Niederschrift (öffentlich)
über die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
am 05.02.2020
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 17:37 Uhr
Anwesend:
1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Wallrabe (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Naumann (SPD) i.V.f. Herrn RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Herr RM Düdder (SPD) i.V.f.Frau RM Renkawitz (SPD)
Herr RM Schilff (SPD) Frau RM Löffler (SPD)
Frau RM Thiel (SPD) i.V.f.Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Stieglitz (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau sB Wrubel (Die Linke & Piraten) i.V.f.Herrn sB Stammnitz (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr RM Dingerdissen ( FDP/Bürgerliste) i.V.f.Herrn RM Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Kühr (AfD)
Herr RM Thieme (NPD) ab 15:19 Uhr
2. Beratende Mitglieder:
Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat
Herr RM Münch
3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Rath - 60/AL
Herr Böhm - 64/AL
Frau Linnebach-64/stv.AL
Herr Meißner-61-
Frau Thelen -61-
Herr Bläser- FB 1
Herr Ellerkamp -FB 23
Herr Niederquell-FB 23
Herr van den Brink (WF)
Frau Uehlendahl-66/AL
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro
4. Gäste:
Herr Plückelmann -Agentur CP/COMPARTNER Essen
Herr Busch - Agentur CP/COMPARTNER Essen
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 40. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 05.02.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.12.2019
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
3.1 Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
- Mündliche Vorstellung der Marketingkampagne-
Kenntnisnahme
3.2 Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15978-19)
3.3 Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16014-19)
3.4 Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)
-lag bereits zur Sitzung am 06.11.2019 vor-
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2018
Hierin: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B'90/Die Grünen) (DS Nr.: 12124-18-E10)
(Drucksache Nr.: 12124-18)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 und 06.11.2019 vor -
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15267-19-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 06.11.2019 vor-
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15267-19-E2)
-lag bereits zur Sitzung am 06.11.2019 vor-
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15267-19-E3)
-lag bereits zur Sitzung am 06.11.2019 vor-
3.5 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
hier: Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019
-Hierin enthalten: mehrere Anträge an verschiedene Gremien (AUSW siehe Seite 7)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15415-19)
3.6 Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Quartiersentwicklung "nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16526-20)
3.7 Port-Tower und Entwicklung des Areals am Tankweg 50
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16553-20)
3.8 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)
3.9 Anwendung der 25%-Regel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16156-19-E1) -lag bereits zur Sitzung am 04.12.2019 vor-
3.10 Barrierefreier Umbau der B1-Stadtbahnhaltestellen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16173-19-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 04.12.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16173-19-E2)
3.11 Stadtbahnentwicklungskonzept
-Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN), (Drucksache Nr.: 15615-19-E1), AUSW-Sitzung 06.11.2019 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15615-19-E2)
hierzu -> Protokollnotiz der AUSW-Sitzung vom 06.11.2019
(Drucksache Nr.: 15615-19-E3)
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
4.1 Bauleitplanung, Änderung Nr. 2 des Bebauungplanes Mg 116 – ehemaliges Kraftwerk Knepper –
hier: Informationsvorlage zum Stand des Verfahrens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16385-20)
4.2 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2019 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16456-20)
4.3 Ausbau des stadtbezirksübergreifenden Radwegenetzes
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16187-19)
-lag bereits zur Sitzung am 04.12.2019 vor--
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16187-19-E1)
4.4 Mobilfunk 5 G
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15681-19)
-lag bereits zur Sitzung am 06.11.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 15681-19-E1)
4.5 Photovoltaikanlagen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16390-20)
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
5.1 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16529-20)
5.2 Ehemalige Sinteranlage
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16245-19)
-lag bereits zur Sitzung am 04.12.2019 vor-
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 16245-19-E1)
5.3 Ökologische Verträglichkeit von Gewerbegebieten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16552-20)
hierzu -> Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16552-20-E1)
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
nicht besetzt
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
nicht besetzt
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt
9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
nicht besetzt
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt
11. Anfragen
11.1 Wiederherstellung von zerstörten Saumbiotopen an der Ecke Terwestenstraße / Am Spörkel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12571-18)
- Eine Teilbeantwortung lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor. -
hierzu -> Ergänzende Beantwortung der Anfrage
(Drucksache Nr.: 12571-18-E2)
11.2 Sinnlose Rodung von Gebüschen im Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16549-20)
12. Informationen der Verwaltung
nicht besetzt
Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.
Ferner weist sie gem. § 29. Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Heymann benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Man einigt sich darauf, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Vorlage (neuer TOP 4.6) zu ergänzen:
TOP 4.6 Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245-südliche Gartenstadt-
Empfehlung (DS-Nr.: 16702-20)
Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit der o. a. Ergänzung festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.12.2019
Die Niederschrift über die 39. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 04.12.2019 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt
3. Dezernatsübergreifende Aufgaben
zu TOP 3.1
Förderprojekt "Emissionsfreie Innenstadt"
- Mündliche Vorstellung der Marketingkampagne-
AUSW, 05.02.2020:
Nach einführenden Worten durch Herrn Wilde und kurzer Vorstellung der Maßnahmenkarte auf der städtischen Website: www.umsteigern.de durch Herrn Meißner, informiert die Agentur CP/COMPARTNER aus Essen ausführlich zur Marketingkampagne (PowerPoint - Vortrag siehe Anlage).
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.2
Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15978-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den 2. Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Förderprojekt „Zukunft – Stadt – Region – Ruhr“ (ZUKUR) zur Kenntnis.
zu TOP 3.3
Dritter Quartalsbericht für das Jahr 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16014-19)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den dritten Quartalsbericht 2019 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Bereitstellung von Wohnbaugrundstücken der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15267-19)
hierzu liegt vor Überweisung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vom 29.11.2018:
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Abstimmung an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12124-18-E10)
3. Grundstücksvergabe in Erbbaurecht
Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher Bedeutung werden zukünftig ausschließlich vorrangig im Erbbaurecht vergeben.
Herr Tölch (SPD-Fraktion) bittet, das Wort „ausschließlich“ durch „vorrangig“ zu ersetzen und schlägt vor, den Antrag als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu geben. Erst danach könne hierzu ein Beschluss gefasst werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem geänderten Antrag mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zu und gibt ihn als Prüfauftrag und zur fachlichen Diskussion in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 15267-19 E1):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Beschlussvorschlag:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.
Begründung:
Mit der Option zwischen Kauf und Erwerb des Grundstücks über Erbbaurecht erhalten Investoren die Möglichkeit, die für sie geeignete Variante zu wählen. Durch diese Wahlmöglichkeit soll ein Beitrag zur Schaffung von mehr bezahlbarem Wohnraum geschaffen werden, da insbesondere Investoren, die über nur geringe finanzielle Mittel verfügen, die Möglichkeit erhalten, das benötigte Grundstück in Erbpacht zu erwerben, um so die Startinvestitionen zu verringern.
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 15267-19 E2):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Innerstädtische Grundstücke und Grundstücke mit besonderer städtebaulicher sowie strategischer Relevanz werden zukünftig vorrangig in Erbbaurecht vergeben. Im Verkaufsfall sichert sich die Stadt ein Rückkaufsrecht.
2. Die Stadtverwaltung wird aufgefordert, für das weitere strategische Vorgehen in Bezug auf unterschiedliche Grundstücksarten und Bewerbergruppen sowie die zukünftigen finanziellen Rahmenbedingungen entsprechende Regelungen (inklusive Stichtagsregelung) zu erarbeiten und dem Ausschuss im ersten Quartal 2020 vorzulegen.
3. Bestehende Erbbaurechte werden grundsätzlich nicht mehr veräußert, sondern nur noch verlängert. Ausnahmen von diesem Grundsatz bedürfen einer Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund.
4. Bei städtischen Einfamilienhausgrundstücken können die Bewerber zwischen Kauf und Erbpachtvergabe wählen. Optional können in größeren Baugebieten Baufelder für Einfamilienhäuser eingeplant werden, die nur im Wege des Erbbaurechts erhältlich sind.
Die Ausweisung, ob es sich jeweils um Einfamilienhausgrundstücke für die Vergabe eines Erbbaurechtes oder zum Kauf handelt, erfolgt mit dem jeweiligen Vermarktungsbeschluss zu einem Baugebiet und wird den politischen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt.
5. Dem städtischen Tochterunternehmen DOGEWO21 werden Kauf- oder Erbbaurechts-grundstücke angeboten. Im Falle eines Erwerbs ist eine Veräußerung, auch von Teilflächen, an Dritte ausgeschlossen oder nur mit Zustimmung des Rates möglich.
Begründung:
Durch die Vergabe von Erbbaurechten wird die Stadt Dortmund vor allem in die Lage versetzt, auch zukünftig aktiv und steuernd auf den Bodenmarkt und seine (städtebauliche) Entwicklung Einfluss zu nehmen. Neben dem Erhalt des kommunalen Grundvermögens und dem Aufbau einer dauerhaften Einnahme durch den Erbbauzins dient die verstärkte Ausweisung von Erbbaurechten auch als zentraler Baustein einer gemeinwohlorientierten Grundstücksvergabe. Das Erbbaurecht kann einen sinnvollen Beitrag zur Daseinsvorsorge und zur nachhaltigen Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum leisten. Bis vor einigen Jahren haben nur wenige Städte - im Gegensatz zu Kirchen und Stiftungen - das Instrument des Erbbaurechts aktiv genutzt. Im Rahmen des angespannten Wohnungsmarktes, der zunehmenden Bodenspekulationen und der Tatsache, dass Flächen nicht beliebig vermehrbar sind, erfolgt mittlerweile in vielen Städten ein Umdenken. Eine Steuerung durch die Kommunen und der Erhalt des Grundvermögens werden heute ausdrücklich als Beitrag zu einer nachhaltigen Bodenpolitik begrüßt.
In einer Expertise des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e. V. aus Mai 2018 wurde die Wirkung von Vergaben städtischer Grundstücke in Erbbaurecht in Hinblick auf die Sicherung und Schaffung von bezahlbarem Wohnraum bestätigt. Voraussetzung ist, dass die Kommunen die Handlungsspielräume bei der Verzinsung sowie den Vertragskonstellationen nutzen und das Erbbaurecht im Vergleich mit einem Kaufgrundstück attraktiv gestalten. Neben dem Vorteil, mit den Bauherren Vereinbarungen zu gefördertem Wohnungsbau zu treffen, fallen die Grundstücke nach mehreren Jahrzehnten wieder zurück an die Stadt. Nachfolgende Generationen haben damit wieder die Möglichkeit, mit den Grundstücken auf zukünftige Herausforderungen zu reagieren. Das gilt für den Bau von Kitas oder anderen öffentlichen Einrichtungen genauso wie für die Einflussnahme auf den Wohnungsmarkt.
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen)(Drucksache Nr.: 15267-19 E 3):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:
1. Entsprechend des Beschlusses im Rahmen der Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2018:
“Der Verkauf städtischer Grundstücke zum Zweck der Wohnbebauung erfolgt grundsätzlich über ein Konzeptverfahren. Dafür werden neben dem Kaufpreis unter anderem Kriterien wie die Verbesserung des Angebots von Wohnraum im unteren Preissegment (Quote für sozial geförderten Wohnungsbau, preisgedämpfter Wohnungsbau), die Förderung alternativer Mobilität (Mobilitätsmanagement, z. B. mit Carsharing-Angeboten, E-Ladestationen, gesicherten Abstellflächen für Räder, Stellflächen für Lastenräder), Quartierskonzepte, Entwicklung des Mikroklimas sowie ökologisches Bauen aufgenommen und grundstücksscharf gewichtet.“
wird für die unter Punkt 3.2 der Vorlage aufgeführte Vergabe von Flächen an Bauträger, Investoren und bei Sonderfällen der Vermarktung ein Interessensbekundungsverfahren durchgeführt.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen Kriterienkatalog gemäß dem o.g. Beschluss zu entwickeln und dem Ausschuss vorzulegen.“
Begründung:
Die Vergabe nach Konzeptqualität ist ein wesentliches Instrument, um die Umsetzung sowohl wohnungspolitischer als auch umwelt- und / oder stadtentwicklungspolitischer Ziele bei der gesamtstädtischen Grundstücksvergabe zu garantieren und einen überzogenen Preiswettbewerb zu verhindern. Dieser Effekt soll nicht nur bei der Vergabe von lediglich 10 Prozent der Grundstücksflächen erfolgen, sondern generell erzielt werden. Eine Anwendung lediglich in den Verfahren für Baugemeinschaften entspricht nicht dem o.g. vom Rat gefassten Beschluss.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 15267-19-E4) ( siehe Anlage)
AUSW, 05.02.2020:
Herr Rm Logermann teilt mit, dass seine Fraktion den in der o. a. Überweisung enthaltenen Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 12124-18-E 10) zurückziehe, weil dieser im Zusatz-/Ergänzungsantrag (DS-Nr.: 15267-19-E2) enthalten sei.
Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion die Vorlage unter Einbeziehung des Antrages ihrer eigenen Fraktion sowie inkl. Punkt 4 des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E2) mittragen werde. Die Punkte 1.und 3. dieses Antrages lehne man ab. Zu Punkt 2. hätte man gerne noch mehr Erläuterung darüber, was hier erbeten sei. Punkt 5. dieses Antrages halte man für überflüssig, da die Gespräche mit der DOGEBAU ständig liefen. Wenn die Geschäftsführung es nicht für wirtschaftlich halte, werde sie weder kaufen noch pachten. Wenn es wirtschaftlich sein sollte, werde sie es tun. Eine Bevorzugung sei nicht möglich, da die DOGEBAU bekanntermaßen nicht „inhouse-fähig“ sei. Der zweite Antrag der Fraktion B’90/ Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E3) sei ihrer Fraktion zu rigoros. Außerdem vertrete man die Meinung, dass die Verwaltung schon längst einen Kriterienkatalog haben müsste.
Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen wolle, weil diese der Stadt Dortmund alle Optionen erhalte. Das hierin geschilderte weitere Vorgehen habe, auch mit Blick auf Investoren, überzeugt. Den SPD-Antrag könne man mittragen, weil dieser inhaltlich darauf abziele, worauf auch die Vorlage bereits ihren Schwerpunkt lege. Die beiden Anträge der Fraktion B‘90/Die Grünen würden mehr Hemmung als Nutzen erzeugen und wären insofern nicht günstig für das Investitionsklima in der Stadt. Daher werde man diese ablehnen.
Herr sB Tietz betont, dass seine Fraktion es, bezogen auf den SPD-Antrag, für verfehlt halte, hier ein generelles Wahlrecht zu verankern, da man der Auffassung sei, dass es städtebaulich wichtige Grundstücke gebe, welche langfristig in kommunaler Hand bleiben sollten, weswegen das Erbbaurecht hier angebracht sei.
Herr Rm Kowalewski vertritt die Meinung, dass man noch nicht genügend Wohnbaugrundstücke habe, um zum Thema „Wohnungsnot“ sagen zu können, dass man hier „Licht am Ende des Tunnels“ sehe. Insofern gehe man den Vorschlag der Fraktion B‘90/Die Grünen gerne mit, den Einfluss der Stadt Dortmund zugunsten der Menschen, die hier leben zu wahren. Das könne man abgeschwächt formulieren, wie die SPD es gemacht habe. Dadurch verschiebe man allerdings das Wahlrecht auf den Investor, was er für etwas misslich halte. Dementsprechend sei man dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen etwas näher. Die Vorlage werde man durchaus mittragen, da diese insgesamt überhaupt erstmal den Weg beschreite, was zum bisherigen Status Quo schon mal eine Verbesserung darstelle.
Herr Rm Dingerdissen kündigt an, dass seine Faktion, vor allem vor dem Hintergrund der heute vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung, der Vorlage und auch dem SPD-Antrag zustimmen werde.
Auf Bitte der Vorsitzenden wiederholt Frau Rm Neumann-Lieven nochmal, dass ihre Fraktion die Vorlage unter Einbeziehung des Antrages ihrer eigenen Fraktion sowie des 4. Punktes des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E2) mittragen und die anderen Anträge ablehnen werde.
Mit dieser Anmerkung erfolgt die Abstimmung zu den noch bestehenden o. a. Anträgen wie folgt:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E3) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 15267-19-E2) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) ab.
3. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (DS-Nr.: 15267-19-E1) mehrheitlich bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD) zu.
Somit ergeht folgender Beschluss zur Vorlage:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen) nachfolgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, bei der Bereitstellung von
Wohnbaugrundstücken die in der Vorlage dargestellten Verfahren anzuwenden.
Ergänzung:
Für den Wohnungsbau sollen zukünftig alle Investoren die Möglichkeit erhalten zu wählen, ob sie das benötigte Grundstück kaufen oder in Erbpacht erwerben wollen.
zu TOP 3.5
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2020/2021
hier: Überweisung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 28.11.2019
-Hierin enthalten: mehrere Anträge an verschiedene Gremien (AUSW siehe Seite 7)-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15415-19)
Folgende Anträge hat der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften an andere Gremien überwiesen:
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E13)
17) Erhöhung der Quote für geförderten Wohnungsbau
Bei Wohnungsbauvorhaben müssen im Rahmen von Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen mindestens 30 Prozent als öffentlich geförderter Mietwohnungsneubau realisiert werden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
18) Wohnungstauschbörse
Angesichts des angespannten Wohnungsmarktes erarbeitet das Wohnungsamt ein Konzept für eine Wohnungstauschbörse mit dem Ziel, dass ein Tausch zum vergleichbaren Quadratmeterpreis umgesetzt werden kann. Dazu prüft die Verwaltung die Anwendung des „Frankfurter Programms zum Wohnungstausch“ und tritt in Verhandlung mit der DOGEWO21 und großen Wohnbaugesellschaften. Für die Entwickelung des Konzepts und den Aufbau einer Tauschbörse werden 100.000 Euro in den Doppelhaushalt 2020/2021 eingestellt.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
19) Milieuschutz
Die Verwaltung erstellt ein Konzept zur Bewertung und Priorisierung geeigneter Quartiere, in denen eine Erhaltungssatzung nach BauGB, § 172 mit dem Schutzziel 2 (Milieuschutz) zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aufgestellt werden kann. In der Satzung wird ein Vorkaufsrecht der Stadt im Milieuschutzgebiet verankert. Zudem werden Auflagen für Investoren bezüglich sozialverträglicher Sanierungen und des Erhalts von Mietwohnungen definiert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15415-19-E14)
Antrag 1:
Sozialen Wohnungsbau ausweiten
Die Regelung, in neuen Bebauungsplänen 25 Prozent sozialen Wohnungsbau festzuschreiben, wird auf 30 Prozent erweitert.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überweist den Antrag zur Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Weiter liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15415-19-E27):
…zu den o. g. Anträgen nehme ich wie folgt Stellung:
In Zeiten anhaltender Marktanspannung sowie im Hinblick auf ein prognostiziertes weiteres
Wachstums der Einwohner*innen- und Haushaltszahlen müssen die Bemühungen der Stadt
Dortmund und vieler engagierter Wohnungsmarktakteure aufrechterhalten werden, um die
Wohnraumversorgung der Dortmunder Bevölkerung weiterhin zu sichern. Besonders hoch ist
die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Die Bestands- und Angebotsmieten steigen
jedoch seit Jahren stetig an. Unterschiedliche Nachfragegruppen mit geringem Einkommen
konkurrieren um ein zu geringes Angebot an preiswerten Wohnungen. Parallel dazu
verringert sich der Bestand an geförderten Mietwohnungen kontinuierlich.
Eines der wenigen kommunalen Steuerungsinstrumente zur Schaffung bezahlbaren
Wohnraums ist die vom Rat der Stadt Dortmund am 10.04.2014 beschlossene 25 %-Quote für
den geförderten Mietwohnungsneubau. Diese wird seit Ihrer Einführung erfolgreich
umgesetzt:
Auf Grundlage des Ratsbeschlusses wurden in den Jahren 2014 bis 2019 insgesamt über 750
Mietwohnungen gefördert. Davon ist inzwischen fast ein Drittel fertig gestellt. Diese ersten
baulich sichtbaren Erfolge sowie eine Reihe von bereits geplanten bzw. in der Realisierung
befindlichen Wohnungsbauprojekte zeigen, dass mit der 25 %-Quote der richtige Weg
eingeschlagen wurde. Hervorzuheben ist, dass durch das Instrument der Quotenregelung
geförderter Mietwohnungsbau im gesamten Stadtgebiet geschaffen wird – auch in
bevorzugten Lagen z. B. in südlichen Dortmunder Stadtbezirken oder in innenstadtnahen
Baugebieten.
Der Vorschlag für eine Erhöhung der Quote liegt nahe, muss allerdings im direkten Kontext
mit den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Investor*innen gesehen und diskutiert
werden. Stetig steigende Bau- und Grundstückskosten, aber auch Kapazitätsengpässe in der
Bauwirtschaft, wirken seit einigen Jahren hemmend auf die Neubautätigkeit und führen zu
spürbaren Preissteigerungen. Die wirtschaftliche Realisierung von gefördertem Wohnraum ist
daher auch von der richtigen Balance zwischen geförderten und frei finanzierten Wohnungen
im Rahmen der Gesamtbetrachtung, mit Blick auf notwendige Quersubventionen eines
Wohnungsbauprojektes, abhängig.
Eine generelle Erhöhung der Quote für Dortmund auf 30 % wird daher verwaltungsseitig
nicht empfohlen.
Andere Städte haben eine differenzierte Quotenregelung aufgestellt. Beispielsweise sind in
Bochum auf städtischen Grundstücken 30 % und auf privaten Grundstücken 20 % geförderter
Mietwohnungsbau zu errichten. In Bonn und Düsseldorf wird der sogenannte
Mietwohnungsfördertyp „B“ des Wohnraumförderprogramms Nordrhein-Westfalen1,
ausdrücklich in den Beschlüssen erwähnt (Bonn: als „Muss“, Düsseldorf: als Möglichkeit).
Auf städtischen Grundstücken wurden in Dortmund bereits häufig höhere Quoten umgesetzt,
in einigen Fällen sogar 100 %.
AUSW, 05.02.2020:
Herr Rm Stieglitz erläutert die Hintergründe zu den o. a. Anträgen seiner Fraktion.
Herr Rm Kowalewski erläutert die Hintergründe zum o. a. Antrag seiner Fraktion.
Frau Rm Neumann-Lieven führt an, dass ihre Fraktion der Auffassung sei, dass man sich mit der 25 % Regelung und den Ausführungen der Verwaltung hierzu auf dem richtigen Weg befände. Deswegen werde man die beiden Anträge auf jeden Fall ablehnen. Die Wohnungstauschbörse habe es bereits schon gegeben. Die Verwaltung habe hierzu auch schon mal ausgeführt, wie teuer und schwierig dieses sei und wie wenig es genutzt werde. Deswegen könne man sich diesem Thema auch nicht anschließen. Zum Milieuschutz beziehe sie sich auf eine hierzu bereits erfolgte Antwort, bei der man auch bleibe. Deswegen werde man heute alle vier Anträge ablehnen.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion sich der Begründung seiner Vorrednerin anschließen und daher ebenfalls alle vorliegenden Anträge ablehnen werde.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und lehnt alle o. a. Anträge mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen und Die Linke & Piraten) ab.
zu TOP 3.6
Ergebnis des städtebaulichen Wettbewerbs zur Quartiersentwicklung "nördliche Speicherstraße am Schmiedinghafen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16526-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung wie vorgeschlagen weiter zu verfahren.
zu TOP 3.7
Port-Tower und Entwicklung des Areals am Tankweg 50
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16553-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16553-20):
im Jahr 2016 hat die Dortmunder Hafen AG in Zusammenarbeit mit Gerber Architekten und der Stadt Dortmund umfassende Planungsentwürfe für die weitere städtebauliche Entwicklung des Hafenquartiers im nördlichen Bereich der Speicherstraße und speziell des Areals am Tankweg 50 vorgelegt.
Als „Leuchtturm-Projekt“ in dem Gesamtkonzept sind die „Port-Tower“ hervorzuheben, die am „Eingangstor“ zum Dortmunder Hafen, auf dem rund 23.000m² großen Areal am Tankweg 50, entstehen sollen. Die Bürotürme sind als Brücke zwischen dem Fredenbaumpark und dem Hafen gedacht, deren maritim anmutende Architektur an einen Schiffsbug erinnern und Platz für bis zu 1.800 Arbeitsplätze bieten soll.
Vonseiten der an den damaligen Planungsentwürfen beteiligten Akteure sind seit 2016 kaum Neuigkeiten bezüglich einer weiteren Verfolgung des Projektes „Port-Tower“ nach außen gedrungen. Da die städtebauliche Entwicklung des Hafenquartiers in der Zwischenzeit weiter vorangeschritten ist und unter anderem zwei qualitativ hochwertige Wettbewerbsverfahren (nördliche und südliche Speicherstraße) zum Abschluss gebracht wurden, stellt sich die Frage, welche Rolle das „Port-Tower“-Projekt in den aktuellen und zukünftigen Planungsentwürfen spielt.
Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Verwaltung um die Beantwortung nachfolgender Fragen:
1. Unterstützt die Verwaltung grundsätzlich diese Pläne?
2. Wie beurteilt die Verwaltung ein mögliches Interesse internationaler Investoren an diesem Projekt?
3. Wie beurteilt die Verwaltung die Nähe zur Wohnbebauung in Dortmund-Deusen?
4. Wie beurteilt die Verwaltung die verkehrstechnische Anbindung des Areals?
5. Wie korrespondieren die Pläne aus Sicht der Verwaltung mit den vorliegenden Plänen in der südlichen Speicherstraße und dem neuen Hafenquartier nördliche Speicherstraße?
6. Wie beurteilt die Verwaltung die Lage des Projekts am Rande des Fredenbaumparks?
7. Kommt für die Stadt Dortmund ein Grundstücksverkauf an potentielle Investoren in Frage?
8. Wie ist die aktuelle Bodenbeschaffenheit des Areals Tankweg 50 zu beurteilen?
9. Gibt es besondere Sanierungsnotwendigkeiten zur Baureifmachung des Areals?
10. Wie steht die Verwaltung zu den architektonischen Entwürfen für das Areal und die Wirkung auf das städtebauliche Umfeld?
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 3.8
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt - Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark
Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15517-19)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (enthalten in der ABVG-Empfehlung)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün:
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 29.01.2020:
„Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde empfiehlt einstimmig, dem
Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der Ergänzung zu folgen, dass bei der Entwicklung
des Hoeschparks auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung eingebracht
werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.
Im Übrigen bewertet der Beirat positiv, dass die Anregungen des Beirates vom 02.03.2005
zur Vorlage EU-Gemeinschaftsinitiative Urban II – Projekt: Hoeschpark (Drucksache Nr.
00709-04) bei den jetzigen Planungen aufgegriffen wurden.“
ABVG 04.02.2020:
Herr Rm Logermann erhebt die o. a. Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
zum Antrag.
Dieser Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und
Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des
Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-,
Sport- und Freizeitpark“.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen
Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes
und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen
Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.“
AUSW 05.02.2020:
Frau Rm Neumann-Lieven plädiert dafür, die heutige Empfehlung in der Fassung der Beschlussfassung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) abzugeben.
Unter Einbeziehung der Beschlussfassung des ABVG empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden ergänzten Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die bauliche Umsetzung der Maßnahme „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“.
Die förderfähigen Gesamtkosten der Maßnahme betragen 5.000.000,00 €.
Das Projekt „Entwicklung des Hoeschparks und des Freibads Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark“ wird durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 4.500.000,00 € (90 %) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10 %) liegt bei 500.000,00 €.
Ergänzung:
Bei der Entwicklung des Hoeschparks sollen auch Aspekte des Natur- und Artenschutzes in die Planung miteingebracht werden, wie z. B. Nisthilfen für Gebäudebrüter.
zu TOP 3.9
Anwendung der 25%-Regel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau
Bitte um Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16156-19-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:16156-19-E1):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung
um einen Sachstandsbericht zu den folgenden Fragen:
In wievielen und konkret in welchen Fällen hat die seit 2014 bestehende Reglung
zur 25%-Regel für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Anwendung gefunden?
Wieviele öffentlich geförderte Wohneinheiten konnten seitdem hierdurch geschaffen
werden?
Wie hat sich die Anwendung der seit 1994 bestehenden 25%-Regel zur Flächenabgabe
entwickelt und wie häufig wird diese angewandt?
Begründung:
2014 hat der Rat der Stadt beschlossen, dass bei der Entwicklung von Wohnbauflächen in
der Regel 25% der geplanten Wohneinheiten für den geförderten Mietwohnungsbau vorzusehen
ist. Wir bitten daher um einen Sachstandsbericht zur Umsetzung der 25%-Regel
für den öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Bereits seit 1994 besteht die Reglung, dass der Stadt in angemessenem Umfang Grundstücke
zu günstigen Konditionen zur Verfügung gestellt werden (Flächenabgabe/,,25%-
Regelung“) müssen. Alternativ können sich die jeweiligen Eigentümer verbindlich dazu
verpflichten, zu wirtschaftlich verträglichen Konditionen Bauland in angemessenem Umfang
für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (für Dritte) bereitzustellen. Wir bitten um
einen Bericht zur Entwicklung der Handhabung dieser Regel.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung(Drucksache Nr.:16156-19-E2):
…zu dem o. g. Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
Im Zeitraum von 2014 bis 2019 wurden insgesamt 3.753 Wohnungen öffentlich gefördert.
Bis zum Bewilligungsjahr 2017 hat die Modernisierung des Wohnungsbestandes mit
2.130 Wohnungen den Förderschwerpunkt gebildet.
Bis Ende 2019 wurden insgesamt 2.236 Wohnungsmodernsierungen gefördert.
Erstmalig im Bewilligungsjahr 2018 wurden mehr Fördermittel für den Neubau (Mietwohnungen,
Mieteinfamilienhäuser und Eigentumsmaßnahmen) als für Modernisierungsmaßnahmen
bewilligt.
Im Zeitraum von 2014 bis 2019 wurden insgesamt 1.517 Neubauwohnungen gefördert.
Hiervon wurden 754 Wohneinheiten auf Grundlage des Ratsbeschlusses zur 25 %-Quote
gefördert.
Die Quotenregelung bezieht sich auf solche Wohnungsbauvorhaben, die im Rahmen von
Verfahren zur Wohnbauflächenentwicklung (Aufstellung eines Bebauungsplanes) geplant
werden. Ferner greift die Regelung bei Wohnungsbauvorhaben, die auf stadteigenen
Grundstücken bzw. auf Grundstücken des Sondervermögens und/oder der städtischen
Tochterunternehmen realisiert werden.
Wohnungen auf stadteigenen Grundstücken
Bei stadteigenen Grundstücken und Grundstücken des Sondervermögens (z. B. Brechtener
Heide, Erdbeerfeld) wurden im Zeitraum 2014 bis 2019 insgesamt
448 Mietwohnungen gefördert.
Jahr Stadtbezirk Anzahl geförderte Wohnungen
2014 - 0
2015 Eving 20
Mengede 49*
Lütgendortmund 106*
2016 Eving 10
Mengede 75
2017 Eving 26
Huckarde 24*
2018 Mengede 24
Eving 78
2019 Eving 23
Hörde 13
* = Durch das Sondervermögen der Stadt Dortmund errichtet.
Wohnungen auf Grundstücken der Tochterunternehmen
Auf Flächen der städtischen Tochterunternehmen konnte der Bau von 60 Mietwohnungen
gefördert werden.
Jahr Stadtbezirk Anzahl geförderte Wohnungen
2014 Hörde 14
2015 - 0
2016 - 0
2017 - 0
2018 Hörde 46
2019 – 0
Wohnungen auf privaten Grundstücken auf Grund der Schaffung von Planrecht
Auf Grund der Schaffung von Planrecht auf privaten Grundstücken sind bzw. werden
269 geförderte Mietwohnungen entstanden bzw. entstehen.
Jahr Stadtbezirk Anzahl geplanter Wohnungen davon geförderte Wohnungen
2014 Huckarde 28 24
2015 - - 0
2016 - - 0
2017 Aplerbeck 48 15
Aplerbeck 64 53
2018 Hörde 22 6 + 24 = 30*
Hombruch 34 9
2019 In-Ost 124 124
Aplerbeck 58 14
*6 Neubauwohnungen (Quote) + freiwillige Verpflichtung für 24 modernisierte Wohnungen im Bestand eine Mietpreis- und Belegungsbindungen einzuräumen.
Eine Gesamtauswertung zur Flächenabgabe nach der 25%-Regel für den zurückliegenden
Zeitraum von 1994 bis 2014 liegt nicht vor.
Nach der seit 2014 bestehenden Regelung sind 25 % der geplanten Wohnungen als öffentlich
geförderte Wohnungen zu errichten.
Auf eine Flächenabgabe wurde bewusst verzichtet. Die Absicherung erfolgt im Regelfall über
Bürgschaften.
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:16156-19-E3):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung
und Beschluss des folgenden Ergänzungsantrags:
Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig geeignete Möglichkeiten auszuschöpfen, die
dazu führen, dass die Bindungsfristen im öffentlich geförderten Wohnungsbau verlängert
werden.
Begründung:
Aktuell fallen mehr Wohneinheiten aus der Bindungsfrist des öffentlich geförderten Wohnungsbaus
heraus als nachgebaut werden können. Eine Verlängerung der Bindungsfristen
soll diesem zukünftig entgegenwirken. Entsprechende Vorgaben zur Verlängerung der
Bindungsfristen könnten im Rahmen des Vergabeverfahrens vorgenommen werden.
AUSW, 05.02.2020:
Frau Rrm Neumann-Lieven erläutert zunächst die Hintergründe zum o.a. Antrag ihrer Fraktion.
Aufgrund mehrere Nachfragen aus dem Gremium informiert Herr Böhm darüber, dass das Regelwerk bezüglich der Bindungsfristen über die Jahre hinweg in etwa immer gleich gewesen sei. Investor*innen nähmen Fördermittel in Anspruch und wären hierdurch zur entsprechenden Gegenleistung verpflichtet (Mietpreis-und Belegungsbindung).
Wenn man vorzeitig die Mittel zurückzahle, habe man noch eine Nachhwirkungsfrist von 10 Jahren. Die aktuellen Bindungsfristen bei normaler Rückzahlung lägen aktuell bei 20 oder 25 Jahren, je nach Wunsch der einzelnen Investor*innen. Wenn nun der Wunsch nach einer höheren Bindungsfrist bestehe, benötige man hierfür eine Regelung. Es gebe bereits entsprechende Signale aus dem Ministerium, wonach die Bindungsdauer eventuell auf 30 Jahre und der Tilgungsnachlass um weitere 5 % erhöht werden könnten. Die neuen Förderbestimmungen lägen allerdings noch nicht vor, so dass man heute noch keine verbindliche Aussage hierzu treffen könne.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16156-19-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion AfD und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) zu.
Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig geeignete Möglichkeiten auszuschöpfen, die
dazu führen, dass die Bindungsfristen im öffentlich geförderten Wohnungsbau verlängert
werden.
zu TOP 3.10
Barrierefreier Umbau der B1-Stadtbahnhaltestellen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 16173-19-E1)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 16173-19-E1):
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand
bezgl. der im Zusammenhang mit dem barrierefreien Umbau der Stadtbahnhaltestellen an
der B1 beauftragten Gutachten
- zur Verkehrsuntersuchung der B1 insbesondere im Bereich des Knotenpunktes Voßkuhle
/ Semerteichstraße,
- zur technischen Machbarkeit spezieller Haltestellenlösungen mit vermindertem Eingriff in
den Baumbestand und
- zum Baumschutz bzw. zur Verpflanzbarkeit von Bäumen
Begründung:
In der Sitzung des Rates vom 13.12.2018 wurde beschlossen, auf Grundlage der Ergebnisse
aus dem Dialogverfahren Gutachten zum Baumbestand und zur Verkehrsentwicklung
in Auftrag zu geben und den Rat der Stadt über die Ergebnisse zu unterrichten.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16173-19-E2):
…die o. a. Anfrage beantworte ich wie folgt.
a) Baumbegutachtung
Die Untersuchung der Bäume im Planungsbereich mit baumfachlicher Begleitung des
Bauvorhabens wurde im Februar 2019 an die Arbeitsgemeinschaft der Sachverständigen Dr.
Weltecke, Dr. Kutscheid und Dr. Streckenbach vergeben. Die Baumbegutachtungen und
Wurzelerkundungen wurden von April bis August d. J. durchgeführt. Die Ergebnisse liegen in
einem ersten Entwurf vor. Das Tiefbauamt wird über die Ergebnisse des Gutachtens
informieren, sobald dieses als Gesamtdokument vorliegt und von der Arbeitsgemeinschaft der
Sachverständigen freigegeben worden ist. Vorab kann ich folgende Zwischeninformationen
geben:
Für die Haltestelle Stadtkrone Ost ist die Herstellung von Punktfundamenten zur
angestrebten Errichtung einer Lärmschutzwand und des neuen Mittelbahnsteiges mit dem
Erhalt der Bestandsbäume grundsätzlich möglich. Dadurch ist lediglich ein Baum im Bereich
der Zugangstreppe nicht zu erhalten.
Für die Haltestelle Lübkestraße ist festgestellt worden, dass die Bäume der nördlichen
Baumreihe erhalten werden können. Die 10 Linden der südlichen Baumreihe können
verpflanzt und ggfls. nach Umbau rückverpflanzt werden.
Im Bereich der Haltestelle Vosskuhle sind 3 Bäume verpflanzbar. 5 Bäume können aufgrund
der Abgrabungen für die Herstellung der neuen Haltestelle nicht erhalten bleiben.
Für die Haltestelle Kohlgartenstraße sind 2 Bäume aufgrund der Verkehrssicherheit und 2
Bäume aufgrund der Planungen nicht zu erhalten. Die Bäume auf den Bahnsteigen könnten
unter Umständen durch Installation von Baumrosten und Verwendung von Trägern auf
Punktfundamenten in die Haltestelle integriert werden.
Im Bereich der Haltestelle Max-Eyth-Straße befindet sich ein Kampfmittelverdachtspunkt,
daher konnten bisher keine Untersuchungen durchgeführt werden. Aus diesem Grund liegt
uns bisher auch noch kein insgesamt endgültiges Gutachten vor.
b) Tragwerksplanung Haltestellen
Die beauftrage Machbarkeitsstudie für die Herstellung der Mittelbahnsteige unter
Berücksichtigung des Erhalts der Bäume ist 2018 an das Büro Schüßler Plan vergeben
worden. Die Bearbeitung der Machbarkeitsstudie findet derzeit jeweils unter Beachtung der
bislang vorliegenden Ergebnisse der Baumbegutachtung in strenger Korrelation zu den
Ergebnissen statt. Mit den Ergebnissen für die bereits durch die Baumsachverständigen
begutachteten Haltestellenbereiche wird Anfang des kommenden Jahres gerechnet.
c) Verkehrstechnische Untersuchung
In Bezug auf die beauftragte Verkehrsuntersuchung und Simulation des Verkehrs auf der B 1
und der betroffenen Knotenpunkte ist die Bestandsaufnahme erfolgt und der Analyse-Null-
Fall wurde in einigen Varianten bereits simuliert. Weitere Varianten sowie die
Prognosefallbetrachtungen stehen noch aus. Das derzeitige Zwischenergebnis bescheinigt für
den Bestand die derzeit schlechte Verkehrsqualität. Für die Prognosefälle werden nun die
möglichen zusätzlichen Fußgängerquerungen und der Umbau des Knotens Semerteichstraße
eingearbeitet. Die verkehrlichen Veränderungen aus der Randbebauung werden derzeit
aufgestellt und in das Modell eingearbeitet.
Nach Vorliegen der abschließenden Untersuchungsergebnisse werden die zuständigen
Gremien und auch die am Dialogprozess koordinierend beteiligten Personen informiert. Eine
Information der Bürgerinitiativen über die Zwischenstände der Untersuchungen ist ebenso
vorgesehen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 3.11
Stadtbahnentwicklungskonzept
-Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN), (Drucksache Nr.: 15615-19-E1), AUSW-Sitzung 06.11.2019 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15615-19-E2)
Hierzu liegt vor Protokollnotiz der AUSW-Sitzung vom 06.11.2019:
hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 15615-19-E1):
…wir bitten um Verabschiedung des nachstehenden Prüfauftrags zum Stadtbahnentwicklungskonzept.
1) Im Stadtbahnentwicklungskonzept ist vorzusehen, den unterirdischen Teil der U42 so zu verlängern, dass eine überirdische Kreuzung der Stadtbahn und der künftigen
Nordspange vermieden wird.
2) Im Stadtbahnentwicklungskonzept soll geplant werden, die U43 im eingleisigen Bereich von Asseln und Wickede unterirdisch zu legen.
Begründung
Im Bereich der Nordspange werden ganz erhebliche Verkehre erwartet. Darüber hinaus
soll ein Möbelmarkt zusätzliche Verkehre auf die Bornstraße bringen. Daher ist eine Entkopplung
des Individualverkehrs vom öffentlichen Verkehr in diesem Bereich eine große
Entlastung für die Funktionsfähigkeit der Knotenpunkte.
In Asseln und Wickede stellt die Stadtbahn auf dem historisch bedingt engem Hellweg ei-
ne starke Belastung dar. Die Stadtbahn wird hier in weiten Teilen eingleisig in beide Fahrtrichtungen
geführt. Die Anwohner*innen sind erheblichem Lärm ausgesetzt. Der Individualverkehr
wird behindert und für eine verkehrssichere Radspur ist im derzeitigen Straßenquerschnitt
kein Platz. Die meisten dieser Probleme können durch eine unterirdische Führung
der Stadtbahn in diesem Bereich gelöst werden.
AUSW, 06.11.2019
Herr Rm Stieglitz verdeutlicht, dass seine Fraktion sich hierzu heute enthalten werde, da man die im Prüfauftrag angeführten Maßnahmen nicht für erforderlich halte.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ist sich einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion B‘90/die Grünen und Fraktion AfD) darin einig, den o. a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15615-19 E2) siehe Anlage.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Dortmund nimmt Kenntnis.
4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
zu TOP 4.1
Bauleitplanung, Änderung Nr. 2 des Bebauungplanes Mg 116 – ehemaliges Kraftwerk Knepper –
hier: Informationsvorlage zum Stand des Verfahrens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16385-20)
Herr Rm Waßmann gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion heute beschlussfähig gewesen wäre.
Weil das Votum der Bezirksvertretung Mengede während der Sitzung noch nicht vorlag, lässt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.
zu TOP 4.2
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2019 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 16456-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.
zu TOP 4.3
Ausbau des stadtbezirksübergreifenden Radwegenetzes
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16187-19)
Hierzu liegt vor Antrag zur Tagesordnung (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.:16187-19):
…die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Umsetzung der nachfolgend genannten stadtbezirksübergreifenden Radwege zu forcieren.
· Beginn des Baus der Verlängerung Bananenradweg von Klönne Str. bis Weißenburger Str.,
· Wiederaufnahme der Planungen für den Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronau Str. bis Eving als Fortsetzung des Bananenradweges als Alternative zum ausgeschilderten Radweg über die Bornstr.
· Freigabe 1. Bauabschnitt Hoeschbahntrasse zwischen Körne und Phoenixsee im 1. Hj. 2020; anschließend zeitnahe Planung und Umsetzung der Bauabschnitte 2 und 3 Richtung Norden zur Westfalenhütte bis 2025. Für den Weg zum Arbeitsplatz im Logistikzentrum Westfalenhütte ist dann in Süd-Nord-Richtung eine direkte Erreichbarkeit mit dem Fahrrad möglich.
· Realisierung des RS1 bis zur Stadtgrenze Wickede bis 2024 unter Einbeziehung der konkreten Vorschläge der Bezirksvertretungen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW im ersten Quartal 2020 über den aktuellen Stand unter Einbeziehung der Zuständigkeit der anderen Beteiligten, z.B. RVR oder Deutsche Bahn, zu berichten.
Begründung:
Mit dem Masterplan Mobilität und seinen Teilprojekten, dem Programm emissionsfreie Innenstadt und anderen Projekten ist die Stadt Dortmund auf einem guten Weg zur Verbesserung des Lebensklimas in unserer Stadt. Gerade der aktuell veröffentlichte Plan für den Radweg auf Ost- und Schwanenwall ist ein wichtiger Schritt zur Attraktivitätssteigerung des Mobilitätsangebots.
Außerhalb der City weist das Radwegenetz noch erhebliche Lücken bzw. unattraktive Verbindungen aus. Diese könnten zu einem erheblichen Teil mit den vorgenannten Projekten geschlossen werden. Wenn das Radfahren als Alternative etabliert werden soll, müssen gerade die Nebenzentren ohne Umwege befahren werden können. Es muss möglich sein, das Fahrrad mit einer kurzen, direkten und sicheren Verbindung zwischen den Zentren zu nutzen.
AUSW, 04.12.2019:
Herr Rm Düdder erläutert die Hintergründe zum o. a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung durch den Ausschuss.
Herr Wilde merkt zum 2. Spiegelstrich unter Punkt 1. des o. a Antrages („Wiederaufnahme der Planungen für den Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronaustraße…“) an, dass es in der Vergangenheit schon immer Thema gewesen sei, ob dieses überhaupt realisierbar sei oder nicht. Vor diesem Hintergrund würde er diesen Punkt gerne zunächst als Prüfauftrag an die Verwaltung verstanden wissen. Zu allen anderen Themen unter Punkt 1. des Antrages sei man als Verwaltung ebenso froh, wenn hierzu zeitnah etwas passieren würde. Die Verwaltung werde anstreben, bereits im 1. Quartal zu berichten. Er bitte hierzu aber heute bereits um Nachsicht, wenn diese Berichterstattung doch erst zum 2. Quartal gelingen sollte.
Aufgrund der Ausführungen des Herrn Wilde zum 2. Thema unter Punkt 1. des SPD-Antrages, schlägt Herr Rm Düdder folgende textliche Änderung dieses Punktes vor:
· Sachstandsbericht zu einem möglichen Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronau Str. bis Eving als Fortsetzung des Bananenradweges als Alternative zum ausgeschilderten Radweg über die Bornstr.
Zum Zeitpunkt der Berichterstattung durch die Verwaltung (1. oder 2. Quartal 2020) bittet er um Beachtung, dass für seine Fraktion auf jeden Fall das Thema des „Ausbaus der Hoeschbahntrasse“ Priorität für eine kurzfristige Berichterstattung habe.
Unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkungen fasst der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zum o. a. SPD-Antrag einstimmig folgenden, geänderten Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung und Umsetzung der nachfolgend genannten stadtbezirksübergreifenden Radwege zu forcieren.
· Beginn des Baus der Verlängerung Bananenradweg von Klönne Str. bis Weißenburger Str.,
· Sachstandsbericht zu einem möglichen Wiederaufnahme der Planungen für den Ausbau der stillgelegten Bahnstrecke entlang der Gronau Str. bis Eving als Fortsetzung des Bananenradweges als Alternative zum ausgeschilderten Radweg über die Bornstr.
· Freigabe 1. Bauabschnitt Hoeschbahntrasse zwischen Körne und Phoenixsee im 1. Hj. 2020; anschließend zeitnahe Planung und Umsetzung der Bauabschnitte 2 und 3 Richtung Norden zur Westfalenhütte bis 2025. Für den Weg zum Arbeitsplatz im Logistikzentrum Westfalenhütte ist dann in Süd-Nord-Richtung eine direkte Erreichbarkeit mit dem Fahrrad möglich.
· Realisierung des RS1 bis zur Stadtgrenze Wickede bis 2024 unter Einbeziehung der konkreten Vorschläge der Bezirksvertretungen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, dem AUSW, im ersten Quartal 2020 über den aktuellen Stand unter Einbeziehung der Zuständigkeit der anderen Beteiligten, z.B. RVR oder Deutsche Bahn, zu berichten.
Hierzu liegt (am 05.02.2020) vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 16187-19-E1):
…aufgrund mehrerer Umplanungserfordernisse ist die Planung des Radweges von Klönnestraße
bis Weißenburger Straße angepasst worden. Im Frühjahr soll der Baubeschluss gefasst
werden, Baubeginn ist für das III. Quartal dieses Jahres vorgesehen.
Für die stillgelegte Bahnstrecke entlang der Gronaustraße stehen kurzfristig keine
Bearbeitungskapazitäten zur Verfügung. Die Maßnahme wird für das Jahresarbeitsprogramm
2021 vorgemerkt. In 2020 sollen aber erste Gespräche mit der DB AG geführt werden zur
Klärung der Rahmenbedingungen.
Der 1. Bauabschnitt der Hoeschbahntrasse, vom Phoenix See bis zur Paderborner Straße, ist
in Bearbeitung. Planung und Bau erfolgt unter der Regie des RVR. Baubeginn für dieses
Teilstück soll ebenfalls das III. Quartal 2020 sein. Die Bauabschnitte 2+3 sollen möglichst
nahtlos folgen, eine genaue Zeitschiene kann der RVR derzeit aber nicht benennen.
Die weiteren Arbeiten am RS1 werden in einer gesonderten Vorlage dargelegt.
AUSW, 05.02.2020:
Herr Rm Düdder verdeutlicht, dass zur Darstellung der „Hoeschbahntrasse“ offensichtlich die Vorstellungen, was man unter einer forcierten Vorgehensweise verstehe etwas auseinander gehen würden. Daher bitte seine Fraktion die Verwaltung heute darum, dem Ausschuss hierzu bereits zu einer der nächsten Sitzungen einen detaillierten Bericht, unter Einbeziehung des zuständigen Mitarbeiters des RVR, zukommen zu lassen.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und erwartet von der Verwaltung bereits zu einer der nächsten Sitzungen unter Einbeziehung des zuständigen Mitarbeiters des RVR eine entsprechende Berichterstattung zum Thema „Hoeschbahntrasse“.
zu TOP 4.4
Mobilfunk 5 G
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 15681-19)
…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zum 5G-Ausbau in Dortmund.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1. An welchen zusätzlichen Standorten sind in Dortmund Sendemasten im Zuge des 5G-Ausbaus geplant?
2. Inwieweit werden schon bestehende Mobilfunkmasten/Standorte genutzt? Um welche Standorte handelt es sich?
3. Mit welcher veränderten Strahlenbelastung ist durch die für 5G nötige Aufrüstung zu rechnen? Was bedeutet das für die in Dortmund geltenden Vorsorgewerte, insbesondere bei sensiblen Standorten wie Kindertageseinrichtungen, Schulen oder Altenheimen?
Begründung:
Mit dem Ausbau der 5G-Technik werden zukünftig deutlich mehr Sendeanlagen benötigt. Zum Schutz der Bevölkerung sind für die bisher genutzten Mobilfunkfrequenzen in der Regel Grenzwerte von 38 bis 61 V/m vorgeschrieben. Weil Gesundheitsschäden auch bei geringen Strahlungsstärken nicht ausgeschlossen werden können, gibt es in Dortmund die Vereinbarung, insbesondere in sensiblen Bereichen mit Bezug auf das Vorsorgeprinzip der EU (Artikel 191 des geltenden EU-Vertrags) deutlich geringere Grenzwerte zu Grunde zu legen („Dortmunder Weg“).
Das Vorsorgeprinzip ist Leitlinie der Umweltpolitik auf der deutschen, der EU- und der internationalen Ebene. Demnach sind die Bürger*innen grundsätzlich vor Produkten zu schützen, deren Unbedenklichkeit noch nicht erwiesen ist. Die Anwendung des Vorsorgeprinzips muss auch für Mobilfunktechnologien gelten. Ein Vorsorge-Grenzwert für öffentliche Orte, in denen sich Personen regelmäßig über längere Zeit aufhalten, würde demnach nur rund ein Zehntel des allgemeingültigen Grenzwertes betragen.
Das Umweltministerium bestätigt, dass für 5G durchaus noch Forschungsbedarf besteht – besonders für Frequenzen oberhalb von 20 Gigahertz. Die Verdichtung des Mobilfunknetzes könne "örtlich für alle sich dort aufhaltenden Personen auch zu höheren Expositionen führen". Generell sollten Grenzwerte für nicht ionisierende Strahlung auf das niedrigste technisch machbare Niveau abgesenkt werden, um Schäden an Umwelt und Gesundheit nach dem vorliegenden Wissensstand möglichst auszuschließen. Gerade sensible Personengruppen müssen deshalb beim Mobilfunkausbau besonders geschützt werden.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 15681-19-E1) ( siehe Anlage).
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 4.5
Photovoltaikanlagen
Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 16390-20-E2)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 16309-20-E2):
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt folgende Anfrage zum Thema Freiflächenphotovoltaikanlagen mit der Bitte um schriftliche Beantwortung durch die Verwaltung.
Vor dem Hintergrund der Debatte über Klimaziele bzw. Energieversorgung, erscheint es uns denkbar, dass es in Dortmund durchaus noch Möglichkeiten gibt, dem Thema mehr Raum zu geben.
1. Sieht die Verwaltung weitere Flächenpotenziale in Dortmund, die für Freiflächensolaranlagen geeignet erscheinen?
2. Gibt es in der Verwaltung Überlegungen, dem Thema Freiflächensolaranlagen näher zu treten?
3. Welche Schritte müssten planungsrechtlich getätigt werden, um ggf. Freiflächensolaranlagen einzurichten bzw. Flächen dafür auszuweisen?
4. Sollte die Verwaltung dem Thema gegenüber zurückhaltend sein, bitten wir um Erläuterung der Gründe.
5. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten, ggf. Lärmschutzwände auf Dortmunder Stadtgebiet mit Photovoltaikanlagen zu versehen? Wenn ja, was ist dafür notwendig? Wenn nein, was ist dabei hinderlich?
6. Welche Möglichkeiten bzw. Potenzialflächen sieht die Verwaltung, über die o.g. Vorschläge hinaus, für die Einrichtung von Photovoltaik?
7. Die CDU-Fraktion bittet um Darstellung, welche weiteren Möglichkeiten die Verwaltung bei der Ausweitung von Photovoltaik im Zusammenhang mit Neubauten (Wohnen und Gewerbe) sieht. Darüber hinaus bitten wir auch um Darstellung, welche Möglichkeiten es im Bestand gibt. Hier sei beispielhaft auf das Projekt „Mietersonne Kaulsdorf“ in Berlin Marzahn-Hellersdorf verwiesen.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Bebauungsplan In O 245 - südliche Gartenstadt -
hier:
I. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes In O 245 - südliche
Gartenstadt -
II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
III. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16702-20)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
I. beschließt, den Bebauungsplan In O 245 – südliche Gartenstadt - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 172 Abs. 1 Ziff. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, die Bürgerinnen und Bürger frühzeitig an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB.
III. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidung über aktuelle aber auch künftige Baugesuche, die nicht der städtebaulichen Eigenart und Gestalt des Gebietes entsprechen, im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen und stimmt dieser Entscheidung zu.
5. Angelegenheiten des Umweltamtes
zu TOP 5.1
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW
2. Klage der Deutschen Umwelthilfe zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet -Teilplan Ost,
hier: - Zustimmung zu den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen
- Auftrag an die Verwaltung zur Umsetzung
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 16529-20)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (in der ABVG-Empfehlung enthalten)
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG)
„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa,Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 22.01.2020:
„Herr Westphal führt aus, dass diese tagesaktuelle Entscheidung auch diesem Ausschuss
vorgelegt wird, da sie eine Bewandtnis für die Entwicklung des Standortes und wirtschaftliche
Fragen enthält. Er beschreibt kurz das Verfahren, das zu dieser Einigung geführt hat.
Die Sitzung wird für die Zeit von 16:15 – 16:25 Uhr für eine Pause unterbrochen, um Stadtrat
Wilde die Gelegenheit zu geben, den Sachverhalt tiefergehend vorzustellen.
Herr Wilde erläutert ausführlich die geplanten Maßnahmen, die zur Stickoxid-Reduzierung
führen sollen und auf welchem Wege die Einigung mit der Deutschen Umwelthilfe (DUH)
erzielt wurde, um ein Diesel-Fahrverbot in Dortmund zu verhindern. Die Maßnahmen des
Paketes 1 werden unverzüglich umgesetzt. Das Maßnahmenpaket 2 soll dann greifen, wenn
der Jahresmittelwert 2020 den Grenzwert für NO2 an einzelnen Messstellen überschritten
wird. Es wird darüber hinaus mit in den neuen Luftreinhalteplan aufgenommen.
Herr Ehrich zeigt die positive Reaktion der Handwerkskammer sowie der Industrie- und
Handelskammer auf, die auch in die Entscheidungsfindung eingebunden war. Das Thema
Nachhaltigkeit stehe auch für die Dortmunder Wirtschaft oben an, die sich ihrer
Eigenverantwortlichkeit auch sehr bewusst sei und bereits umfangreiche Maßnahmen
ergriffen habe. Man sei erleichtert, dass es keine Fahrverbote gibt. Dies zeige deutlich, wie
gut in Dortmund bereits im Vorfeld gemeinsam auf solche Themen eingegangen werde.
Rm Garbe äußert Unverständnis zur Aussage von Herrn Ehrich. Es sei doch vielmehr so, dass
die Politik und die Verwaltung von der Deutschen Umwelthilfe massiv unter Druck gesetzt
worden sei. Das Ergebnis sei nicht zufriedenstellend und noch nicht abzusehen, wie die
Entwicklung weitergehe. Er werde sich enthalten, da er eine Entscheidung zu Lasten der
Bürger nicht mittragen könne.
Rm Stackelbeck hingegen bezeichnet den Vergleich als einen guten Kompromiss. Dieser
könne jedoch nur als Einstieg gedacht sein, da weitere ökologische Eingriffe notwendig sein
werden. Eine wirkliche Verbesserung sei noch nicht eingetreten, da man es dadurch nicht
schaffe, den Verkehr in der Stadt zu reduzieren.
Stadtrat Wilde bestätigt, dass man mit der DUH verhandelt habe mit dem Ziel, Mitte 2020 die
Grenzwerte zu erreichen. Alle weiteren Maßnahmen seien Bestandteile des Masterplans
Mobilität und würden mittel- und langfristig helfen, das Mobilitätsverhalten zu verändern.
Sollten die Grenzwerte dauerhaft erreicht werden, könnte es auch dazu kommen, dass
einzelne Einschränkungen wieder gelockert werden.
Rm Waßmann zeigt auf, dass hier zwei unterschiedliche Dinge vermischt werden. Derzeit
gehe es nur um das Ergebnis des Vergleiches mit der DUH, die anderen Maßnahmen müsse
man dann weiter im AUSW diskutieren.
Seine Fraktion werde sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch bei den Punkten des
Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten.
Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen
in die Wohngebiete.
sB Dr. Dettke begrüßt inhaltlich das erzielte Ergebnis. Allerdings zeigt er sich verwundert
über die Kurzfristigkeit, mit welcher der Vergleich angenommen werden müsse. Der Rat habe
keine Chance, diesen Beschluss zu widerrufen.
Herr Wilde erläutert noch einmal, dass das Ergebnis der Vergleichsverhandlung am
Donnerstag schriftlich zugestellt dann bis Dienstagnachmittag die Möglichkeit bestanden
habe, sich zu verhalten. Bestandteil des Verfahrens sei auch gewesen, die Einigung vorher
nicht bekannt zu machen. Somit habe es nur die Möglichkeit gegeben, eine
Dringlichkeitsentscheidung des Rates einzuholen, um eine Handlungsgrundlage zu besitzen,
dem Vergleich zustimmen zu können.
Die Fraktionssprecher des AUSW hätten im Vorfeld die Möglichkeit gehabt, Informationen
zu den geplanten Maßnahmen zu bekommen.
Rm Kleinhans weist darauf hin, dass sichergestellt werden müsse, dass eine zusätzliche
Belastung der Wittbräucker Straße nicht in Betracht komme.
Herr Wilde bestätigt, dass die Wittbräucker Straße nicht im Bereich der Ausweichstrecken
liege.
Rm Waßmann und Rm Rüther zeigen auf, dass alle Fraktionen die Gelegenheit hatten, sich zu
informieren, mit welchen Positionen die Stadt in den Vergleich gehen wird.
Rm Garbe bezeichnet den Vergleich als ein Ergebnis des Wahljahres.
Rm Stackelbeck entgegnet, dass es natürlich auch mit anderen Städten, bei denen keine
Kommunalwahl anstehe, Vergleiche erzielt wurden.
Die Anmerkungen von sB Dettke zum Verfahren an sich könne sie nachvollziehen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und
Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (unter Einbeziehung der
vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) bei Enthaltung der AfD-Fraktion
den Beschluss laut Beschlussvorschlag zu fassen.“
ABVG 04.02.2020:
Herr Rm Mader teilt für seine Fraktion mit, dass man sich dem Beschlussvorschlag anschließen,
jedoch bei den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler
Straße enthalten werde. Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise
Verdrängungen in die Wohngebiete.
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig (unter
Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) bei Enthaltung der AfDFraktion nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und
der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene
Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.
2. Der Rat der Stadt stimmt den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen zu.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen umzusetzen“
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 16529-20-E1):
„Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:
1. Durch die im Rahmen der Vergleichsverhandlungen beschlossenen Maßnahmen an
der Brackeler Straße und der Ruhrallee kann es zu Verdrängungsverkehren insbesondere
zu Lasten der Hannöverschen Straße und der Märkischen / Hohen Straße
kommen.
Die Verwaltung wird deshalb aufgefordert, zusätzliche Messtellen für Stickstoffdioxid
an den Verdrängungsrouten zu installieren und dem Ausschuss regelmäßig
über die Entwicklung dieser Messwerte Bericht zu erstatten.
2. Die im Beschluss unter §3, Wirkungskontrolle, genannten dokumentierten Messwerte
werden nicht nur der DUH, sondern auch dem Umweltausschuss regelmäßig
vorgestellt.
Begründung:
Mit den zusätzlich beschlossenen Maßnahmen an der Brackeler Straße und der Ruhrallee
soll der Autoverkehr dort jeweils um rund 20 Prozent vermindert werden. Es ist davon
auszugehen, dass sich ein Großteil der Verkehrseinsparung lediglich durch eine Verlagerung
auf alternative Routen ergibt. Im Sinne des Schutzes der Anwohner*innen an den
voraussichtlichen Ausweichrouten müssen mit Hilfe dort neu zu installierender Messstellen
die Auswirkung der Verkehrsverdrängung dokumentiert werden. Eine reine Verlagerung
der Schadstoffbelastung darf nicht Sinn und Zweck der ergriffenen Maßnahmen sein.
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 16529-20-E3):
„Wir bitten die Verwaltung um Stellungnahme bzw. um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Der AUSW bittet die Verwaltung um eine fachliche Darstellung der verkehrlichen Auswirkungen
eines Weiterbaus der OWIIIa mit Anschluss an die A1 auf die Brackeler Straße
zwischen Am Spähenfelde und dem Borsigplatz.
2) Welche Schlussfolgerungen hinsichtlich der Straßenplanung zieht die Verwaltung für
den getroffenen Vergleich mit der Deutschen Umwelthilfe aus diesen Erkenntnissen?
Würde die Verwaltung empfehlen, den Vergleich mit der Umwelthilfe aufzukündigen oder
stattdessen den Schnellstraßenbau OWIIIa zu unterlassen?“
AUSW 05.02.2020:
Herr Rm Dudde führt an, dass man der Vorlage zustimmen werde, weil man die hierin geschilderten Maßnahmen begrüße, verweist weiter aber auf die Hintergründe zum o.a. Antrag seiner Fraktion und bittet um Zustimmung.
Frau Rm Lührs signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion zur Vorlage. Zum Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen wolle man erstmal abwarten, welche Messpunkte die DUH nun wähle. Wenn man damit dann unzufrieden sei, könne man darüber nochmal nachdenken. Zum jetzigen Zeitpunkt halte man eine präventive Forderung hierzu nicht für richtig. Der zweite Punkt dieses Antrages hätte sich aus ihrer Sicht erledigt, wenn die Verwaltung nochmal bestätigen würde, dass sie die gewünschten Informationen rechtzeitig ins Netz stellen würde.
Zur Vorlage teilt Herr Rm Waßmann für seine Fraktion mit, dass man sich dem Beschlussvorschlag anschließen, jedoch zu den Punkten des Durchgangsverkehrs auf der B1 sowie der Umweltspur für die Brackeler Straße enthalten werde. Hier befürchte man noch nicht absehbare Auswirkungen wie beispielsweise Verdrängungen in die Wohngebiete. Zum Antrag der Fraktion B’90 /Die Grünen wolle man bezüglich des 1. Punktes zunächst abwarten, was die DUH hierzu vorschlagen werde. Punkt 2.
habe sich eigentlich erledigt, wenn die Stadt ihre Wege im Netz veröffentliche.
Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion dem vorgeschlagenen Vergleich zustimmen werde, da man die Meinung vertrete, dass dieser eine Mehrheit benötige, um tatsächlich Bestand zu haben und man die Maßnahmen insgesamt auch als eher positiv bewerte. Aber wenn man einen solchen Vergleich habe und vereinbare, „wir wollen minus 20 Prozent Fahrzeugbewegung auf der Brackeler Straße haben“, dann müsse man sich natürlich Gedanken darüber machen, ob man auf die Brackeler Straße- mit oder ohne Nordspange- zusätzliche Verkehre leite. Hierzu wolle man von der Verwaltung, auch was die Stellenwerte angehe, noch Antworten haben. Den Antrag der Fraktion B‘90 /Die Grünen trage man ebenfalls inhaltlich mit und werde daher neben der Vorlage auch diesem zustimmen.
Herr Rm Dingerdissen führt an, dass seine Fraktion eigentlich ganz zufrieden mit dem Vergleich sei und daher der Vorlage zustimmen werde. Man wolle aber die hier bereits geäußerten Bedenken, was die Verdrängung von Verkehr angehe, aufgreifen. Hierzu möchte er doch nochmal darauf hinweisen, dass bei einer Herausnahme des LKW-Verkehrs bis zu einem bestimmten Anteil, natürlich die Verweilzeit der LKWs vom Hauptfriedhof bis zur B54 eine wesentlich kürzere sei. Dieses stelle schon einen erheblichen Fortschritt dar, welcher zumindest der Möglichkeit diene Fahrverbote zu verhindern. Sollte man das Fahrverbot hier umsetzen, so bitte er die Verwaltung darum, dieses auch richtig zu kontrollieren.
Herr Wilde erläutert, dass die Polizei in Bezug in die Umsetzungsphase aller Maßnahmen eng mit eingebunden sei und die entsprechenden Kontrollen hier umgesetzt würden. Weiter teilt er mit, dass man die Verkehrsreduzierung im Bereich der Brackeler Straße nicht plane, weil man den Verkehr dort heraushaben wolle, sondern weil man die Werte bis spätesten Ende dieses -/spätesten Anfang kommenden Jahres entsprechend senken wolle. Dieses funktioniere nur, indem man mit den nun geplanten Maßnahmen steuere. Die OWIIIA werde künftig (in ca. 5-8 Jahren) so aussehen, dass man die Verkehre (LKW + PKW soweit möglich), auf die Nordspange, auf die Umgehung Richtung Hafen und auf die NS 9 leiten werde. Ein solcher Durchbau der OWIIIA werde in dem Bereich dann nicht mehr zu Grenzwertüberschreitungen führen, weil die allgemeine Hintergrundbelastung und der Fortschritt in der Technik dann soweit seien, dass man diesen Grenzwert nicht mehr erreichen werde. Zu den gewünschten Messwert-Informationen teilt er mit, dass die Verwaltung nun neben dem NOX-Wert auch die Verkehrszählstellen ins Netz stellen werde, so dass man hiermit auch diese Korrelation (Messwert und Verkehrsmenge) regelmäßig verfolgen könne.
Hiernach wird wie folgt abgestimmt:
Der o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 16529-20-E1) wird mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke & Piraten) abgelehnt.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich (unter Einbeziehung der vorgenannten Enthaltungen der CDU-Fraktion) sowie einer Gegenstimme (Fraktion AfD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und der Vorsitzenden des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit nachfolgendem Inhalt.
2. Der Rat der Stadt stimmt den Ergebnissen der Vergleichsverhandlungen zu.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Maßnahmen umzusetzen.
Die Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 16529-20-E3) erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses.
zu TOP 5.2
Ehemalige Sinteranlage
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16245-19)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 16245-19):
…angesichts der letzten Sitzung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde vom 20.11.2019 und der dortigen Beratungen zur Thematik des ökologischen Ausgleichs für die „ehemalige Sinteranlage“ (Bebauungsplan In N 222) bitten wir um die Aufnahme der nachstehenden Stellungnahme zur Tagesordnung in die TO auf dem Wege der Dringlichkeit. Die Dringlichkeit ergibt sich aus den bereits laufenden Arbeiten.
1) Wie viele Kreuzkröten wurden auf der Sinterfläche im Jahr 2019 während der ökologischen Baubegleitung gefunden? Was geschah mit diesen Tieren? Wie viele Kreuzkröten wurden auf der Fläche der ehemaligen Kohlereserve Ellinghausen gefunden?
2) Wie viele Geburtshelferkröten wurden 2019 gesammelt und festgestellt? Wie wurde mit ihnen verfahren?
3) Hat die Heidelerche die angedachten Ersatzbiotope angenommen und wenn ja, mit wieviel Brutpaaren?
4) Wurde der Baubetrieb nach Feststellung von Flussregenpfeifern während der Brutzeit auf der ehemaligen Sinteranlagenfläche 2019 eingestellt? Wie viele Flussregenpfeifer - wenn überhaupt - brüteten 2019 auf der Kohlereservefläche?
5) Wurde der Hänfling in die Artenschutzmaßnahmen eingearbeitet?
6) Wurde der wichtige Rast- und Ruheraum für Wiesenpieper, Baumpieper, Rohrammer und Bekassine im Bereich der ehemaligen Tabuzone auf der Sinteranlagenfläche 2019 gesichert?
7) Welche Diskrepanzen gibt es zwischen den Fledermausdaten auf der ehemaligen Sinteranlage zu den Daten von Hamann & Schulte für die übrigen Bereiche der Westfalenhütte und wie sind diese zu erklären?
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung) (Drucksache Nr.: 16245-19-E1):
…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
zu 1. Ein Bericht über die ökologische Baubegleitung auf der Sinterfläche für dieses Jahr liegt
noch nicht vor. Der Gutachter teilte auf Nachfrage mit, dass im Bereich der Bau-
/Sanierungsflächen eine einzelne adulte Kreuzkröte im Bereich der Baumaßnahmen gefunden
wurde; dazu einige Larven, die sich im randlichen Baustellenbereich in einem temporär mit
Wasser gefüllten Graben befunden hatten. Die Tiere wurden aus dem Baufeld heraus in den
Bereich der gesicherten Ersatztümpel im Nordwesten der ehemaligen Sinteranlage verbracht.
Des Weiteren wurde in den Ersatztümpeln im Frühjahr 2019 auch schon eine Reproduktion
von Kreuzkröten (Larven) festgestellt.
zu 2. In 2019 wurden im Bereich der Ersatzbiotope noch keine Geburtshelferkröten
festgestellt. Die Annahme der Ersatzgewässer wird aber weiter beobachtet.
zu 3. Die Frage bezieht sich vermutlich auf die ehemalige Kohlenreserve in Ellinghausen.
Dort wurden in diesem Jahr noch keine Heidelerchen festgestellt.
zu 4. Im Süden der sanierten Sinterfläche hat im Frühsommer 2019 ein Brutpaar des
Flussregenpfeifers auf einer als Baufläche für einen Gewerbebetrieb vorgesehenen Fläche
gebrütet. Über eine ökologische Baubegleitung sowie Bauzeitenverschiebung wurde in
Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde sichergestellt, dass eine Beeinträchtigung
der Brut vermieden wurde.
Auf der Kohlenreserve wurden noch keine brütenden Flussregenpfeifer festgestellt.
zu 5. In Bezug auf die Planungen auf der Westfalenhütte wurde der Hänfling im aktualisierten
Artenschutzgutachten berücksichtigt. Konkrete Artenschutzmaßnahmen
(Ausgleichsmaßnahmen) für diese Art sind nicht erforderlich geworden.
zu 6. Auch wenn die Fläche für einzelne Tiere der genannten Arten zu den Zugzeiten als
Durchzugs- oder Rastgebiet genutzt wird/wurde, so handelt es sich nicht automatisch um ein
nach Artenschutzrecht zu sicherndes (bedeutendes) Rastbiotop. Dies wurde sowohl vom
Gutachter als auch vom LANUV (Vogelschutzwarte) so eingeschätzt.
zu 7. Unterschiedliche Daten und Ergebnisse für zwei unterschiedliche Flächen (Sinteranlage
und Westfalenhütte) sind von sich aus nicht ungewöhnlich und schwer zu vergleichen.
Der Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 5.3
Ökologische Verträglichkeit von Gewerbegebieten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 16552-20)
Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 16552-20-E1:
....bereits seit dem Jahr 2002 hat das Landesumweltministerium NRW sich im Rahmen von Modellversuchen Gedanken zu ökologisch konzipierten Gewerbegebieten gemacht. Ein entsprechendes Projekt wurde unter dem Titel „Nachhaltige Gewerbegebiete NRW“ durchgeführt. 2017 hat die Stadt Bochum ein Projekt zur Konzeptionierung von neuen Gewerbegebieten unter den Gesichtspunkten ihrer ökologischen Verträglichkeit beauftragt.
Wir bitten die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Liegen der Stadt Dortmund die Erkenntnisse derartiger Projekte vor? Inwieweit sind die Erkenntnisse des Landes NRW bzw. der Stadt Bochum auch in Dortmund anwendbar?
2. Ist es möglich entsprechende ökologische Konzeptionen zumindest teilweise auch auf bereits bestehende Gewerbegebiete anzuwenden?
3. Wie ist die Artenvielfalt in diesen unter Nachhaltigkeitsaspekten konzipierten Gewerbegebieten im Vergleich mit den in Dortmund üblicherweise unter architektonischen und repräsentativen Gesichtspunkten konzipierten Gewerbegebieten zu bewerten?
4. Wir bitten um die Darstellung eines unter ökologischen Gesichtspunkten idealtypischen Gewerbegebietes entsprechend der Erkenntnisse aus den dazu durchgeführten Modellprojekten, um einen Orientierungsrahmen für künftige Planungen zu erhalten.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen
nicht besetzt
7. Angelegenheiten des Amtes für Stadterneuerung
nicht besetzt
8. Angelegenheiten des Vermessungs-und Katasteramtes
nicht besetzt
9. Angelegenheiten des Büros für internationale Beziehungen und nachhaltige Entwicklung
nicht besetzt
10. Angelegenheiten der Stabstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt
11. Anfragen
zu TOP 11.1
Wiederherstellung von zerstörten Saumbiotopen an der Ecke Terwestenstraße / Am Spörkel
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 12571-18)
…am 25.06.2018 habe ich das Umweltdezernat über den Vorgang informiert, das danach auch tätig geworden ist.
Trotzdem sind die beiden zerstörten Saumbiotope noch nicht wiederhergestellt worden und der Boden ist mittlerweile durch Schotter und Pkw, die hier von Hundehaltern täglich außerhalb der städtischen Dienstzeiten geparkt werden und so vom Umweltamt nicht festgestellt werden konnten, verdichtet worden, sodass eine natürliche Entwicklung nicht möglich ist.
Es stellen sich daher folgende Fragen:
1. Warum ist es dem Umweltamt noch nicht gelungen, dass die beiden Saumbiotope wieder hergestellt werden?
2. Konnte das Umweltamt, wenn auch keine Pkw, aber dennoch die Bodenverdichtung feststellen?
3. Was wird das Umweltamt nun unternehmen, damit die beiden Saumbiotope endlich wiederhergestellt werden?
Hierzu Beantwortung der Anfrage (Drucksache Nr.: 12571-18-E1):
….zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Lt. Luftbildrecherche sind die beiden Flächen seit ca. 2005 mehr oder weniger befestigt, so
dass sich hier kaum Vegetation entwickeln konnte. Zudem wird die südwestliche Fläche als
Zufahrt auf den Acker genutzt und muss daher zum Teil befestigt bleiben.
Gleichwohl ist ein landschaftsgerechter Rückbau der Baustelleneinrichtungsfläche das Ziel
der unteren Naturschutzbehörde. Zu diesem Zweck wurde mehrfach versucht mit der DB
Netz AG als Verursacher und tlw. Grundstückseigentümer in Kontakt zu treten. Die
entsprechende Rückantwort der angeschriebenen Stellen steht noch aus.
AUSW, 13.02.2019:
Herr Dr. Rath informiert darüber, dass es sich bei der heute vorliegenden Beantwortung zunächst um eine Zwischennachricht handeln würde und die Verwaltung zu einer der nächsten Sitzungen die noch ausstehenden Informationen vorlegen werde.
AUSW, 05.02.2020:
Hierzu Ergänzende Beantwortung der Verwaltung (Drucksache Nr.: 12571-18-E1):
…zu der o.g. Anfrage nehme ich wie folgt ergänzend Stellung:
Da der Verursacher trotz aufwendiger Recherchen nicht ermittelt werden konnte, hat sich der
Bereich Technische Dienste des Tiefbauamtes bereit erklärt, im Rahmen der Unterhaltung die
Schotter-Bereiche aufzunehmen und/oder durch geeignete Barrieren (Pfosten, Steinquader,
Baumstämme oder ähnliches) das Parken zu verhindern. Freigelassen werden soll jeweils nur
eine Einfahrt von 3m für den landwirtschaftlichen Zugang zum Feld.
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.
zu TOP 11.2
Sinnlose Rodung von Gebüschen im Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 16549-20)
….bis auf die zusätzlich durch die Baumschutzsatzung geschützten Bäume ist die für Brutplätze existentiell wichtige Gebüsch- und Krautschicht im rechtlich festgesetzten Landschaftsschutzgebiet am Baroper Kirchweg völlig sinnlos komplett gerodet worden (s. Foto).
Die Verwaltung möge mitteilen, wie dies geschehen konnte und was sie unternehmen wird, damit derart antiökologische Eingriffe in Landschaftsschutzgebieten nicht wieder vorkommen.
Die Beantwortung der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.
Die öffentliche Sitzung endet um 17:37 Uhr.
Heymann Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin
zu TOP 3.1: 200205_umsteiGERN_Praesentation_Ausschuss.pdf
zu TOP 3.4: TOP 3.4 Stellungnahme der Verwaltung.pdf
zu TOP 3.11: 20191219 Antwort Rybicki.pdf.pdf
zu TOP 4.4.: TOP 4.4 Stellungnahme der Verwaltung.pdf
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