Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Rates der Stadt
am 16.12.2021
Westfalenhallen, Halle 2


Sitzungsdauer: 13:00 - 18:00 Uhr


Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 85 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Berndsen (SPD)
Rm Heymann (SPD)
Rm Karacakurtoglu (Die Linke+)
Rm Helferich (AfD)
Rm Dondrup (Die Partei)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Jutta Seybusch
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Rates der Stadt,
am 16.12.2021, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021
- wird nachversandt -

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22100-21-E1)

2.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22170-21)

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22785-21)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22120-21)

3.3 Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22119-21)
Die Vorlage wurde im Rahmen eines Sonderversandes am 05.11.21 verschickt.

3.4 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts im Untersuchungsgebiet "Hauptbahnhof - Umfeld Nord"

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22830-21)

3.5 Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2020

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22010-21)

3.6 Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
hier: Grundsatzentscheidung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22841-21)

3.7 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22487-21)

3.8 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22397-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 3.9) vor.

3.9 SpongeTown - Schwammstadt
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 22198-21)


3.10 Wohnungsmarkt Ruhr - Fünfter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22844-21)

3.11 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 3.5) vor.

3.12 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20915-21)

3.13 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)

3.14 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22327-21)

3.15 Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22266-21)

3.16 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22895-21)

3.17 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22975-21)

3.18 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)

3.19 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21998-21)

3.20 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22409-21)

3.21 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22519-21)

3.22 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22366-21)

3.23 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22360-21)

3.24 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22700-21)

3.25 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22850-21)

3.26 Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)

3.27 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22455-21)

3.28 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22277-21)

3.29 Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)

3.30 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21641-21)

3.31 Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19256-20)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 25.03.21 (TOP 3.10) vor.

3.32 Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 21399-21)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22352-21)

4.2 Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22445-21)

4.3 Wirtschaftsplan 2022 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22789-21)

4.4 Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22899-21)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Corona
Zusatz- /Ergänzungsantrag sowie Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22866-21-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 5.2) vor.
hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23206-21)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 23212-21)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22456-21)

6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22570-21)

6.3 Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22546-21)

6.4 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022
Festlegung der Kunstsparte

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22666-21)

6.5 Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22780-21)

6.6 Neuer Gedenkort am alten Bahnhof Dortmund-Süd
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2021
(Drucksache Nr.: 22139-21)

7. Schule

7.1 Errichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Hörde durch Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule (Schul-Nr. 162784)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22314-21)

7.2 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22395-21)

7.3 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22436-21)

7.4 Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22752-21)

7.5 Genehmigung zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schokoticket für anspruchsberechtigte Schüler*innen durch die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21707-21)

7.6 Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Holzwickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22910-21)

7.7 Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für die Jahre 2022 und 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22771-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22414-21)

8.2 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter*in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23116-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Wirkungsmonitor 2019/2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22111-21)

9.2 Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21674-21)

9.3 Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21576-21)

9.4 FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22654-21)

9.5 Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft der KoPart eG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22898-21)

9.6 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)

9.7 GELSENWASSER AG - hier: Anteilsaufstockung an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22976-21)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage vom 01.12.2021 (Drucksache Nr.: 22976-21-E1)

9.8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22950-21)

9.9 Stadtsparkasse Dortmund - Zusammenschluss mit der Stadtsparkasse Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22952-21)

9.10 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23029-21)

9.11 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 9.14) vor.

9.12 Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23051-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21643-21)

10.2 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21851-21)

10.3 Verkaufsoffene Sonntage 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22418-21)

10.4 Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22689-21)

10.5 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21963-21)

10.6 Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21831-21)

10.7 Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21965-21)

10.8 Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20516-21)

10.9 Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 10.9) vor.

10.10 Bestellung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22811-21)

10.11 Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22870-21-E1)
Die Unterlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 10.18) vor.

10.12 Einrichtung einer kommunalen, ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) der Stadt Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
(Drucksache Nr.: 22470-21)
hierzu -> Schreiben des Tierschutzvereins vom 15.11.2021 (Drucksache Nr.: 22470-21-E1)

10.13 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23173-21)

10.14 Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23192-21)

10.15 Umsetzung von Beschlüssen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23207-21)

10.16 Berichterstattung zu Sitzungen des Rates der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23208-21)

10.17 Ächtung des N*Wortes
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2021
(Drucksache Nr.: 23028-21)


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
11.1.1 Integration durch Sport
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 21754-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 11.1.1) vor.

11.1.2 Interkulturelle Öffnung (IKÖ) der ambulanten und stationären Angebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 22681-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 11.1.2) vor.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
11.2.1 „Bunte Bänke“ auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22784-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 18.11.2021 (TOP 11.2.1) vor.

11.2.2 Geimpfte Personen in Krankenhäusern
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22786-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 18.11.2021 (TOP 11.2.2) vor.

11.2.3 Obdachlose in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22787-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 18.11.2021 (TOP 11.2.3) vor.

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 13:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

OB Westphal weist auf das Hygienekonzept zur Nutzung von Sitzungsräumen in den Westfalenhallen sowie die Regeln zum Gesundheitsschutz hin. Er bittet um Beachtung.

Der öffentliche Teil der Sitzung wird im Internet übertragen. OB Westphal macht die Anwesenden mit den Regeln, in welchen Situationen Ton oder Bild und Ton übertragen werden, vertraut. Des Weiteren erläutert er die Möglichkeit des Widerspruchs.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Westphal als Vorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgende Erweiterung zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:


Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung mehrheitlich zu.

Weiterhin schlägt OB Westphal die Absetzung folgender Vorlagen vor:

Die AfD-Fraktion zieht mit E-Mail vom 16.12.21 folgenden Vorschlag zur Tagesordnung zurück:

OB Westphal gibt den Hinweis, dass in der aktualisierten Fassung der TOP
zur Erweiterung der Tagesordnung vorgesehen war. Da es sich hier um einen Beschluss im Rahmen der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Pilotprojekt handelt und das Thema bereits in die Haushaltsbeschlüsse unter TOP 2.1 einfloss, ist eine gesonderte Behandlung nicht notwendig. Der TOP entfällt damit.

Unter TOP

haben die Ausschüsse noch Beratungsbedarf angemeldet. Daher wird unter dem TOP lediglich ein vom Ausschuss empfohlener Antrag beraten und abgestimmt

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.

Rm Mader (CDU) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung für die Grundsatzerklärungen zum Haushalt 2022 unter TOP 2.1 auf 15 Minuten je Fraktion und 5 Minuten je Einzelratsmitglied zu begrenzen. Für alle weiteren Tagesordnungspunkte schlägt er eine Redezeit von maximal drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt vor.

Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021

Rm Nienhoff (CDU) merkt an, dass seine Wortmeldung zu TOP 10.18 fehlt.

OB Westphal sagt die Ergänzung der Niederschrift zu.

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021 wird zu TOP 10.18 wie folgt ergänzt:

Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021 wird mit Mehrheit der Stimmen unter Beachtung des o.g. Einwands genehmigt.

Rm Zweier (Die Linke+) scheidet zum 31.12.2021 aus dem Rat aus. OB Westphal bedankt sich für sein langjähriges Engagement im Ehrenamt.

Auch Frau Seybusch, Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Dortmund, scheidet zum 31.12.2021 aus. OB Westphal spricht auch ihr seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Hierzu: - Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022“
(Drucksache Nr.: 22100-21-E1) vom 30.11.20212

- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022“
(Drucksache Nr.: 22100-21-E36)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben von OB Westphal vom 13.12.21 (Drucksache Nr.: 22100-21-E37) vor:

Außerdem liegt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am 02.12.2021 vor:

1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023
3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim Jugendamt
Fraktion DIE LINKE+ -> Drucksache Nr.: 22100-21-E4:

1. Die Fraktion DIE LINKE + beantragt, die Beratungsstelle DROBS auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & CDU-Fraktion-> Drucksache Nr.: 22100-21-E5:

1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.

2. Young Carer – Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
a) Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
b) Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.

3. Temporäre Spielstraßen
4. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
5. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Hundesteuersatzung vom 1. Januar 2003, mit zweiter Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 08.10.2014
Beschlussvorschlag
Hundesteuersatzung (neu)
§2 Steuermaßstab und Steuersatz

1.) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 156,00 €,

b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 204,00 €,
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €,


d) ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €.
    Wurde ein gefährlicher Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet und wird dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis nach § 4 oder § 21 des Hundegesetzes für das Land NRW (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002 (GV NRW S. 656) in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt, entfällt die Steuer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d.

    Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst. b beträgt die Steuer jährlich 312 Euro, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen.
    §2 Steuermaßstab und Steuersatz

    1.) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
    a)
    ein bis zwei Hund(e) gehalten werden, 156,00 €,
    b)
    drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €.
    c) ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €.

    d) entfällt




    Abschnitt entfällt komplett











    Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst.
    c beträgt die Steuer jährlich 156 Euro, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung (Wesenstest) bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen und anerkannten Behörde in Nordrhein-Westfalen zu erbringen.
    3) Gefährliche Hunde

    a) Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Buchstabe b vermutet wird oder nach Buchstabe c im Einzelfall festgestellt worden ist.
    b) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Rasse oder Kreuzung
    Erweiterung um Abschnitt c)


















    c) Gemäß LHundG NRW gelten für die Haltung dieser Hunderassen besondere Auflagen wie u.a. der Nachweis der Zuverlässigkeit und der Sachkunde des Haltenden. Des Weiteren muss für die Haltung gemäß § 4 Abs. 2 LHundG NRW ein öffentliches Interesse für die Tierhaltung gegeben sein – Dieses ist nur dann gegeben, wenn die Übernahme eines Hundes dieser Rassen aus einem Tierheim oder anerkannten Tierschutzverein erfolgt. Eine Anschaffung aus einer Zucht im In- oder Ausland ist unzulässig.
    §4 Steuerbefreiung

    1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
    a) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden;
    b) Hunde, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten
    werden;
    c) Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.

















    2) Für einen gefährlichen Hund wird eine Steuerbefreiung nur gewährt, wenn dieser Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurde und dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis nach § 4 oder § 21 LHundG NRW vorgelegt wird.

    Erweiterung des § 4 um die neuen Punkte (d) bis (f)















    d) Für Hunde, die aus dem Tierschutzzentrum Dortmund (Tierheim) übernommen werden, gilt eine auf 36 Monate befristete Aussetzung der Hundesteuer.
    e) Für Hunde, die aus einem bundesweit eingetragenen Tierschutzverein oder städtischen Tierheim in Nordrhein-Westfalen übernommen werden, gilt eine auf 24 Monate befristete Aussetzung der Hundesteuer.
    f) Die befristete Aussetzung der Hundesteuer gemäß (d) und (e) wird auf Antrag und nach Vorlage eines Hundeführerscheins gewährt (solange kein Landes- oder Bundesgesetz zur Pflicht eines Hundeführerscheins besteht).


    Abschnitt entfällt komplett
    §5 Steuerermäßigung

    1) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
    2) Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
    3) Für Hunde, die von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen, jedoch nur für einen Hund.
    4) Für einen gefährlichen Hund wird eine Steuerermäßigung nur gewährt, wenn dieser Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurde und dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis
    Ergänzungen bzw. Löschungen:






















    4) (alt) entfällt vollständig
    4) (neu) Hunde, die den Haltenden als Assistenzhund zur Erleichterung des Alltags bei Diabetes, Epilepsie, Asthma, Allergien, Autismus, Demenz, PTBS, FAS und weiterer Krankheiten unterstützen, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
    §8 Ende der Steuerpflicht

    1) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.


    2) Bei Wegzug des Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
    Änderung der Formulierung:

    1) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt.
    Gestaltungsmöglichkeit, so dass dies rechtlich zulässig sein könnte.
    möglichst gering gehalten.

    Ø Steuermaßstab und Steuersatz

    Für den Zeitraum 31.12.2019 bis 31.12.2020 ist die Anzahl der steuerlich veranlagten Hunde
    von 27.920 auf 28.600 Hunde gestiegen. Dies sind 680 Hunde und entspricht einem Zuwachs
    von 2,4 %.
    Für den Zeitraum 31.12.2020 bis 01.12.2021 ist die Anzahl der steuerlich veranlagten Hunde
    von 28.600 auf 29.347 Hunde gestiegen. Dies sind 747 Hunde und entsprich einem Zuwachs
    von 2,6 %.
    Entgegen der Medienberichterstattung kann seitens des Steueramtes kein nennenswerter
    Trend bestätigt werden, dass in Dortmund aufgrund der Corona Pandemie eine massive Zunahme
    an Hunden besteht. Die Zahlen der Steuerfälle in der Hundesteuer sind seit Jahren
    kontinuierlich steigend.

    In der Stellungnahme 22156-21-E1 bestätigt zumindest das Dortmunder Tierschutzzentrum,
    dass keine Rückgabewelle von Tieren dort zu verzeichnen ist.
    Zurzeit sind rund 1.800 Kassenzeichen veranlagt, die zwei Hunde in Dortmund halten.
    (anstatt 312 Euro)

    Ø Gefährliche Hunde
    Ø Streichung Absatz in § 2
    Ø Steuerermäßigung Assistenzhunde (neuer Punkt 4)
    Ø § 8 Ende der Steuerpflicht

    Ø Genderneutrale Formulierung

    1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:

    1. a) Die Haushaltsbewirtschaftung der Stadt Dortmund muss weiterhin an dem Ziel ausgerichtet bleiben, über ausgeglichene Haushalte in den Abbau von Schulden zu kommen, um die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit unserer Stadt zu wahren, um unsere kommunalen Gestaltungsspielräume zu erhalten, sie zu erweitern und die Investitionskraft unserer Stadt zu sichern.

    1. b) Die Anstrengungen der letzten Jahre haben dazu beigetragen, ohne Belastungen für die Dortmunder Bevölkerung, eine strukturelle Entlastung des städtischen Haushaltes zu erreichen. So konnten die letzten Haushalte mit einem Jahresüberschuss abgeschlossen das Eigenkapital der Stadt gestärkt und zwischenzeitlich die Kreditverbindlichkeiten reduziert werden.

    1. c) Die Corona-Pandemie ist dabei eine große Hypothek. Der mittelfristigen Finanzplanung zufolge wird diese den städtischen Haushalt bis zum Jahr 2024 mit rund 434 Mio. Euro belasten. Es ist richtig, in Anlehnung an den erfolgreichen Memorandumsprozess der vergangenen Jahre den eingeschlagenen Weg struktureller Einsparungen ohne Belastungen für die Bevölkerung fortzusetzen, um die Auswirkungen der Coronapandemie auf den städtischen Haushalt zu bewältigen.

    1. d) Doch ohne Unterstützung durch Bund und Land droht nach dem Jahr 2024 die Haushaltssicherung und damit der Verlust der kommunalen Eigenständigkeit.


    1. e) Anzuerkennen ist, dass die Kommunen mit der e) Hilfe von Bund und Land im vergangenen Jahr finanziell relativ unbeschadet durch die Pandemie gekommen sind. Die Auswirkungen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte setzen sich allerdings fort. Ein Abgleiten in tiefrote Zahlen ist vorgezeichnet, wenn im Jahr 2025 die aktuelle Bilanzierungshilfe über das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) haushaltswirksam wird.

    1. f) Bund und Land müssen die Städte und Gemeinden dauerhaft in die Lage versetzen, aus eigener Kraft die Zukunftsherausforderungen (wie z. B. Klimaanpassungen, moderne Mobilität, Schulbau, Digitalisierung) bewältigen und das Leben für die Menschen vor Ort gestalten zu können. Dazu bedarf es verlässlicher Finanzierungsquellen für die Kommunen, um zu verhindern, dass Finanzierungsdefizite auf Kosten kommunaler Investitionen gehen.

    2. Der Rat der Stadt Dortmund erkennt die Bemühungen von Bund und Land zur Entlastung der Kommunen an und begrüßt - die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft auf bis zu 75%.
    3. Der Rat fordert darüber hinaus das Land erneut auf, eine vollumfängliche Kostenerstattung für alle Leistungsbeziehenden im FlüAG/ AsylblG ohne zeitliche Befristung zu verankern. Das betrifft insbesondere die Gruppe vollziehbar ausreisepflichtiger bzw. geduldeter Menschen. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung zum FlüAg vereinbarte Erhöhung der Kopfpauschale sollte rückwirkend ab dem 1.1.2018 an die tatsächlichen Aufwendungen angepasst werden.

    4. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat im Oktober in Berlin zum wiederholten Mal auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen hingewiesen und einen fairen Neustart für benachteiligte Städte und Kreise gefordert. Dortmund ist Mitglied des Aktionsbündnisses. Der Rat unterstützt die Aktivitäten des Bündnisses weiterhin ausdrücklich und fordert.

    4. a) Bund und Land auf, die Lösung der Altschuldenproblematik voranzutreiben.

    4. b) dass Bund und Land die Kommunen weiter von den hohen und unvermeidbar weiterhin steigenden Sozialausgaben entlasten: 4. c) die neue Bundesregierung auf, den Kommunen zur dauerhaften kontinuierlichen Stärkung der kommunalen Investitionskraft künftig einen höheren Anteil am gesamtstaatlichen Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung zu stellen.

    4. d) bei Förderprogrammen die notwendigen Eigenanteile benachteiligter Kommunen zu reduzieren.

    4. e) im Fall der Ausweitung von Leistungsgesetzen und der Begründung individueller Rechtsansprüche (z.B. Ganztagsbetreuung) eine aufgabengerechte, auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land sicherzustellen, dauerhaft und dynamisch sowie unter strikter Anwendung des Konnexitätsprinzips: Wer bestellt, muss zahlen!

    4. f) den Bund zur Abfederung der Corona-Folgen für den städtischen Haushalt auf, gemeinsam mit dem Land die Gewerbesteuerausfälle auch in den Jahren 2021 und 2022 zu kompensieren.

    5. Fördermittelmanagement optimieren, kein Geld verschenken - passende Zuschussprogramme zu ermitteln, zu beantragen und zu koordinieren,
    - andere Fachbereiche von administrativen Aufgaben zu entlasten,
    - das Fördermittelcontrolling zu verbessern,
    - Projekte und deren Abrechnung effizienter umzusetzen.

    6. Umsetzung von Beschlüssen 7. Primat der Politik und Stadtziele 7. a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Festlegung strategischer Ziele in die Zuständigkeit des Rates fällt. Es gilt das Primat der Politik.

    7. b) Der Rat der Stadt Dortmund weist die Vorlage Drucksache Nr. 22957-21 „Neue Stadtstrategie Dortmund ist Großstadt der Nachbarn“ zurück. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien im ersten Quartal des Jahres 2022 zur Beratung und Beschlussfassung eine Vorlage zum Thema „Stadtziele für Dortmund“ vorzulegen.

    7. c) Für die Umsetzung strategischer Stadtziele vorgesehene Haushaltsmittel in Höhe von 835.000 Euro im Fachbereich 1 (Haushaltsplanentwurf, Seite 30) werden erst nach dem Beschluss einer „Stadtstrategie“ durch den Rat der Stadt Dortmund freigegeben.
    8. Werterhalt des städtischen Immobilienbestandes 9. Effiziente Personalausstattung der Verwaltung 9. a) insbesondere den internen Arbeitsmarkt optimiert und dazu

    9. b) verstärkte Anstrengungen unternimmt, mit einer entschlossenen aufgabenkritischen Analyse des Aufgabenbestandes Optimierungspotenziale zu erschließen, mit dem Ziel, bei der Übernahme neuer Aufgaben diese Potenziale ausschöpfen und zu einer Stellenkompensation gelangen zu können.

    9. c) den mit dem Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK) eingeschlagenen Weg der Personalentwicklung durch Qualifizierung und Fortbildung konsequent fortzusetzen und damit auch die interne Besetzungsmöglichkeit von Stellen zu fördern.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 9a) und 9b) ablehne, und c) zustimme.

    10. Attraktive Arbeitgeberin Stadt Dortmund: Fahrradleasing für Beschäftigte
    11. Gründung einer Kommunalen Klimaschutzagentur
    12. Anpassung des Handlungsprogramms Klima-Luft-2030 auf Klimaneutralität 2035 13. Schwammstadt Dortmund 13. a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt für erste Maßnahmen zum Umbau Dortmunds zur Schwammstadt für Sach- und Personalkosten einen Betrag von 2 Mio. Euro zur Entsiegelung von Flächen und den damit verbundenen Schutz vor Wetterextremen in den Haushalt für das Jahr 2022 ein. Damit werden in einem ersten Schritt - die Hinterlandentwässerung durch geeignete Maßnahmen verbessert.
    Passende Fördermittelzuschüsse sind aus Programmen von EU, Bund und Land abzurufen.

    13. b) Bei Auflage eines Modellprojekts des Landes zur Erprobung des Konzepts Schwammstadt erwartet der Rat, dass Dortmund sich als Modellkommune bewirbt.

    13. c) Zur Förderung privater Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Starkregengefahrenkarten ein an den „Hochwasserpass“ des Hochwasser Kompetenz Centrum e. V. angelehntes Beratungsangebot mit Maßnahmenempfehlungen für Menschen mit privatem Boden- und Hauseigentum in besonders gefährdeten Lagen zu schaffen. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit privaten Sachverständigen ist zu prüfen.

    13. d) Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Entsiegelungsprogramm für Menschen mit privatem Grund- und Gebäudeeigentum finanzielle Anreize zu setzen, versiegelte Flächen dauerhaft in versickerungsfähige und begrünte Flächen umzugestalten. Das Förderprogramm und die entsprechende Förderrichtlinie sind dem Rat im zweiten Quartal 2022 zur Entscheidung vorzulegen. Im Haushalt 2022 werden für das Förderprogramm und einer diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Es ist zu prüfen, ob für den Aufbau des kommunalen Förderprogramms zur Entsiegelung privater Flächen gegebenenfalls Fördermittel des Landes, Bundes oder der EU aus Programmen für Maßnahmen zur Klimaanpassung bereitstehen.

    14. Roll-out-Konzept für grüne Unternehmen 15. Strombilanzkreismodell 16. Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen 17. Förderung neuen Wohnraums 18. Task-Force Radverkehr 19. Mehr Sicherheit für den Radverkehr

    19. a) Beleuchtung von Radwegen

    19. b) Farbige Fahrradwege
    20. Förderung des Verleihs von Lastenrädern 21. Schlaglochpisten dauerhaft beseitigen 22. ÖPNV weiterentwickeln: Ringbus „Innovations-Linie 400“ 23. Interkommunaler Busverkehr 24. Mehr Personal für die Überwachung des ruhenden Verkehrs 25. Einstellungsquote bei Parkverstößen reduzieren 26. Parkraumbewirtschaftung 27. Synergien für die Grünflächen unserer Stadt 28. Aktionsplan „Angsträume City“ 28. a) Besonders ist die Situation in der Dortmunder City. Die Dortmunder City ist Mittel- und Anziehungspunkt unserer Stadt. Sie steht aktuell vor der Herausforderung, sich zukunftsfähig als Handels-, Erlebnis- und Freizeitraum weiterzuentwickeln und auch wieder zu einem Ort des Wohnens zu werden. Dies setzt aber voraus, dass sich die Menschen in der City sicher fühlen, zu jeder Tageszeit! - Sicherheit nach dem Besuch kultureller Veranstaltungen
    - Stärkung des Sicherheitsgefühls im Stadtgarten 28 b) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Tiefbauamt ab dem Haushaltsjahr 2022 für die kommenden vier Haushaltsjahre jährlich 300.000 Euro zur sukzessiven Umsetzung der von den Bezirksvertretungen identifizierten Angstraumprojekte zur Verfügung zu stellen.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 28a) zustimme und 28b) ablehne.

    29. Gestaltung von Stromkästen 30. Ermittlungsdienst Abfall 31. Kostenfreie Sperrmüllsammlung 32. Einführung eines Dortmunder Mehrwegbecher-to-go
    33. Einrichtung einer/eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten 34. Tierschutzfonds für Tierschutzprojekte 35. Umsetzung der Katzenschutz-Verordnung 36. Unterstützung der Beratungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung 37. WeQ - Geflüchtete im Ehrenamt 38. Aktionsplan LSBTIQ+ 39. SLADO - Verstetigung SCHLAU-Projekt 40. Soziales Zentrum – DROBS
    41. Clearingstelle Gesundheit 42. Perspektiven schaffen - Kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb für Zugewanderte und Geduldete ohne Anspruch auf Integrationskurse 43. Willkommen Europa - Clearing von gestrandeten Unionsbürger*innen ohne Leistungsansprüche 44. Bildungs- und Teilhabepaket 45. Konzept zur individuellen und institutionellen Vernetzung in der kultursensiblen Arbeit mit älteren Menschen 46. Umsetzung Istanbul-Konvention 46. a) Zur Umsetzung der aus der Bedarfsanalyse abgeleiteten Maßnahmen werden unterjährig Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt.

    46. b) Für die Übernahme nicht gedeckter Kosten für Untersuchungen und Behandlungen bei Fällen sexueller Gewalt werden 25.000 Euro in einem kommunalen Fonds bereitgestellt. Zusätzlich werden 5.000 Euro für die Information über die Verwendungszwecke für entsprechende Beratungsstellen bereitgestellt.

    Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) verweist auf den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung und bittet die Verwaltung mögliche Bundesmittel zu berücksichtigen.
    47. Familienstadt Dortmund: Konzeptentwicklung „Familienkarte“ 48. Förderung eines Sozial-ökologischen Zentrums 54. Zukunft der Dortmunder Museumslandschaft:

    54. a)
    Museumsentwicklungsplan 54. b) Zentrales Sammlungsdepot 54. c) Einrichtung eines „Hauses der Dortmunder Geschichte“ 55. Junge Bühne Westfalen 56. Kulturarbeit an Schulen und in Kitas 56. a) einen Masterplan „Kultur und Bildung“ zu entwickeln und systematisch Weiterentwicklungs- und Handlungsbedarfe im Themenfeld Kultur und pädagogische Einrichtungen zu systematisieren. Dazu ist eine Stelle wissenschaftliche Mitarbeit und eine Verwaltungsstelle einzurichten. Berührungspunkte mit dem Themenfeld „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sind zu identifizieren und einzubeziehen.

    56 b) Gespräche mit Dortmunder Schulen über die Einrichtung einer „Kulturschule“ in Dortmund aufzunehmen, die einen besonderen Profilierungsschwerpunkt durch die intensive Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen der Stadt Dortmund aufweist. Zusätzlich sind entsprechende Gespräche mit der Landesregierung NRW zu führen. Dazu ist ein Sachkostenbudget für erste Projekte im Jahr 2022 in Höhe von zunächst 20 000 Euro einzurichten.

    56 c) dem Eigenbetrieb FABIDO ein dauerhaftes Sachkostenbudget für kulturelle Projekte in Höhe von zusätzlich 30 000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen und eine jährliche Berichterstattung im zuständigen Betriebsausschuss zur Durchführung dieser Projekte zu veranlassen.

    57. Grün- und Parkanlagen als Spielorte von Theater und Konzerten 58. Stärkung des digitalen Medienangebot der Stadt- u. Landesbibliothek 59. Stadtteilbibliotheken 59. a) Innenstadt-Ost: Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+“ (Drucksache-Nr.: 21596-21) stellt eine Unterversorgung des östlichen Innenstadtbezirkes in Bezug auf Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche fest. Diese Lücke ließe sich möglicherweise mit einem Bildungs- und Kulturzentrum in Verbindung mit einer eigenen Stadtteilbibliothek für einen Stadtbezirk, der mit rund 57.000 Einwohnern der Größe einer Großen kreisangehörigen Stadt entspricht, ein Stück weit schließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Bildungs- und Kulturzentrums im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu prüfen, in dessen Mittelpunkt eine eigene Stadtteilbibliothek steht. Konzept und Standortvorschläge sind den zuständigen politischen Gremien im zweiten Quartal 2022 vorzulegen. Für den Fall einer externen Vergabe der Prüfung werden im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe Mittel in Höhe von 75.000 Euro eingeplant.

    59. b) Innenstadt-Nord: Die bereits im städtischen Besitz befindliche Liegenschaft Lortzing-straße 10 / Burgholzstraße 35 bietet mit einer Gewerbefläche im Erdgeschoss samt Nebenräumen von der Lage und den vorhandenen Flächen die Voraussetzungen zur Umwandlung in eine Stadtteilbibliothek (Drucksache-Nr. :22388-21-E1). Ob und mit welchem Aufwand diese Umnutzung realisiert werden kann, soll im Rahmen einer Prüfung ermittelt werden. Bei einer externen Beauftragung ist mit Kosten von ca. 75.000 Euro zu rechnen. Mittel für eine solche Prüfung sind im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe bereitzustellen.

    60. mondo mio! Kindermuseum e.V.
    61. Ausbildung für Übungsleitende fördern 62. Schwimmförderung 63. Ausbau der OGS-Plätze 64. Schuleingangsuntersuchungen 65. Guter Start in die Schule für alle - Frühstück in den Aktionsräumen 66. Förderung des Wassertrinkens bei Grundschulkindern 67. Besuch außerschulischer Lernorte fördern 67.a) in Anlehnung an die bis Ende 2020 vom LWL angebotene „Pädagogische Landkarte NRW“ im ersten Quartal 2022 die schon für Mitte 2021 angekündigte Internetplattform für didaktisch vorstrukturierte außerschulische Lernorte in Dortmund zu veröffentlichen (Drucksache Nr.: 19295-20-E1).
    67. b) ein Konzept zur Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte vorzulegen. Ziel ist es, jeder Schulklasse in jedem Schuljahr den Besuch eines außerschulischen Lernortes zu ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Lehrkräfte den Ort frei wählen können (d.h. sowohl didaktisch vorstrukturierte als auch nicht didaktisch vorstrukturierte Orte aufsuchen können), da nur das eine optimale Passung zum Unterricht ermöglicht. Für die Umsetzung dieses Konzepts wird ein Betrag von 70.000 Euro in den Haushalt eingestellt.

    68. Kompetenzzentrum Frau und Beruf 69. Beratung zur Erstellung von Gemeinwohlbilanzen für kleine und mittelständische Unternehmen 70. Koordinierungsstelle für Beschlüsse der Bezirksvertretungen 71. Angelegenheiten der Innenstadt-Bezirksvertretungen
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)

    1. Förderung Fassadenbegrünung privater Immobilien
    Für die Fassadenbegrünung von privaten Immobilien wird ein Förderfonds in Höhe von 50.000 Euro jährlich für 2022 eingerichtet, der an das Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE) angekoppelt werden soll. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen.

    2. Förderung Photovoltaikanlagen für Vereinsgebäude 3. Förderung zur Entsiegelung privater Flächen 4. Erhöhung der Mittel und des Personals für die Erreichung der Klimaziele 5. Förderung für Geothermie 6. Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen 7. Radverkehrs-Verkehrssicherheitskontrolleur*innen 10. Grüne Garagendächer für Dortmund 15. Förderung für den Dortmunder Kunstverein e.V. 16. Kombiticket VRR+ Zoo 17. Verbesserung des Medienangebots in der Stadt- und Landesbibliothek 18. Kostenloser Schwimmbadbesuch für Inhaber*innen des Dortmund Passes 19. Mitgliedsbeiträge Dortmunder Vereine 19. 1. Eine detaillierte Statistik der Mitgliederbestände und –Entwicklung in den Dortmunder Sportvereinen insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der Pandemie einzuholen und dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.

    19. 2. Zu prüfen, welche personellen, finanziellen und juristischen Voraussetzungen vorliegen 19. 3. In der ersten Sitzung des AKSF nach den Sommerferien 2022, stellt die Verwaltung einen Evaluationsbericht über das Förderprogramm vor.


    20. Schaffung von Stellen in der Kulturarbeit des Speicher100 e.V. 21. Förderung Freie Filmszene Dortmund

    21. 1. Für die Freie Filmszene Dortmund wird eine jährliche Förderung in Höhe von 10.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 eingerichtet. Durch diese Förderung soll eine nebenberufliche Personalstelle im Bereich der Koordination der Freien Filmszene (z.B. zur Bündelung der Szene sowie zur Erarbeitung von Strategien zur zukünftigen Einwicklung/Transformation der Kinoszene) geschaffen werden.

    21. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Programms „Neue Stärke“ ein Konzept zur Förderung der freien Dortmunder Filmszene zu entwickeln. Das Konzept ist dem AKSF und dem AWBEWF vorzulegen.

    22. Aufstockung Budget des Kulturbüros 23. Kulturzentrum Balou e.V. 24. eSport in Dortmund 24. a) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Ausbau kommunaler Kultureinrichtungen als Anlaufpunkt für eSport Angebote mit kommunaler Beteiligung zu prüfen. Die Räumlichkeiten sollen lokalen eSport- und Sportvereinen die Möglichkeit bieten, Vereinsaktivitäten durchzuführen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein.

    24. b) Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund und den Kulturbetrieben ein Konzept zur Einführung einer jährlich stattfindenden e-Sport-Stadtmeisterschaft zu erarbeiten. Das Konzept ist im 1. Quartal 2022 dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorzulegen. In dem Konzept ist die Beteiligung von klassischen Sportvereinen zu berücksichtigen. Für die Erarbeitung eines Konzepts für die eSport-Stadtmeisterschaft wird ein Budget von 20.000 Euro zu Verfügung gestellt.

    Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) bittet bei Erstellung des Konzeptes, Kriterien für die Auswahl von zu berücksichtigenden Video- und Computerspielen zu erarbeiten und bittet auf Shooterspiele zu verzichten.
    25. Tarifbezahlung im Kulturbereich

    25. 1. Die Verwaltung wird beauftrag eine Konzept zu erarbeiten, das die Tarifbezahlung in den städtischen Kulturbetrieben und –einrichtungen ermöglicht. Hierbei sollen Honorarverträge in tarifbezahlte Verträge umgewandelt werden, sofern der/die Mitarbeiter*in dies wünscht. Bei der tariflichen Eingruppierung sollten vorangegangene Arbeitsleistungen und nachzuweisende Berufserfahrungen soweit wie möglich Berücksichtigung finden. Die benötigten Mittel sind im Hauhaltsplanentwurf 2023 zu berücksichtigen.

    26. Personalstellen für den Bereich Vereinsberatung, Ehrenamtsförderung und Prävention von seelischer und sexualisierter Gewalt im Sport beim Stadtsportbund 28. Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Holzen 31. Pilotprojekt Bodycam im KOD 32. Förderung Projekt „WeQ-Geflüchtete im Ehrenamt“ 33. Förderung der Begegnungsstätte für ältere Lesben und Schwule im KCR 34. Förderung des Dortmunder Gesundheitshauses im Jobcenter 36. Kostenlose Bereitstellung von Damenhygieneartikeln an öffentlichen Gebäuden Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E34) Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

    2. Rekommunalisierung von Serviceleistungen

    2. a) Der Rat der Stadt begrüßt die Idee, im Sinne der Guten Arbeit für bessere Arbeitsbedingungen für die für die Stadt tätigen Servicekräfte in den Bereichen Sicherheitsdienstleistungen und Reinigungsdienstleistungen zu sorgen.

    2. b) Stadtverwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, die Gründung einer gesamtstädtischen tarifgebundenen Servicegesellschaft zu prüfen. Kern der künftigen Leistungen der Servicegesellschaft sollen die Sicherheitsdienstleistungen und die fremdvergebenen Reinigungsdienstleistungen sein.

    2. c) Verwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, im 1. Halbjahr 2022 nach Prüfung des Punktes b), einen Wirtschaftsplan für die neue Gesellschaft der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
    3. Umsetzungskonzept für Kleinwindkraftanlagen 4. Trinkwasserbrunnen in jedem Stadtbezirk 5. Weiterentwicklung des Konzeptes H-Bahn 6. Überplanung Kaiserstraße 7. ÖPNV-Ticket wahlweise statt Parkticket für Ratsmitglieder 8. Dezentrale Sammlung für Elektroschrott 10. Zweites Künstlerhaus Atelierhaus 11. Fachangestellte für Bäderbetriebe über aktuellen Bedarf ausbilden 12. Kostenzuschuss Büromöbel für Mobiles Arbeiten 14. Angsträume schneller beseitigen 15. Finanzielle Unterstützung der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation von Ewald Ferlemann in Dortmund-Dorstfeld 16. Katzenschutz 17. Masterplan Ernährung 18. Frauenzentrum Huckarde 19. Beratung für behinderte Menschen mit Migrationshintergrund 20. Geflüchtete im Ehrenamt 22. Beratungsstelle DROBS Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30) 8. Förderung der LSBTI-Schulaufklärung 12. Hochwasser- und Starkregenvorsorge 13. Ausbau von Spielplätzen und Bewegungsparkours 16. Zuschuss zum Weihnachtsbaum im Rahmen der Dortmunder Weihnachtsstadt 17. Pilotprojekt Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst
    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:

    Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22813-21-E1)

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)

    8. Sanierung von Rad- und Fußwegen, Herstellung der Barrierefreiheit von Fußwegen
    Für die Sanierung von Rad- und Fußwegen sowie zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Fußwegen werden dem Tiefbauamt weitere 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Summe soll perspektivisch in den kommenden Jahren erhöht werden. Für die Umsetzung der zukünftig steigenden Mittel ist die Verwaltung angehalten, im Rahmen der Reorganisation der Verkehrswende bereits heute Planungen zu treffen.

    9. Erhöhung der Parkgebühren in der Innenstadt 14. Finanzierung mondo mio! 25. Tarifbezahlung im Kulturbereich

    25. 2. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, den Mitarbeiter*innen der Musikschule Dortmund, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen und an einer tarifgebundenen Festanstellung interessiert sind, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 1.060.000 Euro sind für den Haushalt 2022 zu berücksichtigen.
    27. Schaffung eines Beauftragten für das Dortmunder Kleingartenwesen im Grünflächenamt (FB 63) 29. Einstellung von zwei Übungsleitern sowie Bereitstellung von Sach- und Honorarmitteln für Übungsleiter und Sportgeräte für das Bildungsbüro
    Das Bildungsbüro der Stadt Dortmund erhält für die Projektgruppe „Bildungspartner Sport“ zwei Übungsleiter*innen sowie Sach- und Honorarmittel für Übungsleiter*innen und Sportgeräte.
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

    1. Klimaschutz: Eigenes Dezernat und eigener Ausschuss

    a) Mit dem Haushaltsjahr 2022 soll die Gründung eines Dezernates für Klimaschutz und Klimafolgeanpassung eingeleitet werden. Die Verwaltung soll bis zur Sommerpause einen Vorschlag für eine neue Dezernatsaufteilung und die notwendigen personellen Veränderungen den Gremien vorlegen. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorzusehen.

    b) Mit der Gründung eines Klimadezernates wird ein Klimaausschuss auf Ratsebene als begleitender Fachausschuss eingerichtet.

    Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion sich zu 1a) enthält und 1b) ablehne


    21. Schuldnerberatung Diakonisches Werk
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E24)

    1. Daher beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund einmal mehr die ersatzlose Streichung der folgenden Einrichtungen:

    2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geplanten Aufwendungen im Bereich der Kulturbetriebe für das Jahr 2022 um 3 % zu reduzieren.

    3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Bereich der Theaterbetriebe für das Jahr 2022 um 3 % zu reduzieren.

    4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2022 um 10 % gekürzt werden.

    5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, auf alle zusätzlichen Einstellungen von Personal im Bereich Kultur zu verzichten, sofern es sich nicht um Personalersatz von bereits bestehenden Stellen handelt. Dies betrifft für den Haushalt 2022 die neu geplante Stelle „Social Media“ im Theater Dortmund.

    6. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 1 des Oberbürgermeisters nicht durchzuführen und zu streichen:

    7. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 1 nicht durchzuführen und zu streichen:

    8. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 32 nicht durchzuführen und zu streichen:

    9. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 5 nicht durchzuführen und zu streichen:

    10. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 50 nicht durchzuführen und zu streichen:

    11. (Zurückgezogen, da es sich um eine Bitte um Stellungnahme handelt, die unter der lfd. Nr. 10 der DS-Nr. 22100-21-E28 zu finden ist.)

    12. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 50 nicht durchzuführen und zu streichen:

    13. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 5 nicht durchzuführen und zu streichen:

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30)

    1. Wegfall unbesetzter Stellen
    Jede sechste der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung unbesetzten Stellen wird dauerhaft aus dem Stellenplan gestrichen. Die Umsetzung soll gleichmäßig über die Dezernate erfolgen, wobei Stellen bei den Bürgerdiensten, bei den Ordnungspartnerschaften, im Gesundheitsamt und Stellen zur Bearbeitung von Bauanträgen ausgenommen sind.
    2. Rückführung des Personalbestandes auf das Jahr 2021
    10. Instandhaltung von Straßen, Rad- und Gehwegen

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

    1. Klimarücklagen
    Die Stadt Dortmund bildet für zukünftige Schäden, ausgelöst durch den Klimawandel, Rücklagen in Höhe von 727.123.850,17 Euro.
    2. Laubbläser durch Besen ersetzen
    Die Stadt Dortmund verbietet motorbetriebene Laubbläser und beschließt, stattdessen emissionsarme und leise Straßenbesen zu verwenden.

    3. Dach- und Fassadenbegrünung mit Hopfen
    Zur Verbesserung der Luft- und Lebensqualität werden geeignete städtische Dächer und Fassaden mit Hopfen begrünt.

    4. Förderung von Balkonsolarkraftwerken
    JedeX DortmunderX mit Balkon soll eine Förderprämie erhalten, falls dort ein Balkonsolarkraftwerk errichtet wird.

    5. Solar-Syndikat-Gesetz
    Zur Vermarktung und zur Erhöhung des Profits möge die Stadt Dortmund ein Solar-Syndikat gründen, das notfalls über korrupte Lobby-Arbeit erneuerbare Energie so attraktiv macht, wie dreckiger Kohlestrom es bereits ist. Das Solar-Syndikat soll ausreichend Steuergeld bekommen, um alle zu korrumpieren und den/die neuen WirtschaftsministerX so oft zum Essen einzuladen, wie es sich sonst nur CDU-Bundestagsabgeordnete der Mittelschicht leisten können.

    7. Antrag auf Errichtung von Mautstellen für sogenannte SUV
    Für das kommende Haushaltsjahr 2022 werden die Kosten für Mautstellen für sogenannte SUV in die Planung mit einbezogen.
    Diese Mautstellen sollen an allen Einfallstraßen, welche in die Innenstadt bzw. auf den Wallring führen, errichtet werden.
    Geeignete Standorte hierfür wären z.B. an der Ruhrallee zwischen der Abfahrt B1/Wallring, Märkische Straße nach Abfahrt B1, Hamburger Straße unmittelbar zwischen der Kreuzung Heiliger Weg und Wallring, an der Bornstraße unmittelbar hinter den Bahngleisen, an der Münsterstraße zwischen der Einmündung Steinstraße und Wallring, an der Schützenstraße unmittelbar vor dem Bahntunnel, an der Rheinischen Straße nach Einmündung der Möllerstraße und dem Wallring und die Hohe Straße in Höhe der Einmündung der Poststraße.

    8. Bau einer Pop-Up-Brücke
    Die Stadt erarbeitet (gerne auch in Teamarbeit mit der INTERMODELLBAU) und realisiert eine Pop-Up-Brücke über die Stichstraße an den Westfalenhallen.
    Bei einer Pop-Up-Brücke handelt es sich um einen mobilen Bau, der die Nutzung der Stichstraße ohne Unterbrechungen seitens der Westfalenhalle ermöglicht.

    10. Demogeld für die Antifa 11. Noch nettere Toilette: Bereitstellung von Menstruationsprodukten in Toiletten öffentlicher Gebäude 12. Kostenloser ÖPNV und 365 €-Ticket 13. Maßnahme zur Stärkung und Aufrechterhaltung des lokalen Kulturgutes Bier 14. Kostenlose Stadtbibliothek 15. Freibad Aplerbeck
    16. Sponsoren-Brücken Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 23047-21-E1) Hundesteuer Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31) 35. Förderung Projekt der AWO Dortmund „Do it – Zugang zu Arbeit und Ausbildung junger eingewanderter Frauen in Dortmund“
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

    13. Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30) 5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“) 6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023 7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E9)

    6. Seilbahn für die Innenstadt
    Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen geprüft werden.
    Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert werden.
    9. Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
    17. Mülleimer mit Pfandringen
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22812-21-E1)
    Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E33)

    49. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
    50. Young Carer –Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes und Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
    51. Temporäre Spielstraßen
    52. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
    53. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 21449-21)

    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)

    11. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund

    1. Um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu entlasten, soll die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro ab dem Beitragsjahr 2022/2023 entfallen.

    2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Elternbeitragssatzung dahingehend geändert werden kann, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i. H. v. 200 Euro erhalten können. Dieses Guthaben kann für ab dem 01.08.2022 fällige Beiträge verwandt werden und gilt dann für Kinder, die nach dem 31.07.2019 geboren wurden.

    12. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023 Die finanzielle Förderung für das Projekt SCHLAU wird von jährlich 70.000 Euro bisher auf 93.600 Euro für 2022 und 94.800 Euro für 2023 erhöht.

    13. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim Jugendamt
    Zur Optimierung der Angebote ist eine personelle Aufstockung durch eine zusätzliche Planstelle erforderlich.

    30. Projekt Ermittlungsdienst Abfall
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E32)

    9. Dortmunder Kunstverein Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E30) 3. Weitere Aussetzung der Beherbergungsabgabe
    Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. 4. Weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie 9. Förderung von Angeboten für ältere LSBTI 11. Schnellere Beseitigung von Angst-Räumen 14. E-Sport 15. Digitales Medienangebot der Stadt- und Landesbibliothek 18. Damenhygieneartikel 19. Fördermittelmanagement 1. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22100-21)

    2. Beratung des Haushaltsplanwurfes 2022
    Empfehlung
    (Drucksache Nr.: 22100-21-E1)

    Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass in die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfes noch zwei weitere Sachverhalte zu berücksichtigen sind, die aufgrund des Redaktionsschlusses für die Erstellung der Veränderungsliste nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
    Hierbei handelt es sich um die finanziellen Auswirkungen gemäß der folgenden Vorlagen:
    Die o. g. Vorlagen werden in der Ratsvorlage zum Haushaltsplan berücksichtigt.

    Weiterhin weist er darauf hin, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine höhere Ausrichtung des Sondervermögens Grundstücks und Vermögensverwaltungsfond Dortmund eingeplant wird. Das wird ebenfalls in der Ratsvorlage zum Haushaltsplan berücksichtigt.


    127


    Zu dieser Empfehlung des AFBL gibt es folgendes Schreiben der Verwaltung vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22100-21-E38) zur Korrektur:

    Weiter liegt dem Rat der Stadt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) aus seiner Sitzung am 14.12.2021 mit der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21644-21-E1) vor: zu TOP 4.2.1
    Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
    Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 21644-21-E1)

    OB Westphal leitet ein und erklärt, dass am Ende des Tagesordnungspunktes über die Beschlussvorschläge abzustimmen ist, zunächst aber die Grundsatzerklärungen gemäß des festgelegten Ablaufs (Drucksache Nr. 22100-21-E37) abgegeben werden.

    Die Grundsatzerklärungen zum Haushaltsplanentwurf 2022 werden sodann von Rm Neumann-Lieven (SPD), Rm Reuter (Bündnis 90(Die Grünen), Rm Dr. Suck (CDU), Rm Kowalewski (Die Linke+), Rm Garbe (AfD), Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) und Rm…(Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.) abgegeben und sind der Niederschrift als Anlagen 1 bis 7 beigefügt, dabei gilt das gesprochene Wort.

    Danach nehmen Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) Stellung. Diese Beiträge sind als Anlagen (8 und 9) beigelegt. Auch hier ist das gesprochene Wort maßgeblich.

    Rm Rüther (SPD) sagt rückblickend auf die Beratungstermine im AFBL es sei gelungen, einen Haushalt vertrauensvoll und sachlich zu erarbeiten. Er äußert Kritik am Beitrag des Rm Dr. Suck, wenngleich er Verständnis hat, dass um Wähler*innen geworben werde. Dies solle aber wie in den vorherigen Beratungen sachlich und ohne persönliche Angriffe geschehen.

    Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt fest, man habe die Redezeit je Fraktion auf 15 Minuten festgelegt, nicht je Fraktionsvorsitzende*n. Daher steht seiner Meinung nach keiner Fraktion weitere Redezeit zu.

    OB Westphal verweist darauf, dass die 15 Minuten je Fraktion auf die Grundsatzerklärung begrenzt ist. Danach gelte für alle weiteren Diskussionsbeiträge auch zum Haushalt 2022 die allgemeine Redezeitbegrenzung von drei Minuten je Ratsmitglied und TOP.

    Rm Garbe (AfD) beklagt die Haltung der anderen Fraktionen gegenüber seiner Partei. Auch das Schlusswort zur Grundsatzerklärung des Rm… (Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens und der Fraktion im Internet nicht zugestimmt.) kritisiert er und fordert eine Rüge.

    OB Westphal gibt den Hinweis, dass Rm…(Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens und der Fraktion im Internet nicht zugestimmt.) seine Rede mit einem Liedzitat beendet habe.

    Rm Mader (CDU) geht auf den Beitrag des Rm Rüther ein und kann keine Unsachlichkeit im Beitrag des Rm Dr. Suck erkennen, da es sich -so die Erinnerung des Rm Mader- um ein Zitat einer Journalistin handelt. Wenn jedoch alle im Rat künftig eher miteinander sprechen als einander zu schreiben, hofft er auf Besserung.

    Rm Bohnhof (AfD) fordert vom Oberbürgermeister man möge die Aufzeichnungen abhören um Auseinandersetzungen hinsichtlich der Niederschrift zu vermeiden. Rm…(Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens und der Fraktion im Internet nicht zugestimmt.) müsse aus seiner Sicht gerügt werden.

    Rm Westphal erklärt, man habe sich auf dem Podium abgestimmt und könne mit dem Zitat leben.
    Er dankt zum Abschluss des Tagesordnungspunktes allen an der Erstellung des Haushalts Beteiligten für die geleistete Arbeit und würdigt den Einsatz. Der Rat hat eine gute Grundlage für die künftige Arbeit geschaffen.

    Der Rat der Stadt nimmt die Überweisung des ABöAB aus seiner Sitzung am 14.12.2021 zu „Pilotprojekt zu ‚Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst‘“ (Drucksache Nr.: 21644-21-E1), die in die Empfehlung des AFBL eingeflossen ist, zur Kenntnis.

    - Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022“ (Drucksache Nr.: 22100-21-E1):

    Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der Vorlage zur „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022“ (Drucksache Nr.: 22100-21) in Form der Fassung der Ergänzungsvorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022“ (Drucksache Nr.: 22100-21-E1) vom 30.11.2021 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die aus den Anlagen 2 bis 4 resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 (Anlage 1) sowie die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 (Anlage 5).

    - Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022“ (Drucksache Nr.: 22100-21-E36):

    Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL aus der öffentlichen Sitzung am 02.12.2021, der Korrektur der Empfehlung des AFBL vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22100-21-E38) und der weiteren Ergänzungsvorlage (Drucksache Nr.: 22100-21-E36) mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) und fasst folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund
    zu TOP 2.1.1
    Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22170-21)

    Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:
    Rm Rüther (SPD) macht deutlich, dass seine Fraktion für den Stellenplan stimmen wird, Stellenstreichungen und -sperren lehnt sie ab.

    Rm Mader (CDU) geht davon aus, dass der Stellenplan in der Fassung des AFBL abgestimmt wird.

    OB Westphal bestätigt dies.

    Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich von
    3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

    zu TOP 3.1
    Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
    hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22785-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 26.06.2020 über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich ( zugleich Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In O 245 - südliche Gartenstadt ) und verlängert damit die Geltungsdauer der bis zum 12.03.2022 wirksamen Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 12.03.2023.

    Rechtsgrundlage:
    §§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).

    zu TOP 3.2
    Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22120-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    zu TOP 3.3
    Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
    I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
    II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
    III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
    IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
    V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
    VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
    VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
    VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
    IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
    X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22119-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund

    I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.2 in Verbindung mit Anlagen 9a und 9b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2009)
    Rechtsgrundlage:
    II. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.3 in Verbindung mit Anlage 10a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)
    Rechtsgrundlage:
    III. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.4 in Verbindung mit den Anlagen 10 b und 10c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)
    IV. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9.1 in Verbindung mit Anlage 11a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2018) V. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9.2 in Verbindung mit den Anlagen 11b und 11c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
    (Verfahrensstand 2018)

    Rechtsgrundlage: VI. hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10.1 in Verbindung mit Anlage 12a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)
    Rechtsgrundlage:
    VII. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10.2 in Verbindung mit den Anlagen 12b und 12c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)
    Rechtsgrundlage:
    VIII. beschließt dem Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 30.08.2021, mit den unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.
    IX. beschließt den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - und Ev 115 - Derner Straße -) mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, als Satzung.
    X. beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 12 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.
    Rechtsgrundlage:
    zu TOP 3.4
    Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
    hier: Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts im Untersuchungsgebiet "Hauptbahnhof - Umfeld Nord"
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22830-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechts für den Bereich Hauptbahnhof – Umfeld Nord.

    Rechtsgrundlage:
    § 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023.


    zu TOP 3.5
    Flughafen Dortmund;
    Bericht über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2020
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22010-21)

    Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

    zu TOP 3.6
    Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
    hier: Grundsatzentscheidung
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22841-21)

    Der Rat der Stadt erhält folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der Sitzung am 14.12.2021:


    Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) erklärt, immer mehr stadtgesellschaftliche Organisationen sprächen sich für die Änderung der gefassten Pläne zum barrierefreien Ausbau der B1-Haltestellen aus. Die Forderungen beinhalten eine größere städtebauliche Qualität im Wissen, dass der Prozess sich dadurch verlängert und teurer wird. Er kritisiert, dass im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) den Interessensgruppen nicht zugehört wurde. So hat ein Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) dort deutlich gemacht, dass die Neuplanung gewünscht ist. Ihm wurde entgegnet, die Menschen mit Behinderung würden die bisherigen Planungen vorziehen. Für seine Fraktion ist eine entscheidende Frage der Umgang mit den Bäumen. Nach Diskussionen mit den Umweltverbänden darüber gelangte man zur Überzeugung, die Neuplanung biete nicht nur Möglichkeiten, Westfalendamm und Rheinlanddamm als innerstädtische Straßen mit Platz für Fuß- und Radverkehr zu ändern, sondern
    -im Vergleich zu den aktuellen Planungen- über die Baumallee einen größeren Beitrag zur Klimaanpassung und städtische Mikroklima zu erzielen. Er benennt dafür die folgenden vier Umsetzungsgrundsätze:

    1. Mit der Wiederherstellung sind bedeutend mehr Standorte für Bäume herzustellen.
    2. Der Boden soll über die gesamte Länge für optimale Bedingungen künftiger Pflanzungen zubereitet und mit einem Bewässerungskonzept für die Alleebäume versehen werden.
    3. Anwendung der Kenntnisse über sogenannte Zukunftsbäume für widerstandsfähige Pflanzungen.
    4. Anfallendes Holz darf nicht thermisch verwertet werden, um die Freisetzung des gebundenen CO2 zu verhindern.
    Die Anpassungen an den und die Abmilderung des Klimawandels erfordern neue und geänderte Bewertung von Themen. Seine Fraktion wird nach Konsultation der Umweltverbände für Variante b) stimmen.

    Rm Waßmann (CDU) stellt die Belange der Menschen mit Einschränkungen in den Vordergrund. Laut § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz müsse bis zum 1.2.2022 die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vollständig barrierefrei sein. Seit 2012 wurde durch DSW21 bereits die Beschaffung geeigneter Wagen betrieben. Im Jahre 2013 kamen DSW21 und Stadt Dortmund überein, die Planungen entsprechend zu gestalten und 2016 hat der Rat den barrierefreien Ausbau der fünf B1-Haltestellen beschlossen. Es wurde ein Dialogverfahren mit allen möglichen Beteiligten durchgeführt und Alternativen geprüft. Auch damals gab es die heutige Alternative b) bereits. Der Rat beschloss nach dem Verfahren einen Kompromiss. Vor diesem Hintergrund stimmten Stadt Dortmund und DSW21 die Beschaffung der neuen Fahrzeuge und die Bauplanungen ab. Die Lieferung der Fahrzeuge ist vertraglich fixiert. Ziel ist, möglichst bis Ende 2025 die Bahnsteige für einen optimalen Betrieb hergestellt zu haben. Ohne Hochbahnsteige können Menschen zwischen Hauptfriedhof und Märkischer Straße nicht in die neuen Wagen ein- und aussteigen. Neue Planungen würden zwei bis vier Jahre dauern, Umbauprovisorien von Aufsichtsbehörden nicht akzeptiert. Anschließende Planfeststellungsverfahren würden weitere Jahre dauern und das Klagerisiko erhöhen. Zusatzkosten seien die Folge. Daher werde seine Fraktion für Variante a) der Vorlage stimmen.

    Rm Rüther (SPD) stimmt für seine Fraktion für Variante a), da der SPD-Fraktion die zügige Umsetzung mit Blick auf die Interessen der Menschen mit Behinderung vorrangig wichtig ist.

    Rm Gebel (Die Linke+) erläutert die Abwägung seiner Fraktion hinsichtlich der Varianten und der Entstehung der Variante a) als Kompromiss, für welche seine Fraktion ebenfalls stimmen werde.
    Er kritisiert die Art, mit welcher die Plataneninitiative per E-Mail für Variante b) warb. Dies könne die Auseinandersetzung mit solch einem wichtigen Thema verleiden. Diese Argumentation könne dann greifen, wenn z.B. die B1 gänzlich umgestaltet würde und Verkehr an der Oberfläche entfalle.


    Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) findet den Vorschlag b) interessant, jedoch viel zu spät. Er bittet den Oberbürgermeister prüfen zu lassen, ob die E-Mail des Vorstands der Bundesstiftung Baukultur hinsichtlich des B1-Umbaus rechtmäßig ist. Aus seiner Sicht geht aus dem Gesetz zur Einrichtung dieser Stiftung hervor, dass die Stiftung nicht Stellung zu gemeindlichen Projekt zu nehmen hat. Die Ausflucht, es handle sich um eine Autobahn und mithin nicht städtisch, würde er aus kommunaler Sicht zurückweisen.

    OB Westphal ist diese E-Mail nicht bekannt, er sichert die Prüfung zu.

    Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Variante a):

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

    zu TOP 3.7
    Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22487-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 6 KomHVO NRW in der Teilergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Höhe von 2.400.000,00 € vorbehaltlich der Rückstellungszuführung. Die Mehraufwendungen können durch das Dezernat 5 kompensiert werden.

    zu TOP 3.8
    Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22397-21)

    Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:






    im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).


    1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030 2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo) Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) zeigt sich erfreut darüber, dass der Rat heute voraussichtlich die Klimaneutralität 2035 für Dortmund beschließen wird. Dieser Beschluss bildet den kommunalen Auftrag ab, der anschließend mit Mitteln von Bund, Land und Kommune hinterlegt werden muss. Anhand der Modelle kann der Temperaturanstieg ohne gegensteuernde Maßnahmen berechnet werden. Daher sind entsprechende Maßnahmen notwendig, verbunden mit einer entsprechenden Finanzpolitik.
    Insgesamt bewertet Rm Lögering den Handlungsplan positiv. Es ist wichtig, mit der Umsetzung zu beginnen, die Maßnahmen zu prüfen und ggf. nachzusteuern. Ein effektives Monitoring ist für die Transparenz in der Bevölkerung wichtig, ebenso die soziale Abfederung einzelner Maßnahmen.

    Rm Rudolf (SPD) begrüßt für ihre Fraktion die Vorlage und wünscht, die Maßnahmen schnell auf den Weg zu bringen um die Klimaneutralität 2035 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, alle Masterpläne, Konzepte und Planungen mit Auswirkung auf das Ziel der Klimaneutralität anzupassen. Die Sozialverträglichkeit für die Menschen in Dortmund ist ihre Fraktion dabei ein wichtiges Anliegen. Dazu soll die Verwaltung Vorschläge erarbeiten, wie die Klimaziele sozial ausbalanciert erreicht werden können.

    Rm Waßmann (CDU) möchte für seine Fraktion heute in der Fassung des AFBL beschließen. Dort wurde die Vorlage durch weitere Anträge ergänzt.

    Rm Kowalewski (Die Linke+) stellt fest, dass im AKUSW als zuständigem Fachausschuss keine Empfehlung ausgesprochen wurde und der AFBL im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden hat. Diese Entscheidung korreliert mit den Beratungen im AKUSW. Für die Erreichung des Ziels sind die Maßnahmen weiterhin tauglich, müssen aber schneller und parallel umgesetzt werden.

    Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) zieht Parallelen zur Bundespolitik. Dort ist das Ziel der Klimaneutralität im Rahmen des 1,5°C-Ziels auf das Jahr 2045 festgesetzt. Weiterhin soll der größte Teil hinsichtlich des Klimaziels durch die Abschaltung von Kohlekraftwerken bis 2030 erreicht sein. Davon gäbe es aber nicht viele auf dem Stadtgebiet. Er folgert, dass in Dortmund lediglich viele kleine Schritte umsetzbar sind, die jedoch nicht zum Ziel der Klimaneutralität 2035 führen.

    Rm Garbe (AfD) beklagt die Belastung der Menschen durch die Vorlage. Für ihn ist der Klimazeitstrahl unsinnig, alles sei kommunal frei erfunden. Er bestreitet den menschgemachten Klimawandel bzw. zieht den angenommenen Umfang in Zweifel.

    Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst unter Einbeziehung der Anträge (Drucksache Nr. 22397-21-E2, -E1 und –E5) in der Fassung des AFBL mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

    1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030 2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo) - Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion wie folgt geändert (fett), Drucksache Nr.: 22397-21-E2:

    1. Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird.
    2. Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird.
    3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen.
    4. Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel.
    5. Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen. Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen.
    6. Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.
    7. Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen Organisationseinheit, ggf. als gGmbH. Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen: 8. Der Rat beschließt die Evaluation und ggf. Fortführung/Roll-out schon bestehender Projekte im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).
    9. Für die erfolgreiche Zielerreichung des Handlungsprogramms wird die nötige Struktur für ein effizientes Controlling mit Kennzahlen und jährlichen Etappenzielen sowie einer prozessbegleitenden Evaluation aufgebaut. Der Entwicklungsfortschritt wird dem Klimabeirat und der Politik in halbjährlichen Monitoringberichten vorgestellt, sowie für die Stadtbevölkerung in geeigneter Form (digital und analog) aufbereitet und veröffentlicht.
    10. Die Maßnahmen im Masterplan Mobilität werden entsprechend der neuen Zielsetzung Klimaneutralität bis 2035 überprüft und weiterentwickelt.

    - Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+, Drucksache Nr.: 22397-21-E1:

    2) Beschlussvorschlag 1.2 wird wie folgt geändert:
    1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2035 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität anzustreben.

    - Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 22397-21-E5:

    1. Der Rat der Stadt beschließt, dass das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht werden soll.
    2. Alle Masterpläne, Konzepte und Planungen mit Auswirkungen für die städtische Klimabilanz, wie z.B. Klima-Luft 2030, Masterplan Integrierte Klimafolgeanpassung Dortmund, Masterplan Mobilität, müssen an die neue Zielmarke angepasst werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 möglichst für alle Bewohner*innen Dortmunds sozialverträglich erfolgt. Fördermöglichkeiten, die eine sozialverträgliche Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen und unterstützen, sind in vollem Umfang auszuschöpfen.
    3. Die Verwaltung wird daher damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Klimazielesozial ausbalanciert für die Dortmunder Bürger*innen erreicht werden können. Dieser Vorschlag soll den Ausschüssen AKUSW, AMIG und ASAG vorgelegt werden und eine Priorisierung der Maßnahmen durch die Ausschüsse erfolgen.

    zu TOP 3.9
    SpongeTown - Schwammstadt
    Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
    (Drucksache Nr.: 22198-21)

    Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 15.09.2021 vor:

    Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

    Rm Sauer (CDU) gibt den Hinweis, SpongeTown sei nicht Schwammstadt. Wenn, dann müsste es für Dortmund SpongeCity heißen. Er kritisiert den Verstoß gegen einen gültigen Ratsbeschluss, nach welchem nur sprachlich verständliche Vorlagen beschlossen werden dürfen. Er habe Menschen zum Begriff „SpongeTown“ befragt und keine der befragten Personen konnte den Begriff (richtig) deuten.

    Rm Bohnhof (AfD) kritisiert den Antrag. Er zitiert aus dem Antrag: „…Bei allen Bauprojekten muss sichergestellt werden, dass sämtliches Regenwasser auf dem Grundstück verbleibt oder dort versickert…“ und meint, dies schade der Bürgerschaft.

    Laut Rm Waßmann (CDU) erfolgten im Rahmen der Haushaltsberatungen Beschlüsse zum Thema „Schwammstadt“. Damit wurde aus seiner Sicht der Inhalt des Antrags abgearbeitet. Er zeigt zwei mögliche Umgangsmöglichkeiten mit dem Antrag auf. Entweder hält die antragstellende Fraktion den Antrag aufrecht, dann würde seine Fraktion ablehnen, weil in den Haushaltsberatungen weitergehende Beschlüsse gefasst wurden. Alternativ könnten die Antragsteller*innen in Anerkenntnis der gefassten Beschlüsse den Antrag zurückziehen.

    Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) kann verstehen, wenn der Antrag zurückgezogen würde, da zum Thema weitreichend Einvernehmen besteht. Dies jetzt als Doppelstruktur ohne konkreten Arbeitsauftrag zu beschließen, ist nicht im Sinne ihrer Fraktion.

    Rm Neumann-Lieven (SPD) schlägt vor, den Antrag mit in das Verfahren zur Ausgestaltung des Themas „Schwammstadt“ zu nehmen.

    Rm Kowalewski (Die Linke+) schließt sich dem Vorschlag von Rm Neumann-Lieven an. So können die Anträge und Beschlüsse zum Thema sachlich zusammengefasst werden.

    Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

    OB Westphal fasst zusammen, dass die antragstellende Fraktion den Vorschlag der SPD-Fraktion annimmt und der Antrag in die konkretisierenden Beratungen zum Thema „Schwammstadt“ einfließt. Eine Abstimmung über den Antrag aus dem AKUSW werde im Rat nicht erfolgen.
    Da dies der weitreichendste Antrag ist, stellt OB Westphal diesen zur Abstimmung.


    Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag der Fraktion Die Partei (Drucksache Nr.: 22198-21) in die Beratungen zur „Schwammstadt“ aufzunehmen.

    zu TOP 3.10
    Wohnungsmarkt Ruhr - Fünfter Regionaler Wohnungsmarktbericht
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22844-21)

    Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Fünften Regionalen Wohnungsmarkt-bericht zur Kenntnis.

    zu TOP 3.11
    Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 21690-21)

    Die Ratsmitglieder haben folgende Empfehlungen vorliegen:

    - aus der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 16.11.2021:

    - aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der Sitzung am 08.12.21:

    OB Westphal erklärt, die Ausschüsse (AFBL und AKUSW) hätten noch weiteren Beratungsbedarf. Daher soll die Vorlage auf voraussichtlich die kommende Ratssitzung vertagt werden. Es stehe lediglich der vom AKUSW in den Ziffern 1 und 2 empfohlene Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21690-21-E4) zu Abstimmung.

    Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) stellt die Bedeutung des kommunalen Wohnkonzepts heraus. Sie begründet diesen Antrag damit, dass im Rahmen vorher zu verabschiedender Bebauungspläne bei Gesprächen mit Investor*innen bereits auf den 30%igen Anteil geförderten Wohnungsbaus hingewiesen wird und Bebauungspläne, die sich noch in der Erarbeitung befinden, angepasst werden.

    Nach Hinweis des Rm Kowalewski (Die Linke+) wurde im AKUSW mehrheitlich vereinbart, die 30%-Regelung im Sinne der Verwaltungsvorlage als Bruttogeschossfläche zu verstehen, nicht jedoch im Sinne des Beschlusses zur 25%-Quote vor einigen Jahren.

    Rm Waßmann (CDU) bedauert die Art der Einbringung in den AKUSW sowie die Inhalte des Antrags. Daher wird seine Fraktion nicht zustimmen.

    Rm Neumann-Lieven (SPD) ist der Meinung, dass diese 30%-Regelung nur für die Zukunft gelte, nicht jedoch für laufende Projekte, bei denen Investor*innen einen Schutz genießen. Daher habe ihre Fraktion im AKUSW Ziffer 1 und 2, nicht aber Ziffer 3, des Antrags zugestimmt.
    In dieser –durch Rm Kowalewski konkretisierten Fassung hinsichtlich der 30% Bruttogeschossfläche– möchte ihre Fraktion auch hier zustimmen.


    OB Westphal stellt klar, dass die Ziffern 1 und 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS-Nr. 21690-21-E4) als Empfehlung des AKUSW zur Abstimmung stehen. Ziffer 3 des Antrags empfiehlt der AKUSW nicht. Die Anmerkungen des Rm Kowalewski sind als Erläuterung zum besseren Verständnis des Beschlusses zu werten.

    Der Rat der Stadt folgt mit den gemachten Anmerkungen der Empfehlung des AKUSW und beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Fraktionen CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) die Ziffern 1 und 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS-Nr. 21690-21-E4):

    1. Der Rat begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.

    2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.

    Die Vorlage „Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021“ wird vertagt.

    zu TOP 3.12
    Stadtumbau Dorstfeld
    Bürgerhaus Dorstfeld
    hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 20915-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

    1. für den „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“ (vgl.
    dazu DS-Nr. 14190-19 und DS-Nr. 18009-20) eine zweite Kostenerhöhung um insgesamt
    weitere 1.032.982 €, sowie die zeitlichen Anpassungsnotwendigkeiten in der Baurealisierung
    bis zum Jahr 2023.


    Der „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“ bedingt
    eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des Allgemeinen Grundvermögens (Amt 24)
    ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. in Höhe von 94.999 €.


    2. gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von insgesamt 3.359.760 € zu Lasten zukünftiger Haushaltsjahre.
    Davon entfallen 2.809.760 € zu Lasten des Jahres 2022 und 550.000 € zu Lasten des Jahres
    2023 (Die Deckung erfolgt wie in Anlage -2- „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt).


    3. nach § 83 GO NRW die Deckung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 37.982 € durch Mehrerträge in Höhe von 26.587 €.
    Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von 11.395 € wird gem. § 8 Haushaltssatzung
    budgetneutral kompensiert.


    zu TOP 3.13
    Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22508-21)

    Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 10. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

    zu TOP 3.14
    Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22327-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund

    zu TOP 3.15
    Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22266-21)

    Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben des Personalrates vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22266-21-E1) vor:
    Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) bittet die Verwaltung unter Bezug auf das Schreiben des Personalrats bei der Ausgestaltung die Bedenken und Fragen des Personalrates zu berücksichtigen bzw. um die Einbindung des Personalrats hinsichtlich der Gestaltung der Zusammenarbeit mit der Genossenschaft.

    Rm Giebel (SPD) stimmt im Namen seiner Fraktion der Vorlage zu. Er verweist ebenfalls auf das Schreiben des Personalrats. Wichtig ist, die Rechte des Personalrats zu wahren und der Beitrag nicht zum Personalabbau führt. Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Wortbeiträge einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird beauftragt, den Beitritt zu vollziehen und die Stadt Dortmund in der Generalversammlung zu vertreten.

    zu TOP 3.16
    Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22895-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund nimmt

    zu TOP 3.17
    Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22975-21)

    Den Ratsmitgliedern liegt folgendes Schreiben zur Ergänzung des Beschlussvorschlags vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22975-21-E1) vor:
    FinanzpositionFinanzstelleBetrag
    Minderauszahlungen des Amtes 75
    78080.0 – Ausz. Hochbaum.75W00307024098 – OGS Liebig GS nicht förderfähige Kosten18.875 Euro
    SachkontoBezeichnung Sachkonto2021202220232024-20602061
    414200Ertr. Aufl. SoPo Zuw. Land-917,66 €-11.011,88 €-11.011,88 €-407.439,47 €-10.094,22 €
    470100Eigenleistungen-33.049,00 €
    572200AfA unbew. Vermögen1.420,68 €17.048,10 €17.048,10 €630.779,70 €15.627,43 €

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung des Schreibens zur Ergänzung des Beschlussvorschlags vom 13.12.2021 nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund nimmt

    zu TOP 3.18
    Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 21989-21)

    Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022), die in dem Haushaltsplan 2022 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.

    zu TOP 3.19
    Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 21998-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt beschließt, das für die Erneuerung des Tunnels Ardeystraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 18435-20 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.800.000,00 Euro um 920.000,00 Euro auf 2.720.000,00 Euro zu erhöhen.

    Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202015060 – Tunnel Ardeystraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

    Haushaltsjahr 2021: 20.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2022: 1.000.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2023: 1.600.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2024: 100.000,00 Euro

    Die Investition bedingt eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 40.256,00 Euro.

    Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.000.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 1.600.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und 100.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
    Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.

    zu TOP 3.20
    Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22409-21) Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 01.12.2021 vor:
    Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) bittet um Aufnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in die Beratungsfolge, da auch Aspekte der Barrierefreiheit in der Vorlage thematisiert werden.

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt beschließt den Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9.900.000,00 Euro, inklusive Planungskosten.

    Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

    Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro

    Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro

    Haushaltsjahr 2022: 2.500.000,00 Euro

    Haushaltsjahr 2023: 5.800.000,00 Euro

    Haushaltsjahr 2024: 1.059.037,70 Euro

    Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 67.000,00 Euro.

    zu TOP 3.21
    Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22519-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes in Höhe von 1.375.000,00 Euro. Die Mehraufwendungen können innerhalb der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes durch Mehrerträge kompensiert werden.

    zu TOP 3.22
    Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22366-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 – Erdbeerfeld – in Höhe von 6.000.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamtfinanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.

    Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

    Bis Haushaltsjahr 2021: 4.800.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2022: 800.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2023: 400.000,00 Euro

    Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.

    zu TOP 3.23
    Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22360-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

    Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

    Bis Haushaltsjahr 2021: 530.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
    Haushaltsjahr 2023: 50.000,00 Euro

    Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.

    zu TOP 3.24
    Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22700-21)

    Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.02021 vor:

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss in der Fassung des AFBL (fett/kursiv):

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

    Die gemäß Satzung festgelegte Reinigung von einmal wöchentliche Reinigung wird auf dreimal wöchentliche Reinigung erhöht, unter Beibehaltung der sieben Mal wöchentlichen Intensivreingung durch die Dorlog. Die Sondervereinbarung wird mit der EDG in die Straßenreinigungssatzung einfließen.

    zu TOP 3.25
    Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22850-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt beschließt das Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW.

    Der Rat der Stadt beschließt, für „geringfügige Baumaßnahmen“ anstelle von Anliegerversammlungen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung (z. B. Online- oder Rückfrageformate) zuzulassen.

    zu TOP 3.26
    Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22201-21)

    Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2022 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.

    zu TOP 3.27
    Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22455-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2022. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.

    zu TOP 3.28
    Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22277-21)

    Die Ratsmitglieder erhalten folgende Ergänzung zur Vorlage vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22277-21-E1):

    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Ergänzung zur Vorlage vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22277-21-E1) folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.

    zu TOP 3.29
    Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22490-21)

    Der Rat der Stadt nimmt den 1. Sachstandsbericht zum „Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Kenntnis.

    zu TOP 3.30
    Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 21641-21)

    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".

    zu TOP 3.31
    Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
    Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
    (Drucksache Nr.: 19256-20)

    Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

    zu TOP 3.32
    Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving
    Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
    (Drucksache Nr.: 21399-21)

    Der Rat der Stadt hat nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 15.09.2021 vorliegen: Zudem liegt dem Rat der Stadt eine Empfehlung des AKUSW aus seiner Sitzung am 08.12.2021 vor:

    „Siehe oben.
    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um:

    Die Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving. Angesiedelt werden soll es im Projekt „nordwärts“.

    In Anlehnung an das Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator/-in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ soll eine Vor-Ort-Dependance in Eving organisiert werden.

    4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

    zu TOP 4.1
    Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22352-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt

    - beschließt den Wirtschaftsplan 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
    - stellt den Erfolgsplan 2022 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 19.473.819,06 EUR fest,
    - stellt den Vermögensplan 2022 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR fest,
    - beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 14.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2022 in Anspruch nehmen darf,
    - beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2022 (Anlage 1.4),
    - beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2021-2025
    (Anlage 2.1 und 2.2).


    zu TOP 4.2
    Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22445-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
    - den Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ),
    - die Ermächtigung für Investitionskredite 2022, diese bis zu einer Höhe von 30 Mio. Euro aufzunehmen,
    - sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 20 Mio. Euro festzusetzen.

    zu TOP 4.3
    Wirtschaftsplan 2022 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22789-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
    Das SV GVVF wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 47,5 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 25 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2021 in Höhe von 25 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2022 zu übertragen.

    zu TOP 4.4
    Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22899-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Umzug des Fraunhofer ISST in die Speicherstraße 2 (Leuchtturm) und stellt 2022 Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro für den Umzug und die Finanzierung der notwendigen Erstausstattung zur Verfügung.

    Der Rat der Stadt Dortmund dankt der Landesregierung für die Unterstützung und bittet den Landtag um zügige Umsetzung der notwendigen Haushaltsbeschlüsse zum Erwerb der Immobilie durch die Fraunhofer-Gesellschaft.

    5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

    zu TOP 5.1
    Corona
    Zusatz- /Ergänzungsantrag sowie Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22866-21-E1)

    Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 18.11.2021 folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 22866-21-E1) vor:
    Zudem liegen dem Rat der Stadt die Vorschläge zur Tagesordnung mit der Bezeichnung „Corona“ der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23206-21) und der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23212-21) vor.

    Zur Konkretisierung liegt zur Sitzung am 16.12.2021 eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23212-21-E1) vom 14.12.2021 vor:

    Zudem erhält der Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache 23206-21-E1):
    Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 22866-21-E4) vor: Rm Wallrabe (CDU) erklärt für seine Fraktion, der Antrag Drucksache Nr.: 23206-21-E1 werde als Prüfauftrag eingebracht. Die 3G-Pflicht bei der Stadtverwaltung sei danach für alle Bereiche mit Kontakt zur Bürgerschaft anzustreben. Ziel ist der Schutz von Mitarbeitenden und Besucher*innen. Die rechtlichen Unwägbarkeiten dieser Forderung sind seiner Fraktion bekannt.

    Rm Perlick (AfD) äußert in Richtung Rm Wallrabe, man möge dann doch auch prüfen, wie sich das Infektionsrisiko bei den Bürgerdiensten verhält. Vielleicht könne dies seitens der CDU in den Prüfauftrag einfließen. Er verweist auf die Situation in Schweden, die dortigen Maßnahmen und die Bettenbelegungszahlen bei intensivmedizinischen Behandlungen. Tests in Kitas lehnt er ab.


    Rm Vogeler (CDU) hält es mit Blick auf die Weihnachtszeit für relevant, ob Kinder getestet sind. Dies könne sich durchaus auf den Kontakt mit den Großeltern auswirken. Mangels Durchsetzbarkeit werden die Tests in Kitas offenbar von einem bestimmten Personenkreis umgangen. Aus eigener Erfahrung berichtet er, dass Lollitests bei Kindern unter 3 Jahren unproblematisch sind. Auch negative Testungen sind ein Beitrag zur Überwindung der Pandemie. Daher tritt seine Fraktion für eine Testpflicht, unabhängig von der rechtlichen Einordnung, ein. Die Stadt möge dies bitte prüfen oder mit anderen Städten diese Initiative an das Land NRW heran tragen. Denn die schütze auch das Personal, welches ebenfalls Interesse daran hat, gesund zu bleiben.

    OB Westphal hält fest, dass hiernach beide Punkte des CDU-Antrags als Prüfauftrag zu werten sind. Er stellt fest, dass die Stadt Dortmund mangels Regelung durch das Land den Modellversuch und die Ausweitung der freiwilligen Lolli-PCR-Pooltestung umgesetzt habe.

    Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) erklärt die Unterstützung seiner Fraktion zum Antrag. Fraglich war die Umsetzung in der Verwaltung. Mit dem Prüfauftrag sei es nun aber kompatibel. Grundsätzlich müsse sich dies in Landes- und Bundesstrategien einbetten, kommunale Einzellösungen sind aus seiner Sicht nicht optimal.

    Rm Worth (SPD) erklärt für ihre Fraktion, auch dem Prüfauftrag nicht zustimmen zu wollen und begründet dies damit, dass eine Befassung im Fachausschuss sinnvoller wäre, um direkt Fachexpertisen zu berücksichtigen. Inhaltlich wird der CDU-Antrag von der SPD-Fraktion geteilt.

    Rm Kowalewski (Die Linke+) erläutert, dass vor dem Hintergrund der Entwicklung und dem Sachstand zur Lolli-PCR-Pooltestung seine Fraktion eine Bitte um Stellungnahme zum TOP vorgelegt hat.
    Den Prüfauftrag der CDU trägt seine Fraktion mit. Ziel muss es sein, einen möglichst großen Schutz, auch für die Mitarbeitenden in den Kitas im Rahmen der Fürsorgepflicht, zu sichern.


    Rm Dr. Suck (CDU) möchte mit einem Ratsbeschluss ein starkes Signal senden. Angesichts der pandemischen Lage und der Weihnachtspause sei es nicht sinnvoll, das Thema in die Ausschussberatungen im Jahr 2022 zu verschieben. Daher soll die Abstimmung heute erfolgen.

    Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.:22866-21-E4) zur Kenntnis.

    Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Fraktionen SPD, AfD und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache 23206-21-E1) als Prüfauftrag an die Verwaltung:

    1. Im Interesse und zum Schutz der MitarbeiterInnen der Verwaltung vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus wird zum organisatorisch schnellstmöglichen Zeitpunkt für alle Verwaltungsbereiche mit Publikumsverkehr die 3G-Regel eingeführt. Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung müssen fortan im Interesse des Infektionsschutzes den Nachweis führen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, um Termine bei der Stadtverwaltung wahrnehmen zu können oder städtische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

    Ausnahmen regelt die Verwaltung.

    2. Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 23. September 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Lolli-PCR-Pooltests auf alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen auszuweiten (Drucksache Nr. 22391-21). Die Teilnahme an den angebotenen Testungen ist bislang freiwillig.

    Angesichts des Infektionsgeschehens in Kindertageseinrichtungen beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in Abstimmung mit den Trägern eine verpflichtende Teststrategie mit flächendeckender Testpflicht für alle Kinder in den Dortmunder Kindertageseinrichtungen einzuführen, um die Kinder, ihre Familien und nicht zuletzt die Beschäftigten in den Einrichtungen bestmöglich zu schützen.

    Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23212-21-E1) vom 14.12.2021 wird schriftlich beantwortet.

    6. Kultur, Sport und Freizeit

    zu TOP 6.1
    Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22456-21)

    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

    zu TOP 6.2
    Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22570-21)

    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:

    zu TOP 6.3
    Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22546-21)

    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
    sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2022 (Anlage IV).

    zu TOP 6.4
    Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022
    Festlegung der Kunstsparte
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22666-21)

    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

    Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022 wird für förderwürdige Leistungen in der Sparte „Architektur und Städtebau“ vergeben.

    zu TOP 6.5
    Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22780-21)

    Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 liegt dem Rat der Stadt vor:
    Rm De Marco (SPD) erinnert an das Anwerbeabkommen zwischen Italien und der Bundesrepublik vor 66 Jahren. Gekommen sind Menschen, die hier eine neue Heimat gefunden haben. Er hebt die Leistungen hervor, die diese Menschen für die Bundesrepublik, Dortmund und die gesamte Gesellschaft erbracht haben. Heute haben rund 200.000 Dortmunder*innen eine persönliche oder familiäre Einwanderungsgeschichte mit einer Vielzahl an Herkunftsländern. Diese Menschen und deren Kinder und Enkel sind aus unserem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Er wirbt für ein Denkmal, welches an die Menschen erinnert, die ihre Heimat verließen. Deren Geschichte ist Teil unserer Geschichte. Da wir diesen Teil der Geschichte bisher nicht gewürdigt haben, ist es nun an der Zeit. Dortmund ist eine vielfältige und bunte Stadt, was auch ein Verdienst der Menschen ist, die aus anderen Ländern zu uns kamen. Er wünscht sich ein schönes Denkmal für all die Menschen. Damit würde dokumentiert, dass Deutschland seit sechs Jahrzehnten ein Einwanderungsland ist und das Ruhrgebiet nicht zuletzt seine Identität auch Migrant*innen verdankt.

    Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) möchte mit einem Denkmal für Gastarbeiter*innen die Leistungen der Menschen würdigen, die aus zahlreichen Ländern zum Leben und Arbeiten nach Dortmund kamen. Was als Vertrag auf Zeit angelegt war, wurde zur Geschichte des Zusammenwachsens. So wurden aus Gastarbeiter*innen Dortmunder*innen. Ein so vielfältiges Zusammenleben in Dortmund wäre ohne all diese Menschen nicht mehr denkbar. Daher ist es an der Zeit, mit einem Denkmal die Zuwanderungsgeschichte zu würdigen. Rm Brunner begrüßt, dass dieses Denkmal unter Beteiligung der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte entwickelt werden soll. Dieses Denkmal soll ein Ort der Würdigung, der Erinnerung und des Dialogs werden. Es soll auch Anlass sein, sich den Fehlern der Vergangenheit und Gegenwart zu stellen, denn Teil der Geschichte ist eben leider auch die Diskriminierung und Ausgrenzung von Zugewanderten. Die zahlreichen Morde mit rassistischem Hintergrund sind dabei die Spitze des Eisbergs. Die heutigen klaren Bekenntnisse zur Einwanderungsgeschichte sind hart errungen. Daher ist dieser Antrag heute ein deutliches Zeichen für ein vielfältiges Dortmund, in welchem es keinen Platz für Rassismus und Diskriminierung gibt.

    Rm Thomas (AfD) kündigt die Ablehnung seiner Fraktion zur Vorlage an. Es gilt, die Lebensleistung der Menschen nicht zu schmälern. Wer dies dennoch tue, dem gehöre kein Respekt und diese Person solle auch nicht mehr Teil der Gesellschaft sein. Er sagt, die Menschen haben dies nicht den hier Wohnenden zum Gefallen getan, sondern haben dafür auch etwas bekommen. Er sei selbst mit Kindern aus Gastarbeiter*innenfamilien groß geworden und sein Vater -als Platzhalter gemeint- habe mit Zugewanderten im Team gearbeitet. Sein Vater wird vergessen, während für Gastarbeiter*innen ein Denkmal gesetzt werden soll. Für ihn ist das geplante Denkmal ein Zeichen des Zeitgeistes.

    Bm‘in Mais (CDU) freut sich über den gemachten Anfang. Nach dem beabsichtigten Kunstwettbewerb soll ein Austausch unter allen Beteiligten erfolgen. Die weiteren Schritte werden im Rahmen der Fortentwicklung jeweils besprochen. Daher stimmt die CDU-Fraktion zu.

    Rm Deyda (Die Rechte) lehnt das Denkmal ab. Die Trümmerfrauen hätten den Wiederaufbau betrieben, nicht Gastarbeiter*innen. Auch die Kosten seien ein Ablehnungsgrund.

    Rm Zweier (Die Linke+) erklärt die Unterstützung seiner Fraktion zum geplanten Denkmal. Er hält den Zeitpunkt zur Errichtung dieses Denkmals für angebracht, da derzeit die Spaltung der Gesellschaft betrieben werde. Mit dem Denkmal werde den Menschen Respekt und Würde gegeben.

