über die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:30 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)
Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Matthias Nienhoff (CDU) i. V. für sB Angela Frommeyer (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)
Rm Andrea Keßler (SPD) i. V. für Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen))
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)
Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)
Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Uwe Waßmann (CDU)
2. Verwaltung:
StK Jörg Stüdemann
Mathias Kozka – 2/Dez-BL
Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Jürgen Krause – 1/Dez
Ralf Rüddenclau – 20/1
Stefan Heynen –20/2
Martin Pütz – 20/3
Philip Cordes – 20/3-1
Alexandra Cordes – 20/3-1
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Jüttermann – Stab/Leitungsstab
Sebastian Kieper – 1/II
Jörg Zilian – 10/AL
Aiko Wichmann – 19/AL
Andreas Meißner – 61/3
Dr. Anja-Kirstin Jungermann – 40/5
Thorsten Funck – 51/1
Monika Bornemann – 51/3
Ulf Meyer-Dietrich – 62/AL
Josef Spitzer – 65/1-5
Sylvia Uehlendahl – 66/AL
Horst-Günter Nehm - SVTZ
Michael Leukeit – WF
Phil-Konstantin Fligge – Praktikant der Stadtverwaltung
3. Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Irina Bürstinghaus (Integrationsrat)
4. Gäste:
./.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 6. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 16.09.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 1U
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.06.2021
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
2.1 Miet- und Pachtzahlungen von Vereinen während der Corona-Pandemie
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21150-21)
2.2 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)
2.3 Weitere finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21706-21)
2.4 "Eigene Kraft" - Konsolidierungsprozess innerhalb der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21597-21)
3. Finanzen
3.1 3. Managementbericht 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20934-21-E1)
3.2 Immobilien-Managementbericht (2. Quartal)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21764-21)
3.3 BürgerInnenfonds
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21462-21-E1)
3.4 Dortmunder Wasserstoffstrategie
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16968-20)
3.5 Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des SCHLAU-Projektes
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22209-21)
3.6 Lokales Handwerk als Treiber des Klimaschutzes und für Gute Arbeit
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22220-21)
3.7 Nachverfolgung Haushaltsbeschlüsse 2019
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22222-21)
3.8 Förderung Offene Senior*innenarbeit SLADO e.V.
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22223-21)
3.9 Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21333-21)
3.10 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21701-21)
3.11 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20989-21)
3.12 Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)
3.13 Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
3.14 Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)
3.15 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21554-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
3.16 Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20809-21)
3.17 Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, Förderantrag mobil.gewinnt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21687-21)
3.18 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21682-21)
3.19 Änderung der Erneuerungsziele im Straßenbeleuchtungsvertrag 2017-2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21625-21)
3.20 Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21603-21)
3.21 Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
4. Personal und Organisation
4.1 Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (5/Dez)
(Drucksache Nr.: 21359-21-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (8/Dez)
(Drucksache Nr.: 21359-21-E3)
4.2 Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20978-21)
4.3 Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21051-21)
4.4 Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19420-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2021
4.5 Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20402-21)
4.6 Studijobs zur Personalgewinnung:
Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen ab dem Einstellungsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20223-21)
4.7 Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21144-21)
4.8 Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2021
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
5. Eigenbetriebe und Sondervermögen
5.1 Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21735-21)
5.2 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2020
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21618-21)
5.3 Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20961-21)
5.4 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21574-21)
5.5 Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau von zwei Trafostationen zur Energieversorgung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21660-21)
5.6 Laufende Gebäudeinstandhaltung bei den Kulturbetrieben Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20488-21)
5.7 Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21592-21)
6. Kommunalwirtschaft
6.1 Klimaschutz und Stoffströme im Abfallwirtschaftskonzept
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21472-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21472-21-E2)
6.2 Rechtmäßigkeit der Beihilfen zum Flughafen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21458-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21458-21-E2)
6.3 Wertstofftonne/Elektroschrott
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 20858-21-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20858-21-E2)
6.4 Grünpflege
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22219-21)
6.5 Beirat der Kommunalwirtschaft - hier: Geschäftsordnung des Beirats
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21732-21)
6.6 Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes, insbesondere Umgestaltung der Geschäftsführung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21673-21)
6.7 Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21700-21)
6.8 DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
hier: Benennung und Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21591-21)
6.9 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags aufgrund steuerrechtlicher Erfordernisse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21733-21)
6.10 Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21525-21)
6.11 Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)
7. Liegenschaften
7.1 Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20256-21-E3)
7.2 Starkregenereignisse
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22224-21)
7.3 Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21511-21)
7.4 Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21551-21)
7.5 Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
hier: Sachstand und Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20305-21)
7.6 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21564-21)
8. Sonstiges
8.1 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
8.2 Sachstandsbericht zur Umsetzung der Umstellung des Systems der Schulgirokonten für die Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20524-21)
8.3 Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
8.4 Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)
8.5 Roadmap Memorandum zur Digitalisierung 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21874-21)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Gurowietz benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.06.2021
Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.06.2021 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
zu TOP 2.1
Miet- und Pachtzahlungen von Vereinen während der Corona-Pandemie
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21150-21)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 17.05.21 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 17.05.2021 vor:
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit bittet die Verwaltung um Information, wie die Situation in den Dortmunder Vereinen in Bezug auf zu erbringende Miet- und Pachtzahlungen ist. Wegen der andauernden Corona-Pandemie gibt es kaum noch Einnahmemöglichkeiten für die Vereine. Dies kann schnell zu prekären Situationen führen. Welche Möglichkeiten der Unterstützung für Miet- und Pachtzahlungen gibt es bisher von Seiten der Verwaltung und welche weiteren Hilfsangebote sind möglich?
Die Bitte um Stellungnahme soll ebenfalls im AFBL behandelt werden.
Begründung:
Die Situation vieler Dortmunder Vereine ist durch die seit über einem Jahr andauernden Corona-Pandemie auch finanziell sehr schwierig, da z.B. keine Veranstaltungen zum Generieren von Einnahmen möglich sind. Trotzdem laufen Kosten wie Miete/Pacht unverändert weiter und bringen etliche Vereine in finanzielle Schwierigkeiten. Der SPD-Fraktion ist es wichtig, dass es nicht in Folge der Pandemie zu einem vermeidbaren Vereine-Sterben in Dortmund kommt und möchte die Hilfsangebote daher hier überprüfen. Gegebenenfalls wird es auch erforderlich sein, über einen bestimmten Zeitraum entweder Mieten/Pachten für städtische Immobilien und Flächen zu erlassen bzw. bei privatwirtschaftlichen Miet-/Pacht-Verhältnissen Bezuschussungen zu beschließen.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu. Diese Antwort soll dann wie in der Bitte um Stellungnahme festgehalten, auch dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften für seine Sitzung am 16.09.2021 zur Verfügung gestellt werden.
Die Verwaltung antwortet mündlich wie folgt:
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass eine gute Überblickssituation kaum zu schaffen sei. Es gäbe im gemeinnützigen Bereich fast 2000 Vereine in dieser Stadt. Auch sei die Situation eingetreten, dass sehr viel Unterstützung geleistet werde. Im Sport genauso, wie mit eigenen Programmen der Stadt und durch intensive Unterstützung des Landes. Eine punktuelle Durcharbeitung sei hier kaum leistbar. Weder in der Sportverwaltung, noch beim Kulturbüro oder Jugendamt seien flächendeckend Notsituationen gemeldet worden. Für die städtischen Einrichtungen gelte ohnehin, dass nach den vom Rat erlassenen Regeln erst einmal eine Stundung gewährt werde. Im Laufe des Jahres werde dann ermittelt, ob zumutbar sei, die Zahlung noch einzufordern oder ein Erlass daraus zu Beginn des Folgejahres anzuordnen wäre. Problemanzeigen einer Pachtzahlung seien nicht vorhanden. Er bittet, von weiteren Überprüfungen abzusehen und stattdessen hier festzuhalten, dass, falls ein Verein, eine Initiativgruppe oder Organisation im gemeinnützigen Bereich in Schwierigkeiten komme, unter Einbeziehung des entsprechenden Fachausschusses, eine punktuelle Hilfe gewährt werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich mit dem Verfahren einverstanden und bittet, den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit von dieser mündlichen Antwort in Kenntnis zu setzen.
zu TOP 2.2
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Verzicht auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Juli 2021.
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21636-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
Die Stadt Dortmund verzichtet auf die Erhebung der hälftigen Elternbeiträge für den Monat Juli 2021 auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
· Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2).
zu TOP 2.3
Weitere finanzielle Mehrbedarfe im Jahr 2021 aufgrund der Corona-Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21706-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AFD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2021 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereiches 53 und 2,95 Mio. Euro in der Teilergebnisrechnung des Fachbereiches 65. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.
zu TOP 2.4
"Eigene Kraft" - Konsolidierungsprozess innerhalb der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21597-21)
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion die Vorlage für eine gute Sache hält und deshalb die Vorlage unterstütze. Auch wenn die Summen nicht detailliert aufgegliedert seien.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, was sich hinter folgenden Einsparungen konkret verberge:
· Strukturelle Einsparungen in der politischen Vertretung von 200 T Euro
· Rückstellungsmanagement (Einmaleffekt), wieviel insgesamt?
· Risikomanagement, wie hoch ist das Risiko angesichts schwankender Zinsen?
· Erhöhung der Buß- und Ordnungsgelder, welche und was ist konkret geplant?
· Flughafenfeuerwehr, was verbirgt sich dahinter?
· Personalaufwand, Einsparung von 6 Mio. Euro durch externe Einstellung, hat das weitergehende Folgen?
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet wie folgt:
Zu 1.
Im Laufe der Zeit werde eine Digitalisierungsdividende erwartet, da auf analoge Aktenbearbeitung weitestgehend verzichtet werden könne. Transporte und Fahrdienste werden sich einschränken. Auch ein Rückzug ins Rathaus werde Einsparungen erbringen (z. B. Wegfall von Raumanmietungen usw.)
Eine Zielgröße von 200 T Euro werde sehr unproblematisch erreicht.
Zu 2.
Beim Risikomanagement gibt es die Situation, dass um die 200 Mio. Euro Rückstellungen im Haushalt jedes Jahr gebildet werden. Ziel ist es in verschiedenen Bereichen systematische Verbesserungseffekte hinzubekommen. Eine Ambition sei das Rückstellungsmanagement für Urlaub und Überstunden anders zu gestalten. Das habe aufgrund der Corona Situation nicht ganz geklappt. Sehr gut habe die Überprüfung des Rückstellungsmanagements für die Beihilfezahlungen funktioniert. Da habe es eine Einmalverbesserung von 37 Mio. Euro und jährlich eine Verbesserung von 6 Mio. Euro, strukturell durchgeschrieben für die nächsten Jahre, gegeben. Weitere Positionen werden systematisch aufgearbeitet.
Zu 3.
Aktives Zinsmanagement ist trotzdem noch konservativ. Es gibt die Vereinbarung mit dem Rat, die Zinsaufwendungen in den Haushaltskonstruktionen als aufwachsend zu begreifen, auch wenn eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie sich nicht so entwickeln, wie im ungünstigsten Fall, bezogen auf den öffentlichen Haushalt der Stadt, angenommen wird. Der ergebnisverbessernde Effekt sei eher größer als kleiner, wenn das Zinsniveau so bleibt. Ein Teil wird risikoorientiert stehen gelassen, für den Fall, dass etwas Unvorhergesehenes passiert und höhere Mittel verlangt, bleibt die Handlungsfähigkeit bestehen.
Zu 4.
Die Erhöhung der Buß- und Ordnungsgelder ist mit der Idee verbunden, dass die diversen Blitzanlagen, die aktuell aufgestellt worden sind, auch Erträge generieren. Das gelte auch für mobile Verkehrsüberwachungsanlagen. Außerdem seien die Bußgeldkataloge deutlich erhöht worden. Ein Bereich, der bereits einträgt, sind die Abfalldetektive.
Zu 5.
Bei der Flughafenfeuerwehr gab es einen Ratsbeschluss zur anderen Arbeits- und Zuständigkeitsaufteilung zwischen Feuerwehr und Flughafenfeuerwehr. Das sei der entsprechende Betrag, der als Verbesserungseffekt entstehe. Auch beim Flughafen war eine deutliche Veränderung damit verbunden.
Zu 6.
Bei den externen Einstellung sei das Verfahren bereits geändert worden. Die Budgets werden stellenplanscharf auf die besetzen Planstellen gebracht. Verzögerungseffekte über den großen Personalbestand der Stadtverwaltung summiere dann am Ende ungefähr auf diesen Betrag. Das Personalbudget war sehr auskömmlich gestaltet.
Herr Kowalewski (Fraktio DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion bisher zum Thema Memorandum sehr zurückhaltend gewesen sei, das immer Themen dabei gewesen seien, die seine Fraktion sehr kritisch gesehen habe. Jetzt habe er den Eindruck, dass es ein sehr maßvolles Vorgehen sei. Das sei eine andere Ausgangsposition, deshalb werde seine Fraktion die Vorlage positiv begleiten.
Er fragt nach, ob sich das Thema Stadtentwässerung auf den Gebührenhaushalt auswirke, wenn man dort die Ausschüttung vorab erhöhen würde. Weiterhin fragt er nach, wie die Einsparungen bei der Schulbegleitung erreicht werden sollen.
Herr Stüdemannn erklärt, dass nach Rücksprache mit dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung, weder der Gebührenhaushalt, noch die Investitionsverpflichtungen negativ tangiert werden soll. Ob der Zielwert erreicht wird, wird in der nächsten Berichterstattung ersichtlich sein.
Die Schulbegleitung wird ohnehin komplett revidiert, da sie im Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung weiter gewandert ist, zwischen dem Schulverwaltungsamt, dem Jugendamt und dem Sozialamt sind verschiedene Neujustierungen vorgenommen worden. Als Ausgangsbasis muss man sehen, verglichen mit anderen Städten in NRW, dass Dortmund eine personell sehr überproportionale Besetzung von Schulbegleiterinnen und Schulbegleitern hat. Frau Frenzke-Kuhlbach als Jugendamtsleitung hat das nach qualitativen Gesichtspunkten und Kriterien auf den Prüfstand gehoben. Es wird eine höhere Qualität, dafür weniger Schulbegleiter/Inen geben.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich bei der Verwaltung, dass sie sehr proaktiv, auch im Blick auf künftige Haushaltssituationen reagiere.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) fragt nach, wie die Digitalisierungsdividende mit Blick auf den Personalbestand aussehe.
Herr Stüdemann erklärt, dass sich innerhalb der Personalsituationen strukturelle Verschiebungen ergeben haben. Bei den pädagogischen, sozialarbeiterischen und sozialbetreuenden Bereiche haben man einen enormen Zuwachs, die klassischen administrativen und einfachen Bürotätigkeiten, teils auch im gewerblichen Bereich, bauen sich ab. Der richtige Ausschuss, um das zu besprechen ist der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Programm „Eigene Kraft“ und nimmt die ersten Handlungsmöglichkeiten zur Kenntnis.
3. Finanzen
zu TOP 3.1
3. Managementbericht 2021
(Drucksache Nr.: 20934-21-E1)
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass sich zwischen dem letzten und heute vorliegenden Managementbericht nichts wesentlich verändert habe.
Er schlägt vor, heute aufgrund der großen Tagesordnung auf eine Präsentation zu verzichten.
Der 3. Managementbericht liegt allen Ausschussmitgliedern vor (Anlage 1)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 3. Managementbericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Immobilien-Managementbericht (2. Quartal)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21764-21)
hierzu-> Ergänzende Unterlagen
(Drucksache Nr.: 21764-21-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende ergänzende Information der Verwaltung vor.
Abgrenzung Immobilien-Managementbericht, Bedarfs- und Maßnahmenliste (BeMa) und immobilienbezogenen Daten des städtischen Haushalts – die verschiedenen Sichtweise auf das Immobilienmanagement
Folgende Ausführung stellt die verschieden Sichtweisen auf das Immobilienmanagement und deren Abgrenzungen zueinander dar:
1. Immobilien-Managementbericht
Der Immobilien-Managementbericht ist ein Controlling-Bericht, welcher hochaggregierte Daten zu ausgewählten städtischen Immobilien und Immobilienprojekten beinhaltet. Der Bericht ist als Managementbericht konzipiert und dient in erster Linie der Information der Ausschüsse. Der Immobilien-Managementbericht wird quartalsweise erstellt und beinhal-tet die Ist-Werte zum Ende des jeweiligen Quartals.
Der Immobilien-Managementbericht hat fünf inhaltliche Kapitel. Neben dem Überblick sind Informationen zu immobilienbezogenen Haushaltsdaten, zu den Bedarfen, zu den Bauprojekten sowie zu den Bestandsimmobilien enthalten:
• Immobilienbezogene Haushaltsdaten: Auszahlungen Hochbaumaßnahmen nach aus-gewählten Produktbereichen (inkl. Prognose), Auszahlungen nach Immobilienportfo-lios sowie mittelfristige Finanzplanung nach Immobilienportfolios (siehe hierzu auch Kapitel 3.)
• Bedarfe: an StA 23 (Eigentümer) gemeldete Bedarfe
• Bauprojekte: alle von StA 65 durchgeführten Bauprojekte sowie alle von StA 23 be-treuten, aber nicht von StA 65 durchgeführten, Bauprojekte
• Bestandsimmobilien: alle Bestandsimmobilien des Kernhaushaltes (Infrastrukturver-mögen)
Im Immobilien-Managementbericht sind vornehmlich zwei Differenzierungskriterien vor-handen. Zum einen das der Stadtbezirke und zum anderen das der Immobilienportfolios des Infrastrukturvermögens. Diese Informationen können miteinander verknüpft werden, so dass z.B. das Schulportfolio für ein oder mehrere Stadtbezirke angezeigt wird oder das Immobilienportfolio Feuerwehr für die gesamte Stadt etc.
Die detaillierten, einbzelnen Daten zu den Bedarfen, Bauprojekten und Bestandsimmobi-lien können aus dem Anhang zum Immobilien-Managementbericht entnommen werden (siehe hierzu: Lesehilfe zum Immobilien-Managementbericht)
2. BeMa-Liste
Der Immobilien-Managementbericht greift zum Ausweis der „Bedarfe“ auf die Bedarfs- und Maßnahmenliste, welche seitens des Fachbereiches Liegenschaften mittels der Soft-ware Conject erstellt wird, zurück. Alle in der BeMa genannten Bedarfe sind auch im Im-mobilien-Managementbericht vorhanden.
Analog zum Haushaltsplan wird eine priorisierte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnah-menliste (BeMa) für Hochbaumaßnahmen erstellt, die eine Priorisierung der Maßnahmen ermöglicht und die Jahresarbeitsprogramme der Fachbereiche Liegenschaften (FB 23) und der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) widerspiegelt. Die BeMa dient somit der Res-sourcenplanung und der Schaffung von Transparenz.
Die BeMa enthält alle investiven und konsumtiven Hochbaumaßnahmen des Kernhaushaltes als auch des Sondervermögens Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dort-mund und der Eigenbetriebe soweit die FB 23 und FB 65 bei der Abwicklung der Hochbau-maßnahme beteiligt sind. Die BeMa ist ein Bestandteil der jährlichen Haushaltsplanung.
In der BeMa werden die Maßnahmen mit der Bedarfsanmeldung aufgenommen und in voller Höhe der prognostizierten Gesamtkosten ausgewiesen. Die Gesamtkosten enthalten die Baukosten und bewegliches Vermögen (Ausstattungsgegenstände).
Die BeMa ist eine dynamische Liste, die sich täglich ändert (Projektverschiebungen, Änderung der Kosten, Bearbeitungsfortschritt der Baumaßnahmen, usw.). Für die BeMa wird ein jährlicher Sachstandsbericht erstellt.
3. Städtischer Haushalt
Darüber hinaus weist der Immobilienmanagementbericht die konkreten „Bauprojekte“ aus. Diese Bauprojekte sind vorrangig dem FB 65 zuzurechnen und werden mittels der Software Conject ermittelt. Die Conject-Daten werden zwar zur Ermittlung der Planwerte für den Haushaltsplan als Ausgangsbasis herangezogen, diese sind jedoch nicht immer de-ckungsgleich. Im Rahmen der Bewirtschaftung kann sich der Haushaltsansatz einer Maß-nahme im städtischen Haushalt durch z. B. Deckung einer anderen Maßnahme verringern oder durch eine Übertragene Ermächtigung erhöhen. Diese Bewirtschaftungsprozesse werden im Conject nicht nachgehalten. Im Conject steht das Baukostencontrolling hin-sichtlich der Gesamtmaßnahme im Fokus, so dass hier lediglich das im Conject zugewiesene Gesamtbudget der Maßnahme betrachtet wird. Ein konkreter Abgleich des Conject- Budgets mit den Haushaltsdaten findet nicht statt.
Darüber hinaus werden Bauprojekte des FB 23 einbezogen, die nicht durch den FB 65 betreut werden. Diese Projekte werden, sofern notwendig, über den FB 23 in die Mittelabflussplanung eingebracht. Alle diese ausschließlich von StA 23 betreuten Bauprojekte sind im Immobilien-Managementbericht aufgeführt.
Zur Ermittlung der „Haushaltsdaten“ im Immobilien-Managementbericht wurde auf das führende Rechnungswesen (SAP NKF) zurückgegriffen. Anhand ausgewählter Portfolio
sind die investiven Hochbaumaßnahmen für die Jahre 2020 und 2021 aufbereitet worden. Die gesamte Mittelabflussplanung wird jedoch nicht ausgewiesen, da diese noch weitere Maßnahmen umfasst. Es wird bei den Bedarfen, Projekten und dem Haushalt nicht auf die gleiche zugrundeliegende Maßnahmenbasis abgestellt.
Die investiven Haushaltsdaten der Mittelabflussplanung wurden bis einschließlich des Doppelhaushaltes 2020/2021 zu Beginn der Projektentwicklung noch vor der Machbar-keitsstudie in voller Höhe der prognostizierten Gesamtkosten ausgewiesen und entsprachen somit Teilen der BeMa. Die BeMa weist jedoch auch konsumtive Maßnahmen sowie die Ausstattungsgegenstände aus, die bei den Haushaltsdaten des Immobilienmanage-mentberichtes nicht dargestellt werden. Somit sind auch hier unterschiedliche Bestandteile enthalten.
Ab der Haushaltsplanung 2022 ff. werden für Maßnahmen, die sich in der Machbarkeits-analyse und Planung befinden, in der Regel lediglich die Planungskosten veranschlagt. Erst nach Abschluss der Planung und Vorliegen der Voraussetzungen nach § 13 KomHVO er-folgt die Berücksichtigung der Gesamtkosten der Maßnahme in der Haushaltsplanung. Die Haushaltsdaten und die Daten der BeMa weichen daher zukünftig voneinander ab, da die BeMa bereits die Gesamtkosten der Maßnahme ausweist und in der Haushaltsplanung ab 2022 ff. nur die „veranschlagungsreifen“ Kosten berücksichtigt werden.
Zudem sind in dem städtischen Haushalt nur die Hochbaumaßnahmen veranschlagt, die seitens des Kernhaushaltes zu finanzieren sind. Die Maßnahmen der Eigenbetriebe und des Sondervermögens Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund sind in den dortigen Haushalten konkretisiert. Die BeMa umfasst auch diese Maßnahmen.
Bei dem Immobilien-Managementbericht werden darüber hinaus die „Bewirtschaftungs-kosten“ der Immobilien dargestellt. Diese werden teilweise aus dem führenden Rech-nungswesen (z. B. Abschreibungen), jedoch auch teilweise aus der Eigenbetriebsmaschine (FICO) der Städtischen Immobilienwirtschaft (z. B. Stromaufwendungen) generiert. Die auf der Eigenbetriebsmaschine der Städtischen Immobilienwirtschaft erhobenen Daten spie-geln nicht die konkreten Daten des führenden Rechnungswesens wider. Die Jahresabschlussbuchungen werden z. B. in dem Vorsystem nicht erfasst und andere Perioden zu-grunde gelegt. Somit sind diese Daten nicht deckungsgleich mit den im führenden Rechnungswesen verarbeiteten Daten. Allerdings liegen aufgrund der vorgeschalteten Eigenbetriebsmaschine die Informationen in der Detailtiefe nicht im führenden Rechnungswesen (SAP NKF) vor.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) macht den Verfahrensvorschlag, heute das Thema zur Kenntnis zu nehmen und außerhalb dieser Tagesordnung einen Termin mit den Fraktionen für eine fachliche und textliche Verständigung zu vereinbaren.
Dazu bittet er im Zuge der Terminvereinbarung um Rückmeldung, welche Form der Erläuterungen, Auswertungen und Ausführungen dazu gewünscht sind. Herr Karadag werde diesbezüglich auf die Fraktionen zukommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die ergänzenden Unterlagen und den Immobilien-Managementbericht zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
BürgerInnenfonds
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21462-21-E1)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 21462-21-E2)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 17.06.21 die Beratung des folgenden gemeinsamen Antrages in die heutige Sitzung geschoben.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgender gemeinsamer Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 15.06.21 vor:
die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen und CDU stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
1. Der AFBL beauftragt die Verwaltung, dem AFBL zu seiner Sitzung am 12.11.2021 Konzepte für einen DortmundFonds/eine DortmundAnleihe oder ähnliches vorzulegen.
Die Konzepte sollen auf der einen Seite zusätzliche finanzielle Mittel für nachhaltige öffentliche Investitionen mobilisieren und auf der anderen Seite den in Dortmund lebenden Menschen die Möglichkeit einer nachhaltigen und sicheren Geldanlage bieten.
2. Es sollen grundsätzlich drei Modelle, passend für die jeweilige Zielsetzung, entwickelt werden:
a) ein Beteiligungs-/Investitionsmodell zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum und
b) ein Beteiligungs-/Investitionsmodell zur Förderung regenerativer und nachhaltiger Energie- und Klimaschutzmaßnahmen und
c) ein Beteiligungsmodell zur Förderung von Investitionen im Bereich des ÖPNV.
3. Die Einbindung weiterer städtischer Töchter und Beteiligungen als Partner für entsprechende Investitionsmodelle soll geprüft werden (DSW, DSG, DEW etc.).
4. Das Konzept soll Ausführungen zu den Realisierungsparametern und rechtlichen Rahmenbedingungen enthalten. Die Sparkasse Dortmund als möglicher Begeber des DortmundFonds/der DortmundAnleihe ist mit Blick auf finanzielle Fragestellungen an der Erarbeitung des Konzepts zu beteiligen. Entsprechende Handlungsansätze aus anderen Städten (z.B. München) können bei der Konzepterstellung als Orientierungsrahmen helfen.
Begründung
Die Begründung erfolgt ggf. mündlich.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung der folgenden Änderungsanträge:
a) Streiche in Punkt 1 die Worte „/eine DortmundAnleihe oder ähnliches“
Streiche in Punkt 4 die Worte „/der DortmundAnleihe“
b) Streiche in Punkt 2 den Buchstaben c
Begründung:
1. Streichung der Bezüge zur Anleihe:
Es muss klargestellt werden, ob der AFBL einen Fonds oder eine Anleihe befürwortet. Eine „Dortmund-Anleihe“ wäre nur eine Ausweitung der Verschuldung der Stadt. Hier verschulden sich die Stadt oder die städtischen Töchter, diesmal nicht bei Banken, sondern bei Bürgerinnen und Bürgern. Angesichts der Flut an billigem Geld gibt es überhaupt keine Notwendigkeit, auf diesem Weg Geld zu vermutlich höherer Verzinsung als marktüblich einzusammeln. Im Gegenteil, das Modell schwächt die Sparkasse bei ihrem Anliegen, Negativzinsen bei der Zentralbank zu vermeiden. Denn diese könnte entsprechende Investitionen finanzieren.
2. Streichung Punkt 2c:
Ein Fonds müsste Anteile an den Investitionsobjekten erwerben. Das geht beim ÖPNV nicht. Möglich wäre dies für Anlagen erneuerbarer Energien und Wohnraum.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass der gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion in Bezug auf die Mobilisierung von Beteiligungskapital einen guten Kern habe. Für Zwecke der Anlagen erneuerbarer Energien sei das aus seiner Sicht eine sehr sinnvolle Sache. Der Antrag vermische allerdings das Konzept eines Fonds mit dem Konzept einer Anleihe. Bei der Anleihe gäbe es das Problem, dass es nur eine weitere Verschuldung sei. Es gäbe keinen Grund, dass die Verschuldung außerhalb des Kapitalmarktes stattfinden müsse. Mit solch einem Anleihemodell würde man nur höhere Zinsen für die Stadt produzieren, für Dinge, die man auch am freien Kapitalmarkt für momentan sehr geringe Zinsen bekommen könne. Die Sparkasse habe zudem an anderer Stelle signalisiert, dass sie Anlagemöglichkeiten suche, um Negativzinsen zu vermeiden. Das wäre jetzt ein Bereich, wo die Sparkasse mit Geld reingehen könne. Deshalb schlage seine Fraktion vor, den Antrag auf den Fond zu konzentrieren, wo man Beteiligungskapital generieren könne, was allerdings im öffentlichen Nahverkehr nicht funktioniere. Entsprechend habe er den Änderungsantrag formuliert.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion bereit sei das Wort „Anleihe“ zu ersetzen, im zweiten Teil würde seine Fraktion beim ursprünglichen Antrag bleiben wollen.
Herr Kauch erklärt, dass er im Moment keinen Alternativvorschlag habe, außer das Wort „Anleihe“ zu streichen.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass der Antrag nicht aus dem Nichts gekommen sei und seine Fraktion diese Notwendigkeit nicht sehe. Es handele sich aber auch um einen Prüfauftrag. Er plädiert dafür, alle drei Punkte prüfen zu lassen.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) sagt nein zu einem Fond und auch nein zu einer Anleihe. Für eine Regionalisierung sehe er keine Begründung.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion das Anliegen unterstütze. Er könne den Bedenken der Fraktion FDP/Bürgerliste folgen. Seine Fraktion unterstütze beide Anträge.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) erklärt, dass es in der Tat ein Prüfauftrag sei. An keiner Stelle im gemeinsamen Antrag stehe, dass die Stadt Dortmund eine Fondgesellschaft werden solle. Die Idee, die Sparkasse voll einsteigen zu lassen, halte er für schwierig. Er könne sich aber gut vorstellen, dass die Sparkasse eine Geldsammelstelle sein könne. Er bittet um Unterstützung dieser Anleihe und des Fonds.
Herr Kauch erklärt, dass es offensichtlich nicht um investive Ausgaben gehe, könne er der Formulierung „vergleichbare Finanzierungsinstrumente“ beitreten.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE+) merkt an, dass auch seine Fraktion die Anträge unterstützen werde und er sei gespannt auf das Prüfungsergebnis von der Verwaltung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste ohne den Punkt b), einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, wie folgt zu:
a) Streiche in Punkt 1 die Worte „/eine DortmundAnleihe oder ähnliches“
Streiche in Punkt 4 die Worte „/der DortmundAnleihe“
b)Streiche in Punkt 2 den Buchstaben c
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grüne und der CDU-Fraktion unter Einbeziehung des o. g. Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste mit folgenden Änderungen (fett), einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu:
1. Der AFBL beauftragt die Verwaltung, dem AFBL zu seiner Sitzung am 12.11.2021 Konzepte für einen DortmundFonds oder ein vergleichbares Finanzierungsinstrument vorzulegen.
Die Konzepte sollen auf der einen Seite zusätzliche finanzielle Mittel für nachhaltige öffentliche Investitionen mobilisieren und auf der anderen Seite den in Dortmund lebenden Menschen die Möglichkeit einer nachhaltigen und sicheren Geldanlage bieten.
2. Es sollen grundsätzlich drei Modelle, passend für die jeweilige Zielsetzung, entwickelt werden:
a) ein Beteiligungs-/Investitionsmodell zur Förderung von bezahlbarem Wohnraum und
b) ein Beteiligungs-/Investitionsmodell zur Förderung regenerativer und nachhaltiger Energie- und Klimaschutzmaßnahmen und
c) ein Beteiligungsmodell zur Förderung von Investitionen im Bereich des ÖPNV.
3. Die Einbindung weiterer städtischer Töchter und Beteiligungen als Partner für entsprechende Investitionsmodelle soll geprüft werden (DSW, DSG, DEW etc.).
4. Das Konzept soll Ausführungen zu den Realisierungsparametern und rechtlichen Rahmenbedingungen enthalten. Die Sparkasse Dortmund als möglicher Begeber des DortmundFonds oder ein vergleichbares Finanzierungsinstrument ist mit Blick auf finanzielle Fragestellungen an der Erarbeitung des Konzepts zu beteiligen. Entsprechende Handlungsansätze aus anderen Städten (z.B. München) können bei der Konzepterstellung als Orientierungsrahmen helfen.
zu TOP 3.4
Dortmunder Wasserstoffstrategie
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2021
(Drucksache Nr.: 21510-21)
hierzu-> Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16968-20)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16968-20-E1)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Rates aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.21 vor:
Der Rat der Stadt liegen folgende Anträge vor:
- der Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 21510-21-E1)
„… die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich Dortmund mittelfristig zum Vorreiter und zentralen Standort für die Forschung, Entwicklung, Erzeugung und Logistik von CO2-neutralen Wasserstofftechnologien in Deutschland entwickeln soll.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher seinen in der Sitzung am 03.03.2020 unter der Drucksache Nr. 15539-19-E3 gefassten und bislang von der Verwaltung nicht bearbeiteten Beschluss und fordert die Verwaltung dazu auf, das in Auftrag gegebene Konzept für eine nachhaltige Wasserstoffstrategie den politischen Gremien nunmehr spätestens im 4. Quartal 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung unter anderem folgende Punkte zu berücksichtigen:
a) Enge Einbindung der TU Dortmund im gesamten Prozess.
b) Besondere Berücksichtigung des Standortes Hafen aufgrund seiner zentralen Lage, der ausgezeichneten Verkehrsanbindungen und seiner Bedeutung als einem der wichtigsten Logistikstandorte in Deutschland.
c) Planungen um den Energie-Campus in Huckarde sind komplementärer Teil der Wasserstoffstrategie.
d) Entwicklung von Anreiz- und Förderperspektiven für Start-Ups und auf dem Markt etablierte Unternehmen aus diesem Geschäftsfeld.
e) Nutzungsmöglichkeit von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen im ÖPNV durch DSW21.
f) Möglichkeit der Übertragung des Pilotprojektes „H2HoWi“ auch auf ein exemplarisches Projektbeispiel in Dortmund.“
- der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 21510-21-E2)
„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um die Aufnahme des folgenden zusätzlichen Punktes:
g) Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Betankungsmöglichkeiten für Wasserstofffahrzeuge im Stadtgebiet.“
Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) bittet wegen Beratungsbedarfs die anderen Fraktionen um Verschiebung in die nächste Sitzung sowie um Beratung im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEWF). Er verweist auf Ziffer 3 lit. e) des Antrags der CDU-Fraktion und die im März 2020 im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) umfassend geführten Beratungen, u.a. auch mit Vertreter*innen der DSW21.
Rm Mader (CDU-Fraktion) sagt, die CDU stehe dem Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste positiv gegenüber. Dem Vorschlag des Rm Dudde würde die CDU-Fraktion folgen.
Rm Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich den Beratungsvorschlägen an, wünscht aber auch die Beratung im AMIG.
Rm Kowalewski (Fraktion Die Linke+) sagt, der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften habe sich in der Vergangenheit bereits mit dem Thema befasst. Nun sei der Abgleich zwischen dem Sachstand sowie den Wünschen und Zielen nötig und sinnvoll.
Seitens OB Westphal erfolgt der Hinweis auf die Arbeit der Wirtschaftsförderung hinsichtlich einer Wasserstoffstrategie. Bezüglich der Zuständigkeiten sieht er diese bei AWBEWF und AKUSW. Er empfiehlt, die geforderten Zuständigkeiten zu überdenken.
Der Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird - so seine Wahrnehmung - positiv gesehen. Er soll daher gemeinsam mit dem Antrag der CDU-Fraktion behandelt werden.
Rm Berndsen (SPD-Fraktion) gibt analog zur Darstellung des Rm Dudde zu bedenken, dass im Jahre 2020 dieses Thema besprochen wurde und -da es sich um Mobilität etc. handelt- der AMIG zu beteiligen ist. Ansonsten stimmt die SPD-Fraktion der Beratung in den Fachausschüssen zu.
Rm Suck (CDU-Fraktion) hat Rm Dudde so verstanden, dass der Antrag zunächst in die kommende Ratssitzung verschoben werden soll. Dort soll dann die Beteiligung und Zuständigkeit der Ausschüsse geklärt werden.
Rm Gebel (Fraktion Die Linke+) hält die Beteiligung der Ausschüsse vor der nächsten Befassung durch den Rat für den richtigen Weg. Auch er möchte den AMIG beteiligen, da neben Mobilität auch Infrastrukturfragen betroffen sind.
Rm Dudde (Fraktion B‘90/Die Grünen) präzisiert seine Aussage indem er erklärt, dass er den Antrag als eingebracht ansieht, ihn nun in den Fachausschüssen behandeln lassen möchte, um danach im Rat zu entscheiden.
Rm Ixkes-Henkemeier (SPD-Fraktion) bekräftigt für ihre Fraktion die Befassung der Ausschüsse mit anschließender Entscheidung im Rat.
OB Westphal erklärt, dass der Antrag in der nächsten Ratssitzung als Tagesordnungspunkt aufgerufen wird und sich vorher die Fachausschüsse beraten. Ein Beschluss ist folglich jetzt nicht notwendig.
Der Rat der Stadt überweist beide Anträge zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sowie Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften).
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion „Die LINKE & Piraten“ vom 12.03.20 (Drucksache Nr.: 16968-20) vor:
die Deutsche Kohlekommission hat den Einstieg in eine Wasserstoffstrategie als Kernstück
der Energiewende in Deutschland empfohlen. Die Bundesregierung hat inzwischen
einige Ideen dazu entwickelt und auch projektbezogene Fördergelder zur Verfügung gestellt.
Auch international wird die Erzeugung und der Einsatz von Wasserstoff als möglicher
Zwischenspeicher für erneuerbare Energien als Zukunftstechnologie betrachtet. Die
Nutzung/Verbrennung von Wasserstoff erzeugt keine weiteren schädlichen Emissionen,
so dass er sich auch zur Nutzung innerstädtisch anbietet, um die Belastungen für die Bevölkerung weiter zu reduzieren.
DSW haben im vergangenen Jahr im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
dargestellt, dass die Nutzung von Wasserstoff ohne Erzeugungsquelle in unmittelbarer
Nähe von Dortmund für die Busflotte von DSW nicht in Betracht kommt. Die ökologischen
Transportkosten beispielsweise durch mit Diesel betriebene Tankwagen würden den Nutzen
wieder aufzehren. Für eine emissionsfreie Nutzung von Wasserstoff im Rahmen des
neuen Nahwärmenetzes von DEW gilt ähnliches. Hinweise auf STEAG-Aktivitäten in Völklingen
helfen also für die Nutzung in Dortmund nicht ernsthaft weiter.
DIE LINKE & PIRATEN hatte daher den Antrag gestellt (DS 14739-19-E1) den genehmigten
aber stillgelegten Kraftwerksstandort der STEAG in Lünen für eine solche Erzeugungsplattform zu nutzen. Der AFBL hat sich diesem Prüfwunsch seinerzeit angeschlossen.
Eine Antwort der STEAG ergab, dass eine Nutzung des Standortes Lünen zwar möglich
und sinnvoll sei, dies aber Investitionen der öffentlichen Hand erfordern würde, um die
Voraussetzung für eine Nutzung als Wasserstoffhub zu schaffen. Eine Bitte unserer Fraktion
an die Dortmunder Verwaltung sich mit der Verwaltung der Stadt Lünen zu beraten,
inwieweit es möglich ist, diese Voraussetzungen zu schaffen, blieb aber ergebnislos.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um die Beantwortung der nachstehenden Fragen:
1) Welche Strategie zur Nutzung und ggf. Produktion von Wasserstoff verfolgt die Stadt
Dortmund?
2) Wie will die Stadt Dortmund verhindern, bei dieser künftigen Schlüsseltechnologie abgehängt
zu werden?
3) Welches Potenzial sieht die Wirtschaftsförderung durch die Nutzung und potenzielle
Produktion eines neuen modernen Energieträgers für eine Region, die früher unter anderem
durch die Produktion des Energieträgers Kohle geprägt war (Stichworte Strukturwandel
/ Energiewende)?
4) Für wann ist eine politische Befassung mit den städtischen Planungen für eine Wasserstoffstrategie
vorgesehen?
Zu der o.g. Bitte um Stellungnahme der Fraktion „DIE LINKE & PIRATEN liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die im Rahmen der o.g. Anfrage gestellten Fragen beantworte ich wie folgt:
1) Welche Strategie zur Nutzung und ggf. Produktion von Wasserstoff verfolgt die Stadt Dortmund?
Unsere strategische Annahme ist, dass innerhalb der Stadt Dortmund durch zahlreiche Unternehmen und Forschungsinstitute große technologische Kompetenz vorhanden ist, um als Forschungs- und Wirtschaftsstandort Dortmund eine führende Rolle bei der Entwicklung von Wasserstofftechnologien einzunehmen. Von einer lokalen, großskaligen Herstellung von Wasserstoff auf dem Dortmunder Stadtgebiet wird aufgrund eines aktuell geringen Potentials zur Produktion von regenerativem Strom derzeit noch abgesehen.
Unsere Zielsetzung ist die Entwicklung des Forschungs- und Wirtschaftsstandortes Dortmund hin zu einer Zulieferregion für die Wasserstoffwirtschaft, um so wesentlicher Teil der Wertschöpfungskette zu sein. Dazu soll Dortmund als Technologiestandort vor allem auf die Forschung und Entwicklung von Wasserstofftechnologien sowie auf die am Standort in Wirtschaft und Wissenschaft vorhandene (Energie-)Systemkompetenz setzen. Dazu werden die beiden Leuchtturmprojekte „CleanPort“ (DS-Nr.: 00836-15 – Errichtung des CleanPorts) und „Energiecampus“ (DS-Nr. 19970-21 – Energiecampus: Vorstellung des Konzeptes) parallel vorangetrieben.
Unsere Umsetzung zur Erarbeitung einer umfassenden Strategie stützt sich auf mehrere Ansätze. Zum einen wird das Thema im Masterplan Energiezukunft bearbeitet, dessen Fertigstellung sich unter Corona-Bedingungen bis voraussichtlich Ende September 2021 verzögern wird. Parallel wird auf das Thema im „Handlungsprogramm Klima-Luft 2030“ eingegangen, welches im November 2021 beschlossen werden wird. Final ist die Mitwirkung von StA 1 / II - Richtlinien der Stadtpolitik/CIIO erforderlich.
Darüber hinaus stellt die Stadt Dortmund unter Federführung des Sondervermögens Technologiezentrum einen Förderantrag im Rahmen von „HyExpert“ (BMVI; Juni 2021). Liegt der positive Bescheid vor, wird in diesem Förderprogramm eine umfängliche, sektorübergreifende Wasserstoffstrategie erarbeitet, welche auf die spezifischen Bedingungen der Stadt Dortmund zugeschnitten ist. Dadurch wird es gelingen, existierende Initiativen stärker zu verflechten und weitere Akteure zu aktivieren. Mit den damit verbundenen Beratungsleistungen wird ein Wasserstoffökosystem in Dortmund aufgebaut werden und der sektorübergreifende Einsatz des Energieträgers Realität werden.
2) Wie will die Stadt Dortmund verhindern, bei dieser künftigen Schlüsseltechnologie abgehängt zu werden?
Die Stadt Dortmund strebt an, einen repräsentativen Ansatz für Ballungsräume zu erarbeiten. Dieser Ansatz verfolgt für den Technologiestandort Dortmund zwei konkrete Schwerpunkte:
Erstens die Implementierung von Wasserstofftechnologien in verschiedenen Sektoren insbesondere in der Mobilität und Logistik. Vor allem die Nutzung von Wasserstoff im ÖPNV, Flughafen- und Hafenbetrieb steht im Fokus, da hier ein erheblicher Beitrag zur Vermeidung lokaler CO2, Feinstaub- und Stickoxid-Emissionen geleistet werden kann.
Zweitens die Ansiedlung von Technologieunternehmen und Start-Ups zur Entwicklung und Produktion relevanter Komponenten für Wasserstofftechnologien als Chance im Kontext des Strukturwandels in der Region. Dabei werden existierende Initiativen weiterentwickelt und übertragbare Konzepte zur Nutzung von Industrieflächen erarbeitet. Diese können als Blaupause dienen, um alte Industrieflächen zur Technologieentwicklung nutzen zu können.
Da von einer großskaligen Wasserstoffproduktion im Stadtgebiet derzeit abgeraten wird, sollte der Fokus auf die Förderung von Forschung und Entwicklung gelegt werden, um die Nutzung und den Transport von Wasserstoff durch Dortmunder Technologie zu ermöglichen und zu verbessern.
Durch die Großprojekte „CleanPort“ und „Energiecampus“ mit deren Umsetzung das Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund beauftragt ist, werden wesentliche Impulse für den Standort gesetzt. Beide Projekte bilden dabei eine Symbiose entlang der Wertschöpfungskette: Während der „CleanPort“ einen Fokus auf die Erzeugung, Transport und konkrete Anwendung von Wasserstoff in Industrie und Mobilität setzt, liefern Forschung und Entwicklung auf dem Energiecampus den technologischen Fortschritt beim Thema Wasserstoff auf den Gebieten Strom, Wärme, und Verkehr. Aus diesem Grund sollen beide Projekte gleichermaßen vorangetrieben werden, um größtmögliche Synergieeffekte zu erzielen und für Dortmund und die Region einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen.
Um weitere Grundlagen für die Dortmunder Wasserstoffstrategie zu schaffen, wird voraussichtlich im November 2021 eine kommunale Wasserstoffkonferenz in Dortmund organisiert. Bei der Konferenz werden regionale Akteure aus allen Bereichen der Wertschöpfungskette zusammengebracht. Ziel ist es, ein Netzwerk für Kooperationen und Projekte aufzubauen sowie konkrete Vorhaben einzuleiten.
3) Welches Potenzial sieht die Wirtschaftsförderung durch die Nutzung und potenzielle Produktion eines neuen modernen Energieträgers für eine Region, die früher unter anderem durch die Produktion des Energieträgers Kohle geprägt war (Stichworte Strukturwandel / Energiewende)?
Wasserstoff, Brennstoffzelle und Hydrolyse sind Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts innerhalb der Energieerzeugung und der wesentlichen Energieverbrauchssektoren, von der Mobilität über die industrielle Nutzung bis hin zur Wärme- und Stromerzeugung in Gebäuden. Innovative Technologien „Made in Dortmund“ unterstützen die Dekarbonisierung in der Energiewende. Angebote wie der „CleanPort“ oder der „Energiecampus“ stellen den Nukleus für Unternehmen und insbesondere auch Startups dar, erfolgreich am Wachstum dieses Marktes zu partizipieren. Als Technologiestandort kann Dortmund zusammen mit der Region die komplette Wertschöpfungskette der Wasserstoffwirtschaft nachhaltig stärken und international wettbewerbsfähig gestalten.
4) Für wann ist eine politische Befassung mit den städtischen Planungen für eine Wasserstoffstrategie vorgesehen?
Eine politische Befassung mit der Thematik wird erforderlich, wenn die Rückmeldung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen des Förderprogramms „HyExpert“ als Antwort auf die eingereichte Projektskizze vorliegt.
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vom 24.06.2021 (Drucksache Nr. 21510-21):
siehe oben!
AMIG, 07.09.2021:
Herr Rm Gebel gibt folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zum CDU-Antrag (Drucksache Nr. 21510-21-E1) bekannt:
Punkt 1.): Enthaltung
Punkt 2.): Zustimmung
Punkt 3a): wird mitgetragen
Punkt 3 b): Ablehnung
Punkt 3c): Ablehnung
Punkt 3d): Zustimmung
Punkt 3e): Ablehnung
Punkt 3f): Ablehnung
Der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (hier: Punkt 3g) wird abgelehnt.
Die o.a. angeführten Anträge wurden wie folgt abgestimmt:
1. Zum Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr. 21510-21-E1):
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt unter
Berücksichtigung des o.a. Abstimmungsverhaltens der Fraktion DIE LINKE+ dem
Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), folgenden
Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass sich Dortmund mittelfristig zum Vorreiter und
zentralen Standort für die Forschung, Entwicklung, Erzeugung und Logistik von CO2-neutralen
Wasserstofftechnologien in Deutschland entwickeln soll.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher seinen in der Sitzung am 03.03.2020 unter der
Drucksache Nr. 15539-19-E3 gefassten und bislang von der Verwaltung nicht bearbeiteten
Beschluss und fordert die Verwaltung dazu auf, das in Auftrag gegebene Konzept für eine
nachhaltige Wasserstoffstrategie den politischen Gremien nunmehr spätestens im 4. Quartal 2021 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
2. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung unter anderem folgende Punkte zu berücksichtigen:
a) Enge Einbindung der TU Dortmund im gesamten Prozess.
b) Besondere Berücksichtigung des Standortes Hafen aufgrund seiner zentralen Lage, der
ausgezeichneten Verkehrsanbindungen und seiner Bedeutung als einem der wichtigsten
Logistikstandorte in Deutschland.
c) Planungen um den Energie-Campus in Huckarde sind komplementärer Teil der
Wasserstoffstrategie.
d) Entwicklung von Anreiz- und Förderperspektiven für Start-Ups und auf dem Markt
etablierte Unternehmen aus diesem Geschäftsfeld.
e) Nutzungsmöglichkeit von wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen im ÖPNV durch DSW21.
f) Möglichkeit der Übertragung des Pilotprojektes „H2HoWi“ auch auf ein exemplarisches
Projektbeispiel in Dortmund.“
2. Zum Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr. 21510-21-E2):
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sowie
einer Enthaltung (Fraktion AfD) die Aufnahme folgenden zusätzlichen Punktes:
g. Sicherstellung einer ausreichenden Zahl von Betankungsmöglichkeiten für
Wasserstofffahrzeuge im Stadtgebiet.“
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.21 vor:
Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung liegt folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates vom
24.06.2021 vor:
siehe oben!
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung nimmt den Auszug aus der Ratssitzung ohne weitere Beratung zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.21:
Siehe oben!
Hierzu liegt vorà Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 07.09.2021:
Siehe oben!
AKUSW, 15.09.2021:
Herr Rm Kowalewsi folgendes Abstimmungsverhalten seiner Fraktion zum CDU-Antrag (Drucksache Nr. 21510-21-E1) bekannt:
Punkt 1.): Enthaltung
Punkt 2.): Zustimmung
Punkt 3a): wird mitgetragen
Punkt 3 b): Ablehnung
Punkt 3c): Ablehnung
Punkt 3d): Zustimmung
Punkt 3e): Ablehnung
Punkt 3f): Ablehnung
Danach erfolgt folgende Abstimmung zu den beiden o.a Anträgen:
Zum CDU-Antrag:
Der Auschuss für Klimachutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Berücksichtigung des o.a. Abstimmungsverhaltens der Fraktion DIE LINKE+ dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei einer Enthaltung (Fraktion AfD), den Beschluss laut Antrag zu fassen.
Zum FDP-Antrag:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt diesen einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion DIE LINKE+) zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass es im Abstimmungsverhalten des AMIG (Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün) und des AKUSW (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen) gäbe. Seine Fraktion bleibe bei der Fassung des AKUSW von gestern.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass die Diskussionen gestern im AKUSW gezeigt habe, dass man den Ansatz der FDP/Bürgerliste perspektivisch im Blick halte müsse. Er sei als Prüfauftrag aufgenommen und deshalb wirbt er in der Form des AKUSW abzustimmen.
Herr Kowalweski (Fraktion DIE LINKE +) weist darauf hin, dass das Abstimmungsverhalten seiner Fraktion identisch wie im AKUSW und auch im AMIG sei.
Herr Kauch bittet um Einzelabstimmung der beiden Fassungen des AMIG und des AKUSW.
Frau Reuther berichtet, dass es gestern die Aussage gegeben habe, dass man sich erst um Tankstellen Gedanken machen müsse, wenn auch Wasserstoff für Fahrzeuge genutzt werde. Die Fassung des AKUSW nehme alles mit, deshalb plädiere sie für diese Fassung.
Herr Kauch gibt an, dass die Prämisse, dass es so etwas noch nicht gäbe, falsch sei. Es gäbe bereits Fahrzeuge, die heute schon Wasserstoff tanken würden. Die Frage sei, ob eine bereits vorhandene Tankstelle ausreichend ist. Es gehe um ein langfristiges Konzept und deshalb gehöre das auch dazu.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender CDU-Fraktion) stellt zuerst die Fassung des AKUSW (Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen) zu Abstimmung. Danach erübrigt sich die Abstimmung in der Fassung des AMIG (Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün).
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt wie folgt:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 15.09.21, einschließlich des Abstimmungsverhaltens von der Fraktion DIE LINKE +.
zu TOP 3.5
Finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des SCHLAU-Projektes
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 22209-21)
hierzu-> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste, SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22209-21-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste und der SPD-Fraktion vor:
die Fraktionen von SPD und FDP/Bürgerliste im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellen folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird aufgefordert, die finanzielle Förderung der Aufklärung zu LSBTI-Fragen im Rahmen des SCHLAU-Projektes zu verstetigen. Dazu sind im Haushaltsentwurf 2022 erneut Mittel für die Koordination des Dortmunder Aufklärungsprojektes vorzusehen und bedarfsgerecht auf 93.600 Euro in 2022 anzuheben.
Begründung
Das SCHLAU-Projekt leistet mit einem Peer-to-Peer-Ansatz ausgezeichnete Arbeit an Schulen und Jugendeinrichtungen, um Akzeptanz unterschiedlicher sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität zu stärken, Diskriminierungen in der Gesellschaft entgegenzuwirken und LSBTI-Jugendliche im Coming-Out zu stärken. Das ehrenamtliche Engagement bedarf einer einer hauptamtlichen Koordinierung und fachlichen Unterstützung. Die bisherige Förderung für diese Koordinierung läuft zum 31.12.2021 aus. Das Projekt braucht ein klares Signal, dass die Arbeit 2022 fortgeführt werden kann. Zudem sollte es mehr Schulen und Jugendeinrichtungen ermöglicht werden, die Leistungen des Projektes zu nutzen. Dazu ist ein bedarfsgerechter Ausbau des hauptamtlichen Stundenkontingents notwendig, um insbesondere weitere Schulen und Jugendeinrichtungen sowie zusätzliche Ehrenamtler zu gewinnen.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) bittet, die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen zu schieben. Seine Fraktion werde das Projekt unterstützen.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) berichtet, dass das Projekt sehr gut sei und die ehrenamtlichen Akteure so gestärkt würden. Das Thema in die Haushaltsberatungen zu schieben, sei für seine Fraktion tragbar.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass es einen Sinn habe, warum das Thema heute auf der Tagesordnung sei. Nach seinen Informationen sei dieser Betrag verwaltungsintern nicht angemeldet worden. Weiterhin werde das Projekt zum 31.12.21 auslaufende Mittel haben und ein Personalwechsel stünde an. Ohne heutiges politisches Signal, dass diese Mittel bereitgestellt werden, sei das nicht möglich. Es gäbe außerdem noch einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (folgender TOP 3.8). Seines Erachtens müsse dann dieser Antrag gleichwertig behandelt werden,
Herr Garbe (AfD-Fraktion) merkt an, dass eine detaillierte Vorstellung fehle. Toleranz und Wissensvermittlung obliege der Schule und nicht privaten Interessensgruppen.
Herr Mader (CDU-Fraktion) erachtet auch die Verfahrensweise, die Angelegenheit in die Haushaltsberatungen zu schieben für den besseren Weg. Eine Finanzierung sei erstmal nur bis Ende 2021 gegeben.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es sich bei den beiden Anträgen um sehr unterschiedliche Summen handele. Diese Angelegenheit in die Haushaltsberatungen zu schieben halte er für den richtigeren Weg. Das Signal, dass es höchstwahrscheinlich weiter gehe, könne der Szene bereits helfen. Auch er ist für eine Gleichbehandlung beider Anträge.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass man nach den Äußerungen heute davon ausgehen könne, dass es weitergehe und von fast allen als vernünftig erachtet werde. Das könne man durchaus so kommunizieren. Weiterhin berühre der Beschluss den Haushalt 2022 und komme somit vorher nicht zur Beschlussfassung. Es gehöre in die Kategorie der Änderungsvorschläge für den Haushalt.
Herr Langhorst erklärt sich mit dem Verfahren einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Partei, der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AfD-Fraktion, zu, den Antrag in die Haushaltsberatungen zu schieben.
zu TOP 3.6
Lokales Handwerk als Treiber des Klimaschutzes und für Gute Arbeit
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22220-21)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet um Beratung und Beschluss des nachfolgenden Antrags:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die städtischen Richtlinien der Vergabe, sowie sonstige Vergabevorschriften zugunsten des Klimaschutzes, Guter Arbeit und des lokalen Handwerks ergänzt werden können. Beispielsweise könnte dies durch einen „Klimafaktor“ und die Verpflichtung zur Auftragsvergabe an lokale Unternehmen im Rahmen von Generalunternehmervergaben geschehen. Die Ergebnisse sowie Änderungs- und Ergänzungsvorschläge sollen im 1. Quartal 2022 dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften und anschließend dem Rat der Stadt Dortmund vorgelegt werden.
Begründung
Der Klimaschutz in einer Kommune ist nicht nur wesentlicher Beitrag, um die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erfüllen, und die städtischen Kennzahlen zu erfüllen, sondern auch eine Möglichkeit, eine klimafreundliche regionale und lokale Wirtschaft zu fördern.
„Klimafaktor“ – Der Miteinbezug von Pendelwegen in die Vergabekriterien könnte einen effektiven Weg aufzeigen, das Klima zu schützen und das lokale Handwerk zu fördern. Umso weiter das bietende Unternehmen entfernt ist, umso höher fällt ihr „Klimafaktor“ aus. Ein Unternehmen aus Dortmund hätte immer den Klimafaktor null, da es sich nur innerhalb der Kommune bewegen muss. Weitere Teilfaktoren könnten die umweltfreundliche Entsorgung, der schonende Umgang mit Ressourcen, die verwendeten Materialien, eine Zertifizierung oder auch eine Energiebilanz sein.
Der Klimafaktor könnte im Rahmen der Vergabe auch als Faktor auf die Bieterpreise verwandt werden, um den Preis einer Maßnahme mit dem Klimaschutz besser in Einklang zu bringen. Das klimafreundliche Unternehmen erhielte dann einen Faktor von 1 auf seinen Preis, ein weniger klimafreundliches Unternehmen eventuell einen Faktor von 1,2 auf seinen Preis. Ziel wäre es, umweltfreundliche Angebote gegenüber „günstigen“, aber weniger klimafreundlichen Angeboten konkurrenzfähig zu halten.
Der Klimafaktor könnte auch im Rahmen von Ausschreibungen von Generalunternehmern eine relevante Rolle spielen. In den entsprechenden Kriterien könnten die städtischen Kriterien an die Generalunternehmer weitergegeben werden und so auch bei dieser Vergabeart das lokale Handwerk gefördert werden.
Der Klimaschutz hat auch Auswirkungen auf Arbeitsplätze. Daher muss der Bereich „Gute Arbeit“ berücksichtigt werden. Nachhaltigkeit und gute Arbeitsplätze müssen gemeinsam gedacht werden. Bei Guter Arbeit geht es um Arbeitsplätze, die existenzsichernd, tarifgebunden, unbefristet, mitbestimmt, diskriminierungsfrei und entgeltgleich sind.
Herr Mader (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion sich mit der konkreten Umsetzung der Initiative schwer tue. Wenn es sich um einen Prüfauftrag handele, würde seine Fraktion dem Antrag beitreten.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass es sich um einen Prüfauftrag handele. Mit diesem Antrag solle das lokale Handwerk gestärkt werden, was auch dem Antrag zu entnehmen sei. Er halte es für sinnvoll Ideen zu sammeln und bei der Vergabe die Elemente mit einzubeziehen. Die Verwaltung solle prüfen, was es für Möglichkeiten gäbe. Es sei ein erster Schritt es anzugehen und zu sehen was möglich ist und was nicht. Die konkreten Details sollten vorgelegt werden.
Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sagt von Seiten seiner Faktion Unterstützung zu.
Seine Fraktion sehe kein Gegeneinanderstehen von guter Arbeit und Klimaschutz, Firmen, die mit ihren Mitarbeitern gut umgingen, gingen auch in der Regel mit dem Klimaschutz gut um und auch umgekehrt.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass auch für seine Fraktion der Antrag inhaltlich Sinn mache.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass das Anliegen nachvollziehbar sei, er halte den Antrag aber für den falschen Weg. Das lokale Handwerk bei Vergaben zu unterstützen, würde bedeuten die Vergabekriterien klüger zu machen. Er halte diesen Antrag für rechtswidrig. Das ginge europarechtlich so nicht.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste zu.
zu TOP 3.7
Nachverfolgung Haushaltsbeschlüsse 2019
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22222-21)
hierzu-> Gemeins. Stellungnahme zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22222-21-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktionen BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN und CDU bitten die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Umsetzung der 2019 gefassten Beschlüsse zum Doppelhaushalt 2020/2021.
Die Nachverfolgung der jeweils gefassten Beschlüsse und deren Umsetzung erfolgt in Form einer Tabelle, analog den Beratungslisten zum Haushaltsplanentwurf.
Mit Blick auf die anstehenden Beratungen des Haushaltsplanentwurfs 2022 soll die Aufstellung den Fraktionen schnellstmöglich vorgelegt werden, spätestens aber bis zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 12. November 2021.
Die Aufstellung wird dem AFBL zukünftig regelmäßig zu seiner jeweils ersten Sitzung nach der Sommerpause vorgelegt.
Begründung:
Im Zusammenhang mit den anstehenden Haushaltsberatungen sollte den Ratsfraktionen grundsätzlich eine Übersicht über den Umsetzungsstand bestehender Beschlüsse zur Verfügung gestellt werden.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass die gewünschte Aufstellung frühestens am 12.11.21 vorgelegt werden könne.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich verstanden.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass der Ausschuss gut beraten sei, diese Aufstellung mit einem Bearbeitungsstand regelmäßig zur Verfügung gestellt zu bekommen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem o. g. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einstimmig zu.
zu TOP 3.8
Förderung Offene Senior*innenarbeit SLADO e.V.
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22223-21)
hierzu->Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22223-21-E1)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Die Verwaltung wird aufgefordert, den Mittelansatz i.H.v. 3.600 € p.a. für die Offene
Senior*innenarbeit bzw. Senior*innenbegegnung von SLADO e.V. auf 5.000 € p.a. ab 2022 zu erhöhen.
Begründung
SLADO e.V. erhält seit 2008 Mittel für die offene Senior*innenarbeit. Hiermit werden die beiden Gruppen für ältere Lesben und ältere Schwule („Lesbian Summer“ und „Gay and Gray“ im KCR Dortmund) unterstützt und gefördert. Es handelt sich um die erste
Mittelerhöhung seit Beginn der Projektförderung, die sich durch gestiegene Kosten zur Gewährleistung des Angebots in den Räumen des KCR Dortmund rechtfertigt.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Ratsfraktion im AFBL bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrages:
Die Verwaltung wird gebeten, die Mittel in Höhe von 5.000 Euro für die offene Seniorenarbeit in den Räumen des KCR nicht an den SLADO e.V. auszuzahlen, sondern direkt an den Verein Kommunikation Zentrum Ruhr e.V. (KCR).
Begründung
SLADO e.V. erhält die o.g. Mittel für die offene Senior*innenarbeit und leitet diese direkt an den KCR e.V. weiter. Durchgeführt und organisiert werden die Angebote ausschließlich durch den KCR e.V. Zur Vermeidung von unnötigen Buchhaltungsvorgängen wird die Verwaltung gebeten, die bewilligten Mittel zukünftig direkt an den KCR e.V. auszuzahlen.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD-Fraktion erklären sich damit einverstanden, dass beide o. g. Anträge zu den Haushaltsberatungen durchlaufen.
zu TOP 3.9
Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21333-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Rates vom 24.06.21 nachträglich zur Kenntnis:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 2 beigefügten Satzungsentwurf rückwirkend ab dem 01.08.2020 als Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.10
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO NRW für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21701-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO NRW Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2021 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 630.000,00 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 811.389,50 €.
zu TOP 3.11
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2021/2022
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20989-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung vom 23.06.21 nachträglich zur Kenntnis:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Ausbauvorschlag zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund.
zu TOP 3.12
Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1) - hier: Anpassung der Investitionskosten
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 21548-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen und genehmigt damit die Dringlichkeitsentscheidung:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 und Satz 3 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Mehrbedarf von 1.400.000 € für den Neubau einer Dreifach-Sporthalle an der Konrad-von-der-Mark-Schule sowie den Abbruch der bestehenden Sporthalle (Hörde 1).
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zur Umsetzung der Maßnahmen gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW eine überplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 1.400.000 € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.
zu TOP 3.13
Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
hierzu-> Schreiben des OB vom 06.09.2021
(Drucksache Nr.: 20397-21-E7)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20397-21-E11)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist in seiner Sitzung am 17.06.21 der Empfehlung des AKUSW gefolgt und hat die Befassung der Angelegenheit in die heutige Sitzung vertagt.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut die Vorlage mit folgenden Empfehlungen vor:
Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.21:
Die BV Aplerbeck bittet den Rat der Stadt Dortmund / empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung (Mitglied der CDU), das
Stadtbahnentwicklungskonzept (Drucksache Nr. 20397-21) mit den folgenden
Maßgaben zu beschließen:
Allgemein zur Vorlage
Zu Nr. 3 Weiteres Vorgehen zur Fortschreibung des SEK, 1. Spiegelstrich
Die Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts muss die bisher nicht
realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur überprüfen
und aktualisieren, sondern grundsätzlich neu bewerten. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis
der Maßnahmen kann sich unter den heutigen Rahmenbedingungen und dem aktuellen
Wissen um die Auswirkungen des Klimawandels neu und anders als 2008 darstellen. Die
aktuelle Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts stärkt die Notwendigkeit, alte
Beschlüsse grundlegend auf den Prüfstand zu stellen. Dies kann auch dazu führen, im
Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere
Maßnahmen neu aufzunehmen.
Zum Sachstandsbericht
Zu Nr. 5 Ausblick
Neu: Die U47 soll bis zum DB-Haltepunkt Aplerbeck-Süd (mit Halt am DB-Haltepunkt
Aplerbeck) weitergeführt werden. Die Verlängerung dient insbesondere der Schaffung
intermodaler Verknüpfungspunkte Stadtbahn – Zug an den beiden zusätzlichen Haltepunkten
und würde die Attraktivität des ÖPNV wesentlich steigern, z.B. durch weitere schnelle
Verbindungen in die Innenstadt und die umliegenden Orte. Diese Maßnahme ist von der
örtlichen Politik wiederholt gefordert worden.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.2 Verlängerung Overgünne
Die Planung für die Verlängerung der Linie U41 soll die Strecke über die Overgünne
hinaus bis zur Busenbergstraße in Berghofen umfassen. Dort ist auch die Möglichkeit
eines P+R Platzes gegeben. Es muss dabei eine vollständig neue
Wirtschaftlichkeitsbewertung dieser Maßnahme erfolgen, die den veränderten
Rahmenbedingungen gerecht wird.
Zu Nr. 5, TOP 5.1.5 Verlängerung Flughafen
Die weiteren Arbeiten an der Planung sollen gestoppt werden. Eine solche Erweiterung
würde im Wesentlichen nicht den Dortmunder*innen zu Gute kommen, sondern lediglich den
Touristen die Erreichung des mit Mitteln der Bevölkerung subventionierten Flughafens
bequemer machen. Darauf hat die örtliche Politik wiederholt hingewiesen. Die dafür
vorgesehenen Mittel und Kapazitäten können nicht nur in die Planung zur Verlängerung der
U41 bis Berghofen (s.o.), sondern auch in die von uns vorgeschlagenen Verbesserung der
U47 umgelenkt werden.
Zu Nr.5, TOP 5.2 Mögliche weitere Streckenergänzungen / Maßnahmen
Die U47 soll zwischen den Haltepunkten Allerstrasse und Schürbankstraße zweigleisig
ausgebaut werden. (Die Argumentation zum Ausbau der U43 in Nr. 5.2.6 gilt auch hier.) Der
Ortskern Aplerbeck könnte auf diese Art zuverlässiger bedient werden, als das bei dem
derzeitigen unfallträchtigen Betrieb möglich ist. Der stärkere Verkehr infolge des
Vollanschlusses der Marsbruchstraße an die B1 unterstreicht diese Notwendigkeit.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat mit 11 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung
(Mitglied der CDU), den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Fortschreibung und den o. g. Ergänzungen
zu beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.21:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig mit folgendem Zusatz
dem Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss zu fassen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost legt Wert darauf, den aktuellen Sachstand zum
barrierefreien Haltestellenausbau und der städtebaulichen Integration der 3
Haltestellen der U 43 im Stadtbezirk Innenstadt-Ost zu erhalten. Der Sachstand soll
die Planungen und den Umsetzungstermin der Haltestellen beinhalten. Diese
Informationen der Verwaltung sollen auch dem Rat der Stadt Dortmund bis zur
Beschlussfassung der Vorlage am 24.06.21 vorliegen.
Beschluss
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe
von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem
Sachkonto 529 300 an.
Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 05.05.2021:
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN erklärt, dass der Stadtbezirk Mengede zweimal Erwähnung
findet. Zum einen unter Punkt 5.2.4 (Verlängerung der Strecke der U47 in Nette) und unter
Punkt 5.2.7 (Verlängerung des Fußgängerweges durch eine Brücke in Obernette). Beim
letzten Punkt besteht das Problem darin, dass der Landwirt, dem der betreffende Acker
gehört, diesen nicht verkaufen möchte. Daher bietet es sich an, das Problem mit einer
Unterführung zu lösen. Bei der Verlängerung der Strecke der U47 würde die neu geplante
Strecke durch den Grill in Westerfilde führen bzw. hätte das Ausweichen eine sehr spitze
Kurve zur Folge. Das ist insgesamt nicht umsetzbar. Die Zustimmung zur Vorlage kann die
Fraktion daher nur für die Projekte, die den Dortmunder Süden betreffen, geben. Darüber
hinaus unterstützt die Fraktion selbstverständlich die Planung und den Bau von P+RParkplätzen, hält es aber für wichtig, zunächst die bereits beschlossenen P+R-Parkplätze, wie zum Beispiel für die Wenemarstraße, umzusetzen.
Die Fraktion DIE LINKE/DIE Partei merkt an, dass in Obernette die Erweiterung für den
Energiecampus benötigt wird und daher sinnvoll wäre.
Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN weist darauf hin, dass es hier nur um den geplanten
Bahnübergang geht.
Die CDU-Fraktion findet die Entlastung des Knotenpunktes in Obernette grundsätzlich gut,
gibt zu bedenken, dass die Verlängerung der Bahnstrecke auch mehr Verkehr ins Wohngebiet
bringt und kein Gewinn für die Anbindung von „Knepper“ ist.
Die FDP hält eine Anbindung der Richterstraße für wichtig. Die CDU-Fraktion stimmt dem Vorschlag zu. Die SPD-Fraktion hält den Busverkehr für ausreichend.
Der Vorsitzende schlägt vor, über die beiden Punkte separat abzustimmen und als
entsprechende Anmerkung beizufügen.
Anmerkung:
Bei Punkt 5.2.4 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei
einer Enthaltung (Frau Petri / Fraktion B´90/DIE GRÜNEN) abgelehnt.
Bei Punkt 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage wird die Empfehlung mehrheitlich bei
vier Enthaltungen (FDP, Fraktion DIE LINKE/DIE Partei und Herr Martens /CDU-Fraktion)
abgelehnt.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede nimmt den Sachstandsbericht zum
Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig, mit Ausnahme der Punkte 5.2.4 und 5.2.7 des Sachstandsberichts zur Vorlage
und unter Berücksichtigung der Anmerkung, die Verwaltung mit der Fortschreibung zu
beauftragen.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2021:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen weist darauf hin, dass die Haltestelle der U 41 in
Benninghofen nahe am Ortskern sein soll.
Beschluss
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt die Vorlage ab.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu
beschließen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur Kenntnis
und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe von
200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem Sachkonto 529 300
an.
Abstimmungsergebnis: mit 2 Ja-Stimmen (Linke und Grüne), 4
Enthaltungen (SPD und Grüne) und 7 Gegenstimmen abgelehnt
Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.2021:
Die Fraktion Bündnis90/die Grünen geben folgende Bemerkungen zu Protokoll:
Die Anbindung des geplanten Smart Rhino-Geländes an den ÖPNV hat zwei
neuralgische Punkte: Die Anbindung an den S-Bahnhof "Dortmund-Dorstfeld" und
fehlende direkte Verbindung an den Dortmunder Hauptbahnhof. Die vorgeschlagene
H-Bahnverbindung erscheint als Lösungsmöglichkeit ungeeignet, da sie einerseits
nicht die benötigten Kapazitäten während der Rush hour für die Verbindung
Dortmund-Dorstfeld zu Smart Rhino zur Verfügung stellen kann, andererseits keine
integrative Lösung zum vorhanden ÖPNV-Netz darstellt sowie die Anbindung zum
Hauptbahnhof vernachlässigt. Von daher regt die Fraktion der Grünen an, die
Machbarkeit einer Straßenbahnverbindung von der Straßenbahnhaltestelle "Hafen"
über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" zu prüfen (Vorteile: direkte
Anbindung durch die U47/U49-Linien an den Hauptbahnhof und an Dortmund-
Dorstfeld, hohe Flexibilität der Kapazitäten in Stoßzeiten und Integration in das
bestehende ÖPNV-Netz).
Die SPD Fraktion äußert zu dem Tagesordnungspunkt:
Die SPD Fraktion Innenstadt-West empfiehlt auch die Untersuchung der Anbindung
des zu bebauenden HSP- Geländes und des Hafens mit einer H-Bahn über den
Turmbahnhof Dorstfeld hinaus zur Universität.
> Sowohl von als auch zur FH und Uni muss für die zukünftigen (auch studentischen)
Bewohner von Dorstfeld, Unionviertel und Smart Rhino eine attraktive Anbindung
ihres Wohngebiets gewährleistet sein.
> Für die geplante Entwicklung des Hafenquartiers mit zT hochqualifizierten
Büroarbeitsplätzen und Bildungseinrichtungen wäre die Verbindung zu den
Bibliotheksstandorten und dem Technologiezentrum ebenfalls sinnvoll.
> Eine direkte Stadtbahnanbindung ist nicht geplant. Deshalb sollte die H-Bahn als
modernes und flexibles Verkehrsmittel ohne großen Flächenverbrauch mitgeplant
werden. Außerdem würde sie eine attraktive Kurzstreckenverbindung als
Panoramafahrt, die nicht alle Menschen wieder in den Untergrund zwingt, bieten.
> Eine gute Anbindung an die anderen Verkehrsmittel und damit auch an den
Hauptbahnhof wäre mit der vorgesehenen Linienführung gewährleistet.
> Die direkte Verbindung zur Uni spart außerdem Technikkosten ein, weil der dort
dann erneuerte Wartungsbetrieb mitbenutzt werden kann.
Die Partei Die Linke möchte protokolliert wissen:
Oben bleiben auf der Erde!
Es fehlen Zielvorgaben wie der Anteil des ÖPNV insgesamt erhöht werden kann.
Ebenso fehlen Alternativen zu unterirdisch geführter Gleisführung und der H-Bahn,
auch anderer Fahrzeuge z.B. Oberleitungsbusse.
Eine H-Bahn kann bestenfalls im 10-Minuten-Takt 600 Fahrgäste pro Richtung
transportieren, eine Stadtbahn dagegen 1800.
Die einseitige Priorisierung der H-Bahn lehnen wir ab, ebenso die Trassenführung
der Stadtbahn unter der Erde. Die H-Bahn ist nicht in das übrige Verkehrssystem
integriert. Der überwiegende Teil der geplanten H-Bahn-Strecke wird als
Parallelverkehr geplant – als Konkurrenz zu den bereits gut ausgebauten Strecken
oder vorhandenen Buslinien. Vorhandene Gleise z.B. auf dem Gebiet Smart Rhino
oder andere gleisgebundene Verkehrsführung werden nicht in Betracht gezogen,
z.B. H-Bahn-Weiterführung bis zum Hauptbahnhof.
Ebenso fehlt eine Kosten-Nutzen-Analyse im Vergleich zur oberirdischen
Gleisführung.
Bekanntlich ist der Bau von oberirdischen Trassen erheblich kostengünstiger, auch
im Unterhalt. Ebenso fehlt ein Vergleich beim einer Bau H-Bahn oder oberirdischer
Gleisführung wieviel CO² freigesetzt wird.
Die Vorlage sollte Beirat Nahmobilität beraten werden.
Die CDU Fraktion möchte die Vorlage in Gänze unverändert empfehlen.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich mit 15 Stimmen (Bündnis90/Die Grünen, SPD, Die Linken, Die
PARTEI, AfD) gegen 3 Stimmen der CDU Fraktion, unter Berücksichtigung der
gemachten Bemerkungen den folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat nimmt den Sachstandsbericht zum Stadtbahnentwicklungskonzept 2008 zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Fortschreibung.
Die Gesamtaufwendungen zur Beauftragung der gutachterlichen Leistungen in Höhe
von 200.000,00 Euro fallen unter dem Kostenträger 6612092A0018 und dem
Sachkonto 529 300 an.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.21 vor:
Hierzu liegt vor à Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s. o.
Hierzu liegt vor à Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s.o
Hierzu liegt vor à Empfehlung Bezirksvertretung Mengede (Sitzung vom 05.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s.o.
Hierzu liegt vor à Empfehlung Bezirksvertretung Hörde (Sitzung vom 11.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
s. o.
Hierzu liegt vor à Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.05.2021) (Drucksache Nr.: 20397-21)
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Hierzu liegt vorà Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.:20397-21-E1):
Hierzu liegt vorà Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:20397-21-E6):
…die Fraktion BÜNDNIDS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird aufgefordert, bei der Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzepts die bisher nicht realisierten Maßnahmen aus dem vorhandenen Konzept von 2008 nicht nur zu überprüfen und zu aktualisieren, sondern auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis in Hinblick auf die Belange des Klimaschutzes grundsätzlich neu zu bewerten und die Maßnahmen entsprechend zu priorisieren.
Dies kann auch dazu führen, im Konzept von 2008 vorgesehene Maßnahmen ersatzlos zu streichen und andere Maßnahmen neu aufzunehmen.
Zudem bitten wir die Verwaltung, folgende Ergänzungen und Anregungen im Rahmen des Stadtbahnentwicklungskonzepts zu berücksichtigen:
Zu 4.2: Weitere aktuelle Maßnahmen in Planung - Herstellung vollständiger Barrierefreiheit
- Es sind barrierefreie Zugänge zu Haltestellen in Mittellage an beiden Enden der Bahnsteige vorzusehen. Dies gilt insbesondere für folgende Haltestellen:
Lippestraße, Funkenburg, Am Zehnthof, Knappschaftskrankenhaus, Geschwister-Scholl-Straße sowie an den geplanten Mittelbahnsteigen in der Oesterholzstraße (U44) und Rheinischen Straße (U43/U44).
- Die Umsetzung der Maßnahmen für die vollständige Barrierefreiheit aller Stadtbahnhaltestellen muss Priorität erhalten.
- Die DSW21 wird gebeten, zur Priorisierung der Maßnahmen die Fahrgastzahlen für alle Haltestellen der Linien U43/U44 darzustellen.
- Die Infrastruktur der Ost-West-Strecke U43/U44 wird an die 2,65 breiten Stadtbahnfahrzeuge (Querschnittsveränderungen) angepasst. Die DSW21 wird in dem Zusammenhang um eine Darstellung gebeten, welche Streckenabschnitte bereits für breitere Fahrzeuge ausgelegt sind.
Zu 4.3.3: H-Bahn – Neue Fahrzeuggeneration
- Die Erweiterung der H-Bahn erfolgt nur in Ergänzung des bestehenden Systems, d.h., es entsteht kein zweiter Inselbetrieb und kein Parallelverkehr zu bestehenden Stadtbahnstrecken oder Strecken des SPNV.
- Vorrangig soll die Verknüpfung vom Campus zur U42 bzw. S5 hergestellt werden.
- Für die H-Bahn wird eine Doppeltraktion analog Sky-Train DUS geprüft.
Zu 5.1.3 Stadtbahnverlängerung Hacheney
- Bei der Realisierung der Stadtbahnverlängerung bis zur Godekinstraße soll eine kurze Verlängerung nur bis zur Zillestraße mit untersucht werden.
Zu 5.2.2 Anbindung des neuen Stadtquartiers Smart Rhino
- Zusätzlich zum beschriebenen Abzweig der Stadtbahnstrecke der U43/44 auf das Gelände soll auch eine Stichstrecke Hafen – Smart Rhino-Zentrum (– Dorstfeld S) untersucht werden.
- Als Alternative zur vorgeschlagenen H-Bahnverbindung soll eine Stadtbahnverbindung von der Stadtbahnhaltestelle "Hafen" über Smart Rhino zur Haltestelle "Dortmund-Dorstfeld" geprüft werden.
Zu 5.1.5 Erschließung des Flughafengeländes
- Vor dem Hintergrund einer möglichen Nachnutzung der Fläche sollte die Trasse der Stadtbahnstrecke zum Flughafengelände gesichert und eine Haltestelle für die Bewohner*innen von Neuasseln (Aplerbecker Straße) vorgesehen werden, evtl. unter Nutzung der ehemaligen Bahntrasse zwischen Marsbruchstraße und Holzwickeder Straße.
Zu 5.2.7 Gleiskreuzung Obernette/Erschließung Energie-Campus
- Die Verlegung der Schienen auf die Westseite der Emscherallee wird geprüft. Dazu wird die Emscherallee von vier auf zwei Kfz-Fahrbahnen reduziert.
- Bei einer Umplanung ist sicherzustellen, dass zur Anbindung des Energie-Campus an die Wohnstraßen von Huckarde attraktive und sichere Fuß- und Radwege eingerichtet werden.
Des Weiteren wird die Verwaltung im Rahmen der Fortschreibung um die Prüfung der folgenden Punkte gebeten:
- Erschließung der Entwicklungsfläche Phoenix- West mit einer Stadtbahn
- Verlängerung der U47 in Aplerbeck mindestens zum Bahnhof Aplerbeck, perspektivisch auch zum Bahnhof Aplerbeck Süd.
- Anbindung des S-Bahnhofes Dortmund-Dorstfeld (ggf. im Zusammenhang mit Smart Rhino)
- U44-Strecke zum Borsigplatz über Weißenburger Straße
- Stadtbahnverbindung BO-Langendreer – DO-Lütgendortmund als Verlängerung der am Bahnhof BO-Langendreer S endenden BOGESTRA-Linien von Witten bzw. Bochum.
- Für Korridore, die zur Trassensicherung freigehalten werden, soll die Einrichtung von Radwegen als Zubringer zur Stadtbahn geprüft werden (bike+ride).
AKUSW,16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit dieser Angelegenheit auf seine nächste Sitzung im September.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 06.09.21 vor.
die Beschlussvorlage zum Stadtbahnentwicklungskonzept vom 13.04.2021 lag den Gremien im Sitzungslauf April-Juni bereits vor. Für die in dieser Phase bisher eingebrachten Anregungen bedanke ich mich sehr herzlich.
Die Ausschüsse haben die Beratung vertagt, so dass eine Befassung im Rat nun für den 23.09.2021 vorgesehen ist. Ich darf die veränderte Zeitschiene nutzen und Ihnen noch einige ergänzende Hinweise zur Vorlage geben. Diese betreffen das weitere Vorgehen zur Fortschreibung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes.
Die Beschlussfassung der aktuellen Vorlage dient der Mittelfreigabe für eine externe Begutachtung, die nach Vorliegen des Beschlusses ausgeschrieben und vergeben werden soll. Die Abstimmung der Ausschreibungsinhalte erfolgt mit allen Projektbeteiligten (Stadt, DSW21/H-Bahn21). Alle Eingaben und Anregungen insbesondere der politischen Gremien, sollen in dieser externen Begutachtung Berücksichtigung finden. Der Auftrag soll deshalb in einem zweistufigen Verfahren bearbeitet werden.
In einem ersten Schritt sollen neben den bereits vorgeschlagenen Maßnahmen aus dem vorliegenden Sachstandsbericht auch alle Eingaben und Anregungen gutachtlich geprüft werden.
Das Prüfverfahren wird unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Prozesse, der Begutachtung selbst sowie der Abstimmung und Aufbereitung der Ergebnisse nach etwa 1, 5 bis 2 Jahre abgeschlossen sein. Die sich daraus ergebenden Ergebnisse werden sodann für die politischen Gremien aufbereitet und zum Beschluss über die weitere zweite Stufe vorgelegt.
In dem dann folgenden zweiten Schritt werden die realisierungswürdigen und ggf. indisponiblen Vorhaben weiter konkretisiert betrachtet und analog dem sog. vereinfachten Standardisierten Bewertungsverfahrens für Maßnahmen des ÖPNV untersucht.
Das Ergebnis des Prozesses der zweiten Stufe wird - erneut nach Abstimmung unter den Projektbeteiligten (Stadt, DSW21/H-Bahn21) - in einer Beschlussvorlage „Stadtbahnentwicklungskonzept 202x“ (Zeitziel abhängig vom Bearbeitungsumfang) zusammengefasst und den Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
Der aktuell vorliegende Beschluss stellt insofern noch keine Priorisierung oder Abstimmung der vorgelegten oder als Anregung zusätzlich eingebrachten Maßnahmen dar.
Ich bitte um Kenntnisnahme und Empfehlung/Beschluss der Vorlage zum Stadtbahnentwicklungskopnzept (Drucksache Nr.: 20397-21).
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzung vom 04.05.2021)
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Aplerbeck (Sitzung vom 04.05.2021) (Drucksache
Nr.: 20397-21)
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Mengede (Sitzung vom 05.05.2021) (Drucksache
Nr.: 20397-21)
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Hörde (Sitzung vom 11.05.2021) (Drucksache Nr.:
20397-21)
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzung vom 02.06.2021)
(Drucksache Nr.: 20397-21)
Siehe oben!
AMIG, 08.06.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Befassung mit der gesamten
Angelegenheit in seine nächste Sitzung.
Hierzu liegt vor Schreiben OB Westphal vom 06.09.2021 (Drucksache Nr. 20397-21)
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Antrag der SPD-Fraktion (TOP 5.6 der heutigen Tagesordnung) (Drucksache Nr.
22049-21):
… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün bittet um Beratung und
Beschluss des folgenden Antrags:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, eine Machbarkeitsstudie zur Errichtung eines
Stadtbahntunnels Innenstadt Ost (siehe DSW21-Positionspapier „Dortmund mobil 2030“) in Zusammenarbeit mit der DSW21, dem Tiefbauamt und dem Planungsamt in Auftrag zu geben. Die Kosten für die Machbarkeitsuntersuchungen sind bei den Haushaltsberatungen zu berücksichtigen.
Dabei wird die Verwaltung beauftragt, unter anderem Folgendes zu prüfen:
? Eine Verbindung zwischen Degginghöfe und der neuen S-Bahn Haltestelle Kronprinzenstraße
? Ist es möglich, die Tunnelröhre mit den Linien U45 und U49 zu verbinden? Dabei ist eine
weitere Anbindung an die Linie nach Hörde nicht zwingend erforderlich.
? Auf welcher Ebene endet die Tunnelröhre am Hauptbahnhof?
? Welche innovativen Möglichkeiten, wie z. B. ein Kopfbahnhof auf Ebene der "großen"
Schiene, kommen in Frage?
? Welche Fördermöglichkeiten kommen in Frage (z. B. durch den VRR)?
Begründung:
Ein weiterer Tunnel kann die sehr stark ausgelastete Tunnelröhre 1 zwischen Märkische Str. und Hauptbahnhof entlasten und bietet höhere Flexibilität bei Großereignissen. Zudem könnten durch diesen neuen Stadtbahntunnel neue Bereiche für die Stadtbahn erschlossen werden. Die Bewohner* innen der Innenstadt Ost könnten hierdurch direkt und ohne Umsteigen an der Kampstraße an den Hauptbahnhof angeschlossen werden. Mit einer weiteren Tunnelröhre könnten insgesamt dieAttraktivität und die Kapazität des ÖPNV-Angebots in Dortmund steigen und die Verkehrswende gefördert werden.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün nimmt das Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 zur Kenntnis. Weiter einigt man sich darauf, dass der heute unter TOP 5.6. vorliegende SPD-Antrag (Drucksache Nr. 22049-21) ebenso wie alle bereits vorliegenden Empfehlungen aus den Bezirksvertretungen in dem anstehenden Begutachtungsprozess berücksichtigt werden sollen. Aufgrund weiteren Beratungsbedarfes leitet der Ausschuss heute die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage Stadtbahnentwicklungskonzept (Drucksache Nr. 20397-21) wird wie folgt ergänzt:
Im Rahmen der Begutachtung und Fortentwicklung des Stadtbahnentwicklungskonzeptes werden auch alle Vorschläge der DSW21 aus dem Positionspapier "Dortmund.Mobil 2030" geprüft, soweit sie in der Vorlage nicht ohnehin enthalten sind.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Hierzu liegt vorà Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.:20397-21-E4):
Siehe oben!
Hierzu liegt vorà Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.:20397-21-E6):
Siehe oben!
Hierzu liegt vorà Schreiben der Verwaltung vom 06.09.2021 (Drucksache Nr.:20397-21-E7):
Siehe oben!
Hierzu liegt vorà Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 07.09.2021:
Siehe oben!
AKUSW, 15.09.2021:
Herr Rm Stieglitz führt zum SPD-Antrag aus dem AMIG an, dass es sicherlich klar sei, dass man für diese starke Achse von Hörde zum Bahnhof einen zweiten Weg für suche. Es gäbe aber auch das Problem, dass man von Körne, Wambel, Brackel, Asseln nicht zum Hauptbahnhof komme. Wenn man also eine Tunnellösung finden wolle, dann sollte man hierbei also auch eine Einfädelung von Osten perspektivisch berücksichtigen. Alternativ hierzu bitte er um Prüfung eine oberirdischen Führung hierzu über die Straßenzüge: von Hörde kommend über B1, Semerteichstraße, Güntherstraße, Geschwister-Scholl-Straße weiter Richtung Bahnhof.
Herr Rm Waßmann empfiehlt die Angelegenheit heute mit allen eingebrachten Ideen auf den Weg zu bringen. Darüber hinaus würde seine Fraktion sich, neben dem Stadtbahnthema, auch über eine verstärkte, Betrachtung der Busthematik (Ringbus.Ideen etc.) freuen, da diese im Kontext zu diesem Themenfeld gehöre. Weiter erwarte man seitens des Gutachters oder der Verwaltung auch einen Negativausschluss, zu den Szenarien, welche nicht realisierbar wären.
Herr sB Jääskeläinen bittet um Prüfung des Themas „Selbstfahrende Rufbusse“, welches in anderen Städten bereits realisiert worden sei und die Stadt Dortmund langfristig schneller nach vorne bringen würde. Zum Thema „Tunnel“ bitte er einmal auszurechen, wie viele Diesel-Busse man für den Bau eines Meters Tunnel für wie viele Jahre fahren lassen könne. Man müsse sich vor Augen halten wie viel CO2 hierbei ausgestoßen würde. Insbesondere bitte er auch um Berücksichtigung der Menschen, die früher bei der Fahrt noch aus dem Fenster schauen konnten, was bei einer Tunnellösung nicht mehr gegeben wäre.
Herr Rrm Kowalewski erinnert an die Prüfaufträge zum Thema Stadtbahnentwicklung von vor zwei Jahren und bittet Verwaltung hierzu um Stellungnahme.
Frau Rm Rudolf bittet darum, dass der Gutachter die Maßnahmen aus dem SPD-Antrag (siehe Empfehlung des AMIG) ganz genau prüfe und mal schaue, welche Hürden der Realisierung entgegenstehen könnten (z. B. die Verknüpfung zum bestehenden Netz). Sie betont weiter, dass dieser Antrag für ihre Fraktion eine hohe Priorität habe und man sich daher freuen würde, wenn die Begutachtung nicht so lange dauern würde. Sie habe gehört, dass es etwas 2 Jahre dauern werde. Daher bitte sie bereits nach einem halben Jahr um einen Zwischenbericht.
In Kenntnis des Schreibens der Verwaltung vom 06.09.2021 ist man sich zu den heutigen mündlichen Anregungen, vorliegenden Anträgen und Empfehlungen darüber einig, dass hierüber heute nicht abgestimmt wird sondern diese als Gesamtpaket mit in den Begutachtungsprozess gibt.
Mit diesem Hinweis empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig den Beschluss laut Vorlage zu fassen.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, dass der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste genau entsprechend der anderen Anträge mit aufgenommen werde und im Gesamtpaket abgearbeitet werde.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass der Anlass für dieses Vorgehen auf ein Verfahrensvorschlag des Oberbürgermeisters beruhe.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt sich mit dem Verfahren einverstanden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 15.09.21 und nimmt den o. g. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste in das Gesamtpaket für den Begutachtungsprozess auf.
zu TOP 3.14
Darstellung der finanziellen Auswirkungen des Schulbauprogramms
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20428-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.21 vor:
Herr Bezirksbürgermeister Stens äußert seinen Unmut dahingehend, dass die Anlagen der
Verwaltungsvorlage nicht lesbar bzw. sehr schwer lesbar sind und dies keine
Arbeitsgrundlage darstellt. Ähnliche Verwaltungsvorlagen wurden in der Vergangenheit
ständig bemängelt und schlägt vor, diese Verwaltungsvorlage aufgrund von Nichtlesbarkeit
abzulehnen.
Bei den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving besteht Konsens über die Verfahrensweise.
Die Bezirksvertretung Eving lehnt nachfolgende Beschlussfassung, aufgrund von Nichtlesbarkeit der Verwaltungvorlage ab:
Beschlusstext siehe unten!
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.
1) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die detaillierte Aufstellung der finanziellen Auswirkungen zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen des Schulbauprogramms und den dazugehörigen (Folge-) Aufwendungen zur Kenntnis und beschließt die Mehrbedarfe zur Umsetzung des Schulbauprogramms im Rahmen der Darstellung der finanziellen Auswirkungen.
2) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW über die in der Vorlage vom 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) nach § 83 Abs. 2 GO NRW genehmigten Mehrbedarfe in Höhe von 2.398.407 € hinaus, weitere
a) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 41.457,89 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
b) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für nicht veranschlagungsreife Projekte in Höhe von 177.536 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
c) überplanmäßige Mehraufwendungen für Sanierungsmaßnahmen und Aufwendungen zur Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten in Höhe von 2.245.004,63 Euro in Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
d) außerplanmäßige Mehrauszahlungen für bewegliches Anlagevermögen in Höhe von 80.000 Euro für Schulen für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderauszahlungen verwendet.
e) überplanmäßige Mehraufwendungen für geringwertige Vermögensgegenstände (GVG) in Höhe von 400.000 Euro für Schulen und 12.000 Euro für Turn- / Sporthallen, somit insgesamt in Höhe von 412.000 Euro für das Haushaltsjahr 2021.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.
3) Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 i.V.m. § 85 GO NRW über die in der Ratssitzung am 25.03.2021 (DS-Nr. 19544-21) genehmigten Mehrbedarfe für Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 25,0 Mio. Euro hinaus, weitere
a) außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 1.858.497,46 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022, 336.500 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2023 und zur Umsetzung von Projekten in Gesamtkonzeption mit einem Projekt des Schulbauprogrammes in Höhe von 1.719.560 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2024.
Zur Deckung dieser außerplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.
b) überplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen zur Umsetzung des Schulbauprogramms in Höhe von 25.518.970,53 Euro im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.
Zur Deckung dieser überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigungen werden die unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Minderbedarfe im Bereich der Verpflichtungsermächtigungen verwendet.
zu TOP 3.15
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020-2030: Verstetigung der KAUSA-Servicestelle für die Jahre 2022-2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21554-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.21 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDUFraktion vor:
die Eingliederung von jungen Migranten und Migrantinnen in den Arbeitsmarkt ist ein wichtiger
Bestandteil der Integration in unserer Stadt. Bereits 2015 hatte die Arbeitsagentur mehrere
Projekte auf die Beine gestellt, um diese Aufgabe zu bewältigen. Hier sei u.a. der „Integration
Point“ und „Early Intervention“ genannt. Die KAUSA-Servicestelle hat bisher das Angebot der
Arbeitsagentur/Jobcenter ergänzt und unterstützt und konnte u.a. vielen Jugendlichen einen
Job vermitteln.
Jobcenter und Arbeitsagentur haben sich in den letzten Jahren dahingehend deutlich
weiterentwickelt, so dass auch hier jugendliche Migranten und Migrantinnen besondere
Unterstützung bei dem Weg in das Arbeitsleben erfahren. Vor diesem Hintergrund ist die
Vorlage bezüglich einer Verstetigung und Ausweitung von KAUSA nicht ausreichend begründet.
Daher bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. In welchem Umfang werden die von KAUSA geleisteten Aufgaben nicht vom
Jobcenter/Agentur für Arbeit erbracht?
2. Welche in der Vorlage genannten Aufgabenbereiche von KAUSA werden vom
Jobcenter/Agentur für Arbeit nicht abgedeckt?
3. Welchen Anteil machen diese Aufgaben am Gesamtarbeitsaufkommen von
KAUSA aus?
4. Ist nach einer Ausweitung der Räumlichkeiten künftig eine Ausweitung des
Personals zu erwarten?
5. Warum finanziert der Bund das Projekt KAUSA nicht über 2021 hinaus?
6. In 2015 hatte die Arbeitsagentur den „Integration Point“ eröffnet. Ist dieser immer noch ein
Bestandteil der Arbeit der Arbeitsagentur?
7. Sind bereits für KAUSA größere Räumlichkeiten gefunden, da in der Vorlage bereits
Zahlen für höhere Mieten genannt werden? Falls ja, hat es diesbezüglich bereits
verbindliche Absprachen gegeben?
Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass er die Arbeit gut und lobenswert finde, er aber befürchte, dass hier Doppelstrukturen entstünden. Er bittet darum, die Vorlage in die nächste Sitzung zu schieben und die Fragen seiner Fraktion bis dahin zu beantworten.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die KAUSA sehr gute Arbeit
mache und ihre Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Sie würde gern heute empfehlen und schlägt vor, die Fragen der CDU-Fraktion bis zur Ratssitzung zu beantworten.
Frau Dr. Schmalhorst (Jobcenter) geht auf die Fragen, die das Jobcenter betreffen ein. Ihr sei es wichtig zu betonen, dass KAUSA keine Konkurrenz sei, sondern eine wichtige Ergänzung
Nach intensiver Diskussion hält der Ausschuss fest, dass man mehrheitlich für die Vorlage sei, heute aber nicht abstimmen wolle.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Verwaltungsvorlage durchlaufen und bittet darum, die Fragen bis spätestens zur Ratssitzung am 23.09.2021 zu beantworten
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
zu TOP 3.16
Förderprojekt Emissionsfreie Innenstadt: Maßnahme "Fahrradbügel" - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20809-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (4), der
Stimme von Herrn Höfer (FDP), der Stimme von Frau Selzer (Die Linke) und der
Stimme von der Partei „Die Partei“ gegen die Stimme von Herrn Winko (AfD) dem
Rat der Stadt Dortmund, nachstehenden Beschluss mit folgendem Zusatz zu fassen:
Auch wenn 1.300 Abstellplätze für Fahrräder geschaffen werden (2 Fahrräder an
einem Bügel), sollen 1.000 „echte“ Fahrradbügel installiert werden, um ausreichend
Abstellmöglichkeiten für Fahrräder zu schaffen.
Weiter fragt die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nach, warum in der Arndtstraße
eine hohe Konzentration an Fahrradbügeln existiert und in der Kaiserstraße bzw.
„Lange Reihe“ keine Fahrradbügel installiert werden sollen.
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist
(emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die
Fortführung der Teilmaßnahme C3.1 Fahrradbügel mit einer Erhöhung des
Investitionsvolumens von 300.000 € auf 549.000 € in den Haushaltsjahren 2021 und
2022 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der
Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag
auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zudem gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO
NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Umsetzung der
Maßnahme in Höhe von 337.000,- € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des
Haushaltsjahres 2022.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Rahmen des Förderprojektes „Stadtluft ist (emissions-)frei – Dortmunds Einstieg in eine emissionsfreie Innenstadt“ die Fortführung der Teilmaßnahme C3.1 Fahrradbügel mit einer Erhöhung des Investitionsvolumens von 300.000 € auf 549.000 € in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 und beauftragt das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung der Vergabeverfahren und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das jeweils wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt zudem gemäß § 83 Abs. 2 i. V. m. § 85 GO NRW eine außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung zur Umsetzung der Maßnahme in Höhe von 337.000,- € im Haushaltsjahr 2021 zu Lasten des Haushaltsjahres 2022.
zu TOP 3.17
Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, Förderantrag mobil.gewinnt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21687-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund hebt seinen Beschluss vom 15.11.2018, DS-Nr. 12280-18, einen Förderantrag für das Modellvorhaben mobil.gewinnt zu stellen, auf.
zu TOP 3.18
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 Absatz 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) für den Bereich des Dortmunder Systemhauses für das Haushaltsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21682-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßigen Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 für das Dortmunder Systemhaus gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW mit einem Gesamtvolumen von 3.193.240 Euro.
zu TOP 3.19
Änderung der Erneuerungsziele im Straßenbeleuchtungsvertrag 2017-2024
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21625-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt,
1. die Anzahl der im Vertragszeitraum zu erneuernden Laternenmasten von 10.500 Stück auf 8.800 Stück zu reduzieren und
2. die Anzahl der im Vertragszeitraum zu erneuernden Leuchten von 24.600 Stück auf
30.500 Stück zu erhöhen.
zu TOP 3.20
Umbau der Sölder Straße, Beschlusserhöhung der Straßenbaumaßnahme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21603-21)
Herrr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion hoffe, dass die Verwaltung zukünftig in den Vertragsunterlagen klar mache, dass nur das Bestellte auch bezahlt werde.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt, das für die Umgestaltung der Sölder Straße inklusive Lichtsignalanlage beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 715.000,00 Euro um 675.000,00 Euro auf 1.390.000,00 Euro zu erhöhen.
Die Finanzierung der Umgestaltung der Sölder Straße erfolgt aus dem Budget des Tiefbauamtes (FB 66) aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014666 - Umbau Sölder Straße – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2021 1.390.000,00 Euro
Die Investition in die Umgestaltung der Straße bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2022, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 15.810,00 Euro.
Die Gesamtaufwendungen für den Neubau der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße betragen weiterhin 6.165.555 Euro (2.795.555 Euro DB und 3.370.000 Euro Stadt Dortmund). Die Aufwendungen der DB erhöhen sich von 2.400.000 Euro um 395.555 Euro auf 2.795.555 Euro. Eine Ausweitung der Aufwendungen der Stadt Dortmund erfolgt mit dieser Beschlusserhöhung nicht. Die Finanzierung des Neubaus der Eisenbahnüberführung Sölder Straße/Vellinghauser Straße in Höhe von 3.370.000,00 Euro wird auf dem Kostenträger 6612021B0015 und dem Sachkonto 529 300 abgebildet.
Der Rat der Stadt beschließt die zweckgebundenen Mehrerträge zur Deckung der Mehraufwendungen in 2021 gemäß § 83 GO NRW zu verwenden.
zu TOP 3.21
Fachbeitrag "Barrierefreie Bushaltestellen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17473-20)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 17473-20)
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet darum, dass bei Verkehrsknotenpunkten, wie der
Möllerbrücke oder des Stadtgartens die Priorisierung erhöht wird und dort eine schnellere Umsetzung vorgenommen wird. Ebenso bei der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim, da aufgrund der Nähe zum Seniorenheim eine frühzeitige Veränderung besonders sinnvoll erscheint. Weiterhin wird die lange Durchführungsphase moniert. Herr Stadtrat Rybicki empfindet die Durchführungsphase von 40 Jahren ebenfalls nicht tragbar und stellt in Aussicht, dass das System umgestellt werden soll. Hier wird es bald eine weitere Vorlage der Verwaltung geben, so dass der Novellierung des Personenfördergesetztes eher Rechnung getragen werden kann.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie Bushaltestellen“ als
Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die gesamte Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet darum, dass bei
Verkehrsknotenpunkten, wie der Möllerbrücke oder des Stadtgartens die
Priorisierung erhöht wird und dort eine schnellere Umsetzung vorgenommen wird.
Ebenso bei der Haltestelle Theodor-Fliedner-Heim, da aufgrund der Nähe zum
Seniorenheim eine frühzeitige Veränderung besonders sinnvoll erscheint.
Weiterhin wird die lange Durchführungsphase moniert. Herr Stadtrat Rybicki
empfindet die Durchführungsphase von 40 Jahren ebenfalls nicht tragbar und stellt in
Aussicht, dass das System umgestellt werden soll. Hier wird es bald eine weitere
Vorlage der Verwaltung geben, so dass der Novellierung des
Personenfördergesetztes eher Rechnung getragen werden kann.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt
Dortmund folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie
Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Herr Preuss (Fraktionsvorsitzender CDU) begrüßt grundsätzlich den Ausbau
barrierefreier Haltestellen im Bezirk, kritisiert aber zu wenig Priorität 1 und 2
Haltestellen im Stadtbezirk. Die CDU-Fraktion lehnt die Vorlage so ab und erwartet
eine neue Vorlage mit mehr Haltestellen mit Priorität 1 und 2 im Bezirk, da Hombruch
ein Stadtbezirk mit einem hohen Anteil älterer Mitbürger*innen ist, die barrierefreie
Zugänge dringend benötigen.
Herr Dr. Brunsing (Fraktion B90/Die Grünen) äußert Unmut über den langsamen
Umbau der Bushaltestellen. Die Verwaltung und DSW21 sollten das Umbautempo
erhöhen.
Bezirksbürgermeister Berning empfiehlt, der Empfehlung trotzdem zu folgen
verbunden mit der Aufforderung an die Verwaltung, für mehr Haltestellen mit Priorät
1 und 2 im Stadtbezirk zu sorgen, um dem Bedarf gerecht zu werden.
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt einstimmig, dem Rat der Stadt Dortmund
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Fachbeitrag „Barrierefreie
Bushaltestellen“ als Teilfortschreibung zum Nahverkehrsplan.
Im Stadtbezirk Hombruch ist der Ausbau barrierefreier Haltestellen schneller als
bisher voranzutreiben; die Anzahl der Haltestellen mit Priorität 1 und 2 deutlich zu
erhöhen, um dem höheren Altersdurchschnitt im Stadtbezirk gerecht zu werden
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und grün (AMIG) vom 07.09.2021:
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Hombruch vom 07.09.2021 :
Siehe oben!
AKUSW, 15.09.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Angelegenheit auf seine nächste Sitzung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen nimmt die o.g. Empfehlungen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.
4. Personal und Organisation
zu TOP 4.1
Ausbildung, Qualifizierung und Perspektiven für Jugendliche in Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.2021
(Drucksache Nr.: 21359-21-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (5/Dez)
(Drucksache Nr.: 21359-21-E2)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (8/Dez)
(Drucksache Nr.: 21359-21-E3)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 15.06.21 vor:
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme
mit Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um
schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:
1. Die Verwaltung wird um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen gebeten:
a. Wie viele Beschäftigte in Dortmund bekommen zusätzlich zu ihrem Lohn noch
soziale Transferleistungen?
b. Wie viele der Leistungsbezieher sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25
Jahre?
c. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, damit mehr
Jugendliche einen Bildungsabschluss erwerben können?
d. Welche Angebote im Übergang von Schule und Beruf gibt es?
e. Welche Institutionen führen die Maßnahmen durch? Welche davon werden
speziell für Jugendliche angeboten?
f. Welche zusätzlichen Qualifikationen werden angeboten und welche
Perspektiven ergeben sich für die Teilnehmenden?
g. Wie viele Teilnehmende befinden sich in den Maßnahmen? Wie viele davon
sind Jugendliche im Alter von 16 bis 25 Jahre?
h. Wie lange ist die durchschnittliche Beschäftigungsdauer von jungen
Menschen, die über das Jobcenter in geförderte Maßnahmen vermittelt
werden?
i. Welche Perspektiven haben Teilnehmende, wenn die Förderung der
Beschäftigungsmaßnahme ausläuft? Welche Perspektiven ergeben sich
speziell für Jugendliche?
j. Ist eine Zunahme der Anzahl Jugendlicher ohne Schulabschluss durch die
Corona-Krise zu verzeichnen? Wenn ja, wie hoch schätzt die Verwaltung die
Zahl der Betroffenen?
k. Welche Programme und Maßnahmen sind vorgesehen, um konkret für diese
Jugendlichen Arbeitslosigkeit zu verhindern?
l. Wie hoch ist der Anteil von entkoppelten Jugendlichen an der Zahl der
Jugendlichen ohne Abschluss in Dortmund? Welche niederschwelligen
Maßnahmen und individuellen Angebote unterbreitet die Verwaltung, um diese
Jugendlichen zu erreichen, sie in die Hilfesysteme und in die Schulen und
Ausbildung zu bringen?
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in
diesem Jahr die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der
Stadtverwaltung kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung
wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 einmalig 20
Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung anzubieten, um jungen
Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern dafür zu
werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten
um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu
ist.
4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss und AKJF behandelt
werden.
Begründung:
Es müssen vermehrt Anstrengungen unternommen werden, um chancenlose, sozial
und beruflich schon fast abgehängte junge Menschen in die Stadtgesellschaft
einzubinden. Nur so können sie selbständige Lebensperspektiven und die Möglichkeit
zu sozialen Teilhabemöglichkeiten erhalten. Neben der Perspektive für junge
Menschen ist dies ein Schritt, dem in Dortmund zunehmenden Fachkräftemangel
entgegen zu treten.
Die SPD-Fraktion bittet darum, die Stellungnahmen der Verwaltung an alle zuständigen
Fachausschüssen weiterzuleiten.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit diskutiert zunächst über die
Zuständigkeit dieses Antrages.
Frau Zoerner (Stadträtin) gibt an, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
hier nur gering beteiligt sei und die Fragen soweit wie möglich schriftlich beantwortet werden.
Sie weist darauf hin, dass unter Punkt 4 auch der Ausschuss für Personal, Organisation und
Digitalisierung sowie der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu
beteiligen sind.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt folgende Änderung vor:
Zu Punkt 2
1. Satz o.k.
2. Satz: Die Verwaltung wird gebeten, für das kommende Ausbildungsjahr 2022 zu
prüfen, ob Ausbildungsplätze in der assistierten Ausbildung angeboten werden können,
um jungen Menschen ohne Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
Zu Punkt 3
Zusätzlich die Wirtschaft mit aufzunehmen
Zu Punkt 4
Auch den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sowie den Ausschuss für
Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aufzunehmen.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, den Antrag in seiner Fraktion beraten zu
wollen, da dieser als Tischvorlage vorgelegen habe und bittet darum, ihn zu schieben.
Herr Schmidt (SPD-Fraktion) erklärt sich mit den vorgeschlagenen Änderungen von Frau
Altundal-Köse einverstanden.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) ergänzt, dass es sich hier zunächst um einen Prüfauftrag
handele und man dann schauen müsse, was an Antworten dazu käme.
Die Bitte um Stellungnahme wird zur nächsten Sitzung soweit wie möglich schriftlich
beantwortet.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt einstimmig bei Enthaltung
der Fraktion FDP/Bürgerliste (Die AfD-Fraktion war bei der Abstimmung nicht anwesend)
folgenden geänderten (Fett/Kursiv) Antrag der SPD-Fraktion:
2. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, ob bereits noch in diesem Jahr
die angebotenen 10 Plätze in der assistierten Ausbildung bei der Stadtverwaltung
kurzfristig auf 15 Plätze erhöht werden könnten. Die Verwaltung wird gebeten, für das
kommende Ausbildungsjahr 2022 zu prüfen, ob Ausbildungsplätze in der
assistierten Ausbildung angeboten werden können, um jungen Menschen ohne
Schulabschluss einen Abschluss zu ermöglichen.
3. Zudem wird die Verwaltung gebeten, bei den städtischen Töchtern und in der Wirtschaft
dafür zu werben, ebenfalls assistierte Ausbildungsplätze (vermehrt) anzubieten. Wir bitten
um eine Information, wie der derzeitige Stand bei den städtischen Töchtern hierzu ist.
4. Der Antrag soll ebenfalls im AWBEWF, Schulausschuss, AKJF, APOD und AFBL
behandelt werden.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Stellungnahmen der Verwaltung vor:
Stadträtin Birgit Zoerner vom 21.07.21:
Vorbemerkungen:
1.) In der Sitzung vom 15.06.2021 wurde zwischen den Teilnehmenden vereinbart, dass
die Stellungnahme soweit wie möglich zur nächsten Sitzung schriftlich beantwortet
wird. Seitens der SPD-Fraktion wurde ergänzt, dass es sich bei den Punkten 2 - 4 um
Prüfaufträge handelt. Auf Grundlage dieser Vereinbarung, erfolgt die nachfolgende
schriftliche Stellungnahme, die gegebenenfalls im Anschluss an die Sitzung vom
31.08.2021 noch ergänzt werden kann.
2.) Bei der Beantwortung der Fragestellungen wird davon ausgegangen, dass der
Schwerpunkt, unter Berücksichtigung des Tagesordnungspunktes, auf die
Jugendlichen Dortmund abzielt. Somit erfolgt der Bezug, sofern nicht anders
ausgewiesen, auf diese Personengruppe.
3.) Der Beschluss, und somit auch die Punkte 2 – 4, wurde an alle Ratsausschüsse
weitergeleitet. Für die Punkte 2 und 3 sind unterschiedliche Dezernate und
Fachbereiche der Stadt Dortmund zuständig. Diese Punkte werden in den
entsprechenden Ausschüssen beraten und nachfolgend von den zuständigen
Dezernaten und Fachbereichen entsprechend bearbeitet.
Die im Rubrum genannten Fragen beantworte ich, auf der Grundlage einer Stellungnahme des
Jobcenters, wie folgt:
Zu 1a. In Dortmund beziehen ca. 12.000 Menschen zuzüglich zu ihrem Lohn soziale
Transferleistungen. Davon arbeiten ca. 5.000 Menschen im Minijob, weitere ca. 1.300
in Vollzeit nach Mindestlohnkriterien.
Zu 1b. In Dortmund gibt es ca. 84.000 Menschen in ca. 43.000 Bedarfsgemeinschaften die
nach SGB II Regelleistungsberechtigt sind. Ca. 11.000 der 84.000 Menschen sind im
Alter von 16 bis unter 25 Jahren. Im SGB III läuft sich die Zahl der
Leistungsberechtigten auf ca. 700.
Zu 1c. Zielsetzung der täglichen Arbeit mit den jungen Menschen ist es immer, diese an einen
Bildungsabschluss heranzuführen. Dabei steht die Heranführung an die
Ausbildungsreife und die spätere Ausbildung im Fokus. Da die Startvoraussetzungen
individuell und unterschiedlich sind, werden Förderketten gebildet, die das Vorhaben
beschleunigen sollen. Dazu stehen neben den im Integrationsprogramm U25
genannten Angeboten (vgl. Anhang, Integrationsprogramm für Jugendliche
2021, S. 11) folgende Angebote zur Verfügung:
· Qualifizierungschancengesetz
· Bundesprogramm Ausbildungsplätze sichern
Das wichtigste Element allen voran ist jedoch die Beratungsarbeit von allen
Akteur*innen im Jugendberufshaus Dortmund mit der Zielgruppe, um sie von der
Teilnahme an den zielführenden Maßnahmen zu überzeugen und dafür zu motivieren.
Im Jugendberufshaus Dortmund bündeln die Agentur für Arbeit, das Jobcenter
Dortmund und die Jugendberufshilfe ihre Leistungen für die jungen Menschen.
Über die Jugendberufshilfe profitieren schulmüde und schulverweigernde junge
Menschen von einem Kontakt- und Beratungsverbund und Angeboten, die die
Reintegration in die Regelbeschulung bzw. den Aufbau einer beruflichen
Anschlussperspektive als Ziel haben.
Dazu zählen:
Beratungsangebot:
· Kontakt- und Beratungsverbund für schulmüde und schulverweigernde
Jugendliche
· Jugend stärken im Quartier / Projekt JuStLearn
·
Schulersetzende Maßnahmen:
· („3 x 5“), Schülerwerkstatt, Train to Return
· Lernwerkstatt Multimedia
·
Werden von Seiten des SGB II und SGB III die jungen Menschen im
Jugendberufshaus bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres betreut, so ist die
Jugendberufshilfe auf der Grundlage des SGB VIII bis zur Vollendung des 27.
Lebensjahres Ansprechpartnerin für die jungen Menschen. Die Jugendberufshilfe
bietet jungen Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligungen oder zur
Überwindung individueller Beeinträchtigungen auf Unterstützung angewiesen sind, im
Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfen an. Diese Hilfen fördern die
schulische und berufliche Ausbildung, Eingliederung in die Arbeitswelt und die
soziale Integration. Die Angebote der Jugendberufshilfe sind unter anderem mit den
Maßnahmen der Schulverwaltung, der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter
abgestimmt.
Dabei stehen unterschiedliche Beratungsangebote, Maßnahmen und
Drittmittelfinanzierte Projekte zur Verfügung:
· Start up (Jugendamt der Stadt Dortmund im Jugendberufshaus)
Zielgruppe: Careleaver aus dem Bereich der Vollzeitpflege, Beratungsangebot,
Übergangsbegleitung und Nachbetreuungsangebot
· Beratungsnetzwerk Dortmund
Zielgruppe: junge Menschen, Eltern, Lehrkräfte, Beratung in Fragen des
Übergangs Schule / Beruf
· KAUSA Servicestelle Dortmund
Zielgruppen u.a.: Förderung der Ausbildungsbereitschaft und Beratung von
Unternehmer*innen mit Migrationshintergrund und Beratung und
Unterstützung von jungen Menschen mit Migrationshintergrund auf dem Weg
in die Ausbildung
· Jugend stärken im Quartier / Projekt JuStDO
Zielgruppe: junge Menschen, denen eine Entkopplung vom Regelsystem
SGBII droht bzw. die multiple Problemlagen aufweisen, intensive Beratung /
Casemanagement
· Ausbildungscoaching für Zugewanderte
Zielgruppe: zugewanderte und geflüchtete junge Menschen
· Jobwinner
Zielgruppe: niederschwelliges Angebot für abgehängte junge Menschen, Ziel:
Andocken an die bestehenden Regelsysteme in Dortmund, Eröffnung von
Lebensperspektiven und Teilhabemöglichkeiten
· IDA / A.M.A Projekt
Zielgruppe: Junge Menschen ab 18 Jahren, die Unterstützung bei der
beruflichen Orientierung und Interesse an Arbeitserfahrungen in anderen
Ländern haben
· Jugend(kultur)werkstatt, Jugendwerkstätten
Zielgruppe: junge Menschen, die die Schulpflicht erfüllt haben, Ziel:
Unterstützung bei der beruflichen Orientierung und Perspektiventwicklung.
Die Zielsetzung dieser Angebote besteht darin, berufliche und / oder schulische
Perspektiven gemeinsam mit den jungen Menschen zu entwickeln.
Durch die Berufseinstiegsbegleitung (BerEb), Berufsvorbereitende
Bildungsmaßnahme (BVB), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme mit
produktionsorientiertem Ansatz (BVB Pro), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme
für Rehabilitanden (BVB Reha), Aktivierungshilfe für Migranten (AhfM) und die
Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen (BaE) können Schulabschlüsse
(bzw. bei BaE auch der Ausbildungsabschluss) erworben/zuerkannt werden.
Zu 1d. Vor der Unterbreitung eines Angebotes steht die Erhebung des Bedarfes. Ein Teil der
jungen Menschen hat nach seinem Schulabschluss sehr konkrete Vorstellungen von
seiner Zukunft und kann diese selbständig verwirklichen. Hier ist lediglich eine leichte
(bestätigende) Unterstützung durch beratende Aktivitäten, oder auch keine
Unterstützung, erforderlich.
Für junge Menschen allerdings, die noch über keine klare Zukunftsvorstellung nach
ihrer Schulzeit verfügen, stehen zahlreiche Angebote zur Verfügung. Hier kann auf
individuelle und bedarfsorientierte Einzelangebote (Aktivierungs- und
Vermittlungsgutscheine (AVGSMAT)) abgestellt werden. Alternativ stehen
Gruppenangebote zur Verfügung, die den Einstieg in die Berufswelt erleichtern sollen.
Hierfür greift das Jugendberufshaus insbesondere auf folgende Maßnahmen (Auszug
aus Integrationsprogramm für Jugendliche 2021, S. 11) zurück:
· Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
· Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BVB, BVB pro)
· Einstiegsqualifizierung (EQ)
Um die Bedarfe zielgerichtet mit den jungen Menschen erarbeiten zu können, verfügt
das Jugendberufshaus über entsprechend spezialisierte Teams in den Rechtskreisen
SGBII (Teams Ausbildung) und SGB III (Berufsberatung vor dem Erwerbsleben,
Berufliche Rehabilitation, Teilhabe und Marktausgleich junge Menschen).
Zu 1e. Sämtliche durch das Jugendberufshaus initiierten Angebote sind auf die Zielgruppe der
jungen Menschen (bis 25 Jahre) speziell zugeschnitten.
Die Angebote werden durch die Mitarbeitenden (Beratung, Vermittlung und
Orientierung) in Kooperation mit den zertifizierten Bildungsträgern durchgeführt. Die
Auftragnehmer werden im Rahmen von Ausschreibungen gemäß VOL/A gewonnen.
Hierzu zählen u.a. AA HWK, BIMS, Caritas, CJD, DAA, Dobeq, Grone, GrünBau,
Invia, Tertia, TÜV, TWBI, WBI, Werkhof.
Zu 1f. Im Rahmen der Kooperation des Jugendberufshauses ist der Erwerb höherwertiger
Schulabschlüsse möglich. So kann im Rahmen der BVB der Hauptschulabschluss
nach Klasse 9 erworben werden. Ebenfalls in der BVB werden
Qualifizierungsbausteine aus dem 1. Lehrjahr angeboten. Dies gilt ebenso für die
Einstiegsqualifizierung, in der unter anderem die Inhalte des ersten Ausbildungsjahres
vermittelt werden.
Um die Chancen auf eine Integration in den Arbeitsmarkt zu erhöhen, können darüber
hinaus bedarfsgerechte Teilqualifikationen/Weiterbildungen (z.B. Flurförderschein,
Auslieferungsfahrer*in, berufsfachliche Anpassungsqualifizierung auf
Helfer*inniveau) erfolgen.
Dabei stehen die Belange des jungen Menschen ebenso im Fokus wie die
arbeitsmarktlichen Erfordernisse. Bestehen sprachliche Barrieren, gibt es darüber
hinaus ebenfalls die Möglichkeit der Sprachförderung.
Darüber hinaus werden soziale Schlüsselqualifikationen (Tagesstruktur,
Zuverlässigkeit, Soft Skills usw.) ebenso vermittelt wie PC-Kenntnisse oder kulturelle
Kompetenzen.
Zu 1g. Während eines Kalenderjahres nehmen regelmäßig ca. 5.000 vom Jugendberufshaus
betreute junge Menschen ein trägergestütztes Angebot wahr. Die Zahl schwankt leicht
von Jahr zu Jahr, da Angebotsplätze teilweise mehrfach besetzt werden können.
Zu 1h. Zur durchschnittlichen Beschäftigungsdauer liegen keine statistischen Auswertungen
vor. Die durchschnittliche Verweildauer in arbeitsmarktpolitischen Angeboten variiert
stark, da diese Angebote unterschiedliche Zielsetzungen verfolgen.
Somit gibt es Verweildauern von wenigen Tagen (Bewerberservice), über sechs
Monaten (Förderzentrum, Arbeitsgelegenheiten (AGH)) bis hin zu 3,5 Jahren
(geförderte Ausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen).
Zu 1i. In der Zusammenarbeit mit dem jungen Menschen werden grundsätzlich vier Phasen
durchlaufen. Steht am Anfang das Auffangen und Herstellen einer Beziehung, folgt die
Stabilisierung, Qualifizierung und letztendlich die Integration in den Ausbildung- bzw.
Arbeitsmarkt. Abhängig von der individuellen Ausgangssituation ergeben sich die
entsprechenden Perspektiven.
Als Beispiel kann genannt werden, dass sich oft die geförderte
Beschäftigungsaufnahme einer geförderten Ausbildung anschließt, wodurch sich
junger Mensch und Arbeitgeber bereits kennen. So entsteht für den jungen Menschen
langfristig eine bessere Integrationschance durch den sogenannten „Klebeeffekt“.
Auch nach Auslaufen einer Förderung wird versucht, die Gründe für einen Misserfolg
zu eruieren und bei der nächsten Integrationschance mit zu betrachten. Das Wichtigste
für einen langfristigen Erfolg ist jedoch die Motivation des jungen Menschen.
Zu 1j. Gemäß der amtlichen Schulstatistik des Landes NRW gingen im Schuljahr 2019/20,
dem ersten von der Corona-Pandemie betroffenen Abgangsjahrgang, 426
Schüler*innen von den allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss ab. Im
Schuljahr 2018/19 waren es insgesamt 466 Abgänger*innen.
Die Gruppe der Abgänger*innen ohne Hauptschulabschluss setzt sich zusammen aus
Abgänger*innen mit einem Abschlusszeugnis in einem Förderschwerpunkt (Lernen
bzw. Geistige Entwicklung) und Abgänger*innen ohne (jeglichen) Abschluss. Im
Schuljahr 2019/20 blieben 166 Abgänger*innen ohne (jeglichen) Abschluss (Vorjahr:
203), 260 Abgänger*innen erhielten ein Abschlusszeugnis in einem
Förderschwerpunkt (Vorjahr: 263). Ein Anstieg an Abgängen ohne
Hauptschulabschluss bzw. ohne (jeglichen) Abschluss war demnach im Vergleich der
Schuljahre 2018/19 und 2019/20 nicht zu verzeichnen.
Für das jetzt abgeschlossene Schuljahr 2020/21 liegen derzeit noch keine Daten vor. In
den vergangenen Jahren wurde der entsprechende Datensatz seitens des Landes NRW
den Kommunen im 1. Quartal des Folgejahres zur Verfügung gestellt.
Zu 1k. Da die Zielgruppe schon seit jeher besteht, existieren auch entsprechende Maßnahmen
(siehe Integrationsprogramm Jugendliche 2021, S. 11) bei allen drei Partnern des
Jugendberufshauses, die darauf ausgelegt sind, die Arbeitslosigkeit zu verhindern. In
der aktuellen Situation können diese entsprechend aufgestockt werden, um allen
jungen Menschen gerecht werden zu können. Über das Aktionsprogramm ergeben sich
zudem auch noch neue Möglichkeiten, so dass neben der Aufstockung auch andere
Angebote geschaffen werden können. Die Maßnahmen befinden sich in Erarbeitung.
Zu 1l. In Dortmund gibt es geschätzt ca. 300-400 junge wohnungslose Menschen, die von den
bestehenden Regelsystemen entkoppelt sind.
Über das Jobcenter Dortmund beziehen ca. 140 wohnungslose junge Menschen SGBII
Leistungen.
Für diesen Personenkreis werden folgende niederschwellige Maßnahmen angeboten:
Streetwork bzw. Straßensozialarbeit des Fachdienstes Streetwork (Jugendamt der
Stadt Dortmund) sowie weitere aufsuchende Angebote freier Träger, mit denen die
problembelasteten Zielgruppen, die nicht mehr in den herkömmlichen Hilfesystemen
angebunden sind, erreicht werden können.
Angebote zur Bewältigung des Alltags, der psychosozialen Beratung und der
Einzelfallhilfe können junge Entkoppelte in der Überlebenshilfeeinrichtung des
Fachdienstes Streetwork (Leopoldstraße) erhalten.
Der Verbund sozialtherapeutischer Einrichtungen NRW, VSE e.V., hält die
Notschlafstelle „Sleep In Stellwerk“ mit insgesamt 10 Plätzen für Jugendliche von 14
bis 18 Jahren vor.
Die städtische Notschlafstelle für junge Erwachsene „gap jump“ bietet 20
Wohnungslosen im Alter von 18 bis 27 Jahren Unterkunft, Beratung und
Unterstützung an.
Die Off Road Kids Stiftung, ein überregionaler Zusammenschluss für die Arbeit mit
entkoppelten jungen Menschen, ermöglicht dieser Zielgruppe im Projekt „PREJOB“,
einen Schulabschluss nachzuholen.
Das Jugendberufshaus Dortmund (Jobcenter U 25) bietet auf der Grundlage des § 16 h
SGBII ein niederschwelliges und aufsuchendes Angebot für schwer erreichbare junge
Menschen mit einem möglichen SGB II Anspruch in Form von Dock 16 (Träger:
GrünBau) an. Ziel der niederschwelligen Angebote ist die Anbindung der
entkoppelten jungen Menschen an die bestehenden Regelsysteme. Durch die
eingeleiteten Unterstützungsangebote wird neben der Stabilisierung auch die soziale,
schulische und berufliche Integration der jungen Menschen angestrebt. Die
Verwaltung kooperiert im Sinne der jungen entkoppelten / wohnungslosen Menschen
intensiv rechtskreisübergreifend miteinander.
Anlage: Jugendberufshaus Dortmund, Integrationsprogramm für Jugendliche 2021 (Anlage 2)
Stadtrat Christian Uhr vom 20.07.21:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit und die o. g. Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Einrichtung einer Planstelle im Vermessungs- und Katasteramt zur Einführung von Building Information Modeling (BIM)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20978-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen des Vermessungs- und Katasteramtes zur Kenntnis und beschließt die Einrichtung einer Planstelle für die Einführung von BIM in der Stadtverwaltung und der Umstellung und Pflege der Geodateninfrastruktur sowie deren Besetzung im Vorgriff auf den nächsten Stellenplan.
zu TOP 4.3
Einrichtung von 2 befristeten Planstellen im Bereich der Mobilitätsplanung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21051-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 2 befristeten Planstellen der Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt für die Planung des Radschnellweges Ruhr (RS1) sowie die Besetzung dieser Stellen im Vorgriff auf den Stellenplan 2022.
zu TOP 4.4
Betriebliche Kinderbetreuung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19420-20)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.21 vor:
Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag
der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags:
Die für die Maßnahme vorgesehene Planstelle wird nicht eingerichtet. Sollte die Maßnahme
umgesetzt werden, erfolgt die Bearbeitung der Besetzung der Betreuungsplätze im Rahmen
der bisherigen Personalstrukturen.
Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie folgender Zusatz-/
Ergänzungsantrag der Fraktion Linke+ vor:
…die Fraktion DIE LINKE+ begrüßt die Absicht der Verwaltung, künftig 60
Betreuungsplätze in den TEK von FABIDO für die Kinder städtischer Mitarbeiter:innen vorzuhalten. Dies steigert die Attraktivität der Stadt als moderne Arbeitgeberin.
Allerdings werden diese Plätze aus dem laufenden Bestand vorgehalten, das heißt, dass sie
für andere Eltern nicht mehr zur Verfügung stehen. Dies kann als erster Schritt geduldet
werden, um überhaupt endlich den Schritt in die Richtung betrieblicher Kinderbetreuung zu
gehen.
Für die Zukunft fordert der AKJF die Verwaltung - hier FABIDO als städtischen Eigenbetrieb
- auf, zusätzliche Plätze für die betriebliche Kinderbetreuung zu schaffen.
Die notwendige Anzahl sollte sich ermitteln lassen nach einer ersten Auswertung der
Inanspruchnahme / Bedarfsanmeldung für die jetzt geplanten 60 Plätze und kann dann
fortlaufend evaluiert werden.
Frau Hülsmann (Personalamt) führte in die Vorlage ein und erklärte, dass es sich um eine
wichtige Maßnahme zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf handeln würde. Die Planstelle
im Fachbereich 11 ergebe sich daraus, dass es sich um eine neue Aufgabe handeln würde, die
auch als Personalgewinnungsmaßnahme für extern eingestellte Kräfte genutzt werden soll.
Das müsse in alle Marketingmaßnahmen, das Beschäftigtenportal und alle Broschüren
aufgenommen werden. Insbesondere die Aufnahme eines digitalen Workflows, für eine
maschinelle, elektronische Bewerbung für einen Betreuungsplatz sei arbeitsintensiv. Es müsse
ein neues Verfahren entwickelt werden, da das Anmeldeverfahren des Jugendamtes nicht
genutzt werden könnte. Um im Kindergartenjahr 2022/23 zu starten, müssten die Plätze im
Januar namentlich hinterlegt sein, was zeitlich mit den ganzen Vorarbeiten brisant sei und mit
dem vorhandenen Personal nicht leistbar. Die in der Vorlage genannte Bewertung der Stelle,
im Einstiegsbereich gehobener Dienst, ergebe sich nicht daraus, dass es eine hoheitliche
Aufgabe sei für Beamte sei, sondern dass die momentane Auszubildende, die für die Stelle
geeignet, eingearbeitet und vorgesehen wäre, zufällig Beamtin ist. Als weitere Aufgabe sei
außerdem Beratung für die Mitarbeiter*innen angedacht, denen kein Betreuungsplatz zur
Verfügung gestellt werden könne, was auch zu Beratungen im Bereich Teilzeitfaktoränderung
und ähnlichem übergehen könne. Auch die Evaluation der Maßnahme sei bei der Stelle
angesiedelt. Sie betonte noch einmal, dass die Aufgabe für das Personalamt neu sei.
Herr Barrenbrügge (CDU) versteht, dass es anfangs mehr Arbeit sei, gab aber zu Bedenken,
dass Digitalisierung zur Verschlankung und nicht zur Ausweitung von Personal führen sollte.
Aus diesem Grund kritisierte er, dass die Stelle nicht befristet sei. Auch dass die Person schon
feststehe finde er befremdlich. Die Maßnahme personalwirtschaftlich für die Anwerbung
externer Kräfte zu nutzen sei gut, aber für die 60 vorgesehen Betreuungsplätze gebe es intern
bestimmt schon mehr Bewerber als Plätze. Er erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch
nicht final beraten habe und kündigte einen Antrag seiner Fraktion für die Ratssitzung an, die
Anträge der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen und der Fraktion Die Linke+ finden seine
Sympathie.
Herr De Marco (SPD) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage ebenfalls noch nicht
abschließend beraten habe und bat darum die Vorlage zu schieben.
Frau Gövert (B`90/Die Grünen) fragte sich anhand der Diskussion, ob die angebotenen Plätze,
bei den vorhandenen Bedarfen, nicht eher zu Unfrieden führen würden und man nicht lieber
bei dem Verfahren der Anmeldung über das Kita-Portal bleiben sollte. Ihre Fraktion würde
jedoch die Vorlage mittragen, sehe aber die zu schaffende Stelle kritisch. Sie würde dem
Schieben der Vorlage ebenfalls zustimmen.
Frau Schneckenburger erklärte, dass die Vorlage der Perspektive folge,
Mitarbeitergewinnung, -bindung für die Stadt Dortmund zu betreiben und die Verteilung der
60 Plätze müsse eine personalwirtschaftliche sein, deshalb könne sie nicht über die
Vergabestelle im Jugendamt erfolgen. Es sei folgerichtig, dass die Planstelle im Personalamt
angesiedelt sei.
Frau Hülsmann ergänzte, dass des es sich um eine neue Aufgabe handelt und die erst einmal
mehr Aufwand verursacht. Wenn man mit der Vergabe der Plätze im Januar fertig sein will,
müsse man sich als Personalamt jetzt aufstellen und deshalb sei schon eine geeignete Person
in der Vorlage benannt.
Herr Kassem (JAEB) fragte, ob mit externen Mitarbeitern gemeint sei, dass sie nicht in
Dortmund wohnen, aber einen Betreuungsplatz in Dortmund bekommen, das sehe er kritisch,
da es dadurch noch weniger Betreuungsplätze gebe.
Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP/Bürgerliste) findet betriebliche Kinderbetreuung
grundsätzlich gut, aber hier hätten sich so viele Fragen ergeben, die er mit seiner Fraktion
besprechen müsse und bat darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Die Vorsitzende schlug vor, die Vorlage mit den Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/Die
Grünen und Linke+ in den weiteren Gremienlauf zu schieben, da zumindest der Antrag von
Bündnis 90/ Die Grünen sich auf Personal beziehe und im APOD mitberaten werden sollte.
Letztendlich würde der Rat über beide Anträge entscheiden.
Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage mit den Anträgen der
Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung an die nachfolgenden
Gremien durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 25.08.2021 vor:
siehe oben!
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem nachfolgende
Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:
in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem Rat
der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.
Den Personalrat erreichte neben der Vorlage auch der Auszug aus der nicht genehmigten
Niederschrift des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 25.08.2021. Der
Personalrat kann durchaus die kontroverse Diskussion im Fachausschuss nachvollziehen,
möchte jedoch gleichwohl dafür werben, dass die eingebrachte Vorlage durch den Ausschuss
für Personal, Organisation und Digitalisierung empfohlen wird.
Seit vielen Jahren wird sowohl auf politischer Ebene als auch innerhalb der Verwaltung die
Thematik der betrieblichen Kinderbetreuung aufgegriffen. Der Arbeitgeberin Stadt Dortmund
ist schon bewusst, dass auf dem derzeitigen Arbeitsmarkt viele Faktoren eine Rolle spielen,
die Beschäftigte oder künftige Beschäftigte dazu bewegen, der Arbeitgeberin treu zu bleiben
bzw. sich für die Arbeitgeberin zu entscheiden.
Unsere Verwaltung verjüngt sich nicht nur aktuell, sondern auch weiterhin in den kommenden
Jahren. Junge Erwachsene bzw. Beschäftigte, die sich ganz konkret in der
Familienplanungsphase befinden, streben sehr schnell nach der Geburt eines Kindes wieder
die Dienstaufnahme an, sofern die Kinderbetreuung sichergestellt ist. Das ist gut so und sollte
durch die Entscheidungsträger*innen unterstützt werden.
Auch wenn Befürchtungen seitens der politischen Mandatsträger vorliegen, wonach innerhalb
unserer Belegschaft Neiddebatten hinsichtlich der geringen Anzahl von Belegplätzen
ausgelöst werden könnten, kann der Personalrat diese Überlegungen nicht nachvollziehen.
Der Personalrat vertritt die Auffassung, dass es ein guter Start ist, mit 60 Plätzen zu starten
.
Die Ausführungen der stellvertretenden Fachbereichsleiterin vom FB 11 kann der Personalrat
durchaus nachvollziehen. So ist die Einrichtung einer Planstelle für den entsprechenden
Aufgabeninhalten dringend erforderlich, um den Start im Jahr 2022 sicherstellen zu können.
Der Personalrat erhofft sich allerdings ebenfalls, dass nach der Startphase und der sich
anschließenden Evaluation eine Ausweitung der Belegplätze erfolgen wird.
Ferner fordert der Personalrat bereits auf diesem Wege ein, bei der Festlegung von Kriterien
bei der Platzvergabe beteiligt zu werden.
Nach erfolgter Diskussion im Ausschuss und Erläuterungen durch Herrn St Ruhr und Frau Hülsmann (FB11), einigt man sich aufgrund des Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion bezüglich der Einrichtung der Planstelle darauf, den Fraktionen noch vor der Sitzung des Rates weitere Informationen – die Inhalte und Aufgaben der Stelle betreffend - zukommen zu lassen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit den o. g. Anträgen der Fraktionen Bündnis 90/ Die Grünen und Linke+ ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
zu TOP 4.5
Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20402-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle bei gleichzeitiger Einrichtung der in der Vorlage genannten erforderlichen zusätzlichen Personalstellen für die Gesamtstrategie MINT gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.
zu TOP 4.6
Studijobs zur Personalgewinnung:
Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen ab dem Einstellungsjahr 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20223-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende
Stellungnahme des Personalrates vom 31.08.2021 vor:
„…in der heutigen Sitzung werden Sie über die im Betreff genannte Vorlage beraten und dem
Rat der Stadt Dortmund eine Empfehlung geben.
Der Personalrat begrüßt grundsätzlich die seitens der Dienststelle beabsichtigte Maßnahme.
Dabei geht der Personalrat davon aus, dass die bisherigen Konzepte über den Einsatz und
die Einstellung von Werkstudent*innen hiervon nicht berührt werden, sondern dass das zur
Entscheidung vorliegende Konzept einen weiteren Baustein zur Personalgewinnung darstellt.
…“
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung
von Werkstudent*innen (Studijobs zur Personalgewinnung) ab dem Einstellungsjahr 2022.
2. Ab dem Einstellungsjahr 2022 werden jährlich 20 Einsätze (entspricht 10,26 vzv. Stellen) für
die Einstellung von Werkstudent*innen zur Fachkräfteakquise bedarfsorientiert zur Verfügung
gestellt.
3. Der Rat beschließt für das Planjahr 2022 sowie für die mittelfristige Finanzplanung die
folgenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zur Verfügung zu stellen:
2021 = 0,00 €
2022 = 447.600,00 €
2023 = 611.100,00 €
2024 = 625.900,00 €
2025 = 641.000,00 €
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Ausweitung und Neuausrichtung der Einstellung von Werkstudent*innen (Studijobs zur Personalgewinnung) ab dem Einstellungsjahr 2022.
2. Ab dem Einstellungsjahr 2022 werden jährlich 20 Einsätze (entspricht 10,26 vzv. Stellen) für die Einstellung von Werkstudent*innen zur Fachkräfteakquise bedarfsorientiert zur Verfügung gestellt.
3. Der Rat beschließt für das Planjahr 2022 sowie für die mittelfristige Finanzplanung die folgenden zusätzlichen finanziellen Aufwendungen zur Verfügung zu stellen:
2021 = 0,00 €
2022 = 447.600,00 €
2023 = 611.100,00 €
2024 = 625.900,00 €
2025 = 641.000,00 €
zu TOP 4.7
Umwidmung von zwei Planstellen im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt zugunsten der Aufgabe Radmobilität
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21144-21)
Herr Mader (CDU-Fraktion) merkt an, dass der Rat bereits am 04.07.2019 den Beschluss gefasst habe. Er fragt nach, warum es in zwei Jahren nicht zu einer Stellenbesetzung gekommen sei.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) sagt eine schriftliche Beantwortung bis zum Rat zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umwidmung von zwei Planstellen der Entgeltgruppe E13 im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, die im Rahmen der Haushaltsbegleitbeschlüsse 2019 für den Weiterbau der OWI IIIa eingerichtet wurden, in Planstellen für die Aufgabe Radmobilität.
zu TOP 4.8
Erarbeitung einer Gesamtstrategie für die systematische Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung in die Dortmunder Bildungslandschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21139-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
hierzu-> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 24.08.21 vor:
Frau Mais (CDU-Fraktion) bittet darum, zunächst das Votum des Schulausschusses abzuwarten und über die Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 05.10.2021 zu beraten.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine
nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein
Votum in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 25.08.21 vor:
Die Vorsitzende las die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der
gestrigen Sitzung vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig darüber, die Beratung in seine
nächste Sitzung zu schieben, bittet aber den Schulausschuss ausdrücklich, trotzdem ein Votum
in seiner Sitzung am 01.09.2021 abzugeben. Die endgültige Beschlussfassung kann dann in
der Sitzung des Rates am 18.11.2021 getroffen werden.
Herr Barrenbrügge (CDU) erklärte, dass seine Fraktion die Vorlage noch nicht beraten habe.
Die personalwirtschaftliche Situation in der Vorlage sei nicht optimal und dementsprechend
gäbe es noch Klärungsbedarf. Da dies nicht der Fachausschuss sei, würde seine Fraktion sich
bei einer Abstimmung enthalten, könnte aber auch folgen, falls die Vorlage geschoben würde.
Frau Gövert (B´90/Die Grünen) begrüßte grundsätzlich die Inhalte der Vorlage. Da der
Antrag ihrer Fraktion zum Doppelhaushalt in der Vorlage aufgenommen wurde, könnten sie
auch eine Empfehlung abgeben. Sie könnte ebenfalls zustimmen, die Vorlage zu schieben
oder durchlaufen zu lassen. Es wäre aber bedenklich, wenn die Vorlage durch schieben in den
Oktober nicht mehr bei den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden könnte.
Herr Schmidtke-Mönkediek (FDP) gab für seine Fraktion ebenfalls noch Beratungsbedarf an
und würde sich bei einer Abstimmung enthalten.
Frau Dr. Tautorat (Linke+) fragte, ob die Fraktionen mit Beratungsbedarf, diesen bis zur
Sitzung des Schulausschusses, der der Fachausschuss wäre, klären könnten. Sie würde
vorschlagen, da der AKJF nicht der Fachausschuss sei, die Vorlage ohne Empfehlung
durchlaufen zu lassen und nicht in die nächste Sitzung zu schieben.
Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem Verfahren zu.
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an
die nachfolgenden Gremien durchlaufen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.08.21 vor:
Herr Bahr (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage in die Haushaltsberatungen durchlaufen
zu lassen.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Verwaltungsvorlage ohne
Empfehlung durchlaufen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt außerdem folgende Empfehlung des Schulausschusses aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.21 vor:
Der Schulausschuss diskutierte die Vorlage, teils im Zusammenhang mit dem TOP 2.4 – Konzeption Gesamtstrategie MINT (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) -.
Frau Dr. Goll erklärte, dem fachlichen Inhalt beider Vorlagen zustimmen zu wollen. Die Einrichtung der 4 Planstellen möchte sie jedoch in die Haushaltsberatungen schieben.
Zu TOP 2.4 – Konzeption Gesamtstrategie MINT stimmte die Mehrheit des Ausschusses dem nicht zu.
Frau Schneckenburger erklärte zu TOP 2.5, dass hier bereits eine Stelle durch Ratsbeschluss eingerichtet sei, für die Koordination des Schulgärtenprozesses. Der Verein schulinndo sei beauftragt worden, die Koordination der Entwicklung des Programms durchzuführen. Dafür seien Sachmittel für eine Personalstelle zur Verfügung gestellt worden.
Sollten nicht zwei Personalstellen für BNE gewünscht sein, müsste die vorgenannte Stelle zur Disposition gestellt werden.
Die Stadt Dortmund habe sich beim Land um die Teilnahme im BiNaKom-Netzwerk beworben, ein Netzwerk des Bundesbildungsministeriums, um in den Kommunen das Thema Bildung für nachhaltige Entwicklung anzuschieben durch eine Qualifizierungsstrategie. Es ist leider nicht mit Fördergeldern hinterlegt, sondern mit einem Qualifizierungsangebot. Es richtet sich an 51 Kommunen in Deutschland, diese werden in 3 Regionen in das Bildungsnetzwerk aufgenommen. Die Koordinierungsstelle für Dortmund ist in Osnabrück.
Bei Beteiligung der Stadt Dortmund werden folgende Aufgaben dazu gehören:
- Etablierung eines verwaltungsinternen Netzwerks, das geführt werden muss
- Strategie-Entwicklung
- Begrenzung der Zielgruppe auf 0-27 Jahre mit dem Ziel, Akteure*innen in Dortmund
zusammen zu binden und ein gemeinsames Zukunftsbild zu etablieren
- Akteure*innen auf unterschiedlichen Ebenen zu vernetzen und dieses Netzwerk zu
pflegen
- Prozesskoordination zu übernehmen
- Ansprechpartner*in im Regionalen Bildungsbüro als BNE-Servicestelle
- Handlungskoordination im Berichtsrahmen nachhaltige Kommunen
- Interkommunaler Austausch im Rahmen von BiNaKom
- Kontaktaufnahme und Netzwerkbildung mit Partnern*innen der Bildungslandschaft
- Erstellung einer Gesamtübersicht und Einrichtung einer Expertengruppe zur Begleitung
Dafür soll die zusätzliche Personalstelle eingerichtet werden.
Herr Klösel dankte für die Ausführungen und äußerte Zustimmung zur Vorlage.
Frau Dr. Goll stimmte ebenfalls zu unter Berücksichtigung der Ausführungen von Frau Schneckenburger.
Die Vorsitzende bat ebenfalls um Zustimmung zu beiden Vorlagen, da die Inhalte der Vorlagen top seien und damit gut gearbeitet werden könne.
Herr Spieß, Frau Lögering und Frau Dresler-Döhmann stimmten ebenfalls zu.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 1 Nein (AfD) und 1 Enthaltung (FDP-Bürgerliste), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur systematischen Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in die bestehende kommunale Bildungslandschaft zur Kenntnis.
Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule übernimmt die Gesamtkoordination des Prozesses, d.h. die Gesamtstrategie im Dialog mit relevanten Akteur*innen in der Verwaltung, Bürger*innen, Zivilgesellschaft, freien Trägern, Bildungsträger*innen und Wissenschaft zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im Regionalen Bildungsbüro für die Koordination der Erarbeitung und Umsetzung der Gesamtstrategie BNE gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin die Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) vom
24.08.2021:
Siehe oben!
AKUSW, 15.09.2021:
In Kenntnis der Empfehlung des AKSF empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung einer Gesamtstrategie zur
systematischen Implementierung von Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) für Kinder,
Jugendliche und junge Erwachsene in die bestehende kommunale Bildungslandschaft zur Kenntnis.
Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule übernimmt die Gesamtkoordination des
Prozesses, d.h. die Gesamtstrategie im Dialog mit relevanten Akteur*innen in der Verwaltung,
Bürger*innen, Zivilgesellschaft, freien Trägern, Bildungsträger*innen und Wissenschaft zu erarbeiten und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von zwei zusätzlichen Planstellen im
Regionalen Bildungsbüro für die Koordination der Erarbeitung und Umsetzung der Gesamtstrategie BNE gemäß den in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen.
Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, warum keine Befristung auf die Stellen gelegt worden sei und warum es ein permanenter Prozess in der Verwaltung sein müsse, sei ihm nicht schlüssig genug dargelegt worden.
Frau Dr. Jungermann (Bereichsleitung Regionales Bildungsbüro) erklärt, dass es sich tatsächlich bei der Erarbeitung der Strategie nicht um eine permanente Aufgabe handele. Nach der Erarbeitung müsse es umgesetzt werden und BNE In allen Bildungsbereichen und über allen Bildungsstufen hinweg zu integrieren, sei ein sehr langwieriger Prozess. Deshalb sei hier in der Umsetzung die Verstätigung der Stellen notwendig.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) gibt an, dass es im Schulausschuss die gleiche Frage gegeben habe, die Herr Mader gestellt habe. Das entscheidende Argument sei die Koordinierung gewesen. Eine erneute Diskussion in diesem Ausschuss würde er ungern erneut hier führen.
Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) fragt nach, ob es in der Vergangenheit Anläufe gegeben habe, das in Dortmund zu implementieren und oder ob das die erste Initiative sei, oder ob man auf alte Konzeptionen zurückgreifen könne.
Frau Dr. Jungermann erklärt, dass es tatsächlich kein Neustart sei, was auch in der Vorlage dargestellt sei. Der nächste Schritt sei, diese Informationen gebündelt und koordiniert darzustellen und in enger Abstimmung mit dem Land, in Interaktion mit den Schulen und den Bildungseinrichtungen konkret ins Arbeiten zu kommen. Das sei dann Nutzung und Grundlage zur Gestaltung der Bildungslandschaft.
Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, trotz der Bitte des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit heute zu empfehlen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) spricht sich ebenfalls für eine Empfehlung in der heutigen Sitzung aus.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, dem Beschlussvorschlag, wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.
5. Eigenbetriebe und Sondervermögen
zu TOP 5.1
Zweiter Quartalsbericht des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund für das Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21735-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den zweiten Quartalsbericht 2021 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 5.2
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" - Jahresabschluss und Lagebericht 2020
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21618-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig, folgenden Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.
Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögens-verwaltungsfonds Dortmund“ zum 31.12.2020 abschließend mit einer Bilanzsumme von € 433.519.924,04 und einem Jahresüberschuss in Höhe von € 12.295.202,47 sowie der Lagebericht 2020 werden festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2020 in Höhe von € 12.295.202,47 wird mit einem Betrag in Höhe von € 5.000.000,00 an den städtischen Haushalt ausgeschüttet. Der verbleibende Betrag von € 7.295.202,47 wird zur Deckung zukünftiger Investitionen in die Gewinnrücklagen eingestellt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 5.3
Sonderhaushalt Grabpflegelegate: Entfall der Verlängerung von privatrechtlichen Pflegerechten an Reihen- und Wahlgrabstätten auf Friedhöfen der Stadt Dortmund ohne Zustimmung der Legatbegründenden oder Rechtsnachfolger*innen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20961-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass keine privatrechtlichen Pflegerechte nach Ablauf der Grabnutzungsrechte an einer Grabstätte kostenpflichtig aus Restmitteln eines Grabpflegelegatvertrages erworben werden.
zu TOP 5.4
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21574-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2020 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund wird mit einem Jahresverlust von 470.967,02 Euro festgestellt.
2. Das Jahresergebnis 2020 in Höhe von – 470.967,02 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
3. Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung als Betriebsausschuss wird entlastet.
zu TOP 5.5
Zukunftskonzept Zoo 2023: hier Neubau von zwei Trafostationen zur Energieversorgung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21660-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den Neubau von zwei Trafostationen und die Verlegung einer 10KV Trasse im Zoo Dortmund zur Sicherung der Energieversorgung im Rahmen des Zukunftskonzeptes Zoo 2023 (Baubeschluss)
zu TOP 5.6
Laufende Gebäudeinstandhaltung bei den Kulturbetrieben Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20488-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung des städtischen Zuschusses an die Kulturbetriebe Dortmund für laufende Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen in Höhe von 750.000 Euro p.a. für die Wirtschaftsjahre 2022 bis 2026.
zu TOP 5.7
Nebenamtliche Geschäftsführung der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21592-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Frau Heike Marzen wird ab ihrem Dienstantritt bei der Stadt Dortmund zur nebenamtlichen Geschäftsführerin der Technologiezentrum Dortmund GmbH und der Technologiezentrum Dortmund Management GmbH bestellt.
6. Kommunalwirtschaft
zu TOP 6.1
Klimaschutz und Stoffströme im Abfallwirtschaftskonzept
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21472-21-E1)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21472-21-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 17.06.21 vor.
die SPD-Fraktion im AFBL bittet um Beantwortung der folgenden Anfrage:
Turnusmäßig ist dem Rat der Stadt in diesem Jahr die Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für die Stadt Dortmund vorzulegen. Die Beteiligungsgesellschaften haben bei der Umsetzung der Klimaziele der Stadt Dortmund eine bedeutende Rolle. Die SPD-Fraktion ist der Auffassung, dass insbesondere unter anderem der Bereich der Abfallwirtschaft ein Beitrag zur Erreichung dieser Ziele leisten kann. Wir regen daher im Rahmen der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes an, dass die Stadt / EDG explizit zum Thema Klimaschutz darlegt, wie konkret ein solcher Beitrag der Abfallwirtschaft aussehen kann.
Die SPD-Fraktion hat darüberhinausgehend folgende Fragestellungen:
1. Beabsichtigt die EDG, in Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Bundes / der Stadt Dortmund die technischen Möglichkeiten ihrer Anlagen, wie z. B. der Müllverbrennungsanlagen zu nutzen um z. B. Wasserstoff zu produzieren und existieren Fördermöglichkeiten für die technische Umsetzung?
2. Sind Kooperationen kommunaler Beteiligungsgesellschaften im Sinne einer Sektorenkopplung möglich oder geplant (Abfallwirtschaft / Energieverkehr)?
3. Welche Ansätze verfolgt die EDG zur Reduzierung der CO2-Emission im Hinblick auf
a) Entwicklung des Fuhrparkes?
b) Bei der Verwertung von anfallenden Stoffströmen, wie z. B. Altholz oder Bodenaushub?
Wir wären dankbar, wenn unsere Anregungen im Rahmen der Überarbeitung des Abfallwirtschaftskonzeptes berücksichtigt werden könnten und unsere Fragen vor Vorlage des überarbeiteten AWKs beantwortet würden.
Wir bitten darum, die Beantwortung der Anfrage auch dem AKUSW zur Verfügung zu stellen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in der
Sitzung vom 17.06.2021 um Beantwortung verschiedener Fragen zum Thema „Klimaschutz
und Stoffströme im Abfallwirtschaftskonzept“ gebeten. Auf Wunsch der SPD-Fraktion soll
die Beantwortung der Fragen auch dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen zur Verfügung gestellt werden. Unter Berücksichtigung einer mir vorliegenden
Stellungnahme der EDG beantworte ich die Fragen wie folgt:
1. Beabsichtigt die EDG, in Umsetzung der Wasserstoffstrategie des Bundes / der
Stadt Dortmund die technischen Möglichkeiten ihrer Anlagen, wie z.B. der Müllverbrennungsanlagen zu nutzen, um z.B. Wasserstoff zu produzieren und existieren
Fördermöglichkeiten für die technische Umsetzung ?
Für die EDG und ihre weiteren Partner im MVA-Verbund eröffnen sich Handlungspotentiale
zur Vertiefung und Erweiterung von Wertschöpfungsketten bei gleichzeitiger
Verbesserung der energiewirtschaftlichen und klimaschützenden Situationen.
Bisher ist die Energiegewinnung bei der thermischen Behandlung von Abfall überwiegend
als Nebenprodukt gesehen worden. Primär ging es um die Zielsetzung der
Entsorgungssicherheit und die Funktion einer Schadstoffsenke im Stoffkreislauf.
Zukünftig kann die Strom- und Wärmebereitstellung aus dem MVA-Verbund jedoch
verstärkt und zielgerichtet auf die Belange von Klimaschutz und Energiewende
ausgerichtet werden. Mit der politischen Wasserstoffoffensive auf Bundes-, Landesund
kommunaler Ebene und den zur Verfügung gestellten Mitteln könnten durch
Anschubfinanzierungen die Intensivierung und Verbreitung der technischen Möglichkeiten
zur Wasserstoffproduktion und –verwendung gewährleistet werden.
Der dabei erzeugte Wasserstoff stellt eine CO2-freie Energiequelle für Mobilität und
Industrie dar und erfährt derzeit an Dynamik. Reichweiten von bis zu 700 km und
volltanken in drei Minuten machen Wasserstoff zu einem klimaneutralen Hoffnungsträger
für Fahrzeugantriebe der Zukunft. Die Nutzung von wasserstoffbetriebenen
Fahrzeugen in der Abfallwirtschaft ist somit ein weiterer Baustein einer klimaschonenden
Vorgehensweise.
Der rund um die Uhr anfallende Kraftwärmekopplungsstrom aus den Müllverbrennungsanlagen
ist ideal für den Betrieb eines Elektrolyseurs. Dieses Verfahren
ermöglicht die Herstellung CO2-freien und speicherbaren „grünen“ Wasserstoffs. Darüber
hinaus kann auch die Netzstabilität der Stromnetze durch die Einbeziehung der
Wasserstofftechnologie in relevanter Größenordnung von Müllverbrennungsanlagen
unterstützt werden. Falls alternativ zur Stromauskopplung in das Netz mittels Elektrolyseur
Wasserstoff erzeugt wird, kann eine Müllverbrennungsanlage flexibel in Zeiten
erhöhter Stromproduktion durch Wind und Sonne entsprechend dem Netzbedarf einspeisen.
Davon abgesehen kommt vor dem Hintergrund der bestehenden Probleme
beim Ausbau der Fernleitungsnetze z.B. beim Windstrom lokalen und regionalen Lösungen
eine wachsende Bedeutung zu.
Gemeinschaftlich mit den kommunalen Partnern prüft der EDGUnternehmensverbund
mit seinen Beteiligungen konkrete Umsetzungs- und Fördermöglichkeiten.
2. Sind Kooperationen kommunaler Beteiligungsgesellschaften im Sinne einer Sektorenkopplung möglich oder geplant (Abfallwirtschaft/Energie/Verkehr) ?
Neben der Energieerzeugung in den Müllverbrennungsanlagen nutzt der EDG-UV
biogene Brennstoffe zwar zur Energieerzeugung in externen Anlagen, ist jedoch nicht
an der kompletten ernergiewirtschaftlichen Wertschöpfungskette beteiligt, da bisher
keine eigenen Anlagenkapazitäten vorhanden sind.
EDG hat als Stoffstrominhaber und Mitgesellschafter des MVA- Verbundes weitere
stoffstrom- und anlagenbezogene Projektskizzen entwickelt und mit den kommunalen
Partnern diskutiert. Die DEW21 erneuert und erweitert zurzeit das Dortmunder Fernwärmenetz,
dessen Grundlast von der Prozessabwärme der Deutschen Gasrußwerke
getragen wird. Im Zuge dieses Projektes werden für den Mittel- und Spitzenlastausgleich
mehrere Heiz(kraft)werke errichtet, von denen eins mit Holz betrieben werden
soll. Mit der DEW21 sind gemeinschaftlich erste Gedanken entwickelt worden, als eine
denkbare Variante die EDG als Stoffstrominhaber der lokalen, aber auch weiterer
überregional zu akquirierenden Altholzmengen mit definierten Qualitäten miteinzubeziehen.
Aktuell werden bereits die wesentlichen energiewirtschaftlichen und abfallwirtschaftlichen
Eckpunkte für ein derartiges Projekt geprüft.
3. Welche Ansätze verfolgt die EDG zur Reduzierung der CO2- Emissionen im
Hinblick auf a) Entwicklung des Fuhrparks ?
b) Bei der Verwertung von anfallenden Stoffströmen, wie z.B. Altholz oder
Bodenaushub ?
Die EDG beobachtet die technische Entwicklung im Rahmen des Fahrzeugbaus intensiv.
Die Erprobung alternativer Antriebstechnologien zählt zum betrieblichen Alltag.
So werden beispielsweise aktuell Kleinkehrmaschinen im Alltagsbetrieb mit Elektroantrieb
eingesetzt. Es ist beabsichtigt, kurzfristig eine Fuhrparkstrategie zu entwickeln,
die dann Zug um Zug in den nächsten Jahren durch den Ankauf entsprechender Fahrzeuge
umgesetzt werden soll.
Bei der Verwertung von anfallenden Stoffströmen in Hinblick auf den Stoffstrom Altholz
wird auf die Ausführungen unter Punkt 2 verwiesen.
Zum Thema Bodenaushub werden aktuell intensive Gespräche mit allen Beteiligten
geführt, die in die Thematik der Verwertung von Bodenaushub involviert sind, da sie
entweder als Genehmigungsbehörde oder als Erzeuger bei der Entwicklung eines neuen
Konzeptes für Bodenaushub eingebunden werden müssen. Ziel ist die Entwicklung
eines Konzeptes für den Stoffstrom Bodenaushub, das zu einer deutlichen Reduzierung
des durch den An- oder Abtransport entstehenden CO2-Ausstoßes führen soll.
Die darüber hinaus in der Anfrage der SPD-Fraktion angeregte Darstellung des Beitrags
der Abfallwirtschaft zum Klimaschutz wird in der Fortschreibung des kommunalen
Abfallwirtschaftskonzeptes (AWK) explizit erfolgen. Es ist geplant, das AWK
zum Jahresende in die politischen Beratungen einzubringen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 6.2
Rechtmäßigkeit der Beihilfen zum Flughafen
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 21458-21-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21458-21-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + aus der Sitzung vom 17.06.21 vor:
am 19. Mai urteilte der Europäische Gerichtshof über eine Klage der Lufthansa AG gegen
die Europäische Kommission wegen der Genehmigung von Verlustübernahmen des defizitären
Flughafens Frankfurt Hahn durch das Land Rheinland-Pfalz. Die Verlustübernahmen
wurden als unzulässige Beihilfe für rechtswidrig erklärt.
Aufgrund der Analogie zur Situation am ebenfalls höchst defizitären Flughafen Dortmund
ergeben sich für uns die nachstehenden Fragen:
1. Wie beurteilt das Rechtsamt der Stadt Dortmund die beihilferechtliche Situation am
Flughafen Dortmund angesichts des aktuellen Grundsatzurteils des Europäischen
Gerichtshofes?
2. Welche Schritte am Flughafen Dortmund wären notwendig, um einen Zusammenbruch
der derzeitigen Rechtskonstruktion (Verlustübernahmevertrag mit DSW, Genehmigung
der Verlustübernahme unter Auflagen durch die Europäische Kommission)
infolge einer möglichen sich auf das neue Urteil stützenden Klage zu vermeiden?
3. Ist aus Sicht der Abteilung für Kommunalwirtschaft im Amt des Oberbürgermeisters
die Einfügung eines beihilferechtlichen Risikos in die Risikocharts der Flughafen
GmbH und ggf. auch der DSW AG empfehlenswert?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor.
zu dem oben genannten Antrag der Fraktion Linke+ nimmt die Verwaltung in Abstimmung
mit der Gesellschaft und dem Hauptgesellschafter der Flughafen Dortmund GmbH DSW21
wie folgt Stellung:
Zu Frage 1:
Wie beurteilt das Rechtsamt der Stadt Dortmund die beihilferechtliche Situation am Flughafen
Dortmund angesichts des aktuellen Grundsatzurteils des Europäischen Gerichtshofs?
Zunächst möchten wir höflich darauf hinweisen, dass das Urteil des Europäischen Gerichts
(EuG) kein Grundsatzurteil ist. Das Urteil ändert bestehende Rechtsprechung nicht und trifft
auch keine Aussage zu bisher unklaren Rechtsfragen.
Das Gericht hatte festgestellt, dass die Wettbewerbsprüfung der Europäischen Kommission
im Fall Frankfurt Hahn (FFH) unzureichend war. Die Wettbewerbsprüfung der Europäischen
Kommission hätte die Beziehung des Flughafens FFH zum Flughafen Frankfurt beinhalten
müssen, bevor die Beihilfen an FFH genehmigt wurden. Wesentliches Argument war, dass
der Flughafen Frankfurt ein relevantes Drehkreuz ist. Solche relevanten Drehkreuze müssen
wettbewerblich berücksichtigt werden, da die Europäische Kommission in ihren Luftverkehrsleitlinien
2014 das wettbewerblich relevante Einzugsgebiet mit einer Entfernung von
„etwa“ 100 km definiert hat.
Bei den in Dortmund genehmigten Beihilfen wurde die Beziehung des Flughafens in Dortmund
zu dem relevanten Drehkreuz Düsseldorf geprüft, so dass die Beihilfen an den Flughafen
in Dortmund selbst nach Auffassung dieses Gerichts hätten genehmigt werden müssen.
Deshalb betrachten wir die Situation als unkritisch.
Zu Frage 2:
Welche Schritte am Flughafen Dortmund wären notwendig, um einen Zusammenbruch der
derzeitigen Rechtskonstruktion (Verlustübernahmevertrag mit DSW, Genehmigung der Verlustübernahme
unter Auflagen durch die Europäische Kommission) infolge einer möglichen
sich auf das neue Urteil stützenden Klage zu vermeiden?
Die Frage bezieht sich auf die Finanzierung des Flughafens. Das Gericht hat der Klage jedoch
allein aus Gründen der Unvollständigkeit der Wettbewerbsprüfung stattgegeben, so dass sich
mit Blick auf den Flughafen Dortmund kein tatsächlicher oder rechtlicher Handlungsbedarf
ergibt.
Zu Frage 3:
Ist aus Sicht der Abteilung für Kommunalwirtschaft im Amt des Oberbürgermeisters die Einfügung
eines beihilferechtlichen Risikos in die Risikocharts der Flughafen Dortmund GmbH
und ggf. auch der DSW AG empfehlenswert?
Sowohl beim Flughafen als auch bei DSW21 werden die beihilferechtlichen Risiken aus dem
am 05.07.2019 von der EU-Kommission genehmigten Zukunftskonzepts abgebildet und als
gering eingestuft. Aus dem EuG-Urteil ergibt sich kein zusätzliches Risiko. Auf die Beantwortung
der Fragen 1 und 2 wird insoweit verwiesen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 6.3
Wertstofftonne/Elektroschrott
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.2021
(Drucksache Nr.: 20858-21-E1)
hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20858-21-E2)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende Überweisung des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung vom 16.06.2021 vor:
Hierzu liegt vorà Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr.: 20858-21-E1):
…wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Prüfauftrag:
Die Verwaltung möge in Zusammenarbeit mit der EDG prüfen, welche ehemaligen Standorte von Textil-Sammelcontainern sich, als Ergänzung zu den sechs Recyclinghöfen, als dezentrale Sammelstellen für die Entsorgung von Elektro-Kleingeräten eignen. Des Weiteren, ob eine Umrüstung vorhandener Textil-Sammelcontainer dafür möglich wäre bzw. welche alternativen Containerlösungen dafür in Frage kommen, um so nach dem Wegfall der Entsorgungsoption über die gelbe Tonne den Dortmunder Bürgerinnern und Bürgern weiterhin eine niederschwellige Möglichkeit der umweltgerechten Entsorgung und so eine Vermeidung der Beseitigung über den Restmüll zu geben.
Begründung
Mit Jahresbeginn kam es eher unbemerkt von viele Dortmunder*innen von Seiten der EDG zu einer Veränderung bei der kombinierten Wertstofftonne, welche auch umgangssprachlich als „gelbe Tonne“ bezeichnet wird. So weist seit Januar ein durchgestrichenes Piktogramm auf der Tonnenfront darauf hin, dass ab diesem Jahr keine Elektro-Kleingeräte und CDs/DVDs mehr eingeworfen werden dürfen. Die EDG beruft sich bei dieser Änderung auf das Gesetz über das Inverkehrbringen und die Rücknahme von Verpackungen (VerpackG). Dieses regelt, dass ein öffentlich-rechtlicher Entsorgungsbetrieb bestimmen kann, ob Nichtverpackungsabfälle aus Kunststoffen und Metallen gemeinsam mit Verpackungsabfällen erfasst werden können. Dazu gehören aber weder Elektro- und Elektronikgeräte wie Toaster, Radiowecker und MP3-Player noch CDs/DVDs, auch wenn die Entsorgung über die Wertstofftonne in den letzten Jahren eine gängige Praxis war. Sonstige Gegenstände aus Metall oder Kunststoff können jedoch weiterhin uneingeschränkt in der gelben Tonne entsorgt werden. Hauptgrund für die Änderung an der bestehenden Praxis der Elektroschrott-Annahme soll jedoch eine Beschwerde des DSD – Duales Systems (Grüner Punkt) gewesen sein.
Die EDG verweist in ihrer Kommunikation auf zwei alternative Lösungen: Zum einen können Elektro-Altgeräte und optische Datenträger gebührenfrei an den sechs Recyclinghöfen abgegeben werden und zum anderen können Dortmunder Bürger*innen eine Abholung beauftragen. Hier liegt aber der besondere Stolperstein, denn selbstverständlich kommen die Damen und Herren der EDG nicht für ein einzelnes Elektro-Kleingerät. Um einen Toaster oder Fön abholen zu lassen, muss dieser im Idealfall mit einem Haushaltsgroßgerät kombiniert werden, denn für die Gebühr von 10 Euro erfolgt eine Abholung eines Großgerätes mit bis zu fünf Elektro-Kleingeräten. Dies bestätigte die Hotline des Entsorgungsbetriebes auf Nachfrage.
Die Vorstellung, dass jemand, der vielleicht sogar über kein eigenes Fahrzeug verfügt, seinen defekten Toaster mit Bus & Bahn zum nächsten Recyclinghof bringt ist leider höchst unrealistisch. In den meisten Fällen wird dieser dann im Restmüll landen und wertvolle Rohstoffe können nicht wiederverwertet werden. Gerade vor dem Hintergrund der benannten Alternativen stellt dies für die Fraktion Linke+ ein absoluter Rückschritt in Sachen Nachhaltigkeit und Recycling dar.
AKUSW, 16.06.2021:
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen überweist diesen Antrag zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften. Es wird darum gebeten, diesen Antrag bereits in der Sitzung am 17.06.2021 zu behandeln.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat in seiner Sitzung am 17.06.21 dem Antrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion sowie Enthaltungen der CDU-Fraktion zugestimmt.
Hierzu liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 6.4
Grünpflege
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE+)
(Drucksache Nr.: 22219-21)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vor:
der Rat der Stadt Dortmund hat zum 1. Januar 2019 die Pflege des Straßenbegleitgrüns seiner Tochter EDG übertragen. (Vorlage: 11298-18) Ziel des neuen Vertrags mit der EDG war eine „Erhöhung der Sauberkeit“. Dortmund sollte als „attraktive saubere Stadt“ präsentiert werden (Vorlage 10270-18). Unsere Fraktion erreichen vermehrt Beschwerden über die nachlassende Pflege des Straßenbegleitgrüns und eine zusätzlich damit einhergehende Vermüllung.
Die Fraktion DIE LINKE+ möchte sich deshalb einen Sachstand zur Grünpflege durch die EDG geben lassen und bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Gab es Problemen oder Schwierigkeiten bei der Umstellung von der Stadt Dortmund (Tiefbauamt) auf die EDG? Und wenn ja: welche?
2. Wie viele Beschäftigte bei der EDG sind aktuell zuständig für die Stadtgrünpflege? Hat sich diese Zahl seit 2019 verändert? Sind Stellen unbesetzt?
3. In welchen Stadtbezirken sind wie viele Mitarbeiter wie oft mit welchen Maßnahmen im Einsatz?
4. Woran liegt es, dass die EDG die zahlreichen ungepflegten und dreckigen Straßenbereiche in den Außenbezirken nicht in den Griff bekommt?
5. Die Größe der Fläche, die von der EDG reinigungstechnisch übernommen werden sollte, differierte anfangs erheblich zwischen Plan- und Ist-Flächen. Welche qm- bzw. ha-Zahl wird aktuell durch die EDG gepflegt?
Herr Berndsen (SPD-Fraktion) bittet darum die Angelegenheit in den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) zu schieben, da seine Fraktion der Auffassung sei, dass das Thema dort richtig sei.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass er sich damit einverstanden erkläre, dass die Beantwortung der Verwaltung ebenso den AMIG erreiche.
Die Verwaltung sagt eine Beantwortung zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 6.5
Beirat der Kommunalwirtschaft - hier: Geschäftsordnung des Beirats
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21732-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die als Anlage zu dieser Vorlage beigefügte vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.05.2021 beschlossene Geschäftsordnung des Beirats der Kommunalwirtschaft zur Kenntnis.
zu TOP 6.6
Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes, insbesondere Umgestaltung der Geschäftsführung der MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21673-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt zur Kenntnis, dass abweichend vom Ratsbeschluss vom 17.12.2020 (Drucksache Nr.: 18830-20) im Rahmen der Weiterentwicklung des MVA Hamm Verbundes ab 2023 neben der Bestellung einer hauptamtlichen Geschäftsführung für die MHB Hamm Betriebsführungsgesellschaft mbH zusätzlich jedem Gesellschafter das Recht eingeräumt wird, jeweils ein weiteres, nebenamtliches Mitglied für die Geschäftsführung der Gesellschaft vorzuschlagen.
zu TOP 6.7
Interkommunales Gewerbegebiet newPark in Datteln
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21700-21)
hierzu->Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.21 vor:
Rm Reppin hinterfragt, warum die Stadt ihre bestehenden Anteile an der Gesellschaft
verdoppeln möchte. Derzeit sei nicht absehbar, wie valide sich das Gebiet entwickeln werde.
Auch für Rm Ixkes-Henkemeier ist die Risikoabwägung nicht hinreichend dargestellt, da
einerseits von Verlustausgleichszahlungen, Erschließungskosten und Klageverfahren die Rede
sei, dem jedoch nur der Vorteilsausgleich der Gewerbesteuer gegenüber stehe. Auch sei nicht
klar, warum die Anteile nicht auf die bestehenden Gesellschafter verteilt würden.
sB Brenker stellt dar, dass ihre Fraktion das Projekt auch weiterhin nicht befürworten könne,
da es aus ihrer Sicht extrem negative klimatische Auswirkungen habe.
Rm Rüther weist auf die Anmerkung von sB Brenker hin, dass sich die Aussage zur
Klimarelevanz ausschließlich auf die Erhöhung der Gesellschaftsanteile, nicht aber auf das
Projekt bezieht.
Frau Tiews erläutert, dass die Wirtschaftsförderung viele Anfragen für große Flächen – auch
aus dem Logistikbereich – erhalte, die sie nicht bedienen könne. Daher sei es wünschenswert,
solche Unternehmen direkt an der Stadtgrenze zu Dortmund unterzubringen, mit dem
positiven Nebeneffekt, dass dort auch Arbeitsplätze für Dortmunder*innen geschaffen
werden. Einige der bisherigen Gesellschafter wollen aus dem Prozess aussteigen, so dass die
Stadt Dortmund vorschlage, deren Anteile zu erwerben, um den Prozess zur Vermarktung der
Fläche weiter vorantreiben zu können. In einem weiteren Schritt werde dann für die
eigentliche Entwicklung der Fläche eine neue Gesellschaft gegründet. Diese werde sich auch
um die Einwerbung von Fördermitteln kümmern und die jeweiligen Eigenbeteiligungen der
Anteilseigner festlegen.
Frau Reiter zeigt sich irritiert, dass es Überlegungen gibt, Logistik auf der Fläche anzusiedeln.
Genau das sei im bisherigen Verlauf der Planungen immer ausgeschlossen worden, auch vor
dem Hintergrund der Qualität zu schaffender Arbeitsplätze.
Rm Reppin merkt an, dass es sich um eine Freifläche handelt. Nach nunmehr zehnjähriger
Planungsphase sei es durchaus legitim, dieses Projekt unter den gegebenen
Rahmenbedingungen neu zu bewerten. Er bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Herr Ehrich stellt klar, dass es sich bei dem Gebiet um eine GI-Fläche zur Ansiedlung
großflächiger und innovativer Ideen handelt. Dies sei auch auf der Internetpräsenz deutlich
dargestellt. So sei beispielsweise das Thema Batteriefabrik daran gescheitert, dass die Fläche
noch nicht entwickelt ist und nun im Saarland entstanden. Sicherlich sei die Entwicklung von
Brachflächen sinnvoller, aber dazu müssten sie auch zur Verfügung stehen.
Herr Corzilius ergänzt, dass im Zusammenhang mit den Anfragen für große Flächen die
Aussage von Frau Tiews etwas missverständlich gewesen sei. Unter den Anfragen, die die
Wirtschaftsförderung erreichen, sind viele Anfragen, die von vornherein schon aufgrund der
Größe negativ beschieden werden müssen, auch im Bereich Logistik. Man filtere aber die
Anfragen heraus, die sich mit innovativen und zukunftsfähigen Produktionsarbeitsplätzen in
Verbindung bringen lassen.
Der Ausstieg der beiden Anteilseigner resultiere daraus, dass diese für die Umwidmung von
Kraftwerkstandorten Fördermittel erhalten haben und daher zunächst an dieser Umsetzung
interessiert sind.
Für Rm Garbe steht es im Vordergrund, Arbeitsplätze für Dortmund zu schaffen.
Es sei bezeichnet, dass die Dortmunder CDU nun Projekte in Frage stelle, die sie früher
eindeutig befürwortet habe.
Rm Rüther schlägt vor, die Vorlage durchlaufen zu lassen, damit seitens der
Beteiligungsverwaltung bzw. dem Stab Kommunalwirtschaft die offenen Fragen im AFBL
beantwortet werden können.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.
Herr Reppin (CDU-Fraktion) merkt an, dass es zu Irritationen zum Thema newPark insgesamt gekommen sei. Das sei auf eine Aussage der kommissarische Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung zurück zu führen, die besagt, dass es in Dortmund keine Flächen für Logistik mehr gebe und es sich hier um einen guten Standort handele. Die Idee, dort qualitativ hochwertige Arbeitsplätze und keine Logistik zu schaffen stünde dem entgegen. Da sei nicht richtig, es gehe nach wie vor um qualitativ hochwertige Arbeitsplätze und nicht um Logistikflächen. Aus diesem Grund habe seine Fraktion sich nach langer Diskussion entschieden dieser Vorlage zuzustimmen.
Herr Rüther (SPD-Fraktion) erklärt, dass bereits im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 08.09.21, die Frage aufgekommen sei, warum die Anteile nicht auf die bestehenden Gesellschafter verteilt würden. Ebenso habe man eine Abwägung der Chancen und Risiken in der Vorlage vermisst.
Herr Garbe (AfD-Fraktion) pflichtet den Äußerungen von Herrn Reppin bei.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage nicht folgen werde.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bringt in Erinnerung, dass der Rat der Stadt bereits Beschlüsse gefasst habe und dies die letzte Fläche sei, die für Logistik beansprucht werde. Es müsse ein Umdenken mit dem Umgang in Ressourcen stattfinden.
Herr Rüther bittet die Verwaltung um eine Antwort auf die offenen Fragen bis zur Ratssitzung.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem zu.
Weiterhin nimmt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zur Kenntnis.
und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE + und der Fraktion Die Partei, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt stimmt der Übernahme der Gesellschaftsanteile der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (10 %) und der Stadt Lünen (5 %) an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH durch die Stadt Dortmund zu.
zu TOP 6.8
DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
hier: Benennung und Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21591-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE +, der Fraktion Die Partei und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund benennt und entsendet aus dem Vorschlag der Gesellschafter die vier Vertreter der Gesellschafter sowie aus dem Vorschlag der Personalversammlung die vier Vertreter der Arbeitnehmer der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH.
Die entsprechenden Personen sind dem Begründungsteil zu entnehmen.
zu TOP 6.9
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags aufgrund steuerrechtlicher Erfordernisse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21733-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der vorgeschlagenen Änderung des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH zu und beauftragt die Verwaltung, die Änderung gemeinsam mit der Geschäftsführung der Klinikum Dortmund gGmbH umzusetzen.
zu TOP 6.10
Betriebsleistungen der Hagener Straßenbahn AG im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21525-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt stimmt der geplanten Direktvergabe der Stadt Hagen an die Hagener Straßenbahn AG (HST) für die in das Dortmunder Stadtgebiet ausbrechenden Verkehre (Buslinien 512 und NE19) für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2032 zu. Das aktuell von der HST erbrachte Leistungsvolumen kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund angepasst werden.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, alle für die Durchführung und Umsetzung der Direktvergabe an die HST erforderlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.
zu TOP 6.11
Zukünftige Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19863-21)
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 01.09.21 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West merkt an, dass der geplante Weg mindestens
um 10 Meter verbreitert werden müsste. Wenn auf lange Sicht der Zulieferverkehr
über die B1 abgewickelt würde, ist dieser Weg für einen solchen Verkehr nicht mehr
relevant. Das müsste schon jetzt mit eingeplant werden, um somit in der Ganzheit die
Attraktivität des Bereiches zu steigern. Man fragt sich an dieser Stelle, warum nicht
bei der Rahmenplanung für das Gelände anders geplant und gehandelt werden
kann.
Wenn es im Interesse der Stadt Dortmund liegt, die Strobelallee als Eventmeile
entstehen zu lassen, dann kann es nicht im Interesse aller liegen, die Verbindung
zwischen den Hallen derart einzuschränken. Ein eventueller Fluchtweg würde mit der
geringen Wegbreite als zu eng empfunden und würde dem nicht gerecht werden.
Die Verwaltungsvorlage lässt Alternativen vermissen, die hier überdacht werden
sollten. Die Befürchtung, dass eine zunächst ausgesprochene Sperrung für 30 Tage,
Zug um Zug und beliebig erhöht werden könnte, steht ebenfalls im Raum. Bis
möglicherweise hin zu einer Gesamtsperrung des Weges. Die Bezirksvertretung
Innenstadt-West möchte dem vorbeugen und lehnt ein Konzept in der Gestalt ab. Es
müssen die Interessen der Bürger*innen berücksichtigt werden, da der Weg von
Spaziergänger*innen sowie Radfahrer*innen Richtung Süden sehr stark frequentiert
ist. Eine Führung des Weges um die Rosenterrassen herum ist hier keine adäquate
Alternative.
Im Übrigen ist anzumerken, dass eine Schließung bei BvB Spielen erkennen lässt,
wo hier die Priorität liegt, und die Interessen von Bürger*innen, nicht dazugehören zu
scheinen.
Herr Stadtrat Rybicky entgegnet, dass aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen
ein Kompromiss entwickelt werden musste. Seines Erachtens sei die Westfalenhalle
das einzige Messegelände, dass nicht Herr über sein Gelände sein könne. Daher
müsse man mit dem 30 Tage Kompromiss zufrieden sein. Diese 30 Tage Sperrung
des Weges schränke die Möglichkeit Messen zu planen, die einem immensen
Aufwand und Aufbauarbeiten erfordern, deutlich ein. Auch die Westfalenhallen seien
mit dem Kompromissvorschlag nicht wirklich zufrieden und sähen eine gesamte
Sperrung des Weges lieber.
Dass die Öffnung bei BvB Spielen berücksichtigt wird, ist lediglich der Anzahl der
Menschen geschuldet, die mit geschätzten 35.000 durch den Weg zwischen Halle 3
und 4 strömen.
Die Partei Die PARTEI regte an, die geplante Rampe westlich des Eissportzentrums
lieber geradeaus zu führen. Herr Stadtrat Rybicki erklärte, das sei wegen des starken
Gefälles baulich nicht möglich.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt mit 14 Nein Stimmen (B90/Die
Grünen, SPD, Die Linke, FDP, die PARTEI und AfD) gegen 2 Ja Stimmen (CDU)
dem Rat der Stadt Dortmund nicht folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Entwicklung im Umfeld der Westfalenhallen
zur Kenntnis und beschließt,
1. dass die Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 grundsätzlich offen bleibt.
2. dass sukzessive eine gestalterische Aufwertung des vorhandenen Verbindungsweges
im Zuge der Überplanung und Modernisierung der Hallen erfolgt, soweit dies baulich/
technisch und insbesondere unter Berücksichtigung sicherheitstechnischer und
haftungsrechtlicher Fragestellungen möglich ist.
3. dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen/
Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind. Dies ist nach aktuellem Stand
an bis zu 30 Tagen im Jahr der Fall.
4. eine Nutzung der Wegeverbindung ist anlässlich von Spielen des BVB im Signal-
Iduna-Park zu gewährleisten.
5. den Bau einer weiteren Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu
den Rosenterrassen zur Ergänzung des vorhandenen Fuß- und Radwegenetzes.
6. die Rahmenplanung entsprechend des dargestellten Lösungs-/ Kompromissvorschlags
anzupassen.
Die Finanzierung des Baus der Fuß- und Radwegrampe erfolgt aus dem Budget des FB 63 aus
der Investitionsfinanzstelle 63W01312014120 – Radweg Eissportzentrum Westfalen - aus der
Finanzposition 780 810 mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2022: 160.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.980,00 Euro, der die
Ergebnisrechnung des FB 63 belastet.
Der Rat der Stadt beschließt, die zur Deckung der Maßnahme „Zukünftige Entwicklung im
Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur Verbindung zwischen den
Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und Radwegerampe westlich des
Eissportzentrums zu den Rosenterrassen“ benötigten Mittel in Höhe von 160.000,00 Euro
gemäß § 83 GO NRW aus der Investitionsfinanzstelle 66A01202014828 – Ausbau
Erlenbachstraße – in Höhe von 100.000,00 Euro und aus der Investitionsfinanzstelle
66S01202014660 – Busschleife Am Wittfeld“ in Höhe von 60.000,00 Euro außerplanmäßig
haushaltsneutral zu verlagern.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 30.08.21 (Fraktion DIE LINKE +) (Drucksache Nr. 19863-21):
….zum o. g. Tagesordnungspunkt bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Unter Punkt 3 ist davon die Rede, dass der Weg zwischen Halle 3 und 4 an rund 30 Tagen im Jahr gesperrt werden soll. Für welche Messen ist diese Sperrung geplant?
2. Wie werden Nutzer*innen des Weges frühzeitig über Sperrungen informiert, sodass sie Umwege zeitlich einplanen können?
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr.19863-21):
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache 19863-21-E2)
…..die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
1. Zum Erhalt der offenen Durchwegung und zur Sicherung der Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 für den Rad- und Fußverkehr wird an Tagen mit verstärkter Ladetätigkeit durch den Auf- und Abbau von Messen zunächst probeweise für zwei Jahre ein Sicherheitsdienst beauftragt.
2. Zur weiteren Verkehrssicherung und zum Ausschluss von
Haftungsrisiken werden zusätzlich verkehrssichernde Maßnahmen (Beschilderung, Markierung von Parklinien) im Bereich der Durchwegung umgesetzt.
3. Nach Ablauf der zweijährigen Probephase wird auf Grund der gemachten Erfahrungen über
die zukünftige Lösung für eine durchgängig für den Rad- und Fußverkehr geöffnete
Wegeverbindung entschieden.
4. Bei der geplanten Neugestaltung der Fuß- und Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen ist den Fußgänger*innen Vorrang einzuräumen.
Dies soll über eine entsprechende Beschilderung gewährleistet werden.
Begründung:
Mit der jetzt vorliegenden Kompromisslösung, die Durchwegung zwischen den Hallen 3 und 4
an ca. 30 Tagen im Jahr zu schließen, wird eine Situation geschaffen, die Radfahrenden und
insbesondere mobilitätseingeschränkten Fußgänger*innen keine verlässliche Nutzung der Strecke gewährleistet. Dabei ist Planbarkeit insbesondere auf dem Weg zur Arbeit (und nicht nur bei Fußballspielen) besonders wichtig. Ein spontaner Umweg von 600 Metern ist insbesondere für Fußgänger*innen keine Lösung.
Mit der geplanten temporären Sperrung wäre der Weg auf Dauer für Radfahrende und
Fußgänger*innen verloren, da die Zeit für einen möglichen Umweg immer eingeplant werden
müsste. Vor dem Hintergrund der von der Stadt geführten Kampagne “UmsteiGERN” und dem Projekt emissionsfreie Innenstand, über die mehr Menschen zur Nutzung des Rads für den täglichen Weg zur Arbeit gewonnen werden sollen, und aller weiteren Bemühungen zur Förderung alternativer Mobilität ist der jetzt vorliegende Beschlussvorschlag der falsche Weg.
AMIG, 07.09.2021:
Herr Rm Frank deklariert Beratungsbedarf für seine Fraktion. Er bittet die Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung um eine Stellungnahme zu den haftungsrechtlichen Risiken für Mandatsträger bei der Beschlussfassung im Sinne der Verwaltungsvorlage unter Inkaufnahme möglicher Verletzung der Verkehrssicherungspflicht.
Zudem teilt er mit, dass die CDU-Fraktion die Wegeführung über Eissportzentrum zu den
Rosenterrassen favorisiert (Ziffer 5 der Vorlage).
Herr Wilde kündigt an, dass die Frage nach den haftungsrechtlichen Risiken bis zur Ratssitzung durch die Verwaltung geklärt wird.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (3), der Stimme von Herrn Höfer (FDP), bei
Enthaltung der SPD-Fraktion (4), der CDU-Fraktion (4), der Stimme von Frau Selzer
(Die Linke) gegen die Stimme von Herrn Winko (AfD) und der Stimme von der Partei
„Die Partei“ dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss ohne die Punkte 3
und 6 zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die geplante Entwicklung im Umfeld der
Westfalenhallen zur Kenntnis und beschließt,
1. dass die Wegeverbindung zwischen den Hallen 3 und 4 grundsätzlich offen
bleibt.
2. dass sukzessive eine gestalterische Aufwertung des vorhandenen
Verbindungsweges im Zuge der Überplanung und Modernisierung der Hallen
erfolgt, soweit dies baulich/ technisch und insbesondere unter
Berücksichtigung sicherheitstechnischer und haftungsrechtlicher
Fragestellungen möglich ist.
3. dass notwendige temporäre Schließungen anlässlich größerer Messen/
Veranstaltungen in den Westfalenhallen möglich sind. Dies ist nach aktuellem
Stand an bis zu 30 Tagen im Jahr der Fall.
4. eine Nutzung der Wegeverbindung ist anlässlich von Spielen des BVB im
Signal-Iduna-Park zu gewährleisten.
5. den Bau einer weiteren Fuß- und Radwegerampe westlich des
Eissportzentrums zu den Rosenterrassen zur Ergänzung des vorhandenen
Fuß- und Radwegenetzes.
6. die Rahmenplanung entsprechend des dargestellten Lösungs-/
Kompromissvorschlags anzupassen.
Die Finanzierung des Baus der Fuß- und Radwegrampe erfolgt aus dem Budget des
FB 63 aus der Investitionsfinanzstelle 63W01312014120 – Radweg Eissportzentrum
Westfalen - aus der Finanzposition 780 810 mit folgender Auszahlung:
Haushaltsjahr 2022:
160.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.980,00 Euro,
der die Ergebnisrechnung des FB 63 belastet.
Der Rat der Stadt beschließt, die zur Deckung der Maßnahme „Zukünftige
Entwicklung im Veranstaltungsbereich Westfalenhallen - Grundsatzbeschluss zur
Verbindung zwischen den Hallen 3 und 4 sowie Bau einer neuen Fuß- und
Radwegerampe westlich des Eissportzentrums zu den Rosenterrassen“ benötigten
Mittel in Höhe von 160.000,00 Euro gemäß § 83 GO NRW aus der
Investitionsfinanzstelle 66A01202014828 – Ausbau Erlenbachstraße – in Höhe von
100.000,00 Euro und aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014660 – Busschleife
Am Wittfeld“ in Höhe von 60.000,00 Euro außerplanmäßig haushaltsneutral zu
verlagern.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
07.09.2021:
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme vom 30.08.2021 (Fraktion DIE LINKE+) (Drucksache Nr.19863-21):
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Empfehlung Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021 (Drucksache Nr. 19863-21):
Siehe oben!
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache 19863-21-E2)
Siehe oben!
AMIG, 07.09.2021:
Siehe oben!
AKUSW, 15.09.2021:
Herr Rm Waßmann deklariert weiteren Beratungsbedarf und bittet daher darum, die Angelegenheit heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte
Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Herr Mader (CDU-Fraktion) regt an, die Angelegenheit bis zum Rat durchlaufen zu lassen, seine Fraktion sei im Rat beschlussfähig.
Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es gestern im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen noch weitere Fragen zur Haftung und zum Wegerecht gegeben hätte. Ebenso zum Pachtverhältnis zwischen Eigentümer und Besitzer. Da gab es die Bitte, die Informationen bis zum Rat nachzuliefern. In diesem Fall dann nichtöffentlich.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) merkt an, dass auch seine Fraktion diskutiert hätte, ob es sich um Betriebsgelände handele oder nicht. Auch er bittet um Aufklärung, was angemietet sei. Im gestrigen Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sei zugesagt worden, dass heute jemand anwesend sei, der zu diesem Thema sprechfähig sei.
Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, diese Antwort und die weitere Beratung in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung zu schieben und dort die Empfehlung auszusprechen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erklärt sich mit dem Verfahrensvorschlag einverstanden.
7. Liegenschaften
zu TOP 7.1
Kommunaler Wohnungs- und Kitabau in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 20256-21-E3)
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 23.08.21 vor:
der Rat hat am 20.05.2021 den obengenannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
und der CDU-Fraktion sowie den Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion beschlossen.
Gewünscht ist im Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion
ein „Konzept über die verstärkte Bautätigkeit der Stadt mit ihrem Sondervermögen,
DOGEWO21 und DSG zu erarbeiten, das darlegt, wie der kommunale Wohnungs- und Kitabau
intensiviert werden kann“.
Konkret werden zu folgenden Themen (Zitate des Antrags jeweils kursiv) Ausführungen erwartet:
· Zielgrößen für neu zu schaffenden Wohnraum insgesamt sowie für den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030
Die Zielgröße für neu zu schaffenden Wohnraum orientiert sich an den jährlichen
Baufertigstellungszahlen. Als Grundlage hierfür dient das Wohnungsmarktgutachten
(GEWOS) über den qualitativen und quantitativen Wohnungsneubaubedarf in Nordrhein-
Westfalen bis zum Jahr 2040. Demzufolge besteht in Dortmund ein, in erster Linie
demografisch bedingter, Neubaubedarf in Höhe von rund 1.500 Wohnungen pro
Jahr. Um den aktuell bestehenden Nachholbedarf an Wohnraum decken zu können,
sollte zumindest mittelfristig an der bisherigen Zielgröße von insgesamt rund 2.000
fertigzustellenden Wohnungen festgehalten werden. Ob diese Größe realistisch ist,
hängt letztendlich jedoch auch von zahlreichen Faktoren ab, die nicht durch die Stadt
Dortmund beeinflusst werden können (z. B. Zinsentwicklung, Baukostensteigerungen,
Auslastung des Baugewerbes).
Die Zielsetzung, die jährlichen Fertigstellungszahlen im frei finanzierten und geförderten
Wohnungsbau zusammen auf 2.000 Wohnungen zu steigern und dafür zu sorgen,
dass mindestens 200 neue Wohnungen im öffentlich geförderten Wohnungsbau
entstehen, ist fester Bestandteil der Zielvereinbarung zwischen dem Ministerium für
Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW und der Stadt Dortmund
zur Umsetzung eines Globalbudgets für die Wohnraumförderung im Rahmen
des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2018 bis 2022. Die Förderergebnisse
sind u. a. abhängig vom Fördervolumen, das der Stadt Dortmund zur Verfügung gestellt
wird.
Als weiterer Baustein eines Gesamtkonzeptes wird aktuell, auch unter Beteiligung von
politischen Vertreter*innen, Wohnungsmarktakteuren, Verbänden und Organisationen,
das „Kommunale Wohnkonzept Dortmund 2021“ erarbeitet (unter Mitwirkung
von Quaestio Forschung & Beratung). Die Einbringung in den Rat der Stadt Dortmund
ist für die Sitzung am 23.09.2021 unter der Drucksache Nr. 21690-21 vorgesehen.
· Zielgrößen für neu zu schaffende Kitas bis zum Jahr 2025 und bis zum Jahr 2030
Der Rat der Stadt Dortmund hat am 25.03.2021 das Kita-Ausbaukonzept zur Strategischen
Ausbauplanung 2021-2025 mit dem Ausbauziel einer Versorgungsquote 50 %
U3 und bedarfsgerechtem Ausbau Ü3 mit der Vorlage Drucksache Nr. 19920-20 beschlossen.
FB 61 hat mit Beteiligung vom FB 51 in den geplanten Wohnbauflächen
Kita-Standorte berücksichtigt.
Mit Beschluss des Rates am 24.06.2021 zur Kita-Bauleitlinie Drucksache Nr. 20306-
21 wurde der Grundstein für den geplanten Ausbau der FABIDO-Standorte und neuer
Standorte für FABIDO und freier Träger mit einem modernisierten Raumprogramm
verabschiedet. Der Beschluss zum Starterpaket 1 und die Ankündigung zu den Paketen
2 und 3 werden ab September den Ratsgremien vorgelegt. Damit kann auch die weitere
Schaffung von Wohnraum bis 2030 mit TEK-Plätzen von FABIDO oder freier Träger
begleitet werden. Die Ausbauplanungen werden unter der Annahme steigender
Nachfrage im U3-Bereich bis 2030 fortgeschrieben.
Es ist Ziel der Stadt, die Bereitstellung von Kitaplätzen gemäß den Bedarfen zu beschleunigen.
Um dieses Ziel zu erreichen muss die Bautätigkeit zur Errichtung von
Tageseinrichtungen deutlich erhöht werden. Die DSG wäre über eine Inhouse-Vergabe
in der Lage, hier neben den bestehenden Ansätzen kurzfristig einen weiteren Beitrag
zu leisten.
· Bewertung der Wirtschaftlichkeit und der finanziellen Auswirkungen für die Stadt mit
ihrem Sondervermögen, DOGEWO21 und DSG im Hinblick auf die Errichtung und
laufende Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien
Die Verwaltung hat mit der Vorlage „Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG)“ unter der Drucksache Nr. 21044-
21 ein Konzept zur nachhaltigen Intensivierung des Wohnungsbaus in unmittelbarer
Verantwortlichkeit der Stadt dargestellt. Die Vorlage wurde am 24.06.2021 im Rat beschlossen.
In dieser Vorlage wird eine stadtwirtschaftliche Beurteilung unter Einbeziehung der
Möglichkeiten des Sondervermögens abgegeben. Die Rolle des Sondervermögens ist
die Bereitstellung von Wohnungsbaugrundstücken. Die wirtschaftlichen Rahmendaten
der DSG mit Blick auf die beabsichtigten konkreten Projekte sind anhand eines Businessplans
im Detail dargestellt. Die bei der Erstellung des Businessplans beteiligten
Gutachter haben das zugrunde liegende Wirtschaftlichkeitskonzept im AFBL mündlich
vorgestellt und standen für Fragen zur Verfügung. Eine weitere Konkretisierung
des Geschäftsmodells erfolgt mit der Beschlussfassung zur Aktivierung der DSG. Diese
Vorlage ist für die gleiche Sitzungsfolge wie die Beantwortung dieser Anfrage vorgesehen.
Betrachtungen über wirtschaftliche Rahmendaten der DOGEWO21 können an dieser
Stelle nicht erfolgen, da diese Gesellschaft ein eigenständiges Unternehmen mit den
Gesellschaftern DSW21 und der Sparkasse Dortmund ist. Für die überwiegende Anzahl
der im Eigentum der Stadt Dortmund stehenden Wohnimmobilien bestehen Verwalterverträge
mit der DOGEWO21. Diesen Verträgen liegen jeweils Ausschreibungen
zugrunde, da die DOGEWO21 nicht inhousefähig ist. Sollten diese Wohnobjekte
seitens der Stadt in die DSG übertragen werden, behalten die bestehenden Verträge
weiterhin ihre Rechtskraft. Somit wäre die DOGEWO21 zukünftig Dienstleistungspartner
gemäß Laufzeit der Verträge für die DSG bei der Bewirtschaftung der Objekte.
· Darstellung des rechtlichen Rahmens mit Blick auf die Errichtung und laufende Bewirtschaftung der zu errichtenden Immobilien in ihrem Lebenszyklus im Verhältnis
zwischen DSG und DOGEWO21
Wie im vorherigen Punkt ausgeführt, ist die DOGEWO21 aktuell Vertragspartnerin
bei einer Vielzahl der zukünftig zu übertragenden Wohngebäude für die Bewirtschaftung.
Die städtische Gesellschaft DSG ist formal - ebenso wie die Stadt - dem Vergaberecht
unterworfen. Die zukünftigen Kooperationen und vertraglichen Bindungen ergeben
sich somit unter Berücksichtigung der Regelungen des Vergaberechts. Eine Zusammenarbeit
wäre dabei durchaus im Interesse der Stadt.
· Berücksichtigung von Klimaschutzaspekten bei der Sanierung im Bestand sowie beim
Neubau nach verbindlichen Bewertungssystem (z.B. BNB, DGNB)
Es ist Ziel der Verwaltung im Rahmen der eigenen Verantwortlichkeiten, den Klimaschutzaspekten eine deutlich höhere Beachtung zu geben. Bei den aktuell in Vorbereitung
oder Planung befindlichen Gebäuden findet dies bereits Berücksichtigung. Die
DSG wird bei ihrer Beauftragung durch die Stadt Dortmund im besonderen Maße bei
den geplanten Vorhaben Klimaschutzaspekte zu berücksichtigen haben. Die Ausarbeitung
der Ziele und Maßnahmen erfolgt im Zuge der Projektierungen. Dabei ist es
sinnvoll, sich der bestehenden Bewertungssysteme zu bedienen. Weitere Erläuterungen
erfolgen auf S. 4, als Beantwortung des Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion.
· Möglichkeit der Förderung der Umstellung auf regenerative Energien, z.B. Photovoltaik
auf Dachflächen
Die Gesellschaft wird sich selbstverständlich bei der Konkretisierung und Ausführung
ihrer Bauvorhaben der zur Verfügung stehenden öffentlichen Fördermittel zum Beispiel
der KfW bedienen.
Die Stadt sowie die mit ihr verbundenen Tochterunternehmen werden alle verfügbaren
Dach- und ggf. sonstigen Flächen prüfen, inwieweit sie für regenerative Energie genutzt
werden können. Diese Aufgabe ist Teil des Sofortprogramms Klima der Städtischen
Tochterunternehmen. Ziel ist es unter Bündelung aller Kräfte und Einbeziehung
privater Investoren Photovoltaikanlagen als wirksamen Beitrag zur Gewinnung regenerativer
Energie für Dortmund zu nutzen.
· Möglichkeit der Einwerbung von Fördermitteln zur Erreichung des Ziels einer verstärkten
Bautätigkeit
Die Gesellschaft wird sich selbstverständlich aller zur Verfügung stehender Fördermittel
bedienen. Wesentlicher Baustein der Finanzierung wird die öffentliche Finanzierung
des Wohnungsbaus sein. Der Businessplan der Gutachter wurde unter diese Prämisse
erstellt.
· Möglichkeiten der Bereitstellung von Grundstücken aus dem Sondervermögen der
Stadt an die DOGEWO21 und/oder DSG
Wie bereits oben ausgeführt ist die Stadt nicht unmittelbar an der DOGEWO21 beteiligt,
womit eine direkte Übertragung von Grundstücken oder eine unmittelbare Beauftragung
nicht möglich ist.
Wie in der Vorlage zur Gründung der DSG (Drucksache Nr. 21044-21) ausgeführt,
sollen in erheblichem Maße städtische Grundstücke zur Realisierung des Geschosswohnungsbaus
in die DSG übertragen werden. Die Übertragung in eine 100 %ige
Tochter der Stadt ist jederzeit möglich und stellt für den gesamtstädtischen Haushalt
keinen Nachteil dar. In der obengenannten Vorlage sind die Grundstücke, die zur Einlage
vorgesehen sind, konkret benannt.
Der Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion führt aus: Bei dem weiteren kommunalen Wohnungs- und Kitabau in Dortmund sollen zukünftig folgende Punkte umgesetzt werden:
· Der Bau der Gebäude erfolgt klimaneutral unter Verwendung nachhaltiger Baustoffe.
· Die neu errichteten Gebäude werden klimaneutral bewirtschaftet bzw. betrieben.
Bezugnehmend auf den Ergänzungsantrag (Drucksache Nr. 20256-21-E2) der SPDFraktion
des Rates der Stadt Dortmund hinsichtlich der Ausrichtung des Wohnungs und
Kitabaus, dass sowohl Wohnungen als auch Kitas zukünftig klimaneutral unter
Verwendung nachhaltiger Baustoffe errichtet und bewirtschaftet werden sollen, wird
die Verwaltung ein Konzept zur Implementierung dieser Anforderungen in die Pla5
nungs- und Bauprozesse der Städt. Immobilienwirtschaft erarbeiten und dem Rat zur
Beschlussfassung vorlegen.
Aufgrund der erheblichen Auswirkungen der Bauprozesse auf das Klima hat aber die
Einführung des klimaschützenden Bauens bereits sukzessiv Einzug in die Arbeit der
Städt. Immobilienwirtschaft gefunden.
So wird bei der Errichtung sämtlicher Neubauten der Stadt Dortmund die Aufstellung
von Photovoltaikanlagen zur Eigenstromversorgung geprüft/vorgegeben. Ebenso wird
bei der Sanierung von Bestandsgebäuden die nachträgliche Installation von PVAnlagen
vorgesehen, sofern die konstruktiven Bauteile die zusätzlichen Lasten übernehmen
können.
Ein weiterer Beitrag zur Verbesserung des „Kleinklimas“ ist in der Festlegung zur
Ausführung von mindestens extensiven Gründächern als Standard für die Gebäude der
Stadt Dortmund zu sehen. Ergänzend hierzu werden derzeit die technischen Voraussetzungen
für die Berücksichtigung von Fassadenbegrünungen erarbeitet.
Weiterhin ist die Städt. Immobilienwirtschaft dazu übergegangen, die beim Bauen zu
verwendenden Baustoffe hinsichtlich ihrer CO2 – Äquivalenzwerte zu überprüfen und
Baustoffe mit einem hohen Treibhauspotenzial und einer geringen Nachhaltigkeit
weitgehend zu vermeiden. So werden z.B. ab sofort keine Fassadendämmstoffe aus
synthetischen Produkten (z.B. Polystyrol), sondern nur noch mineralische oder organische
Dämmstoffe aus natürlichen Rohstoffen verwendet.
Aber auch bei der Durchführung von Bauvergaben rücken die Belange des Klimaschutzes
immer mehr in den Fokus der Vergabekriterien. So wurden zuletzt bei den
Funktionalausschreibungen des Modulbaupakets 3 (Schulbauprogramm) die Wertungskriterien
dahingehend aufgestellt, dass die Themen Lebenszykluskosten und
Nachhaltigkeit des Gebäudes und der Baumaterialien Berücksichtigung finden. Konkret
bedeutet dies, dass in die Vergabeunterlagen Hinweise aufgenommen wurden, dass
die Stadt Dortmund nachhaltige und klimaschonende Bauweisen anstrebt. Daher wurde
ein Flächenrichtwert für das CO2 – Äquivalent je m2 BGF festgelegt, der nicht
überschritten werden darf. Bei einer deutlichen Unterschreitung dieses Richtwertes erhalten
die Bieter jedoch im Rahmen der Wertung zusätzliche Punkte und verbessern
somit die Gesamtbewertung ihres Angebotes.
Die Prüfung der Angaben erfolgt anhand vom Auftraggeber vorgegebener CO2-
Äquivalenzwerte für die wesentlichen Baustoffe, welche mit den Massenangaben bezogen
auf die Grundfläche des Gebäudes einen objektspezifischen Kennwert ergeben,
welcher die Gebäude hinsichtlich der Klimaschädlichkeit untereinander vergleichbar
macht.
Weiterhin wird den Klimaschutzbelangen - auch bei der Sanierung des Rathauses -
eine besondere Bedeutung zugemessen. Dies zeigt sich insbesondere darin, dass bereits
im frühen Planungsstadium die Begleitung des Projektes durch einen Auditor
veranlasst wurde. Ziel des Prozesses ist, nach Abschluss der Sanierung eine Zertifizierung
nach den Standards der DGNB zu erlangen. So kann die Nachhaltigkeit der Maßnahme
anhand anerkannter Maßstäbe beurteilt werden.
Aber auch beim Betrieb der städtischen Gebäude wird auf die klimabewusste Bewirtschaftung
geachtet. So erfolgt seit 2020 stadtweit der Bezug von Ökostrom. Dieser besitzt
einen CO2-Faktor von 0 kg/kWh (Quelle DEW21), sodass der Stromverbrauch im
Rahmen einer CO2 Bilanzierung keine Berücksichtigung findet und daher als klimaneutral
angesehen werden kann.
Ferner erfolgt die Beheizung der städtischen Gebäude größtenteils im Rahmen des
Wärmelieferungsvertrags durch die DEW21 oder durch Fernwärme (DEW21 und
Fernwärme Niederrhein).
Zum kontinuierlichen Ausbau der Nutzung regenerativer Energien kommen bei der
Realisierung städt. Baumaßnahmen zunehmend klimaschützende Wärmeerzeugungsanlagen
wie z. B Holzpelletanlagen, Luft-Wasser-Wärmepumpen und Geothermieanlagen
zum Einsatz.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschafen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 7.2
Starkregenereignisse
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22224-21)
Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zu den Schäden an städtischen Gebäuden und Liegenschaften durch die Starkregenereignisse im Juli dieses Jahres.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. Wie hoch beziffert die Verwaltung den Gesamtschaden an und in den städtischen Liegenschaften – sowohl bezüglich der Gebäude als auch des Inventars?
Welche Einrichtungen sind besonders betroffen?
2. Das Land gewährt den von der Unwetterkatastrophe betroffenen Kommunen finanzielle Unterstützung u.a. für die Instandsetzung von zerstörten Infrastrukturen und Ausrüstungen. Auf der vom Land geführten Liste der betroffenen Kommunen ist Dortmund nicht genannt. Kann die Stadt dennoch auf Unterstützung bei der Regulierung der Schäden seitens des Landes rechnen? Wenn ja, in welchem Rahmen?
3. Existiert eine Risikomatrix für städtische Immobilien und ihre Standorte? Wenn nein, ist die Erstellung einer solchen Risikomatrix insbesondere mit Hinblick auf Unwetterereignisse geplant?
4. Welche Möglichkeiten bieten sich den Kommunen zur Versicherung der stadteigenen Gebäude gegen Elementarschäden? In welcher Weise sind die städtischen Liegenschaften in Dortmund abgesichert?
Begründung:
Ggf. mündlich
Die Verwaltung sagt eine Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.
zu TOP 7.3
Umbau und Erweiterung des ehemaligen evangelischen Kirchenstandortes Lindenhorst zu einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK); Alte Ellinghauser Str. 5/7
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21511-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag vom 06.09.2021 (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)(Drucksache Nr. 21511-21-E1)
……die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Prüfantrags:
Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung
von Baumaterialien geprüft werden.
Begründung:
Bei der Empfehlung zum Abriss des alten Gemeindehauses sollte vor dem Hintergrund von
Nachhaltigkeit und Ressourcenverbrauch auch der Bereich "graue Energie", die bei einem Abriss verloren geht und bei der Herstellung neuer Baustoffe wieder anfällt, betrachtet werden. Dies sollte in die Bewertung der Wirtschaftlichkeit einfließen. Möglicherweise erweist sich bei Berücksichtigung der Potenziale für die Einsparung von Ressourcen und CO2 der Bestandserhalt samt Sanierung wirtschaftlicher, als ein Abriss mit anschließendem Ersatzneubau.
AMIG, 07.09.2021:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie (Anlage 4) zur Schaffung einer TEK zur Kenntnis und beschließt, die Variante O_1 (Erhalt Pfarrhaus mit Nutzung, Anlage 5) weiter zu verfolgen.
2) beschließt zur Errichtung einer viergruppigen TEK auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie
1. den Abriss des Gemeindehauses und der beiden Garagen mit einem Kostenrahmen von rd. 190.000 € (brutto),
2. den Umbau der denkmalgeschützten Gebäude Kirchenschiff und Pfarrhaus und
die bauliche Erweiterung zur Verbindung der vorgenannten beiden Gebäude mit einem
Kostenrahmen von insgesamt rd. 5,680 Mio. € (brutto) sowie
3. die Betriebsausstattung mit einem Kostenrahmen von rd. 255.500 € (3.500 €/Kind).
3) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung Leistungsphase 1-3 der HOAI
sowie mit der Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der
Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.
4) beschließt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei
Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2
der HOAI.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den folgenden Prüfauftrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/Bürgerliste) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD).
Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung
von Baumaterialien geprüft werden.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 07.09.2021:
Siehe oben!
AKUSW, 15.09.2021:
Unter Einbeziehung der Empfehlung des AMIG vom 07.09.2021 empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung, und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund
1) nimmt den Auszug aus der Machbarkeitsstudie (Anlage 4) zur Schaffung einer TEK zur Kenntnis und beschließt, die Variante O_1 (Erhalt Pfarrhaus mit Nutzung, Anlage 5) weiter zu verfolgen.
2) beschließt zur Errichtung einer viergruppigen TEK auf Basis der vorliegenden Machbarkeitsstudie
1. den Abriss des Gemeindehauses und der beiden Garagen mit einem Kostenrahmen von rd.
190.000 € (brutto),
2. den Umbau der denkmalgeschützten Gebäude Kirchenschiff und Pfarrhaus und
die bauliche Erweiterung zur Verbindung der vorgenannten beiden Gebäude mit einem
Kostenrahmen von insgesamt rd. 5,680 Mio. € (brutto) sowie
3. die Betriebsausstattung mit einem Kostenrahmen von rd. 255.500 € (3.500 €/Kind).
3) beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Planung Leistungsphase 1-3 der HOAI
sowie mit der Herbeiführung eines Planungs- und Ausführungsbeschlusses nach Abschluss der
Entwurfsplanung mit vorliegender Kostenberechnung.
4) beschließt die Abweichung zur Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei
Hochbaumaßnahmen durch den Entfall des Planungsbeschlusses nach der Leistungsphase 2
der HOAI.
Prüfauftrag:
Die Verwaltung wird gebeten, im Sinne von Nachhaltigkeit und vermindertem Ressourcenverbrauch zu prüfen, inwieweit Elemente des bestehenden Gemeindehauses in den geplanten Neubau der Kita integriert werden können.
Im Fall eines unumgänglichen Abrisses des Gebäudes soll die mögliche Wiederverwertung
von Baumaterialien geprüft werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des AKUSW, dem Beschlussvorschlag wie oben beschrieben, zu folgen.
zu TOP 7.4
Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr nebst Zentrallager in Dortmund-Eving, Lütge Heidestr. und Seilerstr.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21551-21)
Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, wer bei dem Projekt die Bauleitung habe und wie valide die Summe von 48 000 Euro sei. Im Oktober 2020 seien bereits 3 befristete Stellen zu einer Bauleitplanung bei der Feuerwehr geschaffen worden. Seine Fraktion möchte wissen, wo diese Stellen eingerichtet worden seien, der Ratsbeschluss habe besagt, dass diese Stellen nicht bei der Feuerwehr, sondern bei der Hochbauplanung eingerichtet würden. Die Antwort reiche bis zur Ratssitzung.
Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) erklärt, dass es sich um zwei komplexe Planungs- und Baurealisierungsprozesse handele und die Stellen bei der Immobilienwirtschaft eingerichtet worden seien, die auch bauen würden. Es gäbe die Intention, nicht nur das Zentrallager zu errichten, sondern auch das Krisen- und Notfalllager gehöre dazu. Die Feuerwehr sei der Ansprechpartner für die Lagerlogistik. Insofern gäbe es zwei Planungsprozesse, die gut abgestimmt aufeinander funktioniert hätten. Auch die Umsetzung werde gut funktionieren.
Zur Validität der Summe von 48 000 Euro gibt er an, dass man, falls es eine sprunghafte Entwicklung gäbe, nicht darauf schwören könne, die 48 000 Euro zu halten. Die Verwaltung werde aber alles daran setzen, die Summe halten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.
Der Rat der der Stadt Dortmund
1. nimmt die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Neubau des Technikzentrums der Feuerwehr als auch des Zentrallagers in Eving zur Kenntnis und beschließt als Grundsatz-entscheidung, den planerischen Lösungsvorschlag weiter zu verfolgen. (Anlage)
Der Kostenrahmen für den Neubau liegt unter Berücksichtigung eines Baubeginns ab 2024 bei rd. 48.070.000,--€.
zu TOP 7.5
Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
hier: Sachstand und Ergebnis der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20305-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 01.09.2021(Drucksache Nr. 20305-21)
Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West merkt an, dass der Einbau von Messstellen nicht notwendig und zu teuer ist, und man bei der Koordination der Baustelle weitere, sich in der Nähe befindlichen Baustellen berücksichtigen soll, damit die Gesamtlage insgesamt gut abgestimmt ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt bei einer Enthaltung (AfD) einstimmig dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1 Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung und das Ergebnis der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Frage Sanierung/Erneuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Ersatzneubaus.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung des Abrisses und Neubaus der Brücke Lange Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 415.000,00 Euro zu beauftragen.
Die derzeit geschätzten Gesamtkosten des Vorhabens belaufen sich einschließlich der
Planungskosten in Höhe von 415.000,00 Euro auf ca. 2.800.000,00 Euro.
Die Finanzierung der Planungsleistungen erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der neu
eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66W01202014703 - Lange Str. – Brücke - mit folgenden
Auszahlungen (Finanzposition 780 810):
Haushaltsjahr 2022: 20.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2023: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2024: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2025: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2026: 95.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden
Baubeschlussvorlage dargestellt.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der Variante B und die Einrichtung von 1,0 vzv. Planstelle mit Stellenplan 2022 sowie die Stellenbesetzung im Vorgriff auf den Stellenplan 2022. Die Planstelle soll nach Entgeltgruppe 12 Fg2 TVöD (AT/ING) bewertet werden.
Die PARTEI stellt zu TOP 3.1.1 folgenden Antrag:
Antrag
Betreff: Änderungsantrag zum Brückenbauwerk Lange Straße BW 281 über die DB
Die Stadt Dortmund hat nach akribischer mehrjähriger Prüfung festgestellt, dass die Brücke zwischen der Lange Straße Nr. 149 und Nr. 153 neu gebaut werden muss. Obwohl die Brücke von überschaubarer Größe ist, plant man die Fertigstellung nicht früher als 2029 ein. Um diese Zeit des Leidens unter Schwerlastverkehr und Staus für die Anwohner*innen, Schulkinder des Kreuz- und Unionviertels sowie der dort Arbeitenden zu verkürzen, schlägt die Fraktion Die PARTEI folgenden Beschleunigungsplan zur Empfehlung durch die Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:
1 Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung und das Ergebnis der
Wirtschaftlichkeitsuntersuchung in der Frage Sanierung/Erneuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Planung eines Ersatzneubaus.
2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Leistungen zur Planung des Abrisses und Neubaus der Brücke Lange Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 415.000,00 Euro beim Technischen Hilfswerk zu beauftragen.
Begründung:
Bei der Brücke handelt es sich um ein Bauwerk überschaubaren Ausmaßes. Trotzdem möchte die Stadt für die Planung und Umsetzung weitere acht Jahre einplanen. Dies deutet auf eine ziemliche Überforderung hin.
Das Technische Hilfswerk wiederum hat Erfahrung mit der Entsorgung von maroden Brücken und dem schnellen Ersatzbau. Ein Warmabriss könnte hier sehr schnell z.B. mit Unterstützung durch die Bundeswehr durchgeführt werden. Bahnschienen und umliegende Gebäude müssten
selbstverständlich erhalten bleiben.
Als Ersatzbau könnten zwei Dornier Faltfestbrücken (je Fahrtrichtung eine) innerhalb einer Stunde aufgebaut werden. Mit einer jeweiligen Traglast von 110 Tonnen sollte auch der Schwerlastverkehr wieder dort fahren können. Optisch stehen die Faltbrücken dem jetzigen Bauwerk in nichts nach.
Inklusive einer Terminabsprache mit der Deutschen Bahn sollte das Vorhaben innerhalb von drei Monaten machbar sein unter der Voraussetzung, dass der Hersteller zwei Brücken auf Lager hat bzw. kurzfristig herstellen kann. Der Preis für die Brücken war leider kurzfristig nicht zu ermitteln, dürfte jedoch eher unter den Kosten eines Standardbaus liegen.
Ersatzweise könnte ein anderes externes Planungsbüro beauftragt werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnt den Antrag mit einer Ja Stimme (die PARTEI), drei
Enthaltungen (Die Linken, AfD) und 12 Nein Stimmen (B90/Die Grünen, SPD, CDU, FDP) mehrheitlich ab.
AMIG, 07.09.2021:
Unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West und Priorisierung der Variante B empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Siehe oben!
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) und
empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung des AMIG und Priorisierung der Variante B, dem Beschlussvorschlag wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.
zu TOP 7.6
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei, 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21564-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Fortsetzung der Sanierung des Wasserturms in Grevel (Lanstroper Ei) mit der Ausführung des 2. Bauabschnittes mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 1.206.450,- €.
Mit der Sanierung wird erst nach Zustimmung der Fördergeber begonnen.
8. Sonstiges
zu TOP 8.1
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21577-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.21 vor.
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion
B`90/Die Grünen vor:
die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. TOP um Beratung und
Abstimmung des folgenden Antrags.
Die Verwaltung wird aufgefordert, in Gesprächen mit den zuständigen Stellen
(kassenärztliche Vereinigung u.a.) darauf hinzuwirken, dass die Versorgung mit
Kinderärzt*innen in Dortmund insbesondere in den Sozialräumen absehbar verbessert
wird.
Begründung:
Sachstandsbericht S. 23:
„Im Bereich der medizinischen Versorgung von nicht krankenversicherten Kindern und
Jugendlichen bestand auch 2020 das zuvor identifizierte Problem fort: Familien, für die es
gelingt, einen Krankenversicherungsschutz herzustellen, finden oftmals keine
Kinderarztpraxis für anstehende Untersuchungen und Behandlungen. Die Gründe sind
vielschichtig. Die Kinderärzt*innen sind überlastet; viele nehmen keine neuen
Patient*innen mehr auf. Die betroffenen Familien werden somit erneut in der
Sprechstunde vorstellig und wollen behandelt werden, weil sie keine niedergelassene
Praxis finden, die sie als neue Patient*innen aufnimmt. Die Familien befinden sich in einer
besonders prekären Situation: trotz des Anspruchs auf ärztliche Leistungen, finden sie
keine behandelnden Ärzt*innen. Die Sprechstunden des Gesundheitsamtes sind aber nur
für nicht krankenversicherte Kinder und Jugendliche vorgesehen. Im Ergebnis haben die
Kinder und Jugendlichen keine ärztliche Versorgung. Der Kinder- und Jugendärztliche
Dienst behandelt deshalb diese Kinder und Jugendlichen mit
Krankenversicherungsschutz seit April 2019 so lange weiter, bis sie ins Regelsystem
vermittelt werden.“
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den „Sachstandsbericht
Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis und stimmt dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich gegen die AfD-Fraktion zu. (Die FRAKTION – Die
PARTEI war bei der Abstimmung nicht anwesend.)
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
AKUSW, 15.09.2021:
Herr Ketzschmar (BuNB) teilt mit, dass der Beirat darum bitte, ergänzend hierzu auch Bildungsangebote im Sinne von BNE und für „grüne Berufe“ aufzunehmen.
Herr Sohn (BPN) merkt kritisch an, dass das Behindertenpolitische Netzwerk hierzu nicht beteiligt worden sei, zumal es unstrittig sei, dass auch behinderte Menschen aus Südosteuropa einwandern würden.
Mit diesen Anmerkungen nimmt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit und des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2021“ zur Kenntnis.
zu TOP 8.2
Sachstandsbericht zur Umsetzung der Umstellung des Systems der Schulgirokonten für die Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20524-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur Umstellung des Systems bei den Schulgirokonten der Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 8.3
Änderung des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19815-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 31.08.21 vor:
Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Fehler in dem Zuständigkeitsverzeichnis hin.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion grundsätzlich
ein paar Bedenken und auch Beratungsbedarf zu der Vorlage habe und bittet darum, die
Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.
Frau Worth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf den Fehler im Zuständigkeitsverzeichnis bzgl.
der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie und stellt mündlich den Antrag, dass durch die
Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie
niedergelegten Säulen wiedergespiegelt werden sollten. Diese drei Säulen seien die
Wirtschaftsförderung, der Sozialausschuss und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und
Schule. Das, was in der Vorlage niedergelegt sei, müsse sich auch im
Zuständigkeitsverzeichnis wiederspiegeln.
Der Ausschuss beschließt einstimmig den mündlichen Antrag von Frau Worth und lässt
die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.21 vor:
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung vom 31.08.2021 vor:
siehe oben!
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den anliegenden Entwurf des Zuständigkeitsverzeichnisses den Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung betreffend zu fassen und lässt die restlichen Entwürfe der Ausschüsse und Bezirksvertretungen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck stellt die Beratung der Vorlage einstimmig bis zur nächsten
Sitzung am 09.11.2021 zurück.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen,, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.21 vor:
Hierzu liegt vor à Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 31.08.2021 (Drucksache Nr. 19815-21)
Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Fehler in dem Zuständigkeitsverzeichnis hin.
Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass seine Fraktion grundsätzlich
ein paar Bedenken und auch Beratungsbedarf zu der Vorlage habe und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.
Frau Worth (SPD-Fraktion) bezieht sich auf den Fehler im Zuständigkeitsverzeichnis bzgl. der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie und stellt mündlich den Antrag, dass durch die Zuständigkeitsverteilung auf die Ausschüsse, die in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie niedergelegten Säulen wiedergespiegelt werden sollten. Diese drei Säulen seien die Wirtschaftsförderung, der Sozialausschuss und der Bereich Kinder, Jugend, Familie und Schule. Das, was in der Vorlage niedergelegt sei, müsse sich auch im Zuständigkeitsverzeichnis wiederspiegeln.
Der Ausschuss beschließt einstimmig den mündlichen Antrag von Frau Worth und lässt die Verwaltungsvorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
AMIG, 07.09.2021:
In Kenntnis der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen (Bündnis 90/die Grünen), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 15.09.21 vor:
Hierzu liegt vorà Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 07.09.20212:
Siehe oben!
AKUSW, 15.09.2021:
Herr Rm Waßmann merkt an, dass auch der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in Planungsfragen zum Stadtbahnbau beteiligt werden muss und bittet insofern um entsprechende Aufklärung und darum, das Zuständigkeitsverzeichnis ggf. um denselben Textbaustein (siehe Seite 27 letzter Absatz) zu ergänzen, welcher hierzu bereits für den AMIG abgebildet sei.
Herr Wilde führt hierzu an, dass die Stadtbahnplanung natürlich auch immer eine städtebauliche Dimension habe. Deswegen halte er es für unbenommen, dass Vorlagen, die nicht nur den technischen Ausbau angehen würden, sondern ebenso Planungsfragen des Stadtbahnbaus beträfen, künftig auch dem AKUSW zur Beratung und Empfehlung vorzulegen. Die Verwaltung werde diese Angelegenheit klären und dem Rat hierzu eine belastbare Entscheidungsgrundlage vorlegen.
Herr Rm Kowalewski hält die Beteiligung der Bezirksvertretungen beim Kauf/Verkauf städtischer Grundstücke für notwendig und bittet hierzu um Überprüfung und ggf. um entsprechende Änderung.
Herr Wilde empfiehlt diesen Punkt in der morgigen AFBL-Sitzung nochmal aufzugreifen.
In Kenntnis dieser Anmerkungen und der Empfehlung aus dem AMIG leitet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung weiter.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) fragt nach, da es sich um eine Veränderung zur letzten Wahlperiode handele und jetzt auf S. 31 stehe, dass die Informationen über den Erwerb von Grundstücken und städtischem Grundvermögen ohne Angabe von Verkäufer und Kaufpreis im Nachgang an die Bezirksvertretungen erfolgen sollen. Er bittet um Aufklärung warum das so sei.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) informiert, dass es noch bis zum Rat von Herrn Wilde (Stadtrat) eine Entscheidungsgrundlage gäbe. Er schlägt vor, das abzuwarten und die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.
Herr Mader (CDU-Fraktion) erklärt, dass es nicht den AFBL selbst betreffe. Deshalb könne seine Fraktion heute entscheiden.
Frau Reuther (Fraktion Bündnis 90/die Grünen) weist darauf hin, dass es den AFBL als Liegenschaftsausschuss betreffe. Eine Klarstellung in dieser Richtung sei auch im Sinne ihrer Fraktion. Auch sie plädiert die Angelegenheit zum Rat durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen nimmt die o. g. Empfehlungen zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Beratung der Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.
zu TOP 8.4
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2021
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.21 vor:
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 07.09.2021 vor:
„… zu TOP 9.2
Ausbau des flächendeckenden Systems zur Warnung der Bevölkerung bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21777-21)
Herr Preuss (Fraktionssprecher CDU) will die Vorlage empfehlen, bittet aber sobald wie möglich um Mitteilung über die Standorte der Sirenen.
Herr Dr. Brunsing (B90/Die Grünen) schließt sich dem an und bittet um Ergänzung des Systems um komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Hombruch empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (in Abwesenheit der Fraktion FDP/Bürgerliste) folgenden Beschluss in der Fassung der Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch (fett/kursiv) zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können.
Herr Gorowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB), den Beschlussvorschlag mit einem Prüfauftrag zu den beiden Apps erweitert habe. Es gehe aber auch um eine zusätzliche Technik, die die Alarmierung der Bevölkerung, unabhängig von diesen Apps, gestalten kann. Diese Technik heiße „Cell Broadcast Alert System“. Dabei werde die Nachricht einfach auf das Telefon gespielt. Seine Fraktion schlägt vor, diese Technik zum Prüfauftrag dazu zunehmen.
Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE +) merkt an, dass seine Fraktion anregt, in diesem Zusammenhang Lautsprecher zu ermöglichen, um der Bevölkerung auch mitteilen zu können, um was es sich bei der Warnung handelt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) aus der Sitzung vom 14.09.21.
Weiterhin ergänzt der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften den Beschlussvorschlag um die Prüfung des Warnsystems „Cell Broadcast Alert System“ und um die Prüfung der Einrichtung eines Warnsystems mit Lautsprechern.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung der o.g. Empfehlung des ABÖAB und der folgenden Ergänzungen (fett), folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt den Bau der 3. Ausbaustufe eines flächendeckenden Warnsystems für die Stadt Dortmund sowie die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt (aufbauend auf die Ratsvorlagen 00909-15 vom 01.10.2015 sowie 10330-18 vom 17.05.2018).
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, inwieweit komplementäre Systeme wie KATWARN oder NINA integriert werden können.
Weiterhin wird die Verwaltung um Prüfung gebeten, inwieweit die Technik „Cell Broadcast Alert System“ und eine entsprechende Einrichtung mit Lautsprechersystem integriert werden können.
zu TOP 8.5
Roadmap Memorandum zur Digitalisierung 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21874-21)
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Konkretisierung der Roadmap „Memorandum zur Digitalisierung 2020 – 2025“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der dialogorientierten Umsetzung ebenso wie mit der weiteren Qualifizierung von Maßnahmen und Projekten, insbesondere hinsichtlich der externen Unterstützungsleistungen als auch hinsichtlich der im Ausblick (Kapitel 8) der Roadmap angekündigten Maßnahmenvorschläge.
Dr. Suck Gurowietz Ilter
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin
3. Managementbericht 2021.pdf
© Stadt Dortmund
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