über die 13. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates
am 17.03.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 13:00 - 13:06 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
OB Sierau
Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU
SPD
Rm Krause
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter
Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski
AfD
Rm Garbe
FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
b) Verwaltung:
OAR Pompetzki
Herr Güssgen
7.1 Errichtung des „Gebundenen Ganztags“ an der Paul-Dohrmann-Förderschule zum Schuljahr 2016/17
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03403-16)
7.2 Umsetzung des Vorhabens "was geht! rein in die Zukunft in Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03358-15)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Entgeltordnung für die Erhebung von Verpflegungsentgelten in Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund; Erhöhung der Verpflegungsentgelte ab dem 01.08.2016 um jährlich 2%
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03664-16)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.0 Direktvergabe von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03847-16)
9.1 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen und Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13) für das Grundstück Grävingholzstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02638-15)
9.2 Feststellung des Jahresabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03368-16)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -
9.3 DOGEWO21: Änderung der Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03630-16)
9.4 Übernahme einer Bürgschaft für die Revierpark Wischlingen GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03606-16)
9.5 Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Deusenberg (Huckarde) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03659-16)
9.6 - Entwürfe der Jahresabschlüsse 2015 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate und des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung
- Erhöhung des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags durch den Jahresfehlbetrag 2015 des Sonderhaushalts Grabpflegelegate
- Zuführung des Jahresüberschusses 2015 des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zur allgemeinen Rücklage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03702-16)
9.7 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW - Stand des gemeinderechtlichen Genehmigungsverfahrens und daraufhin erforderliche Änderungen des Vertragsentwurfs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03824-16)
9.8 Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft SHDO Service GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03886-16)
9.9 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Mitbestimmung im fakultativen Aufsichtsrat und Anpassung des Gesellschaftsvertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03990-16)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03175-15)
11. Anfragen
- unbesetzt -
Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Baran benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte
und
10.2 Vorläufige Gewährung von Zuwendungen für die sogenannte Gruppe "NPD/Die Rechte im Rat der Stadt Dortmund" aufgrund des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) vom 25.02.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03987-16)
zu erweitern.
Ferner schlug OB Sierau vor, den Tagesordnungspunkt
3.7 Klimaschutz Dortmund
von der Tagesordnung abzusetzen, da ein im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hierzu beschlossener Prüfauftrag zunächst abzuarbeiten ist.
Zudem schlug OB Sierau vor, den Tagesordnugspunkt
von der Tagesordnung abzusetzen, da die Ausschüsse Bauen, Verkehr und Grün sowie Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, die Befassung in ihre jeweils nächsten Sitzungen geschoben haben.
Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig gebilligt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.02.2016
Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 18.02.2016 wurde einstimmig genehmigt.
2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203 - Adelenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 03.02.2016; IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03756-16)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 50. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 281 -Klöcknerstraße- , zugleich Änderung des Bebauungsplanes
Hom 246 – Hohle Eiche –
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen; Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 50. Änderung des FNP und zum Bebauungsplan Hom 281; Feststellungsbeschluss; Satzungsbeschluss; Beschluss zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages; Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03567-16)
Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 01.03.2016 vor:
Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 281 vorgebrachten Anregung geprüft und beschließt, der unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage aufgeführten Anregung nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
- Der zweite Absatz unter Punkt 7 der Beschlussvorlage entfällt.
- Punkt 7 der Beschlussvorlage wird wie folgt ergänzt:
Während der in der Zeit vom 19.10.2015 bis 19.11.2015 durchgeführten öffentlichen Auslegung ist folgende auszugsweise wiedergegebene Anregung vorgetragen worden:
(Das Original der Stellungnahme der Bezirksregierung Arnsberg liegt während der Sitzungen der Gremien aus).
Bezirksregierung Arnsberg als Höhere Landschaftsbehörde, Dezernat 51, Postfach,
59817 Arnsberg
Die Höhere Landschaftsbehörde hält weiterhin die bereits im Rahmen der Behördenbeteilung vorgebrachten Bedenken hinsichtlich der Nachnutzung der Fläche des Schwesternwohnheims zu wohnbaulichen Zwecken aufrecht. Die wohnbauliche Nutzung im südwestlichen Bereich des Bebauungsplans wird als Auskragung in den Wald angesehen. Die Behörde schlägt vor, dass die in der Örtlichkeit durch das Schwesternwohnheim bereits vorhandene bauliche Nutzung aufgegeben und die Fläche des Schwesternwohnheimes dem Wald zugeschlagen wird.
Nach Auffassung der Höheren Landschaftsbehörde sollte auf das westliche Baufenster im Baugebiet WA 2 verzichtet werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Planung sieht lediglich eine wohnbauliche Nutzung der Grundstücke vor, die bereits seit vielen Jahren baulich durch das ehemalige Krankenhaus und das Schwesternwohnheim genutzt wurden. Das westliche Baufenster im Baugebiet WA 2 befindet sich auf Höhe der westlichen Gebäudekante des Schwesternwohnheims. Durch den Bebauungsplan erfolgt somit keine neue Auskragung der Wohnbebauung in den Wald. Die bereits durch das Schwesternwohnheim vorhandene westliche Siedlungskante wird übernommen. Die geplante Wohnbebauung löst keine zusätzliche Beanspruchung von Waldflächen aus. Gleichzeitig wird durch die Änderung des Flächennutzungsplanes die Darstellung des Waldflächenanteils erhöht.
Aktuell ist der Wald im Flächennutzungsplan als Bestandteil der Gemeinbedarfsfläche dargestellt.
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes ist vorgesehen, den Bereich des Krankenhauses
als Wohnbaufläche darzustellen und den daran angrenzenden Wald als Waldfläche. Damit wird die bestehende Situation vor Ort planungsrechtlich gesichert. Die mit dem Bebauungsplan verbleibenden Eingriffe in Natur und Landschaft werden im Rahmen des städtischen Ökokontos „Deuser Wiesen“ nachgewiesen.
Es wird empfohlen, den Anregungen der Höheren Landschaftsbehörde nicht zu folgen.“
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den Masterplan Mobilität in einem kooperativen Verfahren fortzuschreiben.
Die Erstellung erfolgt nicht durch externe Vergabe.
Die Verwaltung wird zudem gebeten, den Bezirksbürgermeistern rechtzeitig vor der Bestandsaufnahme stichwortartig und beispielhaft Hinweise zu geben, welche Beiträge im Sinne des Projektes wichtig sind und durch die Bezirksbürgermeister und Bezirksvertretungen eingebracht werden sollen. Die Fraktionen sollen sich dadurch rechtzeitig eine Meinung bilden können.“
2. DSW21 führt umgehend Gespräche mit den Partnern der US-Lease-Verträge zur beabsichtigten Änderung der Gesellschaftsform.
3. Der Rat fordert die Fortführung der bisherigen Mitbestimmungsregelungen bei DSW21. Durch entsprechende Regelungen werden die Mitbestimmungsrechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf dem gegenwärtigen Niveau erhalten.
5. Punkt 10 der Vorlage wird wie folgt geändert:
„Sofern die EU-Kommission mitteilt, dass die Voraussetzungen der VO (EG) 1370/2007 mit dem mehrpoligen Kontrollmodell nicht zu erfüllen sind oder das Notifizierungsverfahren bis zum 31.12.2017 nicht abgeschlossen wird , ist das Modell einer Holding-GmbH mit Beherrschungsvertrag umzusetzen.“
Begründung:
Die Direktvergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrages an ein Unternehmen setzt unter anderem voraus, dass das Unternehmen eine rechtlich getrennte Einheit ist, über die die zuständige örtliche Behörde eine Kontrolle ausübt, die der Kontrolle über eine eigene Dienststelle entspricht. Dies ist bei einer Aktiengesellschaft wie DSW21 nicht gegeben, da das Aktienrecht dem Vorstand einer AG eine besondere Stellung einräumt und er keinem Weisungsrecht unterworfen ist. Die Gesetzesbegründung im Ersten Modernisierungsgesetz vom 13.7.1999 bewertet diesen Umstand in Hinblick auf die städtische Einflussnahme wie folgt: „Dieses Steuerungs- und Kontrolldefizit steht im Widerspruch zu der von der Gemeindeordnung geforderten aktiven Einflussnahme.“
Aufgrund dieser geringen Steuerungsmöglichkeiten wird nach § 108 Abs. 4 Gemeindeordnung die AG als Gesellschaftsform für ein kommunales Unternehmen lediglich als Ausnahme definiert: Eine Gemeinde kann ein Unternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft nur dann gründen, übernehmen, wesentlich erweitern oder sich daran beteiligen, wenn der öffentliche Zweck nicht genauso gut in einer anderen Rechtsform erfüllt wird oder erfüllt werden kann. Angesichts der Tatsache, dass kommunale Stadtwerke überwiegend als GmbH organisiert sind, kann der öffentliche Zweck auch bei den Dortmunder Stadtwerken in der Rechtsform der GmbH erfüllt werden.
Der gesellschaftsrechtliche Einfluss auf die Gesellschaftsorgane und die Möglichkeit, über die die Gesellschafterversammlung dem Vorstand unmittelbar Weisung zu erteilen, wäre in dem Fall gewährleistet. Damit wäre die Grundvoraussetzung für eine rechtssichere Direktvergabe im Sinne der EU sowie die Delegation der Vorabbekanntgabe und der Finanzierungsverantwortung an den VRR sichergestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 03.03.16 vor:
Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2016 vor:
„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, mit der unten aufgeführten Ergänzung zu Nr. 8 des Beschlussvorschlages, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt:
1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 29.03.2012 (DS-Nr.: 06273-12), 21.03.2013 (DS-Nr.: 08799-13), 17.07.2013 (DS-Nr.: 09526-13) und 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach VOB öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen. Die Stadt Dortmund (FABIDO) kommt als Betreiber ebenfalls in Betracht (siehe (s.) Punkt 3 der Begründung).
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß (gem.) § 87 Absatz (Abs.) 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. dass für die Vergabe des Grundstücks Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) ein entsprechender Mietvertrag zum Betrieb einer TEK für den Eigenbetrieb FABIDO abzuschließen ist, der eine förderfähige Mietfläche in Höhe von 875 m² beinhaltet.
7. für die Anmietung der TEK Ursulastraße (am ehemaligen Sportplatz Holtestraße) die Bereitstellung der erforderlichen Miete zzgl. Nebenkosten ab 2017 (August bis Dezember) in Höhe von anfänglich 41.405,00 €
8. die Aufhebung des Beschlusses vom 21.03.2013, DS-Nr.: 08799-13 für das Grundstück Grävingholzstraße (Punkt 4 Buchstabe h der Begründung des Beschlusses, DS-Nr.: 08799-13); s. Punkt 6 der Begründung dieser Vorlage, mit der Prüfung eines alternativen Standortes für die Elterninitiative „Rumpelwichte e.V“ auf dem Gelände der Graf-Konrad-Grundschule“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN lehnt kreditähnliche Geschäfte nach dem Investorenmodell oder im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft mit Mehraufwand für die zukünftigen Stadthaushalte aus grundsätzlichen Erwägungen ab. Diese Haltung wird durch die Einlassungen der GPA (siehe TOP 2.1) zum Investorenmodell unterstützt.
Nach Einführung der gesetzlichen Verpflichtung mindestens eine Versorgungsquote von
35% zu erfüllen hat unsere Fraktion allerdings als Ergebnis eines Abwägungsprozesses
auch den Kitabauten nach dem Investorenmodell zugestimmt. Die Stadt konnte damit für
Familien mit Kindern die benötigte Anzahl von Kitaplätzen in einem vergleichsweise kurzen Zeitraum zur Verfügung stellen.
Nachdem nun die Versorgungsquote mit nunmehr 32% sich auf den gesetzlich vorgeschrieben Rahmen zubewegt, entfällt allerdings der Sachzwang die vom Rat festgelegte Höhe der Investionskredite durch kreditähnliche Geschäfte zu umgehen und dem Zeitdruck durch Anwendung von unwirtschaftlicheren Modellen nachzugeben – der Druck ist vom Kessel. Daher bitten wir für die vier zur Rede stehenden Kitas den nachfolgenden Ergänzungsantrag zur Abstimmung zu stellen:
Der Rat baut die in der Vorlage 02638-15 beschriebenen neuen Kitas in Eigenregie aus
Mitteln des Kommunalinvestitionspaketes des Bundes.
Begründung
Dortmund befindet sich immer noch in der vorläufigen Haushaltsführung und hat derzeit
keinen genehmigungsfähigen Haushalt. Daher beschränken sich Investitionen auf Maßnahmen zur Erfüllung gesetzlicher Rahmenbedingungen. Der Bau neuer Kitas gehört dazu. Um die Mittel des Bundes angesichts der Haushaltssituation nicht verfallen zu lassen, wurde seitens des Kämmerers im Finanzausschuss ohnehin ausgeführt, dass Kitabauten prioritär durch das Kommunalinvestitionspaket abgearbeitet werden sollten. Leider gibt die aktuelle Vorlage dieses Verfahren nicht wieder und sollte daher wie im vorliegenden Antrag unserer Fraktion geändert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO zur Kenntnis und lässt die Vorlage und den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl mehrheitlich (12 Ja, 1 Nein – Fraktion Die Linke & Piraten) dem Rat der Stadt Dortmund, der Empfehlung der Bezirksvertretung Eving zu folgen.“
Mit der vorliegenden Anpassung des Gesellschaftsvertrages der Westfalenhallen GmbH an gemeinderechtliche Anforderungen wird die Zuständigkeit für die Personalangelegenheiten der Geschäftsführer vom Aufsichtsratspräsidium auf die Gesellschafterversammlung übertragen.
Damit wird § 108 Abs. 5 Ziffer 1 GO NW nachvollziehbar Rechnung getragen.
Gleichwohl sollte der Aufsichtsrat die Kompetenz behalten, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführungen vorzuberaten und Empfehlungen an die Gesellschafterversammlung abgeben zu können, so wie es in vielen anderen städtischen Unternehmen auch üblich ist.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.“
Dies ist aus der Anlage 3 nicht ersichtlich, da in der Veränderungsliste nur die Reduzierung der Landeszuweisung nach dem FlüAG NRW und die damit verbundene Reduzierung der Aufwendungen in gleicher Höhe dargestellt wird.
Neben den Erträgen aus der Landeszuweisung sind auch Erträge aus Benutzungsgebühren für städtische Einrichtungen im Bereich der Flüchtlingshilfen im Haushaltsplan 2016 veranschlagt. Diese bleiben gegenüber der bisherigen Planung unverändert.
Die Darstellung in der Anlage 3 ohne Benutzungsgebühren wurde gewählt, um deutlich darzulegen, dass der Planwert nach Reduzierung der Erträge aus Landeszuweisung nunmehr der aktuellen Gesetzes- und Erlasslage entspricht.
Bei einer Gesamtbetrachtung aller zu berücksichtigenden Erträge und Aufwendungen ergibt sich folgende Darstellung:
![]() | 2016 Plan | 2016 neu | Veränderung |
Erträge aus Landeszuweisungen | -126.611.959,00 € | -65.718.569,00 € | 60.893.390,00 € |
Erträge aus Benutzungsgebühren | -16.863.668,00 € | -16.863.668,00 € | 0,00 € |
Sume Erträge im Bereich Flüchtlingshilfen/-unterbringung | -143.475.627,00 € | -82.582.237,00 € | 60.893.390,00 € |
Aufwendungen | 143.475.627,00 € | 82.582.237,00 € | -60.893.390,00 € |
Saldo Erträge und Aufwendungen | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 80 Abs. 4 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
1. die als Anlage 1 beigefügte und gegenüber der vom Rat der Stadt Dortmund am 10.12.2015 beschlossenen Vorlage 02461-15-E16 in § 1 aktualisierte Haushaltssatzung 2016 sowie
2. die als Anlage 2 beigefügte, im Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzplan enthaltene und gegenüber der vom Rat der Stadt Dortmund am 10.12.2015 beschlossenen Vorlage 02461-15-E16 für das Jahr 2016 aktualisierte Ergebnis- und Finanzplanung
unter Einbeziehung der in der Anlage 3 dargestellten Veränderungen.“
Der Oberbürgermeister Ullrich Sierau | ![]() | Volkan Tevfik Baran Ratsmitglied |
![]() | Matthias Güssgen Schriftführer | ![]() |