Niederschrift (öffentlich)

über die 32. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord
am 02.05.2018
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 104 (Saal)




Sitzungsdauer: 16:00 - 20:05 Uhr


Anwesend:

a) Mitglieder der Bezirksvertretung:

SPD-Fraktion:
Dr. Ludwig Jörder Bezirksbürgermeister
Bilge Baran - entschuldigt -
Gerda Bogdahn
Brigitte Hoffmann Brigitte Jülich
Cüneyt Karadas - entschuldigt -
Gertrud Kuska
Thomas Lichtenberg

CDU-Fraktion:
Marcus Bäckerling ab TOP 7.4
Frank Schlüter
Dorian Vornweg 1. stellv. Bezirksbürgermeister

Fraktion Die Linke & Piraten:
David Grade
Jürgen Smolinski
Cornelia Wimmer

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Mustapha Essati ab TOP 5
Rico Koske

AfD:
Andreas Urbanek

Die Rechte:
Siegfried Borchardt

Parteilos:
Anja Lohmann - entschuldigt -

b) Mitglieder des Rates
---

c) Seniorenbeirat

Frau Kalamajka

d) Integrationsrat

Herr Schaefer

e) Verwaltung

Herr Oberbürgermeister Sierau zu TOP 5
Herr Stadtdirektor Stüdemann zu TOP 5
Herr Stadtrat Uhr zu TOP 5
Herr Stadtrat Lürwer zu TOP 5
Frau Stadträtin Schneckenburger zu TOP 5
Frau Stadträtin Zoerner zu TOP 5
Herr Westphal Geschäftsführer Wirtschaftsförderung Dortmund zu TOP 5
Herr Stadrat Wilde - entschuldigt –
Frau Bonan Projekt Nordwärts
Frau Linnebach Fachbereich Wohnen und Stadterneuerung
Frau Siekmann Ordnungsamt
Frau Böker Bürgerdienste
Herr Nickisch Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Herr Bornkessel Umweltamt
Ubbo de Boer Obmann der Stadt Dortmund für die Nordstadt
Christina Fichtenau 33/GF BV In-Nord
Heike Jürß 33/GF BV In-Nord

e) Gäste

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 32. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord,
am 02.05.2018, Beginn 16:00 Uhr,
Dietrich-Keuning-Haus, Leopoldstraße 50-58, Raum 104 (Saal)






1. Regularien

1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 07.03.2018

2. Einwohnerfragestunde

3. Berichterstattung

4. Eingaben


5. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters

Informationsaustausch mit dem Verwaltungsvorstand
hierzu -> Mündliche Berichterstattung "Nordwärts"

6. Finanzen und Liegenschaften

6.1 Förderantrag AGASCA "Fußball- und Integrationsturnier in Dortmund (FIDO) 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10544-18)

6.2 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)

6.3 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)

6.4 Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09976-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)


6.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

6.6 Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer ("Dialogdisplays"); hier: Standortvorschläge für weitere Rückmeldesysteme
Mitteilung StR Lürwer / Beschluss
(Drucksache Nr.: 01319-15-E19)

7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

7.1 Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10207-18)

7.2 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10330-18)

7.3 Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10342-18)

7.4 Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)

8. Schulen

8.1 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10054-18)

9. Kultur, Sport und Freizeit

10. Kinder und Jugend

11. Soziales, Familie und Gesundheit

11.1 Dortmunder Suchtbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10609-18)

12. Umwelt, Planen und Wohnen

12.1 Repräsentation im Gestaltungsbeirat
- mündliche Berichterstattung Bezirksbürgermeister -

12.2 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Nordmarkt-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10446-18)

12.3 Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einem Lebensmittelmarkt, Münstertraße 1, 44145 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10516-18)

12.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Entwicklung des Hoeschparkes zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Leistungsbild Realisierungswettbewerb

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10674-18)

13. Bauen und Infrastruktur

13.1 Erneuerung von 4 Lichtsignalanlagen (Innenstadt-Nord)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10503-18)

13.2 Ertüchtigung der Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10232-18)

13.3 Erneuerung der LSA 0015 Mallinckrodtstraße / Leopoldstraße (Münsterstraße)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10494-18)

14. Wirtschaftsförderung





15. Anträge

15.1 In Potentiale investieren transkommunales Bündnis für Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich
Gemeins. Antrag zur TO (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, Fraktion B'90/Die Grünen)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09700-17-E2)

15.2 Tempo 30 Oestermärsch
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10822-18)

15.3 Geschwindigkeitskontrollen Beethovenstraße/Schützenstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10824-18)

15.4 Grillen im Fredenbaum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09053-13-E9)

15.5 Begrünung Gleisbett der Linie U41 im Bereich der Innenstadt-Nord
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10836-18)

15.6 Kontrolle und Durchsetzung bestehender LKW-Durchfahrtverbote
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10859-18)

16. Anfragen

16.1 Zuwanderung von Personen aus südosteuropäischen EU-Staaten
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10860-18)

17. Mitteilungen

17.1 Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-; hier: Spezialmarkt WEINverliebt in Dortmund, Zeitraum 21.04. - 22.04.2018 im Depot
Mitteilung Ordnungsamt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10590-18)

17.2 Umsetzungsstand der Maßnahmen "Optimierung der Vegetation im Fredenbaum" und "Attraktive Bepflanzung Beete Schmiedingslust"
Mitteilung StR Wilde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05044-16-E1)


17.3 Vorschlag zur Änderung der Verkehrsführung zwischen Münster- und Schützenstraße
Stellungnahme der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09513-17-E1)

17.4 Überschwemmungen der Uhlandstraße, zwischen Kleist- und Goethestraße
Mitteilung StR Lürwer
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06422-16-E1)

17.5 Gewerbemüll an öffentlichen Abfallbehältern
Mitteilung Stadtkämmerei
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09978-18-E1)

17.6 Baumfällanträge
Mitteilung des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10837-18)


Der Bezirksbürgermeister Herr Dr. Jörder eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest. Ferner weist Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Kuska benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt und um folgende Punkte erweitert:

zu TOP 6.2 Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen;
7. Sachstandsbericht
(Drucksache Nr. 10489-18)





zu TOP 6.4 Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr. 09976-18)
hierzu: Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 20.03.2018 sowie Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 17.04.2018

Neu
TOP 6.7 Kletterspielgerät für die Diesterweg-Grundschule
Beschluss
Drucksache-Nr. 10973-18

Neu
TOP 6.8 Vereins- und Kulturförderung 2018
Förderantrag Verein Train of Hope
Beschluss
Drucksache Nr. 10995-18

zu TOP 7.4 Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
(Drucksache Nr. 10228-18)
hierzu: Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 17.04.2018

zu TOP 12.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Entwicklung des Hoeschparkes zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark – Leistungsbild Realisierungswettbewerb –
Kenntnisnahme
Drucksache-NR. 04600-16

hierzu: Fördermittel für das Funktionsgebäude im Hoeschpark
Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 15.3
aus der Sitzung vom 18.05.2018 (Drucksache-Nr. 04600-16-E2)
sowie TOP 13.4 Erneuerung der LSA 0162 Münsterstraße / Lortzingstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr. 10628-18)
Dringlichkeitsschreiben Herr Stadtrat Lürwer vom 23.04.2018

zu TOP 17.6 Baumfällanträge
Mitteilungen des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
Drucksache Nr. 10837-18)

hierzu: Weitere Baumfällanträge
(Drucksache Nr. 10837-18-E1)

TOP 17.7 Festsetzende Veranstaltung nach Titel IV Gewerbeordnung –GewO-
hier: Veranstaltung „Mittelalterliches Phantasie Spectaculum“;
Zeitraum: 28.04.2018 – 01.05.2018 im Fredenbaumpark
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr. 10894-18)


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 07.03.2018

Die CDU-Fraktion bittet bei der Aufzählung der anwesenden Mitglieder auf Seite 1 der Niederschrift um Korrektur des Vornamens von Herrn Schlüter, richtig ist Frank.

Die Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 07.03.2018 wird einstimmig mit o. g. Korrektur genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde

zu TOP 2.1
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Entwicklung des Hoeschparkes zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Leistungsbild Realisierungswettbewerb
(Drucksache Nr.: 10674-18-E1)

Herr Ingenmey vom Freundeskreis Hoeschpark teilt mit, dass er folgende Punkte bei der Auslobung des Leistungsbildes vermisst, die aus seiner Sicht bei der Bürgerbeteiligung eine Rolle gespielt haben:

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder verweist auf den TOP 12.4.

Frau Linnebach (Fachbereich Wohnen und Stadterneuerung) teilt mit, dass zu den Anmerkungen eine schriftliche Stellungnahme nachgereicht wird und geht in kurzen Stichworten auf die angesprochenen Themen ein.

Der Pächter der DoBo-Villa äußert seinen Unmut dahingehend, dass eine Kündigung des Pachtvertrages nur mündlich mitgeteilt wurde. Er möchte das Pachtverhältnis fortführen.

Frau Linnebach wird die Thematik mit aufnehmen.

3. Berichterstattung

4. Eingaben

5. Angelegenheiten des Geschäftsbereiches des Oberbürgermeisters






zu TOP 5.1
Informationsaustausch mit dem Verwaltungsvorstand

Herr Oberbürgermeister Sierau informiert über wichtige Maßnahmen und Konzepte, die zu einer positiven Entwicklung des Stadtbezirks beigetragen haben und weiterhin beitragen sollen. In diesem Zusammenhang verweist er das Projekt „Nordwärts“.

Frau Bonan berichtet den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord u. a. über die Gründung der IG Bornviertel, der Ideenwerkstatt Bornstraße und der Beleuchtung Münsterstraße.

Herr Oberbürgermeister Sierau und die anwesenden Mitglieder des Verwaltungsvorstandes sowie Vertreter der Verwaltung gehen auf folgende Fragepunkte ein:

1. Umwelt, Planen und Wohnen

1.1 Problemhäuser
1.2 Tore zur Nordstadt

1.3 Masterplan Mobilität

2. Recht, Ordnung, Bürgerdienste und Feuerwehr

Herr Oberbürgermeister Sierau informiert darüber, dass sich der Verwaltungsvorstand sehr häufig mit dem Thema in Bezug auf den Stadtbezirk Innenstadt-Nord befasst.

Frau Siekmann (Ordnungsamt) teilt mit, dass ein weiterer Task-Force-Bericht zur Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord im Juni vorliegen wird. Darüber hinaus wird auf Initiative des Oberbürgermeisters einer zweiter behördenübergreifender Nordstadtbericht (Polizei, Staatsanwaltschaft, Ordnungsamt) vorgelegt.


3. Soziales, Familie und Gesundheit

3.1 Drogenkonsumraum, Café Berta, Hilfsangebote

4. Bauen und Infrastruktur

4.1 Beleuchtung (Abstände von Beleuchtungskörpern)

4.2 Umsetzung von BV-Maßnahmen
5. Schule, Jugend und Familie

5.1 Weiterentwicklung Schullandschaft Nordstadt


Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder unterbricht die Sitzung für 5 Minuten. (19.35 Uhr)

6. Finanzen und Liegenschaften

zu TOP 6.1
Förderantrag AGASCA "Fußball- und Integrationsturnier in Dortmund (FIDO) 2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10544-18)

Die SPD-Fraktion stellt den mündlichen Antrag die beantragten 300,00 Euro aus der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen. Hierüber besteht Konsens.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Antrag des Vereins AGASCA e.V. zur Kenntnis und beschließt mehrheitlich bei 14 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 2 Gegenstimmen (Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte) die Summe von 300,00 Euro aus der Kultur- und Vereinsförderung zur Verfügung zu stellen.



zu TOP 6.2
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10489-18)

Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 18.04.2018
(Drucksache Nr.: 10489-18)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10361-18)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund

Personelle Auswirkungen
Die aus den Brandschutzrückstellungen finanzierten Projekte werden im Rahmen der bestehenden Organisationsstrukturen bearbeitet. Durch dieses Vorgehen entstehen keine personellen Auswirkungen.

Finanzielle Auswirkungen
Zum Stichtag 31.12.2017 bestehen Brandschutzrückstellungen i. H. v. insgesamt
10.167.999,87 €. Für die im Rahmen dieses Sachstandsberichts betrachteten Maßnahmen ergibt sich ein Rückstellungsvolumen i. H. v. 9.971.699,06 €.

In 2016 (Jahresabschluss) bestanden Brandschutzrückstellungen i. H. v. insgesamt
12.479.836,68 €. Für die im Rahmen des Sachstandsberichts betrachteten Maßnahmen ergab sich ein Rückstellungsvolumen i. H. v. 12.231.474,50 €.

Ergänzend dazu stehen Finanzmittel für die Sanierungsbestandteile der „brandschutztechnischen Verkehrssicherung“ unter dem Auftrag 650139014095, Sachkonto 522210, in der Ergebnisrechnung des FB 65 zur Verfügung. Für das Jahr 2017 sind 141.615,00 € im Haushaltsplan eingestellt. Zudem wurden für 2017 zusätzliche Mittel aus 2016 durch übertragene Ermächtigungen i. H. v. 1.000.000,00 € genehmigt.
Die Inanspruchnahme dieser Mittel erfolgte durch Beauftragungen sowie Mittelabflüsse. Die Beauftragungen beliefen sich im Haushaltsjahr 2016 auf 391.000 €. Mittel i. H. v. rd. 1,583 Mio. € wurden verausgabt.
Im Haushaltsjahr 2017 beliefen sich die Beauftragungen auf 56.000 €. Es erfolgten Auszahlungen rd. 510.000,00 €.
Die Beauftragungen sämtlicher Kerngewerke (u.a. Elektro, Trockenbau) erfolgen entsprechend dem regulären Bauprozess und der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation für Hochbaumaßnahmen zu Beginn der Brandschutzsanierung. Dies hat zur Folge, dass die rechtliche Verpflichtung (Beauftragung) bereits zu Beginn der Ausführung vollständig eingegangen wird. Der Mittelabfluss richtet sich hingegen nach dem Bauverlauf und den Bauabschnitten. Damit jedoch die rechtlichen Verpflichtungen eingegangen werden können, müssen höhere
Beträge im Haushalt zur Verfügung stehen, als zunächst abfließen.

Es ist zu beachten, dass sich der Rückstellungssachverhalt. welcher sich auf das Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 bezieht, anders in der Ergebnisrechnung auswirkt. Die Besonderheit resultiert aus den Förderbedingungen, die in dieser Vorlage beschrieben werden.

Weitere Angaben zur finanziellen Abwicklung der einzelnen Brandschutzsanierungen können der Anlage entnommen werden.

Des Weiteren wurden zusätzliche Mittel für die Vernetzung der Schulgebäude im Zuge der Brandschutzsanierungen im Teilfinanzplan des FB 40 unter div. Finanzstellen, jeweils Finanzposition 780.800 bereitgestellt. Die zeitgleiche Durchführung der Maßnahmen zur Brandschutzsanierung und Datenverkabelung ermöglicht baulogistische Synergieeffekte, welche durch die parallele Bauausführung erzielt werden.

zu TOP 6.4
Finanzierung der Sanierung von Flächen der Deutschen Bahn sowie anderer Hoheitsträger und deren Beteiligungsunternehmen aus Mitteln der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09976-18)

Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)



Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2018
(Drucksache Nr.: 09976-18)

Die Fraktion Die Linke & Piraten stellt den mündlichen Antrag, die nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.2018 als Zusatz zur Empfehlung zu beschließen:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:
als Ergänzung des Beschlussvorschlags der Verwaltung bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Die von mehreren Bezirksvertretungen angeregten Sanierungen/Renovierungen/
Verschönerungen maroder Bahngrundstücke mit eigenen (städtischen)
Mitteln sind nachvollziehbar. Sie entsprechen dem dringendem Bedürfnis nach
Verbesserung des Umfeldes und Verhinderung von Angst-räumen, wie sie häufig an
Bahnunterführungen, Tunneln oder schlecht beleuchteten Haltepunkten entstehen.

2. Dennoch stellt der Ausschuss fest, dass es nicht Aufgabe der Bezirksvertretungen sein kann, jahrzehntelange Versäumnisse anderer Hoheitsträger (überwiegend Deutsche Bahn AG) aufzuarbeiten und diese damit aus ihrer Verantwortung zu entlassen. Stattdessen muss nachdrücklich auf den Abbau vorhandener Missstände hingewiesen und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen konsequent nachgehalten und verfolgt werden.

3. Die Verwaltung wird aufgefordert, stadtbezirksweise alle sanierungsbedürftigen
Grundstücke und Gebäude zusammen zu stellen und die Verantwortlichen mit
Nachdruck zur Beseitigung von Schäden sowie einer nachhaltigen Pflege des
Eigentums aufzufordern. Diese Liste ist fortzuschreiben und den zuständigen Gremien regelmäßig zu berichten.

4. Die Verwaltung wird parallel gebeten, im Städtetag eine Initiative zu starten, um
gemeinsam mit anderen Kommunen den Druck auf die Hoheitsträger zu erhöhen, die
ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und Aufforderungen dazu ignorieren.

Begründung:

Bereits zu den aktuellen HH-Beratungen hatte die SPD-Fraktion einen Antrag gestellt, der im AUSW beschlossen worden ist, bei verwahrlosten nicht städtischen Anlagen tätig zu werden und die Eigentümer um Wiederherstellung zu ersuchen.
Da insbesondere die Deutsche Bahn AG sich häufig der Verantwortung entzieht, ihre
Grundstücke und Anlagen in Ordnung zu bringen und zu halten, soll eine Städtetagsinitiative dazu dienen, gemeinsam mit anderen betroffenen Städten und Gemeinden tätig zu werden.

Herr Rm Schmidt erklärte, dass darum bittet, den Antrag der erst als Tischvorlage vorgelegt werden konnte, aufgrund der Kurzfristigkeit als eingebracht zu sehen und weiterzuleiten.
Dem stimmten die Mitglieder des Ausschusses zu.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sieht den Zusatz- Ergänzungsantrag der SDP-Fraktion als eingebracht an.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Vorlage und den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmt dem mündlichen Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten einstimmig zu.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 17.04.2018 zur Kenntnis.

zu TOP 6.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10291-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 – (KIF) in Dortmund zum Stichtag 31.01.2018 zur Kenntnis. zu TOP 6.6
Dynamische Rückmeldesysteme für Verkehrsteilnehmer ("Dialogdisplays"); hier: Standortvorschläge für weitere Rückmeldesysteme
Mitteilung StR Lürwer / Beschluss
(Drucksache Nr.: 01319-15-E19)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Alternative Borsigstraße 45 und stellt hierfür 5.000 Euro zur Verfügung.

zu TOP 6.7
Kletterspielgerät für die Diesterweg-Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10973-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig die Anschaffung eines Balancierparcours anstelle eines Kletterspielgerätes für die Diesterweg-Grundschule.

zu TOP 6.8
Vereins- und Kulturförderung 2018; Förderantrag Train of Hope Dortmund e.V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10995-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Antrag des Vereins Train of Hope Dortmund e.V. zur Kenntnis und beschließt einstimmig eine Förderung in Höhe von 300,00 Euro aus der Vereins- und Kulturförderung zur Verfügung zu stellen.



7. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 7.1
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10207-18)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den in der Anlage beigefügten Rettungsdienstbedarfsplan 2015 (Anlagen 1 und 2) der Stadt Dortmund und dessen Umsetzung sowie die damit verbundenen Veränderungen des Stellenplans und die Aufnahme der daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in den Prozess der Haushaltsplanaufstellung 2019.

Vor Umsetzung der Baumaßnahmen erfolgt eine Beschlussfassung durch den Rat.

zu TOP 7.2
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10330-18)

Die Fraktion Die Linke & Piraten verweist zu der Verwaltungsvorlage auf den Beschluss des Rates
- TOP 10.1 - vom 01.10.2015 (Drucksache Nr. 00909-15-E1), welcher in der Verwaltungsvorlage nicht berücksichtigt worden ist und bittet hierzu um Mitteilung:

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten (Drucksache Nr.: 00909-15-E1) vom 29.09.2015 vor:

„ … wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Ergänzungsantrag:

Die Verwaltung möge prüfen, welche Maßnahmen ergriffen werden können, auch gehörlose Menschen in geeigneter Weise bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen zu warnen. Wir bitten um Informationen in den Fachausschüssen und im behindertenpolitischen Netzwerk.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat einstimmig mit o. g. Anmerkung wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 2. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 719.647,71 € für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt aus dem Teilfinanzplan der Feuerwehr.

Der Beschluss baut auf die Ratsvorlage Drucksache-Nr. 00909-15 vom 01.10.2015 auf.

zu TOP 7.3
Neuorganisation der Bürgerdienste
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10342-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstand zur Neuorganisation der Bürgerdienste zur Kenntnis.
zu TOP 7.4
Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10228-18)

Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
(Drucksache Nr.: 10228-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 17.04.2018 sowie die Ausführungen der Verwaltung zur Umsetzung von Bezirksvertretungsmaßnahmen zur Kenntnis und ist mit Sachstand nicht zufrieden, da keine Verbesserungen erkennbar sind.

8. Schulen

zu TOP 8.1
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10054-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

9. Kultur, Sport und Freizeit

10. Kinder und Jugend

11. Soziales, Familie und Gesundheit

zu TOP 11.1
Dortmunder Suchtbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10609-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Dortmunder Suchtbericht 2017 zur Kenntnis.

12. Umwelt, Planen und Wohnen

zu TOP 12.1
Repräsentation im Gestaltungsbeirat

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung über den Sachstand zur Repräsentation im Gestaltungsbeirat. Es ist notwendig, dass zwei Mitglieder (Repräsentant/in und Vertreter/in) der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord in den Gestaltungsbeirat neu gewählt werden. In diesem Zusammenhang bittet er um Vorschläge zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 27.06.2018.

zu TOP 12.2
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Nordmarkt-Ost"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10446-18)

Die Fraktion Die Linke & Piraten merkt an, dass sie die Vorlage als gut strukturiert und inhaltlich wertvoll erachten.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Nordmarkt-Ost“ zur Kenntnis.

zu TOP 12.3
Nutzungsänderung einer Gaststätte zu einem Lebensmittelmarkt, Münstertraße 1, 44145 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10516-18)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Entscheidung der Verwaltung, die Baugenehmigung für die beantragte Nutzungsänderung mit einer Ausnahme von der seit 19.12.2017 rechtsverbindlichen Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 12.4
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
Entwicklung des Hoeschparkes zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Leistungsbild Realisierungswettbewerb
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10674-18)

Mitteilung Stadtrat Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04600-16-E2)

Folgende Mitteilung von Herrn Stadtrat Wilde (Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) liegt der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis vor:




Die CDU-Fraktion nimmt Bezug auf die Einwohnerfragestunde und betont, dass das private Engagement gewürdigt und wertgeschätzt werden muss.

Die Fraktion Die Linke & Piraten bittet darum, dass die nachfolgenden Anmerkungen der Einwohnerfragestunde zur Aufnahme in das Leistungsbild von der Verwaltung geprüft werden:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt das Leistungsbild zum Realisierungswettbewerb zur Entwicklung des Hoeschparkes zu einem überregionalen Integration-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark mit o. g. Prüfauftrag und die Mitteilung von Herrn Stadtrat Wilde vom 25.04.2018 zur Kenntnis.

13. Bauen und Infrastruktur

zu TOP 13.1
Erneuerung von 4 Lichtsignalanlagen (Innenstadt-Nord)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10503-18)

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder weist auf die korrigierte Zuständigkeit gem. § 41 Abs. 1 i.V.m. § 37 Abs. 1 GO NRW und § 20 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom 01.06.2017, wonach die Bezirksvertretung beschlussfassendes Gremium ist, hin.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig die nachfolgende Vorlage der Verwaltung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt die Erneuerung von vier Lichtsignalanlagen (LSA 0305, LSA 0312, LSA 2042 und LSA 2174) in der Innenstadt-Nord mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 144.300,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen -. Im Einzelnen handelt es sich um Anlagen mit folgender Auszahlung:



LSA 0305 Lortzingstraße - Nordmarkt / Haydnstraße - Stollenstraße

Haushaltsjahr 2019 39.800,00 Euro

LSA 0312 Burgholzstraße / Gut-Heil-Straße – Glückaufstraße

Haushaltsjahr 2019 48.100,00 Euro

LSA 2042 Gneisenaustraße / Feldherrnstraße

Haushaltsjahr 2019 21.900,00 Euro

LSA 2174 Mallinckrodtstraße / Blücherstraße

Haushaltsjahr 2019 34.500,00 Euro

Die Investition in die vier Lichtsignalanlagen bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.774,40 Euro.

zu TOP 13.2
Ertüchtigung der Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10232-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Ertüchtigung der Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.070.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014653 – Brücke Franz-Schlüter-Straße Lastenerhöhung – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2018: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 620.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 350.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2021, in Höhe von 41.324,14 Euro.

zu TOP 13.3
Erneuerung der LSA 0015 Mallinckrodtstraße / Leopoldstraße (Münsterstraße)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10494-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig den nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0015 Mallinckrodtstraße / Leopoldstraße (Münsterstraße) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 100.500,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019 100.500,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 6.254,00 Euro.

zu TOP 13.4
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0162 Münsterstraße / Lortzingstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10628-18)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0162 Münsterstraße / Lortzingstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 101.812,88 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2018 101.812,88 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 6.352,03 Euro.

14. Wirtschaftsförderung

15. Anträge

zu TOP 15.1
In Potentiale investieren transkommunales Bündnis für Chancengerechtigkeit im Bildungsbereich
Gemeins. Antrag zur TO(SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, Fraktion B'90/Die Grünen) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 09700-17-E2)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN):

Der Integrationsrat bittet den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und den
Schulausschuss darüber zu beraten, ob die Möglichkeit besteht, sich mit den
Kommunen der Ruhrgebietsschiene in Verbindung zu setzen, um gemeinsam beim
Land deutliche Investitionen in Bildungseinrichtungen mit über 60%
bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher einzufordern.

Maßnahmen:

Halbierung der Gruppengröße in den Kindertageseinrichtungen.


„Seit Jahren belegen statistische Untersuchungen, dass die Städte und Gemeinden der Ruhrgebietsschiene die Potentiale im Bildungsbereich nicht chancengleich
entwickeln.

zum Schaden der Schüler und Schülerinnen,

Stadtteile

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord unterstützt den Beschluss des Integrationsrates und bittet den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sowie den Schulausschuss sich für den Beschluss des Integrationsrates einzusetzen.

zu TOP 15.2
Tempo 30 Oestermärsch
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 10822-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den Antrag der SPD-Fraktion:

„Auf der gesamten Straße Oestermärsch wird Tempo 30 angeordnet.

Im Bereich der Straße Oestermärsch von der Schmiedestraße bis Borsigplatz ist Tempo 50 angeordnet und im restlichen Straßenbereich Tempo 30. Warum im genannten Teilbereich Tempo 50 erlaubt ist und im restlichen Straßenbereich nur Tempo 30 kann u. a. auch aus ökologischen Gesichtspunkten nicht nachvollzogen werden. Daher soll für den gesamten Straßenbereich der Oestermärsch Tempo 30
angeordnet werden.“

zu TOP 15.3
Geschwindigkeitskontrollen Beethovenstraße/Schützenstraße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 10824-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„Die Bezirksvertretung bittet, im Straßenabschnitt Schützenstraße/Beethovenstraße
Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen und Überschreitungen zu ahnden.

Die Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird in dem o. a. Straßenabschnitt häufig überschritten. Ein besonders krasser Fall ereignete sich am 22.03.2018, als der Fahrer eines PKWs den Kurvenbereich Schützenstraße/Beethovenstraße mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit befuhr. Der PKW überschlug sich und landete auf dem Dach.“





zu TOP 15.4
Grillen im Fredenbaum
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 09053-13-E9)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„Die Verwaltung wird aufgefordert, das bestehende Grillverbot im Fredenbaumpark konsequent durchzusetzen, damit der Fredenbaumpark als ökologischer Ausgleichsraum für die mit Luftverunreinigungen stark belastete Nordstadt erhalten bleibt.

In den vergangenen Jahren konnten die Grillaktivitäten stark gemindert werden. Der verstärkte Einsatz des Sicherheitsdienstes zu Beginn der Saison und dessen Aufstockung an Wochenenden mit zu erwartender starker Frequentierung haben dazu beigetragen. Der Sicherheitsdienst hat außerdem die Besucher an den Zugängen zum Park und auf den Parkplätzen darauf hingewiesen, auf die Mitnahme des Grilllzubehörs zu verzichten.

Leider hat die Stadt Dortmund in diesem Jahr noch keine Sicherheitskräfte eingestellt. Am Sonntag, 08.04.2018 haben erhebliche Grillaktivitäten stattgefunden. Erschwerend kommt hinzu, dass mit Holzscheiden offene Feuer entzündet wurden.“

zu TOP 15.5
Begrünung Gleisbett der Linie U41 im Bereich der Innenstadt-Nord
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 10836-18)

Herr Urbanek (AfD) wird sich der Abstimmung enthalten, da aus seiner Sicht betriebstechnische Gründe dagegensprechen.

Aus Sicht der CDU-Fraktion erzielt der Antrag keine Verbesserung.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Bündnis 90/Die Grünen), 3 Gegenstimmen (CDU-Fraktion) und 2 Enthaltungen (Herr Urbanek/AfD und Herr Borchardt/Die Rechte) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord spricht sich dafür aus, im Rahmen des technisch Möglichen das oberirdische Gleisbett der Linie U41 im Bereich Innenstadt-Nord zu begrünen.

Eine Begrünung von Gleisbetten mit niedrigwüchsigen Grünpflanzen (Gras) ist, wie das Beispiel der Hamburger Straße, zeigt, möglich. Auch bei Unterbrechung der Begrünung im Bereich kreuzender Straßen sowie bei einer möglicherweise zwingenden Aussparung im Bereich von Weichen ergibt sich eine lohnende Fläche. Wie das Foto des Gleisbettes etwas nördlich des Hackländer Platzes zeigt, hat dort möglicherweise schon einmal eine Begrünung bestanden oder aber der Bewuchs hat sich spontan eingestellt.

Eine Begrünung im oberirdischen Bereich der U 41 wäre ein optischer und klimatischer Gewinn in dieser hinsichtlich der Grünanteile wenig begünstigten Zone. Eine Grünfläche ist hinsichtlich ihrer Fähigkeit, Wasser zu binden, dem derzeitigen Schotterbett deutlich überlegen und stellt somit, - vergleichbar der städtischerseits propagierten Begrünung von Flachdächern – einen Beitrag zur Entschärfung von Starkregenereignissen dar.“




zu TOP 15.6
Kontrolle und Durchsetzung bestehender LKW-Durchfahrtverbote
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 10859-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der CDU-Fraktion und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

„Die Bezirksvertretung beauftragt die Verwaltung, geeignete Maßnahmen zu benennen und zu ergreifen, die eine wirksame Kontrolle und Durchsetzung der im Stadtbezirk bestehenden LKW-Durchfahrtverbote gewährleisten. Daraus möglicherweise resultierende personelle und finanzielle Mehrbedarfe sind in die nächstmöglichen Haushaltsplanungen aufzunehmen.

Der Dortmunder Hafen, die Gewerbeansiedlungen entlang der Bornstraße und auf der ehemaligen Westfalenhütte sind überregional bedeutsame Wirtschaftsstandorte und insbesondere für die Dortmunder Nordstadt positive Entwicklungsfaktoren. Ihre Erreichbarkeit für die notwendigen Verkehre ist unbedingt sicherzustellen - eine aufwendige Verkehrsleitplanung trägt dieser Tatsache Rechnung.

Gegenstand dieser Verkehrsleitplanung sind aber auch klar definierte Durchfahrtsverbote für LKW, um die Anwohnerinnen und Anwohner der Nordstadt vor den negativen Effekten des Transportverkehrs bestmöglich zu schützen. Durchfahrtverbote sind jedoch nur so wirksam, wie ihre Einhaltung und Durchsetzung gewährleistet werden. In dieser Hinsicht besteht Handlungsbedarf, beispielsweise werden die Immermann- und Mallinckrodtstraße noch immer regelmäßig von schweren LKW frequentiert.

6. Anfragen

zu TOP 16.1
Zuwanderung von Personen aus südosteuropäischen EU-Staaten
Anfrage zur TO (CDU-Fraktion) / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10860-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der CDU-Fraktion zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:

„- Liegen der Verwaltung Erkenntnisse vor, die einen erneut steigenden
Zuzug von Personen aus südosteuropäischen EU-Staaten in die
Nordstadt belegen?

- Rückt die Dortmunder Nordstadt als Zuzugsziel ggf. auch deshalb erneut
in den Mittelpunkt, weil in anderen Städten, wie bspw. Gelsenkirchen
und Duisburg, verstärkt Maßnahmen im Umgang mit sogenannten
Problemimmobilien getroffen wurden?
- Welche Maßnahmen werden ggf. von Seiten der Stadt Dortmund
getroffen, um die neuerlich zugezogenen Personen an die bestehenden
17. Mitteilungen

zu TOP 17.1
Festzusetzende Veranstaltungen nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-; hier: Spezialmarkt WEINverliebt in Dortmund, Zeitraum 21.04. - 22.04.2018 im Depot
Mitteilung Ordnungsamt / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10590-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die festzusetzende Veranstaltung Spezialmarkt „WEINverliebt in Dortmund“ vom 21.04. – 22.04.2018 im Depot gem. § 68 I GewO zur Kenntnis.

zu TOP 17.2
Umsetzungsstand der Maßnahmen "Optimierung der Vegetation im Fredenbaum" und "Attraktive Bepflanzung Beete Schmiedingslust" vom 25.11.2015
Mitteilung StR Wilde / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05044-16-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Beantwortung von Herrn Stadtrat Wilde vom 12.03.2018 (Anfrage der CDU-Fraktion) zur Kenntnis:

Bezüglich der Umsetzung der im BV-Haushalt für 2016 beschlossenen Maßnahme „Optimierung der Vegetation im Fredenbaum“, mit einem Ansatz von 10.000 € besteht aktuell folgender Sachstand:

Im Rahmen der Bearbeitung der Beete Schmiedingslust wurde festgestellt, dass die historische Umrandung dieser gärtnerischen Anlage bestehend aus einer Kiefernhecke überaltert und abgängig ist. Die Gehölzpflanzung musste im Herbst 2017 komplett entfernt werden. Im Anschluss wurde zur Wiederherstellung der Gehölzumrandung die Beschaffung von 400 Heckenpflanzen durchgeführt. Die Wiederherstellung der Gehölzumrandung der Beete erfolgt als immergrüne schnittverträgliche Eiben- Hecke. Die Durchführung der Pflanzung dieser Hecke erfolgt im Frühjahr 2018.

In Teilen des Fredenbaumpark besteht zudem eine zunehmende Verbuschung. Hier wird aktuell in der Winterperiode 2017/2018 insbesondere im Umfeld der Minigolfanlage und in weiteren Bereichen unerwünschter Aufwuchs entfernt um die Transparenz wiederherzustellen und einer zunehmenden Verschattung entgegenzuwirken sowie bestehende Pflanzungen zu erhalten und zu optimieren.

Bezüglich einer Umsetzung der im BV-Haushalt für 2016 beschlossenen Maßnahme „Attraktive Bepflanzung Beete Schmiedingslust“, mit einem Ansatz von 10.000 € stellt sich der Sachstand wie folgt dar:

Nach Abschluss der Maßnahmenplanung und Ausführungsvorbereitung erfolgte im Frühjahr 2017 die Durchführung der Bodenarbeiten und im Mai 2017 die Pflanzung bodendeckender Rosen und Strauchrosen im Bereich der Beete Schmiedingslust. Im Anschluss wurden die Beete zur Optimierung und Wildkrautvermeidung mit Rindenmaterial abgedeckt. Die Rosenbepflanzung war seinerzeit im Rahmen der Haushaltsberatungen bei einem Besprechungstermin zwischen der Bezirksvertretung und den Bereichen 66/ 5 und 66/ 6 des Tiefbauamtes einvernehmlich abgestimmt worden.

zu TOP 17.3
Vorschlag zur Änderung der Verkehrsführung zwischen Münster- und Schützenstraße
Stellungnahme der Verwaltung / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09513-17-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Beantwortung von Herrn Stadtrat Wilde (Eingabe) zur Kenntnis und bittet um Mitteilung an die Eingeberin:

Der Bereich wurde vor Ort durch die Fachverwaltung überprüft. Die Einrichtung von Einbahnstraßen führt in der Regel zu einer Erhöhung des Geschwindigkeitsniveaus und zu Umwegen. Die entstehenden Umwege belasten die Nachbarstraßen und führen zu einer erhöhten Umweltbelastung.

Da die Fahrbahnbreite der Haydnstraße gegenläufigen Verkehr ohne nennenswerte Behinderung zulässt, wird die Ausweisung einer Einbahnstraße aus verkehrlicher Sicht nicht befürwortet. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens haben die Polizei und das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt die Einrichtung einer Einbahnstraße abgelehnt.

Das angesprochene Einbahnstraßensystem im Kreuzviertel ist nicht vergleichbar, da dort der Straßenquerschnitt deutlich geringer ist.

zu TOP 17.4
Überschwemmungen der Uhlandstraße, zwischen Kleist- und Goethestraße
Mitteilung StR Lürwer / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06422-16-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Beantwortung von Herrn Stadtrat Lürwer (Anfrage der CDU-Fraktion) vom 05.04.2018 zur Kenntnis:

Aus dem o.g. Bereich gibt es keine besonderen Erkenntnisse oder vermehrte Beschwerden. Das Kanalnetz entspricht dem Stand der Technik und wird gemäß den gesetzlichen Vorgaben unterhalten.

Die Reinigung der Sinkkästen obliegt dem Tiefbauamt, aber auch hier gibt es keine
vermehrten Anrufe oder Einsatzbedarfe.

Abschließend biete ich gern an, eventuelle ähnliche Hinweise direkt der Stadtentwässerung zu melden, die Ihnen dafür unter der Telefonnummer 50-24075 oder der E-Mail-Adresse grundstuecksentwaesserung@stadtdo.de> zur Verfügung steht.

zu TOP 17.5
Gewerbemüll an öffentlichen Abfallbehältern
Mitteilung Stadtkämmerei / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09978-18-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den Sachstand Gewerbemüll an öffentlichen Abfallbehältern (Anfrage der SPD-Fraktion) zur Kenntnis:

Unter Berücksichtigung hier vorliegender Stellungnahmen der EDG, des Ordnungsamtes und der unteren Abfallwirtschaftsbehörde (angegliedert beim Umweltamt der Stadt) beantworte ich Ihre Fragestellungen zur Problematik der Gewerbeabfallentsorgung im öffentlichen Raum wie folgt:

Sind der Verwaltung die Zustände bekannt? (Anfrage CDU-Fraktion aus 03/2017)

Es ist der Verwaltung bereits seit längerem bekannt, dass insbesondere an Containerstandorten (zunehmend auch an Straßenpapierkörben und in Baumscheiben) Abfälle unterschiedlichster Art und Herkunft abgelegt werden.

Es lässt sich anhand der vorgefundenen Abfallarten vermuten, dass Gewerbetreibende sowohl Restabfälle als auch Leichtverpackungsmaterialien als auch Verpackungsabfälle aus Pappe
(= Kartonagen) im öffentlichen Raum entsorgen.

Dass in der Nähe von Ablagerungsschwerpunkten ansässige Betriebe an den unerlaubten Abfallablagerungen beteiligt sind, kann vermutet aber nur selten nachgewiesen werden.

Welche Maßnahmen werden unternommen, um eine solche unsachgemäße Nutzung zu unterbinden?
(Anfrage CDU-Fraktion aus 03/2017)

Wird Gewerbemüll – aber auch privater Müll – im öffentlichen Raum, z. B. an Containerstandorten abgestellt, so ist das eine illegale Abfallentsorgung, die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen als Ordnungswidrigkeit geahndet wird.

Zur Eindämmung unerlaubter Abfallablagerungen sind in erster Linie sowohl Mitarbeiter des Ordnungsamtes als auch zwei „Mülldetektive“ der EDG im Einsatz.


Von den uniformierten Einsatzkräften des Ordnungsamtes wird jedes beobachtete Fehlverhalten konsequent geahndet. Dies gilt natürlich auch für unerlaubte Abfallablagerungen, die entweder durch angebotene Verwarngelder noch vor Ort sanktioniert oder – je nach Sachverhalt – über das Umweltamt der Stadt zur Anzeige gebracht werden.
Darüber hinaus nehmen die Mitarbeiter des Ordnungsamtes vor Ort Beschwerden aus der Bürgerschaft entgegen, die anschließend den zuständigen Stellen zur weiteren Bearbeitung übermittelt
werden.

Die „Mülldetektive“ der EDG beobachten verdeckt und gezielt Schwerpunkte unerlaubter Abfallablagerungen und erbringen - zumeist durch Bildaufnahmen - Beweise für die konkrete illegale Abfallentsorgung. Ferner stehen sie für Zeugenaussagen zur Verfügung.
U. a. weil bei den Einsätzen der EDG-Ermittler Verursacher unerlaubter Abfallablagerungen nur über KFZ-Kennzeichen ermittelt werden können, arbeiten Mitarbeiter des Ordnungsamtes bereits seit längerem mit den „Mülldetektiven“ zusammen und unterstützen diese bei Bedarf in ihrer Arbeit, z. B. indem sie die Personalien fußläufiger Verursacher feststellen.

Anfang des Jahres 2018 wurde diese Zusammenarbeit nochmals intensiviert. So wurden in zwei gemeinsamen Überprüfungen Wertstoffcontainerstandorte über jeweils zwei Stunden beobachtet. Dabei wurden insgesamt sieben fußläufige Verursacherinnen und Verursacher von unerlaubten Abfallablagerungen „auf frischer Tat“ ertappt. Die gemeinsamen Kontrollen werden zunächst weiter fortgesetzt.

Im Anschluss an die Verursacher-Feststellung prüft das Umweltamt, ob entsprechende Ordnungswidrigkeiten- und Bußgeldverfahren eingeleitet werden können, die vom Rechtsamt weitergeführt werden.

Der erfolgreiche Abschluss von Ordnungswidrigkeitsverfahren hat sich seit dem Einsatz von zunächst einem, derzeit von zwei Ermittler/n aufgrund der verbesserten Beweislage deutlich erhöht. Gleichwohl kann naturgemäß nur ein Bruchteil der Verursacher unerlaubter Abfallablagerungen ermittelt werden, da eine zeitgleiche und flächendeckende Beobachtung möglichst „rund um die Uhr“ nicht leistbar ist.

Findet beispielsweise eine gezielte Ansprache der Gewerbetreibenden statt? (Anfrage CDU-Fraktion aus 03/2017)

Gewerbetreibende sind nach § 3 der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) verpflichtet, ihre Abfälle (Papier, Glas, Kunststoffe, Metalle ...) getrennt zu lagern, zu befördern und einer Wiederverwendung oder dem Recycling zuzuführen. Mit der Entsorgung (Verwertung) dieser Materialien können die Gewerbetreibenden diverse Anbieter auf dem freien Markt beauftragen. Die Gewerbetreibenden haben darüber hinaus die Verpflichtung, hierüber eine Dokumentation zu führen und diese auf Verlangen vorzulegen. Verstöße gegen diese Pflichten können nach der GewAbfV als Ordnungswidrigkeiten geahndet und mit Bußgeld belegt werden. Die untere Abfallwirtschaftsbehörde ist für die Überprüfung und Beratung der Gewerbetreibenden die zuständige Behörde. Sie überprüft anlassbezogen auch Gewerbetreibende im nahen Umfeld von Containerstandorten. Auch der EDG-Unternehmensverbund füllt den Part der Abfallberatung aus. Im Rahmen der Abfallberatung klären Mitarbeiter des Umweltamtes und der EDG auch Gewerbetreibende über die rechtskonforme Entsorgung von Abfällen auf. So wird das Umweltamt im Rahmen von Betriebsbegehungen beratend tätig, wobei das Augenmerk auf Betriebe gerichtet ist, in denen gefährliche Abfälle anfallen.

Von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, der für die Durchsetzung des satzungskonformen Anschlusses gewerblich genutzter Grundstücke an die Abfallentsorgung zuständig ist, werden im Rahmen von Begehungen Betrieben Möglichkeiten der Abfallentsorgung aufgezeigt. Dies geschieht – wie es dem Aufgabenzuschnitt entspricht - jedoch nur im Bedarfsfall und nicht
flächendeckend.



Handelt es sich möglicherweise um ein strukturelles Problem, weil Gewerbebetriebe über zu
wenig Abfallbehältervolumen verfügen? (Anfrage CDU-Fraktion aus 03/2017)

In der Tat kann vermutet werden, dass auf gewerblich genutzten Grundstücken häufig ein zu geringes Restabfallbehältervolumen vorhanden ist. Allerdings ist es gerade bei den inhabergeführten Betrieben schwierig, das Restabfallbehältervolumen dem tatsächlich anfallenden Abfall anzupassen, da nur wenige dieser Grundstückseigentümer/Betriebsinhaber zur freiwilligen Zusammenarbeit bereit sind und Verwaltungsverfahren eingeleitet werden müssen.

Jedem Hinweis, dass auf einem gewerblich genutzten Grundstück möglicherweise kein ausreichendes Restabfallbehältervolumen zur Verfügung steht, wird nachgegangen. So werden die Betriebsgrundstücke auffällig gewordener Gewerbetreibender auf das dort vorhandene Restabfallbehältervolumen überprüft. Dabei wird allerdings häufig die Erfahrung gemacht, dass das Behältervolumen rechnerisch den Bestimmungen der Abfallsatzung entspricht. Eine Handhabe zur Durchsetzung eines größeren Volumens ist somit nur dann gegeben, wenn die tatsächlich anfallende Abfallmenge eines Betriebes ermittelt werden kann. Diese Ermittlung stößt in der Praxis gerade bei Gewerbetreibenden, die ihre Abfälle im öffentlichen Raum entsorgen, an ihre Grenzen.

Auch ein Verfahren zur Erhöhung des Restabfallbehältervolumens darf aus Gründen der Rechtsstaatlichkeit nicht aufgrund von Vermutungen und Verdachtsmomenten eingeleitet werden. Vielmehr müssen – wie auch bei der Einleitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren – belastbare Beweise für ein nicht ausreichendes Behältervolumen vorliegen. Diese können im Allgemeinen nur durch ein „Erwischen auf frischer Tat“ geliefert werden, z. B. indem ein Zeuge beobachtet, dass jemand mit einer bestimmten Anzahl von Abfallsäcken einen Betrieb verlässt und die Säcke im öffentlichen Raum ablegt. Solche Beobachtungen können jedoch nur selten gemacht werden, da – wie bereits erwähnt – eine Kontrolle von Ablagerungsschwerpunkten oder verdächtiger Betriebe „rund um die Uhr“ durch das Personal der Stadt und der EDG nicht möglich ist.

Hinweise aus der Anwohnerschaft auf einen illegal entsorgenden Gewerbebetrieb können oftmals nicht zur Einleitung eines Verwaltungsverfahrens zu Erhöhung auf das notwendige Abfallbehältervolumen verwendet werden, da ein Großteil der Anwohner aus Angst vor Repressalien anonym bleiben möchte und – wie bereits ausgeführt – das auf dem Betriebsgrundstück zur Verfügung stehende Behältervolumen rechnerisch ausreicht.

Aus den geschilderten Gründen scheitert die Einleitung von Verwaltungsverfahren häufig an der mangelhaften Beweislage.

Wie wird sichergestellt, dass kein Gewerbemüll an öffentlichen Abfallbehältern entsorgt wird? (Anfrage der SPD-Fraktion aus 01/18)

Für die Stadt/EDG besteht im Rahmen der derzeitigen personellen und materiellen Ausstattung keine Möglichkeit, das illegale Ablagern von Gewerbeabfällen gänzlich zu unterbinden.

Ein solcher Erfolg könnte aus hiesiger Sicht nur dann erzielt werden, wenn sämtliche Ablagerungsschwerpunkte rund um die Uhr beobachtet würden, um die Verursacher festzustellen und deren Verhalten zu sanktionieren.
Ggf. ließe sich auch durch eine umfassende und immer wieder durchzuführende Aufklärungsarbeit der ein oder andere Abfallerzeuger zu einer Verhaltensänderung bewegen. Die Erfahrung mit einigen Gewerbetreibenden zeigt jedoch, dass das bisherige Verhalten der illegalen Abfallentsorgung trotz persönlicher Ansprache häufig einfach fortgesetzt wird und gegen entsprechende Bußgeldbescheide
Einspruch eingelegt wird.




Werden bei Verdacht Nachforschungen zur Ermittlung des Verursachers angestellt? (Anfrage der SPD-Fraktion aus 01/18)

Da auch der Verwaltung und der EDG daran gelegen ist, die Verursacher unerlaubter Abfallablagerungen ausfindig zu machen, wird jedem Hinweis so lange nachgegangen, bis ein Ergebnis erzielt wird: Entweder kann kein Verursacher ermittelt werden oder es werden Bußgeldverfahren geführt und grundstücksbezogene Überprüfungen der Abfallentsorgung vorgenommen.

Welche Konsequenzen ergeben sich für die Verursacher? (Anfrage der SPD-Fraktion aus 01/18)
Bei Vorliegen ausreichender Beweise wird von Seiten des Umweltamtes ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet, welches durch das Rechtsamt weitergeführt wird.

Ergeben sich aufgrund vorliegender Hinweise Verdachtsmomente, dass es sich bei dem Verursacher um einen bestimmten Gewerbetreibenden handeln könnte, werden darüber hinaus die abfallwirtschaftlichen Verhältnisse auf dem Betriebsgrundstück überprüft. Allerdings hat diese Maßnahme aufgrund mangelnder Hin- und Beweise bisher nur in Einzelfällen zu einer Erhöhung des Restabfallbehältervolumens geführt.

Welche Vermeidungsstrategien werden angewandt? (Anfrage der SPD-Fraktion aus 01/18)
Zur Vermeidung illegaler Abfallablagerungen werden überwiegend die bereits geschilderten Maßnahmen (Überwachung von Ablagerungsschwerpunkten, Einleitung von Bußgeldverfahren, Erhöhung des Restabfallbehältervolumens) ergriffen.

Ferner wird die flächendeckende Überprüfung von gewerblich und industriell genutzten Grundstücken auf die Vorhaltung rechnerisch ausreichenden Restabfallbehältervolumens fortgesetzt. Dies geschieht stadtweit und ist nicht auf die Nordstadt beschränkt.

zu TOP 17.6
Baumfällanträge
Mitteilung des Tiefbauamtes / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10837-18)
(Drucksache Nr.: 10837-18-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgenden Baumfällanträge zur Kenntnis:
zu TOP 17.7
Festzusetzende Veranstaltung nach Titel IV Gewerbeordnung -GewO-
hier: Veranstaltung "Mittelalterliches Phantasie Spectaculum", Zeitraum: 28.04.2018 - 01.05.2018 im Fredenbaumpark
Mitteilung des Ordnungsamtes / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10894-18)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die festzusetzende Veranstaltung „Mittelalterliches Phantasie Spectaculum“ in der Zeit vom 28.04.2018 – 01.05.2018 im Fredenbaumpark zur Kenntnis.

zu TOP 17.8
Hochwassersicherheit bei Starkregenereignissen
Mitteilung StR Lürwer / Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10079-18-E1)

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Ausführungen von Herrn Stadtrat Lürwer (Anfrage der CDU-Fraktion) zur Kenntnis:

Zunächst darf ich in Erinnerung rufen, dass den politischen Gremien der Stadt, so auch allen Bezirksvertretungen, Ende 2014/Anfang 2015 die „Handlungsstrategie für den Umgang mit Starkregenereignissen“ zur Kenntnis gegeben wurde, vgl. Drucksache Nr. 13974-14. Hier wurden für den Bereich der Stadt Dortmund bereits dargestellt

a) der nachhaltige Umgang mit Niederschlagswasser und
b) der weitere Ausbau des Hochwasserschutzes.

Ihre jetzigen Fragen sind in eben diesem Kontext zu sehen und ich informiere Sie dazu wie folgt:

Die Stadtentwässerung hat zur Identifizierung von Gefahren durch Oberflächenabfluss bei Starkregen eine Fließwegeanalyse für das Stadtgebiet erstellt. Hierbei wurden auf Basis von Höhendaten Senken und maßgebliche Fließwege ermittelt. Diese Fließwegeanalysesteht den städtischen Fachbereichen zur Berücksichtigung bei städtischen Planungen und Prüfungen seit 2016 zur Verfügung. Der Stadtbezirk Innenstadt Nord ist durch seine eher flache Topografie
geprägt von weitläufigen Senken.

Im zweiten Schritt erarbeitet die Stadtentwässerung derzeit eine Oberflächenabflusssimulation. Auf Basis der Fließwegeanalyse werden für ausgewählte Starkregen Wassertiefen und Fließgeschwindigkeiten ermittelt. Die so ermittelten Daten sollen für die weitere Risikobewertung verwendet werden.

Bei der Neuerschließung von Gebieten wie z. B. dem Gelände der Westfalenhütte nimmt die Überflutungsvorsorge einen hohen Stellenwert ein. Anhand von Überflutungsgutachten werden kritische Punkte identifiziert und die geplante Infrastruktur so gestaltet, dass die schädlichen Auswirkungen von Starkregen minimiert werden.

Präventive Maßnahmen sind insbesondere die Schaffung von Flächen, wo das Oberflächenwasser während des Starkregens schadlos zwischengespeichert werden kann, und der Objektschutz von Gebäuden. Die Vermeidung von Schäden bei Starkregen ist daher eine gemeinschaftliche Aufgabe der Stadtverwaltung und der Bürgerinnen und Bürger.




Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer können sich bei Fragen der Grundstücksentwässerung wie Rückstausicherung, Objektschutz bei Oberflächenzufluss und naturnahe Regenwasserbewirtschaftung an die Stadtentwässerung unter der Telefonnummer 50-24075 oder der E-Mail-Adresse grundstuecksentwaesserung@stadtdo.de wenden.





Dr. Ludwig Jörder Gertrud Kuska Christina Fichtenau
Bezirksbürgermeister Mitglied der Bezirksvertretung Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus