Niederschrift (öffentlich)
über die 10. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 30.03.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:17 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Anna Spaenhoff (SPD) Vorsitzende
RM Uwe Kaminski (SPD)
RM Dominik De Marco (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Britta Gövert (Bündnis 90/Die Grünen) stellv. Vorsitzende
RM Elisabeth Brenker (Bündnis 90/Die Grünen)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke+)
RM Philip Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste)
Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Viktoria Nowak i. V. für Regina Kaiser (Ev. Jugend)
Jörg Loose i. V. für Mirja Düwel (Arbeiterwohlfahrt)
Uta Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas)
2. Beratende Mitglieder
StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Konstanze Hofstätter-Paust i. V. für Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Jens Vieting (JobCenterDortmund)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
3. Verwaltung
Monika Bornemann
Oliver Gernhardt
Thorsten Funck
Sandra Fischer
Ulrike Klümper
Florian Käppel
Kordula Leyk
Jan Hendrik Schröder
Lisa Schulz
Michael Depenbrock FB 40
4. Gäste
5. Geschäftsführung
Sabine Weber
Nicht anwesend waren:
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Peter Prause (Richter)
Melanie Flusche (Agentur für Arbeit)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Ann-Kathrin Scheumann (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Reiner Gerd Kunkel (Seniorenbeirat)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 10. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 30.03.2022, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.02.2022
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
2.0 Aktuellle Berichterstattung zur Corona-Lage
Mündlicher Bericht
2.1 Sachstandsbericht über geleistete städtische Zuschüsse zur Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und in der Kindertagespflege (KTP) zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kalenderjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23562-22)
2.2 Richtlinien des Jugendamtes Dortmund zur Gewährung von Nebenleistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23874-22)
2.3 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Förderaufrufs "kinderstark - NRW schafft Chancen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23618-22)
2.4 Sachstandsbericht zu den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in den Stadtbezirken
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23787-22)
2.5 Dauerhafte Aufnahme und Förderung des Programms „Förderung von spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt betroffener Kinder und Jugendliche“ in die Jugendhilfeplanung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23886-22)
2.6 Ganzheitliches Beteiligungskonzept in der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23910-22)
2.7 Information zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge a) Einkommensgrenze Beitragspflicht b) Prüfauftrag Beitragsguthaben"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24036-22)
2.8 Trägerauswahlverfahren für Träger von neuen Dortmunder Kindertageseinrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23848-22)
2.9 Sachstandsbericht über die RuhrFutur Maßnahme „Bildungsbegleiter*innen – für die Verbesserung des Bildungszugangs und der Teilhabechancen von Kindern und jungen Erwachsenen aus Sinti- und Roma-Familien“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23823-22)
2.10 Verstetigung des Einsatzes von muttersprachlichen Familienbegleiter*innen im Rahmen der Integration von Kindern und Jugendlichen von Zuwanderer*innen aus Südosteuropa für den Zeitraum 09/2022 bis 12/2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23880-22)
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe
3.1 Fachkräftenachwuchs in Dortmund – Schaffung eines Azubi-Wohnheims durch eine zu gründende Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022
(Drucksache Nr.: 23370-22-E1)
3.2 Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23048-21)
3.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23609-22)
4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen
4.1 Temporäre Spielstraßen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23549-22-E1)
4.2 Aufkleber rund um Kitas
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23547-22-E1)
4.3 Satzung Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23535-22-E1)
4.4 Berichte aus den AG 78 in den Bezirken
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23523-22-E1)
4.5 Entkoppelte Jugendliche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23524-22-E1)
4.6 Überarbeitung der seit 2015 gültigen Satzung des Jugendamtes
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 24088-22)
4.7 Schattenfamilien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24091-22)
4.8 Tagespflegepersonen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24092-22)
4.9 Bildung einer „Kinderkommission“
Stellungnahmen der Verwaltung (Drucksache 23541-22)/ werden nachversandt
DS-Nr.: 23541-22
5. Mitteilungen der Vorsitzenden
Frau Spaenhoff eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies sie gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurden Viktoria Nowak und Jörg Loose als stellvertretende beratende/stimmberechtigte Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von der Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Niehaus benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
Frau Schütte-Haermeyer und Herr Gehrmann werden weder an der Beratung, noch an der Abstimmung zu TOP 2.10 „“Verstetigung des Einsatzes von muttersprachlichen Familienbegleiter*innen im Rahmen der Integration von Kindern und Jugendlichen von Zuwander*innen aus Südosteuropa für den Zeitraum 09/2022 bis 12/2025“ Drucksache Nr.: 23880-22 teilnehmen
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Vorsitzende bat um Erweiterung der Tagesordnung um:
TOP 3.4 1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ (Stand 31.12.2021)
Drucksache Nr. 23250-22
Kenntnisnahme
Die Tagesordnung wurde mit der Ergänzung einstimmig festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.02.2022
Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.02.2022 wurde einstimmig genehmigt.
2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -
zu TOP 2.0
Aktuellle Berichterstattung zur Corona-Lage
Frau Schneckenburger berichtete ausführlich über die aktuelle Corona-Lage und nach Absprache mit dem Ausschuss über die aktuelle Lage der ukrainischen Flüchtlinge in Dortmund.
Zukünftig soll die Berichterstattung zur Corona-Lage um die Berichterstattung Ukraine erweitert werden.
zu TOP 2.1
Sachstandsbericht über geleistete städtische Zuschüsse zur Förderung von Investitionen und Ausstattungen in Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) und in der Kindertagespflege (KTP) zum Ausbau von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren bis zum Schuleintritt im Kalenderjahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23562-22)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Richtlinien des Jugendamtes Dortmund zur Gewährung von Nebenleistungen im Rahmen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23874-22)
Auf die Nachfrage von Frau Gövert, warum Brillen bei Kindern bis 18 Jahren höher gefördert werden, wovon der Zuschuss zum Führerschein in Höhe von maximal 1500,-- Euro abhängt und warum nur mehrtägige Schulfahrten gefördert würden, antwortete Frau Klümper vom Jugendamt, dass die Brillengläser für minderjährige Kinder von den Krankenkassen bezahlt würden, der Zuschuss zum Führerschein sei von der Ausbildungssituation des Jugendlichen abhängig, ob er ihn z.B. braucht um einen Ausbildungsplatz zu bekommen. Dies würde im Einzelfall geprüft. Bezüglich der Schulfahrten erklärte sie, das eintägige Schulfahrten noch nie gefördert wurden, man habe dies jetzt nur klarer formuliert.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig die überarbeiteten „Richtlinien des Jugendamtes Dortmund zu den Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe“.
zu TOP 2.3
2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Förderaufrufs "kinderstark - NRW schafft Chancen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23618-22)
Frau Brenker fragte nach der Begründung, warum in den Bausteinen 4 und 5 keine Mittel abgerufen wurden und auch zukünftig nicht geplant sei. Bezüglich der Familiengrundschulen interessierte sie, wie die weiter ausgebaut würden, auch wundere es sie, dass mehrere Konzeptstellen, aber keine „Macherstellen“ besetzt würden. Sie regte an, Ende des Jahres das Thema noch einmal mit Erfahrungsbericht im Ausschuss vorzustellen.
Frau Leyk vom Jugendamt antwortete, dass der Baustein 5 für Familienbüros sei, die gäbe es bereits seit 2006 und Personalkosten würden nicht gefördert. Der Baustein 4 sei für Lotsendienste in gynäkologischen und pädiatrischen Praxen, man habe bereits die Kitasozialarbeit, die Lotsendienste in Geburtskliniken und den Familienbüros und benötige keine weiteren. Bei den Familiengrundschulzentren gäbe es eine halbe Stelle für die Gesamtkoordinierung und drei halbe Stellen vor Ort um die Projekte und Maßnahmen innerhalb der Familiengrundschulen durchzuführen. Für die Familiengrundschulzentren sei der Fachbereich Schule zuständig, wenn Berichterstattung gewünscht sei.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und der Schulausschuss nehmen den 2. Sachstandsbericht über die Umsetzung des Förderaufrufs „kinderstark – NRW schafft Chancen“ zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Sachstandsbericht zu den Arbeitsgemeinschaften nach § 78 SGB VIII in den Stadtbezirken
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23787-22)
Herr Barrenbrügge ist der Meinung, dass sich die Aufgaben nach Bundesgesetz, die auf Seite 3 der Vorlage aufgezählt werden, nicht in der Umsetzung in den einzelnen Stadtbezirken wiederfinden. Er bittet das Jugendamt die gesetzlichen Aufgaben in den Fokus zu nehmen. Des Weiteren bemängelte er die Sitzungszeiten, die es ehrenamtlichen Teilnehmern erschweren an den Sitzungen teilzunehmen.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass die Arbeit der AG § 78 SGB VIII eine lange Tradition in Dortmund hätten und man habe sich gemeinsam verständigt, was tatsächlich in den Stadtbezirken erreicht werden soll. Mit den Trägern, Vereinen und Verbänden vor Ort sei eine Geschäftsordnung erarbeitet worden, um mehr Rollenklarheit zu erreichen. Daten die durch die Jugendhilfeplanung in den Stadtbezirken erhoben werden, sollen in der AG 78 interpretiert werden, um Aussagen über das Quartier zu erfahren und gemeinsam zu schauen, was das den Fachkräften vor Ort sagt, um die richtigen Maßnahmen daraus abzuleiten. Man habe erstmal eine Struktur mit Transparenz geschaffen und müsse nun die Themen anpassen.
Die Anfangszeiten seien ein immerwährender Konflikt, sie nehme das mit um es noch einmal zu prüfen.
Frau Gövert wies darauf hin, dass die Geschäftsordnung nicht im DoRat zu finden sei und bat darum die nachzureichen.
Anmerkung Verwaltung: Die Geschäftsordnung wurde im GIS hinterlegt.
Frau Niehaus fragte, ob es möglich sei, die Teilnehmenden in den einzelnen Arbeitsgemeinschaften aufzulisten, nicht namentlich, sondern die Verbände oder Organisationen um die Mitarbeit der Jugendverbände zu steuern. Des Weiteren bat sie um Auskunft, wie die Arbeit der AG´78 bei Erkrankung der Fachreferenten sichergestellt sei.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach sagte die Auflistung der Teilnehmenden zu (Anlage 2 zur Niederschrift) und erklärte, dass es Aufgabe des Jugendamtes sei bei Erkrankung der Fachreferent*innen eine Vertretung zu organisieren.
Auf die Frage von Frau Dr. Tautorat, ob die Ausschussmitglieder an einer Sitzung der AG´78 teilnehmen dürften antwortete Frau Schneckenburger, dass sie da kein Problem für Mitglieder des AKJF sehe.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte, dass freie und öffentliche Träger partnerschaftlich zusammen arbeiten, um das Zusammenwirken in dem jeweiligen Stadtbezirk gemeinsam zu entwickeln und jedes Ausschussmitglied, das diesen Teil mitentwickeln möchte dazu eingeladen sei.
Herr Oppermann findet dass sich die Geschäftsordnung widerspricht, da unter §3 stehe, dass alle Träger der freien Jugendhilfe Mitglieder sein könnten, aber andererseits Mitglieder mit Beschluss der AG aufgenommen werden. Des Weiteren fragte er, warum bei den zusätzlichen Mitgliedern die Jugendverbände stehen, ob die nicht Mitglieder seien.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach bestätigte dass die Jugendverbände Mitglieder der AG´78 seien und der Passus zu der Aufnahme zusätzlicher Mitglieder war den Teilnehmern sehr wichtig.
