Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Rates der Stadt
am 23.09.2021
Westfalenhallen, Halle 2

Sitzungsdauer: 15:00 - 19:20 Uhr

Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 85 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Schlienkamp (SPD)
Rm Dsicheu Djine (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Daskalakis (CDU)
Rm Vogeler (CDU)
Rm Deyda (Die Rechte)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Jutta Seybusch
Dirk Otto Arndts
Sylvia Tiews
Kerstin Heidler
Mario Gacek
Frank Bußmann
Martina Holtze
Franziska Bohm
Sascha Menzel
Sebastian Kaul

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 7. Sitzung des Rates der Stadt,
am 23.09.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 20.05.2021

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 24.06.2021

1.6 Einführung eines Ratsmitgliedes

1.7 Bestellung eines Schriftführers für den Rat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22256-21)

1.8 Bestellung eines 2. stellvertretenden Schriftführers für den Rat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22262-21)

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
Einbringung
(Drucksache Nr.: 22100-21)


3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21668-21)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg –;
I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange; III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Ev 150 – Burgweg – (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21684-21)

3.3 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: Beifügung der Begründung vom 16.03.2021, II. Satzungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21201-21)

3.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - Westlich Erlenkamp - I.Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18162-20)

3.5 Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)

3.6 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier:

I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21587-21)

3.7 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, Förderantrag mobil.gewinnt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21687-21)

3.8 Einrichtung einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Huckarde – Dorstfeld - Technische Universität – Technologiezentrum; Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014 beschlossen vom Rat der Stadt am 14.05.2014.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21786-21)

3.9 Erneuerung der zentralen Umspann- und Schaltanlage im Versorgungsbereich Kirchhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20326-21)

3.10 Informationen zum Stand des Verfahrens des Regionalplans Ruhr sowie zum Siedlungsflächenmonitoring Ruhr 2020 (ehem. Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS))
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21880-21)

3.11 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21595-21)

3.12 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21596-21)

3.13 Novelle des Städtebaurechts 2021
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21679-21)

3.14 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21613-21)

3.15 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21560-21)

3.16 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20809-21)

3.17 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Einbringung
(Drucksache Nr.: 21690-21)

3.18 Wohnungsmarktbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21602-21)

3.19 Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierung (Berichtigung DS.-Nr. 17416-20)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21845-21)

3.20 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21564-21)

3.21 Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)

3.22 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19863-21)

3.23 Änderung der Erneuerungsziele im Straßenbeleuchtungsvertrag 2017-2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21625-21)

3.24 Beirat Nahmobilität: Neuberufung von Mitgliedern für die Ratsperiode 2020 – 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21669-21)

3.25 Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
hier: Sachstand und Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Planungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20305-21)

3.26 Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21603-21)

3.27 Stadtbahnentwicklungskonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 24.06.2021 versandt (TOP 3.22).
hierzu -> Schreiben des OB vom 06.09.2021 (Drucksache Nr.: 20397-21-E7)

3.28 Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19256-20)
Die Unterlagen lagen bereits zur Sitzung des Rates am 25.03.2021 vor. (TOP 3.10)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21700-21)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

5.2 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21554-21)

5.3 Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)
Die Überweisung lag zur Sitzung am 24.6.21 (TOP 5.2) vor.

5.4.a Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22276-21)

Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 22281-21)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Laufende Gebäudeinstandhaltung bei den Kulturbetrieben Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20488-21)

6.2 Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau von zwei Trafostationen zur Energieversorgung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21660-21)

6.3 Eine neue Wald- und Draußenbühne für Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021
(Drucksache Nr.: 21804-21)

7. Schule

7.1 Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 (Grundschulen) bzw. 2027/28 (weiterführende Schulen)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17719-20)

7.2 Temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße (SchulNr. 192296)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20842-21)

7.3 Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20402-21)

7.4 Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22284-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)

8.2 "Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21680-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20961-21)

9.2 Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20428-21)

9.3 Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes, insbesondere Umgestaltung der Geschäftsführung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21673-21)

9.4 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags aufgrund steuerrechtlicher Erfordernisse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21733-21)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21701-21)

9.6 Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21511-21)

9.7 Weitere finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21706-21)

9.8 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21682-21)

9.9 Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21551-21)

9.10 Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21525-21)

9.11 Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21592-21)

9.12 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21574-21)

9.13 DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
hier: Benennung und Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder

Beschluss
(Drucksache Nr.: 21591-21)

9.14 "Eigene Kraft" - Konsolidierungsprozess innerhalb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21597-21)

9.15 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21618-21)

9.16 Beteiligungsbericht 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21887-21)

9.17 Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20256-21-E3)
Zur Sitzung am 20.05.21 lag hierzu eine Überweisung (TOP 9.15) vor.

9.18 Dortmunder Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22283-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19815-21)

10.2 Verschiebung des Regelbeurteilungsstichtages der städtischen Beamt*innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21006-21)

10.3 Studijobs zur Personalgewinnung:
Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen ab dem Einstellungsjahr 2022

Beschluss
(Drucksache Nr.: 20223-21)

10.4 Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21051-21)

10.5 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19420-20)

10.6 Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21144-21)

10.7 Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20978-21)

10.8 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21617-21)

10.9 Verkaufsoffener Sonntag am 05.09.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21797-21)

10.10 Neu-/Ersatzberufung von zwei Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund für die 13. Amtsdauer vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21857-21)

10.11 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21777-21)
10.12 Roadmap Memorandum zur Digitalisierung 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21874-21)

10.13 Jahresbericht der Feuerwehr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21530-21)

10.14 Reinigungskräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22058-21)

10.15.a Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22208-21)
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22239-21)
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22275-21)
(Drucksache Nr.: 22278-21)

10.16 Erstellung eines Aktionsplans zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22280-21)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

11.1.1 Integration durch Sport
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 21754-21)

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

OB Westphal weist auf das Hygienekonzept zur Nutzung der Sitzungsräume in den Westfalenhallen sowie die Regeln zum Gesundheitsschutz hin. Er bittet um Beachtung.

Alle Anwesenden erhielten im Vorfeld eine Erläuterung zum Livestreaming der Ratssitzung sowie eine persönliche Erklärung. Daran anknüpfend erläutert OB Westphal die konkrete Ausgestaltung der Bild- und Tonübertragung.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Berndsen (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung: Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu. Weiterhin schlägt OB Westphal die Absetzung folgender Vorlagen vor:

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit den zuvor beschlossenen Änderungen einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec bei Enthaltung der AfD-Fraktion festgestellt.

Rm Mader (CDU) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Garbe (AfD) hält Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.


Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die AfD-Fraktion eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 20.05.2021

Rm Bohnhof (AfD) erklärt, seine Nachfrage unter 10.10 des Protokolls vom 25.03.21 hinsichtlich der Beauftragung von Stiftungen sei trotz Zusage nicht beantwortet.
Zum Tagesordnungspunkt 5.3.a Corona bemängelt Rm Bohnhof, er habe die Formulierung „…Mitarbeiter*innen…“ nicht benutzt. Er begehrt die Streichung des Gender-Sterns.

OB Westphal stellt zum ersten Punkt fest, es handle sich hier um keinen Hinweis zur Niederschrift, sondern zu einer versäumten Beantwortung. Er sagt die Beantwortung zu.

Der zweite Hinweis wird in die Niederschrift aufgenommen.

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Rates der Stadt am 20.05.2021 wird am 23.09.2021 mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 24.06.2021

Rm Bohnhof (AfD) erklärt zu Tagesordnungspunkt 3.15 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt, die Formulierung „Rm Bohnhof (…) wünscht sich, ...“ habe er so nicht formuliert. Auch habe er die Antwort bisher nicht erhalten.

OB Westphal sichert die Überprüfung der Aufzeichnungen, ggf. Korrektur sowie die Beantwortung zu.

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Rates der Stadt am 24.06.2021 wird am 23.09.2021 mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.

zu TOP 1.6
Einführung eines Ratsmitgliedes

Frau Justine Grollmann ist aus dem Rat der Stadt Dortmund ausgeschieden. Laut Mitteilung des Fachbereichs Wahlen rückt für die CDU-Fraktion als Nachfolgerin Frau Ina Polomski-Tölle nach.
Oberbürgermeister Westphal bittet Frau Polomski-Tölle zu sich und führt sie mit folgenden Worten in den Rat der Stadt ein:

„Ich führe Sie gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in ihr Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichte sie gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Für die künftige Mandatstätigkeit wünsche ich Ihnen im Namen des Rates der Stadt Dortmund viel Glück und Erfolg zum Wohle der Bürgerschaft der Stadt Dortmund.“


zu TOP 1.7
Bestellung eines Schriftführers für den Rat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22256-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig diese Bestellung.

zu TOP 1.8
Bestellung eines 2. stellvertretenden Schriftführers für den Rat
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22262-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgendes Schreiben der Verwaltung vor:

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig diese Bestellung.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022
(Drucksache Nr.: 22100-21)

Die Sitzungsleitung wird auf Bm Schilff übertragen.

Zur Sitzung stehen den Ratsmitgliedern (mittels Gremieninformationssystem bzw. in gedruckter Form) alle Unterlagen einschließlich Gesamtergebnisplan 2022 und Gesamtfinanzplan 2022, Entwurf der Haushaltssatzung 2022, Neuverteilung konsumtive Mittel der Bezirksvertretungen ab 2022 und Neuverteilung investive Mittel der Bezirksvertretungen ab 2022 zur Verfügung.

Oberbürgermeister Westphal spricht zur Einbringung des Haushalts.

Der Haushaltsentwurf wird von StD/StK Stüdemann eingebracht.

Die Rede von OB Westphal ist als Anlage 1 und die Rede von StD/StK Stüdemann als Anlage 2 der Niederschrift beigefügt.

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwurf des Haushaltsplanes 2022 sowie den Entwurf der mittelfristigen Finanzplanung für die Haushaltsjahre 2023 bis 2025 mitsamt dem Haushaltsplan des Treuhandvermögens Grabpflegelegate zur Kenntnis und überweist diese zur Beratung an die zuständigen Ausschüsse und Bezirksvertretungen. Die Gremien behandeln den Haushaltsplanentwurf 2022 entsprechend der Beratungsfolge.

Im Anschluss an die Beratungen ist die Beschlussfassung des Haushaltsplanes 2022 durch den Rat der Stadt am 16.12.2021 vorgesehen.

Zum Abschluss des Tagesordnungspunktes wird die Sitzungsleitung an OB Westphal abgegeben.

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Ergebnis der verwaltungsinternen Beteiligung, II. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung, III. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21668-21)

Zur Ratssitzung liegt eine korrigierte Fassung einer zunächst versandten Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün (AKUSW) vor, die sich durch die Korrektur erledigt hat:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat das Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und des verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren zum Bebauungsplan In O 101 - Kronprinzenstraße - geprüft und beschließt den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Abwägungstabelle (Abwägung der Stellungnahmen) dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) i. V. m. §§7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - des Bebauungsplanes die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 15.07.2021 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes In O 101 - Kronprinzenstraße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 16.09.2020 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 12 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungen, als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg –;
I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung;
II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange;
III. Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Ev 150 –Burgweg– (erneute Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21684-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 15.09.2021 vor:
Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg- zur Kenntnis. II. hat das Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 150 - Burgweg - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie in der beigefügten Anlage 4 dieser Beschlussvorlage dargestellt zu folgen. III. stimmt den geänderten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 150 – Burgweg – und der geänderten Begründung vom 12.07.2021 zu und beschließt die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der Begründung vom 12.07.2021 (Öffentlichkeitsbeteiligung).
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 190 - Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße -
hier: Beifügung der Begründung vom 16.03.2021, II. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21201-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. die Begründung vom 16.03.2020 dem Bebauungsplan Lü 190 – Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße – beizufügen,
Rechtsgrundlage II. den Bebauungsplan Lü 190 – Einzelhandelssteuerung westlich Provinzialstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 165 - Westlich Erlenkamp - I.Entscheidung über Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit, II. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer Begründung, IV. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18162-20)

Den Ratsmitgliedern liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus seiner Sitzung am 15.09.2021 vor:
Zudem liegt dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 22.09.2021 (Drucksache Nr.: 18162-21-E1) vor:

Rm Kowalewski erklärt für die Fraktion Die Linke+, der Vorlage aus ökologischen Gründen nicht zustimmen zu können. Auch die Art der beabsichtigten Bebauung sei nicht geeignet, dem Wohnungsmangel wirksam zu begegnen. Daher habe der ökologische Gedanke Vorrang.

Rm Sassen (Fraktion B‘90/Die Grünen) dankt für die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung. Ihre Fraktion werde sich dennoch aus den gleichen Gründen wie Die Linke+ gegen die Beschlussvorlage entscheiden.

Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) begrüßt den Abschluss der Arbeit zu diesem Bebauungsplan. Ihre Fraktion werde zustimmen, da die Förderung unterschiedlicher Wohnsituationen im Stadtgebiet gewünscht ist.

Rm Waßmann (CDU- Fraktion) signalisiert für seine Fraktion Zustimmung und weist darauf hin, dass auch hier geförderter Wohnraum im Einfamilienhausbau realisiert wird.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, FDP/Bürgerliste und AfD gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung von Rm Gülec (BVT) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 165 - westlich Erlenkamp - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 9 der Vorlage zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023).
II. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 165 - westlich Erlenkamp - vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 10 der Vorlage zu folgen. III. beschließt, dem Bebauungsplan Mg 165 - westlich Erlenkamp - die aktualisierte Begründung vom 15.07.2021 beizufügen. IV. beschließt den Bebauungsplan Mg 165 - westlich Erlenkamp - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich –als Satzung.
zu TOP 3.5
Sachstandinformationen zur Standortentwicklung SMART RHINO (ehemaliges HSP-Areal) im Stadtbezirk Innenstadt-West: Beschlusslage der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund und weitere Planungsschritte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21702-21)

Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandsinformationen zur Kenntnis:

1. Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandinformationen der Landesregierung NRW zur zukünftigen Unterbringung der Fachhochschule Dortmund am Standort SMART RHINO zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt nimmt die weitere Vorgehensweise und aktualisierte Zeitplanung zur Durchführung des städtebaulichen und freiraumplanerischen Realisierungswettbewerbs, zum Partizipationsprozess, zur allgemeinen Öffentlichkeitsarbeit und zur laufenden Verkehrsuntersuchung im Rahmen von SMART RHINO zur Kenntnis.

zu TOP 3.6
3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier:
I. Kenntnisnahme des Ergebnisses der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21587-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden geprüft und beschließt, der Empfehlung der Verwaltung wie unter Punkt „2. Beteiligung“ dieser Vorlage dargestellt, zu folgen.
II. Der Rat der Stadt beschließt die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 für die unter Punkt „1. Planinhalt“ dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereiche. Damit wird die 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetztes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.


zu TOP 3.7
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, Förderantrag mobil.gewinnt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21687-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, einen Förderantrag für das Modellvorhaben mobil.gewinnt zu stellen, auf.

zu TOP 3.8
Einrichtung einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Huckarde – Dorstfeld - Technische Universität – Technologiezentrum; Ergänzung des Nahverkehrsplans 2014 beschlossen vom Rat der Stadt am 14.05.2014.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21786-21)

Dem Rat der Stadt liegt die Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 15.09.2021 vor:

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorliegende Information zum Schnellbuskonzept zur Kenntnis und beschließt eine Ergänzung des Dortmunder Nahverkehrsplanes mit einer Schnellbuslinie Datteln – Waltrop – DO-Mengede – Dorstfeld – Technische Universität – Technologiezentrum sowie die Abwicklung durch DSW21 gemeinsam mit der Vestischen Straßenbahnen GmbH.

zu TOP 3.9
Erneuerung der zentralen Umspann- und Schaltanlage im Versorgungsbereich Kirchhörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20326-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DONETZ GmbH zur Erneuerung der Umspann- und Schaltanlage in Kirchhörde zur Kenntnis.

zu TOP 3.10
Informationen zum Stand des Verfahrens des Regionalplans Ruhr sowie zum Siedlungsflächenmonitoring Ruhr 2020 (ehem. Flächeninformationssystem Ruhr (ruhrFIS))
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21880-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Verfahren des Regionalplans Ruhr sowie zum Siedlungsflächenmonitoring Ruhr 2020 zur Kenntnis.

zu TOP 3.11
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Brackel 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21595-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 3.12
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (INSEKT) Innenstadt-Ost 2030+
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21596-21)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 3.13
Novelle des Städtebaurechts 2021
Gesetz zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21679-21)

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.14
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Fahrradhäuser in der City
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21613-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) aus der Sitzung am 15.09.2021 vor:
Rm Thomas (AfD-Fraktion) kritisiert die Abwanderung von Geschäften. Er hält den Parkraum in der Innenstadt für sehr wichtig und sieht im Radverkehr sowie ÖPNV keine hundertprozentige Alternative dazu. Daher lehne seine Fraktion die Vorlage ab.

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die geänderte Vorgehensweise der Teilmaßnahme C3.2 Radhaus am Rathaus und beauftragt die Verwaltung mit der Vergabe eines Gestaltungsleitfadens und der Durchführung einer Machbarkeitsstudie für überdachte Fahrradhäuser an fünf Standorten in der City.
Ergänzung:
Die vorgeschlagenen Standorte werden so effektiv wie möglich genutzt.

zu TOP 3.15
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt
hier: Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21560-21)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund hebt Punkt 1 des Ratsbeschlusses vom 14.05.2020 (DS-Nr. 16316-19) zur Durchführung der Teilmaßnahme A3.2 (Digitalisierung der Taxenvorfahrt) im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ auf.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Durchführung der veränderten Teilmaßnahme A3.2 (Förderung der Elektromobilität im Taxiverkehr) mit einer Gesamtsumme von 130.000 € in dem Haushaltsjahr 2022 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.

zu TOP 3.16
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20809-21)

Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Fortführung der Teilmaßnahme C3.1 Fahrradbügel mit einer Erhöhung des Investitionsvolumens von 300.000 € auf 549.000 € in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zudem gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 337.000,- € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.

zu TOP 3.17
Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
Einbringung
(Drucksache Nr.: 21690-21)

Rm Gülec (BVT) macht darauf aufmerksam, dass laut der Antidiskriminierungsstelle des Bundes jeder 3. Mensch mit Zuwanderungsgeschichte Diskriminierungen bei der Wohnungssuche erfährt. Diese Diskriminierungen basierten zumeist auf Herkunft, Religion oder auch auf fremd klingenden Namen. Ihm fehlt im vorgelegten Konzept die Bekämpfung der Diskriminierung bei der Wohnungssuche. Daher möchte er dieses Thema im Wohnkonzept aufgenommen wissen.

Die Vorlage „Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021“ (Drucksache Nr.: 21690-21) wird vom Rat der Stadt Dortmund eingebracht.
zu TOP 3.18
Wohnungsmarktbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21602-21)

Rm Helferich (AfD-Fraktion) stellt die Ergebnisse des Wohnungsmarktberichtes in Zusammenhang mit der Aufnahme von Geflüchteten.

Rm Garbe (AfD-Fraktion) geht auf die Steigerung von Baupreisen und die Geldpolitik der Europäischen Zentralbank ein. Er fordert diverse Maßnahmen, die aus seiner Sicht den Hausbau verbilligen.

Rm Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, die von Rm Garbe geforderten Maßnahmen sind nicht in einem Stadtrat klärbar, denn hier sei nicht der Platz für den Bundestagswahlkampf. Den Beitrag des Rm Helferich kritisiert er, indem die Ausspielung von Gruppen innerhalb der Gesellschaft aufzeigt.

Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) übt Kritik an der Instrumentalisierung von Notlagen für politische Zwecke.

Rm Reuter (Fraktion B‘90/Die Grünen) zeigt sich darüber erfreut, dass Dortmund eine wachsende Stadt ist. Dies ist u.a. auch zuwanderungsbedingt. Daher ist es wichtig, für diese Menschen genau wie für Menschen mit geringem Einkommen Wohnraum zu schaffen.

Rm Neumann-Lieven (SPD-Fraktion) stellt heraus, dass Dortmund für die wirtschaftliche Stärke auch Zuwanderung benötigt. Diese Aspekte, gepaart mit entsprechendem Wohnraum, bedingen einander.

Rm Waßmann (CDU-Fraktion) ist verwundert, dass die AfD das Thema im Rat nutzt, sich aber nicht an der inhaltlichen Diskussion dazu im Ausschuss beteiligt hat.
Dem Bericht sind Möglichkeiten zur Entzerrung des Marktes entnehmbar. Daraus ergeben sich seines Erachtens Aufgaben für die Zukunft.


Der Rat der Stadt nimmt den Wohnungsmarktbericht 2021 zur Kenntnis.

zu TOP 3.19
Stadterneuerung Dortmund Nordstadt:
Verlängerung der Frist für die Durchführung der Sanierung (Berichtigung DS.-Nr. 17416-20)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21845-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Frist für die Durchführung der Sanierung in dem, durch die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Nordstadt-Programm“ im Stadtbezirk Innenstadt-Nord in der Stadt Dortmund vom 18.02.1991, förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Nordstadt-Programm" bis zum 30.06.2023 zu verlängern.

zu TOP 3.20
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21564-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der Sanierung des Wasserturms in Grevel (Lanstroper Ei) mit der Ausführung des 2. Bauabschnittes mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.206.450,- €.
Mit der Sanierung wird erst nach Zustimmung der Fördergeber begonnen.
zu TOP 3.21
Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)

Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig folgende Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Mehrbedarf von 1.400.000 € für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie den Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1).

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zur Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.400.000 € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.

zu TOP 3.22
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19863-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 19863-21-E3) vor: · a) die vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung
· b) die Mitwirkung an einem Beschluss trotz Befangenheit und
· c) die Aufgabenbewilligung ohne Deckung Außerdem liegt den Ratsmitgliedern folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19863-21-E6) vor: Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab und überweist die Angelegenheit aufgrund der notwendigen fachlichen Diskussion in die Fachausschüsse Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.

zu TOP 3.23
Änderung der Erneuerungsziele im Straßenbeleuchtungsvertrag 2017-2024
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21625-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,

1. die Anzahl der im Vertragszeitraum zu erneuernden Laternenmasten von 10.500 Stück auf 8.800 Stück zu reduzieren und
2. die Anzahl der im Vertragszeitraum zu erneuernden Leuchten von 24.600 Stück auf 30.500 Stück zu erhöhen.

zu TOP 3.24
Beirat Nahmobilität: Neuberufung von Mitgliedern für die Ratsperiode 2020 – 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21669-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Rm Gülec (BVT) bei Enthaltung der Fraktionen von AfD und Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die laufende Ratsperiode (2020 – 2025) die Nachberufung des stimmberechtigten Mitglieds Frau Janina Welsch (Fuss e.V. Fachverband Fußverkehr Deutschland, Ortsgruppe Dortmund) des Beirats Nahmobilität.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt außerdem, die Stadteltern Dortmund als stimmberechtigte Organisation für den Beirat Nahmobilität zu benennen und für die laufende Ratsperiode (2020 – 2025) Herrn Sebastian Otten und Herrn Ernst Bültmann (Stellvertretung) als stimmberechtigte Mitglieder des Beirats Nahmobilität zu berufen.

zu TOP 3.25
Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
hier: Sachstand und Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Planungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20305-21)

Den Ratsmitgliedern liegt die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung und das Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Frage Sanierung/Erneuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Ersatzneubaus.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung des Abrisses und Neubaus der Brücke Lange Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 415.000,00 Euro zu beauftragen.

Die derzeit geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der Planungskosten in Höhe von 415.000,00 Euro auf ca. 2.800.000,00 Euro.

Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66W01202014703 - Lange Str. – Brücke - mit folgenden Auszahlungen (Finanzposition 780 810):


Haushaltsjahr 2022: 20.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 95.000,00 Euro


3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der Variante B und die Einrichtung von 1,0 vzv. Planstelle mit Stellenplan 2022 sowie die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2022. Die Planstelle soll nach Entgeltgruppe 12 Fg2 TVöD (AT/ING) bewertet werden.

zu TOP 3.26
Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21603-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, das für die Umgestaltung der Sölder Straße inklusive Lichtsignalanlage beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 715.000,00 Euro um 675.000,00 Euro auf 1.390.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Umgestaltung der Sölder Straße erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2021 1.390.000,00 Euro

Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 15.810,00 Euro.

Die Gesamtaufwendungen für den Neubau der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße betragen weiterhin 6.165.555 Euro (2.795.555 Euro DB und 3.370.000 Euro Stadt Dortmund). Die Aufwendungen der DB erhöhen sich von 2.400.000 Euro um 395.555 Euro auf 2.795.555 Euro. Eine Ausweitung der Aufwendungen der Stadt Dortmund erfolgt mit dieser Beschlusserhöhung nicht. Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße in Höhe von 3.370.000,00 Euro wird auf dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300 abgebildet.

Der Rat der Stadt beschließt die zweckgebundenen Mehrerträge zur Deckung der Mehraufwendungen in 2021 gemäß § 83 GO NRW zu verwenden.

zu TOP 3.27
Stadtbahnentwicklungskonzept
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen. Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus der Sitzung am 16.09.2021 sowie das darin enthaltene Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 (Drucksache Nr.: 20397-21-E7) vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:20397-21-E6): - Es sind barrierefreie Zugänge zu Haltestellen in Mittellage an beiden Enden der Bahnsteige vorzusehen. Dies gilt insbesondere für folgende Haltestellen:
Lippestraße, Funkenburg, Am Zehnthof, Knappschaftskrankenhaus, Geschwister-Scholl-Straße sowie an den geplanten Mittelbahnsteigen in der Oesterholzstraße (U44) und Rheinischen Straße (U43/U44).

- Die Umsetzung der Maßnahmen für die vollständige Barrierefreiheit aller Stadtbahnhaltestellen muss Priorität erhalten.

- Die DSW21 wird gebeten, zur Priorisierung der Maßnahmen die Fahrgastzahlen für alle Haltestellen der Linien U43/U44 darzustellen.

- Die Infrastruktur der Ost-West-Strecke U43/U44 wird an die 2,65 breiten Stadtbahnfahrzeuge (Querschnittsveränderungen) angepasst. Die DSW21 wird in dem Zusammenhang um eine Darstellung gebeten, welche Streckenabschnitte bereits für breitere Fahrzeuge ausgelegt sind.

- Die Erweiterung der H-Bahn erfolgt nur in Ergänzung des bestehenden Systems, d.h., es entsteht kein zweiter Inselbetrieb und kein Parallelverkehr zu bestehenden Stadtbahnstrecken oder Strecken des SPNV.

- Vorrangig soll die Verknüpfung vom Campus zur U42 bzw. S5 hergestellt werden.

- Für die H-Bahn wird eine Doppeltraktion analog Sky-Train DUS geprüft.


- Als Alternative zur vorgeschlagenen H-Bahnverbindung soll eine Stadtbahnverbindung von der Stadtbahnhaltestelle "Hafen" über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" geprüft werden.
- Bei einer Umplanung ist sicherzustellen, dass zur Anbindung des Energie-Campus an die Wohnstraßen von Huckarde attraktive und sichere Fuß- und Radwege eingerichtet werden.
- Erschließung der Entwicklungsfläche Phoenix- West mit einer Stadtbahn

- Verlängerung der U47 in Aplerbeck mindestens zum Bahnhof Aplerbeck, perspektivisch auch zum Bahnhof Aplerbeck Süd.

- Anbindung des S-Bahnhofes Dortmund-Dorstfeld (ggf. im Zusammenhang mit Smart Rhino)

- U44-Strecke zum Borsigplatz über Weißenburger Straße

- Stadtbahnverbindung BO-Langendreer – DO-Lütgendortmund als Verlängerung der am Bahnhof BO-Langendreer S endenden BOGESTRA-Linien von Witten bzw. Bochum.

- Für Korridore, die zur Trassensicherung freigehalten werden, soll die Einrichtung von Radwegen als Zubringer zur Stadtbahn geprüft werden (bike+ride).


Der Rat gibt die mündlichen Anregungen, vorliegenden Anträge und Empfehlungen als Gesamtpaket mit in den Begutachtungsprozess, schließt sich einstimmig der Empfehlung des AFBL an und fasst folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.

Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300 an.

zu TOP 3.28
Zukunftsweisender Umbau von Hauptverkehrsstraßen im Rahmen der Verkehrswende in Dortmund am Beispiel der folgenden Straßen im Stadtbezirk Eving: Bergstraße, Grävingholzstraße und Deutsche Straße
Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19256-20)

Der Rat der Stadt setzt die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21700-21)
Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:

Den Ratsmitgliedern liegt zudem eine Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21700-21-E1) vor:

Rm Kowalewski erklärt für die Fraktion Die Linke+, der Vorlage nicht zuzustimmen.

Rm Mader begrüßt für die CDU-Fraktion vor dem Hintergrund des Nutzens der dort entstehenden Arbeitsplätze für Dortmund die Vorlage.

Laut Rm Stackelbeck hat sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen immer gegen das Projekt ausgesprochen. Aus ihrer Sicht seien genügend Altflächen vorhanden, dafür müssten keine weiteren Freiflächen verbraucht werden.
Irritiert zeigt sie sich über den Hinweis in der Vorlage, es gäbe keine Klimarelevanz. Natürlich, so sagt sie, handle es sich zunächst um eine reine Finanzbeteiligung. Inhaltlich werden beim newPark Grün- und Ackerfläche in industrielle Nutzung überführt. Damit läge zumindest eine mittelbare Klimarelevanz vor.


Rm Garbe (AfD-Fraktion) befürwortet die Beteiligung vor dem Hintergrund von Arbeitsplätzen auch für Menschen aus Dortmund. Man benötige diese, auch Niedriglohnarbeitsplätze, wenn sie denn angeboten werden. Dann könne, wenn keine anderen Gewerbe entstehen, dort Logistik angesiedelt werden.

Rm Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) verweist darauf, es gehe lediglich um die Anteilserhöhung, nicht um eine Disposition des Gewerbegebiets. Inhaltlich lobt sie die vom Ausschuss geforderte und von der Verwaltung erstellte Chance-Risiko-Abwägung. Vor diesem Hintergrund wird ihre Fraktion zustimmen.

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, FDP/Bürgerliste, AfD und Rm Gülec gegen die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt der Übernahme der Gesellschaftsanteile der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (10 %) und der Stadt Lünen (5 %) an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH durch die Stadt Dortmund zu.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)

Den Ratsmitgliedern liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:

Rm Bohnhof (AfD) bemängelt, der Zuzug aus der Europäischen Union, insbesondere aus Bulgarien und Rumänien, belaste zunehmend den Haushalt der Stadt Dortmund und nennt Zahlen aus dem Bericht.

Laut Rm Brunner (Bündnis 90/Die Grünen) zeigt der Bericht die schwierige Lage der EU-Zuwander*innen. Die Pandemie verschärfe die Situation. Sie bemängelt, dass Bund und Land die Förderprogramme auslaufen lassen. Viele Kommunen haben Lösungsansätze erarbeitet, der politische Wille zur Realisierung fehle aber. Sie fordert, alle kommunalen Möglichkeiten zur Verbesserung der Lage der Menschen auszuschöpfen.

Laut Rm Kauch zeichne der Bericht ein differenziertes Bild der Zuwanderung in den Arbeitsmarkt und die Sozialsysteme. Vor diesem Hintergrund fordert er unterschiedliche Maßnahmen für die verschiedenen Zielgruppen. Man müsse gesellschaftliche Gewinne benennen, ohne Schwierigkeiten zu verschweigen.

Rm Helferich (AfD) spricht sich für die Aberkennung der Freizügigkeit in bestimmten Fällen aus.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, Schwierigkeiten würden nicht verschwiegen. Dieser Bericht, wie auch die vorherigen Berichte, dokumentiere die Lage öffentlich. Die Berichte werden im Ausschuss stets konstruktiv, offen und vorurteilsfrei erörtert.

Rm Kowalewski (Die Linke+) weist darauf hin, dass es sich lediglich um einen Sachstandsbericht handelt, der eine Grundlage für künftige politische Beschlussfassungen sein soll.

Der Rat der Stadt Dortmund und seine politischen Gremien nehmen den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.

zu TOP 5.2
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21554-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaft (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21554-21-E3) vor:

Rm Gülec (BVT) berichtet, dass die KAUSA-Servicestelle ein wichtiges und wertvolles Instrument bei der Ausbildungsplatzsuche von Jugendlichen mit Migrationshintergrund darstellt. Dort wird sowohl den Jugendlichen Unterstützung gegeben als auch Elternarbeit geleistet. Damit könnten schlussendlich auch Ausbildungsabbrüche vermieden werden. Er spricht sich für die Fortführung aus.

Rm Helferich zählt die Kosten der Fortführung auf. Die Aussagen von Frau Dr. Schmalhorst (Jobcenter) im Ausschuss genügen ihm nicht. Aus seiner Sicht ist es eine exklusive Beratung und diese nicht notwendig. Er meint, wer sich integrieren möchte, könne sich der bisherigen Wege bedienen.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) widerspricht Herrn Helferich. Frau Dr. Schmalhorst habe im Ausschuss sehr wohl den ergänzenden Charakter der KAUSA-Servicestelle verdeutlicht. Auch dank solcher Strukturen sei die Jugendarbeitslosigkeit unter 10 Prozent gesunken.

Rm Worth (SPD) schließt sich im Wesentlichen der Vorrednerin an und erklärt, 48 % der in der Servicestelle beratenen Jugendlichen hätten im Anschluss eine Ausbildungsstelle bekommen. Diese Beratungsleistung ist laut Frau Schmalhorst vom Jobcenter so nicht leistbar.

Rm Reppin (CDU) bemängelt die Qualität der Vorlage. Dieser Mangel habe die Nachfragen, welche nun mit dem ergänzenden Schreiben beantwortet sind, erzeugt. Seine Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Der Rat der Stadt fasst mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und Rm Gülec (BVT) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die KAUSA-Servicestelle befristet auf vier Jahre (2022-2025) zu verstetigen.

zu TOP 5.3
Laienreanimation
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21304-21)

Dem Rat der Stadt lag zur Sitzung am 24.06.2021 folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) aus der Sitzung am 15.06.2021 vor:

Der Rat der Stadt Dortmund beschloss am 24.06.2021 einstimmig gemäß der Überweisung des ASAG wie folgt:

Der Rat der Stadt setzt den Punkt unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab.

zu TOP 5.4.a
Corona
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22276-21)

Die Tagesordnungspunkte

5.4.a Corona Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22276-21),
5.4.b Corona-Politik mit Verstand und Augenmaß Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) (Drucksache Nr.: 22281-21) und
7.4 Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 22284-21)

werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.

Zu 5.4.a liegt dem Rat der Stadt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 22276-21-E1) vor:

Rm Barrenbrügge (CDU) erläutert, die Infektionszahlen seien in der Altersgruppe von 12-18 Jahren sehr hoch. Daher habe seine Fraktion den Wunsch, Maßnahmen für diese Zielgruppe zu intensivieren. Auch müssten die Impfungen in die Stadtbezirke gebracht werden. Dies könne mit zeitlichem Vorlauf dafür sorgen, der Coronawelle ihren Schwung zu nehmen. Er bittet um Zustimmung zum Antrag.

Rm Perlick (AfD) signalisiert für seine Fraktion Ablehnung zu den Anträgen unter 5.4.a und 7.4. Er hält Impfungen vor Ort für überflüssig. Wer sich habe impfen lassen wollen, konnte dies tun. Auch Luftfilteranlagen in Schulen wären, da kaum Kinder erkranken, unnötig.

Rm Spieß (SPD) erklärt, seine Fraktion möchte dem CDU-Antrag beitreten, dem der AfD nicht. Der Antrag der FDP/Bürgerliste sei schon im Schulausschuss abgelehnt worden. Er äußert Verständnis zum Antrag der Petentin unter TOP 7.4 zu Luftfiltern in Schulen und erläutert den Abwägungsprozess seiner Fraktion. So habe man bereits für nicht vollständig belüftbare Schulräume (sogenannte Kategorie 2) 202 Luftfilter angeschafft. Seine Fraktion orientiere sich stark an den Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) und Umweltbundesamts (UBA). Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter 7.4 wird seitens der SPD-Fraktion unterstützt. Er sieht diesen Prüfauftrag als Sensibilisierung für künftige Diskussionen zum Thema. Gegebenenfalls müsse auf dieser Grundlage nachgesteuert werden.

Rm Dr. Goll (CDU) möchte mit dem CDU-Antrag erreichen, mehr über schlecht belüftbare Räume in Kitas zu erfahren und technische Alternativen in den Blick zu nehmen. Unter TOP 7.4 werde die CDU dem Antrag der FDP/Bürgerliste nicht zustimmen, dem Antrag seitens Bündnis 90/Die Grünen wird - abgesehen von Ziffer 1 - gefolgt.

Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt zu bedenken, dass in den Wintermonaten eine verdeckte Pandemie möglich sei und auch Geimpfte infiziert werden können. Dies könne auch die Altersgruppe unter 12 Jahren betreffen. Vor dem Hintergrund hätte er sich die Luftfilteranlagen schon zur zweiten Welle gewünscht, wenngleich diese kein Allheilmittel ist. Seine Fraktion möchte daher dem Antrag der CDU-Fraktion zustimmen. Dies gilt ebenso für den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen unter 7.4 mit Ausnahme der Ziffer 5. Der Antrag der FDP/Bürgerliste wird kritisch gesehen, da die Ausstattung von der Spendenbereitschaft und –fähigkeit der Eltern abhängig wäre.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) kritisiert, dass im Landtag von der Landesregierung Luftfilteranlagen gefordert werden, kommunal diese Forderungen aber nicht umgesetzt werden. Er möchte es zulassen, dass Eltern über Fördervereine für eine zusätzliche Schutzmöglichkeit für ihre Kinder sorgen. Für ihn steht das aktive Engagement bei diesem Thema im Vordergrund.
Fördergelder zu fordern bzw. verwenden, ohne selbst einen Anteil zu übernehmen, findet er falsch.


Rm Neumann-Lieven (SPD) hinterfragt die Formulierung „…Impfbussen…“. im CDU-Antrag. Ihr ist bisher nur ein Impfbus bekannt. Daher bittet sie um einen aktuellen Sachstand.

Rm Dr. Neumann (Bündnis 90/Die Grünen) bezieht sich auf den Inhalt des Antrags der AfD zu TOP 5.4.b. Er spricht sich dagegen aus und geht unter anderem auf das im Antrag zitierte Epidemiologische Bulletin hinsichtlich der Gefahren für Kinder und die Abwägung der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein.

Rm Jansen (Bündnis 90/Die Grünen) hält den Antrag der FDP/Bürgerliste weder für sachlich noch für präzise. Die Problematik der Luftfilter werde schon länger diskutiert, so auch der Unterhalt und die Wartung. Der Antrag fördere soziale Ungleichheit, da die Einkommensstärke der jeweiligen Elternschaft über den Einsatz von Luftfilteranlagen entscheide. Dem Antrag mangle es an Aussagen, nach welchen Kriterien die Verwaltung diese Anlagen verteilen soll. Auch sei der Antrag weit von den Empfehlungen des RKI und UBA entfernt. Für die punktuelle Aufstellung von Luftfiltern in Schulen seien die Förderkriterien des Bundes und des Landes verantwortlich, die sich damit der kommunalen Einflussnahme entziehen. Abschließend begründet er den Antrag seiner Fraktion und wirbt dafür.

Rm Bohnhof (AfD) widerspricht den von Rm Kowalewski genannten Zahlen.

StRin Zoerner erläutert, dass mit Schließung der Impfzentren (30.9.21 ) Koordinierende COVID-Impfeinheiten (KoCI) bei den Gesundheitsämtern gemäß Landesregelung aktiv werden. Impfungen erfolgen durch Betriebmediziner*innen und die Praxen von Hausärztinnen*Hausärzten. Alle Maßnahmen an Schulen (siehe 1.a des CDU-Antrags) sollen gemäß Erlasslage über die KoCI geregelt werden. Im Rahmen der Erlasse werden die weiteren Maßnahmen geplant und umgesetzt.
Die Erfahrungen mit dem Impfbus zeigen, dass die räumliche Nähe zu Impfzentren die Impfbereitschaft nicht wesentlich beeinflusse. Daher werde sich der Impfbuseinsatz weiterhin an Inzidenz und Bevölkerungsstruktur orientieren. Hier haben Sozialräume Vorrang.
Ein zweiter Impfbus wird hergerichtet. Sechs Ärztinnen*Ärzte werden vom Land über die Kassenärztliche Vereinigung zur Verfügung gestellt. Diese Personen seien bei zwei Impfbussen und weiteren mobilen Möglichkeiten, z.B. Impfungen beim Jobcenter oder in der Thier-Galerie, schnell ausgelastet.


StRin Schneckenburger spricht von einer zweiten Welle des Förderprogramms für die Anschaffung mobiler Luftfiltergeräte. Damit wird auch im Gegensatz zur ersten Phase die Anschaffung mobiler Geräte für Kindertageseinrichtungen gefördert. Die Stadt Dortmund hat eine Abfrage durch FABIDO und eine Begutachtung durch die Immobilienwirtschaft veranlasst. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, sollen Geräte beantragt werden. Die Schulen wurden in diesem Zuge noch einmal um Rückmeldung gebeten. Sieben Schulen haben hier möglichen Bedarf gemeldet.
Bei der Entscheidung über die Ausstattung hat die Stadt Dortmund nicht die Förderfähigkeit zum Maßstab gemacht, sondern die vorrangige Gesundheit der Kinder und Schutz der Beschäftigten. Fachlich-inhaltlich war der Maßstab die Regelung des Landes unter Verweis auf das RKI und UBA verbunden mit der Befürchtung, dass dann die Einhaltung der AHA-L (L für Lüften) gefährdet sei und die Lüftung vernachlässigt werde. Seitens des Landes sei außerdem die professionelle Wartung zu bedenken, wodurch die Beschaffung durch Laien ausscheide. Fehlende oder falsche Wartung könne zu Feuchtigkeit, Schimmel und damit Gesundheitsgefahren führen.
Weitere kommunale Mittel wurden über die Angebote des Landes hinaus verstärkt für den Ausbau der Teststrategie eingesetzt, aber auch beim Einsatz von Bussen zwischen Schulen und Impfzentrum.
StRin Schneckenburger versteht die Verunsicherung der Eltern, Luftfiltergeräte allein können diese jedoch nicht auflösen. Wichtig ist aus ihrer Sicht, die Impfungen zu fördern. Sie wünscht sich dazu eine Kampagne des Landes mit den Zielgruppen der Schüler*innen und Eltern. Laut den Erkenntnissen des Gesundheitsamtes gab es keine größeren Übertragungsherde in Schulen und Kindertageseinrichtungen.


Rm Kowalewski (Die Linke+) erläutert die Angabe seiner von Rm Bohnhof angezweifelten Zahlen mit der Systematik des RKI.

Rm Dr. Suck erklärt im Namen CDU-Fraktion, dass die Ausführungen zur Kenntnis genommen und am Antrag festgehalten werde. Die Umsetzung der Beschlüsse wird erwartet.

Rm Gülec (BVT) erwähnt die gute Zusammenarbeit zwischen dem Impfzentrum und dem Rat muslimischer Gemeinden in Dortmund hinsichtlich der erfolgreichen Durchführung von Impfaktionen in Moschee-Gemeinden.

OB Westphal ergänzt an dieser Stelle, dass solche Impfaktionen nunmehr mit niedergelassenen Ärztinnen*Ärzten realisierbar sind.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die AfD-Fraktion den folgenden Antrag der CDU-Fraktion:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Weiterentwicklung ihrer Impfkampagne. Ergebnisse sind dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit in seiner Sitzung am 2. November 2021 vorzulegen. In die Konzeptüberlegungen einzubeziehen sind folgende Maßnahmen: 2. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand, inwieweit in Kindertageseinrichtungen von den bestehenden Fördermöglichkeiten für den Einsatz mobiler Luftreinigungsgeräten in Räumen der sogenannten Kategorie 2 Gebrauch gemacht worden ist.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, den flächendeckenden Einsatz des vom Max-Planck-Institut für Chemie (MPIC) entwickelten ventilatorgestützten Fensterlüftungssystems in Klassenzimmern und Kindertageseinrichtungen zu prüfen (https://www.ventilation-mainz.de/).

Die Beschlussfassungen zu TOP 5.4.b und 7.4 sind an den entsprechenden Stellen der Niederschrift zu finden.

zu TOP 5.4.b
Corona-Politik mit Verstand und Augenmaß
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 22281-21)

Die Tagesordnungspunkte

5.4.a Corona Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22276-21),
5.4.b Corona-Politik mit Verstand und Augenmaß Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) (Drucksache Nr.: 22281-21) und
7.4 Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 22284-21)

werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.

Zu TOP 5.4.b liegt dem Rat der Stadt folgender Vorschlag mit Antrag der AfD-Fraktion zur Tagesordnung vor:

„Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest:

1. Die ausgerufene Corona-Pandemie in Deutschland ist geprägt von wissenschaftsfeindlicher Einseitigkeit des Denkens, gehaltloser Panikmache, eklatanten Widersprüchen, politischen Fehlern, Pannen und Versagen.
2. Schwedens erfolgreicher Kurs in der Corona-Politik, weitgehend keine verpflichtenden Maßnahmen, geschweige denn einen sechsmonatigen Lockdown zu verhängen, zeigt, dass Deutschlands rigides Maßnahmenregime keinen positiven Einfluss auf das Infektionsgeschehen hat. Im Gegenteil: Die verursachten Kollateralschäden für Gesundheit und Wirtschaft – viele noch lange nicht messbar – sind weitaus schlimmer als die eigentlichen Risiken durch das Virus für die Gesellschaft.
3. Die schlechte Datenqualität des Robert Koch-Instituts (RKI) taugt nicht zur Risikoanalyse. Das Ergebnis des IGES-Forschungsinstituts, demnach bei rund 80 Prozent der offiziellen Covid-Toten, die seit Anfang Juli 2021 ans RKI gemeldet wurden, die Sars-Cov-2-Infektion länger als fünf Wochen zurückliege, ist dafür nur der aktuellste Beleg.
4. Die Antwort der Politik auf Corona hat Deutschland als zutiefst kinderfeindliches Land entlarvt. Kinder leiden unter der Corona-Politik und nicht unter Corona. Kinder mit drastischen Maßnahmen wie u. a. Quarantäne, Kontakt- und Sportverbot, Distanzunterricht und Maskenpflicht zu traktieren, weil sie angeblich auch bei einem asymptomatischen Verlauf, Erwachsene anstecken könnten, ist eine Umkehr der Fürsorgepflicht. Kinder sind in einer funktionierenden Gesellschaft nicht für den Schutz von Erwachsenen verantwortlich!
5. Es ist nicht nötig, Kinder generell gegen Covid-19 zu impfen. Ihr natürliches Immunsystem schützt sie in aller Regel vor einer schweren Erkrankung. Long Covid ist nach aktuellem Kenntnisstand nur ein Mythos (vgl. Epidemiologisches Bulletin 33/21, S. 16ff.). Aufgrund seiner Nebenwirkungen und der vollkommen unbekannten Langzeitfolgen des mRNA-Wirkstoffs überwiegen die Risiken den Nutzen einer Impfung klar. Dem aktuellen Hinweis der Ständigen Impfkommission ist daher unbedingt Folge zu leisten: „Die STIKO spricht sich jedoch explizit dagegen aus, dass der Zugang von Kindern und Jugendlichen zur Teilhabe an Bildung, Kultur und anderen Aktivitäten des sozialen Lebens vom Vorliegen einer Impfung abhängig gemacht wird.“ (vgl. Epidemiologisches Bulletin 33/21, S. 3)
6. Wer sich gegen eine Impfung entscheidet, macht von seinem grundgesetzlich verbürgten Recht auf körperliche Selbstbestimmung Gebrauch. Der Rat der Stadt Dortmund schließt sich daher der am 26. Januar 2021 beschlossenen Resolution 2361 des Europarats über „ethische, rechtliche und praktische Bedenken“ bei den Covid-Impfstoffen an. Unter Punkt 7.3.1 heißt es dort: „Wir bitten Mitgliedstaaten und die Europäische Union dringend sicherzustellen, dass Bürger wissen, dass die Impfung NICHT verpflichtend ist und dass niemand politisch, sozial oder anderswie unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, falls er dies nicht möchte.“
7. Die Teilhabe an Freizeitaktivitäten oder sogar ärztlichen Dienstleistungen an die Vorlage eines Gesundheitsnachweises, sei es in Form eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises zu binden, ist eine nicht verhältnismäßige Freiheitseinschränkung.
8. Die 3G-Vorschrift für kommunale Gremien ist eine eindeutige Einschränkung des freien Mandats. Gremienteilnehmer sind demokratisch gewählt oder von den gewählten Fraktionen entsandt worden, um die Interessen der Bürger zu vertreten. Die Ausübung ihrer Pflicht an völlig unverhältnismäßige Einlassbedingungen zu knüpfen, stellt einen Dammbruch dar.
9. Die Forderung nach einer 2G-Regel für Dortmund diskriminiert rund 216.000 nicht voll gegen Covid-19 geimpfte Bürger dieser Stadt aufs Schärfste (Stand 6.9.2021). Ihre Durchsetzung wäre eine gefährliche, auf biologischen Unterschieden basierende, Sondierung von Menschen, die den Durchmarsch in Richtung Zweiklassen-Gesellschaft manifestieren könnte.
10. Die Impfung ist nicht der einzige Weg aus der Pandemie. Bisher sind die Pocken die einzige Infektionskrankheit, die dauerhaft durch eine Impfung besiegt werden konnte. Auch gegen Covid-19 Geimpfte können Virusträger und für andere ansteckend sein. Zudem weist mindestens eine Studie den Effekt infektionsverstärkender Antikörper bei BionTech-Geimpften nach, während sich mehr und mehr die Erkenntnis durchsetzt, dass natürliche Immunität verlässlicher schützt als die bislang zugelassenen mRNA-Spritzen.“

Zur Aussprache siehe TOP 5.4.a

Der Rat der Stadt lehnt den Antrag mit der Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die Stimmen der AfD-Fraktion ab.
6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Laufende Gebäudeinstandhaltung bei den Kulturbetrieben Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20488-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des städtischen Zuschusses an die Kulturbetriebe Dortmund für laufende Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen in Höhe von 750.000 Euro p.a. für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2026.

zu TOP 6.2
Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau von zwei Trafostationen zur Energieversorgung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21660-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den Neubau von zwei Trafostationen und die Verlegung einer 10KV Trasse im Zoo Dortmund zur Sicherung der Energieversorgung im Rahmen des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 (Baubeschluss).
zu TOP 6.3
Eine neue Wald- und Draußenbühne für Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021
(Drucksache Nr.: 21804-21)

Dem Rat der Stadt liegt eine Überweisung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vor:
Laut Bm`in Mais sieht die CDU-Fraktion das Planungsrecht gefährdet und wird dem Antrag nicht zustimmen.

Rm De Marco (SPD) begründet den Antrag seiner Fraktion mit der Belastung von Westfalenpark, Fredenbaumpark und Revierpark sowie den angrenzenden Gebieten. Zur Entlastung könne insbesondere in den Sommermonaten eine Wald- und Draußenbühne mit kommerzieller Nutzung beitragen. Daher soll die Verwaltung Standorte prüfen und dem Rat zum I. Quartal 2022 das Ergebnis vorlegen. Hier sollen auch die Aspekte des Planungsrechts dargestellt werden. Zu beachten sei auch, dass der Standort gut erreichbar und das Umfeld dünn besiedelt ist.

Rm Stieglitz erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zustimmung, da es sich zunächst um einen Prüfauftrag handelt und es nicht um den Auftrag zum Bau oder Betrieb geht.

Der Rat der Stadt folgt der Empfehlung des AKSF und stimmt dem folgenden Antrag mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, Die Fraktion und Rm Gülec gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP/Bürgerliste zu:

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, Standortvorschläge für eine neue „Wald- und Draußenbühne“ zu erarbeiten und dem Rat der Stadt bis zum ersten Quartal 2022 vorzustellen.

7. Schule

zu TOP 7.1
Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 (Grundschulen) bzw. 2027/28 (weiterführende Schulen)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17719-20)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt
1.) nimmt die Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung bis zum Schuljahr 2026/27 bzw. 2027/28 zur Kenntnis und
2.) beauftragt die Verwaltung für alle Alternativlösungen und neu hinzu gekommenen Maßnahmen die nötigen schulorganisatorischen, bedarfsplanerischen, kommunikativen und entwicklungstechnischen Prozesse einzuleiten bzw. fortzuführen und die entsprechenden politischen Beschlüsse vorzubereiten und einzuholen. Dabei können sich im weiteren Prozess, insbesondere im Hinblick auf die baulichen Umsetzbarkeit, Veränderungen ergeben. 3.) beauftragt die Verwaltung mit der Veröffentlichung der nächsten Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung für 2023.

zu TOP 7.2
Temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße (SchulNr. 192296)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20842-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Aufgrund des geplanten Neubaus der Grundschule Kleine Kielstraße im Rahmen des Realisierungskonzeptes zur Erweiterung der Schulraumressource im Stadtbezirk Innenstadt-Nord beschließt der Rat die temporäre Verlegung der Grundschule Kleine Kielstraße vom Standort Kleine Kielstr. 20 zum Standort Lange Str. 84 (Änderung einer Schule gem. § 81 Abs. 2 Schulgesetz Nordrhein-Westfalen).

zu TOP 7.3
Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20402-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Gesamtstrategie MINT gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.

zu TOP 7.4
Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22284-21)

Die Tagesordnungspunkte

5.4.a Corona Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22276-21),
5.4.b Corona-Politik mit Verstand und Augenmaß Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland) (Drucksache Nr.: 22281-21) und
7.4 Sichere Schule - Anschaffung von Luftfiltergeräten ausweiten Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 22284-21)

werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam aufgerufen, diskutiert und im Anschluss einzeln abgestimmt.

Zu TOP 7.4 liegt dem Rat nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) aus seiner Sitzung am 14.09.2021 vor: Außerdem liegt dem Rat der Stadt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 22284-21-E1) vor: Weiter liegt dem Rat der Stadt ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2) vor:
Zur Aussprache siehe TOP 5.4.a

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) beantragt für die Abstimmung über den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2) die getrennte Abstimmung der einzelnen Punkte.

Der Rat der Stadt lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 22284-21-E1) mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Partei, AfD und Rm Gülec gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste bei Enthaltung der Fraktion Die Linke+ ab.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke+, AfD, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die Fraktionen von CDU und AfD Ziffer 1 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2):

Der Rat stellt fest, dass der sicherste Schutz vor einer Corona-Ansteckung von Kindern und Jugendlichen eine hohe Impfquote der Gesamtbevölkerung ist. Vor diesem Hintergrund wird die Landesregierung aufgefordert, eine eigenständige Impfkampagne für alle am Schulleben Beteiligten aufzulegen und damit die Impfaktionen der Kommunen zur Erhöhung der Impfquote zu unterstützen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und Rm Gülec gegen die Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste Ziffer 2 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2):

Der Rat fordert die Verwaltung auf, die Teststrategie in Kindertageseinrichtungen und in den Schulen schnellstmöglich inzidenzbezogen zu überprüfen und gegebenenfalls mit eigenen Mitteln zu ergänzen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die AfD-Fraktion Ziffer 3 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2):

Der Rat stellt fest, dass in den Dortmunder Schulen raumlufttechnische Anlagen zum Standard bei Neubauten gemacht werden sollen. Die Verwaltung wird gebeten, darüber hinaus neben den bereits beschlossenen Maßnahmen zu überprüfen, welche weiteren schon bestehenden Schulen wann für eine Ausstattung mit einer raumlufttechnischen Anlage in Frage kommen. Dabei sind auch Sanierungen und Umbaumaßnahmen in den Blick zu nehmen. Die Verwaltung erstellt dafür eine Prioritätenliste und einen Zeitplan.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die AfD-Fraktion Ziffer 4 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2):

Die Verwaltung wird aufgefordert, umgehend zu prüfen, ob, wie und mit welchen Kosten die vom Max-Planck-Institut entwickelten und insbesondere in Mainz eingesetzten MPI-Abluftanlagen auch in Dortmunder Schulen eingesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist den zuständigen Ausschüssen in ihren nächsten Sitzungen vorzulegen.

Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Partei und Rm Gülec gegen die Fraktionen von Die Linke+, AfD und FDP/Bürgerliste Ziffer 5 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 22284-21-E2):

Die Verwaltung wird beauftragt, eine unabhängige Studie zur Klärung von Infektionswegen an und in Schulen in Auftrag zu geben. Dabei soll insbesondere die Frage geklärt werden, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona-Übertragungswegen und Ansteckungen an Schulen bei konsequenter Einhaltung der AHA-Regeln vorliegen.

zu TOP 7.5
Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltestungen in der Kindertagesbetreuung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 22391-21)

Rm Schmidtke-Mönkedieck (FDP/Bürgerliste) beklagt die Kurzfristigkeit der Vorlage. Gleichwohl wird die Vorlage von seiner Fraktion inhaltlich positiv aufgenommen.

StRin Schneckenburger begründet die späte Übermittlung der Vorlage mit den Verhandlungen mit der Landesregierung hinsichtlich des auslaufenden Modellversuchs zur Lolli-PCR-Pooltestung. Ziel der Verhandlungen ist eine weiterführende Strategie unter Einbeziehung zweier weiterführender Schulen. Trotz mehrerer schriftlicher Anfragen ist bis zum heutigen Tag lediglich ein Zwischenstand des Schulministeriums mündlich übermittelt worden. Danach ist die Ausweitung auf weiterführende Schulen nicht beabsichtigt. Dies begründet auch die Art der Abfassung des Beschlussvorschlags.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zur Weiterentwicklung der Lolli-Testungen an Dortmunder Kindertageseinrichtungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt einer kurzfristigen personellen Verstärkung des FB 51 zur Umsetzung der oben genannten Ausweitung der Lolli-PCR-Pooltestungen zu.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für den Monat Juli 2021 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von

zu TOP 8.2
"Stark aus der Krise" - Aktionsplan zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21680-21)

Rm Helferich (AfD) begrüßt für seine Fraktion den Aktionsplan. Die Förderregeln des Landes greifen jedoch nur bei Lese-/Rechtschreibschwächen, nicht jedoch bei Dyskalkulie. Er wünscht, dass Eltern von Kindern mit Dyskalkulie ebenfalls Fördergelder erhalten können.

Rm Spaenhoff (SPD) ist dankbar für die tabellarische Darstellung der Maßnahmen und der finanziellen Hintergründe. Sie sieht Einigkeit darin, neben den schulischen Belangen auch den Freizeitausgleich im Blick zu haben. Vor diesem Hintergrund dankt sie allen Beteiligten bei den Trägerorganisationen und beim Jugendamt.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entwicklung und Umsetzung eines „Aktionsplans zur Stärkung von Teilhabe und Bildung für Kinder, Jugendliche und Familien in Dortmund“ mit dem Ziel, die bildungspolitischen und sozialen Folgen während und nach der Corona-Pandemie für die beschriebene Zielgruppe in Dortmund abzumildern.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, Förderprogramme des Landes NRW und des Bundes für den Aktionsplan zu erschließen.
3. Er beauftragt die Verwaltung weiterhin, den Aktionsplan im Dialog mit Akteur*innen der Verwaltung und der Zivilgesellschaft auszuschärfen und umzusetzen. Dabei sind ggfls. Angebotslücken zu ermitteln, durch die Konzeption und Umsetzung weiterer bedarfsgerechter Angebote zu schließen und als Einzelvorlagen dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Maßnahmen und Projekte durch eine gezielte Öffentlichkeitsarbeit für Kinder, Jugendliche und Familien erkennbar und verfügbar zu machen.

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20961-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass keine privatrechtlichen Pflegerechte nach Ablauf der Grabnutzungsrechte an einer Grabstätte kostenpflichtig aus Restmitteln eines Grabpflegelegatvertrages erworben werden.

zu TOP 9.2
Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20428-21)

Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Schulbauprogramms und den dazugehörigen (Folge-) Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt die Mehrbedarfe zur Umsetzung des Schulbauprogramms im Rahmen der Darstellung der finanziellen Auswirkungen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die in der Vorlage vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) nach § 83 Abs. 2 GO NRW genehmigten Mehrbedarfe in Höhe von 2.398.407 € hinaus, weitere

3. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW über die in der Ratssitzung am 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) genehmigten Mehrbedarfe für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,0 Mio. Euro hinaus, weitere

zu TOP 9.3
Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes, insbesondere Umgestaltung der Geschäftsführung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21673-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass abweichend vom Ratsbeschluss vom 17.12.2020 (Drucksache Nr.: 18830-20) im Rahmen der Weiterentwicklung des MVA Hamm Verbundes ab 2023 neben der Bestellung einer hauptamtlichen Geschäftsführung für die MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH zusätzlich jedem Gesellschafter das Recht eingeräumt wird, jeweils ein weiteres, nebenamtliches Mitglied für die Geschäftsführung der Gesellschaft vorzuschlagen.
zu TOP 9.4
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags aufgrund steuerrechtlicher Erfordernisse
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21733-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH zu und beauftragt die Verwaltung, die Änderung gemeinsam mit der Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH umzusetzen.

zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21701-21)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO NRW Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2021 bewilligten

Mehraufwendungen in Höhe von 630.000,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 811.389,50 €.

zu TOP 9.6
Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21511-21)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vorliegen:

Der Rat der Stadt folgt einstimmig dem AFBL und fasst folgenden, um einen Prüfauftrag ergänzten (fett/kursiv) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie (Anlage 4) zur Schaffung einer TEK zur Kenntnis und beschließt, die Variante O_1 (Erhalt Pfarrhaus mit Nutzung, Anlage 5) weiter zu verfolgen.
2) beschließt zur Errichtung einer viergruppigen TEK auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie 3) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung Leistungsphase 1-3 der HOAI sowie mit der Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.
4) beschließt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2 der HOAI.

Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung von Baumaterialien geprüft werden.

zu TOP 9.7
Weitere finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21706-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereiches 53 und 2,95 Mio. Euro in der Teilergebnisrechnung des Fachbereiches 65. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.

zu TOP 9.8
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21682-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßigen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 für das Dortmunder Systemhaus gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW mit einem Gesamtvolumen von 3.193.240 Euro.

zu TOP 9.9
Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21551-21)

Rm Neumann-Lieven (SPD) bittet, die BV Lütgendortmund über die Verlagerung zu informieren, damit dort Ideen für die künftige Nutzung entwickelt werden können.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der der Stadt Dortmund

nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr als auch des Zentrallagers in Eving zur Kenntnis und beschließt als Grundsatzentscheidung, den planerischen Lösungsvorschlag weiter zu verfolgen. (Anlage)

Der Kostenrahmen für den Neubau liegt unter Berücksichtigung eines Baubeginns ab 2024 bei rd. 48.070.000,--€.

zu TOP 9.10
Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21525-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG (HST) für die in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Buslinien 512 und NE19) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2032 zu. Das aktuell von der HST erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HST erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

zu TOP 9.11
Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21592-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Frau Heike Marzen wird ab ihrem Dienstantritt bei der Stadt Dortmund zur nebenamtlichen Geschäftsführerin der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH bestellt.

zu TOP 9.12
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21574-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:

zu TOP 9.13
DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
hier: Benennung und Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21591-21)

Rm Lemke erklärt, die Fraktion Die Linke+ enthalte sich bei der Abstimmung, da der ausschließlich männlich besetzte Aufsichtsrat nicht mehr zeitgemäß ist.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec bei Enthaltung der Fraktionen von Die Linke+ und AfD folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund benennt und entsendet aus dem Vorschlag der Gesellschafter die vier Vertreter der Gesellschafter sowie aus dem Vorschlag der Personalversammlung die vier Vertreter der Arbeitnehmer der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH.
Die entsprechenden Personen sind dem Begründungsteil zu entnehmen.
zu TOP 9.14
"Eigene Kraft" - Konsolidierungsprozess innerhalb der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21597-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Programm „Eigene Kraft“ und nimmt die ersten Handlungsmöglichkeiten zur Kenntnis.
zu TOP 9.15
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21618-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:

zu TOP 9.16
Beteiligungsbericht 2020/2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21887-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Beteiligungsbericht 2020/2021 zur Kenntnis und überweist ihn zur Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

zu TOP 9.17
Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20256-21-E3)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 23.08.2021 (Drucksache Nr.: 20256-21-E3) vor:

Der Rat der Stadt nimmt die Stellungnahme der Verwaltung vom 23.08.2021 (Drucksache Nr.: 20256-21-E3) zur Kenntnis.

zu TOP 9.18
Dortmunder Flughafen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22283-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktionen B‘90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vor:

Rm Schmidt (SPD) gibt an, der Flughafen Dortmund sei gut durch die Pandemie gekommen ist. Er kritisiert, dass das geforderte Gutachten dem Ruf und der guten Entwicklung schaden könne.

Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) stellt fest, dass die EU-Auflagen - ein positives EU-EBITDA - trotz Pandemie bis 2023 zu erreichen sind. Solange dies der Sachstand ist, sollte sich der Rat präventiv mit der Situation auseinandersetzen. Vorausschauend denken und handeln hält sie für notwendig. Dieses Gutachten ziele darauf, die Ratsmitglieder kundig zu machen, um Möglichkeiten zu entwickeln. Heute gehe es nicht um eine erneute Grundsatzdiskussion, sondern nur um den Sachstand.

OB Westphal sagt zum Sachstand, dass die zu klärenden Fragen sehr komplex seien. Eine gutachterliche Stellungnahme aus einem bestimmten Blickwinkel würde der Vielschichtigkeit der Themen und Möglichkeiten nicht Rechnung tragen. Zum Beispiel könnten sich zahlreiche Nachnutzungen ergeben. Hier sind dann ggf. unterschiedliche Expertisen notwendig. Da unter Umständen mehrere Begutachtungen notwendig seien, wurden bisher noch keine Begutachtungsaufträge vergeben.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt den wirtschaftlichen Erfolg des Flughafens in den Mittelpunkt. Für ihn zielt das Gutachten in eine andere Richtung. Daher lehne seine Fraktion die Begutachtung weiterhin ab.

Rm Mader (CDU) macht deutlich, dass es sich lediglich um eine Nachfrage handle. Er nimmt die Stellungnahme des OB zur Kenntnis, wenngleich er sich mehr Details gewünscht habe.

Rm Kowalewski (Die Linke+) zeigt Rm Bohnhof die unterschiedlichen Regelungen zu Anfragen in der Geschäftsordnung auf. Inhaltlich gibt er zu bedenken, dass eine neue Brisanz im Widerruf der Stationierung von WIZZ Air zu sehen ist. Aus Richtung des Bundes, so seine Wahrnehmung, genießen andere Flughäfen einen höheren Schutz. Daher sieht er Handlungsdruck und die Nachfrage als eine Form der Beschlusskontrolle.

OB Westphal sichert die schriftliche Beantwortung im Nachgang zu.

zu TOP 9.19
Wirkungsmonitor 2019/2020
Einbringung
(Drucksache Nr.: 22111-21)

Der Rat der Stadt bringt die Vorlage „Wirkungsmonitor 2019/2020“ (Drucksache Nr.: 22111-21) ein.

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19815-21)

Dem Rat der Stadt liegt eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:

Außerdem liegt den Ratsmitgliedern eine Stellungnahme der Verwaltung vom 21.09.2021 (Drucksache Nr.: 19815-21-E1) vor:
Rm Dr. Suck (CDU) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion und bedankt sich für die Erläuterungen seitens StR Wilde im Ausschuss hinsichtlich der Verortung des Stadtbahnbaus in AMIG und AKUSW.

Laut Rm Reuter wird die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Ausnahme, dass die Verkehrsplanung überwiegend lediglich im AMIG, nicht aber im AKUSW, angesiedelt ist, zustimmen.

OB Westphal erklärt, er habe die Diskussion so verstanden, dass in den von Rm Reuter genannten Fällen eben nicht die ausschließliche Zuständigkeit des AMIG gelte.

Rm Kowalewski (Die Linke+) bezieht sich auf seine Nachfrage im AFBL hinsichtlich der Beteiligung von Bezirksvertretungen bei Grundstücksgeschäften. Dieses Thema sei in der Stellungnahme der Verwaltung nicht berücksichtigt.

OB Westphal erläutert, „Zuständigkeit“ sei anders zu sehen als „Information“. Die Information der betroffenen Bezirksvertretung(en) solle weiter erfolgen. Dies werde redaktionell nachgearbeitet.

Rm Berdnsen (SPD) bittet mit Blick auf das Zuständigkeitsverzeichnis darum, dass die Ausschüsse ihre Themen abschließend diskutieren, Empfehlungen abgeben und nicht - wie in letzter Zeit häufig - die Vorlagen etc. ohne Empfehlung an den Rat geben.

Rm Dr. Suck (CDU) fragt nach, ob die Mobilitätsplanung, die im AMIG verortet ist, dennoch dem AKUSW vorgelegt wird.

OB Westphal verweist auf die Stellungnahme der Verwaltung. Gegenfalls muss künftig an solchen Stellen nachgesteuert werden.

Rm Waßmann (CDU) zitiert aus Seite 16 der Vorlage „…AMIG ist zuständig für Angelegenheiten des Masterplans „Mobilität“…“. Aus seiner Sicht ist der AKUSW dadurch aber nicht zwingend unzuständig. Er bittet StR Wilde um Klarstellung.

StR Wilde erklärt, der Masterplan Mobilität und auch Maßnahmen daraus immer in beiden Ausschüssen behandelt wurden. Für die Zukunft sei die Reihenfolge so, dass zuerst der AKUSW und anschließend der AMIG befasst werde.

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den vorliegenden Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.

zu TOP 10.2
Verschiebung des Regelbeurteilungsstichtages der städtischen Beamt*innen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21006-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke +, AfD, FDP/Bürgerliste und Rm Gülec bei Enthaltung der Fraktion Die Partei folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt, den Regelbeurteilungsstichtag für die städtischen Beamt*innen um ein Jahr vom 01.01.2022 auf den 01.01.2023 zu verschieben.

zu TOP 10.3
Studijobs zur Personalgewinnung:
Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen ab dem Einstellungsjahr 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20223-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vor:

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

zu TOP 10.4
Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21051-21)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec gegen die Stimmen der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 2 befristeten Planstellen der Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Planung des Radschnellweges Ruhr (RS1) sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.

zu TOP 10.5
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19420-20) Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vorliegen:

Weiterhin liegt dem Rat folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 19420-20-E3) vor:


Weiterhin liegt dem Rat folgende Stellungnahme des Personalrates vom 23.09.2021 (wurde vor Beginn der Sitzung verteilt) vor:

Der Rat der Stadt setzt den Tagesordnungspunkt unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – ab und überweist die Vorlage zusammen mit den vorliegenden Anträgen zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Hauptausschuss und Ältestenrat sowie zur abschließenden Entscheidung im Rat.

zu TOP 10.6
Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21144-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21144-21-E2) vor:

„… die o.g. Nachfrage beantworte ich wie folgt:

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, Die Partei und Rm Gülec gegen die Fraktionen von AfD und FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umwidmung von zwei Planstellen der Entgeltgruppe E13 im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, die im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2019 für den Weiterbau der OWI IIIa eingerichtet wurden, in Planstellen für die Aufgabe Radmobilität.

zu TOP 10.7
Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20978-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen des Vermessungs- und Katasteramtes zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung einer Planstelle für die Einführung von BIM in der Stadtverwaltung und der Umstellung und Pflege der Geodateninfrastruktur sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan.

zu TOP 10.8
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für den Zeitraum vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21617-21)

Der Rat nimmt den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis.

zu TOP 10.9
Verkaufsoffener Sonntag am 05.09.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Mengede
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21797-21)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit der Stimmen der Fraktionen SPD, CDU, AfD und FDP/Bürgerliste gegen die Fraktionen Die Linke+ und Die Partei bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und Rm Gülec folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Mengede am 05.09.2021.

zu TOP 10.10
Neu-/Ersatzberufung von zwei Mitgliedern des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Dortmund für die 13. Amtsdauer vom 01. Juli 2016 bis 30. Juni 2022
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21857-21)

Die SPD-Fraktion legt dem Rat der Stadt folgenden Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 21857-21-E2) vor:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec bei Enthaltung der AfD-Fraktion den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 21857-21-E2).

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig mit den Stimmen der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste, Die Partei und Rm Gülec bei Enthaltung der AfD-Fraktion die Vorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21857-21) mit vorgenannter Ergänzung (fett/kursiv):

Durch die Amtsniederlegung der Mitglieder Frau Ulrike Matzanke und Herrn Thomas Westphal sind in der Gruppe der öffentlichen Körperschaften des Verwaltungsausschusses bis zum Ende der laufenden 13. Amtsdauer (30.06.2022) zwei Mitglieder neu zu berufen.

1. Der Rat der Stadt Dortmund ist damit einverstanden, dass der Bezirksregierung Arnsberg als ordentliches Mitglied in der Gruppe öffentlicher Körperschaften des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit folgende Person (Nachfolgerin von Herrn Thomas Westphal) benannt wird: 2. Der Rat der Stadt Dortmund benennt ein Ratsmitglied als ordentliches Mitglied (Nachfolger*in von Frau Ulrike Matzanke) für den Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit in Dortmund. Vorschlagsberechtigt ist nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren die Fraktion der SPD.
zu TOP 10.11
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21777-21)

Der Rat der Stadt hat folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) aus seiner Sitzung am 16.09.2021 vorliegen:

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden ergänzten (fett/kursiv) Beschluss in der Fassung des AFBL:

zu TOP 10.12
Roadmap Memorandum zur Digitalisierung 2020 - 2025
Beschluss
(Drucksache Nr.: 21874-21)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung der Roadmap „Memorandum zur Digitalisierung 2020 – 2025“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der dialogorientierten Umsetzung ebenso wie mit der weiteren Qualifizierung von Maßnahmen und Projekten, insbesondere hinsichtlich der externen Unterstützungsleistungen als auch hinsichtlich der im Ausblick (Kapitel 8) der Roadmap angekündigten Maßnahmenvorschläge.

zu TOP 10.13
Jahresbericht der Feuerwehr 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21530-21)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Jahresbericht 2020 der Feuerwehr zur Kenntnis.

zu TOP 10.14
Reinigungskräfte
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22058-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende Bitte um Stellungnahme verbunden mit einem Antrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 22058-21) vor:
Die Beantwortung erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates.

zu TOP 10.15.a
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22208-21)

Die Fraktion FDP/Bürgerliste beantragt folgende Umbesetzungen (Drucksache Nr.: 22208-21-E1):
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Umbesetzungen.

zu TOP 10.15.b
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22239-21)

Die SPD-Fraktion beantragt folgende Umbesetzungen (Drucksache Nr.: 22239-21-E1):
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Umbesetzung.

zu TOP 10.15.c
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22275-21)

Die CDU-Fraktion beantragt folgende Umbesetzungen (Drucksache Nr.: 22275-21-E1):
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Umbesetzungen.

zu TOP 10.15.d
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22278-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgender Umbesetzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.09.2021 (Drucksache Nr.: 22278-21) vor:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig die Umbesetzungen.

zu TOP 10.16
Erstellung eines Aktionsplans zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22280-21)

Dem Rat der Stadt liegt folgende/r gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 22280-21-E1) vor:

Auch liegt dem Rat der Stadt folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktionen FDP/Bürgerliste und SPD (Drucksache Nr.: 22280-21-E2) vor:
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) formuliert den positiven Wert der Stadt als Ort für Vielfalt und Toleranz. Dennoch erfahren Menschen wegen ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität Diskriminierung. Dies passt nicht zu den Vorstellungen unserer Stadt. Der Aktionsplan soll die Anerkennung queerer Dortmunder*innen fördern. Auch müssen Maßnahmen entwickelt werden, um gegen noch immer bestehende Diskriminierung und Gewalt effektiv vorzugehen. Es ist ein Gewinn für die gesamte Stadtgesellschaft, wenn alle Dortmunder*innen unabhängig Orientierung oder Identität angsfrei Teil der Stadtgesellschaft sein können.

Rm Bahr (CDU) beschreibt die Unterstützung einerseits und bestehende Ressentiments sowie deren Folgen andererseits. Nach Gesprächen mit Selbsthilfegruppen ist daher ein weiterer Entwicklungsschritt notwendig. Vor diesem Hintergrund sieht seine Fraktion den Aktionsplan als erforderlich an.
Auch sei die Fortführung des SCHLAU-Projekts nötig. Mit Blick auf den Gesamtkontext möchte die CDU dies aber in den Haushaltsberatungen behandeln.


Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt den positiven Ansatz des Aktionsplans heraus. Es gibt aber auch konkrete Bedarfe und Probleme. Dazu gehört, dass das Projekt „SCHLAU“ bis zum Jahresende finanziert ist, jetzt aber zwecks Planung Klarheit über die künftige Finanzierung benötigt. Der Dialog über den Aktionsplan hilft dem Projekt akut nicht. Daher habe seine Fraktion gemeinsam mit der SPD-Fraktion die im Finanzausschuss vorgelegten Zahlen heraus genommen. So kann der Rat ein politisches Signal abgeben, ohne sich auf einen Betrag festlegen zu müssen. Bei diesem Signal laufe das Argument der CDU, den Antrag erst in den Haushaltsberatungen zu behandeln, ins Leere.

Rm Dr.Neumann (B‘90/Die Grünen) gibt zum Antrag der FDP/Bürgerliste und SPD an, in Gesprächen mit SCHLAU bzw SLADO habe sich herausgestellt, dass dort die politischen Abläufe bekannt sind. Es genüge daher, wenn im Dezember der Förderbescheid erginge. Die notwendigen Vorabreiten sind auch unter Vorbehalt einer künftig zu erwartenden Ratsentscheidung möglich. Die Formulierung „…zu verstetigen…“ hält er für problematisch, da aus steuerlichen Gründen eine Dauerfinanzierung im Gegensatz zur Projektfinanzierung nicht präferiert wird.

Rm Kowalewski unterstützt für die Fraktion Die Linke+ den Antrag zur Erstellung eines Aktionsplans. Den Antrag der SPD und FDP/Bürgerliste hält er für befremdlich. Der Antrag wurde ähnlich schon im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) beraten. Im AFBL wurde er den Haushaltsberatungen mit dem Hinweis zugewiesen, dort eine Mehrheit zu erhalten.

Rm Erstfeld (SPD) stellt die allseitige Bereitschaft, das Projekt fortführen zu wollen, fest. Dann könne
- ohne Beträge - entsprechend darüber entschieden werden. Er appelliert an den Rat, ein Signal zu setzen. Die Idee des Aktionsplans werde von seiner Fraktion mitgetragen.


Rm Dr. Suck (CDU) erinnert an die Diskussion im AFBL zum gemeinsamen Antrag der SPD und FDP/Bürgerliste. Die CDU werde den Antrag unterstützen. Im AFBL gab es Einigkeit, dies in den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen und zu beziffern. Nach dem Haushaltsbeschluss wäre noch genügend Zeit, es den Antragstellenden entsprechend zu bescheiden. Für die Zukunft bittet er um eine andere Umgehensweise mit der Konstellation aus Haushaltsberatungen und formulierten Beabsichtigungen in Beschlüssen.

Rm Langhorst (B‘90/Die Grünen) kritisiert wie Rm Dr. Neumann und Rm Dr. Suck den Stil, mit welchem der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD und FDP/Bürgerliste zur Entscheidung gebracht wird. Im Tenor gibt es aber keine abweichende Meinung und seine Fraktion werde zustimmen.

Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt fest, dass wenn der Begriff „…verstetigen…“ ein Problem ist, dies - vorbehaltlich der Abstimmung mit der SPD-Fraktion – geändert werden kann.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag zur Erstellung eines Aktionsplans zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 22280-21-E1):

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Aktionsplan zur Akzeptanz zu geschlechtlicher und sexueller Vielfalt aufzulegen, der ausgehend von Handlungsbedarfen weitere Handlungsempfehlungen formuliert, und diesen dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Ziel des Aktionsplans ist es, die Gleichstellung von LSBTIQ+ in Dortmund voranzutreiben, bestehende Benachteiligungen aufzulösen und die Selbstbestimmung von LSBTIQ+ zu fördern und zu unterstützen. Der Aktionsplan soll in einem partizipativen Prozess erarbeitet werden. Eine Berichterstattung während der Erstellung und später über die Umsetzung soll im Rat sowie in den betroffenen Ausschüssen, regelmäßig, mindestens zweimal im Jahr, erfolgen. Darüber hinaus wird die Verwaltung damit beauftragt, die Koordinierungsstelle für Lesben, Schwule und Transidente weiterzuentwickeln und zu verstetigen.

Der Rat der Stadt beschließt einstimmig den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag zur Erstellung eines Aktionsplans zur Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt der Fraktionen FDP/Bürgerliste und SPD (Drucksache Nr.: 22280-21-E2) mit folgender Änderung (fett/kursiv):

Der Rat beschließt die finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des SCHLAU-Projektes. Dazu beabsichtigt er, im Haushalt 2022 erneut Mittel für die Koordination des Dortmunder Aufklärungsprojekts vorzusehen und bedarfsgerecht anzupassen.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Gülec (BVT)

zu TOP 11.1.1
Integration durch Sport
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 21754-21)

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung des Rates.

11.2 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
- unbesetzt -


OB Westphal beendet die öffentliche Sitzung um 19:20 Uhr.




Thomas Westphal Hendrik Berndsen Sebastian Kaul
Ratsmitglied Schriftführer


Anlage 1 2021-09-23 Rede OB Haushalt 2022.pdfAnlage 1 2021-09-23 Rede OB Haushalt 2022.pdfAnlage 2 2021-09-23 Rede StD Stüdemann Haushalt 2022.pdfAnlage 2 2021-09-23 Rede StD Stüdemann Haushalt 2022.pdf © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus