Niederschrift (öffentlich)
über die 9. Sitzung des Rates der Stadt
am 16.12.2021
Westfalenhallen, Halle 2
Sitzungsdauer: 13:00 - 18:00 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 85 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Berndsen (SPD)
Rm Heymann (SPD)
Rm Karacakurtoglu (Die Linke+)
Rm Helferich (AfD)
Rm Dondrup (Die Partei)
Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Heike Marzen
Jutta Seybusch
Dirk Otto Arndts
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 9. Sitzung des Rates der Stadt,
am 16.12.2021, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021
- wird nachversandt -
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22100-21-E1)
2.1.1 Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22170-21)
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22785-21)
3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22120-21)
3.3 Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22119-21)
Die Vorlage wurde im Rahmen eines Sonderversandes am 05.11.21 verschickt.
3.4 Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts im Untersuchungsgebiet "Hauptbahnhof - Umfeld Nord"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22830-21)
3.5 Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22010-21)
3.6 Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
hier: Grundsatzentscheidung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22841-21)
3.7 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22487-21)
3.8 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22397-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 3.9) vor.
3.9 SpongeTown - Schwammstadt
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 22198-21)
3.10 Wohnungsmarkt Ruhr - Fünfter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22844-21)
3.11 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 3.5) vor.
3.12 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20915-21)
3.13 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)
3.14 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22327-21)
3.15 Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22266-21)
3.16 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22895-21)
3.17 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22975-21)
3.18 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)
3.19 Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21998-21)
3.20 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22409-21)
3.21 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22519-21)
3.22 Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22366-21)
3.23 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22360-21)
3.24 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22700-21)
3.25 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22850-21)
3.26 Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)
3.27 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22455-21)
3.28 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22277-21)
3.29 Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)
3.30 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21641-21)
3.31 Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19256-20)
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 25.03.21 (TOP 3.10) vor.
3.32 Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 21399-21)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
4.1 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22352-21)
4.2 Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22445-21)
4.3 Wirtschaftsplan 2022 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22789-21)
4.4 Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22899-21)
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Corona
Zusatz- /Ergänzungsantrag sowie Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22866-21-E1)
Die Bitte um Stellungnahme lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 5.2) vor.
hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23206-21)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 23212-21)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22456-21)
6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22570-21)
6.3 Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22546-21)
6.4 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022
Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22666-21)
6.5 Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22780-21)
6.6 Neuer Gedenkort am alten Bahnhof Dortmund-Süd
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2021
(Drucksache Nr.: 22139-21)
7. Schule
7.1 Errichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Hörde durch Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule (Schul-Nr. 162784)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22314-21)
7.2 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22395-21)
7.3 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22436-21)
7.4 Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22752-21)
7.5 Genehmigung zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schokoticket für anspruchsberechtigte Schüler*innen durch die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21707-21)
7.6 Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Holzwickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22910-21)
7.7 Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für die Jahre 2022 und 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22771-21)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22414-21)
8.2 Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter*in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23116-21)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Wirkungsmonitor 2019/2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22111-21)
9.2 Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21674-21)
9.3 Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21576-21)
9.4 FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22654-21)
9.5 Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft der KoPart eG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22898-21)
9.6 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)
9.7 GELSENWASSER AG - hier: Anteilsaufstockung an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22976-21)
hierzu -> Ergänzung zur Vorlage vom 01.12.2021 (Drucksache Nr.: 22976-21-E1)
9.8 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22950-21)
9.9 Stadtsparkasse Dortmund - Zusammenschluss mit der Stadtsparkasse Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22952-21)
9.10 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23029-21)
9.11 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 9.14) vor.
9.12 Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23051-21)
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21643-21)
10.2 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21851-21)
10.3 Verkaufsoffene Sonntage 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22418-21)
10.4 Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22689-21)
10.5 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21963-21)
10.6 Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21831-21)
10.7 Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21965-21)
10.8 Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20516-21)
10.9 Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Die Vorlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 10.9) vor.
10.10 Bestellung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22811-21)
10.11 Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22870-21-E1)
Die Unterlage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 10.18) vor.
10.12 Einrichtung einer kommunalen, ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) der Stadt Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
(Drucksache Nr.: 22470-21)
hierzu -> Schreiben des Tierschutzvereins vom 15.11.2021 (Drucksache Nr.: 22470-21-E1)
10.13 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23173-21)
10.14 Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23192-21)
10.15 Umsetzung von Beschlüssen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23207-21)
10.16 Berichterstattung zu Sitzungen des Rates der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23208-21)
10.17 Ächtung des N*Wortes
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2021
(Drucksache Nr.: 23028-21)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
11.1.1 Integration durch Sport
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 21754-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 23.09.21 (TOP 11.1.1) vor.
11.1.2 Interkulturelle Öffnung (IKÖ) der ambulanten und stationären Angebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 22681-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 18.11.21 (TOP 11.1.2) vor.
11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
11.2.1 „Bunte Bänke“ auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22784-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 18.11.2021 (TOP 11.2.1) vor.
11.2.2 Geimpfte Personen in Krankenhäusern
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22786-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 18.11.2021 (TOP 11.2.2) vor.
11.2.3 Obdachlose in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22787-21)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 18.11.2021 (TOP 11.2.3) vor.
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 13:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
OB Westphal weist auf das Hygienekonzept zur Nutzung von Sitzungsräumen in den Westfalenhallen sowie die Regeln zum Gesundheitsschutz hin. Er bittet um Beachtung.
Der öffentliche Teil der Sitzung wird im Internet übertragen. OB Westphal macht die Anwesenden mit den Regeln, in welchen Situationen Ton oder Bild und Ton übertragen werden, vertraut. Des Weiteren erläutert er die Möglichkeit des Widerspruchs.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Brunner (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Westphal als Vorsitzender weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Westphal schlägt die folgende Erweiterung zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:
Sichere Schule – Anschaffung von Luftfiltergeräten
Zusatz-/Ergänzungsantrag B‘90/Die Grünen
Die Unterlagen lagen zur Sitzung am 23.09.21 vor.
(Drucksache Nr.: 22284-21-E2) als TOP 7.8
Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund
- Neuberufung für die 14. Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22948-21) als TOP 10.18
Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung mehrheitlich zu.
Weiterhin schlägt OB Westphal die Absetzung folgender Vorlagen vor:
3.31 Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
(Drucksache Nr.: 19256-20)
9.11 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
(Drucksache Nr.: 22002-21)
10.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Die AfD-Fraktion zieht mit E-Mail vom 16.12.21 folgenden Vorschlag zur Tagesordnung zurück:
10.14 Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Vorschlag zur TO (Fraktion AfD)
(Drucksache Nr.: 23192-21)
OB Westphal gibt den Hinweis, dass in der aktualisierten Fassung der TOP
10.19 Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Überweisung aus dem ABöAB
zur Erweiterung der Tagesordnung vorgesehen war. Da es sich hier um einen Beschluss im Rahmen der Bereitstellung von Haushaltsmitteln für das Pilotprojekt handelt und das Thema bereits in die Haushaltsbeschlüsse unter TOP 2.1 einfloss, ist eine gesonderte Behandlung nicht notwendig. Der TOP entfällt damit.
Unter TOP
3.11 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
(Drucksache Nr.: 21690-21)
haben die Ausschüsse noch Beratungsbedarf angemeldet. Daher wird unter dem TOP lediglich ein vom Ausschuss empfohlener Antrag beraten und abgestimmt
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen mehrheitlich festgestellt.
Rm Mader (CDU) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung für die Grundsatzerklärungen zum Haushalt 2022 unter TOP 2.1 auf 15 Minuten je Fraktion und 5 Minuten je Einzelratsmitglied zu begrenzen. Für alle weiteren Tagesordnungspunkte schlägt er eine Redezeit von maximal drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt vor.
Rm Garbe (AfD) hält die Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) die vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021
Rm Nienhoff (CDU) merkt an, dass seine Wortmeldung zu TOP 10.18 fehlt.
OB Westphal sagt die Ergänzung der Niederschrift zu.
Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021 wird zu TOP 10.18 wie folgt ergänzt:
„Rm Nienhoff (CDU) konkretisiert, dass sich aus Sicht seiner Fraktion die Trennung zwischen beruflichem und privatem Account (bei Facebook, Instagram und Twitter) nicht so darstellt, wie es das Zitat in den Ruhnachrichten nahelegt. Als Beispiel benennt er die Verwendung von Bildern der Dortmund-Agentur am 5. November vom Besuch des Wochenmarktes und vom 3. März über eine mögliche Kooperation zur digitalen Infrastruktur mit Abu Dhabi.“
Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Rates der Stadt am 18.11.2021 wird mit Mehrheit der Stimmen unter Beachtung des o.g. Einwands genehmigt.
Rm Zweier (Die Linke+) scheidet zum 31.12.2021 aus dem Rat aus. OB Westphal bedankt sich für sein langjähriges Engagement im Ehrenamt.
Auch Frau Seybusch, Leiterin des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Dortmund, scheidet zum 31.12.2021 aus. OB Westphal spricht auch ihr seinen Dank für die geleistete Arbeit aus.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22100-21)
Hierzu: - Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022“
(Drucksache Nr.: 22100-21-E1) vom 30.11.20212
- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022“
(Drucksache Nr.: 22100-21-E36)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Schreiben von OB Westphal vom 13.12.21 (Drucksache Nr.: 22100-21-E37) vor:
„…der zuständige Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat sich in seiner Sitzung am 09.12.2021 bereits intensiv mit dem Haushalt 2022 auseinandergesetzt und dem Rat der Stadt entsprechende Empfehlungen vorgelegt. Vor diesem Hintergrund schlage ich Ihnen vor, ähnlich der Beratungen zum Doppelhaushalt 2020/2021, in der Sitzung des Rates am 16.12.2021 wie folgt zu verfahren:
Grundsatzerklärungen der Fraktionen von jeweils ca. 15 Minuten in folgender Reihenfolge
- SPD-Fraktion
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- CDU-Fraktion
- Fraktion Die Linke +
- AfD-Fraktion
- Fraktion FDP/Bürgerliste
- Fraktion Die Partei
Anschließend wird den fraktionslosen Einzelmitgliedern des Rates die Möglichkeit eingeräumt, ihre Stellungnahme zum Haushalt 2022 abzugeben.
Für die fraktionslosen Einzelratsmitglieder wird die Stellungnahme auf fünf Minuten begrenzt.
Natürlich sind weitere Diskussionsbeiträge zum Haushalt 2022 möglich, bei der die allgemeine Redezeitbegrenzung von drei Minuten bei einer Wortmeldung gilt.
Ziel ist es, die Beratung und Abstimmungen gegen 16.30 Uhr zu beenden, um nach der anschließenden Pause die verbleibenden Tagesordnungspunkte ordnungsgemäß zu behandeln.
Trotz dieses gestrafften Verfahrens ist es meiner Meinung nach möglich, die politische Meinung zum Haushalt 2022 und zum Abstimmungsverhalten ausführlich genug öffentlich darzustellen.“
Außerdem liegt folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) am 02.12.2021 vor:
„Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 mitsamt dem Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2022 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 durch den Rat der Stadt Dortmund am 16.12.2021 vorgesehen.
Redaktioneller Hinweis: Änderungen/Ergänzungen sind
fett/kursiv/unterstrichen gekennzeichnet bzw. durchgestrichen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 24.11.21 vor.
Drucksache Nr.: 22100-21-E2, Drucksache Nr.: 22100-21-E4 und Drucksache Nr.: 22100-21-E5:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegen folgende Anträge vor:
SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 22100-21-E2
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bittet um Beratung und Beschluss der nachfolgenden Anträge:
1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
siehe unten
2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023
siehe unten
3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim
Jugendamt
siehe unten
Fraktion DIE LINKE+, Drucksache Nr.: 22100-21-E4
…die Fraktion DIE LINKE + beantragt, die Beratungsstelle DROBS auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.
Begründung:
Die DROBS setzt aktuell drei Fachkräfte für die Präventionsarbeit in Schulen und Kitas ein, das bedeutet drei Stellen für 83.000 Kinder und Jugendliche in Dortmund.
Längst zeigt sich, dass die Drogen- und Suchtberatung sich nicht mehr nur mit substanzgebundenen Stoffen auseinander setzen muss. Vielmehr wird schon seit Längerem auch die Spiel-, Internet- und Kaufsucht in den Blick genommen.
Eine aktuelle Studie stellte erst vor kurzem heraus, dass gerade in der Corona Pandemie die Nutzungsdauer von elektronischen Medien bei Kindern und Jugendlichen über die Maßen zugenommen habe.
Dies betrifft sowohl das Spielen an den Geräten als auch das Kaufverhalten, beides mit einhergehender Verschuldung, sowie die Nutzung der Social Media mit vermehrtem Aufkommen von Mobbing etc.
Außerdem stellte sich dar, dass kinderpornografische Seiten zunehmend auch von Jugendlichen geteilt werden, ohne das Bewusstsein, dabei in strafrechtlich relevante Zonen abzugleiten.
Dieses erweiterte Spektrum ist auch von der DROBS zu berücksichtigen und präventiv durch Aufklärung zu bearbeiten.
Eine Vollzeitstelle Soziale Arbeit (S12) ist daher als Minimalforderung zusätzlich bereitzustellen….
Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU, Drucksache Nr.: 22100-21-E5
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung der folgenden Anträge:
1) Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
Siehe unten
2) Young Carer –
Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
siehe unten
3) Temporäre Spielstraßen
siehe unten
4) Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
siehe unten
5) Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
siehe unten
I. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE+, Drucksache Nr.: 22100-21-E4
wird einstimmig in Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen, da er thematisch nicht in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie gehört.
II. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 22100-21-E2 (Es erfolgte Einzelabstimmung)
1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
Die Eltern sollen finanziell stärker unterstützt und die Partnerschaftlichkeit sowie die gerechte und gleichmäßige Aufteilung der Erziehungsarbeit entsprechend gefördert werden.
a) Um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu entlasten, soll die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro ab dem Beitragsjahr 2022/2023 entfallen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022 263.000 €2023: 647.000 €2024: 663.000 €2025: 680.000 €(siehe Drucksache Nr. 21516-21-E2)
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 3 Enthaltungen CDU u. FDP)
b) Die Elternbeitragssatzung soll dahingehend geändert werden, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i.H.v. 200 € erhalten. Hinsichtlich der längstens möglichen Anzahl an Partnerschaftsmonaten (zurzeit 4 Monate) ergibt sich somit ein maximaler Betrag von 800 € je Kind, der ausschließlich für fällige Beiträge in der frühkindlichen Bildung und Betreuung verwandt werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat im ersten Quartal 2022 eine geänderte Beitragssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022: 250.000 €, 2023: 609.000 €, 2024: 630.000 €, 2025: 646.000 €
Abstimmung: Einstimmig als Prüfauftrag beschlossen (bei 3 Enthaltungen CDU u. FDP)
2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023
SCHLAU Dortmund bietet Antidiskriminierungsprojekte für Schulen und Jugendgruppen an. Die Unterstützung der ehrenamtlichen Peer-to-Peer-Beratung wird durch hauptamtliche Koordi-nator:innen geleistet. Zum bedarfsgerechten Ausbau des hauptamtlichen Stundenkontingentes sind zusätzlich 1,25 Vollzeitstellen erforderlich. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Erhöhung der Mittel von 70.000 Euro bisher auf 93.600 Euro für 2022 und 94.800 Euro für 2023.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 2 Enthaltungen CDU)
3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim
Jugendamt
Die Erziehungsberatungsstellen führen u.a. Trennungs- und Scheidungsberatungen durch. Vor der Aufnahme der Beratungsangebote nach SGB VIII § 35 a - Eingliederungshilfen bei den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände ist eine Diagnostik durch einen/einen Psycholog*in im Jugendhilfedienst des Jugendamtes erforderlich. Zur Optimierung der Angebote ist eine personelle Aufstockung erforderlich. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 88.000 € p.a. ab 2022 für eine zusätzliche Planstelle.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 3 Enthaltungen CDU u. FDP)
III. Abstimmung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie über den gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis90/ Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 22100-21-E5 (Es erfolgte Einzelabstimmung)
1.)Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden mit niedrigem Einkommen werden in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS ab dem Kindergartenjahr 2022/23 Jahreseinkommen bis 30.000 Euro beitragsfrei gestellt. Durch die Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze werden zusätzlich ca. 1170 einkommensschwache Familien in Dortmund entlastet.
Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
2.) Young Carer –
Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
Young Carer sind pflegende Kinder und Jugendliche, die sich um ihre ganz oder teilweise chronisch kranken oder behinderten Familienangehörigen kümmern. In Deutschland betrifft das nach Schätzungen ca. 225.000 Kinder, in Dortmund mindestens mehrere Hundert. Die Verwaltung hat in einer Vorlage weitere Prüfungen angekündigt. Das Projekt Seelenpflaster der Diakonie ist bereits jetzt eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die betroffenen Kinder. Ziel ist die Stärkung, Beratung und Förderung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Familiensysteme. Zurzeit gibt es dort eine Stelle, der Bedarf steigt.
a) Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
b) Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)*
*Frau Schütte-Haermeyer (Diakonie) nahm gemäß §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW nicht an der Abstimmung teil.
3. Temporäre Spielstraßen
Der AKJF hat sich bereits grundsätzlich für die Einrichtung temporärer Spielstraßen ausgesprochen. Aktuell läuft eine rechtliche Prüfung der Verwaltung hinsichtlich der Realisierung der Spielstraßen. Bei einer positiven Prüfung sollte umgehend mit der Erarbeitung einer Konzeption unter Einbeziehung interessierter Initiativen begonnen werden. Für die Erarbeitung einer Konzeption sowie zur Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen, Vereinen oder anderen Organisationen zum Betrieb von temporären Spielstraßen sowie zur Anschaffung und Lagerung der dafür benötigten Spielgeräte und anderer Materialien werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
4. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen oder psychiatrischen Krankheitsbildern hat durch und während der Corona-Pandemie erkennbar zugenommen. Dazu zählen insbesondere Depressionen sowie die signifikante Zunahme von Suizidversuchen. Das bestätigen die öffentlichen Äußerungen des Leiters der Dortmunder Kinderklinik. Dieser Dortmunder Befund wird gestützt durch zahlreiche Hinweise auf die psychische Belastungssituation von Kindern und Jugendlichen unter anderem aus dem schulischen Bereich oder den Erziehungsberatungsstellen.
Zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes für Kinder und Jugendliche in Dortmund wird im Jugendamt zunächst befristet für drei Jahre ein entsprechender Projektbereich eingerichtet und mit einem/ einer im Themenfeld erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeiter*in und einer Verwaltungskraft besetzt.
Ziel des Projektbereichs im Jugendamt ist es, durch Gespräche mit Kostenträgern den Handlungsbedarf für Versorgungsangebote zu quantifizieren und Maßnahmenschritte für eine Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes in Dortmund zu entwickeln. Begleitend sind alle notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, um die Sensibilität für die Themen „Depression“ und „psychische Störung“ in Bildungseinrichtungen zu verankern und Schritte ins Hilfesystem zu systematisieren und zu erleichtern. Rechtzeitig vor Ende der Befristung legt die Verwaltung eine Evaluation der Arbeit des Projektbereichs vor.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
5. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Durch die Corona-Pandemie sind insbesondere auch in der Jugendkulturarbeit Projekte und bisherige Zusammenhänge abgebrochen. Eine zusätzliche Förderung soll dazu beitragen, diese Zusammenhänge wieder zu beleben und Jugendliche mit der freien Kulturszene zusammenzubringen.
Für die Förderung von Kulturprojekten mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit der freien und offenen Kulturszene in Dortmund werden deshalb im Haushalt 2022 für den Bereich der Jugendkulturarbeit im FHH 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Abstimmung: Einstimmig beschlossen (bei 1 Enthaltung FDP)
IV. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) stellt die weiter geleiteten Anträge aus der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Abstimmung:
SPD-Fraktion -> Drucksache Nr.: 22100-21-E2:
1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
Die Eltern sollen finanziell stärker unterstützt und die Partnerschaftlichkeit sowie die gerechte und gleichmäßige Aufteilung der Erziehungsarbeit entsprechend gefördert werden.
a) Um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu entlasten, soll die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro ab dem Beitragsjahr 2022/2023 entfallen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022 263.000 € 2023: 647.000 € 2024: 663.000 € 2025: 680.000 € (siehe Drucksache Nr. 21516-21-E2)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
b) Die Elternbeitragssatzung soll dahingehend geändert werden, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i.H.v. 200 € erhalten. Hinsichtlich der längstens möglichen Anzahl an Partnerschaftsmonaten (zurzeit 4 Monate) ergibt sich somit ein maximaler Betrag von 800 € je Kind, der ausschließlich für fällige Beiträge in der frühkindlichen Bildung und Betreuung verwandt werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat im ersten Quartal 2022 eine geänderte Beitragssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022: 250.000 €, 2023: 609.000 €, 2024: 630.000 €, 2025: 646.000 €
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, den Antrag als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
- siehe auch „Prüfauftrag an die Verwaltung“
2. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023
SCHLAU Dortmund bietet Antidiskriminierungsprojekte für Schulen und Jugendgruppen an. Die Unterstützung der ehrenamtlichen Peer-to-Peer-Beratung wird durch hauptamtliche Koordinator*innen geleistet. Zum bedarfsgerechten Ausbau des hauptamtlichen Stundenkontingentes sind zusätzlich 1,25 Vollzeitstellen erforderlich. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Erhöhung der Mittel von 70.000 Euro bisher auf 93.600 Euro für 2022 und 94.800 Euro für 2023.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
3. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim Jugendamt
Die Erziehungsberatungsstellen führen u.a. Trennungs- und Scheidungsberatungen durch. Vor der Aufnahme der Beratungsangebote nach SGB VIII § 35 a - Eingliederungshilfen bei den Trägern der freien Wohlfahrtsverbände ist eine Diagnostik durch einen/einen Psycholog*in im Jugendhilfedienst des Jugendamtes erforderlich. Zur Optimierung der Angebote ist eine personelle Aufstockung erforderlich. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 88.000 Euro p.a. ab 2022 für eine zusätzliche Planstelle.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Fraktion DIE LINKE+ -> Drucksache Nr.: 22100-21-E4:
1. Die Fraktion DIE LINKE + beantragt, die Beratungsstelle DROBS auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen & CDU-Fraktion-> Drucksache Nr.: 22100-21-E5:
1. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden mit niedrigem Einkommen werden in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS ab dem Kindergartenjahr 2022/23 Jahreseinkommen bis 30.000 Euro beitragsfrei gestellt. Durch die Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze werden zusätzlich ca. 1170 einkommensschwache Familien in Dortmund entlastet.
Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
2. Young Carer – Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes
Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
Young Carer sind pflegende Kinder und Jugendliche, die sich um ihre ganz oder teilweise chronisch kranken oder behinderten Familienangehörigen kümmern. In Deutschland betrifft das nach Schätzungen ca. 225.000 Kinder, in Dortmund mindestens mehrere Hundert. Die Verwaltung hat in einer Vorlage weitere Prüfungen angekündigt. Das Projekt Seelenpflaster der Diakonie ist bereits jetzt eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die betroffenen Kinder. Ziel ist die Stärkung, Beratung und Förderung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Familiensysteme. Zurzeit gibt es dort eine Stelle, der Bedarf steigt.
a) Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag einstimmig zu.
b) Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag einstimmig zu.
3. Temporäre Spielstraßen
Der AKJF hat sich bereits grundsätzlich für die Einrichtung temporärer Spielstraßen ausgesprochen. Aktuell läuft eine rechtliche Prüfung der Verwaltung hinsichtlich der Realisierung der Spielstraßen. Bei einer positiven Prüfung sollte umgehend mit der Erarbeitung einer Konzeption unter Einbeziehung interessierter Initiativen begonnen werden. Für die Erarbeitung einer Konzeption sowie zur Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen, Vereinen oder anderen Organisationen zum Betrieb von temporären Spielstraßen sowie zur Anschaffung und Lagerung der dafür benötigten Spielgeräte und anderer Materialien werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
4. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen oder psychiatrischen Krankheitsbildern hat durch und während der Coronapandemie erkennbar zugenommen. Dazu zählen insbesondere Depressionen sowie die signifikante Zunahme von Suizidversuchen. Das bestätigen die öffentlichen Äußerungen des Leiters der Dortmunder Kinderklinik. Dieser Dortmunder Befund wird gestützt durch zahlreiche Hinweise auf die psychische Belastungssituation von Kindern und Jugendlichen unter anderem aus dem schulischen Bereich oder den Erziehungsberatungsstellen. Zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes für Kinder und Jugendliche in Dortmund wird im Jugendamt zunächst befristet für drei Jahre ein entsprechender Projektbereich eingerichtet und mit einem/ einer im Themenfeld erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeiter*in und einer Verwaltungskraft besetzt. Ziel des Projektbereichs im Jugendamt ist es, durch Gespräche mit Kostenträgern den Handlungsbedarf für Versorgungsangebote zu quantifizieren und Maßnahmenschritte für eine Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes in Dortmund zu entwickeln. Begleitend sind alle notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, um die Sensibilität für die Themen „Depression“ und „psychische Störung“ in Bildungseinrichtungen zu verankern und Schritte ins Hilfesystem zu systematisieren und zu erleichtern. Rechtzeitig vor Ende der Befristung legt die Verwaltung eine Evaluation der Arbeit des Projektbereichs vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
5. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Durch die Coronapandemie sind insbesondere auch in der Jugendkulturarbeit Projekte und bisherige Zusammenhänge abgebrochen. Eine zusätzliche Förderung soll dazu beitragen, diese Zusammenhänge wieder zu beleben und Jugendliche mit der freien Kulturszene zusammenzubringen. Für die Förderung von Kulturprojekten mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit der freien und offenen Kulturszene in Dortmund werden deshalb im Haushalt 2022 für den Bereich der Jugendkulturarbeit im FHH 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.21 vor.
Drucksache Nr.: 21449-21
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der CDU-Fraktion vom 01.06.2021 vor:
die CDU-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung des Stellenplans 2022 die bisherigen 30 befristeten Planstellen der Task Force Corona zu entfristen und zur Verstärkung der Präsenz der Stadt Dortmund beim Kommunalen Ordnungsdienst anzubinden.
Begründung
Die Verwaltung berichtete auf einen Antrag der CDU-Fraktion in der jüngsten Sitzung des ABöOAB über den aktuellen Stand der Umsetzung der Maßnahmen aus dem Masterplan Kommunale Sicherheit. Ein zentraler Punkt des Masterplans bildete die sukzessive personelle Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes. Ein wesentliches Element ist hierbei die bereits in der Umsetzung befindliche Ausbildung von jährlichen 15 Personen zur „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ mit ordnungsbehördlichen Ausbildungselementen.
Die ersten Ausbildenden werden im übernächsten Jahr ihre Ausbildung abschließen. Ab diesem Zeitpunkt können so freiwerdende Planstellen jährlich zeitnah mit gezielt ausgebildeten Kräften besetzt werden.
Die aktuelle Praxis verdeutlicht aber auch, dass der Kommunale Ordnungsdienst nach wie vor personell nicht stark genug aufgestellt ist, um den stetig steigenden Anforderungen an eine erhöhte Präsenz im öffentlichen Raum angemessen Rechnung tragen zu können. Trotz des hohen Engagements der Beschäftigten im Kommunalen Ordnungsdienst gilt es jetzt umso mehr, zusätzliche Planstellen einzurichten, um insbesondere in den innenstadtferneren Stadtbezirken die Präsenz auch tatsächlich erhöhen zu können. In den Vorjahren hat die Politik auf Empfehlung der Verwaltung immer wieder fraktionsübergreifend einvernehmlich davon Abstand genommen, zusätzliche Planstellen einzurichten, da auch die vorhandenen Stellen regelmäßig im zweistelligen Bereich unbesetzt waren.
Im vergangenen Jahr wurden zur Verbesserung der Kontrolldichte während der Corona-Pandemie 30 zusätzliche Mitarbeitende für ein Jahr befristet eingestellt. Seither scheint sich die Präsenz im öffentlichen Raum deutlich verbessert zu haben.
Sinnvoll und notwendig ist es nun, nicht nur die Mitarbeiter zur Besetzung der bislang freien Planstellen einzustellen, sondern darüber hinaus die 30 zusätzlichen bislang befristeten Planstellen, zu entfristen und so dauerhaft die Präsenz des KOD dauerhaft zu erhöhen. Der Vergleich zu anderen Großstädten zeigt, dass unsere Stadt in diesem Bereich auch weiterhin Nachholbedarf hat.
Der Vorsitzende RM Weber (CDU-Fraktion) schlägt zunächst vor, den Antrag nach Beratung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Ausschuss für Finanzen Beteiligung und Liegenschaften zu überweisen. Des Weiteren weist der Vorsitzende darauf hin, dass es bereits Gespräche darüber gegeben habe, den Antrag zum Gegenstand der Haushaltsberatungen zu machen.
Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) bittet um Verschiebung in die Haushaltsberatungen.
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) schließt sich dem an.
Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass dies ein guter Vorschlag sei. Bezüglich der aktuellen Auszubildenden im Bereich des kommunalen Ordnungsdienstes bitte man noch um Mitteilung ob diese im Anschluss an die Ausbildung dennoch übernommen werden könnten.
Herr StR Dahmen gibt an der Bedarf weiterhin vorhanden sei und der kommunale Ordnungsdienst weiterhin wachsen müsse und man auch in Zukunft noch weitere Stellen benötige.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erklärt, dass es richtig sei den Beschlussvorschlag in die Haushaltsberatungen zu verschieben. Es gehe hier auch um nicht unerhebliche finanzielle Aspekte.
Rm Zweier (Die Linke+) weist darauf hin, dass man bisher Schwierigkeiten mit der Aufstockung des kommunalen Ordnungsdienstes hatte. In der Gesamtbetrachtung wolle man sich jedoch nicht der Entfristung der entsprechenden Verträge in den Weg stellen. Denkbar sei auch, den derzeit vorhandenen extern beauftragten Sicherheitsdienst z.B. im Stadthaus sukzessive durch eigenes Personal zu ersetzen.
Frau Siekmann (32/FBL) erläutert, dass von den 30 geschaffenen Stellen der Corona-Tast-Force nur 26 besetzt werden konnten. Derzeit seien jedoch nur noch 22 dieser Stellen besetzt. Nicht jede Person hinter diesen Stellen sei jedoch für den kommunalen Ordnungsdienst geeignet. Diejenigen jedoch die es seien. Wolle man gerne übernehmen. Im kommunalen Ordnungsdienst herrsche eine hohe Fluktuation. Auch sei zu berücksichtigen, dass alle Städte ihre kommunalen Ordnungsdienste aufstocken würden. Die Marktlage sei daher generell schwierig.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden verschiebt die Beratungen über den Antrag der CDU-Fraktion in die Haushaltsberatungen.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den weiter geleiteten Antrag aus der o. g. Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Abstimmung:
CDU-Fraktion -> Drucksache Nr.: 21449-21
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung des Stellenplans 2022 die bisherigen 30 befristeten Planstellen der Task Force Corona zu entfristen und zur Verstärkung der Präsenz der Stadt Dortmund beim Kommunalen Ordnungsdienst anzubinden.
Die CDU-Fraktion zieht den Antrag zurück.
- siehe auch „zurückgezogene Anträge“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.11.21 vor:
Fraktion FDP/Bürgerliste -> Drucksache Nr.: 22813-21-E1
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)“ wird entsprechend geändert.
Begründung:
Die Hotellerie war während der Corona-Lockdowns besonders von den Schließungen und Reisebeschränkungen betroffen. Erst seit Juni 2021 sind private Übernachtungen wieder möglich. Angesichts bestehender Unsicherheiten und Einschränkungen bleibt der Umsatz allerdings noch deutlich hinter dem Vorkrisen-Niveau zurück.
Als Beitrag der Stadt zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise sollen Hotels für die Zeit des Aufholens der wirtschaftlichen Schäden in die Lage versetzt werden, einen größeren Teil des am Markt erzielbaren Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich zu vereinnahmen. Außerdem werden die Betriebe von Bürokratie entlastet.
Weitere Ausführungen mündlich.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.21 vor:
zum Antrag der Fraktion „FDP/ Bürgerliste“ die Erhebung der Beherbergungsabgabe auf dem
Stadtgebiet der Stadt Dortmund, weiter bis zum 31.12.2022 auszusetzen, wird wie folgt Stellung
genommen:
Mit dem eingebrachten Antrag sollen die Hotelbetriebe den Anteil des am Markt erzielbaren
Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich
vereinnahmen.
In der Vorlage 19596-21 „Aussetzen der Erhebung der Beherbergungsabgabe vom
01.01.2021 bis 31.12.2021“ wurde u.a. als Begründung ausgeführt, dass als Beitrag der Stadt
Dortmund zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise für die Zeit des Wiederanlaufens in
der Hotellerie die Erhebung der Beherbergungsabgabe vom 01.01.2021 bis 31.12.2021 ausgesetzt
wird, um einen attraktiveren Endkundenpreis anbieten zu können…“.
Obwohl der politische Antrag und die verwaltungsseitige Vorlage unterschiedliche Zielrichtungen
verfolgen, implizieren jedoch beide Sichten, dass die Erhebung einer Beherbergungsabgabe
auf das Buchungsverhalten für privat veranlasste Übernachtungen keinen Einfluss hat.
Aus folgenden Gründen empfiehlt die Verwaltung, von einer weiteren Aussetzung der Beherbergungsabgabe über den 01.01.2022 hinaus, abzusehen:
1. Bei der Beherbergungsabgabe handelt es sich für die Beherbergungsbetriebe um einen
durchlaufenden Posten, da Abgabenschuldner der Beherbergungsabgabe der Übernachtungsgast
und nicht der Beherbergungsbetrieb ist.
Somit erfolgt durch die Erhebung der Beherbergungsabgabe keine direkte finanzielle Belastung der Beherbergungsbetriebe.
2. Dortmund ist ein touristischer Wachstumsstandort. Sowohl das touristische Gesamtangebot
als auch die gewerblichen Übernachtungen in der Dortmunder Hotellerie unterlagen
in den vergangenen Jahren einem kontinuierlichen Wachstum. Mit touristischer Infrastruktur wie dem Dortmunder U, dem PHOENIX See, dem Deutschen Fußballmuseum und dem Besucherzentrum Dortmund hat die Stadt Dortmund maßgeblich in diesen Wirtschaftszweig investiert. Um diese Entwicklung auszubauen und die vorhandene Infrastruktur marktgerecht und nachhaltig zu positionieren, werden auch in den kommenden Jahren Aufwendungen nötig sein. Die Einnahmen aus der Beherbergungsabgabe ermöglichen es u.a., in Infrastrukturmaßnahmen zu investieren, die die Stadt Dortmund für Besucher attraktiver macht und somit den Hotelbetrieben ebenfalls zugutekommt.
3. Aus dem Bereich des Hotelgewerbes liegen dem Steueramt der Stadt Dortmund für
2021 nicht überproportional mehr Stundungsanträge im Vergleich zu anderen Branchen
vor. Daraus kann abgeleitet werden, dass das Hotelgewerbe trotz der durch die Coronapandemie
bedingten schwierigen wirtschaftlichen Lage, nicht stärker betroffen ist, als
andere Betriebe in Dortmund.
4. Eine Umfrage bei anderen Kommunen, die ebenfalls eine Beherbergungsabgabe erheben
und mehr als 200.000 Einwohner haben, hat ergeben, dass von diesen zehn Kommunen
lediglich die Stadt Leipzig die Erhebung der Beherbergungsabgabe bis zum
30.06.2021 ausgesetzt hatte und die Beherbergungsabgabe dort ab dem 01.07.2021
wieder erhoben wird. In zwei Gebietskörperschaften (Köln und Hamburg) wurden entsprechende
politische Anträge auf Aussetzung mehrheitlich abgelehnt. In den sieben
anderen Gebietskörperschaften (Berlin, Hamburg, Bremen, Bremerhaven, Erfurt, Freiburg
und Dresden) wurde eine Aussetzung nicht in Erwägung gezogen.
Eine (erneute) Aussetzung der Beherbergungsabgabe ist in den zehn kontaktierten
Kommunen gegenwärtig auch für die Zukunft nicht angedacht.
5. Eine Entlastung der bürokratischen Aufwände der Hotelbetriebe wird durch eine Aussetzung
der Beherbergungsabgabe ebenfalls nicht gesehen.
Die Buchungssysteme in den Beherbergungsbetrieben sind bereits seit Jahren entsprechend
eingerichtet, um automatisiert die Beherbergungsabgabe zu erheben und auszuweisen,
so dass keine großen Aufwände in den Beherbergungsbetrieben entstehen. Die
Anmeldung der abzuführenden Steuerbeträge erfolgt vierteljährlich auf einem einseitigen
Vordruck.
6. Bezüglich der Beherbergungsabgabensatzung der Stadt Dortmund hat das Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen abschließend am 16.02.2021 festgestellt, dass die
Satzung der Stadt Dortmund rechtmäßig ist und die Abgabe mit dieser Erhebungstechnik
weiterhin erhoben werden kann.
Gegenwärtig ist für die Beherbergungsabgabesatzungen der Städte Hamburg, Bremen,
Bremerhaven und Freiburg ein Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig,
u.a. mit der Rechtsfrage, ob eine möglicherweise unzulässige Gleichartigkeit zwischen
der in den genannten Kommunen erhobene Beherbergungsabgabe und der Umsatzsteuer
vorliegt.
Hier wird für Anfang 2022 eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts erwartet.
Diese Entscheidung könnte auch Einfluss auf die Zulässigkeit der Erhebung einer
Beherbergungsabgabe auf dem Gebiet der Stadt Dortmund haben.
7. Eine weitere Aussetzung der Beherbergungsabgabe würde für das Jahr 2022 Steuermindereinnahmen von 1,5 Mio. Euro und für 2023 von weiteren 500.000 Euro bedeuten.
Die Auswirkung für 2023 resultiert aus der Erhebungstechnik der Abgabe Steuer3
anmeldung für das IV. Quartal 2022 erfolgt zum 15. des folgenden Monats, somit in
2023).
8. Gemäß NKF-CIG (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz) sind coronabedingte Finanzschäden
sowohl in der Planung als auch im Jahresabschluss 2021 in einer sogenannten
Bilanzierungshilfe zu isolieren, um die Haushaltsbelastungen entsprechend abzumildern.
Bei der Stadt Dortmund erfolgt mit Ausnahme sachlich gebotener Sachverhalte keine
Isolation freiwilliger Haushaltsbelastungen zur Bewältigung der Coronapandemie im
Rahmen des NKF-CIG, diese sind folglich im jeweiligen Haushalt zu "finanzieren".
Dies gilt auch für Mehraufwendungen oder Mindererträge, die zwar im Zusammenhang
mit der Coronapandemie entstehen, aber im Grundsatz einen anderen Hauptzweck verfolgen
(insbesondere allgemeine Wirtschaftsförderung, Attraktivitätssteigerung der Innenstädte,
Infrastrukturmaßnahmen). Die Aussetzung der Beherbergungsabgabe ist
nach den Regelungen des NKF-CIG in Kombination mit den Ausgestaltungen der Stadt
Dortmund somit kein coronabedingter Finanzschaden. Mit der Aussetzung der Beherbergungssteuer
war die allgemeine Attraktivitätssteigerung des Tourismusstandorts durch einen attraktiveren Endkundenpreis beabsichtigt. Somit handelt es sich um eine Maßnahme der allgemeinen Wirtschaftsförderung und Attraktivitätssteigerung. Die finanziellen Auswirkungen können nicht isoliert werden und belasten demnach den originären städtischen Haushalt.
Anders gestaltet sich der Sachverhalt, wenn die Beherbergungsabgabe dem Grunde
nach weiter erhoben wird, pandemiebedingt jedoch keine Übernachtungen (z. B. (teilweiser)
Lockdown, Hygienemaßnahmen, keine Vollauslastung) stattfinden können. Die
in der Folge entstehenden Mindererträge könnten dann im Rahmen der Bewirtschaftung
als Coronaschaden entsprechend einer Isolation zugeführt werden.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den o. g. Antrag aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Abstimmung:
Fraktion FDP/Bürgerliste -> Drucksache Nr.: 22813-21-E1
Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund Beherbergungsabgabesatzung)“ wird entsprechend geändert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 12.11.21 vor:
Fraktion FDP/Bürgerliste -> 22812-21-E1
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bleiben bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung vorzulegen.
Begründung:
Die Gastronomie war besonders von pandemiebedingten Schließungen und Umsatzausfällen getroffen. Sie hat 2020/2021 dramatische Verluste hinnehmen müssen. Um es den Betrieben zu erleichtern, wirtschaftliche Verluste wieder auszugleichen, sollte die Stadt auch noch im nächsten Jahr auf die Sondernutzungsgebühren verzichten und so die Kostenbelastung verringern.
Weitere Ausführungen mündlich.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den o. g. Antrag aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Abstimmung:
Fraktion FDP/Bürgerliste -> Drucksache Nr.: 22812-21-E1
Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bleiben bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung vorzulegen.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste zieht den Antrag zurück, da die entsprechende Vorlage bereits empfohlen wurde.
- siehe auch „zurückgezogene Anträge“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE+ aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 02.12.21 vor:
Fraktion DIE LINKE + -> Drucksache Nr.: 23047-21-E1
die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern – wie in der nachstehend aufgeführten Synopse dargestellt:
Hundesteuersatzung vom 1. Januar 2003, mit zweiter Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund vom 08.10.2014 |
|
Beschlussvorschlag
Hundesteuersatzung (neu) |
|
| |
§2 Steuermaßstab und Steuersatz
1.) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) nur ein Hund gehalten wird 156,00 €,
b) zwei Hunde gehalten werden, je Hund 204,00 €,
c) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €,
d) ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €.
Wurde ein gefährlicher Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet und wird dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis nach § 4 oder § 21 des Hundegesetzes für das Land NRW (Landeshundegesetz – LHundG NRW) vom 18.12.2002 (GV NRW S. 656) in der jeweils geltenden Fassung vorgelegt, entfällt die Steuer gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe d.
Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst. b beträgt die Steuer jährlich 312 Euro, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen Behörde zu erbringen. |
|
§2 Steuermaßstab und Steuersatz
1.) Die Steuer beträgt jährlich, wenn von einem Hundehalter oder von mehreren Personen gemeinsam
a) ein bis zwei Hund(e) gehalten werden, 156,00 €,
b) drei oder mehr Hunde gehalten werden, je Hund 228,00 €.
c) ein gefährlicher Hund gehalten wird oder mehr gefährliche Hunde gehalten werden, je Hund 468,00 €.
d) entfällt
Abschnitt entfällt komplett
Für gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst. c beträgt die Steuer jährlich 156 Euro, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Der Nachweis ist durch eine Verhaltensprüfung (Wesenstest) bei einer für den Vollzug des Tierschutzgesetzes zuständigen und anerkannten Behörde in Nordrhein-Westfalen zu erbringen.
|
|
3) Gefährliche Hunde
a) Gefährliche Hunde im Sinne der Satzung sind Hunde, deren Gefährlichkeit nach Buchstabe b vermutet wird oder nach Buchstabe c im Einzelfall festgestellt worden ist.
b) Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen Pittbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier und Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Kreuzungen nach Satz 1 sind Hunde, bei denen der Phänotyp einer der dort genannten Rassen deutlich hervortritt. In Zweifelsfällen hat die Halterin oder der Halter nachzuweisen, dass eine Rasse oder Kreuzung | Erweiterung um Abschnitt c)
c) Gemäß LHundG NRW gelten für die Haltung dieser Hunderassen besondere Auflagen wie u.a. der Nachweis der Zuverlässigkeit und der Sachkunde des Haltenden. Des Weiteren muss für die Haltung gemäß § 4 Abs. 2 LHundG NRW ein öffentliches Interesse für die Tierhaltung gegeben sein – Dieses ist nur dann gegeben, wenn die Übernahme eines Hundes dieser Rassen aus einem Tierheim oder anerkannten Tierschutzverein erfolgt. Eine Anschaffung aus einer Zucht im In- oder Ausland ist unzulässig. |
§4 Steuerbefreiung
1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für:
a) Hunde, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen; die Steuerbefreiung kann von der Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden;
b) Hunde, die an Bord von ins Schiffsregister eingetragenen Binnenschiffen gehalten
werden;
c) Gebrauchshunde, die ausschließlich zur Bewachung von nicht gewerblich gehaltenen Herden verwandt werden, in der hierfür benötigten Anzahl.
2) Für einen gefährlichen Hund wird eine Steuerbefreiung nur gewährt, wenn dieser Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurde und dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis nach § 4 oder § 21 LHundG NRW vorgelegt wird.
| Erweiterung des § 4 um die neuen Punkte (d) bis (f)
d) Für Hunde, die aus dem Tierschutzzentrum Dortmund (Tierheim) übernommen werden, gilt eine auf 36 Monate befristete Aussetzung der Hundesteuer.
e) Für Hunde, die aus einem bundesweit eingetragenen Tierschutzverein oder städtischen Tierheim in Nordrhein-Westfalen übernommen werden, gilt eine auf 24 Monate befristete Aussetzung der Hundesteuer.
f) Die befristete Aussetzung der Hundesteuer gemäß (d) und (e) wird auf Antrag und nach Vorlage eines Hundeführerscheins gewährt (solange kein Landes- oder Bundesgesetz zur Pflicht eines Hundeführerscheins besteht).
Abschnitt entfällt komplett |
§5 Steuerermäßigung
1) Hunde, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
2) Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 m entfernt liegen, erforderlich sind, ist die Steuer auf Antrag auf ein Viertel des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen.
3) Für Hunde, die von Empfängern laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz und von solchen Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen gehalten werden, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen, jedoch nur für einen Hund.
4) Für einen gefährlichen Hund wird eine Steuerermäßigung nur gewährt, wenn dieser Hund vor dem 01.01.2001 beim Steueramt angemeldet wurde und dem Steueramt vom Hundehalter eine Erlaubnis | Ergänzungen bzw. Löschungen:
4) (alt) entfällt vollständig
4) (neu) Hunde, die den Haltenden als Assistenzhund zur Erleichterung des Alltags bei Diabetes, Epilepsie, Asthma, Allergien, Autismus, Demenz, PTBS, FAS und weiterer Krankheiten unterstützen, ist die Steuer auf Antrag auf die Hälfte des Steuersatzes nach § 2 zu ermäßigen. |
§8 Ende der Steuerpflicht
1) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder eingeht.
2) Bei Wegzug des Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt. | Änderung der Formulierung:
1) Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt. |
Weiterer Bestandteil des Antrags:
Überarbeitung der Satzung auf geschlechtsneutrale Bezeichnungen
Gemäß des Leitfadens für gendersensible Sprache der Stadt Dortmund: In diesem Fall Austausch des Wortes „Halter“ durch „Haltende“ oder wie bereits vereinzelt verwendet: „Halterin und Halter“.
Begründungen der einzelnen Änderungsvorschläge:
§ 2 Steuermaßstab und Steuersatz
Die Corona Pandemie hat dazu geführt, dass sich zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ein neues Haustier zugelegt haben. Leider waren diese Entscheidung und die daraus resultierenden Folgen oftmals nicht vollumfänglich bedacht, so dass immer mehr Tiere in Tierheimen landen. Erst im August titelte der Deutschlandfunk „Der Corona-Hund kann wieder weg“. Auch der Deutsche Tierschutzbund schreibt auf seiner Homepage in eindrücklichen Worten: „Viele Tiere wurden unüberlegt als „Pandemie-Projekt“ und leichtfertig im Zoofachhandel, beim Züchter oder im Internet angeschafft. Eine steigende Abgabewelle zeichnet sich bereits langsam ab, und erste Tierheime berichten schon von Corona-Abgaben.“
Tierheime und Tierschutzvereine haben eine wichtige und immer weiter an Bedeutung gewinnende Funktion in der Gesellschaft. Um diese Institutionen stärker zu entlasten und deren zumeist gemeinnützige Arbeit zu fördern, sollen durch Tierheime und anerkannte Tierschutzvereine vermittelte Hunde zeitlich befristet von der Hundesteuer befreit werden. Aus Gründen der Kontrollierbarkeit werden hierbei ausschließlich Tierheime und eingetragene Tierschutzvereine berücksichtigt. Als Beleg soll der Vermittlungsvertrag zwischen neuen Haltendenden und dem Tierschutzverein bzw. Tierheim gelten.
Immer mehr Bundesländer machen inzwischen einen Hundeführerschein zur Pflicht. In Niedersachsen und Baden-Württemberg existieren bereits diesbezüglich gesetzliche Regelungen. Hintergrund für den Führerschein ist, Menschen vor Beißattacken zu schützen und im Sinne des Tierschutzes den Haltern die Bedürfnisse ihrer Hunde näherzubringen. Die für Dortmund vorgesehene Regelung der Vorlage eines Hunde-Führerschein entspricht dabei dem Sachkundenachweis, welcher aktuell bereits für größere Hunde und für Haltende von Listenhunden zu erbringen ist. Für die Gewährung der Ermäßigung soll dieser grundsätzlich größenunabhängig absolviert werden.
Durch einen Hundeführerschein erwerben Hundehaltende die nötigen Kompetenzen für einen den Bedürfnissen von Tier und Haltende entsprechenden Umgang mit ihrem Hund. Lerninhalte sind in der Theorie Kenntnisse zu Gesundheit, Pflege, Sozialverhalten, Kommunikation, Erziehung und Fortpflanzung von Hunden. Die Ablegung der Prüfung ist mit Gebühren verbunden.
Der Wegfall des „Aufschlags“ für die Haltung eines zweiten Hundes soll Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Entlastung geben und die Chancen auf Aufnahme eines Tieres aus dem Tierschutz (ggf. als Zweithund) erhöhen.
Gefährliche Hunde
So genannte Kampfhunde, auch Listenhunde oder gemäß Landeshundeordnung „gefährliche Hunde“ genannte Tiere, müssen oftmals viele Jahre oder vereinzelt gar ihr ganzes Leben in Tierheimen verbringen.
Die durch die Politik im Jahre 2000, nach der tödlichen Beißattacke zweier Hunde eines vorbestraften Verbrechers, eingeführte Rasseliste deklariert bestimmte Hunderassen pauschal als gefährlich. Dabei variiert die heute nach über 20 Jahren immer noch bestehende Liste von Bundesland zu Bundesland deutlich. Damals schon warnten viel Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler davor, dass keinerlei Hinweise auf eine genetische Neigung zur Aggression einzelner Hunderassen vorliegen. Ganz im Gegenteil, es ist mehrfach wissenschaftlich bewiesen, dass das Verhalten jedes Individuums einzig durch Erfahrungen sowie Erziehung erzeugt wird.
Wer sich mit im Tierschutz Aktiven oder auch Mitarbeitenden in der Tiermedizin austauscht, wird so gut wie keinerlei Geschichten von aggressiven Listenhunden erzählt bekommen. Ganz im Gegensatz zu den nicht gerade selten auftretenden vollkommen unerzogenen Kleinhunden.
Gemäß der aktuellen Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen ist aber ein Kleinhund mit einer Schultermaßhöhe unter 40 cm und einem Körpergewicht von unter 20 kg sogar ohne jeden Sachkundenachweis legal zu führen. Ganz im Gegensatz zu der Anschaffung von Listenhunden. Erklären sich Tierfreunde bereit, beispielsweise einen Staffordshire Terrier aus einem Tierheim zu übernehmen (eine Aufnahme aus dem Ausland oder einer Zucht ist nicht möglich, da ein öffentliches Interesse vorliegen muss), sind neben dem Nachweis der Sachkunde, der Zuverlässigkeit in Form eines polizeilichen Führungszeugnisses auch ein entsprechend gesicherter Auslauf sowie eine Haftpflichtversicherung zwingend erforderlich.
Wer so viel Tierliebe zeigt und einen Hund der benannten Rassen auch unter diesen erhöhten Auflagen ein neues Zuhause schenkt und somit auch Tierheime und Tierschutzvereine entlastet, soll nicht auch noch mit erhöhten steuerlichen Abgaben belastet werden. Um das letzte Restrisiko auszuschließen, soll die Rückstufung auf den normalen Hundesteuersatz an einen Wesenstest des Tieres gekoppelt werden.
Ein Wesenstest ist eine Untersuchung, bei dem das Gefahrenpotenzial eines Hundes bestimmt wird. Ausgebildete Sachverständige (in der Regel Tierärztinnen und Tierärzte des Veterinäramtes) überprüfen mithilfe eines solchen Tests einerseits das allgemeine Hundeverhalten und andererseits das Verhalten in stressbedingten Situationen des Alltags. Somit ist sichergestellt, dass auch von Hunden der benannten Rassen keinerlei Gefahr für die Bevölkerung ausgeht.
Streichung Absatz in § 2:
Es ist nicht davon auszugehen, dass vor dem Jahr 2001 angemeldete Hunde noch am Leben sind, aus diesem Grund ist dieser Abschnitt obsolet geworden.
-> Gilt genauso für den Abschnitt in §4 Steuerbefreiung und den Abschnitt in §5 Steuerermäßigungen
§5 Steuerermäßigung Assistenzhunde (neuer Punkt 4)
Gemäß §4 Steuerbefreiung wird eine vollständige Steuerbefreiung Hunden gewährt, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfloser Personen dienen, man denke dabei an den klassischen „Blindenhund“. Dieser Abschnitt deckt jedoch die Vielzahl an unterschiedlichen Kategorien von Assistenzhunden nicht vollumfänglich ab.
Während für blinde Menschen ein Begleithund oftmals zwingend erforderlich ist, um das Haus verlassen, kommen manche Assistenzhunde nur im „Bedarfsfall“ zum Einsatz und leben sonst ein normales Familienleben mit. Beispielweise warnen Epilepsie-Warnhunde Menschen vor Krampfanfällen, helfen aber auch bei einem Krampfanfall und schieben zum Beispiel Dinge aus dem Weg. PTBS-Assistenzhunde helfen Menschen mit Posttraumatischen Belastungsstörungen, indem sie die Haltenden aus einem Albtraum aufwecken oder Medikamente bringen. Demenz-Assistenzhunde können ähnlich wie Blindenhunde Besitzer nach Hause führen, aber auch im Notfall Hilfe holen. Für die oftmals sehr kostenaufwändige Ausbildung dieser Tiere soll ein Ausgleich in Form einer deutlich reduzierten Hundesteuer geschaffen werden.
§8 Ende der Steuerpflicht
Laut Duden bezeichnet das Verb „eingehen“ das Versterben einer Pflanze oder eines Tieres. Im Jahr 1990 wurde das Gesetz zur Verbesserung der Rechtsstellung des Tieres im bürgerlichen Recht (BGBl. I S. 1762) erlassen. Der durch dieses Gesetz neu eingefügte § 90a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bestimmt, dass Tiere keine Sachen sind und durch besondere Gesetze geschützt werden. Diese Vorschrift bringt zum Ausdruck, dass der Mensch gegenüber den Tieren wegen deren Fähigkeit, Schmerz und Leid zu empfinden, zu Schutz und Fürsorge verpflichtet ist. Eine Änderung dieser sprachlichen Formulierung würde dem Rechenschaft tragen, dass Hunde für viele Dortmunderinnen und Dortmunder Mitglieder der Familie sind.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.21 vor:
die finanziellen Auswirkungen der Anträge sind in der von der Kämmerei geführten Tabelle Haushaltsbegleitbeschlüsse aufgenommen worden.
Zum Antrag der Fraktion „Die Linke+“ zur Hundesteuer wird aus steuerlicher Sicht wie folgt Stellung genommen:
Mit der Stellungnahme 08242-17-E1 hat die Verwaltung in der Sitzung des AFBL vom 09.11.2017 Fragestellungen zur Befreiung und Aussetzung bei der Übernahme von Hunden aus dem Dortmunder Tierheim beantwortet:
· Der Rat der Stadt Dortmund hat im Rahmen ihrer Satzungsautonomie eine weitreichende
Gestaltungsmöglichkeit, so dass dies rechtlich zulässig sein könnte.
· Wirtschaftliche Gründe spielen bei der Übernahme von Hunden aus Tierheimen eine untergeordnete Rolle.
· Kommunen, die finanzielle Anreize bei der Übernahme von Hunden aus Tierheimen schaffen, haben davon berichtet, dass der Verwaltungsaufwand aufgrund der Vielzahl unberechtigter Anträge angestiegen ist.
· Der Verwaltungsaufwand in Dortmund wird aufgrund weniger Befreiungstatbestände
möglichst gering gehalten.
Ø Steuermaßstab und Steuersatz
Für den Zeitraum 31.12.2019 bis 31.12.2020 ist die Anzahl der steuerlich veranlagten Hunde
von 27.920 auf 28.600 Hunde gestiegen. Dies sind 680 Hunde und entspricht einem Zuwachs
von 2,4 %.
Für den Zeitraum 31.12.2020 bis 01.12.2021 ist die Anzahl der steuerlich veranlagten Hunde
von 28.600 auf 29.347 Hunde gestiegen. Dies sind 747 Hunde und entsprich einem Zuwachs
von 2,6 %.
Entgegen der Medienberichterstattung kann seitens des Steueramtes kein nennenswerter
Trend bestätigt werden, dass in Dortmund aufgrund der Corona Pandemie eine massive Zunahme
an Hunden besteht. Die Zahlen der Steuerfälle in der Hundesteuer sind seit Jahren
kontinuierlich steigend.
In der Stellungnahme 22156-21-E1 bestätigt zumindest das Dortmunder Tierschutzzentrum,
dass keine Rückgabewelle von Tieren dort zu verzeichnen ist.
· ein bis zwei Hund(e) gehalten werden je 156,00 € (anstatt 208 Euro)
Zurzeit sind rund 1.800 Kassenzeichen veranlagt, die zwei Hunde in Dortmund halten.
· Steuerbefreiungstatbestände (Aussetzung der Hundesteuer aus dem Tierschutzzentraum Dortmund oder einem bundesweit eingetragenen Tierschutzverein oder städtischen Tierheim in Nordrhein-Westfalen)
Es wird auf die Stellungnahme 08242-17-E1 verwiesen.
Die Erfahrung des Dortmunder Tierschutzzentrums wäre erneut einzuholen.
Für eine eindeutige und rechtsichere Formulierung der Befreiungstatbestände wäre zudem das
Rechtsamt zu beteiligen.
Bereits jetzt regelt die Hundesteuersatzung in § 1 Abs.3 das für ein Zeitraum von zwei Monaten
für Pflege, Verwahrung oder die Haltung auf Probe oder zum Anlernen keine Steuerpflicht
besteht.
· Gefährliche Hunde nach § 2 Abs. 3 Buchst. c beträgt die Steuer jährlich 156 Euro
(anstatt 312 Euro)
Zurzeit sind rund 60 Fälle veranlagt, die einen gefährlichen Hund im Sinne § 2 Abs. 3 Buchst.
c) der Hundesteuersatzung in Dortmund halten.
Ø Gefährliche Hunde
Die von den Ländern erlassenen Hundegesetze oder –verordnungen, in denen unter anderem Anlein- und Maulkorb- sowie Microchip-Pflichten für (gefährliche) Hunde vorgesehen sind, dienen der Vermeidung von Beißunfällen; es handelt sich aber um Regelungen der Gefahrenabwehr, die der zusätzlichen Erhebung einer Lenkungssteuer grundsätzlich nicht entgegenstehen, solange sie keinen Widerspruch zu der gefahrenabwehrrechtlichen Konzeption darstellen.
Mit dem Hinweis auf den Lenkungszweck hat das Bundesverwaltungsgericht den erhöhten Steuersatz auf Grund bestimmter Züchtungsmerkmale, die eine „potenzielle Gefährlichkeit“ aufweisen, als rechtmäßig eingestuft.
Für eine beschränkende Formulierung der Nachweisung auf anerkannte Behörde in Nordrhein-Westfalen wäre zudem das Rechtsamt zu beteiligen, da eine solche Einschränkung gegen Unionsrecht verstößt könnte. Wenn im Ausland abgelegte Tests nicht zu einer Steuerbefreiung oder –ermäßigung führen, drängt sich hier ein Konflikt mit der Dienstleistungsfreiheit und dem allgemeinen Diskriminierungsverbot auf.
Ø Streichung Absatz in § 2
Die Vermutung, dass der überwiegende Teil der vor 2001 angemeldeten Hunde bereits verstorben sind, trifft zu.
Dieser Punkt könnte im Rahmen einer zukünftigen Satzungsänderung entsprechend gestrichen werden.
Ø Steuerermäßigung Assistenzhunde (neuer Punkt 4)
Assistenzhunde, die entsprechend ausgebildet sind und dessen Halter in geeigneter Form (Ärztliches Attest) nachweisen kann, dass er auf einen solchen Hund angewiesen ist, werden bereits unter § 4 Abs.1a –sonstige hilflose Personen – subsumiert und von der Hundesteuer befreit.
Ø § 8 Ende der Steuerpflicht
Die Formulierung „eingehen“ ist ein gängiger Begriff in der Hundesteuer und wird so auch in Satzungen anderer Kommunen regelmäßig verwendet, wie auch in der Hundesteuer-Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW (Stand: Oktober 2013). Bei einer Anpassung der städtischen Satzung könnte nach hiesiger Einschätzung und nach Abstimmung mit dem Rechtsamt der Begriff aber grundsätzlich durch „versterben“ ersetzt werden.
Ø Genderneutrale Formulierung
Eine gendersensible Sprache kann im Rahmen einer zukünftig anstehenden Satzungsänderung entsprechend umgesetzt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen überweist den o. g. Antrag und die o. g. Stellungnahme der Verwaltung ohne Abstimmung in den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
- siehe auch „Überweisung in andere Gremien“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Überweisung des Integrationsrates aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.21 vor:
Drucksache Nr.: 22970-21
Dem Integrationsrat liegt nachfolgender Antrag der Internationalen SPD-Liste zur Beratung und Beschlussfassung vor:
…die Internationale SPD Liste im Integrationsrat stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung
Beschlussvorschlag :
Der Integrationsrat beschließt, dass das jährlich zur Verfügung stehende Finanzbudget des Integrationsrates auf 200.000 € erhöht bzw. angehoben werden soll. Entsprechende Mittel sollen dem Integrationsrat ab 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Begründung :
Um die Arbeit und die Stellung des Integrationsrates innerhalb der politischen Gremienlandschaft und insbesondere auch in seinem allgemeinen Handeln nach außen zu stärken wird es als erforderlich angesehen, dass dem Integrationsrat auch entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch würde ebenfalls eine entsprechende Aufwertung der Arbeit des Integrationsrates erfolgen und das künftige Handeln würde erleichtert werden. Seit Jahren stehen beispielsweise den Bezirksvertretungen Finanzmittel zur Verfügung um Projekte, Veranstaltungen zu initiieren und zu unterstützen. Der Integrationsrat sieht sich durch die Erhöhung der Finanzmittel künftig in die Lage versetzt, Projekte, Initiativen, Veranstaltungen (wie beispielsweise die Internationale Woche, Münsterstraßenfest, etc.) und auch die Arbeit der zahlreichen Migrant*innenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure*innen zu unterstützen und zu fördern.
Da der Integrationsrat nah an den Communities ist und dadurch gut einschätzen kann wo Gelder tatsächlich gebraucht werden, könnte hier noch einmal gezielt in der Stadt gefördert werden.
Integrationsrat 01.12.2021
Frau Dahlmann (Internationale SPD-Liste) erklärt, dass durch den Antrag die Arbeit und Stellung des Integrationsrates gestärkt und aufgewertet werden soll. Durch die Finanzmittel können bspw. Projekte und Veranstaltungen initiiert und unterstützt werden. Ebenfalls könnten Migrantenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure*innen bei der Durchführung von Projekten unterstützt werden. Die Nähe der im Integrationsrat vertretenen Mandatsträger*innen zu den entsprechenden Communities sei hier zudem sehr hilfreich.
Seitens der Liste Migranten in CDU wird signalisiert den Antrag abzulehnen.
Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) teilt mit, dass Ihre Fraktion die Antragsbegründung und das Anliegen sehr gut nachvollziehen könne. Es sei begrüßens- und unterstützenswert, dass der Integrationsrat aufgewertet werden soll und mit etwaigen Mitteln Migrant*innenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen gezielt gefördert werden sollen. Es sei in diesem Zusammenhang wichtig sich zu überlegen wie bzw. unter welchen Voraussetzungen Mittel vergeben werden.
Herr Karadas (SPD-Fraktion) merkt an, dass er sich über manches Abstimmungsverhalten nur wundern könne. Integration sei ein Bestandteil Deutschlands und müsse deshalb gefördert werden.
Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) merkt an, dass es aus seiner Sicht Aufgabe des Integrationsrates sei, sich über die Ausgestaltung von eventuell zu vergebenen Mitteln bzw. Förderungen von Organisationen etc. Gedanken zu machen. Es sei Aufgabe des Gremiums entsprechend darüber zu beraten wie Mittel sinnvoll eingesetzt werden können und nicht die der Verwaltung.
Frau Karacurtoglu (Fraktion Linke+) teilt mit, den Sinn hinter dem Antrag zu erkennen und daher dem Antrag zuzustimmen. Es ginge auch darum ein Zeichen zu setzen. Organisationen und Vereine, welche nicht wie z.B. Wohlfahrtsverbände professionell aufgestellt sind, könnten gezielt gefördert werden und ihre Projekte auch zeigen bzw. auch sichtbar machen. Die Qualität der Arbeit von geförderten Vereinen/Organisationen können zudem hervorgehoben werden.
Frau Karaca-Tekdemir (BVT) erklärt, dass die Liste Bündnis für Vielfalt und Toleranz dem Antrag zustimmen werde. Gerade die Verfügbarkeit über ein bestimmtes Budget sei für eine effektive und zielgerichtete Integrationsarbeit wichtig. Auch eigene Projekte/Veranstaltungen des Integrationsrates können dadurch leichter realisiert werden.
Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) ergänzt, dass es das Ziel sein sollte, dass der Integrationsrat gestärkt werde.
Der Vorsitzende erläutert, dass dem Integrationsrat in den letzten Jahren ein Budget von ca. 15.000 €/Jahr zur Verfügung stand. Mit der Erhöhung des Budgets soll man zudem in die Lage versetzt werden eigene Projekte/Veranstaltungen wie beispielsweise die Internationale Woche und das Münsterstraßenfest und auch Preisverleihungen wie z.B. den Integrationspreis durchführen zu können ohne in Abhängigkeit von externer Unterstützung/Sponsoring zu stehen.
Herr Alyou (Train of Hope e.V.) ist der Meinung das insbesondere auch kleinere Initiativen/Vereine Unterstützung bei Projekten etc. benötigen.
Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) betont, dass er es verstehen kann, dass der Integrationsrat über Mittel verfügen möchte und selbstbestimmt entscheiden möchte wie diese ausgegeben werden. Es sollte aber im Kopf behalten werden, dass der Rat der Stadt sehr viele Gelder in seinen Haushaltsberatungen eingestellt hat bzw. einstellen wird für bestimmte Bereiche. Möglicherweise würde dann im Rat gesagt werden, der Integrationsrat habe ja sein eigenes Geld und solle damit zurechtkommen. Dieses sollte beachten werden, zumal auch andere Beiräte über keine eigenen Mittel verfügen, diese aber vom Rat unterstützt werden.
Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) erklärt, dass geklärt werden müsse wie mit Mitteln umgegangen werde und sie die Zustimmung ihrer Fraktion zum Antrag davon abhängig macht.
Frau Dahlmann (Internationale SPD-Liste) antwortet, dass es so gedacht sei wie in den Bezirksvertretungen. Dort würde über eingegangene Anträge auf Förderung/Unterstützung beraten und beschlossen.
Herr Korkus (Geschäftsführer Integrationsrat) erklärt auf Bitte des Vorsitzenden, dass es sich grundsätzlich um öffentliche Gelder/Mittel handelt. Es sei zu beachten, dass Förderungen entsprechend offiziell zu beantragen seien und die zweckentsprechende Verwendung von zur Verfügung gestellten Mittel mittels Verwendungsnachweisen zu belegen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass zu berücksichtigen sei, dass die Geschäftsführung des Integrationsrates bzw. die Verwaltung einen gewissen Handlungsspielraum im Tagesgeschäft benötigt.
Herr Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) betont, dass es sinnvoll sei, sich an erprobten und bereits durchgeführten Verfahren wie beispielsweise die in den Bezirksvertretungen zu orientieren.
Herr Djine schlägt vor, den Antragstext dahingehend zu ergänzen, dass das Verfahren zur Vergabe von Mittel analog den Bezirksvertretungen erfolgt.
Herr Hechler (SPD) merkt an, dass eine Entscheidungskompetenz über Förderungen bzw. Vergabe von Mittel für einzelne Listen/Vorstand des Integrationsrates nicht vorliege und es daher natürlich so sei, dass im Gesamtgremium beraten und beschlossen werden müsse.
Herr Karadas (SPD-Fraktion) bittet nochmal um Zustimmung für den Antrag.
Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) teilt mit, dass man zunächst abwarten solle ob der Antrag Erfolg habe und das man sich im Nachgang darüber im Gremium und/oder auch in Arbeitsgruppen austauschen könne wie verfahren wird.
Herr Zrodlowski (AFD) teilt mit sich bei der Abstimmung zu enthalten.
Frau Bürstinghaus (Einzelmandatsträgerin) erläutert, dass sie glaube, dass es im Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen unterschiedliche Meinungen zu dem Antrag gäbe. Im Integrationsrat aber solle man doch aufgrund der Wichtigkeit des Themas und Antrages ein einstimmiges Votum erzielen.
Herr Hoffmann (CDU-Fraktion) entgegnet, dass man doch durchaus kritisch etwas dazu bzw. zu dem Antrag sagen könne. Weiterhin wird auf die zuvor gemachten Ausführungen der CDU-Fraktion verwiesen und dazu geraten nochmals kritisch darüber nachzudenken ob der Antrag zielführend sei.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion Linke+) erklärt, dass für die Realisierung von Projekten etc. seien es eigene oder von Migrant*innenorganisationen/Vereine etc, ein finanzielles Budget zur Verfügung stehen müsse. Ohne dieses würde es nicht gehen. Beim Integrationsrat handele es sich um ein beratendes Gremium welches nicht mit einem Ausschuss gleichgesetzt werden könne und es daher umso mehr darum ginge Möglichkeiten zu schaffen um das volle Potential dessen auszuschöpfen. Der Antrag sei daher unterstützenswert.
Frau Brunner (Fraktion B´90/Die Grünen) erinnert nochmal daran, wie bereits von Herrn Djine vorschlagen den Antragstext zu ergänzen.
Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) teilt mit, mit einer Ergänzung des Antrages einverstanden zu sein.
Der Vorsitzende bittet darum sich nunmehr auf einen finale Ergänzung zum Antrag zu verständigen. Weiterhin wird angemerkt, dass die Gremiengeschäftsführung natürlich einen Handlungspielraum hat um Veranstaltungen etc. zu organisieren.
Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) stimmt den Ausführungen des Vorsitzenden zu. Die Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung sollte uneingeschränkt bleiben. In das operative Tagesgeschäft sollte nicht vom Gremium eingegriffen werden.
Der Vorsitzende stellt fest, dass der vorliegende Antragstext (Beschlussvorschlag) um folgenden Inhalt erweitert werden soll. (Änderung in fett/kursiv)
- Der Integrationsrat beschließt, dass das jährlich zur Verfügung stehende Finanzbudget des Integrationsrates auf 200.000 € erhöht bzw. angehoben werden soll. Förderangelegenheiten von Organisationen/Vereinen für Projekte etc. werden analog dem Verfahren in den Bezirksvertretungen beraten. Entsprechende Mittel sollen dem Integrationsrat ab 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Der Integrationsrat fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Liste Migranten in der CDU und bei Enthaltung der AFD nachfolgenden Beschluss:
Beschluss:
Der Integrationsrat beschließt, dass das jährlich zur Verfügung stehende Finanzbudget des Integrationsrates auf 200.000 € erhöht bzw. angehoben werden soll. Förderangelegenheiten von Organisationen/Vereinen für Projekte etc. werden analog dem Verfahren in den Bezirksvertretungen beraten. Entsprechende Mittel sollen dem Integrationsrat ab 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Begründung :Um die Arbeit und die Stellung des Integrationsrates innerhalb der politischen Gremienlandschaft und insbesondere auch in seinem allgemeinen Handeln nach außen zu stärken wird es als erforderlich angesehen, dass dem Integrationsrat auch entsprechende Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Hierdurch würde ebenfalls eine entsprechende Aufwertung der Arbeit des Integrationsrates erfolgen und das künftige Handeln würde erleichtert werden. Seit Jahren stehen beispielsweise den Bezirksvertretungen Finanzmittel zur Verfügung um Projekte, Veranstaltungen zu initiieren und zu unterstützen. Der Integrationsrat sieht sich durch die Erhöhung der Finanzmittel künftig in die Lage versetzt, Projekte, Initiativen, Veranstaltungen (wie beispielsweise die Internationale Woche, Münsterstraßenfest, etc.) und auch die Arbeit der zahlreichen Migrant*innenorganisationen und zivilgesellschaftliche Akteure*innen zu unterstützen und zu fördern.
Da der Integrationsrat nah an den Communities ist und dadurch gut einschätzen kann wo Gelder tatsächlich gebraucht werden, könnte hier noch einmal gezielt in der Stadt gefördert werden.
Der Vorsitzende, Herr Dr. Suck stellt den folgenden Antrag aus der Überweisung des Integrationsrates aus der Sitzung vom 30.11.21 zur Abstimmung:
Drucksache Nr.: 22970-21
Der Integrationsrat beschließt, dass das jährlich zur Verfügung stehende Finanzbudget des Integrationsrates auf 200.000 Euro erhöht bzw. angehoben werden soll. Entsprechende Mittel sollen dem Integrationsrat ab 2022 zur Verfügung gestellt werden.
Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Antrag im Rahmen der Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
Weiterhin liegen dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen folgende Beschussvorlagen vor:
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
Drucksache Nr.: 22100-21
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
Drucksache Nr.: 22100-21-E1
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Vorlagen vorab zur Kenntnis und sich einig, die Empfehlung an den Rat im Anschluss unter Einbeziehung aller weiteren bis dahin getroffenen Empfehlungen für den Rat abzugeben.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Anträge der Fraktionen vor:
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E33)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E34)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E24)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen zu beschließen:
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E33)
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:
1. a) Die Haushaltsbewirtschaftung der Stadt Dortmund muss weiterhin an dem Ziel ausgerichtet bleiben, über ausgeglichene Haushalte in den Abbau von Schulden zu kommen, um die Selbstbestimmung und Eigenständigkeit unserer Stadt zu wahren, um unsere kommunalen Gestaltungsspielräume zu erhalten, sie zu erweitern und die Investitionskraft unserer Stadt zu sichern.
1. b) Die Anstrengungen der letzten Jahre haben dazu beigetragen, ohne Belastungen für die Dortmunder Bevölkerung, eine strukturelle Entlastung des städtischen Haushaltes zu erreichen. So konnten die letzten Haushalte mit einem Jahresüberschuss abgeschlossen das Eigenkapital der Stadt gestärkt und zwischenzeitlich die Kreditverbindlichkeiten reduziert werden.
1. c) Die Corona-Pandemie ist dabei eine große Hypothek. Der mittelfristigen Finanzplanung zufolge wird diese den städtischen Haushalt bis zum Jahr 2024 mit rund 434 Mio. Euro belasten. Es ist richtig, in Anlehnung an den erfolgreichen Memorandumsprozess der vergangenen Jahre den eingeschlagenen Weg struktureller Einsparungen ohne Belastungen für die Bevölkerung fortzusetzen, um die Auswirkungen der Coronapandemie auf den städtischen Haushalt zu bewältigen.
1. d) Doch ohne Unterstützung durch Bund und Land droht nach dem Jahr 2024 die Haushaltssicherung und damit der Verlust der kommunalen Eigenständigkeit.
1. e) Anzuerkennen ist, dass die Kommunen mit der e) Hilfe von Bund und Land im vergangenen Jahr finanziell relativ unbeschadet durch die Pandemie gekommen sind. Die Auswirkungen der Pandemie auf die kommunalen Haushalte setzen sich allerdings fort. Ein Abgleiten in tiefrote Zahlen ist vorgezeichnet, wenn im Jahr 2025 die aktuelle Bilanzierungshilfe über das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-CIG) haushaltswirksam wird.
1. f) Bund und Land müssen die Städte und Gemeinden dauerhaft in die Lage versetzen, aus eigener Kraft die Zukunftsherausforderungen (wie z. B. Klimaanpassungen, moderne Mobilität, Schulbau, Digitalisierung) bewältigen und das Leben für die Menschen vor Ort gestalten zu können. Dazu bedarf es verlässlicher Finanzierungsquellen für die Kommunen, um zu verhindern, dass Finanzierungsdefizite auf Kosten kommunaler Investitionen gehen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 1a) bis d) ablehne, sich zu e) enthalte und f) zustimme.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 1a) bis 1f) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
2. Der Rat der Stadt Dortmund erkennt die Bemühungen von Bund und Land zur Entlastung der Kommunen an und begrüßt
- die Verbesserungen bei der Flüchtlingsfinanzierung durch die verabschiedete Reform des Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW (Erhöhung FlüAG-Pauschale; Verbesserung der Kostenerstattung für Geduldete) und
- die Erhöhung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft auf bis zu 75%.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion zu.
3. Der Rat fordert darüber hinaus das Land erneut auf, eine vollumfängliche Kostenerstattung für alle Leistungsbeziehenden im FlüAG/ AsylblG ohne zeitliche Befristung zu verankern. Das betrifft insbesondere die Gruppe vollziehbar ausreisepflichtiger bzw. geduldeter Menschen. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung zum FlüAg vereinbarte Erhöhung der Kopfpauschale sollte rückwirkend ab dem 1.1.2018 an die tatsächlichen Aufwendungen angepasst werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
4. Das Aktionsbündnis „Für die Würde unserer Städte“ hat im Oktober in Berlin zum wiederholten Mal auf die schwierige finanzielle Situation vieler Kommunen hingewiesen und einen fairen Neustart für benachteiligte Städte und Kreise gefordert. Dortmund ist Mitglied des Aktionsbündnisses. Der Rat unterstützt die Aktivitäten des Bündnisses weiterhin ausdrücklich und fordert.
4. a) Bund und Land auf, die Lösung der Altschuldenproblematik voranzutreiben.
4. b) dass Bund und Land die Kommunen weiter von den hohen und unvermeidbar weiterhin steigenden Sozialausgaben entlasten:
- Der Bund muss sich dauerhaft und angemessen an den Kosten der Integrationsleistung der Städte beim Zuzug von geflüchteten Menschen und Menschen aus Südosteuropa als gesamtgesellschaftlicher Daueraufgabe beteiligen. Die vom Bund an das Land gezahlte Pauschale für flüchtlingsbezogene Zwecke für die Jahre 2020 und 2021 ist vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten.
- eine weitere Beteiligung von Bund und Land an den Hilfen zur Erziehung
- die Kosten für die „Hilfe zur Pflege“ durch verbesserte Leistungen der Pflegeversicherung zu decken.
- die vollständige Übernahme von Kostensteigerungen im Bereich der Eingliederungshilfe durch den Bund.
4. c) die neue Bundesregierung auf, den Kommunen zur dauerhaften kontinuierlichen Stärkung der kommunalen Investitionskraft künftig einen höheren Anteil am gesamtstaatlichen Umsatzsteueraufkommen zur Verfügung zu stellen.
4. d) bei Förderprogrammen die notwendigen Eigenanteile benachteiligter Kommunen zu reduzieren.
4. e) im Fall der Ausweitung von Leistungsgesetzen und der Begründung individueller Rechtsansprüche (z.B. Ganztagsbetreuung) eine aufgabengerechte, auskömmliche Finanzierung der Kommunen durch Bund und Land sicherzustellen, dauerhaft und dynamisch sowie unter strikter Anwendung des Konnexitätsprinzips: Wer bestellt, muss zahlen!
4. f) den Bund zur Abfederung der Corona-Folgen für den städtischen Haushalt auf, gemeinsam mit dem Land die Gewerbesteuerausfälle auch in den Jahren 2021 und 2022 zu kompensieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 4a) bis 4f) mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
5. Fördermittelmanagement optimieren, kein Geld verschenken
Ein Großteil kommunaler Maßnahmen ist förderfähig mithilfe von Mitteln der EU, des Bundes und des Landes NRW. Die Förderdatenbank weist allein für NRW aktuell rund 200 Förderprogramme aus. Aufgabe der Verwaltung ist es, passende Förderprogramme für Projekte zu identifizieren. Antragsverfahren sind komplex, stellen hohe Anforderungen und sind an Fristen gebunden. Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, im ersten zweiten Quartal 2022 ein ganzheitliches Konzept für ein stadtweites, zentrales Fördermittelmanagement vorzulegen, dass dazu beiträgt,
- passende Zuschussprogramme zu ermitteln, zu beantragen und zu koordinieren,
- andere Fachbereiche von administrativen Aufgaben zu entlasten,
- das Fördermittelcontrolling zu verbessern,
- Projekte und deren Abrechnung effizienter umzusetzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag einstimmig zu.
6. Umsetzung von Beschlüssen
Der Rat stellt fest, dass die Umsetzung der Beschlüsse zum Haushalt 2019 und zum Doppelhaushalt 2020/21 in Teilen nicht realisiert worden ist. Der Rat erwartet, dass die eingestellten und nicht verausgabten Finanzmittel entsprechend in den Haushalt 2022 übertragen und die entsprechenden Beschlüsse realisiert werden. Das betrifft insbesondere auch die Umsetzung bisher nicht realisierten Beschlüsse der Bezirksvertretungen. Die Verwaltung legt hierfür bis Ende des ersten Quartals dem AFBL einen Zeitplan zur Realisierung und die dafür notwendigen Rahmenbedingungen vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
7. Primat der Politik und Stadtziele
Mit der Drucksache Nr. 22957-21 „Neue Stadtstrategie ‚Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn‘“ wird den politischen Gremien die Ausrichtung der strategischen Stadtziele zur Kenntnis gegeben.
7. a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Festlegung strategischer Ziele in die Zuständigkeit des Rates fällt. Es gilt das Primat der Politik.
7. b) Der Rat der Stadt Dortmund weist die Vorlage Drucksache Nr. 22957-21 „Neue Stadtstrategie Dortmund ist Großstadt der Nachbarn“ zurück. Die Verwaltung wird beauftragt, den politischen Gremien im ersten Quartal des Jahres 2022 zur Beratung und Beschlussfassung eine Vorlage zum Thema „Stadtziele für Dortmund“ vorzulegen.
7. c) Für die Umsetzung strategischer Stadtziele vorgesehene Haushaltsmittel in Höhe von 835.000 Euro im Fachbereich 1 (Haushaltsplanentwurf, Seite 30) werden erst nach dem Beschluss einer „Stadtstrategie“ durch den Rat der Stadt Dortmund freigegeben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 7a) bis 7c) mit den Ergänzungen in 7c) mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion zu.
8. Werterhalt des städtischen Immobilienbestandes
Die regelmäßige Unterhaltung der städtischen Immobilien erhält deren Wert, gewährleistet dauerhaft ihre Funktionalität und reduziert das Risiko einer teuren späteren Komplettsanierung. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, zukünftig mindestens immer in Höhe der jährlichen Abschreibungen in den Erhalt des städtischen Immobilienbestandes zu investieren. Entsprechende Mittel sind ab dem Haushaltsjahr 2022 vorzusehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
9. Effiziente Personalausstattung der Verwaltung
Mit der Stellenplanvorlage 2022 werden insgesamt 389,73 vzv. Planstellen neu eingerichtet und 16,10 vzv. Planstellen eingespart, sodass eine Ausweitung des Stellenplans um 373,63 vzv. Planstellen vorgenommen wird. Nach dem Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sind mit Stand vom 30. Juni 2021 von 7.193,57 vzv. Planstellen lediglich 6.527,29 Stellen besetzt. 666,28 Stellen sind demnach zum angegebenen Zeitpunkt unbesetzt. Der Personalbestand ist in den vergangenen 10 Jahren um rund 1.000 Mitarbeitende auf heute rund 10.000 Beschäftige gewachsen.
Zur Vermeidung eines weiteren Stellenaufwuchses erwartet der Rat der Stadt Dortmund, dass die Verwaltung.
9. a) insbesondere den internen Arbeitsmarkt optimiert und dazu
9. b) verstärkte Anstrengungen unternimmt, mit einer entschlossenen aufgabenkritischen Analyse des Aufgabenbestandes Optimierungspotenziale zu erschließen, mit dem Ziel, bei der Übernahme neuer Aufgaben diese Potenziale ausschöpfen und zu einer Stellenkompensation gelangen zu können.
9. c) den mit dem Zentrum für Ausbildung und Kompetenzen (ZAK) eingeschlagenen Weg der Personalentwicklung durch Qualifizierung und Fortbildung konsequent fortzusetzen und damit auch die interne Besetzungsmöglichkeit von Stellen zu fördern.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 9a) und 9b) ablehne, und c) zustimme.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 9a) bis 9c) mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion DIE LINKE + und der AfD-Fraktion zu.
10. Attraktive Arbeitgeberin Stadt Dortmund: Fahrradleasing für Beschäftigte
Zum 1. März 2021 ist der „Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing)“ in Kraft getreten. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den Mitarbeitenden der Verwaltung ein Angebot zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Fahrradleasings (Fahrräder, E-Bikes, Pedelecs) zu unterbreiten. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob zusätzlich eine Möglichkeit besteht, das Fahrradleasing zu bezuschussen oder einen Vertrag zur Kooperation mit motropol-radruhr abzuschließen. Das Ergebnis der Prüfung ist den Ausschüssen für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen (AFBL).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
11. Gründung einer Kommunalen Klimaschutzagentur
Das bestehende Dienstleistungszentrum Energieeffizienz und Klimaschutz soll zur Bewerbung und Begleitung des Handlungsprogramms Klima-Luft-2030 zu einer "Kommunalen Klimaschutzagentur" als eigenständige Organisationseinheit im Umweltamt ausgebaut werden. Hier sollen zukünftig umfassende und anlassbezogene Beratungsleistungen für Privatpersonen, den Gewerbebereich und das Handwerk (Fördermittelberatung, Bauberatung, Beratung zur Nachhaltigkeit etc.) angeboten sowie Kampagnen zur Bewerbung alternativer Energieversorgung für unterschiedliche Zielgruppen entwickelt werden. Dafür wird die Klimaschutzagentur sukzessive personell und finanziell weiterentwickelt. Zur unterstützenden Finanzierung werden die Fördermöglichkeiten der zum 1. Januar 2022 in Kraft tretenden novellierten Kommunalrichtlinie (Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld) geprüft.
In einem ersten Schritt werden für das Jahr 2022 drei vzv. Planstellen geschaffen. Die entsprechenden Personalkosten und Sachmittel werden im Haushalt 2022 ff berücksichtigt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
12. Anpassung des Handlungsprogramms Klima-Luft-2030 auf Klimaneutralität 2035
Um das ambitioniertere Ziel der Klimaneutralität 2035 zu erreichen, muss zeitgleich zur Umsetzung der ersten Maßnahmen das vorliegende Programm auf die neue Zielsetzung ausgerichtet und entsprechend überarbeitet werden. Für die dafür notwendige externe Unterstützung werden 80.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
13. Schwammstadt Dortmund
Nicht zuletzt die Starkregenereignisse dieses Jahres haben noch einmal die Notwendigkeit aufgezeigt, die nachhaltige und klimagerechte Entwicklung unserer Stadt voranzutreiben. Ein Baustein ist das sogenannte „Schwammstadt-Konzept (sponge city)“. Ziel der Schwammstadt ist es, Niederschlagswasser dort zu speichern, wo es fällt. Diese Form der Regenwasserbewirtschaftung kommt aber nicht nur dem Hochwasserschutz zugute, sondern führt vielmehr zugleich auch zur nachhaltigen Verbesserung des Mikroklimas, indem das aufgenommene und gespeicherte Regenwasser bei Trockenheit und Hitze durch Verdunstung lokal zur Abkühlung beiträgt und gegebenenfalls auch zur Bewässerung bereitsteht.
13. a) Der Rat der Stadt Dortmund stellt für erste Maßnahmen zum Umbau Dortmunds zur Schwammstadt für Sach- und Personalkosten einen Betrag von 2 Mio. Euro zur Entsiegelung von Flächen und den damit verbundenen Schutz vor Wetterextremen in den Haushalt für das Jahr 2022 ein. Damit werden in einem ersten Schritt
- ein Programm zur nachhaltigen und klimagerechten Entsiegelung und Begrünung von Schulhöfen aufgelegt. Auf Schulgrundstücken (Schulhöfe und Parkplatzflächen) entstehen durch den hohen Versieglungsgrad häufig ausgeprägte Hitzeinseln. Gleichzeitig kann auf den großen Flächen Regenwasser nicht ausreichend versickern. Um Schulhöfe widerstandsfähig gegen den Klimawandel zu machen und als abwechslungsreiche und zukunftsfähige Lern- und Lebensräume für die Menschen in den Schulen zu gestalten, sollen sie entsiegelt und klimaresilient umgestaltet werden. Die Neugestaltung soll in Zusammenarbeit mit Fachbereich Schule und dem Grünflächenamt im Zusammenhang mit der Strategie zur Bildung für nachhaltige Entwicklung konzipiert werden.
- die Hinterlandentwässerung durch geeignete Maßnahmen verbessert.
Passende Fördermittelzuschüsse sind aus Programmen von EU, Bund und Land abzurufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
13. b) Bei Auflage eines Modellprojekts des Landes zur Erprobung des Konzepts Schwammstadt erwartet der Rat, dass Dortmund sich als Modellkommune bewirbt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
13. c) Zur Förderung privater Hochwasserschutzmaßnahmen wird die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Starkregengefahrenkarten ein an den „Hochwasserpass“ des Hochwasser Kompetenz Centrum e. V. angelehntes Beratungsangebot mit Maßnahmenempfehlungen für Menschen mit privatem Boden- und Hauseigentum in besonders gefährdeten Lagen zu schaffen. Die Möglichkeit einer Zusammenarbeit mit privaten Sachverständigen ist zu prüfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
13. d) Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem Entsiegelungsprogramm für Menschen mit privatem Grund- und Gebäudeeigentum finanzielle Anreize zu setzen, versiegelte Flächen dauerhaft in versickerungsfähige und begrünte Flächen umzugestalten. Das Förderprogramm und die entsprechende Förderrichtlinie sind dem Rat im zweiten Quartal 2022 zur Entscheidung vorzulegen. Im Haushalt 2022 werden für das Förderprogramm und einer diesbezüglichen Öffentlichkeitsarbeit Mittel in Höhe von 100.000 Euro bereitgestellt. Es ist zu prüfen, ob für den Aufbau des kommunalen Förderprogramms zur Entsiegelung privater Flächen gegebenenfalls Fördermittel des Landes, Bundes oder der EU aus Programmen für Maßnahmen zur Klimaanpassung bereitstehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
14. Roll-out-Konzept für grüne Unternehmen
Nach vorheriger Evaluation des Projekts Innovation Business Park „Gewerbegebiet Dortmund Dorstfeld West“ werden dem Budget des Umweltamts zur Förderung der Entwicklung weiterer nachhaltiger Gewerbegebiete 70.000 Euro für den Roll-out des Projekts auf weitere Dortmunder Gewerbegebiete zur Verfügung gestellt. Perspektivisch soll eine Person für das Gewerbegebietsmanagement zur Beratung und Koordinierung in der neu zu schaffenden Klimaschutzagentur verankert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
15. Strombilanzkreismodell
Gemeinsam mit der DEW21 prüft die Stadt Dortmund ein Modell, um überschüssigen, selbsterzeugten Strom aus kommunalen Photovoltaik-Anlagen und Blockheizkraftwerken (BHKW) bilanziell in anderen kommunalen Liegenschaften ohne eigene Erzeugungsanlage zu nutzen. Mit dem Strombilanzkreismodell soll der Versorgungsgrad mit selbst erzeugtem Ökostrom erhöht, die Wirtschaftlichkeit der vorhandenen Anlagen gesichert und die Kapazitäten zur Versorgung mit erneuerbaren Energien weiter ausgebaut werden. Durch den geringeren Zukauf von Netzstrom können die Energiekosten für die eigenen Liegenschaften reduziert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
16. Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen an bestehenden Wohnungen
Zur Sicherung bezahlbaren, für alle Menschen erschwinglichen Wohnraums hat die nordrhein-westfälische Landesregierung im Rahmen eines Modellprojekts ein Förderprogramm zum Erwerb von Mietpreis und Belegungsbindungen für die Städte Köln, Düsseldorf, Bonn und Münster auf den Weg gebracht. Das Programm zielt darauf, dass Menschen mit Mietwohnungseigentum gegen einen Zuschuss eine Mietpreisbindung über die vereinbarte Laufzeit akzeptieren. Dem „Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021“ (Drucksache Nr.: 21690-21) ist zu entnehmen, dass die Verwaltung den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen nicht für einen zielführenden und ökonomisch sinnvollen Weg hält.
Die Verwaltung wird gebeten, den Ankauf von Mietpreis- und Belegungsbindungen vor dem Hintergrund einer möglichen Ausweitung des diesbezüglichen Förderprogrammes des Landes neu zu bewerten. Den zuständigen politischen Gremien ist das Prüfungsergebnis im ersten Quartal 2022 unter ausführlicher Darlegung des Für und Wider des Ankaufs von Mietpreis- und Belegungsbindungen zur Beratung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
17. Förderung neuen Wohnraums
Damit sich die Lage auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt nicht weiter anspannt und Wohnraum bezahlbar bleibt, muss Entstehung neuen Wohnraums gefördert werden. Zur Vermeidung weiteren „Flächenfraßes“ liegt ein großes Potenzial im Ausbau von Dachgeschossen.
Die Verwaltung wird damit beauftragt, zur Schaffung neuen Wohnraums die Möglichkeiten einer kommunalen Förderung des Dachgeschossausbaus zu prüfen. Zu betrachten sind die Möglichkeiten
- bauordnungs- und planungsrechtlicher Erleichterungen und
- finanzieller Anreize für den Ausbau ungenutzter Dachräume (Zuschüsse, Förderdarlehen, etc.)
Das Ergebnis ist den zuständigen Gremien im 1. Quartal 2022 vorzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
18. Task-Force Radverkehr
In Dortmund stehen viele Pläne für eine Verbesserung der Radfahr-Bedingungen auf dem Programm. Doch die Vorhaben kommen nur sehr langsam voran. Um die Planung und Umsetzung wichtiger Radinfrastruktur-Projekte zu beschleunigen und als Querschnittsaufgabe zu etablieren, beschließt der Rat die Schaffung der dafür nötigen organisatorischen Struktur in der Verwaltung.
Dazu werden Mitarbeitende aus verschiedenen Ämtern projektbezogen zu einer Abteilung zusammengefasst und die verantwortlichen Personen werden mit den notwendigen Kompetenzen ausgestattet. Die Projektstruktur wird ressortübergreifend mit Mitarbeitenden des Amtes für Stadtplanung und des Tiefbauamtes aufgebaut.
Notwendige Sachkosten werden beziffert und in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
19. Mehr Sicherheit für den Radverkehr
19. a) Beleuchtung von Radwegen
Das in 2022 entstehende Teilstück des Bananenradwegs, die Verlängerung des Geh- und Radweges zwischen Klönnestraße und Weißenburger Straße, soll mit einer emissionsarm und mitlaufenden LED-Beleuchtung, entsprechend dem angepassten Beleuchtungskonzept der Stadt Dortmund, ausgestattet werden. Dafür werden im Haushalt 2022 zusätzlich 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
19. b) Farbige Fahrradwege
Dortmund soll Fahrradstadt werden. So hat es der Rat im Dezember 2019 beschlossen (Drucksache Nr. 15619-19). Grundvoraussetzung für dieses Ziel ist ein Radwege-angebot, das den Radfahrenden das Gefühl der Sicherheit vermittelt. Fahrradwege aus farbigem Asphalt können diesbezüglich einen wichtigen Beitrag leisten und sind vor allen Dingen verhältnismäßig schnell realisierbar. Farbe unterstützt optisch den Verkehrsraum für Radfahrende, Farbe schafft für alle Orientierung, Farbe hat Signalwirkung an Gefahrenstellen (insbesondere Kreuzungen und Einmündungen) an Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit einem im ersten Quartal 2022 vorzulegenden Arbeitsprogramm zur farblichen Asphaltierung ausgewiesener Fahrradwege. Zur Erhöhung der Sicherheit der Radwege ist zu prüfen, ob der Einsatz unterschiedlicher Farben sinnvoll ist. Zur kurzfristigen Umsetzung von Farbmarkierungen werden aus dem Haushalt des Tiefbauamtes 200.000 Euro bereitgestellt. Fördermöglichkeiten sind zu prüfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
20. Förderung des Verleihs von Lastenrädern
Für die Anschaffung von zunächst sechs einspurigen, nicht-motorisierten Lastenrädern und für die anfallenden Unterhaltskosten (Reparatur, Wartung, Transport u.ä.) werden 30.000 Euro für das Jahr 2022 zur Verfügung gestellt. Ziel ist, ein barrierearm ausleihbares System vom Lastenrädern zur Ergänzung des bestehenden Projekts von metropolrad-ruhr an ersten Standorten im Stadtgebiet zu etablieren. Dafür sind die entsprechenden Fördermittel für lokale Transportradvermietungssysteme aus dem im September 2021 gestarteten Förderaufruf "Klimaschutz durch Radverkehr" der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) zu beantragen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
21. Schlaglochpisten dauerhaft beseitigen
Die bloße Schlaglochausbesserung mit Kaltasphalt ist zwar geeignet, schnell Abhilfe zu schaffen, stellt aber keine dauerhafte Lösung der Schlaglochproblematik in einer Straße dar. Ein erneutes Aufbrechen ist vorprogrammiert. Oftmals sind nur einzelne Straßenab-schnitte betroffen, nicht aber der gesamte Straßenverlauf. Um die Lebensdauer einer Straße nachhaltig zu verlängern, bietet sich bei der Straßeninstandsetzung ein Mittelweg zwischen der provisorischen, punktuellen Verfüllung von Schlaglöchern und einer Komplettsanierung als Ultima Ratio an: Der Rat beauftragt die Verwaltung, bei der Schlaglochsanierung zukünftig verstärkt auf das Instrument der partiellen, auf beschädigte Straßenabschnitte begrenzten Oberflächenbehandlung zu setzen und die dafür erforderlichen Mittel aus dem Haushalt des Tiefbauamtes bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
22. ÖPNV weiterentwickeln: Ringbus „Innovations-Linie 400“
Ziel ist es, den Anteil von Bus und Bahn am lokalen Verkehrsaufkommen (Modal-Split) zu erhöhen. Sollen die Menschen dazu bewegt werden, vom Auto auf den ÖPNV umzusteigen, muss das Leistungsangebot im ÖPNV in Bezug auf Qualität, Infrastruktur, Barrierefreiheit und Linienangebot weiterentwickelt und ausgebaut werden. Dazu gehört auch ein verbessertes Busangebot in der Innenstadt, um diese vom Verkehr zu entlasten, ohne die Erreichbarkeit der City einzuschränken oder zu erschweren.
Der Rat fordert die Verwaltung und DSW21 auf, die beabsichtigte „Innovations-Linie 400“ zeitnah unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten zu realisieren. Mittel für den notwendigen Ausbau der Haltestellen sind im städtischen Haushalt vorzusehen.
Die geplante Ring-Buslinie, die auf Elektromobilität und Digitalität setzt, soll in enger Taktung um die Innenstadt herum in den Stadtbezirk Hörde führen und auf ihrem Weg wichtige Haltestellen des Stadtbahnnetzes anfahren und so attraktive Querverbindungen schaffen, was ein wichtiger Beitrag zu einer spürbaren Entlastung der Verkehrsachsen in der City sein kann. Es ist ebenfalls zu prüfen, inwieweit die „Innovations-Linie 400“ auch die Nordstadt anfahren kann. Zu berücksichtigen sind die Anforderungen an einen ausgedehnten und gut getakteten Abendverkehr, um Menschen, die die innerstädtischen Kultur- und Gastroangebote besuchen, eine sichere Heimfahrt mit dem ÖPNV zu ermöglichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag einstimmig zu.
23. Interkommunaler Busverkehr
Im Rahmen der Verkehrswende sollen zeitnah neue Angebote insbesondere für die Menschen, die nach oder von Dortmund, pendeln, geschaffen werden, um attraktive Alternativen zum motorisierten Individualverkehr (MIV) anzubieten. Dafür untersucht die Verwaltung in Abstimmung mit DSW21 mögliche neue Buslinien zwischen Dortmund und benachbarten Städten, insbesondere die Anbindung des Bereichs Universität mit 33.440 Studierenden, 6500 Uni-Beschäftigten und weiteren ca. 10.000 Arbeitsplätzen im Technologiepark. Die Untersuchung neuer interkommunaler Buslinien sollte neben den verkehrlichen Aspekten auch die Kosten benennen, die im Falle einer Umsetzung aufzuwenden sind. Dabei ist das schon vorliegende Streckengutachten des VRR zu berücksichtigen und auf die Hebung möglicher Synergien zu achten. Zur Unterstützung der Verwaltung stellt der Rat 50.000 Euro für eine externe gutachterliche Beratung bereit.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ zu.
24. Mehr Personal für die Überwachung des ruhenden Verkehrs
Zur Verbesserung der Verkehrsüberwachung und des ruhenden Verkehrs haben mehrere Bezirksvertretungen den Rat aufgefordert, den Außendienst der Verkehrsüberwachung weiter deutlich aufzustocken. Derzeit verfügt das Ordnungsamt über 48 Personalstellen zur Überwachung des ruhenden Verkehrs. Über Einnahmen im Rahmen der Verkehrsüberwachung finanzieren sich die Stellen zu großen Teilen selbst. Der aktuelle Kostendeckungsgrad der Personalstellen liegt bei etwa 1,1. Dennoch reichen die bestehenden Personalstellen nicht aus, um auch in den Außenbezirken den ruhenden Verkehr zu kontrollieren und bei Falschparken Verwarngelder auszustellen. Vor diesem Hintergrund ist der Personalstellen-Umfang zur Überwachung des ruhenden Verkehrs in zwei Schritten, 12 Stellen in 2022 und 12 Stellen in 2023, auf insgesamt 72 Personalstellen aufzustocken.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung SPD-Fraktion zu.
25. Einstellungsquote bei Parkverstößen reduzieren
Der Haushaltsansatz für Erträge im Bereich des Rechtsamts in Bezug auf die Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr ist um 100.000 Euro auf 400.000 Euro wie in den Vorjahren zu erhöhen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung SPD-Fraktion zu.
26. Parkraumbewirtschaftung
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung in Zusammenarbeit und enger Abstimmung mit dem Cityring mit der Modernisierung der seit dem Jahr 2005 unveränderten Parkgebührenordnung der Stadt Dortmund. Eine neue Parkgebührenordnung für den Bereich Innenstadt ist dabei insbesondere an folgenden Gesichtspunkten auszurichten:
- Die Interessen von Handel, Gastronomie und Wirtschaft bleiben gewahrt.
- Zur Entlastung des Straßenraumes ist eine Gebührenstruktur zu finden, die Anreize setzt, die zentralen Parkhäuser und Tiefgaragen für das Parken zu nutzen.
- Mehreinnahmen werden in entsprechender Höhe zur Förderung des Umweltverbundes eingesetzt.
Den politischen Gremien wird im 2. Quartal 2022 eine Beschlussvorlage zur Entscheidung vorgelegt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
27. Synergien für die Grünflächen unserer Stadt
Sowohl das städtische Grünflächenamt als auch die als Eigenbetrieb geführten Friedhöfe Dortmund sind verantwortlich für die Unterhaltung und Pflege von Grünflächen unserer Stadt.
Die Verwaltung wird beauftragt, Machbarkeit und bestehende Synergiepotenziale eines Zusammenwirkens von Grünflächenamt und Friedhöfen Dortmund zu untersuchen. Das Ergebnis der Betrachtung ist den Ausschüssen für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) sowie für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften im ersten Quartal 2022 vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion DIE LINKE + und bei Enthaltung der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
28. Aktionsplan „Angsträume City“
Losgelöst von der tatsächlichen Sicherheitslage gibt es im gesamten Stadtgebiet eine Vielzahl von Orten, die als Angsträume wahrgenommen werden. Beleg dafür ist das von der Verwaltung im Auftrag der Politik vorgelegte „Beleuchtungskataster“, das auf der Grundlage der in den Bezirksvertretungen benannten Angsträume erstellt wurde (Drucksache Nr.: 21518-21). 68 Angstraumprojekte werden dort mit einem erforderlichen Gesamtfinanzvolumen von 3,3 Mio. Euro aufgeführt. Dem Tiefbauamt stehen für diese „Angstraumprojekte“ keine gesonderten Finanzmittel zur Verfügung, sodass immer auf Bezirksvertretungsmittel zurückgegriffen werden muss (vgl. Drucksache Nr.: 21518-21).
28. a) Besonders ist die Situation in der Dortmunder City. Die Dortmunder City ist Mittel- und Anziehungspunkt unserer Stadt. Sie steht aktuell vor der Herausforderung, sich zukunftsfähig als Handels-, Erlebnis- und Freizeitraum weiterzuentwickeln und auch wieder zu einem Ort des Wohnens zu werden. Dies setzt aber voraus, dass sich die Menschen in der City sicher fühlen, zu jeder Tageszeit!
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, kurzfristig einen Aktionsplan „Angstraumprojekt City“ für Maßnahmen zur Verbesserung des Sicherheitsgefühls in der Dortmunder City zu entwickeln. Dabei sind insbesondere folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
- Übernahme geeigneter Mitarbeitender der Task-Force Corona zur personellen Aufstockung des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD).
- Sicherheit nach dem Besuch kultureller Veranstaltungen
- Stärkung des Sicherheitsgefühls im Stadtgarten
Die Ergebnisse sind dem Rat der Stadt Dortmund im ersten Quartal 2022 vorzulegen. Im Haushalt 2022 werden zur Umsetzung erster Maßnahmen 200.000 Euro bereitgestellt.
28 b) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Tiefbauamt ab dem Haushaltsjahr 2022 für die kommenden vier Haushaltsjahre jährlich 300.000 Euro zur sukzessiven Umsetzung der von den Bezirksvertretungen identifizierten Angstraumprojekte zur Verfügung zu stellen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) gibt an, dass seine Fraktion 28a) zustimme und 28b) ablehne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 28a) und 28b) mehrheitlich gegen die Stimme AfD-Fraktion zu.
29. Gestaltung von Stromkästen
Illegale Schmierereien an Stromkästen im ganzen Stadtgebiet sorgen für ein unsauberes Stadtbild. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemeinsam mit der DEW21 die Stromkästen im Stadtgebiet künstlerisch zu gestalten – sofern dies noch nicht geschehen ist. Die Bezirksvertretungen sollen zur Auswahl der Motive nach Möglichkeit einen Kunstwettbewerb in den ortsansässigen Schulen initiieren. Für die Umsetzung stellt der Rat der Stadt Dortmund jeder Bezirksvertretung im Haushaltsjahr 2022 einen Betrag von 10.000 Euro zur Verfügung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
30. Ermittlungsdienst Abfall
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 14. November 2019 die Durchführung des zweijährigen Pilotprojekts „Ermittlungsdienst Abfall“ zur Verbesserung der Stadtsauberkeit auf den Weg gebracht (Drucksache Nr.: 15436-19). Das Zwischenfazit der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20864-21-E1) fällt überaus positiv aus.
Vor diesem Hintergrund beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, gemeinsam mit der EDG Entsorgung Dortmund GmbH das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ über die Pilotphase hinaus fortzusetzen. und personell um jeweils 8 Stellen aufzustocken. Der Rat der Stadt Dortmund stellt die dazu erforderlichen personellen und sächlichen Mittel zur Verfügung. Es ist zu prüfen, ob die neu einzurichtenden Stellen im Rahmen der arbeitsmarktpolitischen Fördermaßnahmen des Jobcenters besetzt werden können.
Der Rat der Stadt stellt das Personal und das Sachaufwandsbudget für 8 zusätzliche Stellen zur Verfügung, unter Vorbehalt des Beschlusses des Rates nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Das eingestellte Budget erhält bis dahin einen Sperrvermerk und die Verwaltung legt in diesem Zusammenhang im 1. Quartal 2022 eine Evaluation des Pilotprojektes vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
31. Kostenfreie Sperrmüllsammlung
Entsprechend des aktuellen Wirkungsmonitors steigt der Anteil wilder Müllkippen leider weiter an. Neben den schon bestehenden Kontrollen und dem jetzt eingerichteten Ermittlungsdienst Abfall, der die Aufdeckung und Ahndung abfallrechtlicher Ordnungswidrigkeiten abdeckt, soll ein kostenfreier Sperrmülltag als begleitende Maßnahme umgesetzt werden. Ein kostenfreies, regelmäßiges Angebot vereinfacht und erleichtert die sachgerechte und rechtmäßige Abfallentsorgung und trägt zur Müllvermeidung bei.
Die Verwaltung beauftragt die EDG im Rahmen eines auf ein Jahr befristeten Modellprojekts einen kostenfreien Sperrmülltag im Quartal Halbjahr pro Stadtbezirk einzuführen. Ein entsprechendes Konzept wird dem Rat im ersten Quartal 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Dem Rat wird nach Projektende über die erzielten Ergebnisse berichtet. Das Modellprojekt wird von der Stadt mit insgesamt 200.000 Euro bezuschusst.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
32. Einführung eines Dortmunder Mehrwegbecher-to-go
Städte wie Berlin, Köln oder Kiel setzen bereits seit längerer Zeit auf öffentlich geförderte Mehrwegbecher-Systeme, um den Einweg-Müll den Kampf anzusagen. Auch in Dortmund landen jeden Tag zehntausende Wegwerfbecher im Müll und auf den Straßen. Aus diesem Grund werden Wirtschaftsförderung und EDG beauftragt, gemeinsam ein Mehrwegbechersystem zu konzipieren, bei dem zu Beginn etwa 150.000 Becher angeschafft werden. Diese sollen in einem ersten Schritt vorrangig an Verkaufsstellen, Kantinen, Mensen und Cafés von öffentlichen (Bildungs-)Einrichtungen sowie Eigenbetrieben der Stadt zum Einsatz kommen. In einem zweiten Schritt sollen in der City Bäckereien und Cafés für die Initiative gewonnen werden. Zu diesem Zweck ist diesen ein wirtschaftlicher Anreiz beim Kauf der Pfandbecher für ihren Vertrieb, zum Beispiel 20 % des Kaufpreises, zu geben. Die Nutzenden des Mehrwegbechers können diesen wiederum zum vollen Kaufpreis erwerben. Für diesen wirtschaftlichen Anreiz bzw. Rabatt an die Inverkehrbringenden des Mehrwegbechers sowie dessen Bekanntmachung sind Mittel i. H. v. 150.000 Euro im Jahr 2022 bereitzustellen. Diese Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen. Über die Freigabe entscheidet der Rat, nach Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Li8egenschaften, nach Vorlage eines entsprechenden Prüfkonzeptes der Verwaltung.
Herr Mader (CDU-Fraktion) stellt mündlich folgenden Antrag:
Der Antrag ist nach dem letzten Satz wie folgt zu ergänzen:
Diese Mittel werden mit einem Sperrvermerk versehen. Über die Freigabe entscheidet der Rat, nach Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Li8egenschaften, nach Vorlage eines entsprechenden Prüfkonzeptes der Verwaltung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Antrag von Herrn Mader einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
33. Einrichtung einer/eines ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten
Dortmund soll mit der Einsetzung einer ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) eine Vorreiterrolle in NRW in Sachen Tierschutz übernehmen. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) soll den ehrenamtlichen und den staatlichen Tierschutz verknüpfen und wird dabei von Fachleuten der Verwaltung unterstützt. Sie soll auch Ansprechpartnerin für Verbände und Bevölkerung sein. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) erhält zu diesem Zweck eine Aufwandsentschädigung. Durch die Verwaltung wird ein Arbeitsplatz eingerichtet. Die Sachausgaben umfassen ein Büro, ein PC/Laptop, ein Mobiltelefon und angemessene Mittel zur Erstellung von Druckerzeugnissen. Im Haushalt sind hierfür Mittel in Höhe von 15.000 Euro bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
34. Tierschutzfonds für Tierschutzprojekte
Mit dem Tierschutzfonds soll künftig das ehrenamtliche Engagement für den Tierschutz gefördert werden. Vereine, Schulen, Unternehmen oder Einzelpersonen sollen ab 2022 beim zuständigen Fachbereich einen Antrag auf Erstattung ihrer Ausgaben stellen. Mit dem Dortmunder Tierschutzfonds sollen die vielen Ehrenamtlichen, die sich vor Ort für den Tierschutz engagieren, finanziell unterstützt werden, da ihnen für ihre Arbeit zum Teil hohe Kosten entstehen. Die Antragstellung soll dabei möglichst einfach sein und die Verwaltung soll das Verfahren möglichst unbürokratisch gestalten. Für den Tierschutzfonds sind im Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
35. Umsetzung der Katzenschutz-Verordnung
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat bereits am 25. September 2018 den Grundsatzbeschluss für eine Verordnung zum Schutz freilebender Katzen gefasst, die 2020 in Kraft trat. Zur ersten Bekanntmachung und Umsetzung der KatzenschutzVO wurden im Jahr 2020 Mittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt. Aufgrund der Coronapandemie konnten die Umsetzung und Bekanntmachung aber nicht alle Menschen, die Freigänger-Katzen halten, erreichen. Aus diesem Grund sollen für das Jahr 2022 im Haushalt Mittel in Höhe von 20.000 Euro bereitgestellt werden, um die Bekanntmachung und Umsetzung zu verstetigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
36. Unterstützung der Beratungsstelle für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung
Der Verein Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund e.V. bietet seit mehr als 20 Jahren Beratung für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen an. Seit April 2017 bietet die Lebenshilfe ein spezielles Beratungsangebot für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung an. Die Beratungsstelle beschäftigt zwei Mitarbeitende mit jeweils einer 0,5 Stelle. Zum 31.12.2021 läuft die städtische Zuschussförderung von aktuell 48.000 Euro jährlich aus.
Zur Aufrechterhaltung des Beratungsangebotes für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung beschließt der Rat der Stadt Dortmund dem Verein Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung Dortmund in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 einen Personalkostenzuschuss von jährlich 50.000 Euro zu gewähren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
37. WeQ - Geflüchtete im Ehrenamt
WeQ ist ein seit Oktober 2018 durchgeführtes Angebot der Diakonie für ressourcenstarke Geflüchtete, die andere Hilfebedürftigen unterstützen und ehrenamtlich begleiten möchten. Zielsetzungen sind die Qualifizierung und Begleitung sowie die gesellschaftliche und soziale Teilhabe von Personen mit Migrationshintergrund, die interkulturelle Öffnung der ehrenamtlichen Strukturen, Empowerment und die Vernetzung von Ehrenamt und professioneller sozialer Arbeit. Das Projekt ist mit einer halben Stelle im Bereich Migration und Integration der Diakonie angegliedert. Die bisherige Förderung des Bundes läuft aus. Um die Arbeit fortsetzen zu können, werden dem Projekt Personal- und Sachkosten in Höhe von 36.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
38. Aktionsplan LSBTIQ+
Der Rat hat bereits den Grundsatzbeschluss zur Erstellung eines Aktionsplans zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt in Dortmund getroffen. Damit soll eine verbindliche Grundlage entstehen, um die Akzeptanz für die Vielfalt von Lebensentwürfen und geschlechtlichen Orientierungen und die Gleichstellung von LSBTIQ+ zu fördern, deren Belange noch stärker als bisher zu berücksichtigen und die Diskriminierung von LSBTIQ+ und noch bestehende Defizite zu beseitigen. Der Rat erwartet, dass der Entwurf des Aktionsplans im Jahr 2022 vorgelegt wird.
Zur Erstellung des Aktionsplans sowie zur Umsetzung erster Maßnahmen werden für den Haushalt 2022 200.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
39. SLADO - Verstetigung SCHLAU-Projekt
Mit dem SCHLAU-Projekt informieren ehrenamtlich tätiger Menschen in Schulen und Jugendeinrichtungen über LSBTI. Die Förderung für die hauptamtliche Koordinierung läuft am 31.12.2021 aus. Zur Fortsetzung und Verstetigung der Arbeit des SCHLAU-Projekts werden jährlich 95.000 Euro in den Jahren 2022 – 2024 in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
40. Soziales Zentrum – DROBS
Bereits seit zwei Jahren steigt die Nachfrage nach Beratung und Vermittlung in ambulante, teilstationäre und stationäre Rehabilitations-Maßnahmen sowohl im Erwachsenen- als auch im Jugendbereich. Um hier Abhilfe zu schaffen, wurden und werden Personalressourcen für das Streetwork-Angebot reduziert bzw. vollständig eingestellt. Trotzdem beträgt die Wartezeit für ein Erstgespräch derzeit bis zu 8 Wochen. Eine personelle Aufstockung ist notwendig. Dafür werden dem Sozialen Zentrum 65.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
41. Clearingstelle Gesundheit
Die Förderung der "Clearing-Stelle Gesundheit" für EU-Zuwandernde endet am 30.09.2022. Zur Fortführung der Arbeit im kompletten Jahr 2022 werden zusätzlich 45.000 Euro eingestellt. Die Verwaltung wird aufgefordert, für das Jahr 2023 eine Anschlussfinanzierung und Weiterförderung durch das Land zu verhandeln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
42. Perspektiven schaffen - Kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb für Zugewanderte und Geduldete ohne Anspruch auf Integrationskurse
Im Bericht zur EU-Zuwanderung hat die Verwaltung festgestellt, dass es für Zugewanderte aus Südosteuropa faktisch keinen Zugang zu bedarfsgerechten, kostenlosen Sprachkursen gibt, die mit einem Zertifikat abschließen. Betroffen sind davon insbesondere Frauen. Der Spracherwerb ist aber einer der Schlüssel zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Der Ausschuss für Bürgerdienste hat im September 2021 darüber hinaus die Verwaltung aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass der Zugang zu Integrationskursen und Sprachfördermaßnahmen für Geduldete und andere gesellschaftliche Gruppen ohne bisherigen rechtlichen Anspruch ermöglicht wird. Dabei sind in Zusammenarbeit mit in der Integrationsarbeit erfahrenen Trägern auch eigene Maßnahmen aufzulegen.
Laut Verwaltung liegen die Kosten pro Kurs von 20 Personen bei 28.600 (bei 600 Stunden) und 40.900 (bei 900 Stunden). Vor diesem Hintergrund werden für ein kommunales Handlungsprogramm Spracherwerb für das Haushaltsjahr 2022 300.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
43. Willkommen Europa - Clearing von gestrandeten Unionsbürger*innen ohne Leistungsansprüche
Die Anzahl der Menschen, die ohne Deutschkenntnisse, ohne Geld, ohne Anbindungsmöglichkeiten und in einem gesundheitlich oft angeschlagenen Zustand bei Beratungseinrichtungen um Hilfe bitten, ist stark gestiegen. Die von einem Trägerverbund getragene Beratungsstelle "Wilkommen Europa" ist dabei ein Verweispunkt geworden, da hier eine muttersprachliche Beratung in fast allen Zielsprachen der EU-Migration nach Dortmund vorgehalten wird. Die Arbeit der Beratungsstelle ist stark anhand von Projektförderung strukturiert und muss sich an den Förderrichtlinien ausrichten. Ein muttersprachliches Clearingverfahren für die genannte Personengruppe ist dort nicht vorgesehen, wird aber neben der eigentlichen Tätigkeit als Leistung miterbracht. Für eine zusätzliche Stelle für die Clearing-Verfahren werden dem Trägerverbund 60.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
44. Bildungs- und Teilhabepaket
Nicht alle anspruchsberechtigten Kinder in Dortmund erhalten die ihnen zustehenden Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. In einer Vorlage aus Dezember 2019 hat die Verwaltung mitgeteilt, dass die bisherigen Prozesse optimiert werden sollen (Stichwort Youcard), damit Dortmund im Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes in Nordrhein-Westfalen wieder eine führende Rolle einnimmt und sich organisatorisch und personell zukunftssicher aufstellt.
Im Laufe des Jahres 2022 werden die bisherigen Prozesse optimiert und eine Youcard zur unbürokratischen Leistungsgewährung eingeführt. Zur Organisation dieser Prozesse werden 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
45. Konzept zur individuellen und institutionellen Vernetzung in der kultursensiblen Arbeit mit älteren Menschen
Der Anteil älterer Menschen mit Migrationsgeschichte in Dortmund wächst. Trotz einiger muttersprachlicher Beratungsangebote seitens der städtischen Seniorenbüros können Zielgruppen nicht immer erreicht werden. Auch bleiben Potenziale im Bereich der ehrenamtlichen Unterstützung ungenutzt. Verschiedene wissenschaftliche Studien zeigen u.a., dass ältere Menschen mit Migrationshintergrund Pflegeleistungen kaum in Anspruch nehmen, zugleich aber im Hinblick auf ihren Gesundheitszustand besonders vulnerabel sind. Sie leiden unter einem dreimal so hohen Armutsrisiko wie Gleichaltrige ohne Migrationsgeschichte und einer deutlich geringeren Zufriedenheit mit der eigenen Lebensqualität. Der Verbund der sozialkulturellen Migrantenvereine in Dortmund e.V. (VMDO) ist in diesem Bereich unter anderem durch seine Beratungsangebote in der Servicestelle für MigrantInnen im Alter (MIA) wie auch zuvor in der Servicestelle für ältere MigrantInnen und ihre Angehörige (SEMA) in der städtischen Seniorenresidenz Nord aktiv. Ein komplementäres Angebot zu den städtischen Beratungsangeboten in der Arbeit mit älteren Menschen soll die vorhandenen strukturellen Lücken schließen und die notwendigen Grundvoraussetzungen schaffen, damit Regelangebote ihre volle Wirkung entfalten und Zielgruppen erreichen können. Dafür werden dem VMDO für die Jahre 2022- 2024 jährlich 75.000 Euro pro Jahr zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
46. Umsetzung Istanbul-Konvention
Seit dem 1. Februar 2018 ist in Deutschland die Istanbul-Konvention in Kraft. Sie zielt darauf ab, Frauen vor Gewalt zu schützen und für sie ein bedarfsgerechtes Unterstüt-zungsangebot zu garantieren. Die Konvention verpflichtet auch die Stadt Dortmund zum Schutz vor Gewalt, zur Beratung und zur Prävention.
Der ASAG hat die Verwaltung aufgefordert, eine Bestands- und Bedarfsanalyse durchzuführen und zu prüfen, welche Defizite es aufzuheben gilt, damit die Istanbul-Konvention auf kommunaler Ebene umgesetzt werden kann.
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine entsprechende Vorlage im 1. Quartal 2022 vorzulegen.
46. a) Zur Umsetzung der aus der Bedarfsanalyse abgeleiteten Maßnahmen werden unterjährig Mittel im Haushalt zur Verfügung gestellt.
46. b) Für die Übernahme nicht gedeckter Kosten für Untersuchungen und Behandlungen bei Fällen sexueller Gewalt werden 25.000 Euro in einem kommunalen Fonds bereitgestellt. Zusätzlich werden 5.000 Euro für die Information über die Verwendungszwecke für entsprechende Beratungsstellen bereitgestellt.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) verweist auf den Koalitionsvertrag der aktuellen Bundesregierung und bittet die Verwaltung mögliche Bundesmittel zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 46a) und 46b) einstimmig zu.
47. Familienstadt Dortmund: Konzeptentwicklung „Familienkarte“
Immer mehr Familien/Alleinerziehende mit Kindern haben immer weniger Geld zur Verfügung. Steigende Energiekosten auf der einen, eine stetig wachsende Inflation auf der anderen Seite tragen dazu bei, dass den Bedarfen von Kindern an sportlichen, musischen oder kulturellen Aktivitäten aus finanziellen Gründen oftmals nicht entsprochen werden kann. Städte wie Düsseldorf, Mönchengladbach oder Duisburg haben es vor gemacht: Dort erhalten Familien / Erziehungsberechtigte mit minderjährigen Kindern und Wohnsitz in der Stadt Vergünstigungen oder kostenlose Dienstleistungen bei Unternehmen aus Wirtschaft, Handel, Gastronomie, Dienstleistenden, kommunalen Einrichtungen und auch Vereinen. Dortmund – eine Stadt mit fast 100.000 Kindern und Jugendlichen im Alter von 0-18 sollte hier ebenfalls als Vorbildkommune agieren und die Einführung einer „Familienkarte“ prüfen und ggfs. umsetzen.
Die Verwaltung wird mit der Erarbeitung eines Konzepts zur Einführung einer „Familienkarte“ für Familien/Alleinerziehende in Dortmund beauftragt. Das Ergebnis wird den politischen Gremien bis spätestens zum Ende des zweiten Quartals 2022 zur Entscheidung vorgelegt. Das Konzept soll darstellen, wie Familien durch finanzielle Vorteile und Vergünstigungen bei der Gestaltung von Freizeit eine Entlastung erfahren können. Zur Erarbeitung eines solches Konzeptes kann auf das Know-how der Städte Düsseldorf, Mönchengladbach, Wesel oder Duisburg – um nur einige zu nennen - zurückgegriffen werden, die bereits eine solche Familienkarte eingeführt haben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
48. Förderung eines Sozial-ökologischen Zentrums
In seiner Sitzung am 10.12.2020 hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Lie-genschaften (AFBL) die Verwaltung gebeten, zu prüfen, inwieweit für ein sozial-ökologisches Zentrum leerstehende oder ungenutzte städtisches Immobilien zur Verfügung gestellt werden können (Drucksache Nr. 19301-20). Die Verwaltung wird gebeten,
- die Ergebnisse der Prüfung einschließlich des Raum- und Nutzungskonzepts im AFBL vorzustellen.
- mit dem „Verein zur sozio-ökologischen Transformation e.V.“ ein Gespräch zu führen über die inhaltliche Ausrichtung im Rahmen der freiheitlich demokratischen Grundordnung und in Zusammenhang der Berichterstattung zum Prüfauftrag im Ausschuss über dieses Gespräch zu berichten.
- vor Abschluss eines Mietvertrages mit dem Sozial ökologischen Zentrum e.V. dem AFBL den Mietvertragsentwurf vorzulegen.
Auf der Grundlage einer entsprechenden Verwaltungsvorlage entscheiden die zuständi-gen Gremien über eine städtische Förderung der Einrichtung eines Sozial-ökologischen Zentrums.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
54. Zukunft der Dortmunder Museumslandschaft:
54. a) Museumsentwicklungsplan
Dortmund erfreut sich einer abwechslungsreichen und vielseitigen Museumsland-schaft. Es existieren rund 30 private und öffentliche Museen. Sie bewahren, erforschen, deuten und vermitteln das kulturelle Erbe unserer Stadt. Der letzte Museumsentwicklungsplan der Stadt Dortmund stammt aus dem Jahr 2002. Nicht zuletzt angesichts des digitalen Wandels haben sich Aufgaben und Anforderung seither verändert.
Der Rat der Stadt Dortmund stellt beauftragt die Verwaltung folgende Punkte zu berücksichtigen:
- für die Beauftragung der externen Erstellung eines Museumsentwicklungsplanes sowie
- Einbindung des Museumsmarketings in die Tourismusförderung
- für die Durchführung einer Umfrage unter der Bevölkerung unserer Stadt zu ihren Erwartungen an die Dortmunder Museen.
im Haushaltsjahr 2022 Haushaltsmittel in einer Gesamthöhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
54. b) Zentrales Sammlungsdepot
Unterschiedliche Gründe, von der Sammlungserweiterung bis hin zur Museumsmodernisierung, stellen die städtischen Museen vor die Herausforderung, Sammlungen und Exponate fachgerecht aufzubewahren. Die einzelnen Museen stoßen dabei an Grenzen. Die Lösung bietet ein zentrales Sammlungsdepot.
Die Verwaltung wird aufgefordert, den zuständigen politischen Gremien bis zum Ende des ersten Quartals 2022 ein mit konkreten Standortvorschlägen verbundenes Konzept für ein zentrales Sammlungsdepot vorzulegen.
54. c) Einrichtung eines „Hauses der Dortmunder Geschichte“
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat in seiner Sitzung am 1.6.2021 die Prüfung der Einrichtung eines eigenen „Hauses der Dortmunder Geschichte“ beschlossen. Inzwischen liegt eine positive Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 21153-21-E3).
Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund
- für die Planung und Vorbereitung des „Hauses der Dortmunder Geschichte“ die Einrichtung von zwei auf drei Jahre befristeten Planstellen, die möglichst im Wege der internen Stellenumschichtung einzurichten sind.
- den Prüfauftrag an die Verwaltung, ob für einen zeitnahen Einstieg in das „Haus der Dortmunder Geschichte“ mit der Nachkriegsgeschichte ab 1945 möglicherweise Flächen am ehemaligen VHS-Standort „Löwenhof“ in der Hansastraße nutzbar gemacht werden können.
Der Rat der Stadt stellt für die Punkte a) bis c) im Haushaltsjahr 2022 Haushaltsmittel in einer Gesamthöhe von 200.000 Euro zur Verfügung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag 54a) bis 54c) mehrheitlich gegen die Stimme AfD-Fraktion zu.
55. Junge Bühne Westfalen
Fast 20 Jahre alt ist inzwischen die Idee der Realisierung einer „Jungen Bühne Westfalen“ mit den Sparten Kinder- und Jugendtheater, Junge Oper und Jugendballett im unmittelbaren Anschluss an den Standort des Schauspielhauses.
Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung die Planungen für die Junge Bühne Westfalens gemäß den hierzu gefassten Beschlüssen des Rates entschlossen vorantreibt und umsetzt, damit die Politik einen Baubeschluss treffen kann und das „Bühnenviertel am Wall“ endlich Gestalt annimmt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
56. Kulturarbeit an Schulen und in Kitas
Kulturarbeit an Schulen und in Kitas ist ein wichtiges Element, um Kultureinrichtungen für Kinder und Jugendliche zu öffnen und jungen Menschen Zugänge zu eröffnen, sich selbst mit ihrem kreativen Potential auszudrücken. Bereits seit vielen Jahren gibt es vielfältige Kooperationen zwischen den Kultureinrichtungen der Stadt und pädagogischen Institutionen, auch unter Inanspruchnahme von Förderprogrammen. Es gilt, diese zu systematisieren und profiliert als Marke in der Stadt sichtbar zu machen. Die Verwaltung, wird beauftragt,
56. a) einen Masterplan „Kultur und Bildung“ zu entwickeln und systematisch Weiterentwicklungs- und Handlungsbedarfe im Themenfeld Kultur und pädagogische Einrichtungen zu systematisieren. Dazu ist eine Stelle wissenschaftliche Mitarbeit und eine Verwaltungsstelle einzurichten. Berührungspunkte mit dem Themenfeld „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ sind zu identifizieren und einzubeziehen.
56 b) Gespräche mit Dortmunder Schulen über die Einrichtung einer „Kulturschule“ in Dortmund aufzunehmen, die einen besonderen Profilierungsschwerpunkt durch die intensive Zusammenarbeit mit den Kultureinrichtungen der Stadt Dortmund aufweist. Zusätzlich sind entsprechende Gespräche mit der Landesregierung NRW zu führen. Dazu ist ein Sachkostenbudget für erste Projekte im Jahr 2022 in Höhe von zunächst 20 000 Euro einzurichten.
56 c) dem Eigenbetrieb FABIDO ein dauerhaftes Sachkostenbudget für kulturelle Projekte in Höhe von zusätzlich 30 000 Euro jährlich zur Verfügung zu stellen und eine jährliche Berichterstattung im zuständigen Betriebsausschuss zur Durchführung dieser Projekte zu veranlassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 56a) bis 56c) mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
57. Grün- und Parkanlagen als Spielorte von Theater und Konzerten
Dortmund verfügt über eine Vielzahl von Orten im Freien außerhalb der festen Mauern von Schauspiel- und Konzerthaus, die sich als mögliche Spielorte für Konzert und Theater anbieten. In den Sommermonaten könnte an Spielorten, wie zum Beispiel der Seebühne oder dem Sonnensegel im Westfalenpark in Weiterentwicklung des Gedankens der Cityring-Konzerte ein neues attraktives Kulturfestival eigener Art ins Leben gerufen werden.
Die Verwaltung wird beauftragt, im zweiten Quartal 2022 ein Konzept zur Erschließung und Bespielung von Spielorten für Theater und Konzerte in den Park- und Grünanlagen unserer Stadt vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
58. Stärkung des digitalen Medienangebot der Stadt- u. Landesbibliothek
Die Nutzung des digitalen Medienangebotes der Stadt- und Landesbibliothek erfreut sich stetig wachsender Ausleih- bzw. Zugriffszahlen. Die Entwicklung hat sich durch die Coronapandemie noch einmal verstärkt. Der Medienetat der Stadt- und Landesbibliothek liegt laut Angaben der Deutschen Bibliotheksstatistik (Stand 2020) mit 1,56 Euro pro Einwohner unter dem bundesweiten Durchschnitt vergleichbarer Großstädte und soll auf 1,75 Euro angehoben werden.
Im digitalen Bereich werden überwiegend Lizenzen erworben, die an Laufzeiten gebunden und regelmäßig erneuert werden müssen. Anders als im physischen Bestand, der nach einmaliger Anschaffung in das Eigentum der Bibliothek übergeht. Die Gewährleistung eines attraktiven digitalen Angebotes stellt die Stadt- und Landesbibliothek demnach vor besondere Herausforderungen, zumal die Kosten digitaler Angebote im Vergleich zu konventionellen Medien häufig höher sind.
Zur Stärkung und dauerhaften Gewährleistung eines attraktiven digitalen Angebots beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den Medienetat der Stadt- und Landesbibliothek ab dem Haushaltsjahr 2022 jährlich um 115.000 Euro zu erhöhen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
59. Stadtteilbibliotheken
Stadtteilbibliotheken sind in den Dortmunder Stadtbezirken beliebte und stark genutzte Bildungs- und Lernorte, gerade für Kinder und Jugendliche. So wird dem Wunsch der Bevölkerung Rechnung getragen, einen solchen Ort auch in den Stadtbezirken wieder entstehen zu lassen. Dies ist auch vor dem Hintergrund der starken Nutzung der Räumlichkeiten der Zentralbibliothek am Wall sinnvoll. Durch geänderte Nutzungsverhalten, ein hohes
Aufkommen in den Räumen der Zentralbibliothek zu Schulzeiten und die hohe Frequentierung auch älterer Altersgruppen, sollen Flächenerweiterungen der bestehenden Zentralbibliothek in den Bezirken Innenstadt-Nord und Innenstadt-Ost geprüft werden.
59. a) Innenstadt-Ost: Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+“ (Drucksache-Nr.: 21596-21) stellt eine Unterversorgung des östlichen Innenstadtbezirkes in Bezug auf Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche fest. Diese Lücke ließe sich möglicherweise mit einem Bildungs- und Kulturzentrum in Verbindung mit einer eigenen Stadtteilbibliothek für einen Stadtbezirk, der mit rund 57.000 Einwohnern der Größe einer Großen kreisangehörigen Stadt entspricht, ein Stück weit schließen. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einrichtung eines Bildungs- und Kulturzentrums im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu prüfen, in dessen Mittelpunkt eine eigene Stadtteilbibliothek steht. Konzept und Standortvorschläge sind den zuständigen politischen Gremien im zweiten Quartal 2022 vorzulegen. Für den Fall einer externen Vergabe der Prüfung werden im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe Mittel in Höhe von 75.000 Euro eingeplant.
59. b) Innenstadt-Nord: Die bereits im städtischen Besitz befindliche Liegenschaft Lortzing-straße 10 / Burgholzstraße 35 bietet mit einer Gewerbefläche im Erdgeschoss samt Nebenräumen von der Lage und den vorhandenen Flächen die Voraussetzungen zur Umwandlung in eine Stadtteilbibliothek (Drucksache-Nr. :22388-21-E1). Ob und mit welchem Aufwand diese Umnutzung realisiert werden kann, soll im Rahmen einer Prüfung ermittelt werden. Bei einer externen Beauftragung ist mit Kosten von ca. 75.000 Euro zu rechnen. Mittel für eine solche Prüfung sind im Wirtschaftsplan der Kulturbetriebe bereitzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag 59a) bis 59b) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
60. mondo mio! Kindermuseum e.V.
Das Kindermuseum mondo mio! im Westfalenpark Dortmund lädt Familien mit Kindern ab drei Jahren auf 1000 m² zu spannenden Entdeckungsreisen durch die ganze Welt ein und macht kulturelle Vielfalt auf spielerische und künstlerische Weise erlebbar. Auf Grund der hohen Anzahl an Buchungen von Workshops durch Bildungseinrichtungen sind die Kapazitäten an Personal und Räumlichkeiten bis Ende des laufenden Jahres bereits ausgeschöpft. Die hohe Nachfrage zeigt, dass das Museum weiter ausbaufähig ist, damit noch mehr Menschen und Gruppen die Möglichkeit bekommen die Bildungsangebote zu nutzen. Zu diesem Zweck wird der Betriebskostenzuschuss der Stadt Dortmund an mondo mio! Kindermuseum e.V. um 150.000 Euro p. a. erhöht.
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften wird im 1. Quartal 2022 ein Konzept zur finanziellen Ausstattung des mondo mio! Kindermuseum e. V. vorgelegt. Dieses beinhaltet einen umfassenden Kosten- und Finanzierungsplan und berücksichtigt zu dem Fördermittel.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
61. Ausbildung für Übungsleitende fördern
Übungsleitende und Trainierende sind das Herzstück eines jeden Sportvereines. Für die Vereine wird allerdings zunehmend schwerer, engagierte Personen für den Trainingsbetrieb zu gewinnen.
Zur Förderung der Ausbildung für Übungsleitende erhält der StadtSportBund Dortmund 30.000 Euro, um eine Kampagne auf den Weg zu bringen, die für die Ausbildung wirbt. Die Kampagne soll dem AKSF bis spätestens zum zweiten Quartal 2022 vorgestellt werden. Die Kampagne soll auf eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter achten.
Der Rat der Stadt beschließt überdies, dem StadtSportBund für seine Mitgliedsvereine im Haushaltsjahr 2022 einmalig Mittel in einer Höhe von 200.000 Euro zur Übernahme der Kosten der Trainings-Ausbildung bis hin zur B-Lizenz zur Verfügung zu stellen. Sollten die Mittel innerhalb eines Jahres nicht komplett abgerufen werden, fließen diese zurück in den städtischen Haushalt.
Die Stadt Dortmund gewährt dem StadtSportBund zur Umsetzung und Abwicklung der Übungsleiter-Kampagne einen Personalkostenzuschuss in Höhe von einmalig 40.000 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
62. Schwimmförderung
Durch die Coronabedingte Schließung von Schwimm- und Hallenbäder hat sich der große Bedarf an Schwimmkursen deutlich erhöht. Vor allem das „Anfängerschwimmen“ ist sowohl für Kinder im vorschulischen Alter, der Primarstufe, als auch für Kinder anderer Schulstufen eine elementare Ausbildung, die Leben retten kann. Denn nicht allzu selten verunglücken Kinder / Jugendliche, die im Sommer in offenen Gewässern baden, auf-grund einer mangelhaften Schwimmausbildung. Für die Förderung des „Anfänger-schwimmen“ erhält der StadtSportBund (SSB) eine einmalige Summe in Höhe von 100.000 Euro, um die Bedarfe des „Anfängerschwimmen“ in Dortmund zu decken. Die nicht genutzten Gelder fließen zurück an die Stadt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
63. Ausbau der OGS-Plätze
Um das Planungsziel zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf eine Ganztagsbetreuung 2026 zu erreichen und das Betreuungsangebot für Eltern und Kinder bedarfsgerecht vor-zuhalten, beschließt der Rat die Erhöhung des Ausbaus der OGS-Plätze von bisher jährlich 900 auf jährlich 1000 Plätze. Die dafür benötigten zusätzlichen Mittel von 100.000 Euro jährlich werden im Haushalt 2022 ff. zur Verfügung gestellt.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) erläutert, dass es sich bei den 100.000 Euro um die Betriebskosten für 100 zusätzliche OGS Plätze handelt.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass die Investitionen für erforderliche Baumaßnahmen separat kalkuliert werden und dem Rat zum Beschluss vorgelegt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
64. Schuleingangsuntersuchungen
Bedingt durch die Coronapandemie hat es für die letzten beiden Einschulungsjahrgänge in Dortmund nur für jeweils 20 Prozent der Kinder eine adäquate Eingangsuntersuchung gegeben. Die Verwaltung stellt sicher, dass im kommenden Jahr wieder alle Schulbesuchenden eine entsprechende Untersuchung bekommen. Wenn das durch das Gesundheitsamt nicht möglich ist, müssen zusätzliche Ressourcen geschaffen werden, z.B. durch externe ÄrztInnen. Dafür werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
65. Guter Start in die Schule für alle - Frühstück in den Aktionsräumen
Insbesondere in den Aktionsräumen kommen viele Kinder ohne Frühstück in die Schule. Mit einem Modellprojekt für alle Aktionsräume soll ein Frühstück für die Grundschulkinder gesichert werden. Es ist zu prüfen, ob ein solches Projekt mit einer arbeitsmarktpolitischen Maßnahme oder mit der Beauftragung eines Sozialunternehmens sowie mit dem EU-Schulobstprogramm kombiniert werden kann. Für die Entwicklung und Umsetzung des Modellprojekts werden 100.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
66. Förderung des Wassertrinkens bei Grundschulkindern
Der Schulausschuss hat 2019 die Erstellung eines Konzeptes zur kostenlosen Versorgung mit Trinkwasser an Grundschulen beschlossen. Die Verwaltung hat dazu in einer Vorlage aus September 2020 mitgeteilt, dass für die Umsetzung die Bereitstellung von finanziellen Mitteln für Wasserzapfstellen notwendig ist. Dafür werden im Haushalt 50.000 Euro bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
67. Besuch außerschulischer Lernorte fördern
Lernen an außerschulischen Lernorten stellt eine Öffnung von Schule und gezielte Erweiterung der Erfahrungen der Schulbesuchenden dar. Lernprozesse an außerschulischen Lernorten sind ganzheitlicher als bei reinem Unterricht in der Schule und Lernen soll am außerschulischen Lernort nachhaltig angeregt werden.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung,
67.a) in Anlehnung an die bis Ende 2020 vom LWL angebotene „Pädagogische Landkarte NRW“ im ersten Quartal 2022 die schon für Mitte 2021 angekündigte Internetplattform für didaktisch vorstrukturierte außerschulische Lernorte in Dortmund zu veröffentlichen (Drucksache Nr.: 19295-20-E1).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
67. b) ein Konzept zur Förderung des Besuchs außerschulischer Lernorte vorzulegen. Ziel ist es, jeder Schulklasse in jedem Schuljahr den Besuch eines außerschulischen Lernortes zu ermöglichen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Lehrkräfte den Ort frei wählen können (d.h. sowohl didaktisch vorstrukturierte als auch nicht didaktisch vorstrukturierte Orte aufsuchen können), da nur das eine optimale Passung zum Unterricht ermöglicht. Für die Umsetzung dieses Konzepts wird ein Betrag von 70.000 Euro in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
68. Kompetenzzentrum Frau und Beruf
Das Team des Kompetenzzentrums Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet unterstützt Frauen, Unternehmen und Einrichtungen in Region mit dem Ziel, die berufliche Chancengleichheit für Frauen zu verwirklichen und erwerbstätige Frauen in der regionalen Wirtschaft nachhaltig zu stärken. Das Kompetenzzentrum Frau & Beruf Westfälisches Ruhrgebiet richtet seinen Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen. Diese gilt es dabei zu unterstützen, attraktiv für weibliche Fachkräfte zu werden. Da die europäischen Förderinstrumente auslaufen, wird die letzte Förderphase (in Dortmund seit 31.10.2018) im August 2022 auslaufen. Die Arbeit des Kompetenzzentrums soll innerhalb der Wirtschaftsförderung aber fortgeführt werden. Der Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung hat hierzu am 17.11.2021 einen Grundsatzbeschluss getroffen. Für die Fortführung des Arbeitsschwerpunkts des Kompetenzzentrums Frau und Beruf sind die Personalstellen des Bereichs Dortmund von August bis Ende Dezember 2022 in voller Höhe fortzuschreiben. Die entsprechenden Mittel werden der Wirtschaftsförderung zusätzlich bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
69. Beratung zur Erstellung von Gemeinwohlbilanzen für kleine und mittelständische Unternehmen
Der Markt der Zertifizierungen ist groß, so gibt es mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex sowie anderen renommierten Zertifikaten einige anerkannte Siegel, die Werbung nach außen und innen machen und häufig die Grundlage dafür bilden, ob Geld, welches nach ESG-Kriterien angelegt werden soll, in diese Unternehmen fließen darf. Hier kann die Wirtschaftsförderung eine Übersicht schaffen und maßgeschneiderte Angebote für Unternehmen anbieten. Die Wirtschaftsförderung Dortmund wurde deshalb durch den Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung beauftragt, ein Beratungsangebot zur fachlichen Unterstützung für unternehmensgerechte Nachhaltigkeitszertifizierungen zu schaffen sowie fachliche Unterstützung bzw. Hilfen anzubieten, die ortsansässigen Unternehmen die Aufstellung einer Gemeinwohlbilanz ermöglicht und erleichtert. Um Unternehmen bei der Zertifizierung bzw. Aufstellung von Gemeinwohlbilanzen zu unterstützen, soll die Wirtschaftsförderung KMU einen Zuschuss von bis zu 3.000 Euro gewähren. Für das Haushaltsjahr 2022 ist der Etat der Wirtschaftsförderung zu diesem Zweck um 51.000 Euro zu erhöhen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
70. Koordinierungsstelle für Beschlüsse der Bezirksvertretungen
Um das Management der Umsetzung von Beschlüssen und Evaluierung von Themen der Bezirksvertretungen zu verbessern, beschließt der Rat der Stadt Dortmund, die dem Fachbereich 1 angegliederte „Koordinierungsstelle für Beschlüsse der Bezirksvertretungen“ um zwei Planstellen zu ergänzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
71. Angelegenheiten der Innenstadt-Bezirksvertretungen
Zur Unterstützung der Geschäftsführungen der Bezirksvertretungen Innstadt-Ost, Innenstadt-Nord und Innenstadt-West beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Einrichtung jeweils einer Assistenzstelle.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
1. Förderung Fassadenbegrünung privater Immobilien
Für die Fassadenbegrünung von privaten Immobilien wird ein Förderfonds in Höhe von 50.000 Euro jährlich für 2022 eingerichtet, der an das Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE) angekoppelt werden soll. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
2. Förderung Photovoltaikanlagen für Vereinsgebäude
Für die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Vereinsgebäuden wird ein Förderfonds in Höhe von 50.000 Euro jährlich für 2022 eingerichtet. Bei gepachteten Gebäuden ist zu prüfen und zu unterstützen, damit PV-Anlagen gebaut werden können. Der Fonds soll an das Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE) angekoppelt werden. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Bereits vorhandene Fördermöglichkeiten sind vor Inanspruchnahme dieses Förderfonds auszuschöpfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
3. Förderung zur Entsiegelung privater Flächen
Für die Entsiegelung von privaten Flächen, insbesondere in ausgewiesenen Hitzeinseln und den umliegenden Bereichen, wird ein Fonds in Höhe von 100.000 Euro jährlich für 2022 eingerichtet. Der Fonds wird öffentlichkeitswirksam beworben. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
4. Erhöhung der Mittel und des Personals für die Erreichung der Klimaziele
1. Für die Umsetzung der Maßnahmen zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2035 werden der Verwaltung für das Jahr 2022 weitere 1.000.000 Euro im Haushalt bereitgestellt.
2. Mit diesen Mitteln und für die Umsetzung des Klimapakets werden 10 weitere Stellen im Bereich der Planung eingerichtet und möglichst zeitnah besetzt. Die Verwaltung legt dem Rat der Stadt nach vorheriger Beratung im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, sowie im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, ein Konzept vor, aus dem die Bedarfe für die Umsetzung des Klimapaketes hervorgehen und entsprechend an welchen Stellen diese eingerichtet werden.
3. Die Verwaltung wird beauftragt in der Ratssitzung vor den Sommerferien dem Rat ein Handlungsprogramm vorzulegen, das dezernatsübergreifend alle Maßnahmen im Bereich des Klimaschutzes und der Klimaanpassung zusammenführt. Hierbei sind die Wirkungsgrade der einzelnen Maßnahmen herauszuarbeiten und übersichtlich darzustellen. Die für die Umsetzung der einzelnen Maßnahmen benötigten Mittel sind für den Haushalt 2023 einzustellen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
5. Förderung für Geothermie
Für die Förderung der Nutzung von Geothermie für private Haushalte insbesondere im Neubau wird ein Förderfonds in Höhe von 100.000 Euro jährlich für 2022 aufgelegt, der am Dienstleistungszentrum für Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE) angedockt werden soll. Der Förderfonds ist befristet bis zum Jahr 2025. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen. Bereits vorhandene Fördermöglichkeiten sind vor Inanspruchnahme dieses Förderfonds auszuschöpfen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
6. Förderung von Maßnahmen zum Schutz vor Hochwasser und Überflutungen
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob eine kommunale Förderung zur Verbesserung des Schutzes vor Hochwasser und Überflutungen bei privaten Wohnimmobilien in Risikogebieten für Überschwemmungen durch Hochwasser und Starkregen aufgelegt werden kann.
Das zu erarbeitende Konzept soll dabei insbesondere prüfen, ob dies rechtlich sicher umgesetzt werden kann und wie hoch das Fördervolumen insgesamt pro Haus sein könnte. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds ist eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen zu definieren, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen. Zu klären ist ebenfalls, wie diese Förderung effektiv bei den Hausbesitzer*innen beworben werden könnte. Der Förderfonds soll bis zum Jahr 2025 befristet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
7. Radverkehrs-Verkehrssicherheitskontrolleur*innen
Die Verwaltung wird beauftrag zwei Stellen im Bereich Verkehrssicherheitskontrollen des Radverkehrs (Radverkehrs-Verkehrssicherheitskontrolleur*innen) einzurichten. Die Radverkehrs-Verkehrssicherheitskontrolleur*innen sollen die Radwege auf Ihre Verkehrssicherheit und insgesamt den baulichen Zustand prüfen, um den Unterhaltung und die Erhaltung der Radwege zu verbessern. Die Stellen sind über Umschichtungen im Tiefbauamt zu besetzen. Es sollen keine zusätzlichen Personalstellen im Tiefbauamt hierdurch geschaffen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
10. Grüne Garagendächer für Dortmund
Garagendächer sollen begrünt werden. Hierzu wird jedes Garagendach in dichtbebauten Gebieten der Stadt Dortmund und im Bereich von Hitzeinseln mit 600 Euro gefördert. In den anderen Gebieten der Stadt Dortmund mit 400 Euro. Für diese Förderung sollen in 2022 400.000 Euro, in 2023 800.000 Euro sowie in 2024 800.000 Euro bereitgestellt werden. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
15. Förderung für den Dortmunder Kunstverein e.V.
Für den Dortmunder Kunstverein wird eine jährliche Förderung von 30.000 60.000 Euro eingerichtet. Diese Förderung dient als anteilige Förderung der Miete für größere Räumlichkeiten für den Dortmunder Kunstverein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
16. Kombiticket VRR+ Zoo
Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie in Zusammenarbeit mit der DSW21 bzw. dem VRR ein Kombiticket eingeführt werden kann, das den Eintritt in den Dortmunder Zoo sowie die An- und Abreise im ÖPNV kombiniert. Dieses Kombi-Ticket soll im ÖPNV im Dortmunder Stadtgebiet gelten.
Die Verwaltung wird beauftragt, nach einem Jahr zu evaluieren, ob das Kombiticket von den Bürger*innen gut angenommen wird. Sofern es gut angenommen wurde, sollen die kulturellen Eigenbetriebe der Stadt Dortmund ebenfalls mit einem ÖPNV-Ticket verbunden werden.
Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung im Rahmen der Prüfung eine Abstimmung mit dem VRR durchzuführen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
17. Verbesserung des Medienangebots in der Stadt- und Landesbibliothek
Der Medienetat der Stadt- und Landesbibliothek wird um 0,20 Euro auf 1,76 Euro pro Dortmunder Einwohner*in pro Jahr angehoben, um das Medienangebot verbessern zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
18. Kostenloser Schwimmbadbesuch für Inhaber*innen des Dortmund Passes
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für den kostenfreien Schwimmbadbesuch für Inhaber*innen des Dortmund Passes in den Bädern der Stadt Dortmund sowie den Bädern der Sportwelt GmbH zu erarbeiten. Für den Besuch der Bäder der Sportwelt GmbH ist entsprechend ein Modell für Ausgleichszahlungen zu erarbeiten. Das Konzept ist dem Rat im 1. 2. Quartal 2022 vorzulegen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, wie auch Vereinsbäder in ein solches Konzept integriert werden können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
19. Mitgliedsbeiträge Dortmunder Vereine
Die Verwaltung wird mit den folgenden Punkten beauftragt:
19. 1. Eine detaillierte Statistik der Mitgliederbestände und –Entwicklung in den Dortmunder Sportvereinen insbesondere in Bezug auf die Auswirkungen der Pandemie einzuholen und dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.
19. 2. Zu prüfen, welche personellen, finanziellen und juristischen Voraussetzungen vorliegen
müssen, um ein Förderprogramm zur unbürokratischen Übernahme von Mitgliedsbeiträgen durch die Stadt Dortmund bei Neueintritt in einen Dortmunder Sportverein für Kinder im Grundschul- und Kindergartenalter aufzusetzen und dem Ausschuss einen entsprechenden Entwurf vorzulegen. Die Förderung soll zwischen dem 01.01.2022 und dem 31.12.2022 erfolgen. Die maximale Förderdauer pro Person beträgt 6 Monate, die Höhe der Förderung pro Person in den 6 Monaten 100 Euro. Es wird im Förderzeitraum nur der Beitrag für eine Vereinsmitgliedschaft gefördert, Aufnahmegebühren o.ä. werden nicht übernommen. Die Förderung ist über ein Gutscheinsystem umzusetzen.
19. 3. In der ersten Sitzung des AKSF nach den Sommerferien 2022, stellt die Verwaltung einen Evaluationsbericht über das Förderprogramm vor.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
20. Schaffung von Stellen in der Kulturarbeit des Speicher100 e.V.
Für den Verein Speicher100 e.V. werden jeweils 45.000 Euro jährlich im Haushaltsjahr 2022 und 2023 Haushalt zweckungebunden bereitgestellt. Die Fördermittel sind für die Einrichtung von 3 Personalstellen (Projektkoordination 50 % Stelle, Buchhaltung Minijob, Öffentlichkeitsarbeit Minijob) sowie für die jährlichen Arbeitsplätze und Arbeitsmittel.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
21. Förderung Freie Filmszene Dortmund
21. 1. Für die Freie Filmszene Dortmund wird eine jährliche Förderung in Höhe von 10.000 Euro für das Haushaltsjahr 2022 eingerichtet. Durch diese Förderung soll eine nebenberufliche Personalstelle im Bereich der Koordination der Freien Filmszene (z.B. zur Bündelung der Szene sowie zur Erarbeitung von Strategien zur zukünftigen Einwicklung/Transformation der Kinoszene) geschaffen werden.
21. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen des Programms „Neue Stärke“ ein Konzept zur Förderung der freien Dortmunder Filmszene zu entwickeln. Das Konzept ist dem AKSF und dem AWBEWF vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion zu.
22. Aufstockung Budget des Kulturbüros
Das Budget des Kulturbüros wird um 300.000 Euro erhöht, um einen Finanzierungstopf zu schaffen, durch den Kulturprojekte in den Die Verwaltung wird beauftragt, dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit im 2. Quartal 2022 ein Konzept zur Föderung von Kulturprojekten in den Bereichen Inklusion von Künstler*innen, Diversity und junge Leute unter 30 gefördert werden können. vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
23. Kulturzentrum Balou e.V.
Die Verwaltung wird beauftrag den Ausbau des Dachgeschosses des Kulturzentrums Balou e.V. zu prüfen. Durch den Ausbau könnte das Angebot des Kulturzentrums ausgeweitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
24. eSport in Dortmund
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entwicklungen rund um das Thema eSport und die Berücksichtigung der Verwaltung in ihrem Aufgabenportfolio. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Aktivitäten weiter zu forcieren.
24. a) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Bereitstellung von Räumlichkeiten und Ausbau kommunaler Kultureinrichtungen als Anlaufpunkt für eSport Angebote mit kommunaler Beteiligung zu prüfen. Die Räumlichkeiten sollen lokalen eSport- und Sportvereinen die Möglichkeit bieten, Vereinsaktivitäten durchzuführen und gut an das ÖPNV-Netz angebunden sein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der AfD-Fraktion zu.
24. b) Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Stadtsportbund und den Kulturbetrieben ein Konzept zur Einführung einer jährlich stattfindenden e-Sport-Stadtmeisterschaft zu erarbeiten. Das Konzept ist im 1. Quartal 2022 dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit vorzulegen. In dem Konzept ist die Beteiligung von klassischen Sportvereinen zu berücksichtigen. Für die Erarbeitung eines Konzepts für die eSport-Stadtmeisterschaft wird ein Budget von 20.000 Euro zu Verfügung gestellt.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) bittet bei Erstellung des Konzeptes, Kriterien für die Auswahl von zu berücksichtigenden Video- und Computerspielen zu erarbeiten und bittet auf Shooterspiele zu verzichten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
25. Tarifbezahlung im Kulturbereich
25. 1. Die Verwaltung wird beauftrag eine Konzept zu erarbeiten, das die Tarifbezahlung in den städtischen Kulturbetrieben und –einrichtungen ermöglicht. Hierbei sollen Honorarverträge in tarifbezahlte Verträge umgewandelt werden, sofern der/die Mitarbeiter*in dies wünscht. Bei der tariflichen Eingruppierung sollten vorangegangene Arbeitsleistungen und nachzuweisende Berufserfahrungen soweit wie möglich Berücksichtigung finden. Die benötigten Mittel sind im Hauhaltsplanentwurf 2023 zu berücksichtigen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
26. Personalstellen für den Bereich Vereinsberatung, Ehrenamtsförderung und Prävention von seelischer und sexualisierter Gewalt im Sport beim Stadtsportbund
Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, die Organisationsförderung des Stadtsportbundes um drei Personalstellen für die Bereich Vereinsberatung, Ehrenamtsförderung und Prävention von seelischer und sexualisierter Gewalt im Sport zu erhöhen. Weiterhin ist zu prüfen, in wie weit neben der Förderung der Personalstellen zusätzliche Mittel für die Arbeit der drei Bereiche notwendig sind.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
28. Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Holzen
Mit der Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Dortmund-Holzen soll 2022 begonnen werden. Für diese Sanierung sollen ausreichend Mittel im Haushalt eingestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
31. Pilotprojekt Bodycam im KOD
Die Durchführung eines zweijährigen Pilotprojektes zum Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst wird begrüßt.
Zur Bereitstellung der technischen Ausstattung und zur Schulung der Mitarbeiter*innen wird das Budget des Ordnungsamtes um jeweils 40.000 Euro für 2022 und 2023 aufgestockt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE * und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
32. Förderung Projekt „WeQ-Geflüchtete im Ehrenamt“
Die Verwaltung wird aufgefordert, die fehlende Projektfinanzierung von 36.345,00 Euro p.a. zu übernehmen, um das Angebot weiterführen zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
33. Förderung der Begegnungsstätte für ältere Lesben und Schwule im KCR
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Mittelansatz i.H.v. 3.600 Euro p.a. für Senior*innenarbeit und Senior*innenbegegnung von SLADO e.V. auf 5.000 Euro p.a. ab 2022 zu erhöhen. Zur Vermeidung von unnötigen Buchhaltungsvorgängen sind die Mittel nicht an den SLADO e.V. auszuzahlen, sondern direkt an den Verein Kommunikation Zentrum Ruhr e.V. (KCR).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
34. Förderung des Dortmunder Gesundheitshauses im Jobcenter
Die Verwaltung wird aufgefordert, eine zusätzliche Planstelle für die Gesundheitsberatung zur Ausweitung der Angebote und zum Abbau der Warteliste einzurichten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
36. Kostenlose Bereitstellung von Damenhygieneartikeln an öffentlichen Gebäuden
Die Verwaltung wird beauftragt, auch in Dortmund an 10 exemplarischen Standorten im Stadtgebiet an weiterführenden Schulen und öffentlichen Gebäuden Automaten aufzustellen, an denen sich junge Mädchen und Frauen kostenlos mit Damenhygieneartikeln versorgen können. Nach einem Jahr sollen Erfahrungen evaluiert und vorgelegt werden. Bei positiven Erfahrungen soll das Angebot sukzessive auf das Stadtgebiet ausgeweitet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der AfD-Fraktion zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E34)
Weihnachtsstadt Dortmund
Im Jahr 2001 hat der Rat der Mitfinanzierung des „größten Weihnachtsbaumes“ im Rahmen des Dortmunder Weihnachtsmarktes in Höhe von maximal 174.000 DM zugestimmt, was zum damaligen Zeitpunkt in etwa der Hälfte der Kosten entsprach (Drucksache Nr.: 01111-01). Eine Erhöhung des städtischen Zuschusses ist seither nicht erfolgt. Die Veranstalter beziffern die Nettokosten inzwischen auf einen Betrag von 240.000 Euro. Vor diesem Hintergrund beschließt der Rat der Stadt Dortmund, den städtischen Finanzbeitrag zum „größten Weihnachtsbaum“ auf 120.000 Euro zu erhöhen. Diese Zuschussregelung ist auf drei Jahre befristet. Der Kämmerer wird ermächtigt, den Betrag für das laufende Haushaltsjahr außerplanmäßig bereitzustellen. Für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird der städtische Finanzbeitrag in Höhe von 120.000 Euro planmäßig in den Haushalt eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dem Markthandel- und Schaustellerverband Westfalen e. V. zur finanziellen Unterstützung bei der Wartung und Montage der Lichtinstallation „Zauberhimmel“ auf der Kleppingstraße einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro zu gewähren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
2. Rekommunalisierung von Serviceleistungen
2. a) Der Rat der Stadt begrüßt die Idee, im Sinne der Guten Arbeit für bessere Arbeitsbedingungen für die für die Stadt tätigen Servicekräfte in den Bereichen Sicherheitsdienstleistungen und Reinigungsdienstleistungen zu sorgen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, und der AfD-Fraktion zu.
2. b) Stadtverwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, die Gründung einer gesamtstädtischen tarifgebundenen Servicegesellschaft zu prüfen. Kern der künftigen Leistungen der Servicegesellschaft sollen die Sicherheitsdienstleistungen und die fremdvergebenen Reinigungsdienstleistungen sein.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, und der AfD-Fraktion zu.
2. c) Verwaltung und kommunale Betriebe werden gebeten, im 1. Halbjahr 2022 nach Prüfung des Punktes b), einen Wirtschaftsplan für die neue Gesellschaft der Politik zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, und der AfD-Fraktion zu.
3. Umsetzungskonzept für Kleinwindkraftanlagen
Die Verwaltung möge ein Umsetzungskonzept erarbeiten, städtische Gebäude mit Kleinwindkraftanlagen auszustatten, um so ökologisch Energie für den Eigenbedarf zu produzieren.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
4. Trinkwasserbrunnen in jedem Stadtbezirk
In jedem Stadtbezirk wird ein zusätzlicher Zugang zu sauberem Trinkwasser im öffentlichen Raum installiert. Dieser Zugang muss barrierefrei zu erreichen und zu bedienen sein. Zudem muss die Möglichkeit bestehen, mit dem Trinkwasser eine Flasche zu befüllen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
5. Weiterentwicklung des Konzeptes H-Bahn
Die Verwaltung initiiert und koordiniert Gespräche mit kommunalen Verkehrsunternehmen, Forschungseinrichtungen und Industrie zur Weiterentwicklung des Konzeptes H-Bahn. Ziel soll es sein, das Konzept des autonomen Fahrens dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechend weiterzuentwickeln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/die Grünen zu.
6. Überplanung Kaiserstraße
Die Verwaltung beginnt im Jahr 2022 mit der Planung der Kaiserstraße zu einer modernen Wohn- und Einkaufsstraße. Dabei sind besonders die Belange des Fuß- und Radverkehrs zu berücksichtigen. Ebenso sind die Belange der Geschäftsleute besonders zu berücksichtigen. Die Planjungenhaben sich von Hauskante zu Hauskante zu erstrecken.Für die Straße charakteristische künstlerische Elemente sind möglichst zu erhalten. Die Anlieger*innen sind frühzeitig zu beteiligen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
- Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) hat nicht an der Abstimmung teilgenommen.
7. ÖPNV-Ticket wahlweise statt Parkticket für Ratsmitglieder
Die Verwaltung stellt Ratsmitgliedern alternativ zum Parkausweis einen Fahrausweis für den ÖPNV zur Auswahl. Bei dieser Option entfällt die Abrechnung der Fahrtkosten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
8. Dezentrale Sammlung für Elektroschrott
Die EDG wird mit der Entwicklung eines Konzeptes und dessen Umsetzung für die dezentrale wohnortnahe Sammlung von Elektroschrott beauftragt. Dabei soll sich an den positiven Umsetzungserfahrungen in Wuppertal und Augsburg auch im Umgang mit Sammelcontainern für Elektroschrott orientiert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
10. Zweites Künstlerhaus Atelierhaus
Für Miete und Nebenkosten eines weiteren, möglichst zentral gelegenen, Künstlerhauses Atelierhauses werden im Haushalt jährlich 40.000 Euro zur Verfügung gestellt. Darüber hinausgehende Kosten werden von den Betreibern übernommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
11. Fachangestellte für Bäderbetriebe über aktuellen Bedarf ausbilden
Im Haushalt werden für die zusätzliche Ausbildung von drei Fachangestellten für Bäderbetriebe ab 2022 fortlaufend entsprechende finanzielle Mittel bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
12. Kostenzuschuss Büromöbel für Mobiles Arbeiten
Die Verwaltung erarbeitet als Teil der Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten“ und im Rahmen der Arbeitsstättenverordnung einen Vorschlag, wie und in welcher Höhe auch Mitarbeiter*innen der Verwaltung auf Wunsch für das Mobile Arbeiten ein Zuschuss für den Erwerb von jeweils maximal einem ergonomischen Schreibtisch, Stuhl sowie im Bedarfsfall einem abschließbaren Aktenschrank gewährt werden kann. Hierbei ist zu berücksichtigen, ob auszutauschendes Mobiliar den Mitarbeitenden zur Verfügung gestellt werden kann. Der Vorschlag der Verwaltung wirde dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Befassung vorgelegt. Gestartet werden soll mit einem Pilotprojekt in einem Bereich, der aus Sicht der Verwaltung dafür besonders prädestiniert ist.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem ergänzten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
14. Angsträume schneller beseitigen
Die Beseitigung der „Angsträume“, die aus den Bezirken gemeldet werden, ist stadtweit zu betrachten, zu verarbeiten und zu finanzieren. Aus diesem Grund ist im Jahr 2022 aus dem städtischen Gesamthaushalt die Summe von 300.000 Euro für das „Angstraumprojekt“ zur Verfügung zu stellen - zusätzlich zu den BV-Mitteln. Auf diese Weise sollen noch mehr Angsträume schneller beseitigt werden. Zudem ist für das „Angstraumprojekt“ jährlich ein fester Betrag von mindestens 300.000 Euro in die mittelfristige Finanzplanung aufzunehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
15. Finanzielle Unterstützung der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation von Ewald Ferlemann in Dortmund-Dorstfeld
Für die Jahre 2022 und 2023 werden jeweils 4.000 Euro zur Verfügung gestellt, um den Eigenanteil der Förderung der privaten Wildvogelauffang- und Auswilderungsstation von Ewald Ferlemann durch die Bezirksregierung Arnsberg zu übernehmen sowie eine weitere Unterstützung für Fütterungs- und Tierarztkosten zu gewährleisten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag einstimmig zu.
16. Katzenschutz
Die Werbemaßnahmen für die Katzenschutzverordnung und finanziellen Unterstützung der Freigänger-Kastrationen werden ausgeweitet. Für 2022 sollen weitere 20.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen jeweils zur Hälfte in Marketingmaßnahmen zur Katzenschutzverordnung und zur anderen Hälfte als Kostenbeteiligung für Freigänger-Kastrationen beim TierSchutzVerein Groß-Dortmund e.V. und beim Dortmunder Katzenschutzverein verwendet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
17. Masterplan Ernährung
Die Verwaltung leitet einen Masterplan-Prozess für das Thema Ernährung in die Wege.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
18. Frauenzentrum Huckarde
Die Verwaltung prüft, in welcher Weise und ggf. in welcher Höhe die Stadt Dortmund das Frauenzentrum Huckarde unterstützen kann. Sollte sich im Laufe des Haushaltsjahres 2022 ein konkreter finanzieller Bedarf ergeben, werden die erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 60.000 Euro entsprechend nachgesteuert. Über eine weitere Förderung wird ggf. in den Folgejahren entschieden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
19. Beratung für behinderte Menschen mit Migrationshintergrund
Die Lebenshilfe erhält für ihre Beratung für Menschen mit Migrationshintergrund und Behinderung auch im Jahr 2022 einen städtischen Zuschuss in Höhe von 50.000 Euro. Zudem soll auch der Bedarf für die beiden Folgejahre in die mittelfristige Finanzplanung aufgenommen werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der AfD-Fraktion zu.
20. Geflüchtete im Ehrenamt
Das Projekt „WeQ - Geflüchtete im Ehrenamt“ des Diakonischen Werkes wird im Jahr 2022 von der Stadt Dortmund mit 36.345 Euro unterstützt. Eine weiterlaufende langfristige Finanzierung darüber hinaus sollte seitens der Stadt Dortmund gewährleistet werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
22. Beratungsstelle DROBS
Die Drogenberatungsstelle DROBS ist auskömmlich personell auszustatten, mindestens aber um eine Vollzeit berechnete Stelle (Soziale Arbeit) aufzustocken.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
8. Förderung der LSBTI-Schulaufklärung
Das Projekt SCHLAU zur Schulaufklärung über das Leben von LSBTI wird im Jahr 2022 mit 93.600 Euro im Jahr 2022 und 94.800 Euro gefördert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
12. Hochwasser- und Starkregenvorsorge
Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Haushalt 2023 ein Konzept vorzulegen, wie der Hochwasser- und Starkregenschutz durch private Hauseigentümer gefördert werden kann und welche kommunalen Maßnahmen von wem bis wann zu ergreifen oder auszubauen sind. Dabei sind aktuelle und ggf. geplante Förderungen von Bund und Land einzubeziehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI zu.
13. Ausbau von Spielplätzen und Bewegungsparkours
Um Spielplätze und Bewegungsparkours in der Stadt schneller auszubauen, werden zusätzliche investive Mittel von 0,5 Millionen Euro in 2022 bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
16. Zuschuss zum Weihnachtsbaum im Rahmen der Dortmunder Weihnachtsstadt
Die Förderung des Weihnachtsbaums im Rahmen der Dortmunder Weihnachtsstadt wird auf 120.000 Euro erhöht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+, der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der AfD-Fraktion zu.
17. Pilotprojekt Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst
Die Durchführung eines zweijährigen Pilotprojektes zum Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst wird begrüßt. Zur Bereitstellung der technischen Ausstattung und zur Schulung der Mitarbeiter*innen wird das Budget des Ordnungsamtes um jeweils 40.000 Euro für 2022 und 2023 aufgestockt.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt zu Protokoll, dass sie nur für das Jahr 2022 zustimmt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und bei Enthaltung der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Anträge der Fraktionen abzulehnen:
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22813-21-E1)
Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund Beherbergungsabgabesatzung)“ wird entsprechend geändert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
8. Sanierung von Rad- und Fußwegen, Herstellung der Barrierefreiheit von Fußwegen
Für die Sanierung von Rad- und Fußwegen sowie zur Herstellung von Barrierefreiheit auf Fußwegen werden dem Tiefbauamt weitere 300.000 Euro zur Verfügung gestellt. Die Summe soll perspektivisch in den kommenden Jahren erhöht werden. Für die Umsetzung der zukünftig steigenden Mittel ist die Verwaltung angehalten, im Rahmen der Reorganisation der Verkehrswende bereits heute Planungen zu treffen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion ab.
9. Erhöhung der Parkgebühren in der Innenstadt
Die Parkgebühren auf den öffentlichen Parkflächen in der Innenstadt und den umliegenden Bereichen werden ab dem 01.01.2022 um 20 % erhöht. Von der Erhöhung sind die Tiefgaragen und Parkhäuser der DOPARK-GmbH ausgeschlossen. Mit dem von der Verwaltung angekündigten Masterplan Mobilität – Teilplan ruhender Verkehr wird erneut über die Höhe der Parkgebühren inklusive eines ganzheitlichen Parkraumkonzepts entschieden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
14. Finanzierung mondo mio!
Das Budget des Kindermuseums mondo mio! wird um 351.115 Euro auf 753.815 Euro jährlich erhöht. Das zusätzliche Budget wird für eine tragfähige Arbeit des Kindermuseums benötigt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
25. Tarifbezahlung im Kulturbereich
25. 2. In einem ersten Schritt wird die Verwaltung beauftragt, den Mitarbeiter*innen der Musikschule Dortmund, die die nötigen Voraussetzungen erfüllen und an einer tarifgebundenen Festanstellung interessiert sind, ein entsprechendes Angebot zu unterbreiten. Die hierfür benötigten Mittel in Höhe von 1.060.000 Euro sind für den Haushalt 2022 zu berücksichtigen.
Für diejenigen, die keine Festanstellung wünschen oder nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, ist das Honorarmodell zu überarbeiten, so dass eine an der Tarifbezahlung orientierte Vergütung erfolgen kann. Dabei ist insbesondere eine Fortführung einer pauschalisierten Vergütung in den Schulferien in Betracht zu ziehen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
27. Schaffung eines Beauftragten für das Dortmunder Kleingartenwesen im Grünflächenamt (FB 63)
Im Grünflächenamt (FB 63) wird eine Planstelle für einen Beauftragten für das Dortmunder Kleingartenwesen geschaffen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
29. Einstellung von zwei Übungsleitern sowie Bereitstellung von Sach- und Honorarmitteln für Übungsleiter und Sportgeräte für das Bildungsbüro
Das Bildungsbüro der Stadt Dortmund erhält für die Projektgruppe „Bildungspartner Sport“ zwei Übungsleiter*innen sowie Sach- und Honorarmittel für Übungsleiter*innen und Sportgeräte.
Insgesamt sollen dafür Haushaltsmittel von 180.000 Euro pro Jahr (beginnend 2022) zur Verfügung gestellt werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
1. Klimaschutz: Eigenes Dezernat und eigener Ausschuss
a) Mit dem Haushaltsjahr 2022 soll die Gründung eines Dezernates für Klimaschutz und Klimafolgeanpassung eingeleitet werden. Die Verwaltung soll bis zur Sommerpause einen Vorschlag für eine neue Dezernatsaufteilung und die notwendigen personellen Veränderungen den Gremien vorlegen. Entsprechende Haushaltsmittel sind vorzusehen.
b) Mit der Gründung eines Klimadezernates wird ein Klimaausschuss auf Ratsebene als begleitender Fachausschuss eingerichtet.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion sich zu 1a) enthält und 1b) ablehne
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
21. Schuldnerberatung Diakonisches Werk
Für die Schuldnerberatungen der Organisationen und Einrichtungen, die P-Kontenbescheinigungen ausstellen, werden insgesamt Mittel in Höhe von 200.000 Euro bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E24)
1. Daher beantragt die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund einmal mehr die ersatzlose Streichung der folgenden Einrichtungen:
- Koordinationsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie
- Agendabüro
- FreiwilligenAgentur Dortmund
- MIA-DO-Kommunales Integrationszentrum Dortmund
- Ombudsstelle für Bürgerinteressen und -initiativen
- Koordinationsstelle für Lesben, Schwule und Transidente
- Initiative Dortmunder Talent
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die geplanten Aufwendungen im Bereich der Kulturbetriebe für das Jahr 2022 um 3 % zu reduzieren.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die geplanten Aufwendungen im Bereich der Theaterbetriebe für das Jahr 2022 um 3 % zu reduzieren.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zuwendungen an die Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2022 um 10 % gekürzt werden.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, auf alle zusätzlichen Einstellungen von Personal im Bereich Kultur zu verzichten, sofern es sich nicht um Personalersatz von bereits bestehenden Stellen handelt. Dies betrifft für den Haushalt 2022 die neu geplante Stelle „Social Media“ im Theater Dortmund.
6. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 1 des Oberbürgermeisters nicht durchzuführen und zu streichen:
- Neuorganisation des Büros des Oberbürgermeisters (3 Stellen)
In der Vorlage zu den Stellenneuschaffungen wird lediglich pauschal ausgeführt, in der Verwaltung würden neue bzw. weitere Ziele und Schwerpunkte gesetzt. Es wird nicht ausgeführt, wo diese Schwerpunkte liegen sollen, sodass eine Entscheidung des Rates hierüber nicht möglich ist. Die beabsichtigte Neuorganisation und Anpassung an geänderte Strukturen und Abläufe ist nicht ersichtlich. Hinzu kommt, dass diese Stellen durch Einsparungen im Bereich der Wirtschaftsförderung kompensiert werden sollen. Das ist vor dem Hintergrund der dramatischen Wirtschaftslage, die insbesondere auch durch die Situation im Hinblick auf das Corona-Virus bedingt ist, nicht zielführend.
- Stabsstelle Kommunalwirtschaft (2 Stellen)
Auch hier fehlen konkrete Ausführungen zur Erforderlichkeit. Es wird lediglich pauschal auf die strategischen und operativen Ziele des Oberbürgermeisters hingewiesen. Insoweit sei die „Stabsstelle Kommunalwirtschaft“ eingerichtet worden. Es erscheint hier so, als ob es ausschließlich um die strategischen und operativen Ziele des Oberbürgermeisters ginge. Der Oberbürgermeister soll jedoch die Interessen der Stadt vertreten und entsprechend diese Ziele, die die Stadt nach vorne bringen, verfolgen. Das lässt sich hier nicht eindeutig erkennen.
- Pressestelle und Leitungsstab (2 Stellen)
Die Streichung dieser Stellen ist auch vor dem Hintergrund des in die Kritik geratenen Oberbürgermeisters zwingend geboten, der offenkundig seine privaten Accounts mit der Darstellung seiner Tätigkeit als Oberbürgermeister „füttert“. Auch die Begründung im Personalplan überzeugt nicht. So wird von erhöhten Aufwänden im Rahmen der Medienarbeit und der Beantwortung von kleinteiligen Medienanfragen angeführt. Hier fehlt es an jeglicher konkreten Darstellung, in welchem Umfang eine Steigerung eingetreten ist, zumal gerade in Dortmund im Hinblick auf die Presse nur ein Anbieter am Markt vorhanden ist.
7. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 1 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Neuorganisation Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (3 Stellen)
In der Vorlage zu den Stellenneuschaffungen heißt es pauschal, in der Verwaltung würden neue bzw. weitere Ziele und Schwerpunkte gesetzt. Das Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates werde neu organisiert und an die geänderten Strukturen und Abläufe angepasst. Auch hier wird, wie in anderen Fällen nicht ausgeführt, wo diese Schwerpunkte liegen sollen, sodass eine Entscheidung des Rates hierüber nicht möglich ist. Die be-absichtigte Neuorganisation und Anpassung an geänderte Strukturen und Abläufe ist nicht ersichtlich.
- Kommunales Integrationsmanagement (1,5 Stellen)
Die Vorlage verweist hier pauschal auf ein mit Drittmitteln des Landes NRW gefördertes Projekt kommunales Integrationsmanagement. Dieses soll die Einführung und Umsetzung eines „Kommunalen Integrationsmanagements“ initiieren und betreuen. Es soll ein Steuerungskonzept sein, mit dem die vielfältigen Angebote und Leistungen in der Integrationsarbeit innerhalb und außerhalb der Kommunalverwaltung koordiniert und einheitlich ausgerichtet werden sollen. Die Stadt Dortmund versucht in wesentlichen Teilen ohne Erfolg, Migranten aus aller Herren Länder seit Jahren zu integrieren. Nunmehr soll diese „Integrationsarbeit“ koordiniert werden. In vielen Bereichen ist die Integration gescheitert. Es liegt nicht nur an dem Willen der Stadt, Migranten zu integrieren, diese müssen vielmehr integrationswillig sein. Für ein Teil mag dies zutreffen. Für andere offenkundig nicht, sodass auch eine Koordination etwaiger Integrationsbemühungen nicht weiterführt. Zudem gibt es viele andere Stellen in der Stadt, die Integrationsarbeit betreiben. Die weitere Schaffung von Stellen ist nicht erforderlich. So gibt es seit Jahren das Büro MIA-Do, dessen Abschaffung wir fordern. Auch hier liegt der Schwerpunkt auf der Integrationsarbeit und insbesondere der Koordinierung. Es ist nicht klar, warum weitere Stellen, seien sie auch aus Landesmitteln finanziert, geschaffen werden müssen. Letztendlich ist es an der Zeit, sich auch mit dem Thema der Geduldeten zu befassen, die vollziehbar ausreisepflichtig sind. Diese sind auszuweisen und nicht zu integrieren.
- Projekt „Meine Stadt - Meine Perspektiven“ (1 Stelle)
Die Erforderlichkeit der Schaffung dieser Stelle ist in der Vorlage nicht dargelegt. Aufgabeninhalt soll unter anderem die Koordination und Bearbeitung der strategischen Handlungsfelder sein, in dem es um Chancengleichheit in der Verwaltung geht. Hier handelt es sich um gesetzliche Vorgaben, die umzusetzen sind und keines strategischen Handlungsfeldes bedürfen. Das bedarf auch nicht, wie aus der Vorlage hervorgeht, des Themas Öffentlichkeitsarbeit, der Begleitung von Veranstaltungen bei Begleitung einer Werbekampagne. Chancengleichheit muss gelebt und nicht gesteuert werden.
8. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 32 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Kommunales Integrationsmanagement (1 Stelle)
Die Vorlage verweist hier pauschal auf die zentralen Ziele der Nordrhein-westfälischen Integrationsstrategie, die darin bestünde, Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter zu verbessern, die staatlichen Institutionen und Strukturen zu öffnen und insbesondere den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Dabei stünden Anpassungen, Ausbau und Vernetzung vorhandener Strukturen, zielgruppenspezifischere Ansprachen und Angebote sowie insbesondere der verbesserte Zugang zu einem Fallmanagement und die Sicherstellung von lückenlosen Übergängen im Mittelpunkt. Es stellt sich die Frage, warum nach vielen Jahren der versuchten und zu großen Teilen gescheiterten Integration nunmehr ein Management erforderlich ist. Die in der Vorlage geschilderten unterschiedlichen und parallel auftretenden Lebenslagen und Herausforderungen, insbesondere der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die bereits länger hier leben, sind diejenigen, die jeden Bürger betreffen. Jeder Bürger ist mit unterschiedlichen Lebenslagen und Herausforderungen konfrontiert und muss diese im Wesentlichen auch allein meistern. Sicher ist bei Vorliegen von zum Beispiel Sprachbarrieren Hilfe erforderlich. Darüber hinaus gehend ist eine überbordende Fürsorge jedoch nicht geboten. Jeder, der in diesem Land und in dieser Stadt lebt, hat auch eine gewisse Bringschuld und ist für sein Fortkommen und für seine Integration in großen Teilen selbst verantwortlich. Einer Managementstelle im Sinne einer Koordinationsstelle bedarf es daher nicht.
9. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 5 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Dienstleistungszentrum Migration und Integration (5 Stellen)
Die Vorlage verweist darauf, dass es nach den Erfahrungen des Krisenstabs „Unterbringung kommunal zugewiesenen Flüchtlinge“ auch in Zukunft unerlässlich sei, dass die beteiligten Fachbereiche dauerhaft eng zusammenarbeiten. Die genannte Beratungsstelle im Dienstleistungszentrum Migration und Integration solle zukünftig gewährleisten, dass alle nach Dortmund zu wandernden Menschen über die Stadt und die Möglichkeiten, ihre individuellen Bedarfe zu decken, informiert sind. Schon die Begründung weist in ihrem Wortlaut darauf hin, dass es der Neuschaffung dieser fünf Stellen nicht bedarf. Es geht um die Erfahrungen des Krisenstabs. Zum jetzigen Zeitpunkt und das möge durch die Sicherung der Ostgrenze Deutschlands auch so bleiben, ist eine weitere „Flüchtlingskrise“ nicht ersichtlich. Es wird und darf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sicher immer wieder Asylsuchende in Dortmund geben, ebenso wie einige anders begründete Zuwanderung. Das Erfordernis eines Dienstleistungszentrums Migrationen und Integration mit fünf Stellen kann jedoch in Anbetracht der derzeitigen Sach- und Rechtslage nicht erkannt werden. Die Stadt Dortmund hat es in Zeiten der Krise geschafft, die Unterbringung und sonstige Betreuung von Zuwanderern zu gewährleisten. Ein Aufblähen des Personalhaushalts ohne ersichtlichen Grund und nur aus Gründen der Klientelpolitik darf es nicht geben. Wie auch in der Vorlage ausgeführt, gibt es verschiedene Stellen, die sich mit dem Thema befassen. Man mag gegebenenfalls ein Dienstleistungszentrum aus dem vorhandenen Personal und den entsprechenden Sachmitteln errichten. Die Schaffung neuer Stellen ist nicht erforderlich.
10. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 50 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Dienstleistungszentrum Migration und Integration (3 Stellen)
Die Vorlage verweist darauf, dass es nach den Erfahrungen des Krisenstabs „Unterbringung kommunal zugewiesenen Flüchtlinge“ auch in Zukunft unerlässlich sei, dass die beteiligten Fachbereiche dauerhaft eng zusammenarbeiten. Die genannte Beratungsstelle im Dienstleistungszentrum Migration und Integration solle zukünftig gewährleisten, dass alle nach Dortmund zu wandernden Menschen über die Stadt und die Möglichkeiten, ihre individuellen Bedarfe zu decken, informiert sind. Schon die Begründung weist in ihrem Wortlaut darauf hin, dass es der Neuschaffung dieser fünf Stellen nicht bedarf. Es geht um die Erfahrungen des Krisenstabs. Zum jetzigen Zeitpunkt, und das möge durch die Sicherung der Ostgrenze Deutschlands auch so bleiben, ist eine weitere „Flüchtlingskrise“ nicht ersichtlich. Es wird und darf bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen sicher immer wieder Asylsuchende in Dortmund geben, ebenso wie einige anders begründete Zuwanderung. Das Erfordernis eines Dienstleistungszentrums Migrationen und Integration mit fünf Stellen kann jedoch in Anbetracht der derzeitigen Sach- und Rechtslage nicht erkannt werden. Die Stadt Dortmund hat es in Zeiten der Krise geschafft, die Unterbringung und sonstige Betreuung von Zuwanderern zu gewährleisten. Ein Aufblähen des Personalhaushalts ohne ersichtlichen Grund und nur aus Gründen der Klientelpolitik darf es nicht geben. Wie auch in der Vorlage ausgeführt, gibt es verschiedene Stellen, die sich mit dem Thema befassen. Man mag gegebenenfalls ein Dienstleistungszentrum aus dem vorhandenen Personal und den entsprechenden Sachmitteln errichten. Die Schaffung neuer Stellen ist nicht erforderlich.
Das gilt umso mehr, als bereits fünf Stellen für das Dezernatsbüro 5 zu der gleichen Thematik geplant sind.
11. (Zurückgezogen, da es sich um eine Bitte um Stellungnahme handelt, die unter der lfd. Nr. 10 der DS-Nr. 22100-21-E28 zu finden ist.)
12. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Stadtamt 50 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Kommunales Integrationsmanagement und Casemanagement (5,50 Stellen)
Die Vorlage verweist hier pauschal auf die zentralen Ziele der Nordrhein-westfälischen Integrationsstrategie, die darin bestünde, Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter zu verbessern, die staatlichen Institutionen und Strukturen zu öffnen und insbesondere den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Dabei stünden Anpassungen, Ausbau und Vernetzung vorhandener Strukturen, zielgruppenspezifischere Ansprachen und Angebote sowie insbesondere der verbesserte Zugang zu einem Fall Management und die Sicherstellung von lückenlosen Übergängen im Mittelpunkt Es stellt sich die Frage, warum nach vielen Jahren der versuchten und zu großen Teilen gescheiterten Integration nunmehr ein Management erforderlich ist. Die in der Vorlage geschilderten unterschiedlichen und parallel auftretenden Lebenslagen und Herausforderungen, insbesondere der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die bereits länger hier leben, sind diejenigen, die jeden Bürger betreffen.
Jeder Bürger ist mit unterschiedlichen Lebenslagen und Herausforderungen konfrontiert und muss diese im Wesentlichen auch allein meistern. Sicher ist bei Vorliegen von zum Beispiel Sprachbarrieren Hilfe erforderlich. Darüber hinaus gehend ist eine überbordende Fürsorge jedoch nicht geboten. Jeder, der in diesem Land und in dieser Stadt lebt, hat auch eine gewisse Bringschuld und ist für sein Fortkommen und für seine Integration in großen Teilen selbst verantwortlich.
Einer Managementstelle im Sinne einer Koordinationsstelle bedarf es daher nicht.
13. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, folgende Stellenneuschaffungen im Dezernatsbüro 5 nicht durchzuführen und zu streichen:
- Kommunales Integrationsmanagement (1 Stelle)
Die Vorlage verweist hier pauschal auf die zentralen Ziele der Nordrhein-westfälischen Integrationsstrategie, die darin bestünde, Teilhabechancen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte weiter zu verbessern, die staatlichen Institutionen und Strukturen zu öffnen und insbesondere den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Dabei stünden Anpassungen, Ausbau und Vernetzung vorhandener Strukturen, zielgruppenspezifischere Ansprachen und Angebote sowie insbesondere der verbesserte Zugang zu einem Fall Management und die Sicherstellung von lückenlosen Übergängen im Mittelpunkt.
Es stellt sich die Frage, warum nach vielen Jahren der versuchten und zu großen Teilen gescheiterten Integration nunmehr ein Management erforderlich ist. Die in der Vorlage geschilderten unterschiedlichen und parallel auftretenden Lebenslagen und Herausforderungen, insbesondere der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte, die bereits länger hier leben, sind diejenigen, die jeden Bürger betreffen.
Jeder Bürger ist mit unterschiedlichen Lebenslagen und Herausforderungen konfrontiert und muss diese im Wesentlichen auch allein meistern. Sicher ist bei Vorliegen von zum Beispiel Sprachbarrieren Hilfe erforderlich. Darüber hinaus gehend ist eine überbordende Fürsorge jedoch nicht geboten. Jeder, der in diesem Land und in dieser Stadt lebt, hat auch eine gewisse Bringschuld und ist für sein Fortkommen und für seine Integration in großen Teilen selbst verantwortlich.
Einer Managementstelle im Sinne einer Koordinationsstelle bedarf es daher nicht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt alle o.g. Anträge der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
1. Wegfall unbesetzter Stellen
Jede sechste der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung unbesetzten Stellen wird dauerhaft aus dem Stellenplan gestrichen. Die Umsetzung soll gleichmäßig über die Dezernate erfolgen, wobei Stellen bei den Bürgerdiensten, bei den Ordnungspartnerschaften, im Gesundheitsamt und Stellen zur Bearbeitung von Bauanträgen ausgenommen sind.
Einsparpotenzial: ca. 5,5 Millionen Euro pro Jahr
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
2. Rückführung des Personalbestandes auf das Jahr 2021
Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung ist ab dem Haushaltsjahr 2023 das Stellenvolumen wieder auf das des Jahres 2021 abzusenken. Der Wegfall der Stellen erfolgt im Rahmen von Fluktuation und des Ausscheidens von Beschäftigten im demografischen Wandel.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
10. Instandhaltung von Straßen, Rad- und Gehwegen
Zur besseren Instandhaltung von kommunalen Straßen, Rad- und Gehwegen werden 1 Million Euro in 2022 zusätzlich bereitgestellt, wobei mindestens 300.000 Euro für Rad- und Gehwege zu verwenden sind.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
1. Klimarücklagen
Die Stadt Dortmund bildet für zukünftige Schäden, ausgelöst durch den Klimawandel, Rücklagen in Höhe von 727.123.850,17 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
2. Laubbläser durch Besen ersetzen
Die Stadt Dortmund verbietet motorbetriebene Laubbläser und beschließt, stattdessen emissionsarme und leise Straßenbesen zu verwenden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ ab.
3. Dach- und Fassadenbegrünung mit Hopfen
Zur Verbesserung der Luft- und Lebensqualität werden geeignete städtische Dächer und Fassaden mit Hopfen begrünt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab.
4. Förderung von Balkonsolarkraftwerken
JedeX DortmunderX mit Balkon soll eine Förderprämie erhalten, falls dort ein Balkonsolarkraftwerk errichtet wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab.
5. Solar-Syndikat-Gesetz
Zur Vermarktung und zur Erhöhung des Profits möge die Stadt Dortmund ein Solar-Syndikat gründen, das notfalls über korrupte Lobby-Arbeit erneuerbare Energie so attraktiv macht, wie dreckiger Kohlestrom es bereits ist. Das Solar-Syndikat soll ausreichend Steuergeld bekommen, um alle zu korrumpieren und den/die neuen WirtschaftsministerX so oft zum Essen einzuladen, wie es sich sonst nur CDU-Bundestagsabgeordnete der Mittelschicht leisten können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
7. Antrag auf Errichtung von Mautstellen für sogenannte SUV
Für das kommende Haushaltsjahr 2022 werden die Kosten für Mautstellen für sogenannte SUV in die Planung mit einbezogen.
Diese Mautstellen sollen an allen Einfallstraßen, welche in die Innenstadt bzw. auf den Wallring führen, errichtet werden.
Geeignete Standorte hierfür wären z.B. an der Ruhrallee zwischen der Abfahrt B1/Wallring, Märkische Straße nach Abfahrt B1, Hamburger Straße unmittelbar zwischen der Kreuzung Heiliger Weg und Wallring, an der Bornstraße unmittelbar hinter den Bahngleisen, an der Münsterstraße zwischen der Einmündung Steinstraße und Wallring, an der Schützenstraße unmittelbar vor dem Bahntunnel, an der Rheinischen Straße nach Einmündung der Möllerstraße und dem Wallring und die Hohe Straße in Höhe der Einmündung der Poststraße.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
8. Bau einer Pop-Up-Brücke
Die Stadt erarbeitet (gerne auch in Teamarbeit mit der INTERMODELLBAU) und realisiert eine Pop-Up-Brücke über die Stichstraße an den Westfalenhallen.
Bei einer Pop-Up-Brücke handelt es sich um einen mobilen Bau, der die Nutzung der Stichstraße ohne Unterbrechungen seitens der Westfalenhalle ermöglicht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
10. Demogeld für die Antifa
Der Rat beschließt, den Mitgliedern der Antifa ein Demogeld in Form einer Aufwandsentschädigung von 15 Euro für die Teilnahme an Gegenprotesten zu rechten Aufmärschen und Veranstaltungen zu zahlen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab.
11. Noch nettere Toilette: Bereitstellung von Menstruationsprodukten in Toiletten öffentlicher Gebäude
Die Stadt Dortmund stellt auf Toiletten kostenfrei Tampons in mindestens zwei verschiedenen Größen und Binden in zwei Größen bereit.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI und der Fraktion DIE LINKE+ ab.
12. Kostenloser ÖPNV und 365 €-Ticket
Die Stadt Dortmund ermöglicht eine kostenfreie bzw. kostenreduzierte Nutzung des öffentlichen Nahverkehres in Dortmund.
SchülerX, Studierende, SeniorX und BesitzerX eines Dortmund Passes erhalten in Zukunft automatisch eine Rabattierung ihres Monatstickets auf 0 Euro. Die Differenz zwischen diesen 0 Euro und dem normal im VRR üblichen Preis übernimmt die Stadt Dortmund. Jeder andere Dortmunder BürgerX soll die Möglichkeit haben mit einem 365 € Jahresticket Bus und Bahn fahren zu können. Auch hier wird die Differenz des Normalpreises und dem Dortmunder Preis von der Stadt übernommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
13. Maßnahme zur Stärkung und Aufrechterhaltung des lokalen Kulturgutes Bier
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Bau und der Betrieb eines Bierbrunnens.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
14. Kostenlose Stadtbibliothek
Die bisher erhobenen Jahresgebühren für die Nutzung der Stadtbücherei werden ersatzlos gestrichen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
15. Freibad Aplerbeck
Rechtzeitig zur kommenden Freibadsaison wird der Marktplatz in Aplerbeck um Umkleidekabinen und Liegestühle ergänzt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
16. Sponsoren-Brücken
Zukünftige Bauten wie Brücken und öffentliche Gebäude werden nach ihren Sponsoren und dahinter verborgenen Lobbyinteressen benannt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die FRAKTION/Die PARTEI ab.
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23047-21-E1)
Hundesteuer
Die Fraktion DIE LINKE+ beantragt, die Hundesteuersatzung der Stadt Dortmund in der seit dem 1. Januar 2015 gültigen Fassung zum nächstmöglichen Termin zu ändern. Die konkreten Änderungsvorschläge im Detail sind der DS-Nr.: 23047-21-E1 zu entnehmen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
35. Förderung Projekt der AWO Dortmund „Do it – Zugang zu Arbeit und Ausbildung junger eingewanderter Frauen in Dortmund“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektfinanzierung der AWO für eingewanderte Frauen oder Frauen mit Migrationshintergrund bis 25 Jahre für den vorgelegten Projektzeitraum zu übernehmen. Nach Ablauf der Projektphase ist zu prüfen, ob oder wie das Projekt fortgeführt werden könnte.
Kosten: 414.000 Euro für zwölf Monate mit zwei Projektgruppen im Zeitraum von Anfang 2022 bis 2023
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
13. Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte
Die Verwaltung entwickelt einen transparenten Kriterienkatalog für eine Zusatzvergütung für Tarifbeschäftigte der Stadtverwaltung in allen Entgeltgruppen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E9)
6. Seilbahn für die Innenstadt
Die Stadt Dortmund beauftragt extern eine Machbarkeitsstudie für eine Seilbahn als Alternative zur H-Bahn bzw. Stadtbahn. Dabei sollen mehrere mögliche Routenführungen geprüft werden.
Diese Prüfung soll in die Aufstellung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes integriert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
9. Sozialberatung für alle Menschen in allen Lebenslagen in den Aktionsräumen soziale Stadt
Im kommenden Haushalt werden in den Aktionsräumen Soziale Stadt jeweils die finanziellen Mittel für eine Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung gestellt, Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, in den Aktionsräumen soziale Stadt, jeweils 1 Stelle in der Sozialberatung zur Verfügung zu stellen, mit dem Ziel eine niederschwellige Erstberatung für alle BürgerX, mit Probleme in allen Lebenslagen, anbieten zu können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.
17. Mülleimer mit Pfandringen
Die Stadt Dortmund stattet alle städtischen Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen aus.
Die Verwaltung prüft die Ausstattung städtischer Mülleimer im gesamten Stadtgebiet mit Pfandringen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überwiesen wird.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Antrag der aus der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 24.11.21, als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:
1. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
c) Die Elternbeitragssatzung soll dahingehend geändert werden, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i.H.v. 200 € erhalten. Hinsichtlich der längstens möglichen Anzahl an Partnerschaftsmonaten (zurzeit 4 Monate) ergibt sich somit ein maximaler Betrag von 800 € je Kind, der ausschließlich für fällige Beiträge in der frühkindlichen Bildung und Betreuung verwandt werden soll. Die Verwaltung wird gebeten, dem Rat im ersten Quartal 2022 eine geänderte Beitragssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Hierdurch entstehen folgende Kosten: Mit jährlicher Indexsteigerung von 2,5 % August bis Dezember 2022: 250.000 €, 2023: 609.000 €, 2024: 630.000 €, 2025: 646.000 €
Folgende Anträge wurden von den Fraktionen zurückgezogen (u. a. erledigt aufgrund anderer Abstimmungen):
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22812-21-E1)
Die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie bleiben bis zum 31.12.2022 ausgesetzt. Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Vorlage zur Umsetzung vorzulegen.
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E33)
49. Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS
Zur Entlastung von Familien und Alleinerziehenden mit niedrigem Einkommen werden in der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kitas, Kindertagespflege und OGS ab dem Kindergartenjahr 2022/23 Jahreseinkommen bis 30.000 Euro beitragsfrei gestellt. Durch die Anhebung der Beitragsfreiheitsgrenze werden zusätzlich ca. 1170 einkommensschwache Familien in Dortmund entlastet. Der Haushalt des Jugendamtes wird um die entsprechenden Einnahmeausfälle aufgestockt.
50. Young Carer –Erarbeitung einer Konzeption des Jugendamtes und Unterstützung des Projekts Seelenpflaster
Young Carer sind pflegende Kinder und Jugendliche, die sich um ihre ganz oder teilweise chronisch kranken oder behinderten Familienangehörigen kümmern. In Deutschland betrifft das nach Schätzungen ca. 225.000 Kinder, in Dortmund mindestens mehrere Hundert. Die Verwaltung hat in einer Vorlage weitere Prüfungen angekündigt. Das Projekt Seelenpflaster der Diakonie ist bereits jetzt eine niedrigschwellige Anlaufstelle für die betroffenen Kinder. Ziel ist die Stärkung, Beratung und Förderung der betroffenen Kinder, Jugendlichen und deren Familiensysteme. Zurzeit gibt es dort eine Stelle, der Bedarf steigt.
a) Für eine Bestandsaufnahme der Situation von Young Carern in Dortmund, die Entwicklung niedrigschwelliger Konzepte sowie eine professionelle und rechtskreisübergreifende Öffentlichkeitsarbeit, mit der neben den betroffenen Familien auch Arztpraxen, Kliniken, Pflege- und Krankenkassen erreicht werden, werden 100.000 Euro zur Verfügung gestellt.
b) Zur Unterstützung des Projekts Seelenpflaster der Diakonie werden 93.000 Euro zur Einrichtung einer zusätzlichen Personalstelle zur Verfügung gestellt.
51. Temporäre Spielstraßen
Der AKJF hat sich bereits grundsätzlich für die Einrichtung temporärer Spielstraßen ausgesprochen. Aktuell läuft eine rechtliche Prüfung der Verwaltung hinsichtlich der Realisierung der Spielstraßen. Bei einer positiven Prüfung sollte umgehend mit der Erarbeitung einer Konzeption unter Einbeziehung interessierter Betreiber-Initiativen begonnen werden. Für die Erarbeitung einer Konzeption sowie zur Unterstützung von Nachbarschaftsinitiativen, Vereinen oder anderen Organisationen zum Betrieb von temporären Spielstraßen sowie zur Anschaffung und Lagerung der dafür benötigten Spielgeräte und anderer Materialien werden 50.000 Euro zur Verfügung gestellt.
52. Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen
Die Zahl von Kindern und Jugendlichen mit psychischen oder psychiatrischen Krankheitsbildern hat durch und während der Corona-Pandemie erkennbar zugenommen. Dazu zählen insbesondere Depressionen sowie die signifikante Zunahme von Suizidversuchen. Das bestätigen die öffentlichen Äußerungen des Leiters der Dortmunder Kinderklinik. Dieser Dortmunder Befund wird gestützt durch zahlreiche Hinweise auf die psychische Belastungssituation von Kindern und Jugendlichen unter anderem aus dem schulischen Bereich oder den Erziehungsberatungsstellen.
Zur Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes für Kinder und Jugendliche in Dortmund wird im Jugendamt zunächst befristet für drei Jahre ein entsprechender Projektbereich eingerichtet und mit einem/ einer im Themenfeld erfahrenen wissenschaftlichen Mitarbeitenden und einer Verwaltungskraft besetzt.
Ziel des Projektbereichs im Jugendamt ist es, durch Gespräche mit Kostentragenden den Handlungsbedarf für Versorgungsangebote zu quantifizieren und Maßnahmenschritte für eine Verbesserung des psychotherapeutischen Angebotes in Dortmund zu entwickeln. Begleitend sind alle notwendigen Maßnahmen zu entwickeln, um die Sensibilität für die Themen „Depression“ und „psychische Störung“ in Bildungseinrichtungen zu verankern und Schritte ins Hilfesystem zu systematisieren und zu erleichtern. Rechtszeitig vor Ende der Befristung legt die Verwaltung eine Evaluation der Arbeit des Projektbereichs vor.
53. Jugendkulturarbeit Fritz-Henßler-Haus
Für die Förderung von Kulturprojekten mit Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in Zusammenarbeit mit der freien und offenen Kulturszene in Dortmund werden im Haushalt 2022 für den Bereich der Jugendkulturarbeit im FHH 50.000 Euro zur Verfügung gestellt. Begründung: Durch die Coronapandemie sind insbesondere auch in der Jugendkulturarbeit Projekte und bisherige Zusammenhänge abgebrochen. Die Förderung soll dazu dienen, diese Zusammenhänge wieder zu beleben und Jugendliche mit der freien Kulturszene zusammenzubringen.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21449-21)
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, bei der Aufstellung des Stellenplans 2022 die bisherigen 30 befristeten Planstellen der Task Force Corona zu entfristen und zur Verstärkung der Präsenz der Stadt Dortmund beim Kommunalen Ordnungsdienst anzubinden.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
11. Reform der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund
1. Um Familien und Alleinerziehende mit geringem Einkommen zu entlasten, soll die Beitragspflicht für die Betreuung in Kitas, Kindertagespflege oder in der OGS mit einem Jahreseinkommen von bis zu 30.000 Euro ab dem Beitragsjahr 2022/2023 entfallen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob die Elternbeitragssatzung dahingehend geändert werden kann, dass Eltern bzw. Alleinerziehende für Kinder, für die sie den Partnerschaftsbonus beim Elterngeld bezogen haben, je absolvierten Monat ein Beitragsguthaben i. H. v. 200 Euro erhalten können. Dieses Guthaben kann für ab dem 01.08.2022 fällige Beiträge verwandt werden und gilt dann für Kinder, die nach dem 31.07.2019 geboren wurden.
12. Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des Projekts SCHLAU für 2022 und 2023 Die finanzielle Förderung für das Projekt SCHLAU wird von jährlich 70.000 Euro bisher auf 93.600 Euro für 2022 und 94.800 Euro für 2023 erhöht.
13. Einrichtung einer zusätzlichen Planstelle in der Erziehungsberatung beim Jugendamt
Zur Optimierung der Angebote ist eine personelle Aufstockung durch eine zusätzliche Planstelle erforderlich.
30. Projekt Ermittlungsdienst Abfall
Die Verwaltung wird gebeten, nach Ablauf des ersten Projektjahres eine Zwischenbilanz aufzustellen und aktuelle Fallzahlen aus der Evaluation zu veröffentlichen. Sollten die vorliegenden Fallzahlen für die Fortführung des Projektes sprechen, wird die Verwaltung gebeten zeitnah ein Konzept vorzulegen, wie das Projekt nach Ablauf der Projektphase im August 2022 ohne Unterbrechung fortgeführt werden könnte. Mit dem vorgelegten Konzept sollte auch die Ausstellung der Bußgeldbescheide optimiert werden.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E32)
9. Dortmunder Kunstverein
Der Dortmunder Kunstverein erhält einen Zuschuss in Höhe von 60.000 Euro für die Aufstockung des Personals und für Projektarbeit. Dieser Zuschuss ist zu verstetigen bzw. jährlich den Rahmenbedingungen anzupassen.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
3. Weitere Aussetzung der Beherbergungsabgabe
Die Beherbergungsabgabe bleibt bis zum 31.12.2022 ausgesetzt.
Mindereinnahmen: 1,5 Millionen Euro in 2022, abzüglich Verwaltungsaufwand von ca. 90.000 Euro
4. Weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie
Für die Außengastronomie werden bis 31.12.2022 keine Sondernutzungsgebühren erhoben.
Mindereinnahmen: 315.000 Euro in 2022
9. Förderung von Angeboten für ältere LSBTI
Die Verwaltung wird aufgefordert, die Förderung für die LSBTI-Seniorinnen- und Seniorenarbeit, die heute über den SLADO e.V. abgewickelt wird, ab 2022 auf 5.000 Euro pro Jahr zu erhöhen. Die Mittel sind direkt an den Verein Kommunikations Centrum Ruhr e.V. (KCR) auszuzahlen.
11. Schnellere Beseitigung von Angst-Räumen
Um Angst-Räume in der Stadt baulich schneller zu beseitigen, erhält das Tiefbauamt zusätzliche investive Mittel von 0,5 Millionen Euro in 2022.
14. E-Sport
Die Verwaltung wird aufgefordert, ein Konzept zur Einführung einer jährlich stattfindenden eSport-Stadtmeisterschaft zu erarbeiten. Dabei sind vorrangig die Vereine und Einrichtungen einzubeziehen, die eSport anbieten. Für die Erarbeitung des Konzeptes wird ein Budget von 20.000 Euro zur Verfügung gestellt.
15. Digitales Medienangebot der Stadt- und Landesbibliothek
Der Medienetat der Stadt- und Landesbibliothek wird um 0,13 Euro auf 1,69 Euro pro Dortmunder Einwohner/in pro Jahr angehoben, um das digitale Medienangebot verbessern zu können.
Mehrausgaben: 78.000 Euro
18. Damenhygieneartikel
Die Verwaltung wird beauftragt, an zehn exemplarischen Standorten im Stadtgebiet an weiterführenden Schulen und öffentlichen Gebäuden Automaten aufzustellen, an denen sich junge Mädchen und Frauen kostenlos mit Damenhygieneartikeln versorgen können. Nach einem Jahr sollen die Erfahrungen evaluiert und vorgelegt werden. Bei positiven Erfahrungen soll das Angebot sukzessive auf das Stadtgebiet ausgeweitet werden.
19. Fördermittelmanagement
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im ersten Quartal 2022 ein ganzheitliches Konzept für ein stadtweites, zentrales Fördermittelmanagement vorzulegen. Ziele müssen eine effizientere Identifikation, Beantragung, ein konsequentes Umsetzungscontrolling und die Abrechnung von Förderprogrammen sein. Das Konzept ist mit Maßnahmen- und Zeitplänen zu unterlegen.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) ruft erneut folgende, unter 2.1 und 2.1.1 geführten Vorlagen zur Abstimmung auf.
1. Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21)
2. Beratung des Haushaltsplanwurfes 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22100-21-E1)
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass in die Fortschreibung des Haushaltsplanentwurfes noch zwei weitere Sachverhalte zu berücksichtigen sind, die aufgrund des Redaktionsschlusses für die Erstellung der Veränderungsliste nicht mehr berücksichtigt werden konnten.
Hierbei handelt es sich um die finanziellen Auswirkungen gemäß der folgenden Vorlagen:
Sportbewegter Sozialraum Scharnhorst-OST
(Drucksache Nr.: 21664-21)
Erweiterung und Finanzierung Neubau Mooskamp (nichtöffentlich)
(Drucksache Nr.: 21809-21)
Die o. g. Vorlagen werden in der Ratsvorlage zum Haushaltsplan berücksichtigt.
Weiterhin weist er darauf hin, dass für das Haushaltsjahr 2024 eine höhere Ausrichtung des Sondervermögens Grundstücks und Vermögensverwaltungsfond Dortmund eingeplant wird. Das wird ebenfalls in der Ratsvorlage zum Haushaltsplan berücksichtigt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Würdigung und Einbeziehung aller bisher gefassten Empfehlungen an den Rat, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 mitsamt dem Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2022 entsprechend der Beratungsfolge.
Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 durch den Rat der Stadt Dortmund am 16.12.2021 vorgesehen.
2.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die aus den Anlagen 2 bis 4 resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 (Anlage 1) sowie die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 (Anlage 5).“
127
Zu dieser Empfehlung des AFBL gibt es folgendes Schreiben der Verwaltung vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22100-21-E38) zur Korrektur:
„… ich bitte Sie, zu der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften folgende Korrekturen (durchgestrichen) zur berücksichtigen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22100-21-E31)
10. Grüne Garagendächer für Dortmund
Garagendächer sollen begrünt werden. Hierzu wird jedes Garagendach in dichtbebauten Gebieten der Stadt Dortmund und im Bereich von Hitzeinseln mit 600 Euro gefördert. In den anderen Gebieten der Stadt Dortmund mit 400 Euro. Für diese Förderung sollen in 2022 400.000 Euro, in 2023 800.000 Euro sowie in 2024 800.000 Euro bereitgestellt werden. Für die Vergabe der Mittel des Förderfonds erarbeitet die Verwaltung ein Konzept, das eine Einkommensgrenze der Fördermittelnehmer*innen definiert, ab der diese anspruchsberechtigt sind. Eine entsprechende Bedarfslage ist nachzuweisen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag
mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
35. Förderung Projekt der AWO Dortmund „Do it – Zugang zu Arbeit und Ausbildung junger
eingewanderter Frauen in Dortmund“
Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektfinanzierung der AWO für eingewanderte Frauen oder Frauen mit Migrationshintergrund bis 25 Jahre für den vorgelegten Projektzeitraum zu übernehmen. Nach Ablauf der Projektphase ist zu prüfen, ob oder wie das Projekt fortgeführt werden könnte.
Kosten: 414.000 Euro für zwölf Monate mit zwei Projektgruppen im Zeitraum von Anfang 2022
bis 2023
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit überwiesen wird.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 22100-21-E30)
5. Abschaffung der Vergnügungssteuer auf sexuelle Dienstleistungen („Sexsteuer“)
Die Vergnügungssteuer für sexuelle Dienstleistungen und die Verschaffung von Gelegenheiten zu sexuellen Handlungen wird abgeschafft.
Mindereinnahmen: bei voller Öffnung der Betriebe 450.000 Euro abzüglich 28.500 Euro
Verwaltungsaufwand (Zahlen von 2019), bei Stand 2020 netto 93.500 Euro
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und den
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.
6. Abschaffung der Hundesteuer ab 2023
Die Hundesteuer wird ab dem Jahr 2023 dauerhaft abgeschafft.
Mindereinnahmen: 4,5 Millionen Euro ab 2023, abzüglich 170.000 Euro Verwaltungsaufwand
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung,
Anregungen und Beschwerden und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften überwiesen wird.
7. Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes
Für den öffentlichen Gesundheitsdienst werden in 2022 und 2023 zusätzliche Mittel in Höhe von 1 Million Euro für befristetet einzustellendes Personal bereitgestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, dass der geänderte Antrag zur Beschlussfassung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, den
Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung und den Ausschuss für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen wird.“
Weiter liegt dem Rat der Stadt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) aus seiner Sitzung am 14.12.2021 mit der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21644-21-E1) vor:
„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus seiner Sitzung vom 02.09.2021 vor:
zu TOP 4.2.1
Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21644-21-E1)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 16.08.2021 vor:
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit ein, im Rahmen eines Pilotprojektes die Sicherheit der Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst durch das Tragen von sog. Bodycams zu verbessern?
2. Wie schätzt die Verwaltung die Akzeptanz der Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst für ein solches Projekt ein?
3. Gibt es bereits Erfahrungen aus anderen Kommunen und wenn ja welche?
4. Wie hoch werden die Kosten für ein solches Pilotprojekt geschätzt?
5. Wie kann die Datensicherheit gewährleistet werden?
6. Welche Probleme sieht die Verwaltung bei der Durchführung eines solchen Pilotprojektes und welche Lösungsansätze gibt es?
Begründung:
Auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Dortmund werden immer häufiger Opfer von verbalen Attacken und tätlichen Angriffen. Durch das Inkrafttreten der Neufassung des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) ist mittlerweile der Einsatz von Bodycams für Ordnungskräfte möglich. Erfahrungen der Polizei haben gezeigt, dass der Einsatz durchaus eine deeskalierende Wirkung erzielen kann. …“
Rm Weber (CDU) schlägt vor, die Angelegenheit an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) zu überweisen und auch dort die Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt zu bekommen.
Rm Schilff (SPD) erklärt, damit einverstanden zu sein.
StR Uhr führt aus, dass man hier Neuland betrete. Über den Einsatz von Bodycams hätten die Stadt Dortmund und auch andere kommunale Ordnungsämter bisher keinerlei Erfahrungen. Die hier gestellten Fragen seien sinnvoll und effizient, die Beantwortung würde jedoch Zeit in Anspruch nehmen und könne nicht schon zur nächsten Sitzung erfolgen.
Rm Nienhoff (CDU) bittet im Zusammenhang mit den Ausführungen des Herrn StR Uhr um eine Stellungnahme des Personalrates zur entsprechenden Sitzung bezüglich der Beteiligung und Akzeptanz der Mitarbeitenden, da auch er finde, dass dies ein wichtiges Thema sei, das hierdurch noch ergänzt werden müsse.
Rm Schilff gibt an, dass man insbesondere weil es sich um Neuland handele nicht erwarte, dass die Fragen schon zu kommenden Sitzung beantwortet würden. Er empfiehlt bei der Recherche nicht nur die Polizei, sondern zum Beispiel auch die DB Sicherheit zu berücksichtigen, die in Nordrhein-Westfalen einen Pilotversuch durchführe.
Herr Mülle (Personalrat) bestätigt, dass der von Herrn Uhr beschriebene Weg der richtige sei. Die Gemengelage sei sehr unterschiedlich und daher sei es beispielsweise auch wichtig, mit den richtigen Fragen an den Fachbereich heranzutreten. Der Personalrat werde dies begleiten und eine Stellungnahme abgeben.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) überweist die Angelegenheit in den ABöOAB. Die Stellungnahme der Verwaltung wird in einer der kommenden Sitzungen schriftlich sowohl dem APOD als auch dem ABöOAB vorgelegt.
Hierzu (Drucksache Nr.: 21644-21-E1) und zu den Anträgen der Fraktionen von CDU und B´90/Die Grünen (unter Drucksache Nr.: 22498-21) und der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 22703-21-E1) aus der Sitzung des ABöOAB vom 09.11.2021 liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Der Einsatz sogenannter Bodycams dient der weiteren Verbesserung des Schutzes der Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Die Einsatzkräfte werden immer häufiger Adressaten von verbalen Attacken und tätlichen Angriffen. Der Streifendienst soll durch deren Einsatz sicherer werden. Bodycams können abschreckend und deeskalierend wirken und zu Beweissicherungszwecken dienen – in erster Linie bei festgestellten ordnungsrechtlichen Verstößen, im Hinblick auf Übergriffe sicherlich auch im Einzelfall bei Straftaten. Ein Pilotprojekt wird unter den Mitarbeitenden befürwortet.
Frage 2:
Die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden im Außendienst des KOD ist nach einer aktuell durchgeführten Umfrage hoch. Unter den knapp 50 Befragten sind 11 Mitarbeitende, die sich noch unsicher sind und daher zunächst ein Pilotprojekt - ähnlich wie vor der Einführung des sogenannten "Einsatzmehrzweckstockes ausziehbar" (EMS-A) im Jahr 2019 - befürworten. Ein Mitarbeitender steht der Einführung bisher negativ gegenüber. Die übrigen Einsatzkräfte sehen der Anschaffung positiv entgegen.
Frage 3: Die Stadt Bonn hat im Doppelhaushalt 2021/22 bereits finanzielle Mittel in Höhe von ca. 30.000 € für die Anschaffung von Kameras zur Verfügung gestellt. Es ist dort angedacht, alle Streifendienstkräfte des Außendienstes (in Bonn sind es derzeit 26) sowie Teile des Verkehrsdienstes (in reduzierter Form, gegebenenfalls 1 x pro Team) mit einer Bodycam auszustatten. Jedoch werden hier noch aktuell Fragen zum Datenschutz beantwortet werden müssen. Soweit ersichtlich verfügt bisher noch keine andere Großstadt in NRW über praktische Erfahrungen mit dem Tragen der sogenannten Bodycams. Eine Umfrage am 18.11.21 hat aber ergeben, dass sich der Großteil der Großstädte intensiv mit dem Einsatz für ihre kommunalen Ordnungsdienste beschäftigt.
Frage 4:
Die Ermittlung der Kosten ist bisher nicht abgeschlossen. Nach ersten Recherchen ist bei den reinen Anschaffungskosten von mindestens 1.100 € je Einheit (Bodycam und Übertragungs- /Ladeeinheit) zu rechnen. In Bonn wurden ähnliche Anschaffungsaufwendungen für das dort gewählte Modell genannt. Hinzu kommen Kosten für Speichermedien, Übertragungssoftware und Zubehör. Diese Kosten sind abhängig von der Modellwahl und können bisher nicht verifiziert werden.
Frage 5:
Gemäß des Erlasses des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.08.2021 zu § 24 OBG bezüglich der Ausstattung der Mitarbeitenden der Ordnungsbehörden und der Dienstfahrzeuge mit sogenannten Bodycams sind die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu beachten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten zu treffen. Die Aufzeichnungen sind so aufzubewahren, dass ein Zugriff von Unbefugten ausgeschlossen ist. Jeder Verarbeitungsschritt ist zu protokollieren, insbesondere jeder Zugriff. Die von Aufzeichnungen betroffenen Personen haben ein Auskunftsrecht nach Artikel 15 DS-GVO, § 12 DSG NRW. Die Weiterverarbeitung der Daten zu besonderen Zwecken, insbesondere die Nutzung zu statistischen und zu Fortbildungszwecken, richtet sich nach Artikel 89 DS-GVO und §§ 9, 17 DSG NRW. Zu einer datenschutzkonformen Verwendung der Bodycams sind noch weitere Abstimmungen unter Beteiligung der behördlichen Datenschutzbeauftragten erforderlich.
Frage 6:
Das Pilotprojekt wird zeigen, welche Akzeptanz die Bodycam bei der Bürgerschaft erzielt bzw. welche Wirkung sie auf die Mitarbeitenden hat. Mit der Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW (OBG) haben die Ordnungsbehörden die Befugnis erhalten, bei Bedarf moderne Technik einzusetzen. Die betreffenden Ordnungskräfte werden für den Einsatz mit den Aufzeichnungsgeräten angemessen/intensiv geschult. Dies bezieht sich sowohl auf die rechtlichen Grundlagen (z. B.: Wann darf die Kamera eingeschaltet werden, wann nicht? Zugriffsberechtigungen zum Datenmaterial, Aufbewahrungs- und Löschungsfristen etc.), wie auch auf die praktische Handhabung und Bedienung der Hard- und Software. Diese Schulungen müssen – analog der Schulungen zur Bedienung des „Einsatzmehrzweckstock ausziehbar“ oder der Eingriffstechniken – dauerhaft in das Fortbildungskonzept der Einsatzkräfte integriert werden.
Ergänzend zum Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 09.11.2021:
zum Top 4.2.2: Hierzu lag die Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen DS.Nr. 22498-21 und eine Anfrage der CDU-Fraktion DS.Nr. 22498-21-E2 sowie ein Antrag der CDU-Fraktion DS. Nr. 22498-21-E3, vor.
zum Top 4.2.9: Hierzu lag ein Antrag der SPD-Fraktion DS.Nr. 22703-21-E1 vor
Zu den oben genannten Anfragen und dem vorliegenden Antrag antworte ich wie folgt:
Die Verwaltung wird ein Gesamtkonzept zum Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst, als vorgesehenes Pilotprojekt, unter Berücksichtigung aller genannten Aspekte aus den vorliegenden Anfragen und Anträgen erarbeiten und dem Fachausschuss vorstellen.
Die Frage 5 aus der Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen DS.Nr. 22498-21 beantworte ich wie folgt:
Wie bereits dargelegt, sollen Bodycams der weiteren Verbesserung des Schutzes der Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) dienen. Die Tatsache, dass die im Rahmen ordnungspartnerschaftlicher Streifen eingesetzten Polizeibeamten*innen bereits über Bodycams verfügen, macht eine Ausstattung mit Bodycams beim KOD jedoch nicht überflüssig. Zum einen findet eine Vielzahl von Präsenzstreifen und konkreten Einsätzen des KOD ohne eine Beteiligung der Polizei statt. Zum anderen kann es auch im Rahmen ordnungspartnerschaftlicher Streifeneinsätze durchaus hilfreich sein, wenn der/die städtische Mitarbeitende die Kamera einschaltet und das Einsatzgeschehen so aus seinem Blickwinkel festgehalten wird. Gegebenenfalls führen Bodycams, die beide Behördenvertreter*innen tragen, in der Wahrnehmung der Bevölkerung allgemein bzw. durch Täter*innen bei konkreten Delikten auch zu einer höheren Akzeptanz und Respektierung der Einsatzkräfte – städtische Mitarbeitende werden dann nicht als „Einsatzkräfte zweiter Klasse“ wahrgenommen. Dieser Aspekt könnte im Rahmen der vorgesehenen Pilotphase ebenfalls betrachtet werden. …“
Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, dass sich seine Fraktion darüber freue, dass das Projekt nun anlaufe und regt an, die Überweisung in den Rat durchlaufen zu lassen.
Frau Siekmann (FB 32) steuert eine aktuelle Information nach. In der vorletzten Woche habe die Amtsleitertagung der NRW-Städte stattgefunden. Alle Städte in NRW wollten nun für ihren Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) die Bodycams beschaffen. Zurückhaltend seien nur die Städte Düsseldorf und Wuppertal, was aber unter anderem in der personellen Ausstattung begründet sei. Auch habe in der letzten Woche die Amtsleitertagung der Deutschen Großstädte stattgefunden. Demnach habe nur Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit für die Bodycams geschaffen, sodass alle deutschen Großstädte (um 500.000 Einwohner) diese rechtliche Möglichkeit der NRW-Städte beneideten. Die Bonner seien in der Umsetzung bereits am weitesten fortgeschritten und hätten eine Kamera mit Spiegel gewählt, in der der „Angreifende“ sein Verhalten auch selbst sehen könne. Hierüber werde Frau Siekmann noch vor Weihnachten Informationen zur Verfügung gestellt bekommen. Dies sei ihres Erachtens nach die „Premium League“ einer solchen Ausstattung, da es zur Deeskalation beitragen könne, wenn der „Angreifende“ sein Verhalten „gespiegelt“ bekäme. Sie fasst zusammen, dass alle NRW Städte nun in dieser Angelegenheit auf dem Weg seien.
Rm Gossmann (SPD-Fraktion) berichtet, dass die Bereitstellung der notwendigen Haushalts-Mittel für die Projektdurchführung in der letzten AFBL-Sitzung eine Mehrheit gefunden hätte und er davon ausgehe, dass dem auch der Rat folge. Damit sei - nach der Befürwortung des Ausschusses (ABöOAB) – dann auch die Finanzierung sichergestellt.
Der Vorsitzende Rm Weber fasst zusammen, dass der Ausschuss die Angelegenheit in den Rat durchlaufen lassen wolle.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Angelegenheit an der Rat der Stadt durchlaufen.“
OB Westphal leitet ein und erklärt, dass am Ende des Tagesordnungspunktes über die Beschlussvorschläge abzustimmen ist, zunächst aber die Grundsatzerklärungen gemäß des festgelegten Ablaufs (Drucksache Nr. 22100-21-E37) abgegeben werden.
Die Grundsatzerklärungen zum Haushaltsplanentwurf 2022 werden sodann von Rm Neumann-Lieven (SPD), Rm Reuter (Bündnis 90(Die Grünen), Rm Dr. Suck (CDU), Rm Kowalewski (Die Linke+), Rm Garbe (AfD), Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) und Rm…(Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.) abgegeben und sind der Niederschrift als Anlagen 1 bis 7 beigefügt, dabei gilt das gesprochene Wort.
Danach nehmen Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) Stellung. Diese Beiträge sind als Anlagen (8 und 9) beigelegt. Auch hier ist das gesprochene Wort maßgeblich.
Rm Rüther (SPD) sagt rückblickend auf die Beratungstermine im AFBL es sei gelungen, einen Haushalt vertrauensvoll und sachlich zu erarbeiten. Er äußert Kritik am Beitrag des Rm Dr. Suck, wenngleich er Verständnis hat, dass um Wähler*innen geworben werde. Dies solle aber wie in den vorherigen Beratungen sachlich und ohne persönliche Angriffe geschehen.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt fest, man habe die Redezeit je Fraktion auf 15 Minuten festgelegt, nicht je Fraktionsvorsitzende*n. Daher steht seiner Meinung nach keiner Fraktion weitere Redezeit zu.
OB Westphal verweist darauf, dass die 15 Minuten je Fraktion auf die Grundsatzerklärung begrenzt ist. Danach gelte für alle weiteren Diskussionsbeiträge auch zum Haushalt 2022 die allgemeine Redezeitbegrenzung von drei Minuten je Ratsmitglied und TOP.
Rm Garbe (AfD) beklagt die Haltung der anderen Fraktionen gegenüber seiner Partei. Auch das Schlusswort zur Grundsatzerklärung des Rm… (Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens und der Fraktion im Internet nicht zugestimmt.) kritisiert er und fordert eine Rüge.
OB Westphal gibt den Hinweis, dass Rm…(Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens und der Fraktion im Internet nicht zugestimmt.) seine Rede mit einem Liedzitat beendet habe.
Rm Mader (CDU) geht auf den Beitrag des Rm Rüther ein und kann keine Unsachlichkeit im Beitrag des Rm Dr. Suck erkennen, da es sich -so die Erinnerung des Rm Mader- um ein Zitat einer Journalistin handelt. Wenn jedoch alle im Rat künftig eher miteinander sprechen als einander zu schreiben, hofft er auf Besserung.
Rm Bohnhof (AfD) fordert vom Oberbürgermeister man möge die Aufzeichnungen abhören um Auseinandersetzungen hinsichtlich der Niederschrift zu vermeiden. Rm…(Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens und der Fraktion im Internet nicht zugestimmt.) müsse aus seiner Sicht gerügt werden.
Rm Westphal erklärt, man habe sich auf dem Podium abgestimmt und könne mit dem Zitat leben.
Er dankt zum Abschluss des Tagesordnungspunktes allen an der Erstellung des Haushalts Beteiligten für die geleistete Arbeit und würdigt den Einsatz. Der Rat hat eine gute Grundlage für die künftige Arbeit geschaffen.
Der Rat der Stadt nimmt die Überweisung des ABöAB aus seiner Sitzung am 14.12.2021 zu „Pilotprojekt zu ‚Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst‘“ (Drucksache Nr.: 21644-21-E1), die in die Empfehlung des AFBL eingeflossen ist, zur Kenntnis.
- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022“ (Drucksache Nr.: 22100-21-E1):
Der Rat der Stadt fasst unter Einbeziehung der Vorlage zur „Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022“ (Drucksache Nr.: 22100-21) in Form der Fassung der Ergänzungsvorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022“ (Drucksache Nr.: 22100-21-E1) vom 30.11.2021 mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) die aus den Anlagen 2 bis 4 resultierende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 (Anlage 1) sowie die nach Umsetzung der zuvor genannten Veränderungen im Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanzplan enthaltene mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 (Anlage 5).
- Vorlage „Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2022“ (Drucksache Nr.: 22100-21-E36):
Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL aus der öffentlichen Sitzung am 02.12.2021, der Korrektur der Empfehlung des AFBL vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22100-21-E38) und der weiteren Ergänzungsvorlage (Drucksache Nr.: 22100-21-E36) mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) und fasst folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt unter Einbeziehung der in den Anlagen 3 bis 5 dargestellten Veränderungen
(Aktualisierungen gegenüber der Vorlage DS-Nr.: 22100-21-E1) die als Anlage 1 beigefügte Haushaltssatzung 2022 sowie den Gesamtergebnisplan und Gesamtfinanz-plan (Anlage 2). Darin enthalten ist die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023-2025.
2. beschließt den Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate wie mit der Vorlage DS-Nr.: 22100-21 eingebracht.
3. beauftragt die Verwaltung, die Teilpläne auf Grundlage der genannten Veränderungen zu aktualisieren.
4. beauftragt die Verwaltung, die Anlagen zum Haushaltsplan gem. § 1 KomHVO NRW zu aktualisieren.
zu TOP 2.1.1
Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22170-21)
Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:
„Dem AFBL liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnung den nachfolgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 mit Ausnahme folgender Stellen im Dezernat 1:
§ 3 Planstellen im Dezernatsbüro: Neuorganisation des Büros des Oberbürgermeisters
§ 2 Planstellen im Dezernatsbüro 1: Pressestelle und Leitungsstab
§ 3 Planstellen im StA 1: Neuorganisation des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates
§ 6 Planstellen im StA 1: Wahrnehmung neuer Themenfelder im Geschäftsbereich II (Einkaufsquartiere, Wohnen; Klimatechnologien; Betreuungsausbau; Neue Arbeit und Hochschule/Wissenschaft)
§ 1 Planstelle im StA 1: Projekt „Meine Stadt - Meine Perspektive“ (Stadtziel „Dortmund ist emanzipiert“, strategisches Handlungsfeld „Chancengleichheit in der Verwaltung“)
Begründung:
In einer Stellungnahme der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Thema „Personelle Veränderungen im Amt des Oberbürgermeisters und des Rates“ (Drucksache Nr.: 20846-21) heißt es zur Sitzung des APOD am 11.6.2021:
„…Mit Verwaltungsvorstandsbeschlüssen aus 03/2021 sollen lediglich insgesamt fünf weitere erforderliche Planstellen mit Stellenplan 2022 eingerichtet werden. Hierzu gehört die Funktion der Fachbereichsleitung des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates, diese Position war in der bisherigen Organisationsform so nicht vorgesehen. Darüber hinaus sind für die Umsetzung der neuen Aufgabenschwerpunkte „Kinderkommission“ und „Verkehrswende“ sowie fachliche Verstärkungen in den Themenfeldern „Soziales“ und „Rechtsfragen“ für die Stabsstelle Kommunalwirtschaft Planstellen notwendig. …“
Auch im „Bericht zu den Stellenbedarfen und Anmeldungen der Fachbereiche“ (Drucksache Nr. 20804-21) findet sich kein Hinweis auf den jetzt im Stellenplan abgebildeten Stellenaufwuchs. Ein Stellenbedarf ist angesichts der vorhandenen Expertise in den Fachdezernaten der Verwaltung auch nicht erkennbar. Doppelstrukturen sind zur Wahrung des Haushaltsgrundsatzes er Wirtschaftlichkeit, Effizienz und Sparsamkeit zu vermeiden.
Insbesondere gilt: Personalstellen im Vorgriff und zur Umsetzung einer nicht vom Rat als der gewählten Vertretung der Dortmunder Bürgerschaft beschlossenen „Stadtstrategie“ sind nicht einzurichten.
Die drei Stellen im Rahmen der Neuorganisation des Büros des Oberbürgermeisters sollten durch entsprechende Einsparungen im Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung kompensiert werden. Dass diese Kompensation tatsächlich stattfindet, kann dem Stellenplan des Eigenbetriebs, der dem Wirtschaftsplan 2022 der Wirtschaftsförderung Dortmund (Drucksache Nr. 22352-21) als Anlage 1.4 beigefügt ist, nicht entnommen werden.
Herr Mader (CDU-Fraktion) stellt den Antrag seiner Fraktion in geänderter Fassung wie folgt zur Abstimmung:
Der Rat beschließt den Stellenplan für das HH-Jahr 2022 vorbehaltlich von
· 4 bisher noch nicht besetzten Planstellen im StA1 – Wahrnehmung neuer Themenfelder im
Geschäftsbereich II. Diese Stellen werden erst nach gesonderter Beschlussfassung des
APOD Rates besetzt.
· 1 bisher noch nicht besetzten Planstelle im StA1 – Projekt „Meine Stadt – Meine Perspektive“.
Diese Stelle ist aus offenen Stellen aller Dezernate zu entnehmen.
· 1 bisher besetze Planstelle (Kinderkommission) ist aus offenen Stellen aller Dezernate zu
entnehmen.
Die inhaltliche und sachliche Notwendigkeit dieser Stellen sowie bereits besetzter Planstellen im StA1 (Kinderkommission, Verkehrswende, Klimatechnologie, Wissenschaft) wird im Zusammenhang mit der zu führenden politischen Diskussion über die Stadtziele bewertet.
Der AFBL stimmt dem o. g., geänderten Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Die Partei und der AfD-Fraktion zu.
Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o.g. Antrages (fett) der CDU-Fraktion, mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich von
· 4 bisher noch nicht besetzten Planstellen im StA1 – Wahrnehmung neuer Themenfelder
im Geschäftsbereich II. Diese Stellen werden erst nach gesonderter Beschlussfassung
des Rates besetzt.
· 1 bisher noch nicht besetzten Planstelle im StA1 – Projekt „Meine Stadt – Meine
Perspektive“. Diese Stelle ist aus offenen Stellen aller Dezernate zu entnehmen.
· 1 bisher besetze Planstelle (Kinderkommission) ist aus offenen Stellen aller Dezernate
zu entnehmen.
Die inhaltliche und sachliche Notwendigkeit dieser Stellen sowie bereits besetzter Planstellen im StA1 (Kinderkommission, Verkehrswende, Klimatechnologie, Wissenschaft) wird im Zusammenhang mit der zu führenden politischen Diskussion über die Stadtziele bewertet.“
Rm Rüther (SPD) macht deutlich, dass seine Fraktion für den Stellenplan stimmen wird, Stellenstreichungen und -sperren lehnt sie ab.
Rm Mader (CDU) geht davon aus, dass der Stellenplan in der Fassung des AFBL abgestimmt wird.
OB Westphal bestätigt dies.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Empfehlung des AFBL folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 vorbehaltlich von
· 4 bisher noch nicht besetzten Planstellen im StA1 – Wahrnehmung neuer Themenfelder
im Geschäftsbereich II. Diese Stellen werden erst nach gesonderter Beschlussfassung
des Rates besetzt.
· 1 bisher noch nicht besetzten Planstelle im StA1 – Projekt „Meine Stadt – Meine
Perspektive“. Diese Stelle ist aus offenen Stellen aller Dezernate zu entnehmen.
· 1 bisher besetze Planstelle (Kinderkommission) ist aus offenen Stellen aller Dezernate
zu entnehmen.
Die inhaltliche und sachliche Notwendigkeit dieser Stellen sowie bereits besetzter Planstellen im StA1 (Kinderkommission, Verkehrswende, Klimatechnologie, Wissenschaft) wird im Zusammenhang mit der zu führenden politischen Diskussion über die Stadtziele bewertet.
3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier: Beschluss über die Verlängerung der Geltungsdauer der Veränderungssperre zum Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22785-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 26.06.2020 über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich ( zugleich Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes In O 245 - südliche Gartenstadt ) und verlängert damit die Geltungsdauer der bis zum 12.03.2022 wirksamen Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 12.03.2023.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes (FNP) - Westfalenhütte im Bereich nördliche Teilfläche "grüne Linse" - hier: I. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 BauGB II.; Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15b des FNP
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22120-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
I. Der Rat nimmt das Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens gemäß
§ 13 Baugesetzbuch zur Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW S. 666; SGV.NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes für den unter Punkt 2 der Vorlage beschriebenen Änderungsbereich mit der Begründung vom 30.04.2021 und stellt diese Änderung fest (Feststellungsbeschluss).
Rechtsgrundlage:
§ 6 Baugesetzbuch (BauGB).
zu TOP 3.3
Bauleitplanung: Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - Erneuter Satzungsbeschluss
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2009)
II. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung (2017)
III. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung soweit der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2017)
IV. Ergebnisse der öffentlichen Auslegung (2018)
V. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (2018)
VI. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung (2019)
VII. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange (2019)
VIII.Erneuter Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219
IX. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
X. Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22119-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
I. hat die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.2 in Verbindung mit Anlagen 9a und 9b dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2009)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S 3634/FNA 213-1), §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV. NRW 2023).
II. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.3 in Verbindung mit Anlage 10a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
III. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8.4 in Verbindung mit den Anlagen 10 b und 10c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2017)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IV. hat die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9.1 in Verbindung mit Anlage 11a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2018)
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
V. hat die Stellungnahmen aus dem verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9.2 in Verbindung mit den Anlagen 11b und 11c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.
(Verfahrensstand 2018)
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VI. hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10.1 in Verbindung mit Anlage 12a dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VII. hat die Stellungnahmen aus dem erneuten verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 10.2 in Verbindung mit den Anlagen 12b und 12c dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen. (Verfahrensstand 2019)
Rechtsgrundlage:
§§ 4 Abs. 2 und 4a BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
VIII. beschließt dem Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 30.08.2021, mit den unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 2a BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
IX. beschließt den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (mit gleichzeitiger Änderung der Bebauungspläne InN 203 - Bornstraße nördlicher Teil - und Ev 115 - Derner Straße -) mit dem unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich, mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 26.09.2019 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Anpassungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW
X. beschließt, den Grundzügen des abzuschließenden städtebaulichen Vertrages (Punkt 12 dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung auf dieser Grundlage den städtebaulichen Vertrag abschließend zu verhandeln.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 3.4
Entwicklung des nördlichen Umfelds des Dortmunder Hauptbahnhofs
hier: Beschluss zum Erlass der Satzung zur Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts im Untersuchungsgebiet "Hauptbahnhof - Umfeld Nord"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22830-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Begründung des besonderen Vorkaufsrechts für den Bereich Hauptbahnhof – Umfeld Nord.
Rechtsgrundlage:
§ 25 Abs. 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023.
zu TOP 3.5
Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22010-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)
hier: Grundsatzentscheidung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22841-21)
Der Rat der Stadt erhält folgende Empfehlung des Seniorenbeirates aus der Sitzung am 14.12.2021:
„Dem Seniorenbeirat liegt folgende Stellungnahme des Arbeitskreises „Wohnen, Leben und Pflege“ des Seniorenbeirates an den Rat der Stadt Dortmund vor:
Stellungnahme des Seniorenbeirats zum Tagesordnungspunkt „Barrierefreier Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73)“ – Drucksache Nr.: 22841-21
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
sehr geehrte Mitglieder des Rates der Stadt Dortmund,
im Juli 2021 hat der Befürworterkreis „Neue Platanen für Dortmunds Lebensader“ seine Vorschläge zur Gestaltung des B1-Mittelstreifens zwischen den Stadtbahnhaltestellen Voßkuhle und Max-Eyth-Straße einer breiteren Öffentlichkeit vorgestellt. Im Gegensatz zu der vom Rat der Stadt Dortmund Ende 2018 beschlossenen Planung („Vorzugsvariante“) setzt dieser Vorschlag
auf eine durchgängige Gleisführung in Mittellage und die Wiederherstellung der historischen Platanen-Allee.
Der Seniorenbeirat bittet darum, die Vorschläge des Befürworterkreises „Platanenallee“ als Grundlage für die weiteren Planungen zu nehmen. Dies gilt auch für die neuen Vorschläge zur Ausgestaltung der Haltestelle Kohlgartenstraße.
Begründung:
Am 17.09.2021 hat der Seniorenbeirat einstimmig beschlossen, die neuen Vorschläge des Befürworterkreises „Platanenallee“ bei den weiteren Planungen zu berücksichtigen (Drucksache Nr.: 22237-21). Neben der Vision der Wiederherstellung der historischen Allee des Westfalendamms in der Gartenstadt, die zusammen mit der Rheinlanddamm-Allee ein herausragendes Zeugnis Dortmunder Städtebaugeschichte bildet, sprechen aus Sicht des Seniorenbeirats folgende neue Aspekte zur B1-Zukunft für eine Weiterverfolgung der Vorschläge des Befürworterkreises:
- Durch die Verlegung der Stadtbahntrasse in die Mitte der Allee werden die verschwenkten B1-Fahrspuren im Bereich der Haltestellen beseitigt. Damit entsteht mehr Platz für Geh- und Radwege auf der südlichen Fahrbahn.
- Die Querungsanlagen ermöglichen mit dem Bahnsteig eine vollständige Barrierefreiheit.
- Durch Vergrößerung der Abstände von Fahrbahn und Schiene verringern sich die Unfallgefahren und erhöht sich die Sicherheit vor allem für nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer*innen im Bereich der Haltestellen und Querungen.
Insbesondere diese drei Aspekte bieten Vorteile für ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und letztlich für alle Stadtbahn-Nutzer*innen, egal, ob im Rollstuhl, mit Rollator, mit Kinderwagen, mit schweren Einkaufstaschen u.ä.
Am 24.11.2021 hat Prof. Dr. Wolfgang Sonne vom Befürworterkreis die weiterentwickelten Vorschläge des Befürworterkreises im Seniorenbeirats-Arbeitskreis „Wohnen, Leben Pflege im Alter“ vorgestellt. Diese Präsentation und die anschließende Diskussion haben den Seniorenbeirat darin bestärkt, sich für eine Weiterverfolgung dieser Lösung auszusprechen, da sie
Vorteile insbesondere hinsichtlich Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit an den Haltestellen und Querungen bietet.
Ergänzend zu den Vorschlägen für die Stadtbahnhaltestellen im Bereich der Gartenstadt (Max-Eyth-Straße, Lübkestraße, Vosskuhle) präsentierte Prof. Sonne auch einen alternativen Vorschlag für die westlich gelegene Haltestelle Kohlgartenstraße. Die bisher präferierten Planungen aus dem Jahr 2016 sehen den Erhalt der Fußgängerbrücke mit einer Zuwegung zu den Seitenbahnsteigen über einen Aufzug und Treppen/Rampen vor. Zu den Nachteilen dieser Lösung zählen: wenig komfortabel und zuverlässig für mobilitätseingeschränkte Personen, kompliziert zu bauen, sehr aufwendig auch bei Folgekosten.
Der Alternativ-Vorschlag des Befürworterkreises sieht demgegenüber einen ebenerdigen, ampelgesicherten Haltestellenzugang in verbesserter Form vor. Vorteile dieser Lösung sind:
barrierefreier und weniger störungsanfälliger Haltestellenzugang, Option einer Bahnsteigverlängerung für längere Stadtbahnen durch Verschiebung der Haltestelle nach Osten, mehr Platanen können erhalten werden, einheitliche ebenerdige Zuwegung und Ausgestaltung aller B1-Stadtbahnhaltestellen.
Das Behindertenpolitische Netzwerk trägt dieses Votum mit, so Herr Sohn (Vorsitzender des Behindertenpolitischen Netzwerkes).
Herr Müller trägt vor, dass auch die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost sich für die Platanen-Initiative ausgesprochen habe.
Der Seniorenbeirat stimmt der Weiterleitung der Stellungnahme an den Rat der Stadt Dortmund einstimmig zu.“
Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) erklärt, immer mehr stadtgesellschaftliche Organisationen sprächen sich für die Änderung der gefassten Pläne zum barrierefreien Ausbau der B1-Haltestellen aus. Die Forderungen beinhalten eine größere städtebauliche Qualität im Wissen, dass der Prozess sich dadurch verlängert und teurer wird. Er kritisiert, dass im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) den Interessensgruppen nicht zugehört wurde. So hat ein Vertreter des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) dort deutlich gemacht, dass die Neuplanung gewünscht ist. Ihm wurde entgegnet, die Menschen mit Behinderung würden die bisherigen Planungen vorziehen. Für seine Fraktion ist eine entscheidende Frage der Umgang mit den Bäumen. Nach Diskussionen mit den Umweltverbänden darüber gelangte man zur Überzeugung, die Neuplanung biete nicht nur Möglichkeiten, Westfalendamm und Rheinlanddamm als innerstädtische Straßen mit Platz für Fuß- und Radverkehr zu ändern, sondern
-im Vergleich zu den aktuellen Planungen- über die Baumallee einen größeren Beitrag zur Klimaanpassung und städtische Mikroklima zu erzielen. Er benennt dafür die folgenden vier Umsetzungsgrundsätze:
1. Mit der Wiederherstellung sind bedeutend mehr Standorte für Bäume herzustellen.
2. Der Boden soll über die gesamte Länge für optimale Bedingungen künftiger Pflanzungen zubereitet und mit einem Bewässerungskonzept für die Alleebäume versehen werden.
3. Anwendung der Kenntnisse über sogenannte Zukunftsbäume für widerstandsfähige Pflanzungen.
4. Anfallendes Holz darf nicht thermisch verwertet werden, um die Freisetzung des gebundenen CO2 zu verhindern.
Die Anpassungen an den und die Abmilderung des Klimawandels erfordern neue und geänderte Bewertung von Themen. Seine Fraktion wird nach Konsultation der Umweltverbände für Variante b) stimmen.
Rm Waßmann (CDU) stellt die Belange der Menschen mit Einschränkungen in den Vordergrund. Laut § 8 Absatz 3 Personenbeförderungsgesetz müsse bis zum 1.2.2022 die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) vollständig barrierefrei sein. Seit 2012 wurde durch DSW21 bereits die Beschaffung geeigneter Wagen betrieben. Im Jahre 2013 kamen DSW21 und Stadt Dortmund überein, die Planungen entsprechend zu gestalten und 2016 hat der Rat den barrierefreien Ausbau der fünf B1-Haltestellen beschlossen. Es wurde ein Dialogverfahren mit allen möglichen Beteiligten durchgeführt und Alternativen geprüft. Auch damals gab es die heutige Alternative b) bereits. Der Rat beschloss nach dem Verfahren einen Kompromiss. Vor diesem Hintergrund stimmten Stadt Dortmund und DSW21 die Beschaffung der neuen Fahrzeuge und die Bauplanungen ab. Die Lieferung der Fahrzeuge ist vertraglich fixiert. Ziel ist, möglichst bis Ende 2025 die Bahnsteige für einen optimalen Betrieb hergestellt zu haben. Ohne Hochbahnsteige können Menschen zwischen Hauptfriedhof und Märkischer Straße nicht in die neuen Wagen ein- und aussteigen. Neue Planungen würden zwei bis vier Jahre dauern, Umbauprovisorien von Aufsichtsbehörden nicht akzeptiert. Anschließende Planfeststellungsverfahren würden weitere Jahre dauern und das Klagerisiko erhöhen. Zusatzkosten seien die Folge. Daher werde seine Fraktion für Variante a) der Vorlage stimmen.
Rm Rüther (SPD) stimmt für seine Fraktion für Variante a), da der SPD-Fraktion die zügige Umsetzung mit Blick auf die Interessen der Menschen mit Behinderung vorrangig wichtig ist.
Rm Gebel (Die Linke+) erläutert die Abwägung seiner Fraktion hinsichtlich der Varianten und der Entstehung der Variante a) als Kompromiss, für welche seine Fraktion ebenfalls stimmen werde.
Er kritisiert die Art, mit welcher die Plataneninitiative per E-Mail für Variante b) warb. Dies könne die Auseinandersetzung mit solch einem wichtigen Thema verleiden. Diese Argumentation könne dann greifen, wenn z.B. die B1 gänzlich umgestaltet würde und Verkehr an der Oberfläche entfalle.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) findet den Vorschlag b) interessant, jedoch viel zu spät. Er bittet den Oberbürgermeister prüfen zu lassen, ob die E-Mail des Vorstands der Bundesstiftung Baukultur hinsichtlich des B1-Umbaus rechtmäßig ist. Aus seiner Sicht geht aus dem Gesetz zur Einrichtung dieser Stiftung hervor, dass die Stiftung nicht Stellung zu gemeindlichen Projekt zu nehmen hat. Die Ausflucht, es handle sich um eine Autobahn und mithin nicht städtisch, würde er aus kommunaler Sicht zurückweisen.
OB Westphal ist diese E-Mail nicht bekannt, er sichert die Prüfung zu.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Variante a):
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) die Weiterverfolgung der bisherigen Planungsvariante zum barrierefreien Umbau der B1-Haltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Vorzugsvariante)
b) die Neuplanung des Straßenraumes der B1 im Abschnitt zwischen Voßkuhle und Max-Eyth-Straße mit den Stadtbahnhaltestellen (FI-Variante).
zu TOP 3.7
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22487-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 6 KomHVO NRW in der Teilergebnisrechnung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Höhe von 2.400.000,00 € vorbehaltlich der Rückstellungszuführung. Die Mehraufwendungen können durch das Dezernat 5 kompensiert werden.
zu TOP 3.8
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22397-21)
Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 vor:
„Der AFBL hat sich in seiner Sitzung am 12.11.21 darauf geeinigt, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion (Drucksache Nr.:22397-21-E2), in seine nächste Sitzung zu vertagen.
Punkt 3. des Beschlussvorschlages hat der AFBL unter Einbeziehung des gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrags der Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 22397-21-E3, (fett)) am 12.11.21 mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, wie folgt empfohlen:
3. Klimabeirat
3.1 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.2 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird
a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:
b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)
Dem AFBL liegt erneut die Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.21 vor:
Siehe unten: Empfehlung des AKUSW vom 08.12.21
Dem AFBL liegt zur Fortführung der Sitzung vom 02.12.21 am 09.12.21 folgende Empfehlung des AKUSW aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.21 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.:22397-21-E1):
„…wir bitten um Beratung und Abstimmung über 2 Änderungsanträge.
1) Die Zusammensetzung des Klimabeirats wird wie folgt geändert:
Der Klimabeirat besteht aus 6 Vertreter*innen aus Wissenschaft und Forschung, 6 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 6 Vertreter*innen aus gesellschaftlichen Gruppierungen
(wurde im AKUSW Am 10.11.2021 abgelehnt)
2) Beschlussvorschlag 1.2 wird wie folgt geändert:
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2035 als Ziel für die Erreichung der
Klimaneutralität anzustreben.
Begründung
1) Der Bereich Wirtschaft ist überrepräsentiert, die Bereiche Wissenschaft und Forschung sowie gesellschaftliche Gruppierungen sind unterrepräsentiert.
Die bisherige Zusammensetzung ist sehr wirtschaftlich geprägt mit 8 Vertreter*innen aus der Wirtschaft und 8 aus Wissenschaft und Zivilgesellschaft zusammen. Diese Zusammensetzung ist nicht geeignet, die Herausforderungen des Klimawandels zu meistern, denn gerade die Stimmen der Wissenschaft, aber auch der Zivilgesellschaft, sind die, die im Bereich des Klimaschutzes zu wenig Gehör finden.
2) Das Ziel Klimaneutralität bis 2045 ist wissenschaftlich nicht haltbar. Klimaneutralität muss in Deutschland deutlich vor 2045 erreicht werden um die 1,5°-Grenze aus dem Übereinkommen von Paris einzuhalten.“
…
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/ CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2):
„…die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum Handlungsprogramm Klima-Luft 2030:
1. Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird.
2. Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird.
3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen.
4. Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel.
5. Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen. Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen.
6. Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.
7. Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen Organisationseinheit, ggf. als gGmbH.
Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk.
- Beratung von Industrie und Gewerbe im Sinne von Dekarbonisierung und nachhaltiger Produktion
- Ausbau der allgemeinen Bauberatung für den Klimaschutz (anlassbezogener Beratungsansatz)
- Aufbau von Dialogformaten mit dem Baugewerbe (Handwerk, Planung/ Architekten, Bauunternehmen etc.)
- Entwicklung und Verantwortung von Projekten und Kampagnen zur aktiven
Bewerbung alternativer Energieversorgung für die unterschiedlichen Zielgruppen.
Die erforderlichen Mittel für den Ausbau des DLZE zur Klimaschutzagentur sind zu beziffern und in den Stellenplan sowie in den Haushalt für die Haushaltsjahre 2022 ff einzustellen.
8. Der Rat beschließt die Evaluation und ggf. Fortführung/Roll-out schon bestehender Projekte im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).
9. Für die erfolgreiche Zielerreichung des Handlungsprogramms wird die nötige Struktur für ein effizientes Controlling mit Kennzahlen und jährlichen Etappenzielen sowie einer prozessbegleitenden Evaluation aufgebaut. Der Entwicklungsfortschritt wird dem Klimabeirat und der Politik in halbjährlichen Monitoringberichten vorgestellt, sowie für die Stadtbevölkerung in geeigneter Form (digital und analog) aufbereitet und veröffentlicht.
10. Die Maßnahmen im Masterplan Mobilität werden entsprechend der neuen Zielsetzung Klimaneutralität bis 2035 überprüft und weiterentwickelt.
Begründung:
Dortmund engagiert sich seit vielen Jahren in vielfältiger Form für den Klimaschutz. Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 soll jetzt die Stadt für die anstehenden Herausforderungen des zunehmend schneller fortschreitenden Klimawandels aufgestellt werden. Das Kernziel des Programms wurde in Anlehnung an die von der Bundesregierung beschlossenen deutschlandweiten Klimaschutzziele zur Reduzierung der CO2-Emissionen bis zum Jahr 2050 definiert.
Die Bundesregierung hat jetzt in ihrem Klimaschutzgesetz die nationalen Zielwerte für den Klimaschutz schon verschärft: Klimaneutralität soll demnach bereits fünf Jahre früher erreicht werden. Das Umweltbundesamt legt in seinem jetzt vorliegenden »Projektions-bericht 2021 für Deutschland« dar, dass die verabschiedeten Maßnahmen, wie das Klimaschutzprogramm des Bundes und das Konjunkturpaket aus Juni 2021 nicht ausreichen, um die deutschen Klimaziele, aber auch die Vorgaben der EU und des internationalen Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen. Laut Sachverständigenrat für Umweltfragen darf Deutschland insgesamt noch ein Restbudget von 4,2 Gigatonnen CO2 emittieren, um mit 50- prozentiger Wahrscheinlichkeit das 1,5-Grad-Ziel zu erreichen.
Die Berichte des Bundesumweltamtes und des Sachverständigenrates belegen, dass wir das Engagement für den globalen Klimaschutz deutlich erhöhen und beschleunigen müssen. Dies gilt auch für die kommunale Ebene. So hat Dortmund im Bereich der erneuerbaren Energien immer noch viel Nachholbedarf: Das Potenzial von Photovoltaik für die Stromgewinnung wird bislang nur zu etwa 2 Prozent ausgeschöpft. Auch im Wärmebereich und bei der energetischen Modernisierung des Gebäudebestands können in Dortmund erhebliche THG- Einsparungen erzielt werden. Auf den Gebäudebereich entfallen rund 35 Prozent des Endenergieverbrauchs und rund 25 Prozent der Treibhausgasemissionen (inkl. Strom- und Fernwärme). Weitere Einsparpotenziale gibt es bei den indirekten Emissionen (Produktion von Baustoffen, Bauteilen, Anlagentechnik etc.). Damit ist der Gebäudebereich einer der größten Stellschrauben auf dem Weg zur Klimaneutralität.
Der zweite große Sektor ist der Verkehrsbereich, der im Dortmunder CO2-Bericht sogar noch steigende Emissionswerte aufweist. Mit dem Masterplan Mobilität 2030 und dem Projekt „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ hat die Stadt eine umfassende Strategie zur Entwicklung einer nachhaltigen Mobilität erarbeitet. Über diesen Weg müssen in diesem weiterhin besonders CO2-lastigen Bereich jetzt die nötigen Einsparungen erzielt werden.
Immer mehr Städte haben sich jetzt zum Ziel gesetzt, schon vor 2050 klimaneutral zu sein. Dazu braucht es neben den eigenen Anstrengungen insbesondere auch die entsprechenden Rahmenbedingungen auf Landes- und Bundesebene. Bei einer weiteren Verschärfung der Zielsetzungen, wie sie auch von der Bundesregierung gefordert sein wird, ergeben sich auch auf kommunaler Ebene zusätzliche Notwendigkeiten für ein beschleunigtes Handeln. Auf diesem Weg muss und kann die Stadt jetzt schon selbst die nötigen Entwicklungen anstoßen.“
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 30.11.2021:
AMIG, 30.11.2021:
Dem Ausschuss liegt heute folgende, geänderte Protokollierung des AKUSW vom 10.11.2021 vor:
AKUSW, 10.11.2021:
Zunächst informieren die entsprechenden Gutachter, Herr Eimer zum Thema „MiKaDo“ sowie Herr Auge zum Thema „Klima-Luft“ (PP-Vorträge, siehe Anlagen zur Niederschrift).
Herr Dr. Rath ergänzt diese Ausführungen um einen Ausblick über die Maßnahmen 2022 (PP-Vortrag, siehe Anlage zur Niederschrift)
Nach ausführlicher Diskussion erinnert die Vorsitzende, Frau Rm Reuter den Ausschuss daran, dass die Vorlage nicht nur bis zur Dezembersitzung zunächst allen Bezirksvertretungen sondern aufgrund der heutigen Diskussion auch dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) zur Beratung vorgelegt werde, da hierbei Bauen und Verkehr auch eine Rolle spiele.
Danach wird wie folgt abgestimmt:
Der AKUSW einigt sich darauf, die Beratung der Beschlussvorschläge (Punkte 1. und 2.) der Vorlage sowie den heute vorliegenden Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen / CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:22397-21-E2) auf seine nächste Sitzung im Dezember Änderung: .. und Punkt 2. des Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) auf seine nächste Sitzung im Dezember zu vertagen.
Änderung : Punkt 1. des o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrages (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 22397-21-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (DIE LINKE+) sowie Enthaltung (FDP/Bürgerliste) abgelehnt.
Der AKUSW fasst zum o. a Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen/CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22397-21-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
...die Fraktionen BÜNDNIS 90 / Die GRÜNEN und CDU bitten unter Punkt 3, „Klimabeirat“, die beigefügte Satzung wie folgt zu ändern:
Unter §2 „Zusammensetzung des Beirats“ wird
a) der Punkt 1 ergänzt um den weiteren Passus:
[…] Der Klimabeirat ist ein unabhängiges Gremium, das unbeeinflusst von parteipolitischen Vorgaben diskutiert, berät und empfiehlt. Er setzt sich aus Personen zusammen, die möglichst über Erfahrungen im Zusammenhang mit Maßnahmen rund um das Thema Klimaschutz verfügen und aus folgenden Bereichen kommen:
b) unter Punkt 2
der 2. Spiegelstrich neu gefasst:
- Wirtschaft, Architektur, Wohnungswirtschaft, Handel, DEW21, DSW21 und DGB (8 Mitglieder)
der 3. Spiegelstrich wie folgt verändert:
- Gesellschaftliche Gruppierungen (ehrenamtliche Gruppierungen, die sich im Klimabündnis zusammengeschlossen haben, sowie Verbraucherzentrale u. Ä.) (6 Mitglieder)
Unter Einbeziehung dieser Änderung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
3. Klimabeirat
3.3 Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung eines Klimabeirats in der auf den Seiten 9 ff beschriebenen Form.
3.4 Der Rat der Stadt beschließt für die Geschäftsführung des Klimabeirats die Einrichtung von 2 Planstellen (eine mit wissenschaftlichen Hochschulabschluss sowie eine Verwaltungskraft gehobener Dienst) im Umweltamt mit dem Stellenplan 2022.
In Kenntnis dieser Änderung leitet der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Weiter liegt vor Empfehlung der BV Brackel vom 02.12.2021:
Die Bezirksvertretung Brackel nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Herr Sanke von der SPD-Fraktion bittet um Aufnahme nachfolgender Ergänzung zu Punkt 6.1.2 „Maßnahmen auf Gebäudeebene“:
„Als beispielhafte Maßnahmen und deren Wirkungen empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel, auf der Gebäudeebene die Großsiedlungen mit einzubeziehen.
Begründung:
Die Gebäude der Großsiedlungen bieten aufgrund ihrer hohen Anzahl die Möglichkeit, einen deutlichen klimatischen Verbesserungseffekt zu erzielen. Hinzu kommt die Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität der dort wohnenden Menschen.“
Die Bezirksvertretung stimmt der Aufnahme der o. g. Ergänzung bei 2 Stimmenthaltungen (Frau Plieth, Herr Plieth, Fraktion B‘90/Die Grünen) einstimmig zu.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22397-E5):
...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Der Rat der Stadt beschließt, dass das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht werden soll.
2. Alle Masterpläne, Konzepte und Planungen mit Auswirkungen für die städtische Klimabilanz, wie z.B. Klima-Luft 2030, Masterplan Integrierte Klimafolgeanpassung Dortmund, Masterplan Mobilität, müssen an die neue Zielmarke angepasst werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 möglichst für alle Bewohner*innen Dortmunds sozialverträglich erfolgt. Fördermöglichkeiten, die eine sozialverträgliche Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen und unterstützen, sind in vollem Umfang auszuschöpfen.
3. Die Verwaltung wird daher damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Klimaziele sozial ausbalanciert für die Dortmunder Bürger*innen erreicht werden können. Dieser Vorschlag soll den Ausschüssen AKUSW, AMIG und ASAG vorgelegt werden und eine Priorisierung der Maßnahmen durch die Ausschüsse erfolgen.
AKUSW, 08.12.2021:
Um weitere Voten aus den noch anstehenden Sitzungen der Bezirksvertretungen abzuwarten, leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Der AFBL stimmt dem o. g. gemeinsamen, wie folgt geänderten (fett), Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.:22397-21-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu:
1. Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird.
2. Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird.
3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen.
4. Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel.
5. Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen. Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen.
6. Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.
7. Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen Organisationseinheit, ggf. als gGmbH.
Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk.
- Beratung von Industrie und Gewerbe im Sinne von Dekarbonisierung und nachhaltiger Produktion
- Ausbau der allgemeinen Bauberatung für den Klimaschutz (anlassbezogener Beratungsansatz)
- Aufbau von Dialogformaten mit dem Baugewerbe (Handwerk, Planung/ Architekten, Bauunternehmen etc.)
- Entwicklung und Verantwortung von Projekten und Kampagnen zur aktiven
Bewerbung alternativer Energieversorgung für die unterschiedlichen Zielgruppen.
Die erforderlichen Mittel für den Ausbau des DLZE zur Klimaschutzagentur sind zu beziffern und in den Stellenplan sowie in den Haushalt für die Haushaltsjahre 2022 ff einzustellen.
8. Der Rat beschließt die Evaluation und ggf. Fortführung/Roll-out schon bestehender Projekte
im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).
9. Für die erfolgreiche Zielerreichung des Handlungsprogramms wird die nötige Struktur für ein effizientes Controlling mit Kennzahlen und jährlichen Etappenzielen sowie einer prozessbegleitenden Evaluation aufgebaut. Der Entwicklungsfortschritt wird dem Klimabeirat und der Politik in halbjährlichen Monitoringberichten vorgestellt, sowie für die Stadtbevölkerung in geeigneter Form (digital und analog) aufbereitet und veröffentlicht.
10. Die Maßnahmen im Masterplan Mobilität werden entsprechend der neuen Zielsetzung Klimaneutralität bis 2035 überprüft und weiterentwickelt.
Weiterhin stimmt der AFBL dem Punkt 2) des o. g. Antrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.:22397-21-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion wie folgt zu:
Beschlussvorschlag 1.2 wird wie folgt geändert:
Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2035 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität anzustreben.
Weiterhin stimmt der AFBL dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 22397-E5): mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion wie folgt zu:
...die SPD-Fraktion im AKUSW bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
1. Der Rat der Stadt beschließt, dass das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht werden soll.
2. Alle Masterpläne, Konzepte und Planungen mit Auswirkungen für die städtische Klimabilanz, wie z.B. Klima-Luft 2030, Masterplan Integrierte Klimafolgeanpassung Dortmund, Masterplan Mobilität, müssen an die neue Zielmarke angepasst werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 möglichst für alle Bewohner*innen Dortmunds sozialverträglich erfolgt. Fördermöglichkeiten, die eine sozialverträgliche Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen und unterstützen, sind in vollem Umfang auszuschöpfen.
3. Die Verwaltung wird daher damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Klimaziele sozial ausbalanciert für die Dortmunder Bürger*innen erreicht werden können. Dieser Vorschlag soll den Ausschüssen AKUSW, AMIG und ASAG vorgelegt werden und eine Priorisierung der Maßnahmen durch die Ausschüsse erfolgen.
Unter Einbeziehung der o.g. zugestimmten Anträge (Drucksache Nr.: 22397-21-E2, -E1 und -E5), empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030
1.1. Der Rat der Stadt nimmt das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2045 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität anzustreben.
2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo)
2.1. Der Rat der Stadt nimmt den Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MiKaDo) zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.“
Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) zeigt sich erfreut darüber, dass der Rat heute voraussichtlich die Klimaneutralität 2035 für Dortmund beschließen wird. Dieser Beschluss bildet den kommunalen Auftrag ab, der anschließend mit Mitteln von Bund, Land und Kommune hinterlegt werden muss. Anhand der Modelle kann der Temperaturanstieg ohne gegensteuernde Maßnahmen berechnet werden. Daher sind entsprechende Maßnahmen notwendig, verbunden mit einer entsprechenden Finanzpolitik.
Insgesamt bewertet Rm Lögering den Handlungsplan positiv. Es ist wichtig, mit der Umsetzung zu beginnen, die Maßnahmen zu prüfen und ggf. nachzusteuern. Ein effektives Monitoring ist für die Transparenz in der Bevölkerung wichtig, ebenso die soziale Abfederung einzelner Maßnahmen.
Rm Rudolf (SPD) begrüßt für ihre Fraktion die Vorlage und wünscht, die Maßnahmen schnell auf den Weg zu bringen um die Klimaneutralität 2035 zu erreichen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, alle Masterpläne, Konzepte und Planungen mit Auswirkung auf das Ziel der Klimaneutralität anzupassen. Die Sozialverträglichkeit für die Menschen in Dortmund ist ihre Fraktion dabei ein wichtiges Anliegen. Dazu soll die Verwaltung Vorschläge erarbeiten, wie die Klimaziele sozial ausbalanciert erreicht werden können.
Rm Waßmann (CDU) möchte für seine Fraktion heute in der Fassung des AFBL beschließen. Dort wurde die Vorlage durch weitere Anträge ergänzt.
Rm Kowalewski (Die Linke+) stellt fest, dass im AKUSW als zuständigem Fachausschuss keine Empfehlung ausgesprochen wurde und der AFBL im Rahmen der Haushaltsberatungen entschieden hat. Diese Entscheidung korreliert mit den Beratungen im AKUSW. Für die Erreichung des Ziels sind die Maßnahmen weiterhin tauglich, müssen aber schneller und parallel umgesetzt werden.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) zieht Parallelen zur Bundespolitik. Dort ist das Ziel der Klimaneutralität im Rahmen des 1,5°C-Ziels auf das Jahr 2045 festgesetzt. Weiterhin soll der größte Teil hinsichtlich des Klimaziels durch die Abschaltung von Kohlekraftwerken bis 2030 erreicht sein. Davon gäbe es aber nicht viele auf dem Stadtgebiet. Er folgert, dass in Dortmund lediglich viele kleine Schritte umsetzbar sind, die jedoch nicht zum Ziel der Klimaneutralität 2035 führen.
Rm Garbe (AfD) beklagt die Belastung der Menschen durch die Vorlage. Für ihn ist der Klimazeitstrahl unsinnig, alles sei kommunal frei erfunden. Er bestreitet den menschgemachten Klimawandel bzw. zieht den angenommenen Umfang in Zweifel.
Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst unter Einbeziehung der Anträge (Drucksache Nr. 22397-21-E2, -E1 und –E5) in der Fassung des AFBL mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
1. Handlungsprogramm Klima-Luft-2030
1.1 Der Rat der Stadt nimmt das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
1.2 Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2045 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität anzustreben.
2. Masterplan integrierte Klimaanpassung (MiKaDo)
2.1 Der Rat der Stadt nimmt den Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MiKaDo) zur Kenntnis, er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung und Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen.
- Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion wie folgt geändert (fett), Drucksache Nr.: 22397-21-E2:
1. Der Rat begrüßt, dass als Fortschreibung des bisherigen Handlungsprogramms Klimaschutz 2020 mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 ein neues Handlungsprogramm für den Klimaschutz vorgelegt wird.
2. Der Rat begrüßt, dass Luftqualität als integraler Bestandteil von Klimaschutzmaßnahmen im Handlungsprogramm erfasst wird.
3. Der Rat stellt fest, dass die bisherigen Anstrengungen und das festgelegte Zeitziel 2050 für Klimaneutralität nicht ausreichen, um die notwendige Reduktion der klimaschädlichen Emissionen entscheidend voranzutreiben und um den notwendigen Beitrag der Stadt Dortmund zu leisten sowie Folgeschäden einzudämmen.
4. Der Rat ist sich einig, dass es für die Zukunft ambitionierterer Ziele und Handlungsempfehlungen durch die Politik bedarf, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Der Rat beschließt deshalb die Klimaneutralität der Stadt Dortmund bis zum Jahr 2035 als Ziel des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 und damit auch als gesamtstädtisches Ziel.
5. Der Rat beschließt, die im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 definierten Maßnahmen auf die Zielerreichung 2035 anzupassen. Mit der Umsetzung der im Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 vorgeschlagenen Maßnahmen wird parallel zur Neuausrichtung des Programms auf die Klimaneutralität 2035 zeitgleich schon begonnen.
6. Die Verwaltung legt dem Rat ein Sofortprogramm vor, in dem möglichst kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen vorgeschlagen werden und deren Auswirkungen sowohl ökologisch als auch ökonomisch und sozial bewertet werden. Die Maßnahmen für das Sofortprogramm werden dem Rat möglichst im 1. Quartal 2022 zur Beschlussfassung vorgelegt. Unabweisbarer Ressourcenbedarf zur beschleunigten Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird beziffert und ggf. in den Stellenplan sowie in den Haushaltsplan 2022 eingestellt.
7. Der Rat beschließt den Umbau des DLZE zur Kommunalen Klimaschutzagentur und den Ausbau der Agentur zu einer eigenständigen Organisationseinheit, ggf. als gGmbH. Das DLZE wird personell und finanziell verstärkt, um folgende Aufgaben zu übernehmen:
- Fördermittelberatung für Privatpersonen, Gewerbe und Handwerk.
- Beratung von Industrie und Gewerbe im Sinne von Dekarbonisierung und nachhaltiger Produktion
- Ausbau der allgemeinen Bauberatung für den Klimaschutz (anlassbezogener Beratungsansatz)
- Aufbau von Dialogformaten mit dem Baugewerbe (Handwerk, Planung/ Architekten, Bauunternehmen etc.)
- Entwicklung und Verantwortung von Projekten und Kampagnen zur aktiven Bewerbung alternativer Energieversorgung für die unterschiedlichen Zielgruppen.
Die erforderlichen Mittel für den Ausbau des DLZE zur Klimaschutzagentur sind zu beziffern und in den Stellenplan sowie in den Haushalt für die Haushaltsjahre 2022 ff einzustellen.
8. Der Rat beschließt die Evaluation und ggf. Fortführung/Roll-out schon bestehender Projekte im Bereich Wirtschaft (z.B. ÖKO-PROFIT, Innovation Businesspark Dorstfeld-West u.ä.).
9. Für die erfolgreiche Zielerreichung des Handlungsprogramms wird die nötige Struktur für ein effizientes Controlling mit Kennzahlen und jährlichen Etappenzielen sowie einer prozessbegleitenden Evaluation aufgebaut. Der Entwicklungsfortschritt wird dem Klimabeirat und der Politik in halbjährlichen Monitoringberichten vorgestellt, sowie für die Stadtbevölkerung in geeigneter Form (digital und analog) aufbereitet und veröffentlicht.
10. Die Maßnahmen im Masterplan Mobilität werden entsprechend der neuen Zielsetzung Klimaneutralität bis 2035 überprüft und weiterentwickelt.
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+, Drucksache Nr.: 22397-21-E1:
2) Beschlussvorschlag 1.2 wird wie folgt geändert:
1.2. Der Rat der Stadt beschließt, das Jahr 2035 als Ziel für die Erreichung der Klimaneutralität anzustreben.
- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion, Drucksache Nr.: 22397-21-E5:
1. Der Rat der Stadt beschließt, dass das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreicht werden soll.
2. Alle Masterpläne, Konzepte und Planungen mit Auswirkungen für die städtische Klimabilanz, wie z.B. Klima-Luft 2030, Masterplan Integrierte Klimafolgeanpassung Dortmund, Masterplan Mobilität, müssen an die neue Zielmarke angepasst werden. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Erreichung der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 möglichst für alle Bewohner*innen Dortmunds sozialverträglich erfolgt. Fördermöglichkeiten, die eine sozialverträgliche Erreichung der Klimaneutralität ermöglichen und unterstützen, sind in vollem Umfang auszuschöpfen.
3. Die Verwaltung wird daher damit beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, wie die Klimazielesozial ausbalanciert für die Dortmunder Bürger*innen erreicht werden können. Dieser Vorschlag soll den Ausschüssen AKUSW, AMIG und ASAG vorgelegt werden und eine Priorisierung der Maßnahmen durch die Ausschüsse erfolgen.
zu TOP 3.9
SpongeTown - Schwammstadt
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 22198-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 15.09.2021 vor:
„Die FRAKTION Die PARTEI bittet Sie, den folgenden Beschlussvorschlag für die nächste Sitzung vorzusehen:
Beschluss
Der Rat beschließt, dass eine Regenwasseragentur gegründet wird, die PlanerX und BauherrX berät. Bei allen Bauprojekten muss sichergestellt werden, dass sämtliches Regenwasser auf dem Grundstück verbleibt oder dort versickert. Pflaster müssen aufgerissen werden, damit mehr Versickerungsfläche entsteht. Zusätzliche Investitionen in die Kanalisation sind weder wirtschaftlich darstellbar noch sinnvoll. Mulden und Permakultur sollen das saubere und wertvolle Regenwasser aufnehmen, damit die Kanalisation sich dem Abwasser widmen kann.
Begründung
Dortmund muss Maßnahmen ergreifen, um nicht zum “Bikini Bottom” (fragt zur Not Eure Kinder, was das ist) Westfalens zu werden.
Es entbehrt nicht einer gewissen Tragik, dass es nun die Volksparteien sind, die den Menschen Eigenheime und Autos wegnehmen. Sie bedienen sich dazu rückwärtsgewandter Baumethoden, die Flüsse über die Ufer treten lassen und Wassermassen ansammeln, die ungeahnte Zerstörung anrichten.
Die Natur ist in der Lage, viel mehr Wasser aufzunehmen, als wir ihr das aktuell erlauben. Das Prinzip der Schwammstadt ist bereits bekannt und erprobt. Schon vor drei Jahren hat Berlin die Zeichen der Zeit erkannt und eine Regenwasseragentur gegründet. Dortmund hingegen hält an rückwärtsgewandter Bauweise und an Versiegelungsprojekten wie der Steinwüste Kampstraße fest. Die wirtschaftlichen Schäden und die davon ausgehende Gefahr erzwingt ein Umdenken und Umplanen.
AKUSW, 15.09.2021:
Der AKUSW empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION/DIE PARTEI) sowie Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE +) den o.a. Antrag abzulehnen.“
Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.
Rm Sauer (CDU) gibt den Hinweis, SpongeTown sei nicht Schwammstadt. Wenn, dann müsste es für Dortmund SpongeCity heißen. Er kritisiert den Verstoß gegen einen gültigen Ratsbeschluss, nach welchem nur sprachlich verständliche Vorlagen beschlossen werden dürfen. Er habe Menschen zum Begriff „SpongeTown“ befragt und keine der befragten Personen konnte den Begriff (richtig) deuten.
Rm Bohnhof (AfD) kritisiert den Antrag. Er zitiert aus dem Antrag: „…Bei allen Bauprojekten muss sichergestellt werden, dass sämtliches Regenwasser auf dem Grundstück verbleibt oder dort versickert…“ und meint, dies schade der Bürgerschaft.
Laut Rm Waßmann (CDU) erfolgten im Rahmen der Haushaltsberatungen Beschlüsse zum Thema „Schwammstadt“. Damit wurde aus seiner Sicht der Inhalt des Antrags abgearbeitet. Er zeigt zwei mögliche Umgangsmöglichkeiten mit dem Antrag auf. Entweder hält die antragstellende Fraktion den Antrag aufrecht, dann würde seine Fraktion ablehnen, weil in den Haushaltsberatungen weitergehende Beschlüsse gefasst wurden. Alternativ könnten die Antragsteller*innen in Anerkenntnis der gefassten Beschlüsse den Antrag zurückziehen.
Rm Sassen (B‘90/Die Grünen) kann verstehen, wenn der Antrag zurückgezogen würde, da zum Thema weitreichend Einvernehmen besteht. Dies jetzt als Doppelstruktur ohne konkreten Arbeitsauftrag zu beschließen, ist nicht im Sinne ihrer Fraktion.
Rm Neumann-Lieven (SPD) schlägt vor, den Antrag mit in das Verfahren zur Ausgestaltung des Themas „Schwammstadt“ zu nehmen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) schließt sich dem Vorschlag von Rm Neumann-Lieven an. So können die Anträge und Beschlüsse zum Thema sachlich zusammengefasst werden.
Rm … Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.
OB Westphal fasst zusammen, dass die antragstellende Fraktion den Vorschlag der SPD-Fraktion annimmt und der Antrag in die konkretisierenden Beratungen zum Thema „Schwammstadt“ einfließt. Eine Abstimmung über den Antrag aus dem AKUSW werde im Rat nicht erfolgen.
Da dies der weitreichendste Antrag ist, stellt OB Westphal diesen zur Abstimmung.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) den Antrag der Fraktion Die Partei (Drucksache Nr.: 22198-21) in die Beratungen zur „Schwammstadt“ aufzunehmen.
zu TOP 3.10
Wohnungsmarkt Ruhr - Fünfter Regionaler Wohnungsmarktbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22844-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Fünften Regionalen Wohnungsmarkt-bericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.11
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21690-21)
Die Ratsmitglieder haben folgende Empfehlungen vorliegen:
- aus der Bezirksvertretung Scharnhorst aus der Sitzung am 16.11.2021:
„Die CDU-Fraktion mit FDP legt folgenden Antrag vor:
Einfamilienhaus-Wohnquartiere identifizieren – neue Lösungen ermöglichen
Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst begrüßt grundsätzlich das vorgelegte "Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021".
Die Bezirksvertretung Dortmund-Scharnhorst fordert mehrheitlich - bei der Gegenstimmen des Herrn Barthold - die betroffenen Ämter auf, die folgenden Wohnquartiere im Stadtbezirk vordringlich für die unter Punkt 4.3, S. 11 und TOP 5.4.2, Seite 53 f. der Anlage, angeregte Strategie "Generationenwechsel in Einfamilienhausgebieten" zu untersuchen und hierzu zeitnah bereits im Jahr 2022 Realisierungsvorschläge für die folgenden Quartiere vorzulegen:
Dortmund-Kirchderne, Siedlung Merckenbuschweg
Dortmund-Kurl, Kolping-Siedlung
Dortmund-Lanstrop, Oberdorf
Dortmund-Scharnhorst, MSA-Siedlung
Begründung:
Den genannten Quartieren ist gemeinsam, dass sie in den 50er bis 70erJahren des letzten Jahrhunderts entstanden sind. Oftmals lebt bis heute die Erbauergeneration in diesen Einfamilienhäusern – teilweise hat bereits ein Übergang an die Kinder, Enkelkindergeneration oder auch an Dritte stattgefunden.
Dieser Prozess findet jedoch nur sehr zögerlich statt.
Das liegt vor allem daran, dass die angestammte Gründer-Generation kein neues, verkleinertes Wohnraumangebot in der unmittelbaren Nähe ihres über Jahrzehnte hinweg angestammten Lebens- und Wohnraums mangels eines entsprechenden Angebots finden kann.
Seniorenwohnungen, die auf kleinerer Wohnfläche altersgerechten Komfort anbieten und den Verbleib in der heimischen Umgebung ermöglichen, gibt es nicht.
Es sollte daher planungsrechtlich ermöglicht werden, auf den – für heutige Verhältnisse – großzügigen Grundstücken punktuell Erweiterungsbauten oder auch Neubauten zu ermöglichen, die diese Angebotslücke schließen können.
Wir haben diese Nachfrage bislang übersehen und vor allem auf Neubauten von größeren Seniorenwohnanlagen gesetzt. Diese Neubauten liegen aber oftmals nicht in der Nähe der angestammten Wohnbereiche und reißen die Menschen aus den ihnen bekannten Sozialzusammenhängen heraus. Damit machen sie den Betroffenen die grundlegende Entscheidung zur Aufgabe des eigenen Wohnsitzes zusätzlich schwer.
Gleichzeitig könnte mit einem solchen neuen wohnortnahen Seniorenwohnangebot eine bestehende Nachfrage gedeckt werden.
Die dann frei werdenden Einfamilienhäuser würden die bestehende Nachfrage nach Wohneigentum vor allem bei jungen Familien befriedigen.
Darüber hinaus würden die für den Neubezug notwendigen privaten Investitionen - vor allem durch junge Familien - in den Wohnraum vor allem zu seiner energetischen Sanierung (z.B. Heizung und Dämmung) und damit Verbesserung der Klimasituation insgesamt beitragen.
Auch eine zusätzliche Flächenversiegelung durch Neubaugebiete könnte so begrenzt werden.
Da die derzeitige Eigentümergeneration dringend auf ein solches Angebot wartet, ist eine Vorlage erster Ergebnisse erst im Jahre 2023 – wie in der Vorlage vorgeschlagen – nicht annehmbar.
Die Konkretisierung auf die im Antrag genannten Gebiete, die die Bezirksvertretung vornimmt, stellt eine Verkürzung eines ansonsten notwendigen Konkretisierungs- und Suchverfahrens dar, und sollte entsprechend den Beratungs- und Planungsprozess beschleunigen.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt die Empfehlung aus dem AKUSW z. k.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt mehrheitlich - bei der Gegenstimme des Herrn Barthold - unter Berücksichtigung des oben beschlossenen Antrages dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Beschluss
Der Rat beschließt das Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021 und beauftragt die Verwaltung mit der sukzessiven Umsetzung der in der Vorlage formulierten 15 Punkte der wohnungspolitischen Agenda (siehe S. 6 bis 9).
Im I. Quartal 2023 soll die Verwaltung dem Rat einen ersten Sachstandsbericht vorlegen.“
- aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der Sitzung am 08.12.21:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt West vom 27.10.2021:
Frau Eberle Fraktion die Linke möchte folgende Bemerkungen zur Protokoll geben:
1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist eine Personalbedarfsbemessung bzw. Personalaufstockung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen.
2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.
Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig mit og. Protokollnotiz dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 03.11.2021:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen von SPD (4), Bündnis90/Die Grünen (4) sowie Die Linke/Die Partei (3) bei einer Gegenstimme (AfD) und einer Enthaltung (Die Linke/Die Partei) die unten genannte Beschlussfassung unter Berücksichtigung der nachfolgenden Ergänzung des Kommunalen Wohnkonzepts Dortmund 2021 den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Ergänzung:
Kommunales Wohnkonzept 2021,
hier: Pkt. 4.3.1 Innenentwicklung und Innenentwicklungsmanagement, S. 43
Die lt. Vorlage wünschenswerte „Innenentwicklung bietet die Chance, städtischen Wachstums mit deutlich vermindertem Zugriff auf Landschafts- oder Freiräume zu ermöglichen. Von daher ist die Innenentwicklung eine
wichtige Facette einer ökologischen Stadtentwicklung. Auch und vor allem deswegen wird der Innenentwicklung im BauGB ein Vorrang vor der Außenentwicklung eingeräumt. (…) moderne städtebauliche Lösungen können qualitative Impulse für ihre Umgebung auslösen. Im Verbund mit den Bauvorhaben können Grün- und Freiflächen qualifiziert (sogenannte zweifache Innenentwicklung) und/oder sogar neue Mobilitätsoptionen (neuerdings als dreifache Innenentwicklung bezeichnet) geschaffen werden.“
Wegen der in hochverdichteten Stadtteilen wie der Innenstadt Nord besonders angespannten Wohnungsmarktlage bei gleichzeitigem ausgeprägten Mangel an Frei- und Spielflächen sowie ökologisch/klimapolitisch wichtigen Grünflächen wird in neu zu errichtenden Quartieren, wie beispielsweise dem Quartier westlich der Stahlwerkstraße, eine maximale Innenentwicklung mit weitgehendem Verzicht auf mobilen Individualverkehr angestrebt.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 09.11.2021:
Die Eilbedürftigkeit wird bezweifelt. Das alte Konzept ist von 2004. Warum muss das neue nach 17 Jahren in weniger als 2 Monaten durch die politischen Gremien gebracht werden? (Einbringung 23.09.2021, Beschluss vorgesehen für den 18.11.2021) Zumal von der neuen Koalition Änderungen der Wohnbaupolitik erwartet werden können.
In dem Konzept fehlt die angemessene Berücksichtigung von Nachhaltigkeit der Wohnbebauung. Es darf nicht nur die Quantität des Bauens im Vordergrund stehen (s. Nr. 5.1 und 5.2), sondern es muss auch um die Qualität gehen (z. B. klimagerecht, flexibel). Und die Frage: für wen baut man was wie?
Anforderungen an die Flexibilität von Wohnungen sollen gestellt werden. Insbesondere müssen die Wohnungen entsprechend den verschiedenen Lebenssituationen der Menschen flexibel genutzt werden können.
Es wird wenig berücksichtigt, dass der Bau von Wohnungen auch nennenswerte Auswirkungen auf die Infrastruktur haben kann. Das betrifft die Verkehrsinfrastruktur (welche Konsequenzen kann die zu erwartende Mobilitätswende haben?), aber auch die Bildung (Kindergarten, Schule) und die Nahversorgung.
Warum sollen lt. Punkt 8.3 nur städtebauliche Schlüsselgrundstücke in Erbbaurecht vergeben werden? Warum nicht grundsätzlich alle?
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 15 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen (Fraktion Die Linke/Die Partei) mit o. g. Ergänzungen, die von einem Mitglied der Bezirksvertretung so zu Protokoll gegeben wurden, Den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 21690-21-E2):
...wir bitten um die Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Ergänzungsantrag:
1) Zur Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes ist umgehend eine Personalbedarfsbemessung für die im Wohnkonzept enthaltenen Aufgaben vorzunehmen. Das benötigte zusätzliche Personal soll in den Stellenplan eingearbeitet werden und dieser im Rahmen der Haushaltsberatungen verabschiedet werden.
2) Die Stadt Dortmund führt eine Quote für Belegungsrechte der Stadt Dortmund für Wohnungslose Menschen in der Höhe von 10% der sozial geförderten Wohnungen im Neubau ein. Dabei sind auch die Wohnungsbedarfe im Projekt „Housing First“ zu berücksichtigen.
3) Zur Ermittlung des Wohnraumbedarfs für mobilitätseingeschränkte Personen wird zeitnah eine Untersuchung in Auftrag gegeben um die aktuelle Wohnsituation und die Anforderungen an Wohnraum für mobilitätseingeschränkte Personen zu erfassen. Es soll außerdem eine Übersicht über die Anzahl und räumliche Verteilung von barrierefreien Wohnungen in Dortmund erstellt werden.
4) Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept um Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt in Dortmund zu verhindern. Dieses wird dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt und anschließend in das kommunale Wohnkonzept integriert.
5) Auf Seite 45 wird zwischen dem dritten und vierten Absatz folgendes eingefügt:
„Dieser Anspruch an moderne ökologische Quartiere kann insbesondere erfüllt werden von autofreien Quartieren mit einer guten ÖPNV-Anbindung. Diese eignen sich besonders um die hohen Ansprüche von Familien zu erfüllen. Sie bieten Spielmöglichkeiten für Kinder direkt vor der Haustür, einen besonders hohen Anteil von Grünflächen innerhalb der Stadt und eine besonders niedrige Lärmbelastung. Daher haben sie die besondere Eigenschaft, die Vorteile des Wohnens im Umland mit denen einer Innenstadtnahen Wohnung zu verbinden.“
Begründung
Zu 1)
Die Wohnungsnot in Dortmund ist insbesondere bei einkommensschwachen Singlehaushalten und Familien mit Kindern stark ausgeprägt. Die Anspannung auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt wurde dem Rat der Stadt erst kürzlich im aktuellen Wohnungsmarktbericht der Stadt Dortmund zur Kenntnis gegeben. Daher ist es wichtig, dass die im neuen Wohnkonzept beschriebenen und unterstützenswerten Gegenmaßnahmen auch zügig in die Umsetzung kommen und die Umsetzung nicht an personellen Engpässen in der Verwaltung scheitert.
Zu 2)
Im Jahr 2008 lag die Zahl der Wohnungslosen in Deutschland noch bei rund 227.000 – seither ist sie rasant angestiegen. 650.000 Menschen verfügten im Jahr 2017 nach Schätzungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe (BAGW) von 2019 über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Eine bundesweite amtliche Statistik wird zu diesem Problem bislang nicht erhoben, so dass die Schätzung der BAGW die aktuellste Zahlenbasis bietet. Die meisten von ihnen leben in Übergangswohnheimen, Notunterkünften und Frauenhäusern oder kommen vorübergehend bei Freunden unter. Rund 50.000 Menschen schlafen aber auch als Obdachlose ohne Dach über dem Kopf auf der Straße. Für Menschen ohne Wohnung ist der Weg zurück in den regulären Wohnungsmarkt oft mit großen Hürden versehen, weshalb eine Quote zur Unterstützung der betroffenen Menschen sinnvoll ist. Der Rat hat in diesem Jahr außerdem den Einstieg in das Projekt Housing First beschlossen. Zur Umsetzung benötigte Wohnungen können auch auf diesem Wege herangezogen werden.
Zu 3)
In der Beantwortung der Fragen 1 und 4 des TOP „Barrierefreie Wohnungen in Dortmund“ (DS 20514-21) wird von Seiten der Verwaltung die Notwendigkeit einer Untersuchung des Wohnungsmarktes in Bezug auf das Thema der Barrierefreiheit angesprochen. Auch in der Vorlage zum kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 wird in den Unterpunkten 1.3 (Seite 4) sowie 5.4.4 (Seite 55) die Notwendigkeit dieser Untersuchung deutlich veranschaulicht. Der Zeitpunkt einer Auftragsvergabe wird nicht genannt. Daher sollte diese Untersuchung zeitnah, bestenfalls im Frühjahr 2022, in Auftrag gegeben werden, damit die Ergebnisse in die Umsetzung des kommunalen Wohnkonzeptes einfließen können. Schon jetzt ist die Zahl barrierefreier Wohnungen in Dortmund viel zu gering. Auf Grundlage dieser Untersuchung kann zielgerichtet geplant und gebaut werden.
Zu 4)
Aus einer repräsentativen Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes geht hervor, dass jeder dritte Wohnungssuchende mit Migrationshintergrund Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt erfährt. Diese Erfahrungen machen auch viele Menschen mit Migrationshintergrund in Dortmund. Auch in Gesprächen mit Menschen mit Migrationshintergrund wird das deutlich. Die Gründe potentieller Vermieter sind Religion, Herkunft, Aussehen oder ein fremd klingender Name. In der Verwaltungsvorlage wird das bei Unterpunkt 3.4.1/Seite 35 ebenfalls thematisiert. Die Stadt Dortmund sollte sich auch hier aktiv gegen Diskriminierung und Ausgrenzung einsetzen.
Zu 5)
Die Begründung ergibt sich aus dem einzufügenden Text.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4):
....der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 geschoben. Weil bis dahin zahlreiche Bauleitverfahren aufgenommen bzw. weitergeführt werden, für die eine Erhöhung der Quote für den geförderten Wohnungsbau eine Rolle spielt, bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Ausschuss (ungeachtet der Vorlage), dem Rat den Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags zu empfehlen:
1. Der Ausschuss begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.
2. Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.
3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.
AKUSW, 08.12.2021:
Vor dem Hintergrund, dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Beschlussfassung der Vorlage in seine nächste Sitzung im Februar 2022 vertagt hat ist man sich darin einig, die gesamte Angelegenheit ebenfalls zu vertagen.
Zu dem zur heutigen Sitzung vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 21690-21- E4) fasst der Ausschuss allerdings folgende Beschlüsse:
Zu den Punkten 1. und 2. des Antrags empfiehlt der AKUSW dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.
Der folgende Punkt 3. des Antrags wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) abgelehnt.
3. Für den Übergang gilt folgende Stichtagsregelung: Auf alle Vorhaben, die vor dem Beschluss zum Kommunalen Wohnkonzept Dortmund 2021 bereits ausgeschrieben und mit einem Investor endverhandelt wurden, werden die vorhergehenden Regelungen angewendet. Hierzu legt die Verwaltung eine Auflistung aller in Aufstellung befindlicher, Wohnbebauung umfassender B-Pläne vor, einschließlich der jeweiligen Bewertung, ob dies hier der Fall ist.“
OB Westphal erklärt, die Ausschüsse (AFBL und AKUSW) hätten noch weiteren Beratungsbedarf. Daher soll die Vorlage auf voraussichtlich die kommende Ratssitzung vertagt werden. Es stehe lediglich der vom AKUSW in den Ziffern 1 und 2 empfohlene Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 21690-21-E4) zu Abstimmung.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) stellt die Bedeutung des kommunalen Wohnkonzepts heraus. Sie begründet diesen Antrag damit, dass im Rahmen vorher zu verabschiedender Bebauungspläne bei Gesprächen mit Investor*innen bereits auf den 30%igen Anteil geförderten Wohnungsbaus hingewiesen wird und Bebauungspläne, die sich noch in der Erarbeitung befinden, angepasst werden.
Nach Hinweis des Rm Kowalewski (Die Linke+) wurde im AKUSW mehrheitlich vereinbart, die 30%-Regelung im Sinne der Verwaltungsvorlage als Bruttogeschossfläche zu verstehen, nicht jedoch im Sinne des Beschlusses zur 25%-Quote vor einigen Jahren.
Rm Waßmann (CDU) bedauert die Art der Einbringung in den AKUSW sowie die Inhalte des Antrags. Daher wird seine Fraktion nicht zustimmen.
Rm Neumann-Lieven (SPD) ist der Meinung, dass diese 30%-Regelung nur für die Zukunft gelte, nicht jedoch für laufende Projekte, bei denen Investor*innen einen Schutz genießen. Daher habe ihre Fraktion im AKUSW Ziffer 1 und 2, nicht aber Ziffer 3, des Antrags zugestimmt.
In dieser –durch Rm Kowalewski konkretisierten Fassung hinsichtlich der 30% Bruttogeschossfläche– möchte ihre Fraktion auch hier zustimmen.
OB Westphal stellt klar, dass die Ziffern 1 und 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS-Nr. 21690-21-E4) als Empfehlung des AKUSW zur Abstimmung stehen. Ziffer 3 des Antrags empfiehlt der AKUSW nicht. Die Anmerkungen des Rm Kowalewski sind als Erläuterung zum besseren Verständnis des Beschlusses zu werten.
Der Rat der Stadt folgt mit den gemachten Anmerkungen der Empfehlung des AKUSW und beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Fraktionen CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) die Ziffern 1 und 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (DS-Nr. 21690-21-E4):
1. Der Rat begrüßt, dass beim Verkauf kommunaler Grundstücke und beim Abschluss städtebaulicher Verträge mit privaten Vorhabenträger*innen für nichtkommunale Grundstücke die Mindestquote für den geförderten Wohnungsbau von 25 % auf 30 % angehoben wird.
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, in allen mit Investor*innen und privaten Vorhabenträger*innen zu führenden Gesprächen auf die Zielsetzung von 30 % geförderten Wohnungsbau hinzuwirken.
Die Vorlage „Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021“ wird vertagt.
zu TOP 3.12
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: zweiter Kostenerhöhungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20915-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. für den „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“ (vgl.
dazu DS-Nr. 14190-19 und DS-Nr. 18009-20) eine zweite Kostenerhöhung um insgesamt
weitere 1.032.982 €, sowie die zeitlichen Anpassungsnotwendigkeiten in der Baurealisierung
bis zum Jahr 2023.
Damit steigen die Auszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes für Stadterneuerung (FB 67) von bisher 5.755.000 € um 935.000 € auf insgesamt 6.690.000 €; die Aufwendungen in der Teilergebnisrechnung des FB 67 steigen von bisher 102.165 € um 97.982 € auf nunmehr 200.147 €.
Die Maßnahme wird durch Bundes- und Landeszuweisungen in Höhe von 4.389.845 € und zusätzlich durch die „Bürgerhaus Dorstfeld Genossenschaft eG“ in Höhe von 50.000 € gefördert. Die Gesamtförderung beträgt 4.439.845 €, der städtische Eigenanteil insgesamt 2.450.302 € (es entfallen 2.390.258 € auf den investiven und 60.044 € auf den konsumtiven städtischen Eigenanteil).
Die aktivierbaren, nicht zahlungswirksamen Eigenleistungen betragen 121.634 €.
Der „Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus“ bedingt
eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des Allgemeinen Grundvermögens (Amt 24)
ab dem Haushaltsjahr 2024 ff. in Höhe von 94.999 €.
2. gemäß § 83 GO NRW in Verbindung mit § 85 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von insgesamt 3.359.760 € zu Lasten zukünftiger Haushaltsjahre.
Davon entfallen 2.809.760 € zu Lasten des Jahres 2022 und 550.000 € zu Lasten des Jahres
2023 (Die Deckung erfolgt wie in Anlage -2- „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellt).
3. nach § 83 GO NRW die Deckung von außerplanmäßigen Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 37.982 € durch Mehrerträge in Höhe von 26.587 €.
Der verbleibende Differenzbetrag in Höhe von 11.395 € wird gem. § 8 Haushaltssatzung
budgetneutral kompensiert.
zu TOP 3.13
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 10. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.
zu TOP 3.14
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22327-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Stichtag 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 für die Sanierungsbedarfe der Berufkollegs Leopold-Hoesch, Gisbert-von-Romberg und Paul-Ehrlich sowie die Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ aufgeführten Mehrerträge zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.
zu TOP 3.15
Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22266-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben des Personalrates vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22266-21-E1) vor:
„…in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und beschließen müssen. Es liegt in der Zuständigkeit des Rates der Stadt Dortmund, diesen Beschluss hinsichtlich des Beitrittes zur KorPart eG zu fassen.
Da die Befürchtung nahe liegt, dass nach Beitritt zur KoPart eG Aufgaben an die Genossenschaft übertragen werden sollen, hat sich der Personalrat mit der Vorlage näher befasst.
Bei Inaugenscheinnahme des Internetauftrittes der KoPart eG fällt auf, dass die Genossenschaft vielfältigste Aufgaben für ihre Genossenschaftsmitglieder übernehmen kann. Eine Vielzahl dieser Aufgaben werden innerhalb unserer Verwaltung durch Fachbereiche eigenständig wahrgenommen. Auch wenn der Vorlage zu entnehmen ist, dass aktuell nicht geplant sei, das gesamte Portfolio der Genossenschaft in Anspruch zu nehmen, eröffnen sich scheinbar ungeahnte Möglichkeiten, Aufgaben durch Externe wahrnehmen zu lassen.
Der Personalrat sieht die große Gefahr, dass Aufgaben, die bislang von der Verwaltung wahrgenommen wurden, an Dritte vergeben werden. Vermeintlich handelt es sich um ein Inhousegeschäft, wodurch die formalen Vergabeverfahren, die der Gesetzgeber geregelt hat, umgangen werden könnten.
Es ist oftmals auch mehr als einfach zu behaupten, Dritte seien schneller und kostengünstiger, ohne jemals den Beweis hierfür angetreten zu haben. Gerade die derzeitige Pandemie zeigt, dass eine Kommune gut beraten ist, ihre Handlungsfähigkeit nicht in die Hände Dritter zu legen, sondern selber das Heft in des Handelns zu behalten.
Insgesamt bleibt es für den Personalrat weiterhin unklar, welche Aufgaben künftig an die KoPart eG übertragen werden sollen. Nach der Vorlage soll das Schulbauprogramm 2020 ff. über die KoPart eG umgesetzt werden. Interessanterweise erfolgte die Vergabe des Schulbauprogramms an die Kommunal Agentur NRW GmbH, die selber Mitglied der Genossenschaft ist.
Im Ergebnis würde die Übertragung der Ausführung des Schulbauprogrammes eine Privatisierung darstellen, und zwar unabhängig davon, in welcher Rechtsform Aufgaben der Kommune wahrgenommen werden. Diesbezüglich wurde der Personalrat erneut seitens der Dienststelle nicht beteiligt, so dass eine Zustimmung zur Aufgabenübertragung nicht vorliegt. Inwieweit der Personalrat seine Zustimmung erteilen würde, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da es hierzu bislang keine Unterrichtung durch die Dienststelle erfolgte.
Bei Privatisierungsmaßnahmen ist der Personalrat in besonderer Weise gehalten, die berechtigten Interessen der Beschäftigten der Stadtverwaltung Dortmund zu vertreten.
Wir dürfen Sie von daher bitten, die Vorlage dergestalt zu beschließen, dass Einvernehmen darüber herrscht, dass sich der Ratsbeschluss auf den Beitritt zur Genossenschaft beschränkt. Hinsichtlich der Aufgabenübertragung im Rahmen des Schulbauprogrammes möge die Dienststelle vorab das gesetzlich erforderliche Beteiligungsverfahren des Personalrates durchführen.“
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) bittet die Verwaltung unter Bezug auf das Schreiben des Personalrats bei der Ausgestaltung die Bedenken und Fragen des Personalrates zu berücksichtigen bzw. um die Einbindung des Personalrats hinsichtlich der Gestaltung der Zusammenarbeit mit der Genossenschaft.
Rm Giebel (SPD) stimmt im Namen seiner Fraktion der Vorlage zu. Er verweist ebenfalls auf das Schreiben des Personalrats. Wichtig ist, die Rechte des Personalrats zu wahren und der Beitrag nicht zum Personalabbau führt.
Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Wortbeiträge einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zur KoPart eG. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird beauftragt, den Beitritt zu vollziehen und die Stadt Dortmund in der Generalversammlung zu vertreten.
zu TOP 3.16
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22895-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt
1. den 11. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 30.09.2021 zur Kenntnis und
2. beschließt die Aufnahme der Albert-Einstein Realschule - Energetische Sanierung Verwaltungstrakt als Nachrückerprojekt aus dem KIF II Programm und
3. beschließt die Herausnahme des Projektes TEK Leopoldstraße - Ausbau U3 Block 4.
zu TOP 3.17
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22975-21)
Den Ratsmitgliedern liegt folgendes Schreiben zur Ergänzung des Beschlussvorschlags vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22975-21-E1) vor:
„… zu den folgenden Sitzungen der Gremien liegt die o. g. Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor. Im Nachgang zur Weitergabe der Vorlage stellte sich heraus, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zu 2. erforderlich ist. Dabei geht es um die erforderliche Genehmigung der entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlungen.
Der Beschlussvorschlag der Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:
„ 2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS - Erneuerung der OGS-Küche in das OGS Förderprogramm.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.
Die Ausführungen unter Finanzielle Auswirkungen sind dementsprechend wie folgt zu ergänzen:
Aufgrund der Maßnahmenverlagerung der Maßnahme „Liebig GS – Erneuerung der OGS Küche“ (vgl. Beschlussvorschlag zu 2.) entstehen im Finanzbudget des Fachbereichs Schule im Jahr 2021 voraussichtlich Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro.
Finanzposition | Finanzstelle | Betrag |
Mehrauszahlungen des Fachbereichs Schule |
78080.0 – Ausz. Hochbaum. | 40N00301019061 – OGS Förderung Liebig GS | 648.875 Euro |
Die Mehrauszahlungen können in Höhe von 630.000 Euro gemäß §83 GO NRW durch Minderauszahlungen innerhalb des Auszahlungsbudgets des Fachbereichs Schule, wie nachfolgend dargestellt, gedeckt werden:
Finanzposition | Finanzstelle | Betrag |
Minderauszahlungen des Fachbereichs Schule |
78081.0 – Ausz. Tiefbaum. | 40N00301001000 – Jugendverkehrsschule | 630.000 Euro |
Eine Deckung des Restbetrages aus dem Finanzbudget des Fachbereichs Schule ist nicht möglich. Die Deckung des Fehlbetrages i. H. v. 18.875 Euro erfolgt gemäß §83 GO NRW aus dem Amt 75.
Finanzposition | Finanzstelle | Betrag |
Minderauszahlungen des Amtes 75 |
78080.0 – Ausz. Hochbaum. | 75W00307024098 – OGS Liebig GS nicht förderfähige Kosten | 18.875 Euro |
Begründung zur Bereitstellung der Deckungsmittel
Die Umsetzung der Maßnahme „Jugendverkehrsschule“ wurde mit Ratsbeschluss vom 18.06.2020 beschlossen.
Ursprünglich war die Durchführung für die Sommerferien 2020 geplant. Der Baubeginn hat sich zunächst aufgrund von Kampfmittelfunden verzögert und wurde auf die Sommerferien 2021 verschoben.
Nachträglich hat sich herausgestellt, dass es ein Förderprogramm seitens der NRW.Bank gibt, das für die Maßnahme in Anspruch genommen werden kann. Die beantragte Förderung wurde mit Bescheid vom 22.06.2021 bewilligt. Eine Ausschreibung und Beauftragung einer Firma war im Vorfeld aufgrund der Zuwendungsbestimmungen nicht möglich, sodass mit der baulichen Umsetzung voraussichtlich erst in den Sommerferien 2022 begonnen werden kann. Die Mittel wurden entsprechend im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. berücksichtigt.
Im Amt 75 waren bereits Finanzmittel für die Maßnahme „Liebig-GS“ geplant. Die Mittel werden durch die Verlagerung der Maßnahme frei und können zur Deckung herangezogen werden.
Fördermittel
Die Abwicklung der Maßnahme über das OGS-Förderprogramm mit einer Förderquote von 85 % führt in 2022 zu nicht geplanten Einzahlungen i. H. v. 440.475,10 Euro.
Teilergebnisrechnung
In der Teilergebnisrechnung der städtischen Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus die folgenden Auswirkungen:
Sachkonto | Bezeichnung Sachkonto | 2021 | 2022 | 2023 | 2024-2060 | 2061 |
414200 | Ertr. Aufl. SoPo Zuw. Land | -917,66 € | -11.011,88 € | -11.011,88 € | -407.439,47 € | -10.094,22 € |
470100 | Eigenleistungen | -33.049,00 € | | | | |
572200 | AfA unbew. Vermögen | 1.420,68 € | 17.048,10 € | 17.048,10 € | 630.779,70 € | 15.627,43 € |
Die Fördermittel werden als Sonderposten aus Zuweisungen abgebildet. Dieser wird entsprechend der Abschreibung ratierlich ab dem 01.12.2021 ertragswirksam aufgelöst und führt zu Mehrerträgen in der Teilergebnisrechnung des FB 65 in den Jahren 2021 sowie 2022, da die Förderung nicht Bestandteil der Planung 2021 sowie 2022 ist. Die zusätzlichen Erträge ab dem Jahr 2023 sind in der nächsten Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die aktivierbaren Eigenleistungen entstehen aufgrund eigener Leistungen von MitarbeiterInnen der städtischen Immobilienwirtschaft. Durch deren Aktivierung entstehen Erträge, die bereits im Haushaltsansatz 2021 berücksichtigt wurden.
Die Abschreibungen sind bereits im Teilergebnisplan des FB 65 berücksichtigt. Das Budget wird daher nicht ausgeweitet.
Die Auflösung des Sonderpostens sowie der Aufwand aus Abschreibungen erfolgen auf dem Kostenträger 650138011000.
Ich bitte um Berücksichtigung im Rahmen der Beschlussfassung und bedanke mich für Ihr Verständnis.“
Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Berücksichtigung des Schreibens zur Ergänzung des Beschlussvorschlags vom 13.12.2021 nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt
1. den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 30.09.2021 zur Kenntnis und
2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS – Erneuerung der OGS Küche in das OGS Förderprogramm
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.
3. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme HS Husen – Energetische Fassadensanierung als Nachrückerprojekt im KIF Kapitel 1
4. beschließt die Herausnahme des Projektes Albrecht-Dürer RS – Schadstoffsanierung
5. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Albert-Einstein RS – Energetische Sanierung Verwaltungstrakt als Nachrückerprojekt im KIF Kapitel 1.
zu TOP 3.18
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022), die in dem Haushaltsplan 2022 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.
zu TOP 3.19
Erneuerung des Tunnels "Ardeystraße", Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21998-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Erneuerung des Tunnels Ardeystraße im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 18435-20 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.800.000,00 Euro um 920.000,00 Euro auf 2.720.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202015060 – Tunnel Ardeystraße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021: 20.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 100.000,00 Euro
Die Investition bedingt eine Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 40.256,00 Euro.
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i. V.m. § 85 GO NRW außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 1.000.000,00 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 1.600.0000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und 100.000,00 Euro zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen - Anlage 3" dargestellten Minderbedarfe verwendet.
zu TOP 3.20
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße, Baubeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22409-21)
Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der Sitzung am 01.12.2021 vor:
„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West fragt sich ob das Behindertenpolitische Netzwerk der Vorlage zugestimmt hat, obwohl beim Brückenneubau kein Aufzug mehr vorgesehen ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West möchte die Vorlage unter dem Vorbehalt empfehlen dass die Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerkes vorgelegen hat.
Die CDU Fraktion möchte die Vorlage ohne Vorbehalt empfehlen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 14 Ja Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, SPD, Die Linke, FDP, Die PARTEI) unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerkes gegen 2 Nein Stimmen (CDU Fraktion) dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9.900.000,00 Euro, inklusive Planungskosten.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro
Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 5.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 1.059.037,70 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 67.000,00 Euro.“
Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) bittet um Aufnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks in die Beratungsfolge, da auch Aspekte der Barrierefreiheit in der Vorlage thematisiert werden.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 9.900.000,00 Euro, inklusive Planungskosten.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro
Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 5.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 1.059.037,70 Euro
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 67.000,00 Euro.
zu TOP 3.21
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Tiefbauamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22519-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gem. § 83 GO NRW in der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes in Höhe von 1.375.000,00 Euro. Die Mehraufwendungen können innerhalb der Teilergebnisrechnung des Tiefbauamtes durch Mehrerträge kompensiert werden.
zu TOP 3.22
Verkehrsmäßiger Ausbau der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 - Erdbeerfeld - ; Aktualisierung des Investitionsvolumens zum teilweisen Endausbau der Straßen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22366-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlagen des Wohnbaugebietes im Rahmen des MG 131 – Erdbeerfeld – in Höhe von 6.000.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Des Weiteren beschließt der Rat der Stadt Dortmund die unentgeltliche Übertragung der Erschließungsanlagen mit der neuen Gesamtfinanzierungssumme in das städtische Vermögen nach der Fertigstellung der Maßnahme.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:
Bis Haushaltsjahr 2021: 4.800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 800.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 400.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.
zu TOP 3.23
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22360-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Finanzierung der verkehrsmäßigen und entwässerungstechnischen Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Scha 113, Schulte-Lanstrop-Kamp aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:
Bis Haushaltsjahr 2021: 530.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 350.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 50.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2024 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 1.500,00 Euro beim FB 66.
zu TOP 3.24
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22700-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.02021 vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.21 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 22700-21-E1)
..die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bitte um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Änderungen in der Straßenreinigungssatzung:
Für den Mehmet-Kubaşık-Platz wird ein - wie schon mit der Stadtspitze, der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und der Familie Kubaşık besprochen - erhöhtes Reinigungsintervall (tägliche Platzreinigung) beschlossen.
AMIG, 30.11.2021:
Herr Rm Schreyer erläutert den Antrag seiner Fraktion.
Frau Uehlendahl schlägt vor, die gemäß Satzung festgelegte Reinigung von einmal wöchentliche auf dreimal wöchentliche Reinigung zu erhöhen unter Beibehaltung der sieben Mal wöchentlichen Intensivreingung durch die Dorlog. Dadurch würde die Sondervereinbarung mit der EDG in die Straßenreinigungssatzung einfließen.
Herr Rm Gebel signalisiert für seine Fraktion Einverständnis für den Vorschlag der Verwaltung.
Herr Rm Schmidtke-Mönkediek erhebt diesen Vorschlag zum Antrag.
Herr Rm Frank führt aus, dem Vorschlag der Verwaltung mittragen zu können.
Herr Rm Schreyer stimmt für seine Fraktion dem Vorschlag der Verwaltung ebenfalls zu.
Frau Rm Rudolf stimmt für ihre Fraktion diesem Vorschlag auch zu.
Dem zum Antrag erhobenen Vorschlag der Verwaltung wird mehrheitlich bei 1 Enthaltung (Die FRAKTION/DIE PARTEI) zugestimmt.
Mit dieser Ergänzung empfiehlt der AMIG dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei 1 Enthaltung (Die FRAKTION/DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Der AFBL folgt der o. g. Empfehlung des AMIG (Änderung fett) und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
Die gemäß Satzung festgelegte Reinigung von einmal wöchentliche Reinigung wird auf dreimal wöchentliche Reinigung erhöht, unter Beibehaltung der sieben Mal wöchentlichen Intensivreingung durch die Dorlog. Die Sondervereinbarung wird mit der EDG in die Straßenreinigungssatzung einfließen.“
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss in der Fassung des AFBL (fett/kursiv):
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).
Die gemäß Satzung festgelegte Reinigung von einmal wöchentliche Reinigung wird auf dreimal wöchentliche Reinigung erhöht, unter Beibehaltung der sieben Mal wöchentlichen Intensivreingung durch die Dorlog. Die Sondervereinbarung wird mit der EDG in die Straßenreinigungssatzung einfließen.
zu TOP 3.25
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22850-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt das Straßen- und Wegekonzept gem. § 8a KAG NRW.
Der Rat der Stadt beschließt, für „geringfügige Baumaßnahmen“ anstelle von Anliegerversammlungen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung (z. B. Online- oder Rückfrageformate) zuzulassen.
zu TOP 3.26
Jahresarbeitsprogramm 2022 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22201-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2022 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.
zu TOP 3.27
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22455-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2022. Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.
zu TOP 3.28
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22277-21)
Die Ratsmitglieder erhalten folgende Ergänzung zur Vorlage vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22277-21-E1):
„…. nach rechtlicher Prüfung ist aus formalen Gründen in § 5 der Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund (Anlage 7 der o.g. Vorlage) der letzte Satz zu streichen.
Ich bitte Sie, dies bei der Beschlussfassung zur Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund entsprechend zu berücksichtigen.“
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) unter Berücksichtigung der Ergänzung zur Vorlage vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22277-21-E1) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.29
Quartierskoordination Marten - 1. jährliche Berichtsvorlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22490-21)
Der Rat der Stadt nimmt den 1. Sachstandsbericht zum „Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator*in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.30
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21641-21)
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".
zu TOP 3.31
Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19256-20)
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.
zu TOP 3.32
Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
(Drucksache Nr.: 21399-21)
Der Rat der Stadt hat nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 15.09.2021 vorliegen:
„Der Rat der Stadt gibt die folgende Überweisung der Bezirksvertretung Eving zur Beratung in den zuständigen Fachausschuss (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen):
„Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Nebe/AfD) und 1 Enthaltung (Herr Bernhardt) den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung um:
Die Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving. Angesiedelt werden soll es im Projekt „nordwärts“.
In Anlehnung an das Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator/-in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ soll eine Vor-Ort-Dependance in Eving organisiert werden.
Wegen der großen Bedeutung für unseren Stadtbezirk überweisen wir diesen Antrag auch an den Rat der Stadt Dortmund.
Begründung:
Die Folgen des Strukturwandels, insbesondere nach Schließung der Schachtanlage Zeche Minister Stein im Jahre 1987 und die damit verbundenen demografischen Prozesse, haben zu enormen Veränderungen der Strukturen in allen Bereichen in Eving geführt.
Im Stadtbezirk Eving mit den Aktionsräumen Eving/Lindenhorst und Eving/Kemminghausen beziehen viele Evinger Bürger Transferleistungen in Form von Grundsicherung oder Leistungen nach SGB II.
Dies wirkt sich negativ auf die Kaufkraft und damit auf die lokale Angebotsvielfalt an Produkten und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs aus.
Die Folge davon sind Leerstände von Ladenlokalen bzw. Schließungen, wie aktuell des Real-Marktes als Ankermieter der Evinger Mitte ohne Nachfolgeperspektiven.
Zudem lassen Teile der Geschäfts- und Wohnimmobilien (Problemimmobilien) einen hohen Sanierungsstau erkennen.
Weitere Probleme im Stadtbezirk Eving sind die hohe Verkehrsbelastung, insbesondere die LKW-Verkehre und die unzureichenden Parkmöglichkeiten in der Evinger Mitte.
Die Situation für Radfahrer im Stadtbezirk Eving muss erheblich optimiert werden.
Die Sauberkeit im öffentlichen Bereich und in den Grünbereichen lässt zu wünschen übrig.
Die Gestaltung der Evinger Mitte, wie z. B. das Einkaufszentrum, der Grüne Platz, der Evinger Platz, der August-Wagner-Platz, sowie der Bereich um die Bezirksverwaltungsstelle entsprechen nach der Umgestaltung der Zechenschließung nicht mehr den heutigen Anforderungen und Bedürfnissen, sodass hier aktives Handeln vonnöten ist.
Die von Seiten der Wirtschaftsförderung erarbeitete „Personas“ Studie für die Bergstraße beschreibt Entwicklungsperspektiven, allerdings nur für die Bergstraße.
Diese Perspektiven benötigt der gesamte Stadtbezirk.
Wir benötigen für die Lösung dieser Probleme professionelle Hilfe.“
AKUSW, 15.09.2021:
Der AKUSW betrachtet diese Angelegenheit zunächst als eingebracht und wird diese nach Vorlage eines entsprechenden Evaluationsberichtes zur Situation in Marten erneut aufrufen und beraten.“
Zudem liegt dem Rat der Stadt eine Empfehlung des AKUSW aus seiner Sitzung am 08.12.2021 vor:
„Siehe oben.
AKUSW, 08.12.2021:
Vor dem Hintergrund des heute unter TOP 3.4 vorliegenden Berichtes zur Situation in Marten, empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) sowie Enthaltungen (Fraktion AfD), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um:
Die Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving. Angesiedelt werden soll es im Projekt „nordwärts“.
In Anlehnung an das Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator/-in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ soll eine Vor-Ort-Dependance in Eving organisiert werden.“
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um:
Die Einrichtung eines Quartiersmanagements für den Stadtbezirk Eving. Angesiedelt werden soll es im Projekt „nordwärts“.
In Anlehnung an das Pilotprojekt: Exemplarische Erprobung eines Modells „Koordinator/-in zur Harmonisierung, Bündelung, Steigerung und Vernetzung der Entwicklungsaktivitäten in Marten“ soll eine Vor-Ort-Dependance in Eving organisiert werden.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22352-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
- beschließt den Wirtschaftsplan 2022 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
- stellt den Erfolgsplan 2022 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 19.473.819,06 EUR fest,
- stellt den Vermögensplan 2022 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 20.000 EUR fest,
- beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 14.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2022 in Anspruch nehmen darf,
- beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2022 (Anlage 1.4),
- beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2021-2025
(Anlage 2.1 und 2.2).
zu TOP 4.2
Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22445-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- den Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ),
- die Ermächtigung für Investitionskredite 2022, diese bis zu einer Höhe von 30 Mio. Euro aufzunehmen,
- sowie den Höchstbetrag der Kassenkredite 2022 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 20 Mio. Euro festzusetzen.
zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan 2022 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22789-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2022 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).
Das SV GVVF wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 47,5 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 25 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2021 in Höhe von 25 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2022 zu übertragen.
zu TOP 4.4
Unterstützung Umzug Fraunhofer-Institut für Software- und Systemtechnik in die Speicherstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22899-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt den Umzug des Fraunhofer ISST in die Speicherstraße 2 (Leuchtturm) und stellt 2022 Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro für den Umzug und die Finanzierung der notwendigen Erstausstattung zur Verfügung.
Der Rat der Stadt Dortmund dankt der Landesregierung für die Unterstützung und bittet den Landtag um zügige Umsetzung der notwendigen Haushaltsbeschlüsse zum Erwerb der Immobilie durch die Fraunhofer-Gesellschaft.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Corona
Zusatz- /Ergänzungsantrag sowie Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22866-21-E1)
Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 18.11.2021 folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 22866-21-E1) vor:
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert, den fortgeschriebenen „6. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 ab Oktober 2021“ des Landes NRW unverzüglich umzusetzen und in Ergänzung und Unterstützung des laufenden Impfgeschehens in den Arztpraxen die dezentralen öffentlichen Impfangebote möglichst wohnortnah und niedrigschwellig auszubauen, um die Geschwindigkeit in der Durchführung der Auffrischungsimpfungen zu erhöhen, da diese grundsätzlich allen Personen angeboten werden können, die dies nach Ablauf von sechs Monaten nach Abschluss der ersten Impfserie wünschen und mit einer steigenden Nachfrage zu rechnen ist. Über die Impfangebote ist die Öffentlichkeit fortlaufend im Rahmen einer Informations- und Aufklärungskampagne aufmerksam zu machen.
2. Die Dortmunder Weihnachtsstadt wird ab dem 18. November 2021 täglich wieder Tausende von Besuchern in die Dortmunder City locken. Die Verwaltung wird zur Förderung des Impfgeschehens beauftragt, an geeigneten Standorten auf dem Weg zum Weihnachtsmarkt mit den Impfbussen ein Impfangebot für Erst- und Auffrischungsimpfungen zu schaffen.
Darüber hinaus erbitten wir zu folgenden Punkten eine Stellungnahme der Verwaltung:
3. Wie den Medien zu entnehmen ist, unterstützt die Verwaltung die Forderung des Städtetages nach einer landesweiten 2G-Regelung. Die Verwaltung wird gebeten darzulegen, auf welche Lebensbereiche das 2G-Modell Anwendung finden soll.
4. Die Verwaltung wird gebeten, den Rat der Stadt Dortmund im rechtlich zulässigen Rahmen über das Ergebnis der im Oktober durchgeführten Abfrage des Impfstatus von städtischen Beschäftigten in sensiblen Bereichen gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu informieren.
Begründung
Eine Begründung des Antrages erfolgt ggf. mündlich.“
Zudem liegen dem Rat der Stadt die Vorschläge zur Tagesordnung mit der Bezeichnung „Corona“ der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 23206-21) und der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23212-21) vor.
Zur Konkretisierung liegt zur Sitzung am 16.12.2021 eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23212-21-E1) vom 14.12.2021 vor:
„… die Inzidenzwerte der 4. Welle der Pandemie in Dortmund sind weiterhin hoch, ebenso wie die Belastung des Gesundheitssystems. Bereits bei früheren Wellen zeigten sich Schulen und Kitas als wirksamer Verbreitungsort des Virus, der über nachgeschaltete Infektionsketten in die Familien und letztlich auch zu Großeltern und vulnerablen Gruppen vordringen konnte. Anders als bei früheren Wellen sind in dieser Welle die Einrichtungen aber durchgängig geöffnet – zeitweise war sogar die Maskenpflicht im Schulunterricht ausgesetzt. Weitere Schutzmaßnahmen in den Kitas bestanden nicht. In Modellversuchen des Landes wurden aber seit April PCR-Pooltests in Kölner und Mönchengladbacher Kitas getestet.
Bereits am 7. September hat der Dortmunder Verwaltungsvorstand angesichts steigender Inzidenzen beschlossen, eine an der Inzidenz orientierte Teststrategie für PCR-Pooltests an den Kitas umzusetzen. Diese soll bereits am 13. September gestartet sein. Am 21. September wurde vom Verwaltungsvorstand noch einmal eine Ausweitung der Pooltestungen in der Fläche beschlossen.
Das NRW-Familienministerium hat am 8.12. zugegeben, dass nicht genug PCR-Lollitests für die Kitas für eine flächendeckende Testung bereitstünden und auch die Laborkapazitäten in NRW zu eingeschränkt seien. Die Kommunen könnten aber im Rahmen einer eigenen Teststrategie PCR-Pooltests anbieten, sofern dies logistisch und von den verfügbaren Labor-Kapazitäten vor Ort umsetzbar sei. Oberstes Ziel des Landes sei es, die Kitas offen zu halten.
Aus Sicht unserer Fraktion müsste das oberste Ziel sein, die aktuelle Welle der Pandemie zu brechen und die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen. Dazu haben wir die nachfolgenden Fragen:
1) Wir bitten um einen Sachstandsbericht zu den erfolgten PCR-Pooltestungen hinsichtlich der Frage, wie flächendeckend die Testungen in Dortmund im Zeitverlauf letztlich vorgenommen werden konnten.
2) Welche Erkenntnisse sind aus den bisherigen Testergebnissen zu gewinnen? Wie stellt sich die Situation in Kitas mit PCR-Pooltestungen im Vergleich zu Kitas ohne PCR-Testmöglichkeit (Schnelltestungen?) dar? Ist es mit Hilfe von Pooltests gelungen, eine Ausbreitung von Infektionen in den Kitas zu unterbinden?
3) Es gab zwischenzeitlich öffentliche Irritationen über mehrwöchige Reaktionszeiten des Gesundheitsamtes nach der Meldung positiver Corona-Schnelltests in Kitas. Wie sind die normalen Verfahrensregeln bei auftretenden positiven Testungen in Bezug auf das Gesundheitsamt? Welche Ursachen haben langsame Reaktionszeiten bzw. was wäre nötig, um diese zu optimieren?
4) Welche Ereignisse rechtfertigen derzeit eine Schließung von Kitas? Wo liegt die Eingreifschwelle, ab der eine Entwicklung in einer Einrichtung nicht mehr toleriert wird?“
Zudem erhält der Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache 23206-21-E1):
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Antrag und bittet um dessen Beratung und Beschlussfassung:
1. Im Interesse und zum Schutz der MitarbeiterInnen der Verwaltung vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus wird zum organisatorisch schnellstmöglichen Zeitpunkt für alle Verwaltungsbereiche mit Publikumsverkehr die 3G-Regel eingeführt. Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung müssen fortan im Interesse des Infektionsschutzes den Nachweis führen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, um Termine bei der Stadtverwaltung wahrnehmen zu können oder städtische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Ausnahmen regelt die Verwaltung.
2. Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 23. September 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Lolli-PCR-Pooltests auf alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen auszuweiten (Drucksache Nr. 22391-21). Die Teilnahme an den angebotenen Testungen ist bislang freiwillig.
Angesichts des Infektionsgeschehens in Kindertageseinrichtungen beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in Abstimmung mit den Trägern eine verpflichtende Teststrategie mit flächendeckender Testpflicht für alle Kinder in den Dortmunder Kindertageseinrichtungen einzuführen, um die Kinder, ihre Familien und nicht zuletzt die Beschäftigten in den Einrichtungen bestmöglich zu schützen.
Begründung
Eine Begründung erfolgt ggf. mündlich.“
Weiterhin liegt dem Rat der Stadt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 22866-21-E4) vor:
„…. der Forderung des Städtetages wurde zwischenzeitlich durch Erlasse des Landes NRW
Rechnung getragen. Das findet auf folgende Bereiche der Stadt Dortmund Anwendung:
Die 2G-Regel in Dortmund gilt seit Mitte November in folgenden Einrichtungen:
- im Konzerthaus Dortmund, im Theater Dortmund und in den städtischen Museen,
- bei städtischen Veranstaltungen,
- in den städtischen Hallenbädern,
- im Zoo Dortmund und im Westfalenpark,
- in der Stadt- und Landesbibliothek.
Ebenso wird die 2G-Regelung für die Besucher*innen der Weihnachtsstadt Dortmund angewendet.
Ausgenommen von der 2G-Regel sind Kinder und Jugendliche, für die nach wie vor die 3G-Regel gilt. Sie gelten durch Testungen in Schule und Kita als getestet. Schwangere sowie Menschen, denen aus ärztlich bescheinigten Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird, können mit einem entsprechenden Testnachweis die Angebote nutzen.
Für rund 86% der Beschäftigten in sensiblen Bereichen gemäß § 36 IFSG liegt die Information zu ihrem Impfstatus vor. Von diesen Beschäftigten sind mit Stand vom 17.11.2021 rund 95 % vollständig immunisiert, also geimpft (rund 94 %) oder genesen (rund 1 %). Rund 6 % der Beschäftigten in den betreffenden Bereichen, für die die Informationen vorliegen, sind weder geimpft noch genesen.
Von den rund 14 % der Beschäftigten in den betreffenden Bereichen, über deren Immunstatus noch keine Information vorliegt, wird die entsprechende Antwort noch in Kürze erwartet.
Die Abfrage hat sich als unproblematisch erwiesen.“
Rm Wallrabe (CDU) erklärt für seine Fraktion, der Antrag Drucksache Nr.: 23206-21-E1 werde als Prüfauftrag eingebracht. Die 3G-Pflicht bei der Stadtverwaltung sei danach für alle Bereiche mit Kontakt zur Bürgerschaft anzustreben. Ziel ist der Schutz von Mitarbeitenden und Besucher*innen. Die rechtlichen Unwägbarkeiten dieser Forderung sind seiner Fraktion bekannt.
Rm Perlick (AfD) äußert in Richtung Rm Wallrabe, man möge dann doch auch prüfen, wie sich das Infektionsrisiko bei den Bürgerdiensten verhält. Vielleicht könne dies seitens der CDU in den Prüfauftrag einfließen. Er verweist auf die Situation in Schweden, die dortigen Maßnahmen und die Bettenbelegungszahlen bei intensivmedizinischen Behandlungen. Tests in Kitas lehnt er ab.
Rm Vogeler (CDU) hält es mit Blick auf die Weihnachtszeit für relevant, ob Kinder getestet sind. Dies könne sich durchaus auf den Kontakt mit den Großeltern auswirken. Mangels Durchsetzbarkeit werden die Tests in Kitas offenbar von einem bestimmten Personenkreis umgangen. Aus eigener Erfahrung berichtet er, dass Lollitests bei Kindern unter 3 Jahren unproblematisch sind. Auch negative Testungen sind ein Beitrag zur Überwindung der Pandemie. Daher tritt seine Fraktion für eine Testpflicht, unabhängig von der rechtlichen Einordnung, ein. Die Stadt möge dies bitte prüfen oder mit anderen Städten diese Initiative an das Land NRW heran tragen. Denn die schütze auch das Personal, welches ebenfalls Interesse daran hat, gesund zu bleiben.
OB Westphal hält fest, dass hiernach beide Punkte des CDU-Antrags als Prüfauftrag zu werten sind. Er stellt fest, dass die Stadt Dortmund mangels Regelung durch das Land den Modellversuch und die Ausweitung der freiwilligen Lolli-PCR-Pooltestung umgesetzt habe.
Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) erklärt die Unterstützung seiner Fraktion zum Antrag. Fraglich war die Umsetzung in der Verwaltung. Mit dem Prüfauftrag sei es nun aber kompatibel. Grundsätzlich müsse sich dies in Landes- und Bundesstrategien einbetten, kommunale Einzellösungen sind aus seiner Sicht nicht optimal.
Rm Worth (SPD) erklärt für ihre Fraktion, auch dem Prüfauftrag nicht zustimmen zu wollen und begründet dies damit, dass eine Befassung im Fachausschuss sinnvoller wäre, um direkt Fachexpertisen zu berücksichtigen. Inhaltlich wird der CDU-Antrag von der SPD-Fraktion geteilt.
Rm Kowalewski (Die Linke+) erläutert, dass vor dem Hintergrund der Entwicklung und dem Sachstand zur Lolli-PCR-Pooltestung seine Fraktion eine Bitte um Stellungnahme zum TOP vorgelegt hat.
Den Prüfauftrag der CDU trägt seine Fraktion mit. Ziel muss es sein, einen möglichst großen Schutz, auch für die Mitarbeitenden in den Kitas im Rahmen der Fürsorgepflicht, zu sichern.
Rm Dr. Suck (CDU) möchte mit einem Ratsbeschluss ein starkes Signal senden. Angesichts der pandemischen Lage und der Weihnachtspause sei es nicht sinnvoll, das Thema in die Ausschussberatungen im Jahr 2022 zu verschieben. Daher soll die Abstimmung heute erfolgen.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.:22866-21-E4) zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Fraktionen SPD, AfD und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache 23206-21-E1) als Prüfauftrag an die Verwaltung:
1. Im Interesse und zum Schutz der MitarbeiterInnen der Verwaltung vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus wird zum organisatorisch schnellstmöglichen Zeitpunkt für alle Verwaltungsbereiche mit Publikumsverkehr die 3G-Regel eingeführt. Besucherinnen und Besucher der Stadtverwaltung müssen fortan im Interesse des Infektionsschutzes den Nachweis führen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, um Termine bei der Stadtverwaltung wahrnehmen zu können oder städtische Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.
Ausnahmen regelt die Verwaltung.
2. Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund in seiner Sitzung am 23. September 2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Lolli-PCR-Pooltests auf alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen auszuweiten (Drucksache Nr. 22391-21). Die Teilnahme an den angebotenen Testungen ist bislang freiwillig.
Angesichts des Infektionsgeschehens in Kindertageseinrichtungen beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in Abstimmung mit den Trägern eine verpflichtende Teststrategie mit flächendeckender Testpflicht für alle Kinder in den Dortmunder Kindertageseinrichtungen einzuführen, um die Kinder, ihre Familien und nicht zuletzt die Beschäftigten in den Einrichtungen bestmöglich zu schützen.
Die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 23212-21-E1) vom 14.12.2021 wird schriftlich beantwortet.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Wirtschaftsplan 2022 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22456-21)
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.
zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 20/21
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22570-21)
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2021, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 53.854, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 3.200 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der durch die Abschreibungen und Erhöhung der Urlaubsrückstellungen entstehende Jahresfehlbetrag in Höhe von 3.199.612,86 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von insgesamt 3.727.005,85 € ausgeglichen, so dass sich ein Bilanzgewinn in Höhe von 527.393,00 € ergibt.
3. Der entstandene Bilanzgewinn wird zur Kompensation der Coronahilfen der Stadt für das Kalenderjahr 2020 zurückgezahlt.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22546-21)
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2022 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage I)
· dem Erfolgsplan 2022 (Anlage I)
· dem Vermögensplan 2022 (Anlage II)
· der Stellenübersicht 2022 (Anlage III)
sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2022 (Anlage IV).
zu TOP 6.4
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022
Festlegung der Kunstsparte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22666-21)
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstler*innen 2022 wird für förderwürdige Leistungen in der Sparte „Architektur und Städtebau“ vergeben.
zu TOP 6.5
Schaffung eines „Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22780-21)
Nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor:
Herr Dudde (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, sie aber mit Stichworten in der Begründung der Vorlage und mit dem Wording haderten. So beispielsweise mit dem Begriff „…für die Ewigkeit“ im vorletzten Absatz auf Seite 2 der Vorlage. Zu berücksichtigen sei auch, dass es bereits viele Denkmäler gebe, von denen einige auch abgerissen würden. Die eine oder andere Festlegung des Kontextes sollte noch deutlich gemacht werden. Seine Fraktion arbeite an einem Ergänzungsantrag, der diesem Ausschuss jedoch noch nicht vorgelegt werden konnte. Dies solle voraussichtlich im Rat erfolgen.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass der Begriff „für die Ewigkeit“ aus der Vorlage herausgenommen werden könne. Mit Blick auf die Ausführungen von Herrn Dudde weist Herr Stüdemann darauf hin, dass ausschlaggebend der Beschlussvorschlag sei.
Herr De Marco (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Begrifflichkeit „Gastarbeiter*innen“ im Gesamtprozess ggf. anders zu formulieren. Eine neue Formulierung könnte beispielsweise „sogenannte Gastarbeiter*innen“ sein.
Mit den Vorschlägen von Herrn Stüdemann und Herrn De Marco erklärt sich der AKSF mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion einverstanden.
Der AKSF empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Maßnahme „Schaffung eines Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“ im Rahmen eines Kunstwettbewerbs i. H. von 200.000,- €, der von der Stelle „Kunst im öffentlichen Raum“ betreut wird. Vorgeschaltet ist ein partizipativer Prozess unter Einbeziehung der migrantischen Communities.
Der AFBL folgt der o.g. Empfehlung des AKSF und empfiehlt dem Rat der Stadt, mit dieser Änderung mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Maßnahme „Schaffung eines Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“ im Rahmen eines Kunstwettbewerbs i. H. von 200.000,- €, der von der Stelle „Kunst im öffentlichen Raum“ betreut wird. Vorgeschaltet ist ein partizipativer Prozess unter Einbeziehung der migrantischen Communities.“
Rm De Marco (SPD) erinnert an das Anwerbeabkommen zwischen Italien und der Bundesrepublik vor 66 Jahren. Gekommen sind Menschen, die hier eine neue Heimat gefunden haben. Er hebt die Leistungen hervor, die diese Menschen für die Bundesrepublik, Dortmund und die gesamte Gesellschaft erbracht haben. Heute haben rund 200.000 Dortmunder*innen eine persönliche oder familiäre Einwanderungsgeschichte mit einer Vielzahl an Herkunftsländern. Diese Menschen und deren Kinder und Enkel sind aus unserem heutigen Leben nicht mehr wegzudenken. Er wirbt für ein Denkmal, welches an die Menschen erinnert, die ihre Heimat verließen. Deren Geschichte ist Teil unserer Geschichte. Da wir diesen Teil der Geschichte bisher nicht gewürdigt haben, ist es nun an der Zeit. Dortmund ist eine vielfältige und bunte Stadt, was auch ein Verdienst der Menschen ist, die aus anderen Ländern zu uns kamen. Er wünscht sich ein schönes Denkmal für all die Menschen. Damit würde dokumentiert, dass Deutschland seit sechs Jahrzehnten ein Einwanderungsland ist und das Ruhrgebiet nicht zuletzt seine Identität auch Migrant*innen verdankt.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) möchte mit einem Denkmal für Gastarbeiter*innen die Leistungen der Menschen würdigen, die aus zahlreichen Ländern zum Leben und Arbeiten nach Dortmund kamen. Was als Vertrag auf Zeit angelegt war, wurde zur Geschichte des Zusammenwachsens. So wurden aus Gastarbeiter*innen Dortmunder*innen. Ein so vielfältiges Zusammenleben in Dortmund wäre ohne all diese Menschen nicht mehr denkbar. Daher ist es an der Zeit, mit einem Denkmal die Zuwanderungsgeschichte zu würdigen. Rm Brunner begrüßt, dass dieses Denkmal unter Beteiligung der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte entwickelt werden soll. Dieses Denkmal soll ein Ort der Würdigung, der Erinnerung und des Dialogs werden. Es soll auch Anlass sein, sich den Fehlern der Vergangenheit und Gegenwart zu stellen, denn Teil der Geschichte ist eben leider auch die Diskriminierung und Ausgrenzung von Zugewanderten. Die zahlreichen Morde mit rassistischem Hintergrund sind dabei die Spitze des Eisbergs. Die heutigen klaren Bekenntnisse zur Einwanderungsgeschichte sind hart errungen. Daher ist dieser Antrag heute ein deutliches Zeichen für ein vielfältiges Dortmund, in welchem es keinen Platz für Rassismus und Diskriminierung gibt.
Rm Thomas (AfD) kündigt die Ablehnung seiner Fraktion zur Vorlage an. Es gilt, die Lebensleistung der Menschen nicht zu schmälern. Wer dies dennoch tue, dem gehöre kein Respekt und diese Person solle auch nicht mehr Teil der Gesellschaft sein. Er sagt, die Menschen haben dies nicht den hier Wohnenden zum Gefallen getan, sondern haben dafür auch etwas bekommen. Er sei selbst mit Kindern aus Gastarbeiter*innenfamilien groß geworden und sein Vater -als Platzhalter gemeint- habe mit Zugewanderten im Team gearbeitet. Sein Vater wird vergessen, während für Gastarbeiter*innen ein Denkmal gesetzt werden soll. Für ihn ist das geplante Denkmal ein Zeichen des Zeitgeistes.
Bm‘in Mais (CDU) freut sich über den gemachten Anfang. Nach dem beabsichtigten Kunstwettbewerb soll ein Austausch unter allen Beteiligten erfolgen. Die weiteren Schritte werden im Rahmen der Fortentwicklung jeweils besprochen. Daher stimmt die CDU-Fraktion zu.
Rm Deyda (Die Rechte) lehnt das Denkmal ab. Die Trümmerfrauen hätten den Wiederaufbau betrieben, nicht Gastarbeiter*innen. Auch die Kosten seien ein Ablehnungsgrund.
Rm Zweier (Die Linke+) erklärt die Unterstützung seiner Fraktion zum geplanten Denkmal. Er hält den Zeitpunkt zur Errichtung dieses Denkmals für angebracht, da derzeit die Spaltung der Gesellschaft betrieben werde. Mit dem Denkmal werde den Menschen Respekt und Würde gegeben.
Rm Gülec (BVT) erklärt, als Sohn eines Gastarbeiters halte er die Idee für hervorragend, wenn die Leistungen gewürdigt werden. Am Begriff „Gastarbeiter“ müsse man nochmal arbeiten, denn alle in Dortmund seien Dortmunder*innen.
Rm Bohnhof (AfD) stellt in seinem Beitrag die Trennung heraus, für welche Personengruppe ein Denkmal errichtet werde solle und für welche nicht. Bei den Aufzählungen fehlen aus seiner Sicht bestimmte Abstammungsländer, die es auch zu würdigen gilt. Er sieht im geplanten Denkmal ein Symbol der Spaltung.
Rm Karadas (SPD) gibt den Hinweis zu recherchieren, was „Gastarbeiter“ bedeutet.
Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKSF und des AFBL und fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss:
Der Rat beschließt die Maßnahme „Schaffung eines Denkmals für Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter in Dortmund“ im Rahmen eines Kunstwettbewerbs i. H. von 200.000,- €, der von der Stelle „Kunst im öffentlichen Raum“ betreut wird. Vorgeschaltet ist ein partizipativer Prozess unter Einbeziehung der migrantischen Communities.
Der Begriff „für die Ewigkeit“ wird aus der Vorlage herausgenommen.
Die Begrifflichkeit „Gastarbeiter*innen“ wird im Gesamtprozess ggf. anders formuliert. Eine neue Formulierung könnte beispielsweise „sogenannte Gastarbeiter*innen“ sein.
zu TOP 6.6
Neuer Gedenkort am alten Bahnhof Dortmund-Süd
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2021
(Drucksache Nr.: 22139-21)
Dem Rat der Stadt liegt die Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (BV In-Ost) aus der Sitzung am 14.09.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt einstimmig bei Enthaltung von Herrn Winko (AfD) den nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost möge beschließen, dass am Wasserturm sowie am östlichen Ende der etwa 100 Meter südlich gelegenen historischen Brücke über den Heiligen Weg ein inhaltlich miteinander verbundenes neues Gedenk- und Lernensemble entstehen soll, das sich an der vorgelegten Ideenskizze von Daniel Lörcher und Markus Günnewig orientiert.
Darüber hinaus möge die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost eine Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund aussprechen, sich ihrem Votum anzuschließen.
Begründung:
Der ehemalige Bahnhof Dortmund-Süd war während des Zweiten Weltkriegs der zentrale Deportationsbahnhof für die gesamte Region und damit eine bedeutende Schnittstelle im lokalen wie regionalen Räderwerk des Holocaust. Von hier aus wurden etwa 2000 Jüdinnen und Juden in die Ghettos und Vernichtungslager im besetzten Osteuropa deportiert, wo sie größtenteils ermordet wurden.
Bisher erinnert daran nur eine unscheinbare Gedenktafel am historischen Wasserturm. Der örtliche Rahmen ist hier zudem für Gedenkveranstaltungen, die der historischen Bedeutung des Ortes gerecht werden sollen, aufgrund von Größe und Lage äußerst ungeeignet.
Während die bereits existierende Gedenktafel um einen Lernraum mit biographischen Informationen zu den Opfern direkt hinter dem Wasserturm ergänzt wird, soll am östlichen Ende der genannten Brücke eine kleine Ausstellung zu den Deportationen, dem Verfolgungsgeschehen hier in Dortmund, sowie dem Massenmord an den Zielorten der Transporte entstehen. Diese ist zu ergänzen durch einen der Bedeutung des Ortes angemessenen Platz für Gedenkveranstaltungen.
Vervollständigt wird dieses Ensemble durch eine gestalterische Aufwertung der Seitenwände unter der Brücke sowie einen die Sichtbarkeit im öffentlichen Raum deutlich steigernden, auf der Brücke zu montierenden, stilisierten Eisenbahnwaggon als Symbol für den Ort und seine Funktion im Rahmen des Holocausts.“
Rm Dudde (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass neben der Empfehlung der BV In-Ost am 23.11.21 auch ein entsprechender Vorschlag im Ausschuss für Kultur, Sport und Familie (Drucksache Nr. 22921-21-E1) beschlossen wurde. Er bittet OB Westphal um Klärung hinsichtlich des Umgangs mit den beiden Vorgängen.
OB Westphal stellt fest, dass es in der Sache keine Widersprüchlichkeit gebe und die Anträge inhaltlich zusammengeführt werden könnten.
Der Rat der Stadt folgt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion der Empfehlung der BV In-Ost (Drucksache Nr.: 22139-21) und fasst folgenden Beschluss:
Der Rat beschließt, dass am Wasserturm sowie am östlichen Ende der etwa 100 Meter südlich gelegenen historischen Brücke über den Heiligen Weg ein inhaltlich miteinander verbundenes neues Gedenk- und Lernensemble entstehen soll, das sich an der vorgelegten Ideenskizze von Daniel Lörcher und Markus Günnewig orientiert.
7. Schule
zu TOP 7.1
Errichtung einer neuen vierzügigen Gesamtschule im Stadtbezirk Hörde durch Umwandlung der Johann-Gutenberg-Realschule (Schul-Nr. 162784)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22314-21)
Rm Gövert (B‘90/Die Grünen) begrüßt für ihre Fraktion die Vorlage. Die Nachfrage seitens der Eltern und Schüler*innen sei weiterhin hoch. Dieser Bedarf sei auch mit den Erweiterungen an bestehenden Gesamtschulen nicht gedeckt worden. Seitens der Johann-Gutenberg-Realschule wird die Umwandlung begrüßt. Auch wurden die Bedenken der Bezirksvertretung (BV) Hörde ausgeräumt.
Rm Dr. Goll (CDU) sieht Argumente gegen die Umwandlung. Sie kritisiert die Bekanntgabe der Umwandlung im Januar 2021, ohne vorher die politischen Entscheidungsträger*innen eingebunden zu haben. Diese Beteiligung erfolgte erst nach und nach in Einzelvorlagen mit einem Prüfauftrag, dessen Ergebnis aus ihrer Sicht schon vorher klar war. Der Bedarf an Gesamtschulplätzen ist anhand der vorgelegten Zahlen nicht fraglich. Ob der Standort in Wellinghofen jedoch helfen kann, wird angezweifelt. Die Nachfrage liege eher im nördlichen Dortmund. Die schulische Vielfalt sei in Gefahr und die gute Arbeit der Konrad-von-der-Mark-Schule sei gefährdet. Ihre Fraktion lehnt die Vorlage ab.
Rm Spieß (SPD) freut sich über die Umwandlung. Dies sei vor dem Hintergrund des Schulentwicklungsplans der richtige Weg. Die Bedarfszahlen der Stadtbezirke Aplerbeck und Hörde zeigen die Notwendigkeit für eine Gesamtschule. Standort und Schule seien geeignet. Es herrscht große Einigkeit zur Umwandlung.
Rm Kowalewski (Die Linke+) befürwortet die Entwicklung. Besonders vor dem Hintergrund der Idee, eine Schule für alle Schüler*innen zu schaffen. Die Gesamtschule schaffe bessere Möglichkeiten der Durchlässigkeit und so hätten Eltern in den Stadtbezirken Aplerbeck und Hörde die Möglichkeit, ihre Kinder wohnortnäher beschulen zu lassen und damit die Anne-Frank-Gesamtschule zu entlasten.
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, Die Partei sowie der Stimme vom Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und FDP/Bürgerliste bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung,
a) die notwendigen Schritte zur Umwandlung (schulrechtlich handelt es sich gem. § 81 Abs. II Schulgesetz Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) um die Auflösung der Johann-Gutenberg-Realschule und gleichzeitige Errichtung einer Gesamtschule im Ganztagsbetrieb mit auslaufendem Bildungsgang „Realschule“) der Johann-Gutenberg-Realschule (Schul-Nr. 162784), Am Lieberfeld 13, 44265 Dortmund, in eine vierzügige Gesamtschule zum Schuljahr 2023/24 einzuleiten und
b) dazu alle nötigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen und kommunikativen Prozesse einzuleiten und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen.
zu TOP 7.2
8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2021)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22395-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 8. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2021 zur Kenntnis.
2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bereits im Haushaltsplanentwurf 2022 ff. berücksichtigte Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 2.048.232,09 €.
3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die weitere Erhöhung der Zufinanzierung aus dem städtischen Haushalt um insgesamt 1.452.045,89 €, sowie die entsprechende Berücksichtigung im endgültigen Haushaltplan 2022 ff..
4) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die in den finanziellen Auswirkungen weiteren dargestellten Veränderungen im endgültigen Haushaltsplan 2022ff. zur Umsetzung des Kreditprogramms zu berücksichtigen.
zu TOP 7.3
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen des Schulverwaltungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22436-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von 12.511.350,74 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Mehrerträge und Minderaufwendungen zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.
zu TOP 7.4
Sachstand zum und operative Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22752-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1) Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beschließt den Verfahrensvorschlag zur Verwendung der Fördermittel.
2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Zuge der operativen Umsetzung des „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“ die Einrichtung einer fachbereichsübergreifend agierenden Koordinierungsstelle, die organisatorisch dem Fachbereich (FB) Schule zugeordnet wird, bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen 4,0 Planstellen (vollzeitverrechnet, vzv), zunächst befristet bis 12/2022.
3) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten Mehraufwendungen i. H. v. 526.500,00 € sowie die Deckung dieser Mehraufwendungen durch entsprechende Mehrerträge i. H. v. 526.500 € des FB 40 für das Haushaltsjahr 2021.
4) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Mehraufwendungen i. H. v. 1.235.373,45 € und Mehrerträge i. H. v. 1.235.373,45 € aus den Mitteln des Ministeriums für Kinder, Familien und Integration (MKFFI) und die Mehraufwendungen i. H. v. 147.825,00 € und Mehrerträge i. H. v. 147.825,00 € aus Mitteln der Bundesstiftung Frühe Hilfen des FB 51 für das Haushaltsjahr 2021 zur Kenntnis.
5) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die finanziellen Auswirkungen der Verwendung der Fördermittel für das Jahr 2022 zur Kenntnis und beschließt die zusätzlichen Aufwendungen und Erträge i. H. v. jeweils 5.075.753,00 € für den FB 40 in den endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. aufzunehmen.
zu TOP 7.5
Genehmigung zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schokoticket für anspruchsberechtigte Schüler*innen durch die Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21707-21)
Folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021 liegt dem Rat der Stadt vor:
„Der AFBL lehnt die Punkte 1) und 2) der Vorlage ab und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Beschluss zur Drucksache Nr.: 19459-20 umfasste die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils durch die Stadt Dortmund für das Schuljahr 2021/2022. Hierzu bieten sich drei Varianten, über die der Rat entscheiden soll (Beschlussvorschläge 1-3).
1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle in Dortmund lebenden anspruchsberechtigten Schüler*innen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 146.880 € zur Kenntnis.
2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen, die eine Schule auf Dortmunder Stadtgebiet besuchen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 145.675 € zur Kenntnis.
3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen die in Dortmund wohnen sowie außerhalb wohnende Schüler, welche auf Dortmunder Schulen gehen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 153.630 € zur Kenntnis.
4) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schüler*innen am Schoko-Ticket für das Haushaltsjahr 2022 in Abhängigkeit zu den Beschlussvorschlägen 1 – 3 zur Kenntnis und beschließt die zusätzlichen Aufwendungen im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. zu berücksichtigen.
5) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die Übernahme des gesamten Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schüler*innen am Schoko-Ticket keine kommunal zu lösende Aufgabenstellung darstellt. Eine Lösung kann nur auf Ebene des Landes NRW mit dem VRR herbeigeführt werden.“
Rm Dr. Goll (CDU) erklärt die Ablehnung ihrer Fraktion damit, dass bereits dem Grundsatzbeschluss -hier wird Regelungsnotwendigkeit im VRR und nicht in der Kommune gesehen- nicht zugestimmt wurde.
Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) verweist auf die Diskussionen um das Schokoticket zu Beginn des Jahres 2021. Seine Fraktion wird für die Alternative 3 als weitreichendste Lösung stimmen. Damit soll auch dokumentieren werden, dass Familien mit Schüler*innen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen tragen sollen. Die Entscheidung heute soll jedoch nur ein Zwischenschritt auf dem Weg sein und zeigen, dass die Verantwortung nicht ausschließlich beim Land gesucht würde. Langfristig wünscht sich seine Fraktion eine kostenfreie Nutzung des ÖPNV für Kinder und Jugendliche. Er fordert alle Verantwortlichen auf, entsprechend Ziffer 5 des Beschlusstextes mit dieser Zielrichtung auf das Land NRW einzuwirken.
Rm Spieß (SPD) sieht eine langfristige Regelungsnotwendigkeit ebenfalls auf Landesebene. Einer grundsätzlichen Unzuständigkeit, die er im Vortrag von Rm Dr. Goll wahrgenommen hat, widerspricht er.
Rm Waßmann (CDU) weist darauf hin, dass die Stadt Dortmund -wie andere Kommunen auch- die Tarifhoheit an den VRR abgetreten hat. Er fordert Bündnistreue gegenüber dem VRR und sieht in den Einzelregelungen einen Wildwuchs. Er stellt die Frage, ob solch ein Beschluss überhaupt rechtmäßig ist oder ob der Oberbürgermeister eine Beanstandung überprüfen wird.
OB Westphal sieht in Ziffer 5 den VRR in der Pflicht. Zur aktuellen Übernahme verweist er auf das Thema „Sozialticket“, welches durch Impulse aus Dortmund die VRR-Entscheidung dazu beeinflusst hat.
Rm Gebel (Die Linke+) bestätigt die Ausführung des Oberbürgermeisters und ergänzt, dass in Absprache mit dem VRR die Kommune eine Gestaltungsmöglichkeit besitzt und die dafür anfallenden Kosten selbst trägt. Die Grundsatzfragen seien geklärt und seine Fraktion folgt der Empfehlung.
OB Westphal merkt an, dass beim Schokoticket die Zahlungsströme zwischen den Beteiligten optimierungsbedürftig sind. Dies muss auch mit dem VRR diskutiert werden.
Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AFBL und fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) gegen die CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Beschluss zur Drucksache Nr.: 19459-20 umfasste die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils durch die Stadt Dortmund für das Schuljahr 2021/2022. Hierzu bieten sich drei Varianten, über die der Rat entscheiden soll (Beschlussvorschläge 1-3).
1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle in Dortmund lebenden anspruchsberechtigten Schüler*innen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 146.880 € zur Kenntnis.
2) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen, die eine Schule auf Dortmunder Stadtgebiet besuchen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 145.675 € zur Kenntnis.
3) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils am Schoko-Ticket für alle anspruchsberechtigten Schüler*innen die in Dortmund wohnen sowie außerhalb wohnende Schüler, welche auf Dortmunder Schulen gehen und nimmt die Aufstellung der damit verbundenen finanziellen Auswirkungen für das Haushaltsjahr 2021 sowie die gemäß § 8 der Haushaltssatzung dargestellten überplanmäßigen Mehraufwendungen i. H. v. 153.630 € zur Kenntnis.
4) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Übernahme der Erhöhung des Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schüler*innen am Schoko-Ticket für das Haushaltsjahr 2022 in Abhängigkeit zu den Beschlussvorschlägen 1 – 3 zur Kenntnis und beschließt die zusätzlichen Aufwendungen im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. zu berücksichtigen.
5) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die Übernahme des gesamten Eigenanteils für anspruchsberechtigte Schüler*innen am Schoko-Ticket keine kommunal zu lösende Aufgabenstellung darstellt. Eine Lösung kann nur auf Ebene des Landes NRW mit dem VRR herbeigeführt werden.
zu TOP 7.6
Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Holzwickede
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22910-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, die Beschulungsvereinbarung mit der Gemeinde Holzwickede abzuschließen. Der Beschluss wird erst nach einer inhaltsgleichen Beschlussfassung durch den Rat der Gemeinde Holzwickede wirksam.
zu TOP 7.7
Fortführung der Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen für die Jahre 2022 und 2023
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22771-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortführung der Schulsozialarbeit in Dortmund für die Zeit vom 01.01.2022 bis 31.07.2023.
zu TOP 7.8
Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
Die Unterlagen lagen am 23.09.21 (TOP 7.4) vor.
(Drucksache Nr.: 22284-21-E2)
Folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2) lag zur Sitzung des Rates am 23.09.2021 vor:
„…. die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Rat stellt fest, dass der sicherste Schutz vor einer Corona-Ansteckung von Kindern und Jugendlichen eine hohe Impfquote der Gesamtbevölkerung ist. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, eine eigenständige Impfkampagne für alle am Schulleben Beteiligten aufzulegen und damit die Impfaktionen der Kommunen zur Erhöhung der Impfquote zu unterstützen.
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Teststrategie in Kindertageseinrichtungen und in den Schulen schnellstmöglich inzidenzbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls mit eigenen Mitteln zu ergänzen.
3. Der Rat stellt fest, dass in den Dortmunder Schulen raumlufttechnische Anlagen zum Standard bei Neubauten gemacht werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen, welche weiteren schon bestehenden Schulen wann für eine Ausstattung mit einer raumlufttechnischen Anlage in Frage kommen. Dabei sind auch Sanierungen und Umbaumaßnahmen in den Blick zu nehmen. Die Verwaltung erstellt dafür eine Prioritätenliste und einen Zeitplan.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend zu prüfen, ob, wie und mit welchen Kosten die vom Max-Planck-Institut entwickelten und insbesondere in Mainz eingesetzten MPI-Abluftanlagen auch in Dortmunder Schulen eingesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist den zuständigen Ausschüssen in ihren nächsten Sitzungen vorzulegen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unabhängige Studie zur Klärung von Infektionswegen an und in Schulen in Auftrag zu geben. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona-Übertragungswegen und Ansteckungen an Schulen bei konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln vorliegen.
Begründung:
Erfolgt mündlich“
Den Ratsmitgliedern liegt zur Sitzung folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 22284-21-E3) vor:
„… zu dem o.g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung.
1. Der Rat stellt fest, dass der sicherste Schutz vor einer Corona-Ansteckung von Kindern und Jugendlichen eine hohe Impfquote der Gesamtbevölkerung ist. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, eine eigenständige Impfkampagne für alle am Schulleben Beteiligten aufzulegen und damit die Impfaktionen der Kommunen zur Erhöhung der Impfquote zu unterstützen.
Die hier vom Rat gewünschte Aufforderung der Landesregierung NRW wird seitens der Verwaltung an die Landesregierung weitergegeben.
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Teststrategie in Kindertageseinrichtungen und in den Schulen schnellstmöglich inzidenzbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls mit eigenen Mitteln zu ergänzen.
Die PCR-Pooltest an den Grundschulen (sog. Lollitests) werden auch über die Weihnachtsferien 2021 hinaus zunächst bis 07.04.2022 fortgesetzt. Es ist gelungen, dass grundsätzlich bewährte Testsystem weiter zu optimieren. Ab 10.01.2022 werden Rückstellungstestungen vorgenommen. Das bedeutet, dass neben dem Pooltest auch direkt ein Einzeltest pro Person abgenommen und an das auswertende Labor transportiert wird. Im Falle eines positiven Pooltests können unmittelbar die bereits vorliegenden Einzeltests auf eine Infektion geprüft werden. So kann wertvolle Zeit bis zum Vorliegen eines sicheren Testergebnisses gespart werden. Außerdem können Quarantänezeiten verkürzt und das Zeitfenster mit Infektionsrisiko minimiert werden.
Mit Beschluss des Rates der Stadt Dortmund am 23.09.2021 wurde die Verwaltung beauftragt, die Lolli-PCR-Pooltests auf alle Dortmunder Kindertageseinrichtungen auszuweiten.
Die Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltests wird in Kooperation mit dem Labor des städt. Klinikums Dortmund in Abhängigkeit zu den vorhandenen Personal- und Materialressourcen umgesetzt. Um den logistischen und organisatorischen Herausforderungen Rechnung zu tragen, erfolgt die Ausweitung schrittweise. Dabei wird geographisch und entlang des Infektionsgeschehens von Norden (nordwärts Kulisse [Innenstadt-Nord, Eving, Scharnhorst, Mengede]) Richtung Süden vorgegangen. Ziel ist es, bis Mitte Dezember 2021 alle 322 Kindertageseinrichtungen mit den Lolli-PCR-Pooltests zu versorgen. Neben den Kindern nimmt auch das pädagogische Personal in den Kindertageseinrichtungen an den Lolli-PCR-Pooltests teil.
3. Der Rat stellt fest, dass in den Dortmunder Schulen raumlufttechnische Anlagen zum Standard bei Neubauten gemacht werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen, welche weiteren schon bestehenden Schulen wann für eine Ausstattung mit einer raumlufttechnischen Anlage in Frage kommen. Dabei sind auch Sanierungen und Umbaumaßnahmen in den Blick zu nehmen. Die Verwaltung erstellt dafür eine Prioritätenliste und einen Zeitplan.
Der Einbau von raumlufttechnischen Anlagen ist bereits als Vorgabe in den Dortmunder Immobilien Standards (DIS) enthalten. Diese Vorgabe gilt aktuell für die zu erstellenden Modulbauten, die im Rahmen der Bedarfs- und Maßnahmenliste zurzeit und zukünftig abgewickelt werden. Die Städtische Immobilienwirtschaft überarbeitet derzeit die genannten Vorgaben, um diese für sämtliche Neubauten – auch in der konventionellen Bauweise - zu erweitern.
Eine Nachrüstung von raumlufttechnischen Anlagen ist bei Sanierungen und Umbauarbeiten, aufgrund der umfangreich erwarteten Eingriffe in die Gebäudesubstanz in Bezug auf Statik, Brandschutz, etc. nicht möglich. Anders verhält es sich bei geplanten „Komplett-“ bzw. Kernsanierungen bestehender Immobilien, bei denen die raumlufttechnischen Anlagen in der Konzeptionierung bzw. Planung des Gesamtprojektes ebenfalls Berücksichtigung finden können.
Es ist beabsichtigt die raumlufttechnischen Anlagen bei den beschriebenen Kernsanierungen ebenfalls als Standard in die DIS aufzunehmen.
4. Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend zu prüfen, ob, wie und mit welchen Kosten die vom Max-Planck-Institut entwickelten und insbesondere in Mainz eingesetzten MPI-Abluftanlagen auch in Dortmunder Schulen eingesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist den zuständigen Ausschüssen in ihren nächsten Sitzungen vorzulegen.
Wir nehmen Bezug auf die beigefügte Stellungnahme von Prof. Dr.-Ing. Christoph Kaup (Hochschule Trier), Prof. Dr.-Ing. Martin Kriegel (TU Berlin), Prof. Dr.-Ing. Dirk Müller (E.ON Institut RWTH Aachen) und Prof. Dr.-Ing. Ulrich Pfeiffenberger (Technische Hochschule Mittelhessen).
Die genannten Professoren haben sich kritisch mit dem Konzept einer günstigen „Abluftanlage für Klassenräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI) auseinandergesetzt. Den in der Stellungnahme genannten Punkte stehen auch wir kritisch gegenüber und können einen Einsatz der Abluftanlage des MPI nicht empfehlen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, eine unabhängige Studie zur Klärung von Infektionswegen an und in Schulen in Auftrag zu geben. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona-Übertragungswegen und Ansteckungen an Schulen bei konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln vorliegen.
Die Beobachtung des Infektionsgeschehens an Schulen zeigt, dass es sich bei festgestellten Infektionen in der Regel um einzelne, nicht zusammenhängende Fälle handelt. Als Infektionsort ist dann nicht die Schule, sondern das familiäre Umfeld zu sehen. Es darf also vermutet werden, dass die eingeführten Hygiene-Konzepte und die konsequente Einhaltung der AHA-Regeln innerhalb der Schulen eine Weiterverbreitung von COVID-19-Infektionen zwischen den Schülerinnen und Schülern wirksam verhindert. Es gab nur einzelne Häufungen in den Schulen, bei denen aus Sicht des Gesundheitsamtes Übertragungen innerhalb der Schule als wahrscheinlich anzusehen waren. Schulen sind also nur ausnahmsweise der Ort der Übertragung von COVID-19-Infektionen gewesen. In einigen Fällen kam es auch zur zeitgleichen Häufung von Fällen in Schulen, wobei diese aber unabhängig voneinander (keine Kontakte zwischen den Fällen in der Schule) auftraten und ebenfalls sehr stark zu vermuten war, dass die Ansteckungen im Wohnumfeld erfolgt waren.
Die weitergehende Auswertung dieser Daten kann nur vom Gesundheitsamt selber durchgeführt werden, weil die Daten selbstverständlich dem Datenschutz unterliegen und eine extern vergebene wissenschaftliche Arbeit zunächst von einer Ethikkommission genehmigt werden müsste und evtl. zusätzlich einzelne Schweigepflichtentbindungen erforderlich werden. Das Gesundheitsamt hat an einer solchen Auswertung auch großes Interesse. Zurzeit stehen dort leider, aufgrund der bekannten Lage, keine Kapazitäten für eine solche Erhebung und Bewertung zur Verfügung. Die Auswertung und anschließende Veröffentlichung der Ergebnisse ist für Anfang 2022 geplant.
Anlage:
Kritische Auseinandersetzung mit dem Konzept einer günstigen „Abluftanlage für Klassenräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI)
Die vom MPI entwickelte Abluftanlage soll ausgeatmete Luft, die möglicherweise Viren oder Bakterien enthält, gezielt mit Hilfe von im Raum verteilten Abzugshauben über Personen, die an Tischen sitzen, aufnehmen. Die Abluft gelangt über Verbindungsrohre in ein Zentralrohr und wird mit Hilfe eines Ventilators durch ein gekipptes Fenster nach draußen geführt. Die Abluftanlage kann aus Komponenten aus dem Baumarkt erstellt werden und wird an der Decke und einem Fenster befestigt. Folgende Punkt werden bei diesem Lüftungskonzept für Klassenräume kritisch bewertet:
• Virenbelastete Aerosole befinden sich nicht zwangsweise in der Auftriebsströmung über einer Person. Allein über die Atmung können die Aerosole im gesamten Raum verteilt werden, zusätzlich kann es durch Querströmungen im Raum zu einer Umlegung der Auftriebsgebiete kommen. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass eine gute Erfassung der kritischen Aerosole im Raum gelingen kann.
• Der in der Studie angegebene Volumenstrom für jede einzelne Abzugshaube im Raum ist nicht ausreichend, um selbst im Falle einer optimal ausgerichteten Auftriebsströmung über einer Person die in der Auftriebsströmung vorhandenen Aerosole aufzunehmen. Die Autoren vernachlässigen in ihrer Studie, dass der Volumenstrom in einer Auftriebsströmung auf dem Weg zur Abzugshaube deutlich zunimmt. Dieser Effekt basiert auf der nicht zu verhindernden Einmischung von Raumluft in den Auftriebsstrahl. Für eine effektive Absaugung müsste der Volumenstrom signifikant erhöht werden, da sich ansonsten eine turbulente Vermischung
im gesamten Raum einstellt, die eigentlich durch die vorgestellte Anlage verhindert werden soll.
• Da es sich bei dem gezeigten Konzept um eine reine Abluftanlage handelt, muss Außenluft in den Raum durchgehend nachströmen können. D. h., mindestens ein Fenster muss in dem Raum durchgängig geöffnet sein. Es ist zu befürchten, dass insbesondere bei niedrigen Außentemperaturen im Bereich dieser Nachströmung sehr unbehagliche Zustände auftreten. Außerdem können durchgehend akustische Belastungen aus der äußeren Umgebung (Straßenlärm etc.) in den Klassenraum eindringen. Eine Zuströmung über Flurtüren ist keine Alternative, da auch diese Luft von außen zugeführt werden müsste, verbunden mit weiteren
Problemen geöffneter Türen (z.B. Akustik, Brandschutz). Dieses Konzept des MPI ist daher in Bezug auf diese Effekte schlechter als eine Umsetzung einer Stoßlüftung gemäß den Angaben des Umweltbundesamtes zu bewerten.
• Der eingesetzte Ventilator kann nur einen sehr kleinen Differenzdruck aufbauen.
Daher wird jeder Winddruck auf der Fassade die Strömungsverhältnisse im Klassenraum verändern. Es ist darüber hinaus höchst wahrscheinlich, dass im Einbauzustand der von dem Ventilator geförderte Volumenstrom deutlich geringer ist. Ein sicherer Systembetrieb aus Abluft- oder Absauganlage ist damit nicht gewährleistet.
• Die Lösung des MPI kann weder als nachhaltig noch als wirtschaftlich bezeichnet werden. Die gezeigte Installation wird unter den rauen Bedingungen des Schulalltags nur eine begrenzte Lebensdauer besitzen und das System verfügt über keine Wärmerückgewinnung. Werden auch die Bau- und Installationskosten berücksichtigt, ist bei der kurzen Nutzungszeit des Systems kein wirtschaftlicher Betrieb zu erwarten.
• Da das System aus Kunststoff hergestellt wird, ist eine erhöhte Brandlast im Klassenraum zu erwarten. Zudem erzeugt selbst der Brand von Kunststoffen eine erhebliche Rauchentwicklung.
Aufgrund der genannten Punkte kann der Aufbau und der Betrieb der “Abluftanlage für Klassenräume“ des Max-Planck-Instituts für Chemie (MPI) nicht empfohlen werden. Bereits mit einer konsequenten Umsetzung einer regelmäßigen Stoßlüftung gemäß der Lüftungsregeln des Umweltbundesamtes können wahrscheinlich bessere Luftwechselraten bei höherem Komfort erreicht werden. Für eine sichere, komfortable und energieeffiziente Lüftung von Klassenräumen sollten marktübliche raumlufttechnische Anlagen verwendet werden.“
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 22284-21-E3) zur Kenntnis und überweist die Stellungnahme gemäß Punkt 4 der Stellungnahme in den Schulausschuss, den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
FABIDO - Wirtschaftsplan 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22414-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und die Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2022 mit Anlagen.
zu TOP 8.2
Benennung eines beratenden Mitgliedes für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie dessen Stellvertreter*in
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23116-21)
Der Rat der Stadt fasst mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und die Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt gemäß § 4 Abs. 5 Buchstabe j der Satzung für das Jugendamt der Stadt Dortmund in der jeweils gültigen Fassung eine Vertreterin/einen Vertreter des Stadtelternbeirates der Kindertageseinrichtungen in Dortmund e. V. (neue Bezeichnung Jugendamtselternbeirat der Stadt Dortmund) als beratendes Mitglied:
- Beratendes Mitglied Ann-Kathrin Scheumann
- Persönliche Vertretung Adile Pzybylski.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Wirkungsmonitor 2019/2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) legt aus seiner Sitzung am 02.12.2021 dem Rat der Stadt folgende Empfehlung vor:
„Dem AFBL liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vom 02.11.2021:
Dem ASAG liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West als Tischvorlage vor:
zu TOP 7.3
Wirkungsmonitor 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22111-21)
Die Fraktion die Linke kritisiert dass weder die Arbeitslosenquote noch die Zahlen zur Bildung- und Teilhabe berücksichtigt werden.
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen bitten um die grundsätzliche Überarbeitung der Parameter, da z.B. das strategische Ziel die Bekämpfung politischen Extremismus nicht mit der Besucherzahl der Steinwache zu messen ist.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) habe sich darüber gewundert, dass die Zahlen zu den Wohnungslosen weggefallen seien. Es habe 2 Kennzahlen gegeben, die auf die gemeldeten und nicht gemeldeten Wohnungslosen in Dortmund hinwiesen. Diese seien ersatzlos gestrichen worden. Er beantragt mündlich, dass die Verwaltung gebeten wird, eine Kennzahl zu benennen nach der sich die Situation der Wohnungslosen in Dortmund abbilden lasse.
Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt dazu, dass es keine vernünftige Statistik dazu gebe. Insgesamt spreche man ungefähr von einer Größe von 400 – 700 Menschen. Diese Zahlen veränderten sich allerdings täglich, stündlich, monatlich, da es hier eine gewisse Dynamik gebe. Er schlägt vor, zu warten was der neue Vorstoß des Landes bringe, da dieses jetzt mit einer neuen Wohnungsnotfallberichterstattung starte.
Aufgrund der Ausführungen von Herrn Süshardt verzichtet Herr Ossau auf seinen mündlichen Antrag.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) räumt ein, das auch seine Fraktion ein paar Fragen habe. Ihm fehlten die Kennzahlen zu der Armutsgefährdungsquote und die häusliche Versorgungsquote. Er bittet darum, diese Zahlen nachzureichen. Er fände es gut, die gestrichenen Daten zur Jugend- und Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor zu erhalten. Er frage sich, ob es Gründe dafür gebe, dass man sich von diesen Kennzahlen verabschiedet hätte. Die Einwände von Herrn Ossau fände er gut. Die Entwicklung sei aber abzuwarten, damit überlegt werden könne, für die zukünftigen Wirkungsmonitore wieder eine entsprechende Kennzahl einzubringen.
Herr Beckmann stellt mündlich den Antrag, dass die Kennzahlen der Jugendarbeitslosigkeit und der Langzeitarbeitslosigkeit im Wirkungsmonitor verbleiben und nicht gestrichen werden.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich einstimmig bei Enthaltung der CDU-Fraktion dem mündlichen Antrag von Herrn Beckmann an und empfiehlt dem Rat der Stadt mit dieser Anmerkung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 09.11.2021:
Die Bezirksvertretung Hombruch schiebt die Behandlung der Empfehlung in die Sitzung am 07.12.2021, da noch Antworten seitens der Verwaltung auf Fragen der Bezirksvertretung Hombruch (keine Sollzahlen in den Aufstellungen) ausstehen.
AKUSW, 10.11.2021:
In Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
Weiterhin liegt dem AFBL folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Der AFBL nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
In Kenntnis der o. g. Empfehlung des AKUSW empfiehlt der AFBL dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.“
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste und die Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den Wirkungsmonitor 2019/2020.
zu TOP 9.2
Errichtung von sechs Neubauten für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK), Starterpaket-TEK
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21674-21)
Die Ratsmitglieder erhalten folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der Sitzung am 08.12.2021:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 24.11.2021:
Frau Dr. Tautorat (Linke+) gab zu Protokoll, dass ihre Fraktion kein Freund des Investorenmodells sei, räumte aber ein, dass es hier nicht anders gehe. Ihre Fraktion würde jedoch darauf bestehen, dass man lokale Investoren beauftrage, die der Stadt verbunden und mit denen die freien Träger zufrieden seien. Anstelle von extrem gewinnorientierten, externen Unternehmen, die keinen Bezug zur Region hätten.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit der obigen Anmerkung den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AKUSW, 08.12.2021:
Der AKUSW leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter, um zunächst das Votum der Bezirksvertretung Lütgendortmund abzuwarten.“
Rm Tietz (B90‘/Die Grünen) beantragt für seine Fraktion, Punkt 1.3 der Beschlussvorlage zwecks späterer Behandlung bei der Beschlussfassung unberücksichtigt zu lassen. Inhalt dieses Punktes ist u.a. der Abriss des ortsbildprägenden Bestandsgebäudes, der ehemaligen Grundschule Kley. Herr Schiebold vom Fachbereich 23 hat in der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 14.12.21 erklärt, der Abriss sei nicht zwingend erforderlich. Ein Erhalt, die Sanierung und Erweiterung des Gebäudes wäre ebenfalls denkbar. Mehrkosten würden danach kaum oder nur in unerheblichem Umfang anfallen. Lediglich die Fertigstellung würde einige Monate länger dauern.
StK Stüdemann widerspricht der Darstellung. Natürlich gebe es beide Gestaltungsmöglichkeiten mit
- nach derzeitigem Stand- nicht gravierenden Preisunterschieden. Seitens der Verwaltung wird der Neubau favorisiert. Es ist unklar, welche - im Vorfeld nicht erkennbare - Probleme auftreten. Dies sei bei alten Bestandsgebäuden oft der Fall und würde den Aufwand und die Kosten in die Höhe treiben. Weiterhin sind die Gestaltungsmöglichkeiten einer barrierefreien Kindertageseinrichtung in einem Neubau besser als in einem ehemaligen Schulgebäude umsetzbar. Er schlägt vor, die gründliche Prüfung beider Varianten mittels Protokollnotiz zu fixieren und die Ergebnisse in den Fachausschuss und die Bezirksvertretung zu geben. So könne die Arbeit fortgesetzt und der Einwand dennoch berücksichtigt werden.
Rm Tietz (B90‘/Die Grünen) begrüßt den Vorschlag. Ihm sei die Betrachtung beider Varianten wichtig.
OB Westphal fasst zusammen, der Beschluss könne gemäß Vorlage erfolgen. Maßgabe soll zusätzlich sein, den Abriss und Neubau einerseits sowie Erhalt, Sanierung und Erweiterung andererseits zu prüfen.
Rm Barrenbrügge (CDU) erinnert an die vom Rat beschlossene Vorlage zur Erhöhung der Betreuungsquote auf 50 Prozent. Die Umsetzung dieses Ziels ist ambitioniert und es sollte bei keinem der aktuell sechs geplanten Objekte zu einem Zeitverzug kommen. Er wünscht, den Beschluss in der Fassung der Vorlage heute zu treffen. Gegen eine parallele Prüfung hat er keine Einwände.
Rm Kowalewski (Die Linke+) ist mit der von OB Westphal und StK Stüdemann vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.
Rm Reuter (B90‘/Die Grünen) stellt die Notwendigkeit der schnellen Schaffung von Kitaplätzen heraus. Aus ihrer Erfahrung im AKUSW hinsichtlich der zeitlichen Abläufe sei jedoch die Rückstellung einer von sechs Maßnahmen wenig erheblich, da die Verwaltung mit der Realisierung der fünf verbleibenden Einrichtungen durchaus gut ausgelastet sei. Für eine ernsthafte Prüfung der Alternativen am Standort Kley wäre eine Rückstellung aus ihrer Sicht sinnvoll. Mit Blick auf die dort erfolgten Vorprüfungen wäre bis zur nächsten Beratung durchaus die Möglichkeit einer ergänzenden Betrachtung. Dann könnte über Abriss oder Erhalt in der nächsten Ratssitzung entschieden werden. Sie verweist zum Thema Abriss auf die Fachliteratur, die aus Nachhaltigkeitsgründen mittlerweile den Erhalt vor dem Abriss sehe. Auch dies sollte im Fokus stehen.
Rm Deyda (Die Rechte) lehnt die Neubauten grundsätzlich ab, da die Kinder nicht in „…staatliche Verwahrungsanstalten…“ gehören.
Rm Waßmann (CDU) berichtet aus den Diskussionen im AKUSW zum Thema. Der Neubau sei danach die bessere Variante, da der Zugang über den Kleyer Weg die Verkehrssicherungspflichten deutlich verbessere. In diesem Zuge werden vor Ort auch positive ökologische Maßnahmen realisiert. Seine Fraktion ist nicht bereit, eine erneute Prüfung zu beschließen.
Rm Neumann-Lieven (SPD) hält den von StK Stüdemann vorgeschlagenen Weg der Planungsfortführung mit gleichzeitiger Prüfung der beiden zu Ziffer 1.3 der Vorlage genannten Varianten für sinnvoll. Sie hält eine sinnvolle Weiternutzung der Bestandsgebäude für wenig wahrscheinlich, da es sich eigentlich um drei Gebäude handle, was bei einer barrierefreien Umgestaltung mindestens drei Aufzüge erfordere. Zur Deckung des Raumbedarfs müsste vor dem Bestand ein weiteres Gebäude erstellt werden, womit der ortsteilprägende Charakter verloren ist. Daher wird ihre Fraktion der Prüfung zustimmen, einer Verschiebung des Punktes 1.3 der Vorlage aber nicht zustimmen.
Rm Tietz (B90‘/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass für Erhalt und Erweiterung offensichtlich eine Planung existiere, die man sich genauer anschauen solle. Dies könne die Darstellung von Rm Neumann-Lieven bestätigen. Nur liege eben diese Planung nicht vor.
Rm Altundal-Köse (B90‘/Die Grünen) verweist auf ähnliche Prüfungen bei Schulbaumaßnahmen. Sie plädiert für eine parallele Prüfung der Varianten und die Entscheidung mit den Menschen Vorort.
Rm Dr. Suck (CDU) beantragt die Abstimmung über die Vorlage in der vorliegenden Fassung. Die zusätzliche Prüfung zu 1.3 der Vorlage könne auch abgestimmt werden, seine Fraktion wünscht diese Prüfung jedoch nicht.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) empfindet die Diskussion als schwierig, da wegen der Detailtiefe diese im zuständigen Ausschuss zu führen wäre. Er beantragt die Abstimmung über die Verwaltungsvorlage an erster Stelle, da dies die weitergehende Entscheidung ist.
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. auf Basis der neuen TEK-Bauleitlinie die Umsetzung der Bauvorhaben für die sechs Standorte des Starterpakets-TEK mit einem Kostenrahmen von rd. 47,6 Mio. € (brutto).
1.1 den Neubau einer sechsgruppigen TEK Burgweg zusammen mit dem Neubau einer viergruppigen Interims-TEK,
1.2 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Buschei 30 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der Dortmunder Logistik- und Objektbaugesellschaft mbH (DOLOG),
1.3 den Neubau einer viergruppigen TEK Kleyer Weg 90 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes durch die Beauftragung der DOLOG,
1.4 den Ersatz-Neubau einer achtgruppigen TEK Oberbeckerstraße 26, die Interimsunterbringung am Standort Gretelweg 35/37 sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,
1.5 den Ersatz-Neubau einer sechsgruppigen TEK Schragmüllerstr. 25, die Interimsunterbringung am Standort Breisenbachstraße 26 inkl. der Herstellung eines Interim-Außenspielgeländes sowie den Abriss des Bestandsgebäudes,
1.6 den Neubau einer achtgruppigen TEK, sowie den Abriss des Bestandsgebäudes Steinkühlerweg 235 durch die Beauftragung der DOLOG.
2. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 5 u. 6) dargestellten investiven Mittelbedarfe, als Ausweitung gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., für
2022 i.H.v. 1.930.206,00 €,
2023 i.H.v. 2.161.896,00 € zzgl. 240.000 €,
2024 i.H.v. 390.639,65 €,
somit insgesamt 4.722.741,65 € im Rahmen des endgültigen Haushaltsplan 2022 ff.
3. die Erhöhung des Trägeranteils im Jahr 2024 um 2.712.500 € zur Beschaffung der Erstausstattung der sechs neuen TEK.
4. die Einplanung der unter den Finanziellen Auswirkungen (Anlage 1, Abb. 12) dargestellten konsumtiven Mittelbedarfe für Betrieb und Unterhaltung, gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2022 ff., als Verringerung für
2023 i.H.v. 124.815,06 € und als Ausweitung für
2024 i.H.v. 513.514,58 sowie für
2025 i.H.v. 1.253.577,48 €.
5. die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2 der HOAI.
und beauftragt
6. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung (Leistungsphase 1-3 der HOAI) sowie mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung für die sechs Neubauten.
7. die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Erstellung der Funktionalausschreibung parallel zum oben genannten kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschluss sowie mit der Durchführung der Planung und Ausführung (Leistungsphasen 1-8 der HOAI) der Abbrüche der Bestandsgebäude TEK Oberbeckerstr. 26 und TEK Schragmüllerstr.25 und der Herstellung des Interimsspielgeländes Breisenbachstraße 26.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, Die Partei und der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen CDU, AfD, FDP/Bürgerliste und der Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden ergänzenden Prüfauftrag:
Zu Ziffer 1.3 der Verwaltungsvorlage werden sowohl der Abriss und Neubau als auch der Erhalt, die Sanierung und Erweiterung zur Abwägung dieser beiden Alternativen geprüft.
zu TOP 9.3
Sanierung des denkmalgeschützten Wehrturms am ehemaligen evangelischen Kirchenstandort Lindenhorst; Alte Ellinghauser Str. 5/7
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21576-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie zu den Ergebnissen der Sanierung des Wehrturms zur Kenntnis und beschließt, den Lösungsvorschlag A (denkmalgerechte Sanierung) zu verfolgen (Anlage 4).
2) beauftragt die städtische Immobilienwirtschaft auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie mit einem Kostenrahmen in Höhe von 695.000,00 € für die weitere Planung und bauliche Umsetzung der Sanierung des Wehrturms mit dem Einstieg in die Planungsphasen 1 bis 3 HOAI (Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung).
3) beauftragt die städtische Immobilienwirtschaft zur weiteren Planung und Ausführung der Sanierung des Wehrturms (Planungsphasen 4 ff. HOAI) mit der Vorbereitung eines Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Leistungsphase 3.
4) nimmt zur Kenntnis, dass der Fachbereich Liegenschaften die Bedarfsfeststellung zur Schaffung einer viergruppigen Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) an dem Standort Alte Ellinghauser Str. 5/7 separat zur Beschlussfassung am 23.09.2021 vorlegte.
zu TOP 9.4
FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22654-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und den Stimmen von Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der AfD-Fraktion nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zur Liquiditätssicherung von FABIDO in Höhe von 4.138.656 € für das Wirtschaftsjahr 2021. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge und/oder Minderaufwendungen verwendet.
zu TOP 9.5
Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft der KoPart eG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22898-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Beitritt der HEB GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb in die Einkaufsgenossenschaft KoPart eG zu.
zu TOP 9.6
3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22116-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst aus ihrer Sitzung am 14.12.2021 vor:
„Die CDU-Fraktion legt einen Antrag vor, der einstimmig von der Bezirksvertretung Scharnhorst beschlossen wird:
Die CDU-Fraktion in der BV Do-Scharnhorst und Bezirksvertreterin Xenia Buxmann (FDP) nehmen den Bericht zu Kenntnis und geben zu Protokoll, dass die unter Nr. 4.3 beschriebene Maßnahme am Schulstandort Dortmund-Husen zu kurz greift.
Der derzeitige Bedarf an Sportflächen wird mit einer abgängigen, wegen Schimmelbefalls aktuell gesperrten Turnhalle und einer weiteren Turnhalle nur unzureichend gedeckt.
Darüber hinaus erfährt das Schulzentrum Husen (hier: Hauptschule Husen) mit Beschluss dieser Vorlage auch noch eine Erweiterung (siehe Nr. 3.12 der Vorlage, Seite 15) - die Nachfrage nach Sportflächen für den Schulsport steigt damit weiter.
Die örtlichen Sportvereine sind darauf angewiesen, für den betriebenen Wettkampfsport in Nachbarstandorte auszuweichen - so wird der Übergang von der Schule zum Freizeitsport für Kinder und Jugendliche in Kurl und Husen behindert.
Es ist an der Zeit, an dieser Stelle eine Sporthalle (Dreifach-Halle) zu errichten, um der Nachfrage endlich gerecht zu werden. Das Schulgelände bietet hierfür eine ausreichende Baufläche an .Die Bezirksvertretung DO-Scharnhorst spricht sich daher für den Bau einer bedarfsgerechten Dreifach-Sporthalle am Standort Schulzentrum Husen aus!
Die Bezirksvertretung Scharnhorst nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand September 2021 zur Kenntnis.“
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 3. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand September 2021 zur Kenntnis.
zu TOP 9.7
GELSENWASSER AG - hier: Anteilsaufstockung an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22976-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Ergänzung zur Vorlage vom 01.12.2021 (Drucksache Nr.: 22976-21-E1) vor:
„…. aufgrund von Anmerkungen der in diesem kommunalrechtlichen Anzeigeverfahren (§ 115 GO NRW) federführenden Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Detmold haben die Projektpartner eine redaktionelle Änderung des bislang vorliegenden Entwurfs des Gesellschaftsvertrags vom 28.09.2021 vorgenommen.
Beigefügt übermittle ich Ihnen die aktuelle Fassung des Entwurfs vom 16.11.2021. Die Änderungen wurden in dem neu gefassten § 14 Abs. 5 bis 7 des Vertragsentwurfs vorgenommen und beziehen sich auf die Berücksichtigung gemeinderechtlicher Erfordernisse zu Prüfungsrechten der örtlichen Rechnungsprüfungsämter, zur Jahresabschlussprüfung sowie zur öffentlichen Bekanntmachung der Jahresabschlüsse.
Anlage:
Entwurfs des Gesellschaftsvertrags vom 16.11.2021“
Der Rat der Stadt fasst unter Berücksichtigung der Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 22976-21-E1) einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer Anteilsaufstockung der GELSENWASSER AG an der Nahwärme Bad Oeynhausen-Löhne GmbH von 34,57 % auf 49 % der Anteile, der damit verbundenen Transaktion und der Neufassung des Gesellschaftsvertrages zu.
zu TOP 9.8
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22950-21)
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2022 und
- stellt den Wirtschaftsplan 2022 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.
zu TOP 9.9
Stadtsparkasse Dortmund - Zusammenschluss mit der Stadtsparkasse Schwerte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22952-21)
Rm Adam (SPD) und Rm Nienhoff (CDU) zeigen Befangenheit an und nehmen an der Beratung und Abstimmung nicht teil.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Der Aufnahme des Vermögens der Stadtsparkasse Schwerte im Wege der Gesamtrechtsnachfolge durch die Stadtsparkasse Dortmund mit Wirkung vom 01.01.2022 wird zugestimmt.
2. Der Gründung des Zweckverbandes „Sparkassenzweckverband der Städte Dortmund und Schwerte“ zum 01.04.2022 gemeinsam mit der Stadt Schwerte wird zugestimmt.
3. Der Übertragung der Trägerschaft für die Stadtsparkasse Dortmund auf den zu gründenden „Sparkassenzweckverband der Städte Dortmund und Schwerte“ zum 01.06.2022 wird zugestimmt.
4. Dem aus Anlass der Vereinigung der Stadtsparkasse Dortmund mit der Stadtsparkasse Schwerte nach § 27 Abs. 3 SpkG NRW zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrag (Anlage 1) zwischen der Stadt Dortmund und der Stadt Schwerte sowie der dieser Vereinbarung beigefügten Satzung für den Zweckverband (Anlage 2) wird zugestimmt. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den öffentlich-rechtlichen Vertrag zu schließen und ermächtigt, noch notwendigen Änderungen des Vertragsinhaltes, die nicht wesentlicher Natur sind, zuzustimmen.
5. Der aufgrund der Sparkassenvereinigung erforderlichen Änderung der Satzung der Stadtsparkasse Dortmund wird zugestimmt. Die Satzung erhält mit Wirkung ab 01.06.2022 die aus der Anlage 3 ersichtliche Fassung.
6. Die in die Verbandsversammlung entsandten Vertreter der Stadt Dortmund werden angewiesen, bei der Wahl des Vorsitzenden der Verbandsversammlung, des Verbandsvorstehers, des Verwaltungsrates der Sparkasse und des vorsitzenden Mitglieds und seiner Stellvertreter, so zu stimmen, wie es im öffentlich-rechtlichen Vertrag vereinbart ist.
zu TOP 9.10
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23029-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 für das Dortmunder Systemhaus gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW mit einem Gesamtvolumen von 797.300 Euro.
zu TOP 9.11
Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22002-21)
Der Rat der Stadt vertagt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung –.
zu TOP 9.12
Entwurf des Gesamtabschlusses 2020 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23051-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2020 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 9 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) weiter.
10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21643-21)
Der Rat der Stadt erhält folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.12.2021 (Drucksache Nr.: 21643-21-E3):
„… in der Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung am 25.11.2021 sind Fragen zur Vorlage "Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0" (Drucksache Nr.: 21643-21) aufgetreten, die im Rahmen der Berichterstattung beantwortet wurden.
Es wurde vereinbart, dass die Verwaltung eine Stellungnahme zur Ratssitzung am 16.12.2021 vorlegt, um die Entscheidungsgrundlage für den Rat der Stadt zu konkretisieren.
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Das Beteiligungsportal „Beteiligung.NRW“ ist zu Erprobungszwecken in einer nichtöffentlichen und passwortgeschützten Testumgebung getestet worden.
Die Mehrwerte des Portals „Beteiligung.NRW“ sind:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals „Beteiligung.NRW“ aus folgenden Gründen:
- Das Beteiligungsportal wird kostenfrei allen interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt.
- Es fallen keine Kosten für die Inbetriebnahme (Sach- und Personalkosten) und für den zukünftigen sicheren und störungsfreien Betrieb (Personalkosten) für die Stadt Dortmund an
- Pflege, Wartung & Service-Anliegen liegen beim Land NRW bzw. dem Dachverband kommunaler IT-Dienstleister in NRW (KDN), auch diese Angebote sind kostenfrei
- Schulungen werden seitens des Landes NRW organisiert und für die Interessierten kostenfrei bereitgestellt (1 Schulung/Monat mind. bis Ende 2022)
- Über einen Anwender*innen-Beirat wird die Weiterentwicklung des Portals entsprechend der Bedarfe der Anwender*innen ermöglicht
- Das Portal ermöglicht die (gleichzeitige/kombinierte) Durchführung informeller und formeller (Bauleitplanung) Beteiligungsverfahren auf einer Plattform/in einem System
- Die Integration von Trägern öffentlicher Belange (TÖB) für Planungsverfahren ist möglich
- Es verfügt über weitere nutzbare Bausteine (z. B. Online-Veranstaltungskalender, Dreckmeldeservice)
- Es bestehen offene Schnittstellen zum ServicePortal NRW, dem Geodaten-Portal Open.NRW sowie dem offenen Standard Open311, die Verknüpfung mit dem neuen „Bürgerkonto“ (Servicekonto.NRW) befindet sich in Umsetzung
- Es entsteht ein interkommunales Netzwerk durch das bereits von vielen Kommunen bekundete Interesse
- Das Portal ermöglicht die kooperative Abwicklung überregionaler Projekte
Bisherige Erkenntnisse:
- Die Einrichtung von informellen (z. B. Um- und Abfragen) sowie formellen Beteiligungsverfahren (B-Plan-Verfahren) im System ist unkompliziert möglich
- Die Integration von Planungsunterlagen (z. B. Abbildungen, Fotos, Dokumenten) ist möglich
- Es gibt umfangreiche Auswertungs- und Analyseoptionen, die eine Arbeitserleichterung für Mitarbeitende der Verwaltung darstellen (z. B.: Bearbeitung von Stellungnahmen zu B-Plan-Verfahren)
- Es sind eine Vielzahl an individuellen Einstellungsoptionen vorhanden
- Die Integration von Kartenmaterial ist möglich; ergänzende Verbesserungsvorschläge sind nach Abstimmung mit dem Vermessungs- und Katasteramt (Abteilung Geoinformation/ Kartographie) an das Land NRW übermittelt worden
- Die Verwaltung hat Einflussmöglichkeiten individuelle und anlassbezogene Datenschutzerklärungen in Kooperation mit der Datenschutzbeauftragten sowie dem Land NRW zu erarbeiten
- Die Verwaltung konzipiert gemeinsam und pilothaft die inhaltliche Ausgestaltung eines notwendigen Auftragsverarbeitungsvertrages gemäß DSGVO mit dem Portalanbieter (Land NRW)
- Das Thema „Barrierefreiheit“ wird als unabdingbare Nutzungsvereinbarung auf Hinwirken der Pilotstädte seitens des Landes NRW bearbeitet
Allgemeiner Ausblick und nächste Schritte:
Das fachbereichsübergreifende Kernteam empfiehlt die weitere Erprobung des Portals innerhalb der Fachbereiche 1/III, 67 und 61 in einem Zeitraum von weiteren sechs Monaten.
Alle im Rahmen der Erprobungsphase gemachten Erfahrungen und gewonnenen Erkenntnisse werden Bestandteil der seitens des Dortmunder Systemhauses durchgeführten Vorstudie zum Softwareeinführungsprozess sein. Die endgültige Entscheidung zur Einführung einer Plattform wird dem Rat per Beschlussvorlage vorgelegt.“
Der Rat der Stadt vertagt die Angelegenheit unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung –.
zu TOP 10.2
Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA vom 17.04.2018 zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21851-21)
Folgende Ergänzung zur Vorlage (Drucksache Nr.: 21851-21-E1) liegt dem Rat der Stadt vor:
„… mit obiger Vorlage wird um Beschlussfassung hinsichtlich der weitergehenden Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gebeten.
Wie bereits unter Punkt 8 der Vorlage geschildert, hat sich die VKA zwischenzeitlich mit einer möglichen Verlängerung der Fachkräfterichtlinie befasst. In der Mitgliederversammlung am 11.11.2021 erfolgte die Beschlussfassung, dass die Gültigkeit der Richtlinie bis zum 31.12.2027 erweitert wird.
In Anlehnung an die Ratsperiode kann die Fachkräftezulage, unter den beschriebenen Rahmenbedingungen, tatsächlich bis zum 31.12.2025 an die tarifbeschäftigten (Fach-)ärzt*innen nach Ratsbeschluss gezahlt werden.“
Der Rat der Stadt fasst einstimmig unter Beachtung des Schreibens zur Ergänzung der Vorlage (Drucksache Nr.: 21851-21-E1) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Rahmenbedingungen zur Anwendung der Fachkräfterichtlinie VKA bei der Stadt Dortmund:
1. Grundsätzlich werden weiterhin keine Zulagen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gewährt.
2. In begründeten Einzelfällen kann die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften erfolgen. Dem Verwaltungsvorstand und dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sind entsprechende Vorlagen zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Ab dem 01.01.2022 bis zum 31.12.2022 (derzeitiges Ende der Anwendbarkeit Arbeitgeberrichtlinie VKA) wird neu einzustellenden Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst beim Gesundheitsamt eine Fachkräftezulage auf Basis der Arbeitgeberrichtlinie VKA vom 11.11.2011 (in der am 09.09.2020 von der Mitgliederversammlung der VKA verlängerten Fassung vom 17.04.2018) in Höhe von 500,08 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung, anteilige Gewährung bei Teilzeitbeschäftigung) gewährt.
4. Bereits beschäftigte Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst des Gesundheitsamtes erhalten die Zahlung der bisher gewährten Zulage im Rahmen der Besitzstandswahrung in Höhe von 500,08 Euro (bei Vollzeitbeschäftigung, anteilige Gewährung bei Teilzeitbeschäftigung) weiterhin.
5. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanzielle Erhöhung der Fachkräftezulage für Ärzt*innen der Team- bzw. Bereichsleitungsebene.
Ärztliche Teamleitungen erhalten künftig die Fachkräftezulage i.H.v. 750,00 Euro; ärztliche Bereichsleitungen wird die Fachkräftezulage künftig i.H.v. 1000,00 Euro gewährt.
6. Die Zahlung der Zulagen wird nicht an tarifliche Erhöhungen angepasst.
7. Die Zahlung der Zulagen erfolgt mindestens solange die Arbeitgeberrichtlinie VKA anwendbar ist (derzeit 31.12.2022) oder die Tarifvertragsparteien eine anderweitige tarifliche Regelung treffen.
8. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt darüber hinaus die weitergehende Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie VKA über den 31.12.2022 hinaus, sofern in der Mitgliederversammlung der VKA am 11.11.2021 eine Verlängerung der Richtlinie beschlossen wird. Der Verlängerungszeitraum wird ausgeschöpft, längstens jedoch zunächst bis zum 31.12.2025.
9. Die von den Tarifvertragsparteien vereinbarte Zulagengewährung für Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst der Entgeltgruppe 15 TVöD i.H.v. 300,00 Euro ab dem 01.03.2021 wird von diesem Beschluss nicht erfasst.
zu TOP 10.3
Verkaufsoffene Sonntage 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22418-21)
Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) erklärt für seine Fraktion die Zustimmung zur Vorlage. Gleichzeitig lehnt die Fraktion jedoch die in der Vorlage vorgesehenen verkaufsoffenen Sonntage innerhalb des Wallrings gemäß Beschlussvorschlag für den Stadtbezirk Innenstadt-West ab.
Rm Kauch erklärt, die Fraktion FDP/Bürgerliste hätte sich noch mehr verkaufsoffene Sonntage gewünscht.
Der Rat der Stadt fasst unter Beachtung der Wortbeiträge mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, AfD, FDP/Bürgerliste sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Rm Deyda (Die Rechte) gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2022 zu.
zu TOP 10.4
Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22689-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Erweiterung seiner Beschlüsse vom 18.06.2020 (DS-Nr. 17735-20) und 17.12.2020 (DS-Nr. 19214-20) von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 abzusehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in den finanziellen Auswirkungen genannten Mindererträge des Ordnungsamtes für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 315.000 € zur Kenntnis.
zu TOP 10.5
Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21963-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Teilnahmeentgelte für Kirmessen und Krammärkte nicht erhöht werden, so dass die als Anlage 1 beigefügte bisherige Entgeltordnung vom 25.04.2002 weiterhin Bestand hat.
zu TOP 10.6
Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21831-21)
Rm Vogeler begrüßt für die CDU-Fraktion die ergebnisoffene Organisationsuntersuchung. Gleichwohl sieht die Fraktion es als problematisch an, dass diese sich aus der neuen Stadtstrategie ableitet, die strategischen Ziele jedoch durch den Rat festzulegen wären.
OB Westphal stellt fest, dass die Umorganisation sich nicht aus der Stadtstrategie ableitet. Vielmehr ist die Umorganisation in die Stadtstrategie gedanklich mit einbezogen worden. Im Kern bleibe die Umorganisation aber ein Verwaltungsthema und die Zuständigkeit somit unverändert.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zur Durchführung einer ergebnisoffenen Organisationsuntersuchung des FB 32 zur Weiter-entwicklung einer leistungsfähigen Ordnungsbehörde mit den nachfolgenden Schwerpunkt-themen zur Kenntnis. Die Organisationsuntersuchung soll mit einer externen Unterstützung erfolgen.
Im Rahmen dieser Organisationsuntersuchung sollen folgende Punkte betrachtet werden:
· Organisations- und Weiterentwicklung leistungsfähiger Außendienste des Ordnungsamtes, Betrachtung und Analyse der Außendiensttätigkeiten, insbesondere des kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Verkehrsüberwachung (VÜ) sowie Bündelungen von Außendienstaufgaben, Optimierungspotentiale erkennen.
· Schnittstellen des FB 32 zu anderen Fachbereichen mit Bündelung ordnungsbehördlicher/-politischer Aufgaben (z.B. Infektionsschutz, Müll/Sauberkeit, etc.) sowie Prüfung und Einsatz agiler und flexibler Strukturen im Ordnungsamt.
· Strategische und organisatorische Ausrichtung der Ausländerbehörde, Optimierung der Kundenorientierung, zielgerichteter Aufbau und effiziente Kundenbetreuung der Ausländerbehörde inklusive optimierter Erreichbarkeiten, Digitalisierung mit notwendigem Aufbau der IT-Systeme ergänzend zu den Maßnahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).
· Personalakquise und Personalbindung, Bewertung der Abläufe und der Personalausstattung sowie zukünftiger Personalbedarfe.
zu TOP 10.7
Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21965-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Benutzungsgebühr für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund pro angefangenem Quadratmeter zugewiesener Fläche und Markttag weiterhin einheitlich 1,55 € (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) beträgt und deswegen keine Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund erfolgt, so dass die als Anlage 1 beigefügte bisherige Gebührensatzung vom 01.03.2016 weiterhin Bestand hat.
zu TOP 10.8
Einrichtung von 5 Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Haushalt 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20516-21)
Rm Vogeler (CDU) kritisiert die immer wieder punktuell und nachträglich zum Stellenplan zu beschließenden Stelleneinrichtungen. Dies mache die Arbeit für Ehrenamtliche sehr unübersichtlich. Hierzu gebe es deshalb für die nächste Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) eine fraktionsübergreifende Initiative zwecks zukünftigen Umgangs. Gleichwohl werde seine Fraktion der Vorlage zustimmen.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 5 Planstellen für den Bereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Aufgabenbereiche ÖPNV-Planung, Verkehrsprognosen, Verkehrsuntersuchung und Parkraummanagement sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.
zu TOP 10.9
Relaunch dortmund.de
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Die Ratsmitglieder erhalten folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 02.12.2021:
„Allen Ausschussmitgliedern liegt die Präsentation von Herrn Spoo (Dortmund Agentur, Bereichsleiter Online Kommunikation) als Tischvorlage vor. Den Fraktionen ist die Präsentation vorab zugegangen.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion mit folgendem Zusatz empfehlen wolle:
„Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.“
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch seine Fraktion mit diesem Zusatz empfehlen wolle.
Herr Spoo weist darauf hin, dass es bereits eine Antwort zum Thema „open source“ gegeben habe, dass dargestellt habe, dass die Kostenstruktur mit dem Einsatz von „open source“ nicht zu halten sei.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion den Zusatz nur noch als Prüfauftrag verstehe. Die Diskussion sei im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung mehr als ausreichend erfolgt und erschöpft. Es gäbe dort keine Ambitionen mehr, das weiter verfolgen zu lassen.
Herr Gurowietz erklärt sich mit dem Zusatz als Prüfauftrag einverstanden. Die Technik, die in Rede stehe, werde skeptisch gesehen und würde auch nur in Dortmund zum Einsatz kommen. Vor diesem Hintergrund bittet er zu prüfen.
Der Vorsitzende, Herr Dr.Suck lässt den Zusatz und die Vorlage getrennt abstimmen:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Zusatz mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des o.g. Zusatzes, mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanziellen Mittel i.H.v. 1.481.000 € (brutto) und die Einrichtung von fünf Planstellen (E 11-wertig) mit den damit verbundenen Personalkosten für einen umfassenden technischen sowie inhaltlichen Relaunch des Internetauftritts dortmund.de.
Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.“
Rm Sauer (CDU) stimmt inhaltlich der Vorlage zu, gleichzeitig bemängelt er den Begriff „Relaunch“. Dieser verstoße gegen das Gebot der Verständlichkeit.
Rm Giebel (SPD) stellt fest, dass die Beiträge aus den Beratungen des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) nicht vorliegen. Vor diesem Hintergrund geht er auf die im APOD geführten Diskussionen ein. Er verweist auf das Memorandum „Digitalisierung 2020-2025“, wonach –sofern möglich– Open-Source-Software zu nutzen ist. Dies sei auch in die Roadmap zur Digitalisierung aufgenommen worden. Gemäß dieser Roadmap soll voraussichtlich im I. Quartal 2022 den politischen Gremien eine Potentialanalyse zum Einsatz von „open source“ bei der Stadt Dortmund vorgelegt werden. Er fragt, ob dies jetzt ermöglichen kann, „open source“ bis dahin zu ignorieren. Er verneint dies. In der letzten Sitzung des APOD wurde vor diesem Hintergrund eine Entscheidungsmatrix gefordert, mit welcher die Auswahl der Entscheidung der eingesetzten Produkte für dortmund.de getroffen wurde. Dies liegt bisher nicht vor und er fordert, es entsprechend nachzuholen. In Abhängigkeit dazu könnte sich die Technikplanung ggf. noch ändern.
Unabhängig davon stimmt seine Fraktion der Vorlage zu.
Rm Dr. Suck (CDU) verweist auf die entsprechende Diskussion im AFBL und die schriftlichen Ergänzungen der Dortmund-Agentur hinsichtlich der Schwierigkeiten beim Einsatz von „open source“ in diesem Bereich. Dennoch habe der AFBL einen entsprechenden Prüfvermerk in seine Beschlussempfehlung aufgenommen. Damit werde die Sicht des APOD berücksichtigt.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt, dass seine Fraktion sich enthält. Wichtig sei das Projekt zweifelsfrei, die Stelleneinrichtung sieht er als problematisch an.
Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von RM Gülec gegen die AfD-Fraktion und die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste nachfolgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die finanziellen Mittel i.H.v. 1.481.000 € (brutto) und die Einrichtung von fünf Planstellen (E 11-wertig) mit den damit verbundenen Personalkosten für einen umfassenden technischen sowie inhaltlichen Relaunch des Internetauftritts dortmund.de.
Die Verwaltung wird gebeten, dass die geplante Technik im Nachgang noch einmal anhand der vom Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung in seiner letzten Sitzung eingeforderten Entscheidungsmatrix hinsichtlich der im Memorandum zur Digitalisierung festgehaltenen Forderungen u.a. zum Einsatz freier Software überprüft wird.
zu TOP 10.10
Bestellung der Mitglieder des Kreiswahlausschusses für die Landtagswahl am 15. Mai 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22811-21)
Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, die Linke+, FDP/Bürgerliste, die Partei sowie der Stimme vom Rm Gülec (BVT) gegen die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) und bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, für die Landtagswahl am 15. Mai 2022 folgende Personen als Mitglieder des gemeinsamen Kreiswahlausschuss für die Landtagswahlkreise 111 Dortmund I, 112 Dortmund II, 113 Dortmund III und 114 Dortmund IV zu bestellen:
SPD-Fraktion:
Beisitzer*in: | persönliche Vertretung: |
RM Carsten Giebel | RM Andrea Keßler |
RM Fabian Erstfeld | RM Dominik de Marco |
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Beisitzer*in: | persönliche Vertretung: |
RM Benjamin Beckmann | RM Hannah Sassen |
RM Wolfgang Gurowietz | RM Matthias Dudde |
CDU-Fraktion:
Beisitzer*in: | persönliche Vertretung: |
BM Ute Mais | RM Reinhard Frank |
Fraktion DIE LINKE +:
Beisitzer*in: | persönliche Vertretung: |
RM Dr. Petra Tautorat | sB Petra Dresler-Döhmann |
zu TOP 10.11
Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22870-21-E1)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 10.11.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E1) vor:
„… in der Ausgabe vom 26. Oktober 2021 gehen die Ruhr Nachrichten unter der Überschrift „Kritik an Facebook-Aktivitäten von OB Thomas Westphal“ u. a. den Fragen nach, ob Dortmunds Oberbürgermeister Steuermittel zur Selbstvermarktung nutzt und die Verwendung der Amtsbezeichnung „Oberbürgermeister“ im Rahmen privater Social-Media-Accounts möglicherweise als unzulässige Ausnutzung der verliehenen Amtsautorität problematisch ist. Anlass für die Berichterstattung sind die mit städtischen Ressourcen produzierten Videos zur sogenannten „Sommertour 2021“. Diese sind nach dem RN-Bericht nicht nur auf Homepage und Facebook-Seite der Stadt Dortmund zu betrachten, sondern auch auf dem privaten Facebook-Account des Oberbürgermeisters veröffentlicht. Dieser trägt den Untertitel „Oberbürgermeister der Stadt Dortmund und stellv. Vorsitzender der Dortmunder SPD“.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet Sie um eine Stellungnahme zu der im RN-Artikel vom 26. Oktober 2021 betrachteten Frage der Zulässigkeit Ihrer privaten Öffentlichkeitsarbeit unter
- Nutzung des Amtstitels
- Veröffentlichung von Inhalten, die mit Ressourcen der Stadt Dortmund entstanden sind.“
Hierzu liegt dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.12.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E2) vor:
„….die Bitte um Stellungnahme ermöglicht es mir, nochmals zu wiederholen, was bereits Gegenstand von medialer Berichterstattung war.
Vorab möchte ich allgemein darauf hinweisen, dass sich die Themen der Sommertour inhaltlich auf Verwaltungsangelegenheiten der Stadt Dortmund beziehen. Bei der Sommertour 2021 speziell ging es u.a. um Vorzeigeprojekte aus den Handlungsfeldern Wirtschaft, Klimaschutz, Bildung, Integration und Gleichstellung. Es gab dabei zahlreiche Gelegenheiten zum Austausch mit Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmer*innen sowie Gewerbetreibenden. Dieser direkte Austausch ist nicht nur wichtig für die Weiterentwicklung dieser Themen, sondern auch Ausdruck der Wertschätzung gegenüber diesen Akteuren. Im 21. Jahrhundert drückt sich das eben
auch in der Darstellung in sozialen Medien aus.
Zu den von Ihnen angesprochenen Punkten stelle ich Folgendes fest:
Die Trennung zwischen städtischem Social-Media-Accounts und meinen privaten Profilen ist sauber, nachvollziehbar und öffentlich ersichtlich. Die von Ihnen angesprochene Veröffentlichung/Verlinkung auf meinen privaten Kanälen ist zulässig. Verlinkungen sind ein entscheidendes Wesensmerkmal bei der Nutzung von Social-Media-Kanälen. Social Media lebt davon, dass die Nutzer sich untereinander vernetzen und Inhalte miteinander teilen. Dies in Abrede zu stellen, würde der Realität im internationalen Umgang mit Social Media komplett widersprechen.
Von einer Selbstvermarktung mit Hilfe öffentlicher Mittel kann in diesem Zusammenhang keine Rede sein.
Auf den städtischen Facebook-und Instagram-Kanälen wurden die Beiträge der Sommertour 2021 mit Anzeigen im Wert von 1000 Euro unterstützt. Jedoch wurde die von mir privat betreute Facebook-Seite und mein privates Instagram-Profil in keiner der Anzeigen verlinkt. Auch in dieser Hinsicht findet keine Selbstvermarktung mit Hilfe öffentlicher Mittel statt.
Das von Ihnen angesprochene Verfahren ist transparent und keine Täuschung, da es einem verständigen Facebook-Nutzer bei den Seiten, auf die verlinkt wird, ohne weiteres möglich ist, klar nachzuvollziehen, welche Person bzw. Institution hinter der jeweiligen Seite steht. Die Nennung von Amtstiteln auch auf privaten Profilen ist gängige Praxis. Daraus möglicherweise den Vorwurf des Missbrauchs des Titels abzuleiten, ist absurd.
Die einschlägigen Nutzungsbedingungen von Facebook untersagen zudem "nichtauthentisches Verhalten", insbesondere die Täuschung "bezüglich der Identität, des Zwecks oder des Ursprungs des von den Assets repräsentierten Unternehmens".
Ich lege zudem Wert auf die Feststellung, dass meine privaten Social-Media-Kanäle von mir selbst betreut werden. Das sei an dieser Stelle hervorgehoben, um jedweden Vermutungen, Gerüchten oder Unterstellungen zuvorzukommen, das Betreiben und die Pflege meiner Kanäle würde mit öffentlichen Mitteln geschehen.“
Weiter liegt den Ratsmitgliedern folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E3) vor:
„. unter Bezugnahme auf Ihre Stellungnahme zum oben genannten Tagesordnungspunkt (Drucksache Nr. 22870-21-E2) stellen sich der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund im Zusammenhang Ihrer Social-Media-Aktivitäten folgende Fragen, um deren Beantwortung wir zur Sitzung des Rates am 17. Februar 2022 bitten:
1. Wie viele Beiträge, die im Bezug zu Ihrer Person stehen wurden von der Stadt Dortmund online beworben/hervorgehoben? In wie vielen dieser Beiträge wurden Profile von Ihnen angegeben?
2. Wie oft wurden, durch städtische Mittel produzierte Inhalte (z. B. Bilder / Videos / redaktionelle Inhalte) auf Ihren Profilen (privat & business) verwendet?
3. Welche Absprachen wurden zur Veröffentlichung von Beiträgen mit Bezug zu Ihnen innerhalb der Verwaltung getroffen?
4. Bei Instagram findet sich ein Beitrag (3. März 2021) zu einer Videokonferenz über die Kooperationspotentiale mit Abu Dhabi (Abu Dhabi Digital).
- Welche Inhalte wurden mit Abu Dhabi abgestimmt, welche Kooperationen im Detail abgestimmt? - Wurden weitergehende Bemühungen unternommen die Kooperation voranzutreiben? Wurden städtische Mittel dazu verwendet, bzw. seitens Abu Dhabi (oder Abu Dhabi Digital o. Ä.) übernommen?
Begründung:
In der Werbebibliothek der Stadt Dortmund bei Facebook ist unter anderem der Beitrag „Sommertour 2021: Dortmund ist emanzipiert“ aufgeführt: https://www.facebook.com/ads/library/?id=1810988222445157
In diesem wird das Facebook-Profil „Thomas Westphal – Besser werden. Dortmund Bleiben. SPD Dortmund“ (https://www.facebook.com/thomas.westphal.3591) verlinkt. Die vorgenannte Anzeige wurde auch bei Instagram beworben.
Die Stellungnahme zu den Social-Media-Aktivitäten des Oberbürgermeisters (Drucksache Nr. 22870-21-E2) geht lediglich auf ein privates Profil bei Instagram ein, nicht auf das „Business-Profil“ ‚thomaswestphaldo‘ (https://instagram.com/thomaswestphaldo?utm_medium=copy_link). Genau dieses verwendet unter anderem Bilder, die dem ersten Anschein nach von der Dortmund Agentur stammen könnten
https://www.instagram.com/p/CV45U6mK6mB/?utm_medium=copy_link
in Verbindung mit
https://www.dortmund.de/de/leben_in_dortmund/nachrichtenportal/alle_nachrichten/nachricht.jsp?nid=679828
und dokumentiert Gespräche über Kooperationspotentiale mit Abu Dhabi
(https://www.instagram.com/p/CL99BORsQHW/?utm_medium=copy_link).
Beides findet sich auch auf dem Twitter-Profil „TWestphalDo“:
https://twitter.com/twestphaldo/status/1456553032246771727?s=21 https://twitter.com/twestphaldo/status/1367099526880907264?s=10)
Obwohl von RM Nienhoff in der letzten Sitzung des Rates angesprochen, geht die Stellungnahme (Drucksache Nr. 22870-21-E2) auf diese Punkte nicht ein.
Die Inhalte des oben genannten Instagram-Profils ‚thomaswestphaldo‘ werden auch auf der Homepage der SPD Dortmund (https://westphalfuerdortmund.de/impressum/) dargestellt und werden so von der SPD zur Imagebildung genutzt.“
Rm Nienhoff (CDU) erklärt, die Stellungnahme vom 6.12.21 zur Kenntnis genommen zu haben. Er bemängelt, dass das professionelle Businessprofil des Oberbürgermeisters bei Instagram nicht in die Beantwortung eingeflossen ist. Auch sei der Hinweis „…die von mir privat betreute Facebook-Seite und mein privates Instagram-Profil in keiner der Anzeigen verlinkt…“ passt nicht zu der bei Facebook einsehbaren Werbebibliothek. Für seine Fraktion wünscht er einen transparenten Umgang und eine entsprechende Beantwortung der Fragen vom 15.12.21.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 06.12.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E2) zur Kenntnis.
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 22870-21-E3) wird voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates erfolgen.
zu TOP 10.12
Einrichtung einer kommunalen, ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) der Stadt Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 09.11.2021
(Drucksache Nr.: 22470-21)
Der Rat der Stadt hat nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) aus seiner Sitzung am 09.11.2021 (Drucksache Nr.: 22470-21) erhalten:
„Der Top wird wie unter TOP 1.3 bei Feststellung der Tagesordnung festgestellt zusammen mit TOP 4.2.8 (Runder Tisch Tierschutz“, Vorschlag der Fraktion Die Linke +, Drucksachen Nr.: 22704-21) beraten.
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksachen Nr.: 22470-21) vom 05.10.2021 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten Sie, folgenden Punkt für die Sitzung am 09.11.2021 auf die Tagesordnung zu setzen sowie um Beratung und Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung richtet die Position einer kommunalen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) nach § 27a GemO NRW für die Stadt Dortmund ein. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) arbeitet ehrenamtlich und weisungsfrei. Die Ernennung erfolgt auf fünf Jahre.
2. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) berichtet mindestens einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Zudem ist ihr auf eigenen Wunsch ein Rederecht im Ausschuss zu erteilen.
3. Die Tierschutzbeauftrage (m/w/d) ist an sämtlichen tierschutzrelevanten Themen und Vorgängen in der Verwaltung zu beteiligen und hat die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen. Stellungnahmen der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) werden dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben.
4. Der Aufgabenbereich der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) umfasst insbesondere:
a. Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen, Projekten und Konzepten zur Verbesserung des Tierschutzes in Dortmund. Dies umfasst unter anderem die Themenfelder Heim-, Haus-, Wild-, Nutz-, Zirkus- und Zootiere, Streunerkatzen und Tierversuche;
b. Erarbeitung von Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Fragestellungen für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden;
c. Ansprechperson für Bürger*innen sowie Tierschutzorganisationen;
d. Aufklärungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, um das Thema Tierschutz stärker in den öffentlichen Diskurs zu rücken;
e. Vernetzung, Vermittlung und Informationsaustausch zwischen im Tierschutz Tätigen, Tierschutzorganisationen und Behörden;
f. Zusammenarbeit mit der NRW-Landestierschutzbeauftragten, insbesondere um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen;
g. Entlastung der Verwaltung – auch als Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit in Richtung Bevölkerung;
h. Bildungsarbeit an Schulen und Kindergärten.
5. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) erhält eine Aufwandsentschädigung. Durch die Verwaltung wird ein Arbeitsplatz eingerichtet. Die Sachausgaben umfassen ein Büro, ein PC/Laptop, ein Mobiltelefon und angemessene Mittel zur Erstellung von Druckerzeugnissen.
Begründung: Erfolgt ggf. mündlich.“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt außerdem folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke + (Drucksachen Nr.: 22704-21) vom 22.10.2021 vor:
die Fraktion DIE LINKE + bittet um Beratschlagung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Runden Tisch Tierschutz“ zu installieren, zu dem alle Akteure der Stadt für Fragen des Tierschutzes eingeladen werden. Dazu gehören u. a. die Polizei und Feuerwehr, das Veterinäramt sowie das Ordnungsamt, das Tierheim und die Tierschutzvereine, die untere Jagdbehörde sowie die untere Landschaftsbehörde.
Im Rahmen dieses „Runden Tisch Tierschutz“ sollen die erforderlichen Kriterien und der Tätigkeitsumfang einer neu zu schaffenden Position eines hauptamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) am konkreten Bedarf der Akteure definiert werden.
Begründung:
Aktuell wird die Tierschutzarbeit in Dortmund vor allem durch die drei großen Tierschutzvereine (Arche 90, Katzenschutzverein und Tierschutzverein Groß-Dortmund) geleistet. Laut dem Vorstand der Arche 90 e.V. entspricht der Arbeitsumfang einer solchen stadtweiten Stelle mindestens dem einer Vollzeitstelle, ehrenamtlich ist dieses breite Spektrum nicht möglich abzudecken.
Das Ziel dieses Prozesses sollte die Schaffung einer zentralen Anlaufstelle für alle Tierschutzfragen sein, die als Ansprechpartner für Vereine und Bürger fungiert und in Unabhängigkeit zum Veterinäramt steht.
Rm Denzel (Bündnis 90 / Die Grünen) erläutert den gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion. Die Stadt Dortmund habe die Möglichkeit, mit der landesweit ersten Einrichtung einer solchen Stelle eine Vorreiterrolle in NRW einzunehmen. Die Notwendigkeit der Stelle zeige sich unter anderem am jüngsten Beispiel der vernachlässigten Schafe in Dortmund Deusen. Ziel sei es, Tierrechte bei Verwaltungshandeln grundsätzlich mit zu bedenken und die Kommunikation zwischen Verwaltung und Tierschutzorganisationen zu stärken. Der Ehrenamtlichen-Status der Stelle sei wichtig, da sie so nicht Teil der Verwaltung sei, sondern unabhängig und weisungsfrei agieren könne.
Bei der Auswahl der Tierschutzbeauftragten sollten auch Tierschutzorganisationen mit eingebunden werden. Das Besetzungsverfahren solle in 3 Schritten erfolgen:
1. Schritt: öffentliche Ausschreibung
2. Vorschlag des Veterinäramts,
3. Rat soll entscheiden
Die Einrichtung der Stelle der/des ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragen sei lediglich ein erster Schritt zur Stärkung von Tierrechten, weitere Maßnahmen sollten folgen. Beispielsweise sei geplant, einen Haushaltsantrag für einen Tierschutzfonds zu stellen.
StR Dahmen weist darauf hin, dass Hinweise und Beschwerden derzeit von Behörden angenommen und bearbeitet würden. Weiterhin müsse bei dem Antrag beachtet werden, dass durch den Ausschuss lediglich eine Empfehlung erfolgen könne, die endgültige Entscheidung über die Einrichtung der Stelle liege beim Rat der Stadt.
Rm Goosmann (SPD) kritisiert, eine Weisungsbefugnis der/s Tierschutzbeauftragten gegenüber dem Veterinäramt sei nicht möglich. Weiterhin sei das Thema haushaltsrelevant, was in dem Antrag so bisher nicht berücksichtigt werde. Außerdem bestehe durch die zusätzliche Stelle bei der Verwaltung die Gefahr von unerwünschten Doppelstrukturen. Zumindest müsse der Antrag um die haushaltsrelevanten Aspekte erweitert werden. Er kündigt an, dass seine Fraktion dem Antrag so nicht zustimmen werde.
Auch Rm Garbe (AfD) kündigt die Ablehnung des Antrags für seine Fraktion an.
sB Martinschledde (Die Linke +) kritisiert, den Ehrenamtlichen-Status der Stelle, da aus dieser Position eine Durchsetzung gegenüber dem Veterinäramt schwer möglich sei. Er halte es für sinnvoller, eine hauptamtliche Stelle zu etablieren, damit die/der Tierschutzbeauftragte Weisungen erteilen könne.
Herr Dahmen stellt klar, dass ein/e Tierschutzbeauftragte/r keine behördliche Tätigkeit wahrnehme und insofern keine Weisungsbefugnis habe, vielmehr stelle die Position ein Bindeglied zwischen Verwaltung und Tierschutzorganisationen dar.
sB Reinbold (FDP/Bürgerliste) begrüßt das Anliegen grundsätzlich, kritisiert allerdings den vorliegenden Antrag als unausgegoren. Er wünsche eine Konkretisierung und kündigt eine Enthaltung seiner Fraktion an.
Rm Denzel (Bündnis 90 / Die Grünen) betont, dass die/der Tierschutzbeauftragte keine Weisungsbefugnis erhalten solle, wichtig sei vielmehr, dass sie/er als Ehrenamtliche/r weisungsfrei agieren könne.
Rm Beckmann (Bündnis 90 / Die Grünen) führt an, dass vergleichbare Ehrenamtliche aus anderen Städten (Mannheim) in ihrer, bereits langfristig etablierten, Position akzeptiert und ernst genommen werden.
Rm Zweier (Die Linke +) hält den von der Fraktion Die Linke + beantragten „Runden Tisch“ für effektiver als eine/n ehrenamtlicher Tierschutzbeauftragte/n. In ehrenamtlicher Tätigkeit könnten die Aufgaben nicht umfassend erfüllt werden. Diese Ansicht werde auch von der Tierschutzpartei, die Mitglied der Fraktion Die Linke+ sei, bestätigt. Es sei sinnvoller, einen runden Tisch zu installieren, an dem neben dem Veterinäramt und den Tierschutzorganisationen auch die weiteren im Antrag genannten Behörden beteiligt seien. Dieses Gremium solle zunächst den Bedarf und die konkrete Ausgestaltung und die Befugnisse der Stelle der/des Tierschutzbeauftragten definieren. Später solle diese Stelle dann hauptamtlich ausgestaltet werden.
Rm Schmidt (SPD) gibt zu bedenken, dass der Arbeitsauftrag zu umfangreich und damit unrealistisch sei. Dieser lasse sich mit der Position des ehrenamtlichen Fahrradbeauftragten der Stadt vergleichen, die es aufgrund der angeführten Problematik inzwischen nicht mehr gebe.
Rm Beckmann (Bündnis 90 / Die Grünen) ergänzt an der Stelle den Antrag um die Punkte:
1. Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Stelle der/des ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragen i.H.v. 15.000 €
2. Empfehlung an den Rat (Beschluss durch den Rat)
Rm Garbe (AfD) plädiert dafür, dass die Aufgabe durch Tierschutzorganisation wahrgenommen werden solle, um eine Belastung des städtischen Haushalts zu vermeiden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen 3 Stimmen (2 Stimmen der Fraktion Die Linke + und 1 Stimme der AfD-Fraktion) bei Enthaltung der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei, nachfolgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss zu fassen und überweist diesen Antrag (Drucksachen Nr. 22470-21) hierzu an den Rat der Stadt:
1. Die Verwaltung richtet die Position einer kommunalen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) nach § 27a GemO NRW für die Stadt Dortmund ein. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) arbeitet ehrenamtlich und weisungsfrei. Die Ernennung erfolgt auf fünf Jahre.
2. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) berichtet mindestens einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Zudem ist ihr auf eigenen Wunsch ein Rederecht im Ausschuss zu erteilen.
3. Die Tierschutzbeauftrage (m/w/d) ist an sämtlichen tierschutzrelevanten Themen und Vorgängen in der Verwaltung zu beteiligen und hat die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen. Stellungnahmen der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) werden dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben.
4. Der Aufgabenbereich der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) umfasst insbesondere:
a. Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen, Projekten und Konzepten zur Verbesserung des Tierschutzes in Dortmund. Dies umfasst unter anderem die Themenfelder Heim-, Haus-, Wild-, Nutz-, Zirkus- und Zootiere, Streunerkatzen und Tierversuche;
b. Erarbeitung von Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Fragestellungen für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden;
c. Ansprechperson für Bürger*innen sowie Tierschutzorganisationen;
d. Aufklärungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, um das Thema Tierschutz stärker in den öffentlichen Diskurs zu rücken;
e. Vernetzung, Vermittlung und Informationsaustausch zwischen im Tierschutz Tätigen, Tierschutzorganisationen und Behörden;
f. Zusammenarbeit mit der NRW-Landestierschutzbeauftragten, insbesondere um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen;
g. Entlastung der Verwaltung – auch als Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit in Richtung Bevölkerung;
h. Bildungsarbeit an Schulen und Kindergärten.
5. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) erhält eine Aufwandsentschädigung. Durch die Verwaltung wird ein Arbeitsplatz eingerichtet. Die Sachausgaben umfassen ein Büro, ein PC/Laptop, ein Mobiltelefon und angemessene Mittel zur Erstellung von Druckerzeugnissen.
Es werden für die Stelle Haushaltsmittel i.H.v. 15.000 € bereitgestellt.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke + (Drucksachen Nr. 22704-21) gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke + bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei ab.“
Zudem liegt ein Schreiben des Tierschutz-Vereins vom 15.11.2021 (Drucksache Nr.: 22470-21-E1) vor:
Außerdem liegt dem Rat der Stadt folgende Überweisung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus seiner Sitzung am 14.12.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Rück-Überweisung aus dem Rat der Stadt aus seiner Sitzung vom 18.11.2021 vor:
„… OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:
Resolution für den Erhalt der „Kompetenzzentren für Frau und Beruf“ in NRW
Überweisung aus dem AWBEWF v. 17.11.21
(Drucksache Nr.: 22846-21) als TOP 4.1
Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.
Im Ältestenrat wurde vereinbart, folgenden TOP nicht in die Tagesordnung des Rates aufzunehmen.
Einrichtung einer kommunalen, ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) der Stadt
Dortmund
Überweisung aus dem ABöAB
(Drucksache Nr.: 22470-21)
Das Thema wird an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur inhaltlichen Ausgestaltung überwiesen.
Weiterhin schlägt OB Westphal die Absetzung folgender Vorlagen vor:
3.5 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
(Drucksache Nr.: 21690-21)
3.7 Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
(Drucksache Nr.: 21778-21)
9.14 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 22002-21)
10.9 Relaunch dortmund.de
(Drucksache Nr.: 21678-21)
Rm Dr. Suck zieht den angemeldeten Vorschlag zur Tagesordnung zurück:
10.17 Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen des Rates
Vorschlag zur TO (CDU- Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22865-21)
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
Rm Rüther (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.
Rm Perlick (AfD) hält Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt. …“
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme des Tierschutzvereines Groß.Dortmund e.V. vom 15.11.2021 vor:
- siehe oben -
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Änderungs-Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU vom 13.12.2021 vor:
„…die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags:
Beschlussvorschlag
1. Die Ernennung einer kommunalen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) (Drucksache Nr. 22470-21) erfolgt zunächst nur auf 2 anstelle von 5 Jahren. Mit Ende des zweiten Amtsjahres erfolgt eine Evaluation der Stelle. Die Verwaltung ergänzt die Evaluation um eine Prüfung zu rechtlichen Möglichkeiten einer hauptamtlichen Ernennung von Beauftragten im Sinne der Weisungsunabhängigkeit durch die Verwaltung.
2. Der Aufgabenbereich der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) umfasst den Vorsitz eines Runden Tisches Tierschutz, den die Verwaltung organisatorisch unterstützt. Die Themenfelder werden um verwilderte Haustiere sowie Stadttauben ergänzt.
3. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) berichtet mindestens einmal halbjährlich über die geleistete Tätigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich. …“
StR Dahmen stellt zunächst klar, dass für den vorliegenden Antrag das gleiche gelte wie für den Antrag aus der vergangenen Sitzung. Der Ausschuss könne eine Empfehlung an den Rat abgeben, der dann die Angelegenheit entscheiden müsse.
Rm Denzel (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, sich zu dem ursprünglichen Antrag nicht mehr äußern zu wollen, jedoch den vorliegenden Ergänzungsantrag kurz erläutern zu wollen. Die Diskussion habe sich mittlerweile weiter entwickelt und daher würde der nun vorliegende Antrag den ursprünglichen Antrag um einige Punkte ergänzen. Des Weiteren äußert sie sich zum vorliegenden Schreiben von Frau Scheffer der Tierschutzorganisation. Frau Denzel möchte wissen, ob der Bedarf den Frau Scheffer in dem Schreiben darstellt auch von der Verwaltung gesehen wird, und ob diese Stellenbedarfe im Stellenplan bereits Berücksichtigung gefunden hätten.
Rm Goosmann (SPD-Fraktion) wiederholt die Haltung seiner Fraktion zu dieser Angelegenheit, da man auch damals schon Rücksprache mit Frau Scheffer gehalten habe und der Vorschlag im Kreise der Tierschützer nicht für Begeisterung gesorgt habe. Bezüglich der Haushaltsrelevanz habe der Antrag in den Haushaltsberatungen des AFBL bereits eine Mehrheit bekommen und nun sei gemeinsam mit den Stimmen der Fraktion Die Linke + dieser neue Antrag dabei heraus gekommen. Dies ändere aber nichts an der kritischen Haltung der SPD-Fraktion zum/zur Tierschutzbeauftragten.
sB Martinschledde (Fraktion Die Linke +) betont, dass es sich hierbei um einen vernünftigen Kompromiss handele. Er bittet darum, dass der „Runde Tisch“ und dessen Geschäftsordnung schnell zustande kommen sollten und eine Verbindung mit den Fraktionen bestehen bleibe.
Rm …(Fraktion Die Fraktion-Die Partei) Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.
Rm Denzel berichtet, dass man sich selbstverständlich ausgetauscht habe und der Antrag sehr wohl positiven Anklang gefunden habe. Zudem würde durch den „Runden Tisch“ auch noch einmal dafür gesorgt, dass die Tierschutzorganisationen eine stärkere Einbindung erhielten.
Frau Siekmann (FB 32) stellt klar, dass das Engagement für Tiere ohne Wenn und Aber positiv zu bewerten sei. Sie selbst schaue jedoch im Schwerpunkt auf den „amtlichen Tierschutz“, da dieser eine Pflichtaufgabe sei, die man erfüllen müsse. Für die Veterinär*innen laufe aktuell eine Personalbemessung, um dort nachzulegen, da es an den personellen Möglichkeiten fehle. Erst mit der Umsetzung, der sich aus der Personalbemessung ergebenden Personalstärke (bezüglich der beiden Aufgaben Tierschutz und Lebensmittel der Veterinär*innen), habe man die Möglichkeit bestimmte Dinge und zusätzliche Aufgaben anzugehen, die momentan nicht bedient werden könnten.
sB Dr. Reinbold gibt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit ähnlich sehe wie es Herr Goosmann geschildert habe. Auch die Ausführungen von Frau Siekmann hätten deutlich gemacht, dass der Schwerpunkt eher im hauptamtlichen Sektor liegen sollte. Es sollte nun erst einmal abgewartet werden. Man halte man den Antrag nicht für zielführend und würde ihn daher heute nicht unterstützen.
Rm Karadas (SPD-Fraktion) stellt klar, dass es sich beim Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. um einen der größten Tierschutzvereine Dortmunds handele und seiner Meinung nach zunächst mit Fachleuten gesprochen werden sollte.
sB Martinschledde führt in Richtung von Frau Siekmann an, dass man das Ordnungsamt selbstverständlich mit der notwendigen Ausstattung an Personalstärke unterstütze. Der „Runde Tisch“ und der/die Tierschutzbeauftragte sollten nicht die Aufgaben der Veterinär*innen übernehmen, sondern Vermittler bleiben.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU (Drucksachen Nr. 22470-21-E3) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP/Bürgerliste, Die Fraktion-Die Partei und AfD und überweist ihn zur Entscheidung an den Rat der Stadt.“
Rm Denzel (B‘90/Die Grünen) macht auf den Tierschutz als verpflichtendes Staatsziel aufmerksam. Positiv bewertet sie, dass der Rat mit dem Haushalt für das Jahr 2022 die Stelle der*des Tierschutzbeauftragten beschlossen hat. Diese Person soll ansprechbar für Verwaltung, Bürger*innen und Tierschutzorganisationen ausgestattet mit einem Rederecht im zuständigen Ausschuss sein. Auch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit ist ein wichtiger Auftrag. Der Tierschutzfonds soll die ehrenamtliche Arbeit fördern. Der gemeinsame Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22470-21-E3) sieht eine Begrenzung auf zunächst zwei Jahre zwecks Evaluation vor. Die Einrichtung eines „Runder Tisch Tierschutz“ soll den Tierschutzorganisationen eine bessere Möglichkeit der Mitsprache ermöglichen. Dortmund ist damit in Sachen Tierschutz in NRW eine Vorreiterin.
Rm Goosmann (SPD) verweist auf die Position seiner Fraktion im ABöAB. Diese lehnt die Funktion mit Hinweis auf das Schreiben des Tierschutzvereins vom 15.11.2021 (Drucksache Nr.: 22470-21-E1) ab. Diese Position wurde, so Rm Goosmann, auch von der Arche 90 bestätigt. Daher halte man eine*n Tierschutzbeauftragten nicht für erforderlich und Doppelstrukturen für unnötig.
Rm Bohnhof (AfD) lehnt den Antrag ebenfalls ab. Er erklärt, die Tierschutzorganisationen sähen eher den Bedarf, hauptamtliche Beschäftigte beim Veterinäramt einzustellen. Einen „Runden Tisch“ hält er nicht für zielführend.
Rm Badura (Die Linke+) kennt andere Aussagen seitens der Geschäftsführung der Arche 90 aus den Vorgesprächen. Der „Runde Tisch“ soll gerade die Verletzungen des Tierschutzes verhindern. Daher sei der breite Ansatz u.a. mit Polizei und Feuerwehr notwendig.
Rm Denzel (B‘90/Die Grünen) erklärt, im Vorfeld Kontakt mit den Tierschutzorganisationen gehabt zu haben. Sie zitiert aus einer E-Mail der 1. Vorsitzenden der Arche 90 „…eine tolle Idee und für Dortmund wirklich überfällig…“. Eine Konkurrenz zum Veterinäramt bestehe nicht, da Veterinärämter für Kontrolle und Aufsicht zuständig sind, der*die Tierschutzbeauftragte andere Aufgaben habe.
Bm Schilff (SPD) bezieht sich mit Blick auf die Position der Arche 90 auf ein Gespräch mit Frau Beyer, die den Ansatz für nicht zielführend hält. So sind die unterschiedlichen Aussagen eventuell erklärbar.
Der Rat der Stadt beschließt mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ gegen die Stimmen der Fraktionen SPD, AfD, FDP/Bürgerliste und Die Partei sowie den Stimmen der Rm Gülec (BVT) und Deyda (Die Rechte) folgende, vom ABöAB empfohlene Anträge:
- gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen und der CDU-Fraktion (Drucksachen Nr.: 22470-21) vom 05.10.2021:
1. Die Verwaltung richtet die Position einer kommunalen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) nach § 27a GemO NRW für die Stadt Dortmund ein. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) arbeitet ehrenamtlich und weisungsfrei. Die Ernennung erfolgt auf fünf Jahre.
2. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) berichtet mindestens einmal jährlich über die geleistete Tätigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Zudem ist ihr auf eigenen Wunsch ein Rederecht im Ausschuss zu erteilen.
3. Die Tierschutzbeauftrage (m/w/d) ist an sämtlichen tierschutzrelevanten Themen und Vorgängen in der Verwaltung zu beteiligen und hat die Möglichkeit hierzu Stellung zu nehmen. Stellungnahmen der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) werden dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis gegeben.
4. Der Aufgabenbereich der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) umfasst insbesondere:
a. Unterbreitung von Vorschlägen und Erarbeitung von Initiativen, Projekten und Konzepten zur Verbesserung des Tierschutzes in Dortmund. Dies umfasst unter anderem die Themenfelder Heim-, Haus-, Wild-, Nutz-, Zirkus- und Zootiere, Streunerkatzen und Tierversuche;
b. Erarbeitung von Stellungnahmen zu tierschutzrelevanten Fragestellungen für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden;
c. Ansprechperson für Bürger*innen sowie Tierschutzorganisationen;
d. Aufklärungsarbeit und Öffentlichkeitsarbeit, um das Thema Tierschutz stärker in den öffentlichen Diskurs zu rücken;
e. Vernetzung, Vermittlung und Informationsaustausch zwischen im Tierschutz Tätigen, Tierschutzorganisationen und Behörden;
f. Zusammenarbeit mit der NRW-Landestierschutzbeauftragten, insbesondere um Synergieeffekte für den kommunalen Tierschutz zu ermöglichen;
g. Entlastung der Verwaltung – auch als Präventionsarbeit und Aufklärungsarbeit in Richtung Bevölkerung;
h. Bildungsarbeit an Schulen und Kindergärten.
5. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) erhält eine Aufwandsentschädigung. Durch die Verwaltung wird ein Arbeitsplatz eingerichtet. Die Sachausgaben umfassen ein Büro, ein PC/Laptop, ein Mobiltelefon und angemessene Mittel zur Erstellung von Druckerzeugnissen.
Es werden für die Stelle Haushaltsmittel i.H.v. 15.000 € bereitgestellt.
- gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU (Drucksachen Nr. 22470-21-E3) vom 13.12.2021:
1. Die Ernennung einer kommunalen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) (Drucksache Nr. 22470-21) erfolgt zunächst nur auf 2 anstelle von 5 Jahren. Mit Ende des zweiten Amtsjahres erfolgt eine Evaluation der Stelle. Die Verwaltung ergänzt die Evaluation um eine Prüfung zu rechtlichen Möglichkeiten einer hauptamtlichen Ernennung von Beauftragten im Sinne der Weisungsunabhängigkeit durch die Verwaltung.
2. Der Aufgabenbereich der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) umfasst den Vorsitz eines Runden Tisches Tierschutz, den die Verwaltung organisatorisch unterstützt. Die Themenfelder werden um verwilderte Haustiere sowie Stadttauben ergänzt.
3. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) berichtet mindestens einmal halbjährlich über die geleistete Tätigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
zu TOP 10.13
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23173-21)
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen legt dem Rat der Stadt folgenden Antrag auf Umbesetzung vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 23173-21-E1) vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um einen Beschluss zur Umbesetzung in folgendem Gremium:
Ausschuss Personal, Organisation und Digitales:
RM Lisa Denzel und RM Leander Schreyer scheiden aus dem Ausschuss aus.
Neue Mitglieder im Ausschuss werden SB Kerstin Feldhoff und SB Hubertus Feltmann.“
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme von Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung durch die AfD-Fraktion sowie Rm Deyda (Die Rechte) den Umbesetzungsantrag.
zu TOP 10.14
Fortdauernde Nichtbeantwortung von An- und Nachfragen durch OB Westphal
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 23192-21)
Der Rat der Stadt setzt die Angelegenheit unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.
zu TOP 10.15
Umsetzung von Beschlüssen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23207-21)
Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU legen am 15.12.2021 dem Rat der Stadt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme (Drucksache Nr.: 23207-21-E2) vor:
„… die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen und CDU im Rat der Stadt Dortmund bitten die Verwaltung zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt um einen Bericht zum Stand der Umsetzung des folgenden Beschlusses:
Wohnbauprogramm für junge Familien
Drucksache Nr.: 21346-21-E1
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 24. Juni 2021 unter dem Tagesordnungspunkt „Wohnbauprogramm für junge Familien“ (Drucksache Nr.: 21346-21) folgenden Beschluss gefasst:
1. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass das bestehende Wohnraumangebot für junge Familien in Dortmund nicht bedarfsdeckend ist.
2. Der AKUSW und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Wohnungsbau für junge Familien dringend intensiviert werden muss.
3. Der AKUSW und der Rat der Stadt beauftragen die Verwaltung, ein Programm zu erarbeiten, mit dem das Ziel von möglichst 5.000 neuen Wohneinheiten für junge Familien mittelfristig erreicht werden kann.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, alle Fördermöglichkeiten von Bund und Land für die Zielerreichung zu nutzen.
5. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob im Zuge der Aufstellung neuer Bebauungspläne ein signifikanter Flächenanteil für den Wohnraumbedarf von jungen Familien vorgehalten werden kann.
6. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, wie dieses Ziel mit dem vom Rat am 20.05.2021 beauftragten Konzept für den kommunalen Wohnungsbau in Einklang gebracht werden kann.
7. Das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept wird den politischen Gremien spätestens im 4. Quartal 2021 vorgelegt.
Zum vorgenannten Beschluss des Rates erbitten wir bis zur nächsten Sitzung des Rates am 17.02.2022 eine Darstellung des Sachstandes.“
Rm Waßmann (CDU) bittet, die Stellungnahme so frühzeitig zu erhalten, dass sie bei der Beratung zum kommunalen Wohnkonzept Berücksichtigung finden kann.
Die Beantwortung der gemeinsamen Bitte um Stellungnahme der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 23207-21-E2) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates am 17.02.2022.
zu TOP 10.16
Berichterstattung zu Sitzungen des Rates der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23208-21)
Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 23208-211-E1) vor:
„… die Verwaltung berichtet im städtischen Internetangebot „dortmund.de“ unter dem Stichwort „Lokalpolitik“ regelmäßig in ausführlicher Form über ausgewählte Gegenstände der Sitzungen des Rates:
18.11.2021
„Rat der Stadt Dortmund diskutierte über Klimaschutz und Corona“
24.09.2021
„Rat der Stadt Dortmund befasste sich mit Investitionen, Bildung und Corona“
25.06.2021
„Rat beschäftigte sich mit Stadtentwicklung, Wohnraum und Bildung“
25.03.2021
„Heike Marzen wird neue Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung – Rat befasst sich mit Kunstarchiv und Attraktivierung der City“
11.02.2021
„Ute Mais ist neue Bürgermeisterin – Rat befasste sich mit Freibad Stockheide, Flughafen, Obdachlosen und Corona“
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Rates am 17. Februar 2022 um eine Stellungnahme zu den Erwägungen, aus denen heraus sich die Stadt in vorstehender Weise zur „Ratsberichterstattung“ veranlasst sieht.“
Die Beantwortung der Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 15.12.2021 (Drucksache Nr.: 23208-211-E1) erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt am 17.02.2022.
zu TOP 10.17
Ächtung des N*Wortes
Überweisung: Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2021
(Drucksache Nr.: 23028-21)
Die Ratsmitglieder haben folgende Überweisung des Integrationsrates aus der Sitzung am 30.11.2021 vorliegen:
„Dem Integrationsrat liegt nachfolgender Antrag der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE+, DIE PARTEI und der FDP/Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung vor:
….der Integrationsrat und die Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, DIE LINKE, DIE PARTEI, FDP/Bürgerliste bitten den Rat der Stadt Dortmund, in Anerkennung der aktuellen UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft, sowie der regelmäßigen Diskussionen zu kolonialen Klischees und rassistischen Stereotypen in der Gesellschaft, folgendes zu beschließen:
Der Rat
1. bittet die Verwaltung die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in
Dortmund umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des
N*Wortes rassistisch ist,
2. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Dortmund
überwunden und geächtet wird, um Schwarzen Menschen und People of Color ein friedvolles
und diskriminierungsfreies Leben in Dortmund zu ermöglichen,
3. bittet die Verwaltung eine Weiterentwicklung der Dortmunder Städtepartnerschaften zu prüfen,
mit dem langfristigen Ziel eine Partnerschaft mit einer afrikanischen Stadt südlich der Sahara
einzugehen. Zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaften sollen insbesondere Städte in
jenen Staaten in Betracht gezogen werden, die (auch in Teilen) vom Deutschen Reich
okkupiert waren.
Begründung:
Das N*Wort wird von vielen schwarzen Menschen und People of Color mit Leid, Diskriminierung, Gewalt, Ungleichheit und Entmenschlichung verbunden. Mit dem N*Wort sind eine Vielzahl von rassistischen Stereotypen verbunden. Diese Stereotypen umfassen Sexualrepression, wie Triebhaftigkeit und Naturhaftigkeit, Kulturlosigkeit, Viktimisierung, Infantilisierung sowie Entfremdung (Othering) und führen zu Ohnmachtserfahrungen und psychischen Folgen.
Als europäisches Konstrukt der Kolonialzeit, wurde es verwendet um eine rassistischen Unterscheidung herzustellen, Machtverhältnisse zu untermauern und unterdrückende Strukturen zu festigen.
Diese Erfahrungen sind auch weiterhin im Bewusstsein verankert. Seit 2015 haben die Vereinten Nationen die Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ausgerufen. Damit erkennt die internationale Gemeinschaft an, dass Menschen afrikanischer Herkunft eine eigenständige Gruppe darstellen, deren Menschenrechte gefördert und geschützt werden müssen. Insbesondere Menschen, die außerhalb von Afrika leben, sollen in dieser Dekade in den Vordergrund gestellt werden.
Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft sind:
- die Förderung der Achtung, des Schutzes und der Einhaltung aller Menschenrechte und
Grundfreiheiten,
- die Förderung einer besseren Kenntnis und Achtung des vielfältigen Erbes, der Kultur und des
Beitrags von Menschen afrikanischer Herkunft zu Entwicklung von Gesellschaften
- der Schutz vor Rassismus und Diskriminierung.
Bis 2024 sollen alle Staaten sich diesen Zielen verschreiben.
Integrationsrat 30.11.2021
Herr Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) führt aus, dass es bei dem Antrag nicht um eine Belehrung bzgl. des „N-Wortes“ ginge. Die Vereinten Nationen haben seit 2015 die UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft ausgerufen. Unter dem Motto „Menschen afrikanischer Abstammung, Anerkennung, Gerechtigkeit und Entwicklung“ verfolgt sie das Ziel die gesellschaftlichen Beiträge von Menschen afrikanischer Herkunft sichtbarer zu machen und zu würdigen. Mit dem Antrag soll die Dekade in Dortmund umgesetzt werden. Seit vielen Jahren gehören schwarze Menschen und die afrikanische Gemeinde zu Dortmund. Vielen Menschen in Dortmund ist dieses nicht bewusst. Mit dem gemeinsamen Antrag soll ein Zeichen für ein weltoffenes Dortmund gesetzt werden. Ein Dortmund wo Menschen aus über 180 Nationen friedlich und frei von Diskriminierung leben sollen.
Aus den Reihen der Migranten in der CDU wird vorgeschlagen die ersten beiden Punkte des Antrages separat zum letzten Punkt abzustimmen da kein Zusammenhang gesehen wird. Die Umsetzung der Ziele der UN-Dekade und die Ächtung des N-Wortes werden für unstrittig gehalten. Wenn es aber eine zusätzliche Partnerstadt geht wird die Notwendig nicht gesehen. Es gäbe fast keine Berührungspunkte zu den Partnerstädten. Man höre wenig von den Dortmunder Partnerstädten. Es wäre reine Symbolpolitik sich wieder eine neue Partnerstadt zu suchen.
Herr Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) merkt an, dass Deutschland im Jahr 2015 die Nachhaltigkeitsziele/Agenda 2030 mitratifiziert habe. Unter Ziel Nummer 17 seien Partnerschaften genannt um die Ziele zu erreichen. Herr Djine teilt mit, dass er gebürtiger Kameruner sei und daher genau wisse was Deutschland mit Afrika verbinde. Ein Austausch funktioniere nur über Partnerschaften und Projekte.
Frau Dahlmann (Internationale SPD-Liste) ergänzt, dass es sich bei Punkt 3 des Antrages aus ihrer Sicht um einen Prüfauftrag handelt.
Herr Chraga (Internationale SPD-Liste) betont, dass wenn man über das effektive Zusammenleben, über den effektiven Kampf gegen Rassismus und Vorurteile sprechen möchte, die gegenseitige Begegnung, auch aus wissenschaftlicher Sicht, eines der wirksamsten Tools sei. Die Dortmunder Städtepartnerschaften sind nicht nur fiktiv. Aus eigener Erfahrung kann er sagen, dass bspw. u.a. im Bereich Jugend- und Schüleraustausch viel getan werde. Es gäbe nichts Wichtigeres als die gelebte Begegnung.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion Linke+) führt aus dass in Dortmund sehr viele Menschen afrikanischer Herkunft leben. Aus ihrer Sicht ist es auch eine Form der Würdigung für die Menschen mit afrikanischer Herkunft eine Städtepartnerschaft mit einer afrikanischen Stadt anzustreben. Städtepartnerschaften ermöglichen auch der Stadtgesellschaft sich mit Themen auseinander zu setzen und fördern einen gegenseitigen Austausch wodurch Vorurteile abgebaut werden. Die Diskussion über Punkt 3 des Antrages könne sie daher nicht nachvollziehen. Abschließend erklärt Frau Karacakurtoglu, dass sie stolz auf den Antrag sei so wie er vorläge und das es traurig genug sei, dass man sich in der heutigen Zeit mit den Themen auseinandersetzen müsse.
Herr Karadas (SPD-Fraktion) merkt an das Integration keine Einbahnstraße sei und Städtepartnerschaften wichtig sind.
Frau Karaca-Tekdemir (Bündnis für Vielfalt und Toleranz) teilt mit, dass die Liste Bündnis für Vielfalt und Toleranz dem Antrag in allen Punkten zustimmen werde. Zu Punkt 3 des Antrages rät sie allen anwesenden Mitgliedern dazu sich an den Geschichtsunterricht in der Schule zu erinnern. Weiterhin gäbe es in Dortmund eine große und starke afrikanische Community, die Zustimmung zum Antrag sei daher selbstverständlich.
Frau Sow (Bündnis der Vielfalt) stimmt den vorher gemachten Ausführungen zu. Es sei aber beschämend dass man sich überhaupt mit den Themen auseinandersetzen muss. Wenn man Vorurteile abbauen möchte muss man sich gegenseitig kennen und kennenlernen. Eine tolerante Stadt muss die Inhalte des Antrages unterstützen.
Herr Zrodlowski (AFD) erklärt dass der Antrag so aufgebaut sei, dass eine edle Idee vorne Stünde mit der Ächtung des N-Wortes. Er habe persönliche keine Geschichte hinter sich mit Sklaverei, Sklavenhandel oder sonstigen Kolonialismus. Er sei zudem der Meinung das an den Antrag noch sonstige Integrationsgeschichten, Partnerschaften und was auch immer „dran geklebt“ wurde. Wie gewöhnlich sei diese eine Mogelpackung. Städtepartnerschaften seien ein politisches Werkzeug. Solange die Politik gut geheißen werden würden Partnerschaften gehalten, wenn nicht würden die Partnerschaften mit einem großen Knall in der Presse und in den Medien gekündigt. Man darf diese Sachen nicht als Mogelpackung durchgehen lassen. Der Antrag würde daher abgelehnt.
Der Vorsitzende teilt mit, dass zunächst über den Antrag der Liste Migranten in der CDU abgestimmt werden wird. Es wurde beantragt die ersten beiden Punkte des Antrages separat zum letzten Punkt abzustimmen.
Der Integrationsrat lehnt den Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Liste Migranten in der CDU, CDU-Fraktion und AFD ab.
Der Vorsitzende führt anschließend aus, dass nunmehr über den Gesamtantrag abgestimmt werden wird.
Der Integrationsrat fasst mehrheitlich gegen die Stimme der AFD und bei Enthaltung der Stimmen der Liste Migranten in der CDU und CDU-Fraktion nachfolgenden Beschluss:
- Beschlusstext s.o. -
Weiterhin liegt dem Rat die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 23028-21-E2) vor:
„… aus der Sitzung des Integrationsrates vom 30.11.2021 wurde ein Antrag an den Rat der Stadt weitergeleitet, zu dem ich Ihnen folgende Informationen zur Verfügung stelle.
Zu Punkt 1 und 2:
Bei den vorliegenden Beschlussvorschlägen handelt es sich um Anträge mit Resolutionscharakter, die als eine Art Selbstverpflichtung sowohl für die Kommune als auch die kommunale Politik verstanden werden sollen. Sie zielen darauf ab, eine konkrete Bevölkerungsgruppe (People Of Colour) in unserer Stadtgesellschaft vor Diskriminierung zu schützen.
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass es zum Selbstverständnis unserer Verwaltung gehört, gegen jegliche Art von Rechtsextremismus, Rassismus und Diskriminierung einzustehen, sich für Toleranz, Vielfalt und Demokratie stark zu machen und dieses Verständnis auch im täglichen Verwaltungshandeln umzusetzen. Viele Fach- und Geschäftsbereiche (u.a. GB "Stadt der Nachbarschaft", Soziales, Kultur, Jugend, Schule, Personal- und Organisation) tragen mit unterschiedlichen Strategien und Maßnahmen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Verwaltung und mit einer Vielzahl von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen dazu bei.
Auf Initiative des Integrationsrates hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 18.06.2020 unter der Drucksache Nr. 17980-20 bereits mehrheitlich eine Resolution gegen jegliche Formen von Rassismus und Diskriminierung beschlossen, die ich sehr befürworte.
Allgemeiner Hintergrund zur Thematik "Ächtung des N-Wortes": Als das Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern Ende 2019 urteilte, dass die Verwendung des N-Wortes nicht in jedem Kontext herabwürdigend sei, fand in Köln am 18. Januar 2020 eine Demonstration der Initiative #NWORTSTOPPEN statt. Im Nachgang dazu haben bereits zahlreiche Städte (u.a. Kassel, Köln, Bocholt und Heidelberg) beschlossen und anerkannt, dass das N-Wort keine Zukunft hat und dass die Verwendung des N-Wortes rassistisch ist.
Mit dem vorliegenden Vorschlag einer Resolution würde der Rat der Stadt Dortmund ein weiteres positives Signal gegen Diskriminierung und Rassismus setzen, zumal gerade Dortmund eine sehr große und zivilgesellschaftlich hoch engagierte afrikanischstämmige Community hat.
Zu Punkt 3:
Städtepartnerschaften fördern die Völkerverständigung und freundschaftliche Beziehungen ins Ausland zur Sicherung eines dauerhaften Friedens in Europa und der Welt. Ähnlichkeiten in der Charakteristik, gemeinsame strukturelle Merkmale und vergleichbare Problemlagen können als verlässliche Grundlage für die Auswahl einer Städtepartnerin dienen. Der Gründung von Städtepartnerschaften gehen oftmals langjährige Kontakte in Form von Projektpartnerschaften voraus, bei denen sich zeigt, ob beide Städte langfristig gut zueinander passen und das Potential bieten für fruchtbare Projekte und Austausche in vielfältigen Lebensbereichen.
Gerne informiere ich Sie darüber, dass Dortmund bereits mit einigen afrikanischen Städten Projektpartnerschaften unterhält.
Derzeit ist die Stadt Dortmund über das Büro Internationale Beziehungen in vier Projektpartnerschaften mit Afrika aktiv. Bei zwei dieser Projektpartnerschaften ist die Stadt Dortmund selbst koordinierend und auf der Verwaltungsebene tätig, bei den beiden anderen erfolgt eine aktive Unterstützung von zwei Dortmunder Vereinen, die in Kenia und der Republik Kongo gemeinnützige Projekte durchführen.
- Im Rahmen einer Klimapartnerschaft, die im Jahr 2019 wieder neu aufgenommen wurde, beschäftigen sich Dortmund und Kumasi, Ghana, mit dem Thema Klimaanpassung. Beide Städte haben ähnliche Herausforderungen im Hinblick auf stadtklimatische Veränderungen und befassen sich aktuell mit einem stadtweiten Klimaanpassungskonzept, in der diese Herausforderungen strategisch bearbeitet werden. Auf kollegialer Ebene erfolgt hier eine gegenseitige Beratung.
Über ein Memorandum of Understanding vom Oktober 2020 haben beide Städte bekräftigt, in Zukunft die Zusammenarbeit auch auf die Bereiche Kultur, Wirtschaftsförderung und Jugend zu erweitern. Aufgrund der anhaltenden Pandemie und einem politischen Wechsel mit neu besetzten Positionen in Kumasi, konnten diese Absichten noch nicht weiter konkretisiert werden.
- Zwischen Dortmund und der Stadt Dabola in Guinea wurde 2019 eine Projektpartnerschaft mit inhaltlichem Fokus auf Abfallentsorgung und -vermeidung angestoßen. Derzeit wird eine 100% Förderung über das BMZ beantragt, damit vor Ort eine Fachkraft ein Abfallwirtschaftskonzept anstoßen und sich dem Thema Kreislaufwirtschaft zuwenden kann. Diese Projektpartnerschaft wird von einer Projektgruppe bearbeitet, zu dieser gehören neben der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) auch der Fußballverein "Dortmunder Löwen – Brackel 61 e.V." mit dem Projekt: "Anpfiff zur Vielfalt & Integration" und der Verein Solidarität 2020 an.
- Das Projekt "Jeder Tropfen zählt" des Weltladens Aplerbeck kommt seit 2008 Menschen in verschiedenen Regionen des Kreises Bondo, Kenia, zugute. Die Stadt Dortmund unterstützt das Projekt in beratender und vernetzender Hinsicht. So konnten
- Gelder über Dortmunder Unternehmen akquiriert und der Bau von Schultoiletten begonnen werden. Des Weiteren wurden Handwaschstationen sowie ein Regentank beschafft.
- Das Projekt "Ambulanzboot Bolenge" ist ein Projekt des Ev. Kirchenkreises Dortmund. Das Ziel des Projektes ist die medizinische Basisversorgung für sehr entlegene, nur per Boot erreichbare Dörfer des Partnerkirchenkreises Bolenge in der Demokratischen Republik Kongo. Die Stadt Dortmund unterstützt hier anlassbezogen. So konnten Masken, Schutzmittel, Aufklärungsplakate und Seifen für das Ambulanzboot beschafft werden.
Außerhalb von offiziellen Städtepartnerschaften können projektbezogene Kooperationen eingegangen werden. Projektpartnerschaften haben einen klaren inhaltlichen Fokus, sind in der Regel zeitlich befristet, können aber jederzeit flexibel erweitert werden, bis hin zu einer thematisch allumfassenden Städtepartnerschaft.
Städtepartnerschaften basieren auf belastbaren Netzwerken, die v. a. auch unabhängig in politischen „schwierigen“ Zeiten funktionieren. Es empfiehlt sich daher generell, vor der Prüfung zur Aufnahme neuer Städtepartnerschaften über eine thematische Ausweitung der bestehenden und weiteren Projektpartnerschaften nachzudenken. Darüber hinaus sollte es eine stärkere Einbindung von zivilgesellschaftlichen Initiativen geben, die vorhandenen Kontakte und Strukturen stärken und somit auch die Belastbarkeit optimaler garantieren.
Sollte der Rat der Stadt Dortmund eine zusätzliche Städtepartnerschaft mit einer afrikanischen Stadt in Betracht ziehen, so böte sich hier vor allem die Stadt Kumasi an, da hier eine Vernetzung auch abseits der Projektpartnerschaft besteht. Eine solche breite Vernetzung wäre Voraussetzung, um eine Städtepartnerschaft dauerhaft lebendig zu gestalten. Zum einen ist die renommierte Kwame Nkrumah University of Science and Technology offizielle Partneruniversität der TU Dortmund. Zudem ist über Klaus Wegener, Präsident der Auslandsgesellschaft.de e.V., als Honorarkonsul der Republik Ghana auch eine gute Verbindung nach Ghana gegeben. Weiterhin ist Ghana das offizielle Partnerland von Nordrhein-Westfalen. Teile Ghanas waren früher deutsche Kolonien.
Dortmund hat eine interkulturelle Stadtgesellschaft, in der Menschen unterschiedlicher Herkunft leben, arbeiten und sich in das Stadtgeschehen einbringen. Die größte Gruppe unter
ihnen sind die Menschen mit türkischer Zuwanderungsgeschichte. Im Jahr 2014 wurde daher zuletzt die Städtepartnerschaft mit der türkischen Stadt Trabzon gegründet, die damit die jüngste Städtepartnerschaft darstellt. Auch hier ging der Gründung der Städtepartnerschaft eine mehrjährige Projektpartnerschaft voraus.
Abschließend gebe ich zur Kenntnis, dass zu den neun bereits bestehenden Partnerstädten Dortmunds Kontakte und Beziehungen vielfältigster Art seitens der Stadtverwaltung und der Zivilgesellschaft, von regelmäßigen Schüleraustauschen, Kultur- und Sportaustauschen bis hin zu gemeinsamen anlassbezogenen Projekten und gegenseitigen Besuchen städtischer Repräsentant*innen, bestehen. Die vorhandenen Beziehungen zu diesen Städten sind breit gefächert und werden intensiv gepflegt. Damit verbunden ist auch ein entsprechend hoher organisatorischer und finanzieller Aufwand der Verwaltung.
Ob die Gründung weiterer neuer Städtepartnerschaften geprüft werden soll oder ob bestehende Projektpartnerschaften intensiviert werden sollen, obliegt einer Entscheidung des Rates der Stadt Dortmund.“
Rm De Marco (SPD) beschreibt die Stereotype, mit denen sich Schwarze Menschen und People of Color (PoC) konfrontiert sehen. Gewalt, Diskriminierung und Unterdrückung sind noch heute an der Tagesordnung. Viele dieser Vorurteile entstammen noch heute der Kolonialzeit, so auch das N*Wort. Jede Verwendung dieses Wortes ist rassistisch und diskriminierend. Wo immer notwendig, muss sich die Gesellschaft gegen solch ein Wort stellen. Er appelliert an den Rat, mit dem vorgelegten Antrag dieses Wort zu ächten, da es demütigend und beleidigend ist. Die im Jahre 2015 ausgerufene UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft bietet einen guten Rahmen. Nur so können Strukturen der Unterdrückung aufgebrochen und die rassistischen Unterscheidungen überwunden werden.
Rm Hoffmann (CDU) erklärt für seine Fraktion, den Antrag etwas anders gestaltet zu haben. Mit den Punkten 1 und 2 wird eindeutig Stellung gegen rassistische, diffamierende oder diskriminierende Äußerungen bezogen. Traurig findet er, immer wieder daran erinnern zu müssen. Gleichwohl bedarf es dieser Wiederholung bis es jede*r verstanden hat. Die CDU-Fraktion freut sich über die Vielfalt an Menschen in Dortmund und darüber, dass sich diese Menschen in Dortmund wohlfühlen.
Punkt 3, die Entwicklung einer Städtepartnerschaft, steht nach Ansicht seiner Fraktion in keinem Kontext zum N*Wort. Zur Frage der Städtepartnerschaft hätte seine Fraktion sich eine gesonderte Vorlage gewünscht. Damit wäre dieses Thema aufgewertet worden. Das Schreiben der Verwaltung vom 13.12.21 erweckt bei ihm den Eindruck, die Städtepartnerschaft wäre schon auf dem Weg. Dabei wäre es der Wunsch gewesen, das Thema zu diskutieren. Seine Fraktion verschließe sich einer Städtepartnerschaft nicht. Die CDU wird daher dem Antrag in allen Punkten zustimmen.
Rm Djine (B‘90/Die Grünen) macht deutlich, dass für ihn und viele anderen PoC die Konfrontation mit dem N*Wort zum Alltag gehört. Sprache ist machtvoll und so prägen Wörter mit historischem Hintergrund Denkweise und Haltung. Mit dem N*Wort ist eine lange Geschichte der Entmenschlichung Schwarzer Menschen, Rassentheorie und Versklavung verbunden. Bereits vor 100 Jahren wurde der Begriff abwertend für Kategorisierung und Untermauerung von Hierarchien genutzt, um Unterwerfung zu legitimieren. Dieses Wort benennt keine Hautfarbe, sondern stellt die Andersartigkeit zu einer vermeintlichen Norm dar. Rassismus ist keine Meinung und die Benutzung von rassistischen Begriffen ist keine Meinungsfreiheit. Für die Gestaltung einer Stadtgesellschaft in Dortmund, die Vielfalt, Zusammenhalt und Respekt für alle Menschen im Blick hat, darf rassistische Sprache keinen Platz haben.
Die Prüfung und Weiterentwicklung einer Städtepartnerschaft mit einer afrikanischen Stadt ist nicht nur eine Würdigung der Mitbürger*innen, sondern steigert auch die interkulturelle Kompetenz aller Dortmunder*innen durch Begegnung und Austausch. Mit der Ächtung des N*Wortes wird Rassismus nicht beseitigt, aber es wird ein Zeichen gesetzt. Damit wird Verständnis für die Verletzung und Herabwürdigung durch dieses Wort gezeigt und es wird ein Schritt in Richtung einer Stadtgesellschaft, in der alle Menschen Respekt erfahren, gemacht.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erklärt, mit mit seiner Fraktion am Antrag beteiligt gewesen zu sein. Er hält es für nachvollziehbar, wenn andere Fraktionen die Städtepartnerschaft gesondert behandeln wollen. Trotz der Nachbarschaft und der kolonialen Vergangenheit existiert keine Städtepartnerschaft. Dies sollte bald korrigiert werden. Die Auswahl der Stadt oder Städte muss jedoch transparent gestaltet sein.
Rm Perlick (AfD) fragt, wie geläufig das N*Wort bei der Stadtverwaltung sei. Es können Zeichen gesetzt werden, aber z.B. der vorliegenden Antrag bewirkt aus seiner Sicht wenig für ein “… friedvolles … Leben…“. Aus Sicht seiner Fraktion handelt es sich um einen unnötigen Wohlfühlantrag und er lehne diesen ab. Gleichzeitig, so formuliert Rm Perlick, stelle sich seine Partei gegen die Diskriminierung wegen der Hautfarbe. Die Festlegung, was rassistische Sprache ist, sei die „Büchse der Pandora“, an deren Öffnung seine Fraktion sich nicht beteilige. Daher lehnt er eine „…Sprachpolizei…“ ab.
Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt, dieser Antrag sei überfällig und werde von seiner Fraktion so getragen. Er schlägt vor, die Verwaltung möge sich Gedanken über die Umsetzung hinsichtlich der Geschäftsordnung des Rates zu machen. Die solle jetzt hier nicht abgestimmt werden. Dennoch sind Vorschläge wünschenswert. Regeln müsse sich der Rat dann ggf. selbst geben.
Rm Giebel (SPD) gibt zu den kritischen Anmerkungen zu Punkt 3 des Antrages den Hinweis, dass es sich um einen Prüfauftrag handle.
Rm Deyda (Die Rechte) zieht Vergleiche zu anderen Schimpfwörtern und der Geläufigkeit des N*Wortes während seiner Schulzeit auf dem Schulhof. Er spricht sich gegen die Ächtung des Wortes und gegen eine „…Sprachpolizei…“ aus.
Rm Gülec (BVT) unterstützt den Antrag in allen drei Punkten.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) macht deutlich, dass mit dem Afrozensus belegbare Zahlen zur rassistischen Diskriminierung in Deutschland vorliegen. Daraus geht z.B. hervor, dass 98% der Schwarzen Menschen in Deutschland von Rassismus betroffen sind und Rassismus bestritten wird. Äußerungen bestimmter Personen im Rat zeigen, dass der Antrag notwendig ist.
Laut Rm Mader (CDU) stimmt seine Fraktion in allen drei Punkten zu. Er merkt an, im Kontext mit der Stadtverwaltung sei er dem N*Wort nie begegnet.
Rm Bohnhof (AfD) kann sich –den heutigen Tag ausgenommen– nicht an den Gebrauch des N*-Wortes im Rat erinnern. Man müsse damit leben und er hält es nicht für schlimm. Dieses Wort könne geächtet werden, müsse aber nicht in einer Geschäftsordnung stehen.
Rm Altundal-Köse (B‘90/Die Grünen) verweist auf die von Rm Brunner vorgetragenen Zahlen. Herr Djine hat als von Rassismus betroffener Mensch einen historischen Abriss gegeben. Wenn diese Schilderung dennoch keinen Anklang im Rat findet so müsse sich jeder Mensch hier fragen, ob das Gremium nicht rassistische Tendenzen mitträgt. Die Formulierung „aber“ im Kontext mit Schwarzen Menschen ist unangebracht. Es bedarf einer hohen Resilienz um Alltagsrassismus und Ablehnung, wie Rm Djine es beschreibt, aushalten zu können. Daher könne sie Personen, die nach eigener Aussage gegen Diskriminierung sind, aber zugleich Regeln im Umgang damit ablehnten, keinen Glauben schenken. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass viele Dinge im Leben reguliert werden, wie Zuwanderungszahlen von in Not geratenen Menschen, sei diese Argumentation nicht nachvollziehbar. Denn wenn Menschen ausdrücklich sagen, wir wollen diese Diskriminierung weder im Alltag, noch bei der Arbeit oder in der politischen Debatte, dann soll eine Reglementierung nicht gelten. Rm Altundal-Köse wünscht eine klare Regelung ohne „wenn“ und „aber“.
OB Westphal verweist auf den großen Applaus zum Beitrag des Rm Djine. Daraus lässt sich - bis auf wenige Ausnahmen - folgern, dass der Beitrag von Rm Djine Anklang fand.
Der*Die Mandatsträger*in hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.
Rm Garbe (AfD) sieht im Alltag keine Probleme, daher müsse man auch kein Problem herbeireden.
Rm Gebel (Die Linke+) stellt in Richtung Rm Mader klar, dass der Vorschlag seiner Fraktion nur darauf zielte, dass Äußerungen, wie die explizite Verwendung solcher Begriffe, von der Sitzungsleitung des Rates und anderer Gremien geahndet werden können. Bisher ist dies nicht möglich, könnte aber durch Aufnahme in die Geschäftsordnung ermöglicht werden. Es sei zunächst nur der Wunsch bzw. die Bitte an die Verwaltung, dies zu prüfen. Wenn es realisierbar wäre, würde seine Fraktion sich darüber freuen,
OB Westphal sagt eine Prüfung zu. Bezogen auf Rm Mader geht er von einer Fehlinterpretation aus. Hier gehe es nicht um die Stadtverwaltung, sondern um die Stadtgesellschaft.
Rm Waßmann (CDU) verwahrt sich dagegen, dass von seiner Fraktion das N*-Wort benutzt werde. In der Sache sieht er –mit einzelnen Ausnahmen- Einigkeit im Rat. Werden in der Geschäftsordnung Begriffe, die es zu ahnden gilt, hinterlegt, entstehe ganz schnell ein ganzer Katalog an Beleidigungen, die jedes Gremium sich ersparen möchte. Dadurch werde die Geschäftsordnung aufgebläht.
Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Debatte zu beenden.
Seitens der AfD-Fraktion wird die Ablehnung des Antrags artikuliert.
OB Westphal nimmt dies als Gegenrede zur Kenntnis und lässt über den Antrag zur Geschäftsordnung abstimmen.
Der Geschäftsordnungsantrag auf Beendigung der Debatte wird mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) angenommen.
Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 23028-21-E2) zur Kenntnis und fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme des Rm Gülec (BVT) gegen die AfD-Fraktion und die Stimme von Rm Deyda (Die Rechte) folgenden Beschluss:
Der Rat
1. bittet die Verwaltung die Ziele der UN-Dekade für Menschen afrikanischer Herkunft in Dortmund umzusetzen und insbesondere anzuerkennen, dass jegliche Verwendung des N*Wortes rassistisch ist,
2. setzt sich dafür ein, dass jegliche Verwendung des N*Wortes in der Stadt Dortmund überwunden und geächtet wird, um Schwarzen Menschen und People of Color ein friedvolles und diskriminierungsfreies Leben in Dortmund zu ermöglichen,
3. bittet die Verwaltung eine Weiterentwicklung der Dortmunder Städtepartnerschaften zu prüfen, mit dem langfristigen Ziel eine Partnerschaft mit einer afrikanischen Stadt südlich der Sahara einzugehen. Zur Weiterentwicklung der Städtepartnerschaften sollen insbesondere Städte in jenen Staaten in Betracht gezogen werden, die (auch in Teilen) vom Deutschen Reich okkupiert waren.
zu TOP 10.18
Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund - Neuberufung für die 14. Amtsdauer vom 01.07.2022 bis 30.06.2028
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22948-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22948-21-E1) vor:
„… die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um folgenden Beschluss:
· Ratsmitglied Olaf Schlienkamp wird als ordentliches Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund benannt.“
Weiter liegt den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2021 (Drucksache Nr.: 22948-21-E2) vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund benennt Ratsmitglied
Ulrich Langhorst für die Neuberufung der Vertretung der Stadt Dortmund im Verwaltungsausschuss
der Agentur für Arbeit in Dortmund für die 14. Amtsdauer vom 01.07.2022
bis 30.06.2028.“
Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei sowie der Stimme vom Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund ist damit einverstanden, dass der Bezirksregierung Arnsberg als ordentliche Mitglieder in der Gruppe öffentlicher Körperschaften des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit folgende Personen benannt werden:
2. Der Rat benennt zwei Ratsmitglieder als ordentliche Mitglieder für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund. Das Vorschlagsrecht ist nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren ermittelt worden. Vorschlagsberechtigt sind die Fraktionen SPD und Bündnis90/Die Grünen.
a) Rm Olaf Schlienkamp (SPD)
b) Rm Ulrich Langhorst (Bündnis90/Die Grünen)
Eine angemessene Beteiligung beider Geschlechter ist vorzusehen.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)
zu TOP 11.1.1
Integration durch Sport
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 21754-21)
Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.2
Interkulturelle Öffnung (IKÖ) der ambulanten und stationären Angebote für ältere Menschen mit Migrationsgeschichte
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 22681-21)
Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
zu TOP 11.2.1
„Bunte Bänke“ auf dem Wilhelmplatz in Dorstfeld
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22784-21)
Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.2
Geimpfte Personen in Krankenhäusern
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22786-21)
Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.2.3
Obdachlose in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 22787-21)
Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
Rm Deyda (Die Rechte) fragt nach, warum keine genauen Zahlen zu obdachlosen Menschen in Dortmund aufgeführt sind.
StR‘in Zoerner erklärt dazu, es würden Statistiken dann geführt, wenn sie tatsächlich geführt werden können. Desweiteren verweist sie auf die vorliegende schriftliche Antwort.
OB Westphal beendet die Sitzung um 18:00 Uhr
Thomas Westphal | Jenny Brunner | Sebastian Kaul |
| Ratsmitglied | Schriftführer |
Anlage 1 Neumann-Lieven SPD.pdf Anlage 2 Reuter B90-Die Grünen.pdf Anlage 3 Dr. Suck CDU.pdf Anlage 4 Kowalewski DIE LINKE+.pdf Anlage 5 Garbe AfD.pdf Anlage 6 Kauch FDP-BüLi.pdf Anlage 7 öffentlich.pdf Anlage 8 Gülec BVT.pdf Anlage 9 Deyda Die Rechte.pdf
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus