Niederschrift (öffentlich)

über die 35. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 30.01.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:20 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Ulrich Langhorst i. V. für RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Constance Bock i. V. für Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking i. V. für Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Friedhelm Evermann i. V. für Michael Vogt (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Stefanie Brockmann
Yvonne Gambal
Klaus-Peter Haarmann 4/Dez
Andreas Hibbeln

Elisabeth Hoppe
Heiko Just 66/5
Annette Kulozik 52/3
Kordula Leyk

Rainer Siemon
Ingolf Sinn
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz


Jürgen Skaliks 57/FABIDO


4. Gäste

Herr Ewald (Falken Dortmund)
Herr Becker




5. Geschäftsführung

Sabine Weber stv. Birgit Färber



Nicht anwesend waren:

Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 35. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 30.01.2019, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.11.2018


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie 2016-2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13022-18)

2.2 Übernahme der Trägerschaft für die neu geplante TEK Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe KitaConcept gGmbH, Hofaue 37, 42103 Wuppertal.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12404-18)

2.3 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Plätze in der Kindertagespflege (KT) zum 01.08.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13115-19)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Projekt "Kids Courage"
Mündlicher Bericht

3.2 Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

3.3 Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018
(Drucksache Nr.: 12480-18)



3.4 Zwischenbericht zum Masterplan "Digitale Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11869-18)

3.5 Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)

3.6 Aktionskonzept Kinder im Park
Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neubau einer Spielanlage im Westfalenpark

Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018 k /Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12418-18)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Schallschutzmaßnahmen im Regenbogenhaus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10600-18-E1)

4.2 Ombudsstelle im Jugendhilfebereich
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13181-19)

4.3 Pakt für Kinder und Familien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13215-19)

4.4 Qualitätsentwicklung in den Jugendhilfediensten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13216-19)

4.5 Auslandsaufenthalte von Jugendlichen im Rahmen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13217-19)

4.6 Städtisches Streetwork
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13218-19)

4.7 Ausbau der Kinderstuben
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12497-18-E1)

5. Informationen aus den Bezirksvertretungen

6. Mitteilungen des Vorsitzenden


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste und bot Herrn Becker, dem neuen Leiter der Kinder- und Jugendförderung die Möglichkeit sich kurz vorzustellen.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Ortmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder des Ausschusses folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, den Tagesordnungspunkt 3.1 „Projekt Kids Courage“ vor dem Tagesordnungspunkt 2.1 „Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie 2016-2018; Drucksache Nr.: 13022-18“ zu behandeln.

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.11.2018

Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.11.2018 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 3.1
Projekt "Kids Courage"

Herr Ewald von den Dortmunder Falken stellte anhand einer Power-Point-Präsentation (Anlage zum Protokoll) das Projekt Kids Courage vor.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zur Kenntnis.

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.1
Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie 2016-2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13022-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht Netzwerk INFamilie 2016-2018 zur Kenntnis.


zu TOP 2.2
Übernahme der Trägerschaft für die neu geplante TEK Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe KitaConcept gGmbH, Hofaue 37, 42103 Wuppertal.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12404-18)

Herr Gora erklärte, dass Kita Concept der nächste gewerbliche Träger, mit Spezialisierung auf die Beratung von Firmen mit Kitaplätzen sei, der wie befürchtet in Dortmund tätig werden wolle. Es habe bei dem letzten Beschluss zu einem solchen Träger einen Auftrag an die Verwaltung gegeben, zu klären, wie man mit gewerblichen Trägern umgehen wolle. Die Vorlage befasst sich nur mit dem Träger, die Fragen, ob der Träger aus kommunalen Mitteln finanziert werde oder wie die rechtliche Vereinbarung mit dem Betrieb sind, bleibe unklar. Des Weiteren sei es von Interesse, wem die gGmbH gehöre, also wer Gesellschafter sei.

Herr Grohmann bittet darum, die Vorlage zu schieben, da es noch viele offene Fragen gebe und man nicht, wie letztes Jahr, unter Druck entscheiden wolle.

