Niederschrift (öffentlich)
über die 4. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 12.05.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 20:53 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Waßmann (CDU)
Frau RM Becker (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Grollmann (CDU)
Herr RM Vogeler
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Rudolf (SPD)
Frau RM Dr. Lyding-Lichterfeld (SPD)
Herr RM Adam (SPD)
Frau RM Spaenhoff (SPD)
Frau RM Alexandrowiz (SPD)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Lögering (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Schreyer (B’90/Die Grünen)
Frau RM Sassen (B’90/Die Grünen)
Herr RM Kowalewski (Die Linke+) bis 15:51 Uhr
Herr sB Götz (Die Linke+) ab 15:51 i.V.f. Herrn RM Kowalewski
Herr RM Badura (Die Linke+)
Herr RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Perlick (AfD)
Herr sB Hempfling (AfD)
Herr sB Jääskelainen (Die Partei)
2. Beratende Mitglieder:
Herr Dr. Ingenmey - Seniorenbeirat
Frau Dr.Safei-Shahverdi - Integrationsbeirat
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.
Herr Sohn Behindertenpolitisches Netzwerk
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez
Herr Dr. Rath- 60/AL
Herr Thabe - 61/AL
Herr Böhm - 64/AL
Frau Linnebach- 67/AL´in
Frau Märin (FB1)
Herr Kieper (FB1)
Frau vom Hagen –Hülsberg (WF)
Herr Nehm (WF)
Herr Spitzer (FB 66)
Herr Braun - 7/Dez-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez-Büro
4. Gäste: ./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 4. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 12.05.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.03.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung (Drucksache Nr.: 19577-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021
(Drucksache Nr.: 19577-21)
3.2 Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20468-21)
3.3 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19970-21)
hierzu -> Änderung des Beschlussvorschlages
(Drucksache Nr.: 19970-21-E1)
3.4 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20057-21)
3.5 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20218-21)
3.6 Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 19536-21)
3.7 Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19852-21-E2) lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor (Beratung AMIG und AKUSW stehen noch aus)
3.8 Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Neubau des Multifunktionsplatzes Im Odemsloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19829-21)
3.9 Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20788-21)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20080-21)
4.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (zugleich tlw. Änderung des Fluchtlinienplanes Br2)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss; VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20523-21)
4.3 Beschluss über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Hainallee"
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 20197-21)
4.4 Ergebnisse der IFH-Studie „Vitale Innenstädte 2020"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20344-21)
4.5 Baulückenkataster für Dortmund – Ergebnisse des Pilotprojekts Huckarde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20211-21)
4.6 Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2021 behandelt wurden.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20576-21)
4.7 Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Beginn des Verfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20292-21)
4.8 ÖPNV-Konzept (Sachstand Masterplan Mobilität)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19844-21-E3)
4.9 Kontrolle des bestehenden Durchfahrtverbots für LKW auf der Straße Im Karrenberg in Dortmund-Kirchderne
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12614-18-E6)
4.10 Verbesserung der Verkehrssituation am Hellweg in Asseln und Wickede
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20260-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke+ und Die Fraktion Die Partei)
(Drucksache Nr.: 20260-21-E3)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor
4.11 Verkehrsuntersuchung Stadtbezirk Brackel
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen und Fraktion Die Linke +)
(Drucksache Nr.: 20278-21-E3)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20278-21-E4)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20278-21-E6)
4.12 Barrierefreiheit im ÖPNV
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20602-21)
4.13 Neubau von P+R-Anlagen
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20686-21)
4.14 Ergänzung der Bauauflagen bei der Neuplanung von Wohnungsbaugroßprojekten zur Integration von gemeinsamen Bewegungsarealen für Senioren*, Menschen mit Behinderungen und Kindern und Jugendlichen
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2020
(Drucksache Nr.: 19091-20)
4.15 Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor
4.16 Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20938-21)
4.17 Holzbau
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20947-21)
4.18 Sachstand Planung Stadt- und H-Bahn auf dem Smart Rhino Campus
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20949-21)
4.19 Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20945-21)
4.20 Antrag der Deutschen Umwelthilfe
Vorschlag zur TO mit BItte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20943-21)
4.21 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18912-20-E2)
4.22 Sachstandsbericht zu Entwicklungen im Dortmunder Hafen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2021
(Drucksache Nr.: 20382-21)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20382-21-E1)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 Förderprogramm zur Dachbegrünung durch die Stadt Dortmund gefördert durch das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20508-21)
5.2 Städtepartnerschaften / Klimaschutz
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19846-21)
lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19846-21-E1)
5.3 CO2-Bilanz 2018
(Stellungnahme der Verwaltung aufgrund des vom Rat am 11.02.2021 beschlossenen Antrags 19222-20-E1)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19222-20-E2)
5.4 Erdverkabelungen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19744-21)
lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19744-21-E1)
5.5 Igeltod in Menglinghausen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 20360-21)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor
5.6 Tempo 30 auf Straßen des Vorrangnetzes
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20266-21)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor
5.7 Umsetzung des Luftreinhalteplans “Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“, lokale Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund
Antrag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20217-21)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor
Hierzu: Vorlage--> Umsetzungsstand der Luftreinhaltemaßnahmen aus dem Vergleich mit der DUH und der Lokalen Ergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20605-21)
5.8 Klimabeirat
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20279-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor
5.9 Wertstofftonne/Elektroschrott
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20858-21)
5.10 Landschaftsschutzgebiete am Dortmunder Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20953-21)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
6.1 Barrierefreie Wohnungen in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20514-21)
6.2 Wohnraumtauschbörse
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 20286-21-E1)
lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20286-21-E2)
6.3 Kommunaler Wohnungsbau
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20951-21)
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
7.1 Strukturplan Zeche Gneisenau Dortmund-Derne
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18124-20)
lag bereits zur Sitzung am 16.09.2020 vor
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Scharnhorst aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
(Drucksache Nr.: 18124-20)
lag bereits zur Sitzung am 16.09.2020 vor
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18124-20-E3)
7.2 Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19428-20)
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt
9. Anfragen
10. Informationen der Verwaltung
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Badura benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Ausschuss einigt sich auf folgende Änderungen:
Ergänzung:
NEU: TOP 3.10 : Überweisung des AMIG vom 04.05.2021:
Neufassung des „Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse, des Rates und Bezirksvertretungen“ ; hier: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 18957-20-E7)
Dieser Antrag ist zwar im AMIG mehrheitlich abgelehnt wurde, wurde aber aufgrund der Formulierung des Antragstellers trotzdem zur Beratung an den AKUSW überwiesen.
Absetzung:
TOP 5.9 Wertstofftonne/Elektroschrott
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20858-21)
Dieser TOP wurde von der Fraktion für diese Sitzung zurückgezogen, mit der
Bitte diesen heute von der TO abzusetzen und mit der TO der Junisitzung
erneut einzubringen.
Anmerkungen:
Herr Rm Waßmann möchte diesen Punkt dazu nutzen mit Blick auf den Sitzungslauf dringend
daran zu appellieren, dass zukünftig vermieden werden sollte, dem Ausschuss teilweise noch am
Vortag oder auch noch am Sitzungstag umfangreiche Anträge zukommen zu lassen. Das betreffe
Themen, die bereits seit Wochen im Umlauf wären. Diese Kurzfristigkeit erlaube es einfach nicht, eine
ausgiebige Beratung in den Fraktionen vorzunehmen.
Herr Rm Kowalewski gibt zu Protokoll, dass parallel zur Ausschusssitzung (ab 16 Uhr) der
Sonderältestenrat tage, welcher sich mit zentralen Fragen der Zukunft der Wohnungspolitik in dieser
Stadt befasse. Das sei schon von der Terminierung her so ungünstig, dass es der Sache nicht gut tue
und man hier mit dem Ausschuss heute nur deswegen gut umgehen könne, weil eben viele dieser
Einladung nicht folgen würden. Er selber werde gleich dieser Einladung folgen, damit sich wenigstens
ein wohnungspolitischer Sprecher mit diesen wohnungspolitischen Fragen beschäftigen könne.
Dies sei ein misslicher Zustand, wo man als Ausschuss darauf drängen sollte, dass dies nicht wieder
vorkomme.
Frau Rm Reuter führt hierzu an, dass man dies auch bereits dem OB-Büro mitgeteilt habe.
Mit den o. a. Änderungen und Anmerkungen wird die Tagesordnung, wie veröffentlicht,
festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.03.2021
Herr Rm Waßmann bitte darum, zu TOP 4.2 „Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplan Lü 141-Auf dem Toren-..“ seine Einlassung bezüglicher der Spielplätze wie folgt zu ändern: … bei allen künftigen Bauleitplanungen mit Erstellung des Wohnraums Änderung: auch zeitnah die Spielplätze vor Ort zu errichten. mit einzuplanen.
Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 17.03.2021 genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung -nicht besetzt-
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit) vom 13.04.2021 (in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 20.04.2021
(in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Integrationsrates vom 27.04.2021 (in der u. a. Empfehlung des AWBEWF enthalten)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF) vom 05.05.2021:
Es lagen zur Beratung folgende Empfehlungen vor:
-> Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.04.2021
Darin enthalten:
-> Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2021
-> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 09.03.2021
-> Empfehlung des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 13.04.2021
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 13.04.2021 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 10.03.21 vor:
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei legt einen Antrag zu dem Tagesordnungspunkt vor und bittet die Mitglieder der Bezirksvertretung diesem zuzustimmen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN bemängelt die sehr geringen internationale Anbindungen außerhalb des logistischen Bereichs. Doch gerade diese sind überlebenswichtig.
Die SPD-Fraktion findet die Formulierungen teilweise auch sehr fachspezifisch und für Laien nicht gut verständlich. Jedoch sind teilweise sehr gute Ideen dabei, die besonders in der politischen Arbeit sehr präsent sind. Zum Beispiel iResilience. Außerdem hält die Fraktion die Zusammenarbeit mit akademischen Strukturen für sinnvoll.
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei steht der Gestaltung des Masterplans sehr kritisch gegenüber. Der Text liefert nicht das, was sie erwartet hat. Zudem stellt sich die Fraktion die Frage, wie die Arbeit der Wissenschaft zukünftig zu berücksichtigen ist.
Die AfD stimmt dem Masterplan zu; dem Antrag wird sie allerdings nicht folgen. Es soll die ursprüngliche Empfehlung beibehalten werden.
Die SPD-Fraktion schlägt vor, den Antrag als Anmerkung der Empfehlung beizufügen und abzuwarten, ob und welche Punkte daraus realisiert werden.
Die FDP unterstützt den Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei.
Die CDU-Fraktion weist darauf hin, dass es sich bei Masterplänen immer nur um grobe Umrisse handelt und viele Ausführungen stark komprimiert dargestellt werden. Eine Neuschreibung – wie sie die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei beantragt – hält die CDU-Fraktion für unwahrscheinlich. Allerdings hofft die CDU-Fraktion darauf, dass die Steckbriefe noch ausführlicher werden. Es gilt zunächst einmal die Einzelprojekte abzuwarten.
Der Vorsitzende schlägt vor, über die drei einzelnen Teile des Antrages jeweils separat abzustimmen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass ein Masterplan gar nicht den Anspruch hat, für jedermann verständlich zu sein. Die Teilhabe erfolgt erst in den einzelnen Projekten, deren Projektblätter in der Regel auch detaillierter sind.
Die SPD-Fraktion stimmt der vorgeschlagenen Einzelabstimmung zu, da insbesondere Punkt 3 des Antrages aus Erfahrung sehr wichtig ist.
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei wünscht sich zum besseren Verständnis Links, die zu den einzelnen Projekten verweisen.
Die AfD hält den Vorschlag, den Antrag als Anlage beizufügen, nicht für sinnvoll und zielführend. Der Masterplan ist als Rahmen zu sehen. Weitere Ausführungen zu den einzelnen Projekten würden diesen sprengen.
Der Vorsitzende lässt darüber abstimmen, ob der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei als Anlage der Empfehlung beigefügt werden soll.
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich bei 7 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Bohnhof (AFD), Herr Kunstmann, Herr Utecht ??? und Frau Knappmann (Fraktion B´90/DIE GRÜNEN)) und einer Enthaltung (Frau Petri /Fraktion B´90/DIE GRÜNEN), dass der Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei der Empfehlung beigefügt werden soll.
An die Dortmund den 08.03.2021
Bezirksvertretung Mengede
Bezirksbürgermeister Axel Kunstmann
Am Amtshaus 1
44359 Dortmund
Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft
Sehr geehrter Herr Kunstmann,
Zur Sitzung der Bezirksvertretung Mengede am 10. März 2021 bittet die Fraktion DIE LINKE / Die PARTEI um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag:
Änderungs-/Ergänzungsantrag zu TOP 11.1 Masterplan Wissenschaft
Die Bezirksvertretung Mengede möge folgenden Beschluss fassen:
Die Bezirksvertretung Mengede verschiebt die Beratung über den Masterplan Wissenschaft 2.0 und fordert die Verwaltung auf, eine überarbeitete Version vorzulegen. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
1. Der Text wird gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht.
2. Die Projektsteckbriefe als wesentlicher mit zu beschließendem Teil werden ausführlicher und aufschlussreicher gefasst.
3. Fehlende Aspekte wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren werden angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt.
Eine Technikfolgenabschätzung wird vorgelegt.
Begründung:
Zu 1:
Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker*innen, sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger*innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.
Zu 2:
Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen.
Zu 3:
Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen.
Wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen.
Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen nicht aufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort.
Eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.
Mit freundlichen Grüßen,
Kevin Götz Jennifer Pätsch
Fraktionsvorsitzender Stellvertretende Fraktionsvorsitzende
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Fraktion DIE LINKE/DIE Partei) und einer Enthaltung (FDP) mit den gemachten Anmerkungen und dem als Anlage beigefügten Antrag der Fraktion DIE LINKE/DIE Partei den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 09.03.21 vor:
zu TOP 11.5
Masterplan Wissenschaft 2.0
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19577-21)
Die Fraktion Die Linke/Die PARTEI stellte einen mündlichen Antrag. Nach eingehender Diskussion wurde dieser Antrag mit Zustimmung der Antragstellerin abgeändert und folgender Beschluss gefasst.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, dass zukünftig der Masterplan Wissenschaft in überarbeiteter Version vorzulegen ist. Dabei soll Folgendes berücksichtigt werden:
1. Der Text sollte gekürzt und in eine verständliche sprachliche Form gebracht werden.
2. Die Projektsteckbriefe sollen als wesentlicher mit zu beschließender Teil ausführlicher und aufschlussreicher gefasst werden.
3. Fehlende Aspekte, wie arbeitsmarktpolitische, sozialpolitische und genderbezogene Faktoren sollen angemessen berücksichtigt und diesbezügliche Planungsschritte vorgelegt werden.
Eine Technikfolgenabschätzung soll vorgelegt werden.
Begründung:
Zu 1: Der Text des Masterplans Wissenschaft besteht teilweise aus unkonkreten Phrasen. Die Länge des Textes steht in einem unzumutbaren Verhältnis zu seinem Informationsgehalt. Er ist überladen mit Anglizismen, deren Kenntnis keineswegs vorausgesetzt werden kann. Die Arbeit nicht nur ehrenamtliche Politiker / innen sondern auch die Mitwirkung der an vielen Stellen als Dialogpartner genannten Bürger / innen wird so unnötig erschwert oder verhindert.
Zu 2: Die Projektsteckbriefe, um die es eigentlich geht, sind zu knapp und verhindern durch ihre oft abstrakte sprachliche Form Einsicht in die zu beschließenden Planungen
Zu 3: Dortmund ist eine sozial gespaltene Stadt. Die Wissenschaft ist ein Feld, das in hohem Maße gesellschaftliche Ungleichheiten widerspiegelt. Als Stadtgesellschaft sollte der Fokus eines Masterplans Wissenschaft darauf liegen, diesen Menschen Teilhabe an der Wissenschaft zu ermöglichen, wichtige politische Aufgaben wie die Überwindung von Erwerbslosigkeit und Armut, prekäre Beschäftigung, die Benachteiligung von Frauen und Nicht-Akademikerkindern in der Wissenschaft werden nicht systematisch angesprochen und bestenfalls oberflächlich bearbeitet. Prekäre Arbeit ist auch in der Wissenschaft verbreitet: Gerade der akademische Mittelbau (also PostDoc-Stellen) sind unnötig befristet und an Projekte gebunden. Hier sollte sich die Stadt Dortmund für nachhaltige Finanzierungen einsetzten und dauerhafte Karrieren in der Wissenschaft ermöglichen. Eine Einbettung in die derzeitige Dortmunder Schul- und Bildungslandschaft und die Bearbeitung ihrer großen unaufgearbeiteten Mängel fehlt. Eine Wissenschaftsstadt beginnt aber eben dort eine Technikfolgenabschätzung nicht nur aber besonders hinsichtlich der erhobenen Daten ist unabweisbar notwendig.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g. Beschluss, den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 zu beschließen und die Verwaltung zu beauftragen, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Frau Lögering (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sich ihre Fraktion ganz besonders für die Themengruppe 1 „Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole“ interessiert und den Round Table, der hierfür eingerichtet werde und ein- bis zweimal stattfinden solle, interessiert. Ihre Fraktion würde sich sehr wünschen, wenn hierüber mehr berichtet würde, damit auch in der Politik mehr Diskussion stattfinden könne. Aus den Empfehlungen des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie den Bezirksvertretungen habe ihre Fraktion unter anderem erreicht, dass bei einer möglichen Überarbeitung des Masterplans Wissenschaft eine leichte Sprache gewählt werden solle und eine kürzere Fassung mit aufgelegt werden solle. Dieser Aussage schließe sich ihre Fraktion an.
Frau Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) hält es für gut, dass das Thema Kultur im Masterplan Wissenschaft ausführlich vorkomme. Wenn Dortmund allerdings in den oberen Ligen des Bereiches Kultur mitspielen möchte, müssten Talente auch sinnvoll gefördert werden. Für die weitere Bearbeitung möchte ihre Fraktion der Verwaltung die Aufgabe mitgeben zu schauen, wie in Dortmund die Themen Bildung – auch die schulische Bildung - und Kultur in unterschiedlichsten Bereichen verankert seien.
Herr Götz (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass der Masterplan Wissenschaft 2.0 nicht die Informationen gibt, die gefragt seien. Dies machten die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck sowie des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit bereits deutlich. Arbeitsmarktpolitische und sozialpolitische Aspekte müssten aus seiner Sicht auf jeden Fall mit einbezogen werden. Er schlägt vor, dass sich der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede anschließt.
Herr Mader (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass er Herrn Götz so verstanden habe, dass Herr Götz beantragt habe, über die Empfehlung der Bezirksvertretung zu beschließen.
Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion dem Masterplan Wissenschaft 2.0 zustimmen werde. Der Masterplan sei allerdings zur Zeit eher unspezifisch und die Projektarbeit ergebe sich später.
Herr Ehinger (41/GfD) führt aus, dass sich das Theater Dortmund während der Coronapandemie überlegt habe, wie man aus der Krise eine Chance machen könne. Es seien drei große strategische Ziele erarbeitet worden. Dies seien Digitalisierung/Digitalität, zeitgemäße Führungs- und Leitungsstrukturen und die Verbindung von Bildung und Kultur. Man habe sich hierzu viele Gedanken gemacht. Er schlägt vor, im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Gedanken und Ideen vorzustellen. Dies würde einen besseren Überblick geben, als die Antwort, die er heute geben könne.
Frau Märtin (FB 1) führt aus, dass sie die heute gemachten Anregungen auch in die entsprechenden Gruppen und Gremien mitnehmen werde. Sie weist darauf hin, dass es eine Homepage geben werden, auf der die Inhalte in komprimierter Form dargestellt würden.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich auf Antrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede an.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE+ unter Berücksichtigung der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
-> Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2021:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
Frau Lögering fragte nach den konkreten Folgen für Schulen und Bildungslandschaft in Dortmund sowie zukünftig der weiteren Einbindung von Politik in den Prozess. Wie waren Schülerinnen und Schülern (SuS) in die Entwicklung und Konzeptionierung des Masterplans eingebunden?
Frau Schneckenburger erklärte, dass für die Vorlage das OB-Büro verantwortlich sei und der Schulausschuss diese Fragestellungen nicht behandeln könne. Die Diskussion sollte im Rat geführt werden. Auf die Frage der stärkeren Einbindung von Politik und SuS könne man jetzt nicht unbedingt Einfluss nehmen.
Herr Hagedorn führte aus, dass der Fachbereich Schule in zwei Arbeitsgruppen eingebunden sei: zum einen Experimentelle Stadt, zum anderen die Weiterentwicklung von Dortmund als Wissenschafts-Stadt. Außerdem durch das Übergangsmanagement Schule – Universität.
Frau Schneckenburger stellte nochmals klar, dass die Frage nach der Einbindung der Politik nicht im Schulausschuss beantwortet werden könne.
Frau Dr. Goll sprach die Verantwortlichkeit des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an, in dem der Masterplan Wissenschaft 2.0 bereits im Vorfeld intensiv diskutiert worden sei. Es handle sich um die Fortführung des ersten Masterplans Wissenschaft, der sehr erfolgreich war und in dem viele Projekte durchgeführt und abgeschlossen wurden. Das Masterplan-Projekt diene der generellen und grundsätzlichen Vernetzung und Kooperation zwischen den wissenschaftlichen Einrichtungen und der Stadtgesellschaft. Der Masterplan setze zum jetzigen Zeitpunkt erstmal einen Prozess in Gang, weitere Projekte klar zu spezifizieren. Es bleibe abzuwarten, ob und wie sich aus der Arbeit heraus weitere Beteiligungen ergeben. Das werde die Zeit zeigen.
Der Schulausschuss verständigte sich darauf, die Fragestellungen an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen, um die Beteiligung zu überprüfen und in welchem Format das möglich ist. Es sei ein Brückenschlag zum Masterplan und der Schulausschuss wäre entsprechend beteiligt.
Der Schulausschuss nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Beschluss zu fassen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
-> Empfehlung Integrationsrat aus der öffentlichen Sitzung vom 27.04.2021:
Herr Djine (Bündnis90/Die Grünen) merkt an, dass speziell unter Punkt 3.3. des Masterplans wenige Aussagen dazu getroffen werden wie die in Dortmund lebenden Menschen mit Migrationshintergrund in die verschiedenen Prozesse eingebunden werden. Weiterhin wird betont, dass Menschen aus ca. 180 verschiedenen Nationen in Dortmund leben und daher genau darin enormes Potential liege was genutzt werden sollte.
Empfehlung:
Der Integrationsrat empfiehlt, unter Einbeziehung und Berücksichtigung der gemachten Anmerkungen, dem Rat der Stadt einstimmig den in der Vorlage gemachten Beschlussvorschlag.
AWBEWF 05.05.2021
Neben den Empfehlungen lagen noch folgende zusatz-/Ergänzungsanträge vor:
- SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19577-21-E4):
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung bittet die Verwaltung folgende Aspekte im weiteren Konkretisierungsverlauf zu berücksichtigen:
Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole
Die Kulturlandschaft in dieser Stadt ist lebendig und vielfältig. Sie kann und muss deutlich stärker als bislang geschehen für Studierende und Wissenschaftler*innen erschlossen werden. Und umgekehrt gibt es in den Hochschulen viele kreative Köpfe sowie eine gut nutzbare technische und räumliche Infrastruktur, die einen Beitrag zur weiteren Belebung der Kulturlandschaft in unserer Stadt erbringen können.
Die Verwaltung wird daher gebeten, im weiteren Prozess der Konkretisierung des Masterplans im Bereich Wissenschaft und Kultur mit möglichst vielen Akteuren der kreativen Bereiche deutlich nachzulegen.
1. Wissenschaft und Sport
Der Bereich Sport – auch Behinderten- und Reha-Sport – fehlt im Masterplan komplett, sowohl als Angebot wie auch als wissenschaftliches Betätigungsfeld (z.B. technologische Entwicklungen für Reha- und/oder Behindertensport). Immerhin verfügt Dortmund als Sportstadt z.B. über ein Sport-Internat, ein Gymnasium mit Sport-Schwerpunkt und verschiedene Sport-Leistungszentren. Auch die TU bietet im Bereich der Lehrer*innen-Ausbildung etliche Sportangebote an.
Die Verwaltung wird daher gebeten, den Bereich Sport ebenfalls im Masterplan zu berücksichtigen.
2. Verortung der Projekte
Die Projekte des Themenfelds 1, aber auch des Themenfelds 4 „Experimentelle Stadt“ sind durchgängig in der Nordstadt verortet. Das ist stadtentwicklungs-politisch nachvollziehbar Die Verwaltung wird dennoch gebeten, Projekte darüber hinaus auch dort zu entwickeln und stattfinden zu lassen, wo die Hochschulen angesiedelt sind bzw. wo die Studierenden und Wissenschaftler*innen präsent sind. Eine Sichtbarkeit unserer Hochschulen über Projekte und Aktivitäten auch in anderen Regionen der Stadt ist wünschenswert.
3. Wissenswirtschaft - Transfer
Der Transfer von Wissen in die Praxis darf sich nicht auf Unternehmen beschränken, für die Kontakte zur Wissenschaft bereits zum Alltag gehören. Auch kleine Unternehmen und insbesondere das Dortmunder Handwerk sind mehr denn je gefordert, am Innovationsgeschehen teilzunehmen. Die Verwaltung wird gebeten, das Handwerk stärker mit einzubeziehen - auch in Form niederschwelliger Angebote sowie dem weiteren Ausbau wechselseitiger Netzwerkstrukturen.
Begründung:
Ein Masterplan bleibt in der Regel abstrakt und vage und ist ein Konstrukt, dass in seiner Arbeit ergänzt wird um weitere Teil- und Einzelplanungen. So bleibt der Raum, der es den diversen Akteur*innen erlaubt, diesen Plan in den kommenden Jahren mit Inhalt zu füllen. Genau hier setzen die vorliegenden Ergänzungen an.
Das Themenfeld 2 „Exzellenz und Vernetzung“ nimmt bisher, zumindest in der Themenliste den breitesten Raum ein. Das Themenfeld 1 „Wissenschaftsstadt und Kulturmetropole“ kommt im Vergleich hierzu allzu stiefmütterlich weg, denn Dortmund hat sicherlich viel mehr zu bieten als eine Theater-Flatrate für Studierende. Daher sollte hier ein deutliches Mehr in der weiteren Ausgestaltung folgen.
Der Bereich Sport kommt zudem überhaupt nicht vor, weder im Masterplan noch in den Projektblättern. Dortmund ist Sportstadt und nicht nur aus diesem Grunde bietet dieser Bereich gute Entwicklungschancen für Dortmund – auch jenseits der Fußballbundesliga.
Zusätzlich ist eine stärkere Einbeziehung des Handwerks wünschenswert, da das Handwerk nicht nur wirtschaftlich in Dortmund eine große Rolle spielt und eine Verquickung von Wissenschaft und Handwerk für die weitere Entwicklung sowie Nachwuchsgewinnung durchaus wechselseitig befruchtend sein kann.
Vor dem Hintergrund der Entwicklung der Nordstadt ist es ausdrücklich zu begrüßen, dass viele Projekte dort verortet sind, vor allem auch, um Bildungshürden weiter abzubauen. Dennoch sollte Wissenschaft gesamtstädtisch betrachtet werden, damit sie auch gesamtstädtisch wahrgenommen werden kann.“
- Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 19577-21-E5):
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Folgende Formulierung wird unter Punkt 1 des Antrags hinzugefügt.
Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.“
Herr Prof. Dr. Dr. h. c. Waldmann stellt den Masterplan Wissenschaft 2.0 den Mitgliedern des Ausschusses vor. Die Präsentation ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt.
sB Siebert bittet darum, über den Antrag der Bezirksvertretung Mengede abzustimmen, da insbesondere die unter Punkt 3 genannten Aspekte von besonderer Bedeutung sind.
Herr Prof. Dr. Waldmann weist darauf hin, dass sowohl Geschlechtergerechtigkeit als auch prekäre Verhältnisse seit Jahren ein großes Thema in den wissenschaftlichen Institutionen sind, die angegangen werden. Da es sich zugleich um einen Umwandlungsprozess in der gesamten Gesellschaft handelt, habe man es nicht explizit aufgeführt.
Auch habe man sich dazu entschieden, dieses Mal bereits zu Beginn auf die Festlegung der Maßnahmen zu verzichten, um im Laufe der Umsetzung des Masterplans (in den nächsten zehn Jahren) flexibel aktuelle Themen einfließen lassen zu können.
Rm Ixkes-Henkemeier begrüßt, dass es sich um einen agilen Prozess handelt, der zunächst nur eine strategische Ausrichtung vorgibt. Dementsprechend sei auch der Antrag der SPD-Fraktion zu verstehen, mit dessen Anmerkungen bestimmte Themen konkretisiert oder angeregt werden sollen.
Herr Prof. Dr. Waldmann bestätigt, dass die Punkte entweder bereits mitgedacht werden oder sicherlich eine sinnvolle Ergänzung darstellen und man diese im Prozess berücksichtigen könne.
Rm Noltemeyer betont die Wichtigkeit der Beteiligung der Zivilgesellschaft am Prozess, die nicht ausdrücklich genannt, aber sehr wohl gewünscht sei.
Rm Reppin beschreibt, dass der vorgelegte Masterplan 2.0 die sinnvolle Ergänzung des ersten Masterplans sei, die der Rat der Stadt auch so gewünscht habe. Der dynamische Prozess verdeutliche, wie viel Leben in diesem Thema stecke. Da die in den Anträgen genannten Punkte – wie von Herrn Prof. Dr. Waldmann beschrieben – bereits mitgedacht werden, sei eine zusätzliche Beschlussfassung nicht notwendig. Die CDU-Fraktion werde die Anträge daher ablehnen.
Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem Rat der Stadt folgende Beschlüsse zu fassen:
- Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der AfD-Fraktion bei Enthaltung der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede abzulehnen.
- Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie des Integrationsrates, Antrag der SPD-Fraktion
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimme der AfD-Fraktion den Empfehlungen des ASAG sowie des Integrationsrates zuzustimmen und den Antrag der SPD-Fraktion begleitend in das Verfahren aufzunehmen.
- Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste
Der Ausschuss für Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
Dortmund ist als Wissenschaftsstadt vor allem auf die Etablierung neuer Technologien
angewiesen. Dazu gehören insbesondere die Wirkstoffforschung und Biomedizin. Die Verwaltung wird daher gebeten, die für Neuansiedlungen und Neugründungen in diesem Bereich dringend erforderliche Laborfläche bereitzustellen.“
- Vorlage der Verwaltung
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ sowie Die Fraktion Die Partei unter Einbeziehung der vorgenannten Empfehlungen folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Masterplan Wissenschaft 2.0 in der Fassung vom 14.01.2021 und beauftragt die Verwaltung, die Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den Hochschulen, wissenschaftlichen Einrichtungen, der Wirtschaft und den weiteren Partnern des Masterplanprozesses umzusetzen bzw. mit voranzutreiben.
AKUSW, 12.05.2021:
Herr sB Jääskeläinen befürwortet den Masterplan inhaltlich, bittet aber darum, die Beschreibung auch in „einfacher Sprache“ zu verfassen, weil sich die Projektsteckbriefe letztendlich nicht an ein Fachpublikum richten würden sondern damit erklärt werden solle, was tatsächlich Inhalt dieses Masterplans Wissenschaft sei. Weiter merkt er bezüglich der Steuerungsfunktion an, dass er da eine größere Einflussmöglichkeit der jeweiligen Wissenschaftler*innen begrüßenswert fände.
Herr Rm Kowalewski bittet darum, die Empfehlung heute unter Einbeziehung der Beschlussfassung des AKSF zu fassen.
Herr Rm Waßmann regt an, heute den Beschluss laut Vorlage zu fassen und die Anregungen der anderen Ausschüsse an die Verwaltung weiterzureichen, damit diese prüfe, was man daraus umsetzen könne.
Frau Rm Neumann-Lieven empfiehlt, den Beschluss heute in der Fassung der Beschlussfassung des AWBEFW als federführenden Ausschusses zu fassen.
Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage in der Fassung des AWBEWF fassen wolle. Hierin sei auch die Beschlussfassung des AKSF enthalten.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man sich für den Fall, dass die Empfehlung des AWBEWF heute eine Mehrheit finden sollte, sich ablehnend verhalten werde, da die Fachfraktion sich im AWBEWF auch ablehnend verhalten habe.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion und Fraktion AfD) den Beschluss zur Vorlage in der Fassung der o. a. Beschlussfassung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu fassen.
zu TOP 3.2
Projektumsetzung BMI Smart Cities (Förderprojekt)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20468-21)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION die PARTEI und Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20468-21-E1):
….die Fraktionen Die FRAKTION Die PARTEI und Die LINKE+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden gemeinsamen Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund führt zur Umsetzung der Smart City Charta des Bundesministeriums des Inneren Bürger*innen-Räte durch, in denen die wichtigsten Handlungsfelder konkretisiert und mit Zielen versehen werden, an denen sich die Digitalstrategie orientiert.
Die Evaluierung soll unter Einbeziehung der ursprünglichen Gruppen und weiterer Bürger*innen-Räte erfolgen, die daraus Folgemaßnahmen oder Nachbesserungen ableiten und konkretisieren.
Zu folgenden Handlungsfeldern soll je ein Bürger*innen-Rat durchgeführt werden:
* Verbesserung der Bürger*innen-Beteiligung
* Digitalisierung der Verwaltung
* Maßnahmen zur Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz
* Digitale Räume für Dortmund
Zur Unterstützung der Maßnahme soll der Einsatz der Mitbestimmungs-Software CONSUL geprüft werden, die kostenfrei verfügbar ist und bereits in vielen Städten im In- und Ausland erfolgreich kommunale Projekte unterstützt.
Begründung
Die Smart City Charta des Innenministeriums ist hervorragend gelungen und enthält viele gute Anstöße und viel wichtige Vorarbeit. Bitte besuchen Sie die Website bmi.bund.de/smart-cities
Smart City hat, “lebenswerte Städte zum Ziel”. “Sie will die Technik in den Dienst der Menschen stellen, Freiräume erhalten und eine digitale Spaltung verhindern”.
Die Akteure Bund, Gesellschaft, Wissenschaft, Länder, Kommunen, Praxis sollen gemeinsame Wege für eine digitale Stadtentwicklung erarbeiten. Dazu sollen gemeinsame Ziele und Werte entwickelt werden und Chancen und Risiken bewertet werden.
Die Charta enthält umfangreiche Leitlinien, die aus unserer Sicht hervorragend geeignet sind, nachhaltige und moderne Konzepte für Dortmund zu entwickeln.
Die Smart City Charta legt viel Wert auf Partizipation. (Punkt 2. DIGITALE TRANSFORMATION BRAUCHT TRANSPARENZ, TEILHABE UND MITGESTALTUNG) Menschen sollen nicht nur einbezogen werden, sondern direkt mit Gestalten, Entwickeln und Umsetzen.
Bürger*innen-Räte sind dazu ein hervorragend geeignetes Mittel. Die Ergebnisse aus unserer Partnerstadt Leeds, aus vielen Städten in Deutschland, aus der Verfassungsreform in Irland und aus Frankreich zu diversen Themen sprechen für sich.
Die Charta fordert auch (III.b) “Digitale und analoge Beteiligungsprozesse verzahnen”. In Dortmund gibt es praktisch keine digitalen Beteiligungsprozesse, daher müssen diese neu entwickelt werden. Aber von New York bis Madrid, von Paris bis Buenos Aires gestalten Städte, ihr Miteinander mithilfe von modernen Technologien offener, transparenter und partizipativer. Sie alle benutzen die Demokratie-Software Consul. Consul belebt den urbanen, digitalen Diskurs und ermächtigt die Bürger*innen, die Geschicke des kommunalen Miteinanders selbst zu gestalten.
Link: mehr-demokratie.de/themen/beteiligungs-software-consul
Die aktuelle Beschlussvorlage bleibt in vielen Bereichen sehr weit dahinter zurück.
Daher bitten wir darum, diesen Änderungsantrag anzunehmen, der die ursprüngliche Beschlussvorlage ersetzt.
AKUSW, 12.05.2021:
Herr Rm Perlick teilt mit, dass man die Vorlage ablehnen werde. Dies aufgrund des Aspektes der sog. Korrektur: Post-Voting Society, der im zugrunde liegenden Papier des Bundesministeriums wie folgt geschildert werde: „ Da wir genau wissen, was Leute tun und möchten, gibt es immer weniger Bedarf an Wahlen, Mehrheitsfindungen oder Abstimmungen. Verhaltensbezogene Daten können Demokratie als das gesellschaftsfähige Feedback-System ersetzen.“
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung des Modellprojekts Smart Cities des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung das Modellprojekt dialogorientiert fortzusetzen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Ergänzung zum Ratsbeschluss mit der Drucksache Nr.:17042-20 die Einrichtung eines weiteren, vierten, befristeten vollzeitverrechneten Projekteinsatzes in einer Wertigkeit der Entgeltgruppe 13 TVöD.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist den o .a gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION die PARTEI und Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.: 20468-21-E1) zuständigkeitshalber an des Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD).
zu TOP 3.3
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Hier: Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19970-21)
Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Änderung des Beschlussvorschlags) (Drucksache Nr.: 19970-21-E1) (siehe u.a. Empfehlung des AMIG)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19970-21 –E3):
…die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Empfehlung des folgenden Zusatzantrags:
Der jetzt vorliegende, geänderte Beschlussvorschlag vom 28.04.2021 (DS-Nr.: 19970-21-E1) wird um den folgenden Punkt ergänzt:
Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.
Begründung:
Um die Zielvorstellung des Energiecampus konkret auf eine zukunftsfähige Energiewende und damit auch auf einen wirksamen Klimaschutz auszurichten, muss frühestmöglich ein entsprechendes Leitbild für die weiteren Planungen verankert werden. Neben der Bedeutung solcher Leitlinien für das Projekt selbst, zahlt das vorgeschlagene Leitbild insbesondere auch auf die Ziele der IGA 2027 ein, Beiträge zum Klimaschutz zu leisten und Best Practice Projekte zu präsentieren.
Damit ein Energiecampus mit dem Ziel „Klimaneutralität bis 2035“ als Best Practice Beispiel entstehen kann, müssen von Beginn an die nötigen Weichen gestellt und nachhaltige Mobilitätskonzepte, Gütestandards für nachhaltiges Bauen, die Nutzung regenerativer Energien und Wärme im Gewerbe sowie Klimafolgeanpassungskonzepte mitgedacht werden. Die Leitbildkomponente der „nachhaltigen, innovationsfördernden Energiekonzepte“ gewährleistet deshalb die Betrachtung und Forschung an nachhaltigen also insbesondere regenerativen Energien. Diese kann z.B. erfolgen durch die Spezifizierung zum Umgang mit Grünem Wasserstoff oder der Suche nach Energie-Speicherlösungen. Anhand dieses individuellen Bauprojekts sollen so zugleich Standards für eine klimaneutrale Bauweise sowie eine klimaneutrale Betreibung der der gesamten Anlage in Dortmund exemplarisch erprobt werden.
Hierzu Liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 04.05.2021):
Hierzu liegt vor Schreiben der Verwaltung (Änderung des Beschlussvorschlages)
(Drucksache Nr.: 19970-21-E1)
….die o.g. Vorlage liegt Ihnen für die kommende Sitzung in der Bezirksvertretung bzw. in den kommenden Ausschüssen des Rates und des Rates selbst zur Empfehlung bzw. zur Beschlussfassung vor.
Nach redaktioneller Fertigstellung der Vorlage ist das Projekt Energiecampus am 22.04.2021 Gegenstand der Beratung im Gestaltungsbeirat der Stadt gewesen.
Der Beirat hat die besondere Bedeutung dieses Projektes für den Klimaschutz, die Energiewirtschaft und die Entwicklung des Raumes „Emscher nordwärts“ mit der IGA 2027 ausdrücklich gewürdigt.
Er empfiehlt jedoch auf der Grundlage der vorliegenden Nutzungskonzeption zunächst im Rahmen eines Qualifizierungsverfahrens (Wettbewerb, Gutachterverfahren o. ä.) die beste Alternative für das städtebauliche Konzept zu ermitteln. Im Rahmen eines solchen, der weiteren Konkretisierung vorgeschalteten Verfahrens, sollen zusammen mit dem Städtebau auch Elemente zu den Themen Klimaschutz, Energieerzeugung, Nachhaltigkeit und Architektursprache von Gebäuden, Mobilität, Freiflächengestaltung und Einbindung in das IGA-Konzept aufgenommen werden.
Politik und Öffentlichkeit sind in geeigneter Weise in das Qualifizierungsverfahren einzubinden.
Ich schlage vor, dieser Empfehlung zu folgen. Zeitliche Verzögerungen sollen durch eine Parallelisierung von Qualifizierungsverfahren und notwendige Bebauungsplanverfahren soweit wie möglich reduziert werden.
Die personellen und finanziellen Auswirkungen ändern sich gegenüber den Ausführungen in der o.g. Vorlage nicht.
Ich schlage Ihnen daher vor, den Beschluss zur Vorlage, DS- Nr.: 19970-21 wie folgt zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.
Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19970-21-E2)
….die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet die Verwaltung um Stellungnahme zu den folgenden Punkten:
1. Ist im Zusammenhang mit dem angestrebten Ziel den Energie-Campus weitgehend energieautark zu betreiben, berücksichtigt worden, dass eine Rückspeiseanbindung an das öffentliche Stromnetz erforderlich ist und hierfür die derzeitige Stromleitungsinfrastruktur nicht ausreichend sein könnte? Könnten auch in der Umgebung angesiedelte Unternehmen/Institutionen wie z.B. das Nahverkehrsmuseum Mooskamp von einer ggf. zu verbessernden Strominfrastruktur profitieren?
2. Durch die geplante nördliche MIV-Anbindung über den Vollknoten Bodelschwingher Straße/Mooskamp/Emscherallee einhergehend mit einen notwendigen Ausbau des Mooskamp, fallen 45 Parkplätze in diesem Bereich weg. Ist es geplant, dass diese dann südliche der Bahntrasse kompensiert werden? Bietet das geplante Parkhaus entsprechende Kapazitäten für diese weggefallenen Parkplätze?
3. Ist es geplant, dass bei der Errichtung der Entwässerungsanlagen für den Energie-Campus weitere Abwasserkanäle verlegt werden, um z.B. das neue Ausstellungsgebäude des Nahverkehrsmuseum Mooskamp ebenfalls an den Abwasserkanal anzuschließen?
4. Ist es möglich im Rahmen des Ausbaus dieser Technologiefläche den Nachbarn Mooskamp nicht nur als Museum, sondern auch als Projektpartner für Forschung und Entwicklung zukunftsfester und nachhaltiger im Energieversorgungsbereich des SPNV mit einzubinden?
Die Beantwortung dieser Punkte soll bitte ebenfalls den Bezirksvertretungen Mengede und Huckarde zur Verfügung gestellt werden.
AMIG, 04.05.2021:
Herr Rm Dudde kündigt an, dass seine Fraktion sich heute zur Vorlage enthalten werde, da man noch Beratungsbedarf habe.
Zur Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion einigt man sich darauf, diese heute als eingebracht zu betrachten und in der nächsten Sitzung zusammen mit einer entsprechenden Stellungnahme der Verwaltung erneut aufzurufen. Die Verwaltung wird allerdings darum gebeten, diese Stellungnahme möglichst dem AKUSW bereits zur Sitzung am 12.05.2021 vorzulegen.
Zur Vorlage einigt man sich darauf, diese heute in der geänderten Fassung, entsprechend des o. a. Änderungsvorschlages der Verwaltung, zu fassen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.
Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Weiterentwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Millionen Euro zu.
Hierzu Liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 05.05.2021:
Rm Noltemeyer zeigt sich erfreut über die Entwicklung eines Energiecampus, würde sich aber inhaltlich noch verstärkte Positionen in Bezug auf Energie wünschen. Es sei bereits heute wichtig, Weichen zu stellen und ein starkes Konzept vorzulegen, wie Klimaanpassung und innovationsfördernde Energiekonzepten mit regenerativen Ideen, die nicht nur auf Wasserstoff bauen, verbunden werden können.
Für die Beratung im AKUSW wolle man folgenden ergänzenden Beschlusstext vorschlagen:
„Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.“
Auf Nachfrage von Rm Noltemeyer führt Herr Nehm aus, dass eine Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Wasserstoff noch nicht gebe, weil die Konzeptionsphase noch nicht abgeschlossen sei. Man befinde sich aber schon im Austausch mit einigen der dort aktiven Akteure.
Zum Bahnhof Mooskamp habe man bereits Kontakt aufgenommen und werde den Aspekt der Ver- und Entsorgung mit bedenken. Das Thema Wohnen gestalte sich hingegen schwieriger, da dieses in einem Gewerbegebiet nicht verwirklicht werden könne, werde aber an anderer Stelle mitgedacht.
Herr Nehm verweist darauf, dass es sich um einen ersten Vorentwurf handelt, der nun in das weitere Verfahren qualifiziert und von einer Jury dann abschließend bewertet werde. In die Jury werde man selbstverständlich, wie in dem geänderten Beschlussvorschlag beschrieben, auch die Politik einbinden.
sB Dr. Küpper merkt an, dass für den Fall, das tatsächlich eine Anbindung an die H-Bahn erfolgen sollte, dies zu zusätzlichen Erschütterungen führen werde, die bei der Planung der hochsensiblen Labors und Gerätschaften frühzeitig berücksichtigt werden müssen.
Herr Nehm versichert, dass diese bekannt ist und auch umgesetzt würde. Allerdings sei die Verlängerung der H-Bahn nur eine erste Idee, die noch nicht geprüft oder finanziell darstellbar sei.
Es herrscht einhellig die Meinung, dass der Antrag von Rm Noltemeyer bereits von diesem Ausschuss als Fachausschuss beschlossen werden sollte.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden, geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.
Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.
Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zu.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021:
Anmerkung:
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt die Vorlage grundsätzlich, wenn vor dem Planungsfeststellungsverfahren ein schlüssiges Verkehrskonzept vorgelegt wird, welches die folgenden Punkte enthält und erneut zur Beschlussfassung vorgelegt wird:
- Die Vollanbindung des Ortsausgangs Huckarde in alle Richtungen.
- Den Ausbau des Bahnhofs Mooskamp für Fußgänger, Rad- Pkw- und Lkw-Verkehr bis zum Museum.
- Die Sicherstellung des Anliegerverkehrs ab Niedernette über die Emscherallee.
- Die Berücksichtigung des steigenden Verkehrsaufkommens durch den Dicken Dören, Knepper, die Nordspange (B 74 N) und die Anlage für kombinierten Verkehr am Hafen.
- Eine Radweganbindung durch Huckarde.
Die oben genannten Punkte wurden einstimmig beschlossen.
Folgende Punkte werden als Anmerkung mehrheitlich (bei 3 Gegenstimmen: FDP und CDU-Fraktion; Herr Utech (SPD-Fraktion) nicht anwesend) aufgenommen:
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen für die Abend- und Nachtstunden.
- Die sozialräumlichen Verankerung und die Öffnung zur Stadtgesellschaft ist von Beginn an zu berücksichtigen
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den städtebaulichen Entwurf als Leitlinie für die Entwicklung des Energiecampus in den Stadtteilen Huckarde und Mengede zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, die Konkretisierung im weiteren Verfahren zu beschließen.
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, die Verwaltung mit der Umsetzung des städtebaulichen Vorentwurfs zu beauftragen.
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung (Herr Utecht; B´90/DIE GRÜNEN), nur unter Berücksichtigung der beschlossenen Anmerkungen, den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zuzustimmen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: (Drucksache Nr.: 19970-21-E4):
….die SPD-Fraktion hat im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün die Verwaltung um
Stellungnahme zu den folgenden Punkten gebeten:
Zu 1:
Die Geschäftsführung der Bahnhof Mooskamp gGmbH hat mit dem Sondervermögen „Verpachtung
Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) bereits Kontakt aufgenommen und dieses
über die derzeitig nicht ausreichende Stromleitungsinfrastruktur informiert. Mit der Realisierung
des Energiecampus erfolgt ebenfalls ein Ausbau der vorhandenen Infrastrukturen
(Strom/Abwasser), von denen auch in der Umgebung angesiedelte Unternehmen/ Institutionen
wie das Nahverkehrsmuseum Mooskamp profitieren werden. Details sind im weiteren
Planungsprozess unter den Beteiligten abzusprechen und zu prüfen.
Zu 2:
Der städtebauliche Vorentwurf (Stand: Februar 2021) sieht südlich der Bahntrasse Flächen für
den ruhenden Verkehr vor. Das geplante Parkhaus im südlichen Bereich des Energiecampus
liegt in Luftlinie mehr als 700 Meter entfernt und eignet sich nicht für eine Unterbringung der
durch den Ausbau des Geländes Mooskamp wegfallenden Parkplätze. In einem weiteren Qua
lifizierungsverfahren des Konzeptes muss geprüft und festgelegt werden, an welcher Stelle
die Parkplätze kompensiert werden.
Zu 3:
Das SVTZ wurde von der Geschäftsführung der Bahnhof Mooskamp gGmbH ebenfalls über
den fehlenden Abwasseranschluss auf dem Gelände in Kenntnis gesetzt. Im Zuge der Flächenentwicklung
des Energiecampus – einschließlich des Straßenausbaus auf dem Gelände
Mooskamp – soll ebenfalls der Ausbau eines Abwasserkanals erfolgen. Einem Ausbau bis auf
Höhe des neuen Ausstellungsgebäudes des Nahverkehrsmuseums spricht zum jetzigen Zeitpunkt
nichts entgegen. Auch hier gilt es, die Details im weiteren Planungsprozess zu prüfen.
Zu 4:
Das SVTZ begrüßt den Vorschlag, den Bahnhof Mooskamp nicht nur als Museum, sondern
auch als Projektpartner für Forschung und Entwicklung zukunftsfester und nachhaltiger im
Energieversorgungsversorgungsbereich im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) mit einzubinden.
Dies unterstreicht den Gedanken des Konzeptes, auf dem Energiecampus an Technologien
und Produkten zur Energiegewinnung, der Speicherung sowie des Transportes zu forschen,
diese zu entwickeln und schlussendlich anzuwenden. Im gleichen Schulterschluss soll
das Thema Wasserstoff nachhaltig mit dem Energiecampus verortet werden, welches zunehmend
an wirtschaftlicher und politischer Bedeutung gewinnt. Wasserstoff ist bereits heute in
nahezu allen Themen der Energiewirtschaft integriert und bietet ein breites Spektrum an Möglichkeiten
grundlegender Aspekte, über wirtschaftliche Anwendungsfragen bis hin zu spezifischen
Digitalisierungsfragestellung. Eine Verknüpfung dieser Aspekte rund um das Thema
Wasserstoff mit dem Energieversorgungsbereich im SPNV ist wünschenswert. Die Stadt
Dortmund unterstützt dahingehend das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Bahnhofs
Mooskamp.
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Die FRAKTION /die PARTEI) (Drucksache Nr.:19970-21-E5):
….Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Die Gebäude des Campus sind von Anfang an als “Plus Energie Gebäude” zu planen. Das bedeutet, dass sie netto mehr Energie erzeugen, als sie verbrauchen.
Dazu geeignete Konzepte und Berechnungen sind vor Baubeginn nachzuweisen.
Die Gebäude oder der gesamte Campus sollen mit Energiespeichern ausgestattet werden, um Lastspitzen auszugleichen und erneuerbare Energie für Dunkelflauten ins Netz speisen zu können. Vorzugsweise soll dafür innovative Technologie wie Flüssigsalz oder kryogene Energiespeicherung zum Einsatz kommen.
Begründung
Die Energiewende kann nur gelingen, wenn konsequent alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Dazu sind auch kleine Beiträge wichtig.
Die Technologie für Plus Energie Häuser existiert bereits und ist erprobt und verfügbar. Dies gilt auch für Bürogebäude. Damit wird der gesamte Campus zu einem “Plus Energie Campus”, der Innovationen nicht nur entwickelt, sondern auch demonstriert.
Natürlich verursacht dies zusätzliche Kosten. Häufig wird die Wirtschaftlichkeit in Frage gestellt, was jedoch langfristig gerechnet leicht widerlegbar ist.
Jede eingesparte Emission von CO2 hilft, zum Klimaziel beizutragen. Ein Energiecampus, der beweist, dass Dortmund den festen Willen zum Klimaschutz konsequent verfolgt und der für innovative Firmen attraktiv sein soll, muss hier Vorreiter sein.
Der Energiecampus hat damit die Chance, zu einem Musterprojekt für die gelungene Verbindung von Gewerbeflächen und Energieerzeugung zu werden. Die Strahlkraft einer solchen Symiose sollte nicht unterschätzt werden.
Anlagen
Beispielprojekte für Bürogebäude als Plus Energie Gebäude:
https://www.bauhandwerk.de/artikel/bhw_Buerogebaeude_mit_Energie-Plus_1290852.html
https://nachhaltigwirtschaften.at/de/hdz/projekte/plus-energie-buero-plus-energie-buerobau-der-zukunft.php
Energiespeicher mit Flüssigsalz / Flüssigmetall:
https://www.hzdr.de/db/Cms?pOid=40421&pLang=de&pNid=226
https://de.wikipedia.org/wiki/Fl%C3%BCssigmetallbatterie
Kryogene Energiespeicherung:
https://de.wikipedia.org/wiki/Kryogene_Energiespeicherung
https://www.theguardian.com/environment/2020/jun/18/worlds-biggest-liquid-air-battery-starts-construction-in-uk
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag(Die FRAKTION /die PARTEI) (Drucksache Nr.:19970-21-E6):
…Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Der Campus soll dahingehend überarbeitet werden, dass er sich als Grünfläche darstellt, in der auch Gebäude stehen.
Begründung
Der aktuelle Entwurf sieht eine große versiegelte Fläche vor, die von Grünflächen durchbrochen wird. Die Begrünung von Dächern und Fassaden ist gut, allerdings wird zwischen den Gebäuden zu viel Fläche versiegelt. Die Wirkung kann man sich gut am Campus der Uni ansehen oder auch in der Kampstraße.
Es gibt bereits zahlreiche Beispielprojekte, wie man einen Campus als Park gestalten kann. Jede Versiegelung ist zu vermeiden. Damit entsteht ein einladendes Umfeld, das einem Park gleicht und zusätzlich dem Mikroklima dient.
Der Energiecampus hat damit die Chance, zu einem Musterprojekt für die gelungene Verbindung von Gewerbeflächen und innerstädtischen Parks zu werden. Die Strahlkraft einer solchen Symbiose sollte nicht unterschätzt werden.
AKUSW, 12.05.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o. a. Zusatz-Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19970-21-E3) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
Der jetzt vorliegende, geänderte Beschlussvorschlag vom 28.04.2021 (DS-Nr.: 19970-21-E1) wird um den folgenden Punkt ergänzt:
Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden geänderten und ergänzten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zur Entwicklung des Energiecampus in Huckarde und Mengede zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur weiteren Konkretisierung des Projektes ein städtebauliches Qualifizierungsverfahren durchzuführen und dabei in geeigneter Form Politik und Öffentlichkeit einzubinden.
Dem städtebaulichen Qualifizierungsverfahren soll das Leitbild eines bis 2035 klimaneutralen Campus zur Forschung an nachhaltigen und innovationsfördernden Energiekonzepten zugrunde liegen.
Der Rat der Stadt stimmt den Investitionskosten zur Entwicklung der dargestellten Fläche in Höhe von rd. 7,2 Mio. € zu.
Weiter einigt man sich darauf, sowohl die Empfehlung die Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021 als auch die beiden Zusatz-Ergänzungsanträge der FRAKTION die PARTEI (19970-21-E5 und E6) als Prüfaufträge in das weitere Verfahren zu geben.
zu TOP 3.4
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20057-21)
AKUSW, 12.05.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 10. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 340.149,00 Euro sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 485.000,00 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Aufstockung der Brandschutzrückstellung für die Maßnahme Sanierung Nollendorfplatz
in Höhe von 440.000,00 Euro und nimmt zur Kenntnis, dass sich die Maßnahme bereits in Ausführung befindet.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung (Drucksache Nr.: 20218-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021:
Die Bezirksvertretung Mengede merkt an, dass die Sanierung der Seniorenstätte Bodelschwingh verschoben wurde. Es wird die Frage gestellt: Auf welchen Zeitpunkt wird sie verschoben?
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung der Anmerkung:
1. den 9. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1) zu nehmen.
2. die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 12.555.574,46 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 4.272.650,00 € zur Kenntnis zu nehmen.
3. die Umsetzung der in der Anlage 2, I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € in den Jahren 2021-2026 zu beschließen und zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis zu nehmen.
4. für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis zu nehmen.
AKUSW, 12.05.2021:
In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 9. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.12.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von insgesamt 12.555.574,46 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 4.272.650,00 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2, I dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen über 300.000 € in den Jahren 2021-2026 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen
Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.
zu TOP 3.6
Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19536-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstand zur gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2021ff. (BeMa 2021ff.), sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.
zu TOP 3.7
Entwicklung und Umsetzung von Sofortmaßnahmen zur Stärkung und Attraktivierung der City
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
-lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor-
(Drucksache Nr.: 19852-21-E2)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtentwicklung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gesamtkonzept zum Thema Licht zu erarbeiten. Dabei ist die Stadt in ihrer Gesamtheit zu betrachten, um ein entsprechendes Konzept einschließlich geeigneter Maßnahmen und Zukunftsvisionen zu erarbeiten. Hauptziel ist es, störende Lichtemissionen zu reduzieren. Zukünftig sollen bereits bei der Planung die Auswirkungen der Lichtemissionen stärker berücksichtigt werden. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürger*innen sind bei der Konzepterstellung zu berücksichtigen. Zudem muss die Aufenthaltsqualität in den öffentlichen Bereichen weiter gewährleistet bleiben.
Bei der Erarbeitung des Gesamtkonzepts Licht soll mit den städtischen Töchtergesellschaften und den Dortmunder Unternehmen zusammengearbeitet werden.
Das Konzept wird ebenfalls dem AMIG sowie den betroffenen Bezirksvertretungen zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Begründung:
Durch das Voranschreiten der Digitalisierung in verschiedenen Lebensbereichen hat das Thema „Licht in der Stadt“ an Bedeutung gewonnen. Aktuell werden einzelne Maßnahmen durch das Tiefbaumt, z. B. der Austausch der alten Leuchtkörper, umgesetzt. Die Beleuchtung in der Innenstadt war bereits ein Thema in den Ausschüssen. Es fehlt jedoch an einem „Gesamtkonzept Licht“ für die ganze Stadt, welches alle wichtigen Aspekte berücksichtigt. Schließlich: Digitale Lösungen zur Steuerung der Beleuchtung in der Stadt sind nur rudimentär vorhanden.
Durch eine gezielte Beleuchtung kann die Aufenthaltsqualität in öffentlichen Räumen verbessert werden sowie überflüssige Lichtemissionen im Straßenverkehr, in Gewerbegebieten und auf großen Sportplätzen (Flutlichtanlagen) vermieden bzw. reduziert werden. Für den Rad- und Fußverkehr sollen Beleuchtungskonzepte weiterentwickelt werden. Die Beleuchtung von städtischen Park- und Grünanlagen soll überprüft werden. Dabei gilt es, schädliche Umwelteinwirkungen durch Lichtemissionen auf Tiere und Pflanzen zu mindern. Außerdem soll der Energieverbrauch durch die moderne Beleuchtung gesenkt werden. Bei zukünftigen Planungen ist die Vermeidung bzw. die Reduzierung von Lichtemissionen verstärkt zu prüfen. Dies ist bei der Aufstellung der Flächennutzungspläne sowie Bebauungspläne zu berücksichtigen.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 04.05.2021:
Aufgrund der Tatsache, dass heute noch nicht der Prüfbericht zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19852-21-E1) vorliegt und des insgesamt noch bestehenden Beratungsbedarfs kann der Ausschuss heute keinen Beschluss zum o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19852-21-E2) fassen.
Man einigt sich daher darauf, die gesamte Angelegenheit auf die nächste Sitzung zu vertagen. Die Verwaltung wird darum gebeten, zur nächsten Sitzung am 08.06.2021 eine Stellungnahme mit folgendem Inhalt vorzulegen:
- Überblick über die bisherigen Beschlussfassungen zu diesem Thema
- Stellungnahme zu den einzelnen Punkten beider Anträge (was geht was geht nicht?), idealerweise bereits mit dem vom AKUSW am 17.03.2021 angeforderten Prüfbericht zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen)
AKUSW, 12.05.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt diese Angelegenheit analog der o.a. Entscheidung des AMIG ebenfalls auf seine nächste Sitzung.
zu TOP 3.8
Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh: Neubau des Multifunktionsplatzes Im Odemsloh
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19829-21)
Hierzu liegt vor Beschluss der Bezirksvertretung Mengede vom 05.05.2021:
Die Bezirksvertretung Mengede hat Bedenken, dass klassischer Kunstrasen einige Nachteile birgt. Wenn er nicht eingezäunt oder bewacht wird, wird ein Kunstrasen schnell unansehnlich und muss ersetzt werden. Zudem wird das aufgetragene Granulat häufig durch Schuhe auch in die Umgebung getragen, welches der Natur schadet. Nachhaltigkeit und auch Wirtschaftlichkeit sind wichtig.
Die FDP schlägt vor, statt Kunstrasen Hybridrasen zu verlegen. Er hätte folgende Vorteile:
- weniger Mähaufwand als bei echtem Rasen
- durch die Kunststoffbestandteile auch bei Trockenheit immer noch nutzbar
- widerstandsfähiger und langlebiger als Kunststoffrasen und dadurch nachhaltiger
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN wünscht sich zunächst eine Klärung von Alternativen zum Kunstrasen bevor ein Beschluss gefasst wird. Der Beschluss könnte dann noch im Juni gefasst werden. Diesbezüglich gibt die Geschäftsführung zu bedenken, dass nach Auskunft von Frau Martens, eine Umsetzung in diesem Jahr damit definitiv ausgeschlossen wäre.
Die SPD-Fraktion äußert Bedenken zu möglichen Folgekosten bei Hybridrasen.
Die CDU-Fraktion schließt sich diesen Bedenken an, weist aber auch auf die Langlebigkeit hin.
Die Bezirksvertretung ist sich einig, dass ein Bedarf für diesen Platz besteht, da es viele Kinder und Jugendliche gibt, die diesen Platz nutzen würden und sich aktuell anderweitig behelfen, indem sie zum Teil Privatflächen von Anwohnern nutzen.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass es in anderen Ländern bereits Kunstrasen gibt, der resistenter und umweltfreundlicher ist. Es wäre wichtig zu wissen, um welche Art von Kunstrasen es sich handelt.
Der Vorsitzende schlägt vor, die Vorlage nur mit Hinweis auf die Anmerkungen bzw. dem Wunsch der Klärung der noch offenen Fragen zu beschließen. Da die Bezirksvertretung Mengede diesen Vorschlag mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Frau Dettke, SPD-Fraktion) annimmt, werden folgende Anmerkungen formuliert:
Die Bezirksvertretung Mengede legt ein besonderes Augenmerk auf die Widerstandsfähigkeit (aufgrund der Nutzung durch viele Jugendliche), Langlebigkeit und Umweltfreundlichkeit des Bodenbelags. Zudem sollte er pflegeleicht sein. In diesem Zusammenhang wird um Prüfung gebeten, ob ein Hybridrasen möglich wäre. Dabei sollten jedoch auch die Folgekosten betrachtet werden.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Mengede beschließt mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Frau Dettke, SPD-Fraktion), mit den gemachten Anmerkungen und insbesondere unter Berücksichtigung der noch klärungsbedürftigen Sachverhalte, die Durchführung der Teilmaßnahme „Neubau des Bolz- und Multifunktionsplatzes -Im Odemsloh-“ mit einem aktuellen Investitionsvolumen in Höhe von insgesamt 200.000 €.
Sollten sich die Investitionskosten im Zuge der fortschreitenden Projektqualifizierung um bis
zu max. 20 % erhöhen erfolgt keine weitere Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung
Mengede.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt diesen Beschluss zur Kenntnis.
zu TOP 3.9
Erster Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 20788-21)
AKUSW, 12.05.2021:
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass aufgefallen sei, dass es offensichtlich einen Rückgang bei Umsatz und Zinserträgen gegeben habe. Das Verhältnis dieses Rückgangs hätte man der Darstellung allerdings nicht entnehmen bzw. nicht erkennen können. Daher bitte er zur kommenden AFBL-Sitzung, spätestens zur Ratssitzung um entsprechende Aufklärung, ob hier der Zinsertragsrückgang oder der Umsatzerlös ausschlaggebend gewesen sei.
Herr Wilde signalisiert, dass die Verwaltung dies entsprechend veranlassen werde.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, und Wohnen nimmt den ersten Quartalsbericht 2021 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
Hinweis der Verwaltung zum Protokoll: Die Beantwortung auf die o. a. Nachfrage des Herrn Rm Waßmann erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung des AKUSW, da eine Beantwortung zur AFBL-Sitzung zeitlich nicht möglich und der Rat nicht für eine Befassung mit dieser Vorlage vorgesehen war.
zu TOP 3.10
Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021 (Drucksache Nr.: 18957-20-E6)
Hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün AMIG vom 04.07.2021:
Hierzu liegt vor Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste und DIE FRAKTION – DIE PARTEI) (Drucksache Nr.: 18957-20-E6)
…. die Fraktionen von SPD, DIE LINKE+, FDP/Bürgerliste und DIE FRAKTION – DIE PARTEI im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet den folgenden Antrag zu beraten und an den Rat der Stadt zu empfehlen:
Das Zuständigkeitsverzeichnis des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün wird dahingehend geändert, dass der Masterplan Mobilität federführend dem AMIG zugeordnet wird.
Begründung:
In der vergangenen Ratsperiode hat der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün bestanden und wurde mit der neuen Ratsperiode in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün umbenannt, mit dem Ziel, dass zukünftig das Thema Mobilität federführend in diesem Ausschuss behandelt wird. Der Masterplan Mobilität soll die Leitlinien für die Mobilitäts- und Verkehrsentwicklung Dortmunds bis in das Jahr 2030 abbilden. Entsprechend soll der Masterplan Mobilität nun im Zuständigkeitsverzeichnis dem AMIG zugeordnet werden.
AMIG, 09.03.2021:
Man einigt sich darauf, den o.a. Antrag als eingebracht zu betrachten, diesen in die Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün am 04.05.2021 zu vertagen und ihn dort erneut aufzurufen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 18957-20-E7):
... die Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen bittet den folgenden Antrag im Ausschuss für Mobilität,
Infrastruktur und Grün (AMIG) und im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen (AKUSW) zu beraten und an den Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass zu den Zuständigkeiten des AKUSW die
Angelegenheiten des Umweltamtes und des Klimaschutzes gehören. Dazu zählen
insbesondere die Themen Lärmminderung und Luftreinhaltung sowie städtebauliche
Angelegenheiten, die einen direkten Einfluss auf verkehrliche Situationen und damit
auf die Planung der Mobilität ausüben.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass für das Planungsinstrument Masterplan
Mobilität die unter Punkt 1 ausgeführten Angelegenheiten wichtige Rahmenbedingungen
sind, die angemessen und federführend nur im AKUSW behandelt werden können.
Begründung: Ggf. mündlich
AMIG, 04.05.2021:
Zu den beiden o. a. Anträgen wird wie folgt abgestimmt:
Zum Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion, Fraktion DIE LINKE+, Fraktion FDP/Bürgerliste und DIE FRAKTION – DIE PARTEI) (Drucksache Nr.: 18957-20-E6):
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion B‘90/Die Grünen) folgenden Beschluss zu fassen:
Das Zuständigkeitsverzeichnis des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün wird dahingehend geändert, dass der Masterplan Mobilität federführend dem AMIG zugeordnet wird.
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
(Drucksache Nr.: 18957-20-E7):
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion B‘90/Die Grünen) ab.
Ungeachtet dessen einigt man sich darauf, den Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 18957-20-E7) antragsgemäß auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur dortigen Beratung vorzulegen.
AKUSW, 12.05.2021:
Herr Rm Waßmann beantragt bei der anstehenden Terminierung der Sitzungsfolgen der Gremien für das nächste Jahr zu berücksichtigen, dass künftig der AKUSW vor dem AMIG tagt (unter Beibehaltung der derzeitigen Wochentage).
Begründung:
Diese Umstellung der Terminierung würde manche Diskussion vereinfachen und verkürzen, weil man sonst Gefahr laufe, Wochen oder manchmal auch Monate zu verlieren, wenn der AMIG glaube, er müsse Themen behandeln, wo der AKUSW im Nachgang nochmal in die Beratung einbezogen werde.
Dieser Ausschuss habe in Vergangenheit immer Wert darauf gelegt in der Breite sämtlicher Themen ernst genommen zu werden. Da hier der Masterplan Mobilität zwingend dazugehöre, könne seine Fraktion dem zur Beratung überwiesenen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen auch zustimmen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat den überwiesenen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 18957-20-E7) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion B‘90/Die Grünen) abzulehnen.
Zum mündlichen Antrag des Herrn Rm Waßmann empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Die FRAKTION die PARTEI) sowie zwei Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE +) bei der anstehenden Terminplanung der Sitzungsfolgen der Gremien für das nächste Jahr zu berücksichtigen, dass künftig der AKUSW, unter Beibehaltung der Wochentage, vor dem AMIG tagt.
-31-
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20080-21)
AKUSW, 12.05.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die vom Ratsbeschluss vom 17.12.2020 (DS-Nr. 18972-20) abweichende Mehrbedarfsdeckung im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes.
zu TOP 4.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB (zugleich tlw. Änderung des Fluchtlinienplanes Br2)
hier: I. Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Ergebnis der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung; IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung; V. Satzungsbeschluss; VI. Beschluss zum Abschluss eines Städtebaulichen Vertrages
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20523-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 06.05.2021:
Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Beschluss laut Vorlage
Die Fraktion B‘90/Die Grünen stellen zu dieser Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung einstimmig zustimmt:
„Heiztechnik in Einklang mit Klimazielen verwenden
Die BV Brackel beschließt, der Bauträger für den Bebauungsplan Br 223 wird aufgefordert, eine Heiztechnik zu verwenden, die den Klimazielen der Stadt Dortmund entspricht – also auf den Einsatz fossiler Brennstoffe verzichtet.
Der Br 223 soll nach dieser Korrektur zeitnah wiedervorgelegt werden.
Begründung:
· Die im Br 223 aktuell geplanten Erdgas-Heizungen werden auf Jahrzehnte zum CO 2-Ausstoß beitragen.
· Wenn nicht ab sofort neue Heizungen so ausgelegt werden, dass sie fossil-frei betrieben werden können, lassen sich keine beschlossenen Klimaziele erreichen.*
· Es ist absehbar, dass fossile Energieträger in den nächsten Jahren teurer werden und Strom günstiger wird. Die absehbare finanzielle Belastung der Mieterinnen und Mieter im geförderten Wohnungsbau ist zu vermeiden und steuerfinanzierte Abwrackprämien fossiler Heizungen in naher Zukunft sind ebenfalls vermeidbar.
*aus:
https.//www.dortmund.de/media/p/umweltamt/downloads_umweltamt/klimafolgenanpassung/HP_Klima-Luft 2030 Kurzfassung.pdf
„Im Wärmebereich sind demgegenüber vergleichsweise geringe Minderungen (an Treibhausgasen) zu verzeichnen.“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20523-21-E2):
Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag
Die Bauvorgabe ist dahingehend zu ändern, dass auch Pultdächer und andere Fassaden- und Dachformen erlaubt sind, sofern sie dazu dienen, das Haus zu einem Null- oder Plus- Energie-Haus zu machen. Für solche Häuser soll zum Ausgleich des wegfallenden Dachbodens eine dreigeschossige Bauweise erlaubt sein, sofern die maximale Firsthöhe vom Gebäude nicht überschritten wird.
Begründung
Satteldächer sind energetisch weniger günstig und erlauben nur zerstückelte oder wenig Photovoltaik. Zudem sind Konstruktion und Entwässerung aufwendiger, insbesondere wenn Gauben eingebaut werden.
Konsequenter Klimaschutz bedeutet Umdenken zu können.
Das Festhalten an existierenden Gebäudeformen verhindert neue Formen der Energiegewinnung und der Energieeffizienz. Dortmund muss hier neue Wege beschreiten, um die Klimaziele zu erreichen.
Das Neubaugebiet In den Börten bietet hier eine hervorragende Möglichkeit Neues zu erproben. Im Umfeld befinden sich bereits viele Gebäude mit unterschiedlichsten Bauformen sowie viele Gebäude mit Flachdächern, sodass ohnehin kein einheitliches Bild vorhanden ist.
Dazu kommt, dass dieses Baugebiet durch seine Lage weitgehend abgeschlossen ist und nur der Teil an der jetzigen Straße “In den Börten” auffallen würde.
Die Öffnung für energetisch effiziente Bauformen wird Menschen anziehen, die dies zu schätzen wissen und gerne bereit sind, mehr in Energieeffizienz zu investieren. Zudem bietet die Erhöhung auf drei Geschosse einen weiteren Anreiz, mit der energetischen Ausrichtung einen Beitrag zum Klima zu leisten.
AKUSW, 12.05.2021:
Frau Rm Sassen erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel zum Antrag.
Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion der Vorlag zustimmen werde. Hierzu erinnere er daran, dass dieses Bauvorhaben bereits durch Auflagen der Bezirksvertretung belegt wurde. Diese Auflagen habe man im Rahmen eines umfassenden Prozesses diskutiert. Zur gesamten Bewertung gehöre nun auch, dass man an dieser Stelle erfreulicherweise eine höhere Zahl als die 25 % geförderten Wohnraumes habe. Dies müsse aber auch bezahlbar sein. Durch alle Themen, die man jetzt aufrufe, die das Ganze verteuern könnten, würde natürlich auch die Frage der Wirtschaftlichkeit aufgerufen. Insofern werde man die Anträge, die hierzu vorliegen (aus der BV Brackel und der FRAKTION die PARTEI) ablehnen und der Vorlage zustimmen.
Herr sB Jääskeläinen erläutert nochmal die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Herr Wilde informiert darüber, dass der Vorhabenträger an dieser Stelle durchaus aufgeschlossen dafür sei, hier über alternative Energiekonzepte nachzudenken. Daher werde er die heutige Diskussion hierzu zum Anlass nehmen, ihm diesen Wunsch des Ausschusses dazu vorzutragen. Er bitte aber darum, diesen nicht hierzu durch Vorgaben, bezüglich bestimmter Dachformen oder Energiesystemen zu zwingen. Man sollte jetzt den Satzungsbeschluss fassen, ihn bauen lassen und dies als Bitte an ihn herantragen.
Herr sB Jääskeläinen bedankt sich für diese Erklärung. Eigentlich habe er den ursprünglichen Beschlussvorschlag so verstanden, als wenn das Satteldach vorgeschrieben würde. Der Antrag seiner Fraktion ziele lediglich darauf ab, andere Bauvorhaben zu erlauben. Wenn also der Bauträger dafür aufgeschlossen sein sollte, sehr gerne, wenn er nicht möchte, könne er dem Satteldach folgen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die zum Antrag erhobene Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Die FRAKTION Die PARTEI) ab.
Man einigt man sich darauf, dass der Antrag der FRAKTION die PARTEI als Prüfauftrag mit ins Verfahren gegeben werden soll.
Unter dieser Prämisse empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 223 - In den Börten - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 5 der Vorlage in Verbindung mit der Anlage 3 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-1) sowie i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen aus der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der stadtinternen Fachbehörden geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 6 der Vorlage in Verbindung mit der Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i.V.m. § 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634, FNA 213/1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
III. Der Rat der Stadt hat die Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7 der Vorlage in Verbindung mit den Anlagen 5 und 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 13a und § 4 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplanentwurf offengelegte
Begründung vom 22.01.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 16.03.2021 dem Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 BauGB.
V. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Br 223 -In den Börten- einschließlich der unter Punkt 9 aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt stimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage der Vorlage) zu.
Rechtsgrundlage:
§ 11 Abs. 1 Nr. 2 und 3 und Abs. 3 BauGB.
zu TOP 4.3
Beschluss über die Einrichtung einer Bewohnerparkzone "Hainallee"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20197-21)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt die Einführung einer Bewohnerparkzone „Hainallee“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 25.500,00 € im Haushaltsjahr 2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Bewirtschaftungskonzept in der vorliegenden Form umzusetzen.
Anregungen aus der Dialogveranstaltung vom 11.07.2019 wurden berücksichtigt.
Die Grenzen der Bewohnerparkzone „Hainallee“ mit den Bewirtschaftungsformen sind in Anlage 4 dargestellt.
AKUSW,12.05.2021:
Herr Sohn vermisst in der Vorlage Angaben zu entsprechenden Stellplätzen für behinderte Menschen und bittet die Verwaltung darum, diese nachzuliefern. Weiter bitte er darum, auch bei zukünftigen Vorlagen deutlich derartige Hinweise anzubringen, damit das Behindertenpolitischen Netzwerk nachvollziehen könne, dass dessen Wünsche und die gesetzlichen Vorgaben auch eingehalten würden.
Herr Wilde signalisiert, dass die Verwaltung entsprechend verfahren werde.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.4
Ergebnisse der IFH-Studie „Vitale Innenstädte 2020"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20344-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ergebnisse der Untersuchung „Vitale Innenstädte 2020“ (Anlage) zur Kenntnis.
zu TOP 4.5
Baulückenkataster für Dortmund – Ergebnisse des Pilotprojekts Huckarde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20211-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 20211-21-E1):
…wir bitten um Beratung und Beschlussfassung zu nachfolgendem Ergänzungsantrag.
1. Der AKUSW begrüßt die Ergebnisse des Modellversuches für den Stadtbezirk Huckarde zur Etablierung eines Baulückenkatasters.
2. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung den Modellversuch auf die Gesamtstadt auszuweiten und die personellen und organisatorischen Voraussetzungen dafür zu schaffen.
3. Der AKUSW beauftragt die Verwaltung die erkannten Wohnbauflächenpotentiale der Baulücken einer Wohnbebauung zuzuführen.
Begründung
Der Huckarder Modellversuch war ausgesprochen erfolgreich. Übertragen auf die gesamte Stadt ergibt sich so ein zusätzliches Wohnbauflächenpotential für knapp 5000 Wohneinheiten, die geschaffen werden können, ohne Flächenkonflikte mit dem Naturschutz, der Landwirtschaft oder der Naherholung auszulösen. Dortmund hat nach wie vor einen angespannten Wohnungsmarkt, so dass das Baulückenkataster einen wichtigen Baustein zur Lösung des Mangels an bezahlbarem Wohnraum darstellen kann.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20211-21-E2):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um Information zu den folgenden Fragen:
· Wie hoch ist der Personalaufwand für die Erfassung der Baulücken in einem Stadtbezirk?
· Wie können die Flächen nach der Erfassung im Baulückenkataster für den Markt bzw. die Bebauung mobilisiert werden?
· Wie kann der Datenschutz in diesem Verfahren sichergestellt werden?
· Da eine zeitgleiche Erfassung des gesamten Stadtgebiets unwahrscheinlich scheint, wie könnte ein Baulückenkataster stadtweit umgesetzt werden, z.B. über einen Stufenplan?
· Könnte die Umsetzung mit externen Partnern wie z.B. über eine Kooperationsvereinbarung mit der Uni Dortmund umgesetzt werden?
Zudem bitten wir um Beratung und Beschluss des folgenden Punktes:
· Wir bitten die Verwaltung auf Grundlage der obenstehenden Frage ein Modellprojekt in einem Stadtbezirk zu entwickeln und durchzuführen, mit dem Ziel, dieses auf die anderen Stadtbezirke zu übertragen.
Begründung:
Erfolgt mündlich
AKUSW, 12.05.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der Verwaltung zum Baulückenkataster des Pilotprojekts Dortmund-Huckarde zur Kenntnis.
Zu den beiden aufgeführten Anträgen einigt man sich darauf, diese heute als eingebracht zu betrachten und zur nächsten Sitzung mit der entsprechenden Stellungnahme zum SPD-Antrag inkl. eines Beschlussvorschlages wieder aufzurufen, um dann hierüber zu beschließen.
zu TOP 4.6
Information an den Fachausschuss (AKUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 1. Quartal 2021 behandelt wurden.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20576-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.
zu TOP 4.7
Fortschreibung Masterplan Einzelhandel – Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Dortmund
hier: Beginn des Verfahrens
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 20292-21)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Eving vom 05.05.2021:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis und beschließt einstimmig nachfolgende Anträge:
1) Laut Vorlage sind die wesentlichen Ziel des Masterplanes Einzelhandel die Stärkung
u.a. der Nebenzentren.
Daher fordert die Bezirksvertretung Eving, dass die prekäre Situation die durch
den Wegfall des Real-Marktes in der Evinger Mitte entsteht, eine sofortige
Berücksichtigung im Masterplan Einzelhandel (Gutachten) finden muss.
2) Über Formate zur Beteiligung der Politik (insbesondere auf Ebene der Stadtbezirke)
wird gemäß der Vorlage zu gegebener Zeit informiert.
Hier fordert die Bezirksvertretung Eving, dass die Beteiligung der Politik vor Ort unabdingbar ist und zwingend zeitnah gewährleistet werden muss.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 05.05.2021:
Die Bezirksvertretung Mengede moniert, dass diese Sortimentsliste trotz Hinweis bei der letzten Vorlage nicht angepasst wurde. Insbesondere fehlen Seniorenprodukte, die auch fußläufig erreichbar sein sollten. Hinzu kommt, dass der Einzelhandel zurzeit im Wandel ist und dieser Masterplan sich daher selbst überholt.
Kenntnisnahme
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Empfehlungen der BV Eving und Mengede zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die aktuell laufende Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.
zu TOP 4.8
ÖPNV-Konzept (Sachstand Masterplan Mobilität)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19844-21-E3)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19844-21-E3):
…zum Bearbeitungsstand des Masterplans Mobilität 2030 nehme ich wie folgt Stellung:
1. Rückblick
Mit Ratsbeschluss vom 22.03.2018 hat die Stadt Dortmund für den Masterplan Mobilität 2030 die
strategisch-konzeptionell ausgerichtete Stufe 1 mit einem Zielkonzept beschlossen (DS-Nr. 09755-17).
Das Zielkonzept beinhaltet mit seinen acht Zielfeldern die verkehrspolitische Basis für
Entscheidungen hinsichtlich der Mobilität. Die Stufe 2 bilden zehn Teilkonzepte, die aus den
Zielfeldern definiert worden sind. Je Teilkonzept werden Maßnahmen entwickelt. Die Teilkonzepte
"Elektromobilität" und "Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung" sind abgeschlossen. Insbesondere
die Maßnahmen zur Luftreinhaltung wurden im "Masterplan Nachhaltige Mobilität für die Stadt"
qualifiziert, vor allem auf Machbarkeit, Nutzen und Kosten. Dieser "Masterplan Nachhaltige Mobilität
für die Stadt" ordnet sich dem Masterplan Mobilität unter. Der Ratsbeschluss erfolgte am 21.02.2019
(DS-Nr. 11825-18).
2. Aktueller Stand
In Arbeit befinden sich z.Z. drei Teilkonzepte gleichzeitig, für die insgesamt sechs Strategien
erarbeitet werden, da jedes Teilkonzept aus zwei Schwerpunktthemen besteht.
Teilkonzept Ruhender Verkehr (Parken) & Öffentlicher Raum
Zur Einschätzung der Situation in Dortmund werden Kennzahlen aus geeigneten Vergleichsstädten
recherchiert und mit denen in Dortmund verglichen. Auf Basis weiterer Analysen wird derzeit eine
Strategie für das Parkraum-Management abgestimmt.
Die Strategie Öffentlicher Raum zielt darauf ab, ganzheitlich die Qualität des öffentlichen Raums zu
verbessern sowie die unterschiedlichen Nutzungsansprüche zu berücksichtigen. Diese Strategie dient
zur Erhöhung der Lebens- und Aufenthaltsqualität mit attraktiven öffentlichen Straßenräumen und
Plätzen.
Teilkonzept Radverkehr & Verkehrssicherheit
Die Erarbeitung des Teilkonzepts "Radverkehr und Verkehrssicherheit" wird auf gesamtstädtischer
Ebene Strategien und Maßnahmen liefern, welche das kommunale Handeln auf die Stärkung des
Radverkehrs und der Verkehrssicherheit ausrichtet. Kritische Situationen bezüglich des Radverkehrs
und der Verkehrssicherheit werden aufgezeigt und Änderungen an der vorhandenen Infrastruktur
entwickelt. Dortmund als Fahrradstadt bis 2030 zu etablieren und eine Erhöhung der Sicherheit im
Straßenverkehr zu erreichen sind zwei wesentliche Ziele.
Teilkonzept Fußverkehr & Barrierefreiheit
Ein dichtes Netz von zusammenhängenden, direkten und angenehmen Verbindungen regt dazu an, im
Alltag und in der Freizeit Wege gerne zu Fuß zurückzulegen. Wichtig sind die Vermeidung von
Umwegen, die gute Begehbarkeit zu allen Tages- und Jahreszeiten, die Schadensfreiheit sowie die
Beseitigung von Engpässen und Hindernissen (Barrieren). Das Teilkonzept wird Möglichkeiten und
Maßnahmen dafür aufzeigen.
3. Ausblick
Die Fertigstellung der drei Teilkonzepte ist für Mitte 2021 avisiert. Anschließend beginnen die
politischen Beratungen bis zu einem Ratsbeschluss.
Die Umsetzung der Maßnahmen aus den sechs Strategien wird einen entscheidenden Beitrag zur
Verkehrswende leisten.
In der zweiten Jahreshälfte 2021 wird die Aufgabe des Teilkonzeptes "Dortmund & die Region: Nach
innen und außen vernetze Stadt" (ÖPNV) konkreter gefasst und anschließend inhaltlich erarbeitet.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.9
Kontrolle des bestehenden Durchfahrtverbots für LKW auf der Straße Im Karrenberg in Dortmund-Kirchderne
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12614-18-E6)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12614-18-E6) (siehe Anlage zur Niederschrift)
Weiter liegt vor Überweisung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 04.05.2021:
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12614-18-E6)
AMIG, 04.05.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Folgende Nachfrage des Herrn Rm Dudde bleibt noch unbeantwortet:
Der Aufstellung ist zu entnehmen, dass dort 91 Linienbusse in Fahrtrichtung Süd, aber nur 28 Linienbusse in Fahrtrichtung Nord gezählt wurden. Wie erklärt sich diese große Differenz?
Die Verwaltung wird darum gebeten, die Beantwortung hierzu bereits zur Sitzung des AKUSW am 12.05. 2021 vorzulegen.
Hierzu liegt vor Beantwortung der Nachfrage aus dem AMIG (Drucksache Nr.: 12614-18-E7) (siehe Anlage zur Niederschrift)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.10
Verbesserung der Verkehrssituation am Hellweg in Asseln und Wickede
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20260-21-E1)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20260-21-E1):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Planungskapazitäten werden zu Gunsten einer Verbesserung der Situation am Hellweg in Asseln und Wickede bereitgestellt.
Sie erhalten die Spezifikationen für die Förderung des Fuß- und Radverkehrs, der Verbesserung des ÖPNV, sowie der Umgestaltung des Straßenraumes am Hellweg, unbefristet und mit Perspektive auf die Gesamtstadt.
2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der folgenden Maßnahmen beauftragt:
a. Ausarbeitung eines Maßnahmenpaketes für den Hellweg sowie die weiteren betroffenen Bereiche, welches die Belastungen durch den Kfz-Verkehr verringert und die Verkehrswende fördert.
b. Erstellung eines zeitnahen Verkehrskonzeptes „Hellweg“ unter Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehres sowie der Anbindung und Erreichbarkeit des ÖPNV inkl. einer detaillierten Verkehrszählung, falls möglich als externe Ausschreibung (zur Beschleunigung der Verfahren).
c. Zeitnahe Umsetzung des Beschlusses zum zweigleisigen Ausbau des Brackeler Hellwegs/Asselner Hellwegs (Drucksachennummer 04452-16).
d. Erstellung eines Ingenieur-Entwurfes zur Umsetzung der Maßnahmen am Hellweg und den angrenzenden betroffenen Bereichen, die aus a & b resultieren, falls möglich als externe Ausschreibung (zur Beschleunigung der Verfahren).
e. Überprüfung der planerischen/Ingenieur-Kapazitäten im Tiefbauamt und Bauplanungsamt. Eventuelle Mehrbedarfe sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung:
Die Verkehrssituation am Hellweg in Asseln und Wickede ist für alle Verkehrsteilnehmer*innen und besonders für die Anwohner*innen des Hellwegs unbefriedigend. Insbesondere für die von verkehrsbedingen Emissionen geplagten Anwohner*innen muss daher eine Lösung her, die zu einer deutlichen Reduzierung der Verkehrsbelastungen führt. LKW-Verkehre, Kleintransporter, PKW, eine einspurige Stadtbahn und eine enge Bebauung sorgen tagtäglich für einen verstopften Hellweg. Die Ortskerne in Asseln und Wickede existieren als solche nicht, da eine kurze Überquerung des Hellwegs von Geschäft zu Geschäft ein Spießroutenlauf wird. Insbesondere schwächere Verkehrsteilnehmende wie Senioren oder Kinder und die Anwohnenden bekommen diese Auswirkungen besonders zu spüren.
Aus Sicht der SPD-Fraktion bieten sich viele Chancen für den Hellweg, unter anderem durch ein Radverkehrskonzept für den Hellweg/Stadtbezirk, den zweigleisigen Ausbau der Stadtbahn und Verdichtung des Taktes, Förderung des Fußverkehrs auf kurzen Wege, Verbesserungen der allgemeinen Verkehrssicherheit am Hellweg durch (z.B. durch bessere Ampelsysteme), Koordinierung der Lichtsignalanlagen mit Vorrang für Stadtbahn, Radfahrer*innen und Fußgänger*innen sowie letztlich eine Reduzierung des Kfz-Verkehres auf dem Hellweg.
Die Entscheidung zum Moratorium der L663n darf nicht die existierende Belastung des Hellweges und derer Anwohner*innen sowie Nutzer*innen ignorieren und vertagen.
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20260-21-E3):
…bereits 2012 hatte die Fraktion DIE LINKE den Antrag im damaligen AUSW gestellt, die Lärmbelastung für die Anwohner am Asselner und Wickeder Hellweg durch eine ganze Reihe von Maßnahmen zu reduzieren (siehe DS 06967-12-E1). Leider hatte die damalige Ratsmehrheit diesen Prüfauftrag mit Verweis auf den geplanten Weiterbau der OWIIIa abgelehnt. Eine Entlastung blieb damit für die Menschen aus.
Im August 2020 hatte die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN beantragt, ein LKW-Durchfahrtsverbot für LKW ohne Zielort in Dortmund analog zur B1-Beschlussfassung auszusprechen (DS 18483-20), um die Belastung für die Anwohner*innen zu reduzieren. Auch dieser Antrag fand keine Ratsmehrheit.
Im Februar 2021 beschlossen sowohl der AKUSW als auch der Rat aufgrund eines gemeinsamen Antrages von Grünen, CDU und DIE LINKE+ (DS 19352-20) die Planungen für die OWIIIa in dieser Wahlperiode ruhend zu stellen, so dass es sinnvoll erscheint einen neuen Anlauf zu unternehmen für die Menschen am Hellweg eine Entlastung zu erreichen – die OWIIIa entfällt nun als Argumentation gegen eine Umsetzung von Entlastungsmaßnahmen.
Die Fraktion DIE LINKE+ bitte daher um Beratung und Beschlussfassung zu nachstehendem Antrag.
Beschluss:
1) Der AKUSW stellt fest, dass die Daten der Stadt Dortmund eine deutliche Abnahme des motorisierten Individualverkehrs auf dem Hellweg im Vergleich zur Jahrtausendwende zeigen. Eine Aktualisierung der öffentlich bekannten Daten soll durch den gemeinsamen Antrag von Grünen, CDU und DIE LINKE+ (DS 20278-21) eingeleitet werden. Der Hellweg gilt im aktuell gültigen Lärmaktionsplan nicht als schwer belastet.
2) Der AKUSW versteht gleichwohl den Wunsch der Anwohner und der Berufspendler*innen die verkehrlich schwierige Situation am Asselner und Wickeder Hellweg zu verbessern.
3) Zur Entlastung der Verkehrssituation sollen die nachfolgenden Maßnahmen durch die Verwaltung geprüft und umgesetzt werden.
3.1) Die Ampelphasen sind so zu optimieren, dass bei einer Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit eine grüne Welle entsteht. Dadurch sollen störende Brems- und Anfahrgeräusche vermieden werden.
3.2) Bei künftigen Instandsetzungsmaßnahmen ist grundsätzlich lärmabsorbierender Asphalt zu verwenden
3.3) Die Höchstgeschwindigkeit ist auf das Wirkoptimum des lärmabsorbierenden Asphalts zu reduzieren, um einem optimalen Effekt zu erzielen.
3.4) Die Anlegung von Links- und Rechtsabbiegerspuren soll im Rahmen der Platzverhältnisse Staus vermeiden.
3.5) Der Hellweg war in der Vergangenheit wiederholt Opfer eines nicht optimalen Baustellenmanagements, so dass Einzelmaßnahmen immer wieder zu Belastungen des Verkehrs geführt haben. Hier ist aufgrund der Sensibilität der Situation verstärkt auf eine bessere Koordination zu achten.
3.6) Der Asselner und Wickeder Hellweg soll für LKW zu einer Anliegerstraße werden.
3.7) Zur Entlastung der gesamten Situation ist die Ansiedlung von Carsharingangeboten, sowie Infrastruktur für Elektro- und Wasserstoffantriebe zu prüfen.
3.8) Die Sportanlage von Westfalia Wickede und der Wickeder Friedhof sollen eine Anbindung an den ÖPNV erhalten, um Hol- und Bringverkehre zu vermeiden. Eine Eingabe des AUSW ist bereits vor Jahren im Rahmen des Nahverkehrsplanes erfolgt, blieb aber bisher unbearbeitet.
3.9) Parkstreifen im Straßenquerschnitt des Hellwegs sind zu reduzieren und durch Radinfrastruktur (z.B. ein markierter Radweg, vor Diebstahl gesicherte Abstellanlagen, Abstellplätze für Lastenräder, etc.) und Stadtgrün zu ersetzen. In diesem Rahmen soll auch die ausreichende Verfügbarkeit von Behindertenparkplätzen geprüft werden.
3.10) Im Rahmen der Umsetzung von MiKaDo sollen die erkannten Gebiete mit großer Hitzeentwicklung in Wickede und Asseln bevorzugt mit mehr Grün versehen werden. Hitzeinseln sind hier vor allem der Flughafen, das hellwegnahe Gewerbegebiet Wickede (Extremhitzebelastung), der stark versiegelte Einzelhandelsstandort Eichwaldstraße und die Situation rings um den Knotenpunkt Asselner Hellweg/Aplerbecker Str. Insgesamt ist die Hitzebelastung des Hellwegs aufgrund der starken Versiegelung höher als in der Umgebung.
Die erkannten Kühleffekte durch das Landschaftsschutzgebiet im Süden von Wickede (Flughafenumgebung) auf den Hellweg, durch das Wickeder Ostholz (besonders kühler Bereich) auf das Meylandtstraßenviertel, durch den Heimbach sowie durch die Frischluftschneise zwischen Wickede und Asseln sind zu bewahren und vor Bebauung zu schützen.
AKUSW, 17.03.2021:
Wegen weiteren Beratungsbedarfs vertagt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Befassung mit den beiden o.a. Anträgen auf seine nächste Sitzung.
Hierzu liegt zur Sitzung am 12.05.2021 vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20260-21-E4):
…zur Beratung des Antrages möchte ich Ihnen folgende Informationen zukommen lassen:
2. a-e
Für die Ausarbeitung eines Maßnahmepaketes für den Hellweg zur Verringerung des KFZVerkehrs
soll Anfang 2022 ein Ingenieurauftrag vergeben werden. Die Mittel hierzu werden
in die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2022 eingebracht. Die Betreuung des Auftrags wird
durch vorhandenes Personal sichergestellt.
Unter den noch geltenden Coronabedingungen ist keine verlässliche Verkehrszählung
möglich (s. auch DS-Nr. 20278-21-E6). Bis auf Sonderzählungen werden
Verkehrserhebungen bereits seit langem durch externe Büros vorgenommen. Die Zählungen
in Asseln und Wickede sind bereits im Zählprogramm verankert und müssen nicht neu
beauftragt werden.
Für den östlichen Hellwegabschnitt (von Am Petersheck bis Wickede-Endstelle) soll ebenfalls
in 2022 eine externe Vergabe für die Leistungsphasen I-III HOAI erfolgen. Die
Entwurfsplanung kann dann vsl. in 2024 abgeschlossen werden. In dem auf dieser Basis
einzuholenden Planungsbeschluss werden die personellen Mehrbedarfe im Tiefbauamt
dargestellt.
3.1 Auf dem Hellweg ist bereits in den 90er Jahren eine grüne Welle eingerichtet worden,
allerdings auch eine Grünanforderung für die Stadtbahn. Durch den 10 Minuten-Takt im
östlichen Hellwegabschnitt wird die grüne Welle etwa alle 5 Minuten unterbrochen. Nach
Ablauf der Stadtbahn kehrt das Programm - mit kurzen Anpassungsphasen – in den Grüne-
Welle-Modus zurück.
3.2 Wo baulich möglich, wird künftig immer lärmoptimierter Asphalt eingesetzt. Die
Stadtbahn setzt auch hier Grenzen.
3.3 Im niedrigen Geschwindigkeitsbereich dominiert das Motorengeräusch. Lärmoptimierter
Asphalt wirkt erst ab ca. 40 km h.
3.4 In höher belasteten Knotenpunkten werden – wo möglich und nötig – zusätzliche
Abbiegespuren angelegt.
3.5 Das Baustellenmanagement wird künftig noch stärker optimiert.
3.6 Der Hellweg ist klassifizierte Landesstraße und Teil des Vorbehaltsnetzes. Eine
Einschränkung des LKW-Verkehrs kann daher nicht umgesetzt werden. Die LKW-Anteile
auf diesem Abschnitt sind heute schon nicht ungewöhnlich hoch, nach Einschätzung der
Verwaltung finden hier keine nennenswerten LKW-Durchgangsverkehre statt. Auf Rewe
bezogene Verkehre beispielsweise gehören auch zum Ziel-Quellverkehr und nicht zum
Durchgangsverkehr.
3.7 Mit Vorlage DS-Nr. 20260-21 ist ein 1. Schritt zur Verbreitung von Carsharing-
Angeboten unternommen worden. Die Angebote sollen sukzessiv auch auf die
Außenstadtgebiete ausgedehnt werden. Das Ausbringen entsprechender Fahrzeuge bleibt aber
Privaten vorbehalten. Die Stadt Dortmund setzt die Rahmenbedingungen für den Ausbau von
Elektroladesäulen und Wasserstofftankstellen, setzt dies aber nicht selbst um.
3.8 Die Verwaltung wird kurzfristig Gespräche hierzu mit DSW 21 führen.
3.9 Die genannten Aspekte sind Bestandteil der Ingenieurplanung.
3.10 Die Anregungen werden von den Fachbereichen gesondert geprüft. Sobald Ergebnisse
vorliegen wird die Verwaltung hierzu berichten.
AKUSW,12.05.2021:
Herr Rm Badura führt hierzu an, dass seine Fraktion die vorliegenden Stellungnahme nicht für ausreichend halte. Vielmehr erwarte man eine etwas ernsthaftere und tiefergehende Auseinandersetzung mit der Materie, die in einer belastbaren Vorlage münde. In diesem Sinne
werde man den SPD-Antrag mittragen und bitte um Unterstützung des Antrags seiner Fraktion. Gleichzeitige wolle man aber das Befremden darüber mitteilen, dass sich derzeit das Neuintegrierte Stadtteilkonzept für den Stadtbezirk Brackel in Vorbereitung befinde. Dort gehe es ja auch um die Themen der OWIIIa und die Hellwegentlastung. Hierzu würden nur einzelne Mitglieder der Bezirksvertretung einbezogen. Die Mehrzahl der Bezirksvertreter und auch die Mitglieder des AKUSW blieben hierbei offensichtlich außen vor. Hinsichtlich der Bezirksvertretung Brackel sei auch die komplette gemeinsame Fraktion DIE LINKE sowie Die PARTEI außen vor gelassen worden. Man empfinde dies einerseits als Affront und wolle andererseits darauf hinweisen, dass eine Ungleichbehandlung von Fraktionen hinsichtlich der, von der Verwaltung zur Verfügung gestellten Informationen und der demokratischen Beteiligungsmöglichkeiten nicht mit der Gemeindeordnung im Einklang stehe. Man bitte eindringlich darum, dies zu korrigieren.
Für den Fall, dass heute über die beiden vorliegenden Anträge abgestimmt werden sollte, kündigt Herr Rm Waßmann für seine Fraktion an, dass man diese, in Kenntnis der heute vorliegenden Informationen der Verwaltung, ablehnen werde.
Herr Thabe erläutert zu Herrn Rm Baduras Einlassung bezüglich der Ungleichbehandlung, dass man im Vorfeld des jetzt laufenden Stimmungsbarometers INSEKT Brackel/Innenstadt Ost Kontakt zur Bezirksvertretung und zum Bezirksbürgermeister aufgenommen und sich mit diesen darüber ausgetauscht habe, in welcher Form man vorher mal über die Themen reden könne, die die Verwaltung, identifiziert habe als welche, die nun in Teilen auch für Aufregung sorgen würden. Der Bezirksbürgermeister habe hierzu vorgeschlagen, eine ganz kleine Runde zu machen, mit ihm und seinen beiden Stellvertretern. Insofern seien lediglich die gewählten Bürgermeister anwesend gewesen.
Frau Rm Spaenhoff teilt für ihre Fraktion mit, dass man im Antrag der Fraktion DIELINKE+ schon einige Punkte sehe, welche konträr zum SPD-Antrag stehen würden. Auf jeden Fall ablehnen werde man die Punkte 1. und 3.10 des Antrages.
Hiernach wird wie folgt zu den beiden o.a. Anträgen abgestimmt:
Zum Gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE+ und Die FRAKTION Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20260-21-E3):
Unter Berücksichtigung des zu Protokoll gegeben Abstimmungsverhaltens der SPD-Fraktion fasst der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen hierzu mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
1) Der AKUSW stellt fest, dass die Daten der Stadt Dortmund eine deutliche Abnahme des motorisierten Individualverkehrs auf dem Hellweg im Vergleich zur Jahrtausendwende zeigen. Eine Aktualisierung der öffentlich bekannten Daten soll durch den gemeinsamen Antrag von Grünen, CDU und DIE LINKE+ (DS 20278-21) eingeleitet werden. Der Hellweg gilt im aktuell gültigen Lärmaktionsplan nicht als schwer belastet.
2) Der AKUSW versteht gleichwohl den Wunsch der Anwohner und der Berufspendler*innen die verkehrlich schwierige Situation am Asselner und Wickeder Hellweg zu verbessern.
3) Zur Entlastung der Verkehrssituation sollen die nachfolgenden Maßnahmen durch die Verwaltung geprüft und umgesetzt werden.
3.1) Die Ampelphasen sind so zu optimieren, dass bei einer Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit eine grüne Welle entsteht. Dadurch sollen störende Brems- und Anfahrgeräusche vermieden werden.
3.2) Bei künftigen Instandsetzungsmaßnahmen ist grundsätzlich lärmabsorbierender Asphalt zu verwenden
3.3) Die Höchstgeschwindigkeit ist auf das Wirkoptimum des lärmabsorbierenden Asphalts zu reduzieren, um einem optimalen Effekt zu erzielen.
3.4) Die Anlegung von Links- und Rechtsabbiegerspuren soll im Rahmen der Platzverhältnisse Staus vermeiden.
3.5) Der Hellweg war in der Vergangenheit wiederholt Opfer eines nicht optimalen Baustellenmanagements, so dass Einzelmaßnahmen immer wieder zu Belastungen des Verkehrs geführt haben. Hier ist aufgrund der Sensibilität der Situation verstärkt auf eine bessere Koordination zu achten.
3.6) Der Asselner und Wickeder Hellweg soll für LKW zu einer Anliegerstraße werden.
3.7) Zur Entlastung der gesamten Situation ist die Ansiedlung von Carsharingangeboten, sowie Infrastruktur für Elektro- und Wasserstoffantriebe zu prüfen.
3.8) Die Sportanlage von Westfalia Wickede und der Wickeder Friedhof sollen eine Anbindung an den ÖPNV erhalten, um Hol- und Bringverkehre zu vermeiden. Eine Eingabe des AUSW ist bereits vor Jahren im Rahmen des Nahverkehrsplanes erfolgt, blieb aber bisher unbearbeitet.
3.9) Parkstreifen im Straßenquerschnitt des Hellwegs sind zu reduzieren und durch Radinfrastruktur (z.B. ein markierter Radweg, vor Diebstahl gesicherte Abstellanlagen, Abstellplätze für Lastenräder, etc.) und Stadtgrün zu ersetzen. In diesem Rahmen soll auch die ausreichende Verfügbarkeit von Behindertenparkplätzen geprüft werden.
3.10) Im Rahmen der Umsetzung von MiKaDo sollen die erkannten Gebiete mit großer Hitzeentwicklung in Wickede und Asseln bevorzugt mit mehr Grün versehen werden. Hitzeinseln sind hier vor allem der Flughafen, das hellwegnahe Gewerbegebiet Wickede (Extremhitzebelastung), der stark versiegelte Einzelhandelsstandort Eichwaldstraße und die Situation rings um den Knotenpunkt Asselner Hellweg/Aplerbecker Str. Insgesamt ist die Hitzebelastung des Hellwegs aufgrund der starken Versiegelung höher als in der Umgebung.
Die erkannten Kühleffekte durch das Landschaftsschutzgebiet im Süden von Wickede (Flughafenumgebung) auf den Hellweg, durch das Wickeder Ostholz (besonders kühler Bereich) auf das Meylandtstraßenviertel, durch den Heimbach sowie durch die Frischluftschneise zwischen Wickede und Asseln sind zu bewahren und vor Bebauung zu schützen.
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20260-21-E1):
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst hierzu mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
1. Planungskapazitäten werden zu Gunsten einer Verbesserung der Situation am Hellweg in Asseln und Wickede bereitgestellt.
Sie erhalten die Spezifikationen für die Förderung des Fuß- und Radverkehrs, der Verbesserung des ÖPNV, sowie der Umgestaltung des Straßenraumes am Hellweg, unbefristet und mit Perspektive auf die Gesamtstadt.
2. Die Verwaltung wird mit der Umsetzung der folgenden Maßnahmen beauftragt:
f. Ausarbeitung eines Maßnahmenpaketes für den Hellweg sowie die weiteren betroffenen Bereiche, welches die Belastungen durch den Kfz-Verkehr verringert und die Verkehrswende fördert.
g. Erstellung eines zeitnahen Verkehrskonzeptes „Hellweg“ unter Berücksichtigung des Fuß- und Radverkehres sowie der Anbindung und Erreichbarkeit des ÖPNV inkl. einer detaillierten Verkehrszählung, falls möglich als externe Ausschreibung (zur Beschleunigung der Verfahren).
h. Zeitnahe Umsetzung des Beschlusses zum zweigleisigen Ausbau des Brackeler Hellwegs/Asselner Hellwegs (Drucksachennummer 04452-16).
i. Erstellung eines Ingenieur-Entwurfes zur Umsetzung der Maßnahmen am Hellweg und den angrenzenden betroffenen Bereichen, die aus a & b resultieren, falls möglich als externe Ausschreibung (zur Beschleunigung der Verfahren).
j. Überprüfung der planerischen/Ingenieur-Kapazitäten im Tiefbauamt und Bauplanungsamt. Eventuelle Mehrbedarfe sind dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
zu TOP 4.11
Verkehrsuntersuchung Stadtbezirk Brackel
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen und Fraktion Die Linke +)
-lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor-
(Drucksache Nr.: 20278-21-E3)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 20178-21- E3):
…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und die Fraktion LINKE + bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Die aus dem Jahr 2009 stammende Verkehrserhebung für den Stadtbezirk Brackel inkl. Hellweg und nachgeordneten Straßen wird aktualisiert. Die Verwaltung wird um die Darstellung und Veröffentlichung der aktuell vorhandenen Verkehrserhebungen und Prognosen gebeten.
Dabei sollen folgende Prognosefälle berücksichtigt werden:
- Prognose mit Nordspange (Westfalenhütte)
- Prognose ohne Nordspange (Westfalenhütte)
Bei allen Prognosefällen sind als Rahmenbedingungen die Umsetzung des Lkw-Durchfahrtverbots auf der B1 sowie der komplette Ausbau der Gewerbe- und Logistikstandorte (u.a. Hafen, KV-Anlage, Westfalenhütte), der Ausbau der B 236 n bis zur A 1 und der Ausbau der B 1/A 44 bis zum BAB-Kreuz Dortmund -Unna zu berücksichtigen.
2. Bei den Zählungen bzw. Prognosen sind die in der Anlage genannten Straßenzüge zu berücksichtigen. Dabei ist – falls möglich – zwischen Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehr sowie Pkw-, Lkw- und Fahrradverkehr zu differenzieren.
3. Die Anordnung der Verkehrsanalyse wird dem Ausschuss zusammen mit den Ergebnissen zur Kenntnis vorgelegt. Dabei sollen die Ergebnisse der Zählungen und Prognosen im Vergleich zu mindestens zwei vorausgegangenen Erhebungen in Tabellen und Karten dargestellt werden.
Begründung:
Die letzte umfassende Verkehrserhebung für den Stadtbezirk Brackel mit Hellweg und nachgeordneten Straßen stammt aus dem Jahr 2009 (Drucksache 16089-09).
Eine Aktualisierung der Daten ist zur Versachlichung der Diskussion und auch für alle weiteren Planungen rund um den Hellweg dringend geboten.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die LINKE+) (Drucksache Nr.: 20178-21- E4):
…wir bitten zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke + um Beratung und Abstimmung über folgenden Ergänzungsantrag.
Der Beschlussvorschlag wird erweitert um den Punkt 4:
"Sollten zur sachgerechten Darstellung (siehe Straßenverzeichnis im Anhang) ergänzende Verkehrszählungen nach Beendigung der coronabedingten Einschränkungen erforderlich sein, strebt der Ausschuss eine Fremdvergabe zur Entlastung des städtischen Personalkörpers an. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob eine Direktvergabe an die Planersozietät angesichts des Auftragsvolumens möglich ist."
Begründung
Erfolgt mündlich
Anlage
Brackel / Asseln / Wickede
Brackeler, Asselner und Wickeder Hellweg
Brackeler Straße (Borsigplatz bis Asselner Straße/L 556n)
Flughafenstraße (Brackeler Hellweg bis Brackeler Straße)
Leni-Rommel-Straße (Brackeler Hellweg bis B1 und Aplerbecker Straße)
Oesterstraße (Brackeler Hellweg/Heßlingsweg bis Flughafenstraße bzw.
Brackeler Straße)
Oberdorfstraße (auf ganzer Länge Brackeler Hellweg)
Holzwickeder Straße (bis Kreuzung Aplerbecker Straße/Buddenacker)
Buddenacker (Holzwickeder Straße bis Anschlussstelle B1)
Am Funkturm (Leni-Rommel-Straße bis Holzwickeder Straße)
Auf dem Kranz (Brackeler Hellweg bis Hollandstraße)
In den Börten (Brackeler Hellweg bis Hollandstraße)
In den Erlen (Brackeler Hellweg bis Messelinckstraße)
Balsterstraße (Oesterstraße bis In den Erlen)
Hollandstraße (Oesterstraße bis In den Erlen/Messelinckstraße)
Asselner Straße (Asselner Hellweg bis Kurler Straße)
Asselner Straße (Asselner Hellweg bis Aplerbecker Straße)
Aplerbecker Straße (Asselner Straßes bis Kreuzung Holzwickeder
Straße/Buddenacker)
Kurler Straße (Ende Asselner Straße bis Kreuzung Plaßstraße/Greveler
Straße)
Asselburgstraße (Asselner Straße bis Kahle Hege)
Küsterkamp (Asselburgstraße bis Bienenstraße/Eschenwaldstraße)
Eschenwaldstraße (bis Kreuzung Asselner Straße/Kurler Straße)
Am Hagedorn (Eschenwaldstraße bis Kreuzung Grüningsweg/Flegelstraße
und weiter bis zur Kreuzung mit Asselner Hellweg)
Aplerbecker Straße (Hellweg bis Asselner Straße)
Grüningsweg (Flegelstraße bis Am Thurmacker und Wickeder Hellweg)
Rüschebrinkstraße (Asselner Hellweg bis Grüningsweg)
Am Timmerbed (Asselner Hellweg bis Grüningsweg)
Donnerstraße (Flegelstraße/Briefsweg bis Osterschleppweg)
Petersheck (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
Bebelstraße (Donnerstraße bis Zugstraße)
Zugstraße (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
Werswand (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
Am Ostbrink (Wischlusweg bis Briefsweg)
Buddingstraße (Wischlusweg bis Webershohl)
Webershohl (Donnersweg bis Steinbrinckstraße)
Rübenkamp (Wickeder Hellweg bis Steinbrinckstraße)
Rübenkamp (Edingkweg bis Steinbrinckstraße)
Edingkweg (Bockumweg bis Rübenkamp)
Bockumweg (Wickeder Hellweg bis Rübenkamp)
Blitzstraße (Wickeder Hellweg bis Rübenkamp)
Schlangenstraße (Blitzstraße bis Bockumweg)
Steinbrinkstraße (Stemmering bis Osterschleppweg)
Zeche-Norm-Straße (Wickeder Hellweg bis Osterschleppweg)
Osterschleppweg (Steinbrinkstraße/Briefsweg bis Zeche-Norm-Straße)
Zeche-Norm-Straße (Osterschleppweg bis Wickeder Chaussee)
Wickeder Chaussee (Anschlussstelle A1 bis Emschertalstraße)
Nordstraße (Wickeder Chaussee bis B1)
Emschertalstraße (Wickeder Chaussee bis Köln-Berliner-Straße)
Köln-Berliner-Straße (Wickeder Chaussee bis B1/Buddenacker)
Eichwaldstraße (Wickeder Hellweg bis Husener Eichwaldstraße)
Wickeder Straße (Wickeder Hellweg bis Husener Straße)
Pleckenbrink (Wickeder Hellweg bis Weststraße)
Dollersweg (Wickeder Hellweg bis Gudrunstraße)
Gudrunstraße (Altwickeder Hellweg bis Rauschenbuschstraße)
Rauschenbuschstraße bis Pleckenbrink
Sprickmannweg
Baedeckerstraße
Meylantstraße (Dollersweg bis Pleckenbrink)
Ebbinghausstraße (Eichwaldstraße bis Pleckenbrink)
Altwickeder Hellweg (Zeche-Norm-Straße bis Gudrunstraße)
AKUSW, 17.03.2021:
Herr Rm Stieglitz führt an, dass die letzten Verkehrsuntersuchungen aus dem Bereich Brackel bereits 12 Jahre alt seien. Da man glaube, dass man aktuelle Zahlen benötige, damit man wisse, worüber man spreche, habe man den heute vorliegenden Antrag gestellt. Daher bitte er hierzu um Zustimmung.
Herr Rm Kowalewski ergänzt hierzu, dass im Rahmen der sehr emotionalen Debatte hierzu viele
Zahlen herumgeistern würden, die zum Teil viele Jahre alt wären. Das bedeute, dass die Situation auf den Straßen, über die diskutiert würde, oftmals eine ganz andere sei. Um tatsächlich zu Lösungen für diese Stadtteile zu kommen, benötige man nun aktuelle Zahlen. Wenn hierfür neu gezählt werden müsse, wolle man die Verwaltung nicht damit belasten. Man sollte dies dann tatsächlich fremdvergeben.
Frau Neumann-Lieven hätte zunächst gerne eine Einschätzung der Verwaltung dazu, ob man diese Erhebung dann nicht auch gleich bis zur Nordspange, also bis Eving durchrechnen müsse.
Herr Thabe teilt mit, dass die Analysedaten in der Tat veraltet seien. Die Zählungen wären 2020 bereits vorgesehen gewesen, allerdings aufgrund der besonderen Corona- Bedingungen im vergangenen Jahr nicht durchgeführt worden, um keine verfälschten Ergebnisse zu erhalten. Man beabsichtige, die Zählung im 2. Halbjahr 2021 durchzuführen. Zu den ebenfalls erfragten Prognosezahlen sei es so, dass die Beauftragung der entsprechend Analyse ebenfalls in diesem Jahr erfolge. Aufgrund der Komplexität der hierzu erforderlichen Analyseleistung könne man allerdings erst in etwa 2-3 Jahren mit entsprechenden Ergebnissen rechnen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zum o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 20178-21- E3) sowie zum Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 20178-21- E4) folgenden Beschluss:
1. Die aus dem Jahr 2009 stammende Verkehrserhebung für den Stadtbezirk Brackel inkl. Hellweg und nachgeordneten Straßen wird aktualisiert. Die Verwaltung wird um die Darstellung und Veröffentlichung der aktuell vorhandenen Verkehrserhebungen und Prognosen gebeten.
Dabei sollen folgende Prognosefälle berücksichtigt werden:
- Prognose mit Nordspange (Westfalenhütte)
- Prognose ohne Nordspange (Westfalenhütte)
Bei allen Prognosefällen sind als Rahmenbedingungen die Umsetzung des Lkw-Durchfahrtverbots auf der B1 sowie der komplette Ausbau der Gewerbe- und Logistikstandorte (u.a. Hafen, KV-Anlage, Westfalenhütte), der Ausbau der B 236 n bis zur A 1 und der Ausbau der B 1/A 44 bis zum BAB-Kreuz Dortmund -Unna zu berücksichtigen.
2. Bei den Zählungen bzw. Prognosen sind die in der Anlage genannten Straßenzüge zu berücksichtigen. Dabei ist – falls möglich – zwischen Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehr sowie Pkw-, Lkw- und Fahrradverkehr zu differenzieren.
3. Die Anordnung der Verkehrsanalyse wird dem Ausschuss zusammen mit den Ergebnissen zur Kenntnis vorgelegt. Dabei sollen die Ergebnisse der Zählungen und Prognosen im Vergleich zu mindestens zwei vorausgegangenen Erhebungen in Tabellen und Karten dargestellt werden.
Ergänzung:
4:Sollten zur sachgerechten Darstellung (siehe Straßenverzeichnis im Anhang) ergänzende Verkehrszählungen nach Beendigung der coronabedingten Einschränkungen erforderlich sein, strebt der Ausschuss eine Fremdvergabe zur Entlastung des städtischen Personalkörpers an. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob eine Direktvergabe an die Planersozietät angesichts des Auftragsvolumens möglich ist.
Anlage
Brackel / Asseln / Wickede
Brackeler, Asselner und Wickeder Hellweg
Brackeler Straße (Borsigplatz bis Asselner Straße/L 556n)
Flughafenstraße (Brackeler Hellweg bis Brackeler Straße)
Leni-Rommel-Straße (Brackeler Hellweg bis B1 und Aplerbecker Straße)
Oesterstraße (Brackeler Hellweg/Heßlingsweg bis Flughafenstraße bzw.
Brackeler Straße)
Oberdorfstraße (auf ganzer Länge Brackeler Hellweg)
Holzwickeder Straße (bis Kreuzung Aplerbecker Straße/Buddenacker)
Buddenacker (Holzwickeder Straße bis Anschlussstelle B1)
Am Funkturm (Leni-Rommel-Straße bis Holzwickeder Straße)
Auf dem Kranz (Brackeler Hellweg bis Hollandstraße)
In den Börten (Brackeler Hellweg bis Hollandstraße)
In den Erlen (Brackeler Hellweg bis Messelinckstraße)
Balsterstraße (Oesterstraße bis In den Erlen)
Hollandstraße (Oesterstraße bis In den Erlen/Messelinckstraße)
Asselner Straße (Asselner Hellweg bis Kurler Straße)
Asselner Straße (Asselner Hellweg bis Aplerbecker Straße)
Aplerbecker Straße (Asselner Straßes bis Kreuzung Holzwickeder
Straße/Buddenacker)
Kurler Straße (Ende Asselner Straße bis Kreuzung Plaßstraße/Greveler
Straße)
Asselburgstraße (Asselner Straße bis Kahle Hege)
Küsterkamp (Asselburgstraße bis Bienenstraße/Eschenwaldstraße)
Eschenwaldstraße (bis Kreuzung Asselner Straße/Kurler Straße)
Am Hagedorn (Eschenwaldstraße bis Kreuzung Grüningsweg/Flegelstraße
und weiter bis zur Kreuzung mit Asselner Hellweg)
Aplerbecker Straße (Hellweg bis Asselner Straße)
Grüningsweg (Flegelstraße bis Am Thurmacker und Wickeder Hellweg)
Rüschebrinkstraße (Asselner Hellweg bis Grüningsweg)
Am Timmerbed (Asselner Hellweg bis Grüningsweg)
Donnerstraße (Flegelstraße/Briefsweg bis Osterschleppweg)
Petersheck (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
Bebelstraße (Donnerstraße bis Zugstraße)
Zugstraße (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
Werswand (Asselner Hellweg bis Bebelstraße)
Am Ostbrink (Wischlusweg bis Briefsweg)
Buddingstraße (Wischlusweg bis Webershohl)
Webershohl (Donnersweg bis Steinbrinckstraße)
Rübenkamp (Wickeder Hellweg bis Steinbrinckstraße)
Rübenkamp (Edingkweg bis Steinbrinckstraße)
Edingkweg (Bockumweg bis Rübenkamp)
Bockumweg (Wickeder Hellweg bis Rübenkamp)
Blitzstraße (Wickeder Hellweg bis Rübenkamp)
Schlangenstraße (Blitzstraße bis Bockumweg)
Steinbrinkstraße (Stemmering bis Osterschleppweg)
Zeche-Norm-Straße (Wickeder Hellweg bis Osterschleppweg)
Osterschleppweg (Steinbrinkstraße/Briefsweg bis Zeche-Norm-Straße)
Zeche-Norm-Straße (Osterschleppweg bis Wickeder Chaussee)
Wickeder Chaussee (Anschlussstelle A1 bis Emschertalstraße)
Nordstraße (Wickeder Chaussee bis B1)
Emschertalstraße (Wickeder Chaussee bis Köln-Berliner-Straße)
Köln-Berliner-Straße (Wickeder Chaussee bis B1/Buddenacker)
Eichwaldstraße (Wickeder Hellweg bis Husener Eichwaldstraße)
Wickeder Straße (Wickeder Hellweg bis Husener Straße)
Pleckenbrink (Wickeder Hellweg bis Weststraße)
Dollersweg (Wickeder Hellweg bis Gudrunstraße)
Gudrunstraße (Altwickeder Hellweg bis Rauschenbuschstraße)
Rauschenbuschstraße bis Pleckenbrink
Sprickmannweg
Baedeckerstraße
Meylantstraße (Dollersweg bis Pleckenbrink)
Ebbinghausstraße (Eichwaldstraße bis Pleckenbrink)
Altwickeder Hellweg (Zeche-Norm-Straße bis Gudrunstraße)
Hierzu liegt zur AKUSW-Sitzung am 12.05.2021 vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20278-21-E6):
…die angesprochene Verkehrszählung aus 2009 ist nicht die Aktuellste. Mit Schreiben vom
08.03.2017 (DS-Nr. 06462-16-E1) wurden die Ergebnisse der Verkehrszählung aus 2015
bekannt gegeben. In den Jahren wurden verschiedene Bereiche oder einzelne Knotenpunkte in
Brackel ergänzt, die aufgrund unwesentlicher Erkenntnisse nicht gesondert zur Kenntnis
gegeben wurden. Zudem ist eine Aufbereitung von Verkehrszählungen zur Veröffentlichung
ein erheblicher zusätzlicher Aufwand, der für die weitere Verwendung in
Bauleitplanverfahren überflüssig ist. Daher wird das durch volle Jahresarbeitsprogramme
ausgelastete Personal nur auf besondere Anfrage auch dafür eingesetzt. Die weiteren
Verkehrsdaten werden nun aufbereitet und in eine der nächsten Sitzungen der BV gegeben
und dem AKUSW zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Der regulär früheste Zählturnus für Brackel steht unter Berücksichtigung des Zählrückstands
durch die Pandemie derzeit für 2023 an. Sollten, wie in 2020, auch in 2021 Zählzeiträume
ungenutzt bleiben müssen, weil das Verkehrsaufkommen durch Lockdowns eingeschränkt ist
oder sollte die Baustelle am Asselner Hellweg länger als bisher angegeben bestehen (Ende
2022), kann sich der Termin weiter nach hinten verschieben.
Ziel-, Quell- und Durchgangsverkehr werden bei der städtischen Verkehrszählung nicht
erfasst. Im Bereich Gartenstadt versucht die Fachverwaltung eine datenschutzkonforme
Erfassung an circa fünf Querschnitten zu erreichen. Die Arbeiten für die dazu erforderlichen
Abstimmungen sind für 2022 angesetzt. Sofern das gelingt, könnte danach für Brackel eine
ähnliche Erhebung entwickelt werden.
Die verschiedenen Fahrzeugarten (Krad, Pkw, Lieferwagen, Lkw, Lastzug, Busse) werden in
den Zählungen selbstverständlich differenziert.
An eine Direktvergabe von Seiten der Stadt Dortmund sind sehr hohe Hürden geknüpft
(Vergabe- und Beschaffungsordnung). Es kann bereits jetzt festgestellt werden, dass die hier
vorliegenden Gründe auf keinen Fall ausreichen.
Wie Herr Thabe bereits in der Sitzung vom 17.03.2021 berichtete, wird zunächst das
Prognose-Verkehrssimulationsmodell hinsichtlich der Infrastruktur, der Stadtentwicklung
sowie der Verkehrsnachfrage aktualisiert werden müssen, bevor eine derart komplexe,
geforderte Prognose-Untersuchung für Brackel erfolgen kann.
Aufgrund anderer zwingend vorgegebener Prioritätssetzungen und der insgesamt hohen
Auslastung der zuständigen Beschäftigten, konnten die Vorbereitungen für das
Vergabeverfahren, das ursprünglich in 2019 laufen sollte, bisher noch nicht begonnen werden.
Nach Vergabe des Auftrags werden die Arbeiten am Modell etwa 2-3 Jahre in Anspruch
nehmen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.12
Barrierefreiheit im ÖPNV
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20602-21)
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 12.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, welche Maßnahmen zeitnah gemeinsam mit DSW21 getroffen werden, damit der Anteil der Barrierefreiheit von Haltestellensteige bei Bus und Bahn von derzeit lediglich 30 Prozent in Dortmund signifikant erhöht werden kann.
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass auch die vier Maßnahmen im Bereich Stadtbahn/Straßenbahn sowie 30 weitere Maßnahmen im Bereich Bushaltestellen, die sich derzeit im Förderkatalogen der §§ 12 und 13 des ÖPNVG NRW befinden, zu keiner signifikanten Verbesserung des Anteils der Barrierefreiheit bei Bus und Bahn führen.
3. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf darzustellen, welche konkreten Maßnahmen bis zum 30.04.2021 zur Herstellung der Barrierefreiheit beim VRR angemeldet wurden.
4. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob bereits jetzt konkrete Maßnahmen bearbeitet werden, die für die Anmeldung zur Förderung nach §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW ab dem 30.04.2022 vorgesehen sind.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, ob es vor dem Hintergrund der gesetzlichen Pflicht zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV zu rechtlichen und ggf. finanziellen Nachteilen für die Stadt Dortmund kommen kann.
Begründung
Vor dem Hintergrund der rechtlichen Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV stellt sich die dringende Frage, wie in Dortmund die Barrierefreiheit erheblich verbessert werden kann.
Im Vergleich stellt sich die Barrierefreiheit in anderen Städten deutlich besser dar. So beläuft sie sich in Oberhausen auf 94 Prozent, in Bottrop auf 59 Prozent, in Düsseldorf auf 53 Prozent, in Gelsenkirchen und Bochum auf jeweils 48 Prozent, in Mühlheim auf 46 Prozent und in Duisburg zum Beispiel auf 42 Prozent.
AKUSW, 12.05.2021:
Herr Rm Waßmann erläutert nochmal die Hintergründe zum o. a Antrag seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.
Herr Rm Stieglitz signalisiert Zustimmung seiner Fraktion zum o.a. Antrag. Aufgrund der hierin enthaltenen Bitte um eine zeitnahe Stellungnahme der Verwaltung, verdeutlich er aber gleichzeitig, dass er, aufgrund der bisher gemachten Erfahrungen seiner Fraktion hierzu, leider den Eindruck gewonnen habe, dass dieses Thema in Dortmund keine Priorität besitze.
Herr Sohn bittet darum, die geforderte Stellungnahme der Verwaltung auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zur Kenntnis vorzulegen, da dieses Thema dort natürlich von besonderer Bedeutung sei.
Herr Ingenmey bedankt sich bei der CDU für diesen Antrag und verdeutlicht auch nochmal, wie dringlich es sei, dass zu diesem wichtigen Thema nun endlich entsprechend gehandelt würde.
Auch Frau Rm Neumann-Lieven betont, dass der CDU-Antrag gerade zur rechten Zeit käme, um hier nochmal eine Beschleunigung zu forcieren. Sie hoffe, dass dies auch bei den Bautrupps ankomme.
Herr Wilde teilt mit, dass dies sicher ein Thema von Planen und Bauen darstelle. Insofern werde man die Beantwortung sowohl dem AMIG und als auch dem AKUSW zuleiten. Weiter verdeutlicht er, dass auch der Verwaltung das Thema der Barrierefreiheit wichtig sei und man sich bemühen werde das Thema so aufzubereiten, dass man die Antworten zeitnah, nach der Sommerpause vorlegen könne.
Herr Waßmann bittet darum, hierfür die erste Sitzung nach der Sommerpause anzupeilen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst zum o.a. CDU-Antrag (Drucksache Nr.: 20602-21) einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, welche Maßnahmen zeitnah gemeinsam mit DSW21 getroffen werden, damit der Anteil der Barrierefreiheit von Haltestellensteige bei Bus und Bahn von derzeit lediglich 30 Prozent in Dortmund signifikant erhöht werden kann.
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt fest, dass auch die vier Maßnahmen im Bereich Stadtbahn/Straßenbahn sowie 30 weitere Maßnahmen im Bereich Bushaltestellen, die sich derzeit im Förderkatalogen der §§ 12 und 13 des ÖPNVG NRW befinden, zu keiner signifikanten Verbesserung des Anteils der Barrierefreiheit bei Bus und Bahn führen.
3. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf darzustellen, welche konkreten Maßnahmen bis zum 30.04.2021 zur Herstellung der Barrierefreiheit beim VRR angemeldet wurden.
4. Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, ob bereits jetzt konkrete Maßnahmen bearbeitet werden, die für die Anmeldung zur Förderung nach §§ 12 und 13 ÖPNVG NRW ab dem 30.04.2022 vorgesehen sind.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert darzustellen, ob es vor dem Hintergrund der gesetzlichen Pflicht zur Herstellung der Barrierefreiheit im ÖPNV zu rechtlichen und ggf. finanziellen Nachteilen für die Stadt Dortmund kommen kann.
zu TOP 4.13
Neubau von P+R-Anlagen
Vorschlag zur TO mit Antrag (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20686-21)
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 12.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, kurzfristig bis zum Ende des III. Quartals 2021 geeignete Flächen zur Erweiterung der P+R-Anlagen im Stadtgebiet zu identifizieren.
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, bis zum Ende des III. Quartals 2021 ein Konzept vorzulegen, mit dem ein erheblicher Ausbau von P+R-Anlagen auf diesen Flächen erreicht wird.
3. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, neben dem Neubau von P+R-Anlagen auch die geförderte Ausstattung bzw. Nachrüstung der P+R-Stellplätzen mit Systemen der Echtzeitbelegung vorzunehmen.
4. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf darzustellen, für welche Maßnahmen im Bereich P+R-Neubau/Nachrüstung das 2020 beschlossene, dreijährige Förderprogramm des VRR für den Neubau von P+R-Flächen, das einen auf 100 Prozent erhöhten Fördersatz gewährt, genutzt wird.
5. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, sich um eine Verlängerung des Förderprogramms für P+R-Anlagen und deren Digitalisierung zu verwenden.
AKUSW, 12.05.2021:
Frau Rm Alexandrowiz erläutert, dass dieser Antrag für die SPD-Fraktion in eine falsche Richtung gehe (sehr einseitig fürs Auto). Man sei da mehr für den gesamten Umweltverbund, der da betrachtet werden sollte. Man werde daher diesem Antrag heute nicht zustimmen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, kurzfristig bis zum Ende des III. Quartals 2021 geeignete Flächen zur Erweiterung der P+R-Anlagen im Stadtgebiet zu identifizieren.
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, bis zum Ende des III. Quartals 2021 ein Konzept vorzulegen, mit dem ein erheblicher Ausbau von P+R-Anlagen auf diesen Flächen erreicht wird.
3. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, neben dem Neubau von P+R-Anlagen auch die geförderte Ausstattung bzw. Nachrüstung der P+R-Stellplätzen mit Systemen der Echtzeitbelegung vorzunehmen.
4. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf darzustellen, für welche Maßnahmen im Bereich P+R-Neubau/Nachrüstung das 2020 beschlossene, dreijährige Förderprogramm des VRR für den Neubau von P+R-Flächen, das einen auf 100 Prozent erhöhten Fördersatz gewährt, genutzt wird.
5. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fordert die Verwaltung auf, sich um eine Verlängerung des Förderprogramms für P+R-Anlagen und deren Digitalisierung zu verwenden.
zu TOP 4.14
Ergänzung der Bauauflagen bei der Neuplanung von Wohnungsbaugroßprojekten zur Integration von gemeinsamen Bewegungsarealen für Senioren*, Menschen mit Behinderungen und Kindern und Jugendlichen
Überweisung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 26.11.2020
(Drucksache Nr.: 19091-20)
Dem Seniorenbeirat liegt folgender Antrag des Arbeitskreises „Kultur, Sport und Freizeit“ des Seniorenbeirates vor:
Die Mitglieder des Arbeitskreises Kultur, Sport und Freizeit bitten den Seniorenbeirat darum, diesem Antrag zuzustimmen und ihn an den Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit weiterzuleiten.
Begründung:
Die im Masterplan Sport (erster Zwischenbericht) vorgelegte Auswertung der Umfrage von 2019 hat ergeben, dass die Zahl der inaktiven Senioren* und Menschen mit Behinderungen in Dortmund erheblich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Die befragten Menschen wünschen sich öffentlich leichter zugängliche Bewegungsareale und sichere und beleuchtete Lauf- und Walkingstrecken im wohnortnahen Umfeld. Eine Gesamtplanung aus beleuchteter Lauf-/Walkingstrecke mit Spielplatz und Bewegungsparcours im Nahbereich der neuen Großprojekte bietet vor allem eine Motivation für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen, ihre funktionelle Leistungsfähigkeit zu verbessern und zugleich mehr am öffentlichen Leben im Wohnumfeld teilzunehmen. Durch mehr Möglichkeiten zur
Kommunikation bei regelmäßigen Bewegungsaktivitäten auf Outdoorparcours können physische und psychosoziale Gesundheitsressourcen geweckt und/oder entwickelt werden. Mit der Einrichtung der angesprochenen Bewegungsflächen im Freien, ähnlich den Trimmpfaden von vor ca. 40 Jahren, könnte die Stadt Dortmund zugleich den demographischen Wandel zukunftsorientiert in den Blick nehmen.
Eine am Gemeinwohl orientierte Bauauflage zur Errichtung von Bewegungsparcours seitens der beteiligten Firmen, entsprechend der Verpflichtung zum Vorhalten von Spielplätzen und Autostellflächen pro Wohneinheit, würde die Stadt finanziell entlasten. Gemäß des im Masterplan abgebildeten Selbstverständnisses einer zukunftsorientierten Sportpolitik wären zudem finanzielle Ressourcen seitens der Stadt Dortmund frei, schon vorhandene Parkanlagen oder Grünflächen mit ebensolchen Bewegungsflächen zu versorgen. Das böte für die Dortmunder Bürger die Gelegenheit, generationsübergreifend Freizeit im Grünen in allen Stadtbezirken zu gestalten.
Der Seniorenbeirat stimmt dem Antrag einstimmig zu.
AKUSW, 12.052021:
Herr Ingenmey erläutert dem Ausschuss nochmal kurz den Hintergrund des o.a Antrags, wonach es dem Seniorenbeirat darum gehe, dass man perspektivisch bei größeren Wohnungsbauprojekten nicht nur Vorgaben mache, was Autostellplätze und Kinderspielangebote auf dem Grundstück angehe, sondern Bewegungsareale für verschiedene Generationen, für behinderte und nicht behinderte Menschen mitdenke. Man wolle hiermit einen Anstoß geben, gerade bei größeren Bauvorhaben auf städtischen Flächen aber auch auf privaten Grundstücken und nahliegenden Parks oder anderen Grünflächen zu schauen, was möglich ist. Dieses Thema soll mit diesem Antrag zunächst in diesem Ausschuss einmal zur Sprache gebracht werden, vielleicht als eine Perspektive für die Schaffung von Mehrgenerationenangeboten und sei als integraler Bestandteil künftiger Planungen von Außenanlagen zu verstehen.
Frau Neumann- Lieven betont, dass dies etwas sei, was ihre Fraktion auch sehr fordere, dass man also nicht nur Spielplätze denke, sondern Plätze schaffe, wo sich eben alle aus der Siedlung treffen können, unabhängig davon, ob das nun mit Bewegungs - Parcours oder einfach nur mit Sitzbänken gestaltet sei, habe das jedes Mal den Effekt, dass die Menschen zusammenkommen würden. Daher unterstütze man dies sehr gerne und freue sich, dass das so gut begleitet werde. Man nehme es gerne mit in die nächsten Großprojekte.
Herr Sohn stimmt dem aus Sicht des Behindertenpoltischen Netzwerkes unbedingt zu. Man solle entsprechende generationsübergreifende Lösungen bei einer Spielraumplanung künftig sicherlich mit berücksichtigen.
Herr Waßmann teilt mit, dass auch seine Fraktion dies gerne positiv aufnehme und würde es gerne dort, wo es möglich sei, nicht als Bauauflage aber als deutlich verstärkten Prüfauftrag in Richtung Verwaltung geben, um nach Rücksprache mit Investoren und Vorhabenträgern, möglichst solche Modelle umzusetzen.
Herr Dudde verdeutlicht, dass auch seine Fraktion diesen Ansatz positiv zur Kenntnis nehme und unterstütze. Man würde auch, ähnlich wie Herr Waßmann, die Verwaltung darum bitten, tatsächlich auch in diesem Sinne zu handeln.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt dieses wichtige Anliegen des Seniorenbeirates positiv zur Kenntnis wird dieses zukünftig weiter mit verfolgen.
zu TOP 4.15
Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
-lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor-
(Drucksache Nr.: 20256-21-E1)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag(Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E1):
…die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU stellen mit Blick auf die notwendige weitere Intensivierung des kommunalen Wohnungs- und Kita-Baus in Dortmund folgenden Antrag mit der Bitte um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Bau von Wohnungen und Kitas in Dortmund dringend weiter intensiviert werden muss.
2. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die Bemühungen der Wohnungswirtschaft in Dortmund, den dringend notwendigen Wohnungsbau in Dortmund zu beschleunigen.
3. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die bisherigen Bemühungen der DOGEWO21, ihren Wohnungsbestand als wesentlichen Teil des Wohnungsmarktes mit bezahlbaren Mieten sowohl sozial als auch wirtschaftlich am Markt zu platzieren.
4. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt fordern daher die Stadt mit ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG) auf, dem AKUSW, dem AFBL und dem Rat der Stadt spätestens zu seiner Sitzung am 23.09.2021 ein Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale Wohnungs- und Kitabau intensiviert werden kann.
Das Konzept hat zu folgenden Eckdaten Ausführungen zu enthalten:
· Zielgrößen für neu zu schaffenden Wohnraum insgesamt sowie für den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.
· Zielgrößen für neu zu schaffende Kitas bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.
· Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt mit ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG im Hinblick auf die Errichtung und laufende Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien.
· Darstellung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die Errichtung und laufende Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien in ihrem Lebenszyklus im Verhältnis zwischen DSG und DOGEWO21.
· Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Sanierung im Bestand sowie beim Neubau nach verbindlichen Bewertungssystemen (z.B. BNB, DGNB).
· Möglichkeit der Förderung der Umstellung auf regenerative Energien, z.B. Photovoltaik auf Dachflächen.
· Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln zur Erreichung des Ziels einer verstärkten Bautätigkeit.
· Möglichkeit der Bereitstellung von Grundstücken aus dem Sondervermögen der Stadt an die DOGEWO21 und/oder DSG.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Hierzu liegt zur Sitzung des AKUSW am 12.05.2021 vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E2):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima- und Umweltschutz, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Zusatz- und Ergänzungsantrags:
Bei dem weiteren kommunalen Wohnungs- und Kitabau in Dortmund sollen zukünftig folgende Punkte umgesetzt werden:
· Der Bau der Gebäude erfolgt klimaneutral unter Verwendung nachhaltiger Baustoffe.
· Die neu errichteten Gebäude werden klimaneutral bewirtschaftet bzw. betrieben.
Begründung:
Im Jahr 2018 stammten rund 14 Prozent der Treibhausgase in Deutschland aus dem Gebäudesektor. Wobei der Anteil auf gut 28 Prozent der Treibhausgase in Deutschland steigt, wenn die Herstellung der Baustoffe zum Bau der Gebäude sowie Erzeugung von Strom und Wärme hinzugezogen werden. Bei dem Bau der neu zu errichtenden Gebäude ist daher zukünftig darauf zu achten, dass nachhaltige und gut recycelbare Baustoffe verwendet werden und die Gebäude insgesamt klimaneutral errichtet werden. Der Betrieb der Gebäude soll über das Jahr hinweg eine mindestens neutrale CO2-Bilanz aufweisen.
AKUSW, 12.05.2021:
Herr Rm Perlick führt an, dass der Rat in seiner letzten Sitzung einen Ausbau der Kindertagesbetreuung beschlossen habe, der, wenn die Erinnerung nicht trüge, einer Ausweitung auf 10.000 Plätze entspreche. Insofern halte die AfD-Fraktion den schwarz-grünen Antrag für überflüssig. Man wolle den Punkten 2. und 3. dieses Antrags aber gerne zustimmen, weil die Bemühungen der DOGEWO, Wohnraum zu schaffen, freilich Anerkennung verdiene. Punkt 1. und 4. lehne man allerdings ab, ebenso wie den SPD-Antrag.
Frau Rm Spaenhoff weist darauf hin, dass dieses Thema auch in den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) gehöre.
Die Vorsitzende, Frau Rm Reuter führt hierzu an, dass es sicherlich kein Problem sei, das entsprechende Konzept der Verwaltung auch dem AKJF zur Kenntnis zu geben.
Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen/Ergänzungen erfolgt die Abstimmung zu den beiden Anträgen wie folgt:
Zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E1):
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag in den Punkten 1. und 4. mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) sowie den Punkten 2. und 3.einstimmig zu.
1. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt stellen fest, dass der Bau von Wohnungen und Kitas in Dortmund dringend weiter intensiviert werden muss.
2. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die Bemühungen der Wohnungswirtschaft in Dortmund, den dringend notwendigen Wohnungsbau in Dortmund zu beschleunigen.
3. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt anerkennen die bisherigen Bemühungen der DOGEWO21, ihren Wohnungsbestand als wesentlichen Teil des Wohnungsmarktes mit bezahlbaren Mieten sowohl sozial als auch wirtschaftlich am Markt zu platzieren.
4. Der AKUSW, der AFBL und der Rat der Stadt fordern daher die Stadt mit ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG) auf, dem AKUSW, dem AFBL und dem Rat der Stadt spätestens zu seiner Sitzung am 23.09.2021 ein Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale Wohnungs- und Kitabau intensiviert werden kann.
Ergänzung: Dieses Konzept soll auch dem AKJF vorgelegt werden.
Das Konzept hat zu folgenden Eckdaten Ausführungen zu enthalten:
· Zielgrößen für neu zu schaffenden Wohnraum insgesamt sowie für den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.
· Zielgrößen für neu zu schaffende Kitas bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030.
· Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt mit ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG im Hinblick auf die Errichtung und laufende Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien.
· Darstellung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die Errichtung und laufende Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien in ihrem Lebenszyklus im Verhältnis zwischen DSG und DOGEWO21.
· Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Sanierung im Bestand sowie beim Neubau nach verbindlichen Bewertungssystemen (z.B. BNB, DGNB).
· Möglichkeit der Förderung der Umstellung auf regenerative Energien, z.B. Photovoltaik auf Dachflächen.
· Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln zur Erreichung des Ziels einer verstärkten Bautätigkeit.
· Möglichkeit der Bereitstellung von Grundstücken aus dem Sondervermögen der Stadt an die DOGEWO21 und/oder DSG.
Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20256-21-E2):
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zu.
Bei dem weiteren kommunalen Wohnungs- und Kitabau in Dortmund sollen zukünftig folgende Punkte umgesetzt werden:
· Der Bau der Gebäude erfolgt klimaneutral unter Verwendung nachhaltiger Baustoffe.
· Die neu errichteten Gebäude werden klimaneutral bewirtschaftet bzw. betrieben.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist die gesamte Angelegenheit zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) sowie an den Rat der Stadt Dortmund.
zu TOP 4.16
Novelle des Denkmalschutzgesetzes NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20938-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/die Grünen) (Drucksache Nr.:: 20938-21-E1):
….der Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW liegt vor. Die dort eingebrachten Veränderungen schwächen den Denkmalschutz und haben gravierende Auswirkungen auf die Kommunen.
Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN den Ausschuss die folgende Resolution zu empfehlen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen:
2. Der Rat stellt fest, dass der jetzt vorliegende Entwurf zur Novelle des Denkmalschutzgesetztes NRW die als erfolgreich bewertete bisherige Gesetzessystematik grundlegend verändert und auf eine Schwächung der Fachämter und damit des Systems Denkmalschutz zielt.
3. Der Rat kritisiert, dass zukünftig auf eine Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege verzichtet und die Beteiligung der Landschaftsverbände auf eine Anhörung reduziert werden soll.
4. Der Rat kritisiert zudem, dass über die Eintragung eines Baudenkmals in die Schutzliste und über Veränderungen am Baudenkmal zukünftig allein die Untere Denkmalbehörde bei den Städten entscheiden soll und die verpflichtende Beteiligung der Denkmalfachämter der Landschaftsverbände entfällt.
5. Der Rat missbilligt, dass die Übernahme dieser Aufgaben bei den Kommunen zusätzlichen Personal- und Qualifizierungsbedarf auslöst, während die benötigte Expertise in den Denkmalfachämtern der Landschaftsverbände – umlagefinanziert – zur Verfügung steht.
6. Der Rat appelliert an die Landesregierung, die Novellierung des bestehenden Denkmalschutzgesetzes in der vorliegenden Form nicht umzusetzen und die wichtige Aufgabe der Denkmalpflege und des -erhalts nicht zu schwächen.
Begründung:
Im vergangenen Jahr hat die NRW-Landesregierung eine Neufassung des Denkmalschutzgesetzes für Nordrhein-Westfalen eingeleitet. Der Entwurf zur Novelle des Gesetzes liegt nun vor. Die Gesetzessystematik wurde damit auf eine neue Grundlage gestellt. Danach soll u.a. die Benehmensherstellung in der Baudenkmalpflege abgeschafft und das Benehmen auf eine Anhörung reduziert werden. Zudem sollen zukünftig die Unteren Denkmalbehörden bei den Städten bzw. kreisangehörigen Gemeinden die Entscheidung über die Eintragung eines Baudenkmals in die Denkmalschutzliste und Veränderungen am Baudenkmal allein vornehmen. Die Landschaftsverbände werden nur noch angehört, obwohl genau dort über die Jahre eine hohe Kompetenz aufgebaut wurde. Die Durchführung der Denkmalbewertung durch die Landschaftsverbände ist auch insofern sinnvoll, als dass die Leistung durch die Umlagefinanzierung schon finanziert ist. Bei der Übernahme durch die Kommunen würden hier zusätzliche Kosten sowohl durch zusätzlichen Personalbedarf als auch durch Weiterbildungs- und Qualifizierungsangebote entstehen.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion AfD) (Drucksache Nr.:: 20938-21-E2):
…die AfD-Fraktion bittet um Zustimmung zu folgendem Antrag:
„Der AKUSW appelliert an die Mitglieder des Landtages, die vom Ministerium für Heimat, Kommunales und Bauen aktuell vorgeschlagene Änderung des Denkmalschutzgesetzes abzulehnen.“
Begründung:
Denkmäler sind positive Standortfaktoren: Sie prägen das Bild unserer Städte und geben uns Lebensqualität. Sie sind Zeugnisse unserer Kultur und Geschichte. Sie stehen für Dauer, Bindung, Identität und Heimat.
Die geplante Änderung des Denkmalschutzgesetzes würde die Stellung der Ämter für Baudenkmalpflege schwächen, sodass vorhandenes Wissen nicht mehr abgerufen werden kann: Die Fachleute der Denkmalämter für die Baudenkmalpflege sollen beispielsweise zukünftig nur noch angehört, aber im Entscheidungsprozess nicht weiter beteiligt werden, selbst wenn ein Denkmal abgebrochen oder stark verändert werden soll.
Und das alles nur, um die wirtschaftliche Nutzbarkeit von Baudenkmälern zu verbessern. Denkmäler sollten aber nicht in erster Linie als kommerzielle Bauten betrachtet werden, sondern aufgrund ihres kultur- und identitätspolitischen Wertes geschützt werden. Sollte die Änderung des Gesetzes erfolgen, können so beispielsweise zukünftig Photovoltaikanlagen auf Denkmälern platziert oder Denkmäler einer wesensuntypischen Nutzung zugeführt werden. Dies gilt es durch die Beteiligung der Öffentlichkeit zu verhindern.
AKUSW, 12.05.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit auf seine nächste Sitzung und erwartet hierzu eine Stellungnahme der Verwaltung mit breiteren Informationen zum Thema.
zu TOP 4.17
Holzbau
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20947-21)
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Der Verkauf von städtischen Grundstücken soll mit der Auflage verbunden werden, dass eine bestimmte Quote der darauf zu errichtenden Objekte in Holzbauweise erfolgt. Ebenso sollen eigene Bauvorhaben entsprechend quotiert werden. Die Quote ist zunächst durch ein Planungsgutachten in Verbindung mit einer quartiersbezogenen Rahmenplanung zu bestimmen. Festgelegt werden sollen in dieser Machbarkeitsstudie konkrete Umsetzungsparameter (bspw. § 34 BauGB, Bauen im Zusammenhang bebauter Ortsteile, Eruierung städtischer Gebäude, die in Holzbauweise errichtet werden können, Bestandsaufnahme von Zulieferern und umzusetzenden Baufirmen), die regelmäßig fortgeschrieben werden.
Begründung
Die bei der Herstellung von Zement entstehenden Emissionen tragen mit ca. acht Prozent zum weltweiten CO2-Austoß bei. Bei der Stahlerzeugung fallen weitere acht Prozent an. In Deutschland werden beim Gebäudebau vorrangig Stahl und Zement verwendet, so dass der Gebäudebau in Deutschland zu den weltweiten Emissionen beiträgt. Eine zukunftsweisende, umweltfreundlichere Alternative Gebäude nachhaltig und klimaneutral zu gestalten ist das Bauen mit Holz, denn Holz ist ein nachwachsender, energieneutraler und heimischer Rohstoff mit kurzen Transportwegen, bei dessen nachhaltigen Anbau sich die Eingriffe in die Ökosysteme in Grenzen halten. Beim Bauen mit Holz werden z.B. für ein Holzhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche laut dem Statistischen Bundesamt ca. 40 Tonnen CO2 gebunden. Das Bauen mit Holz führt daher nicht nur zur Minderung von CO2-Emissionen, sondern auch zur langfristigen Bindung dieses Treibhausgases in Gebäuden und stellt zusammen mit der Forstwirtschaft damit eine wirtschaftlich sinnvolle Form des CCS (CarbonCapture and Storage) dar.
Der Anteil von Häusern, die aus Holz errichtet wurden, hat sich in den letzten 25 Jahren verdreifacht. Der Anteil an den erteilten Baugenehmigungen für Wohnhäuser betrug in 2019 18,7 %, bei den Nicht-Wohngebäuden 19,5 %.
Bereits im Jahr 2004 wurde der von Bund, Ländern, Wirtschaft und Wissenschaft unter dem Motto „Klima schützen-Werte schaffen-Ressourcen effizient nutzen“ getragene Dialogprozess Charta für Holz 2.0 ins Leben gerufen. Mit der in 2020 gestarteten Clusterinitiative proHolz.NRW erfolgt die Umsetzung von Zielen und Handlungsempfehlungen der Charta für Holz 2.0 auf Landesebene. Im Jahr 2018 hat das Land Nordrhein-Westfalen zudem die Bestimmungen der Musterbauordnung mit dem § 26 (3) erweitert und seine Landesbauordnung für moderne Massivholzbauweisen geöffnet. Zur Umsetzung dieser Bundes- und Landesvorgaben ist es nun erforderlich, entsprechende Parameter auf kommunaler Ebene zu entwickeln.
AKUSW, 12.05.2021:
Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich darauf, den Text des o.a. SPD-Antrages wie folgt zu ändern:
Der Verkauf von städtischen Grundstücken soll mit der Auflage verbunden werden, dass eine bestimmte Quote der darauf zu errichtenden Objekte in Holzbauweise erfolgt. Ebenso sollen eigene Bauvorhaben entsprechend quotiert werden. Die Quote
Bei eigenen Grundstücken und beim Verkauf von Grundstücken wird die Auflage bei Konzeptvergaben gemacht, dass darauf zu errichtende Gebäude auch in Holzbauweise mit nachhaltigem Holz errichtet werden können. Die Anzahl ist zunächst durch ein Planungsgutachten in Verbindung mit einer quartiersbezogenen Rahmenplanung zu bestimmen. Festgelegt werden sollen in dieser Machbarkeitsstudie konkrete Umsetzungsparameter (bspw. § 34 BauGB, Bauen im Zusammenhang bebauter Ortsteile, Eruierung städtischer Gebäude, die in Holzbauweise errichtet werden können, Bestandsaufnahme von Zulieferern und umzusetzenden Baufirmen), die regelmäßig fortgeschrieben werden.
Herr sB Hempfling stellt fest, dass mit dieser Textänderung und der hiermit vorgesehene Auflage schon wieder Vorgaben, wenn auch durch die Hintertür, vorgenommen werden sollen. Als eine Partei, die konsequent für die Freiheit stehe, lehne seine Fraktion diesen Antrag daher ab.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst danach mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden geänderten Beschluss zum o. a. SPD-Antrag:
Der Verkauf von städtischen Grundstücken soll mit der Auflage verbunden werden, dass eine bestimmte Quote der darauf zu errichtenden Objekte in Holzbauweise erfolgt. Ebenso sollen eigene Bauvorhaben entsprechend quotiert werden. Die Quote
Bei eigenen Grundstücken und beim Verkauf von Grundstücken wird die Auflage bei Konzeptvergaben gemacht, dass darauf zu errichtende Gebäude auch in Holzbauweise mit nachhaltigem Holz errichtet werden können. Die Anzahl ist zunächst durch ein Planungsgutachten in Verbindung mit einer quartiersbezogenen Rahmenplanung zu bestimmen. Festgelegt werden sollen in dieser Machbarkeitsstudie konkrete Umsetzungsparameter (bspw. § 34 BauGB, Bauen im Zusammenhang bebauter Ortsteile, Eruierung städtischer Gebäude, die in Holzbauweise errichtet werden können, Bestandsaufnahme von Zulieferern und umzusetzenden Baufirmen), die regelmäßig fortgeschrieben werden.
zu TOP 4.18
Sachstand Planung Stadt- und H-Bahn auf dem Smart Rhino Campus
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20949-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:20949-21-E2):
….vor dem Hintergrund, dass offensichtlich umfangreiche Fördermittel für einen sog. "Planungsvorrat TG 65" seitens der Stadt bzw. der H-Bahn Gesellschaft Dortmund beantragt und durch das Ministerium für Verkehr des Landes NRW gewährt wurden, stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgende Fragen und bittet die Verwaltung um Beantwortung:
1. Vor dem Hintergrund, dass unserer Auffassung nach die Machbarkeitsstudie zum Smart Rhino Campus der jüngste Kenntnisstand des Planungsausschusses ist, bitten wir um Beantwortung, auf welcher Basis und mit welcher Priorität Fördermittel (Gesamtkosten 254.500 €) für eine Anbindung der Stadtbahn an den Campus beantragt wurden und ob/wann ein Ratsgremium diese Mittelbeantragung beschlossen oder durch die Verwaltung zur Kenntnis bekommen hat?
2. Aufgrund welcher politischen Beschlussfassung und mit welcher Priorität, ggf. auch zu Lasten anderer Stadtbahnplanungen, wurden Gesamtplanungskosten von 2.222.000 € zur Förderung angemeldet, die die Anbindung der H-Bahn an den Smart Rhino Campus betreffen? Wenn es kleine Beschlüsse dazu von Ratsgremien gab, gab es ggf. Vorlagen, die dem Rat dazu zur Kenntnis gegeben wurden?
3. Aufgrund welcher Beschlüsse wurden Planungskosten i.H.v. 730.000 € für die Anbindung des Wissenschafts-Campus der H-Bahn an die U42 beantragt? Wenn es keine Beschlüsse dazu gab, wurde der Rat über die Beantragung der Fördermittelmittel ggf. in Kenntnis gesetzt?
4. Es stellt sich die Frage, warum der AKUSW, als für Planung zuständiges Gremium, nicht über die Beantragung der Fördermittel und die dazugehörigen Grundlagen informiert wurde?
5. Des Weiteren stellt sich die Frage, warum der AKUSW nicht in der Beratungsfolge für das vorliegende Stadtbahnentwicklungskonzept und dessen Sachstand vorgesehen ist?
6. Warum ist der Sachverhalt über die beantragten Fördermittel nicht im Sachstandskonzept wiedergegeben?
7. Liegen für die Planungen, die einer Beantragung von Fördermitteln ggf. zugrunde liegen, in Abstimmung mit DSW21/H-Bahn Gesellschaft Dortmund mbH Kosten-Nutzen-Analysen für die Trassen vor?
8. Hat die Verwaltung für die Planungsarbeiten bezüglich Stadtbahn und/oder H-Bahn unterschiedliche Prioritäten? Wenn ja, welche und warum?
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich.
Die Stellungnahme erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.19
Einzelhandelsstandort Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20945-21)
…die Fraktion Bündnis 90/ Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme und einen aktuellen Sachstand bezüglich der geplanten Errichtung eines Discounters auf der Frerich-Wiese in Dorstfeld im Rahmen des Bebauungsplans InW 221.
In diesem Zusammenhang wird die Verwaltung gebeten darzulegen, inwieweit die Festsetzungen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan einen Discounter grundsätzlich möglich machen und wie eine Ablehnung der Ansiedlung eines Discounters rechtlich zu bewerten ist.
Begründung:
Im Durchführungsvertrag zum B-Plan InW 221 (DS-Nr.: 14404-19) hatte sich der Investor verpflichtet, auf der Frerich-Wiese einen Lebensmittel-Vollsortimenter zu errichten. Auch in den Abwägungen der Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung (Anlage zu DS-Nr. 14404-19) weist die Verwaltung darauf hin, dass „die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan [nur] einen Lebensmittelvollsortimenter zu[lässt]“. Die jetzt zur Diskussion stehende Ansiedlung eines Discounters ist vor diesem Hintergrund erklärungsbedürftig.
Die Stellungnahme erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.20
Antrag der Deutschen Umwelthilfe
Vorschlag zur TO mit BItte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 20943-21)
….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstand zum Umgang mit dem Antrag der Deutschen Umwelthilfe (DUH) vom Januar 2021 zur “kurzfristigen Umwidmung von Straßenflächen zu Fahrradspuren und Fußwegen sowie Tempo 30 für mehr Sicherheit und Klimaschutz im Straßenverkehr“.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, an welchen besonderen Gefahrenstellen für Radfahrer*innen Pop-up-Radwege umgesetzt werden können. Die Vorschläge der Dortmunder Bürger*innen, die zur Konkretisierung des DUH-Antrags eingegangen sind, fließen dabei in die Auswahl ein.
Begründung:
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in über 200 Städten einen Antrag zur Umsetzung von Pop-up- Radwegen und zur vermehrten Einführung von Tempo 30 gestellt. Zu den angeschriebenen Städten zählt auch Dortmund. Die Bürger*innen der ausgewählten Städte wurden zudem in einer Mitmachaktion dazu aufgerufen, konkrete Vorschläge für Fahrradwege oder Geschwindigkeitsreduktionen bei der Stadtverwaltung einzureichen. Hintergrund ist ein aktuelles Urteil zur Rechtmäßigkeit von temporären Radwegen. Das OVG Berlin hat festgelegt, dass temporäre Radwege dort angeordnet werden dürfen, wo Verkehrssicherheit, Verkehrsbelastung und/oder der Verkehrsablauf konkret auf eine Gefahrenlage für Radfahrende hinweisen und die Anordnung damit zwingend erforderlich sei. Pop-up-Radwege wurden in mehreren Städten während des ersten Lockdowns angeordnet. Sie können Radfahrer*innen dabei helfen, sich räumlich zu distanzieren und damit Ziele des Infektionsschutzes zu erfüllen und den öffentlichen Nahverkehr zu entlasten. Die Trennung des Radverkehrs vom Kraftfahrzeugverkehr steht allerdings auch angesichts konkreter Gefahrenlagen an verschiedenen Stellen in der Stadt im öffentlichen Sicherheitsinteresse der Verkehrsteilnehmer*innen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20943-21-E1):
…zur o.g. Anfrage gebe ich Ihnen hiermit das Antwortschreiben von Herrn Oberbürgermeister
Thomas Westphal sowie die Anlage zu dem Schreiben an die Deutsche Umwelthilfe zur
Kenntnis (siehe Anlagen zur Niederschrift).
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
AKUSW, 12.05.2021:
Frau Rm Sassen teilt mit, dass man etwas ernüchtert sei, da man die zugesandt Briefantwort auf die Anfrage der DUH oder auch den Brief den Menschen an die Stadt senden konnten, bereits kannte. Dem Brief, der dann den Menschen gesendet worden sei, konnte entnommen werden, dass die Stadt Pop-Up-Radwegen weiterhin negativ gegenüber stehe, also man auch die positiven Erfahrungen, die andere Städte im letzten Corona-Jahr damit gesammelt hätten, was die Attraktivität des Radfahrens angehe, nicht aufnehme und auch nicht aufnehme, dass das Verwaltungsgericht Berlin darüber entschieden habe, dass einige der Pop-Up-Radwege ja auch rechtmäßig gewesen wären, was bedeute, dass auch das Argument der rechtlichen Unsicherheit nicht mehr zähle.
Es blieben halt zur Anfrage ihrer Fraktion noch Fragen offen,
z.B. wie die Stadt damit umgehe, dass die Bürger*innen Anfragen gestellt hätten, hierzu wolle sie von der Verwaltung wissen, wie viele Eingaben es denn überhaupt gegeben habe, damit man wisse, wie das überhaupt in der Bevölkerung aufgenommen worden sei..
Außerdem habe die Verwaltung sich dahinhegend geäußert, dass sie temporäre Maßnahmen weiterhin nicht gut fände aber an der dauerhaften Einrichtung von Radverkehrswegen arbeite, es wären auch einige aufgeführt worden. Hierzu wolle sie wissen, ob es dafür auch schon konkretere Zeitschienen gebe.
Herr Dudde bittet dann auch nochmal um Präzisierung. Im Antwortschreiben des Oberbürgermeisters werde im ersten Absatz deutlich, dass schon konkrete Ingenieurplanungen für eine dann aufgezählte Reihenfolge von Straßen und Entwurfsarbeiten vorliegen bzw. in Gang gesetzt worden seien. Es wäre schon interessant, wenn es hierzu einen Zeithinweis gebe, in welchem Quartal zu den einzelnen Straßen Politik was genau erwarten könne. Insofern bitte er die angekündigte Stellungahme der Verwaltung um diesen Punkt zu ergänzen.
Frau Rm Sassen bittet außerdem darum, dass die Verwaltung nun doch nochmal verstärkt die Spielräume auslote, die man in Bezug auf temporäre Maßnahmen habe.
Herr Wilde führt hierzu an, dass die heute vorliegende Stellungnahme der Verwaltung noch nicht die abschließende Beantwortung darstelle und die Verwaltung daher die vorliegend Bitte um Stellungnahme der die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN sowie die heute mündlichen Ergänzungsfragen zu einer der nächsten Sitzungen beantworten werde.
zu TOP 4.21
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18912-20-E2)
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 18912-20-E2) (siehe Anlagen zur Niederschrift)
AKUSW, 12.05. 2021:
Herr Rm Waßmann bedankt sich zunächst für die Stellungnahme, weist allerdings darauf hin, dass die ursprüngliche Frage, die seine Fraktion damals aufgeworfen habe, ja nicht auf die Auswirkungen durch Corona gerichtet gewesen sei. Der Anlass wäre damals gewesen, dass man das Sortiment in Teilen nochmal geändert habe. Die Frage war hierzu, ob man hier Gefahr laufe, dass sich das Käufer*innenverhalten grundsätzlich, auch mit Blick auf den Onlinehandel nochmal so verändere, dass die Galerie da unter Druck gerate. Die Fragestellungen, die hier jetzt beantwortet worden seien,
habe man so nicht aufgeworfen. Es sei nichts dazu gesagt worden, ob Beeinträchtigungen durch verändertes Käufer*innenverhalte, Onlinehandel etc. nochmal anders auch im Kontext und mit Blick auf die Dortmunder City überdacht werden müssten. Vielleicht könne man hierzu nochmal eine Einschätzung durch den dortigen Akteur nachholen.
Herr Wilde bittet darum, das vorliegende Schreiben nun nicht zum Anlass zu nehmen, nochmal darüber hinaus etwas zu fordern. Die Stadt mache da bereits eine Menge in der Innenstadt. In der nächsten Cityrunde werde auch nochmal ausführlicher präsentiert, welche Maßnahmen sich für die Innenstadt derzeit in der Vorbereitung und in der Umsetzung befinden würden. Auch davon werde die Thier-Galerie profitieren.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.22
Sachstandsbericht zu Entwicklungen im Dortmunder Hafen
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 25.03.2021
(Drucksache Nr.: 20382-21)
Rm Waßmann (CDU) erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion. Man frage nach einem Sachstandsbericht zu den drei speziellen Punkten in der Weiterentwicklung des Quartiers. Dies könne in der heutigen Sitzung oder auch schriftlich erfolgen. Wichtig sei es, einmal dargestellt zu bekommen, was innerhalb des letzten Jahres in diesen Punkten geschehen sei.
OB Westphal bestätigt, dass der Sachstandsbericht wie erbeten schriftlich zum nächsten Ausschuss erfolgen werde.
Rm Berndsen (SPD) bittet darum, die Angelegenheit auch in den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu überweisen.
Der Rat der Stadt überweist den Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Wirtschaft-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und in den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20382-21-E1):
….zur Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Berufskolleg und Verlagerung des Dortmunder Systemhauses
Im Entwurf des Bebauungsplanes InN 246 – Hafenquartier Speicherstraße – wird sowohl eine
Fläche zur Errichtung des Leopold-Hoesch-Berufskolleg als auch für die Verlagerung des
Dortmunder Systemhauses vorgesehen. Derzeit erfolgen zu beiden Bauvorhaben
verwaltungsintern die Abstimmungsprozesse. Mit dem Beschluss zur öffentlichen Auslegung
werden detaillierte Planungen und Verortungen vorliegen.
,,Port-Tower“ am Tankweg 50
Zum dem Bauprojekt ,,Port-Tower“ wurde bereits in der Sitzung des AUSW am 18.03.2020
(Drucksache Nr.: 16553-20-E1) Stellung genommen.
Bisher liegen keine neuen Entwicklungen zu dem geplanten Port-Tower vor, das Projekt soll
weiterhin verfolgt werden.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
Förderprogramm zur Dachbegrünung durch die Stadt Dortmund gefördert durch das Sonderprogramm „Klimaresilienz in Kommunen“ im Rahmen der Corona-Hilfe NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20508-21)
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das neue Förderprogramm zur Dachbegrünung für private und gewerbliche Eigentümer*innen im Stadtgebiet zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Städtepartnerschaften / Klimaschutz
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste)
-lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor-
(Drucksache Nr.: 19846-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/ Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 19846-21):
Global denken, lokal handeln - dies ist gerade für den Klimaschutz eine zentrale Leitlinie. Vor diesem Hintergrund müssen auch Städtepartnerschaften ihren Beitrag zum Klimaschutz und zur Zusammenarbeit in der Klimaanpassung leisten. Es erscheint unklar, ob die Stadt Dortmund ihre Möglichkeiten hier ausschöpft. Daher fragen wir die Verwaltung:
1. Welche Aktivitäten gab es vor dem Hintergrund, dass USA und China die größten CO2-Emittenten weltweit sind, mit den Partnerstädten Buffalo und Xi'an seit dem Jahr 2017 im Bereich des Klimaschutzes?
2. Welche Aktivitäten gab es ggf. mit anderen Partnerstädten im Bereich von Klimaschutz und Klimaanpassung?
3. Oberbürgermeister Ullrich Sierau und sein Amtskollege aus Kumasi (Ghana), Osei Assibey Antwi, haben am 7. Oktober 2020 ein Abkommen über eine Projektpartnerschaft unterzeichnet. Sie ist auf zwei Jahre ausgelegt und fokussiert sich hauptsächlich auf eine Zusammenarbeit im Bereich Klimaanpassung. Welche konkreten Schritte hat es seit der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding gegeben, welche Projekte sind vorgesehen und wie ist die weitere Planung für 2021?
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19846-21-E1):
…zu den aufgeworfenen Fragen teile ich Ihnen Folgendes mit:
1. Auf Einladung unseres OB a.D. Sierau reiste im Frühjahr 2017 eine Delegation aus
der Stadt Xi’an nach Dortmund. Bei diesem Besuch wurden verschiedene Themen
angesprochen. U.a. gab es eine Besichtigung des PHOENIX Sees und des
Technologieparks PHOENIX West. Es wurde über die Strategie des Dortmunder
Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung am Beispiel PHOENIX See diskutiert.
Zu der Zeit erarbeitete das Umweltamt eine Pilotstudie
„Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde“.
Bei einem Gegenbesuch der Stadt Dortmund in Xi’an im Juli 2017 unter Leitung von
OB a.D. Sierau waren Vertreter*innen aus Wirtschaft, Kultur und Klimaschutz vor
Ort. Dort wurden die Dortmunder Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsstrategien
vor einem größeren Publikum vorgestellt. Dieses Forum wurde seinerzeit vom
„STADTMACHER China – Deutschland Netzwerk für lebenswerte Städte“ (initiiert
von der Robert Bosch Stiftung) organisiert und moderiert.
Im Jahr 2017 trat die Stadt Dortmund über die Koordinierungsstelle Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung dem von ICLEI (ICLEI – Local Governments for
Sustainability, Bonn) organisierten internationalen Städtenetzwerk „Urban Transitions
Alliance“ (UTA) bei. Die UTA vernetzt mit hohem Moderationsaufwand international
Städte (China, Europa, Nordamerika), die durch den Strukturwandel der letzten
Jahrzehnte gleichartige Probleme aufweisen. Grundlage für den Austausch sind
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung. Durch dieses Netzwerk hatten die
Partnerstädte Buffalo und Dortmund auf mehreren internationalen Kongressen
Gelegenheit, ihre Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsprogramme vorzustellen
und sich intensiv auszutauschen. Auf einer Delegationsreise im Sommer 2018
besuchte OB a.D. Sierau u.a. die Städte Buffalo, Cincinatti und Pittsburg, die im
Rustbelt der USA liegen. Ebenso wie Dortmund und Buffalo gehören Cincinatti und
Pittsburgh zum UTA-Netzwerk. Für die Delegationsreise des OB a.D. Sierau wurden
Informationen der UTA aufbereitet.
2. Seit 2011 hat sich die Stadt Dortmund in Sachen Klimaschutz und
Klimafolgenanpassung international vernetzt und war seither auf zahlreichen
Kongressen und Netzwerken vertreten. Dies hat der Stadt internationales Renommee
eingebracht. Weltweit werden die Mitarbeiter*innen der Abteilung Klima, Luft und
Lärm des Umweltamtes als Expert*innen angefragt. In zahlreichen internationalen
Veröffentlichungen ist die Stadt Dortmund mit Expertise im kommunalen
Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung vertreten. Nachfolgend eine Auswahl
internationaler Veranstaltungen, in denen Mitarbeiter*innen der Koordinierungsstelle
fachspezifische Themen präsentierten und mit anderen Kommunen diskutierten.
- 2011 wurde eine Klimapartnerschaft zwischen Dortmund und Kumasi in Ghana
gegründet. Dies erfolgte innerhalb des geförderten Netzwerkes „50 kommunale
Klimapartnerschaften mit Afrika“ unter der Leitung der Engagement Global GmbH,
zugehörig zum Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ). Auf mehreren Veranstaltungen zu den 50 kommunalen
Klimapartnerschaften wurden die Dortmunder Aktivitäten zur Klimaschutzstrategie
repräsentiert. In 2015 gab es ein durch OB a.D. Sierau veranlasstes Moratorium zu
dieser Klimapartnerschaft, das 2020 wieder aufgehoben wurde (s. Punkt 3.).
- Daressalam, Tanzania, November 2011: Auftaktveranstaltung „50 kommunale
Klimapartnerschaften mit Afrika“, anschließend Treffen mit dem OB von Kumasi in
der Klimapartnerstadt Kumasi, Ghana.
- Dortmund, Juni 2012: Im Rahmen des Afro-Ruhr-Festivals „Gemeinsam in Vielfalt,
Dortmund in der Einen Welt“ u.a. Vorstellung der internationalen Aktivitäten seitens
der Stadt Dortmund zu den Themen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
- Accra, Ghana, November 2013: „The Best African Clean Energy Exhibition and
Conference 13“, Präsentation des Themas: „Klimaprofit Dortmund“.
- Mumbai, Indien, Juli 2014: „A way forward with the European Union First Working
Group Meeting on Environmental Issues“, Mumbai, Präsentation der Themen:
„Renaturierung des Emschersystems in der Kohleregion Deutschlands am Beispiel
Dortmund“ und Energieeffizienz-Projekte des Handlungsprogramms Klimaschutz
2020 der Stadt Dortmund.
- Chiang Mai, Thailand, November 2014: Connective Cities internationale
Dialogveranstaltung mit Städten aus drei Kontinenten zum Thema: „Greening Cities
and Promoting Urban Green Growth“.
- Surabaja, Indonesien, April 2015: Internationale Veranstaltung zum Thema: „Towards
Green Cities in Asia: Managing Urban Sprawl”, Präsentation zum Thema: Chancen
der Durchgrünung von Städten am Beispiel der Internationalen Bauausstellung IBAEmscherpark,
Grünzüge F und G in Dortmund und den neuen Standorten PHOENIX
See und PHOENIX West.
- Zhuhai City, China, November 2015: „Sino-EU Sub-forum on “Resilient Cities and
Urban Water Management” and the 10th International Conference on China Urban
Water Development“, Präsentation des Pilotprojektes
„Klimafolgenanpassungskonzept für den Stadtbezirk Dortmund-Hörde“ mit
Schwerpunkt Starkregenmanagement.
- Durban, Südafrika, Juni 2016: Connective Cities internationale Dialogveranstaltung
mit Städten aus drei Kontinenten zum Thema: “Re-thinking urban upgrading - The
Urban NEXUS approach to promote green and inclusive settlements”.
- Zwickau, August 2016: Austausch mit unserer Partnerstadt über jeweilige Strategien
in den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
- Bocholt (Altes Textilwerk), Dezember 2016: Connective Cities internationale
Dialogveranstaltung mit Städten aus drei Kontinenten zum Thema: „Transforming
cities from industrial centres to sustainable urban areas“.
- Dortmund, November 2016: Betreuung einer USA-Delegation aus Politiker*innen und
Vertreter*innen der Zivilgesellschaft Minnesotas, Thema: "Engaging Coal
Communities", Präsentationen von Leuchtturmprojekten wie PHOENIX See und
PHOENIX West und Präsentationen zu den Themen Klimaschutz und Strukturwandel.
- Xi’an, China, Juli 2017: Vorstellung der Dortmunder Klimaschutzstrategie beim
Delegationsbesuch des OB a.D. Sierau in unserer Partnerstadt.
- Dortmund, Juni 2017: Internationaler Workshop on research and practice an der TU
Dortmund, Thema: „Urban Resilience, Resonance in the Ruhr?“.
- Bonn, November 2017: Weltklimakonferenz COP 23, Präsentation zur
Klimafolgenanpassung in Dortmund und zwei geführte Bustouren mit internationalen
Gästen zu ausgewählten Klimaschutzprojekten in Dortmund.
- Montreal, Kanada, Juni 2018: ICLEI World Congress mit mehr als 100 Kommunen,
Präsentationen durch die Stadt Dortmund im „Urban Transition Forum“ zu den
Themen: Social Transition, Energy Transition, Mobility Transition, Infrastructure
Transition.
- Mannheim, März 2019: UN-HABITAT Global Strategic Dialogue Series, Präsentation
zum Thema: „Low-Carbon urban and social infrastructure transition in industrial
legacy cities” am Beispiel Dortmund.
- Dortmund, Mai 2019: Summer Academy der Dortmunder Partnerstädte, Präsentation
zum Thema: Climate is home game -Status of climate change mitigation and
adaptation in Dortmund.
- Chengdu, China, Juli 2019: UN-Habitat und China Center for Urban Development,
Third High-Level International Forum on Sustainable Urban Development mit mehr
als hundert Städten, Präsentation der Stadt Dortmund zum Thema: „A greener
tomorrow - how structural change works in Dortmund”.
- Wien, Österreich, September 2019: “BRIDGE for Cities 4.0” event organized by
UNIDO, Präsentation: „Innovation Business Park Dortmund Dorstfeld-West“.
- Dortmund, September 2019: Connective Cities Dialogue Event mit 8 internationalen
Städten, u.a. unserer Klimapartnerstadt Kumasi aus Ghana, zum Thema: „Climate
proofing urban development”.
- Hannover, September 2019: Engagement Global Conference of Municipal Partnership
with Africa, Präsentation der Klimapartnerschaft mit Kumasi.
- Brasilien, November 2019: Connective Cities internationale Dialogveranstaltung zur
klimagerechten und klimaresilienten Stadtentwicklung zusammen mit der Stadt
Stuttgart, Präsentationen und intensiver Austausch mit nord- und südamerikanischen
sowie asiatischen Städten zu den genannten Themen.
- University Alliance Ruhr, September 2020: Internationales Webinar mit 20 Städten
zum Thema: „COVID-19 and the Future of Our Cities, how do we make our cities
more resilient vis-à-vis future pandemics and the consequences of climate change?“.
- IKI-Alliance, Mexiko, September 2020: Seminario virtual 4: Cambio Climático en la
Planeación del Desarrollo Urbano, Presentación:Plan Maestro de Adaptación
Climática Integrada de Dortmund (MiKaDo)-Dortmund, Alemania.
- Dortmund, Auslandsgesellschaft, Juni 2020: Europa-Projektwochen zur
„Klima- und Umweltpolitik in der EU“, Präsentation zum Thema:“ Erste Schritte hin
zur Klimaneutralität in 2050: Die Klimawende in Dortmund“.
- ICLEI, BMU, GIZ, Sino-German Urbanisation Partnership, Dezember 2020:
Internationales Webinar zum Thema: Sustainable Urban Renewal- Experience from
Chinese and German Cities, Präsentation zu nature-based solutions in the city of
Dortmund.
- EUMANS! Mayors To STOPGLOBALWARMING.EU, März 2021: EU-weite
öffentliche interkommunale Videokonferenz mit Oberbürgermeister*innen vieler
europäischer Städte zur Bewerbung einer EU-Petition für die Bepreisung von CO2-
Emissionen. Präsentation der Stadt Dortmund durch die Koordinierungsstelle
Klimaschutz und Klimafolgenanpassung.
Alle internationalen Reisen waren durch die entsprechenden Einladenden quersubventioniert,
so dass der Stadt Dortmund keine Aufwands- und Reisekosten entstanden sind.
3. Zwischen 2011 und 2014 waren die Städte Dortmund und Kumasi im Rahmen einer
Klimapartnerschaft eng miteinander verbunden - ein erstes Aktionsprogramm wurde
definiert. Aufgrund von personellen und finanziellen Engpässen sowie politischer
Rahmenbedingungen in Ghana wurde die Partnerschaft unterbrochen.
Im Jahr 2018 wurde der aktuelle Bürgermeister von Kumasi neu ins Amt gewählt, der sich
für die Wiederaufnahme der Partnerschaft eingesetzt und fortschrittliche Ziele für die
Klimafolgenanpassung definiert hat. Der Kontakt wurde 2019 wieder aufgenommen.
Durch eine Connective Cities Dialogveranstaltung zum Thema Klimafolgenanpassung
(die Stadt Dortmund hat sich für die Ausrichtung beworben und konnte die Stadt Kumasi
als Wunschteilnehmerin einladen) und durch die Afrika-Konferenz der Servicestelle
„Kommunen in der Einen Welt“ (SKEW) im September 2019 konnten sich beide Städte
thematisch austauschen und die Möglichkeit einer Fortführung der Klimapartnerschaft
besprechen.
Die Stadt Kumasi verfolgt weiterhin ihre Begrünungsstrategie „Keep Kumasi Clean and
Green“ als einen wichtigen Aspekt der Klimafolgenanpassung. Auch in Dortmund werden
mehr Grünflächen und -strukturen benötigt. Gleichzeitig steigen die Unterhaltungskosten
durch längere Trockenperioden und es steigt die Notwendigkeit von Überflutungsschutz
durch zunehmende Starkregenereignisse in beiden Städten. Beide Städte entwickeln eine
Strategie für ähnliche Herausforderungen und können von der Möglichkeit eines
intensiven Erfahrungsaustausches profitieren.
Für das Jahr 2020 waren Delegationsreisen nach Ghana bzw. Gegenbesuche einer
Delegation aus Kumasi geplant, um die Begebenheiten und Herausforderungen vor Ort
besser analysieren zu können. Die genaue Einschätzung der Rahmenbedingungen vor Ort
und dadurch die bessere Identifizierung von Gemeinsamkeiten sind grundlegend für die
Beantragung von Projektgeldern über das Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Aufgrund der Corona-Krise wurden diese
Delegationsreisen jedoch abgesagt. Als Alternative wurde eine Videokonferenz zu
Länderanalysekursen angeboten, bei der eine kulturelle Einführung zum Land Ghana
stattfand und auch ein Austausch mit Kumasi ermöglicht wurde. Dieser Austausch war
jedoch aufgrund der schlechten Internet- und Videoqualität mäßig erfolgreich.
Zur Unterstützung der Stadt Kumasi hat sich OB a.D. Sierau für Spenden für Kumasi
eingesetzt. Spenden durch die Sparkasse Dortmund in Höhe von insgesamt 10.000 €
konnten mit Unterstützung der Auslandsgesellschaft Dortmund (2 x 5.000 € im Mai und
September 2020) überwiesen werden, um Kumasi im Umgang mit der Covid-19
Pandemie zu unterstützen. Erworben wurden Masken, Schutzkittel und Seife;
Handwaschstationen wurden eingerichtet.
Das im Oktober unterzeichnete Memorandum of Understanding beinhaltet hauptsächlich
den weiteren Austausch im Rahmen der Klimafolgenanpassung. Weiteres Ziel für die
Zukunft ist der Austausch mit Kumasi in den Bereichen Sport, Jugend und
Wirtschaftsförderung.
Im Dezember 2020 fand ein virtueller Workshop statt. Beide Kommunen konnten sich zu
aktuellen Themen aus dem Bereich Klimafolgenanpassung austauschen. Als Ergebnis
wurde festgehalten, dass die Stadt Kumasi Informationen zu ihren Projekten zu Gender
Mainstreaming im Kontext des Klimawandels für die Dortmunder Seite aufbereiten
möchte. Im Gegenzug hat man in Ghana Interesse, von den Dortmunder Erfahrungen bei
der Erstellung von klimabezogenen Karten für die formalen Planungsprozesse zu
profitieren. Letzteres könnte in einem mehrstufigen Ansatz realisiert werden, beginnend
mit der Entwicklung dringend benötigter Karten, um dann kohärente GIS-basierte
Planungskapazitäten in der Verwaltung von Kumasi zu implementieren.
Beide Städte konnten sich darauf einigen, ein erweitertes Netzwerk von städtischen und
nicht städtischen Akteuren in den Austauschprozess mit einzubeziehen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.3
CO2-Bilanz 2018
(Stellungnahme der Verwaltung aufgrund des vom Rat am 11.02.2021 beschlossenen Antrags 19222-20-E1)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19222-20-E2)
….gern beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:
Bei dem „Wattbewerb“ handelt es sich um einen passiven Wettbewerb, bei dem der Zubau
von Photovoltaik-Anlagen im gesamten Gebiet der teilnehmenden Städte verglichen wird.
Ziel ist die schnellstmögliche Verdopplung der installierten Bruttoleistung je Einwohner. Eine
zeitliche Frist ist nicht Teil der Wettbewerbsbedingungen; die Herausforderung endet, sobald
die erste Stadt die Verdopplung erreicht hat.
Durch die Teilnahme an der Ausbaukampagne „Solarmetropole Ruhr“ als Pilotkommune
erfährt die Stadt Dortmund Unterstützung durch den Regionalverband Ruhr und tauscht sich
mit den anderen Pilotkommunen aus. Weitere Vorteile sind unter anderem Fördermittel,
fachliche Beratung sowie Werbematerialien. Durch die Projektpartnerschaft mit der
Handwerkskammer Dortmund sowie der Kreishandwerkerschaft Dortmund und Lünen
können die begrenzten Ausbaukapazitäten des Handwerks besser koordiniert werden.
Eine weitere Säule für die Ausbaubemühungen ist das Dienstleistungszentrum
Energieeffizienz und Klimaschutz (dlze), in dem interessierte Bürgerinnen und Bürger
individuelle fachkundige Unterstützung bei der Anschaffung einer Photovoltaik-Anlage
erhalten.
Zurzeit erstellt die Stadtverwaltung ein Potenzialkataster für Freiflächenphotovoltaik. Bei
Investitionen in diese Technologie kann die Projektplanung so zielgerichtet auf jene Standorte
konzentriert werden, an denen der Zubau von Solaranlagen aus Verwaltungssicht möglich ist.
Das bereits bestehende interaktive Solardachkataster wird künftig auch um das
Photovoltaikpotential an Gebäudefassaden erweitert.
Der Ausbau der Photovoltaik im Stadtgebiet ist ein wichtiger Baustein für die Dortmunder
Klimaschutzziele und wird im derzeit erarbeiteten Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 in
einem eigenständigen Kapitel behandelt. In diesem werden die Einzelmaßnahmen zum
solaren Ausbau gebündelt. Unter anderem soll künftig auch das Potenzial bei Industrie,
Gewerbe, Handel und Handwerk verstärkt aktiviert werden. Unter Berücksichtigung des
aktuellen Bearbeitungsstandes kann derzeit jedoch keine fundierte Kostenschätzung
aufgestellt werden.
Seit Anfang 2010 konnte Dortmund die solare Leistung mehr als versiebenfachen und steht
im Nordrhein-Westfälischen Städtevergleich somit auf dem ersten Platz. Angesichts des
ungenutzten Potenzials von rund 97 % auf geeigneten Dortmunder Dächern, kann einer
Verdopplung in naher Zukunft zuversichtlich entgegengeblickt werden.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.4
Erdverkabelungen
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
-lag bereits zur Sitzung am 03.02.2021 vor-
(Drucksache Nr.: 19744-21)
…die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Antrag:
Der AKUSW bittet die Verwaltung zusammen mit den Betreibern eine Umstellung der Hochspannungsfreileitungen auf Erdverkabelung in den Bereichen NSG Hallerey, NSG Ölbachtal und NSG Pleckenbrink/Wickeder Ostholz zu prüfen und dem Ausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Für den weiteren Netzausbau soll auf Dortmunder Stadtgebiet grundsätzlich die Erdverkabelung geprüft werden.
Begründung
Im Dezember 2015 ist das "Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus" in Kraft getreten. Das Gesetz regelt im Kern: Für Stromautobahnen wurde der Vorrang der Erdverkabelung in der Bundesfachplanung eingeführt. Bei Drehstromleitungen (Wechselstrom) wurden die Anzahl der Pilotstrecken für Erdkabel und die Kriterien für eine Erdverkabelung erweitert. Erdverkabelungen sind inzwischen technisch ausgereift und stellen eine gute Alternative dar.
Die Vorteile der Erdverkabelung gegenüber den im urbanen Bereich als veraltet zu bewertenden Freileitungen liegen auf der Hand. Zum einen ist da die unansehnliche Sichtbarkeit der Leitungen. Zum anderen sind Erdkabel gegenüber atmosphärischen Störungen besser geschützt – eine Umstellung auf Erdverkabelung ist damit ein Beitrag zur Klimaresilienz. Beeinträchtigungen durch elektrische oder magnetische Felder lassen sich grundsätzlich durch eine Vergrößerung von Wirkabstanden durch den Einsatz von Erdverkabelung minimieren.
Der wegen der Energiewende auch weiterhin notwendige Netzausbau sollte der besseren Umweltverträglichkeit und Akzeptanz in der Bevölkerung möglichst in Erdverkabelung stattfinden. Da die Lebensdauer bestehender Freileitungen begrenzt ist, sollte vor einer Erneuung der Freileitungen auch immer die Umstellung auf eine moderne Erdverkabelung erwogen werden. Die im Beschluss genannten Freileitungen in den NSG Bereichen sind hier ein konkreter Anlass in Gespräche mit den Netzbetreibern einzusteigen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss:
Der AKUSW bittet die Verwaltung zusammen mit den Betreibern eine Umstellung der Hochspannungsfreileitungen auf Erdverkabelung in den Bereichen NSG Hallerey, NSG Ölbachtal und NSG Pleckenbrink/Wickeder Ostholz zu prüfen und dem Ausschuss über das Ergebnis der Prüfung zu unterrichten. Für den weiteren Netzausbau soll auf Dortmunder Stadtgebiet grundsätzlich die Erdverkabelung geprüft werden.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19744.21-E1):
…um dem Prüfauftrag nachzukommen, wird die Verwaltung für die vorhandenen Hochspannungstrassen
auf Dortmunder Stadtgebiet die verschiedenen Netzbetreiber ermitteln und
entsprechende Gesprächstermine vereinbaren.
Entsprechend des Antrages wird die Verwaltung gemeinsam mit den Netzbetreibern eruieren,
ob bzw. unter welchen Voraussetzungen zum Einen eine Umstellung der bestehenden
Hochspannungsfreileitungen auf Erdverkabelungen durchführbar wäre und zum Anderen, ob
für neue Leitungstrassen auf Dortmunder Stadtgebiet grundsätzlich auf oberirdische
Leitungen zugunsten von Erdkabelverlegungen verzichtet werden könnte.
In diesen zu führenden Gesprächen liegt der Schwerpunkt darauf, die technischen
Notwendigkeiten und Voraussetzungen für den Netzbetrieb sowie Leitungs(um)bau im
Zusammenhang mit landschafts- und naturschutzrechtlichen sowie forstbetrieblichen
Aspekten zu beleuchten.
Der Komplexität des Themas und dem erweiterten Kreis betroffener Ansprechpartner ist es
geschuldet, dass dieser Vorgang noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Sobald
Ergebnisse aus den Abstimmungsterminen vorliegen, werde ich Ihnen diese unaufgefordert
mitteilen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.5
Igeltod in Menglinghausen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
-lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor-
(Drucksache Nr.: 20360-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 20360-21):
….wir bitte darum, den Tagesordnungspunkt "Igeltod in Menglinghausen" im Wege der Dringlichkeit für die Sitzung des AKUSW am 17.03.2021 vorzusehen. Die Ruhr Nachrichten berichteten in ihrer Online-Ausgabe vom 07.03.2021 über den Tod zahlreicher Igel bei Arbeiten in einem Baugebiet in Menglinghausen. Bei Rodungsarbeiten wurden die Tiere grausam getötet. Die Dringlichkeit ergibt sich aus der Aktualität des Ereignisses und der schnellen Vermeidung möglicher Wiederholungen.
Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme und einen aktuellen Sachstand zu diesem Vorfall und die Beantwortung folgender Fragen:
- Wie ist das übliche Verfahren bei solchen Arbeiten, um den Tod der Tiere zu vermeiden?
- Wie sollen mögliche Wiederholungen vermieden werden?
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20360-.21-E1):
….die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
Am 26.02.2021 wurde im Baugebiet in Menglinghausen zur Vorbereitung eines
Bauvorhabens der Gehölzaufwuchs auf dem Grundstück entfernt. Dies unterliegt zu dem
Zeitpunkt zunächst keinem Verbotstatbestand. Allerdings wurde durch die
Fotodokumentation eines Zeugen belegt, dass bei der Rodung mind. 1 Igel getötet wurde. Die
Fotos zeigen Igelteile. Damit wurde gegen das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1
Bundesnaturschutzgesetz verstoßen. Die Folge ist demnach die Einleitung eines
Ordnungswidrigkeitenverfahrens (Anhörung, Entscheidung ob Verwarnung oder Bußgeld).
Es hat im Vorfeld zum Baugenehmigungsverfahren eine Artenschutzuntersuchung gegeben,
in der Maßnahmen zum Schutz von Kleintieren definiert wurden. Ob diese Informationen
durch die Bauherrenschaft an die ausführende Firma weitergegeben wurden, ist zurzeit nicht
bekannt.
Beim Auffinden von Reisighaufen oder dichtem Gestrüpp, das sich zum Versteck von Tieren
eignet, sollte sich aber aus gesundem Menschenverstand jede Firma auch ohne vorlaufendes
Artenschutzgutachten vergewissern, dass die zu rodenden Flächen frei von Kleintieren sind.
Um Bauherren und Firmen für den Umgang mit Natur und Artenschutz noch stärker zu
sensibilisieren, ist geplant, einen Infoflyer zu erstellen und die Öffentlichkeitsarbeit zu
intensivieren. Entsprechende Artenschutzmaßnahmen muss man aber auch durchführen
wollen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.6
Tempo 30 auf Straßen des Vorrangnetzes
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
-lag bereits zur Sitzung am 17.03.2021 vor-
(Drucksache Nr.: 20266-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20266-21):
….die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in Zusammenhang mit dem Bericht zur Überprüfung des Lärmaktionsplans um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie bewertet die Verwaltung Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des Lärmschutzes an Vorrangstraßen, die sich in der Baulast der Stadt Dortmund befinden?
2. Für welche konkreten Straßen wären Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen sinnvoll, bzw. erforderlich?
3. Die aktuelle Tempo-30-Regelung am Wall hat im Bereich Lärmschutz und Sicherheit zu vielen positiven Effekten für die Anwohner*innen geführt. Soll diese Regelung beibehalten, bzw. ausgeweitet werden?
Begründung:
Im Bericht zur Überprüfung des Lärmaktionsplans 2014 wird deutlich, dass weiterhin viele Menschen in Dortmund hochgradig durch Lärm belastet sind. Der Lärmbeirat hatte deshalb in seiner Sitzung im November 2019 angeregt, verstärkt die Umsetzung von Tempo 30 auf Straßen des Vorrangnetzes zu prüfen. Durch die schnelle Umsetzbarkeit kann eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung eine sinnvolle Lösung an hochbelasteten Straßenabschnitten sein. Ein weiterer Vorteil von Tempo 30 ist die Erhöhung der Verkehrssicherheit, wie jetzt auch die Umsetzung am Wall zeigt.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20266-21-E1):
…zu Ihrer Bitte um Stellungnahme nehme ich wie folgt Stellung:
1. Wie bewertet die Verwaltung Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Gründen des
Lärmschutzes an Vorrangstraßen, die sich in der Baulast der Stadt Dortmund befinden?
An vielbefahrenen und dabei beidseitig angebauten Straßen im Dortmunder Stadtgebiet treten,
wie die aktuelle Lärmkartierung aufgezeigt hat, hohe Lärmpegel auf. Hierbei handelt es
sich in der Regel um Straßen des Vorrangnetzes. Sind diese Straßen mit Wohnhäusern angebaut
geht die hohe Lärmbelastung mit einer hohen Bevölkerungsdichte einher. Dabei können
die Pegel Werte erreichen, ab denen eine körperliche Unversehrtheit der Bewohner*innen
nicht mehr gewährleistet werden kann. Es wird also ein Grundrecht der Anwohner*innen eingeschränkt.
Durch Geschwindigkeitsbeschränkungen kann an hochbelasteten Straßenabschnitten eine
deutliche Reduzierung des Lärms bewirkt werden. Durch die Reduzierung der zulässigen Geschwindigkeit
von 50 auf 30 km/h verringern sich die mittleren Immissionspegel um 2 bis
3 dB(A), die Maximalpegel einer Vorbeifahrt um etwa 6 dB(A). Um eine vergleichbare Minderung
des mittleren Immissionspegels zu erreichen, wäre eine Reduzierung der Verkehrsmenge
um etwa 40-50% nötig, da ein Unterschied von 3 dB(A) bereits einer Verdopplung
bzw. Halbierung der Schallenergie entspricht.
Eine Geschwindigkeitsreduzierung stellt aus Sicht der Verwaltung also eine effiziente und im
Verhältnis kostengünstige Maßnahme zur Senkung der Lärmbelastung dar. Der Realisierungszeitraum
ist zudem eher kurz. Als weiterer positiver Effekt kann angeführt werden, dass
sich durch Tempo 30 die Verkehrssicherheit, insbesondere für den Fuß- und Radverkehr, sig
nifikant erhöht. Weiterhin wird der Verkehrsfluss in der Regel gleichmäßiger, weil sich die
Beschleunigungs- und Abbremsvorgänge vermindern. Hierdurch verringern sich auch der
CO2- und Schadstoffausstoß.
Nach § 45 der Straßenverkehrsordnung (StVO) besteht die Möglichkeit Geschwindigkeitsreduzierungen
wegen hoher Lärmbelastung zum Schutz der Bevölkerung anzuordnen. Dabei
bleiben die Straßen weiterhin Teil des Vorrangnetzes und damit in der Regel Vorfahrtsstraßen.
Eine solche Anordnung stellt eine Ermessensentscheidung der Straßenverkehrsbehörde dar,
der eine Einzelfallprüfung vorausgehen muss. Dabei muss die Straßenverkehrsbehörde zwischen
den verkehrlichen Belangen und den Belangen der angrenzenden Bevölkerung abwägen.
Hierzu ist zunächst zu prüfen, ob keine milderen Mittel in Frage kommen, was in der
Regel jedoch nicht der Fall ist. Danach sind die verkehrlichen Auswirkungen zu bewerten.
Nachteile hinsichtlich der verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Straßen und Knotenpunkte
sind dabei in der Regel nicht zu erwarten. Verlängert sich aber die Reisezeit bei Ausweisung
längerer Streckenabschnitte deutlich, können Verdrängungen von Verkehr in das Nebennetz
auftreten. Dies ist zu prüfen und zu bewerten.
Erhebliche Nachteile können sich auch für den Stadtbahnverkehr ergeben. Dies betrifft in
Dortmund die Strecken, auf denen die Schienenfahrzeuge ohne bauliche Abgrenzung im Straßenraum
verkehren (z. B. weite Teile des Hellwegs und der Rheinischen Straße). Für Straßenfahrzeuge
und Stadtbahn gilt in diesen Fällen die gleiche Höchstgeschwindigkeit, eine Anordnung
unterschiedlicher Geschwindigkeiten ohne abgegrenzte Fahrbahnen ist nicht möglich.
Somit würde auch die Geschwindigkeit mit denen die Stadtbahnen hier fahren könnten
sinken.
Weiterhin ist in Abstimmung mit der DSW21 zu prüfen, ob sich aufgrund von Reisezeitverlusten,
vor allem bei kumulierter Wirkung verschiedener Abschnitte, negative Auswirkungen
für die Buslinien ergeben.
Das Umweltamt hat zusammen mit dem Tiefbauamt und dem Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
eine Arbeitsgruppe gebildet, welche die genannten Aspekte für die unter Punkt 2.
genannten Straßen bzw. Streckenabschnitte für den Einzelfall im Detail überprüft.
2. Für welche konkreten Straßen wären Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Lärmschutzgründen sinnvoll bzw. erforderlich?
Das Umweltamt hat ermittelt, an welchen Straßenzügen in kommunaler Baulast gehäuft die
Schwelle der Gesundheitsgefährdung überschritten wird. Die zu prüfenden Strecken sind in
der nachfolgenden Tabelle in der Rangfolge der derzeitigen Belastung aufgelistet.
Die oben genannte Arbeitsgruppe hat sich zum Ziel gesetzt etwa die Hälfte der in dieser Prioritätenliste
aufgeführten Straßen bzw. Streckenabschnitte bis zum Herbst zu bewerten. Hierzu
soll dann den politischen Gremien eine entsprechende Beschlussvorlage vorgelegt werden,
um nach entsprechender Beschlussfassung die Umsetzung erster Maßnahmen beginnen zu
können.
Lfd.Nr.
Straßenabschnitt Abschnittslänge
in m
1 Mallinckrodtstr. 133-333 1100
2 Lindemannstraße 1000
3 Märkische Straße südl. der B1 950
Lfd.Nr.
Straßenabschnitt Abschnittslänge
in m
4 B54 nördlich des Walls (Leopoldstraße/ Münsterstraße) 1600
5 Rheinische Straße 27-246 1710
6 Kreuzstraße 1-29 200
7 Kaiserstraße 750
8 Bornstraße 1-150 1200
9 Provinzialstraße 351-409 500
10 Treibstraße/ Grüne Straße 840
11 Jägerstraße 230
12 Möllerstraße 700
13 Kirchlinder Straße 300
14 Hamburger Straße 840
15 Körner Hellweg 1100
16 Hoher Wall 300
17 Aplerbecker Marktplatz 11-17 90
18 Evinger Straße 186-340 1200
19 Provinzialstraße 76-242 1610
20 Märkische Straße 12- 71/96 (Landgrafenstr. – Ruhrallee.) 690
21 Heiliger Weg 1090
22 Hohe Straße 1390
23 Willem-vanVloten-Straße 650
24 Wickeder Hellweg 83- 130/133 500
25 Derner Straße 1-39 350
26 Köln-Berliner-Straße 47-97 (Rodenbergstraße – Vieselerhofstraße)
600
27 Rahmer Str. 29-74 350
28 Asselner Hellweg 94-132/157 540
29 Stockumer Straße 158-256 910
30 Bärenbruch 130 bis Frohlinder Straße 100
31 Brackeler Hellweg 69/82 – 166/181 990
32 Saarlandstraße 2-40 300
33 Märkische Straße 73/100 - 137 600
34 Bärenbruch 24-57 320
35 Benninghofer Straße 9-27 140
36 Berghofer Straße 59-98 350
37 Lütgendortmunder Straße 1-135 1190
38 Altenderner Str. 1-27 230
39 Planetenfeldstraße 25-56 (Wittener Str. – Fine Frau) 350
40 Provinzialstraße 18-72 500
41 Heiligegartenstraße 350
42 Frohlinder Straße 1-68 760
43 Stockumer Straße 401-465 650
44 Haberlandstraße 1-40 bzw. 69 650
45 Preinstraße 15-88 450
46 Provinzialstraße 309-350 350
47 Bornstraße 202-289 500
48 Lütgendortmunder Hellweg 12-62 500
49 Hülshof 1-9 und 360
50 Schüruferstraße 115-289 1520
51 Hermannstraße 112-Ende 800
52 Schüruferstraße 291-330 260
53 Hostedder Straße 2-80 590
54 Evinger Straße 48-102 500
55 Asselner Hellweg 65-93 290
56 Schüruferstraße 97-113 200
57 Wittekindstraße 10-35 400
58 Schüruferstraße 1-60 490
59 Wickeder Hellweg 134 - 167 280
60 Asselner Hellweg 134/159 -243 470
61 Wickeder Hellweg 1-78/81 500
62 Brackeler Hellweg 168/193-258 670
63 Brackeler Hellweg 1-67/80 500
64 Wambeler Hellweg 1-142 1070
65 Wambeler Hellweg 143-195 300
66 Lütgendortmunder Hellweg 64-137 870
67 Vinckeplatz 250
Die räumliche Verteilung dieser Abschnitte wird in der Karte im Anhang dargestellt.
3. Die aktuelle Tempo-30-Regelung am Wall hat im Bereich Lärmschutz und Sicherheit
zu vielen positiven Effekten für die Anwohner*innen geführt. Soll diese Regelung
beibehalten bzw. ausgeweitet werden?
Im Falle der Temporeduzierung auf dem Wall handelt es sich um eine temporäre Maßnahme.
Die Maßnahme ist daher im Lichte der weiteren Entwicklung der Problematik am Wall zu
betrachten.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o.a. Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 5.7
Hierzu: Vorlage--> Umsetzungsstand der Luftreinhaltemaßnahmen aus dem Vergleich mit der DUH und der Lokalen Ergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20605-21)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20217-21) :
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung, den Sachstand der Umsetzung des Luftreinhalteplans “Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“ inkl. der o.g. Ergänzung (am 31.08.2020 in Kraft getreten) in seiner nächsten Sitzung am 12.05.2021 vorzustellen. Dabei ist insbesondere über den Sachstand von baulichen Maßnahmen (wie Errichtung von P+R-Parkplätzen, Schaffung der Barrierefreiheit etc.) zu berichten.
Begründung
Die Überschreitungen der Stickstoffdioxid-Emissionen waren der Grund für die Aufstellung der lokalen Ergänzung 2020 für die Stadt Dortmund zum Luftreinhalteplan „Ruhrgebiet 2011 Teilplan Ost“.
Als Hauptverursacher für die NO2-Belastung wurde der Straßenverkehr ermittelt. Dementsprechend wurden diverse Maßnahmen entwickelt, um die Emissionsbelastung durch den Straßenverkehr zu reduzieren. Einige Maßnahmen - wie Geschwindigkeitsbeschränkungen im Straßenverkehr - wurden bereits umgesetzt. Um Luftschadstoffe effektiv zu senken, ist die Umsetzung der weiteren Maßnahmen aus dem LRP erforderlich.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung in Form der o.a. Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 20605-21)
AKUSW, 12.05.2021:
Frau Rm Rudolf möchte von der Verwaltung zu Punkt 4.4 der Vorlage „Beratung zur Elektromobilität““
über den aktuellen Sachstand informiert werden..
Herr Wilde signalisiert, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung eine Stellungnahme hierzu vorlegen werde.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o.a. Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 5.8
Klimabeirat
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20279-21-E1)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU- (Drucksache Nr.: 20279-21-E1):
…die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung des ehemaligen Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) zu einem unabhängigen kommunalen Beirat für Klimaschutz – „Klimabeirat“ –.
2. Die Mitglieder des Beirats verfolgen die Klimaschutzpolitik der Stadt Dortmund und ihrer städtischen Gesellschaften aktiv und beraten sich zu allen relevanten Ratsbeschlüssen und Entscheidungen in Bezug auf ihre Bedeutung für den Klimaschutz.
Darauf aufbauend erfüllt der Beirat die Funktion, klimaschutzrelevante Defizite in Beschlussvorlagen aufzuzeigen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte konstruktive Anregungen für die Weiterentwicklung von Maßnahmen mit der Zielmarke Klimaneutralität 2035 zu formulieren. Die Stellungnahmen des Beirates sind den zuständigen politischen Gremien als Empfehlungen vorzulegen. Sie sollen öffentlich einsehbar sein und als Anregung für die kommunale Klimaschutzdiskussion dienen.
3. Der Beirat setzt sich zusammen aus
· Vertreter*nnen der Fachpolitik, der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften,
· Vertreter*nnen des Handels, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Forschung
· Vertreter*nnen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (NGOs), die die Themenfelder der großen Emissionsquellen Energie, Mobilität/Logistik, Gebäude, Industrie, Ernährung/Landwirtschaft/Konsum repräsentieren und auf das Wissen ihrer Organisationen zugreifen können.
4. Der Rat entscheidet über die Berufung der Mitglieder des Beirats. Das Vorschlagsrecht für die Vertreter*innen der Fraktionen sowie der gesellschaftlichen Organisationen obliegt den jeweiligen Gruppierungen.
5. Einen Konzeptvorschlag zur Organisation, zu Aufgaben, den Mitgliedern, inkl. einer Kostenschätzung und der Finanzierung wird die Verwaltung dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und dem Rat Mitte des Jahres 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
6. Das Gremium soll spätestens im dritten Quartal 2021 die Arbeit aufnehmen.
Begründung:
Die Begründung erfolgt mündlich.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20279-21-E2):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gründung eines Beirats für Klimaschutz (Klimabeirat) als ausschließlich empfehlendes Gremium.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Organisation des Klimabeirates zu erarbeiten und bis zum 3. Quartal zur Entscheidung vorzulegen. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:
- Ziele und Aufgaben
- Abgrenzung zu Aufgaben bereits bestehender Beiräte und Arbeits-
kreise
- Zusammensetzung der Mitglieder
- Politische Unabhängigkeit der/des Vorsitzenden
- Geschäftsführung
- Kostenschätzung und Finanzierung / Personal
- Umgang mit den Arbeitsergebnissen
3. Die Verwaltung legt Entscheidungsvorlagen für die politischen Gremien mit besonderer Relevanz für den Klimaschutz und der Klimaanpassung dem Beirat zur Beratung vor. Hierzu gehört insbesondere der Masterplan integrierte Klimaanpassung Dortmund (MikaDo) und das Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 mit den daraus folgenden Maßnahmen.
4. Klimarelevante Eingaben aus der Mitte der Gesellschaft /Bürgerschaft, werden von der Verwaltung ebenfalls dem Klimabeirat vorgelegt.
5. Der Klimabeirat setzt sich aus folgenden Vertreter*innen zusammen:
- Vertreter*innen aus den politischen Gremien
- Vertreter*innen aus der Verwaltung
- Vertreter*innen der städtischen Gesellschaften
- Vertreter*innen der Wirtschaft, der Wissenschaft und der Forschung
- Vertreter*innen aus der Gesellschaft und Öffentlichkeit zur Stärkung des Bürgerdialogs
Über die Berufung der Mitglieder (Vertreter*innen sowie Stellvertreter*innen) des Beirates entscheidet der Rat nach Vorschlag der entsprechenden Gruppierungen.
6. Die Empfehlungen/Vorlagen des Klimabeirates sind den zuständigen politischen Gremien der Stadt vorzulegen.
7. Die Ergebnisse der Arbeit des Klimabeirats sind den Bürger*innen in digitaler Form zugänglich zu machen.
8. Die Zielmarke Klimaneutralität soll noch deutlich vor 2050 (bisherige Beschlusslage) erreicht werden.
Über die Zielmarke Klimaneutralität soll erneut politisch beraten werden, wenn die Ergebnisse aus dem Masterplanverfahren integrierte Klimaanpassung Dortmund und dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 von der Verwaltung vorgelegt werden.
Begründung
Erfolgt mündlich
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIELNKE+, Die FRAKTION Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20279-21-E3):
…die Fraktionen DIE LINKE+ und Die FRAKTION - Die PARTEI stellen den nachfolgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung.
In Ergänzung zu den vorhandenen Bestrebungen zur Einrichtung eines Klimabeirates möge der AKUSW folgendes beschließen:
Der neu einzurichtende Klimabeirat der Stadt Dortmund soll in seiner Beratungstätigkeit drei Schwerpunkte setzen:
1) Die Vermeidung der Emission von Treibhausgasen
2) Die Bindung von Treibhausgasen u.a. durch Wald und Böden
3) Anpassungen an die Folgen des Klimawandels
Um diese Themen sowohl fachlich kompetent diskutieren zu können als auch die Umsetzung der Diskussionen in den politischen Gremien zu gewährleisten, soll der Beirat mit Verwaltung, Wissenschaft und Politik besetzt sein. Auch die Klimabewegung und die Umweltverbände sollten angemessen vertreten sein, um die Impulse aus dem Ehrenamt aufzunehmen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Bürgerbeteiligungen zu klimarelevanten Themen in den jeweiligen Stadtteilen durchzuführen, deren Ergebnisse wiederum in die Beratungen des Klimabeirates einfließen sollen. Beratungsergebnisse des Klimabeirates sollen dem AKUSW zur Beschlussfassung vorgestellt werden.
Begründung
Die Bekämpfung des Klimawandels hat mehrere Dimensionen. Moore machen nur drei Prozent der weltweiten Landfläche aus, speichern aber doppelt so viel Kohlenstoffdioxid wie alle Wälder der Erde zusammen. Damit kommt der Vermeidung von Torfprodukten eine wichtige Bedeutung zu, um die noch vorhandenen Moore zu schützen. Auch andere Feuchtgebietstypen, die auch in Dortmund vorkommen, sind sehr effektive CO2-Senken. Ein Hektar Wald wiederum speichert pro Jahr über alle Altersklassen hinweg ca. 10-12 Tonnen CO2 und trägt damit ebenfalls entscheidend zur Bekämpfung des Klimawandels bei. Diese Beispiele zeigen, dass es zu kurz gesprungen wäre, die Bekämpfung des Klimawandels nur über die Emissionsseite zu betrachten. Letztere ist natürlich ebenfalls von großer Bedeutung und ist daher stetig Gegenstand der Diskussionen. Da der Klimawandel aber bereits immer weiter fortschreitet, ist die Anpassung an deren Folgen eine weitere zu betrachtende Dimension der Problematik.
AKUSW, 12.05.2021:
Frau Rm Neumann-Lieven gibt zu Punkt 2. des o .a. gemeinsamen Antrags der Fraktion B‘90/Die Grünen und der CDU-Fraktion zu Protokoll, dass die SPD-Fraktion die Zielmarke Klimaneutralität 2035 für ambitioniert halte.
Nach ausführlicher Diskussion einigt man sich außerdem zum gemeinsamen Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen und der CDU-Fraktion darauf, dass der KEK in seiner bisherigen Form erhalten bleiben und der Klimabeirat zusätzlich eingerichtet werden soll.
Unter Berücksichtigung dieser Anmerkungen empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) zum gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20279-21-E1) folgenden, geänderten Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Weiterentwicklung des ehemaligen Konsultationskreises Energieeffizienz und Klimaschutz (KEK) zu einem die Einrichtung eines unabhängigen kommunalen Beirats für Klimaschutz – „Klimabeirat“ –.
2. Die Mitglieder des Beirats verfolgen die Klimaschutzpolitik der Stadt Dortmund und ihrer städtischen Gesellschaften aktiv und beraten sich zu allen relevanten Ratsbeschlüssen und Entscheidungen in Bezug auf ihre Bedeutung für den Klimaschutz.
Darauf aufbauend erfüllt der Beirat die Funktion, klimaschutzrelevante Defizite in Beschlussvorlagen aufzuzeigen und unter gleichmäßiger Berücksichtigung ökologischer, sozialer und ökonomischer Aspekte konstruktive Anregungen für die Weiterentwicklung von Maßnahmen mit der Zielmarke Klimaneutralität 2035 zu formulieren. Die Stellungnahmen des Beirates sind den zuständigen politischen Gremien als Empfehlungen vorzulegen. Sie sollen öffentlich einsehbar sein und als Anregung für die kommunale Klimaschutzdiskussion dienen.
3. Der Beirat setzt sich zusammen aus
· Vertreter*nnen der Fachpolitik, der Verwaltung und der städtischen Gesellschaften,
· Vertreter*nnen des Handels, der Wirtschaft, der Wissenschaft und Forschung
· Vertreter*nnen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen (NGOs), die die Themenfelder der großen Emissionsquellen Energie, Mobilität/Logistik, Gebäude, Industrie, Ernährung/Landwirtschaft/Konsum repräsentieren und auf das Wissen ihrer Organisationen zugreifen können.
4. Der Rat entscheidet über die Berufung der Mitglieder des Beirats. Das Vorschlagsrecht für die Vertreter*innen der Fraktionen sowie der gesellschaftlichen Organisationen obliegt den jeweiligen Gruppierungen.
5. Einen Konzeptvorschlag zur Organisation, zu Aufgaben, den Mitgliedern, inkl. einer Kostenschätzung und der Finanzierung wird die Verwaltung dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und dem Rat Mitte des Jahres 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorlegen.
6. Das Gremium soll spätestens im dritten Quartal 2021 die Arbeit aufnehmen.
Die beiden anderen Zusatz-/Ergänzungsanträgen der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 20279-21-E2) und der Fraktion DIELINKE+, Die FRAKTION Die PARTEI (Drucksache Nr.: 20279-21-E3) als werden als Prüfaufträge an die Verwaltung gewertet.
zu TOP 5.9
Wertstofftonne/Elektroschrott
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20858-21)
Dieser TOP wurde zurückgezogen und von daher von der Tagesordnung abgesetzt.
zu TOP 5.10
Landschaftsschutzgebiete am Dortmunder Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20953-21)
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag( Fraktion DIELINKE+) (Drucksache Nr.:20953-21-E1):
…der Dortmunder Flughafen rühmt sich als einer der ökologischsten Flughäfen, auch wenn Ökologie und Flugbetrieb einen Widerspruch in sich darstellen. Einen Teil dieses Selbstverständnisses zieht der Flughafen aus den umfangreichen Ausgleichsflächen, mit denen der Eingriff des Flughafenbaus abgemildert werden sollte. Diese überwiegend landwirtschaftlichen Flächen umgeben den Flughafen und bilden heute ein großzügiges Landschaftsschutzgebiet, das einer Vielzahl endemischer Arten ein Zuhause bietet.
Wir bitten um Abstimmung über folgenden Antrag:
Zur weiteren Aufwertung des Landschaftsschutzgebietes und der Ausgleichsflächen rund um den Flughafen Dortmund werden auf den städtischen Flächen, nach Prüfung durch das Umweltamt, Zonen mit Vertragsnaturschutz eingerichtet.
Begründung:
Durch die vorgeschlagene Maßnahme soll eine naturverträgliche Nutzung der Agrarbereiche sichergestellt werden. Landschaftliche Maßnahmen, wie das Einfügen von Heckenstrukturen, stärken zusätzlich die Feldfauna.
AKUSW, 12.05.2021:
Frau Rm Reuter weist darauf hin, dass ihr ein Hinweis der Verwaltung hierzu vorliege, wonach ein Beschluss des AKUSW zum o .a Antrag zuständigkeitshalber als Empfehlung an den Rat abzugeben sei und bittet hierauf bei der Beratung in der nächsten Sitzung zu achten.
Aufgrund weiteren Beratungsbedarfs vertagt der Ausschuss für Klimaschutz die Behandlung dieses Antrags.
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
zu TOP 6.1
Barrierefreie Wohnungen in Dortmund
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20514-21)
…weltweit leben ca. 80% aller Menschen mit Behinderung (MmB) in Armut. Auch hier in Deutschland und in Dortmund sind viele MmB von sozialen Leistungen abhängig.
Eine barrierefreie Wohnung zu ergattern ist nicht leicht. Ruft ein MmB beim Amt für Wohnungswesen an und will sich auf eine Warteliste setzen lassen, wird er/sie nach Überprüfung der Berechtigung darüber informiert, dass es durchaus eine lange Zeit dauern kann, bis eine barrierefreie Wohnung zur Verfügung steht. Viele lassen sich dadurch abschrecken und erst gar nicht auf die Liste setzen.
Viele leben auch einfach in ihrer nicht barrierefreien Wohnung weiter, arrangieren sich damit, haben nie die Möglichkeit, alleine z. B. aus dem 3. Stock mit dem Rolli nach draußen zu kommen. Sie sind angewiesen auf Menschen und Maschinen, die Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen. Diese Dienste stehen unter Coronabedingungen nur eingeschränkt zur Verfügung.
Eine Wohnungssuche stellt in unserer noch nicht wirklich barrierefreien Welt höchste Anforderungen an MmB.
Wir alle wissen, dass wir alle immer älter werden und damit leider auch die Chancen steigen, eine Schwerbehinderung zu erwerben.
In Deutschland gibt es zu wenige barrierefreie Wohnungen. Laut des Statistischen Bundesamtes erfüllen lediglich 2% aller Wohnungen alle Merkmale eines barrierefreien Wohnens.
Bisher müssen laut Landesbauordnung NRW zwei Wohnungen eines Neubaus mit mehr als zwei Wohnungen barrierefrei sein. Das ist zu wenig, soviel ist klar.
Fakt ist, dass mehr bezahlbarer barrierefreier Wohnraum benötigt wird.
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Wie viele barrierefreie Wohnungen gibt es in Dortmund? Wie hoch ist der Bedarf und wie wird er ermittelt?
2) Wie lang ist die durchschnittliche Wartezeit für eine barrierefreie Wohnung, wenn sich ein MmB beim Amt für Wohnen auf die Warteliste setzen lässt?
3) Hat die DOGEWO eine eigene Warteliste für barrierefreie Wohnungen?
4) Welche Vorschläge hat die Verwaltung, um die Zahl an bezahlbaren barrierefreien Wohnungen zu erhöhen?
5) Welche Änderungen sind in Bezug auf barrierefreie Wohnungen an der Landesbauordnung geplant und wie wird sich das voraussichtlich auf Dortmund auswirken?
AKUSW, 12.05.2021:
Herr Sohn bittet darum, die Stellungnahme der Verwaltung auch dem Behindertenpolitischen Netzwerk zukommen zu lassen.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 6.2
Wohnraumtauschbörse
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 20286-21-E1)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Antrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20286.21.E1):
….die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Die Verwaltung wird beauftragt, wenn möglich gemeinsam mit der Dortmunder Wohnungswirtschaft, der DOGEWO, den Wohnungsgenossenschaften, Haus und Grund sowie weiteren in Frage kommenden Organisationen ein Konzept zur Umsetzung einer digitalen Tauschbörse für Wohnraum in Dortmund zu entwickeln.
2. Die Plattform soll so gestaltet werden, dass wenn möglich alle Formen von Wohnraum dort Tauschgegenstand sein können (Wohnungen, EFH, DHH, Reihenhäuser, Apartments, Studios, Lofts, etc.).
3. Folgende Punkte sollten darüber hinaus in dem Konzept enthalten sein:
a) Prüfung eines Anreizsystems (z.B. Gewährung einer Umzugskostenpauschale nach erfolgtem Umzug unter Berücksichtigung sozialer Aspekte).
b) Bewertung von eventuell vorhandenen rechtlichen Hürden (z.B. Beachtung von Datenschutz).
c) Ideen für eine begleitende städtische Werbekampagne für diese Plattform, an der sich gegebenenfalls auch weitere Akteure finanziell beteiligen.
d) Prüfung der Möglichkeiten einer externen Vergabe der Plattform-Entwicklung.
4. Das erarbeitete Konzept soll dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spätestens bis zum Ende des 3. Quartals 2021 vorgestellt werden.
Begründung
Erfolgt mündlich.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.:20286-21-E2):
zur Befassung mit dem o. g. TOP stelle ich folgende Hintergrundinformationen zur Verfügung:
Rückblick:
In der Zeit vom 15.11.1995 bis zum 14.11.1998 wurde im Amt für Wohnen eine Wohnungstauschberatungsstelle
(WTBSt) betrieben.
Wesentliche Ziele waren die Förderung des Wohnungstausches, eine bessere Verteilung des
vorhandenen Wohnraums, eine bessere Versorgung von Familien und deren Kindern mit großen
Wohnungen und ein möglichst langer Verbleib von Senior*innen in ihrem angestammten
Wohnumfeld durch Umzug in kleine Wohnungen. Die Zielgruppe der Senior*innen stand
besonders im Fokus. Das umfasste Unterstützungskonzept bestand neben intensiven Beratungsleistungen
aus organisatorischen, praktischen und finanziellen Hilfen.
Das zusätzlich hierfür eingesetzte Personal umfasste vier Stellen (2 x Sozialarbeit, 1 x Verwaltung,
1 x Architektur).
Finanzielle Hilfen wurden in Form von städtischen Zuschüssen gewährt:
- Umzugshilfen bis 4.000 DM je Umzug
- Auszugsprämien bis 2.000 DM je Wohnung (3-4 Räume).
Kurzbilanz der WTBSt:
Unabhängig von den hohen Beratungsaufwänden konnten innerhalb von drei Jahren in lediglich
221 Fällen finanzielle Umzugshilfen realisiert werden. Direkte Wohnungstauschaktionen
(eins zu eins) gab es nicht.
Die geringe Erfolgsquote war insbesondere auf das Fehlen kleiner Ersatzwohnungen zurückzuführen.
Im dritten Jahr (1998) war der Eingang von Anfragen/Anträgen so gering, dass ein angemessenes
Verhältnis zwischen Nutzen und Personal- und Sachaufwänden nicht mehr vertretbar
war. Allein die Arbeitsplatzkosten betrugen in den drei Jahren rund 900.000 DM (unterm
Strich rund 4.300 DM Kosten - ohne Umzugshilfen - je Bewilligungsfall).
Zeitgleich haben lediglich die Städte Hagen und Münster Wohnungstauschbörsen betrieben.
Das Konzept hat sich in Nordrhein-Westfalen nicht durchgesetzt.
Aktuelle Erkenntnisse:
Es gibt nur sehr wenige Kommunen, die Konzepte des Wohnungstausches aktuell verfolgen.
Beispielsweise sind hier die Städte Frankfurt (mit kommunalen Zuschüssen) und Münster
(mit geringen Finanzmitteln der Stiftung Magdalenenhospital) mit sehr überschaubaren Ergebnissen
aktiv.
Ähnliche Erfahrungen bzgl. geringer Nachfrage haben in diesem Kontext die sechs landeseigenen
Wohnungsunternehmen Berlin und die LEG Wohnen NRW gewonnen.
Ein Versuch (angestoßen von der LEG Wohnen NRW), den Wohnungstausch auf Ebene der
größeren Dortmunder Wohnungsunternehmen aufzugreifen, wurde nicht weiterverfolgt.
Besondere Hintergrundinformationen gibt es von der Stadt Düsseldorf zu berichten. Hier (und
nach intensiver Recherche nur hier) wird eine digitale Tauschbörse/Plattform kommunal genutzt,
Senior*innen Kontakt zu kleinen Ersatzwohnungen im Tausch für ihre großen Wohnungen
zu ermöglichen.
Informationen zum Düsseldorfer Programm:
Nach umfangreicher Vorbereitungsphase wurde durch die Stadt Düsseldorf Anfang Oktober
2020 eine digitale Tauschbörse, begleitet von zusätzlichem städtischen Personal und organisatorischen
und finanziellen Hilfen (städtischen Zuschüssen), eingerichtet.
Zielgruppe sind Senior*innen ab 60 Jahre, denen unter bestimmten Voraussetzungen auch
finanzielle Zuschüsse zu Teil werden sollen.
- Umzugshilfen bis zu 5.000 Euro
- Kosten für die Anmietung einer angemessenen Übergangswohnung sowie für die vorübergehende
Einlagerung des Hausstandes bis zu 3.000 Euro
- Zuschuss zur Finanzierung für eine altersgerechte technische Anpassung der neuen
Wohnung (städtisches Finanzierungsprogramm)
- Da Vermieter*innen den Wohnungstausch vorab ausdrücklich genehmigen müssen,
erhalten diese für ihre Zustimmung je Wohnung 2.500 Euro (pro Tauschfall = 2 Wohnungen
= 5.000 Euro)
Somit ist die Stadt Düsseldorf bereit, je Wohnungstauschfall 13.000 Euro an Zuschüssen zu
gewähren zuzüglich der Finanzierung individueller Maßnahmen zur technischen altersgerechten
Wohnraumanpassung.
Die digitale Tauschbörse der Stadt Düsseldorf (wohnungstauschduesseldorf.de) ist keine
kommunale Eigenentwicklung.
Im Rahmen einer Kooperation mit den privaten Betreibern der Internetplattform „tauschwohnung.
com“ wurde eine spezielle Version entsprechend den Düsseldorfer Anforderungen entwickelt
bzw. angepasst. Für diese Anpassung hat die Stadt Düsseldorf einen einmaligen Kostenbeitrag
geleistet und trägt zusätzlich die jährlich anfallenden Lizenzgebühren.
Im Übrigen steht die private Plattform „tauschwohnung.com“ im Raum Deutschland, Österreich,
Schweiz jeder Privatperson für Wohnungstauschgesuche zur Verfügung. Registrierung
und Nutzung sind kostenlos. Auch in Dortmund kann aktuell jede/r Wohnungstauschinteressierte
unabhängig von der Stadt Dortmund diese Plattform nutzen, um Partner*innen für den
Wohnungstausch zu suchen.
So interessant und finanziell reizvoll (max. 13.000 Euro Zuschüsse je Fall) das Düsseldorfer
Programm auch gestaltet ist, umso überraschender ist nach sieben Monaten Betrieb das Düsseldorfer
Ergebnis:
Bislang wurde kein Antrag auf Umzugshilfen gestellt und somit auch keine Leistung der Umzugshilfe
gewährt.
Angesichts der hohen Fixkosten für die digitale Tauschbörse und Arbeitsplatzkosten für die
laufend vorzuhaltende Personalpräsenz für Beratung, Hilfegewährung usw. wird auch in Düsseldorf
geprüft werden müssen, wie lange das deutliche Missverhältnis zwischen Nutzen und
Kostenaufwand für die Kommune noch tragbar ist.
Anmerkungen zu einer digitalen Eigenentwicklung durch die Stadt Dortmund:
Da der Zusatz-/Ergänzungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen und CDU mit Blick auf die
inhaltlichen Anforderungen (auch digitaler Tausch von EFH, DHH, Reihenhäuser, Apartments,
Studios, Lofts, etc.) über bisher bekannte kommunal organisierte Wohnungstauschkonzepte
und damit verbundene soziale Interessen hinaus geht, muss ein Blick auf die juristische
Zulässigkeit gerichtet werden.
Der inhaltliche Umfang geht so deutlich über das Maß einer z. B. sozialen, gemeinnützigen
Unterstützung von bestimmten Zielgruppen (z. B. Senior*innen) hinaus, dass Vorwürfe bzgl.
unzulässiger Maklertätigkeit durch die Stadtverwaltung Dortmund nicht abgewendet werden
könnten. Für diese Marktsegmente gibt es in Dortmund in ausreichendem Maße professionelle
Maklerdienstleistungen zu definierten Preisen (Courtage). Diese umfassende Art von Wohnungstausch
durch die Stadt Dortmund wäre als wirtschaftliche Betätigung der Gemeinde zu
werten und somit nicht zulässig und juristisch angreifbar.
Zur grundsätzlichen Fragestellung der technischen Eigenentwicklung einer digitalen Tauschbörse
durch die Stadt Dortmund wurde das Dortmunder Systemhaus um Bewertung gebeten.
Mittel- bis langfristig gibt es für derart prozessaufwändige Eigenentwicklungen keine freien
Ressourcen. Es würde immer der Ankauf einer am Markt angebotenen Softwarelösung und
deren eventuelle Anpassung priorisiert. Zu Bedenken wurde auch gegeben, dass das zur Verfügung
stellen einer derartigen Plattform durch Nutzung der Öffentlichkeit höchsten Sicherheitsanforderungen
entsprechen muss. Die Risiken sind vielfältig und hoch.
Fazit:
Nach der Gemeindeordnung ist die Stadt Dortmund verpflichtet, unwirtschaftliches Verhalten
zu unterlassen. Mit Blick auf die für das im Antrag angedachte Vorhaben äußerst kritischen
Rahmenbedingungen und die auch andernorts gewonnenen Erkenntnisse über fehlendes akzeptables
Nutzen-/Aufwandsverhältnis, bleibt der Verwaltung nur die Empfehlung, die Umsetzung
zu überdenken bzw. hiervon abzuraten.
Die Überlegungen, eine digitale Wohnraumbörse mit einem umfassenden finanziellen Hilfeprogramm
einzurichten, sind interessant. Wegen fehlender wirtschaftlicher Darstellbarkeit
kann sich die Verwaltung dem Vorhaben aber nicht anschließen. Zu berücksichtigen ist, dass
die aktuellen Arbeitsplatzkosten für ein entsprechendes Team jährlich rund 375.000 Euro betragen
würden. Letztendlich ist auch zu berücksichtigen, dass in Dortmund die erforderlichen
kleinen Tauschwohnungen Mangelware sind und nach Neuanmietung in der Regel teurer sind
als die freigemachten großen Wohnungen. In der wohnungspolitischen Expertendiskussion
wird die Position vertreten, kommunale Finanzmittel nicht für
- den Betrieb von Wohnraumtauschbörsen oder
- den Ankauf von Belegungsbindungen im frei finanzierten Wohnungsbestand
einzusetzen, sondern alternativ in den kommunalen geförderten Wohnungsbau zu investieren
und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
AKUSW, 12.05.2021:
Herr Rm Waßmann merkt an, dass man es bei dem Fazit der vorliegenden Stellungnahme schon sehr mutig von der Verwaltung empfunden habe hierin anzuführen, dass man vermeiden müsse unwirtschaftliches Verhalten zu begehen. Eine Stellungnahme der Verwaltung an den Rat der Stadt mit solch einer Intention halte er für unangemessen.
Der Vorschlag für heute sei, dass man die Stellungnahme zur Kenntnis nehme aber den Ausschuss um Unterstützung darin bitte, dass man die Verwaltung auffordere, ein Format mit den Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft und den Beteiligten, die man aufgerufen habe zu finden, um dieses Thema nochmal zu erörtern, hinsichtlich der Potentiale, die man dennoch sehe und der Formate welche man eventuell doch aufgreifen könne.
Der vorliegende Antrag solle insofern zunächst noch einmal vertagt werden.
Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion nach vielen Recherchen und auch aufgrund der heutigen Stellungnahme der Verwaltung den vorliegenden Antrag hätte ablehnen müssen. Die nun vorgeschlagene Gesprächsrunde würde man mitmachen, weil man diese Einschätzungen gerne auch hören wolle.
Herr Ingenmey erläutert, dass ja derzeit das kommunale Wohnungskonzept Dortmund aufgestellt werde, wo genau diese Fragen, ob man es nun Wohnraumtauschbörse oder Generationenwechsel nenne, intensive diskutiere. Seiner Meinung nach sollte man sich nun aber nicht auf ein formales Gremium, wie eine Wohnungstauschbörse versteifen, sondern besser schauen, wie man dieses wichtige Thema mit vielen Potentialen runtergebrochen bekäme. Auch die Senioren-Büros wären z.B. ein guter Anknüpfungspunkt, da diese quartiersbezogen arbeiten würden und Kontakt zu vielen Senior*innen hätten, die auch mit Wohnungsfragen bei ihnen vorsprechen würden. Hier sollte man vielleicht mal schauen, ob man die Verbindung zwischen Wohnungswirtschaft, Wohnungsamt und Seniorenbüros stärke, um da die Kommunikation zu verbessern. Wenn es gewünscht sei, wäre er auch gerne dazu bereit, als Vertreter des Seniorenbeirates an zukünftigen Gesprächsrunden hierzu teilzunehmen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und bittet die Verwaltung darum, ein Format mit den Vertreter*innen der Wohnungswirtschaft und den Beteiligten, die man aufgerufen habe zu finden, um dieses Thema nochmal hinsichtlich der Potentiale, die man dennoch sehe und der Formate, welche man eventuell doch aufgreifen könne zu erörtern.
Der vorliegende Gemeinsame Antrag (Fraktion B‘90/Die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20286-21-E1) wird insofern zunächst noch einmal vertagt.
zu TOP 6.3
Kommunaler Wohnungsbau
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 20951-21)
Hierzu liegt vor-Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE*) (Drucksache Nr.: 20952-21-E1):
….der Bundestag hat das neue Baulandmobilisierungsgesetz beschlossen. Darin enthalten sind eine Reihe von neuen Möglichkeiten für die Kommunen, das Geschehen auf dem Wohnungsmarkt zu steuern und auch selbst als Akteur aufzutreten.
Wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Antrag:
1) Der AKUSK bittet um eine Darstellung der Verwaltung, der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft und der DOGEWO, welche der neuen Möglichkeiten des Baulandmobilisierungsgesetzes künftig für den kommunalen Wohnungsbau herangezogen werden sollten.
2) Der AKUSW empfiehlt insbesondere die Nutzung von Vorkaufsrechten, um Bauland für die Errichtung preisgünstiger Wohnungen zu erlangen. Auch die gestärkten Baugebote sind einzusetzen, insbesondere bei Baulücken.
3) Der AKUSW beschließt außerdem die vorhandene 25% Regelung für den sozialen Wohnungsbau, deren Bindungswirkung bisher auf neu erstellte Bebauungspläne beschränkt war, auf alle Neubauaktivitäten auszudehnen – also auch bei bereits bestehendem Baurecht.
4) Die vorhandene 25%-Regelung für den sozialen Wohnungsbau wird auf 30% angehoben.
Begründung
Der bundesweite Mangel an verfügbarem preisgünstigem Wohnraum hat die Bundesregierung zum Handeln gezwungen. Damit stehen nun weitere Möglichkeiten für die Kommunen zur Verfügung. Es sind alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die der schwierigen Lage am Dortmunder Wohnungsraum Entlastung verschaffen.
AKUSW, 12.05.2021:
Frau Rm Reuter weist darauf hin, dass ihr ein Hinweis der Verwaltung hierzu vorliege, wonach ein Beschluss des AKUSW zum o.a. Antrag zuständigkeitshalber als Empfehlung an den Rat abzugeben sei und bittet hierauf bei der Beratung in der nächsten Sitzung zu achten.
Aufgrund weiteren Beratungsbedarfs vertagt der Ausschuss für Klimaschutz die Behandlung dieses Antrags.
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
zu TOP 7.1
Strukturplan Zeche Gneisenau Dortmund-Derne
Beschluss
-lag bereits zur Sitzung am 16.09.2020 vor-
(Drucksache Nr.: 18124-20)
Hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 08.09.2020) -lag bereits zur Sitzung des AUSW am 16.09.2020 vor
Als Berichtende erscheinen Frau Linnebach (FB 67) und Herr Thabe (FB 61
Herr Thabe führt die jüngste Historie zur Entwicklung des Stadtteils Derne nach Zechenschließung aus. Das jetzige Papier fußt auf dem Rahmenplan Derne von 2005 sowie das Entwicklungskonzept 2011 und verfolgt das Ziel, den Strukturwandel im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für Derne zu gestalten.
Der Strukturplan sei perspektivisch gesehen eine echte Alternative zu einer – auch in diesem Fall angestrebten - Investorenentscheidung.
Der vorliegende Strukturplan ist als erster Entwurf und Selbstbindung der Verwaltung zu werten, um den Weg für eine weitere Qualifizierung auf dieser Grundlage zu ebnen.
Frau Linnebach erläutert, dass der Workshop im März einberufen wurde um konstruktiv und fachlich über eine städtebauliche Aufwertung des Stadtteils Derne zu beraten, die insbesondere auch den Kreisverkehr und Eingangsbereich Dernes mit einbezieht.
Auf Nachfrage wird erklärt, dass zu fachlichen Workshops kein potentieller Investor eingeladen wird. Deren Planungen sind im Übrigen dem Ministerium als auch Frau Professorin Reicher bekannt.
Hinsichtlich der Frage zur Nahversorgung erklärt Herr Thabe, dass Derne mit dem vorhandenen Angebot gut aufgestellt sei; dies sei vergleichbar mit anderen Stadtteilen. Der Wunsch nach Vergrößerung der Verkaufsfläche liegt von Anbietenden stadtweit vor und ist marktwirtschaftlich begründet.
Frau Linnebach macht deutlich und bittet eindringlich, die einmalige Chance zu nutzen, eine generationsübergreifende, städtebauliche Landmarke als Derner Mitte anzustreben und keinen Discounter mit Parkplatz als Alternative. Auch sollte der Denkmalschutz nicht banalisiert werden.
Die im Raume stehenden Fördermittel von 14 Mio. Euro würden mit 8 Mio. für die Denkmäler und zu 6 Mio. für die Entwicklung des Stadtteils aufgeteilt werden.
Hier wäre z. B. ein Fördertopf für Fassadengestaltung der Hauseigentümer an der Altenderner Straße möglich, Rad- und Gehwegeverbindungen etc. Die Anträge seien schon teilweise fertig, eine Entscheidung über die Vergabe fällt im Sommer 2021.
Die Bezirksvertretung Scharnhorst lehnt einstimmig – bei den Enthaltungen der Herren Frebel (B90/Die Grünen) und Storkebaum (Die Linke) den Vorschlag der Verwaltung ab.
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Strukturplan als Leitlinie für die künftige städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Zechengeländes Gneisenau in Dortmund-Derne.
Weiter liegt zur AKUSW-Sitzung am 12.05.2021 vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 18124-20-E3):
….in Ihrer Sitzung vom 16.09.2020 haben Sie den Beschluss zur Vorlage „Strukturplan Zeche
Gneisenau Dortmund-Derne“ (Drucksache Nr. 18124-20) vertagt und die Verwaltung
aufgefordert, das Gespräch mit Vertretern*innen der örtlichen Politik über die künftige
Entwicklung der Zeche Gneisenau zu suchen. Dieses Gespräch hat am 16.02.2021
stattgefunden. Hiermit gebe ich Ihnen das Protokoll dieses Termins für Ihren weiteren
Beratungsprozess zur Kenntnis.
Runder Tisch: Strukturplan Zeche Gneisenau Dortmund-Derne
Am 16.02.2021 von 16.00 bis 17.40 Uhr als Videokonferenz
Protokoll
Teilnehmer*innen
Ina Bahr (StA 67) Herbert Niehage (BV Scharnhorst)
Mike Dennis Barthold (BV Scharnhorst) Ingrid Reuter (AKUSW)
Wolfram Frebel (BV Scharnhorst) Olaf Schlienkamp (AKUSW)
Werner Gollnick (Bezirksbürgermeister Scharnhorst) Matthias Storkebaum (BV Scharnhorst)
Utz Kowalewski (AKUSW) Stefan Thabe (StA 61)
Susanne Linnebach (StA 67) Uwe Waßmann (AKUSW)
Gertrud Löhken-Mehring (Gerne in Derne e. V.) Ludger Wilde (Stadtrat)
Tagesordnung
1. Begrüßung
Ludger Wilde und Werner Gollnick begrüßen alle herzlich zum Austausch über die
Entwicklung auf dem Zechengelände Gneisenau. Ziel der heutigen Runde sei es, sich über
die unterschiedlichen Planungsideen für Gneisenau auszutauschen, eine gemeinsame
Zielvorstellung zu formulieren und sich über das weitere Vorgehen zu verständigen.
2. Einführung in den Stadtteil Derne
Susanne Linnebach führt in den Stadtteil Derne ein. Sie gibt zunächst einen Überblick
über die vorhandene soziale Infrastruktur, Wohnbauflächenpotenziale und über die
Entwicklung des Einzelhandels/Gewerbes. Sie stellt das Integrierte Handlungskonzept
vor, das das Amt für Stadterneuerung in Arnsberg zur Beantragung von
Städtebaufördermittel in Höhe von ca. 6 Mio. Euro eingereicht hat.
Frau Linnebach berichtet weiter, dass die Stiftung Industriedenkmalpflege und
Geschichtskultur (IDS), unterstützt durch die Stadt Dortmund, an einem
Interessensbekundungsverfahren mit dem Ziel teilgenommen hat, 3 % der industriellen
Kulturlandschaft des Ruhrgebiets zum UNESCO Weltkulturerbe anzumelden. Auf dem
Dortmunder Stadtgebiet wurden 21 Elemente als besondere Zeugnisse definiert, darunter
Schacht 2 und 4 der ehemaligen Zeche Gneisenau.
Frau Linnebach schließt ihre Einführung mit der Vorstellung des Strukturplans ab, der
Anlass des heutigen Treffens ist. Der Strukturplan ist das Ergebnis eines im März
vergangenen Jahres abgehaltenen Workshops, an dem Vertreter*innen von Stadt, Stiftung
Industriedenkmalpflege und Geschichtskultur, RAG, MHKBG NRW und der BVScharnhorst
teilgenommen haben. Der Strukturplan soll die künftige Entwicklung des
Umfeldes der unter Denkmalschutz stehenden Industriebauten definieren und der
Selbstbindung der politischen Gremien und Verwaltung bei künftigen Entscheidungen
dienen. Die BV-Scharnhorst hat den Strukturplan am 08.09.2020 einstimmig abgelehnt
und der Ausschluss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen seinen Beschluss am
16.09.2020 vertagt. Der heutige Runde Tisch soll dazu dienen, die Argumente für die
derzeit zwei unterschiedlichen Entwicklungsvorstellungen – südliche Erweiterung des
Nahversorgungszentrums durch einen Aldi Neubau als Blockbebauung oder Schließung
der Baulücke durch aufgelockerte durchlässige Solitärbauten – auszutauschen und eine
gemeinsame Zielvorstellung für das ehemalige Zechengelände zu formulieren. Aufbauend
auf dem Ergebnis des Runden Tisches sollen weitere Schritte eingeleitet werden, wie u. a.
Prüfung von planungsrechtlichen Voraussetzungen und Konkretisierung der weiteren
Planung.
3. Diskussion über die Zielvorstellung zur weiteren Entwicklung des ehemaligen
Zechengeländes Gneisenau
Zu Beginn gibt Stefan Thabe einen Überblick über die derzeitige Versorgungssituation in
Derne und beantwortet die Frage, ob Derne ein größeres Nahversorgungszentrum
benötigt.
Das Nahversorgungszentrum in Derne sei für sein Einzugsgebiet derzeit und für die
kommenden Jahre ausreichend groß. Um den Standort langfristig zu halten, sei eine
Erweiterung aus Sicht der Fachplanung nicht zwingend notwendig. Soll das
Nahversorgungszentrum vergrößert werden, müsste der Masterplan Einzelhandel
angepasst, ein B-Plan-Verfahren durchgeführt und ein Einvernehmen mit der
Nachbargemeinde Lünen erzielt werden.
Aldi habe nach dem Masterplan Einzelhandel derzeit eine Verkaufsfläche von 1.200 m².
Auch ohne Erweiterung sei dies ein ausreichend großer Standort. Um den stationären
Einzelhandel im direkten Umfeld zu schützen, begrenzt die Verwaltung im Rahmen von
(vorhabenbezogenen) Bebauungsplänen das erlaubte Randsortiment.
Ludger Wilde ergänzt die Ausführungen dahingehend, dass ein Standort bzw. die
Verkaufsfläche auch über Anbauten vergrößert werden könne. Diese Variante hätte in
Derne den Vorteil, dass sich das Einkaufszentrum nicht vom historischen Zentrum
abriegeln würde.
Stefan Thabe stellt dar, dass das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt seinen
Arbeitsschwerpunkt in Derne in den Ausbau von Wohnbauflächen legen möchte und nicht
in die Erweiterung eines gut laufenden Einzelhandelsstandortes.
Nach dieser Einführung von Stefan Thabe eröffnet Ludger Wilde die Diskussionsrunde:
Gertrud Löhken-Mehring bekräftigt, dass die Versorgungssituation in Derne aufgrund
des unterschiedlichen Warenangebots sehr gut und das Nahversorgungszentrum
Anziehungspunkt für die Bewohnerschaft umliegender Ortschaften (z. B. Scharnhorst-Ost,
Lünen-Süd) sei. Eine Vergrößerung des Nahversorgungszentrums zu Lasten einer
attraktiven Quartiersentwicklung sei kurzsichtig gedacht, habe aber langfristig Folgen für
das Stadtteilleben. Nicht in der Konsumerweiterung liege die Zukunft, sondern in der
Besinnung auf Werte und die Geschichte eines Standortes. Es müsse eine Antwort auf die
Frage gefunden werden, wie Zukunft entwickelt und gleichzeitig Identität bewahrt werden
könne.
Herbert Niehage teilt mit, dass sich die Bezirksvertretung Scharnhorst intensiv mit der
Entwicklung Gneisenaus beschäftigt habe und dem Vorschlag eines privaten Investors
gefolgt sei, der versichert habe, dass der Ausbau des Nachversorgungszentrums wichtig
sei, um dieses zukunftsfähig zu machen. Als Beispiel nennt Herbert Niehage die
Vergrößerung des Einkaufsbereichs in Husen. Da der Trend bestehe, Verkaufsflächen zu
erweitern und kleinere und damit unrentable Verkaufsflächen zu schließen, sei die
Bezirksvertretung um die Zukunft des Einkaufszentrums in Derne besorgt. Zudem sei die
Bezirksvertretung davon überzeugt, dass die vom privaten Investor vorgeschlagene
Gestaltung des neuen Aldi Marktes gut ins städtebauliche Umfeld passe.
Ferner fragt sich Herbert Niehage, wer die im Strukturplan dargestellten drei einzelnen
Baukörper bauen soll und wie diese genutzt werden können. Politik müsse realisierbar
sein und könne nicht nur von Ideen leben. Der Investor Dreier Immobilien böte Derne
eine Chance, die ergriffen werden solle.
Werner Gollnick bekräftigt die Ausführung von Herbert Niehage. Zudem sei die
Bezirksvertretung darüber irritiert gewesen, mit dem Strukturplan eine zweite – von der
Verwaltung favorisierte – städtebauliche Entwicklungsvariante präsentiert bekommen zu
haben. Er schlage vor, die Diskussion um den Strukturplan in zwei Bereiche zu
unterteilen: den Bereich um die Derner Drehscheibe und den im direkten Umfeld des
Denkmalensembles.
Wolfram Frebel schließt sich den Ausführungen von Stefan Thabe und Gertrud Löhken-
Mehring an. Seiner Einschätzung nach werde kein größerer Aldi Markt in Derne benötigt.
Zudem unterstützt er den Vorschlag im Strukturplan, das Einkaufzentrum im Süden durch
drei freistehende durchlässige Baukörper zu ergänzen. Im Namen der Fraktion
Bündnis90/Die Grünen der Bezirksvertretung Scharnhorst stimme er dem Vorschlag der
Verwaltung zu und spräche sich gegen den Aldi Neubau als Riegelbau aus.
Ludger Wilde greift den Vorschlag von Werner Gollnick auf, die zwei Teilbereiche des
Strukturplans getrennt zu betrachten. Westlich der Drehscheibe sei es aus städtebaulicher
Sicht sinnvoll, den Raum entlang der Gneisenauallee durch einen Baukörper neu zu fassen
und Struktur zu geben. Potenzielle Nutzungen können Büro, Verwaltung und/oder
Dienstleistungen sein.
Die städtebauliche Struktur entlang der Altenderner Straße löse sich in Richtung Westen
auf und solle durch eine Neubebauung (z. B. in Blockrandbebauung) geschlossen werden.
Hier sei Wohnen als Nutzung denkbar.
Der im Strukturplan dargestellten Planung westlich der Drehscheibe stimmen alle
Teilnehmer*innen des Runden Tisches zu. Als nächstes solle die Verwaltung die
planungs- und baurechtlichen Voraussetzungen für eine Umsetzung prüfen.
Uwe Waßmann zeigt sich irritiert darüber, dass ein 2-jähriger Prozess mit einem privaten
Investor von der Verwaltung nicht beachtet und stattdessen eine alternative
Entwicklungsperspektive entworfen werde. Stefan Thabe bestätigt, dass es Vorgespräche
mit der Architektin gegeben habe. Diese hatten aber noch viele Fragen offen gelassen.
Utz Kowalewski stellt einen Zusammenhang zwischen der Erweiterung des großflächigen
Einzelhandels und dem Leerstand der kleinteiligen Ladenlokale auf der Altenderner
Straße her. Er wirft die Frage auf, ob ein Aldi Neubau einer Revitalisierung der
Altenderner Straße entgegenstünde.
Ludger Wilde bekräftigt, dass die Diskussionen in der Planungswerkstatt im März
vergangenen Jahres über die künftige Entwicklung des Zechengeländes Gneisenaus
ergebnisoffen geführt wurden und kein Zusammenhang zwischen dem Ergebnis dieses
Termins und dem Wunsch, Schacht 2 und 4 zum Weltkulturerbe anzumelden, bestehe.
Dennoch sei er der Meinung, dass man die Denkmäler, die ein Stück Derner Geschichte
seien, stärker in die Gestaltung des Derner Zentrums einbeziehen müsse. Dies gelinge
jedoch nur, wenn die Denkmäler in die Zentrumsentwicklung integriert und nicht durch
einen Riegelbau abgetrennt würden. Der Strukturplan greife diese
Entwicklungsperspektive auf schreibe eine integrierte Lösung fest.
Ingrid Reuter bekräftigt die Ausführungen von Ludger Wilde, dass mit der Umsetzung
einer wie im Strukturplan festgeschriebenen perforierten Bebauung die Chance bestehe,
die Denkmäler ins Stadtteilleben einzubinden. Die einzigartige städtebauliche Wirkung
dieser Denkmäler dürfe nicht durch einen Riegelbau gestört werden. Dies würde für Derne
einen großen Verlust bedeuten.
Susanne Linnebach ergänzt, dass dem Integrierten Handlungskonzept die Idee zugrunde
liege, den Stadtteil Derne aus der Mitte heraus zu entwickeln. Es solle ein neuer Platz
entstehen, der das Zentrum markiere. Sie befürchtet, dass die Umsetzung eines Aldi
Neubaus als Riegelbau nachhaltig negativ auf diese Zielerreichung wirke.
Gertrud Löhken-Mehring unterstützt die Aussage von Susanne Linnebach. Derzeit habe
Derne keine Stadtteilmitte. Eine Quartiersmitte sei jedoch notwendig, um Stadtteilleben -
soziales Gemeinwesen - zu ermöglichen und zu fördern.
Ludger Wilde rät davon ab, die Entscheidung für eine Entwicklungsperspektive von
künftigen Fördermitteln abhängig zu machen. Das Hauptziel müsse sein, eine nachhaltige
Einwicklung für die Derner Mitte zu initiieren. Und dazu gehöre seiner Meinung nach die
Verknüpfung des Versorgungszentrums mit den historischen Denkmälern. Die Planung,
die dieses verfolge, solle Grundlage für die Akquise von Fördermitteln sein.
4. Zusammenfassung und weiteres Vorgehen
Nachdem alle Meinungen zur künftigen Entwicklung des Fläche Gneisenau gehört
wurden, wird verabredet, dass die Fraktionen der BV-Scharnhorst erneut über die beiden
Varianten beraten. Das Ergebnis teilt Werner Gollnick Ludger Wilde mit. Von dem
Ergebnis ist das weitere Vorgehen abhängig.
Nachtrag zum Runden Tisch
Werner Gollnick hat Ludger Wilde im Nachgang zum Runden Tisch die Rückmeldung
gegeben, dass die BV-Scharnhorst an ihrem Beschluss vom 08.09.2020 (DS-Nr. 18124-20)
festhalte und den Strukturplan weiterhin nicht empfehle. Die Bezirksvertretung favorisiere
den Neubau eines Aldi Marktes, um das Nahversorgungszentrum in Derne zu stärken und
zukunftsfähig zu machen.
AKUSW, 12.05.2021:
In Kenntnis der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) sowie 2 Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE +) folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt den Strukturplan als Leitlinie für die künftige städtebauliche Entwicklung des ehemaligen Zechengeländes Gneisenau in Dortmund-Derne.
zu TOP 7.2
Internationale Gartenausstellung Metropole Ruhr (IGA) 2027 - Sachstand und weiteres Verfahren "Emscher nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19428-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Mengede vom 05.05.2021:
Die Bezirksvertretung Mengede weist darauf hin, dass ein stimmiges Verkehrskonzept immer noch nicht vorliegt und weiterhin zwingend erforderlich ist. Sie wünscht sich eine Beteiligung an der Planung durch eine entsprechende Vorlage.
Ebenso stellt die Bezirksvertretung sich die Frage, ob eine Finanzierung des Rahmenprogramms (z. B. „Unsere Gärten“) weiterhin gesichert ist.
Das Projekt i-Resilienz ist in der vorliegenden Vorlage immer noch enthalten, obwohl es im Stadtbezirk Mengede umgesetzt werden soll und durch die Bezirksvertretung bereits abgelehnt wurde.
Auch ein Beteiligungsverfahren in Kombination mit anderen Projekten wäre sinnvoll.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig und unter Berücksichtigung der gemachten Anmerkungen den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AKUSW, 12.05.2021:
In Kenntnis der Empfehlung der BV Mengede empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
a) nimmt den Sachstand zum Projekt „Emscher nordwärts“ im Rahmen der IGA 2027 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die in dieser Vorlage aufgeführten weiteren Schritte im Sinne der vorgeschlagenen Vorgehensweisen weiter zu qualifizieren (siehe Kapitel 8).
b) nimmt das Ergebnis des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten sowie die Beauftragung des erstplatzierten Büros bbz landschaftsarchitekten berlin gmbh zur Kenntnis.
c) beschließt eine Erhöhung der Planungskosten für die Umsetzung der Ergebnisse des Ideen- und Realisierungswettbewerbs zum Dortmunder Zukunftsgarten. Die kalkulierten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. € (gemäß Ergänzungsbeschluss v. 28.10.2019 zur DS-Nr. 14939-19) erhöhen sich auf Grundlage des Verhandlungsverfahrens auf rund 1,38 Mio. € (bis Leistungsphase 9 gemäß HOAI).
d) beauftragt die Verwaltung, den Förderantrag „Emscher verbindet – Innovativer Ausbau und Gestaltung der „Emscher-Promenade“ als zentrale Verbindungsachse zwischen Region und Quartier bis zur IGA 2027 in der Metropole Ruhr“ im Rahmen des Projektaufrufs „Nationale Projekte des Städtebaus“ weiter zu qualifizieren. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, weitere Finanzmittel für Teilmaßnahmen des Projektes „Emscher nordwärts“ bei adäquaten Förderaufrufen zu beantragen.
Die öffentliche Sitzung endet um 20:53 Uhr.
Badura Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin
zu TOP 4.9: Stellungnahme der Verwaltung Anlagen_12614-18-E7.pdf
zu TOP 4.21:Stellungnahme der Verwaltung 2021_04_20 Schreiben an AKUSW_AWBEWF_BVInW.docx.pdf Anlagen_18912-20-E2.pdf
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