Niederschrift (öffentlich)
über die 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
am 13.12.2022
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:20 Uhr
Unterbrechung der Sitzung von 17:03 – 17:11 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Rm Goosmann
Rm Keßler i.V. für Rm Heidkamp
Rm Karadas
Rm Lyding-Lichterfeld
Rm Schmidt
sB Lührs
Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Dr. Neumann i.V. für Rm Denzel
Rm Schreyer i.V. für Rm Dsicheu Djine
Rm Brenker
Rm Noltemeyer, stellv. Vorsitzende
CDU
Rm Hoffmann
Rm Polomski-Tölle
Rm Wallrabe
Rm Weber, Vorsitzender
sB Brunnert
Die Linke +
Rm Karacakurtoglu
sB Martinschledde
AfD
Rm Garbe i.V. für Rm Bohnhof
FDP/Bürgerliste
Rm Joest i.V. für sB Prof. Dr. Reinbold
Die Partei
Rm Diwisch
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi Integrationsrat abwesend
sE Gungl Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Preuß Seniorenbeirat abwesend
c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda
abwesend
d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Frau Siekmann, FB 32
Herr Legeler, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37
Herr Struß, 3/Dez
Frau Jenks, 3/Dez Schriftführerin
Frau Beucke, 8/Dez stellv. Schriftführerin
e) Berichterstattung
Herr Meißner (FB 61)
Herr Spoo (FB 3)
Fr. Dr. Kalka
Herr Dr. Toussaint (FB 41)
Herr Dr. Stöcker (Leiter MKK)
f) Petent*innen
Frau Wulf (Vertreterin des Vereins „Freunde des Ostparks/ Ostfriedhofs“)
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 15. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 13.12.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.11.2022
2. Beratung von Eingaben
2.1 Statt s-Bahn S4 U-Stadtbahn U40 neu
Eingabe
(Drucksache Nr.: 25671-22)
2.2 Kunstwerke Ostfriedhof
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26182-22)
2.3 Einrichtung eines kommunalen Mastodon-Dienstes als Social-Media Angebot
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26332-22)
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)
hierzu -> Lesehilfe für den ABöOAB
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
4.1.1 Mädchen bei der Kinder- und Jugendfeuerwehr
Vorschlag zur TO (Die FRAKTION / Die PARTEI)
(Drucksache Nr.: 25739-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2022
(Drucksache Nr.: 25739-22-E1)
4.1.2 Livestream-Übertragung der Sitzungen des Rats
Stellungnahme der Verwaltung vom 15.09.2022
(Drucksache Nr.: 25034-22-E2)
Die Stellungnahme der Verwaltung lag den Mitgliedern bereits zur September-Sitzung vor
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25034-22-E3)
4.1.3 Gewaltstraftaten im Bereich der Kampstrasse
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26106-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 24.11.2022
(Drucksache Nr.: 26106-22-E1)
4.1.4 Verkehrssituation Altwickeder Hellweg
Beantwortung der Anfrage zur Eingabe aus der Sitzung vom 20.09.2022
(Drucksache Nr.: 24886-22-E1)
4.1.5 Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Aufstockung des Personals "Kontrollen ruhender Verkehr"
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26248-22-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2022
(Drucksache Nr.: 26248-22-E3)
4.1.6 Jahresbericht der Feuerwehr 2021
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26246-22)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 26246-22-E1)
4.2 Anträge der Fraktionen
4.2.1 Auswirkungen des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ auf den Aufenthaltsstatus geduldeter Ausländer in Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26403-22)
4.2.2 Organisierte Pfand-Mafia in Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26620-22)
4.2.3 Einbürgerungsverfahren
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26645-22)
4.2.4 Sicherheit und Ordnung in der Oestermärsch und Umgebung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26650-22)
4.2.5 Nutrias in Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26647-22)
4.2.6 Kennzahlen zu Migration im Haushaltsplanentwurf 2023
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26649-22)
4.2.7 Umsetzung des vorläufigen Chancen-Aufenthaltsrechts
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26648-22)
4.2.8 Sicherheitskonferenzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26651-22)
4.2.9 Sicherheit und Sauberkeit am Dortmunder Hauptbahnhof
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26652-22)
4.2.10 Brandschutzbedarfsplan
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26653-22)
4.2.11 Bürgerdienste
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26654-22)
4.3 Überweisungen anderer Gremien
4.3.1 Haushaltsbegleitbeschluss; Gestaltung Stromkästen
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2022
(Drucksache Nr.: 25689-22)
4.3.2 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25188-22)
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
5.1 Ordnungsamt
5.1.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25946-22)
5.1.2 Abschlussbericht zum Antrag der Fraktion B`90/ Die Grünen "Situation von Geduldeten - Dialog Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20928-21-E4)
5.2 Bürgerdienste
- unbesetzt -
5.3 Feuerwehr
5.3.1 Maßnahmen zur Sicherstellung des regelhaften Rettungsdienstes der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25905-22)
5.3.2 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2022 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26037-22)
5.4 Rechtsamt
- unbesetzt -
5.5 andere Fachbereiche
5.5.1 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
(Drucksache Nr.: 25188-22-E5)
5.5.2 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)
5.5.3 Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)
6. Mitteilungen des Vorsitzenden
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Friedrich-Wilhelm Weber - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Schmidt benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Geschäftsführung bittet, die Tagesordnung um folgende TOP zu erweitern:
Tierschutzfonds
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26247-22-E1)
Es wird vorgeschlagen, den TOP unter 4.2.12 zu behandeln.
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Es wird vorgeschlagen, den TOP unter 5.5.4 zu behandeln.
Rm Goosmann (SPD) schlägt vor, die folgenden TOP aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs zusammen zu behandeln:
4.2.8 Sicherheitskonferenzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26651-22)
4.3.2 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25188-22)
5.5.1 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
(Drucksache Nr.: 25188-22-E5)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25188-22-E6)
StR Dahmen bittet, die Vorstellung der Tierschutzbeauftragten unter TOP 3.2 „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ zu behandeln.
Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, einstimmig bei einer Enthaltung (AfD-Fraktion) festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.11.2022
Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) bittet um Korrektur der falschen Fraktionsbezeichnung für sB Brunnert auf Seite 28 der Niederschrift.
Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 08.11.2022 wird einstimmig bei 5 Enthaltungen genehmigt.
2. Beratung von Eingaben
zu TOP 2.1
Statt s-Bahn S4 U-Stadtbahn U40 neu
Eingabe
(Drucksache Nr.: 25671-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Einwohners vom vor (s. Anlage 1).
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 09.11.2022 vor:
„… die Vorschläge von Herrn Poggenpohl beinhalten viele Facetten und Aspekte, so dass die Verwaltung nicht zu jedem einzelnen Punkt Stellung nehmen kann.
Zunächst darf das von Herrn Poggenpohl beschriebene Grundkonzept, die schnelle Verbindung der S4 im Gebiet außerhalb der Dortmunder City mit dem gut ausgebauten Stadtbahntunnel innerhalb der Innenstadt zu verknüpfen, als eine durchaus ernst zu nehmende und auch verkehrsplanerisch charmante Idee angesehen werden. Im Fall eines vollständigen Neubaus des schienengebundenen Dortmunder Nahverkehrsnetzes könnten große Teile des Ideenkonzeptes berücksichtigt werden. Dies ist aber nicht vorgesehen.
Daher wird kurz dargelegt, warum bisher nicht in der von Herrn Poggenpohl skizzierte Richtung vorgegangen wurde:
- Wir befinden uns in einem historisch gewachsenen Netz, das sich nicht allein im Eigentum der Stadt Dortmund befindet. Die S4 mit Ihrer Infrastruktur steht im Eigentum der Bundesrepublik Deutschland (DB Netz AG). Insbesondere auf dem östlichen Abschnitt bis in den Bahnhof Unna wäre daher ein alleiniger Betrieb nach BOStrab kaum möglich.
- Die Attraktivität eines kostengünstigen Betriebes ergibt sich zumindest bei der Infrastruktur nicht automatisch durch einen Betrieb nach BOStrab. Dies trifft zwar vielfach zu, insbesondere bei der Ausführung von Bahnübergängen / -querungen verschiedener Art und mit der Straße gemeinsamer Trassenführung, wie z.B. dem straßenbündigen Bahnkörper. Der Betrieb der Fahrzeuge nach BOStrab hingegen kann mit Einsparungen verbunden sein.
- Herr Poggenpohl schlägt einen Stadtbahnbetrieb mit Hochbahnsteigen (u.a. A1.2) vor. Konstruktion und Betrieb von Hochbahnsteigen einschließlich der Zugangsbauwerke ist ein wesentlicher Kostenfaktor. Kostengünstiger, als 96cm hohe Bahnsteige, sind die in Dortmund auf den Linien U43 / U44 zum Einsatz kommenden Bahnsteige mit 35cm Höhe für die Mittelflurfahrzeuge vom Typ NGt8. Auch der VRR hat Einsparpotentiale erkannt
und sieht in seinem Bahnsteighöhen- und längenkonzept für die DB-Stationen als Ziel weitestgehend 76cm hohe Bahnsteige vor. Ein Netz, wie es für unsere Hochflur-Stadtbahnen existiert, würde heute nicht mehr mit Hochbahnsteigen ausgeführt.
- Herr Poggenpohl schlägt den Einsatz von zwei Bahnsteighöhen vor (A3). Leider sind die unterirdischen Bahnsteige unseres Tunnels III dafür mit lediglich 90m nicht lang genug. Schon jetzt verkehren auf der Linie U43 überwiegend 60m lange Züge, um das hohe Fahrgastaufkommen im 5- bzw. 4/6-Minuten-Takt bewältigen zu können. Die kleinste SPNV-Zugeinheit wäre rd. 37m lang (z.B. Baureihe 426). Der am ehesten für eine Deckung des Bedarfs in Frage kommende Hochflurstadtbahnwagen B8 ist ebenfalls rd. 37m lang. Um in die U-Bahnhöfe zügig einfahren zu können ist ein Spielraum von mindestens 5-10m sinnvoll, um den der Bahnsteig länger ist, als der einfahrende Zug (BOStrab, beim SPNV nach EBO mehr).
- Die vorgeschlagenen Anlagen müssten großteils neu gebaut werden um Bestandsanlagen zu ersetzen. Eine Rechtfertigung vor dem Hintergrund der Kosten-Nutzen-Bewertung und auch unter Abschreibungs- und Fördermittelkriterien ist derzeit nicht zu erkennen.
- „Unserer“ wie auch „Herrn Poggenpohls“ Ost-West-Stadtbahn fehlt in beiden Fällen eine wichtige regionale Netzverknüpfung: Sie erschließt nicht den Dortmunder Hauptbahnhof. Ein wichtiger Aspekt, den wir beim Neubau eines Nahverkehrsnetzes beachten würden, wäre aus dem Bestand heraus trotz hoher Investitionen somit nicht gelöst.
Aus Herrn Poggenpohls Kurzstudie kann die Verwaltung einige Aspekte aufgreifen und versuchen, sie bei Gelegenheit mit Vertretern des VRR und von DSW21 anzusprechen. Seine Kurzstudie könnte beispielsweise Ansätze im Rahmen des S-Bahnkonzeptes des VRR bieten, v.a., wenn es um Perspektiven und Entwicklungsoptionen der S4 geht. …“
Weiterhin liegt eine Einlassung des Petenten zu der Stellungnahme der Verwaltung vom 05.12.2022 vor:
Die Einlassung des Petenten wird den Ausschussmitgliedern in der Sitzung als Tischvorlage schriftlich zur Verfügung gestellt.
