnosebezogen zur Anwendung. Die durch den Allgemeinen Sozialdienst erstellte Diagnose bezieht sich auf eine ressourcenorientierte Form der Falleinschätzung, gekoppelt mit fachlicher Einbeziehung aller bestehenden Informationen über die Familie. Die Berechnung erfolgt anhand eines Fallpauschalensystems, das einen Fall in eine diagnosebezogene Fallgruppe einordnet. Die Fallpauschalen werden zwischen dem öffentlichen Träger und den freien Trägern in Form einer Fallpauschalenvereinbarung ausgehandelt.
Das Fallmanagement in Dortmund
In Dortmund wird mit zeitraumbezogenen Entgeltformen (Fachleistungsstundensätze) im Bereich der ambulanten Maßnahmen, die mit den einzelnen Leistungsanbietern ausgehandelt werden, gearbeitet. Die Daten im Bereich der erzieherischen/wirtschaftlichen Jugendhilfe werden mit dem elektronischen Fachverfahren SoPart verarbeitet. Die Falleinschätzung wird in Form einer Diagnose im Rahmen eines „Fallmanagements“ durch den Jugendhilfedienst erstellt. Die Diagnose wird der Fachstelle Erzieherische Leistungen zugeleitet. Auf Basis der Diagnose kontaktiert die Fachstelle die verschiedenen Anbieter und sorgt für ein möglichst vielfältiges, qualitatives, preisgünstiges und bedarfsgerechtes Angebot. Das Angebot wird dem Jugendhilfedienst zugeleitet.
Die Qualitätsentwicklung im Fallmanagement
Zur Zeit wird an der Überprüfung der Zielerreichung in der Hilfeplanung, der Wirksamkeit der Arbeitsabläufe und an den Aufgaben der Fachstelle Erzieherischer Leistungen gearbeitet. In diesem Zusammenhang wird das Konzept des Fallmanagements als zentrales Steuerungselement der Hilfeplanung neu ausgerichtet, um die Qualität der einzelnen Diagnosen zu erhöhen. Mit den präzisen Diagnosen besteht für die Fachstelle die Möglichkeit bedarfsgerecht zu vermitteln.
Die Aushandlung und die Festlegung von Qualitätsmerkmalen und Qualitätsanforderungen zwischen den freien Trägern und dem Jugendamt wird die Fachstelle Erzieherische Leistungen in Form von Vereinbarungen mit den Trägern weiter erarbeiten.
Das elektronische Fachverfahren SoPart wird erweitert, um konkretere Aussagen über die Entwicklung von Fallzahlen und den finanziellen Aufwand in der Jugendhilfe ermitteln zu können. Außerdem sollen über SoPart alle Informationen stationärer und ambulanter Angebote der Jugendhilfe für die Fachstelle abrufbar sein. Somit wäre hier ein reibungsloser und transparenter Vermittlungsablauf gesichert.
Das Resümee
Das Thema Fallpauschale in der ambulanten Jugendhilfe, betrachtet am Kieler Projekt, stellt sicher eine interessante und erwägenswerte Alternative dar, um Kosten in der Jugendhilfe kalkulierbarer zu machen. Die finanziellen Auswirkungen lassen sich aber nicht ohne weiteres auf die Jugendhilfe in Dortmund übertragen.
Allein die Festlegung von Fallpauschalen, die auf die besonderen Dortmunder Sozial-verhältnisse zugeschnitten sind, erfordern umfangreiche empirische Untersuchungen. Das hat die Projektarbeit in Kiel deutlich gemacht.
Außerdem startete das Kieler Modell 2006 mit einem Sozialzentrum. Für die Dauer von sechs Jahren wurden sukzessive die fünf weiteren Sozialzentren der Stadt Kiel mit in die Projektarbeit einbezogen. Auch hier bedarf es hinsichtlich einer Vergleichbarkeit mit den entsprechenden Dortmunder Sozialräumen einer gründlichen Untersuchung.
Nur im Rahmen eines wissenschaftlich begleiteten Projektes kann eine valide, die Sozialräume berücksichtigende Aussage zu den finanziellen Auswirkungen von Fallpauschalen in Dortmund getroffen werden.
Somit ist eine abschließende Beantwortung der Fragestellung zurzeit nicht möglich. Allerdings wird das Thema „Fallpauschale“ auch weiterhin als Alternative zum derzeitigen Fallmanagement geprüft.
Die Kämmerei hat das Jugendamt gebeten, die Anfrage zu beantworten. In die Prüfung des Themas „Fallpauschalen“ wird die Kämmerei eingebunden.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.11
3. Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Stichtag 31.12.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11612-14)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 31.12.2013 zur Kenntnis.
zu TOP 2.12
Obdachlose Jugendliche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09378-13-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Zahlen in der Stellungnahme der Verwaltung wurden überprüft. Die Zahlen sind korrekt. Sie wurden den Geschäftsberichten entnommen.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.13
Wegfall der Bürgerarbeit und Konsequenzen für den Bereich Kinder, Jugend, Familie
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11226-13-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…die SPD-Ratsfraktion Dortmund bittet die Verwaltung um Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt „Wegfall der Bürgerarbeit und Konsequenzen für den Bereich Kinder Jugend und Familie“ (Drucksache Nr.: 11226-13).
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
1. Wie viele Bürgerarbeitsplätze sind im Zuständigkeitsbereich des AKJF eingerichtet worden und wo werden die dort beschäftigten Menschen konkret eingesetzt?
Welche Tätigkeiten üben sie aus?
Es wurden 45 Stellen „Bürgerarbeit“ mit einem Umfang von jeweils 30 Stunden/Woche im Zuständigkeitsbereich des AKJF eingerichtet:
- 3 Stellen beim Deutschen Roten Kreuz
- 5 Stellen bei der AWO UB Dortmund
- 1 Stelle beim Diakonischen Werk
- 34 Stellen 57/FABIDO
- 2 Stellen StA 51/4-Fritz Henßler Haus
Die im Rahmen der Bürgerarbeit Beschäftigten üben Tätigkeiten im Hauswirtschaftsbereich (Kindertagesstätten) aus. Die Tätigkeiten umfassen Wäschepflege, Bereitstellung und Reinigung von Geschirr, Mithilfe bei der Zubereitung von Snacks, Unterstützung bei der Einhaltung von Hygieneauflagen, kleine Einkäufe für die Gruppen.
Die beiden Stellen im FHH beinhalten Aufgaben im Bereich des Schülercafes und der Unterstützung des Stammpersonals bei der Versorgung der Besucherinnen und Besucher im Rahmen von Veranstaltungen, Tagungen und Seminaren.
2. Was bedeutet der Wegfall der Bürgerarbeitsplätze für die
a) betroffenen Menschen (Arbeitslosengeld und/oder Sozialleistungsbezug)
b) die Einrichtungen, in denen diese Menschen eingesetzt sind.
a) Für die betroffenen Menschen bedeutet der Wegfall der Arbeitsplätze eine Rückkehr in den Leistungsbezug SGB II, da im Rahmen der Bürgerarbeit keine Abgaben zur Arbeitslosenversicherung (ALG I) erfolgen.
b) Für die Einsatzstelle bedeutet der Wegfall der Stellen eine Einschränkung im pädagogischen Angebot. Das pädagogische Stammpersonal muss einen Teil der Aufgaben im hauswirtschaftlichen Bereich mit übernehmen bzw. in die pädagogische Arbeit einbinden.
Im FHH entfällt die Versorgung von Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmern, da die Beschäftigten der „Bürgerarbeit“ zusätzlich, zur Ergänzung und Erweiterung des Standardangebotes eingesetzt sind.
3. Wie bewertet die Verwaltung den Sinn der Bürgerarbeitsplätze in Bezug auf die dort Beschäftigten aber auch für die Einsatzbereiche selbst?
Die Beschäftigten der „Bürgerarbeit“ erhalten eine Beschäftigungsmöglichkeit und eine sinnvolle Tätigkeit, die sie auf dem 1. Arbeitsmarkt aller Wahrscheinlichkeit, auf Grund verschiedener Vermittlungshemmnisse, nicht bekommen würden. Die „Bürgerarbeit“, bzw. geförderte, gemeinnützige Beschäftigung schafft für die Beschäftigten eine Tagesstruktur, soziale Kontakte, eine Unabhängigkeit von Transferleistungen, psychische Stabilität und eine Anerkennung und Wertschätzung ihrer Leistungen. Die Teilnahme an der „Bürgerarbeit“ ist freiwillig, ein Wechsel in Richtung 1. Arbeitsmarkt jederzeit möglich.
Für die Einsatzstellen, Eltern, Besucherinnen und Besucher, können Angebote und Serviceleistungen zusätzlich erbracht, die pädagogischen Angebote verbessert werden. Mit Blick auf die Beschäftigten und die Einsatzbereiche ist aus Sicht der Verwaltung die „Bürgerarbeit“ positiv zu bewerten.
4. Können wahrgenommene Aufgaben im Rahmen der Bürgerarbeit nach deren Wegfall kompensiert werden oder müssen sie ersatzlos gestrichen werden? Wenn ja mit welchen Konsequenzen?
Nach dem Wegfall der Bürgerarbeit können die Aufgaben nicht kompensiert werden. Für die zusätzlichen Aufgaben stehen keine Finanzmittel zur Verfügung. Die Angebotsstruktur wird auf den Stand vor der Einführung der „Bürgerarbeit“ zurück gesetzt.
5. Unter welchen Voraussetzungen könnten die Bürgerarbeitsplätze fortgeführt werden?
Die Bürgerarbeitsplätze können unter der Voraussetzung fortgeführt werden, dass weiterhin Bundesmittel im bisherigen Umfang zur Verfügung gestellt werden. Eine Finanzierung der Zusatzaufgaben „Bürgerarbeit“ aus eigenen Mitteln der Stadt Dortmund ist nicht möglich.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.14
Tanzveranstaltungen nach JuSchG
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11209-13-E1)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die Verwaltung nimmt zu der Anfrage „Tanzveranstaltungen nach JuSchG“ wie folgt Stellung:
In welchem Umfang haben in den ersten drei Quartalen in 2013 im Stadtgebiet Dortmund öffentliche Tanz- /Disco-Veranstaltungen für Minderjährige stattgefunden.
Hierbei ist differenziert
- nach Angeboten für Jugendliche bis 16 Jahre und Jugendliche über 16 Jahre,
- auf Angebote der Träger der Jugendhilfe (JuSchG § 5 (2),
- zwischen zentralen und dezentralen Veranstaltungen in den Stadtbezirken
zu unterscheiden und zu berichten.
Der gesetzliche Kinder- und Jugendschutz ist seit 01.04.2005 beim Ordnungsamt angesiedelt.
Dies beinhaltet u. a. auch Tanzveranstaltungen nach JuSchG.
Das Ordnungsamt teilte mit, dass im Jahr 2013 insgesamt 30 Veranstalter Tanzveranstaltungen in Dortmund angeboten haben.
Drei Veranstalter boten Tanzveranstaltungen für Besucher ab 16 Jahren an:
- Prisma in Eving, Evinger Str.
- Village in der Innenstadt, Westenhellweg
- Rush Hour, Innenstadt-Ost, Im Spähenfelde (hat nur samstags geöffnet)
Am 22.10.2013 und 22.11.2013 führte der anerkannte Jugendhilfeträger PCB-Freizeit-kulturgestaltung e.V. aus Berlin zwei Veranstaltungen unter dem Thema Schulparty im Rush Hour mit Erfolg durch.
Diese Schulpartys finden ohne Alkohol in der Zeit von 18.00 - 00.00 Uhr statt. Nach Aussage des Ordnungsamtes hat es mit dem Veranstalter ein gut abgestimmtes Vorgehen gegeben. Die Schulpartys waren auch aus Ansicht des Ordnungsamtes mit 1000 Besuchern als gut zu bezeichnen. Der Veranstalter führt diese Veranstaltungen in Berlin, Essen und fünf weiteren Großstädten mit Erfolg durch.
In Trägerschaft des Jugendamtes „Bereich Kinder- und Jugendförderung“ finden im Stadtbezirk Hombruch 20 Veranstaltungen jährlich für über 16jährige statt.
Für über 16 jährige finden in den Jugendfreizeitstätten Brackel (8), Eving (6), Eichlinghofen (5), Hörde (35), Scharnhorst (6) und Westerfilde (5) Veranstaltungen jährlich statt.“
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.15
Zuwanderung aus Südosteuropa
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11249-13-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„…Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Planung und Ausführungsvorbereitung für die TEK Volksgartenstraße, TEK Biehleweg, TEK Baedekerstraße und die TEK Hopmanns Mühlenweg aus dem VV-Beschluss vom 21.03.2012 (Drucksache Nr. 06864-12) noch vor dem Planungs- und Ausführungsbeschluss des Rates am 10.04.2014 durchführen zu lassen.
Die Städtische Immobilienwirtschaft wird damit beauftragt, die erforderlichen Honorarverträge mit den externen Ingenieurbüros abzuschließen.
zu TOP 4.5
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11532-13)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.
5. Anträge / Anfragen
zu TOP 5.1
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11825-14)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11825-14-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„…in der Beantwortung einer Anfrage der GRÜNEN Fraktion im November des letzten Jahres hat die Verwaltung mitgeteilt, dass bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) während der Dauer einer genehmigten Ausbildung bzw. Maßnahme von aufenthaltsbeendenden Entscheidungen abgesehen wird. Gleichzeitig hat die Verwaltung mitgeteilt, dass aus Sicht der Ausländerbehörde nach einer abgeschlossenen Ausbildung bzw. Maßnahme die Erteilung eines Aufenthaltstitels im Falle einer möglichen Arbeitsaufnahme die Regel (§ 18a Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung) und die Versagung eine zu begründende Ausnahme sein soll.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN unter dem o.g. TOP um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Viele der UMF können eine Maßnahme oder eine Schul-/ Berufsausbildung erst kurz vor Erlangen ihrer Volljährigkeit beginnen. Ein Abschluss der Maßnahme kann deshalb erst lange nach Volljährigkeit erfolgen. Kann davon ausgegangen werden, dass das von der Verwaltung in ihrer Antwort aus November 2013 beschriebene Verfahren auch für diese Gruppe gilt?