Niederschrift (öffentlich)

über die 43. Sitzung des Rates der Stadt
am 12.12.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 20:03 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 91 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Grollmann
Rm H.-P. Hoffmann
Rm Renkawitz

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR Rybicki
StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
StAR´in Korbmacher
Frau Wosny



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 43. Sitzung des Rates der Stadt,
am 12.12.2019, Beginn 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15415-19-E1)

2.1.1 Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020 / 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15201-19)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -, zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, Herstellung der Erschließungsanlage östlich der Straße Luisenglück nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), Zulassung von Vorhaben nach § 33 BauGB.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15897-19)

3.2 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal -, Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - und Ev 120 - Bezirksfriedhof Kemminghausen - (Waldersatzfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Ermächtigung zum Abschluss der städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15560-19)

3.3 Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzunngsplanes, V. Feststellungsbeschluss, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, VII. Satzungsbeschluss, VIII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15934-19)

3.4 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15561-19)

3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 – An der Witwe – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung (teils Rücknahme, teils Erweiterung) des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Hom 258 - An der Witwe –; V. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; VI. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15938-19)

3.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15977-19)

3.7 Barrierefreier Ausbau DB-Haltepunkt Dortmund-Sölde und Verlegung -Aplerbeck Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15419-19)

3.8 Bau des 1. Bauabschnittes Radschnellweg Ruhr (RS1) von Wittekindstraße/Große Heimstraße bis Sonnenstraße, östlich Arneckestraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14996-19)

3.9 Fahrradstadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15619-19)

3.10 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" -
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die Maßnahmen C3.1 - Fahrradbügel und Q1 Nahmobilitätskonzepte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15573-19)

3.11 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
Hier: Eingeschränkte Beteiligung mit den von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern und den berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 17 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund.

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15872-19)

3.12 Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15638-19)

3.13 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)

3.14 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)

3.15 Ausbau Knoten Nortkirchenstraße / B 54 / Konrad-Adenauer-Allee - Beschlusserhöhung;
überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 GO NRW

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15122-19)

3.16 Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14975-19)

3.17 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2020 des Tiefbaumtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15294-19)

3.18 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15688-19)

3.19 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15936-19)

3.20 Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Umgestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade)
Hier: Ausführungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15528-19)

3.21 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15490-19)

3.22 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15399-19)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Zentrum für Produktionstechnologie - dritter Bauabschnitt

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15103-19)

4.2 Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15518-19)
hierzu -> Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 04.07.2019
Teilhabe für alle ermöglichen; Verbesserung der Infrastruktur durch ein bedarfsdeckendes Netz an öffentlichen (Behinderten)Toiletten in Dortmund; hier: Hiermit wird der Antrag gestellt, das die Vorhaltung von öffentlichen Toilettenanlagen zur Daseinsvorsorge einer Stadt gehört und nicht eine freiwillige Leistung darstellt.

(Drucksache Nr.: 14483-19)
- Die Unterlagen lagen bereits zur Ratssitzung am 04.07.2019 vor,

4.3 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2020 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15483-19)

4.4 Wirtschaftsplan 2020 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15076-19)

4.5 Attraktivitätsoffensive Dortmunder Wochenmärkte – „Aufbau einer neuen Organisationsstruktur des Dortmunder Marktwesens“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15258-19)

4.6 Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze in den Dortmunder real-Filialen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16246-19)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Festlegung eines Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) und Deckung des damit verbundenen Personalbedarfs durch Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vollzeitverrechneten (vzv.) Planstellen und Besetzung der Planstellen in einem mehrstufigen Verfahren.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14937-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 18.11.2019
(Drucksache Nr.: 14937-19-E1)

5.2 Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15143-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.11.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 30.10.2019
(Drucksache Nr.: 15143-19-E1)

5.3 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15794-19)

5.4 Aufstockung des Verhütungsmittelfonds zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15840-19)
5.5 Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15861-19)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Wirtschaftsplan 2020/2021 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15807-19)

6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018/19
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15808-19)

6.3 Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01. bzw. 01.03.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15755-19)

6.4 Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
-Kostenerhöhung-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15611-19)

6.5 Veränderung zum Haushaltsplanentwurf 2020/21: Zuschusserhöhung für die OSP gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15700-19)

6.6 Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15412-19)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 14.11.2019 versandt.

7. Schule

7.1 Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15609-19)

7.2 4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.08.2019)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15027-19)

7.3 Umsetzung des "DigitalPakts Schule" an den städtischen Schulen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15550-19)

7.4 Schulbauprogramm 2020 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15816-19)

7.5 Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14783-19)
Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung des Rates am 26.09.2019 versand..
8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 FABIDO - Wirtschaftsplan 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15089-19)

8.2 Weiterentwicklung des Städtischen Institutes für erzieherische Hilfen (SIEH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15017-19)

8.3 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14911-19)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 14.11.2019 versandt.

8.4 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvertreter/in

Beschluss
(Drucksache Nr.: 16107-19)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirkungsmonitor 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15421-19)

9.2 2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15484-19)

9.3 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)

9.4 "Sauberes Dortmund" - Stadtbildpflegerischer und sozialpolitischer Mehrwert durch die Umsetzung ästhetischer Reinigungs- und Wildkrautbekämpfungsmaßnahmen durch die EDG Entsorgung Dortmund GmbH im Kontext einer Förderung von bis zu 60 langzeitarbeitslosen Personen nach § 16i SGB II
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15721-19)

9.5 Stadtsauberkeitskonzept für die Stadt Dortmund - hier: Information über die begründete Verschiebung der Ratsbefassung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15998-19)

9.6 KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15996-19)

9.7 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung der Ämter 23 und 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15973-19)

9.8 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15805-19)

9.9 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gem. § 83 GO NRW in der Dortmund-Agentur (FB 3)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15968-19)

9.10 IGA Metropole Ruhr 2027- Modifizierung des Beschlusses zur Gründung der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH" aufgrund aktueller Entwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16030-19)

9.11 Wirtschaftsplan 2020 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15970-19)

9.12 Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16193-19)

9.13 Abschaffung der Zweitwohnungssteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16255-19)

9.14 Moratorium Grundsteuerhebesätze
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16254-19)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Fortbestand und Weiterentwicklung der Städtekooperation Integration.Interkommunal
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15568-19)

10.2 Masterplan Mobilität:
Umweltfreundliche Mobilität der Beschäftigten und Beamt*innen der Stadtverwaltung Dortmund auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15810-19)
hierzu -> Schreiben des Personalrates vom 19.11.2019
(Drucksache Nr.: 15810-19-E1)

10.3 Sicherstellung der Schutzziele im Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Dortmund;
hier: Anzahl der Funktionsstellen und bedarfsgerechte Anpassung des Personalfaktors (PF)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 15792-19)
10.4 Sachstandsbericht zum Chief Information / Innovation Office
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15802-19)

10.5 Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen nach § 13b des Tierschutzge- setzes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16010-19)

10.6 Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15436-19)
Die Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 14.11.2019 versandt.
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.11.2019
(Drucksache Nr.: 15436-19)

10.7 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16191-19)

10.8 Umbesetzung in Gremien
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2019
(Drucksache Nr.: 15993-19)

10.9 Live-Streaming und dauerhaft abrufbare Video-Veröffentlichung aller Ratssitzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16253-19)

10.10 Übertragung von Rats- und Ausschussitzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16263-19)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Ungelöste Probleme des Tiefbauamts mit dem Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15574-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.

11.1.2 Stahlgitterzäune als Sicherungsmaßnahmen bei einem aspahltierten Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15576-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.

11.1.3 Befahren des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" mit Forstfahrzeugen zum Holzabtransport
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15577-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.

11.1.4 Zunahme des Radverkehrs durch die Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15581-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.

11.1.5 Fake-Fassanstich zum Pfefferpotthastfest 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16273-19)

11.1.6 Kostenkalkulation für Radwege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16272-19)

11.1.7 Rückzahlung von Fördergeldern bei einer Bebauung der Grünfläche Arminiusstraße in Dorstfeld durch einen Supermarkt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16271-19)

11.1.8 Rückzahlung von Fördergeldern bei Ausrottung der geförderten FFH-Art auf Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16270-19)

11.1.9 Untätigkeit des Umweltamtes gegen Motocrossfahrer im NSG Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16269-19)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15870-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.

11.2.2 Ausufernde Kosten für das DFB-Museum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15871-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.

11.2.3 Böllerverbotsforderung durch die „Deutschen Umwelthilfe (DUH)“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15880-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 14.11.2019 vor.

11.2.4 Neues Thor-Steinar-Geschäft am Brüderweg in der Dortmunder Innenstadt
Nachfrage aus der Sitzung des Rates am 14.11.2019 (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15400-19)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 14.11.2019

11.2.5 Städtische Verantwortung für Graffiti-Fassadengestaltung in der Emscherstraße
Nachfrage aus der Sitzung des Rates am 14.11.2019 (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 15429-19)
hier: mündliche Nachfrage in der Sitzung am 14.11.2019

11.2.6 Angekündigtes, städtisches Vorgehen gegen Ladengeschäft von "Thor Steinar"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16274-19)

11.2.7 Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich Hartz-IV-Kürzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16275-19)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Heinz Neumann (CDU-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau wies gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, zunächst auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.


Er schlug vor, folgende Tagesordnungspunkte von der Tagesordnung abzusetzen, da der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften diese Angelegenheit in seine nachfolgende Sitzung geschoben hat:

9.12 Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16193-19)

Des Weiteren wurde folgende Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen:

8.3 Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von
4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14911-19)


OB Sierau bat darum, die Unterlagen für den weiteren Beratungsgang aufzubewahren.


Darüber hinaus schlug OB Sierau vor, den derzeit unter dem TOP 7.5 einsortierten Vorgang mit der Bezeichnung

7.5 Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14783-19)

in den Bereich der Wirtschaftsförderung einzuordnen und dort unter dem TOP 4.7 zu behandeln.

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes

7.3 Umsetzung des „Digitalpakts Schule“ an den städtischen Schulen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15550-19)

soll im Anschluss an Tagesordnungspunkt 7.1 und vor dem TOP 7.2 erfolgen.

Erweitert wurde die Tagesordnung um den Punkt

1.4 Benennung einer Schriftführung
Beschluss

Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.

Anschließend stellte Rm Matzanke (SPD) mündlich den Geschäftsordnungsantrag, die Redezeit auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt – auch bei der Diskussion im Rahmen der Haushaltsberatungen - zu beschränken.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprach sich gegen eine Redezeitbeschränkung aus.

Der Rat der Stadt stimmte gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) mit Mehrheit der Stimmen für eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.


Abschließend verwies OB Sierau auf sein Schreiben vom 06.12.2019, laut dem - ähnlich der Beratungen des Haushaltes im vergangenen Jahr – die Grundsatzerklärungen der Fraktionen von jeweils ca. 15 Minuten in der Reihenfolge Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und AfD-Fraktion erfolgen. Danach wird der Ratsgruppe NPD/Die Rechte und dem fraktionslosen Einzelmitglied des Rates der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, ihre Stellungnahme zum Haushalt 2020/2021 abzugeben. Für die Gruppe wird die Stellungnahme auf acht Minuten und für das fraktionslose Einzelratsmitglied auf fünf Minuten begrenzt. Bei den anschließenden Diskussionsbeiträgen gilt die allgemeine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person.


zu TOP 1.4
Benennung einer Schriftführung

Auf Vorschlag von OB Sierau beschließt der Rat der Stadt einstimmig Frau Liliana Korbmacher für die heutige Sitzung zur Schriftführerin des Rates der Stadt zu bestellen.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15415-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 inklusive der ergänzenden Vorlagen der Verwaltung mit den Drucksache Nr.: 15415-19-E1 und 15415-19-E20 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021 durch den Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen.



Redaktioneller Hinweis: Änderungen sind fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen



Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 30.10.2019 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus ihrer Sitzung am 31.10.2019 vor:

Herr Tölch (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass zunächst abgewartet werden solle, welche Konsequenzen zusätzliche Stellen nach sich zögen.

Frau Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass das Thema bereits in der Beratungsliste enthalten sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 04.12.2018 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den in der Überweisung enthaltenen Antrag der Bezirksvertretung Aplerbeck mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 03.09.2019 vor:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Pkt. 2 des CDU-Antrages einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 14.11.2019 sowie die darin enthaltene Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung vom 06.11.2019 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass der Beschluss des Ausschusses über die Vorlage DS-Nr. 15436-19 bereits am 07.11.2019 getroffen wurde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab. Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 06.11.2019 vor: Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 05.11.2019 (gleichlautend zu DS-Nr. 15415-19) vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 26.11.2019 zu Antrag 1 der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (gleichlautend zu DS-Nr. 15415-19) vor:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag 1 der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (gleichlautend zum Antrag Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (DS-Nr. 15299-19) einstimmig ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag 2 der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat den Beschluss zu Antrag 3 bereits unter 2.1.0.5 (DS-Nr. 15415-19) gefasst.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag 4 der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig ab.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus ihrer Sitzung am 30.10.2019 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde einstimmig ab.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugendliche und Familie aus seiner Sitzung am 27.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 20.10.2019:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit sieht den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 als eingebracht an und lässt ihn ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


Bezirksvertretung Huckarde aus der Sitzung von 30.10.2019

Text siehe oben.


Bezirksvertretung Brackel aus der Sitzung von 31.10.2019

Text siehe oben.


Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung von 06.11.2019

Text siehe oben.


Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Anträge vor:

Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, Drucksache Nr.: 15415-19-E9

…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratschlagung und Beschlussfassung nachfolgender Anträge:

Antrag 1:
Zentraler Fachdienst Streetwork des Jugendamtes

Der Zentrale Fachdienst Streetwork leistet einen wesentlichen Beitrag im Rahmen des Aktionsplans Soziale Stadt vor Ort. Die aufsuchende Jugendarbeit auf der Straße, aber auch die Unterstützung junger Menschen in der Überlebenseinrichtung in der Leopoldstraße wird deutlich zunehmend von Hilfesuchenden angenommen. Die Fallzahl ist steigend. Eine Ausdehnung der Beratungszeiten vor allem in den Abendstunden wird daher aus Fachkreisen für notwendig erachtet. Mit der derzeitigen personellen Besetzung ist dies nicht durchführbar.

Wir fordern daher eine
- sofortige Personalbedarfsermittlung, um die notwendige Personalaufstockung beziffern zu können und
- im direkten Anschluss die Ausschreibung und Besetzung der Stellen.


Um eine laufende Berichterstattung wird gebeten.


Antrag 2:
Beitragsfreie KiTa

Beschluss:
In Dortmund soll genauso wie in Düsseldorf der Besuch der Kindertagesstätten (Kitas) künftig kostenlos werden.
Begründung:
Die Landesregierung NRW will nun auch das zweite Kita Jahr vor der Einschulung kostenfrei machen und die Kosten dafür übernehmen. In Dortmund würde dann nur noch Kitagebühren für Kinder unter drei Jahren sowie für 3-4 jährige Kinder erhoben. In der Gebührenordnung werden allerdings auch jetzt schon viele Eltern aus sozialen Gründen von der Kitagebühr freigestellt. Von daher kann man sich den Verwaltungsaufwand nebst Bedürftigkeitsprüfung für die Betroffenen auch gleich ganz sparen und die Kitas in Dortmund tatsächlich beitragsfrei stellen.

Antrag 3:
Zuwendungen an die Familienberatungsstellen der freien Träger

Beschluss:
Den Familienberatungsstellen werden die Zuwendungen in dem Maße erhöht, so dass sie ihre jährlich steigenden Personalkosten decken können.
Begründung:
Die Indexsteigerung von 1,5% bzw. die Stagnation der kommunalen Zuwendungen hat über die Jahre eine erhebliche Diskrepanz angehäuft. Die Personalkosten sind deutlich angestiegen. Die Tariferhöhungen werden auch in den Jahren 2020 und 2021 verhandelt und führen zu Entgeltsteigerungen, die die finanzielle Lücke größer machen. Wenn die Zuwendungen an die Familienberatungsstellen nicht an diese Kostensituation angepasst werden, können diese die über die Jahre gut funktionierende Struktur und Qualität nicht mehr aufrechterhalten….

SPD Fraktion, Drucksache Nr.: 15415-19-E7


….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Anträge:

Beschlüsse:

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 15415-19-E11

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:

1) Der AKJF und der Rat stellen fest, dass die Bekämpfung von Armut und insbesondere von Kinderarmut ein vorrangiges Ziel der Dortmunder Stadtentwicklung ist und bleibt. AKJF und Rat bekennen sich dazu,

2) AKJF und Rat fordern die Bundesregierung auf, eine eigenständige Kindergrundsicherung zu schaffen. Begründung:
3) Für den Fachdienst Streetwork wird in Vorgriff auf die Schaffung eines gesamtstädtischen Streetwork-Konzepts eine zusätzliche Stelle geschaffen. Im Haushalt sind dafür jährlich 70.000 Euro zu veranschlagen.

Begründung:
4) Die Zuwendungen an die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Träger werden erhöht. Durch die Erhöhung sollen mindestens die jährlich steigenden Personalkosten gedeckt werden.

Begründung: 5) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept „Sozialarbeit in Kindertages-einrichtungen“. Die Erfahrungen des bisherigen Modellprojekts in der Nordstadt fließen dabei ein. Für die Erarbeitung des Konzepts werden 2020 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2021 werden vier Stellen zur Umsetzung der Kita-Sozialarbeit geschaffen.

Begründung:
• Förderung der personalen und sozialen Entwicklung von Kindern
• Beteiligung von Kindern sozialbenachteiligter und armutsbetroffener Familien
• Aufbau und Sicherung gesundheitsfördernder Strukturen
• Förderung und Stärkung der Kompetenzen von Kindern und ihren Familien
• Familiäre und soziale Notlagen frühzeitig erkennen und bearbeiten
• Sensibilisierung der Eltern für die Entwicklungsbedürfnisse der Kinder
• Positive Gestaltung der sozialräumlichen Lebens- und Umweltbedingungen
CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 15415-19-E12

….die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung drei weiterer Stellen beim StA 51 /4-1 „Mobile Jugendarbeit / Streetwork“ mit dem Ziel der Unterstützung der Arbeit in der Leopoldstraße 22.
Begründung

Der Zentrale Fachdienst Streetwork beim Jugendamt besteht aus einer Kombination von Kontaktaufnahme und Kontaktpflege unmittelbar auf der Straße und einer Überlebenshilfeeinrichtung in der Leopoldstraße 22. Die Arbeit der Streetworkerinnen und Streetworker besteht zum einen aus der direkten Kontaktaufnahme auf der Straße, zum anderen aus der täglichen Arbeit in der Überlebenshilfeeinrichtung (Leopoldstraße 22), in der täglich über 100 Kinder und Jugendliche eintreffen. Die Einrichtung bietet die Möglichkeit einer vertraulichen Beratung und Begleitung, wodurch die Lebenssituation verbessert oder zumindest gefestigt wird, um einer weiteren Verelendung entgegenzuwirken.
Drei weitere Stellen gewährleisten, dass über die bisherigen Öffnungszeiten (max. 4 Std./Tag) auch in den Abendstunden die Einrichtung öffnen kann….


I. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit, der Bezirksvertretungen Huckarde, Brackel und Innenstadt-Nord zur Kenntnis.
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion DIE LINKE&PIRATEN (Drucksache Nr.: 15415-19-E9):
(es erfolgte Einzelabstimmung)

1.
Zentraler Fachdienst Streetwork des Jugendamtes
Wir fordern daher eine
- sofortige Personalbedarfsermittlung, um die notwendige Personalaufstockung beziffern zu können und
- im direkten Anschluss die Ausschreibung und Besetzung der Stellen.

III. Abstimmung des Ausschusses für Kinder Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15415-19-E7) IV. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der Fraktion Bündnis90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 15415-19-E 11) V. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 15415-19-E 12)
(es erfolgte Einzelabstimmung)

1. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag bittet um Beratung und Beschlussfassung:

VI. Unter Einbeziehung der Abstimmungsergebnisse unter II, - -V. empfiehlt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 zu beschließen.

Dem Ausschuss für Finanzen Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Abstimmungsverhalten des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zum Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Beschlussvorlage vor:

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19-E1)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Vorlage vorab zur Kenntnis und beschließt die Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund im Anschluss an die Abstimmung über die Fraktionsanträge und haushaltsrelevanten Einzelvorlagen der Verwaltung abzugeben.


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E6)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E18)

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E15, 15415-19-E16, 15415-19-E17, und 15415-19-E19)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E6)


I. Resolution an Bund und Land

Die SPD-Fraktion betreibt Haushaltspolitik mit Augenmaß und spart die Stadt nicht kaputt.
Wir investieren in die Zukunft. In den letzten Jahren wurden viele Anstrengungen unternommen, um die Handlungsfähigkeit mit genehmigten Haushalten zu erhalten. Eine Haushaltssicherung mit Auflagen aus Arnsberg würde bedeuten, dass die Stadt ihre freiwilligen Leistungen (z. B. Erteilung von Musikunterricht, Betrieb des Kinder-NEF, Behindertenfahrdienste, Betrieb von Bädern und Sporteinrichtungen) auf den Prüfstand stellen bzw. Steuern erhöhen müsste. Die Anstrengungen, u. a. durch das Memorandum, haben sich im Jahresabschluss 2018 bezahlt gemacht und es konnte ein Jahresüberschuss von 20,3 Millionen Euro erzielt werden. Dies konnte erreicht werden, ohne dass die Bürger*innen spürbare Leistungseinbußen (z. B. Schließung von öffentlichen Einrichtungen) hinnehmen mussten.

Mit Blick auf die Zukunft legt die SPD-Ratsfraktion Wert auf gezielte Investitionen, so u. a. im Personalbereich. Wir haben die demografische Entwicklung schon lange im Blick, der Wissenstransfer muss im Rahmen der Altersfluktuation gewährleistet sein und es müssen Kapazitäten geschaffen werden, um z. B. Investitionsengpässe aufgrund fehlender Fachkräfte zu reduzieren. Es wurden bereits 242 neue Stellen bedarfsgerecht geschaffen. Um dem Fachkräftemangel und der demografischen Entwicklung zu begegnen wird die Anzahl der Auszubildenden bei der Stadtverwaltung von 302 Menschen in 2019 auf 398 Menschen in 2021 erhöht. Hierbei ist auch ein neuer Ausbildungsberuf geschaffen worden: Fachkraft für Ordnung und Sicherheit. Um die Auszubildenden kompetent an ihren Beruf heranzuführen, unterstützen wir die Gründung des Zentrums für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK).

Dortmund muss lebens- und liebenswert bleiben, hier sieht sich die SPD-Ratsfraktion auch in klarer Verantwortung für die zukünftigen Generationen. Dazu gehört u. a. für alle bezahlbarer Wohnraum, attraktive und moderne Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie ein sinnvoller Mobilitätsmix im Zeichen von Klimawandel und Luftreinhaltung. Auch im Rahmen der Digitalisierung (z. B. Bürgerportal, Arbeitsplatz der Zukunft) sieht die SPD-Ratsfraktion noch Aufgaben auf Dortmund zukommen, die neue Chancen für eine weitere positive Entwicklung unserer Stadt bedeuten können.

Dabei bleibt ein genehmigungsfähiger Haushalt das Ziel der SPD-Fraktion.
Bund und Land bleiben in der Pflicht, den Kommunen strukturell unter die Arme zu greifen. Insbesondere hält die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund ihre Dauerforderung aufrecht, dass die Kommunen von Bund und Land dauerhaft und vollständig von den Sozialkosten entlastet werden müssen.

So zahlt die Stadt Dortmund z. B. für Schulbegleitung und Schulsozialarbeit rund 20 (in 2019 noch 17) Millionen Euro. Die Liste von Aufgaben, die wir vor Ort für Bund und Land erledigen, ist lang und beläuft sich auf insgesamt rd. 190 Millionen Euro pro Jahr, wobei anzuerkennen ist, dass hier z. B. durch den Wegfall des Fonds Deutsche Einheit Entlastungen in Höhe von 22,2 Millionen Euro (Stand 2019) erfolgen.


Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Ratsfraktion folgende Anträge an Bund und Land:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Resolution mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


II. Für den Haushalt 2020/2021 stellt die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgende Einzelanträge:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu.


Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet darum, den letztenn Satz des 1. Absatzes dahingehend zu ändern, dass das Konzept dem Ausschuss für Personal und Organisation sowie dem Rat vorgelegt werde. Weiterhin solle 1/CIO vorsorglich ab dem Jar 2020 ein Budget zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) zu.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet darum, das Wort „externe“ zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.


Herr Reppin (CDU-Fraktion) schlägt vor, nicht nur die Gewerbeanmeldung sondern auch die Gewerbeabmeldung zu verbessern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den 2. Halbsatz des 2. Satzes zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er das Projekt nicht für gut und auch zu teuer halte.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Einstellung der finanziellen Mittel nur für 2020 gelten solle.
Herr Taranczewski führt aus, dass auch ein Betrag in Höhe von 75.000,-- € ausreichen würde. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:

- Mit dem Memorandum „ Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ ist im Jahr 2015 auf Initiative der CDU-Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion und dem Oberbürgermeister ein Prozess angestoßen worden, mit dem es gelungen ist, ohne Belastungen für die Dortmunder Bürgerschaft rund 68,5 Millionen Euro strukturell einzusparen. Dank des erfolgreichen Memorandumsprozesses konnte Dortmunds Handlungsfähigkeit erhalten und im Haushaltsjahr 2018 erstmals seit 2006 ein Jahresüberschuss von 20 Millionen Euro erwirtschaftet werden. Ohne Steuererhöhungen, ohne Leistungskürzungen, ohne Schließung von Einrichtungen.

- Nach den Prognosen ist für das Haushaltsjahr 2019 mit einem Fehlbedarf zwischen 20 und 30 Millionen Euro zu rechnen. Die aktuelle Ergebnisplanung kalkuliert für das Jahr 2020 mit einem Jahresfehlbedarf in Höhe von rund 53 Millionen Euro und für das Haushaltsjahr 2021 mit einem Defizit in Höhe von rund 56 Millionen Euro. Der Haushaltsausgleich lässt sich nur durch eine weitere Aufzehrung der allgemeinen Rücklage erreichen.

- Diese Zahlen untermauern die Bedeutung des Memorandumsprozesses. Ohne die damit verbundenen Eigenanstrengungen zur Verbesserung der Haushaltslage würde sich die Haushaltssituation trotz der aktuell noch guten Rahmenbedingungen – steigende Steuereinnahmen, höhere Schlüsselzuweisungen, niedrige Zinsen – ganz anders darstellen.
Möglicherweise wäre Dortmund verpflichtet, ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen.
Dies bedeutete einen Verlust der kommunalen Handlungsfähigkeit.

- Angesichts sinkender Erwartungen bei den Steuereinnahmen ist es geboten, den mit dem
Memorandumsprozess eingeschlagenen Weg eigener Sparanstrengungen fortzusetzen -
ohne Belastungen für die Bürgerschaft. In der neuen Wahlperiode des Rates ist über eine
Neuauflage des Memorandums nachzudenken. Es ist dann auch zu untersuchen, inwieweit
die in den nächsten Jahren erwartete Altersfluktuation im Zusammenspiel mit der zunehmenden
Digitalisierung der Verwaltung dazu beitragen kann, einen weiteren Stellenaufwuchs in der Verwaltung einzudämmen.

- Es bleibt das Ziel, Dortmunds Handlungsfähigkeit zu erhalten und über einen ausgeglichenen
Haushalt mittelfristig auch die Entschuldung angehen zu können.

- Allein aus eigener Kraft und Anstrengung werden diese Zielsetzungen nicht zu erreichen sein. So bleiben Bund und Land gefordert, für Entlastung bei den ständig steigenden Sozialausgaben zu sorgen. Dies gilt insbesondere für die Kosten der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen und die Kosten der Integration. Bei der Übertragung von Aufgaben ist das Konnexitätsprinzip konsequent durchzuhalten. Bund und Länder müssen sich zudem über eine nachhaltige Lösung der Altschuldenproblematik verständigen. Die diesbezüglichen Signale des Bundes sind zu begrüßen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.


2. Kommunales Altschuldenproblem
Der Haushalt der Stadt Dortmund ist aktuell mit Liquiditätskrediten (Kassenkrediten) in Höhe von rund 1,6 Milliarden Euro belastet. Aus eigener Kraft wird ein Abbau der Schulden nicht möglich sein. Angesichts der sich abschwächenden wirtschaftlichen Entwicklung ist damit zu rechnen, dass sich die Zahlen der Steuereinnahmen als auch der Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs verschlechtern werden. Hinzu kommt die strukturelle Unterfinanzierung der Städte und Gemeinden.

Der Rat der Stadt Dortmund
- begrüßt, dass die Bundesregierung Hilfe zur Lösung des kommunalen Altschuldenproblems in Aussicht gestellt hat.
- fordert die Landesregierung auf, ein Landesprogramm zum Altschuldenabbau vorzulegen und sich ohne weiteren Verzug mit dem Bund und den anderen Ländern auf eine gemeinsame Lösung zu verständigen.
- appelliert an Bund und Land, die Ursachen der hohen Kassenkreditbestände anzugehen, um das Entstehen neuer Kassenkredite zu verhindern.
- erwartetet, dass bei neuen Leistungsgesetzen das Konnexitätsprinzip strikt angewendet wird: Wer bestellt, bezahlt!

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


3. Flüchtlingskosten und Kosten der Integration
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass der Bund die Kommunen auch in den Jahren 2020 und 2021 vollständig von den Kosten der Unterkunft und Heizung für anerkannte Asyl- und Schutzbedürftige entlasten wird. Der Rat der Stadt Dortmund appelliert an die Bundesregierung, die beabsichtigte Absenkung der Integrationspauschale zurückzunehmen. Integration benötigt viel Zeit. Integration ist eine Daueraufgabe. Aus eigener Kraft können die Kommunen diese Aufgabe nicht bewältigen. Der Bund darf seine Finanzhilfen nicht absenken. Nur mit einer verlässlichen Finanzierung durch den Bund und auch das Land wird die Integration auf Dauer gelingen.
Die Kommunen in NRW sehen sich einer stetig wachsenden Zahl geduldeter Flüchtlinge ohne
Bleiberecht gegenüber. Das Land finanziert den Aufenthalt nur in den ersten drei Monaten nach
der Ablehnung. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Kommunen mit der Finanzierung nicht alleingelassen werden dürfen. Der Rat der Stadt Dortmund fordert Land und Bund auf, sich an den Kosten für Geduldete sowie für abgelehnte Asylbewerber zu beteiligen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


4. „Stadtmarketing GmbH“
Neben der Dortmund Agentur gibt es in Handel, Unternehmen, Verbänden und Institutionen eine
Vielzahl von Akteuren und Initiativen, die sich erfolgreich der Vermarktung, dem Imageaufbau und der Profilschärfung Dortmunds widmen. Alle eint das Ziel, die Attraktivität Dortmunds im Wettbewerb der Städte zu stärken: Als Wirtschafts-, Bildungs- und Wissenschaftsstandort, als Einkaufs- und Sportstadt, als Tourismusziel. Möglicherweise lässt sich die Schlagkraft durch ein „Stadtmarketing aus einer Hand“ erhöhen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Chancen und Risiken der Gründung einer „Stadtmarketing GmbH“ in öffentlich-privater Partnerschaft zu prüfen und das Ergebnis im Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften im dritten Quartal 2020 vorzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.


5. Weihnachtsbeleuchtung
Die Dortmunder Weihnachtsstadt genießt eine hohe Anziehungskraft und zählt Jahr für Jahr mehr als 2 Millionen Gäste aus nah und fern. Die Dortmunder Weihnachtsstadt ist damit ein wichtiger Imagefaktor unserer Stadt.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, der Gesellschaft für City-Marketing Dortmund mbH einen
einmaligen, zweckgebundenen Zuschuss in Höhe von 300.000 Euro für die Anschaffung einer Weihnachtsbeleuchtung für die Fußgängerzonen innerhalb der Weihnachtsstadt zu bewilligen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt als Verfahrensvorschlag vor, dass die City-Marketing Dortmund mbH definieren solle, wie die Maßnahme aussehen solle, die Investitionsmittel jedoch von der Stadt Dortmund kommen sollen. So würde sich keine Ergebnisbelastung ergeben, der Investitionshaushalt sei unkomplizierter und es würde steuerlich besser auskommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung des Verfahrensvorschlages mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu.


6. Auslandsgesellschaft
Vor 70 Jahren wurde die Auslandsgesellschaft als Initiative engagierter Bürger gegründet. Sie ist entstanden aus dem Trauma des Zweiten Weltkrieges und getragen von dem Wunsch nach Verständigung. Dieser Ursprung prägt die Ziele der Auslandsgesellschaft bis heute: Einsatz für
Völkerverständigung im Sinne von Humanität und Toleranz. Das Engagement der Auslandsgesellschaft ist eine Bereicherung für die Stadt Dortmund. Die Auslandsgesellschaft ist dabei, neue Aufgaben zu übernehmen und Angebote zu erweitern. So soll das „Institut für politische
Bildung“ zur „Akademie für internationale Politik“ ausgebaut werden. Bei der Auslandsgesellschaft wird möglicherweise eine Meldestelle für antisemitische Übergriffe eingerichtet. Die Auslandsgesellschaft beabsichtigt, sich um eine weitere Laufzeit des EDIC (Europe Direct Informationszentrum) zu bewerben, wofür allerdings ein höherer Eigenanteil aufzubringen sein wird.
Die Auslandsgesellschaft ist darüber hinaus mit der Staatskanzlei im Gespräch, die vom Land beabsichtigte „Geschäftsstelle für NRW Städtepartnerschaften“ bei der Auslandsgesellschaft anzusiedeln. Dann hätte eine weitere Landesgeschäftsstelle ihren Sitz in Dortmund. Die Auslandsgesellschaft betreibt bereits seit langem die „Geschäftsstelle für das Israel Programm des
Landes NRW“. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Arbeit der Auslandsgesellschaft mit einer Erhöhung des städtischen Zuschusses um 50.000 Euro pro Jahr zu fördern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


7. Pflege des Straßenbegleitgrüns
Gepflegte Grünflächen am Straßenrand beeinflussen das Erscheinungsbild einer Stadt, sind ihre
Visitenkarte. Anfang 2019 hat die EDG die Pflege des Straßenbegleitgrüns übernommen.
Zur Intensivierung der Pflege des Straßenbegleitgrüns in den Stadtbezirken soll für jeden Stadtbezirk ein Konzept erstellt werden und insgesamt 240.000 Euro im Haushalt bereitgestellt werden. Die Mittel können dann über das Konzept abgerufen werden. stellt der Rat der
Stadt Dortmund jeder Bezirksvertretung zweckgebunden zusätzliche Mittel in Höhe von jährlich
20.000 Euro zur Verfügung. Diese Mittel sollen die Bezirksvertretungen in Abstimmung mit der
EDG in die Lage versetzen, die Qualität der Stadtbildpflege durch eigene Schwerpunktsetzungen
zu steigern.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die finanziellen Mittel bereitgestellt werden sollen, jedoch nach Absprache mit den jeweiligen Bezirksvertretungen. Er schlägt vor, zunächst ein Konzept zu erarbeiten und die Mittel dann auf Abruf bereitzustellen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) ist mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) schlägt vor, die finanziellen Mittel in Höhe von 240.000 Euro aus den jetzigen Ansätzen beim Fachbereich Grün des Tiefbauamtes zu nutzen, die für das Konzept, den Auf- und Ausbau von Grünmaßnahmen sowie für Straßen- und Platzverschönungsmaßnahmen verantwortlich seien. Das Budget könne dann von dort aus zur Verfügung gestellt werden. Die Entwürfe können aber in den Stadtbezirken erstellt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag und unter Berücksichtigung des Vorschlages von Herrn Stüdemann mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


8. Fredenbaumpark
Der Fredenbaumpark ist die älteste Dortmunder Parkanlage, in ihrer Größe durchaus vergleichbar
mit dem Westfalenpark und dem Rombergpark. Als grüner Lebensraum zwischen den
hochverdichteten Wohnquartieren der Nordstadt und den angrenzenden Industriegebieten kommt dem Fredenbaumpark eine ganz besondere ökologische Bedeutung zu. Auf Antrag der CDU-Fraktion hat der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün in seiner Sitzung am 03.09.2019 beschlossen, ein „Zukunftskonzept“ für den Fredenbaumpark zu erarbeiten und im Grünflächenamt eine zentrale Ansprechstelle zu schaffen. Ziel ist es, den Park unter Erhalt seines historisch gewachsenen Charakters konzeptionell weiterzuentwickeln und zukunftsfähig aufzustellen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, im Grünflächenamt zwei vzv Planstellen für den Aufgabenbereich Fredenbaumpark einzurichten. Der Rat der Stadt Dortmund stellt dem Grünflächenamt für den Fredenbaumpark ein jährliches Budget von zunächst 500.000 Euro investiv zur Verfügung.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Begriff „Grünflächenamt“ zu streichen und hinter den Betrag von 500.000 Euro das Wort „investiv“ einzufügen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE& PIRATEN und AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


9. Blumenarrangements
Die Blumenarrangements an Wegen und Plätzen in der City, insbesondere die an Laternenmasten befestigten Blumenampeln, haben den öffentlichen Raum bereichert, Farbe in das Erscheinungsbild gebracht und die Aufenthaltsqualität gesteigert. Dies sollte nicht nur dann der Fall sein, wenn Dortmund sich als Gastgeber großer Veranstaltungen präsentiert, wie in diesem Jahr anlässlich des Kirchentages oder des Städtetages.
Der Rat der Stadt Dortmund stellt für Blumenarrangements in der City und in den Stadtbezirkszentren
Mittel in Höhe von 60.000 Euro zur Verfügung.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE& PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion wünscht, dass bevorzugt regionale Anbieter berücksichtigt würden und dass bei der Bepflanzung auch auf Bienenfreundlichkeit geachtet werden sollte.

Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bittet, diese Anregung ins Protokoll mit aufzunehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.


10. Gestaltung des Außenareals am Naturkundemuseum
Das Naturkundemuseum ist von einer parkähnlichen Grünanlage umgeben, der in der dicht besiedelten nördlichen Innenstadt als Aufenthaltsort eine wichtige Funktion zukommt.
Die Verwaltung wird beauftragt, im ersten Quartal 2020 ein Konzept für eine Aufwertung der
Grünflächengestaltung im Umfeld des Naturkundemuseums vorzulegen. Die Kosten für Planung und Ausführung sind im Doppelhaushalt zu berücksichtigen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) schlägt vor, den letzten Satz des Antrags sowie die finanziellen Beträge für die Jahre 2020 – 2024 aus der Beratungsliste zu streichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.

11. Zukunftskonzept Westfalenpark
Die Verwaltung wird beauftragt, mit Blick auf die IGA Metropole Ruhr 2027 für den Westfalenpark
ein an den Ansprüchen und Bedürfnissen der Besucher und Nutzer ausgerichtetes ganzheitliches
„Zukunftskonzept Westfalenpark“ zu erarbeiten. Ziel ist die Stärkung, die Steigerung
der Attraktivität und die Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit der Parkanlage.
Zu berücksichtigen sind in dem Parkentwicklungskonzept unter anderen folgende Aspekte:
- Gestaltung / Neuaufteilung / Überplanung von Räumen bzw. Anlagen
- Anbindung an und Integration in die Stadt
- Erweiterungsmöglichen nach Süden bzw. Südwesten
- Erreichbarkeit, Anreise, Parken
- Zugänge
- Darstellung in der Stadt
- Infrastruktur / Angebote für Besucher und Nutzer, insbesondere Gastronomie im und am
Park
- Infrastruktur für Großveranstaltungen (Sonnensegel; Zufahrtswege für Veranstalter)
- Weg- und Straßenführung inner- und außerhalb des Parks
Das Konzept ist den politischen Gremien im dritten Quartal 2020 vorzulegen.
Nur mit einem ganzheitlichen Parkentwicklungskonzept, in dem alle Aspekte, die zu einer Stärkung und Weiterentwicklung des Parks beitragen können und aufeinander abgestimmt werden, wird es gelingen, den Westfalenpark als herausgehobene Parkanlage in zentraler Lage in die Zukunft zu führen. Vor dem Hintergrund der IGA 2027 sollten bei der Aufstellung des Zukunftskonzepts die städtebaulichen Entwicklungen im Bereich des früheren Stahlwerks Phoenix, aus denen sich möglicherweise neue Perspektiven für den Westfalenpark erschließen lassen, unbedingt berücksichtigt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.


12. Zukunft Bäderlandschaft Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung,
- den baulichen Zustand der Dortmunder Bäder zu erfassen. und die kurz- und mittelfristig
notwendigen Sanierungsmaßnahmen festzustellen und mit Kosten zu hinterlegen. Dem zuständigen Fachausschuss ist im ersten Quartal 2020 ein Zustandsbericht vorzulegen und
- in diesem Zusammenhang den Bedarf und die Machbarkeit des Neubaus eines Sportbades zu prüfen. Zu betrachten sind die Realisierungsmöglichkeiten eines auf den Schwimmsport ausgerichteten Bades, ausgestattet mit
einem 50-Meter-Sportbecken mit zehn Bahnen und einer Breite von 25 Metern,
einem Lehrschwimmbecken,
einem Kraft- und Gymnastikraum
Umkleiden.
In die Betrachtung einzuschließen ist die Prüfung geeigneter Standorte. In Erwägung zu ziehen ist insbesondere der heutige Standort des Freibades Stockheide.
Ein neues Sportbad eröffnete dem Leistungsstützpunkt und den Schwimmvereinen zusätzliche
Trainingskapazitäten und würde auch dem Schulschwimmen mehr Räume bieten. Zugunsten der Öffentlichkeit ließe sich durch die Erweiterung der Schwimmsportkapazitäten an anderer Stelle die Belegung des Südbades anders regeln.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, beim 1. Spiegelstrich nach dem Wort „erfassen“ den 2. Halbsatz zu streichen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet, den 2. Satz nach den Unterpunkten zu streichen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) ist mit den Änderungen einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


14. Bewässerung Rombergpark
Die Bewässerung des Grüns, des Pflanzen- und Baumbestandes im Rombergpark erfolgt derzeit
über eine Ringleitung. In Perioden großer Trockenheit und Hitze, wie in den Frühlings- und
Sommermonaten der letzten beiden Jahre der Fall, bedürfen die Bäume, Pflanzen und Grünanlagen
einer besonders intensiven Bewässerung. Es hat sich gezeigt, dass die bestehende Ringleitung dafür nicht ausreicht.
Da zu erwarten steht, dass sich Zeiten längerer Hitze und Trockenheit häufen werden, beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung mit der Planung einer zusätzlichen Bewässerungsleitung durch den Park und stellt dafür in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 jeweils Mittel in einer Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.


15. Fördermittelakquise Sport- und Freizeitbetriebe
Zur Erschließung der vielfältigen Fördermöglichkeiten im Bereich der Aufgabengebiete der
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund durch Fördermittel von Bund, Land und EU, beschließt der Rat der Stadt Dortmund unter Bereitstellung der dafür notwendigen Haushaltsmittel die Einrichtung einer halben Stelle bei den Sport- und Freizeitbetrieben. Aufgabenschwerpunkt ist die Akquise von Fördermitteln für Erhalt, Sanierung und Weiterentwicklung des Bestandes als auch für neue Projekte. Über das Einwerben von Fördermitteln sollte sich die Stelle refinanzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltungen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und DIE LINKE & PIRATEN zu.


16. Deckung des Büroflächenbedarfs der Dortmunder Stadtverwaltung
Bedingt durch die Ausweitung des städtischen Personalbestandes steigen auch die Büroflächenbedarfe der Stadt Dortmund. Die Raumsituation verschärft sich durch notwendige Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Standorte der Stadtverwaltung sind quer über die Innenstadt verteilt. Mehr Konzentration wäre im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, Kunden und Mitarbeiter wünschenswert. Viele der Standorte sind angemietet.
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, einen Vorschlag für den Neubau eines weiteren Verwaltungsgebäudes in zentraler Lage und städtischem Eigentum neben der Hansastraße und Leuthardstraße zu erarbeiten. Zu prüfen sind die Realisierungsmöglichkeiten zum Beispiel am Standort „Platz von Rostow am Don“. Die Einrichtung einer Kindertagesstätte unter Einbeziehung der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen sollte berücksichtigt werden.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, dass neben den geplanten Standorten die Objekte Hansastraße und Leuthardstraße geprüft werden sollen. Weiterhin solle in Bezug auf die Kindertagesstätte „unter Einbeziehung der Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote in den Kindertageseinrichtungen“ mit aufgenommen werden.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in einer der nächsten Sitzungen intensiver mit der Frage nach einem Technischen Rathaus befassen sollte.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.


17. Klimaanlage Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste (DLZ)
Die CDU-Fachfraktion im ABöOAB hat im vergangenen Sommer das zentrale Dienstleistungszentrum
(DLZ) der Bürgerdienste in der Innenstadt besichtigt. Dieses DLZ ist für die meisten Einwohnerinnen und Einwohner die erste Anlaufstelle, wenn es darum geht, in Dortmund einen Wohnsitz oder ein Fahrzeug an- bzw. umzumelden. Das DLZ ist dabei die Visitenkarte, mit der sich die Stadt bei ihren Einwohnerinnen und Einwohnern präsentiert. Bei dem Besuch musste festgestellt werden, dass die vorhandene Frischluftumwälzanlage nicht in der Lage war, die Raumluft in dem notwendigen Maß abzukühlen. Die hohen Raumtemperaturen stellten bereits morgens, zum Zeitpunkt des Besuchs, eine erhebliche Belastung gleichermaßen für die Kundinnen und Kunden und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dar.
Der Rat stellt für die Installation einer Klimaanlage im Dienstleistungszentrum der Bürgerdienste für die Jahre 2020 und 2021 jeweils einen Betrag von 100.000 Euro in den Doppelhaushalt ein.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion zu.


22. Einrichtung drei weiterer Stellen „Streetworker“ zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
von Kindern und Jugendlichen in der Dortmunder Nordstadt
Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung drei weiterer Stellen beim StA 51 /4-1 „Mobile Jugendarbeit / Streetwork“ mit dem Ziel der Unterstützung der Arbeit in der Leopoldstraße 22.
Der Zentrale Fachdienst Streetwork beim Jugendamt besteht aus einer Kombination von Kontaktaufnahme und Kontaktpflege unmittelbar auf der Straße und einer Überlebenshilfeeinrichtung
in der Leopoldstraße 22. Die Arbeit der Streetworkerinnen und Streetworker besteht zum einen aus der direkten Kontaktaufnahme auf der Straße, zum anderen aus der täglichen Arbeit in der Überlebenshilfeeinrichtung (Leopoldstraße 22), in der täglich über 100 Kinder und Jugendliche eintreffen. Die Einrichtung bietet die Möglichkeit einer vertraulichen Beratung und Begleitung, wodurch die Lebenssituation verbessert oder zumindest gefestigt wird, um einer weiteren Verelendung entgegenzuwirken.
Drei weitere Stellen gewährleisten, dass über die bisherigen Öffnungszeiten (max. 4 Std./Tag) auch in den Abendstunden die Einrichtung öffnen kann.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.

23.Beleuchtungsmodernisierung zur Reduzierung von Angsträumen
Der Rat beschließt für die Installation neuer Beleuchtungsanlagen in den Stadtbezirken Mittel bereit zu stellen – sofern die Mittelbereitstellung nicht aus dem Haushalt des Stadtbezirks erfolgen kann -, damit jeder Stadtbezirk an den Orten Beleuchtungsanlagen erneuern kann, wo dies – aufgrund der Begehung – als erforderlich angesehen wird. Als Anschubfinanzierung werden ab dem Haushalt 2020 jährlich 200.000 Euro zur Umsetzung eines gesamtstädtischen Beleuchtungsprogramms zur Verfügung gestellt.
Der ABöOAB hat in seiner Sitzung am 19.02.2019 einstimmig die Verwaltung beauftragt, sog.
„Angsträume“ im öffentlichen Raum durch eine modernere Ausleuchtung zu beseitigen. In einem ersten Schritt sollen diese in den Stadtbezirken identifiziert werden. Aus den Bezirksfraktionen ist bekannt, dass diese Maßnahme derzeit erfolgt. Im nächsten Schritt sollte aus Sicht der ABöOAB-Fachfraktion auch mit der Modernisierung der Beleuchtungsanlagen zur Reduzierung von Angsträumen zügig begonnen werden. Da es sich um eine Maßnahme von gesamtstädtischen
Interesse handelt, sollten die Mittel auch zentral zur Verfügung gestellt werden.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die Maßnahme auf die Jahre 2020/2021 zu beschränken.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass es so aussehe, als ob beim Tiefbauamt Mittel vorhanden seien, es aber an der Umsetzung hapere. Man solle ggf. auch über den Ausschuss für Beschwerden, öffentliche Sicherheit, Anregungen und Beschwerden versuchen, Lösungen zu finden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bittet darum, vorhandene Ressourcen auszunutzen und nachzusteuern, falls diese nicht ausreichen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter der Maßgabe der Beschränkung auf die Jahre 2020 und 2021 mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion der AfD-Fraktion zu.


25. Telenotarzt
Der Rat der Stadt beschließt für die Einrichtung der Stelle eines Telenotarztes Mittel in Höhe von 50.000 Euro in den Haushalt 2020 einzustellen.
Sollten weitere Mittel benötigt werden, werden diese durch Umschichtungen im Haushalt FB 37
eruiert.
Die Anzahl von Rettungsdiensteinsätzen ist bundesweit in den vergangenen Jahren stetig gestiegen.
In einer Vielzahl der Fälle erfolgten diese ausschließlich durch das Rettungsdienstpersonal
ohne unmittelbare Beteiligung eines Notarztes, der je nach Lagebild während des Rettungsdiensteinsatzes nachbeordert wird. Die Stadt Aachen hat im Jahr 2014 in einem landesweiten Modellprojekt einen sogenannten Telenotarzt eingeführt. Bei diesem handelt es sich um
einen in der Notfallmedizin erfahrenen Notarzt in der Leitstelle, der je nach Lagebild mit Einverständnis des Patienten über eine spezielle IT hinzugeschaltet wird und an den über die IT Videos, Fotos und Vitaldaten wie bspw. EKG in Echtzeit übertragen werden. Der Telenotarzt ist in
der Lage, umgehend eine erste Diagnose zu treffen und lebensrettende Maßnahmen durch die vor Ort tätigen Rettungsdienstmitarbeiter anzuordnen.
In Fällen, in denen ein Notarzt bereits mit vor Ort ist, kann der Telenotarzt im Bedarfsfall eine ergänzende zweite Diagnose abgeben. Das System der Stadt Aachen hat sich in der Stadt, der angrenzenden Region und den benachbarten Kreisen bewährt, die auf dieses mittlerweile zugreifen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) weist in diesem Zusammenhang auf den Antrag Nr. 11 hin. Dort seien bereits finanzielle Mittel enthalten.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung von Herrn Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)

Das bestimmende politische Thema der letzten Monate war nicht nur in Dortmund die Debatte um den Klimaschutz. Den Aktivist*innen von „Fridays for Future“ und ihrer Hartnäckigkeit ist es maßgeblich zu verdanken, dass der Klimaschutz in den Mittelpunkt der politischen Auseinandersetzungen gerückt ist. Das hat dazu geführt, dass inzwischen auch in Dortmund alle maßgeblichen politischen Kräfte den Klimaschutz als Thema für sich entdeckt haben und dabei teilweise ihre bisherigen Positionen korrigieren müssen. Insbesondere in der Energie- und Verkehrspolitik zeigen sich Versäumnisse und Fehlentscheidungen der Vergangenheit. Diese Versäumnisse machen nun eine Vielzahl von Maßnahmen mit den entsprechenden Kosten notwendig. Darüber hinaus sind weitere Veränderungen in vielen Bereichen unumgänglich, wenn das verabschiedete Ziel - 55 Prozent weniger CO2 bis 2030 - erreicht werden soll.

Ein weiteres wichtiges und für viele Menschen existenzielles Thema ist ihre Armut. Besonders bedrückend ist dabei, dass in Dortmund nach wie vor ca. 30 Prozent aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren von Armut bedroht oder von ihr betroffen sind. Der Bericht zur sozialen Lage in Dortmund hat nicht nur die Situation aufgezeigt, sondern auch Hinweise auf Handlungsnotwendigkeiten gegeben, insbesondere zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern.

Diese beiden wichtigen Themen – Klimaschutz und Bekämpfung von Armut – können allerdings kommunal nur dann effektiv und dauerhaft angegangen werden, wenn Städte ihre finanziellen Handlungsmöglichkeiten erhalten bzw. wiedergewinnen. Bund und Land stehen nach wie vor in der Verantwortung, für eine ausreichende Finanzausstattung der Städte zu sorgen. Notwendig ist dabei insbesondere der schon lange angekündigte Altschuldenfonds sowie die Übernahme der durch die Zuwanderung der letzten Jahre entstandenen zusätzlichen Kosten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


1) Altschuldenfonds Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


2) Erstattung der Kosten für Geduldete Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


3) Flüchtlingsinduzierte Kosten
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


4) Ökostrom für alle städtischen Gebäude
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass es eine modifizierte Rechtsauffassung gebe. Er werde die Angelegenheit in einem Termin mit Herrn Rybicki und Frau Heim besprechen.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) teilt mit, dass er eine Abstimmung über den Antrag für entbehrlich hält und schlägt vor, dass die Verwaltung Anfang 2020 über die weitere Entwicklung im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften berichten solle. Er könne dem 1. Absatz des Antrages nicht folgen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, die finanziellen Mittel auf „bis zu 400.000 €“ zu ändern.

Herr Stüdemann schlägt vor, dass in Erneuerung des Beschlusses von 2007 der Rat die Verwaltung auffordert, für alle öffentlichen Gebäude im Hinblick auf Ökostrom einen Abschuss tätigen solle. Aus dem Haushalt heraus die entsprechenden Deckungsmittel für die ersten zwei Jahre zu entwickeln seien. Die beiden Beträge in Höhe von 400.000 € könnten dann aus dem Antrag herausgenommen werden.

Frau Reuter erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Stüdemann einverstanden unter der zeitlichen Maßgaben 1. Quartal 2020.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


5) Photovoltaik und Dachbegrünung
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass eine Ausstattung mit Photovoltaik schwierig sei, wenn
dies grundsätzlich geschehen solle.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlägt vor, anstelle von „grundsätzlich“ den Begriff „wenn
möglich“ zu wählen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


6) Biodiversität
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


8) Umbau Hellweg
Die Verwaltung erstellt bis zur Sommerpause 2020 ein Konzept für eine Neuaufteilung des Verkehrsraums auf dem Hellweg Richtung Osten. Darin soll insbesondere der barrierefreie Ausbau der Stadtbahnhaltestellen der U43, die sichere Querung für Fußgänger*innen sowie die Einrichtung einer ausreichend breiten Verkehrsführung für den Radverkehr berücksichtigt werden. Die für die Planung benötigten Mittel sind im Haushaltsplan einzustellen.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.


9) Ausbau des ÖPNV
Der Rat beschließt die Erarbeitung eines Strategiekonzeptes zum Ausbau des ÖPNV mit der Maßgabe, das „1,5-Grad-Klimaziel“ als notwendiges Klimaziel und die Prognose der wachsenden Stadt zu berücksichtigen.
Für die Erarbeitung des Konzepts werden 200.000 Euro für Gutachten in den Doppelhaushalt eingestellt. Die daraus folgenden Handlungsempfehlungen für den Angebotsausbau des Dortmunder ÖPNV werden dem Rat bis zur Sommerpause 2020 zur Entscheidung vorgelegt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.


12) Mobilstationen
Mobilstationen sind ein zentraler Baustein des multimodalen Verkehrs, d. h. der Nutzung verschiedener Verkehrsmittel für eine Wegstrecke. Sie ermöglichen eine sinnvolle Kombination der Verkehrsarten durch die Verknüpfung von ÖPNV, Car-Sharing, Bike-Sharing, Taxi, eScooter und ggf. S-Bahn-Leistungen.

Der Rat beschließt die Einrichtung von insgesamt 12 Mobilstationen – je eine pro Stadtbezirk. In einem ersten Schritt werden 2020 und 2021 jeweils zwei Stationen errichtet. Die Stadt führt eine entsprechende Bedarfsplanung durch. Dafür werden 200.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den 2. Absatz wie folgt zu ändern: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, Vorschläge für die Einrichtung von 12 Mobilstationen unter Berücksichtigung der entsprechenden Verkehrsströme im Fachausschuss vorzulegen mit dem Ziel, in den nächsten Jahren jeweils 2 Stationen zu errichten.“ Dies würde zu einer strukturierteren Reihenfolge führen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass im Antrag eine entsprechende Bedarfsplanung angesprochen sei. Erweiterungen seien aus ihrer Sicht ebenfalls möglich. Die Anschubfinanzierung solle weiterhin Bestandteil der Beratungsliste bleiben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


13) Sharing-Angebote
Zur Förderung von Sharing-Angeboten mit elektrischen Antriebsarten stellt die Stadt mindestens 10 eigene, geeignete Flächen im Stadtgebiet zur Verfügung. Diese werden entsprechend beschildert und zusätzlich mit Fahrrad- und Mietradständern sowie Abstellflächen für eScooter ausgestattet. Als Schutz gegen Falschparker*innen können umlegbare Poller eingesetzt werden.

Für die Maßnahme werden 50.000 € zur Verfügung gestellt und aus dem Sonderposten Ablösebeitrag Stellplätze gedeckt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion zu.


14) Dialogdisplays zur Geschwindigkeitskontrolle
Um im Zusammenhang mit der Neuaufteilung des Straßenraums die schwächeren Verkehrsteilnehmer*innen wie Fußgänger*innen und Radfahrende zu schützen, werden für die beiden bereits geplanten Fahrradachsen, die Faßstraße und die Saarlandstraße, weitere Dialogdisplays mit Messtechnik angeschafft. Dafür werden 40.000 Euro in den Haushalt eingestellt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion zu.


15) Gepäckdepots
Der Rat beschließt die Einrichtung jeweils einer abschließbaren Gepäckaufbewahrungsstelle im Fahrradparkhaus am Bahnhof und im geplanten Radhaus am Rathaus. Im Haushalt 2020/2021 werden dafür 10.000 Euro bereitgestellt. Die Einrichtung von Gepäckaufbewahrungsstellen wird zukünftig bei der Errichtung weiterer Radparkhäuser berücksichtigt.

Herr Mader (CDU-Fraktion) macht deutlich, dass keine Grünfläche geopfert werden und keine Bebauung des Rathausumfeldes erfolgen solle.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist darauf hin, dass im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen eine Vereinbarung getroffen worden sei, so dass eine Anlage am Rathaus aus seiner Sicht mitgetragen werden könne. Am Hauptbahnhof sehe er jedoch ein Problem, weil es dort bereits umfangreiche Gepäckfächer gebe. Das Thema sei nach der Beratung am gestrigen Tage in die nächste Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nach Prüfung der Standorte durch die Verwaltung.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion zustimmen könne unter der Bedingung, dass an den Standorten tatsächlich Fahrradhäuser realisiert werden. Er hält die Einschränkungen der SPD-Fraktion und auch der CDU-Fraktion für richtig.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag unter Berücksichtigung der Hinweise von Herrn Mader (CDU-Fraktion) und Herrn Düdder (SPD-Fraktion) mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


16) Mobilitätskonzept „So läuft das“
Das Konzept zur Förderung der Kinder- und Jugendmobilität „So läuft das“ verfolgt das Ziel, die selbstbestimmte, sichere und nachhaltige Mobilität von Kindern und Jugendlichen zu fördern. Die Fortführung bestehender Maßnahmen an Grundschulen, die Ergänzung an weiteren Schulen und Kitas sowie die Konzepterstellung für weiterführende Schulen ist aufgenommen worden in das Programm „Emissionsfreie Innenstadt“. Über dieses Programm laufen auch die Finanzierung und Organisation. Das gilt aber nur für innenstadtnahe Schulen und Kitas im Umkreis von drei Kilometern um die Stadtmitte. Das Programm endet im April 2022. Zusätzlich wird „So läuft das“ für alle anderen Schulen über das Büro des Radfahrbeauftragten organisiert. So gibt es aktuell eine Ausschreibung für fünf Grundschulen, die im nächsten Halbjahr konzeptionell betreut werden sollen.
Da die personellen Kapazitäten beschränkt sind, wird zur Ausweitung des Mobilitätskonzepts „So läuft das“ eine zusätzliche Stelle geschaffen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


21) Kinderarmut und Bildungsgerechtigkeit
Der Rat stellt fest, dass die Bekämpfung von Armut und insbesondere von Kinderarmut ein vorrangiges Ziel der Dortmunder Stadtentwicklung ist und bleibt. Der Rat bekennt sich dazu, Die Verwaltung wird aufgefordert, in Kooperation mit dem Land ein effektives Messinstrument zur Steuerung der Bildungsressourcen zu entwickeln und zu erarbeiten, um der oben genannten Zielsetzung gerecht zu werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

26) Förderung SCHLAU-Projekt
Das Antidiskriminierungsprojekt SCHLAU-Projekt wird für die Jahre 2020 und 2021 mit jeweils 70.000 Euro bezuschusst. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zu.


30) Frauenhaus
Die Verwaltung wird aufgefordert, gemeinsam mit dem Frauenhaus Bundesmittel für die konzeptionelle und eventuell bauliche Weiterentwicklung des Frauenhauses zu eruieren und die Finanzierung von Maßnahmen ggf. mit kommunalen Geldern aus den vorhandenen Haushaltsansätzen zu ergänzen

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.


31) Beratungs- und Kontaktstelle der Lebenshilfe für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung
Die Beratungs- und Kontaktstelle der Lebenshilfe wird 2020 mit 36.000 Euro sowie 2021 mit 49.000 Euro unterstützt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


32) Unterstützung des Dortmunder Wärmebusses
Der Betrieb des Dortmunder Wärmebusses wird mit jährlich 10.000 Euro unterstützt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion zu.


34) Schulsozialarbeit
Land und Bund werden aufgefordert, die Stellen der BuT-Sozialarbeit dauerhaft und in Gänze zu finanzieren. Die Verwaltung wird aufgefordert, perspektivisch die Versorgung der Dortmunder Schulen mit mindestens einer Schulsozialarbeit-Stelle pro Schule sicherzustellen. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Satz 1 des Antrages einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt Satz 2 des Antrages mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion zu.


35) Schulgärtenprogramm
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu.


37) Schwimmschule
Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Kooperation mit den Kindertageseinrichtungen, das Schwimmangebot für Babys und Kleinkinder in Dortmund zu verbessern und die dafür notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. In Zusammenarbeit mit den Sport- und Freizeitbetrieben, den Schwimmvereinen, den Badbetreibern und dem Stadtsportbund werden kurz- und mittelfristige Maßnahmen entwickelt und mit Kosten hinterlegt. Der Aktionsplan „Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen“ und andere schon bestehende Angebote zur Schwimmförderung sind dabei zu berücksichtigen. Das Konzept wird dem zuständigen Fachausschuss im ersten Quartal 2020 vorgelegt. Daraus resultierende Maßnahmen sind zunächst aus den vorhandenen Haushaltsansätzen zu entnehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)

Die Größe des Dortmunder Haushaltes wird im Jahr 2020 mit 2,6 Milliarden Euro wieder auf eine neue Rekordhöhe klettern. Immer noch werden Leuchtturmprojekte und Events in den Mittelpunkt gestellt – gute PR wird häufig für wichtiger gehalten als die nachhaltige Wirkung einer Maßnahme. Ein System von Brot und Spielen nebst religiösen Heilsbotschaften dominiert die Stadtpolitik. Das Konjunkturhoch, von dem auch Dortmund finanzwirtschaftlich in den vergangenen Jahren profitiert hat, ist inzwischen nahezu vorbei. Die Gewerbesteuern, die Dortmunds Finanzen für einige Jahre stabilisiert haben, sind rückläufig. Die mittelfristige Finanzplanung der vergangenen Jahre stellt sich wieder einmal als ungedeckter Scheck heraus – statt eines von der Ratsmehrheit erwarteten Haushaltsüberschusses nebst Entschuldung ist weiterhin ein deutliches Defizit vorhanden. Der Export lässt bei abschwächender Weltkonjunktur erwartungsgemäß nach, und die Binnenkonjunktur wurde über Jahrzehnte zugunsten eines großen Außenhandelsüberschusses vernachlässigt. Selbst auf dem Gipfel des Konjunkturhochs ist es nicht gelungen, die Langzeitarbeitslosigkeit und die Unterbeschäftigung in Dortmund abzubauen. Fast ein Drittel der Bevölkerung ist kontinuierlich akut von Armut bedroht. Mehr als 100.000 Menschen sind von staatlichen Transferleistungen abhängig – viele weitere sind in atypischen Beschäftigungen als Geringverdiener tätig. Wohnungsnot hat sich breit gemacht, die Mieten steigen und weite Teile der einkommensärmeren Bevölkerung können sich nicht mehr am Wohnungsmarkt versorgen. Die Obdachlosigkeit steigt an. Abstiegsangst – vor allem auch der Mittelschicht – fördert den erstarkenden Rechtspopulismus und Rechtsextremismus. Dortmund ist weiterhin eine sozial gespaltene Stadt – die Lebenswirklichkeit und auch die Wahrnehmung der Menschen unterscheidet sich daher massiv. Zu allem Überfluss werden die menschengemachten Klimaveränderungen nun auch in Dortmund immer stärker spürbar und belasten die Natur und die Menschen in der Stadt. Vor diesem Hintergrund stellt der Dortmunder Rat nach dem desaströs gescheiterten Doppelhaushalt 2007/2008 erstmals wieder einen Doppelhaushalt auf und versucht, mit diesen Herausforderungen in einer Zeit sowohl wirtschaftlicher als auch politischer Umbrüche umzugehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.


Antrag 3:
Wasserstellen in den Parkanlagen
Viele Parks verfügen über Wasserflächen, die für die Bewohner*innen besondere Attraktionen darstellen und vielfach auch von ökologischem Wert sind. An einigen Stellen sind diese auch für den Laien in einem erkennbar schlechten Zustand (Hoeschpark) oder gar nicht vorhanden (Westpark).


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.


Antrag 4:
Barrierefreier Ausbau aller Stadtbahn- und Bushaltestellen
Der Rat beauftragt die Dortmunder Stadtwerke und die Stadt Dortmund mit der Herstellung der Barrierefreiheit aller Stadtbahn- und Bushaltestellen bis zum 1. Januar 2022. Davon ausgenommen sind Haltestellen, bei denen auch ein sofortiger oder bereits erfolgter Beginn der Planung keine pünktliche Fertigstellung gewährleisten würde. Auch für diese Haltestellen ist die Planung in Q1/2020 zu beginnen und mit Nachdruck zu betreiben und umzusetzen.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass die Maßnahme unrealisierbar sei.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) weist auf die Vorgaben des Personenbeförderungsgesetzes hin. Der Inhalt des Antrages seien die Meldungen von DSW21 an den VRR. Es handele sich um eine Aufforderung an die DSW21, zu versuchen, den Gesetzesrahmen einzuhalten.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es einen ähnlichen Antrag im AUSW gegeben habe mit der Befristung zum 2. Quartal. Damit sei die Angelegenheit eigentlich erledigt.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) macht deutlich, dass sich der Rat an dieser Stelle dazu bekennen könne, das Zeitziel 01.01.2022 erreicht werden sollte, sofern dies möglich sei. Er bittet darum, im Antrag die Stadt Dortmund mit einzubeziehen. Die Beteiligten sollten aufgefordert werden, dies möglich zu machen und im 2. Quartal 2020 dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einen Sachstand zu geben.

Herr Kowalewski schlägt vor, im Antrag nur den 1. Satz zu belassen und die Stadt Dortmund mit einzubeziehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.


Antrag 5:
100 zusätzliche Bänke für Dortmund
In Dortmund werden 100 neue Sitzbänke aufgestellt. Dies soll besonders in der Ortsteil- und Nahversorgungszentren geschehen und an den Wegen dahin.
Die Verwaltung wird aufgefordert, die beschlossenen Bänke in Verbindung mit dem Seniorenbeirat, dem Behindertenpolitischen Netzwerk und der Bezirksvertretung umzusetzen.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass sich der Antrag in die Angelegenheiten der Bezirksvertretungen einmische und dies nicht mit zusätzlichen Mittel hinterlegt werden sollte.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Text wie folgt zu ändern: „Die Verwaltung wird aufgefordert, die beschlossenen Bänke in Verbindung mit dem Seniorenbeirat, dem Behindertenpolitischen Netzwerk und der Bezirksvertretung umzusetzen.“

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) ist mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


Antrag 9:
Fußballmuseum
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit Nachdruck in Verhandlungen mit dem DFB einzutreten, den Gesellschaftsvertrag des Fußballmuseums dahingehend abzuändern, dass ein Verlustausgleich zu gleichen Teilen entsprechend der Gesellschaftsanteile zu leisten ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)


20. Digitalstützpunkte für Senioren
Der Sozialdienst Katholischer Frauen Hörde e. V. beabsichtigt, Digitalstützpunkte für Seniorinnen
und Senioren in Dortmund einzurichten. Vorbild sind die Pflegestützpunkte. Die Digitalstützpunkte
sollen Anlaufstelle für ältere Menschen sein und sie in die Lage versetzen, mit der
zunehmenden Digitalisierung aller Lebensbereiche Schritt zu halten und sich zurechtzufinden.
Geschehen soll dies durch Beratung, Kursangebote, Schulungen, Öffentlichkeitsarbeit und
Vernetzung. Die Angebote sollen kostenlos sein. Zunächst soll ein Digitalisierungsstützpunkt
in Hörde eröffnet werden, später auch in anderen Teilen des Stadtgebietes.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem SKF Hörde e.V. für ein auf zwei Jahre befristetes
Pilotprojekt zum Aufbau von Digitalisierungsstützpunkten in Dortmund
- jährlich 65.000 Euro als Personalkostenzuschuss für eine Fachkraft in Vollzeit
- plus 10% pauschal für Sachkosten zur Verfügung zu stellen.
Nach zwei Jahren erfolgt eine Evaluierung des Pilotprojekts durch den zuständigen Fachausschuss.
Zur Erstausstattung gewährt der Rat der Stadt Dortmund dem SKF Hörde e.V. einen einmaligen
Sachkostenzuschuss in Höhe von 10.000 Euro.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion ab.


24. Videoüberwachung
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, an Gebäuden – an denen regelmäßig besonders
hohe Vandalismusschäden festzustellen sind (bspw. Schullandschaft rund ums Dortmunder U)
– eine Videoüberwachung zu installieren. Hierfür werden in einer ersten Stufe 200.000 Euro im
Doppelhaushalt (investiv) zur Verfügung gestellt.
Regelmäßig berichten die Dortmunder Medien über Vandalismusschäden an den Dortmunder
Schulen. Vandalismus an und auch in öffentlichen Gebäuden kosten den Steuerzahler / die
Steuerzahlerin jährlich mehrere Hunderttausend Euro. Sind Schmierereien an Gebäuden entfernt
oder mutwillige Zerstörungen instandgesetzt dauert es meist nicht lange, bis erneute
Schäden an den gleichen Stellen vorzufinden sind. Eine Videoüberwachung außerhalb der
Dienst- bzw. der Schulzeiten dürfte der Aufklärung begangener und der Vermeidung neuer
Straftaten dienen. Der Betrieb von Videoüberwachungs- bzw. aufzeichnungsanlagen außerhalb
des regulären Dienst- bzw. Schulbetriebs ist der Stadt Dortmund als Gebäudeeigentümerin erlaubt,
da durch diese keine Überwachung des öffentlichen Raums stattfindet.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass nach Auskunft des Rechtsamtes diese Maßnahme nur umgesetzt werden könne, wenn die Verwaltung vorher alle anderen geeigneten Maßnahmen und diese als nicht tauglich eingestuft würden. Dann wäre es statthaft, an Räumen, die öffentlich zugänglich seien, eine Videoüberwachung zu installieren. Er regt an, das Dietrich-Keuning-Haus in dieses Projekt mit einzubeziehen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)


7) Haushaltsmittel für Radverkehrsförderung
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


11) Verkehrsüberwachung
Zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung und des ruhenden Verkehrs haben mehrere Bezirksvertretungen den Rat aufgefordert, den Außendienst der Verkehrsüberwachung weiter deutlich aufzustocken.
Der Rat beschließt deshalb, dass der Bereich der Verkehrsüberwachung um weitere sechs zusätzliche Stellen vorrangig für die Innenstadtbezirke aufgestockt wird. Über Einnahmen im Rahmen der Verkehrsüberwachung finanzieren sich die Stellen zu großen Teilen selbst. Die Stellen sind spätestens zum 1.1.2021 zu besetzen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


20) Kostenfreie Sperrmüllsammlung
Neben den schon bestehenden Kontrollen und dem jetzt eingerichteten Ermittlungsdienst Abfall, der die Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten abdeckt, soll ein kostenfreier Sperrmülltag als begleitende Maßnahme umgesetzt werden. Ein kostenfreies, regelmäßiges Angebot vereinfacht und erleichtert die sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung und trägt zur Müllvermeidung bei.
Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf zwei Jahre befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2020 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet. Das Modellprojekt wird von der Stadt mit insgesamt 200.000 Euro bezuschusst.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


25) Sozialarbeit in Kindertageseinrichtungen
Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept „Sozialarbeit in Kindertageseinrichtungen“. Die Erfahrungen des bisherigen Modellprojekts in der Nordstadt fließen dabei ein. Für die Erarbeitung des Konzepts werden 2020 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Ab 2021 werden vier Stellen zur Umsetzung der Kita-Sozialarbeit geschaffen. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


28) Zuwanderung Südosteuropa, Programm Überlebenshilfe
Für ein Programm „Überlebenshilfe Zuwanderung Südosteuropa“ werden jährlich 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Programm wird in der ökumenischen Beratungsstelle Willkommen Europa angesiedelt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


29) Sozialticket
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


36) Öffnung von Schule - Entwicklung von Bildungskooperationen
Für einen entsprechenden Verfügungsfonds im Fachbereich 40 werden jährlich 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


Antrag 8:
Finanzierung von zwei neuen Vollzeitstellen bei den Malteser Hilfsdiensten im Bereich der Wohnungslosenhilfe
Zur Koordination der ehrenamtlichen Mitarbeit im Bereich der Wohnungslosenhilfe werden zwei zusätzliche Vollzeitstellen bei den Malteser Hilfsdiensten durch die Stadt Dortmund finanziert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Antrag 15:
Haushaltsberatungen 2021
Der Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, für das Frühjahr 2021 Beratungen zum laufenden Haushalt vorzusehen, die dem neu gewählten Rat die Möglichkeit bieten, sich in die Gestaltung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Stadt Dortmund einzubringen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Antrag 16:
Organisationsentwicklung von ServiceDo
Die ServiceDo gGmbH wird als Eigenbetrieb in den Kernhaushalt übernommen und soll als gesamtstädtische Servicegesellschaft tätig werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Antrag 17:
Rekommunalisierung der Gebäudereinigung
Die Gebäudereinigung der Stadtverwaltung wird in mehreren Teilschritten rekommunalisiert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.


Antrag 21:
Eine zusätzliche Stelle im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Es wird eine zusätzliche Vollzeit-Stelle für die Personalverwaltung des Stadtplanungsamtes und Bauordnungsamtes eingerichtet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E18)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste sieht die Aufstellung eines Doppelhaushalts für die Jahre 2020 und 2021 kritisch. Es gibt mehre gute Gründe, die gegen einen Doppelhaushalt sprechen.

Der zunächst wohl wichtigste und schwerwiegendste Grund ist die Tatsache, dass ein jetzt aufgestellter Doppelhaushalt die Entscheidungsautonomie des im Jahr 2020 gewählten Rates einschränkt und den politischen Akteuren einen erheblichen Teil ihres Gestaltungsspielraums nimmt, der ihnen durch das Erreichen eines Mandats bei den Kommunalwahlen zusteht.

Darüber hinaus schränkt ein Doppelhaushalt die Flexibilität aller Akteure ein. Auf Konjunkturschwankungen, plötzlich auftretende Risiken, aber auch eine eventuell divergierende Schwerpunktsetzung aufgrund von Entwicklungen in Kommune, Land oder Bund kann mit einem erstellten Doppelhaushalt weit weniger zielgerichtet reagiert werden, als dies mit der regulären Haushaltsaufstellung der Fall wäre. Projekte, deren Evaluation in diesem Zeitraum anstehen, welche über die Einstellung oder Weiterführung entscheiden, sind ebenfalls weit weniger steuerbar, und somit entsteht das Risiko eines Streuverlusts.

Zudem hat die Stadt Dortmund bereits schlechte Erfahrungen mit Doppelhaushalten machen müssen. Die finanziellen Risiken, die sich hier ergeben könnten, dürfen gerade im Hinblick auf die knappe Finanzplanung nicht ignoriert werden.

Grundsätzlich hält die Fraktion FDP/Bürgerliste an dem kurzfristigen Ziel des ausgeglichenen Haushalts fest, um so mittel- und langfristig in eine dauerhafte Entschuldung zu kommen.

Bedingt durch die Tatsache, dass Bund und Land in den letzten Jahren vermehrt Mittel an die Kommunen gegeben haben, hat es Dortmund geschafft, die jährlich entstehenden Haushaltsdefizite im Vergleich zu den Vorjahren zu reduzieren und die finanzielle Lage der Stadt im geringen Umfang zu verbessern. Ebenso haben verschiedene Einmaleffekte und eine grundlegend positive Konjunkturlage dazu geführt, dass Defizite geringer ausgefallen sind. Diese Effekte werden jedoch in den kommenden zwei Jahren nicht auftreten und die Konjunkturlage in Deutschland kühlt sich ab, auch wenn noch nicht von einer Rezession gesprochen werden kann. Diese Entwicklungen sorgen aber im städtischen Haushalt der kommenden zwei Jahre dafür, dass die erwartbaren Defizite merklich ansteigen. Die Konsequenz daraus ist, dass der dringend notwendige Abbau der städtischen Schuldenlast in weite Ferne rückt. Sollte sich zudem die Zinsentwicklung nach oben verändern, wird der finanzielle Spielraum im städtischen Haushalt dies nicht kompensieren können und unweigerlich dazu führen, dass die Stadt Dortmund sich mit einem Haushaltssicherungskonzept wird auseinandersetzen müssen.

Seit Jahren scheuen sich die politischen Akteure in Dortmund, die Aufgaben der Stadt, und damit auch die entstehenden Kosten, auf den Prüfstand zu stellen und dafür Sorge zu tragen, Defizite langfristig zu reduzieren und den Abbau der Schulden Dortmunds als Priorität zu betrachten.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste fordert daher den strukturierten Schuldenabbau sowie eine konsequente Fokussierung auf die Kernaufgaben und Ausgaben der Stadt im Sinne einer zukunftsorientierten und nachhaltigen Finanzpolitik.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.


Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion ab.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion ab.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion ab.


Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt einen Prüfauftrag zur Umsetzung an die Verwaltung.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und Enthaltung der AfD-Fraktion ab.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E15, 15415-19-E16, 15415-19-E17, und 15415-19-E19)


Jene im „Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates“ befindlichen Organisationseinheiten, die nicht der neutral handelnden Verwaltung zuzurechnen sind, sondern vielmehr eine linke politische Agenda bedienen, sind obsolet. Sie belasten den Haushalt ebenso, wie die Geduld des mündigen Bürgers und sind somit zu schließen.

Daher beantragt die AfD-Fraktion die Streichung der folgenden Einrichtungen:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.


Zur Reduzierung des Haushaltsdefizites bittet die AfD-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Bereich der Kulturbetriebe für die Jahre 2020 und 2021 um 5% zu reduzieren.

Einsparpotential besteht zum Beispiel im Bereich der sogenannten freien Kulturszene. Mit der Streichung der staatlichen Alimentierung wäre es möglich, diesen souverän systememanzipierten Akteuren ihre finanzielle Unabhängigkeit und somit ein erhebliches Maß an Freiheit zurückzugeben.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass sich proportional zum Gesamthaushalt und unterproportional zur Personalkostenentwicklung die Eigenbetriebe und die Kulturszene aufgestellt haben. Diese Zahlen könnten rechnerisch zur Verfügung gestellt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.


Zur Reduzierung des Haushaltsdefizites bittet die AfD-Fraktion um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Bereich der Theaterbetriebe für die Jahre 2020 und 2021 um 3% zu reduzieren.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.


Die AfD- Fraktion beantragt daher die Streichung folgender Stellen aus dem Stellenplan:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.




Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an andere Gremien überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E6)

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) bittet darum, den Antrag als Prüfauftrag an den Schulausschuss zu geben. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Schulausschuss. Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die genannte Gruppe ZWAR nichts mit der Gruppe in Marten zu tun habe. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit habe sich bereits mit dem Thema befasst.

Herr Schwinn (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Herr Taranczewski ist damit einverstanden und weist darauf hin, dass danach der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften um Mittelfreigabe.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet darum, den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu geben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)

21. Stelleneinrichtung „Beauftragte/r für Belange einsamer Menschen“ Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, Menschen“.
- die Bereitstellung von auskömmlichen Projektmitteln (Personal- und Sachmittel).

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilt mit, dass es sich um die Seniorenarbeit in den nächsten zwei Jahren handele und schlägt vor, den Antrag zur Weiterbearbeitung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag als Prüfauftrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)

10) Erhöhung der Parkgebühren
Der Rat beschließt die Erhöhung der Gebühren auf den städtisch bewirtschafteten Parkflächen innerhalb des Wallrings einheitlich um 20 Prozent.

Legt man die Einnahmen aus dem Jahr 2018 zugrunde, können für 2020 und 2021 Mehreinnahmen in Höhe von 460.000 Euro pro Jahr erzielt werden. Die durch die Erhöhung zusätzlich eingenommenen Gelder werden zweckgebunden für Maßnahmen zur Förderung des multimodalen Verkehrs eingesetzt.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen.

Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ist mit diesem Vorschlag einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün.


17) Erhöhung der Quote für geförderten Wohnungsbau
Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau realisiert werden.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


18) Wohnungstauschbörse
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes erarbeitet das Wohnungsamt ein Konzept für eine Wohnungstauschbörse mit dem Ziel, dass ein Tausch zum vergleichbaren Quadratmeterpreis umgesetzt werden kann. Dazu prüft die Verwaltung die Anwendung des „Frankfurter Programms zum Wohnungstausch“ und tritt in Verhandlung mit der DOGEWO21 und großen Wohnbaugesellschaften. Für die Entwickelung des Konzepts und den Aufbau einer Tauschbörse werden 100.000 Euro in den Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellt.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


19) Milieuschutz
Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Bewertung und Priorisierung geeigneter Quartiere, in denen eine Erhaltungssatzung nach BauGB, § 172 mit dem Schutzziel 2 (Milieuschutz) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgestellt werden kann. In der Satzung wird ein Vorkaufsrecht der Stadt im Milieuschutzgebiet verankert. Zudem werden Auflagen für Investoren bezüglich sozialverträglicher Sanierungen und des Erhalts von Mietwohnungen definiert.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


27) Unterstützung eines Waschcafes „Saubere Sache Nordstadt“
Das geplante Waschcafe „Saubere Sache“ in den Räumlichkeiten von Willkommen Europa in der Bornstraße an einem geeigneten Standort in der Nordstadt wird ab 2020 mit 40.000 Euro jährlich unterstützt.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass „Willkommen Europa“ in die Braunschweiger Straße gezogen sei. Wenn man jetzt ein Waschcafe in die Bornstraße setze, müsse man zur Kenntnis nehmen, dass der Vermieter diesen Raum bereits vermietet habe. Es gebe jedoch Sanitärcontainer für die Flüchtlinge in der Bünnerhelfstraße. Die Verwaltung könne ein Konzept entwickeln, bei dem zwei oder drei der Sanitärcontainer in die Nähe einer Sozialstation aufgestellt werden. Die Standortbestimmung könne auch „an einem geeigneten Standort in der Nordstadt“ lauten.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu überweisen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stimmt dem Vorschlag von Herrn Stüdemann, ist aber auch mit dem Vorschlag von Herrn Taranczewski einverstanden. Es müsse jedoch festgehalten werden, dass die 40.000 € für die Jahre 2020 – 2024 in den Haushalt eingestellt werden sollen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Einstellen des og. Betrages in den Haushalt mehrheitlich bei Gegenstimmen der AfD-Fraktion zu. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)

Antrag 1:
Sozialen Wohnungsbau ausweiten
Die Regelung, in neuen Bebauungsplänen 25 Prozent sozialen Wohnungsbau festzuschreiben, wird auf 30 Prozent erweitert.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.


Antrag 6:
Wirkung von Arbeitsgelegenheiten evaluieren
Die Auswirkungen der in Dortmund zwischen 2015 bis 2019 bereits durchgeführten sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH) auf dem Arbeitsmarkt werden evaluiert. Dabei ist insbesondere der Frage nachzugehen, ob Menschen, die einer Arbeitsgelegenheit nachgingen, in eine Festanstellung übernommen wurden.

Fragestellung: Wie viele Teilnehmer*innen in AGHs haben
a) eine Anschlussbeschäftigung bei dem Träger der AGH bekommen oder
b) eine Anschlussbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber bekommen?

Wie viele der Teilnehmer mit Anschlussbeschäftigung – aufgeschlüsselt nach a) und b) – sind nach 1 Jahr, 3 Jahren und 5 Jahren noch in einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis?

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Arbeit, Soziales und Gesundheit.


Antrag 11:
Ermäßigungen in Schwimmbädern
Die von der Stadt gewährten Ermäßigungen werden auch auf die Bäder in Vereinshand und der Sportwelt gGmbH ausgeweitet. Ein auskömmliches Budget zum Ausgleich für die Träger ist in den Haushalt einzustellen.


Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag an den Fachausschuss zu geben.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass mit der Sportwelt gGmbH ein gültiger Vertrag bestehe, so dass die Preisgestaltung bei der gGmbH liege.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.


Antrag 12:
„Arisierung“ in Dortmund erforschen
Den Kulturbetrieben/Stadtarchiv werden finanzielle Mittel in Höhe von 300.000 Euro (jeweils 100.000 Euro jährlich in den Jahren 2020 bis 2022) zur Verfügung gestellt, um die „Arisierung“ jüdischen Eigentums in Dortmund während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1933 bis 1945 zu erforschen und die Ergebnisse zu dokumentieren und in geeigneter Form der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag an den Fachausschuss zu überweisen.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erklärt sich mit dem Vorschlag von Herrn Düdder einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.


Antrag 13:
Digitale Schule
In Dortmund wird eine der Gesamtschulen als Pilotschule eingerichtet mit dem Schwerpunkt „Digitales Lernen".

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag an den Fachausschuss zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Schulausschuss.


Antrag 14:
Zwei zusätzliche Gesamtschulen
In Dortmund werden zwei zusätzliche Gesamtschulen errichtet.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag an den Fachausschuss zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Schulausschuss.


Antrag 20:
Stellenplan für das Dortmunder Systemhaus (StA 10)
Zur Unterstützung des Dortmunder Systemhauses werden 15 Stellen entsprechend der Stellungnahme des Personalrates vom 17.10.2019 geschaffen (siehe tabellarische Aufstellung Seite 2).

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) und Herr Tölch (SPD-Fraktion) schlagen vor, den Antrag an den Ausschuss für Personal und Organisation zu überweisen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Personal und Organisation.




Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an die Verwaltung überwiesen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E6)

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schlägt vor, diesen Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben und die Einrichtung eines Einschwimmbeckens zu prüfen.

Herr Düdder (SPD-Fraktion) bittet darum, alle Anregungen wie auch das Einschwimm- becken im Rahmen des Masterplans Sport mit zu berücksichtigen und dann ein Gesamtergebnis vorzustellen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu und gibt ihn als Prüfauftrag an die Verwaltung.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)


18. Sondervermögen Wirtschaftsflächen
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Einrichtung eines Sondervermögens „Wirtschaftsflächen“. Das Konzept ist den zuständigen Fachausschüssen – Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften – im ersten Quartal 2020 vorzulegen.
Aufgabe dieses Sondervermögens „Wirtschaftsflächen“ ist der Erwerb, die Entwicklung und die
Vermarktung von Wirtschafts- oder Wirtschaftspotentialflächen, insbesondere Gewerbe- und
Industrie(potential)flächen in Dortmund sowie dessen/deren jeweilige Finanzierung.
Das Sondervermögen „Wirtschaftsflächen“ soll analog dem Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds bzw. Technologiezentrum geführt und direkt an die Wirtschaftsförderung angegliedert werden.
Bei der Einrichtung dieses neuen Sondervermögens „Wirtschaftsflächen“ sollen zurzeit im Eigentum
der Stadt Dortmund stehende, aber in der Verwaltung anderer Ämter befindliche Potentialflächen
identifiziert und als Grundstock eingelegt werden.

Begründung:
Die CDU-Fraktion blickt mit Sorge auf die Wirtschaftsflächenentwicklung der Stadt Dortmund.
Auf Grund mannigfaltiger Entwicklungshemmnisse sind bedeutsame, mit dem Masterplan 2010
dereinst identifizierte Wirtschaftsflächenpotentiale zur Umsetzung der Aufgabenschwerpunkte
- Schaffung eines bedarfsgerechten und differenzierten Arbeitsplatzangebots,
- Nutzung der Standortgunst des (regionalen) Wirtschaftsraums sowie
- Stärkung der Zukunftsbranchen und der vorhandenen Wirtschaftskraft bis heute weder entwickelt noch einer konkreten wirtschaftlichen Nutzung zugeführt worden.
Für einige der mit dem Masterplan Wirtschaftsflächen aus dem Jahre 2010 identifizierten Flächen hat sich somit für einen Zeitraum von knapp 10 Jahren bei steigender Nachfrage weder ein planerischer Fortschritt noch eine Nutzungsperspektive ergeben. In dem Wissen um die Planungsdauer zur Ausweisung solcher Flächen, ist nahezu ein Zeitraum von 20 Jahren verloren gegangen.
Wie die Entwicklung zudem zeigt, besteht für sämtliche Flächengrößen, insbesondere aber für
Flächen mit einer Größe von ≥10 ha bereits jetzt weitere Nachfrage, aber auch in den nächsten
Jahren ein Bedarf, welchem weder mit vorhandenen Flächen noch mit den derzeit bekannten
Potentialflächen begegnet werden kann.
Seit längerem ist daher mittel- bis langfristig eine Verknappung des lokalen Flächenangebotes
mit Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit der Wirtschaftskraft der Stadt Dortmund bekannt.
Dies wird langfristig auch Auswirkungen auf die Arbeitsplatzentwicklung sowie die Höhe der
Gewerbesteuereinnahmen der Stadt Dortmund haben. Insbesondere im Wettbewerb mit nahegelegenen und nachbarlichen Kommunen ist das Vorhalten von Wirtschaftsflächen in sämtlichen
Größenordnungen (mit)entscheidend für die Standortwahl neuansiedlungsinteressierter,
aber auch die Bestätigung bereits vorhandener, expansionswilliger Unternehmen. Gleichwohl
hat die Verwaltung erst im Jahre 2019 mit der Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer
Wirtschaftsflächen im Freiraum (Drucksache Nr. 13028-18) auf diesen Umstand reagiert.
Mit Blick auf anderen Bereiche, wie den Technologiestandort Dortmund, gelenkt durch das
Sondervermögen Technologiezentrum, sowie die Wohnbauflächen, gelenkt durch das Sondervermögen
Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfond, und einer dortigen erfolgreichen Entwicklung mit deutlichem Mehrwert für die Stadt, ist die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund überzeugt, dass die Entwicklung von Wirtschaftsflächen neu strukturiert werden muss, um den heutigen Marktumständen, aber auch der deutlichen Flächenverknappung gerecht zu werden.
Um zukünftig im Bereich Wirtschaftsflächenentwicklung flexibler, transparenter, dynamischer und konkurrenzfähiger zu sein, ist es notwendig, dieser Aufgabe durch Schaffung eines eigenen
Sondervermögens mehr und eigenständigere Bedeutung beizumessen. Dieses Sondervermögen
„Wirtschaftsflächen“ muss direkt unter dem Dach der Wirtschaftsförderung – aber mit enger
Vernetzung zu den städtischen Bau-, Planungs- und Liegenschaftsämtern – angesiedelt werden.
Ziel durch dieses Vehikels muss es sein, eigenständig Wirtschafts(potential)flächen erwerben, entwickeln und vermarkten zu können, ohne haushalterisch Mittel oder Investitionskapital vorhalten oder binden zu müssen. Dabei soll gerade mit Blick auf die Planung überall dort, wo städtische Ämter auf Grund konkurrierender Ressourcenbindung, insbesondere Personal, nicht entsprechend reagibel sind, im Rahmen auskömmlicher Finanzierung auf externe Planung zurückgegriffen werden.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass noch verschiedene Fragen offen seien. Er bittet, den Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet, den 1. Absatz wie folgt zu ergänzen: …beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Einrichtung eines Sondervermögens „Wirtschaftsflächen“. Das Konzept ist den zuständigen Fachausschüssen – Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften – im ersten Quartal 2020 vorzulegen…..“.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gibt den Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung.



Folgende Anträge wurden von den Fraktionen zurückgezogen:

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E10)


13. Dietrich-Keuning-Haus
Die Versorgung des Dietrich-Keuning-Hauses mit Strom, Wärme und Wasser erfolgt über das
Leitungsnetz des Nordbades.
Der Rat der Stadt Dortmund erteilt der Verwaltung den Auftrag, den eigenständigen Anschluss des Dietrich-Keuning-Hauses an das Versorgungsnetz zu prüfen und in der mittelfristigen Planung zu berücksichtigen.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass die Kosten hierzu geprüft würden.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) zieht daraufhin den Antrag zurück.


19. BackUp und CoBaYana
Der Rat der Stadt beschließt die Erhöhung der institutionellen Förderung der Projekte „BackUp“
und „CoBaYana“ des Vereins BackUp – ComeBack e.V. um insgesamt 10.000 Euro pro Jahr.
Derzeit werden dem Verein „BackUp – ComeBack e.V.“ für die beiden Projekte bis zum Jahr 2024 jährliche Mittel in einer Gesamthöhe von 90.000 Euro zur Verfügung gestellt (Drucksache Nr.
14412-19).
Der Verein leistet für die Opferberatung von Menschen, die von rechtsextremistischer oder rassistischer
Gewalt betroffen sind und bei der Präventionsarbeit gegen Rechtsextremismus in
Dortmund wertvolle und unverzichtbare Arbeit für die Stadt.

Herr Reppin (CDU-Fraktion) zieht den Antrag zurück.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)


Antrag 10:
Fonds für unvorhersehbare Verluste der freien Kulturszene
Den Kulturbetrieben werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt, um einen Krisenfonds für unvorhersehbare Verluste bei Veranstaltungen der freien Kulturszene ähnlich einer „Ausfallbürgschaft“ einzurichten.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erinnert daran, dass mit der letzten Haushaltsbefassung die Kulturförderung mit jährlich 400.000 € beschlossen worden sei, d. h. insgesamt 1,2 Mio. €. Es sei keine Notsituation erkennbar.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) zieht den Antrag zurück.




Folgende Anträge sieht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften auf Grund der vorangegangenen Empfehlungen als erledigt an:


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)

22) Kindergrundsicherung
Der Rat fordert die Bundesregierung auf, eine eigenständige Kindergrundsicherung zu schaffen.

23) Streetwork
Für den Fachdienst Streetwork wird in Vorgriff auf die Schaffung eines gesamtstädtischen Streetwork-Konzepts eine zusätzliche Stelle geschaffen. Im Haushalt sind dafür jährlich 70.000 Euro zu veranschlagen.

24) Familien- und Erziehungsberatungsstellen
Die Zuwendungen an die Familien- und Erziehungsberatungsstellen der freien Träger werden erhöht. Durch die Erhöhung sollen mindestens die jährlich steigenden Personalkosten gedeckt werden.

33) Digitale Teilhabe
Das Sozialdezernat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Wohlfahrtspflege einen Maßnahmeplan zur digitalen Teilhabe zu entwickeln. Für erste Maßnahmen werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)

Antrag 7:
Einführung einer You Card
In Dortmund wird eine You Card eingeführt, durch die die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Vorbild der Stadt Hamm vereinfacht wird.

Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) teilt mit, dass die Verwaltung hierzu einen Bericht für die nächste Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales vorsehen wird.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) schlägt vor, diese Aussage in die Niederschrift mit aufzunehmen.

Antrag 18:
Kostenlose Sperrmüllabfuhr und kostenlose Abholung von Elektro-Großgeräten
In Dortmund wird ab 2020 wieder eine halbjährliche kostenlosen Sperrmüll-Abfuhr und eine kostenlose Abholung von Elektro-Großgeräten angeboten.

Antrag 19:
Regenschutz am Gesundheitsamt
Der Personaleingang / Nebeneingang am Gesundheitsamt wird mit einem Regenschutz ausgestattet.


Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass er das Thema außerhalb der Haushaltsberatungen mitnehmen werde. Die Angelegenheit werde mit dem Vermieter und Eigentümer geklärt. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften werde in seiner nächsten Sitzung über das Ergebnis informiert.





Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende unter TOP 2.1.1 geführte Vorlage zur Beschlussfassung auf:


Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15415-19-E1)


Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt zu den Rückstellungen für das Deutsche Fußballmuseum zu Protokoll, dass es klar sei, dass ein Verlustausgleich durch die Stadt Dortmund vertraglich zu leisten sei. Bauchschmerzen bereite jedoch die Höhe der Rückstellung in der mittelfristigen Finanzplanung. Sie gleiche einer Festschreibung der Höhe der Verluste. Ziel müsse es sein, diese Verluste möglichst zu reduzieren ohne das Fußballmuseum „vor die Wand zu fahren“.




Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund unter Würdigung und Einbezug der bisher gefassten Empfehlungen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN sowie der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die aus den Anlagen 2 bis 4 resultierende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Anlage 1) sowie die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 (Anlage 5).


Darüber hinaus lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste zur Abstimmung vor:

Ebenfalls lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15415-19-E21) vor:

Weiterhin lag folgende Stellungnahme des Personalrates vom 11.12.2019 vor:
Rm Münch stellte mündlich den Antrag, die Redezeit bei den Haushaltsberatungen unabhängig von der Größe einer Fraktion auf 15 Minuten festzulegen. Es sei eines Rates unwürdig, wenn Wortbeiträge abgewürgt würden. Es habe in Deutschland eine Zeit gegeben, in der außer einer Partei niemand reden durfte. Solche Zeiten dürften sich nicht wiederholen.

OB Sierau erteilte Rm Münch einen Ordnungsruf für den Versuch, die Arbeit des Rates in die Nähe des Terrorregimes der Nationalsozialisten zu rücken.

Rm Mader sprach sich gegen die Änderung der verabredeten Redezeiten für die Haushaltsberatungen aus, da diese sich an den Ergebnissen der Wahlergebnisse orientierte.

OB Sierau ergänzte, dass man Rm Münch daran orientiert bereits ein überproportional großes Rederecht zugesprochen wurde.

Rm Münch widersprach in einer persönlichen Erklärung dem Ordnungsruf aus Schärfste. Er habe vielmehr darauf hingewiesen, dass sich die Entwicklung der Jahre 1933 – 1945 nicht wiederholen dürfe. Die Beschränkung seiner Redezeit geschehe willkürlich und das lehne er ab.

Der Antrag von Rm Münch auf Änderung der Redezeiten bei den Haushaltsberatungen wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch abgelehnt.


Die Haushaltsreden der Fraktionsvorsitzenden Rm Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste), Rm Schilff (SPD-Fraktion), Rm Monegel (CDU-Fraktion), Rm Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke & Piraten), Rm Garbe (AfD-Fraktion) sowie von Rm Brück (Ratsgruppe NPD/Die Rechte) und Rm Münch (FBI) sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Rm Brück führte in seiner Rede u. a. aus, dass in der Koordinierungsstelle für Vielfalt und Toleranz zwei weitere Stellen geschaffen werden. Dies sei eine Art Privat-Antifa des Oberbürgermeisters, die in seinem Dezernat angesiedelt ist mit dem Ziel, jede patriotische oder nationale Meinung zu bekämpfen. Was in Dortmund betrieben werde, sei schlichtweg Gesinnungsterror, der vom Steuerzahler finanziert und von den Eliten der Stadt instrumentalisiert werde, um deren Macht zu sichern.

Für die Verwendung des Begriffs „Gesinnungsterror“ erteilte Herr Oberbürgermeister Sierau Herrn Brück einen Ordnungsruf.

Da Rm Münch bei seiner Rede zum Haushalt die ihm zustehende Zeit von 5 Minuten deutlich überzogen hat, wurde ihm durch OB Sierau das Wort entzogen. Seinen angekündigten Antrag zum Haushalt könne er im Laufe der nun folgenden Debatte stellen.

Für die darauf erfolgte Titulierung des Oberbürgermeisters als „Anti-Demokraten“ erhielt Rm Münch seinen zweiten Ordnungsruf.

Rm Bohnhof entgegnete auf die Ausführungen von Rm Schilff, dass die Einwohnerzahl in den letzten Jahren zwar um 1,1 % auf über 600.000 Einwohner angestiegen, das Personal im Vergleich jedoch um 16 % angewachsen sei. Auch wehrte er sich gegen die Bezeichnung „Banause“ durch Rm Kowalewski, weil man den Vorschlag unterbreitet habe, den Kulturhaushalt moderat um 1 – 2 % zu kürzen.

Rm Münch kritisierte, dass auf der einen Seite die Mobilitätswende gefordert werde, auf der anderen Seite aber auch der Weiterbau der OW IIIa und die Anbindung der Uni-Südtangente gefordert werde. Auch weitere geplante Maßnahmen würden eher dazu beitragen, direkt in die Natur einzugreifen.
Er stellte mündlich folgende Anträge:


Rm Brück kritisierte den Ordnungsruf. Aus seiner Sicht gehöre die Verwendung des Begriffs zu seinem Recht der freien Meinungsäußerung und er werde vor Gericht dafür kämpfen, verschiedene Maßnahmen zu bezeichnen, wie er sie empfinde.

OB Sierau wies darauf hin, dass die Ratsgruppe NPD/Die Rechte aufgrund der geltenden Demokratie und der Interpretation der Gerichte die Möglichkeit besitze, solche Dinge zum Besten zu geben. Sowohl er als auch die Mehrheit des Rates hielten dies in der Summe für nicht mehr zumutbar, auch wenn Gerichte es im Einzelfall anders entschieden hätten.
Es habe Zeiten gegeben, in denen seine Familie und Nachbarschaft terrorisiert und eingeschüchtert wurden, immer unter dem Schutzmantel der Rechtsprechung, dass Personen des öffentlichen Lebens dies aushalten müssten. Nach Änderung der Rechtsprechung habe dies aufgehört und es sei nicht der einzige Fall, in dem sich der Kampf gegen Rechts ausgezahlt habe.

Rm Brück kündigte an, nach Abschluss der Debatte eine persönliche Erklärung abgeben zu wollen.
Er entgegnete OB Sierau, dass es kein derartiges Gerichtsverfahren gegeben habe, die Unterstellung, er habe dessen Familie terrorisiert, sei absurd und er werde prüfen, ob eine Klage auf Unterlassung eingereicht werde.
Auch habe der OB in seinen Ausführungen deutlich gemacht, dass ihm die Rechtsprechung egal sei. Die Ordnungsrufe gegen ihn verdeutlichten, dass der OB sich für über dem Gesetz stehend fühle. Ein solcher OB müsse aus dem Amt entfernt werden und es sei zu prüfen, ob ein vorsätzlicher Rechtsbruch betrieben werde.

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Die Nachfrage von OB Sierau, ob er unterstellt habe, dieser habe sogenannte rote Schlägertruppen zu ihm geschickt, Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Gleichwohl stellte OB Sierau fest, dass die scheinbar aufgestellte gedankliche Vermutungskette absurd sei und widersprach ihr aufs Schärfste.

Rm Dingerdissen führte zum Masterplan Mobilität aus, dass dieser eine Herausforderung auch für die kommenden Generationen sei. Dabei gehe es darum, ein Gleichgewicht für alle Verkehrsteilnehmer herzustellen, ohne eine der beteiligten Gruppen zu verteufeln.

Rm Reuter bestätigte, dass man sich nicht gegen Autofahrer wende, aber sehr wohl den Klimaschutz in den Vordergrund stellen wolle.

Nach Abschluss der Debatte gaben Rm Münch, Rm Brück und Rm Thieme persönlichen Erklärungen ab.

Rm Münch führte auf die Frage von Rm Garbe, ob sein Biotop ausgetrocknet sei, aus, dass man sich vorstellen könne, was mit damit gemeint sei. Das Schlimmste aber sei, dass solche Typen wie Rm Garbe nicht begreifen, dass man an einem Scheidepunkt stehen, ob unser Planet auch in den nächsten Jahrhunderten für die Menschen bewohnbar bleiben wird oder ob wir eine braune Wüste haben, wo sich dann nur noch einige Insekten wohlfühlen. Dies nenne man Generationenverantwortung, die Rm Garbe und auch viele andere nicht hätten.

Rm Brück erklärte, dass OB Sierau behauptet habe, er habe dessen Familie durch Kundgebungen terrorisiert. Eine Kundgebung sei ein Grundrecht dieses Staates nach Art. 8 des Grundgesetzes. Insofern sei es ein Witz, das man jemanden mit der Versammlungsfreiheit terrorisieren könne. Auch habe OB Sierau behauptet, dass Richter entschieden hätten, dass die Kundgebungen nicht stattfinden dürften. Dies sei Quatsch, man habe aus Kulanz darauf verzichtet. Falls gewünscht, könne man gerichtlich feststellen lassen, dass solche Kundgebungen vor dem Haus des Oberbürgermeisters rechtlich zulässig sind, dazu gebe es entsprechende Rechtsprechungen. Als Person der Öffentlichkeit, die Politik betreibe, müsse man zulassen, dass dagegen auch im Nahbereich demonstriert werde.
Die Aussage des Oberbürgermeisters sei jedoch widersprüchlich, sogar fast verlogen, da er es sei, der Leute in ihrem Wohnumfeld einschüchtern wolle. Man könne ja mal vergleichen, wer wie oft vor wessen Haustür gestanden habe. Bei der Teilnahme des Oberbürgermeisters an den Kundgebungen gegen Rechts auf dem Wilhelmsplatz könne man davon sprechen, dass dieser gezielt vor der Haustür anders Denkender gestanden habe, um diese einzuschüchtern, auch durch die Koordinierungsstelle für Vielfalt und Toleranz. Dies verdeutliche, dass der OB Populismus betreibe und jeden Tatsachen widerspreche. Darüber hinaus sei es dreist, einerseits durch die Verwendung von Begriffen wie „Psychoterror“ Stimmung zu machen, andererseits aber für den Begriff „Gesinnungsterror“ einen Ordnungsruf zu verteilen. Darüber werde aber ein Gericht entscheiden. Er gab dem OB den Rat, auf dem Boden der Rechtsordnung zu bleiben, dann gehe es ihm besser.

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

OB Sierau entgegnete, dass er dies nicht abgestritten, sondern lediglich nicht wahrgenommen habe.

Der von Rm Münch mündlich vorgetragene Antrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 15415-19-E22) wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.
Zum ersten Abschnitt des Antrages hatte die SPD-Fraktion neben der Fraktion FDP/Bürgerleiste ebenfalls ihre Zustimmung erteilt.


Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Vorlage zur „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/21“ (Drucksache Nr.: 15415-19) in Form der Fassung der Ergänzungsvorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2020/21“ (Drucksache Nr.: 15415-19-E1) vom 18.11.2019 sowie der beiden Empfehlungen aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2019 und der weiteren Ergänzungsvorlage (Drucksache Nr.: 15415-19-E20), unter Berücksichtigung der Schreiben der Verwaltung vom 06.12.2019 und des Personalrates vom 11.12.2019 mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion sowie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter gegen die Stimmen der Fraktionen von FDP/Bürgerliste, Die Linke & Piraten und AfD sowie der Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) folgende Beschlüsse:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2020/2021 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 mitsamt dem Sonderhaushalt Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2020/2021 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2020/2021 durch den Rat der Stadt Dortmund am 12.12.2019 vorgesehen.


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die aus den Anlagen 2 bis 4 resultierende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 (Anlage 1) sowie die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 (Anlage 5).


Nach Abschluss des Tagesordnungspunktes sprach OB Sierau seinen ausdrücklichen Dank an den Kämmerer sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kämmerei aus. Der ebenfalls von ihnen begleitete Memorandumsprozess stelle ein Stück weit Verantwortungsgemeinschaft für die Zukunft der Stadt dar, die von der Politik der Verwaltung und der Zivilgesellschaft übernommen und mitgetragen werde. Die Beschlussfassung zum Doppelhaushalt 2020/2021 sei das Ergebnis eines langen kooperativen und kommunikativen Prozesses und habe in einer qualifizierten Art und Weise stattgefunden.


Die Sitzung wurde in der Zeit von 15:57 Uhr bis 16:30 Uhr für eine Pause unterbrochen.


zu TOP 2.1.1
Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020 / 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15201-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus seiner Sitzung am 29.10.2019 vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgendes Schreiben der Verwaltung mit einer Stellungnahme zu den offenen Fragen aus der Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 24.11.2019 vor:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation und das Schreiben der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020 / 2021.


Rm Brück signalisierte die ablehnende Haltung der Ratsgruppe, da diese auch Stellen zur Koordinierungsstelle für Demokratie, Vielfalt und Toleranz enthält, die man ablehne.

Rm Kowalewski erklärte, dass seine Fraktion – anders als beim Gesamthaushalt – zustimmen werde. Besonders positiv sei die Ausweitung der Stellen für Auszubildende anzumerken.

Rm Münch entgegnete, dass die beiden von Rm Brück kritisierten Planstellen besonders zu begrüßen seien. Er wies darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Erhöhung der Planstellen für die Radwegeplanung in einem weiteren Schritt auch im Bereich der Ordnungsverwaltung ein zusätzlicher Bedarf entstehen werde, die dafür Sorge tragen, dass die zukünftigen Radwege dann auch frei sind genutzt werden können.

Rm Rettstadt begründete die Ablehnung seiner Fraktion mit dem engen Sachzusammenhang zum Haushalt.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fratkion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für die Haushaltsjahre 2020 / 2021.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
56. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 275 - Luisenglück -, zugleich Änderung des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ehemalige Hoesch-Röhrenwerke, Änderung Nr. 1.
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur geringfügigen Erweiterung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, Herstellung der Erschließungsanlage östlich der Straße Luisenglück nach § 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), Zulassung von Vorhaben nach § 33 BauGB.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15897-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB bereits mit der Verwaltungsvorlage DS. Nr. 05803-16 geprüft und die Verwaltung beauftragt, die Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen. Der Rat beschließt, an diesem Beschluss festzuhalten.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).


II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Öffentlichkeit geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 5 in Verbindung mit Anlage 1 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage: III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 6 in Verbindung mit Anlagen 2 und 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem modifizierten Entwurf der 56. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 30.10.2019 zu und beschließt, den Entwurf der 56. Änderung des FNP mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt, den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes geringfügig zu erweitern (siehe Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB und den §§ 7 und 41GO NRW.

VI. Der Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Bebauungsplanentwurfes Hom 275 – Luisenglück – für den unter den Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich (zugleich Änderung des VEP Ehemalige Hoesch- Röhrenwerke sowie des rechtskräftigen einfachen Bebauungsplanes Hom 248, Teil 1 – Hoesch Röhrenwerke –) und dem Entwurf der Begründung vom 30.10.2019 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich auszulegen.

VII. Der Rat der Stadt beschließt die vorzeitige Herstellung der Erschließungsanlage östlich der Straße Luisenglück (öffentliche Verkehrsflächen des „Hombrucher Bogens“) nach
§ 125 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) auf der Grundlage des Straßenausbauplans vom 26.08.2019.
VIII. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplans Hom 275 - Luisenglück - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße -, zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal -, Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - und Ev 120 - Bezirksfriedhof Kemminghausen - (Waldersatzfläche)
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, Satzungsbeschluss, Ermächtigung zum Abschluss der städtebaulichen Verträge zum Bebauungsplan
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15560-19)

Rm Münch kritisierte, dass die vorgeschlagenen Waldersatzflächen zum wiederholten Male nicht in Hörde geschaffen werden können.

Er beantragt mündlich, dass künftig Waldersatzflächen in den Stadtbezirken geschaffen werden müssen, in welchen der Eingriff vorgenommen wird.

Rm Brück befürwortete diesen Antrag.

OB Sierau ordnete die Fläche räumlich genauer ein, die in unmittelbarer Nähe zum PHOENIX See liegt. In den letzten 20 Jahren seien dort hinreichend Freiflächen geschaffen, Entsiegelungen vorgenommen und neue Waldflächen angepflanzt worden. Selbstverständlich sei es auch, dass das Umweltamt entsprechend der gesetzlichen Regelungen handele und versuche, möglichst eingriffsnah auszugleichen.

Der Antrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch abgelehnt.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch folgenden Beschluss:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt Dortmund hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 1 BauGB

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB

IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 3 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 und § 4a Abs. 6 BauGB

V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - sowie das Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung nach §4a Abs. 3 geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 12 und 13 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage: VI. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 14 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 11.10.2019 der 67. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB

VII. Der Rat der Stadt beschließt, die Bebauungspläne Hö 241- Pferdebachtal - , Hö 251
- Verkehrsknoten Nortkirchenstraße - und Ev 120 - Bezirksfriedhof Kemminghausen - wie unter Punkt 3 dieser Vorlage beschrieben zu ändern.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 BauGB

VIII. Der Rat der Stadt beschließt die 67. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

IX. Der Rat der Stadt beschließt, die, wie in Ziffer 15 dieser Beschlussvorlage dargestellt, redaktionell angepasste Begründung vom 11.10.2019 dem Bebauungsplan Hö 280 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB

X. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - für den unter Ziffer 2 der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW

XI. Der Rat der Stadt beschließt, den zum Bebauungsplan Hö 280 abzuschließenden städtebaulichen Verträgen (Anlage der Vorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die städtebaulichen Verträge mit der Vorhabenträgerin und einem weiteren Grundstückseigentümer abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB

zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 72. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren -
hier: I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB), II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange/Scoping (§ 4 Abs. 1 BauGB), III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB), IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzunngsplanes, V. Feststellungsbeschluss, VI. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, VII. Satzungsbeschluss, VIII. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15934-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:


Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl., S. 3634 / FNA 213-1) durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14- tägiger Planaushang) zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 8) unter den Ziffern 1 - 15 dargestellt -, zu folgen.

III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 72. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 11 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 9) unter den Ziffern 1 - 13 dargestellt -, zu folgen.


IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegte Begründung vom 16.05.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 31.10.2019 der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen. § 5 Abs. 5 BauGB.


V. Der Rat der Stadt beschließt, die 72. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich festzustellen.
VI. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 16.05.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 13 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 31.10.2019 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232 - Wohn- und Geschäftszentrum Schüren - beizufügen. Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.


VII. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 232 VIII. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen den Vorhabenträgerinnen und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag (Anlage 10 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen.
§ 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung der Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15561-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
§ 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, der Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - die Begründung vom 01.10.2019 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9Abs. 8 und § 2a BauGB

IV. Der Rat der Stadt beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 – An der Witwe – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
Hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur Veränderung (teils Rücknahme, teils Erweiterung) des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe -; IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Hom 258 - An der Witwe –; V. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; VI. Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen der Planreife gemäß § 33 BauGB.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15938-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage Nr. 6 unter den Ziffern 1 und 2 dargestellt, zu folgen.
II. hat das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der beigefügten Anlage 7 unter den Ziffern 1 - 22 dargestellt, zu folgen.

III. beschließt, den Beschluss vom 22.03.2018 zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - hinsichtlich des Planbereiches zu verändern (Erweiterung/Rücknahme des Planbereiches) und nunmehr den Geltungsbereich wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannt festzulegen.

IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Hom 258 - An der Witwe - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 15.10.2019 zu und beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes.

V. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Entwurf des städtebaulichen Vertrages (Anlage 8 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.
VI. ermächtigt die Verwaltung, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplans Hom 258 - An der Witwe - nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 226 - Etzelweg - nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; II. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15977-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Rechtsgrundlage:


Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.7
Barrierefreier Ausbau DB-Haltepunkt Dortmund-Sölde und Verlegung -Aplerbeck Süd
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15419-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.12.2019 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom12.11.2019 2019:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Planungen zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung zu beauftragen, die DB AG und den VRR beim Ausbau der Station Sölde zu unterstützen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt über die Verlegung der Station Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße bzw. den barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort getrennt ab.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich mit 11 Nein-Stimmen bei 3 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 1 Enthaltung (Einzelmitglied Die Linke) gegen die Verlegung der Station Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße aus.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 12 Ja-Stimmen bei 1 Nein-Stimme (Mitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 2 Enthaltung (Mitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Einzelmitglied Die Linke) einem sofortigen barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zuzustimmen.


Die Bezirksvertretung bittet die Verwaltung kurzfristig Bürgerinformationsveranstaltungen für beide Standorte durchzuführen.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15419-19-E1):

…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:

Beschlussvorschlag:
1. Die SPD-Fraktion erhebt den Beschluss der BV-Aplerbeck zu diesem Tagesordnungspunkt
zur Verlegung des Bahnhofs Aplerbeck-Süd zum Antrag:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich […] gegen die Verlegung der Station Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße aus.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat […] einem sofortigen barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zuzustimmen.“

2. Die Verwaltung wird aufgefordert auf die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen
zuzugehen, um
 eine Verbesserung des Aussehens und des Zustands der P+R-Fläche im Bereich des bestehenden Bahnhofs Aplerbeck-Süd zu erzielen.
 im Zuge des barrierefreien Umbaus der vorhandenen Station eine Verknüpfung zwischen dem Bahnsteig und der Wittbräucker Straße über eine Treppe/Rampe zu erreichen.

Begründung:
Die BV-Aplerbeck hat mehrheitlich gegen eine Verlegung des Bahnhofs Aplerbeck-Süd und für einen barrierefreien Ausbau der vorhandenen Station gestimmt. Die P+R-Fläche im Bereich des bestehenden Bahnhofs Aplerbeck-Süd befindet sich in keinem guten Zustand, so dass hier Handlungsbedarf besteht. Durch die Verknüpfung der vorhandenen Haltestelle mit der Wittbräucker Straße wird die Erreichbarkeit des Bahnhofs verbessert.
Diese Herstellung der Verknüpfung soll im Rahmen der Sanierung bzw. des Umbaus der Wittbräucker Str. erfolgen.

AUSW, 04.12.2019

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Fraktion AfD) dem o.a. SPD-Antrag zu folgen.

Danach erfolgt die Beschlussfassung zur Vorlage in der entsprechend geänderten Fassung wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Fraktion AfD) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt die Planungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die DB AG und den VRR bei der barrierefreien Verlegung der Station Aplerbeck Süd und den Ausbau der Station Sölde zu unterstützen. Erste Wahl für die Station Aplerbeck Süd ist eine Verlegung an die Wittbräucker / Fuldastraße. Falls dies durch DB und VRR abgelehnt würde, stimmt der Rat ersatzweise einem barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zu.

Änderungen:

1„Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich […] gegen die Verlegung der Station Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße aus.
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einem sofortigen barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zu.“

2. Die Verwaltung wird aufgefordert auf die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen zuzugehen, um
 eine Verbesserung des Aussehens und des Zustands der P+R-Fläche im Bereich des bestehenden Bahnhofs Aplerbeck-Süd zu erzielen.
 im Zuge des barrierefreien Umbaus der vorhandenen Station eine Verknüpfung zwischen dem Bahnsteig und der Wittbräucker Straße über eine Treppe/Rampe zu erreichen.

OB Sierau wies darauf hin, dass es unterschiedliche Empfehlungen der Bezirksvertretung sowie des AUSW gebe.

Rm Gebel stellte dar, dass man der Vorlage in der Fassung des AUSW zustimmen werde, obwohl die Ursprungsfassung wünschenswerter gewesen sei.

Rm Waßmann erläuterte, dass eine Verlegung des Bahnhofes Aplerbeck nicht gewünscht sei.

Rm Lührs ergänzte, dass man für den anderen Fall befürchte, dass nicht sicher sei, ob die Verlegung des Bahnhofs finanzierbar sei und sich bis zu einer endgültigen Lösung an der derzeitigen Situation keine Veränderung eintrete.

Rm Dudde zeigte auf, dass seine Fraktion die Vorlage mit der Verlegung des Bahnhofs befürworte.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit bei Enthaltung der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.12.2019 folgenden/geänderten Beschluss:

Beschluss
Der Rat nimmt die Planungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die DB AG und den VRR bei der barrierefreien Verlegung der Station Aplerbeck Süd und den Ausbau der Station Sölde zu unterstützen. Erste Wahl für die Station Aplerbeck Süd ist eine Verlegung an die Wittbräucker / Fuldastraße. Falls dies durch DB und VRR abgelehnt würde, stimmt der Rat ersatzweise einem barrierefreien Umbau am vorhandenen Standort zu.

Änderungen:

1„Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich […] gegen die Verlegung der Station
Aplerbeck-Süd an die Wittbräucker Straße/Fuldastraße aus.
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einem sofortigen barrierefreien
Umbau am vorhandenen Standort zu.“

2. Die Verwaltung wird aufgefordert auf die Deutsche Bahn und ihre Tochterunternehmen
zuzugehen, um
 eine Verbesserung des Aussehens und des Zustands der P+R-Fläche im Bereich
des bestehenden Bahnhofs Aplerbeck-Süd zu erzielen.
 im Zuge des barrierefreien Umbaus der vorhandenen Station eine Verknüpfung
zwischen dem Bahnsteig und der Wittbräucker Straße über eine Treppe/
Rampe zu erreichen.

zu TOP 3.8
Bau des 1. Bauabschnittes Radschnellweg Ruhr (RS1) von Wittekindstraße/Große Heimstraße bis Sonnenstraße, östlich Arneckestraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14996-19)

Rm Urbanek führte aus, dass seine Fraktion diese sowie die beiden nachfolgenden Vorlagen ablehnen werde, da die Trassierung in weiten Teilen zu Lasten der Anwohne gehe bzw. die Fokussierung auf das Fahrrad kritisch gesehen werde.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat beschließt den Ausbau des 1. Bauabschnittes „Radschnellweg Ruhr“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 722.000 €.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014662 – Maßnahmen im Rahmen RS1 – unter der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020: 722.000 €

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2021, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.143,50 €.


zu TOP 3.9
Fahrradstadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15619-19)

Dem Rat lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 04.12.2019 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an.“

Rm Münch zeigte die besondere Bedeutung auf, Dortmund zu einer Fahrradstadt auszubauen und den Radverkehr zu stärken. Dabei spiele das Thema Sicherheit eine große Rolle. Es dürften dafür jedoch keine zusätzlichen Flächen betoniert oder asphaltiert und somit Freiraum vernichtet werden.

Rm Happe wies darauf hin, dass seine Fraktion sich enthalten werden, da feste Ziele aufgenommen, nicht aber der Weg dahin beschrieben werde.

Rm Lührs betonte, dass in Dortmund nach Zeiten, in denen der Autoverkehr im Vordergrund gestanden habe, nun die gegensätzliche Entwicklung vorangetrieben werde. Die Orientierung an Kopenhagen sei zu begrüßen. Besonders hervorzuheben sei der breit angelegte Diskussionsprozess im Rahmen des Arbeitskreises Mobilität, durch den eine breite Akzeptanz bei der Umsetzung der Maßnahmen erzielt wurde. Eine Mobilitätswende sei nur möglich, wenn sie von der Bevölkerung akzeptiert werde.

Auch Rm Dudde begrüßte die Vorlage. Die ambitionierte Zielsetzung sei der richtige Weg, eine Aufbruchsstimmung in der Bevölkerung zu erzeugen und das das Fahrrad als gleichberechtigtes Verkehrsmittel angesehen wird. Wichtig sei, dass es nicht als eine Entwicklung gegen den Autoverkehr, sondern für den Radverkehr angesehen werde.

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat beschließt: Dortmund will Fahrradstadt werden.
Vorbild ist die Stadt Kopenhagen mit einem Fahrradanteil von 40% an allen Wegen. Dortmund setzt sich zum Ziel, bis 2030 den Radverkehrsanteil von derzeit rd. 10 % (Haushaltsbefragung 2019) auf 20% zu steigern.

Der Rat beschließt, die Aktivitäten im Radverkehr entsprechend der Darstellung in der Vorlage zu verstärken.

Die Öffentlichkeitsarbeit zum Radverkehr wird entsprechend der Darstellung unter Pkt. 2.6 der Vorlage neu aufgestellt, der Ratsbeschluss zur Öffentlichkeitsarbeit von 2009, Drucksache Nr. 15149-09, wird hiermit aufgehoben.

zu TOP 3.10
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt" -
hier: Durchführung von Vergabeverfahren für die Maßnahmen C3.1 - Fahrradbügel und Q1 Nahmobilitätskonzepte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15573-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 04.12.2019 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist nochmals darauf hin, dass einfache Fahrradbügel aufgestellt werden sollen und bittet dies als Hinweis zum Beschlussvorschlag aufzunehmen.

Herr Urbanek/AfD kann sich dem Hinweis nicht anschließen. Er sieht andere Fahrradbügel auch als geeignet an.

Über die Aufnahme des Hinweises besteht Konsens.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und Herr Borchardt/Die Rechte) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) dem Rat der Stadt Dortmund mit oben genanntem Hinweis wie folgt zu beschließen:

„1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:

C3.1 Fahrradbügel und
Q1 Nahmobilitätskonzepte

mit einer Gesamtsumme von 400.000 € in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.“

Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.12.2019 vor:

Hierzu liegt vorZusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15573-19-E1)

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet darum,
den Zusatz-/Ergänzungsantrag zu o.g. Tagesordnungspunkt für die nächste Sitzung des
Ausschusses am 04.12.2019 vorzusehen.
Eine Konkretisierung unseres Anliegens reichen wir alsbald nach.
Hierzu liegt vorKonkretisierung des o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrages (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15573-19-E2):

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen begrüßt den Bau von
Fahrradhäusern in Dortmund.

2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, dass der
Stadtgarten am Rathaus nicht für den Bau eines „Radhauses“ versiegelt wird, sondern
als wichtiges Stadtgrün in der Dortmunder Innenstadt erhalten wird.

3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um
Darstellung, inwieweit urheberrechtliche Schutzansprüche des/ der Architekten bei
Baumaßnahmen am Rathaus sowie im direkten Rathausumfeld zu beachten sind.

4. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt in diesem Zusammenhang,
die Aufenthaltsqualität im Stadtgarten, zum Beispiel durch eine bessere
Beleuchtung, zu erhöhen.

5. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um
Prüfung, ob für den Bau eines „Radhauses“ in der Innenstadt alternative Standorte,
zum Beispiel im näheren Umfeld der S-Bahn-/ Stadtbahn-Station „Stadthaus“, in
Betracht kommen.

Begründung
Erfolgt mündlich.

AUSW, 04.12.2019:

Man einigt sich darauf, den o.a. CDU – Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu werten. Die Verwaltung wird die entsprechenden Ergebnisse in die, mit der heutigen Vorlage für 2020 angekündigte, gesonderte Beschlussvorlage (siehe Punkt „C3.2 Radstation am Rathaus (inkl. Technik)“) aufnehmen.

Hiernach erfolgt die Beschlussfassung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:

C3.1 Fahrradbügel und
Q1 Nahmobilitätskonzepte
mit einer Gesamtsumme von 400.000 € in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung am 04.12.2019 und der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.12.2019 folgenden Beschluss:


Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahmen:
C3.1 Fahrradbügel und
Q1 Nahmobilitätskonzepte
mit einer Gesamtsumme von 400.000 € in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

zu TOP 3.11
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
Hier: Eingeschränkte Beteiligung mit den von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern und den berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 17 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW nur zu den jagdlichen Regelungen des Landschaftsplanes Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15872-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die eingeschränkte Beteiligung nur zu den jagdlichen Regelungen im Landschaftsplan Dortmund mit den von den Änderungen betroffenen Grundstückseigentümern und den berührten Trägern öffentlicher Belange
(Rechtsgrundlage: § 17 Abs. 2 i.V.m. § 20 Abs. 2 LNatSchG NRW).

zu TOP 3.12
Auslobung eines Heimat-Preises
Antragstellung für eine Förderung nach dem Förderprogramm "Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15638-19)
Rm Garbe sowie Rm Brück begründeten ihre Ablehnung gegen den Heimatpreis.

Rm Rettstadt begrüßte, dass die Verwaltung die Anregung der Fraktion FDP/Bürgerliste aufgegriffen habe. Dortmund habe sich für viele Menschen, die aus anderen Räumen nach Dortmund gekommen sind, zur Heimat entwickelt.

Rm Brück merkte an, dass scheinbar unterschiedliche Definitionen für den Begriff Heimat verwendet werden.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung der Fraktion die Linke & Piraten folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung einen Förderantrag zur Auslobung eines „Heimat-Preises“ der Stadt Dortmund bei der Bezirksregierung Arnsberg zu beantragen. Vorbehaltlich der Bewilligung der Förderung im Rahmen des Förderprogramms „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet.“ beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung mit der jährlichen Durchführung eines Wettbewerbs in den Jahren 2020 bis 2022.



zu TOP 3.13
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15682-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung der Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 zur Kenntnis (Stichtag 01.10.2019).

zu TOP 3.14
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 7. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15645-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2019 zur Kenntnis.

zu TOP 3.15
Ausbau Knoten Nortkirchenstraße / B 54 / Konrad-Adenauer-Allee - Beschlusserhöhung;
überplanmäßige Mittelverlagerung gem. § 83 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15122-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für den Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B 54 / Konrad-Adenauer-Allee im Planungsbeschluss mit der Drucksache Nr. 07550-12 am 15.11.2012 und im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 11496-13 am 15.05.2014 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen von 4.648.000,00 Euro um 1.852.000,00 Euro auf 6.500.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01202014155 – Anbindung Nortkirchenstraße / B 54 (Phoenix West) – mit folgenden Auszahlungen (Finanzposition 780 810):

Bis Haushaltsjahr 2018: 4.582.807,23 Euro
Haushaltsjahr 2019: 1.917.192,77 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2020, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 112.620,79 Euro.

Weiterhin genehmigt der Rat der Stadt die zur Deckung der Erhöhung der Maßnahme „Ausbau der Anbindung Nortkirchenstraße / B 54 / Konrad-Adenauer-Allee“ benötigten Mittel in Höhe von 1.608.060,49 Euro gemäß § 83 GO NRW überplanmäßig haushaltsneutral zu verlagern.

Es werden 363.060,49 Euro aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014451 -Kreisverkehr Flughafenstraße/Buschei-, 600.000,00 Euro aus der Investitionsfinanzstelle 66B01202014654 -Lärmmindernder Asphalt Rüschebrinkstr.- und 645.000,00 Euro aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014414 -Uhlandstr./Rückertstr.- verlagert.







zu TOP 3.16
Einziehung eines Teilabschnittes der Nortkirchenstraße in Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14975-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG
NRW) beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einziehung eines ca. 800m langen Teilabschnittes der Nortkichenstraße.

zu TOP 3.17
Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2020 des Tiefbaumtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15294-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 04.12.2019 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 27.11.2019:

Die Verwaltung wird gebeten, die lfd. Nr. 142 hinsichtlich der Bezeichnung zu überprüfen. Die „Sonnenstraße“ ist in der Stadtmitte. Vermutlich muss es „Scharstraße“ heißen.
Die Fraktion B´90/Die Grünen bemängelt, dass Mengede der zweit größte Stadtbezirk in Dortmund ist, trotzdem nur 11 von 272 Maßnahmen in diesem Stadtbezirk durchgeführt werden sollen.
Die CDU Fraktion lobt die Abschaffung der bisher inkompatiblen EDV und regt an, dass die Ausschreibung und Vergabe eines entsprechenden IT-Verfahrens in das Jahresarbeitsprogramm aufgenommen werden müsste.
Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt das Jahresarbeitsprogramm 2020 des Tiefbauamtes mit den Anmerkungen zur Kenntnis.


AUSW, 04.12.2019:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.



Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Jahresarbeitsprogramm 2020 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

zu TOP 3.18
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15688-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Tiefbauamtes in Höhe von 3.036.946,00 Euro. Die Mehraufwendungen können innerhalb des Dezernates 7 kompensiert werden.

zu TOP 3.19
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15936-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 3.20
Stadterneuerung City
Boulevard Kampstraße/Brüderweg; Umgestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade)
Hier: Ausführungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15528-19)

Rm Garbe signalisierte die Zustimmung seiner Fraktion, wehrte sich jedoch gegen die aus seiner Sicht übertriebene Bezeichnung „Boulevard“.

OB Sierau entgegnete, dass diese Begrifflichkeit aus dem städtebaulichen Wettbewerb resultiere.

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Brück ergänzte, dass Dortmund schon länger dem Phänomen Größenwahn erlegen sei, was auch am Fußballmuseum zu erkennen sei. Auch wolle man versuchen, die olympischen Spiele 2032 nach Dortmund zu holen und sich damit mit Städten wie Melbourne oder Los Angeles zu vergleichen, statt wie Armut vor Ort zu bekämpfen.

Rm Münch merkte an, dass ein Großteil der Dortmunder Identität durch die Bomben der Alliierten zum Ende der Naziherrschaft zerstört wurde. Ohne diese Zerstörung hätte Dortmund einer der schönsten Innenstädte der Welt. Die Bezeichnung Boulevard sei aus seiner Sicht nicht überkandidelt.

OB Sierau stellte fest, dass die Angriffe eine Reaktion auf die Luftangriffe der Nazis auf England waren. Die Dortmunder Synagoge sei jedoch von den Nazis selbst zerstört worden.

Angesichts dessen, das die Diskussion nichts mit dem Tagesordnungspunkt zu tun habe, beantragte Rm Klösel den Schluss der Debatte, der gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch entsprochen wurde.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt als Bestandteil der Gesamtmaßnahme „Boulevard Kampstraße/Brüderweg“ – vorbehaltlich der zu erwartenden Förderung aus Landes- und Bundesmitteln – die Neugestaltung des Bereichs zwischen Katharinenstraße und Willy-Brandt-Platz (Lichtpromenade) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 20.921.133,00 € zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 2.510.535,96 € in den Jahren 2020 bis 2024 auf Grundlage der Ratsbeschlüsse vom 15.06.2000 und 17.03.2005 (DS-Nr. 01168-05).

zu TOP 3.21
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15490-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2020.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.

zu TOP 3.22
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15399-19)
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung von Rm Münch folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Zentrum für Produktionstechnologie - dritter Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15103-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung von Rm Münch folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Anpassung des Investitionsvolumens zur Errichtung des dritten Bauabschnittes des Zentrums für Produktionstechnologie von 11,2 Mio. Euro auf rd. 16 Mio. Euro zu.

zu TOP 4.2
Umsetzung des Konzepts „Nette Toilette“ in den Dortmunder Stadtbezirken
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15518-19)

Dem Rat der Stadt lag die Überweisung aus dem Rat der Stadt an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 14.11.2019 vor:


Außerdem lag dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 19.09.2019 die Anträge des Behindertenpolitischen Netzwerkes und des Seniorenbeirates zur Kenntnis genommen und dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion zugestimmt.

Der von Herrn Stüdemann zugesagte Sachstandsbericht soll in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 28.11.2019 gemeinsam mit der Vorlage DS-Nr. 15518-19 „Umsetzung des Konzepts ‚Nette Toilette‘ in den Dortmunder Stadtbezirken“ beraten werden.

Mit dieser Vorgehensweise erklärt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.

Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung am 13.11.2019 vor (redaktioneller Hinweis: es handelt sich um die BV Innenstadt-Nord):


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 04.07.2019 vor:
Herr Düdder (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Anregungen der Gremien nicht zu beschließen, sondern diese weiterzugeben und hinsichtlich der Umsetzung des Verfahrens noch einmal darüber nachzudenken. In Bezug auf hieraus mögliche offene Fragen zu diesem Thema (siehe auch DS-Nr. 14483, die auf Wunsch des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften gemeinsam mit der Vorlage „Nette Toilette“ beraten werden sollte) sollte man sich darauf verständigen, diese an den Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün zu überweisen. In der letzten Ratssitzung sei geklärt worden, wer zukünftig als Ausschussvorsitzender für die Fragen zu Toiletten zuständig sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich dem Verfahrensvorschlag von Herrn Düdder und der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mehrheitlich bei Enthaltung der AfD-Fraktion insoweit an, als dass die Vorlage wie folgt zu empfehlen ist:

Der Rat der Stadt Dortmund


Rm Urbanek führte aus, dass aus Sicht der Fraktion die Linke & Piraten die Gefahr bestehe, dass sich die Stadt ihrer Verantwortung entziehe, hinreichend barrierefrei zugängliche Toilettenanlagen zur Verfügung stellen.

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Mader begrüßte die Vorlage, durch welche sich der jetzige Zustand verbessere.

Rm Landgraf wies darauf hin, dass Rm Thieme zum wiederholten Male das Behindertenpolitische Netzwerk beschimpft habe und sie für die Zukunft Mäßigung erwarte.

Rm Brück entgegnete, dass Rm Thieme nicht das Behindertenpolitische Netzwerk, sondern dessen Handlungsweise kritisiert habe.


Der Rat der Stadt Dortmund mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2020 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15483-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt
zu TOP 4.4
Wirtschaftsplan 2020 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15076-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
zu TOP 4.5
Attraktivitätsoffensive Dortmunder Wochenmärkte – „Aufbau einer neuen Organisationsstruktur des Dortmunder Marktwesens“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15258-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 15258-19-E1) vor:

"Rettet den Dorstfelder Wochenmarkt"

Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Verwaltungsvorlage als dringend notwendigen Schritt, die Zukunft der Wochenmärkte zu sichern. Parallel zur notwendigen Umstrukturierung, bedarf es aber im Falle des Dorstfelder Wochenmarktes auf dem Wilhelmplatz sofortigen Maßnahmen.

Begründung: Die Zahl der Marktstände hat sich auf üblicherweise zwei, teilweise nur noch einen einzigen reduziert, der Markt wird von Passanten und Anwohnern nicht einmal mehr als solcher wahrgenommen. Sollte dieser Stand ebenfalls irgendwann das Handtuch werfen, ist der Dorstfelder Wochenmarkt ausgestorben. Es ergeht deshalb die dringende Aufforderung, unverzüglich Gespräche mit potentiellen Händlern zu führen und aktiv für den Standort Dorstfeld zu werben, um den Dorstfelder Wochenmarkt zu retten!

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss


zu TOP 4.6
Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze in den Dortmunder real-Filialen
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16246-19)

Den Mitgliedern des Rates lag folgender gemeinsamer Entwurf einer Resolution (Drucksache Nr.: 16246-19-E1) der SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

„Resolution zum Erhalt der Arbeitsplätze in den Dortmunder real-Filialen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die oben genannten Fraktionen bitten um Beratung und Beschluss der folgenden Resolution:

1. Der Rat der Stadt solidarisiert sich mit den Beschäftigten der real-Supermarktkette,
2. fordert die Verhandlungspartner auf, endlich Klarheit für die Mitarbeiter*innen zu schaffen,
3. einen Vorratssozialplan mit den Mitarbeiter*innen auszuhandeln
4. und die Arbeitsplätze zu erhalten.

Begründung:

Die Metro Gruppe plant seit September 2018 den Verkauf der real-Supermarktkette. Während in den vergangenen Monaten mit der Immobiliengesellschaft Redos über einen Verkauf verhandelt wurde, werden nun Gespräche mit dem Immobilienunternehmen X+Bricks geführt. Bei beiden Verhandlungspartnern war und ist der Weiterverkauf der Märkte an verschiedene Interessenten und auch die Abwicklung von Märkten geplant. Hierdurch ergeben sich viele Unsicherheiten für die Mitarbeiter*innen, die seit nun über einem Jahr um ihre Arbeitsplätze fürchten und in eine unsichere Zukunft blicken. Denn durch einen Verkauf sind in Deutschland rund 34.000 Arbeitsplätze gefährdet bzw. von den anstehenden Veränderungsprozessen betroffen, wobei In Dortmund die Standorte in Aplerbeck, Eving und Kley betroffen sind. Die Betriebrät*innen der real-Supermarktkette fordern daher, dass vor Abwicklung des Verkaufs ein Vorratssozialplan ausgehandelt werden muss, um eine Mindestsicherung für die Beschäftigten zu erreichen.“

Rm Heymann bat um breite Unterstützung für die Resolution, da der Umgang mit den Beschäftigten nicht tragbar sei.

Rm Kowalewski bezeichnete es als wünschenswert, dass auf die Interessen der Beschäftigten mehr Rücksicht genommen werde. Man wolle mit dieser Resolution seine Solidarität mit den Beschäftigten zum Ausdruck bringen.

Rm Penning signalisierte, dass die CDU-Fraktion der Resolution beitreten werde, mit Ausnahme des Punktes 3.

Rm Rettstadt hingegen bezeichnete die Resolution als reinen Schaufensterantrag. Der Erhalt der Arbeitsplätze sei Aufgabe der Betriebsräte sowie der Geschäftsführung.

Auch Rm Urbanek merkte die Solidarität der AfD-Fraktion an, entscheiden würde jedoch der Markt.

Rm Stackelbeck zeigte auf, dass viele Beschäftigte im Einzelhandel sich in prekären Situationen befinden, nicht nur monetär, sondern auch in Bezug auf die erforderliche Flexibilität beim Einsatz im Unternehmen. Umso wichtiger sei es, seine Solidarität zu bekunden, welches für die Betroffenen von großer Bedeutung ist.

Rm Berndsen wies den Vorwurf des Schaufensterantrages zurück. Auch gehe es nicht nur um den Verkauf der Filialen vor Ort, sondern um das gesamte Verfahren beim Kauf und Verkauf von Unternehmen, bei denen die Beschäftigten außen vor gelassen werden.

Rm Münch bezeichnete es als verwerflich, den Menschen mit einer Resolution Sand in die Augen zu streuen, dass diese irgendeine Form von Einfluss habe.

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Schilff bestätigte, dass der Rat nicht beschließen könne, ob ein Unternehmen Filialen vor Ort schließe. Es sei aber nicht nur beabsichtigt, Solidarität mit den Beschäftigten zu bekunden, sondern auch ein Signal an die Geschäftsführung und mögliche Finanzinvestoren, wie der Rat der Stadt ein solches Verfahren beurteile.

Rm Garbe stellte dar, dass bereits seit längerem bekannt sei, dass sich die Metro-Gruppe auch vom Standort Indupark trennen wolle, so dass sich hier ein breiteres Feld auftue, welches angegangen werden müsse.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Fraktion FDP/Bürgerleiste, der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung von Rm Münch und unter Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion (Ablehnung Punkt 3) folgende Resolution:

1. Der Rat der Stadt solidarisiert sich mit den Beschäftigten der real-Supermarktkette,
2. fordert die Verhandlungspartner auf, endlich Klarheit für die Mitarbeiter*innen zu schaffen,
3. einen Vorratssozialplan mit den Mitarbeiter*innen auszuhandeln
4. und die Arbeitsplätze zu erhalten.

zu TOP 4.7
Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14783-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 25.09.2019 vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus seiner Sitzung am 13.11.2019 vor:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 27.11.2019 vor:

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen des Schulausschusses und des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Grundlage der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030 (Drucksache: 14353-19) die Durchführung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“ im Themenfeld Übergang Schule - Beruf.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 und der Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 25.09.2019 mit Mehrheit gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Grundlage der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030 (Drucksache: 14353-19) die Durchführung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“ im Themenfeld Übergang Schule - Beruf.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Festlegung eines Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) und Deckung des damit verbundenen Personalbedarfs durch Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vollzeitverrechneten (vzv.) Planstellen und Besetzung der Planstellen in einem mehrstufigen Verfahren.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14937-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben der Verwaltung vom 18.11.2019 vor:

Sitzung des Rates der Stadt am 12.12.2019;
Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung des Schreibens der Verwaltung vom 18.11.2019 folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Festlegung des unter der Rubrik „Begründung“ näher beschriebenen Leistungsstandards im Sozialpsychiatrischen Dienst des Gesundheitsamtes der Stadt Dortmund und die Neueinrichtung von insgesamt 7,3 vzv. Planstellen sowie die stufige Besetzung der Planstellen in den Kalenderjahren 2020 bis 2022. Die Zuordnung der einzelnen Planstellen zu den benötigten Berufsgruppen sowie die Besetzungszeitpunkte ergeben sich aus der Rubrik „Personelle Auswirkungen“ dieser Beschlussvorlage.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine entsprechende Organisations-verfügung zur Einrichtung der Planstellen zu fertigen und das Stellenbesetzungsverfahren einzuleiten. Sollten die Planstellen nicht im Rahmen des internen Stellenbesetzungsverfahrens besetzt werden können, beschließt der Rat die externe Besetzung.


zu TOP 5.2
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege für die Laufzeit 2020 bis 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15143-19)

Dem Rat der Stadt lag Ergänzungsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15143-19-E1) vor.

Weiterhin lag dem Rat der Stadt eine Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 19.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt zu der Verwaltungsvorlage ein Ergänzungsschreiben vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der Sitzung vom 31.10.2019 vor:
Außerdem liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2019 als Tischvorlage vor:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Ergänzung und die Empfehlung des Seniorenbeirates zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion AfD, unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.

Ergänzung:

1. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der durch die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen

a) auf dem Hintergrund der Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund und

b) auf dem Hintergrund der auch kommunalen Aufgabe der Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume

und die Dokumentation fehlender Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund.
2. Die erforderliche Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll vorrangig sozialrechtlich finanziert werden. 3. Falls eine sozialrechtliche Finanzierung oder eine anderweitige kurzfristige Sicherstellung von bisher fehlenden Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist, sollen die zukünftigen Zuwendungsverträge zwischen der Stadt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in einem Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) Maßnahmen enthalten, die die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben. 4. Die Fördersummen für die sozialen und gesundheitliche Hilfen der freien Wohlfahrtspflege für das Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) sind zusätzlich aufzubringen. 5. Im Verfahren zu 1. sind die Vertragspartner und die Menschen mit Behinderungen in Dortmund, ihre Organisationen und Interessenvertretungen, insbesondere das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen. 6. Die in Dortmund bestehenden guten Kooperations- und Planungsverfahren wie das Koordinierungsgremium und die Regionalplanungskonferenz werden in geeigneter Weise in das vorgeschlagene Verfahren eingebunden.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 19.11.2019 sowie der Ergänzungsvorlage vom 30.10.2019 folgenden ergänzten (kursiv/fett) Beschluss:

Beschluss
Der Rat beschließt das Programm über die Förderung der von den Freien Wohlfahrtsverbänden und deren Einrichtungen erbrachten Dienste in den Bereichen der sozialen und der gesundheitlichen Hilfen für den Zeitraum 2020 bis 2025 und beauftragt die Verwaltung den beigefügten Rahmenvertrag und die Einzelverträge mit den Verbänden abzuschließen. In Bezug auf die Förderung des Drogenkonsumraumes wird die Verwaltung beauftragt, einen bilateralen Vertrag mit der aidshilfe dortmund e. V. in Analogie zu der Förderung der Wohlfahrtsverbände zu schließen.

Ergänzung:

1. Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt eine regelmäßige Prüfung der durch die Eingliederungshilfe ab 01.01.2020 erbrachten Leistungen

a) auf dem Hintergrund der Unterstützungsbedarfe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund und

b) auf dem Hintergrund der auch kommunalen Aufgabe der Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume

und die Dokumentation fehlender Unterstützung für eine gleichberechtigte Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Dortmund.
2. Die erforderliche Weiterentwicklung der inklusiven Sozialräume und der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen soll vorrangig sozialrechtlich finanziert werden. 3. Falls eine sozialrechtliche Finanzierung oder eine anderweitige kurzfristige Sicherstellung von bisher fehlenden Maßnahmen für eine gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nicht möglich ist, sollen die zukünftigen Zuwendungsverträge zwischen der Stadt und den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege in einem Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) Maßnahmen enthalten, die die Weiterentwicklung inklusiver Sozialräume und die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben. 4. Die Fördersummen für die sozialen und gesundheitliche Hilfen der freien Wohlfahrtspflege für das Handlungsfeld „Inklusion und gleichberechtigte Teilhabe“ (Arbeitstitel) sind zusätzlich aufzubringen. 5. Im Verfahren zu 1. sind die Vertragspartner und die Menschen mit Behinderungen in Dortmund, ihre Organisationen und Interessenvertretungen, insbesondere das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen. 6. Die in Dortmund bestehenden guten Kooperations- und Planungsverfahren wie das Koordinierungsgremium und die Regionalplanungskonferenz werden in geeigneter Weise in das vorgeschlagene Verfahren eingebunden.

zu TOP 5.3
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15794-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 15794-19-E1) vor:


Änderungsantrag zur Sitzung des Rates am 12.12.2019 • TOP 5.3 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen" "Keine Steuergeldverschwendung für Integrationsprojekte"

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in 5.3 vorgesehenen Finanzmittel von fast einer Millionen Euro jährlich für nachhaltige Maßnahmen einzusetzen, die dem Wohl aller Menschen in unserer Stadt dienen, statt Lobbyarbeit für eine kleine Gruppe, die dem linksgrünen Klientel zuzurechnen ist, zu betreiben. Begründung: Das sogenannte "Integrationsnetzwerk 'lokal willkommen' wird von der absoluten Mehrheit der Bevölkerung, auch von Migranten und / oder Ausländern, nicht zur Kenntnis genommen, die selbst dargelegten Zahlen lassen sich zudem nicht unabhängig überprüfen. Mit den einzusparenden Finanzmitteln könnte beispielsweise ein bezahlbares Sozialticket gefördert oder die Infrastruktur Dortmunder Schulen verbessert werden, was der gesamten Bevölkerung zugute käme. Es wird deshalb gefordert, die Vorlage entsprechend zu überarbeiten und dem Allgemeinwohl anzupassen.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung von Rm Münch folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat beschließt die letzte Stufe der Ausweitung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes „lokal willkommen“ auf die Zielregion Innenstadt Nord.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der Schrittfolge in der Begründung zu ergreifen, damit die nächste Ausbaustufe im Frühjahr 2020 realisiert werden kann.

zu TOP 5.4
Aufstockung des Verhütungsmittelfonds zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15840-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den bestehenden „Verhütungsmittelfonds“ zur finanziellen Unterstützung bedürftiger Dortmunder Frauen in besonderen sozialen Notlagen ab dem 1. Januar 2020 um 30.000 Euro auf dann insgesamt 80.000 Euro jährlich aufzustocken.

zu TOP 5.5
Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15861-19)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand der Reform des Fahrdienstes für Menschen mit Behinderungen zur Kenntnis.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Wirtschaftsplan 2020/2021 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15807-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2020/2021 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2018/19
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15808-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater
Dortmund folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Theater Dortmund folgende Beschlüsse:



zu TOP 6.3
Änderung der Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 01.01. bzw. 01.03.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15755-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die

zu TOP 6.4
Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark
-Kostenerhöhung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15611-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der Sanierung des Sonnensegels im Westfalenpark mit einer Kostensteigerung in Höhe von 586 TEUR.

zu TOP 6.5
Veränderung zum Haushaltsplanentwurf 2020/21: Zuschusserhöhung für die OSP gGmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15700-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat beschließt, den städtischen Betriebskostenzuschuss an die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund ab dem Haushaltsjahr 2020 ff um 150.000 € zum Zwecke der Zuschussgewährung an die Olympiastützpunkt Dortmund gGmbH zu erhöhen.

zu TOP 6.6
Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15412-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 29.10.2019 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung über die Vorlage im Rahmen der Haushaltsberatungen am 28.11.2019 (Fortsetzung 05.12.2019). Weiterhin lag dem Rat der Stadt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 03.12.2019 vor: · der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage I)
· dem Erfolgsplan 2020 (Anlage I)
· dem Vermögensplan 2020 (Anlage II)
· der Stellenübersicht 2020 (Anlage III)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 und der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 03.12.2019 folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2020 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanungen 2020 (Anlage IV).

Die Kulturbetriebe Dortmund werden ermächtigt, Darlehen bis zu einer Höhe von 2.010.000,00 € aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um die Übertragung der bereits erteilten Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen für die Maßnahmen Naturkundemuseum und der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache.

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsjahr 2020 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

7. Schule

zu TOP 7.1
Anpassung des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15609-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt das Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord anzupassen. Dies beinhaltet

3. In der Startphase die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1. Dies beinhaltet: 4. In der Umsetzung der nächsten Maßnahmenpakete des Konzeptes eine fortlaufende Anpassung der individuellen Bedarfe.


Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt das Realisierungskonzept zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord anzupassen. Dies beinhaltet

1. In der Startphase die Umsetzung des Maßnahmenpakets 1. Dies beinhaltet: 2. In der Umsetzung der nächsten Maßnahmenpakete des Konzeptes eine fortlaufende Anpassung der individuellen Bedarfe.

zu TOP 7.3
Umsetzung des "DigitalPakts Schule" an den städtischen Schulen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15550-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ zur Kenntnis und beschließt

a) die Teilnahme der Stadt Dortmund am „DigitalPakt Schule“ bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Abwicklung des „DigitalPakts Schule“,

b) den Mehrbedarf im Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ des Kreditpro-grammes „Gute Schule 2020“ in Höhe von ca. 3,68 Mio. Euro über den „DigitalPakt Schule“ zu decken (s. DS-Nr.: 15027-19),

c) die von der Verwaltung genannten Eckwerte des aktuellen Medienentwicklungsplanes entsprechend anzupassen (s.DS.-Nr.: 06580-16) und

d) ermächtigt die Verwaltung, die notwendigen Vergabeverfahren für die Beschaffung des beweglichen und unbeweglichen Vermögens durchzuführen und die entsprechenden Zuschläge zu erteilen.

Analog zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ werden der Rat der Stadt Dortmund jährlich und der Schulausschuss halbjährlich über den aktuellen Stand der Umsetzung des „DigitalPakts Schule“ unterrichtet. Die erste Berichterstattung wird – aufgrund dessen, dass zunächst die notwendigen technisch-pädagogischen Konzepte erarbeitet werden müssen - in der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund im Dezember 2020 erfolgen.

zu TOP 7.2
4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand: 30.08.2019)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15027-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ zum Stand: 30.08.2019 und die Ausführungen zur Finanzierung des aktuell prognostizierten Mehrbedarfs zur Kenntnis und beschließt, dass der Investitionsschwerpunkt „Digitale Infrastruktur“ auf sein Ausgangsbugdet in Höhe von 15,8 Mio. Euro gedeckelt wird und dass ein Teil der für die Stadt Dortmund aus dem „Digitalpakt Schule“ vorgesehenen Fördermittel zur Deckung der prognostizierten Budgetüberschreitung im Investitionsbereich „Digitale Infrastruktur“ eingesetzt werden.

Gleichzeitig ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, die Mittel aus dem „Digitalpakt Schule“, die zur Deckung der Budgetüberschreitung im Investitionsbereich „Digitale Infrastruktur“ eingesetzt werden sollen, nach eigenem Ermessen bedarfsgerecht einzusetzen.

zu TOP 7.4
Schulbauprogramm 2020 ff.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15816-19)
Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 03.12.2019 vor:

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 27.11.2019 vor:
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig zu.

Weiterhin lag dem Rat der Stadt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 10.12.2019 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit vorgenannter Ergänzung folgendes zu beschließen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
2. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juni 2020 über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen. Das Schulbauprogramm unterliegt in seinem Maßnahmen- und Finanzierungsumfang einer jährlichen Überprüfung. Die Veränderungen werden im Rahmen der Sachstandsberichte dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

3. Der Rat beschließt den Weiterbetrieb der noch nicht brandschutzsanierten Schulen Leopold-Hoesch-Berufskolleg, Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, Paul-Ehrlich- Berufskolleg und Westfalenkolleg auf der Grundlage von Empfehlungen unabhängiger Brandschutzgutachter.

Rm Altundal-Köse merkte an, dass sich der Schulausschuss in einer der folgenden Sitzungen noch einmal mit den Empfehlungen der Bezirksvertretungen beschäftigen werde.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 03.12.2019 und der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 10.12.2019 folgenden Beschluss:

Beschluss

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
2. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juni 2020 über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen. Das Schulbauprogramm unterliegt in seinem Maßnahmen- und Finanzierungsumfang einer jährlichen Überprüfung. Die Veränderungen werden im Rahmen der Sachstandsberichte dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.

3. Der Rat beschließt den Weiterbetrieb der noch nicht brandschutzsanierten Schulen Leopold-Hoesch-Berufskolleg, Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg, Paul-Ehrlich- Berufskolleg und Westfalenkolleg auf der Grundlage von Empfehlungen unabhängiger Brandschutzgutachter.




zu TOP 7.5
Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14783-19)

Der Punkt wurde bereits unter TOP 4.7 behandelt.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
FABIDO - Wirtschaftsplan 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15089-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2020 mit Anlagen.

zu TOP 8.2
Weiterentwicklung des Städtischen Institutes für erzieherische Hilfen (SIEH)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15017-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung des Städtischen Institutes für erzieherische Hilfen (SIEH) und beauftragt die Verwaltung die Satzung entsprechend zu ändern und dem Rat erneut vorzulegen.

zu TOP 8.3
Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Kindertageseinrichtungen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14911-19)

Der Rat der Stadt setzte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung ab.

zu TOP 8.4
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
sowie dessen Stellvertreter/in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16107-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das
Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen
Vertreter des Stadtelternbeirates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue
Bezeichnung Jugendamtselternbeirat der Stadt Dortmund) als beratendes Mitglied:
- Beratendes Mitglied Jessika Schenk
- Persönliche Vertretung Hasan Aslantürk

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Wirkungsmonitor 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15421-19)

Rm Rettstadt zeigte auf, dass man der Vorlage zwar zustimmen werde, dieses Instrument jedoch nicht
weit genug greife und sich nicht für ein echtes Controlling eigne.

Rm Urbanek merkte kritisch an, dass es sich nicht um ein strategisches Controllingkonzept handele.

Rm Kowalewski wies darauf hin, dass es auch nicht als Controlling-Instrument eingesetzt werden soll, sondern ein Hilfsmittel für den Rat bei den Haushaltsberatungen darstelle.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie bei Enthaltung von Rm Münch folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2018.

zu TOP 9.2
2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15484-19)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus ihrer Sitzung am 12.11.2019 vor:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 26.11.2019 vor:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig an.


Der Rat nimmt den 2. Bericht zur Zustandsbeurteilung des Immobilienbestands für das Schulportfolio der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 28.11.2019 zur Kenntnis.

zu TOP 9.3
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2020/21ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15815-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 10.12.2019 vor:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig folgende Ergänzung:
Die Bezirksvertretung bittet den Rat die Planung der Erweiterung der Feuerwache Aplerbeck in die Maßnahmenliste dringlich aufzunehmen. Begründung: Durch die Verlegung der Parkplätze des Anbaus der Feuerwache wird eine zweite, dringend benötigte Ausfahrt des Recyclinghofes Aplerbeck auf die Riesestraße ermöglicht.

Ferner merkt die Bezirksvertretung Aplerbeck an, dass der Punkt 175 dahingehend konkretisiert werden muss, dass die Anschaffung einer neuen Küche erst mit dem Neubau geplant und realisiert wird.
Des Weiteren weist die Bezirksvertretung zu Punkt 491 darauf hin, dass die Treppenanlage barrierefrei ausgeführt werden soll.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. (BeMa 2020/21ff.), die in dem Haushaltsplan 2020/21 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.

Rm Mader bat darum, die Empfehlung der BV Aplerbeck zum Antrag zu erheben und die Vorlage mit dieser Ergänzung zu beschließen.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke und Piraten unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2020/21ff. (BeMa 2020/21ff.), die in dem Haushaltsplan 2020/21 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.

zu TOP 9.4
"Sauberes Dortmund" - Stadtbildpflegerischer und sozialpolitischer Mehrwert durch die Umsetzung ästhetischer Reinigungs- und Wildkrautbekämpfungsmaßnahmen durch die EDG Entsorgung Dortmund GmbH im Kontext einer Förderung von bis zu 60 langzeitarbeitslosen Personen nach § 16i SGB II
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15721-19)

Rm Berndsen begrüßte, dass hiermit eine deutliche Verbesserung der Sauberkeit in der Stadt zu erwarten sei. Ebenfalls sei positiv, dass die eingesetzten Personen für die nächsten fünf Jahre eine Perspektive erhalten.

Rm Münch bezeichnete es als sinnvoll, Menschen in Arbeit zu bringen, aber dann solle es sich bitte auch um sinnvolle Arbeit handeln. Er stellte mündlich folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt, in allen Bereichen der Vorlage das Wort „ästhetisch“ durch die Begriffe „unästhetisch“ und „antiökologisch“ zu ersetzen.

Rm Kowalewski stellte dar, dass die ehemaligen Arbeitsgelegenheiten zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung aufgewertet werden.

Rm Schilff betonte, dass es in erster Linie um ein gepflegtes Stadtbild gehe.

Rm Garbe merkte an, dass es sich nicht um eine idyllische Wildblumenwiese, sondern um Unkrautbekämpfung handele.

Rm Münch zeigte auf, dass eine biologische Vielfalt nicht gewünscht sei, was durch die Bezeichnung Unkraut verdeutlicht werde.

OB Sierau entzieht Rm Münch wegen Überschreitung der Redezeit das Wort.

Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch den Antrag des Rm Münch ab.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mehrheitlich folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, eine Ergänzungsvereinbarung zum Straßenreinigungsvertrag vom 24.12.1991 / 16.09.2004 / 15.03.2018 / 14.12.2018 mit der EDG abzuschließen und die ästhetischen Reinigungs- und Wildkrautbekämpfungsmaßnahmen als weitere Sonderreinigung gemäß § 4 Abs. 1 des Straßenreinigungsvertrages aufzunehmen. Die Leistungen der EDG sollen ab dem 01.01.2020 zunächst befristet bis zum 31.12.2024 unter Nutzung der fünfjährigen Fördermöglichkeiten gemäß § 16i SGB II erbracht werden.


zu TOP 9.5
Stadtsauberkeitskonzept für die Stadt Dortmund - hier: Information über die begründete Verschiebung der Ratsbefassung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15998-19)

Der Rat der Stadt nimmt die Informationen über die begründete Verschiebung der Ratsbefassung zum Stadtsauberkeitskonzept für die Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 9.6
KEB: Beteiligung an der E.ON SE
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15996-19)

Rm Reuter gab zu Protokoll, die Folgerung, dass die Aktien durch die DSW 21 gekauft werden, sei nicht zielführend und könne auch nicht mitgetragen werden, sei aber auch nicht Bestandteil des Beschlussvorschlages, weshalb man der Vorlage zustimmen werde.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund hebt den Beschluss vom 13.12.2018 bezüglich der Beteiligung der KEB Holding AG an der E.ON SE (Drucksache Nr.: 12737-18) auf.

Rm Reuter gab zu Protokoll, die Folgerung, dass die Aktien durch die DSW 21 gekauft werden, sei nicht zielführend und könne auch nicht mitgetragen werden, sei aber auch nicht Bestandteil des Beschlussvorschlages, weshalb man der Vorlage zustimmen werde.

zu TOP 9.7
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung der Ämter 23 und 24
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15973-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO NRW

zu TOP 9.8
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2019 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15805-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:



Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2019 gem. § 83 GO NRW
in der Ergebnisrechnung des Fachbereichs 30 in Höhe von insgesamt 658.000,00 €.

zu TOP 9.9
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gem. § 83 GO NRW in der Dortmund-Agentur (FB 3)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15968-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 784.298,- € für die Dortmund-Agentur im Haushaltsjahr 2019 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten zweckgebundenen eigenen Mehrerträge (497.390,06 €) sowie Minderaufwendungen (286.907,94 €) im FB 37 zur Deckung dieser Mehraufwendungen.

zu TOP 9.10
IGA Metropole Ruhr 2027- Modifizierung des Beschlusses zur Gründung der Durchführungsgesellschaft "Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH" aufgrund aktueller Entwicklung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16030-19)

Rm Bohnhof merkte kritisch an, das die Gefahr bestehe, dass die Veranstaltung der IGA für die Stadt defizitär ausgehen werde.

Aus Sicht von Rm Brück gebe es in Dortmund dringendere Projekte, die der Bevölkerung selbst zu Gute kommen.

Rm Münch entgegnete, die Vorredner hätten deutlich gemacht, dass sie nur zugezogene Einwohner seien, sonst wüssten sie, dass die in Dortmund durchgeführten Bundesgartenschauen einen großen Mehrwert für Dortmund gebracht haben.

Rm Rettstadt bezeichnete die Pläne für die Durchführung der IGA als ein Instrument, mit Hilfe dessen der Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort profitieren werde.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gründung einer Durchführungsgesellschaft „Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 gGmbH“, abweichend zum Ratsbeschluss vom 04.07.2019 (Drucksache Nr. 14754-19), ohne Einholung einer verbindlichen Auskunft zur Umsatzsteuerbarkeit der Gesellschafterzuschüsse.



zu TOP 9.11
Wirtschaftsplan 2020 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15970-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2020 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Das SV GVVF wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2019 in Höhe von 20 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2020 zu übertragen.

zu TOP 9.12
Deutsches Fußballmuseum: Wirtschaftliche Lage, Wertschöpfungseffekte und Verlustausgleich

Beschluss
(Drucksache Nr.: 16193-19)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter dem Tagesordnungspunkt 1.3 ab.

zu TOP 9.13
Abschaffung der Zweitwohnungssteuer
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16255-19)

Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:

„… die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Dortmund vom 23.4.1998 ersatzlos zum 01.01.2020 zu annullieren.

Begründung:

Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer, im Volksmund auch „3. Miete“ genannt, ist unverhältnismäßig und sozial ungerecht. Sie stellt eine erhebliche Einmischung der Stadt in die Freizügigkeitsrechte und die persönlichen Entscheidungen der Bürger dar.

In einer Universitätsstadt wie Dortmund belastet sie insbesondere Studierende und Auszubildende, die in der Regel eher wenig Geld zu Verfügung haben und oft nur für ihre Ausbildungsdauer nach Dortmund kommen. Diese können sich im Gegensatz zu anderen Kommunen gemäß der o.g. Satzung auch nicht von der Zahlung dieser Steuer befreien lassen.

Viele in Dortmund Beschäftigte, die aus dem näheren Umfeld des Ruhrgebietes stammen, bleiben Pendler, statt sich zusätzlichen Wohnraum in Dortmund zu mieten. Die Lage der Stadt sowie die gute verkehrliche Anbindung begünstigt dieses Pendlerverhalten. Eine Zweitwohnung kann daher eine sinnvolle ökonomische und ökologische Alternative zum gesundheitlich belastenden und umweltschädlichen Pendeln darstellen.

Ferner bringt die Steuer der Stadt eher geringe Einnahmen. Von diesem kleinen Betrag ist auch noch ein großer Teil an Verwaltungskosten abzuziehen. Damit sorgt die Zweitwohnungssteuer dafür, dass sich die Verwaltung hauptsächlich mit sich selbst beschäftigt. Ein nennenswerter finanzieller Vorteil ist nicht zu erkennen.“

Rm Bohnhof begründete den Antrag damit, dass den Einnahmen in Höhe von 240.000 € ein sehr hoher Verwaltungsaufwand entgegenstehe. Einerseits sei die Freizügigkeit gewünscht, andererseits schaffe man derartige Regulierungen, um die Menschen an den Standort zu binden. Dies sei nicht mehr zeitgemäß.

Rm Rettstadt bat um Übersendung des Antrages zur weiteren Beratung an den AFBL.

Rm Münch führte aus, dass diejenigen, die von den Leistungen in Dortmund profitieren wollen, auch ihren Wohnsitz in der Stadt haben sollten.

Rm Kowalewski bezeichnete es als positiven Nebeneffekt zur Bekämpfung der allgemeinen Wohnungsnot, wenn Wohnungen freigezogen würden, weil Menschen ihren Hauptwohnsitz in Dortmund nehmen.

Der Rat der Stadt überweist den Antrag zur weiteren Beratung in den AFBL.

zu TOP 9.14
Moratorium Grundsteuerhebesätze
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16254-19)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag von der Fraktion Alternative für Deutschland vor:

„…die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag, den der Rat beschließen möge:

Der Rat der Stadt erkennt an, dass sich die Belastungen der Bürger durch die Grundsteuern nicht erhöhen dürfen. Er spricht sich für ein Moratorium bei den Grundsteuerhebesätzen – Grundsteuer A und Grundsteuer B – aus. Es wird damit angestrebt, die Grundsteuer-Hebesätze bis 2025 nicht zu erhöhen.

Begründung:

Der Steuereinnahme-Boom ist mit dem Rückgang der Konjunktur in Deutschland auch in Dortmund zu Ende. Zwar steigen die Steuereinnahmen der Stadt auch in den nächsten Jahren wahrscheinlich noch weiter moderat, dennoch bleiben sie weit hinter den Planungen des Haushalts 2019 zurück. Für 2021 etwa werden voraussichtlich 27,6 Mio. € weniger Steuern eingenommen als geplant. Zugleich steigen viele Belastungen des Haushalts und kompensieren das Steuer-Plus.

Damit kann die Versuchung steigen, Mehreinnahmen erneut über eine Anhebung der Grundsteuer zu generieren. Das Drehen an der Grundsteuer-Schraube wäre allerdings fatal, da zahlreiche Bürger als Folge der künftigen verfassungsgerichtlich erzwungenen Grundsteuer-Neuberechnung ohnehin mit steigenden Kosten in diesem Bereich konfrontiert sein werden. Zugleich können weltwirtschaftliche Entwicklungen zu einem Zinsanstieg führen. Das ist derzeit zwar nicht zu erkennen. Käme es allerdings dazu, könnte es durchaus einen schärferen Zinsanstieg geben als das heute von vielen erwartet wird.

Ein Einfrieren der Grundsteuerhebesätze gibt Mietern, Haus- und Wohnungsbesitzern über einen überschaubaren Zeitraum mehr Planungs- und Finanzierungssicherheit bei den ohnehin schon hohen umlagefähigen Grundbesitzabgaben. Es wird damit ein Beitrag zur Abfederung steigender Mieten geleistet und letztlich die Schaffung von Eigentum gefördert.“

Rm Garbe bezeichnete es als sinnvoll, mit Hilfe eines Moratoriums für die nächsten fünf Jahre die Hebesätze der Grundsteuer nicht zu erhöhen. Dies sei ein Signal in die Bürgerschaft, die ihre Kosten besser kalkulieren könnten und werde verhindern, dass eine Abwanderung ins Umland erfolgt.

Rm Rettstadt lehnte diesen Vorstoß ab, da niemand abschätzen könne, was in den nächsten Jahren passiere. Derzeit sei eine Erhöhung der Grundsteuer aber auch nicht beabsichtigt.

StD Stüdemann riet von einer voreiligen Entscheidung ab, vielmehr seien zunächst die grundsätzlichen Neuregelungen auf diesem Gebiet abzuwarten. Außerdem sei es möglicherweise ein Mittel der Kommunen, um die Handlungsfähigkeit sicherzustellen. Zudem solle man dem neuen Rat mit einer solchen Entscheidung nicht vorgreifen.

Auch Rm Reuter wies darauf hin, dass man sich verständigt habe, die Neureglungen abzuwarten.

Rm Reppin zeigte auf, dass es bislang immer gelungen sei, mit anderen Maßnahmen die Ziele zu erreichen. Darüber hinaus sei es auch möglich, den Grundsteuerhebesatz nach unten zu korrigieren, was durch das Moratorium ebenfalls verhindert würde.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Alternative für Deutschland vom 26.11.2019 mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte ab.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Fortbestand und Weiterentwicklung der Städtekooperation Integration.Interkommunal
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15568-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
zu TOP 10.2
Masterplan Mobilität:
Umweltfreundliche Mobilität der Beschäftigten und Beamt*innen der Stadtverwaltung Dortmund auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15810-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgendes Schreiben des Personalrates vom 19.11.2019 vor:

Rm Münch kritisierte, dass den Beschäftigten vorgeschrieben werden soll, wie sie zukünftig zur Arbeit kommen sollen, die Ratsmitglieder aber – statt mit gutem Beispiel voranzugehen – auf ihrer kostenlosen Parkkarte bestehen. Er stellte mündlich folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt beschließt, dass den Ratsmitgliedern keine kostenlose Parkkarte mehr zur Verfügung gestellt wird, weil der Rat der Stadt Dortmund mit gutem Beispiel für die ökologische Mobilitätswende vorangehen möchte.

Rm Brück bezeichnete den Vorschlag als sinnvoll, er werde zustimmen.

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Bohnhof ergänzte, dass nicht jeder sich auf ein vorgeschriebenes Verkehrsmittel festlegen lasse.

Rm Fuß führte aus, dass er es leid sei, dass Rm Münch immer alle Ratsmitglieder über einen Kamm schere. Er selbst nehme – wie auch andere Mitglieder des Rates – das Angebot der Parkkarte nicht in Anspruch.

Rm Matzanke beantragte Schluss der Debatte, da nicht über die Vorlage diskutiert werde.

Dem Antrag auf Schluss der Debatte wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie Rm Münch entsprochen.

Rm Münch stellte anschließend in einer persönlichen Erklärung dar, dass behauptet wurde, er habe die Unwahrheit gesagt. Diese Anschuldigung weise er zurück. Er habe keinen Einblick in die Steuerunterlagen und wisse daher nicht, wer die Parkkarte als geldwerten Vorteil bei seiner Steuererklärung angebe. Er wisse nur, dass die Parkkarte kostenlos zur Verfügung gestellt werde, so dass er die grundsätzliche Aussage aufrechterhalte.

Rm Brück merkte ebenfalls in einer persönlichen Erklärung an, dass auch er keine Parkkarte in Anspruch nehme und er eine persönliche Entschuldigung von Rm Münch erwarte.

Der Antrag von Rm Münch wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen von Rm Münch und Rm Brück abgelehnt.

Der Rat der Stadt nimmt das Schreiben des Personalrates vom 19.11.2019 zur Kenntnis.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie bei Enthaltung der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss
zu TOP 10.3
Sicherstellung der Schutzziele im Brandschutz und Rettungsdienst der Stadt Dortmund;
hier: Anzahl der Funktionsstellen und bedarfsgerechte Anpassung des Personalfaktors (PF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15792-19)

Der Rat der Stadt Dortmund fasst einstimmig bei Enthaltung der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie Rm Münch folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,



zu TOP 10.4
Sachstandsbericht zum Chief Information / Innovation Office
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15802-19)

Der Rat der Stadt nimmt den 1. Sachstandsbericht zu den bisherigen Aktivitäten des Chief Information / Innovation Office zur Kenntnis.

zu TOP 10.6
Durchführung eines zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15436-19)
Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 28.11.2019 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 14.11.2019 vor: Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt fest, dass der Beschluss des Ausschusses über die Vorlage DS-Nr. 15436-19 bereits am 07.11.2019 getroffen wurde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ab.

Rm Schwinn kündigte an, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich bei der Abstimmung der Vorlage enthalten werde, nicht, weil man das Konzept für schlecht erachte, sondern weil zusätzlich das Angebot eines kostenlosen Sperrmülltages nicht vorgesehen sei.

Auch Rm Brück würde einen solchen zusätzlichen Sperrmülltag befürworten.

Rm Kowalewski entgegnete, dass es sinnvoller sei, im Straßenraum hinreichend Mülleimer mit ausreichendem Fassungsvolumen zu schaffen.

Rm Münch zeigte sich traurig, dass eine solche Maßnahme überhaupt notwendig sei.

Rm Garbe befürchtete, dass das eingesetzte Personal nicht ausreichen werde, die wilden Müllkippen zu beseitigen.

Rm Goosmann führte aus, dass erstmals Personal eingesetzt werde, welches mit ordnungsbehördlichen Rechten ausgestattet sei und direkt vor Ort sanktionieren könne. Das Thema der Sperrmülltage sei im Fachausschuss hinreichend diskutiert worden.

Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Rettstadt fasste zusammen, dass es sich um ein Pilotprojekt handele, welches nach zwei Jahren evaluiert werde. Er widersprach Rm Brück und Rm Thieme, das die Verunreinigungen nur in der Nordstadt seien, es gebe in vielmehr in allen Stadtbezirken Bereiche, die regelmäßig stark verunreinigt sind.

Rm Dr. Suck beantragte Schluss der Debatte, dem Antrag wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte entsprochen.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion die Linke und Piraten sowie bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 07.11.2019 folgenden Beschluss:

Beschluss
zu TOP 10.7
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die ordentliche Mitgliederversammlung 2020 des Städtetages Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16191-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte (Drucksache Nr.: 16191-19-E2) vor:

Es wird beantragt, dass einer der acht Delegiertenplätze der Stadt Dortmund durch die Ratsgruppe NPD/ Die Rechte ausgefüllt werden soll. Als Vertreter zum Städtetag 2020 entsendet die Ratsgruppe Axel Thieme, im Verhinderungsfall Michael Brück. Zusätzlich wird geheime Wahl über den Vorschlag beantragt.

Weiterhin lagen dem Rat der Stadt folgende Namensvorschläge der Fraktionen (Drucksacke Nr.: 16191-19-E1) vor:

Namensvorschlag der Fraktionen:
1. RM Susanne Meyer (SPD)
2. RM Torsten Heymann (SPD)
3. RM Bernhard Klösel(SPD)
4. RM Anke Kopkow (CDU)
5. RM Annette Becker (CDU)
6. RM Svenja Noltemeyer (B90/Grüne)
7. RM Oliver Stieglitz (B90/Grüne)
8. RM Thomas Zweier (Die Linke & Piraten)

OB Sierau erläuterte unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler und
-auszählerinnen – Rm Taranczewski (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Reigl (Die Linke & Piraten), Rm Urbanek (AfD) und Rm Happe (FDP/Bürgerliste) - das weitere Verfahren.


Von insgesamt 82 abgegebenen Stimmen bei 88 anwesenden Personen entfielen unter Berücksichtigung von sechs Enthaltungen

auf die vorliegende Namensliste der Fraktionen (Drucksache Nr.: 16191-19-E1)
79 Stimmen

und auf den Vorschlag der Ratsgruppe NPD/Die Rechte
(Drucksache Nr.: 16191-19-E2) 3 Stimmen.


Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte mehrheitlich ab.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich unter Berücksichtigung der Namensvorschläge (Drucksache Nr.: 16191-19-E1) folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Rat der Stadt benennt folgende stimmberechtigte Delegierte für die Mitgliederversammlung des Städtetages Nordrhein-Westfalen am 25. und 26. Mai 2020 in Essen.

1. RM Susanne Meyer (SPD) 5. RM Annette Becker (CDU)

2. RM Torsten Heymann (SPD) 6. RM Svenja Noltemeyer (B90/Grüne)

3. RM Bernhard Klösel (SPD) 7. RM Oliver Stieglitz (B90/Grüne)

4. RM Anke Kopkow (CDU) 8. RM Thomas Zweier (Die Linke & Piraten)

zu TOP 10.8
Umbesetzung in Gremien
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2019

(Drucksache Nr.: 15993-19)
Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Überweisung des Integrationsrates aus seiner Sitzung am 26.11.2019 vor:

Dem Integrationsrat lag folgender gemeinsamer Antrag der Vorstandsmitglieder des Integrationsrates (Aysun Tekin - Internationalen SPD-Liste, Emre Gülec - Allgemeine aktive Liste der türkischen Verbände und Michael Taranczewski - SPD-Fraktion) zur Beschlussfassung vor:


Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in Gremien:

Herr/Frau ________ ersetzt das ausgeschiedene Integrationsratsmitglied, Krzysztof Imielski, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Herr/Frau ________ wird anstatt Frau Irina Bürstinghaus, stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

Begründung:
Herr Krzysztof Imielski hat sein Mandat als Integrationsratsmitglied aufgegeben.
Gemäß § 10 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund kann der Integrationsrat dem Rat aus der Mitte seiner nach § 27 Abs. 2 Satz 1 GO NRW gewählten Mitglieder sachkundige Einwohnerinnen und Einwohner für die Ausschüsse vorschlagen.


Im Namen des Vorstandes des Integrationsrates

Aysun Tekin Michael Taranczewski f. d. R.
Emre Gülec Korkus (Geschäftsführung Integrationsrat)


Der Integrationsrat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in Gremien:

Frau Irina Bürstinghaus ersetzt das ausgeschiedene Integrationsratsmitglied, Krzysztof Imielski, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Herr Alexander Krimhand wird anstatt Frau Irina Bürstinghaus, stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Münch sowie gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Beschluss:
Der Integrationsrat bittet den Rat der Stadt Dortmund um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags hinsichtlich der Umbesetzung in Gremien:

Frau Irina Bürstinghaus ersetzt das ausgeschiedene Integrationsratsmitglied, Krzysztof Imielski, als beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Herr Alexander Krimhand wird anstatt Frau Irina Bürstinghaus, stellvertretendes beratendes Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

zu TOP 10.9
Live-Streaming und dauerhaft abrufbare Video-Veröffentlichung aller Ratssitzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 16253-19)
zu TOP 10.10
Übertragung von Rats- und Ausschusssitzungen
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16263-19)

Die Punkte wurden gemeinsam behandelt.

Es lagen folgende Unterlagen vor:

- Antrag der AfD-Fraktion (Drucksache 16253-19)

Der Rat der Stadt beschließt, von März 2020 an, alle Sitzungen des Rates der Stadt
Dortmund über die Stadt-Homepage „www.dortmund.de“ live ins Internet zu streamen.
Zugleich sollen die Videoaufzeichnungen dauerhaft auf der Seite „dortmund.de“ abrufbar sein. Das Video-Streaming ist so zu gestalten, dass alle Ratsmitglieder optisch und tontechnisch gleich gut wahrgenommen werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden technischen Voraussetzungen bis März 2020 zu schaffen.

Begründung:

Eine Live-Übertragung der Ratssitzungen ist schon lange überfällig und dringend geboten.
Die bisherige Praxis, nur anwesenden Besuchern das Mitverfolgen von Ratssitzungen zu ermöglichen, ist aus demokratischer Sicht und in Anbetracht der fortgeschrittenen technischen
Möglichkeiten nicht länger hinnehmbar. Zum einen sind die Plätze im Zuschauerraum begrenzt, zum anderen kann die Tribüne jederzeit mit organisierten Zuschauertrupps gefüllt werden, während andere Bürger – wie schon geschehen - das Nachsehen haben und die Abläufe auf dem Ratsparkett selbst nicht verfolgen können.

Es ist heutzutage weder zeitgemäß noch demokratisch vertretbar, die gewachsene Öffentlichkeit im Netz von den Ratssitzungen auszuschließen. Es reicht nicht aus, dass dann
und wann auch Bürger im Foyer des Ratshauses die Sitzung über einen Bildschirm verfolgen
können. Jeder Bürger soll die Möglichkeit haben, die Ratssitzungen und das damit
einhergehende „Rats-Geschehen“ von zu Hause aus oder auch unterwegs live zu verfolgen
bzw. die komplette Sitzung später aufzurufen, wenn er Zeit dazu hat. Es dürfte für alle Bürger interessant sein, die zum Teil sehr agilen Akteure oder „ihren“ Ratsvertreter live auf der Ratsbühne zu erleben.
Über das einzuführende Sitzungs-Streaming wird den interessierten Bürgern endlich die
Gelegenheit gegeben, sich live oder zeitversetzt ein reales Bild von den politischen Entwürfen
der Parteien, der Diskussion der einzelnen Anträge und der Diskussionskultur im
Stadtrat zu machen.
Der Live-Einblick in Ratssitzungen ist auch deshalb besonders wichtig, da der Zeitungsmonopolist Ruhr Nachrichten politisch tendenziös berichtet. So werden etwa die Wortbeiträge und Anträge der AfD-Ratsfraktion weitestgehend ausgespart. Dasselbe gilt auch für den WDR, andere Presseorgane und selbsternannte Netz-Schreiberlinge.
Gerade im Vorfeld der Kommunalwahl im kommenden Jahr ist es demokratisch geboten,
die unterschiedlichen Politikentwürfe einer breiten Bürgerschaft darzustellen. Jeder kann
sich so allzeit und wenn es ihm passt ein Bild von den Themen und Argumenten der einzelnen
Parteien machen. Nichts ist so überzeugend wie der eigene Blick auf die Welt – nicht eingeordnet bzw. vorgefiltert von angepassten Mainstream-Medien. Wir meinen: Nur Mut! Was im Bundestag und Landtag NRW klappt, funktioniert auch in Dortmund.

- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Ratsgruppe NPD/Die Rechte (Drucksache 16253-19-E1)

- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 16263-19)

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zeitnah, spätestens jedoch bis Ende Oktober 2020, Aufzeichnungen der Sitzungen des Rates der Stadt Dortmund im Internet verfügbar zu machen, sowohl in Form eines „Live-Streams“, als auch für den späteren Abruf.
In einem zweiten Schritt, soll nach der technischen Implementierung auch die Zurverfügungstellung der Ausschusssitzungen umgesetzt werden, wobei hier aus den Erfahrungen der Ratssitzungen eventuell notwendige Änderungen vorgenommen werden können.
Dem Rat der Stadt Dortmund ist im Frühjahr 2020 dazu eine Kostenkalkulation vorzulegen.


Rm Reuter signalisierte, dass aus ihrer Sicht eine Befassung heute nicht erfolgen sollte. Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste sollte als Prüfauftrag an die Verwaltung gegeben werden. Mit der heutigen Aufzeichnung der Haushaltsreden habe man einen ersten Schritt gemacht, wolle aber zum jetzigen Zeitpunkt keine bindenden Beschlüsse fassen.

Für Rm Garbe ist es der richtige Zeitpunkt, das bereits zu viel Zeit vergangen sei und man die Live-Übertragung im nächsten Jahr umsetzen sollte. Hohe Kosten seien nicht zu erwarten, es müsse jedoch sichergestellt werden, dass jeder technisch vernünftig dargestellt werde.

Rm Brück fand es schade, dass diese Debatte erst jetzt geführt werde.

Rm Schilff zeigte auf, dass man dem neuen Rat in seiner Entscheidung nicht vorgreifen wolle. Die heutige Aufzeichnung der Haushaltsreden solle dafür genutzt werden, Erfahrungen zu sammeln, die im Zuge der Rathaussanierung umgesetzt werden sollen. Auch sei noch nicht abschließend geklärt, wo der Rat zukünftig tagen werde und dort die technischen Voraussetzungen für eine Live-Übertragung gegeben sind.

Rm Dr. Suck pflichtete Rm Reuter bei, da auch im Vorfeld noch viele Einzelheiten geklärt werden müssen. Neben den Ratssitzungen gebe es auch Ausschusssitzungen, für die Regelungen gefunden werden müssen. Das Thema sei auch Gegenstand der Beratungen im Kommunalausschuss des Landes, diesen wolle man ebenfalls nicht vorgreifen. Ein entsprechender Prüfauftrag an die Verwaltung sollte vom neuen Rat der Stadt ausgesprochen werden.

Rm Münch zeigte sich wenig überrascht, dass die großen Fraktionen dieses Thema nicht aufgreifen wollen.
Er stellte mündlich folgenden Antrag:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Verwaltung die rechtlichen und technischen Voraussetzungen schafft, um ab der November-Sitzung 2020 die Ratssitzung online zu übertragen.

Rm Rettstadt befürwortete den Vorschlag, den Antrag seiner Fraktion als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben, auch vor dem Hintergrund einer Kostenaussage für die Westfalenhallen, wo zukünftig vermutlich die Ratssitzungen stattfinden werden.

Rm Kowalewski stellte in Frage, ob es in den Westfalenhallen als Zwischenlösung sinnvoll sein wird.

Rm Noltemeyer ergänzte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diese Forderung bereits in der letzten Wahlperiode zur Diskussion gestellt habe. Durch den zwischenzeitlichen technischen Fortschritt würden die Kosten voraussichtlich weitaus geringer ausfallen.

Rm Heymann beantragte Schluss der Debatte, Für Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Dem Antrag aus Schluss der Debatte wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion, der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie Rm Münch entsprochen.

Rm Brück gab in einer persönlichen Erklärung zu Protokoll, dass der OB durch die Bezeichnung der Ratsgruppe NPD/Die Rechte als Nazis beabsichtige, diese in der Öffentlichkeit oder im Rat zu diffamieren. In dem vom OB erzeugten politischen Klima sei es eine Auszeichnung, als Nazi bezeichnet zu werden, da alles, was neben der CDU sei, Nazis seien. Es zeige, dass der OB auf persönlicher Ebene versuche, Leute zu diskreditieren, zeige aber nur seine eigene Schwäche und Unsicherheit, die er mit seinem großspurigen Auftreten überspielen wolle.


Der Rat der Stadt fasste folgende Beschlüsse:

Der Antrag der AfD-Fraktion wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Ratsgruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Der Antrag der Ratsgruppe NPD/Die Rechte wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte abgelehnt.

Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt.

Der Antrag von Rm Münch wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie Rm Münch abgelehnt.

Dem Antrag von Rm Dr. Suck wurde mit Mehrheit gegen die Stimmen der Ratsgruppe NPD/Die Rechte sowie Rm Münch zugestimmt.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Ungelöste Probleme des Tiefbauamts mit dem Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15574-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch stellte die Nachfrage, ob sich die Verwaltung an den Beschluss der Bezirksvertretung Hombruch halten werde, die im schlechten Zustand befindlichen Bereiche zu reparieren.

OB Sierau signalisierte, dass dies nach einer Inaugenscheinnahme vor Ort noch einmal bewertet und man anschließend auf die BV Hombruch zugehen werde.

zu TOP 11.1.2
Stahlgitterzäune als Sicherungsmaßnahmen bei einem aspahltierten Rad- und Wanderweg "Rheinischer Esel"
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15576-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.1.3
Befahren des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" mit Forstfahrzeugen zum Holzabtransport
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15577-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.1.4
Zunahme des Radverkehrs durch die Asphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 15581-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Münch fragte nach, ob es nicht ein Widerspruch sei, dass in der Stellungnahme davon gesprochen werde, dass mehr Radfahrer die gleiche Wegbreite nutzen sollen, jedoch nicht mit mehr Konflikten zu Fußgängern zu rechnen sei.

OB Sierau entgegnete, dass das bisher prognostizierte Mehr an Radfahrern auskömmlich sei und alle Verkehrsteilnehmer gegenseitige Rücksichtnahme walten lassen.

zu TOP 11.1.5
Fake-Fassanstich zum Pfefferpotthastfest 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16273-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.6
Kostenkalkulation für Radwege in der freien Landschaft
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16272-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.7
Rückzahlung von Fördergeldern bei einer Bebauung der Grünfläche Arminiusstraße in Dorstfeld durch einen Supermarkt
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16271-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 11.1.8
Rückzahlung von Fördergeldern bei Ausrottung der geförderten FFH-Art auf Phoenix West
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16270-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



zu TOP 11.1.9
Untätigkeit des Umweltamtes gegen Motocrossfahrer im NSG Klusenberg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16269-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Asylbewerber mit vollziehbarer Ausreiseverpflichtung zum 31. Oktober 2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15870-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

Rm Brück bittet um Aufschlüsselung, aus welchen Ländern die zur Ausreise verpflichteten Ausländer stammen.

zu TOP 11.2.2
Ausufernde Kosten für das DFB-Museum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15871-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.2.3
Böllerverbotsforderung durch die „Deutschen Umwelthilfe (DUH)“
Anfrage zur TO (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15880-19)
Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

zu TOP 11.2.4
Neues Thor-Steinar-Geschäft am Brüderweg in der Dortmunder Innenstadt
Nachfrage aus der Sitzung des Rates am 14.11.2019 (Gruppe NPD / Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 15400-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Nachfrage vor.

zu TOP 11.2.6
Städtische Verantwortung für Graffiti-Fassadengestaltung in der Emscherstraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte )
(Drucksache Nr.: 15429-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Nachfrage vor.

zu TOP 11.2.6
Angekündigtes, städtisches Vorgehen gegen Ladengeschäft von "Thor Steinar"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16274-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.7
Aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezüglich Hartz-IV-Kürzungen
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 16275-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.





OB Sierau beendete die öffentliche Sitzung um 20:03 Uhr.

Der Oberbürgermeister






Ullrich Sierau
Heinz Neumann
Ratsmitglied
Liliana Korbmacher
Schriftführerin


Haushaltsrede Herr Schilf SPD.pdfHaushaltsrede Herr Schilf SPD.pdf

Haushaltsrede_Monegel CDU.pdfHaushaltsrede_Monegel CDU.pdf


Haushaltsrede Ulrich Langhorst. B90 Die Grünendoc.pdfHaushaltsrede Ulrich Langhorst. B90 Die Grünendoc.pdf

Haushaltsrede Herr Kowalewski LiPi.pdfHaushaltsrede Herr Kowalewski LiPi.pdf

Haushaltsrede Rm Garbe AfD.pdfHaushaltsrede Rm Garbe AfD.pdf



Haushaltsrede FDP_BL_RmRettstadt_redigiert.pdfHaushaltsrede FDP_BL_RmRettstadt_redigiert.pdf


Haushaltsrede Gruppe NPD_Die Rechte_Rm Brück_redigiert.pdfHaushaltsrede Gruppe NPD_Die Rechte_Rm Brück_redigiert.pdf


Haushaltsrede Rm Münch_FBI Redigiert.pdfHaushaltsrede Rm Münch_FBI Redigiert.pdf
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