Der Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familie nimmt die Zusammenfassung der aktuellen Arbeit der Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII in den Stadtbezirken und die Geschäftsordnung zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
Dauerhafte Aufnahme und Förderung des Programms „Förderung von spezialisierter Beratung bei sexualisierter Gewalt betroffener Kinder und Jugendliche“ in die Jugendhilfeplanung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23886-22)
Herr Barrenbrügge findet die Vorlage gut und wichtig und fragte, ob es noch Fördertöpfe gäbe, um die letzten 20 %, die das Land nicht bezuschusst, refinanzieren zu können.
Frau Gövert fragte, warum die Stellen in Säule 1 in den genannten Beratungsdiensten angesiedelt wurden.
Frau Beckmann stellte die Frage, ob sich das Programm auch den intellektuell beeinträchtigten bzw. geistig behinderten Kindern und Jugendlichen zuwendet, die sexualisierte Gewalt erfahren und übergriffiges Verhalten zeigen.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete auf die Fragen, dass es keine zusätzlichen Finanzierungstöpfe gäbe, die Beratungsstellen wurden in der AG´78 sexualisierte Gewalt, mit den verschiedenen Unterarbeitsgruppen nach Expertisen gewählt. Der gesamte Bereich sexualisierte Gewalt im Kontext von Menschen mit Behinderung sei ein großes Thema, dem man sich im Rahmen der SGB VIII-Reform zwingend zuwenden müsste und in den jetzt zu entwickelnden Konzepten aufnehmen würde.
Frau Schütte-Haermeyer begrüßte die Frage nach der Restmittelfinanzierung, da es ein Problem sei, dass davon ausgegangen werde, Träger könnten immer Eigenmittel aufbringen. Zu den Overheadkosten von 10% erklärte sie, dass die nicht auskömmlich seien.
Dazu berichtete Herr Niermann, dass die Höhe der Overheadkosten ein Kompromiss mit dem Jugendamt sei, da diese die Restmittel finanzieren.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst einstimmig folgenden Beschluss:
- die Aufnahme der Spezialisierten Beratung in die Jugendhilfeplanung der Stadt Dortmund im Rahmen des Handlungs- und Maßnahmekonzeptes gegen sexualisierte Gewalt. Das Beratungsangebot wird in die örtliche Jugendhilfestruktur sowie in regionale Maßnahmen nach § 8a SGB VIII einbezogen.
- die Finanzierung der aufzubringenden Restmittel durch die Stadt Dortmund für die am Gesamtkonzept „Dortmunder Modell - Spezialisierte Beratung“ beteiligten Beratungsstellen der freien Träger bis 2025.
zu TOP 2.6
Ganzheitliches Beteiligungskonzept in der offenen Kinder- und Jugendarbeit - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23910-22)
Herr De Marco bat um Auskunft, welche Kompetenz die eingesetzte Projektbegleitgruppe habe und wie die Vereine ausgewählt wurden, da z. B. keine MSO-Jugendverbände vertreten seien. Das Keuning-Haus sei sehr engagiert im Thema Jugendpartizipation und er fragt sich, ob es da einen Austausch mit den Mitarbeitern gab. Er würde sich wünschen, dass mehr Träger wie z. B. das Forum Jugend, die muslimische Jugend oder Sunrise einbezogen würden.
Es waren von März bis August die ersten Beteiligungsformate geplant und er fragte was bisher gemacht wurde und wie es finanziert worden sei. Seine letzte Frage sei, ob es eine Kostenplanung gebe wie die Personalressourcen gedeckt seien.
Frau Gövert erklärte für ihre Fraktion, dass der ursprüngliche Antragstitel ganzheitliche Kinder- und Jugendpartizipation war, das sei schon ein Unterschied. Sie merkte an, dass in der Begleitgruppe im Moment drei Jugendliche seien, was sie als wenig empfindet. Aus dieser Begleitgruppe würden fünf Vertreter für einen Koordinierungskreis bestimmt, wie man da sicherstellen könne, dass da junger Mensch vertreten sei. Positiv findet sie, dass in der Begleitgruppe der Fachbereich Schule, die OGS und die Schulsozialarbeit vertreten seien. In der praktischen Ausarbeitung fehle das Kinder- und Jugendparlament, es gebe nur am Ende der Vorlage einen Hinweis, dass im Sommer 2023, unter einer theoretischen Einbeziehung der Erfahrung in diesen Formaten, das Konzept in den AKJF eingebracht würde. Das sei zu wenig, sie fordert dass bei der stadtweiten Kinder- und Jugendkonferenz im Sommer 2022 das Kinder- und Jugendparlament als ein Schwerpunkt behandelt würde.
Frau Niehaus wies darauf hin, dass die Auflistung der Teilnehmenden der Projektbegleitgruppe nicht vollständig ist, es fehle z. B. der Stadtsportbund und der Schüler*innenvertreter. Sie vermisst die Information, wer in dem Koordinierungskreis vertreten sei. Des Weiteren fragte sie nach der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Gruppen, welche Personalressourcen das Jugendamt für die Konzeptentwicklung bereit stellt und ob eine personelle Kompensation im Respekt-Büro geplant seien. Weiterhin fragte sie ob eine Steigerung der Personalressourcen im Projektverlauf geplant sei. Als letztes fragte sie, welche der im AKJF-Beschluss vom 27.10.21 beschriebenen, ausgewiesenen Expert*innen werden zu welchem Zeitpunkt, mit welchem Auftrag in das Projekt eingebunden.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach erklärte, dass ein Teil der Fragen schriftlich nachgereicht werden müsste.
Herr Gernhardt antwortete, dass der Kreis, der sich momentan mit dem Thema befasse, die s. g. Trägerkonferenz sei, die auch den Kinder- Jugendförderplan bearbeitet haben. Das sei eine bewährte Struktur für einen ersten Entwurf, der dann auch mit Kindern- und Jugendlichen diskutiert werden soll. Es sei beabsichtigt, den Kreis derjenigen, die sich über das Konzept fachlich beraten, breiter aufzustellen, dies sei im Detail noch nicht geplant.
Es stehe außer Frage, dass auch Jugendliche mehr eingebunden würden. Man sei optimistisch, dass es mit den dargestellten Formaten gelingt, niederschwellig junge Menschen zu beteiligen und ihre Wünsche und Bedürfnisse mit einzubringen. Das Thema Kinder- und Jugendrat bzw. Kinder- und Jugendparlament würde ergebnisoffen geprüft. Den Hinweis, dies bereits im Herbst 2022 mit aufzunehmen, werde er mit den beteiligten Trägern beraten. Bezüglich der Personalressourcen erklärte er, dass ein Mitarbeiter des Respekt-Büros mit der Projektleitung beauftragt sei, er würde unterstützt von den Fachreferenten in den Stadtbezirken und zentralen Fachreferenten. Die Auflistung der Projektbegleitgruppe müsste überarbeitet werden.
Herrn Oppermann interessiert, was genau die Projektbegleitgruppe und was der Koordinierungskreis sei und wie sie zusammenarbeiten. Was der gegenseitige Austausch sei, was man sich von der Einrichtung der beiden Strukturen erhoffe und was da konkret passiere. Bei einigen Punkten stelle sich die Frage, was die Zielvorstellung sei, da ganze Absätze und Sätze aus dem Projektantrag übernommen wurden, ohne eigene Ziele zu nennen. Auch fragte er sich, was an fachlicher Begleitung durch Expert*innen, wie in der Vorlage beschrieben, geplant sei.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach machte, aufgrund der konkreten Nachfragen, den Vorschlag, dass ein Projektplan im Ausschuss vorgestellt würde, aus dem hervor geht, wer in der Projektlenkungsgruppe sitzt, wer Strukturen mit entscheidet, wer in den Projektarbeitsgruppen ist, zu welchen Projektthemen man mit wem arbeite wolle und wer zu beteiligen ist. Wie der Zeitplan, wie der Gremienweg und die Kommunikation seien. Dann würde das Verfahren transparenter und man könnte es besser diskutieren.
Frau Schneckenburger bat darum den Partizipationsbegriff zu schärfen, da dahinter ein Auftrag stehe. Sei ein Beteiligungskonzept gemeint, dass stärker auf die unterschiedlichen Lebenslagen von jungen Menschen abstelle oder ein Beteiligungskonzept Partizipation das stärker auf die Willensbildung abstellt. Das sollte man gemeinsam in den Blick nehmen.
Die Vorsitzende erwiderte, dass sie den Auftrag eigentlich klar formuliert fand. Sie bat darum die offenen Fragestellungen an die Verwaltung zu geben, um sie für die nächste Sitzung aufzubereiten, damit für die Präsentation nichts verloren gehe.
Frau Beckmann erklärte, dass sie in der Projektbegleitgruppe vertreten sei, jedoch nicht als „Lebenshilfe“ sondern als Vertreterin des BPN und bittet das in der Auflistung zu ändern. Bezüglich des Projektplans sollte man die Zielrichtung klären, da der Aufwand an Sitzungen die Anwesenden etwas überfordert habe.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.7
Information zum Haushaltsbegleitbeschluss "Reform der Elternbeiträge a) Einkommensgrenze Beitragspflicht b) Prüfauftrag Beitragsguthaben"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24036-22)
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Information der Verwaltung zum Haushaltsbegleitbeschluss Nr.1 aus der Sitzung des Rates vom 16.12.2021 zur Kenntnis.
zu TOP 2.8
Trägerauswahlverfahren für Träger von neuen Dortmunder Kindertageseinrichtungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23848-22)
Herr Barrenbrügge bat darum, die in der Vorlage auf Seite 2 genannten Mitglieder der Expert*innenjury namentlich zu benennen und dem Protokoll anzuhängen.
Die Verwaltung gab zu Protokoll:
Folgende Funktionsbereiche sind Bestandteil der Expert*innenjury im Rahmen des Trägerauswahlverfahren:
51/3 Bereichsleitung (Betriebskostenförderung Kindertageseinrichtungen)
51/9 Bereichsleitung (Inklusive Erziehung und Bildung, strategische Ausbauplanung)
Kita-Bedarfsplanung (gem. § 4 Bedarfsplanung und Bedarfsermittlung KiBiz)
pädagogische Fachberatung TEK im Jugendamt (gem. § 6 Qualitätsentwicklung KiBiz)
Kinderschutzbeauftragte des Jugendamtes (Querschnittsaufgabe Sicherstellung des Kinderschutzes)
Jugendhilfeplanung (gem. § 80 SGB VIII)
Zu dem Kriterienkatalog stellte er folgenden mündlichen Antrag:
Anlage 2
Punkt 3.2 „Alltagsintegrierte Sprachbildung“-Gewichtung Kriterium ändern von 2 auf 3
Punkt 3.4 „Bereitschaft flexible/erweiterte Öffnungszeiten anzubieten“ Gewichtung Kriterium ändern von 1 auf 3
Frau Gövert erklärte, dass dabei klar sein müsste, dass Faktor 3 ein Ausschlusskriterium sei. Bezüglich des Punktes 1 der Anlage 2, dass der Träger einem Spitzenverband der Wohlfahrtspflege angeschlossen sein soll, wundert sie sich über den Faktor 1, da die Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband im Ausschuss beschlossen war.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach antwortete, dass es kein Problem sei, die Funktionen der Expert*innenjury zu benennen, Namen seien schwierig, da sie sich ändern. Die Kriterien sind in der AG´78 mit den Trägervertreter*innen diskutiert worden, man könnte aber andere Gewichtungen vornehmen, wenn das anders gesehen würde. Der Bereich Spitzenverbände sei kein gesetzlich vorgegebenes Kriterium, von daher habe man es nicht als Ausschlusskriterium eingeordnet.
Herr Schröder vom Jugendamt ergänzte, dass die Kriterien in der Folgespalte sozialräumlich gewichtet würden. Die alltagsintegrierte Sprachbildung sei in allen Einrichtungen wichtig, die Idee sei, es noch mal neu zu gewichten in Sozialräumen, z.B. in Aktionsräumen der Stadt. Bezüglich der flexiblen Öffnungszeiten erklärte er, dass man Träger nicht zu dem Angebot nötigen könne und auch fachlich abwägen müsse, wo Einrichtungen entstehen, die diese flexiblen Öffnungszeiten anbieten. Für das Angebot nach flexiblen Öffnungszeiten, gemäß § 48 KiBiz, sei der Bedarf der Familien maßgeblich und nicht das Trägerkonzept.
Herr Schmidtke-Mönkediek kann den Ausführungen der Verwaltung folgen und würde den Änderungsantrag der CDU-Fraktion ablehnen.
Herr Barrenbrügge dankte für die Ausführungen und änderte seinen mündlichen Antrag wie folgt:
Punkt 3.2 „Alltagsintegrierte Sprachbildung“-Gewichtung Kriterium wird zurückgezogen,
Punkt 3.4 „Bereitschaft flexible/erweiterte Öffnungszeiten anzubieten“ Gewichtung Kriterium ändern von 1 auf 2
Frau Schütte-Haermeyer erklärte, dass der Kriterienkatalog ein Meilenstein sei und im Grundsatz sehr gut, da die Kriterien eine Objektivierung zulassen. Dass der Träger einer Einrichtung einem Spitzenverband angehöre, sei der ausdrückliche Wille des Ausschusses und da müsse die Gewichtung überprüft werden.
Herr Schröder erklärte, dass im Rahmen der Ausbauplanung pro Jahr 5-max.10 Träger ausgewählt werden müssten. Man ginge mit den erarbeiteten Kriterien an den Start und würde sie dann in der AG`78 evaluieren. Bezüglich des Kriteriums der Zugehörigkeit zu einem Spitzenverband, gab er zu bedenken, dass das rechtlich schwierig wäre, wenn der Träger eine Anerkennung nach § 75 SGB VIII habe. Eine Änderung auf Faktor 2 wäre möglich, Faktor 3 müsse man rechtlich prüfen lassen. Zu der Gewichtung Faktor 3 erläuterte er allgemein, dass der Träger 3 Wochen Zeit habe, diesen Punkt nachzuarbeiten, danach führe das automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren.
Frau Frenzke-Kulbach fasste zusammen, dass der Ausschuss bezüglich der Anerkennung nach §75 SGB VIII entschieden habe, dass der Träger Mitglied in einem Spitzenverband sein müsste. Bei der Gewichtung anerkannter Träger war die Verwaltung vorsichtig, da der Faktor 3 ein Ausschlusskriterium sei und dies rechtlich schwierig ist. Wenn der Ausschuss anders entscheide, müsse man prüfen.
Frau Gövert stellt folgenden mündlichen Antrag zu dem Kriterienkatalog:
Anlage 2, Punkt 1. „Der Träger ist in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen“ – Gewichtung Kriterium ändern von 1 auf 2 mit rechtlicher Prüfung der Änderung auf 3.
Herr Schmidtke-Mönkediek erklärte, dass er nach den rechtlichen Ausführungen der Verwaltung auch diesem Antrag nicht folgen könne.
Frau Beckmann fragte zu Punkt 1, was mit Zuverlässigkeit des Trägers gemeint sei. Sie findet es sinnvoll, dies weiter auszuführen.
Herr Schröder antwortete, dass mit Zuverlässigkeit des Trägers, Verstöße gegen die Meldepflicht nach § 47 SGB VIII gemeint seien.
Herr Niermann findet den Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen gut und erklärte, dass es eine politische Haltung sei, in Dortmund nicht Träger an den Start zu lassen, die keinem Spitzenverband angehören und deren Gewinne in Aktiengesellschaften gehen. Da dürfe man als Ausschuss formulieren, dass das nicht gewünscht sei.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach wies noch einmal auf die Wichtigkeit der fachlichen Kriterien in Bezug auf die Steuerung des Trägerauswahlverfahrens durch das Jugendamt hin.
Die Vorsitzende stellte die nachfolgenden, ergänzenden Anträge zur Abstimmung:
1. Mündlicher Antrag der Fraktion B´90/ Die Grünen
Anlage 2, Punkt 1. „Der Träger ist in einem Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege angeschlossen“ – Gewichtung Kriterium ändern von 1 auf 2 mit rechtlicher Prüfung der Änderung auf 3.
2. Mündlicher Antrag der CDU-Fraktion
Anlage 2, Punkt 3.4 „Bereitschaft flexible/ erweiterte Öffnungszeiten anzubieten“ – Gewichtung Kriterium ändern von 1 auf 2.
Der Ausschuss für Kinder Jugend und Familie beschließt den Antrag 1 der Fraktion B´90/Die Grünen mehrheitlich gegen die Fraktion FDP/ Bürgerliste.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Antrag 2 der CDU-Fraktion mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion FDP/ Bürgerliste, gegen die Fraktion Linke+.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig das Trägerauswahlverfahren und beauftragt die Verwaltung unter Anwendung des Trägerauswahlverfahrens die Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) festzulegen.
Die festgelegten Trägerschaften werden dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie mit der jährlichen Vorlage zu den Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vorgelegt.
zu TOP 2.9
Sachstandsbericht über die RuhrFutur Maßnahme „Bildungsbegleiter*innen – für die Verbesserung des Bildungszugangs und der Teilhabechancen von Kindern und jungen Erwachsenen aus Sinti- und Roma-Familien“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23823-22)
Herr De Marco (SPD) bat darum den Sachstandsbericht auch dem Integrationsrat zur Verfügung zu stellen.
Der Ausschuss Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis und überweist ihn an den Integrationsrat zur Kenntnisnahme.
zu TOP 2.10
Verstetigung des Einsatzes von muttersprachlichen Familienbegleiter*innen im Rahmen der Integration von Kindern und Jugendlichen von Zuwanderer*innen aus Südosteuropa für den Zeitraum 09/2022 bis 12/2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23880-22)
Frau Schütte-Haermeyer und Herr Gehrmann nahmen gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 2 GO NRW weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.
Herr De Marco bat darum, dem Integrationsrat das Abstimmungsergebnis zur Kenntnis zu geben.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verstetigung des Einsatzes muttersprachlicher Familienbegleiter*innen mit den aktuell ausführenden Trägern und beauftragt die Verwaltung, Verträge mit dem Trägerverbund für den Zeitraum 9/2022 bis 12/2025 zu schließen.
3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche und Externe
Wechsel Sitzungsleitung – ab 18:10 Uhr Frau Gövert
zu TOP 3.1
Fachkräftenachwuchs in Dortmund – Schaffung eines Azubi-Wohnheims durch eine zu gründende Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2022
(Drucksache Nr.: 23370-22-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:
…Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 26.01.22:
Es liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag zur Abstimmung vor:
„die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Antrags im Ausschuss für Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie im Ausschuss
für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften:
Beschlussvorlage
Die Verwaltung wird gebeten,
1. die Gründung und den Aufbau einer privaten Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
gemeinsam mit der Dortmunder Wirtschaft und ihren Verbänden wie die Industrieund
Handelskammer und die Handwerkskammer voranzutreiben. Ziel der Stiftung
ist es, für Auszubildende in Dortmund bezahlbaren Wohnraum zu schaffen und
insbesondere junge Auszubildende mit begleitenden Angeboten zu unterstützen.
2. zu prüfen, wie die Schaffung eines ersten Azubi-Wohnheims in Trägerschaft der
Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ durch die Stadt Dortmund durch Zustiftung eines
geeigneten Grundstücks in das Vermögen der Stiftung gefördert werden kann.
3. zu prüfen, wie ein einmaliger städtischer Beitrag zur Anschubfinanzierung der
Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ realisiert werden kann.
4. ein Konzept zu erarbeiten, wie städtische und in Dortmund ansässige Betriebe
einen Beitrag zur Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ leisten können.
5. pädagogische Angebote für minderjährige Auszubildende, die im Azubi-
Wohnheim wohnen werden bzw. Ihre Ausbildung in Dortmund absolvieren,
konzeptionell zu entwickeln, um diese in dieser Lebensphase zu unterstützen.
Hierbei sollen auch Kooperationen mit Sport- und Jugendvereinen sowie anderen
Institutionen wie dem Jugendberufshaus in Betracht gezogen werden.
6. zu prüfen, wie ein Kontingent der Plätze im Azubi-Wohnheim für zu gewinnenden
ausländischen Nachwuchs bereitgestellt und mit Angeboten wie Sprachkursen
unterstützt werden kann.
7. den Antrag nach Behandlung im Ausschuss für Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 26. Januar
2022 entsprechend an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften zur Beratung in seiner Sitzung am 10. Februar 2022 weiterzuleiten
und die Ausschüsse für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung und Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bis
spätestens in ihren Sitzungen am 14. September 2022 und 15. September 2022
über den aktuellen Sachstand zu informieren.
Begründung
In Dortmund befinden sich etwa 12.000 junge Menschen in einer dualen
Berufsausbildung. Die steigenden Lebenshaltungs- und insbesondere Mietkosten
belasten eine Vielzahl der Auszubildenden in erheblichem Maße. Im Durchschnitt
liegt die Ausbildungsvergütung im ersten Ausbildungsjahr in NRW nach Angaben des
Bundesinstitutes für Berufsbildung (BIBB) bei 871 Euro brutto monatlich (Zahlen aus
2020). Die Ausbildungsvergütungen allein reichen daher häufig nicht aus, die
Lebenshaltungskosten voll- und selbstständig zu decken. Die Preise eines Azubi-
Wohnheims sollen sich hierbei an den Preisen des Studierendenwerks (ca. 300 €
Warmmiete) orientieren.
Um dem Fachkräftemangel insbesondere in der Nachwuchsgewinnung
entgegenzuwirken, gilt es, den Anteil der Auszubildenden, die nicht ursprünglich aus
Dortmund kommen, zu steigern und diese frühzeitig für die weitere Berufslaufbahn an
Dortmund zu binden. Besonders Auszubildende, die nicht aus Dortmund kommen,
sehen sich mit hohen Fahrt- und Mietkosten sowie der Konkurrenz auf dem
Wohnungsmarkt durch zahlreiche Studierende konfrontiert.
Um mehr Auszubildende für den Dortmunder Wirtschaftsstandort zu gewinnen, soll
gemeinsam mit der Industrie- und Handelskammer, der Handwerkskammer und
weiteren Unternehmensverbänden eine private Stiftung „Azubiwerk Dortmund“
konzeptioniert, gegründet und aufgebaut werden. In Anbetracht minderjähriger
Auszubildender soll unter Beteiligung des Jugendberufshauses sowie von Sport- und
Jugendvereinen ein pädagogisches Unterstützungsangebot bereitgestellt werden. Die
Unterstützungsangebote für Auszubildende sollen mit den Berufsschulen vernetzt sein
und u.a. eine Beratung zur Ausbildungsfinanzierung beinhalten. Zudem sollen
Kooperationen mit Sportvereinen und Jugendverbänden entstehen, in denen die jungen
Auszubildenden einen guten Ausgleich zu ihrer Arbeit finden können.
Die private Stiftung „Azubiwerk Dortmund“ soll Zustiftungen aus dem Bereich der
Wirtschaft und der Stadt Dortmund (und ihrer Töchter) erhalten. Die
Anschubfinanzierung zur Bildung des Stiftungskapitals ist so auszugestalten, dass die
Stiftung ohne regelmäßige Zuwendungen und ohne Beiträge der Auszubildenden ihre
Arbeit aufnehmen und durchführen kann. Perspektivisch soll die Schaffung weiterer
Wohnheime und eine Ausweitung der Unterstützungsangebote für Auszubildende
durch die Stiftung selbst realisiert werden können. Bei einem Wegfall des
Stiftungszweckes oder einer Auflösung der Stiftung fällt das Vermögen an die Stadt
Dortmund zurück.
Die Stärkung der beruflichen Bildung, die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage der
Auszubildenden und die Sicherung des Fachkräftenachwuchses für die Dortmunder
Wirtschaft sind erklärte und wichtige Ziele der oben genannten Fraktionen. Mit der
Schaffung eines Azubiwerkes wird die Attraktivität des Dortmunder
Ausbildungsmarktes in Zeiten des demographischen Wandels gestärkt.“
Rm Stackelbeck beschreibt, dass es auch in Dortmund problematisch sei, alle vorhandenen
Ausbildungsplätze zu besetzen. Aus diesem Umstand sei die Idee entstanden, die duale
Ausbildung in Dortmund weiter aufzuwerten, vergleichbar mit dem Studierendenwerk.
Die duale Ausbildung habe auch im Ausland einen guten Ruf. Mit der Umsetzung eines
Azubi-Wohnheims könne es gelingen, auch Auszubildende aus dem Ausland zu gewinnen.
Darüber hinaus könne ein solcher Ort, an dem Auszubildende kostengünstig wohnen können,
ein Faktor sein, um Dortmund auch als Ausbildungsstandort attraktiver zu machen.
Ein wichtiger Aspekt sei jedoch die Einbindung der Kammern und weiterer Akteure. Ziel sei
es, jungen Menschen, die an ihren Wohnorten ihre gewünschte Ausbildung nicht erhalten
können, nach Dortmund zu holen.
Rm Ixkes-Henkemeier betont, dass zunächst eine Bestands- und Bedarfsanalyse erstellt
werden müsse, bevor man über die Umsetzung über eine Stiftung entscheiden könne.
Sie schlägt vor, den Vorgang auch den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu
beteiligen und die Gewerkschaften sowie die Wohlfahrtsverbände in die Planung einzubinden.
sB Sträter bestätigt, dass vor einer endgültigen Beschlussfassung noch viele offene Fragen zu
klären seien, auch darüber, welche Personen tatsächlich erreicht werden können.
Auch Rm Garbe befürwortet den Antrag. Wichtig sei es, etwas für die Auszubildenden in
Dortmund zu tun. Die Frage der Trägerschaft hingegen sei zunächst zweitrangig.
Herr Ehrich führt aus, dass grundsätzlich alle Ideen zu begrüßen sind, die dem
Fachkräftemangel entgegenwirken. Bevor tatsächlich Strukturen geschaffen werden, müsse
man sich über die Modalitäten verständigen und offene Fragen beantworten. Jedoch seien
Studierende und Auszubildende nicht immer direkt zu vergleichen.
Herr Kaczmarek bietet die Unterstützung durch das Handwerk an. Eine spontane Umfrage bei
einem Teil der Auszubildenden in Dortmund habe ergeben, dass rd. 70 % der Auszubildenden
noch bei den Eltern wohnen. Dies sei ein Fingerzeig, dass die Bereitschaft zur Mobilität,
insbesondere zu Beginn der Ausbildung, eher gering ausgeprägt sei. Ein Grund könnte sein,
dass es derzeit keine entsprechenden Alternativen gebe. Immerhin rd. 37 % der Befragten
zeigen Interesse an einem solchen Projekt. Entscheidend sei, wie hoch die Kosten werden. Bis
zu 300 € seien hierbei vorstellbar. Die Zahl der Einpendler im Bereich der Auszubildenden im
Handwerk aus der näheren Umgebung liegt derzeit bei 28 %.
Auch wenn es sich nicht um eine repräsentative Umfrage handele, sei das Potenzial erkennbar
und könne sicherlich noch gesteigert werden, wenn ein entsprechendes Angebot tatsächlich
vorliegt.
Rm Reppin bestätigt, dass es wichtig sei zu schauen, welche Strukturen es bereits gibt und
wie man ein solches Konzept umsetzen könne. Parallel dazu soll aber bereits der Idee einer
Stiftungsgründung nachgegangen werden. Angesichts der Wohnsituation in Dortmund sei es
wichtig, niederschwellige und kostengünstige Angebote zu unterbreiten. Auch eine
Ausweitung auf die überregionalen Angebote der Berufskollegs sei vorstellbar.
Rm Rüther hält es für vorstellbar, dass bei einem solchen Angebot auch Auszubildende aus
dem entfernteren Umfeld Interesse an einer Ausbildung in Dortmund haben werden. Die
bereits bestehenden Strukturen sollten einbezogen und weiter ausgebaut werden.
Rm Stackelbeck zeigt sich erfreut über die positiven Signale von den Kammern. Ohne die
weiteren Akteure sei eine Umsetzung nicht sinnvoll. Der Antrag sei nicht als feststehendes
Konzept zu verstehen, sondern soll dabei helfen, den Prozess zu starten, um ein solches
Thema umsetzen zu können.
Rm Reppin ergänzt, dass nicht angedacht sei, dass die Stadt selbst Träger eines solchen
Projekts wird. Man wolle vielmehr viele Partner aus unterschiedlichen Branchen und gerne
auch aus unterschiedlichen Regionen einbinden, gerne auch aus dem Ausland. Die Stiftung
sei eine erste Idee, die man mit privaten Partnern angehen wolle.
Rm Heymann verdeutlicht, dass die SPD-Fraktion sich nicht im Vorfeld auf die Umsetzung
durch eine Stiftung festlegen wolle. Dem Antrag an sich werde man aber zustimmen.
Rm Dr. Neumann weist darauf hin, dass die Stiftung eine erste Idee sei. Sollte sich in der
Konzeptphase jedoch ergeben, dass eine andere Trägerform sinnvoll sei, werde man sich dem
nicht verschließen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung beschließt einstimmig den o. g. Antrag. Er überweist den Vorgang zur weiteren
Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie den
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Bei der Konzepterstellung sind die
Gewerkschaften und Wohlfahrtsverbände einzubeziehen.
AFBL 10.02.22:
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) berichtet über die Diskussion im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) aus der Sitzung vom 26.02.22 (siehe oben).
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion noch nicht sicher sei, ob das Thema bereits zu Ende gedacht sei. Der Ausbildungsmarkt für Auszubildende, die in Dortmund wohnen, werde dadurch noch schwieriger gemacht.
Herr Rüther (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es bei der Diskussion im AWBEWF keine Gegenstimme gegeben habe, ein Azubi-Wohnheim zu schaffen. Man habe sich lange darüber unterhalten, wie man an diese Sache herangehe. Man sei sicher gewesen, dass zuerst Daten gesammelt werden müssten und dann die Entscheidung getroffen werden müsste, welcher Weg eingeschlagen werde. Daraufhin habe es dann die Entscheidung gegeben, durch die positive Empfehlung ein Anstreben eines solchen Vorhabens deutlich zu machen. Zuerst die Stiftung voran zu treiben, sei nach Meinung seiner Fraktion nicht die richtige Reihenfolge.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) gibt an, dass auch er in der Sitzung des AWBEWF gewesen sei. Seine Fraktion sei nach wie vor der Meinung, dass es der richtige Weg sei. Es müsse einen Ausgangspunkt geben, auch wenn es letztendlich keine Stiftung werde.
Probleme im Vorfeld zu bedenken, sei nicht hilfreich und der falsche Weg. Das Handwerk habe bereits positive Rückmeldung gegeben.
Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es gegen die Schaffung eines Azubi-Wohnheimes keinen Einspruch gegeben habe. Die Grundidee sei richtig.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o.g. gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI, zu.
Weiterhin überweist der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die gesamte Angelegenheit zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
AKJF 30.03.2022:
Herr De Marco (SPD) begrüßt den Antrag, ist aber der Meinung, dass die Jugendverbände, insbesondere die Migrantenselbstorganisationen und bei ausländischen Jugendlichen der Integrationsrat beteiligt werden sollten. Er stellte einen Antrag zur Bestands- und Bedarfsanalyse, ob eine Stiftung wirklich nötig sei. Des Weiteren würde er befürworten, wenn die Mietkosten für das Wohnheim mit max. 300 Euro pro Monat festgeschrieben würden, damit sie sozial gerecht und finanzierbar seien. Es sollte auch geklärt werden, was die Nebenkosten beinhalten. Falls eine Stiftung gegründet würde, beantrage er, auch ein Kuratorium oder einen Stiftungsrat zu gründen, um eine Kontrolle zu gewährleisten.
Frau Brenker (Bündnis90/Die Grünen) berichtete aus der Sitzung des AWBEWF, dass die Idee des Azubiwerkes, sich aus einem Projekt in Hamburg entwickelte, das bereits erfolgreich laufe. Man gehe damit einen wichtigen Schritt in Richtung Fachkräftesicherung und Fachkräfteaufbau. Im Vorfeld der Antragsstellung habe es Gespräche mit der IHK und der HWK gegeben, die diesen Antrag begrüßen. Eine interne Umfrage der HWK bei ihren Auszubildenden, zeigte, dass es jetzt schon Interesse an einer solchen Einrichtung gebe. Zu dem Thema Stiftung gab es im AWBEWF bereits eine intensive Diskussion, beschlossen wurde dieser Antrag als ein ergebnisoffener Prüfauftrag für und wider Stiftung. In den AKJF sei der Antrag überwiesen worden, weil es, wie im Punkt 5 des Antrages ausgeführt, wichtig sei, dass das Konzept auch pädagogische Aspekte berücksichtig.
Herr Barrenbrügge (CDU) findet die Idee gut, auch wenn sie nicht neu sei. Da der Antrag schon 7 Unterpunkte habe, sollte man ihn nicht überfrachten. Bei Berücksichtigung der Inflationsrate und Bauzeit lehnt er eine Deckelung der Miete ab. Die Idee dahinter sei gut, er bittet aber darum nicht so sehr ins Detail zu gehen. Auch die Stiftung sei nur eine Option und man könne im zukünftigen Gremienverlauf noch Einfluss nehmen, jetzt sollte man diesem Antrag erst einmal Unterstützung geben.
Herr De Marco (SPD) erklärte, dass es reiche, wenn die Miete sozialverträglich gestaltet würde, blieb aber dabei, dass die Gründung der Stiftung geprüft werden müsste.
Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) wies auf den § 13Abs.3 des SGB VIII hin, der die Wohnform regelt und erklärte die Bereitschaft der Wohlfahrtsverbände an dem Projekt mitzuarbeiten. Man müsse das aber klar abgrenzen von den Hilfen zur Erziehung und zwar in beide Richtungen. Hilfen für junge Volljährige finden nach § 42 SGB VIII statt und das sollte klar geregelt sein.
Herr Oppermann (Humanistischer Verband) erklärte, dass der Antrag zu wichtig sei, um an der Gründung der Stiftung zu scheitern. Man sollte offen formulieren, dass man eine Trägerschaft anstrebe, an der die Stadt Dortmund beteiligt sei.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach (Jugendamt) wies darauf hin, dass das Jugendamt, im Rahmen der Jugendhilfeplanung, die Aufgabe habe, eine flächendeckende Versorgung für die unterschiedlichen Leistungen der Jugendhilfe sicherzustellen und da müsse man die Schnittstelle im Blick behalten.
Frau Schneckenburger schlug dem Ausschuss als Zusammenfassung vor, dass der Ausschuss den Antrag begrüßt, darum bittet, dass das Jugendamt in die Konzeptentwicklung einbezogen wird und der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie als Fachausschuss mit befasst werden soll.
Nach kontroverser Diskussion bezüglich der Gründung einer Stiftung wurde erklärt, dass die Prüfung der Stiftung schon im AWBEWF ausreichend diskutiert wurde und Bestandteil des Antrages sei.
Frau Gövert (stellv. Vorsitzende) schlug vor, der Zusammenfassung von Frau Schneckenburger zu folgen und ließ abstimmen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie begrüßt einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion Linke+) den Antrag, bittet um Einbeziehung des Jugendamtes in die Konzeptentwicklung und möchte als Fachausschuss im Gremienlauf berücksichtigt werden.
‚Wechsel Sitzungsleitung – ab 18:28 Uhr Frau Spaenhoff
zu TOP 3.2
Neubau der Jugendfreizeitstätte (JFS) Aplerbeck, Schweizer Allee in Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23048-21)
Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 24.03.2022
(Drucksache Nr.: 23048-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 24.03.2022 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 22.03.22 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig:
1. Der Sport- und Freizeitpark muss weiterhin einen direkten, öffentlichen Zugang von der
Schweizer Allee aus haben. Auf Seite 3 der Vorlage erkennt man, dass das Gebäude auf der
jetzigen Zufahrt stehen wird.
2. Alternativstandort für die vorhandene Beachvolleyballanlage soll im Sport- und
Freizeitpark mit 2 Plätzen für die öffentliche Nutzung mit geplant werden.
3. Gespräche mit dem VSC 08 und alternative Angebote während der Bauphase.
4. Hinweis, dass die Umrandung der Beachvolleyballanlage dem KiJugA gehört und
rechtzeitig mit dem Verein Kontakt aufgenommen werden muss.
Die Kosten für diese Ergänzungswünsche werden nicht mit den BV-Mitteln finanziert werden können. Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet um Realisierungen aus dem gesamtstädtischen Haushalt, da die baulichen Veränderungen im Sport- und Freizeitpark mit dem Neubau der JFS im kausalen Zusammenhang stehen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig wie in der Vorlage beschrieben und mit o. g. Ergänzungen zu beschließen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 22.03.22 (Ergänzungen fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie für den geplanten Neubau der JFS Aplerbeck zur Kenntnis.
2. beschließt den planerischen Lösungsvorschlag für den Neubau der JFS Aplerbeck an der Schweizer Allee mit einem Kostenrahmen i.H.v. rd. 5 Mio € (inkl. Interimsquartier) weiter zu verfolgen.
3. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphasen 1-3 HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die JFS Aplerbeck.
4. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss.
5. Der Sport- und Freizeitpark muss weiterhin einen direkten, öffentlichen Zugang von der
Schweizer Allee aus haben. Auf Seite 3 der Vorlage erkennt man, dass das Gebäude auf der jetzigen Zufahrt stehen wird.
6. Alternativstandort für die vorhandene Beachvolleyballanlage soll im Sport- und
Freizeitpark mit 2 Plätzen für die öffentliche Nutzung mit geplant werden.
7. Gespräche mit dem VSC 08 und alternative Angebote während der Bauphase.
8. Hinweis, dass die Umrandung der Beachvolleyballanlage dem KiJugA gehört und
rechtzeitig mit dem Verein Kontakt aufgenommen werden muss.
Herr Barrenbrügge erklärte, dass seine Fraktion der Empfehlung der BV-Aplerbeck folgen könne und bat darum, da es sich um einen Neubau handeln würde und die Vorlage nicht sehr umfangreich sei, dass die Raumpläne, Raumprogramme und Konstruktionspläne zukünftig Bestandteil der Vorlage würden.
Frau Schneckenburger teilte mit, dass dies an den zuständigen Fachbereich weitergeleitet würde.
Frau Niehaus wies darauf hin, dass bei der Jugendfreizeitstätte auf die Beteiligung der Kinder- und Jugendlichen an der Planung, mit transparenten Qualitätskriterien geachtet werde sollte, da diese die späteren Nutzer der Einrichtung seien.
Frau Beckmann sieht in dem Neubau die Chance, die erste barrierefreie Jugendfreizeitstätte in Dortmund zu errichten. Das Behindertenpolitische Netzwerk habe den Wunsch, dass die Einrichtung umfangreich barrierefrei wird und bat die Prozessbeteiligten darauf zu achten und dies bei den Kosten zu berücksichtigen. Umfangreich barrierefrei sei mehr, als nur die Eirichtung mit einem Rollstuhl nutzen zu können.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgt einstimmig der geänderten Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (s. o.)
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 - Am Lennhofe -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung von aktualisiertem Plan und Begründung zum Bebauungsplan Hom 252; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages und eines städtebaulichen Vertrages über die Erschließung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23609-22)
Hierzu. Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022
(Drucksache Nr.: 23609-22)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.03.2022 vor:
…Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23609-22-E1):
...die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, in der Sitzung des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) am 16. März mündlich zu den neuerlich von der
Bürgerinitiative „Rettet das Lennhof-Biotop“ erhobenen Vorwürfen Stellung zu nehmen. Die
Stellungnahme soll auch im Sitzungsprotokoll festgehalten werden.
Begründung
Ggf. mündlich.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 23609-22-E2):
Die BI „Rettet das Lennhof-Biotop“ setzt sich in zwei Pressemitteilungen vom Februar und März 2022 mit der Boden- und Untergrundsituation im Plangebiet auseinander. Die dort getroffenen Aussagen und erhoben Vorwürfe hat das Umweltamt zum Anlass genommen, zu dem Themenkomplex Stellung zu nehmen und die Ausführungen auf der Internetseite der Stadt Dortmund zu veröffentlichen. Die beiden als Anlagen beigefügten Schreiben gehen auf einige der Darstellungen und Behauptungen der Bürgerinitiative ein.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 15.03.2022:
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage NICHT zu fassen.
AKUSW, 16.03.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte
Angelegenheit ohne Empfehlung weiter…..
Frau Gövert (B´90/ Die Grünen) bat darum, die Vorlage, wie auch im AKUSW, ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
zu TOP 3.4
1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ (Stand 31.12.2021)
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 17.03.2022
(Drucksache Nr.: 23250-21)
1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ (Stand 31.12.2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23250-21)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 17.03.2022 vor:
…Rm Gebel (Die Linke +) erläutert kurz, dass man mit den Dingen, die sich auf die IT bezögen sehr weit gekommen sei. Die Dinge, die mit didaktischen Konzepten zu tun hätten, ließen bei näherer Betrachtung jedoch noch auf sich warten. Daher könne die Vorlage, die er für diesen Ausschuss mit großer Zufriedenheit zur Kenntnis nehme, im Schulausschuss möglicherweise ganz anders gesehen werden.
Rm Dr. Feldhoff (B‘90/Die Grünen) stellt für Ihre Fraktion Nachfragen zum Thema Familienbüros und Online-Kurse und -Seminare. Aus Seite 14 der Vorlage ginge hervor, dass unter anderem Erziehungskompetenzseminare angeboten würden. In diesem Zusammenhang zitiert Frau Dr. Feldhoff folgenden Satz aus der Vorlage: „Auch werden in diesem Kontext schwer erreichbare Eltern bzw. Familien betrachtet.“ Wenn damit Familien in prekären sozio-ökonomischen Verhältnissen gemeint seien, reiche eine Betrachtung allein nicht aus, um Ihnen gleichberechtigten Zugang zu den Online-Kursen zu geben. Man wisse bereits aus den Erfahrungen aus der Pandemie, dass es diesen Familien oftmals schon an den notwendigen Endgräten, an Internetanschlüssen und an der notwendigen Medienkompetenz mangele. Des Weiteren möchte Frau Dr. Feldhoff gerne wissen, ob die Online-Willkommensbesuche, die in den Stadtbezirken stattfinden, um niedrigschwellig über die Angebote im Stadtbezirk zu informieren, die die Stadt Dortmund für Familien und Kinder vorhalte, eine Alternative zu den Präsenzbesuchen während der Pandemie gewesen seien, oder ob damit die Präsenzbesuche ersetzt werden sollen. Dies sei dem Ziel und der Funktion von Willkommensbesuchen nicht angemessen, denn dabei handele es sich um einen wichtigen Baustein der sog. „Frühen Hilfen“, der nach Auffassung ihrer Fraktion unbedingt in Präsenz durchzuführen sei.
Die Vorsitzende Frau Dr. Tautorat schlägt vor, - da es bei den Fragen der Fraktion B‘90/Die Grünen um inhaltliche Fragen ginge die nicht die Digitalisierung, sondern den Kinder- und Jugendschutz beträfen - die Vorlage sowie die Fragen zur Kenntnis an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu überweisen, der in der Beratungsfolge bisher nicht berücksichtigt wurde.
Herr Depenbrock (FB 40) beantwortet die Frage des Herrn Gebel. Es sei nicht Ziel des „Masterplanes Digitale Bildung“ in die didaktischen Angelegenheiten der Schulen einzugreifen. In diese Dinge dürfe sich der Schulträger auch formal gar nicht einmischen. Man lege den Institutionen nahe, bestimmte Konzepte zu entwickeln und biete vielfältige Unterstützung - z.B. in Richtung Medienentwicklung - an. Der Masterplan ziele darauf ab verschiedene Institutionen in Dortmund miteinander zu verbinden und gemeinschaftliche Aktivitäten zu fördern. Es handele sich weniger um ein technisches Thema. DOSYS liefere in diesem Rahmen allerdings wertvolle technische Unterstützung, so ginge demnächst beispielsweise die Plattform „Vernetzte Bildung“ an den Start.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überweist de Angelegenheit an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt den 1. Jahresbericht zum „Masterplan Digitale Bildung“ mit dem Stand 31.12.2021 zustimmend zur Kenntnis.
Die Vorsitzende bat Herrn Depenbrock (Schulverwaltungsamt) die offenen Fragen aus der Sitzung des APOD zu beantworten.
Herr Depenbrock antwortete auf die Frage von Frau Feldhoff, dass die schwer erreichbaren Eltern im Blick des Jugendamtes seien, die versuchen neue Formate zu finden um Eltern digital zu erreichen, auch in Elternseminaren. Zur zweiten Frage erklärte er, dass die Online-Willkommensbesuche ein weiteres Angebot seien und kein Ersatz für die Besuche in Präsenz.
Frau Brenker bat um einen ausführlicheren Bericht zu den Formaten, mit denen das Jugendamt schwer erreichbare Eltern digital zu erreichen versuche.
Herr Depenbrock erklärte, dass sein Fachbereich die Koordination des Masterplans habe, inhaltlich sei das Jugendamt zuständig.
Frau Dr. Frenzke-Kulbach sagte eine schriftliche Beantwortung zum Protokoll zu (siehe Anlage 1 zur Niederschrift).
Auf die Frage von Herrn Kaminski, warum der AKJF nicht in der Beratungsfolge sei antwortete Herr Depenbrock, dass man erstmal den Schulausschuss als geschäftsführenden Ausschuss für den Masterplan und wegen der digitalen Ausstattung den APOD in die Beratungsfolge aufgenommen habe. Inhaltlich könne man sehr viele Ausschüsse dazu nehmen, da das Thema digital sich durch die gesamte Stadtverwaltung ziehe. Er nehme die Anregung künftig den AKJF oder auch den Kulturausschuss aufzunehmen mit.
Frau Beckmann bemängelte, dass das BPN nicht einbezogen wurde. Das Thema digitale Bildung schließe mit ein, dass es auch um Inklusion gehe.
Frau Beckmann bat darum, dass das Behindertenpolitische Netzwerk die Jahresberichte zur Kenntnisnahme bekommt.
Dem Widersprach Frau Schneckenburger, da das BPN an dem Prozess beteiligt war.
Frau Schütte-Haermeyer wies auf die Fragestellung von Frau Feldmann hin. Sie interessiere wie digitale Angebote des Jugendamtes qualitativ zu bewerten seien und welche Erfahrungen gemacht wurden. Das könnte man vielleicht zukünftig mal im Ausschuss besprechen.
Die Vorsitzende erklärte, dass sie das berücksichtigen würde und dass sich aus der Beantwortung der offenen Fragestellung vielleicht noch eine Diskussionsgrundlage ergebe.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht zur Kenntnis.
4. Anträge / Anfragen und Stellungnahmen
zu TOP 4.1
Temporäre Spielstraßen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23549-22-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 28.02.2022 vor:
…zu den Fragen der Fraktion B’90 Die Grünen nehme ich wie folgt Stellung:
1. „Liegt bereits ein Ergebnis der Prüfung und Bewertung der rechtlichen
Möglichkeiten für eine Machbarkeit temporärer Spielstraßen auf
kommunaler Ebene vor? Wenn ja, wie lautet das Ergebnis? Wenn nein, wann
kann damit gerechnet werden?“
Die Stellungnahme des Rechtsamtes liegt vor und wird derzeit ausgewertet. Als
vorläufiges Ergebnis lässt sich festhalten, dass die Einrichtung von temporären
Spielstraßen zwar möglich, jedoch mit sehr hohen Auflagen verbunden ist. Eine
Ausarbeitung unter Berücksichtigung der ausgewerteten Stellungnahme ist in einer
separaten Vorlage im Mai 2022 zu erwarten.
2. „Wann kann mit der Erarbeitung der Konzeption und ihrer Umsetzung -
ggf. zunächst auch nur probeweise – gerechnet werden?“
Für eine Umsetzung und Machbarkeit sind noch die Anforderungen an einen
möglichen Verfahrensweg mit dem Tiefbauamt zu erarbeiten.
3. „Mit welchen Vereinen, Nachbarschaftsinitiativen oder anderen Organisationen
könnten temporäre Spielstraßen in Dortmund umgesetzt werden? Wurden hier
bereits erste Gespräche geführt?“
Grundsätzlich soll ein Verfahren erarbeitet werden, bei dem sich alle interessierten
Bürger*innen in einem öffentlich zugänglichen Antragsverfahren melden können.
Bevor Gespräche mit möglichen Nutzergruppen geführt werden können, ist zunächst
das Antragsverfahren und die damit verbundenen Anforderungen an die Antragsteller
festzulegen. Es wurden daher noch keine Gespräche geführt…..
Herr Oppermann zeigt sich erstaunt, dass die Stellungnahme des Rechtsamtes erst jetzt vorliege obwohl schon im Sommer 2021 erste Aussagen des Jugendamtes dazu gemacht wurden, das empfinde er als langen Zeitraum. Er hätte jedoch erwartet, dass im Rahmen einer Konzeption diverse Fragestellungen bereits angedacht wären und kritisiert, dass erst jetzt die Anforderungen des Tiefbauamtes zur weiteren Bearbeitung eingeholt würden. Es wirke so, als wenn das Jugendamt sich schwer mit dem Thema Spielstraßen täte und das fände er schade im Sinne der Kinder und Jugendlichen der Stadt.
Frau Niehaus merkte an, dass das nicht ganz richtig sei. Es gab letztes Jahr ein Gespräch mit einem Verband und dem Jugendamt, bei dem ein Konzept, wie man Spielstraßen temporär einrichten könne, vorgestellt wurde. Dieses Konzept habe sich jedoch nicht durchgesetzt.
Herr Gernhardt berichtete, dass in der nächsten Sitzung des Ausschusses in einer Vorlage konkret dargestellt würde, wie temporäre Spielstraßen umzusetzen seien. Des Weiteren würde die Bewertung des Rechtsamtes dargestellt. Grundsätzlich seien temporäre Spielstraßen möglich und es werde ein Verfahrensweg dargestellt.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Aufkleber rund um Kitas
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23547-22-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.02.2022 vor:
…Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu Aufklebern und hinterlassenen
Visitenkarten an zwei Kindertageseinrichtungen in Dortmund-Aplerbeck von
sogenannten „Querdenkern“
DS-Nr. 23547-22
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrter Herr Vorsitzender,
in der Sitzung am 09.02.2022 des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie wurde bei
Tagesordnungspunkt (TOP) 4.5 „Aufkleber rund um Kitas“ die Verwaltung gebeten,
nachfolgende Fragen schriftlich zu beantworten.
1. Ist der Verwaltung der Vorgang in Aplerbeck bekannt?
Die Verwaltung hat keine Kenntnis von den Aufklebern und hinterlassenen
Visitenkarten der sogenannten „Querdenker“ im Stadtbezirk Dortmund-Aplerbeck.
Von keiner Kindertageseinrichtung im Stadtbezirk wurde derartiges gemeldet.
2. Wenn ja, was hat die Verwaltung unternommen, um die Aufkleber zu entfernen?
Siehe Punkt 1
3. Hat die Verwaltung Hinweise auf weitere Kitastandorte, in deren Umfeld
entsprechende Aufkleber und Visitenkarten angebracht oder verteilt worden
sind? Wenn ja: In wie vielen Fällen an welchen Standorten?
Siehe Punkt 1
4. Welche grundsätzlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, entsprechende
Aufkleber schnellstmöglich entfernen zu lassen?
Die Verwaltung sieht hier keine Möglichkeit entsprechende Aufkleber entfernen zu
lassen. Dieses liegt in der Verantwortung der Mieter /Träger der
Kindertageseinrichtung vor Ort.
5. Hat die Verwaltung Hinweise auf weitere offene Einflussversuche sogenannter
„Querdenker“ um und in Kitas? Wenn ja, welche und was unternimmt sie
dagegen?
Es liegen von keiner der 323 Kindertageseinrichtungen in Dortmund Meldungen zu
irgendwelchen Einflussnahmen von sogenannten „Querdenkern“ vor…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Satzung Kindertagespflege
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23535-22-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.02.2022 vor:
…in der Sitzung am 09.02.2022 wurde bei Tagesordnungspunkt (TOP) 4.3 „Satzung
Kindertagespflege“ die Verwaltung gebeten, nachfolgende Fragen schriftlich zu beantworten.
1. Gibt es vonseiten der Verwaltung einen aktuellen Planungsstand, wann die
ankündigte Satzung für die Kindertagespflege in Dortmund dem Ausschuss
für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt wird?
Die Satzung zur Kindertagespflege ist erstellt und verwaltungsintern abgestimmt.
Aktuell wird sie vom Rechtsamt der Stadt Dortmund geprüft.
2. Gibt es bereits eine Planung, wann die Satzung in Kraft treten soll?
Es ist geplant, die Satzung spätestens für die Sitzung am 23.06.2022 dem Rat der Stadt
Dortmund zur Beschlussfassung vorzulegen, damit sie zum 01.08.2022 in Kraft treten
kann…..
Frau Gövert bat, falls es möglich sei, dass die Satzung die im Juni im Rat beschlossen werden soll, bereits im Mai zur Beratung im AKJF ist, da die AKJF Sitzung im Juni einen Tag vor der Ratssitzung sei.
Frau Schneckenburger erklärte, dass die Satzung noch zur Prüfung beim Rechtsamt sei.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.4
Berichte aus den AG 78 in den Bezirken
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23523-22-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.03.2022 vor:
…die Fraktion DIE LINKE+ hat Fragen zu der Arbeit der Arbeitsgemeinschaften nach § 78
SGB VIII an den Ausschuss gestellt, die wie folgt beantwortet werden:
1. Mit welchen Themen haben sich die Arbeitsgemeinschaften in jüngerer Vergangenheit
beschäftigt?
2. Gab es Schwerpunkte bei den Themen?
3. Ist Kinderarmut ein Thema, welches bearbeitet wurde? Wenn ja, in welcher Form
zeigten sich Indikatoren dafür
Ich verweise bei Frage 1 und 2 auch auf die Vorlage DS-Nr.: 23787-22
„Sachstandsbericht zu den Arbeitsgemeinschaften nach §78 SGB VIII“.
Zu 1.: In der Übersicht der Stadtbezirkstermine wird die Vielzahl der Beratungspunkte
deutlich.
Zu 2.: Schwerpunkte des vergangenen Jahres waren die Erstellung einer neuen
Geschäftsordnung für die Arbeitsgemeinschaften, die Quartiersbetrachtungen vor Ort
und die Auseinandersetzung mit dem Kinder- und Jugendförderplan 2020 bis 2025.
Coronabedingt ist die Themenvielfalt in der jüngsten Vergangenheit eingeschränkt
gewesen. Themen zur Realisierung von Angeboten in den Jugendfreizeiteinrichtungen,
die Sicherstellung der Kindertagesbetreuung und die Situation an den Schulen waren
vorrangig.
Zu 3.: Kinderarmut ist als Begrifflichkeit explizit kein isoliertes Thema auf den
Tagesordnungen der Arbeitsgemeinschaften im vergangenen Jahr gewesen. Das
Thema Armut ist jedoch implizit in den verschiedenen Quartiersbetrachtungen, die
in einigen Stadtbezirken durchgeführt worden, vorhanden. Die Beschäftigung mit dem
Kinder- und Jugendförderplan 2020 bis 2025 beinhaltet auch immer die
Auseinandersetzung mit den konkreten Lebensumständen von Kindern und
Jugendlichen…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.5
Entkoppelte Jugendliche
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23524-22-E1)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.03.2022 vor:
….die Fraktion die Linke+ bittet die Verwaltung in Bezug auf den Zusatz- /Ergänzungsantrag
zum Tagesordnungspunkt „Entkoppelte Jugendliche“ um die Beantwortung der folgenden
Fragen:
1. Gibt es Erkenntnisse über die Anzahl dieser Jugendlichen in Dortmund?
Es gibt keine zentrale Erfassung der Zahlen von wohnungslosen entkoppelten jungen
Menschen bis 27 Jahre in Dortmund.
In verschiedenen Arbeitsgruppen zur Situation „wohnungsloser Menschen in Dortmund“
wurde die Zahl der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 27 Jahren mit 300 – 350
Personen geschätzt.
2. Woher stammen diese Daten?
Diese Daten ergeben sich aus den Fallzahlen der unterschiedlichen Hilfeeinrichtungen wie
dem „Verbund Sozialtherapeutischer Einrichtungen“ (VSE), den „Off Road Kids“, dem
„Gasthaus statt Bank“, der „Zentralen Beratungsstelle für Wohnungslose“, „Grünbau“ und
dem zentralen Fachdienst Steetwork des Jugendamtes Dortmund.
3. Welche Möglichkeiten werden gesehen, diese Jugendlichen zu erreichen?
Straßensozialarbeit ist ein probates Mittel diese entkoppelten Jugendlichen und jungen
Erwachsenen zu erreichen.
Durch das kontinuierliche Aufsuchen dieser Gruppen an ihren Treffpunkten wird ein
Vertrauensverhältnis aufgebaut. Ziel ist es, dass betroffene Menschen Hilfsangebote
annehmen und Wege zur Lösung ihrer Probleme aufgezeigt bekommen.
Die Fachkräfte des Fachdienstes Streetwork begleiten die Menschen durch Gesprächssowie
Beratungsangebote und helfen ihnen bei der Bewältigung von Anträgen und der
Erledigung von Amtsgeschäften in Fragen der Existenzsicherung, Gesundheit,
Wohnungssuche sowie der Suche eines Ausbildungs- oder Arbeitsplatzes. So können neue
Perspektiven für die gesellschaftliche Teilhabe der jungen Menschen aufgezeigt werden.
Ferner bietet der Fachdienst Streetwork praktische Überlebenshilfen in der
niedrigschwelligen Überlebenshilfeeinrichtung Leopoldstraße durch eine Essensausgabe,
die Möglichkeit sich zu waschen oder sich aufzuwärmen….
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.6
Überarbeitung der seit 2015 gültigen Satzung des Jugendamtes
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 24088-22)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, Linke+ und FDP/Bürgerliste vor:
…die Fraktionen von SPD, Die Linke + und FDP/Bürgerliste im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bitten um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die seit 2015 gültige Satzung des Jugendamtes zu aktualisieren und zu überarbeiten. Hierbei sollen neue gesetzliche Regelungen wie die SGB VIII Reform berücksichtigt werden, sowie eine Entbürokratisierung erfolgen. Als Beispiel ist hierzu der §4 Absatz j) zu nennen. Sofern ein Beschluss des Rates für die Besetzung im AKJF nicht gesetzlich notwendig ist, so ist von dieser abzusehen und eine reine Benennung ausreichend.
2. Weiter ist ein Vorschlag zu erarbeiten, nach welchem eine Sitzungsleitung ermöglicht wird, wenn sowohl Ausschussvorsitz als auch Stellvertretung verhindert sind. Mögliche Varianten könnte eine Abstimmung innerhalb der anwesenden stimmberechtigter Mitglieder für die betroffene Sitzung sein, sowie das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied oder das jüngste stimmberechtigte Mitglied.
Begründung:
Seit 2015 sind nunmehr 7 Jahre vergangen. Insbesondere die SGB VIII Reform wird sicherlich einige Änderungen in der Arbeit des Jugendamtes und des Jugendhilfeausschusses (hier AKJF) bedeuten. Die Regelung, nachwelcher beispielsweise die Vertretung des JAEB erst im Rat beschlossen werden muss, führt zu einer deutlichen Verzögerung bei einfachen Änderungen im Vorstand. Solche Regelungen sollten überprüft und angepasst werden.
Letztlich zeigt auch die Corona-Pandemie, dass manchmal unvorhergesehen und kurzfristig Teilnehmende verhindert sein können. Dies betrifft dann ebenfalls die Sitzungsleitung. Hierauf sollte der Ausschuss reagieren können. Daher soll eine rechtskonforme Regelung erarbeitet werden…..
Herr Barrenbrügge, erklärte, dass seine Fraktion sich schwer täte mit der Formulierung bei Punkt 2, letzte Zeile „oder das jüngste stimmberechtige Mitglied“. Wenn ein Mitglied, das noch nicht lange im Gremium sei, die Sitzungsleitung spontan übernehmen soll, sei das schwierig und nicht zielführend. Er würde vorschlagen, dass zu streichen und durch das „Mitglied mit der längsten Gremienerfahrung“ zu ersetzen.
Herr De Marco kann dem nicht folgen und würde den Antrag in der Ursprungsform aufrechterhalten wollen.
Frau Gövert würde sich, mit Rückblick auf die konstituierende Sitzung des AKJF, für das älteste oder erfahrenste Mitglied des AKJF entscheiden.
Herr Schmidtke-Mönkediek erklärte, dass das Kommunalverfassungsrecht vorsehe, dass wenn sich ein Ausschuss bildet, immer das an Lebensjahren älteste Mitglied die Sitzung eröffnet, bis ein Vorsitzender gewählt ist. Zur Sache könne er der Änderung seine Zustimmung geben.
Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass die Überarbeitung der Satzung bereits begonnen habe und der Entwurf würde dem Ausschuss vorgestellt, so dass sich noch nicht die Notwendigkeit ergebe, sich jetzt auf eine Formulierung zu einigen.
Herr De Marco findet es sinnvoll, die Rechtsfrage bezüglich des „jüngsten Mitgliedes“ prüfen zu lassen und das „älteste Mitglied“ im Antrag zu belassen.
Herr Schmidtke-Mönkediek schlug vor, für den Entwurf der Satzung, mehrere Varianten der Sitzungsleitung durch die Verwaltung, rechtssicher prüfen zu lassen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig folgenden Antrag mit der Ergänzung (durchgestrichen und fett):
1 Die Verwaltung wird beauftragt, die seit 2015 gültige Satzung des Jugendamtes zu aktualisieren und zu überarbeiten. Hierbei sollen neue gesetzliche Regelungen wie die SGB VIII Reform berücksichtigt werden, sowie eine Entbürokratisierung erfolgen. Als Beispiel ist hierzu der §4 Absatz j) zu nennen. Sofern ein Beschluss des Rates für die Besetzung im AKJF nicht gesetzlich notwendig ist, so ist von dieser abzusehen und eine reine Benennung ausreichend.
2 Weiter ist ein Vorschlag zu erarbeiten, nach welchem eine Sitzungsleitung ermöglicht wird, wenn sowohl Ausschussvorsitz als auch Stellvertretung verhindert sind. Mögliche Varianten könnte eine Abstimmung innerhalb der anwesenden stimmberechtigter Mitglieder für die betroffene Sitzung sein, sowie das älteste anwesende stimmberechtigte Mitglied oder das jüngste stimmberechtigte Mitglied.
(Verwaltung prüft alle Varianten)
zu TOP 4.7
Schattenfamilien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24091-22)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:
…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung.
Die Verwaltung wird um die Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:
1. Welche Informationen liegen der Verwaltung über die Anzahl sogenannter Schattenfamilien in Dortmund vor?
2. Wie bewertet die Verwaltung die Situation dieser Familien während der Pandemie?
3. Welche aktuellen Auswirkungen sieht die Verwaltung insbesondere auf die Situation der betroffenen Kinder?
4. Welche aktuellen Unterstützungsangebote für Schattenfamilien gibt es in Dortmund?
5. Wie bewertet die Verwaltung die Möglichkeiten der „Schule für Kranke“ und des Hausunterrichts für Kinder in Schattenfamilien?
6. Welche weiteren Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Schattenfamilien und ihre Kinder in den kommenden Monaten zu unterstützen, auch um die bisherigen Auswirkungen der Pandemie abzumildern oder zu kompensieren?
Begründung:
Viele Familien mit Kindern mit erhöhtem Infektionsrisiko leben in der Pandemie nahezu isoliert. In diesen sogenannten Schattenfamilien ist ein Kind oder ein anderes Mitglied vorerkrankt und hat deshalb ein besonders hohes Risiko, schwer an Covid-19 zu erkranken oder daran zu sterben. Schätzungen zufolge betrifft das etwas mehr als eine halbe Million Kinder in Deutschland. Hinzu kommen gut fünfeinhalb Millionen Erwachsene mit Vorerkrankungen, die auch in Familien mit Kindern leben.
Durch die Pandemie konnten diese Familien ihre Kinder nicht mehr nur aus eigener Kraft schützen – zum Beispiel vor zu starker körperlicher Belastung, vor Tröpfcheninfektionen oder anderen Risiken. Jeder und jede in der Nähe kann gefährlich werden, wenn er oder sie keine Maske trägt, nicht geimpft ist, mit Symptomen in die Schule geht. Einige Familien haben deshalb bis heute ihre vorerkrankten Kinder kaum oder gar nicht mehr in Kindergarten oder Schule geschickt, um sie vor den für die Kinder lebensbedrohlichen Folgen einer Corona-Infektion zu schützen. Diesen Kindern kann vielfach immer noch kein für sie sicherer Präsenzunterricht angeboten werden. Einige Familien haben dadurch teilweise über Wochen keinen Kontakt mehr zu anderen Familien und Kindern gehabt. Durch die Isolation und die Betreuung durch die Eltern besteht darüber hinaus die Gefahr des Verlustes des Arbeitsplatzes und des Abrutschens in die Sozialhilfe.
Mit dem Wegfall vieler Corona-Regeln beginnt für diese Familien nun eine gefährliche Phase. Sie stehen vor der Frage, wie sie ihre Kinder mit Vorerkrankungen oder Behinderungen weiter schützen können. Sie müssen sich entscheiden zwischen Bildung oder Gesundheitsschutz, zwischen Teilhabe und körperlicher Unversehrtheit. Beides ist für sie oft nicht zu haben.
In einem Offenen Brief an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier haben nun betroffene Eltern gewarnt, dass Kinder mit Vorerkrankung und/oder Behinderung nicht länger unsichtbar bleiben dürfen. Sie fordern unter anderem eine Empfehlung des Bundes an die Länder, die Präsenzpflicht für betroffene Kinder an Schulen auszusetzen und ihnen digitalen Unterricht von zu Hause zu ermöglichen sowie einen Lohnausgleich für Eltern, die für ihr vorerkranktes Kind zuhause bleiben….
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.
zu TOP 4.8
Tagespflegepersonen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24092-22)
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen vor:
…die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung.
Die Bedingungen während Corona waren und sind für fast alle Menschen in Dortmund nicht leicht, so auch für Tagespflegepersonen. Das betrifft insbesondere die Fragen der Gesundheit, der Einkommenssicherheit oder auch der Anzahl der zu betreuenden Kinder. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Tagespflegepersonen in Dortmund haben seit Anfang 2020 bis heute ihre Tätigkeit aufgegeben?
2. Wie bewertet die Verwaltung die Gefahr, dass absehbar weitere Tagespflegepersonen ihre Tätigkeit aufgeben werden?
3. Wie viele Tagespflegepersonen konnten seit Anfang 2020 hinzugewonnen werden?
4. Was unternimmt die Stadt, um möglichst viele Tagespflegepersonen in ihrem Berufsfeld zu halten bzw. was unternimmt die Stadt, um neue Tagespflegepersonen zu gewinnen?
5. Wie werden aktuell Tagespflegepersonen bzw. ihre Interessensvertretungen (wie z.B. Berufsvereinigung der Kindertagespflege e.V.) in die Diskussion und Erarbeitung von Erneuerungen/Änderungen im Bereich der Kindertagespflege in Dortmund mit einbezogen? Wie könnte man die Beteiligung hier verbessern?
6. Hat die AG 78 „Kindertagesbetreuung“ bereits ihre Arbeit aufgenommen? Wenn ja, wie ist die AG konkret besetzt? Wie bewertet die Verwaltung eine Beteiligung an der AG 78 durch Interessensvertretungen der Kindertagespflege (z.B. Berufsvereinigung der Kindertagespflege e.V.)?...
Die Beantwortung durch die Verwaltung erfolgt schriftlich.
zu TOP 4.9
Bildung einer „Kinderkommission“
Dazu TOP 4.9.1
Bildung einer „Kinderkommission“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23541-22-E3)
Dazu TOP 4.9.2
Bildung einer „Kinderkommission“
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23541-22-E4)
Dazu TOP 4.9.3
Bildung einer „Kinderkommission“
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23541-22-E5)
zu TOP 4.9.1
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 19.03.2022 vor:
…dem Wunsch der CDU-Fraktion zur Beantwortung ihrer Fragen kommt die Verwaltung wie
folgt nach:
1. Warum hat die Einrichtung der „Kinderkommission“ außerhalb des eigentlich für
die Bildung von Kommissionen üblichen Verfahrens stattgefunden? Warum ist die
Einholung eines vorherigen Ratsbeschlusses unterblieben?
Bei der Kinderkommission handelt es sich nicht um eine Kommission im Sinne des in der
Anfrage angeführten § 36 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, wonach der Rat durch
Beschluss zur Unterstützung seiner Rats- und Ausschussarbeit Kommissionen bilden kann.
Die Kinderkommission ist eine Kommission eigener Art, die als Expert*innengremium mit
dem Zwecke der fachlichen Beratung des Oberbürgermeisters zum Thema qualitative Weiterentwicklung
im Ganztag einberufen wurde (DS-Nr. 22503-21).
Als Verwaltungsleitung steht es dem Oberbürgermeister offen, ein institutionalisiertes Beratungsgremium
dieser Art mit verwaltungsinternen und externen Expert*innen zusammenzubringen.
Daher ist für die Einrichtung der Dortmunder Kinderkommission ein Ratsbeschluss
nicht erforderlich gewesen.
Vor diesem Hintergrund ist die Kinderkommission auch keine Interessenvertretung einer bestimmten
gesellschaftlichen Gruppe im Sinne des § 27a Gemeindeordnung NRW, die in der
Regel durch Vertretungen der jeweiligen Gruppen besetzt ist.
2
2. Warum ist die Kommission direkt beim Oberbürgermeister und nicht beim eigentlich
in der Sache zuständigen Fachdezernat angesiedelt?
Wie zuvor beschrieben dient die Kinderkommission der fachlichen Beratung des Oberbürgermeisters
und ist daher im Fachbereich 1 angesiedelt. Entsprechend § 62 Abs. 1 Satz 4
Gemeindeordnung NRW steht es dem Oberbürgermeister frei, sich einzelne Aufgaben vorzubehalten.
Das zuständige Fachdezernat ist zusammen mit den zuständigen Fachbereichen Teil der
Kinderkommission und damit eng in den Prozess eingebunden. So bleibt auch die Federführung
für die im Kontext bearbeiteten Projekte in der Verantwortung des Fachdezernats und
dessen Fachbereichen…..
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.9.2
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.03.2022 vor:
…dem Wunsch der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zur Beantwortung ihrer Fragen
kommt die Verwaltung wie folgt nach:
1. Welcher Zeitraum ist für die Arbeitsphase der Kinderkommission vorgesehen, für
welchen Zeitraum ist sie berufen worden?
Die Kinderkommission wurde erstmalig im Frühjahr 2021 einberufen. Ein fester Zeitraum für
das Bestehen wurde nicht festgelegt. Es ist vorgesehen, dass die Kinderkommission die
Fachgespräche im Frühjahr 2022 und darüber hinaus auch den weiteren Entwicklungs- und
Umsetzungsprozess der Projektvorhaben zum Thema beratend begleitet.
2. Wie lautet der konkrete inhaltliche Arbeitsauftrag der Kinderkommission und ihr
Arbeitsplan? Welche konkreten Themenstellungen soll die Kinderkommission dabei
bearbeiten? Welche Problemanalyse liegt dem Arbeitsauftrag zugrunde?
Die Kinderkommission berät den Oberbürgermeister als interdisziplinäres Expert*
innengremium bei der qualitativen Weiterentwicklung des schulischen Ganztags. Sie hat
in beratender Funktion die Aufgabe, aus ihrer jeweiligen fachlichen und wissenschaftlichen
Perspektive heraus Impulse für die Weiterentwicklung des kooperativen Ganztags und die in
diesem Kontext entwickelten Projektvorhaben „Kindercampus“ und „Servicestelle“ zu geben.
Die Federführung für die Projektentwicklung und -umsetzung liegt im Dezernat 4 / Fachbereich
Schule in enger Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und FABIDO.
Übergeordnete Zielsetzung ist ein stadtweiter Qualitätsentwicklungsprozess, der gemeinschaftlich
mit den Partner*innen der Bildungslandschaft durchgeführt wird. Seit Beginn des
Jahres 2022 werden Fachgespräche mit verschiedenen Akteursgruppen durchgeführt. Die
Impulse aus den Fachgesprächen fließen in den Arbeitsprozess ein.
Ziel ist es, die ganzheitliche Persönlichkeitsentwicklung der Kinder weiter zu fördern und den
Zugang zu vielfältigen Bildungsangeboten weiter zu verbessern, um mehr Bildungsgerechtigkeit
zu erreichen. Aktuelle, fachlich-wissenschaftliche Impulse der Kinderkommission werden
in die qualitative Weiterentwicklung des schulischen Ganztags einbezogen.
Auf die wachsende Bedeutung der Schulen als Lern- und Lebensräume verweist auch die
Dortmunder Bildungskommission in ihrem Abschlussbericht, wenn es um chancengerechte
Zugänge zu Bildungsangeboten in der Schule und im Quartier geht. Der schulische Ganztag
ist ein zentraler Anknüpfungspunkt (vgl. Bildungskommission 2021, S. 36). Zusätzlich ergibt
sich ein Handlungsbedarf durch den kommenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung
für Grundschulkinder, der stufenweise ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt wird. Neben
dem erforderlichen quantitativen Ausbau der Plätze ist ebenso zentral, dass ein qualitativ
hochwertiges Bildungsangebot vorhanden ist. Dabei wird an erfolgreiche Projekte und Ansätze
und langjährige Erfahrung angeknüpft.
3. Offenbar bearbeitet die Kinderkommission das Thema „Offener Ganztag“. Welche
Erwägungen liegen diesem – ersten – Arbeitsauftrag zugrunde?
Die Kinderkommission berät im Themenfeld der qualitativen Weiterentwicklung des schulischen
Ganztags. Die offene Ganztagsschule (OGS) ist ein wichtiger Teil dessen und die
Träger des Offenen Ganztags zentrale Partner*innen im Prozess.
Zu den zugrundeliegenden Erwägungen für die Bearbeitung siehe Nr. 2.
4. Welche Erwägungen haben dazu geführt, das Thema „Offener Ganztag“ in einer
beim OB angesiedelten Kommission zu behandeln? Welches Zeitziel ist für Arbeitsergebnisse
vorgesehen? In welcher Weise und mit welchen Verfahren sollen
die Ergebnisse der Kommission in Verwaltungshandeln umgesetzt werden?
Die Kinderkommission hat die Aufgabe der fachlichen Beratung des Oberbürgermeisters und
ist daher im Fachbereich 1 angesiedelt. Es steht dem Oberbürgermeister frei, sich einzelne
Aufgaben vorzubehalten (siehe dazu auch DS-23541-22).
Die eigentliche Projektplanung liegt im Dezernat 4 und den zuständigen Fachbereichen. Die
Kinderkommission hat eine beratende Funktion im Prozess.
5. Wie werden der AKJF bzw. der Schulausschuss kontinuierlich über die Arbeit der
Kinderkommission unterrichtet und in die Entwicklung der Kommissionarbeit eingebunden?
Siehe Nr. 6.
6. Wie wird während der Zeit der Arbeit der Kinderkommission gewährleistet, dass
politische Weichenstellungen und Entscheidungen nicht an den Ausschüssen
vorbei getroffen werden?
Die im Dezernat 4 angesiedelten Projekte werden zurzeit erarbeitet und Beschlussvorlagen
vorbereitet, die den zuständigen Ausschüssen und, sofern erforderlich, dem Rat der Stadt
Dortmund vorgelegt werden.
Die Vorsitzenden des Schulausschusses und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
sind in alle Fachgespräche eingebunden. Darüber hinaus gibt es ein eigenes Fachgespräch
für die politischen Vertretungen, zu dem alle Mitglieder der beiden Ausschüsse eingeladen
werden.
Die Aufgabe der Kinderkommission fokussiert sich ausschließlich auf die fachliche Beratung
des Oberbürgermeisters und der Verwaltung (siehe dazu auch DS-23541-22)…
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.9.3
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktionen CDU und Bündnis 90/Die Grünen vor:
…die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bitten um Beratung und Beschluss des nachfolgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer „Kinderkommission“ als Ratskommission im Sinne des § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen. Ziel der Kommission ist es, die ganzheitliche und selbstbestimmte Persönlichkeitsentwicklung von Kindern zu unterstützen, Chancengerechtigkeit zu fördern, ein armutsfreies und nachhaltiges Aufwachsen zu ermöglichen und Impulse für eine Stadtentwicklung zu geben, die sich an den Interessen von Kindern orientiert.
Aufgabe der Kommission ist es zusätzlich, die Bildungslandschaft zu stärken, ihr Potenzial für die ganzheitliche Bildung von Kindern und Jugendlichen zu fördern und chancengerechte Zugänge zu vielfältigen Bildungsmöglichkeiten in der Schule, aber auch im Stadtteil zu ermöglichen.
2. Die Kommission setzt sich zusammen aus
- den von den im Rat vertretenen Fraktionen benannten Mitgliedern, wobei jede Fraktion ein Mitglied ihrer Ausschussfraktionen im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie oder im Schulausschuss entsendet.
- den stimmberechtigten externen Mitgliedern des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
- der/dem zuständigen Beigeordneten für das Dezernat für Schule, Jugend und Familie
- noch zu benennende ExpertInnen und AkteurInnen der Jugendhilfe und Bildungslandschaft.
Die Kommission kann zu einzelnen inhaltlichen Themen zusätzliche ExpertInnen einladen.
3. Den Vorsitz der Kinderkommission übernimmt die/der Vorsitzende des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Sitzung des Rates am 12. Mai 2022
a) einen Besetzungsbeschluss im Sinne von Ziffer 2 dieses Antrages vorzulegen sowie
b) den Entwurf einer Geschäftsordnung für die „Kinderkommission“ im Sinne des § 36 Satz 3 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich…..
Herr Kaminiski bat darum den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, da er sehr kurzfristig vorgelegt wurde.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie entscheidet nach Abstimmung, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben.
zu TOP 5.
Mitteilungen der Vorsitzenden
-Unbesetzt-
Die Vorsitzende beendet die öffentliche Sitzung um 19:17 Uhr.
Spaenhoff Gövert Niehaus
Vorsitzende stv. Vorsitzende
Weber
Schriftführerin
Anlage 1 TOP 3.4 Digitale Formate für schwer erreichbare Familien.docxAnlage 2 TOP 2.4 Gesamtübersicht Organisationen etc. AG § 78 SGB VIII.xlsx
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