über die 32. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch
am 26.06.2018
im Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Domänenstr. 1,
44225 Dortmund
Sitzungsdauer: 14:30 - 17:45 Uhr
Anwesend:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
CDU
Antje Griesbach
Hans-Jürgen Grotjahn
Philipp Haake
Christian John Peter Podszuk ab 14:50 Uhr, zu TOP 2.1, zeitweise
Guido Preuss
Hans Semmler, Bezirksbürgermeister
Ursula Steden
Rose-Marie Wille
SPD
Markus Demtröder
Christel Homann
Mireille Schauer
Volker Schultebraucks
Ulrich Steinmann, stellv. Bezirksbürgermeister
Michael Twardon
Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Susanne Lohse
Anne Lotz
parteilos
Dr. Christa Rogge
Klaus-Werner Schröter abwesend von 17:15 bis 17:20 Uhr zu
b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
Mitglieder des Rates
Inge Albrecht -Winterhoff (SPD)
Detlef Münch (FBI)
c) Verwaltung
Silvia Hollmann-Schiek 33/Hom-BV
Stephanie Meschede 33/Hom-BV
Friedhelm Borgstädt 33/1-Zentrale Dienste
Björn Meder (Wirtschaftsförderung Dortmund-Eigenbetrieb) zu TOP 3.1
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 32. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch,
am 26.06.2018, Beginn 14:30 Uhr,
im Sitzungssaal, Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Hombruch, Domänenstr. 1, 44225 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 24.04.2018
1.5 Festlegung der Sitzungstermine der Bezirksvertretung Hombruch für das Jahr 2019
- Mitteilung der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 11.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11369-18)
2. Einwohnerfragestunde (jeweils maximal 30 Minuten - gegen 14:30 Uhr und 16:30 Uhr)
3. Berichterstattung
3.1 Breitband-Ausbau innerhalb des Stadtbezirkes DO-Hombruch
(s. Beschluss zu TOP 14.8 der 31. BV-Sitzung vom 24.04.2018 gemäß Antrag der CDU-Fraktion vom 09.04.2018)
- Berichterstattung durch eine/-n Vertreter/-in der Wirtschaftsförderung Dortmund (Eigenbetrieb) -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10759-18-E1)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Künstlerische Gestaltung des Treppenhauses der Harkort-Grundschule
- Förderantrag vom 04.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11300-18)
4.2 Anschaffung eines Spielgerätes auf dem Spielplatz des Gartenvereins "Zur Quelle" e.V.
- Förderantrag vom 17.05.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11306-18)
4.3 Finanzielle Unterstützung für die Anschaffung eines Rasentraktors für den TuS Barop 1862 e.V.
- Förderantrag vom 11.04.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11308-18)
4.4 Sommerkonzert am 08.07.2018 und Adventskonzert am 09.12.2018 in der St. Clemens-Kirche in Dortmund-Hombruch
- Förderantrag vom 28.05.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11309-18)
4.5 Gefahr durch defekte Zäune und offene Absperrtore an der Emscher im Naturschutzgebiet Bolmke
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 11.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11371-18)
4.6 Bau eines Reiterzentrums zwischen Naturschutzgebiet Bolmke und Kleingartenanlage
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 11.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11372-18)
4.7 Abpfostung der Universitätsstraße zur Verhinderung von Sperrmüllablagerungen
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 11.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11374-18)
4.8 Nutzung des Gehweges im Bereich Krückenweg 112-128 durch Rad- und Motorradfahrer/-innen
- Eingabe aus der Bürgerschaft vom 11.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11390-18)
4.9 Zustand der beiden Hauptwege im Stadtwald Bittermark, beginnend in Höhe der Kreuzung Kirchhörder Straße/Olpketalstraße
hier: Mitteilung von Herrn Stadtrat Ludger Wilde vom 18.04.2018 zu TOP 2.4 "Einwohnerfragestunde" der BV-Sitzung vom 13.03.2018
(s. Beschluss zu TOP 2.4 der 30. BV-Sitzung vom 13.03.2018)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10537-18-E9)
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Sachstand zu den restlichen Haushaltsmittel 2018 der BV-Hombruch
hier: Belegung der Haushaltsmittel mit Maßnahmen
- Mitteilung der Geschäftsführung der BV-Hombruch vom 07.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11323-18)
5.2 Sachstand zu den konsumtiven und investiven Maßnahmen der Bezirksvertretung Hombruch der Jahre 2014-2018
- hier: Auszug aus der Datenbank vom 07.06.2018 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11325-18)
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Geschäftsbericht 2017 des StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.
- Vorlage der Bürgerdienste und der Wirtschaftsförderung Dortmund (Eigenbetrieb) vom 24.04.2018 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10499-18)
7. Schulen
7.1 Abwicklung der aktuellen Förder- und Kreditprogramme im Bereich der Schulinfrastruktur; Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" zum Stand: 30.04.2018
- Vorlage des Fachbereichs Liegenschaften, des Schulverwaltungsamtes und der Städt. Immobilienwirtschaft vom 29.05.2018 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10828-18)
7.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2018/19 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
- Vorlage des Schulverwaltungsamtes vom 16.04.2018 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10816-18)
8. Kultur, Sport und Freizeit -unbesetzt
9. Kinder und Jugend -unbesetzt
10. Soziales, Familie und Gesundheit
10.1 Konzeptionelle Weiterentwicklung des Dortmunder Drogenhilfesystems
- Vorlage des Gesundheitsamtes vom 08.05.2018 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10959-18)
10.2 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
- Vorlage des Sozialamtes und des Gesundheitsamtes vom 02.05.2018 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10897-18)
10.3 Zehn Jahre EU 2-Erweiterung und ihre Auswirkungen auf Dortmund; Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2018
- Vorlage des Dezernates 5 -Arbeit, Gesundheit, Soziales, Sport und Freizeit - vom 15.05.2018 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11011-18)
10.4 Sachstandsbericht Sanierungsfahrplan Seniorenbegegnungsstätten
- Vorlage des Fachbereichs Liegenschaften vom 12.06.2018 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11152-18)
11. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien
11.1 Bauleitplanung; 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hom 285, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs.2 BauGB, V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes, VI. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 285 – südlich Am Rombergpark –
- Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 30.05.2018 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10524-18)
11.2 Zukunftsprogramm Dortmund, hier: Sachstandsbericht Phase I "Analyse und Szenarioerarbeitung"
Überweisung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.04.2018
- Vorlage des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 20.03.2018 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09685-17)
11.3 Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße / Bolmke
- Vorlage des Fachbereiches Liegenschaften vom 29.05.2018 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11034-18)
11.4 Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Parkplatzanlage Hombrucher Straße (nördlich Windthorststraße Nr. 4) in DO-Hombruch
- Vorlage des Tiefbauamtes vom 28.05.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11112-18)
11.5 Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2019
- Vorlage des Tiefbauamtes vom 22.05.2018 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11020-18)
11.6 Auflösung bzw. Verlegung von Containerstandorten
- Vorlage der Stadtkämmerei vom 17.04.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10790-18)
11.7 "Bachbegleitende Fußgänger- und Radwege am Kirchhörder- und Grotenbach und am Rüpingsbach, von der Grotenbachstraße bis zur Wittener Stadtgrenze"
hier: Zusammenfassung der Sitzung des Runden Tischs vom 12.04.2018
(s. Beschluss zu TOP 2.3 der 27. Sitzung der BV-Hombruch vom 07.11.2017)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09485-17-E11)
11.8 Querungshilfe Olpketalstraße - Beschlusserhöhung -
- Vorlage des Tiefbauamtes vom 07.06.2018 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11155-18)
11.9 Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
- Vorlage des Umweltamtes vom 12.06.2018 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11248-18)
12. Personal und Organisation
13. Mitteilungen
13.1 Baumfällanträge des Tiefbauamtes, Technische Dienste Grün/Straße von April 2018 bis Mai 2018
- 1 Rubinie, Behringstraße, Grundschule, Morschungen, Faulstellen, Triebspitzendürre, Sturmschäden/Kronenausbruch/Zwieselanriss, Baum wird gefällt.
- 1 Birke, Auf der Telge 5, ÖWG, Wurzelschäden/angehoben, Sturmschäden/Kronenausbruch/Zwieselanriss, Baum wird gefällt.
Die Unterlagen befinden sich zur Einsicht in der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Hombruch
Kenntnisnahme
14. Anträge und Anfragen
14.1 Förderung der Schulen im Stadtbezirk DO-Hombruch im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung
- Antrag des Bezirksbürgermeisters vom 12.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11358-18)
14.2 Erneuerung von Piktogrammen im Bereich der Bittermark und Parkstandmarkierungen im Crudewagenweg und der Crispinstraße
- Antrag der CDU-Fraktion vom 02.05.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11320-18)
14.3 Austausch des Straßenschildes "Universitätsstraße/Ecke Stockumer Straße"
- Antrag der CDU-Fraktion vom 12.05.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11321-18)
14.4 Fortführung des südwestlichen Gehweges der Hellerstraße, von der Feuerwehr bis zum Beginn des "Rheinischen Esels"
- Antrag der CDU-Fraktion vom 31.05.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11318-18)
14.5 Beschneidung der Grünbepflanzung im Bereich der Schneiderstraße und der Straße Langeloh
- Antrag der CDU-Fraktion vom 06.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11319-18)
14.6 Abflachung der Bordsteine der Verkehrsinseln Kruckeler Straße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 24.05.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11333-18)
14.7 Einbindung des abknickenden, untergeordneten Vogelpothswegs in die Signalanlage der Kreuzung Vogelpothsweg/Otto-Hahn-Staße/Marie-Curie-Allee
- Antrag der SPD-Fraktion vom 24.05.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11334-18)
14.8 Beschilderung und Markierungsarbeiten "Am Beilstück"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 24.05.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11335-18)
14.9 Verbesserung der Querungsmöglichkeit für Fußgänger/-innen im Einmündungsbereich Johannisbergstraße/Kruckeler Straße
- Vorlage der SPD-Fraktion vom 24.05.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11337-18)
14.10 Asphaltierung "Rheinischer Esel"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 11.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11355-18)
15. Abschlussberichte/Sachstandsberichte zu Anträgen und Anfragen
15.1 Beleuchtung des Tunnels am DB-Haltepunkt Bahnhof Tierpark
- Abschlussbericht des Tiefbauamtes vom 09.05.2018 zum Antrag der CDU-Fraktion vom 01.04.2018 -
(s. Beschluss zu TOP 14.3 der 31. BV-Sitzung vom 24.04.2018 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10605-18-E1)
15.2 Fertigstellung (Pflasterung) der Straße "Boverfeld" in Dortmund-Kruckel
- Abchlussbericht des Tiefbauamtes vom 07.06.2018 zum Antrag der CDU-Fraktion vom 28.03.2018 -
(s. Beschluss zu TOP 14.7 der 31. BV-Sitzung vom 24.04.2018)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10627-18-E1)
15.3 Ausstattung des Fußweges von der Straße Langeloh zur Hugo-Sickmannstraße mit einem Handlauf
- Sachstandsfortschreibung des Tiefbauamtes vom 12.02.2018 zum Antrag der CDU-Fraktion vom 07.01.2018 -
(s. Beschluss zu TOP 14.1 der 29. BV-Sitzung vom 06.02.2018)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09955-18-E1)
15.4 Durchführung einer Quartiersanalyse für den Bereich Harkortstraße
- Mitteilung von Herrn Stadtrat Ludger Wilde vom 17.05.2018 zur Nachfrage der SPD-Fraktion-
(s. Beschlüsse zu TOP 14.3 der 28. BV-Sitzung vom 05.12.2017 und TOP 15.7 der 31. BV-Sitzung vom 24.04.2018 zum Antrag der SPD-Fraktion vom 20.11.2017)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09643-17-E2)
15.5 Anbringung eines Regenschutzes an der Bushaltestelle zwischen Wiethagenweg und Am Kämpen
-Mitteilung der DSW21 vom 16.05.2018 zur Nachfrage der SPD-Fraktion -
(s. Beschlüsse zu TOP 14.1 der 4. BV-Sitzung vom 04.11.2014 und TOP 15.4 der 31. BV-Sitzung vom 24.04.2018 zum Antrag der SPD-Fraktion vom 08.10.2014)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14106-14-E3)
15.6 Erstellung eines Radwegekonzepts für den Stadtbezirk DO-Hombruch
- Mitteilung von Herrn Stadtrat Ludger Wilde vom 04.06.2018 zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 21.01.2018 -
(s. Beschluss zu TOP 14.6 der 29. BV-Sitzung vom 06.02.2018)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09989-18-E1)
Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch wird um 14:30 Uhr durch Herrn Bezirksbürgermeister Semmler eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr Bezirksbürgermeister Semmler fest, dass das Gremium ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist. Er wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Komissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Schultebraucks benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Herr Bezirksbürgermeister Semmler schlägt Folgendes vor:
1. Erweiterung der Tagesordnung:
Um TOP 11.10
„Erneuerung von zwei Lichtsignalanlagen in Hombruch/LSA 0268 Kirchhörder Straße/Olpketalstraße“
- Informationsschreiben von Herrn Stadtrat Lürwer zum Beschluss der BV zu
TOP 11.5 der 31. BV-Sitzung vom 24.04.2018 –
-Kenntnisnahme -
2. Ergänzung der Tagesordnung:
zu TOP 11.1
Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde zur „Bauleitplanung; 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark..."
zu TOP 11.3
Empfehlung des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde zur „Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh zur Stockumer Straße/Bolmke“
3. Gemeinsame Behandlung von Tagesordnungspunkten:
TOP 4.6 „Bau eines Reiterzentrums zwischen Naturschutzgebiet Bolmke und Kleingartenanlage“ und TOP 11.3 „Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße“ werden gemeinsam unter TOP 11.3 behandelt.
4. Mündliche Berichterstattung:
TOP 3.1
Zum Tagesordnungspunkt 3.1 „Breitband-Ausbau innerhalb des Stadtbezirkes DO-Hombruch“ wird Herr Björn Meder von der Wirtschaftsförderung Dortmund erwartet.
Die Tagesordnung wird unter Einbeziehung der oben aufgeführten Punkte 1 – 4 einstimmig gebilligt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 24.04.2018
Die Niederschrift über die 31. Sitzung des Bezirksvertretung Hombruch vom 26.06.2018 wird einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.5
Festlegung der Sitzungstermine der Bezirksvertretung Hombruch für das Jahr 2019
- Mitteilung der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 11.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11369-18)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Mitteilung der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Hombruch vom 11.06.2018 zur Kenntnis. Sie beschließt einstimmig die Sitzungstermine für das Jahr 2019.
Terminplanung 2019
Sitzungen der Bezirksvertretung Hombruch
Monat | Sitzungstermin | Antragsschluss | Versand |
Februar 2019 | 05.02.2019 | 21.01.2019 | 23.01.2019 |
März 2019 | 19.03.2019 | 04.03.2019 | 06.03.2019 |
Osterferien 15.04. - 27.04.2019 | ![]() | ![]() | ![]() |
Mai 2019 | 14.05.2019 | 29.04.2019 | 30.04.2019 |
Juni 2019 | 25.06.2019 | 10.06.2019 | 12.06.2019 |
Sommerferien 15.07. - 27.08.2019 | ![]() | ![]() | ![]() |
September 2019 | 17.09.2019 | 02.09.2019 | 04.09.2019 |
Herbstferien 14.10. -26.10.2019 | ![]() | ![]() | ![]() |
November 2019 | 05.11.2019 | 21.10.2019 | 23.10.2019 |
Dezember 2019 | 03.12.2019 | 18.11.2019 | 20.11.2019 |
Weihnachtsferien 23.12.2019 - 06.01.2020 | ![]() | ![]() | ![]() |
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Grundsatzentscheidung zur Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße/Bolmke noch nicht zu treffen. Die Bezirksvertretung Hombruch hat Kenntnis darüber erhalten, dass sich eventuell ein geeigneterer Standort für die Verlagerung des Reiterhofes ergeben könnte. Der Rat wird gebeten, diesen noch nicht untersuchten Standort durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Aus Datenschutzgründen wird der Standort zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich genannt. Er ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung bekannt und der Liegenschaftsverwaltung inzwischen mitgeteilt worden.
Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, erklärt, seine Fraktion könne dem Beschlussvorschlag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler, bis auf den ersten Satz, grundsätzlich zustimmen. Über die Verwaltungsvorlage möchte die Fraktion allerdings abstimmen, da sie die ablehnenden Gründe des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde teile. Die Fläche sei im neu aufzustellenden Landschaftsplan außerdem als Landschaftsschutzgebiet vorgeschlagen. Die Fraktion könne deshalb dem Rat der Stadt Dortmund nicht empfehlen, zu beschließen, die Verlagerung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße seitens der Verwaltung prüfen zu lassen.
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Lohse, erklärt, dass ihre Fraktion die Ausführungen des Sprechers der SPD-Fraktion unterstütze. Sie werde die Vorlage ebenfalls nicht empfehlen. Den Vorschlag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler, allerdings ohne den ersten Satz, könne ihre Fraktion mittragen.
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, erklärt, dass seine Fraktion dem Rat empfehlen werde, der Verwaltung den Prüfauftrag zwecks Verlegung des Dortmunder Reitervereins vom Rabenloh an die Stockumer Straße zu erteilen. Die Verwaltung sollte allerdings seitens des Rates der Stadt aufgefordert werden, den ihr bisher noch nicht bekannten Alternativstandort zu prüfen.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Fachbereiches Liegenschaften vom 29.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 9 Ja-Stimmen (8 x CDU, 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) und 9 Nein-Stimmen (6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x parteilos – Herr Schröter), die Verwaltungsvorlage abzulehnen.
Weiter wird folgender von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler eingebrachte Beschlussvorschlag ohne den ersten Satz einstimmig beschlossen:
„Die Bezirksvertretung Hombruch hat Kenntnis darüber erhalten, dass sich eventuell ein geeigneterer Standort für die Verlagerung des Reiterhofes ergeben könnte. Der Rat wird gebeten, diesen noch nicht untersuchten Standort durch die Verwaltung prüfen zu lassen. Aus Datenschutzgründen wird der Standort zum jetzigen Zeitpunkt nicht öffentlich genannt. Er ist den Mitgliedern der Bezirksvertretung bekannt und der Liegenschaftsverwaltung inzwischen mitgeteilt worden“.
zu TOP 11.4
Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Parkplatzanlage Hombrucher Straße (nördlich Windthorststraße Nr. 4) in DO-Hombruch
- Vorlage des Tiefbauamtes vom 28.05.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11112-18)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes vom 28.05.2018 zur Kenntnis. Sie verfügt gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einstimmig die Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Parkplatzanlage Hombrucher Straße (nördlich Windthorststraße Nr. 4) in Dortmund-Hombruch.
zu TOP 11.5
Straßenverzeichnis als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2019
- Vorlage des Tiefbauamtes vom 22.05.2018 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11020-18)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes vom 22.05.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt im Rahmen des Anhörungsverfahrens dem Rat der Stadt Dortmund eistimmig, den anliegenden Entwurf des Straßenverzeichnisses einschließlich der aufgeführten Änderungen bzw. Ergänzungen als Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) für das Jahr 2019 zu beschließen.
zu TOP 11.6
Auflösung bzw. Verlegung von Containerstandorten
- Vorlage der Stadtkämmerei vom 17.04.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10790-18)
Der stellv. Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Schultebraucks, erklärt, alle Containerstandorte im Stadtbezirk DO-Hombruch sollten seitens der Mitglieder der Bezirksvertretung Hombruch generell überprüft werden. Sie seien häufig überfüllt und vermüllt, weil Gewerbetreibende sie zur Entsorgung nutzen. Für die Wertstoffe aus der Bürgerschaft bliebe zu wenig Platz. Die EDG sollte mehr Mülldedektive einsetzen, um dies zu unterbinden/zu reduzieren.
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, erklärt, dass die Müllcontainer an der Feuerwache in DO-Löttringhausen durch die Erweiterung der Feuerwache nicht auf Dauer wegfallen dürfen. Die Container sollten bei der Planung berücksichtigt werden.
Der Sprecher der SPD-Fraktion, Herr Demtröder, schlägt vor, als Übergangslösung den Containerstandort auf der Schneiderstraße zu erweitern.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Stadtkämmerei vom 17.04.2018 zur Kenntnis. Sie beschließt mit 17 Ja-Stimmen (8 x CDU, 6 x SPD, 2 x Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge) …
1. …die Auflösung des Containerstandortes „Gotthelfstraße/Erbstollen“ sowie
2. …die vorübergehende Verlegung des Containerstandortes Fritz-Kahl-Straße/Ecke Klüsenerskamp“ zum Standplatz „Stockumer Straße gegenüber Haus Nr. 44/Parkbuchten“.
Die Bezirksvertretung bittet weiter um Berücksichtigung der oben aufgeführten Vorschläge/Hinweise.
zu TOP 11.7
"Bachbegleitende Fußgänger- und Radwege am Kirchhörder- und Grotenbach und am Rüpingsbach, von der Grotenbachstraße bis zur Wittener Stadtgrenze"
hier: Zusammenfassung der Sitzung des Runden Tischs vom 12.04.2018
(s. Beschluss zu TOP 2.3 der 27. Sitzung der BV-Hombruch vom 07.11.2017)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09485-17-E11)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die folgende Zusammenfassung der Geschäftsführung der BV-Hombruch vom 20.04.2018 zur Kenntnis.
33/Hom 20.04.2018
„Runder Tisch“ vom 12.04.2018
Thema: „Bachbegleitende Fußgänger- und Radwege am Kirchhörder- und Grotenbach und am Rüpingsbach, von der Grotenbachstraße bis zur Wittener Stadtgrenze“
(s. Beschluss zu TOP 2.3 der 27. Sitzung der BV-Hombruch vom 07.11.2017)
Ort: Sitzungssaal der Bezirksverwaltungsstelle DO-Hombruch, Domänenstraße 1,
44225 Dortmund.
Dauer: 18:00 – 20:00 Uhr
Zusammenfassung des Meinungsaustauschs
Teilnehmer/-innen (insgesamt 40 Personen)
Mitglieder der Bezirksvertretung
Hans Semmler Bezirksbürgermeister
Ulrich Steinmann Stellv. Bezirksbürgermeister
Hans-Jürgen Grotjahn Sprecher der CDU-Fraktion
Antje Griesbach CDU-Fraktion
Volker Schultebraucks Stellv. Sprecher der SPD-Fraktion
Christel Homann SPD-Fraktion
Mireille Schauer SPD-Fraktion
Michael Twardon SPD-Fraktion
Susanne Lohse Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Anne Lotz Stellv. Sprecherin der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Hasan Ilgün Die Linke.
Ratsvertreter/-in
Inge Albrecht-Winterhoff Ratsvertreterin SPD-Fraktion
Detlef Münch Ratsvertreter Freie Bürgerinitiative (FBI)
Emschergenossenschaft
Bernd Möhring
Naturschutzverbände
Dr. Hans-Dieter Otterbein Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.
Bernd Wenske NABU Dortmund
ADFC
Karl-Heinz Kibowski
Siedlergemeinschaften/Bürgerinitiativen
6 Vertreter/-innen der Siedlergemeinschaft Froschloch DO-Hombruch
4 Vertreter/-innen der Bürgerinitiative Rüpingsweg
Örtliche Politik
8 Vertreter/-innen der örtlichen Politik verschiedener Parteien
Verwaltung
Winfried Sagolla Bereichsleiter Mobilität im Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt
Werner Höing Stellv. Leiter des Umweltamtes
Fabian Rips Teamleiter Untere Wasserbehörde –
Umbau Emscher-/Lippesystem im Umweltamt
Britta Perschbacher Landschaftsplanerin im Umweltamt
Fabian Menke Tiefbauamt, Fuß- und Fahrradbeauftragter
Silvia Hollmann-Schiek Geschäftsführerin der Bezirksvertretung Hombruch
Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt die Anwesenden und leitet ins Thema ein. Die Fuß- und Radwegeplanung entlang des Rüpings-, Groten- und Kirchhörderbachs im Rahmen der Gewässerumgestaltungsmaßnahmen der Emschergenossenschaft sei seit vielen Jahren Diskussionsthema bei den politischen Vertreter/-innen, Umweltverbänden, Bürgerinitiativen, Siedlergemeinschaften und anderen Organisationen. Die Handlungsweise der Emschergenossenschaft, die einer Öffnung der Betriebswege zustimmen müsse, beruhe auf dem Abstimmungsgespräch des vergleichbaren Kreises vom 26.11.2011.
Ziel der Veranstaltung sei es, die politisch Tätigen sowie die Vertreter/-innen der verschiedenen Bürgerinitiativen und Siedlerverbände, der Umweltverbände, des ADFC Dortmund, die sich für die Rad- und Wegeführung entlang der Bäche im Dortmunder Süden engagieren, über den neuesten Stand der Planungen für die nächsten Jahre und die schon erfolgten Beschlüsse der Gremien zu informieren.
Danach stellt er die Podiumsteilnehmer/-in vor und informiert über den Ablauf der Veranstaltung:
Tagesordnung
1. Begrüßung und Einleitung durch Herrn Bezirksbürgermeister Hans Semmler
2. Sachstandsbericht des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Wegeverlauf durch Herrn Winfried Sagolla, Bereichsleiter für Mobilität des Stadtplanungsamtes
3. Sachstandsbericht der Gewässeraufsicht zum Stand der Gewässerausbauverfahren durch Herrn Fabian Rips, Teamleiter Untere Wasserbehörde, Umbau Emscher/Lippesystem
4. Sachstandsbericht des städtischen Umweltamtes durch Herrn Werner Höing, stellv. Fachbereichsleiter Umweltamt
5. Diskussion, Fragen und Anregungen
6. Fazit
Herr Semmler bittet Herrn Sagolla, über die seitens des Stadtplanungsamtes geplante Wegeführung zu berichten. Er schlägt vor, mit der Rad- und Fußwegeplanung des Rüpingsbaches/Grotenbaches zu beginnen. Dabei könne der Bereich des Rüpingsbaches zwischen der Brücke „Am Spörkel“ und Grotenbachstraße ausgespart werden, da für diesen Bereich mehrheitlich eine Schließung diese Teilabschnittes bis zum Ende der Legislaturperiode der BV (voraussichtlich September 2020) seitens der BV Hombruch in der Sitzung vom 07.11.2017 unter TOP 11.2 (Drucksache-Nr. 09308-17) beschlossen worden sei.
Anschließend möge er die Planungen für die Wegeführung entlang des Kirchhörder Baches vorstellen. Dazu sei den Mitgliedern der BV-Hombruch am 11.04.2018 eine Mitteilung von Herrn Stadtrat Ludger Wilde per Mail von der Geschäftsführung der BV-Hombruch übermittelt worden. Diese Stellungnahme wird auf der nächsten Sitzung der BV-Hombruch am 24.04.2018 auf der Tagesordnung stehen.
Zu TOP 2: Sachstandsbericht des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes zum Wegeverlauf durch Herrn Winfried Sagolla, Bereichsleiter Mobilität im Stadtplanungsamt
Herr Sagolla erläutert anhand großer Übersichtskarten den Stand der Wegeplanung des Stadtplanungsamtes bzgl. Rüpings-, Groten- und Kirchhörderbach
2.1 Wegeführung Rüpingsbach/Grotenbach
· Nördlich der Menglinghauser Straße
Der Weg entlang des Rüpingsbaches von der Menglinghauser Straße über die Stockumerstraße bis zur Straße „An der Palmweide“ sei für Radfahrer/-innen und Fußgänger/-innen technisch ausgebaut und geöffnet worden. Eine Lücke würde es noch vor der Schnettkerbrücke geben. Die Vorplanung entlang der S-Bahn-Linie 5 sei fertiggestellt. Mit dem Bau könne voraussichtlich Ende 2019 begonnen werden. An der Schnettkerbrücke müsse noch ein Lückenschluss erfolgen. Für diesen Lückenschluss wird eine ehemalige Bahnstraße benötigt. Es handelt sich um ein Teilstück auf dem während der Bauarbeiten an der Schnettkerbrücke eine Baustraße errichtet, nach Beendigung der Bauarbeiten aber leider wieder zurückgebaut wurde. Im Sommer 2015 hat ein Ortstermin mit Vertretern der DB Netz stattgefunden. Eine Zustimmung der Bahn liege trotz mehrfacher Erinnerungen bislang nicht vor.
· Südlich Menglinghauser Straße
Planung Menglinghauser- bis Grotenbachstraße
Die ursprüngliche Planung, die westliche Wegeführung unter Einbeziehung von Grundstücksflächen des dortigen Lennhofes zu realisieren, wurde verworfen, da Unterhaltung und Verkehrssicherungspflicht auf Privatflächen schwierig zu regeln sei. Die östliche Variante habe den Vorzug, so dass zwischen der Straße „Am Spörkel“ und Bramkampsweg der bereits hergestellte Unterhaltungsweg der Emschergenossenschaft genutzt werden könne. Diesem alternativen Ausbau auf der Ostseite habe die Bezirksvertretung Hombruch in ihrer Sitzung vom 19.04.2016 zugestimmt (Drucksache-Nr. 04131-16). Aufgrund der topographisch engen Verhältnisse, besonders an einem Eckgrundstück am Bramkampsweg, könne mit dem Wegebau erst Ende 2019 begonnen werden. Die Umsetzung erfordere einen hohen Planungsaufwand.
Das Teilstück zwischen der Straße Harkortshof bis zur Grotenbachstraße bleibe weiterhin bis zum Ende der Legislaturperiode der BV (voraussichtlich September 2020) nach mehrheitlichem Beschluss der BV- Hombruch der Natur überlassen (s. TOP 11.2 der BV-Sitzung vom 07.11.2017). Als Verbindungsweg dient die parallel nahe zum Rüpingbach verlaufende Straße „Am Spörkel“.
Planung Grotenbachstraße bis zur Stadtgrenze Witten
Auf diesem Teilstück werden für den Rad-/Fußweg überwiegend vorhandene Wirtschaftswege genutzt. Die Straße „Am Spörkel“ kreuzt die Grotenbachstraße und anschließend die Terwestenstraße. Von dort führt der Weg ein Stück parallel zur S 5, um dann nordwestlich abzuschwenken und die dort untertunnelte A 45 in Richtung Hockeneike zu passieren. Nach der A 45 biegt der Weg südwestlich in Richtung Grotenbach und Stadtteil DO-Kruckel ab. Der Weg trifft auf den Grotenbach und verläuft in westlicher Richtung nach Witten weiter. Die schon bestehende Wegeführung sei auf der als Anlage beigefügten Karte als gelbe Linie markiert.
Die Öffnung des Betriebsweges entlang des Grotenbaches für Wanderer/-innen und den Radverkehr von der Grotenbachstraße bis Witten würde eine äußerst kostenintensive Unterquerung der Bahnlinie S 5 im Bereich des Gewässerdurchlasses an der Grotenbachstraße bedingen. Da das Umweltamt einer Öffnung unter Biotop- und Artenschutzaspekten nicht zustimmen könnte, verfolge das Stadtplanungsamt die Untertunnelung der S 5 nicht mehr weiter.
Die auf dem Plan mit einer rot gestrichelten Linie gekennzeichnete alternative Wegeführung wird ebenfalls nicht mehr verfolgt, da eine Unterquerung der A 45 und der S 5 aus vergleichbaren Gründen entfalle.
2.2 Wegeführung entlang des Kirchhörder Baches:
Ein großer Teil der Wegeverbindung, gerade im Oberlauf des Kirchhörder Baches, sei bereits vorhanden. Östlich der Hagener Straße im Zuge der Spissenagelstraße und westlich zwischen Hagener Straße und der Straße „Kirchhörder Berg“ verlaufe ein in Teilen befestigter Waldweg bis zur Straße „Hohle Eiche“.
Nördlich von diesem Teilstück sei aus technischen Gründen, z. B. Überwindung der Bahnlinie, sehr bewegtes Gelände und überwiegend Privateigentümer die Fortsetzung als bachbegleitender Fuß- und Radweg sehr kostenaufwändig. Außerdem müsse Planrecht geschaffen werden.
Seitens der Verwaltung werde eine konfliktärmere Wegeführung verfolgt, die bereits vorhandene Wege im Nahbereich des Kirchhörder Baches nutze. Sie beginne am Kirchhörder Berg, am Rande der offenen Feldflur, 50 – 100 Meter entfernt vom Kirchhörder Bach. Schwenkt dann nach Osten an die Böschungskante der Löttringhauser Bahnstrecke bis zum vorhandenen plangleichen Bahnübergang Klöckner Straße/Notweg. Im Weiteren würde eine Verbindung vom Notweg zum Wegesystem auf dem Gelände des städtischen Seniorenheims „Weiße Taube“ geschaffen. Dann Anschluss an die Schneiderstraße. Jenseits der Schneiderstraße können vorhandene Wege durch die Felder oder die Kleingartenanlage oder verkehrsarme Straßen wie die Mettestraße und Lütgenholthauserstraße die Verbindung zur Löttringhauser Straße herstellen.
Die direkte Wegeführung auf dem Teilstück des Kirchhörder Baches von der Straße Kirchhörder Berg bis zur Schneiderstraße sei aufgrund von Naturschutzaspekten und der Tatsache, dass sich viele Flächen im Privatbesitz befinden, kaum zu realisieren.
Die Öffnung der Betriebswege auf dem Teilstück des Kirchhörder Baches von der Schneiderstraße über die Löttringhauser Straße/Naturbad „Froschloch“ bis zur Einmündung des Kchhörderbachs in den Grotenbach wird nicht mehr weiterverfolgt, da für die Fortführung des Weges die Untertunnelung der S 5 an der Grotenbachstraße erforderlich sei.
Die seitens der Verwaltung verfolgte Wegeführung sei als rote Linie auf dem als Anlage beigefügten Plan des Protokolls gekennzeichnet.
Zu TOP 3: Sachstandsbericht der Gewässeraufsicht zum Stand der Gewässerausbauverfahren durch Herrn Fabian Rips, Teamleiter Untere Wasserbehörde, Umbau Emscher/Lippesystem
· Rüpingsbach
Herr Rips informiert, das Planfeststellungverfahren bzgl. der ökologischen Verbesserung des Rüpingsbachs sei abgeschlossen. Ein Planfeststellungsverfahren sei ein förmliches Verwaltungsverfahren, dessen Ablauf in den §§ 72 – 78 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW geregelt sei. Durch die Planfeststellung werden alle öffentlich-rechtlichen Belange zwischen der Trägerin des Vorhabens – in diesem Fall die Emschergenossenschaft – und die durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt.
· Grotenbach
Die Verwaltungsvorlage des Entwurfes zum Planfeststellungsverfahren „Ökologische Verbesserung des Grotenbachs von km 0,00 bis km 4,70 in Witten Dortmund“ sei schon von der Bezirksvertretung Hombruch am 07.11.2017 und im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 08.11.2017 ohne Änderungsvorschläge zur Kenntnis genommen worden. Dies sei die Voraussetzung für die Untere Wasserbehörde im Umweltamt gewesen, den Beschluss zur Umsetzung der ökologischen Verbesserung des Grotenbachs durch die Emschergenossenschaft zu fassen. Einzelheiten seien der Verwaltungsvorlage zu entnehmen (Drucksache – Nr. 08825-17).
Der Baubeginn für die Umgestaltung sei für das Jahr 2020 geplant. Beendet werden soll die Baumaßnahme im Jahre 2022.
Einer Radwegeverbindung zwischen Wiethagenweg zur Hockeneike unter Berücksichtigung der Anlage einer neuen Brücke über den Grotenbach könne aus wasserrechtlichen Gründen seitens der Unteren Wasserbehörde im Umweltamt nicht zugestimmt werden. Der Grotenbach sei Gewässer sonstiger Ordnung in der Unterhaltungspflicht der Emschergenossenschaft. Um diese Wegeverbindung zu schaffen, sei neben der Querung des Grotenbaches mit einer Brücke auch die Querung des nördlich, parallel zum Grotenbach verlaufenden Feilergrabens erforderlich.
Für den gesamten in Frage kommenden Bereich eines Verbindungsweges werde der Grotenbach laut abgeschlossenem Planfeststellungsverfahren in diesem Bereich aus der vorhandenen Trasse am südlichen Talrand in die Talmitte verlegt. Damit soll der gesamte Talraum als Retentionsraum gestaltet werden, um Hochwasserspitzen abzumindern. Der erforderliche Flächenerwerb für dieses Vorhaben sei von der Emschergenossenschaft bereits abgeschlossen worden. Das bisher vorhandene Brückenbauwerk in Verlängerung des Wiethagenweges werde im Zuge der Umgestaltung abgebrochen. Der gesamte Talraum werde der Hochwasserretention und der natürlichen Entwicklung der Natur zur Verfügung gestellt. Diese Wegebeziehung sei deshalb auch nicht in die Netzplanung zum Radverkehr aufgenommen worden.
Darüber hinaus müsste die angefragte Verbindung als talquerender Weg in Dammlage in den Talraum eingebracht werden, um das Befahren zu ermöglichen. So ein Einschnitt in den für den Hochwasserschutz und die naturnahe Gewässerentwicklung gewidmeten Bereich sei aus wasserrechtlicher Sicht nicht zu rechtfertigen.
· Kirchhörder Bach
Der Kirchhörder Bach sei noch durch einfließendes Eisenocker aus der Bergbautätigkeit in der Vergangenheit belastet. Dies sei allerdings kein Abwasser, sondern Grundwasser. Die Einleitung von Eisenocker sei seitens der Bezirksregierung Arnsberg bis zum Jahre 2031 genehmigt worden. Der Stadt Dortmund sei im Zuge der Zuständigkeitsänderung im Jahre 2007/2008 von der Bezirksregierung die Aufgabe zugefallen, für dieses Problem eine Lösung zu finden. Er hoffe, dass der Gewässerausbauplan im Jahre 2019 festgestellt werden könne. Der Kirchhörder Bach stünde jedoch nicht an erster Stelle auf der Prioritätenliste beim Gewässerumbau.
Zu TOP 4: Sachstandsbericht des städtischen Umweltamtes durch Herrn Werner Höing, stellv. Fachbereichsleiter Umweltamt
Herr Höing erklärt, das städtische Umweltamt sei die Dienststelle, die den Landschaftsplan Dortmund erstelle. Darin werden für das gesamte Stadtgebiet Ziele für den Naturschutz und die Landschaftspflege dargestellt: der Ressourcenschutz für den Boden, das Wasser, das Klima sowie die Luft. Auch der Schutz für die Tier- und Pflanzenwelt sowie für das Landschaftsbild und die naturverbundene Erholung. Der Landschaftsplan stelle eine zukunftsorientierte, nachhaltige Planungsgrundlage und ein Arbeitskonzept für die Stadt dar und fließe als Baustein in den Flächennutzungsplan (FNP) ein. Er sei Leitbild für 10 – 15 Jahre. Ziel sei dabei, die wesentlichen Lebensgrundlagen des Menschen zu sichern, zu erhalten und zu entwickeln. Er sichere den aktuellen Bestand. Alles was darüber hinausginge, müsse vom Umweltamt genehmigt werden. Die Leistungsfähigkeit der Natur müsse gewährleistet bleiben.
Die Offenlegung des neu aufzustellenden Landschaftsplanes Dortmund sei förmlich abgeschlossen. Bis zum Sommer 2018 sollen die Anregungen oder/und Bedenken und Kritik ausgewertet werden. Im Herbst 2018 komme es dann voraussichtlich zum Satzungsbeschluss durch den Rat der Stadt Dortmund. Die BV-Hombruch habe ein Empfehlungsrecht bei der Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund.
Anhand der Grundlagenkarte II aus Juli 2017, Blatt 3, des Landschaftsplanes Dortmund verdeutlicht Herr Höing die Biotopvernetzung. Sie wird dem Protokoll als Anlage beigefügt. Auen und Fließgewässer würden eine Einheit bilden und seien Lebensadern unserer Landschaft. Ihre natürliche Vielfalt mache sie zu Zentren der Biodiversität. Sie seien Keimzellen für biologische Vielfalt. Trotz vieler Verbesserungen gehören Gewässer und Auen weiterhin zu den bedrohten Lebensräumen. Ziel des Umweltamtes sei es, die Biotopvernetzung zu optimieren. Die auf der Karte rot unterlegten Flächen oder Gewässerverläufe seien besonders geschützte Biotope gemäß § 42 LNatSchG NRW/
§ 30 BNatschG.
§ 30 BNatSchG „Gesetzlich geschützte Biotope“
(1) Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, werden gesetzlich geschützt (allgemeiner Grundsatz)
(2) Handlungen, die zu einer Zerstörung oder einer sonstigen erheblichen Beeinträchtigung folgender Biotope führen können, sind verboten:
1. Natürliche oder naturnahem Bereiche fließender und stehender Binnengewässer einschließlich ihrer Ufer und der dazugehörigen uferbegleitenden oder naturnahen Vegetation sowie ihrer natürlichen oder naturnahen Verlandungsbereiche, Altarme und regelmäßig überschwemmten Bereiche,
2. …
Zu diesen gesetzlich geschützten Biotopen gehören große Teilbereiche des Kirchhörder Baches, u. a. auch das Teilstück vom Kirchhörder Berg bis zur Schneiderstraße. Eine Genehmigung für die Wegeführung entlang dieser geschützten Teilstücke werde seitens des Umweltamtes nicht erfolgen. Dieser Bereich sei per Gesetz geschützt.
Zu TOP 5 Diskussion, Fragen und Anregungen
Nach den Sachstandsberichten durch Herrn Sagolla, Herrn Rips und Herrn Höing, eröffnet Herr Bezirksbürgermeister Semmler die Diskussionsrunde.
Einige Anwesende merken an, ohne Unterquerung der S 5 an der Grotenbachstraße oder die Unterquerung der A 45 und S 5 Bahnlinie in Nähe der A 45 erübrige sich die Diskussion über alternative Wegeführungen entlang des Grotenbachs. Auch die Wegeführung oberhalb des Tales über die dortige Böschung könne ihrer Auffassung nach nicht realisiert werden, da die Böschung ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet liege.
Einige Anwesende der Siedlergemeinschaft Froschlosch merken an, aus ihrer Sicht würde dem Aspekt der Biodiversität ein zu hoher Stellenwert beigemessen. Die Umweltbetrachtungen seien überzogen, wenn berücksichtigt würde, dass über den Dortmunder Süden eine große Anzahl von Flugzeugen fliege, Autobahnen und Landstraßen das Gebiet zerschneiden und Industrie sowie landwirtschaftliche Nutzung vorhanden seien. Aus ihrer Sicht sollten die Wege zu einem Naturerlebnispfad gestaltet und für die Allgemeinheit geöffnet werden. Die Gäste des Naturbades „Froschloch“ würden dann geschützt diese Wege zu Fuß oder per Rad ohne Kraftfahrzeugverkehr benutzen. Die Anwohner/-innen des Bades seien dadurch bei schönem Sommerwetter von parkenden Kraftfahrzeugen entlastet. Sie hätten schon rund 1000 Unterschriften gesammelt, die sich für die Öffnung der Wege aussprechen würden. Sie verweisen auf die Aussagen und die angedachte Wegeführung der Sitzung vom 16.01.2011 in vergleichbarer Runde.
Dem wird entgegengehalten, dass sich der Individualverkehr nach Ansicht der Sachverständigen und einiger politischer Vertreter dadurch nicht verhindern lasse. Entscheidungen/Ansichten aus dem Jahre 2011 müssten im Jahre 2018 nicht mehr den neuesten Erkenntnissen bei den verschiedenen Themenfeldern entsprechen. Die Welt habe sich weitergedreht. Aktuell würde die Unterquerung der Bahnlinie S 5 in Höhe der Grotenbachstraße seitens des Stadtplanungsamtes nicht mehr verfolgt, da diese Unterquerung und eine Wegeführung entlang des Grotenbaches durch das Umweltamt nicht genehmigt werde. Der Landschaftsplan stünde dagegen, von den Kosten her ganz abgesehen.
Herr Bernd Wenske vom Naturschutzbund Dortmund (NABU Dortmund) befürwortet die von Herrn Sagolla vorgeschlagenen alternativen Wegeführungen (gelbe und rote Linie auf den beigefügten Karten). Sie schütze in einigen Bereichen die Fließgewässer und sorge gleichzeitig für ein Naturerlebnis der Nutzer/-innen dieses Freizeitweges. Sie seien heute schon in weiten Teilen begeh- und mit dem Rad befahrbar. Hinzu komme, dass die noch nicht optimalen Bereiche in absehbarer Zeit ertüchtigt werden können.
Herr Dr. Hans-Dieter Otterbein, Kreiskoordinator der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. und Vorsitzender des Beirates der Unteren Naturschutzbehörde zeigt sich zufrieden mit der vorgestellten alternativen Wegeführung. Bei der Planung müsse allerdings berücksichtigt werden, dass die Biodiversität in den letzten Jahren aus verschiedenen Gründen erheblich gesunken sei, so z. B. seien die Populationen der Vögel, Insekten und Amphibien dramatisch geschrumpft. Wege an Fließgewässern hätten negative Auswirkungen auf die Natur.
Er verweist weiter auf den oben aufgeführten § 30 BNatSchG. Wenn nach § 30 ausgewiesene wertvolle Biotope angetastet würden, entstünden immense Kosten. Es würde zur Auflage gemacht, identische Ersatzbiotope anzulegen.
Herr Kibowski vom ADFC beklagt, dass die Fertigstellung des noch nicht befahrbaren Teilstückes des Rüpingsweges zwischen der Straße „Am Spörkel“ und dem Bramkampsweg aus seiner Sicht zu lange dauere. Der Fuß- Fahrradbeauftragte der Stadt Dortmund, Herr Fabian Menke sowie Herr Sagolla erläutern das umfangreiche Verfahren bzgl. Grundstücks-problemen, aufwändige Planungen, Ausschreibungen, Abstimmung mit dem Kanalbau, etc. Dies sei mit dem Bau, z. B. einer Querungshilfe, nicht zu vergleichen und brauche seine Zeit.
Es wird die Frage gestellt, ob die vorgestellte Radwegeplanung der Planung des RVR entgegenstünde. Herr Sagolla antwortet, dies könne nicht der Fall sein, da der RVR nichts umsetze, dem die Stadt Dortmund auf Dortmunder Stadtgebiet nicht zugestimmt habe. Er werde dies aber prüfen und als Information nachreichen.
Nachtrag
Die Planung steht nicht im Widerspruch zu den RVR-Planungen. In diesem Bereich ist seitens des RVR keine Wegeführung vorgesehen.
Herr Michael Twardon, BV-Mitglied (SPD), weist darauf hin, im Landschaftsplan stehe nicht, dass dort keine Wege für Fußgänger und Radfahrer durchgeführt werden dürfen. Wenn dies so sei und finanzielle Gründe nicht gegen den Durchstich der S 5 sprechen, sollte die Unterquerung weiter geprüft werden.
Herr Sagolla erklärt, ohne politischen Auftrag würde die Planung des Durchstichs der S 5 in Höhe der Grotenbachstraße vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt nicht verfolgt. Der Landschaftsplan sei dazu eindeutig. Herr Höing informiert, der Landschaftsplan sichere den heutigen Bestand, wie er vorgefunden werde. Die Nutzung des Geländes durch die Öffentlichkeit sei zum Schutze der Natur im Landschaftsplan nicht vorgesehen. Jede Änderung, auch der Durchstich der S 5, sei vom Umweltamt zu genehmigen. Einem entsprechenden Antrag könnte das Umweltamt aufgrund dargelegter Gründe des Biotop- und Artenschutzes nicht zustimmen.
Es wird nachgefragt, ob die Breite der alternativen Wegeführung am Kirchhörder Bach von der Hohlen Eiche bis zur Schneiderstraße ausreiche, um den Weg für Radfahrer/-innen zu ertüchtigen. Dies sei nach Aussage von Herrn Sagolla möglich, da ein Radweg nicht an jeder Stelle drei Meter breit sein müsse. Der Weg könne mit wenigen Eingriffen ausgebaut werden.
Ein politischer Vertreter äußert sich sehr positiv zu der alternativ vorgeschlagenen Wegeführung entlang der Bäche. Es sei eine preiswerte, attraktive, schnell zu verwirklichende Strecke. Sie sollte umgesetzt werden.
Ein weiterer politischer Vertreter, der sich bisher mit weiteren Akteuren für die Wegeführung am Kirchhörder Bach entlang einsetzt, erklärt: Der alternativen Wegeführung könne man sich anschließen. Wichtig sei, dass die Wegeführung von der Bittermark aus betrachtet, nicht unterbrochen werde. Die Naturschutzaspekte seien vorrangig zu berücksichtigen.
Zu TOP 6: Fazit
Herr Semmler fasst die Punkte zusammen, die als Ergebnisse der Sitzung zu erkennen waren:
Durch die ausführlichen Sachstandsberichte seien alle Akteure, die sich für die Renaturierung und Wegeführung entlang der Bäche im Stadtbezirk DO-Hombruch interessieren, auf dem neuesten Stand.
Die alternativ vorgeschlagenen Wegeführungen entlang des Rüpings- und Grotenbachs sowie des Kirchhörder Bachs werden überwiegend als akzeptable Alternative betrachtet. Die dargestellten Naturschutzaspekte seien überzeugend gewesen. Positiv gesehen wird ebenfalls, dass die durchgehenden Alternativstrecken relativ zeitnah und im Verhältnis gesehen zu einer direkten Wegeführung entlang der Bäche kostengünstig umgesetzt werden können.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler bedankt sich bei den Sachverständigen für die informative Berichterstattung und die Beantwortung der Fragen sowie bei den teilnehmenden Personen am „Runden Tisch“ für die rege Beteiligung.
gez.
Silvia Hollmann-Schiek
Anlagen:
- Karte: Wegeführung Kirchhörder Bach
- Karte: Wegeführung Grotenbach/Rüpingsbach
- Karte: Landschaftsplan Dortmund Grundlagenkarte II
zu TOP 11.8
Querungshilfe Olpketalstraße - Beschlusserhöhung -
- Vorlage des Tiefbauamtes vom 07.06.2018 -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11155-18)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes vom 07.06.2018 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün mit 17 Ja-Stimmen (8 x CDU, 6 x SPD, 2 x BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, 1 x parteilos – Frau Dr. Rogge), wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.
zu TOP 11.9
Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen die Bezirksregierung Arnsberg zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011, Teilplan Ost
- Vorlage des Umweltamtes vom 12.06.2018 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11248-18)
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Umweltamtes vom 12.06.2018 zur Kenntnis.
zu TOP 11.10
Erneuerung von zwei Lichtsignalanlagen in Hombruch/LSA 0268 Kirchhörder Straße/Olpketalstraße
- Informationsschreiben von Herrn Stadtrat Martin Lürwer zum Beschluss der BV zu TOP 11.5 der 31. BV-Sitzung vom 24.04.2018-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10415-18-E2)
Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen. Die Tagesordnung wurde um TOP 11.10 erweitert.
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt das Informationsschreiben von Herrn Stadtrat Lürwer vom 11.06.2018 zur Kenntnis.
12. Personal und Organisation
13. Mitteilungen
zu TOP 13.1
Baumfällanträge des Tiefbauamtes, Technische Dienste Grün/Straße von April 2018 bis Mai 2018
- 1 Rubinie, Behringstraße, Grundschule, Morschungen, Faulstellen, Triebspitzendürre, Sturmschäden/Kronenausbruch/Zwieselanriss, Baum wird gefällt.
- 1 Birke, Auf der Telge 5, ÖWG, Wurzelschäden/angehoben, Sturmschäden/Kronenausbruch/Zwieselanriss, Baum wird gefällt.
Die Unterlagen befinden sich zur Einsicht in der Geschäftsstelle der Bezirksvertretung Hombruch
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.
14. Anträge und Anfragen
zu TOP 14.1
Förderung der Schulen im Stadtbezirk DO-Hombruch im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung
- Antrag des Bezirksbürgermeisters vom 12.06.2018 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11358-18)
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt einstimmig folgenden Antrag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler:
Antrag von Herrn Bezirksbürgermeister Semmler vom 12.06.2018:
Tagesordnungspunkt:
Förderung der Schulen im Stadtbezirk DO-Hombruch im Rahmen der Vereins- und Kulturförderung für das Jahr 2018
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch beschließt folgende Förderung der Schulen im Stadtbezirk DO-Hombruch aus HH-Mitteln der Vereins- und Kulturförderung – Transferleistungen für das Jahr 2018 der Bezirksvertretung Hombruch in Höhe von
7.160,00 Euro.
Auflistung der Förderbeträge für Schulen im Stadtbezirk Dortmund-Hombruch:
Nr. | Schulen | Anzahl Schüler/-innen Stand: Schulstatistik Januar 2018 | Betrag in Euro |
![]() | Grundschulen | ![]() | ![]() |
1. | Brüder-Grimm-GS | 205 | 394,00 |
2. | Eichlinghofer-GS | 210 | 397,00 |
3. | Harkort-GS einschließlich Langeloh | 274 | 442,00 |
4. | Kirchhörder-GS | 185 | 380,00 |
5. | Kruckeler-GS | 127 | 339,00 |
6. | Olpketal-GS | 207 | 395,00 |
7. | Ostenberg-GS | 283 | 449,00 |
8. | Schubert-GS | 200 | 390,00 |
![]() | Realschulen | ![]() | ![]() |
9. | Robert-Koch-RS | 531 | 622,00 |
![]() | Gymnasium | ![]() | ![]() |
10. | Helene-Lange-Gymnasium | 1018 | 963,00 |
![]() | Förderschule | ![]() | ![]() |
11. | Mira Lobe Schule | 130 | 341,00 |
![]() | Gesamtschulen | ![]() | ![]() |
12. | GS Brünninghausen | 884 | 869,00 |
![]() | Waldorfschulen | ![]() | ![]() |
13. | Rudolf-Steiner-Schule | 785 | 800,00 |
14. | Georgschule | 184 | 379,00 |