Niederschrift (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie
am 27.09.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 19:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender
RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Tobias Falke (Bund der dt. kath. Jugend)
i. V. f. Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger
Klaus Burkholz (Fachbereichsleiter Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Dominik Hoffmeister (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
i. V. f. Peter Rennert

Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Oliver Gernhardt
Andreas Hibbeln
Harald Landskröner
Katja Morgenstern

Doris Punge
Rainer Siemon

Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz

Daniel Kunstleben 57/FABIDO


4. Gäste

Marion Metzger Querwaldein e. V. Dortmund
Nils Knoben RPJ



5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Sophie Niehaus (SJD Die Falken)

Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 27.09.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund





1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 31.05.2017

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.06.2017


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Antrag des Vereins "Querwaldein e.V. Dortmund" auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08569-17)

2.2 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2016
Kenntnisnahme
(Der Geschäftsbericht steht erst in der Sitzung des Ausschusses zur Verfügung)

2.3 Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Kinder- und Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08575-17)

2.4 Jugendforen in Dortmund, Sachstandsbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08175-17)

2.5 Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08563-17)

2.6 Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Weiterführung der Kindertageseinrichtung in Huckarde, Rahmer Str. 132 und Oskarweg 50, 44229 Dortmund durch die Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08525-17)

2.7 Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros 2016/2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08114-17)

2.8 Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2017/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08381-17)

2.9 Jugendhilfedienste
- mdl. Bericht -


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Ring Politischer Jugend Dortmund - Rechenschaftsbericht 2016
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 08930-17)

3.2 Einschätzung der AG gemäß § 78 SGB VIII im Stadtbezirk Brackel zur Situation im Offenen Ganztag
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07522-17-E1)

3.3 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Gestaltung wohnungsnaher öffentlicher Freiräume, Schwerpunkt "Spielen und Freizeit"

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08169-17)

3.4 Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)

3.5 Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder: Alle Kinder in Dortmund wachsen -auch unter schwierigen Lebensbedingungen- gesund auf.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07617-17)

3.6 Polizeiliche Kriminalstatistik 2016
- mdl. Bericht -

3.7 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-17)

3.8 Jugendring Dortmund - Arbeitsbericht 2016
Kenntnisnahme
(Hinweis: Der Bericht steht nicht in Papierform zur Verfügung, er kann unter www.jugendring-do.de eingesehen werden)

3.9 Sachstandsbericht zu der gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur von Stiftung Mercator, Land, Kommunen, Hochschulen und Regionalverband Ruhr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08591-17)

3.10 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)


4. Anträge / Anfragen

4.1 Spielen auf Außenflächen in Wohngebieten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08504-17)

4.2 Kita-Platzangebot rund um das Gebiet Hohenbuschei
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08744-17)

4.3 Kita-Investitionsprogramm
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08941-17)

4.4 Ambulante erzieherische Hilfen für geflüchtete Familien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08960-17)

4.5 Kinderbetreuung in Schulferien und Übergangszeiten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08961-17)


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden





1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.
Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.
Abschließend dankte er Frau Kienast für ihre Mitarbeit und wünschte ihr - auch im Namen des Ausschusses - alles Gute für ihre Zukunft.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Bahr benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 31.05.2017

Die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 31.05.2017 wurde einstimmig (bei 1 Enthaltung - Herr Grohmann) genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.06.2017

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 21.06.2017 wurde einstimmig (bei 1 Enthaltung - Herr Grohmann) genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Antrag des Vereins "Querwaldein e.V. Dortmund" auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08569-17)

Frau Metzger stellte den Verein vor (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für die Präsentation.

Herr Grohmann dankte für die anschauliche Darstellung der Projektarbeit. Er fand es ausgesprochen begrüßenswert, dass sehr viele pädagogische Lerninhalte in der Natur stattfinden und wünschte weiterhin viel Erfolg für das Projekt.

Auch Frau Dr. Tautorat sah gerade in dem heutigen digitalen Zeitalter die Arbeit in der Natur als einen wichtigen Gegenpol an und dankte für die gelungene Präsentation.

Auf die Nachfrage von Herrn Grohmann teilte Frau Metzger mit, der Verein habe 4 festangestellte Mitarbeiter und weitere Übungsleiter und pädagogische Kooperationspartner.

Herr Landskröner erläuterte auf die Frage von Herrn Oppermann, die auf 1 Jahr begrenzte vorläufige Anerkennung hänge mit der neuen gesetzlichen Regelung zusammen. Nach einem Jahr werde dann aufgrund des Rechenschaftsberichts des Vereins über eine dauerhafte Anerkennung entschieden.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die vorläufige Anerkennung des Vereins „Querwaldein e.V. Dortmund“, mit Sitz in Dortmund, Büro: Hugo-Heimsath-Str. 24, 44227 Dortmund, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII.


zu TOP 2.2
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2016
(Drucksache Nr.: 08979-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 08979-17-E1)

Herr Sohn teilte eingangs mit, dass der Geschäftsbericht als eingebracht angesehen wird und in der nächsten Sitzung des Ausschusses am 18.10.2017 abschließend beraten werden soll.

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

„…die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstandsbericht zum Punkt Unterhaltsvorschuss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Änderung zum 1. Juli 2017. Von daher ist es von Interesse, wie das Jugendamt Dortmund die zügige Bearbeitung der Anträge bzw. Auszahlung durch eine eventuelle Aufstockung von Sachbearbeiter*innen umsetzt. Erhellend wäre auch ein Vergleich mit anderen Ruhrgebietsstädten.

Begründung:

Durch die späte Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt hat sich die Bearbeitung der Anträge als auch Auszahlung bundesweit deutlich nach hinten verschoben. Gerade Alleinerziehende sind dringend auf den Unterhaltsvorschuss angewiesen. Deshalb ist eine schnelle Umsetzung seitens der Verwaltung zwingend geboten.“

Herr Burkholz führte in den Geschäftsbericht ein.

Anschließend erläuterte Frau Dr. Tautorat kurz die Bitte um Stellungnahme ihrer Fraktion.

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgte mündlich (s. Anlage).


zu TOP 2.3
Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Kinder- und Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08575-17)

Herr Sohn wies eingangs darauf hin, dass es auf Seite 4 - Verteilerschlüssel - Ev. Christus-Kirchengemeinde, Bövinghausen, heißen muss (nicht Kath. Kirchengemeinde Herz-Jesu).

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilerschlüssel zur Aufteilung der Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und die Aufteilung der Mittel der Stadt Dortmund für Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger mit offener Jugendarbeit für das Jahr 2017.


zu TOP 2.4
Jugendforen in Dortmund, Sachstandsbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08175-17)

Herr Falke betonte, auch aus Sicht der Jugendverbände werde die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen als sehr wichtig angesehen. Wobei man gesamtstädtisch noch einmal überlegen müsse, welche Form der Beteiligung gewählt werden sollte. Die Beteiligung im Kleinen funktioniere überwiegend gut, da die Umsetzung zeitnah passieren kann. Gesamtstädtisch sei das schon schwieriger. Dennoch sollte man das weiterhin im Blick behalten und nach innovativen Ideen für eine Gestaltung des stadtweiten Jugendforums suchen, wobei auch ein guter Querschnitt der Kinder und Jugendlichen in Dortmund nicht aus den Augen verloren werden darf (Schule, Städt. Einrichtungen, Jugendverbände, aber auch nicht organisierte Kinder und Jugendliche).

Herr Sohn erneuerte seine bereits mehrfach geäußerten Zweifel an der Wirksamkeit des stadtweiten Jugendforums. Ziel des stadtweiten Jugendforums sei es, Jugendliche zu beteiligen. Die Rückkopplung der Wünsche der Jugendlichen in Richtung Ausschuss sei nicht optimal und aus seiner Sicht stark verbesserungswürdig. Er bat, darüber nachzudenken, wie eine künftige Gestaltung aussehen könnte - auch hinsichtlich einer besseren Beteiligung der Mitglieder des Ausschusses.

Herr Grohmann fand die Jugendforen vom Grundsatz her ein gutes Dialogformat. Das würden die vielen Veranstaltungen zeigen, die sowohl vor Ort als auch zentral stattgefunden hätten. Sie bieten den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, einen Einstieg in die Politik zu bekommen. Auch aus seiner Sicht sei es wichtig, dass ein Austausch der im stadtweiten Jugendforum erarbeiteten Informationen und Ergebnisse mit dem Ausschuss stattfinde. Das sei sicherlich noch zu intensivieren.

Frau Beckmann plädierte dafür, dass der Blick auch auf Kinder und Jugendliche mit Behinderung gelenkt wird.

Herr Barrenbrügge unterstützte die Ausführungen von Herrn Falke. Die Beteiligung von jungen Menschen sei ein hohes Gut. Es lohne sich, sich dafür einzusetzen. Allerdings sollte man sich noch einmal vor Augen führen, mit welcher Intention das Projekt seinerzeit gestartet ist und wie es heute läuft. Sicherlich sei es ein schwieriges Feld, aber die Fortentwicklung an der einen oder anderen Stelle sah er als erforderlich an.

Frau Schütte-Haermeyer signalisierte, die Termine zukünftig mehr im Auge zu behalten. Sie regte gleichzeitig an, die Jugendforen vielleicht so zu konzipieren, dass den Mitgliedern des Ausschusses eine kleine Rolle zugewiesen wird. Das wäre aus ihrer Sicht hilfreich, da es auch die Verbindlichkeit erhöhen würde.

Herr Sohn unterstrich noch einmal sein Anliegen, dass die Wünsche der Kinder und Jugendlichen auch beim Ausschuss ankommen. Wenn sie sich schon beteiligen, sollen sie auch erfolgreich sein. Von daher sei ein engerer Austausch erforderlich. Bei den zentralen Jugendforen sei das anders (zwischen Bezirksbürgermeister, Bezirksvertretung und Jugendlichen). Aber bei den stadtweiten Jugendforen sei die Verbindung zwischen Ausschuss und Jugendlichen verbesserungswürdig.

Frau Schneckenburger sicherte zu, die Anregungen und Verbesserungsvorschläge mitzunehmen. Zum einen das Verhältnis von stadtweitem Jugendforum und bezirksorientierten Jugendforen zu überprüfen und zum anderen die Einbindung der Mitglieder des Ausschusses in die Veranstaltungen. Sie glaube, dass es auch andere Formate gebe, die im Hinblick auf ihre Übertragbarkeit auf die kommunale Ebene geprüft werden sollten. Auch sollte mit in den Blick genommen werden, welchen Beitrag Schule in diesem Feld erbringen kann. Sie erinnerte an das Projekt Schülerhaushalt, in das auch die Förderschulen einbezogen wurden.

Auch Herr Sohn sprach sich für eine stärkere Einbringung der Schule aus.

Herr Oppermann vertrat die Auffassung, es müsse verstärkt darauf geachtet werden, wie die bezirklichen und stadtweiten Jugendforen miteinander verbunden werden und was in den Bezirken tatsächlich passiert. Wenn er sich ansehe, was in den bezirklichen Jugendforen geschehe, dann erscheine ihm das als ein buntes Sammelsurium. Ob aber hinter der Arbeit tatsächlich ein Konzept steht, erschließe sich ihm nicht. Er gehe derzeit noch davon aus, dass das, was zum Teil in den Stadtbezirken von den Jugendlichen diskutiert wird, an der einen oder anderen Stelle auch eine Auswirkung bzw. einen Rückgriff auf das stadtweite Jugendforum ermöglicht. Das setze aber eine Struktur voraus, die dafür Sorge trägt, dass das passiert.
Eine ganz wichtige Rolle hinsichtlich Beteiligung von Kindern und Jugendlichen komme der Schule zu. Es sei unbedingt erforderlich, darüber nachzudenken, welchen Beitrag Schule leisten kann. Natürlich sei die Schule ein Lernort. Aber die Frage wäre immer, gehe es darum Demokratie zu lernen oder erlebbar zu machen (z. B. Schülerhaushalt).

Frau Schulte wies darauf hin, dass es selbstverständlich Aufgabe der Schule ist, im Bildungs- und Erziehungsauftrag Demokratie zu vermitteln. Sie verwies auf das Schulgesetz und das Schulmitwirkungsgesetz. Im Übrigen müsse berücksichtigt werden, dass Schulen nicht in Stadtbezirken „denken“ können. Das gelte nicht nur für die Schüler/-innen, sondern auch für die Kolleginnen/Kollegen, die sich aktiv in dem Demokratisierungsprozess beteiligen. Es wäre sicherlich interessant zu sehen, welche Mitwirkungs-, Mitbestimmungs- und Einbringungsformen bereits in Schulen außerhalb des Schulmitwirkungsgesetzes praktiziert werden (z. B. Schule ohne Rassismus). Da sehe sie die Schulen schon recht gut aufgestellt.

Herr Landskröner wies darauf hin, dass im Bereich der Kinder- und Jugendförderung mit den Kooperationspartnern derzeit konzeptionell an der Neuaufstellung zum Thema Beteiligung gearbeitet werde.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung
zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Städtische Beihilfe für den Ring Politischer Jugend (RPJ) und die angeschlossenen Mitgliedsverbände - Verwaltungsbericht über die Prüfergebnisse der Mittelverwendung und die Auszahlungen für das Haushaltsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08563-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung über die Prüfung der Mittelverwendung und die Auszahlungen an den Ring Politischer Jugend in Dortmund für das Haushaltsjahr 2016 zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Übernahme des gesetzlichen Trägeranteils für die Weiterführung der Kindertageseinrichtung in Huckarde, Rahmer Str. 132 und Oskarweg 50, 44229 Dortmund durch die Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08525-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Tageseinrichtungen für Kinder „Kita Huckarde, Rahmer Str. 132“ und „Kita Muku, Oskarweg 50“ in Huckarde in neuer Trägerschaft der Lebenshilfe Kinder, Jugend & Familie gGmbH ab dem 01.08.2017 zusätzlich in Höhe des gesetzlichen Trägeranteils von 9 % der Betriebskosten nach dem Kinderbildungsgesetz zu bezuschussen.


zu TOP 2.7
Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros 2016/2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08114-17)

Herr Sohn bat erneut eindringlich die Mitglieder des Ausschusses, darüber nachzudenken, ob der Beirat aufrechterhalten werden soll oder ob eine regelmäßige Berichterstattung im Ausschuss ausreichend ist. Er bat auch das Jugendamt um Überlegungen und eine Empfehlung für den Ausschuss.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den „Bericht über die Arbeit des Respekt-Büros 2016/2017“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Neue Familienzentren im Kindergartenjahr 2017/2018
Beschluss
(Drucksache Nr.: 08381-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Ausbauvorschlag (siehe Anlage) zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund im Kindergartenjahr 2017/2018.


zu TOP 2.9
Jugendhilfedienste
- mdl. Bericht -

Herr Burkholz führte kurz in den Punkt ein.
Er wies darauf hin, dass damit auch die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 07927-17-E1, erledigt ist.

Anschließend stellten Herr Gernhardt und Frau Punge den aktuellen Stand der Qualitätsentwicklung und Personalbemessung in den Jugendhilfediensten dar (s. Anlage).

Frau Schütte-Haermeyer dankte für die gut gemachte Präsentation. Sie äußerte den Wunsch, einmal im Jahr eine Berichterstattung zu bekommen.

Frau Dr. Tautorat dankte ebenfalls für die Ausführungen.

Herr Gora schloss sich dem Dank an.

Herr Burkholz und Herr Hibbeln gingen auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer, Frau Dr. Tautorat und Herrn Gora ein:

- Personalbedarfsbemessung Herr Burkholz
Es bestand Einigkeit darüber, dass eine
Qualitätsentwicklung in dem Arbeitsfeld notwendig ist (weg von der reinen Fallzahlbetrachtung). Es wurden die einzelnen Prozesse beschrieben, mit Standards und mit mittleren Bearbeitungszeiten hinterlegt. Von da abgeleitet erfolgt die Personalbedarfsberechnung. Um eine bedarfsgerechte Personalbedarfsbemessung sicherzustellen, wurde vereinbart, jährlich die Fallzahlentwicklung zu überprüfen. Damit besteht auch die Möglichkeit, den notwendigen Bedarf noch anzupassen. Es handelt sich um ein mit dem Personal- und Organisationsamt und der Stadtkämmerei abgesprochenes Verfahren.

- Fachstandard plus / IST-Standard Herr Burkholz
Nach der Entscheidung des Rates im Jahr 2015 wurde an 3 Standorten als Modellprojekt der Fachstandard plus eingeführt. Diese Modellphase ist noch nicht abgeschlossen. In der nächsten Sitzung des Ausschusses erfolgt dazu ein Zwischenbericht. Allerdings wäre es aus seiner Sicht sinnvoll, auch noch das Jahr 2017 abzuwarten, um valide Zahl auch hinsichtlich der finanziellen Perspektive zu erhalten.

- Fallbemessung Herr Burkholz
Dieser Prozess wurde in Workshops unter Beteiligung von Führungskräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erarbeitet. Das stieß auf positive Resonanz aller Beteiligten. Im Ergebnis hätten die Beschäftigten am Ende der Personalbedarfsbemessung einige Stellen mehr erwartet als sich aufgrund der tatsächlichen Personalbedarfsbemessung errechnet hat. Das sei insofern nachvollziehbar, weil die subjektive Wahrnehmung oft eine andere ist als das, was sich letztlich in objektiven Zahlen ausdrückt.
Außerdem wurde auch Kontakt zu anderen Städten aufgenommen, die dies Instrument bereits umsetzen. Dabei wurde im Prinzip noch einmal deutlich, dass es sicherlich eine Umstellung ist, sich in dem neuen System zurecht zu finden, aber es letztlich durch die mittleren Bearbeitungszeiten funktioniert. Das setzt natürlich immer eine zeitnahe Besetzung der Stellen voraus. Allein die Tatsache, dass in 1 ½ Jahren 67 Stellen aufgrund von Personalfluktuation neu besetzt werden mussten, zeigt, welche Dynamik dahintersteht.

- Vergleichbarkeit der Personalbedarfsbemessung mit
anderen Bereichen des Jugendamtes Herr Hibbeln
Bei dem Verfahren zur Personalbedarfsbemessung wurde bei diesem Aufgabenbereich insbesondere die Thematik Qualität der Leistung in den Fokus genommen. Daher stehen nicht Stück- bzw. Fallzahlen im Vordergrund und ein Vergleich zur übrigen Verwaltung ist in weiten Teilen sehr schwierig.

- Dualer Studiengang / Traineeprogramm Herr Hibbeln
Die Neubesetzung der durch die bereits erwähnte Personalfluktuation freigewordenen Stellen ist mit einem Riesenaufwand verbunden. Bereits in der 2014 erstellten Personalentwicklungskonzeption wurde ein enger Fokus auf das Thema Einarbeitung gelegt. Die Mitarbeiter/innen müssen gut eingearbeitet werden, damit sie qualifiziert arbeiten und auch weiterhin dort bleiben. In diesem Kontext sei der duale Studiengang in enger Kooperation mit der Fachhochschule Hamm und dem Personal- und Organisationsamt entstanden. Hiermit wurde ein Modell aufgelegt, das hilft, den Personalkörper zu stabilisieren und somit die Qualitätssicherung der Arbeit nachhaltig fördern wird. Ähnlich sei das Traineeprogramm zu sehen.

- Besetzung der Stellen Herr Hibbeln
Ob eine „Vollbesetzung“ der Stellen bestehe, sei immer eine Momentbetrachtung. Der derzeitige Stand sei, dass man bei allen absehbaren Stellenvakanzen im Besetzungsverfahren sei. Mit dem Personal- und Organisationsamt habe man ein Vereinfachungsverfahren vereinbart, das eine Ausschreibung ohne ein sehr aufwendiges Verwaltungsverfahren ermöglicht.

- Aufwertung der Stellen / Zulagen Herr Hibbeln
Es gebe zwingende, tarifrechtliche Vorgaben, an die die Verwaltung gebunden ist und die keine Ermessensspielräume zulassen.


Frau Punge ergänzte, durch die Hinterlegung der Personalbedarfsberechnung mit Standards sei nicht mehr der einzelne Sozialarbeiter bei Engpässen in der Verantwortung zu entscheiden, welche Arbeiten „geschoben“ werden können, sondern die Führungsebene. In den Qualitätshandbüchern sind Arbeitsprozesse mit Arbeitszeiten (=Personal) hinterlegt. Bei Personalausfällen wird für den jeweiligen Dienst eine entsprechende Standardreduzierung mit der Leitungsebene vereinbart. Das sei für die Beschäftigten eine Erleichterung und werde sehr begrüßt. Die Mitarbeiterzufriedenheit ist mit Fachstandard plus sehr gewachsen.

Frau Schütte-Haermeyer würde es begrüßen, wenn der duale Studiengang und das Traineeprogramm zu gegebener Zeit im Ausschuss vorgestellt werden.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Ring Politischer Jugend Dortmund - Rechenschaftsbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08930-17)

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Rechenschaftsbericht 2016 des RPJ zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Einschätzung der AG gemäß § 78 SGB VIII im Stadtbezirk Brackel zur Situation im Offenen Ganztag
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07522-17-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…auf das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 78 SGB VIII für den Stadtbezirk Brackel zur Situation im Offenen Ganztag vom 04.04.2017 nehme ich Bezug.

Da gültige Empfehlungen des Landes NRW für Schulen in kommunaler Trägerschaft für den Bereich des Offenen Ganztags fehlen, wird als Orientierungsrahmen für die fachliche Konzeption und die Qualität die Ersatzschulfinanzierungsverordnung des Landes NRW in der Fassung vom 23.05.2013 analog angewandt und das finanzierungsfähige Raumprogramm für allgemein bildende Ersatzschulen zu Grunde gelegt. Das bedeutet, dass pro Schüler/Schülerin der Schule 1 m² Ganztagsfläche bei einer gebundenen Ganztags-Grundschule zustehen.

Für den Bereich des Offenen Ganztags (OGS) wurde mit Wirkung des Schuljahres 2003/2004 ein „Dortmunder Standard“ für zusätzliche Raumbedarfe durch den OGS-Betrieb wie folgt festgelegt:

Zwei zusätzliche Räume (je 75 qm) zuzüglich Verpflegungsbereich (75 qm + Funktionsflächen), darüber hinaus stehen der Schule die vorhandenen Klassenräume für die Organisation der OGS-Angebote zur Verfügung.

Diese anfangs geplanten Raumkapazitäten orientierten sich an einer Auslastung von 25 %. Inzwischen liegt die OGS-Quote bei ca. 50 %. Das bedeutet, dass die angenommenen Planungsgrößen weit überschritten wurden und die für den Ganztag vorgesehenen Kapazitäten z. T. nicht mehr ausreichen. Um den Bedarf zu decken, werden inzwischen weitere Schul- und Klassenräume – oftmals bis hin zur ganzen Schule - für die Betreuung im Ganztag mitgenutzt. Hier sind flexible und standortbezogene Konzepte gefragt.


Um den weiteren Ausbau von OGS-Plätzen zu ermöglichen, können nur Schulstandorte berücksichtigt werden, die noch über ausreichende Raum- und Küchenkapazitäten verfügen.

Zum Thema der Fachkräfte gibt der Erlass über Gebundene und Offene Ganztagsschulen an, dass sich die Qualifikation des Personals nach den Förder- und Betreuungsbedarfen der Kinder richtet. Es wurden gemeinsame Standards entwickelt, die im Rahmen einer Selbstverpflichtung von den Trägern umgesetzt werden. Die Träger haben sich selbst dazu verpflichtet, ausreichend Fachkräfte in jedem Team vorzuhalten, die in der Regel in Teilzeit arbeiten. Der Fachkräftepool reicht von Kinderpfleger/innen über Erzieher/innen und Sozialpädagogen/innen bis hin zu Diplom-Pädagogen/innen. Darüber hinaus gibt es Personal im Bereich von Minijobs sowie Übungsleiter/innen oder Honorarkräfte, die andere Qualifikationen und z. T. Spezialausbildungen mitbringen bzw. Studierende/Auszubildende im Bereich Lehramt oder Sozial- und Erziehungsdienst.

Der Bedarf an OGS-Plätzen steigt stetig. Die Anmeldungen erfolgen an den Schulen, die die Eltern im Rahmen des bestehenden Platzkontingents möglichst frühzeitig mit einer Zusage eines OGS-Platzes oder einer Zwischennachricht informieren. Die Zusage für die genehmigten OGS-Plätze von der Bezirksregierung in Arnsberg kommt in der Regel recht kurzfristig vor den jeweiligen Sommerferien. Sobald die schriftliche Genehmigung beim Fachbereich Schule vorliegt, werden die Schulen informiert, die wiederum die Eltern benachrichtigen.

Im Stadtbezirk Brackel ist es für das Schuljahr 2017/2018 in mehreren Gesprächen mit allen Beteiligten gelungen, an zwei besonders nachgefragten Standorten, der Hellweg-GS und der Erich-Kästner-GS, 41 bzw. 30 neue Plätze zu schaffen. Für den gesamten Stadtbezirk werden es insgesamt voraussichtlich 84 Plätze sein. Die anderen Plätze verteilen sich auf die Bach-GS und die Steinbrink-GS. Das entspricht einer Steigerungsrate von ca. 10 % gegenüber dem Schuljahr 2016/2017.

Ziel der OGS ist es, ein attraktives, qualitativ hochwertiges und umfassendes örtliches
Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot, das sich am Bedarf der Kinder, Jugendlichen und Eltern orientiert, zu schaffen. Grundlage ist die Kooperationsvereinbarung, die zwischen Schulträger, Schule und Träger abgeschlossen wird. Weitere Standards, wie sie für die Kindertagesstätten im Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geregelt sind, gibt es für den Offenen Ganztag nicht.

Für die Stadt Dortmund sieht sich der Schulträger gegenüber den Trägern in der Verpflichtung, gemeinsam mit allen in der Offenen Ganztagsschule Beteiligten, ein Rahmenkonzept zu erarbeiten, das gewisse Standards für den Offenen Ganztag in Dortmund beschreibt.

Im Rahmen des Förderprogramms „Gute Schule 2020“ wird der Grundsatz verfolgt, u. a. das Ganztagsangebot in Primar- und Sekundarstufe spürbar zu verbessern und die schulische Infrastruktur flächendeckend zu stärken.“

Herr Sohn wies darauf hin, dass die Stellungnahme der Verwaltung auch der Arbeitsgemeinschaft gem. § 78 SGB VIII für den Stadtbezirk Brackel zur Kenntnis gegeben wird.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
Gestaltung wohnungsnaher öffentlicher Freiräume, Schwerpunkt "Spielen und Freizeit"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08169-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm folgenden Beschluss der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Mengede beschließt die Maßnahme „Gestaltung wohnungsnaher öffentlicher Freiräume, Schwerpunkt Spielen und Freizeit“ mit einem Investitionsvolumen i. H. v. 299.000 € für die Haushaltsjahre 2017 bis 2019.

Die Gestaltungsmaßnahme wird durch eine Bundes- und Landeszuwendung in Höhe von
insgesamt 239.200 € gefördert (80 %). Der städtische Eigenanteil beträgt 59.800 € (20 %).

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 2.990 € (ab dem ersten Jahr der vollständigen Nutzung in 2020).

Die entsprechenden Zuwendungsbescheide der Bezirksregierung Arnsberg liegen vor.


zu TOP 3.4
Soziale Stadt Dortmund Nordstadt
hier: Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark - Realisierungswettbewerb
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08470-17)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2017
(Drucksache Nr.: 08470-17)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2017

(Drucksache Nr.: 08470-17)

Es lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 2.09.2017 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.17 vor:


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.17 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung der Bezirksvertretung Nord und nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Nord und damit den u. a. Zusätzen (fett), einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Bestandsanalyse zum Hoeschpark zur Kenntnis.

Er beschießt die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zum Hoeschpark und beauftragt die Verwaltung mit der Abwicklung der entsprechenden Vergabeverfahren.

Die Durchführung des Realisierungswettbewerbes zur Entwicklung des Hoeschparkes und des Freibades Stockheide zu einem überregionalen Integrations-, Gesundheits-, Sport- und Freizeitpark verursacht Aufwendungen in Höhe von insgesamt 95.000 € im Haushaltsjahr 2018, welchen, vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage, Erträge aus Zuwendungen i. H. v. 85.500 € (90 %) gegenüberstehen.
Es verbleibt somit ein städtischer Eigenanteil in Höhe von 9.500 € (10 %).

1. Das Leistungsbild für den Realisierungswettbewerb (Seite 4, Punkt 4 der
Verwaltungsvorlage) soll der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vorgelegt werden.

2. Die Verwaltung soll prüfen, ob die Anbindung vom Hoeschpark an den
Gartenstadtradweg realisiert werden kann.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis und empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, entsprechend der Vorlage der Verwaltung zu beschließen.


zu TOP 3.5
Gesundheitsziel für Dortmunder Kinder: Alle Kinder in Dortmund wachsen -auch unter schwierigen Lebensbedingungen- gesund auf.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07617-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat verabschiedet das vorliegende Gesundheitsziel (auf Seite 2 ausformuliert) und beauftragt das Gesundheitsamt, eine Planungsgruppe Prävention zu installieren. Dabei sind alle relevanten Akteure im Handlungsfeld Gesundheitsförderung und Prävention zu beteiligen. Zielsetzung ist die Erarbeitung eines Präventionskonzeptes als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln im Rahmen des Präventionsgesetzes bei den gesetzlichen Krankenkassen.


zu TOP 3.6
Polizeiliche Kriminalstatistik 2016
- mdl. Bericht -

Herr Nehm berichtete zu der polizeilichen Kriminalstatistik 2016, deren Zahlen sich überwiegend positiv verändert haben.
Ergänzend teilte er mit, die Zusammenarbeit mit der im Haus des Jugendrechts angesiedelten Staatsanwaltschaft und Jugendgerichtshilfe laufe gut.
In der Initiative „Kurve kriegen“ wurden bisher in den fast 6 Jahren 130 Kinder betreut (Alter 8 - 13 Jahre). Aktuell wären 44 Kinder in dem Projekt (Altersdurchschnitt 11,5 Jahre).
Abschließend wies er darauf hin, dass Statistikteile für 2012 - 2016 sowie das 1. Halbjahr 2017 unter www.Dortmund.Polizei.NRW eingesehen werden können.

Frau Dr. Tautorat fand es sehr erfreulich und beachtlich, dass sowohl die Anzahl der „Täter“ U 21 zurückgegangen als auch die Aufklärungsquote in manchen Tätergruppen gestiegen ist.
Sie bat um einen Sachstand zum Haus des Jugendrechts.

Herr Prause bestätigte aus seiner beruflichen Sicht ebenfalls die erfreuliche Entwicklung.

Herr Gora begrüßte, dass sich die gefühlte Wahrnehmung deutlich unterscheidet von den tatsächlichen Zahlen. Allerdings wäre es interessant zu erfahren, was die Ursachen für diese erfreuliche Entwicklung sind.

Herr Burkholz teilte mit, der erste Bericht 2016 zum Haus des Jugendrechts liege vor und solle in der nächsten Sitzung dem Ausschuss vorgestellt werden. Allerdings handele es sich nur um erste Erkenntnisse (1. Halbjahr 2016). Wenn der Bericht für 2017 im I. Quartal 2018 vorgelegt wird, wäre das sicherlich aussagekräftiger und gäbe einen besseren Überblick über die Entwicklung.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die polizeiliche Kriminalstatistik zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07254-17)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017
(Drucksache Nr.: 07254-17)

Es lag folgende abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2017 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West äußert die Sorge, dass die im Stadtbezirk gelegene TEK nach der Neubaumaßnahme einen kleineren Garten haben könnte und möchte sicherstellen, dass nach dem Neubau der Garten mindestens genauso groß ist wie vorher und empfiehlt in Ergänzung der Empfehlung einstimmig dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) und andere für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen.
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.
6. dass der Garten der neuen TEK Höfkerstraße nicht kleiner sei als der bisherige.“


Frau Schütte-Haermeyer bat um Prüfung, ob nicht eine weitere Nutzung des Außengeländes ermöglicht werden (z. B. Erbbau oder Pachtvertrag).

Aufgrund der Zusage der Verwaltung, dass das Gelände vom Träger angepachtet werden kann und damit eine Nutzung gewährleistet ist (TEK Höfkerstraße), nahm der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Empfehlung der Bezirksvertretung zur Kenntnis und empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt:

1. und beauftragt die Verwaltung unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (DS-Nr.: 03685-11), 21.07.2011 (DS-Nr.: 04838-11), 15.05.2014 (DS-Nr.: 12054-14) und andere für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von vier Monaten bis zum Schuleintritt, die unter Punkt 4 der Begründung genannten geeigneten städtischen Grundstücke nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) öffentlich auszuschreiben sowie
2. die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen (Gewährvertrag).
3. dass die Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen sind.
4. die Auswahl des Trägers vom Grundstücksgeschäft abzukoppeln und nach dem Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) dem regionalen anerkannten freien Träger der Jugendhilfe grundsätzlich den Vorrang einzuräumen.
5. dass die Verwaltung die Geschäfte (Gewährvertrag) gemäß § 87 Abs. 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) bei der Bezirksregierung Arnsberg anzeigt.


zu TOP 3.8
Jugendring Dortmund - Arbeitsbericht 2016
(Hinweis: Bericht stand nicht in Papierform zur Verfügung)

Herr Sohn dankte für den Bericht, allerdings habe er übersandten Stick nicht nutzen können.

Herr Falke teilte mit, der Jugendring stelle seinen Arbeitsbericht seit 2 Jahren papierlos zur Verfügung (Stichwort Ressourcenschonung). Er sagte aber zu, noch einmal auch unter Umweltgesichtspunkten zu versuchen, den Bericht für alle Beteiligten zugänglich zu machen.
Anschließend führte er in den Arbeitsbericht ein.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen den Arbeitsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Sachstandsbericht zu der gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur von Stiftung Mercator, Land, Kommunen, Hochschulen und Regionalverband Ruhr
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08591-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung zur gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur zur Kenntnis.


zu TOP 3.10
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel I) in Dortmund - 3. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08490-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie


4. Anträge / Anfragen


zu TOP 4.1
Spielen auf Außenflächen in Wohngebieten
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08504-17)

Es lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

„… die CDU-Fraktion im Fachausschuss stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung tritt an die hiesigen größeren Wohnungsbauunternehmen heran, um zu erreichen, dass das Spielen, als auch das Fußballspielen auf den dazugehörigen Außenflächen außerhalb der gesetzlichen Ruhezeiten, überall möglich wird.

Begründung

Dortmund ist eine bedeutende Großstadt mit wachsenden Einwohnerzahlen. Durch die zunehmende Verdichtung der Wohnflächen wird es immer schwieriger im urbanen Raum Freizeit- und Spielflächen zu finden. Sicherlich gibt es öffentliche Spielplätze, doch bieten Spielräume in unmittelbarer Nähe zu ihrem Wohnhaus auch unschlagbare Vorteile.
Nach der durch den Bundespräsidenten Köhler formulierten These, dass Kinderlärm Zukunftslärm ist, muss eine lebenswerte Großstadt versuchen den Anteil von sicheren Bewegungsflächen und -räumen zu vergrößern, auch wenn das mit Kindergeräuschen verbunden sein könnte.
Nach der für Kinder und Jugendliche unerfreulichen Situation in den Dortmunder Kleingartenvereinen, wo das Trampolinspringen zukünftig verboten sein wird, kann mit einer Erlaubnis für mehr Bewegungsräume eine Verbesserung für Kinderbelange in Dortmund erzielt werden.
Es gibt leider in Dortmund immer noch Eigentümer, die das Fußball- als auch das generelle Spielen auf den Grundstücksflächen untersagen. Dieses ist mit den Zielen einer kinderfreundlichen Stadt, die laut eigener Aussage auch die kinderreichste im Ruhrgebiet ist, nicht vereinbar.“


Herr Barrenbrügge begründete den Antrag seiner Fraktion.

Frau Schütte-Haermeyer fand die Initiative zwar richtig, aber etwas wenig realitätsbezogen. Sie schlug vor, das als Thema in die Gespräche mit der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen einzubringen und dann dem Ausschuss zu gegebener Zeit zu berichten.

Herr Burkholz wies darauf hin, dass es ein schwieriges Thema und die Rechtslage in diesem Punkt relativ eindeutig sei. Von daher wäre es zu begrüßen, dass es zum Teil bereits pragmatische Lösungen gebe. Er sagte zu, das Thema zusammen mit dem Amt für Wohnungswesen und Stadterneuerung und dem Planungsamt in der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungsunternehmen aufzugreifen.

Herr Barrenbrügge sah aufgrund der Zusage der Verwaltung von einer Abstimmung über den Antrag ab.


zu TOP 4.2
Kita-Platzangebot rund um das Gebiet Hohenbuschei
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08744-17)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… das Gebiet „Hohenbuschei“ hat sich zu einem Wohngebiet entwickelt, in dem sich verstärkt junge Familien mit Kindern ansiedeln. Dementsprechend ist und wird dort auch künftig ein verstärkter Bedarf an Kita-Plätzen sein. Von einigen Eltern ist jetzt allerdings schon zu hören, dass das Angebot bei weitem nicht den Bedarf deckt.

Wir bitten die Verwaltung zur nächsten Sitzung am 27.09.2017 folgende Fragen zu beantworten:


Herr Wawrzynek-Lukaschewitz beantwortete die Fragen mündlich (s. Anlage).

Herr Schade-Hohmann als Träger der Tageseinrichtung Hohenbuschei wies darauf hin, dass mehrfach angeboten wurde, die Eingangsbelegungsstruktur wieder umzusetzen, die erheblich höher ist als die jetzige Belegungsstruktur, um mehr Kindern einen Betreuungsplatz anbieten zu können. Dieses Angebot stoße allerdings beim Landesjugendamt auf taube Ohren.

Herr Sohn teilte mit, Frau Dr. Tautorat und er seien Mitglieder in der Landschaftsversammlung des LWL. Von daher sei es gut, diesen Hinweis bekommen zu haben, den man gern aufnehme.


zu TOP 4.3
Kita-Investitionsprogramm
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08941-17)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

„… zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie bittet die CDU-Fraktion um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Herr Burkholz ging auf die o. a. Fragen ein:

- Aus dem Investitionsförderungsprogramm 2015 - 2018 wurden nach aktuellem Stand 5.159.039,45 € bewilligt:
3.682.642,95 € für 655 Plätze in 47 Tageseinrichtungen
1.476.396,50 € für 526 Plätze in der Kindertagespflege inklusive 28 Großpflegestellen

In den 47 Tageseinrichtungen für Kinder sind auch Bestandseinrichtungen enthalten, in denen neu U 3-Plätze geschaffen werden.


- Mit dem neuen Förderungsprogramm 2017 - 2020 steht ein Kontingent von 8 Mio. € zur Verfügung (6 Mio. € für Schaffung von neuen Plätzen, 2 Mio. € für die Erhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen). Abschließend wies er darauf hin, wenn das Kindergartenjahr 2018/19 und die Entwicklung zugrunde gelegt würde, müsse man von erforderlichen 22 Mio. € ausgehen. Von daher seien die Investitionen nicht allein aus dem Bundesprogramm zu finanzieren.


zu TOP 4.4
Ambulante erzieherische Hilfen für geflüchtete Familien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08960-17)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08960-17-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor.

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. TOP um einen Sachstandsbericht zu ambulanten erzieherischen Hilfen für geflüchtete Familien. Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:

Herr Hibbeln teilte mit:
Gem. § 6 Abs. 2 SGB VIII können Ausländer Leistungen nach dem SGB VIII nur beanspruchen, wenn sie rechtmäßig oder auf Grund einer ausländerrechtlichen Duldung ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

D.h. Ausländer, die sich widerrechtlich in Deutschland aufhalten, haben keinen Anspruch auf Hilfen zur Erziehung. Dessen ungeachtet werden notwendige Maßnahmen zum Schutz von ausländischen Kindern und Jugendlichen stets ergriffen, wenn ein Einschreiten geboten ist. Die Bestimmung ist eindeutig, daher hat die Jugendamtsleitung dazu keine weiteren Verfahrensanweisungen erstellt.
Die Jugendhilfedienste wurden von der Fachbereichsleitung noch einmal auf die Bestimmung hingewiesen.
Eine Aussage zur Anzahl der betreuten Fälle kann nicht gemacht werden, da das Jugendamt darüber keine Informationen vorhält. Im IT-Fachverfahren wird die Nationalität erfasst, aber nicht der ausländerrechtliche bzw. Flüchtlingsstatus.

Auf den Hinweis von Frau Schütte-Haermeyer betonte Herr Hibbeln, dass es keine Verfahrensanweisung der Amtsleitung gebe. Bei der Anzahl der Mitarbeiter/-innen und Fallzahlen könne allerdings eine fehlerhafte Einzelfallentscheidung nicht ausgeschlossen werden. Er bat darum, sofern solche Fälle auftreten sollten, direkt mit der Amtsleitung Kontakt aufzunehmen.


zu TOP 4.5
Kinderbetreuung in Schulferien und Übergangszeiten
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08961-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08961-17-E1)

Es lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Begründung:
Viele berufstätige Eltern und insbesondere Alleinerziehende haben vor allem in den Sommerferien Probleme mit der Betreuung ihrer Kinder, da ihr Urlaub erheblich kürzer als die Schulferien ist. Ein besonderes Problem haben Eltern mit neu schulpflichtigen Kinder aufgrund der langen Übergangszeit zischen dem Verlassen der Kindertageseinrichtungen und der Einschulung. Deshalb sollte es in jedem Stadtbezirk zumindest ein verlässliches Betreuungsangebot in den Schulferien und der erwähnten Übergangszeit geben.“


Frau Schütte-Haermeyer begründete den Antrag ihrer Fraktion.


Herr Grohmann machte deutlich, dass er dem 1. Punkt des Antrages nicht zustimmen könne. Die Gruppe erscheine ihm viel zu groß gefasst - auch im Hinblick auf den erforderlichen personellen Einsatz. Für ihn wäre es ausreichend, das Ganze als Prüfauftrag anzusehen und die Verwaltung aufzufordern, entsprechende Vorschläge vorzulegen.

Frau Schütte-Haermeyer ging noch einmal auf den Antrag ein.

Herr Burkholz machte deutlich, dass es in den vorhandenen Systemen durchaus Regelungen gibt, die bereits jetzt eine durchgängige verlässliche Betreuung ermöglichen. Wobei es noch die zweite Frage sei, ob die Eltern das auch annehmen. Das Ganze sei ein durchaus schwieriges Themenfeld.
Einmal gäbe es die viel diskutierte Schließungszeiten von TEK. Bisher sei eigentlich immer ein Weg gefunden worden, um entsprechend zu helfen. Der nächste Punkt wäre der Übergang von TEK in OGS. Die Träger haben Regelungen der Betreuung, die Kinder während der Ferienzeit immer noch auf freiwilliger Basis zu betreuen, obwohl der Übergang in OGS erst später erfolgt. Die OGS sei mittlerweile so organisiert, dass in den Stadtbezirken durchgängig an den Schulen immer über die 6 Wochen die Betreuung gewährleistet wird. Es gebe auch Absprachen, zwischen den Standorten zu wechseln, wenn es urlaubsbedingt nicht passt. Auch das treffe bei vielen Eltern nicht auf Zustimmung, weil ihr Kind dann in eine Betreuung geht, wo es kein anderes Kind kennt.
Noch gar nicht im Fokus sei bisher die verlässliche Betreuung beim Übergang zur weiterführenden Schule. Deshalb gebe es flächendeckende Angebote in den Jugendfreizeiteinrichtungen.
Vielleicht gelinge es, noch einmal einen Vorschlag zu machen, wobei ihm derzeit noch kein richtiger Ansatz vorschwebe. Außer man würde sich darauf verständigen, während der Ferienzeit an irgendeinem Standort mit völlig neuem pädagogischen Personal in irgendwelchen Räumlichkeiten ein verlässliches Angebot zu organisieren. Das könnte aber unter dem Gesichtspunkt der Kostenneutralität nicht realisiert werden.

Frau Schütte-Haermeyer modifizierte ihren Antrag dahingehend, dass seitens der Verwaltung für die erste Sitzung in 2018 noch einmal das bestehende System dargestellt wird, einige Vorschläge unterbreitet werden und eine ausführliche Diskussion im Ausschuss erfolgt. Es sei klar, dass das Ganze nicht kostenneutral zu regeln sei. Aber die Problematik müsse angegangen werden.

Aufgrund der Zusage von Herrn Burkholz (für Sitzung 31.01.2018) wurde die Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht mehr als erforderlich angesehen.



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Der Vorsitzende wies auf folgende Informationen hin:




Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 19:00 Uhr.





Sohn Bahr Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



Anlage zu TOP 2.1
Leitbild.pdfLeitbild.pdf


Anlage zu TOP 2.2
AKJF_Anfrage_Linken&Piraten_27.09.2017.pdfAKJF_Anfrage_Linken&Piraten_27.09.2017.pdf

Anlage zu TOP 2.9
AKJF_Situation_ASD_2017.09.27 NEU_4.pdfAKJF_Situation_ASD_2017.09.27 NEU_4.pdf

Anlage zu TOP 4.2
Beantwortung Anfrage CDU 08744_17 TOP 4.2.pdfBeantwortung Anfrage CDU 08744_17 TOP 4.2.pdf


Anlage zu TOP 5.
Aufstellungen BV 10. Jun - 30. Aug.pdfAufstellungen BV 10. Jun - 30. Aug.pdf
© Stadt Dortmund© Dortmunder Systemhaus