Herr Barrenbrügge ist der Meinung, dass, solange die Verwaltung mit ihrem Prüfauftrag kein Ergebnis habe, die alten Richtlinien gelten und er keinen Handlungsspielraum sehe. Er könne auch nicht nachvollziehen, dass die Vorlage geschoben werden solle, da er befürchte, dass dann die Meldungen für das nächste Kindergartenjahr nicht fristgemäß eingereicht werden könnten.

Herr Langhorst bat um Auskunft, welche Auswirkungen das Schieben der Vorlage habe.

Herr Oppermann merkte an, dass der Träger eine gGmbH sei und man von einer Gemeinnützigkeit ausgehen müsse, was heißt, dass der Betrieb nicht mit einer Gewinnabsicht erfolge. Das grundsätzliche Problem sei, wie man mit solchen Trägern in Bezug auf den Ratsbeschluss von 2011umgehe. Seiner Meinung nach sei der Prüfauftrag an die Verwaltung für die Anerkennung als freier Träger formuliert worden, hier gehe es aber um die Übergabe der Trägerschaft. Dementsprechend müsste der Ausschuss sich fragen, was er wolle und den Antrag erweitern.

Herr Niermann erklärte, dass das Label Gemeinnützigkeit nichts über die Kriterien, die im Ausschuss besprochen wurden aussage. Es wurde u. a. eine Einbindung in die lokalen Netzwerke, möglicherweise eine Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband gefordert. Dieser Träger käme für eine Mitgliedschaft im Paritätischen nicht in Frage, da es eine natürliche Person gebe, die geschäftsführender Gesellschafter sei.

Frau Schneckenburger führte aus, dass die zur heutigen Sitzung vorgelegte
Vorlage der Verwaltung „Übernahme der Trägerschaft für die neu geplante TEK Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe KitaConcept gGmbH“ (DS Nr.: 12404-18) unter dem TOP 2.3. der ebenfalls heute zu behandelnden Vorlage „Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Plätze in der Kindertagespflege (KT) zum 01.08.2019“ (DS Nr.: 13115-19) enthalten ist.
Die Angebotsstrukturen bilden die Grundlage für die bis zum 15.03.2019 vorzunehmende Beantragung der entsprechenden Landesmittel nach dem KiBiz für das Kindergartenjahr 2019/2020 bei der Obersten Landesjugendbehörde. Dementsprechend sei eine Behandlung in der nächsten Sitzung am 27.03.19 nicht möglich, das hieße, dass die 85 Plätze für das folgende Kindergartenjahr verloren seien.
Die KitaConcept gGmbH ist ein anerkannter Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII. Die Anerkennung erfolgte am 08.09.2016 durch den Landesjugendhilfeausschuss des LVR und enthält keine räumliche Begrenzung.
KitaConcept wurde im Jahr 2006 gegründet und begleitet Unternehmen bei der Planung von betrieblichen Tageseinrichtungen für Kinder und ist ebenfalls als Träger von insgesamt 22 Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen und Hessen tätig.
In Dortmund ist der Träger dadurch bekannt, dass er in Kooperation mit der TU und der Fachhochschule Dortmund eine Ferienbetreuung für Kinder organisiert.
Zu dem aktuellen rechtlichen Sachstand erläuterte sie, dass die Rückfrage beim Rechtsamt ergab, dass sich aus §§ 79, 80 SGB VIII ergibt, dass die Träger der öffentlichen Jugendhilfe ihr Planungsermessen fehlerfrei ausüben müssen. Die Nichtberücksichtigung in NRW nach § 75 SGB VIII anerkannter freier Träger außerhalb Dortmunds ohne weitere Begründung stellt einen Fall der Ermessenunterschreitung dar, da der Spielraum bei der Trägerauswahl nicht ausgeschöpft wird. Zudem erachtet das Rechtsamt die Beschränkung auch für zweckwidrig, da das Kita-Angebot ausgebaut und die Trägervielfalt gem. § 3 und 5 SGB VIII gewährleistet werden soll. Für das Rechtsamt ist eine Einschränkung nur auf örtliche Träger bedenklich, weil es den Wettbewerb beschränkt und zu einer Ungleichbehandlung der anerkannten freien Träger führt.

Auf die Frage von Frau Rabenschlag, ob man die Angebotsstrukturen nicht beschließen und die Frage der Trägerschaft später klären könne, antwortete Herr Wawrzynek-Lukaschewitz vom Jugendamt, dass die Vorlage keine Platzhalter enthalten dürfe, sondern trägerscharf beantragt werden müsse.

Herr Rennert wies noch einmal darauf hin, dass es ein großes Defizit an Kitaplätzen gebe. Er würde es auch begrüßen, wenn der Ausbau durch Fabido oder die bewährten freien Träger durchgeführt würde, aber wenn diese nicht in der Lage seien, fände er es sehr bedenklich, wenn 85 Kitaplätze, die dringend benötigt werden aufgrund von Bedenken gegen die Trägerschaft nicht realisiert würden.

Herr Sohn widersprach der Aussage von Herrn Rennert, dass die örtlichen Träger nicht in der Lage seien Kitaplätze zu schaffen, dies habe andere Ursachen.

Herr Grohmann gab seinem Unmut darüber Ausdruck, dass seit dem Beschluss der Einrichtung StepKids, dem man nur widerwillig zugestimmt habe, ein Jahr vergangen sei und es ärgerlich ist, wieder die gleiche Diskussion zu führen. Seinem Befinden nach sei der politische Wille nicht antizipiert worden. Er beantragte eine Sondersitzung vor dem Stichtag 15.03.19 um sich dem Thema ausführlich widmen zu können.

Herr Barrenbrügge erklärte, dass der Träger einen Rechtsanspruch habe und die Stadt Dortmund ein quantitatives Problem an Kitaplätzen, deshalb könne man aus fachlichen Gründen nicht gegen den Träger stimmen. Bei weit über 300 TEK´s in Dortmund wäre dies der 2. kritische Träger, das sehe er prozentual als unkritisch und wäre nicht dafür das Thema zu vertagen, sondern die 85 Kitaplätze im nächsten Kindergartenjahr an den Start zu bringen.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach wies noch einmal darauf hin, dass der Prüfauftrag des Ausschusses, der bis Sommer dieses Jahres abgearbeitet wäre, nur Kriterien für die Vergabe von Trägerschaften bei städt. Grundstücken vereinbare. Dies löse aber nicht das Problem, dass ein Investor ein Grundstück zur Verfügung stellt, auf dem er mit einem Träger der eine Anerkennung nach § 75 hat eine bedarfsgerechte Tageseinrichtung bauen wolle.

Herr Langhorst findet die Diskussion um Qualitätsstandards bei der Trägerauswahl gut und richtig. Da die Prüfung durch die Verwaltung noch Zeit benötige, wäre es für die Zukunft eine Hilfe, er fände es aber schwierig, jetzt auf die 85 Plätze zu verzichten.

Herr Gora erklärte noch einmal, dass er kein Problem mit gewerblichen Trägern habe, es ihm jedoch unverständlich sei, warum ein Unternehmen, dass Gewinne erzielen wolle mit öffentlichen Mitteln gefördert werden sollte.

Frau Schneckenburger nahm Stellung zu der Aussage von Herrn Grohmann bezüglich der vergangenen Zeit. Die Verwaltung habe geprüft, aber bislang keinen rechtssicheren Weg gefunden, um unterschiedliche Finanzierungskonditionen für unterschiedliche Träger aus dem bestehenden Ratsbeschluss abzuleiten und die Verwaltung ist nach § 40 Verwaltungsverfahrensgesetz an rechtmäßiges Handeln gebunden.

Herr Schade-Homann erläuterte rückblickend, dass die freien Träger auf Bitte der Stadt den Ausbau der Tageseinrichtungen mit der Erstattung der Trägeranteile, jedoch auch mit erheblichen Eigenmitteln betrieben haben und zeigte Unverständnis dafür, dass jetzt gewerbliche Träger von diesen Konditionen profitieren.

Herr Grohmann sah noch Beratungsbedarf und bat um Verschieben der Vorlage in eine Sondersitzung, da es keine weitere Sitzung vor dem Stichtag gebe.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt mehrheitlich (gegen die 3 Stimmen der CDU-Fraktion bei 1 Enthaltung der Fraktion B´90/ Die Grünen) ,auf Antrag der SPD-Fraktion, die Vorlage in einer Sondersitzung zu behandeln.


zu TOP 2.3
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Plätze in der Kindertagespflege (KT) zum 01.08.2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13115-19)
Hierzu: Bitte um Stellungnahme des BPN
(Drucksache Nr.: 13115-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 29.01.2019 vor:

….Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.01.2019;
TOP 2.3 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Plätze in der Kindertagespflege (KT) zum 01.08.2019 (Drucksache Nr.: 13115-19); Bitte um Stellungnahme
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
in der Stadt Dortmund werden laut Vorlage derzeit 210 Kinder mit Behinderung in Kindertageseinrichtungen betreut, zusätzlich stehen dieser Personengruppe 98 heilpädagogische Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Ob und inwieweit damit für Kinder mit Behinderung und ihren Familien eine annähernd gute Versorgungssituation besteht, wird nicht deutlich. Zum oben genannten Tagesordnungspunkt bitte ich daher um eine Stellungnahme der Verwaltung zu den folgenden Fragen:
- Wie findet die Bedarfsplanung für Plätze in Kindertageseinrichtungen bzw. für heilpädagogische Plätze statt? Welche Bedarfsquote zur Orientierung steht für Kinder mit und ohne Behinderungen zur Verfügung?
- Welche Verabredungen bzw. Verpflichtungen mit Trägern bestehen zur Aufnahme von behinderten Kindern in Kindertageseinrichtungen- vorausgesetzt die formellen Aufnahmekriterien sind erfüllt? Auffällig in der Anlage drei sind TEKs in Teilen von Stadtbezirken, die mehrere Kinder betreuen, in weiteren TEKs im selben Einzugsbereich werden keine behinderten Kinder betreut.
-Wie stellt sich die derzeitige Auslastung der heilpädagogischen Plätze dar, können alle Bedarfe- vorausgesetzt der Erfüllung der formellen Aufnahmekriterien- gedeckt werden? Gibt es eventuell eine Warteliste, wenn ja, wie hoch ist der nichtgedeckte Bedarf differenziert nach Kindern von 0-3 Jahren und 3-6 Jahren?
-Wieviel behinderte Kinder werden in der Tagespflege/ Kinderstube betreut? Differenziert nach Kindern von 0-3 Jahren und 3-6 Jahren….


Herr Langenhorst hob positiv die Quote der Ü3 Plätze von 98,6 % nach dem Ausbau hervor, jedoch sei die Disparität zwischen den Stadtbezirken hoch. Besonders schlecht sei die Quote in der Nordstadt. Auf die Frage ob es Ideen zu einer Erhöhung Quote gebe antwortete Herr Wawrzynek-Lukaschewitz, dass die Quote in der Nordstadt auch bei 97% liegen werde, um jedoch im darauffolgenden Kindergartenjahr die Bedarfe zu decken müsste man die die Bauvorhaben verdoppeln und das wäre im Baubereich nicht möglich.

Herr Gora ergänzte, dass es nicht genug Grundstücke in der Nordstadt gebe und man zukünftige auch mal über radikalere Maßnahmen wie z.B. Kitas in Parkanlagen oder Innenhofbebauung nachdenken müsse.

Die Beantwortung der Fragen des BPN erfolgt schriftlich.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig:



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

zu TOP 3.1
Projekt "Kids Courage"

TOP 3.1 wurde vor TOP 2. behandelt.


zu TOP 3.2
Projekt "nordwärts": 4. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11857-18)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 4. Sachstandsbericht zum Projekt "nordwärts" zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12480-18)
Hierzu: Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 27.11.2018
(Drucksache Nr.: 12480-18)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus öffentlicher Sitzung vom 27.11.2018 vor:

…ABVG 27.11.2018:
Frau Rm Kleinhans weist darauf hin, dass die Maßnahme Nr. 74 „Schwarze Becker Str.“ nicht zum Bezirk Hörde, sondern zum Bezirk Innenstadt-Ost gehöre.

Herr Rm Bartsch bezieht sich auf die Nr. 225 „LSA 0173 Bodelschwingher Str./ Haberlandstr.-Westerfilder Str.“ und teilt mit, dass es zunächst noch zu dieser Maßnahme zwischen der Bezirksvertretung Mengede und dem Tiefbauamt einen Ortstermin geben werde. Aus diesem Grund bittet er die Verwaltung, erst nach diesem Ortstermin mit der Planung zu beginnen. Die Verwaltung teilt mit, dass man dies berücksichtigen werde.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die o. a. Anmerkungen und das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes zur Kenntnis…..


Herr Just vom Tiefbauamt erläuterte die Arbeit des Arbeitskreises bestehend aus Jugendamt, Tiefbauamt und Beschaffungsamt zur schnelleren Erneuerung bzw. Teilerneuerung von Spielplätzen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2019 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Zwischenbericht zum Masterplan "Digitale Bildung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11869-18)

Frau Niehaus lobte den Masterplan und betonte, dass es gut sei, dass der Jugendring im Kuratorium vertreten sei um die Interessen der Jugendlichen außerhalb von Schule zu vertreten.

Herr Ortmann begrüßte den Masterplan ebenfalls, führte dann aus, dass die Wohlfahrtsverbände, als Träger von Kindertageseinrichtungen, sich als Anwalt des Klientels sehen, das der digitalen Bildung nicht folgen kann und bemängelte deshalb, dass die Wohlfahrtsverbände nicht im Kuratorium vertreten seien.

Frau Schneckenburger erklärte, dass Bildungsprozesse in Dortmund immer entlang der Bildungskette betrachtet werden, das heißt auch im Bereich der frühkindlichen Bildung. Somit sind auch Kindertageseinrichtungen im Blick, insbesondere die in Sozialräumen bei denen man davon ausgehen muss, dass es nicht zur Priorität der Eltern gehöre, die Kinder in moderne Bildungsprozesse einzuführen. Es gehe im Kern um Bildungsbenachteiligung und die Digitalisierungsprozesse im Bereich der Bildung dürfen nicht dazu führen, dass sich die Bildungsbenachteiligung verstärke oder es zu einer sozialen Spaltung der Gesellschaft entlang der Frage digitaler Bildung komme. Dies sei die Grundhaltung und der Gründungsimpuls des Masterplans Digitale Bildung.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Zwischenbericht zum Masterplan „Digitale Bildung in Dortmund“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Masterplan Kommunale Sicherheit
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12534-18)
Hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 23.01.2019
(Drucksache Nr.: 12534-18)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus öffentlicher Sitzung vom 23.01.2019 vor:

….Die Fraktion B90/Die Grünen begrüßt den Masterplan grundsätzlich, und hebt die enge Zusammenarbeit von Polizei und Verwaltung hervor. Die Punkte Alkoholverbot in öffentlichen Räumen (Punkt 18) und Videoüberwachung (Punkt 21) in der Maßnahmenliste werden jedoch so von der Fraktion nicht mitgetragen und abgelehnt. Die Fraktion kann sich nicht mit der Vorstellung anfreunden, dass verbotener Alkoholkonsum im Sommer auch noch gefilmt wird; auch die Ausweitung von Videoüberwachung im öffentlichen Raum wird kritisch gesehen. Die Fraktion gibt zu Protokoll, das die Vorlage mit Ausnahme der genannten Punkte 18 und 21 ansonsten mitgetragen und begrüßt wird. Da es sich um einen Katalog von Maßnahmen handelt, können ja kritische Punkte aus dem Katalog entfernt werden.

Die Fraktion Die Linke lehnt dies ebenfalls ab, aber auch die Verlagerung von polizeilichen Aufgaben in den privaten Bereich, da aus Sicht der Fraktion eher eine personelle Aufstockung der Polizei die Situation verbessern würde. Das Vorgehen gegen Drogenabhängige wird abgelehnt und auf das portugiesische Modell hingewiesen. Nicht die Bestrafung von Kleindealern und Abhängigen, sondern die der Großkriminalität bringt die nötigen Erfolge.
Eine schleichende Überwachung aller Bürger wird befürchtet; die Installation von Kameras daher abgelehnt. Da die Fraktion die Vorlage nur in Gänze ablehnen oder befürworten könne, lehnt sie aus den genannten Gründen die gesamte Vorlage ab. Es wird im Papier nicht berücksichtigt, wo sich künftig Räume befinden, wo die Menschen Alkohol konsumieren können.
Die Piratenpartei lehnt das Gesamtpaket ab. Es werden Mittel aufgezählt wie Videoüberwachung und Abgabe polizeilicher Aufgaben an private Unternehmen, die abgelehnt werden. Das Konzept ist „völlig daneben“.
Die CDU-Fraktion begrüßt den Masterplan ausdrücklich. Der Masterplan versucht, die Stadt ein wesentliches Stück sicherer zu machen. Die CDU hat nichts dagegen, wenn sich die Bürger der Stadt Dortmund am Ende des Tages ein Stück sicherer fühlen. Es ist ein Masterplan, der erstmal nur einen Rahmen setzt und noch keine konkreten Maßnahmen (für den Stadtbezirk) beschließt. Er enthält aber einen Katalog mit Vorschlägen, wie man die Stadt sicherer machen kann und die CDU begrüßt es, das die Verwaltung einen solchen Masterplan aufgestellt hat. Man kann später immer noch über einzelne Maßnahmen diskutieren, der Plan als Ganzes ist gut
Herr Meyer nimmt an der Abstimmung nicht teil.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Masterplan Kommunale Sicherheit zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit den oben genannten Vorbehalten/Einschränkungen mit 15 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, CDU, AfD) gegen 3 Nein-Stimmen (Fraktion Die Linke, Piratenpartei), zu beschließen:…



Herr Langhorst schlug vor, die Vorlage durchlaufen zu lassen, da sie noch im zuständigen Fachausschuss beraten werde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis und lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.6
Aktionskonzept Kinder im Park
Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neubau einer Spielanlage im Westfalenpark
Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018 /Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12418-18)

Auf die Frage von Frau Niehaus ob an die Beteiligung von Kindern bei der Konzepterstellung gedacht wurde, antwortete Frau Kulozik als Leiterin des Westfalenparks, dass es eine Beteiligung von Kindern gegeben habe. Bei der Planung des Spielbereiches und der Ausschreibung des Wettbewerbes habe es auch intensiven Kontakt zum Jugendamt gegeben. Die Beteiligungsverfahren mit Kindern unterschiedlicher Altersgruppen wurden mit den Mitarbeitern des Regenbogenhauses durchgeführt.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Vorlage Aktionskonzept Kinder im Park-Umgestaltung des Robinsonspielplatzes und Neubau einer Spielanlage im Westfalenpark im Nachgang zur Kenntnis.


4. Anträge / Anfragen

zu TOP 4.1
Schallschutzmaßnahmen im Regenbogenhaus
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 10600-18-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.11.2018 vor:

….Anfrage der SPD-Ratsfraktion vom 26.03.2018 für die Sitzung des Ausschusses für
Kinder, Jugend und Familie am 18.04.2018 zum Tagesordnungspunkt
„Prüfung schallschutzmindernder Maßnahmen für das Regenbogenhaus“
(Drucksache Nr. 10600-18 / Weiterleitung vom AKJF)
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Anfrage wird wie folgt beantwortet:
Für die Umsetzung schallmindernder Maßnahmen im Regenbogenhaus wurde ein
Raumakustikgutachten in Auftrag gegeben.
Darin wurde als schallabsorbierende Maßnahme der Einbau von mindestens 16
Akustikwandpaneelen empfohlen, durch die sich der Toleranzbereich der frequenzabhängigen
Nachhallzeiten erreichen lässt.
Die Kosten für die Umsetzung der erforderlichen baulichen Maßnahme betragen lt.
vorliegender Kostenschätzung inkl. der Kosten für die Einholung des Gutachtens 20.000,-€...

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Ombudsstelle im Jugendhilfebereich
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13181-19)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:

…Ombudsstelle im Jugendhilfebereich
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
die Großstadt Dortmund hat jährlich erhebliche Aufwendungen im Bereich der Jugendhilfe zu tätigen. Hinter den zu verausgabenden hohen Summen stehen zahlreiche Kinder- und Jugendbiografien. In dem Dreiecksverhältnis von Jugendamt, dem durchführenden Trägern der Jugendhilfemaßnahmen und den betroffenen jungen Menschen besteht ein enges Abhängigkeitsgeflecht. Die Position des Jugendlichen oder Heranwachsenden ist da die sicherlich schwächste. Läuft es nicht rund, fehlen bisher in Dortmund klare regelhafte Strukturen, mit denen neutral nach Lösungen gesucht werden kann.
Nicht nur die Flüchtlingswelle seit 2015 hat gezeigt, wie viele jugendpädagogische Entscheidungen und Festlegungen von Trägern und Konfliktlagen - besonders unter Zeitdruck und ohne genügende vertiefte Analyse – entstehen. Auch das Thema der sexualisierten Gewalt bei Minderjährigen führt zu einer nicht unerheblichen Sensibilisierung und somit zu einem spürbaren Fallanstieg. Vorgenannte Gründe als auch die stete Verpflichtung zur Selbstkontrolle und qualitative Weiterentwicklung der örtlichen Jugendhilfe sollten auch in Dortmund sehr zeitnah zu einem noch professionelleren Umgang und der Schaffung einer solchen Stelle führen.
In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Warum kooperiert das Dortmunder Jugendamt nicht mit der Ombudsschaft Jugendhilfe NRW e.V., wie es bspw. die Stadt Duisburg seit 2013 offiziell praktiziert?
2. Ist das Einrichten einer örtlichen Beschwerde- bzw. Ombudsstelle im Dortmunder Jugendhilfebereich nicht erforderlich, obwohl in Dortmund annähernd etwa 150 Millionen Euro im Bereich Jugendhilfe p.a. verausgabt werden?
3. Welche fachlichen Aspekte standen in der Vergangenheit der Schaffung einer Beschwerde bzw. Ombudsstelle für Jugendhilfeangelegenheiten entgegen?
4. Wäre mit der Einrichtung einer Ombudsstelle nicht auch ein elementarer Ansatz für die Qualitätsentwicklung (§ 79a SGB VIII) gegeben und daher in mehrfacher Hinsicht nützlich?
5. Welche verwaltungsinternen Voraussetzungen müssen gegeben sein, damit das Dortmunder Jugendamt dauerhaft am Arbeitskreis der Ombudsschaft Jugendhilfe NRW teilnimmt?....


Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.3
Pakt für Kinder und Familien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13215-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13215-19-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

….die Landesregierung hat Anfang Januar hinsichtlich der zukünftigen Finanzierung der Kindertagesbetreuung den sogenannten „Pakt für Kinder und Familien“ mit den Kommunalen Spitzenverbänden vereinbart. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche konkreten Erkenntnisse hat die Verwaltung über die vereinbarten Eckpunkte zwischen Land und kommunalen Spitzenverbänden zur zukünftigen Ausgestaltung der Kindertagesbetreuung?
2. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung durch diese Vereinbarung auf die Situation der Kindertagesbetreuung in Dortmund?
3. Welche Aussagen lassen sich darüber treffen, ob die vereinbarten Eckpunkte die Stadt finanziell be- oder entlasten?
4. Welche Aussagen lassen sich darüber treffen, ob und zu welchen Qualitäts-steigerungen der Kindertagesbetreuung es kommen wird?
5. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung hinsichtlich einer Veränderung der bisherigen Trägeranteile?
6. Wie bewertet die Verwaltung die Eckpunkte vor dem Hintergrund der von vielen Seiten geforderten grundlegenden Reform des Kinderbildungsgesetzes? ….


Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.4
Qualitätsentwicklung in den Jugendhilfediensten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13216-19)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um eine mündliche Berichterstattung zum aktuellen Sachstand, insbesondere zu der Frage, welche neuen drei Stadtbezirke in das Projekt aufgenommen werden….


Die Beantwortung erfolgt mit Zustimmung von Frau Dr. Tautorat schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.5
Auslandsaufenthalte von Jugendlichen im Rahmen der intensiven sozialpädagogischen Einzelbetreuung
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13217-19)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

….die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um Beantwortung nachfolgender Fragen:
Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.




zu TOP 4.6
Städtisches Streetwork
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13218-19)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

….die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um eine aktuelle Berichterstattung zu den Angeboten und der Anzahl der im städtischen Streetwork tätigen Mitarbeiter*innen. Dazu hätten wir gerne auch einen Vergleich zum Vorjahr…..

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 4.7
Ausbau der Kinderstuben
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 12497-18-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom vor:

Ausbau der Kinderstuben
Bitte der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN um einen Bericht zum aktuellen Sachstand
DS-Nr.: 12497-18
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN:
Im aktuellen Sachstand zur Umsetzung der Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom
14.12.2017 zum Haushaltsplan 2018 ist unter lfd. Nummer 82 der Ratsbeschluss unter der
Drucksachennummer 08581-17-E17 aufgeführt.
Danach wurde der Ausbau der Kinderstuben beschlossen. Jeder der 13 benachteiligten
Sozialräume sollte mindestens eine solche Kinderstube erhalten.
Begonnen werden sollte mit den Sozialräumen der Nordwärts-Kulisse. Danach sollten
kontinuierlich die Sozialräume in den anderen Stadtbezirken (z.B. Clarenberg in Hörde)
folgen.
Die Zuständigkeit für die Planung liegt beim Jugendamt. Ein Auftrag an FABIDO zur
Planung einer weiteren Kinderstube liegt laut Sachstandsbericht nicht vor.
Wir bitten für die nächste Ausschusssitzung um einen Bericht zum aktuellen Sachstand.
Insbesondere erbitten wir eine Begründung, warum der Ratsbeschluss nicht umgesetzt
wurde.wird wie folgt Stellung genommen:
Kinderstuben sind Großpflegestellen bei denen die Tagespflegepersonen mit dem Träger der
Kindertagespflege nach dem Konzept der Kinderstuben zusammenarbeiten. Wesentlicher
Bestandteil des Konzeptes ist es, dass hier drei Tagespflegepersonen, von denen eine eine
Fachkraft ist, neben der täglichen Betreuungszeit der Kinder von 6 Stunden, eine intensive
Eltern- und Netzwerkarbeit im Umfang von 2 Stunden täglich leisten. Hierdurch soll für
Bevölkerungsgruppen mit besonderen Zugangsschwierigkeiten ein Einstieg in das örtliche
Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungssystem im Elementarbereich ermöglicht werden. Der
Träger unterstützt die Kinderstuben über seine üblichen Leistungen hinaus bei der
Konzeptimplementierung und – entwicklung, der Netzwerkarbeit, der umfänglichen Beratung
der Familien und bei der notwendigen Qualifizierung.
Derzeit arbeiten Tagespflegepersonen nach dem Konzept der Kinderstuben in Dortmund mit
dem städtischen Träger FABIDO und mit der AWO zusammen. Kinderstuben werden aktuell
in den Aktionsräumen Hafen, Nordmarkt und Eving betrieben.
Um den Haushaltsbegleitbeschluss Nummer 82, der ohne die Bereitstellung von
Haushaltsmitteln beschlossen wurde, zum Ausbau der Kinderstuben in den 13 Aktionsräumen
zum Haushaltsplan 2018 umsetzen zu können, mussten verwaltungsinterne und politische
Abstimmungen herbeigeführt werden. Der Memorandumsbeschluss zum Ausbaustop der
Kindertagespflege mit den eingeplanten Einsparungen wurde aufgehoben und die geplanten
Einsparungen wurden wieder in das Budget des Jugendamtes eingestellt.
Die Verwaltung legt mit der Vorlage – Angebotsstrukturen der Dortmunder
Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und Plätze in
der Kindertagespflege (KT) zum 01.08.2019 – Drucksache Nummer 13115-19 dem
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie in der Sitzung am 30.01.2019 eine
Beschlussvorlage vor, die die notwendigen Voraussetzungen für den Ausbau der
Kinderstuben entsprechend dem Haushaltsbegleitbeschluss schafft…..

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Wird dem Protokoll beigelegt.


zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende erklärte, dass die Wiederholung der Schöffenwahl aufgrund eines Fehlers des Wahlausschusses beim Gericht stattfand und das Jugendamt schuldlos war.





Der Vorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 18:20 Uhr.






Friedhelm Sohn Frank Ortmann Sabine Weber
Vorsitzender Schriftführerin


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