Niederschrift (öffentlich)
über die 43. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 16.06.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 17:00 - 20:10 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann -abwesend-
Rm Heidkamp
Rm Jäkel
Rm Kaminski
Rm Kleinhans
Rm Renkawitz -abwesend-
Rm Schmidt
Rm Tölch -abwesend-
CDU
Rm Daskalakis -abwesend-
Rm Goll -abwesend-
Rm Krause
Rm Kopkow
Rm Wallrabe
Rm Weber
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Fuß
sB Krummacher -abwesend-
Rm Noltemeyer
FDP/Bürgerliste
sB Joest
Die Linke & Piraten
Rm Karacakurtoglu -abwesend-
Rm Zweier
AfD
Rm Bohnhof -abwesend-
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Bürstinghaus Integrationsrat bis 18:50 Uhr
sE Siegmund Seniorenbeirat -abwesend-
c) Beratende Mitglieder:
Rm Brück -abwesend-
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Frau Tasillo, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Thabe, FB 61
Herr Quinke, FB 60
Herr Swarton, FB 66
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 43. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 16.06.2020, Beginn 17:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 05.05.2020
2. Beratung von Eingaben
2.1 Westfalenhallen Anregung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16113-19)
Zur Eingabe wurde eine Liste mit den Kontaktdaten von 32 weiteren Organisationen und Initiativen als Mitunterzeichner*innen (jeweils mit Namen der Ansprechpartner*innen und E-Mail-Adressen) eingereicht,
welche von den Ausschussmitgliedern eingesehen werden kann.
2.2 Antrag auf den kompletten Verzicht der Vogeljagd
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16387-20)
2.3 Parksituation entlang der unteren Kirchhörder Straße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16749-20)
2.4 Aufstellen zentraler Tafeln (Werbeträger) in den Wahlkämpfen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16893-20)
2.5 Information über verkehrspolitische und verkehrslenkende Maßnahmen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16900-20)
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
3.1 Situation rund um den Phönix-See
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17688-20)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17688-20-E1)
3.2 Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17687-20)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17687-20-E2)
3.3 Muezzin-Ruf in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 17693-20)
3.4 Versammlungen gegen die Corona-Beschränkungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 17694-20)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17694-20-E1)
3.5 Sperrung Keuningpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17846-20)
3.6 Außengastronomie - Flächen und Gebühren
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17769-20)
3.7 Reduzierung der Sondernutzungsgebühr für Gastronomie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17849-20)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17849-20-E1)
3.8 Gastronomie-Konzept während Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17847-20)
3.9 Sachstand "Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17736-20)
3.10 Situation bei den Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17734-20)
3.11 Organisation und Durchführung der Kommunalwahl am 13. September 2020
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17814-20)
3.12 Vorkehrungen Waldbrandgefahr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17844-20)
3.13 Datenschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17845-20)
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
4.1 Fachbereichsspezifischer Bericht des Dezernates 3 zu Corona
mündlicher Bericht von Herrn StR Dahmen
4.2 Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)
4.3 Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)
4.4 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)
4.5 Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck, im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17671-20)
4.6 Sachstand zur Ausbildung im Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2020
(Drucksache Nr.: 17297-20)
4.7 Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17735-20)
4.8 Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um eine Fahrzeughalle an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund Löschzug 19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17185-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020
(Drucksache Nr.: 17185-20)
4.9 Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17142-20)
4.10 Haus der Sicherheit in Essen
mündlicher Bericht von Herrn StR Dahmen
Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Rm Krause - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Heidkamp benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung bittet, folgenden mündlichen Bericht, im Nachgang auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Sachstand Gewerbemeldestelle/AA aus den HH-Begleitbeschlüssen
mündlicher Bericht von Frau Tasillo
Es wird vorgeschlagen, den Bericht unter TOP 4.11 aufzunehmen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet, folgende Tischvorlage, im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung aufzunehmen:
Freizeitpark FunDomio
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18011-20)
Es wird vorgeschlagen, den Punkt unter TOP 3.14 aufzunehmen.
Es wird vorgeschlagen, die Tagesordnungspunkte 3.6, 3.7, 3.8, und 4.7
gemeinsam zu behandeln, da sie thematisch zusammen gehören.
Die Tagesordnung wird mit diesen Veränderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 05.05.2020
Die Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 05.05.2020 wird genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Westfalenhallen Anregung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16113-19)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Peter Fricke (VeloCityRuhr) vor:
Sehr geehrte Damen und Herren, Dortmund, den 18.11.2019
33 Organisationen und Initiativen, die 8000 Menschen vertreten, möchten zur weiteren
Entwicklung des „Messe- und Veranstaltungszentrums Strobelallee“ und einer möglichen
Sperrung des Wegs von der Lindemannbrücke zur Strobelallee eine Anregung nach §24
Gemeindeordnung an den Rat der Stadt Dortmund richten.
Für Rückfragen erreichen Sie mich auf die unten angegebene Weise. VeloCityRuhr ist
eine der 33 beteiligten Organisationen und richtet die Anregung im Auftrag der übrigen
Organisationen an den Rat.
Die Kontaktdaten der übrigen 32 Organisationen und Initiativen finden Sie am Ende dieses
Schreibens.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die Verwaltung arbeitet derzeit intensiv an einer Lösung dieser Problematik. Die Eingabe von
Herrn Fricke wird in dem Entscheidungsprozess berücksichtigt. Die Verwaltung wird die
Ergebnisse der Bearbeitung zeitnah in die Gremien einbringen.
Der Petent Herr Fricke nimmt wie folgt Stellung:
Zunächst bitte er zu vermerken, dass es sich bei der Eingabe um eine Eingabe von 33 Organisationen und Initiativen, die 8000 Menschen vertreten, handele. Im Kern ginge es um 2 Punkte, einmal um die Brücke und zum anderen um die Sperrung des Weges. Bezüglich der Brücke lägen bereits Pläne vor, sodass sich dieser Punkt erledigt habe. Zu den Sperrungen habe sich bereits der Oberbürgermeister geäußert und mitgeteilt, dass eine dauerhafte Sperrung vom Tisch sei, da dort eine Hauptroute des Radverkehres langlaufe. Offen sei somit nur noch der Punkt, dass temporäre Sperrungen nicht stattfinden sollen. Dies sei wichtig, da temporäre Sperrungen die gleichen Einschränkungen mit sich brächten, wie eine dauerhafte Sperrung. Man müsse immer, wenn mit temporären Sperrungen auf der Route zu rechnen sei, den Zeitaufwand für den Umweg in den eigenen Weg mit einberechnen. Da temporäre Sperrungen genauso schlimm seien, wie dauerhafte Sperrungen, habe sich auch der Beirat Nahmobilität einstimmig dafür ausgesprochen, den Weg dauerhaft und uneingeschränkt offen zu halten. Die BV Innenstadt-West habe sich auch in der Hinsicht ausgesprochen, dass der Weg dauerhaft und uneingeschränkt offen gehalten werden soll. Er bitte den Ausschuss sich für dieses Thema einzusetzen. Es wäre schade, wenn in den Masterplänen der Stadt von der Förderung des Rad- und Fußverkehres gesprochen werde und in der Umsetzung dann genau das Gegenteil erfolge.
Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass seine Fraktion dem Ansinnen der hier vorliegenden Eingabe uneingeschränkt zustimme.
Herr Dahmen (Stadtrat) teilt mit, dass die Eingabe im weiteren Entscheidungsprozess von der Verwaltung berücksichtigt werde. Das Planungsdezernat arbeite derzeit an einer entsprechenden Vorlage und er bitte darum, diese erst einmal abzuwarten.
Herr Thabe (FB 61) gibt an, dass die besagte Vorlage voraussichtlich zum Herbst den Gremien vorliegen werde, da die nötigen Abstimmungsprozesse sehr komplex seien. Die Wichtigkeit dieses Verbindungsweges sei der Verwaltung durchaus bewusst und man werde die Anregung im Beratungsprozess so gut es ginge berücksichtigen. Dem gegenüber stehe die Verkehrssicherheit in Bezug auf den Anlieferungsverkehr der Messehalle. Die Verwaltung sei bemüht, der Politik einen guten Kompromissvorschlag zur Entscheidung vorzulegen. Langfristig sei vorgesehen, eine Trennung der Logistikverkehre vom Fuß- und Radweg hinzubekommen.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass seine Fraktion die Eingabe unterstütze. Er habe vollstes Vertrauen, dass das Planungsdezernat hier eine gute Lösung für beide Seiten herbeiführen werde.
Frau Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) hebt nochmal hervor, dass es sich hier nicht um die Eingabe eines Patenten handele, sondern dass Herr Fricke das Ansinnen von 8.000 Menschen vertrete. Im Beratungsprozess sei es daher unerlässlich zu berücksichtigen, dass die Stadt Dortmund für die Menschen baue, die hier leben und nicht nur für die dort anliegende Messehalle. Diese 8.000 Stimmen signalisieren, dass es ein wirklich wichtiges Argument sei, diese Zuwegung zu erhalten. Ihre Fraktion lege großen Wert darauf, dass sich die Verwaltung dafür einsetze und dass es zukünftig maximal zu einer Handvoll Sperrungen komme, wenn es für den Logistikverkehr der Messehalle wirklich unerlässlich sei.
Frau Krause (Vorsitzende) stellt abschließend fest, dass an einer guten Lösung gearbeitet werde und das Ergebnis noch im Laufe dieses Jahres vorliegen werde.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Antrag auf den kompletten Verzicht der Vogeljagd
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16387-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Petenten Herrn Volker Heimel (NABU) vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
das Jagdrecht ist im Bundesjagdgesetz (BJagdG) und im Landesjagdgesetz (LJG NRW)
geregelt. Das Jagdrecht steht dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu. Das Jagdrecht wird in Bezirken ausgeübt.
Welche Tiere bejagt werden dürfen, ist ebenfalls im BJagdG und LJG NRW geregelt. Die in
der Petition genannten Vogelarten, Saatkrähe und Waldohreule, unterliegen nicht dem
Jagdrecht und dürfen somit nicht bejagt werden. Die anderen genannten Arten, Hohltaube,
Baumfalke und Kolkrabe unterliegen zwar dem Jagdrecht. Sie genießen jedoch in Nordrhein-
Westfalen eine ganzjährige Schonzeit und dürfen ebenfalls nicht bejagt werden.
Das LJG NRW schreibt vor, dass bei jeder Jagd auf Wasserwild ein brauchbarer Hund zu
verwenden ist. Der Einsatz ist aus Tierschutzgründen notwendig, um krankgeschossenes und
anderweitig krankes oder verletztes Wild vor vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zu
bewahren.
Um eine Gefährdung für Tiere durch die Aufnahme von bleihaltigem Schrot an Gewässern
auszuschließen, gilt in Nordrhein-Westfalen ein Verbot, mit Bleischrot die Jagd an Gewässern
auszuüben.
Der Entwurf des Dortmunder Landschaftsplans sieht detaillierte Regelungen für die Jagd und
die Hundeausbildung in Naturschutzgebieten und an Gewässern vor. Die Regelungen wurden
einvernehmlich im Dialog mit Vertretern der Naturschutzverbände und der Kreisjägerschaft
Dortmund erarbeitet. Die geplanten Regelungen vereinbaren die Belange des Natur- und
Artenschutzes mit den berechtigten Interessen der Grund- und Gewässereigentümer an der
nachhaltigen Nutzung und Regulierung der Vogelbestände. Dem Antrag sollte daher nicht
gefolgt werden.
Der Petent ist nicht anwesend.
Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Begründung der Verwaltung nachvollziehbar sei und seine Fraktion sich der Stellungnahme der Verwaltung anschließe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.3
Parksituation entlang der unteren Kirchhörder Straße
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16749-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Petent*innen Herrn Daniele Zupo und Frau Stephanie Erben vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Herr Zupo und Frau Erben beantragen, den Gehweg im Bereich der Kirchhörder Straße 227 bis 243 (Nordseite) als Parkflächen auszuweisen oder eine andere Möglichkeit zur Schaffung neuer Parkplätze zu erörtern. Mit der Eingabe hat sich das Tiefbauamt/Straßenverkehrsbehörde befasst und ich nehme dazu wie folgt Stellung:
Eine Legalisierung des Gehwegparkens kommt nur dann in Betracht, wenn für die
Fußgänger/innen neben dem parkenden Fahrzeug eine Gehwegbreite von in der Regel 2,00 m verbleibt. Dies ergibt sich aus den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt), dem technischen Regelwerk der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV). Angesichts von Gehwegbreiten in diesem Bereich der Kirchhörder Straße von unter 4,00 m besteht hier auf Grund der nicht ausreichenden Restgehwegbreite für den Fußgängerverkehr keine Möglichkeit für legalisiertes Gehwegparken. Auch die Anordnung halbseitigen Gehwergparkens ist wegen des parallel auf der Fahrbahn verlaufenden und abmarkierten Radweges nicht möglich.
Ich darf darauf aufmerksam machen, dass in vielen bestehenden Siedlungsbereichen in Dortmund aufgrund der gegebenen Örtlichkeiten keine ausreichenden Parkmöglichkeiten vorhanden sind und eine Regelung daher in diesen Bereichen auch nicht getroffen werden kann. In diesem Zusammenhang muss auch bedacht werden, dass es keinen gesetzlichen Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Raum gibt. Die Einrichtung von Stellplätzen orientiert sich zeitlich immer an den Gegebenheiten, die zum Zeitpunkt der Bebauung vorlagen. Die Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge ist seitdem in vielen Bereichen deutlich gestiegen.
Abschließend darf ich Sie informieren, dass Frau Erben und Herr Zupo sich in dieser
Angelegenheit auch an den örtlichen Bezirksbürgermeister gewandt haben. Herr
Bezirksbürgermeister Semmler hat durch die Verwaltung eine inhaltsgleiche Stellungnahme erhalten und diese nach meinem Kenntnisstand an Frau Erben und Herrn Zupo weitergeleitet.
Für Rückfragen in der behandelnden Ausschusssitzung steht Ihnen Herr Kieseier vom
Tiefbauamt zur Verfügung.
Der Petent Herr Zupo nimmt wie folgt Stellung:
Für eines ihrer beiden Fahrzeuge haben sie einen Parkplatz. Ein weiteres Stellplatzangebot gäbe es in der Umgebung nicht. Auf Grund der dortigen Situation fände man an manchen Tagen in einer Reichweite von 800m keinen Parkplatz. Für seine derzeit schwangere Partnerin und die gehbehinderten Nachbarn sei dies eine Zumutung. Daher werde von den Anliegern teilweise auf dem Gehweg gegenüber geparkt. Die daraufhin ausgestellten Knöllchen der Stadt wurden ordnungsgemäß beglichen. Allerdings gingen bei der Stadt auch mehrfach Verwarnungen durch die Privatanzeige eines bestimmten Herrn ein. Die durch ihn aufgestellten Behauptungen seien falsch und würden von der Ordnungsbehörde ungeprüft übernommen. Seiner Meinung nach gehe hier die Ordnungsbehörde sehr willkürlich vor. Laut Anzeige habe er z.B. am 2. Weihnachtsfeiertag auf der Hagener Straße 239 geparkt. Dieser Ort befände sich 1,5 km von seiner Wohnung entfernt und dort sei auch kein Parken auf dem Gehweg möglich. Weiterhin würde die Ordnungsbehörde gleichgelagerte Verfahren mal einstellen und mal bis zu einem Beschluss durch das Amtsgericht weiterverfolgen. Die Vorgehensweise sei jedes Mal unterschiedlich und auch der Sachbearbeiter sei selten derselbe. Um diesem Missstand ein Ende zu bereiten beantrage er die offizielle Ausweisung von Anliegerparkflächen. Dieses Anliegen habe man auch an die BV Hombruch herangetragen. Diese habe allerdings keine Rückmeldung dazu gegeben. Der Antrag werde von den Nachbarn unterstützt und eine entsprechende Unterschriftenliste könne gerne zur Verfügung gestellt werden. Die vorliegende Stellungnahme des Tiefbauamtes schmettere den Antrag einfach ab, da man sich anscheinend keine weiteren Gedanken hierzu machen wolle. Die Begründung, dass neben den Autos noch 2,00m Platz auf dem Gehweg freigehalten werden müsse, könne er nicht nachvollziehen. Er könne mit Fotos belegen, dass an ganz vielen Stellen der Straße diese Vorgabe ebenfalls nicht eingehalten werde. Diese Situation gefährde auch zunehmend den nachbarschaftlichen Frieden und verschafft der Stadt Dortmund ein schlechtes Image. Eine Ordnungsbehörde könne, im Rahmen ihrer hoheitlichen Tätigkeit, nicht so willkürlich handeln. Es entstehe der Anschein, dass man sich die Stadtkasse mit Hilfe unberechtigter Knöllchen fülle. Weiterhin könne man nicht ständig neue Wohnflächen ausweisen, ohne an die Konsequenzen der Anwohner zu denken. Die Nachbarschaft und er seien durchaus gewillt ein entsprechendes Rechtsgutachten anfertigen zu lassen, sollte sich die Situation hier weiterhin nicht bessern.
Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet um Erläuterung der Gehwegbreite von 4,00m und der nicht ausreichenden Restgehwegbreite von 2,00m. Sie sei in Wuppertal aufgewachsen und dort könne sie sich nicht erinnern, dass diese Werte eingehalten hätten werden können.
Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) erklärt, dass sie den Patenten teilweise zustimmen könne. Sie habe sich die Situation vor Ort angesehen und auch mit der BV gesprochen. Die Eingabe läge der BV ebenfalls vor und werde auch dort noch behandelt. Es würde an einigen Stellen im Stadtgebiet an Parkgelegenheiten mangeln und es sei unzumutbar eine schwangere Frau so weit laufen zu lassen. Sie unterstütze den Prüfauftrag zur Einrichtung von Parkfläche in diesem Bereich.
Herr Swaton (FB 66) erläutert, dass die Parksituation seit Jahrzehnten in diesem Bereich unverändert sei. Es sei richtig, dass auf dem Gehweg geparkt werde, obwohl dies nicht erlaubt sei. Dementsprechend sei es zu den besagten Knöllchen gekommen. Die dortige Gehwegbreite betrage knapp 3,00m. Dies bedeute, dass neben einem parkenden Fahrzeug ungefähr noch 1,00m Platz für Fußgänger übrig bliebe. Um das Parken zu legalisieren sei 1,00m zu wenig. Die herrschende Parkplatznot könne er nachvollziehen, aber es gäbe keinen Rechtsanspruch auf Parken direkt vor der Haustür. In diesem Fall sei die Verkehrssicherheit der Fußgänger höher zu bewerten.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petent*innen sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Aufstellen zentraler Tafeln (Werbeträger) in den Wahlkämpfen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16893-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
mit der Eingabe der Frau Doris Borowski für die DKP Dortmund vom 15.02.2020 wird angeregt, an zentralen Stellen auf öffentlichem Grund im Stadtgebiet Dortmund große Tafeln als Werbeträger für Wahlplakate aufzustellen, die von den an Wahlen teilnehmenden Parteien und Wählervereinigungen entsprechend genutzt werden können. Die Kosten für die Beschaffung, das Aufstellen und den Abbau sollen entweder von der Stadt Dortmund getragen oder von den Parteien/Wählervereinigungen entsprechend ihres zuletzt erzielten Stimmenanteils anteilig übernommen werden.
Aus Sicht der Verwaltung wird die Eingabe wie folgt bewertet:
Die Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen, Volksbegehren und Volksentscheiden in Nordrhein-Westfalen wird grundsätzlich durch den „Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung und des Innenministeriums vom 08.08.2003“ geregelt. Darin wird abweichend von der Verbotsnorm des § 33 Abs. 1 Nr. 3 Straßenverkehrsordnung die Plakatwerbung aus Anlass von Wahlen innerhalb einer Zeit von drei Monaten unmittelbar vor dem Wahltag und unter Beachtung bestimmter Einschränkungen (bspw. darf Wahlwerbung nicht zu Verwechselung mit amtlichen Verkehrszeichen oder -einrichtungen führen) als zulässig eingestuft. Im Übrigen ist die Wahlwerbung grundsätzlich frei und unterliegt weder nach Art und Menge der Werbemittel noch im Umfang der dafür aufgewendeten Geldmittel (der Parteien) einer gesetzlichen Beschränkung.
Wahlwerbung auf öffentlicher Wegefläche, insbesondere das Aufstellen von Plakatträgern, stellt nach herrschender Meinung eine über den Gemeingebrauch hinausgehende Straßenbenutzung dar und bedarf damit einer straßenrechtlichen Sondernutzungserlaubnis. Die Sondernutzungserlaubnis wird auf Antrag und auf der Grundlage des Straßen- und Wegegesetzes NRW in Verbindung mit der „Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund“ durch das Ordnungsamt der Stadt Dortmund nach pflichtgemäßen Ermessen erteilt.
Die Bedeutung von Wahlen für einen demokratischen Staat (Art. 28 Abs. 1 Satz 2 und Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz (GG)) und die Bedeutung der Parteien für solche Wahlen, wie sie sich aus Art. 21 GG und §§ 1 f. Parteiengesetz (ParteiG) ergibt, schränkt das behördliche Ermessen bei der Entscheidung über die Erlaubnis zum Aufstellen von Wahlplakaten durch Parteien in so erheblichem Umfang ein, dass im Regelfall ein Anspruch einer Partei auf Erteilung der Erlaubnis besteht.
In Dortmund werden seit vielen Jahren im Vorfeld von Wahlen zwischen der Verwaltung und den im Rat der Stadt Dortmund vertretenen Fraktionen die Regularien zur Zulassung von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum einvernehmlich festgelegt. So ist es etwa gelungen, den Zeitraum der zugelassenen Wahlsichtwerbung zur Schonung von Ressourcen und im Sinne der Stadtbildpflege in Abweichung von dem vorgenannten Erlass deutlich zu verkürzen und auf rund sechs Wochen vor dem Wahltermin zu beschränken. Zudem werden besonders schützenswerte Teile der Stadt, u. a. der komplette Wallring der Dortmunder City und die Fußgängerzonen der Stadtteilnebenzentren, von Wahlsichtwerbung freigehalten. Unabhängig von verschiedenen weiteren, mit Blick auf die Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs notwendigen Auflagen in den zu erteilenden Sondernutzungserlaubnissen, entscheiden die an der Wahl teilnehmenden Parteien selbst über den Umfang und die konkreten Standorte ihrer Wahlsichtwerbung.
Diese Zulassungspraxis hat sich bewährt. Von Einzelfällen abgesehen, werden die Auflagen der Sondernutzungserlaubnis von den Parteien weitestgehend eingehalten, so dass ordnungsbehördliche Maßnahmen nur selten erforderlich sind.
Zwar wäre es auch zulässig, die Anzahl der Wahlplakate und deren Aufstellungsorte – etwa durch städtischerseits aufgestellte Plakatträger – zu reglementieren, insgesamt müsste aber eine für die Selbstdarstellung der jeweiligen Partei notwendige und angemessene Wahlpropaganda ermöglicht werden. Der angemessene Umfang der Wahlwerbung bestimmt sich dabei nach dem Grundsatz der „abgestuften Chancengleichheit“, wie er in § 5 ParteiG seinen gesetzlichen Niederschlag gefunden hat.
Eine solche Vorgehensweise wird oftmals von kleinen Gemeinden angewandt, erscheint jedoch für eine Großstadt wie Dortmund weder angemessen noch praktikabel. Bei einer Einwohnerzahl von rund 600.000 Menschen und einer Anzahl von bspw. 40 Parteien im Europawahlkampf 2019 erscheint die Bereitstellung einer begrenzten Zahl von Werbeträgern an zentralen Stellen der Stadt zur Durchführung eines angemessenen Wahlkampfes als nicht ausreichend.
Die Verwaltung empfiehlt daher, der Eingabe der DKP Dortmund nicht zu folgen und die bisherige Praxis der Zulassung von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum grundsätzlich beizubehalten.
Die Petentin Frau Borowski nimmt wie folgt Stellung:
Die Stellungnahme der Verwaltung würde ein bisschen suggerieren, als hätte es niemals Streitpunkte um diese Wahlkampfplakate in Dortmund gegeben. Sie erinnere sich sehr gut an Diskussionen und auch an Leserbriefe sowie Zeitungsartikel, die sich schon mit entsprechenden Problemen rund um die Plakate beschäftigt hätten. Auf eine flächendeckende Begeisterung würde diese Plakatierung also nicht stoßen. Weiterhin sei die DKP, die sie hier vertrete, über die Antwort der Verwaltung enttäuscht. Die Antwort würde sich überhaupt nicht auf den Inhalt ihrer Eingabe beziehen. Der Hauptaspekt sei, dass man sich in Zukunft viel genauer überlegen müsse, wo man Ressourcen verbrauche und Müll produziere, wie man dies positiv und ressourcenschonend verändern könne. Mit ihrer Eingabe wolle sie nochmal den Anstoß geben, zu überlegen, ob es in Zukunft sinnvoll sei, eine vollflächige Plakatierung des Stadtgebietes vorzunehmen.
Frau Krause (Vorsitzende) erklärt, dass sie davon ausgehe, dass die Verwaltung und die Verantwortlichen sich darüber Gedanken machen würden, wie man zukünftige Wahlwerbung gestalten könne. Die Eingabe sei nochmal eine gute Anregung, um neue Wege in diesem Bereich zu erschließen.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass gerade die kleineren Parteien nicht die gleichen Möglichkeiten wie den großen Parteien im Bereich der Wahlwerbung zur Verfügung stünden. Sie hätten nicht die Möglichkeit die großen, rollierenden Plakatwände zu buchen. Deshalb sei es für sie wichtig, die kleineren Plakate weiter aufhängen zu dürfen. Es sei eine Abwägung zwischen Umweltschutz und Demokratie. Solange den Parteien keine besseren Instrumente zur Verfügung stünden, müsse man leider daran festhalten. Ansonsten sehe er ein sehr großes Ungleichgewicht auf die Demokratie zukommen.
Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass erwiesenermaßen die beste Werbung die Radiowerbung sei. Diese koste natürlich mehr als die Plakatierung. Nur 2-5% der Menschen ließen sich von einem Plakat beeinflussen. Seine Fraktion folge trotzdem der Stellungnahme der Verwaltung, denn er gehe davon aus, dass man ein Verbot nicht durchsetzen könne. Er selbst wünsche sich auch weiterhin, dass zur Wahl sein Gesicht in seinem Wahlkreis hänge.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.5
Information über verkehrspolitische und verkehrslenkende Maßnahmen
Eingabe
(Drucksache Nr.: 16900-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgenden Stellungnahme der Verwaltung vor:
es liegt ein Antrag nach §24 GO NRW des Herrn Bürger (Mitglied des Rates der Kreisstadt Unna, Sprecher der SPD-Fraktion für Umwelt, Stadtentwicklung, Bauen, Verkehr) und anderer Unterzeichner vor. Sie beantragen eine frühzeitige Information der politischen Gremien der Nachbarkommunen und des Kreises Unna bei verkehrspolitischen und verkehrslenkenden Angelegenheiten sowie eine enge fachliche Abstimmung der Verwaltungen, insbesondere wenn hierdurch zusätzliche Belastungen der Nachbargemeinden mit Emissionen verbunden sind.
Anlass des Antrages ist die Ausweitung des Lkw-Durchfahrtsverbotes auf der B1. Hierzu ist folgendes auszuführen:
Am 28.03.2018 hat der Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. Klage gegen das Land Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg, wegen Überschreitungen des Immissionsgrenzwertes für Stickstoffdioxid in Dortmund eingereicht. Hierzu fanden auf Initiative des Oberverwaltungsgerichts in Münster am 14.01.2020 Vergleichsverhandlungen zwischen dem Land NRW als Beklagte, dem Verein Deutsche Umwelthilfe e.V. als Kläger und der Stadt Dortmund als Beigeladende statt. Die Beteiligten haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet (Teilplan Ost) der Bezirksregierung Arnsberg geeinigt. Teil des vereinbarten Maßnahmenpaketes ist auch die Ausdehnung des für den Nachtzeitraum bereits bestehenden Lkw-Durchfahrtsverbots für den Durchgangsverkehr für Lkw > 7,5 t. Diese Maßnahme ist erforderlich, um einer Gesundheitsgefährdung der Anwohner entgegenzuwirken, die durch die Überschreitung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid (NO2) an der Messstelle Rheinlanddamm im Jahresdurchschnitt 2019 dokumentiert ist. Es wird erwartet, dass durch diese Maßnahme der Grenzwert im Jahresmittel 2020 eingehalten werden kann.
Ich weise darauf hin, dass die Landesregierung als Beklagte die wesentlichen Entscheidungen im Rahmen der Vergleichsverhandlungen getroffen hat. Aufgrund der kurzfristigen Terminsetzung für die Verhandlungen sind mit erheblichem Zeitdruck geeignete Maßnahmen erarbeitet worden. Hierbei war die Kommunikation innerhalb unserer eigenen Stadtverwaltung auf die wesentlichen Stellen reduziert.
Die Vorgehensweise zur Kommunikation von Strategien für die Vergleichsverhandlung mit Dritten oblag insofern nicht der Stadt Dortmund, sondern dem Land NRW. Daher bitte ich um Verständnis, dass wir in diesem Fall keinen Kontakt zu den Kommunen im Umland gesucht haben.
Zu den von den Antragsteller*innen befürchteten negativen Auswirkungen auf die Nachbarkommunen lässt sich folgendes feststellen:
Die beschlossene Ausdehnung des Lkw-Durchfahrtsverbots für Lkw > 7,5 t von ausschließlich 22-6 Uhr auf 24 Stunden führt nach Einschätzung des Geschäftsbereichs Mobilitätsplanung voraussichtlich zu einer Verdrängung von rund 1.000 Lkw > 7,5 t pro Tag auf den Autobahnring A1/A2/A45. Das entspricht rund 25% der tagsüber auf der B1 fahrenden Lkw > 7,5 t. Somit verbleiben voraussichtlich rund 3.000 Lkw > 7,5 t als berechtigter Schwerverkehr zwischen 6:00 und 22:00 Uhr auf der B1. Die Umleitungsbeschilderung weist jeweils vor den Autobahnkreuzen auf diese Ausweichstrecken, weshalb keine negativen Auswirkungen auf das nachgeordnete Straßenverkehrsnetz zu erwarten sind.
Die hierdurch erzielte Verdrängungswirkung reicht bereits aus, um nach Einschätzung des Landesamtes für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz NRW den Grenzwert für Stickstoffdioxid an der B1 einzuhalten. Diese Verdrängungswirkung ist aber auf dem Autobahnring kaum spürbar, da dort eine wesentlich höhere Kfz-Vorbelastung vorhanden ist. Auf der A1 in Höhe Unna sind laut den Dauerzählungen des Landes NRW im täglichen Mittel Montag bis Sonntag im Oktober 2019 (aktuellster, dargestellter Wert) 15.557 Schwerverkehr-Kfz/24h DTV bei 112.884 Gesamt-Kfz/24h DTV erfasst worden (Hrsg.: Straßen.NRW, Automatische Straßenverkehrszählungen in NRW, Anhänge 1.1 und 2.1, https://www.strassen.nrw.de/files/oe/verkehrsdaten/monatsdaten/2019/10oktober-2019-nurtabellen.pdf, abgerufen am 25.03.2020).
Die durch das Fahrverbot entstehende Zunahme liegt im täglichen und saisonalen Schwankungsbereich, der in den Ergebnissen der Dauerzählstelle ermittelbar ist.
Zur Urteilsfindung, dass diese in Dortmund an der B1 luftschadstoffreduzierende Maßnahme für Unna eine unwesentliche Belastungszunahme bedeutet, kommt hinzu, dass entlang der Autobahnen eine deutlich bessere Durchlüftung vorhanden ist und die Wohnbebauung in der Regel deutlich weiter entfernt liegt, als entlang der Stadtstraße B1 in Dortmund.
Aufgrund der dargestellten geringen Auswirkung ist seitens der Stadt Dortmund keine weitere Untersuchung geplant. Anhand der o.g. vorhandenen Dauerzählstellen des Landes NRW lassen sich die Entwicklungen nachträglich verfolgen.
Diese geschilderten Zusammenhänge hätten die Geschäftsbereiche Klima, Luft und Lärm (StA 60) sowie Mobilitätsplanung (StA61) in der „Planerkonferenz“ des Kreises Unna am 16.03.2020 dargelegt. Aufgrund der erforderlichen Einschränkungen zur Ausbreitungsverringerung der Corona-Pandemie wurde die Teilnahme jedoch abgesagt.
Auch in Zukunft wird die Stadt Dortmund selbstverständlich die erforderlichen Abstimmungen mit den übergeordneten Behörden und Nachbarkommunen durchführen. Die Stadt Dortmund ist stets bereit, mit den Nachbarkommunen in einem geeigneten fachlichen Austausch gemeinsame Ziele zu entwickeln. Dennoch muss sie sich auch vorbehalten, nicht alle verkehrspolitischen und verkehrslenkenden Angelegenheiten, welche die Interessen der Nachbarkommunen gegebenenfalls berühren, in deren Gebietskörperschaften einzubringen. Dem Wunsch des Herrn Bürger kann ich an dieser Stelle daher nicht entsprechen.
Voraussichtlich im Jahr 2021 werde ich aber auf die Nachbarkommunen zukommen, da im Rahmen des Dortmunder „Masterplans Mobilität 2030“ ein Teilkonzept entstehen soll, das sich mit den Verkehren zwischen diesen Kommunen befassen wird. Der aktuelle, bezeichnende Arbeitstitel lautet: „Dortmund und die Region - nach innen und außen vernetzte Stadt“. Der fachliche Austausch wird sicher für alle Beteiligten ein wertvoller Zugewinn in der Mobilitätsplanung sein.
Der Petent ist nicht anwesend.
Herr Thabe (FB 61) möchte darauf hinweisen, dass weil die Eingabe aus dem Kreis Unna stamme, nicht der Eindruck erweckt werden solle, dass man sich seitens der Stadt Dortmund nicht mit den Kollegen der Nachbarstädte abstimmen würde. Man sei immer in Verkehrsfragen in enger Abstimmung, auch mit den Vertretern des Kreises Unna. Hier sei man in einem Vergleichsverfahren gewesen, welches auch nicht federführend von der Stadt Dortmund, sondern von der Landesregierung, vertreten durch die Bezirksregierung Arnsberg betrieben wurde. In diesem Falle musste es auch sehr schnell gehen, den Vergleich anzunehmen und da habe es schlichtweg keine Zeit gegeben, bei dem Kreis Unna nachzufragen, ob seitens derer Einwände bestünden. Er müsse da um Verständnis bitten und man habe im Sinne der Sache gehandelt, um für die Stadt Dortmund tragbare Maßnahmen herbeizuführen. Die Belastungszahlen, in Bezug auf die Luftverschmutzung, seien auch bereits besser geworden.
Frau Heidkamp (SPD-Fraktion) erklärt, dass ihre Fraktion den Ausführungen der Verwaltung folge. Weiterhin zeige sie sich irritiert darüber, dass der Petent nicht als Petent aufgetreten sei, sondern als Mitglied einer Fraktion. Seitens der Mitglieder des Kreistages habe man auch vernommen, dass diese mit dieser Eingabe nicht ganz einverstanden seien. Dementsprechend wäre es Schade, dass der Petent heute nicht anwesend sei.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
3. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 3.1
Situation rund um den Phönix-See
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17688-20)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17688-20-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17688-20-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
der Phönix-See und das umliegende Gelände des Sees ist mittlerweile zu einem beliebten Ausflugsziel für Alt und Jung geworden. Vor allem an warmen Tagen zieht es hunderte Menschen dort hin. Mit der Zunahme der Besucherströme ist ebenfalls eine Zunahme von Falschparkern zu beobachten. Ein viel größeres Problem stellt aber auch die Raser- und Tuningszene dar, die das Gelände rund um den Phönix-See für sich entdeckt hat.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die Beantwortung der Fragen:
1. Sind der Verwaltung die oben genannten Problemlagen bekannt?
2. Wird seitens der Stadt dagegen etwas unternommen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind diese?
3. Gibt es Pläne – eventuell gemeinsam mit der Polizei – um eine dauerhafte Ansiedlung einer Raser- und Tuningszene am Phönix-See zu verhindern? Wenn ja, wie sehen diese Pläne aus?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags.
Die Situation am Phoenixsee war in den letzten Wochen immer wieder Thema in der Presse, oftmals mit altbekannten Problemen wie genereller Lärmbelästigung, Ruhestörungen und Vermüllung.
Daher bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste die Realisierbarkeit folgender Punkte zu prüfen und dem Ausschuss einen Bericht vorzulegen:
1. Die Seesatzung in der Fassung vom 16.4.2012 bezüglich der Öffnungszeiten zu ändern. Hier ist es nötig, die Einführung von Ruhezeiten und das Benutzungsverbot der Wiesen, Stege und Bänke wochentags nach 22.00 und an den Wochenenden nach 23 Uhr festzulegen und deren Einhaltung zu kontrollieren.
2. Die Firmen der E-Scooter werden angewiesen, durch Software-Updates die Blockierung der Nutzung der E-Scooter auf den Seewegen an den Wochentagen nach 22 Uhr und an den Wochenenden nach 23.00 Uhr zu gewährleisten
3. Die Straßen An den Emscherauen und Phoenixseestraße (vom Kreisverkehr bis zur Hans-Tombrock-Straße) werden probehalber zunächst am Wochenende und Nachts zu Pop-Up Anliegerstraßen mit entsprechenden Kontrollen
4. Die Müll-Situation an zu erwartenden Peaktagen (Leerung, zusätzliche Behälter) zu entschärfen.
Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Fragen seiner Fraktion vor Pfingsten gestellt worden sind. Mittlerweile hätte sich die Situation rund um den Phönix-See noch einmal zugespitzt. Zuletzt hätte man den Medien entnehmen können, dass dort um die 600 Fahrzeuge unterwegs gewesen seien. Scheinbar habe sich in dem Bereich ein neuer Hotspot für die Raser- und Tuningszene gebildet. Seine Fraktion werde den Prüfauftrag der Fraktion FDP/Bürgerliste unterstützen.
Herr Dahmen (Stadtrat) teilt mit, dass er vergangenen Freitagabend, gemeinsam mit ca. 10 Mitarbeitenden des kommunalen Ordnungsdienstes und ca. 27 Polizeibeamten vor Ort gewesen sei. Dort habe man intensive Kontrollen durchgeführt. Teilweise seien Fahrzeuge stillgelegt worden. Weiterhin sei der KOD im Bereich der Lärmbelästigungen und illegaler Müllablagerungen tätig gewesen. Insgesamt wurden 23 Verwarngelder ausgesprochen und es habe 4 Ordnungswidrigkeitenanzeigen gegeben. Zudem habe es mehrere Strafanzeigen wegen Fahrens unter Betäubungsmitteleinsatz gegeben. Die beiden Dienststellen hätten sehr gut zusammen gearbeitet, da die Ordnungsbehörde nicht das Recht habe fahrende Autos anzuhalten und in den fließenden Verkehr einzugreifen, dieses Recht sei der Polizei vorbehalten. Eine ausführliche Beantwortung der Fragen sage er für die nächste Sitzung zu.
Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) berichtet, dass sie ebenfalls am Wochenende am Phönix-See gewesen sei. Dort habe sie auch Bekanntschaft mit der angesprochenen Raserszene gemacht. Ein Auto sei mit so einen Tempo über eine Bodenschwelle gerast, dass es dem vorherfahrenden Wagen fast in den Kofferraum geflogen sei. Die Fahrradfahrer, die diese Stelle überqueren wollten, seien dadurch äußerst verängstigt gewesen und auch sie sei vorsichtshalber zur Seite gesprungen. Anhand der Kennzeichen könne man ablesen, aus welchen Städten die Fahrzeuge überall her kämen. Sie wohne in der näheren Umgebung und diese Autos würden bis nachts um 23 Uhr einen zweispurigen Stau auf der Willem-van-Vloten-Straße verursachen.
Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag ihrer Fraktion. Aus Gesprächen mit den Anwohnern habe sie bereits oft mitbekommen, dass wenn die Polizei kontaktiert würde, diese oftmals gar nicht oder viel zu spät kommen würde. Andererseits würde an Tagen, an denen nichts los sei mit bis zu 4 Beamten kontrolliert. Die von der Szene ausgehenden Ruhestörungen gingen teilweise bis 6 Uhr in der Früh. Für die Anwohner sei es sehr frustrierend, dass die Besucher des Sees gegen die Seesatzung verstoßen und sich niemand darum kümmern würde. Besonders wolle sie darauf hinwirken, dass in der Seesatzung Ruhezeiten vermerkt werden sollten.
Frau Siekmann (FB 32) gibt an, dass die Situation rund um den Phönix-See leider nicht neu sei. Der Oberbürgermeister habe zu dem Thema einen Bürgerdialog ins Leben gerufen, in dem viele der Aspekte aufgegriffen worden seien. Wegen der derzeitigen Corona Lage werde der nächste Termin als digitale Veranstaltung durchgeführt. Wie Herr Dahmen bereits angemerkt habe, könne nur die Polizei in den fließenden Verkehr eingreifen. Für das Ordnungsamt könne sie mitteilen, dass bis Mai 2.500 Knöllchen geschrieben wurden und man 10 Fahrzeuge abgeschleppt habe. An den vorhandenen Messstellen seien 154 Fahrzeuge mit erhöhtem Tempo vorbei gefahren. Hierbei handele es sich allerdings nur um die Momentaufnahmen, wenn das Ordnungsamt vor Ort sei. Auch der Seebetrieb habe seine Security zeitlich ausgeweitet. Es sei schon viel passiert. Bezüglich der temporären Einrichtung von Anliegerstraßen sei ihr in der Straßenverkehrsordnung keine Regelung bekannt, die es zulasse eine Straße von Uhrzeit x bis Uhrzeit y zu einer Anliegerstraße zu machen. Selbst dann könnten die Fahrzeuge die Straße weiter nutzen, sofern sie ein Anliegen haben. Sie halte dieses Instrument nicht für zielführend.
Herr Weber (CDU-Fraktion) teilt mit, dass im Polizeibeirat eine junge Dame vorgestellt wurde, die sich zukünftig um die Raserszene kümmern werde. Er sei sehr zuversichtlich, dass man dieses Problem in den Griff bekommen werde.
Frau Joest erklärt, dass der Austausch in und mit dem Bürgerdialog sehr positiv sei. Allerdings sei ihre Wahrnehmung, dass an den Tagen, wie z.B. das Pfingstwochenende, wenn richtig was los sei, keine Kontrollen durchgeführt würden.
Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass es ein grundsätzliches Problem der Menschen sei, sich nicht immer so zu verhalten, wie es das Umfeld sich erhoffen würde. Man dürfe sich aber auch nicht wundern, dass die Leute den See toll finden und er dadurch belebt sei. Eine Lösung, wie man den Ruhestörungen und der Raserszene Herr werden könne falle ihm ad hoc auch nicht ein. Er glaube auch, dass es die Menschen härter treffen würde, wenn sie mal eine gewisse Zeit ihren Führerschein los seien, als jedes Knöllchen mit Geld begleichen zu können. Die neue StVO sehe hier neue Möglichkeiten vor und evtl. müsse man darüber nachdenken, diese an gewissen Hotspots mit aller Härte durchzusetzen.
Frau Siekmann stellt klar, dass Sondereinsätze in dem Gebiet stattgefunden hätten. Es dürfe hier nicht der Eindruck entstehen, dass das Ordnungsamt nicht vor Ort sei. Allerdings habe das Ordnungsamt nur einen Zwei-Schicht-Betrieb und dementsprechende Dienstzeiten. Eine Kontrolle 24/7 könne mit dem vorhandenen Personal nicht durchgeführt werden. „Die Lösung“ werde man für dieses Gebiet nicht finden, man prüfe die möglichen Maßnahmen und sei bemüht die Probleme zu lösen.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) merkt an, dass die Stadt Dortmund die Polizei mehr in die Verantwortung ziehen müsse. Es führe zu Frust, wenn die Bürger*innen die Polizei anrufen und niemand kommt. Nur durch den einen oder anderen Schwerpunkteinsatz, wie in den vergangenen Tagen durchgeführt, verbessere sich die Situation nicht. Er sei der Meinung, dass eine mobile Wache oder Bereitschaftspolizei am Wochenende, eine effektivere Lösung sei. Somit sei man vor Ort und die Anwesenheit werde von den Anwohnern und den Leuten die sich dort amüsieren wollen wahrgenommen. Es könne nicht immer nur das Ordnungsamt für die Situationen verantwortlich gemacht werden.
Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, dass Thema zu vertagen. Frau Siekmann habe ausgeführt, dass es ein Bündel an Maßnahmen gäbe, die auf ihre Umsetzbarkeit geprüft würden. Es wäre wünschenswert, wenn die hier eingebrachten Anregungen, sowie die vorliegenden Fragen der CDU-Fraktion und die in dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste enthaltenen Anregungen in einem zusammenfassenden Konzept geprüft und beantwortet werden könnten. Daraus ließe sich dann ableiten, welche Maßnahmen Sinn machen und die Politik könne dann diese Vorschläge bewerten.
Frau Kleinhans macht deutlich, dass die Anwohner des Phönix-See sich über die Besucher freuen würden, da es ein wirklich schönes Naherholungsgebiet in Dortmund sei. Allerdings habe sie kein Verständnis dafür, dass bei diesem gefährlichen Fahrmanövern der Raserszene nicht härter durchgegriffen würde.
Herr Dahmen sagt zu, dass die Verwaltung ein Konzept erarbeiten werde, welches die Themen Polizeikontrolle, Ordnungsmaßnahmen und bauliche Veränderungen beinhalte.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig, den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste als eingebracht anzusehen und als Prüfauftrag an die Verwaltung weiterzugeben.
zu TOP 3.2
Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17687-20)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17687-20-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
1.) Die Verwaltung soll berichten, unter welchen Voraussetzungen in den vergangenen Monaten die Verhängung eines Shisha-Verbots in Dortmund möglich war.
2.) Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein allgemeines Shisha-Verbot für den öffentlichen Raum im Gebiet der Stadt Dortmund eingeführt werden kann.
Begründung
Dortmunds Parks und Grünanlagen laden das ganze Jahr und insbesondere in den bevorstehenden Sommermonaten zum Verweilen ein. Nachdem durch die Beschränkungen während der Corona-Pandemie die Möglichkeiten sich im öffentlichen Raum zu treffen und zu verweilen über mehrere Monate eingeschränkt war, gilt es durch entsprechende Regelungen die Grundlage dafür zu schaffen, dass sich die unterschiedlichsten Nutzergruppen auch gemeinsam wohlfühlen können.
Seit Jahren gibt es immer wieder Beschwerden, dass sich viele Nutzergruppen durch den Geruch von Shisha-Pfeifen, die von einzelnen Gruppen in Parks und Grünanlagen geraucht werden, erheblich gestört fühlen. Ausdrücklich werden Beschwerden auch immer wieder beim sogenannten PHOENIX-See-Dialog der Stadtverwaltung vorgetragen. Bislang hatte die Verwaltung dort mehrfach erläutert, dass ein allgemeines Shisha-Verbot für die Erholungsanlage rechtlich nicht möglich sei.
Der CDU-Fraktion ist bekannt, dass es in einzelnen Teilen des öffentlichen Raums anderer Städte bereits dauerhafte Shisha-Verbote geben soll.
Vor wenigen Wochen berichteten die Ruhrnachrichten und auch die sozialen Medien, dass die Stadtverwaltung während der Corona-Pandemie nunmehr ein Shisha-Verbot für den öffentlichen Raum eingeführt habe. Die CDU-Fraktion begrüßt dieses Verbot ausdrücklich und bittet um ergänzende Informationen, auf welchen rechtlichen Grundlagen dieses Verbot nunmehr und für wie lange erlassen werden konnte.
Gleichzeitig soll geprüft werden, ob im Interesse eines gedeihlichen Miteinanders der einzelnen Nutzergruppen ein derartiges Verbot für den öffentlichen Raum in Dortmund dauerhaft erlassen werden kann.
Herr Weber (CDU-Fraktion) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Seine Fraktion bitte die Verwaltung um Prüfung, ob das Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum auch nach der Corona-Pandemie untersagt bleiben könne.
Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion den hier vorliegenden Antrag ablehne. Bei dem Shisha-Rauchen handele es sich um eine Kultur, die Menschen mit nach Deutschland gebracht hätten und diese Menschen würden ihre Kultur gerne weiterhin so ausleben.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion keinen Anlass sehe, den Konsum von Genussmitteln im öffentlichen Raum zu untersagen, solange dadurch kein Dreck entstünde oder dies mit einer Lärmbelästigung einherginge. Eine Geruchsbelästigung sei immer eine Geschmacksfrage. Ihn persönlich störe der, von den Shishas ausgehende Apfel- oder Himbeerduft nicht. Die Stadt Dortmund stünde für Vielfalt und daher sei ein Verbot von entsprechenden kulturellen Gepflogenheiten nicht vertretbar. Seine Fraktion lehne den Antrag ab.
Frau Heidkamp (SPD-Fraktion) erklärt, dass ihre Fraktion ein generelles Verbot auch ablehne. Allerdings halte sie es für richtig die Angelegenheit zu prüfen. Man habe ordnungsrechtliche Maßnahmen die eingesetzt werden können. Sie gehe davon aus, dass sich damit einiges erübrigen würde, was zurzeit zum Unmut der betroffenen Anwohner führe. Entsprechende Maßnahmen stünden zu Verfügung, sie müssten nur im Rahmen von vermehrten Kontrollen eingesetzt werden, um diese Art von Ausuferungen einzudämmen. Einem Prüfauftrag in dieser Richtung würde ihre Fraktion zustimmen, ein Verbot lehne die SPD-Fraktion ab.
Herr Weber weist darauf hin, dass das Shisha-Rauchen mittlerweile auch bei Jugendlichen sehr stark verbreitet sei. Er macht deutlich, dass sich der Antrag nicht gegen die kulturellen Gepflogenheiten einiger richte. Man habe lediglich die, von den Anwohnern herangetragenen Beschwerden ernst genommen, die sich gegen die mit dem Shisha-Rauchen einhergehenden Vermüllung und Lärmbelästigung richten.
Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zeigt sich verwundert, dass sich gegen ein Verbot ausgesprochen werde, dennoch aber die Prüfung dieses Antrages beauftragt werden solle. Gegen unzulässigen Lärm oder Emissionen, sowie die Missachtung der Nachtruhe, bestünden Eingriffsregeln, die eingesetzt werden können.
Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass sie davon ausgehe, dass die Beachtung der Ruheregeln und ein Verbot von Glasflachen auf bestimmten Flächen helfen könnten. Soweit sie wüsste, seien die Shishas auch Glas und das Problem wäre erledigt.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) berichtet, dass man damals das Rauchverbot mit aller Härte und allen Konsequenzen durchgesetzt habe. Er spreche sich für die Prüfung dieses Sachverhaltes im öffentlichen Raum aus.
Herr Dahmen (Stadtrat) teilt die Auffassung, dass das Shisha-Rauchen seit längerem in der gesamten jüngeren Generation angekommen sei. Das derzeit geltende Verbot entspringe der am 20.03.2020 erlassenen Allgemeinverfügung über das Versammlungsverbot auf dem gesamten Stadtgebiet zu Eindämmung der Corona-Pandemie. Die danach von der Bundesregierung erlassene Corona-Schutz-Verordnung weitete das Versammlungsverbot weiter aus. Bis zum 30.06.2020 sei demnach auch das Shisha-Rauchen im öffentlichen Raum weiterhin untersagt. Er erklärt, dass die Verwaltung den hier angesprochenen Prüfauftrag mitnehmen werde, um die Maßnahmen auf ihre Einsetzbarkeit zu überprüfen. Es ginge im gesamten öffentlichen Raum darum, dass die Gesellschaft verantwortlich miteinander umgehe.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ist sich einig den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion in einen Prüfauftrag umzuwandeln. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Prüfauftrag mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.
zu TOP 3.3
Muezzin-Ruf in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 17693-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
viele Kommunen haben den Muezzin-Ruf für die Schließungsphase der Kirchen, Synagogen und Moscheen während der Corona-Beschränkungen zugelassen. Im Deutschen Bundestag stieß diese Sondergenehmigung für den muslimischen Aufruf zum Gebet zumindest bei CDU, SPD und Grünen auf breite Zustimmung. Die AfD-Fraktion Dortmund erreichten aber auch Beschwerden aus der Dortmunder Bürgerschaft über Gebetsrufe in ihrer unmittelbaren Nachbarschaft.
Die AfD-Fraktion Dortmund bittet daher um Beantwortung folgender Fragen:
- Erteilte die Stadt Dortmund Moscheegemeinden in den vergangenen Wochen
Sondergenehmigungen für den Muezzin-Ruf?
- Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Sondergenehmigung?
- Beabsichtigt die Stadt Dortmund, Moscheegemeinden den öffentlichen Aufruf zum Gebet
auch zukünftig zu genehmigen?
- Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage soll dies erfolgen?
Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.
zu TOP 3.4
Versammlungen gegen die Corona-Beschränkungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 17694-20)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17694-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vor:
am 2. Mai soll es in Dortmund zu verschiedenen Kundgebungen von Impfgegnern und Kritikern der Corona-Beschränkungen gekommen sein. In den sozialen Medien kursierte hierzu ein Handy-Video, welches die Festsetzung einer Frau durch Polizeibeamte und städtische Ordnungskräfte zeigt. Online wird kolportiert, die festgesetzte Frau habe gegen die Abstandsregeln der CoronaschutzVO und des InfektionsschutzG verstoßen und wäre deshalb auf dem Westenhellweg festgenommen worden.
Die AfD-Fraktion Dortmund bittet um Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Versammlungen fanden am 2. Mai in Dortmund statt?
- Welche der Versammlungen waren angemeldet oder zumindest
Spontanversammlungen?
- Welcher Vorwurf traf die Frau, die vor dem ehemaligen Schnellrestaurant „Burger
King“ auf dem Westenhellweg polizeilich festgesetzt wurde?
- Wie viele Mitarbeiter der Stadt Dortmund waren im Rahmen dieser polizeilichen
Maßnahme beteiligt?
- Und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden sie tätig (OBG NRW, Amtshilfe,
Nothilfe i.S.d. § 32 StGB)?
- Wurde gegen Mitarbeiter der Stadt Dortmund Widerstand durch die Frau geleistet?
- Erachtet die Stadt Dortmund das Vorgehen gegen die junge Frau als recht- und
verhältnismäßig?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1 und 2)
Nach der Verordnung über Zuständigkeiten nach dem Versammlungsgesetz NRW sind Ver-sammlungen bei der Kreispolizeibehörde anzumelden. Die Informationen über angemeldete Versammlungen liegen grundsätzlich nur der Polizei Dortmund vor.
Vom 16.04.2020 bis zum 10.05.2020 war die Stadt Dortmund, als die nach dem Landesrecht für Schutzmaßnahmen nach § 28 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes zuständige Behörde, für die infektionsschutzrechtliche Bewertung von Ausnahmen vom allgemeinen Versamm-lungsverbot zuständig. Aufgrund dieser Vorschrift (§ 11 Absatz 3 CoroanSchVO in der ab 16.04.2020 geltenden Fassung) wurde für den 02.05.2020 die Versammlung „Gelbe Westen für ein sozial gerechtes Deutschland“ zugelassen. Weiterhin fand eine Spontanversammlung statt, die von der Polizei aufgelöst wurde, da eine infektionsrechtliche Bewertung nach § 11 Absatz 3 CoronaSchVO zeitnah nicht erfolgen konnte.
Zu Frage 3)
Die weibliche Person war Teil einer Zusammenkunft/Ansammlung im öffentlichen Raum von mehr als 2 Personen, die nicht unter die normierten Ausnahmetatbestände fallen (damals gel-tende CoronaSchVO NRW v. 20.04.20). Nach einem Verstoß gegen die CoronaSchVO wurde diese durch die Mitarbeitenden des Ordnungsamtes angesprochen und kontrolliert. Nach Ansprache der Betreffenden verweigerte diese die Herausgabe ihrer Personalien und schlug einem Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes mehrmals auf den Arm. Aus Gründen der Deeskalation wurde zunächst auf die Feststellung der Personalien verzichtet. Die Polizei war Zeuge dieser Handlung und traf die Frau einige Minuten später erneut an. Hierbei leistete sie erheblichen Widerstand und musste von der Polizei mittels einfacher körperlicher Gewalt zu Boden gebracht und fixiert werden.
Zu Frage 4)
An der Feststellung der Personalien waren zunächst zwei Mitarbeitende des Ordnungsamtes beteiligt. Bei der späteren Festnahme durch die Polizei sicherten insgesamt neun Mitarbeiten-de die Polizeikräfte ab. Der Einsatz der Polizei wurde von ca. 150 anwesenden Personen mit lautstarken Rufen und Kommentaren begleitet, so dass eine größtenteils aggressive Stimmung bestand.
Zu Frage 5)
Rechtsgrundlage für die Feststellung der Personalien ist § 24 Ordnungsbehördengesetz NRW (OBG NRW) in Verbindung mit § 12 Absatz1 Polizeigesetz NRW (PolG NRW). Bei der anschließenden Festnahme der weiblichen Person durch die Polizei leisteten die Mitarbeit-enden des Ordnungsamtes Amtshilfe, wobei sie lediglich eine absichernde Position einnahmen und keinerlei Maßnahmen tätigten.
Zu Frage 6)
siehe Antwort zu Frage 3
Zu Frage7)
-
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Sperrung Keuningpark
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17846-20)
hierzu - > Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17846-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
im Mai wurden verschiedene Absperrungen zwischen den Wohnanlagen der DoGeWo/ LEG und dem Gelände des Keuning-Parks aufgebaut. Einige Fußwege, die täglich von umliegenden Anwohnern*innen genutzt werden, sind dadurch abgeschnitten worden.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wer hat die Absperrungen aufgrund welcher Situation veranlasst?
2. Wie lange sollen die Absperrungen bestehen bleiben?
3. Sind durch die abgesperrten Wege Rettungswege betroffen? Hat die Feuerwehr Zufahrt zu allen Gebäuden auch im Innenbereich?
4. Welche Wegerechte für die Allgemeinheit wurden bei der Erstellung der umliegenden Wohngebäude festgelegt u.a. zwischen dem DoGeWo- und dem LEG-Block?
5. Welche Kontrollen im Park fanden bzw. finden durch wen in welchen Abständen statt?
6. Was sind die Bestandteile des von der Verwaltung öffentlich angekündigten „Maßnahmenpakets Sicherheit Keuning-Park“?
7. Beinhaltet das Paket auch sozialarbeiterische Maßnahmen?
Wenn Ja: Welche? Wenn Nein: Warum nicht?
8. Wann und wie soll das Maßnahmenpaket umgesetzt werden?
9. Wer trägt die Kosten des Maßnahmenpakets?
10. Welche weiteren Planungen für den Park gibt es seitens der Verwaltung für die Zukunft?
11. Wie kann dabei gewährleistet werden, dass der Park ein öffentlich zugänglicher Raum für möglichst viele Menschen bleibt?
Herr Arslan (41/DKH) berichtet, dass seit ca. 7-8 Jahren auf diesem Gelände eine große Drogenszene entstanden sei. Neben dieser gäbe es dort auch eine Hehler Szene und vermehrt würden nun auch junge Mädchen zur Prostitution angeboten werden. In Absprache mit dem Ordnungsamt, dem Rechtsamt und FABIDO habe man die möglichen Maßnahmen sorgfältig besprochen und dann umgesetzt. Die Situation vor Ort sei sehr unschön. Die direkten Anlieger seien das DKH, drei große Kitas, die Skatehalle und das Nordbad. Täglich halten sich mehrere 100 Kinder dort auf und man habe zahlreiche Hinweise der Eltern bezüglich der Situation erhalten. Mit den nun genutzten Maßnahmen ginge es nicht darum einen sterilen, abgeriegelten Ort zu schaffen, sondern das Ziel sei es, diesen Park wieder durch die Kinder, die Anwohner und die anderen umliegenden zu beleben und zu nutzen. Man habe zuvor mit Hilfe von Kontrollen durch das Ordnungsamt versucht, die Drogendealer aus dem Park zu vertreiben, aber dies sei nachhaltig nicht gelungen. Es sei nun ein Gesamtparket auf den Weg gebracht worden, welches sich nicht nur aus Maßnahmen, wie Sperrungen und Einzäunungen zusammensetze. Der Zaun sei dazu da, zu kennzeichnen, dass dieses Areal durch das DKH mit einem Hausrecht versehen sei. Diese Maßnahme gebe die Möglichkeit einen Sicherheitsdienst zu beauftragen, der dann im Auftrag des DKH dieses Hausrecht ausüben könne. Um dieses Hausrecht sinnvoll auszuüben, müsse man allerdings das Areal so gestalten, dass es eine Chance biete die Dealer an dem Entweichen zu hindern, um sie mit entsprechenden Hausverboten o.ä. zu versehen. Weiterhin sei die Beleuchtung deutlich verbessert worden, die Grünflächen seien aufgearbeitet worden, geplant sei es den Bolzplatz in einen Kunstrasenplatz umzugestalten, damit er wieder mehr Nutzung erfahre. Die Skatehalle soll in Zukunft auch noch durch eine Außenskateanlage erweitert werden. So erfahre das gesamte Areal eine enorme Aufwertung, sodass FABIDO und die anderen Partner dieses Gelände ebenfalls wieder für sich nutzen können. Weiterhin sei geplant, mit Hilfe einer mobilen Bühne das Gelände mit Veranstaltungsangeboten, wie Konzerten weiter zu beleben. Er macht nochmal deutlich, dass das Ansinnen sei, den Park zu öffnen und mit einem aufgewerteten Freizeitangebot und Aktivitäten neu zu beleben. Der errichtete Zaun solle nicht als Symbol für eine Absperrung verstanden werden. Er lade jeden ein, sich ein eigenes Bild von der Situation zu machen. Für diese Umgestaltung erhalte man erstmal ein Budget von 320.000€. Dieses werde in Höhe von 100.000€ für Verschönerungsmaßnahmen von der BV gestellt und 220.000€ erhalte man von den Kulturbetrieben. Für die Umsetzung des gesamten Maßnahmenparket werde diese Summe allerdings nicht ausreichen. Nach und nach werde man weiter Mittel akquirieren. Es sei ihm auch nochmal wichtig zu erwähnen, dass die Drogen überall auf dem Gelände gebunkert würden, jegliche Ritzen am Gebäudekörper des DKH mussten durch die Haustechniker verschlossen werden. Die Lage sei sehr unbefriedigend und man mache sich auch Gedanken über eine temporäre Installation einer Überwachungsanlage. Der Handlungsbedarf sei groß und man sei guter Dinge den Park bald wieder seiner eigentlichen Nutzung zuführen zu können und den Heranwachsenden einen sicheren Ort zum Aufwachsen bieten zu können.
Frau Krause (Vorsitzende) dankt für den ausführlichen Bericht und zeigt sich erfreut, dass die BV in alle Planungen eingebunden sei. Sie halte es für positiv, dass das Gelände ein Ort der Begegnung bleiben werde.
Herr Wallrabe (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion die Maßnahmen sehr begrüße. Endlich wehre sich der Keuningpark gegen die Vereinnahmung durch die benannte Szene.
Frau Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die vorangegangenen Ausführungen die Notwendigkeit der ergriffenen Maßnahmen bekräftigen. Sie bitte darum, die Fragen ihrer Fraktion bezüglich der Feuerwehr Zuwegungen, den Wegerechten der anliegenden Bewohner und den sozialarbeiterischen Maßnahmen auch noch zu beantworten.
Herr Arslan gibt an, dass die Rettungswege alle geöffnet und gesichert seien. Weiterhin sei der Zugang für die Bewohner immer gewährleistet. Er habe mit der Guineischen Gemeinde Kontakt aufgenommen und der Vorstand sei sehr gewillt das Gespräch mit den jugendlichen, die als Dealer auftreten und aus Guinea stammen, zu suchen. Aus eigener Erfahrung könne er sagen, dass die deutschen Sozialarbeiter hier auf verlorenen Posten seien. Auch die Streetworker werden hier nicht weiter kommen, weil es eine Einnahmequelle sei und die bestehende Sprachbarriere nicht überwunden werden könne.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) zeigt sich erfreut darüber, dass der Park wieder umfassend belebt werde. Weiterhin sei es sehr positiv, dass nun auch der Kontakt gesucht werde, um das Problem auf dieser Ebene anzugehen. Diese Dealer seien oftmals Täter als auch Opfer zugleich und da die Kundschaft und der Bedarf groß seien laufe das Geschäft. Er sei immer sehr verwundert wenn man die Berichte der Polizeirazzien lese, wo dann hier 10g und da 15g gefunden würden. Es sei nicht nachvollziehbar, dass man angeblich nicht wisse, wer die Kilos an Drogen habe.
Herr Dahmen (Stadtrat) stellt fest, dass der Polizei auch die größeren Dealer aufgefallen seien. Die Ketten würden zurückverfolgt. Er widerspreche hier den Ausführungen des Herrn Zweier.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Im Nachgang zu Sitzung teilt das DKH mit, dass die Absperrungen vorerst für 1 Jahr bestehen werden und anschließend eine neue Bewertung der Situation erfolgen wird.
zu TOP 3.6
Außengastronomie - Flächen und Gebühren
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17769-20)
Die Tagesordnungspunkte 3.6, 3.7, 3.8 und 4.7 werden gemeinsam behandelt.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Dortmunder Gastronomie hat unter der Corona-Krise im besonderen Maße gelitten. Die Lockerungen, die den Gastronomen oftmals nur ein Drittel der zu bewirtschaftenden Fläche erlauben, lassen vielfach kein ertragreiches Bewirtschaften zu.
Um annähernd kostendeckend und wirtschaftlich zu arbeiten und gleichzeitig Corona-Auflagen erfüllen zu können, ist die Erhöhung der Bewirtungsfläche dringend erforderlich, um die Erträge erhöhen zu können.
Mit Blick auf die jetzt gerade begonnene Außensaison beschließt daher der ABÖAB folgendem Antrag im Sinne der Dortmunder Gastronomen und deren Zukunft:
Der Ausschuss beschließt, für das Kalenderjahr 2020:
1. Neu-Anträge der Gastronomen zur Bewilligung der Außengastronomie schnell und unbürokratisch im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu genehmigen.
2. den Erweiterungs-Anträgen der Gastronomen zur Bewilligung zusätzlicher Flächen in der Außengastronomie ebenfalls schnell und unbürokratisch im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten stattzugeben.
3. auf sämtliche Gebühren für das Bewirtschaften der Außenflächen zu verzichten
Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass sich der Antrag seiner Fraktion (TOP 3.7 DS-Nr.: 17849-20) mit der Vorlage unter TOP 4.7 erledigt habe. Seine Fraktion unterstütze die vorliegenden Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste unter TOP 3.6 und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter TOP 3.8.
Frau Joest (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob man die Anträge bezüglich der Markthändler, der Kleinauslagen und der Erweiterung der Außenflächen zusammenfassen könne.
Herr Dahmen (Stadtrat) teilt mit, dass für die Markthändler die Marktgebührensatzung gelte. Dabei handele es sich um eine kostenrechnende Einrichtung. Dies bedeute, bei einem Nachlass für den Einen, eine Erhöhung für den Anderen. Bei den Sondernutzungsgebühren für die Gastronomen sei die Situation eine andere. Durch die Abstandsregeln seien die Flächen im Innen- und Außenbereich nicht mehr vollständig nutzbar. Hier habe man sich für den Erlass der Sondernutzungsgebühren entscheiden können.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion das Verfahren befürworte. Losgelöst von dem Verfahren im Rahmen der Corona-Pandemie müsse man sich, bzw. der neue Rat, mit der Thematik der Außengastronomie noch einmal befassen. Gerade wenn es um den Bau von Podesten oder Brücken zur Ausdehnung des Bereiches ginge. Hier seien schon mehrere Anliegen an ihn herangetragen worden.
Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass nicht nur die Gastronomie, sondern in erster Linie auch die Kellner in aller Härte von den Auswirkungen der Pandemie betroffen seien. Diese würden einen nicht unbeträchtlichen Teil ihres Einkommens über die Trinkgelder generieren. Die Kurzarbeitergelder wurden nur ausgehend von dem festen Lohn berechnet und damit hätte diese Berufsgruppe mit erheblichen Finanzeinbußen zu kämpfen. Seine Fraktion stimme den verblieben Anträgen unter TOP 3.6 und 3.8, sowie der Vorlage unter TOP 4.7 zu.
Frau Siekmann (32/FBL) erläutert, dass die meisten Gastronomie sowieso schon die größtmögliche Fläche vor ihren Betrieben nutzen. Demensprechend werde eine Ausweitung nur für einen geringen Teil der Gastrotomien in Frage kommen können. Bei der Genehmigung werde selbstverständlich auf die Gewährleistung eines uneingeschränkten Fuß- und Radverkehres Rücksicht genommen. Zur zukünftigen Ausgestaltung der Außengastronomie werde die Verwaltung gesondert eine Vorlage vorlegen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste einstimmig zu.
zu TOP 3.7
Reduzierung der Sondernutzungsgebühr für Gastronomie
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17849-20)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17849-20-E1)
Die Tagesordnungspunkte 3.6, 3.7, 3.8 und 4.7 werden gemeinsam behandelt.
Herr Weber (CDU-Fraktion) teilt mit, dass der Antrag mit der vorliegenden Verwaltungsvorlage unter TOP 4.7 erledigt habe. Seine Fraktion ziehe den Antrag daher zurück.
zu TOP 3.8
Gastronomie-Konzept während Corona
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17847-20)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17847-20-E1)
Die Tagesordnungspunkte 3.6, 3.7, 3.8 und 4.7 werden gemeinsam behandelt.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Ausschuss begrüßt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19.
2. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, Anträge für eine temporäre Erweiterung von Flächen der Außengastronomie unter Einhaltung immissions- und anderer rechtlicher Bestimmungen wohlwollend zu prüfen. Eine Ausweitung derartiger Flächen im öffentlichen Raum darf nicht zu Einschränkungen und Behinderungen für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen führen.
3. Die Verwaltung wird gebeten, auch für Betreiber*innen von Imbissständen auf den Wochenmärken ähnliche temporäre Regelungen zu erlassen wie für die Gastronomiebetriebe.
Begründung:
Die Corona -Beschränkungen treffen die Betreiber*innen von Kneipen, Restaurants und Biergärten hart. Viele Gäste halten sich nach wie vor mit Besuchen zurück. Dazu kommt, dass der Platz auch im Bereich der Außengastronomie aufgrund der Abstandsregelungen sehr begrenzt ist. Aber auch viele Markthändler*innen, insbesondere Betreiber*innen von Imbissständen, haben Probleme mit den geringen Flächen, die aufgrund der Auflagen momentan genutzt werden dürfen. Sie bezahlen damit Gebühren für Flächen, die sie und ihre Kunden gar nicht nutzen können. Deshalb sollten die Gebühren temporär angepasst werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu.
zu TOP 3.9
Sachstand "Masterplan Kommunale Sicherheit - Angsträume"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17736-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
in der Sitzung am 19.02.2019 wurden diverse Maßnahmen zur Minderung von Angsträumen beschlossen. Darunter u.a. die Erstellung einer „Beleuchtungsmängelkarte“, das Begehen von Stadtbezirken zur Identifizierung von Angsträumen und die Prüfung, wie Bürgerinnen und Bürger künftig Angsträume oder defekte Straßenleuchten melden können.
Wir bitten die Verwaltung um Darstellung, welche Maßnahmen bereits umgesetzt wurden und, welche Maßnahmen noch erfolgen.
Die Stellungnahme der Verwaltung ist für die nächste Sitzung zugesagt.
zu TOP 3.10
Situation bei den Bürgerdiensten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17734-20)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17734-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um Darstellung, wie sich die Situation bei den Bürgerdiensten momentan darstellt. Dabei soll u.a. auf die Kundenströme während der Corona-Krise und darauf eingegangen werden, ob bei einer Normalisierung der Öffnungszeiten ein eventuell hohes Kundenaufkommen – ohne große Wartezeiten - abgearbeitet werden kann.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
gerne beantworte ich Ihre Anfrage zum Thema „Situation bei den Bürgerdiensten“.
Ab dem 19.03.2020 wurden alle Bereiche der Bürgerdienste (Einwohner-/KFZ-Angelegenheiten, Führerscheinangelegenheiten, Standesamt) einschließlich der Bezirksverwaltungsstellen aus infektionsschutzrechtlichen Gründen für den allgemeinen Betrieb geschlossen. Für die Publikumsbereiche wurden Notfallteams mit entsprechenden Rufbereitschaften gebildet, um mögliche Infektionsketten zu durchbrechen. Soweit möglich, wurden Homeoffice-Arbeitsplätze genutzt bzw. eingerichtet. Darüber hinaus wurden Mitarbeiter*innen der Bürgerdienste zur Unterstützung der doline, des Krisenstabes und des Außendienstes des Ordnungsamtes eingesetzt.
Die Kunden, die dringliche, unaufschiebbare Leistungen während der Corona-Krise in Anspruch nehmen mussten, wurden von den gebildeten Notfallteams in der Innenstadt und den neun Bezirksverwaltungsstellen bedient. Neben den Notdiensten wurden für verschiedene Anliegen (z. B. Führungszeugnisse, Meldebescheinigungen, Geburtsbeurkundungen) andere Wege zur Erledigung (schriftlich/postalisch, Holservice etc.) eingerichtet.
Im Rahmen des Notbetriebes (bis zum 29.04.2020) wurden 7.238 KFZ-Angelegenheiten und 3.405 Einwohner-/Meldeangelegenheiten bearbeitet. Im Bereich der Fahrerlaubnisangelegenheiten wurden 375 Termine vergeben. Die Geburts- und Sterbefallbeurkundungen wurden laufend fortgeführt und 175 Paare wurden getraut.
Mit dem ersten Auftreten von Corona-Fällen im Bundesgebiet sowie mit Aufnahme der Arbeit des Krisenstabes wurde ab dem 02.03.2020 bei der doline die städtische „Corona-Hotline“ eingerichtet. Das Anrufvolumen blieb zunächst im beherrschbaren Rahmen. Mit Beginn des „Lock-Downs“ Mitte März 2020 ist die Zahl der Anrufer*innen jedoch sprunghaft angestiegen. Alleine in der Woche vom 16.03. bis 20.03.2020 waren 97.000 Anrufe über alle Rufnummern zu verzeichnen. Dies ist bereits mehr, als sonst durchschnittlich pro Monat an Anrufen eingeht (Ø 65.000 im Normalfall). Insgesamt gingen im März 197.000 Anrufe ein. Damit diese Aufgabe bewältigt werden konnte, wurden die sonstigen Backofficeaufgaben (einfache private Melderegisteranfragen, behördliche Datenübermittlungsersuchen sowie Bearbeitung des Maileingangs „buergerdienste@stadtdo.de) auf andere Bereiche der Bürgerdienste verlagert. Im April hat sich das Anrufvolumen u. a. nach der Schließung der Verwaltung zunächst normalisiert.
Am 29.04.2020 haben die Bürgerdienste als erster publikumsintensiver Fachbereich schrittweise wieder geöffnet. Zum Schutz der Bürger*innen und der Mitarbeiter*innen werden die hygienischen Standards und die Organisation der Kundenkontakte entsprechend geregelt. Vorsprachen bei den Bürgerdiensten sind zurzeit nur nach Terminvereinbarung möglich. Zu den regulären Öffnungszeiten, zusätzlich in den Bezirksverwaltungsstellen mittags durchgängig und mittwochs nachmittags können online Termine vereinbart werden. Der Terminvorlauf beträgt sieben Tage. Täglich werden im Rahmen der Kapazitäten zusätzliche Termine für den gleichen Tag und den siebten Tag freigegeben. Das ermöglicht, auch kurzfristig Termine zu bekommen. Zusätzlich sind in der Innenstadt und in allen Bezirksverwaltungsstellen Terminschienen zur Abholung von Dokumenten eingerichtet worden. Diese Termine können ebenfalls nur online gebucht werden. Um eine coronabedingte Publikumssteuerung zu gewährleisten, dürfen z. B. im Dienstleistungszentrum nur 24 statt 75 Besucher im Wartebereich Platz nehmen. Termine werden derzeit im 20- und nicht im 10-Minutenrhythmus vergeben, so dass eine weitestgehende Entzerrung stattfindet. Die Terminvereinbarungen werden sukzessive wieder auf den 10- Minutenrhythmus zurückgeführt. Vor dem Hintergrund der möglichen Ansammlungen und langen Wartezeiten werden weiterhin Terminvereinbarungen angeboten und zunächst auf allgemeine Öffnungszeiten verzichtet.
In dringenden, unaufschiebbaren Fällen und/oder keiner Internetanbindung können Termine telefonisch unter der 50-11150 vermittelt werden. Die Vorgehensweise hat insgesamt zu einer „geordneten“ Öffnung geführt, die von den Bürger*innen und den Mitarbeiter*innen gleichermaßen angenommen werden.
Herr Kruse (33/FBL) fasst den Inhalt der Stellungnahme noch einmal zusammen.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt, dass sich die Situation bei den Bürgerdiensten immer weiter positiv verbessere. Die Motivation in der Belegschaft habe er bei seinen Besuchen in mehreren Bezirksverwaltungsstellen als sehr hoch empfunden. Dafür möchte er sich im Namen seiner Fraktion bedanken.
Herr Weber (CDU-Fraktion) bezieht sich auf die telefonische Erreichbarkeit. Er könne sich vorstellen, dass wenn die Verwaltung den Grund für die schwierige Erreichbarkeit offen kommuniziere, dies bei den Bürgern auf mehr Verständnis treffe.
Herr Kruse teilt mit, dass man diesen Aspekt aufnehmen werde. Nur wenn das gesamte Anrufaufkommen zurückgehen würde, hätten die Menschen, mit wirklich dringenden Anliegen, eine Chance einen kurzfristigen Termin zu bekommen. Notfallterminschienen seien vorhanden und selbst er und seine Stellvertreterin würden solche Anrufe entgegennehmen. Um die entsprechende Abhilfe zu schaffen, sei die Erreichbarkeit unerlässlich. Die Personalsituation bei den Bürgerdiensten sei derzeit sehr gut und man würde selbst unter den Corona-Bedingungen genauso viele Fälle bearbeiten, wie im selben Zeitraum im vergangenen Jahr. Darüber sei er auch sehr erfreut.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
Organisation und Durchführung der Kommunalwahl am 13. September 2020
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17814-20)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17814-20-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17814-20-E2)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
um die Kommunalwahl im September 2020 rechtssicher durchführen zu können, ist das Einhalten von Schutzvorschriften zwingend erforderlich. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Welche Auswirkungen haben die Schutzvorschriften auf die Auswahl der Wahlräume? Wie wirkt sich das auf die Anzahl der Wahlräume aus?
2. Wie wird sichergestellt, dass die Wahlräume im Quartier auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen problemlos erreichbar sind?
3. Welche Schutzmaßnahmen sind für Wahlhelfer*innen vorgesehen, um mögliche Infektionen während der Tätigkeit zu verhindern?
4. Welche Schutzmaßnahmen werden für die Wähler*innen vorgenommen?
5. Sind zusätzliche Kampagnen vorgesehen, mit denen auf die Möglichkeit zur Briefwahl hingewiesen wird um die Wahllokale zu entlasten?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
zu 1.:
Welche Auswirkungen haben die Schutzvorschriften auf die Auswahl der Wahlräume? Wie wirkt sich das auf die Anzahl der Wahlräume aus?
Aufgrund der Corona-Pandemie werden die Dortmunder Wahlräume aktuell bezüglich der Einsatzmöglichkeit geprüft. In Seniorenheimen sollen beispielsweise gar keine bzw. nur dann Wahlräume eingerichtet werden, wenn ein komplett abgetrennter Bereich (separater Ein- und Ausgang) genutzt wird und ein Infektionsrisiko für die Bewohner*innen ausgeschlossen werden kann. Das wird überwiegend nicht der Fall sein, sodass diese Seniorenheime für die Nutzung als Wahlräume ausfallen werden und entsprechender Ersatz in Schulen oder ähnlichen Einrichtungen gefunden werden muss.
Die tatsächlichen Maßnahmen sind abhängig von der im September vorliegenden Corona-Situation und den dann gültigen Schutzvorschriften. Aus aktueller Sicht sind Abstandsregelungen einzuhalten, was sowohl in als auch vor den Wahlräumen gilt. Die Planungen für Schutzvorkehrungen orientieren sich trotz der für den September erwarteten zurückgegangenen Pandemielage an den Anfang Juni geltenden strengeren Empfehlungen.
Das Gesetz zur Durchführung der Kommunalwahlen 2020 vom 29.05.2020 sieht die Möglichkeit vor, Stimmbezirke und somit die Anzahl der Wahlräume zu reduzieren. Laut Gesetzentwurf soll der Gedanke hinter dieser Regelung sein, dass bei weniger Stimmbezirken auch entsprechend weniger Wahlhelfer*innen benötigt würden. Wegen der Erhöhung der Briefwahlteilnahme sei mit weniger Besuchen in Urnenwahlräumen zu rechnen.
Es ist davon auszugehen, dass der Briefwahlanteil steigt. Da sich die Beteiligung an der Briefwahl jedoch schon innerhalb des Stadtgebietes deutlich unterscheidet und die Briefwahlbeteiligung überhaupt nicht eingeschätzt werden kann, hat diese Möglichkeit keinen praktischen Nutzen. Im schlimmsten Fall führt dies zu einer totalen Überlastung der Wahlvorstände. Diese tritt dann ein, wenn die Briefwahlteilnahme eben nicht exorbitant steigt und die Wahlvorstände in den Wahlräumen dann bis zu 8.000 Stimmen auszuzählen haben (5.000 Einwohner*innen im Stimmbezirk 2.000 Wähler*innen x 4 Stimmzettel).
Die Stadt Dortmund wird von der Möglichkeit, die Anzahl der Wahlräume zu reduzieren, keinen Gebrauch machen. Es wird weiter angestrebt bei 386 Stimmbezirken zu bleiben
zu 2.:
Wie wird sichergestellt, dass die Wahlräume im Quartier auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen problemlos erreichbar sind?
Es wird besonderen Wert darauf gelegt, dass Wahlräume barrierefrei erreichbar sind. Dies kann jedoch nicht in allen Fällen gewährleistet werden. Die Wähler*innen erhalten mit der Wahlbenachrichtigung die Information, ob ihr Wahlraum barrierefrei erreichbar ist. Bei nicht barrierefrei erreichbaren Wahlräumen ist die Nutzung der Briefwahl zu empfehlen. So kann von zu Hause aus oder unter Verwendung des in den Briefwahlunterlagen enthaltenen Wahlscheins auch in einem anderen Wahlraum im selben Wahlbezirk gewählt werden.
zu 3.:
Welche Schutzmaßnahmen sind für Wahlhelfer*innen vorgesehen, um mögliche Infektionen während der Tätigkeit zu verhindern?
Die Maßnahmen sind abhängig von der im September vorliegenden Corona-Situation. Aktuell ist geplant, die Dortmunder Wahlhelfer*innen mit Mund-Nase-Bedeckungen sowie Desinfektionsmittel/Handschuhe mit den entsprechenden Unterweisungen zum Infektionsschutz auszustatten. Zusätzlich werden je Wahlraum drei Nies- und Spuckschutzwände zur Verfügung gestellt.
zu 4.:
Welche Schutzmaßnahmen werden für die Wähler*innen vorgenommen?
Schutzmaßnahmen bzw. auch Anweisungen an Wähler*innen sind rechtlich besonders zu betrachten. Der Einlass in den Wahlraum und somit die Zulassung zur Stimmabgabe kann beispielsweise nicht vom Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung abhängig gemacht werden. Eine Zurückweisung aus diesem Grund würde einen nicht zulässigen Eingriff in ein grundrechtsgleiches Recht bedeuten. Es ist jedoch aufgrund der dann voraussichtlich seit Monaten andauernden Situation davon auszugehen, dass die Wähler*innen aus Eigeninitiative eine Mund-Nase-Bedeckung tragen werden.
Das Angebot von Handdesinfektionsmittel in den Wahlräumen ist aktuell auch für die Wähler*innen geplant. Es wird den Wähler*innen auch ermöglicht, bei der Stimmabgabe einen eigenen Stift zu benutzen.
Da wegen der maximal fünf Stimmabgaben pro Wähler*in im Wahlraum durchaus mit Schlangenbildung vor den Wahlräumen gerechnet werden muss, soll der Zutritt zu den Wahlräumen geregelt werden. Da der rechtliche Einflussbereich der Wahlhelfer*innen grundsätzlich nur innerhalb des Wahlraums gilt, soll die Personenzahl im Wahlraum und das Einhalten der Abstandsregelungen vor den Wahlräumen durch einen extern beauftragten Sicherheitsdienst geregelt werden.
zu 5.:
Sind zusätzliche Kampagnen vorgesehen, mit denen auf die Möglichkeit zur Briefwahl hingewiesen wird um die Wahllokale zu entlasten?
Derzeit gibt es Überlegungen zu einer Kampagne, die das Ziel der Erhöhung der Briefwahlbeteiligung haben soll. Konkrete Angaben können derzeit noch nicht gemacht werden.
Herr Fuß (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt bezüglich des unter 4. benannten Sicherheitsdienstes nach, ob er es richtig verstehe, dass in allen 386 Stimmbezirken je 2 Mitarbeitende eines extern beauftragen Sicherheitsdienstes den Zutritt und die Schlangenbildung vor dem Wahlraum regeln? Dies setze voraus, dass die Anzahl von Stimmbezirken und Wahlräumen identisch seien. Weiterhin würden ihn die Kosten interessieren.
Herr Dahmen (Stadtrat) erklärt, dass er die Beträge derzeit nicht nennen könne, da dies Gegenstand eines laufenden Ausschreibungsverfahrens seien. Um die Einhaltung der geltenden Abstandsregeln von 1,5m vor den Wahllokalen sicherzustellen, soll dieser Sicherheitsdienst eine Warteschlangensteuerung vor den Gebäuden vornehmen. Bei der Ausschreibung habe man nicht die Anzahl an Personal ausgeschrieben, sondern die Anzahl der zu leistenden Stunden. Im Idealfall sollen alle 386 Wahllokale von dieser eingekauften Serviceleistung profitieren.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) fragt nach den diesjährigen Überlegungen der Wahlhelferakquise. Werde man eine Altersgrenze ziehen, um Personen die zur Risikogruppe gehören zu schützen?
Herr Dahmen erklärt, dass das Ziel sei, so viele Wahlhelfer wie möglich zu bekommen. Es sollten natürlich nur Personen aus der Bürgerschaft vorgeschlagen werden, die sich diese Aufgabe unter den diesjährigen Bedingungen zutrauen. Weiterhin werde man die Mitarbeitenden der Stadt Dortmund heranziehen. Er könne sich vorstellen, dass das Alter dieses Jahr bei der Auswahl mit berücksichtigt werde. Er würde gerne sehen, dass die jüngere Generation diese Aufgabe wahrnehme und er hoffe auf eine Vielzahl an freiwilligen Meldungen. Es sei auch in seinem Interesse, dass Personen, die möglicherweise Risikogruppen angehören nicht eingesetzt würden.
Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob auch in Erwägung gezogen worden sei, die Warteschlangensteuerung von städtischen Beschäftigten durchführen zu lassen?
Herr Dahmen weist darauf hin, dass die städtischen Beschäftigten als Wahlhelfer benötigt würden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.12
Vorkehrungen Waldbrandgefahr
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17844-20)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17844-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht hinsichtlich der Vorkehrungen für die Gefahr von Waldbränden.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie berücksichtigt der Brandschutzbedarfsplan die Gefahr von Waldbränden?
2. Wie wird die Feuerwehr im Bereich der Waldbrandbekämpfung ausgebildet?
3. Ist die Feuerwehr mit entsprechender Schutzkleidung ausgerüstet für die Bekämpfung eines Waldbrandes?
4. Werden für die Brandbekämpfung notwendiges Gerät und Einsatzfahrzeuge in angemessenem Umfang vorgehalten?
5. Wenn keine geländegängigen Einsatzfahrzeuge vorgehalten werden, wie wird dieses Defizit kompensiert? Bestehen z.B. Kooperationen mit anderen Kommunen und wie sehen diese konkret aus?
6. Sind die gefährdeten Waldgebiete oder Waldteile so erschlossen, dass eine erfolgreiche Waldbrandbekämpfung durchgeführt werden kann?
7. In welchen Waldgebieten sind Wasserentnahmestellen erforderlich und wurden sie dort für die Feuerwehr gut erreichbar errichtet? Finden jährliche Überprüfungen der Wasserentnahmestellen durch die Forstbehörde und die Feuerwehr statt?
8. Gibt es nach Erkenntnissen der Verwaltung Dortmunder Waldgebiete mit Altlasten (zum Beispiel munitionsbelastet Gebiete)? Wenn ja: Liegen eigene Pläne oder Strategien zur Bekämpfung eines Waldbrandes in derartigen Gebieten vor?
Begründung:
In den vergangenen Jahren ist die Waldbrandgefahr aufgrund des klimawandelbedingten geringeren Niederschlags und der gestiegenen Temperaturen größer geworden. Das in den Jahren 2018 und 2019 entstandene Niederschlags-defizit konnte bis heute nicht ausgeglichen werden. Viele Baumbestände sterben wegen Wassermangels ab, werden stark geschwächt und durch Schädlinge wie den Borkenkäfer befallen.
Am Beginn der Vegetationszeit von Mitte März bis April dieses Jahres wurden zum Teil weniger als 20 Prozent der für diese Jahreszeit üblichen Niederschlagsmenge gemessen, so dass mit einem Fortgang der klimatischen Entwicklung und ihren Folgen für die Natur auch in diesem Jahr zu rechnen ist. Die Gefahr von Waldbränden ist damit auch 2020 sehr hoch, was die Brände im April dieses Jahres in NRW bestätigten. Laut einem Bericht der NRW-Landesregierung wurden bis zum 28.04.2020 in NRW 18 Waldbrände mit einer Waldbrandfläche von etwa 70 Hektar verzeichnet.
Herr Aschenbrenner (37/FBL) stellt das Thema anhand einer Präsentation vor und beantwortet im Nachgang die gestellten Fragen. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage 1 beigefügt.
zu TOP 3.13
Datenschutz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17845-20)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17845-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags.
Die Verwaltung wird aufgefordert, Unternehmen und Einrichtungen, insbesondere Gastronomiebetriebe, Cafes und Restaurants mit geeigneten Maßnahmen darauf hinzuweisen, dass bei der aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen notwendigen Registrierung von Gästen die Bestimmungen des Datenschutzes eingehalten werden müssen.
Begründung:
Nach den Corona-bedingten Schließungen kehrt das öffentliche Leben langsam wieder zurück, immer mehr Unternehmen und Einrichtungen dürfen öffnen. Das ist zu begrüßen, auch wenn der Betrieb nach wie vor nachhaltig durch die Schutzmaßnehmen erschwert wird. Um Infektionsketten und Ausbrüche von SARS-CoV-2 (Covid-19) schnellst möglich zu erkennen und einzugrenzen, müssen etwa Frisöre, Kosmetikstudios, aber auch Gaststätten und Cafés die Besuche ihrer Gäste oder Kund*innen dokumentieren. Die Erfahrungen seit der schrittweisen Öffnung zeigen, dass es dabei immer wieder zu Problemen mit dem Datenschutz kommt, die zum größten Teil auf die ungewöhnliche Situation zurückzuführen sind. So liegen Registrierungslisten teilweise offen aus, können eingesehen oder sogar gefilmt werden. Dabei müssen sich Infektionsschutz und Datenschutz nicht im Weg stehen. Beides ist wichtig.
Nach ausführlicher Diskussion lehnt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.
zu TOP 3.14
Freizeitpark FunDomio
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18011-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung.
Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses einen mündlichen Sachstandsbericht zum Genehmigungsverfahren des temporären Freizeitparks „funDOmio“ an den Westfalenhallen zu geben. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wer hat wann die Genehmigung und Zustimmung für den Freizeitpark erteilt?
2. Welches Verkehrs-, Lärm- und Sicherheitskonzept liegt der Genehmigung zugrunde?
3. Wie wird gewährleistet, dass in der Zeit des Betriebs des Freizeitparks die Wegeverbindung von der Brücke Lindemannstraße über die B1 bis zur Strobelallee für Fußgänger*innen und Radfahrer*innen frei zugänglich bleibt?
4. Erhalten die Veranstalter*innen finanzielle oder andere Unterstützungen seitens der Stadt oder ihrer Tochterunternehmen? Wenn ja, welche?
5. Warum wurde die Politik bisher nicht über das Genehmigungsverfahren und die Ergebnisse informiert?
Begründung:
Die Veranstalter*innen des Freizeitparks „funDOmio“ haben in der Politik intensiv um Zustimmung für ihre Pläne geworben. Die GRÜNE Fraktion hat dabei nach einem Gespräch die Pläne zur Unterstützung der heimischen Schausteller*innen grundsätzlich begrüßt, allerdings Voraussetzungen daran geknüpft. Seitdem gab es keine weiteren Informationen, auch nicht aus der Verwaltung. Stattdessen hat inzwischen der Aufbau der Karussells begonnen und der Park wird intensiv überregional beworben. Umso erstaunlicher, dass die politischen Gremien bisher nicht offiziell über die Gespräche und Verhandlungen zwischen Verwaltung und Veranstalter*innen informiert worden sind.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass der Aufbau des Freizeitparks erst nach Antragschluss begann und dies die letzte Sitzung vor der Öffnung des Parks ist.
Herr Dahmen (Stadtrat) berichtet, dass es derzeit landesweit das Bestreben der Schausteller gäbe mobile Freizeitparks zu errichten. Dabei handele es sich nicht um Volksfeste. Die Corona-Schutz-Verordnung lasse es seit gestern zu, dass Freizeitparks wieder öffnen. Demnach bestehe seit gestern auch eine Genehmigungsfähigkeit für diese mobilen Freizeitparks. Die Stadt Dortmund begleite dieses Ansinnen positiv und das Baugenehmigungsverfahren laufe. Ein entsprechendes Lärmkonzept wurde angefordert, der Freizeitpark werde eingezäunt und es werde eine Zutrittsbeschränkung geben. Der Freizeitpark werde seines Wissens nach auch nur tagsüber betrieben und um 21.00 Uhr geschlossen, sodass die Nachtruhe gewährleistet werden könne. Warum die Politik bisher nicht eingebunden worden sei, könne er gerade nicht erklären, denn auch er hätte daran denken können. Er gehe davon aus, dass es schlichtweg vergessen wurde, weil es sich nicht um ein Volksfest handele. Weitere genauere Informationen werde er nachreichen.
Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) bitte darum, die Antworten zeitnah zu erhalten, da man die Sommerpause nicht abwarten wolle und die Veranstaltung kurzfristig eröffnen würde. Dieses Freizeitangebot in den Sommerferien werde den Kindern sicher viel Spaß bereiten.
Frau Joest (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist auf die derzeitige Lage der Schausteller hin. Diese Veranstaltung, mit der Einhaltung der entsprechenden Hygienevorschriften, sei eine gute Lösung für die Schausteller.
Frau Noltemeyer (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass der Freizeitpark keine Veranstaltung der Westfalenhalle sei, sondern im öffentlichen Raum stattfinde. Daher fände sie es gut, wenn die Politik mitgenommen und ihr berichtet würde. Auf dem Plan sei dargestellt, dass der Durchgang B1/Strobelallee mit zu dem FunPark gehöre. Hier stelle sich ihr die Frage, ob dieser Bereich dann temporär für diese Veranstaltung gesperrt sei? Weiterhin würde sie gerne wissen, ob die Stadt Dortmund oder ihre Töchtergesellschaften finanziell mit in die Veranstaltung involviert seien.
Herr Dahmen sagt zu, die Fragen zur Beantwortung mitzunehmen. Eine finanzielle Unterstützung seitens der Stadt sei hier nicht geflossen.
Die Stellungnahme der Verwaltung wird zeitnah an die Fraktionen verschickt und dem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.
4. Vorlagen/ Berichte der Verwaltung
zu TOP 4.1
Fachbereichsspezifischer Bericht des Dezernates 3 zu Corona
Herr StR Dahmen schlägt vor, dass er in der nächsten Sitzung am 15.09.2020 erneut berichten werde. Die Verwaltung lege zur Ratssitzung am Donnerstag eine ausführliche dezernatsübergreifende Vorlage vor. Zuletzt habe man in der Mai-Sitzung berichtet und die Politik sei auch in Bezug auf die heutigen, zu dem Thema vorliegenden TOPs, über den aktuellen Stand umfangreich informiert.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ist mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden.
zu TOP 4.2
Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17275-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Geschäftsbericht 2019 des Vereins StadtbzirksMarketing Dortmund e.V. zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur in Anlage 1 beigefügten Musterresolution des Deutschen Städtetages „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ und bittet Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau diese zu unterzeichnen.
zu TOP 4.4
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)
hierzu -> Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.2020
(Drucksache Nr.: 17090-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2020
(Drucksache Nr.: 17090-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020
(Drucksache Nr.: 17090-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2020
(Drucksache Nr.: 17090-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde vor:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.
In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.
Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.
Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vor:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Herr Leidag, CDU) und einer Stimmenthaltung (Frau Frommeyer, CDU) – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.
Zukünftig werden im Zukunftsprogramm Dortmund neben der demographischen Entwicklung auch die Negativfolgen des Klimawandels bei der Stadtentwicklung nachhaltig berücksichtigt.
Zudem liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vor:
Die Fraktion B90/Die Grünen findet die Visionen schon reizvoll und erstrebenswert, in der gegenwärtigen Situation jedoch auch ein gesundes Dortmund.
Von den 50 Instrumenten sind lediglich 8 Pflichtaufgaben, die übrigen 42 sind freiwillig. Durch die aktuelle Verschlechterung der Finanzlage der Stadt bestehen Bedenken ob die Visionen umgesetzt werden können, jedenfalls in den nächsten 10 Jahren.
Die CDU-Fraktion ergänzt die Anmerkungen dahin gehend, dass auch Visionen zur Senkung der Transferleistungen durch Verbesserungen am Arbeitsmarkt fehlen.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“ unter Beachtung der gemachten Anmerkungen
· Ergänzung und den Baustein Gesundheit und
· Ergänzung um den Baustein Senkung von Transferleistungen/Verbesserung der Arbeitsmarktsituation
zu beschließen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:
Diese Empfehlung enthält folgende Empfehlungen:
· Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) - s.o.
· Bezirksvertretung Hombruch
· Bezirksvertretung Aplerbeck
· Sozialausschusses (ASAG)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 03.06.2020:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.
In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.
Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.
Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.06.2020:
Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Der Tagesordnungspunkt wird um die Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.5 der Sitzung vom 03.06.2020 ergänzt.
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, die Bezirksvertretung Hombruch möge die Vorlage mit folgender Ergänzung beschließen:
Ergänzung:
Entscheidende und für eine lebenswerte Zukunft wichtige Aspekte, wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, Natur-, Klima- und Umweltschutz erfahren eine zu geringe Gewichtung. Wir regen an, diese gesondert unter dem Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuarbeiten.
Der Vorschlag findet die Zustimmung des Gremiums.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 21.04.2020 und die Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde unter TOP 2.5 der Sitzung vom 03.06.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Folgende Ergänzung soll berücksichtigt werden:
Ergänzung:
Entscheidende und für eine lebenswerte Zukunft wichtige Aspekte, wie der Schutz unserer natürlichen Lebensgrundlagen, Natur-, Klima- und Umweltschutz erfahren eine zu geringe Gewichtung. Es wird angeregt, diese gesondert unter dem Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuarbeiten.
-52-
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 09.06.2020:
Der nachfolgend von der SPD-Fraktion in der Sitzung gestellte Antrag wird einstimmig wie folgt beschlossen:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund und die Stadtverwaltung darum an der konkreten Weiterentwicklung der Verwaltungsaufgaben in den Stadtbezirken im Rahmen des Zukunftsprogramms Dortmund beteiligt zu werden. Die Bezirksvertretung bittet hierzu einen Dialogprozess zwischen Verwaltung, Bezirksverwaltung und Bezirksvertretung zu initialisieren.
Aus Sicht der Bezirksvertretung Aplerbeck kann in der Zukunft nur ein stärkerer (Wieder-) Ausbau der Verwaltungstätigkeit in den Außenbezirken erfolgen um den demographischen Veränderungen Rechnung zu tragen. Die Bezirksvertretung Aplerbeck erinnert hierzu nochmals an den Ratsbeschluss zur Stärkung der Stadtbezirke.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Ergänzung, den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“ zu beschließen.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Sozialausschusses (ASAG) vom 09.06.2020:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde vor:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und empfiehlt bei der weiteren Erarbeitung des Zukunftsprogramms die in den Beiratsbeschlüssen vom 18.4.2018 und 4.9.2019 enthaltenen Empfehlungen aufzugreifen.
In den früheren Beratungen im Beirat wurde bereits bemängelt, dass der Faktor Umwelt in der Vorlage kaum berücksichtigt wurde. Dabei vermisst der Beirat insbesondere die Erörterung der Auswirkungen des Klimawandels verbunden mit der Notwendigkeit, den Flächenverbrauch zu begrenzen, Grünstrukturen zu erhalten und weiter zu entwickeln. Leider wurde die Anregung des Beirats, einen siebten Schlüsselfaktor „Umwelt“ einzuführen, der sich mit der Thematik Umwelt, Klima, Natur und Landwirtschaft beschäftigt, nicht aufgegriffen. Bodenschutz und die Erhaltung der Biodiversität, Gefahren bei unbegrenztem Wachstum und Übernutzung der Stadt sind existenzielle Fragen, die mindestens als ein Szenario in ein Zukunftsprogramm gehören.
Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch die Bürgerschaft sollten in diesen Prozess einbezogen werden. Das Umweltamt, die untere Naturschutzbehörde und andere Fachbereiche müssen sich hier ebenfalls miteinbringen können.
Der Beirat bittet um eine intensive Beteiligung im Konsultationsprozess.
Frau Grollmann (CDU-Fraktion) fragt zu dem Punkt „Fachdienst für Senioren“ auf Seite 80 nach, ob zukünftig eine Pflege-App mit eingebunden werden könnte. So könne man z. B. schnell nachsehen, welche Plätze in welchen Seniorenheimen frei seien.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt an, dass das Sozialamt diesbezüglich gerade im Dialog mit einer Firma stünde, die solche Apps entwickle. Das Angebot soll kostenfrei sei. Mit dem Seniorenbeirat und den anderen Beteiligten werde das im Gesamtprozess beraten, sobald ein Angebot vorliege. So eine App wäre dann ein Zusatz zum elektronischen Angebot der Stadt Dortmund.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.
AUSW, 10.06.2020:
In Kenntnis der o.a. Empfehlungen des BuNB, der Bezirksvertretungen Hombruch und Aplerbeck sowie des ASAG empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.
Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass in der Vorlage auf Seite 7, Abbildung 2 beschrieben sei, dass das Stadtbezirksmarketing zukünftig zentralisiert werden solle. Dies sehe ihre Fraktion äußerst kritisch, da das Stadtbezirksmarketing eine der wichtigsten Fördermöglichkeiten für die Aktivitäten in den Stadtbezirken biete. Sie bitte die Verwaltung darzustellen, wie die Planungen bezüglich der hier beschriebenen Zentralisierung aussehen um diese Änderung nachvollziehen zu können. Ihre Fraktion trage die Grundidee der Zentralisierung des Stadtbezirksmarketings nicht mit und regt an den Passus aus der Vorlage zu streichen. Die Dezentralität und der Bezug zu den Stadtbezirken seien für ihre Fraktion ein wichtiger Aspekt und die hier beschriebene Veränderung nicht direkt nachvollziehbar. Nur auf die 2. Säule des Stadtbezirksmarketings umzuschwenken fände Ihre Fraktion falsch. Die Vergabe von Mitteln in den Stadtbezirken vor Ort wolle man definitiv behalten.
Sie bitte darum, dass die Wirtschaftsförderung die dahinterstehenden Planungen in der Ratssitzung am 18.06.2020 nachvollziehbar erläutere.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) gibt ebenfalls an, dass seine Fraktion diese Veränderung des Stadtbezirksmarketings mit Magengrummeln zur Kenntnis genommen habe. Er teile die Einlassung von Frau Noltemeyer, dass man nicht wisse, was damit genau gemeint sei und auch nicht, was damit bezweckt werden solle. Die Förderung der Aktivitäten in den Stadtbezirken sei absolut wichtig und gerade der bürgerlich/künstlerische Aspekt dürfe nicht noch weiter in den Hintergrund rücken. Bei einer kompletten Zentralisierung des Stadtbezirksmarketings sehe er die Gefahr, dass das Stadtbezirksmarketing auf Dauer seine Existenzberechtigung in der Form, in der es damals gedacht wurde, verliere. Die Politik müsse sich ganz genau anschauen, wie die Planung der neuen Ausrichtung des Stadtbezirksmarketing in Zukunft aussehen solle und bei Bedarf an der Ausgestaltung mitwirken.
Frau Krause (Vorsitzende) schlägt vor, sich den Vorgang in der Ratssitzung am Donnerstag durch Herrn Westphal erläutern zu lassen, um die nötigen Informationen zu erhalten, damit die Vorlage beschlossen werden könne.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
zu TOP 4.5
Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck, im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17671-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2020
(Drucksache Nr.: 17671-20)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung - Änderung des Beschlusses
(Drucksache Nr.: 17671-20-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vor:
Da der Aplerbecker Apfelmarkt in der Zeit vom 04.09. – 06.09.2020 nicht stattfindet und somit aufgrund der rechtlichen Grundlage auch kein verkaufsoffener Sonntag durchgeführt werden kann, gibt die Bezirksvertretung Aplerbeck zur Vorlage der Verwaltung keine Empfehlung ab.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgendes Schreiben der Verwaltung zur Änderung des Beschlusses vor:
Änderung der Vorlage „Verkaufsoffener Sonntag am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck, im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde“;
Drucksache Nr.: 17671-20
im Stadtbezirk Aplerbeck haben die Organisierenden des „Aplerbecker Apfelmarktes“ die geplante Veranstaltung für den 06.09.2020 aufgrund der aktuellen Abstands- und Hygieneregeln zur Coronaschutzverordnung NRW abgesagt.
Da durch diese Absage der Veranstaltungen laut § 6 Abs. 1 Ladenöffnungsgesetz NRW die rechtliche Voraussetzung für das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im Stadtbezirk Aplerbeck nicht mehr gegeben ist, ist eine Ordnungsbehördliche Verordnung ausschließlich zu den Veranstaltungen „Hombrucher Straßenfest“, „Mengeder Michaelisfest“ und „Hörder Erntemarkt“ zu erlassen. Die genannten Veranstaltungen am 06.09.2020 in den Stadtbezirken Hombruch und Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde werden nach aktueller Lage derzeitig stattfinden. Aus diesem Grund wird der Beschlussvorschlag der oben genannten Vorlage wie folgt geändert:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als neue Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde.
Der neue Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Er wird als neue Anlage 1 Bestandteil der oben genannten Vorlage.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als neue Anlage 1 beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen am 06.09.2020 im Stadtbezirk Hombruch und im Stadtbezirk Mengede sowie am 04.10.2020 im Stadtbezirk Hörde.
zu TOP 4.6
Sachstand zur Ausbildung im Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 30.04.2020
(Drucksache Nr.: 17297-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Personal und Organisation vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
in diesem Jahr soll der neu eingerichtete Ausbildungsgang für den Kommunalen Ordnungsdienst im Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit beginnen. Hierzu sind 15 Ausbildungsstellen vorgesehen. Die SPD-Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft, ob alle zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze besetzt werden konnten und welche Erfahrungen man aus dem Verfahren sammeln konnte?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation die Stellungnahme der Verwaltung vor:
erstmalig bietet die Stadt Dortmund den Ausbildungsberuf zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit mit ergänzender Qualifikation für den kommunalen Ordnungsdienst an.
Das neue Ausbildungskonzept wurde mit einer gezielten Kampagne, wie zum Beispiel
ü mit Werbetowern,
ü einem Personalgewinnungsfilm,
ü mit Info- und Messeveranstaltungen
ü sowie im Internet und
ü auf unterschiedlichen Portalen,
Ein Auszug der Kampagne kann dem beigefügten Bild (Beispiel Werbetower im Innenstadtbereich) entnommen werden. Insgesamt sind 217 Bewerbungen für den neuen Ausbildungsberuf eingegangen. Es sind Bewerbungen von 52 weiblichen Bewerberinnen und 165 männlichen Bewerbern eingegangen.
Die Anzahl der Bewerbungen lässt darauf schließen, dass sich die speziell entwickelten Marketingmaßnahmen bewährt haben und großes Interesse an dem Ausbildungsberuf geweckt werden konnte.
In den Vorstellungsgesprächen bekundeten viele Bewerber*innen Ihr Interesse aufgrund einer Affinität zum Polizeidienst. In der Zeitspanne vom 30.09.2020 bis 17.03.2020 wurden insgesamt 98 Vorstellungsgespräche geführt.
Nach den Vorstellungsgesprächen fanden entsprechende Hospitationen für diejenigen Bewerber*innen statt, die einen guten Eindruck im Gespräch hinterlassen haben. Somit wurden 35 Hospitationen von den Schichtleitungen des kommunalen Ordnungsdienstes begleitet.
Nach Abschluss der Hospitationen in der 12.KW konnten nunmehr 15 Ausbildungsangebote vergeben werden, die alle von den künftigen Auszubildenden angenommen wurden.
Unter diesen Auszubildenden befinden sich 5 weibliche Bewerberinnen und 10 männliche Bewerber.
Insofern sind zum heutigen Zeitpunkt die Ausbildungsplätze vergeben. Darüber hinaus wurden drei Reservemitteilungen erteilt, für den Fall, dass Nachwuchskräfte bis zum Einstellungszeitpunkt das Angebot doch noch ablehnen.
Frau Heidkamp (SPD-Fraktion) zeigt sich sehr erfreut, dass dieser Ausbildungsgang nun auf den Weg gebracht werden konnte. Sie habe die Beratungen im Ausschuss für Personal und Organisation verfolgen können und alle Beteiligten hätten sich sehr dafür eingesetzt. Weiterhin sei es erfreulich, dass auch Bewerbungen eingegangen seien. Eine gute Ausbildung gebe den Nachwuchskräften die Möglichkeit das Berufsbild gut ausfüllen zu können und entsprechend aufzutreten.
Herr Dahmen (Stadtrat) berichtet, dass das Personal und Organisationsamt derzeit ein Video zu dem neuen Ausbildungsgang erstellen würde, um das Berufsbild in den Medien noch weiter zu präsentieren. Weiterhin sei man auf Städtetagsebene auch in dieser Richtung unterwegs. Er erhoffe sich eine weitere positive Entwicklung des kommunalen Ordnungsdienstes.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstand zur Ausbildung im Beruf Fachkraft für Schutz und Sicherheit zur Kenntnis.
zu TOP 4.7
Erlass von Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie sowie für Betriebe mit sogenannter Kleinwarenauslage im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 im Jahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17735-20)
Die Tagesordnungspunkte 3.6, 3.7, 3.8 und 4.7 werden gemeinsam behandelt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die folgende Änderung der Erhebung von Sondernutzungsgebühren auf Grundlage der örtlichen Gebührensatzung und erlässt Betreibende von Betrieben mit Außengastronomie und Kleinwarenauslagen Gebühren in folgendem Umfang:
Außengastronomie:
Der Beschluss des Krisenstabs zum Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die Außengastronomie während des sogenannten „Shutdown´s“ vom 23.03. bis 10.05.2020 wird zur Kenntnis genommen.
Für den Zeitraum vom 11.05. bis 31.12.2020 werden die Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für die Außengastronomie erlassen.
Kleinwarenauslagen
Der Beschluss des Krisenstabs zum Erlass sämtlicher Sondernutzungsgebühren für die Inanspruchnahme öffentlicher Flächen für Kleinwarenauslagen während des sogenannten „Shutdown´s“ vom 23.03. bis 10.05.2020 wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen genannte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2020 gemäß
§ 83 GO NRW im Teilergebnisplan des Stadtamtes 32 in Höhe von 342.000 €.
zu TOP 4.8
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um eine Fahrzeughalle an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund Löschzug 19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17185-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020
(Drucksache Nr.: 17185-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 04.06.2020
(Drucksache Nr.: 17185-20)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 19.05.2020 vor:
Herr Lieven (SPD-Fraktion) verwies auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom 22.09.2018 (Sitzung vom 09.10.2018, DS-Nr. 12275-18 – Verbesserung des Feuerwehrzugangs vom Parkplatz an der Lütgendortmunder Straße). Darin bittet die BV Lütgendortmund die Verwaltung um Prüfung, wie die Zuwegung zum Gelände der Freiwilligen Feuerwehr (der Weg zwischen dem Parkplatz an der Lütgendortmunder Straße und der Freiwilligen Feuerwehr) verkehrssicher gestaltet werden kann. Es wurde seinerzeit ein Tor installiert ohne dass der Weg verkehrssicher gestaltet wurde. Auf den Antrag der SPD-Fraktion erfolgte keinerlei Antwort (Anmerkung der GF: der Antrag befindet sich immer noch in dem Status „unerledigt“) Anstatt den Weg verkehrssicher zu gestalten, wurde damals einfach ein Zaun gesetzt.
Von daher bittet die BV Lütgendortmund nun, dass im Zuge der Bauarbeiten die Zuwegung zwischen dem öffentlichen Parkplatz und dem Gelände der Feuerwehr so gestaltet wird, dass der Weg von den Einsatzkräften problemlos und sicher genutzt werden kann, um schnellstmöglich zum Einsatz zu gelangen und nicht erst einen Umweg um das Gelände herum nehmen zu müssen.
Mit diesem Hinweis, empfahl die BV Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 19.05.2020 vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an.
zu TOP 4.9
Beschluss zur Änderung der "Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018- Aufwandsentschädigung Kinderfeuerwehr
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17142-20)
Frau Kleinhans (SPD-Fraktion) berichtet, dass sie sich vergangenen Sommer die entsprechenden Einrichtungen angesehen habe. Sie sei wirklich stolz darauf, wie viel dort mit den Jugendlichen gemacht würde und sie könne dieses Programm voll unterstützen.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt, dass ihn die Besichtigung aber auch darauf aufmerksam gemacht habe, dass einige Freiwilligen Feuerwehren nicht mehr zeitgemäß seien. Hier gäbe es einigen Handlungsbedarf, damit diese tolle Arbeit der ehrenamtlichen auch weiterhin so gut durchgeführt werden könne. Die soeben empfohlene Erweiterung der Freiwilligen Feuerwehr in Lütgendortmund sei davon nur ein kleiner Teil. Hier werde es die Aufgabe des neuen Rates sein Gelder zur Verfügung zu stellen, um Standorte zu überarbeiten oder neue zu errichten. Gerade bei den Kindern könne man den Grundstein legen, um das Interesse an diesem Berufsbild zu wecken und sie später in den Dienst der Feuerwehr zu übernehmen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
· die Aufnahme der Funktionsträger der Kinderfeuerwehr in die Satzung über Auslagenersatz und Aufwandsentschädigung sowie Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Dortmund und die Verdienstausfallentschädigung für ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der anerkannten Hilfsorganisationen“ vom 12.10.2018
· sowie die Änderung des Auszahlungsrhythmus der Aufwandsentschädigungen von halbjährlich auf monatlich.
zu TOP 4.10
Haus der Sicherheit in Essen
Herr StR Dahmen berichtet mündlich, dass das Haus der Sicherheit in Kürze offiziell seinen Betrieb aufnehmen werde. Wie im Dezember schon mitgeteilt, sei eine Mitarbeiterin aus dem Ordnungsdezernat für die Stadt Dortmund dorthin abgestellt. Sie werde sich dort darum kümmern, in den Bereichen allgemeines Ordnungsrecht und Gewerbebaurecht die Musterverfügungen der Stadt Dortmund in allgemeingültige Verfügungen umzuschreiben und sie werde die Projektarbeit dort begleiten. Er sei letzte Woche ebenfalls vor Ort gewesen. Der Leiter des Hauses der Sicherheit habe ihm zugesagt, sobald die Arbeit vollständig aufgenommen worden sei, hier in diesem Ausschuss zu berichten. Mit ein wenig Glück werde dieser Besuch schon in der Sitzung am 15.09.2020 stattfinden können.
zu TOP 4.11
Sachstand Gewerbemeldestelle/AA aus den HH-Begleitbeschlüssen
Frau Tasillo (32/ stv. FBL) berichtet ausführlich über die aktuelle personelle Situation und die Prozesse in der Gewerbemeldestelle. Sie stellt den Betrieb und die Erfahrungen, die bisher mit dem Gewerbe-Service-Portal des Landes NRW (GSP.NRW) gesammelt werden konnten, detailliert vor und gibt weiterhin einen Ausblick auf die zukunftsorientierten Veränderungen der Arbeitsprozesse in der Gewerbemeldestelle. Eine schriftliche Zusammenfassung ist dem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.
Herr Dahmen (Stadtrat) schlägt vor, einen erneuten Sachstand in einem Jahr zu geben. Bei dem GSP.NRW handele es sich um ein lernendes Verfahren und man könne dann berichten, wie sich dieses Programm weiterentwickelt habe.
Der Ausschuss für Bürgerdienst, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zu Kenntnis und bittet darum in einem Jahr einen erneuten Bericht zu erhalten.
Christiane Krause Gudrun Heidkamp Ines Mundhenke
Vorsitzende Ratsmitglied stv. Schriftführerin
2020.06.16 Vorkehrungen Waldbrandgefahr.pdf
Beantwortung FunDoMio ABÖAB25062020.pdf
Gewerbemeldestelle.pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus