Niederschrift (öffentlich)

über die 23. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 31.05.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 18:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Gabriele Schnittker (SPD) i. V. f. RM Martin Grohmann
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Klaus Burkholz (Fachbereichsleiter Verw. Jugendamt)
Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Klaus Beisemann (Kreispolizeibehörde) i. V. f. Rainer Nehm
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Dominik Hoffmeister (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
i. V. f. Peter Rennert

Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Daniel Binder
Michael Doerrer
Oliver Gernhardt
Klaus-Peter Haarmann
Andreas Hibbeln

Harald Landskröner
Daniel Pilz
Doris Punge
Rainer Siemon

Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz

Daniel Kunstleben 57/FABIDO
Beate Skodzik StA 40
Sigrid Rahmann-Peters StA 40



4. Gäste

./.


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)

Peter Prause (Richter)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 23. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 31.05.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 05.04.2017


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Integrierte Jugendhilfeplanung 2016 - 2020 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07372-17)

2.2 Sachstandsbericht Partizipation in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05493-16)

2.3 Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07680-17)

2.4 Übersicht Kiga-/TEK-Bestand in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07423-17-E1)

2.5 Personelle Situation Jugendamt- Bereich Ausbau von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07444-17-E1)

2.6 Unterhaltsvorschuss
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06191-16-E4)

2.7 Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07010-17)

2.8 Planung und Bau von Kinderspielplätzen sowie Ersatz von Spielgeräten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07449-17-E2)

2.9 Auslandsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche - Aktueller Sachstand
Stellungnahme der Verwaltung

(Drucksache Nr.: 07443-17-E1)

2.10 Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07018-17-E1)

2.11 Abschlussbericht zur Projektförderung des Landes NRW für den "Einsatz muttersprachlicher FamilienbegleiterInnen im Rahmen der Integration von Kindern von (Armuts-)Zuwanderern aus Südosteuropa" 2014-2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07461-17)

2.12 Bebauungsplan Br 223 - In den Börten -
- mdl. Bericht -

2.13 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Einschätzung der AG gemäß § 78 SGB VIII im Stadtbezirk Brackel zur Situation im Offenen Ganztag
(Drucksache Nr.: 07522-17)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Kündigung des Betreuungsvertrages für Kinder in einer Kita
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07822-17)

4.2 Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07927-17)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes stellv. beratendes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Herr Dominik Hoffmeister


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Spangenberg benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Frau Schütte-Haermeyer wird sich an der Behandlung des TOP 2.11 nicht beteiligen.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 05.04.2017

Die Niederschrift über die 22. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 05.04.2017 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Integrierte Jugendhilfeplanung 2016 - 2020 der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07372-17)

Herr Burkholz führte in die Vorlage ein (s. Anlage).

Frau Dr. Tautorat zeigte sich sehr angetan von der Vorlage. Richtig interessant werde es natürlich dann, wenn es an die Umsetzung der Maßnahmen gehe, vor allem in finanzieller Hinsicht.

Herr Burkholz teilte auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer und Frau Niehaus mit:


Herr Gora wies darauf hin, dass die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII ausschließlich auf Bedarfe ausgerichtet ist und nicht auf zur Verfügung stehende finanzielle Ressourcen.
Außerdem wird dort angeführt, dass die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe zeitnah zu beteiligen sind.

Frau Schütte-Haermeyer signalisierte Zustimmung zu der Vorlage.
Bei dem vorgeschlagenen Thema d) Gestaltung der Übergänge der Jugendhilfe (s. Seite 11) sei unbedingt zu beachten, dass es Systemübergänge gebe, die mit geregelt werden müssen (z. B. Ende der stationären Jugendhilfe, wohnungslose Jugendliche).

Herr Sohn wünschte viel Erfolg bei der Arbeit. Er gehe davon aus, dass eine zeitnahe Information des Ausschusses erfolgt, wenn neuere Erkenntnisse vorliegen, und die Beteiligung Aller gewährleistet ist.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den als Anlage beigefügten Bericht „Integrierte Jugendhilfeplanung 2016 bis 2020 der Stadt Dortmund“ zur Kenntnis und beschließt, das Jugendamt zu beauftragen, den weiteren Planungsprozess unter Einbeziehung der freien Träger zu betreiben. Hierzu soll die vom Ausschuss am 18.11.2015 eingerichtete „Lenkungsgruppe Jugendhilfeplanung“ den weiteren Prozess steuern.
Die Themen „Demokratieförderung“, „Bildungschancen“, „Partizipation und Teilhabe“ sowie „Gestaltung der Übergänge der Jugendhilfe“ sollen Gegenstand der zukünftigen integrierten Jugendhilfeplanung sein.



zu TOP 2.2
Sachstandsbericht Partizipation in der offenen Kinder- und Jugendarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05493-16)

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte die Vorlage.
Aus ihrer Sicht wäre gerade beim Thema Demokratieförderung eine Perspektiverweiterung auf den Bereich Schule notwendig. Das wäre die Institution, die sich noch stärker einbringen müsste.

Auch Frau Dr. Tautorat fand die Vorlage sehr interessant und informativ. Besonders wichtig erschien ihr die Aussage, dass selbstverwaltete Jugendzentren auf keinen Fall „Sparbüchsen“ sind.

Frau Beckmann vermisste die Berücksichtigung/Erwähnung der Belange von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen.

Frau Dr. Tautorat wies darauf hin, dass in dem Abschnitt „Zielgruppe“ (Seite 2) Inklusion erwähnt wurde, wenn auch nur in einem Satz.

Herr Oppermann fand die Vorlage bemerkenswert, insbesondere weil sie sehr deutlich mit der Vorstellung aufräumt, mit Beteiligung könne Geld gespart werden. Wenn man Jugendliche befähigen wolle, tatsächlich Selbstverwaltung zu leben, dann seien entsprechende Strukturen und Förderung erforderlich.
Als etwas störend sah er die Schlussfolgerung an, eine Konzeptentwicklung für mehr Beteiligung zu machen. Schließlich sei der Ausgangspunkt der Diskussion die Möglichkeit selbstverwalteter Jugendfreizeitstätten gewesen. Die Schwierigkeiten wurden in der Vorlage deutlich aufgezeigt, aber die bestehenden Möglichkeiten etwas ignoriert. Das müsste nach seiner Auffassung noch einmal genauer betrachtet werden.

Herr Sohn erinnerte an die geführten Diskussionen über selbstverwaltete Jugendzentren im Rahmen von Sparvorschlägen, in denen die Mitglieder des Ausschusses einhellig die Auffassung vertreten haben, dass es sich um keine Einsparmöglichkeit handelt. Er könne sich immer noch selbstverwaltete Jugendzentren vorstellen, allerdings ginge das nicht ohne die Unterstützung von Profis.

Frau Heidkamp verwies auf die guten Erfahrungen mit „Selbstverwaltung“ im Projekt Schülerhaushalt. Hier hätten die Jugendlichen gezeigt, dass sie in der Lage sind, Verantwortung zu übernehmen. Das könne sie sich bei den Jugendfreizeitstätten auch gut vorstellen.

Herr Sohn ging noch einmal kurz auf die in der Vorlage erwähnten Jugendforen ein. Er sei ein großer Anhänger von Jugendforen, habe allerdings seine Zweifel an der Wirksamkeit des stadtweiten Jugendforums. Es sollte noch einmal gemeinsam überlegt werden, ob es sich um ein sinnvolles Beteiligungsmodell handelt.

Auch für Frau Schütte-Harmeyer war völlig klar, dass es sich bei selbstverwalteten Jugendzentren um kein Sparmodell handeln könne. Aber selbstverwaltete Jugendfreizeitstätten könnten nicht „von oben aufgedrückt“ werden, vielmehr müsse die Initiative von unten kommen. Auch könne die pädagogische Begleitung nicht durch städtische Mitarbeiter/innen erfolgen, dann wäre es kein selbstverwaltetes Jugendzentrum mehr. Dafür wäre ein Obmann oder Vermittler erforderlich, der den Jugendlichen hilft, und der neutral sei.

Frau Schneckenburger ging noch einmal kurz auf die Vorlage ein.
Der „Schülerhaushalt“ sei ein Projekt, das sehr gut in den Schulen ankomme und die Kinder und Jugendlichen befähige, Entscheidungen mit einem begrenzten Handlungsbereich und einem begrenzten Budget zu treffen. Sie glaube, dass Schule auch ein Erprobungsort sein könne hinsichtlich Selbstorganisation und Selbstwirksamkeit und es vielleicht auch in Kooperation mit Schule möglich ist, weitere Freiräume dafür auszuloten, Partizipations-möglichkeiten zu erweitern und so auch Demokratieförderung und -erziehung noch stärker in Schule zu verankern.
Das Ergebnis eines Anspruchs auf Demokratieförderung/-erziehung seien die Jugendforen und andere Beteiligungsformen. Trotzdem mache es Sinn, noch einmal Überlegungen anzustellen, welche Beteiligungsformen wirken wie, wo können Kooperationen zwischen Jugendhilfe und Schule gestärkt werden, können Kooperationsformen entwickelt werden, die mehr den Ansprüchen der heutigen Zeit genügen und weitere Zielgruppen erreichen.
Mit der externen Moderation sei gemeint, sich ggf. von außen/anderen Kommunen Expertisen auf evaluierte Beteiligungsformate einzuholen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht Partizipation in der offenen Kinder- und Jugendarbeit zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07680-17)

Frau Brandt signalisierte Zustimmung zu der Vorlage.
Um ihre gute Arbeit weiter leisten zu können, müssten der Jugendring und die anerkannten Jugendverbände auch finanziell unterstützt werden.

Auch Frau Dr. Tautorat brachte ihre Zustimmung zum Ausdruck.

Auf die Nachfrage von Frau Dr. Tautorat teilte Frau Niehaus mit, die im Verteilerschlüssel mit 0,00 € ausgewiesenen Vereine würden momentan keine Jugendarbeit leisten und ihre Mandatschaft ruhen lassen. Es werde aber die Hoffnung gehegt, dass sie wieder in der Jugendarbeit aktiv werden, daher wurden sie bisher nicht aus dem Verteilerschlüssel herausgenommen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilungsvorschlag zur Aufteilung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2017.


zu TOP 2.4
Übersicht Kiga-/TEK-Bestand in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07423-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion zum TOP „Übersicht Kiga-/TEK-Bestand in Dortmund“:

„In Analogie zur Vorlage 14277-14-E1 wird die Stadtverwaltung gebeten aufzuzeigen, wie sich die gegenwärtige bzw. baldige Situation in Dortmund bei

- den Kindertagesstätten,
- den Trägern,
- den Einrichtungen sowie
- der Betreuungsplätze

darstellt. Es wird um Angabe des Bestandes zum 01.04.2017, als auch eine Prognose für
August 2018 gebeten.“

beantworte ich wie folgt:

Den Tabellen in der Anlage können die gewünschten Daten entnommen werden.

In der Tabelle 1 sind die Angebote der Kindertageseinrichtungen in Dortmund mit Stand 31.12.2016 nach Einrichtungen, Trägern und Plätzen sowie der prozentualen Verteilung zwischen den kirchlichen und freien Trägern und dem städtischen Träger FABIDO dargestellt.

In der Tabelle 2 sind die aktuell geplanten neuen Einrichtungen und zusätzlichen Gruppen bei freien Trägern bis zum 31.07.2018 dargestellt. Die Tabelle 3 enthält die Summe dieser Veränderungen nach Trägerlinien.

In der Tabelle 4 sind die geplanten Veränderungen im Bestand bis Ende 2018 durch Anbauten beim städtischen Träger FABIDO dargestellt.

Die Tabelle 5 enthält das Ergebnis der geplanten Angebotsveränderungen aller Träger analog der Tabelle 1 mit dem Planungsstand vom 31.12.2018. Darüber hinaus sind die Entwicklungen von 2016 bis 2018 im Vergleich in absoluten Zahlen und in Prozenten dargestellt.“

Frau Schütte-Haermeyer dankte für die Stellungnahme.
Aus ihrer Sicht sei es erforderlich, Überlegungen anzustellen, ob der EB FABIDO nicht auch wieder in den Neubau von Einrichtungen „einsteigt“.

Auf die Nachfrage von Frau Dr. Tautorat teilte Herr Wawrzynek-Lukaschewitz mit, die heilpädagogischen Plätze würden vom LWL finanziert. Der Landesjugendhilfeausschuss habe beschlossen, dass die heilpädagogischen Plätze auch im Rahmen der Inklusion nicht weiter ausgebaut werden. Die Finanzierung der heilpädagogischen Plätze soll neu geregelt werden. Sobald Ergebnisse vorliegen, könne im Ausschuss darüber berichtet werden.

Herr Barrenbrügge dankte ebenfalls für die Ausführungen der Verwaltung.
Nach seiner Auffassung sollte nicht immer der Punkt Quantität in den Fokus genommen werden (FABIDO sei in dieser Beziehung gut aufgestellt), sondern man sollte sich mehr auf die Qualität konzentrieren.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Personelle Situation Jugendamt - Bereich Ausbau von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07444-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zum TOP „Personelle Situation Jugendamt – Bereich Ausbau von Plätzen in Tageseinrichtungen für Kinder“ beantworte ich wie folgt:

1. In einer Presseberichterstattung vom 24.01.17 ist zu lesen, dass elf von 18 Einrichtungen, die für dieses Kindergartenjahr geplant waren, aus unterschiedlichen Gründen verschoben werden mussten. Welches sind diese "unterschiedlichen Gründe"?
Ist einer der Gründe eine personelle Unterbesetzung in diesem Bereich des Jugend-amtes?

Bei der jährlichen Abwägung des Jugendamtes im Dezember eines jeden Jahres darüber, welche neuen Einrichtungen für das kommende Kindergartenjahr in die Bedarfsplanung aufgenommen werden und somit für eine Betriebskostenförderung beim Land angemeldet werden sollen, ist die Grundlage der zu dieser Zeit vorliegende Sachstand zu den einzelnen Projekten.

Bei der Einschätzung spielen Erfahrungswerte für normale Abläufe bei der Planung und dem Bau durch Investoren mit. Grundsätzlich sind alle Vorhaben anzumelden, die im Dezember des Vorjahres eine Aussicht auf eine Inbetriebnahme im kommenden Kindergartenjahr haben, sei es auch nur für einen Monat, um die mögliche Landesförderung für die Betriebskosten zu sichern.

Bei der weiteren Realisierung der Projekte durch die Investoren können verschiedene Faktoren zu Verzögerungen führen, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Planungsvorlage des Jugendamtes nicht erkennbar waren. Beispielhaft seien hier einige aus den letzten Jahren aufgeführt:

Die personelle Besetzung des Jugendamtes im Bereich Förderung von Tagesbetreuung für Kinder spielt bei den baulichen Verzögerungen keine Rolle.

2. In einer Beantwortung einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN vom 18.01.17 führt die Dezernentin aus, dass das Jugendamt seine mittelfristige Bedarfsplanung fortlaufend den Bevölkerungsentwicklungen anpassen wird, was konkret bedeute, u.a. eine laufende Ausweitung des Personalbestandes vorzunehmen.
Wie schätzt die Verwaltung den zusätzlichen Personalbedarf in diesem Bereich aktuell
ein?

Im Bereich 51/3 sind derzeit 5,37 vollzeitverrechnete Planstellen (4 x 100 %, 0,68 % und 0,69%) für die Beratung und Förderung der Träger von TEK eingerichtet.

Aufgrund des Ausbaus der Betreuungsplätze und den damit verbundenen erheblichen Aufgabenzuwächsen hat der Verwaltungsvorstand im Vorgriff auf eine noch durch zu-führende Personalbedarfsbemessung den Einsatz von zwei zusätzlichen Beschäftigten in diesem Aufgabenfeld, die zunächst überplanmäßig zu führen sind, beschlossen.

Ein weiterer Bedarf ergibt sich im Aufgabengebiet der Kindertagespflege. Hierfür ist bislang eine vollzeitverrechnete Planstelle der Fachrichtung Sozialarbeit/Sozialpädagogik eingerichtet.

Im Rahmen des Ausbaus der Betreuungsangebote wurden sukzessive ebenfalls die Plätze in der Kindertagespflege erhöht. Die letzte Erhöhung um 300 Plätze hat der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 01.02.2017 (DS-Nr. 06619-17) beschlossen. Damit gibt es ab dem 01.06.2017 in der Kindertagespflege insgesamt 2.780 Plätze. Bereits in der Vorlage zu diesem Beschluss wurde darauf hingewiesen, dass dieser weitere Ausbau der Plätze nur umgesetzt werden kann, wenn eine weitere Stelle für die Fachberatung in der Kindertagespflege eingerichtet wird.

Die derzeitige Fachberatungsstelle war ursprünglich für eine Gesamtplatzzahl von 1.395 Plätzen eingerichtet worden (Ausbau U3 von 20 % nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz in 2005). Der Ausbau auf insgesamt 2.780 Plätze in der Kindertagespflege bedeutet eine Verdoppelung dieser Platzzahl.

Hinzu kommt noch, dass die zahlreichen Investitionsprogramme des Bundes zum Betreuungsausbau auch von den Tagespflegepersonen in Anspruch genommen werden. Die Bearbeitung dieser Anträge, von der Antragstellung beim Land, über die Mittelabrufe bis zur Prüfung der Verwendungsnachweise ist sehr umfassend und arbeitsintensiv.

Mit dem in Aussicht gestellten 4. Investitionsprogramm des Bundes ist es wahrscheinlich, dass für alle 300 zusätzlichen Plätze entsprechende Anträge auf Investitionsförderung gestellt werden (so auch geschehen bei der letzten Erhöhung zum 01.05.2015 um 360 Plätze).

Insofern ist hier der Einsatz einer/s zusätzlichen Beschäftigten der Fachrichtung Verwaltung unabdingbar.

Diese aufgezeigten Bedarfe sind verwaltungsintern geltend gemacht worden.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Unterhaltsvorschuss
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06191-16-E4)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Anfrage der SPD-Fraktion zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 01.02.2017 zum TOP „Unterhaltsvorschuss“ beantworte ich wie folgt:

Mit wie vielen zusätzlichen Anspruchsberechtigten wird demnächst gerechnet?

Nach einer unter Berücksichtigung aller verfügbaren Parameter vorgenommenen Prognose kann mit bis zu 5.700 zusätzlichen Anspruchsberechtigten gerechnet werden.

Inwieweit profitieren Leistungsempfänger im SGB II Bezug von dem neuen Gesetz?

Die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz werden auf die Leistungen nach dem SGB II angerechnet. Insofern "profitieren Leistungsempfänger im SGB II Bezug" grundsätzlich nicht von der gesetzlichen Änderung.

Wie sollen Leistungsansprüche für SGB II Empfänger demnächst organisiert werden? Wird es unterschiedliche Regelungen für Kinder bis 12 und Jugendliche bis 18 Jahren geben?

Für die Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gilt die folgende Regelung:

• Wegfall der Bezugsdauer von 72 Monaten
• SGB II Empfänger sind auch anspruchsberechtigt

Für die Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gilt folgendes:

Anspruchsberechtigung besteht, wenn das Kind keine Leistungen nach dem SGB II bezieht oder durch die Unterhaltsvorschussleistung die Hilfebedürftigkeit vermieden werden kann. Darüber hinaus ist ein Kind anspruchsberechtigt, wenn der alleinerziehende Elternteil mit Ausnahme des Kindergeldes über ein Bruttoeinkommen von mindestens 600,00 € verfügt.

Wirken sich die angekündigten zusätzlichen Mittel von mehr als 1,7 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt für Dortmund ergebnisverbessernd aus?

Eine Ergebnisverbesserung tritt für Dortmund nur ein, wenn das Land NRW den höheren Bundesanteil an die Städte und Gemeinden weiterreicht.

Können strukturelle Veränderungen in der Abwicklung des Unterhaltsvorschusses personelle Entlastungen im Jugendamt beinhalten oder schließt eine erhöhte Anzahl von
Anspruchsberechtigten dies aus?

Sofern an den grundsätzlichen Arbeitsabläufen im Leistungskomplex Unterhaltsvorschuss in NRW festgehalten wird, werden Fallzahlsteigerungen zwingend einen höheren Personalbedarf auslösen. Die Stadt Dortmund rechnet derzeit mit einem Personalzuwachs von ca. 18 vollzeitverrechneten Planstellen. In Anbetracht der Gesamtsituation und zur Bewältigung der zu erwartenden Antragsflut im Sommer 2017 werden die Arbeitsprozesse derzeit analysiert und Veränderungen erwogen.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Qualitätsentwicklung im Bereich der Offenen Ganztagsschulen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07010-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit den Trägern des Offenen Ganztages eine Vereinbarung über die Verwendung der Rückstellungen zur Qualitätssicherung an Grund- und Förderschulen abzuschließen.


zu TOP 2.8
Planung und Bau von Kinderspielplätzen sowie Ersatz von Spielgeräten
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07449-17-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum TOP „Planung und Bau von Kinderspielplätzen sowie Ersatz von Spielgeräten“ beantworte ich wie folgt:


Hinsichtlich der Ergebnisse der Projektgruppe zur Planung und zum Bau von Kinderspiel-plätzen kann folgender Sachstand mitgeteilt werden:
Die Projektgruppe hat für die Beschaffung von Spielgeräten ein neues Ausschreibungs-verfahren entwickelt. Mit Hilfe einer Funktionalausschreibung sollen zukünftig für ausgewählte Projekte die Beschaffungsvorgänge formal vereinfacht und zeitlich verkürzt werden. Die ersten Ausschreibungsverfahren werden ab Mitte Mai 2017 eingeleitet. Für die Beschaffung einzelner Spielgeräte wie Schaukeln, Wippen u.a. wurden Rahmenverträge mit einer Laufzeit von drei Jahren abgeschlossen. In diesem Zeitraum können die Ersatzbeschaffungen in einem beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Zu den weiteren Fragen:

„Gibt es eine Erfassung der Spielgeräte auf bestehenden Kinderspielplätzen?“

Das Jugendamt hat für die Bestandserfassung von Spielgeräten auf städtischen Kinderspielplätzen eine Datenbank als ein strategisches Planungsinstrument entwickelt, um die Planungen für Reparaturen und den Ersatz von Spielgeräten effizient durchführen zu können. In dieser Datenbank werden alle Spielgeräte auf öffentlichen Spielplätzen als Inventar erfasst.

„Für wie sinnvoll hält die Verwaltung eine solche Erfassung?“

Die Erfassung aller Spielgeräte ist für die Anlagenbuchhaltung erforderlich. Dies erfolgt im Rahmen einer jährlichen Bestandsüberprüfung.

„Wie wird die Sicherheit vorhandener Spielgeräte überprüft?“

Die Kontrolle der Verkehrssicherheit auf öffentlichen Spielplätzen ist über die Dienstleistungsvereinbarung V65-66-3 an das Tiefbauamt übertragen. Rechtliche Grundlagen bilden dabei § 823 BGB, BauG und GSG (Gerätesicherheitsgesetz). Grundlage für Kontrollen ist die „Dienstanweisung über die Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht auf den Kinderspielplätzen der Stadt Dortmund“ vom 10.03.1967, ergänzt am 24.05.1984. Eine Aktualisierung ist im Rahmen der Gesamtbetrachtung der städtischen Verkehrssicherungs-pflichten in Bearbeitung. Die Kontrollen werden gemäß DIN EN 1176-7 durch geschultes Personal durchgeführt, d.h.:

Sicht- und Funktionskontrollen 1x wöchentlich
Operative Inspektionen (Verschleißkontrollen) vierteljährlich
Hauptinspektion mit detaillierten Kontrollen auch der Fundamte jährlich

Die Hauptuntersuchung von Spezialgeräten (z.B. Seilspielgeräte) erfolgt durch extern beauftragtes zertifiziertes Personal. In Einzelfällen können diese Kontrollen auf Grund der Nutzungsintensität auch in kürzeren Intervallen erfolgen. Alle Kontrollen werden gemäß DIN dokumentiert.

„Wie sieht der Ablauf bei einem reinen Austausch von Spielgeräten aus und wie können hier die entsprechenden Verfahren beschleunigt werden?“

Der Regelablauf einer Ersatzbeschaffung, wie er mit den Fachbereichen Jugendamt, Vergabe- und Beschaffungszentrum, Tiefbauamt und FABIDO, sowie dem Dezernat 7 verabredet wurde, stellt sich wie folgt dar:

Spielgerät Ersatzbeschaffung (66/5)
· Planungsauftrag von 51/6-2 an 66/5
· Initiierung der Abfrage Leitungen, Kampfmittel, Bergbau (1 KW)
· Vermessung (4 KW)
· Abstimmung mit 51/6-2 (3 KW)
· Zusammenstellung der Planungs- und Ausschreibungsunterlagen (3 KW)
· Ausschreibung über FB 19 inkl. Auftragserteilung (8 KW)
· Lieferung und Montage des Spielgerätes (10 KW)
· Abnahme und Übergabe (1 KW)
· = 30 KW

Unberücksichtigt bleibt hierbei die weitere Untersuchung zu vorhandenen Kampfmitteln oder bergbaulichen Einwirkungen. Ebenso wirkt sich die Zeit ohne genehmigten Haushalt, in der keine Ausschreibungen durchgeführt und Aufträge erteilt werden dürfen, entsprechend zeitverzögernd aus.“

Auf die Nachfrage von Frau Schütte-Haermeyer teilte Herr Binder mit:
Bei den 30 KW handele es sich um das mit den beteiligten Fachämtern verabredete Regelverfahren, das unter großen Anstrengungen aller Beteiligten verwaltungsseitig zustande gekommen ist. Die Erfahrungen hätten gezeigt, dass tlw. über 1 Jahr verging, bis die Dinge letztlich auf den Weg gebracht werden konnten. Bei Neubau/Komplettüberplanung von Spielplätzen müsste vorab eine Reihe von Überprüfungen erfolgen (z. B. im Bereich Kampfmittel, bei Bergbaugebieten). Das Beteiligungsverfahren erfolge daher möglichst auch erst nach den erfolgten Vorprüfungen.
Das jetzt ausprobierte beschleunigte Verfahren zur Ersatzbeschaffung beinhalte ein veränderteres Vergabeverfahren. Mit den Funktionalausschreibungen sollen Beschaffungen gebündelt werden. Seit Mitte Mai seien für gebündelte Verfahren 15 Ausschreibungsprozesse erfasst worden.

Herr Sohn berichtete kurz von einer Spielplatzeinweihung in Huckarde, bei der sich zwar die Kinder riesig über den neuen Spielplatz gefreut hätten, es sich aber nicht mehr um die Kinder handelte, die bei der Planung dabei waren.

Für Frau Schütte-Haermeyer war es nicht hinnehmbar, dass es sich bei der Ersatzbeschaffung von Spielgeräten um ein Generationenprojekt handele.

Herr Binder erläuterte, verbindliche Aussagen, inwieweit das beschleunigte Verfahren zu einer (weiteren) Verkürzung der Ersatzbeschaffungszeiten führe, könnten derzeit Zeit noch nicht gemacht werden. Wie in der Stellungnahme dargestellt, werde dieses Verfahren erst seit Mai dieses Jahres praktiziert. Mit den Rahmenverträgen sei zumindest für den Zeitraum von 3 Jahren sichergestellt, dass einfache Spielgeräte (beispielsweise Schaukeln) kurzfristig abgerufen werden können, sofern auch ein genehmigter Haushalt vorliegt. Inzwischen wurden bereits über 200 Geräte neu aufgestellt, die keinen großen Planungsaufwand verlangen.
Natürlich dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass nicht kalkulierbare Ereignisse (Sturmauswirkungen) ebenfalls zu Verzögerungen führen können und auch jeder Spielplatz seine Spezifika habe.


Frau Schütte-Haermeyer bat darum, nach einer Probezeit von 6 Monaten dem Ausschuss über die Erfahrungen mit dem beschleunigten Verfahren zu berichten.

Das sagte Frau Schneckenburger zu. Sie warnte allerdings vor zu großen Hoffnungen auf eine drastische Reduzierung der anvisierten 30 KW. Das hänge allein schon mit den Fristen für die Ausschreibungen zusammen.
Außerdem nahm sie den Hinweis von Herrn Sohn auf, die Spielplatzpaten frühzeitig auch für das Problem der Ersatzbeschaffung zu sensibilisieren.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 2.9
Auslandsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche - Aktueller Sachstand
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07443-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…zu den Fragen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zum TOP „Auslandsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche – Aktueller Sachstand“ nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wie viele Kinder und Jugendliche sind zurzeit nach Paragraph 35 SGB VIII
(Intensive sozialpädagogische Einzelmaßnahme) an Auslandsstandorten untergebracht?

Aktuell befinden sich 11 Jugendliche, vier männlich und sieben weiblich, im Alter von 15 bis 19 Jahren im Ausland. Die Unterbringung erfolgt nach § 34 SGB VIII (Heimerziehung).

2. Welche Orte sind dies?
Zehn Jugendliche sind in Spanien (vornehmlich im Bereich Malaga und Barcelona) untergebracht, ein Jugendlicher in Polen (Pabianice).

3. Wer sind die durchführenden Träger?
Es handelt sich um geeignete und anerkannte Träger der Jugendhilfe. Der Großteil der Maßnahmen wird durch die „I.N.S.E.L. Jugendhilfe Kiel“ durchgeführt, andere Träger sind die „Werkstatt Solidarität“ und die „andante gGmbH“ aus Dortmund.

4. Wie lang ist die Dauer des Aufenthaltes durchschnittlich?
Die durchschnittliche Dauer einer Auslandsmaßnahme beträgt 1.825 Tage (gemessen an den in 2016 beendeten Maßnahmen). In 2016 wurden 13 Jugendliche aus dem Ausland zurückgeführt. Die längste Unterbringung dauerte 2.190 Tage, die kürzeste Unterbringung 511 Tage.

5. In welcher Form und in welchem zeitlichen Abstand fanden/ finden Hilfeplangespräche statt?

Gemäß der Verfahrensanweisung zur Unterbringung im Ausland erfolgt die Hilfeplanung im Abstand von sechs Monaten und mindestens einmal jährlich am Standort der Auslandsmaßnahme. Verbindlicher Inhalt des Hilfeplangesprächs ist immer ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Jugendlichen und die Klärung der Rückkehrmöglichkeiten/Perspektiven.“

Frau Dr. Tautorat dankte für die Stellungnahme.

Auf ihre Nachfragen teilte Herr Burkholz mit:
- Die individualpädagogischen Maßnahmen im Ausland seien definitiv nicht teurer als die im Inland.
- Es sei grundsätzlich so, dass die Jugendlichen - anders als noch vor ca. 10 Jahren - immer noch aufgrund der neuen technischen Möglichkeiten miteinander kommunizieren könnten. Es gebe auch in Einzelfällen Rückmeldungen, dass Kontakte in die Szenen auf andere Art und Weise stattfinden und das auch immer wieder vor Ort zu Belastungen der Kinder und Jugendlichen führen kann (auch durch Kontakte der Eltern). Entscheidend bei den Auslandsmaßnahmen sei aber, dass die jungen Menschen aus den Szenen letztlich heraus sind und die Möglichkeit besteht, einen anderen Zugang zu ihnen zu finden.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerks im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie und im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07018-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Initiativen des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie vom 05.04.2017 beantworte ich wie folgt:

1. Gesetzliche Veränderungen und Auswirkungen auf die Aufgaben des Dortmunder
Jugendamtes

Nordrhein-Westfalen ist das erste Bundesland, das die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) mit dem Inklusionsstärkungsgesetz NRW (ISG NRW) vom 01.07.2016 umgesetzt hat. Mit dem ISG NRW werden die Barrierefreiheit und der Zugang in öffentlichen Räumen geregelt sowie die gesellschaftlichen Teilhabechancen und demokratischen Beteiligungs-rechte von Menschen mit Behinderung gestärkt.

Das Jugendamt ist in seinen Bereichen unterschiedlich stark betroffen. In den Arbeitsbereichen des Jugendamtes werden folgende neue rechtliche Vorschriften wirksam:
2. § 35a SGB VIII: Weiterbewilligungsverfahren im Jugendamt Dortmund

Bei allen Anträgen auf eine (Weiter-)gewährung der Eingliederungshilfe prüft das Jugendamt, ob die Voraussetzungen für die Gewährung einer Eingliederungshilfe (weiterhin) vorliegen. Dies ist unabhängig von der Tatsache, ob ein Erstantrag beim Sozialamt oder bereits beim Jugendamt (ab dem 6. Lebensjahr) gestellt wurde.

Gem. § 35a SGB VIII liegen die Voraussetzungen vor, wenn

1. ihre seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und

2. daher die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist.


Entsprechend werden bei Anträgen auf Weitergewährungen ärztliche Verlaufsberichte angefordert sowie eine mögliche Teilhabebeeinträchtigung fachlich geprüft. Je nach dem, um welche seelische Störung es sich handelt, wird zur Einschätzung der Teilhabebeeinträchtigung der Bericht einer Beratungsstelle angefordert.“

Auf die Nachfragen von Frau Beckmann teilte Herr Burkholz mit: Frau Punge ergänzte:
Frau Beckmann bat um einen Bericht, wenn die Fortbildung abgeschlossen ist.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.11
Abschlussbericht zur Projektförderung des Landes NRW für den "Einsatz muttersprachlicher FamilienbegleiterInnen im Rahmen der Integration von Kindern von (Armuts-)Zuwanderern aus Südosteuropa" 2014-2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07461-17)

Frau Schütte-Haermeyer beteiligte sich nicht an der Behandlung der Vorlage.

Auf die Nachfrage von Herrn Spangenberg teilte Herr Burkholz mit, dass das Beratungsmobil weitergeführt wird. Es wurde in das Gesamtkonzept Nordstadt integriert.
Zum Thema Familienbegleiterinnen erhalte der Ausschuss für die Sitzung am 21.06.2017 eine gesonderte Vorlage.

Frau Dr. Tautorat fand die Vorlage sehr informativ und zeigte sich beeindruckt von den vielfältigen Aufgabenfeldern und deren Umsetzung. Es wäre außerordentlich bedauerlich, wenn diese Arbeit nicht fortgesetzt werden könnte.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den zweiteiligen Abschlussbericht zur Kenntnis.


zu TOP 2.12
Bebauungsplan Br 223 - In den Börten -
- mdl. Bericht -

Bebauung Schleife Brackel
Auszug: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2017
(Drucksache Nr.: 07665-17)

Es lag folgender Auszug aus der nicht genehmigte Niederschrift der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2017 vor, Drucksache Nr.: 07665-17:

„… Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem geänderten Antrag der Fraktionen SPD und B‘90/Die Grünen sowie Herrn Knöpker, Piratenpartei, mit 11 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen 5 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Herr Dr. Sickert, Die Linke) zu:

„Die Bezirksvertretung Brackel fordert auf der Fläche des Br 223 (In den Börten) den Bau von öffentlich geförderten Miet-Reihenhäusern. Sollte sich diese Bebauung durch die Forderung nach Bau einer TEK auf diesem Gelände nicht verwirklichen lassen, fordert die BV Brackel den Verzicht auf den TEK-Bau an dieser Stelle.

Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, der Bezirksvertretung sämtliche Alternativstandorte für TEK in Brackel mit Bewertung mitzuteilen.

Begründung:
Der Bau von öffentlich geförderten Miet-Reihenhäusern ist eine Planung, die den Ortsteil Brackel deutlich aufwerten würde und die bestens zur demografischen Struktur passt. Daher ist dieser Art der Bebauung unbedingt Vorrang einzuräumen.
Auch die Bezirksvertretung wünscht sich eine TEK im östlichen Bereich Brackels. Aus den oben genannten Gründen sollte das Alternativgrundstück auf dem Gelände der GSG erneut überprüft werden.“

Frau Schütte-Haermeyer beantragte zu empfehlen, dass auf den Bau einer TEK an dieser Stelle nicht verzichtet wird.

Frau Heidkamp sprach sich ebenfalls für die Realisierung einer TEK aus.

Auf die Nachfragen von Herrn Gora teilte Frau Schneckenburger mit, sie vermute, der Investor habe erkennen lassen, dass seine Investitionstätigkeit auf dem von ihm aufgekauften Grundstück mit einer Kindertageseinrichtung schwieriger werde.
Im Zuge der Aufstellung eines B-Planes erfolge eine Abwägung der unterschiedlichen Stellungnahmen durch die Planungsverwaltung. Auch das Jugendamt habe bereits eine entsprechende Stellungnahme abgegeben. Bevor der Rat abschließend über den B-Plan entscheidet, bestehe die Möglichkeit, durch politischen Beschluss auf die Entscheidung einzuwirken, sofern aus Sicht des Ausschusses den Abwägungsinteressen nicht genügend entsprochen wurde.
Sie wies darauf hin, dass im Sozialraum Brackel die Versorgungslage mit Betreuungsplätzen als durchaus schwierig zu bezeichnen ist. Es gebe einen dringenden Handlungsbedarf. Erschwerend komme hinzu, dass es derzeit keine erkennbaren Grundstücke gebe, auf denen der Bau einer Kindertageseinrichtung im Sozialraum Brackel und damit auch in einer gesetzlich vorgesehenen, für die Eltern zumutbaren Entfernung möglich wäre.
Abschließend teilte sie mit, es sei bereits verwaltungsintern ein Abstimmungsgespräch mit dem Planungsdezernenten terminiert, um die Lage zu verdeutlichen.

Herr Niermann, Herr Ortmann und Herr Gora konnten das Ansinnen des Investors in keiner Weise nachvollziehen und sprachen sich für ein klares Votum des Ausschusses für den Bau der TEK aus.

Herr Barrenbrügge signalisierte Zustimmung zu dem Antrag.

Herr Sohn schlug vor, den Antrag von Frau Schütte-Haermeyer dahingehend zu ergänzen, dass gleichzeitig die Verwaltung gebeten wird, mit dem Investor zu reden, ob nicht eine Lösung einschließlich der Kita gefunden werden kann.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig auf Antrag von Frau Schütte-Haermeyer und unter Berücksichtigung der Ergänzung von Herrn Sohn zu empfehlen, dass auf den Bau einer TEK an dieser Stelle nicht verzichtet wird.
Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, mit dem Investor zu reden, ob nicht eine Lösung einschließlich der Kindertageseinrichtung gefunden werden kann.


zu TOP 2.13
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)

Herr Gora begrüßte vom Grundsatz her die Vorlage, allerdings konnte er die Reduzierung auf Schule nicht nachvollziehen.

Frau Schneckenburger verwies auf die Vorlage (Seiten 8 und 9), aus der hervorgehe, dass digitale Bildung nicht nur unter dem Gesichtspunkt Schule gesehen wird. Der hier formulierte Schwerpunkt hänge damit zusammen, dass es mindestens zwei Programme gebe, die ausschließlich im Bereich der schulischen Bildung zum Tragen kommen (Landesprogramm Gute Schule 2020 und angekündigtes Programm DigitalPakt#D).

Herr Gora verwies auf ein vom LWL mit 200 Mio. € ausgelobtes Programm zur digitalen Ausstattung für Einrichtungen der offenen Jugendhilfe. Das könnte Bestandteil eines solchen Projektes/Programms sein, wenn es gelänge, die in der Regel immer vorgesehene Komplementärfinanzierung über Eigenmittel zu refinanzieren. Nach der Vorlage wäre ein solches Vorgehen aber derzeit nicht möglich.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig folgenden Antrag von Herrn Gora:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wünscht, dass bei der Planung der Arbeitsbereich der Elementarerziehung und der Jugendarbeit einbezogen wird (im Masterplan Digitale Bildung).

Unter Einziehung des o. a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Einschätzung der AG gemäß § 78 SGB VIII im Stadtbezirk Brackel zur Situation im Offenen Ganztag
(Drucksache Nr.: 07522-17)

Es lag folgende Einschätzung/Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII für den Stadtbezirk Brackel vor:

„…das Thema „Offener Ganztag im Stadtbezirk Brackel“ begleitet die Sitzungen der Arbeitsgemeinschaft gemäß 78 KJHG für den Stadtbezirk Brackel seit längerer Zeit.
Im Rahmen des hier stattfindenden interdisziplinären Austausches erscheint es aus fachlichen Gesichtspunkten heraus angezeigt, Ihnen die Einschätzung der Kolleginnen und Kollegen vor Ort mitzuteilen.

Mit dem Ziel der Bildungsförderung, der Persönlichkeitsentwicklung, der Integration und Inklusion sowie der Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind die fachlichen Anforderungen an die Offene Ganztagsschule für diese gesamtgesellschaftliche Aufgabe von besonderer Bedeutung.

Leider ist festzustellen, dass die Gegebenheiten vor Ort oft nicht mit diesem Anforderungsprofil in Einklang zu bringen sind.
Gruppengrößen von 30 -35 Kindern in einem Betreuungsraum mit 2 Betreuern sind hier keine Seltenheit. Die zusätzliche Nutzung von Schulräumen ist nicht die Regel und wenn, dann fehlt das Personal, um eine adäquate Betreuung sicherzustellen.
In der Regel werden in der OGS kaum Vollzeitkräfte eingesetzt und es gibt hier kein Fachkräftegebot wie z.B. im Kita- oder auch Jugendbereich. Dieses ist aber aus Sicht der Arbeitsgemeinschaft zwingend erforderlich, um die pädagogischen Zielsetzungen erreichen zu können.
Das hat zur Folge, dass Kinder mit einem besonderen Förderbedarf nur schwerlich eine individuelle Unterstützung im Rahmen der OGS erfahren bzw. einem besonderen Förderungsbedarf im Offenen Ganztag nicht entsprochen werden kann.

Alle Bemühungen der Träger der OGS-Standorte im Stadtbezirk, die versuchen mit den bereitgestellten Fördermitteln eine qualitativ den Zielen der OGS gerecht werdende Angebotsstruktur zu erzielen, können unter diesen Rahmenbedingungen nicht auskömmlich sein.

An einigen Standorten gibt es zusätzlich unterstützende Projekte durch z. B. Fördervereine, die dazu beitragen, die Situation zu entzerren. Das kann aber nicht die Lösung des Problems sein.
Da die Kinder ca. 2/3 ihres Tages in der Schule verbringen, halten wir es aus pädagogischen Gesichtspunkten heraus für nicht vertretbar, zusätzlich Raumkapazitäten dadurch zu gewinnen, die Kinder ganztägig in den Klassenräumen zu betreuen.

Der Bedarf an Betreuungsplätzen steigt bedingt durch gesellschaftliche Veränderungen ständig und Wartelisten werden länger.
Das führt zu Planungsunsicherheiten bei den betroffenen Familien hinsichtlich ihrer beruflichen und finanziellen Situation. Die sich hieraus ergebene Drucksituationen wirkt sich wiederum auf das Familienleben und insbesondere auf die Kinder aus.

Die aktuelle Ausgestaltung des Offenen Ganztages ist weichenstellend für die Zukunft. Daher sehen wir es als ein besonderes Anliegen, entsprechende fachliche Standards (personell, finanziell und räumlich) für diesen Arbeitsbereich zu fordern.

Es würde uns freuen, wenn Sie im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dieses Ansinnen unterstützen.“

Frau Schütte-Haermeyer begrüßte die Initiative der Arbeitsgemeinschaft zu diesem wirklich brisanten Thema.

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag des Vorsitzenden, die Einschätzung der AG § 78 SGB VIII zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung um eine schriftliche Stellungnahme für die nächste Sitzung des Ausschusses zu bitten. Diese Stellungnahme ist dann auch der AG nach § 78 SGB VIII zur Kenntnis zu geben.

Nach Mitteilung von Frau Skodzik werde die Verwaltung versuchen, die Stellungnahme für die nächste Sitzung vorzulegen.



4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Kündigung des Betreuungsvertrages für Kinder in einer Kita
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07822-17)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme vor:

„… im April 2017 wurde in den Ruhr Nachrichten von einem Fall in einer Kita eines freien Trägers berichtet, in dem Eltern die Kündigung des Betreuungsvertrages für ihr Kind erhalten haben - weit vor dem Übergang zur Grundschule.
In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:


Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 21.06.2017.


zu TOP 4.2
Jugendhilfedienste
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07927-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 07927-17-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstandsbericht zu den aktuellen Personalbemessungen in den Jugendhilfediensten (JHD).

Dabei sollte insbesondere dargestellt werden, nach welchen Kriterien die Personalbemessungen durchgeführt werden, in welchen zeitlichen Abständen sie erfolgen und zu welchen Veränderungen sie den letzten Jahren in den jeweiligen JHD geführt haben.

Begründung:
Die Personalbemessung in den Jugendhilfediensten war in den letzten Jahren häufig Gegenstand der politischen Diskussionen. Um als Ausschuss die Entwicklung eng begleiten zu können, halten wir einen aktuellen Sachstand für geboten.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 27.09.2017.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:

- Kinder- und Jugendförderplan 2015 - 2020
(die gedruckte Fassung wurde vor der Sitzung verteilt)

- AWO Offene Jugendarbeit Jahresbericht 2016
(wurde vor der Sitzung verteilt)





Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 18:10 Uhr.






Sohn Spangenberg Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin

Anlage zu TOP 2.1

Vortrag AKJF 31.05.2017.pdfVortrag AKJF 31.05.2017.pdf



Anlage zu TOP 5.

Aufstellungen BV 10. Mär - 10. Mai ohne Dateipfad.pdfAufstellungen BV 10. Mär - 10. Mai ohne Dateipfad.pdf
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