Niederschrift (öffentlich)
über die 44. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün
am 26.05.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 16:30 - 18:17 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)
Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Herr RM Schmidt (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Buchloh (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Frau RM Dr. Goll (CDU)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Tenbensel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Korrektur: Herr RM Happe sB Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) Herr RM Urbanek (AfD)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Herkelmann - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Aydogan - Integrationsrat
Herr Wisbar - Seniorenbeirat
Herr Borgmann - DEW
Herr Bonkwoski - DSW 21
Herr Fahrtmann - EDG
Frau Rink - Polizeipräsidium Dortmund
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
3. Verwaltung:
Herr StR Rybicki - 7/Dez.
Herr Grosse-Holz - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Herr Dallmann - 68/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Niggemann - 70/BL
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 44. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 26.05.2020, Beginn 16:30 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)
3.2 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Baubeschluss für eine P+R-Anlage in Dortmund-Kley
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17039-20)
3.3 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Bevorrechtigung von E-Taxen am Dortmunder Hauptbahnhof
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16316-19)
3.4 Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)
3.5 Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um eine Fahrzeughalle an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund Löschzug 19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17185-20)
3.6 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 -Dollersweg-
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, VII. Beschluss zum Abschluss vertraglicher Regelungen der Stadtentwässerung zur Herstellung der entwässerungstechnischen Erschließung und zur Erstattung der Baukosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17328-20)
3.8 Dorstfeld: Grundsatzbeschluss Aufwertung Wilhelmplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17073-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2020
3.9 Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)
3.10 Umplanung der Saarlandstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17506-20)
3.11 Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17248-20)
3.12 Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16843-20)
Hinweis: Die Vorlage wird nachversandt.
3.13 Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16591-20)
3.14 Teilhabe durch kooperative Freiraumentwicklung in Ankunftsquartieren (Projekt KoopLab)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17112-20)
3.15 Airport Express
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16828-20-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor -
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16828-20-E2)
3.16 Verbesserung der Nahmobilität in Dortmund
Protokollnotiz AUSW vom 18.09.2019
(Drucksache Nr.: 15118-19-E4)
hierzu -> Stellungnhame der Verwaltung - Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15118-19-E3)
3.17 Verkehrskonzept Gartensttadt/Aplerbeck/Hörde
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17607-20)
3.18 Verkehrszählung Am Karrenberg
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17605-20)
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
4.1 TEK Gürtlerstraße, Gürtlerstraße 9-13 Umbaumaßnahmen U3 im Bestandsgebäude
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17133-20)
4.2 Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17525-20)
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
5.1 Fahrbahnerneuerung Wickeder Straße von Husener Eichwaldstraße bis Lohheide
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16902-20)
5.2 Umbau der Kreuzung Flughafenstraße / Buschei / Drosselweg zu einem "kleinen Kreisverkehr", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16688-20)
5.3 Brückenplatte 1 des Brückenbauwerks (BW 766) "Kreuzung Märkische Straße / Ophoff" - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17138-20)
5.4 Rahmenvertrag über konsumtive Leistungen des Betriebsdienstleisters Straßenbeleuchtung als Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag NT1 (B): Beseitigung von Schäden und betriebliche Änderungen; Sachstand Erneuerung Steuerungstechnik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17215-20)
5.5 Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke: Sachstandsinformation und Aktualisierung des Planungsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17216-20)
5.6 Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17250-20)
5.7 Fußgängerüberweg Voßkuhle - Errichtung eines Fußgängerüberweges südlich Gerhard-Hauptmann-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16600-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2020
5.8 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0319 Brackeler Hellweg / Nießstraße - Oberdorfstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17349-20)
5.9 Straßenbeleuchtung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17603-20)
5.10 Pop-Up Bike-Lanes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17604-20)
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
6.1 Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17230-20)
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
7.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17371-20)
7.2 Übernahme der Abwasseranlage Bodelschwingher Bachkanal von der Emschergenossenschaft sowie Auftrag an die Verwaltung zur Planung und Vorbereitung einer baulichen Veränderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17395-20)
7.3 Erster Quartalsbericht 2020 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17385-20)
7.4 Erdfall Emscherallee
Mündliche Berichterstattung
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
nicht besetzt
9. Anfragen
nicht besetzt
10. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt
Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist. Des Weiteren weist er auf die Sitzungsaufzeichnungen gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsführung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Frebel benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Ergänzungen:
Es liegen folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit vor, die auf
die Tagesordnung gesetzt worden sind:
NEU TOP 3.19
Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstr. 26“…
Empfehlung (DS-Nr.: 17164-20), Dringlichkeitsschreiben liegt vor
NEU TOP 3.20
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt – Grüner Ring Westfalenhütte –
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung (DS-Nr.: 17175-20), Dringlichkeitsschreiben liegt vor
NEU TOP 4.3
Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsarbeiten an Schulen
Kenntnisnahme (DS-Nr.: 17175-20), hier liegt kein Dringlichkeitsschreiben vor
NEU TOP 5.11
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44…
Empfehlung (DS-Nr.: 16881-20), Dringlichkeitsschreiben liegt vor
NEU TOP 5.11
Bau einer Überführung Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder
Eisenbahn…
Empfehlung (DS-Nr.: 17217-20), Dringlichkeitsschreiben liegt vor
NEU TOP 2.1:
Auf Empfehlung des HAÄR wird der TOP 2.1 mit dem Punkt „Sachstand zur Corona
Situation“ neu besetzt.
Hinweis:
Der TOP 6.1 „Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020“
wird vorgezogen und nach dem TOP 2.1 aufgerufen.
Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Ergänzungen und Hinweisen, veröffentlicht.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 28.04.2020
Die Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 28.04.2020 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Sachstand zur Corona-Situation
Hierzu liegt vor Empfehlung des Hauptausschuss und Ältestenrates vom 14.05.2020:
„Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates als Dringlichkeitsausschuss gem.
§ 60 Abs. 1 GO NRW lag hierzu folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom
13.05.2020 vor (Drucksache Nr.: 17495-20-E1)
„Die Verwaltung wird gebeten, bis auf Weiteres zu den Sitzungen der
Fachausschüsse unter dem TOP „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“
jeweils einen fachausschussbezogenen aktuellen Sachstandsbericht zur Corona-
Situation und ihren Auswirkungen zu erstatten.
Begründung:
Es ist wünschenswert, einen Weg zu finden, die Vertreter der Politik aus erster
Hand und unmittelbar und nicht über die Medien zu aktuellen Entwicklungen und
Folgen der Corona-Pandemie in Dortmund zu informieren.
Rm Dr. Suck (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion und äußerte die Vermutung,
dass das Thema Corona den Rat und seine Ausschüsse noch längere Zeit beschäftigen
werde. Daher erscheine es sinnvoll, bei der Aufstellung der Tagesordnungen der
Ausschüsse einen Tagesordnungspunkt „von besonderer Bedeutung“ zu berücksichtigen,
unter dem entsprechende Sachstandsberichte erfolgen können.
Für Rm Matzanke (SPD) stellte ein solcher Bericht eine Selbstverständlichkeit dar, der durch
den jeweiligen Ausschussvorsitz gewährleistet werden könne.
Rm Langhorst (Bündnis 90 / Die Grünen) und Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten)
begrüßten ein einheitliches Verfahren und sprachen sich für ihre Fraktionen für eine
entsprechende fachbereichsbezogene Berichterstattung in den Ausschüssen aus.
OB Sierau erklärte, dass er auch ohne einen entsprechenden Antrag - davon ausgegangen
sei, dass das Thema in den Ausschüssen behandelt werde und appellierte an die
Ausschussvorsitzenden entsprechend zu verfahren. Dabei wies er darauf hin, dass die
Befassung dieses Themas Beratungskapazitäten binden werde.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat als Dringlichkeitsausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO NRW
fasste einstimmig folgenden Dringlichkeitsbeschluss:
„Die Verwaltung wird gebeten, bis auf Weiteres zu den Sitzungen der Fachausschüsse
unter dem TOP „Angelegenheiten von besonderer Bedeutung“ jeweils einen
fachausschussbezogenen aktuellen Sachstandsbericht zur Corona-Situation und ihren
Auswirkungen zu erstatten.“
ABVG 26.05.2020:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Ausführungen von Herrn StR Rybicki Kenntnis.
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Zukunftsprogramm Dortmund - Überprüfung der Aufgaben und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030, hier: Abschlussbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17090-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Abschlussbericht „Zukunftsprogramm Dortmund – Überprüfung der Aufgabe und Leistungen der Dortmunder Stadtverwaltung im Kontext des demografischen Zukunftsszenarios 2030“.
zu TOP 3.2
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt - hier: Baubeschluss für eine P+R-Anlage in Dortmund-Kley
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17039-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei - Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ den Bau einer „Park+Ride-Anlage in Dortmund-Kley (P+R-Anlage DO-Kley)“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 487.000 €.
Davon entfallen 200.000 € auf das Jahr 2020 und 287.000 € auf das Jahr 2021. Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (StA66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von ca. 58.440 € (jeweils 29.220 € in den Jahren 2020 und 2021), die nicht zahlungswirksam sind.
Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt 487.000 € werden durch Landes- und Fördermittel der Europäischen Union (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung - EFRE) in Höhe von insgesamt 389.600 € refinanziert (80 % der förderfähigen Baukosten).
Der städtische Eigenanteil der Baumaßnahme beträgt insgesamt 97.400 € (20 % der förderfähigen Baukosten).
Ein entsprechender Zuwendungsbescheid liegt bereits vor.
Für diese Maßnahme können keine Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG)
erhoben werden.
Die Investition führt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2022) zu jährlichen Aufwendungen in der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von insgesamt 16.004 €.
Die Auflösung von Sonderposten und zukünftig entfallende Aufwendungen führen ab
dem ersten vollen Nutzungsjahr zu einer Nettobelastung der Ergebnisrechnung in Höhe
von 4.144 € pro Jahr.
zu TOP 3.3
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
hier: Bevorrechtigung von E-Taxen am Dortmunder Hauptbahnhof
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16316-19)
ABVG 26.05.2020:
Herr Rm Urbanek teilt für seine Fraktion die Ablehnung mit, da man hier eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Kleinunternehmen befürchte, da diese nicht die finanziellen Mittel hätten, um entsprechende Elektro-Fahrzeuge anzuschaffen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der Teilmaßnahme:
A3.2 (Digitalisierung der Taxenvorfahrt)
mit einer Gesamtsumme von 199.920 € in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Maßnahme A3 (Förderung von E-Taxen am Hauptbahnhof) die Dortmunder Taxiordnung anzupassen und darin die Bevorrechtigung von E-Taxen aufzunehmen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Obergrenze von 580 Taxi-Konzessionen.
zu TOP 3.4
Stadterneuerung: Stadtteil- und Bildungszentrum Dortmund-Wichlinghofen
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Ausführungsbeschluss über die Herrichtung des Ausweichquartiers inkl. Containerstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16523-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. im Grundsatz und vorbehaltlich der Bewilligung von Landes- und Bundesmitteln (Städtebauförderung) den Bau des Stadtteil- und Bildungszentrums Wichlinghofen
(„SBZ Wichlinghofen“) auf Basis der Vorplanung mit aktualisierten Projektkosten in Höhe von 17.663.000 € zzgl. der Kosten für den abgeschlossenen Realisierungswettbewerb in Höhe von 128.113 € und zzgl. aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von ca. 826.000 €, die nicht zahlungswirksam sind.
In den Gesamtkosten in Höhe von ca. 18,62 Mio. € sind Ausstattungs- und Einrichtungs-
kosten (für loses Mobiliar) in Höhe von rund 605.000 € enthalten. Die Maßnahmen-
bausteine Beseitigung der Bestandsgebäude, Neubau der Freianlagen, Neubau des
Bürgerhauses und Neubau der Turn- und Gymnastikhalle sollen über die Städtebau-
förderung mit einer erwarteten Fördersumme in Höhe von insgesamt ca. 6.685.000 € (inkl.
der vorlaufenden Planungen bei einer Förderquote von derzeit 70 % der förderfähigen Kosten) kofinanziert werden.
Der Neubau und die Ausstattung / Einrichtung der Schule sind dagegen nicht förderfähig.
2. die Weiterbeauftragung sämtlicher für den Bau des „SBZ Wichlinghofen“ erforderlichen Planungsleistungen bis einschließlich Leistungsphase 6 (Vorbereitung der Vergabe)
gemäß Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) mit zahlungswirksamen investiven Planungskosten in Höhe von 1.694.000 € (Leistungsphasen 3 bis 6).
Nach Abschluss der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) bildet die sodann vorliegende Kostenberechnung die endgültige Honorargrundlage für die zu erbringenden Grund-leistungen gem. HOAI.
3. die Planung und Umsetzung (Leistungsphasen 3-8) der Auslagerung des von der Baumaßnahme betroffenen Schulbetriebes in ein Ausweichquartier (ehem. Grundschule Loh mit Containerstellung OGS) mit Aufwendungen in Höhe von insgesamt 657.814 €.
zu TOP 3.5
Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses um eine Fahrzeughalle an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund Löschzug 19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17185-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 19.05.2020:
„Herr Lieven (SPD-Fraktion) verwies auf einen Antrag der SPD-Fraktion vom
22.09.2018 (Sitzung vom 09.10.2018, DS-Nr. 12275-18 – Verbesserung des
Feuerwehrzugangs vom Parkplatz an der Lütgendortmunder Straße). Darin bittet die
BV Lütgendortmund die Verwaltung um Prüfung, wie die Zuwegung zum Gelände der
Freiwilligen Feuerwehr (der Weg zwischen dem Parkplatz an der Lütgendortmunder
Straße und der Freiwilligen Feuerwehr) verkehrssicher gestaltet werden kann. Es
wurde seinerzeit ein Tor installiert ohne dass der Weg verkehrssicher gestaltet wurde.
Auf den Antrag der SPD-Fraktion erfolgte keinerlei Antwort (Anmerkung der GF: der
Antrag befindet sich immer noch in dem Status „unerledigt“) Anstatt den Weg
verkehrssicher zu gestalten, wurde damals einfach ein Zaun gesetzt.
Von daher bittet die BV Lütgendortmund nun, dass im Zuge der Bauarbeiten die
Zuwegung zwischen dem öffentlichen Parkplatz und dem Gelände der Feuerwehr so
gestaltet wird, dass der Weg von den Einsatzkräften problemlos und sicher genutzt
werden kann, um schnellstmöglich zum Einsatz zu gelangen und nicht erst einen Umweg
um das Gelände herum nehmen zu müssen.
Mit diesem Hinweis, empfahl die BV Lütgendortmund dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.“
ABVG 26.05.2020:
In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 554.326,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphasen 4 ff. HOAI) des Fahrzeughallenneubaus an der Freiwilligen Feuerwehr Lütgendortmund (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft, abweichend von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation für Hochbaumaßnahmen, mit der Herbeiführung eines kombinierten Planungs- und Ausführungsbeschlusses auf Basis der Entwurfsplanung.
3. beschließt gemäß § 85 und § 83 GO NRW die entsprechende außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2022. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.
zu TOP 3.6
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16888-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 28.04.2020:
Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes merkt Ratsmitglied Detlef Münch (FBI) an, dass
nach seiner Auffassung der Stadtbezirk DO-Hombruch fahrradmäßig an den Zukunftsgarten
„Emscher nordwärts“ angeschlossen werden sollte. Zurzeit bestünden zwei
Verbindungslücken auf der Radwegeverbindung Rüpingsweg: von der Palmweide zum
Emscherweg und der nicht optimale Zugang für den Radverkehr auf die Schnettkerbrücke in
DO-Schönau. Diese beiden Lücken sollten geschlossen werden.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Amtes für Stadterneuerung vom
31.03.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, wie von der
Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die Bezirksvertretung bittet, die oben aufgeführte
Anmerkung zu berücksichtigen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde vom 13.05.2020:
Die Bezirksvertretung Huckarde
a) nimmt die Umsetzungsmachbarkeitsstudie zum Projekt „Emscher nordwärts“ im
Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur
Kenntnis.
b) empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, die Rechte) die
Verwaltung, auf Grundlage der Umsetzungsmachbarkeitsstudie, Teilmaßnahmen des
Projekts „Emscher nordwärts“ zur Festbetragsförderung des Ministeriums für Umwelt,
Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
anzumelden.
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig, bei 1 Enthaltung (Herr Brück, Die
Rechte) folgenden Zusatzantrag der CDU Fraktion:
Die Verwaltung möge prüfen, ob ein Baumwipfelpfad in der Nähe des
Brückenensembles möglich ist. Die Planung möge nachhaltig erfolgen und die
Benutzungsgebühr soll an der Kokerei-Eingangskasse entrichtet werden. Die Thematik
ist einerseits, wie bei derartigen Objekten üblich, die ortsansässige Fauna und Flora.
Jedoch hier zusätzlich die Industriehistorie und das Brückenensemble, gleichzeitig
ebenfalls mit einem Hinweis auf die Zwangsarbeiterlager.
Begründung:
Da aus Kostengründen der Propeller entfallen ist, wäre dies eine nachhaltige
Entwicklung.
Als Muster, auch für die Kassensystematik, dient der Baumwipfelpfad am südlichen Ufer des Edersees in Nordhessen
ABVG 26.05.2020:
Herr Herkelmann stellt folgenden Antrag: „Der Baumwipfelpfad soll barrierefrei sein.“
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesen Antrag einstimmig zu.
Herr Rm Berndsen erhebt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit des Herrn Rm Münch sowie die Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde zum Antrag.
Herr Rm Mader gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch mit Ausnahme der Anmerkung des Herrn Rm Münch zustimme.
Unter Einbeziehung des Antrages des Herrn Herkelmann und der beiden o. a. Empfehlungen der Bezirksvertretungen empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
a) nimmt die Umsetzungsmachbarkeitsstudie zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 zur Kenntnis.
b) beauftragt die Verwaltung, auf Grundlage der Umsetzungsmachbarkeitsstudie, Teilmaßnahmen des Projekts „Emscher nordwärts“ zur Festbetragsförderung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen anzumelden.
zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich teilweise Überplanung des Bebauungsplanes Br 116 -Dollersweg-
hier: I. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der eingeschränkten Beteiligung, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss, VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages, VII. Beschluss zum Abschluss vertraglicher Regelungen der Stadtentwässerung zur Herstellung der entwässerungstechnischen Erschließung und zur Erstattung der Baukosten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17328-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der stadtinternen Fachbehörden zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage in Verbindung mit der beigefügten Anlage 3 unter den Ziffern 1 - 16 dargestellt -, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634/ FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage in Verbindung mit der beigefügten Anlage 4 unter den Ziffern 1 - 3 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 13a BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten eingeschränkten Beteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 213 -Pleckenbrink- geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 13 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 Satz 4 in Verbindung mit § 13a BauGB.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte Begründung vom 24.09.2019 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 12 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 21.04.2020 dem Bebauungsplan Br 213 -Pleckenbrink- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.
V. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 213 -Pleckenbrink- einschließlich der unter Punkt 11 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
§ 10 Abs. 1 in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Städtebaulichen Vertrag (Anlage 5 dieser Vorlage) zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
VII. Der Rat der Stadt ermächtigt die Stadtentwässerung Dortmund, vertragliche Regelungen zur Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen in den Planstraßen C und D im Trennsystem sowie zum Bau eines Regenwasserkanals und eines Regenrückhaltebeckens mit dem Vorhabenträger abzuschließen und die Baukosten in Höhe von ca. 850.000,-- € brutto nach Fertigstellung, Prüfung und Inbetriebnahme zu erstatten. Die benötigten Investitionskosten werden im Wirtschaftsplan 2022 ff. der Stadtentwässerung berücksichtigt. Eine Refinanzierung dieser Investition erfolgt über die Abwassergebührensatzung.
Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
zu TOP 3.8
Dorstfeld: Grundsatzbeschluss Aufwertung Wilhelmplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17073-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 07.05.2020:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 29.04.2020
Die Berichterstattung zur Vorlage erfolgt durch die Fachbereichsleiterin des Amtes für
Stadterneuerung Frau Linnebach:
Sie erläutert eingangs die Vorlage und weist darauf hin, dass der Willhelmplatz schon einmal
gefördert worden ist und sich aktuell dort 15 Parkplätze in Schrägaufstellung befinden. Diese
können nicht durch Fördermittel gefördert werden – sind also förderschädlich.
Herrn Meyer (SPD): Die SPD-Fraktion/B90/die Grünen stimmen im Grundsatz der Vorlage
zu, aber die Aussage, dass man eventuell Alternativparkplätze schaffen möchte, sei zu dürftig
ausformuliert. Er erklärt, dass man durch das Öffnen des Hellwegs im unteren Teil die
Möglichkeit hätte, diese Parkplätze aufzuwerten und zu nutzen. Er hätte dies gerne konkreter
in der Vorlage geregelt.
Zudem schlägt er vor, dass es wenn es um die Aufwertung des Bereiches der Kinder geht,
man neben diesen auch die Anwohner des Wilhelmplatzes beteiligt.
Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung): Das Thema Parkplätze an der Emscher-Allee
wurde mit in die Vorlage genommen, weil bekannt ist, dass dieser unterbenutzt ist, da schlecht
erreichbar. Die Idee war es, die Emscherallee und den Hellweg so zu öffnen, dass Fahrzeuge
aus der Innenstadt kommend direkt Zugang zu den Parkplätzen haben.
Sie weist noch einmal darauf hin, dass der Dorstfelder Hellweg nicht ganz geöffnet wird, da
dies im Widerspruch zu den damaligen Förderbestimmungen steht. Es soll lediglich eine
Zufahrt zu dem Parkplatz des Hellweges geschaffen werden.
Zur Beteiligung der Anwohner führt Frau Linnebach aus, dass es nicht auszuschließen ist,
dass Verkehr ins Wohngebiet gezogen wird und das ein Risiko ist, was man im weiteren
Planungsprozess beachten und damit umgehen muss. Die Kosten für die Umgestaltung der
Verkehrsplanung sind mit eingeplant.
Frau Cramer (B90/Die Grünen): Sie würde es besser finden, wenn es gar keine Parkplätze
auf einem neugestalteten Wilhelmplatz gäbe, der den Menschen vorbehalten sein soll. Sie
fragt, dass wenn es Parkplätze geben muss, man wenigstens die Möglichkeit hätte, daraus
Kurzpark- oder Behindertenparkplätze zu machen, damit der Verkehr dort nicht allzu stark ist.
Frau Linnebach: Ihrer Information nach handelt es sich bei den Parkplätzen um
Kurzzeitparkplätze.
Herr Tigges (CDU): Er bezieht sich auf Frau Cramer und erklärt, dass die umliegenden
Gewerbetreibenden ohne Parkplätze nicht überstehen können und dies der Grund für die
Einrichtung der Parkplätze war.
Zudem stellt er auch Fragen an Frau Linnebach:
- Warum die Zweckbindung ausgesetzt wurde und dies damals nicht kommuniziert und
auch nicht mittgeteilt wurde, dass durch die Einrichtung der Parkplätze diese
Zweckbindung ausgesetzt wird.
- Warum vorgelegte alternative Konzepte nicht berücksichtigt wurden.
Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung): Die Zweckbindung ist damals ausgesetzt
worden, das Aussetzen der Zweckbindung ist damals nicht kommuniziert worden - der Grund
ist heute nicht mehr bekannt. Man hat damals auf den Antrag der Bezirksvertretung reagiert,
indem die Schrägparkplätze eingerichtet wurden.
Der heutige Stand ist der, dass wenn der aktuelle Stand (Beibehaltung der Parkplätze) so
gehalten werden würde, man mit einer Rückzahlung von 650.000€ an Fördermitteln rechnen
muss, weil noch 15 Jahre der Zweckbindungsfrist offen sind (Hemmung des Ablaufs der
Bindungsfrist durch die Schrägparkplätze).
Herrn Stoltze (SPD, Bezirksbürgermeister):
Es gibt Beschwerden, dass wenn Kunden aus dem TEDI herauskommen, diese fast
überfahren werden. Die Frage ist, ob dieses Problem damit behoben wird, oder man die
Durchfahrt nur für Anwohner freigeben kann.
Sollen Fahrradständer vorher bereits aufgestellt werden oder in die Planung eingebunden
werden kann und ob die Bürger beteiligt werden?
Der Wochenmarkt und auch andere Feste müssen weiterhin möglich sein, wie ist der Plan,
was muss berücksichtigt werden, mit welchen Einschränkungen muss gerechnet werden?
Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung):
Was die Fahrradständer betrifft, sollte abgewartet und besser in die Gesamtplanung
mitaufgenommen werden, es sei denn das Thema ist so dringlich, dass man nicht mehr
warten kann. Dann kann man dies auch vorziehen. Sie schlägt vor, dies im Rahmen der
Gesamtplanung mitaufzunehmen, dann würde man auch sehen, wo die Fahrradständer am
besten hinpassen.
Durchfahrverkehr ist auch ein Thema, welches mit in die Planung genommen werden sollte,
um zu schauen, wie man den Verkehr so dicht an den Gebäuden am besten herausnehmen
oder so zu Entschleunigung führen kann, so dass keine Gefahr mehr entsteht.
Für den Wochenmarkt sieht sie keine Gefährdung, da sich der Wochenmarkt auf dem
nördlichen Teil des Platzes befindet und dieser frei von der Planung ist, da sich die
Aufwertung des Kinderbereiches auf den südlichen Teil bezieht. Eine Ausbreitung des
Marktes wäre sogar noch möglich, hier muss aber auch auf die technischen Anschlüsse
geachtet werden; das gleiche gilt für weitere Feste.
Herr Martinschledde (Piratenpartei)
Er befürchtet, dass die entstehenden Bauarbeiten und die dahinfolgenden Absperrungen die
Geschäfte behindern könnten. Da gerade im Bereich Gastronomie aufgrund der derzeitigen
Situation der Umsatz deutlich verringert ist und die Gastronomie bei Wiedereröffnung durch
die Bauarbeiten weiter gestört werden, sollte dies mit in die Planung einbezogen werden.
Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung):
Was die Bauphase betrifft, müsste dies mit den Anliegern entsprechend kommuniziert werden.
Das Quartiersmanagement hat bereits vor Ort mit allen Gewerbetreibenden Kontakt
aufgenommen und hat über die Maßnahme insgesamt informiert, diese wurde überwiegend
positiv aufgenommen. Sie geht davon aus, dass da sich die Maßnahme nur auf einen kleinen
Teil bezieht und diese vertretbar abgewickelt werden kann. Es werden hierzu aber noch
Informationen von den Gewerbetreibenden kommen
Was die Gastronomie angeht, ist ausreichend Platz vorhanden. Ziel ist eine bessere
Außengastronomie an dieser Stelle.
Herr Tigges (CDU):
Der Vorschlag gefällt ihm gut, geht ihm jedoch einen Schritt zu weit. Er möchte nicht nur, dass
die Anwohner informiert werden, sondern dass sie vor allem vorher beteiligt werden. Er mahnt
an, dass man bereits anhand der damaligen Neugestaltung des Willhelmplatzes gesehen hat,
was passiert wenn man eine Umplanung vornimmt ohne die Menschen dort zu beteiligen und
man diesen in einem frühen Stadion schon hinzuziehen sollte, um überhaupt zu verstehen,
was die Probleme sind.
Er schlägt vor, dass man nochmal einen Schritt zurückgeht und grundsätzlich sagt, man fasst
den Beschluss, dass man den Willhelmplatz verändern will, aber vor der Planung vorher eine
Bürgerbeteiligung initiiert und danach die gesammelten Meinungen mitnimmt und daraus eine
entsprechende Planung erstellt.
Zudem weist er daraufhin, wie wichtig es ist, einen Platz zu schaffen, der von den Menschen
dort „getragen“ wird.
Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung):
Sie weist darauf hin, dass die vorliegende Vorlage Anpassungsmaßnahmen beinhaltet und es
sich um keine Neugestaltung des Willhelmplatzes handelt und erinnert erneut an die daran
gebundene Zweckbindung.
Sie erklärt, dass wenn man in eine Bürgerbeteiligung für eine umfassende Neugestaltung des
Wilhelmplatzes bereits vor Planung gehen würde, dies eine ganz andere Vorlage und
Finanzierung/Zeitplan bedeuten würde.
Es wurde gemeinsam mit der Bezirksregierung geschaut, welche Anpassungsmöglichkeiten
mit den vorhandenen Mitteln möglich sind, um den Willhelmplatz attraktiver zu gestalten und
die vorliegende Vorlage der Rahmen ist, nach dem sie handeln können. Dieser bezieht sich
auf den südlichen Teil, wo man einen Spielplatz bauen kann, ohne den ursprünglichen
Förderungszweck entgegen zu stehen
Frau Cramer (B90/Die Grünen): Bittet, bei der Planung eine E-Bike- und Pedilec Ladestation
zu berücksichtigen.
Herr Stoltze (SPD, Bezirksbürgermeister): Er weist nochmal daraufhin, dass die Anwohner
in den Sitzungen informiert und beteiligt werden, aber die Gefahr besteht, dass das Projekt
durch ein formales vorheriges Beteiligungsverfahren auf unabsehbare Zeit verschoben
werden würde. Ziel sei eine schnelle Umsetzung.
Die Berichterstattung ist damit abgeschlossen.
Die CDU-Fraktion beantragt, eine Beteiligung der Bürger*innen vor der konkreten Planung der
Aufwertung des Wilhelmplatzes in die Empfehlung mit aufzunehmen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt diesen Antrag mehrheitlich mit 5 Nein-Stimmen
(Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke) gegen 3 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion,
Piratenpartei) bei 2 Enthaltungen (Frau Cramer – Herr Vaupel – B90/Die Grünen) ab.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen
(Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke) gegen 3 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion,
Piratenpartei) dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AUSW; 06.05.2020:
Herrr sB Kühr führt an, dass eine Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde. Er wolle aber
wissen, ob der Wochenmarkt dort zukünftig weiter stattfinden könne.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde. Man
bitte aber die Verwaltung darum, eine Lösung dafür zu finden, hier mehr als 5 Stellplätze zu
erhalten, um den Einzelhandel an dieser Stelle zu unterstützen.
Herr Wilde informiert darüber, dass dort weiterhin ausreichend Flächen zur Verfügung stehen
würden, damit der Wochenmarkt auch zukünftig stattfinden könne. Die Anregung von Herrn
Rm Waßmann bezüglich der Stellplätze nehme er als Prüfauftrag an die Verwaltung mit, um
dort möglichst viele Stellplätze erhalten zu können. Nach entsprechender Prüfung werde man
im weiteren Verfahren nochmal darauf eingehen.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass auch Ihre Fraktion die Erhaltung von möglichst vielen
Stellplätzen befürworte, dies allerdings nicht auf Kosten des Spielplatzes gehen dürfe. Mit
dieser Maßgabe werde man der Vorlage inkl. des entsprechenden Prüfauftrages an die
Verwaltung bezüglich der Stellplatzsituation zustimmen.
Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion es sicherlich auch für einen guten Plan halte, die
Aufenthaltsqualität hier zu verbessern. Hinsichtlich der Stellplatzsituation bitte er die
Verwaltung allerdings zusätzlich um Überprüfung, ob es bezüglich der westlich gelegenen
Stellplätze nicht eventuell zu einem Gefährdungspotential (in die eine oder andere Richtung)
hinsichtlich der dortigen Trampolinanlage kommen könne.
Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion die Aufenthaltsqualität auf diesem Platz
befürworte. Weiter bitte er die Verwaltung um zusätzliche Prüfung dahingehend, ob nicht auch
weitere Stellplätze für E-Fahrräder und vor allem auch für größere Lastenfahrräder dort
eingerichtet werden können, da es ja letztlich eine Spielplatzplanung sei und z.B.
Lastenfahrräder auch für den Transport von Kindern genutzt würden.
Herr Wilde bestätigt, dass alle o.a. Prüfaufträge von der Verwaltung bearbeitet würden und
man im weiteren Verfahren entsprechend darauf eingehen werde.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgehensweise wird wie folgt zur Vorlage abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Aufwertung des Wilhelmplatzes (zur Steigerung der Aufenthaltsqualität) im
Grundsatz und beauftragt das Grünflächenamt (StA 63) mit der Planung (bis einschließlich
zur Leistungsphase 4 HOAI);
dabei entstehen externe Planungskosten in Höhe von ca. 10.000 €,
2. die Übertragung des späteren Ausführungsbeschlusses in die Zuständigkeiten des
Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und der Bezirksvertretung Innenstadt
West.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der
Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an.“
ABVG 26.05.2020:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schließt sich einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an.
zu TOP 3.9
Musterresolution des Deutschen Städtetages: "Agenda 2030 - Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17321-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund bekennt sich zur in Anlage 1 beigefügten Musterresolution des Deutschen Städtetages „Agenda 2030 – Nachhaltigkeit auf kommunaler Ebene gestalten“ und bittet Herrn Oberbürgermeister Ullrich Sierau diese zu unterzeichnen.
zu TOP 3.10
Umplanung der Saarlandstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17506-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Darstellung der Verwaltung zum Umbau der Saarlandstraße zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines neuen Entwurfes.
zu TOP 3.11
Förderprojekt „Emissionsfreie Innenstadt“ hier: Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen (A1.1 und A1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17248-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Umsetzung von zwei Fahrradachsen als Fahrradstraßen
a) Arndtstraße (zwischen Goebenstraße und Heiliger Weg)
b) Lange Reihe (vom östlichen Ende bis Von-der-Tann-Str.), an Stelle der Nordachse über Leuthardstr-Krimstraße-Nordstraße (vorbehaltlich der Zustimmung durch den Fördergeber)
mit einer Gesamtsumme von insgesamt 86.000 € und Erträgen in Höhe von insgesamt 68.800 € (jeweils im Haushaltsjahre 2021) und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) gemeinsam mit dem Tiefbauamt (FB 66) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
2. Der Rat beschließt, dass die Umsetzung der Fahrradstraße mit verstärkter Überwachung der vorhandenen bzw. neuangeordneten Parkregelung durch das Ordnungsamt StA32 und mit Informationsmaterial im Rahmen der Kampagne „UmsteiGERN – Du steigst um. Dortmund kommt weiter“ begleitet wird.
zu TOP 3.12
Bauleitplanung: Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes (FNP) und Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
I. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2017)
II. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2018)
III. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 15a des FNP (2019)
IV. Feststellungsbeschluss der Änderung Nr. 15a des FNP
V. Ergebnisse der frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2009)
VI. Ergebnisse der erneuten frühzeitigen öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VII.Ergebnisse der erneuten frühzeitigen verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2017)
VIII.Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
IX. Ergebnisse der verwaltungsinternen Beteiligung sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2018)
X. Ergebnisse der erneuten öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XI. Ergebnisse der erneuten verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan InN 219 (2019)
XII.Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte -
XIII. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung zum InN 219
XIV.Ermächtigung zur Endverhandlung des städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16843-20)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:16843-20-E1):
„….leider ist zu oben genannter Vorlage versehentlich eine alte Version der Anlage 15 –
personelle und finanzielle Auswirkungen – gedruckt und versandt worden. Per Nachversand
erhalten Sie nun die richtige Anlage mit den korrekten Zahlen. Ich möchte Sie freundlich
bitten, die Anlage in Ihren Unterlagen auszutauschen. Bitte entschuldigen Sie die Umstände.“
ABVG 26.05.2020:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
zu TOP 3.13
Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16591-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
a) Der Schulausschuss beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Rates zu b) die Erneuerung der Jugendverkehrsschule am Fredenbaum mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 630.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 40 aus der Investitionsfinanzstelle 40N00301001000 – Sanierung Jugendverkehrsschule - (780 810) mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2020 630.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 37.389,33 Euro.
b) Der Rat der Stadt beschließt, die zur Deckung der Maßnahme „Erneuerung der Jugendverkehrsschule“ benötigten Mittel in Höhe von 630.000,00 Euro gemäß § 83 GO NRW aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 - Abrechnungsfähige Maßnahmen -außerplanmäßig haushaltsneutral zu verlagern.
zu TOP 3.14
Teilhabe durch kooperative Freiraumentwicklung in Ankunftsquartieren (Projekt KoopLab)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17112-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht zum drittmittelgeförderten "nordwärts"-Teilprojekt KoopLab zur Kenntnis.
zu TOP 3.15
Airport Express
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16828-20-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 16828-20-E1), lag bereits zur Sitzung am 03.03.2020 vor
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 16828-20, siehe Anlage)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.16
Verbesserung der Nahmobilität in Dortmund
Protokollnotiz AUSW vom 18.09.2019
(Drucksache Nr.: 15118-19-E4)
Hierzu liegt vor Protokollnotiz des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 18.09.2019:
„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15118-19-E1):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün und im Ausschuss für Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
Im Rahmen der Aufstellung des Masterplans Mobilität 2030 sollen bei der aktuellen Erstellung der
jeweiligen Teilkonzepte folgende Punkte berücksichtigt werden:
I.- Teilkonzept Radverkehr und Verkehrssicherheit:
1. Die Pro-Kopf Investitionen für den Radverkehr sollen deutlich erhöht werden.
2. Weitere Überlegungen zur Einrichtung von innerstädtischen bzw. innenstadtnahen
Fahrradachsen in Ergänzung zu den angedachten Fahrradachsen des Projekts
Emissionsfreie Innenstadt sind zu entwickeln.
3. Die Anbringung von Beschilderungen an Fahrradwegen zur Radführung, die für die
Orientierung von Fahrradfahrer*innen hilfreich seien könnten, ist zu prüfen und zu verbessern.
Hierbei sind insbesondere Beschilderungen in Bereichen gemeint, an denen keine
Straßenbeschilderung vorliegt.
4. Die bisher erstellten und zu erstellenden Teilkonzepte des Masterplan Mobilität sollen in eine
gesamtstädtische Verkehrsplanung münden, bei der der Radverkehr und der
Fußgängerverkehr im Vordergrund stehen.
II. Teilkonzept Fußverkehr und Barrierefreiheit
1. Eine Verbesserung der Fußgängerverkehre ist zu erzielen. Hierbei ist insbesondere eine
Erhöhung der Barrierefreiheit, der Aufenthaltsqualität und die Verbesserung des
Fußgängerverkehrsnetzes, wie z.B. eine fußgängerfreundliche Signalschaltung und eine
fußgängerfreundliche Gehwegbreite ohne Parkfläche zu berücksichtigen.
III. Teilkonzept Ruhender Verkehr und öffentlicher Raum
1. Die bestehende Parkraumbewirtschaftung ist räumlich auf unbewirtschaftete Räume und
Zeiten (z.B. bis 22 Uhr) auszudehnen.
Bereits im Vorfeld der Erstellung der weiteren Teilkonzepte ist:
1. Das Stadtbahnentwicklungskonzept zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots fortzuschreiben.
2. Die Beschrankung von Park an Ride Flächen zu prüfen, so dass ausschließlich Nutzer*innen
des ÖPNV auf den Park and Ride Flächen parken können. Die Beschrankung der Park and
Ride Fläche ist mit einem Kontrollmechanismus zum Erkennen von ÖPNV-Tickets
auszustatten. Mit dem VRR ist über einen P+R-Tarif zu verhandeln.
3. Den Ausbau von weiteren Park and Ride Flächen in den Außenbezirken mit Anbindung an die
U-Bahn und das Angebot der Deutschen Bahn ist zu prüfen.
4. Die in der Ruhrkonferenz unter dem Thema „Vernetze Mobilität“ vorgesehene Mobilitätsapp
zu unterstützen, um die intermodale Fortbewegung der Nutzer*innen zu ermöglichen und zu
verbessern.
5. In Anlehnung an das Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt ein Konzept zur Reduzierung
der Schadstoffbelastungen in den Außenbezirken zu entwickeln und mögliche
Förderprogramme zu prüfen.
Begründung
Vor der Sommerpause hat der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung beauftragt, die gesetzten Ziele
des Handlungsprogramms Klima-Luft 2030 konsequent umzusetzen. Die hier aufgeführten
Maßnahmen sollen einen Beitrag zur Erreichung dieser Ziele liefern. Denn durch die Verbesserung
der klimafreundlichen Mobilität soll auf dem gesamten Dortmunder Stadtgebiet die Fortbewegung
ohne individuellen Verbrennungsmotor verbessert werden. Hierdurch sollen neben den Beiträgen zur
Reduzierung der Schadstoffemissionen und aber auch ein Beitrag zur Reduzierung der
Lärmemissionen geleistet werden.
In Dortmund werden laut Angaben der Verwaltung rund ein Euro pro Kopf jährlich für den
Fahrradverkehr investiert, hinzu kommen allerdings noch Ausgaben bei anderen
Straßenumbaumaßnahmen, bei denen Verbesserungen für den Fahrradverkehr vorgenommen
werden. Dennoch bleiben die pro Kopf Ausgaben für den Radverkehr hinter den Ausgaben anderer
Städte hinterher. So werden etwa in Stuttgart 5 Euro oder in Köln 2,80 Euro pro Kopf für den
Radverkehr ausgegeben. Mit der Erhöhung der Mittel könnten weitere Maßnahmen zur Verbesserung
des Radverkehrs und der Nahmobilität umgesetzt werden.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 15118-
19-E2):
…die Fraktion die Linke & Piraten beantragt bei der Verwaltung die Überprüfung und
Umsetzung eines Mobilitätsprojektes - auf Basis von „ÖPNV on demand“ - als
Pilotprojekt im Stadtbezirk Mengede.
Begründung
Der Stadtbezirk Mengede hat zwar relativ gute ÖPNV-Anbindungen, jedoch sind
teilweise die Außenbereiche des Stadtbezirkes, sowie die verschiedensten
Veranstaltungsorte im Stadtbezirk nur noch durch den Individualverkehr erreichbar.
Dieses Pilotprojekt soll daher das vorhandene ÖPNV-Netz nicht ersetzen, sondern als Ergänzung und
Alternative zum „Individualverkehr“ dienen.
Des Weiteren sind wir der Meinung, dass dieses Projekt auch im Hinblick auf die IGA27 eine wertvolle
Bereicherung für unseren Stadtbezirk darstellt.
Dieser Antrag wurde fraktionsübergreifend in der BV Mengede gestellt und einstimmig angenommen.
AUSW, 18.09.2019:
Frau Rm Lührs erläutert die Hintergründe zum Antrag ihrer Fraktion und bittet um Zustimmung. Man
wolle die einzelnen Punkte dieses Antrags nochmal als Willensbekundung in den Prozess des
Masterplanes Mobilität „einspeisen“.
Herr Rm Gebel erläutert die Hintergründe zum heutigen Antrag seiner Fraktion und wirbt um
Zustimmung.
Herr Rm Waßmann gibt zu Punkt I. (Teilkonzept Radverkehr und Verkehrssicherheit) zu Protokoll,
dass seine Fraktion Ziffer 4 ablehnen werde, da hier nur Radverkehr und Fußgängerverkehr im
Vordergrund stehe.
Nach ausführlicher Diskussion zu den beiden o. a. Anträgen macht Herr Wilde folgende
Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise:
Zum Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten schlägt er vor, den Text des o.a. Antrages der Fraktion
die Linke & Piraten insofern zu ändern, indem man die Worte „…. und Umsetzung...“ streiche, den
Antrag also zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung verstehe.
Zum SPD-Antrag könne er sich dem Vorschlag aus der heutigen Diskussion anschließen, wonach der
Beschlusstext wie folgt geändert werde: …folgende Punkte geprüft und wenn möglich
berücksichtigt werden…“. Ansonsten plädiere er dafür, die Punkte heute einzeln abzustimmen. Auf
folgende zwei Punkte wolle er aber vorab noch hinweisen:
1. An der Pro-Kopf-Investition für den Radverkehr arbeite die Verwaltung derzeit bereits. Die
Verwaltung werde das entsprechende Ergebnis noch rechtzeitig vor den Haushaltsberatungen als
Vorlage in den entsprechenden Gremiengang geben.
2. Den letzten Block des SPD-Antrages welcher mit der Formulierung „Bereits im Vorfeld der
Erstellung der weiteren Teilkonzepte ist...“ beginne, halte er aus Sicht der Verwaltung vom
zeitlichen Ablauf her eher für problematisch. Der ÖPNV mit der Fortschreibung des
Stadtbahnkonzeptes sei einer der letzten Bausteine des Masterplanes Mobilität.
Wenn man hierzu heute vereinbaren könne, dass man damit nicht meine, dass diese Punkte alle
sofort in Angriff genommen werden sollen, sondern dass diese lediglich, je nach Möglichkeit,
vorzuziehen seien und diese ansonsten ordnungsgemäß im Masterplan Mobilität so abgearbeitet
werden können, wie der Rat dass vom Ablauf her beschlossen und vorgegeben habe, sehe er
hierin kein Problem mehr.
Unter Berücksichtigung dieser Vorschläge und Anmerkungen der Verwaltung erfolgt
folgendes Abstimmungsverhalten zu den beiden o. a. Anträgen:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum nachfolgenden,
textlich geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15118-19
–E1) folgende Einzelbeschlüsse:
Im Rahmen der Aufstellung des Masterplans Mobilität 2030 sollen bei der aktuellen Erstellung der
jeweiligen Teilkonzepte folgende Punkte geprüft und wenn möglich berücksichtigt werden:
I.- Teilkonzept Radverkehr und Verkehrssicherheit:
1. Die Pro-Kopf Investitionen für den Radverkehr sollen deutlich erhöht werden.
2. Weitere Überlegungen zur Einrichtung von innerstädtischen bzw. innenstadtnahen
Fahrradachsen in Ergänzung zu den angedachten Fahrradachsen des Projekts
Emissionsfreie Innenstadt sind zu entwickeln.
3. Die Anbringung von Beschilderungen an Fahrradwegen zur Radführung, die für die
Orientierung von Fahrradfahrer*innen hilfreich seien könnten, ist zu prüfen und zu verbessern.
Hierbei sind insbesondere Beschilderungen in Bereichen gemeint, an denen keine
Straßenbeschilderung vorliegt.
Einstimmige Zustimmung zu den Punkten 1.-3. .
4. Die bisher erstellten und zu erstellenden Teilkonzepte des Masterplan Mobilität sollen in eine
gesamtstädtische Verkehrsplanung münden, bei der der Radverkehr und der
Fußgängerverkehr im Vordergrund stehen.
Mehrheitliche Zustimmung zu Punkt 4., bei Gegenstimmen(CDU-Fraktion und Ratsgruppe
NPD/Die Rechte) zugestimmt.
II. Teilkonzept Fußverkehr und Barrierefreiheit
1. Eine Verbesserung der Fußgängerverkehre ist zu erzielen. Hierbei ist insbesondere eine
Erhöhung der Barrierefreiheit, der Aufenthaltsqualität und die Verbesserung des
Fußgängerverkehrsnetzes, wie z.B. eine fußgängerfreundliche Signalschaltung und eine
fußgängerfreundliche Gehwegbreite ohne Parkfläche zu berücksichtigen.
Einstimmige Zustimmung.
III. Teilkonzept Ruhender Verkehr und öffentlicher Raum
1. Die bestehende Parkraumbewirtschaftung ist räumlich auf unbewirtschaftete Räume und
Zeiten (z.B. bis 22 Uhr) auszudehnen.
Mehrheitliche Zustimmung, bei 1 Gegenstimme (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Bereits im Vorfeld der Erstellung der weiteren Teilkonzepte ist:
1. Das Stadtbahnentwicklungskonzept zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots fortzuschreiben.
2. Die Beschrankung von Park an Ride Flächen zu prüfen, so dass ausschließlich Nutzer*innen
des ÖPNV auf den Park and Ride Flächen parken können. Die Beschrankung der Park and
Ride Fläche ist mit einem Kontrollmechanismus zum Erkennen von ÖPNV-Tickets
auszustatten. Mit dem VRR ist über einen P+R-Tarif zu verhandeln.
3. Den Ausbau von weiteren Park and Ride Flächen in den Außenbezirken mit Anbindung an die
U-Bahn und das Angebot der Deutschen Bahn ist zu prüfen.
4. Die in der Ruhrkonferenz unter dem Thema „Vernetze Mobilität“ vorgesehene Mobilitätsapp
zu unterstützen, um die intermodale Fortbewegung der Nutzer*innen zu ermöglichen und zu
verbessern.
5. In Anlehnung an das Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt ein Konzept zur Reduzierung
der Schadstoffbelastungen in den Außenbezirken zu entwickeln und mögliche
Förderprogramme zu prüfen.
Einstimmige Zustimmung.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig
nachfolgenden, textlich geänderten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke &
Piraten (Drucksache Nr.: 15118-19 –E2):
…die Verwaltung wird um die Überprüfung und Umsetzung eines Mobilitätsprojektes - auf Basis
von „ÖPNV on demand“ – als Pilotprojekt im Stadtbezirk Mengede gebeten“
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 15118-19-E3, siehe Anlage).
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.17
Verkehrskonzept Gartensttadt/Aplerbeck/Hörde
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17607-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 17607-20-E1):
„Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Frage:
Bebauungsplan N0244 (ehemaliges Siemens-Nixdorf-Gelände)
Laut Planung besteht für die o.g. Fläche (7.250 qm für gewerbliche und 22.800 qm für wohnliche Nutzung) „eine gute verkehrliche Anbindung an den Westfalendamm (B1)“.
Wann wird die Verwaltung das konkrete Verkehrskonzept für diesen Bereich vorlegen?“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.18
Verkehrszählung Am Karrenberg
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17605-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 17605-20-E1):
„In der Straße „Im Karrenberg“ wurde Anfang April gemäß Beschluss des Ausschusses zum Durchfahrtsverbot für Lkw (DS-Nr.: 11841-18) eine Verkehrszählung durchgeführt.
Die Fraktion Bündnis 90/Der Grünen bittet die Verwaltung, die Ergebnisse dieser Verkehrszählung dem Ausschuss zur Verfügung zu stellen.
Begründung:
In der Sitzung des Ausschusses für Bau, Verkehr und Grünflachen vom 11.09.2018 wurde die ganztätige Sperrung der Straße „Im Karrenberg“ für Lkw beschlossen. Teil des Beschlusses war eine Verkehrszählung zur Überprüfung der Wirksamkeit des Durchfahrtverbotes nach einem Jahr des Inkrafttretens.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.19
Stadterneuerungsprogramm „Stadtumbau West - Kielstraße 26“
Hier: Durchführungsbeschluss Abbruch Problemimmobilie Kielstraße 26
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17164-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund
1) beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenschätzung die Beseitigung der „Problemimmobilie Kielstraße 26“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.515.000,00 € zzgl. 70.000,00 € aktivierbarer Eigenleistungen.
2) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung (Leistungsphase 3-8 HOAI) der Gebäudebeseitigung.
3) beauftragt die Verwaltung, die weiteren Planungen für die Neubebauung voranzutreiben.
4) beschließt gem. § 85 und § 83 GO NRW die entsprechenden außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für das Jahr 2020 zu Lasten der Haushaltsjahre 2021 und 2022. Die Deckung erfolgt amtsintern unter Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Verpflichtungsermächtigungen.
zu TOP 3.20
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Grüner Ring Westfalenhütte -
hier: Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17175-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft
zu TOP 4.1
TEK Gürtlerstraße, Gürtlerstraße 9-13 Umbaumaßnahmen U3 im Bestandsgebäude
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17133-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 393.204 €, davon 20.000 € Umzugskosten, die Umbaumaßnahme U3 im Bestandsgebäude der TEK Gürtlerstraße 9-13 (Ausführungsbeschluss) sowie die Auslagerung der Kinder der TEK Gürtlerstraße 9-13 in den Gretelweg 35-37, 44339 Dortmund und in die TEK Am Grenzgraben während der Bauzeit. Die Investition bedingt ab 2022 einen jährlichen Abschreibungsaufwand i. H. v. 9.830,10 €, weitere Folgeaufwendungen fallen nicht an.
2. beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung (Leistungsphase 4 ff. HOAI) sowie der Umsetzung der Umbaumaßnahme U3 im Bestandsgebäude der TEK Gürtlerstraße 9-13.
3. nimmt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis. Aufgrund der vormals angegebenen groben Kostenschätzung in Höhe von ca. 250.000 € brutto war ein Planungs- und Ausführungsbeschluss nicht erforderlich.
4. beschließt, da im Haushaltsjahr 2020 eine Verpflichtungsermächtigung für 2021 in Höhe des Bedarfes fehlt, dass ein Antrag nach § 85 und § 83 GO zur Bereitstellung von außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen für 2021 gestellt wird.
zu TOP 4.2
Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17525-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Halbjahresbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft zu Hochbaumaßnahmen 2020 zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17583-20)
a) Der Hauptausschuss in seiner Funktion als Dringlichkeitsausschuss beschließt die
coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen nach dem Hygieneplan für
Schulen.
b) Der Rat der Stadt bestätigt diesen Beschluss.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes
zu TOP 5.1
Fahrbahnerneuerung Wickeder Straße von Husener Eichwaldstraße bis Lohheide
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16902-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Fahrbahnerneuerung der Wickeder Straße von Husener Eichwaldstraße bis Lohheide mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1.470.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014004 - Abrechnungsfähige Maßnahmen - (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021 600.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 770.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 100.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 40.735,00 Euro.
zu TOP 5.2
Umbau der Kreuzung Flughafenstraße / Buschei / Drosselweg zu einem "kleinen Kreisverkehr", Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16688-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt, das für den Umbau der Kreuzung Flughafenstraße / Buschei / Drosselweg zu einem „kleinen Kreisverkehr“ im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10329-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 850.000,00 Euro um 300.0000,00 Euro auf 1.150.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014451 – Kreisverkehr Flughafenstraße / Am Buschei – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 14.969,28 Euro
Haushaltsjahr 2020: 814.970,23 Euro
Haushaltsjahr 2021: 280.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 40.060,49 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 35.592,50 Euro.
zu TOP 5.3
Brückenplatte 1 des Brückenbauwerks (BW 766) "Kreuzung Märkische Straße / Ophoff" - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17138-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, die Baumaßnahme „Kreuzung Märkische Straße / Ophoff“ nach einem Stufenkonzept durchzuführen und im ersten Schritt die Brückenplatte 1 des Brückenbauwerks (BW 766) im Westen des Kreuzungsbereiches mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.560.600,00 Euro grundlegend zu erneuern.
Die Finanzierung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014411 - Märkische Str., Ophoff – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 231.157,24 Euro
Haushaltsjahr 2020: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 500.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 369.442,76 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 8.248,17 Euro.
zu TOP 5.4
Rahmenvertrag über konsumtive Leistungen des Betriebsdienstleisters Straßenbeleuchtung als Nachtrag zum Straßenbeleuchtungsvertrag NT1 (B): Beseitigung von Schäden und betriebliche Änderungen; Sachstand Erneuerung Steuerungstechnik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17215-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Stadt Dortmund zum Abschluss eines Rahmenvertrags über die regelmäßige Erbringung von Leistungen zur Beseitigung von Unfall-, Vandalismusschäden, Schäden durch höhere Gewalt und betriebliche Änderung an Einrichtungen der Straßenbeleuchtung mit dem Konsortium Straßenbeleuchtung Dortmund GbR., kurz StraBelDo (DEW21 und SPIE SAG GmbH).
Der Vertrag soll für die Restlaufzeit des mit der StraBelDo abgeschlossenen Straßenbeleuchtungsvertrags (SBV) Gültigkeit haben.
Die Finanzierung der konsumtiven Leistungen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus dem Kostenträger 6612022C0002 und dem Sachkonto 522 300 mit folgenden Aufwendungen:
Haushaltsjahre 2020-2024 pro Jahr 660.000,00 Euro
Gesamt 3.300.000,00 Euro
2. Der Rat nimmt den Sachstand und das weitere Vorgehen zur Umrüstung der Steuerungstechnik in der Straßenbeleuchtung zur Kenntnis.
zu TOP 5.5
Stadtumbaugebiet Rheinische Straße West - Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke: Sachstandsinformation und Aktualisierung des Planungsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17216-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Sachstandsinformation zur Kenntnis und beschließt, das in der Grundsatzentscheidung (Beschluss 18.12.2008, Drucksache Nr. 12333-08) benannte geschätzte Planungsvolumen für den Umbau der Rheinischen Straße für den barrierefreien ÖPNV zwischen Emscher und Dorstfelder Brücke in Höhe von 1.500.000,00 Euro um 900.000,00 Euro auf nun 2.400.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01209014149 - BL S4 Rheinische Straße - barrierefreier Ausbau - (Finanzposition 780 820) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 8,09 Euro
Haushaltsjahr 2020: 105.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 120.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 1.320.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 704.991,91 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 5.6
Vergabe von Planungsleistungen für die Straßenplanung und die damit einhergehende Straßenentwässerung im Bereich der Bebauungspläne InN 218 und InN 219 – Nordspange, Haupterschließung Westfalenhütte- und neue Werksstraßen als Folgemaßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17250-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Vergabe von Planungsleistungen
- für die Hoeschallee / Hildastraße und die Straße Am Waldfried sowie die Straßen
Springorumstraße / Westfalenhüttenallee
- für die Werksstraßen als Folgemaßnahme der Hoeschallee und die Umplanung der
Springorumstraße als öffentliche Straße mit einem Gesamtplanungsvolumen in Höhe von
1.470.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014082 – Nordspange Westfalenhütte – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 400.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 240.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 190.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 190.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 300.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 5.7
Fußgängerüberweg Voßkuhle - Errichtung eines Fußgängerüberweges südlich Gerhard-Hauptmann-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16600-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 05.05.2020:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion (3), der CDU-Fraktion (4), der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der Fraktion Die Linke & Piraten (2) und Herrn Marcinkowski (parteilos) gegen die Stimmen der Fraktion FDP/KE (2) dem Rat der Stadt Dortmund, der Vorlage der Verwaltung nicht zu folgen.
Lt. Abschlussberichts (Drucksache-Nr. 08946-17), zur Anregung der Firma Materna vom 08.09.17 liegen die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht vor. Sowohl das Fahrzeugaufkommen als auch die Fußgängerverkehrsstärken reichten für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht aus. Aus Sicht der Bezirksvertretung hat sich das Verkehrsaufkommen nicht verändert.
ABVG, 26.05.2020:
Herr Rm Mader erhebt die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zum Antrag.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten sowie Fraktion FDP/BL), zu und lehnt damit die Vorlage ab.
zu TOP 5.8
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0319 Brackeler Hellweg / Nießstraße - Oberdorfstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17349-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage LSA 0319 Brackeler Hellweg / Nießstraße - Oberdorfstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 93.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen – (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2020 93.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2021 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.694,00 Euro.
zu TOP 5.9
Straßenbeleuchtung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17603-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B‘90/Die Grünen, DS-Nr.: 17603-20-E1):
„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zur Nutzung und Akzeptanz der Störungsmelder-App für Straßenleuchten.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Störmeldungen zur Straßenbeleuchtung sind im vergangenen Jahr bei StraBelDo und der Stadt eingegangen? Wie viele davon über die App „Störung24“?
2. Nach welchen Kriterien wird die Bearbeitung der eingehenden Störungsmeldungen priorisiert?
3. Wie lang waren im Durchschnitt die Bearbeitungszeiten bis zur Behebung der Störung?
4. Wo ist die Verantwortlichkeit für das Bürgerbeschwerdemanagement angesiedelt?
5. Wie wird die Kommunikation mit den Nutzer*innen der APP gesteuert? Insbesondere in dem Fall, in dem eine Störung nicht zeitnah behoben werden kann?
Begründung:
Seit Mai 2019 ist Dortmund mit seiner öffentlichen Straßenbeleuchtung auch bei dem onlinebasierten Störungsdienst "Störung 24" vertreten. Bürger*innen können dort Störungen an Straßenlampen rund um die Uhr online melden. Die Bereitstellung einer solchen Störungs-App löst eine bestimme Erwartung bei den Nutzer*innen aus. An die Kommunikation sind deshalb hohe Anforderungen gestellt, um die Nutzung der App . Dies gilt insbesondere für die Fälle, die nach einer Meldung nicht zeitnah behoben werden können.“
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.10
Pop-Up Bike-Lanes
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 17604-20)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B‘90/ Die Grünen, DS-Nr.: 17604-20-E1):
„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden
Antrags:
Der Ausschuss nimmt die Anregungen aus dem offenen Brief des Bündnisses von zwölf
Fahrrad- und Umweltverbänden zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der zeitnahen
Umsetzung der vorgeschlagenen temporären Radfahrstreifen, den so genannten
Pop-up Bike-Lanes.
Begründung:
Ein Zusammenschluss von Verkehrs- und Umweltverbänden setzt sich aktuell für die Umwandlung
von Autospuren zu Radfahrstreifen nach dem Vorbild von Berlin, Paris und Mailand
ein. Mit einem entsprechenden offenen Brief haben sich die Verbände auch an den
Oberbürgermeister gewandt. Die Stadt hat zudem vor einigen Wochen ihr Programm UmsteiGERN
vorgestellt. Damit sollen mehr Menschen dazu motiviert werden, auf umweltfreundliche
Verkehrsmittel umzusteigen. Die Einschränkungen in der Corona-Zeit haben
das Mobilitätsverhalten zudem verändert: Fußgänger*innen brauchen mehr Platz auf den
Gehwegen, Radwege auf den Fußwegen erschweren das Einhalten der Distanzregeln.
Zudem benötigen Umsteiger*innen, die das Rad bisher nur selten genutzt haben, eine Infrastruktur,
die das Radfahren ohne Angst ermöglicht. Ausreichend breite, vom Autoverkehr
getrennte Radfahrstreifen sind da eine gute Lösung. In der Corona-Krise ist der Verkehr
insgesamt stark zurückgegangenen, was die temporäre Nutzung eines Fahrstreifens
bei vielen vierspurigen Straßen jetzt ermöglicht. Ein entsprechender Regelplan zur temporären
Einrichtung und Erweiterung von Radverkehrsanlagen, wie er in Berlin aufgestellt
wurde, könnte auch in Dortmund eine schnelle Umsetzung von sichern Radfahrstreifen
ermöglichen. Vorschläge für Bereiche, in denen temporäre Umwandlungen sinnvoll und
hilfreich wären, hat das Bündnis vorgelegt. Diese Vorschläge sollten jetzt von der Verwaltung
umgesetzt werden.“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion, DS-Nr.: 17604-20-E2):
„Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung von temporären Pop-Up-Bike-Lanes an den von den Rad- und Umweltverbänden im Schreiben genannten Stellen zu prüfen.
Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen:
· Die Einrichtung kann nur erfolgen, wenn die Verkehrssicherheit von allen Verkehrsteilnehmer*innen gegeben ist.
· Die Pop-Up-Bike-Lanes müssen in die aktuelle Beschlusslage zur Verbesserung des Radverkehrs in Dortmund passen und dürfen etwaigen Bemühungen nicht entgegenstehen.
Begründung:
Die Stadtverwaltung arbeitet bereits seit Jahren erfolgreich an der Verbesserung und einer Zunahme des Radverkehrs in Dortmund. Dort wo es vertretbar ist, konnten bereits viele Kilometer Radwege neu geschaffen werden oder sind bereits in Planung, wie z.B. am Ostwall. Die Ergebnisse der letzten Mobilitätsbefragung zeigen, dass der Anteil des Radverkehrs zugenommen hat. Durch die bereits bestehende Beschlusslage des Rates über das Projekt Emissionsfreie Innenstadt und mit dem aktuell im Erarbeitung befindlichen Teilkonzept zu Rad- und Fußverkehr des Masterplan Mobilität wird und werden zukünftig weitere Verbesserungen für den Radverkehr in Dortmund erfolgen. Ziel muss weiterhin sein, den Modal-Split dahingehend zu verändern, dass der nachhaltige Verkehr, wie z.B. der Radverkehr, aber auch der ÖPNV, Anteile gewinnt. Ob temporäre Pop-Up-Bike-Lanes während der aktuellen Corona-Lage hierfür hilfreich seien können, bitten wir die Verwaltung zu prüfen.“
ABVG 26.05.2020:
Es wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 17604-20-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt folgendem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 17604-20-E2) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion AFD) sowie einer Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), zu:
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt die Einrichtung von temporären Pop-Up-Bike-Lanes an den von den Rad- und Umweltverbänden im Schreiben genannten Stellen zu prüfen.
Hierbei ist folgendes zu berücksichtigen:
· Die Einrichtung kann nur erfolgen, wenn die Verkehrssicherheit von allen Verkehrsteilnehmer*innen gegeben ist.
· Die Pop-Up-Bike-Lanes müssen in die aktuelle Beschlusslage zur Verbesserung des Radverkehrs in Dortmund passen und dürfen etwaigen Bemühungen nicht entgegenstehen.
zu TOP 5.11
Verlängerung der Stadtbahnlinie U44 von der heutigen Endhaltestelle Westfalenhütte bis zur Warmbreitbandstraße - Variantenentscheidung zur weiteren planerischen Qualifizierung
Empfehlung (Drucksache Nr.: 16881-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
zu TOP 5.12
Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn, Aktualisierung des Investitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17217-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für den Bau einer neuen Überführung der Straße Am Remberg über die ehemalige Strecke der Dortmunder Eisenbahn im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 12395-14 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.150.000,00 Euro um 3.060.0000,00 Euro auf 4.210.000,00 zu aktualisieren.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014145 – Überführung Am Remberg – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
bis Haushaltsjahr 2019: 699.039,06 Euro
Haushaltsjahr 2020: 30.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 1.950.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 1.530.960,94 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 39.465,00 Euro.
6. Angelegenheiten der Friedhöfe
zu TOP 6.1
Friedhöfe Dortmund - 1. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17230-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.
7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung
zu TOP 7.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2019
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17371-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund einstimmig folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung der Stadtentwässerung Dortmund wird entlastet.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Stadtentwässerung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Stadtentwässerung Dortmund zum 31.12.2019 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 892.314.327,88 Euro und einem Bilanzgewinn in Höhe von 4.778.633,72 Euro festgestellt.
2. Der Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2019 in Höhe von 4.778.633,72 Euro wird dem städtischen Haushalt zugeführt.
3. Die Allgemeine Rücklage und die Forderungen des Eigenbetriebs gegenüber dem städtischen Haushalt werden um 244.413,66 Euro erhöht. Diese Erhöhung ist im Wirtschaftsplan 2022 zu veranschlagen.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 7.2
Übernahme der Abwasseranlage Bodelschwingher Bachkanal von der Emschergenossenschaft sowie Auftrag an die Verwaltung zur Planung und Vorbereitung einer baulichen Veränderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17395-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt
1) nimmt den Sachstand zur Kenntnis,
2) ermächtigt die Verwaltung zum Abschluss eines Vertrages mit der Emschergenossenschaft zur Übernahme des Bodelschwingher Bachkanals, Abschnitt zwischen Dönnstraße und Burgring,
3) stimmt einer Planung zur baulichen Veränderung unter Berücksichtigung der neuen hydraulischen Gegebenheiten des Bodelschwingher Bachkanals zu.
zu TOP 7.3
Erster Quartalsbericht 2020 der Stadtentwässerung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17385-20)
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün als Betriebsausschuss nimmt den Quartalsbericht des Eigenbetriebs Stadtentwässerung zur Kenntnis.
zu TOP 7.4
Erdfall Emscherallee
Herr Dr. Falk berichtet wie folgt mündlich:
Die Stadtentwässerung verfolgt weiterhin mit Hochdruck eine Schadensbehebung.
Die Phase 1 der Maßnahme konnte mit der Herstellung der zentralen großformatigen Baugrube zur Erneuerung der dortigen beiden Schachtbauwerke im 1. Quartal des Jahres 2020 abgeschlossen werden. Mit der Widerherstellung der Schachtbauwerke wurde begonnen.
Damit wurden Zugänglichkeiten zu den benachbarten, diesen Schachtbauwerken zuführenden Haltungen geschaffen. Diese konnten nunmehr erstmalig seit Auftreten des Tagesbruches inspiziert und im Hinblick auf vorhanden Schäden kontrolliert werden, wobei hierfür zunächst das in den betreffenden Haltungen vorhandene Verpressmaterial entfernt werden musste, welches zeitnah nach Auftreten des Tagesbruches zur Gefahrenabwehr und Verfüllung von Hohlräumen in den Untergrund gepresst wurde. Die Inspektion der Haltungen lieferte folgende Ergebnisse:
§ Die nach Westen verlaufende Haltung wies geringe Schäden auf, die durch unterirdische Sanierungsverfahren behoben werden konnten. Die Sanierung ist abgeschlossen.
§ Die nach Süden verlaufende Haltung ist schadensfrei.
§ Die nach Osten verlaufende Haltung sowie das daran anschließende Schachtbauwerk weisen umfangreiche Schäden auf. Sie müssen erneuert werden. Mit der Planung der betreffenden Erneuerung wurde unmittelbar begonnen. Auch konnten Voruntersuchungen des Baugrundes und Kampfmitteluntersuchungen abgeschlossen werden.
Die Gesamtkosten für die Phase 1 betragen rd. 7 Mio. EUR und liegen damit im veranschlagten Kostenrahmen.
Die bereits begonnene Phase 2 umfasst die o. g. Erneuerung der nach Osten verlaufenden Haltung sowie das daran anschließende Schachtbauwerk und die Wiederherstellung der Versorgungsleitungen, der Verkehrsflächen und des Grünbereiches. Sie wird, abhängig von den Witterungsverhältnissen im Winter 2020/2021, etwa im Mai 2021 beendet sein. Die voraussichtlichen Kosten der Phase 2 betragen rd. 5 Mio. EUR. Der Abschluss der Kanalbauarbeiten und damit die Wiederherstellung der planmäßigen hydraulischen Verhältnisse zur Abwasserbeseitigung erfolgen früher, etwa zum Jahresende 2020.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
8. Angelegenheiten des Grünflächenamtes
- nicht besetzt -
9. Anfragen
- nicht besetzt -
10. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -
Die öffentliche Sitzung endet um 18:17 Uhr.
Frebel Pisula Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzender stv. Schriftführerin
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