Niederschrift (öffentlich)

über die 13. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 08.06.2022
Messe Westfalenhallen, Halle 1U




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:07 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Hoffmann (CDU) ab 15:53 Uhr i.V.f.Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Frau RM Becker (CDU)

Herr RM Hartleif (CDU) i.V.f.Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Polomski-Tölle(CDU)
Frau RM Uhlig (CDU)
Herr RM Vogeler (CDU)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Herr RM Erstfeld (SPD) i.V.f.Frau RM Spaenhoff (SPD)
Frau RM Lührs (SPD) i.V.f.Herrn RM Schlienkamp (SPD)
Herr RM Karadas
Herr RM Bonde (SPD)
Frau RM Meyer (SPD) i.V.f.Frau RM Alexandrowiz (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Herr sB Eltner (B‘90/Die Grünen) i.V.f.Herrn RM Tietz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Herr RM Wiesner (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die LINKE+)
Herr RM Badura (Die LINKE+) ab 15:15 Uhr
Frau RM Lemke (Die LINKE+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste) ab 15:33 Uhr
Herr RM Perlick (AfD) bis 17:07 Uhr
Herr sB Leonhardt (die PARTEI) i. V.f.sB Jääskeläinen (Die PARTEI)

2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Frau Dr. Safaei .Shahverdi-Integrationsbeirat
Herr Dr. Kretzschmar - Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde
Herr Sohn –Behindertenpolitisches Netzwerk

3. Verwaltung:

Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr StR Rybicki-7Dez.
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Frau Linnebach- 67/AL´in
Herr Sauer-37

Herr Niederquell-23/stv AL
Frau Trachternach - 6/Dez-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez-Büro

4. Gäste:

Frau Gerlach –Vivawest GmbH
Herr Dr. Lindemann- Vivawest GmbH


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 13. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 08.06.2022, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.04.2022

1.5 Genehmigung der Niederschrift über Gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und des Ausschusses für Mobilität, Infrasztruktur und Grün am 03.05. 2022 zum Thema "Boulevard Kampstraße"

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 154 - Bergmannsgrün und Insterburger Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier:
I. Kenntnisnahme vom aktuellen städtbaulichen Konzept
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 154 - Bergmannsgrün und Insterburger Straße -
III. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne Hu 124, Hu 101 und InN 204
IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Bitte um Stellungnahme (DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 23654-21)
(Drucksache Nr.: 23654-22-E1)
lag bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23654-22-E3)
Außerdem erfolgt zur Sitzung am 08.06.2022 eine mündliche Information durch Vivawest Wohnen GmbH

3.2 Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und dazugehörige Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
hier: Sachstand und Vorschlag zur Umsetzung der beschlossenen Zusatz- / Ergänzungsanträge und Beschlüsse

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24464-22)

3.3 Mitgliedschaft bei KlimaDiskurs NRW e.V.
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24733-22)

3.4 Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)

3.5 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beantwortung der Anfrage

(Drucksache Nr.: 22675-21-E14)

3.6 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)

3.7 Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23257-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2022
(Drucksache Nr.: 23257-21)


3.8 Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24656-22)

3.9 Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24674-22)


3.10 Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23786-22)


3.11 Jährlicher Fahrradbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19845-21-E2)

3.12 Baufortschrittsbericht Radverkehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24676-22)

3.13 Stadterneuerung "Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde"
Umgestaltung Verbindungsraum Keltenstraße
Baubeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23214-21)

3.14 Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)

lag bereits zur Sitzung am 27.04.2022 vor

hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.04.2022
(Drucksache Nr.: 24114-22)

lag bereits zur Sitzung am 27.04.2022 vor

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24423-22-E1) lag bereits zur Sitzung am 27.04.2022 vor

3.15 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)

3.16 Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24302-22)

3.17 Baumfällungen im Zuge des Ausbaus der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24406-22)
lag bereits zur Sitzung am 27.04.2022 vor

hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24406-22-E1)

4. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt


5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

5.1 Sanierungsgebiet "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24295-22)

5.2 Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24294-22)

5.3 Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23698-22)

5.4 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24153-22)
Reduzierter Sonderversand der Druckstücke

5.5 Städtebauförderprogramm 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24324-22)

5.6 Bericht über die Evaluation der Quartiersanalyse "Alt-Marten"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22671-21)

5.7 Kurz- und Abschlussbericht über die Quartiersanalyse Huckarde Zentrum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23656-22)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
nicht besetzt

7. Angelegenheiten des Umweltamtes

7.1 Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Luftreinhaltung aus dem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. -Luftqualität in Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24338-22)

7.2 Kleinflächige Entsiegelung im Innenstadtbereich
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23469-22-E1)
lag bereits zur Sitzung am 02.02.2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 23469-22-E2)

7.3 Ökologische Pflege des Straßenbegleitgrüns
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24891-22)

7.4 Photovoltaik in Gewerbegebieten
-Bericht der Verwaltung-

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22169-21-E2)
7.5 Nachnominierung von Stellvertreter*innen für den Klimabeirat
Empfehlung
Die Vorlage erfolgt zum Nachversand

8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

8.1 Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)
lag bereits zur Sitzung am 27.04.2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22296-21-E1)

8.2 Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Einbringung
(Drucksache Nr.: 24062-22)
Reduzierter Sonderversand der Druckstücke

8.3 Konzept Quartiersgaragen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24442-22)
lag bereits zur Sitzung am 27.04,2022 vor

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 24442-22-E1)

8.4 RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24089-22)
Hierzu erfolgt eine kurze mündliche Information der Verwaltung zur Sitzung

hierzu -> Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 23476-22)
lag bereits zur Sitzung am 02.02.2022 vor/ eine weitere Stellungnahme hierzu sollte sich durch die o.a. Vorlage erübrigt haben

8.5 Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24266-22)

8.6 Denkmalbereichssatzung Südliche Gartenstadt
Aufstellen einer Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt

Empfehlung (Drucksache Nr.: 24635-22)

8.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24124-22)
8.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24247-22)

8.9 Bauleitplanverfahren; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 23282-21)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2022
(Drucksache Nr.: 23282-21)


8.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Ap 223 - Emschertal-Grundschule -, Ap 234 - Sichterweg - sowie des Bebauungsplanes Ap 126 Änderung Nr. 3)
hier: I. Veränderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), V. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung und zum eingeschränkten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, wenn nötig

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24318-22)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 10.05.2022
(Drucksache Nr.: 24318-22)


8.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Mg 111 - Zeche Westhausen - , hier: I. Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlegungsbeschluss)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 23973-22)

8.12 Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes In W 231 - nördlich Königswall - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes In W 231 - nördlich Königswall -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 24699-22)

8.13 Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2022 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24629-22)

8.14 Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:01 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2021
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 24073-22)

8.15 Weitere regionale Schnellbuslinien für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24651-22)

8.16 Sachstandsbericht Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24889-22)

8.17 Bestandsgebäude ehemaliges HSP-Gelände
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24897-22)

9. Anfragen

10. Informationen der Verwaltung

10.1 Mitteilung gem. §38 Abs. 3 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des AUSW (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24894-22)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Lögering benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.










zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Ergänzung:
Man einigt sich darauf, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit als TOP 3.18 auf die Tagesordnung zu setzen:
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am „Nationalen Bewerbungsverfahren“ an
den Deutschen Fußball-Bund als Austragungsort für die FIFA
Frauenfußballweltmeisterschaft 2027
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)

Sonstige Änderungen:

Weiter einigt man sich darauf, die gesamte Angelegenheit unter
TOP 3.14 „Zukunft der Dortmunder City“ aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auf
eine der nächsten Sitzungen nach der Sommerpause zu vertagen.

Mit den o.a. Änderungen wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht,
festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.04.2022

Herr Rm Weber macht darauf aufmerksam, dass Frau Rm Grollmann nicht an der AKUSW-Sitzung am 27.04.2022 teilgenommen habe, schon längere Zeit kein Mitglied mehr im Ausschuss wäre und an deren Stelle Frau Rm Polomski-Tölle Mitglied im AKUSW sei, welche an diesem Tag auch teilgenommen habe. Daher bitte er um entsprechende Änderung der Teilnehmerangaben für diese Sitzung.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 11. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 27.04.2022 genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über Gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und des Ausschusses für Mobilität, Infrasztruktur und Grün am 03.05. 2022 zum Thema "Boulevard Kampstraße"

Herr Rm Weber weist darauf hin, dass Frau Becker zur Sondersitzung am 03.05.2022 nicht anwesend war und bittet daher um entsprechende Änderung der Teilnehmerangaben für diese Sitzung.

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 03.05.2022 genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 154 - Bergmannsgrün und Insterburger Straße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier:
I. Kenntnisnahme vom aktuellen städtbaulichen Konzept
II. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hu 154 - Bergmannsgrün und Insterburger Straße -
III. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne Hu 124, Hu 101 und InN 204
IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+), (DS-Nr.: 23654-22-E1)-lag bereits zur Sitzung am 16.03.2022 vor-:

„Die zum Abriss vorgesehenen Gebäude sind nach unserer Kenntnis im Wesentlichen voll vermietet. Die Pläne zur Modernisierung sind darüber hinaus nicht klar kommuniziert. Darauf ergeben sich für unsere Fraktion die folgenden Fragen zum Projekt:

1) Es gibt laut Vorlage ein Sozialkonzept für die Maßnahme. Wie ist das Sozialkonzept gestaltet?

2) Wurden die Mieter*innen über den Modernisierungsumfang und die Folgen informiert? Liegt der Verwaltung das Konzept im Einzelnen vor?

3) Wurden die Abrissfolgen hinsichtlich der CO2-Bilanz eingepreist?

4) Mit welchen Auswirkungen hinsichtlich der Mietenentwicklung in den Beständen ist zu rechnen?

5) In der Vorlage wird lobenswerterweise von einem Mietendeckel gesprochen. Wie ist dieser konkret ausgestaltet?“



Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23654-22-E3) (siehe Anlage zur Niederschrift)


AKUSW, 08.06.2022:

Ergänzend zur schriftlichen Stellungnahme der Verwaltung informieren Vertreter*innen der Vivawest GmbH den Ausschuss ausführlich zum Vorhaben, insbesondere zur Beteiligung bzw. Information der Mieter*innen. (PP-Vortragsiehe Anlage zur Niederschrift)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.














zu TOP 3.2
Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und dazugehörige Haushaltsbegleitbeschlüsse zum Haushaltsplan 2022
hier: Sachstand und Vorschlag zur Umsetzung der beschlossenen Zusatz- / Ergänzungsanträge und Beschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24464-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zu den beschlossenen Zusatz- und Ergänzungsanträgen zur Mantelvorlage Klimaschutz und Klimafolgenanpassung und zu den entsprechenden Haushaltsbegleitbeschlüssen zur Kenntnis und beschließt:


zu TOP 3.3
Mitgliedschaft bei KlimaDiskurs NRW e.V.
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 24733-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 24733-22-E1):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Mitgliedschaft der Stadt Dortmund bei KlimaDiskurs.NRW e.V. einzugehen.

Begründung:
Für die Erreichung der Klimaziele bis 2035 ist das gemeinsame Handeln von allen gesellschaftlichen Akteuren gefragt. Der Verein KlimaDiskurs.NRW mit Sitz in Düsseldorf hat sich zum Ziel gesetzt, den verschiedenen gesellschaftlichen Akteuren eine Plattform für Diskurse ihrer unterschiedlichen Interessenslagen zu bieten. Strittige Themen des Klimaschutzes sollen hier landesweit und offen diskutiert sowie hierauf aufbauend gemeinsame Ziele und Handlungsschritte definiert werden. Zu den Mitgliedern von Klimadiskurs.NRW zählen Kommunen, Vereine, Verbände, Kammern, Institutionen und Unternehmen. Auch die Stadt Dortmund sollte Mitglied bei KlimaDiskurs.NRW werden, um sich bei der Diskussion um Klimaschutz für Dortmund und NRW positiv einzubringen. Der jährliche Mitgliedsbeitrag für Kommunen und Kreise beträgt 250 Euro.

AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o.a. Antrag mehrheitlich, bei einer Enthaltung (Fraktion FDP /Bürgerliste) sowie einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Mitgliedschaft der Stadt Dortmund bei KlimaDiskurs.NRW e.V. einzugehen.
zu TOP 3.4
Ermittlungsdienst Abfall - Tätigkeitsbericht und Zwischenevaluation des Pilotprojektes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24519-22)

Hierzu liegt vorEmpfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 01.06.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, den Beschluss laut Vorlage mit dem Zusatz zu fassen, das Projekt „Ermittlungsdienst Abfall“ sowohl personell (auf acht Planstellen) aufzustocken, als auch als Dauereinrichtung zu verstetigen, ohne dabei andere Methoden (Informationen, weitere Abfalleimer, häufigere Reinigungs-/ Entsorgungsintervalle) zu vernachlässigen:

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24519-22-E1):

...wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:


Begründung

Die Problematik der illegalen Abfallentsorgung ist vielschichtig und muss daher auch mit verschiedenen Mitteln angegangen werden. Neben den großen Müllablagerungen, die mit Transportern in Grünflächen oder Wohngebieten abgeladen werden und die verfolgt gehören, gibt es die vielen kleineren Verschmutzungen, die durch eine unzureichende Anzahl an Mülleimern oder ein zu seltenes Leerungsintervall entstehen. Genauso entstehen Müllablagerungen durch schlechte Wohnverhältnisse mit einer unzureichenden Müllabholung. Der Ermittlungsdienst Abfall soll die „gewerbsmäßige“ Entsorgung großer Müllmengen verfolgen, darf aber nicht dazu führen, dass Armut kriminalisiert wird.

AKUSW, 08.06.2022:

Nach ausführlicher Diskussion erfolgt die Abstimmung wie folgt:

Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24519-22-E1):

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE+) sowie Enthaltungen (Fraktion B’90 /Die Grünen und Die FRAKTION /DIE PARTEI), ab.

Zur Vorlage:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


zu TOP 3.5
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) 2021 für die Stadt Dortmund
Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 22675-21-E14)

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Rm Adam bedankt sich zunächst für ausführliche Beantwortung der Anfrage seiner Fraktion. Weiter erwähnt er, dass im Zusammenhang mit Abfall- und Kreislaufwirtschaft immer häufiger der Begriff „Urban-Mining“ auftauche. Hiermit sei die Gewinnung von Sekundarrohstoffen aus langlebigen Wirtschaftsgütern, wie z.B. Gebäuden und Infrastruktur gemeint. Man frage sich, ob auch hierzu bereits irgendwelche Konzepte für Dortmund in Planung wären.

Herr Wilde teilt mit, dass er diese Fragestellung mitnehme, damit diese im Nachgang beantwortet werden könne.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Nachträgliche Antwort der Verwaltung auf die o. a Nachfrage des Herrn Rm Adam:

Voranzustellen ist, dass das Thema "Urban Mining" allgemein als ein übergeordneter strategischer Ansatz verstanden wird, der sich nicht allein auf die Abfallwirtschaft bezieht. Auch nach Meinung des Umweltbundesamtes (UBA) besteht "der Unterschied des Urban Minings zur Abfallwirtschaft in den Betrachtungsgrenzen beider Ansätze. Während die Abfallwirtschaft sich mit dem Abfallaufkommen an sich beschäftigt, dessen Menge, Zusammensetzung und einer bestmöglichen Rückführung der Materialien in den Stoffkreislauf, bezieht Urban Mining den Gesamtbestand an langlebigen Gütern mit ein, um möglichst früh künftige Stoffströme prognostizieren zu können und bestmögliche Verwertungswege abzuleiten, noch bevor die Materialien als Abfall anfallen. Je besser dabei das qualitative und quantitative Wissen um die gebundenen Materialien ist und die Zeiträume, wann diese wieder aus dem Bestand freigesetzt werden, umso besser können sich die beteiligten Akteure auf neu entwickelnde Abfallströme und deren Verwertung einstellen. Der Handlungsrahmen des Urban Mining als strategischer Ansatz des Stoffstrommanagements reicht demzufolge vom Aufsuchen, der Erkundung, der Erschließung und der Ausbeutung anthropogener Lagerstätten bis zur Aufbereitung der gewonnen Sekundärrohstoffe" (Quelle: UBA)

Das Thema bzw. der Begriff des "Urban Mining" wird daher nicht explizit in der aktuellen Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes bemüht, Gleichwohl sind im Kapitel 3.2 unter "Circular Economy" und "Klimawirksame Sektorenkopplung" abfallwirtschaftliche Schnittmengen zum "Urban Mining" zu erkennen. Diese beziehen sich insbesondere auf die Projekte zur Boden- und Bauschuttaufbereitung aus Baumaßnahmen der Stadt und der kommunalen Gesellschaften im Rahmen eines Bodenreyclings und der späteren Wiederverwendung des Materials als Sekundärrohstoff.

Unabhängig davon wird die Verwaltung das Thema „Urban Mining“ weiter verfolgen und die Gremien entsprechend darüber informieren, sobald sich umsetzbare Aspekte hierzu ergeben.

zu TOP 3.6
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund 7. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24245-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 7. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 28.02.2022 zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Potentiale zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen: Planungsbeschluss für die Erweiterung von zwei Dauerkleingartenanlagen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23257-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund vom 10.05.2022:

Frau Murawski (CDU-Fraktion) bezweifelt zunächst den Bedarf für zusätzliche Kleingärten an dieser Stelle. Im Stadtbezirk Lütgendortmund seien derzeit freie Gärten vorhanden, so dass eine Erweiterung nicht zwingend geboten sei. Sollte jedoch die Erweiterung der Kleingartendaueranlage erfolgen, ist an dieser Stelle zwingend erforderlich, dass auf dem Gelände Parkplätze für Pkw, Fahrräder und Lastenräder realisiert werden.

Herr Meissner (Bündnis '90/die Grünen) begrüßt grundsätzlich die Errichtung von Grünanlagen. Er sieht die Errichtung der Kleingartendaueranlage an dieser Stelle jedoch in Zusammenhang mit der beabsichtigten Bebauung im Rahmen des Lü 141. Da es sich bei dem Gesamtgebiet um eine Frischluftschneise handle, schlägt er eine Verschiebung der Behandlung dieser Vorlage, bis zur abschließenden Entscheidung über den Lü 141 vor.

Herr Lieven (SPD-Fraktion) teilte mit, dass aufgrund von Hinweisen die Möglichkeit bestehe, dass der Boden Altlasten enthalte. Er machte daher zunächst den Vorschlag, das Umweltamt zu beauftragen, dies nachzuprüfen und der BV hierüber zu berichten. Ferner soll ein Parkraumkonzept (Pkw, Fahrrad, Lastenrad) für diese Anlage (auf dieser Anlage) erarbeitet werden und ebenfalls der BV vorgestellt werden. Bis zur Vorstellung dieser beiden Ergebnisse wird die BV Lütgendortmund die Entscheidung über die Vorlage verschieben.

Mit diesem Vorschlag zeigten sich alle Mitglieder einverstanden.
Beschluss
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, die Vorlage in eine der nächsten Sitzungen zu verschieben, bis die Ergebnisse der geforderten Informationen vorliegen.


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23257-21-E2):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Alternativfläche Br173 „Dietrich Keuning“ (Pleckenbrink III. BA) in Wickede für die Stadt zu erwerben. In Absprache mit dem Stadtverband Dortmunder Gartenvereine e.V. und dem Dauerkleingartenverein Dietrich Keuning ist abzuklären, ob die Fläche für die Erweiterung der Dauerkleingartenanlage Dietrich Keuning genutzt werden kann oder eine neue Kleingartenanlage gegründet werden soll.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Massbruch“ in Schüren zu prüfen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neugründung einer Dauerkleingartenanlage in Schüren auf dem Grabeland zwischen der Unteren Pekingstraße, Middelmannstraße, Meinbergstraße und Pfarrer-Beule Weg zu prüfen.

Die Prüfergebnisse sind dem AMIG und dem AKUSW vorzulegen.

Begründung:
Die SPD-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Planungen und Überlegungen der Verwaltung zur Erweiterung von Dauerkleingartenanlagen, denn Kleingärten spielen eine wichtige Rolle für den Klimaschutz, die Nahversorgung und Naherholung sowie die Biodiversität in Dortmund. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf zeigt, dass bei vielen Dortmunder Bürger*innen der Wunsch für einen Kleingarten besteht. Daher gilt es weitere Potentiale zu entdecken und auszubauen.


Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.: 23257-21-E3):

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

Begründung:

Kleingärten können ihre ökologischen Funktionen umso eher erfüllen, je mehr bei der Gestaltung der Gemeinschaftsflächen und bei der Bewirtschaftung der Einzelgärten die Aspekte des Umwelt- und Naturschutzes berücksichtigt werden. Gerade vor dem Hintergrund ihrer Ausgleichsfunktionen in Bezug auf Klima, Luftbelastung, Wasser- und Bodenhaushalt sollten Kleingartenanlagen nach ökologischen Kriterien angelegt und bewirtschaftet werden. Darüber hinaus spielen Kleingärten eine wichtige Rolle für die Artenvielfalt von Pflanzen und Tieren sowie für den Artenschutz. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Natur- und Umwelterziehung insbesondere für Kinder und Jugendliche. Ein gutes Beispiel dafür ist die Kleingartenanlage „Kraut und Rüben“ in Bochum, die 1998 im Rahmen der IBA Emscherpark als ökologisches Modellprojekt entstand. Bei der Neuanlage von Dauerkleinanlagen sollte jetzt die Möglichkeit genutzt werden, auch in Dortmund eine entsprechende Modellanlage entstehen zu lassen.


AKUSW, 08.06.2022:

Frau Rm Rudolf ergänzt den o .a. Antrag ihrer Fraktion zu Punkt 3. mündlich wie folgt:

Herr Rm Kowalewski möchte im Zusammenhang mit der Erweiterung der Kleingartenanlage Wickede von der Verwaltung wissen, wie sie den Prozess im Hinblick auf die dort ebenfalls geplante Renaturierung des Heimbaches zu harmonisieren gedenke.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet aufgrund weiteren Beratungsbedarfs die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter und bittet die Verwaltung, die o. a. offenen Fragestellungen aus der Bezirksvertretung Lütgendortmund zum Thema „Altlasten und Verkehrskonzept“ sowie der noch offen mündlichen Nachfrage des Rm Kowalewski spätestens bis zur Ratssitzung 23.06.2022 zu beantworten.



zu TOP 3.8
Umsetzung Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen in Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 24656-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage des Wiederaufbauplans im fortlaufenden Prüfverfahren neue Maßnahmen in das Förderprogramm aufzunehmen bzw. Maßnahmen bei Feststellung der Nichtförder-fähigkeit herauszunehmen.




zu TOP 3.9
Sanierung Rathaus Dortmund - Mehrbedarf
Empfehlung (Drucksache Nr.: 24674-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) vom 02.06.2022:

Rm Vogeler (CDU) gibt die Zustimmung seiner Fraktion an. Er bitte jedoch um eine nachvollziehbare erläuternde Darstellung der Schadensregulierung durch das verantwortliche Unternehmen zur Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) am 08.06.2022.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt an, in der Vorlage gelesen zu haben, dass sich die von Herrn Vogeler angesprochene Aufteilung der Kosten von 45 zu 55 % darauf bezöge, dass man im Nachhinein festgestellt habe, dass nur ein bestimmter Schaden entstanden sei, man jetzt aber aufgrund des Gesamtbildes die gesamte Fläche noch einmal neu machen wolle. Eine fachliche Diskussion darüber wäre aber sicher eher im Bauausschuss (AKUSW) angebracht.

Herr Mönikes (FB 65) erläutert, dass die Aussagen seines Vorredners im Kern richtig seien, ein Großteil des Parketts - die dargestellten und vom Vorredner genannten ca. 45 % - sei durch den Wasserschaden beschädigt worden. Bei dem verwendeten Material seien - aufgrund seiner materiellen Eigenschaften bei Änderungen der Luftfeuchtigkeit - unterschiedlich große Fugen entstanden. Das Erscheinungsbild sei daher optisch nicht mehr so schön und man wolle nun die Gelegenheit nutzen und das Parkett über die beschädigten Flächen hinausgehend gesamtheitlich erneuern. Daraus ergäben sich die genannte Aufteilung der Kosten und der entsprechende Anteil, der bei der Stadt entstehe.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


AKUSW, 08.06.2022:

In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Erläuterungen zum Kostenstand und zum Mehrbedarf zur Sanierung des Dortmunder Rathauses zur Kenntnis und beschließt, das Budget für die Sanierung des Rathauses von 36,35 Mio. EUR um 2,72 Mio. EUR auf 39,07 Mio. EUR zu erhöhen.















zu TOP 3.10
Umsetzung Sofortprogramm zur Stärkung der City - Mobiles Grün
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23786-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Dr. Ingenmey bedankt sich zunächst für die Vorlage, bittet aber darum, dass zumindest einige der Bänke mit Rückenlehnen versehen werden. Weiter erinnere er an den Vorschlag des Seniorenbeirates, wonach auch Armlehnen angebracht werden mögen, damit das Aufstehen erleichtert werde. Vielleicht könne man statt Armlehnen hier auch andere Prototypen entwickeln, z. B. ein Hochbeet, welches seitlich an einer Bank stehe, worauf man sich dann abstützen könne. Er fände es schöne, wenn hierzu einmal einige Beispiele entwickelt würden, die dann bei Erfolg auch in die Serienproduktion gehen könnten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

zu TOP 3.11
Jährlicher Fahrradbericht
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 19845-21-E2)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o. a. Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Baufortschrittsbericht Radverkehr 2021
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 24676-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Rm Dudde bittet zur kommenden AMIG-Sitzung am 14.06.2022 zur erwähnten „Radverkehrsschau am Rheinlanddamm“ um Erläuterungen bzw. Darstellung durch die Verwaltung zu den dort gewonnenen Erkenntnissen sowie zu den Maßnahmen die dort angedacht wurden und umgesetzt werden sollen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt
den Baufortschrittsbericht Radverkehr 2021 zur Kenntnis.









zu TOP 3.13
Stadterneuerung "Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde"
Umgestaltung Verbindungsraum Keltenstraße
Baubeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23214-21)

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt am 10.05.2022 die Umgestaltung der Keltenstraße, der Treppe zum PHOENIX See und des Übergangs zum vorhandenen Spielplatz mit einem Gesamt­investi­tions­volumen in Höhe von 405.000 €.

Die Maßnahme „Umgestaltung Verbindungsraum Keltenstraße“ wird durch Bundes-/Landes­zuwendungen in Höhe von 188.800 € gefördert. Der entsprechende Zuwendungs­bescheid der Bezirksregierung Arnsberg liegt vor. Darüber hinaus erhält die Stadt Dortmund voraus­sichtlich eine Umlage nach Kommunalabgabengesetz in Höhe von 106.000 €.

Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von insgesamt 110.200 €.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o. a. Beschluss der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis.


zu TOP 3.14
Zukunft der Dortmunder City
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 31.03.2022

(Drucksache Nr.: 24114-22)
Dr. Suck (CDU) begründet den Wunsch seiner Fraktion zur ausschussübergreifenden Kommission mit den vielfältigen Themen rund um die Innenstadt und deren Zukunft. Hier sollen Themen aus den unterschiedlichsten Gesprächskontexten gebündelt werden. Als Ziel nennt er die Verständigung auf Leitlinien für die zukunftsfeste Entwicklung der Innenstadt. Er beschreibt unterschiedliche Perspektiven auf das Thema, woraus sich die breite Auswahl der Ausschüsse im Antrag ableitet. Die Kommission soll beratend tätig werden, Entscheidungen bleiben beim Rat und den Ausschüssen.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) beschreibt die Probleme, vor denen Städte in Europa generell stehen. Die Magnetwirkung des Einzelhandels geht verloren und die Städte werden nicht mehr wie bisher frequentiert. Die Verschiebung des Handels aus den Städten heraus sein das Problem der Innenstädte, nicht aber z.B. der Standort eines Drogenkonsumraums. So habe bereits der Städtetag 2020 deutlich gemacht, dass der Handel kein Garant für eine attraktive Stadt ist. Daher müsse das Ziel sein, gemeinsam ein multifunktionales Zentrum zu schaffen, welches von wohnen, spielen, Gastronomie, Bildung, Kultur, wohnverträgliches Gewerbe und Handwerk geprägt ist. So seien mehr Grünflächen und Aufenthaltsqualität und im Gegenzug weniger Verkehr nötig. Mangels eigener innerstädtischer Immobilien zur Gestaltung seitens der Stadt Dortmund sieht sie die Ziele als schwierig aber erstrebenswert an. Dafür sei die Kommission sinnvoll und mit der Leipzig-Charta aus November 2021 gibt es vielleicht auch ein gutes Beispiel für gemeinwohlorientierte Stadtentwicklung.

Rm Neumann-Lieven (SPD) stimmt in den Themen überein. Sie erklärt, genau für diese Zwecke sei über die Stadterneuerung Stadt und Handel beauftragt worden, die aufgeworfenen Fragestellungen zu bearbeiten. Dazu gibt es diverse Runden mit unterschiedlichsten Agierenden. Zu diesem Zweck extra eine politische Kommission zu bilden, die sich teilweise alle Themen erneut anhört, ist aus Sicht ihrer Fraktion nicht sinnvoll. Austausch und Fachexpertise sind nötig für die politischen Vertreter*innen, in dieser Konstellation aber nicht zielführend. Effektiver seien eher Gespräche bei Stadterneuerung, City Runde oder City Ring. Abschließend alle Ergebnisse zu sammeln und zu verbinden sei für die SPD-Fraktion ein gangbarer Weg, ein sich regelmäßig treffende Kommission nicht.

Rm Kowalewski (Die Linke+) äußert Verunsicherung seiner Fraktion hinsichtlich der Rolle und Zusammensetzung der Kommission. Er empfiehlt, der Antrag solle zunächst in den genannten Ausschüssen diskutiert werden um den Nutzen für die Ausschussarbeit zu resümieren, denn schlussendlich müsste dort und im Rat entscheiden werden. Bei den Themen sieht er keinen wesentlichen Dissens. Strukturell muss z.B. das Binnenverhältnis zur City-Runde eingeordnet werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) sieht ein berechtigtes Interesse, die vorgeschlagene Kommission hält er hingegen für ungeeignet. Die bestehenden Strukturen genügen.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sagt als Mitglied der City-Runde, es gehe im Antrag um die Erörterung fachbereichs- bzw. ausschussübergreifend. So könne das Thema in seiner Vielfalt und eben auch politisch abgebildet werden. Bei der Entwicklung von Zielprofilen sei die politische Teilhabe von Bedeutung. Daher sieht sie auch keine Doppelung sondern ein sinnvolles Gremium auf Zeit.

Rm Garbe (AfD) hält das Interesse von 31 Mitgliedern der Kommission an der Auszahlung eines Sitzungsgeldes für den eigentlichen Antrieb.

Rm Dr. Suck (CDU) sagt, es gehe ganz sicher nicht um 25 € Sitzungsgeld. Vielmehr soll ein verbindendes Gremium für die Ausschüsse entstehen, um ein „hin und her“ zwischen den Ausschüssen zu durchbrechen. Dier Kommission soll die Abläufe verkürzen denn häufig bestehe keine Zeit, Themen mehrfach zwischen den Ausschüssen zu verschieben. Seine Fraktion würde gern darüber beschließen, eine Beratung in den Ausschüssen wäre aber auch akzeptabel.

OB Westphal ergänzt, dass alle Fraktionen zur City-Runde eingeladen sind, sich jedoch sehr unterschiedlich beteiligen. Dabei ist die City-Runde eine übergreifende Runde aus Handel, Schaustellerei, Verwaltung und Politik um die Arbeit auch übergreifend leisten zu wollen. Dieser Austausch ist dort jederzeit möglich. Die City-Runde leistet anerkannt gute Arbeit, hat sich bewährt und ist anerkannt. Daher hält er ein weiteres politisches Gremium nicht für zielführend. Er regt –sofern der Antrag in die Ausschüsse überwiesen wird– an, die Rolle der Fraktionen in der City-Runde zu diskutieren. Denkbar sei auch eine Abstimmung vorab, welche Themen in die City-Runde eingebracht werden.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) verweist auf die internen Abstimmungen der Fraktionsmitglieder zu den Themen in den Ausschüssen. Darin sieht er genügend Austausch.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) sieht keinen Dissens zur City-Runde. Ihr fehlen dort aber die aus ihrer Sicht zur Cityentwicklung wichtigen Vertreter*innen aus der Kultur. Auch die Themen „Wohnen“ und „Soziales“ seien nicht vertreten. Cityentwicklung ist keine Frage nur von Handel und Politik, dieses Thema muss weiter gefasst werden.

Rm Mader (CDU) merkt an, die City-Runde sei kein Gremium gem. Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Dagegen seien Fachausschüsse dort verankert. Auch ausschussübergreifende Arbeit könne er ableiten.

OB Westphal stellt klar, dass es hier nicht um gemeinsame regelmäßige Sitzung von Ausschüssen sondern eine Kommission gehen. Die City-Runde stehe natürlich auch nicht in der GO NRW, aber deren Ziel sei auch die übergreifende Arbeit für die City.
In der Vergangenheit seien bei der City-Runde auch Vertreter*innen aus Kultur, Wohnungswirtschaft, etc. themenbezogen geladen gewesen. Der Rat könne die Erweiterungen verstetigen. Er plädiert dafür, die City-Runde als Instrument stadtgesellschaftlichen Austauschs zu erhalten und zu stärken. Eigene Kommissionsrunden würden die City-Runde schwächen.


Rm Bohnhof (AfD) erkennt in der GO NRW keinen „…Überausschuss…“. In der Kommission würden sich die Personen treffen, die vorher schon in den Ausschüssen beraten haben.

Rm Noltemeyer (B‘90/Die Grünen) sieht in der City-Runde zwar die Möglichkeit der Anregungen und des Austauschs. Eine große Diskussion hält sie dort aber nicht für möglich. Auch sei trotz entsprechender Einladungen die Teilnahme aus der Politik eher gering. Dabei bedürfen strittige Themen einer Aushandlung. Dazu gehört auch der Austausch zwischen den Fachausschüssen.

Rm Garbe (AfD) erwähnt erneut das Thema „Sitzungsgeld“ und fordert den Verzicht.

Rm Nienhoff (CDU) entgegnet Rm Garbe, bei der City-Runde erhalte kein*e Teilnehmer*in Sitzungsgeld. Er vermutet, er deshalb dort aus der AfD-Fraktion bisher kein Mitglied gesehen haben.
Er hält die City-Runde für ein gutes Format, möchte aber die Politik ausschussübergreifend zusammenführen und die politischen Themen gebündelt in die City-Runde bringen. Auch die Erweiterung der City-Runde sei ein Thema.


Rm Spaenhoff (SPD) gibt den Hinweis, dass beim Thema „Zukunft der City“ der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) nicht berücksichtigt ist. Dabei gehe es um die Zukunft der Stadt, wozu auch die Entwicklung von Jugendfreizeitstätten oder Jungendangebote in der City gehen könnte. Bei einer Überweisung des Antrags in die Ausschüsse bittet Rm Spaenhoff, den AKJF zu berücksichtigen.

Rm Schlösser (Die Partei) erklärt, seine Fraktion gebe die Abstimmung wegen unterschiedlicher Auffassungen frei.

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, ihm fehle die Zeit für die City-Runde.

Rm Mader (CDU) gibt zu der Darstellung aus der AfD-Fraktion, Ratsmitglieder würden sich am Sitzungsgeld persönlich bereichern, eine persönliche Erklärung ab. Er weist den Vorwurf von sich.

Dem Rat der Stadt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vom 25.03.2022 (Drucksache Nr.: 24114-22-E1) vor:

Der Rat der Stadt überweist den Antrag, mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und der Stimme von Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der Fraktionen AfD und FDP/Bürgerliste sowie der Stimme des Rm Deyda (Die Rechte), zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit, Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) vom 05.04.2022:

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt vom 31.03.2022 vor (Text, siehe oben):

Herr Bahr (CDU-Fraktion) vertritt vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion die Auffassung, dass die Existenz des Druckraumes zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu diskutieren sei. Auch sehe er die Problematik, dass für berechtigte Interessen des Sozialausschusses wie Prostitution oder Wohnberechtigungsschein der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit gar nicht zuständig sei und es dort immer Reibungsverluste gebe. Diese sehe er hierbei auch. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit müsse für den Drogenkonsumraum sprechen und dies auch vor anderen Ausschüssen vertreten. Er erläutert, warum er es wichtig fände, dass sich ein Gremium treffe, in dem die Verantwortlichen aus der Kommunalpolitik zusammen kämen, die letztendlich gemeinsam über diese Sachen mit Vertretern vor Ort diskutieren, um eine Lösung herbei zu führen. Vor diesem Hintergrund bittet er um Abstimmung.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert bzgl. der Aussage, dass der Drogenkonsumraum von anderer Seite infrage gestellt werden würde, dass Herr Bahr dazu auf die Fraktionskollegen zugehen müsse. Diesbezüglich müsse der interfraktionelle Austausch verstärkt werden. Er bezieht sich auf die dazu geführte Diskussion, im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.

Frau Worth (SPD-Fraktion) unterstützt den Wortbeitrag von Herrn Beckmann. Man tausche sich in den Fraktionssitzungen dazu aus und brauche keine weitere Runde.

Herr Bahr weist auf massive Äußerungen außerhalb der Politik dazu hin. Es sei schade, wenn dies nur bei seiner Fraktion ankäme. In der Ratssitzung habe er sich bereits dazu geäußert. Für seine Fraktion sei der Ansatz zu dem Gesprächskreis wichtig, dies auf breitere Beine zu stellen.

Herr Jansen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion über das Format in der Ratssitzung. Sicherlich habe dieses Format auch Schwächen und es sei ein gewisser Arbeitsaufwand. Trotzdem sei es wichtig, diese Entwicklung der Innenstadt und des City-Ringes aus der sozialpolitischen Perspektive zu begleiten. Dies müsse seiner Meinung nach fraktionsübergreifend aus diesem Gremium hier kommen. Die Innenstadt werde sich weiterentwickeln und verändern. Die Frage sei, ob bei den Maßnahmen, die jetzt getroffen würden, auch sozial- und gesundheitspolitische Aspekte eine Rolle spielen. Im City-Ring spielten die, seiner Ansicht nach, keine Rolle. Es gehörten z. B. auch Themen, wie Wohnen, Teilhabe am öffentlichen Leben von bestimmten Personengruppen dazu. Er glaube, dass man aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit eine besondere Verantwortung habe, diese Fragestellungen mit in die Debatte einzubringen. Bisher habe er keinen besseren Vorschlag dazu gehört, als zu sagen, man schaffe noch mal eine Gesprächsrunde, um solche Fragestellungen mit einzubringen. Seine Fraktion würde dem daher folgen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt, mehrheitlich gegen die SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die LINKE+ (die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend), den o.g. Antrag der CDU-Fraktion.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 24448-222- E1):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die City-Runde in Dortmund weiterzuentwickeln und diese zum Kernelement der weiteren Diskussionen zu machen. Die Verwaltung wird aufgefordert in Zusammenarbeit mit den untenstehenden Beteiligten, einen Vorschlag zur Weiterentwicklung zu erarbeiten und dem Rat sowie den zuständigen Ausschüssen zum Beschluss vorzulegen. In der neu aufzustellenden City-Runde sollen gemeinsam vertreten sein:

Die neu aufgestellte City-Runde hat weiterhin die Aufgabe, die Leitziele des zügig zu etablierenden Citymanagements festzulegen. Darüber hinaus ist es aber jetzt wichtig, insbesondere Sofortmaßnahmen zu vereinbaren.

Begründung:
Die Debatte in der vergangenen Ratssitzung hat gezeigt, dass es großen politischen Diskussionsbedarf zur weiteren Cityentwicklung gibt. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, diese Diskussionen nicht in einer rein politisch besetzten Runde zu führen, sondern Händler*innen, Expert*innen aus verschiedenen Feldern, Verwaltung und Verbände/Institutionen direkt mit einzubinden. Das bestehende Format der City-Runde ist eben ein solches Format, das es nun entsprechend weiterzuentwickeln gilt.

Wesentliches Element, um die Cityrunde in ihrer Bedeutung zu stärken, ist die Besprechung konkreter Konzepte in dieser Runde. Daher sollte die Verwaltung der neuen City-Runde direkt in der ersten Sitzung ein Konzept für Sofortmaßnahmen vorlegen, die die Attraktivität der City sofort steigern. Die Verwaltung sollte für die Vorschläge von Sofort-Maßnahmen an die City-Runde insbesondere Maßnahmen zur Sauberkeit, Maßnahmen gegen Leerstände, Maßnahmen zur Kinder- und Familienfreundlichkeit sowie Maßnahmen zur Aufenthaltsqualität und Barrierefreiheit in Betracht ziehen.

Der SPD-Fraktion ist es wichtig, die Situation in der City nicht eindimensional auf die sicherlich bestehende Problematik rund um den Drogenkonsumraum zu beschränken. Die allgemeinen Probleme in Einzelhandel und Gastronomie (Corona, Online-Handel, Sauberkeit, fehlende Attraktivität für Familien/Kinder etc.) sind die wesentlichen Faktoren, aufgrund dessen die City weniger attraktiv wirkt. Diesen Problemen gilt es zeitnah und mit wenigen, aber dafür umso schlagkräftigeren Maßnahmen entgegen zu wirken. Konkret geht es in der aktuellen Situation nicht darum, ein allumfassendes Konzept zu erarbeiten, sondern die akuten Missstände zu beheben. Das Konzept für die Etablierung eines City-Managements, welches aktuell durch das Büro Stadt + Handel erarbeitet wird, muss daher natürlich weiterhin in der City-Runde behandelt werden.

AKUSW, 27.04.2022:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.


Hierzu liegt zur Sitzung am 08.06.2022 zusätzlich vorZusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) Drucksache Nr.: 24448-222- E2):


....die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Protokolle der Sitzungen der City-Runde werden den Mitgliedern des Rats und den
Geschäftsstellen der Fraktionen zugänglich gemacht.

AKUSW, 08.06.2022

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes auf eine seiner nächsten Sitzungen nach der Sommerpause.


zu TOP 3.15
4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24196-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Schulbauprogramms zum Stand März 2022 zur Kenntnis.


zu TOP 3.16
Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24302-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den ersten Quartalsbericht 2022 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Baumfällungen im Zuge des Ausbaus der B1
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24406-22)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24406-22-E1):

...zu den Baumfällungen an der B1/Buddenacker bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:

1) Welche Verabredungen oder Regularien bestehen im Verhältnis zwischen der Stadt Dortmund und Straßen NRW in Bezug auf Baumfällungen auf Dortmunder Stadtgebiet? Gibt es Nebenabreden auch für Grundstücke, die sich nicht im Besitz von Straßen NRW befinden?

2) Welche Regelungslücken zwischen Straßen NRW und der Stadt Dortmund sind erkannt worden? Wie sollen diese behoben werden? Das eine Landesbehörde private Grundstücksinhaber quasi dazu auffordert sich wie im vorliegenden Falle ordnungswidrig zu verhalten erscheint befremdlich und sollte damit Gegenstand von Erörterungen sein.

3) Wie hoch ist das Bußgeld für die Ordnungswidrigkeit angesetzt?


4) Wann wurde das frühere städtische Grundstück an die jetzigen Besitzer veräußert? Gab es dazu einen Ratsbeschluss?


5) Welche Festlegungen zur Nutzung des Grundstücks wurden im damaligen Kaufvertrag festgelegt? Welcher Bodenrichtwert wurde vor dem Hintergrund der beabsichtigen Nutzung für den Kaufpreis zugrunde gelegt?

6) Ist es richtig, dass beabsichtigt ist aus Teilen der bisherigen „Fläche für Maßnahmen zum Schutz und zur Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft“ (Ausgleichsfläche) durch ein ergänzendes B-Planverfahren Bauland zu machen? Welcher Bodenrichtwert würde für eine solche Fläche im Falle eines Verkaufes zugrunde gelegt (Wertsteigerung)?

7) Sind im damaligen Kaufvertrag und den Nebenabreden rückwirkende Kaufpreisanpassungen für den Fall einer veränderten Nutzung vereinbart worden? Gibt es ein Rückkaufsrecht zum ursprünglichen Bodenrichtwert, wenn die im ursprünglichen Kaufvertrag festgelegten Nutzungen nicht mehr erfüllt werden?

8) Wie hoch wäre bei einer Umwidmung des Gelände durch einen B-Plan der Reingewinn für den Investor durch die offenbar vorliegende langfristige Bodenspekulation, angesichts der unterschiedlichen Werthaltigkeit von Bauland und Ausgleichsfläche?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 3.18
Genehmigung der Teilnahmeerklärung am "Nationalen Bewerbungsverfahren" an den Deutschen Fussball-Bund als Austragungsort für die FIFA Frauenfußballweltmeisterschaft 2027.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24926-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Rm Dudde deklariert hierzu für seine Fraktion weiteren Beratungsbedarf.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.











5. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung

zu TOP 5.1
Sanierungsgebiet "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg" in Dortmund-Lindenhorst
Empfehlung (Drucksache Nr.: 24295-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Malakowturm der ehemaligen Zeche Fürst Hardenberg“ in Dortmund-Lindenhorst.


zu TOP 5.2
Sanierungsgebiet "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
hier: Beschluss der Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Kokerei Hansa" in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West
Empfehlung (Drucksache Nr.: 24294-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage beigefügten Satzung über die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Kokerei Hansa“ in DO-Huckarde, -Mengede, -Innenstadt-West.

zu TOP 5.3
Stadterneuerungsprogramm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt: Fortsetzung Quartiersmanagement vom 01.01.2023 bis 31.12.2023
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23698-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Nord vom 01.06.2022:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage mit dem Zusatz, das Quartiersmanagement zu verstetigen, zu fassen.


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 23698-22-E1):

...die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Finanzierung des Quartiersmanagements Nordstadt
mit dem Quartiersfonds ab dem 01.01.2024 dauerhaft und unbefristet fortzusetzen. Die
jährlichen Kosten für das Quartiersmanagement in Höhe von 350.000 Euro und für den
Quartiersfonds Nordstadt in Höhe von 50.000 Euro sind entsprechend in der mittelfristigen
Finanzplanung zu berücksichtigen.


Begründung:
Das Quartiermanagement Nordstadt mit dem Quartierfonds Nordstadt leisten seit Ende
der 90er Jahre einen wichtigen Beitrag zur positiven Quartiersentwicklung in der Nordstadt.
Bislang ist die Finanzierung von Förderprogrammen abhängig und muss regelmäßig
verlängert werden. Die Fortführung des Quartiersmanagements steht immer unter dem
Risiko, dass keine Fördergelder akquiriert werden können und die Arbeit vor Ort nicht fortgeführt
werden kann. Die Nordstadt braucht aufgrund der sozialen Situation der Nordstadt
eine besondere Unterstützung. Die Pandemie hat gezeigt, wie wichtig nachbarschaftliche
Kontakte und Aktivitäten sowie ein soziales Miteinander sind. In der Nordstadt leistet das
Quartiersmanagement einen wichtigen Beitrag, um die Menschen vor Ort zu erreichen,
Nachbarschaftsprojekte und Nordstadtveranstaltungen zu organisieren sowie Eigentümer*
innen zu beraten. Die dauerhafte Finanzierung des Quartiersmanagements und des
Quartiersfonds ab dem Haushaltsjahr 2024 soll Planungssicherheit für die verschiedenen
Akteure schaffen und die kontinuierliche Arbeit im Quartier sichern.


AKUSW, 08.06.2022:

Man einigt sich darauf, den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 23698-22-E1) heute lediglich als eingebracht zu betrachten und in die Haushaltsberatungen zu schieben.

Abstimmung zur Vorlage:

In Kenntnis der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

- Die Verlängerung des Quartiersmanagements Nordstadt um 12 Monate bis zum 31.12.2023. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersmanagements Nordstadt betragen insgesamt 350.000 €.

- Die Fortführung des Quartiersfonds Nordstadt gemäß den Förderrichtlinien (siehe Beschluss DS. Nr.: 03400-16) bis zum 31.12.2023. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum des Quartiersfonds Nordstadt betragen insgesamt 50.000 €.

- Eine weitere Verlängerungsoption für das Quartiersmanagement und den Quartiersfonds Nordstadt für maximal 12 Monate für den Zeitraum ab dem 01.01.2024 bis zum Start der Umsetzung der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Dortmund Nordstadt. Die zuwendungsfähigen Aufwendungen für den Verlängerungszeitraum betragen insgesamt 400.000 €.

Die Aufwendungen beider Maßnahmen betragen insgesamt 800.000 €.

Ein Bewilligungsbescheid zur Städtebauförderung mit einer Förderquote von 100 % liegt vor.

Insgesamt entstehen Erträge in Höhe von 800.000 Euro.











zu TOP 5.4
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Vorgehen
Empfehlung (Drucksache Nr.: 24153-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Internationalen Gartenausstellung (IGA) 2027 unter Berücksichtigung folgender Anmerkungen zur Kenntnis:

Leider fehlen in der Vorlage wie auch im InHK Huckarde-Nord wichtige Aspekte wie Biodiversität, Naturschutz, Umweltbildung und Biotopvernetzung fast völlig (siehe dazu Abb. 7-28).
Zwar wird mehrfach auf den sehr gelungenen Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag verwiesen – dieser zielt aber vor allem darauf ab, Vorhandenes möglichst zu erhalten. Weiterentwicklungen z.B. in Sachen Biodiversität und Biotopvernetzung werden in der Vorlage so gut wie gar nicht berücksichtigt. Stattdessen sollen mit z.T. sehr großem Aufwand (Rad-)Wege vernetzt, Freizeiterlebnisse geschaffen sowie Spiel- und Sportmöglichkeiten hergestellt werden. Auch soll den Besucher*innen Zugang zu bisher nicht erreichbaren Orten ermöglicht werden, was aus Sicht des Naturschutzes durchaus bedenklich sein kann.

Die Abb. 7-18 gibt unseres Wissens nicht den aktuellen Planungsstand bzgl. des Schutzes planungsrelevanter Arten wieder und sollte dahingehend korrigiert werden.

Der Beirat der UNB rät dringend, in zukünftigen Sachstandsberichten auch einen Punkt Biodiversität, Biotopvernetzung, Naturschutz und Umweltbildung im Sinne von BNE (Bildung für nachhaltige Entwicklung) aufzunehmen.

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Dr. Kretzschmar bittet darum, die o.a. Empfehlung des BuNB heute bei der Beschlussfassung mit zu berücksichtigen.

Herr Sohn gibt an, dass das Behindertenpolitische Netzwerk durch Begehungen wie z. B. „Am Deusenberg“ zu der Erkenntnis gekommen sei, dass es auch für mobilitätseingeschränkte Menschen die Möglichkeit geben sollte, solche Wege zu bewältigen, z. B. durch das Aufstellen von Bänken. Weiter habe man auch angeregt, dass an Aussichtspunkten Schriften für sehbehinderte Menschen angebracht werden sollten, die Aufschluss darüber geben können, wo man sich befindet.

Unter Einbeziehung der o. a. Anregungen des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde sowie des Behindertenpolitischen Netzwerkes empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

zu TOP 5.5
Städtebauförderprogramm 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24324-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Weber bittet aufgrund voraussichtlichen Beratungsbedarfs der Bezirksvertretung (BV) Scharnhorst um Vertagung der Angelegenheit.

Herr Wilde erläutert hierzu, dass das Risiko, hier Antragsfristen zu versäumen zu groß sei, so dass er von dieser Vorgehensweise abrate. Insgesamt empfehle er, den vorgesehenen Beratungsgang jetzt durchzuführen, um den Rat in seiner Junisitzung über die Förderanträge entscheiden zu lassen. Darüber hinaus verdeutlicht er nochmal, dass die Bezirksvertretung Scharnhorst von der eigentlichen Vorlage, nämlich der Verwaltung nochmal auf den Weg zu geben, die Förderanträge für das kommende Jahr zu stellen, gar nicht betroffen sei.

Um den Überlegungen in Scharnhorst trotzdem Rechnung zu tragen, schlägt die Vorsitzende, Frau Rm Reuter vor, die Vorlage heute in den Rat am 23.06.2022 durchlaufen zu lassen.

Vor diesem Hintergrund bittet Herr Rm Weber darum, eine Vertreterin/einen Vertreter zwecks Berichterstattung in die Sitzung der BV Scharnhorst zu entsenden.

Herr Sohn (Behindertenpolitisches Netzwerk-BPN) und Herr Ingenmey (Seniorenbeirat) kritisieren für ihre jeweiligen Gremien, dass diese nur für eine Kenntnisnahme nach Ratsentscheidung vorgesehen wurden. Da beide Beiräte auch noch vor der Ratssitzung Sitzungstermine hätten, bitten Sie die Verwaltung darum, dafür Sorge zu tragen, dass sie diese Vorlage entsprechend früher behandeln können.

Frau Linnebach sagt eine entsprechende Berichterstattung für die Sitzung der BV Scharnhorst zu.
Des Weiteren sei auch nichts dagegen einzuwenden, wenn sowohl das Behindertenpolitische Netzwerk als auch der Seniorenbeirat sich in ihren jeweiligen Juni- Sitzungen noch vor der Ratssitzung mit der Vorlage befassen würden.

Vor dem Hintergrund der obigen Diskussion leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.

Die Vorlage wird zwecks vorzeitiger Befassung als ursprünglich vorgesehen an das Behindertenpolzische Netzwerk und den Seniorenbeirat in ihre jeweilige Junisitzung überwiesen.


zu TOP 5.6
Bericht über die Evaluation der Quartiersanalyse "Alt-Marten"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22671-21)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht über die Evaluation der Quartiersanalyse „Alt-Marten“ zur Kenntnis.


zu TOP 5.7
Kurz- und Abschlussbericht über die Quartiersanalyse Huckarde Zentrum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23656-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Verwaltung über die Quartiersanalyse „Huckarde Zentrum“ zur Kenntnis.
6.Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
nicht besetzt

7. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 7.1
Umsetzungsstand der Maßnahmen zur Luftreinhaltung aus dem Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. -Luftqualität in Dortmund 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24338-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt
die Informationen zur Kenntnis.


zu TOP 7.2
Kleinflächige Entsiegelung im Innenstadtbereich
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 23469-22-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 23469-22-E1):

... wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:

In den Innenstadtbezirken werden in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen unnötigerweise versiegelte Flächen kleinmaßstäblicher Art quartiersweise erfasst und sukzessive entsiegelt. Insbesondere ist bei Baumaßnahmen zu prüfen, ob Flächen dort wieder entsiegelt werden können, um neue Grünflächen zu schaffen.

Begründung

Im „Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund – MiKaDo“ werden die meisten Innenstadtbereiche als Gebiete mit besonders hoher Hitzebelastung aufgeführt.

Im Maßnahmenkatalog zur Umsetzung im Quartier ist die Schaffung und Erhaltung von Mikrogrün enthalten. Diese Maßnahme ist für die Innenstadtbezirke besonders geeignet, da sie einen hohen Anteil an Versiegelung aufweisen, sowohl im Straßenraum als auch in den Innenhöfen. Im Straßenraum lassen sich aber immer wieder kleinere Flächen finden, die entsiegelt und begrünt werden können. Dabei sind auch zusätzliche Straßenbäume wünschenswert.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet diesen Antrag zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung weiter und wird die Angelegenheit zusammen mit dem entsprechenden Prüfbericht der Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen wieder aufrufen.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 23469-22-E2):

...gerne beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Die Entsiegelung kleinteiliger, unnötig versiegelter Flächen wird aus stadtklimatischer Sicht
befürwortet. Sie kann, wie im Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund und in der
Durchgrünungsplanung Grüner Wall/Grüne City aufgeführt, bei einer flächendeckenden
Umsetzung zu einer Steigerung der Lebensqualität beitragen und die Aufheizung reduzieren.
Von einer quartiersweisen und kleinteiligen Erfassung versiegelter Fläche ist aber abzuraten,
da es einen erheblichen Erfassungs- und Pflegeaufwand bei geringem neuen
Erkenntnisgewinn mit sich bringt.
Der Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund erfasst das Thema Entsiegelung von
Flächen. Zum einen inhaltlich im räumlichen Maßnahmenkatalog und zum anderen
strategisch im verwaltungsspezifischen Handlungskatalog. Die Maßnahmen dienen der
Etablierung von Entsiegelung als Standard im kommunalen Verwaltungshandeln und folglich
der Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen vor Ort. Hierzu gehört zum Beispiel die
Maßnahme PB 3.2 Erarbeitung eines kleinräumigen, klimatisch wirksamen
Biotopverbundplans für den Innenbereich oder die Maßnahme PB 2.3 Erstellung von
planungsbegleitenden mikroklimatischen Gutachten bei neuen B-Plänen, um
Begrünungsmaßnahmen sinnvoll umzusetzen.
Zur Konkretisierung von quartiersspezifischen Entsiegelungsmaßnahmen dient darüber
hinaus das kürzlich erarbeitete Durchgrünungskonzept im Rahmen der Emissionsfreien
Innenstadt. Dort wurden im Innenstadtbereich die Effekte einer Entsieglung und Begrünung
der Innenstadt mikroklimatisch modelliert und potenzielle Maßnahmen aufgezeigt (DS-Nr.
23255-21). Das Konzept wurde am 27.04.2022 im AKUSW vorgelegt. Es dient als
Grundlageninformation für die Gestaltung und Entwicklung der Innenstadt und zeigt
Maßnahmen auf, die in der Innenstadt aber auch in anderen hitzebelasteten Gebieten
umgesetzt werden könnten. Der Stadtraum wurde dabei in Kategorien (z.B. Quartiersstraße,
Plätze, Erschließungsstraße etc.) eingeteilt. Für die jeweiligen Kategorien wurden
Handlungsbedarfe formuliert und Maßnahmen abgeleitet, die mit Piktogrammen dargestellt
und im Anhang konkret beschrieben werden. Die Durchgrünungsplanung ist folglich ein
konkreter und übertragbarer Werkzeugkoffer für jedes Quartier.
Bei der Entsiegelung und Begrünung von versiegelten Flächen muss darüber hinaus die
Bewässerung und Entwässerung mitgedacht werden. Durch lange Trockenperioden im
Sommer erhöht sich der Bewässerungsaufwand für Grünflächen. Bei belasteten Böden oder
bestimmten Bodenbeschaffenheiten ist eine Versickerung nicht möglich. Dafür gibt es
Zwischenspeicherlösungen, die das Regenwasser zur Bewässerung nutzbar machen und
überschüssiges in den Kanal leiten. Hierzu werden Pilotprojekte angestrebt, die die
Praktikabilität dieser Systeme im Sinne der Schwammstadt erproben.
Um die Umsetzung von kleinflächiger Entsiegelung voranzutreiben, wird gemäß der
Haushaltsbegleitbeschlüsse ein Förderprogramm zur Dach- und Fassadenbegrünung sowie zur
Entsiegelung von Flächen für Bürger*innen der Stadt Dortmund vorbereitet und im Laufe des
Jahres 2022 umgesetzt (DS-Nr. 22100-21-E31/E33).
Mithilfe den oben genannten Analysen, Konzepten sind geeignete Datengrundlagen
vorhanden. Durch die angestrebte Förderung und die beschlossenen Maßnahmen im Rahmen
des Masterplans integrierte Klimaanpassung wird die Entsiegelung von Flächen
vorangetrieben und umgesetzt.


AKUSW, 08.06.2022:

Herr Rm Kowalewski beantragt,
die o. a. Stellungnahme auch den drei Bezirksvertretungen der Innenstadt vorzulegen, damit diese der Verwaltung Vorschläge dazu machen können, welche kleinteiligen Flächen sie in ihrem jeweiligen Bereich priorisieren würden.

Herr Dr. Rath weist hierzu darauf hin, dass man so verfahren könne aber dass die entsprechenden Vorschläge aus den Bezirksvertretungen dann in eine Gesamtliste kämen, innerhalb derer man die einzelnen Vorschläge auch im Kontext zu den bereits vorgesehenen Maßnahmen zu diesem Thema bewerten müsse.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o.a. Stellungnahme zur Kenntnis und überweist diese zur Information und Beratung auch an die Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost, Innenstadt-West und Innenstadt-Nord.





zu TOP 7.3
Ökologische Pflege des Straßenbegleitgrüns
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 24891-22)

Hierzu liegt vor Zusatz-Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 24891-22-E1):

...:wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:


Begründung

Straßenbegleitgrün ist im Zuge der Klimakatastrophe immer größeren Belastungen ausgesetzt. Immer mehr Hitzeereignisse mit längeren Trockenperioden setzten sowohl dem Grün als auch den dort stehenden Bäumen stark zu. Im Moment mäht die EDG das Straßenbegleitgrün, das meist aus einem einfachem Rasen besteht, sehr regelmäßig, auch dann wenn gerade eine längere Dürreperiode herrscht. Dieses häufige Mähen führt dazu, dass das Grün und der Boden noch schneller austrocknen. Dies ist nicht nur optisch nicht ansprechend, sondern führt auch zu Staubentwicklung und dazu, dass der Boden bei Regen Wasser schlechter aufnehmen kann und dass die Kanalisation zusätzlich belastet wird. Längeres Grün führt zu einem stärkeren Schutz des Bodens vor Austrocknung und ist ökologisch wertvoller.

Außerdem kommt im Zuge des Artensterbens dem Schutz der Insekten innerhalb von Städten eine immer größere Bedeutung zu. Ökologisch bewirtschaftetes und blühendes insektenfreundliches Straßenbegleitgrün kann insbesondere Grünanlagen verbinden und so das Überleben von Insekten sichern.

AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG). Es wird empfohlen, Berichterstatter*innen der EDG hierzu einzuladen, damit diese dem AMIG zu diesem Thema berichten können.



zu TOP 7.4
Photovoltaik in Gewerbegebieten
-Bericht der Verwaltung-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22169-21-E2)


AKUSW, 08.06.2022:

Herr Rm Weber regt an, zukünftig regelmäßig über den Fortschritt zu berichten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den o. a. Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 7.5
Nachnominierung von Stellvertreter*innen für den Klimabeirat

AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beruft die nachnominierten Personen als stellvertretende Mitglieder in den Klimabeirat.


8. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 8.1
Fachbeitrag "Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22296-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 16.03.2022:

Die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI moniert die Beratungsfolge. Zudem sei das behindertenpolitische Netzwerk nicht ausreichend miteinbezogen worden.

Die SPD-Fraktion ergänzt, dass der Seniorenbeirat bedauerlicherweise gar nicht miteinbezogen wurde.

Der Vorsitzende befragt die anwesende Vertreterin des Seniorenbeirats dazu. Diese erklärt, dass bereits im Vorfeld eine Einbeziehung erfolgte.

Die AfD weist darauf hin, dass es auf Seite 3 einen gesonderten Hinweis zur Beratungsfolge gibt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit den gemachten Anmerkungen, den Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan zu beschließen.

AKUSW, 27.04.2022:

Herr Rm Stieglitz verdeutlicht, dass die Zeitschiene in diesem Beitrag etwas ernüchternd sei.
Gerade für die Hellweghaltestellen stehe dort ab 2032, wobei ihm schon klar sei, dass der Hellwegumbau ein eigenes Projekt sei. Aufgrund des ihm bekannten Fahrgastaufkommens appelliere er an die Verwaltung, dringend den Umbau der Haltestellen“ Von-der-Tann-Str.“ und „Berliner Str.“ vorzuziehen und dafür den Umbau der Haltestellen „Auf dem Brümmer“ und „Poth“ hinten anzustellen. Er bitte um Mitteilung, ob 60m-lange barrierefreie Haltestellen, auch für das Ost/West/ Netz, angestrebt würden und ob man nicht versuchen könne Haltestellen mit einer sehr hohen Fahrgastfrequenz vorzuziehen.

Herr Sohn bemängelt, dass das Behindertenpoltische Netzwerk (BPN) hier lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung vorgesehen wurde. Insbesondere da es sich hier um eine klassische Vorlage für das BPN handele und damit auch die Meinung des BPN noch mit in die Ratsentscheidung einfließen könne, bitte er darum, die Angelegenheit entsprechend zu vertagen.

Herr Ingenmey kritisiert, dass der Seniorenbeirat hier gar nicht beteiligt worden sei. Daher bitte er um eine Begründung, warum dies nicht geschehen sei und darum, auch den Seniorenbeirat bei solchen Vorlagen zukünftig mit einzubeziehen. Weiter verweist er auf den Vorschlag der Ampelkoalition zum Personenbeförderungsgesetzt, wonach die Haltestellen bis 2026 barrierefrei gestaltet sein sollen. Da dieses Zeitziel vorliegend schon nicht zu erreichen sei, bitte er die Verwaltung hierzu Stellung zu beziehen. In Bezug auf die Stadtbahnlinie 41 bemängelt er, dass die Haltestelle „ Münsterstraße“ als einzige dieser Linie noch nicht barrierefrei gestaltet worden sei. Da man schon beim Bau (1990) einen zeitnahen, barrierefreien Umbau zugesichert habe, rege er an, dass man diese Haltestelle bereits vor 2026 in Angriff nehmen möge, damit die U41 dann durchgehend barrierefrei nutzbar sei.

Herr Wilde teilt mit, dass er die Fragen nach den 60m langen, barrierefreien Haltestellen und der Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren, prüfen lassen werde. Zur Reihenfolge der Haltestellenausbaumaßnahmen verweist er auf die Ausführungen des Herrn Rybicki in einer der letzten Sitzungen und der hierin erwähnten Arbeitssysthematik des Tiefbauamtes, wonach man das, was umsetzungsreif sei auch umsetze, so auch die Ost/West/Strecke der Hellwegstrecke.
Bezogen auf das Personenbeförderungsgesetz hätte man nicht erst in 2024 sondern bereit in 2022 die Barrierefreiheit der Haltestellen erreichen müssen. Die Möglichkeit das zu verlängern gäbe es nun. Dazu diene das vorgelegte Konzept, welches erlaube, von dem Terminplan abzuweichen, also nach hinten zu strecken. Bezüglich des Beratungsganges gehe der davon aus, dass es jetzt nicht davon abhänge, dass man die Ratsentscheidung tatsächlich bereits im Mai benötige. Daher befürworte er den Vorschlag, sowohl das BPN als auch den Seniorenbeirat noch vor der Ratssitzung im Juni zu beteiligen, damit auch deren Haltung in die Beschlussfassung mit einfließen könne.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung, damit sowohl das Behindertenpolitische Netzwerk als auch der Seniorenbeirat noch vor der Ratsentscheidung im Juni hierzu beraten und deren Empfehlungen mit in den Entscheidungsprozess einfließen können.

Da der Seniorenbeirat bisher noch nicht in der Beratungsfolge berücksichtigt wurde, überweist der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Angelegenheit an den Seniorenbeirat zur dortigen Beratung.


Hierzu liegt zur Sitzung am 08.06.2022 vor Stellungnahme der Verwaltung vom 20.05.2022 (Drucksache Nr.: 24338-22-E1):

...zu den Fragen aus der o.g. Sitzung zum Fachbeitrag „Barrierefreie Stadtbahnhaltestellen“ nehme ich wie folgt Stellung:

1. 60 m lange barrierefreie Haltestellen an der Ost/West-Strecke und die Möglichkeit zwischendurch Absenkungen für Privatzufahrten zu realisieren.

An der gesamten Ost/West-Strecke wird bei der Planung des barrierefreien Ausbaus der Stadtbahnhaltestellen das Halten von 60m langen Zügen (Doppel-Traktion) berücksichtigt.

Inwieweit 60m lange Bahnsteige mit privaten Zufahrten kombinierbar sind wird noch zusammen mit dem Tiefbauamt und DSW21 geprüft. Dies wird dann insbesondere zwingend erforderlich, wenn der erste Abschnitt zwischen Klönnestraße / Franziskanerstraße bis Nußbaumweg realisiert wird.

2. Haltestellen mit hohen Fahrgastfrequenzen vorziehen.

Bedingt durch verschiedene Faktoren wie z. B. Bauabläufe, Planungsstand, Kosten, Ausbauzustand usw. wurden die noch nicht barrierefreien bzw. bedingt barrierefreien Stadtbahnhaltestellen in verschiedene Maßnahmenpakete zusammengefasst. Wie letztendlich innerhalb der Pakete die Reihenfolge sein wird, kann zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgelegt werden. Wir werden jedoch den Ansatz „Fahrgastfrequenzen“, sofern es die Planung zulässt, mit berücksichtigen.

3. Das Behindertenpolitische Netzwerk wird lediglich zur Kenntnisnahme nach der Ratssitzung beteiligt.

Eine Begründung über die Abweichung der Beratungsfolge wurde in der Vorlage auf Seite 3 verfasst.

„Hintergrund für die Ratsvorlage ist die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) 2013, wo den Aufgabenträgern auferlegt wird, die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen zu berücksichtigen und bis zum 01.01.2022 für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen (§8 Abs. 3 Satz 3 PBefG). Da bis zum 01.01.2022 nicht alle Stadtbahnhaltestellen barrierefrei sein konnten, ist es zu einer Überschreitung der Frist gekommen. Das PBefG regelt in §8 Abs. 3 Satz 4 den Umgang mit der gesetzlichen Frist, sofern ein Nahverkehrsplan besteht und Ausnahmen dort konkret benannt und begründet werden. Aufgrund der Dringlichkeit wird von der üblichen Beratungsfolge abgewichen….“

Da das Behindertenpolitische Netzwerk nicht so oft wie die Ausschüsse tagt und der Ratsbeschluss für diese Vorlage frühzeitig erreicht werden sollte, wurde in Abstimmung mit dem BPN von der üblichen Beratungsfolge abgewichen. Dem BPN wurde jedoch der Fachbeitrag vorab per Mail zugesandt. Bei den Baubeschlüssen, wo es um den eigentlichen barrierefreien Ausbau der Stadtbahnhaltestellen geht, wird die übliche Beratungsfolge wieder zur Anwendung kommen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk erhält den Fachbeitrag zur Beratung am 14.06.2022.

4. Der Seniorenbeirat wurde nicht beteiligt.

Bei der Erstellung der Beratungsfolge wurde der Seniorenbeirat leider nicht berücksichtigt. Bei zukünftigen Vorlagen dieser Art wird der Seniorenbeirat wieder wie gewohnt beteiligt werden.

Der Seniorenbeirat erhält den Fachbeitrag zur Beratung am 21.06.2022.

5. Umgang mit dem Vorschlag der Ampelkoalition wonach die Haltestellen bereits bis 2026 barrierefrei sein sollen.

Nach Einschätzung des Geschäftsbereiches Mobilitätsplanung wird der Vorschlag der Ampelkoalition in Dortmund nicht umsetzbar sein.

6. Stadtbahnhaltestelle Münsterstraße barrierefreier Ausbau vor 2026

Die Anregung wird mit aufgenommen.

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Ingenemey vermisst die Empfehlung des Seniorenbeirates vom 10.05.2022.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Damit die Empfehlungen des Seniorenbeirates (vom 10.05.2022) und des Behindertenpolitischen Netzwerkes (vom 14.06.2022) noch mit in die weitere Beratung bis zur Ratsentscheidung einfließen können, leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 8.2
Masterplan Mobilität 2030, Stufe 2: Abschluss 3 Teilkonzepte - Fußverkehr & Barrierefreiheit, Verkehrssicherheit, Öffentlicher Raum & Ruhender Verkehr
Einbringung
(Drucksache Nr.: 24062-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt den vorgelegten Entwurf zu den Teilkonzepten zur Kenntnis und empfiehlt eine Ergänzung in folgenden Punkten:



Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig – unter Berücksichtigung der oben gemachten Empfehlungen – den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen betrachtet die gesamte Angelegenheit heute als eingebracht und wird diese in seiner Sitzung am 07.09.2022 zur Beratung und Beschlussfassung erneut aufrufen.



zu TOP 8.3
Konzept Quartiersgaragen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24442-22)

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung des 2020 beschlossenen Konzepts „Quartiersgaragen für die Innenstadtbezirke“.

Begründung:
Schon im AUSW vom 16.09.2020 wurde auf Antrag der GRÜNEN Fraktion die Erstellung eines Konzepts „Quartiersgaragen“ für die Innenstadtbezirke beschlossen (DS-Nr. 18589-20-E1), das der Politik Mitte 2021 vorgestellt werden sollte. Im November 2020 wurde im Teilkonzept „Öffentlicher Raum und ruhender Verkehr“ des Masterplans Mobilität die Einrichtung von Quartiersgaragen als eine wirksame Handlungsoption zur Verbesserung der Parksituation in Gebieten mit hohem Parkdruck bestätigt. Ein entsprechendes Konzept wurde von der Verwaltung bisher allerdings nicht vorgelegt.


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 24442-22-E1:

...anlässlich der Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN informiert die Verwaltung über den aktuellen Sachstand zur Umsetzung des Auftrags „Konzepterstellung für Quartiersgaragen für die Innenstadtbezirke“.

Ein solches Konzept lässt sich nur anhand detaillierter Untersuchungen und mit hohem externen und internen Abstimmungsaufwand erstellen. Aufgrund fehlender Personalkapazitäten im Geschäftsbereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt ist dies derzeit nicht leistbar. Hier ist die übergeordnete Priorisierung im Bereich der Parkraumuntersuchungen Bewohnerparkzonen zu nennen, die dazu führt, dass die Untersuchung zu Quartiersgaragen zurückgestellt werden muss. Dies ergibt sich einerseits aus dem Vergleichsvertrag mit der Deutschen Umwelthilfe e.V. und andererseits aus dem Ratsbeschluss (DS-Nr 08092-17).

Ich kann Ihnen jedoch den folgenden, allgemeinen Überblick über Quartiersgaragen geben, der auf ersten Recherchen zu dem Thema basiert:
Als Quartiersgaragen gelten Stellplatzanlagen, die entweder ausschließlich Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis in Bewohnerparkzonen vorbehalten sind, oder zusätzlich auch für Kurz- oder Langzeitparkvorgänge von Quartiersfremden - auch Beschäftigten - genutzt werden können. Entscheidend ist hier das Betreiberkonzept, in das in erster Linie wirtschaftliche Überlegungen einfließen.
Eine Quartiersgarage ist nicht nur als reiner Abstellort für Fahrzeuge zu sehen, sondern kann viele Funktionen bündeln, z.B. als Abstellort für Fahrräder, Fahrradverleih, Carsharing, Mobilitätspunkte, bis hin zu einer Ergänzung mit Einzelhandel, Wohnen oder anderen Nutzungen ist vieles denkbar.

Im Gegensatz zu wenigen anderen Städten verfügt Dortmund über keine Quartiersgaragen, die o.g. Kriterien erfüllen. Die Tiefgaragen im Bereich der City stehen für Kurzzeitparkvorgänge für Citybesucher*innen oder Langzeitparkvorgänge von Beschäftigten zur Verfügung, können jedoch nicht von Bewohner*innen mit Bewohnerparkausweis genutzt werden.

Die Planung von Quartiersgaragen ist grundsätzlich nur in Quartieren sinnvoll, in denen Parkraumbewirtschaftung betrieben wird.

Bei der Planung von neuen Quartiersgaragen sind in erster Linie folgende Punkte zu beachten:
Der öffentliche Straßenraum hat viele Funktionen, neben der Verbindungs- und Erschließungsfunktion soll er durch seine Aufenthaltsfunktion auch Begegnungen im Straßenraum ermöglichen.
Gerade in den innenstadtnahen Wohnquartieren, die zumeist aus der Gründerzeit stammen, werden große Teile des Straßenraums von parkenden Fahrzeugen beansprucht. Wie auch im Masterplan Mobilität 2030, Teilkonzept „Öffentlicher Raum und Ruhender Verkehr“ angesprochen, sind Quartiersgaragen ein Baustein, um die angespannte Parkraumsituation in Wohnquartieren zu entzerren und den Straßenraum von parkenden Fahrzeugen zu entlasten. Hierdurch werden Flächen für andere Verkehrsarten frei, bzw. für die Steigerung der Aufenthaltsfunktion und -qualität.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.





zu TOP 8.4
RS 1 Radschnellweg Ruhr - Sachstandsbericht und Anpassung der Haushaltsplanung 2023 ff
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24089-22)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 23476-22)-lag bereits zur Sitzung am 02.02. 2022 vor-:

...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand bezüglich der Planungen und des Weiterbaus des RS1 auf Dortmunder Gebiet.
Dabei bitten wir insbesondere um Informationen zu den Brückenführungen in der Innenstadt.

Begründung:
Um möglichst viele Abschnitte parallel planerisch und baulich zusammenhängend umzusetzen, haben die Stadt Dortmund der Landesbetrieb Straßenbau NRW eine Planungsvereinbarung geschlossen. Nach Angabe der Stadt sollen alle Teilstücke des RS1 auf Dortmunder Stadtgebiet zusammenhängend geplant und die Planungen für alle Bauabschnitte in der Baulast der Stadt sollten noch 2021 begonnen werden.


AKUSW, 08.06.2022:

Herr Thabe informiert den Ausschuss ausführlich zum Thema (PP-Vortrag-siehe Anlage zur Niederschrift).

Aufgrund der heute vorliegenden Vorlage, wird eine weitere Stellungnahme zur o.a. Bitte um Stellungnahme aus der Sitzung vom 02.02.2022 nicht mehr für erforderlich gehalten.
Herr Rm Dudde bitte aber die Verwaltung darum, einmal jährlich über den Fortschritt zu berichten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die mündlichen Informationen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

zu TOP 8.5
Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 24266-22)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit einer Enthaltung folgenden Beschluss zu fassen:

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Stellungnahme der Stadt Dortmund zum Regionalplan Ruhr zur Kenntnis. Er lehnt die Weiterleitung der Stellungnahme in dem vorgelegten Format ab und fordert die Verwaltung auf, die Stellungnahme unter Berücksichtigung der unten genannten Punkte zu überarbeiten.

Der Beirat bekräftigt seinen Beschluss vom 30.1.2019 zur 1. Offenlage des Regionalplans, in dem er die Anregungen der Naturschutzverbände übernommen hatte.

Wohnbauflächen
Die Forderung nach Beibehaltung überschüssiger Wohnbauflächen wird abgelehnt. Der Vergleich mit anderen Großstädten des Ruhrgebietes im aktuellen 5. Regionalen Wohnungsmarktbericht unter Mitwirkung der Stadt Dortmund zeigt extreme Überhänge in der Darstellung von Reserveflächen im regionalplan sowie im FNP. Eine Anpassung an den tatsächlichen Bedarf ist insbesondere auch zum Freiraumschutz ist erforderlich.

Angesichts der dramatischen Klimaentwicklung und des ungebremsten Freiraumverbrauchs und des extrem hohen Wohnraumbestandes von 47 qm pro Person ist eine Mäßigung in der Inanspruchnahme weiterer Flächen dringend geboten. Positives Beispiel ist das geplante Tiny-Village. Die Schaffung preiswerter Mietwohnungen soll dabei im Vordergrund stehen. Das bedeutet einen Rückzug aus dem flächenverbrauchenden Eigenheimbau, der auch am Bedarf vorbeigeht. Ab 2040 ist bereits mit einem Überhang von Einfamilienhäusern (EFH) zu rechnen (s. aktueller 5. Regionale Wohnungsmarktbericht 2021). Dortmund hat z.Zt. dreimal so viele Wohnflächenreserven wie Essen oder Duisburg. Nach den Haushaltsgrößen fehlen in Dortmund überwiegend kleinere Wohnungen, nicht EFH. Die Zunahme der Haushalte bis 2040 beträgt nur ca. 4 %.

Die Wohnbauflächen Wickede-West und -Nord sind nicht als Allgemeiner Siedlungsbereich auszuweisen, sondern als Gebiete zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE) und als Regionaler Grünzug (RGZ) festzulegen.

Der Stellungnahme der Stadt zur Wohnbaufläche Rhader Hof wird nicht gefolgt. Die Ausweisung der Fläche Rhader Hof als ASB ist zu streichen. Das NSG Dellwiger Bachtal/Deipenbecker Wald ist zu erweitern und nach Norden ins Wideybachtal weiterzuführen.

An der Stadtgrenze nach Lünen ist auf die Darstellung des interkommunalen Ge- werbegebietes Groppenbruch südlich Königsheide als Bereich für gewerbliche Nutzung (GIB) zu verzichten. Stattdessen soll das NSG Groppenbruch einschließlich der Halde Groppenbruch und die Vernetzung zum NSG Im Siesack über den Herrentheyer Bach als BSN im Regionalplan dargestellt werden.

Für den Bereich nördlich der ehemaligen Kokerei Hansa ist die derzeitige Darstellung als BSLE beizubehalten.

Das Gebiet Osterschleppweg, südlich von Wickede, sollte nicht als GIB, sondern als BSLE ausgewiesen werden. Die Darstellung des Bereichs als GIB kollidiert mit dem seit dem 7.11.2020 rechtskräftigen Landschaftsplan der Stadt Dortmund. Da der Landschaftsplan mittlerweile ohne Widerspruch der Bezirksplanungsbehörde Rechtskraft erlangt hat, muss der Regionalplan nach dem Gegenstromprinzip die GIB-Darstellung zu Gunsten des BSLE geändert werden.

Die Fläche Buddenacker wird nicht weiter als GIB, sondern als "Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich (FAB)“ und "Bereich zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung (BSLE)“ sowie überlagernd als „Regionaler Grünzug“ dargestellt. Zudem wird angeregt, die Fläche in einen großräumigen Offenlandbereich einzugliedern.

Die Fläche des Bebauungsplans Asseln-Süd ist nicht mehr als Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen (GIB), sondern als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich auszuweisen.

Die ehemalige Deponie Westfalenhütte, südlich des NSGs Kirchderner Wald, wird als BSN ausgewiesen.

Die Feldfluren südlich Asseln-Wickede, nördlich Brackel-Asseln-Wickede, Brechten beidseitig der B236n und zwischen Salingen und Witten werden als Vorrangflächen für bedrohte Feldvögel (Offenlandbereiche) dargestellt.

Die Reduzierung des BSN „Mastbruch/Rahmer Wald“ wird abgelehnt. Die Reduzierung um fast die Hälfte der Fläche wurde von der Stadt Dortmund mit einer naturpädagogischen Einrichtung im alten Forsthaus begründet, für die das Betreten des Waldes erforderlich sei. Dafür muss jedoch aus der Sicht der Naturschutzverbände nicht eine dermaßen große Fläche aus der NSG-Fläche genommen werden. Für die erlebnispädagogische Arbeit kommt es auf die Vielfalt der unterschiedlichen Strukturen und nicht auf die Größe der nutzbaren Fläche an. Man hätte auch eine entsprechende Ausnahme vom Betretungsverbot für umweltpädagogische Arbeit in die textlichen Festsetzungen des Landschaftsplans einbauen können.

Der Wegfall des „Bereichs zum Schutz der Landschaft und landschaftsorientierter Erholung“ östlich BAB A45 südlich S-Bahn im Bereich Universität wird abgelehnt. Die Fläche ist im Landschaftsplan Dortmund als Landschaftsschutzgebiet L-27 festgesetzt und sollte als BSLE beibehalten werden.

BSN Süggel: Die Fläche des Gullohbachs als Bestandteil des bestehenden NSG wird hier unverständlicherweise aus der BSN-Darstellung herausgenommen. Wichtiges Bindeglied aus der BSN-Kulisse als festgesetzter NSG-Bestandteil. Ebenso sollte der vom NSG umschlossene Acker in der BSN-Kulisse erhalten werden; dieser wird im Biotopverbund des LANUV zusammen mit dem NSG in der Biotopverbundstufe 1 geführt

Herabstufung von BSN auf BSLE Bereich westlich Dorneywald (Stadtgebiet Dortmund)
Fläche muss im BSN verbleiben. Keine Herunterstufung auf BSLE. Alter Buchenbestand mit sehr vielen Höhlenbäumen (Bereich des Feldbaches). Erweiterung BSN auf Wittener Stadtgebiet (Pufferzone zum NSG Dorneywald. Sehr wertvolle Biotopstruktur mit sehr vielen alten Höhlenbäumen, vorwiegend Buche. Möglichkeit weiterer stabiler Biotopvernetzung NSG Dorney/Dünnebecke. Ausweisung des Laichgewässers im Dorney mit anschließendem Feldbach (westlich Muschelweg und Dorneystr.) als gesetzlich geschütztes Biotop (§ 62). Hohe Bedeutung für Amphibien (Erdkröte, Grasfrosch, Berg- und Teichmolch, Feuersalamander im Fließgewässer), der weitere Verlauf des Feldbaches nach Norden hat schon den Schutzstatus (GB 4510-802, siehe GEO Basis DE/BKG 2013), sinnvolle Ergänzung, da keine wesentlichen strukturellen Unterschiede zum bestehenden Schutzbereich erkennbar

Herabstufung von BSN auf BSLE: Bereich westlich und südlich Dorneywald (Stadtgebiet Witten)
Die Fläche muss im BSN verbleiben. Bei dem Planbereich handelt es sich um einen Wald im Norden von Witten (OT Stockum) an der Stadtgrenze zu Dortmund. Er ist Teil des von Siedlung im Norden (Dortmund-Oespel) und landwirtschaftlichen Flächen im Süden (Witten) umgebenden Waldes "Dorney" innerhalb eines insgesamt waldarmen Umlandes.

Aufgrund seiner artenreichen Ausprägung und der isolierten Lage kommt dem Wald eine herausragende Bedeutung als Trittstein im Biotopverbund (Verbundschwerpunkt Wald) zu. (LANUV: Fachbeitrag des Naturschutzes und der Landschaftspflege - Teilabschnitt Regionalverband Ruhr, Karte 12: Biotopverbund, Stand April 2016).

Auf Dortmunder Seite ist der Wald als NSG ausgewiesen. Dementsprechend erfolgt die Darstellung auf Dortmunder Seite im Regionalplan als Freiraumfunktion zum "Schutz der Natur". Im gültigen Regionalplan (Gebietsentwicklungsplan Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereiche Bochum und Hagen) ist der Wittener Teil ebenfalls als Bereich zum "Schutz der Natur" dargestellt. Dies ist im vorliegenden Entwurf des Regionalplanes Ruhr nicht übernommen worden; hier wird ihm lediglich die Freiraumfunktion "Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholung" zugewiesen. Diese "Rückstufung" ist nicht nachzuvollziehen, da auf Wittener Seite besonders wertvolle und artenreiche Ausprägungen des Flattergras-Buchenwaldes (Milio-Fagetum) vorhanden sind (u. a. Bärlauch-WaldmeisterBuchenwald [Galio odorati-Fagetum allietosum]), die im Waldteil auf Dortmunder Seite nicht auftreten und zudem regional selten sind. Hinzu kommen auf Wittener Seite Siepen und Stillgewässer mit Amphibienvorkommen. Der Bereich muss eindeutig als Vorrangbereich für den Arten- und Naturschutz (BSN) erkennbar sein.

Wir fordern daher für den Wittener Anteil des Dorney-Waldes die Beibehaltung des Status' "Schutz der Natur" gemäß bisheriger Regionalplandarstellung.

Die Herausnahme des Regionalen Grünzugs Kurler Busch Ost aus dem bisherigen GEP ist unverständlich und fachlich nicht begründet. Die Fläche ist Bestandteil des NSG Kurler Busch. Auch die Stadt Dortmund hat dies moniert.

L 663n zwischen Asseln und nördlich Unna-Massen
Die Darstellung der L 663n kollidiert mit dem BSN Wickeder Ostholz / Pleckenbrinksee. Zumindest im Text sollte auf diesen Konflikt hingewiesen werden.

Flughafen
Die Umattributierung des Flughafens von regionalbedeutsam in landesbedeutsam sollte zurückgestellt werden bis zum Abschluss der Koalitionsverhandlungen in Düsseldorf. Die Bewertung der derzeitigen und künftigen Funktion des Flughafens ist Gegenstand der Raumordnung und keine kommunale Aufgabe.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel vom 02.06.2022:

Die Bezirksvertretung Brackel nimmt den Auszug aus der Sitzung des Beirates der unteren Naturschutzbehörde vom 01.06.2022 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig, den
Beschlussvorschlag laut Vorlage abzulehnen.

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.:24266-22-E1):.

...zum Schreiben der Verwaltung zur 2. Beteiligung zum Regionalplan Ruhr möchten wir eine Ergänzung anregen und bitten darum diese zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen und dann entsprechend in das Verwaltungsschreiben einfließen zu lassen:


Der Regionalplan beinhaltet die Landesstrasse L663n (OWIIIa) und stellt sie als „Bedarfsmaßnahme ohne räumliche Festlegung“ dar. Nun haben sich aber zwei wesentliche Veränderungen der bislang hauptsächlich von Dortmund ausgehenden Planungswünsche ergeben.

1) Der Rat der Stadt Dortmund hat für diese Wahlperiode ein Planungsmoratorium beschlossen. Daher sollen keine weiteren Planungsschritte zur Umsetzung der L663n unternommen werden. Das dafür vorgesehene Personal ist bereits für die Radverkehrsplanung umgesetzt worden.
2) Aufgrund eines Starkregenereignis gab es bei den Anwohnern der Baedeckerstraße (Parallelstraße zur gedachten L663n-Trasse) einen Wasserschaden durch aus der Kanalisation eindringenden Wassers in die Kellerräume. Im Zuge der Aufarbeitung dieses Ereignisses ist festgestellt worden, dass das Feuchtgebiet im NSG Wickeder Ostholz unzulässiger Weise über die städtische Kanalisation entwässert wurde und diese örtlich gar nicht dazu ausgelegt ist, Wassermengen aus dem Naturhaushalt aufzunehmen. In der Konsequenz wurde diese Entwässerung mit Beton verfüllt und als Ersatz auf der gedachten Trasse der L663n ein neuer Vorfluter angelegt. Das gesamte Plangebiet erfährt durch diese Maßnahme eine erhebliche weitere Vernässung und ökologische Aufwertung dieses ohnehin schon für den Naturhaushalt wertvollen Gebietes. Im Dortmunder Landschaftsplan weist der Bereich auch planerisch bereits einen Schutzstatus als „Gebiet zur naturnahen Waldentwicklung auf“ und war mit der Aufstellung des Landschaftsplanes nahezu einstimmig im Rat der Stadt Dortmund verabschiedet worden.

Beide Sachverhalte geben Anlass dazu die bisherige Behandlung der L663n im Regionalplan Ruhr im Dialog mit der neuen Landesregierung zu überdenken.

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Rm Stieglitz erhebt die o.a. Empfehlung des BuNB zum Antrag.

Nach ausführlicher Diskussion wird wie folgt zu den Anträgen und zur Vorlage abgestimmt:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den mündlichen Antrag des Rm Stieglitz mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion DIE LINKE + sowie DIE FRAKTION /DIE PARTEI) und einer Enthaltung (Fraktion FDP/Bürgerliste) ab.


Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.:24266-22-E1) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90 /Die Grünen, Fraktion DIE LINKE+ sowie die FRAKTION/DIE PARTEI) ab.

Zur Vorlage:

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion DIE LINKE+) sowie einer Enthaltung (Die FRAKTION/DIEPARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Regionalplans Ruhr im Rahmen der zweiten Beteiligung gem. § 9 Abs. 3 ROG zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.


zu TOP 8.6
Denkmalbereichssatzung Südliche Gartenstadt
Aufstellen einer Denkmalbereichssatzung für die Südliche Gartenstadt
Empfehlung (Drucksache Nr.: 24635-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des Gutachtens zum Schutz der Südlichen Gartenstadt zur Kenntnis.

Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666 / SGV. NRW.2023).

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, eine Denkmalbereichssatzung nach § 10 des novellierten, ab 1. Juni 2022 geltenden DSchG NRW für die Südliche Gartenstadt für den in der Anlage 3 beschriebenen Geltungsbereich aufzustellen.

Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 GO NRW i.V. mit § 10 des Nordrhein-westfälisches Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) in der ab dem 1. Juni 2022 geltenden Fassung.

3. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses der Denkmalbereichssatzung kraft Gesetzes eine vorläufige Unterschutzstellung des Denkmalbereiches nach § 10 Abs. 3 und § 4 des novellierten, ab 1. Juni 2022 geltenden DSchG NRW eintritt.

Rechtsgrundlagen:
§ 41 Abs. 1 GO NRW i.V. mit § 10 DSchG


zu TOP 8.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung; II. Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 01.06.2022
(Drucksache Nr.: 24124-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:

Der Beirat bei der der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis und bedauert, dass seine Empfehlungen vom 14.9.21 keinen Eingang in das Planvorhaben gefunden haben und verweist erneut auf seine vorhergehende Stellungnahme.

AKUSW, 08.06.2022:

Da mit dem Vorhaben große Glasflächen verbunden wären, bittet Herr Rm Kowalewski die Verwaltung darum, den Vorhabenträger dahin zu bewegen, hier Vorkehrungen zu treffen sollte, um den Vogelschlag einzudämmen.

In Kenntnis der Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und des verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Abwägung der Stellungnahmen) dargestellt, zu folgen.

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis des eingeschränkten Beteiligungsverfahrens zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung, wie in der Beschlussvorlage unter Punkt 11 dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage: III. Der Rat der Stadt beschließt, der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle - die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 12.04.2022 beizufügen.

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes In O 206 - An der Buschmühle für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 15.09.2021 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen als Satzung.


zu TOP 8.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße -
Hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Ermächtigung zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 24247-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Er empfiehlt weiterhin auf das südliche, parallel zur Körne verlaufende WA2 zu verzichten. Dadurch reduziert sich der sehr hohe Erschließungsaufwand und der dadurch bedingte hohe Flächenverbrauch sowie die Bodenversiegelung im Plangebiet deutlich und die Funktion des Biotopverbundsystems der Körne wird erhalten.

Im Umweltplan der Stadt ist die Fläche mit hoher und sehr hoher Bedeutung für Biotop- und Artenschutz dargestellt. ...Bauliche Inanspruchnahme nur durch unabweisbaren Bedarf vertretbar...

Der unabweisbare Bedarf ist nicht gegeben. Seit dem Aufstellungsbeschluss sind 17 Jahre vergangen und die Bedarfslage hat sich deutlich verändert. Im aktuellen 5. Regionalen Wohnungsmarktbericht 2021 wird bereits für 2040 von einem Überhang an EFH gesprochen.

Durch Aufgabe der südl. Bebauung (WA2) kann auch die Klimaqualität hier erhalten werden. Die Körne hat die Funktion einer Kaltluftleitbahn, die bei Verzicht auf die südliche Bebauung erhalten werden kann. Anderenfalls reduzieren/ verändern sich die klimatischen Verhältnisse von Freilandklima zu Stadtrandklima. Dies ist auch im Zusammenhang mit den weiteren baulichen Entwicklungen im Bereich Husen/ Kurl zu sehen.

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde gibt folgende Anregungen, die im weiteren Verfahren Beachtung finden sollten:

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Rm Dudde teilt mit dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen könne. Zusätzlich wolle er aber zwei Dinge anmerken:

Herr Wilde erläutert hierzu, dass es mittlerweile Standard sei, Photovoltaikanlagen auch auf Dächern anzubringen und er kein Problem darin sehe, dies vertraglich nochmal zu fixieren.
Zur Empfehlung des BuNB hätte er allerdings ein Problem damit, dem Vorhabenträger jetzt schon aufzutragen, als Baustoff ausschließlich Holz verwenden zu dürfen, das gehe ihm zu weit.
Sein Vorschlag wäre daher, sich bezüglich der Empfehlung des BuNB auf die Punkte, Energiekonzept, Nutzung regenerativer Energien, Photovoltaik auf dem Dach und auch den KFW40 Standard zu konzentrieren und dass vertraglich mit dem Vorhabenträger zu

Unter Einbeziehung dieses Vorschlags der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund) einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung (zugleich Scoping) der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 136 - südlich Husener Straße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Ziffer 6 dieser Beschlussvorlage und in der beigefügten Anlage 5 dargestellt, zu folgen.


zu TOP 8.9
Bauleitplanverfahren; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplans Lü 116 - Kleybredde -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Empfehlung (Drucksache Nr.: 23282-21)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Lütgendortmund vom 10.05.2022:

Herr Meissner (Bündnis ‘90/die Grünen) gab zu Protokoll:

Dem Vorhabenträger sollte verpflichtend aufgegeben werden:
Mit dieser Maßgabe erfolgte die Abstimmung.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (mit den in der Protokollnotiz geforderten Maßgaben), den Beschluss laut Vorlage zu fassen.


Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis und begrüßt das Vorhaben grundsätzlich. Folgende Anregungen, die im weiteren Verfahren Beachtung finden sollten, werden von Seiten des Beirates gegeben:
Die vorgesehene Versickerung des Regenwassers auf dem Grundstück steht im Widerspruch zu der Aussage des Bodengutachters. Der Widerspruch ist aufzuklären.

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Rm Wiesner erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund mit Ausnahme des Punktes zum Holzbau zum Antrag.

Dieser Antrag wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, DIE LINKE +, FDP/Bürgerliste sowie Die FRAKTION/DIE PARTEI) abgelehnt.

In Kenntnis der o. a. Empfehlungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


I. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 116 – Kleybredde - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBL. I S. 3634/FNA 213-1) und §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S 666)

II. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 3 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. Der Rat der Stadt beschließt, dem Bebauungsplan Ä 7 Lü 116 - Kleybredde – die aktualisierte Begründung vom 03.03.2022 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ä 7 Lü 116 – Kleybredde - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. g GO NRW



zu TOP 8.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung (gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Ap 223 - Emschertal-Grundschule -, Ap 234 - Sichterweg - sowie des Bebauungsplanes Ap 126 Änderung Nr. 3)
hier: I. Veränderung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes, II. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, III. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung), V. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung und zum eingeschränkten Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB, wenn nötig
Beschluss (Drucksache Nr.: 24318-22)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Aplerbeck vom 10.05.2022:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, sie über das Konzept für das Mehrfamilienhaus im Baufeld 1 schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig mit o. g. Ergänzung, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 01.06.2022:

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Das Projekt wird als Modellprojekt für Suffizienz im Städtebau grundsätzlich begrüßt, entspricht es doch langjährigen Forderungen der Naturschutzverbände. Auch wenn höhere Verdichtungen im Geschosswohnungsbau möglich sind, entspricht das Vorhaben den Bedarfsdarstellungen des 5. regionalen Wohnungsmarktberichts 2021 der Arbeitsgruppe Wohnungsmarkt Ruhr.

Der Beirat der unteren Naturschutzbehörde gibt folgende Anregungen, die im weiteren Verfahren Beachtung finden sollten:

AKUSW, 08.06.2022:

In Kenntnis der o. a. Empfehlungen fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule -



II. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß §13b in Verbindung mit § 13a Abs. 3 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.

III. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Vorlage und in der beigefügten Abwägungstabelle (Anlage 4) dargestellt, zu folgen.


IV. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 01.04.2022 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
V. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes Ap 235 - westlich Emschertal-Grundschule - einschließlich Begründung im Falle von Änderungen oder Ergänzungen des Entwurfs nach der öffentlichen Auslegung unter den Voraussetzungen des § 4a Abs. 3 S. 1 - 3 BauGB erneut auszulegen und die Stellungnahmen erneut einzuholen bzw. eine eingeschränkte Beteiligung nach § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen, sofern die Änderungen oder Ergänzungen nicht die Grundzüge der Planung des Entwurfs berühren. Rechtsgrundlage:

zu TOP 8.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Mg 111 - Zeche Westhausen - , hier: I. Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlegungsbeschluss)
Beschluss (Drucksache Nr.: 23973-22)


AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen stimmt den
geplanten Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 8 des Bebauungsplanes Mg 111 für den unter Ziffer 1 der Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 10.03.2022 zu und beschließt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).


zu TOP 8.12
Bauleitplanung; 1. Änderung des Bebauungsplanes In W 231 - nördlich Königswall - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Beschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes In W 231 - nördlich Königswall -
Beschluss (Drucksache Nr.: 24699-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Bebauungsplan In W 231 - nördlich Königswall (Änderung Nr. 1) für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 und § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)



zu TOP 8.13
Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2022 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24629-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.



zu TOP 8.14
Flughafen Dortmund;
Bericht über die Verspätungen ab 22:01 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24073-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 8.15
Weitere regionale Schnellbuslinien für Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 24651-22)

AKUSW, 08.06.2022:

Herr Rm Stieglitz vermisst eine Stellungnahme der Verwaltung zu den Nachbarortverbindungen.

Herr Wilde bittet diese Fragestellung nochmal schriftlich zu konkretisieren und zu einer der nächsten Sitzungen einzubringen.

Her Rm Dudde bekräftigt, dass dies bereits Teil der ursprünglichen Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion gewesen sei. Daher bitte er die Verwaltung darum, ergänzend zur heutigen Vorlage, den noch fehlenden Teil zu den Nachbarortbusverbindungen zu beantworten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün begrüßen die Planungen zu weiteren regionalen Schnellbuslinien und unterstützen die Bemühungen des VRR diese im Raum Dortmund umzusetzen und entsprechende Fördermittel beim Land NRW einzuwerben.


zu TOP 8.16
Sachstandsbericht Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 24889-22)
...die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) bittet die Verwaltung um eine Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

Die CDU-Fraktion bittet außerdem darum, sowohl die Anfrage als auch die Antwort der Verwaltung neben dem AKUSW auch dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) zur weiteren Beratung zukommen zu lassen.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 8.17
Bestandsgebäude ehemaliges HSP-Gelände
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 24897-22)
...die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um aktuelle Informationen bezüglich des Zustands der als erhaltenswert eingestuften Bestandsgebäude „Emscherschlösschen“, „Feldherrenhalle“ und „Walzendreherei“ auf dem ehemaligen HSP-Gelände.

Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Begründung:
Der Erhalt der Werkstatthalle im Südwesten („Emscherschlösschen), der „Feldherrnhalle” im Westen und der „Walzendreherei” im Osten des ehemaligen HSP-Areals wurde sowohl im Rahmen der Machbarkeitsstudie zu Smart Rhino empfohlen, als auch vonseiten der Stadt gewünscht. Alle drei Hallen sind baufällig, wobei sich insbesondere die sog. Feldherrenhalle in einem sehr schlechten Zustand befindet. Aus Sicht von Industriearchäologen sind die drei Bestandsgebäude jedoch wichtige Beispiele der Industriearchitektur und bezeugen „die Entwicklung industrieller Bauformen des 20. Jahrhunderts und deren überdurchschnittlichen Anspruch auf architektonische Wertigkeit, die mit unterschiedlichen und variantenreichen Ausdrucksmitteln erzielt wurde“. Bei der weiterhin offenen Frage zur Ansiedlung der Fachhochschule auf dem Gelände und der damit verbundenen Verzögerung sollte die Frage von Sicherungsmaßnahmen zum Erhalt der Gebäude unabhängig von den weiteren Planungen geklärt werden.


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


9. Anfragen
nicht besetzt


10. Informationen der Verwaltung

zu TOP 10.1
Mitteilung gem. §38 Abs. 3 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen
hier: Halbjährlicher schriftlicher Bericht über die Ausführung der Beschlüsse des AUSW (laufende Vorgänge und Abschlussberichte)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 24894-22)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Information der Verwaltung zur Kenntnis.



Die öffentliche Sitzung endet um 19:07 Uhr.



Lögering Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin




zu TOP 3.1: PP- Vortrag Vivawest: TOP 3.1 QE Bergmannsgrün_AKUSW-Sitzung_08.06. 2022.pdfTOP 3.1 QE Bergmannsgrün_AKUSW-Sitzung_08.06. 2022.pdf 3.1 Stn der Verwaltung.pdf3.1 Stn der Verwaltung.pdf


zu TOP 8.4: PP-Vortrag Herr Thabe TOP 8.4- PP RS1 AKUSW.pdfTOP 8.4- PP RS1 AKUSW.pdf
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