    Rm Gülec (BVT) erklärt, als Sohn eines Gastarbeiters halte er die Idee für hervorragend, wenn die Leistungen gewürdigt werden. Am Begriff „Gastarbeiter“ müsse man nochmal arbeiten, denn alle in Dortmund seien Dortmunder*innen.

    Rm Bohnhof (AfD) stellt in seinem Beitrag die Trennung heraus, für welche Personengruppe ein Denkmal errichtet werde solle und für welche nicht. Bei den Aufzählungen fehlen aus seiner Sicht bestimmte Abstammungsländer, die es auch zu würdigen gilt. Er sieht im geplanten Denkmal ein Symbol der Spaltung.

    Rm Karadas (SPD) gibt den Hinweis zu recherchieren, was „Gastarbeiter“ bedeutet.

    Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKSF und des AFBL und fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:

    Der Rat beschließt die Maßnahme „Schaffung eines Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“ im Rahmen eines Kunstwettbewerbs i. H. von 200.000,- €, der von der Stelle „Kunst im öffentlichen Raum“ betreut wird. Vorgeschaltet ist ein partizipativer Prozess unter Einbeziehung der migrantischen Communities.

    Der Begriff „für die Ewigkeit“ wird aus der Vorlage herausgenommen.
    Die Begrifflichkeit „Gastarbeiter*innen“ wird im Gesamtprozess ggf. anders formuliert. Eine neue Formulierung könnte beispielsweise „sogenannte Gastarbeiter*innen“ sein.

    zu TOP 6.6
    Neuer Gedenkort am alten Bahnhof Dortmund-Süd
    Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2021
    (Drucksache Nr.: 22139-21)

    Dem Rat der Stadt liegt die Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (BV In-Ost) aus der Sitzung am 14.09.2021 vor:
    Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass neben der Empfehlung der BV In-Ost am 23.11.21 auch ein entsprechender Vorschlag im Ausschuss für Kultur, Sport und Familie (Drucksache Nr. 22921-21-E1) beschlossen wurde. Er bittet OB Westphal um Klärung hinsichtlich des Umgangs mit den beiden Vorgängen.

    OB Westphal stellt fest, dass es in der Sache keine Widersprüchlichkeit gebe und die Anträge inhaltlich zusammengeführt werden könnten.

    Der Rat der Stadt folgt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion der Empfehlung der BV In-Ost (Drucksache Nr.: 22139-21) und fasst folgenden Beschluss:

    Der Rat beschließt, dass am Wasserturm sowie am östlichen Ende der etwa 100 Meter südlich gelegenen historischen Brücke über den Heiligen Weg ein inhaltlich miteinander verbundenes neues Gedenk- und Lernensemble entstehen soll, das sich an der vorgelegten Ideenskizze von Daniel Lörcher und Markus Günnewig orientiert.

    7. Schule

    zu TOP 7.1
    Errichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Hörde durch Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule (Schul-Nr. 162784)
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22314-21)

    Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) begrüßt für ihre Fraktion die Vorlage. Die Nachfrage seitens der Eltern und Schüler*innen sei weiterhin hoch. Dieser Bedarf sei auch mit den Erweiterungen an bestehenden Gesamtschulen nicht gedeckt worden. Seitens der Johann-Gutenberg-Realschule wird die Umwandlung begrüßt. Auch wurden die Bedenken der Bezirksvertretung (BV) Hörde ausgeräumt.

    Rm Dr. Goll (CDU) sieht Argumente gegen die Umwandlung. Sie kritisiert die Bekanntgabe der Umwandlung im Januar 2021, ohne vorher die politischen Entscheidungsträger*innen eingebunden zu haben. Diese Beteiligung erfolgte erst nach und nach in Einzelvorlagen mit einem Prüfauftrag, dessen Ergebnis aus ihrer Sicht schon vorher klar war. Der Bedarf an Gesamtschulplätzen ist anhand der vorgelegten Zahlen nicht fraglich. Ob der Standort in Wellinghofen jedoch helfen kann, wird angezweifelt. Die Nachfrage liege eher im nördlichen Dortmund. Die schulische Vielfalt sei in Gefahr und die gute Arbeit der Konrad-von-der-Mark-Schule sei gefährdet. Ihre Fraktion lehnt die Vorlage ab.

    Rm Spieß (SPD) freut sich über die Umwandlung. Dies sei vor dem Hintergrund des Schulentwicklungsplans der richtige Weg. Die Bedarfszahlen der Stadtbezirke Aplerbeck und Hörde zeigen die Notwendigkeit für eine Gesamtschule. Standort und Schule seien geeignet. Es herrscht große Einigkeit zur Umwandlung.

    Rm Kowalewski (Die Linke+) befürwortet die Entwicklung. Besonders vor dem Hintergrund der Idee, eine Schule für alle Schüler*innen zu schaffen. Die Gesamtschule schaffe bessere Möglichkeiten der Durchlässigkeit und so hätten Eltern in den Stadtbezirken Aplerbeck und Hörde die Möglichkeit, ihre Kinder wohnortnäher beschulen zu lassen und damit die Anne-Frank-Gesamtschule zu entlasten.

    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie der Stimme vom Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,

    zu TOP 7.2
    8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22395-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2021 zur Kenntnis.

    2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bereits im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. berücksichtigte Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 2.048.232,09 €.

    3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 1.452.045,89 €, sowie die entsprechende Berücksichtigung im endgültigen Haushaltplan 2022 ff..

    4) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in den finanziellen Auswirkungen weiteren dargestellten Veränderungen im endgültigen Haushaltsplan 2022ff. zur Umsetzung des Kreditprogramms zu berücksichtigen.

    zu TOP 7.3
    Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22436-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 12.511.350,74 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

    zu TOP 7.4
    Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22752-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    1) Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt den Verfahrensvorschlag zur Verwendung der Fördermittel.

    2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Zuge der operativen Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“ die Einrichtung einer fachbereichsübergreifend agierenden Koordinierungsstelle, die organisatorisch dem Fachbereich (FB) Schule zugeordnet wird, bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen 4,0 Planstellen (vollzeitverrechnet, vzv), zunächst befristet bis 12/2022.

    3) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehraufwendungen i. H. v. 526.500,00 € sowie die Deckung dieser Mehraufwendungen durch entsprechende Mehrerträge i. H. v. 526.500 € des FB 40 für das Haushaltsjahr 2021.

    4) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Mehraufwendungen i. H. v. 1.235.373,45 € und Mehrerträge i. H. v. 1.235.373,45 € aus den Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familien und Integration (MKFFI) und die Mehraufwendungen i. H. v. 147.825,00 € und Mehrerträge i. H. v. 147.825,00 € aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen des FB 51 für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis.

    5) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die finanziellen Auswirkungen der Verwendung der Fördermittel für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt die zusätzlichen Aufwendungen und Erträge i. H. v. jeweils 5.075.753,00 € für den FB 40 in den endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. aufzunehmen.

    zu TOP 7.5
    Genehmigung zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schokoticket für anspruchsberechtigte Schüler*innen durch die Stadt Dortmund
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 21707-21)

    Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 liegt dem Rat der Stadt vor:

    Rm Dr. Goll (CDU) erklärt die Ablehnung ihrer Fraktion damit, dass bereits dem Grundsatzbeschluss -hier wird Regelungsnotwendigkeit im VRR und nicht in der Kommune gesehen- nicht zugestimmt wurde.

    Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) verweist auf die Diskussionen um das Schokoticket zu Beginn des Jahres 2021. Seine Fraktion wird für die Alternative 3 als weitreichendste Lösung stimmen. Damit soll auch dokumentieren werden, dass Familien mit Schüler*innen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen tragen sollen. Die Entscheidung heute soll jedoch nur ein Zwischenschritt auf dem Weg sein und zeigen, dass die Verantwortung nicht ausschließlich beim Land gesucht würde. Langfristig wünscht sich seine Fraktion eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV für Kinder und Jugendliche. Er fordert alle Verantwortlichen auf, entsprechend Ziffer 5 des Beschlusstextes mit dieser Zielrichtung auf das Land NRW einzuwirken.

    Rm Spieß (SPD) sieht eine langfristige Regelungsnotwendigkeit ebenfalls auf Landesebene. Einer grundsätzlichen Unzuständigkeit, die er im Vortrag von Rm Dr. Goll wahrgenommen hat, widerspricht er.

    Rm Waßmann (CDU) weist darauf hin, dass die Stadt Dortmund -wie andere Kommunen auch- die Tarifhoheit an den VRR abgetreten hat. Er fordert Bündnistreue gegenüber dem VRR und sieht in den Einzelregelungen einen Wildwuchs. Er stellt die Frage, ob solch ein Beschluss überhaupt rechtmäßig ist oder ob der Oberbürgermeister eine Beanstandung überprüfen wird.

    OB Westphal sieht in Ziffer 5 den VRR in der Pflicht. Zur aktuellen Übernahme verweist er auf das Thema „Sozialticket“, welches durch Impulse aus Dortmund die VRR-Entscheidung dazu beeinflusst hat.

    Rm Gebel (Die Linke+) bestätigt die Ausführung des Oberbürgermeisters und ergänzt, dass in Absprache mit dem VRR die Kommune eine Gestaltungsmöglichkeit besitzt und die dafür anfallenden Kosten selbst trägt. Die Grundsatzfragen seien geklärt und seine Fraktion folgt der Empfehlung.

    OB Westphal merkt an, dass beim Schokoticket die Zahlungsströme zwischen den Beteiligten optimierungsbedürftig sind. Dies muss auch mit dem VRR diskutiert werden.

    Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) gegen die CDU-Fraktion folgenden Beschluss:

    Der Beschluss zur Drucksache Nr.: 19459-20 umfasste die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils durch die Stadt Dortmund für das Schuljahr 2021/2022. Hierzu bieten sich drei Varianten, über die der Rat entscheiden soll (Beschlussvorschläge 1-3).

    1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle in Dortmund lebenden anspruchsberechtigten Schüler*innen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 146.880 € zur Kenntnis.

    2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen, die eine Schule auf Dortmunder Stadtgebiet besuchen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 145.675 € zur Kenntnis.

    3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen die in Dortmund wohnen sowie außerhalb wohnende Schüler, welche auf Dortmunder Schulen gehen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 153.630 € zur Kenntnis.

    4) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schüler*innen am Schoko-Ticket für das Haushaltsjahr 2022 in Abhängigkeit zu den Beschlussvorschlägen 1 – 3 zur Kenntnis und beschließt die zusätzlichen Aufwendungen im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. zu berücksichtigen.

    5) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die Übernahme des gesamten Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schüler*innen am Schoko-Ticket keine kommunal zu lösende Aufgabenstellung darstellt. Eine Lösung kann nur auf Ebene des Landes NRW mit dem VRR herbeigeführt werden.

    zu TOP 7.6
    Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Holzwickede
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22910-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Holzwickede abzuschließen. Der Beschluss wird erst nach einer inhaltsgleichen Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Holzwickede wirksam.

    zu TOP 7.7
    Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für die Jahre 2022 und 2023
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22771-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung der Schulsozialarbeit in Dortmund für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.07.2023.

    zu TOP 7.8
    Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
    Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
    Die Unterlagen lagen am 23.09.21 (TOP 7.4) vor.
    (Drucksache Nr.: 22284-21-E2)

    Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2) lag zur Sitzung des Rates am 23.09.2021 vor: Den Ratsmitgliedern liegt zur Sitzung folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 22284-21-E3) vor:
    Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 22284-21-E3) zur Kenntnis und überweist die Stellungnahme gemäß Punkt 4 der Stellungnahme in den Schulausschuss, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

    8. Kinder, Jugend und Familie

    zu TOP 8.1
    FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22414-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und die Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2022 mit Anlagen.

    zu TOP 8.2
    Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter*in
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 23116-21)

    Der Rat der Stadt fasst mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und die Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Stadtelternbeirates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue Bezeichnung Jugendamtselternbeirat der Stadt Dortmund) als beratendes Mitglied:

    - Beratendes Mitglied Ann-Kathrin Scheumann
    - Persönliche Vertretung Adile Pzybylski.

    9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

    zu TOP 9.1
    Wirkungsmonitor 2019/2020
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22111-21)

    Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) legt aus seiner Sitzung am 02.12.2021 dem Rat der Stadt folgende Empfehlung vor:










    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und die Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.

    zu TOP 9.2
    Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 21674-21)

    Die Ratsmitglieder erhalten folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der Sitzung am 08.12.2021:

    Rm Tietz (B90‘/Die Grünen) beantragt für seine Fraktion, Punkt 1.3 der Beschlussvorlage zwecks späterer Behandlung bei der Beschlussfassung unberücksichtigt zu lassen. Inhalt dieses Punktes ist u.a. der Abriss des ortsbildprägenden Bestandsgebäudes, der ehemaligen Grundschule Kley. Herr Schiebold vom Fachbereich 23 hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 14.12.21 erklärt, der Abriss sei nicht zwingend erforderlich. Ein Erhalt, die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes wäre ebenfalls denkbar. Mehrkosten würden danach kaum oder nur in unerheblichem Umfang anfallen. Lediglich die Fertigstellung würde einige Monate länger dauern.

    StK Stüdemann widerspricht der Darstellung. Natürlich gebe es beide Gestaltungsmöglichkeiten mit
    - nach derzeitigem Stand- nicht gravierenden Preisunterschieden. Seitens der Verwaltung wird der Neubau favorisiert. Es ist unklar, welche - im Vorfeld nicht erkennbare - Probleme auftreten. Dies sei bei alten Bestandsgebäuden oft der Fall und würde den Aufwand und die Kosten in die Höhe treiben. Weiterhin sind die Gestaltungsmöglichkeiten einer barrierefreien Kindertageseinrichtung in einem Neubau besser als in einem ehemaligen Schulgebäude umsetzbar. Er schlägt vor, die gründliche Prüfung beider Varianten mittels Protokollnotiz zu fixieren und die Ergebnisse in den Fachausschuss und die Bezirksvertretung zu geben. So könne die Arbeit fortgesetzt und der Einwand dennoch berücksichtigt werden.


    Rm Tietz (B90‘/Die Grünen) begrüßt den Vorschlag. Ihm sei die Betrachtung beider Varianten wichtig.

    OB Westphal fasst zusammen, der Beschluss könne gemäß Vorlage erfolgen. Maßgabe soll zusätzlich sein, den Abriss und Neubau einerseits sowie Erhalt, Sanierung und Erweiterung andererseits zu prüfen.

    Rm Barrenbrügge (CDU) erinnert an die vom Rat beschlossene Vorlage zur Erhöhung der Betreuungsquote auf 50 Prozent. Die Umsetzung dieses Ziels ist ambitioniert und es sollte bei keinem der aktuell sechs geplanten Objekte zu einem Zeitverzug kommen. Er wünscht, den Beschluss in der Fassung der Vorlage heute zu treffen. Gegen eine parallele Prüfung hat er keine Einwände.

    Rm Kowalewski (Die Linke+) ist mit der von OB Westphal und StK Stüdemann vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.

    Rm Reuter (B90‘/Die Grünen) stellt die Notwendigkeit der schnellen Schaffung von Kitaplätzen heraus. Aus ihrer Erfahrung im AKUSW hinsichtlich der zeitlichen Abläufe sei jedoch die Rückstellung einer von sechs Maßnahmen wenig erheblich, da die Verwaltung mit der Realisierung der fünf verbleibenden Einrichtungen durchaus gut ausgelastet sei. Für eine ernsthafte Prüfung der Alternativen am Standort Kley wäre eine Rückstellung aus ihrer Sicht sinnvoll. Mit Blick auf die dort erfolgten Vorprüfungen wäre bis zur nächsten Beratung durchaus die Möglichkeit einer ergänzenden Betrachtung. Dann könnte über Abriss oder Erhalt in der nächsten Ratssitzung entschieden werden. Sie verweist zum Thema Abriss auf die Fachliteratur, die aus Nachhaltigkeitsgründen mittlerweile den Erhalt vor dem Abriss sehe. Auch dies sollte im Fokus stehen.

    Rm Deyda (Die Rechte) lehnt die Neubauten grundsätzlich ab, da die Kinder nicht in „…staatliche Verwahrungsanstalten…“ gehören.

    Rm Waßmann (CDU) berichtet aus den Diskussionen im AKUSW zum Thema. Der Neubau sei danach die bessere Variante, da der Zugang über den Kleyer Weg die Verkehrssicherungspflichten deutlich verbessere. In diesem Zuge werden vor Ort auch positive ökologische Maßnahmen realisiert. Seine Fraktion ist nicht bereit, eine erneute Prüfung zu beschließen.

    Rm Neumann-Lieven (SPD) hält den von StK Stüdemann vorgeschlagenen Weg der Planungsfortführung mit gleichzeitiger Prüfung der beiden zu Ziffer 1.3 der Vorlage genannten Varianten für sinnvoll. Sie hält eine sinnvolle Weiternutzung der Bestandsgebäude für wenig wahrscheinlich, da es sich eigentlich um drei Gebäude handle, was bei einer barrierefreien Umgestaltung mindestens drei Aufzüge erfordere. Zur Deckung des Raumbedarfs müsste vor dem Bestand ein weiteres Gebäude erstellt werden, womit der ortsteilprägende Charakter verloren ist. Daher wird ihre Fraktion der Prüfung zustimmen, einer Verschiebung des Punktes 1.3 der Vorlage aber nicht zustimmen.

    Rm Tietz (B90‘/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass für Erhalt und Erweiterung offensichtlich eine Planung existiere, die man sich genauer anschauen solle. Dies könne die Darstellung von Rm Neumann-Lieven bestätigen. Nur liege eben diese Planung nicht vor.

    Rm Altundal-Köse (B90‘/Die Grünen) verweist auf ähnliche Prüfungen bei Schulbaumaßnahmen. Sie plädiert für eine parallele Prüfung der Varianten und die Entscheidung mit den Menschen Vorort.

    Rm Dr. Suck (CDU) beantragt die Abstimmung über die Vorlage in der vorliegenden Fassung. Die zusätzliche Prüfung zu 1.3 der Vorlage könne auch abgestimmt werden, seine Fraktion wünscht diese Prüfung jedoch nicht.

    Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) empfindet die Diskussion als schwierig, da wegen der Detailtiefe diese im zuständigen Ausschuss zu führen wäre. Er beantragt die Abstimmung über die Verwaltungsvorlage an erster Stelle, da dies die weitergehende Entscheidung ist.

    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

    1. auf Basis der neuen TEK-Bauleitlinie die Umsetzung der Bauvorhaben für die sechs Standorte des Starterpakets-TEK mit einem Kostenrahmen von rd. 47,6 Mio. € (brutto).
    1.1 den Neubau einer sechsgruppigen TEK Burgweg zusammen mit dem Neubau einer viergruppigen Interims-TEK,

    1.2 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Buschei 30 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der Dortmunder Logistik- und Objektbaugesellschaft mbH (DOLOG),

    1.3 den Neubau einer viergruppigen TEK Kleyer Weg 90 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der DOLOG,

    1.4 den Ersatz-Neubau einer achtgruppigen TEK Oberbeckerstraße 26, die Interimsunterbringung am Standort Gretelweg 35/37 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,

    1.5 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Schragmüllerstr. 25, die Interimsunterbringung am Standort Breisenbachstraße 26 inkl. der Herstellung eines Interim-Außenspielgeländes sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,

    1.6 den Neubau einer achtgruppigen TEK, sowie den Abriss des Bestandsgebäudes Steinkühlerweg 235 durch die Beauftragung der DOLOG.

    2. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 5 u. 6) dargestellten investiven Mittelbedarfe, als Ausweitung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., für
    2022 i.H.v. 1.930.206,00 €,
    2023 i.H.v. 2.161.896,00 € zzgl. 240.000 €,
    2024 i.H.v. 390.639,65 €,
    somit insgesamt 4.722.741,65 € im Rahmen des endgültigen Haushaltsplan 2022 ff.

    3. die Erhöhung des Trägeranteils im Jahr 2024 um 2.712.500 € zur Beschaffung der Erstausstattung der sechs neuen TEK.

    4. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 12) dargestellten konsumtiven Mittelbedarfe für Betrieb und Unterhaltung, gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., als Verringerung für
    2023 i.H.v. 124.815,06 € und als Ausweitung für
    2024 i.H.v. 513.514,58 sowie für
    2025 i.H.v. 1.253.577,48 €.
    5. die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2 der HOAI. und beauftragt

    6. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphase 1-3 der HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die sechs Neubauten.

    7. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum oben genannten kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss sowie mit der Durchführung der Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1-8 der HOAI) der Abbrüche der Bestandsgebäude TEK Oberbeckerstr. 26 und TEK Schragmüllerstr.25 und der Herstellung des Interimsspielgeländes Breisenbachstraße 26.

    Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und der Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden ergänzenden Prüfauftrag:

    Zu Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorlage werden sowohl der Abriss und Neubau als auch der Erhalt, die Sanierung und Erweiterung zur Abwägung dieser beiden Alternativen geprüft.

    zu TOP 9.3
    Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 21576-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund

    1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie zu den Ergebnissen der Sanierung des Wehrturms zur Kenntnis und beschließt, den Lösungsvorschlag A (denkmalgerechte Sanierung) zu verfolgen (Anlage 4).

    2) beauftragt die städtische Immobilienwirtschaft auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie mit einem Kostenrahmen in Höhe von 695.000,00 € für die weitere Planung und bauliche Umsetzung der Sanierung des Wehrturms mit dem Einstieg in die Planungsphasen 1 bis 3 HOAI (Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung).

    3) beauftragt die städtische Immobilienwirtschaft zur weiteren Planung und Ausführung der Sanierung des Wehrturms (Planungsphasen 4 ff. HOAI) mit der Vorbereitung eines Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Leistungsphase 3.

    4) nimmt zur Kenntnis, dass der Fachbereich Liegenschaften die Bedarfsfeststellung zur Schaffung einer viergruppigen Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) an dem Standort Alte Ellinghauser Str. 5/7 separat zur Beschlussfassung am 23.09.2021 vorlegte.

    zu TOP 9.4
    FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22654-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zur Liquiditätssicherung von FABIDO in Höhe von 4.138.656 € für das Wirtschaftsjahr 2021. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge und/oder Minderaufwendungen verwendet.

    zu TOP 9.5
    Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft der KoPart eG
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22898-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft KoPart eG zu.

    zu TOP 9.6
    3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 22116-21)

    Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus ihrer Sitzung am 14.12.2021 vor:

    Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand September 2021 zur Kenntnis.

    zu TOP 9.7
    GELSENWASSER AG - hier: Anteilsaufstockung an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22976-21)

    Dem Rat der Stadt liegt folgende Ergänzung zur Vorlage vom 01.12.2021 (Drucksache Nr.: 22976-21-E1) vor:

    Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 22976-21-E1) einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer Anteilsaufstockung der GELSENWASSER AG an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH von 34,57 % auf 49 % der Anteile, der damit verbundenen Transaktion und der Neufassung des Gesellschaftsvertrages zu.

    zu TOP 9.8
    Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22950-21)

    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund

    zu TOP 9.9
    Stadtsparkasse Dortmund - Zusammenschluss mit der Stadtsparkasse Schwerte
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22952-21)

    Rm Adam (SPD) und Rm Nienhoff (CDU) zeigen Befangenheit an und nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

    1. Der Aufnahme des Vermögens der Stadtsparkasse Schwerte im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch die Stadtsparkasse Dortmund mit Wirkung vom 01.01.2022 wird zugestimmt.

    2. Der Gründung des Zweckverbandes „Sparkassenzweckverband der Städte Dortmund und Schwerte“ zum 01.04.2022 gemeinsam mit der Stadt Schwerte wird zugestimmt.

    3. Der Übertragung der Trägerschaft für die Stadtsparkasse Dortmund auf den zu gründenden „Sparkassenzweckverband der Städte Dortmund und Schwerte“ zum 01.06.2022 wird zugestimmt.

    4. Dem aus Anlass der Vereinigung der Stadtsparkasse Dortmund mit der Stadtsparkasse Schwerte nach § 27 Abs. 3 SpkG NRW zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage 1) zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Schwerte sowie der dieser Vereinbarung beigefügten Satzung für den Zweckverband (Anlage 2) wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen und ermächtigt, noch notwendigen Änderungen des Vertragsinhaltes, die nicht wesentlicher Natur sind, zuzustimmen.

    5. Der aufgrund der Sparkassenvereinigung erforderlichen Änderung der Satzung der Stadtsparkasse Dortmund wird zugestimmt. Die Satzung erhält mit Wirkung ab 01.06.2022 die aus der Anlage 3 ersichtliche Fassung.

    6. Die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter der Stadt Dortmund werden angewiesen, bei der Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstehers, des Verwaltungsrates der Sparkasse und des vorsitzenden Mitglieds und seiner Stellvertreter, so zu stimmen, wie es im öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart ist.

    zu TOP 9.10
    Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 23029-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 für das Dortmunder Systemhaus gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW mit einem Gesamtvolumen von 797.300 Euro.

    zu TOP 9.11
    Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
    - Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22002-21)

    Der Rat der Stadt vertagt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung –.

    zu TOP 9.12
    Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Dortmund
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 23051-21)

    Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2020 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 9 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.

    10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

    zu TOP 10.1
    Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 21643-21)

    Der Rat der Stadt erhält folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-E3):

    Der Rat der Stadt vertagt die Angelegenheit unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung –.

    zu TOP 10.2
    Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 21851-21)

    Folgende Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 21851-21-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
    Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Beachtung des Schreibens zur Ergänzung der Vorlage (Drucksache Nr.: 21851-21-E1) folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Rahmenbedingungen zur Anwendung der Fachkräfterichtlinie VKA bei der Stadt Dortmund:

    1. Grundsätzlich werden weiterhin keine Zulagen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gewährt.

    2. In begründeten Einzelfällen kann die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften erfolgen. Dem Verwaltungsvorstand und dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sind entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen. 3. Ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 (derzeitiges Ende der Anwendbarkeit Arbeitgeberrichtlinie VKA) wird neu einzustellenden Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst beim Gesundheitsamt eine Fachkräftezulage auf Basis der Arbeitgeberrichtlinie VKA vom 11.11.2011 (in der am 09.09.2020 von der Mitgliederversammlung der VKA verlängerten Fassung vom 17.04.2018) in Höhe von 500,08 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung, anteilige Gewährung bei Teilzeitbeschäftigung) gewährt. 4. Bereits beschäftigte Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst des Gesundheitsamtes erhalten die Zahlung der bisher gewährten Zulage im Rahmen der Besitzstandswahrung in Höhe von 500,08 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung, anteilige Gewährung bei Teilzeitbeschäftigung) weiterhin. 5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanzielle Erhöhung der Fachkräftezulage für Ärzt*innen der Team- bzw. Bereichsleitungsebene. 6. Die Zahlung der Zulagen wird nicht an tarifliche Erhöhungen angepasst.

    7. Die Zahlung der Zulagen erfolgt mindestens solange die Arbeitgeberrichtlinie VKA anwendbar ist (derzeit 31.12.2022) oder die Tarifvertragsparteien eine anderweitige tarifliche Regelung treffen. 8. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt darüber hinaus die weitergehende Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie VKA über den 31.12.2022 hinaus, sofern in der Mitgliederversammlung der VKA am 11.11.2021 eine Verlängerung der Richtlinie beschlossen wird. Der Verlängerungszeitraum wird ausgeschöpft, längstens jedoch zunächst bis zum 31.12.2025. 9. Die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zulagengewährung für Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Entgeltgruppe 15 TVöD i.H.v. 300,00 Euro ab dem 01.03.2021 wird von diesem Beschluss nicht erfasst.

    zu TOP 10.3
    Verkaufsoffene Sonntage 2022
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22418-21)

    Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die Zustimmung zur Vorlage. Gleichzeitig lehnt die Fraktion jedoch die in der Vorlage vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage innerhalb des Wallrings gemäß Beschlussvorschlag für den Stadtbezirk Innenstadt-West ab.

    Rm Kauch erklärt, die Fraktion FDP/Bürgerliste hätte sich noch mehr verkaufsoffene Sonntage gewünscht.

    Der Rat der Stadt fasst unter Beachtung der Wortbeiträge mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2022 zu.

    zu TOP 10.4
    Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22689-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    zu TOP 10.5
    Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 21963-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Teilnahmeentgelte für Kirmessen und Krammärkte nicht erhöht werden, so dass die als Anlage 1 beigefügte bisherige Entgeltordnung vom 25.04.2002 weiterhin Bestand hat.

    zu TOP 10.6
    Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
    Kenntnisnahme
    (Drucksache Nr.: 21831-21)

    Rm Vogeler begrüßt für die CDU-Fraktion die ergebnisoffene Organisationsuntersuchung. Gleichwohl sieht die Fraktion es als problematisch an, dass diese sich aus der neuen Stadtstrategie ableitet, die strategischen Ziele jedoch durch den Rat festzulegen wären.

    OB Westphal stellt fest, dass die Umorganisation sich nicht aus der Stadtstrategie ableitet. Vielmehr ist die Umorganisation in die Stadtstrategie gedanklich mit einbezogen worden. Im Kern bleibe die Umorganisation aber ein Verwaltungsthema und die Zuständigkeit somit unverändert.

    Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zur Durchführung einer ergebnisoffenen Organisationsuntersuchung des FB 32 zur Weiter-entwicklung einer leistungsfähigen Ordnungsbehörde mit den nachfolgenden Schwerpunkt-themen zur Kenntnis. Die Organisationsuntersuchung soll mit einer externen Unterstützung erfolgen.

    Im Rahmen dieser Organisationsuntersuchung sollen folgende Punkte betrachtet werden:

    zu TOP 10.7
    Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 21965-21)

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Benutzungsgebühr für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund pro angefangenem Quadratmeter zugewiesener Fläche und Markttag weiterhin einheitlich 1,55 € (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) beträgt und deswegen keine Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund erfolgt, so dass die als Anlage 1 beigefügte bisherige Gebührensatzung vom 01.03.2016 weiterhin Bestand hat.

    zu TOP 10.8
    Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 20516-21)

    Rm Vogeler (CDU) kritisiert die immer wieder punktuell und nachträglich zum Stellenplan zu beschließenden Stelleneinrichtungen. Dies mache die Arbeit für Ehrenamtliche sehr unübersichtlich. Hierzu gebe es deshalb für die nächste Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) eine fraktionsübergreifende Initiative zwecks zukünftigen Umgangs. Gleichwohl werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.

    Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 5 Planstellen für den Bereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Aufgabenbereiche ÖPNV-Planung, Verkehrsprognosen, Verkehrsuntersuchung und Parkraummanagement sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

    zu TOP 10.9
    Relaunch dortmund.de
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 21678-21)

    Die Ratsmitglieder erhalten folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021:
    Rm Sauer (CDU) stimmt inhaltlich der Vorlage zu, gleichzeitig bemängelt er den Begriff „Relaunch“. Dieser verstoße gegen das Gebot der Verständlichkeit.

    Rm Giebel (SPD) stellt fest, dass die Beiträge aus den Beratungen des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) nicht vorliegen. Vor diesem Hintergrund geht er auf die im APOD geführten Diskussionen ein. Er verweist auf das Memorandum „Digitalisierung 2020-2025“, wonach –sofern möglich– Open-Source-Software zu nutzen ist. Dies sei auch in die Roadmap zur Digitalisierung aufgenommen worden. Gemäß dieser Roadmap soll voraussichtlich im I. Quartal 2022 den politischen Gremien eine Potentialanalyse zum Einsatz von „open source“ bei der Stadt Dortmund vorgelegt werden. Er fragt, ob dies jetzt ermöglichen kann, „open source“ bis dahin zu ignorieren. Er verneint dies. In der letzten Sitzung des APOD wurde vor diesem Hintergrund eine Entscheidungsmatrix gefordert, mit welcher die Auswahl der Entscheidung der eingesetzten Produkte für dortmund.de getroffen wurde. Dies liegt bisher nicht vor und er fordert, es entsprechend nachzuholen. In Abhängigkeit dazu könnte sich die Technikplanung ggf. noch ändern.
    Unabhängig davon stimmt seine Fraktion der Vorlage zu.


    Rm Dr. Suck (CDU) verweist auf die entsprechende Diskussion im AFBL und die schriftlichen Ergänzungen der Dortmund-Agentur hinsichtlich der Schwierigkeiten beim Einsatz von „open source“ in diesem Bereich. Dennoch habe der AFBL einen entsprechenden Prüfvermerk in seine Beschlussempfehlung aufgenommen. Damit werde die Sicht des APOD berücksichtigt.

    Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion sich enthält. Wichtig sei das Projekt zweifelsfrei, die Stelleneinrichtung sieht er als problematisch an.

    Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von RM Gülec gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanziellen Mittel i.H.v. 1.481.000 € (brutto) und die Einrichtung von fünf Planstellen (E 11-wertig) mit den damit verbundenen Personalkosten für einen umfassenden technischen sowie inhaltlichen Relaunch des Internetauftritts dortmund.de.

    Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.

    zu TOP 10.10
    Bestellung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22811-21)

    Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, die Linke+, FDP/Bürgerliste, die Partei sowie der Stimme vom Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) und bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

    Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 folgende Personen als Mitglieder des gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlkreise 111 Dortmund I, 112 Dortmund II, 113 Dortmund III und 114 Dortmund IV zu bestellen:

    SPD-Fraktion:
    Beisitzer*in: persönliche Vertretung:
    RM Carsten GiebelRM Andrea Keßler
    RM Fabian ErstfeldRM Dominik de Marco

    Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
    Beisitzer*in: persönliche Vertretung:
    RM Benjamin BeckmannRM Hannah Sassen
    RM Wolfgang Gurowietz RM Matthias Dudde

    CDU-Fraktion:
    Beisitzer*in: persönliche Vertretung:
    BM Ute MaisRM Reinhard Frank

    Fraktion DIE LINKE +:
    Beisitzer*in: persönliche Vertretung:
    RM Dr. Petra Tautorat sB Petra Dresler-Döhmann

    zu TOP 10.11
    Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
    Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 22870-21-E1)

    Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E1) vor:
    Hierzu liegt dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.12.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E2) vor:
    Weiter liegt den Ratsmitgliedern folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E3) vor:

    Rm Nienhoff (CDU) erklärt, die Stellungnahme vom 6.12.21 zur Kenntnis genommen zu haben. Er bemängelt, dass das professionelle Businessprofil des Oberbürgermeisters bei Instagram nicht in die Beantwortung eingeflossen ist. Auch sei der Hinweis „…die von mir privat betreute Facebook-Seite und mein privates Instagram-Profil in keiner der Anzeigen verlinkt…“ passt nicht zu der bei Facebook einsehbaren Werbebibliothek. Für seine Fraktion wünscht er einen transparenten Umgang und eine entsprechende Beantwortung der Fragen vom 15.12.21.

    Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 06.12.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E2) zur Kenntnis.

    Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E3) wird voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates erfolgen.

    zu TOP 10.12
    Einrichtung einer kommunalen, ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) der Stadt Dortmund
    Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
    (Drucksache Nr.: 22470-21)

    Der Rat der Stadt hat nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) aus seiner Sitzung am 09.11.2021 (Drucksache Nr.: 22470-21) erhalten:
    Zudem liegt ein Schreiben des Tierschutz-Vereins vom 15.11.2021 (Drucksache Nr.: 22470-21-E1) vor:




    Außerdem liegt dem Rat der Stadt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 14.12.2021 vor:

    Rm Denzel (B‘90/Die Grünen) macht auf den Tierschutz als verpflichtendes Staatsziel aufmerksam. Positiv bewertet sie, dass der Rat mit dem Haushalt für das Jahr 2022 die Stelle der*des Tierschutzbeauftragten beschlossen hat. Diese Person soll ansprechbar für Verwaltung, Bürger*innen und Tierschutzorganisationen ausgestattet mit einem Rederecht im zuständigen Ausschuss sein. Auch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Auftrag. Der Tierschutzfonds soll die ehrenamtliche Arbeit fördern. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22470-21-E3) sieht eine Begrenzung auf zunächst zwei Jahre zwecks Evaluation vor. Die Einrichtung eines „Runder Tisch Tierschutz“ soll den Tierschutzorganisationen eine bessere Möglichkeit der Mitsprache ermöglichen. Dortmund ist damit in Sachen Tierschutz in NRW eine Vorreiterin.

    Rm Goosmann (SPD) verweist auf die Position seiner Fraktion im ABöAB. Diese lehnt die Funktion mit Hinweis auf das Schreiben des Tierschutzvereins vom 15.11.2021 (Drucksache Nr.: 22470-21-E1) ab. Diese Position wurde, so Rm Goosmann, auch von der Arche 90 bestätigt. Daher halte man eine*n Tierschutzbeauftragten nicht für erforderlich und Doppelstrukturen für unnötig.

    Rm Bohnhof (AfD) lehnt den Antrag ebenfalls ab. Er erklärt, die Tierschutzorganisationen sähen eher den Bedarf, hauptamtliche Beschäftigte beim Veterinäramt einzustellen. Einen „Runden Tisch“ hält er nicht für zielführend.

    Rm Badura (Die Linke+) kennt andere Aussagen seitens der Geschäftsführung der Arche 90 aus den Vorgesprächen. Der „Runde Tisch“ soll gerade die Verletzungen des Tierschutzes verhindern. Daher sei der breite Ansatz u.a. mit Polizei und Feuerwehr notwendig.

    Rm Denzel (B‘90/Die Grünen) erklärt, im Vorfeld Kontakt mit den Tierschutzorganisationen gehabt zu haben. Sie zitiert aus einer E-Mail der 1. Vorsitzenden der Arche 90 „…eine tolle Idee und für Dortmund wirklich überfällig…“. Eine Konkurrenz zum Veterinäramt bestehe nicht, da Veterinärämter für Kontrolle und Aufsicht zuständig sind, der*die Tierschutzbeauftragte andere Aufgaben habe.

    Bm Schilff (SPD) bezieht sich mit Blick auf die Position der Arche 90 auf ein Gespräch mit Frau Beyer, die den Ansatz für nicht zielführend hält. So sind die unterschiedlichen Aussagen eventuell erklärbar.

    Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) folgende, vom ABöAB empfohlene Anträge:

    - gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksachen Nr.: 22470-21) vom 05.10.2021:
    - gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU (Drucksachen Nr. 22470-21-E3) vom 13.12.2021:
    zu TOP 10.13
    Umbesetzung in Gremien
    Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
    (Drucksache Nr.: 23173-21)

    Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt dem Rat der Stadt folgenden Antrag auf Umbesetzung vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 23173-21-E1) vor:

    Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion sowie Rm Deyda (Die Rechte) den Umbesetzungsantrag.

    zu TOP 10.14
    Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
    Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
    (Drucksache Nr.: 23192-21)

    Der Rat der Stadt setzt die Angelegenheit unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

    zu TOP 10.15
    Umsetzung von Beschlüssen
    Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 23207-21)

    Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU legen am 15.12.2021 dem Rat der Stadt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 23207-21-E2) vor:

    Rm Waßmann (CDU) bittet, die Stellungnahme so frühzeitig zu erhalten, dass sie bei der Beratung zum kommunalen Wohnkonzept Berücksichtigung finden kann.

    Die Beantwortung der gemeinsamen Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 23207-21-E2) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 17.02.2022.

    zu TOP 10.16
    Berichterstattung zu Sitzungen des Rates der Stadt Dortmund
    Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
    (Drucksache Nr.: 23208-21)

    Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 23208-211-E1) vor:

    Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 23208-211-E1) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2022.

    zu TOP 10.17
    Ächtung des N*Wortes
    Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2021
    (Drucksache Nr.: 23028-21)

    Die Ratsmitglieder haben folgende Überweisung des Integrationsrates aus der Sitzung am 30.11.2021 vorliegen:
    - Beschlusstext s.o. -

    Weiterhin liegt dem Rat die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 23028-21-E2) vor:

    Rm De Marco (SPD) beschreibt die Stereotype, mit denen sich Schwarze Menschen und People of Color (PoC) konfrontiert sehen. Gewalt, Diskriminierung und Unterdrückung sind noch heute an der Tagesordnung. Viele dieser Vorurteile entstammen noch heute der Kolonialzeit, so auch das N*Wort. Jede Verwendung dieses Wortes ist rassistisch und diskriminierend. Wo immer notwendig, muss sich die Gesellschaft gegen solch ein Wort stellen. Er appelliert an den Rat, mit dem vorgelegten Antrag dieses Wort zu ächten, da es demütigend und beleidigend ist. Die im Jahre 2015 ausgerufene UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft bietet einen guten Rahmen. Nur so können Strukturen der Unterdrückung aufgebrochen und die rassistischen Unterscheidungen überwunden werden.

    Rm Hoffmann (CDU) erklärt für seine Fraktion, den Antrag etwas anders gestaltet zu haben. Mit den Punkten 1 und 2 wird eindeutig Stellung gegen rassistische, diffamierende oder diskriminierende Äußerungen bezogen. Traurig findet er, immer wieder daran erinnern zu müssen. Gleichwohl bedarf es dieser Wiederholung bis es jede*r verstanden hat. Die CDU-Fraktion freut sich über die Vielfalt an Menschen in Dortmund und darüber, dass sich diese Menschen in Dortmund wohlfühlen.
    Punkt 3, die Entwicklung einer Städtepartnerschaft, steht nach Ansicht seiner Fraktion in keinem Kontext zum N*Wort. Zur Frage der Städtepartnerschaft hätte seine Fraktion sich eine gesonderte Vorlage gewünscht. Damit wäre dieses Thema aufgewertet worden. Das Schreiben der Verwaltung vom 13.12.21 erweckt bei ihm den Eindruck, die Städtepartnerschaft wäre schon auf dem Weg. Dabei wäre es der Wunsch gewesen, das Thema zu diskutieren. Seine Fraktion verschließe sich einer Städtepartnerschaft nicht. Die CDU wird daher dem Antrag in allen Punkten zustimmen.


    Rm Djine (B‘90/Die Grünen) macht deutlich, dass für ihn und viele anderen PoC die Konfrontation mit dem N*Wort zum Alltag gehört. Sprache ist machtvoll und so prägen Wörter mit historischem Hintergrund Denkweise und Haltung. Mit dem N*Wort ist eine lange Geschichte der Entmenschlichung Schwarzer Menschen, Rassentheorie und Versklavung verbunden. Bereits vor 100 Jahren wurde der Begriff abwertend für Kategorisierung und Untermauerung von Hierarchien genutzt, um Unterwerfung zu legitimieren. Dieses Wort benennt keine Hautfarbe, sondern stellt die Andersartigkeit zu einer vermeintlichen Norm dar. Rassismus ist keine Meinung und die Benutzung von rassistischen Begriffen ist keine Meinungsfreiheit. Für die Gestaltung einer Stadtgesellschaft in Dortmund, die Vielfalt, Zusammenhalt und Respekt für alle Menschen im Blick hat, darf rassistische Sprache keinen Platz haben.
    Die Prüfung und Weiterentwicklung einer Städtepartnerschaft mit einer afrikanischen Stadt ist nicht nur eine Würdigung der Mitbürger*innen, sondern steigert auch die interkulturelle Kompetenz aller Dortmunder*innen durch Begegnung und Austausch. Mit der Ächtung des N*Wortes wird Rassismus nicht beseitigt, aber es wird ein Zeichen gesetzt. Damit wird Verständnis für die Verletzung und Herabwürdigung durch dieses Wort gezeigt und es wird ein Schritt in Richtung einer Stadtgesellschaft, in der alle Menschen Respekt erfahren, gemacht.


    Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt, mit mit seiner Fraktion am Antrag beteiligt gewesen zu sein. Er hält es für nachvollziehbar, wenn andere Fraktionen die Städtepartnerschaft gesondert behandeln wollen. Trotz der Nachbarschaft und der kolonialen Vergangenheit existiert keine Städtepartnerschaft. Dies sollte bald korrigiert werden. Die Auswahl der Stadt oder Städte muss jedoch transparent gestaltet sein.

    Rm Perlick (AfD) fragt, wie geläufig das N*Wort bei der Stadtverwaltung sei. Es können Zeichen gesetzt werden, aber z.B. der vorliegenden Antrag bewirkt aus seiner Sicht wenig für ein “… friedvolles … Leben…“. Aus Sicht seiner Fraktion handelt es sich um einen unnötigen Wohlfühlantrag und er lehne diesen ab. Gleichzeitig, so formuliert Rm Perlick, stelle sich seine Partei gegen die Diskriminierung wegen der Hautfarbe. Die Festlegung, was rassistische Sprache ist, sei die „Büchse der Pandora“, an deren Öffnung seine Fraktion sich nicht beteilige. Daher lehnt er eine „…Sprachpolizei…“ ab.

    Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt, dieser Antrag sei überfällig und werde von seiner Fraktion so getragen. Er schlägt vor, die Verwaltung möge sich Gedanken über die Umsetzung hinsichtlich der Geschäftsordnung des Rates zu machen. Die solle jetzt hier nicht abgestimmt werden. Dennoch sind Vorschläge wünschenswert. Regeln müsse sich der Rat dann ggf. selbst geben.

    Rm Giebel (SPD) gibt zu den kritischen Anmerkungen zu Punkt 3 des Antrages den Hinweis, dass es sich um einen Prüfauftrag handle.

    Rm Deyda (Die Rechte) zieht Vergleiche zu anderen Schimpfwörtern und der Geläufigkeit des N*Wortes während seiner Schulzeit auf dem Schulhof. Er spricht sich gegen die Ächtung des Wortes und gegen eine „…Sprachpolizei…“ aus.

    Rm Gülec (BVT) unterstützt den Antrag in allen drei Punkten.

    Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) macht deutlich, dass mit dem Afrozensus belegbare Zahlen zur rassistischen Diskriminierung in Deutschland vorliegen. Daraus geht z.B. hervor, dass 98% der Schwarzen Menschen in Deutschland von Rassismus betroffen sind und Rassismus bestritten wird. Äußerungen bestimmter Personen im Rat zeigen, dass der Antrag notwendig ist.

    Laut Rm Mader (CDU) stimmt seine Fraktion in allen drei Punkten zu. Er merkt an, im Kontext mit der Stadtverwaltung sei er dem N*Wort nie begegnet.

    Rm Bohnhof (AfD) kann sich –den heutigen Tag ausgenommen– nicht an den Gebrauch des N*-Wortes im Rat erinnern. Man müsse damit leben und er hält es nicht für schlimm. Dieses Wort könne geächtet werden, müsse aber nicht in einer Geschäftsordnung stehen.

    Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) verweist auf die von Rm Brunner vorgetragenen Zahlen. Herr Djine hat als von Rassismus betroffener Mensch einen historischen Abriss gegeben. Wenn diese Schilderung dennoch keinen Anklang im Rat findet so müsse sich jeder Mensch hier fragen, ob das Gremium nicht rassistische Tendenzen mitträgt. Die Formulierung „aber“ im Kontext mit Schwarzen Menschen ist unangebracht. Es bedarf einer hohen Resilienz um Alltagsrassismus und Ablehnung, wie Rm Djine es beschreibt, aushalten zu können. Daher könne sie Personen, die nach eigener Aussage gegen Diskriminierung sind, aber zugleich Regeln im Umgang damit ablehnten, keinen Glauben schenken. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Dinge im Leben reguliert werden, wie Zuwanderungszahlen von in Not geratenen Menschen, sei diese Argumentation nicht nachvollziehbar. Denn wenn Menschen ausdrücklich sagen, wir wollen diese Diskriminierung weder im Alltag, noch bei der Arbeit oder in der politischen Debatte, dann soll eine Reglementierung nicht gelten. Rm Altundal-Köse wünscht eine klare Regelung ohne „wenn“ und „aber“.

    OB Westphal verweist auf den großen Applaus zum Beitrag des Rm Djine. Daraus lässt sich - bis auf wenige Ausnahmen - folgern, dass der Beitrag von Rm Djine Anklang fand.

    Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

    Rm Garbe (AfD) sieht im Alltag keine Probleme, daher müsse man auch kein Problem herbeireden.

    Rm Gebel (Die Linke+) stellt in Richtung Rm Mader klar, dass der Vorschlag seiner Fraktion nur darauf zielte, dass Äußerungen, wie die explizite Verwendung solcher Begriffe, von der Sitzungsleitung des Rates und anderer Gremien geahndet werden können. Bisher ist dies nicht möglich, könnte aber durch Aufnahme in die Geschäftsordnung ermöglicht werden. Es sei zunächst nur der Wunsch bzw. die Bitte an die Verwaltung, dies zu prüfen. Wenn es realisierbar wäre, würde seine Fraktion sich darüber freuen,

    OB Westphal sagt eine Prüfung zu. Bezogen auf Rm Mader geht er von einer Fehlinterpretation aus. Hier gehe es nicht um die Stadtverwaltung, sondern um die Stadtgesellschaft.

    Rm Waßmann (CDU) verwahrt sich dagegen, dass von seiner Fraktion das N*-Wort benutzt werde. In der Sache sieht er –mit einzelnen Ausnahmen- Einigkeit im Rat. Werden in der Geschäftsordnung Begriffe, die es zu ahnden gilt, hinterlegt, entstehe ganz schnell ein ganzer Katalog an Beleidigungen, die jedes Gremium sich ersparen möchte. Dadurch werde die Geschäftsordnung aufgebläht.

    Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden.

    Seitens der AfD-Fraktion wird die Ablehnung des Antrags artikuliert.

    OB Westphal nimmt dies als Gegenrede zur Kenntnis und lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.

    Der Geschäftsordnungsantrag auf Beendigung der Debatte wird mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) angenommen.

    Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 23028-21-E2) zur Kenntnis und fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
    zu TOP 10.18
    Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund - Neuberufung für die 14. Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028
    Beschluss
    (Drucksache Nr.: 22948-21)

    Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22948-21-E1) vor:


    Weiter liegt den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22948-21-E2) vor:

    Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme vom Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:

    1. Der Rat der Stadt Dortmund ist damit einverstanden, dass der Bezirksregierung Arnsberg als ordentliche Mitglieder in der Gruppe öffentlicher Körperschaften des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit folgende Personen benannt werden: 2. Der Rat benennt zwei Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund. Das Vorschlagsrecht ist nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt worden. Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen.
    11. Anfragen

    11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

    zu TOP 11.1.1
    Integration durch Sport
    Anfrage zur TO (BVT)
    (Drucksache Nr.: 21754-21)

    Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

    zu TOP 11.1.2
    Interkulturelle Öffnung (IKÖ) der ambulanten und stationären Angebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte
    Anfrage zur TO (BVT)
    (Drucksache Nr.: 22681-21)

    Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

    11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)

    zu TOP 11.2.1
    „Bunte Bänke“ auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld
    Anfrage zur TO (Die Rechte)
    (Drucksache Nr.: 22784-21)

    Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

    zu TOP 11.2.2
    Geimpfte Personen in Krankenhäusern
    Anfrage zur TO (Die Rechte)
    (Drucksache Nr.: 22786-21)

    Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

    zu TOP 11.2.3
    Obdachlose in Dortmund
    Anfrage zur TO (Die Rechte)
    (Drucksache Nr.: 22787-21)

    Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.

    Rm Deyda (Die Rechte) fragt nach, warum keine genauen Zahlen zu obdachlosen Menschen in Dortmund aufgeführt sind.

    StR‘in Zoerner erklärt dazu, es würden Statistiken dann geführt, wenn sie tatsächlich geführt werden können. Desweiteren verweist sie auf die vorliegende schriftliche Antwort.



    OB Westphal beendet die Sitzung um 18:00 Uhr






    Thomas WestphalJenny BrunnerSebastian Kaul
    RatsmitgliedSchriftführer



    Anlage 1 Neumann-Lieven SPD.pdfAnlage 1 Neumann-Lieven SPD.pdf Anlage 2 Reuter B90-Die Grünen.pdfAnlage 2 Reuter B90-Die Grünen.pdf Anlage 3 Dr. Suck CDU.pdfAnlage 3 Dr. Suck CDU.pdf Anlage 4 Kowalewski DIE LINKE+.pdfAnlage 4 Kowalewski DIE LINKE+.pdf Anlage 5 Garbe AfD.pdfAnlage 5 Garbe AfD.pdf Anlage 6 Kauch FDP-BüLi.pdfAnlage 6 Kauch FDP-BüLi.pdf Anlage 7 öffentlich.pdfAnlage 7 öffentlich.pdf Anlage 8 Gülec BVT.pdfAnlage 8 Gülec BVT.pdf Anlage 9 Deyda Die Rechte.pdfAnlage 9 Deyda Die Rechte.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus