Niederschrift (öffentlich)
über die 44. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
am 07.05.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Ulrich Monegel (CDU)
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Heinz-Dieter Düdder (SPD)
Rm Heinrich-Theodor Garbe (AfD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE & PIRATEN)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Ute Pieper (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
2. Verwaltung:
StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Stefan Heynen –20/2
Michael Spreen – 20/3
Andrea Daniel – 20/3
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Jürgen Krause – 1/GB 1
Bernd Buchner – 10/ZD
Ulrike Jäger – 14/4
Thorsten Funck – 51/1
André Nienaber – 51/SIEH
Tobias Ehinger – 42/GfD
Bernd Kruse – 52/GF
Annette Kulozik – 52/3 GBL
Daniel Kunstleben – 57/FABIDO
Ahmet Gönen – 65/2
Sylvia Uehlendahl – 66/FBL
Horst-Günter Nehm – SV TZ
3. Gäste:
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Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 44. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 07.05.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.03.2020
2. Finanzen
2.0 1. Managementbericht - (DS-Nr. 17343-20)
Kenntnisnahme
Mündlicher Bericht
2.1 Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund - DS-Nr. 17356-20
Empfehlung
Wird nachversandt.
2.2 Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17396-20)
2.3 Corona-Pandemie - Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17419-20)
2.4 Abschaffung der Zweitwohnungssteuer
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2019
(Drucksache Nr.: 16255-19)
2.5 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 - PB 55/2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17014-20)
2.6 Änderung der Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen - SIEH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16790-20)
2.7 Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16596-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020
(Drucksache Nr.: 16596-20)
2.8 Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16683-20)
2.9 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17205-20)
3. Beteiligungen
3.1 Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)
3.2 Sanierungsbedarf Schauspielhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15948-19)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2020
(Drucksache Nr.: 15948-19)
3.3 Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat April 2020
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17244-20)
3.4 Entwicklung des Versorgungsangebotes für Dortmunder Krankenhäuser
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020
(Drucksache Nr.: 16868-20)
3.5 Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16398-20)
3.6 Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16652-20)
3.7 Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17173-20)
3.8 GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der UnnaWasser & Mehr GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17241-20)
3.9 Berichterstattung zum Deutschen Fußballmuseum - Prognose 2020
Mündlicher Bericht / Kenntnisnahme
4. Liegenschaften
4.1 Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16431-20)
4.2 Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17105-20)
4.3 Dorstfeld: Grundsatzbeschluss Aufwertung Wilhelmplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17073-20)
4.4 Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17157-20)
5. Sondervermögen
5.1 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17213-20)
5.2 Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16687-20)
6. Sonstiges
6.1 Fortschreibung des Konzeptes "Fachdienst Streetwork der Stadt Dortmund für Jugendliche und junge Erwachsene"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16496-20)
6.2 Geduldete Flüchtlinge in Ausbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16780-20)
6.3 Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)
6.4 Schulgärtenprogramm
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16999-20-E2)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
Weiterhin weist Herr Monegel darauf hin, dass die Sitzung aufgrund der Corona-Situation so kurz wie möglich durchgeführt werden müsse.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Kowalewski benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Verwaltung zieht folgenden unter TOP 3.9 geführten mündlichen Bericht im öffentlichen Teil der Sitzung zurück:
Berichterstattung zum Deutschen Fußballmuseum - Prognose 2020
Mündlicher Bericht / Kenntnisnahme
Die Verwaltung zieht weiterhin folgende unter TOP 2.2 geführte Bitte um Aufnahme des Tagesordnungspunktes zurück:
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt der Stadt
Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17396-20)
Hierzu liegt Ihnen jedoch auch noch eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.03.2020
Die Niederschrift über die 43. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12.03.2020 wird genehmigt.
2. Finanzen
zu TOP 2.0
1. Managementbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17343-20)
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation und antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen. Die Präsentation wurde allen anwesenden Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt.
Herr Neuhaus (21/FBL) berichtet über die Gewerbesteuerentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Lage. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.
zu TOP 2.1
Finanzielle Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17356-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zu den finanziellen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 2.2
Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt der Stadt Dortmund
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 17396-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17396-20-E1)
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 20.04.2020 wird von der Fraktion zurückgezogen.
Weiterhin liegt hierzu folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.05.2020 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
Wie bewertet die Verwaltung die Auswirkungen und Folgen der Corona-Pandemie kurz/mittel/langfristig auf
1. die städtischen Beteiligungen und Töchterunternehmen, insbesondere den Dortmunder Flughafen?
2. das Aktienportfolio der Stadt Dortmund.
3. die Einnahmenseite der Stadt Dortmund, sofern diese nicht in den vorherigen Punkten berührt wurde.
Die Fragen wurden unter TOP 2.0 und 2.1 mit beantwortet.
zu TOP 2.3
Corona-Pandemie - Auswirkungen auf den städtischen Haushalt
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 17419-20)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vom 21.04.2020 vor:
Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet darum, ab sofort in jeder Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in diesem Jahr einen mündlichen Sachstand zu den Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den städtischen Haushalt zu geben.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass der Sachstand bei den TOP’en 2.0 und 2.1 bereits gegeben wurde.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) regt an, die mündlichen Sachstände jeweils bei den vorzulegenden Managementberichten mit abzuarbeiten. Mit dieser Vorgehensweiser erklärt sich der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.
zu TOP 2.4
Abschaffung der Zweitwohnungssteuer
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.12.2019
(Drucksache Nr.: 16255-19)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates der Stadt aus seiner Sitzung am 12.12.2019 vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Antrag der AfD-Fraktion vor:
„… die AfD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Satzung über die Erhebung der Zweitwohnungssteuer in der Stadt Dortmund vom 23.4.1998 ersatzlos zum 01.01.2020 zu annullieren.
Begründung:
Die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer, im Volksmund auch „3. Miete“ genannt, ist unverhältnismäßig und sozial ungerecht. Sie stellt eine erhebliche Einmischung der Stadt in die Freizügigkeitsrechte und die persönlichen Entscheidungen der Bürger dar.
In einer Universitätsstadt wie Dortmund belastet sie insbesondere Studierende und Auszubildende, die in der Regel eher wenig Geld zu Verfügung haben und oft nur für ihre Ausbildungsdauer nach Dortmund kommen. Diese können sich im Gegensatz zu anderen Kommunen gemäß der o.g. Satzung auch nicht von der Zahlung dieser Steuer befreien lassen.
Viele in Dortmund Beschäftigte, die aus dem näheren Umfeld des Ruhrgebietes stammen, bleiben Pendler, statt sich zusätzlichen Wohnraum in Dortmund zu mieten. Die Lage der Stadt sowie die gute verkehrliche Anbindung begünstigt dieses Pendlerverhalten. Eine Zweitwohnung kann daher eine sinnvolle ökonomische und ökologische Alternative zum gesundheitlich belastenden und umweltschädlichen Pendeln darstellen.
Ferner bringt die Steuer der Stadt eher geringe Einnahmen. Von diesem kleinen Betrag ist auch noch ein großer Teil an Verwaltungskosten abzuziehen. Damit sorgt die Zweitwohnungssteuer dafür, dass sich die Verwaltung hauptsächlich mit sich selbst beschäftigt. Ein nennenswerter finanzieller Vorteil ist nicht zu erkennen.“
Rm Bohnhof begründete den Antrag damit, dass den Einnahmen in Höhe von 240.000 € ein sehr hoher Verwaltungsaufwand entgegenstehe. Einerseits sei die Freizügigkeit gewünscht, andererseits schaffe man derartige Regulierungen, um die Menschen an den Standort zu binden. Dies sei nicht mehr zeitgemäß.
Rm Rettstadt bat um Übersendung des Antrages zur weiteren Beratung an den AFBL.
Rm Münch führte aus, dass diejenigen, die von den Leistungen in Dortmund profitieren wollen, auch ihren Wohnsitz in der Stadt haben sollten.
Rm Kowalewski bezeichnete es als positiven Nebeneffekt zur Bekämpfung der allgemeinen Wohnungsnot, wenn Wohnungen freigezogen würden, weil Menschen ihren Hauptwohnsitz in Dortmund nehmen.
Der Rat der Stadt überweist den Antrag zur weiteren Beratung in den AFBL.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion ab.
zu TOP 2.5
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 - PB 55/2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17014-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2016 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2016 ausgewiesene Gesamtjahresfehlbetrag der Stadt Dortmund in Höhe von 137.269.980,54 € durch die Allgemeine Rücklage gedeckt wird.
zu TOP 2.6
Änderung der Satzung des Städtischen Instituts für erzieherische Hilfen - SIEH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16790-20)
Herr Grohmann (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Vorlage noch nicht im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beraten worden sei und bittet darum, die Vorlage deshalb zu schieben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften leitet die Vorlage ohne Empfehlung an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie weiter.
zu TOP 2.7
Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16596-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020
hierzu –> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 28.04.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch:
„Auf die Ausführungen zu TOP 2.3 „Einwohnerfragestunde“ der Thematik wird hingewiesen.
Um die Verkehrssicherheit der Schüler/-innen sowie der Radfahrer/-innen zu verbessern
werden der Verwaltung folgende Anregungen gegeben:
Rotmarkierung der Radwege
Der Vorschlag der Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GFÜNEN, Frau Lohse, nicht
nur die Fahrradwege in den Kreuzungsbereichen Zillestraße/Am Hombruchsfeld und
Stockumer Str./Am Hombruchsfeld „rot“ zu markieren, sondern auch in der Straße „Am
Hombruchsfeld“ stößt auf mehrheitliche Zustimmung des Gremiums. Genau wie der
Vorschlag von BV-Mitglied Michael Twardon (SPD), dass die Rotmarkierung nur erfolgen
soll, wenn der Radweg auf der Straße und nicht auf dem Gehweg geführt wird.
Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße
Die Sprecherin der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GFÜNEN, Frau Lohse, schlägt die
Einrichtung von Hol- und Bringzonen vor, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens
durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Der Sprecher der CDU-Fraktion, Herr Grotjahn, schlägt dafür die Parkstreifen der Stockumer
Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vor. Die Vorschläge der
beiden Fraktionssprecher finden die Zustimmung des Gremiums.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes vom 02.03.2020 zur
Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung
vorgeschlagen unter Berücksichtigung der oben aufgeführten Anregungen zu beschließen“
ABVG, 28.04.2020:
Zu den o. a. Anregungen der Bezirksvertretung Hombruch informiert Frau Uehlendahl darüber, dass die gewünschte Rotmarkierung nicht möglich sei, da der Radweg einen Teil der Fahrbahn für PKW’s darstelle.
Zum Thema „Hol- und Bringzonen“ verweist sie auf ein bereits erfolgtes Pilotprojekt, wonach lediglich Erfahrungen für den Bereich der Grundschulen vorlägen. Für weiterführende Schulen müsste ggf. ein solches Pilotprojekt vom Schulverwaltungsamt initiiert werden.
Bezüglich des mündlichen Prüfauftrages von Frau Rm Pulpanek-Seidel zum LKW-Fahrverbot in diesem Bereich, kündigt sie an, dass die Verwaltung dieses prüfen und im Rahmen der Umbaumaßnahmen, wenn möglich, auch umsetzen werde.
Hiernach einigt sich der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün einstimmig darauf, der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch (mit Ausnahme der „Rotmarkierung der Radwege“) zu folgen sowie die Verwaltung darum zu bitten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau der Straße Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 4.284.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 61.125,49 Euro
Haushaltsjahr 2020: 345.160,36 Euro
Haushaltsjahr 2021: 900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.977.714,15 Euro
Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 110.870,67 Euro.
Ergänzungen:
Hol- und Bringzonen, z. B. auf der Stockumer Straße
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schlägt vor, die Einrichtung von Hol- und Bringzonen, um das Absetzen der Schüler/-innen morgens durch die Eltern mit Kraftfahrzeugen zu reduzieren.
Hierfür werden die Parkstreifen der Stockumer Straße in der Nähe der Einmündung der Straße „Am Hombruchsfeld“ vorgeschlagen.
LKW-Verbot:
Die Verwaltung wird darum gebeten, ein LKW-Fahrverbot in diesem Bereich zu prüfen und wenn möglich, im Rahmen der Baumaßnahmen umzusetzen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün an.
zu TOP 2.8
Grunderneuerung Hannöversche Straße, I. Bauabschnitt, Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16683-20)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus seiner Sitzung am 28.04.2020 vor:
ABVG, 28.04.2020:
Frau Uehlendahl weist auf eine Änderung im angehängten Lageplan zur Vorlage hin. Und zwar wurden hier die Schutzstreifen für den Radverkehr auf die erforderlichen 1,50 Meter geändert und man habe auch den 50 Zentimeter Sicherheitsraum zum Parken bzw. zu den Grünstreifen mit eingeplant.
Vom Grundsatz sei die Planung aber nicht verändert worden, man habe hier lediglich die neuen Vorgaben für den Radverkehr umgesetzt.
Mit diesem Hinweis wird wie folgt abgestimmt:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Grunderneuerung der Hannöverschen Straße, I. Bauabschnitt - von der Berliner Straße bis 120 m östlich Alte Straße - im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 10485-18 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.045.000,00 Euro um 1.695.0000,00 Euro auf 2.740.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014577 – FE Hannöversche Str. -Berliner b. Alte Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Bis Haushaltsjahr 2019: 9.352,96 Euro
Haushaltsjahr 2020: 990.647,04 Euro
Haushaltsjahr 2021: 1.740.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 62.521,67 Euro.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün mehrheitlich an.
zu TOP 2.9
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat April 2020
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17205-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Die Stadt Dortmund setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzungen für die Inanspruchnahme von
- Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1 Absatz 1, 3, 4, 13, 17 KiBiz,
- Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie § 1 Absatz 1, 3, 13 ff KiBiz,
- Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I“ (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01. bis 30. April 2020 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Notbetreuung in Anspruch genommen wird.3. Beteiligungen
zu TOP 3.1
Integriertes Stadtsauberkeitskonzept (ISSK) der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16998-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Integrierte Stadtsauberkeitskonzept der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Sanierungsbedarf Schauspielhaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15948-19)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 21.04.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 21.04.2020 vor:
Herr Urbanek (AfD-Fraktion) stellt den Antrag, dass die Verwaltung in einem überschaubaren
Zeitrahmen eine Bestandsaufnahme der unabdingbaren Arbeiten vorlegen solle.
Der Antrag wird nach eingehender Diskussion von Herrn Urbanek zurückgezogen.
Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) stellt mündlich den Antrag, den Punkt 2 des
Beschlussvorschlages wie folgt zu ändern:
„…, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.“
Dem mündlichen Antrag von Herrn Dingerdissen wird bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE&
PIRATEN und der AfD-Fraktion zugestimmt.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei
Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden geänderten Beschluss (fett, kursiv) zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den dringenden Sanierungsbedarf des Schauspielhauses zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung eine Machbarkeitsstudie, die neben einer logistischen Betrachtung und den Leistungskriterien auch eine fachgerechte Kostenermittlung beinhaltet, zu vergeben, dabei ist auch ein Neubau in die Betrachtung einzubeziehen.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass es Sinn machen würde, zunächst die Bedarfe zusammenzustellen und dann zu schauen, was zu tun sei.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) führt aus, dass man das Bühnenviertel inklusive der Jungen Bühne mit einem Zeitstrahl betrachten solle.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass die Verwaltung dabei sei, eine Informationsvorlage mit den einzelnen Steps zum Thema zu erstellen. Hierin sei auch das Kinder- und Jugendtheater enthalten. Er weist darauf hin, dass man im Vergleich mit anderen Städten erkennen könne, dass ein Neubau auch Nachteile haben kann. Er halte es für richtiger, im Bestand zu bleiben.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) stellt den mündlichen Antrag, die Vorlage zu schieben, bis die genannten weiteren Informationen vorlägen. Der umfassende Sanierungsbedarf solle über ein Gutachten ermittelt werden.
Herr Ehinger (42/GfD) führt aus, es mit der Jungen Bühne und einem Preisgericht planmäßig weitergehe. Er bittet darum, die Vorlage nicht zu schieben, da sich ansonsten die Kosten erhöhen würden. Besser sei es, nach einer zeitgemäßen Lösung zu suchen. Die Betrachtung solle im Kontext zum Gesamtkomplex erfolgen.
Herr Rettstadt spricht sich ebenfalls dafür aus, die Vorlage nicht zu schieben, damit die Angelegenheit ins Rollen kommen könne.
Der mündlich gestellte Antrag von Herrn Garbe wird mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion abgelehnt.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seine Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit hinsichtlich der Ergänzung zu TOP 2 nicht folgen könne.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an.
zu TOP 3.3
Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat April 2020
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 17244-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
· Verzicht auf die Erhebung von Verpflegungsentgelten in FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder für den Monat April 2020
zu TOP 3.4
Entwicklung des Versorgungsangebotes für Dortmunder Krankenhäuser
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 10.03.2020
(Drucksache Nr.: 16868-20)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16868-20-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales aus seiner Sitzung am 10.03.2020 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um einen Sachstandbericht zu den Auswirkungen der neuen Krankenhausplanung auf Dortmund und die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Hat das MAGS die Dortmunder Krankenhäuser bereits aufgefordert, ihm gegenüber darzulegen, welche Leistungsgruppen sie zukünftig anbieten wollen?
2. Ist bekannt, an welchen Häusern es zu Leistungsreduzierungen kommen könnte und in welchem Umfang?
3. Ist die Stadt Dortmund in weiteren Planungen einbezogen, wenn in welcher Form?
4. Falls es zum Abbau sogenannter Überkapazitäten kommt: Werden die Vorgaben des neuen Krankenhausrahmenplanes mit Vertretern der Stadt Dortmund diskutiert, bestehen Einflussmöglichkeiten?
5. Sind Möglichkeiten eines öffentlichen Diskurses – z.B. als kommunale Krankenhauskonferenz - über die Resultate insbesondere unter dem Gesichtspunkt eines angemessenen Versorgungsbedarfs und der Auswirkungen auf Arbeitsplätze bei der Erstellung der Regionalkonzepte möglich und geplant?
Begründung:
Mit der Erstellung eines neuen Krankenhausrahmenplans bis Ende 2020 will die jetzige Landesregierung sich von der Bettenplanung als Grundlage der Krankenhausplanung in NRW verabschieden. Stattdessen soll es zu leistungs- und qualitätsorientierten Planungsvorgaben kommen, um diese dann im Laufe des Jahres 2021 in regionalen Planungskonzepten umzusetzen. Erklärtes Ziel des Gesundheitsministers Laumann ist es, so vermeintliche Überkapazitäten der stationären Krankenversorgung abzubauen.
Grundlage des neuen Planungsverfahrens ist ein vom MAGS in Auftrag gegebenes Gutachten, das eine Bestandaufnahme der aktuellen Leistungsangebote in den 16 Versorgungsgebieten in NRW enthält, verbunden mit einer Bedarfsprognose bis 2030. Zukünftig soll die Planung nach insgesamt 70 planungsrelevanten medizinischen Leistungsgruppen erfolgen, die in ihrer Systematik den Fallpauschalen (DRGs) entsprechen.
Der zukünftige Versorgungsbedarf ergibt sich demnach ausschließlich aus der regionalen Inanspruchnahme einzelner Leistungsgruppen. Auf dieser Grundlage sollen im Krankenhausrahmenplan des Landes den einzelnen Planungsregionen quantitative Vorgaben zu den jeweiligen Leistungsgruppen gemacht werden, um diese dann in den regionalen Planungsverfahren auf die Krankenhäuser zu verteilen. Zuvor ist jedoch dem Land anzuzeigen, wer welche Leistungsgruppen anbieten möchte. Gibt es im Verhältnis zu den prognostizierten Vorgaben und den anzeigten Wünschen ein Überangebot, so ist es vorgesehen, dies durch die Schließung von Abteilungen oder ganzer Krankenhäuser zu bereinigen.
Für Dortmund, das neben Bochum und Herne zum Versorgungsgebiet 13 gehört, zeigt das Gutachten eine angeblich erhebliche Überversorgung in 21 Leistungsgruppen und in 30 Leistungsgruppe eine nur geringere Überversorgung. Für den Standort Dortmund mit seinen 11 Krankenhäusern und Kliniken kann dies zu einer erheblichen Reduzierung des Versorgungsangebots sowie dem Verlust zahlreicher qualifizierter Arbeitsplätze führen.
Angesichts der Tatsache, dass die Kommunen in NRW 40 % der vom Land beschlossenen investiven Mittel der Krankenhausfinanzierung übernehmen müssen, liegt es aus unserer Sicht im Interesse der Stadt Dortmund, die Strukturentwicklung des stationären Versorgungsangebotes zu beeinflussen. Und zwar nicht nur vor dem Hintergrund wahrscheinlicher weiterer Kostensteigungen durch zusätzliche Investitionen, die mit einer Zentralisierung verbunden sind. Von wesentlicher Bedeutung ist es, eine qualitativ hochwertige Versorgung aller Bevölkerungsgruppen sicherzustellen. Der hierzu erforderliche differenzierte Bedarf, kann nicht allein durch medizinische Leistungsgruppen bestimmt werden.
Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) stellt fest, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hierfür nicht zuständig ist. Die Bitte um Stellungnahme wird an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Antwort der Verwaltung vom 04.05.2020 vor:
Hinsichtlich der Anfrage der Fraktion "Die Linke & Piraten" um Sachstandsbericht in Zusammenhang mit der DS-Nr. 16868-20 zur Entwicklung des Versorgungsangebotes für Dortmunder Krankenhäuser kann ich Ihnen folgende Rückmeldung geben:
Die Fraktion wird gebeten sich mit den von Ihnen vorgebrachten Fragestellungen direkt an die Geschäftsführungen der Dortmunder Krankenhäuser zu wenden. Die Stadt Dortmund ist lediglich Gesellschafterin des Klinikums Dortmund Mitte und Nord. Eine globale Aussage kann insoweit nicht getroffen werden und liegt auch nicht in der Zuständigkeit eines Gesellschafters.
Die Fraktionsanfrage war zunächst an den Vorsitzenden des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit gerichtet worden und von Herrn Taranczewski anschließend an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen worden.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass er eine Antwort von der Beteiligungsgesellschaft selbst erwartet hätte.
Herr Rettstadet (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass die Anfrage der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN unnötig gewesen sei, weil eine Aussage nur vom Klinikum hätte getroffen werden können. Alle anderen Krankenhäuser seien in privater Hand, so dass unter dem Strich die geforderten Auskünfte nicht möglich seien.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass die Beteiligungsverwaltung die geforderten Informationen nicht hätte geben können.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.5
Ausführungsbeschluss der Akademie für Theater und Digitalität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16398-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
beauftragt das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ (SV GVVF) auf Grundlage der vorliegenden Kostenzusammenstellung mit einem Investitionsvolumen i.H.v. 8,995 Mio. € brutto mit der weiteren Planung und Ausführung (Ausführungsbeschluss) des Neubaus der Akademie für Theater und Digitalität an der Speicherstraße 19. Die Finanzierung erfolgt durch das SV GVVF.
zu TOP 3.6
Gesamtkonzept "Zukunft Westfalenpark" inklusive Rahmenplan
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16652-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16652-20-E1)
Auszug
aus der noch nicht genehmigten 45. Niederschrift des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 04.06.2020
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 44. Sitzung des Ausschusses für Finanzen,
Beteiligungen und Liegenschaften vom 07.05.2020
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass unter TOP 3.6 „Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ inklusive Rahmenplan“ die Wortbeiträge der Politik nicht ausreichend wiedergegeben worden seien, diese seien jedoch wichtig. Er bittet, dies nachzutragen.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass beschlossen worden sei, den Antrag der CDU-Fraktion nicht nur im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erneut beraten zu lassen sondern dass dieser auch an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen weitergeleitet und dort beraten werden solle.
Herr Monegel (Vorsitzender, CDU-Fraktion) bekräftigt die Aussage von Herrn Reppin und weist darauf hin, dass erst nach der Beratung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen der Rat entscheiden solle.
(Hinweis: Die Ergänzungen finden sich im laufenden Text zu 3.6 in rot.)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme/Antrag der CDU-Fraktion vom 06.05.2020 vor:
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 auf Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 15415-19-E10, Ziffer 11) den Haushaltsbegleitbeschluss gefasst, für den Westfalenpark ein ganzheitliches „Zukunftskonzept Westfalenpark“ zu erarbeiten. Die Verwaltung wurde beauftragt, für den Westfalenpark mit Blick auf die IGA Metropole Ruhr 2027 ein an den Ansprüchen und Bedürfnissen der Besucher und Nutzer ausgerichtetes Parkentwicklungskonzept aufzustellen. Der Haushaltbegleitbeschluss forderte
- ein Überdenken von Räumen und Anlagen, von Weg- und Straßenführungen innerhalb und außerhalb des Parks;
- neue Ideen für die Anbindung und Integration des Westfalenparks, insbesondere in Bezug auf die neu entstandenen Stadträume im Süden/Südwesten der Parkanlage auf den ehemaligen Phoenix-Flächen;
- ein neu gedachtes Konzept für Infrastruktur und Attraktionen im Park (wie z. B. Gastronomie, Sonnensegel, Florianturm).
1. Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um einen Zwischenbericht zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses „Zukunftskonzept Westfalenpark“.
2. Darüber hinaus stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fordert die Verwaltung auf, das vorgelegte Gesamtkonzept „Zukunft Westfalenpark“ (Drucksache Nr.: 16652-20) zurückzuziehen und im dritten Quartal 2020
- unter Einbindung externen Sachverstandes und
- unter Berücksichtigung aktueller Trendanalysen
ein überarbeitetes Konzept vorzulegen, das
a. ein zukunftsfähiges Leitbild zur Ausrichtung des Westfalenparks formuliert,
b. den Haushaltsbegleitbeschluss „Zukunftskonzept Westfalenpark“ (Drucksache Nr.: 15415-19-E10, Ziffer 11) auf der Grundlage des erstellten Leitbildes umsetzt und
c. und aus dem Leitbild abgeleitete konkrete Konzepte für Gastronomie, Sonnensegel, Florianturm und weitere Parkattraktionen enthält.
Begründung
Der Westfalenpark ist ein ganz besonderer Ort für Naturerlebnis, Erholung, Freizeit, Spaß und Event. Der Westfalenpark ist wegen seines hohen Bekanntheitsgrades ein bedeutender Imagefaktor Dortmunds. Die IGA 2027 ist Anlass, die Parkanlage im Herzen Dortmunds neu zu denken, sie in einem neuen Licht erstrahlen zu lasen. Die IGA 2027 stellt andere Ansprüche als die Bundesgartenschauen in den Jahren 1959, 1969 und 1991, deren Austragungsort der Westfalenpark war. Pflanzenvielfalt, Aussichtsturm, Musikprogramm und Kinderspielplatz mögen früher eine große Anziehungskraft auf Besucher ausgeübt haben. Für das Ziel, den Gästen der IGA 2027 eine einzigartige attraktive und innovative Parklandschaft vorzustellen bedarf eines Parkkonzeptes, das auf die Ansprüche der Menschen im 21. Jahrhundert eingeht. Ein Parkkonzept, das auf dem Bestehenden aufsetzt, die lange Tradition des Parks achtet, aber doch den Mut hat, neue Wege einzuschlagen. Es reicht nicht aus, substanzerhaltende Maßnahmen an Gärten, Gebäuden und technischen Anlagen zu ergreifen. Bei der Erstellung des Konzepts sollten Impulse von außenstehenden Experten (z. B. Raumplaner TU Dortmund; Schausteller) mit vertieften Kenntnissen über und Verbundenheit zu Dortmund eine wesentliche Rolle spielen, um den Westfalenpark am Puls der Zeit weiterzuentwickeln.
Herr Reppin (CDU-Fraktion)) erläutert den Antrag der CDU-Fraktion und weist darauf hin, dass die schon länger dauernde Diskussion auch Auswirkungen auf die Haushaltsbegleitbeschlüsse gehabt habe. Im Rat sei festgelegt worden, dass über bestimmte Räume nachzudenken sei und die Verwaltung gebeten werden solle, in diesem Sinne tätig zu werden. Dies habe aus seiner Sicht bis heute nicht stattgefunden. Es gebe eine Vorlage, die eine restaurative Herangehensweise darstelle. Es werde im Wesentlichen darauf hingewiesen, was alles marode sei. Es werde auch explizit darauf Bezug genommen, dass man eine Zukunftsentwicklung offensichtlich nicht anstrebe. Es werde mit keinem Wort erwähnt, ob es für eine große zentral gelegene bewirtschaftete Fläche Möglichkeiten gebe, die Attraktivität zu steigern. Weiterhin werde auf Dinge Bezug genommen, die bereits verwirklicht worden seien. Weiterhin gebe es den Hinweis auf das Gastronomiekonzept. Der Gutachter habe seinerzeit verkündet, dass zuviel Gastronomie im Park bestehe und die Bewirtschaftung aus diesem Grunde schwierig sei. Nun werde aber davon gesprochen, dass nach Renovierung des Sonnensegels nun gleich wieder ein Kiosk dort entstehen solle. Dies sei dann ja aus seiner Sicht überflüssig. Seine Fraktion mache sich um die Eingangssituation Gedanken. Es stelle sich die Frage, ob durch die geplanten Aktivitäten die Attraktivität in diesem Bereich gesteigert werden könne. Eine Möglichkeit wäre es, mit Raumplanern einen Wettbewerb mit Blick auf die IGA 20207 anzustoßen. Weiterhin müsse der Turm betrachtet und die Infrastruktur verbessert werden.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass aus ihrer Sicht der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nicht der Fachausschuss für die Beratung des CDU-Antrages sei, dies seien vielmehr der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, ggf. auch und der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen. Sie gebe aber zu, dass die Vorlage Aussagen zur Sanierung mache, aber kaum Perspektiven aufzeige. Sie bittet, den Antrag an den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit und an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu geben.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) sieht es genauso wie Frau Reuter. Er bittet, die Vorlage daher zu schieben. Der Fachausschuss für Kultur, Sport und Freizeit habe sich allerdings bereits mit der Vorlage befasst und die Vorlage mit den von Herrn Reppin genannten Aspekten diskutiert und ein Votum abgegeben. Aus seiner Sicht könnte aber über die Vorlage entschieden und zeitlich befristete Prüfaufträge formuliert werden. Zum Hinweis auf die Haushaltsbegleitbeschlüsse von Herrn Reppin führt Herr Düdder aus, dass Anfang des Jahres auf Antrag der SPD-Fraktion beschlossen, dass die Verwaltung vor der Sommerpause ein aktueller Sachstand zu allen Haushaltsbegleitbeschlüssen vorlegen solle, so dass hierzu nicht gesondert darauf verwiesen werden müsse. Es könne jedoch dem AKSF für seine erneute Beratung dieser Sachstand auch bereitgestellt werden.
Frau Kulozik (52/3 GBL) berichtet ausführlich über das bisherige Verfahren in folgender Form:
Aufgabenstellung ist, für die Entwicklung des Westfalenparks Perspektiven zu erarbeiten. Dieses besonders vor dem Hintergrund, dass in 2027 eine Internationale Gartenschau in der Metropole Ruhr stattfinden wird, in der Dortmund mit einem neu erschlossenen Gelände einer von drei Zukunftsgärten sein wird.
Dem Westfalenpark kommt in der Kategorie „Unsere Gärten“ die Aufgabe zu, zeitgemäße gärtnerische Konzepte und Freizeitangebote in einer Parkanlage vorzustellen, deren vielfältiger Pflanzenbestand, eine über Jahrzehnte gewachsene grüne Kulisse, den imposanten Rahmen gibt. Dieser Bestand ist zu schützen und weiter zu entwickeln, er ist das Kapital der Parkanlage und in ökologischer Sicht wertvoller Faktor für das Kleinklima in diesem Stadtbereich und für die Lebensqualität der Menschen in seinem Umfeld und natürlich für Flora und Fauna.
Grundlage für das Gesamtkonzept ist detaillierte Auseinandersetzung mit dem Gelände und seinen gärtnerischen Strukturen. Dazu gehört die Betrachtung baulicher und technischer Anlagen ebenso wie die Betrachtung funktionaler Abläufe. Erarbeitet haben wir das Gesamtkonzept mit einem Dortmunder Planungsbüro, Partizipation war vorgegeben.
Workshop – Verfahren/ Partizipation:
Schritte in der Rahmenplanung, die mit Planungsbüro entwickelt wurden und mit den Partnern diskutiert und weiterentwickelt wurden + werden.
Beteiligt sind: Partner im Park, Ehrenamt, Vertreter aus Politik, Wirtschafts- u. Beschäftigungsförderung, MitarbeiterInnen, Kooperationspartner aus Gastronomie, Veranstalter, Nachbarn.
Inhaltliche Diskussionen, passt das Leitbild: erleben – erholen – erfahren?
Workshop zu Planungsprojekten wird fortgesetzt.
An dieser Stelle auf die aktuelle Diskussion eingehen:
Was unterscheidet Vorgehensweise/ Konzepte bei WP von BGR und Zoo?
Unterschiede bei den Zielgruppen:
über die gemeinsamen Zielgruppen mit Zoo + BGR hinaus (Naherholung, biologisch/ naturwissenschaftlich/ gärtnerisch orientiert, Familien mit Kindern, organisierte Gruppen (Schulklassen, Vereine), Touristen, im BGR Sportler,)
hat WP Zielgruppe aus Veranstaltungsgästen, Gastronomie Fokussierung auf externe Gäste/ Feiern, Menschen, die wegen dieser gestalteten Parklandschaft mit prachtvollen Blütenrabatten, spezifische Angebote der Partner im Park (mondo mio!)
Wissenschaftliche Orientierung in BGR + Zoo intensiv
Vorgehensweise:
Leitbild:
Bevor wir mit planerischen Überlegungen gestartet sind, war die Fragestellung: Was macht diesen Park aus?
Gartengestaltung über verschiedene Epochen, historischer Kern, typischer Gartenschaupark
wie Gruga, Luisenpark Mannheim, Gärten der Welt und Britzer Garten in Berlin
- Park lebt von Vielfalt/ Gegensätzen:
hoher gärtnerischer Anspruch versus Veranstaltungskonzepte
Ziergehölze und –pflanzen in gestalteten Gärten gegen natürliche Lebensgemeinschaften bei Flora und Fauna
Beispiele: 2. größte Rosensammlung + Frühjahrs- und Sommerblumenkulturen gegen Wildblumen- und Streuobstwiesen
Vielfalt der Partner: Ökologie, Erziehung/ Pädagogik, Kultur, Kunst, Ballett
Ergebnis des Workshop – Teams/ dieses Prozesses:
Vielfalt macht Park attraktiv!
Meine Aufgabenstellung:
Aufgabe ist, Kompromisse zu finden, Balance zu halten
Diese Aufgabe nehmen wir ernst!
Zielsetzung:
Gesamtkonzept ist mit der Zielsetzung entstanden, für den Park grundlegende Entwicklungsziele für die nächsten Jahrzehnte + IGA 2027 zu erarbeiten, aber auch für die einzelne Flächen, die Gärten, entsprechende kleinräumige Entwicklungsziele festzulegen. Das ist in diesem Prozess geschehen.
Unsere Aufgabenstellung für diese Vorlage: Sachstand über laufende Projekte und Planungen für Zukunft vorzustellen und Investitionsbedarfe ermitteln.
Einzelne Projekte in Steckbriefen in Maßnahmenkatalog in Anlage 1 und Aussagen zu geschätzten Finanzbedarfen in Anlage 2 + 3, differenziert in Zielsetzungen wie
Attraktivitätssteigerung, Veranstaltungen, Barrierefreiheit, Arbeitsschutz, Substanzerhaltung.
Alle Parkbereiche wurden betrachtet,
im Rahmenplan kategorisiert: beibehalten, stärken, verändern
Beispiele:
Beibehalten: Rosengarten im Kaiserhain, Seerosenteich
Stärken: Zentralplatz
Verändern: Wasser – Garten
Flächen, die verändert werden:
Ostseite – Spielkonzept
Westen: Festwiese, neuer Eingang Ruhrallee + mondo mio!
Norden: Kaiserhain/ Spielen
Süden: Bereich Buschmühle, Gastronomie, neuer Kiosk Buschmühle
Mitte: von Ruhrallee, Sonnensegel, Wasser – Garten, Zentralplatz
Entwicklungsziele/ Wünsche, für verschiedene Zielgruppen, im Prozess „Rahmenplanung/Gesamtkonzept“ erarbeitet, werden durch konkrete Maßnahmen umgesetzt:
- mehr für Kinder + Jugendliche Aktionskonzept/ Robinson und Kaiserhain, Langnese läuft Planung
- mehr für Senioren, hoher Standard an Barrierefreiheit, Zentralplatz mit Präsentationsflächen für Wechselbepflanzung und versch. Kulturen Wasserpflanzen
- Aufenthalt: Sonnensegel, später Wasser – Garten
- Veranstaltungsgäste: Festwiese, Kiosk Buschmühle für Kino
- Sportler: Biergarten Buschmühle + Phoenix - West, bis ans Ufer ohne Eintritt
Energiesituation - in jedem Einzelfall betrachten -
Energiekonzept – Anregung aufnehmen
Maßnahmenkatalog ist auf dargestellte Zielsetzungen ausgerichtet, Bearbeitungsstand unterschiedlich.
Baubeschlüsse (Festwiese, Spielen Robinson/Kaiserhain) liegen vor,
2 weitere (Gastro Buschmühle + Sonnensegel Außenanlagen + Konzept zur Nutzung) waren im VV, vor Sommerpause im nächsten Gremienlauf
Weitere Aufgaben stehen auf der Agenda:
Visionen
Vernetzung Phoenix - West und Park
Überlegungen mit IGA – noch in Entwicklung
Fahrradhochstraße aus Workshop, Verlängerung der Seilbahn/ Planungswettbewerb für Phoenix - West
Zielsetzung ist
Park mit wertvollem Baum- und Gehölzbestand und gutem Pflegezustand bildet gestalterische Kulisse und ökologische Grundlage, dieser Wert ist mit ausgewählten Elementen an exponierten Standorten neu in Szene zu setzen.
Vorlage soll Grundlage zur Festlegung von Planungsräumen und Inhalten für Flächen und Gebäuden/ Einrichtungen sein, Freigabe von Planungsmitteln zur Entwicklung von konkreten Ideen und inhaltlichen und gestalterischen Elementen
Eine vorbereitete Power-Point-Präsentation für den AKSF wurde dort verteilt, kann dem Protokoll der AFBL-Sitzung angehängt werden.
Die Maßnahmenliste ist nicht geschlossen, weitere Ideen werden sich aus dem Planungsprozess entwickeln mit Partnern, mit externen Kooperationspartnern.
Wir haben uns neuen Ideen nie verschlossen, sonst wären Projekte wie Sea Life, Pokemon, Winterleuchten, Bungee und Konzertveranstalter nicht in den Westfalenpark gekommen.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion mit dem Vorschlag von Frau Reuter einverstanden sei. Im Hinblick darauf, dass die Verwaltung das Gefühl habe, dass man im Hinblick auf das Konzept ein Stück weit aneinander vorbei rede, habe sich bei ihm dieser Eindruck nach den heutigen Ausführungen von Frau Kulozik durchaus bestätigt. Die Vorlage beinhalte aus Sicht seiner Fraktion kein Gesamtkonzept. Es handele sich nicht um ein Eingehen auf den Haushaltsbegleitantrag, er sei in großen Teilen nicht abgearbeitet. Es handele sich um eine Ansammlung von Investitionsmaßnahmen. Die Frage, wie Gastronomie sich aufstellen solle, werde nicht beantwortet. Vielmehr werde bruchstückhaft gearbeitet, wenn es beispielsweise zum Sonnensegel eine gesonderte Vorlage gebe. Auch die von Frau Kulozik angesprochenen räumlichen Fragen müssten in einer Vorlage zum Gesamtkonzept mit abgearbeitet werden. Erst wenn diese Fragen und auch die Fragen zur Größe des Parks, dem Sprung zum Gebiet Phoenix West, der Verlängerung der Seilbahn und der Einrichtung einer Fahrradhochstraße entschieden worden seien, könne runtergebrochen werden zur Frage, was an Investitionsentscheidungen umzusetzen sei. Die Frage, welche Geschichte der Park „erzählen“ wolle, sei nicht beantwortet worden. Dies sei für den Zoo und den Rombergpark beispielsweise geschehen und müsse für den Westfalenpark ebenso dargestellt werden.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass der CDU-Antrag von der Fraktion viel zu spät zur Verfügung gestellt worden sei.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) beantragt, die Vorlage und den CDU-Antrag in den nächsten Beratungsgang des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu geben.
Mit dieser Vorgehensweise erklären sich die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einverstanden.
zu TOP 3.7
Dortmunder Stadtwerke AG (DSW21): Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17173-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Gründung der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH,
2. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Bestellung von Herrn Jörg Figura und Herrn Franz-Josef Senf als nebenamtliche Geschäftsführer der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH zu,
3. Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Dortmunder Kommunikationstechnik GmbH zu.
zu TOP 3.8
GELSENWASSER AG:
hier: Beteiligung an der UnnaWasser & Mehr GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17241-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat stimmt der Gründung der UnnaWasser & Mehr GmbH und einer 49%igen Beteiligung der GELSENWASSER AG an dieser Gesellschaft zu.
zu TOP 3.9
Berichterstattung zum Deutschen Fußballmuseum - Prognose 2020
Die Verwaltung zieht diesen Tagesordnungspunkt zurück. Die Berichterstattung erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
4. Liegenschaften
zu TOP 4.1
Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16431-20)
hierzu ->Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 06.05.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis und bittet um Weiterleitung an die Verwaltung:
„Anfrage: Kann durch die neue Technik ein Vorlaufgrün für Radfahrende von mindestens 2 Sekunden umgesetzt werden.“§
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen ob die geplanten LSA auch an den Kreuzungen "Mallinckroftstraße / Schützenstraße", "Sunderweg / Treibstraße / Westfaliastraße" und "Schützenstraße/Immermannstraße/Schäferstraße" realisiert werden kann und welche Kosten dadurch entstehen.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund unter Berücksichtigung des oben genanntes Zusatzes (Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) wie folgt zu beschließen:
„Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.
Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 341.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.
Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger 6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:
Haushaltsjahr 2020 95.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 69.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 19.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 206.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 144.000,00 Euro“
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Maßnahme „Radverkehrsbeschleunigungen an Lichtsignalanlagen“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.091.000,00 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 533.000,00 Euro.
Die Finanzierung der investiven Maßnahmen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014001 – Bau von Radwegen – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2020: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 341.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 66.461,33 Euro.
Die Finanzierung der konsumtiven Maßnahme erfolgt aus dem Sachkonto 522 300 und dem Kostenträger 6612022C0001 - Instandhaltung und Betrieb von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgenden Gesamtaufwendungen:
Haushaltsjahr 2020 95.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 69.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022 19.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023 206.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024 144.000,00 Euro
zu TOP 4.2
Wiedereröffnung einer jüdischen Grundschule in Dortmund und Abschluss eines Stadtvertrages mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17105-20)
hierzu Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 22.04.2020
hierzu Information der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17105-20-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses aus seiner Sitzung am 22.04.2020 vor:
Frau Löffler dankte für die Vorlage und bat darum, folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben:
„Die Verwaltung möge prüfen, ob die Schule auch dreizügig ausgelegt werden könne, da es im Stadtbezirk Innenstadt-Ost Neubaugebiete gebe.“
Frau Landgraf schloss sich dem an.
Frau Konak erklärte, das ihre Fraktion sich bei der Abstimmung enthalten werde. Sie halte die finanzielle Unterstützung der Stadt Dortmund für eine Ungleichbehandlung gegenüber anderer Ersatzschulen.
Frau Dr. Goll äußerte ebenfalls Zustimmung.
Herr Dingerdissen begrüßte grundsätzlich eine jüdische Grundschule, erklärte jedoch, dass seine Fraktion die Vorlage ohne Empfehlung in den Rat der Stadt Dortmund schieben wolle, da noch Beratungsbedarf bestehe. Er nannte folgende Beispiele:
- Sei es sinnvoll, im Sinne von Integration eine neue jüdische Grundschule einzurichten?
Seine Fraktion habe dazu Bedenken und Fragestellungen.
- Baulich sei die ehemalige Hauptschule Am Ostpark ein großes Gebäude. Die geplante
Grundschule sei 2-zügig geplant und hätte dann 8 Klassen. Was geschehe mit den anderen
Räumen?
- Wie sehe die Realisierung des Angebotes aus, dass die Schule auch offen für andere
Schülerinnen und Schüler (SuS) sein soll?
Herr Helferich äußerte ebenfalls Zustimmung zur Vorlage.
Frau Schneckenburger merkte an, dass man sich bei der Vorlage von anderen Schulträgern wie der Stadt Düsseldorf habe beraten lassen. Dort sei auch wieder eine jüdische Grundschule eröffnet worden. Sie sehe die Ankündigung der Errichtung einer jüdischen Grundschule der Jüdischen Gemeinde in Dortmund als konsequent an, es gebe bereits einen Kindergarten in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde, der sehr gut angenommen werde. Es sei nachvollziehbar, das Profil jüdischer Pädagogik in der Schule fortzusetzen. Die Jüdische Gemeinde sei mit dem Wunsch an die Stadt Dortmund heran getreten, eine Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Gemeinde zu errichten. Das pädagogische Konzept werde von der Jüdischen Gemeinde in Absprache mit der Schulaufsicht verantwortet. Wie Konzepte anderer Schulen dieser Stadt ziele es darauf ab, Schulöffnung und Integration zu unterstützen. Nach Ansicht der Schulverwaltung gebe das Gebäude der Hauptschule nicht mehr als Zweizügigkeit her, wenn man die Verfügbarkeit weiterer pädagogischer Räume dazu nehme. Sie sagte eine detaillierte schriftliche Beantwortung zur Raumkapazität des avisierten Gebäudes zu.Es werde Verschiebungen in der Schülerschaft der bestehenden Grundschulen geben, da bisher die jüdischen Kinder die städtischen Grundschulen des Stadtbezirkes besuchen.
Die Vorsitzende fragte Herrn Dingerdissen, ob die Ausführungen von Frau Schneckenburger ausreichend waren. Die Vorlage gebe ebenfalls Antworten auf die Fragen. Die Mehrheit der anwesenden Ausschussmitglieder habe sich für eine Empfehlung ausgesprochen.
Außerdem erklärte sie, den gewünschten Prüfauftrag der SPD-Fraktion abstimmen zu lassen.
Herr Dingerdissen erklärte, grundsätzlich sei die Schule zu begrüßen, äußerte aber Bedenken, die sich heute nicht zerstreuen ließen – Fragen der Integration und des Schutzes vor Angriffen von außen, werde z. B. einen Hausmeister geben.
Im Allgemeinen werde im Ausschuss dem Wunsch nach Schieben einer Vorlage nachgekommen. Die Vorlage könne auch in den nächsten Schulausschuss geschoben werden.
Frau Schneckenburger wies darauf hin, dass derzeit die Gremiengänge aufgrund der aktuellen Lage nicht eindeutig seien. Es solle im Mai einen Hauptausschuss und im Juni eine Ratssitzung geben. Die Jüdische Gemeinde brauche einen Beschluss der Stadt Dortmund, um mit der Schulaufsicht über die Gründung der Ersatzschule ins Gespräch zu gehen.
Sie machte Herrn Dingerdissen das Angebot, die Fragestellungen in einem Telefonat zu klären, damit er seine Fraktion informieren könne. Das Gespräch sei auch offen für die anderen Fraktionen, als Telefonkonferenz. Das Ziel solle sein, ein beschlussfassendes Gremium zu erreichen, in diesem Falle den Hauptausschuss im Mai als ersetzendes Gremium für den Rat.
Herr Dingerdissen bestand auf seinem Wunsch, die Vorlage zu schieben.
Frau Löffler erklärte, den Prüfauftrag nicht abstimmen zu lassen, sondern die Fragestellung ebenfalls in der von Frau Schneckenburger angebotenen Telefonkonferenz abzuklären.
Herr Dingerdissen möchte ebenfalls seine Frage nach einem Hausmeister dazu nehmen.
Herr Helferich widersprach dem Schieben der Vorlage und wünschte eine Abstimmung darüber, die Vorlage heute zu empfehlen.
Die Vorsitzende ließ über den Antrag der AfD abstimmen:
Der Schulausschuss lehnte den Antrag der AfD mehrheitlich (1 Ja – AfD, Nein – SPD, CDU, B‘90/Die Grünen, FDP/Bürgerliste, DIE LINKE & PIRATEN) ab.
Der Schulausschuss schob die Vorlage ohne Empfehlung (wg. Beratungsbedarfs der Fraktion FDP/Bürgerliste) in den Ältestenrat der Stadt Dortmund.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften eine Information der Verwaltung vom 29.04.2020 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Information der Verwaltung zur Kenntnis.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde.
Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) führt aus, dass seine Fraktion den Eindruck habe, dass es im Vorfeld eine schlechte Kommunikation gegeben habe. Er könne mit einem kritischen Blick und im Sinne von Integration der Vorlage zustimmen.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass seine Fraktion im Schulausschuss den Antrag gestellt habe, über die Vorlage zu entscheiden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Schulausschusses zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Antrag der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund, eine zweizügige jüdische Grundschule als Ersatzschule in Trägerschaft der Jüdischen Kultusgemeinde am Standort der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark möglichst ab dem Schuljahr 2021/22, spätestens aber zum Schuljahr 2022/23 einziehen zu lassen. Der Rat entspricht damit dem Wunsch der Jüdischen Kultusgemeinde, nach der langen, doch 1942 von den Nationalsozialisten zerstörten Tradition der jüdischen Volks-schulen in Dortmund (seit dem frühen 19. Jahrhundert an den Standorten Breite Gasse, Kampstraße, Lindenstraße, s. Anlage 2) wieder eine jüdische Grundschule einzurichten, die auch Kindern nicht-jüdischen Glaubens offen steht (s. Anlage 1). Den Antrag auf Einrichtung der jüdischen Ersatzschule stellt die Kultusgemeinde bei der Bezirksregierung Arnsberg gemäß des SchulG NRW und der Verordnung über die Ersatzschulen NRW.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark (2.400 qm) nach dem Auszug der Caritas-Übergangseinrichtung für Flüchtlinge zum 01.09.2020 wieder für die Beschulung von Kindern herzurichten.
Die erforderlichen Umbau- und Anpassungsmaßnahmen werden analog übriger Schul-bauerfordernisse im Rahmen des vom Rat beschlossenen „Schulbauprogramm 2020 ff.“ (DS-Nr. 15816-19 vom 12.12.2019) umgesetzt. Damit werden für den Bedarf an Grund-schulplätzen zwei zusätzliche Züge geschaffen. Dieser Beschluss hat zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung des Schulbaus den Verzicht auf einen separaten Planungs- und Ausführungsbeschluss zum Inhalt. Der Rat ist im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung des Programms in Kenntnis zu setzen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das Gebäude der ehemaligen Hauptschule Am Ostpark als Ersatzschule für die Jüdische Kultusgemeinde Groß-Dortmund zur Verfügung zu stellen. Die Miete bemisst sich nach der Höhe der erforderlichen Abschreibungen in Einklang mit den Finanzierungsregelungen der Ersatzschulfinanzierung. Die Jüdische Kultusgemeinde wird ihrerseits in Abstimmung mit dem Land NRW für erforderlich erachtete Sicherheitsmaßnahmen Sorge tragen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt einen unbefristeten Stadtvertrag mit der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund (s. Anlage 4) zu schließen, der die Bildungs- und Kulturarbeit der Jüdischen Kultusgemeinde beginnend 2022 jährlich mit einer pauschalen Festbetragsfinanzierung von 200.000 € städtischerseits fördert. Dieser Stadtvertrag steht in der Tradition der kommunalen Vereinbarung mit der Jüdischen Kultusgemeinde aus dem Jahr 1904. Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderung im Dezernat für Finanzen, Liegenschaften und Kultur budgeterweiternd für den Eigenbetrieb Kulturbetriebe/ Kulturbüro für das Haushaltsjahr 2021/22 einzurichten. Der Förderbetrag erhöht sich jährlich um die durchschnittliche Teuerungsrate von 1,5 % p.a. ab 2023. Der Stadtvertrag wird von der Stadt Dortmund und der Jüdischen Kultusgemeinde Groß-Dortmund jeweils nach 5 Jahren gemeinsam bewertet und gegebenenfalls modifiziert.
zu TOP 4.3
Dorstfeld: Grundsatzbeschluss Aufwertung Wilhelmplatz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17073-20)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2020
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 06.05.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 29.04.2020
Die Berichterstattung zur Vorlage erfolgt durch die Fachbereichsleiterin des Amtes für Stadterneuerung Frau Linnebach:
Sie erläutert eingangs die Vorlage und weist darauf hin, dass der Willhelmplatz schon einmal gefördert worden ist und sich aktuell dort 15 Parkplätze in Schrägaufstellung befinden. Diese können nicht durch Fördermittel gefördert werden – sind also förderschädlich.
Herrn Meyer (SPD): Die SPD-Fraktion/B90/die Grünen stimmen im Grundsatz der Vorlage zu, aber die Aussage, dass man eventuell Alternativparkplätze schaffen möchte, sei zu dürftig ausformuliert. Er erklärt, dass man durch das Öffnen des Hellwegs im unteren Teil die Möglichkeit hätte, diese Parkplätze aufzuwerten und zu nutzen. Er hätte dies gerne konkreter in der Vorlage geregelt.
Zudem schlägt er vor, dass es wenn es um die Aufwertung des Bereiches der Kinder geht, man neben diesen auch die Anwohner des Wilhelmplatzes beteiligt.
Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung): Das Thema Parkplätze an der Emscher-Allee wurde mit in die Vorlage genommen, weil bekannt ist, dass dieser unterbenutzt ist, da schlecht erreichbar. Die Idee war es, die Emscherallee und den Hellweg so zu öffnen, dass Fahrzeuge aus der Innenstadt kommend direkt Zugang zu den Parkplätzen haben.
Sie weist noch einmal darauf hin, dass der Dorstfelder Hellweg nicht ganz geöffnet wird, da dies im Widerspruch zu den damaligen Förderbestimmungen steht. Es soll lediglich eine Zufahrt zu dem Parkplatz des Hellweges geschaffen werden.
Zur Beteiligung der Anwohner führt Frau Linnebach aus, dass es nicht auszuschließen ist, dass Verkehr ins Wohngebiet gezogen wird und das ein Risiko ist, was man im weiteren Planungsprozess beachten und damit umgehen muss. Die Kosten für die Umgestaltung der Verkehrsplanung sind mit eingeplant.
Frau Cramer (B90/Die Grünen): Sie würde es besser finden, wenn es gar keine Parkplätze auf einem neugestalteten Wilhelmplatz gäbe, der den Menschen vorbehalten sein soll. Sie fragt, dass wenn es Parkplätze geben muss, man wenigstens die Möglichkeit hätte, daraus Kurzpark- oder Behindertenparkplätze zu machen, damit der Verkehr dort nicht allzu stark ist.
Frau Linnebach: Ihrer Information nach handelt es sich bei den Parkplätzen um Kurzzeitparkplätze.
Herr Tigges (CDU): Er bezieht sich auf Frau Cramer und erklärt, dass die umliegenden Gewerbetreibenden ohne Parkplätze nicht überstehen können und dies der Grund für die Einrichtung der Parkplätze war.
Zudem stellt er auch Fragen an Frau Linnebach:
- Warum die Zweckbindung ausgesetzt wurde und dies damals nicht kommuniziert und auch nicht mittgeteilt wurde, dass durch die Einrichtung der Parkplätze diese Zweckbindung ausgesetzt wird.
- Warum vorgelegte alternative Konzepte nicht berücksichtigt wurden.
Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung): Die Zweckbindung ist damals ausgesetzt worden, das Aussetzen der Zweckbindung ist damals nicht kommuniziert worden - der Grund ist heute nicht mehr bekannt. Man hat damals auf den Antrag der Bezirksvertretung reagiert, indem die Schrägparkplätze eingerichtet wurden.
Der heutige Stand ist der, dass wenn der aktuelle Stand (Beibehaltung der Parkplätze) so gehalten werden würde, man mit einer Rückzahlung von 650.000€ an Fördermitteln rechnen muss, weil noch 15 Jahre der Zweckbindungsfrist offen sind (Hemmung des Ablaufs der Bindungsfrist durch die Schrägparkplätze).
Herrn Stoltze (SPD, Bezirksbürgermeister):
Es gibt Beschwerden, dass wenn Kunden aus dem TEDI herauskommen, diese fast überfahren werden. Die Frage ist, ob dieses Problem damit behoben wird, oder man die Durchfahrt nur für Anwohner freigeben kann.
Sollen Fahrradständer vorher bereits aufgestellt werden oder in die Planung eingebunden werden kann und ob die Bürger beteiligt werden?
Der Wochenmarkt und auch andere Feste müssen weiterhin möglich sein, wie ist der Plan, was muss berücksichtigt werden, mit welchen Einschränkungen muss gerechnet werden?
Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung):
Was die Fahrradständer betrifft, sollte abgewartet und besser in die Gesamtplanung mitaufgenommen werden, es sei denn das Thema ist so dringlich, dass man nicht mehr warten kann. Dann kann man dies auch vorziehen. Sie schlägt vor, dies im Rahmen der Gesamtplanung mitaufzunehmen, dann würde man auch sehen, wo die Fahrradständer am besten hinpassen.
Durchfahrverkehr ist auch ein Thema, welches mit in die Planung genommen werden sollte, um zu schauen, wie man den Verkehr so dicht an den Gebäuden am besten herausnehmen oder so zu Entschleunigung führen kann, so dass keine Gefahr mehr entsteht.
Für den Wochenmarkt sieht sie keine Gefährdung, da sich der Wochenmarkt auf dem nördlichen Teil des Platzes befindet und dieser frei von der Planung ist, da sich die Aufwertung des Kinderbereiches auf den südlichen Teil bezieht. Eine Ausbreitung des Marktes wäre sogar noch möglich, hier muss aber auch auf die technischen Anschlüsse geachtet werden; das gleiche gilt für weitere Feste.
Herr Martinschledde (Piratenpartei)
Er befürchtet, dass die entstehenden Bauarbeiten und die dahinfolgenden Absperrungen die Geschäfte behindern könnten. Da gerade im Bereich Gastronomie aufgrund der derzeitigen Situation der Umsatz deutlich verringert ist und die Gastronomie bei Wiedereröffnung durch die Bauarbeiten weiter gestört werden, sollte dies mit in die Planung einbezogen werden.
Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung):
Was die Bauphase betrifft, müsste dies mit den Anliegern entsprechend kommuniziert werden. Das Quartiersmanagement hat bereits vor Ort mit allen Gewerbetreibenden Kontakt aufgenommen und hat über die Maßnahme insgesamt informiert, diese wurde überwiegend positiv aufgenommen. Sie geht davon aus, dass da sich die Maßnahme nur auf einen kleinen Teil bezieht und diese vertretbar abgewickelt werden kann. Es werden hierzu aber noch Informationen von den Gewerbetreibenden kommen
Was die Gastronomie angeht, ist ausreichend Platz vorhanden. Ziel ist eine bessere Außengastronomie an dieser Stelle.
Herr Tigges (CDU):
Der Vorschlag gefällt ihm gut, geht ihm jedoch einen Schritt zu weit. Er möchte nicht nur, dass die Anwohner informiert werden, sondern dass sie vor allem vorher beteiligt werden. Er mahnt an, dass man bereits anhand der damaligen Neugestaltung des Willhelmplatzes gesehen hat, was passiert wenn man eine Umplanung vornimmt ohne die Menschen dort zu beteiligen und man diesen in einem frühen Stadion schon hinzuziehen sollte, um überhaupt zu verstehen, was die Probleme sind.
Er schlägt vor, dass man nochmal einen Schritt zurückgeht und grundsätzlich sagt, man fasst den Beschluss, dass man den Willhelmplatz verändern will, aber vor der Planung vorher eine Bürgerbeteiligung initiiert und danach die gesammelten Meinungen mitnimmt und daraus eine entsprechende Planung erstellt.
Zudem weist er daraufhin, wie wichtig es ist, einen Platz zu schaffen, der von den Menschen dort „getragen“ wird.
Frau Linnebach (Amt für Stadterneuerung):
Sie weist darauf hin, dass die vorliegende Vorlage Anpassungsmaßnahmen beinhaltet und es sich um keine Neugestaltung des Willhelmplatzes handelt und erinnert erneut an die daran gebundene Zweckbindung.
Sie erklärt, dass wenn man in eine Bürgerbeteiligung für eine umfassende Neugestaltung des Wilhelmplatzes bereits vor Planung gehen würde, dies eine ganz andere Vorlage und Finanzierung/Zeitplan bedeuten würde.
Es wurde gemeinsam mit der Bezirksregierung geschaut, welche Anpassungsmöglichkeiten mit den vorhandenen Mitteln möglich sind, um den Willhelmplatz attraktiver zu gestalten und die vorliegende Vorlage der Rahmen ist, nach dem sie handeln können. Dieser bezieht sich auf den südlichen Teil, wo man einen Spielplatz bauen kann, ohne den ursprünglichen Förderungszweck entgegen zu stehen
Frau Cramer (B90/Die Grünen): Bittet, bei der Planung eine E-Bike- und Pedilec Ladestation zu berücksichtigen.
Herr Stoltze (SPD, Bezirksbürgermeister): Er weist nochmal daraufhin, dass die Anwohner in den Sitzungen informiert und beteiligt werden, aber die Gefahr besteht, dass das Projekt durch ein formales vorheriges Beteiligungsverfahren auf unabsehbare Zeit verschoben werden würde. Ziel sei eine schnelle Umsetzung.
Die Berichterstattung ist damit abgeschlossen.
Die CDU-Fraktion beantragt, eine Beteiligung der Bürger*innen vor der konkreten Planung der Aufwertung des Wilhelmplatzes in die Empfehlung mit aufzunehmen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt diesen Antrag mehrheitlich mit 5 Nein-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke) gegen 3 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, Piratenpartei) bei 2 Enthaltungen (Frau Cramer – Herr Vaupel – B90/Die Grünen) ab.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mehrheitlich mit 7 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD, B90/Die Grünen, Die Linke) gegen 3 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Piratenpartei) dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
AUSW; 06.05.2020:
Herrr sB Kühr führt an, dass eine Fraktion dieser Vorlage zustimmen werde. Er wolle aber wissen, ob der Wochenmarkt dort zukünftig weiter stattfinden könne.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde. Man bitte aber die Verwaltung darum, eine Lösung dafür zu finden, hier mehr als 5 Stellplätze zu erhalten, um den Einzelhandel an dieser Stelle zu unterstützen.
Herr Wilde informiert darüber, dass dort weiterhin ausreichend Flächen zur Verfügung stehen würden, damit der Wochenmarkt auch zukünftig stattfinden könne. Die Anregung von Herrn Rm Waßmann bezüglich der Stellplätze nehme er als Prüfauftrag an die Verwaltung mit, um dort möglichst viele Stellplätze erhalten zu können. Nach entsprechender Prüfung werde man im weiteren Verfahren nochmal darauf eingehen.
Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass auch Ihre Fraktion die Erhaltung von möglichst vielen Stellplätzen befürworte, dies allerdings nicht auf Kosten des Spielplatzes gehen dürfe. Mit dieser Maßgabe werde man der Vorlage inkl. des entsprechenden Prüfauftrages an die Verwaltung bezüglich der Stellplatzsituation zustimmen.
Herr Rm Gebel teilt mit, dass seine Fraktion es sicherlich auch für einen guten Plan halte, die Aufenthaltsqualität hier zu verbessern. Hinsichtlich der Stellplatzsituation bitte er die Verwaltung allerdings zusätzlich um Überprüfung, ob es bezüglich der westlich gelegenen Stellplätze nicht eventuell zu einem Gefährdungspotential (in die eine oder andere Richtung) hinsichtlich der dortigen Trampolinanlage kommen könne.
Herr Rm Dudde führt an, dass auch seine Fraktion die Aufenthaltsqualität auf diesem Platz befürworte. Weiter bitte er die Verwaltung um zusätzliche Prüfung dahingehend, ob nicht auch weitere Stellplätze für E-Fahrräder und vor allem auch für größere Lastenfahrräder dort eingerichtet werden können, da es ja letztlich eine Spielplatzplanung sei und z.B. Lastenfahrräder auch für den Transport von Kindern genutzt würden.
Herr Wilde bestätigt, dass alle o.a. Prüfaufträge von der Verwaltung bearbeitet würden und man im weiteren Verfahren entsprechend darauf eingehen werde.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgehensweise wird wie folgt zur Vorlage abgestimmt:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Aufwertung des Wilhelmplatzes (zur Steigerung der Aufenthaltsqualität) im Grundsatz und beauftragt das Grünflächenamt (StA 63) mit der Planung (bis ein- schließlich zur Leistungsphase 4 HOAI);
dabei entstehen externe Planungskosten in Höhe von ca. 10.000 €,
2. die Übertragung des späteren Ausführungsbeschlusses in die Zuständigkeiten des
Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und der Bezirksvertretung Innenstadt West.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen an.
zu TOP 4.4
Schulbauleitlinie der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17157-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die anliegende Schulbauleitlinie als Grundlage seiner Schulbauprojekte.
2. die selbstständige Weiterentwicklung der Schulbauleitlinie und Anpassung an veränderte übergeordnete Normen durch die Verwaltung. Sofern Grundzüge der Schulbauleitlinie betroffen sind, wird die Verwaltung die Veränderungen dem Rat zur Beschlussfassung vorlegen.
3. die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der Schulbauleitlinie.
5. Sondervermögen
zu TOP 5.1
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum"
hier: Gründung der TZ Net GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17213-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt nimmt die im Sachverhalt dargelegten Erläuterungen zur Kenntnis und stimmt der Gründung der TZ Net GmbH zu.
2. Der Rat der Stadt beschließt, das Stammkapital der TZ Net GmbH auf 25.000 Euro festzulegen und die Übernahme der Stammkapitalausstattung durch das Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SVTZ) sowie die Finanzierung der zu gründenden Gesellschaft mit einer Eigenkapitalrücklage in Höhe von 500.000 Euro.
3. Der Rat nimmt den vorgelegten Wirtschaftsplan der Gesellschaft und die damit verbundenen Maßnahmen zur Kenntnis.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die für die Gründung und den Betrieb der TZ Net GmbH notwendigen Verträge abzuschließen.
5. Der Rat stimmt der Bestellung von zwei Geschäftsführern der TZ Net GmbH zu.
6. Gemäß § 108 ff. GO NRW ist der Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Oberbürgermeister, Stellvertreter des Oberbürgermeisters in der Gesellschafterversammlung ist der Geschäftsführer der Wirtschaftsförderung.
7. Die Gründung der Gesellschaft steht gemäß § 115 GO NW unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bezirksregierung Arnsberg.
zu TOP 5.2
Ausbau des Untergeschosses des Bürogebäudes Königswall 25-27
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16687-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit
einem Investitionsvolumen in Höhe von 594.870 € den Ausbau des Untergeschosses des
Bürogebäudes Königswall 25-27 und beauftragt das Sondervermögen SV GVVF unter
Beteiligung der Städtischen Immobilienwirtschaft mit der weiteren Planung und Ausführung
(Planungs- und Ausführungsbeschluss) der Ausbaumaßnahme. Die Finanzierung erfolgt
durch das Sondervermögen.
6. Sonstiges
zu TOP 6.1
Fortschreibung des Konzeptes "Fachdienst Streetwork der Stadt Dortmund für Jugendliche und junge Erwachsene"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16496-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen der Vorlage zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Geduldete Flüchtlinge in Ausbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16780-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Dritten Änderungsgesetz zum Asylbewerberleistungsgesetz vom 01.09.2019 Verbesserungen zur wirtschaftlichen Absicherung des Lebensunterhalts von Flüchtlingen in Ausbildung bewirkt hat, so dass die aufgrund des Ratsbeschlusses vom 12.07.2018 (DS-Nr. 10288-18-E4) gewährten freiwilligen Leistungen entbehrlich sind.
zu TOP 6.3
Handlungskonzept „Perspektive Europa“: Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat "Runder Tisch Internationales"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16653-20)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Umbenennung des Beirats „Runder Tisch Europa“ in Beirat „Runder Tisch Internationales“ zur Kenntnis.
zu TOP 6.4
Schulgärtenprogramm
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16999-20-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 05.03.2020 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.
Monegel Kowalewski Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin
Folien zum Nachreichen_Zuwanderung Südosteuropa & Bedarfsgemeinschaften_11.05.2020.pdf 20200507 Sachstand Gewerbesteuer.pdf
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