Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Schulausschusses
am 14.06.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 15:55 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD) i. V. f. Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD) i. V. f. Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD) i. V. f. Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Torsten Heymann i. V. f. Rm Alisa Löffler (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB David Liskatin (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Dr. Eva Goll (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)
Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Ralf Dallmann (FB 40)
Klaus Burkholz (FB 51 AL)

4. Schulaufsicht

Anja Kästner

5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Carsten Schlagowski (Sprecher der Hauptschulen)
Christian Pätzold (Sprecher der Sekundarschule)
Klaus Zielonka (Sprecher der Gesamtschulen)
Rolf Janßen (Sprecher der Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Heike Raffalski (Sprecherin der Förderschulen)


Abwesend:

Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Martina Raddatz-Nowack (FB 40 AL)
Volker Werner (FB 40)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Uta Doyscher-Lutz
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Schulausschusses,
am 14.06.2017, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmun


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Schulausschusses am 03.05.2017


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Umbenennung der Hansa-Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07492-17)

3.2 Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule - Aufgaben und Handlungsschwerpunkte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06609-17-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07010-17)

5.2 Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

5.3 Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Die Vorlage wurde den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse mit Datum 30.05.2017 zur Verfügung gestellt.)

(Drucksache Nr.: 07786-17)

5.4 Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)


6. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -





1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.

Die Vorsitzende informierte die Ausschussmitglieder über den Tod des Ratsmitgliedes Otto Rüding und bat den Ausschuss zu einer Gedenkminute.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Liskatin benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt erweitert:

TOP 3.3 Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund:
Hier: Schülerzahlenentwicklungen an den Grundschulen im Stadtbezirk Innen-
stadt-West und notwendige schulorganisatorische Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07133-17)

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Schulausschusses am 03.05.2017

Frau Dr. Goll bat, die Niederschrift der Sitzung vom 15.03.2017 wie folgt zu ändern:

TOP 3.1: Frau Dr. Goll stellte fest, dass Dortmund im Sekundar I-Bereich deutlich weniger
Ausgaben habe, als die Vergleichskommunen und -kreisfreien Städte.
Frau Raddatz-Nowack erklärte dazu, dass die Zahlen im Zeitraum 2014/2015 deutlich absinken, was sich wie folgt erklären lässt:
- Es sei oft so, dass in einem Zeitraum keine Maßnahmen durchgeführt werden
können, da die Vorläufe bei z. B. baulichen Veränderungen sehr lang seien.
- Dortmund sei bei der Umsetzung der Inklusion weit vorgeschritten, so dass
Schulen bereits ausgestattet seien. Es gebe zahlreiche barrierefreie Schulen, der
Bedarf sei deshalb nicht so hoch sei wie bei anderen Kommunen.
Für den Zeitraum 2016 sei eine Summe in Höhe von 700.000 € festgestellt
worden, so dass man sehen könne, dass in diesem Zeitraum erhebliche
Investitionen durchgeführt und somit die Ausgaben höher werden.

Zur Bedarfsermittlung Leibniz-Gymnasium wird Frau Schneckenburger unter TOP 4.2 in der nichtöffentlichen Sitzung kurz Bericht erstatten.

Die Niederschrift über die 20. Sitzung des Schulausschusses am 03.05.2017 wurde mit diesen Änderungen einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Umbenennung der Hansa-Grundschule
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07492-17)

Der Schulausschuss nahm den folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt die Umbenennung der Städtischen
Gemeinschaftsgrundschule „Hansa-Grundschule“ in „Hansa-Grundschule – die Schule am Wald“ zum 01.08.2017.


zu TOP 3.2
Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule - Aufgaben und Handlungsschwerpunkte
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06609-17-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den Fragen der SPD-Fraktion in der Schulausschusssitzung am 25.01.2017 nehme ich wie folgt Stellung:


1. „Vergleich des Dortmunder Systems mit anderen Städten (wie Mannheim oder
Hamburg)“

Stärkere kommunale Verantwortungsübernahme für Bildung – dafür stehen Dortmund, Hamburg, Mannheim und mittlerweile viele andere Städte in Deutschland. Richtungsweisende Impulse für diese Entwicklung gab der Kongress des Städtetages 2007 „Bildung in der Stadt – Kommunale Bildungsverantwortung in Zeiten gesellschaftlichen Wandels“. Diverse Förderprogramme halfen (z.B. „Lernende Regionen – Förderung von Netzwerken“) lokale Ansätze zu erproben.

Anfang 2007 gründeten eine Reihe von Städten und Landkreisen, unterstützt von der Freudenberg-Stiftung, die „Arbeitsgemeinschaft Weinheimer Initiative“, um dem Anliegen der kommunalen Koordinierung im Übergang Schule – Arbeitswelt mehr Nachdruck zu verleihen und inhaltlich zu unterstützen. Dortmund und Mannheim waren Mitbegründerinnen der Arbeitsgemeinschaft, das erste Jahresforum fand 2008 im Dortmunder Rathaus statt zum Thema „Schulische Arbeitswelt und Berufsorientierung & kommunale Koordinierung“.

Als erstes Bundesland ergriff Hamburg die Initiative und brachte die Reform des Übergangs Schule-Beruf 2009 auf den Weg. 2011 beschloss der Ausbildungskonsens NRW die Einführung des neuen Übergangssystems in Nordrhein-Westfalen. Sieben Referenzkommunen, darunter Dortmund, begannen 2012 mit der Umsetzung der verabredeten Strategien: Berufs- und Studienorientierung, Systematisierung des Übergangssystems, Steigerung der Attraktivität des dualen Systems. Sukzessive wurden alle Kommunen und Kreise einbezogen, seit dem Schuljahr 2016/17 wird das Vorhaben flächendeckend in NRW umgesetzt.

Dortmund hatte – wie auch andere Städte in NRW (z.B. Bielefeld, Köln) – bereits eine mehrjährige Praxis an lokaler Gestaltung des Übergangs Schule – Arbeitswelt aufzuweisen, als das Land auf Initiative des Ausbildungskonsenses NRW das „neue Übergangssystem“ auf den Weg brachte und dort die kommunale Koordinierung als zentralen Baustein verankerte.

Ende 2013 verabschiedeten die Partnerinnen und Partner des Ausbildungsbündnisses Baden-
Württemberg ein gemeinsames Eckpunktepapier zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Mannheim ist eine von aktuell 12 Modellkommunen in Baden-Württemberg, die die Bausteine Berufsorientierung, Ausbildungsvorbereitung dual und Berufsqualifizierung dual umsetzen.

Die Erfahrungen aus der Neugestaltung des Übergangssystems in Dortmund flossen in die Gestaltung des Übergangssystem in NRW und bundesweit ein.

Die Dortmunder Bildungsberichterstattung und das Übergangsmonitoring zur Anschlusssicherung nach der allgemeinbildenden Schule gelten als Vorbild für innovatives Bildungsmonitoring. Die Einrichtung der Anlaufstelle für berufsschulpflichtige Jugendliche (Dienstleistungszentrum Bildung), die berufsschulpflichtige Jugendliche, die keinen Anschluss in Ausbildung oder Bildungsgänge der Sekundarstufe II realisieren konnten, berät und vermittelt, war ein wichtiger Meilenstein zur Umsetzung der Strategie „Kein Kind zurücklassen“.

Das in Dortmund entwickelte Format eines zentralen Nachvermittlungstages „Nutze deine Chance“ wird aktuell von mehreren Städten im Ruhrgebiet, wie z.B. Duisburg und Essen, adaptiert.

Das Qualifizierungskonzept für Studien- und Berufswahlkoordinator/innen (StuBos) wurde 2006/07 in Dortmund entwickelt und war Grundlage des Qualifizierungskonzeptes und Fortbildungsangebotes im Land. Zur Entwicklung von Konzepten zur Berufs- und Studienorientierung in der Sekundarstufe II und zur Qualifizierung der Lehrerinnen und Lehrer hat Dortmund wichtige Impulse gegeben. Schüler Online – das zentrale Anmeldesystem für Schülerinnen und Schüler (SuS)- wurde vom Kommunalen Rechenzentrum Minden-Ravensberg/Lippe (KRZ) entwickelt. Münster, der Kreis Coesfeld haben das System eingeführt gemeinsam weiter entwickelt. Mittlerweile nutzen fast alle Kommunen in NRW dieses Anmeldesystem und lassen sich hinsichtlich der Einführung und des Systemkontextes von Dortmund beraten.

Die Pfingstbergschule in Mannheim hat mit Unterstützung des dortigen Bildungsbüros das Vorhaben „Ausbildungspakt“ entwickelt und setzt den Pakt seit mehreren Jahren erfolgreich um. Bei der Implementierung des „Ausbildungspaktes“ in Dortmund hat Mannheim Pate gestanden. Der Pakt wird derzeit in Dortmund an der Reinoldi-Sekundarschule und ab Sommer 2017 an der Anne-Frank- Gesamtschule umgesetzt.

2. Übergang Schule-Arbeitswelt – Steuerungsinstrumente“

Die Aktivitäten im Übergang Schule-Arbeitswelt sind durch Ratsbeschlüsse legitimiert.
 2005 Beschluss zur Umsetzung der kommunalen Strategie ZEITGEWINN. Optimierung des
Übergangs Schule - Beruf. (DS-Nr.: 01706-05)
 2008 Beschluss zur Verstetigung und Ausweitung der mit dem Projekt Zeitgewinn
eingeleiteten Maßnahmen zur Optimierung des Übergangs Schule – Arbeitswelt auf der
Grundlage des Aktionsplans „Soziale Stadt“ und der Beschlussfassung des Rates vom
13.12.07 (DS-Nr.: 12329-08)
 2010 Verstetigung der Maßnahmen für Bildung und Erziehung des Regionalen
Bildungsbüros (DS-Nr.: 00677-10-E14)
 2012 Beschluss zur Implementierung und Umsetzung der neuen Landesstrategie „Neues
Übergangssystem Schule – Beruf in NRW“ (DS-Nr.: 06690-12)

Das Regionale Bildungsbüro nimmt die Aufgabe der kommunalen Koordinierung zur Gestaltung der Übergänge von der Schule in die Arbeitswelt wahr. Wesentliches Strategiegremium ist der Beirat Übergang Schule-Arbeitswelt. Im Beirat sind alle für die Entwicklung von Strategien und Umsetzung von Maßnahmen wichtigen Akteure vertreten. Die Geschäftsführung liegt beim Bildungsbüro.

3. „Bildungspartnerinnen und -partner und deren Aufgaben/Angebote“
Wichtige Partnerinnen und Partner zur Entwicklung und Umsetzung der Strategien und Instrumente zur Gestaltung der Übergänge von der Schule in die Arbeitswelt sind das Land NRW und der Verein „schul.inn.do e.V.“ Basis der Kooperation von Kommune und Land ist der Vertrag zur „Weiterentwicklung eines Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Dortmund“ (2008, unbefristet verlängert 2014). Auf Basis dieses Vertrages hat die Stadt Dortmund mit dem Verein schul.inn.do e.V. einen Kooperationsvertrag geschlossen. Der Verein unterstützt seit 2001 innovative Schulprojekte, erschließt Zugänge zu Ressourcen, z.B. Stiftungen, und fungiert als vertrauenswürdiger Mittler zwischen Kommune und Zivilgesellschaft. Auf diese Weise erfüllt der Verein mit der fachgerechten Erstellung vereinbarter Leistungen einen Beitrag zur Erfüllung der bildungspolitischen Ziele der Kommune.

Kooperationsvereinbarungen bestehen mit dem Land NRW, Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales zur Umsetzung von „Kein Abschluss ohne Anschluss. Übergang Schule-Beruf in NRW“; mit dem Jugendberufshaus (Agentur für Arbeit, JobCenter, Jugendamt), mit dem
Jugendamt/Jugendberufshilfe und mit der Migrations- und Integrationsagentur Dortmund sowie mit dem Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, den Berufskollegs in städtischer Trägerschaft und der Stadt Dortmund zum Entwicklungsvorhaben „Weiterentwicklung der Berufskollegs zu einem Regionalen Berufsbildungszentrum“ (RBZ).

Für die operative Umsetzung vereinbarter Maßnahmen finden regelmäßig Abstimmungs-gespräche statt mit der Bezirksregierung Arnsberg, dem Schulamt für die Stadt Dortmund, der Agentur für Arbeit sowie dem JobCenter (U25) statt.

4. „Beratungs- und Unterstützungsangebote im Einzelfall“

Dortmunder Berufswahlpass
• Internetplattform „Zukunftsfinder.de“ (Dienstleistungszentrum Bildung -verantwortlich)
• Schüler online – Anmeldeplattform für die Bildungsgänge der Sekundarstufe II
• Internetplattform „studium.dortmund.de“
• Beratung und Nachvermittlung von berufsschulpflichtigen Jugendlichen ohne Anschluss;
Veranstaltung „Nutze deine Chance“
• Dortmunder Hochschultage
• Projekt „Ausbildungspakt“
• Projekt „Was geht! Rein in die Zukunft“
• Entwicklung von Lehrerarbeitshilfen/Fortbildungen zur Berufs- und Studienorientierung

5. „Begleitung und Erfassung individueller Biografien“

In Nordrhein-Westfalen wurde die Einführung der Schüler ID aus Datenschutzgründen nicht
beschlossen. Aktuell werden Daten zu bestimmten Bildungsstationen/Bildungsübergängen erfasst und können nur anonymisiert ausgewertet werden: Daten der Schuleingangsuntersuchung, Daten zu den Bildungsübergängen – Kindertageseinrichtung-Grundschule, Grundschule-weiterführende Schule und Übergänge aus der Sekundarstufe I in Ausbildung bzw. weiterführende Bildung.

Das Übergangsmonitoring nach der Sekundarstufe I wurde 2009 vom Regionalen Bildungsbüro mit dem Ziel entwickelt, Schulabgängerinnen und -abgänger beim Übergang von der Schule in den Beruf besser zu unterstützen. Erstmals wurden damals die Anschlussperspektiven von 3.924 Jugendlichen der Abschlussklassen 9 und 10 (ohne Gymnasien) erhoben. Das Übergangsmonitoring wurde in den folgenden Jahren auf Grundlage der Einführung des zentralen Anmeldesystems „Schüler Online“ weiterentwickelt. Seit 2011 können Aussagen darüber getroffen werden, welche Schülerinnen und Schüler mit welchem Schulabschluss aus welcher Schulform welche Anschlussperspektive haben. Mit diesem Instrument kann auch ermittelt werden, wie viele Schülerinnen und Schüler keinen Anschluss finden konnten.

Im Rahmen der „Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung“ soll zukünftig analog zum
Übergangsmonitoring Sek. I ein Übergangsmonitoring in und nach der Sek. II für die Stadt Dortmund entwickelt werden.

Mit der Beteiligung am Bundesprogramm „Bildung integriert“ setzt die Stadt Dortmund die
Weiterentwicklung eines datengestützten Bildungsmanagements konsequent fort. In den Blick
genommen wird die gesamte Bildungskette von der frühen Bildung bis zum Einstieg in Beschäftigung.

6. „Ergebnis/Erfolgsbilanzen“

Die Frage nach der Wirksamkeit der aufgebauten Strukturen und eingeleiteten Prozesse ist zentral,zugleich aber schwierig zu beantworten. Erste Grundlagen, die es ermöglichen, Aussagen zu treffen zu den Übergangsverläufen der Jugendlichen, sind mit dem Übergangsmonitoring geschaffen.

2009 begannen 12,2% der Schulabgänger/innen aus Förderschulen, Haupt-, Real- und Gesamtschulen unmittelbar nach dem Abschluss der allgemeinbildenden Schule (Sek I) eine schulische oder betriebliche Ausbildung, nur 6,9% wechselten in eine betriebliche Aus-bildung. Im Schuljahr 2015/16 wechselten 21,2% der Schulabgänger/innen aus der Sek. I (Förderschule, Haupt-, Real- und Gesamtschulen) in eine schulische oder betriebliche Ausbildung – duale Ausbildung 12,7%, schulische Ausbildung 8%. 20,2% der Schülerinnen und Schüler wechselten in die Bildungsgänge der Ausbildungsvorbereitung, 17,2% in Bildungsgänge, die zur Fachhochschulreife und 28,4% Bildungsgänge, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Der Anteil einer Jahrgangskohorte – alle Schülerinnen und Schüler der Sek. I (Förder-, Haupt-, Real- und Gesamtschulen sowie Gymnasien) - die in Bildungsgänge einmünden, die
zu einer Studierfähigkeit führen, lag im Schuljahr 2015/16 bei 63,2%, gegenüber dem Schuljahr
2012/13 ein Plus von 6,3%.

Im Rahmen des Entwicklungsvorhabens „Weiterentwicklung der Berufskollegs zu einem regionalen Berufsbildungszentrum“ (RBZ) wurden Strukturen geschaffen, die es erlauben, in enger Kooperation von Berufskollegs, Schulträger, Schulaufsicht und Wirtschaft ein zielgruppenadäquates zukunftssicheres Bildungsangebot zu entwickeln.

Wir sind auf einem guten Weg und sicher, dass es durch die stabile Zusammenarbeit der Dortmunder Akteure im Übergang gelingen wird, für alle Jugendlichen Anschlussoptionen zu schaffen und auch wieder zunehmend mehr Jugendliche für eine Ausbildung zu gewinnen.“


Auf die Nachfragen von Frau Dr. Goll und Herrn Dingerdissen wurde wie folgt geantwortet:

- Datenschutzbedingungen: Herr Dallmann wies darauf hin, dass Dortmund einen Weg
gefunden habe, die gewünschten Wirksamkeitszahlen datenschutzrechtlich zu ermitteln. Die
Daten würden wie in der Schulstatistik anonymisiert.
Frau Schneckenburger wies auf das Übergangsmonitoring hin, es sei aber nicht möglich, den
Individuellen Bildungsverlauf eines einzelnen Schüler/einer einzelnen Schülerin abzubilden.
Dazu könnte eine Schüler/Schülerinnen-ID nützlich sein, da habe aber die Datenschutz-
beauftragte des Landes Bedenken angemeldet.
- Weitere Informationen zum Übergangsmonitoring sollen in einer der nächsten Sitzungen
vorgestellt werden.


Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.3
Anlassbezogener Bericht zur Schulentwicklungsplanung in Dortmund; hier: Schülerzahlenentwicklungen an den Grundschulen im Stadtbezirk Innenstadt-West und notwendige schulorganisatorische Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07133-17)

Frau Dr. Goll sprach die kurzfristige Dringlichkeit der Vorlage an und bat darum, solche Vorlagen eher auf den Weg zu bringen. Sie monierte auch die Information durch die Pressemitteilung des Verwaltungsvorstandes.
Die CDU-Fraktion habe bereits 2016 den Vorschlag unterbreitet, die Liebig-Grundschule in das Gebäude der Langermannschule zu verlegen. Das habe die Verwaltung als unnötig und unwirtschaftlich abgelehnt. Sie fragte nach den Gründen, die jetzt zu den in der Vorlage genannten Beschlüssen geführt haben.

Herr Dallmann erklärte, dass es seit Ende 2016 andere Prognosen gebe. Diese Entwicklung habe sich nicht vorhersehen lassen: die Erhöhung der Geburtenzahlen und die Zahlen der Zuwanderung durch Flüchtlinge. Die Zahlen aus dem Einwohnermeldebestand werden immer im November ausgewertet, so dass erst dann verlässliche Zahlen vorlagen, um weitere Entscheidungen treffen zu können.

Auf die Frage von Frau Plieth nach einer barrierefreien Grundschule im Bereich Innenstadt-West antwortete Herr Dallmann, dass es in dem Bereich bisher keinen geeigneten Standort gab. Es solle geprüft werden, ob es an dem jetzigen Standort die Möglichkeit gibt.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt,

a) die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) an den Schulstandort „Harnackstr. 57-59“ (ehemalige Langermannschule) zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

b) die Erhöhung der Zügigkeit der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017),

c) die Nutzung des durch die Verlegung der Liebig-Grundschule (evangelische Bekenntnisschule) freigezogenen Gebäudeteils am Standort „Essener Str. 7“ durch die Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) und

d) die Erhöhung der Zügigkeit der Peter-Vischer-Grundschule (Gemeinschaftsgrundschule) auf drei Schulzüge pro Jahrgang zum Schuljahr 2017/18 (01.08.2017).



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -

5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07010-17)

Herr Urbanek fragte nach den nicht verausgabten Fördergeldern, die aber auch nicht als Rückstellung verbucht werden dürften. Gibt es eine Planung, diese Gelder für konkrete Zwecke zu verwenden?

Frau Plieth wies ebenfalls darauf hin, dass sie Diskrepanzen zwischen den hohen Rücklagen und den Forderungen der Träger nach mehr Mitteln für eine hohe Qualitätssicherung sehe.

Herr Burkholz erklärte, dass das Verfahren wie im Gesetz für Kindertageseinrichtungen beschrieben, angewendet worden sei. Es gebe im Jahresverlauf immer Schwankungen z. B. bei der Personalintensität und anderen Dingen, so dass die einzelnen Träger andere Summen abrufen. Mit den Trägern sei vereinbart worden, nicht verausgabte Mittel für konkrete Maßnahmen, über die jedoch erst wieder im nächsten Jahr berichtet werde, zur Verfügung zu stellen. Es habe jedoch eine Verfahrensänderung gegeben, das bedeute, in ein Ausschreibungsverfahren zu gehen. Die entstandene Qualitätsdebatte habe dazu geführt, die Mittel gemeinsam mit den Trägern zu verwenden.

Frau Staar forderte eine Qualitätssicherung insbesondere beim Personal.

Herr Burkholz antwortete auf die nochmalige Frage von Herrn Urbanek nach einer Auflistung von Maßnahmen zur Verwendung der Rückstellungen, dass es so im Kontext des Kinder- und Bildungsgesetzes nicht vorgesehen sei. Es handele sich nicht um Baumaßnahmen, sondern um Personalkosten und entsprechende pädagogische Angebote, die sich im Laufe eines Schuljahres durchaus verschieben könnten.

Herr Burkholz sagte Frau Landgraf die Aufstellung der Trägergruppierungen zu.

Frau Schneckenburger erklärte, dass der Offene Ganztag Qualität brauche, was durch die Erlasse des Landes NRW bestimmt werde. Die Leistungen wurden in Dortmund ausgeschrieben, wie von der Bezirksregierung Arnsberg vorgegeben, die Verträge mit den Trägern wurden daraufhin mit einer Laufzeit von 6 Jahren abgeschlossen. Aus den Rückstellungen würden die unterschiedlichsten Projekt (Kunst, Kultur, Sport etc.) finanziert werden.


Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 4 Ent-haltungen (B‘90/Die Grünen, AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit den Trägern des Offenen Ganztages eine Vereinbarung über die Verwendung der Rückstellungen zur Qualitätssicherung an Grund- und Förderschulen abzuschließen.



zu TOP 5.2
Lokale Agenda 21 - 17. Zwischenbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07510-17)

Die Frage von Herrn Dingerdissen nach einer Zweckbindung der vergebenen Preise beantwortete Frau Schneckenburger damit, dass das Preisgeld frei verwendet dürfe. Es solle eine Auszeichnung für die Beteiligung sein.

Der Schulausschuss der Stadt nimmt den 17. Zwischenbericht 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 5.3
Sachstandsbericht 2017 Zuwanderung aus Südosteuropa
Kenntnisnahme
(Die Vorlage wird den Ratsmitgliedern, Fraktionen, Dezernaten, dem Personalrat und der Presse mit Datum 30.05.2017 zur Verfügung gestellt.)
(Drucksache Nr.: 07786-17)

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa zur Kenntnis.


zu TOP 5.4
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07494-17)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017
(Drucksache Nr.: 07494-17-E1)

Es lag folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks aus der öffentlichen Sitzung vom 13.06.2017 vor:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Stellungnahme zum Bericht zur Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016:
Ergänzt um diese Stellungnahme empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk, den Bericht zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 zur Kenntnis zu nehmen.“

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2015 / 2016 und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.



6. Anträge / Anfragen
- unbesetzt –




Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 15.55 Uhr.






A l t u n d a l – K ö s e L i s k a t i n F ä r b e r
Vorsitzende Sachkundiger Bürger Schriftführerin © Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus