Niederschrift (öffentlich)
über die 3. Sitzung des Rates der Stadt
am 11.02.2021
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
Sitzungsdauer: 15:00 - 19:40 Uhr
Anwesend:
Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 64 von z. Z. 90 Ratsmitgliedern anwesend.
(Anmerkung: Seitens der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU, Die Linke+, FDP/Bürgerliste sowie Die Fraktion-Die Partei wurde eine Teilnahme an dieser Sitzung im Soll-Stärke-Verfahren angekündigt.)
Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Westphal
StD Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Rybicki
StR Wilde
StR Uhr
Frau Tiews
LStRD’in Seybusch
Herr Arndts
Frau Holtze
Herr Güssgen
Frau Bohm
Frau Wosny
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 3. Sitzung des Rates der Stadt,
am 11.02.2021, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhallen, Halle 2, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund
1. Regularien
1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 17.12.2020
1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 12.11.2020
1.6 Einführung eines Ratsmitgliedes
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
2.1 Wahl einer nachfolgenden Stellvertreterin bzw. eines nachfolgenden Stellvertreters des Oberbürgermeisters
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19895-21)
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 – Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19077-20)
3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II. Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17362-20)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor (TOP 3.3).
3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18912-20)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor (TOP 3.1).
hierzu -> Korrekturschreiben der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 18912-20-E1)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor (TOP 3.1).
3.4 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ um die westlich angrenzende Fläche
hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19454-20)
3.5 Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -, hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, V. Feststellungsbeschluss, VI. Satzungsbeschluss.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19564-21)
3.6 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18863-20)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor (TOP 3.6).
3.7 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19441-20)
3.8 Bewerbung UNESCO Weltkulturerbe "Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19297-20)
3.9 Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" im Auftrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18803-20)
3.10 Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr; hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19146-20)
3.11 Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 m nach Osten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG i.V.m. § 74 Abs. 6 Satz 1 Ziff. 2 lit. a VwVfG NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung Münster
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19469-20)
3.12 Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18070-20)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor (TOP 3.11).
3.13 1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18739-20)
3.14 CO2-Bilanz 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19222-20)
3.15 Stadterneuerung City: Sofortprogramm und Sofortmaßnahmen zur Stärkung der City,
Förderprogramm des Landes NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18966-20)
3.16 Boulevard Kampstraße; Bauabschnitt "Pylonumfeld" (oberirdischer Haltestellenbereich Reinoldikirche) Hier: Finanzierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19496-20)
3.17 Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18676-20)
3.18 Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18639-20)
3.19 Ausbau der Erschließungsanlage "Am Eckey - Ev148"
hier: 1. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18757-20)
3.20 Parkraumkonzept PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18751-20)
Die Unterlagen lagen Ihnen bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor (TOP 3.13).
3.21 1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19752-21)
Sie erhalten die Vorlage mit dem Nachversand.
3.22 Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19494-20)
3.23 Straßenausbaugebühren gemäß Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19915-21)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
- unbesetzt -
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
5.1 Masterplan Gute Arbeit
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020
(Drucksache Nr.: 18622-20)
5.2 24 Stunden Unterbringung obdachloser Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19908-21)
5.3 Corona-Hilfen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19911-21)
6. Kultur, Sport und Freizeit
6.1 Sanierung des Freibades Stockheide
Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19467-20)
7. Schule
7.1 Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Konrad-Klepping-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23 als Schulversuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19448-20)
7.2 Erster Zwischenbericht 2020 zur Aktualisierung der Berufskollegentwicklungsplanung 2020 bis 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19111-20)
7.3 Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19459-20)
7.4 15 Jahre ZEITGEWINN
Gemeinsam handeln – gemeinsam Zukunft gestalten!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19499-21)
7.5 Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund:
1. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19534-21)
8. Kinder, Jugend und Familie
8.1 Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19768-21)
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
9.1 Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19578-21)
9.2 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 49/2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19710-21)
9.3 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19834-21)
9.4 Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) 2021
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19599-21)
9.5 Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung).
-Aussetzen der Erhebung der Beherbergungsabgabe vom 01.01.2021 bis 31.12.2021-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19596-21)
9.6 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 resultierend aus Gremienbeschlüssen 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19566-21)
9.7 Umsetzung des Beschlusses des Rates vom 17.12.2020 zum Primat der Politik gemäß §113 GO-NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19914-21)
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
10.1 Kinderfeuerwehr Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19373-20)
10.2 Ehrungen durch die Stadt Dortmund,
hier: Verleihung einer Ehrennadel an Herrn Hans-Jürgen Grondziewski
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19388-20)
10.3 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19692-21)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19692-21-E1)
10.4 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19893-21)
10.5 Finanzierung des „Kampfes gegen Rechts“ aus öffentlichen Mitteln
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19898-21)
10.6 Transparenz und Bürgernähe in Corona-Zeiten – Ratssitzungen online übertragen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19897-21)
10.7 Corona-Bußgelder als Obdachlosenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19899-21)
10.8 Café Berta
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19910-21)
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
11.1.1 Anfrage zur Sitzung des Rates am 17.12.2020/ Situation der Obdachlosen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 19406-20)
Die Anfrage lag zur Sitzung am 17.12.2020 vor.
11.1.2 Graffitientfernungen im Auftrag von Stadt und Polizei an privaten Objekten
Anfrage zur TO (RM Deyda (Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 19754-21)
11.1.3 Erstattung bzw. Aussetzung von Kitagebühren
Anfrage zur TO (RM Deyda (Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 19755-21)
11.2 Anfrage FDP/Bürgerliste
11.2.1 Vorfall in der Fabido-Kita in Menglinghausen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19473-20)
Die Anfrage lag bereits zur Sitzung am 17.12.2020 vor.
11.3 Anfragen Rm Gülec (BVT)
11.3.1 Die Corona-Kommunikation für Menschen ohne Deutschkenntnisse
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 19699-21)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wird um 15:00 Uhr von OB Westphal eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Altundal-Köse benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
OB Westphal schlägt vor, den TOP 3.11 - aufgrund der zuvor im Ältestenrat getroffenen Vereinbarung - in zwei Bereiche aufzuteilen. Unter TOP 3.11. a) wolle man die eigentliche Verwaltungsvorlage behandeln und unter TOP 3.11 b) die dazu gestellten Anträge:
3.11.a
Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 m nach Osten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG i.V.m. § 74 Abs. 6 Satz 1 Ziff. 2 lit. a VwVfG NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung Münster
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19469-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 04.02.2021
(Drucksache Nr.: 19469-20)
hierzu -> Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Ap
(Drucksache Nr.: 19469-20-E1)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 23.02.2021
(Drucksache Nr.: 19469-20-E3)
hierzu -> Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Hörde
(Drucksache Nr.: 19469-20-E3)
3.11.b
Zukunft Flughafen
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19469-20-E4)
Der Rat der Stadt stimmt dieser redaktionellen Änderung einstimmig zu.
Weiter schlägt OB Westphal vor, die Sitzung des Rates um die nachfolgenden Angelegenheiten aus der Verwaltung und den Ausschüssen zu erweitern:
TOP 3.24
Moratorium L663n/OWIIIa
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt,
Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung
vom 03.02.2021
dazu: Empfehlung der Bezirksvertretung Inn-Nord vom 10.02.21
„Planungsstopp OWIIIa (DS-Nr.: 19642-21-E1)
TOP 7.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß
§ 60 Abs. 1 GO NRW - Beschaffung von mobilen
Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19837-21)
TOP 8.2
Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für coronabedingte Betreuungsausfälle
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19659-21)
TOP 10.9
Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18828-20)
hierzu -> Überweisung: Ausschuss für Personal,
Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen
Sitzung vom 03.12.2020
(Drucksache Nr.: 18828-20)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 28.01.2021
(Drucksache Nr.: 18828-20-E4)
Der Rat der Stadt stimmt der Erweiterung der Tagesordnung um diese Angelegenheiten einstimmig zu.
Der Rat der Stadt stimmt außerdem der Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit zu nachfolgendem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu:
TOP 4.1
Resolution zum Erhalt eines attraktiven
Einzelhandelsstandorts Evinger Mitte
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20000-21)
Der Rat der Stadt lehnt die Erweiterung der Tagesordnung um folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste im Wege der Dringlichkeit mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion ab:
Umsetzung der Maskenpflicht im Freien: Das Virus bekämpfen, nicht die Imbisse
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19989-21)
Der Rat der Stadt lehnt zudem die Erweiterung der Tagesordnung um folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste im Wege der Dringlichkeit mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion B‘90/Die Grünen und der AfD-Fraktion ab:
Essen in Wohnmobilen beim Abholen von Speisen in Gastronomiebetrieben
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 20003-21)
Des Weiteren schlägt OB Westphal vor, den nachfolgenden TOP von der Tagesordnung abzusetzen und in die nächste Sitzung des Rates zu verschieben:
TOP 3.20
Parkraumkonzept PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18751-20)
TOP 7.3
Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19459-20)
Außerdem bitten die Fraktionen um die Absetzung ihrer folgenden Angelegenheiten von der Tagesordnung:
TOP 3.23
Straßenausbaugebühren gemäß Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19915-21)
TOP 10.8
Café Berta
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19910-21)
Rm Helferich (AfD) stellt den Antrag, TOP 4.2, in dem es um die Verlängerung des Mietvertrages des Hauses der Vielfalt gehe, aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung, in den öffentlichen Teil der Sitzung zu ziehen. Zur Begründung führt er an, dass es unverständlich sei, warum ein solches Projekt, das von weiten Teilen der Ratsparteien mitgetragen werde und Ausdruck deren Willkommenskultur sei, im nichtöffentlichen Teil behandelt werden solle. Wenn die Bürger*innen der Stadt die Politik der Vielfalt mittrügen, hätten die Mitglieder des Rates nichts zu befürchten, wenn die extrem lange Laufzeit des Mitvertrages in der Öffentlichkeit behandelt würde.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.
Rm Kowalewski (Die Linke+) stellt den Antrag, nachfolgende Angelegenheit:
TOP 10.6
Transparenz und Bürgernähe in Corona-Zeiten – Ratssitzungen online übertragen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19897-21)
von der Tageordnung abzusetzen, da in der vorangegangenen Sitzung des Ältestenrates hierzu bereits Vereinbarungen getroffen worden seien. Man habe sich gemeinsam auf den Weg gemacht und erhalte im nächsten Gremienlauf dazu eine Verwaltungsvorlage.
Rm Bohnhof (AfD) kritisiert, dass nichtentscheidungsbefugte Gremien, sich in nichtöffentlicher Sitzung träfen und anschließend den gewählten Vertretern des Volkes befählen, was sie abzunicken hätten.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) führt aus, dass er das Verfahren, das der Ältestenrat heute besprochen habe für sinnvoll halte, gerade weil die Fraktion FDP/Bürgerliste sich für eine Übertragung ausspreche.
Rm Bohnhof (AfD) entgegnet, dass sich nichts täte und die AfD den Antrag gestellt habe, um die Verwaltung zu beauftragen.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass es darum ginge ein Verfahren zu finden, dass einen gesetzlich gesicherten Weg gehe und da sei die Verwaltung bereits dabei dies vorzubereiten. Auch die Fraktion B‘90/Die Grünen spreche sich für eine Übertragung aus.
Rm Garbe (AfD) äußert, den Eindruck zu haben, dass die Sache vor die Wand gefahren werden solle und man nach wie vor die Öffentlichkeit scheue.
Rm Kowalewski (Die Linke +) weist die Übergriffigkeit der AfD zurück und stellt klar, dass auch die Fraktion Die Linke + für eine Übertragung sei und das Verfahren, auf das man sich im Ältestenrat geeinigt habe, begrüße.
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag auf Nichtbefassung des Antrags der AfD-Fraktion (Drucksache Nr. 19897-21) der Fraktion Die Linke +, mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Auf Antrag von Rm Berndsen (SPD) vereinbart der Rat der Stadt bei erfolgter Gegenrede durch Rm Garbe (AfD), mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) eine Redezeitbeschränkung von 3 Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt für die gesamte Sitzung.
Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 17.12.2020
Rm Bohnhof (AfD) beantragt eine Änderung zur Niederschrift. Auf Blatt 59 (Mitte) werde berichtet, was das Ratsmitglied Kauch gesagt habe, daraus resultiere auch eine weitere Änderung auf Seite 60. Dort bedürfe es einer Anfügung, die aus seiner Sicht wesentlich sei. Es fehle der Begriff „Hetzer“, der von Herrn Kauch verwendet wurde. Weiter fordert er die Verwaltung auf, den Mitschnitt der Ratssitzung nicht zu vernichten, soweit dem Änderungsantrag des Protokolls nicht stattgegeben werde. Man beantrage sodann, die Gewährung des Zugangs zum Mitschnitt und behalte sich vor, gegebenenfalls weitere Schritte einzuleiten.
Der Rat der Stadt lehnt eine Änderung des Protokolls mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.
OB Westphal bestätigt die Aufbewahrung des Mitschnitts.
Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Rates der Stadt am 17.12.2020 wird genehmigt.
zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 12.11.2020
Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Rates der Stadt am 12.11.2020 wird einstimmig genehmigt.
zu TOP 1.6
Einführung eines Ratsmitgliedes
OB Westphal erklärt, dass laut Fachbereich Wahlen Herr Thomas Rainer Bahr, für die CDU- Fraktion in den Rat der Stadt nachgerückt sei.
OB Westphal bittet die Mitglieder des Rates sich zu erheben und führt Herrn Bahr gemäß § 67 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW in das Amt als Mitglied des Rates der Stadt Dortmund ein und verpflichtet ihn gleichzeitig zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
zu TOP 2.1
Wahl einer nachfolgenden Stellvertreterin bzw. eines nachfolgenden Stellvertreters des Oberbürgermeisters
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19895-21)
OB Westphal erläutert, dass aufgrund des allen bekannten traurigen Hintergrundes, die Wahl einer Stellvertreterin bzw. eines Stellvertreters des Oberbürgermeisters auf der Tagesordnung stünde.
Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender Antrag der CDU-Fraktion vom 26.01.2021 vor:
„…zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag:
Für den verstorbenen Bürgermeister Ulrich Monegel ist nach § 67 Absatz 2 Satz 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen für den Rest der Wahlzeit ein(e) Nachfolger(in) zu wählen.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt schlägt
RM Ute Mais
für die durchzuführende Wahl der nachfolgenden Stellvertreterin/des nachfolgenden Stellvertreters des Oberbürgermeisters vor.“
OB Westphal stellt fest, dass weitere Vorschläge nicht vorliegen und erläutert den nachfolgenden Wahlgang. Die Wahl erfolgt gem. § 67 Abs. 2 GO NRW in geheimer Abstimmung. Für die Stimmauszählung haben sich die nachfolgenden Ratsmitglieder zur Verfügung gestellt:
Christina Alexandrowiz (SPD)
Martina Stackelbeck (B‘90/Die Grünen)
Christian Barrenbrügge (CDU)
Sonja Lemke (Die Linke+)
Markus Happe (FDP/BL)
Stefan Dondrup (Die Fraktion-Die Partei)
Dirk Thomas (AfD)
Der Rat der Stadt wählt Frau Ute Mais mehrheitlich gegen eine Stimme, bei 9 Stimmenthaltungen zur 3. Stellvertreterin des Oberbürgermeisters der Stadt Dortmund.
OB Westphal bittet Frau Mais zu sich und fragt sie, ob sie die Wahl annehmen wolle. Frau Mais nimmt die Wahl an und nimmt nach erfolgter Gratulation ihren Platz auf dem Podium ein. Da Frau Bürgermeisterin Mais bereits als Ratsmitglied verpflichtet wurde, wird auf eine erneute Verpflichtung verzichtet. OB Westphal berichtet, dass man in der Geschichte der Stadt Dortmund das erste Mal zeitgleich zwei Bürgermeisterinnen habe. Er wünscht Frau Bürgermeisterin Mais ein gutes Händchen und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.
3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün
zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 – Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19077-20)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes
Hom 290 – Ortszentrum Hombruch - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und dem Entwurf der Begründung vom 11.11.2020 zu und beschließt die Beteiligung der Öffentlichkeit (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und Entscheidung über Stellungnahmen zur verwaltungsinternen Beteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffenlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, II. Beifügen einer aktualisierten Begründung, III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 17362-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde vom 02.02.2021 vor:
Einstimmiger Beschluss
Der Beirat hält seine Beschlüsse vom 17.12.03, 29.08.12, 03.07.13 und 19.03.19 aufrecht. Darin hatte er die geplante Bebauung bis auf die Randbebauung der Ewald-Görshop-Straße abgelehnt.
Ergänzend bringt der Beirat folgende Anregungen und Bedenken vor:
Lärm
Die Berechnung der Kfz-Fahrten ist aus Sicht des Beirats nicht korrekt. Selbst wenn man nur 105 Wohneinheiten ansetzt - die 42 fertig gestellten Häuser sind angeblich schon in der letzten Verkehrszählung mit berücksichtigt -, würden nach unserer Berechnung in der Worst-Case-Betrachtung - und von einer solchen geht man bei einem geplanten Neubaugebiet aus – 954 zusätzliche Kfz-Fahrten (statt der in den Unterlagen errechneten 570) entstehen.
Verkehrsbelastung durch A 45
Bei der Berechnung der Lärmwerte muss berücksichtigt werden, dass der LKW-Verkehr sich durch das Nachfahrverbot auf der B 1 auch auf die A 45 verlagert.
Inzwischen wurde vom Rat das ganztägige Fahrverbot für LKW auf der B1 beschlossen. Somit verlagert sich der Verkehr auf den Ring um Dortmund und führt zu einer erhöhten Lärm- und Luftbelastung entlang der Autobahnen.
Da das Lärmgutachten äußerst knapp berechnet ist und ein Bauen am Steinsweg nur mit hohen Auflagen, wie Gebäudestellung, Aufenthalt- und Ruheräume und Gärten auf der lärmabgewandten Seite, Begrenzung der Geschosszahl, Zwangslüftungen, Lärmschutzfenster und -türen, Wohnen hinter Wall und Wand usw. möglich wäre, muss man davon ausgehen, dass sich diese Fläche nicht für eine Wohnbebauung eignet. Schon gar nicht mehr, wenn Feuerwehr und zusätzlicher LKW-Verkehr mit in die Berechnung einfließen.
Gesundheitsgefahren durch die Hochspannungsleitung
Verschiedene wissenschaftliche Studien haben die gesundheitlichen Risiken durch die
Strahlenbelastung von Hochspannungsleitungen untersucht. Eine Studie der Uni Bristol
weist darauf hin, dass die Hochspannungsleitung Korona-Ionen erzeugt, die sich mit
Schmutzpartikel verbinden, die dann eher in der Lunge haften bleiben, da sie statisch
aufgeladen sind. Eine neue Studie aus Tasmanien belegt, dass Leben in der Nähe von
Hochspanungsleitungen speziell in der Kindheit das Risiko erhöht, an Leukämie oder
Lymphomen zu erkranken. Der Biophysiker Peter Neitzke fordert wegen der
krebsfördernden Wirkung schwacher Magnetfelder ab 0,2 Mikrotesla das Limit um den
Faktor 1000 auf 0,1 Mikrotesla zu senken. Die Berner Universität führte eine Studie
durch, wonach für Menschen, die in der Nähe von Hochspannungsleitungen leben, das
Risiko an Demenz zu sterben, doppelt so hoch ist. Eine schwedische Studie belegt, dass
Amalgamfüllungen durch Einwirkung niederfrequenter Magnetfelder bis zu 6-fach
mehr Quecksilber abgeben. Untersuchungen in der österreichischen Gemeinde
Kottingbrunn kommen zu dem Ergebnis, dass sich bei langfristiger Exposition das
Risiko, an Alzheimer/Demenz zu erkranken um 50 % erhöht. Die 26. Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz legt einen Grenzwert von 100 Mikrotesla für
Elektromagnetische Strahlung fest. In verschiedenen Vorsorgeempfehlungen werden
0,1 bis 1,0 Mikrotesla genannt. Wissenschaftler empfehlen eine genaue
Einzelfalluntersuchung, wenn Wohngebiete näher als 100 m an 380kV-Trassen
heranrücken. Darüber hinaus ist die Aufenthaltsqualität unter der
Hochspannungsleitung zweifelhaft.
Hierzu die Stellungnahme der Verwaltung auf S.43
Da die Siedlungsfläche des geplanten Baugebietes 40 m von der Mittelachse der 380
kV-Stromtrasse entfernt ist, wird der vom Abstandserlass NRW geforderte
Vorsorgewert von 10 μT sicher eingehalten. Lediglich das bereits bebaute Grundstück Steinsweg 73a ist nur 33 m von der Mittelachse der Hochspannungsleitung entfernt. Der Vorsorgewert von 10 μT wird allerdings erst überschritten, wenn die Entfernung von der Mittelachse der Hochspannungsleitung geringer als 32 m ist.
„Der seit 2017 geltende Landesentwicklungsplan NRW empfiehlt bei der Ausweisung von neuen Wohngebieten nach Möglichkeit einen Abstand von 400 m zu bestehenden Höchstspannungsleitungen. Dieser Grundsatz ist nicht bindend, da der Aufstellungsbeschluss für den Lü 148n bereits 2007 erfolgte und das Neubaugebiet aus dem Flächennutzungsplan von 2004 entwickelt wurde. Für den Gesundheitsschutz wird ausreichend Vorsorge getroffen.“
Da es sich um eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung handelt, muss der B-Plan den aktuellen jetzt gültigen Plänen angepasst werden.
Im rechtskräftigen Landesentwicklungsplan heißt es auf S. 91 („8.2-3 Grundsatz Bestehende
Höchstspannungsfreileitungen“):
Bei der bauplanungsrechtlichen Ausweisung von neuen Baugebieten in Bauleitplänen oder
sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die dem Wohnen dienen oder in denen Anlagen vergleichbarer Sensibilität – insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen – zulässig sind, soll nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 400 m zu rechtlich gesicherten Trassen von Höchstspannungsfreileitungen mit 220 kV oder mehr eingehalten werden. Bei der Ausweisung von Außenbereichsatzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB soll nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 200 m zu rechtlich gesicherten Trassen von Höchstspannungsfreileitungen mit 220 kV oder mehr eingehalten werden.“ Und weiter heißt es auf S. 92/93 („Zu 8.2-3 Grundsatz Bestehende Höchstspannungsfreileitungen“):
„In der Vergangenheit sind Wohnbebauungen sehr eng an Höchstspannungsfreileitungen
herangerückt, da es keine raumordnerische Regelungen zu Abständen gab. Dies hatte zur Folge, dass es im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen an vielen Stellen Konflikte zwischen
Wohnbebauung und Höchstspannungsfreileitungen gibt. Größere Abstände zwischen
Wohngebäuden und Höchstspannungsfreileitungen tragen dazu bei, diese Konflikte zukünftig zu reduzieren. Mit dem Grundsatz 8.2-3 soll einerseits verhindert werden, dass Wohnbebauungen weiterhin an Höchstspannungsfreileitungen heranrücken. Andererseits können Abstände entlang vorhandener und neuer Höchstspannungsfreileitungen dazu beitragen, zukünftig ggf. erforderliche neue Leitungsvorhaben konflikt-vermeidend realisieren zu können.
Der Grundsatz steht im Kontext zum Ziel 8.2-4, wonach bei der Planung neuer Trassen für neue Höchstspannungsfreileitungen ebenfalls einen entsprechenden Abstand zu Wohnbebauungen vorgibt.“
Im Umweltbericht zum LEP S. 21 ff heißt es unter 2.1.2 Schutzgut Mensch, einschließlich der
menschlichen Gesundheit: „Für die Betrachtung des Schutzgutes „Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit“ 5 sind folgende Aspekte maßgeblich: .... der Schutz vor
gesundheitsschädlichen oder das Wohlbefinden störenden Immissionen wie Luftverunreinigungen, Lärm sowie andere Umwelteinwirkungen wie z. B. Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen.“
Mittelbar ist das Schutzgut Mensch also eng mit dem Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen, d. h. der Schutzgüter Boden, Wasser, Landschaft und Klima /Luft, verknüpft. Hinsichtlich Gesundheit und Wohlbefinden bestehen daher neben grundsätzlichen Versorgungsansprüchen u. a. auch Ansprüche in Bezug auf die Wohn- und Wohnumfeldqualität und in Bezug auf den Schutz vor Immissionen. Dabei haben Wohngebiete und Gebiete mit besonders empfindlichen Nutzungen (z. B. Schulen, Krankenhäuser, Kurgebiete etc.) eine herausgehobene Bedeutung. Innerhalb des insgesamt dicht besiedelten Landes konzentriert sich die Bevölkerung in den Ballungsräumen des Ruhrgebiets und der Rheinschiene sowie in einigen Städten außerhalb dieser Ballungsräume (z. B. Münster, Bielefeld, Paderborn oder Siegen). Auch die ländlichen Gebiete in Nordrhein-Westfalen haben im Vergleich zu anderen Bundesländern eine überdurchschnittliche Bevölkerungsdichte. Aus der Bevölkerungsdichte und der hohen Anzahl an Menschen, die von möglichen Umweltauswirkungen betroffen sein können, resultiert insgesamt, dass dem Schutzgut Mensch hohe Bedeutung zukommt. Als beeinträchtigender Faktor für das Schutzgut Mensch sind insbesondere Lärm sowie Verunreinigungen der Luft und der genutzten Wasserressourcen zu betrachten. Aber auch elektromagnetische Felder und ionisierende Strahlung können die Gesundheit gefährden.“
Auch in dem, in Aufstellung befindlichen Regionalplan gibt es erstmalig Vorgaben zu
Hochspannungsleitungen.
Textl. Festsetzung S. 211: „6.8-3 Grundsatz Siedlungsentwicklung und Leitungsinfrastruktur
aufeinander abstimmen
„Bei Darstellungen und Festsetzungen neuer Bauflächen und Baugebiete oder sonstigen Satzungen nach dem Baugesetzbuch, die dem Wohnen dienen oder in denen Anlagen vergleichbare Schutzbedürftigkeit (insbesondere Schulen, Kindertagesstätten, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen) festgesetzt sind soll nach Möglichkeit ein Abstand von 400 m zu rechtlich gesicherten Trassen von Höchstspannungsfreileitungen mit 220 kV oder mehr eingehalten werden.
Bei der Ausweisung von Außenbereichsatzungen nach § 35 Abs. 6 BauGB, soll nach Möglichkeit ein Abstand von mindestens 200 m zu rechtlich gesicherten Trassen von
Höchstspannungsfreileitungen mit 220 kV oder mehr eingehalten werden.“
Textl. Festsetzungen S. 214: „Zu G 6.8-3 Siedlungsentwicklung und Freileitungsinfrastruktur
aufeinander abstimmen
„Der Grundsatz korrespondiert mit Ziel 6.8-2 des Regionalplans Ruhr, dass bei der Planung neuer Trassen für neue Höchstspannungsfreileitungen die Einhaltung bestimmter Abstände zu Wohnbebauungen vorgibt. Umgekehrt sollen hier bei der Planung neuer Wohngebiete, die an bestehende Freileitungen heranrücken, ebenfalls Abstände eingehalten werden.
Die Metropole Ruhr ist durch eine hohe Siedlungsdichte sowie durch eine hohe Dichte an bestehenden Freileitungen gekennzeichnet. Sofern es die siedlungsstrukturellen Gegebenheiten im Einzelfall erfordern, können die im Grundsatz genannten Abstände von 400 m bzw. 200 m unterschritten werden. Die Möglichkeiten der Wohnbauflächen-entwicklung sollen nicht unverhältnismäßig stark eingeschränkt werden. Fachrechtliche Vorgaben zum Gesundheitsschutz bleiben hiervon unberührt.“
Klimanalyse
Herr Höing vom Umweltamt wies bereits in der Sitzung des Beirates der unteren
Landschaftsbehörde am 20.06.2001 auf die klimatologische Bedeutung des Freiraums Steinsweg hin. Dies wird auch jetzt durch die Klimaanalyse NRW bestätigt:
Im Umweltbericht S. 50: 6.1.4.1 Regionalklima heißt es:
„Die Klimaanalyse NRW (2017) liefert u. a. eine großräumige Kartendarstellung für NRW, die Ergebnisse der Analyse recht grob-plakativ auf die jeweiligen Stadtgebiete legt. Dennoch ist deutlich ablesbar, dass die Ortsteile DO-Oespel, WIT-Stockum und DO-Eichlinghofen – zwischen den Verkehrsachsen von A40 und A44 gelegen - am Rand eines „Kernbereiches“ einer Kaltluft-Leitbahn „sehr hoher Priorität“ liegen. Als Leitbahn mit überörtlicher Bedeutung werden solche Leitbahnen definiert, die im Modell mindestens 1.000 Betroffene mit Kaltluft versorgen. Genauer zugeordnet handelt es sich hierbei um den unbebauten Freiraumkorridor - hier verortet – zwischen Eichlinghofen im Osten und Oespel im Westen. Gleichzeitig liegt der Raum in einem „Einzugsgebiet von Kaltuft-Leitbahnen überörtlicher Bedeutung (Ausgleichsräume)“, weil er von der Funktionseignung dieses Freiraumkorridors profitiert. Dabei fungieren die siedlungsfernen Acker- und Waldflächen größerer Ausdehnung als Flächen der Kaltluftproduktion. Nachts profitieren die angrenzenden Siedlungsbereiche von der als „hoch“ eingestuften Kaltluftlieferung. Wegen ihrer lockeren Baustruktur bilden sich dabei selbst nur schwache Wärmeinseleffekte. Die Thermische Belastung (tags) wird bezogen auf den Siedlungsraum von Oespel mit „stark“ (35-41° C um 15.00h)
dargestellt, was wegen des hohen Durchgrünungsgrad Oespels mit Gärten nicht nachvollziehbar erscheint. Die bisherigen Freiflächen weisen eine nur mäßige thermische Belastung tagsüber auf.“
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke+ und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte), in Kenntnis der Empfehlung des Beirats der unteren Naturschutzbehörde vom 02.02.2021, nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
I. hat die Stellungnahmen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und aus dem
verwaltungsinternen Beteiligungsverfahren sowie aus der Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Lü 148n – Steinsweg
– geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 7.1 bis
7.20 dargestellt, zu folgen,
Rechtsgrundlage:
§§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBL. I S. 3634/FNA 213-1) und §§ 7
und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S 666)
II. stimmt den geplanten Festsetzungen des modifizierten Entwurfes des
Bebauungsplanes Lü 148n – Steinsweg – für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage
beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 13.11.2020 zu
und beschließt, diesen Bebauungsplanentwurf mit Begründung erneut öffentlich
auszulegen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 4a Abs. 3 BauGB
zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei – im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB)
hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung (Offenlage), II. Entscheidung über Stellungnahmen der Behörden und Nachbargemeinden, III. Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18912-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgendes Korrekturschreiben der Verwaltung vom 08.12.2020 vor:
die oben genannte Beschlussvorlage liegt Ihnen in der Ratssitzung am 17.12.2020 zur
Beschlussfassung vor.
In der beigefügten Anlage Nr. 4 wurden in der Druckversion versehentlich die Seiten 1, 3 und
5 nicht gedruckt. Ich bitte die unvollständige Anlage Nr. 4 mit dem beigefügten Nachtrag zu
ersetzen. Im Gremieninformationssystem (GIS) ist die Anlage Nr. 4 jedoch vollständig zur
Verfügung gestellt worden.
In der beigefügten Anlage Nr. 5 wurde versehentlich noch Ullrich Sierau als Oberbürgermeister
zur Unterschrift benannt. Ich bitte die letzte Seite der Anlage Nr. 5 mit dem beigefügten
Nachtrag zu ersetzen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig in Kenntnis des Korrekturschreibens der Verwaltung nachfolgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der durchgeführten Offenlage zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei –, wie unter Pkt. 7 der Beschlussvorlage i.V.m. Anlage Nr. 4 dargestellt, zur Kenntnis.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. Der Rat der Stadt hat die im Rahmen der durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie der nachbargemeindlichen Abstimmung eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung zur Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n – ehemalige Thier-Brauerei –, wie unter Pkt. 8 der Beschlussvorlage i.V.m. Anlage Nr. 4 dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes InW 125n -ehemalige Thier-Brauerei- im beschleunigten Verfahren für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich mit der offengelegten Begründung vom 02.04.2020 als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1, § 10 Abs. 1 und § 13a BauGB in Verbindung mit den § 7 und § 41 GO NRW.
zu TOP 3.4
2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“ um die westlich angrenzende Fläche
hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden
II. Beschluss über die 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Husen-Kurl“
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19454-20)
Dem Rat der Stadt liegt hierzu eine Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vor, die die Vorlage wie vorgeschlagen empfiehlt.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt nimmt das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden zur Kenntnis.
II. Der Rat der Stadt beschließt die 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 für den unter Punkt „1. Planinhalt“ dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich. Damit wird die 2. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 Bestandteil des Masterplans Einzelhandel 2013 in seiner Funktion als städtebauliches Entwicklungskonzept gem. § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB).
Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist.
zu TOP 3.5
Bauleitplanung; 73. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Scha 148 VEP - Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen -, hier: I. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung, II. Ergebnis der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, III. Beifügung einer aktualisierten Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung zum Bebauungsplan, V. Feststellungsbeschluss, VI. Satzungsbeschluss.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19564-21)
Dem Rat der Stadt liegt hierzu eine Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vor, die die Vorlage wie vorgeschlagen empfiehlt.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV. NRW. 2023).
II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW.
III. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf zur 73. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgelegte Begründung vom 30.03.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 8 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 11.11.2020 der 73. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vorgelegte Begründung vom 30.03.2020 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 9 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 11.11.2020 dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 VEP
- Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
V. Der Rat der Stadt beschließt die 73. Änderung des Flächennutzungsplans für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereichs als Feststellungsbeschluss.
Rechtsgrundlage:
§§ 1 Abs. 8, 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
VI. Der Rat der Stadt beschließt den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Scha 148 VEP
- Erweiterung Einzelhandelsstandort Husen - für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 10 Abs. 1 und 12 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.
zu TOP 3.6
3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ im Bereich Kirchhörder Straße zwischen südlich Durchstraße und östlich Eddaweg und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“ südlich Wellinghofer Amtsstraße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18863-20)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei nachfolgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur 3. Änderung des Masterplans
Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum
Lücklemberg“ und Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs
„Nahversorgungszentrums Wellinghofen“ einzuleiten.
II. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 3. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 –
Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ und
Änderung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum
Wellinghofen“ zu.
III. Der Rat der Stadt beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 3. Änderung des
Masterplans Einzelhandel 2013 – Ausweisung des zentralen Versorgungsbereichs
„Nahversorgungszentrum Lücklemberg“ und Änderung der Abgrenzung des zentralen
Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Wellinghofen“.
Rechtsgrundlage
§ 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1728) geändert worden ist
zu TOP 3.7
4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier: Beschluss zur Einleitung des Verfahrens, Beschluss zur öffentlichen Auslegung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19441-20)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
I. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, das Verfahren zur 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ einzuleiten.
II. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ zu.
III. Der Rat der Stadt beschließt die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“.
zu TOP 3.8
Bewerbung UNESCO Weltkulturerbe "Industrielle Kulturlandschaft Ruhrgebiet"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19297-20)
Dem Rat der Stadt liegen folgende Dringlichkeitsempfehlungen der Bezirksvertretungen vor:
· Dringlichkeitsempfehlung der BV-Scharnhorst, die die Vorlage wie vorgeschlagen empfiehlt.
· Dringlichkeitsempfehlung der BV-Innenstadt-West, die die Vorlage wie vorgeschlagen empfiehlt.
· Dringlichkeitsempfehlung der BV-Huckarde, die die Vorlage wie vorgeschlagen empfiehlt.
· Dringlichkeitsempfehlung der BV-Innenstadt-Ost, die die Vorlage wie vorgeschlagen empfiehlt.
· Dringlichkeitsempfehlung der BV-Lütgendortmund, die die Vorlage wie vorgeschlagen empfiehlt.
· Dringlichkeitsempfehlung der BV-Eving, die die Vorlage wie vorgeschlagen empfiehlt.
· Dringlichkeitsempfehlung der BV-Aplerbeck, die die Vorlage wie vorgeschlagen mehrheitlich empfiehlt.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion unter Berücksichtigung der Dringlichkeitsempfehlungen der Bezirksvertretungen nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Unterstützungsschreiben des Oberbürgermeisters an die Stiftung Industriedenkmal und Geschichtskultur zur Kenntnis und beschließt im Grundsatz die Bewerbung der Stadt Dortmund zur „Industriellen Kulturlandschaft Ruhrgebiet“ als UNESCO-Weltkulturerbe.
zu TOP 3.9
Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" im Auftrag des Verkehrsverbundes Rhein-Ruhr (VRR) – aktueller Sachstand und weitere Vorgehensweise
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18803-20)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den vorliegenden Sachstandsbericht über das Gutachten "Verbundweites Netz von Mobilstationen" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Einrichtung der aufgeführten Mobilstationen in Dortmund zu prüfen.
zu TOP 3.10
Neuaufstellung des Sachlichen Teilplans Regionale Kooperationsstandorte zum Regionalplan Ruhr durch den Regionalverband Ruhr; hier: Stellungnahme der Verwaltung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19146-20)
Den Mitgliedern des Rates liegt hierzu die vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene zustimmende Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 03.02.2021 vor.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei, bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Entwurf des Sachlichen Teilplans „Regionale Kooperationsstandorte“ zur Kenntnis und beschließt die Weiterleitung an den Regionalverband Ruhr.
zu TOP 3.11.a
Verlegung der Landeschwelle 24 am Flughafen Dortmund um 300 m nach Osten
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG i.V.m. § 74 Abs. 6 Satz 1 Ziff. 2 lit. a VwVfG NRW
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund an die Bezirksregierung Münster
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19469-20)
Den Mitgliedern des Rates liegt hierzu die vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene ablehnende Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 02.02.2021 vor.
Den Mitgliedern des Rates liegt darüber hinaus die vom Bezirksbürgermeister und einem Mitglied der Bezirksvertretung getroffene zustimmende Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 03.02.2021 vor.
Den Mitgliedern des Rates liegt außerdem nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel vom 04.02.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der SPD-Fraktion mit 10 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen und Die Linke./Die Partei) gegen 7 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Herr Schneider, FDP, Herr Thomas, AFD) zu:
„Die Verlegung der östlichen Bahnschwelle der Start- und Landebahn kommt faktisch der Verlängerung der Start- und Landebahn um 300 Meter gleich und hebt damit eine wesentliche Festsetzung des Planfeststellungsbeschlusses auf.
Aus diesem Grund lehnt die Bezirksvertretung Brackel die Schwellenverlegung ab.
Jegliche Änderung an den grundlegenden Positionen des Planfeststellungsbeschlusses kann nur durch ein neues Planfeststellungsverfahren erfolgen!
Begründung:
Die damals als Schutz vor Charter- und Touristikverkehr festgesetzte Tonnagebegrenzung wurde bereits ohne Beteiligung der Öffentlichkeit aufgehoben und damit wirkungslos gemacht.
Zudem wurden die vereinbarten Betriebszeiten ohne jegliche Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen von Verspätungsregelungen mehrfach ausgeweitet.
Durch diese Änderungen ist aus dem Flughafen mit Schwerpunkt Geschäftsreiseverkehr, so wie er damals vorgestellt wurde, ein Flughafen mit eindeutig touristischem Angebot geworden.
Die nun „aus Sicherheitsgründen“ geplante Schwellenverlegung wird eine weitere wichtige Festsetzung aus dem Planfeststellungsbeschluss aufheben und den Trend zu einem völlig andren Flughafen verstärken.
Für die Menschen in den angrenzenden Stadtbezirken Brackel, Aplerbeck und Hörde sowie im Kreis Unna wird die Belastung durch den Flughafen dadurch deutlich größer werden.“
Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat mit 7 Ja-Stimmen (CDU-Fraktion, Herr Schneider, FDP, Herr Thomas, AFD) gegen 10 Nein-Stimmen (Fraktionen SPD, B‘90/Die Grünen, Die Linke./Die Partei), nachfolgenden Beschlussvorschlag abzulehnen:
„Der Rat nimmt den Antrag auf Genehmigung der Flughafen Dortmund GmbH zur Verlegung der Landeschwelle 24 (im Osten der heutigen Landebahn) nach § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG zur Kenntnis und beschließt:
1. Die möglichst zeitnahe Verlegung der Landeschwelle (Aufsetzpunkt für Luftfahrzeuge) auf der heutigen Landebahn um 300 m nach Osten wird begrüßt und der Antrag auf Genehmigung an die zuständige Luftfahrtbehörde Bezirksregierung Münster unterstützt (Anlage 1).
2. Die in der Stellungnahme der Stadt (Anlage 3) aufgeführten Punkte sind in das weitere
Genehmigungsverfahren aufzunehmen.“
Rm Neumann-Lieven (SPD) macht noch einmal deutlich, dass es hierbei um die Sicherheit aller ginge.
Rm Waßmann (CDU) gibt an, dass die CDU-Fraktion der Vorlage zustimme und führt aus, dass diese nicht mit der Haltung der CDU zum Ausbau der Start- und Landebahn in Form von Beton oder Asphalt kollidiere.
Rm Thomas (AfD) macht neben dem Sicherheitsaspekt und dem Umweltaspekt auf den wirtschaftlichen Gesichtspunkt aufmerksam, der Flughafen müsse in die Lage versetzt werden wirtschaftlich zu arbeiten.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass die inhaltliche Diskussion bereits an anderer Stelle ausführlich geführt worden sei. Ihre Fraktion bleibe daher bei einer Ablehnung aus Lärmschutzgründen und stehe damit an der Seite der Betroffenen.
Auch Rm Kowalewski (Die Linke+) will die Ausschussdiskussion nicht wiederholen und erklärt, dass durch den vorhandenen Belag bereits den Anforderungen genüge getan werde.
Rm Garbe (AfD) gibt an, dass es um einen Flughafen ginge, den man grundsätzlich gerne geschlossen hätte. Solange er jedoch eine Möglichkeit hätte wirtschaftlich zu arbeiten, solle dafür alles getan werden.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion B‘90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke+ und der Fraktion Die Fraktion-Die Partei, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und des Rm Gülec (BVT) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den Antrag auf Genehmigung der Flughafen Dortmund GmbH zur Verlegung der Landeschwelle 24 (im Osten der heutigen Landebahn) nach § 8 Abs. 1 Satz 10 LuftVG zur Kenntnis und beschließt:
zu TOP 3.11.b
Zukunft Flughafen
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021 vor:
zu TOP 3.15.1
Zukunft Flughafen
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Linke & Piraten,)
(Drucksache Nr.: 19353-20-E1)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1):
…die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafens aus.
2. Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu identifizieren.
Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.
3. Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorab zur Beratung vorgelegt.
4. Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.
Begründung:
ggf. mündlich
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.
2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund führen können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.
4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch bzw. wieder auf der Landebahn befinden.
Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen. Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550 Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors einzusetzen. Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.
AKUSW, 03.02.2020:
Herr Rm Stieglitz erläutert die einzelnen Punkte des o. a. gemeinsamen Antrages (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1) wie folgt:
Zum 1. Punkt erläutert er, dass man sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten Start-und Landebahn ausspreche. Er denke, dass eigentlich alle Fraktionen dem zustimmen könnten. Man habe ja in Dortmund seit etwa 20 Jahren diese Landebahn mit 2000 Meter Länge. Der Flughafen Wickede wickele Flüge in alle europäischen Ziele ab. Man könne also heute schon, mit den derzeitigen Flugzeugen und der derzeitigen Landebahnlänge alle europäischen Destinationen erreichen. Von daher denke er, dass man hier ein Signal setzen könne zur Sicherheit der Anwohner*innen des Dortmunder Flughafens, in Dortmund wie in Unna, und auch ein Zeichen setzen könne für den Flughafen selbst, dass er eben hier eine Sicherheit habe, dass weitere Planungen zu einer noch längeren asphaltierten Landebahn nicht notwendig seien und damit dann auch für die Fluggesellschaften Sicherheit setze, dass sie keinen entsprechenden Flugzeuge für Dortmund einplanen brauchen, die längere Landebahnen benötigen würden.
Bei Punkt 2. habe man das Thema, dass der Flughafen ja eigentlich nur die Infrastruktur betreibe.
Es gäbe natürliche gewisse Risiken für den Betrieb des Flughafens. Zum einen habe man als Risiko sicherlich die Situation der Luftfahrt insgesamt. Dies sei ja auch vor Corona schon schwierig gewesen.
Man sehe auch noch als Risiko für den Flughafen die Vorgaben der EU, wonach dieser zukünftig ohne Subventionen auskommen müsse. Unabhängig von den EU-Vorgaben wären bisher jedes Jahr Kosten für den Flughafen in zweistelliger Millionenhöhe entstanden. Hier frage man sich, wie lange man sich das als Stadt noch leisten möge. Was wäre, wenn es jetzt zur Flughafenschließung käme, wolle man nun untersucht haben. Man müsse hier eine große Fläche neu nutzen. Es entstehe hier also eine Situation, die man im Ruhrgebiet bereits aus anderen Zusammenhängen kenne. Daher sei es wichtig hier neue Nutzungen zu finden, wo man den bisher am Flughafen Beschäftigen neue Arbeitsplätze bieten könne.
Frau Rm Neumann-Lieven verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion gegen einen weiteren Ausbau sei. Man sehe keine Notwendigkeit darin, die Startbahn zu verlängern. Das Signal des o.a. gemeinsamen Antrages gehe allerdings eindeutig in die falsche Richtung. Damit gehe man indirekt bereits heute davon aus, dass der Dortmunder Flughafen bestimmte Vorgaben nicht mehr einhalten werde und man diesen daher abwickeln müsse. Das sehe Ihre Fraktion in keinster Weise so. Man glaube, dass die EU-Vorgaben eingehalten werden können. Der Flughafen werde nicht nur zu touristischen Zwecken genutzt, sondern habe vielfältige andere Nutzer*innen (z. B von Investoren, die ihn als Geschäftsflughafen nutzen oder Menschen, die hier in Dortmund arbeiten und den Flughafen nutzen, um in der Heimat Verwandte oder Freunde zu besuchen). Die bekämen hier jetzt das Signal, dass viele Dortmunder Ratsmitglieder nicht mehr an diesen Flughafen glauben würden. Dieses Signal halte sie für fatal, da die Arbeit der Geschäftsführung des Flughafens allein schon aufgrund dessen schwieriger werde, da diese Fragen beantworten müsste wie, „ Wieso macht ihr denn schon eine Planung für danach? Wollt ihr uns nicht mehr? etc…“. Deswegen hätte ihre Fraktion es auch besser gefunden, das Ganze im Rat zu beraten, mit allen anderen Beteiligungen. Man habe auch deutliche Signale aus der Industrie, Handwerk und Gewerbe dahingehend erhalten, dass diese völlig entsetzt seien über diese Nachplanung. Man wisse doch auch, dass man an anderen Standorten, wo man versucht habe Flughäfen abzuwickeln, am Ende doch wieder ein Flughafen gelandet sei, weil man nämlich mit der Nachfolgenutzung nicht so ohne weiteres weitergekommen sei und man auch an anderen Orten erkannt habe, dass man die Flughafentätigkeit benötige. Das sehe man für Dortmund genauso. Weil das Signal des vorliegenden gemeinsamen Antrages insgesamt falsch sei, werde man diesen heute ablehnen auch wenn man gegen einen weiteren Ausbau sei.
Herr Rm Waßmann teilt mit, dass man mit dem o.a. gemeinsamen Antrag nichts abwickeln wolle und man könne den Menschen aus Handel, Handwerk den Hinweis geben, dass die Aufgabe des Rates der Stadt auch darin bestehe, sich im Sinne eines ordnungsgemäßen Kaufmannes zu verhalten, der sich die Frage stelle: Was wäre wenn? Diese Frage könne man auch nicht stellen. Dann handele man vielleicht fahrlässig, weil sich diese sich derzeit aufdränge, durch ein aktuell bestehendes Klumpenrisiko, welches durch einen wesentlichen Player verursacht werde, der dort unterwegs sei.
Wäre Corona nicht gewesen, wären die Zahlen des Flughafens durchaus beachtlich gewesen. Welche Veränderungen durch Corona in der Flugwirtschaft entstehen können oder werden, könne man begutachten lassen. Vor diesem Hintergrund sei es dann auch zwangsläufig richtig zu fragen, was man sich unter Umständen an diesem Standort vorstellen könnte. Solche Gedanken zu verbieten würde einem so großen Rat einer so großen Stadt nicht zu Gute kommen.
Insofern bitte man um Unterstützung des gemeinsamen Antrages, weil man ihn einfach für angemessen und auch verantwortungsvoll erachte.
Herr Rm Kowalewski führt an, dass es gut sei, dass man jetzt in Bezug auf die Landebahn und deren Länge endlich mal Klarheit bekomme. Er erinnere daran, dass man die Situationen am Flughafen gehabt habe, wo scheibchenweise immer wieder eine Verlängerung erfolgt sei, wo vorausgreifend Baumaßnahmen an Terminals durchgeführt worden seien, dann die Landebahn nachziehen musste, weil das Terminal ja da war und ähnliche Verfahren. An der Stelle jetzt mal klarzuziehen, dass man hier einen Endausbauzustand habe was die Landebahn angehe, halte er für wichtig. Man wolle hier keinen Großflughafen haben. Es handele sich um einen Regionalflughafen, welcher letztendlich diese Aufgaben auch erfülle. Den Vorwurf der SPD-Fraktion dazu, dass man dem Flughafen schade, wenn man sich jetzt bereits Gedanken dazu mache, was denn sei, wenn es den Flughafen nicht mehr gebe, halte er für verfehlt. Es sei Aufgabe eines Rates sich mit solchen Gedankengängen auseinanderzusetzen. Die Situation bezüglich der Klimafrage sei nun mal wie sie sei und da werde man auch im Luftverkehr noch mit erheblichen Einschränkungen in den nächsten Jahren rechnen müssen.
Herr sB Jääskelainen geht nochmal auf die Auswirkung von Corona ein, die ja über die Delle im Luftverkehr hinausgehe. Menschen würden lernen Videokonferenzen, Neuland und Urlaub vor Ort zu schätzen. Man rede über ein Flugverbot von innerdeutschen Flügen wo es dazu kommen werde, dass 60 % des Flugverkehrs einfach wegbrechen werden. Er sei großer, bekennender Fan von Fernreisen aber das müsse jetzt nicht von Dortmund aus passieren. Man habe in Düsseldorf einen hervorragenden Flughafen, der dann wahrscheinlich auch Probleme bekommen werde, wenn man keinen innerdeutschen Flugverkehr mehr habe. Er denke, dass es als Signalwirkung wichtig sei, zu zeigen, dass man sich damit auseinander setze, dass eventuell diese Gigantomanie irgendwann aufhören müsse und dass man tatsächlich mal auf mehr Nachhaltigkeit und etwas Weniger besinnen müsse, um Klima und andere Dinge zu schützen. Er sei Bewohner der Dortmunder Innenstadt, er wohne relativ nah am Wall und schlage daher für die Nachnutzung des Flughafens eine Rennstrecke für die Poser dort vor. Er halte diese Nutzung für sinnvoll und bitte daher einmal darüber nachzudenken.
Herr Wilde informiert darüber, dass die Beschlusslage des Rates besage, dass die Landebahn mit 2000 Metern fix sei. Es sei auch nicht beabsichtigt dies zu ändern. Der Flughafen sei vor der Pandemie tatsächlich dabei gewesen schwarze Zahl zu schreiben. Sich heute bereits mit einer Nachfolgenutzung zu beschäftigen, wäre aus seiner Sicht nach außen ein völlig falsches Signal. Er könne daher die Argumentation von Frau Neumann-Lieven gut nachvollziehen, dass man das aus dem Ausschuss heraus nicht senden dürfe. Dadurch, dass hier auch verschiedene Dezernate der Verwaltung betroffen seien, glaube er, dass richtig sei, diesen gemeinsamen Antrag besser dem Rat zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Das wäre der Sache angemessen.
Rau Rm Ruddolf bekräftigt nochmal die Haltung ihrer Fraktion zu diesem Thema und betont, dass sie sich auch wünschen würde, den Beschluss zu dem heute diskutierten gemeinsamen Antrag im Rat zu fassen.
Herr Rm Happe betont, dass er sich in Bezug auf den gemeinsam Antrag der SPD anschließen könne. Das Signal wäre fatal, vor allem für die Wirtschaft, wenn man jetzt schon prüfen würde: Was machen wir? Mit dem Vorschlag die Tuner-Szene dort unterzubringen würde man den dortigen Anwohner*innen auch keinen Gefallen tun, da das extrem laut wäre. Zum diskutierten gemeinsamen Antrag selber wurde er zu Punkt. 1 zustimmen und Punkt 2. ablehnen.
Herr Wilde weist nochmal darauf hin, dass es im heute diskutierten gemeinsamen Antrag nicht darum gehe die Wertschöpfung des Flughafens zu begutachten sondern tatsächlich nur darum, Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung der Fläche für den Fall einer Flughafenschließung darzustellen. Darüber würde der Ausschuss heute entscheiden. Seiner Meinung sende man hiermit ein Signal, welches man nach außen gebe, das aber dem Ausschuss alleine nicht zustehe. Er vertrete die Meinung, dass eine solche Entscheidung im Rat getroffen werden müsse.
Frau Rm Reuter entgegnet, dass letztendlich hier jetzt entscheidend sei, was die Ratspolitik möchte. Es sei heute die Entscheidung dieser Versammlung, ob sie die Entscheidung heute hier oder im Rat fällen werde.
Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass man voraussetzen könne, dass zumindest in den drei Fraktionen, die das hier heute vorgelegt hätten, eine umfangreiche Diskussion zwischen den Finanzern, den Wirtschaftsförderern und allen Kolleg*innen stattgefunden habe um eine breite Meinungsbildung bei einem so wichtigen Thema zu finden. Darin werde sich auch bis zur nächsten Ratssitzung nichts ändern. Heute sei für seine Fraktion der Entscheidungszeitpunkt, den man gerne im Rat nochmal wiederholen könne.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zum o. a. gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.: 19353-20-E1) mehrheitlich bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion) sowie 1 Gegenstimme (Fraktion FDP/Bürgerliste) zu Punkt 2. des Antrags, welcher die Punkte 3. und 4. inkludiert, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich gegen einen weiteren Ausbau der asphaltierten Start- und Landebahn am Dortmunder Flughafens aus.
2.Im Sinne einer vorausschauenden Politik und um für die unterschiedlichen Zukunftsszenarien des Flughafens gerüstet zu sein (z.B. der Weggang wesentlicher Fluglinien, die Nichterreichung eines positiven EU-EBITDA zum Ende der von der EU gesetzten Frist 2023), wird die Verwaltung beauftragt, gutachterlich mögliche Nachfolgeszenarien für die Wertschöpfung auf der Fläche des Dortmunder Flughafens zu identifizieren.
Dabei sind Fragen einer Nachhaltigkeit von Arbeitsplätzen sowie der Verträglichkeit einer möglichen Nachnutzung mit der umgebenden Nutzung zu berücksichtigen.
3. Der Ausschreibungstext für diese Studie wird den Ausschüssen AKUSW und AFBL vorab zur Beratung vorgelegt.
4. Die dafür benötigten Finanzmittel werden aus dem laufenden Haushalt bereitgestellt.
Zum o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19353-20-E2) einigt man sich darauf, die Beschlussfassung hierzu zu vertagen, um diesen zunächst zur Beratung an den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) , den Ausschuss für Wirtschafts- , Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung (AWBEFW) sowie an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu überweisen.
Dem Rat der Stadt liegt zudem nachfolgender Zusatz- und Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 19469-20-E4) vom 11.02.2021 vor:
„…die SPD-Fraktion bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt bekennt sich zur aktuellen Beschlusslage zum Dortmunder Flughafen
und spricht sich für den langfristigen Erhalt aus.
2. Der Rat der Stadt Dortmund unterstützt vollumfänglich die Geschäftsführung des Flughafens bei dem Ziel, die betriebswirtschaftlichen Vorgaben der EU zum Betrieb des Flughafens zu erreichen.
Darüber hinaus unterstützt der Rat der Stadt Dortmund Kooperationen des Flughafens mit
den Flughäfen in Münster und Paderborn, die zu einem westfälischen Flughafenverbund
führen können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sich gegenüber der Flughafenverwaltung dafür einzusetzen, dass sich der Flughafen zukünftig insbesondere für moderne und geräuschärmere Flugzeugtypen als attraktives Start- bzw. Landeziel aufstellt, damit der Anteil an geräuschärmeren und modernen Flugzeugtypen gesteigert werden kann.
4. Weitere Maßnahmen zur Reduzierung des Lärms durch den Flugbetrieb und den Flughafenbetrieb sollen vom Flughafen erarbeitet und dem Rat vorgestellt werden. Hierbei sollen auch Geräuschemissionen von Flugzeugen mit berücksichtigt werden, die sich noch
bzw. wieder auf der Landebahn befinden.
Begründung:
Der Flughafen Dortmund war 2019 mit 2.719.563 Passagieren der drittgrößte Flughafen in
NRW und konnte die Passagierzahlen über die Jahre ausbauen. Der Flughafen hat insbesondere in den vergangenen Jahren eine positive Entwicklung genommen, auch wenn die Fluggastzahlen für das Jahr 2020 bedingt durch die Corona-Pandemie geringer ausfallen.
Die Studie des Instituts für Verkehrswissenschaft Münster zu den Regionalwirtschaftlichen
Effekten des Flughafens hat festgestellt, dass im Jahr 2018 deutschlandweit 6.550 Erwerbstätige vom Dortmunder Flughafen abhängig waren und hiervon 3.665 Menschen in
der Flughafenregion leben. 1.804 Menschen arbeiten dabei am Flughafen für den Flughafen
selber, die Airlines usw.. Entsprechend stellt der Flughafen einen wesentlichen Faktor
für den Wirtschaftsstandort Dortmund dar. Gedankenspiele anderer Fraktionen über die
Abwicklung des Flughafens oder einer Nachnutzung des Flughafengeländes sind insbesondere in der aktuellen Corona-Lage ein äußerst negatives Signal für den Wirtschaftsstandort Dortmund, erschweren die Arbeit des Flughafens und führen insbesondere bei den Mitarbeiter*innen des Flughafens zu starker Verunsicherung. Daher ist es wichtig, ein klares Signal für den Dortmunder Flughafen zu setzen und sich für den dauerhaften Erhalt der Arbeitsplätze und der dauerhaften Stärkung dieses Wirtschaftsfaktors einzusetzen.
Außerdem sind für die Zukunft auch weitere Maßnahmen zu prüfen, die zu einer Reduzierung
der Lärmemissionen des Flugbetriebs führen können.“
Rm Neumann-Lieven (SPD) wiederholt, dass die SPD-Fraktion keinen Bedarf für einen Ausbau des Flughafens sehe. Sehr wohl sehe man aber, wie wichtig er für die Metropole Dortmund sei. Dies konterkariere der gemeinsame Antrag. Sie beschreibt nachdrücklich die Konsequenzen, die sich für die Stadt ihrer Ansicht nach ergäben und damit auch zur Ablehnung des Antrags durch die SPD-Fraktion führten.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) möchte auch hier die Ausschussdebatte über den Antrag nicht wiederholen. Die wirtschaftliche Bedeutung des Flughafens halte man jedoch für fragwürdig. Der Antrag sei kein Schließungsantrag, vielmehr sei es im Sinne einer klugen vorausschauenden Politik, Szenarien zu entwickeln. Zum SPD-Antrag habe man auch bereits im Ausschuss gesprochen und überlegt, dass es Sinn mache die angesprochenen Fragen noch einmal in den Verkehrsausschuss und in weitere Ausschüsse zu schicken und zu einem späteren Zeitpunkt im Rat zu behandeln.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) gibt an, dass der gemeinsame Antrag seiner Ansicht nach in die vollkommen falsche Richtung ginge. Daher stimme er den Ausführungen der SPD-Fraktion zu, dass ein solcher Antrag den Flughafen am Markt torpediere. Man setzte damit aus wirtschaftlichen und finanzpolitischen Gesichtspunkten der Beteiligung der Stadt, ein völlig falsches Signal. Den SPD-Antrag unterstütze seine Fraktion mit der Ausnahme, dass man den Flughafenverbund für keine tragfähige Lösung halte.
Rm Schmidt (SPD) gibt zu bedenken, dass die Absichten des gemeinsamen Antrags auch bei den Beschäftigten des Flughafens Empörung, Wut und Unverständnis hervorgerufen habe. Die Pandemie würde hier als Vorwand genommen und parteipolitisch genutzt, um gegen das sehr erfolgreiche Unternehmen Dortmunder Flughafen vorzugehen. Die Passagierzahlen der vergangenen Jahre unterstrichen die Nachfrage, die sichere Jobs und Steuereinnahmen für die Stadt und die Region schafften.
Rm Dr. Suck (CDU) klärt auf, dass sich im gemeinsamen Antrag die Übernahme einer ganzheitlichen Verantwortung für die kommunalen Unternehmen wiederfände. Wesentliche unternehmerische Abhängigkeiten würden darin beleuchtet und begutachtet. Zur Frage mit dem Umgang des SPD-Antrages, habe sich der AKUSW entsprechend verhalten und dies würde man auch im Rat vorschlagen, wenn der Antrag jedoch abgestimmt werden sollte, werde die CDU-Fraktion ihn ablehnen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) drückt sein Erstaunen darüber aus, dass hier etwas medial hochgezogen werde, was es so gar nicht gebe und man sich dann darüber beklage, dass es dem Flughafen schade. Dies sei Populismus. Im Antrag stehe nicht, dass der Flughafen geschlossen werde, sondern dass die Landebahn nicht weiter verlängert werden solle und weiter, dass man sich Gedanken darüber mache, was passiere, wenn der Flughafen tatsächlich einmal schließt. Bezüglich des SPD-Antrags plädiere seine Fraktion auch für eine weitere Befassung in den Ausschüssen.
Rm Stieglitz (B‘90/Die Grünen) gibt zu bedenken, dass man nicht einfach mit einer optimistischen Grundhaltung abwarten könne, die seiner Ansicht nach nicht begründet sei. Natürlich sei man auch besorgt darum, Arbeitsplätze zu erhalten und habe in Dortmund immer wieder die Lage, solche Herausforderungen stemmen zu müssen. Man stecke auf der anderen Seite aber viel Geld in den Flughafen und mit diesem Geld könne man viele andere Arbeitsplätze schaffen.
Rm Berndsen (SPD) zeigt sich erstaunt über die Diskussion und erinnert daran, dass in den Wahlprogrammen der Parteien, die nun angeben nicht für eine Schließung des Flughafens zu sein stände, dass sie eben doch für eine Schließung stünden. Insbesondere über die Kehrtwende der CDU-Fraktion sei man enttäuscht. Seiner Meinung nach stände der Flughafen auch für Familienzusammenführung. Die SPD stünde genau wie die IHK zu diesem Flughafen und er werbe dafür, wieder alles dafür zu tun, damit er sich entwickeln könne.
OB Westphal klärt auf, dass es nicht so sei, dass diese Frage jetzt medial hochgezogen worden sei. Das Datum sei vielmehr der 23. September gewesen. Der Tag an dem „Grün“ und „Schwarz“ ein Bündnis zur Stichwahl des Oberbürgermeisters eingegangen sei und diese Vereinbarung getroffen habe. Herr van Bebber habe im Ältestenrat für Fragen bereit gestanden und Auskunft über die Situation des Flughafens gegeben, auch bezogen auf das EU-EBITDA. Aus den Informationen, die Herr von Bebber an der Stelle übermittelt habe, könne man erkennen, dass die Geschäftsführung des Flughafens ein Risikomanagement betreibe und eine Risikomatrix verfolge. Und genau dies mache die Formulierung des gemeinsamen Antrags so problematisch. Weil sie im Grunde unterstelle, dass die Geschäftsführung diese Risiken nicht sähe. Und darauf gebe es laut OB Westphal keine Hinweise. Auch auf die Folgewirkung solcher Formulierungen habe Herr van Bebber im Ältestenrat hingewiesen. Darüber hinaus kritisiere OB Westphal, dass man damit etwas tue, was eigentlich nicht getan werden dürfe, nämlich die Geschäftsführer unserer Unternehmen im Regen stehen zu lassen.
Nach weiterer Diskussion gibt Rm Neumann-Lieven an, dass ihre Fraktion mit dem Schieben des Antrags der SPD-Fraktion einverstanden sei.
Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, CDU und Linke+ (Drucksache Nr. 19353-20-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).
Der Rat der Stadt schiebt den Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr. 19469-20-E4) zur weiteren Behandlung in den Ausschuss Mobilität, Infrastruktur und Grün, den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
zu TOP 3.12
Einstieg zur Carsharing-Förderung in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18070-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner öffentlichen Sitzung am 03.02.2021 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün vom 01.12.2020:
Hierin enthalten Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost vom 10.11.2020:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, nachfolgenden Beschluss mit der Änderung unter Pkt. 2 zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind im Vorfeld mit der Bezirksvertretung abzustimmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Hörde vom 10.11.2020:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte den Antrag zum Einstieg zur Carsharing-Förderung, dass alle Einstellplätze mit Ladesäulen für ausschl. zu nutzende E-Fahrzeuge ausgestattet werden sollen.
Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (Grüne), 1 Enthaltung (Linke) und 13 Gegenstimmen abgelehnt
Die Bezirksvertretung Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.
Ergänzung:
Bei der Umsetzung sollen die Mobilitätsverbände mit einbezogen werden und auch die E-Mobilität mit den Ladesäulen Berücksichtigung finden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig so beschlossen
Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion) (18070-20-E2):
…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün stellt zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt folgende Ergänzung der
Ziffer 1 des Beschlussvorschlages:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die zunächst auf drei Jahre befristete Umsetzung
der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von
Carsharing in Dortmund. Nach drei Jahren legt die Verwaltung auf Basis der von den Carsharing-Unternehmen zur Verfügung zu stellenden Daten einen Evaluationsbericht vor.
Begründung
Es sollte betrachtet und bewertet werden wie das Carsharing-Angebot in Dortmund angenommen wird.
AMIG, 01.12.2020:
Herr Rm Frank führt an, dass man der Vorlage mit dem Ergänzungsantrag einer Fraktion zustimmen werde. Außerdem erhebe er die Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost zum Antrag.
Frau Rm Lemke kündigt an, dass ihre Fraktion die Vorlage in der Fassung der Empfehlung der BV Innenstadt Ost empfehlen werde. Außerdem stelle sie folgenden mündlichen Ergänzungsantrag:
„Die Carsharing-Stellplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß-und Radverkehrs gehen.“
Aus der anschließenden ausführlichen Diskussion geht hervor, dass es zu den heutigen Empfehlungen der Bezirksvertretungen sowie dem o. a. Antrag der CDU –Fraktion und dem mündlichen Antrag von Frau Rm Lemke bei allen Fraktionen noch erheblichen Beratungsbedarf gibt.
Daher einigt man sich darauf, diese heute lediglich als eingebracht zu betrachten, ohne Empfehlung weiterzuleiten und nur den Beschluss zur Vorlage zu fassen.
Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) sowie einer Enthaltung (Fraktion Die Linke +) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen
1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt West vom 02.12.2020:
Die Fraktion Die Linke möchte die Vorlage so nicht empfehlen und stellt folgenden Änderungsantrag:
Antrag:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund ohne die auf Seite 5 der Vorlage genannten Standorte.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West abzustimmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.
Die Fraktionen B90/Die Grünen und SPD fordern einen Zeitplan zur Umsetzung des Konzeptes
Die CDU-Fraktion möchte empfehlen, aber bittet darum, dass die Verwaltung die Standorte vorher mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West abstimmt – diese daher ein Mitspracherecht eingeräumt bekommt.
Die Fraktionen sind sich einig, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-West
ein Mitspracherecht bei der Auswahl der Standorte haben muss und bittet um einen Zeitplan zur Umsetzung.
Empfehlung:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 17 Ja-Stimmen (Fraktionen der B90/Die Grünen, SPD, CDU, Die Linke, FDP, Die Partei gegen 1 Nein-Stimme (AfD) folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum auszuwählen und in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen nach Rücksprache und Abstimmung mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept mit Zeitplan zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 08.12.020:
Herr Bezirksbürgermeister Berning spricht zur Sache: Nach seiner Einschätzung mache die Carsharing-Variante „free-floating“ deutlich mehr Sinn als dass stationsbasierte Carsharing.
Dr. Brunsing von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erklärt, dass beide Systeme Vor- und Nachteile hätten. Seine Fraktion schlägt vor, dem Rat zu empfehlen, Anbieter von beiden Systemen einzusetzen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Tiefbauamtes, Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes vom 06.10.2020 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Folgende Anmerkung möge der Rat bei seiner Entscheidung berücksichtigen:
Anmerkung
Der Rat möge beschließen, dass neben dem stationierten Carsharing zukünftig auch die Carsharing-Variante „free-floating“ in Dortmund ermöglicht wird.
Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung innenstadt-Nord vom 09.12.2020:
Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegen nachfolgende Anträge vor:
1. Fraktion Die Linke / Die PARTEI:
„1.Pkt. 2 der Beschlussvorlage
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen
Wird geändert in
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen nur in Absprache mit den BVen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
2. Ein Pkt. 4 wird eingefügt:
„Carsharing-Parkplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen. Parken auf Gehwegen darf dadurch nicht legalisiert werden.“
Begründung:
Zu 1: Die mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten BV können am ehesten beurteilen, welche Orte für Carsharing –Stellplätze geeignet erscheinen.
Zu 2: keine Begründung erforderlich da selbst erklärend.“
2. Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
„Der Beschlussvorschlag möge wie folgt geändert werden:
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen in Abstimmung mit den Bezirksvertretungen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, dass die Anzahl aktuellen Standorte in der Nordstadt als nicht angemessen betrachtet wird. Weitere wohnortnahe Carsharing-Stellplätze zum Beispiel im Borsigplatz-Quartier sind durch die Verwaltung zu prüfen und ggf. zu ergänzen.
Begründung:
Die Bezirksvertretungen sollen an der Auswahl geeigneter Standorte beteiligt werden.“
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen schlägt vor, die Anträge zusammenzufassen, da sie sich bis auf zwei Punkte gleichen. Grundantrag soll der Antrag der Fraktion Die Linke / Die PARTEI sein.
Die Fraktion Die Linke / Die PARTEI stimmt der Verfahrensweise zu:
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen mehrheitlich bei 15 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke / Die PARTEI, CDU-Fraktion, Frau Şahin/ BVT, 1 Gegenstimme (Herr Hempfling / AfD) und 2 Enthaltungen (Frau Jülich und Herr Oppermann / SPD-Fraktion) nachfolgenden mündlich geänderten (Änderungen rot gekennzeichnet) Antrag der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke / Die PARTEI:
„1.Pkt. 2 der Beschlussvorlage
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen
Wird geändert in
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen nur in Absprache mit den BVen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
2. Ein Pkt. 4 wird eingefügt:
„Carsharing-Parkplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen. Parken auf Gehwegen darf dadurch nicht legalisiert werden.“
Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, dass die Anzahl der aktuellen Standorte in der Nordstadt als nicht angemessen betrachtet wird. Weitere wohnortnahe Carsharing-Stellplätze zum Beispiel im Borsigplatz-Quartier sind durch die Verwaltung zu prüfen und ggf. zu ergänzen.
Begründung:
Zu 1: Die mit den örtlichen Gegebenheiten vertrauten BV können am ehesten beurteilen, welche Orte für Carsharing –Stellplätze geeignet erscheinen.
Zu 2: keine Begründung erforderlich da selbst erklärend.“
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 17 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke / Die PARTEI, CDU-Fraktion, Frau Şahin / BVT) und 1 Gegenstimme (Herr Hempfling / AfD) unter Berücksichtigung des oben mündlich geänderten gemeinsamen Antrages der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke / Die PARTEI wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.
Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.18070-20-E 5 :
…..zu den Empfehlungen der bisher beteiligten Gremien nehme ich wie folgt Stellung:
1. Bezirksvertretung Hörde (Sitzungstermin 10.11.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Bei der Umsetzung sollen die Mobilitätsverbände mit einbezogen werden und auch die E-Mobilität mit den Ladesäulen Berücksichtigung finden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Einbindung von Mobilitätsverbänden in die Standortauswahl ist grundsätzlich nicht erforderlich, Die für eine Entwicklung und Festlegung von geeigneten Stellplätzen für eine Umwandlung in Carsharing-Stellplätze erforderliche Kenntnis der Randbedingung, Flächenverfügbarkeiten, Eigentumsverhältnisse sowie straßenrechtlichen Bedingungen liegt in der Verwaltung, in den verschiedenen zuständigen Fachbereichen, ausreichend vor. Eine ausgeweitete Beteiligung weiterer Akteure erfordert vor allem weiteren Abstimmungsaufwand, welcher einer nunmehr angemessenen Realisierungsgeschwindigkeit entgegensteht. Besondere zusätzliche Qualitätssteigerungen sind dadurch nicht zu erwarten.
Die Berücksichtigung von E-Ladesäulen ist bereits in der Vorlage dargestellt (S. 6 unten): Bestenfalls sollen Carsharing-Stellplätze in unmittelbarer Nähe an ÖPNV-Haltestellen, an Metropolradstationen und an E-Ladestationen realisiert werden, um ein intermodales Angebot im Sinne einer Mobilstation zu schaffen.
Die Verknüpfung mit E-Ladesäulen ist nicht überall möglich, u.a. da die bestehenden Ladepunkte in der Regel öffentlich gefördert worden sind. Die Förderbedingungen setzen bisher eine dauerhafte Zugänglichkeit für die Öffentlichkeit voraus. Ob dies noch gegeben ist, wenn die Stellplätze ausschließlich durch Carsharing-Fahrzeuge genutzt werden, ist fraglich.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Empfehlung sollte nicht weiter verfolgt werden.
2. Bezirksvertretung Innenstadt-Ost (Sitzungstermin 10.11.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag Nr. 2 der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind im Vorfeld mit der Bezirksvertretung abzustimmen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Abstimmung seitens der Straßenverkehrsbehörde mit der jeweiligen Bezirksvertretung wird angeboten. Eine Zustimmung der jeweiligen Bezirksvertretung ist nicht erforderlich, da insbesondere straßenrechtliche und zudem fachliche Belange im Vordergrund stehen. Gemäß des Carsharing-Gesetzes obliegt den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden die Anordnung, weshalb bereits in der Vorlage beschrieben wurde (S. 6 unten): Die konkrete Auswahl der einzelnen Stellplätze wird von der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung getroffen. Somit bleibt es grundsätzlich bei dem Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag Nr. 2 der Vorlage: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte werden im Vorfeld mit der jeweiligen Bezirksvertretung abgestimmt.
3. Bezirksvertretung Innenstadt-Nord (Sitzungstermin 09.12.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag Nr. 2 der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen in Absprache mit den BVen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen.
Hinzugefügt wurde Nr. 4: Carsharing-Parkplätze dürfen nicht zu Lasten des Fuß- und Radverkehrs gehen. Parken auf Gehwegen darf dadurch nicht legalisiert werden.
Weiterhin soll darauf hingewiesen werden, dass die Anzahl der aktuellen Standorte in der Nordstadt als nicht angemessen betrachtet wird. Weitere wohnortnahe Carsharing-Stellplätze zum Beispiel im Borsigplatz-Quartier sind durch die Verwaltung zu prüfen und ggf. zu ergänzen.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Abstimmung seitens der Straßenverkehrsbehörde mit der jeweiligen Bezirksvertretung wird angeboten. Eine Zustimmung der jeweiligen Bezirksvertretung ist nicht erforderlich, da insbesondere straßenrechtliche und zudem fachliche Belange im Vordergrund stehen. Gemäß des Carsharing-Gesetzes obliegt den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden die Anordnung, weshalb bereits in der Vorlage beschrieben wurde (S. 6 unten): Die konkrete Auswahl der einzelnen Stellplätze wird von der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung getroffen. Somit bleibt es grundsätzlich bei dem Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.
Zum Inhalt des ergänzten Beschlussvorschlages Nr. 4 im Einzelnen:
a) Die Verwaltung wird grundsätzlich keine Carsharing-Stellplätze auf Gehwegflächen ausweisen.
b) Die Prüfung von weiteren Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum wird in der zweiten Stufe des stadtweiten Konzeptes mit der Ausweitung auf die Gesamtstadt erfolgen. Hierzu soll noch in 2021 eine Beschlussvorlage in die Gremien eingebracht werden.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag Nr. 2 der Vorlage: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte werden im Vorfeld mit der jeweiligen Bezirksvertretung abgestimmt.
4. Bezirksvertretung Innenstadt-West (Sitzungstermin 02.12.2020)
Von der Bezirksvertretung ist der Beschlussvorschlag Nr. 2 der Verwaltung wie folgt modifiziert worden: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum auszuwählen und in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen nach Rücksprache und Abstimmung mit der Bezirksvertretung Innenstadt-West.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Zustimmung der jeweiligen Bezirksvertretung ist nicht erforderlich, da insbesondere straßenrechtliche und zudem fachliche Belange im Vordergrund stehen. Gemäß des Carsharing-Gesetzes obliegt den jeweiligen Straßenverkehrsbehörden die Anordnung, weshalb bereits in der Vorlage beschrieben wurde (S. 6 unten): Die konkrete Auswahl der einzelnen Stellplätze wird von der Straßenverkehrsbehörde im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung getroffen. Somit bleibt es grundsätzlich bei dem Ermessen der Straßenverkehrsbehörde.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Beschlussvorschlag Nr. 2 der Vorlage: Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte werden im Vorfeld mit der jeweiligen Bezirksvertretung abgestimmt.
5. Bezirksvertretung Hombruch (Sitzungstermin 08.12.2020)
Von der Bezirksvertretung wurde der Beschlussvorschlag der Verwaltung gemäß Vorlage empfohlen.
Folgende Anmerkung solle der Rat bei seiner Entscheidung berücksichtigen: Der Rat möge beschließen, dass neben dem stationierten Carsharing zukünftig auch die Carsharing-Variante „free-floating“ in Dortmund ermöglicht wird.
Stellungnahme der Verwaltung:
Die „free-floating“ Carsharing-Variante gibt es in Dortmund nicht, wie in der Vorlage beschrieben (S. 4 Mitte). Es gibt bisher kein Unternehmen, das näherungsweise reife Pläne für die Einrichtung in Dortmund hat. Deshalb soll zunächst ein bedarfsorientiertes Angebot von Carsharing-Stellplätzen erfolgen und noch kein Angebot für „free-floating“. Gemäß der StVO-Novelle vom 28.04.2020 können Kommunen grundsätzlich stationsbasierte Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ausweisen.
Mit dem Einstiegskonzept zur Förderung des Carsharing in Dortmund wird auch das Ziel verfolgt, Erfahrungen zur Einrichtung und zum Betrieb von Carsharing-Stellplätzen im öffentlichen Straßenraum zu sammeln, um Prozesse zu verbessern. Die Nutzung von „free-floating“ Carsharing ist grundsätzlich jederzeit möglich und braucht keine gesondert ausgewiesenen Stellplätze. Die Verwaltung prüft entsprechende Modelle, sobald konkrete Anfragen von anbietenden Unternehmen vorliegen.
Hierzu Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Die Anmerkung sollte nicht vom Ausschuss aufgenommen werden.
6. AMIG (Sitzungstermin 01.12.2020)
In der Ausschusssitzung wurden die Beschlussvorschläge und -änderungen aus den Bezirksvertretungen Innenstadt-Ost und Hörde und ein mündlicher Antrag (RM Lemke) als eingebracht betrachtet. Er stellt Beratungsbedarf bei allen Fraktionen fest. Beschlossen wird die Empfehlung an den Rat, die Beschlussvorschläge der Verwaltung zu beschließen.
AKUSW, 03.02.2021:
Herr Rm Kowalewski führt an, dass man heute die Vorlage unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt Ost empfehlen werde.
Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass man heute auch die Vorlage empfehlen werde aber dass man aufgrund der vorliegenden Empfehlungen auch festgestellt habe, dass noch weiterer Informations- bedarf in den Bezirksvertretungen herrsche. In dieser Hinsicht habe man die vorliegende Stellungnahme der Verwaltung positiv zur Kenntnis genommen. Man würde aber gerne den Inhalt unter Punkt 2. des Beschlussvorschlages laut Verwaltungsvorlage nochmal spezifizieren wollen. Es scheine schon notwendig zu sein, sich jetzt noch einmal Zeit dafür zu nehmen, um die Fragen mit den Bezirksvertretungen zu klären. Diese Zeit solle man dafür nutzen, um klare Absprachen mit den Bezirksvertretungen zu treffen, damit Verwaltung dann, in Absprache mit den entsprechenden Firmen und der Verkehrsbehörde entscheiden könne, wo dann die konkreten Stellplätze errichtet werden. Zum weiter vorliegenden CDU-Antrag könne man in einer dreijährigen Befristung dieser Maßnahmen nicht so richtig einen Sinn erkennen. Man wäre aber auch an einer Evaluierung interessiert. Daher erweitere man diesen Vorschlag noch, indem man zur Disposition stelle, dass man es für sinnvoll erachte, regermäßig eine Berichterstattung über alle Verleihsysteme in der Stadt zu bekommen. Man habe nämlich den Eindruck gewonnen, dass sich auf diesem Markt insgesamt einiges bewege.
Herr Rm Waßmann bekräftigt auch nochmal, dass man insbesondere das Interesse der Bezirksvertretung ( BV) Innenstadt Ost nachvollziehen könne. Bezugnehmend auf der dazu vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung erhoffe er sich aber schon mehr Offenheit der Verwaltung im Hinblick auf die Diskussionen vor Ort bei der Einrichtung von Carsharing-Plätzen, wo die BV vielleicht Alternativen mitdenken könnte. Daher würde man dieses „..nach ihrem Ermessen..“ zu Punkt 2. des Beschlussvorschlages so nicht weiter bekräftigt sehen wollen sondern: „..in Abstimmung mit der Bezirksvertretung…“. Bezüglich des Antrages seiner Fraktion könne man sehr gut damit leben, wenn sich heute auf die, durch seinen Vorredner vorgeschlagene, regelmäßige Berichterstattung über alle Verleihsysteme in der Stadt verständigen könne.
Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass auch sie es für wichtig halte, sich mit den Einwänden der Bezirksvertretungen zu befassen. Sie tendiere dazu, dass man erst mit den Bezirksvertretungen sprechen solle, um einen Rahmen zu schaffen, um dann erst die Plätze auszusuchen. Sie glaube, dass diese Vorgehensweise zielführender sei.
Herr Sohn (Behindertenpolitisches Netzwerk (BPN) merkt zur Vorlage an, dass er dieser nicht entnehmen konnte, ob hier ausreichend Behindertenstellplätze vorgesehen wurden, damit auch behinderte Menschen Carsharing nutzen können.
Herr Wilde führt hierzu aus, dass er heute keine Antwort dazu geben könne, ob auch Fahrzeuge im Carsharing-System mit angeboten würden, die auf bestimmte Behinderungen eingehen. Im Augenblick habe er hierzu seine Zweifel. Man werde der Sache aber gerne nochmal nachgehen.
Zum Umgang mit der Vorlage und den Einwänden aus den Bezirksvertretungen vor,
bestätigt er, dass die Verwaltung die Standorte vorher mit den Bezirksvertretungen entsprechend abstimmen werde. In diesem Rahmen könne man dann auch nochmal auf Fragen antworten und auf Hinweise einwirken.
In Kenntnis aller vorliegenden Empfehlungen, der heutigen Einlassungen sowie der schriftlichen und mündlichen Stellungnahme der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Ost dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
1.Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind im Vorfeld mit der Bezirksvertretung abzustimmen.
3.Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.
4.Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung damit, regemäßig eine Evaluierung und Berichterstattung zu allen Verleihsystemen vorzunehmen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden geänderten (gestrichen) und ergänzten (unterstrichen) Beschluss:
1. Der Rat der Stadt beschließt die Umsetzung der in der Begründung beschriebenen 1. Stufe als Einstiegskonzept zur Förderung von Carsharing in Dortmund.
2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung nach ihrem Ermessen Kfz-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Carsharing-Stellplätze umzuwidmen. Die Standorte sind im Vorfeld mit der Bezirksvertretung abzustimmen.
3. Der Rat der Stadt beauftragt die Stadtverwaltung ein stadtweites Carsharing-Konzept zu entwickeln und den Gremien in 2021 vorzulegen.
4. Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung damit, regemäßig eine Evaluierung und Berichterstattung zu allen Verleihsystemen vorzunehmen.
zu TOP 3.13
1. Neuwahl des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde
2. Regelung der Aufwandsentschädigung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18739-20)
OB Westphal stellt die Einigung über die einheitlichen Wahlvorschläge über die Listen der Mitglieder und deren Stellvertreter*innen fest und lässt sowohl über die jeweilige Liste einzeln, als auch anschließend über die Gesamtvorlage abstimmen.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat wählt auf Vorschlag der nach § 70 Landesnaturschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (LNatSchG NRW) vorschlagsberechtigten Vereinigungen die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde einstimmig entsprechend der als Anhang beigefügten Listen 1 und 2.
Der Rat beschließt entsprechend § 33 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Zahlung einer Entschädigung an die Mitglieder sowie an den*die Vorsitzende*n des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde in Anlehnung an § 14 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund.
zu TOP 3.14
CO2-Bilanz 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19222-20)
Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender Antrag der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ vom 11.02.2021 vor:
„…1. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Ankündigung der Verwaltung ab dem 21. Februar 2021 an der Städte-Challenge „Wattbewerb“ Faktor 2 teilzunehmen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung dem Fachausschuss für Klima,
Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen in der nächsten Sitzung eine Maßnahmenübersicht vorzustellen, mit dem die Stadt das Ziel der Städte-Challenge, die Photovoltaik Kapazität in den nächsten drei bis vier Jahren zu verdoppeln, erreichen kann.
Zudem beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, Vorschläge zur
Priorisierung der Maßnahmen zu erarbeiten und eine entsprechende
Kostenschätzung vorzulegen.
Begründung
Um das für Dortmund selbst gesteckte Ziel zur deutlichen Minderung der CO2-Emissionen zu erreichen, ist der Ausbau von Erneuerbaren Energien ein wirksamer Hebel. Die jetzt vorgestellte CO2-Bilanz 2018 zeigt, dass dazu weiter Anreize nötig sind. Vor allem die Anzahl der Solaranlagen stagniert in Dortmund seit Jahren. Dies kann sich durch den von verschiedenen Initiativen unterstützten Städtewettbewerb ändern. Ziel der Challenge ist es, die PV Kapazität in der Stadt innerhalb der nächsten 3-4 Jahre zu verdoppeln.
Der „Wattbewerb“ passt in seiner Zielrichtung gut zum städtischen „Handlungs-programm Klima-Luft 2030“ und zur Ausbaukampagne „Solarmetropole Ruhr“ des Regionalverbands Ruhr, bei der sich Dortmund ebenfalls engagiert. Die Verwaltung hat schon signalisiert, dass sie einer Teilnahme der Stadt Dortmund an dem Stadtwettbewerb positiv gegenübersteht. Mit dem gemeinsamen Ratsbeschluss möchten die Fraktionen ihre Unterstützung für das Ziel bekräftigen, über den Wettbewerb einen zusätzlichen Anreiz für mehr Investitionen in Solaranlagen zu schaffen.“
Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) erläutert den Antrag der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ und bittet um Zustimmung.
Rm Rudolf (SPD) gibt an, die Verwaltungsvorlage zu begrüßen und erläutert die Notwendigkeit einer beschleunigten Umsetzung der Maßnahmen.
Rm Waßmann (CDU) erläutert, dass auch die CDU sowohl den Antrag, als auch die Vorlage begrüße. Man warte in diesem Zusammenhang noch auf eine Ratsvorlage zum Thema „Potentiale Photovoltaik für den Freiraum“, die zu diesem Thema passe.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) begründet, warum der Antrag keinen Fortschritt für den Klimaschutz bewirke. Die Stadt Dortmund wäre besser beraten, wenn sie sich in der Solartechnik beispielsweise der Solarthermie zuwenden würde.
Rm Kowalewski (Die Linke +) begrüßt, dass die große Mehrheit des Rates verstanden habe, worauf man zusteuere und dass man in größeren Maßstäben denken müsse.
Rm Deyda (Die Rechte) erklärt, den Klimaterror und somit den Antrag der Grünen abzulehnen.
Auch Rm Helferich (AfD) erläutert die Ablehnung der AfD-Fraktion aus wirtschaftlichen, sozialpolitischen und sicherheitspolitischen Gründen.
Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU und Die Linke+ mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der CO2-Bilanz 2018 zur Kenntnis.
zu TOP 3.15
Stadterneuerung City: Sofortprogramm und Sofortmaßnahmen zur Stärkung der City,
Förderprogramm des Landes NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18966-20)
Dem Rat der Stadt liegt hierzu eine Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor, die die Vorlage wie vorgeschlagen empfiehlt.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, vorbehaltlich der Förderzusage durch die Bezirksregierung Arnsberg,
1. die Durchführung des „Sofortprogramms zur Stärkung der City Dortmund“ (Förderprogramm des Landes NRW 2020) mit einem Gesamtvolumen i. H. v. 660.000 € und
1.1. hierzu die erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben für ein Gutachten zur konzeptionellen Ausrichtung und zum Anstoß eines Citymanagements durchzuführen sowie
1.2. die erforderlichen Ausschreibungen und Vergaben zur Erarbeitung zweier „Nachnutzungskonzepte“ für große Handelsimmobilien durchzuführen,
2. auf der Grundlage des Gutachtens Vorschläge für die dauerhafte Etablierung eines Citymanagements zu erarbeiten und den politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen,
3. Maßnahmen zur kurzfristigen Aufwertung des öffentlichen Raums in der City zu erarbeiten und dem Rat dazu zu berichten.
zu TOP 3.16
Boulevard Kampstraße; Bauabschnitt "Pylonumfeld" (oberirdischer Haltestellenbereich Reinoldikirche) Hier: Finanzierung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19496-20)
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, als Bestandteil der Gesamtbaumaßnahme „Boulevard
Kampstraße/Brüderweg-Lichtpromenade“, den Umbau des sog. „Pylonumfeldes“ (oberirdischer Haltestellenbereich) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe v. ca.
2.850.000 € ohne den Einsatz von Landes- und Bundesmitteln zu finanzieren.
Die Auszahlungen in Höhe von insgesamt 2.850.000 € fallen beim Amt für Stadterneuerung
(FB 67) an. Davon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 Auszahlungen in Höhe von ca. 2.400.000 € und auf das Haushaltsjahr 2022 Auszahlungen in Höhe von ca. 450.000 €.
Zusätzlich entstehen beim Tiefbauamt (FB 66) aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von
insgesamt 342.000 €, die nicht zahlungswirksam sind.
Die Investition in den Umbau des „Pylonumfeldes“ bedingt ab dem ersten vollen Nutzungs-
Jahr (dem Haushaltsjahr 2023), unter anderem durch Abschreibungen, eine jährliche Belastung der FB 66-Teilergebnisrechnung in Höhe von 85.225 €.
zu TOP 3.17
Jahresarbeitsprogramm und Projektblätter des Tiefbauamtes 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18676-20)
Der Rat der Stadt Dortmund und die anderen politischen Gremien nehmen das Jahresarbeitsprogramm (JAP) 2021 des Tiefbauamtes zur Kenntnis.
zu TOP 3.18
Straßen- und Wegekonzept der Stadt Dortmund gem. § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18639-20)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt nimmt die Novelle des Kommunalabgabengesetzes und das damit verbundene Förderprogramm des Landes zur Entlastung der Anlieger zur Kenntnis und beschließt das Straßen- und Wegekonzept gem. § 8 a KAG NRW.
Der Rat der Stadt beschließt, für „geringfügige Baumaßnahmen“ anstelle von Anliegerversammlungen alternative Formen der Anlieger- und Bürgerbeteiligung (z. B. Online- oder Rückfrageformate) zuzulassen.
zu TOP 3.19
Ausbau der Erschließungsanlage "Am Eckey - Ev148"
hier: 1. Ausbaustufe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18757-20)
Dem Rat der Stadt liegt hierzu eine Dringlichkeitsempfehlung der Bezirksvertretung-Eving vor, die die Vorlage wie vorgeschlagen empfiehlt.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF) - den verkehrsmäßigen Ausbau der Erschließungsanlage „Am Eckey“ im Bebauungsgebiet Ev 148 mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 545.000,00 Euro.
Der Rat der Stadt beschließt die Finanzierung des verkehrsmäßigen Ausbaus der Erschließungsanlage (1. Ausbaustufe) „Am Eckey“ im Bebauungsgebiet Ev 148 in Höhe von 545.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF). Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2021: 330.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 215.000,00 Euro
Die Investition bedingt ab dem Haushaltsjahr 2022 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 1.500,00 Euro. Der jährliche Gesamtfolgeaufwand wird in einem dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschluss bezüglich der zweiten Ausbaustufe dargestellt.
zu TOP 3.20
Parkraumkonzept PHOENIX See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 18751-20)
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage von der Tagesordnung ab.
zu TOP 3.21
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zur Beteiligung der Stadt am Projektaufruf des Bundesprogramms "Nationale Projekte des Städtebaus" zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19752-21)
Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung:
a) Der Rat der Stadt genehmigt die gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied bzw. der/dem Ausschussvorsitzenden getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:
b) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Zuge der IGA 2027 und des Projekts „Emscher nordwärts“ die Beteiligung am Projektaufruf des Bundesprogramms „Nationale Projekte des Städtebaus“ zur Weiterqualifizierung der „Emscher-Promenade“
zu TOP 3.22
Projekt VIZIT - Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19494-20)
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion Die Fraktion-Die Partei und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt VIZIT –„Virtuelle Integration dezentraler Ladeinfrastruktur in Taxistände“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme sofort umzusetzen.
Die haushaltsneutrale Veranschlagung der unter den finanziellen Auswirkungen dargestellten Erträge und Aufwendungen im Haushaltsjahr 2021 und Berücksichtigung der Mehraufwendungen und Mehrerträge im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2022.
Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheids, voraussichtlich 01.03.2021 – 31.12.2022.
zu TOP 3.23
Straßenausbaugebühren gemäß Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19915-21)
Die Fraktion FDP/Bürgerliste zieht den Antrag zurück.
zu TOP 3.24
Moratorium L663n/OWIIIa
Überweisung: Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021
(Drucksache Nr.: 19352-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung aus dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2021 vor:
zu TOP 4.18
Moratorium L663n/OWIIIa
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19352-20)
Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen sowie Fraktion Die Linke +) (Drucksache Nr.:19352-20-E2):
die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und Linke+ bitten den Ausschuss um Beratung
und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Ratsperiode 2020-2025 ein Moratorium
für den weiteren Ausbau der OWIIIa / L663n und stellt das Projekt planerisch
ruhend.
2. Die sich aus der Planungsvereinbarung ergebenden, bereits bewilligten Planer*
innenstellen werden zugunsten des Bereichs Radmobilität umgewidmet
Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19352-20-E3):
die SPD-Fraktion im Ausschuss für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beratung und Beschluss des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt spricht sich für die Weiterplanung der L663n/OWIIIa aus.
2. Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, gleichzeitig Alternativen zu entwickeln, die zu einer Entlastung der Verkehrssituation am Hellweg in Asseln und Wickede führen.
Begründung:
Die Verkehrssituation am Hellweg in Asseln und Wickede ist für alle Verkehrsteilnehmer*innen und besonders für die Anwohner*innen des Hellwegs unbefriedigend. Insbesondere für die von verkehrsbedingen Emissionen geplagten Anwohner*innen muss daher eine Lösung her, die zu einer deutlichen Reduzierung der Verkehrsbelastungen führt. Die seit fast 100 Jahren angedachte L663n/OWIIIa könnte für eine deutliche Entlastung sorgen. Daher hatte der Rat der Stadt in der Vergangenheit immer wieder mehrheitlich den Willen bekundet, die Planungen für die L663n/OWIIIa fortzuführen. Erst im Juni 2020 hatte der Rat der Stadt die Verwaltung mit der Drucksachennummer 17537-20 beauftragt, die Planungen für die L663n/OWIIIa über eine Planungsvereinbarung mit den Nachbarkommunen weiter voranzutreiben. Die Planungen für die L663n/OWIIIa sollen daher weitergeführt werden. Gleichzeitig sollen allerdings auch mögliche Alternativen entwickelt werden, die zu einer deutlichen Reduzierung des Verkehrs und zu einer Verbesserung der Verkehrssituation auf dem Hellweg in Asseln und Wickede führen könnten.
AKUSW, 03.02.2021:
Frau Rm Neumann-Lieven führt hierzu an, dass man schon oft über dieses Thema diskutiert habe und ihre Fraktion hierbei immer an der Seite der Menschen gestanden habe, die am Hellweg in Asseln und in Wickede besonders den Emissionen am Hellweg ausgesetzt wären. Deswegen bleibe man dabei, diese zu entlasten. Daher brauche man die OWIIIa.
Herr Rm Perlick berichtet, dass seiner Fraktion ebenfalls von zahlreichen Anwohner*innen an dieser Stelle zugetragen wurde, dass sie sich wegen des dort herrschenden Verkehrschaos Ausbau und Fertigstellung der OWIIIa sehnlichst wünschen würden. Seine Fraktion sei sehr skeptisch im Hinblick auf ein Gelingen der geplanten Mobilitätswende. Daher werde man heute den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion B‘90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke +) ablehnen und dem SPD-Antrag zustimmen.
Herr sB Jääskelainen stellt folgende mündliche Anträge:
1. Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, den verwirrten Anwohner*innen mit veralteten Stadtplänen moderne Navigationsgeräte zur Verfügung zu stellen, um den Hellweg zu entlasten und unnötiges Rechtsabbiegen zu vermeiden.
2. Der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen, nach dem Motto „ Dortmund-Gibraltar Westfalens“ eine Durchgangsstraße über die Landebahn des Dortmunder Flughafens zu bauen.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diese beiden mündlichen Anträge des sB Jääskelainen (Die Fraktion Die Partei), mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Die Fraktion Die Partei) ab.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 19352-20-E3) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion sowie Fraktion AfD) ab.
Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund zum o. a gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion; Fraktion B‘90/Die Grünen, Fraktion Die Linke +) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (SPD-Fraktion sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt für die Ratsperiode 2020-2025 ein Moratorium
für den weiteren Ausbau der OWIIIa / L663n und stellt das Projekt planerisch
ruhend.
2. Die sich aus der Planungsvereinbarung ergebenden, bereits bewilligten Planer*
innenstellen werden zugunsten des Bereichs Radmobilität umgewidmet
Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgende Überweisung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 10.02.2021 vor:
zu TOP 15.2.1
Planungsstopp OWIIIa
Gemeinsamer Antrag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die Partei) / Beschluss
(Drucksache Nr.: 19642-21-E1)
Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord liegen nachfolgende Anträge vor:
Gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke/Die PARTEI und der CDU-Fraktion:
„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN, Linkspartei/Die PARTEI und CDU bitten die Bezirksvertretung in der Sitzung am 10.02.2021 um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord begrüßt den beantragten Planungsstopp für den Ausbau der OWIIIa / L663n in Richtung Unna. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord fordert den Rat der Stadt Dortmund auf, dieses Moratorium zu beschließen. Die so nicht länger gebundenen Planungskapazitäten sollten insbesondere für die Umsetzung bereits beschlossener Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs genutzt werden. Die Bezirksvertretung bittet deshalb um die zügige Bearbeitung der im Stadtbezirkshaushalt 2019 beschlossenen "Ost-West-Radwegeverbindung" durch die Nordstadt.
Begründung:
Durch den Ausbau und Anschluss der OWIIIa an die BAB 1 in Unna wird eine starke Verkehrszunahme, insbesondere von Schwerlastverkehr prognostiziert. Da der autobahnähnliche Ausbau dieser Straße im Westen am Borsigplatz endet, muss auch in der Nordstadt von einer deutlichen Zunahme des Verkehrs ausgegangen werden. Insbesondere LKW werden die direkte Verbindung von der BAB 1 zum Hafen über den Borsigplatz und die Mallinckrodtstraße vermehrt nutzen und die Verkehrsproblematik inmitten der Nordstadt weiter verschärfen. Dass der Ausbau der OWIIIa in den Kreis Unna auch explizit „der schnellen Anbindung der dortigen Logistik-Unternehmen an den Hafen“ dienen soll, wurde auch zuletzt erst durch einen Befürworter aus der Politik gegenüber der Presse bestätigt.
Die sogenannte Nordspange, welche regelmäßig in diesem Zusammenhang als mögliche Entlastung der Nordstadt genannt wird, könnte Teile der vermehrten Verkehre durch den Ausbau der OWIIIa auch erst in ferner Zukunft aufnehmen. Die Verkehre mit dem Ziel Innenstadt würden auch nach der vollständigen Umsetzung der Nordspange weiterhin zusätzlich über Borsigplatz/Oesterholzstraße, Hoeschallee/Bornstraße oder die Münster-/Leopoldstraße fahren und die Nordstadt vermehrt belasten.“
Antrag der SPD-Fraktion:
Die SPD-Fraktion legt folgenden Antrag zum TOP 15.2 vor:
Um die Anbindung der Logistikunternehmen am Standort Westfalenhütte an das Gewerbegebiet Unna im Westen und dem Dortmunder Hafen im Osten zu gewährleisten und so die anfallenden Verkehre nicht durch die Nordstadt zu führen, sollen die Planungen zum Ausbau der OWIIIa und der Nordspange miteinander zeitlich verzahnt werden.
Begründung:
Wie aus der im Dezember von der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zur Kenntnis genommen Vorlage DR 18689-20 hervor geht, sind die Planungen für die Nordspange schon sehr weit fortgeschritten. Auch die aktuelle Vorlage zur Sitzung am 10.02.2021 DR 18676-20 weist bereits einige größere Baumaßnahmen zur Umsetzung der Nordspange aus. Ein Moratorium für die OWIIIa hätte zur Folge dass die Anbindung des Logistik Zentrums Westfalenhütte an den Gewerbegebiet in Unna auf lange Zeit verhindert wird. Dies würde wahrscheinlich die Entwicklung der Westfalenhütte behindern. Zielführend für den Standortort Westfalenhütte ist es, wenn die Nordspange und die OWIIIa so geplant und umgesetzt werden, dass insbesondere LKW um die Nordstadt herumgeführt werden und zusammen mit der OWIIIa eine verkehrliche Anbindung erreicht wird die den Logistikstandort Westfalenhütte und seine Arbeitsplätze langfristig sichert.
Frau Bezirksbürgermeisterin Rosenbaum lässt über den weitreichendsten Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, Die Linke/Die PARTEI und CDU-Fraktion abstimmen:
Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke/Die PARTEI und CDU-Fraktion) und 5 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Herr Hempfling/AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke/Die PARTEI und der CDU-Fraktion.
Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion, der Fraktion B‘90/Die Grünen sowie der Fraktion Die Linke + (Drucksache Nr.:19352-20-E2) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte).
Hinweis: Zum Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion erklärt Rm Berndsen (SPD) in einer persönlichen Erklärung zum Ende der öffentlichen Ratssitzung, entgegen des erfolgten Abstimmungsverhaltens, gegen das Moratorium L663n/OWIIIa zu sein.
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
zu TOP 4.1
Resolution zum Erhalt eines attraktiven Einzelhandelsstandorts Evinger Mitte
Antrag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20000-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der SPD-Fraktion vom 09.02.2021 vor:
„…im Wege der Dringlichkeit bittet die SPD-Fraktion um Aufnahme des oben genannten Tagesordnungspunkts zur Sitzung des Rats am 11.02.2021. Die Dringlichkeit ergibt sich durch die erst am Tag des Antragsschlusses bekanntgewordene angekündigte Schließung der real-Filiale in Eving. Von dieser Schließung sind 65 Mitarbeiter*innen betroffen und es droht ein folgenschwerer Leerstand in Eving. Wir bitten daher um Beratung und Beschluss der folgenden Resolution:
1. Der Rat der Stadt solidarisiert sich mit den Beschäftigten der real-Supermarktkette und verurteilt das Geschäftsgebahren des Metro-Konzerns, mit dem die real-Märkte systematisch heruntergewirtschaftet wurden.
2. Sollte doch noch ein Käufer für die real-Filiale in Eving gefunden werden, fordert der Rat der Stadt
· real bzw. den Metro-Konzern auf, die Nachfolgenutzung nicht aufgrund des noch bis 2023 laufenden Mietvertrags zu blockieren.
· den neuen Eigentümer auf, die Mitarbeiter*innen weiter zu beschäftigen.
3. Ferner fordert der Rat der Stadt Dortmund die neuen Eigentümer der beiden Standorte in Kley und Aplerbeck auf, die Arbeitsplätze unter adäquaten tariflichen Bedingungen zu erhalten.
Zudem beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den Bereich des real-Supermarkts in Eving inklusive der umliegenden Flächen zu attraktiveren und die anliegenden Geschäfte bestmöglich zu unterstützen, um weitere Leerstände zu vermeiden und schnellstmöglich eine Nachfolgenutzung für den real-Markt zu finden.
Begründung:
Am 27.01.2021 wurde über die Presse bekannt, dass die Filiale der Supermarktkette real in Eving Ende September 2021 geschlossen werden soll. 65 Mitarbeiter*innen sind von dieser Schließung betroffen. Für sie kommt der Sozialplan des Gesamtunternehmens zum Einsatz. Die anstehende Marktschließung in Eving ist für die betroffenen Mitarbeiter*innen der negative Höhepunkt einer in 2018 gestarteten Leidensgeschichte. Die Metro Gruppe plante seit September 2018 den Verkauf der real-Supermarktkette, wobei bekannt wurde, dass die Kaufinteressenten den Weiterverkauf der Märkte an verschiedene Interessenten und auch die Abwicklung von Märkten planten. Dies löste bei den Mitarbeiter*innen viele Unsicherheiten aus. Im Sommer 2020 wurde die real-Supermarktkette dann von der SCP-Group übernommen, die die angedachten Pläne nun in die Tat umsetzt. Von den drei real-Standorten in Dortmund wird nun der Standtort in Eving geschlossen, während die beiden weiteren real-Standorte in Aplerbeck und Kley demnächst an andere Unternehmen der Lebensmittbranche übergehen - auch mit all den Unsicherheiten, die für die Mitarbeiter*innen dieser beiden Standorte bestehen. Für Eving bedeutet die Schließung des Standorts des real-Supermarkts den Verlust eines Vollsortimenters, und für die Geschäfte innerhalb der Immobilie sowie die umliegenden Geschäfte in diesem Bereich einen Verlust an Anziehungskraft, mit der Gefahr eigener Schließungen. Für Eving und den Standort Evinger Mitte ist diese negative Entwicklung ein herber Schlag, durch den auch die Bürger*innen eine Möglichkeit der Nahversorgung mit kurzen Wegen verlieren.“
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) begrüßt die Resolution der SPD-Fraktion, die die Zielsetzung des Fachausschusses bekräftige.
Rm Reppin (CDU) gibt an, dass auch die CDU-Fraktion der Resolution zustimmen wolle. Das Ziel einer ganzheitlichen Betrachtung des Themas fehle seiner Fraktion allerdings.
Rm Kowalewski (Die Linke+) bestätigt auch für seine Fraktion die Zustimmung zur Resolution.
Rm Bohnhof (AfD) gibt an, dass sich auch die AfD Fraktion eine Lösung für das Problem wünsche und der Auffassung sei, dass alles getan werden müsse, die Arbeitsplätze zu erhalten bzw. neue zu schaffen. Der Antrag sei mit der heißen Nadel gestrickt und werde von seiner Fraktion abgelehnt.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) fehlt bei diesem Antrag die Lösung des Problems. An dieser Stelle frage er sich, was die aktuelle Rolle der Wirtschaftsförderung hierbei sei. Seine Fraktion lehne die Resolution ab.
Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) weist auf die unter Punkt 2 der Resolution aufgeführten Lösungen hin. Sie gehe davon aus, dass sich der Wirtschaftsförderungsausschuss weiter mit der Thematik beschäftigen werde.
Rm Waßmann (CDU) begrüßt, neben der Verabschiedung der Resolution, eine Überweisung an den Wirtschaftsförderungsausschuss, um sich dort die Gesamtsituation darstellen zu lassen.
OB Westphal berichtet, dass sowohl die Wirtschaftsförderung als auch die Verwaltung in der Thematik bereits tätig sei. Beide hätten gemeinsam schon verschiedene Gespräche aufgenommen, zum einen mit dem jetzigen Eigentümer zu den möglichen Nachnutzungsvorstellungen, aber auch mit verschiedenen anderen Anbietern, insbesondere aus dem Lebensmittelbereich, die größere Einheiten planten. Ein Netzwerk im Bereich Wirtschaftsförderung und Planungsamt zum Expansionsmanagement dieser Unternehmen, sei laufendes Diskussionsgeschäft. Es lägen ihm bereits erste, jedoch noch nicht endgültige Ergebnisse vor. Es gebe Hinweise aus dem Markt, dass es sich durchaus um eine problematische Immobilie aufgrund des Zuschnitts handele, der Standort aber stimme und daher von einigen noch einmal genauer bezüglich der Möglichkeit einer Nachnutzung betrachtet würde. Daher halte es OB Westphal auch für richtig, dass die Möglichkeit bestünde im Wirtschaftsförderungsausschuss weiter darüber zu berichten und zu erörtern.
Rm Berndsen (SPD) kündigt an, dass die Resolution als ein erster Aufschlag gedacht sei. Die SPD sei im Gespräch mit vielen Akteuren vor Ort. Eine Befassung im Wirtschaftsförderungsausschuss halte er für sinnvoll. Er freue sich darüber, dass sich für die Resolution eine so große Unterstützung im Rat gefunden habe.
Der Rat der Stadt stimmt dem Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu und überweist ihn zur weiteren Beratung in den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.
5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
zu TOP 5.1
Masterplan Gute Arbeit
Überweisung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020
(Drucksache Nr.: 18622-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020 vor:
zu TOP 2.3
Masterplan Gute Arbeit
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18622-20)
Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.20 vor, die die Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Rates vom 08.10.20 enthält:
zu TOP 3.1
Masterplan Gute Arbeit
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 08.10.2020
(Drucksache Nr.: 18622-20)
Es liegt folgender Auszug aus der Sitzung des Rates vom 08.10.2020 vor:
„Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 04.09.20 vor:
… die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet über Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags.
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Masterplanprozesses „Gute Arbeit für Dortmund“. Ein Konzept für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Masterplans ist den Gremien im ersten Halbjahr 2021 zur Beratung vorzulegen.
Begründung
Der DGB Dortmund-Hellweg hat die „Gute Arbeit" in seinem Positionspapier zur Kommunalwahl folgendermaßen definiert: „Gute Arbeit ist existenzsichernd, entgeltgleich, tarifgebunden, mitbestimmt, sozialversichert, unbefristet und diskriminierungsfrei. Sie ist nachhaltig, wenn sie menschliche Entwicklung fördert und zugleich negative Auswirkungen auf uns und kommende Generationen verhindert. Gute Arbeit schafft Karrierechancen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten und stärkt die berufliche Entwicklung jedes Individuums. Sie macht nicht krank, verbindet Privates und Berufliches, ist alterns- und altersgerecht. Gute Arbeit wälzt unternehmerische Risiken nicht auf Beschäftigte ab, sondern schützt vor wirtschaftlichen Gefahren und vermeidet Erwerbs- und Altersarmut sowie Lohn- und Sozialdumping.“
Für viele Arbeitnehmer*innen sieht die Lebenswirklichkeit aber anders aus. Viele Menschen sind nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Aber auch fast 20 Prozent der in Dortmund sozialversicherungspflichtig Beschäftigten sind im Niedriglohnbereich tätig. Fast jeder Fünfte ist prekär beschäftigt, d.h. arbeitet ungewollt unter 20 Stunden die Woche, im Minijob, befristet oder in Leiharbeit. Mehr als 55.000 Menschen arbeiten in Minijobs, davon 17.800 im Nebenjob. Auch die Zahl der Soloselbstständigen und der Werksvertragsarbeitsverhältnissen wächst. Mehr als 15.000 Vollzeitbeschäftigte arbeiten unterhalb der Niedriglohnschwelle. Fast 13.000 Menschen sind gezwungen ihren Lebensunterhalt durch Transferleistungen aufstocken, davon sind mehr als 8.000 in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis. Die Forderung nach mehr sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen reicht alleine also nicht aus, um den Anforderungen an eine soziale Stadt im Bereich der Arbeitswelt zu genügen. Den langfristigen Fehlentwicklungen seit der Deregulierung des Arbeitsmarktes zu Beginn des neuen Jahrtausends ist nur durch eine langfristige Strategie beizukommen. Da Dortmund mit der Entwicklung und Umsetzung von Masterplänen gute Erfahrung gemacht hat, ist ein Masterplan „Gute Arbeit für Dortmund“ ein wichtiges Instrument eine Trendwende am Arbeitsmarkt in Dortmund zu erreichen.
Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Man wolle hiermit erreichen, dies zu einem der Themen für die nächsten Jahre zu machen, um einiges von dem was sich in den letzten Jahrzehnten auf dem Arbeitsmarkt getan habe wieder aufzuarbeiten. Diesen Prozess wolle man gerne mit diesem Antrag einleiten.
Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion das Anliegen grundsätzlich teile, aber darum bitte, zunächst Beratung und Diskussion im Wirtschaftsförderungsausschuss stattfinden zu lassen.
Rm Weyer (SPD) schließt sich dem an. Der Antrag solle in die beiden zuständigen Fachausschüsse – also Wirtschaftsförderungs- und Sozialausschuss - überwiesen werden, damit sich der neue Rat damit beschäftigen könne.
Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) schließt sich seinen Vorredner*innen an.
Rm Garbe (AfD) stimmt der Überweisung in die Fachausschüsse zu. Es sei jedoch fragwürdig, inwiefern die Stadt über gute Arbeit befinden und einen Masterplan aufstellen könnte oder sollte.
OB Sierau fasst zusammen, dass beantragt wurde, den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten in die zwei Fachausschüsse zu überweisen.
Rm Kowalewski stimmt dem zu, da es guter Brauch in diesem Rat sei.
Der Rat der Stadt überweist den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten in die beiden Fachausschüsse: Ausschuss für Wirtschafts- Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung und Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.“
sB Klug signalisiert die ablehnende Haltung seiner Fraktion dahingehend, dass nicht hinreichend belegt werden könne, dass jemand gegen seinen Willen in einer Teilzeitbeschäftigung tätig oder geringfügig beschäftigt ist bzw. bei einer Zeitarbeitsfirma arbeitet.
Rm Rüther entgegnet, dass er aus seiner eigenen beruflichen Erfahrung dieser Aussage eindeutig widersprechen müsse.
Frau Reiter weist darauf hin, dass es nicht um den Prozess des Masterplans an sich gehe, sondern die Bedeutung des Themas hervorgehoben werden müsse. Gegenwärtig und auch zukünftig müsse gute Arbeit in Dortmund gehalten werden. Dazu sei es wichtig, die bestehenden Ansätze in einem strategischen Prozess zusammenzufassen, aus dem sich eine Kontinuität ableiten lasse.
Rm Ixkes-Henkemeier unterstützt das Vorhaben, schlägt allerdings vor, das Thema in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2030 strukturell zu integrieren.
Für Rm Garbe ist jegliche Art von Arbeit wichtig, die Aufstellung eines Masterplans zu diesem Thema daher nicht erforderlich.
Rm Nienhoff schlägt vor, die Verwaltung möge prüfen, wie das Thema in die KAS 2030 integriert werden könne, damit auch eine regelmäßige Berichterstattung gegenüber den politischen Gremien erfolge.
Auch Rm Stackelbeck befürwortet den Vorschlag, das Thema Gute Arbeit konzeptionell in der KAS 2030 zu verankern. Aber auch bei den Ausschreibungen und Vergaben müsse der Punkt berücksichtigt werden, ebenso sollte bei der Ansiedlung von Unternehmen überlegt werden, wie die Unterstützung für Unternehmen aussehen soll, die dem Thema Guter Arbeit nicht entsprechen.
Rm Karacakurtoglu bestätigt, dass die ein Thema ist, welches sich durch alle Bereiche hindurch zieht. Wichtig sei, die Einbindung in die KAS 2030 nicht nur zu prüfen, sondern auch tatsächlich zu verankern.
Rm Waßmann führt aus, dass alle am Arbeitsmarkt tätigen Institutionen einbezogen werden, um einen möglichst breiten Konsens zu erzielen.
Beschluss
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Masterplanprozesses das Thema „Gute Arbeit für Dortmund“ als strategischen Baustein in die Kommunale Arbeitsmarktstrategie KAS 2030 aufzunehmen. Ein Konzept für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Masterplans ist den Gremien im ersten Halbjahr 2021 zur Beratung vorzulegen.
Herr Nienhoff (CDU-Fraktion) gibt an, dass sich seine Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft-, Beschäftigungsförderung Europa Wissenschaft und Forschung anschließen werde.
Frau Worth (SPD-Fraktion) erklärt, dass auch ihre Fraktion sich der Empfehlung anschließen werde.
Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion die Vorlage an anderer Stelle bereits abgelehnt habe. Er sehe die Richtung jedoch positiv, erkenne die Missstände, sehe aber auch die Zielerichtung und das daran gearbeitet werde. Er werde sich daher heute enthalten.
Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es bei der Guten Arbeit um mehr ginge, als um das, was in der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie beschrieben werde. Sie habe es mit anderen Städten verglichen, die auch einen Masterplan „Gute Arbeit“ auf den Weg bringen wollen. Die Inhalte unterschieden sich sehr wohl im Grundsatz von der Arbeitsmarktstrategie, bei der es darum ginge, Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Bei „Gute Arbeit“ ginge es u. a. darum, die Entwicklung zu fördern, Karrierechancen, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten zu schaffen. Sie halte es für bedauerlich, wenn das als Eckpunkt ein Bestandteil der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie sein soll, wobei es inhaltlich eine andere Richtung sei. Es ginge um demografische Entwicklung, um 4.0, um neue Arbeitsorganisation und das träfe die KAS inhaltlich nicht in der Form. Das sei vom Ausgangspunkt her anders organisiert und anders beabsichtigt. Sie bittet daher, das noch mal zu überdenken und werde daran erinnern, wenn es in einem Jahr von irgendeiner Fraktion in diesem Ausschuss eine Vorlage dazu geben werde, dass ein Masterplan „Gute Arbeit“ gemacht werden solle.
Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE +) schließt sich den Ausführungen an. Das sei auch der Gedanke ihrer Fraktion. Um überhaupt eine Mehrheit im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung zu bekommen, habe ihre Fraktion zugestimmt, dass man aus dem Masterplan einen Strategieplan mache und das dann mit in die Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2030 packe. De facto habe man auch als Kommune einige Aufträge zu vergeben und es sei enorm wichtig, dabei darauf zu achten, dass sich die Auftragnehmer dann in diesem Bereich aufhielten. In den meisten Fällen werde auf Wirtschaftlichkeit geachtet. Aber Wirtschaftlichkeit bedeute eben nicht das Billigste, sondern auch das, was qualitativ gut sei und in diesen Bereichen auch darauf zu achten, dass die Menschen entsprechend und würdig bezahlt würden. Wenn es hier eine Mehrheit geben würde, das als Masterplan durchzubekommen, würde sie das sehr freuen.
Herr Helferich (AfD-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde. Er halte es lediglich für eine Absichtserklärung. Wer Arbeit in NRW schaffen wolle und wer Arbeitsplätze sichern wolle, der sollte sich – und das gelte auch für den DGB – gegen steigende Energiepreise einsetzen. Derzeit verliere man in NRW noch 1,1 Mio. industriell Beschäftigte, die Tendenz sei sinkend. Das seien gute Arbeitsplätze, die die Menschen verlieren. Er halte das bestenfalls als Absichtserklärung im Hinblick auf die Arbeitsplatzsituation.
Frau Zoerner (Stadträtin) weist auf einen Passus in der Arbeitsmarktstrategie hin, in dem es explizit darum gehe, sich mit der Weiterentwicklung des Arbeitsmarktes auseinanderzusetzen und dabei auch die Frage zu stellen, wie man – soweit es kommunal möglich ist – auch Schwerpunkte setzen wolle. Dazu gehöre aus ihrer Sicht auch, sich dann über die Qualität von Arbeit auseinanderzusetzen. Sie fände es daher gut, dass jetzt so zu machen, da es schwierig sei, neben der Arbeitsmarktstrategie und den Zukunftsthemen, die man jetzt erstmalig starker verankert habe, noch anderes, zusätzliches zu machen. Die Kommunale Arbeitsmarktstrategie sei insofern erweitert worden, dass man aus 5 Jahren 10 Jahre gemacht habe und überlege, welche Dinge man aus dem SGB II umsetzen wolle. Auch solle überlegt werden, wie qualitative Weiterentwicklung stattfinden könne. Für sie würde das dazu gehören.
Mit Blick auf das Thema Vergabe erklärt sie, dass es in diesem Ausschuss schon mehrfach so gemacht worden sei, dass man verdeutlicht habe, dass es gerade im Sozialbereich darum ginge, auch qualitative Maßstäbe mit in die Bewertung einzuführen. Bisher habe das gut funktioniert und es sei eine Gewichtung vorgenommen worden, wie viel am Ende über den Preis und wie viel über die Qualität einfließen solle. Es ginge in der Tat um das wirtschaftlichste Angebot und nicht um das Billigste und das hieße, dass man sich auch die Qualität angucken müsse.
Herr Nienhoff weist darauf hin, dass sich dieser Ausschuss recht früh wieder mit dem Thema beschäftigen werde weil die Vorlage aus dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung auch vorsehe, dass die Empfehlung im ersten Halbjahr 2021 noch mal durch die Ausschüsse ginge. Auch habe seine Fraktion darum gebeten, regelmäßige Berichterstattungen zum kommunalen Arbeitsmarktbericht zu bekommen. Über Erfolg und Misserfolg werde man dann laufend informiert, daher könne man das mit gutem Gewissen weitergeben.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den ursprünglichen Antrag der Fraktion Die LINKE aus der Ratssitzung vom 08.10.20 mehrheitlich ab.
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich der Empfehlung aus dem Ausschuss für Wirtschaft-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung an und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Fraktion AfD, bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Masterplanprozesses das Thema „Gute Arbeit für Dortmund“ als strategischen Baustein in die Kommunale Arbeitsmarktstrategie KAS 2030 aufzunehmen. Ein Konzept für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Masterplans ist den Gremien im ersten Halbjahr 2021 zur Beratung vorzulegen.
Der Rat der Stadt folgt den Empfehlungen der Ausschüsse und fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden geänderten (gestrichen/fett) Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung eines Masterplanprozesses das Thema „Gute Arbeit für Dortmund“ als strategischen Baustein in die Kommunale Arbeitsmarktstrategie KAS 2030 aufzunehmen. Ein Konzept für die Erarbeitung und Umsetzung eines solchen Masterplans ist den Gremien im ersten Halbjahr 2021 zur Beratung vorzulegen.
zu TOP 5.2
24 Stunden Unterbringung obdachloser Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19908-21)
Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 19908-21-E1) der Fraktionen von Die Linke+, B‘90/Die Grünen und CDU vom 09.02.2021 vor:
die Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen, CDU und LINKE + bitten um Beratschlagung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:
1. Der Rat dankt den Trägern und den vielen ehrenamtlichen Initiativen und ehrenamtlich Aktiven für das Angebot für wohnungslose Menschen in Dortmund, besonders vor dem Hintergrund der kalten Jahreszeit und der Corona-Pandemie.
2. Der Rat begrüßt und unterstützt das Projekt „Bett statt Schlafsack“ von Gast-Haus e.V., Team Wärmebus und BODO e.V. zur niederschwelligen Notunterbringung für obdachlose Menschen in Hotels.
3. Die Verwaltung wird gebeten, kurzfristig mit den Trägern des Projekts die Fortführung über den Februar 2020 hinaus sicher zu stellen. Das betrifft insbesondere auch die Finanzierung. Die Fortführung soll zunächst bis Ende März 2021 erfolgen und ist der aktuellen Pandemie-Lage laufend anzupassen und dementsprechend zu verlängern.
4. Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den Trägern des Projekts eine darüber hinaus gehende bedarfsgemäße Ausweitung der Unterbringungsmöglichkeiten mit Tagesangebot in Jugendherbergen, Hostels und Hotels sowie die Nutzung der Unterbringungsreserven für Geflüchtete bzw. die Nutzung vorhandener Kapazitäten zwecks Unterbringung von obdachlosen Menschen in Dortmund zu prüfen und dementsprechend umzusetzen.
5. Der Zugang zu diesen Unterbringungsmöglichkeiten soll durch
Schnelltestungen und der kostenlosen Verfügbarkeit von FFP2 Masken
Corona konform gewährleistet werden.
Begründung:
Während für Menschen mit einer eigenen Wohnung Kontaktbeschränkungen gut eingehalten werden können, kann Covid-19 für Obdachlose lebensgefährlich sein, da die Mehrheit der Hochrisikogruppe angehört und Kontaktreduzierungen in Notschlafstätten kaum möglich sind. Zusätzlich gibt es immer wieder Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen für die bestehenden Unterkünfte nicht in Frage kommen. Dazu stellt die kalte Jahreszeit ein weiteres großes Risiko für obdachlose Menschen dar.
Die Initiativen der Wohnungslosenhilfe Gast-Haus e.V., Team Wärmebus und Bodo e.V. haben diese Lücke mit dem Projekt „Bett statt Schlafsack“ geschlossen und eine niederschwellige Notübernachtung für wohnungs- und obdachlose Menschen geschaffen.
In einem innerstädtischen Hotel stehen dafür zunächst zehn Einzel- und Doppelzimmer zur Verfügung, um besonders vulnerable Menschen unterzubringen, die aus unterschiedlichen Gründen für die bestehenden Unterbringungsformate nicht in Frage kommen.
Das Projekt finanziert sich aus Eigenmitteln und Spenden und ist vorläufig bis Ende Februar begrenzt. Es ist allerdings absehbar, dass die Gefährdungen durch die Corona-Pandemie auch darüber hinaus bestehen bleiben. Deshalb sollte gemeinsam mit den Trägern des Projekts eine bedarfsgemäße Fortführung umgesetzt und finanziert werden.
Rm Schmidt (SPD) erläutert, dass der vorliegende Antrag aus seiner Sicht einige gute Aspekte beinhalte, über andere wiederum müsste noch einmal nachgedacht werden. Ihn interessiere, was Frau StR’in Zoerner zu diesem Antrag beizusteuern habe. Der Antrag sei zudem so kurzfristig gekommen, dass es noch keine Gelegenheit gegeben habe, das Thema im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zu besprechen und daher bitte er darum den Antrag in den ASAG zu überweisen, um ihn dort zu bearbeiten.
Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) begründet den Antrag der Fraktionen. Der Rat der Stadt Dortmund müsse den Initiativen der Wohnungslosenhilfe danken, die sich in der augenblicklich lebensbedrohlichen Situation spontan Tag und Nacht, ehrenamtlich um die Versorgung der obdachlosen Menschen kümmerten. Auch die Verwaltung habe vieles angestoßen, wie beispielsweise die Öffnung des Hauptbahnhofes und einer Unterkunft für Geflüchtete. Die Witterungsverhältnisse seien nun neben der Corona-Krise die zweite Ausnahmesituation, die hinzukomme. Die Stadt Dortmund müsse hier auch finanziell Verantwortung übernehmen, denn bisher werde das Projekt nur über Spenden finanziert. Die Stadt müsse in Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen eine Verstetigung des Projektes in Gang setzen.
Rm Karatcakurtoglu (Die Linke +) erklärt, dass man in erster Linie den karitativen Vereinigungen danken wolle, die in der Pandemie und auch in der Eiseskälte alles daran setzten, dass kein wohnungsloser Mensch sich selbst überlassen bliebe. Es zeuge von einer gewissen Konzeptlosigkeit der Stadtverwaltung, erst zu reagieren, wenn es nicht mehr anders ginge und der Druck der Bevölkerung zu groß würde. Es sei Aufgabe der Stadt gemeinsam mit den Verbänden für mehr menschenwürdige Unterkunftsmöglichkeiten zu sorgen und langfristige Konzepte für die verschiedensten Bedürfnisse dieser Menschen zu entwickeln. Aufgrund der Dringlichkeit sollte der Antrag heute durch den Rat der Stadt beschlossen werden.
Rm Bahr (CDU) dankt ausdrücklich dem „Gasthaus“, dem „Team Wärme-Bus“ und „BODO e.V.“, die eigeninitiativ, kreativ und flexibel versuchten, der Not zu begegnen. Der Nachsteuerungsbedarf hinsichtlich der Obdachlosigkeit wurde von den Fraktionen im Sozialausschuss schon vor drei Jahren erkannt. Nun stehe man wieder einmal, bedingt durch die Kälte und durch Corona vor der Situation, dass viele Dortmunder*innen nicht passend untergebracht werden könnten. Freie Träger seien ins Leere gesprungen und hätten durch entsprechende Angebote versucht, die Not zu lindern. Um diesen Trägern beizuspringen, unterstütze die CDU-Fraktion den vorliegenden Antrag. Es bestehe unmittelbarer Bedarf für eine heutige Entscheidung, dennoch sollte das Thema im nächsten Sozialausschuss noch einmal aufgegriffen werden, um langfristige Besserungen zu bewirken.
Rm Helferich (AfD) gibt an, dem Antrag durchaus wohlwollend gegenüber zu stehen, da es auch mal um die Nächstenliebe und nicht nur um die Fremdenliebe ginge. Er sei jedoch der Auffassung, dass es nicht nur die Aufgabe der Sozialverwaltung der Stadt sei, Lösungskonzepte anzubieten, sondern auch die Politiker der Stadt gefragt seien. Jeder einzelne solle sich fragen, was er selbst dafür tun könne. Solange sich dieser Rat mit Aufsichtsratsentschädigungen die Taschen vollmache und nicht ans „Gasthaus“ spende, seien dies jedoch seiner Ansicht nach nur Schaufensteranträge, die die AfD-Fraktion nicht ernst nehmen könne.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) stellt fest, dass die Würde des Menschen unantastbar sei und dies auch für Fremde gelte. Er stimme der Dringlichkeit des Antrags zu und gibt für seine Fraktion die Unterstützung an.
Für Rm Deyda (Die Rechte) geht der Antrag nicht weit genug. Wenn man überlege, dass Asylanten ganze Wohnungen zur Verfügung gestellt bekämen, reiche ein Bett nicht aus. Der Antrag müsse seiner Meinung nach beschlossen werden, da die kälteste Nacht bevorstehe.
StR’in Zoerner erläutert, dass dies ein sehr breit gefächertes Thema sei und sie versuchen wolle einiges aufzuklären. Man benötige eine tiefergehende Diskussion, denn es stelle sich dar, dass viele Dinge, die es in Dortmund gebe, offensichtlich nicht bekannt seien. Außerdem würden sich bestimmte Behauptungen, die schon mehrfach klar gestellt worden seien, immer noch halten. Zur Faktenlage berichtet Frau Zoerner, dass man bis Sonntag noch in allen Notfall-Übernachtungsstellen freie Kapazitäten hatte. Als klar wurde, dass es kalt würde, habe man das getan, was man schon seit 6 Jahren mache, nämlich die Flüchtlingsunterkünfte für Notübernachtungen zu öffnen. Dies funktioniere und sei auch nichts Neues. Weiter gebe es in Dortmund auch Möglichkeiten mit Hunden zu übernachten. Seit Beginn des Jahres gebe es außerdem eine überörtlich durch den Landschaftsverband Westfalen-Lippe finanzierte Maßnahme namens „Pension Plus“. Die Behauptung, das EU-Bürger*innen in Notunterkünften abgewiesen würden sei formal falsch. Ebenso sei falsch, dass Tagesaufenthalte nicht möglich seien. In Dortmund habe man das „Wohnraumvorhalteprogramm“, das in anderen Städten „housing first“ heiße und dort lebten 339 Obdachlose in Wohnungen. Aus diesem Programm sei es immerhin schon 91 Menschen gelungen, in eigene Wohnungen zu kommen. Die Stadt Dortmund sei sehr breit aufgestellt und habe ein sehr differenziertes System, das gemeinsam mit der Politik entwickelt worden sei. Es sei keine Frage, dass identifizierte Lücken geschlossen werden müssten, man müsse sich den Themen so nähern, dass man zuerst schaue was es bereits gebe. Zur Diskussion, dass andere Städte schon die Hotels öffneten berichtet Frau Zoerner, dass sie dies aus dem einfachen Grund täten, weil sie keine Kapazitäten hätten und dies sei in Dortmund nicht das Problem. Zum heute vorliegenden Vorstoß gibt Frau Zoerner zu bedenken, dass dieser Irritationen bei den Bereichen ausgelöst habe, die in dem Bereich Wohnungslosigkeit arbeiteten. In Dortmund habe man ein Netzwerk Wohnungslosenhilfe in dem die Vereine und Initiativen, die im Antrag benannt seien, vertreten seien. Dieses Netzwerk diene dazu die Arbeit in der Wohnungslosenhilfe weiterzuentwickeln und der Prozess sei in den letzten 2 Jahren von diesem Netzwerk begleitet und vorbereitet worden. Alle erwähnten Initiativen gehörten der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtspflege an, und der heutige Vorstoß habe zu einem Treffen geführt, um sich hierzu eine Meinung zu bilden. Frau Zoerner habe eine Stellungnahme erreicht, die sie nicht im Einzelnen vorlesen wolle, in der aber darauf hingewiesen werde, dass in den letzten Jahren ein sehr differenziertes Angebots- und Hilfesystem für Wohnungslose entwickelt worden sei. Gerade auch mit Blick auf die Coronazeit habe man gemeinsam einiges entwickelt und auf die Beine gestellt. Als Beispiele nennt sie das Hygienezentrum, die Öffnung des Wichernhauses und des Zeltes. In der Stellungnahme werde auch bestätigt, dass das Hilfesystem in Dortmund, auch angesichts der Kälte über genügend Schlafplätze verfüge. Außerdem werde darin auch die alternative Unterbringung, die aktuell in kleinem Rahmen in einem Hotel durch ein Netzwerk umgesetzt werde, die jedoch nicht mit einer Forderung an die Stadt Dortmund verbunden sei, sondern Ausdruck zivilgesellschaftlichen Engagements sei, erwähnt. StR’in Zoerner schlägt vor, sich im Sozialausschuss abschließend mit diesem Thema zu befassen und vorher dem Netzwerk der Wohnungslosenhilfe die Möglichkeit zu geben, das Thema zu diskutieren und zu bewerten.
Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) bedankt sich im Namen ihrer Fraktion bei den Ehrenamtlichen für ihr unermüdliches Engagement. Sie bedankt sich zudem bei der Verwaltung für eine hervorragende Arbeit. Es zeige sich, auch nach den Ausführungen der Sozialdezernentin, dass dies ein komplexes Thema sei, das man nicht einfach so abhandeln könne, weil man dann wohlmöglich anderen Ehrenamtlichen gegen den Kopf stoße. Sie appelliere daher an die Mitglieder des Rates, den Antrag detailliert im Fachausschuss zu besprechen, um ein fundiertes Meinungsbild zu erlangen.
Rm Kowalewski (Die Linke +) gibt an, nach Abstimmung mit den anderen Fraktionen, den Antrag nicht schieben zu wollen. Auch nach Abstimmung mit den benannten Initiativen, die sich ausdrücklich für den Antrag bedankt hätten, wolle er den Antrag nicht schieben. Die Zeit dränge und der Nordbahnhof würde seiner Meinung nach nicht geöffnet, wenn kein Mangel bestünde.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) bestätigt, dass auch ihre Fraktion vor Antragstellung Rücksprache mit verschiedenen Initiativen gehalten habe. Man habe durchaus positives Feedback beispielsweise vom „Gasthaus“ erhalten. Und auch das A & O Hostel habe Positives von dem bestehenden Projekt zurück gespiegelt und wolle es gerne weiter ausbauen. An das Netzwerk sei man aufgrund der Kürze der Zeit und aufgrund der Dringlichkeit noch nicht herangetreten.
Rm Helferich gibt an, die Ausführungen der Sozialverwaltung zu begrüßen. Die AfD-Fraktion stellt daher den Ergänzungsantrag, dass der Rat heute beschließen möge, auf sein Sitzungsgeld zu verzichten und diese Zahlung bei der Stadt zu belassen, um die eingesparte Auskehr in das Ermessen der Sozialverwaltung zu legen, die dies entsprechend verteilen solle.
StR’in Zoerner legt dar, dass Obdachlosigkeit viel komplizierter sei als eine Kapazitätsfrage. Man müsse an anderer Stelle noch einmal tiefer über die Frage diskutieren, warum die Angebote von manchen Menschen nicht genutzt würden.
Rm Waßmann (CDU) betont, dass sich die Politik nicht für Antragsstellungen zu rechtfertigen habe.
OB Westphal fragt nach ob die Antragsteller einverstanden seien, dass die Verwaltung zu Punkt 3 des Antrags, die Möglichkeit das Projekt weiterzuführen, gemeinsam mit den Trägern des Projektes prüft.
Der Vorschlag von OB Westphal wird von den antragstellenden Fraktionen abgelehnt.
Auf Antrag der SPD-Fraktion gewährt OB Westphal eine Sitzungsunterbrechung von 17:57 bis 18:03 Uhr zur Beratung.
Rm Ixkes-Henkemeier bedauert, dass dem Vorschlag des OB Westphal nicht gefolgt wurde, gibt aber dennoch Ihre Zustimmung zum Antrag bekannt und fordert, dass der Antrag im Anschluss im Sozialausschuss befasst wird.
Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von Die Linke+, B‘90/Die Grünen und CDU (Drucksache Nr.: 19908-21-E1) einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und überweist diesen zudem zur Beratung in den Fachausschuss (ASAG).
Der Rat der Stadt lehnt den mündlich durch Rm Helferich (AfD) gestellten Antrag mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.
zu TOP 5.3
Corona-Hilfen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19911-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender gemeinsamer Antrag (Drucksache Nr. 19911-21-E3) der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, SPD, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei vom 10.02.2021 vor:
die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, LINKE+ und DIE PARTEI bitten unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:
1. Der Rat unterstützt den Aufruf „Soforthilfen für die Armen - jetzt! Solidarisch für sozialen Zusammenhalt und gegen die Krise“ von 36 bundesweiten Verbänden und Gewerkschaften. Die Bundesregierung wird aufgefordert die bisherigen Hilfen für einkommensschwache Menschen im Sinne der Erklärung auszuweiten.
2. Die Verwaltung wird gebeten, den Einsatz von ambulanten Impfbussen für ältere Dortmunder*innen zu prüfen, die aus gesundheitlichen Gründen ihre Wohnungen nicht verlassen können.
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass vorhandene Impfdosen nur an tatsächlich Berechtigte der jeweiligen Impfpriorität verimpft werden.
4. Die Verwaltung wird gebeten, sicherzustellen, dass die Informationen und Aufrufe für die Impfkampagne in verschiedenen Sprachen und über alle verfügbaren Medien veröffentlicht werden. Das gilt insbesondere auch für die Information von Geflüchteten in Gemeinschaftsunterkünften.
5. Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, inwieweit die Versorgung von Menschen in Sozialhilfebezug oder Asylbewerberleistungsbezug mit OP- oder FFP2-Masken sichergestellt werden kann.
6. Die Verwaltung wird gebeten, über geeignete Wege die Notfallnummern für Kinder und Jugendliche bei häuslicher Gewalt bekannter zu machen, damit in Krisensituationen schnelle Anlaufstellen und Ansprechpartner*innen erreicht werden können.
Begründung:
Von den Auswirkungen der Corona-Pandemie ist unsere gesamte Gesellschaft betroffen. Besonders hart trifft es aber einkommensschwache Menschen, Alleinerziehende und ihre schulpflichtigen Kinder oder auch Menschen, die wegen Kurzarbeit oder Jobverlust in finanzielle Not geraten. Sie brauchen eine dauerhafte Unterstützung durch eine längst überfällige Anhebung von Regelsätzen und Hilfe beim Erhalt ihrer Wohnungen. Die aktuell beschlossene Einmalzahlung von 150 Euro für Bezieher*innen von ALGII reicht dafür nicht aus. Der Aufruf von 36 Organisationen fordert stattdessen eine dauerhafte und strukturelle Unterstützung gerade in Zeiten der Pandemie.
Viele ältere Menschen werden nicht die Möglichkeit haben, ins Impfzentrum zu gelangen, weil sie ihre Wohnungen nicht verlassen können. Sie sind damit praktisch von der Impfung ausgeschlossen, obwohl sie zu den am meisten gefährdeten Personen gehören. Ambulante Impfbusse könnten hier bis zur Versorgung durch die Hausärzte eine Möglichkeit des Impfens zu Hause schaffen.
Bei der kostenlosen Versorgung mit FF2- oder OP-Masken gibt es aktuell keine Regelung für Menschen im Sozialhilfebezug bzw. mit Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz. Das ist eine Lücke, die dringend gefüllt werden muss.
Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 19911-21-E1) der Fraktion Die Linke + vom 04.02.2021 vor:
die Fraktion DIE LINKE+ bittet um Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Resolution zu den Kommunalfinanzen:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land Nordrhein-Westfalen und den Bundestag auf, die Kommunen im Lichte der coronabedingten Mindereinnahmen und Mehrausgaben deutlicher und nachhaltiger als bislang zu unterstützen.
Der Bundestag wird aufgefordert, die Verteilung der Umsatzsteuer zugunsten der Länder und Kommunen zu ändern, um ihre coronabedingten Verluste auszugleichen.
Das Land Nordrhein-Westfalen wird aufgefordert,
die im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2021 vorgesehene Aufstockung der Finanzausgleichsmasse um rd. 943 Millionen Euro als Zuschuss und nicht als zinslose Kredite zu vergeben,
die Mindereinnahmen der Kommunen bei der Gewerbesteuer und der Einkommensteuer in 2021 und 2022 zur Hälfte auszugleichen, wie etwa im Saarland bereits verwirklicht,
armen bzw. einnahmeschwachen Kommunen in 2025 die coronabedingten Schulden ganz oder teilweise abzunehmen, damit sie die Bilanzierungshilfen gegen Eigenkapital tauschen und diese Schulden nicht über 50 Jahre tilgen müssen,
analog zur in Hessen bereits verwirklichten Lösung eine NRW-Kasse gründen, über die eine weitere Entschuldung der Kommunen ohne zusätzliche Konsolidierungsauflagen erfolgen kann, indem kommunale Kassenkredite in die NRW-Kasse überführt werden sowie
ein Investitionsprogramm für die Kommunen aufzulegen, das mindestens folgende Aufgaben erfüllen soll: Erstens sollte es merklich zur Wiederbelebung der lokalen Wirtschaft beitragen; zweitens sollte es die kommunale Infrastruktur stärken und die in der Pandemie deutlich gewordenen Defizite in der Digitalisierung öffentlicher Daseinsvorsorge beheben; drittens sollte es den ökologischen Umbau hin zu einer klimaschützenden Wirtschafts- und Lebensweise in den Kommunen unterstützen.
Begründung:
Bereits vor Ausbruch der Corona-Pandemie war die finanzielle Situation vieler Kommunen angespannt. Diese Situation war im Wesentlichen fremdverschuldet. Denn selbst finanzschwache NRW-Kommunen wurden zur Finanzierung der Deutschen Einheit bzw. des ›Aufbau Ost‹ herangezogen. In NRW – aber auch im Saarland und in Hessen – wurden die kommunalen Finanzen zudem durch die Folgen des wirtschaftlichen Strukturwandels erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Zudem hatten die Steuergesetzgebung um die Jahrtausendwende sowie die globale Finanzkrise weitere Einnahmeausfälle zur Folge. Durch die Corona-bedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen drohen die Kommunen zusätzlich in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Die drohende Entwicklung ist nicht unvermeidlich: Das Land NRW kann diese zusätzlichen Ausgaben über die Notlagenverschuldung nach Art. 115 GG finanzieren. Die vorgeschriebene Tilgung kann über 50 Jahre oder länger erfolgen.
Die Aufgaben der Kommunen und die Erwartungen an sie sind kontinuierlich gestiegen. Im Gegenteil: Der Ausbau von Sorge-Dienstleistungen und des klimafreundlichen-ökologischen Umbaus sind inzwischen erfreulicherweise weitgehend politischer Konsens. Allerdings muss beides in erheblichem Umfang, etwa durch Ausbau von Kindertagesstätten und des ÖPNV, durch kommunales Engagement auf dem Wohnungsmarkt sowie finanziell abgesicherte Verkehrsbetriebe geleistet werden.
Auch die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) hat in ihrem Wirtschaftsbericht über Deutschland für 2020 kritisch bemerkt, dass weiterhin großer Bedarf an öffentlichen Investitionen bestehe. Das gelte »insbesondere in den Bereichen emissionsarme Verkehrslösungen, digitale Transformation, Gesundheit, sozialer Wohnungsbau, frühkindliche Bildung und Stromnetze. Hier hat sich in zwanzig Jahren Investitionsschwäche großer Bedarf aufgestaut«. Allerdings sind die Netto-Investitionen der Kommunen seit der Jahrtausendwende negativ. Da heißt: Die kommunale Infrastruktur ist heute weniger wert als noch vor der Wende. Deswegen empfiehlt die OECD-Studie, die Kommunen noch stärker bei ihren Investitionen zu unterstützen.
Deshalb ist es nur sachgerecht und folgerichtig, wenn Bund und Land die Kommunen finanziell unterstützen, um einen Kahlschlag in der öffentlichen Daseinsvorsorge und ein ansonsten absehbares Scheitern an den Herausforderungen der Klimaschutzpolitik im kommunalen Bereich zu verhindern. Die expansive Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und die hohe Nachfrage nach sicheren Anleihen in unsicheren Zeiten erlauben nicht nur dem Bund, sondern auch den Ländern historisch niedrige Finanzierungskosten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat jüngst eine 100-jährige Landesanleihe mit einer Rendite von weniger als ein Prozent platziert. NRW verfügt infolgedessen über hinreichend Spielraum, um die Kommunen zu unterstützen, und sollte dies auch tun.
Die übergroße Mehrheit der Menschen hat sich an die Auflagen während der Corona-Pandemie gehalten, die für sie mit oft empfindlichen Entbehrungen verbunden waren. Sie können und sollten dafür nicht mit einem Kahlschlag in der öffentlichen Daseinsvorsorge bestraft werden. Kahlschlag droht aber, wenn die Kommunen keine Unterstützung erfahren.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag der Fraktionen. Sie führt aus, dass die Corona-Pandemie uns alle beträfe, jedoch nicht alle gleichermaßen von den Auswirkungen betroffen seien. Durch die Pandemie drohe sich die Schere zwischen Arm und Reich zu vergrößern.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) bittet um getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 3 des gemeinsamen Antrags. Zu Punkt 1 habe der Koalitionsausschuss auf Bundesebene am Dienstag bereits eine vorübergehende coronabedingte Sonderzahlung für HartzIV-Empfänger beschlossen. Einer dauerhaften Erhöhung könne seine Fraktion nicht zustimmen. Zu Punkt 3 merkt er an, dass die Reihenfolge nach der Rechtslage einzuhalten sei. Die Forderung aus dem Antrag hätte die Konsequenz, dass übrig gebliebene Impfdosen nicht beispielsweise an „den Wachmann“ verimpft werden dürften, sondern vernichtet werden müssten. Daher bittet er darum diesen Punkt zu streichen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Es sei notwendig Land und Bund bezüglich der finanziellen Auswirkungen der Pandemie weiter unter Druck zu setzten. Man wolle mit dieser Resolution das Signal setzen, dass man hier deutlich mehr erwarte.
Rm Schmidt (SPD-Fraktion) gibt an, dem gemeinsamen Antrag grundsätzlich zuzustimmen. Zum Einwand des Herrn Kauch bekräftigt er, dass sichergestellt werden müsse, dass Restmengen auch tatsächlich an Bedürftige verimpft würden und wenn kein Bedürftiger greifbar wäre, sollte auch eine andere Person diesen Impfstoff bekommen können. Zur Resolution der Fraktion Die Linke+ macht er den Vorschlag, diese an den Fachausschuss weiterzuleiten.
Rm Deyda (Die Rechte) spricht sich für eine Einzelabstimmung der Punkte des gemeinsamen Antrags aus. Zu Punkt 4 sei er der Meinung, das Impfen auf freiwilliger Basis erfolgen müsse.
Rm Helferich (AfD) gibt an, dem Punkt 6 des Antrags zustimmen zu können.
Rm Dr. Neumann (B‘90/Die Grünen) erklärt die Zustimmung seiner Fraktion zur Resolution des Antrags der Fraktion Die Linke+.
Rm Mader (CDU) gibt die Ablehnung seiner Fraktion zur Resolution an. Man sehe insbesondere bezüglich der Umsatzsteuerverschiebung keine Erfolgsaussichten.
Rm Bahr (CDU) erläutert, dass sich auch die CDU-Fraktion für eine Abstimmung der einzelnen Punkte des gemeinsamen Antrags ausspreche. Dem 1. Punkt wolle die CDU nicht zustimmen. Punkt 3 solle ergänzt werden.
Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) schlägt eine Formulierung für Punkt 3 des Antrags vor. Punkt 3 solle wie folgt ergänzt werden:
3. Die Verwaltung wird aufgefordert, sicherzustellen, dass vorhandene Impfdosen nur an tatsächlich Berechtigte der jeweiligen Impfpriorität verimpft werden. „Dabei ist sicherzustellen, dass möglicherweise übrig bleibende Impfdosen, zügig an Menschen die zur aktuell berechtigten Gruppe gehören, zur Verfügung gestellt und verimpft werden.“
Rm Kauch gibt an, dass diese Änderung nicht helfe, sondern die „berechtigte Gruppe“ herausgestrichen werden müsse. Nur dann könne er zustimmen.
OB Westphal stellt die Punkte des Antrags (Drucksache Nr.: 19911-21-E3) einzeln - unter Berücksichtigung des durch Herrn Jansen erweiterten Punktes 3 - zur Abstimmung:
Der Rat der Stadt stimmt dem Punkt 1 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.
Der Rat der Stadt stimmt dem Punkt 2 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Der Rat der Stadt stimmt dem Punkt 3 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Der Rat der Stadt stimmt dem Punkt 4 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Der Rat der Stadt stimmt dem Punkt 5 des Antrags mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) zu.
Der Rat der Stadt stimmt dem Punkt 6 des Antrags einstimmig zu.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19911-21-E1) bei Stimmgleichheit (23 Ja-Stimmen, 19 Enthaltungen und 23 Nein-Stimmen) ab.
6. Kultur, Sport und Freizeit
zu TOP 6.1
Sanierung des Freibades Stockheide
Grundsatzbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19467-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache 19467-20-E4) vom 01.02.2021 der Fraktion Die Linke + vor:
wir bitten um Beratung und Abstimmung über folgenden Änderungsantrag:
Beschlussvorschlag:
Der Vorschlag der Verwaltung wird wie folgt geändert:
1.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Sanierung des Freibads Stockheide unabhängig der Ergebnisse aus der Gesamtbetrachtung der Dortmunder Bäderwelt im Masterplan Sport (Teilbereich Bäderkonzept).
2.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände, dass das Freibad Stockheide in der Saison 2021 nicht in Betrieb genommen wird.
3.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Freibades Stockheide für die Saison 2022 in die Wege zu leiten.
Begründung:
Das Freibad Stockheide hat für die Dortmunder Nordstadt und darüber hinaus eine herausragende Bedeutung in gesundheitlicher, sozialer und sportlicher Hinsicht. Dies gilt vor allem für Kinder und Jugendliche.
Darüber hinaus steht das Freibad unter Denkmalschutz und muss schon aus diesem Grunde erhalten werden.
Es ist ein eindeutiges Bekenntnis des Rates der Stadt Dortmund zum Erhalt und der Sanierung des Freibads Stockheide wichtig, ohne Rücksicht auf die Ergebnisse aus der Gesamtbetrachtung der Dortmunder Bäderwelt im Masterplan Sport (Teilbereich Bäderkonzept).
Dem Rat der Stadt liegt außerdem nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer öffentlichen Sitzung vom 10.02.2021 vor:
zu TOP 8.1
Sanierung des Freibades Stockheide
Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19467-20)
Ein Mitarbeiter der Sport- und Freizeitbetriebe informiert die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord über den aktuellen Sachstand und die sich daraus ergebenden Notwendigkeiten des Freibades Stockheide sowie des Nordbades.
Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord bekräftigen den vorliegenden gemeinsamen Antrag.
Nach ausführlicher Diskussion stellt die Fraktion Die Linke/Die PARTEI nach § 17 Punkt c der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den mündlichen Antrag auf Schluss der Rednerliste.
Es ergeben sich keine Gegenreden.
Diesem Antrag wird einstimmig zugestimmt.
Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Eingabe einer Bürgerin zur Kenntnis:
„Als Anwohnerin und intensive Nutzerin des Freibades Stockheide seit 1995, habe ich das Ergebnis nach der aktuellen Sitzung des Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit mit Unverständnis und großer Besorgnis aufgenommen.
Neben mir müssen die zahlreichen, regelmäßigen Schwimmer/innen aus der Nordstadt, Körne, Wambel und Scharnhorst jedes Jahr aufs Neue darum bangen und sich dafür einsetzen, dass das Bad wieder geöffnet wird.
Nach diversen Planvorlagen und Nutzungskonzepten der jeweils wechselnden Betreiber und des Freundeskreis Hoeschpark, schien es nun endlich eine eindeutige Zusage und damit Planungssicherheit im Rahmen der Neugestaltung des gesamten Bereiches Hoeschpark zu geben. In den Dortmunder Zeitungen ausführlich beschrieben und ausdrücklich das Freibad Stockheide mit einbeziehend.
Ein klares Bekenntnis zur Erhaltung des Bades von Seiten der politischen Entscheidungsträger unserer Stadt kann ich in der neuesten Entwicklung aber nicht mehr erkennen.
Vielmehr scheint die übliche Taktik aufzugehen, hier und da Notfallreparaturen vorzunehmen aber letztlich solange zu warten, bis der Sanierungsstau so groß und die Kosten derart angewachsen sind, dass damit nicht nur die Saison 2021, sondern eine Schließung für immer gerechtfertigt würde.
Natürlich ist mir klar, grade im Moment haben alle Städte mit außerordentlichen Problemen zu kämpfen, aber im Hinblick auf den Klimawandel, gesellschaftliche-und damit Stadtentwicklungen sind Investitionen in bestehende Ressourcen enorm wichtig.
Speziell die Nordstadt mit ihrer Bevölkerungsdichte und vielen Schulen sollte hier nicht an Freizeitangeboten sparen müssen. Laut DLRG steigt die Zahl der Nichtschwimmer, grade bei Kindern, kontinuierlich an, da ist die weitere Schließung eines Schwimmbades sicher kein guter Weg, dem entgegenzuwirken.
Auf dem Gelände der ehemaligen Westfalenhütte sollen Wohnsiedlungen entstehen, im gesamten Stadtteil wird viel für Aufwertung und ein positives Aussenbild getan, da kann ein traditionsreiches Warmwasserbad mit schönen Rasenflächen die Attraktivität doch nur steigern.
Aus eigener Anschauung kann ich sagen, die Stockheide wird grade bei “schlechtem” Wetter gerne von älteren Menschen und zunehmend von Studenten und jungen Erwachsenen besucht. Als Anwohnerin wünsche ich mir natürlich, die Ersteren mögen hier wohnen bleiben und die Letzteren die Nordstadt für sich entdecken, auch mit ihren vielfältigen Freizeitangeboten.
Daher noch einmal der dringende Appell, bitte setzen Sie sich für den Erhalt des Freibades Stockheide ein, letztlich brauchen wir alle wohnortnahe Zufluchts-und Erholungsorte.“
Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis:
„Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.01.2021 vor:
Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
Der Rat der Stadt Dortmund spricht sich grundsätzlich für den Erhalt des Freibads Stockheide aus.
Das Freibad wird entsprechend in dem noch ausstehenden Bäderkonzept berücksichtigt.
Begründung
Das Freibad Stockheide hat für die Bewohner*innen der Nordstadt, insbesondere für Kinder und Jugendliche, nicht nur eine sportliche, sondern vor allem auch eine soziale Bedeutung. Der grundsätzliche Erhalt des Bades steht aus diesem Grund und auch vor dem Hintergrund des Denkmalschutzes außer Frage. Entsprechend des im Februar 2020 verabschiedeten Gesamtkonzepts für den Hoeschpark und das Freibad Stockheide (DS-Nr. 15517-19) ist der Erhalt eine Prämisse für das immer noch ausstehende Bäderkonzept.
Die Geschichte um die Sanierung des Freibades Stockheide beschäftigt den Rat der Stadt Dortmund ebenso wie das Bäderkonzept seit vielen Jahren. Während dieser Zeit steigen die Sanierungskosten für das Bad beständig. Immer wieder wurde Geld für die akute Verkehrssicherung investiert. Auf der Basis eines Grundsatzbeschlusses zum Erhalt des Bades können endlich die passenden Weichen für die Funktion und die Nutzung im Gesamtkonzept Hoeschpark gestellt und die Sanierung eingeleitet werden
Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass ihre Fraktion Pkt. 1. und Pkt. 2.a der Vorlage zustimmen könnte. Den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen würde ihre Fraktion ablehnen.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion sich der Auffassung von Frau Mais anschließe.
Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass der Sanierungsstart vor der Erstellung des Bäderkonzeptes und dem Masterplan Sport liegen solle. Zu einem späteren Zeitpunkt könne dann vielleicht ein Sonderfinanzierungspaket aufgelegt werden.
Frau Haus (Seniorenbeirat) teilt mit, dass es sich um ein altes Bad handele und eine Sanierung wichtig sei, zumal dieses auch von vielen Senioren genutzt würde. Es solle also erhalten werden.
Herr Thomas (AfD-Fraktion) weist darauf hin, dass das Freibad eine große Wichtigkeit habe und nach seiner Sanierung geöffnet werden sollte. Er halte die Punkte 1. und 2.a für richtig.
Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Ablehnung des Antrages ihrer Fraktion den Unwillen darstellen würde, das Bad zu erhalten.
Herr Kruse (52/GF) weist darauf hin, dass durch die Vorlage Transparenz auch über den baulichen Zustand des Bades geschaffen werde. Es sei in der Vergangenheit immer wieder festgestellt worden, dass erhebliche Sanierungsmaßnahmen erforderlich seien. Ende 2020 sei entschieden worden, eine Machbarkeitsstudie auf den Weg zu bringen, um zu ergründen, was das Bad benötige, um eine nachhaltige Sicherheit für die Zukunft zu gewährleisten. Es werde der Aufwand dargestellt, der benötigt wird, um die Technik, die Gebäude und die Becken zu sanieren und dauerhaft für eine Freibadnutzung zu stellen. Diese Ergebnisse sollten zunächst zur Kenntnis genommen werden und im Zuge des Masterplanes solle eine weitere Qualifizierung erfolgen. Dabei soll es zu Ergebnissen kommen, die für alle Bäder der Stadt maßgeblich sein sollen und die eine Entscheidungsgrundlage für die Politik bieten. Weiterhin weist Herr Kruse darauf hin, dass die Liegenschaftsverwaltung darum gebeten hat, den Parkplatz mittels eines Erbbaurechtsvertrages zu sichern. Mit dem Eigentümer solle eine Vereinbarung getroffen werden, dass die Sport- und Freizeitbetriebe dauerhaft auf diesen Bereich zugreifen können. Diesem Wunsch stimmen die Sport- und Freizeitbetriebe zu.
Frau Mais regt an, die Ausführungen von Herrn Kruse hinsichtlich des Parkplatzes zum Antrag zu erheben.
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass die Entscheidung über einen Erbbaurechtsvertrag nur über den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften laufen könne. Es handele sich lediglich um eine Information für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die Partei ab.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst den Beschluss, über die Punkte des Beschlussvorschlages einzeln abzustimmen und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der Fraktion Die Partei folgenden Beschluss zu fassen:
1.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, eine Entscheidung zur Sanierung des Freibades Stockheide bis zur Vorlage der Ergebnisse aus der Gesamtbetrachtung der Dortmunder Bäderwelt im Masterplan Sport (Teilbereich Bäderkonzept) abzuwarten, die für das Frühjahr 2021 erwartet werden.
Weiterhin empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:
2.a
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände, dass das Freibad Stockheide in der Saison 2021 nicht in Betrieb genommen wird.
Alternativ:
2.b
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Freibades Stockheide für die Saison 2021 in die Wege zu leiten.“
Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis:
Herr Gebel (Fraktion DieLinke+) schlägt vor, die Vorlage ohne Beschluss in die nachfolgenden Ausschüsse und in den Rat durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung sei bei der Thematik nur am Rande betroffen und deshalb tue man sich schwer damit, an dieser Stelle eine Empfehlung auszusprechen. Er bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lasen.
Herr Schreyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) und auf die noch ausstehende Sitzung der Bezirksvertretung Nord. Er teilt mit, dass man in der Bezirksvertretung eine andere Meinung erwarten könne, als die Mehrheitsmeinung im AKSF.
Weiterhin merkt er in Bezug auf die Vorlage an, dass seine Fraktion es befremdlich fände, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Probleme sehen, Personal für ein saisonales Geschäft vorzuhalten. Diese Aussage könne nicht nachvollzogen werden, da der Betrieb bereits seit 2018 bei den Sport- und Freizeitbetrieben angesiedelt sei und seit dem offensichtlich keine Lösung gefunden worden sei.
Weiterhin sei es durchaus möglich, als Kommune ein Freibad selbst zu betreiben. Auch große Kommunen wie z. B. die Stadt Stuttgart betreiben Freibäder als Eigenbetriebe selbst.
Grundsätzlich möchte seine Fraktion keine weiteren Verzögerungen der Sanierung des Freibades, da durch diese die laufenden Unterhaltungskosten in die Höhe getrieben werden. Die Sanierung solle zügig angegangen werden, so werde es auch die Bezirksvertretung Nord dem Rat vorschlagen. Man könne sich jedoch dem Wunsch anschließen, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion beschlussfähig im Sinne des AKSF gewesen wäre, allerdings würde man sich ebenfalls dem Wunsch anschließen, die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Herr BM Schilff (SPD-Fraktion) schließt sich Herrn Vogeler an. Auch die SPD-Fraktion wäre beschlussfähig gewesen, schließe sich jedoch dem Wunsch an, die Vorlage durchlaufen zu lassen.
Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage im Anschluss ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
Beschluss:
Der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig bei 1 Enthaltung (Herr Hempfling/AfD) den nachfolgenden gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke/Die PARTEI und CDU-Fraktion:
„Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Linkspartei/Die PARTEI und CDU bitten in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.02.2021 um Beratung und Beschlussfassung zu folgendem
Änderungsantrag zum Grundsatzbeschluss der
Beschlussvorlage 19467-20- Sanierung des Freibades Stockheide.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord möge beschließen,
a) Die Punkte 1 und 2a der genannten Beschlussvorlage werden gestrichen.
b) Pkt 2b wird folgendermaßen geändert:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, anknüpfend an die Planungen des Planungsbüros Rohling AG aus 2020 die Ausführungsplanung zur umfassenden Sanierung des Freibades „Stockheide“ umgehend zu beginnen, um eine baldige Wiederaufnahme des Betriebs zu gewährleisten. Weiterhin wird diese beauftragt ein tragfähiges Konzept insb. zu Personalplanung, Marketing sowie zur Parkplatzsituation zur Ertüchtigung des Freibadbetriebes zu erstellen.
Sollte die vollständige Sanierung nicht mehr im Jahr 2021 durchführbar sein, beschließt der Rat der Stadt Dortmund in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Freibades „Stockheide“ für die Saison 2021 in die Wege zu leiten.
Begründung:
Das Freibad „Stockheide“ hat für die Bewohner*innen der Nordstadt, insb. Für Kinder und Jugendliche, nicht nur eine sportliche, sondern auch eine soziale Bedeutung. Es ist seit jeher wesentlicher konzeptioneller und historischer Teil des Hoeschparks. Es wurde als wichtige soziale und gesundheitsfördernde Einrichtung für alle Bewohner*innen angelegt und noch heute stellt das Freibad einen hohen Freizeitwert dar. Es ist ein Treffpunkt und Ort der Kommunikation für die ca. 150.000 Menschen, die im Einzugsgebiet leben. Diese verbindende und integrative Kraft des Schwimmbades gilt es vermehrt zu nutzen, anstatt den Betrieb immer weiter zurückzufahren um vermutlich am Ende aufgrund sinkender Nutzer*innen für ein dauerhafte Schließung zu argumentieren.[1]
Auch aus grundsätzlichen gesundheitspolitischen Gründen kann die Nordstadt auf das Freibad Stockheide nicht verzichten: Die nördliche Innenstadt ist der am dichtesten besiedelte und jüngste Stadtteil. Bekanntlich weist er den höchsten Anteil von Transferleistungsbezieher*innen in Dortmund auf. Unter den Stadtteilen hat er den mit Abstand höchsten Anteil von Bürger*innen mit Migrationshintergrund sowie von Ausländer*innen. Neben dem Bad im Dietrich-Keuning-Haus ist das Freibad Stockheide das einzige verbleibende Schwimmbad. – Wie in einem Gespräch mit einem Zuständigen der Sportbetriebe vor Jahren bereits zu erfahren war, ist auch das besagte Bad im DKH „abgängig“ und muss in absehbarer Zeit erneuert werden.
In der dicht besiedelten Nordstadt gibt es für Kinder und Jugendliche nur wenige Möglichkeiten gesundheitsfördernder Freizeitgestaltung. Regelmäßig werden auch von den zuständigen Fachbereichen Schule bzw. Soziales gesundheitliche Defizite wie Übergewicht oder unzureichende koordinative Fähigkeiten angemahnt und deren Ursache im bewegungsarmen Alltag der Kinder ausgemacht. Dazu kommt, dass der schulische Schwimmunterricht völlig unzureichend ist, wenn, wie unter den gegebenen Bedingungen zu wenig Bäder in erreichbarer Nähe und diese übermäßig ausgelastet sind. Die bekannte und bedauerliche Folge ist, dass viele Kinder in der Nordstadt als Nichtschwimmer*innen erwachsen werden, dies umso mehr, als in vielen Herkunftsländern migrantisch geprägter Familien Schwimmen eben keine selbstverständlich zu erwerbende Kompetenz darstellt und es als familiär gepflegte Freizeitbeschäftigung weitgehend ausfällt. Unter diesen Bedingungen bedarf es eines verlässlichen Angebots an Schwimmbädern und einer energischen Förderung des Schwimmens durch schulische und ehrenamtliche Angebote.
Ein Warten mit der Sanierung bis zum Erscheinen eines Bäderkonzeptes, das im Wesentlichen die Ist-Zustände der Dortmunder-Bäderlandschaft beschreibt, erscheint schon aus dem Grunde unlogisch, da der Fortbestand des Schwimmbades auch fester Bestandteil des Stadterneuerungsprogramms "Soziale Stadt NRW Dortmund Nordstadt“ und Bestandteil der "Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015" ist.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei
1 Enthaltung (Herr Hempfling/AfD) unter Berücksichtigung des oben genannten Zusatzes (gemeinsamer Antrag aller Fraktionen der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord) folgende Beschlussfassung:
1.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, eine Entscheidung zur Sanierung des Freibades Stockheide bis zur Vorlage der Ergebnisse aus der Gesamtbetrachtung der Dortmunder Bäderwelt im Masterplan Sport (Teilbereich Bäderkonzept) abzuwarten, die für das Frühjahr 2021 erwartet werden.
2.a
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände, dass das Freibad Stockheide in der Saison 2021 nicht in Betrieb genommen wird.
Alternativ:
2.b
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Freibades Stockheide für die Saison 2021 in die Wege zu leiten.
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, anknüpfend an die Planungen des Planungsbüros Rohling AG aus 2020 die Ausführungsplanung zur umfassenden Sanierung des Freibades „Stockheide“ umgehend zu beginnen, um eine baldige Wiederaufnahme des Betriebs zu gewährleisten. Weiterhin wird diese beauftragt ein tragfähiges Konzept insb. zu Personalplanung, Marketing sowie zur Parkplatzsituation zur Ertüchtigung des Freibadbetriebes zu erstellen.
Sollte die vollständige Sanierung nicht mehr im Jahr 2021 durchführbar sein, beschließt der Rat der Stadt Dortmund in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände die Verwaltung zu beauftragen, alle notwendigen Schritte zur Inbetriebnahme des Freibades „Stockheide“ für die Saison 2021 in die Wege zu leiten.
Rm Thomas (AfD) berichtet, dass das Thema bereits im Sportausschuss umfangreich diskutiert wurde und stellt die Wichtigkeit des Bades für den nordöstlichen Bereich heraus. Die AfD-Fraktion stimme für die erste Alternative des Beschlussvorschlages.
Rm Gülec (BVT) bestätigt, dass der öffentliche Raum im Bereich der Nordstadt für Begegnungen eine große Rolle spiele. Das Freibad Stockheide sei einer der beliebtesten Orte in der Nordstadt, dem eine wichtige soziale Bedeutung zukomme. Er appelliere für den Erhalt des Freibades. Die finanzielle Investition schaffe sowohl eine nachhaltige Sicherung und langfristige Perspektive, als auch einen Ort für Begegnung von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund, der älteren und jüngeren Generationen.
Bm’in Mais (CDU) gibt an, dass die CDU den Punkten 1 und 2 a der Vorlage zustimme und 2 b ablehne. Damit lehne man auch den Antrag der Fraktion Die Linke+ ab und nehme die Empfehlung der BV-Innenstadt West zur Kenntnis. Man wolle dem Masterplan Sport nicht durch eine punktuelle Entscheidung vorgreifen.
Rm Lögering (B‘90/Die Grünen) erhebt - im Namen der Fraktion B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei - den Beschluss aus der BV-Innenstadt Nord vom 10.02.2021 (Hinweis: abgeänderter Beschluss zur Vorlage, siehe Empfehlung der BV, letzter Abschnitt fett gedruckt) zum Antrag. Wenn man das Freibad erhalten wolle, könne man sich auch für den Erhalt positionieren, um auf dieser Grundlage das Bäderkonzept zu entwickeln.
Rm Heymann (SPD) erklärt, dass die SPD selbstverständlich zum Erhalt des Freibades Stockheide stehe, das stehe außer Frage. Gleichwohl wolle man die Ergebnisse des Masterplans Sport abwarten. Den Antrag der Fraktion Die Linke+ lehne man genauso ab, wie die Empfehlung aus der BV-Innenstadt West.
Rm Lemke (Die Linke+) gibt an, hinter der Erhebung zum Antrag der Empfehlung aus der BV-Innenstadt Nord zu stehen. Es sei aus ihrer Sicht der weitreichendste und auch der richtige Antrag. Ein Kompromiss könne es höchstens sein, das Bad in 2021 nicht zu öffnen, um diese Zeit für die Sanierung zu nutzen.
Rm Joest (FDP/Bürgerliste) stimmt für ihre Fraktion den Punkten 1 und 2 a der Vorlage mit der Anmerkung zu, dass der Workshop zum Masterplan Sport nicht mehr tage. Sie gibt die Anregung, den Workshop virtuell stattfinden zu lassen.
Rm Ixkes-Henkemeier (SPD) wundert sich über den Populismus in dieser Angelegenheit. Die SPD-Fraktion wolle Stockheide nicht schließen - niemand könne das - man bleibe aber dabei, das Bäderkonzept abwarten zu wollen.
Rm Schreyer (B‘90/Die Grünen) kann dem kein Glauben schenken, auch weil er den Ausführungen der Fachverwaltung in der Sitzung der BV beigewohnt habe. Er appelliert an die Mitglieder des Rates, heute für den Erhalt des Freibades zu stimmen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) erklärt, dass seine Fraktion ihren Antrag aufrechterhalten wolle, sofern es nicht zum Beschluss des weitergehenden Antrags aus der Empfehlung der BV-Innenstadt Nord käme.
Rm Brunsing (B‘90/Die Grünen) kann Populismus nur im Verhalten der SPD-Fraktion erkennen.
Rm Berndsen (SPD) fühlt sich als Enkel des Erbauers emotional berührt und wiederholt noch einmal, dass das Freibad Stockheide nicht zur Disposition stünde. Der Rat habe den Masterplan Sport beschlossen und an diese Beschlüsse solle man sich nun halten.
Rm Mader (CDU) erinnert sich an keinerlei Diskussion beim Beschluss des Masterplan Sports und darin habe nicht gestanden, dass man alle Bäder „außer…“ überprüfe, sondern dass man alle Bäder prüfe.
OB Westphal fügt hinzu, dass man nicht nur einen Masterplan Sport beschlossen habe, sondern sich in der Tat damit auch darauf verständigt habe, die Ergebnisse, Analysen und Auswertungen des ganzen Masterplans abzuwarten, bevor weitere Maßnahmen bei der Sportinfrastruktur vorgenommen würden. Und das beträfe nicht nur die Bäder sondern auch weitere Infrastruktur in diesem Zusammenhang.
Der Rat der Stadt lehnt den in der Sitzung erhobenen Antrag (Empfehlung der BV-Innenstadt Nord) der Fraktion B‘90/Die Grünen, gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, Die Linke +, Die Fraktion-Die Partei und des Rm Gülec (BVT) ab.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der Fraktion Die Linke+ (Drucksache Nr.: 19467-20-E4) gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, Die Linke +, Die Fraktion-Die Partei und des Rm Gülec (BVT) ab.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, Die Linke+ und Die Fraktion-Die Partei nachfolgenden Beschluss mit dem Hinweis auf Variante 2. a:
1.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, eine Entscheidung zur Sanierung des Freibades Stockheide bis zur Vorlage der Ergebnisse aus der Gesamtbetrachtung der Dortmunder Bäderwelt im Masterplan Sport (Teilbereich Bäderkonzept) abzuwarten, die für das Frühjahr 2021 erwartet werden.
2.a
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Kenntnis der unter den Punkten „Betriebsführung“ und „Baulicher Zustand“ beschriebenen Aufwände, dass das Freibad Stockheide in der Saison 2021 nicht in Betrieb genommen wird.
7. Schule
zu TOP 7.1
Errichtung eines neuen Bildungsgangs am Konrad-Klepping-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23 als Schulversuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19448-20)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß §81 Abs. 2 in Verbindung mit §§22 und 25 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Errichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege, Schwerpunkt: Polizeivollzugsdienst“ am Konrad-Klepping-Berufskolleg zum Schuljahr 2022/23 als Schulversuch.
zu TOP 7.2
Erster Zwischenbericht 2020 zur Aktualisierung der Berufskollegentwicklungsplanung 2020 bis 2030
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19111-20)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
1. Der Rat nimmt den ersten Zwischenbericht 2020 zur Aktualisierung der Berufskolleg-entwicklungsplanung 2020 bis 2030 zur Kenntnis.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung die Berufskollegentwicklungsplanung, wie in dieser Vorlage beschrieben, fortzuführen und den Rat entsprechend zu informieren.
3. Die Verwaltung wird ermächtigt, das Thema extern begleiten zu lassen.
zu TOP 7.3
Anpassung des Eigenanteils zum Schoko-Ticket für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler gemäß § 2 Absatz 3 Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO in der Fassung vom 28.05.2020)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19459-20)
Der Rat der Stadt setzt die Vorlage von der Tagesordnung ab.
zu TOP 7.4
15 Jahre ZEITGEWINN
Gemeinsam handeln – gemeinsam Zukunft gestalten!
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19499-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die beigefügte Festschrift zum 15-jährigen Bestehen der Dortmunder ZEITGEWINN-Strategie zur Förderung des Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt zur Kenntnis.
zu TOP 7.5
Regionales Berufsbildungszentrum Dortmund:
1. Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19534-21)
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den ersten Sachstandsbericht zum RBZ-Schulversuch des Regionalen Berufsbildungszentrums Dortmund zur Kenntnis.
zu TOP 7.6
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW - Beschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten für die Dortmunder Schulen
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19837-21)
Der Rat der Stadt genehmigt nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda:
1. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit dem folgenden Inhalt:
Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, für die Räume in den Dortmunder Schulen, in denen ein ordnungsgemäßes Lüften nicht oder nur eingeschränkt möglich ist, mobile Luftreinigungsgeräte gemäß der Förderbekanntmachung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) zu beschaffen und gleichzeitig einen Wartungsvertrag mit einer Laufzeit von fünf Jahren mit dem Auftragnehmer abzuschließen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten überplanmäßigen Mehrauszahlungen bzw. Mehraufwendungen für das Haushaltsjahr 2021.
8. Kinder, Jugend und Familie
zu TOP 8.1
Aussetzung der Beitragserhebung für die Betreuung in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule im Zuge von COVID-19 für den Monat Januar 2021.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19768-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Stadt Dortmund die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von
· Angeboten in Kindertageseinrichtungen gemäß §§ 22, 22a und 24 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15 ff., 25 ff., 32 ff. des Gesetzes zur frühen Bildung und Förderung von Kindern – Kinderbildungsgesetz (KiBiz),
· Angeboten in Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII sowie §§ 1 Abs. 1, 2, 15, 21, 22 KiBiz,
· Angeboten gemäß § 9 SchulG in Verbindung mit dem Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 23.12.2010 „Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I” (BASS 12-63 Nr. 2)
im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 ausgesetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird.
zu TOP 8.2
Finanzierung der laufenden Geldleistungen an Kindertagespflegepersonen für coronabedingte Betreuungsausfälle
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19659-21)
Rm Neumann-Lieven (SPD) meldet im Vorfeld der Sitzung ihre Befangenheit zu diesem Tagesordnungspunkt an.
Rm Barrenbrügge (CDU) gibt an, dass die Vorlage spät käme, aber in die richtige Richtung weise. Kindertagespflegeeltern nähmen wichtige Schlüsselpositionen in der Betreuungslandschaft Dortmunds ein. Eine Regelung für diese Menschen sei überfällig. Man trage die Vorlage mit, wenngleich die CDU-Fraktion bereits im Vorfeld eine Zahlung ab Herbst gefordert habe. Allerdings gäbe es einen zeitlichen Widerspruch in der Vorlage. Die Begründung (u.a. auf Seite 4 oben) des Geltungszeitraumes in der Zukunft, weiche vom Beschlusstext – dort stehe explizit Lockdownende – ab. Die CDU-Fraktion verstehe die Intention der Vorlage so, wie sie in der Begründung auch mehrfach aufgeführt werde. Es handele sich danach um den kompletten undefinierten Corona-Pandemie-Zeitraum. Wenn dies nachrichtlich so aufgenommen werden könne, wäre dies zum Wohle aller und eine finanzielle Mehrbelastung sei damit auch nicht verbunden. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt wäre dies auch so gemeint. Das Land NRW gäbe hierzu auch einen anderen Kontext vor.
StR’in Schneckenburger kann den Widerspruch nicht erkennen, da auf Seite 4 auch noch der Satz nachfolge: „Diese wird individuell mit einem monatlichen Durchschnittswert der Bezüge von September bis November 2020 ermittelt und rückwirkend ab dem 01.12.2020 während der Dauer des Lockdowns monatlich ausgeschüttet.“ Coronabedingte Betreuungsausfälle bezögen sich auf die Phase des Lockdowns, so wie es im Beschlusstext formuliert sei.
Rm Barrenbrügge entgegnet, dass der Lockdown nach seinem Kenntnisstand am 07.März – Stand heute – ende. Wenn aber eine Tagesmutter Ende März erkranke oder in Quarantäne müsse, sei die Pandemie jedoch weiterhin existent und mit dieser Regelung falle diese Zeit folglich heraus. Daher solle das Wort Lockdown hinaus und das Wort Corona-Pandemie-Zeit hinein. Das Ende der Pandemie kenne man nicht und jeder könne jederzeit – auch noch im Sommer – an Corona erkranken. Der Zeitraum sei also zu eng, zumal man keinen finanziellen Nachteil durch das Öffnen habe.
StR’in Schneckenburger erklärt, dass man darauf abstellen müsse, dass die Stadt Dortmund über eine ohnehin sehr tagespflegepersonenfreundliche Regelung verfüge. Nach Bekunden der Tagespflegepersonen sogar die beste in Nordrhein-Westfalen, da sie für diese, ja selbständig tätigen Personen, dennoch auch Krankheitsausfälle absichere. Nichtsdestotrotz könne man dies mitnehmen und erneut durch das Jugendamt prüfen, ob einer Veränderung dieser Regelung etwas im Wege stehe. Frau Schneckenburger bittet aber darum, die Vorlage heute so zu beschließen.
OB Westphal fasst zusammen, dass Herr Barrenbrügge seine Zustimmung zum Beschluss bereits eingeräumt habe und nun eine Prüfung, dass dieser nicht dazu führen könne, dass entsprechende Ansprüche aufgrund der Definition des Zeitraums nicht gegeben seien, erfolge.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Zahlung der laufenden Geldleistungen an die Tagespflegepersonen für coronabedingte Ausfallzeiten rückwirkend ab dem 01.12.2020 auf Grundlage der bestehenden Betreuungsverträge und ohne Anrechnung krankheitsbedingter Ausfalltage erfolgt. Hierbei wird nicht unterschieden, ob es sich um quarantäne- bzw. krankheitsbedingte Ausfälle der Tagespflegeperson oder ruhende Betreuungsverhältnisse handelt. Die Regelung gilt für die Dauer des Lockdowns, sofern dieser eine Einschränkung der Kindertagesbetreuung zur Folge hat.
9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
zu TOP 9.1
Änderung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH
Hier: Einrichtung eines fakultativen Aufsichtsrats
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19578-21)
Dem Rat der Stadt liegt hierzu nachfolgender Antrag der Fraktionen von CDU, B‘ 90/Die Grünen, SPD, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und Die Fraktion-Die Partei vom 11.02.2021 vor:
die Fraktionen CDU, Bündnis 90/Die Grünen, SPD, Die Linke+, FDP/Bürgerliste und Die Partei stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt den folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Der neu einzufügende § 13 des Gesellschaftsvertrages der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH wird um folgende Punkte ergänzt:
1. Dem Aufsichtsrat wird die Aufgabe/Befugnis übertragen, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer vorzuberaten und eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zu geben.
2. Zu den Befugnissen des Aufsichtsrates gehört ferner die Beschlussfassung über Vorlagen an die Gesellschafterversammlung.
Begründung
Die Ergänzungen sind notwendig, um den in der Gemeindeordnung vorgesehenen Steuerungs-, Kontroll- und Einflussmöglichkeiten des Rates auf kommunale Unternehmen Geltung zu verschaffen.
Rm Berndsen (SPD) gibt an, dass die SPD-Fraktion dem Beschlussvorschlag folgen wolle. Nach Rücksprache mit den Antragsstellern, sei der Punkt 2 so zu verstehen wie in allen fakultativen Aufsichtsräten, nämlich, dass ein Aufsichtsrat eine Vorlage beschließt und der Gesellschafterversammlung empfiehlt. Dies unterstützten die Antragssteller und daher könne die Formulierung so belassen werden.
Rm Garbe (AfD) erläutert, warum die AfD-Fraktion dem Antrag und der Vorlage nicht zustimmen könne. Es handele sich um einen Aufsichtsrat der nicht notwendig sei und nur Pöstchen schaffe.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass es ihre Fraktion für richtig und gut halte, dass man nun auch bei der DOKOM einen fakultativen Aufsichtsrat habe. Man begrüße ebenso, dass sehr viele Parteien zu einem gemeinsamen Verständnis über die Aufgabenteilung zwischen Aufsichtsrat und Gesellschafterversammlung gekommen seien.
Rm Mader (CDU) begrüßt die Vorlage und auch die sich daran angeschlossene Diskussion, denn so habe man vor einen anderen Hintergrund noch einmal auf die anderen fakultativen Aufsichtsräte geschaut. Unter dem Aspekt „Primat der Politik“ halte man es für sinnvoll, auch dort den Einfluss zu ermöglichen.
Rm Helferich (AfD) fordert den Rat auf gegen den Antrag zu stimmen.
Der Rat der Stadt beschließt den Antrag der Fraktionen (Drucksache Nr.: 19578-21-E1) unter Berücksichtigung der dazu angeführten Bemerkung des Rm Berndsen, mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion.
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der beabsichtigten Änderung/Anpassung des Gesellschaftsvertrags der DOKOM Gesellschaft für Telekommunikation mbH zur erstmaligen Implementierung eines fakultativen Aufsichtsrats zu.
zu TOP 9.2
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 - PB 49/2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19710-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2017 und entlastet den Oberbürgermeister aus diesem geprüften Abschluss. Gleichzeitig beschließt er, dass der im Gesamtabschluss 2017 ausgewiesene Gesamtjahresüberschuss der Stadt Dortmund in Höhe von 50.542.790,27 € der Allgemeinen Rücklage zugeführt wird.
zu TOP 9.3
Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund im Jahr 2019
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19834-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen vom 06.03.2020 zur Kenntnis und schließt sich den inhaltlichen Ausführungen der Verwaltung für die gegenüber der Gemeindeprüfungsanstalt und der Bezirksregierung Arnsberg abzugebende Stellungnahme an.
zu TOP 9.4
Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) 2021
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 19599-21)
Der Rat der Stadt fasst mehrheitlich gegen die Stimme des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die nachstehende durch den Oberbürgermeister mit einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung über die Änderung der Abfallgebührensatzung der Stadt Dortmund:
Der anliegende Entwurf wird durch den Oberbürgermeister und ein Ratsmitglied im Wege der Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW als Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung – AbfGS) 2021 beschlossen.
zu TOP 9.5
Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung).
-Aussetzen der Erhebung der Beherbergungsabgabe vom 01.01.2021 bis 31.12.2021-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19596-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabensatzung).
zu TOP 9.6
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen nach § 83 GO NRW für das Haushaltsjahr 2021 resultierend aus Gremienbeschlüssen 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19566-21)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2021 gemäß § 83 GO NRW mit einem Gesamtvolumen von 4.473.130 Euro.
zu TOP 9.7
Umsetzung des Beschlusses des Rates vom 17.12.2020 zum Primat der Politik gemäß §113 GO-NRW
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19914-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.02.2021 vor:
der Rat hat am 17.12.2020 im Antrag zur Wahrnehmung der Rechte des Rates
nach § 113 GO NRW Folgendes beschlossen:
"4. Der Rat der Stadt erwartet, dass ihm in seiner ersten Sitzung 2021 die fortgeschriebene Vorlage „Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen“ (DS 02053-15) für die laufende Wahlperiode vorgelegt wird.
5. Mit Bezug auf 4. erwartet der Rat der Stadt Dortmund hierin von der Verwaltung effektive Vorschläge, wie der Wille des Rates der Stadt Dortmund in den Gesellschafter- und Hauptversammlungen durchgesetzt werden kann (z.B. durch Eintritt von Mitgliedern des Rates der Stadt in die Gesellschafter- und Hauptversammlungen oder die Einrichtung einer Beteiligungskommission)."
Der Rat hat diese Punkte unverändert in Kenntnis der abweichenden Haltung des Oberbürgermeisters zum Zeithorizont des Arbeitsauftrages beschlossen.
Sofern die Verwaltung zur Ratssitzung am 11.2.2021 keine Vorlage gemäß Punkt 4 des Beschlusses des Rates vom 17.12.2020 vorlegt, so beantragt die Fraktion FDP/Bürgerliste Folgendes zu beschließen:
1. Der Rat stellt fest, dass die Verwaltung die beschlossene Frist versäumt hat.
2. Der Rat fordert die Verwaltung auf, zum nächsten AFBL die Vorlage vorzulegen, damit diese bei der nächsten Ratssitzung beraten werden kann.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Der Rat der Stadt habe in der letzten Sitzung beschlossen, hierzu in der heutigen Sitzung eine Vorlage zu erhalten. Daher bitte seine Fraktion nun, um weitere Verzögerungen zu vermeiden, eine Vorlage zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften übermittelt zu bekommen.
Rm Mader (CDU) kündigt die Enthaltung seiner Fraktion zum Antrag an.
Auch Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) erklärt die Enthaltung ihrer Fraktion.
Rm Berndsen (SPD) schließt sich seinen Vorredner*innen an.
OB Westphal erläutert, dass im Zuge der Umorganisation des Amtes des Oberbürgermeisters und des Rates, die Beteiligungsverwaltung hieran angeschlossen werde. In diesem Kontext seien entsprechende Konzepte bereits entstanden. Man habe es zeitlich jedoch nicht mehr geschafft die heutige Sitzung zu erreichen. Er sage fest zu, dass zur nächsten Ratssitzung eine Vorlage vorgelegt werde und diese auch mit den einzelnen Fraktionen vorbesprochen werde.
Rm Kowalewski (Die Linke+) gibt an, dem Antrag unter diesen Umständen zustimmen zu können.
Rm Garbe (AfD) gibt an, dem Antrag auch zustimmen zu wollen. Die Verwaltung sollte aber die nötige Zeit bekommen, um die Vorlage in der nötigen Reife vorlegen zu können.
Der Rat der Stadt beschließt den Antrag einstimmig bei Enthaltung der Fraktionen von SPD, B‘90/Die Grünen, CDU, Die Fraktion-Die Partei und des Rm Gülec (BVT).
10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung
zu TOP 10.1
Kinderfeuerwehr Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19373-20)
Rm Schmidt (SPD) erklärt, dass überall dort wo die Kinderfeuerwehren eingerichtet seien, das Modell gut und erfolgreich laufe. Er appelliert an die Verwaltung, gemeinsam mit dem Rat nachzusteuern und die Freiwilligen Feuerwehren weiter baulich hierfür zu qualifizieren.
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht zum Projekt „Einführung einer Kinderfeuerwehr bei der Feuerwehr Dortmund“ zur Kenntnis.
zu TOP 10.2
Ehrungen durch die Stadt Dortmund,
hier: Verleihung einer Ehrennadel an Herrn Hans-Jürgen Grondziewski
Beschluss
(Drucksache Nr.: 19388-20)
Der Rat der Stadt fasst einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den ausgeschiedenen sachkundigen Bürger Hans-Jürgen Grondziewski nach den Richtlinien für Ehrungen durch die Stadt Dortmund in Verbindung mit § 34 GO NRW mit der Ehrennadel auszuzeichnen.
zu TOP 10.3
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19692-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der SPD Fraktion vom 11.02.2021 vor:
„…die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beschlussfassung der folgenden
Umbesetzung in Gremien:
Frau RM Anja Kirsch scheidet aus dem Integrationsrat aus. An ihrer Stelle wird RM Dominik
de Marco Mitglied im Integrationsrat.
Frau RM Anja Kirsch wird im Integrationsrat anstelle von Herrn RM Dominik de Marco
stellvertretendes Mitglied für Herrn RM Cüneyt Karadas.
Im Betriebsausschuss FABIDO wird Frau RM Gudrun Heidkamp anstelle von Herrn Dominik
de Marco stellvertretendes Mitglied für Herrn Uwe Kaminski.“
Dem Rat der Stadt liegt hierzu außerdem nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B‘90/Die Grünen vom 11.02.2021 vor:
„…zum o.g. Tagesordnungspunkt stellt die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
SB Sabine Pezely verlässt den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und
Wohnen.
SB Hans Wiesner wird Mitglied im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen.
SB Sabine Pezely verlässt den Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün.
SB Thomas Eltner wird Mitglied im Ausschuss für für Mobilität, Infrastruktur und Grün.
SB Sabine Pezely verlässt den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.
SB Ingo Schwenken wird Mitglied im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit.
SB Stefan Neuhaus verlässt den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung.
SB Elisabeth Brenker wird Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung,
Europa, Wissenschaft und Forschung.“
Der Rat der Stadt beschließt die Anträge der Fraktionen einstimmig.
zu TOP 10.4
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19893-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vom 09.02.2021 vor:
„…die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund stellt folgenden Antrag und bittet um Beschlussfassung der folgenden Umbesetzungen in Gremien:
Hauptausschuss und Ältestenrat
Für den verstorbenen BM Ulrich Monegel wird RM Ute Mais Mitglied im Hauptausschuss und Ältestenrat.
RM Reinhard Frank wird direkter Stellvertreter von RM Dr. Jendrik Suck im Hauptausschuss und
Ältestenrat.
RM Uwe Waßmann wird direkter Stellvertreter von RM Ute Mais im Hauptausschuss und Ältestenrat.
RM Friedrich-Wilhelm Weber wird direkter Stellvertreter von RM Sascha Mader im Hauptausschuss und Ältestenrat.
Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit
RM Thomas Bahr wird anstatt als sachkundiger Bürger nunmehr als RM Mitglied des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
RM Friedrich-Wilhelm Weber scheidet aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus.
Frau Ina Polomski-Tölle wird als sachkundige Bürgerin neues Mitglied des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit.
Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Für den verstorbenen BM Ulrich Monegel wird RM Friedrich-Wilhelm Weber Mitglied im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund benennt RM Friedrich-Wilhelm Weber zum Nachfolger des verstorbenen BM Ulrich Monegel als Ausschussvorsitzenden.
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
Für den verstorbenen BM Ulrich Monegel wird RM Uwe Waßmann Mitglied im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.
Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung
RM Uwe Waßmann verlässt den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung.
Anstelle von RM Uwe Waßmann benennt die CDU-Fraktion RM Annette Becker zur stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.
RM Thomas Bahr wird Mitglied im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa,
Wissenschaft und Forschung.
Wahlprüfungsausschuss
Für den verstorbenen BM Ulrich Monegel wird RM Thomas Bahr stellvertretendes Mitglied im
Wahlprüfungsausschuss.
Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung
Für den verstorbenen BM Ulrich Monegel wird RM Thomas Bahr stellvertretendes Mitglied im
Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung.
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Für den verstorbenen BM Ulrich Monegel wird RM Thomas Bahr stellvertretendes Mitglied im
Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie
RM Justine Grollmann scheidet als persönliche Stellvertreterin von RM Christian Barrenbrügge aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus.
Als neuer persönlicher Stellvertreter wird RM Thomas Bahr benannt.
Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtwerke AG
Für den verstorbenen BM Ulrich Monegel wird RM Sascha Mader Mitglied im Aufsichtsrat der
Dortmunder Stadtwerke AG.
Aufsichtsrat der Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH
Für den verstorbenen BM Ulrich Monegel wird RM Sascha Mader Mitglied im Aufsichtsrat der
Dortmunder Stadtwerke Holding GmbH.
Aufsichtsrat der Dortmunder Hafen AG
Für den verstorbenen BM Ulrich Monegel wird RM Dr. Jendrik Suck Mitglied im Aufsichtsrat der
Dortmunder Hafen AG.
Aufsichtsrat der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH
RM Mader verlässt den Aufsichtsrat der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH.
RM Dr. Jendrik Suck wird Mitglied im Aufsichtsrat der Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH.
Aufsichtsrat der Konzerthaus Dortmund GmbH
RM Friedrich-Wilhelm Weber verlässt den Aufsichtsrat der Konzerthaus Dortmund GmbH.
RM Thomas Bahr wird Mitglied im Aufsichtsrat der Konzerthaus Dortmund GmbH.
Gesellschafterausschuss der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen GmbH
RM Mader verlässt den Gesellschafterausschuss der kommunalen RWE-Aktionäre Westfalen
GmbH aus.
RM Uwe Waßmann wird Mitglied im Gesellschafterausschuss der kommunalen RWE-Aktionäre
Westfalen GmbH.
Aufsichtsrat der DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH
RM Dr. Jendrik Suck verlässt den Aufsichtsrat der DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH.
RM Sascha Mader wird Mitglied im Aufsichtsrate der DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH.
Kuratorium für das Deutsche Fußballmuseum
Für den verstorbenen BM Ulrich Monegel wird RM Ute Mais Mitglied des Kuratoriums für das
Deutsche Fußballmuseum.
Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft
RM Thomas Bahr verlässt die Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft.
RM Matthias Nienhoff wird Mitglied der Genossenschaftsversammlung der Emschergenossenschaft.
Verbandsversammlung des Lippeverbandes
RM Ute Mais verlässt die Verbandsversammlung des Lippeverbandes.
RM Thorsten Hoffmann wird Mitglied der Verbandsversammlung des Lippeverbandes.
RM Thomas Bahr verlässt die Verbandsversammlung des Lippeverbandes.
RM Matthias Nienhoff wird Mitglied der Verbandsversammlung des Lippeverbandes.
Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund
Herr Erwin Bartsch verlässt den Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund.
RM Dirk Hartleif wird Mitglied im Beirat der Justizvollzugsanstalt Dortmund.
Polizeibeirat
RM Annette Becker verlässt den Polizeibeirat.
RM Friedrich-Wilhelm Weber wird Mitglied im Polizeibeirat.“
Der Rat der Stadt beschließt den Antrag der CDU-Fraktion einstimmig bei Enthaltung des Rm Deyda (Die Rechte).
zu TOP 10.5
Finanzierung des „Kampfes gegen Rechts“ aus öffentlichen Mitteln
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19898-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vom 26.01.2021 vor:
„...nach Kenntnis der AfD-Fraktion erhielten alle Fraktionen im Rat der Stadt Dortmund, mit Ausnahme der AfD-Fraktion, einen Beutel mit der Aufschrift: „Couragiert. Demokratie. Stärken“. Den Beutel zierte neben dem Dortmunder Stadtwappen auch ein Förderungshinweis, der auf das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, das Bundesprogramm „Demokratie leben!“, die Initiative „Wir in Dortmund für Vielfalt, Toleranz und Demokratie“ und die „Partnerschaft für Demokratie Dortmund“ verwies.
In dem Rucksack fand sich Informationsmaterial zu folgenden Themenfeldern „Covid19 – Fake News und Verschwörungsideologen“, „Zusammenfassung des Dortmunder Aktionsplans gegen Rechtsextremismus“, „Tipps und Unterstützung für Vermieterinnen und Vermieter in Dortmund“, „Dortmund aktiv gegen Rechtsextremismus“ sowie der „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Auf Seite 10 des Informationsblattes „Dortmunder Aktionsplan gegen Rechtsextremismus“ (novellierte Fassung 2017, Herausgeber Stadt Dortmund, Brigitte Wolfs (verantwortlich), Hartmut Anders Hoepgen) heißt es:
„Rechtspopulisten fallen weniger durch konstruktive politische Arbeit, als vielmehr durch verstörende und menschenfeindliche Misstöne auf. ... Der Rechtspopulismus wendet sich gegen zentrale Grundpfeiler des demokratischen Zusammenlebens.“
Welche rechtspopulistische Bewegung/ Partei ist hier gemeint?
Gibt es nach Ansicht der Stadt Dortmund eine rechtspopulistische Kraft in Dortmund, wenn ja welche?
Wer ist inhaltlich für diesen Druck verantwortlich?
Welche Kosten sind der Stadt Dortmund durch das Kommunikationskonzept, Satz und Druck entstanden?
Wie hoch waren die Fördermittel des Bundesfamilienministeriums und des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ für das genannte Druckerzeugnis?
2. Wie viel Mitarbeiter arbeiten für die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie?
3. Wie hoch sind die finanziellen Belastungen der Stadt durch die Koordinierungsstelle pro Jahr?
4. Erhält der Sonderbeauftragte der Koordinierungsstelle eine Aufwandsentschädigung, Fahrtkostenersatz oder ein Honorar? Wenn ja, in welcher Höhe?
5. Seit Januar 2015 nimmt die Stadt Dortmund am Bundesförderprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ teil. Wie hoch waren die Fördermittel in den Jahren 2015 bis heute, die der Stadt Dortmund zugeflossen sind? Welche Vereine, Initiativen und Veranstaltungen wurden daraus gefördert?
6. Im Rahmen des Faltblattes „Dortmund- aktiv gegen Rechtsextremis, vierte aktualisierte Ausgabe“ werden folgende Projekte und Organisationen aufgeführt: BackUp-ComeBack e.V., CoBa-Yana, BackUp, Respekt-Büro, Dortmunder Arbeitskreis gegen Rechtsextremismus, Bündnis Dortmund gegen Rechts, BockaDO und Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten. Wie hoch waren die Fördergelder für die einzelnen Vereinigungen im Jahr 2018, 2019 sowie im Jahr 2020 (Bitte um Aufschlüsselung nach Jahr und Organisation)?
7. Das Projekt „CoBa-Yana“ begleitet nach eigener Auskunft Menschen, welche die rechtsextreme Szene verlassen möchten. Wie viele Personen wurden durch das Projekt in den Jahren 2018-2020 beraten? Wie viele Personen wurden erfolgreich aus der rechtsextremen Szene geführt? Wenn hierüber keine Auskunft erteilt werden kann, bitten wir hierfür um die Nennung der Gründe.
8. Wie bewertet die Stadt Dortmund, dass das Bündnis „BlockaDO“ nach eigener Auskunft entschlossen ist, „Naziaufmärsche mit BlockaDO zu verhindern“, im Lichte der verfassungsrechtlich verbürgten Versammlungsfreiheit des Art. 8 Abs. 1 GG? Unterstützt die Stadt Dortmund ein Bündnis, welches die Versammlungsfreiheit negiert und sogar bereit ist, versammlungsrechtliche Straftaten zu begehen?
9. In der Beilage „Dortmund hat keinen Raum für Rechtsextremismus – Tipps und Unterstützung für Vermieterinnen und Vermieter“ werden Vermieter beraten, wie sie rechtsextreme Mieter erkennen und sich vor diesen schützen können.
Wie hoch waren die Kosten für die Auflage 09/2019? Wie viel erhielt die Stadt Dortmund hierbei an Fördermitteln des Bundes und/oder Landes?
10. Welche wissenschaftlichen Grundlagen wurden zur Erstellung des Heftchens „Covid19- Fake News und Verschwörungsideologien“ herangezogen? Wie hoch war die Auflage des Drucks 10/2020? Wie hoch die Kosten? Wie hoch waren die Fördermittel für das Heftchen durch Programme des Bundes und/ oder Landes?
11. Warum erhielt die AfD-Fraktion keine Rucksäcke samt Informationsmaterial?
12. Können sich auch Opfer linksextremer oder islamistischer Gewalt an den Sonderbeauftragten sowie die Koordinierungsstelle wenden? Wenn nein, warum nicht?
13. Erhielt der linksextreme Szenetreff „Nordpol“ in der Dortmunder Nordstadt in der Vergangenheit Fördermittel für Veranstaltungen der Stadt (Berichtszeitraum: 2017-2020)?
14. Auf S. 54 erläutert die „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes/ Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten“ ihr vermeintliches Engagement gegen den Rechtsextremismus. Wie bewertet die Stadt, dass die Vereinigung von Landesverfassungsschutzbehörden und dem Bundesamt für Verfassungsschutz als linksextrem eingestuft wird? Wie rechtfertigt die Stadt, dass verfassungsschutzrechtliche Beobachtungsobjekte in einer stadteigenen Broschüre beworben werden?
Die AfD-Fraktion bittet um Zustimmung zu folgendem Antrag:
„Der Rat der Stadt Dortmund schließt die Koordinierungsstelle für Vielfalt, Toleranz und Demokratie und beruft den Sonderbeauftragten mit sofortiger Wirkung ab. Im Gegenzug wird eine Koordinierungsstelle „Extremismusprävention“ eingerichtet, die sich der Informations- und Präventionsarbeit zur Bekämpfung rechts- sowie linksextremistischer Ideologien und des Ausländerextremismus/ Islamismus verschreibt. Die Stadt wird gebeten bis zum Juni dieses Jahres eine entsprechende Verwaltungsvorlage auszuarbeiten.““
Rm Helferich (AfD) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Er bezweifle, dass es Aufgabe der kommunalen Selbstverwaltung sei, ein solches Werk auf den Weg zu bringen.
OB Westphal kündigt an, dass die Fragen zur nächsten Sitzung des Rates schriftlich beantwortet werden.
Rm Jansen (B‘90/Die Grünen) führt aus, dass wer einen solchen Antrag vorlege und die Arbeit der Koordinierungsstelle in Frage stelle, nicht geschichtsvergessen handele, sondern all die Opfer des Nationalsozialismus entwürdige und darüber hinaus den tödlichen Rechtsextremismus in Dortmund mit voller Absicht relativiere.
Rm Brunner (B‘90/Die Grünen) bezieht sich auf die Vorkommnisse in Hanau vor einem Jahr und zählt weitere Vorfälle auf, die nur die Spitze des Eisberges seien. Die AfD distanziere sich nicht ausreichend von diesen Taten und befeuere das rassistische Weltbild, das diesen Taten zugrunde liege. Die Fraktion B‘90/Die Grünen unterstütze die Arbeit der Koordinierungsstelle aus tiefster Überzeugung.
Rm Goosmann (SPD) gibt an, dass sich AfD heute wieder einmal selbst demaskiert habe.
Rm Helferich wehrt sich gegen die Vorwürfe und gibt an, nichts anderes als eine ausgeglichene Extremismus-Bekämpfung zu beantragen.
Rm Kowalewski (Die Linke+) bekräftigt die Ablehnung zum Antrag.
Rm Deyda (Die Rechte) gibt an, dem Antrag zustimmen zu wollen.
Rm Mader (CDU) bekräftigt auch für die CDU-Fraktion die Ablehnung zum Antrag.
Rm Bohnhof (AfD) kritisiert die Bagatellisierung und Missachtung der islamistischen Gewalttaten.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.
zu TOP 10.6
Transparenz und Bürgernähe in Corona-Zeiten – Ratssitzungen online übertragen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19897-21)
Der Rat der Stadt setzt den Vorschlag zur Tagesordnung von der Tagesordnung ab.
zu TOP 10.7
Corona-Bußgelder als Obdachlosenhilfe
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 19899-21)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgender Vorschlag zur Tagesordnung der AfD-Fraktion vom 26.01.2021 vor:
„…während in den meisten nordrhein-westfälischen Kommunen Corona-Bußgelder in den allgemeinen Haushalt fließen, hat sich die Stadt Bonn für einen anderen Weg entschieden: Kultureinrichtungen können das Geld beantragen.
Die Gelder sollen Geschädigten der Corona-Politik zugutekommen. Der Hauptausschuss der Stadt Bonn hat beschlossen, der lokalen Kulturszene mindestens 115.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Beantragen können die Hilfe lokale private Einrichtungen wie Theater, Museen oder Kultureinrichtungen.
Bonn ist damit aus Sicht der AfD-Fraktion ein gutes Vorbild für den Umgang mit Einnahmen aus Corona-Bußgeldern.
Da Dortmund, im Vergleich zu Bonn, eine andere Sozialstruktur aufweist, hat die Dortmunder Kulturszene keinen primären Förderungsbedarf.
Die AfD-Fraktion beantragt daher:
„Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Entscheidung der Stadt Bonn, Einnahmen aus Corona-Bußgeldern nicht dem allgemeinen Haushalt zuzuführen. 80 Prozent der Bußgeldeinnahmen werden daher den Einrichtungen der Obdachlosenhilfe zur Verfügung gestellt.““
Rm Thomas (AfD) erläutert den Antrag seiner Fraktion. Man habe in der Stadt eine katastrophale Situation nicht nur für die Selbständigen, sondern auch für die ärmsten der Armen. Die eingenommenen Corona-Bußgelder sollten genau dieser Gruppe zugutekommen.
Rm Neumann (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass es das Ziel der Corona-Maßnahmen sei, die Pandemie einzudämmen und damit insbesondere den Schutz von Risiko-Gruppen zu gewährleisten. Daher sei es richtig, gerade obdachlose Menschen mit kostenlosen FFP2 Masken zu versorgen. Doch wenn dieser Antrag durchkäme, würde das Verweigern von Corona-Maßnahmen und das Gefährden - auch von obdachlosen Menschen - quasi als Spende deklariert. Daher sei es gut, dass diese Gelder in den allgemeinen Haushalt flössen und von da aus den Menschen geholfen würde, und dies auch schon seit Jahren. Der Antrag sei beschämend und daher auch abzulehnen.
Rm Helferich (AfD) entgegnet, dass die obdachlosen Menschen und das Leid den Mitgliedern des Rates nicht einmal die 20 Euro Sitzungsgeld wert seien.
Rm Goosmann (SPD) erklärt, dass der Antrag juristischer Blödsinn sei. Mit den Bußgeldeinnahmen einer Stadt könne man so nicht verfahren.
Rm Joest (FDP/Bürgerliste) verbittet sich in Richtung der AfD-Fraktion, zu wissen wer hier im Rat was spende. Dies sei Privatsache. Soziales Engagement und Spendenbereitschaft sei sicher kein primäres Alleinstellungsmerkmal der AfD.
Rm Bohnhof (AfD) erklärt in Richtung Herrn Goosmann, dass eine juristische Argumentation ausgeblieben sei. In anderen Städten sei dies geprüft und ermöglicht worden.
Der Rat der Stadt lehnt den Antrag der AfD-Fraktion gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und des Rm Deyda (Die Rechte) ab.
zu TOP 10.8
Café Berta
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19910-21)
Die Fraktion B‘90/Die Grünen zieht den Antrag zurück.
zu TOP 10.9
Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Beschluss
Die Unterlage lag bereits zur Sitzung des Rates am 17.12.2020 vor.
(Drucksache Nr.: 18828-20)
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus seiner öffentlichen Sitzung vom 28.01.20201 vor:
zu TOP 4.1.1
Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Regelmäßger Bericht des Dezernates
(Drucksache Nr.: 18828-20-E4)
Hierzu liegt folgende Rücküberweisung aus der Ratssitzung vom 17.12.2020 vor:
Dem Rat der Stadt liegt nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung vom 09.12.2020 vor:
Der Tagesordnungspunkt wird gemeinsam mit TOP 4.1.2 behandelt.
Hierzu liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
Sehr geehrte Frau Dr. Tautorat, sehr geehrte Ausschussmitglieder,
die Drucksache Nr. 18828-20 vom 18.11.20 wird am 03.12.2020 zunächst in Ihrem
Ausschuss behandelt.
Der Personalrat hat dazu folgende Anmerkungen:
Wir halten es für bedenklich, dass in der Drucksache unter „Personelle
Auswirkungen“ die dringlich erforderlichen und konkret ermittelten Stellenbedarfe nicht erwähnt werden. Stattdessen soll der wichtige wie kritische Personalbedarf später (also frühestens 2021) in einer gesonderten Vorlage dargestellt werden.
Gleichwohl (und das begrüßen wir sehr) wird in dem Abschlussbericht unter Punkt 5 (ab Seite 41) sehr wohl dargestellt, welcher Stellenmehrbedarf pro Maßnahme entsteht.
Für die Umsetzbarkeit von Zielen und die Durchführbarkeit von Maßnahmen ist allerdings wichtig, dass auch dargestellt wird, wie viele der bereits genehmigten Stellen zwischenzeitlich besetzt werden konnten. Relevant für die Ermöglichung einer Aufgabenerledigung kann nur die Anzahl der Kräfte sein, die tatsächlich die zusätzlichen Arbeiten bereits aufgenommen haben!
Ebenso halten wir es für bedenklich, dass unter „Finanzielle Auswirkungen“ die für die Umsetzung von Zielen bzw. für die Durchführung erforderlichen Geldbeträge nicht einmal skizziert werden. Frühestens in der Haushaltsplanung 2022 ff. will man sich
des Themas annehmen! Und in der Zwischenzeit – soll da nichts passieren?
Herr Stadtrat Uhr berichtet mündlich zum Masterplan „Digitale Verwaltung“. Die Präsentation ist diesem Protokoll als Anlage 3 beigefügt.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bittet im Namen seiner Fraktion darum, dass es ab jetzt in jeder Ausschusssitzung des APOD einen Sachstandsbericht gibt.
Zum PR-Schreiben teilt Herr Vogeler mit, dass es im AFBL bereits eine Vorlage gegeben habe (Drucksache 19027-20), in der es den entscheidenden Passus gab, dass dem Thema Digitalisierung sukzessive 38,5 weitere Planstellen eigereicht werden sollen. Die Kosten hierfür sollen sich auf drei Millionen Euro pro Jahr belaufen. Für die CDU-Fraktion stelle sich hier die Frage, warum diese Planstellen nicht in der Vorlage erwähnt werden, da durchaus bekannt sei, dass für diese Thematik Personal benötigt werde.
Herr Gebel (Fraktion Die LINKE+) wünscht sich ebenfalls eine kontinuierliche Begleitung im APOD. Er erläutert, dass es im Masterplan zwar eine Zusammenarbeit mit der Datenschutzbeauftragten gebe, allerdings fehle ihm die Mitwirkung der Behindertenbeauftragten zum Thema Barrierefreiheit. Er empfiehlt, enger mit dieser zusammenzuarbeiten. Weiterhin wird im Bericht darauf verwiesen, dass man mit dem Rechnungsprüfungsamt (RPA) zusammen arbeite. Er wünsche eine Erläuterung, wie genau diese Zusammenarbeit
abläuft, da das RPA bisher die Meinung vertreten habe, dass es nicht im Vorfeld beratend oder begleitend zur Seite stehe, da man sonst im Nachgang vor der nachvollziehbaren Problemstellung stehe, die eigene Arbeit kontrollieren zu müssen. Er würde hierzu gerne eine Stellungnahme des RPA erhalten.
Er begrüße es weiterhin sehr, dass die DMS-Lösung soweit sei, dass eine Ausschreibung stattfinde. Hierzu würde er gerne erfahren, ob die Ausschreibung plattformunabhängig sei oder ob sie an bestimmte Betriebssysteme gebunden sei. Die Begriffe „Datensouveränität“
oder „Freie Software“ finden sich seiner Meinung nach nicht wieder.
Bezüglich des Beschäftigtenportals berichtet er, dass dieses bei der TU Dortmund sehr weit vorangeschritten sei und man sich dort viel abschauen könne. Beim Serviceportal vermisse er den Mehrwert. Hier fehle ihm die Möglichkeit, den Verlauf einer Bearbeitung einzusehen. Den Bearbeitungsstand möchte er jederzeit überprüfen können, um gegebenenfalls nachzusteuern. Diese Ziele seien hier nicht vermerkt. Zum Pilotprojekt Microsoft Teams gibt er zu bedenken, dass es von mehreren Landesdatenschutzbeauftragten als hoch kritisch eingestuft werde, auch wenn es im Vergleich zur Cisco Webex Lösung eine enorme Verbesserung darstelle. Man sollte sich den Schwierigkeiten bewusst sein, mit denen dieses Projekt verbunden ist. Weiterhin wünsche er sich Erläuterungen zur erwähnten Databox. Er habe eine gleichnamige Website gefunden und möchte wissen, ob es sich hierbei um einen USamerikanischen Anbieter handele, der mit einer Art Cloud arbeite. Sollte dies der Fall sein, wünsche er sich Erläuterungen dahingehend, wie der Anbieter mit den Daten umgehe.
Herr Uhr bedankt sich zunächst für den Hinweis bezüglich der Barrierefreiheit und nehme diesen gerne an. Weiterhin erläutert er in Bezug auf die Thematik mit dem RPA, dass es eine Lenkungsgruppe gab, in der alle Ämter des Dezernates vertreten waren, sowie auch die Jugendvertretung und der Personalrat. Hier habe man dem RPA frühzeitig angeboten, von
Anfang an dabei zu sein. Man sei an vielen Stellen der Meinung, dass man Neuland betreten habe und dabei wäre es hilfreich, wenn das RPA bereits von Beginn an zur Kenntnis nimmt,
wie der Entstehungsprozess ist, damit man diesen im Nachgang nicht nachvollziehen müsse. Es sei nicht geplant, dass das RPA aktiv am Prozess teilnehme.
Herr Zilian (10/FBL) bezieht sich zunächst auf die Ausschreibung zur E-Akte und teilt mit, dass man sich im Rahmen der Ausschreibung von Externen beraten lassen habe. Es gebe an dieser Stelle keinen typischen Marktführer. Im Rahmen der Ausschreibung sei eine „Top 5“ ermittelt worden, welche ihre Lösungen demnächst vorstellen werden. Dazu werde man auch über Pilotämter sprechen. Er erläutert, dass die E-Akte ein Thema sei, welches eine große erausforderung sei und zu den Top 10 Themen gehöre. Bezüglich der Databox erklärt er, dass es sich hier um einen Clouddienst handele, den man von einem deutschen IT-Dienstleister eingekauft habe. Dieser Clouddienst sei eine Eigenentwicklung, die nichts mit dem US-amerikanischen Raum zu tun habe.
Beim Thema Serviceportal sei es für ihn selbstverständlich, dass man sich als Bürgerin und Bürger nach dem Sachstand seines Antrages erkundigen könne. Das OZG verlange zunächst „nur“, dass Bürgerinnen und Bürger ihre Anträge online stellen können. Die Herausforderung hierbei sei es, die Fachverfahren mit dem Serviceportal zu verknüpfen, damit der Sachstand eingesehen werden kann.
Frau Spiekermann (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert, dass sie zwar verschiedene Maßnahmen in dem Masterplan erkenne, allerdings keine eindeutige Strategie. Für sie sei die zunächst nötige Infrastruktur wie die Ausstattung mit Glasfaser und WLAN zunächst zwingend notwendig, dies sei allerdings noch keine Digitalisierung. In Schulen zum Beispiel gehöre neben der Ausstattung von WLAN und Hardware auch der entsprechende Support
dazu. Ihr fehle die Substanz im Masterplan.
Herr Uhr erläutert, dass man zunächst Zeitziele und Ressourcen bestimme, welche man mit Zeitplänen und Prioritäten hinterlegen müsse. Themen wir Support seien selbstverständlich bekannt und in Bearbeitung. Hierzu gebe es bereits mehrere Vorlagen, allerdings könne man nicht alles zum Thema Support im Masterplan niederschreiben. Insgesamt setze er sehr auf die Zusammenarbeit mit dem neu gegründeten Ausschuss und auf die neue Komponente D (Digitalisierung).
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis90/Die Grünen) erläutert, dass es sich hier um einen lebendigen und dynamischen Prozess handele. Er kann sich nicht vorstellen, dass die genannten identifizierten 24 Maßnahmen das Ende der Fahnenstange seien um die digitale Zukunft zu meistern. Vielmehr sei es ein Prozess, den die Verwaltung durchlaufen müsse. Er sei der Meinung, dass man insgesamt zu langsam sei. 2018 sei man zur digitalsten Stadt ernannt worden. 2019 gab es dann ein Ranking durch den Bitcomverband, in welchem
Dortmund sehr weit vorne lag. In 2020 hat die Stadt Dortmund dann im Bereich „Digitale Verwaltung“ 41 Plätze verloren. Auch er sei der Meinung, dass Zeitpläne und Prioritätenlisten entwickelt werden müssen. Er gibt an, dass Politik an der Stelle gerne helfen und mitbestimmen möchte.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) geht erneut auf die 38,5 Stellen ein, welche zwar im AFBL besprochen wurden, den APOD allerdings nicht erreicht habe. Er teilt mit, dass solche personellen Entscheidungen auch diesen Ausschuss thematisiert werden müssen. Die große Herausforderung sei es jetzt für Effizienz zu sorgen. Politik müsse den Masterplan begleiten und die Verwaltung müsse ihn mit Leben füllen.
Herr Uhr geht ebenfalls auf die Stellenbedarfe ein und teilt mit, dass es hierzu eine eigene Vorlage geben werde, die dem Ausschuss vorgelegt werde.
Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) fragt nach, ob der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, welcher für den TOP 4.1.2 vorgesehen ist, direkt mit behandelt werden solle.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) bejaht die Frage und erläutert den als Tischvorlagevorliegenden Antrag.
Tagesordnungspunkt Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025
Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Fraktionen der CDU und Bündnis 90/Die Grünen bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ein Memorandum zur Digitalisierung 2020
bis 2025.
2. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist das zentrale
Instrumentarium zur Steuerung der Digitalisierungsprozesse in der Stadt. Es stellt
die strategische Basis für die dafür anstehenden Projekte und Prozesse dar
(Roadmap).
3. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist dabei von dem
Leitgedanken geprägt, Digitalisierung nicht um ihrer selbst Willen durchzusetzen,
sondern um einen Mehrwert für die Stadt, die Stadtverwaltung und die hier
lebenden und arbeitenden Menschen zu schaffen.
4. Hierfür nimmt das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 in einer Binnenperspektive die Stadtverwaltung in den Fokus und in einer
Außenperspektive die Stadt selbst. Zielperspektive für 2025 ist eine Stadt
Dortmund, die im bundesweiten Vergleich einen der höchsten
Digitalisierungsgrade in Deutschland aufweist.
5. Mit Blick auf die Stadtverwaltung nimmt das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 den Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ auf und geht
darüber hinaus. Folgende Zielsetzungen sind bis 2025 zu verwirklichen:
Nachhaltige Digitalisierung durch Kopplung von Verwaltungsprozessen ohne Medienbrüche und nicht bloße Schaffung von Portallösungen für die
BürgerInnen.
Erste Stadtämter arbeiten vollkommen digital.
Erzielung von Effizienzgewinnen, Verkürzung von Bearbeitungszeiten durch
digitalen Dokumentenfluss innerhalb der Verwaltung,
Erleichterte Handhabung der Behördenangelegenheiten für Bürgerinnern und
Bürger durch digitale Zugänge und/oder Apps. Mehrsprachige
Nutzungsmöglichkeiten. Serviceverbesserung
Nutzung von Digitalisierungseffekten bei der Bewältigung des
demographischen Wandels bei der Stadtverwaltung.
Das Dortmunder Systemhaus (Dosys) wird für die operative Umsetzung der Digitalisierungsprozesse zuständig und „denkt“ dabei die nötigen Maßnahmen und ihre Umsetzung. Zur Verdeutlichung dieser Zuständigkeit wird aus Dosys das Amt für Digitales und Informationstechnik (DIGIT).
Berücksichtigung der von EU, Bund und Land vorgegebenen
Rahmenbedingungen (z.B. Onlinezugangsgesetz, E-Government-Gesetz NRW,DSGVO).
Datenschutz, Datensicherheit und digitale Barrierefreiheit für die BürgerInnen ist obligatorisch.
6. Mit Blick auf die Stadt selbst dient das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 dazu, den Breitbandausbau, die Digitalisierung der Schulen und den SmartCity-Prozess zu begleiten und zu beschleunigen. Darüber hinaus sind weitere Themenfelder denkbar, wie bspw. die Einrichtung intelligenter Verkehrsleitsysteme oder die Realisierung einer Teststrecke für autonomes Fahren in der Stadt.
7. Das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 bezieht die Stakeholder des Digitalisierungsprozesses mit in den Prozess ein. Stakeholder sind der VV, die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der Personalrat, das Chief Information/Innovation Office (CIIO), die BürgerInnen der Stadt und weitere vom Digitalisierungsprozess betroffene Personen und Institutionen.
8. Die Verwaltung wird den Mitgliedern des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung, beginnend mit der Ausschusssitzung im März 2021 in vierteljährlichen Projektsitzungen über den Stand der Umsetzung des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 berichten.
Begründung
Die Digitalisierung ist eines der Kernthemen in den kommenden Jahren für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Dortmund. Mit dem Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 legt der Rat der Stadt den Rahmen zur Ausgestaltung des Digitalisierungsprozesses in der Stadt Dortmund fest. Für die operative Umsetzung des Memorandumsprozesses ist der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung politisch verantwortlich, der damit seiner seit dieser Wahlperiode bestehenden umfassenden Kompetenz für das Thema der Digitalisierung nachkommt.
Herr Gebel teilt mit, dass der Antrag zu kurzfristig vorgelegt wurde. Weiterhin hätte er sich gewünscht, dass man im Vorfeld gemeinsam über einen solchen Antrag beraten hätte. Inhaltlich müsse seiner Meinung nach noch klargestellt werden, dass dieses Memorandum auf keinen Fall dem Masterplan widerspreche. Er glaube weiterhin nicht, dass ein solcher Antrag im Ausschuss beschlossen werden könne. Zwar soll durch den Antrag der Masterplan ergänzt werden, seiner Meinung nach wird hier jedoch etwas über den Masterplan gestellt, was in diesem Ausschuss so nicht beschlossen werden könne. Er schlägt vor, den Antrag als eingebracht zu betrachten und an den Rat zu überweisen.
Herr Giebel (SPD-Fraktion) ist überrascht über den Antrag. Er Schließt sich dem Vorschlag von Herrn Gebel an und sieht die Zuständigkeit im Rat.
Herr Gurwowietz teilt mit, dass der Antrag dem Wunsch des alten APO entspreche. Der Wunsch der Politik sei es ganz klar, hier mitzugestalten. Seiner Fraktion sei es daher besonders wichtig, dass bei einer Überweisung im Rat über den Antrag befunden werde.
Frau Spiekermann schließt sich Herrn Giebel an. Ihrer Meinung nach gebe es im Antrag Maßnahmen, über die man noch einmal sprechen müsse. Sie bittet auch darum, dass die Fraktionen Gelegenheit bekommen, sich auszutauschen.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) findet es schade, dass man im Vorfeld nicht über den Antrag informiert wurde. Es wäre wünschenswert, wenn dies ein gemeinsamer Antrag gewesen wäre, der aus der Mitte des Ausschusses käme. Er schlägt vor, den Antrag an den Rat zu überweisen.
Herr Waßmann schlägt vor, zunächst über die Vorlage zu befinden und zu beschließen, den Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis90/Die Grünen an den Rat zu überweisen.
Er bittet bereits im Vorfeld darum, dann im Rat eine Entscheidung zu treffen.
Frau Stackelbeck (Bündnis90/Die Grünen) schlägt vor, den Masterplan dann ebenfalls nicht zu empfehlen. Aus ihrer Sicht sei der Antrag so mit dem Masterplan verbunden, dass man gemeinschaftlich entscheiden sollte.
Herr Giebel habe noch Klärungsbedarf in Bezug auf den Antrag. Er könne heute noch keine eindeutige Richtung für die Ratssitzung vorgeben.
Herr Gebel schlägt vor, dass sich Fraktionen bereits vor der Ratssitzung zusammensetzen und beraten.
Frau Spiekermann möchte den Masterplan empfehlen und den Antrag an den Rat überweisen.
Herr Heymann schließt sich Frau Spiekermann an und schlägt auch ein Treffen der Fraktionien vor der Ratssitzung vor.
Herr Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion für sinnvolle Ergänzungen des Antrages offen sei und bittet um Entscheidung im Rat.
Im Anschluss an die Diskussion empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Fraktion Bündnis90/Die Grünen und in Abwesenheit der Fraktion DiePartei, den Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die diesem zugrundeliegende digitale Strategie zu beschließen.
Den gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen überweist der Ausschuss für Personal, Organisation Digitalisierung an den Rat.
Rm Reuter (B‘90/Die Grünen) bittet darum sowohl die Vorlage, als auch den Antrag zum Memorandum der Digitalisierung in den Fachausschuss zurück zu überweisen. Hintergrund sei, dass sich eine breite Gruppierung interfraktionell noch einmal mit diesen Fragen befasst habe, die neue Ideen entwickelt hätten, die nun in den Fraktionen noch einmal rückgekoppelt und beraten werden müssten.
Rm Waßmann (CDU) schließt sich der Empfehlung an und befürwortet eine breite Mehrheit zum Antrag der CDU-Fraktion im Rat der Stadt.
Rm Kauch (FDP/Bürgerliste) schließt sich dem an und berichtet, dass er der Gruppe angehöre, die auf einem guten Wege sei mit einer breiten Mehrheit einen guten Antrag vorzulegen.
Auch Rm Giebel (SPD) schließt sich dem an, da auch er Mitglied dieser Gruppe sei.
OB Westphal merkt an, dass man dies auch so hätte lösen können, dass die Angelegenheit im Ausschuss hätte vertagt können und sie nicht hätte in den Rat geschoben werden müssen.
Rm Gebel (Die Linke +) gibt Herrn Oberbürgermeister Westphal Recht, betont aber, dass er die jetzt gefundene Lösung sehr gut fände und es schätze, dass die CDU-Fraktion und die Fraktion B‘90/Die Grünen das Verfahren noch einmal geöffnet hätten und nicht versucht hätten ihren eigenen Antrag durchzuboxen und dadurch nun auch die anderen Fraktionen die Möglichkeit hätten in die Diskussion mit einzusteigen.
Der Rat der Stadt überweist sowohl die Vorlage, als auch die Überweisung aus dem APOD zur Beratung zurück an den APOD.
Die Rücküberweisung wird wie unter TOP 1.4 beschlossen nicht mehr behandelt, da inzwischen der folgende aktualisierte gemeinsamer Zusatzantrag von der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke+ vorliegt:
Beschlussvorschlag
Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und SPD stellen zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:
Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025
1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat bis zum 30.06.2021 eine Roadmap für Projekte und Prozesse zur Digitalisierung vorzulegen. Die Roadmap („Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025“) ist das zentrale Instrumentarium zur Steuerung der Digitalisierungsprozesse in der Stadt. Sie enthält strategische Ziele, Teilziele mit messbaren Zielgrößen, Vorgaben für die Entwicklung von Maßnahmenplänen mit Verantwortlichkeiten und Fristen, Strukturen zum Controlling. Da Digitalisierung eine Führungsaufgabe ist, wird der Prozess vom Rat beschlossen, vom APOD federführend gestaltet sowie vom Oberbürgermeister verantwortet und vom CIIO-Office umgesetzt.
2. Leitgedanke des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 ist dabei, Digitalisierung daran auszurichten, dass sie einen Mehrwert für die in Dortmund lebenden und arbeitenden Menschen, für die Unternehmen und ihre Wertschöpfung sowie für die Stadtverwaltung schafft.
3. Hierfür nimmt das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 in einer Binnenperspektive die Stadtverwaltung in den Fokus und in einer Außenperspektive die Stadt selbst. Zielperspektive für 2025 ist eine Stadt Dortmund, die im bundesweiten Vergleich einen der höchsten Digitalisierungsgrade in Deutschland aufweist.
4. Mit Blick auf die Stadtverwaltung integriert und überprüft das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 den Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ und geht darüber hinaus. Folgende Zielsetzungen sind bis 2025 zu verwirklichen:
· Nachhaltige Digitalisierung durch Kopplung und Verschlankungen von Verwaltungsprozessen ohne Medienbrüche und nicht bloße Schaffung von Portallösungen für die Bürger*innen.
· Möglichst alle Stadtämter arbeiten vollkommen digital.
· Erzielung von Effizienzgewinnen, Verkürzung von Bearbeitungszeiten durch digitalen Dokumentenfluss innerhalb der Verwaltung.
· Vollständige Homeoffice-Fähigkeit aller Prozesse ohne direkten Bürgerkontakt und die damit verbundene Befähigung der Mitarbeiter*innen.
· Nutzung der Digitalisierung zur Vereinfachung von Prozessen und Formularen, zum Bürokratieabbau und zur Vermeidung mehrfacher Datenerhebung.
· Erleichterte Handhabung der Behördenangelegenheiten für Bürger*innen durch digitale Zugänge und jeweils zentrale Apps für Bürger*innen und Unternehmen. Mehrsprachige Nutzungsmöglichkeiten, insbesondere auch in Englisch, und Serviceverbesserungen. Die Verwaltung hat Sorge dafür zu tragen, allen Menschen die Möglichkeit zur digitalen Teilhabe zu bieten. Gleichsam muss für Menschen, die aus den verschiedensten Gründen nicht "online" sind, der Zugang zu den Leistungen der Stadt (analog) gewährleistet sein.
· Erleichterter und strukturierterer Zugang zu städtischen Informationen durch komplette Überarbeitung der städtischen Website und der mit ihr verbundener Informationssysteme (z.B. Dortmunder Ortsrecht).
· Nutzung von Digitalisierungseffekten bei der Bewältigung des demographischen Wandels bei der Stadtverwaltung.
· Wo möglich Nutzung von Open Source Software. Von der Verwaltung entwickelte oder zur Entwicklung beauftragte Software wird der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
· Das Dortmunder Systemhaus (Dosys) wird für die operative Umsetzung der Digitalisierungsprozesse zuständig und „denkt“ dabei die nötigen Maßnahmen und ihre Umsetzung. Zur Verdeutlichung dieser Zuständigkeit wird aus Dosys das Amt für Digitales und Informationstechnik (DIGIT).
· Berücksichtigung der von EU, Bund und Land vorgegebenen Rahmenbedingungen (z.B. Onlinezugangsgesetz, E-Government-Gesetz NRW, DSGVO).
· Datenschutz, Datensicherheit, digitale Souveränität sowie digitale Barrierefreiheit für die Bürger*innen sind obligatorisch.
5. Der Memorandum-Prozess soll übergreifend und auf Ebene der Fachbereiche durch fachbereichsexterne Beratung begleitet werden, um eine neutrale Sicht auf die Prozessänderungen zu ermöglichen. Hierfür sind Haushaltmittel in angemessener Höhe einzuplanen und im Anschluss zeitnah eine entsprechende Ausschreibung einzuleiten. Den zuständigen Gremien ist bei den Sitzungen im März 2021 ein Vorschlag zur Entscheidung zu unterbreiten. Zudem soll der Sachverstand aus Rechnungsprüfungsamt und Gemeindeprüfungsanstalt wo möglich für eine externe Sichtweise genutzt werden.
6. Die Stadtverwaltung fokussiert sich in ihrer kurzfristigen Planung auf die Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben zur Digitalisierung und auf sogenannte „Quick wins“, also unaufwändige Maßnahmen, die einen zügigen und unmittelbaren Effekt für die Bürger*innen haben.
7. Mit Blick auf Dortmund über die Stadtverwaltung hinaus, dient das Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 dazu, hauptsächlich den Breitbandausbau, die Digitalisierung der Schulen und den Smart-City-Prozess zu begleiten und zu beschleunigen. Die Roadmap hat ein Projekt vorzusehen, das Smart City voranbringt. Hier ist aus Sicht der Fraktionen die Weiterentwicklung des Open Data Projekts im Sinne der städtischen Datensouveränität ein wichtiger Bestandteil. Weitere Themenfelder wie bspw. die Einrichtung intelligenter Verkehrsleitsysteme sollen aktiv in den Prozess eingebracht und in das Memorandum integriert werden, sobald sie von der Phase der Ideenfindung in die Konzeptionsphase übergehen.
8. Die Entwicklung des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 bezieht die Stakeholder des Digitalisierungsprozesses mit in den Prozess ein und sichert dabei eine zielgerichtete und zügige Arbeit. Stakeholder sind der VV, die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung und der Personalrat, das Chief Information/Innovation Office (CIIO), die Bürger*innen der Stadt, die Unternehmen unterschiedlicher Größe und ihre Verbände sowie weitere vom Digitalisierungsprozess betroffene Personen und Institutionen.
9. Die Verwaltung wird den Mitgliedern des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung, beginnend mit der Ausschusssitzung im März 2021 in vierteljährlichen Projektsitzungen über den Stand der Vorbereitung bzw. der Umsetzung des Memorandums zur Digitalisierung 2020 bis 2025 berichten.
Sämtliche Prozesse werden unter dem eindeutigen Bekenntnis zur Charta „Digitales Dortmund 2018-2030“ weiterentwickelt.
Begründung
Die Digitalisierung ist eines der Kernthemen in den kommenden Jahren für die Zukunftsfähigkeit der Stadt Dortmund. Mit dem Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025 legt der Rat der Stadt den Rahmen zur Ausgestaltung des Digitalisierungsprozesses in der Stadt Dortmund fest. Für die operative Umsetzung des Memorandumsprozesses ist der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung politisch verantwortlich, der damit seiner seit dieser Wahlperiode bestehenden umfassenden Kompetenz für das Thema der Digitalisierung nachkommt.
Weiterhin liegt der folgende Zusatzantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Änderungsanträge der Fraktion FDP/Bürgerliste zum Antrag "Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025" der Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Linke+ (Drucksache Nr.: 18828-20-E5, TOP-Nr: 4.1.1.1)
1) Streiche in Punkt 4 folgende Passage:
"Das Dortmunder Systemhaus (Dosys) wird für die operative Umsetzung der Digitalisierungsprozesse zuständig und „denkt“ dabei die nötigen Maßnahmen und ihre Umsetzung. Zur Verdeutlichung dieser Zuständigkeit wird aus Dosys das Amt für Digitales und Informationstechnik (DIGIT)."
2) Ersetze in Punkt 5 das Wort "fachbereichsexterne" durch "externe"
Wir bitten um getrennte Abstimmung.
Begründung:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste unterstützt den vorliegenden Antrag, an dem wir aktiv mitgearbeitet haben, in weiten Teilen.
Wir begrüßen die geforderte Roadmap der Verwaltung mit messbaren Zielgrößen, Verantwortlichkeiten, Fristen und Controlling-Strukturen. Wir halten es für richtig, dass Prozesse nicht nur digitalisiert, sondern auf vereinfacht werden sollen. Wir freuen uns, dass unsere Vorschläge für die vollständige Homeoffice-Fähigkeit aller geeigneten Arbeitsplätze, die Umsetzung zentralen Apps für Bürger*innen und Unternehmen, die Überarbeitung der städtischen Website und Informationssysteme sowie die Nutzung von Open-Source- und Open-Data-Lösungen aufgegriffen wurden.
Unsere Fraktion kann dem Antrag dennoch nur zustimmen, wenn die zentrale Frage externer Beratung zweifelsfrei geklärt wird:
Die Stadt Dortmund ist digitalen Städte-Ranking des Branchenverbands Bitkom, dem „Smart City Index“, vom 9. Platz (2019) auf den 23. Platz (2020) abgerutscht. Bei der Verwaltung hat sich Dortmund sogar vom 4. auf den 41. Platz verschlechtert. Die Stadtverwaltung hat offenkundig zuletzt die Digitalisierungsdynamik anderer Städte verschlafen. Die bisherige Strategie, auf eigene Ressourcen zu setzen, erscheint gescheitert. Diese Performance muss sich auch der zuständige Fachbereich zurechnen lassen. Daher halten wir es für einen Fehler, die Rolle des Dosys noch aufzuwerten. Zumindest müsste bei einer Stärkung des Dosys eine durchgängige externe Beratung bei der Effizienzsteigerung und der Digitalisierung der Prozesse erfolgen. Letzteres war auch das ursprüngliche Ergebnis der interfraktionellen Beratungen.
Leider wurden die Formulierungen so aufgeweicht, dass die externe Beratung nicht mehr durchgängig abgesichert ist. Als Hintertür sollen sich Teile der Verwaltung wechselseitig beraten, so die Intention der Änderung in letzter Minute. Dies gefährdet einen kritischen Blick auf die Anstrengungen der Stadt - und damit den Erfolg des Gesamtprojekts.
Weiterhin liegt die folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“
Regelmäßiger Bericht des Dezernates
hier: DS-Nr. 19467-20
hierzu -> Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Fraktion B‘90/Die Grünen, SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke+)
Bezug: DS-Nr. 18828-20-E 5
der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung wird in seiner Sitzung am 28.01.2021 eine Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund zum Masterplan „Digitale Verwaltung – Arbeiten 4.0“ abgeben müssen. Darüber hinaus erreichte den Fachausschuss ein gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum Tagesordnungspunkt der im Betreff genannten Fraktionen.
Diesen Antrag hat der Personalrat mit großem Interesse zur Kenntnis genommen und begrüßt, dass Vertreter*innen der o. g. politischen Parteien eine derartige Strategie entwickeln, damit bislang offengebliebene Fragestellungen strukturiert werden und die Verantwortung, auch von politischer Seite, übernommen wird.
Auch wenn mit diesem Zusatzantrag strategische Vorgaben für die Verwaltung gegeben werden, ergeben sich uns neben den bisher noch nicht beantworteten Fragestellungen neue Fragen. Von daher erlauben wir uns aus Sicht der Interessenvertretung, weitere Aspekte aufzuwerfen, ohne die durch die Politik beabsichtigte Strategie grundsätzlich in Frage zu stellen.
Finanzielle Auswirkungen
Zu Beginn der Projekte sollte bereits feststehen, ob der Rat der Stadt Dortmund Bereitschaft erklärt, die erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen. Ausgeschlossen werden muss, dass die finanziellen Ressourcen durch Einsparungen an anderer Stelle zur Verfügung stehen.
Personelle Auswirkungen
Allen hier benannten Verantwortlichen sollten sich bewusst machen, dass die genannten Ziele gerade unter Berücksichtigung des ambitionierten Zeitzieles und der parallel zur Verfügung zu stellenden Prozesse in digitaler bzw. in analoger Form ohne die Ausweitung des erforderlichen Personals schwerlich erreicht werden kann. Unter Berücksichtigung des demografischen Wandels, des bestehenden Fachkräftemangels gerade in diesem Aufgabenfeld und der damit einhergehenden Personalgewinnung dürfte das Festschreiben von Meilensteinen erforderlich werden, um das Projektziel im festgelegten Zeitfenster bis 2025 zu erreichen.
Fragen bzw. Hinweise zum Zusatz-/Ergänzungsantrag
Nach dem formulierten Antrag ist beabsichtigt, den Memorandums-Prozess übergreifend und auf Fachbereichsebene durch fachbereichsexterne Beratung zu begleiten. Der Personalrat muss vermuten, dass hiermit Unternehmensberatungen oder ähnliche Firmen gemeint sind. Inwieweit externe Beratungsleistungen sinnvoll und zielführend sein sollen, wird leider nicht ausgeführt. Gerade die vorhandenen internen Fachleute sollten durchaus in der Lage sein, Veränderungen in den Prozessen selbst zu erarbeiten. Insbesondere kann erwartet werden, dass durch Perspektivwechsel gerade aufgrund der vorhandenen Kenntnisse über die internen Strukturen und Prozesslandschaft gute Arbeitsergebnisse erzielt werden. Hier sollte den handelnden Personen mehr Möglichkeiten eingeräumt werden, in alle Richtungen zu denken und im Zweifel eine spezielle Expertise im Einzelfall zu beauftragen. Neben der Einbeziehung des Rechnungsprüfungsamtes, des Gemeindeprüfungsamtes kann auch ein interkommunaler Austausch zielführend sein.
Ebenfalls nicht dargestellt wurde, wer letztendlich die Verantwortung für diese Memorandumsmaßnahme trägt. Die Verteilung auf viele Schultern mag verführerisch wirken, hat sich aber in der Vergangenheit nicht wirklich bewährt.
Ferner stellt sich dem Personalrat die Frage, ob der bisherige Masterplan verworfen wird und mit dem Zusatz-/Ergänzungsantrag ein anderer Weg beschritten werden soll. Auch dieses sollte klargestellt werden.
Weitere offene Fragen:
- Wie werden die Entscheidungskompetenzen abgegrenzt?
- Wer priorisiert zwischen internen und externen Vorhaben?
- Welche Ressourcen (personell und finanziell) werden bei dem Zeitplan hinterlegt?
- Wie werden die einzelnen Fachbereiche, die grundsätzlich in der Ergebnisverantwortung sind, mit eingebunden?
- Wer trägt die Hauptverantwortung für das Projekt?
Als Interessensvertretung unserer Beschäftigten sind wir gerne bereit, dieses ambitionierte Vorhaben zu begleiten und stehen natürlich für weitere Gespräche – auch zeitnah – zur Verfügung.
Herr Stadtrat Uhr berichtet zunächst mündlich und erläutert zum Thema Personalzeitwirtschaft, dass man sich endlich auf den Weg gemacht habe, die Pappkarten abzulösen. Man sei gerade mitten in einer Markterkundung, um ein neues System anzuschaffen. Der Weg werde entweder über eine externe Firma gehen oder aber man schaue, ob es eine Möglichkeit gebe, die Zeiterfassung über SAP laufen zu lassen.
Zum Onlinezugangsgesetz (OZG) sei zu berichten, dass man eine gesamtstädtische Arbeitsgruppe gebildet habe, um das Gesetz umzusetzen. Momentan ginge es um technische Fragen, wie das Antragsmanagement ablaufen werde. Inzwischen sei auch das Familienleistungsgesetz seit Dezember 2020 in Kraft getreten. Ab 2022 sollen alle Familienleistungen (Kindergeld, Elterngeld, Anmeldung des Kind) über das Standesamt aus einer Hand digital erfolgen können. Weiterhin sei das Document Management System (DMS) ein großes Thema. Hier solle Mitte des Jahres 2021 der Vertrag unterschrieben werden und man finalisiere die Ausschreibung, um sich für ein System entscheiden zu können. Die entsprechenden Mittel seien durch Ratsbeschluss zur Verfügung gestellt worden. Man sei weiterhin dabei, die Schulen mit den entsprechenden Geräten auszustatten, um die zur Verfügung gestellten Fördermittel auszuschöpfen. Hier verweist er auf die Vorlage im nichtöffentlichen Teil der Sitzung. Bezüglich des Paktes zum öffentlichen Gesundheitsdienst teilt er mit, dass dies immer wieder Thema sei. Hier müsse man zwei Facetten betrachten, eine personalwirtschaftliche und eine digitale, wobei man bei der personalwirtschaftlichen zurückhänge. Zwar habe der Bund zugesagt, dass bis 2026 eine Menge an Stellen bundesweit bis in die unteren Gesundheitsämter installiert werden sollen, jedoch könne man im Moment nicht genau sagen, nach welchem Schlüssel die Stellen auf unteren Gesundheitsbehörden verteilt werden. Man rechne in Dortmund mit ca. 28 - 32 zusätzlichen Stellen. Diese Auskunft sei jedoch nicht valide, weil der entsprechende Schlüssel noch nicht klar sei und man noch keine Anforderungsprofile habe, welche Qualifikationen das Personal mitbringen solle. Hier sei man im engen Austausch mit dem Städtetag und habe großes Interesse daran, die Stellen zu besetzen und dauerhaft von Bund und Land finanzieren zu lassen. Zur technischen Frage fallen immer wieder die Begriffe Demis und Sormas. Demis habe man im Gesundheitsamt bereits vollumfänglich im Einsatz und nutze dies auch.
Der Einsatz von Sormas gestaltet sich schwieriger. Auch hier gebe es die Vorgabe, dass bis Ende Februar alle Gesundheitsämter Sormas im Einsatz haben sollen. Das Problem sei jedoch, dass man sich mitten in der Krise befinde und man damit beschäftigt sei, die Kontaktnachverfolgung zu gewährleisten. Wenn man im laufenden Geschäft das Programm wechseln würde, stelle dies ein großes Problem dar. Man habe sich bisher mit den internen vorhandenen Programmen sehr gut behelfen können, um die entsprechenden Zahlen laufend an das RKI zu melden. Wunsch des Bundes sei es, dass alle Gesundheitsämter das gleiche System nutzen. Dies sei aus Bundessicht absolut verständlich, aber der praktische Weg sei ein anderer. Hier sei man weiterhin in Kontakt mit dem Städtetag, um eine dauerhafte Lösung zu finden.
Herr Gebel (Fraktion Die Linke+) teilt zunächst zum Thema elektronische Zeiterfassung mit, dass davon ausgegangen werden dürfe, dass die Pappkarten nicht durch Plastikkarten ersetzt werden. Weiterhin fragt er bezüglich des Programmes Sormas nach, ob es hier einen Zeitplan zur Umsetzung gebe.
Herr Zilian (10/FL) erläutert zum Thema Sormas, dass die Einführung in der Krise schwierig sei. Die Umstellung sei jedoch definitiv zum Jahresende geplant.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) verweist zunächst auf das interfraktionelle Gespräch, welches im Vorfeld stattgefunden habe und freut sich über die positive und konstruktive Zusammenarbeit. Er erläutert zum vorliegenden gemeinsamen Antrag, dass man diesen als ersten Aufschlag verstehen solle. Über die Zusammenarbeit mit dem Personalrat ist man sehr froh und dieser soll im weiteren Verfahren einbezogen werden. Jeder ist eingeladen sich bei diesem Thema zu beteiligen und er wünsche sich für die Zukunft, dass die Verantwortlichen der Stadt in regelmäßigen Abständen zur Berichterstattung an den Ausschusssitzungen teilnehmen.
Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erläutert in Bezug auf den gemeinsamen Zusatzantrag, dass die Politik hier aktiv mitgestalten möchte. Dieses Memorandum solle nicht als Konkurrenzveranstaltung angesehen werden, sondern als Angebot an die Verwaltung, bei diesem Thema zusammenzuarbeiten. Wichtig sei, dass man die Digitalisierung da vorantreibe, wo sie sinnvoll ist und nicht um jeden Preis. Auch denjenigen, die über keinen technischen Zugang verfügen, müsse man den Zugriff auf alle Leistungen der Stadt gewährleisten. Zum Begriff der fachbereichsexternen Unterstützung erläutert er, dass dies eine Möglichkeit sei, die bei der Transformation entstehende Kompetenz der Mitarbeitenden innerhalb der Verwaltung zu halten. Weiterhin bedankt er sich bei allen Beteiligten für die konstruktive Zusammenarbeit.
Herr Gebel (Fraktion Die Linke +) erläutert, dass der Masterplan durch den gemeinsamen Antrag der Fraktionen ergänzt werde. Im Ergebnis seien weitere Aspekte im Antrag, die nicht oder nicht expliziert in der Vorlage genannt wurden.
Man strecke die Hand in Richtung des Personalrates gerne aus und nehme das Angebot zur Begleitung gerne an. Er teilt mit, dass klar sei, dass das Projekt mit Personal hinterlegt und finanziert werden müsse. Dies möchte man im Rahmen der einzelnen Projekte besprechen.
Hinsichtlich der Bedenken bezüglich der Formulierung „fachbereichsexterne“, welche im Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste erläutert werden, teilt er mit, dass man die in der Verwaltung bereits vorhandenen Kompetenzen nutzen möchte, was dazu führe, dass man den Ergänzungsantrag der FDP/Bürgerliste ablehnen werde und den gemeinsamen Antrag der Fraktionen im vorliegenden Wortlaut beschließe.
Herr Bohnhof (AFD-Fraktion) hält es für zielführend, sowohl den Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste als auch die Stellungnahme des Personalrates in das Memorandum mit einfließen zu lassen. Da diese Unterlagen erst heute als Tischvorlage vorliegen, meldet er Beratungsbedarf für seine Fraktion an.
Herr Löhrer (Fraktion FDP/Bürgerliste) lobt zunächst die Zusammenarbeit im interfraktionellen Gespräch. Bei dem Thema der externen Fachkräfte sei man sich dann jedoch nicht einig geworden. Er erläutert den Ergänzungsantrag seiner Fraktion und betont, dass es hilfreich sei, sich das Wissen von Externen anzueignen. Es handele sich hier nicht um ein Misstrauen der internen Fachkräfte in der Verwaltung, sondern man sei der Meinung, dass externe Unterstützung notwendig sei.
Herr Giebel (SPD-Faktion) bedankt sich ebenfalls für die konstruktive Zusammenarbeit und er sei sich sicher, dass man mit dem Memorandum einen großen Schritt gemacht habe. Die konkreten Dinge möchte man in der Zukunft Schritt für Schritt bewältigen. Schade sei es, dass man sich mit der FDP/Bürgerliste nicht einig über die externen Fachkräfte einig geworden sei. Es stellt klar, dass der gemeinsame Antrag der Parteien die Einholung von externen Hilfe nicht ausgeschlossen sei.
Herr Vogeler (CDU-Fraktion) sieht die vorliegenden Tischvorlagen als Diskussionsgrundlage, möchte aber dennoch über den gemeinsamen Antrag der Parteien abstimmen lassen.
Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass man im Einzelfall externe Berater*innen hinzuziehe, sollte es sinnvoll sein. Man möchte jedoch nicht grundsätzlich mit Externen zusammen arbeiten, sondern mit dem vorhandenen Wissen aus der Verwaltung arbeiten. Sie spricht sich dafür aus, den gemeinsamen Antrag abstimmen zu lassen.
Herr Gebel (Fraktion Die Linke +) ist der Meinung, dass es inzwischen jeder Fraktion möglich sein sollte, sich eine Meinung zu bilden, da das Thema nicht neu sei. Er spricht sich ebenfalls dafür aus, über den gemeinsamen Antrag abzustimmen.
Herr Heymann (SPD-Fraktion) spricht sich für seine Fraktion dafür aus, über die Anträge abzustimmen.
Herr Mülle (Personalrat) appelliert an alle, dass man endlich loslegen müsse und das Thema in Inhouseprozessen oder aber auch extern voranzubringen. Der Wunsch des Personalrates sei es, gemeinsam das Ziel nicht aus den Augen zu verlieren.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bezieht sich erneut auf den Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste und schlägt vor, dass man bis auf den Punkt der „externen Fachkräfte“ gemeinsam abstimmen könne.
Herr Löhrer (Fraktion FDP/Bürgerliste) erläutert erneut, dass er von Anfang an nicht auf externe Unterstützung verzichten wolle.
Herr Mülle (PR) betont erneut, dass die Prozesse viel besser von eigenen Mitarbeiter*innen beschrieben werden können. Sollte festgestellt werden, dass man Partnerunternehmen im externen Bereich brauche, kann man auf diese zurückgreifen. Oberste Priorität sollte jedoch sein, das Fachwissen der eigenen Mitarbeiter*Innen auszuschöpfen.
Herr Stadtrat Uhr betont, dass die Verwaltung den gemeinsamen Antrag der Fraktionen begrüße und als Unterstützung ansehe. Verwaltung und Politik arbeiten hier Hand in Hand.
Er gibt den Hinweis, dass mit der Vorlage zum Masterplan auch Stellenbedarfe einhergehen und man habe ganz bewusst gesagt, dass diese im Ausschuss vorgelegt werden müssen. Dafür benötige es einen politischen Beschluss. Nach Rücksprache mit dem Kämmerer zur aktuellen Haushaltslage hat dieser mitgeteilt, dass es momentan noch keine Regelung vom Land gebe, wie man mit der Abgrenzung von coronabedingten Schäden im Haushalt umgehe. Aus diesem Grund gebe es zum aktuellen Zeitpunkt auch im Verwaltungsvorstand keine haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen, um über Stellen zu entscheiden oder grundsätzlich Haushaltsmittel zur Verfügung zu stellen. Er erläutert weiter, dass man eventuell in der Ausschusssitzung im März noch nicht in der Lage sei, sich konkret zu den Themen Stellenbedarfe oder zusätzliche Haushaltsmittel zu äußern.
Zu Punkt 9 des gemeinsamen Antrags der Fraktionen fragt er nach, in welchem Rahmen die Berichte stattfinden sollen.
Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er sich bei einer Abstimmung enthalten werde.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bezieht sich auf die Frage des Herrn Uhr und spricht sich dafür aus, über den Antrag abzustimmen und die Rahmenbedingungen im Nachgang in Ruhe zu klären.
Herr Gurowietz (Bündnis 90/Die Grünen) erläutert, dass mit dem Antrag heute ein Rahmen beschlossen werde. Es sollte als dynamischer Prozess aufgefasst werden. Organisationsfragen sollten im Nachgang noch geklärt werden.
Herr Gebel (Fraktion Die Linke+) erläutert, dass sich der Ausschuss hinsichtlich der neuen Komponente „Digitalisierung“ gerade neu finde. Detailfragen sollten noch geklärt werden können. Der grundsätzliche Beschluss sollte heute gefasst werden.
Frau Dr. Tautorat (Vorsitzende) erläutert, dass es sich hier um ein dynamisches Thema handelt, welches immer wieder aktualisiert werden müsse. Weiterhin teilt sie mit, dass der APOD der originäre Ausschuss für dieses Thema sei und deshalb plädiert sie für die Abstimmung.
Im Nachgang an die Diskussion wird folgendermaßen abgestimmt:
Die Punkte 1 und 2 des Zusatzantrages der Fraktion FDP/Bürgerliste wird mehrheitlich (gegen die Stimme der Fraktion FDP/Bürgerliste und bei Enthaltung der AdD-Fraktion) abgelehnt.
Der gemeinsame Zusatzantrag der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Linke+ wird einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion) zugestimmt.
Im Anschluss an die Abstimmung bedankt sich die Vorsitzende bei dem Personalrat für das ausführliche Schreiben.
Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bittet darum, für die nächste Ausschusssitzung die Leitung von Donetz und den Breitbandkoordinator einzuladen, damit diese einen ersten Eindruck vermitteln können.
Rm Vogeler (CDU) berichtet, dass die CDU-Fraktion beiden Vorlagen zustimme und wirbt für das gemeinsame Memorandum der Fraktionen.
Rm Gebel (Die Linke+) schließt sich dem an. Er weist darauf hin, hiermit gemeinsam nun auch den Masterplan zu beschließen, der eine gute Grundlage war. Da es keinen Beteiligungsprozess der Fraktionen gegeben habe, habe man sich genötigt gesehen noch etwas nachzuschärfen.
Rm Giebel (SPD) stimmt dem zu und vertritt auch die Meinung, mit dem Memorandum auf einem guten Weg zu sein.
Rm Stackelbeck (B‘90/Die Grünen) fügt hinzu, dass es sehr schön gewesen sei, dass hier sehr viel Sachverstand interfraktionell zusammen gearbeitet habe, und am Ende in Ergänzung zur Vorlage ein guter Antrag herausgekommen sei.
Der Rat der Stadt fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die diesem zugrundeliegende digitale Strategie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen.
Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass es sich beim Masterplan um einen Orientierungsrahmen zum Thema handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet, aber Einzelfallentscheidungen weder vorgreift noch diese ersetzt. Zum Fortgang einzelner Digitalisierungsprojekte wird zu gegebener Zeit gesondert vorgetragen, insbesondere wenn es sich um konkrete Beschlüsse handelt.
Der Rat der Stadt beschließt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen von B‘90/Die Grünen, CDU, Die Linke+ und SPD „Memorandum zur Digitalisierung 2020 bis 2025“ (Drucksache Nr.: 18828-20-E 5) einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste.
11. Anfragen
11.1 Anfragen Rm Deyda (Die Rechte)
zu TOP 11.1.1
Anfrage zur Sitzung des Rates am 17.12.2020/ Situation der Obdachlosen in Dortmund
Anfrage zur TO (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 19406-20)
Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
zu TOP 11.1.2
Graffitientfernungen im Auftrag von Stadt und Polizei an privaten Objekten
Anfrage zur TO (RM Deyda (Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 19754-21)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
zu TOP 11.1.3
Erstattung bzw. Aussetzung von Kitagebühren
Anfrage zur TO (RM Deyda (Die Rechte))
(Drucksache Nr.: 19755-21)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
11.2 Anfrage FDP/Bürgerliste
zu TOP 11.2.1
Vorfall in der Fabido-Kita in Menglinghausen
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19473-20)
Den Mitgliedern des Rates liegt eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.
11.3 Anfragen Rm Gülec (BVT)
zu TOP 11.3.1
Die Corona-Kommunikation für Menschen ohne Deutschkenntnisse
Anfrage zur TO (BVT)
(Drucksache Nr.: 19699-21)
Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.
Der Oberbürgermeister
Thomas Westphal Saziye Altundal-Köse Iris Wosny
Ratsmitglied Schriftführerin
© Stadt Dortmund
•
© Dortmunder Systemhaus