Niederschrift (öffentlich)

über die 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 04.07.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:22 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU) (bis 18:22 Uhr)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Naumann (SPD) i.V. f.Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD) i.V. f. Herrn RM Hoffmann (SPD)
Herr RM Rüther (SPD) (bis 18:22 Uhr) i. V .f. Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Schilff (SPD)
Frau RM Löffler (SPD) (bis 18:40 Uhr)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen) (bis 18:22 Uhr)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau Wurbel (Die Linke & Piraten) i.V.f. Herrn sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Garbe (AfD) (bis 16: 26 Uhr)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Löhken-Mehring - Seniorenbeirat
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr Bonkowski - DSW 21

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Thabe-61
Herr Meißner -61
Herr Halfmann-60
Herr Dr. Rath-60
Herr Böhm - 64/AL
Herr Schulte-20
Herr Niederquell-23
Herr Depenbrock- 40
Herr Kruse-52
Herr Krieg-66
Herr Dr. Rettberg-1/CIO
Herr Schneider-5/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:
Gutachterin/Gutachter zu TOP 2.1:

Frau Kollmar (GMA Köln)
Herr Dr.-Ing Ambrosius ( Ambrosius Blanke Vekehr. Infrastruktur Bochum)
Herr Lehnerdt (BBE Handelsberatung GmbH)
Herr Dipl.- Ing. Vieten ( Ingenieurges. Stolz –Verkehrsplanung und Beratung , Neuss)

Vertreter der Geschäftsleitungen der Möbelhäuser:

Herr Gütebier ( Fa. Segmüller)
Herr Paprzycki ( Fa. Segmüller)
Herr Kleinpoppen (Fa. XXXL Lutz)

Vertreter der Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord, Lütgendortmund und Eving:

Herr Jörder-( BBM) BV IN-Nord
Frau Wimmer –BV IN-Nord
Herr Vornweg-BV-IN-Nord
Herr Brankamp (BBM) BV-LüDo
Frau Neumann- BV LüDo
Frau Wehde- BV LüDo
Herr Schroeder- BV LüDo
Herr Meyer- BV-LüDo
Herr Dettmann –stellv. für BV- Eving
Herr Kellner- BV –stellv. für Eving










Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 29. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 04.07.2018, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4.1 Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.03.2018
Die komplette Niederschrift lag bereits zur Sitzung am 02.05.2018 vor, daher werden zur Sitzung am 04.07.2018 nur noch zu den erbetenen Änderungen gedruckte Exemplare versandt.

1.4.2 Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.05.2018

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)
-lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09662-17-E3)
-lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-

hierzu -> Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10279-18)
-lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-

hierzu -> Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10377-18)
-lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 24.01.2018
(Drucksache Nr.: 09662-17)

-lag bereits zur Sitzung am 07.02.2018 vor-

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 14.02.2018
(Drucksache Nr.: 09662-17-E7)

-lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-

hierzu -> Ergänzung zum Vorgang
(Drucksache Nr.: 09662-17-E8)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes: Verlängerung der interkommunalen abfallwirtschaftlichen Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Borken bis zum 31.12.2027
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11212-18)

3.2 Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11034-18)

3.3 Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur; Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" zum Stand: 30.04.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10828-18)

3.4 Umsetzungskonzept „Zukunft und Heimat - Revierparks 2020“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11124-18)

3.5 Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10545-18)

3.6 Bericht für das Jahr 2017 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10953-18)

3.7 Dortmunder Beteiligung am Förderaufruf „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11111-18)

3.8 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

3.9 Projekt DoNaPart (Dortmund. Nachhaltigkeit. Partizipation.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10702-18)

3.10 Sanierung Enviogelände
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11384-18)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 6-streifiger Ausbau der B1/A40 von der B236 bis zum AK A1/A44 Dortmund- Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11118-18)


4.2 Bauleitplanung; 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 285, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB, V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, VI. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark –

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10524-18)

4.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10815-18)

4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier:
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
III. Entscheidung über Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Planbereiches der 59. Flächennutzungsplanänderung,
V. Beschluss zur Reduzierung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - ,
VI. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes,
VII. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg -
VIII. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
IX. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11102-18)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 19.06.2018
(Drucksache Nr.: 11102-18)


4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -
hier: Zustimmung zum Vorhabenträgerwechsel

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11339-18)

4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10553-18)
- Lag bereits zur Sitzung am 02.05.2018 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2018
(Drucksache Nr.: 10553-18)

-lag bereits zur Sitzung am 02.05.2018 vor-

4.7 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 für das Gebiet beiderseits der Rheinischen Straße im Abschnitt zwischen Brinkhoffstraße, Humboldtstraße und Neue Radstraße
hier: I. Einleitung des Aufhebungsverfahrens;
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10633-18)

4.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 – Etzelweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; II. Aufstellungsbeschluss; III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10593-18)

4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes (Änderung Nr. 4);
II. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 10954-18)

4.10 Dortmund-Eving, Bayrische Straße (ehemaliger Marktplatz)
- Auslobung eines nichtoffenen einphasigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes nach RPW 2013

Beschluss
(Drucksache Nr.: 11114-18)

4.11 Nachfrageanalyse zur Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10799-18)

4.12 Genehmigung eines Moscheebaus an der Lindenhorster Straße
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10639-18)

-lag bereits zur Sitzung am 02.05.2018 vor-

4.13 Hochhausstandorte im städtebaulichen Kontext
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11501-18)

4.14 Fassadengestaltung
Anfrage (Vorschlag) zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11517-18)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Neuwahl eines Mitgliedes des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11035-18)

5.2 Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11150-18)

5.3 Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 11248-18)


5.4 Luftmessstationen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10885-18-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10885-18-E2)

5.5 CO2-Bilanz 2014
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10500-18-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10500-18-E2)

5.6 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11495-18)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11495-18-E1)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Herstellung des Verbindungsweges zwischen Alfred-Trappen-Straße 24 und
Nagelschmiedegasse (B 4)
Ausführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10450-18)

6.2 Grünzug "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11438-18)

6.3 Landesprogramm "SOZIALE INTEGRATION IM QUARTIER 2018"
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10972-18)
-lag bereits zur Sitzung am 02.05.2018 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10972-18-E1)

6.4 Vereinfachung baurechtlicher Verfahren
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10878-18-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 02.05.2018 vor-

6.5 Smart City Projekt: Der City Tree
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11393-18)

6.6 Wohnhaus Hannibal II
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11394-18)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
nicht besetzt


8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung

11.1 Terminplan Rat und Ausschüsse 2019
Information
(Drucksache Nr.: 11154-18)




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.





1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Klösel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Von der Fraktion Die Linke & Piraten liegt ein Vorschlag zur Tagesordnung, mit der Bitte um Information, zum Thema „Einrichtung und Betrieb eines Gefahrstoffgutlagers der Firma Accela Tyre Fill Systems GmbH in Dortmund Marten“ vor. (Drucksache Nr.: 11611-18)

Es wird darum gebeten, die TO im Wege der Dringlichkeit um diesen Punkt zu ergänzen.

Man einigt sich darauf, diesen Punkt als TOP 4.15 in die Tagesordnung aufzunehmen.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit der o.a. Ergänzung festgestellt.


zu TOP 1.4.1
Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.03.2018


Änderungen:

1.Herr Rm Kowaleswki und Herr Rm Garbe bitten für ihre jeweilige Fraktion um folgende
Korrektur in der Anwesenheitsliste:

Änderung: Herr sB Stammnitz (Die Linke & Piraten) Frau RM Konak (die Linke & Piraten)

Änderung: Herr RM Garbe (AfD) Herr sB Huft-Krollner (AfD)


2. Änderungen zu TOP 4.14
Überplanung Einkaufszentrum Meylandtstrasse
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10312-18)

AUSW, 14.03.2018:

Herr Rm Kowalewski erläutert zunächst die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion.

Frau Rm Weyer bestätigt, dass sich die Bezirksvertretung (BV) Brackel schon etwas länger mit der Siedlung, mit den Häusern und auch mit dem Einkaufszentrum beschäftige. Deswegen wolle man heute im Ausschuss keinen Beschluss zu dem Antrag fassen wollen. Sie bitte vielmehr darum, diesen Antrag in die BV Brackel zu überweisen, damit diese sich erstmal etwas eingehender damit beschäftigen könne. Die Bezirksvertretung sei auch bereits mit der LEG im Gespräch. Dabei gehe es auch um die Siedlung, um die Häuserstruktur und auch eben um das Einkaufszentrum und die angrenzenden Parkplätze, gegenüber mit der Gartenanlage usw. Deswegen denke sie, dass dieser Antrag etwas sei, womit sich erstmal die Bezirksvertretung beschäftigen sollte

Änderung:
Herr Rm Waßmann führt an, dass er den Antrag als Prüfauftrag verstehe, welchen man der Bezirksvertretung Brackel zukommen lassen könne und der Ausschuss darum bitte, die Angelegenheit im selben Sinne weiter zu verfolgen. Diese Vorgehensweise könne aus seiner Sicht das Ganze nochmal bekräftigen. Er interpretiere den o.a. Antrag ohnehin als Wunsch danach, dass auch der AUSW an die Verwaltung signalisieren möge, dass dort noch etwas gemacht werden müsse. Daher unterstütze seine Fraktion den Vorschlag von Frau Rm Weyer.
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion den Vorschlag von Frau Rm Weyer unterstütze und man es daher heute mittragen werde, wenn der Ausschuss diesen Antrag als Willensbekundung zunächst an die BV Brackel überweise.

Änderung:
Auf Nachfrage der Vorsitzende, Frau Rm Reuter, ob er mit dieser Vorgehensweise einverstanden sei, führt Herr Rm Kowalewski an, dass er sich dem Vorschlag von Herrn Waßmann anschließe, indem man den Antrag seiner Fraktion als Willensbekundung des AUSW an die Verwaltung gebe und die Bezirksvertrteung sich ebenfalls damit beschäftigen möge. Wenn man also in der Form parallel verfahre, sei das aus seiner Sicht vernünftig.
Herr Rm Kowalewski erklärt sich mit der durch Herrn Rm Waßmann verdeutlichten Vorgehensweise einverstanden.

Daraufhin schlägt die Vorsitzende, Frau Rm Reuter vor, die Angelegenheit in dieser Form zu behandeln.

Änderung:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich diesem Vorschlag einstimmig an.
In diesem Sinne überweist der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit zur Beratung an die Bezirksvertretung Brackel.


Die Niederschrift über die 27. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 14.03.2018 wird mit den o. a. Änderungen genehmigt.


zu TOP 1.4.2
Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.05.2018

Die Niederschrift über die 28. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.05.2018 wird genehmigt.









2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09662-17)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 09662-17-E3) -lag bereits am 07.02.2018 vor-:

….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

Bei der Überplanung der Fläche an der Hildastraße (B-Plan In N 236) wird vor allem im
nördlichen Bereich die Einrichtung einer breiten Grünschneise berücksichtigt.

Begründung:
Um die Ziele einer umfassenden Grünvernetzung für den Artenschutz und die Naherholung
in Zusammenhang mit dem „Grünen Ring“ um das Gelände der Westfalenhütte zu
erreichen, ist das Freihalten eines Freiraumkorridors zwischen Hoeschpark und Grünanlage
Burgholz zu gewährleisten. Dafür muss auf dem jetzt zur Diskussion stehenden Gelände
an der Hildastraße ein ausreichend breiter Grünkorridor vorgesehen werden. Dieses
Ziel sieht auch der Regionalplan und der Umweltplan (Karte 29 „Planungshinweise Biotopverbund
und Nutzungseignung“) vor.

Weiter liegt vor Antrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10279-18):
-lag bereits zur Sitzung am 14.03.2018 vor-

…die Diskussion um die Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund ist von lokaler und regionaler Bedeutung.
Vor diesem Hintergrund sind Fragestellungen und Besorgnisse in der Stadt und der Region gründlich zu beraten und sollten der Bedeutung der Stadt Dortmund als Oberzentrum und seiner Verantwortung in der und für die Region gerecht werden.

Mit den Überlegungen, ggf. zwei Möbelhäuser mit insgesamt 85.000 qm Verkaufsfläche in Dortmund anzusiedeln, sind die Wirkungen dieser potenziellen Ansiedlungen ausgiebig zu erörtern und unter Berücksichtigung lokaler und auch regionaler Interessen zu bewerten.
Von daher sollte der Rat der Stadt die Zeit, die noch bis zur Beschlussfassung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) bezüglich des Regionalplanes verbleibt, ausführlich nutzen, um das Thema insbesondere im AUSW zu beraten.

Die CDU-Fraktion wirbt daher darum, sich die Zeit zu nehmen, um folgende Fragestellungen umfassend beantwortet zu bekommen, bevor die Vorlage „Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund“ sowie die bisher schon vorliegenden Anträge der verschiedenen Fraktionen beraten bzw. Beschlüsse gefasst werden. Die gestellten Anträge, die schon konkrete Standortentscheidungen beinhalten, könnten als eingebracht gelten und in den weiteren Beratungen behandelt werden.

Mögliche Ansiedlung am Sorbenweg
Mögliche Ansiedlung an der Hildastraße

Änderung Regionalplan/Flächennutzungsplan

Weitere Erläuterungen bezüglich der Ansiedlung von Möbelhäusern unter dem Aspekt der laufenden Marktkonzentration in der Branche und deren Auswirkungen
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung beauftragt darzustellen, wie viele Dortmunder Arbeitnehmer/Innen derzeit im Möbeleinzelhandel in Dortmund und in der Region Ruhr (RVR-Gebiet) beschäftigt sind und welche „worst case“-Szenarien es bezüglich des möglichen Wegfalls von Arbeitsplätzen gibt.
Begründung

Aufgrund der erheblichen Ausweitungsvorhaben von ca. 85.000 qm Möbeleinzelhandel in Dortmund und den damit auch regionalweit verbundenen Auswirkungen für den Möbeleinzelhandel erscheint der CDU die vertiefende Befassung mit der Thematik als dringend notwendig.

Vor dem Hintergrund, dass der RVR laut Vorlage ggf. bis Mitte 2018 einen Erarbeitungsbeschluss zum Regionalplan Ruhr fasst, sollte die Zeit im Rat der Stadt genutzt werden, um eine möglichst konsensorientierte Beschlussgrundlage herbeizuführen.
Weitere Begründungen ggf. mündlich.

Weiter liegt vor Antrag (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 10377-18):

…die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird aufgefordert ein umfassendes Verkehrskonzept für den Indupark und aller Nebenflächen zu entwickeln das den heutigen “Ist” Zustand des Indupark und die voraussehbare Entwicklung des gesamten Gebietes in den nächsten Jahren berücksichtigt und aufzeigt wo durch eine veränderte Verkehrsführung ( z.B Fahrbahnausbau, zusätzliche Zu- und Abfahrten , moderne Zuflussregelung durch
neue Lichtzeichenanlagen) Erweiterungs- und Verbesserungsmöglichkeiten vorhanden sind.

Folgende Aspekte sind dabei insbesondere zu berücksichtigen:

• Überprüfung des aktuellen Verkehrsaufkommens (Verkehrszählung an unterschiedlichen Tagen und Zeiten) auf der Brennerborstraße (Wie hoch ist die Verkehrsauslastung der einzelnen Teilbereiche der Brennerborstraße).
• Über welche Zufahrtsstraßen (Prozentuale Verteilung) fahren die Kunden des Indupark um zu den ausgewählten Warenhäuser zu kommen?
• Wie verändert der zusätzliche Berufsverkehr den Verkehrsfluss auf den Zufahrtstraßen?
• Gibt es aus Sicht der Verwaltung Möglichkeiten des Ausbaus der Zufahrstraßen für den Indupark?
• Wie sieht die Verwaltung die Gefahr, dass der Berufsverkehr sich Ausweichrouten durch Wohnsiedlungen sucht, um den Bereich des Indupark zu den Stosszeiten zu umfahren?
• Sind der Verwaltung Verkehrsprobleme im Umkreis des Indupark bekannt? Wenn ja – gibt es erkennbare Ursachen für die bekannten Fälle und welche wären das?





Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Beschäftigung, Europa und Wissenschaft vom 24.01.2018 -lag bereits am 07.02.2018 vor-:

Es lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge vor:

SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 09662-17-E1):
„ Dortmund verfügt gegenwärtig über kein ausreichendes Einzelhandelsangebot im Bereich
Möbel. Aktuell fließen rd. 40 % der Dortmunder Kaufkraft an das Umland ab. Vor diesem
Hintergrund unterstützt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund grundsätzlich die Ansiedlung eines entsprechenden Angebotes.
Das Einzelhandelsangebot im Bereich Möbel sollte schon deshalb eine deutliche Verbesserung erfahren, um der Dortmunder Funktion als Oberzentrum noch stärker gerecht zu werden, als dies heute schon geschieht. Zugleich sieht die SPD-Fraktion mit Sorge die
möglichen Auswirkungen einer Neuansiedlung, speziell im Bereich des Stadtbezirks Lütgendortmund, auf die zentralen Versorgungsbereiche der Stadt und auch in den Nachbarkommunen.
Es steht zu befürchten, dass sich gewachsene städtebauliche Strukturen negativ entwickeln, insbesondere mit Blick auf das hohe Maß an zentrenrelevanten Sortimenten (in der Summe 5.000 qm Verkaufsfläche), welches durch die Ansiedlung von gleich zwei großen Möbelhäusern als Randsortiment ermöglicht wird. Mit Sorge wird auch gesehen, dass es bei gleichzeitigen Markteintritt beider Möbelhäuser zu Kaufkraftumverteilungswirkungen
von 25 - 30 % im Kernsortiment Möbel kommen kann, was zu einer Gefährdung
vorhandener Einzelhandelslagen in Dortmund und insbesondere innerhalb der Region führen kann. In der Gesamtbetrachtung sollte die Ansiedlung von Möbelhäusern mit Augenmaß betrieben werden, um den unterschiedlichen Erfordernissen zu entsprechen, aber auch um die, vor allem verkehrlichen, Zusatzbelastungen der Bürger vor Ort nicht über zu strapazieren.

Vor diesem Hintergrund wird dem Rat der Stadt Dortmund folgender Beschluss empfohlen:

Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und beschließt, zunächst, vor dem Hintergrund
der Lage im Stadtgebiet und dem städtischen Entwicklungsziel, insbesondere die nördlichen
Stadtbezirke zu fördern („Nordwärts“), nur ein Möbelhaus auf der Fläche Hildastraße/
Bornstraße zu realisieren.
Sollte sich nach Eröffnung und Betrieb dieses einen Möbelhauses zeigen, dass die städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen sowie die Effekte auf den regionalen Arbeitsmarkt vertretbar sind, so könnte nachfolgend gegebenenfalls ein weiteres Möbelhaus
auf den Weg gebracht werden. Um die Auswirkungen genauer beurteilen zu können, wird
die Verwaltung beauftragt, eine Auswirkungsanalyse zu erstellen, die die Situation in
Dortmund und den Nachbargemeinden vor und nach Eröffnung bewertet.“

Hierzu Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 09662-17-E2):

„ Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Planungen zur Ansiedlung eines Möbelhauses am Standort Sorbenweg nicht weiter zu verfolgen.

Begründung:
In der Vorlage der Verwaltung wird dargelegt, dass es bei einer gemeinsamen Betrachtung
beider Vorhaben zu „betriebsgefährdenden Auswirkungen“ für bestehende Wettbewerber und damit zum Verlust von Arbeitsplätzen kommen kann. Das liegt ebenso wenig in Dortmunder Interesse wie ein Aufkündigen des regionalen Konsenses, der bei der Ansiedlung zweier Möbelhäuser nicht gegeben ist. Für eine seriöse Betrachtung der Auswirkungen solcher Ansiedlungen sollte die regionale Perspektive berücksichtigt werden und nicht nur eine allein auf Dortmund bezogene Berechnung der Kaufkraftflüsse. Mit der Ansiedlung nur eines Möbelhauses wäre dennoch sowohl der Versorgung der Dortmunder*innen als auch einer Abschöpfung von Kaufkraft im Oberzentrum Dortmund Rechnung getragen.
Der Standort Hildastraße ist dabei als Ergänzung des Sondergebietsstandorts Bornstraße
besser geeignet als der Standort Sorbenweg, bei dem der Freiraum- und Agrarbereich „mit
einem ,Regionalen Grünzug‘ überlagert“ ist und sich die Verkehrssituation bereits aktuell
als problematisch darstellt.“

Sowohl die Vorlage als auch die beiden Anträge werden ohne Empfehlung weitergeleitet.
Darüber hinaus wird die Vorlage auch an die Bezirksvertretung Eving zur Beratung weitergeleitet.

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 14.02.2018:

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird aufgefordert, noch vor der Eröffnung des Möbelhauses in der Hildastraße:
§ den Abschnitt von der Bahnlinie bis zur Burgholzstraße fertigzustellen,
§ die Kreuzung Hildastraße / Bornstraße auszubauen
§ und durch eine Trassenführung die bestmögliche Verbindung an die Dammstraße zu gewährleisten
Dies ist dringend erforderlich um für die Anwohner in den angrenzenden Quartieren unzumutbare Belastungen durch Zulieferverkehr zu vermeiden.

Begründung:
Grundsätzlich haben wir keine Bedenken gegen die Ansiedlung des o. g. Möbelhauses, erwarten dadurch aber ein deutlich höheres Verkehrsaufkommen.
Wir entnehmen der o. g. Vorlage mit der Drucksache Nr.: 09662-17, dass für das Möbelhaus an der Hildastraße keine abschließende Verkehrsuntersuchung durchgeführt wird, da zunächst die Planung für die Nordspange durch die Aufstellung des Bebauungsplans InN 219 weitergeführt werden soll.
Die Nordspange soll dann die Verkehre der Westfalenhütte und des Möbelhauses auffangen.
Ferner wird uns mitgeteilt, dass die verträgliche Abwicklung der zusätzlichen Verkehre ohne Nordspange noch untersucht werden muss.
Durch die Ansiedlung diverser Logistikunternehmen können wir schon jetzt eine deutliche Zunahme von LKW-Verkehren auf unseren Straßen erkennen.
Wir fordern schon seit langem mit dem Bau der „Nordspange“ die Wohnbereiche in den Stadtbezirken Nord und Eving von LKW-Verkehren zu entlasten.
Daher ist es dringend angezeigt, die vorhandene Verkehrsinfrastruktur jetzt deutlich zu verbessern.

Weiter liegt vor Ergänzung zum Vorgang (Stellungnahme der Verwaltung) (Drucksache Nr.: 09662-17-E8) (siehe Anlage)

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 09662-17-E9):
…nach eingehender Prüfung und Abwägung der Argumente möchten wir den nachstehenden
Antrag zur Beratung und Beschlussfassung stellen:

Der AUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund auf eine Ansiedlung von Möbelhäusern
der beabsichtigten Größenordnung zum jetzigen Zeitpunkt zu verzichten.

Begründung
Die Ansiedlung von neuen Möbelhäusern in Dortmund bringt eine ganze Reihe von Problemen
im städtischen, aber auch im regionalen Kontext mit sich. Verkehrliche Schwierigkeiten
vor Ort sind offenkundig. Durch die Konkurrenz der neuen Häuser würden Arbeitsplätze
in nicht abschätzbarer Größenordnung in Dortmund verloren gehen. Ob eine Kompensierung
durch die neuen Häuser gelänge und unter dem Strich ein positiver Impuls für
den Arbeitsmarkt verbleiben würde, ist höchst fraglich. Die Konkurrenz gefährdet zudem
Standorte und Arbeitsplätze in unseren Nachbarkommunen, in denen bereits Bestandsunternehmen
der gleichen Branche bestehen. Solidarisches politisches Handeln zum Wohle
der ganzen Region legt daher einen Verzicht nahe.





AUSW, 04.07.2018

Die Vorsitzende Frau Rm Reuter merkt einleitend an, dass beabsichtigt sei, die heutigen Informationen zu diesem Thema zur Kenntnis zu nehmen, alle hierzu vorliegenden Anträge als eingebracht zu betrachten und im Zusammenhang mit einer weiteren, bereits angekündigten Verwaltungsvorlage nach der Sommerpause aufzurufen.

Anschließend wird der Ausschuss durch folgende Vorträge (siehe Anlagen) informiert:


Herr Rm Garbe bezieht sich auf die durch Herrn Dr.- Ing. Ambrosius vorgestellten neuen Ampelschaltungen in Verbindung mit den zusätzlichen Abbiegespuren. Bei diesem Vorschlag handele es sich zum Teil schon fast um „den Stein der Weisen“. In diesem Zusammenhang möchte er aber wissen, ob man auch im Blick gehabt habe, dass man von der A40 kommend nicht nur links auf die Borussiastraße sondern auch rechts abbiegen und „die Nächste“ auch nochmal rechts abbiegen könne. Diese Strecke könne seiner Meinung nach kilometermäßig sogar näher sein, als wenn man von der A40 kommend links abbiegen würde. Auch die Navi-Geräte könnten diese verkürzte Strecke dann anzeigen. Hierzu möchte er wissen, ob es sein könnte, dass man möglicherweise einen Teil der Verkehre auf diese Art und Weise ableiten könne, um zur Entlastung der anderen Strecke beizutragen.

Herr Dr.- Ing. Ambrosius bestätigt, das es diese Möglichkeit gebe. An der Borussiastraße rechts ab, nach Norden und dann über den alten Hellweg und Overhoffstraße, das Ziel zu erreichen. Man habe diese Route beim abfließenden Verkehr mit berücksichtigt, nicht so sehr beim Zufluss, weil man durchaus auch den ungünstigen Fall betrachten wollte, indem alle nach links abbiegen und sich über eine entsprechende Wegweisungen orientieren müssten. Die durch Herrn Rm Garbe geschilderte Alternative gebe sicherlich eine zusätzliche Entlastung, die man im Rahmen der Untersuchung aber nicht prozentual beziffert habe, da man den gewünschten Vorteil bereits mit veränderter Ampelschaltung und zweiten Linksabbiegerspur erreiche.

Herr Rm Waßmann bedankt sich zunächst für die umfangreichen Informationen, führt aber nochmal die, durch seine Fraktion mit o.a. Antrag (Drucksache Nr.: 10279-18) bereits aufgezeigten Problemfelder an, die durch die heutigen Informationen noch nicht abschließend ausgeräumt werden konnten. Was seine Faktion zu dem Thema von Anfang an umtreibe, sei die Frage, ob 85.000 qm Möbeleinzelhandel „ mit einmal“ auf diese Stadt passen (man habe ca. 76.000 qm bereits selber) mit allen Fragestellungen, die da dranhängen würden: „Tut es der Region gut? Wie geht man mit der Region um? Gibt es eine Kanabalisierung bei Arbeitsplätzen? Welche Auswirkungen hat es bei Randsortimenten?“ Letzteres wurde in den heutigen Vorträgen ja auch angesprochen. Hinzu käme die Verkehrsproblematik, die Flächenproblematik. Bei der Flächenproblematik habe die Verwaltung die Fragen, die seine Fraktion hierzu gehabt hatte, für heute ja auch beantwortet. Seine Fraktion sehe eine Problemlage, welche weniger bei der „Hildastraße“ liege, daher waren die heutigen verkehrlichen Aussagen hierzu nochmal wichtig. Die Problemlage sehe man eher im Hinblick auf den „Sorbenweg“, da es sich bei der dortigen Fläche um eine Ergänzungsfläche für das Dortmunder Technologiezentrum handele, wozu auch aus der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung hervorgehe, dass dieser Aspekt als äußerst wichtig erachtet werde. Dies zeige das eigentliche Problem auf, „Flächen seien endlich“, gerade auch in Dortmund habe man diese Diskussion um Wirtschaftsflächenentwicklung. Man erwarte die Fortschreibung des entsprechenden Masterplanes. So stelle sich die Frage, ob es z.B. für die zukünftige Entwicklung der Stadt an einer Stelle sinnvoll sei, sich zugunsten eines neuen Möbelhauses gegen die weitere Entwicklung des Technologiezentrums Dortmund zu entscheiden, welches im Umfeld und mit der örtlichen Nähe zur Universität ein wichtiger Inkubator für den hiesigen Strukturwandel darstelle. Was er in den heutigen Gutachten vermisse, sei, dass man für keinen der beiden Auftraggeber, zumindest nicht erkennbar, ein Statement dazu abgegeben habe, wie sich denn der zukünftige Möbeleinzelhandel entwickeln werde. Die Möbeleinzelhändler hätten verbandsseitig große Gutachten beauftragt, welche 2017 veröffentlicht wurden. Man habe sich diese Gutachten angeschaut, habe versucht zu verstehen, wie sich der Markt entwickeln werde. Danach sei nicht mit Umsatzsteigerungen zu rechnen. Ganz im Gegenteil wird man von einer starken Konzentration des Möbeleinzelhandels ausgehen, was bedeute, dass „Verdrängung“ stattfinden werde. Manche sagen, ähnlich, wie bei Baumärkten in der Vergangenheit. Bei den großen Flächen gelte alles das auch zu bewerten in einer Stadt. Zusätzlich stelle sich die Frage, welche Zukunft der großflächige Möbeleinzelhandel eigentlich noch habe, vor dem Hintergrund, dass gerade der Möbeleinzelhandel auch verstärkter im Online-Handelt tätig werden will und muss, weil das Kundenverhalten dazu zwingen werde. Dazu habe es heute auch leider keine Erläuterungen gegeben, was man sich hierzu allerdings gewünscht hätte, insbesondere dazu, wie es denn dann mit Blick auf Dortmund um die großen Flächen, welche beansprucht werden sollen, in 10-15 Jahren aussehen werde. Zur regionalen Frage werde man sehen, wie hierzu der politische Konsens aussehe. Ohne diesen werden die Dinge nicht geschehen. Man habe bisher Sympathie dafür gehabt, die Frage aufzuwerfen, ob Möbeleinzelhandel die zwingende Aufgabe eines Oberzentrums sei. Er habe aber auch noch folgende, konkrete Frage an Herrn Dr.- Ing. Ambrosius zum „Sorbenweg“:“ In der Verwaltungsvorlage vom 09.01.2018 würden, mit Blick auf den „Sorbenweg“ und das verkehrliche Gutachten, Zahlen am Zusatzverkehrsaufkommen von etwa 4000 (Montag –Freitag) und 6850 Fahrten (an Samstagen) genannt. In der heutigen Darstellung sei er gerade mal mit der Hälfte der Werte umgegangen. Hierzu wolle er wissen, wie das zustande gekommen sei.

Herr Dr.- Ing. Ambrosius erläutert hierzu, dass in der Berechungsmethodik für das Fahrtenaufkommen immer die Anzahl der Fahrten pro Tag ausgerechnet würde (Hin –Rückfahrt). Die Zahlen, die er heute genannt hätte, seien jeweils die Fahrten für die Hin –und Rückfahrt, also Ziel- und Quellverkehr getrennt voneinander, damit käme man jeweils auf die Hälfte der Werte.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler verdeutlicht, dass man jetzt viel über die Situation in der Bewertung der Kaufkraftflüsse und Abflüsse gehört habe, was sicherlich ein Problem sei aber nicht eines, welches alleine den Rat der Stadt beschäftigen sollte. Sicherlich sei die damit zusammenhängende Kanabalisierung ein Problem, weil dieses mit Arbeitsplätzen zu tun hätte und man könne natürlich hierfür nicht nur die eigene Stadt und das Zentrum betrachten, um das bewerten zu können.
Die Verkehrsprobleme hätten sich ihr deutlich unterschiedlicher dargestellt. An der „Hildastraße“ seien diese bisher zumindest unproblematischer als am „Sorbenweg“, wo auch erhebliche bauliche Maßnahmen getroffen werden müssten. Ihrer Fraktion gehe es hauptsächlich um die städtebaulichen Probleme: einmal die Erweiterung des Technologieparks als ein Ziel, welches man habe. Diese Fläche sei dort von großer Bedeutung. Wenn die Alternative hierzu sein sollte, dass man nach Huckarde-Nord gehe, stelle das für sie kein schlüssiges Gesamtensemble mehr dar. Deswegen habe man auch in der letzten Sitzung bereits nur „einen“ Standort (ggf. „Hildastraße“) priorisiert. Im Falle der „Hildastraße“ wolle man auf jeden Fall, der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) folgend, dass eine Grünschneise mit der entsprechenden Umplanung vorgesehen werde. Die Einbeziehung dieses Grünzuges, der sich dann nördlich der Nordspange quer durch das Stadtgebiet entwickeln müsste, wäre ihrer Fraktion sehr wichtig.

Auch Herr Rm Kowalewski bedankt sich für die heutigen Vorträge. Bezüglich der Prognose, dass man bei PKW-Verkehren mit 2 Personen pro Fahrzeug zu rechnen habe, erschließe sich ihm gerade beim Thema Möbelhandel nicht so unbedingt. Man habe eine Bevölkerungsstruktur, die dadurch geprägt sei, dass fast die Hälfte der Wohnungen durch Singlehaushalte belegt sei. Wie man es da hinbekomme, dort entsprechend große Fahrzeugbesetzungen zu haben, wenn man Möbel transportieren wolle, sei unverständlich. Was Ihn an der Stelle allerdings noch interessiere, sei die Frage, ob man neben der Betrachtung, ob die Verkehre noch fließen, als nächsten Schritt bereits auch Lärmberechnungen durchgeführt habe, um beurteilen zu können, ob die Lärmbelastung in den Gebieten, wo später auch Menschen wohnen würden, noch verträglich wäre. Gerade bei der Überlegung, ob man dort später vielleicht „ASB-Gebiet“ haben möchte, schlösse dass ja mit ein, dass in der Umgebung auch „Wohnen“ möglich sein müsse. An der Stelle nochmal der Schwenk rüber zum RVR und der Frage „ASB“. Bevor man sich hierzu festlegen könne, müsse man doch eigentlich erst das Regionalplanungsverfahren abwarten. Jetzt habe man zwar die Situation, dass im Planungsentwurf „Allgemeiner Siedlungsbereiches (ASB) “ vorgesehen sei aber letztendlich müsse sich Politik in der Verbandsversammlung überhaupt noch dazu verhalten, welches Gebiet sie dort vorsehe, insbesondere dann, wenn die Nachbarkommunen jetzt schon in Zweifel ziehen ,dass so etwas zu Stande komme. Hierzu möchte er wissen, ob man die Verabschiedung des Regionalplanes mit dem gesamten Verfahren zunächst abwarten wolle oder die Billigung ausreiche, um hier weiterzukommen und welchen Zeitverlust die Investoren hierbei in Kauf nehmen würden. Weiter fehle ihm noch eine genauere Betrachtung zum Thema „Arbeitsplätze“ bezüglich etwaiger Umstrukturierungen bestehender Unternehmen, die durch die Neuansiedlung der Möbelhäuser durch Umsatzrückgänge betroffen wären.

Herr Vieten erläutert zum Berechnungswert (2 Personen pro Fahrzeug), dass es ich hierbei um
Erfahrungswerte handeln würde, welche aus den verschiedensten Erhebungen, die man regelmäßig ans solchen Standorten vornehme, resultieren würden. Diese würden halt an Möbelmärkten regelmäßig mit 2,0 getroffen. Gründe dafür, dass das auch bei steigenden Singlehaushalten der Fall sei, gebe es wahrscheinlich einige. Zur Lärmproblematik könne er mitteilen, dass beide Verkehrsgutachten zunächst darauf ausgelegt gewesen wären, erstmal die verkehrlichen Auswirkungen auf den Verkehrsablauf zu begutachten.

Herr sB Tietz gibt zu bedenken, ob es im regionalen Kontext für Dortmund als Oberzentrum schlau sei, das Kaufkraftdefizit durch die Ansiedlung von Möbelhäusern zu beseitigen, weil man dadurch weitere Kanabalisierung betreibe. Weiter möchte er von Herrn Dr.- Ing. Ambrosius wissen, ob er die von ihm im Rahmen seines Verkehrskonzeptes vorgeschlagenen verkehrlichen Lösungen für den Bereich des Induparks auch für gerechtfertigt halte, wenn dort kein Möbelhaus angesiedelt werde, weil dort aufgrund seiner eigenen Erfahrungen gerade an Samstagen auch heute schon die verkehrliche Kapazitätsgrenzen überschritten würden.
.
Herr Dr.-Ing Ambrosius teilt hierzu mit, dass es sich hierbei sicherlich um eine Entscheidung der Stadt Dortmund handeln würde.

Herr Brankamp (Bezirksbürgermeister Lütgendortmund) führt an, dass man im Bereich des Induparks aufgrund der dortigen hohen Frequenzbringer bereits seit Jahren wirklich große Verkehrsprobleme habe, obwohl seinerzeit unterschiedliche, dort ansässige Firmen dort investiert hätten, um dort gewisse Entlastungen zu erzeugen. Vor dem Hintergrund der Informationen aus dem Gutachten, wonach bereits durch leicht herbeizuführende Veränderungen an der Regeltechnik der Ampeln bereits deutliche Entlastungen der dortigen Verkehrssituation erzeugt werden könnten, frage man sich allerdings, warum dieses bis heute noch nicht realisiert wurde. Man habe dort nämlich an Wochenenden oder bei Sonderveranstaltungen (z.B. Flohmärkte etc.) wirklich das große Chaos. Zusätzlich existiere hier ein besonderer Knotenpunkt, wo man in den vergangenen Jahren versucht habe, dort einen Kreisverkehr hinzubekommen (Bennaboerstraße / Wulfshofstraße). Hierzu habe man die Information erhalten, dass dieses dort aufgrund eines Verkehrsaufkommens von über 25.000 Fahrzeugen flächenmäßig nicht darstellbar sei.
Der Indupark sei allerdings damals als Industrie-und Gewerbegebiet geplant worden, in welchem man sich, wenn man die unterschiedlichen Firmen bzw. Geschäfte besuchen wolle, jeweils mit dem Fahrzeug hinbewegen müsse. Ein besonderes, bereits seit vielen Jahren ungelöstes Problem stelle hierbei der Wendehammer am Ende der Wulfshofstraße dar. Hier würde eine Brücke über die Overhoffstraße, damit der „Fuchsbau“ einen zweiten Auslass hätte, für eine deutliche Entlastung sorgen, auch an der Kreuzung Brennaboerstraße/Wulfshofstraße. Wenn der Indupark hier Zukunft habe soll, sei es erforderlich, entsprechend zu investieren, um dem „Fuchsbau“ den zweiten Auslass zu geben und damit die Verkehre entsprechend zu verteilen.

Herr Wilde führt zur geforderten „Grünschneise Hildastraße“ an, dass man dieses im weiteren Verfahren mit betrachten werde.

Zum Thema „Allgemeiner Siedlungsbereiches (ASB)“ informiert er darüber, dass dieses für die hierfür ausgewiesenen Bereiche des Induparks nicht bedeute, dass dort automatisch Wohnnutzung oder eine Mischnutzung entstehen müsse. Man könne durchaus weiter differenzieren, indem man hier auch andere Nutzungen (z.B. Mononutzungen) festsetze. Die Darstellung des „ASB-Bereiches“ sei allerdings regionalplanerisch zwingend erforderlich, um hier überhaupt großflächigen Einzelhandel darstellen zu können. Der neue Regionalplan, welcher übermorgen mit seinem Erarbeitungsbeschluss (Beschluss des RVR) verfahrensmäßig offiziell beginne, sehe beide Flächen schon mit „ASB-Darstellungen“ vor. Unabhängig davon, was der Regionalplan hierzu sage, glaube er aber, dass es wichtig sei, sich selber aktiv einzubringen, indem sich dieses Gremium und auch die betroffenen Bezirksvertretungen eine klare Meinung dazu bilden sollten, was man in der Stadt hinsichtlich der beiden Möbelhäuser wolle, damit die jeweiligen politischen Vertreter sich mit einer klaren Zielvorgabe in der Verbandsversammlung für die Interessen der Stadt Dortmund einsetzen könnten.

Auf die heutigen Nachfragen zum Verkehrskonzept, insbesondere auch zu den Verbesserungsvorschlägen im „Verkehrskonzept Indupark“, welche tatsächlich, auch ohne die Situation „Möbelhäuser“ bereits beträchtliche Verbesserungen nach sich ziehen würden, teilt er mit, dass das derzeitige Arbeitsprogramm der Verwaltung nicht die hierfür erforderlichen Maßnahmen beinhalte. Es handele sich insgesamt schon um größere Maßnahmen, weil hierbei nicht nur die Signale und Markierungen verändert werden müssten sondern auch erhebliche Baumaßnahmen (z.B.: Verschiebung von Verkehrsinseln, Einrichtung neuer Linksabbiegerspuren) hiermit verbunden wären. Derartige Maßnahmen stünden bei der Verwaltung derzeit, auch vor dem Hintergrund der verschiedenen Verkehrsplanungs- und Straßenbauprioritäten an andere Stelle im Stadtgebiet, nicht an erster Stelle. Für den Fall, dass hier kein Möbelhaus angesiedelt werden solle und auf die dortige Fläche in Kürze auch keine verkehrsintensive Nutzung zulaufe, könne man dieses Thema nicht deutlich vorziehen. Nichts desto trotz würde man die Erkenntnisse, welche man jetzt über das Gutachten gesammelt habe, bei zukünftiger Befassung mit dem „Verkehrskonzept Indupark“ auch verwerten und entsprechend nutzen.

Herr Rm Waßmann bezieht sich auf die heute vorliegende, ergänzende Stellungnahme der Verwaltung, wo im Zusammenhang mit der Verkehrsplanung in Bezug auf die „Hildastraße“ ausgeführt wurde, dass ein bereits vorab in Betrieb gegangenes Möbelhaus den Bau einer Brücke im Kontext zur „Nordspange“ erschweren könnte. Hierzu möchte er wissen, welches Problem hier gesehen werde und welche Auswirkungen dieses auf die weitere Diskussion um die „Hildastraße“ hätte.

Herr Wilde informiert hierzu darüber, dass es sich hierbei letztendlich um ein Baulogistikflächenthema handele. Wenn man eine Brücke baue, benötige man entsprechende Baulogistikflächen auf beiden Seiten der Bahn. Hierzu werde man im Vorfeld mit dem Vorhabenträger sprechen, um die bauliche Konzeption des Möbelhauses so zu gestalten, dass der späteren Errichtung der Brücke nichts im Weg stehe.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die heutigen schriftlichen und mündlichen Informationen zur Kenntnis, betrachtet alle hierzu vorliegenden Anträge als eingebracht und wird die gesamte Angelegenheit zwecks Beschlussfassung nach der Sommerpause erneut aufrufen.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes: Verlängerung der interkommunalen abfallwirtschaftlichen Kooperation zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Borken bis zum 31.12.2027
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11212-18)

AUSW, 04.07.2018:

Herr Rm Dudde macht darauf aufmerksam, dass die vereinbarte Tonnage von 25000 Tonnen pro Jahr Biomüll in den Kreis Borken, bei einem LKW(12-Tonner) 5000 Lkw-Fahrten bedeuten würde. Das verbinde man schon mit der Überlegung, ob es nicht zukünftig möglich wäre, über eigene, auch nähere Ver- bzw. Entsorgungsstrukturen (auf Dortmunder Stadtgebiet) nachzudenken.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass man genau aus diesem Grund bereits bei der Auflösung des Dortmunder Kompostwerkes dagegen gestimmt habe, da diese Form des „ Mülltourismus“ seiner Fraktion nicht sehr logisch erschien. Deswegen werde man auch der heutigen Vorlage nicht beitreten.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt:


zu TOP 3.2
Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11034-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 20.06.2018:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat wendet sich entschieden gegen die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins in die Nähe des Naturschutzgebietes Bolmke an die Stockumer Straße.

Bereits im Jahr 2002 gab es Pläne, neben der Kleingartenanlage Ardeyblick den Dortmunder Reiterverein in das Landschaftsschutzgebiet zu verlagern. Die Naturschutzverbände konnten gemeinsam mit einer Initiative zum Erhalt der Bolmke diese Planung verhindern. Auch die Bezirksvertretung Hombruch hatte sich gegen die Verlagerung des Reitervereins ausgesprochen.

Ein Teil der Fläche ist im Landschaftsplan Dortmund-Süd als Landschaftsschutzgebiet (LSG) ausgewiesen. Der Entwurf des neuen Landschaftsplans sieht hier ein LSG (Nr. 29 „Renninghausen-Bolmke“) vor.

Als Schutzzweck heißt es dort:

Die Verlagerung des Reitervereins ist mit folgenden Belastungen verbunden:

Der Beirat bittet die Verwaltung, den Alternativstandort Salinger Feld (Fläche 3, südwestlich Zur Hockeneicke) im Rahmen der Standortsuche zu prüfen.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Bezirksvertretung Hombruch vom 26.06.2018:

„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes erklärt Herr Bezirksbürgermeister Semmler: Er
habe vor Sitzungsbeginn folgenden Beschlussvorschlag mit den Fraktionen abgestimmt, da
ihm am Freitag vergangener Woche ein neuer Standortvorschlag genannt worden sei. Dieser
könnte eventuell geeigneter sein, als der von der Verwaltung favorisierte Standort. Herr
Bezirksbürgermeister Semmler liest den Vorschlag vor:

Beschlussvorschlag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler:
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die
Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die
Stockumer Straße/Bolmke noch nicht zu treffen. Die Bezirksvertretung Hombruch hat
Kenntnis darüber erhalten, dass sich eventuell ein geeigneterer Standort für die Verlagerung
des Reiterhofes ergeben könnte. Der Rat wird gebeten, diesen noch nicht untersuchten
Standort durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Aus Datenschutzgründen wird der Standort
zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich genannt. Er ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung
bekannt und der Liegenschaftsverwaltung inzwischen mitgeteilt worden.
Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, erklärt, seine Fraktion könne dem
Beschlussvorschlag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler, bis auf den ersten Satz,
grundsätzlich zustimmen. Über die Verwaltungsvorlage möchte die Fraktion allerdings
abstimmen, da sie die ablehnenden Gründe des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde
teile. Die Fläche sei im neu aufzustellenden Landschaftsplan außerdem als
Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen. Die Fraktion könne deshalb dem Rat der Stadt
Dortmund nicht empfehlen, zu beschließen, die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins
vom Rabenloh an die Stockumer Straße seitens der Verwaltung prüfen zu lassen.
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, erklärt, dass ihre
Fraktion die Ausführungen des Sprechers der SPD-Fraktion unterstütze. Sie werde die
Vorlage ebenfalls nicht empfehlen. Den Vorschlag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler,
allerdings ohne den ersten Satz, könne ihre Fraktion mittragen.
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, erklärt, dass seine Fraktion dem Rat
empfehlen werde, der Verwaltung den Prüfauftrag zwecks Verlegung des Dortmunder
Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße zu erteilen. Die Verwaltung sollte
allerdings seitens des Rates der Stadt aufgefordert werden, den ihr bisher noch nicht
bekannten Alternativstandort zu prüfen.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Fachbereiches Liegenschaften vom
29.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 9 Ja-Stimmen (8 x
CDU, 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) und 9 Nein-Stimmen (6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, 1 x parteilos – Herr Schröter), die Verwaltungsvorlage abzulehnen.
Weiter wird folgender von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler eingebrachte
Beschlussvorschlag ohne den ersten Satz einstimmig beschlossen:

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat Kenntnis darüber erhalten, dass sich eventuell ein
geeigneterer Standort für die Verlagerung des Reiterhofes ergeben könnte. Der Rat wird
gebeten, diesen noch nicht untersuchten Standort durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Aus
Datenschutzgründen wird der Standort zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich genannt. Er ist
den Mitgliedern der Bezirksvertretung bekannt und der Liegenschaftsverwaltung inzwischen
mitgeteilt worden“.


AUSW, 04.07.2018:

Herr Rm Kowalewski führt an, dass man durchaus die Bedenken des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) und der Bezirksvertretung Hombruch sehe. Seine Fraktion bitte daher die Verwaltung darum, die Vorlage zurückzuziehen und zunächst nach einem anderen Standort Ausschau zu halten, welcher das Naturschutzgebiet „Bolmke“ nicht beeinträchtigen würde.

Frau Rm Löffler führt für ihre Fraktion an, dass man den Grundsatzbeschluss laut Vorlage heute gerne beschließen aber außerdem gerne mit einem Zusatz versehen würde, welcher wie folgt lauten solle:

Falls die Verwaltung im Rahmen der derzeitigen Prüfungen einen geeigneterer Standort finden sollte, möge dieser dem Ausschuss nochmal vorgestellt werden.

Herr sB Tietz teilt mit, dass seine Fraktion auch die Bedenken des BuNB teile und daher die Vorlage heute nicht befürworten könne. Man schlage vielmehr vor, sich zunächst die Alternativstandorte nochmal genauer anzuschauen.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion heute mit dem durch Frau Rm Löffler vorgetragenen Zusatz beschließen wolle.

Mit dem o. a. Zusatz empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die Verlagerung des Dortmunder Reiterverein vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke zu prüfen und ggf. die dafür erforderlichen Beschlüsse vorzubereiten.

Zusatz:
Falls die Verwaltung im Rahmen der derzeitigen Prüfungen einen geeigneterer Standort finden sollte, möge dieser dem Ausschuss nochmal vorgestellt werden.


zu TOP 3.3
Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur; Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" zum Stand: 30.04.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10828-18)

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 20.06.2018:

Rm Waßmann bittet um Ergänzung des Beschlussvorschlages dahingehend, dass seitens der Verwaltung – für den Fall, dass Einzelmaßnahmen, wie unter b) des Beschlussvorschlages beschrieben, über den städtischen Haushalt finanziert werden sollen, der Rat entsprechend vorab informiert wird, da man zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Bindung für die Haushalte 2019 ff. eingehen wolle.
Folgende Ergänzung des Beschlussvorschlages wird zur Abstimmung gestellt:

„Der Beschlussvorschlag unter b) wird lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden. Für jede Einzelmaßnahmen, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen an die zuständigen politischen Gremien. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen.“

Die Sitzung wird in der Zeit von 16.17 – 16:20 Uhr zu Beratungszwecken unterbrochen.

Rm Rüther signalisiert, dass man der Vorlage inklusive der vorgenannten Ergänzung zustimmen werde.

Rm Schwinn bestätigt, dass der Zusatz mitgetragen werden könne, bittet aber darum, die Vorlage sowie den Zusatz durchlaufen zu lassen, da man sich zunächst noch mit der Fraktion abstimmen wolle.

Rm Matzanke weist darauf hin, dass diesem Wunsch entsprochen wird und die Ergänzung des Beschlussvorschlages allen nachfolgenden Gremien zur Kenntnis und Beratung vorgelegt wird.

Die Vorlage sowie der mündliche vorgetragene Zusatz werden ohne Empfehlung weitergeleitet.

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 19.06.2018:

Herr Rm Berndsen bittet die Verwaltung darum, dass zukünftig die Beratungsfolge „Bezirksvertretungen vor Ausschüssen“ eingehalten werde.

Herr Rm Mader teilt hierzu mit, dass man grundsätzlich die in der Vorlage beschriebene Vorgehensweise, dass die Verwaltung bestimmte Maßnahmen „tauschen“ könne, begrüße. Man verstehe diesen Hinweis auf die spätere Umsetzung von Maßnahmen, die ggf. aus dem Förderprogramm herausgenommen werden, aber nicht so, dass damit bereits Haushaltsbeschlüsse für die Jahre 2020 ff. getroffen werden. Hierzu verweist er auf die Jährlichkeit im Finanzrecht. Wenn man einen „Tausch“ vornehme und die Maßnahme nicht im selben Finanzzeitraum abgewickelt werden könne, müsse diese in den jeweiligen Haushalten nochmal gesondert abgesichert werden.

Nach diesem Hinweis wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltungsvorlage zu folgen.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 27.06.2018:

Die CDU-Fraktion merkt zum Protokoll an:

Die CDU-Fraktion stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der Beschlussvorschlag unter b) lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden wird. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen. Für jede Einzelmaßnahme, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule 2020 realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung zukünftig auch wieder einzelne Vorlagen.

Über die Maßgabe besteht Konsens.

Die Fraktion Die Linke & Piraten stellt nachfolgende Frage:
In welchem Rahmen sollen/können Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen von der Verwaltung geändert werden können?
Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu der o. g. Anmerkung der CDU-Fraktion sowie der Fragestellung der Fraktion Die Linke & Piraten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig mit o. g. Anmerkung der CDU-Fraktion dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstands-bericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzelmaßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 20.06.2018 sowie des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 19.06.2018 zur Kenntnis.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung-Hombruch vom 26.06.2018:

Herr Bezirksbürgermeister Semmler informiert über eine Mitteilung der Schulleitung des Helene-Lange-Gymnasiums zur Ausstattung des Schulzentrums in Renninghausen mit Sporthallenkapazitäten.
Die Stadt plane den Abriss der maroden Sporthalle der Schubert Grundschule. Als Ersatz solle eine Einfachhalle am selben Ort entstehen (s. lfd. Nr. G 32 auf Seite 1 der fortgeschriebenen Projektliste „Gute Schule 2020“, Stand 30.04.2018). Eine Einfachsporthalle reiche nach Ansicht der Schulleitungen im Schulzentrum für die drei Schulen auf dem Gelände nicht aus. Die Schulleitungen haben Anfang Mai 2018 dem Schulverwaltungsamt dies in einem Schreiben mitgeteilt. Sie äußerten den Wunsch, die Planungen bzgl. der Kapazitäten anzupassen und den Bau einer Dreifachturnhalle zu prüfen. Bei einem Ortstermin im Schulzentrum in der nächsten Woche mit der Verwaltung sollen die Aspekte einer neuen Planung besprochen werden. Gewünscht wird seitens der Schulleitung die Teilnahme von Mitgliedern der Bezirksvertretung und des Rates.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler schlägt vor, diesen Wunsch der Schulleitungen bzgl. Bau einer Dreifachturnhalle seitens der Bezirksvertretung positiv zu begleiten. Die Verwaltung soll gebeten werden, das Ansinnen der Schulleitungen wohlwollend zu prüfen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Fachbereiches Liegenschaften, des Schulverwaltungsamtes und der Städtischen Immobilienwirtschaft vom 29.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, mit folgender Anmerkung zu beschließen:
Anmerkung:
Die Verwaltung wird gebeten, den Bau einer Dreifachturnhalle für dieses große Schulzentrum wohlwollend zu prüfen.




Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung-Hörde vom 26.06.2018:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte 3 Zusatzanträge zur Vorlage „Abwicklungder aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur KIF I,
KIF II, Gute Schule 2020“.
Nach eingehender Diskussion ließ Herr Bezirksbürgermeister Hillgeris über die 3 Anträge
einzeln abstimmen.

Beschluss:
1. Antrag zu a) Ergänzung: Änderungen durch Beschlüsse der Bezirksvertretungen sind
vorrangig vor Änderungsbeschlüsse der Verwaltung durchzuführen. Änderungen der
Verwaltung können durch kurzfristigen Beschluss der Bezirksvertretungen
aufgehoben werden.

Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (Grüne, Linke und Piraten)
und 13 Gegenstimmen abgelehnt

2. Antrag zum Sachstandsbericht Einzelmaßnahmen
LfdNr. G123/G288/G333: Bei den Ausgaben für die Wichlinghofer Grundschule sollte
bedacht werden, dass diese laut Plan Ende 2019 vollständig abgerissen werden soll. Daher
sind Ausgaben für Installationen zu vermeiden, die nicht in den Zwischenstandort Loh
bzw. in die neuen Gebäude mitgenommen werden können. Dies betrifft besonders den
Punkt G33.

Abstimmungsergebnis: 1 Gegenstimme (SPD), 1 Enthaltung (AfD) und 16 Ja-
Stimmen so beschlossen

3. Antrag zum Sachstandsbericht Einzelmaßnahmen
In Abänderung des Ursprungsantrags wurde die Formulierung im Sinne einer
Empfehlung geändert:
LfdNr. G366/G367:Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt der
Fachverwaltung, die Ausgaben für Microsoft Windows und Microsoft Office Lizenzen
einzusparen und stattdessen Linux und Libre Office anzuschaffen und die Ausgaben für
Schulungen und Support für diese Programme zu verwenden.

Abstimmungsergebnis: bei 2 Enthaltungen (SPD und AfD) und 16 Ja-
Stimmen so beschlossen
Danach ließ Herr Bezirksbürgermeister Hillgeris über die Gesamtvorlage mit dem
Änderungsantrag durch die CDU-Fraktion abstimmen.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu
beschließen und stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der Beschlussvorschlag
unter b) lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden wird. Eine
Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen. Für
jede Einzelmaßnahme, die nicht über die Förderprogramme KIF und „Gute Schule“
realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung zukünftig auch wieder einzelne Vorlagen.

Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstandsbericht
zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzelmaßnahmen
zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem
Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt
Dortmund beschließt,

a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im
Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute
Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund
vorzunehmen und

b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen,
zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder
über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im
Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert
werden.
Abstimmungsergebnis: mit 15 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen (Grüne) so
Beschlossen“

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 03.07.2018:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt der Vorlage mit der Maßgabe zu, dass der
Beschlussvorschlag unter b) lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden
wird. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht
vorgesehen. Für jede Einzelmaßnahme, die nicht über die Förderprogramme KIF und
Gute Schule 2020 realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung zukünftig auch wieder
einzelne Vorlagen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig
wie folgt mit vorgenannter Maßgabe zu beschließen:
Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten
Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von
Einzelmaßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und
dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
a) dass analog zur Vorlage „Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes
Kapitel 2 in Dortmund“ (DS-Nr.: 09128-17) die Verwaltung ermächtigt wird, im
Bedarfsfall Maßnahmenänderungen und Kostenabweichungen bei einzelnen „Gute
Schule 2020“- Maßnahmen ohne weiteren Beschluss des Rates der Stadt Dortmund
vorzunehmen und
b) dass Einzelmaßnahmen, die aus unterschiedlichen (förderrechtlichen, baulichen,
zeitlichen, etc.) Gründen nicht über die Förderprogramme „KIF I“ und „KIF II“ oder
über das Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ realisiert werden können, im
Anschluss/oder parallel zu den Programmen über den städtischen Haushalt finanziert
werden“

AUSW, 04.07.2018:

Herr Rm Waßmann bittet darum, die heutige Empfehlung unter Einbeziehung der folgenden, bereits in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) eingebrachten Ergänzung, auszusprechen:

„Der Beschlussvorschlag unter b) wird lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden. Für jede Einzelmaßnahmen, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen an die zuständigen politischen Gremien. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen.“

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund und der Schulausschuss nehmen den beigefügten Sachstands-bericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ sowie die Verschiebung von Einzelmaßnahmen zwischen den Förderprogrammen „KIF Kapitel I“, „KIF Kapitel II“ und dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand 30.04.2018 zur Kenntnis. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Ergänzung:
„Der Beschlussvorschlag unter b) wird lediglich als Absichtserklärung der Verwaltung verstanden. Für jede Einzelmaßnahmen, die nicht über die Förderprogramme KIF und Gute Schule realisiert werden kann, fertigt die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen an die zuständigen politischen Gremien. Eine Vorabbindung an die Haushalte 2019 ff. ist damit ausdrücklich nicht vorgesehen.“

zu TOP 3.4
Umsetzungskonzept „Zukunft und Heimat - Revierparks 2020“
Empfehlung (Drucksache Nr.: 11124-18)

AUSW, 04.07.2018:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler führt an, dass man die Vorlage grundsätzlich begrüße. Weiter bittet sie um Prüfung, ob die „Hallerey“ tatsächlich in den „Naturloop“ einbezogen werden müsse und dieses auch möglichst umweltverträglich erfolgen könne.

Frau Wrubel teilt mit, dass auch ihre Fraktion diese Vorlage grundsätzlich befürworte. Es gehe ihr allerdings um den Punkt „Arbeitsplätze“, wonach ausdrücklich auch behinderte Menschen mit eingeschlossen würden, was man positiv bewerte. Allerdings sei hier nicht erwähnt worden, zu welchen Konditionen dies erfolgen solle. Hierzu möchte sie wissen, ob die Bezahlung hier auf Tariflohnbasis erfolge oder ob diese Arbeitskräfte lediglich mit einem „Taschengeld“, wie man dieses aus den Behindertenwerkstätten kenne, entlohnt würden. Außerdem rege man an, auch Langzeitarbeitslose und Arbeitslose in die dieses Programm aufzunehmen.

Frau Löhken-Mehring bezieht sich auf die, in der Vorlage erwähnten Begehungen, welche im Laufe des Qualifizierungsprozesses unter Beteiligung von Menschen mit Behinderungen oder deren Interessenvertretern und auch älteren Menschen durchgeführt werden sollen. Hierzu bittet sie ausdrücklich darum, eine Beteiligung des Seniorenbeirates an dieser Stelle sicherzustellen.

Herr Kruse informiert darüber, dass ihm von einer Einbeziehung von Arbeitsplätzen für behinderte Menschen derzeit nichts bekannt sei. Der RVR strebe als eines der wesentlichen Ziele dieses Programmes an, den Park barrierefrei zu entwickeln. Die Einbeziehung des Seniorenbeirates werde man gerne noch mit aufnehmen und organisieren. Zur Frage bezüglich der „Hallerey“ bestätigt er, dass diese tatsächlich zunächst in diesen „Naturloop“ einbezogen werde und dieses auch auf jeden Fall in enger Abstimmung mit den Naturschutzverbänden erfolge.

Herr Dr. Mackenbach unterstreicht die Aussage seines Vorredners insofern, als dass in Bezug auf die „ Hallerey“ lediglich eine „Sichtbeziehung“ aus dem Gebiet des Revierparks in die „Hallerey“ geplant sei. Ansonsten seien keine Eingriffe in den Bereich des Naturschutzgebietes vorgesehen und auch nicht zulässig.




Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Umsetzungskonzept zur Konkretisierung der Maßnahmen im Rahmen des Projektes „Zukunft und Heimat – Revierparks 2020“ zur Kenntnis und befürwortet die Weiterqualifizierung der Planung und Erarbeitung konkreter Förderanträge in Bezug auf den Revierpark Wischlingen.


zu TOP 3.5
Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße
Empfehlung (Drucksache Nr.: 10545-18)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 03.07.2018:

1.Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass der Radweg, welcher
laut Vorlage an der Schwerter Straße endet, fortgeführt wird bis zu Einmündung
Schürhoffstraße.

2. Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, in die Planungen
des Ausbaus der Brücke Vorkehrungen aufzunehmen, so dass ein der
Bezirksvertretung vorliegenden Lichtdesignkonzept der Fachhochschule Dortmund
umgesetzt werden könnte.

3. Die Bezirksvertretung Aplerbeck verweist nachdrücklich auf die bisherige
Beschlusslage der Bezirksvertretung zum Umbau der Eisenbahnunterführung Sölder
Straße/Vellinghauser Straße und den damit verbundenen verkehrsregelnden
Maßnahmen (z. B. Tonnagebegrenzung auf 7,5 Tonnen (Anlieger frei), eine Tempo-
30-Markierung vor dem neuen Kindergarten (vom Tunnel nördlich Richtung Bahn),
eine Ampel an der Schlagbaumstraße in die Sölder Straße, eine weitere Querungshilfe
auf der Sölder Straße).

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit o. g.
Zusätzen bei 10 Ja-Stimmen und 3 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion), wie
im Grundsatzbeschluss mit der Drucksache Nr. 01923-15 ausgeführt, die Erneuerung der
Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße mit einer Durchfahrtshöhe von
4,20 m und einer lichten Breite von 11,50 m mit einer Gesamtaufwendung in Höhe von
3.800.000,00 Euro zu beschließen.

Gleichzeitig beschließt der Rat den Umbau der Sölder Straße inklusive einer
Lichtsignalanlage mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 715.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der
Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße - mit folgenden
Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2019 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 415.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr,
dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.210,00 Euro.

Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser
Straße in Höhe von 3.800.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2018ff. aus dem
Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300.
AUSW, 04.07.2018:

Frau Rm Löffler führt an, dass ihre Fraktion der Vorlage folgen werde. Da man die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck einbeziehen wolle, erhebe sie diese zum Antrag.

Herr Wilde nimmt daraufhin zu den drei Punkten aus der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck wie folgt Stellung:

Zu Pkt. 3 teilt er mit, dass die Einhaltung der hierin geforderten Maßnahmen für die Verwaltung selbstverständlich sei und in der Vergangenheit bereits zugesagt wurden.

zu Pkt.2 werde die Verwaltung an die Deutsche Bahn (DB) weitergeben, da diese in diesem Bauverfahren federführend sei.

Die Forderung zu Pkt. 1 bitte er als Prüfauftrag an die Verwaltung zu erteilen. Hierbei handele es sich um einen Radweg, den die Stadt Dortmund letztendlich realisieren müsse, nicht die DB. Nach entsprechender Prüfung käme man hierzu im weiteren Verfahren wieder auf die Bezirksvertretung zu, welche dann auch dafür zuständig wäre.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man sich ausdrücklich den Ausführungen von Herrn Wilde anschließen werde. Es wäre ohnehin das Änderung: RePetitum seiner Fraktion gewesen, die Empfehlung der Bezirksvertretung zur Kenntnis zu nehmen aber auch wohlwollend an die Verwaltung als Prüfauftrag weiterzuleiten. Die Vorlage würde man ansonsten so empfehlen.

Herr Krieg informiert zum Thema Radweg, ergänzend zu den Ausführungen von Herrn Wilde, darüber, dass dieser Radweg aus der Maßnahme herausführe. Es handele sich um eine Maßnahme mit einer Kostenteilung nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz. Man wolle aus abrechnungstechnischen Gründen hier nur die Maßnahmen realisieren, welche man dem Abrechnungsschlüssel unterwerfen könne. Konkret betreffe das den Bereich, wo die Gradiente der Straße verändert werde und die Entwässerungseinrichtung einbezogen sei, z.B. die Signalisierung der Einmündung „Schlagbaumstraße“. Diese sei Bestandteil der Kreuzungsmasse, weil die heutige Engstellensignalisierung wegfalle, die zu einer Pulk-Bildung führe und damit Querungsmöglichkeiten biete, welche aus dem DB Haushalt mitfinanziert werden könnten. Ansonsten sei die Fortsetzung in der Maßnahme an dieser Stelle kaum möglich.

Herr Rm Kowalewski kündigt an, dass seine Fraktion sich zur Vorlage enthalten werde. Sollte die Empfehlung der Bezirksvertreung Aplerbeck, wie von Frau Rm Löffler gewünscht, als Antrag als beschlossen werden, würde man diesen befürworten.

Unter Berücksichtigung der heutigen Ausführungen der Verwaltung, einigt man sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck insgesamt als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten.

Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, wie im Grundsatzbeschluss mit der Drucksache Nr. 01923-15 ausgeführt, die Erneuerung der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße mit einer Durchfahrtshöhe von 4,20 m und einer lichten Breite von 11,50 m mit einer Gesamtaufwendung in Höhe von 3.800.000,00 Euro.
Gleichzeitig beschließt der Rat den Umbau der Sölder Straße inklusive einer Lichtsignalanlage mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 715.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Straße erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße - mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2019 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021 415.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 11.210,00 Euro.

Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße / Vellinghauser Straße in Höhe von 3.800.000,00 Euro erfolgt in den Haushaltsjahren 2018ff. aus dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300.


zu TOP 3.6
Bericht für das Jahr 2017 und erster Quartalsbericht für das Jahr 2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10953-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Jahresbericht 2017 und den ersten Quartalsbericht 2018 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Dortmunder Beteiligung am Förderaufruf „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11111-18)

Hierzu Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) vom 19.06.2018:

Herr Rm Dudde regt an, dass man auch die Handwerkskammer bei diesem Projekt mit einbeziehen solle.

Herr Volkert bittet darum, dass man bei solchen Infrastrukturen auch Behindertenparkplätze mit der nötigen Breite einrichten werde, damit auch Personen mit einer Behinderung an den Ladestationen vorfahren können und diese vernünftig ein- und aussteigen können.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt, mit den o. a. Hinweisen, die Vorlage zur Kenntnis.

AUSW, 04.07.2018:

Frau Rm Hawighorst- Rüßler teilt mit, dass ihre Fraktion gerne die o.a. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) mit einbeziehen würde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) nimmt zur Kenntnis, dass die Stadt Dortmund im Rahmen des Aufrufs „Errichtung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge im engen Zusammenhang mit dem Abbau bestehender Netzhemmnisse sowie dem Aufbau von Low Cost-Infrastruktur und Mobile Metering-Ladepunkten“ im Rahmen des „Sofortprogramms Saubere Luft 2017 bis 2020“ einen Projektantrag gemeinsam mit lokalen und regionalen Akteuren entwickelt.

Die Verwaltung beabsichtigt, die Antragstellung als Gesamtkonsortialführer zu koordinieren. Die Antragsstellung muss nach jetzigem Stand bis zum 05.07.2018 erfolgen.

Im Falle einer Förderung wird die Verwaltung beauftragt, die Gesamtkonsortialführung
auszuüben und das Projektmanagement zu übernehmen.




zu TOP 3.8
Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) nimmt die Berichte „Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund“ sowie den Sachstandsbericht „Zuwanderung aus Südosteuropa 2018“ zur Kenntnis.



zu TOP 3.9
Projekt DoNaPart (Dortmund. Nachhaltigkeit. Partizipation.)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10702-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW) nimmt den Zwischenbericht zum Projekt DoNaPart zur Kenntnis.



zu TOP 3.10
Sanierung Enviogelände
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11384-18)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 11384-18-E1):

….die Sanierung des Envio-Geländes schreitet voran. Damit ergeben sich zur Entsorgung
der PCB-haltigen Materialien allerdings einige Fragen, um deren Beantwortung wir die
Verwaltung bitten:

1) Ist es richtig, dass PCB-haltiges Material aus der Auskofferung der Freiflächen des
Enviogeländes auf der Deponie Dortmund Nordost abgelagert wurde? Wenn ja,
welches Volumen wurde abgelagert?

2) Welche PCB-Konzentration war in den oberen 5 cm der ausgekofferten Flächen
messbar? Welche PCB-Durchschnittskonzentration wurde im auf 30 cm Tiefe ausgekofferten
Material gemessen?

3) Welche absolute Menge PCB ist somit auf der Deponie abgelagert worden und
steht damit der örtlichen Nahrungskette zur Verfügung?

4) Ist die Ablagerung von PCB-haltigem Material in den dort verfügbaren Deponieklassen
1 und 3 zulässig? Wo liegt der Grenzwert für eine solche Ablagerung? Welche
Alternativen bestanden zur Entsorgung des Bodenaushubs?

5) Wird abgefrästes Material der PCB-belasteten versiegelten Flächen und PCB haltiges
Abbruchmaterial ebenfalls auf der Deponie Dortmund Nordost abgelagert?
Wenn ja, bis zu welchen Werten? Was geschieht mit höher belastetem Material?

6) Werden PCB-haltige Materialien als Baumaterial weiterverwertet? Ist dies mit dem
Verbot vereinbar, PCB nicht in den Verkehr zu bringen?


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
6-streifiger Ausbau der B1/A40 von der B236 bis zum AK A1/A44 Dortmund- Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11118-18)

AUSW, 04.07.2018:

Frau Rm Weyer führt an, dass ihre Fraktion aus „Aplerbecker“ und „Brackeler“ Sicht heute ohne den Abschnitt „Stadtkrone Ost“ abstimmen würde, da man sich noch im Abstimmungsprozess bezüglich des Schallschutzes befinde.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass man mit dieser Vorlage als Stadt Dortmund die Gelegenheit dazu hätte, beim Land bzw. der Deutschen Einheit Fernstraßenplanungs- und bau GmbH (Deges) den Abschnitt „Stadtkrone Ost“ auszusetzen, dort also nicht mit Baumaßnahmen zu beginnen. Hierdurch gewinne man mehr Zeit dafür, den Lärmschutz baulich sicherzustellen.

Herr Rm Waßmann dankt Herrn Wilde für dessen Ausführungen und verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage heute so empfehlen werde. Weiter bittet er um Auskunft darüber, wie genau die Aussage im 2. Satz auf Seite 3 der Vorlage, wonach die „Lasten nicht unerheblich“ seien, zu verstehen sei.

Herr Wilde Informiert hierzu darüber, dass die Stadt Dortmund in diesem Abschnitt Baulastträger bleibe, was bedeute, dass man für diesen Zeitraum bis zum Umbau unterhaltspflichtig bleibe. Wie in der Vorlage erwähnt, könne eine genaue Quantifizierung aber erst nach den Verhandlungen mit dem Land bezüglich des Einbaus von offenporigem Asphalt erfolgen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, auf das Land NRW zuzugehen mit dem Ziel, die Umsetzung des 3. Bauabschnittes (Stadtkrone Ost bis Marsbruchstraße) zunächst zurückzustellen und die notwendigen Klärungen zur Gestaltung der Ortseingangssituation vorzunehmen. Mit dem Land NRW ist die Übernahme der Unterhaltungskosten in diesem Abschnitt zu verhandeln und dem Rat zu berichten.

zu TOP 4.2
Bauleitplanung; 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 285, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB, V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, VI. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark –
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10524-18)

Hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 20.06.2018:
Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde beschließt unter 2 Enthaltungen wie folgt:

Der Naturschutzbeirat unterstützt grundsätzlich die Reaktivierung der Flächen des
alten Gutes Brünninghausen unter Erhalt der zentralen Grünstrukturen auf dem Plangebiet.

Kritisch wird die – gemäß Rahmenplanung Rombergpark von 2014 – geplante verkehrliche Erschließung des Geländes über eine Rampe entlang der B 54 und die Brücke für Fußgänger und Radfahrer gesehen.

• Auf die besondere Bedeutung der Biotop- und Grünvernetzung der Fläche des ehemaligen Gutes Brünninghausen wird hingewiesen.

• Bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes wird die Rücknahme im Bereich der offengelegten Schondelle begrüßt. Eine Erweiterung im Süden des Plangebietes wird aufgrund der Bedeutung und der ökologischen Sensibilität der Flächen jedoch abgelehnt.

• Die Erholungsfunktion ist für das Plangebiet besonders hervorzuheben und sollte bei der Nutzung des Areals entsprechend besonders berücksichtigt werden.

• Die im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II formulierten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung müssen beachtet werden.

• Ein barrierefreier Zugang vom Stadtbahnnetz zum Rombergpark wird grundsätzlich begrüßt. Dafür wird der Umbau der U-Bahn-Haltestelle mit einem Aufzug anstelle einer Rolltreppe grundsätzlich jedoch für ausreichend gehalten.

• Das Oberflächenwasser sollte vor Ort versickert werden oder mittels Rigolen in die
Schondelle eingeleitet werden.

• Die Klimaanalyse für die Stadt Dortmund 1986 (Hrsg. Kommunalverband Ruhrgebiet) weist in der Karte „Planungshinweise“ auf „Lokal begrenzter Kaltluftabfluss“ und „Park und Grünanlagen“ hin und gibt die Empfehlung, „vorhandene Strukturen erhalten und ausbauen“. Aus diesem Grund, sowie aus Bodenschutzgründen, sollte die Versiegelung durch zusätzliche Parkplätze und Zufahrten unterbleiben.

• Die Gebäudehöhen müssen dem Orts- und Landschaftsbild gerecht werden und sollten die absoluten Höhen der vorhandenen Alt-Gebäude nicht überschreiten.

• Bei der Planung sollte dem Schutz des Kulturgutes neben dem Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Beirat regt den Erhalt und die Sanierung der alten Gebäude auch aus Artenschutzgründen an, insbesondere in Bezug auf die ehemalige Rentei, den Pferdestall, die Molkerei mit Kuhstall, die Brauerei, die Scheune Nord und die Katakomben.

• Da der B-Plan in direkter Verbindung zum Rombergpark steht, der erhöhte Vogeldichten besitzt, ist bei der Gestaltung der Gebäude das Vogelschlagrisiko an Glasscheiben zu berücksichtigen. Insbesondere Situationen und Anordnungen von Glasscheiben, die den Vögeln eine Durchsicht in dahinterliegende Freiräume ermöglichen, sowie Spiegelungen, gilt es zu vermeiden oder wirksam zu begegnen. Dies ist insbesondere für Glasfronten in direkter Nähe zu Wald- und Gehölzbereichen sowie Wasserflächen von großer Bedeutung.

• Der Umfang der Beleuchtungseinrichtungen und die Dauer der Beleuchtung ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.

• Der Beirat kritisiert im aktuellen Planungsentwurf die Lage der Parkplätze im hinteren Bereich. Die Stellplätze sollten nach vorne an die Straße Am Rombergpark gelegt werden.

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 26.06.2018:

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Der Tagesordnungspunkt wird um die Empfehlung des Beirates bei der Unteren Naturschutzbehörde (TOP 2.2 der Sitzung vom 20.06.2018) ergänzt.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler leitet ins Thema ein.

Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, erklärt, dass ihre Fraktion die Vorlage der Verwaltung grundsätzlich begrüße. Die Empfehlungen des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde sollten beachtet werden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 30.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Dabei sollten die Empfehlungen des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde beachtet werden.


AUSW, 04.07.2018:

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion heute gerne die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit aufnehmen wolle, wonach die Empfehlungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) im Weiteren beachtet werden sollen.
Außerdem bittet er hinsichtlich der Radverkehrsanbindung um Konkretisierung, da man die geplante Wegeführung aus den Ausführungen nicht vollständig entnehmen könne.
In Erinnerung an das große Ziel, den Rombergpark als geschützten Fußgängerbereich vom Radverkehr freizuhalten, führt er an, dass die Wegeführung, die man jetzt interpretiert habe (über den Parkplatz hinweg oder auch über diese Rampenkonstruktion) mit Blick auf die
Attraktivität der geplanten Romberghöfe letztlich nicht alltagstauglich sei. Man gehe davon aus, dass es sinnvoller wäre, westlich des neu geplanten Geländes eine Radwegeführung vorzusehen, womit man zum Pferdebach käme und somit auf den westlichen Umgehungsweg des Rombergparks treffe und nicht unübersichtlich über die Parkplätze oder verschiedenen Rampen geführt werde. Der Vorlage sei zu entnehmen, dass nochmal über die Gespräche mit dem Projektentwickler, genau zu solchen möglichen Radwegen, berichtet werden sollte. Hierzu habe er die Nachfrage, warum diese westliche Führung dort ausscheide, obwohl diese viel sichtbarer wäre und zu mehr Akzeptanz im Alltagsradverkehr führen würde.

Herr Rm Kowalewski erkärt sich damit einverstanden, die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch einzubeziehen. Man hätte in seiner Fraktion ja bereits lange Diskussionen um das Thema
„ Fledermäuse“ und die Naturauswirkungen geführt. Der aktuellen Vorlage könne man entnehmen, dass den Einwendungen der Naturschutzverbände inzwischen gefolgt werde. Insofern werde man der Vorlage diesmal zustimmen.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage, in der von der Verwaltung angeregten Form empfehlen wolle, da hiermit bereits alle bisherigen Einwendungen der unteren Naturschutzbehörde bewertet wurden und man diese Bewertungen für ausreichend halte. Insofern lehne man es ab, die Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch heute mit einzubeziehen.

Bezüglich der Radwegeführung informiert Herr Nickisch darüber, dass die Verwaltung das Konzept zur Radwegeführung gerne der Niederschrift als Anlage beifügen werde, um die diesbezüglichen Planungen besser zu veranschaulichen. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass man zum Satzungsbeschluss ohnehin alle Anregungen, die in der Offenlage vorgetragen würden, hier nochmal vorstellen und bewerten werde.

Frau Rm Weyer teilt mit, dass auch ihre Fraktion der Vorlage ohne die Empfehlung der Bezirksvertretung folgen werde.

Herr Rm Dudde stellt richtig, dass seine Fraktion nicht für eine Durchfahrt durch den Rombergpark sei. Man sehe genau an dieser nordöstlichen Ecke, dass man dort nicht richtig auf den Rundkurs um die Umfahrungslinien komme. Mit Blick auf die Biergärten befürchte man, dass sich hier viele Radfahrer/-innen zukünftig ihre eigenen Wege suchen würden, weil man den jetzt vorgesehenen Weg nicht annehmen würde, was eben dann zu einem Problem mit den Rädern im Park führen könnte. Er bitte daher darum, die Vorlage heute als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung erneut aufzurufen, damit man sich bis zu dieser Sitzung mit dem Radwegekonzept nochmal genauer auseinandersetzen könne.

Herr Wilde appelliert an den Ausschuss, sich heute abschließend zur Vorlage zu verhalten. Wenn es zu dem Plan inkl. der Radwege, welchen man bereits vor einigen Monaten hier eingebracht habe, aus Sicht des Gremiums Abweichungen oder Verbesserungsvorschläge gebe, dann sollten diese aktiv, in der Form von Anträgen, eingebracht werden. Diese könnten dann im weiteren Verfahren bewertet werden.
Zudem bitte er darum, die heutige Empfehlung nicht unter Einbeziehung der Empfehlung Bezirksvertretung Hombruch auszusprechen, weil die damit mit zu beachtenden Einwendungen des Beirates bei der unteren Naturschutz Behörde zum großen Teil bereits beachtet oder anderen, zuvor gefassten, Ratsentscheidungen entgegenstehen würden.

Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen teilt Herr Rm Dudde mit, dass man im weiteren Verfahren seine Vorstellungen zur Radwegplanung formulieren und sich heute zur Vorlage enthalten werde.


In Kenntnis der o.a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch spricht der Ausschuss zur Vorlage, in der von der Verwaltung vorgeschlagenen Fassung, folgenden Empfehlung aus:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark - wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, geringfügig zu ändern.

II. Der Rat der Stadt Dortmund hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen. III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285- südlich Am Rombergpark - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen. IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Bau GB geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
V. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 15.05.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

VI. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark - mit Begründung vom 15.05.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10815-18)

AUSW, 04.07.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - vorgebrachte Anregung geprüft und beschließt, der Stellungnahme zu Punkt 8.1 nicht zu folgen. Die Stellungnahmen unter Punkt 8.2 und 8.3 werden zur Kenntnis genommen.

Rechtsgrundlage:
II. beschließt, der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - die Begründung vom 16.04.2018 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


III. beschließt, die Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund - als Satzung

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.




zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -, teilweise Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier:
I. Entscheidung über Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung,
II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange,
III. Entscheidung über Stellungnahmen aus dem eingeschränkten Beteiligungsverfahren,
IV. Beschluss zur Reduzierung des Planbereiches der 59. Flächennutzungsplanänderung,
V. Beschluss zur Reduzierung des Planbereiches des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - ,
VI. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes,
VII. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - und zugleich teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg -
VIII. Beschluss zur Ermächtigung für den Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B
IX. Beschluss zur Ermächtigung für die Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11102-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt –Ost vom19.06.2018:

Herr Rohr vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt teilt der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mit, dass der bisherige Bebauungsplan reduziert wird, da nicht mehr über die gesamte Fläche verfügt werden kann.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt dem Rat mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (3), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion Die Linke & Piraten (2), der Fraktion FDP/KE (2), gegen die Stimme von Herrn Illmer/ parteilos dem beschlussvorschlag laut Vorlage der Verwaltung zu folgen.





AUSW, 04.07.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - , der teilweisen Änderung
des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - und der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

II. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - , zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - und zur 59. Änderung des Flächennutzungsplanes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

III. hat die im Rahmen des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 4 a Abs. 3 BauGB eingeholten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9 dargestellt, zu folgen. Rechtsgrundlage:
IV. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der 59. Flächennutzungsplanänderung, wie unter Punkt 1.2 dieser Vorlage beschrieben, zu reduzieren. § 8 Abs. 3 i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB.

V. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg -, wie unter Punkt 1.4 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren.
VI. stimmt dem Entwurf der 59. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung vom 03.05.2018 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung.
VII. stimmt dem Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - mit Begründung vom 03.05.2018 und zugleich der teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung. Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 4 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

VIII. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden geänderten Entwurf des Durchführungsvertrages Teil B (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger erneut abzuschließen.

Rechtsgrundlage:

§ 10 und § 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IX. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP In O 233 - EKZ Körner Hellweg - vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.




zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 152 - Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße -
hier: Zustimmung zum Vorhabenträgerwechsel
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11339-18)

AUSW, 04.07.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem geplanten Vorhabenträgerwechsel zum Vorhaben VEP 152 – Einzelhandelsstandort Kirchlinder Straße – zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 5 Baugesetzbuch (BauGB).






zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10553-18)

Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 24.04.2018:

Auf die Ausführungen zu der Thematik unter den Tagesordnungspunkten 2.3 Und 2.6 der Einwohnerfragestunde wird hingewiesen.

Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes durch Herrn Bezirksbürgermeister Semmler stellt die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, folgenden Antrag, den sie anschließend schriftlich der Geschäftsführung der BV-Hombruch aushändigt:

Antrag
Nach dem neu aufzustellenden Landschaftsplan Dortmund ist ein Bereich der vorgesehenen Fläche Teil des Biotopverbundsystems. Er sollte von Bebauung freigehalten werden. Eine Versiegelung ist aufgrund der Nähe zum renaturierten Rüpingsbach ebenfalls zu vermeiden.

Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert deshalb, die Planung keinesfalls im beschleunigten Verfahren durchzuführen. Stattdessen sollte ein reguläres B-Plan-Verfahren einschließlich umfassender Umweltprüfung unter Beteiligung der Naturschutzverbände und des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

Wir sehen aufgrund der geplanten Erschließung des Gebietes über bewohnte, schmale Straßen (Seilbahnweg) außerdem die Notwendigkeit, die Öffentlichkeit zu beteiligen und eine Einwohnerinformationsveranstaltung durchzuführen.

Wir bitten die Verwaltung außerdem, darzustellen, aus welchen Gründen entschieden wurde, diese Planung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB durchzuführen.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler schlägt vor, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN als gemeinsamen Antrag von CDU, SPD und Bündnis 90/Die GRÜNEN zu beschließen. Diesem Vorschlag stimmen die Fraktionen zu. Die beiden parteilosen Mitglieder des Gremiums unterstützen den Antrag ebenfalls.

Beschluss:

Die BV-Hombruch nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen. Die Begründung ergibt sich aus dem oben aufgeführten gemeinsamen Antrag der Fraktionen.


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 10553-18-E1):

„Die Fraktion der SPD bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrages:

Beschlussvorschlag:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt beschließt, dass bei der
Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – im beschleunigten Verfahren
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) seitens der Verwaltung geprüft wird, ob die auf dem
Gelände befindliche Pferdeweide durch eine Umplanung des Projekts komplett oder in Teilen
erhalten bleiben kann.

2. Falls dies nicht möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob ortsnahe Ersatzflächen
für die Pferde zur Verfügung stehen.

3. Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept für das Baugebiet und die angrenzende
vorhandene Bebauung zu entwickeln.

4. Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah eine Bürgerinformationsveranstaltung zu der Baumaßnahme
durchzuführen.

5. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, was sich seit der Erstellung des Integrierten
StadtbezirksEntwicklungsKonzepts Hombruch aus dem Jahr 2004 an der in Kapitel 5.9 un-
ter Punkt „Seilbahnweg“ getroffenen Einschätzung geändert hat und warum hierdurch eine
Bebauung der Flächen ermöglicht wird?

Begründung:
Laut Information der Verwaltung wird die Fläche für das Projekt aktuell zu etwa 1/3 als
Pferdeweide und zu 2/3 als Grabeland genutzt. Die Pachtverträge für die Grabeländer sind
bereits gekündigt, die Pferdeweide ist noch ungekündigt. Seitens der Anwohner und den
Pächtern der Pferdeweide besteht ein großes Interesse die Pferdeweide zu erhalten, da
die Pächter diese Fläche dazu nutzen, alten Pferden einen würdigen Lebensabend zu ermöglichen.
Die Fortsetzung dieses Engagements wäre durch eine vollständige Bebauung
der Fläche gefährdet, so dass in diesem Fall Ersatzflächen zur Verfügung stehen sollten.
Zudem besteht bei den umliegenden Anwohnern die Befürchtung, dass sich die Parksituation
in der Umgebung verschlechtert, so dass sichergestellt werden muss, dass ausreichend
Parkflächen zur Verfügung stehen. Die Straßen müssen für Rettungsfahrzeuge und
die Entsorgung befahrbar bleiben.
Das Integrierte StadtbezirksEntwicklungsKonzept Hombruch aus dem Jahr 2004 beschreibt
die Flächen folgt:
„Der Bereich Seilbahnweg ist im Flächennutzungsplan-Entwurf als Wohnfläche dargestellt
und bietet rund 25 Wohneinheiten Platz. Eine Realisierung muss im Zusammenhang
mit der Renaturierung des Rüpingsbachs und der HQ100 Problematik
(100jähriges Hochwasserereignis) untersucht werden. Direkt an den Rüpingsbach
angrenzend liegen zwei städtische Flurstücke, die wahrscheinlich komplett den
Überschwemmungsbereich und der ökologischen Entwicklungsachse am Rüpingsbach
zuzuordnen sind. Außerdem sind die städtischen Flurstücke auf der Altlastenkarte
als Verdachtsflächen gekennzeichnet. Eine Wohnbebauentwicklung ist somit
nur auf der angrenzenden privaten Fläche möglich (derzeit als Kleingärten genutzt).“
Auch wenn laut Information der Investoren die Verdachtsflächen aktuell noch auf einen
möglichen Bergschadensbereich untersucht werden, bleibt die Frage, wie sich die Einschätzung
bezüglich dem Überschwemmungsbereich und der Entwicklungsachse verändert
hat, so dass eine Bebauung laut Planung 84 Wohneinheiten möglich ist.“


Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 10553-18-E2):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – erfolgt
nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB).
Stattdessen soll ein reguläres B-Plan-Verfahren einschließlich umfassender
Umweltprüfung unter Beteiligung der Naturschutzverbände und des Beirates
der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen.

2. Im Entwurf des Landschaftsplans wird die Ausweisung eines zusätzlichen
Schutzstreifens zum Rüpingsbach unter Berücksichtigung der bestehenden
Strukturen als ein raumbezogenes Ziel der Landschaftsentwicklung definiert.

Dem Rüpingsbach soll deshalb im nördlichen Bereich durch eine Verschiebung,
bzw. Rücknahme der Bebauung entsprechend mehr Raum gegeben
werden.

Begründung:
Ggf. mündlich“

AUSW, 04.07.2018:

Frau Rm Weyer teilt zum o.a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mit, dass ihre Fraktion Pkt. 1 ablehnen werde, da man der Meinung sei, dass die in der Vorlage beschriebene Vorgehensweise vernünftiger sei.
Pkt.2. könne man sich anschließen, wenn man diesen in einen Prüfauftrag umwandeln würde.

Herr sB Tietz führt zu Pkt. 2 des Antrages seiner Fraktion an, dass seine Fraktion hier schon gewisse Zusammenhänge zum Antrag der SPD-Faktion sehe. Wenn es in Bezug auf die „Pferdewiese“ um die Überlegung gehe, nochmal Alternativen zu prüfen, um diese möglicherweise zumindest in Teilen erhalten zu können, habe dieses auch Auswirkungen auf das gesamte Konzept, so dass man in diesem Zusammenhang dem Anliegen seiner Fraktion gerecht werden könnte, indem man in der Planung, die dann folgen müsste, das Thema „Abstand Rüpingsbach“ aufgreife.
Zu dem Pkt. 1 „beschleunigtes Verfahren“ erklärt er sich mit einer separaten Abstimmung einverstanden.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion heute, nach inzwischen erfolgten, weiteren Informationen durch den Investor, diesen Einleitungsbeschluss gerne so, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, fassen würde. Dem SPD-Antrag könne man zustimmen. Pkt. 1 des Antrages der Fraktion B‘90/die Grünen werde man ablehnen. Pkt.2 könne man als „Prüfauftrag“ mitbeschließen.

Herr Rm Kowalewski gibt bekannt, dass seine Fraktion der Vorlage mit den beiden o.a. Anträgen zustimmen würde, weil man hiermit dem Votum aus der Bezirksvertretung entgegenkommen könne. Sollte nun einem der beiden Anträge die Zustimmung verweigert werden, was sich bereits in Teilen abzeichne, werde man sich heute zur Vorlage enthalten.

Die Abstimmung zu den beiden o. a. Anträgen sowie zur Vorlage erfolgt anschließend wie folgt:

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (getrennte Abstimmung):

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt Punkt 1 des Antrages mehrheitlich, bei Gegenstimmen Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, ab.

Zu Punkt 2 des Antrages empfiehlt man einstimmig, diesen als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzuleiten.

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag einstimmig zu.


Zur Vorlage:

Unter Einbeziehung des Antrages der SPD-Fraktion und der Maßgabe, dass Punkt 2 des Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen als Prüfauftrag an die Verwaltung geht, fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Bebauungsplan
Hom 252 – Am Lennhofe - für den unter Ziffer 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 13a BauGB aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 in Verbindung § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



Aufträge an die Verwaltung laut Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt beschließt, dass bei der
Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 252 – Am Lennhofe – im beschleunigten Verfahren
nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) seitens der Verwaltung geprüft wird, ob die auf dem
Gelände befindliche Pferdeweide durch eine Umplanung des Projekts komplett oder in Teilen
erhalten bleiben kann.

2. Falls dies nicht möglich ist, wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob ortsnahe Ersatzflächen
für die Pferde zur Verfügung stehen.

3. Die Verwaltung wird gebeten, ein Verkehrskonzept für das Baugebiet und die angrenzende
vorhandene Bebauung zu entwickeln.

4. Die Verwaltung wird beauftragt zeitnah eine Bürgerinformationsveranstaltung zu der Baumaßnahme
durchzuführen.

5. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, was sich seit der Erstellung des Integrierten
StadtbezirksEntwicklungsKonzepts Hombruch aus dem Jahr 2004 an der in Kapitel 5.9 un-
ter Punkt „Seilbahnweg“ getroffenen Einschätzung geändert hat und warum hierdurch eine
Bebauung der Flächen ermöglicht wird?


Prüfauftrag an die Verwaltung laut Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen:

2. Im Entwurf des Landschaftsplans wird die Ausweisung eines zusätzlichen
Schutzstreifens zum Rüpingsbach unter Berücksichtigung der bestehenden
Strukturen als ein raumbezogenes Ziel der Landschaftsentwicklung definiert.
Dem Rüpingsbach soll deshalb im nördlichen Bereich durch eine Verschiebung,
bzw. Rücknahme der Bebauung entsprechend mehr Raum gegeben
werden.









zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 für das Gebiet beiderseits der Rheinischen Straße im Abschnitt zwischen Brinkhoffstraße, Humboldtstraße und Neue Radstraße
hier: I. Einleitung des Aufhebungsverfahrens;
II. Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10633-18)

AUSW, 04.07.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, einen Teilbereich des Durchführungsplanes Nr. 18 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzuheben.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634
/ FNA 213-1) und i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

II. beschließt, die Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18) frühzeitig zu beteiligen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB





zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 – Etzelweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB; II. Aufstellungsbeschluss; III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10593-18)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 28.06.2018:

Die Bezirksvertretung Brackel beschließt auf Antrag der CDU-Fraktion einstimmig, die auf Seite 9 der Vorlage (Stellungnahme zu „Anwohner Brunhildstraße 36) empfohlene Herstellung der Straße als Spielstraße zu klassifizieren, als Forderung fest zu schreiben.

Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung einstimmig, dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage zu folgen.

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 10593-18-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung
des folgenden Antrags:

Die Verwaltung nimmt im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plans Br 226 –
Etzelweg - Gespräche mit dem Vorhabenträger zur Umsetzung von Maßnahmen der
E-Mobilität auf.

Begründung:
Ggf. mündlich“

AUSW, 04.07.2018:

Herr Rm Waßmann kündigt an, dass seine Fraktion der Vorlage mit dem Hinweis zustimmen werde, dass man das Thema „Spielstraße“ an der Stelle nochmal bestärke, weil man es für wichtig halte, dass dieses an der Stelle ernsthaft verfolgt werde. Zum Antrag der Fraktion B‘890 /die Grünen habe man sich gefragt, ob dieses an dieser Stelle Sinn mache.

Herr Wilde teilt mit, dass die Verwaltung das Thema „Spielstraße“ weiterverfolgen werde. Bei dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen gehe es um Gespräche mit dem Vorhabenträger zur Umsetzung von Maßnahmen der E-Mobilität. Er bewerte den heute vorliegenden Antrag als sehr positiv, da dieser die Grundforderung, welche zukünftig ohnehin bei jedem Neubaugebiet zu diesem Thema eingefordert werden soll, nochmal gut dokumentiere.

Frau Rm Weyer verdeutlicht, dass ihre Fraktion eigentlich heute die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel gerne zum Antrag erheben wollte, was sich aufgrund der Aussage durch Herrn Wilde zum Thema „Spielstraße“ aber erledigt hätte. Dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen könne man so zustimmen. Es wäre natürlich vernünftig, wenn das immer in jedem Baufenster geprüft würde. Man habe aber leider in der Vergangenheit die Erfahrung gemacht, dass gerade auch in Bezug auf behindertenpolitische Barrierefreiheiten es immer wieder in die Vorlagen mit rein musste, damit sich dieser Aspekt irgendwann gefestigt habe. Man werde daher heute den o. a. Antrag in der Hoffnung mittragen, dass auch dieser Punkt zukünftig in den jeweiligen Vorlagen enthalten sei.

Herr Rm Kowalewski weist darauf hin, dass das Thema „Spielstraße“ bereits in der eigentlichen Vorlage enthalten und insofern kein zusätzlicher Antrag hierzu erforderlich wäre. Zum Thema E-Mobilität vertrete man eher eine etwas skeptische Haltung, werde den Antrag hierzu aber mittragen.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler teilt mit, dass ihre Fraktion es begrüßen würde, wenn die Forderung aus dem Antrag ihrer Fraktion auch auf andere Projekt übertragen würde.
.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst unter Einbeziehung des o. a. Antrages der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss


Auftrag an die Verwaltung laut Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen:

Die Verwaltung nimmt im Zusammenhang mit der Aufstellung des B-Plans Br 226 –
Etzelweg - Gespräche mit dem Vorhabenträger zur Umsetzung von Maßnahmen der
E-Mobilität auf .



u TOP 4.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes (Änderung Nr. 4);
II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10954-18)

AUSW, 04.07.2018:

Herr Nickisch teilt mit, dass aus der Bezirksvertretung Huckarde die Mitteilung erfolgte, dass diese die Angelegenheit, wegen weiteren Beratungsbedarfes, vertagt habe.
Weiter informiert er darüber, dass hier ein Bebauungsplan für ein reines Wohngebiet festgesetzt worden sei. In diesem reinen Wohngebiet befände sich ein Einfamilienhaus, in welchem maximal 9 Kinder im Alter von 5-12 Jahren mit schwierigem familiärem Hintergrund untergebracht und betreut würden. Es gebe gegen diese Nutzung eine vor dem Verwaltungsgericht anhängige Klage. Vor diesem Hintergrund wäre es möglich, dass man ein zeitliches Problem bekäme, aufgrund dessen man die o.a. Nutzung möglicherweis nicht zulassen könne, wenn man diesen Bebauungsplan jetzt nicht auf die neue Baunutzungsverordnung umstelle.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler bedankt sich für diese Erläuterungen und plädiert aufgrund dessen dafür, heute den Beschluss zur Vorlage zu fassen.

Herr Rm Goosmann bittet um eine eindeutige Erklärung dazu, dass die Angelegenheit hier zeitkritisch sei, ansonsten plädiere er dafür, diese zu vertagen.

Vor dem Hintergrund der o.a. Ausführungen der Verwaltung spricht sich auch Herr Rm Kowalewski dafür aus, heute einen Beschluss zur Vorlage zu fassen.

Herr Rm Waßmann interpretiert die Erläuterungen von Herrn Nickisch so, dass dort eine Zweckentfremdung im Bebauungsplan eingetreten sei, welche man nun heilen wolle. Damit diese Maßnahme gerichtsfest werde, würde auch seine Fraktion heute gerne den Beschluss hierzu fassen.

Herr Wilde informiert darüber, dass es hier zunächst nur um den Offenlegungsbeschluss gehe. Sollte also die Bezirksvertretung nachträglich noch Gründe anführen, die niemand im Blick gehabt hätte und welche dazu führen würden, dass man die Angelegenheit nicht als Satzung beschließen könne, hätte man immer noch die Möglichkeit entsprechend darauf zu reagieren und das Verfahren zu stoppen. Er würde aber heute ungerne dieses Verfahren anhalten, weil man hiermit schon dokumentieren wolle, dass man hinter dem Sachverhalt stehe.

Frau Rm Weyer teilt mit, dass ihre Fraktion aufgrund der Aussagen von Herrn Wilde nun beschlussfähig wäre.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Bebauungsplan Hu 123 - Kniepacker - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich zu ändern (Änderung Nr. 4).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I. S. 3634, FNA 213-1).


II. stimmt der Textsatzung zur Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Hu 123 und der Begründung vom 02.05.2018 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 BauGB.





zu TOP 4.10
Dortmund-Eving, Bayrische Straße (ehemaliger Marktplatz)
- Auslobung eines nichtoffenen einphasigen städtebaulichen und freiraumplanerischen Wettbewerbes nach RPW 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11114-18)

AUSW, 04.07.2018:

Herr Nickisch informiert darüber, dass die Bezirksvertretung Eving einstimmig empfehle, dem Beschlussvorschlag der Planungsverwaltung zu folgen, jedoch den am Wettbewerb Teilnehmenden aufzutragen, sich in Arbeitsgemeinschaft mit einem /einer Verkehsplaner/in zu beteiligen.

Auf Nachfrage der Vorsitzende, Frau Rm Reuter, ob diese Anregung zum Thema „ Verkehr“ zeitlich auch noch in das Verfahren eingebracht werden könne, führt Herr Nickisch aus, dass die Verwaltung die Teilnehmenden dazu auffordern werde, einen /eine Verkehrsplaner/-in damit zu beauftragen, ihre Arbeiten in dieser Hinsicht zu verfeinern.

Frau Rm Matzanke teilt mit, dass Ihre Fraktion der Vorlage unter Einbeziehung der Anregung aus der Bezirksvertretung Eving folgen werde.



Mit der Anregung der Bezirksvertretung Eving fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Auslobungstext zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Auslobung zu veröffentlichen.

Anmerkung:
Außerdem wird die Verwaltung dazu beauftragt, den teilnehmenden Büros aufzutragen, sich in Arbeitsgemeinschaft mit einem /einer Verkehrsplaner/in zu beteiligen.

zu TOP 4.11
Nachfrageanalyse zur Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10799-18)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Umfragebericht „Nachfrageanalyse zur Situation auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt“ zur Kenntnis.




zu TOP 4.12
Genehmigung eines Moscheebaus an der Lindenhorster Straße
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10639-18)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO (Fraktion AfD):

„Die Bezirksvertretung Eving hat am 21.3.2018 die Pläne des Islamischen Kulturvereins der Bosniaken e.V. zustimmend zur Kenntnis genommen, an der Lindenhorster Straße 80 a ein Gemeindehaus mit Moschee nebst Minarett zu errichten. Formale Antragstellerin ist eine Immobilienverwaltung als Grundstückseigentümerin. Auf der Basis der Kenntnisnahme in der Bezirksvertretung Eving will die Stadtverwaltung nunmehr die Baugenehmigung erteilen. Wird der Baukomplex wie geplant genehmigt, entsteht hier in Lindenhorst mit Minarett und Kuppel ein 18 Meter hohes Symbol islamischer Dominanz, das sich dazu baulich in keiner Weise in die Umgebungsbebauung einfügt.

Dazu stellt die AfD-Fraktion folgende Anfrage:


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


Hierzu Zwischennachricht der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10639-18-E1):

…zu der oben genannten Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Die Verwaltung hat in der Zwischenzeit Kontakt zu den Antragstellern und Betreibern der
geplanten Moscheen aufgenommen.
Weitere Gespräche mit den Gemeinden finden in der Folge auf der bezirklichen Ebene statt.
Über die Ergebnisse dieser Gespräche sowie der bauordnungsrechtlichen Prüfung der
Vorhaben, wird die Verwaltung zur Beantwortung der Anfrage ausführlich nach der
Sommerpause berichten.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zwischennachricht nimmt Kenntnis.






zu TOP 4.13
Hochhausstandorte im städtebaulichen Kontext
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 11501-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 11501-18-E1):

„..zur Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.07.2018 erbittet die
CDU-Fraktion eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgendem Sachverhalt:

Der Rat der Stadt beauftragte die Verwaltung in seiner Sitzung am 17.05.2018 zu prüfen, ob bei
künftigem (Büro-)Flächenbedarf der Ankauf bzw. Bau von Immobilien/Grundstücken auf Grundlage
einer vergleichenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtung kostengünstiger, aber auch sinnvoll ist.
Standorte außerhalb der Innenstadtbereiche und Kooperationen mit städt. Gesellschaften sollen
dabei in diese Prüfung einbezogen werden.
Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, den kurz- und mittelfristigen Büroflächenbedarf inkl. der
Lösungsvorschläge in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
(AFBL) am 20.09.2018 im Zusammenhang darzustellen.
Vor dem Hintergrund der nunmehr bekannt gewordenen Planungen, den „Platz von Rostow am
Don“ eventuell mit einem rund 60 Meter hohen, ca. 20 geschossigem Wohn-, Hotel- und Geschäftshaus überbauen zu wollen, stellen sich für die CDU-Fraktion folgende Fragen, die mit in
den obigen Prüfauftrag einfließen sollen:

Exkurs:
Das Konzept zur Cityentwicklung „City 2030“, Drucksachen-Nr. 12015-14, trifft zum Entwicklungsraum
Platz von Rostow am Don u.a. folgende Aussagen:
„Im Kontext der bestehenden Bebauung im Umfeld der zur Erreichbarkeit der City wichtigen Kreuzung
Neutor wird seitens der Stadt Dortmund eine weitere bürgerfreundliche Konzentration
städtischer Dienstleistungsangebote angestrebt“.
……….
„Im Sinne der weiteren Ausbildung der sog. „City-Krone“ (s. Pkt. 2.2) bietet sich hier, in direkter
Sichtachse der nördlich einführenden Citymagistralen Märkische Straße die Realisierung einer
weiteren Hochhausbebauung an. In Komposition mit den bereits bestehenden Hochhäusern Ellipson
und Märkischer Turm sowie den projektierten v.g. Bebauungen kann sich die Silhouette der
City nachhaltig verändern und den Stadtraum zur neuen Adresse für Dienstleistungs- und Büronutzungen wachsen lassen.“

Weiterhin heißt es unter dem Kapitel Bürostandorte:
„Die aktuell in der City verteilten Bürostandorte sollen im wesentlichem im südlichen Bereich
des Wallrings rund um den Stadthauskomplex als der zentralen Anlaufstelle für Bürgerinnen
und Bürger konzentriert werden……..“.

Fragen:
1. Welchen Bedarf (in qm) sieht die Verwaltung an mittelfristigen innerstädtischen Büroflächen
sowohl für private als auch für städtische Nutzung?
2. Teilt die Verwaltung nach wie vor die Beschlusslage des Rates und die oben zitierten Aussagen
zum Platz von Rostow am Don / südlichen Bereich des Wallrings, dass dort in erster
Linie (städtische) Büroflächen entstehen sollen?
3. Sollte sich die Architektur eines neu entstehenden Gebäudes auf dem Platz von Rostow
am Don – wie oben im Citykonzept beschrieben – nicht besser deutlich an das Ellipson und
den Märkischen Turm anlehnen?
4. Inwieweit hält es die Verwaltung für möglich, eine Bebauung des Platzes von Rostow am
Don in Kooperation mit städtischen Gesellschaften zu realisieren?
5. Wie weit sind die Überlegungen gediehen, den Standort Märkische Straße 16-20 aufzugeben
und den Betreiber das Angebot zu unterbreiten, sich an einen neuen Standort innerhalb
des Stadtgebietes zu verlagern, um das Gesamtareal baulich zu einem Ganzen zu arrondieren?
6. Hält die Verwaltung an ihrem Vorhaben fest, das am Innenstadt-Ring gelegene Gebäude
Ostwall 64 (Jugendamt) zu sanieren oder gibt es Überlegungen, die im Rahmen einer neuen
Wirtschaftlichkeitsberechnung zu dem Ergebnis kommen, dass ein Ankauf/Neubau an
einem anderen Standort kostengünstiger, aber auch sinnvoller ist?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 4.14
Fassadengestaltung
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 11517-18)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.:11517-18-E1)

…der Kulturausschuss des Regionalverbandes Ruhr befasste sich in der Sitzung vom 14.06.2018 mit dem TOP 7. „Ausblick Programm Interkultur Ruhr 2019 – 2022“. Dabei wurde eine Kooperation der Dortmunder Kommunalverwaltung mit dem Förderfond Interkultur Ruhr benannt, welche die Fassadengestaltung der von städtischer Seite angekauften und sanierten Immobilien am Nordmarkt/ Mallinckrodtstraße zum Gegenstand hat. Hierbei sollen bevorzugt interkulturelle, architektonische Aspekte zur Umsetzung kommen.

Die Fraktion FDP/ Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Anfrage:

1. Ist eine solche Kooperation geplant oder existiert sie bereits?

2. Falls ja: in welchem Stadium befindet sich dieses Gemeinschaftsprojekt und welche Akteure sind ggf. einbezogen worden?

3. In welcher Form plant die Verwaltung ggf. den Rat, bzw. den zuständigen Fachausschuss hierüber zu informieren?

4. In dem Vortrag wurde unter anderem eine „landesspezifische Fassadengestaltung“ erwähnt. Die Verwaltung wird gebeten die bisherigen Planungen für die Fassadengestaltung aufzuzeigen.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.




zu TOP 4.15
Errichtung und Betrieb eines Gefahrstofflagers der Firma Accela Tyre Fill Systems GmbH in Dortmund-Marten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11611-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.:11611-18):

…auf dem Wege der Dringlichkeit bitten wir um Aufnahme des Punktes „Errichtung und Betrieb eines Gefahrstofflagers der Firma Accela Tyre Fill Systems GmbH in Dortmund-Marten“ in die Tagesordnung. Die Dringlichkeit begründet sich mit der öffentlichen Bekanntmachung vom 23.6.2018 in den Dortmunder Ruhrnachrichten und der damit verbundenen Frist in der Rechtsbehelfsbelehrung. Eine Thematisierung in einer späteren Sitzung würde die Fristen nicht mehr erreichen.

Angesichts der Brisanz des Vorhabens bitten wir um eine umfassende Information des Umweltausschusses zum Vorhaben. Die Bekanntmachung spricht von einer Kapazität von bis zu 849 Tonnen, die in die Gefahrenklassen „Gewässergefährdend, Kategorie Chronisch 1 + 2“ eingestuft sind. Davon seien 474 Tonnen in die Gefahrenklassen „akute Toxizität der Kategorie 3“ und „spezifische Zielorgan-Toxizität Kategorie 1“ eingestuft. Weiterhin seien weitere Gefahrenklassen inbegriffen, darunter insbesondere „reproduktionstoxische Stoffe der Kategorie 2“ und „karzinogene Stoffe der Kategorien 1A, 1B und 2“.

Die Berichterstattung sollte das Vorhaben an sich, eine Auflistung der gelagerten und verarbeiteten Stoffe, verkehrliche Implikationen der Anlieferung und Entsorgung, Unfallrisiken und Katastrophenpläne beinhalten.

AUSW,04.07.2018:

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht nochmal die Dringlichkeit der Angelegenheit, indem er darauf aufmerksam macht, dass die Offenlegungsfrist hierzu am 09.07.2018 enden würde.

Herr Wilde teilt mit, dass es sich um ein Genehmigungsverfahren handele, welches nicht in die Zuständigkeit der Stadt Dortmund falle. Es gehe vielmehr um eine, durch die Bezirksregierung Arnsberg ausgesprochene, Genehmigung nach dem Bundesdesimmissionsschutzgesetz. Nach dem aktuellen Recherchestand der Verwaltung wurde diese Genehmigung auch inzwischen erteilt. Nach der öffentlichen Bekanntgabe bestehe nun die Möglichkeit, hiergegen Klage einzureichen, welche ggf. von anderer Stelle erfolgen müsse. Die Verwaltung werde die Angelegenheit aber zum Anlass nehmen, die Bezirksregierung Arnsberg darum zu bitten, zur nächsten Sitzung entsprechende Ansprechpartner/-innen zu entsenden, um dem Ausschuss mündlich zu diesem Thema zu berichten oder alternativ einen schriftlichen Bericht hierzu vorzulegen, um mehr zu den Hintergründen des Vorhabens und auch den durch die Fraktion die Linke & Piraten gestellten o.a. Fragen, insbesondere zur Anlieferung, Entsorgung und der Nähe zu Wohngebieten zu erfahren.

In diesem Sinne wird der Ausschuss für Umwelt, Stadtestaltung und Wohnen diese Angelegenheit in seiner nächsten Sitzung (19.09.2018) erneut aufrufen.



5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Neuwahl eines Mitgliedes des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) für den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11035-18)

AUSW, 04.07.2018:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat wählt auf Vorschlag des nach § 70 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) vorschlagsberechtigten Verbandes ein neues Mitglied des Naturschutzbundes Deutschland e.V. (NABU) in den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde.




zu TOP 5.2
Wasserversorgungskonzept der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11150-18)

AUSW, 04.07.2018:

Herr Rm Waßmann deklariert aufgrund der Komplexität des gesamten Themas für seine Fraktion noch Beratungsbedarf und bittet daher darum, diese Angelegenheit in die nächste Sitzung des Ausschusses (19.09.2018) zu vertagen und die Beschlussfassung des Rates der Stadt Dortmund hierzu analog zu vertagen.

Herr Wilde teilt, auf Nachfrage der Vorsitzenden, mit, dass es hierdurch keine terminlichen Probleme geben werde.

Frau Rm Weyer schließt sich der Bitte von Herrn Rm Waßmann an, die Angelegenheit zu vertagen, da es sich insgesamt um eine sehr komplexe Angelegenheit handele. Des Weiteren bittet sie die Verwaltung darum, zur nächsten Sitzung einen entsprechenden Vortrag vorzubereiten, welcher möglichst auch die Verquickungen zu Wasserwerken berücksichtige.

Herr Rm Kowalewski regt an, in diesen Vortrag auch die Frage der Partikelfilter mit aufzunehmen.

Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion den hier vorgeschlagenen Weg unterstützte.
Weiter bittet er darum, in der Septembersitzung ebenso die Frage danach zu beantworten, ob man es richtig interpretiert habe, dass die Wasserversorgung tatsächlich aus diesen oberflächennahen Grundwassern komme, sich sozusagen jedes Jahr erneuern würden und es daher nicht erforderlich
sei, tiefer liegende Schichten anzubohren.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Vorlage in seine nächste Sitzung am 19.09.2018, um sich durch die Verwaltung und möglichst auch externe Berichterstatter der Versorgungsunternehmen umfassend informieren zu lassen.



zu TOP 5.3
Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11248-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 5.4
Luftmessstationen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10885-18-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10885-18-E1):
-lag bereits zur Sitzung am 02.05.2018 vor-

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung
um eine schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragestellungen:

1. Welche Vorgaben macht die Europäische Union für Stickoxid-Messstationen hinsichtlich
der Standortwahl (Abstand zu Kreuzungen, Abstand zum Fahrbahnrand
etc.)?

2. Gibt es bei den ermittelnden Messergebnissen, wenn diese den Grenzwert überschreiten,
eine Art „Ermessensspielraum“, der sich an der Standortwahl orientiert?

3. Wo im Stadtgebiet sind überall Luftmessstationen aufgestellt (bitte um genaue örtliche
Bezeichnung der Standorte getrennt nach LANUV-Messstationen und städtischen
Messstationen)?

4. Erfüllen alle Messstationen die genauen Vorgaben der Europäischen Union oder
müsste(n) aus Sicht der Stadtverwaltung ein oder mehrere Standort(e) versetzt
werden, um zu EU-konformen Messwerten zu gelangen?


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10885-18-E2) (siehe Anlage)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 5.5
CO2-Bilanz 2014
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 10500-18-E1)

Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) ( Drucksache Nr.: 10500-18-E1):
-lag bereits zur Sitzung am 02.05. 2018 vor-

……….wir bitten die Verwaltung zum TOP 5.1 CO2-Bilanz 2014 um Stellungnahme, ob Fördermittel
aus dem Programm Nationale Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (https://www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie)
durch die Stadt Dortmund beantragt wurden oder ob die Absicht dazu besteht.
Laut Bundesministerium „werden sowohl strategische als auch investive Projekte in Kommunen“
gefördert. „Zu den Schwerpunkten gehören Einstiegsberatungen, Klimaschutzkonzepte
und das Klimaschutzmanagement. Aber auch die Umrüstung von Schulen, Kindergärten
und Sporthallen auf LED sowie die Errichtung von Mobilitätsstationen oder die
In-situ Stabilisierung von Abfalldeponien werden gefördert.“
Dies wäre eine willkommene Entlastung bspw. für die Mittel aus der Sportpauschale für
die Beleuchtung in Sporthallen, aber auch für andere Mittel, welche dann anders verwendet
werden könnten.

Hierzu Stellungnahme der Verwaltung 8Drucksache Nr.: 10500-18-E2:

…..die Anfrage der Fraktion Die Linke & Piraten beantworte ich wie folgt:

Die Stadt Dortmund hat in der Vergangenheit Fördermittel aus dem Programm Nationale
Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare
Sicherheit beantragt und wird diese Fördermittel auch zukünftig in Anspruch nehmen. Im
Einzelnen wurden folgende Vorhaben aus diesem Programm gefördert:

 01. Mai 2009 bis 31. Oktober 2010: Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 in
Dortmund
 01. Oktober 2011 bis 31. Mai 2012: Sanierung bestehender Straßenbeleuchtung durch
energieeffiziente LED-Technik
 01. September 2011 bis 31. Dezember 2014: Einstellung zweier
Klimaschutzmanager/innen zur beratenden Begleitung bei der Umsetzung des
integrierten kommunalen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 in Dortmund
 01. Dezember 2012 bis 30. November 2013: Klimaschutztechnologien bei der
Stromnutzung der Stadt Dortmund für den Bereich Außenbeleuchtung
 01. Oktober 2013 bis 30. September 2014: Klimaschutzteilkonzept für den Bereich
Green IT für die städtische IT-Infrastruktur und IT-Systeme Stadt Dortmund
 13. Mai 2013 bis 31. Juli 2015: Energetische Ertüchtigung des Forstbetriebshofs
Westerholz als ausgewählte Klimaschutzmaßnahme im Rahmen der Förderung der
fachlich-inhaltlichen Unterstützung der Stadt Dortmund
 01. Dezember 2013 bis 31. März 2016: Sanierung der Außen- und Straßenbeleuchtung
Stadt Dortmund
 01. Januar 2014 bis 31. Juli 2015: Aufstellung eines integrierten
Klimaschutzteilkonzeptes im Modellgewerbegebiet Dortmund-Dorstfeld West
 01. Januar 2014 bis 30. April 2016: Verbesserung der Radverkehrsinfrastruktur,
Radstation am Dortmunder Hauptbahnhof
 01. November 2014 bis 31. Oktober 2015: Umrüstung der Innenbeleuchtung im
Museum für Kunst und Kulturgeschichte auf LED-Beleuchtung
 01. März 2016 bis 30. September 2018: Umrüstung der Innenbeleuchtung des
Museums für Naturkunde auf LED-Beleuchtung

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.6
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 11495-18)

Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 11495-18-E1):

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Das kommunale Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 wird auf Basis der bisherigen Auswertungen fortgeschrieben und konzeptionell weiterentwickelt.

2. Bei der Fortschreibung sollen sämtliche bestehende Projekte zum Klimaschutz,
wie z.B. der Masterplan Energiewende, das Mobilitätskonzept zur Luftreinhaltung
oder das Konzept „Emissionsfreie Innenstadt“ berücksichtigt werden.

3. Die Verwaltung definiert zunächst bis zum Ende des Jahres 2018 den Prozess
der Fortschreibung.
Ein erstes Konzept mit Vorschlägen zum Zeitplan, den einzubeziehenden Akteuren
und einer ersten Kostenaufstellung soll dem AUSW in seiner ersten Sitzung
2019 vorgelegt werden.

Begründung:
Als größtes Wirtschaftszentrum in der Region Westfalen hat die Stadt Dortmund
nach eigenen Angaben eine besondere Verantwortung, wenn es um die Fragen des
Klimaschutzes geht. Mit Beschluss vom 15.05.2008 (Drucksache Nr. 10663-07) hat
der Rat die Verwaltung deshalb beauftragt, ein kommunales Handlungsprogramm
zur Senkung der CO2-Emissionen und des Energiebedarfs in Dortmund vorzulegen.
Das Handlungsprogramm wurde zunächst bis 2020 konzipiert.
Das „Handlungsprogramm Klimaschutz“ hat Maßnahmen definiert, mit deren Hilfe
das Ziel erreicht werden sollte, die CO2-Emissionen in Dortmund bis 2020 um 40 %
zu senken. Dieses Ziel wird voraussichtlich nicht erreicht: Die aktuell vorgestellte
CO2-Bilanz weist bis 2014 eine Reduktion der CO2-Emissionen um lediglich 25%
aus. Gleichzeitig sind weitere Probleme für den Klimaschutz hinzugekommen, die in
dem übernächsten Jahr auslaufenden Handlungsprogramm bisher nicht berücksichtigt
wurden. Seit 2008 wurde zudem eine Vielzahl von Plänen mit Verkehrsbezug auf
kommunaler Ebene vom Rat beschlossen. Auch auf regionaler Ebene wurden neue
Zielsetzungen definiert, die klimarelevant sind und einer Einbeziehung bedürfen.
Das Handlungsprogramm sollte grundsätzlich fortgeschrieben und gleichzeitig konzeptionell
überarbeitet werden. Dabei müssen die bisherigen Maßnahmen überdacht
und neue Akzentsetzungen beraten werden. Der Prozess für die Fortschreibung und
die nötige Aktualisierung der Handlungsschwerpunkte soll entsprechend frühzeitig
definiert werden.

AUSW, 04.07.2018:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler teilt zu Punkt 3 des o.a. Antrages mit, dass ihre Fraktion hierbei den zweiten Satz streichen würde, da man hierzu von der Verwaltung die Information erhalten habe, dass diese Forderung zeitlich zu ambitioniert sei.

Frau Rm Matzanke führt an, dass ihre Fraktion unter dieser Prämisse dem Antrag zustimmen könne. Grundsätzlich möchte sie von der Verwaltung aber wissen, ob es sich bei dem, was mit diesem Antrag gefordert würde, nicht ohnehin bereits um das handelnde Geschäft der Verwaltung –als Grundlage für die Akquise von Fördermitteln- handeln würde.

Herr Dr. Mackenbach informiert darüber, dass die Verwaltung sich natürlich über 2020 hinaus mit dieser Angelegenheit beschäftigen werde. Man sei auch bereits dabei, sich über den Rahmen zu verständigen, was man alles in das „Klimaschutzkonzept 2030 ff. “ mit hineinnehme. Hierbei denke man auch an Luftschadstoffe, Lärm und die Dinge die hiermit im Zusammenhang stehen. Zu der in der Begründung des heutigen Antrages erwähnten Reduktion der CO2-Emissionen von 25 % macht er darauf aufmerksam, dass man 2014 bereits eine Reduktion von 32 % erreicht hatte und man bis 2020 wahrscheinlich noch 40 % erreichen werde.


In der entsprechend geänderten Fassung beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) wie folgt:

1. Das kommunale Handlungsprogramm Klimaschutz 2020 wird auf Basis der bisherigen Auswertungen fortgeschrieben und konzeptionell weiterentwickelt.

2. Bei der Fortschreibung sollen sämtliche bestehende Projekte zum Klimaschutz,
wie z.B. der Masterplan Energiewende, das Mobilitätskonzept zur Luftreinhaltung
oder das Konzept „Emissionsfreie Innenstadt“ berücksichtigt werden.

3. Die Verwaltung definiert zunächst bis zum Ende des Jahres 2018 den Prozess
der Fortschreibung.
Ein erstes Konzept mit Vorschlägen zum Zeitplan, den einzubeziehenden Akteuren
und einer ersten Kostenaufstellung soll dem AUSW in seiner ersten Sitzung
2019 vorgelegt werden.




6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Herstellung des Verbindungsweges zwischen Alfred-Trappen-Straße 24 und
Nagelschmiedegasse (B 4) Ausführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10450-18)

Beschluss der Bezirksvertretung Hörde:

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt einstimmig die „Herstellung des Verbindungsweges zwischen der Alfred-Trappen-Straße 24 und der Nagelschmiedegasse“ mit einem Gesamtinvestitions-volumen in Höhe von 576.320 € für die Haushaltsjahre 2018 bis 2020. Davon entfallen auf die investiven Auszahlungen 521.000 € und auf aktivierbare Eigenleistungen 55.320 €, die nicht zahlungswirksam sind.

Die „Herstellung des Verbindungsweges zwischen der Alfred-Trappen-Straße 24 und der Nagelschmiedegasse“ wird durch Bundes-/Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 412.720 € gefördert. Die Bezirksregierung Arnsberg hat die investiven Auszahlungen als grundsätzlich zuwendungsfähig anerkannt. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide
liegen vor.

Der Eigenanteil an der Gesamtinvestition beträgt 163.600 €, unter der Berücksichtigung
der aktivierten Eigenleistungen in Höhe von 55.320 € beträgt der zahlungswirksame
Eigenanteil der Stadt Dortmund 108.280 €.

Die Investition zur „Herstellung des Verbindungsweges zwischen der Alfred-Trappen-Straße 24 und der Nagelschmiedegasse“ bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2021), im Saldo eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung
in Höhe von 6.228,43 € (siehe dazu Anlage 2 letzte Tabelle).

Durch den Abriss von einem eingeschossigen Geschäftsgebäude und einem Geräteschuppen entstehen ein einmaliger außerplanmäßiger Aufwand in Höhe von 42.981,88 € und ein einmaliger außerplanmäßiger Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 39.408,00 €, welcher gem. § 43 (3) GemHVO gegen die Allgemeine Rücklage zu buchen ist. Durch die Nutzungsänderung von Grund und Boden ergeben sich bei zwei betroffenen Flurstücken zudem Abwertungserfordernisse mit außerplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 58.093 € und außerplanmäßige Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 41.874,29 €. Zudem entfällt ein eingeräumtes Wegerecht.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
Grünzug "Emscher nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11438-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen sowie das als Anlage beigefügte Workshop-Ergebnis zum Projekt Grünzug „Emscher nordwärts“ zur Kenntnis.





zu TOP 6.3
Landesprogramm "SOZIALE INTEGRATION IM QUARTIER 2018"
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10972-18)

Hierzu Antrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 10972-18):
-lag bereits zur Sitzung am 02.05.2018 vor-

………im Wege der Dringlichkeit, die sich aus dem Fristende zur Einreichung der Projektanträge bei den zuständigen Bezirksregierungen (31. Juli 2018) und der erst am 04.07.2018 stattfindenden nächsten AUSW-Sitzung ergibt, stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird aufgefordert, sich am Landesprogramm „Soziale Integration im Quartier 2018“ zu beteiligen, entsprechende Projektvorschläge zu entwickeln, diese dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in seiner Sitzung am 04.07.2018 vorzustellen und die entsprechenden Antragsunterlagen bei der zuständigen Bezirksregierung bis zum 31.07.2018 einzureichen.

Begründung

Mit dem neuen Förderprogramm Integration im Quartier will die Landesregierung den nachbarschaftlichen Zusammenhalt stärken, die Teilhabe aller gesellschaftlichen Gruppen am öffentlichen Leben sichern und für die Bürgerinnen und Bürger die Lebensqualität in Stadt- und Ortsteilen spürbar verbessern. Auch den vielen Zuwanderern soll bei der Integration in ihre neue Heimat geholfen werden. Um das Leben in den Städten, Kreisen und Gemeinden attraktiv und lebendig zu gestalten sollen insbesondere öffentliche Bildungs- und Begegnungseinrichtungen, Bürgerhäuser und Stadtteilzentren, Sportanlagen, Spielplätze und Parks gefördert werden. Die Investitionsmittel stehen insbesondere zur Verbesserung des Zusammenlebens aller in einem Quartier lebenden Menschen in baulich investive Maßnahmen der Daseinsvorsorge zur Verfügung.

Gemeinden und Gemeindeverbände können bis zum 31. Juli 2018 Projektanträge für die voraussichtlich 55 Millionen Euro Investitionsmittel stellen. Damit treiben Bund und Land die Erneuerung der sozialen Infrastruktur voran. Projekte, die sich durch die Einbeziehung bürgerschaftlichen Engagements auszeichnen oder durch die Zivilgesellschaft getragen werden, möchten die Landesregierung im Rahmen des Investitionspaktes besonders würdigen.

Nähere Informationen zum Programm siehe hier:

https://www.mhkbg.nrw/stadtentwicklung/foerderung_und_instrumente/Soziale-Integration-im-Quartier/index.php


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung ( 10972-18-E1):

Ihren Antrag zum Landesprogramm „Soziale Integration im Quartier 2018“ (Drucksache Nr.:
10972-18) beantworte ich wie folgt:

Die Stadt Dortmund wird sich 2018 am oben genannten Programm mit zwei Projekten
beteiligen und diese fristgerecht zum 31.07.2018 bei der BezReg Arnsberg einreichen.
Weitere Projekte wurden mir nicht gemeldet.

Projekt „Kinder und Jugendsportpark Hombruch“ (FB 51)
Auf der Fläche zwischen dem Hombrucher Hallenbad und der Jugendfreizeitstätte Hombruch
wird ein Kinder- und Jugendsportpark entstehen. Die aktuelle Fläche bietet keine zeitgemäßen
Standards im Bereich des Fun- und Trendsports. Gemeinsam mit Kindern- und Jugendlichen
wurde ein erstes Flächenkonzept erarbeitet, mit dem attraktive Sportbereiche wie Skaten,
Calisthenics, Fitness, Mountainbiken, Klettern und ansprechende Aufenthaltsbereiche
entstehen sollen. Dieses Projekt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,7 Millionen
Euro wird zur Zeit vom Fachbereich 19 hinsichtlich der Planungsleistungen
(förderunschädlich) zur Ausschreibung gebracht. Der Beschluss des Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie datiert vom 29.11.17 (Drucksache Nr.: 09479-17).
Dieses Projekt wurde im vergangenem Jahr nicht bewilligt, jedoch ist gemäß Schreiben des
Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom
30.10.2017 eine mögliche Förderung in 2018 nach weiterer Qualifizierung nicht
ausgeschlossen.


Projekt „Begegnungszentrum Dorstfeld“ (FB 64)
In den ungenutzten Kauengebäuden der ehemaligen Zeche Dorstfeld 2/3 soll ein
Begegnungszentrum entstehen. Das unter Denkmalschutz stehenden Gebäude soll zu einer
Begegnungsstätte für bürgerschaftliches Engagement, Vereinsarbeit, kulturelle Aktivitäten
und Beratungs- und Bildungsangebote umgebaut werden und eine Nutzung als Kinder- und
Jugendtreff beinhalten. Gebäude und Außenbereich werden gemeinsam mit der
Interessengemeinschaft Dorstfelder Vereine (IDV) geplant und baulich umgesetzt. Der
spätere Betrieb des Begegnungszentrums erfolgt durch eine Genossenschaft Dorstfelder
Bürger und Vereine, deren Gründung derzeit vorbereitet wird. Die Kombination von
Stadtteilarbeit, Jugendarbeit, Vereinsleben und ehrenamtliches Engagement in
zivilgesellschaftlicher Trägerschaft stellt für den Stadtteil eine neue Form von
bürgerschaftlich organisierter sozialer Infrastruktur dar und erfüllt ideal die Ziele des
Investitionspaktes Soziale Integration im Quartier.
Planunterlagen und die notwendige Kostenschätzung werden derzeit durch das im Juni 2018
beauftragte Generalplanungsbüro erarbeitet. Der vorgesehene Kostenansatz in Höhe von ca.
3,1 Millionen Euro wird bis zur Antragstellung noch weiter qualifiziert und verifiziert.
Der Bedarf an dem Förderprogramm „Soziale Integration im Quartier“ ist sehr groß. Im
vergangenen Jahr standen in NRW Projekte mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 277
Millionen Euro einem verfügbaren Budget von 55 Millionen Euro gegenüber, sodass eine
entsprechende Auswahl erfolgen musste. Auch in diesem Jahr wird der Finanzbedarf
entsprechend hoch sein, zudem vorrangig noch Reserveprojekte aus dem Antragsjahr 2017
bedient werden.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



zu TOP 6.4
Vereinfachung baurechtlicher Verfahren
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10878-18-E1)
Hierzu Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 10878-18-E1):

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Verwaltung um die Beantwortung folgender
Fragen:

1. 2015 wurden durch die Richtlinien zur Förderung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL
FLÜ) die Qualitätsanforderungen für den Neubau von gefördertem Wohnraum vereinfacht.
In welchen Dortmunder Baugebieten wurde, bzw. wird noch nach den RL FLÜ gebaut?
2. Wie viele Wohnungen in Dortmund sind insgesamt unter dieser Vorgabe entstanden
bzw. entstehen noch?

3. Für die Förderung des Wohnungsbaus nach den RL Flü musste die Nachrüstbarkeit
der Wohnungen auf die Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils geltenden
Fassung nachgewiesen werden.
Wann ist jeweils mit den notwendigen Nachrüstungen zu rechnen?

4. Mit dem Runderlass der neuen Landesregierung vom 1. Februar 2018 wurden die
RL FLÜ aufgehoben.
Welche Auswirkungen hat das auf die in Dortmund entstandenen Wohnungen bzw.
auf die weiteren Planungen?

Begründung:
2015 wurden angesichts der vielen Asyl- und Schutzsuchenden die Richtlinien zur Förderung
von Wohnraum für Flüchtlinge (RL FLÜ) eingeführt. Damit sollten u.a. bauliche Anforderungen,
die eine schnelle und günstige Umsetzung von gefördertem Wohnungsbau
erschwerten, modifiziert werden. Zu diesem Zweck wurden zeitlich befristete Abweichungen
von bauplanungsrechtlichen Vorgaben und Standards des Baugesetzbuches ermöglicht.
Konkret konnte auf die bauliche Realisierung von Freisitzen (Balkone, Loggien, Terrassen)
zunächst verzichtet werden, wenn der Nachweis der Nachrüstbarkeit erbracht
wurde. Mit der Förderzusage verpflichtete sich die Antragstellerin oder der Antragsteller
jedoch, entsprechend nachzurüsten, sobald der Bedarf für die Flüchtlingsunterbringung
entfällt und der Wohnraum weiter genutzt werden soll.


Hierzu Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 10878-18-E2):

die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. In folgenden Baugebieten wurde Wohnraum nach RL-Flü errichtet:
- Erdbeerfeld – Mengede
- Holtestraße – Lütgendortmund
- Altenderner Straße – Derne
- Oesterholzstraße 108 a – Innenstadt-Nord
- Oesterholstraße 108 und Oestermärschstraße 21 – Innenstadt-Nord

2. 124 Wohnungen wurden bzw. werden nach RF-Flü hergerichtet bzw. neu errichtet.

3. Im Wohnungsneubau wurden im Rahmen der RL-Flü alle Wohnungen nach den
Qualitätsvorgaben der Wohnraumförderbestimmungen gefördert. Nachrüstungen sind
daher nicht erforderlich.

4. Bereits im Jahr 2017 erfolgten keine Förderungen mehr nach RL-Flü. Der Wegfall der
Förderrichtlinie hat für Dortmund keine Auswirkungen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 6.5
Smart City Projekt: Der City Tree
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11393-18)
Hierzu Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 11393-18-E1):

….wir bitten darum den nachstehenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen:

Der AUSW beauftragt die Verwaltung einen Einsatz von City Trees in den urbanen Centren der Stadt zu prüfen und ggf. ein Projekt im Rahmen des Smart City Projektes zu initiieren.

Begründung

Bewohner von Großstädten wie Dortmund leiden häufig unter dicker Luft. Besonders NOx-Werte, Feinstaub und aus klimatischen Gründen auch CO2 sind ein Dauerthema. Ein Dresdner Start Up Unternehmen hat den sogenannten City Tree entwickelt um mit diesem Problem umzugehen.

Der „City Tree“ ist ein Wandelement, das mit speziellen Moosen bepflanzt wird. Dank ihrer großen Oberfläche sind diese in der Lage sehr viele Schadstoffe aufzunehmen. Der City Tree eignet sich daher für urbane Gebiete, in denen für Grünflächen und viele Bäume nur wenig Platz zu finden ist.

Die City Trees sind mit Sensoren ausgestattet, die permanent das Mikroklima analysieren. Sie messen Feinstaubgehalt, Temperatur und Regenmenge und rechnen aus, wie viel Wasser und Nährstoffe die Pflanzen brauchen und versorgen sie vollautomatisch mit der notwendigen Menge. Der in der Wand integrierte Regenwassertank wird mit Solarenergie betrieben und ist weitgehend wartungsfrei. Durch entsprechende Netzanschlüsse kann der City Tree auch als Wi-Fi-Hotspot oder E-Bike-Ladestation dienen.

AUSW, 04.07.2018:

Herr Rm Kowalewski betont, dass es sich bei dem o.a. Antrag seiner Fraktion um einen reinen Prüfauftrag handele, mit der Bitte an die Verwaltung, im Anschluss an die Prüfung über das Ergebnis zu berichten und für den Fall, dass die Sinnhaftigkeit bejaht werden könne, dann auch eine Aussage dazu zu machen, wo man diese „City-Tree“- Wandelemente einsetzen könnte.

Herr Rm Waßmann teilt hierzu mit, dass man aufgrund der zuvor durch Herrn Rm Kowalewski gemachten Aussage, dass es sich um einen reinen Prüfauftrag handeln würde, diesem auch zustimmen könnte. Man hätte dann aber auch gerne entsprechende Aussagen der Verwaltung zu eventuellen Kosten und Nutzen.

Her sB Tietz führt an, dass seine Fraktion in diesem Sinne auch zustimmen könne und Verwaltung einmal aufbereite:
„Was sind „City-Trees? Was kosten diese? Was haben diese an anderen Orten, an denen sie bisher erprobt wurden gebracht?“

Frau Rm Matzanke schießt sich diesen Ausführungen an.

Herr Rm Happe bittet darum, den Prüfauftrag um folgende Frage zu ergänzen:

„Welche Auswirkungen hat es auf Fassaden, wenn diese „City-Tree-Elemente einmal abgenommen werden müssen?“

Mit dieser Ergänzung und auch unter Beachtung aller anderen Anmerkungen beschließt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden o. a. Prüfauftrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

Der AUSW beauftragt die Verwaltung einen Einsatz von City Trees in den urbanen Centren der Stadt zu prüfen und ggf. ein Projekt im Rahmen des Smart City Projektes zu initiieren.
Die Verwaltung wird darum gebeten, nach erfolgter Prüfung einen entsprechenden Bericht hierzu vorzulegen.










zu TOP 6.6
Wohnhaus Hannibal II
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 11394-18)

Hierzu Bitte um Stellungnahme ( Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 11394-18):


…laut Medienberichten plant die Intown-Gruppe, den seit September 2017 leer stehenden Hannibal-Komplex in Dorstfeld zu verkaufen. In diesem Zusammenhang bitten wir um die Beantwortung nachstehender Fragen:



Die Stellungnahme hierzu erfolgt im Zusammenhang mit anderen Anfragen zu diesem Thema im Rahmen einer Vorlage, welche zu einer der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause vorgelegt wird.


7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-


8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-





11. Informationen der Verwaltung

zu TOP 11.1
Terminplan Rat und Ausschüsse 2019
Information
(Drucksache Nr.: 11154-18)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




Die öffentliche Sitzung endet um 18:22 Uhr.



Klösel Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin




zu TOP 2.1 "Ansiedlung von Möbelhäusern": Ergänzung der Verwaltung zu TOP 2.1 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund.pdfErgänzung der Verwaltung zu TOP 2.1 Ansiedlung von Möbelhäusern in Dortmund.pdf
TOP 2.1.1 (Herrr Thabe) 2018_07_04 AUSW_Sachstand Möbelhäuser.pdfTOP 2.1.1 (Herrr Thabe) 2018_07_04 AUSW_Sachstand Möbelhäuser.pdf
TOP 2.1.2.  ( Herr Lehnerdt) 2018_06_25 BBE_XXXL_Hildastraße.pdfTOP 2.1.2. ( Herr Lehnerdt) 2018_06_25 BBE_XXXL_Hildastraße.pdf
TOP 2.1.3. (Herr Vieten) 2018_07_03 IGS_Verkehr Hildastraße.pdfTOP 2.1.3. (Herr Vieten) 2018_07_03 IGS_Verkehr Hildastraße.pdf
TOP 2.1.4. (Frau Kollmar) 2018_06_28 GMA_Sorbenweg und Hildastraße.pdfTOP 2.1.4. (Frau Kollmar) 2018_06_28 GMA_Sorbenweg und Hildastraße.pdf
TOP 2.1.5.  (Herr Ambrosius) 2018_06_26 Ambrosius_Verkehr Sorbenweg.pdfTOP 2.1.5. (Herr Ambrosius) 2018_06_26 Ambrosius_Verkehr Sorbenweg.pdf

zu TOP 5.4 "Luftmessstationen" Anlage zu TOP 5.4 Luftmessstationen.pdfAnlage zu TOP 5.4 Luftmessstationen.pdf zu TOP 5.4.pdfzu TOP 5.4.pdf
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