Rm Wallrabe (CDU) teilt mit, seine Fraktion könne der Stellungnahme der Verwaltung folgen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Kunstwerke Ostfriedhof
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26182-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Vereins Freunde des Ostparks/Ostfriedhofs vom 05.10.2022 vor (s. Anlage 2).
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 21.11.2022 vor:
„… Antwort 1
Die sieben Benno-Elkan-Bronzen sind durch Repliken aus Polymerbeton ersetzt worden, die
den denkmalgeschützten Originalen beeindruckend ähnlich sehen. Die Originale werden
zurzeit sicher, sauber und trocken aufbewahrt. Der Erhalt der Plastiken ist für die nächsten Jahre zweifellos gesichert, Ihre Sorge ist daher unbegründet.
Wir sind uns der symbolischen Dimension bewusst, die das Wissen um die Werke in den
Katakomben des Hauptfriedhofs wecken kann, aber wir möchten besonders betonen, dass es
sich um eine Zwischenlösung handelt, die für den Erhalt geeignet ist und den gängigen
Museumsstandards entspricht. Wenn das neue Zentraldepot der Dortmunder Museen in Betrieb genommen wird, werden die Originale selbstverständlich zusammen mit den Skulpturen und Plastiken aus den Städtischen Sammlungen aufbewahrt werden. Dies ist im Moment leider noch nicht möglich.
Museen planen Sonderausstellungen oder Sammlungspräsentationen lange im Voraus, unter
Berücksichtigung verschiedener Perspektiven und Prioritäten. Die Benno-Elkan-Bronzen
wurden zur Verzierung von Steingräbern entworfen und sind in diesem Sinne ortsspezifische
Arbeiten. Ihre Präsentation im Museumskontext wäre nur mit ausführlicher Kontextualisierung
denkbar, die natürlich zum jeweiligen Ausstellungskonzept passen müsste.
Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass das Museum Ostwall, das einige Arbeiten Benno Elkans
besitzt und in seiner kommenden Sammlungspräsentation auch einige Köpfe zeigen wird, die
Präsentation seiner Sammlung alle 2-3 Jahre komplett neu gestaltet und dabei den Ansatz
verfolgt, den Dortmunder*innen die rund 7500 Werke der Sammlung in Themenausstellungen
zugänglich zu machen. Hierzu wählen die Kolleg*innen jeweils sorgfältig Werke zum
jeweiligen Thema aus dem Bestand der Sammlung aus, die dann auf den Ebenen 4 und 5 des
Dortmunder U präsentiert werden. Eine dauerhafte Präsentation aller Elkan Arbeiten, wie von
Ihnen gewünscht, ist unter diesen Bedingungen leider nicht möglich.
Es sollte nicht vergessen werden, dass die überwiegende Mehrheit der sich in
Museumssammlungen befindlichen Objekte (im Durchschnitt etwa zwischen 85 und 95 %) für
die Öffentlichkeit nicht sichtbar ist. Die Tatsache, dass einige Werke vorübergehend nicht für
die Öffentlichkeit sichtbar sind, ist also keine Ausnahme, sondern eher die Regel in den
Museen.
Die Tatsache, dass die Repliken schon heute öffentlich zugänglich sind, und dass die Originale bereits den Museumskuratoren zur Verfügung stehen, lässt nicht auf die Notwendigkeit eines kurzfristigen Handlungsbedarfes schließen.
Antwort 2
Die Engelsplastik, die das Grabmal der Familie Röttgers schmückt, ist über die Jahre extrem
verwittert. Sie stammt aus dem Jahr 1909 aus einer Massenfertigung durch WMF. Wie damals
üblich, wurden die Plastiken mit dem Stein individuell kombiniert und dann fest mit diesem
verbunden. Der Engel besteht aus einer galvanisierten Kupferhülle um einen Gipskern, der mit
Eisen armiert wurde. Eine Art Stiel am unteren Ende des Engels wurde in einer Aushöhlung
am Stein fest vergossen.
Die Kupferhülle des Engels ist an mehreren Stellen nach und nach eingerissen, der Gipskern ist aufgequollen und das Eisen rostet an einigen Stellen. Eine Privatperson hat sich im Juli an das Ressort Kunst im öffentlichen Raum (KiöR) und die Untere Denkmalbehörde (UDB) gewandt, weil an der rechten Hand der Figur inzwischen die Kupferhülle entweder durch äußere Einwirkungen oder durch Eigengewicht gerissen ist und der Arm mit der von diesem gehaltenen Tafel abgefallen ist. Der Arm konnte inzwischen gesichert werden, die Tafel fehlt.
Daraufhin fanden mehrere Vor-Ort-Termine statt. In Absprache mit der UDB und der
Friedhofsverwaltung wurde schließlich eine Fachfirma mit der Beurteilung einer Möglichkeit
der Demontage des Objekts beauftragt, um eine sichere Aufbewahrung zu gewährleisten und
weiterer Verwitterung bis zur Restaurierung vorzubeugen. Die beauftragte Firma stellte fest,
dass bei einem Transport Gefahr einer Beschädigung des Objekts bestehe. Zur Sicherung vor
dem Transport wurde daher eine auf Metall spezialisierte Restauratorin beauftragt, die zurzeit
in Kontakt mit der Restauratorin des LWL auch einen Restaurierungsplan für den Engel erstellt.
Es ist beabsichtigt, noch vor dem Winter die Skulptur zu demontieren und an einen sicheren
Ort zu bringen, um in Ruhe die verschiedenen Möglichkeiten zu prüfen. Nach erster
Einschätzung der Restauratorin ist die Plastik restaurierbar und kann unter bestimmten
Vorkehrungen auch transportiert werden. Alternativ zur Restaurierung besteht die Möglichkeit,
die Figur durch eine Nachbildung aus Polymerbeton zu ersetzen und das Original zumindest zu sichern. In der Literatur werden Hinweise auf eine artgleiche Figur in Augsburg gefunden,
deren Vorhandensein durch die dortige Denkmalbehörde inzwischen bestätigt wurde. Diese
kann sowohl bei dem Polymerabguss als auch bei der Rekonstruktion der fehlenden Teile
hilfreich sein.
Der Restaurierungsplan, der zurzeit erstellt wird, ist bei der UDB einzureichen und von dort in
Zusammenarbeit mit dem LWL zu prüfen. Nach Genehmigung kann mit der Restaurierung
begonnen werden. Die beschriebene Vorlaufzeit wird benötigt, um das Denkmal fachgerecht
und nachhaltig zu restaurieren.
Antwort 3
Die Digitalisierung von Gräbern ist keine Aufgabe von KiöR, die Kapazität, um dieser
zusätzlichen Aufgabe entgegenzunehmen, ist nicht vorhanden. Auf Nachfrage antwortet die
Technische Leitung der Friedhofsverwaltung, dass wegen mangelnder Kapazität auch von ihrer Seite keine Umsetzung erfolgen könnte. …“
Die Petentin erläutert ihre Eingabe. Sie sei sehr dankbar, dass die Kunstwerke von Benno Elkan gerettet werden konnten, bedaure es aber, dass die Originale nicht ausgestellt werden. Sie bittet aufgrund der Bedeutung des Künstlers und seiner Werke darum, dass die Denkmäler in ein Museum der Stadt – restauriert, geschützt und bewacht und für die Dortmunder zugänglich – überführt und aufbewahrt werden.
Herr Toussaint (FB 41) zeigt Verständnis für den Wunsch der Petentin. Er informiert, dass sich die meisten Kunstwerke von Benno Elkan in der Sammlung des Museums am Ostwall befänden. Die für die Ausstellungsplanung zuständige Sammlungsleiterin habe mitgeteilt, eine öffentliche Ausstellung der Werke sei in der näheren Zukunft nicht geplant. Informationen zur mittel- bis langfristigen Ausstellungplanung lägen zurzeit noch nicht vor.
Rm Brenker (B‘90/ Die Grünen) schlägt vor, die Punkte 1 und 2 zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und den Punkt 3 (Digitalisierung der Gräber) an den für die Friedhöfe zuständigen Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu überweisen.
Rm Goosmann (SPD) fragt, ob die Engelsskulptur inzwischen demontiert und in Sicherheit gebracht worden sei. Weiterhin erkundigt er sich, ob Räumlichkeiten auf dem Ostfriedhof für eine Ausstellung vorhanden seien.
Die Petentin äußert abschließend den Wunsch, dass die Stadt Dortmund nach Möglichkeiten sucht, den Künstler zu ehren, indem perspektivisch seine gesamten Werke der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Punkte 1 und 2 der Eingabe in den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und den Punkt 3 zur weiteren Behandlung in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.
zu TOP 2.3
Einrichtung eines kommunalen Mastodon-Dienstes als Social-Media Angebot
Eingabe
(Drucksache Nr.: 26332-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe eines Einwohners vom 31.10.2022 vor:
„… „Einrichtung eines kommunalen Mastodon-Dienstes als Social-Media Angebot“
Der Rat von Dortmund möge beschließen:
• Die Stadtverwaltung richtet für ihre Bürgerinnen und Bürger eine eigene, kommunale Mastodon-Instanz ein und betreibt diese in eigener Verantwortung gemäß den Vorgaben der DSGVO. Sollte die Stadtverwaltung dazu nicht eigenständig in der Lage sein, wird ein Dienstleister mit Einrichtung und Betrieb dieser IT-Dienstleistung beauftragt.
• Parallel zu den zu schaffenden technischen Voraussetzung entwickelt die Stadtverwaltung mit den VertreterInnen der kommunalen Zivilgesellschaft ein Nutzungskonzept für die kommunale Mastodon-Instanz.
Begründung:
Mit Mastodon steht seit einigen Jahren eine technische Lösung bereit, die als Alternative zu den etablierten sozialen Netzwerken wie Twitter und Facebook eine freie und kosteneffiziente Kommunikationsplattform ermöglicht, das sogenannte ‚Fediverse‘. Insbesondere jene Behörden, die in hohem Maße auf Datenschutz, Datensicherheit und Konformität zur Datenschutzgrundverordnung DSGVO Wert legen, nutzen den Dienst seit langem.
(https://netzpolitik.org/2022/twitter-alternative-immer-mehr-behoerden-nutzen-soziales-netzwerk-mastodon)
Spätestens mit dem Kauf von Twitter durch Elon Musk wird deutlich, dass Plattformen für soziale Netzwerke in den Händen von Einzelpersonen den Informationsfluss innerhalb einer Zivilgesellschaft negativ beeinflussen können. Auch Kommunen in Nordrhein-Westfalen stehen in ihren Smart-City-Konzepten vor der Herausforderung, über soziale Netzwerke mit den BürgerInnen zu kommunizieren. Doch statt auf innovative Konzepte zu setzen, die sich sicher innerhalb des rechtlichen Rahmens bewegen, verliert sich die kommunale Verantwortung häufig in den Grauzonen von Telegram, WhatsApp und Facebook.
Im 21. Jahrhundert sind die Kommunikationstechnologien der Zivilgesellschaft Teil der kritischen Infrastruktur. Eine Kommune steht damit in der Verantwortung, für seine BürgerInnen ein Kommunikationsangebot bereit zu stellen, ohne technologische Abhängigkeiten zu vertiefen und juristische Auseinandersetzungen zu provozieren.
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 05. Juni 2018 entschieden, dass das Anlegen einer Facebook-Seite eine Mitverantwortung für Facebooks Datenschutzverstöße begründet. Damit machte der Europäische Gerichtshof deutlich: Bereits der Einsatz eines Online-Dienstes begründet eine Mitverantwortung für dessen Datenverarbeitung. (http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=202543&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ=first&part=1&cid=298398)
Damit sind die Kommunen aufgefordert, mit den Daten in den von Ihnen genutzten Diensten gesetzeskonform umzugehen. Werden die Dienstangebote der amerikanischen und chinesischen Anbieter genutzt, ist dies schlichtweg ausgeschlossen.
Mit Mastodon dagegen hat eine Kommune die volle Kontrolle über die eigene Kommunikationsplattform. Zusätzlich können die Nutzer der Plattform sich mit anderen Nutzern anderer Plattformen vernetzen. Damit besteht die Möglichkeit, ein Netzwerk von Kommunikationsplattformen aufzubauen, ohne den europäischen Rechtsrahmen zu verletzen.
Mit einem Mastodon-Angebot kann sich die Kommune als fortschrittliche Smart City präsentieren, die die Herausforderungen der Digitalisierung und Globalisierung für die Zivilgesellschaft proaktiv angeht. Dadurch, dass zusätzlich auf lokale Unternehmen bei der Umsetzung gesetzt wird, könnte das fachliche Wissen vor Ort in der Kommune gebunden und attraktive, zukunftsfähige Arbeitsplätze geschaffen werden. Digitale Wertschöpfung könnte vor Ort erfolgen.
Parallel dazu steht die Kommune in der Pflicht, sich aktiv für die Befähigung von Unternehmen, Vereinen und Gruppen in der Stadt einzusetzen und diese dabei zu unterstützen, alternative Konzepte bei der Nutzung des Internets zu entwickeln. Daher sollte mit den Akteuren der Zivilgesellschaft ein Nutzungskonzept rund um den technischen Betrieb eines Mastodon-Dienstes entwickelt werden.
Hierzu liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.11.2022 vor:
„… zu der Eingabe des Herrn Stoppe nehme ich wie folgt Stellung.
Die Entwicklungen der Sozialen Netzwerke auf denen die Stadt Dortmund aktiv ist, beobachten wir mit Blick auf den Datenschutz sehr genau.
Aktuell ist die Stadt Dortmund auf vier etablierten Social-Media-Plattformen vertreten:
YouTube, Facebook, Twitter und Instagram. Da es sich bei keiner der genannten Plattformen
um einen europäischen Anbieter handelt, werden Datenschutzverstöße nicht ausgeschlossen.
Neben dem Aspekt des Datenschutzes der jeweiligen Plattform, ist jedoch auch die Erreichbarkeit wichtig, die vor allem in Krisenzeiten von Vorteil ist. Dieses drückt sich in Statistiken aus die darlegen, dass wir monatlich mehrere hunderttausend User*innen erreichen.
Allein auf Instagram und Facebook waren im dritten Quartal 2022 monatlich 2,96 Milliarden
User*innen weltweit aktiv. Nicht nur auf unseren Kanälen haben wir jeweils große Communities die teilweise über Jahre aufgebaut wurden. Auch unsere Informationen erreichen schnell und effektiv die Bürgerinnen und Bürger. Zwar sind aktuell einige öffentliche Stellen auf Mastodon vertreten, jedoch ist die User*innenzahl hier noch gering – im Oktober 2022 waren ca. eine Million User*innen weltweit aktiv. Idealerweise wächst die Mastodon-Community in nächster Zeit – nicht nur um weitere User*innen, sondern auch um weitere Kommunen, die bisher verhalten das neue Netzwerk nutzen.
Für die vier Social-Kanäle werden jeweils kanalspezifische Inhalte verfasst, aufgenommen
und entsprechend aufbereitet, was täglich mehrere Personenstunden benötigt. Zugleich betreuen die Mitarbeiter*innen die Kanäle und täglich mehrere Stunden am Tag Kommentare
und Anfragen. Das Betreuen eines weiteren neuen Kommunikationskanals würde dement2
sprechend weitere Kapazitäten beanspruchen. Bevor es außerdem zu einer Bespielung des
Mastadon-Kanals kommen kann, sind die Erstellung eines Content-Konzeptes sowie die Planung von Formaten vonnöten, um die Qualität der Inhalte zu gewährleisten.
Mastodon ist ein datenschutz-rechtlich konforme Social-Media Alternative auf Open-Source-
Basis. Im sogenannten „Fediverse“ sind vor allem Behörden und Personen aktiv, die auf Datenschutz, Datensicherheit und Konformität zur Datenschutzgrundverordnung Wert legen.
Um bei einer Verschärfung der rechtlichen Anforderungen oder bei einer möglichen aufsichtsbehördlichen Anordnung bezüglich der Nutzung der Social-Media-Plattformen vorbereitet zu sein, hat die Stadt Dortmund bereits vorausschauend einen Mastodon-Account angelegt (@stadtdortmund@ruhr.social). Auf diesem Kanal befinden sich bisher keine Beiträge.
Derzeit wird federführend von der Stadt Dortmund in einer Arbeitsgruppe bestehend aus verschiedenen Kommunen ein gemeinsames Konzept zur Nutzung von Mastodon erarbeitet. Leider konnten wir bei einem Treffen der Verantwortlichen für Online-Angebote der Kommunen und Landkreise nicht sehr viele Mitstreiter*innen gewinnen, wir hoffen aber, dass wir mit Blick auf die o.g. Entwicklungen der etablierten Angebote in der nahen Zukunft weiter wachsen. …“
Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) berichtet von einem entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung zu dem Thema, der in der November-Sitzung einstimmig beschlossen wurde und der dem Petenten zur Verfügung gestellt werden solle. Die Forderung des Petenten, dass eine eigene Dortmund-Instanz gehostet und ein Nutzungskonzept in Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft entwickelt werde, möge zur weiteren Behandlung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung überwiesen werden.
Herr Spoo (FB 3) teilt mit, die Eingabe sei kurz vor dem Antrag aus dem APOD beim FB 3 eingegangen, die Stellungnahme vom 24.11.2022 sei deswegen in Teilen nicht mehr aktuell. Inzwischen werde im FB 3 das Nutzungskonzept für Mastodon finalisiert. Anfang des neuen Jahres werde man auf der Plattform aktiv. Anders als andere Kommunen, die Beiträge von Twitter 1:1 auf Mastodon spiegelten, möchte man in Dortmund einen eigenen Kontent für Mastodon erstellen. Die aktuellen Entwicklungen werden dem Petenten vom FB 3 per Email zur Verfügung gestellt. Über eine eigene Dortmunder Instanz werde auch in Zusammenarbeit mit dem kommunalen Arbeitskreis noch diskutiert.
Rm Garbe (AfD) teilt mit, seine Fraktion unterstütze die Eingabe nicht.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, die Eingabe zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung weiterzuleiten.
3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26029-22)
Die Fraktionen melden weiteren Beratungsbedarf an.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung in die Ratssitzung durchlaufen.
zu TOP 3.2
Vorstellung der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten
StR Dahmen berichtet von dem Auswahlverfahren für die Stelle der ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten, in welchem sich alle anwesenden Fraktionssprecher des Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für Frau Dr. Kalka entschieden hatten.
Frau Dr. Kalka stellt sich den Ausschussmitgliedern vor.
4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung
4.1 Stellungnahmen der Verwaltung
zu TOP 4.1.1
Mädchen bei der Kinder- und Jugendfeuerwehr
Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2022
(Drucksache Nr.: 25739-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 11.11.2022 zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Fraktion-Die Partei aus der Sitzung vom 20.09.2022 vor:
„… Die Feuerwehr Dortmund engagiert sich seit vielen Jahren darum, alle Bevölkerungsgruppen für den haupt- und ehrenamtlichen Feuerwehrdienst zu gewinnen. Sie hat damit die Vielfalt der Dortmunder Bevölkerung auch in der Feuerwehr repräsentativ abgebildet. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei insbesondere der Steigerung der Anteile der weiblichen Feuerwehrangehörigen und Menschen mit Migrationshintergrund.
Ein wichtiger Baustein der Personalgewinnungsstrategie der Feuerwehr Dortmund bildet
dabei die Kinder- und Jugendfeuerwehr, die mit derzeit 18 Jugendfeuerwehrgruppen und vier
Kinderfeuerwehrgruppen mit insgesamt 354 Kindern und Jugendlichen in der Altersspanne
von 6-18 Jahren einer der größten Jugendbildungsträger in der Stadt Dortmund ist. Dabei
leisten die Kinder- und Jugendfeuerwehrgruppen neben ihrer Aufgabe der Nachwuchssicherung für die Feuerwehr Dortmund auch einen wichtigen Beitrag zur Kinder- und Jugendförderung in den Stadtbezirken.
Frage 1:
Die Jugendfeuerwehr Dortmund hat aktuell 294 aktive Jugendliche in 18 Jugendgruppen,
hiervon sind 60 Mädchen aktiv (20,4%).
Aktuell befindet sich die Kinderfeuerwehr Dortmund im Aufbau. Es konnten bis zum jetzigen
Zeitpunkt vier Kindergruppen mit insgesamt 46 Kindern, hiervon acht Mädchen (17,3%),
gegründet werden.
Frage 2:
In der Freiwilligen Feuerwehr engagieren sich zum jetzigen Zeitpunkt 139 Einsatz- und
Unterstützungskräfte in der Kinder- und Jugendarbeit. Hiervon sind 26 weibliche (18,7 %)
Einsatz- und Unterstützungskräfte tätig.
Die Feuerwehr Dortmund fördert seit 2015 intensiv die im Gesetz über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) geschaffene Möglichkeit, auf Grundlage
von §9 Abs. 2 BHKG i.V.m. §10 Landesverordnung Freiwillige Feuerwehr (VOFF) eine
Unterstützungsabteilung zu gründen und somit auch Personen eine Unterstützung z.B. in der
Kinder- und Jugendarbeit zu ermöglichen, die aus verschiedensten Gründen nicht im
Einsatzdienst tätig sein können. Hierdurch konnte in der Vergangenheit bereits beruflich
erworbenes pädagogisches Wissen durch die Einbindung von Erzieher*innen gewonnen
werden und somit der Anteil der weiblichen Betreuer*innen erhöht werden.
Frage 3:
Im Bereich der Kinderfeuerwehr werden aktuell in jedem Standort Wartelisten mit bis zu 30
Kindern geführt. Eine geschlechtliche Auswertung der Wartelisten erfolgt nicht, da das
Geschlecht keine Relevanz hat. Die Warteliste wird mit Hinblick auf die Altersstruktur der
Kindergruppe abgearbeitet.
Im Bereich der Jugendfeuerwehr ist die Auslastung der Jugendgruppen unterschiedlich.
Einige Jugendgruppen verfügen über Wartelisten, bei anderen können anfragende Jugendliche unmittelbar aufgenommen werden. Bei Jugendgruppen, die über eine Warteliste verfügen, ist das Geschlecht ebenfalls nicht relevant und wird deshalb nicht statistisch erfasst.
Frage 4:
Die Feuerwehr Dortmund versucht in ihrer Gesamtheit die gleiche Beteiligung aller
Bevölkerungsgruppen und aller Geschlechter am ehrenamtlichen Feuerwehrdienst aktiv zu
fördern. Hier leistet die Kinder- und Jugendfeuerwehr bereits einen wichtigen Beitrag, aktuell
noch nicht repräsentative Bevölkerungsgruppen (insbesondere Frauen und Menschen mit
Migrationshintergrund) für das unverzichtbare und sinnvolle Ehrenamt „Feuerwehr“ zu
interessieren und zu gewinnen. Erfreulicherweise liegen in den Kinder- und Jugendgruppen
der Feuerwehr Dortmund die Zahlen dieser Bevölkerungsgruppen über dem Schnitt des
derzeitigen Personalkörpers des aktiven haupt- und ehrenamtlichen Einsatzdienstes.
Da die Kinder- und Jugendarbeit nicht nur die Nachwuchsgewinnung im Ehrenamt fördert,
sondern ebenso das Berufsbild „Feuerwehr“ bei Kindern und Jugendlichen in den Fokus
rückt, profitiert auch der hauptamtliche Bereich auf Jahre gesehen von dem steigenden Anteil
verschiedenster unterrepräsentierter Bevölkerungsgruppen in der Freiwilligen Feuerwehr.
Dieser Weg wird durch verschiedene flankierende Maßnahmen, wie zum Beispiel die
regelmäßige Teilnahme am „Girlsday“ und verschiedenen Ausbildungsmessen, unterstützt.
Weitere gezielte Maßnahmen zur Mitgliederwerbung im Bereich der Kinder- und
Jugendfeuerwehr werden derzeit nicht durchgeführt. Das Interesse der Kinder- und
Jugendlichen an einer Mitwirkung in der Feuerwehr ist durchweg hoch. Gleichzeitig sind die
Kapazitäten der Kinder- und Jugendfeuerwehrgruppen in den Löschzügen der Freiwilligen
Feuerwehr Dortmund derzeit weitgehend erschöpft und es werden in vielen Gruppen
Wartelisten geführt.
Dabei stellt insbesondere die derzeit in vielen Gerätehäusern vorhandene eingeschränkte
bauliche Situation (z.B. nicht vorhandene Umkleide- und Aufenthaltsräume, nicht mögliche
Trennung von Einsatzbetrieb und Kinder- bzw. Jugendarbeit, etc.) einen begrenzenden Faktor
dar, der vielfach eine Gründung oder Vergrößerung der Gruppen nicht zulässt. Es ist
zwingend notwendig, die bauliche Situation in den Gerätehäusern der Freiwilligen Feuerwehr
zeitnah auch unter dem Aspekt der Schaffung adäquater Voraussetzungen für die Kinder- und
Jugendarbeit zu optimieren.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich 37 gerne zur Verfügung. …“
Rm Brenker (B´90/Die Grünen) regt an, Mädchen auf der Warteliste bevorzugt zu behandeln. Sie signalisiert Bereitschaft, Unterstützung für erforderliche bauliche Maßnahmen anzubieten.
Herr Aschenbrenner (FB 37) teilt mit, dass die Kinderfeuerwehr weiter ausgebaut werden soll. Problem hierbei sei die Immobiliensituation. Zurzeit werde die Warteliste chronologisch abgearbeitet. Er werde den Vorschlag zur Priorisierung von Mädchen gerne nochmal zur Diskussion mitnehmen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.2
Livestream-Übertragung der Sitzungen des Rats
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 25034-22-E3)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 29.11.2022 vor:
„…nach einer Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 25034-22-E2) auf eine Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN war für die Ratssitzung im November 2022 eine erstmalige Gebärdendolmetschung mit Hilfe eines Dienstleistungsunternehmens geplant. Diese wurde aber nicht durchgeführt. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, weshalb der Ratsbeschluss zur Gebärdendolmetschung (DS-Nr. 20122-21) nicht wie angekündigt umgesetzt wurde und wann mit einer Umsetzung zu rechnen ist. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten zu erläutern, mit welchen Maßnahmen städtische Mitarbeitende für eine Gebärdendolmetschung qualifiziert und motiviert werden können. …“
Herr Spoo (FB 3) berichtet, in der Test-Phase seien zwei Sitzungen durch eine bzw. zwei Dolmetscher begleitet worden. Die Gewerkschaft der Gebärdendolmetschenden, die in NRW als einzige über die erforderliche Zertifizierung verfügten, Livestreams zu moderieren, habe den Auftrag allerdings aufgrund der Dauer der Ratssitzungen abgelehnt, da man für eine derartige Veranstaltung drei Mitarbeiter lediglich stundenweise benötige. Ein solcher Auftrag sei für den Dienstleister im Vergleich zu ganztätigen Beauftragungen wirtschaftlich unattraktiv. Inzwischen habe man mit einem Unternehmen aus München Kontakt aufgenommen, welches die Übersetzung via Übertragung nach München durchführen würde. Allerdings fehle nun der politische Beschluss zur Weiterführung des Livestreams, der aufgrund des entstehenden Personalbedarfs beim FB 3 abgelehnt wurde. Zurzeit werde in jeder Sitzung des Ältestenrates beschlossen, die nächste Ratssitzung im Livestream zu übertragen. Die Zeit zwischen zwei Sitzungen sei allerdings zu kurz für eine einmalige Vergabe des Auftrags an den Münchner Dienstleister.
Weiterhin sei innerhalb der Verwaltung über das Personalamt eine Abfrage zur entsprechenden Bereitschaft der Mitarbeitenden für eine Gebärdendolmetschung erfolgt. Aufgrund der zeitintensiven Ausbildung für Live-Dolmetschung (4,5 Jahre) käme diese Möglichkeit aber eher mittel- bis langfristig in Betracht.
Die Mandatsträgerin hat einer Veröffentlichung des Nachnamens, der Fraktion sowie des Wortbeitrags im Internet nicht zugestimmt.
sE Gungl (BPN) fordert ein behindertengerechtes Format der Übertragungen. Es dürfe niemand aufgrund einer Behinderung von der Übertragung der Ratssitzungen ausgeschlossen werden.
Herr Spoo bietet an, die Problematik mit den Fraktionen außerhalb der Sitzung zu besprechen.
Rm Joest (FDP/Bürgerliste) fragt den Vertreter des BPN, warum eine Gebärdendolmetschung zusätzlich zu einer Untertitelung notwendig sei.
sE Gungl informiert, Gebärden seien für Gehörlose sehr viel besser und schneller verständlich als Schriftzeichen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.3
Gewaltstraftaten im Bereich der Kampstrasse
Stellungnahme der Verwaltung vom 24.11.2022
(Drucksache Nr.: 26106-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.11.2022 zu der Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion aus der Sitzung vom 08.11.2022 vor:
„… zu Ihrer vorstehenden Anfrage vom 13.10.2022 antworte ich Ihnen wie folgt:
Frage 1:
Der Stadt Dortmund liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor.
Frage 2:
Am 03.11.2022 fand die erste „Kampstraßenkonferenz“ statt, an der neben dem Verwaltungs-vorstand auch der Polizeipräsident sowie die Leitungen der Bundespolizei, der Staatsanwalt-schaft, des Amtsgerichts, des Zolls und die Leitungen sachberührter Fachbereiche teilnahmen. Die „Kampstraßenkonferenz“ diente der Erörterung der aktuellen Entwicklungen im Umfeld der Kampstraße sowie dem Informationsaustausch. Darüber hinaus haben die Teilnehmenden weitere Maßnahmen, wie z. B. den Einsatz der Dort-mund Guides oder die strategische Fahndung der Polizei, zur Verbesserung der Situation vor Ort initiiert.
Eine zweite „Kampstraßenkonferenz“, an der auch Gewerbetreibende der Kampstraße teilneh-men, findet Ende Dezember 2022 statt.
Fragen 3 und 4:
Der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) des Ordnungsamtes ist seit November 2021 verstärkt im fraglichen Bereich präsent. Dazu zählen mehrfach tägliche Fußstreifen der uniformierten Einsatzkräfte des KOD, oft auch gemeinsam mit der Polizei im Rahmen der bestehenden Ord-nungspartnerschaft. Beobachtete Störungen - gleich welcher Art - werden dabei konsequent unterbunden und Ordnungswidrigkeiten, wie etwa unerlaubte Abfallablagerungen, Verrichten der Notdurft, Lärmimmissionen, sanktioniert. Zudem besetzen auch die Einsatzkräfte des KOD regelmäßig die täglich im Umfeld der Kampstraße zum Einsatz kommende „Mobile Wache“ der Polizei. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, die objektive Sicherheitslage zu verbessern und das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken.
Frage 5:
Die Immobilien im Umfeld der Kampstraße stehen ganz überwiegend in privatem Eigentum. In Einzelfällen erfolgt eine Kontaktaufnahme der Verwaltung mit den privaten Eigentümern zwecks Sensibilisierung. Verbindliche Vorgaben können den privaten Eigentümern jedoch mangels Befugnis nicht gemacht werden.
Sofern an städt. Gebäuden Graffitis etc. festgestellt werden, veranlasst die Verwaltung eine Reinigung.
Frage 6:
Die Zuständigkeit für eine Videoüberwachung im räumlichen Umfeld der Kampstraße obliegt gem. § 15a Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen ausschließlich der Polizei. Die Stadtverwaltung hat keinerlei gleichlautende Befugnisse. Die Polizei hat die Stadtverwaltung über die geplante Maßnahme informiert. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.4
Verkehrssituation Altwickeder Hellweg
Beantwortung der Anfrage zur Eingabe aus der Sitzung vom 20.09.2022
(Drucksache Nr.: 24886-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt die Beantwortung einer Anfrage zu der Eingabe „Verkehrssituation Altwickeder Hellweg“ vor, die in der Sitzung vom 20.09.2022 behandelt wurde:
„… zu der Nachfrage hinsichtlich der Fahrbahnsanierung informiere ich wie folgt:
Die Fahrbahn des Altwickeder Hellwegs im Bereich zwischen Hausnummer 242 und der Einmündung Gudrunstraße wurde im Oktober instand gesetzt und vor diesem Hintergrund die dortige Tempo 30-Strecke entsprechend verkürzt.
Im restlichen Bereich ab Hausnummer 242 westwärts muss eine umfangreichere Deckenerneuerung erfolgen, deren Umsetzung nach aktueller Arbeitsplanung für 2024 vorgesehen ist.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Schwiening vom Tiefbauamt unter der Telefonnummer
50-29531 zur Verfügung. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.5
Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses zur Aufstockung des Personals "Kontrollen ruhender Verkehr"
Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2022
(Drucksache Nr.: 26248-22-E3)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2022 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 08.11.2022.
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Gemäß dem Erlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales vom 02.11.2010 über die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten durch die Ordnungsbehörden haben die Behörden bei Eingängen von Anzeigen Dritter die notwendigen Ermittlungen für die Verfahren grundsätzlich selbst zu führen. Danach gibt es keine Verpflichtung der Ordnungsbehörde zur Bearbeitung von Fremdanzeigen Dritter. Es liegt vielmehr grundsätzlich in der Organisationshoheit einer Behörde, wie sie ihre zu erledigenden Aufgaben organisiert und abwickelt.
Für die Bearbeitung der zahlreich eingehenden Fremdanzeigen hat sich die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes dennoch für das bürger*innenfreundliche Online-Formular „Fremdanzeige“ entschieden. Bei der Verwendung dieses Formulars werden sämtliche aus Sicht der Verkehrsüberwachung notwendigen Angaben für die Einleitung eines rechtssicheren Ordnungswidrigkeitenverfahrens abgefragt.
Selbstverständlich werden auch auf anderen Wegen eingehende Hinweise über Parkverstöße oder verkehrliche Gefahrensituationen von der Verkehrsüberwachung angenommen. Für diese Meldungen stehen verschiedene Funktionsadressen für die unterschiedlichsten Themenfelder zur Verfügung. Hierzu sind umfangreiche Informationen auf der Internetseite des Ordnungsamtes hinterlegt. Über die jeweilige E-Mail-Adresse können auch Parkverstöße gemeldet werden.
Gemäß des oben genannten Erlasses werden sich die Außendienstmitarbeitenden dieser Meldungen annehmen, in eigener Zuständigkeit Ermittlungen durchführen und gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen. Die Verkehrsüberwachung entscheidet im Rahmen des ihr zustehenden Entschließungs- und Auswahlermessens, ob und in welchem Umfang die gemeldeten Verstöße im Einzelfall zu ahnden sind.
Die Einhaltung des Opportunitätsprinzips und die Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten nach pflichtgemäßem Ermessen sind auch in diesen Fällen gewährleistet.
Frage 2:
Hierzu wird auf die Ausführungen zu Frage 1 verwiesen.
Frage 3:
Durch die eingangs beschriebene Verfahrensweise kann eine zeitnahe Ahndung der Verstöße
sichergestellt werden.
Voraussetzung hierfür ist auch die zügige Übersendung der Anzeigen durch den*die Anzeigenerstattende*n, denn in der Regel muss der*die Halter*in innerhalb eines Zeitraumes von zwei Wochen nach Feststellung des Verstoßes Gelegenheit zur Äußerung erhalten. In Anlehnung an die Rechtsprechung zu § 31 a Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) ist nur im Rahmen einer kurzen Zeitspanne realistisch von einem ausreichenden Erinnerungsvermögen des*der Halter*in zu der Frage auszugehen, wer am Tattag das Fahrzeug geführt hat.
Frage 4:
In 2021 sind bei der Verkehrsüberwachung insgesamt 10.837 Fremdanzeigen eingegangen. …“
Rm Beckmann (B`90/ Die Grünen) fragt, ob auch app-gestützte Fremdanzeigen von der Verwaltung bearbeitet werden, da hierzu laut Stellungnahme keine grundsätzliche Verpflichtung bestehe.
Frau Siekmann (FB 32) teilt mit, Meldungen über Apps würden aufgenommen, wenn alle erforderlichen Daten enthalten seien. Perspektivisch solle idealerweise der städtische „Mängelmelder“ alle Melde-Bereiche im Fachverfahren schnittstellenfrei ohne Kommunikationsbrüche abdecken.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.1.6
Jahresbericht der Feuerwehr 2021
Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022
(Drucksache Nr.: 26246-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2022 zu der Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 08.11.2022 vor:
„… zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragestellungen kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
Übersichtstabelle Personal
Hier lag ein Übertragungsfehler beim Erstellen des Jahresberichtes vor, der in der unten stehenden Tabelle korrigiert worden ist.
Team 37/2-Corona
Die Maßnahmen der Feuerwehr Dortmund, die eine großflächige Ausbreitung des Corona-Virus in den Reihen der Feuerwehr und des Rettungsdienstes verhindern sollten, haben gegriffen. Neben Betretungsverboten für erkrankte Mitarbeitende oder Kontaktpersonen und einer engmaschigen Testung auf den Feuer- und Rettungswachen, hat natürlich auch die Impfung gegen das Corona-Virus dazu beigetragen, dass ein Ausbruch auf eine gesamte Wachabteilung und somit eine starke personelle Unterdeckung des Personals verhindert werden konnte. Erfreulicherweise konnte eine Impfquote für Erst- und Zweitimpfungen bei der Berufsfeuerwehr, der freiwilligen Feuerwehr und dem Rettungsdienst von fast 99% erreicht werden.
Auch dieses wurde von 37/2-Corona in Verbindung mit den Impfzentren zentral koordiniert.
Durch fallende Fallzahlen und die jeweiligen Anpassungen der Schutzmaßnahmen und der Verordnungen von Bund und Land, ist eine detaillierte Bearbeitung durch die Feuerwehr im Laufe des Jahres 2021 nicht mehr notwendig geworden. So konnte eine ständige personelle Besetzung im Juli 2021 eingestellt werden. Die Bearbeitung und Weitergabe von aktualisierten Schutzmaßnahmen durch Stadt, Land und Bund wird seitdem von FB 37/Einsatzplanung vorgenommen.
Feuerwehr- und Rettungsdienstimmobilien
Für den Jahresbericht werden von Jahr zu Jahr verschiedene Schwerpunktthemen aus den einzelnen Bereichen hervorgehoben. So wurde im Jahr 2020 das Thema „Mängelbeseitigung“ herausgesucht, während es 2021 das Thema „Ausblick auf Baumaßnahmen“ zum Schwerpunkt wurde.
Für interessierte Leser*innen sind dies die Daten inklusive des Jahres 2022:
Brandschutzunterweisung
Im Jahr 2021 mussten die Tätigkeiten im Rahmen der Brandschutzaufklärung und –erziehung im Bereich Kindergärten und Schulen pandemiebedingt leider komplett eingestellt werden. Trotzdem wurde versucht, mit einem Onlineangebot (z.B. 12 Kurzfilme mit der Handpuppe Florian Brenzlich, Stadtfeuerwehrtag online, Filmprojekt zum Tag des brandverletzten Kindes) den Kontakt mit der Zielgruppe zu halten. Eine genaue Anzahl an erreichten Kindern kann hierbei jedoch nicht abgeleitet werden, sodass die Statistik aus dem Jahresbericht nur die Brandschutzaufklärung in Betrieben ausweist. Im Schuljahr 2021/22 waren dann schon wieder 75 Anfragen zur Brandschutzerziehung und -aufklärung aus verschiedenen Einrichtungen zu bedienen. Für das laufende Schuljahr 2022/23 liegen bis dato ca. 150 Anfragen aus insgesamt 90 Einrichtungen vor, hiermit werden wir nach derzeitigem Stand wieder ca. 2.300 Kinder erreichen.
Telenotarzt
Das Thema Telenotarzt wird innerhalb des Fachbereichs 37 weiter verfolgt, eine entsprechende Beschlussvorlage zur Etablierung eines interkommunalen Telenotarztsystems bei der Feuerwehr Dortmund ist bereits im Gremiengang und soll in der Sitzung des Rates am 15.12.2022 behandelt werden.
Falls weiterer Bedarf an Informationen besteht, steht Ihnen der FB 37 gerne zur Verfügung. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
4.2 Anträge der Fraktionen
zu TOP 4.2.1
Auswirkungen des „Chancen-Aufenthaltsrechts“ auf den Aufenthaltsstatus geduldeter Ausländer in Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26403-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt die folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 09.11.2022 vor:
„… die Bundesregierung beabsichtigt mit dem Gesetzentwurf zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, Bundestagsdrucksache 20/3717, vom 28. September 2022 neben verschiedenen Erleichterungen der bestehenden Bleiberechtsregelungen, einer Entfristung von Normen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes, sowie einer Erleichterung des Familiennachzuges das Aufenthaltsgesetz dahingehend zu novellieren, dass „Menschen, die am 1. Januar 2022 seit fünf Jahren geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland leben, (…) ein einjähriges Chancen-Aufenthaltsrecht erwerben können (§ 104c AufenthG-E), um die Möglichkeit zu erhalten, in dieser Zeit die übrigen Voraussetzungen für ein Bleiberecht nach den geänderten Regelungen der §§ 25a und 25b AufenthG zu erfüllen (insbesondere Lebensunterhaltssicherung, Kenntnisse der deutschen Sprache und Identitätsnachweis).“
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie viele Ausländer werden in der Stadt Dortmund geduldet?
2. Wie viele dieser unter Ziffer 1 erfragten geduldeten Ausländer haben einen Duldungsanspruch nach Paragraph 60a Aufenthaltsgesetz?
3. Wie viele dieser unter Ziffer 1 erfragten geduldeten Ausländer haben einen Duldungsanspruch nach Paragraph 60b Aufenthaltsgesetz?
4. Wie viele der in der Stadt Dortmund geduldeten Ausländer erfüllen gegenwärtig die Voraussetzungen für ein „Chancenaufenthaltsrecht“ nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts, Bundestagsdrucksache 20/3717? …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.2
Organisierte Pfand-Mafia in Dortmund
Anfrage zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 26620-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der AfD-Fraktion vom 25.11.2022 vor:
„… das Sprichwort „das Geld liegt auf der Straße“ haben sich in Dortmund organisierte
Pfand-Sammler-Gruppen zu eigen gemacht und sichern sich eine weitere Einnahmequelle
mit zum Teil mafiösen Methoden.
Organisierte Banden belagern die Ein- und Ausgangsbereiche von Veranstaltungsorten,
beispielsweise dem Signal Iduna Park, und betteln dort Veranstaltungsbesucher
aktiv auf Pfandflaschen an oder durchwühlen die anliegenden Mülleimer. Als Unterstützung
dienen Einkaufwagen oder sonstige Vehikel, die vormals an Bäumen oder
Laternen angekettet wurden und den Fußverkehr empfindlich stören. Das erbeutete
Pfand wird daraufhin zentral gesammelt und in regelmäßigen Abständen mit Lieferwagen
abgeholt.
Konkurrenz in Form von beispielsweise flaschensammelnden Rentnern wird aggressiv
vertrieben, teilweise unter aktiver Androhung von Gewalt.
Hierbei handelt es sich um ein systematisches und erwerbsmäßiges Vorgehen von
Banden, dessen Mitglieder überwiegend aus Südost-Europa stammen.
Weder die Polizei noch das Ordnungsamt der Stadt Dortmund unterbinden die oben
geschilderten Zustände.
Die AfD Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um die Beantwortung folgender
Fragen:
1) Hat die Stadt Dortmund Kenntnis über das bandenmäßig organisierte Pfandflaschensammeln
vor Veranstaltungsorten in Dortmund?
2) Gedenkt die Stadt Dortmund diesem Treiben Einhalt zu gebieten und das mafiös
organisierte Erbeuten von Flaschenpfand nachhaltig zu unterbinden? …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung
zu TOP 4.2.3
Einbürgerungsverfahren
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26645-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 28.11.2022 vor:
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Wie viele Menschen warten derzeit auf ihre Einbürgerung?
2. Wie sind die Prognosen für die kommenden Jahre, wenn die Menschen aus der 1. Flüchtlingswelle 2015/2016 die Wartezeiten auf die Einbürgerung erfüllt haben?
3. Wie sind die Ausländerbehörden auf den zu erwartenden Anstieg der Fallzahlen vorbereitet?
4. Welche zusätzlichen Belastungen werden bei den ankündigten Erleichterungen der Bundesregierung für die Einbürgerung erwartet und wie könnten diese aufgefangen werden? …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.4
Sicherheit und Ordnung in der Oestermärsch und Umgebung
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26650-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 28.11.2022 vor:
„… die Oestermärsch ist eine Anliegerstraße im Stadtbezirk Innenstadt-Nord, wo neben Anwohnern auch einige Gewerbetriebe angesiedelt sind.
Die Straße erweckt subjektiv das Gefühl eines vernachlässigten Bereiches, in dem sich AnwohnerInnen, Gewerbetreibende und Passanten nicht unbedingt wohl fühlen.
Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung um die schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Sind die Ordnungspartner der Stadt auch im Bereich Oestermärsch im Einsatz?
2) Ist es grundsätzlich möglich, den Bereich mit mehr bzw. helleren Laternen auszustatten? Wurde der Bereich diesbezüglich schon einmal begutachtet?
3) Wurde der Bereich im Hinblick auf mögliche Angsträume aufgesucht?
4) Durch die Ansammlung von Müll in den Hinterhöfen kommt es vermehrt zu einem Anstieg von Ratten in diesem Bereich? Ist diese Art der Verschmutzung bei der Stadtverwaltung bekannt? Wird dagegen bereits etwas unternommen?
5) Liegt in dem Bereich Oestermärsch ein Kriminalitätsschwerpunkt vor?
6) Wurde seitens der Verwaltung schon über eine Videobeobachtung in dem Bereich nachgedacht?
7) Der Bereich rund um den Borsigplatz mit seinen Nebenstraßen ist auch dadurch gekennzeichnet, dass viele Wettbüros dort ansässig sind. Gibt es eine Möglichkeit, Wettbüros einzuschränken? Wenn ja, welche Möglichkeiten sind das?
8) Die Nahversorgung in diesem Bereich ist sehr mangelhaft. Ist es angedacht, dass sich rund um den Bereich Borsigplatz absehbar ein Nahversorger niederlässt? …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.5
Nutrias in Dortmund
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26647-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 28.11.2022 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Verfolgt die Stadt Dortmund die Ausbreitung von Nutrias in Dortmund?
2. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung von durch Nutrias verursachte Schäden?
3. Welche Wildtiererfassungssysteme nutzt die Stadt Dortmund zur Überwachung der Wildtierpopulation?
4. Werden Nutrias auf dem Dortmunder Stadtgebiet bejagt? Wenn ja, wie viele Tiere wurden im Jahr 2022 entnommen?
5. Inwiefern kann nach Ansicht der Stadt Dortmund auf eine Bejagung aufgrund der natürlichen Regulierung der Nutria-Population verzichtet werden?
Begründung
Nutrias sind Nagetiere, die in Wassernähe leben. Auch wenn Nutrias ursprünglich aus Südamerika stammen, haben sie sich mittlerweile auch in Deutschland ausgebreitet. Im Normalfall reguliert sich jedoch die Nutriapopulation aufgrund von Kälte oder aufgrund eines geringen Nahrungsangebots selbständig.
Dennoch werden Nutrias teilweise bejagt. Dies wird teilweise mit der Beschädigung von Ufern durch die Höhlen der Nutrias begründet. …“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 4.2.7
Umsetzung des vorläufigen Chancen-Aufenthaltsrechts
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26648-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 28.11.2022 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um einen kurzen mündlichen Bericht zum vorläufigen Chancen-Aufenthaltsrecht in der Sitzung am 13. Dezember 2022 und um Beantwortung folgender Fragen:
- Inwiefern wurden in den zurückliegenden Wochen seit Geltung des Ministerialerlasses zum vorläufigen Chancen-Aufenthaltsrecht Menschen abgeschoben, die in den Personenkreis des Chancen-Aufenthaltsrechts fallen?
- Inwiefern können sogenannte Drittstaatler*innen aus der Ukraine unter das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht fallen? …“
Frau Schmickler (FB 32) berichtet, es seien seit Geltung des Ministerialerlasses keine Personen zurückgeführt worden, die unter das Chancen-Aufenthaltsrecht fallen, da die Ausländerbehörde bereits im Vorgriff auf das Inkrafttreten des Gesetzes von Rückführungen abgesehen habe.
Eine Anwendbarkeit des Chancen-Aufenthaltsrechts bei Drittstaatlern sei ausgeschlossen, da Voraussetzung der Anwendbarkeit ein mindestens 5-jähriger Aufenthalt in der Bundesrepublik sei. Drittstaatler seien aber klassischerweise erst ab Februar 2022 eingereist.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2.8
Sicherheitskonferenzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 26651-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der Fraktion B´90/Die Grünen vom 28.11.2022 vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am Dienstag, dem 13ten Dezember:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, in der ersten Jahreshälfte 2023 eine Veranstaltung beziehungsweise bei Bedarf eine Veranstaltungsreihe für Mandatsträger*innen, Verwaltungskräfte und interessierten Menschen zu verschiedenen Modellen kommunaler Kriminalprävention und Sicherheitskonferenzen durchzuführen. Hierzu sollen neben dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden auch der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eingeladen werden.
Begründung
Analog zu der gemeinsamen Veranstaltungsreihe zum so genannten “Nordischen Modell” für den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit und dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden soll eine Veranstaltung beziehungsweise bei Bedarf eine Veranstaltungsreihe zu verschiedenen Modellen kommunaler Kriminalprävention und kommunaler Sicherheitskonferenzen durchgeführt werden. Einige Städte in NRW haben eigene Kriminalpräventive Räte (KPR) und Zentren für Kriminalprävention und Sicherheit (ZKS). Die unterschiedlichen Formate sollen bezüglich ihrer Arbeitsstruktur, etwaigen Fachgruppen und Teilnehmer*innen vorgestellt werden. Zudem soll betrachtet werden, wie diese Gremien die Auswirkungen sicherheitspolitischer Maßnahmen auf andere Teile der Stadt im Blick behalten. Eines der Ziele soll es zudem sein, mit Hilfe der Erfahrungen aus anderen Kommunen ein geeignetes Modell für Dortmund zu entwickeln, das eine adäquate Information und Beteiligung der Kommunalpolitik gewährleistet. …“
Der TOP wird zusammen mit folgenden TOP behandelt, wie unter 1.3 beschlossen:
4.3.2 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25188-22)
5.5.1 Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
(Drucksache Nr.: 25188-22-E5)
StR Dahmen stellt zunächst klar, dass mit „Sicherheitskonferenz“ ein Format gemeint sei,
an dem der Oberbürgermeister, der Leitende Oberstaatsanwalt, der Amtsgerichtspräsident,
der Ordnungsdezernent und die Sozialdezernentin teilnehmen.
Dem Anschein nach bezögen sich die Anfragen der Fraktion B‘90/Die Grünen auf die sog.
„Quartierslabore“, die im Rahmen des Masterplans Kommunale Sicherheit durchgeführt wurden.
Der Masterplan Kommunale Sicherheit sei im Jahr 2019 verabschiedet worden, u.a. mit dem Ziel, die
Quartierslabore in den Stadtbezirken in Dortmund weiter fortzuführen. Da der Dialogprozess mit den
Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Dortmund ebenso auch mit vielen weiteren Akteurinnen und
Akteuren ein wesentlicher Bestandteil des Masterplans sei, hätten aufgrund der
kontaktbeschränkenden Maßnahmen während der Corona-Pandemie in den Jahren 2020 und 2021
keine weiteren Quartierslabore abgehalten werden können.
Im ersten Masterplan Kommunale Sicherheit seien Quartierslabore in vier unterschiedlichen
Stadtbezirken angeboten worden. Nachdem die Kontaktbeschränkungen gelockert wurden, wurden in
2022 wieder Quartierslabore abgehalten. Die ersten drei Veranstaltungen hätten in den Stadtbezirken
Eving, Hombruch und Aplerbeck stattgefunden. Ein weiteres Quartierslabor sei für Anfang 2023 in der
Innenstadt-Ost geplant. Bei diesen Veranstaltungen erhielten je 1.000 zufällig ausgewählte
Einwohnerinnen und Einwohner pro Quartier für die jeweilige Veranstaltung ein Einladungsschreiben
und könnten sich für diese anmelden. Die Beteiligung in den verschiedenen Stadtbezirken sei sehr
unterschiedlich. Im Stadtteil Aplerbeck war die Teilnehmerzahl mit ca. 70 Personen am höchsten.
Herr Dahmen weist darauf hin, dass die Verwaltung eine Beschlussvorlage zur Fortschreibung des
Masterplans Kommunale Sicherheit erstellt habe, die im Februar 2023 sowohl im ABöOAB als auch
im Rat behandelt werden soll. In diesem Zuge könne auch eine inhaltliche Erörterung erfolgen.
Rm Goosmann (SPD) betont das Interesse seiner Fraktion an einer Klärung der Frage nach einer
„Sicherheitskonferenz“ mit Beteiligung der Politik, wie sie auch im CDU-Antrag aus der Überweisung
des Rates zum Ausdruck komme. Das Thema Quartierslabore und Masterplan 2.0 sollte man hiervon
getrennt behandeln. Er schlägt vor, den Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen als Prüfauftrag
abzustimmen. Darin könne auch der CDU-Antrag aus der Rats- Überweisung einfließen. Man könne
diesbezüglich auch entsprechende Institutionen in Nachbarstädten als Beispiel heranziehen.
Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) bittet bei der zukünftigen Durchführung der Quartierslabore um eine
breitere Kommunikation auch über die Bezirksverwaltungsstellen an alle Fraktionen.
Rm Noltemeyer (B‘90/Grüne) wünscht eine interdisziplinäre Herangehensweise an das Thema
Sicherheit unter Einbeziehung von Kultur sowie städtebaulichen und sozialen Aspekten in einem
Format, in dem ein Austausch von Fachexperten, Betroffenen und Politik ermöglicht werde. Sie bittet
um einen Vorschlag der Verwaltung zu Format, Besetzung und Veranstaltungsturnus.
Rm Wallrabe (CDU) schließt sich den Ausführungen von Herrn Goosmann an und schlägt vor, eine
geeignete Bezeichnung für das gewünschte Format zu finden, um es von der bereits bestehenden
„Sicherheitskonferenz“ abzugrenzen.
StR Dahmen sagt zu, verwaltungsseitig ein Format zu entwickeln, bei dem die Beteiligung aller
vorgenannter Akteure berücksichtigt werden soll.
Der Vorsitzende Herr Weber lässt nicht über die Anträge abstimmen, da der Vorschlag der Verwaltung
zunächst abgewartet werden soll.
zu TOP 4.2.10
Brandschutzbedarfsplan
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 26653-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor, der als Empfehlung an den Rat der Stadt zu überweisen ist:
„… die Stadtverwaltung hat am 21.9.2022 in einer Antwort auf eine Anfrage der Fraktion FDP/Bürgerliste eingeräumt, dass der Brandschutzbedarfsplan entgegen der landesgesetzlichen Vorgaben seit 2012 nicht aktualisiert wurde und eine Fortschreibung "aktuell nicht absehbar" sei. Nach dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) wäre die Stadt Dortmund aber verpflichtet gewesen, spätestens im Jahr 2017 und wieder im Jahr 2022 den Brandschutzbedarfsplan fortzuschreiben. Dass das BHKG keine Sanktion für das Versäumnis dieser Verpflichtung vorsieht, entbindet eine Verwaltung, die an Recht und Gesetz gebunden ist, nicht von dieser Verpflichtung.
Daher bittet die Fraktion FDP/Bürgerliste den Ausschuss um folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung auf, die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans unverzüglich intern und/oder extern zu beauftragen und bis zur Februar-Sitzung des Rates hierzu eine Vorlage inklusive Zeitplan vorzulegen.“
Rm Joest (FDP/Bürgerliste) fordert die Feuerwehr auf, den Brandschutzbedarfsplan vorschriftsgemäß fortzuschreiben.
Herr Aschenbrenner (FB 37) begründet die Verschiebung der Fortschreibung auf 2023 folgendermaßen: In den vergangenen sieben Jahren habe der Fokus des FB 37 auf der Optimierung des Rettungsdienstes gelegen, da es hier aufgrund großer Veränderungen in den Einsatzzahlen dringenden Handlungsbedarf gegeben habe. Die Zahl der Brandopfer habe sich im Vergleich dazu in den letzten Jahren nicht verändert. Dieses Vorgehen sei mit der Bezirksregierung als Aufsichtsbehörde abgestimmt worden. Unterjährig sei aber bereits der Personalbedarf und einzelne Organisationseinheiten untersucht und angepasst und zum Teil veraltete Ausrüstung durch neue ersetzt worden. Für das kommende Jahr sei nun die Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans zusammen mit dem Bevölkerungsschutz- und Katastrophenschutzbedarfsplan vorgesehen.
Rm Joest bittet um Unterlagen zur Freistellung von der Verpflichtung durch die Bezirksregierung und fragt, wann die letzte Inventur stattgefunden habe.
Rm Noltemeyer (B‘90/ Die Grünen) bittet um Informationen zu den Rechtsgrundlagen für die drei unterschiedlichen Bedarfspläne und erkundigt sich nach Veränderungen im Schutzziel.
Herr Aschenbrenner verweist bezüglich der Inventur auf den Jahresbericht, in dem alle Informationen hierzu enthalten seien. Bezüglich der Fortschreibung von Schutzzielen gebe es keine Veränderungen. Jeder Bedarfsplan habe eine eigene Rechtsgrundlage. Die Konzeption zum weiteren Vorgehen bei den Planungen könne bis Februar vorgelegt werden. Leider konnten nicht alle beschlossenen Immobilienprojekte (z.B. Neubau Technikzentrum) aus dem Brandschutzbedarfsplan 2012 – aufgrund anderer Prioritätensetzung – realisiert werden.
Rm Joest bittet um eine Sitzungsunterbrechung zwecks fraktionsinterner Beratung zum weiteren Vorgehen hinsichtlich des Beschlussvorschlags.
Sitzungsunterbrechung von 17:03 - 17:11 Uhr
Die Fraktion FDP/Bürgerliste hält den Antrag aufrecht. Rm Joest bittet noch einmal, zu Protokoll, um die Information der Bezirksregierung zur Möglichkeit der Verschiebung der Fortführung des Brandschutzbedarfsplans. Weiterhin kritisiert sie, dass eine Pflichtaufgabe hier seit mehreren Jahren nicht erfüllt wurde.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, Fraktion Die Linke+ und Fraktion Die Fraktion-Die Partei bei Enthaltung der AfD-Fraktion, ab.
zu TOP 4.2.12
Tierschutzfonds
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 26247-22-E1)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Beschlussvorschlag der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 08.11.2022 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten um Beratung und Empfehlung des folgenden Antrags für eine abschließende Beratung und Beschlussfassung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 15. November 2022:
Beschlussvorschlag:
Die im Haushaltsjahr 2022 noch nicht verausgabten Mittel für den Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 34 (Tierschutzfonds für Tierschutzprojekte) werden für folgende Projekte umgewidmet:
1. Für die Überarbeitung des Konzepts des Tierschutzzentrums Dortmund, um auf die stetig wachsenden Herausforderungen besser reagieren zu können, erhält das Tierheim Dortmund bzw. die Sport- und Freizeitbetriebe insgesamt 20.000 Euro. In einem ersten Schritt sollen hierzu Herausforderungen identifiziert und mögliche Lösungsschritte analysiert werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss einen Verfahrensvorschlag zur Mittelverwendung i.H.v. 20.000 € (Zeitplanung, Zweck) zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Für die Anschaffung und den Bau von 3 Taubenschlägen erhält der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. insgesamt 30.000 €. Der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. schlägt hierfür geeignete Standorte vor, die dann von der Verwaltung geprüft und anschließend den entsprechenden Bezirksvertretungen abschließend zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Begründung
Mit dem Tierschutzfonds soll künftig das ehrenamtliche Engagement für den Tierschutz gefördert werden. Vereine, Schulen, Unternehmen oder Einzelpersonen sollen ab 2023 beim zuständigen Fachbereich einen Antrag auf Erstattung ihrer Ausgaben stellen. Mit dem Dortmunder Tierschutzfonds sollen die vielen Ehrenamtlichen, die sich vor Ort für den Tierschutz engagieren, finanziell unterstützt werden, da ihnen für ihre Arbeit zum Teil hohe Kosten entstehen. Für den Tierschutzfonds sind bereits seit 2022 im Haushalt Mittel in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Mit dem vorliegenden Antrag wird der Haushaltsbegleitbeschluss für die Mittel im Jahr 2022 umgewidmet.
Taubenhaus: Durch die Taubenhäuser sollen mittelfristig die Taubenpopulation im Stadtgebiet und damit einhergehende Gebäudeschäden verringert werden. Das Prinzip: Die Vögel finden in dem Haus Unterschlupf und hinterlassen dort ihren Kot. Um die Population zu reduzieren, werden die Eier regelmäßig gegen Gipseier ausgetauscht. Der Tierschutzverein Groß-Dortmund hat sich zur Umsetzung des Projekts bereit erklärt.
Überarbeitung Konzept Tierschutzzentrum: Über 1.000 Tiere werden jährlich im Dortmunder Tierschutzzentrum bzw. Tierheim aufgenommen. Viele Tiere werden gefunden, aber nicht wieder abgeholt. Steigend ist die Zahl von Tieren, die zur Notpflege abgegeben werden, sowie die Zahl der Welpen, die illegal im Ausland gekauft wurden. Sie haben oft keine Impfungen oder ungültige Gesundheitszertifikate und müssen aus tierseuchenrechtlichen Gründen in Quarantäne genommen werden. Mit einer Überarbeitung des Konzepts des Tierheims soll ein neues tragfähiges Konzept erstellt werden, das auf stetig wachsende Herausforderungen wie den Welpenhandel und die Zunahme der Abgabetiere besser reagieren kann. …“
Rm Goosmann (SPD) wünscht einen Bericht über die Durchführung und den Erfolg der Projekte.
Rm Brenker (B`90/ Die Grünen) formuliert eine Änderung des Antrags im letzten Satz: „Der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. schlägt hierfür geeignete Standorte vor, die dann von der Verwaltung geprüft werden. Bezüglich der Standorte sind die entsprechenden Bezirksvertretungen zu beteiligen.“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der Fraktion B´90/Die Grünen einstimmig bei einer Enthaltung (AfD) in folgender, abgeänderter Fassung zu.
Die im Haushaltsjahr 2022 noch nicht verausgabten Mittel für den Haushaltsbegleitbeschluss Nr. 34 (Tierschutzfonds für Tierschutzprojekte) werden für folgende Projekte umgewidmet:
1. Für die Überarbeitung des Konzepts des Tierschutzzentrums Dortmund, um auf die stetig wachsenden Herausforderungen besser reagieren zu können, erhält das Tierheim Dortmund bzw. die Sport- und Freizeitbetriebe insgesamt 20.000 Euro. In einem ersten Schritt sollen hierzu Herausforderungen identifiziert und mögliche Lösungsschritte analysiert werden. Die Verwaltung wird gebeten, dem Ausschuss einen Verfahrensvorschlag zur Mittelverwendung i.H.v. 20.000 € (Zeitplanung, Zweck) zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Für die Anschaffung und den Bau von 3 Taubenschlägen erhält der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. insgesamt 30.000 €. Der Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. schlägt hierfür geeignete Standorte vor, die dann von der Verwaltung geprüft werden. Bezüglich der Standorte sind die entsprechenden Bezirksvertretungen zu beteiligen.
4.3 Überweisungen anderer Gremien
zu TOP 4.3.1
Haushaltsbegleitbeschluss; Gestaltung Stromkästen
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2022
(Drucksache Nr.: 25689-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 02.11.2022 vor:
„… zu TOP 5.12
Haushaltsbegleitbeschluss; Gestaltung Stromkästen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 25689-22)
Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 16.12.2021 folgenden Antrag
beschlossen:
Gestaltung von Stromkästen
Illegale Schmierereien an Stromkästen im ganzen Stadtgebiet sorgen für ein unsauberes
Stadtbild. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemeinsam mit der DEW21 die
Stromkästen im Stadtgebiet künstlerisch zu gestalten – sofern dies noch nicht geschehen ist.
Die Bezirksvertretungen sollen zur Auswahl der Motive nach Möglichkeit einen
Kunstwettbewerb in den ortsansässigen Schulen initiieren. Für die Umsetzung stellt der Rat
der Stadt Dortmund jeder Bezirksvertretung im Haushaltsjahr 2022 einen Betrag von 10.000
Euro zur Verfügung. Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden gab die Anregung, dass die Bezirksvertretungen lokale Institutionen (Schulen,
Vereine, etc.) und Gruppen mit einzubeziehen. Zurzeit laufen Gespräche mit den Betreibern
der Verteilerkästen. Die Gestaltung der Kästen muss nach den Kriterien der Betreiber
erfolgen.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck hatte in der letzten Sitzung ihren Unmut geäußert, dass sie
nicht vorab informiert wurde. Sie will nicht der Weisungsempfänger eines Ausschusses sein.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck hat den Antrag des Rates zur Gestaltung von
Stromkästen zur Kenntnis genommen. Sie wird sich an der Durchführung nicht
beteiligen, da sie einstimmig der Meinung ist, nicht als Weisungsempfänger, sondern als Entscheidungsträger in Aktion zu treten. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung der BV Aplerbeck zur Kenntnis.
zu TOP 4.3.2
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022
(Drucksache Nr.: 25188-22)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 10.11.2022 vor:
„zu TOP 10.1
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes
"Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung vom 04.11.2022 vor:
…der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis und stimmt dem dort enthaltenen mündlichen Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion DIE FRAKTION DIE PARTEI und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wie folgt zu:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt die Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten über den 31.10.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.
Weiterhin nimmt der AFBL den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:
- siehe Beschlussvorschlag -
Zudem liegt dem Rat der Stadt folgende/r Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom
08.11.2022 (Drucksache Nr.: 26256-22-E1) zu „Mehr Sicherheit für die Dortmunder City“ vor:
„… die Attraktivität einer Stadt bemisst sich in besonderer Weise am Reiz ihrer Innenstadt. Umso wichtiger ist es, dass sich die Menschen in der Dortmunder City zu jeder Tages- und Nachtzeit sicher fühlen können. Mehr Sicherheit für die Dortmunder City ist eine vielschichtige
Daueraufgabe. Viele, völlig unterschiedliche Faktoren beeinflussen unser Sicherheitsgefühl im
Herzen unserer Stadt. Dunkle Ecken, einsame, verlassene Orte in der City stören unser
Sicherheitsempfinden ebenso wie möglicherweise Menschenansammlungen auf den Wegen des Stadtgartens oder gehäufte Berichte über Gewaltdelikte in der Kampstraße.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund um Beratung und
Beschlussfassung folgenden Antrages:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, für die Dortmunder City eine ständige „Sicherheitskonferenz“ ins Leben zu rufen. Die Sicherheitskonferenz soll regelmäßig
zusammenkommen, um die Sicherheitssituation in der City zu analysieren, Defizite zu identifizieren und in gemeinsamer Abstimmung den besten Weg für mehr Sicherheit in der Dortmunder City zu erörtern und gemeinsam zu beschreiten. Die „Sicherheitskonferenz“ sollte so zusammengesetzt sein, dass sie alle Beteiligten, wie Polizei, Stadt, Politik, Vertreter des City-Handels, der Gastro- und Kulturszene, der Hilfseinrichtungen und der Kirchen einbindet. Die Verwaltung legt dem Rat zur nächsten Sitzung am 15. Dezember 2022 ein entsprechendes Konzept zur Beschlussfassung vor.
2. Der Aktionsplan „Angsträume City“ ist auf diese Weise fortlaufend zu aktualisieren. Dem Rat und den zuständigen Ausschüssen wird halbjährlich Bericht erstattet.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.
Rm Wallrabe (CDU) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zur Empfehlung des AFBL hinsichtlich der Verlängerung der Beauftragung des privatwirtschaftlichen Sicherheitsdienstes.
Rm Goosmann (SPD) zeigt sich erstaunt über den kurzfristig von der CDU-Fraktion eingebrachten Zusatz-/Ergänzungsantrags. Er erinnert an den Konsens, dass Fachdiskussionen in den Ausschüssen geführt werden. Auch sieht er in dem Antrag Parallelen zu einem Antrag den seine Fraktion zwei Tage zuvor im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöÖAB) gestellt hat und der dort von der CDU-Fraktion abgelehnt wurde. In der Sache sieht er gemeinsame Ziele, diese hätten aber bereits im Fachausschuss besprochen werden können. Der nun vorliegende Antrag
enthält für ihn Klärungsbedarf. Daher beantragt er die Überweisung in den ABöOAB.
OB Westphal weißt mit Blick auf den Antrag darauf hin, dass es seit vier Jahren eine Sicherheitskonferenz gibt.
Rm Schlösser (Die Partei) sagt, es würden gerade neue Angsträume geschaffen. Und zwar für Obdachlose, die auf Sicherheitsdienste träfen. Diese Personen verfügen über keinen geschützten Raum. Aus eigener Beobachtung schildert er den Umgang mit Obdachlosen.
Rm Beckmann (B‘90/Die Grünen) hält den Antrag der CDU-Fraktion für überdenkenswert, es müssten aber weitere Frage diskutiert werden. Einerseits ist die Konstellation zu existierenden Gremien zu betrachten, andererseits aber auch, ob die Innenstadt isoliert zu betrachten ist. So müssten ggf. Auswirkungen auf andere Stadtteile in den Blick genommen werden. Auch der Blick in andere Städte sei wichtig. Sowohl Fachgruppenbildung als auch die Auswahl der Teilnehmer*innen ist wichtig.
Rm Mader (CDU) stellt hinsichtlich des Antrags seiner Fraktion die Sorgen der Menschen in den Vordergrund. Er stellt heraus, dass der Antrag auf die Sicherheit in der Innenstadt zielt. Die Situation von Obdachlosen, wie von Rm Schlösser vorgetragen, sei –wenn auch berechtigt– aber nicht Antragsinhalt. Einen Anspruch auf Gewaltfreiheit haben alle Menschen, in Wohnquartieren wie auch in der Innenstadt. Mit der Diskussion des Antrags im ABöOAB ist die CDU-Fraktion einverstanden.
Die Vertragsverlängerung mit dem Sicherheitsdienst ist aus Sicht des Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) richtig. Den heute vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion kritisiert er und vermutet, eine gute Berichterstattung sei das Ziel. Denn zunächst sei Sicherheit auf der Straße eine Sache der Polizei und des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Erfolgten Anpassungen bei der Sicherheitskonferenz, müsste dies auf Grundlage einer ganzheitlichen Betrachtung unter Beachtung von Wechselwirkungen geschehen. Den Antrag in der aktuellen Form lehnt er ab.
Rm Kowalewski (Die Linke+) wünscht sich für die Ausschussdiskussion, dass die aktuelle
Sicherheitskonferenz mit dem Antrag der CDU-Fraktion verglichen wird, um mögliche fehlenden Aspekte zu identifizieren. Positiv im CDU-Antrag sieht die Fraktion Die Linke+ die Idee, die Sicht der Hilfsorganisationen künftig zu berücksichtigen. Dann könnte auch Obdachlosigkeit, Drogenkriminalität oder Kriminalität aus dem Bereich des Rechtsextremismus in die Überlegungen einfließen. Neben Repression gibt es weitere Instrumente. Die „Dortmund Guides“ seien z.B. ein probates Mittel.
Rm Dr. Suck (CDU) macht hinsichtlich der Ausschussberatung darauf aufmerksam, dass die
Beteiligung der Politik im Antrag explizit formuliert sei. In der neu eingerichteten Kampstraßenrunde und der bisherigen Sicherheitskonferenz sei die Politik nicht berücksichtigt.
OB Westphal erläutert, die aktuelle Sicherheitskonferenz finde unter Beteiligung von Polizei,
Bundespolizei, Staatsanwaltschaft, alle Bereichen der Verwaltung zum Thema „Hilfe“ sowie des KOD statt. Inhaltlich gehe es um die Sicherheitslage in der gesamten Stadt. Die sich dort ergebenden Schwerpunkte würden, wie im Falle der Kampstraße, vertieft. Bisher wurde unter Beachtung des Grundsatzes der Vertraulichkeit für die Politik ein abgestuftes Verfahren gewählt. Vertreter*innen aus der Politik werden jedoch informiert.
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand zum
Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes „Angsträume City“ zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vom 23.05. bis einschließlich 31.10.2022 befristeten Einsatz eines privaten Sicherheitsdienstes mit einer Präsenz von Montag bis Samstag (19 bis 23 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen (15 bis 23 Uhr) im Stadtgarten zur Kenntnis. Die Beauftragung der Verwaltung erfolgte aus dem bestehenden Rahmenvertrag.
3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die bisher geplanten Veranstaltungen im Stadtgarten zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke+ und Die Partei sowie gegen die Stimme des Rm Gülec (BVT) und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der Empfehlung des AFBL folgend die Verlängerung der Beauftragung des privaten Sicherheitsdienstes für den Stadtgarten über den 31.10.2022 hinaus bis zum 31.03.2023.
Der Rat der Stadt überweist den Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 08.11.2022 einstimmig in den ABöÖAB. …„
Der TOP wird zusammen mit TOP 4.2.8 und TOP 5.5.1 unter TOP 4.2.8 behandelt (s.o)
Über den Antrag wird nicht abgestimmt.
5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung
zu TOP 5.1.1
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25946-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/ Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben.
zu TOP 5.1.2
Abschlussbericht zum Antrag der Fraktion B`90/ Die Grünen "Situation von Geduldeten - Dialog Flüchtlingshilfe"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20928-21-E4)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Abschlussbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
- unbesetzt –
5.3 Feuerwehr
zu TOP 5.3.1
Maßnahmen zur Sicherstellung des regelhaften Rettungsdienstes der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25905-22)
Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 08.12.2022 vor:
zu TOP 3.16
Maßnahmen zur Sicherstellung des regelhaften Rettungsdienstes der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 25905-22)
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Vorlage an den Fachausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Rm Beckmann (B‘90/ Die Grünen) weist auf die rot gekennzeichneten Bereiche auf S. 8 hin. Diesbezüglich sei lediglich für den Bereich Gartenstadt eine Maßnahme geplant, nicht jedoch für den ebenfalls roten Bereich Sölde und er fragt nach dem Grund für die Priorisierung. Weiterhin erkundigt er sich, ob die Politik am Verfahren zur Standortwahl beteiligt wird.
Rm Goosmann (SPD) fragt, ob bereits bekannt sei, ob für den neuen Standort eine Bestandsimmobilie zur Verfügung steht.
Herr Aschenbrenner (FB 37) begründet die Priorisierung des Handlungsfeldes Gartenstadt mit höheren Einsatzzahlen in diesem Bereich. Für den neuen Standort in der Gartenstadt hoffe man, auch im Hinblick auf eine zeitnahe Umsetzung, ein bestehendes freies Objekt für Rettungswache und Leitstelle umnutzen zu können. Nähere Informationen könne er aufgrund des Verfahrensstandes nicht mitteilen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung des Rettungsdienstbedarfsplans 2018 die aktuell umzusetzenden Maßnahmen.
zu TOP 5.3.2
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst 2022 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26037-22)
Dr. Neumann (B`90/ Die Grünen) verweist auf § 3 Abs. 3 (Härtefallregelung) und fragt, wann diese Regelung greife und wie hoch der Ausfall durch diese Fälle sei.
Herr Aschenbrenner (FB 37) erklärt, es handele sich hier um Fälle, in denen davon auszugehen sei, dass der Aufwand der Beitreibung der Gebühren größer sei, als die zu erwartenden Einnahmen. Er sagt zu, zur nächsten Sitzung entsprechende Zahlen vorzulegen.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beiliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.
zu TOP 5.5.1
Sachstand zum Haushaltsbegleitbeschluss zur Entwicklung eines Aktionsplanes "Angsträume City"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25188-22-E5)
Zu dem Sachstandsbericht liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vor:
„… die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um einen kurzen Bericht zu den Sicherheitskonferenzen in den Stadtbezirken in der Sitzung am 13. Dezember 2022. Dabei sollen unter anderen folgende Fragen beantwortet werden:
- Welche Stadtbezirke waren bisher beteiligt und werden noch beteiligt werden?
- Warum wurde Politik nicht über die Durchführung informiert? Wird dies bei zukünftigen Veranstaltungen erfolgen?
- Wie wurden die teilnehmenden / eingeladenen Personen ausgewählt?
- Wie hoch waren die Teilnehmer*innenzahlen bei den bisherigen Veranstaltungen?
- Werden auch die Mitglieder der Bezirksvertretungen Gelegenheit bekommen, ihre Expertise einzubringen? …“
Der TOP wird zusammen mit TOP 4.2.8 und TOP 4.3.2 behandelt.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.
zu TOP 5.5.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 25817-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 31.08.2022 zur Kenntnis.
zu TOP 5.5.3
Wirkungsmonitor 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 26071-22)
Rm Brenker (B´90/ Die Grünen) fragt, wie sich der extreme Anstieg bei der Zahl von Beratungen für Opfer von rechtsextremer Gewalt erklärt.
StR Dahmen sagt die Beantwortung der Frage durch die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie zu.
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 5.5.4
Novellierung des "Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24738-22)
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung den bestehenden „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ mit folgenden Aufwendungen in den Haushaltsjahren
HJ 2023 100.000,00 Euro
HJ 2024 100.000,00 Euro
HJ 2025 50.000,00 Euro
auf Basis einer wissenschaftlichen Untersuchung zu novellieren. Die Finanzierung erfolgt im Amtsbudget des Fachbereichs 01 unter Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen.
6 Mitteilungen des Vorsitzenden
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Friedrich-Wilhelm Weber Rüdiger Schmidt Andrea Jenks
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
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