Niederschrift (öffentlich)

über die 29. Sitzung des Rates der Stadt
am 14.12.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 20:05 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 88 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Hoffmann (SPD)
Rm Lührs (SPD)

Rm Schnittker (SPD)
Rm Monegel (CDU)
Rm Klink (Die Linke & Piraten)
Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste) bis 17.50 Uhr


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
Städt. VwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 29. Sitzung des Rates der Stadt,
am 14.12.2017, Beginn: 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.0.1 Verleihung der Stadtplakette der Stadt Dortmund an Dr. Jochen Opländer

2.0.2 Wiederwahl des Beigeordneten Jörg Stüdemann
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09668-17)

2.0.3 Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Personal und Organisation
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09587-17)

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08581-17)

hierzu -> Beschluss
(Drucksache Nr.: 08581-17-E1)

2.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08646-17)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 12.10.2017 (Drucksache Nr.: 08646-17-E1)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 13.11.2017 mit Anlagen (Drucksache Nr.: 08646-17-E7)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Aplerbeck Ost-
hier: Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09445-17)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171; III: Satzungsbeschluss; IV. Zustimmung zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09208-17)

3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09037-17)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof-
hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09591-17)

3.5 Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08092-17)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 16.11.2017 vor.

3.6 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08518-17)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 16.11.2017 vor.

3.7 Stadterneuerung:
Netzwerk Stadtumbau West NRW; Verlängerung der Mitgliedschaft 2018 - 2024

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09337-17)

3.8 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09128-17)

3.9 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09581-17)

3.10 Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Erneuerung der Wandplattierung im Verbindungstunnel zwischen der Verteilerebene Nord und Verteilerebene Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08511-17)

3.11 Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (Bau GB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Zickenbrink
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08965-17)

3.12 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08839-17)

3.13 Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07901-17)
- Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 16.11.2017 vor.

3.14 Weiterbau der L663n
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
(Drucksache Nr.: 09323-17)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09003-17)

4.2 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2018 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09114-17)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kofinanzierung von regionalen Flüchtlingsberatungsstellen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09443-17)

5.2 Förderung der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09434-17)

5.3 Honorar- und Entgeltordnung für den Bereich Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08465-17)

5.4 Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08584-17)

5.5 Sozialticket
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 09714-17)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08653-17)

6.2 Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08471-17)

6.3 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung einer weiteren Sportplatzanlage im Jahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09460-17)

6.4 Sanierung Raubtierhaus - Innenbereich und Technik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09203-17)

6.5 Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09248-17)

7. Schule

7.1 Schulorganisatorische Maßnahme im Bereich der Förderschulen
hier: Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule (Förderschulschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung), Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102

Beschluss
(Drucksache Nr.: 08987-17)

7.2 Ausbau des Offenen Ganztags (OGS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09302-17)

7.3 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09070-17)

7.4 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 06.04.2017 (Drucksache-Nr. 06548-16)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 09074-17)

7.5 Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09399-17)

7.6 Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09188-17)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Zuschusserhöhung an den Verbund Sozialkulturelle Migrantenvereine Dortmund e. V. (VMDO) für den Betrieb der Einrichtung "Haus der Vielfalt", Beuthstr. 21, 44147 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09514-17)

8.2 FABIDO - Wirtschaftsplan 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09207-17)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014 - PB 51/2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09268-17)
- Die Vorlage ist im Rahmen eines reduzierten Sonderversandes bereits zugesandt worden.

9.2 Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09220-17)

9.3 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW (Vertreter der Verwaltung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09331-17)

9.4 Deponiesondervermögen - Kapitaleinlage zur zeitweisen Stärkung des Eigenkapitals aufgrund von Abzinsungserforderlichkeiten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09422-17)

9.5 Verlängerung des Entsorgungs-, Deponiebetriebs- und Straßenreinigungsvertrages (Leistungsverträge) zwischen der Stadt Dortmund und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09391-17)

9.6 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)

9.7 Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an die Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09448-17)

9.8 Flughafen Dortmund GmH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09454-17)

9.9 Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) (kurz: Wettbürosteuersatzung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09452-17)

9.10 DEW21 - hier: Aufgabe der Beteiligung an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09497-17)

9.11 Wirtschaftsplan 2018ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09439-17)

9.12 Bewirtschaftung städtischer Parkplätze / Memorandumsmaßnahme 2.14_2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07915-17)

9.13 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 im Budget der Dortmund-Agentur (FB 3)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09609-17)

9.14 Rathaus, Ersatz der Kältemaschine und Erneuerung der Sprinklerzentrale
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2017
(Drucksache Nr.: 08700-17)
- Die Vorlage wurde am 16.11.2017 beschlossen.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

10.2 Chief Information Office (CIO) - Einbindung in die Verwaltungsstruktur, Vernetzung und Zuständigkeiten - Gesamtstrategie "Smarte Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09566-17)

10.3 Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahme an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09541-17)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Verhinderung städtischer Kontrollen nichtangeleinter Hunde im Lohbachtal durch den CDU-Fraktionsvorstand?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09724-17)

11.1.2 Kontrollen freilaufender Hunde am bachbegleitenden Weg Rüpingsbach und Emscher
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09723-17) .

11.1.3 Zur Unfähigkeit von Verwaltung und Emschergenossenschaft, das NSG Bolmke und die Ufer der renaturierten Emscher vor dem rechtswidrigen Betreten zu schützen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09722-17)

11.1.4 Festgestellte illegale Baumfällungen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09721-17)

11.1.5 Finanzieller Schaden für die Stadt durch die Verhinderung der Aufstellung des Landschaftsplans vor 7 Jahren durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09720-17)

11.1.6 Verhinderung stadtökologischer Standards beim Bau des Amazon Logistikzentrums durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09719-17)

11.1.7 Umgang mit verfassungsfeindlichen und grundgesetzwidrigen Anträgen von SPD und CDU
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09718-17)

11.1.8 Schutz des FBI-Ratsvertreters vor Drohungen von CDU-Ratsmitgliedern in der Art „Sie müsste man erschießen“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09717-17)

11.1.9 Diskriminierung und Ausgrenzung des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09716-17)

11.1.10 Aufforderung des Oberbürgermeisters an die SPD-Fraktion mit Geschäftsordnungsanträgen die Debatten im Rat zu beenden
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09715-17)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Politische Willkür in der Bezirksvertretung Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08478-17)
hier: mündliche Nachfrage aus der Sitzung am 16.11.2017

11.2.2 Sicherheitsdienst bei Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08480-17)
hier: mündliche Nachfrage aus der Sitzung am 16.11.2017

11.2.3 Blockierung von Twitter-Accounts durch Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08530-17)
hier: mündliche Nachfrage aus der Sitzung am 16.11.2017

11.2.4 Jobcenterwerbung für Amazon-Zentrallager an der Westfalenhütte
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08796-17)
hier: mündliche Nachfrage aus der Sitzung am 16.11.2017

11.2.5 Regressforderung des Jobcenters gegen „Flüchtlingshelfer“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08958-17)
hier: mündliche Nachfrage aus der Sitzung am 16.11.2017

11.2.6 Altersarmut in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09210-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 16.11.2017 vor.

11.2.7 Parteiwerbung in U-Bahnstationen der DSW21
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09364-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 16.11.2017 vor.

11.2.8 Kosten für Unterbringung von RB-Leipzig-Fans
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09365-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 16.11.2017 vor.

11.2.9 Reinigung des DO-Netz-Kastens in der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09366-17)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 16.11.2017 vor.

11.2.10 Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09666-17)

11.2.11 Amt kürzt Bezüge bei bettelnden HartzIV-Opfern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09667-17)

11.2.12 Aufruf zur Sabotage im Falle eines Krieges durch den Oberbürgermeister am Volkstrauertag
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09680-17)

11.2.13 Ausgesetzte Abschiebungen mangels Transportmöglichkeiten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09681-17)

11.2.14 Obdachlose in Dortmund – Finanzielle Förderung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09682-17)

11.2.15 Verbreitung des Sozialtickets in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe/NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09683-17)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
1. Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) benannt.


zu TOP 1.2
2. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
3. Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit um die
Genehmigung der Niederschrift (öffentlich) über die 28. Sitzung des Rates der Stadt
am 16.11.2017

zu erweitern.

Der Rat der Stadt war mit einer Erweiterung der Tagesordnung um diesen Punkt als TOP 1.4 einverstanden.


Zudem hat die Gruppe NPD/Die Rechte zwei Anfragen im Wege der Dringlichkeit gestellt:

1.) Ineffektive Anti-Terror-Sperren auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt (Drucksache
Nr.: 09763-17):

„Als ein Resultat unkontrollierter Masseneinwanderung hat sich in den vergangenen Jahren
die Terrorgefahr in Deutschland massiv erhöht. Seither werden Weihnachtsmärkte stark
gesichert, unter anderem mit sogenannten „Nizza-Steinen“ und Anti-Terror-Pollern. Neueste
Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass diese Sperren durchaus zu überwinden sind
und selbst bei einem LKW-Anschlag, den sie verhindern sollen, nur marginale Erfolge
verbuchen können, um einen LKW zu stoppen. Siehe hierzu auch:
https://www.svz.de/deutschland-welt/panorama/so-wirkungslos-sind-die-anti-terror-bloecke-
wirklich-id18503281.html
Die Ratsgruppe NPD/DieRechte im Rat der Stadt Dortmund fragt an:
1.) Wie stellt die Stadt Dortmund auf dem derzeit stattfindenden Weihnachtsmarkt sicher, dass
ein Anschlag durch einen LKW verunmöglicht wird?
2.) Ist der Stadt Dortmund das Ergebnis der Dekra-Studie bekannt und wenn ja, in welcher
Form wurde auf die Studie reagiert?“


2.) Solidarität der Stadt Dortmund mit dem palästinensischen Duma (Drucksache Nr.:
09764-17):

„Mit großer Freude hat die Ratsgruppe die intensivierten Kontakte in die palästinensische
Stadt Duma zur Kenntnis genommen und wird daran arbeiten, die Zusammenarbeit auch von
sich aus weiter zu intensivieren, um die Menschen zusammenzuführen, wirtschaftliche
Fortschritte zu begünstigen und gegenseitige Unterstützung im Widerstand gegen
gemeinsame Gegner zuzusichern. Mit Sorge beobachtet die Ratsgruppe jedoch die
angespannte Sicherheitslage, welche durch die unverantwortliche und skandalöse
Ankündigung des US-Präsidenten Donald Trump, die Botschaft der USA nach Jerusalem zu
verlegen und die völkerrechtswidrig durch Israelis besetzte Stadt als Hauptstadt Israels
anzuerkennen, verursacht wurde. Gerade jetzt erscheint es deshalb wichtig, Solidarität mit
unseren Partnern in Duma zu zeigen.
Die Ratsgruppe NPD/DieRechte im Rat der Stadt Dortmund fragt an:
1.) Welchen Kontakt hat es mit Verantwortlichen der Stadt Duma seit Ankündigung der
Botschaftverlegung durch Donald Trump (
6. Dezember 2017) gegeben?
2.) Wird die Stadt Dortmund dem Bürgermeister von Duma mitteilen, dass die Verlegung der
US-Botschaft, sowie das Anerkenntnis Jerusalems als Hauptstadt Israels, durch den
überwiegenden Teil der Dortmunder Bürger verurteilt werden?
3.) Welche Bestrebungen unternimmt die Stadt Dortmund angesichts der momentan
dramatisch zugespitzten Lage, um die Bürger in Duma zu unterstützen?“

OB Sierau gab den Hinweis, dass gemäß § 15 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Rat über die Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit entscheidet. Im Ältestenrat wurde keine Dringlichkeit gesehen, die Begründung der Dringlichkeit bliebe abzuwarten.

Weiter machte OB Sierau den Vorschlag, die Vorlage

9.12 Bewirtschaftung städtischer Parkplätze / Memorandums maßnahme 2.14_2017

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07915-17)

von der Tagesordnung abzusetzen, da sie von der Verwaltung zurückgezogen wurde.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) erläuterte zur Anfrage „Solidarität der Stadt Dortmund mit dem palästinensischen Duma“ (Drucksache Nr.: 09764-17), dass Duma die 20. größte Stadt in Palästina bzw. im Westjordanland wäre. Er gab als Begründung an, dass die Stadt Duma seine Kontakte zur Stadt Dortmund ausbauen möchte. Diese Stadt befände sich durch Anerkennung Jerusalems als israelische Hauptstadt durch Donald Trump in einer schwierigen Situation. Der Zorn der arabischen Völker begänne sich zu bündeln. Die Dortmunder und insbesondere der Rat der Stadt sollten dazu Stellung beziehen. Rm Brück berichtete in diesem Zusammenhang von einer Familie, die unter einem Angriff leiden und gesundheitliche Folgen ertragen musste. Es müsste ein Zeichen gesetzt werden für die Freiheit Palästinas und nie wieder Israel.

OB Sierau stellte dar, dass Dortmund Kontakt zur Stadt Dura habe. Bei einem Besuch des Bürgermeisters in Dortmund waren gemeinsame Vorstellungen besprochen worden.
Zur zweiten Anfrage „Ineffektive Anti-Terror-Sperren auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt“ (Drucksache Nr.: 09763-17) wurde keine Begründung zur Dringlichkeit abgegeben.


Da Rm Brück bereits beim ersten Wortbeitrag eine Redezeit von drei Minuten in Anspruch genommen hatte, wurde ihm nicht mehr das Wort erteilt.

In Einzelabstimmung wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen die Aufnahme beider Anfragen in die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Rm Münch (FBI) beantragte mündlich, den Tagesordnungspunkt

3.6 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08518-17)


als Punkt 2.1.2 in der Tagesordnung nach vorne zu ziehen, da ein Plan, der die ganze Stadt betrifft, aufgrund seiner Bedeutung nach der Haushaltsdebatte zu beraten wäre.

Dieser Antrag wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und von RM Münch (FBI) abgelehnt.


Der Tagesordnung wurde mit der genannten Erweiterung um TOP 1.4 und Absetzung um TOP 9.12 mit Mehrheit zugestimmt.

Rm Matzanke (SPD) stellte zum Schluss des Tagesordnungspunktes den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit in der gesamten heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt – auch bei der Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatungen - festzulegen. Rm Garbe (AfD) hielt eine Gegenrede, die Bezug auf umfassend demokratisches Agieren im Rat nahm.

OB Sierau verwies bezüglich der Grundsatzerklärungen zum Haushaltsplanentwurf auf die Festlegung, dass Fraktionen jeweils 15 Minuten Zeit haben, die Gruppe NPD/Die Rechte hat acht Minuten und Rm Münch als fraktionsloses Einzelmitglied hat fünf Minuten Zeit. Im Anschluss an die Debatten kann jeder, auch die Redner der Grundsatzerklärungen, noch einmal bis zu drei Minuten Redezeit insgesamt im Rahmen der Diskussion zu den Haushaltsberatungen in Anspruch nehmen.

Rm Münch (FBI) beantragte mündlich, auch acht Minuten Zeit für seine Grundsatzerklärung zum Haushalt zu erhalten.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) hielt die Redezeitbegrenzung auch für negativ, aber im Falle der Grundsatzerklärung ergäbe sich die Staffelung nach der Größe im Rat der Stadt.

Der mündliche Antrag von Rm Münch auf Erhöhung seiner Redezeit für die Grundsatzerklärung zum Haushalt wurde mit Mehrheit der Stimmen abgelehnt.

Der Rat der Stadt beschloss mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt - die Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatungen inklusive – zu begrenzen.


zu TOP 1.4

4. Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Rates der Stadt am 16.11.2017

Rm Münch (FBI) stellte dar, dass seines Erachtens ein Fehler in der Niederschrift wäre, da unter TOP 10.3 Wahl der Mitglieder für den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund (Drucksache Nr.: 09124-17) die Stimmen falsch ausgezählt wurden. Gemäß § 58 Abs. 5 der Gemeindeordnung NRW gelte das Höchstzahlstimmenprinzip. Rm Münch stellte den Antrag, dass in der Niederschrift richtig gestellt wird, dass nicht entsprechend ausgezählt wurde.

OB Sierau verwies auf ein Schreiben, dass allen Ratsmitgliedern zugegangen worden sei, mit dem klargestellt wurde, dass die Wahl der Mitglieder für den genannten Beirat rechtmäßig war.

Der mündliche Antrag von Rm Münch wurde bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte gegen die Stimme von Rm Münch mit Mehrheit abgelehnt.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) merkte zu Seite 53 der Niederschrift zu TOP

10.9 Resolution des Rates der Stadt Dortmund zum Vorgehen der Polizei gegen Linksextremisten am 14.10.2017 aus dem Umfeld des Szenetreffs „Nordpol“
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09425-17)
an, dass die Fraktion Die Linke & Piraten den Antrag auch abgelehnt hatte. Er bat um Ergänzung der Niederschrift.

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Rates der Stadt am 16.11.2017 wurde mit dieser Änderung einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.0.1
5. Verleihung der Stadtplakette der Stadt Dortmund an Dr. Jochen Opländer

OB Sierau begrüßte als Gäste Herrn Dr. Opländer, seine Frau, seine Kinder - Frau Reisbeck und Herrn Opländer -, Herrn Hermes, den Vorstandsvorsitzenden von WILO, Frau Aschwer, die Assistentin des Herrn Dr. Opländer, Herrn Peschke, den Betriebsratsvorsitzenden, sowie Frau Mohr, eine Arbeitnehmervertreterin im Aufsichtsrat von WILO.
OB Sierau hieß Herrn Dr. Opländer herzlich willkommen und benannte den Ratsbeschluss am 16.11.2017, mit dem die Verleihung der Stadtplakette beschlossen worden war.

OB Sierau bezeichnete die Auszeichnung als nicht alltäglich, sie würdige Personen, die sich in herausragendem und außergewöhnlichem Maße um die Stadt und die Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht haben. Herr Dr. Opländer sei eine solche Persönlichkeit, die auch weit über die Grenzen Dortmunds bekannt sei und für gute Tradition stehe. Über die unternehmerische Weichenstellung des Herrn Opländer entwickelte sich WILO zu einem Weltkonzern mit Vertretungen in mehr als 70 Ländern. WILO ist einer der größten Arbeitgeber Dortmunds und einer der größten Werbeträger für die Stadt.

OB Sierau dankte Herrn Dr. Opländer für die Organisation und die Entwicklungen in Dortmund. Auch im gesellschaftlichen Umfeld, z. B. in der Kulturstiftung, ist Herr Dr. Opländer tätig. In vielen anderen Gremien hatte Herr Dr. Opländer sich engagiert und Verdienste erworben. Es gab Auszeichnungen, wie auch den Cityring Dortmund und die Ehrennadel der tu Dortmund. 1994 hat Her Dr. Opländer bereits das Bundesverdienstkreuz erhalten. Die WILO Foundation unterstützt verschiedenste Projekte. Die Vernetzung von Wissenschaft und Wirtschaft wird von WILO unterstützt. Herr Dr. Opländer ist an weltpolitischen Entwicklungen interessiert und hat nie die Bodenhaftung verlorent. OB Sierau stellte fest, dass die Stadt Dortmund solche Menschen benötigt. Im Anschluss überreichte OB Sierau die Stadtplakette für das herausragende Wirken.

Herr Dr. Opländer zeigte sich dankbar und gerührt über die Verleihung der Stadtplakette und verwies auf Broschüren über das Unternehmen WILO und die Stiftung. Seit 250 Jahren war die Familie Opländer in Dortmund, er selbst war seit 86 Jahren nach Umzug aus Duisburg Bürger Dortmunds. Er war in sparsamen Verhältnissen aufgewachsen. Herr Dr. Opländer sprach von der Zeit des Nationalsozialismus, des Krieges und den Zerstörungen in Dortmund. Die Initiative zur Nachhaltigkeit ist auf die Erlebnisse aus dieser Zeit zuück zu führen. Herr Dr. Opländer hat Maschinenbau studiert. Pumpen waren und sind das Hauptgeschäft. Seit einigen Jahren werden 8 Mio. Pumpen pro Jahr gebaut, vor zehn Jahren fiel mit ihnen ein Stromverbrauch von 640 Megawatt pro Jahr an, durch Leistungsreduzierung bei den Pumpen wird inzwischen 560 Megawatt weniger Strom verbraucht.
Herr Dr. Opländer macht darauf aufmerksam, dass seine Ehrung seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen – auch außerhalb Deutschlands – mit der Leistung eines Unternehmens einbezieht. Er beendete seine Dankesrede mit den Worten: „Wir bleiben Dortmunder und wir machen weiter so.“


zu TOP 2.0.2
6. Wiederwahl des Beigeordneten Jörg Stüdemann
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09668-17)

OB Sierau verwies auf die vorliegende Verwaltungsvorlage und erklärte, dass eine jederzeitige Änderung des Geschäftsbereichs möglich ist.

Weiterhin wies er daraufhin, dass die nachfolgende Wahl gemäß § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW erfolgt. Hiernach wird offen abgestimmt, sofern niemand widerspricht. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) widersprach einer offenen Abstimmung.

OB Sierau teilte mit, dass das Wahlverfahren durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolgt und erläuterte unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler/Stimmauszählerinnen – Rm Berndsen (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Reigl (Die Linke & Piraten), Rm Urbanek (AfD) und Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) - das weitere Verfahren.


Er führte aus, dass die Verwaltung vorschlägt, Herrn StD/StK Jörg Stüdemann mit Wirkung vom 01.04.2018 erneut zum Beigeordneten zu wählen.

Von insgesamt 88 abgegebenen Stimmen entfielen unter Berücksichtigung von sieben Enthaltungen auf den Wahlvorschlag „StD/StK Jörg Stüdemann“
7 Nein-Stimmen und 77 Ja-Stimmen.

OB Sierau stellte fest, dass der Rat der Stadt mit Mehrheit folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Stadtdirektor und Stadtkämmerer Jörg Stüdemann mit Wirkung vom 01.04.2018 erneut zum Beigeordneten.


Nachdem Herr StD/StK Stüdemann die Wiederwahl zum Beigeordneten angenommen hat, wies OB Sierau abschließend darauf hin, dass eine erneute Vereidigung nicht erforderlich ist und die Zustimmung der Bezirksregierung zur Wahl eingeholt wird.


zu TOP 2.0.3
7. Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Personal und Organisation
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09587-17)
Dem Rat lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2017 (Drucksache Nr.: 09587-17-E1) vor:


Herrn Christian Uhr.”

OB Sierau stellte zunächst fest, dass die Stelle der/des Beigeordneten für den Bereich Personal und Organisation ordnungsgemäß ausgeschrieben wurde, und machte anschließend darauf aufmerksam, dass eine jederzeitige Änderung des Geschäftsbereichs möglich ist.

Weiterhin wies er daraufhin, dass die nachfolgende Wahl gemäß § 50 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW erfolgt. Hiernach wird offen abgestimmt, sofern niemand widerspricht. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

OB Sierau erklärte, dass über den vorliegenden Wahlvorschlag hinaus kein weiterer Wahlvorschlag eingegangen sei.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) widersprach einer offenen Abstimmung.

Aufgrund dessen teilte OB Sierau mit, dass das Wahlverfahren durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolgt und erläuterte unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler/Stimmauszählerinnen – Rm Berndsen (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Reigl (Die Linke & Piraten), Rm Urbanek (AfD) und Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) - das weitere Verfahren.


Er führte aus, dass für die Wahl der/des Beigeordneten für das Dezernat Personal und Organisation ein Antrag der SPD-Fraktion vom 12.12.2017 mit dem Wahlvorschlag

Herrn Christian Uhr

vorliegt.

Von insgesamt 88 abgegebenen Stimmen entfielen unter Berücksichtigung von 13 Enthaltungen auf den Wahlvorschlag der SPD-Fraktion „Herrn Christian Uhr“
13 Nein-Stimmen und 62 Ja-Stimmen.

OB Sierau stellte fest, dass der Rat der Stadt mit Mehrheit folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt Dortmund wählt Herrn Christian Uhr zum Beigeordneten für das neu eingerichtete Personal- und Organisationsdezernat – 8/Dez – mit dem Geschäftsbereich Personal- und Organisationsamt, Dortmunder Systemhaus und dem noch zu gründenden Fachbereich Betriebliches Arbeitsschutz- und Gesundheitsmanagement (FB 26) und beschließt, ihm mit Dienstaufnahme Besoldung nach Besoldungsgruppe B 7 LBesO NRW zu gewähren. Zusätzlich wird nach § 6 der Eingruppierungsverordnung eine Aufwandsentschädigung gezahlt.

Nachdem Herr Uhr die Wahl zum Beigeordneten angenommen hat, wies OB Sierau abschließend darauf hin, dass die Vereidigung von Herrn Uhr für die Sitzung des Rates der Stadt am 15.02.2018 vorgesehen ist.



Im Anschluss an die Wahl des Beigeordneten für das Dezernat Personal und Organisation machte OB Sierau darauf aufmerksam, dass das Landeskabinett am 12.12.2017 beschlossen hat, StRin Jägers in den Landesdienst zu übernehmen und daher die heutige Ratssitzung ihre letzte als Dortmunder Beigeordnete sein werde. Über vier Jahre war StRin Jägers Beigeordnete, hatte viele schwierige Themen und Situationen verantwortet, die gemeistert wurden. Es gab mache Situationen, in denen sie in die Bresche gesprungen ist.
OB Sierau ging davon aus, dass StRin Jägers weiterhin als Botschafterin Dortmunds agieren werde. Er bedankte sich – auch im Namen der Bürgerinnen und Bürger Dortmunds - für die Zusammenarbeit.

StRin Jägers erinnerte sich daran, dass sie vor über vier Jahren die Absicht hatte, in Dortmund zu starten und zu bleiben. Ihre Lebensplanung war anders, sie habe sich in Dortmund sehr wohl gefühlt, inzwischen sei ein Dezernat 3 geformt worden, das gut zusammensteht und eine professionelle Aufgabenerledigung hat. Sie stehe für den Satz: „Die Stadt zuerst, die Bürgerinnen und Bürger zuerst.“ In punkto Sicherheit gab es eine gute Zusammenarbeit mit der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden und es konnte eine Sicherheitsarchitektur geschaffen werden, um die andere Städte Dortmund beneiden. Dies zeigt die erfolgreiche Arbeit. Der Grund ihres Gehens liegt darin, dass ein Angebot der Landesregierung mit den eigenen Farben gekommen sei, ganz oben einzusteigen, wo es um Administration/Verwaltung und eine Abteilungsleitung geht. StRin Jägers freute sich darauf, eine Abteilung aufzustellen, die es der Koalitionsvertrag vorsieht.
StRin Jägers bedankte sich beim Rat der Stadt für eine gute und faire Zusammenarbeit trotz inhaltlicher Konflikte, beim OB für die gewährte „Beinfreiheit“, um die Aufgaben entsprechend ihrer Vorstellungen zu erfüllen, bei den Kolleginnen und Kollegen des Verwaltungsvorstands für konstruktive Auseinandersetzungen und vor allem bei allen Kolleginnen und Kollegen des Dezernatsbüros 3, bei den Amtsleitungen und Führungskräften des Dezernates 3 und bei allen 1.800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernates 3.

Weiter dankte OB Sierau dem Fraktionsgeschäftsführer der CDU-Fraktion, Herrn Manfred Jostes, der auch letztmalig an einer Ratssitzung teilnahm und anschließend in den Ruhestand gehen wird. Er war u. a. Ausschussvorsitzender des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und wurde von OB Sierau als sehr sachkundig, ehrlich, kompetent und verlässlich beschrieben. OB Sierau für die immer gute Zusammenarbeit.



Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) bezeichnete den letzten Ratssitzungstag von StRin Jägers als „guten Tag für Dortmund“.

OB Sierau beendete den Wortbeitrag von Rm Brück, da der Tagesordnungspunkt bereits verlassen war.


zu TOP 2.1
8. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08581-17)

Hierzu: - Vorlage (Drucksache Nr.: 08581-17-E1) vom 28.11.2017
- Vorlage (Drucksache Nr.: 08581-17-E18) vom 11.12.2017

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.11.2017 vor:

„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2018 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 bis 2021 zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen.
Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2018 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2018 durch den Rat der Stadt Dortmund am 14.12.2017 vorgesehen.


Redaktioneller Hinweis: Änderungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung der
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 07.11.2017 (Drucksache Nr.: 08581-17-E3)
vor:


Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-
Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen in den drei
Geschäftsführungen (Nord, Ost und West) um insgesamt eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt
einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 7 Jahren deutlich
angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten
Ortsterminen, runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an Selbstverständlich zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da
dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was
wiederum zu vielen Beratungsgesprächen führt.
Um diese Aufgaben bei auch weiterhin steigender Bevölkerungszahl in den drei Innenstadt-
Bezirken gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle
für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (E8), die von einer weiteren Person
bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der Sitzung vom 07.11.2017 (Drucksache Nr.: 08581-17-E4) vor:

Personelle Ergänzung des Jugendtreffs Winkelriedweg
und Fortführung der aufsuchenden Jugendarbeit im Stbez In-Ost

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um die Einrichtung einer zusätzlichen Vollzeitstelle für den
Bereich der kommunalen Jugendarbeit im Stadtbezirk Innenstadt-Ost, die organisatorisch zur
Ergänzung der personellen Besetzung des Jugendtreffs Winkelriedweg dringend benötigt
wird. Zum weiteren Aufgabenbereich zählt die Unterstützung der aufsuchenden Jugendarbeit
im Stadtbezirk

Begründung: Im Gespräch mit der Leitung des Jugendamtes im Sommer diesen Jahres wurde seitens des
Jugendamtes erklärt, dass im dortigen Stellplan bereits ein freier Stellenanteil von ca. 0,5
Vollzeitstelle für die Jugendarbeit im Stadtbezirk zu Verfügung steht.
Es besteht zwischen Jugendamt und Bezirksvertretung Innenstadt-Ost Konsens darüber, dass Die zusätzliche Vollzeitstelle soll die zuverlässige Öffnung des Jugendtreff Winkelriedweg Laut Stellplan des Jugendamtes könnte hierfür ein freier Stellenanteil von ca. 0,5 Stellen
bereitgestellt werden. Der restliche Stellenanteil in Höhe von 0,5 Stellenanteil müsste von der
Politik im Rahmen der Haushaltsberatungen 2018 beigesteuert werden.
Grundsätzlich besteht seitens der BV In-Ost auch weiterhin die Bereitschaft aufsuchende
Jugendarbeit zu unterstützen, indem in geringerem Umfang wie bisher freiberufliche
Unterstützungskräfte (Studierende ab 3. Semester Sozialarbeit ) der hauptamtlichen Kraft
teilweise durch die BV In-Ost finanziert werden könnten.
Fazit: Erweiterung des Stellenplanes des Jugendamtes im Stadtbezirk In-Ost
um 0,5 Stellenanteil ab Haushalt 2018

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung vom 08.11.2017 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bittet den Rat der Stadt Dortmund die
Sanierung der Toilettenanlage auf dem Nordmarkt zu beschließen und dafür im
Haushaltsjahr 2018 Mittel zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung wird gebeten,
noch vor Beschluss über den Haushalt 2018 eine Kostenkalkulation vorzulegen.
Begründung:

Am Nordmarkt befindet sich die derzeit einzige öffentliche Toilette im Stadtbezirk
Innenstadt-Nord. Erst in merklicher Entfernung befinden sich weitere Toiletten im
Dietrich-Keuning-Haus, diese stehen aber wegen der täglichen/wöchentlichen und
alljährlichen Schließungszeiten des Hauses nur sehr eingeschränkt zur Verfügung.
Die Toilettenanlage am Nordmarkt befindet sich in einem so unwürdigen Zustand,
dass von einer realen Möglichkeit, dort die Notdurft zu verrichten, nicht mehr
gesprochen werden kann. Eine Reinigung ist aufgrund des überalterten und
heruntergekommenen Zustandes kaum möglich; auch eine erfolgte Reinigung kann
den abstoßenden Eindruck kaum mildern (vgl. Bilder in der Anlage).
Gleichwohl ist eine Toilettenanlage an dieser Stelle unentbehrlich: Es findet zwei Mal
wöchentlich Markt statt, die Händler sind einschließlich Auf- und Abbau mindestens 6
Stunden vor Ort; von einer Notwendigkeit, eine Toilette aufzusuchen ist auszugehen.
Den örtlichen Gastronomen ist es nicht ohne weiteres zuzumuten, ihre Toiletten den
Markhändlern und –besuchern zur Verfügung zu stellen.
Die aktuelle Problematik einer verstärkten Verschmutzung des Öffentlichen Raumes
durch menschliche Hinterlassenschaften ist vermutlich auch darauf zurückzuführen,
dass sich im Stadtbezirk eine in der letzten Zeit gestiegene Zahl von Menschen ohne
festen Wohnsitz aufhält, die bei einem faktischen Fehlen jeglicher hygienischer
Möglichkeiten den Öffentlichen Raum benutzt.“

Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-
Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen in den drei
Geschäftsführungen (Nord, Ost und West) um insgesamt eine weitere 0,5 Stelle in Gestalt
einer dritten Person zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 7 Jahren deutlich
angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten
Ortsterminen, runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an erfolgen kann. binden.
Selbstverständlich zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da
dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was
wiederum zu vielen Beratungsgesprächen führt.
Um diese Aufgaben bei auch weiterhin steigender Bevölkerungszahl in den drei Innenstadt-
Bezirken gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle
für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (E8), die von einer weiteren Person
bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.



-21-

Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2018 entsprechend der Beratungsfolge.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung vom 08.11.2017 vor:


Zudem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung vom 29.11.2017 vor:

Erhöhung der Mitarbeiterstellen der Geschäftsführungen der Innenstadt-
Bezirksvertretungen

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost bittet bei den diesjährigen Haushaltsberatungen der
Ratsausschüsse und des Rates um Erhöhung der Mitarbeiterstellen in den drei
Geschäftsführungen (Nord, Ost und West) um insgesamt eine weitere 0,5 Stelle
zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Begründung:
Die Aufgaben für die drei Geschäftsführungen sind in den letzten 7 Jahren deutlich
angewachsen. Hierbei handelt es sich u. a. um die Vor- und Nachbereitung von vermehrten
Ortsterminen, runden Tischen und Bürgerinformationsveranstaltungen. Die Teilnahme an erfolgen kann. binden.
Selbstverständlich zieht das Stadtbezirksmarketing ebenfalls Mehraufwand nach sich, da
dieses erfolgreiche Projekt von der Bürgerschaft unterstützt und nachgefragt wird, was
wiederum zu vielen Beratungsgesprächen führt.
Um diese Aufgaben bei auch weiterhin steigender Bevölkerungszahl in den drei Innenstadt-
Bezirken gewährleisten zu können, ist die Schaffung einer weiteren 0,5 Sachbearbeiterstelle
für die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen (E8), die von einer weiteren Person
bekleidet werden soll notwendig und in politischer Hinsicht auch nachhaltig.
Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2018 entsprechend der Beratungsfolge.


Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass die Inhalte der vorangegangenen Empfehlungen und Überweisungen in den Anträgen der Fraktionen enthalten seien (vgl. hierzu SPD-Antrag Nr. 7 und 12, sowie Antrag Nr. 3 der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die vorangegangenen Empfehlungen und Überweisungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt zudem folgende Empfehlung des Behindertenpolitisches Netzwerk aus der Sitzung vom 14.11.2017 vor:

Das BPN beschloss folgende Empfehlung:

1. Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt, dass von den geplanten Einsparungen im
Behindertenfahrdienst in Höhe von 600.000 € p.a. Abstand genommen wurde.


Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN erhebt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zum Antrag.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den o.g. Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 vor:

Es lagen folgende Empfehlungen vor:

Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2017:

„Beschluss:
Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.10.2017:

Empfehlung

Es lagen folgende Anträge vor:

CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 08581-17-E7:

Beschlussvorschlag
Begründung

SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 08581-17-E8:
Antrag:
Der Jugendtreff Winkelriedweg erhält eine halbe Personalstelle mehr.


Falken Bildungs- und Freizeitwerk Dortmund e.V.
Erziehungs- und Familienberatungsstellen Antrag:
Neuer Lernort Antrag:
Jugendberufshilfe Antrag:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.:08581-17-E9:

1) Der Ausschuss stellt fest, dass die Maßnahmen der Jugendberufshilfe gesichert und ausgebaut werden müssen.

2) Dazu werden insgesamt 220.000 Euro zur Verfügung gestellt, um
3) Die Verwaltung wird beauftragt, die Überlegungen zur niedrigschwelligen Beschäftigung und Qualifizierung von jungen entkoppelten Menschen planungsreif zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.
1) Für eine kurzfristige personelle Aufstockung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen werden 80.000 Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt, insbesondere für den Bereich der Beratung bei Trennung und Scheidung sowie Fragen des Umgangsrechts. 2) Die Verwaltung wird beauftragt, einen darüber hinaus gehenden personellen Bedarf im Gesamtverbund der Beratungsstellen der freien Träger und des psychologischen Beratungsdienstes des Jugendamtes sowie des schulpsychologischen Dienstes zu ermitteln und entsprechend nachzusteuern.

Begründung:
Jeder der 13 benachteiligten Sozialräume soll mindestens eine solche Kinderstube erhalten.
Begonnen soll mit den Sozialräumen der Nordwärts-Kulisse. Danach sollen kontinuierlich die

a) Maßnahmen der Jugendberufshilfe und Qualifizierung von jungen entkoppelten Menschen planungsreif zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.
Abstimmung: einstimmig beschlossen

b) Erziehungs- und Familienberatungsstellen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig der vorangegangenen Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 29.11.2017 zu folgen.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 7-11 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10), Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Abstimmungsverhalten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Entwurf des Haushaltsplanes 2017 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2019 – 2021 zur Kenntnis.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlussvorlage vor:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17-E1)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und beschließt die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund im Anschluss an die Abstimmung über die Fraktionsanträge und haushaltsrelevanten Einzelvorlagen der Verwaltung abzugeben.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E10)


1. Stärkung des Schiedsamtes
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Saubere Stadt
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.

3. Gasthaus
Der Rat beschließt, für die Förderung des nicht medizinischen Bereiches des Gasthauses
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

4. Koordinierungsstelle für die Bezirksvertretungen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: CDU-Fraktion Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 20 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

5. Förderung der freien Kulturarbeit
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Freigabe der Mittel erst dann erfolge, wenn das Förderkonzept dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und durch ihn genehmigt wurde. Unter der Bedingung dieses Sperrvermerks werde seine Fraktion dem Antrag zustimmen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet festzuhalten, dass die Beschlüsse des Rat zu diesem Thema weiterhin Bestand haben (vgl. CDU-Antrag Nr. 9).

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 7 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

6. Akademie für Digitalität und Theater
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 8 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

7. Jugendtreff Winkelriedweg
Der Jugendtreff Winkelriedweg erhält eine halbe Personalstelle mehr.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017

8. Falken Freizeit- und Bildungswerk
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, sowie der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017

9. Jugendberufshilfe
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 8 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

10. Neuer Lernort
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017

11. Erziehungs- und Familienberatungsstellen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017, sowie den Anträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15) und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

12. Geschäftsführungen der drei Innenstadt Bezirksvertretungen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

14. Frauenhaus
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 9 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 1 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

15. Schulsozialarbeit
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 12 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

16. Investitionsprogramme für die Bildungsinfrastruktur
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.

17. Verbesserte Baustellenkoordination
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 4 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

18. Zweiter Rettungsweg
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: CDU-Fraktion Nr. 3 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)

19. Flächendeckende Sanitäreinrichtungen in den Stadtbezirken
Herr Düdder (SPD-Fraktion) erklärt, dass Beschlüsse der Bezirksvertretungen und der Anträge der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 3-5 zu diesem Thema mit abgearbeitet werden sollen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

20. Kostenersparnisse bei Druckerzeugnissen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E14)


1. Durchleitung der Integrationspauschale des Bundes
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

2. Erhöhung des jährlichen Einsparvolumens im Rahmen des Memorandumprozesses
von 15 auf 20 Millionen Euro
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) bittet festzuhalten, dass diese Maßnahmen in der Bewirtschaftung des Haushaltes 2018 identifiziert werden und die nachhaltigen Maßnahmen unterjährig verwirklicht werden. Eine kostenstellescharfe Berechnung bis zur Verabschiedung des Haushaltes im Rat sei nicht möglich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, zu.

3. Lösung der Problematik „zweiter Rettungsweg“ bei Baumaßnahmen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 18 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

4. Effektives Baustellenmanagement
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 17 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

5. Optimierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.

6. Konzept zur zeitnahen Verausgabung der BV-Mittel
Der Rat stellt fest, dass das mit den Haushaltsberatungen im Dezember 2016 beschlossene
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 4 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 20 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

7. Evaluierung der Förderrichtlinien der freien Kulturszene
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, sowie der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 5 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

8. Akademie für Digitalität und Theater
Der Rat der Stadt spricht sich dafür aus, dass Dortmund Standort der „Akademie für
Digitalität und Theater“ wird. Er zeigt sich grundsätzlich damit einverstanden, dass
sich die Stadt Dortmund auch finanziell im Rahmen einer Anschubfinanzierung in
Höhe bis zu max. 50.000 Euro, die aus dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs
Theater zu finanzieren sind, am Gründungsprozess beteiligt. Im Ausschuss für Kultur,
Sport und Freizeit ist spätestens in der Aprilsitzung des Jahres 2018 ein verfeinertes
Konzept hierzu vorzulegen, das neben dem Standort auch den einmaligen
Investitionsbedarf sowie einen möglichen jährlichen Zuschussbedarf aufzeigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

9. Standortsuche Chorakademie
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, zu.

10. Finanzielle Ausstattung des Ordnungsamtes
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

1) Wohnraumförderung
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.

8) Maßnahmen der Jugendberufshilfe
Für die Sicherung der Maßnahmen der Jugendberufshilfe werden insgesamt niedrigschwelligen Angebote aufrechterhalten sowie eine Planungskonferenz
zur Weiterentwicklung der Angebote der Jugendberufshilfe durchgeführt werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung beauftragt, die Überlegungen zur niedrigschwelligen
Beschäftigung und Qualifizierung von jungen „entkoppelten“ Menschen planungsreif
zu entwickeln und dem zuständigen Ausschuss vorzulegen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und dem Antrag der SPD-Fraktion Nr. 9 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

9) Frauenhaus
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 14 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 1 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

10) Erziehungsberatungsstellen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und den Anträgen der SPD-Fraktion Nr. 11 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

12) Schulsozialarbeit
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 15 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

20) Umsetzung der Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 4 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und CDU-Fraktion Nr. 6 (Drucksache Nr.: 08581-17-E14)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)

Begründung:
Das Frauenhaus kann seine Schutzfunktion für Frauen, die Opfer gewalttätiger Männer
geworden sind, nur dann erfüllen, wenn die Frauen und ihre Kinder auch tatsächlich
sicher sind. Dies bezieht sich auch auf die Abendstunden und das Wochenende.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgenden Anträgen: SPD-Fraktion Nr. 14 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 9 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

Begründung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
Der Rat beschließt die Sanierung der Toilettenanlage am Nordmarkt unter Berücksichtigung
der Barrierefreiheit.

Begründung:
Die Toilettenanlage am Nordmarkt ist in einem erbarmungswürdigen Zustand. In Absprache
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Begründung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.
Im Zuge der Aufnahme von Flüchtlingen wurden städtischerseits für die Containersiedlungen
Begründung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, zu.

Begründung:
Das Gast-Haus ist die am häufigsten genutzte Anlaufstelle für Menschen ohne eigene
Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion dem Antrag zustimmen werde, wenn die Kosten für die Stelle nicht additiv zu den soeben im SPD-Antrag Nr. 3 beschlossenen 100.000€ in den Haushalt eingestellt werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter der angegebenen Einschränkung der CDU-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zu folgendem Antrag: SPD-Fraktion Nr. 14 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10)
Beratungsdienste (städtische und freie Träger)
Begründung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, zu.
* siehe auch Abstimmungsverhalten zur Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 29.11.2017 und den Anträgen der SPD-Fraktion Nr. 11 (Drucksache Nr.: 08581-17-E10) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Nr. 10 (Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

Begründung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, sowie der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP-Bürgerliste, zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)
Die Situation der Frauenübernachtungsstelle muss schnellstmöglich geklärt werden, um
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)
Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept zur Festlegung und Anwendung einer gedeckelten
Nettokaltmiete für den preisgedämpften Mietwohnungsneubau und weiterer Vorgaben
wie Zielgruppen und Bindungsfristen.
Die Quotierungsregelung wird kontinuierlich evaluiert. Es erfolgt ein jährlicher Bericht
im zuständigen Fachausschuss.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

4) Quartiersschutz
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

5) Ausbildung Bauaufsicht
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

6) Wohnungslosenhilfe - 150.000 Euro für das Gasthaus
- 75.000 Euro für die Zentrale Beratungsstelle für Wohnungslose
- 275.000 Euro für ein Nothilfeprogramm für Wohnungslose ohne Rechte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

7) Behindertenfahrdienst
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

11) Drogenhilfe
In den letzten Wochen hat es eine intensive Diskussion um die zukünftige Drogenhilfe
in Dortmund gegeben. Dabei ist deutlich geworden, dass es – auch akuten – die Folge. Hier ist unabhängig von weiteren konzeptionellen Überlegungen eine
schnellstmögliche Entlastung notwendig und machbar. Gleichzeitig hat die drogenpolitische
Rundreise des Sozialausschusses gezeigt, dass es zum Teil unterschiedliche
Einschätzungen der Situation insbesondere in der Nordstadt und der zusätzlich
notwendigen Maßnahmen gibt.
Als Sofortmaßnahme werden vor diesem Hintergrund im Drogenkonsumraum die
Plätze zum inhalativen Konsum von aktuell 10 auf 13 bis 15 Plätze aufgestockt. Für
dafür benötigtes zusätzliches Personal werden 60.000 Euro jährlich bereitgestellt.
Die zusätzlichen Plätze sind umgehend bei der Bezirksregierung zu beantragen.
Angesichts der unterschiedlichen, teils divergierenden Bedürfnisse und Bedarfe gibt
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

13) Schiedsleute
Schiedsleute übernehmen eine wichtige Aufgabe, um Konflikte zu schlichten, so
dass es nicht zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt. In Dortmund gibt
es 48 Schiedsleute-Bezirke, im Oktober waren davon sechs unbesetzt. Momentan
bekommen die Schiedsleute eine Aufwandspauschale in Höhe von 50 Euro monatlich
sowie eine sog. Amtsraumentschädigung (meist der eigene Wohnraum) von
7,50 Euro pro Verfahren. Beide Sätze sind seit vielen Jahren nicht angehoben worden.
Auch die Verwaltung hält eine Anpassung für angemessen.
Vor diesem Hintergrund wird die Aufwandspauschale auf 80 Euro monatlich sowie
die Amtsraumpauschale auf 20 Euro pro Verfahren erhöht. Das führt zu Mehrkosten
von ca. 20.000 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.

14) Radverkehrsförderung
a) Um das Radwegekonzept umzusetzen und die notwendige Einbindung des
Radverkehrs in alle verkehrstechnischen Planungen zu erreichen, werden die
Planungskapazitäten im Fachbereich 66, Projektplanung, und Fachbereich 61
durch eine personelle Verstärkung zeitnah erweitert. Dafür wird ein Budget
von 500.000 Euro bereitgestellt. Um kurzfristig Personallücken zu überbrücken,
werden Planungsleistungen auch extern vergeben.

b) In der Innenstadt und dem erweiterten Innenstadtbereich werden 1.000 neue
Fahrradabstellplätze eingerichtet. Entsprechende Standorte werden von der
Verwaltung vorgeschlagen. Die Bezirksvertretungen erhalten einmalig ein zusätzliches
Budget von je 20.000 Euro für die kleinteilige Umsetzung von
Maßnahmen zur Förderung der Fahrradinfrastruktur. Dabei soll unter anderem
die Einrichtung von weiteren Fahrradstraßen geprüft werden.

c) Der Bereich Radverkehr wird über eine eigene Kostenstelle im Haushaltsplan
abgebildet. Jährlich wird wieder ein Bericht zur Fortentwicklung der Radverkehrsinfrastruktur
erstellt und dem Rat vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

15) Ruhender Verkehr
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

16) Mobilstationen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

17) Wirkungsorientierter Haushalt
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.

18) Artenschutz Dafür werden für 2018 Mittel in Höhe von 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

19) Regenerative Energie
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt dem Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17)
Schule
Begründung: Geographie – Dreidimensionale Modelle Sport – Dreidimensionale Bewegungsmodelle

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

Begründung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.

Begründung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
Der Rat beschließt die Prüfung der Einsetzbarkeit freier Software und offener Standards
Begründung:
- geringere Abhängigkeit von einzelnen Software-Herstellern und bessere Zusammenarbeit
von unterschiedlichen Software-Bestandteilen - lizenzrechtlich nicht zu untersagender Erfahrungsaustausch und dadurch stark verbesserte
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, ab.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16)
Der Kommunale Haushalt der Stadt Dortmund wird mit dem Ziel beschlossen, das noch in
der Haushaltsaufstellung vorhandene Defizit von 48 Millionen Euro für das Haushaltsjahr
2018 durch eine dynamische Haushaltsbewirtschaftung im Laufe des Jahres 2018 in einen
ausgeglichen Haushalt zu überführen. Die negative Abweichung darf insgesamt maximal
1% vom Gesamthaushalt betragen (24 Millionen Euro).
Die dafür notwendigen Einsparungen in den Ressourcen der einzelnen Fachbereiche werden
durch die Kämmerei im Einzelnen auf ihre Machbarkeit überprüft und mit den Fachbereichen
abgesprochen. Der Memorandumprozess wird in dieses Vorgehen integriert und ist ein wichtiger Bestandteil
für langfristige Veränderungen, neben der dynamischen unterjährigen Haushaltsführung.
Optional kann auch ein System von Kennzahlen und Kennziffern installiert werden, das die
Investitionen und Kassenkredite, die allgemeinen Rücklagen, die Einnahmen-/Ausgaben
insgesamt und das Budget der einzelnen Fachbereiche enthält.

Folgende weitere Maßnahmen sollen helfen, den Haushalt auszugleichen:
• Investitionen müssen auf ihre Dringlichkeit untersucht werden und auch im Hinblick auf
beantragte oder zu beantragende Fördergelder gestreckt werden, um Raum für dringend
notwendige Maßnahmen zu schaffen.
• Die Senkung der Kassenkredite muss vorangetrieben werden, um die städtischen Finanzen
langfristig zu entlasten. • Die Beendigung der kostenintensiven Altersteilzeitregelungen ist ein wichtiger Baustein
in der Kostenreduktion der Verwaltung. Unter Berücksichtigung der tariflichen Vereinbarungen
muss dieser Prozess vorangetrieben werden.
• Die Möglichkeit der Frühverrentung bei dauerhaft erkrankten Mitarbeitern der Stadt muss
intensiv genutzt werden. Die dadurch bis 10-12 Millionen gesparten Euro können den
Haushalt substanziell entlasten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab. Die Öffnungszeiten des KICK müssen erweitert und die Zielgruppe neu definiert werden,
um so der Situation des steigenden öffentlichen Drogenkonsums zu begegnen und zugleich
den Menschen entsprechende Hilfe zuteil werden zu lassen. Dazu stellt die Verwaltung
zusätzlich 200.000 Euro ein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
KDU`s (Kosten der Unterkunft) dauerhaft zu senken.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
Auch die Wirtschaftsförderung muss ihre Bemühungen im Bereich der Breitbandförderung
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
Die kommunalen Töchter werden aufgefordert, sich am Ausbau des städtischen
Infrastrukturnetzes verstärkt zu beteiligen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit und
Nutzung von Synergieeffekten zu prüfen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
Die Übertragung der Grünpflege an die EDG soll schnellstmöglich umgesetzt werden.
Die Überführung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Stadtamts 66 zur EDG soll dabei
unter gleichen tariflichen Bedingungen und einem lebenslangen Rückkehrrecht erfolgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, ab.
Die Arbeit der Mülldetektive soll intensiviert und Reinigungsintervalle in kritischen Zonen
erhöht werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, ab.
Die Förderung der freien Kulturszene soll einer Prüfung unterzogen werden, um festzustellen,
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, ab.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste spricht sich für einen Einstieg in die Akademie für Digitalität
und Theater aus und stellt dafür den Betrag von 50.000 Euro in den Haushalt ein

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, ab.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste spricht sich für eine zusätzliche Förderung der Chorakademie
aus und stellt dafür den Betrag von 50.000 Euro zusätzlich in den Haushalt ein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, sowie der AfD-Fraktion, ab.

16.Kultur
Die Fraktion unterstützt die Anhebung der Gehälter der Dortmunder Schauspieler und
Schauspielerinnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste, ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E11)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für
Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E12)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für
Deutschland)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E13)

Beschlussvorschlag 1
Im StA3 (Dortmund-Redaktion und Online-Kommunikation) werden keine 2,5 Planstellen
geschaffen, sondern 10 Prozent der bestehenden Stellen abgebaut.

Begründung
Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG dient dem subsidiären
Staatsaufbau und einer bürgernahen, öffentlichen Daseinsvorsorge. Inzwischen wird die Die Stadtverwaltung ist allerdings nicht dazu da, mit immer mehr Angestellten Nachrichten
und Unterhaltungsstoff allgemeiner Art über Dortmund im Sinne einer umfassenden medialen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, ab.

Beschlussvorschlag 2
Die ungebremste Massenzuwanderung von vornehmlich muslimischen Männern, deren
Integrationsprognose in die deutsche Kultur und den Arbeitsmarkt gen Null tendiert, zerstört
zunehmend die Rechts- und Sozialstaatlichkeit Deutschlands. In Zeiten struktureller
Erosionsprozesse neigen Staatsorgane und ihre Repräsentanten allzu häufig zu einer
Aufblähung, um das Krisenhafte als Instrument der Machtvertiefung zu benutzen. Auch
der römische Senat erhöhte die Anzahl seiner Mitglieder und ihrer Versorgungsansprüche,
während Germanenstämme längst Großteile des zerfallenen Imperiums beherrschten.
So versucht auch der Oberbürgermeister der zunehmenden Zerstörung des öffentlichen
Raums durch Ausländergewalt und Integrationsverweigerung mit administrativer Aufblähung
zu begegnen. Solange sich die Stadt Dortmund, namentlich die Dezernentin Jägers
weigert, die rund 1.400 ausreisepflichtigen Zuwanderer in Dortmund abzuschieben, kann
die AfD- Fraktion keine Begleitung der oktroyierten, verfassungswidrigen „Willkommenskultur“
sekundieren. Gesellschaftliche Inklusion verlangt immer auch Exklusion und wer
ernsthafte Integrationsbemühungen leisten will, muss der Bildung von Gegengesellschaften
durch Abschiebungen begegnen.
1. Integrationslotsen (2 PS)
2. Koordinator der „Freiwilligenagentur für Flüchtlingsehrenamtliche“ (1 PS)
3. Aktionsraumbeauftragter (0,5 PS)

Ferner nimmt die AfD- Fraktion auch die Ausweitung der „Chief Information Officer“- Planstelle Daher beantragt die AfD- Fraktion die Begrenzung des Personaleinsatzes im Bereich
des „CIO“ auf 1 PS statt 2,5 PS

Dem Stab des Dezernenten für Finanzen, Liegenschaften, Personal- und Organisation
und Kultur der Stadt Dortmund soll nun ein „Team Effiziensgewinn“ an die Seite gestellt
werden, welches Konzepte zur Haushaltskonsolidierung entwickeln soll. Auch in dieser
Stelle erkennt die AfD- Fraktionen keinen Effiziensgewinn für die Stadt Dortmund und sieht
in ihr eine verklausulierte Aufblähung des Dezernats. Es kann vermutet werden, dass dieses
„Team“ den städtischen Haushalt wohl eher belastet, denn entlastet.
Deshalb beantragt die AfD- Fraktion die Streichung der Planstelle:
„Team Effizienzgewinn“ (3 PS)

Daher fordert die AfD- Fraktion die Streichung folgender Einrichtungen:
- Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
- Agendabüro
- FreiwilligenAgentur Dortmund
- MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
- Ombudsstelle für Bürgerinteressen und –initiativen
- Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
- Hochschule und Internationales
- Initiative Dortmund Talent

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, ab.

Beschlussvorschlag 3
Begründung: Auch in 2018 soll durch eine weiterhin defizitäre Planung der kommunale Substanzverlust Die offensichtlich fehlende Nachhaltigkeit im Bereich der Ökonomie kontrastiert in geradezu
groteskem Ausmaß mit den erfolgreichen und mittlerweile zum Teil sogar übertriebenen
Anstrengungen zur Nachhaltigkeit in der Ökologie. Alle Resolutionen, Memoranden,
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, ab.


Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E10)

13. Brücken und verwahrloste Flächen
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E15)

3) Verkauf städtischer Grundstücke
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E17) Der anlassbezogene Bericht zur Schulentwicklungsplanung mit Bezug auf den Ratsbeschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Schulausschuss.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal und Organisation.
Der Rat beschließt die Konzeption und Einrichtung einer Mobilitätsstation für den intermodalen
Nahverkehr im Umfeld des ÖPNV-Umschlagspunktes Dortmund Stadthaus.

Begründung:
l eine Radstation mit Reparaturservice und Leihfahrrädern
l ein Automat mit Flickzeug/Ersatzreifen für außerhalb der Öffnungszeiten der Radstation l Abstellplätze für CarSharing-Fahrzeuge mit Ladestationen für Elektroautos/Plug-in-Hybride

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

16.Rechtzeitige Einplanung von Kitas und Spielplätzen in Neubaugebieten l Spielplätze und Kitas sind im Grundsatz bei neuen Siedlungsgebieten
bedarfsgerecht einzuplanen.
Begründung:
Eine Aufstockung der bestehenden zu kleinen Kita ist aufgrund statischer
Restriktionen nicht möglich. Um den Bedarf, für den einen Rechtsanspruch besteht,
decken zu können, ist daher ein Neubau unumgänglich. Da es aber im Gebiet
Hohenbuschei keine freien Baugrundstücke mehr gibt, ist das Gespräch mit dem
BVB zu suchen, Grundstücke verfügbar zu machen, die der BVB erworben hat um
sich auf dem Trainingsgelände gegen Schaulustige zu schützen. Diese Schutzfunktion
würde durch eine Kita nicht beeinträchtigt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E16) Der Ausbau der Kita-Plätze muss zügig vorangetrieben werden, um der Mangelsituation
in der Stadt zu begegnen. Die Stadt soll hierbei alle Möglichkeiten der Kooperation mit
anderen Akteuren nutzen. Dies ist nicht nur für die betroffenen Familien wichtig, sondern
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Schulausschuss.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung und Beschlussfassung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
und den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.


Folgenden Antrag sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufgrund von anderer Abstimmung als erledigt an:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08581-17-E14)


11. Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen
Um der in großen Teilen unzureichenden Versorgung mit Kinderbetreuungsplätzen beschlossene Quotierung von 30% U3-Kindertagespflege- zu 70% Kindertagesstättenplätzen
wird für die kommenden vier Jahre in Dortmund ausgesetzt.

Die CDU-Fraktion zieht den oben genannten Antrag aufgrund des Abstimmungsverhaltens zur modifizierten Ausgestaltung des Antrages (180 Kindertagespflegeplätze) in der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 29.11.2017 zurück.


Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter TOP2.1.1 geführte Vorlage zur Beschlussfassung auf:


Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08581-17-E1)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Würdigung und Einbezug der bisher gefassten Empfehlungen, mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, sowie der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:





Rat 14.12.2017:

Einleitend verwies OB Sierau auf den zuvor festgelegten Ablauf der Haushaltsberatung.

Im Anschluss folgten die Grundsatzerklärungen zum Haushaltsplanentwurf 2018. Die Reden von Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten), Rm Garbe (AfD), Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste), Rm Schilff (SPD), Rm Reppin (CDU) und Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) sind als Anlage der Niederschrift beigefügt.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) und Rm Münch (FBI) nahmen danach Stellung, auch diese Reden sind jeweils als Anlage der Niederschrift angehängt.

Während der Erklärung von Rm Thieme kam es zu einer Unterbrechung durch OB Sierau, der den Hinweis gab, das auch Ratsmitglieder es unterlassen müssten, mit Handys zu hantieren und zu fotografieren.

Im Zuge einer weiteren Unterbrechung wies OB Sierau darauf hin, dass der Ordnungsdienst nun eingreifen würde, um derartige Handhabungen mit dem Handy von Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) unter Hinweis auf die Hausordnung zu verhindern.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

OB Sierau sprach die Wortwahl von Rm Thieme an, er hätte beispielsweise Israel als Staat von Massenmördern beschrieben. Dies nahm er zum Anlass, Rm Thieme gemäß § 24 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen zur Ordnung zu rufen. Er wies darauf hin, dass die Situation im Nahen Osten sehr vielschichtig wäre und sachlich betrachtet werden müsste. Zudem sei der Rat der Stadt nicht der Ort, in dem ein solches Verhalten geduldet werden könnte.
OB Sierau erklärte, dass er nicht vorhätte, den immer wiederkehrenden Provokationen zu folgen.

Zum Ende der Haushaltsrede von Rm Münch (FBI) stellte OB Sierau fest, dass Rm Münch inzwischen über acht Minuten Redezeit genutzt hätte und die Redezeit inklusive der drei Minuten Redezeit für die Haushaltsdiskussion beendet wäre.
Im Übrigen wies OB Sierau darauf hin, dass die Verwaltung sachgerecht arbeiten würde, auch wenn Rm Münch, z. B. in der Angelegenheit Brinkmann, einen anderen Eindruck hätte.

Im Anschluss daran wies OB Sierau auf die Hausordnung hin. Die Hausordnung sähe vor, dass Fotografieren nicht gestattet wäre. Das bezöge sich sowohl auf den Zuschauerbereich, die Tribüne, als auch auf die Ratsmitglieder. Ausgenommen sind im Ratssaal anwesende Journalisten, die von OB Sireau aber auch zur Zurückhaltung aufgerufen wurden.
Auch die Ratsmitglieder sind der Hausordnung unterworfen, es gilt § 28 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen (GeschO). Es gilt keine Sonderregelung für Ratsmitglieder, so dass das Fotografierverbot bei Bedarf auch vom Sitzungs-/Ordnungsdienst durchzusetzen ist. Das bedeute, dass das Handy ausgeschaltet wird. Wenn dies nicht erfolge, wäre das Handy abzugeben.
OB Sierau gab den Hinweis, dass er bei Nichtbeachtung einen Ausschluss aus der Ratssitzung gemäß § 25 der GeschO in Erwägung zöge. Den Ausschluss nähme ggf. die Sitzungsleitung als letztes Instrument vor.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gab an, dass er Verschiedenes aufräumen wollte, u. a. das merkwürdige Rechtsverständnis des OB. Er ging davon aus, dass er den Tag erleben würde, dass der OB sein Handy beschlagnahmen lassen würde. Dann würde der OB ein Verfahren bekommen, Rm Brück hielt dieses Vorgehen für hochgradig rechtswidrig. Er empfahl OB Sierau, juristische Nachhilfe zu nehmen und verwies auf gewonnene Rechtsverfahren der Gruppe. Im Übrigen dürfte nach Meinung von Rm Brück die Hausordnung auch bezüglich der Journalisten rechtswidrig sein, da Journalisten ohne Akkreditierung fotografieren dürften, Ratsmitglieder aber nicht. Zudem könnte auch ein Ratsmitglied Journalist sein. Vielleicht würde die Gruppe NPD/Die Rechte gegen die Ratsordnung Klage einreichen.
Rm Brück untermauerte noch einmal seinen Standpunkt, Kritik an Israel zu üben. Er verstand nicht, warum Rm Thieme einen Ordnungsruf erhalten hätte, da er nichts gesagt hätte, was nicht der Wahrheit entspräche. Er hielt das Vorgehen für politische Willkür im Rat. Er erklärte anschließend, dass die Gruppe NPD/Die Rechte die Partnerschaft der Stadt Dortmund ins Westjordanland voll umfänglich unterstütze. Er sprach sich für „Nie wieder Israel“ aus.

OB Sierau gab an, dass die Hausordnung gelte und ggf. durchgesetzt würde. Im Hinblick auf Palästina und Israel verwies er auf die Städtepartnerschaft Dortmunds mit Netanya und auf Kultur- und Schüleraustausche, die Stadt Dortmund stände fest an der Seite des Staates Israel. Diese Form der Hetze gegen den Staat Israel, wie sie von Rm Brück gezeigt würde, wäre das falsche Instrument und zeigte, wie abwägig und extremistisch die politische Auffassung von Rm Brück in dieser Frage sei.



Zum Haushalt merkte Rm Taranczewski (SPD) kritisch an, dass der Fraktion Bündnis 90Die Grünen fehlte, strukturell zu handeln. Im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wurden zur Drogen- und Wohnungslosenhilfe Verabredungen getroffen, auch gab es Auseinandersetzungen, ob jetzt noch über den Drogenkonsumraum und seine Ausstattung zu diskutieren ist. Es gebe Notfallpläne für strenge Winter. Rm Taranczewski sprach sich dagegen aus, jetzt Geld in diesem Zusammenhang auszugeben, ohne zu wissen, wo es ankommt.
Zur Fraktion FDP/Bürgerliste stellte er dar, dass sie sich als Retter sähen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen würden den Haushalt nicht retten, sondern sie würden zu weiteren Ausgaben führen. Das Menschenbild der Fraktion FDP/Bürgerliste wäre seines Erachtens am Bespiel der vorgeschlagenen Maßnahme der Frühverrentung von dauerkranken Mitarbeitern der Stadt zu erkennen.

OB Sierau erklärte Rm Münch auf dessen erneute Wortmeldung, dass dessen gesamte Redezeit zu diesem Tagesordnungspunkt, wie bereits erläutert, bereits in Anspruch genommen wurde.

Rm Brück kündigte an, dass er zum Ende der Debatte eine persönliche Erklärung zum Vorwurf der Hetze abgeben möchte.

Rm Bohnhof (AfD) erläuterte, dass er der Meinung wäre, die Sitzungsleitung hätte Rm Münch nach fünf Minuten auf den Ablauf der Redezeit für die Haushaltsrede hinweisen müssen. Die weiteren drei Minuten Redezeit im Rahmen der Haushaltsdiskussion ständen Rm Münch seiner Meinung nach zu.

Rm Münch gab die persönliche Erklärung ab, dass er auf Schärfste die erneute verfassungswidrige Handlung gegen die Geschäftsordnung des Rates, der Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen (GeschO) und den Ratsbeschluss zur Redezeitbegrenzung zurückweise und damit auf seine benachteiligte Position hinweise. Er wies auch darauf hin, dass die Haushaltsrede unabhängig von der Diskussion bezüglich Redezeit zu sehen wäre. Der OB könnte nicht willkürlich Redezeiten zusammenwürfeln und abziehen. Er zeigte sein Erschrecken über die Fraktionen, die aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens des OB applaudieren. Er bat darum, dass der OB sich an die Beschlüsse zur Redezeitbegrenzung, an die GeschO des Rates und an die Gemeindeordnung NRW halte. Er wäre vom OB nichts anderes gewohnt als willkürliche Entscheidungen zu seinem politischen Nachteil, er werde dies nicht länger hinnehmen.

Rm Brück erklärte, dass er sich gegen den Vorwurf der Hetze aussprechen wollte. Das Wort der Hetze würde durch den OB inflationär benutzt, um politische Kritiker mundtot zu machen. Laut Duden wird Hetze als „übertriebene Eile, große Hast, das getrieben sein“ bezeichnet. Das läge hier nicht vor. Auch Hetzjagden würde er nicht betreiben. Auch „verleumderische, verunglimpfende …. Handlungen, die Hassgefühle …Emotionen gegen jemanden erzeugen“ sind seiner Meinung nach weder von ihm als auch durch Rm Thieme vorgenommen worden. Der OB Sierau versuchte, kritische Stimmen im Rat zu diffamieren. Toleranz schließe auch die Freiheit anders Denkender ein.

Die mündlichen Anträge von Rm Münch zum Haushalt der Stadt Dortmund wurden durch OB Sierau verlesen, bei vier Punkten schlug Rm Münch Veränderungen zum Haushalt vor:
Auf Antrag von Rm Urbanek (AfD) wurden die Anträge von Rm Münch einzeln abgestimmt.

Der Rat der Stadt lehnte die Anträge wie folgt ab:

zu 1. mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Münch (FBI)
zu 2. mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Münch (FBI)
zu 3. mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Münch (FBI)
zu 4. gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

- Der Rat der Stadt lehnt die mündlich gestellten Anträge von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch ab.

- Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Vorlage zur „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018“ (Drucksache Nr.: 08581-17) in Form der Fassung der Ergänzungsvorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2018“ (Drucksache Nr.: 08581-17-E1) vom 28.11.2017 sowie der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.11.2017 und der weiteren Ergänzungsvorlage (Drucksache Nr.: 08581-17-E18) vom 11.12.2017 mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die Fraktion Die Linke & Piraten folgende Beschlüsse:

- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2018“ (Drucksache Nr.: 08581-17-E1):


zu TOP 2.1.1
9. Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08646-17)

Dem Rat der Stadt lagen folgende Unterlagen vor:

- ein Schreiben der Verwaltung vom 12.10.2017 (Drucksache Nr.: 08646-17-E1):

„Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
hier: Redaktionelle Änderung zur Drucksache Nr. 08646-17

… im Jahr 2018 werden im Jobcenter 2,00 vollzeitverrechnete (vzv.) Stellen eingespart.
Da die Personalzuweisung an das Jobcenter als gemeinsame Einrichtung mit der Bundesagentur nicht zur Kernverwaltung der Stadt Dortmund gehört, hätten diese beiden Einsparungen nur nachrichtlich aufgeführt werden dürfen, jedoch nicht in die Berechnung der Stelleneinsparungen(Seite 6, Absatz I und Seite 7, Absatz 2) einfließen dürfen. Der korrigierte Planstellenbestand im Jahr 2018 beläuft sich somit auf 6.413,87 vzv. Planstellen statt der angegebenen 6.411,87 vzv. Planstellen (Seite 2, Absatz 1 und Seite 7, Absatz 1).

Ich bitte diese Änderung zur Kenntnis zu nehmen.“

- hierzu lag folgende Anlage bei:

„Drucksache Nr.: 08646-17

Begründung
Der Planstellenbestand für das Jahr 2018 umfasst unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Veränderungen 6.4]3,87 vollzeitverrechnete (vzv.) Planstellen. Im Vorjahr belief sich dic Anzahl auf 6.30 1,19 vzv. Planstellen.

Darüber hinaus werden im Jobcenter gemäß Trägerbeschluss vom 04;05.2017 im Jahr 2018 insgesamt 429 vzv. Planstellen ausgewiesen. Dies entspricht einem städtischen Anteil in Höhe von 43 % des gesamten Planstellenbestands des Jobcenters. Außerdem werden 15 vzv.
Planstellen für Soziale Arbeit, 2 vzv. Planstellen für soziale Vergünstigungen und 2 Planstellen für Integrationslotsen vorgehalten.

Im Laufe des Jahres 2017 führten Gesetzesänderungen, politische Entscheidungen sowie Ergebnisse von durchgeführten Personalbedarfsbemessungen zu den nachfolgend aufgeführten Stellenausweitungen.

Veränderungen des Planstellenbestands 2017 – 2018

Neue Planstellen Planstellen (vzv.)

- Bildung des Teams "Effizienzgewinn" im Dezernatsbüro 2 + 3,00
- Aktionsraumbeauftragter im Dezernatsbüro 5 + 0,50
- Einrichtung eines Personal- und Organisationsdezernats + 6,00
- Koordinierungsstelle "Nordwärts" StA 1 + 2,00
- Freiwilligen Agentur, StA 1 + 1,00
- ChiefInformation Officer, StA 1 + 2,50
- Ratsinformationssystem und Gremieninfonnationssystem, StA 1 + 1,00
- Dortmund-Redaktion, StA 3 + 2,50
- Online-Kommunikation, StA 3 + 1,00
- SAP Anwendungsbereitstellung, StA 10 +1,00

2. Veränderung des Planstellenbestandes 2017 – 2018

Der Planstellenbestand für das Jahr 2018 (Kernverwaltung ohne Eigenbetriebe) umfasst 6.413,87 vzv. Planstellen. Der Planstellenbestand wird laufend einer weitergehenden Überprüfung unterzogen um eine Bereinigung und damit eine bedarfsgerechte Ausstattung sicherzustellen.

Mit der Stellenplanvorlage 2018 werden insgesamt 214,06 vzv. Planstellen neu eingerichtet und 101 vzv. Planstellen eingespart, sodass eine Ausweitung des Stellenplans um 1 12,68 vzv. Planstellen vorgenommen wird.

Im Jahr 2017 fanden ebenfalls unterjährige Verschiebungen zwischen den Dezernaten bzw. Fachbereichen statt. Hierdurch ergeben sich aus Sicht der jeweiligen Fachbereiche Stellenab- bzw.
-zugänge. Beispielsweise wurden Stellen im Rahmen der Zentralisierung des städtischen
Fuhrparks aus den Fachbereichen 65 und 66 zum Vergabe- und Beschaffungszentrum verlagert.
Auswirkungen auf die Anzahl des Planstellenbestands der Kernverwaltung ergeben sich hierdurch allerdings nur, wenn Planstellen aus der Kernverwaltung zu bzw. von Eigenbetrieben verlagert werden, wie beispielsweise mit der Verlagerung des TechnischenBetriebes im Westfalenpark vom Stadtamt 65 zum Eigenbetrieb 52. Hierdurch verringert sich der Planstellenbestand der Kernverwaltung in 2018 um 5 vzv. Planstellen.

Im Jahr 2018 erfolgen aufgrund von gesetzlichen Regelungen, politischen Entscheidungen sowie zur Sicherstellung .der Aufgabenwahrnehmung notwendige Stellenneuschaffungen.Kategorisiert man die Neuschaffungen thematisch lässt sich folgendes feststellen.

- Insgesamt 26,36% der Neuschaffungen entfallen auf den Bereich Sicherheit und Ordnung. Innerhalb des Ordnungsamtes sind insbesondere die Ordnungspartnerschaften und die Verkehrsüberwachung, sowie aufgrund der Flüchtlingsthematik der vergangenen Jahre weiterhin der Bereich Ausländer- und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten betroffen.

- 20,08% der neuen Planstellen werden im Jugendamt eingerichtet. Vor allem die Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes und die Weiterentwicklung des Familien-Projektes haben zu den dargestellten Stellenausweitungen geführt.

- Rund 13,55% der neu einzurichtenden Stellen sind für die Abwicklung von Förderprogrammen erforderlich. Hierunter fallen Landesprogramme wie "Gute Schule 2020" (StA 10, 19, 23 und 40), das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel II (StA 65) und die Infrastrukturoffensive (StA 66).

- Die verbleibenden 40,0 I % der Stellenneuschaffungen verteilen sich relativ gleichmäßig auf viele verschiedene Bereiche der Verwaltung, sodass neben den bereits angesprochenen Punkten keine Aufgaben oder Themenkreise besonders hervorstechen.

Im Folgenden werden die Stellenneuschaffungen tabellarisch dargestellt.

Für das Jahr 2017 können auch Stelleneinsparungen in Höhe von insgesamt 101,38 vzv. Planstellen realisiert werden. Diese Stellen sind folglich nicht mehr im Stellenbestand des Jahres 2018 enthalten.

Der Großteil der Einsparungen stammt aus der Auflösung der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im Ordnungsamt. Aufgrund der Schließung der ZAB zum 31.12.2017 werden die dort vorhandenen Planstellen bis auf eine Ausnahme komplett eingespart.

Im Jugendamt konnten aufgrund der gesunkenen Fallzahlen insgesamt 14,50 vzv. Planstellen im Bereich der unbegleiteten Minderjährigen Flüchtlinge eingespart werden.

Aufgrund der Reorganisation des Technischen Betriebes im Westfalenpark konnten in der Immobilienwirtschaft 5,00 vzv. Planstellen eingespart werden. Dafür werden im Gegenzug 5,00 vzv. Stellen mit dem nächsten Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund geschaffen.

Außerdem war an 0,85 vzv. Planstelle ein KW-Vermerk hinterlegt. Hier konnte die mit Einrichtung bzw. zwischenzeitlich erklärte Einsparungsabsicht im Laufe des Jahres 2017 realisiert werden.


Eingesparte Planstellen: Planstelle n (vzv.)
- Verlagerung in Eigenbetriebe, Dezernat 7: StA 65 -5,00
- Wegfall von Aufgaben, Dezernat 3: StA 32 -81,03
- Veränderuug der Fallzahlen, Dezernat 4: StA 51 -14,50
- durch Fluktuation freigewordene Stellen, Dezernat 5: 5/Dez - 0,50
Dezernat 7: StA 66
-0,35
-101,38

Aufstellung des Stellenplanes für das Haushaltsjahr 2018

1. Rechtliche Grundlagen und Verfahren

Der Stellenplan ist gemäß § 79 Abs. 2 Satz 2 GO NW - in Verbindung mit § l Abs. 2 Nr. 2 GemHVO eine vorgeschriebene Anlage zum Haushaltsplan und nach § 74 Abs. 2 GO NW verbindlich einzuhalten. Der bisherige Stellenplan ist dem Entwurf des Haushaltsplanes 2018 beigefügt. Die Steuerungsfunktion des Stellenplanes besteht u.a. darin, Art und Umfang des "Arbeitsmarktes Stadtverwaltung" festzulegen. Nach § 8 GemHVO sind "wesentliche Abweichungen vom Stellenplan des Vorjahres zu erläutern".“


- ein Schreiben der Verwaltung vom 13.11.2017 (Drucksache Nr.: 08646-17-E7):

„… anbei stelle ich Ihnen als Ergänzung zur Stellenplanvorlage für das Jahr 2018 die Stellungnahme des Personalrates aus dem Anhörungsverfahren sowie die erfolgte Beantwortung zur Verfügung.

Das Gleichstellungsbüro und die Vertrauensperson der Schwerbehinderten haben die Vorlage zur Kenntnis genommen.

Des Weiteren übersende ich Ihnen die Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste, wie viele der neu zu schaffenden Planstellen für externe Ausschreibungen und wie viele für interne Besetzungen vorgesehen sind.

- als Anlagen lag diesem Schreiben eine Verfügung des Personalrates mit Schreiben an das
Personalamt – 11/1-1 – vom 12.10.2017 bei:

„Personalrat 12.10.2017
F
.: 24481

1. Schreiben an
:

11 / 1-1

Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018
hier: Anhörung nach § 75 Abs. 1 Nr. 1 LPVG NRW
Ihre Vorlage vom 28
.09.2017

Der PR hat den Stellenplan 2018 in seiner Sitzung am 12.10.2017 zur Kenntnis genommen
.

Wir begrüßen die Erhöhung der Planstellen um 110 Planstellen, mochten jedoch zu dem
Stellenplan die nachfolgende Stellungnahme abgeben
.

Obwohl der Personalbestand in kommenden Jahr um circa 110 Planstellen erhöht wird, müssen wir feststellen, dass noch eine Vielzahl von Vakanzen vorhanden ist und einige Bereiche hohe Arbeitsbelastungen haben.

Bereits mit der Erstellung des Stellenplans 2018 hatten wir erwartet, dass die bereits bekannten bzw. absehbaren Stellenmehrbedarfe in den Fachbereichen 30 (erhöhte Fallzahlen) und 33 (Organisationsänderung) berücksichtigt wurden.

Im Zusammenhang mit der Kalkulation der künftigen Personalbedarfe weisen wir auf den demographischen Wandel und seine Auswirkungen auf den Personalbestand der Stadtverwaltung hin. Hier muss erstes Ziel sein, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen, auch um einen geordneten Wissenstransfer sicherzustellen.

Hierzu eignet sich in erster Linie die Ausbildung eigenen Personals
. Neben einer bedarfsgerechten
Erhöhung der Auszubildendenzahlen sind auch Anreize für Praxisanleiter und ausbildende Fachbereiche zu geben, um eine ordentliche Ausbildung zu ermöglichen.

Im Rahmen der durchgeführten Stellenbesetzungsverfahren mussten wir häufig feststellen, dass geeignete Fachkräfte intern und auch extern nicht zur Verfügung stehen und daher die Besetzungsverfahren erfolglos beendet wurden. Um diesen Fachkräftemangel abzumildern
, empfiehlt der Personalrat, die Forderung bzw. Weiterbildung eigener Kräfte zu verstärken.

Soweit neue Aufgaben in der Stadtverwaltung entstehen bzw. dieser übertragen werden, ist direkt der benötigte Personalbedarf festzustellen und geeignete Kräfte einzusetzen bzw. einzustellen.

Um in besonderen Bereichen, wie zum Beispiel dem arbeitsmedizinischen Dienst, geeignetes Personal einzustellen, empfehlen wir den sachgerechten, begrenzten Abschluss von AT-Verträgen.

2
. Den Vorgang erhalt der Kollege Grehl
3
. Z Vg.

Fromme
Vorsitzende“

-weitere Anlage ist ein Schreiben der Verwaltung an Herrn Schilff, Vorsitzender des Ausschusses
für Personal und Organisation, (Drucksache Nr.: 08646-17-E6) als Stellungnahme zur Zuschrift des
Personalrates:

„Tagesordnungspunkt "Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018"
hier: Stellungnahme zur Zuschrift des Personalrats (DS-Nr
.: 08646-17-E3)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender
,
unter Hinweis auf die Zuschrift des Personalrats teile ich Ihnen ergänzend folgende Informationen mit:

Die Stellenplanvorlage enthält ausschließlich mit dem Personal- und Organisationsamt abgestimmte Stellenmehrbedarfe. Von den Fachbereichen angekündigte Personalbedarfe
, die bis zum Redaktionsschluss der Stellenplanvorlage noch nicht mit entsprechenden Daten belegt wurden, können für die Vorlage nicht berücksichtigt werden. Sollten Bedarfe im weiteren Verlauf anerkannt und durch Organisationsverfügung verfügt werden, bleibt die Deckung dieser Bedarfe durch eine überplanmäßige Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vorgriff auf den Stellenplan 2019 hiervon unberührt.

Die Einflüsse des demografischen Wandels und die d
amit einhergehenden Herausforderungen werden durch das Personal- und Organisationsamt in der Personalplanung berücksichtigt.
Hierzu verweise ich auf die, durch die Fachbereiche
zu erstellenden Personal- und Organisationskonzepte, für die die entsprechenden Fluktuationsdaten aufbereitet werden und in die Ausbildungsbedarfsplanung einfließen. Konkrete Zahlen zur gesamtstädtischen Fluktuationsprognose finden Sie auf den Seiten 26 + 27 des Personal- und Organisationsberichtes 2017. Grundsätzlich ist angestrebt den Großteil der absehbaren Personalbedarfe im Rahmen der Ausbildungsplanung aufzufangen. Dazu wurden in der Vergangenheit auch zusätzliche Ausbildungs- und Studienangebote wie beispielsweise der Duale Studiengang Bachelor of Arts - Facility Management kombiniert mit der Ausbildung zur/zum Immobilienkauffrau/-mann mit aufgenommen. Gleichwohl lässt sich festhalten, dass für ungelernte Kräfte, Akademiker oder nicht absehbare Personalbedarfe eine Personalgewinnung teilweise im Rahmen einer externen Ausschreibung durchgeführt werden muss.

Die Gewinnung und Honorierung von Praxisanleiterinnen und Praxisanleitern im Verwaltungsbereich wird konzeptionell bereits durch Stadtamt 11 bearbeitet, um die bestehenden Anreize für Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter zu erweitern.

Das Thema Personalqualifizierung und -weiterbildung hat für das Personal- und Organisationsamt eine hohe Priorität und wird laufend den Bedürfnissen angepasst. Bei neuen Aufgaben sowie der Ausweitung bestehender Aufgaben wird in der Regel eine Personalbedarfsbemessung durch die Fachbereiche in Abstimmung mit dem Personal- und Organisationsamt durchgeführt
, sodass Personalbedarfe zeitnah gedeckt werden können.

Bezüglich der Ausweitung der AT Verträge nehme ich Bezug auf den Beschluss des Ausschusses für Personal und Organisation vom 14.06.2016
(DS-Nr. 04076-16 TOP 3.1,3), in dem im Wesentlichen festgehalten wurde, dass AT-Verträge die Ausnahme bleiben sollen und der Abschluss ausschließlich auf die Leitungsfunktionen in den Fachbereichen beschränkt wird.“

- als Anlage lag zudem ein Schreiben der Verwaltung an Herrn Schilff, Vorsitzender des Ausschusses
für Personal und Organisation, (Drucksache Nr.: 08646-17-E5) vor :

„Tagesordnungspunkt "Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018"
hier: Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste (DS-Nr.: 08646-17-E2)

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zur Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste teile ich Ihnen
im Vorfeld mit, dass es aufgrund der
Dynamik der Besetzungsprozesse nahe
zu unmöglich ist, im Vorgriff auf die Stellenbesetzungen zu prognostizieren, ob diese intern oder extern erfolgen können.

Da ich keinen Einfluss auf das Bewerbungsverhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Stadt Dortmund habe, kann ich Ihnen aufgrund der in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen mitteilen
, welche Planstellen voraussichtlich intern bzw. extern besetzt werden können.

Insofern handelt es sieh bei den dargelegten Zahlen um eine Stichtagsbetrachtung mit Prognosewerten.

Nach heutigem Kenntnisstand wäre davon auszugehen, dass von den 214,06 vzv. neu eingerichteten Planstellen 127
,90 vzv. extern besetzt und 86,16 vzv. intern besetzt werden können.“


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2018.


In der Zeit von 17.12 Uhr – 17.45 Uhr fand eine Sitzungspause statt.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
10. Bauleitplanung; 76. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Aplerbeck Ost-
11. hier: Aufhebung der bisher gefassten Beschlüsse zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur 76. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09445-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (12. Änderung – Gewerbegebiet Aplerbeck Ost) für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich vom 28.11.2007 aufzuheben. II. Der Rat der Stadt beschließt, den Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost- für den unter Ziffer 4 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und den Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung vom 14.11.2002 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1
dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (76. Änderung -Aplerbeck Ost-).


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Ap 161 -Gewerbegebiet Aplerbeck Ost- für den unter Ziffer 3 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 1 -Aplerbeck Ost-).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung in Form
eines 14-tägigen Planaushanges zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.2
12. Bauleitplanung; Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus – im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
13. hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen; II. Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171; III: Satzungsbeschluss; IV. Zustimmung zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09208-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten und unter Ziffer 7 dieser Vorlage dargelegten Stellungnahmen der Einsprecher zur Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171
- Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus – geprüft und beschließt:

- den Stellungnahmen der Einsprecher unter den Ziffern 7.2, 7.4 und 7.5 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Abs. Satz 4 i. V. m. 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 29.09.2017 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Plan und die aktualisierte Begründung vom 25.10.2017 der Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus - beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 5 des Bebauungsplanes Hom 171 – Steinäckerstraße / Am Gemeindehaus – für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

IV. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.


zu TOP 3.3
14. Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In N 241 - Schützenstraße - nach § 13 BauGB
15. hier: I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung einer Begründung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09037-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. nimmt das unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213/1).


II. beschließt den Bebauungsplan In N 241 - Schützenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 13.07.2017 offengelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 i. V. m. § 13 BauGB und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, dem Bebauungsplan In N 241 die Begründung vom 29.05.2017 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.4
16. Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof-
17. hier: I. Beschluss zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09591-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 1).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

zu TOP 3.5
18. Bewohnerparkzonenkonzept für den Cityrandbereich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08092-17)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.12.2017 vor:

„hierzu Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 09.10.2017:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.10.2017 vor:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 28.11.2017.

Es wird ausdrücklich darum gebeten, dass auch der Rat der Stadt Dortmund die Befassung mit der Vorlage entsprechend vertagt.


Der Ausschuss für Personal und Organisation folgt der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und verschiebt die Vorlage in seine nächste Sitzung am 01.12.2017.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (6), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (2) und der Fraktion Die Linke & Piraten (2), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (3) und Herrn Urbanek (AfD) dem beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.



„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt das Bewohnerparkkonzept zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke & Piraten) und Herrn Klein-Endebrock
(fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5) und Herrn Rupprecht (Die Linke &
Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt weiterhin mehrheitlich mit den Stimmen der
SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), Herrn Krämer (Die Linke &
Piraten) und Herrn Klein-Endebrock (fraktionslos), gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (5)
und Herrn Rupprecht (Die Linke & Piraten), bei Enthaltung von Herrn Hoefer (FDP) den
folgenden Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen:

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie
"Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität)
aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Begründung:
Die extreme verkehrliche Belastung dieser Cityrandbereiche infolge gebietsfremder
Dauerparker ist seit Jahren bekannt und amtlich dokumentiert. Für die Einführung der
Bewohnerparkzonen "Hainallee" und "Markgrafenstraße" in der Realisierungsstufe 1
(höchste Priorität) sind alle politischen sowie administrativen Schritte wie Beschlüsse der
Bezirksvertretung, Gutachten oder Bürgerinformationsveranstaltungen schon erfolgt.
Aufgrund der gegebenen Ausgangslage ist daher die aktuelle Einstufung in der Vorlage
Bewohnerparkkonzept für den Cityrandbereich nicht nachvollziehbar.“

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie
"Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität)
aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen "Hainallee" sowie
"Markgrafenstraße" werden in die Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität)
aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.“


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 06.12.2017 folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bewohnerparkzonenkonzepts für
den Cityrandbereich in vier Realisierungsstufen. In der ersten Realisierungsstufe werden in
den nächsten drei Jahren die Konzepte für die Bewohnerparkzonen „Westerbleichstraße/Hbf“,
„Gutenbergstraße“, „Unionviertel“, „Geschwister-Scholl-Straße“, „Löwenstraße“ und
„Ritterstraße“ vorbereitet. Die Konzepte jeder einzelnen Bewohnerparkzone werden den
jeweiligen Bezirksvertretungen zur Beschlussfassung vorgelegt.

Auch die in der Vorlage genannten Bewohnerparkzonen „Hainallee“ und „Markgrafenstraße“ werden in
der Realisierungsstufe 1 (höchste Priorität) aufgenommen und dementsprechend umgesetzt.


zu TOP 3.6
19. Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
20. hier: I. Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger, II. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08518-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 06.12.2017 vor:

„Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 20.09.2017:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.
II. beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund. Der Rat der Stadt beschließt für den Entwurf des Landschaftsplanes eine generelle Anleinpflicht für Hunde in Naturschutzgebieten, da es gängige Praxis ist, dass nicht angeleinte Hunde von den Wegen in die Naturschutzfläche laufen und wildlebende Tiere in Parks, in denen eine generelle Anleinpflicht gilt, vor Hunden sogar besser geschützt sind als in einem Naturschutzgebiet.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig, die Vorlage des Umweltamtes vom 05.09.2017 auf die nächste Sitzung der BV-Hombruch am 05.12.2017 zu schieben. Sie bittet ferner den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, den Hauptausschuss und Ältestenrat sowie den Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltungsvorlage ebenfalls bis nach erfolgter Sitzung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde am 28.11.2017 zu schieben.

Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 28.11.2017:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde beschließt mit zwei Gegenstimmen wie folgt:

Der Beirat nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zum neuen Landschaftsplan zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund die unten aufgeführten Wünsche des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde bei seiner Beschlussfassung zu berücksichtigen. Des Weiteren empfiehlt der Beirat dem Rat der Stadt Dortmund die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund mit seinen hier im Beschluss aufgeführten Anregungen.

Der Beirat erkennt an, dass einzelne Anregungen des ehrenamtlichen Naturschutzes zum Vorentwurf aufgegriffen wurden (u.a. Arrondierungen der Naturschutzgebiete „Im Siesack“, „Großholthauser Mark“, „Fürstenbergholz“, „Wannebachtal“ und „Sanderoth“). Positiv ist auch zu bewerten, dass ein grundsätzliches Jagdverbot im Umfeld offener Wasserflächen ausgesprochen wird.

Leider sind viele seiner Anregungen, insbesondere bezüglich der Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete, der ökologischen Maßnahmen in der Feldflur und im Wald sowie zur Anleinpflicht von Hunden in Naturschutzgebieten nicht aufgenommen worden. Vollständig berücksichtigt wurden nur 25 Prozent der Anregungen, 15 Prozent nur teilweise, während
60 % der Vorschläge komplett abgewiesen wurden. Auch die vom Beirat erbetene Bilanzierung der Maßnahmen aus den drei gültigen Landschaftsplänen wurde leider nicht erstellt.

Der Beirat bedauert, dass seine Anregungen zur Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete (z.B. im Dortmunder Nordosten) mit der Begründung abgelehnt werden. dass es sich bei diesen Verbundkorridoren um nicht naturschutzwürdige Ackerflächen handele. Selbst wenn dies so wäre (Gegenbeispiel: NSG „Auf dem Brink“, das 2004 nach Norden auf Ackerflächen zur Schaffung einer Pufferzone erweitert wurde), könnten entsprechende Entwicklungsziele formuliert werden. Bereits in seinem Beschluss zum Flächennutzungsplan und der Änderung der Landschaftspläne 2003/2004 hatte er einen „Biotopvernetzungsplan“ angeregt.

Unverständlich ist es aus der Sicht des Beirates, dass sein Vorschlag zur Unterschutzstellung ökologisch wertvoller Hochwasserrückhaltebecken (wie das HRB Mengede/Ickern) und ehemaliger Deponiekörper (südlich NSG Kirchderner Wald) als NSG ablehnt wird, weil „technische Bauwerke .. nicht als NSG ausgewiesen werden sollen“ z.B. P-88-01). Dabei gibt es etliche Beispiele in NRW, dass technische Bauwerke als NSG ausgewiesen wurden (Steinhorster Becken im Kreis Paderborn, Rietberger Fischteiche im Kreis Gütersloh etc.).

Insgesamt hält es der Beirat für dringend erforderlich, dass der Landschaftsplan Maßnahmen zur Stützung der Biodiversität auf landwirtschaftlichen Flächen - wie noch im Landschaftsplan Nord - vorsieht. Gerade vor dem Hintergrund des dramatischen Rückgangs der Feldvögel wären Maßnahmen in der Feldflur (u.a. über den sog. „Vertragsnaturschutz“) besonders wichtig. Selbst der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband wundert sich hierüber: „Über die Anlage von Rainen, Säumen und Blühstreifen wurde anscheinend bisher nicht nachgedacht.“ (P-01-20). Maßnahmen sind hier selbstverständlich nur gemeinsam mit den Landwirten zu realisieren.

Der Beirat bittet erneut darum, fachlich abgestimmte Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen (z.B. die Vernetzung des Naturschutzgebietes Hallerey mit dem renaturierten Roßbachsystem) in die Landschaftspläne zu übernehmen.

In die Entwicklungsziele sollte auch das Ziel aufgenommen werden, größere unzerschnittene Räume z.B. durch die Einziehung oder Sperrung wenig befahrener Wege in der Feldflur zu schaffen. Diese Maßnahmen können zwar nicht im Landschaftsplan festgesetzt, aber später durch Beschlüsse der Bezirksvertretungen umgesetzt werden.

Nicht mehr oder auf lange Sicht nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen im Flächennutzungsplan (z.B. Gewerbegebiet Buddenacker) sollten analog zur Fläche südlich Königsheide (Groppenbruch) als Landschafts- oder Naturschutzgebiet – ggf. temporär - dargestellt werden. Der FNP wäre parallel zum Landschaftsplan anzupassen.
Vom ehrenamtlichen Naturschutz vorgeschlagene Maßnahmen zur ökologischen Waldbewirtschaftung (u.a. höherer Altholzanteil, schonende Betriebstechniken) sind mindestens in die Entwicklungsziele zu übernehmen und sollten später in das Forsteinrichtungswerk (Forstbetriebspläne) übernommen werden. Bei den Wald-Naturschutzgebieten ist ein allgemeiner Hinweis einzufügen, dass die gebietsspezifischen Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen Vorrang vor den allgemeinen Grundsätzen haben. Die von der Forstverwaltung eingebrachten Änderungswünsche zum Vorentwurf (z.B. bezüglich des Einbringens von nicht-heimischen Gehölzen und einer erhöhten Holzeinschlagsmenge) sind nicht akzeptabel. Generell sind im Wald-NSG nur heimische Gehölze zu verwenden. Bei der Einschlagmenge könnte unter Umständen innerhalb von 10 Jahren ein kompletter Bestand von 6 ha Größe gefällt werden. Dies würde dem Ziel des Naturschutzes im Wald widersprechen.

In keiner Weise akzeptabel ist die geplante Neuregelung zur Hundeführung in Naturschutzgebieten, wonach Hunde in NSGs künftig auf Wegen unangeleint laufen dürfen. Dies würde eine erhebliche Verschlechterung der Lage in den alten 14 Naturschutzgebieten bedeuten, in denen der Beirat 2003 per Zusatzbeschluss des Rates den Erhalt des Status Quo erreicht hatte. Es sprechen mehrere Gründe gegen das Freilaufen von Hunden auf Wegen in Naturschutzgebieten. So ist das zugelassene Wegenetz in den NSGs häufig nicht erkennbar. Das vorgelegte Rechtsgutachten berücksichtigt nicht die häufig zu beobachtende Übertretung des Wegegebots. Schon einzelne Hunde können in der Brut- und Setzzeit erhebliche Schäden am Wild verursachen. Erschwerend kommt hinzu, dass die Verwaltung keine Übersicht über die Einhaltung des Wegegebots hat und auch keine Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Hundehalter anstrengt. Die Stadt Bochum fordert in ihrer Eingabe zum Vorentwurf zurecht die Kontrolle freilaufender Hunde (TÖB-24-01: „Hinweis, dass es im grenzüberschreitenden NSG Ölbachtal erhebliche Probleme mit freilaufenden Hunden gibt. Es soll daher in allen Bochumer Naturschutzgebieten eine Anleinpflicht auch auf den Wegen eingeführt werden. Es wird vorgeschlagen, für den Dortmunder Teil des NSG Ölbachtal analog zu verfahren.“).

Kritisch sieht der Beirat weiterhin die starke Reduzierung von Pflegemaßnahmen im neuen Landschaftsplan. Insbesondere Feldhecken und Kopfweiden bedürfen eines regelmäßigen Rückschnitts. In Hochwasserrückhaltebecken wie dem neuen an der Stadtgrenze Mengede/Ickern können nur durch die Erhaltung der Offenlandstruktur die Brutplätze des Kiebitz erhalten werden. Kleingewässer verlanden, wenn sie nicht alle paar Jahre entschlammt werden.

Nicht akzeptabel ist auch der Sicht des Beirates die Absicht der Verwaltung, bei privilegierten Bauvorhaben im Außenbereich auf Befreiungen von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans zu verzichten, wenn sich ein Bauvorhaben in die Landschaft einfügt und dem besonderen Schutzzweck nicht entgegensteht. Dies hätte auch zur Folge, dass der Beirat nicht mehr gehört werden müsste. Gerade die Beteiligung des Beiratsvorsitzenden hat der Verwaltung im Sinne des Naturschutzes häufig gute Hinweise gegeben.

Die Aussage im Abwägungsband, dass im Landschaftsplan keine Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen dargestellt seien (G-09-07) ist falsch. So sind mindestens 20 der im Landschaftsplan festgesetzten Streuobstwiesen im Rahmen der Bauleitplanung oder Baugenehmigungsverfahren als A+E-Maßnahmen angelegt worden. So handelt es sich bei der Streuobstwiese östlich der Ostenbergstaße in Barop (St-49) um eine Ausgleichsmaßnahme für den B-Plan InW 123 „Verlängerung Strobelallee, Umwidmung Kleingartenanlage Ardeyblick“.


Ergänzend wird vom Beirat darum gebeten, dass die Verwaltung im weiteren Bearbeitungsverfahren auf den Beirat und auf die Naturschutzverbände zugeht, um einzelne Themen intern zu besprechen.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 28.11.2017:

Ergänzung:
D
ie Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt den nachfolgenden von SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Einzelmitglieder Bürgerliste und Die Linke in der Sitzung vorgelegten Antrag einstimmig:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt 1. Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“ wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen. Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und Wege im Freiraum.

2. Hunde sollen in allen Naturschutzgebieten auch auf den Wegen an der Leine geführt werden.


„Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“ wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen. Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und Wege im Freiraum“.

„Hunde sollen in allen Naturschutzgebieten auch auf den Wegen an der Leine geführt werden“.

Danach nimmt die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage des Umweltamtes vom 05.09.2017 und den Auszug zu TOP 2.1 zur „Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund“ des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde aus deren noch nicht genehmigter Niederschrift der Sitzung vom 28.11.2017 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
Ergänzung der Vorlage:
Mit 10 Ja-Stimmen (6 x CDU, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke., 1 x parteilos – Herr Schröter) und 7 Nein-Stimmen (6 x SPD, 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) empfiehlt die BV-Hombruch dem Rat der Stadt Dortmund weiter, Punkt 1 des oben aufgeführten Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu beschließen:

Punkt 1 des oben aufgeführten Antrags der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
„Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“ wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen. Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und Wege im Freiraum“.

Formulierung von Entwicklungszielen und versucht, im Rahmen ihrer Mittel und
Möglichkeiten diese Ziele zu fördern.


Weiter liegt vor
Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 08518-17-E1) (alte Drucksache Nr.: 00934-15-E2): ) -wurde erneut vorgelegt, da dieser Antrag bisher nur als eingebracht galt aber noch kein Beschluss hierzu gefasst wurde-

„….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung am 17.06.2015 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Folgende Flächen werden anders als in der Vorlage vorgeschlagen nicht unter Naturschutz gestellt:

Bodelschwingher Wald
Wickeder Holz
Kruckeler Wald
Großholthauser Mark
Bittermark
Niederhofer Holz
Kleinholthauser Mark – Romberg Holz

Das bisherige Naturschutzgebiet Fürstenbergholz und Oberes Wannebachtal bleibt in seiner jetzigen Form erhalten und wird nicht in zwei gesonderte Gebiete Fürstenbergholz und Wannebach – Buchholz aufgeteilt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt darüber hinaus, dass für alle
bestehenden Naturschutzgebiete zukünftig die gleichen Ge- und Verbote gelten, insbesondere,
was die Anleinpflicht für Hunde angeht.

Begründung
In einem stark verdichteten Siedlungsraum wie Dortmund stellen die wohnortnahen Naturräume
eine wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung dar. Das im nunmehr vorliegenden Landschaftsplan formulierte Ziel „10% Naturschutzflächen“ mag für ländliche Räume durchaus denk und machbar sein, für Großstädte allerdings ist dies ein ideologisch überfrachteter Vorschlag.
Schon jetzt verfügt Dortmund mit 6% des Stadtgebietes um mehr als das dreifache an Naturschutzflächen wie beispielsweise unsere Nachbarstädte Bochum, Herne und Essen, die allesamt weniger als 2% ihres Stadtgebietes als Naturschutzflächen ausweisen.
Dementsprechend sollten die die für die Bevölkerung wichtigen Flächen

Bodelschwingher Wald

Wickeder Holz
Kruckeler Wald
Großholthauser Mark
Bittermark
Niederhofer Holz
Kleinholthauser Mark – Romberg Holz

auch in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben und nicht unter Naturschutz gestellt und damit in weiten Teilen ihrer Naherholungsfunktion entzogen werden. Pilze und Beeren sammeln, das Verlassen der Hauptwege, das unangeleinte Mitführen von Hunden, das – wo durch Kennzeichnung erlaubt – Reiten etc. soll auch in Zukunft in den vorgenannten Gebieten möglich sein.
Die Regelung in Naturschutzgebieten für die Anleinpflicht von Hunden zeigte sich in der Vergangenheit als nicht praktikabel, weil für die Bevölkerung auch aufgrund fehlender Beschilderung nicht erkennbar war, dass es sich überhaupt um ein Naturschutzgebiet handelt, geschweige denn, dass es Ausnahmereglungen gibt. Es ist somit auch nicht möglich, den Bürgern die Existenz von Naturschutzgebieten „Erster“ und „Zweiter Klasse“ zu vermitteln. Darüber hinaus wird durch die differenzierte Betrachtung von Naturschutzgebieten der eigentliche Sinn des Naturschutzes konterkariert.
Insofern sollten hier zukünftig einheitliche Regelungen gelten.“


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90 /Die Grünen) (Drucksache Nr.: 08518-17-E6):

…in Ergänzung zur Vorlage bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Die Erweiterung und Vernetzung der Naturschutzgebiete im Sinne eines „Biotopvernetzungsplans“ wird als Entwicklungsziel im neuen Landschaftsplan aufgenommen.
Hierbei ist auch das Ziel der Schaffung weiterer unzerschnittener Räume anzustreben, u.a. durch die Abpfostung wenig befahrener Straßen und Wege im Freiraum.

2. Ökologisch wertvolle Hochwasserrückhaltebecken (wie das HRB Mengede/Ickern) und ehemalige Deponiekörper (südlich NSG Kirchderner Wald) werden im Landschaftsplan als Naturschutzgebiet ausgewiesen und unter entsprechenden Schutz gestellt.

3. Zentrale Ziele und Maßnahmen aus den Biotopmanagementplänen für Naturschutzgebiete
(z.B. die Vernetzung des Naturschutzgebietes Hallerey mit dem renaturierten Roßbachsystem) werden in den Landschaftsplan aufgenommen.

4. Die Verwaltung prüft, welche Bauflächen aus dem Flächennutzungsplan zugunsten der Landschaft zurückgenommen werden können.
Nicht mehr oder auf lange Sicht nicht mehr verfolgte bauliche Darstellungen
(z.B. Fläche Buddenacker) werden als Landschafts- oder Naturschutzgebiet –
ggf. temporär - dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist parallel zum Landschaftsplan
anzupassen.

5. Vom ehrenamtlichen Naturschutz vorgeschlagene Maßnahmen zur ökologischen Waldbewirtschaftung (u.a. höherer Altholzanteil, schonende Betriebstechniken) werden zunächst in die Entwicklungsziele des Landschaftsplans und später in die Forstbetriebspläne übernommen.

6. Für die 90 im Landschaftsplan festgesetzten Streuobstwiesen wird ein Pflegekonzept unter Einbeziehung der Gehölzpflege erstellt. Die entsprechenden Pflegemaßnahmen werden in den Landschaftsplan aufgenommen.

7. Pflegemaßnahmen mit regelmäßigen Rückschnitten für Feldhecken und Kopfweiden, sowie die Entschlammung von Kleingewässern und die Erhaltung von Offenlandstrukturen werden im Landschaftsplan weiterhin festgeschrieben.

8. Bei Bauvorhaben im Außenbereich werden die Ge- und Verbote des Landschaftsplans (auch bei privilegierten Vorhaben) grundsätzlich eingehalten. Der Beirat der Unteren Naturschutzbehörde ist grundsätzlich anzuhören.

9. Für die Umsetzungsmaßnahmen im neuen Landschaftsplan wird ein Realisierungszeitraum festgelegt.

10. Die Verwaltung legt eine Bilanzierung der realisierten Maßnahmen aus den drei gültigen Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd vor. Die Evaluierung der Maßnahmen im neu aufgestellten Landschaftsplan und eine entsprechende Berichterstattung im Fachausschuss sollen kontinuierlich erfolgen.


AUSW, 06.12.2017:

Man ist sich darin einig, alle heute hierzu vorliegenden Empfehlungen und Anträge als eingebracht zu betrachten, damit die Verwaltung diese im weiteren Verfahren mit bewerten kann.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Waßmann wird weiter festgehalten, dass eine Beschlussfassung zu den heute vorliegenden Anträgen noch mit der Vorlage zum Satzungsbeschluss erfolgen kann.

Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte)
folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.

II. beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt Dortmund.

Rechtsgrundlage:
§
§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 568 / SGV.NRW. 791).“


Die dem Rat vorliegenden Empfehlungen und Anträge werden durch die Verwaltung im weiteren Verfahren mit bewertet.

Rm Münch (FBI) erklärte, dass es bei dieser Vorlage um die zukünftige ökologische Entwicklung dieser Stadt ginge. Stadtökologie, Vogel- und Insektensterben, Hitzestress etc. spielten beim Thema der Landschaftsplanneuaufstellung mit. Dieser Landschaftsplan ist nach Auffassung von Rm Münch nicht der große Wurf. Die 10% Naturschutzgebietskulisse sah er als Marketingaspekt, ökologisch bedeutende Bereiche zwischen den Naturschutzgebieten müssten gesichert werden, u. a. durch Saumbiotope und in der offenen Landschaft durch Flächen, die an landwirtschaftliche Flächen angrenzen. Hier bestände ein Nachholbedarf. Nach der Offenlage könnte man dies noch hinkriegen.
Außerhalb des Waldes dürfen Hunde auf Wegen und Straßen bisher nicht unangeleint bleiben. Nun sollen auf Wegen in Naturschutzgebieten, die nicht im Wald liegen
, andere Regeln gelten und Hunde frei laufen können. Rm Münch hoffte auf Nachbesserung, so dass weiterhin in diesen Bereichen auch dort die Regelung für Hunde gelten könnte.

Rm Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) machte deutlich, dass die Fachdiskussion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen geführt wurde. Die Offenlegung ist vom Fachausschuss empfohlen worden. Die Anträge der einzelnen Fraktionen und des Naturschutzbeirates werden noch einmal auf der Tagesordnung des AUSW stehen und besprochen werden.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

a) Die dem Rat vorliegenden Empfehlungen und Anträge werden durch die Verwaltung im weiteren Verfahren mit bewertet.

b) Der Rat der Stadt

I. nimmt die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der
Bürgerinnen und Bürger zur Kenntnis.

II. beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfes zum Landschaftsplan der Stadt
Dortmund.

Rechtsgrundlage:
§§ 15-17 in Verbindung mit § 20 des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen
und zur Änderung anderer Vorschriften (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG NRW) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 2016 (GV.NRW. S. 568/SGV.NRW.791).


zu TOP 3.7
21. Stadterneuerung:
22. Netzwerk Stadtumbau West NRW; Verlängerung der Mitgliedschaft 2018 - 2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09337-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Mitgliedschaft im „Netzwerk Stadtumbau West NRW“ mit Gesamtaufwendungen i. H. v. insgesamt 14.000 € bis zum Jahr 2024 zu verlängern. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende vertragliche Vereinbarungen abzuschließen.


zu TOP 3.8
23. Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09128-17)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des
Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.11.2017 (hier: Fortsetzungs-
termin: 07.12.2017) vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgenden
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

AUSW, 06.12.2017:
Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juli 2018 über die
Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.“


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Stimmen durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1.) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.
Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juli 2018 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.


zu TOP 3.9
24. Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09581-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).


zu TOP 3.10
25. Umbau und Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, Erneuerung der Wandplattierung im Verbindungstunnel zwischen der Verteilerebene Nord und Verteilerebene Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08511-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Umbaus und der Erweiterung der Stadtbahnanlage Dortmund Hauptbahnhof, Baulos 20, die Erneuerung der Wandplattierung im Verbindungstunnel zwischen der Verteilerebene Nord und Verteilerebene Süd mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 120.000,00 Euro.


zu TOP 3.11
26. Abweichungssatzung für die beitragsrechtliche Abrechnung der Erschließungsbeiträge nach §§ 127 ff. Baugesetzbuch (Bau GB) für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Zickenbrink
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08965-17)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Enthaltung der Stimmen durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Abweichungssatzung für die erschließungsbeitragsrechtliche Abrechnung nach §§ 127 ff. Baugesetzbuches für die erstmalig endgültige Herstellung der Anlage Zickenbrink.


zu TOP 3.12
27. Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08839-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2018.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.



zu TOP 3.13
28. Wirtschaftsplan 2018 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07901-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.11.2017 vor:
Im Zuge der Berichterstattung über den CDU-Haushaltsbegleitantrag

„5. Optimierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Die Aufgabenerledigung im Eigenbetrieb Stadtentwässerung soll künftig durch die
energische Ausweitung einer „Kooperation mit der Kommunalwirtschaft“, die eine
der zentralen Maßnahmen des sog. Memorandums darstellt, verbessert werden.
Durch die vermehrte Vergabe an „Dritte“ soll dabei das Ziel der Gebührenstabilität,

Begründung
1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) beschließt die
Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen
von 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit
der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2018ff. der Stadtentwässerung Dortmund"
(Drucksache-Nr.: 07902-17).

Der Rat der Stadt
2. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von
über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit
der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2018ff. der Stadtentwässerung Dortmund"
(Drucksache-Nr.: 07902-17). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen
der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

3. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 und die mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021,

4. legt für 2018 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:
Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 150.699.652,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 133.285.199,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 40.008.754,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 40.008.754,- Euro

5. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2018 auf 17.414.453,-
Euro fest,

6. beschließt für 2018 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 17.414.453,- Euro an
den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2018 dem Eigenbetrieb zu
Investitionszwecken 5.060.957,- Euro wieder zugeführt werden,

7. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche
Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 0,- Euro fest,

8. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 21.260.050,- Euro fest.“


Der Rat der Stadt überwies folgenden Antrag der CDU-Fraktion vom 06.12.2017 (Drucksache Nr.: 07901-17-E1) an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün:
Im Zuge der Berichterstattung über den CDU-Haushaltsbegleitantrag

„5. Optimierung Eigenbetrieb Stadtentwässerung
Die Aufgabenerledigung im Eigenbetrieb Stadtentwässerung soll künftig durch die
energische Ausweitung einer „Kooperation mit der Kommunalwirtschaft“, die eine
der zentralen Maßnahmen des sog. Memorandums darstellt, verbessert werden.
Durch die vermehrte Vergabe an „Dritte“ soll dabei das Ziel der Gebührenstabilität,

Begründung
Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten unter Beachtung der von StD/StK Stüdemann im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 30.11.2017 dargestellten Einschränkungen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
1. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2018ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 07902-17). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

2. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2018 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2019 bis 2021,

3. legt für 2018 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:

Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 150.699.652,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 133.285.199,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 40.008.754,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 40.008.754,- Euro

4. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2018 auf 17.414.453,- Euro fest,

5. beschließt für 2018 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 17.414.453,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2018 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 5.060.957,- Euro wieder zugeführt werden,

6. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 0,- Euro fest, 7. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 21.260.050,- Euro fest.


zu TOP 3.14
29. Weiterbau der L663n
Überweisung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2017
(Drucksache Nr.: 09323-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung
Brackel am 07.11.2017 vor:

„Die Bezirksvertretung Brackel
stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktionen SPD und CDU mit 14 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 4 Nein-Stimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel fordert Rat und Verwaltung auf, alle Schritte einzuleiten, die geeignet sind, den Weiterbau der L663n nunmehr unverzüglich auf den Weg zu bringen.

Begründung:
Wir begrüßen ausdrücklich den Anschluss der Hoeschallee an die Brackeler Straße, da damit große Wohngebiete der Nordstadt vom Verkehr entlastet und Arbeitsplätze durch bessere Anbindung der Flächen gesichert werden. Dies gilt vor allem für die verkehrsintensiven Betriebe auf der Logistikfläche des Areals der ehemaligen Westfalenhütte.

Wir weisen jedoch nochmals darauf hin, dass sich nicht alle Verkehre zur B236 orientieren. Teile werden auch den Stadtbezirk Brackel und dort vor allem zusätzlich die schon jetzt hoch belasteten Ortskerne von Asseln und Wickede durchfahren. Der Durchgangsverkehr führt hier bereits heute zu einer starken Reduzierung der Aufenthalts- und Lebensqualität, er erschwert deutlich den Fuß- und Radfahrverkehr und verlangsamt den ÖPNV mit der Stadtbahn.

Seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts wird die Parallelstraße zum Hellweg geplant, bereits damals wurde also die Notwendigkeit für eine Hellwegentlastung gesehen. Als die Verlängerung der Start- und Landebahn des Flughafens die Abbindung zweier wichtiger Straßen in Wickede erforderlich machte, haben wir vor einem Verkehrskollaps in den Ortskernen gewarnt. Ein Tangentenviereck sollte nach Berechnungen der Verwaltung den Dauerstau auf dem Hellweg verhindern. Dieses Viereck ist heute, fast zwanzig Jahre später, nur in Fragmenten realisiert worden. Vor allem fehlt die wichtigste Tangente, die L663n bis Unna. Die Folgen sind täglich in Asseln und Wickede zu beobachten.

Für die Nordstadt und für die Menschen in den Stadtbezirken Brackel und Scharnhorst ist ein Weiterbau unerlässlich. Auch Unna und Kamen sehen Vorteile im Bau dieser Straße, der Landtag hat ihn bereits beschlossen und nun muss diese Straße endlich realisiert werden!““


OB Sierau erläuterte, dass eine Überweisung einer Beschlussfassung der Bezirksvertretung (BV) Brackel an den Rat vorliegt. Er erinnerte daran, dass der Weiterbau der L663n bei der vorherigen Landesregierung nicht mehr so weit oben auf der Prioritätenliste stand, dass der Landesbetrieb für Straßenbau NRW daran gearbeitet hätte. Es hat vor dem Hintergrund der Beschlussfassung in den BVen Brackel und Scharnhorst sowie im Rat und auch Beschlüssen in Kamen, Unna und im Kreis Unna ein gemeinsames Schreiben der Hauptverwaltungsbeamten an den seinerzeitigen Landesverkehrsminister gegeben, das leider im Sande verlaufen wäre. Es besteht die Erwartung, dass die neue Landesregierung, insbesondere der neue Landesverkehrsminister, die Priorisierung zum Bau von Landesstraßen die L663n wieder aufgreift. Dies wäre nach Wahrnehmung der Hauptverwaltungsbeamten noch nicht geschehen, so dass zwischen den Hauptverwaltungsbeamten vereinbart wurde, ein weiteres gemeinsames Schreiben des Kreises Unna und der Städte Unna, Kamen und Dortmund nach Düsseldorf schicken, um auf die seinerzeitigen Beschlüsse hinzuweisen und zudem den Hinweis zu geben, was die seinerzeitige Opposition im Land gesagt hatte. Sie hatte kritisiert, dass die Maßnahme nicht in der entsprechenden Priorität eingeordnet war. Die weiteren Verfahren müssten aufgrund der vorhandenen politischen Meinungsbildung aus Sicht des Landesbetriebs vorangetrieben werden oder es könnte auf das Angebot der genannten Gemeinden zurückgegriffen werden, auf Bauleitplanung umzuschwenken, dies unter der Prämisse, dass im Fall des Baus die verausgabten Mittel an die Gemeinden zurückerstattet werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Planungshoheit beim Land liegt.

Rm Plieth (Bündnis 90/Die Grünen) lehnte es ab, dem Vorschlag der Bezirksvertretung Brackel zu folgen. Die L663n werde den Hellweg kaum entlasten. Sie hoffte, dass die Planung weiterhin zurückgestellt und damit die ökologisch einschneidende Zerstörung im Dortmunder Osten verhindern würde.

Rm Waßmann (CDU) begrüßte den Beschluss der BV Brackel und auch der BV Scharnhorst. Seine Fraktion sah die dringende Notwendigkeit, die Straße zu realisieren. Die Umsetzung müsste unter der neuen Landesregierung neue Fahrt aufnehmen. Die Verkehre vor Ort auf dem Hellweg in Brackel, Asseln, Wickede, Scharnhorst und Kurl sind enorm und eine hohe Belastung. Eine Entlastungsstraße für die Ortskerne ist dringend nötig, daher bat er um Zustimmung, wenn der Beschluss der BV Brackel zum Antrag erhoben wird. Die CDU-Fraktion wird Richtung Verkehrsministerium die Bedeutung der L663n verdeutlichen.

Rm Münch (FBI) stimmte zu, dass die Stadtbezirke Scharnhorst und Brackel unter dem Verkehr leiden, sah aber mehr die gesamtstädtische Verantwortung für die Stadt und den Freiraum zwischen Scharnhorst und Brackel, der der letzte weitgehend unzerschnittene Freiraum Dortmunds wäre. Auch Rm Münch ginge es um die Menschen und den für diese wichtigen Nacherholungsraum.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass seine Fraktion weiterhin den Weiterbau der L 663n mittragen würde. Es müsste dringend an dieser Stelle eine Entlastung entstehen.

Rm Sohn (SPD) dankte dem Vorgehen der von OB Sierau genannten Hauptverwaltungsbeamten, die dem Ansinnen der Stadtbezirke gefolgt sind und einen gemeinsamen Brief an den Verkehrsminister geschrieben haben. Auch er hielt den Naturschutz für wichtig, im Wesentlichen würde der Freiraum nicht gestört werden. Mit Fertigstellung der Nordspange gelange aber auch der Verkehr wieder auf den Hellweg. Rm Sohn stellte fest, dass Menschen, die vor 30 – 40 Jahren dort gebaut hätten, bereits zu dem Zeitpunkt gewusst hätten, dass es Landesplanungen für eine Straße gab.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) verwies auf Entscheidungsgrundlagen, wie die Verkehrsgutachten und eine Verkehrszählung, die Grundlage für die Planung der L663n waren. Damals gab es 18.000 Fahrzeugbewegungen, inzwischen läge die Anzahl bei 12.000. Das damalige Gutachten hätte ausgesagt, dass durch eine Schnellstraße eine Entlastung von 3.000 Fahrzeugen erfolgt. Mit der L663n würde eine mautfreie Lkw-Trasse von der A 1 an Wickede vorbei bis zum Westfalenhüttengelände geplant, die A 2 würde zu Lasten des innerörtlichen Verkehrs entlastet. Aus Sicht von Rm Kowalewski wäre dies falsch. Das Naturschutzgebiet Wickeder Ostholz würde tangiert, eine Lärmschutzwand an der Gartengrenze müsste entstehen. Wickede würde ghettoisiert durch den Flughafen auf der einen und der Schnellstraße auf der anderen Seite.

Rm Neumann-Lieven (SPD) zeigte an, dass Dortmund eine wachsende Stadt wäre, dazu gehörten nicht nur Wohn-, sondern auch Gewerbegebiete und die passende Infrastruktur, die hier benötigt würde.

Rm Urbanek unterstützte im Namen der AfD-Fraktion die zum Antrag erhobene Überweisung aus der BV Brackel zum Weiterbau der L663n, die Maßnahme wäre überfällig.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Münch war der Meinung, dass nicht Politik nach dem Gießkannenprinzip gemacht werden könnte. Beim Stichwort „wachsende Stadt“ gab er an, dass qualitatives Wachstum vor quantitativem Wachstum stehen müsste. Die Freifläche wäre begrenzt, es würde zu einer großen Flächenversiegelung kommen.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat und die Verwaltung werden alle Schritte einleiten, die geeignet sind, den Weiterbau der L663n nunmehr unverzüglich auf den Weg zu bringen.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
30. Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09003-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
- den Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“.
- den Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 20 Mio. EUR festzusetzen.
- die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Höhe von 10 Mio. EUR aufzunehmen.


zu TOP 4.2
31. Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung und Wirkungsorientierter Haushalt 2018 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09114-17)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & Piraten bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

● beschließt den Wirtschaftsplan 2018 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
32. Kofinanzierung von regionalen Flüchtlingsberatungsstellen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09443-17)

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) nahmen weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gab zu Beginn der Abstimmung an, dass er sich für einen Wortbeitrag eingedrückt hatte.

OB Sierau wies darauf hin, dass sich Rm Brück erst im Abstimmungsverfahren – und damit zu spät – eingedrückt hätte und verwies darauf, dass auch die Bürgermeister mit auf Wortmeldungen achten.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung der Kofinanzierung der regionalen Flüchtlingsberatungsstellen ab 2017 auf insgesamt 5 Stellen, angesiedelt bei der Arbeiterwohlfahrt Unterbezirk Dortmund (AWO), dem Verbund soziokultureller Migrantenorganisationen Dortmund e.V. (VMDO), der Caritas, der Diakonie, dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Multikulturellen Forum e.V. (MkF).
Soweit die Landesförderung für die Flüchtlingsberatungsstellen verlängert oder ausgeweitet wird, ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung zur Fortsetzung der Förderung zu analogen Konditionen, ggf. unter notwendiger Anpassung an zwischenzeitliche Tarifsteigerungen.


zu TOP 5.2
33. Förderung der Beratungsstelle "Wendepunkt" des Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09434-17)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) gab an, dass er diesen Tagesordnungspunkt nutzen würde, bei dem sich die Ratsgruppe enthalten würde, um gegen das vorherrschende Meinungsklima im Rat zu protestieren, bei dem der Oberbürgermeister meint, durch schnelles Herunterrasseln der Tagesordnung, kritische Wortmeldungen übergehen zu können. Das fand Rm Brück bezeichnend und deswegen würde er sich jetzt bei jedem einzelnen Tagesordnungspunkt eindrücken und das Stimmverhalten der Gruppe NPD/Die Rechte erklären. Er erklärte, dass Herr Sierau dies selbst zu verantworten hätte, und meinte, dass hier noch einige Zeit miteinander heute Abend verbracht würde.

OB Sierau erklärte, dass es Rm Brück unbenommen wäre, zu machen, was er tut. Er bezeichnete Rm Brück als „Schlafmütze“, wenn er sich beim Tagesordnungspunkt vorher nicht rechtzeitig eingedrückt hatte.

Auf Nachfrage des OB, was Rm Brück zu Beginn der Abstimmung gesagt hätte, gab Rm Brück an, dass OB Sierau ihm nicht irgendwelche Anschuldigungen oder Beleidigungen oder wie auch immer – „ … gut, Schlafmütze ist jetzt nicht Beleidigung …“ – an den Kopf werfen und dann in die Abstimmung eintreten könnte, ohne die Möglichkeit einer persönlichen Erklärung zu gewähren. Diese Möglichkeit ist laut Ratsgeschäftsordnung nach Ende der Debatte vorgesehen.
Rm Brück wies den Vorwurf „Schlafmütze“ zurück. Er wäre sehr aufgeweckt, er denke, er gehörte hier zu denen, die am meisten aufpassen und nicht einfach nur ihre Arbeit von einem der Fraktionsführer machen lassen und ansonsten dem politischen Geschehen hier relativ wenig folgen und jetzt vielleicht schon mit Gedanken bei der heutigen Jahresabschlussfeier sind. Er denkt, die Zeit „…. können wir ein bisschen rauszögern..“. Er wollte sich hier wichtigen Themen der Stadt Dortmund widmen. Vor allem sollte damit aufgehört werden, sich irgendwelche Anschuldigungen vom Oberbürgermeister an den Kopf werfen zu lassen.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die bestehende Förderung des Frauenzentrum Huckarde 1980 e.V. für den Betrieb der Beratungsstelle „Wendepunkt“ von jährlich 9.000 Euro ab 2017 auf bis zu 18.000 Euro jährlich auszuweiten, solange die Landesförderung fortgesetzt wird.


zu TOP 5.3
34. Honorar- und Entgeltordnung für den Bereich Seniorenarbeit der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08465-17)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der
öffentlichen Sitzung am 30.11.2017 vor:

„Frau Löhken-Mehring gibt an, dass die neue Honorar- und Entgeltordnung nachvollziehbar sei. Sie kritisiert allerdings, dass das Kursentgelt für den Kurs „neue Medien/Internetkurs“ (Entgeltordnung Punkt 2.2) i. H. v. 40,- Euro im Vergleich zu den anderen Kursen zu hoch sei. Gerade den älteren Menschen müsse man bei diesem Thema entgegenkommen, da hier ein großer Nachholbedarf vorhanden sei.

Der Seniorenbeirat stimmt dieser Einschätzung zu und empfiehlt dem Rat der Stadt, folgenden
geänderten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die neue Honorar- und Entgeltordnung für den Bereich der Seniorenarbeit der Stadt Dortmund und bittet darum, die älteren Einwohner in Bezug auf den Kurs „neue Medien/Internetkurse“ finanziell zu entlasten, weil hier ein großer Nachholbedarf vorhanden ist.“

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sprach die sehr geehrten Damen und Herren, die Ratskollegen und die Zuhörer auf der Tribüne an, wiederholte den Tagesordnungspunkt, den Vorlagentitel und den Hinweis auf die Empfehlung des Seniorenbeirates und teilte mit, dass die Gruppe NPD/Die Rechte – versehen mit dem Hinweis auf die Namen der Gruppenmitglieder – die Vorlage ablehnen werde.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) bat darum, die Empfehlung des Seniorenbeirates zu berücksichtigen.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden, um die Bitte des Seniorenbeirates ergänzten Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die neue Honorar- und Entgeltordnung für den Bereich der Seniorenarbeit der Stadt Dortmund und bittet darum, die älteren Einwohner in Bezug auf den Kurs „neue Medien/Internetkurse“ finanziell zu entlasten, weil hier ein großer Nachholbedarf vorhanden ist.“


zu TOP 5.4
35. Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08584-17)

OB Sierau schlug vor, aufgrund des Hinweises des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung am 14.11.2017, die Vorlage auch in den Bezirksvertretungen vorzulegen, die nicht in der Beratungsfolge genannt sind. Die Bezirksvertretungen Aplerbeck, Brackel, Eving, Hörde, Innenstadt-Nord, Innenstadt-Ost, Innenstadt-West und Mengede erhalten die Vorlage nachträglich zur Information.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) dankte OB Sierau für die Worterteilung und sprach die Ratskollegen, die Damen und Herren auf der Zuschauertribüne und liebe sonstige Interessierte an, die noch mithören. Unter Nennung des Tagesordnungspunktes teilte er das Stimmverhalten der Gruppe NPD/Die Rechte nach Angabe, dass die Gruppe durch Rm Thieme und ihm vertreten würde, mit. Die Gruppe hätte nach längerer Beratung in der Gruppensitzung beschlossen, sich zu enthalten. Es würde weder für „ja“, noch für „nein“ gestimmt. Anschließend teilte er mit, dass sich vertan hätte und dieser Punkt abgelehnt würde, dies wäre in der Gruppensitzung entschieden worden. Es wäre gut, dass er es nochmals erkläre, damit es alle wüssten.
Abschließend teilte Rm Brück nochmals mit, dass die Gruppe NPD/Die Rechte zum Tagesordnungspunkt 5.4 „Altersgerechte Stadt im Lichte des demografischen Wandels“ mit „nein“ stimmen würden. Er bedankte sich und sagte „… bis zum nächsten Tagesordnungspunkt“.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den 1. Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die erarbeiteten Einschätzungen und Vorschläge zu bewerten und ein Konzept zur Umsetzung konkreter Maßnahmen vorzulegen.


zu TOP 5.5
36. Sozialticket
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 09714-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten vom 12.12.2017 (Drucksache
Nr.: 09714-17-E2) vor:

„… Mobilität ist eine der grundlegenden Voraussetzungen für die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Dabei stellen die Kosten des öffentlichen Personennahverkehrs jedoch für viele Bürger eine erhebliche finanzielle Belastung dar. Um finanziell schwächer gestellten Menschen dennoch den Zugang zur Mobilität zu ermöglichen, wurde in Nordrhein-Westfalen 2012 ein Sozialticket zu einem vergünstigten Preis eingeführt.

Mittlerweile nutzen rund 300.000 Menschen in NRW das Sozialticket, darunter ca. 18.000 in Dortmund. Diese Zahlen allein sind Beweis genug, dass das Sozialticket ein Erfolgsmodell ist und unbedingt fortbestehen muss.
Trotzdem hatte die Landesregierung geplant, die Subventionierung des Landes ab dem Jahr 2018 sukzessive zu kürzen und ab 2020 ganz wegfallen zu lassen.
Die Landesregierung rief im Zuge dieser Debatte dazu auf, die Finanzierung zwischen Land und Verkehrsverbünden auf den Prüfstand zu stellen. Eine Übernahme des Landesanteils an der Finanzierung des Sozialtickets durch die Kommunen oder ihre Verkehrsbetriebe ist allerdings unrealistisch und würde das Aus des Sozialtickets durch die Hintertür bedeuten. Die Kommunen und die Verkehrsbetriebe dürfen nicht für die verfehlte Politik der schwarz-gelben Landesregierung in Haftung genommen und zur Kasse gebeten werden.

Aufgrund der massiven Kritik, die dieses Vorhaben in der Gesellschaft und bei vielen Akteuren im Land hervorrief, hat das Land die geplante Kürzung der finanziellen Mittel für das Sozialticket im Haushaltsplan 2018 wieder zurückgenommen. Doch auch nach dem Rückzieher der schwarz-gelben Landesregierung und ihres Verkehrsministers ist die Finanzierung lediglich für das Jahr 2018 sicher zugesagt. Darüber hinaus soll es zu weiteren Verhandlungen kommen, die nur zum Ziel haben dürfen, das Sozialticket für die nächsten Jahre strukturell und vor allem finanziell abzusichern. Das Sozialticket darf nicht zum Spielball neoliberaler Sparfantasien werden und der sozialen Kälte zum Opfer fallen.

Vor diesem Hintergrund stellen die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Linke & Piraten im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land auf, sich klar zum Sozialticket in Nordrhein-Westfalen zu bekennen und eine auskömmliche Finanzierung des Tickets auch über das Jahr 2018 hinaus zu garantieren.

Der Rat erneuert seinen Appell an das Land, die momentane Förderung des Sozialtickets von landesweit 40 Millionen Euro zu erhöhen und eine Dynamisierung in die Finanzierung einzubauen, um den Fortbestand des Sozialtickets zu sichern und Kostensteigerungen zu Lasten der Nutzer*innen des Tickets oder anderer Teilnehmer*innen des ÖPNV in Zukunft zu verhindern.

Der Rat fordert den Bund auf, den Anteil für Mobilität im SGB II-Regelsatz zu erhöhen und so einen angemesseneren Beitrag zur Mobilität aller Menschen zu leisten. Gemeinsames Ziel muss ein Sozialticket sein, dessen Preis nicht höher liegen sollte als der im SGB II-Regelsatz enthaltene Anteil zur Nutzung von Bussen und Bahnen.“


Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) hätte den Antrag verstanden, bevor die Landesregierung den ursprünglichen Beschluss zurückgenommen hatte. Er fand die Darstellung, dass die Landesregierung gegen die Armen und Schwachen sei, völlig überzogen. Seines Erachtens sollte der Rat der Stadt taktisch klüger vorgehen und der Landesregierung Zeit lassen, selbst Vorschläge zu erarbeiten. Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Dingerdissen, dass der Antrag abgelehnt würde.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) stellte dar, dass das Sozialticket nicht mehr sozial wäre. Das Sozialticket müsste seinem Namen wieder gerecht werden. Er bezeichnete die Politik der CDU und FDP als unsozial und bürgerfeindlich und kündigte an, im Sinne der guten Sache dem Antrag zuzustimmen, um im Rat der Stadt eine breite Mehrheit für diesen Antrag zu erreichen und zu zeigen, dass auch die, die Regierungsverantwortung übernehmen werden und mit denen das neue Dortmund aufgebaut werden sollte, dem zustimmen.

OB Sierau wies darauf hin, dass Dortmund, nachdem es von den Nationalsozialisten in Schutt und Asche geführt wurde, schon einmal aufgebaut wurde.


Rm Schilff (SPD) verdeutlichte, dass er im vorgelegten Antrag nicht den Ansatz von Ideologie erkenne, sondern der Inhalt des Antrages sachlich begründet wäre. Der Antrag hätte damit zu tun, dass es viele arme Menschen in NRW gebe, die sich das Ticket nicht leisten können. Für Rm Schilff ist der Antrag erforderlich, weil die jetzige Landesregierung das Sozialticket abschaffen wollte. Zudem wäre über das Jahr 2018 nichts sicher. Der Antrag müsste gestellt werden.

Rm Waßmann (CDU) sah im Antrag ein Stück Ideologie, so dass die CDU-Fraktion dem Antrag nicht beitreten könnte. Jedes Jahr gab es Diskussionen zur Finanzierung des Sozialtickets. Er forderte eine dauerhafte Ticketlösung, an der viele Kräfte der CDU mitarbeiten. Hierbei dürfte es nicht nur um das Sozialticket gehen, sondern auch um andere Details, z. B. Tickets für Auszubildende.

Rm Dudde (Bündnis 90/Die Grünen) fand es bemerkenswert, dass die Landesregierung sehr schnell bei bestimmten Themen zurückgerudert wäre, eine soziale Kälte konnte gespürt werden. In den vergangenen Jahren wurden die Mittel für Sozialtickets nicht komplett ausgeschöpft. Er gab an, dass das Sozialticket zu teuer wäre und dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen dem Antrag zustimmen würde.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) bemängelte die Intention der Landesregierung, den Ärmsten der Armen eine Vergünstigung im Bereich der Mobilität zu streichen. Er sprach sich dafür aus, den Druck aufrechtzuerhalten und an die Landes- und Bundesregierung zu appellieren.

Rm Bohnhof (AfD) bestätigte, dass über das Sozialticket gesprochen werden müsste, aber es müsste das gesamte Paket betrachtet werden, daher könnte die AfD-Fraktion den Antrag nur ablehnen.

Rm Brück sprach den Hinweis des OB Sierau an, dass Dortmund schon einmal aufgebaut wurde und meinte, dass er geschichtliche Nachhilfe geben würde, wenn OB Sierau behauptete, dass die Dortmunder Innenstadt nicht von den Engländern zerstört wurde.
Zur Thematik Sozialticket fand Rm Brück die Empörung aus den Reihen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit Blick auf die Hartz IV-Reform gespielt. Im Übrigen fand er es schön, dass die Gruppe NPD/Die Rechte sich keiner Schuld bewusst sein müsste, da sie unabhängig agieren würde.

OB Sierau wies Rm Brück darauf hin, dass er zu drei Punkte sprechen wollte, aber nur zwei angesprochen hätte.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Schilff bedauerte, dass die aktuelle Landesregierung weiterhin das Geld für das Sozialticket aus dem Sozial- nicht aus dem Verkehrshaushalt nehme. Zudem erklärte er, dass nicht nur das Sozialticket, sondern jedes Ticket im öffentlichen Personennahverkehr gesponsert würde, da sonst die Fahrpreise noch erheblich höher wären.

Rm Münch (FBI) fand es erstaunlich, dass NPD und Die Rechte nicht klar wäre, dass 13 Jahre Nazi-Diktatur ursächlich für den Zweiten Weltkrieg gewesen war. Er warb nach Hinweis durch den OB, dass Rm Münch nicht zur Sache spreche, um eine Zustimmung zum vorgelegten Antrag.


Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) stellte auch fest, dass es ein grundsätzliches Problem bei der Gerechtigkeit im Lande gäbe und die Ticketstruktur betrachtet werden müsste.

Rm Bohnhof sah auch Ungleichgewichtigkeiten bei Personen, die trotz Berufstätigkeit nah am SGB II-Bezug liegen. Das soziale Ungleichgewicht zwischen Hartz IV-Empfängern und Berufstätigen dürften nicht noch weiter auseinander gehen.

Rm Brück gab eine persönliche Erklärung ab, da er der Meinung war, dass der Hinweis des OB darauf, er habe nur zwei statt drei Punkte angesprochen, als Angriff auf seine Person zu werten wäre. Er hätte das Geschichtsverständnis des OB Sierau angesprochen, wäre dann auf die Ausführungen von Rm Schilff und im Anschluss auf die Ausführungen von Rm Dudde eingegangen. Er erklärte, dass er in der Lage wäre zu rechnen und dass er im Abitur 13 Punkte hatte. Er wies die Vorwürfe zurück.

Der Rat der Stadt stimmte dem gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten vom 12.12.2017
(Drucksache Nr.: 09714-17-E2) zu und fasste gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, AfD-
Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land auf, sich klar zum Sozialticket in Nordrhein-Westfalen zu bekennen und eine auskömmliche Finanzierung des Tickets auch über das Jahr 2018 hinaus zu garantieren.

Der Rat erneuert seinen Appell an das Land, die momentane Förderung des Sozialtickets von landesweit 40 Millionen Euro zu erhöhen und eine Dynamisierung in die Finanzierung einzubauen, um den Fortbestand des Sozialtickets zu sichern und Kostensteigerungen zu Lasten der Nutzer*innen des Tickets oder anderer Teilnehmer*innen des ÖPNV in Zukunft zu verhindern.

Der Rat fordert den Bund auf, den Anteil für Mobilität im SGB II-Regelsatz zu erhöhen und so einen angemesseneren Beitrag zur Mobilität aller Menschen zu leisten. Gemeinsames Ziel muss ein Sozialticket sein, dessen Preis nicht höher liegen sollte als der im SGB II-Regelsatz enthaltene Anteil zur Nutzung von Bussen und Bahnen.“



6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
37. Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08653-17)

Unter zweifacher Wiederholung des kompletten Tagesordnungspunktes erklärte Rm Brück (NPD/ Die Rechte) unter Hinweis auf eine intensive Beratung innerhalb der Gruppe auf der gestrigen Ratsgruppensitzung, an der bspw. Herr Thieme und er teilgenommen hätten und der Ratsgruppengeschäftsführer selbstverständlich ebenfalls – das Abstimmungsergebnis. Man werde nicht mit „ja“ stimmen und sich auch nicht enthalten sondern mit „nein“ stimmen und die Möglichkeit in Anspruch nehmen, den Widerstand der Ratsgruppe gegen diesen Punkt 6.1 zum Ausdruck zu bringen. Deswegen werde die Ratsgruppe NPD/Die Rechte den Punkt 6.1 ablehnen. Nachdem er sich für die Aufmerksamkeit bedankt hatte, brachte er – unter erneuter Nennung des kompletten Tagesordnungspunktes - seine Hoffnung zum Ausdruck, den einen oder anderen überzeugt zu haben, ebenfalls bei diesem Tagesordnungspunkt mit „nein“ zu stimmen, so dass – dem Beispiel der Ratsgruppe folgend - der Punkt zusammen abgelehnt werden könne.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018.


zu TOP 6.2

38. Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08471-17)

Rm Urbanek (AfD) erklärte, dass seine Fraktion den Wirtschaftsplan nicht mittragen werde. In der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) wurde erläutert, in welchen Bereichen das Kulturbüro Fördergelder verteilt. Erstaunt war die AfD-Fraktion darüber, dass auch das Café Nordpol eine Förderung erhalte. Rm Urbanek hatte im Ausschuss gefragt, ob es dafür in 2018 auch wieder eine Förderung geben würde. Diese Frage sei bis heute nicht beantwortet worden. Solange es keine Antwort auf die Frage gäbe, würde die AfD den Wirtschaftsplan ablehnen müssen. Wenn Einrichtungen gefördert würden, die der freiheitlich demokratischen Grundordnung zuwider laufen, könnte die AfD einen Beschluss nicht mittragen.

Rm Brück (NPD/Die Rechte) sprach die Ratskollegen und die Volksvertreter - „das sind nicht alles Ratskollegen“ -, den OB, und die Zuhörer an. Er schloss sich den Ausführungen von Rm Urbanek an und erklärte das Abstimmungsverhalten der Gruppe NPD/Die Rechte. Er brachte zum Ausdruck, dass im Kampf gegen den Linksextremismus ein gemeinsamer Schulterschluss aller Demokraten erforderlich sei. Es dürfte nicht sein, dass eine Einrichtung, wie das „Nordpol“ städtisch von Steuermitteln gefördert wird. Städtische Beziehungen zu solch einem Objekt dürften nicht bestehen. Die Stadt Dortmund sollte dort durchgreifen und Linksextremisten in ihre Schranken weisen. Er erinnerte an die Vorfälle im Oktober 2017, bei denen Polizisten angegriffen wurden. Rm Brück begrüßte das Aufstehen gegen den Linksextremismus und lehnte die Vorlage ab. Das „Nordpol“ müsste geschlossen werden und es dürfte kein Logo der Stadt Dortmund auf einem Plakat des Nordpols zu finden sein.

Im Anschluss sprach Rm Brück eine Idee seines Gruppenkollege Herrn Thieme an, die er dem Rat nicht vorenthalten wollte. Wenn die Förderung für die Hausfrauen, die im Nordpol stricken, einsetzt, könnte man dort Sturmhauben für den linksextremen schwarzen Block stricken, dann könnte die Stadt Dortmund ein sinnvolles Toleranzprojekt fördern, vielleicht stieße das bei der Stadt Dortmund auf Interesse und Gefallen. Dann können dafür ein paar Hunderttausende locker gemacht werden. Die Hausfrauen wollten schließlich üppig bezahlt werden und auch irgendwo von leben.

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) verwies auf die Sitzung des AKSF und gab an, dass die Verwaltung die Frage zur Förderung bis zur Ratssitzung beantworten wollte. Da die Frage bisher nicht beantwortet ist, würde seine Fraktion den Wirtschaftsplan nicht ablehnen, sondern eine Zustimmung unter den Vorbehalt stellen, dass die Förderung des „Nordpols“ geklärt wird.

Auch Rm Münch (FBI) stellte die Förderung des „Nordpols“ in Frage.

Herr StK/StD Stüdemann stellte dar, dass keine regelmäßige Förderung des „Nordpols“ über das Kulturbüro oder die Kulturbetriebe erfolgte. In 2017 wurde eine einmalige Förderung durchgeführt, die keinen tieferen politischen Hintergrund hatte. Eine andere oder größere Förderung ist nicht geplant. Herr StK/StD Stüdemann gab zudem an, dass nicht für immer eine Förderung des Nordpols ausgeschlossen werden könnte, denn in Zukunft könnte sich das „Nordpol“ auch verändern, z. B. im Hinblick auf seine Gäste.

Rm Urbanek verdeutlichte, dass keine Klarheit herbeigeführt werden konnte, dass das „Nordpol“ in 2018 keine Förderung erhalten werde. Somit würde die AfD weiterhin den Wirtschaftsplan ablehnen.

OB Sierau wies darauf hin, dass die Förderung von „Nordpol“ im Zusammenhang mit den Förderrichtlinien diskutiert werden müsste. Es müsste eine Überprüfung stattfinden und die Mittelvergabe müsste konditioniert werden. Vor dem Hintergrund der Diskussion bat OB Sierau um Auskunft, wofür eine Förderung erfolgt ist. Wenn die Förderung nicht mit den Grundsätzen des demokratischen Rechtsstaates zu vereinbaren ist, würde er nicht die Zustimmung für eine derartige Mittelvergabe geben.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) merkte an, dass ein Wirt nicht unbedingt etwas für die Maßnahmen seiner Gäste könne. Seine Fraktion werde dem Wirtschaftsplan zustimmen.

OB Sierau wies darauf hin, dass Rm Brück sich noch einmal zu Wort gemeldet hat. Da Rm Brück in seinen vorherigen Wortbeiträgen bereits über drei Minuten gesprochen hatte, griffe in diesem Fall die Redezeitbeschränkung, so dass er nicht das Wort erhielt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) unter dem von Rm Dingerdissen benannten Vorbehalt folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

sowie ergänzt um den Produkt- und Leistungsplan 2018 (Anlage 4).


zu TOP 6.3
39. Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung einer weiteren Sportplatzanlage im Jahr 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09460-17)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) sprach die lieben Damen und Herren, den verehrter Herrn Oberbürgermeister und die liebe Zuschauer auf der Tribüne an. Er legte bei zweifacher Nennung des Tagesordnungspunktes das Stimmverhalten der Ratsgruppe NPD/Die Rechte dar. Die Ratsgruppe NPD/die Rechte hatte sich auf der vorbereitenden Sitzung zur heutigen Ratssitzung darauf verständigt, dass ein klares Stimmverhalten zu dieser Vorlage an den Tag gelegt wird. Rm Brück begrüßte es generell, wenn in Dortmund Kunstrasenplätze geschaffen würden, wenn Leute Sport machten und sich einbrächten und Leute in Vereinen Verankerung fänden. Die Gruppe hatte deswegen überlegt, wie sie sich bei der Vorlage verhalten. Die Ratsgruppe ist auf eine eindeutige und relativ schnelle Entscheidung gekommen. Die Diskussion dauerte wahrscheinlich kürzer, als sein Redebeitrag. Die Ratsgruppe NPD/Die Rechte, bestehend aus Axel Thieme von der NPD zu seiner Linken und ihm selbst von Der Rechten - „.. zu meiner Rechten nicht, sitze ja vor mir …“ – wollte ihr Abstimmungsverhalten zum Tagesordnungspunkt noch einmal erklären, dass das Ganze auch nachvollzogen werden könnte und vielleicht nicht im Nachhinein die ganzen üblichen Rückfragen kämen, um das Stimmverhalten nochmal jedem Einzelnen zu erläutern.
Deswegen verkündete R, Brück das vor dem Podium und dem ganzen Gremium. Rm Thieme und er als Ratsgruppe NPD/Die Rechte, bestehend seit 2016, stimmten der Ratsvorlage zu. Die Vorlage wurde begrüßt und unter nochmaliger Nennung des Tagesordnungspunktes wurde von der Gruppe NPD/Die Rechte zugestimmt, nicht „Nein“ oder „Enthaltung“, sondern es würde eine klare Position bezogen, es würde der Vorlage der Segen gegeben.
Rm Brück dankte abschließend für die Aufmerksamkeit und sagte: „… wir sehen uns bei Tagesordnungspunkt 6.4.“


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung
des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung der Sportanlage „Zur Bergeshöh“ an den Verein Sportfreunde Sölderholz und die vom Verein durchzuführende Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1. Der Verein erhält zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €. Alternativ kann der Zuschuss für die Dauer von 15 Jahren mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 26.667,00 € gewährt werden.

3. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Sportanlagen Lindenhorster Straße, Mendesportanlage und Büttnerstraße zur Kenntnis.


zu TOP 6.4
40. Sanierung Raubtierhaus - Innenbereich und Technik
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09203-17)

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) merkte noch zu TOP 6.3 an, dass die Kunstrasenplätze natürlich nicht nur „.. von den ganzen toleranten Freunden von ihnen..“, sondern auch von seinen Kameraden genutzt würden.
Danach kam Rm Brück zu Tagesordnungspunkt 6.4,der Sanierung des Raubtierhauses „… damit ist nicht das Rathaus gemeint, sondern das Raubtierhaus im Zoo - Innenbereich und Technik“. Die Ratsgruppe NPD/Die Rechte hatte sich zusammengesetzt und darüber diskutiert, wie sie sich bei diesem Tagesordnungspunkt verhalten wollte. Die Ratsgruppe wären nicht die Grünen, die in jedem Zoo direkt irgendein Verbrechen gegen den Tierschutz wittern. Deswegen kam eine generelle Ablehnung für die Gruppe NPD/Die Rechte nicht in Frage.
Die Gruppe hat sich fundiert mit dem Thema auseinandergesetzt, lange überlegt, einen sehr erhellenden Vortrag vom Ratsgruppengeschäftsführer Claus Cremer gehört, der sich auch in seinem Rat intensiv mit der Thematik Tierrecht auseinandergesetzt hat. Mittlerweile war die Gruppe zu dem Schluss gekommen, dass sie eine klare Entscheidung zu der Vorlage treffen würde. Die Vorlage 6.4 die „Sanierung des Raubtierhauses - Innenbereich und Technik“ wäre wichtig und müsste deshalb in der Ratssitzung am 14. Dezember 2017 entschieden werden.

Um zur Entscheidungsfindung beizutragen, hätte sich Rm Brück schließlich eingedrückt und redete deswegen zum Rat. Die Ratsgruppe NPD/Die Rechte hätte Vorbildcharakter und beeinflusse viele Entscheidungsprozesse. Deswegen teilte Rm Brück nun das Abstimmungsergebnis der Gruppe mit. Die Ratsgruppe NPD/Die Rechte würde der Vorlage zustimmen. Das heißt, sie stimmten mit „ja“, nicht mit „nein“ und auch keine Enthaltung. Wenn es Nachfragen gäbe, könnten gerne nach der Sitzung die einzelnen Gründe des Abstimmungsverhaltens angesprochen werden. Ansonsten hätte diese Vorlage den Segen der Ratsgruppe.
Rm Brück dankte für die Aufmerksamkeit und erklärte: „Wir hören uns – wie es ja richtig heißt – bei Tagesordnungspunkt 6.5.“

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Raubtierhauses im Zoo Dortmund.


Im Anschluss an die Abstimmung stellte OB Sierau fest, dass er gemäß § 24 Absatz 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die Möglichkeit hätte, Rm Brück wegen ungebührlichen Verhaltens zur Ordnung zu rufen. Er gab an, dass Rm Brück durch seine Wortbeiträge gezielt und provokativ durch Art und Weise der Wortbeiträge den Sitzungsverlauf ungebührlich behindert und stört sowie durch lange Wiederholungen, die den Kern der Beiträge nicht treffen, die Sitzung absichtlich versucht zu verlängern.



zu TOP 6.5
41. Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09248-17)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) ergänzte vorab, dass er „einen auf den Kopf bekommen habe“, er sprach von Gedächtnisverlust und wiederhole sich daher öfter. Er bat um Nachsehen. Seine Beiträge würden sich auf die Tagesordnungspunkte und den Inhalt der Vorlagen beziehen. Er wiederholte zweifach den Tagesordnungspunkt unter erneuter Benennung der Vorlage und wies auf die Befassung in der Gruppe hin, die keine eindeutige Gewichtung dafür oder dagegen feststellen konnte, so dass er nach ca. anderthalb Minuten erklärte, dass die Gruppe sich enthalten würde. Die Darstellung, dass sich die Gruppe enthalten würde, erfolgte mehrfach in verschiedenen Varianten, z. B. indem er erklärte, dass die Gruppe nicht zustimmen, sich enthalten, keine Zustimmung geben wollte.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund und dem städtischen Haushalt abweichend von § 10 Abs. 4 EigVO bis zu einer Wertgrenze von 75 TEUR je Anlagengut bzw. bis zu einer Gesamtsumme von 200 TEUR je Sachzusammenhang eines Übertragungsvorganges ohne weitere Anhörung des Betriebsausschusses und Befassung durch den Rat vorgenommen werden und als genehmigt gelten.


7. Schule

zu TOP 7.1
42. Schulorganisatorische Maßnahme im Bereich der Förderschulen
43. hier: Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule (Förderschulschwerpunkt Emotionale und soziale Entwicklung), Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08987-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für
Finanzen. Beteiligungen und Liegenschaften am 30.11.2017 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende
Empfehlung
des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 22.11.17
vor:


Der Schulausschuss stimmte dem Vorschlag der Fraktion Die Linke & Piraten
einstimmig zu, folgende Ergänzung aufzunehmen:

„Der Standort der ehemaligen Elsa-Brändström-Grundschule soll weiterhin als
Grundschulstandort genutzt werden, nicht als Interimsstandort für das
Westfalenkolleg.“

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter
Berücksichtigung der o. g. Ergänzung, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlegung des Dependance-Standortes der
Tremoniaschule, Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102 (ehemals Standort der
Fröbelschule) zum 01.02.2018.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung der Empfehlung des Schulausschusses, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule, Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102 (ehemals Standort der Fröbelschule) zum 01.02.2018

Rm Brück (NPD/Die Rechte) sprach sich für die Gruppe über fast zwei Minuten nach Nennung des kompletten Titels der Vorlage, unter Hinweis auf die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und nach Darlegung der Diskussion zu der Vorlage innerhalb der Gruppe dafür aus, der Vorlage zuzustimmen. Während des Wortbeitrags wurde er lauter und forderte die Sitzungsleitung dazu auf, für Ruhe zu sorgen, da er zu dem Zeitpunkt das Rederecht habe. Er verwies darauf, dass es unhöflich wäre und das Gremium davon abhielte, wichtige und folgenschwere Entscheidungen zu treffen, wenn man ihm ins Wort fallen würde. Er verlangte, dass ihm alle zuhören.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss unter Einbeziehung der Ergänzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verlegung des Dependance-Standortes der Tremoniaschule, Lange Str. 84 zum Schulstandort Sendstr. 100-102 (ehemals Standort der Fröbelschule) zum 01.02.2018.

Der Standort der ehemaligen Elsa-Brändström-Grundschule soll weiterhin als Grundschulstandort genutzt werden, nicht als Interimsstandort für das Westfalenkolleg.



Im Anschluss an die Abstimmung gab Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) an, Rm Brück hätte erklärt, dass er sich ungerecht behandelt fühlte und daher wollte er jeden Tagesordnungspunkt kommentieren.
Rm Rettstadt hielt fest, dass Rm Brück die Sitzung störte, indem er lange redete, ohne inhaltlich beizutragen und die Tagesordnungspunkte nur ausdehnte. Die Sitzung würde dadurch gestört.
Er beantragte weitere Ordnungsrufe, so dass Rm Brück ausgeschlossen werden könnte. Wenn dies nicht ginge, beantragte Rm Rettstadt eine Redezeitbeschränkung auf eine Minute.

OB Sierau erläuterte, dass er die Möglichkeit hätte, einen weiteren Ordnungsruf auszubringen. Zunächst stellte er den Geschäftsordnungsantrag von Rm Rettstadt, die Redezeit auf eine Minute zu begrenzen, zur Abstimmung.

Rm Bohnhof (AfD) stellte in seiner Gegenrede darauf ab, dass er was Rm Brück betrifft, dem Antrag zustimmen könnte. Nur zu manchen noch kommenden Tagesordnungspunkten hielt er eine Minute Redezeit für zu kurz.

Der Rat der Stadt fasste gegen die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit den Beschluss, die Redezeit auf eine Minute pro Tagesordnungspunkt und pro Person zu beschränken.

OB Sierau erklärte, durch diesen Beschluss sei klar geworden, dass der Rat der Auffassung ist, dass die Art und Weise, wie Rm Brück während der Ratssitzung agiert, der Befassung der Themen und insgesamt der Ratsarbeit nicht zuträglich wäre. Das Verhalten könnte nur als ungebührlich angesehen werden. OB Sierau stellte fest, dass er dies in seine Bewertung als Sitzungsleiter einfließen lassen müsste.


zu TOP 7.2
44. Ausbau des Offenen Ganztags (OGS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09302-17)

Rm Brück (NPD/Die Rechte) behielt sein Verhalten bei und erklärte über den Zeitraum der zur Verfügung stehenden Redezeit von einer Minute, das Abstimmungsverhalten der Gruppe zu erläutern. Die Gruppe NPD/Die Rechte lehnte die Ratsvorlage ab, weil seine Gruppe sich seines Erachtens gegen Verwahrungsanstalten für Kinder einsetze. Gleichzeitig hielt er es für bedenklich, die Redezeit auf eine Minute zu begrenzen, weil die Angst bestände, seine Ausführungen ertragen zu müssen. Eine Lex „Brück“ wäre ein Armutszeugnis für alle, weil sie keine Argumente hätten. Auch gebe es eine inkompetente Sitzungsleitung. Gleichzeitig sollten sich alle andere Hobbies suchen, statt sich in der Lokalpolitik aufzuhalten.

OB Sierau hielt fest, dass eine Minute Redezeit überschritten war.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand im Bereich OGS zur Kenntnis und beschließt den vorgeschlagenen Ausbau der Plätze in den Offenen Ganztagsschulen in den Schuljahren 2018/19 bis 2022/2023 sowie die Bereitstellung der in den finanziellen Auswirkungen aufgeführten Erträge und Aufwendungen im Haushaltsplan 2018 ff.


zu TOP 7.3
45. Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09070-17)

Auch zu diesem Tagesordnungspunkt sprach Rm Brück (NPD/Die Rechte) den OB, die verehrten Damen und Herren im Dortmunder Stadtrat und die lieben Zuschauer an. Unter Nennung des Tagesordnungspunktes hätte die Ratsgruppe nach längerer Beratung auch keine einheitliche Meinung gefunden, so dass sie sich bei diesem Tagesordnungspunkt enthalten würden. Er stellte fest, dass die ratsgruppe sich nicht zu einer Zustimmung durchringen konnte, aber auch nicht ablehnen konnte, dementsprechend gäbe es - wie eben schon – eine Enthaltung.
Rm Brück wies darauf hin, dass dies nicht hieße, die Ratsgruppe hätte keine Meinung. Es hieße aber, dass die Vor- und Nachteile eben nicht ausschlaggebend waren, sich in irgendeine Richtung auspendeln zu lassen. Der Tagesordnungspunkt 7.3 wurde von der Gruppe neutral bewertet.
Rm Brück bat darum, dies bei dem Stimmverhalten der anderen Parteien, die sich ja auch immer nach dem Stimmverhalten der Gruppe richten würden, einzuplanen.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 4.650.000 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2017 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.



zu TOP 7.4
46. Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
47. hier: Änderung des Ratsbeschlusses vom 06.04.2017 (Drucksache-Nr. 06548-16)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09074-17)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der
Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 06.12.2017 vor:

„Frau Wimmer (Fraktion Die Linke & Piraten) bittet um den Zusatz zur Empfehlung, dass ab sofort weitere Standorte gesucht werden, an denen noch Grundschulen errichtet werden können, da noch vier bis fünf Schulzüge benötigt werden.

Frau Jülich (SPD-Fraktion) unterstützt den Zusatz der Fraktion Die Linke & Piraten.

Herr Koske (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bemängelt das Prozedere der Verwaltungsvorlage. Die Aussagen zur Bedarfslage sind nicht nachvollziehbar. In der Sitzung des Schulausschusses vom 22.11.2017 wurde von der Verwaltung zugesagt, dass bis Mitte 2018 ein Konzept für die Innenstadt vorgelegt wird, in dem es um die Belange von Grundschulen geht. Er geht davon aus, dass hier auch die Fragestellungen zum Neubau von Grundschulen und ausreichender Kapazitäten im Stadtbezirk Innenstadt-Nord beantwortet werden.

Herr Vornweg (CDU-Fraktion) teilt mit, dass der Empfehlung nicht entsprochen wird, da es keinen Grund gibt die Ansicht zum bereits gefassten Beschluss vom 22.03.2017 zu ändern und sich die Argumente zur Änderung der Beschlusslage aus seiner Sicht nicht erschließen. Auch aus seiner Sicht ist das Prozedere nicht zufriedenstellend verlaufen.

Herr de Boer informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord darüber, dass das Grundstück Stahlwerkstraße/ Dürener Straße zur Gebietskulisse des Projektes Nordwärts gehört. Aus seiner Sicht könnte an dieser Stelle in der Weiterentwicklung des Gebietes perspektivisch eine Grundschule eingeplant werden.

Herr Urbanek (AfD) merkt an, dass ein vierzügiger Neubau notwendig ist und es keine gesetzlich vorgeschriebene Regelung gibt, die gegen einen solchen Neubau spricht.

Herr Vornweg (CDU-Fraktion) gibt zu Protokoll:

„Die CDU-Fraktion ist nicht gegen den Zusatz und auch nicht gegen die Schule als solches.“

Dieser Protokollanmerkung schließen sich die Herren Urbanek/AfD und Borchardt/Die Rechte an.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 5 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte) unter Berücksichtigung des nachfolgenden Zusatzes (unterstrichen) folgenden Beschluss zu fassen:

-
Die Verwaltung verfolgt mit Nachdruck die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Es wird Bezug
auf die Verwaltungsvorlage „Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in
Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im
Stadtbezirk Innenstadt-Nord“ (Drucksache-Nr.: 06548-16) genommen.

- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Teilrücknahme seines Beschlusses zur
Rm Brück (NPD/Die Rechte) bezeichnete in seiner Anrede den Sitzungsleiter als „sehr verehrter, hoch verehrter, fast schon heiliger Oberbürgermeister“. Unter Ausschöpfung der Redezeit von einer Minute stellte er dar, dass die Gruppe NPD/Die Rechte die Vorlage ablehnen würde. Er bezeichnete die Situation an den Schulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord als alarmierend und wies darauf hin, dass es Schulen gäbe, in denen deutsche Kinder fast schon Fremde wären. Er lehnte im Namen der Gruppe NPD/Die Rechte die Vorlage ab, weil die deutschen Kinder Minderheiten in den eigenen Schulen wären.

OB Sierau erteilte Rm Brück um 19.22 Uhr einen zweiten Ordnungsruf gemäß § 24 Absatz 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen (GeschO). Grund für den zweiten Ordnungsruf waren die wiederholte Form der Äußerung, die eine Verletzung der Würde der Versammlung darstellt, und Passagen in den Wortmeldungen, die für OB Sierau ungebührlich waren.

OB Sierau wies darauf hin, dass er als Sitzungsleiter nach zwei Ordnungsrufen aufgrund wiederholten Verstoßes gegen die Ordnung und auch gegen die Würde der Versammlung die Möglichkeit hätte, gemäß § 25 Abs. 1 der Geschäftsordnung für den Rat, die Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen einen Sitzungsteilnehmer nach vorherigem Beschluss des Rates mit sofortiger Wirkung ohne Aussprache von der Sitzung auszuschließen.

OB Sierau stellte seinen Vorschlag, Rm Brück (NPD/Die Rechte) gemäß § 25 Absatz 1 GeschO mit sofortiger Wirkung von der laufenden Ratssitzung auszuschließen, zur Abstimmung.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) den Beschluss, Rm Brück gemäß § 25 Absatz 1 der genannten Geschäftsordnung mit sofortiger Wirkung aus der laufenden Ratssitzung auszuschließen.

OB Sierau forderte Rm Brück anschließend dazu auf, den Sitzungsraum zu veranlassen.

Rm Brück verließ um 19.26 Uhr unter Begleitung von zwei Personen des Ordnungsdienstes den Ratssaal.

Nach Verlassen des Sitzungsraumes durch Rm Brück stellte OB Sierau als Sitzungsleiter anlässlich der Ordnungsmaßnahme fest, dass er abgewogen hätte, wie mit dem Verhalten von Rm Brück umzugehen wäre. Es ginge nicht nur um das Melden zu jedem einzelnen Tagesordnungspunkt und dadurch das Verzögern der Sitzung, sondern auch darum, dass Rm Brück unter TOP 1.3 Feststellung der Tagesordnung zur Begründung der Dringlichkeit für eine Anfrage seiner Gruppe bereits die palästinensische Flagge gezeigt hätte. Dies hatte er wiederholt, als Rm Thieme die Haushaltsrede für die Gruppe gehalten hatte. Zudem hätte Rm Brück mit dem Handy Filmaufnahmen gemacht. In der Summe ließe sich dies mit der Würde des Rates und der Versammlung nicht vereinbaren. OB Sierau bat darum, diese Angelegenheiten für eine ggf. spätere Überprüfung in der Niederschrift festzuhalten.

Auf Hinweis von Rm Thieme (NPD/Die Rechte), den Anlass für den zweiten Ordnungsruf in die Niederschrift aufzunehmen, wies OB Sierau daraus hin, dass die Reduzierung der Redezeit auf eine Minute auf Geschäftsordnungsantrag von Rm Rettstadt bereits ein deutliches Signal des Rates gewesen sei, wie der Rat zu den Äußerungen von Rm Brück stand. Rm Brück hatte sein Verhalten beibehalten und damit seine Provokation des Rates weitergeführt. In der Summe kam für OB Sierau nur ein zweiter Ordnungsruf in Frage. Das Abstimmungsverhalten zum Ausschließen von Rm Brück zeigte deutlich, dass die Mehrheit des Rates der Folge aus den Provokationen zustimmte.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) stellte den Geschäftsordnungsantrag, aufgrund des Ausschlusses von Rm Brück und der damit geänderten Voraussetzungen für die Ratssitzung nun die Redezeit wieder auf drei Minuten pro Tagesordnungspunkt und Person zu erhöhen.

OB Sierau schlug vor, die Vorlage zur Abstimmung zu stellen und anschließend über den Geschäftsordnungsantrag abzustimmen.

Rm Münch (FBI) hielt den gestellten Geschäftsordnungsantrag für willkürlich und beantragte, die Redezeitbegrenzung für die weitere Sitzung aufzuheben.

Der mündliche Antrag von Rm Münch wurde gegen die Stimmen von Rm Urbanek (AfD) und Rm Münch abgelehnt.

Der Geschäftsordnungsantrag von Rm Rettstadt, die Redezeit wieder auf drei Minuten zu erhöhen, wurde gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

Damit blieb es bei der Redezeitbeschränkung auf eine Minute pro Tagesordnungspunkt und Person.


Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Thieme (NPD/Die Rechte) unter Einbeziehung des Hinweises der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgenden Beschluss:

Die Verwaltung verfolgt mit Nachdruck die Schaffung zusätzlicher Kapazitäten. Es wird Bezug auf die Verwaltungsvorlage „Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklung und Schulraumbedarfe der Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-Nord“ (Drucksache-Nr.: 06548-16) genommen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Teilrücknahme seines Beschlusses zur DS-Nr.: 06548-16 vom 06.04.2017, dass der Neubau der Lessing-Grundschule so gestaltet wird, dass Raumressourcen für einen vierzügigen Betrieb zu Verfügung stehen. Gleichzeitig fasst der Rat der Stadt Dortmund den Beschluss, den Neubau der Lessing-Grundschule für einen dreizügigen Betrieb auszurichten. Die in der o.g. Sitzung zur DS-Nr.: 06548-16 weiteren getroffenen Beschlüsse behalten ihre Gültigkeit.


zu TOP 7.5
48. Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW: Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09399-17)

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt der Stadt Dortmund beschließt vorbehaltlich der abschließenden Ausgestaltung durch das Land NRW - Ministerium für Schule und Bildung - die Beantragung eines Schulversuchs nach § 25 SchulG NRW zur Einrichtung eines Modell-Berufskollegs für das Regionale Berufsbildungszentrum (RBZ) in Dortmund (RBZ-Modell-Berufskolleg) sowie die Bereitstellung der in den personellen und finanziellen Auswirkungen dargestellten Beträge im Haushaltsplan 2018 ff.. Der Beschluss des Rates der Stadt Dortmund ist notwendig, um den Antrag für den Schulversuch beim Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW einzureichen.


zu TOP 7.6
49. Förderprogramm „Gute Schule 2020“ ab 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09188-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 06.12.2017 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 28.11.2017:
Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund Zudem lag den Mitgliedern des Rates folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der
Bezirksvertretung Huckarde am 06.12.2017 vor:

„Beschluss:
Die Bezirksvertretung Huckarde bemängelt, dass der Informationsfluss nicht ausreichend und
unbefriedigend sei. Eine Berichterstattung seitens der Verwaltung zu den angemeldeten
Bedarfen oder über die Prioritäten der Maßnahmenliste seien wünschenswert.

Zusätzlich wird ein gemeinsamer Ergänzungsantrag, Drucksache Nr.: 09188-17-E1, der
Fraktionen SPD und CDU einstimmig wie folgt beschlossen:

Die o.g. Fraktion bittet die Verwaltung, die Maßnahmenliste im Rahmen Gute Schule 2020
um die Erneuerung der Container, sowie die Erweiterung des Raumangebotes und
Toilettenanlagen innerhalb der Container bei der Widey Grundschule zu ergänzen.
Ebenso soll bei der Grafen GS die Schulhofsanierung sowie die Erweiterung des
Raumangebotes für Betreuungsmöglichkeiten ergänzt werden.
Gleichzeitig bitten wir erneut um die Information über die Wünsche und Anregungen der
jeweiligen Schulen im Stbz. und deren Umsetzungsmöglichkeiten.

Begründung erfolgt mündlich.

Die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt einstimmig mit den Anmerkungen und dem
Ergänzungsantrag
1) dem Rat der Stadt
a) den Sachstand zur Umsetzung des Starterpakets 2017 zur Kenntnis zu nehmen,
b) die Erweiterung des Rahmenkonzeptes um den Förderschwerpunkt „Innenausstattung“
mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 5 Mio. Euro zu beschließen,
c) die Gesamtprojektliste „Gute Schule 2020“ (Anlage 2) einschließlich der
berücksichtigten Meldungen aus den Bezirksvertretungen und Schulen und beauftragt
die Verwaltung mit der Umsetzung zu beschließen,
d) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungsund
Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Förderprogramms „Gute Schule
2020“ zu beschließen,
e) für die Teilpakete „Sanitäranlagen“ und „Fachraumprogramm“ die Planung und
Realisierung der erforderlichen Sanierungen im Rahmen einer Beauftragung über
Generalplaner/Generalunternehmer zu beschließen,
f) die Finanzierung des Eigenanteils zum Kommunalinvestitions-förderungsgesetz
Kapitel II in Höhe von rd. 7 Mio. Euro aus den Mitteln des Programms „Gute Schule‘
2020“ zu beschließen.

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des
Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste
(Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2018, ggf. auch ersetzend, neue Projekte in
das Förderprogramm aufzunehmen, wenn
- Vorgaben des Gesetzgebers bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,
- Prämissen der Verwaltung bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden können,
- frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten noch neu disponiert werden müssen.

Änderungen werden dem Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben.

3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.“


Weiter lag dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung der
Bezirksvertretung Lütgendortmund am 12.12.2017 vor:

Herr Lieven (SPD-Fraktion) bemängelte, dass in dem Maßnahmenkatalog das Spielgerät für die Friedens-Gundschule (Do-Marten) nicht mit aufgeführt wurde, obwohl die Aufnahme in das Programm „Gute Schule 2020“ zugesichert wurde (DS-Nr. 07475-17-E1).
Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig – unter der Voraussetzung dass die Kosten des Spielgerätes für die Friedens-Grundschule noch in die Vorlage aufgenommen wird – , folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1) Der Rat der Stadt Dortmund

OB Sierau wies auf die vorliegenden Empfehlungen der Bezirksvertretungen Aplerbeck, Innenstadt-West, Mengede, Huckarde und Lütgendortmund hin. Er war der Auffassung, dass die einzelnen Punkte, die von den Bezirksvertretungen empfohlen wurden, zur weiteren Überprüfung an die Verwaltung gehen, um diese im Hinblick auf die weiteren Baumaßnahmen zu berücksichtigen. Zur Abstimmung machte er den Vorschlag, die Vorlage zusammen mit den Empfehlungen der Bezirksvertretungen zu sehen.

Rm Löffler (SPD) begrüßte im Namen ihrer Fraktion die Vorlage und schloss sich dem Vorschlag von OB Sierau an.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig unter Hinweis auf den Verfahrensvorschlag von OB Sierau zu den Empfehlungen der Bezirksvertretungen folgenden Beschluss:

1) Der Rat der Stadt Dortmund 2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen im Jahr 2018, ggf. auch ersetzend, neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen, wenn 3) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
50. Zuschusserhöhung an den Verbund Sozialkulturelle Migrantenvereine Dortmund e. V. (VMDO) für den Betrieb der Einrichtung "Haus der Vielfalt", Beuthstr. 21, 44147 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09514-17)

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) verwies hinsichtlich der Begründung zur Ablehnung der Vorlage durch seine Fraktion auf die Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hin.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Stimme von Rm Thieme (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
Beide zusätzlichen Förderungen sind über das Kommunale Integrationszentrum MIADo-KI auszureichen, sie werden dem Integrationszentrum budgeterweiternd über den Haushalt zur Verfügung gestellt.


zu TOP 8.2
51. FABIDO - Wirtschaftsplan 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09207-17)

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2018 mit Anlagen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

Für Tagesordnungspunkt 9.1 übernahm Bm’in Jörder die Sitzungsleitung.

zu TOP 9.1
52. Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014 - PB 51/2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09268-17)

OB Sierau nahm weder an der Beratung, noch an der Abstimmung teil.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss und Rechnungs-prüfungsamt geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2014 ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag der Stadt Dortmund in Höhe von 649.385.876,49 € in den Ergebnisvortrag eingestellt wird.


Ab TOP 9.2 wurde die Sitzungsleitung wieder durch OB Sierau übernommen.


zu TOP 9.2
53. Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09220-17)

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur sechsten Änderung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.


zu TOP 9.3
54. Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund im Aufsichtsrat gem. § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW (Vertreter der Verwaltung)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09331-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die vorgesehene Besetzung des Mandats von Herrn Oberbürgermeister Sierau im Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH mit Frau Stadträtin Zoerner zum 1. Januar 2018 zur Kenntnis.


zu TOP 9.4

55. Deponiesondervermögen - Kapitaleinlage zur zeitweisen Stärkung des Eigenkapitals aufgrund von Abzinsungserforderlichkeiten nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09422-17)

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den in der Vorlage beschriebenen Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorgehensweise, insbesondere der zeitweisen Zuführung von Eigenkapital zum Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund in der jeweils erforderlichen Höhe zu.


zu TOP 9.5
56. Verlängerung des Entsorgungs-, Deponiebetriebs- und Straßenreinigungsvertrages (Leistungsverträge) zwischen der Stadt Dortmund und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09391-17)

OB Sierau stellte zu Beginn des Tagesordnungspunktes fest, dass er den Tagesordnungspunkt (TOP) in Gänze vorgelesen habe und er im Hinblick auf das weitere Prozedere es für nicht für erforderlich hielte, dass der TOP nicht noch einmal wiederholt werden müsste, um die Sitzungsdauer in die Länge zu ziehen.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die gegenwärtig zwischen der Stadt Dortmund und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH bestehenden Leistungsverträge (Entsorgungs-, Deponiebetriebs- und Straßenreinigungsvertrag) vorzeitig bis zum 31.12.2032 zu verlängern.


zu TOP 9.6
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur,
Sport und Freizeit am 05.12.2017 vor:

„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt
folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor: Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Die Auswirkungen bzw. der Verzug bei den betroffenen Projekten wird im Rahmen einer Sachstandsvorlage dem Verwaltungsvorstand,
den Bezirksvertretungen, den Ausschüssen und dem Rat zur Kenntnis gegeben.

Mit dieser Änderung nimmt der Rat der Stadt Dortmund

1. die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.

2. zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.


zu TOP 9.7
57. Erteilung eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages zur Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten an die Dortmunder Stadtwerke AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09448-17)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) machte darauf aufmerksam, dass die Fraktion FDP/Bürgerliste eine andere Meinung vertrete und den Prozess kritisch begleite. Er lehnte im Namen seiner Fraktion die Vorlage ab.

Rm Schilff (SPD) brachte seine Freude über den Abschluss des Prozesses zum Ausdruck und stimmte im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

OB Sierau bat Rm Thieme anzugeben, wenn seine Wortmeldung beendet wäre, da dies aufgrund der Geräuschkulisse im Sitzungssaal nicht immer für die Sitzungsleitung erkennbar wäre.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Betrauung der Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21) mit der Erbringung von öffentlichen Personenverkehrsdiensten im Stadtgebiet Dortmund sowie der ausbrechenden Verkehre auf die Gebiete Ennepe-Ruhr Kreis, Kreis Unna und Kreis Recklinghausen nach Maßgabe des als Anlage beigefügten öffentlichen Dienstleistungsauftrages (öDA) der Stadt Dortmund;
2. den städtischen Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH (DSW21 Holding GmbH) zu beauftragen, die Geschäftsführung der DSW21 Holding GmbH durch Gesellschafterbeschluss anzuweisen, dass diese den Vorstand von DSW21 auf der Grundlage des bestehenden Beherrschungsvertrages anweist, den vorgelegten öDA als verbindlich zu beachten;
3. das Ruhen der Altbetrauung von DSW21 gemäß Ratsbeschluss vom 15.12.2005 sowie vom 14.02.2008 mit Wirkung zum 01.07.2018, sofern der beigefügte öDA rechtswirksam zustande gekommen ist.


zu TOP 9.8
58. Flughafen Dortmund GmH: Änderung des Gesellschaftsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09454-17)

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

OB Sierau wies darauf hin, dass die Redezeit von einer Minute erreicht wäre.


Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung des Gesellschaftsvertrages der Flughafen Dortmund GmbH unter Berücksichtigung des § 108a GO NRW zu.


zu TOP 9.9
59. Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros) (kurz: Wettbürosteuersatzung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09452-17)

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund für das Vermitteln oder Veranstalten von Pferde- und Sportwetten in Einrichtungen (Wettbüros).


zu TOP 9.10
60. DEW21 - hier: Aufgabe der Beteiligung an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09497-17)

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verkauf der Geschäftsanteile an der KonWerl Zentrum GmbH durch die Stadtwerke Werl GmbH zu.


zu TOP 9.11
61. Wirtschaftsplan 2018ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09439-17)

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD/Die Rechte) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2018 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 25 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt.



zu TOP 9.12
62. Bewirtschaftung städtischer Parkplätze / Memorandumsmaßnahme 2.14_2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07915-17)

Die Vorlage wurde zu Beginn der Sitzung unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.13
63. Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2017 im Budget der Dortmund-Agentur (FB 3)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09609-17)

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Münch (FBI) erklärte, dass die Dortmund-Agentur einen guten Ruf habe, daher stimmte er mit großer Freude der Vorlage zu.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD/Die Rechte) bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2017 gem. § 83 GO NRW im Teilergebnisplan der Dortmund-Agentur (FB 3) in Höhe von insgesamt 795.280,66 €.

zu TOP 9.14
64. Rathaus, Ersatz der Kältemaschine und Erneuerung der Sprinklerzentrale
Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2017
(Drucksache Nr.: 08700-17)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) am 28.11.2017 vor:
Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

OB Sierau machte deutlich, dass er davon ausginge, dass es im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün eine qualifizierte Diskussion gegeben hatte.

Der Rat der Stadt stimmte einstimmig dem Antrag der Fraktion Die Linken & Piraten vom 08.11.2017 (Drucksache Nr.: 08700-17-E1) bei Stimmenthaltung durch Rm Thieme (NPD/Die Rechte) zu:

1. Die Treppenstufen vor dem Eingangsbereich werden mit einem taktilen, griffsicheren Handlauf versehen.

2. Es werden Hinweisschilder bzw. Wegweiser angebracht, die gehandicapte Personen zu dem barrierefreien seitlichen Eingang leiten.

3. Der barrierefreie Eingang zum Rathaus wird so gekennzeichnet, dass es für die Bürger*innen klar
erkennbar ist.“


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
65. PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Verlauf und den Auswirkungen des PSD-Bank Triathlon 2017 in Hörde zur Kenntnis.


zu TOP 10.2
66. Chief Information Office (CIO) - Einbindung in die Verwaltungsstruktur, Vernetzung und Zuständigkeiten - Gesamtstrategie "Smarte Stadt Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09566-17)

Bm Sauer (CDU) bat unter Hinweis auf einen früheren Ratsbeschluss darum, Vorlagen verständlich zu gestalten.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….

Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat nahm den Verfahrensvorschlag zur Entwicklung einer Gesamtstrategie „Smarte Stadt Dortmund“ und die Einbindung eines Chief Information Office zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
67. Erweiterungsanbau und Umbaumaßnahme an die/der Rettungswache 11 (Ruhrallee)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09541-17)

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

68. nimmt den Sachstand zu den Baumaßnahmen an der Rettungswache 11 (RW 11) zur Kenntnis.

69. beschließt die Anpassung der Bauinvestitionskosten (ohne Möblierung) von bisher 1.308.000,00 € um 519.500,00 € auf 1.827.500,00 €.

Haushaltsjahr 2017: 157.000,00 € Gesamt: 1.827.500,00 €
70. beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW für 2017 die außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 442.584,00 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2018. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 37O00217004003, Finanzposition 780800.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
71. Verhinderung städtischer Kontrollen nichtangeleinter Hunde im Lohbachtal durch den CDU-Fraktionsvorstand?
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09724-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.2
72. Kontrollen freilaufender Hunde am bachbegleitenden Weg Rüpingsbach und Emscher
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09723-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.3
73. Zur Unfähigkeit von Verwaltung und Emschergenossenschaft, das NSG Bolmke und die Ufer der renaturierten Emscher vor dem rechtswidrigen Betreten zu schützen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09722-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



zu TOP 11.1.4
74. Festgestellte illegale Baumfällungen in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09721-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.5
75. Finanzieller Schaden für die Stadt durch die Verhinderung der Aufstellung des Landschaftsplans vor 7 Jahren durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09720-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.




zu TOP 11.1.6
76. Verhinderung stadtökologischer Standards beim Bau des Amazon Logistikzentrums durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09719-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.7
77. Umgang mit verfassungsfeindlichen und grundgesetzwidrigen Anträgen von SPD und CDU
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09718-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.8
78. Schutz des FBI-Ratsvertreters vor Drohungen von CDU-Ratsmitgliedern in der Art „Sie müsste man erschießen“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09717-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.9
79. Diskriminierung und Ausgrenzung des FBI-Ratsvertreters durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09716-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.10
80. Aufforderung des Oberbürgermeisters an die SPD-Fraktion mit Geschäftsordnungsanträgen die Debatten im Rat zu beenden
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09715-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
81. Politische Willkür in der Bezirksvertretung Innenstadt-West
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08478-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur Anfrage vor.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) ….
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


zu TOP 11.2.2
82. Sicherheitsdienst bei Ratssitzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08480-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur Anfrage vor.


zu TOP 11.2.3
83. Blockierung von Twitter-Accounts durch Stadt Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08530-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur Anfrage vor.


zu TOP 11.2.4
84. Jobcenterwerbung für Amazon-Zentrallager an der Westfalenhütte
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08796-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur Anfrage vor.


zu TOP 11.2.5
85. Regressforderung des Jobcenters gegen „Flüchtlingshelfer“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 08958-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Nachfrage zur Anfrage vor.


zu TOP 11.2.6
86. Altersarmut in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09210-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.7
87. Parteiwerbung in U-Bahnstationen der DSW21
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09364-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.8
88. Kosten für Unterbringung von RB-Leipzig-Fans
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09365-17)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Bohnhof (AfD) wies auf eine Stellungnahme der Verwaltung hin, die die AfD-Fraktion zur Ratssitzung am 16.11.2017 (siehe: Drucksache Nr.: 09306-17-E1) erhalten hatte. Beiden läge seiner Meinung nach die erkennbare Absicht zugrunde, die Anfragen zu instrumentalisieren und Menschen verachtende Positionen und Haltungen zu verbreiten. Das wies Rm Bohnhof auf das Schärfste zurück. Für ihn sei dies die erkennbare Absicht des OB, das Amt zu instrumentalisieren, um diskriminierende und hetzende Ausführungen zu verbreiten. Die Neutralitätsverpflichtung gebiete, dass der OB sich anders verhält. Rm Bohnhof fragte, wie der OB dies sieht.


OB Sierau verwies auf die Beantwortung zur Anfrage.



zu TOP 11.2.9
89. Reinigung des DO-Netz-Kastens in der Siepenmühle
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09366-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.10
90. Ladestationen für Elektrofahrzeuge
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09666-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.11
91. Amt kürzt Bezüge bei bettelnden HartzIV-Opfern
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09667-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.12
92. Aufruf zur Sabotage im Falle eines Krieges durch den Oberbürgermeister am Volkstrauertag
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09680-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.13
93. Ausgesetzte Abschiebungen mangels Transportmöglichkeiten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09681-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.14
94. Obdachlose in Dortmund – Finanzielle Förderung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09682-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.15
95. Verbreitung des Sozialtickets in Dortmund
Anfrage zur TO (Gruppe/NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 09683-17)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.




Die Sitzung des Rates wurde um 20:06 Uhr von OB Sierau beendet.


Der Oberbürgermeister
Ullrich SierauUtz Kowalewski
Ratsmitglied
Beate Skodzik
Schriftführerin


Anlagen zu TOP 2.1 der Niederschrift

Reihenfolge Grundsatzerklärungen: Grundsatzerklärungen HHPlanentwurf 2018.pdfGrundsatzerklärungen HHPlanentwurf 2018.pdf

Anlage 1: Haushaltsrede Die Linke & Piraten Haushaltsrede Kowalewski Rat 14.12.2017.pdfHaushaltsrede Kowalewski Rat 14.12.2017.pdf

Anlage 2: Haushaltsrede AfD Beginn Haushaltsrede Rm Garbe.pdfBeginn Haushaltsrede Rm Garbe.pdf Etatrede 2017 aktuelle Version.pdfEtatrede 2017 aktuelle Version.pdf


Anlage 3: Haushaltsrede FDP/Bürgerliste Haushaltsrede FDP_BL_Rm Rettstadt_14.12.2017.pdfHaushaltsrede FDP_BL_Rm Rettstadt_14.12.2017.pdf

Anlage 4: Haushaltsrede SPD HaushaltsredeSchilff2018_endgültige.pdfHaushaltsredeSchilff2018_endgültige.pdf

Anlage 5: Haushaltsrede CDU HH_Rede_Reppin.pdfHH_Rede_Reppin.pdf

Anlage 6: Haushaltsrede Bündnis 90/Die Grünen Rede des Fraktionssprechers Ulrich Langhorst zum Haushalt 2018.pdfRede des Fraktionssprechers Ulrich Langhorst zum Haushalt 2018.pdf

Anlage 7: Haushaltsrede Gruppe NPD/Die Rechte
Haushaltsrede Rm Thieme.docHaushaltsrede Rm Thieme.doc

Anlage 8: Haushaltsrede Rm Münch (FBI) Haushaltsrede Rm Münch.pdfHaushaltsrede Rm Münch.pdf
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